Studienleitfaden Philosopie MA WS1314

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Studienleitfaden PHILOSOPHIE Master

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Studienleitfaden

PHILOSOPHIEMaster

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Herausgeberin, Medieninhaberin und für den Inhalt verantwortlich:Österreichische HochschülerInnenschaft an der Universität GrazSchubertstraße 6a, 8010 Graz

Redaktion: Thomas KnappMitarbeit: Antonia Veitschegger, Matthäus Deutsch, David HorvathLayout: Thomas KnappLektorat: Christopher Pieberl, Klemens Wieringer

Studienleitfaden Philosophie Master - Einige Rechte vorbehalten:Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 LizenzLizenzdetails: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/at

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Inhalt

Vorwörter .............................................................................4Deine Studienvertretung ....................................................6Die ÖH Uni Graz .................................................................7Das Institut für Philosophie ...............................................9UNIGRAZonline ...............................................................10Auslandssemester ..............................................................12Das Studium .......................................................................13Der Studienplan ................................................................14Die Rechte der Studierenden ...........................................17Services der Universität ....................................................19Häufig gestellte Fragen ......................................................20Wichtige Begriffe ...............................................................22Campusplan .......................................................................26

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Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Dieser Leitfaden soll euch bei der Ori-entierung im Studium und an der Uni-versität helfen. Zwar richtet er sich vor allem an AnfängerInnen, aber auch für alle anderen Studierenden dürfte sich hier die eine oder andere nützliche In-formation finden.

Auf den folgenden Seiten findet ihr Tipps für den Umstieg auf die Uni, Informationen über eure Interessens-vertretung, die Österreichische Hoch-schülerInnenschaft, eine kompakte Übersicht über den Studienplan des Master-Studiums, Informationen über das Institut für Philosophie, die Univer-sität Graz, das UNIGRAZonline Sys-tem, über das die Lehrveranstaltungen (Anmeldungen, Prüfungen, etc.) ver-waltet werden und mehr.

Wir möchten euch mit auf den Weg ge-ben, dass Philosophie zwar manchmal wie ein leichtes Studium wirken mag (wenn man etwa den Umfang des Stof-fes für Vorlesungsprüfungen mit jenen anderer Studienrichtungen wie z.B. Jus vergleicht), und man Philosophie auch so studieren kann, das Studium dann aber keinen Gewinn bringt. Es liegt in eurer Eigenverantwortung euch in die Philosophie zu vertiefen, euch über Prüfungstermine hinaus mit Themen zu beschäftigen die euch interessieren und euch, auch mit Hinblick auf die Zeit nach dem Studium, Zusatzqualifkatio-nen und Kompetenzen anzueignen.

Vorwörter

Unser Dank für die Unterstützung bei der Erstellung dieses Leitfadens gilt Prof. Johann Marek, der uns bei inhalt-lichen Fragen eine sehr große Hilfe war.

Wir wünschen euch einen angenehmen, lehrreichen und erfolgreichen Start ins Master-Studium! Wenn ihr Fragen habt, zögert nicht diese zu stellen (an wen ihr welche Fragen am besten stellt, findet ihr in diesem Leitfaden)!

Eure Studienvertretung Philosophie

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es neben all den Verpflichtungen eben geht, auch (weiterhin) zum eigenstän-digen Lesen und Forschen. Die Grazer Bibliotheken, IB, UB, LB u. a. m., sind übrigens ziemlich gut ausgestattet.

Alles Gute und viel Freude an der Phi-losophie und den Wissenschaften über-haupt,

Harald Berger

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studierende der Philosophie,

Philosophie ist zwar nach Russell das Denken in Möglichkeiten, aber das Stu-dium derselben ist doch vornehmlich von Wirklichkeiten geprägt, als da sind Curricula, Module, Lehrveranstaltun-gen, Prüfungen, schriftliche Arbeiten u. dgl.

Wie Sie an den Arbeitsbereichen un-seres Instituts ersehen, ist das Philo-sophiestudium hauptsächlich in Ge-schichte der Philosophie, Praktische Philosophie und Theoretische Philoso-phie gegliedert.

Details müssen hier nicht ausgebreitet werden, das ist Zweck und Inhalt dieses Leitfadens, der – wie ich aus Erfahrung sagen kann – nicht nur für Studieren-de nützlich und informativ ist, aber na-türlich besonders für diese bestimmt ist. Ich freue mich, bei dieser Gelegen-heit der Studienvertretung Philosophie Dank und Anerkennung für diese und andere Leistungen aussprechen zu kön-nen!

Es gibt zwar große Denker, die kaum zi-tieren, Wittgenstein zum Beispiel, aber in der Regel sind große Denker auch große Leser – Aristoteles wurde „der Leser“ genannt. Was für die DenkerIn-nen selber, gilt natürlich umso mehr für ihre ErforscherInnen, die auch die Li-teratur über die ersteren zur Kenntnis nehmen müssen. Meine Empfehlung also: Nutzen Sie Ihr Studium, so gut

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Unsere Hauptaufgabe ist die Beratung von Studierenden sowie die Vertretung eurer Interessen und Anliegen gegen-über dem Institut – sowohl bei konkre-ten Problemen als auch hinsichtlich der Gestaltung des Studienplans und des Lehrveranstaltungsangebots. Die Stu-dienvertretung (kurz: StV) ist ein Teil der ÖH und von der Uni vollkommen unabhängig.

Als gesetzliche Interessensvertretung der Studierenden nominiert die StV studentische Mitglieder in die Curri-culakommission, ins Fakultätsgremium sowie in allfällige Habilitations- und Berufungskommissionen. Die StV ist Teil der Österreichischen Hochschüle-rInnenschaft (kurz: ÖH) und wird da-her alle zwei Jahre bei den ÖH-Wahlen neu gewählt.

Ein Fixpunkt in der Arbeit der StV ist die Organisation des regelmäßig statt- findenden Philosophie-Stammtisches und anderer Veranstaltungen (mehr Informationen und aktuelle Ankündi-gungen findest du auf unserer Website).

An unserem Institut gibt es seit langem ein gutes Klima zwischen Lehrenden und Studierenden und wenig Kon-fliktpotenzial. Dennoch kommt es auch auf der Philosophie immer wieder zu Verstößen gegen das Studienrecht, zum Nachteil der Studierenden. Je mehr Leute in der StV mitarbeiten, umso schneller werden wir auf diese Verstöße aufmerksam und können etwas dage-gen tun.

Mitmachen & EngagierenDu willst aktiv mitarbeiten? Anderen Studierenden und StudienanfängerIn-nen helfen? Dem Institut auf die Fin-ger schauen, obwohl alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden? Du möchtest, dass wir dich bei einem Projekt unterstützen? Du überlegst bei der nächsten ÖH-Wahl für die StV zu kandidieren? Melde dich bei uns!

Besonders freuen würde uns, wenn du dich entscheidest, aktiv in der Studien-vertretung mitzuarbeiten. Die Arbeit ist ehrenamtlich. Die MitarbeiterInnen werden zwar nicht reich entlohnt, aber du kannst großartige Erfahrungen ma-chen und viele Kompetenzen gewinnen, die auf dem weiteren Lebensweg sehr hilfreich sein können, und dabei Spaß haben.

Für die Mitarbeit in der StV ist es egal, wie weit du im Studium bist – ob du ge-rade erst anfängst, oder schon bei der Diplomarbeit bist – alle sind herzlich willkommen!

Gerade in Zeiten von Bildungsökono-misierung und Budgetkürzungen ist eine kritische Vertretung der Studieren-den wichtig!

Deine Studienvertretung

Kontakt:E-Mail: [email protected]:www.stv-philosophie.atwww.facebook.com/stvphilosophie

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Die Österreichische HochschülerIn-nenschaft (ÖH) vertritt deine Anlie-gen gegenüber der Universität und hat Mitspracherecht in allen universitären Gremien und Kommissionen. Sie bietet Hilfestellung und Beratung bei zahlrei-chen Problemen und offenen Fragen an.

Um diese Aufgaben für die gesamte Uni Graz erledigen zu können, verfügt sie über ein eigenes Budget, das sich aus deinem ÖH-Beitrag speist, und eine ei-gene Infrastruktur, die ihr von der Uni-versität zur Verfügung gestellt werden muss.

Ein wichtiger Bestandteil der ÖH sind ihre Referate. Diese erfüllen die je nach Themengebieten anfallenden Aufgaben wie Beratung und Unterstützung von Studierenden, Organisation und Abhal-tung von Veranstaltungen, etc.

Die zwei wichtigsten Beratungsrefera-te sind das Sozialreferat, welches deine Fragen rund um Beihilfen beantworten kann, und das Referat für Bildung und Politik, welches sich um alle studien-rechtlichen Fragen und Probleme küm-mert.

Im Sekretariat der ÖH (Schubertstraße 6a, 1. Stock) bekommst du den Men-sastempel, Infomaterial und allgemei-ne Informationen. Hier kannst du dich auch für diverse Veranstaltungen der ÖH anmelden oder ÖH-Services nut-zen.

RechtsberatungDie ÖH Uni Graz beschäftigt eine Juris-tin, die den Studierenden für Rechtsbe-ratungen zur Verfügung steht. In ihren Aufgabenbereich fallen alle für Studie-rende relevanten Rechtsbereiche wie z.B. Studienrecht, Beihilfenrecht, Ar-beitsrecht und Aufenthaltsrecht. Weite-re Informationen sowie Sprechstunden-zeiten findest du auf der Website.

ÖH-ServicecenterIm Erdgeschoss des ÖH-Gebäudes in der Schubertstraße 6a befindet sich das ÖH-Servicecenter. Hier kannst du Stu-dienliteratur, Skripten, Büro- und Ar-beitsmaterial kaufen. Darüber hinaus gibt es hier die Möglichkeit, zu drucken, zu kopieren und sich Dokumente wie z.B. Diplom- und Masterarbeiten bin-den zu lassen.

ÖH-BeitragJedes Semester bezahlst du den ÖH-Beitrag in der Höhe von € 18. Ein kleiner Teil des Betrages wird für eine Studierendenunfall- und Haftpflicht-versicherung verwendet. Der Versiche-rungsschutz erstreckt sich auf Scha-densfälle, die sich auf dem direkten Weg vom Wohnort zur Uni und retour, auf dem Universitätsgelände und bei Ver-anstaltungen der Universitäten und der ÖH oder in den StudentInnenheimen ereignen.

Der korrekte Umgang mit den ÖH-Gel-dern wird dreifach gesichert: eine Wirtschaftsprüferin/ein Wirtschafts-prüfer, eine Kontrollkommission des

Die ÖH Uni Graz

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Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und der Rechnungs-hof überwachen die Finanzgebarung und garantieren so Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit.

Alle Serviceleistungen, Broschüren und Zeitungen, sowie Sozialleistungen (z.B. der Sozialtopf in Höhe von 55.000 €), Beratungen, Veranstaltungen und vie-les mehr werden mit dem ÖH-Beitrag finanziert.

ÖH-ProjekttopfDer Ausschuss für Sonderprojekte för-dert größere Projekte von Studierenden sowie Organen und Referaten der ÖH. Durch diesen Fördertopf soll den För-derempfängerInnen die Möglichkeit ge-geben werden Projekte durchzuführen, die sie sonst nicht finanzieren könnten. Die Projekte müssen im vorhinein be-antragt werden und werden dann vom Ausschuss für Sonderprojekte in dessen Sitzungen behandelt. Der Ausschuss gibt den Projektverantwortlichen auch die Möglichkeit in der Sitzung ihr Pro-jekt vorzustellen.

ÖH-WahlDie ÖH-Wahlen finden im Zwei-Jah-res-Rhythmus statt (zuletzt im Som-mersemester 2013). Studierende haben die Möglichkeit, zwei der vier Ebenen der ÖH, nämlich die Studienvertretung und die Universitätsvertretung, direkt zu wählen.

Die beiden anderen Ebenen, die Fakul-tätsvertretung sowie die Bundesvertre-tung, werden seit der Novelle des Hoch-schülerInnenschaftsgesetzes 2005 leider

nicht mehr direkt gewählt, sondern von den Studienvertretungen, respektive Universitätsvertretungen beschickt.

ÖH BundesvertretungDie Österreichische Hochschülerin-nen- und Hochschülerschaft Bun-desvertretung (kurz: ÖH BV) ist die gesetzlich verankerte Studierendenver-tretung für über 310.000 Studierende der Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen und Universitäten in Ös-terreich. Die ÖH BV vertritt die allge-meinen und studienbezogenen Inter-essen ihrer Mitglieder gegenüber der Bundesregierung.

Links:ÖH Uni Graz: http://oehunigraz.at

Sekretariat:http://sekretariat.oehunigraz.at/

Referate:http://oehunigraz.at/referate/

Rechtsberatung:http://rechtsberatung.oehunigraz.at/

Ausschuss für Sonderprojekte:http://sopro.oehunigraz.at/

ÖH Bundesvertretung:http://www.oeh.ac.at/

ÖH Servicecenter:www.oeh-servicecenter.at

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Das Institut für Philosophie ist auf drei Standorte aufgeteilt:

Im sogenannten „Philo-Turm“ in der Heinrichstraße 26 (Campusplan Nr. 9) findest du im 5. Stock die Unterrichts-räume, die Institutsbibliothek und Bü-ros des Arbeitsbereichs Theoretische Philosophie. Der Leiter des Arbeitsbe-reichs, Marian David, ist zugleich auch Institutsleiter. Im 6. Stock sind die Büros der pensionierten und emeritierten In-stitutsangehörigen, von Lehrbeauftrag-ten und von ProjektmitarbeiterInnen.

In der Attemsgasse 25 (Campusplan Nr. 34) im 2. Stock befinden sich die Büros des Arbeitsbereichs Praktische Philoso-phie, geleitet von Lukas Meyer. Sprech-stundentermine mit ihm sind mit der Sekretärin, Frau Eva Mehlsak, zu ver-einbaren.

Das Institutssekretariat (Frau Inge Röl-lig) befindet sich zusammen mit dem Arbeitsbereich Geschichte der Philo-sophie und dessen Leiter Udo Thiel in der Heinrichstraße 33 (Campusplan Nr. 33). Hier findet sich auch das Büro des CuKo-Vorsitzenden Harald Berger.

InstitutsbibliothekIn den Lehrveranstaltungen wirst du öfters vom sogenannten Handappa-rat hören, in dem sich Kopiervorlagen befinden. Damit ist ein Regal in der Institutsbibliothek (kurz: IB) gemeint - du findest es nach dem Eingang gleich rechts. Die Bücher dort wurden für Lehrveranstaltungen reserviert und

können nicht ausgeliehen, aber bei Be-darf kopiert werden.

Im selben Raum findest du auch Nach-schlagewerke und Enzyklopädien. Wenn du andere Bücher suchst oder Fragen zum Ausleihen von Büchern hast, kann dir unsere Bibliothekarin Frau Evelin Maierhuber sicher weiter-helfen.

ÖffnungszeitenArbeitsbereich Geschichte der Philoso-phie (Inge Röllig): Mo-Fr 9.00-12.00

Arbeitsbereich Praktische Philosophie (Eva-Maria Mehlsak): Mo-Fr 9.00-13.00

Arbeitsbereich Theoretische Philoso-phie (Evelin Maierhuber): Mo-Fr 9.30-12.30 und Di und Do 14.00-16.00 Uhr, Ferien: Mo-Fr 10.00-12.00

Öffnungszeiten der Institutsbibliothek (Evelin Maierhuber):Mo bis Fr : 9.30 - 12.00, Di und Do: 14.00 - 16.00 Uhr, Ferien: Mo-Fr 10.00 – 12.00

Das Institut für Philosophie

Website:http://philosophie-gewi.uni-graz.at/

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Was ist UNIGRAZonline?

UNIGRAZonline (kurz: UGO) ist das allgemeine Verwaltungsprogramm für die Uni. Damit werden unter anderem abgewickelt:

Lehrveranstaltungsverwaltung: Ort, Ter-mine, Vortragende, Anmeldung

Prüfungsverwaltung: An- und Abmel-dung, Termin, Ort, Prüfungsergebnisse (Zeugnisausdruck)

Stundenplananzeige: Das Programm er-fasst alle deine Termine übersichtlich in einem Kalender

Bestätigungsausdruck: Inskriptionsbe-stätigung, Studienblatt, Bestätigung für die GVB-Studienkarte...

Suchfunktion: nach Personen, Hörsälen, Lehrveranstaltungen, Studien...

Die URL lautet: http://online.uni-graz.at (Achtung: Pop-Up-Blocker deakti-vieren).

Die Anmeldung und die Lehrveranstal-tungs-Suche werden im Folgenden de-tailliert beschrieben, auf weitere Funk-tionen kann nur hingewiesen werden.

Im System anmeldenBevor du die meisten Funktionen nut-zen kannst, musst du dich im System anmelden. Das erfolgt über das Schlüs-sel-Symbol in der rechten oberen Ecke:

Nur bei der ersten Anmeldung brauchst du den PIN, den du bei deiner Inskrip-tion bekommen hast. Später verwendest du deinen Benutzernamen vom Zen-tralen Informatik-Dienst, den du au-ßerdem auch für die Anmeldung zum Web-Mail-Service und den Uni-PCs benötigst (mehr dazu unter www.uni-graz.at/zid), und dein selbst gewähltes Kennwort. Nach der erfolgreichen Anmeldung siehst du deine „Visitenkarte“, über die du die Funktionen von UGO nutzen kannst. Die Visitenkarte erreichst du, wenn du oben rechts auf deinen Namen klickst (sofern du angemeldet bist).

Lehrveranstaltungen suchenDafür gibt es unterschiedliche Möglich-keiten:

(A) Wenn du den Titel (oder ein Stich-wort oder den/die LV- LeiterIn) der LV kennst, kannst du einfach rechts oben auf „Suche“ und dann auf „Lehrveran-staltungen“ klicken:

Danach gibst du im Such-Dialog die Stichwörter ein, z.B. „Einführung in die Philosophie“ und bekommst alle Lehr-veranstaltungen, die dies in ihrem Titel haben. (Du kannst so auch nach LVen suchen, die in der Vergangenheit oder in bestimmten Sprachen abgehalten worden sind.)

(B) Die zweite Möglichkeit wirkt etwas komplizierter, ist beim Zusammenstel-len des Stundenplanes am Anfang des Semesters aber oft hilfreicher. Dazu

UNIGRAZonline

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gehst du wieder auf „Suche“, dann aber auf „Studien“ – als Suchbegriff gibst du „Philosophie“ ein und wählst in den Ergebnissen „Masterstudium Philoso-phie“ aus. Nun wird die Studienplan-ansicht angezeigt, die übersichtlich die Positionen des Studienplanes (Seite 18) und die jeweils dazu angebotenen LVen im aktuellen Studienjahr enthält. Mit einem Klick auf „Pflichtfächer“ werden die Module A, B, C usw. des Philoso-phie-Studienplans aufgelistet.

So siehst du z.B., dass für das Modul A.1: Einführung in die Philosophie mehrere Vorlesungen angeboten wer-den; einige davon im Wintersemester (W) und einige im Sommersemester (S) – du kannst frei eine dieser Lehrver-anstaltung wählen, um das Modul A.1 zu absolvieren (dabei auf terminliche Überschneidungen achten!). Genauso kannst du jetzt die Liste (zumindest für die Module A, B und C) durcharbeiten und überlegen, welche LVen du am bes-ten besuchst.

(C) Drittens gibt es die Möglichkeit, durch alle am Institut für Philosophie angebotenen Lehrveranstaltungen zu blättern – auch so kann man sich eine gute Übersicht verschaffen. Dazu klickstdu in UGO links im Übersichts-Baum nacheinander auf: („Organisations-einheiten“) – „Fakultäten“ – „Geistes-wissenschaftliche Fakultät“; dann auf „Akademische Einheiten – Institu-te“ – „Institut für Philosophie“ – und schließlich auf „Lehrveranstaltungen“.

Sämtliche Lehrveranstaltungen des Philosophie-Instituts werden nun an-gezeigt; zuerst das Wintersemester, an-schließend das Sommersemester.

Zu Lehrveranstaltungen anmeldenNachdem du eine Lehrveranstaltung ge-funden hast, die du besuchen möchtest, kannst du dich in der LV-Beschreibung dafür anmelden (wenn du im System angemeldet bist), indem du oben rechts auf „LV-Anmeldung“ klickst.

Weitere FunktionenViele der Funktionen von UGO kannst du über deine „Visitenkarte“ nutzen. Diese erreichst du, indem du oben rechts auf deinen Namen klickst (An-meldung notwendig). Unter anderem findest du hier:

• Studienbestätigungen: hier kannst du die Inskriptionsbestätigung und das Studienblatt ausdrucken, das manche Behörden brauchen – ebenso den Antrag für die Studien-karte der GVB.

• Terminkalender: mit dieser prakti-schen Funktion kannst du dir dei-nen Stundenplan anzeigen lassen.

• Prüfungsergebnisse: hier findest du die Ergebnisse deiner abgelegten Prüfungen (Zeugnisse) und kannst sie ausdrucken.

• Anerkennung von Prüfungen und Zeugnisnachtrag direkt im System.

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Es gibt verschiedene Programme in de-ren Rahmen du Unterstützung (orga-nisatorisch, oft auch finanziell) für ein Semester oder Jahr an einer Universität im Ausland bekommst.

Das bekannteste ist Erasmus (EuRope-an Action Scheme for the Mobility of University Students). In diesem Pro-gramm haben Studierende die Mög-lichkeit, mindestens 3 und maximal 12 Monate im europäischen Ausland zu verbringen.

Ganz allgemein ist bei der Planung ei-nes Auslandsstudienaufenthalts zu be-achten, dass du rechtzeitig mit der Vor-bereitung beginnst:

• In welchem Semester möchte ich ei-nen Auslandsaufenthalt planen?• Welche Kurse / wissenschaftliche Ar-beiten möchte ich dort machen?• Entspricht das Studienangebot der Gastuniversität meinem Studienplan?• Reichen meine Sprachkenntnisse?

Semester, in denen Studien- oder Pra-xiszeiten im Rahmen von Mobilitäts-programmen nachweislich absolviert wurden, werden in der Regel nicht mehr zur Bemessung der vorgesehenen Studiendauer herangezogen! Das heißt: ein Auslandssemester oder -jahr verlän-gert die Zeit, in der du keine Studienge-bühren zahlen musst und Anspruch auf Familien- und Studienbeihilfe hast.

Neben Erasmus gibt es noch viele weite-re Programme. Eine Übersicht und wei-

tere Informationen bekommst du beim Büro für Internationale Beziehungen der Uni Graz (BIB).

Öffnungszeiten des BIB:Sprechstunden: Mo - Fr 9.30-12.00 und Mi 13.00-15.00In denFerien: Mo - Do 10.00-12.00

Auslandssemester

Website:http://international.uni-graz.at

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Das Masterstudium Philosophie ist mit einem Arbeitsaufwand von 120 ECTS-Anrechnungspunkten auf eine Mindeststudienzeit von 4 Semes-tern ausgelegt. Die Vorgaben sind sehr allgemein formuliert, was den Studierenden erlaubt, relativ frei aus dem Lehrveranstaltungsangebot zu wählen und sich auf einzelne Fä-cher bzw. Themen zu spezialisieren. Das Masterstudium gliedert sich in fol-gende Module:

• Modul 1: Theoretische Philosophie (inkl. Logik und Begriffsanalyse)

• Modul 2: Praktische Philosophie• Modul 3: Philosophie der Philoso-

phie und Anwendungen der Philo-sophie

• Modul 4: Geschichte der Philoso-phie

• Modul 5: Fach der Masterarbeit• Modul 6: Schwerpunktbildung

Hinzu kommen die freien Wahlfächer sowie die Masterarbeit und die Master-prüfung.

ZulassungsvoraussetzungenDer Zugang zum Masterstudium ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

Entweder die Absolvierung des Bache-lorstudiums Philosophie oder eines fachlich in Frage kommenden gleich-wertigen Studiums im Ausmaß von 180 ECTS.

Damit ein Bachelorstudium dem Philo-sophie-Bachelorstudium als gleichwer-tig anerkannt werden kann, muss dieses mehr als 50% an philosophischen Lehr-veranstaltungen (das sind 58 ECTS) be-inhalten.

Diese LVen wiederum müssen zumin-dest 3 ECTS aus Lehrveranstaltungen in Logik und Begriffsanalyse, 16 ECTS in Theoretischer Philosophie, 16 ECTS in Praktischer Philosophie sowie 12 ECTS in Geschichte der Philosophie einschließen.

Das Studium

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Der Studienplan schreibt dir vor, welche Lehrveranstaltungen du besuchen musst. Die LVen heißen meist anders als die Punkte im Studienplan (z.B. für „Ausgewähl-te Themen aus Theoretischer Philosophie” kommen Lehrveranstaltungen der The-oretischen Philosophie in Frage. Der Titel der Lehrveranstaltung wird meist keinen Hinweis auf den Punkt im Studienplan enthalten. Für welche Punkte im Studien-plan eine LV anrechenbar ist, siehst du im UGO in der LV-Beschreibung oder in der Studienplanansicht (siehe oben).

Der Studienplan

Modul 1: Theoretische Philosophie (inkl. Logik u. Begriffsanalyse) Typ ECTS

Ausgewählte Themen aus Theoretischer Philosophie

VO, AG, KS, VU 4

Seminar zu ausgewählten Themen aus Theoretischer Philosophie SE 6

Summe 10

Modul 2: Praktische Philosophie Typ ECTS

Ausgewählte Themen aus Praktischer Philosophie VO, AG, KS, VU 4

Seminar zu ausgewählten Themen aus Praktischer Philosophie SE 6

Summe 10

Modul 3: Philosophie der Philosophie und Anwendungen der Philosophie Typ ECTS

Vorlesung aus Methoden der Philosophie, Metaphilosophie, Anwendungen VO, VU 4

Weitere ausgewählte Themen aus Methoden der Philosophie, Metaphilosophie, Anwendungen

AG, KS, UE, KO, PK, VU, VO

6

Summe 10

Pflichtfächer (42 ECTS)

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Modul 4: Geschichte der Philosophie Typ ECTS Ausgewählte Themen aus Geschichte der Philosophie

VO, AG, KS, VU 4

Geschichte der Philosophie (Textinterpretation für Fortgeschrittene) AG 4

Seminar zu ausgewählten Themen aus Geschichte der Philosophie SE 6

Summe 14

Gebundene Wahlfächer (22 ECTS)

Modul 5: Fach der Masterarbeit Typ ECTS

LV zum Fach der Masterarbeit VO, AG, KS, VU 4

Privatissimum oder Seminar zum Fach der Masterarbeit PV, SE 4

Summe 8

Modul 6: Schwerpunktbildung Typ ECTS

LV zur Schwerpunktbildung VO, AG, KS, UE, KO, PK,

VU 4

VO zur Schwerpunktbildung VO 4 Seminar zur Schwerpunktbildung SE 6 Summe 14

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Freie Wahlfächer (20 ECTS)Freie Wahlfächer (kurz: FWF) sind Lehrveranstaltungen, die frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie inländischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen (siehe Satzungsteil Studienrechtliche Bestim-mungen) gewählt werden können.

Masterarbeit (30 ECTS)Zum Abschluss des Studiums ist eine Masterarbeit zu verfassen. Das Thema der Masterarbeit ist einem der im Cur-riculum festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen oder hat in einem sinnvol-len Zusammenhang mit einem dieser Fächer zu stehen. Die Prüfungsfächer sind:

• Theoretische Philosophie• Logik und Begriffsanalyse• Praktische Philosophie• Philosophie der Philosophie und

Anwendungen der Philosophie• Geschichte der Philosophie

Das Thema der Arbeit wird in der Regel in Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer festgelegt und ist dann dem Studiendirektor/der Studiendirektorin schriftlich bekannt zu geben.

Grundsätzlich muss sich der/die Betreu-er/in habilitiert haben und Mitarbeiter/in des Instituts für Philosophie sein. Ausnahmen sind theoretisch möglich, werden aber im Moment vom zustän-digen Studiendekan in der Regel nicht gewährt. Die/den Betreuer/in musst du spätestens drei Monate bevor du die Arbeit abgibst dem Prüfungsreferat der

geisteswissenschaftlichen Fakultät be-kanntgegeben haben (gemeinsam mit dem Thema der Arbeit).

Neben Grundlegendem (wie korrektem Zitieren – Achtung: Originaltexte von Internetzitaten sind der Arbeit unter Angabe des Abfragedatums auf CD-Rom beizulegen!) gibt es einige Vor-schriften und Empfehlungen, auf die du achten solltest. Darunter fällt, dass die Arbeit mindestens 80 Textseiten haben sollte, bis zur letzten bedruckten Seite nummeriert sein muss, ein bestimmtes Deckblatt (es gibt eine eigene Vorlage) verwendet werden muss und dass vor Abgabe der Arbeit ein Abstract (max. 2600 Zeichen) in Englisch und Deutsch via UNIGRAZonline abzugeben ist. Details zu den aktuellen Bestimmungen findest du auf der Website der Fakultät.

Masterprüfung (6 ECTS)Am Ende des Studiums, nach der po-sitiven Absolvierung aller Lehrveran-staltungsprüfungen und der positiven Beurteilung der Masterarbeit, ist eine Masterprüfung abzulegen. Die Master-prüfung besteht aus einer mündlichen kommissionellen Gesamtprüfung über das Prüfungsfach, dem die Masterarbeit angehört, sowie über ein weiteres, von den Studierenden wählbares Prüfungs-fach (Prüfungsfächer siehe Masterar-beit).

Website:http://gewi.uni-graz.at/

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Zu Semesterbeginn sind in den Lehr-veranstaltungen den Studierenden die genauen Beurteilungskriterien mitzu-teilen.

Prüfungstermine sind Zeiträume, in de-nen jedenfalls die Möglichkeit zur Able-gung von Prüfungen besteht. Prüfungs-termine sind grundsätzlich nicht in den lehrveranstaltungsfreien Zeiten anzusetzen. Prüfungstermine hat die Studiendirektorin/der Studiendirektor so festzusetzen, dass den Studierenden die Einhaltung der im Curriculum für jeden Studienabschnitt festgelegten Studiendauer ermöglicht wird. Es sind Prüfungstermine für den Anfang, für die Mitte und für das Ende jedes Se-mesters anzusetzen, sodass mindestens sechs Prüfungen pro Jahr existieren.

Für die Anmeldung zu den Prüfungen hat die Studiendirektorin/der Studien-direktor eine Frist von mindestens drei Wochen festzusetzen, welche frühes-tens eine Woche vor dem Prüfungster-min zu enden hat.

Prüfungen zu Lehrveranstaltungen sind jedenfalls bis zum Ende des dritten auf die Durchführung der Lehrveranstal-tung folgenden Semesters zu ermögli-chen.

Die Studierenden sind berechtigt, sich von Lehrveranstaltungen ohne Prü-fungsimmanenz bis spätestens 24 Stun-den vor dem Prüfungszeitpunkt ohne Angabe von Gründen bei der Prüferin/dem Prüfer telefonisch, schriftlich, per

Fax oder E-Mail abzumelden.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann die Prüferin/der Prüfer bestim-men, dass die Kandidatin/der Kandidat erst nach Ablauf von acht Wochen oder zum übernächsten Termin neuerlich zur Prüfung zugelassen wird.

Tritt die Kandidatin/der Kandidat nicht zur Prüfung an, ist die Prüfung nicht zu beurteilen und nicht auf die Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen. Es gilt als Prüfungsantritt, wenn die Kandida-tin/der Kandidat zum Prüfungstermin erschienen ist und nachweislich die ers-te Fragestellung in Bezug auf den Stoff der Prüfung zur Kenntnis genommen hat.

Die Studierenden sind berechtigt, po-sitiv beurteilte Prüfungen bis sechs Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betref-fenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal zu wiederholen. Die positiv be-urteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig.

Die Studierenden sind berechtigt ne-gativ beurteilte Prüfungen über Lehr-veranstaltungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase zweimal zu wiederholen. Bei negativ beurteilten Prüfungen außerhalb der Studienein-gangs- und Orientierungsphase sind die Studierenden berechtigt diese drei-mal zu wiederholen.

Die Rechte der Studierenden

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Ab der zweiten Wiederholung einer Prüfung ist diese auf Antrag der/des Studierenden kommissionell abzuhal-ten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs durchge-führt wird. Ab der dritten Wiederho-lung ist diese jedenfalls kommissionell abzuhalten.

Die Festlegung von Fristen und die Verpflichtung zur Ablegung von Lehr-veranstaltungsprüfungen als Vorausset-zung für die Wiederholung von Prüfun-gen sind unzulässig.

Mündliche Prüfungen sind öffentlich.

Wenn die Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung einen schweren Mangel aufweist, hat das für die studi-enrechtlichen Angelegenheiten zustän-dige Organ diese Prüfung auf Antrag der oder des Studierenden mit Bescheid aufzuheben. Die oder der Studierende hat den Antrag innerhalb von zwei Wochen ab der Bekanntgabe der Beur-teilung einzubringen und den schwe-ren Mangel glaubhaft zu machen. Der Antritt zu der Prüfung, die aufgehoben wurde, ist nicht auf die zulässige Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen.

Wenn die Beurteilungsunterlagen (ins-besondere Gutachten, Korrekturen schriftlicher Prüfungen und Prüfungs-arbeiten) den Studierenden nicht aus-gehändigt werden, ist sicherzustellen, dass diese mindestens sechs Monate ab der Bekanntgabe der Beurteilung auf-bewahrt werden.

Der oder dem Studierenden ist Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn sie oder er dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Be-urteilung verlangt. Die Beurteilungs-unterlagen umfassen auch die bei der betreffenden Prüfung gestellten Prü-fungsfragen.

Die oder der Studierende ist berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien an-zufertigen. Vom Recht auf das Anferti-gen von Fotokopien ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen inklusive der jeweiligen Antwort-Items.

Quellen und alle Infos:• Universitätsgesetz 2002 (Teil II: Studi-enrecht)• Satzungsteil Studienrechtliche Be-stimmungen der Satzung der Uni Graz

Beide Texte und mehr findest du unter http://studiendirektor.uni-graz.at/de/studienrecht/

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Universitätsbibliothek (UB)Die Universitätsbibliothek bietet Stu-dierenden sowohl die Möglichkeit der kostenlosen Buchentlehnung sowie an-derer nützlicher Hilfestellungen für das Studium (z.B. Lesesaal, Kopieren etc.). Zur besseren Orientierung werden auch kostenlose Führungen angeboten. Zur UB gehört auch eine mit Filmen, Ton-trägern, Multimedia-Software, Daten-banken und Mikrofilmen ausgestattete Mediathek.

Treffpunkt SprachenDer Treffpunkt Sprachen bietet für Stu-dierende der Karl-Franzens-Universität (kostenpflichtige) Sprachkurse an.

Studien- und PrüfungsabteilungDie Studien- und Prüfungsabteilung ist für die meisten administrativen Vor-gänge im Zusammenhang mit dem Studium zuständig. So zum Beispiel für die Inskription, die Meldung zu zusätz-lichen Studien, das Ausstellen vonAbschlusszeugnissen, die Studienge-bühren und vieles mehr.

UNI-ITDie Uni bietet einige IT-Services an:

PC-Arbeitsplätze (BenutzerInnenzent-ren) befinden sich im RESOWI, in der Hauptbibliothek sowie am Wall. Die Account-Daten zum Einloggen sind dieselben wie für UNIGRAZonline.

Am Campus gibt es kostenloses WLAN namens eduroam. Eine Anleitung dazu findest du auf der Website von Uni-IT.

Die Uni stellt dir auch eine E-Mail-Ad-resse zur Verfügung, grundsätzlich nach dem System [email protected]. Die E-Mails kannst du über ein Webinterface oder externe Pro-gramme (z.B. Thunderbird) abfragen. Es ist wichtig dass du deine E-Mails re-gelmäßig überprüfst!

Die UniGrazCard dient auch als Ko-pier- und Druckkarte. Nach einem ein-maligen Freischalten musst du Gutha-ben auf deinen Druck-/Kopieraccount laden. Erst dann kannst du die Kopier-geräte am Campus nutzen.

Falls du Probleme hast und Hilfe brauchst, findest du die Service-Stelle (InfoPoint) von Uni IT im Resowi-Ge-bäude, Eingang Schubertstraße.

Services der Universität

Links:Universitätsbibliothek: http://ub.uni-graz.at

Treffpunkt Sprachen:http://treffpunktsprachen.uni-graz.at/

Studien- und Prüfungsabteilung:http://studienabteilung.uni-graz.at/

UNI-IT:http://it.uni-graz.at

E-Mails abrufen:https://sbox.edu.uni-graz.at/

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Welche Fristen gibt es für Ab-schlussarbeiten und –prüfungen?Der Zeitraum zwischen der Einrei-chung einer wissenschaftlichen Arbeit und der das Studium abschließenden Prüfung bzw. dem Studienabschluss darf vier Wochen nicht unterschreiten. Wird das Studium mit einer das Studi-um abschließenden Prüfung beendet, so kann diese frühestens zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens beim Prüfungsamt oder dem Dekanat absol-viert werden.

Wer hilft mir bei Fragen zum Stu-dium?Neben der studentischen Beratung durch die Studienvertretung und die Referat der ÖH ist von Seiten des Ins-tituts für Philosophie der Vorsitzende der CuKo für inhaltliche Fragen zum Studium sowie der Anrechnung/Aner-kennung von Lehrveranstaltungen zu-ständig.

Für administrative Fragen zum Studi-um hilft dir im Institutssekretariat Frau Röllig. Für Fragen zum technischen Ablauf der Anrechnung ist Frau Legat (im Dekanat) zuständig. Das Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät wickelt die Anrechnung von Lehrver-anstaltungen (via UGO) ab.

Die Studien- und Prüfungsabteilung (Hauptgebäude) ist für deine grund-legende Beziehung zur Universität (z.B. Inskription weiterer Studien, Ab-wicklung von Studiengebühren, UNI-GRAZ-CARD) zuständig.

Kann ich das Diplomstudium Phi-losophie noch inskribieren?Nein, das ist seit 2008 nicht mehr mög-lich.

Wie viele Studierende hat das Ins-titut für Philosophie?Letztes Jahr gab es knapp 750 Philoso-phie-Studierende (ohne Doktorat). Je-des Jahr fangen rund 100 neue Studie-rende das Bachelorstudium an.

Kann ich auch im Sommersemes-ter ins Studium einsteigen?Das ist grundsätzlich erlaubt und mög-lich.

Was ist ein Leistungsstipendium und wie bekomme ich es? Die Geisteswissenschaftliche Fakultät schreibt jedes Jahr ein Leistungsstipen-dium von mind. 726,72 EUR aus. Dabei wird auf den Notendurchschnitt, deine Studienzeit und die Anzahl der absol-vierten Semesterwochenstunden geach-tet.

Nähere Informationen findest du nach der Ausschreibung (im Sommer) auf der Website der Fakultät.

Was ist der Mensazuschuss („Men-sastempel”) und wer kann ihn be-kommen?Für Studierende die Studienbeihilfe beziehen, oder deren Einkommen im Vorjahr unter 10.000 Euro lag, vergüns-tigt die ÖH jedes Mensa-Menü mit 0,80 EUR. Beantragen kannst du ihn ganz einfach im Sekretariat der ÖH.

Häufig gestellte Fragen

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Kann man Zeugnisse von Lehr-veranstaltungen, die man am Interuniversitären Forschungs-zentrum für Technik, Arbeit und Kultur (kurz: IFZ, www.ifz.at) ab-solviert hat, ganz normal für Phi-losophie als Pflichtfach anrechnen lassen? Anrechnung ist ganz normal, wie bei al-len anderen Zeugnissen, möglich, wenn die LV für das entsprechende Studium besucht worden ist. Wichtig zu beach-ten ist, dass für die Absolvierung der LV eine Mitbelegung an der Uni Klagenfurt notwendig ist.

Ich interessiere mich für ein Phi-losophiestudium, bin aber berufs-tätig. Ist es grundsätzlich möglich, Philosophie zu studieren, auch wenn ich länger dafür brauche? Gibt es eine maximale Studiendau-er?Es ist grundsätzlich möglich, aller-dings gibt es Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter und Anwesenheitspflicht (Seminare u.ä. im Gegensatz zu Vorlesungen), welche nicht spezielle Abhaltungszeiten für Be-rufstätige anbieten, da das Institut dafür nicht über genügend Mittel verfügt. Das könnte eine Hürde sein.

Ich habe an der Universität Graz Philosophie inskribiert. Kann ich Prüfungen über Lehrveranstaltun-gen anderer Universitäten ablegen und anrechnen lassen?Ja, wenn du dich an der anderen Univer-sität als MitbelegerIn inskribierst. Eine

garantierte Anerkennung für das Philo-sophiestudium gibt es nur mittels eines Vorausbescheides. Ansonsten musst du die LV nachträglich anrechnen lassen.

Wie oft darf ich eine negativ beur-teilte Prüfung wiederholen?Für alle Prüfungen sind 4 Antritte (also 3 Wiederholungen) möglich.

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Page 22: Studienleitfaden Philosopie MA WS1314

Anerkennung bzw. AnrechnungBezeichnet den Vorgang Prüfungen aus anderen Studienrichtungen für sein ei-genes Studium zu verwenden.Anerkennungen können im UGO mittels der Funktion „Anerkennung | Zeugnisnachtrag“ durchgeführt wer-den.

Curriculakommission (CuKo)Für jedes Studium gibt es eine CuKo. Diese erstellt die Studienpläne und nimmt gegebenenfalls Änderungen da-ran vor. Sie ist also die Architektin der einzelnen Studien. In den CuKos sitzen jeweils drei VertreterInnen der Profes-sorInnen, des Mittelbaus und der Stu-dierenden.

Curriculum (Studienplan)Im Curriculum legt den Aufbau und In-halt des jeweiligen Studiums fest, d.h. es regelt die Anzahl und Art der Lehrver-anstaltungen bzw. Prüfungen, die du im Rahmen deines Studiums absolvieren musst.

DekanatDas Dekanat ist die zentrale Verwal-tungseinheit der Fakultät.

ECTS Steht für European Credit Transfer Sys-tem und ist ein internationales System, mit dem der Arbeitsaufwand und zeit-liche Rahmen von Lehrveranstaltungen bewertet werden soll. Einem ECTS-Punkt entsprechen theoretisch 25 reale Arbeitsstunden (Lehrveranstaltungs-zeit und Selbststudium).

FakultätDie Fakultät ist eine Organisationsein-heit der Universität. Einer Fakultät sindmehrere Institute zugeordnet. Das Ins-titut für Philosophie gehört zur Geistes-wissenschaftlichen Fakultät.

Kurs (KS)Ein KS dient der gemeinsamen Erar-beitung von Themen und Inhalten, z.B. durch Textlektüre und Diskussion oder Referate. Häufig werden sie mit einer Arbeit abgeschlossen.

MensaBezeichnet Kantinen, in der günsti-ges Essen angeboten wird. Mit dem im Sekretariat der ÖH erhältlichen Men-sastempel erhält man Euro 0,80 Ermä-ßigung. In der Nähe der Uni Graz gibt es eine Mensa am Shared Space (Son-nenfelsplatz 1) und im WALL-Zentrum (Merangasse 70).

Orientierungslehrveranstaltung (OL)Die OL ist eine verpflichtende LV, die in der ersten Semesterwoche stattfindet. Sie dient dazu StudienanfängerInnen einen ersten Überblick über das Studi-um, das Institut, die ÖH und die Uni zu verschaffen.

Proseminar (PS)Das Proseminar dient dem Erlernen der methodischen Lektüre wissenschaftli-cher Texte und dem Verfassen wissen-schaftlicher Arbeiten und bereitet aufSeminare vor.

Wichtige Begriffe

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ReihungsverfahrenDas Reihungsverfahren regelt die Vergabe der Plätze von LVen mit be-schränkter TeilnehmerInnenzahl. Jede Fakultät hat ihre eigenen Kriterien nach denen die Reihung erfolgt.

Im GeWi-Reihungsverfahren sind die Kriterien in dieser Reihenfolge:• Studienplanzuordnung (Pflichtfach

vor Gebundenem Wahlfach vor Freiem Wahlfach)

• Wer einen Wartelistenplatz im vor-angegangenen Semester hatte wird vorgereiht

• Bereits absolvierte ECTS-Credits • Absolvierte Semester im Studium• Los

SemesterwochenstundenEine Semesterwochenstunde (SSt.) ist eine 45-minütige LV-Einheit. Damit wurde vor der Einführung des ECTS die zu erbringende Leistung in Studien gemessen. Heute wird der Begriff oft durch Kontaktstunde ersetzt.

Seminar (SE)Ein Seminar dient der wissenschaftli-chen Diskussion. Von den Teilnehmen-den werden selbstständig eigene, meist mündliche Beiträge (z.B. Referate) ge-leistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abge-schlossen.

Vorlesung (VO)Dient der Vermittlung theoretischen Wissens, welches vom Professor bzw. der Professorin ohne Beteiligung der

Studierenden (also keine Mitarbeit) vorgetragen wird. Man muss sich nicht für den Besuch der VO anmelden, son-dern erst für die Prüfung. Prüfungs-termine werden dreimal im Semester angeboten. Es besteht bei Vorlesungen keine Anwesenheitspflicht.Hinweis: Wenn du alle wichtigen Infor-mationen zu VOs haben willst, meldedich zu diesen Veranstaltungen über UGO an. Damit stellst du sicher, dass du immer rechtzeitig über alle Ände-rungen via E-Mail oder wahlweise SMS benachrichtigt wirst.

Vorlesung mit Übung (VU)In einer VU wird zusätzlich zum Vor-trag aktive Mitarbeit während des Se-mesters in Form von Zwischenklausu-ren, Hausübungen etc. verlangt.

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Raum für Notizen

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SOWIUni IT

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Schönbrunng.

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gasseRosenhaingasse

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Gabriel-Seidl-

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Elisabethstraße

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Hilmteichstraße

Hilmteichstraße

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Rosenhain

Schloßberg

Stadtpark

Universitätsstraße

Halbärthgasse

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Buslinien und Haltestellen

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Redaktion: Mag. Birgit Natter, Direktion für Ressourcen und Planung | Grafik: Daniel Blazej, Institut für Geographie und Raumforschung | Satz & Layout: Roman Klug, Universität Graz | Verwendung mit freundlicher Genehmigung der Abteilung Presse + Kommunikation der Universität Graz