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Berlin, 2015

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Berlin, 2015Fakultät VII

Wirtschaft und Management

Studienführer

economicS

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imPreSSum

Herausgeber

Technische Universität BerlinStudiengang EconomicsStudiengangsbeauftragter: Prof. Dr. Georg MeranStraße des 17. Juni 13510623 Berlin

www.economics.tu-berlin.de

Redaktion

Claudia BraunOxana JunkereitAyse Erkmenli

Druck

1. Auflage

Berlin, 2015

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Vorwort

Herzlich willkommen an der Fakultät Wirtschaft und Management der TU Berlin.Sie haben sich für den Studiengang „Economics“ entschieden, wozu ich Ihnen als Studiengangs-beauftragter gratulieren möchte. Economics, also Volkswirtschaftslehre, ist eine wichtige Studien-richtung, in der Sie mit vielen Methoden und in-haltlichen Ansätzen vertraut werden, die es Ihnen ermöglichen werden, komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen. In einer globa-lisierten Welt, die durch ein hohes Maß an Ver-flechtungen gekennzeichnet ist, können Ihnen die wissenschaftlichen Grundlagen der Volkswirt-schaftslehre helfen, direkte und indirekte Effekte von wirtschaftspolitischen Maßnahmen zu identifizieren. „Economics“ an der TU Berlin führt Sie Schritt für Schritt in die Analysetechniken wirt-schaftlicher Zusammenhänge ein. Da werden Sie am Anfang Ihres Studi-ums mit einer Vielzahl von methodischen Inhalten konfrontiert, zum Bei-spiel Statistik, Mathematik oder Buchhaltung. Sie werden im Laufe Ihres Studiums bald merken, wie sich diese Bausteine ineinander fügen und mit der Zeit werden Sie in der Lage sein, genau inhaltliche Fragestellungen der Wirtschaftswissenschaften mit Hilfe dieser Techniken zu analysieren. Denn der Studiengang „Economics“ ist anwendungsbezogen. Mit dem Erlangen Ihres Bachelorabschlusses werden Sie gut gerüstet sein, Ihren weiteren Berufsweg klug planen zu können, sei es, dass Sie sich zu einem weiteren Studiengang mit Masterabschluss entschließen sollten, sei es, dass Sie den direkten Weg in die berufliche Praxis suchen. Der Studienführer will Sie über den Studiengang „Economics“ genau und systematisch informieren, über Modulinhalte, über den Aufbau des Studi-engangs und über mögliche Spezialisierungsgebiete. Sicherlich werden Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben. Zu Beginn eines jeden Se-mesters gibt es einführende Veranstaltungen, die Sie umfassend informie-ren, und darüber hinaus stehen wir Ihnen persönlich als Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung. „Wir“ sind der Studiengangbeauftragte, das Re-ferat für Studium und Lehre und die studentische Studienberatung.

Jetzt wünschen wir viel Erfolg für Ihr Studium und verbleibenMit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Georg Meran

© Georg Meran

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AnSPrechPArtner An der fAkultät Vii

Studiengangsbeauftragter

Prof. Dr. Georg MeranRaum: H 5136; Tel.: 030/314-25263; [email protected]

Studentische Studienberatung

Ayse Erkmenli und Nicole RömerRaum H 3136; Tel.: 030/314-22917;Sprechzeiten: siehe Ankündigung auf [email protected]

Prüfungsausschuss

Prof. Dr. Georg MeranRaum: H 5136; Tel.: 030/314-25263; [email protected]

Referat Studium und Lehre

Claudia BraunRaum H 3141; Tel.: 030/314-25845; [email protected]

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Vor dem Studium

1.1 Economics an der TU Berlin --------------------------------------------- 12Studienziele ----------------------------------------------------------------- 13

1.2 Bewerbung und Zulassung --------------------------------------------- 14Hochschul- und Studiengangswechsel ------------------------------ 15

Studium an der TU Berlin

2.1 Allgemeine Informationen zur TU Berlin ---------------------------- 18Geschichte und Zukunft ------------------------------------------------- 18Leitbild und Organisation ----------------------------------------------- 19

2.2 Fakultät VII - Wirtschaft und Management -------------------------- 202.3 Erste Schritte an der TU Berlin ------------------------------------------ 21

Was muss ich gelesen haben? ------------------------------------------ 23Was sollte ich gelesen haben? ------------------------------------------ 23Wichtige Anlaufstellen --------------------------------------------------- 24IT-Dienste -------------------------------------------------------------------- 28

2.4 Bachelorstudiengang Economics ------------------------------------- 30Studienstruktur ------------------------------------------------------------- 30Grundstudium -------------------------------------------------------------- 31VWL - Basis, - Vertiefung und - Seminar ------------------------------ 31Sektoren & Technik -------------------------------------------------------- 31Freier Wahlbereich --------------------------------------------------------- 31Bachelorarbeit -------------------------------------------------------------- 32Rechtliche Grundlagen (Ordnungen) --------------------------------- 32Exemplarische Studienverlaufspläne --------------------------------- 32Auswahl häufiger Fragen (FAQ) ---------------------------------------- 33

Auslandsaufenthalt

3.1 Auslandsstudium ---------------------------------------------------------- 40ERASMUS- und Übersee-Austauschprogramme ------------------ 40Weitere Programme ------------------------------------------------------- 40

3.2 Auslandspraktika----------------------------------------------------------- 43

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Neben dem Studium

4.1 Studienfinanzierung ------------------------------------------------------ 46BAföG ------------------------------------------------------------------------- 46Darlehen --------------------------------------------------------------------- 46Stipendien ------------------------------------------------------------------- 48Arbeiten neben dem Studium ------------------------------------------ 49

4.2 Sport -------------------------------------------------------------------------- 50Hochschulsport an der TU ----------------------------------------------- 50

4.3 Sprachen --------------------------------------------------------------------- 50Sprach- und Kulturbörse ------------------------------------------------- 50ZEMS -------------------------------------------------------------------------- 51

4.4 Ehrenamtliches Engagement ------------------------------------------- 51Akademische und studentische Selbstverwaltung --------------- 51Studentische Initiativen -------------------------------------------------- 52

Nach dem Bachelorstudium

5.1 Weiterführendes Masterstudium -------------------------------------- 625.2 Berufseinstieg --------------------------------------------------------------- 63

Alumni-Netzwerk der TU Berlin ---------------------------------------- 63

Anhang

Studienordnung --------------------------------------------------------------- 66Prüfungsordnung -------------------------------------------------------------- 75Studienstruktur ----------------------------------------------------------------- 84Exemplarischer Studienverlaufsplan ------------------------------------- 85Campusplan --------------------------------------------------------------------- 86

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vor dem studium

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1.1 economicSAn der tu Berlin

Der Bachelorstudiengang Econo-mics ist ein volkswirtschaftlicher Studiengang mit einer Regelstu-dienzeit von 6 Semestern, der im Rahmen eines konsekutiven Stu-dienangebots in Verbindung mit dem Masterstudiengang Industrial and Network Economics (MINE) von der Fakultät Wirtschaft und Ma-nagement an der Technischen Uni-versität Berlin angeboten wird. Der Bachelorstudiengang Economics und der MINE setzen Schwerpunkte auf die Analyse von Netzindustrien (Verkehr, Energie, Abfallwirtschaft, Wasser, Gesundheitsversorgung) und Infrastrukturmärkten.Der Bachelorstudiengang Econo-mics vermittelt den Studierenden zum einen eine breite volkswirt-schaftliche Ausbildung, die die Studierenden dazu befähigt, den Anforderungen einer Vielzahl von ökonomisch ausgerichteten Be-rufen gerecht zu werden. Zum anderen wird in der Ausbildung der Studierenden neben einem breiten Basiswissen ein besonde-rer Akzent auf die Förderung mi-kroökonomischer Kenntnisse, die Vermittlung von Grundlagen der Wettbewerbsanalyse, der Organisa-tion und Regulierung in Infrastruk-tursektoren sowie auf die Analyse umweltökonomischer Probleme

gelegt. Durch den Schwerpunkt in den genannten Themenbereichen bietet der Bachelorstudiengang Economics eine gezielte Vorberei-tung auf ein mögliches Studium im MINE. Des Weiteren wird eine the-matische Verbindung zu der Lehr- und Forschungsausrichtung der Ingenieurwissenschaften an der TU Berlin hergestellt, so dass Syn-ergien in Forschung und Lehre den Studierenden ein komplementäres Grundlagenwissen aus den Berei-chen der Ökonomie und Teilgebie-ten der Ingenieurwissenschaften ermöglichen.Die Lehrveranstaltungen werden teils in deutscher, teils in engli-scher Sprache angeboten, wobei die Lehrveranstaltungen im ersten Studienabschnitt ( 1. bis 3. Semes-ter) in der Regel ausschließlich in deutscher Sprache angeboten wer-den. Zum Abschluss des Studiums verleiht die Technische Universität Berlin durch die Fakultät „Wirtschaft & Management“ den Studierenden den akademischen Grad Bachelor of Science (B.Sc.).

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Die Ausbildung im Bachelorstudi-engang Economics soll den Stu-dierenden die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit erforderlichen the-oretischen und praxisrelevanten Kenntnisse und Fähigkeiten ver-mitteln, durch die Einarbeitung in das wissenschaftliche Denken ihre Urteilskraft stärken und Be-wusstsein für die Verantwortung des Einzelnen in der Gesellschaft schaffen. Diese Ziele sollen durch eine Ausbildung erreicht werden, die die wissenschaftliche Analyse mit der Vorbereitung auf deren An-wendung in der beruflichen Praxis verbindet.Mit dem erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudienganges Econo-mics erwerben die Absolvent_in-nen fundiertes Wissen über grund-legende Gesetzmäßigkeiten und Zusammenhänge der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplinen und werden zu logischem, analytischem und kritischem Denken angelei-tet. Somit wird gewährleistet, dass Absolvent_innen in der Lage sind, sich selbständig in neue Problem-stellungen und Aufgabengebiete einzuarbeiten. Eine eventuelle Fort-führung und wissenschaftliche Ver-tiefung der Ausbildung kann durch den konsekutiven Studiengang Master of Industrial and Network Economics erfolgen.

Studienziele

Zur praxisbezogenen Ausbildung gehören unter anderem:

• die Vermittlung instrumenteller Fähigkeiten zur Umsetzung der Theorie in die Praxis

• die Aneignung von Kenntnissen über Strukturen, Abläufe, Rechts-vorschriften etc. im gewählten Berufsfeld

• die Schulung der Fähigkeit, mit unvollständigen Informationen und unter Zeitdruck Lösungen zu erarbeiten

• die Förderung der Teamarbeit• das Einüben kooperativen und

konstruktiven Konfliktlösungs-verhaltens

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Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums an der TU Berlin ist die Allgemeine Hochschulreife oder ein von dem für das Schul-wesen zuständigen Mitglied des Senats von Berlin als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Zugelassen wird im Studiengang Economics jeweils zum Winter-semester. Der Bachelorstudien-gang Economics ist zulassungs-beschränkt. Die Studienplätze für das erste Fachsemester werden zu gleichen Teilen nach Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote) undnach Wartezeit vergeben, wobei durch Vorabquoten Studienplätze für ausländische Bewerber_innen und außergewöhnliche Härtefälle, Studierende eines Zweitstudiums, Minderjährige aus Berlin und Bran-denburg sowie beruflich Qualifi-zierte reserviert sind. Da Änderungen im Auswahlverfah-ren möglich sind (z.B. Anzahl der Studienplätze), wird empfohlen, sich während des jeweiligen Bewer-bungszeitraumes über das aktuelle Auswahlverfahren zu informieren. Für den Bachelorstudiengang Eco-nomics erfolgt die Bewerbung derzeit online. Weitere Auskünf-

1.2 BewerBung und ZulASSung

Allgemeines

te erteilt das Campus Center der TU Berlin. Pro Semester ist nur ein Zulassungsantrag an der TU Berlin möglich, bei mehreren Anträgen gilt der letzte (fristgerecht) einge-gangene. Auch wenn zunächst eine Absage erteilt wurde, kann noch nachträglich ein Studienplatz an-geboten werden. Dies kann sich bis einige Wochen nach Vorlesungsbe-ginn hinziehen; eine nachträgliche Einschreibung wird für diese Fälle ermöglicht.

Nähere Informationen zur Bewerbung unter:www.tu-berlin.de/?id=75368

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Bewerber_innen, die aus anderen Studiengängen (an der TU oder an-deren Hochschulen) kommen und sich unter Anrechnung ihrer bisher erbrachten Studien- und Prüfungs-leistungen für ein höheres Fachse-mester bewerben wollen, werden als Quereinsteiger bezeichnet. In diesem Fall ist fristgerecht mit dem Bewerbungsantrag eine Einzelan-erkennung und eine Fachsemes-tereinstufung durch den Prüfungs-ausschuss einzureichen. Bereits erbrachte Studien und Prüfungs-leistungen aus vorangegangenen Studien können hierbei im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung angerechnet werden. Nach Erhalt des Zulassungsbescheids ist die

Hochschul- und Studiengangswechsel

Einschreibung möglich. Auch hier gilt, dass ein Wechsel nur möglich ist, wenn Studienplätze frei sind.

Hochschulwechsel

Studiengangswechsel

Unter Hochschulwechsler_innen werden Bewerber_innen einer anderen Hochschule verstanden, die im gleichen oder verwandten Studiengang an der Technischen Universität Berlin weiterstudieren wollen.Studierende, die sich im Rahmen eines Hochschulwechsels für ein zulassungsbeschränktes höheres Fachsemester bewerben möchten, benötigen einen Zulassungsan-trag für höhere Fachsemester. Die-

ser ist beim Referat IA Zulassung und Immatrikulation der TU Berlin erhältlich. Beim Wechsel von ei-ner anderen Hochschule an die TU Berlin muss dem Antrag eine Be-scheinigung der bisherigen Hoch-schule über den Studiengang und die Fachsemesterzahl beigefügt werden. Eine Zulassung zum hö-heren Fachsemester ist nur mög-lich, wenn hier Studienplätze durch Wechsel oder Studienabbruch frei geworden sind.

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studium an der tu berlin

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Die TU Berlin blickt auf eine über 125 - jährige Geschichte zurück. Sie entwickelte sich bereits An-fang des letzten Jahrhunderts zu einem „geistigen Mittelpunkt, [...] des technischen Fortschritts“, wie der Verein Deutscher Ingenieure 1906 schrieb. Bis in die 1930er Jah-re brachte die Universität mehrere Nobelpreisträger hervor. Die Ver-treibung jüdischer oder kritischer Wissenschaftler ab 1933 bilden das dunkelste Kapitel in der Geschichte der Universität.Die Neueröffnung 1946 beging man bewusst mit dem neuen und noch heute genutzten Namen »Technische Universität«. Durch Einbeziehung der Geisteswissen-schaften entstand die erste techni-sche Universität in Deutschland mit einem humanistischen Profil. Die Frage nach dem Verständnis der Wechselwirkung von Gesellschaft und Technik ist bis heute aktuell geblieben.Grundlegende Veränderungen für das deutsche Hochschulsystem brachte die Studentenbewegung Ende der 60er Jahre. Durch ihre zentrale Lage war die TU Berlin oftmals Ausgangspunkt für Aktivi-täten der Berliner Studierenden in

Geschichte und Zukunft

dieser Zeit. Der Fall der Mauer ver-größerte schlagartig den Wissen-schaftsstandort Berlin und in der Folge auch seine Kosten. Seit Ende der 90er-Jahre bietet das Land Berlin den Universitäten einerseits finanzielle Planungssi-cherheit und fordert andererseits zahlreiche Reformschritte. Die TU Berlin verfolgt diesen Weg konse-quent. Ein modernes Management, die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- und Masterabschlüs-se sowie eine exzellente Forschung stehen dabei im Fokus.Im aktuellen Zukunftskonzept ver-pflichtet sich die TU Berlin „dem Prinzip der Nachhaltigkeit [...]. Die TU Berlin erhebt den Anspruch, zu den international führenden Uni-versitäten zu gehören. Dies gilt gleichermaßen für Forschung und Lehre und schließt Querschnittthe-men wie Gleichstellung, Internati-onalisierung und Wissenstransfer mit ein.“

Nähere Informationen zum Zu-kunftskonzept unter:www.tu-berlin.de/?id=3197

2.1 Allgemeine informAtionenZur tu Berlin

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Die TU Berlin ist eine weltweit aner-kannte Forschungsuniversität. Die Mitglieder der Universität sind dem Prinzip der nachhaltigen Entwick-lung verpflichtet, das den Erforder-nissen der Gegenwart gerecht wird und zugleich nicht zu Lasten zu-künftiger Generationen geht. For-schung und Lehre sind für uns un-trennbar miteinander verbunden. (www.tu-berlin.de/?id=101215)Die Universität gliedert sich in sie-ben Fakultäten, wobei der Studi-engang Economics an der Fakultät VII - Wirtschaft und Management angesiedelt ist. Gemäß dem Ser-viceprinzip werden Lehrveran-staltungen fakultätsübergreifend angeboten (u.a. Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler von der Fakultät II - Mathematik und Natur-wissenschaften). Die zentralen Einrichtungen über-

Leitbild und Organisation

nehmen übergeordnete Aufgaben, wie u.a. die „Zentraleinrichtung moderne Sprachen“ oder die „Zent-raleinrichtung Hochschulsport“.Kuratorium, Akademischer Senat und erweiterter Akademischer Senat sind die zentralen Entschei-dungsgremien der TU Berlin. Der Präsident und die drei Vize-präsident_innen stellen die „politi-sche“ Leitung der TU Berlin dar. Der 2. Vizepräsident ist zuständig für Lehre und Studium und somit für die Abteilung I - Studierendenser-vice, wo u.a. das Referat für Prüfun-gen integriert ist.Die Kanzlerin ist oberste Verwal-tungschefin und zuständig für das Management der TU Berlin. Dazu gehören z.B. die Personal- und Fi-nanzabteilung sowie die Bauabtei-lung, die u.a. die Hörsäle und Semi-narräume verwaltet.

PräSidiumfakultäten & Zentralinstitut

ZentrAleeinrichtungen

PRÄSIDENT

PRÄSIDIALAMTZENTRALE FRAUENBEAUFTRAGTE

KANZLERINVIZEPRÄSIDENTENUNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK

ZE ELEKTRONENMIKROSKOPIE (ZELMI)

ZE HOCHSCHULSPORT (ZEH)

ZE WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND KOOPERATION (ZEWK)

ZE MODERNE SPRACHEN (ZEMS)

ZENTRALES IT- DIENSTLEISTUNGSZENT-RUM (tubiT)

I GEISTESWISSENSCHAFTEN

II MATHEMATIK UND NATUWISSEN-SCHAFTEN

III PROZESSWISSENSCHAFTEN

IV ELEKTROTECHNIK UND INFORMATIK

V VERKEHRS- UND MASCHINENSySTEME

VI PLANEN BAUEN UMWELT

VII WIRTSCHAFT UND MANAGEMENT

ZENTRALINSTITUT EL GOUNA

Organisationsschema der TU Berlin

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Die Fakultät VII - Wirtschaft und Management gliedert sich in die drei Institute Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht, Betriebswirt-schaftslehre sowie Technologie und Management. Zum Lehrpersonal gehören neben 22 Professor_in-nen und Juniorprofessor_innen ca. 50 wissenschaftliche Mitarbeiter_

2.2 fAkultät Vii -wirtSchAft und mAnAgement

innen, zahlreiche Lehrbeauftragte sowie Honorar- und außerplanmä-ßige Professor_innen.Die Bachelorstudiengänge Eco-nomics und Nachhaltiges Ma-nagement sowie die Masterstudi-engänge Industrial and Network Economis und Innovation Manage-ment and Entrepreneurship wer-

den von der Fakultät VII angeboten. Der Studiengang Wirtschaftsinge-nieurwesen ist ein gemeinsamer Studiengang mit anderen Fakultä-ten der TU Berlin. Auch für die Stu-diengänge Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik, Statistik und Europawissenschaften steu-ert die Fakultät Lehrinhalte bei. Viele Grundlagenveranstaltungen werden für alle Studierende ge-meinsam angeboten. Insgesamt studieren aktuell beinahe 4000 Stu-dierende an der Fakultät.

Der Fakultätsrat (FKR) ist das wich-tigste Gremium in der Fakultät. Er ist u.a. zuständig für den Haushalt der Fakultät oder die Studien- und Prüfungsordnungen. Die Ausbil-dungskommission berät den FKR in allen Belangen von Lehre und Studium. Der Dekan, vom FKR ge-wählt, leitet die Fakultät, während der Studiendekan für Studum und Lehre zuständig ist.Das Fakultätsservicecenter verwal-tet die Ressourcen. Ihm gehört das Referat Lehre und Studium an.

TU Berlin Lichthof - © TU Berlin

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2.3 erSte Schritte An der tu Berlin

Zum Studienanfang erhalten alle Studierenden nach der Einschrei-bung im Referat IA Zulassung und Immatrikulation eine detaillierte Anleitung zur Erstellung des Stu-dierendenausweises. Der Studie-rendenausweis ist gleichzeitig Fahrausweis (Semesterticket für Berlin ABC) und Ausweis für die Bi-bliotheken der TU Berlin.Im weiteren Verlauf des Studiums wird für jedes Semester nach der Rückmeldung der Aufkleber für das aktuelle Semester zugeschickt. Die aktuelle Studienbescheinigung lässt sich im persönlichen TUB Por-tal runterladen, eine Anleitung dazu findet sich unter dem Direkt-zungang 161953. Ein möglicher Verlust des Studierendenauswei-ses ist umgehend dem Referat IA Zulassung und Immatrikulation zu melden. Dort wird auch eine Ersatz-

karte beantragt. Die TU Berlin bietet allen Studie-renden und Mitarbeiter_innen ei-nen zentralen E-Mail Dienst zum Versenden und Empfangen von E-Mails an (Bsp: [email protected]). Studierende sind verpflichtet, dieses Postfach regelmäßig auf neue E-Mails zu kontrollieren, da viele wichtige In-formationen und Unterlagen dort-hin verschickt werden. Zur Onlineanmeldung von Modul-prüfungen verwendet die TU Berlin ein System namens QISPOS. Eine Anleitung finden Sie unter dem Di-rektzugang 66085.

Informationen und eine Checkliste zum Studienanfang finden sich un-ter:

www.tu-berlin.de/?id=7517

Wo Direktzugang eingeben?

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Schritt 3: Modulprüfungen anmelden

Ihr Studium ist in Module unter-gliedert, die mit Modulprüfungen abschließen. Dies können schrift-liche, oder mündliche Prüfungen sowie Portfolioprüfungen sein. Die TU verfügt über ein Online-System zur Prüfungsanmeldung, auf das

Sie mit ihrem tubIT-Konto Zugriff haben. Das System heißt QISPOS. Bitte schauen Sie immer zuerst in diesem System nach, ob die An-meldung für Ihre Modulprüfungen dort möglich ist: Die Anmeldung dort ist verbindlich und ersetzt die

Schritt 1: Campuskarte und tubIT-Zugangsdaten besorgen

Die Campuskarte vereint den Stu-dierendenausweis und das Se-mesterticket in einem Dokument. Zusammen mit diesem bekommt man einen Benutzernamen und eine TAN-Liste für den IT-Dienst

der TU, über den alle computerba-sierten Dienste (E-Mail, Web-Portal, Online-Kurse) abgewickelt werden. Die erforderlichen Unterlagen so-wie weitere Informationen liegen dem Zulassungsbescheid bei.

Schritt 2: Zulassungsantrag stellen

Gleich zu Beginn des Studiums ist einmalig der „Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung“ zu stellen, um Ihre Identität zu überprüfen und Ih-nen einen Prüfungsanspruch ein-zuräumen. Den Antrag erhalten Sie im Campus Center. Sie müssen ihn

nur noch ausfüllen und zusammen mit einer Kopie des Personalaus-weises oder Reisepasses im Cam-pus Center abgeben oder in den Briefkasten Ihres Prüfungsteams einwerfen.

Wie ins TU-Portal kommen?

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Schritt 4: Informieren

Was muss ich gelesen haben?

Zunächst ist es entscheidend, die Ordnung zur Regelung des allge-meinen Studien- und Prüfungs-verfahrens (AllgStuPO) gelesen zu haben. Hier werden übergreifende Regelungen zum Studium für alle Studierenden der Bachelor- und Masterstudiengänge der TU Ber-lin getroffen, beispielsweise zur Prüfungsanmeldung, zur Beno-tung oder zur Wiederholung von Prüfungen. Für Studierende des

Bachelorstudiengangs Economics ist es zusätzlich wichtig, die Studi-en- und Prüfungsordnung für den eigenen Studiengang zu kennen. In der fachspezifischen Ordnung finden sich zusätzliche Regelungen sowie Angaben zur inhaltlichen Ausgestaltung des Studiengangs. Die aktuelle Studien- und Prüfungs-ordnung findet sich im Anhang des Studienführers.

Aktuelle Ankündigungen zum Stu-diengang finden sich stets auf der Webseite des Studiengangs unter: www.economics.tu-berlin.deWeiterführende Informationen und Übersichten über weitere zentrale Gesetze und Verordnungen finden sich auf den zentralen Webseiten der TU Berlin:

www.tu-berlin.de/?id=8391www.tu-berlin.de/?id=75846

Was sollte ich gelesen haben?

persönliche Anmeldung beim Refe-rat Prüfungen. Ist Ihre Prüfungsan-meldung nicht über QISPOS mög-lich, müssen Sie sich persönlich bei Ihrem Prüfungsteam anmel-den. Über Sonderformen der An-meldung (bspw. Eintragen in eine

Liste, Anmeldung bei MOSES) und die Anmelde- bzw. Rücktrittsfristen informiert Sie Ihr Prüfer zu Beginn des Semesters.

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Beratungsdienstleistungen für Stu-dierende und Zuständigkeit für Be-werbung, Einschreibung, Prüfungs-verwaltung

Raum H70, Hauptgebäudewww.studienberatung.tu-berlin.de

Beratung für Studieninteressierte, Studierende und Studiengangs-wechsler zu den angebotenen Stu-diengängen und Fragen rund ums Studium

Schnelle Hilfe und Weiterleitung

Hilfe bei persönlichen Schwierig-keiten im Studium wie Prüfungs-angst und Arbeitsstörungen

Wichtige Anlaufstellen

Abteilung I Studierendenservice

Allgemeine Studienberatung

Telefonservice - Express

Psychologische Beratung

www.studierendenservice.tu-berlin.de

Tel.: 030/314 [email protected]

Raum H60/61, HauptgebäudeTel.: 030/314 24875 und 030/314 [email protected]

Unterstützung bei Studienfindung und –organisation

Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten

Raum H71, HauptgebäudeTel.: 030/314 [email protected]

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Das Referat gliedert sich in:Servicebereich Bachelor

Servicebereich Master

Unterstützung und Beratung auch im Campus Center

Referat IA Zulassung und Immatrikulation

Raum H13-14, Hauptgebäude

Raum H48-50, Hauptgebäude

www.referat-1a.tu-berlin.de

Anmeldung und Zulassung zum Studienabschnitt, Modulprüfun-gen und Abschlussarbeiten, Nach-weise über Studienleistungen

Referat Prüfungen

Zuständig für die Kooperationen und institutionellen Verträge im Be-reich der Studentenmobilität sowie für die Austauschprogramme Eras-mus+, DAAD, Fulbright, DFH etc.

Akademisches Auslandsamt

Raum H39-55, Hauptgebäudewww.auslandsamt.tu-berlin.de

Career Service

Unterstützung von Studierenden, Absolvent_innen und Promovie-renden mit karriere- und berufsför-dernden Maßnahmen

Raum ER 386, Ernst-Ruska-GebäudeTel.: 030/314 [email protected]

Team 5Raum H25, HauptgebäudeTel.: 030/314 24971www.pruefungen.tu-berlin.de

Studentenwerk

Soziale, gesundheitliche, wirt-schaftliche und kulturelle Betreu-ung der Studierenden, u.a. Be-ratungs- und Betreuungsstellen, Studentenwohnheime, BAföG-Amt

Infopoint HardenbergstraßeHardenbergstraße 34Tel.: 030/939 39 [email protected]

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Die Bibliothek Wirtschaft & Management

Die Bibliothek Wirtschaft & Manage-ment (DBWM) ist die Fachbibliothek für Wirtschaft, Recht und Statistik der Fakultät VII Wirtschaft und Ma-

Wissensspeicher

Lernoase

nagement an der TU Berlin. Sie ist die zweitgrößte Bibliothek der TU Berlin.

Sie verfügt über 320.000 Medienein-heiten (Bücher, Zeitschriften, CDs) und Literaturdatenbanken schwer-punktmäßig aus den Themenfel-dern Wirtschaftswissenschaften, Statistik, Gesundheitsökonomie und wissenschaftliches Arbeiten. Mit der Bibliotheksapp für Andro-

id und iOS-Systeme kann das Bib-liothekskonto von unterwegs ver-waltet oder Literatur recherchiert werden. Speziell entwickelte Libra-ry-Toolbars gestalten die Recherche effizienter.

Die Bibliothek befindet sich in der 5. Etage im Hauptgebäude der TU Berlin im Raum H 5150b. Sie verfügt über 190 Arbeitsplätze, vier reser-vierbare Gruppenarbeitsräume, ei-nen Ruheraum sowie einen PC-Pool.

Getränke können in verschlossenen Gefäßen mitgenommen werden. Für die Garderobenschränke wer-den Schlüssel an der Ausleihtheke ausgehändigt.

Die Bibliothek Wirtschaft und Management © Jens Rötzsch

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Servicepoint

Lesesäle: Mo – Fr 09:00 – 22:00 UhrSa 10:00 – 18:00 Uhr

Servicepoint

Öffnungszeiten in der Vorlesungszeit

Ausleihe: Tel.: 030/314 – [email protected]@wm.tu-berlin.de

Das überwiegend studentische Personal an der Ausleihtheke be-antwortet gern alle Fragen zur Bi-bliothek und Literaturrecherche. In Schulungen, Lernvideos und Bera-tungsgesprächen werden wichtige

Aspekte der Informationskompe-tenz vermittelt. Zwei Multifunktionsgeräte zum Kopieren und Drucken sowie ein Buchscanner können gegen eine geringe Gebühr genutzt werden.

Zeitschriftenstelle: Mo – Fr 09:30 – 18:30 Uhr

www.dbwm.tu-berlin.dewww.facebook.com/TUBerlinDBWMwww.youtube.com/user/TUBerlinDBWM

Die Bibliothek Wirtschaft und Management © Jens Rötzsch

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IT-Dienste

tubIT

Wireless LAN/eduroam

Vorlesungsverzeichnis (LSF)

tubIT bietet den Studierenden und Beschäftigten als IT-Dienst-leistungszentrum der Technischen Universität Berlin ein vielfältiges Angebot aus allen Bereichen der Informationsverarbeitung. Neben der Verwaltung und Bereitstellung der TU-E-Mailadressen und dem In-ternetzugang auf dem Campus ge-

Das Vorlesungsverzeichnis enthält das gesamte Lehrangebot der TU Berlin und ist das wichtigste Hilfs-mittel zur Erstellung des Stunden-plans. Es enthält alle Lehrveranstal-tungen einschließlich Angaben zu

Die TU Berlin bietet auf ihrem Cam-pus eine weitgehende Abdeckung mit Wireless LAN (WLAN). Studie-rende und Beschäftigte der TU Ber-lin haben somit Zugriff auf das In-ternet und zwar von fast überall auf

hört auch die Bereitstellung von PC-Arbeitsplätzen zum Angebot von tubIT. Der Zugang zu allen zentralen IT-Dienstleistungen erfolgt über das tubIT-Konto auf der Internetseite der TU Berlin. Die TU-E-Mailadresse sollte regelmäßig abgerufen wer-den.www.tubit.tu-berlin.de

dem Campus. Der Zugang erfolgt über das tubIT-Konto.

www.tubit.tu-berlin.de/wlan

Ort, Zeit und Lehrenden sowie kurze Inhaltsbeschreibungen. Zu jedem Semester erscheint es neu und ist online zu finden.

www.tu-berlin.de/lsf

innoCampus

innoCampus ist die zentrale Stel-le der TU Berlin für alle Angebote aus dem Bereich eLearning und eTeaching, eResearch und eScience und bietet Studierenden Support bei der Benutzung der Plattform,

der Einrichtung von Kursen und all-gemeinen Fragen zum eLearning.

www.innocampus.tu-berlin.de

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QISPOS

QISPOS ist die Online-Plattform zur elektronischen Prüfungsanmeldung für Studierende. Voraussetzung für den Gebrauch ist auch hier ein tubIT-Konto. Nähere Informationen werden in der jeweiligen Veranstal-tung bekannt gegeben. Zusätzlich können hier der Notenspiegel ein-gesehen und Studierendendaten geändert werden. Die Anmeldung zu Prüfungen ist grundsätzlich er-forderlich. Dies erfolgt in den meis-ten Fällen über QISPOS. Wenn dies

nicht möglich ist, ist eine persönli-che Anmeldung im Referat Prüfun-gen notwendig. Manche Lehrstühle fordern eine zusätzliche Anmeldung über die Lehrstuhlseite oder über ISIS, welche jedoch nicht als Äqui-valent zur Anmeldung bei QISPOS bzw. im Referat Prüfungen, d. h. als prüfungsrelevant, angesehen wer-den kann.

www.tu-berlin.de/login_pw

ISIS

ISIS ist das Information System for Instructors and Students. Dort richten Lehrende Lernplattformen für Lehrveranstaltungen ein, auf welchen Vorlesungs- und Arbeits-materialien heruntergeladen oder auch prüfungsrelevante Themen in Foren besprochen werden können.

Der Zugang erfolgt über das tubIT-Konto.Manche Lehrstühle schützen ihre ISIS-Kurse mit Passwörtern, die meist in der ersten Veranstaltung bekanntgegeben werden.

www.isis.tu-berlin.de

MOSES

Das Moses-Konto ist ein optimiertes Verteilungsverfahren für Tutorien und Studierendenverwaltung an der TU Berlin. Die Verwaltung der Studierenden in den großen Pflicht- und Serviceveranstaltungen, wie der Mathematik für Ingenieure, ist mit einem hohen Aufwand verbun-den. Das Moses-Konto ist ein Sys-tem, mit dem die überschneidungs-

freie und bezüglich der Wünsche der Studierenden optimierte Verteilung der Studierenden auf die Tutorien verschiedener Kurse vorgenommen wird. Außerdem werden mit dem Moses-Konto einige Klausuren (An-meldung, Ergebnisbekanntgabe) des Bachelorbereiches verwaltet.

www.moseskonto.tu-berlin.de

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Das Bachelorstudium ist in Module gegliedert. Der Umfang der Modu-le wird dabei in Leistungspunkten nach dem European Credit Trans-fer System (ECTS) angegeben. Für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls erhalten Sie in der Regel 6 ECTS, wobei 1 ECTS einem Arbeits-aufwand von 30 Stunden entspricht. Welche Module Sie in welchen Se-mestern belegen sollten, können Sie

2.4 BAchelorStudiengAngeconomicS

Studienstruktur

dem exemplarischen Studienver-laufsplan im Anhang entnehmen. Beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Empfehlung handelt, die in keinster Hinsicht bindend ist. Jedes Modul setzt sich dabei aus ei-ner oder der Kombination mehrerer Lehrveranstaltungsformen (unter anderem Vorlesung, Übung, Tutori-um, Seminar, Projekt) zusammen.

Der Bachelorstudiengang Economics umfasst insge-samt sieben Prüfungsbereiche:

Grundstudium 78 ECTS

VWL-Basisstudium 42 ECTS

VWL-Vertiefungsstudium 12 ECTS

VWL-Seminar 6 ECTS

Sektoren & Technik 12 ECTS

Freier Wahlbereich 18 ECTS

Bachelorarbeit 12 ECTS

Summe: 180 ectS

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Grundstudium

Im Grundstudium erhalten die Stu-dierenden neben einer breiten wirt-schaftswissenschaftlichen Grundla-ge alle notwendigen methodischen Kenntnisse der Bereiche Mathema-tik, Informatik und Statistik. Viele der hier zu erwerbenden Grundkennt-nisse sind für ein Verständnis der

vertiefenden Module im Aufbau-bereich Voraussetzung (z.B. Einfüh-rung in die Mikroökonomie [AVWL I] für „Spieltheorie“ oder „Industrie-ökonomik“, oder „Statistik I und II für Ökonomen und Wirtschaftsingeni-eure“ für „Ökonometrie“).

Freier Wahlbereich

Im Freien Wahlbereich sind ein oder mehrere Module zu belegen, die von den Studierenden aus dem frei belegbaren Lehrangebot der wissenschaftlichen Hochschulen in Berlin und Brandenburg ausgewählt

werden können und nicht bereits in die Pflicht- oder Wahlpflichtberei-che eingebracht wurden. Es kann sich dabei sowohl um vertiefende Module handeln als auch um Modu-le im Sinne eines Studium Generale.

VWL- Basis, - Vertiefung und - Seminar

Sektoren & Technik

In den Bereichen VWL- Basis, VWL- Seminar und VWL- Vertiefung kön-nen die Studierenden ihre volkswirt-schaftlichen Kenntnisse erweitern und vertiefen. Dabei sind fast alle Module im Prüfungsbereich „VWL- Basis“ obligatorisch zu belegen. Hierbei kann nur die Wahl zwischen den beiden Modulen „Außenwirt-

Im Wahlbereich Sektoren & Tech-nik können die Studierenden einen Einblick in die Ingenieurswissen-schaften erhalten oder einen Sektor (Verkehr, Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft, Gesundheit etc.) genauer kennenlernen. Dies ermög-

schaft“ und „Geldtheorie und –po-litik“ erfolgen. Im Bereich VWL- Ver-tiefung können aus einem breiten Lehrangebot die Module entspre-chend der eigenen Interessen er-weitert und vertieft werden. Ergänzt wird diese Vertiefung durch die Be-legung eines volkswirtschaftlichen Seminars.

licht den Studierenden, von den Vorteilen eines Studiums an der TU Berlin zu profitieren und ein kom-plementäres Wissen aus den Berei-chen der Ökonomie und Teilgebie-ten der Ingenieurswissenschaften zu erwerben.

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Bachelorarbeit

Abgeschlossen wird das Studium mit einer Bachelorarbeit, bei wel-cher die Studierenden ihr erworbe-nes Wissen an einem konkreten An-wendungsbeispiel darlegen. Für die Anfertigung der Bachelorarbeit ist es notwendig Kontakt mit den Lehr-stühlen aufzunehmen. Dabei kön-nen Sie entweder mit eigenen The-menvorschlägen auf die Lehrstühle zugehen oder aus einer Themenlis-te, die von den Lehrstühlen geführt werden, auswählen und bearbeiten. Hilfe bei der Suche und weitere In-

formationen erhalten Sie bei der stu-dentischen Studienberatung sowie bei der jährlich in Kooperation mit dem Fachschaftsteam und der GKWi angebotenen „Bachelorarbeitsinfor-mationsveranstaltung“. Alle Infor-mationen hierzu werden rechtzeitig auf der Economics Homepage ver-kündet. Die rechtlichen Bestimmungen sind in der AllgStuPO und in der Prü-fungsordnung des Economics Studi-enganges (siehe Anhang) geregelt.

Rechtliche Grundlagen (Ordnungen)

Grundsätzlich ist die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (AllgStuPO) für alle Studiengänge der TU Berlin obligatorisch. Des Weiteren gibt es eine studi-engangsspezifische Studien- und Prüfungsordnung für jeden Stu-diengang. Die Studienordnung

Jeder Studierende gestaltet seinen Studienverlauf selbst. Zur Orientie-rung gibt es einen Studienverlaufs-plan, der helfen kann das Studium langfristig und individuell zu pla-nen. Module sind dabei grundsätzlich nicht einzelnen Fachsemestern zu-geordnet. Da Vertiefungsmodule

Exemplarische Studienverlaufspläne

regelt die Rahmenbedingungen für Studieninhalt und -ablauf. In der Prüfungsordnung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen geregelt. Die aufgeführten Ordnungen fin-den sich alle im Anhang.

jedoch teilweise auf Grundlagen-veranstaltungen wie z.B. Mikroöko-nomie aufbauen, empfiehlt es sich zunächst Module aus dem ersten Studienabschnitt zu belegen (1.-3. Semester). Im zweiten Studien-abschnitt (4.- 6. Semester) sollten dann die Vertiefungsmodule be-legt werden.

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Ja, dies ist möglich. Die Note des Be-reichs errechnet sich in diesem Fall als Mittel aus allen belegten Modu-len. Diese Teilnote geht dann aber nur mit der für den Bereich vorge-sehenen Anzahl von LP in den Ab-schlussschnitt ein. Die Note ist also nicht verloren, die Leistungspunkte erscheinen auch alle auf dem Zeug-nis. Sie haben dann lediglich einen Bachelorabschluss mit mehr als 180 LP. Die Anmeldung erfolgt analog zu anderen Modulen. Bsp.: Studen-

Kann ich Module anrechnen lassen, auch wenn ich nicht mehr genügend freie LP für das Modul in dem entsprechenden Bereich habe?

tin Constanze hat im freien Wahlbe-reich des Bachelors bereits ein Mo-dul mit 5 LP angemeldet, es fehlt noch 1 LP. Sie möchte gerne den weiterführenden Kurs mit ebenfalls 5 LP belegen. Die Note errechnet sich dann beispielsweise mit (5 LP * 1,3 + 5 LP * 2,0) /10 LP = 1,6. Die so errechnete Teilnote geht dann mit 6 LP als freier Wahlbereich ein und Constanze hat einen Bachelorab-schluss mit 184 LP.

Generell gilt: Die StuPO inklusive Änderungen stellt die rechtliche Grundlage dar. Dabei ist die All-gStuPO die höherrangige Ordnung gegenüber den studiengangsbe-zogenen Ordnungen. Der Studien-

Studienführer und StuPO bzw. QISPOS unterscheiden sich. Was gilt?

führer ist nur ein Wegweiser durch das Studium. Da er nur einmal im Jahr aktualisiert wird, können die darin enthaltenen Informationen überholt sein. Achten Sie daher im-mer auf das Erscheinungsdatum.

AuSwAhl häufiger frAgen (fAQ)

Eine nicht bestandene Prüfung muss wiederholt werden. Dies ist ebenso in der AllgStuPO geregelt. Nicht bestandene Modulprüfun-gen der Bachelor- oder Masterprü-fung können zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholung einer Prüfung soll in derselben Form wie die nicht bestandene Prü-

Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Was sind die Konsequenzen?

fung durchgeführt und muss bis zu Beginn des folgenden Semes-ters angeboten werden. Die zweite Wiederholungsprüfung findet in der Regel mündlich statt. Vor der zweiten Wiederholung erhält die Studentin oder der Student einen schriftlichen Bescheid der zustän-digen Stelle der Zentralen Univer-

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Nein, dies ist ohne Ausnahme nicht möglich. Haben Sie vergessen, ein Modul fristgerecht anzumelden

Ich habe vergessen, mich vor der Prüfung ordnungsgemäß anzumelden. Kann ich das Modul trotzdem noch einbringen?

Dies ist in der AllgStuPO geregelt. Demnach müssen Klausurergebnis-se spätestens sechs Wochen nach dem Klausurtermin veröffentlicht werden. Fristüberschreitungen müssen begründet werden. Die Arbeiten sind befristet zur Einsicht-nahme bereitzustellen. Dabei sind

Welche Rechte habe ich bei Klausureinsichten?

die Aufgabenstellungen und Mus-terantworten bzw. der Bewertungs-maßstab zugänglich zu machen. Verpassen Sie den Einsichtstermin, haben Sie kein Recht auf erneute Einsichtnahme. In der Regel kann ein Vertreter mit Vollmacht die Ein-sichtnahme für Sie übernehmen.

und die Prüfung bereits (auch in Teilen) abgelegt, so müssen Sie das gesamte Modul erneut belegen.

Ich habe eine Prüfung zum dritten Mal nicht bestanden. Was kann ich tun?

Fand die zweite Wiederholungsprü-fung als schriftliche Prüfung statt und haben Sie auch diese nicht

bestanden, so besteht in der zwei-ten Wiederholung die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung.

sitätsverwaltung mit Angabe der Wiederholungsfrist sowie einer Rechtsbehelfsbelehrung. Insgesamt haben Sie für jede Prü-fung im Bachelor- und Masterstu-diengang außer der Abschlussar-beit drei Versuche. Bestehen Sie die Prüfung zum dritten Mal nicht, so haben Sie die Prüfung endgül-tig nicht bestanden und werden

exmatrikuliert. Sie können dann in keinem Studiengang an einer deut-schen Hochschule mehr studieren, der das endgültig nicht bestande-ne Modul im Pflichtbereich enthält. Bitte beachten Sie, dass an anderen Hochschulen Abweichungen von dieser Regelung auftreten können, z. B. eine Ausweitung auf den Wahl-pflichtbereich.

Kann ich bestandene Modulprüfungen wiederholen?

Die Wiederholung einer bestande-nen Prüfung ist nicht zulässig.

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Kann ich Module über die vorgesehenen hinaus belegen?

Zusätzlich zu den vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen

können Sie jederzeit Zusatzmo-dule belegen, um weitergehende

Wie funktioniert eine Wiederholungsprüfung?

Die erste Wiederholungsprüfung findet in der Prüfungsform der Erstprüfung statt. Sie melden sich genau wie zum ersten Prüfungsver-such an. Die zweite Wiederholungs-prüfung (dritter Prüfungsversuch) erfolgt in der Regel mündlich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Prüfungsform zu ändern. Ein An-trag an den Prüfungsausschuss ist nicht notwendig. Die Anmeldung

zur zweiten Wiederholungsprüfung kann ausschließlich persönlich im Referat Prüfungen erfolgen. Dabei ist die gewünschte Prüfungsform anzugeben. Wenn Sie sich münd-lich prüfen lassen wollen, sollten Sie unbedingt vor der Anmeldung im Referat Prüfungen den zuständi-gen Prüfer darüber informieren und sich einen Termin geben lassen.

Sie können sich von angemeldeten Prüfungen innerhalb der gesetzten Fristen jederzeit wieder abmel-den. Sobald Sie jedoch die erste Prüfungsleistung erbracht haben, ist ein Wechsel des Moduls nicht

mehr möglich. Haben Sie also eine Klausur nicht bestanden oder den ersten Teil einer Portfolioprüfung erbracht, so müssen Sie das Mo-dul auch zu Ende bringen. Das gilt nicht für Zusatzmodule.

Muss ich ein einmal angemeldetes Modul auch abschließen oder kann ich es durch ein anderes ersetzen, wenn es mir nicht mehr gefällt?

Kann ich bereits im Bachelorstudium Module für das Masterstudium bele-gen?

Ja, das ist ohne Probleme im Be-reich von Zusatzmodulen möglich. Diese werden dann im Masterstudi-um auf Antrag anerkannt. Werden mehr als 30 LP anerkannt, so wer-

den Sie direkt in ein höheres Fach-semester eingestuft. Zusatzmodule können im Referat Prüfungen an-gemeldet werden.

Sollten Sie auch diese Prüfung end-gültig nicht bestehen, so werden

Sie exmatrikuliert.

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Was passiert, wenn ich die Regelstudienzeit überschreite?

Die Regelstudienzeit ist lediglich eine rechnerische Größe für die Dauer des Studiums bei einem Vollzeitstudium. Die individuellen Lebensumstände jedes Studieren-den (Erwerbstätigkeit, Krankheit, Kinder, usw.) führen jedoch oft zu einem Überschreiten der Regelstu-dienzeit. Studientechnisch entste-

hen Ihnen hierbei keinerlei Nach-teile. BAföG-Empfänger_innen sowie Stipendiat_innen müssen bei einer Überschreitung der Regelstu-dienzeit jedoch unbedingt mit der finanzierenden Stelle sprechen, da hierdurch in der Regel Förderan-sprüche entfallen.

Qualifikationen zu erlangen. Auf Antrag an das Referat Prüfungen werden diese auf Ihrem Abschluss-zeugnis aufgeführt. Die Eintragung kann dabei entweder durchgehend mit oder ohne Note vorgenom-men werden. Generell haben TU-Studierende die Möglichkeit, alle Module von TU, FU und HU Berlin zu belegen. Dabei gilt, dass regu-lären Kursteilnehmern der Vorrang gegeben wird, falls der Kurs in der Teilnehmerzahl beschränkt ist. Die Anmeldung erfolgt persönlich im

Referat Prüfungen. Dort können Sie Zusatzmodule - anders als reguläre Module - auch jederzeit wieder ab-melden.Im Ausland belegte Module, die nicht im regulären Curriculum an-erkannt werden, können nicht als Zusatzmodule im Zeugnis einge-tragen werden, da Sie mit dem Transcript der Austauschhochschu-le bereits einen Nachweis über die entsprechenden Leistungen erhal-ten haben.

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auslands-aufenthalt

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Informationen zu den Möglichkei-ten eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen des Bachelorstudiengangs Economics gibt das Akademische Auslandsamt auf seinen Internet-seiten und zu den Sprechzeiten an der Infothek im Campus Center.

Raum H 39-55, Hauptgebäudewww.auslandsamt.tu-berlin.de

Die im Rahmen eines Auslandsstu-diums und einer Hochschulkoope-ration an anderen Hochschulen erbrachten Studienzeiten, Studien-leistungen und Prüfungen können anerkannt werden, sofern zuvor ein Learning Agreement (Kursauf-listung für das beabsichtigte Studi-

ERASMUS ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, das den Austausch von Studierenden und Dozenten durch finanzielle Förde-rung und organisatorisch erleich-tern soll. Das Programm ist flexibel für Studierende einsetzbar. Es bie-tet diverse Möglichkeiten, einen Teil des Studiums im Ausland zu

um) vereinbart wurde, welches den Vorgaben der Prüfungsordnung entspricht.Dies wird vor allem ermöglicht durch das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS), welches seit mehreren Jahren an der TU Berlin angewandt wird und eine vereinfachte Anerkennung von an anderen Hochschulen er-brachten Leistungen ermöglicht.Wer einen Teil seines Studiums im Ausland verbringen möchte, muss nicht nur viele Informationen ein-holen, sondern darüber hinaus seinen Studienverlauf frühzeitig anpassen, um eine Studienverlän-gerung zu vermeiden.

verbringen und dabei von den Vor-teilen des Programms zu profitie-ren. Bachelorstudierende müssen zu Beginn des Austauschaufent-haltes mindestens im dritten Fach-semester sein, um an einem Aus-tausch teilnehmen zu können.

https://eu.daad.de/erasmus/de

3.1 AuSlAndSStudium

ERASMUS- und Übersee-Austauschprogramme

Weitere Programme werden auf den Internetseiten des Akademi-schen Auslandsamtes näher vorge-

stellt. Eine Auswahl wird im Folgen-den kurz beschrieben.

Weitere Programme

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AuslAn

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thAlt

Das Fulbright-Programm bietet im Rahmen eines akademischen und interkulturellen Austauschs mit den USA unter anderem Förderpro-gramme für Wissenschaftler_innen,

DAAD und PROMOS

Die vielfältigen Programme des DAAD reichen vom kurzfristigen Austausch für Forschung oder Leh-re bis zum mehrjährigen Promo-tionsstipendium. Über das PRO-MOS-Programm des DAAD werden Kurzstipendien für Abschlussarbei-

ten an ausländischen Hochschulen und Semesterstipendien weltweit vergeben sowie die Teilnahme an Sprach- und Fachkursen und Prak-tika gefördert.

www.daad.de

und Studierende an. Das Fulbright- Programm ist vor allem in den USA sehr renommiert. www.fulbright.de

Fulbright

ASA-Programm

Das ASA-Programm vergibt Teilsti-pendien an Studierende, die sich gemeinsam für eine verantwor-tungsvollere, gerechtere und nach-haltigere Welt einsetzen möchten. Dem 3- bis 6-monatigen Projekt-aufenthalt in Afrika, Asien, Latein-

amerika oder Südosteuropa gehen dabei vorbereitende Seminare vor-an, in denen sich beispielsweise mit entwicklungspolitischen Inhalten auseinandergesetzt wird.

www.asa-programm.de

Selbstorganisiertes Auslandsstudium

Ein Auslandsstudium ist auch ohne ERASMUS- oder Übersee-Stipendi-um an der gewünschten Universi-tät möglich. Die Anerkennung der im Ausland belegten Module kann dann jedoch nur erfolgen, wenn die Learning Agreements vom Prüfungsausschuss genehmigt

werden, eine Absprache vor dem Auslandsaufenthalt ist demnach unerlässlich. Zur Finanzierung kann BAföG oder ein Bildungskredit be-antragt werden.

www.bafoeg.bmbf.de

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Anerkennung von Auslandsleistungen

Im Ausland erbrachte Studienleis-tungen können grundsätzlich an der TU Berlin anerkannt werden. Für eine Anerkennung muss eine Bestätigung der Gastuniversität über die Teilnahme und den er-folgreichen Abschluss der im Aus-land erbrachten Module vorgelegt werden (Transcript of Records) und die belegten Fächer müssen vom Prüfungsausschuss anerkannt wer-den. Hierzu muss die im Ausland erbrachte Studienleistung als äqui-valent zu den an der TU Berlin ver-mittelten Lehrinhalten eingestuft werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet dabei über die Ver-gleichbarkeit. Der Abschluss eines Learning Agreements im Vorfeld wird in jedem Fall empfohlen.

Vor der Abfahrt:• Klärung der Anrechnungsmög-

lichkeiten mit der Studienfach-beratung und/oder dem Prü-

fungsausschuss• Abschluss eines Learning Ag-

reements (Formular LA) über die Module, die im Ausland belegt werden und an der TU Berlin anerkannt werden sollen

Im Ausland:• Aktualisierung des Learning

Agreements in Absprache mit der Studienfachberatung und/oder der/dem zuständigen Modulverantwortlichen, falls eine Änderung in der Modul-wahl eintritt

Nach der Rückkehr: • Antrag auf Anerkennung an-

derweitig erbrachter Prüfungs-leistungen an den Prüfungs-ausschuss mit gewünschter Zuordnung der Module zu den jeweiligen Bereichen des Stu-diums

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AuslAn

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Aufen

thAlt

Ein Praktikum im Ausland ist sowohl für die persönliche als auch für die berufliche Entwicklung eine sehr gute und sich lohnende Erfahrung. Der Umgang mit anderen Kulturen und die Selbstorganisation vor Ort erweitern den eigenen Horizont. Die Suche nach einem Praktikums-platz im Ausland gestaltet sich ähn-lich der Suche eines Praktikums im Inland. Dabei kann auch der Career Service unterstützen.Zudem gibt es verschiedene Aus-tauschorganisationen wie IAESTE, aber auch Lehrstühle und studenti-sche Initiativen (insbesondere AIE-SEC) bieten verschiedene Ausland-spraktika an.

www.iaeste.dewww.aiesec.de

Zusätzlich zur Suche nach dem Praktikumsplatz ergeben sich Schwierigkeiten vor allem bei dem Beachten ortsspezifischer Regula-rien. Beispielsweise muss in vielen Ländern eine Arbeitserlaubnis und Sozialversicherungsnummer vor-gelegt werden oder zumindest die vorherrschende Situation mit dem Unternehmen abgeklärt werden. Es ist leider oftmals nicht möglich, alle Regularien im Vorfeld zu erfüllen. Auch die Wohnungssuche gestaltet sich vor Ort oftmals einfacher oder

wird gar dort erst möglich. Es müs-sen Visa-, Krankenversicherungsan-gelegenheiten und sonstige Forma-litäten geklärt werden. Außerdem sollten sich die Praktikant_innen im Vorfeld mit den lokalen Bege-benheiten und Besonderheiten des Landes beschäftigen, um vor Ort keine bösen Überraschungen zu er-leben.Wenn die Praktikantin oder der Praktikant die Landessprache nicht hinreichend spricht, sollte sie oder er vor dem Praktikum einen Inten-sivkurs mit einer Dauer von sechs bis acht Wochen besuchen, wo-durch sich das Praktikum viel erfolg-reicher und mit mehr Freude absol-vieren lässt. Über Fördermöglichkeiten infor-miert ebenfalls der Career Service der TU Berlin. Es gibt unter anderem Zuschüsse zur Finanzierung durch das EU-weite PROMOS Programm oder auch durch Vulcanos, welches sich auf das Zielland Japan konzen-triert.

3.2 AuSlAndSPrAktikA

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neben dem studium

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4.1 StudienfinAnZierung

Deutsche Studierende (unter be-stimmten Voraussetzungen auch ausländische Studierende) ohne ausreichende finanzielle Mittel können für ein Erststudium Leis-tungen nach dem Bundesausbil-dungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Zurzeit wird die För-derung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Dar-lehen gewährt. Gefördert wird nur innerhalb der Regelstudienzeit, au-ßer die Regelstudienzeit wurde auf-grund von Krankheit oder Kinderer-

BAföG

KfW-Studienkredit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet über ihre Vertriebspartner zinsgünstige Darlehen für bis zu 650 Euro pro Monat über höchs-tens zehn Semester an. Der Studi-enkredit richtet sich im Gegensatz zu BAföG an alle EU-Bürger und wird ohne Bonitätsprüfung und unabhängig von der Einkommens-situation gewährt. Achtung: Der

Zinssatz wird halbjährlich neu fest-gelegt! Diverse Privatbanken bie-ten ebenfalls Studienkredite an, ein Vergleich der Konditionen und die Lektüre von Test-Ergebnissen der Stiftung Warentest werden drin-gend empfohlen!

www.kfw.de

ziehung überschritten. Vorsicht bei Fach- oder Studiengangwechsel: Es besteht die Gefahr, die Förderung zu verlieren.

Amt für AusbildungsförderungBehrenstr. 40 – 41, 10117 BerlinTel. 030/ 93939 70www.studentenwerk-berlin.de/ba-foeg

Das Studentenwerk Berlin bietet individuelle Beratungen (auch zum BAföG) im Campus Center an.

Überbrückungsdarlehen

Studierende, bei denen sich die BAföG-Förderung verzögert, kön-nen bis zur Überweisung des

BAföG-Geldes vom Studentenwerk Berlin ein Überbrückungsdarlehen erhalten.

Darlehen

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neben

dem

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Studierende, die ihr Studium vor-aussichtlich innerhalb der nächs-ten zwölf Monate erfolgreich ab-schließen werden, können bei der

gemeinnützigen Studentischen Darlehenskasse e. V. ein Studienab-schlussdarlehen beantragen.

Studienabschlussdarlehen

Wer sich vorübergehend in finan-ziellen Schwierigkeiten befindet, kann beim Studentenwerk ein zins-loses Darlehen beantragen.Weitere Informationen zur Studien-

finanzierung gibt es bei der allge-meinen Studienberatung:

www.studienberatung.tu-berlin.de/menu/studieren/finanzieren/

Kurzfristige Darlehen

Studierende in einer fortgeschritte-nen Ausbildungsphase können bis zu 24 Monate lang einen Bildungs-kredit in Höhe von 300 Euro monat-lich erhalten, jedoch in der Regel

nur bis zum Ende des zwölften Stu-diensemesters.

www.bva.bund.de www.kfw.de

Bildungskredit

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Studienstiftungen fördern nicht nur Studierende mit überdurchschnitt-lichen Leistungen, sondern auch gesellschaftspolitisches und sozi-ales Engagement. Begabtenförde-rungswerke orientieren sich in der Regel in Anlehnung an das BAföG. Das gilt für die Förderungshöchst-dauer ebenso wie für die Höhe des Stipendiums. Berechnungsgrundla-

Das Deutschlandstipendium för-dert Studierende sowie Studienan-fänger_innen, deren Werdegang herausragende Leistungen in Stu-dium und Beruf erwarten lässt. Die Stipendiat_innen erhalten das ein-kommensunabhängige Fördergeld von monatlich 300 Euro (zusätzlich

ge ist die wirtschaftliche Bedürftig-keit. Dazu kommt noch eine monat-liche „Studienkostenpauschale“ in Höhe von 300 Euro. Ein Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

www.stipendienlotse.dewww.mystipendium.dewww.stipendiumplus.de

zu BAföG-Leistungen) für mindes-tens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit, damit sie sich erfolgreich auf ihre Hochschulausbildung konzentrie-ren können.

www.deutschland-stipendium.de

Studienstiftung des deutschen VolkesStudienförderwerk Klaus MurmannFriedrich-Ebert-Stiftung (SPD)Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP)Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU)

Stipendien

Der Zuschussfonds richtet sich in erster Linie an ausländische Studie-rende, die weder staatliche noch private Zuwendungen erhalten und in Prüfungssituationen oder wäh-rend einer Erkrankung nicht wie

Deutschlandstipendium

Weitere Studienstiftungen neben der genannten sind:

Zuschüsse in Notfällen

bisher ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit finanzieren können.

Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke)Hanns-Seidel-Stiftung (CSU)Hans-Böckler-Stiftung (DGB)

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neben

dem

Stu

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Arbeiten in der Universität als studentische Mitarbeiterinoder studentischer Mitarbeiter

Arbeiten neben dem Studium

Bereits während des Studiums zu arbeiten ist für viele Studierende unabdingbar, aber auch durchaus sinnvoll und interessant. Neben der Studienfinanzierung steht hierbei oft auch der Wunsch nach Praxiser-fahrung im Vordergrund. Stellenan-gebote für studentische Beschäftig-te sind den Informationstafeln oder den Internetseiten der einzelnen Lehrstühle zu entnehmen. Außer-dem werden die Stellenausschrei-

bungen auf den Internetseiten des Personalrats der studentischen Be-schäftigten der TU Berlin aufgelis-tet. Der Stundensatz beträgt derzeit 10,98 Euro brutto. Der Umfang der Arbeit beträgt mindestens 41 Stun-den pro Monat, bis zu 80 Stunden sind möglich. Aktuelle Ausschrei-bungen sind online im Stellenticket der TU Berlin einzusehen:

https://tub.stellenticket.de

Arbeiten in einem Unternehmen als Werkstudent_in

Für Arbeitgeber stellen Werkstu-dent_innen eine wesentliche Mög-lichkeit dar, Nachwuchskräfte zu rekrutieren und diese an ihr Un-ternehmen zu binden. Für die Stu-dierenden bedeutet dies einen zu-sätzlichen Zeitaufwand von meist 10 bis 20 Stunden pro Woche, der neben dem regulären Studium zu absolvieren ist. Von normalen Stu-

dentenjobs in der Privatwirtschaft unterscheidet sich eine Tätigkeit als Werkstudentin oder -student durch seine größere fachliche Nähe zum Studium. Ausschreibungen für Werkstudententätigkeiten sind u.a. auf den Seiten des Career Service zu finden:

http://www.career.tu-berlin.de/stellenboerse

Studentenjobs in der Privatwirtschaft

Auch die Privatwirtschaft bietet ein umfassendes Jobangebot explizit für Studierende. Die Tätigkeitsfelder sind äußerst vielfältig. Beispielhaft seien hier Stellen im Einzelhandel, in der Gastronomie oder in der In-

dustrie genannt. Zu den Arbeitszei-ten, Gehältern und sonstigen Regu-larien können keine allgemeinen Aussagen getroffen werden, diese sind dem jeweiligen Arbeitsvertrag zu entnehmen.

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Die Arbeitsvermittlung Heinzel-männchen ist eine Einrichtung des Studentenwerks Berlin. Sie ver-mittelt Arbeitsangebote von der ungelernten Aushilfskraft bis zum

hochqualifizierten Facharbeiter an Studierende Berliner Hochschulen und Fachhochschulen.

www.studentenwerk-berlin.de/jobs

Arbeitsvermittlung Heinzelmännchen

Beim Hochschulsport können Stu-dierende aus dem umfangreichen Sportangebot von derzeit 700 Kur-sen in über 100 Sport- und Bewe-gungseinrichtungen wählen. Die

Sportkurse sind in der Regel sehr preisgünstig. Die Einschreibung er-folgt zu Beginn des Semesters.

www.tu-sport.de

4.2 SPort

Hochschulsport an der TU

Das Angebot der studentisch or-ganisierten SKB reicht von Sprach-lerngruppen über Schreibwerkstät-ten und Sprachpartnerschaften bis hin zu einem Multi-Kulti-Café mit kulturellen Veranstaltungen und Partys. Das umfangreiche Sprach-

kursangebot beinhaltet auch exoti-sche Sprachen wie Bulgarisch oder Mongolisch, die von Muttersprach-lern in kleinen Kursen unterrichtet werden. Die Einschreibung findet immer zu Semesterbeginn statt.www.skb.tu-berlin.de

Studierende haben an der TU Berlin mehrere Möglichkeiten, Sprachen zu erlernen, wobei diese teilweise

im Studium angerechnet werden können.

4.3 SPrAchen

Sprach- und Kulturbörse

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Die ZEMS (Zentraleinrichtung mo-derne Sprachen) der TU Berlin bietet den Studierenden ein weit gefächertes Angebot an Fremd-sprachenkursen, darüber hinaus

ZEMS

können Kurse in Deutsch als Fremd-sprache (DaF) belegt werden.

www.zems.tu-berlin.de

Ein wichtiger Bestandteil des Uni-versitätslebens sind die Gremien der akademischen Selbstverwal-tung. Hier werden alle Studienbe-lange diskutiert und beschlossen. Studierende sind in allen Gremien der TU Berlin vertreten. Als „Aufsichtsrat“ und oberstes Gre-mium der Universität fungiert dabei das Kuratorium (KU). Hier werden grundsätzliche Entscheidungen über die Ausrichtung der Universi-tät getroffen. Das „Parlament“ der Universität ist der Akademische Senat (AS), der über die Einrichtung neuer Studi-engänge, universitätsweite Rege-lungswerke und die Entwicklungs- und Ausstattungspläne befindet. Zur Entscheidungshilfe beauftragt der Akademische Senat Kommis-sionen, die sich mit diversen The-men befassen, u.a. die Kommission für Studium und Lehre (LSK), die Empfehlungen zu Studien- und Prü-fungsordnungen ausspricht.

Auf Fakultätsebene gibt es die Fa-kultätsräte (FKR). Hier werden alle Fragen der Fakultät diskutiert. Die Fakultätsräte beauftragen verschie-dene Kommissionen für Beratungs-zwecke. Im Bereich Studium und Lehre ist dies die Ausbildungskommission (AK), die entsprechende Beschluss-vorlagen weiterreicht. Außerdem bestellt der Fakultätsrat einen Prüfungsausschuss zu jedem Studiengang, der sich mit Prüfungs-angelegenheiten befasst.Da sich jede Fakultät in verschiede-ne Institute aufgliedert, gibt es auch für die Verwaltung derer die sog. In-stitutsräte.

Neben der akademischen Selbst-verwaltung, gibt es die studenti-sche Selbstverwaltung, bei der sich Gremien nur aus studentischen Vertreter_innen bilden. Das größ-te Gremium ist das Studierenden-parlament (StuPa), in dem bspw.

4.4 ehrenAmtlicheS engAgement

Akademische und studentische Selbstverwaltung

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Studentische Initiativen

AIESEC und IAESTE an der TU Berlin

Fachschaftsteam e. V. (FT)

AIESEC ist die größte internationa-le Studierendenorganisation mit weltweit rund 700 Lokalkomitee in über 80 Ländern. In Deutschland ist AIESEC an über 50 Universitä-ten vertreten. Durch intensive in-ternationale Zusammenarbeit und gemeinsames Lernen mit externen Partnern ermöglichen wir Studie-renden weltweit, ihre Persönlich-keit zu entwickeln und die Zukunft unserer Gesellschaft aktiv mitzuge-stalten. Unser weltweites Netzwerk bietet vielfältige Möglichkeiten für unsere Praktikant_innen, Mitar-beiter_innen sowie Unternehmen, sich im Rahmen des internationalen Praktikantenaustauschs bei uns zu engagieren und gemeinsam Aktivi-

Das Fachschaftsteam ist Deine Fachschaft! Wir treten für Fairness und Transparenz im Studium ein, unterstützen Dich im Studienall-tag und schaffen durch unsere Ver-

täten zu organisieren. IAESTE wurde im Jahr 1948 gegründet und hat bisher weltweit schon über 300 000 Studierende in mehr als 60 Länder vermittelt. IAESTE-Praktika sollen Studierenden der Ingenieur- und Naturwissenschaften, der Land- und Forstwirtschaften nach Ab-schluss des Grundstudiums sowohl einen besseren Praxisbezug vermit-teln als auch einen Einblick in das Leben, die Kultur und die Denkwei-se anderer Menschen gewähren.

EB [email protected]://aiesec.de/berlin-tu/

anstaltungen eine akademische Atmosphäre an unserer Universi-tät, bei der auch der Spaß nicht zu kurz kommt. Wir vertreten Dich hochschulpolitisch in Gremien und

Verträge zum Semesterticket dis-kutiert und abgestimmt werden. Außerdem stellt das StuPA den All-gemeinen Studierendenausschuss (AStA), bei dem jedes Mitglied ein Referat betreut. Daneben deckt der AStA noch andere Aufgabenfelder

ab (z.B. BAföG- und Sozialberatung, Ausländer_innen-Beratung, Semes-terticketbüro)

www.stupa.tu-berlin.de/?id=83244

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setzen uns für Deine Belange ein. Hierzu gehört unser Engagement im Institutsrat, im Fakultätsrat und im Akademischen Senat, wo wir für faire und gleiche Bedingungen für alle Studierenden zum Beispiel bei Fächerwahl, Praktikum und Prüfun-gen und für mehr Transparenz zum Beispiel bei Bewertungen eintreten. Dich im Studium zu unterstützen ist für unsere Mitglieder Ehrensache. Wir organisieren Deine Orientie-rungstage, Deine Erstifahrt, bieten Dir Informationsveranstaltungen zur Bachelorarbeit und vor allem haben wir beinahe unendlich vie-le Klausuren für Dich und Deine Prüfungsvorbereitung gesammelt. Schau einfach bei unserem Klau-suren- und Skriptdruckservice im H 9115 vorbei (Öffnungszeiten auf unserer Webseite). Unsere Diskussi-onsreihe mit Themen aus Wirtschaft und Gesellschaft „Abende der VII“, unsere Partys und unsere Schnee-

ballschlachten sind legendär; doch wir haben noch lange nicht genug! Zudem weisen wir auf Vorträge und Veranstaltungen in der TU und in Berlin hin. Interesse? Besuche un-sere Webseite, www.wiwiberlin.de oder folge uns einfach bei Fa-cebook. Unser Engagement ist eh-renamtlich und lebt von den Ideen und dem Einsatz unserer Mitglieder. Du findest das Prüfungsamt blöd? Du willst über hochschulpolitische Themen diskutieren und verste-hen, wie die Uni so funktioniert? Du möchtest in der Uni Fußball spielen, Partys feiern oder spannende Dis-kussionen zu verschiedensten In-halten organisieren? Komm zu uns – gemeinsam gestalten wir die Uni!

Raum H 9115mail@fachschaftsteam.dewww.fachschaftsteam.dewww.facebook.com/fachschaftsteam

Es gibt nichts genialeres, als auf ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt zurückzuschauen, sei es eine große Hausaufgabe oder eine sehr gute Klausurleistung. Bei MTP setzen wir unsere Anforderungen jedoch ein wenig höher: Wenn Du an außerge-wöhnlichen Projekten zusammen mit Firmen wie Microsoft, L‘Oréal, Google, Jung von Mattoder Immobilienscout24 arbeiten

möchtest, gerne Akquisegespräche mit Sponsoren führst, deine krea-tiven Werbeideen mit einem Mar-ketingbudget von mehreren 1000 Euro verwirklichen oder Events für mehr als 300 Besucher organisieren willst, schau mal bei MTP vorbei.

[email protected]/berlinwww.facebook.com/mtphauptstadt

MTP - Marketing zwischen Theorie und Praxis e.V.

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Arbeitsgruppe Wirtschaftsingenieure e.V.

Das Company Consulting Team e. V., Berlins studentische Unterneh-mensberatung, besteht heute aus über 70 aktiven Mitgliedern aller Berliner Hochschulen. Wir bera-ten kleine, mittelständische sowie Großunternehmen in den unter-schiedlichsten Branchen. Dabei lie-gen unsere Kernkompetenzen in den Bereichen Marketing, Human Resources, Systemanalysen sowie Strategie-, QM- und IT-Beratung. Seit 1993 blicken wir auf mehr als 450 erfolgreich durchgeführte Be-ratungsprojekte mit u. a. der Fraun-hofer Gesellschaft, IBM, Lufthansa, Siemens und Bombardier zurück.

Wir bieten Dir die Möglichkeit, ne-ben Deinem theoretischen Studium praktische Erfahrung zu sammeln, die Mitarbeit an interessanten Pro-jekten, Kontakt zu verschiedenen Unternehmen, Workshops, Schu-lungen und Seminare mit kompe-tenten Referenten sowie gemein-same Aktivitäten. Du bist motiviert, hast Lust Praxiserfahrung zu sam-meln und viel Spaß zu haben? Wir freuen uns auf Dich!

Raum EB [email protected]/companyconsultingteam

Company Consulting Team e. V.

Die Arbeitsgruppe Wirtschaftsinge-nieure e.V. (AG WiIng) wurde 1980 als Studenteninitiative gegründet und ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz an der Technischen Uni-

versität Berlin. Seitdem können sich interessierte Studierende in der studentischen Initiative der TU Berlin engagieren. Die AG WiIng hat das Ziel, die Studienqualität der

netzwerk-n

Das netzwerk-n unterstützt Initia-tiven und Interessierte bei der Ver-netzung, um gemeinsam für eine nachhaltigere Hochschullandschaft einzutreten. Darüber hinaus berät es bei der Umsetzung von Nachhal-tigkeitsprojekten an Hochschulen von der Finanzierung und Mitglie-

dergewinnung bis zur Realisierung.Du möchtest, dass Deine Hoch-schule nachhaltiger wird und hast eventuell schon eine konkrete Idee? Dann kontaktiere die Coaches von netzwerkn!

www.netzwerk-n.org

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WiwiCafé

Das WiwiCafé ist für Studierende aller möglichen Studienrichtun-gen der Treffpunkt zum Plaudern, Lernen, Entspannen und Kontakte knüpfen. Während der Vorlesungs-zeit sorgen dabei ca. 30 studenti-sche Ehrenamtliche für einen re-gulären Betrieb, so dass ihr immer montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr im Raum EB 302 (einfach den

Schildern folgen) mit frischem Bio- und Fair-Trade- Kaffee, Baguettes, Kuchen, Eis, Schokoriegeln, Soft-

drinks und Bier versorgt seid. Das WiwiCafé- Team veranstaltet regel-mäßig Spieleabende, Filmabende, Stammtische und interne „Kaffee-fahrten“ und ist nicht zuletzt für seine außergewöhnlichen Partys bekannt. Lust mitzumachen? „Es-presso yourself!“ und übernimm in einer Freistunde eine Schicht im Wi-wiCafé. Sprich uns einfach an oder schreib uns eine E-Mail. Die Schich-ten werden in der ersten Semester-woche verteilt, aber auch für Nach-zügler finden wir immer einen Platz im Café. Wir freuen uns auf dich!

Raum EB 302 [email protected]/wiwicafe

Studierenden der TU Berlin zu ge-währleisten und zu erhöhen. Dabei begleiten wir die Studierenden in allen Phasen des Studiums – vom Erstsemestertag bis in den Berufs-einstieg. In ungezwungener und lockerer Arbeitsatmosphäre, kann bei uns jeder Studierende mit etwas Eigeninitiative und Engagement, eigene Ideen zur Verbesserung des

Studienalltags in die Tat umsetzen und selbst neue Anreize und Moti-vation finden. Als Hochschulgrup-pe des Verbandes Deutscher Wirt-schaftsingenieure (VWI) ist die AG WiIng in einem deutschlandweiten Netzwerk aktiv.

[email protected]

© WiwiCafé

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Projektwerkstätten

Die „Projektwerkstätten für sozial und ökologisch nützliches Denken und Handeln“ werden bereits seit 1985 an der TU Berlin angeboten. An einer Projektwerkstatt können alle interessierten Studierenden al-ler Hochschulen und Studiengänge teilnehmen. Besonders ist hierbei, dass weder Professor_innen noch wissenschaftliche Mitarbeiter_in-nen beteiligt sind. Die Projekte, die sich zumeist mit sozialökologischen Fragestellungen befassen, werdenlediglich von einer Tutorin oder

einem Tutor begleitet. Nach Ab-schluss einer Projektwerkstatt be-steht gegebenenfalls die Möglich-keit sich die erbrachten Leistungen anrechnen zu lassen. Wenn Du Lust hast dich eigenverantwortlich und interdisziplinär mit selbst gewähl-ten sozialökologischen Themen auseinanderzusetzen, sind die Pro-jektwerkstätten genau das richtige für Dich!

www.projektwerkstaetten.tu-berlin.de/

Das Unikino an der TU Berlin freut sich auch dieses Semester wieder, tolle neue und glorreiche alte Filme präsentieren zu können. Innerhalb der Vorlesungszeit zeigen wir jeden Donnerstag um 19 Uhr einen Kino-film. Hierbei bieten wir eine breite Masse, von Comedy zu Drama, von Action bis zum Animationsfilm an. Dazu gibt’s Chips, Popcorn, Bier und Softdrinks. Die Mitgliedschaft im Club kostet 20 Cent, der Eintritt 1,80 Euro. Und auch die Tradition darf nicht fehlen: Jedes Winterse-mester zeigen wir die Feuerzan-genbowle in einem großen Hörsaal. Das Unikino ist ebenso vielseitig wie seine Mitarbeiter und seine Zuschauer. Um diesem Anspruch

weiterhin treu zu bleiben, freuen wir uns natürlich immer über weite-re Filmverliebte, die wie wir neben ihrem Studium noch etwas Lustiges unternehmen wollen und Spaß an Filmen haben. Kontaktiere uns ein-fach bei einer Vorstellung. Für alle Informationen, den Film-plan und die genauen Räume be-suche uns doch einfach mal auf unserer Website. Zum Login geht’s mit dem Benutzernamen „Uni“ und dem Passwort „Kino“. Oder suche uns bei Facebook auf unter Charlie‘s Campus Filmclub an der TU Berlin. Wir freuen uns auf ein neues, span-nendes Kinosemester und dich!

www.unikino.tu-berlin.de

Unikino

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bonding-studenteninitiative e.V.

Sind dir die Vorlesungen zu theore-tisch? Möchtest du auch praxisna-he Einblicke bekommen? bonding bietet dir diese Möglichkeit! Von Ex-kursionen in ein Gasturbinen- oder Stahlwerk über Vorträge zum Bier-brauen bis hin zu deutschlandwei-ten Konstruktionswettbewerben ist alles dabei. Hast du einen Wunsch? Dann sag uns Bescheid oder orga-nisiere sogar dein eigenes Projekt. Wir sind auch Studierende, die eh-renamtlich für andere Studierenden kostenlose Veranstaltungen auf die Beine stellen. Unsere jährliche Fir-menkontaktmesse ist dabei unser größtes Projekt.Durch die Zusammenarbeit mit unserem internationalen Koopera-tionspartner BEST, lernst du auch Menschen aus aller Welt kennen

© bonding Studenteninitiative e.V.

und Soft- und Hardskilltrainings helfen dir dich in diversen Berei-chen nach deinen Wünschen wei-terentwickeln.Wir freuen uns dich bei unserer nächsten Veranstaltung mit dabei zu haben. Falls du Interesse hast

uns näher kennen zu lernen, dann komm zu unserem wöchentlichen Treffen am Donnerstag um 18:30 Uhr.

Raum EB [email protected]/berlinwww.facebook.com/bondingberlin

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KriWi

Die KriWi ist eine Arbeitsgruppe, die aus Studierenden aus dem Be-reich der Wirtschaftswissenschaf-ten besteht. Diese hinterfragen in Lesegruppen und Diskussionsrun-den den aktuellen Lehrbetrieb und beschäftigen sich mit wirtschaftlich relevanten Themen. Auf der Home-page der KriWi findet man außer-dem interessante Veranstaltungs-

empfehlungen. Möchtest Du mit Gleichgesinnten über alternative Ansätze zur Gestaltung von Wirt-schaft und Gesellschaft diskutieren? Alle Studierenden aus allen Fachbe-reichen sind herzlich eingeladen an einem Treffen teilzunehmen!

http://kriwi.fsiwiwiss.de/

© AmnestyInternational

Amnesty International Hochschulgruppe TU Berlin

Auf Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrech-te wendet sich Amnesty gegen schwerwiegende Menschenrechts-verletzungen. Amnesty ist Teil einer Bewegung, in der Menschen zusam-menkommen, um sich gemeinsam gegen Menschenrechtsverletzun-gen einzusetzen - und zwar nicht abstrakt, sondern ganz konkret und für Tausende, die in Gefahr sind.Die Stärke von Amnesty liegt im

freiwilligen Engagement von mehr als drei Millionen Menschen welt-weit: Für eine Welt ohne Menschen-rechtsverletzungen. Jeder kann sich an unseren Aktionen beteiligen und

Veränderungen bewirken. Das Cre-do von Amnesty lautet: Du kannst.Unsere Hochschulgruppe wurde 2002 gegründet. Wir arbeiten fa-kultäts- und hochschulübergrei-fend. Wir organisieren Filmabende an der Uni, gehen gemeinsam zu Demonstrationen und machen mit Petitionen und anderen Aktionen direkt aufmerksam auf Menschen-rechtsverletzungen. Eine kleine Auswahl unserer aktuellen Themen: Chemieunglück in Bhopal, Asylsys-tem Europas, LGBTI-Rechte und die Menschenrechte in Zeiten der Di-gitalisierung. Klingt das spannend? Dann besuch uns, komm ins Ge-spräch und erlebe eine spannende Zeit!

[email protected]/AmnestyInter-nationalTuBerlin

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sneep

sneep ist ein studentische Netz-werk für Wirtschafts- und Unter-nehmensethik. sneep tritt dafür ein, nachhaltiges Wirtschaften in Theorie und Praxis voranzubringen und den wirtschafts- und unter-nehmensethischen Diskurs in Wirt-schaft und Gesellschaft zu stärken. sneep arbeitet bundesweit in über 20 Lokalgruppen, die sich regelmä-ßig treffen und Workshops, Diskus-sionsveranstaltungen, Tagungen oder Filabende zu wirtschafts- und

unternehmensethischen Themen durchführen. Mindestens zweimal im Jahr finden auch größereTagungen statt, die u.a. der Vernet-zung und dem Austausch der Lokal-gruppen dienen sollen.

Mehr Informationen und Kontakt zur Lokalgruppe Berlin unter:www.xing.com/net/sneepwww.sneep.infowww.facebook.com/sneepberlin

Global Marshall Plan Initiative

Die Global Marshall Plan Initiative versteht sich als eine integrative Plattform, deren Netzwerk aus Un-terstützern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft besteht. Der un-regulierte Globalisierungsprozess und die inakzeptablen Regelungen im Weltfinanzsystem, die Armut, Ressourcenkonflikte, Hunger und Umweltzerstörungen massiv för-dern, sind Gründe für das Bestehen der Initiative. Das größte Anliegen des Global Marshall Plan Netzwerks besteht darin, dass es ein globa-

les Rahmenwerk fordert, „welches die ökonomischen Prozesse mit Umwelt, Gesellschaft und Kultur in Einklang bringt“. Du kannst auf die unterschiedlichsten Art ein und Weisen aktiv werden und für eine gerechtere Welt eintreten. Auf der Homepage der Global Marshall Plan Initiative findest du zahlreiche Mög-lichkeiten

[email protected]

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nach dem bachelorstudium

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Im Anschluss an das Bachelorstudi-um empfiehlt sich ein weiterführen-des Masterstudium insbesondere für diejenigen, die eine akademi-sche Laufbahn, eine Karriere in der Unternehmensberatung sowie eine gehobene Position in einem Unter-nehmen anstreben.Mit dem B.Sc. in Economics sind Ab-solventen_innen befähigt unmittel-bar in das Berufsleben einzutreten. Ebenso ist es möglich, dass Studie-rende in einem Masterstudiengang weiterstudieren. Somit werden die im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse weiter vertieft und eine stärkere Profilierung des Studiums ermöglicht. Auch nach einigen Jah-ren Berufstätigkeit ist ein Fortsetzen der Hochschulausbildung möglich.Voraussetzung für ein Masterstudi-um ist ein Bachelorstudium. Prin-zipiell können Sie sich mit Ihrem Bachelorstudium für verschiedene Masterstudiengänge bewerben, so-fern Sie die jeweiligen inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Somit können Sie auch an anderen Hochschulen in Deutschland oder im Ausland im Master weiterstudie-ren. An der TU Berlin können Eco-nomics Studierende direkt im kon-

sekutiven Studiengang Master of Industrial and Network Economics (MINE) weiterstudieren. Economics Absolventen_innen erfüllen mit dem erfolgreichen Abschluss alle inhaltlichen Zugangsvoraussetzun-gen für den MINE.Der Masterstudiengang (MINE) ist als internationaler Studiengang ausgelegt, so dass dieser vollständig oder teilweise in englischer Sprache absolviert werden kann. Weiterhin ermöglicht der MINE Studiengang den Studierenden die Teilnahme an Ph.D. Programmen und ebnet somit den Weg für Forschungsvorhaben an Universitäten oder Forschungs-einrichtungen. Auch eine Beschäf-tigung in privaten / öffentlichen Unternehmen oder Regulierungs- und Planungsbehörden auf Landes- oder EU- Ebene werden mit dem erfolgreichen Abschluss des MINE Studiums ermöglicht. Für weitere Informationen zum MINE Studium und zum Bewer-bungsprozess empfiehlt sich ein Be-such der studentischen Studienbe-ratung oder eine Orientierung auf der Homepage des Studienganges:

www.mine.tu-berlin.de.

5.1 weiterführendeS mASterStudium

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nach

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Die beruflichen Tätigkeitsbereiche von Ökonom_innen sind sehr breit gefächert und reichen von Beschäf-tigungsmöglichkeiten in privaten Unternehmen, die Abteilungen für strategische Marktanalysen führen, bis hin zu Regulierungs- und Kartell-behörden oder einer forschungsori-entierten Arbeit beispielweise in

5.2 BerufSeinStieg

Alumni-Netzwerk der TU Berlin

Die Absolvent_innen werden in das Alumni-Netzwerk der TU Berlin inte-griert. Das nationale Absolventen- und Ehemaligenprogramm wurde 1999 mit dem Ziel gegründet, mög-lichst viele Absolvent_innen mit ihrer Alma Mater zu verbinden. Es zeigte sich zunehmend, dass viele Alumni, die erfolgreich in ihrem Be-ruf eingestiegen sind, großes Inter-esse daran haben, mit der TU Berlin und auch mit Berliner Unterneh-men zusammen zu arbeiten.

Auf diese Weise sind bereits zahl-reiche, wertvolle Partnerschaften zwischen der TU Berlin und Unter-nehmen entstanden, welche auf das große Engagement der Alum-ni zurückzuführen ist. Durch das Netzwerk soll das Praxiswissen der Absolvent_innen an die Universi-tät zurückgeholt und das Studium nachhaltig verbessert werden. Die Mitgliedschaft bei den TU Alumni ist kostenfrei und erfolgt online un-ter: www.alumni.tu-berlin.de

Universitäten. Ökonom_innen sind in fast allen Bereichen der Wirtschaft tätig, ins-besondere in der Industrie, dem Handel, dem Dienstleistungssek-tor sowie im öffentlichen Dienst, in Verbänden, internationalen Institu-tionen und in der Wissenschaft.

LOG

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Wirtschafts-verWaltungen

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Branchen

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Produktion

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Planungs- und uMWeltBehörden

POLITIK FORSCHUNG

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regulierungs- und KartellBehörden

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anhang

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Vom14.02.2007

Der Fakultätsrat der Fakultät „Wirtschaft & Management“ hat am 14.02.2007 auf-grund von § 24 in Verbindung mit § 71 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG -) in der Fas-sung vom 13.02.2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das 11. Änderungsgesetz vom 06.07.2006 (GVBL. S. 713), die folgen-de Studienordnung für den Bachelor-Stu-diengang Economics an der Technische Universität Berlin beschlossen.

Inhaltsübersicht

I. Allgemeiner Teil§ 1 Geltungsbereich§ 2 Beschreibung des Studiengangs§ 3 Studienziele und Berufliche Tätigkeits-bereiche§ 4 Zugangsvoraussetzungen§ 5 Studienbeginn§ 6 Regelstudienzeit§ 7 Module und Modulbeschreibungen, Leistungspunkte nach dem ECTS-System§ 8 Lehrformen§ 9 Studienführer, Studienberatung, Mentorensystem und Beratung zum Auslandsstudium§10 Praktikum

II. Aufbau und Umfang des Studiums§11 Aufbau und Umfang des Studiums§12 Studienverlaufsplan

III. Schlussbestimmungen§13 Inkrafttreten

§ 1 geltungsbereichDiese Studienordnung regelt in Verbin-dung mit der Prüfungsordnung vom 14.02.2007 Ziele, Inhalte, Zugangsvor-aussetzungen, Aufbau und Gestaltung des Studiums im Bachelor-Studiengang Economics an der Technischen Univer-sität Berlin an der Fakultät „Wirtschaft & Management“.

§ 2 Beschreibung des Studiengangs(1) Der Bachelor-Studiengang Econo-mics ist Bestandteil eines konsekutiven Studienangebots, bestehend aus dem Bachelor-Studiengang Economics und dem Masterstudiengang Industrial and Network Economics (MINE).

(2) Der Bachelor-Studiengang Econo-mics vermittelt den Studierenden zum einen eine breite volkswirtschaftliche Ausbildung, die die Studierenden dazu befähigen soll, den Anforderungen einer Vielzahl von ökonomisch ausgerichteten

Studienordnung für den BAchelor-Studien-gAng economicS der fAkultät „wirtSchAft & mAnAgement“ der tu Berlin

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Berufen gerecht zu werden. Zum ande-ren wird in der Ausbildung der Studie-renden neben einem breiten Basiswissen ein besonderer Akzent auf die Förderung mikroökonomischer Kenntnisse, die Ver-mittlung von Grundlagen der Analyse des Wettbewerbs, der Regulierung und von Organisationsmodellen in Netzindustrien und auf Infrastrukturmärkten sowie auf die Analyse umweltökonomischer Prob-leme gelegt. Durch den Schwerpunkt in den genannten Themenbereichen bietet der Bachelor-Studiengang Economics eine gezielte Vorbereitung auf ein mögli-ches Studium im Master-Studiengang In-dustrial and Network Economics. Des Wei-teren wird eine thematische Verbindung zu der Lehr- und Forschungsausrichtung der Ingenieurwissenschaften an der TU Berlin hergestellt, so dass Synergien in Forschung und Lehre den Studierenden ein komplementäres Grundlagenwissen aus den Bereichen der Ökonomie und Teilgebieten der Ingenieurwissenschaf-ten ermöglicht.

(3) Die Lehrveranstaltungen werden teils in deutscher, teils in englischer Sprache angeboten, wobei die Lehrveranstaltun-gen im ersten Studienabschnitt gemäß § 11 Absatz (1) nahezu ausschließlich in deutscher Sprache angeboten werden.

§ 3 Studienziele und Berufliche tätig-keitsbereiche(1) Die Ausbildung im Bachelor-Studien-gang Economics soll den Studierenden die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit erforderlichen theoretischen und praxis-

relevanten Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, durch die Einarbeitung in das wissenschaftliche Denken ihre Urteils-kraft stärken und Bewusstsein für die Ver-antwortung des Einzelnen in der Gesell-schaft schaffen. Diese Ziele sollen durch eine Ausbildung erreicht werden, die die wissenschaftliche Analyse mit der Vor-bereitung auf deren Anwendung in der beruflichen Praxis verbindet. Durch den Abschluss des Bachelor-Studiengangs Economics sollen die Studierenden die Grundlagen für eine mögliche Fortfüh-rung und Vertiefung der wissenschaftli-chen Ausbildung, z.B. in einem Masterstu-dium, erhalten.

(2) Zur theoretischen Ausbildung gehört die Vermittlung grundlegender Gesetz-mäßigkeiten und Zusammenhänge der jeweiligen wissenschaftlichen Diszipli-nen, die Anleitung zu logischem, analy-tischem und kritischem Denken sowie die Vermittlung der Fähigkeit, sich selb-ständig in neue Problemstellungen und Aufgabengebiete einzuarbeiten. Zur pra-xisbezogenen Ausbildung gehören unter anderem• die Vermittlung instrumenteller Fähig-keiten zur Umsetzung der Theorie indie Praxis,• die Aneignung von Kenntnissen überStrukturen, Abläufe,Rechtsvorschriften etc. im gewählten Be-rufsfeld,• die Schulungder Fähigkeit,mitunvoll-ständigen Informationen und unter Zeit-druck Lösungen zu erarbeiten,•dieFörderungderTeamarbeit,

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•dasEinübenkooperativenundkonstruk-tiven Konfliktlösungsverhaltens.

(3) Ökonomen sind in fast allen Bereichen der Wirtschaft tätig, insbesondere in der Industrie, dem Handel, dem Dienstleis-tungssektor sowie im öffentlichen Dienst, in Verbänden, internationalen Instituti-onen und in der Wissenschaft. Vor dem Hintergrund der Ausrichtung der volks-wirtschaftlichen Fachgebiete und des Bachelor-Studiengang Economics an der Technischen Universität Berlin können als typische Tätigkeitsbereiche genannt wer-den:•Unternehmen(AnalysevonMärktenundBranchen, Strategisches Management),•Beratungsunternehmen,•Regulierungs-undKartellbehörden,•RegionalePlanungs-undUmweltbehör-den,•WirtschaftsverwaltungundWirtschafts-politische Instanzen (Bundes- und Lan-desregierungen, Regierungsbezirke),• Gesellschaftliche, wirtschaftliche undpolitische Organisationen im nationalen oder internationalen Rahmen,• Wirtschaftswissenschaftliche For-schungseinrichtungen.

§ 4 ZugangsvoraussetzungenStudienvoraussetzung ist die Allgemeine Hochschulreife oder ein vom zuständigen Mitglied des Senats von Berlin als gleich-wertig anerkanntes Zeugnis.

§ 5 StudienbeginnDas Lehrangebot ist auf einen Studien-beginn im Wintersemester ausgerich-

tet. Die Aufnahme eines Studiums wird daher zum Wintersemester empfohlen. Eine Aufnahme zum Sommersemester ist möglich. Die oder der Studierende muss dann durch besonders sorgfältige Pla-nung des Studiums darauf achten, dass keine Verzögerung des Studienplans auf-tritt.

§ 6 regelstudienzeitDie Regelstudienzeit beträgt einschließ-lich der Anfertigung der Bachelorarbeit sechs Semester

§ 7 module und modulbeschreibun-gen, leistungspunkte nach dem ectS-System(1) Das Ablegen der Bachelorprüfung er-folgt durch Prüfungen in den einzelnen Modulen, die Vorlage von Leistungsnach-weisen gemäß § 7 der Prüfungsordnung und die Anfertigung der Bachelorarbeit. Weiteres regelt die Prüfungsordnung.

(2) Gemäß der Prüfungsordnung können Module Prüfungsbereichen zugeordnet sein.

(3) Der Umfang der Module wird in Leis-tungspunkten nach dem European Cre-dit Transfer System (ECTS) angegeben. Ein ECTS-Leistungspunkt (ECTS-LP) ent-spricht einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Das ECTS-Leistungspunktesys-tem soll für das Studium wie für die Lehre ein hohes Maß an Transparenz und Flexi-bilität ermöglichen, sowohl hinsichtlich der zeitlichen und örtlichen Gestaltung des Studiums (z.B. Auslandsstudium) als

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auch hinsichtlich der Entwicklung der Lehrinhalte und des Lehrpersonals.

(4) Für jedes Modul wird eine Modulbe-schreibung erstellt. Modulbeschreibun-gen der Pflicht- und Wahlpflichtbereiche werden vom Fakultätsrat beschlossen und in der jeweils aktuellen Fassung von der Fakultät in geeigneter Weise (Studi-enführer / Internet-Informationsangebot) bekannt gemacht. Für den Wahlbereich „Sektoren & Technik“ wird von der Fakul-tät in geeigneter Weise (Studienführer / Internet Informationsangebot) eine Liste der Module bekannt gegeben, deren Be-legung vom Prüfungsausschuss bereits gemäß § 11 Absatz (7) genehmigt wor-den ist.

(5) Der Fakultätsrat kann auf Vorschlag des Prüfungsausschusses Änderungen an den Katalogen der Module in Wahlpflicht-bereichen vornehmen, wenn diese dazu beitragen, das Kompetenzprofil nach § 2 und § 3 zu erlangen.

§ 8 lehrformen(1) Die Studienziele und entsprechen-den Modulinhalte werden insbesondere durch folgende Lehrveranstaltungsarten vermittelt:a) Vorlesungen (VL) dienen überwiegend der Stoffvermittlung und der Orientie-rung im jeweiligen Fach.b) Übungen (UE) dienen der Festigung, Vertiefung und Ergänzung der in den Vor-lesungen erworbenen Kenntnisse sowie ihrer Anwendung anhand von Aufgaben und Beispielen. Übungen können auch

der Förderung der Teamarbeit dienen.c) Arbeitsgemeinschaften (AG) werden vorwiegend in juristischen Fächern an-geboten und sind Lehrveranstaltungen, in denen sich die Studentinnen und Stu-denten in Kleingruppen unter Anleitung akademischer Mitarbeiterinnen oder Mit-arbeiter in der Anwendung des Lehrstof-fes üben.d) Seminare (SE) dienen der Vertiefung und der praktischen Umsetzung der erworbenen Kenntnisse sowie der Ein-übung in wissenschaftliches Denken und Forschen. Sie werden durch Seminarvor-trag, Diskussionsbeteiligung etc. wesent-lich von den Studierenden aktiv mitgetra-gen.e) In Projekten (PJ) wird arbeitsteilig an der Lösung eines größeren, zumeist em-pirischen Problems gearbeitet. Dabei er-werben die Studierenden insbesondere die Fähigkeit zur Teamarbeit und erfahren die Notwendigkeit, in begrenzter Zeit und mit begrenzten Mitteln zu Ergebnissen zu kommen. Themen und Problemfelder für die Projekte können in Zusammenarbeit mit Unternehmen, wirtschaftspolitischen Behörden und wirtschaftswissenschaftli-chen Forschungseinrichtungen erarbeitet werden.f ) In Integrierten Lehrveranstaltungen (IV) werden die Lehrformen „Vorlesung“ und „Übung“ oder „Seminar“ sowie gege-benenfalls Tutorium kombiniert.g) In Kolloquien (CO) wird den Studie-renden Gelegenheit gegeben, neben und ergänzend zu dem Pflichtprogramm aktuelle Probleme des jeweiligen Faches zu diskutieren. Der Erwerb von Leistungs-

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nachweisen ist in der Regel nicht möglich.h) Exkursionen (EX) sind eine Veranstal-tungsform zur Stärkung des Praxisbezugs der Lehre. Durch Werksbesichtigungen und Diskussionen mit Praktikern anläss-lich von Besuchen in Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetrieben sowie nati-onalen und internationalen Institutionen wird den Studierenden das theoretisch Gelernte veranschaulicht und sie gewin-nen einen Eindruck von Problemen beim Umsetzen der Theorie in die Praxis.i) In Tutorien (TU) wird der Wissensstoff unter Anleitung eines Tutors diskutiert und erarbeitet.j) Das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten (WA) umfasst die Anfertigung von Seminar-, Projekt- und Bachelorarbei-ten unter Anleitung einer wissenschaftli-chen Betreuerin oder eines wissenschaft-lichen Betreuers.

(2) Alle genannten Ausbildungsformen erfordern zur Erreichung des Qualifikati-onszieles ein begleitendes Selbststudium.

§ 9 Studienführer, Studienberatung, mentorensystem und Beratung zum Auslandsstudium(1) Der Prüfungsausschuss der Fakultät „Wirtschaft & Management“ gibt einen Studienführer heraus. Die Verbreitung des Studienführers kann in das Internet- Informationsangebot zum Studiengang Bachelor-Studiengang Economics einge-bunden sein.

(2) In allgemeinen Fragen werden die Stu-dierenden von der Zentralen Studienbe-

ratung der Technischen Universität Berlin betreut. Für die Beratung in Fragen der Studienorganisation und der Prüfungs-ordnung ist die Studienfachberatung der Fakultät „Wirtschaft & Management“ zu-ständig. Die inhaltliche Beratung ist Auf-gabe der Fachgebiete bzw. der Modulver-antwortlichen.

(3) Zur Betreuung der Studierenden ist ein Mentorensystem eingerichtet, in dem die Fachgebiete sowie Professorinnen und Professoren die Studierenden bei der Studienplanung und -organisation unter-stützen.

(4) Die Beratung zu den von der Fakultät „Wirtschaft & Management“ angebote-nen Auslandsstudienprogrammen erfolgt durch die Projektverantwortlichen und die zuständigen Stellen der Zentralen Universitätsverwaltung.

§ 10 PraktikumEin Pflichtpraktikum ist im Bachelor-Stu-diengang Economics nicht vorgeschrie-ben. Es wird empfohlen, freiwillig Praktika zu absolvieren.

§ 11 Aufbau und umfang des Studiums(1) Es wird empfohlen, zunächst die Stu-dien- und Prüfungsleistungen aus einem ersten Studienabschnitt abzulegen, der die Module umfasst, die nach dem Stu-dienverlaufsplan gemäß § 12 in den Stu-diensemestern 1 bis 3 belegt werden sol-len. Der zweite Studienabschnitt umfasst dann die Module, die nach dem Studi-enverlaufsplan gemäß § 12 in den Studi-

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ensemestern 4 bis 6 belegt werden sollen.

(2) Die Bachelorprüfung umfasst Studien-

„Prüfungsbereiche, Module und Modulprüfungen im Bachelor-Studiengang Economics“, Tabelle1

und Prüfungsleistungen in den folgenden Prüfungsbereichen bzw. Modulen:

Prüfungsbereich Modul ECTS Prüfungsform Σ ECTS

Mathematik

Mathematik I für Ökono-men 6 Schriftliche Prüfung

12Mathematik II für Ökono-men 6 Schriftliche Prüfung

AVWL(AllgemeineVolkswirtschaftsleh-re)

Mikroökonomik (AVWL I) 4 Schriftliche Prüfung

12Makroökonomik (AVWL II) 4 Schriftliche Prüfung

Einführung in die Wirt-schaftspolitik (AVWL III) 4 Schriftliche Prüfung

ABWL(AllgemeineBetriebswirtschafts-lehre)

Externes und Internes Rech-nungswesen 6 Schriftliche Prüfung

24

Investition und Finanzie-rung 6 Schriftliche Prüfung

Marketing und Produkti-onsmanagement 6 Schriftliche Prüfung

Organisation und Innovati-onsmanagement 6 Schriftliche Prüfung

Wirtschaftsprivat-recht Wirtschaftsprivatrecht 6 Schriftliche Prüfung 6

Statistik

Statistik I für Ökonomen und Wirtschaftsingenieure 6 Schriftliche Prüfung

12Statistik II für Ökonomen undWirtschaftsingenieure

6 Schriftliche Prüfung

Wirtschaftsinforma-tik

Wirtschaftsinformatik I 6 Schriftliche Prüfung12

Wirtschaftsinformatik II 6 Schriftliche Prüfung

VWL-Basisstudium

7 Module im Umfang von jeweils 6 ECTS aus dem An-gebot der ökonomischen Fachgebiete.Die wählbaren Module sind in § 11 Absatz (4) der Studi-enordnung aufgeführt.

7 x6 ECTS

Schriftliche Prüfungen 42

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„Prüfungsbereiche, Module und Modulprüfungen im Bachelor-Studiengang Economics“, Tabelle 2

* Es sind ein oder mehrere Module im Gesamtumfang von 12 ECTS zu belegen.** Es sind ein oder mehrere Module im Gesamtumfang von 18 ECTS zu belegen.

Prüfungsbereich Modul ECTS Prüfungsform Σ ECTS

VWL-Seminar

Seminar aus dem Angebot der ökonomischen Fachge-biete.Die wählbaren Module sind in § 11 Absatz (5) der Studi-enordnung aufgeführt.

6 Portfolioprüfung 6

VWL-Vertiefungs-studium

Module aus dem Angebot der ökonomischen Fachge-biete.Die wählbaren Module sind in § 11 Absatz (6) der Studi-enordnung aufgeführt.

* Entsprechend der Modulbeschreibung 12

Wahlbereich Sekto-ren & Technik

Die wählbaren Module sind in § 11 Absatz (7) der Studi-enordnung aufgeführt bzw. eingegrenzt.

* Entsprechend der Modulbeschreibung 12

Freier Wahlbereich

Module aus dem Angebot der TU Berlin sowie der an-deren wissenschaftlichen Hochschulen in Berlin und Brandenburg.Die wählbaren Module sind in § 11 Absatz (8) der Studi-enordnung eingegrenzt.

** Entsprechend der Modulbeschreibung 18

Bachelorarbeit Bachelorarbeit 12 Bachelorarbeit 12

Summe 180

(3) Gemäß § 14 Absatz (3) der Prüfungs-ordnung können Studierende ohne deut-sche Staatsbürgerschaft das Modul „Wirt-schaftsprivatrecht“ mit Genehmigung desPrüfungsausschusses durch ein oder mehrere Module im Gesamtumfang von 6ECTS ersetzen.

(4) Im Prüfungsbereich „VWL-Basisstudi-um“ sind sieben der (jeweils 6 ECTS-LP umfassenden) Module im Gesamtumfang von 42 ECTS-LP zu belegen: Die Module sind im Anhang 1) aufgeführt.

(5) Im Prüfungsbereich „VWL-Seminar“ ist ein Seminar im Umfang von 6 ECTS zu

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belegen. Die wählbaren Seminare sind im Anhang 2) aufgeführt.

(6) Im Prüfungsbereich „VWL-Vertiefungs-studium“ sind ein oder mehrere Module im Gesamtumfang von 12 ECTS zu be-legen. Die wählbaren Module sind im Anhang 3) aufgeführt. Neben den wähl-baren Modulen, die im Anhang 3) aufge-führt sind, kann maximal ein Modul aus dem Prüfungsbereich „VWL-Seminar“ ge-mäß Absatz (5) belegt werden.

(7) Im Prüfungsbereich „Sektoren & Tech-nik“ sind ein oder mehrere Module im Ge-samtumfang von 12 ECTS zu belegen, in denen mathematische Methodenkennt-nisse, ingenieurwissenschaftliche Metho-denkenntnisse und/oder Kenntnisse über Netzindustrien und Infrastrukturmärkte (Verkehr, Telekommunikation, Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft, Ge-sundheit etc.) vermittelt werden. Der Prüfungsausschuss legt die in diesem Prüfungsbereich belegbaren Module fest, wobei das Angebot mindestens 120 ECTS zu umfassen hat. Module, die nicht auf einer der vom Prüfungsausschuss herausgegebenen Liste der belegbaren Module enthalten sind, können auf An-trag nach Genehmigung durch den Prü-fungsausschuss belegt werden. Durch die Belegung der Module im Prüfungsbereich „Sektoren & Technik“ sollen die Studieren-den ein Verständnis für die technologisch bedingten Besonderheiten der in diesem Studiengang schwerpunktmäßig be-trachteten Wirtschaftsbereiche erhalten.(8) Im Prüfungsbereich „Freier Wahlbe-

reich“ sind ein oder mehrere Module im Gesamtumfang von 18 ECTS zu belegen, die von den Studierenden aus dem frei belegbaren Lehrangebot der wissen-schaftlichen Hochschulen in Berlin und Brandenburg ausgewählt werden kön-nen.

(9) Den Prüfungsbereichen „VWL-Basis-studium“, „VWL-Seminar“ und „VWLVertie-fungsstudium“ können unter Berücksich-tigung von § 7 Absatz (4) mit Zustimmung des Fakultätsrates andere und weitere Module zugeordnet werden, die dann im Studienführer / Internet-Informationsan-gebot zum Studiengang bekannt zu ge-ben sind.

(10) Die Belegung weiterer als der ange-gebenen Module aus dem Angebot der Fakultät „Wirtschaft & Management“ ist in den Prüfungsbereichen „VWL-Semi-nar“ und „VWL-Vertiefungsstudium“ mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ebenfalls möglich.

§ 12 StudienverlaufsplanBei einem Studienbeginn im Winterse-mester wird der in Anhang 4) dargestellte Studienverlaufsplan empfohlen. Bei ei-nem Studienbeginn im Sommersemester kann weitgehend ein analoger Studien-verlauf belegt werden; der Studienverlauf sollte dann mit der Studienfachberatung abgestimmt werden.

§ 13 inkrafttreten(1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im amtlichen

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Mitteilungsblatt der TU Berlin in Kraft. Sie findet Anwendung auf die Studierenden, die ab dem Wintersemester 2007/2008 ihr Studium in diesem Studiengang aufneh-men.

(2) Die Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Economics vom 09.02.2005

tritt am 30.09.2007 außer Kraft. Die Stu-dierenden können entscheiden, ob sie das Studium nach der alten oder nach dieser Ordnung beenden wollen. Der Prü-fungsausschuss entscheidet bei einem Wechsel über Äquivalenzregelungen.

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Vom14.02.2007

Der Fakultätsrat der Fakultät „Wirtschaft & Management“ hat am 14.02.2007 auf-grund von § 31 in Verbindung mit § 71 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG -) in der Fas-sung vom 13.02.2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das 11. Änderungsgesetz vom 06.07.2006 (GVBl. S. 713), die folgen-de Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Economics an der Techni-schen Universität Berlin beschlossen.

Inhaltsübersicht

I. Abschluss, Studien- und Prüfungsaufbau§ 1 Akademischer Grad, Zweck der Ba-chelorprüfung§ 2 Studien- und Prüfungsaufbau, Modu-le und ECTS-LP, Regelstudienzeit

II. Prüfungsformen und Studienleistungen§ 3 Prüfungsformen§ 4 Mündliche Modulprüfung§ 5 Schriftliche Modulprüfung§ 6 Prüfungsäquivalente Studienleistun-gen§ 7 Nachweise über Studienleistungen

III. Prüfungsanmeldung, -bewertung und -wiederholungen§ 8 Meldung zu Modulprüfungen§ 9 Bewertung von einzelnen Prüfungs-leistungen§ 10 Wiederholung von Modulprüfungen§ 11 Versäumnis, Rücktritt§ 12 Täuschung, Ordnungsverstoß

IV. Aufbau und Umfang der Bachelorprüfung§ 13 Zulassungsvoraussetzungen und -verfahren§ 14 Umfang und Art der Bachelorprü-fung§ 15 Bachelorarbeit§ 16 Zusatzmodule

V. Gesamtnote, Zeugnis§ 17 Gesamtnote und Gesamturteil§ 18 Bescheinigungen, Zeugnis, Urkunde

VI. Grundlagen der Prüfungsorganisation§ 19 Prüfungsausschuss§ 20 Prüfungsberechtigte, Beisitzer§ 21 Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen§ 22 Ungültigkeit der Bachelorprüfung§ 23 Befugnis zur Datenverarbeitung und Einsicht in die Prüfungsakten

VII. Schlussbestimmungen§ 24 Inkrafttreten

PrüfungSordnung für den BAchelor-Studi-engAng economicS der fAkultät „wirtSchAft & mAnAgement“ der tu Berlin

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§ 1 Akademischer grad, Zweck der Ba-chelorprüfung(1) Aufgrund der bestandenen Bachelor-prüfung verleiht die Technische Univer-sität Berlin durch die Fakultät „Wirtschaft & Management“ den akademischen Grad Bachelor of Science (B.Sc.).

(2) Die Bachelorprüfung im Bachelor-Stu-diengang Economics bildet den berufs-qualifizierenden Abschluss des Studiums.

(3) Durch die Bachelorprüfung soll festge-stellt werden, ob die Studierenden die in der Studienordnung formulierten Studi-enziele erreicht haben.

§ 2 Studien- und Prüfungsaufbau, mo-dule und ectS-lP, regelstudienzeit(1) Das Studium gliedert sich in Module.

(2) Der Umfang der Module wird in Leis-tungspunkten nach dem European Cre-dit Transfer System (ECTS) angegeben. Ein ECTS-Leistungspunkt (ECTS-LP) ent-spricht einem Arbeitsaufwand der Studie-renden von 30 Stunden.

(3) Der Gesamtumfang des Studiums be-trägt 180 ECTS-LP.

(4) Die Regelstudienzeit beträgt ein-schließlich der Anfertigung der Bachelor-arbeit sechs Semester. Urlaubssemester werden gemäß der Ordnung der Techni-schen Universität über Rechte und Pflich-ten der Studentinnen und Studenten (OTU) nicht angerechnet. Soweit Studien-zeiten gemäß § 21 angerechnet werden,

verändern sich die jeweiligen Fristen ent-sprechend.(5) Die Bachelorprüfung besteht aus Prü-fungen in den einzelnen Prüfungsmodu-len sowie einer Bachelorarbeit. Eine Mo-dulprüfung wird in den in den § 4 bis § 6 festgelegten Formen durchgeführt

(6) Module können Prüfungsbereichen zugeordnet werden. Nach Anmeldung zu Prüfungen in Modulen im für einen Prü-fungsbereich vorgesehenen Gesamtum-fang können in diesem Prüfungsbereich keine weiteren Module belegt werden. Sofern durch die Belegung eines Moduls der für einen Prüfungsbereich vorgesehe-ne Gesamtumfang an ECTS-LP überschrit-ten wird, ist § 17 Absatz (5) bei der Berech-nung der Note für den Prüfungsbereich und der Gesamtnote zu berücksichtigen.

(7) In Pflicht-Prüfungsbereichen ist genau vorgegeben, welche Module (Pflichtmo-dule) zu belegen sind. In Wahlpflicht-Prüfungsbereichen können die Studie-renden eine Auswahl aus vorgegebenen Modulen (Wahlpflichtmodule) treffen. In Wahl- Prüfungsbereichen können die Studierenden im Regelfall frei festlegen, welche Module sie aus dem Angebot der wissenschaftlichen Hochschulen in Berlin und Brandenburg belegen (Wahlmodule). Im Prüfungsbereich „Sektoren & Technik“ wird die Wahlfreiheit gemäß § 11 Absatz

(7) der Studienordnung auf Module beschränkt, in denen mathematische Methodenkenntnisse, ingenieurwissen-schaftliche Methodenkenntnisse und/

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oder Kenntnisse über Netzindustrien (Verkehr, Telekommunikation, Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft, Ge-sundheit etc.) und Infrastrukturmärkte vermittelt werden. Die wählbaren Module werden vom Prüfungsausschuss gemäß § 11 Absatz (7) der Studienordnung festge-legt.

(8) Ein Modul darf nicht mehrfach und nicht in mehreren Prüfungsbereichen belegt werden. Die gleiche Lehrveran-staltung darf nicht in mehreren Modulen belegt werden.

(9) Der Prüfungsanspruch bleibt bis Ende des 6. Semesters bestehen, das auf das Semester folgt, in dem die Exmatrikulati-on ausgesprochen wurde, sofern die für das jeweilige Prüfungsmodul erforderli-chen Prüfungsvoraussetzungen vor der Exmatrikulation erbracht wurden.

§ 3 Prüfungsformen(1) Die Prüfungsleistungen für die Bache-lorprüfung werden durch folgende Prü-fungsformen erbracht: Mündliche Modul-prüfung (§ 4 ), Schriftliche Modulprüfung (§ 5 ) und Prüfungsäquivalente Studien-leistungen (§ 6 ) sowie die Bachelorarbeit (§ 15 ).

(2) In besonders zu begründenden Ein-zelfällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag der Prüferin oder des Prüfers den Wechsel der in dieser Prüfungsordnung, der Studienordnung oder gemäß § 7 Absatz (4) der Studienordnung im Studi-enführer / Internet-Informationsangebot

zum Studiengang festgelegten Prüfungs-form für ein Modul zulassen. Dabei muss gewährleistet sein, dass dies den Studie-renden unverzüglich bekannt gemacht wird.

§ 4 mündliche modulprüfung(1) In den Mündlichen Prüfungen soll die Kandidatin oder der Kandidat nachwei-sen, dass sie oder er im Prüfungsgebiet die erforderlichen Kenntnisse erworben hat.

(2) Die Mündlichen Prüfungen werden von einer Prüferin oder einem Prüfer in Anwesenheit einer Beisitzerin oder eines Beisitzers durchgeführt.

(3) Im Rahmen der Mündlichen Prüfung können auch Aufgaben in angemesse-nem Umfang zur schriftlichen Bearbei-tung gestellt werden, wenn dadurch der mündliche Charakter der Modulprüfung nicht aufgehoben wird.

(4) Inhalt, Ergebnis und Verlauf der Münd-lichen Prüfung sind in einem Prüfungs-protokoll festzuhalten, das von der Prü-ferin oder dem Prüfer und der Beisitzerin oder dem Beisitzer zu unterzeichnen und den Prüfungsakten beizulegen ist. Das Er-gebnis ist der Kandidatin oder dem Kan-didaten im Anschluss an die Mündliche Modulprüfung bekannt zu geben.

(5) Die Prüfung kann aus wichtigem Grund von der Prüferin oder dem Prüfer unterbrochen werden. Ein neuer Prü-fungstermin ist so festzusetzen, dass die

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Prüfung unverzüglich nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes stattfindet. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse können anerkannt werden. Eine erneute Anmeldung zur Prüfung ist nach einer Unterbrechung der Prüfung nicht erfor-derlich. Die Gründe, die zur Unterbre-chung einer Prüfung geführt haben, wer-den dem Prüfungsausschuss mitgeteilt.

(6) Mündliche Modulprüfungen sind hochschulöffentlich; es sei denn, die Kan-didatin oder der Kandidat widerspricht. Die Prüferin oder der Prüfer kann die Zuhörerzahl begrenzen. Die Hochschu-löffentlichkeit erstreckt sich jedoch nicht auf Beratung und Bekanntgabe der Prü-fungsergebnisse an die Kandidatin oder den Kandidaten.

(7) Mündliche Modulprüfungen werden als Einzelprüfung oder in Gruppen mit maximal 5 Studierenden durchgeführt. Auf Antrag der Studentin oder des Stu-denten ist eine Einzelprüfung durchzu-führen.

(8) Die Prüfungsdauer beträgt je Kandi-datin oder Kandidat mindestens 15 Mi-nuten und maximal 60 Minuten. Sie kann mit Zustimmung der Kandidatin oder des Kandidaten überschritten werden. Die Gesamtdauer einer Gruppenprüfung nach Absatz (7) darf maximal 180 Minu-ten betragen.

§ 5 Schriftliche modulprüfung(1) In Schriftlichen Modulprüfungen sol-len die Studierenden nachweisen, dass

sie das Qualifikationsziel erreicht haben, indem sie in begrenzter Zeit und mit be-grenzten Hilfsmitteln typische Probleme des Moduls erkennen und Wege zur Lö-sung finden können.

(2) Die Schriftliche Modulprüfung ist in der Regel von zwei Prüferinnen, zwei Prü-fern oder einer Prüferin und einem Prüfer zu bewerten.

(3) Bei Schriftlichen Prüfungen soll die Anfertigung der schriftlichen Prüfung 240 Minuten nicht überschreiten. Bei Schriftli-chen Prüfungen über einen Umfang von bis zu 6 ECTS-LP soll die Anfertigung der Schriftlichen Prüfung 120 Minuten nichtüberschreiten.

(4) Über Hilfsmittel, die bei einer Schriftli-chen Modulprüfung benutzt werden dür-fen, entscheidet die Prüferin oder der Prü-fer. Eine Liste der zugelassenen Hilfsmittelist gleichzeitig mit der Ankündigung des Prüfungstermins oder spätestens 4 Wo-chen vor dem Prüfungstermin bekannt zu geben.

(5) Unverzüglich, spätestens acht Wochen nach dem Klausurtermin, sollen die Er-gebnisse der Prüfung bekannt gegeben und die Klausurarbeiten zur befristeten Einsicht bereitgestellt werden.

§ 6 Prüfungsäquivalente Studienleis-tungen(1) In Prüfungsäquivalenten Studienleis-tungen sollen Studierende kontinuierlich und auf verschiedene Art und Weise Prü-

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fungsleistungen ablegen können. Zudem sollen Prüfungsäquivalente Studienleis-tungen eine adäquate Anpassung der Prüfungsform an den Lehr- und Lernstoff ermöglichen.

(2) Prüfungsäquivalente Studienleistun-gen werden in Form von schriftlichen Ausarbeitungen, schriftlichen Leistungs-kontrollen, Referaten, Präsentationen, Teilnahme an Projekten, protokollierten praktischen Leistungen, Rücksprachen oder Prüfungsgesprächen im Rahmen ei-ner oder mehrerer Lehrveranstaltungen erbracht.

(3) Art, Umfang und Gewichtung der Prü-fungsäquivalenten Studienleistungen sowie das Verfahren zur Ermittlung der Modulnote werden von der Prüferin oder dem Prüfer für das betreffende Prüfungs-modul festgelegt und den Studierenden zu Beginn der ersten Lehrveranstaltung eines Moduls angekündigt.

§ 7 nachweise über Studienleistungen(1) Studienleistungen werden insbeson-dere in Form von Klausuren, schriftlichen Arbeiten, Referaten, Präsentationen, pro-tokollierten praktischen Leistungen oder Rücksprachen im Rahmen der entspre-chenden Lehrveranstaltungen erbracht und benotet.

(2) Eine Studienleistung ist unbegrenzt wiederholbar.

(3) Nachweise über Studienleistungen können gemäß § 8 Absatz (10) Vorausset-

zung für die Anmeldung zu Modulprü-fungen im Rahmen der Bachelorprüfung sein.

§ 8 meldung zu modulprüfungen(1) Bei der ersten Anmeldung für eine Prü-fungsleistung ist § 13 zu beachten. Bei der Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen ist § 10 Absatz (5) zu beachten.

(2) Die Anmeldung zu Mündlichen Mo-dulprüfungen hat durch die Studierende oder den Studierenden nach Abstim-mung des Prüfungstermins mit der oder dem Prüfungsberechtigten vor dem Prü-fungstermin bei der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung zu erfolgen. Die Mündlichen Prüfungen müssen innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung durchgeführt werden; sofern eine Fristüberschreitung durch die Studierende oder den Studierenden zu vertreten ist, gilt die Prüfung als „nicht be-standen“. Die Prüferin oder der Prüfer und die Kandidatin oder der Kandidat können mit Zustimmung des Prüfungsausschus-ses Ausnahmen vereinbaren und die Frist verlängern.

(3) Die Anmeldung zu einer Schriftlichen Modulprüfung erfolgt im Regelfall durch Teilnahme an der Klausur. Der Prüfungs-termin wird von der Prüferin oder dem Prüfer festgelegt und rechtzeitig, spä-testens jedoch vier Wochen vor dem Prüfungstermin, universitätsöffentlich bekannt gegeben. Die oder der Modul-verantwortliche kann festlegen, dass eine Ankündigung der Teilnahme (Teilnahme-

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ankündigung) am entsprechenden Fach-gebiet Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur ist; diese Teilnahmeankün-digung stellt jedoch keine Anmeldung im prüfungsrechtlichen Sinne dar. Die Teil-nahmeankündigung ist durch die Studie-rende oder den Studierenden gemäß den Vorgaben der oder des Modulverantwort-lichen durchzuführen. Für die Durchfüh-rung der Teilnahmeankündigung hat eine Zeitspanne von mindestens zwei Wochen zu bestehen, die frühestens zwei Wochen vor dem Klausurtermin enden darf. Von der oder dem Modulverantwortlichen kann festgelegt werden, dass die Teilnah-meankündigung auf elektronischem Weg zu erfolgen hat (E-Mail, Internet o.ä.).

(4) Sofern Studierende an einer Klausur in einem Modul teilnehmen, das gemäß § 11 Absatz (4) und (6) der Studienordnung als Pflichtmodul oder als Wahlpflichtmodul oder gemäß Beschluss des Prüfungsaus-schusses nach § 11 Absatz (7) der Studi-enordnung als Modul im Prüfungsbereich „Sektoren & Technik“ belegt werden kann, wird vorausgesetzt, dass das Modul im jeweiligen Prüfungsbereich belegt wer-den soll. Sofern ein Modul in mehreren Prüfungsbereichen belegt werden kann, wird es – sofern vom Studierenden bei der Anmeldung keine entgegen gesetzte Angabe gemacht wird – dem erstmögli-chen Prüfungsbereich aus der folgenden Liste zugeordnet: „VWL-Basisstudium“, „VWL-Vertiefungsstudium“, „Sektoren & Technik“, „Freier Wahlbereich“. Schriftliche Prüfungen in Wahlmodulen sind ansons-ten abweichend von § 8 Absatz (3) Satz 1

grundsätzlich bei der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung vorab anzumelden. Die Anmeldung einer Schriftliche Prüfungen in einem Wahlmo-dulen bei der zuständigen Stelle der Zen-tralen Universitätsverwaltung ist entbehr-lich, wenn vor Beginn der Anfertigung der Klausur der Wunsch zur Ablegung einer Prüfung erklärt werden kann; dann erfolgt die Prüfungsanmeldung durch entsprechende Erklärung.

(5) Wer an einer Schriftlichen Prüfung teil-nimmt, ohne hierfür die Voraussetzungen nach dieser Prüfungsordnung zu erfüllen, deren oder dessen Leistung wird nicht gewertet und wird nicht als Prüfungsleis-tung anerkannt. In diesem Fall ist auch unbeachtlich, ob eine Teilnahmeankündi-gung erfolgt ist.

(6) Eine Modulprüfung in Form Prüfungs-äquivalenter Studienleistungen beginnt frühestens am Tag nach ihrer Anmeldung; die Anmeldung muss rechtzeitig vor Ab-legen derersten Prüfungsleistung erfolgen. Der Tag des Anmeldeschlusses wird von der Prüfe-rin oder dem Prüfer unter Beachtung von Satz 1 festgelegt und am Beginn der der Modulprüfung zugrunde liegenden Lehr-veranstaltung bzw. Lehrveranstaltungen universitätsöffentlich bekannt gegeben.

(7) Die Anmeldung zu einer Modulprü-fung in Form Prüfungsäquivalenter Stu-dienleistungen erfolgt im Regelfall bei der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung. Bei entsprechen-

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der Ankündigung der Prüferin oder des Prüfers erfolgt die Anmeldung über die Prüferin oder den Prüfer. Die Prüferin oder der Prüfer erstellt in diesem Fall eine Liste mit den Teilnehmerinnen und Teil-nehmern des Moduls, die eine Prüfung ablegen wollen, und leitet diese an die zuständige Stelle der Zentralen Univer-sitätsverwaltung weiter. Hierfür kann die oder der Modulverantwortliche festlegen, dass eine Ankündigung der Teilnahme (Teilnahmeankündigung) am entspre-chenden Fachgebiet erforderlich ist. Die Teilnahmeankündigung ist durch die Studierenden gemäß den Vorgaben der oder des Modulverantwortlichen durch-zuführen. Für die Durchführung der Teil-nahmeankündigung hat eine Zeitspanne von mindestens zwei Wochen zu beste-hen, die frühestens zwei Wochen vor dem ersten Teil der Prüfungsäquivalenten Stu-dienleistungen enden darf. Von der oder dem Modulverantwortlichen kann festge-legt werden, dass die Teilnahmeankündi-gung auf elektronischem Weg zu erfolgen hat (E-Mail, Internet o.ä.).

(8) Bei Modulprüfungen in Form Prü-fungsäquivalenter Studienleistungen kann die oder der Modulverantwortliche festlegen, dass analog zu Absatz (7) bei einzelnen Prüfungsleistungen eine Teil-nahmeankündigung am entsprechenden Fachgebiet erforderlich ist.

(9) Bei Anmeldung für eine Prüfung in einem Modul, das mehrere Lehrveranstal-tungen beinhaltet und Wahlmöglichkei-ten für die Kombination der Lehrveran-

staltungen bietet, ist anzugeben, welche Lehrveranstaltungen im Rahmen des Moduls von der oder dem Studierenden belegt werden bzw. wurden.

(10) Von der oder dem Modulverantwort-lichen kann in der gemäß § 7 Absatz (4) der Studienordnung bekannt zu geben-den Modulbeschreibung festgelegt wer-den, dass als Voraussetzung für die An-meldung und Teilnahme an einer Prüfung Leistungsnachweise gemäß § 7 zu erwer-ben und vorzulegen sind.

(11) Sind mehrere Prüfungsberechtigte für ein Prüfungsmodul vorhanden, hat die Kandidatin oder der Kandidat das Recht, unter diesen die Prüferin oder den Prüfer zu wählen. Aus wichtigem Grund, insbe-sondere bei übermäßiger Prüfungsbe-lastung der ausgewählten Prüferin oder des ausgewählten Prüfers, kann der Prü-fungsausschuss auf begründeten Antrag des Fakultätsrats oder der Prüferin bzw. des Prüfers eine andere Prüferin oder ei-nen anderen Prüfer benennen oder eine Regelung für die Verteilung der Prüfungs-kandidatinnen und der Prüfungskandi-daten auf die einzelnen Prüferinnen bzw. Prüfer festlegen.

§ 9 Bewertung von einzelnen Prüfungs-leistungen(1) Jede einzelne Modulprüfung ist von der jeweiligen Prüferin oder dem jeweili-gen Prüfer durch Vergabe einer Note und dem ihr zugeordneten Urteil nach folgen-dem Schlüssel zu bewerten.

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(2) Die Bewertung einer Modulprüfung ist der zuständigen Stelle der ZentralenUniversitätsverwaltung mitzuteilen.

(3) Die Prüfung ist erfolgreich erbracht, wenn sie mit mindestens „ausreichend“

Note Urteil Definition1,0; 1,3 sehr gut eine hervorragende Leistung

1,7; 2,0; 2,3 gut eine erheblich über dem Durchschnitt lie-gende Leistung

2,7; 3,0; 3,3 befriedigend eine Leistung, die in jeder Hinsicht durch-schnittlichen Anforderungen entspricht

3,7; 4,0 ausreichend eine Leistung, die trotz Mängeln den An-forderungen noch entspricht

5,0 nicht ausreichend

eine Leistung mit erheblichen Mängeln, die den Anforderungen nicht entspricht

Noten bei der Beurteilung einer Prüfungsleistung

bewertet wurde. Prüfungen, die nicht mit mindestens „ausreichend“ beurteilt wer-den, sind nicht bestanden und können gemäß § 10 wiederholt werden.

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A Architekturgebäude

Straße des 17. Juni 152

A-f Architekturgebäude Flachbau

Straße des 17. Juni 152

Am Alte M

ineralogie

Hardenbergstraße 38

AmP Anw

endungszentrum

Mikroproduktionstechnik

Pascalstraße 13-14

B Bauingenieurgebäude Hardenbergstraße 40A

BA Alter Bauingenieurflügel (im

Physikgebäude)

Hardenbergstraße 40

Bel Kindergarten, Café Campus,

Gerhard Ertl Center

Marchstraße 6 und 8

Bh-A/Bh-n Bergbau und Hüttenw

esen, Altbau und Neubau

Ernst-Reuter-Platz 1

BiB Universitätsbibliothek der TUB & UdK

Fasanenstraße 88

c Chemiegebäude

Straße des 17. Juni 115

e Elektrotechnische Institute, Altbau

Einsteinufer 19

e-n Elektrotechnische Institute,

Neubau

Einsteinufer 17

eB Erweiterungsbau

Straße des 17. Juni 145

emh Gebäudeteile Elektrom

a-schinen (EM

) und Hochspan-nungstechnik (HT)

Einsteinufer 11

er Ernst-Ruska-Gebäude Hardenbergstraße 36A

ew Eugene-Paul-W

igner- Gebäude Hardenbergstraße 36

f Flugtechnische Institute

Marchstraße 12-14

fh Gebäude

Fraunhoferstraße 33-36

h Hauptgebäude der Techni-schen Universität Berlin

Straße des 17. Juni 135

hBS Gebäude Hardenbergstraße 16-18

he Hörsaalgebäude

Elektrotechnik

Straße des 17. Juni 136

hf Hermann-Föttinger-Gebäu -

de M

üller-Breslau-Straße 8

hf-LA Energielabor

Müller-Breslau-Straße 8

hft Hochfrequenztechnik Einsteinufer 25

hl Heizung und Lüftung M

archstraße 4

k Kraftfahrzeuge

Straße des 17. Juni 135

kf ehem. Kraft- und Fernheiz-

werk

Fasanenstraße 1A

kt Kerntechnik

Marchstraße 18

kwt Kraftw

erkstechnik und Apparatebau

Fasanenstraße 1

l ehem. Lebensm

ittelchemie

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üller-Breslau Straße 10

m Gebäudeteil M

echanik Straße des 17. Juni 135

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athematikgebäude

Straße des 17. Juni 136

mAr Gebäude

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archstraße 23

mB Gebäude

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mS M

echanische Schw

ingungslehre Einsteinufer 5

Pc Physikalische Chemie

Straße des 17. Juni 135

PtZ Produktionstechnisches Zentrum

Pascalstraße 8-9, 13-14rdh Rudolf-Draw

e-Haus Fasanenstraße 89

Se-RH Reuleaux-Haus, Eisen-bahnlehranlage

Straße des 17. Juni 135

Sg Severin-Gelände

Salzufer 17-19, Dovestraße 6

St Gebäude

Steinplatz 2

tA Technische Akustik Einsteinufer 25

tAP Technische Akustik Prüfhal-le

Einsteinufer 31

tc Technische Chemie

Straße des 17. Juni 124

tel ehem. Telefunken-Hoch-

haus Ernst-Reuter-Platz 7

tem Transelektronenm

i-kroskopie

M

archstraße 10

tk Thermodynam

ik und Kälte -technik

Straße des 17. Juni 135

V Verformungskunde, Zentral-

einrichtung Hochschulsport (ZEH)

Straße des 17. Juni 135

VwS ehem

. Versuchsanstalt für W

asserbau und Schiffbau, Zentralw

erkstatt

Müller-Breslau-Straße 15

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asserbau und

Wasserw

irtschaft

Straße des 17. Juni 144 und 144A

wf W

erkzeugmaschinen und

Fertigungstechnik

Fasanenstraße 90

Z Poststelle, Druckerei,

Materialausgabe

Straße des 17. Juni 135

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Plan des zentralen TU-Campus in Berlin-Charlottenburg- ©

TU Berlin, Abt. IV Gebäude-/Dienstemanagem

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