Studienleitfaden USW sowi-geo WS1516

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UNIVERSITÄT STUDIUM BILDUNG LERNEN UMWELTSYSTEMWISSENSCHAFTEN KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ EIGENVERANTWORTLICHKEIT INTERDISZIPLINARITÄT SYSTEM-UND FORMALWISSENSCHAFTEN FACHSCHWERPUNKTE BETRIEBSWIRTSCHAFT VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE GEOGRAPHIE WWW.UMWELTSYSTEMWISSENSCHAFTEN.AT STUDIENLEITFADEN 2015/16 Wert 2€, aber trotzdem kostenlos

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Studienleitfaden USW sowi-geo WS1516

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UNIVERSITÄT STUDIUM BILDUNG LERNEN UMWELTSYSTEMWISSENSCHAFTENKARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ EIGENVERANTWORTLICHKEIT INTERDISZIPLINARITÄT SYSTEM-UND FORMALWISSENSCHAFTEN

FACHSCHWERPUNKTEBETRIEBSWIRTSCHAFT

VOLKSWIRTSCHAFTSLEHREGEOGRAPHIE

WWW.UMWELTSYSTEMWISSENSCHAFTEN.AT

STUDIENLEITFADEN 2015/16

Wert 2€, aber

trotzdem kostenlos

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Einleitung Vorwort der Studienvertretung Seite 4Studienvertretung/Interessensgemeinschaft USW Seite 5

Das Studium Umweltsystemwissenschaften Seite 7

Studieren im Ausland Seite 10

Infos zu Studienbeginn Inskriptionsphase Seite 11Nächste Schritte Seite 11Anmeldung zu Lehrveranstaltungen Seite 11Wie finde ich meinen Hörsaal? Seite 12 Tutorien Seite 12Bibliothek Seite 12 Anerkennung und Zeugnisnachträge Seite 13Abkürzungen/Begriffserklärungen Seite 13

Einteilung des Studienjahres 2015/16 Seite 15

Informationsmöglichkeiten Seite 16

Musterstudienplan USW-BW Seite 19Musterstudienplan USW-VWL Seite 21Musterstudienplan USW-Geographie Seite 23 Curriculum für das Bachelorstudium USW-Betriebswirtschaft Seite 25Curriculum für das Bachelorstudium USW-Volkswirtschaftslehre Seite 43Curriculum für das Bachelorstudium USW-Geographie Seite 58

AbsolventInnenverein Umweltsystemwissenschaften Seite 74

Das USW-Logo Seite 75

Campusplan Seite 76

Inhaltsverzeichnis

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Liebe(r) Studierende(r), liebe(r) Studieninteressierte

Wir - deine Studienvertretung Umweltsystemwissenschaften - möchten dich herzlich an der Karl-Franzens-Universität Graz willkommen heißen.

Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass Du speziell zu Beginn deines Studiums mit sehr vie-len neuen Informationen konfrontiert sein wirst und es Zeit benötigt, bis Du dich im System Universität gut zurecht findest.

Übliche Fragen sind beispielsweise:

• Was ist eigentlich Umweltsystemwissenschaften und was hat es mit den einzelnen Fach-schwerpunkten auf sich?

• Wie kann ich mich für das Studium Umweltsystemwissenschaften anmelden?

• Wo finde ich meinen Stundenplan bzw. wie melde ich mich zu Lehrveranstaltungen an?

• An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Um dir den Einstieg ins Studium zu erleichtern haben wir vorliegenden Studienleitfaden verfasst. Neben den Curricula der verschiedenen Fachschwerpunkte, die das Herzstück dieses Leitfadens darstellen, enthält er allgemeine Informationen zum Studienbeginn und gibt einen Einblick über die Struktur und Institutionen rund um das Studium Umweltsystemwissenschaften.

Wir empfehlen dir diesen Leitfaden zu Beginn deines Studiums durchzulesen, damit mögliche Unklarheiten beseitigt und Probleme im Vorhinein vermieden werden können. Solltest Du den-noch Fragen haben, die nicht ausreichend im Leitfaden beantwortet werden können, kannst Du gerne in eine unserer Sprechstunden kommen oder dich an uns per E-Mail ([email protected]) wenden. Weitere Informationen zu den Kontaktmöglichkeiten findest du ab Seite 16.

Einen guten Start in diesen neuen und spannenden Lebensabschnitt sowie einen erfolgreichen Start in das Studium wünscht dir

deine Studienvertretung Umweltsystemwissenschaften

UmweltsystemwissenschaftenVorwort der Studienvertretung

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Studienvertretung/Interessensgemein-schaft USWIm Studium Umweltsystemwissenschaften repräsentiert die Studienvertretung (StV) und Interes-sensgemeinschaft (IG) USW eine Gemeinschaft von engagierten Studierenden, die sich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Studiums einsetzen. Am Papier gibt es zwar eine formale Trennung, da die StV die gesetzliche Vertretung ist, in der Praxis ziehen wir aber an einem Strang und Entscheidungen werden im Verbund StV und IG getroffen. Nachfolgend ein genauerer Über-blick über die einzelnen Aufgaben.

Studienvertretung USW

Für jede Studienrichtung gibt es eine Studierendenvertretung, die sich aus engagierten Studie-renden zusammensetzt. Die Mitglieder der StV werden alle zwei Jahre im Rahmen der ÖH-Wahl in einer direkter Personenwahl gewählt; die letzte Wahl fand im Sommersemester 2015 statt. Die StV USW ist somit deine gesetzliche Interessensvertretung und besteht aus fünf Mitgliedern an der Karl Franzens Universität Graz (Moritz Steinbacher, Bianca Steiner, Marco König, Anita Zehetner und Jana Vass) und drei Mitgliedern an der Technischen Universität Graz (Paul Krassnitzer, Christoph Breitenberger, Martin Seiler). Daneben gibt es noch zahlreiche andere Studierende, die sich im Rahmen der IG USW für das Studium USW engagieren.

Moritz Steinbacher Bianca Steiner Marco König Anita Zehetner

Jana Vass Paul Krassnitzer Christoph Breitenberger

Martin Seiler

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Die StV ist deine erste Anlaufstelle, wenn Du Fragen oder Probleme im Studium hast. Da wir alle schon länger studieren, haben wir die meisten Situation x-Mal erlebt und können dir schnell eine Antwort auf deine Fragen geben bzw. einen Lösungsweg bei komplizierteren Problemen vorschla-gen. Für knifflige Sachverhalte sind wir zudem in der ÖH bzw. an der Universität in einem Netz-werk integriert, um dir rasch weiterhelfen zu können. Die StV nominiert Studierende in verschie-dene universitäre Gremien bzw. Kommissionen, wodurch wir unser Studium mitgestalten können.

Zu den Aufgaben der StV zählen weiters MaturantInnen- und Studierendenberatung, die Organi-sation von Erstsemestrigentutorien, die wöchentliche Abhaltung der Sprechstunden und Mitent-scheidung über Studienpläne und das Lehrveranstaltungsangebot. Ebenso ist natürlich viel Platz für soziale Aktivitäten, die vor allem im Verbund mit der IG veranstaltet werden.

Du kannst uns am besten per E-Mail oder in den Sprechstunden erreichen oder Du sprichst uns einfach am Campus an.

Interessensgemeinschaft USW

Unser Studium entstand aus dem Engagement einiger weniger Studierender und auch Lehrender. Dieses Engagement führt die StV gemeinsam mit der Interessengemeint (IG) fort. Die IG ist eine Gruppe von Studierenden aller Fachschwerpunkte, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Entwick-lung des Studiums USW von Studierendenseite voranzutreiben und die Identifikation der Studie-renden mit dem Studium zu fördern.

Bei unseren Projekten wird kein Unterschied gemacht, ob man Mitglied in der StV oder in der IG ist. Die IG veranstaltet vor allem viele soziale Aktivitäten. So gab es in der Vergangenheit zahlreiche Ausflüge und Veranstaltungen, wie etwa das jährliche USW-Fest (übrigens eines der größten und schönsten Studienrichtungsfeste an der Uni), eine Weihnachtsfeier, Fahrradausflüge oder studiumspezifische Veranstaltungen.

Wenn Du Lust und Laune hast dich auch außerhalb des normalen Studienalltags noch für dieses tolle Studium einzusetzen oder einfach mal informieren willst, dann komm am besten zu einem unserer USW-Stammtische, die in der Regel alle zwei Wochen während des Semesters stattfinden. Bei diesen Treffen wird über alle USW-relevanten wie auch andere Themen gesprochen.

Die USW-Community

Die USW-Community (umweltsystemwissenschaften.at) ist der virtuelle Treffpunkt aller USW-Studierenden. Online findest Du ein Diskussionsforum, unsere regelmäßigen StV-Berichte, einen Veranstaltungskalender sowie viele nützliche Downloads wie alte Prüfungen, Mitschriften oder Skripten. Weiters werden die Studienleitfäden und die aktuellen Sprechstundentermine dort veröffentlicht. Wir empfehlen, dass Du dich auch in den USW-Verteiler einträgst, welcher dich laufend mit Informationen rund ums Studium versorgt.

Ebenso sind wir auf Facebook unter facebook.com/umweltsystemwissenschaften aktiv. Via E-Mail sind wir unter [email protected] erreichbar.

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Grundidee des StudiumsUm Auswirkungen von Handlungsweisen des Menschen auf seine Umwelt zu erfassen, wird in jeder Berufssparte zunehmend die kommu-nikative Einbindung des eigenen Fachbereiches in andere verlangt. Erst dadurch wird der Zugang zu Umweltsystemen so erweitert, dass ursachengerechte Problemlösungs strategien entwickelt werden können.

Da das Problemfeld Mensch und Umwelt untrennbar mit dem Handeln des Menschen individuell, wie auch im sozialen und wirt-schaftlichen Kontext, ver bunden ist, reicht eine umfassende naturwissenschaftliche und/oder technische Analyse allein nicht aus. Vielmehr ist eine interdisziplinäre Betrachtungsweise notwendig, die auch wirtschaftliche, soziale, juridische und philosophische As pekte berück-sichtigt und dem systemhaften Charakter der Umwelt entspricht.

Die Grundidee des Studiums „Umweltsystem-wissenschaften“ ist es, neben einer fundierten fachspezifischen Ausbildung, die Grundlagen und das Denken einiger weiterer Disziplinen zu vermitteln, um dadurch Beziehungen zwischen diesen herzustellen.

Es geht dabei nicht nur um die Analyse der einzelnen Systemelemente, son dern auch um das Studium der Systemdynamik und der Ver-netzung dieser Elemente untereinander. Daher sind auch systemanalytische und mathemati-sche Methoden wesentlicher Bestandteil des Studiums. Ziel dieses Studiums ist, den Absol-ventinnen und Absolventen zu ermöglichen, in einem interdis ziplinären Team einerseits fach-liche Kompetenz und andererseits die Fähigkeit zur Vernetzung verschiedener Wissensgebiete einzubringen.

Struktur des StudiumsZentrale Vorgabe für dieses Studium ist die Teamfähigkeit und die interdiszipli näre Aus-bildung der Absolventinnen und Absolventen. Daher umfasst die Grundstruktur:

■ Das Fachstudium des gewählten Schwer-punktes

■ Die Ausweitung auf andere Fachbereiche durch Gebundene Wahlfächer

■ Die Vernetzung der Disziplinen in fächer-übergreifenden und problem orientierten Praktika

■ Grundlagen aus dem Bereich Systemwissen-schaften, Mathematik und Statistik

■ Freie Wahlfächer

Fachstudium im SchwerpunktDie zu belegenden Fächer des Schwerpunktes decken sich zu einem Großteil mit jenen des jeweils zugrunde liegenden Fachstudiums und bilden den stun denmäßig weitaus größten Anteil, sowohl in den Bachelor- als auch in den Masterstudien.

Dadurch wird gewährleistet, dass Absolven-tinnen und Absolventen selbstverständlich auch in ihrer Disziplin anerkannte Fachleute sind. Derzeit können die Fachschwerpunkte Betriebswirtschaft (BW), Geographie (Geo), Naturwissenschaften-Technologie (NAWI-Tech) und Volkswirtschaftslehre (VWL) gewählt wer den.

Eine Ausweitung auf andere Fachbereiche durch Gebundene WahlfächerIn den Bachelor- bzw. Masterstudien müssen Gebundene Wahlfächer in Form eines umwelt-orientierten Wahlfachs gewählt werden. Sie dienen der Vermitt lung von Kenntnissen aus

Das Studium Umweltsystemwissenschaften

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

anderen umweltrelevanten Disziplinen. In der Regel bestehen die einzelnen Fächer bündel aus Veranstaltungen, die Basiswissen vermit-teln, und aus weiterfüh renden bzw. vertiefen-den Lehrveranstaltungen. Im Bachelorstudium soll ten, da keine Vorkenntnisse vorliegen, Basislehrveranstaltungen gewählt wer den. Im aufbauenden Masterstudium kann hingegen optional entschieden werden, ob man Gebun-dene Wahlfächer herausgreift, die im Bache-lorstudium nicht gewählt wurden (dadurch wird eine sehr breite umwelt wissenschaftliche Ausbildung erreicht), oder ob man das bereits erworbene Wissen vertieft. Die Gebunden Wahlfächer ermöglichen in einem erheblichen Ausmaß eine individuelle Gestaltung des Stu-diums.

Die Definition des umweltorientierten Wahl-fachs findest Du im Studienplan. Um Ver-wirrungen vorzubeugen: Was ist „ein Fach aus umweltrelevanten Gebieten aus gemäß § 54 UG 2002 eingerichteten Studien“? Der § 54 des Universitätsgesetzes 2002 umfasst alle Studien, die nach dem UG 2002 in Österreich eingerichtet werden können. Du kannst also nahezu alles als umweltorientiertes Wahlfach verwenden, das Grundlagen bzw. umweltrele-vante Gebiete umfasst.

Vergiss nicht, die konkrete Ausgestaltung dei-ner umweltorientierten Wahlfachs obliegt ganz allein dir! Das notwendige Formular findest Du dazu auf der Homepage des Koordinationsbü-ros (umweltsystemwissenschaften.uni-graz.at).

Interdisziplinäre PraktikaDas Interdisziplinäre Praktikum (IP), das eine verpflichtende Lehrveranstaltung ist, zeichnet sich dadurch aus, dass umweltbezogene Pro-blemstellungen interdisziplinär behandelt wer-den und somit eine Interaktion zwischen den verschiedenen Fachschwerpunkten stattfindet. Somit sind USW-Studierende einerseits mit Aufgaben konfrontiert, mit denen sie innerhalb ihres Fachschwerpunkts kaum in Berührung kommen, andererseits entwickeln sich dadurch zahlreiche neue Perspektiven. Eine Besonder-heit des IP ist, dass es von USW-Studierenden –

sprich dir - organisiert werden kann und somit die Möglichkeit bietet, ein Thema eigener Wahl innerhalb einer LV zu bearbeiten. Bedenke, dass die Organisation eine gewisse Vorlaufzeit benötigt und grundsätzlich ein Jahr vor der eigentlichen Abhaltung des IP startet.

Wir veranstalten zu Beginn des Winterseme-sters eine allgemeine Infoveranstaltung (in der Regel Anfang November), um dich noch einmal genauer über diesen einzigartigen Lehrveranstaltungstyp zu informieren. In der Folge unterstützen wir dich bei Bedarf gerne bei der Organisation im Rahmen so genannter IP-Treffen, die ebenfalls im Wintersemester stattfinden. Weitere allgemeine Infos zur Orga-nisation sind im IP-Leitfaden unter umweltsy-stemwissenschaften.uni-graz.at erhältlich.

Grundlagen aus Systemwissen-schaften, Mathematik und Stati-stikDie Systemwissenschaften stellen die wis-senschaftstheoretischen Vorausset zungen und methodischen Grundlagen für Analy-sen komplexer Entscheidun gen zur Verfü-gung. Sie untersucht die Zusammenhänge und Wechselwirkun gen in Systemen, um zu einem besseren Verständnis von deren Verhalten zu gelangen. Das beinhaltet die Entwicklung verschiedenartiger Modelle mit As pekten der Wirklichkeit. Um mit Modellen arbeiten zu können, müssen formal wissenschaftliche Grundlagen bekannt sein. Daher sind Mathe-matik, Statistik und Systemwissenschaften ver-pflichtend vorgeschrieben.

Freie WahlfächerFreie Wahlfächer ermöglichen eine Vertie-fung der Materie des Fachschwer punktes, der Gebundenen Wahlfächer oder der Systemwis-senschaften, kön nen aber auch völlig neue Wis-senschaftsgebiete eröffnen. Sie sind uneinge-schränkt wählbar.

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BachelorarbeitIm Bachelorstudium der Umweltsystemwissen-schaften ist von den Stu dierenden eine Bachelor- arbeit zu verfassen, die begleitend zu speziellen Lehrveranstaltungen erarbeitet wird. Genaue Infos sind im Curriculum zu finden.

MasterstudiumDa sich dieser Leitfaden an Studienanfänger richtet, wird aus Platzgründen auf den Abdruck der Mastercurricula verzichtet. Diese können unter umweltsystemwissenschaften.uni-graz.at eingesehen werden. Solltest Du dennoch Fra-gen speziell zu einem USW-Masterstudium haben, so helfen wir dir gerne weiter.

BerufsbildHeute werden komplexe Umweltprobleme von disziplinorientierten Fachleuten mit einer mehr oder weniger guten Zusatzausbildung bearbeitet. Die Zukunft erfordert neben den Fachspezialistinnen bzw. Fachspezialisten interdisziplinär gebildete Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschafter, die in der Lage sind, Pro-bleme aus verschiedenen Fachbereichen zu integrieren. Diese Aufgaben können nur durch die Vernetzung von Fachdisziplinen im Team gelöst werden.

AbsolventInnen der Studienrichtung Umwelt-systemwissenschaften sollen in der Lage sein, das Wissen aus mehreren Disziplinen unter Einschluss ihres eige nen Fachschwerpunktes einer globalen Gesamtbeurteilung zu unter-ziehen. Sie können – gemeinsam mit anderen – Strategien zur Lösung und Vermeidung von Umweltproblemen entwickeln.

Wir erwarten Betätigungsfelder in allen Gebie-ten, in denen die Absolventinnen und Absol-venten der gewählten Schwerpunkte (das heißt als Betriebswirtinnen bzw. Betriebswirte, Geo-graphinnen bzw. Geographen,...) eingesetzt werden, wo bei diese zusätzlich in der Lage sind, in folgenden Bereichen entscheidend mit-zuarbeiten:

■ Forschung und Lehre in umweltbezogenen Bereichen der Wissenschaft.

■ Beratung und Betreuung von Umweltschutz-einrichtungen bei Gemeinden, Bezirken, Län-dern und Bund.

■ Leitung und Mitarbeit bei Forschungsvorha-ben und Umweltverträglichkeits prüfungen.

■ Mitwirkung bei Entwurf, Aufbau, Betrieb, Auswertung und Interpretation von Umwelt-beobachtungssystemen.

■ Mitwirkung bei der Planung und Entwicklung umweltschonender Produkte und Produkti-onsformen.

■ Medienarbeit und Lehre an Schulen und Wei-terbildungseinrichtungen.

■ Mitarbeit in allen anderen Bereichen, in denen Fachwissen gepaart mit ökologischem Verständnis gefragt sind.

■ Darüber hinaus beinhaltet das Berufsbild auch Aufgaben des Projektmana gements außerhalb des Umweltbereiches.

StudienkennzahlenBachelor Fachschwerpunkt

033

548 BWL549 VWL550 NAWI-Tech588 Geographie

Master

066

638 Geographie640 Industrial Ecology648 Nachhaltigkeitsorientiertes

Management649 VWL650 NAWI-Tech880 Sustainable Development

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Studieren im AuslandInterdisziplinär bedeutet auch interkulturell! Auslandsstudien bieten nicht nur die Möglich-keit neue Kontakte zu knüpfen, sondern auch das Studium sinnvoll zu ergänzen.

Für viele Studierende ist der Schritt in die große weite Welt reizvoll, wodurch sich vollkommen neue Perspektiven bezüglich Eigenständigkeit, Gespür für fremde Kulturen und Sprachen-vielfalt ergeben. Durch die zunehmende Glo-balisierung wird Auslandserfahrung auch in der Berufswelt zu einem immer wichtigeren Charakteristikum. Besonders zu empfehlen ist, neben den weltweiten Programmen wie ISEP und Joint Studies, das europäische ERASMUS-Programm. Der Zeitpunkt des Auslandsseme-ster kann beliebig gewählt werden. Jedoch ist aufgrund der administrativen Abläufe ein Aus-landssemester frühestens ab dem 3. Semester realistisch.

Unser Institut für Systemwissenschaften, Innovation & Nachhaltigkeitsforschung (kurz ISIS) hat im Rahmen dieses Programmes gute Kontakte mit Universitäten aus Großbritan-nien, Schweden, Deutschland und Frankreich aufgebaut. Diese sollen den Studierenden die Möglichkeit bieten vertiefend im Bereich der Umweltsystemwissenschaften Lehrveranstal-tungen zu besuchen. Außerdem gibt es natür-lich die Möglichkeit über den jeweils gewählten Schwerpunkt einen Erasmusplatz zu bekom-men. Dies ist besonders für den Schwerpunkt USW Geographie zu empfehlen, um die spä-tere Anrechnung der Lehrveranstaltungen zu erleichtern. Der Vollständigkeit halber sollte noch erwähnt werden, dass Du dir auch eigen-ständig einen Platz an einer beliebigen ande-ren Universität suchen kannst. Natürlich soll-test Du dabei einiges an Geduld mitbringen, denn die Planung eines Auslandsstudiums sollte erfahrungsgemäß etwas über einem Jahr

dauern. Zusätzlich müssen ein paar Voraus-setzungen erfüllt sein, um ein ERASMUS- Mobilitätsstipendium zu bekommen:

• Zum Zeitpunkt des Antritts musst Du mindestens ein Jahr ein USW Studium studiert haben.

• Bisher noch keinen ERASMUS-Studien-aufenthalt absolviert haben.

• Als Mindeststudienleistung für das Mobi-litätsstipendium müssen 3 ECTS-Punkte pro Monat des Studienaufenthaltes aner-kannt werden. Das heißt deine Lehrver-anstaltungen, die Du im Ausland belegst, müssen in deinem jetzigen Stundenplan anerkannt werden. Am einfachsten ist es, wenn Du deine gebundenen oder freien Wahlfächer während deines Auslandsstu-diums belegst.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird das ERASMUS-Mobilitätsstipendium die höheren Lebensunterhaltungskosten versuchen auszu-gleichen und Du bekommst zwischen 282 und 333 Euro pro Monat überwiesen. Falls Du eine Studienbeihilfe bekommst, hast Du auch die Möglichkeit darüber ein Stipendium zu bean-tragen.

Das Büro für internationale Beziehungen (kurz: BiB) koordiniert die Aufenthalte und steht jedem Studierenden mit fachkundiger Hilfe zur Seite. Jedes Jahr werden, beginnend mit dem Wintersemester, Informationsveranstal-tungen organisiert, um den Studierenden bei der Suche und Organisation zu helfen. Wenn Du also an einem Auslandsstudium interessiert bist, solltest Du mindestens ein Jahr vorher im BiB vorbeischauen um dich zu erkundigen und rechtzeitig zu bewerben. Auf der Homepage des BiB (international.uni-graz.at) findest Du alle weiteren Unterlagen inklusive einem Leitfaden mit den wichtigsten Informationen.

Erlebe eine unvergessliche Zeit, treffe Gleich-gesinnte aus anderen Ländern und erfahre was es heißt in einem interkulturellen Umfeld stu-diert zu haben!

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Infos zu Studien-beginnAuf den folgenden Seiten möchten wir dir einen Überblick über die wichtigsten Schritte zu Studienbeginn geben, der mit der Inskrip-tionsphase beginnt und mit dem Besuch der Lehrveranstaltungen sein erstes Ziel erreicht.

InskriptionsphaseUm ein Studium beginnen zu können, musst Du dich auf der Uni Graz für ein Studium inskri-bieren. Alle Informationen dazu bekommst Du unter: studienabteilung.uni-graz.at/de/datener-fassung-zur-inskription/anfaengerinnen/. Wich-tig ist, dass Du die Zulassungsfrist beachtest (siehe Termine und Fristen auf Seite 15).

Nächste SchritteNach deiner Inskription erhältst Du deine Matrikelnummer, einen PIN-Code und einen Zahlschein für den ÖH-Beitrag. Nach Bezah-lung des ÖH-Beitrags kannst Du dir deine UniGrazCard in der Studien- und Prüfungsab-teilung abholen. Diesen Ausweis benötigst Du zum Beispiel für die Ausleihe in den Biblio-theken. Wichtiger aber ist, dass nach Einzah-lung deines ÖH-Beitrags dein Zugang für das UniGrazOnline-System freigeschaltet wird und Du dich für die einzelnen Lehrveranstaltungen anmelden kannst. Ebenso wird dein E-Mail-Account an der Uni freigeschaltet über den sämtlicher Informationsfluss läuft.

Es ist also wichtig, dass Du nach der Inskrip-tion deinen ÖH-Beitrag gleich bezahltst, damit Du dich überhaupt zu Lehrveranstaltungen anmelden kannst. In den nächsten Semestern

gilt eine Bezahlung des ÖH-Beitrags als Fort-setzung des Studiums.

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen Es gibt an der Universität keinen fixen Studi-enplan, deshalb musst Du die Planung deines Semesters selbst übernehmen. Als Orientie-rungshilfe gibt es den Musterstudienplan, den wir dir für die Planung am Anfang empfehlen. Diesen findest Du hier im Studienleitfaden (Seite 19-24) bzw. unter Anhang 2 in deinem Curriculum. Die Anmeldung zu Lehrveranstal-tungen (LV) selbst erfolgt über UniGrazOnline (UGO).

Nach dem Login klickst Du zuerst links auf „Umwelt-, Regional- und Bildungswissen-schaftliche Fakultät“, danach „Studienangebot“, als nächstes öffnest Du den Reiter „Bache-lorstudien“ und wählst dein entsprechendes Studium aus. Danach klickst Du auf „Seme-sterplanansicht“ und auf „1. Semester“. Dort findest Du kompakt alle Lehrveranstaltungen, die für das erste Semester empfohlen werden. Nach Klick auf die jeweilige Lehrveranstaltung kannst Du dich rechts oben unter LV-Anmel-dung anmelden.

Wenn es Probleme mit der Anmeldung gibt, empfehlen wir, die Podcasts von 4students (Kontakt s. Seite 18) anzusehen.

Beachte bei der Planung deines Semesters zu welchen Lehrveranstaltungen bzw. Gruppen Du dich anmeldest, damit es zu keinen Über-schneidungen kommt. Wichtig dabei ist, dass Du die jeweiligen Anmeldephasen beachtest, da je nach Lehrveranstaltung ein anderer Anmeldezeitraum gilt. Dieser scheint bei der jeweiligen LV-Anmeldung auf.

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Wie finde ich meinen Hörsaal?Bei jedem LV-Termin ist der Hörsaal bzw. Lehrraum mit einem Kürzel wie „HS 11.01“ oder „SR 15.32“ angeführt. Dies ist wie folgt zu lesen:

HS ... die ersten beiden Buchstaben bezeichnen den Lehrsaaltyp (z.B. HS für Hörsaal, SR für Seminarraum etc.).

11 ... diese beiden Ziffern bezeichnen das Gebäude in dem sich der Hörsaal befindet. Einen schnellen Überblick über die Gebäu-denummern erhältst du auf dem Campusplan (Seite 76).

0 ... die vorletzte Ziffer steht für die Etage, in der sich der Lehrsaal befindet.

1 ... die letzte Ziffer legt fest um welchen Hör-saal es sich handelt, da sich fast immer mehrere auf einer Etage befinden.

ErstsemestrigentutoriumZu Beginn deines Studiums empfehlen wir dir einen Besuch des Erstsemestrigentutoriums. In gemütlicher Atmosphäre beantworten Höher-semestrigere deine Fragen und geben dir all-gemeine Tipps für den Studienbeginn. Ebenso lernst Du andere Studierende im ersten Seme-ster sowie Graz und seine Besonderheiten ken-nen. Im Wintersemester werden die Tutorien in der Regel 2x wöchentlich angeboten, im Som-mersemester 1x wöchentlich.

Das erste Tutorium startet in der Regel im Anschluss an die letzte Einheit der Orientie-rungslehrveranstaltung, die weiteren Termine werden über unsere Kanäle (Homepage, Face-book, USW-Verteiler) ein paar Tage vorher angekündigt.

FachtutorienBei Fachtutorien handelt es sich um Tutorien, die zusätzlich zu Lehrveranstaltungen angebo-ten werden. Diese Tutorien können freiwillig besucht werden, sprich es ist keine Anmeldung erforderlich und man bekommt auch keine Note bzw. ECTS. Die Tutorien selbst werden bei den Terminen der jeweiligen Lehrveranstal-tungen im UGO angekündigt. Der Besuch der Tutorien macht somit nur Sinn, wenn gleich-zeitig die Lehrveranstaltung absolviert wird.

Die Tutorien gliedern sich in begleitende Tutorien, wie etwa in Integral- und Differen-tialrechnung für USW, die während des ganzen Semesters angeboten werden sowie prüfungs-vorbereitende, die hauptsächlich vor Vorle-sungsprüfungen angeboten werden.

Wir können leider nicht garantieren, dass die Tutorien jedes Studienjahr angeboten werden. Wenn ihr merkt, dass ein Bedarf in einer Lehr-veranstaltung besteht, gebt uns Bescheid und wir versuchen eine Lösung zu finden.

BibliothekenDein Studierendenausweis (UniGrazCard) ist gleichzeitig dein Bibliotheksausweis. Die Karte muss einmalig registriert werden. Dies erfolgt über deine Visitenkarte in UGO. Unter dem Menüpunkt „Dienste“ klicke auf „Bibliothek“ und akzeptiere noch die Bibliotheksordnung. Ca. 15 Minuten später kannst Du alle Dienste der Bibliothek nutzen, sofern die Karte minde-stens einen Tag aktiv ist.

An der Uni Graz gibt es verschiedenste Bibli-otheken, die sich sowohl in Auswahl als auch Größe unterscheiden. Die wichtigste ist die Hauptbibliothek sowie je nach Fachschwer-punkt die jeweiligen Fakultäts- und Instituts-

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bibliotheken. Es werden Bücher in der Lehr-buchsammlung bzw. Semesterhandapparat, sowie im Magazin angeboten. Erstere sind in der Regel Lehrbücher, die Du in deinen Lehr-veranstaltungen benötigst und können direkt vor Ort entliehen werden. Alle anderen Bücher müssen zuerst online unter unikat.uni-graz.at reserviert werden. Wir empfehlen, dass Du an einer Bibliotheksführung teilnimmst, damit Du dich während deines Studiums schnell zurecht findest.

A n e r ke n nu nge n u n d Z e u g n i s -n a c ht r ä geFür den Ablauf der Anerkennungen und Zeugnisnachträge von Lehrveranstaltungen

möchten wir dich an die Homepage des URBI-Dekanats und die dort auffindbaren Leitfäden zur Anerkennung verweisen. Weiters gibt es von 4students ein Video für die Anerkennung von Lehrveranstaltungen, das dir die Eingabe erleichtern sollte.

Abkürzungen/BegriffserklärungenIn diesem Kapitel wollen wir dir weit verbrei-tete Begriffe bzw. Abkürzungen näher bringen, die dir immer wieder im Studienalltag begeg-nen werden. Für eine Übersicht der Lehrveran-staltungstyspen bzw. deren Abkürzungen siehe § 2 Abs (6) deines Curriculums (s. Seite 31).

BiBBibliothek - in der Regel ist die Hauptbibliothek gemeint. Wenn du dich mit dem Thema Auslandssemester beschäftigst, dann wird damit auch das Büro für internationale Beziehungen abgekürzt.

Curriculum Das Curriculum – auch als Studienplan bezeichnet – ist die gesetzliche Grund-lage deines Studiums und gleichzeitig der Plan, nach dem Du studieren musst.

CuKo Die Curriculakommission beschließt und verändert die jeweiligen Curricula und ist verantwortlich für die Lehrplanung. Sie besteht aus je drei Vertretern der ProfessorInnen, drei des sogenannten Mittelbaus sowie drei Studierenden.

CuKo-Vor-sitzender

Der/die CuKo-Vorsitzende ist in deinem Studium vor allem für mögliche Anrechnungen zuständig.

Dekanat Das Dekanat ist für die Administration einer jeden Fakultät zuständig. So wer-den am Dekanat etwa Anrechnungen von Lehrveranstaltungen bearbeitet.

ECTS Das „European Credit Transfer System” ist das europäisches System für die Anrechnung von Studienleistungen. In deinem Bachelorstudium hast Du 180 ECTS zu absolvieren. 1 ECTS entspricht einem Arbeitsaufwand von durch-schnittlich 25 Arbeitsstunden (Anm.: Der Aufwand kann je nach Lehrveran-staltungstyp stark variieren).

Fakultät Die Fakultät ist eine Organisationseinheit der Universität, unter welcher meh-rere fachverwandte Institute und Studienrichtungen zusammengefasst sind.

HTU HochschülerInnenschaft an der Technischen Universität Graz

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Seite 14

Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

IG USW Interessensgemeinschaft USW

ISIS Institut für Systemwissenschaften-, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung

KFU(G) Karl-Franzens-Universität (Graz)

KoBü Das Koordinationsbüro für USW ist dein erster Ansprechpartner seitens der Universität für mögliche Fragen und Probleme (Kontaktdaten sind auf Seite 16 zu finden).

LV Lehrveranstaltung

Matrikel-nummer

Deine persönliche Kennnummer an der Universität, mit Hilfe derer du dich überall anmelden kannst. Du bekommst in deinem Leben nur eine Matrikel-nummer.

ÖH Österreichische HoschülerInneschaft; die gesetzliche Interessenvertretung der Studierenden. Du bist automatisch Mitglied, da Du jedes Jahr den ÖH-Beitrag zahlen musst.

Satzung Die Satzung einer Universität definiert Rechte und Pflichten und vervoll-ständigt die Bestimmungen des Universitätsgesetzes. Für detailiertere Fragen wende dich bitte direkt an uns.

StuKo Die StuKo ist an der TU das Pendant zur CuKo und besteht im Fall von USW aus je zwei Vertretern der ProfessorInnen, des Mittelbaus sowie zwei Studierenden.

SS/SoSe Sommersemester

STEOP Die Studieneingangs- und Orientierungsphase enthält einführende und ori-entierende Lehrveranstaltungen des jeweiligen Studiums. Sie muss positiv absolviert werden, um mehr wie 60 ECTS (BW, Geo, VWL) bzw. 40 ECTS (NAWI-Tech) Pflichtfächer absolvieren zu können. Die genaue Regelung ist in den jeweiligen Curricula einsehbar.

StPA Studien- und Prüfungsabteilung

StV Studienvertretung (s. Seite 5)

TU(G) Technische Universität (Graz)

WS Wintersemester

UG Das Universitätsgesetz 2002 betrifft alle österreichischen Universitäten und beinhaltet viele Bestimmungen, die für dich relevant sein können. Wir bitten darum, dass Du dich bei etwaigen Fragen an uns wendest, da eine Auflistung den Rahmen dieses Leitfadens sprengen würde.

UGO Das UniGrazOnline ist das zentrale Online-Tool, das Du für die Organisation deines Studiums benötigst.

USW Umweltsystemwissenschaften

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Seite 15

Einteilung des Studienjahres 2015/16Wintersemester 2015/16 Datenerfassung zur Inskription ab 15. Juni 2015

Beginn des Wintersemesters 1. Oktober 2015

Beginn der Lehrveranstaltungen 1. Oktober 2015

Ende der Lehrveranstaltungen 30. Jänner 2016

Ende des Wintersemesters 28. Februar 2016

Allgemeine Zulassungsfrist 6. Juli - 5. September 2015

Nachfrist 6. September 2015 - 30. November 2015

Einreichfrist Stipendium* bis 15. Dezember 2015

Sommersemester 2016Beginn des Sommersemesters 29. Februar 2016

Beginn der Lehrveranstaltungen 29. Februar 2016

Ende der Lehrveranstaltungen 02. Juli 2016

Ende des Sommersemesters 30. September 2016

Allgemeine Zulassungsfrist 07. Jänner - 05. Februar 2016

Nachfrist 06. Februar - 30. April 2016

Einreichfrist Stipendium* bis 15. Mai 2016

Lehrveranstaltungsfreie Zeit Allerseelen 2. November 2015

Weihnachtsferien 21. Dezember 2015 - 6. Jänner 2016

Semesterferien 1. Februar - 27. Februar 2016

Osterferien 21. März 2016 - 09. April 2016

Tag der Rektorin/des Rektors 27. Mai 2016

Dienstag nach Pfingsten 17. Mai 2016

Sommerferien 04. Juli 2016 - 30. September 2016

* Alle Informationen zum öffentlichen Stipendium erhältst du beim Sozialreferat der ÖH (Seite 18) bzw. unter stipendium.at.

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Studienvertretung und Interessensgemeinschaft USW

HochschülerInnenschaft an der Universität Graz Studienvertretung Umweltsystemwissenschaften Schubertstraße 6a A-8010 Graz Tel.: 0316 / 380 - 2035 nur während der Sprechstundenzeiten telefonisch erreichbar

Website und USW-Community umweltsystemwissenschaften.at

E-Mail [email protected]

USW-Verteiler list.uni-graz.at/mailman/listinfo/usw-info Beachte bitte die Nutzungsbedingungen

Sprechstunden werden wöchentlich angeboten. Ort und Zeit sind unter umweltsystemwissenschaften.at einsehbar

Stammtisch alle 2 Wochen (Termine siehe Website)

Koordinationsbüro USW

Merangasse 18, Erdgeschoß A-8010 Graz Tel.: 0316 / 380 - 1037 Fax.: 0316 / 380 - 9585

Website umweltsystemwissenschaften.uni-graz.at

E-Mail [email protected]

Öffnungszeiten* Mo. bis Do. von 9:00 bis 12:00 Uhr und Di. & Do 13:00 bis 15:00 Uhr

Studien- und Prüfungsabteilung

Universitätsplatz 3, 1. Stock A-8010 Graz Tel.: 0316 / 380 - 1163 Fax.: 0316 / 380 - 9105

Website studienabteilung.uni-graz.at

E-Mail [email protected]

Öffnungszeiten* Mo., Di., Do., Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr und Mi. 14:00 bis 16:00 Uhr

Allgemeine Informationsmöglichkeiten

* in den Ferien und an LV-freien Tagen nachmittags geschlossen!

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Fachspezifische Informationsmöglichkeiten

BWL

Rupert Baumgartner Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.mont.

Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeits-forschung [email protected] Tel.: 0316 / 380 - 3237

Alfred Posch Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.soc.oec.

Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeits-forschung [email protected] Tel.: 0316 / 380 - 3234

Geographie

Wolfgang Fischer Mag.phil. Dr.rer.nat

Institut für Geographie und Raumforschung [email protected] Tel.: 0316 / 380 - 5147

Wolfgang Sulzer Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.nat.

Institut für Geographie und Raumforschung [email protected] Tel.: 0316 / 380 - 5149

NAWI-Tech

Anton Huber (KFU) Ao.Univ.-Prof. Dr.phil.

Institut für Chemie [email protected] Tel.: 0316 / 380 - 5419

Robert Saf (TU) Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn.

Institut für Chemische Technologie von Materialien [email protected] Tel.: 0316 / 873 - 32285; - 32286

VWL

Karl Steininger Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. rer.soc.oec.

Institut für Volkswirtschaftslehre [email protected] Tel.: 0316 / 380 - 3451, - 8441

Birgit Bednar-Friedl Assoz.-Prof. Mag. Dr.rer.soc.oec.

Institut für Volkswirtschaftslehre [email protected] Tel.: 0316 / 380 - 7107, - 8446

URBI-Dekanat

Merangasse 18, Erdgeschoß A-8010 Graz Tel.: 0316 / 380 - 8015 Fax.: 0316 / 380 - 9709

Homepage urbi.uni-graz.at/de/studieren/studiendekanat

E-Mail [email protected]

Öffnungszeiten* Mo. bis Fr. von 8:30 bis 12:30 Uhr und Mi. von 14:00 bis 16:30 Uhr

* in den Ferien und an LV-freien Tagen nachmittags geschlossen!

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Weitere Informationsmöglichkeiten Referat für Bildung und Politik (BiPol)

Das BiPol der ÖH Uni Graz ist vor allem für die allgemeine Stu-dienberatung zuständig und klärt dich über deine Rechten und Pflichten als Studierender auf.

Homepage bipol.oehunigraz.at

E-Mail Kontakt: [email protected] Beratung: [email protected]

Sprechstunden Ort und Zeit sind unter bipol.oehunigraz.at einsehbar

Sozialreferat

Das Sozialreferat beratet dich in Angelegenheiten bezüglich Stu-dienbeihilfe und Stipendien (Sozial-, Leistungs-, Förderungs-, Privatstipendien), Familienbeihilfe, Sozialversicherung, Sozial-fonds der ÖH, Studierendenversicherung, usw.

Homepage soziales.oehunigraz.at

E-Mail [email protected]

Sprechstunden Ort und Zeit sind unter soziales.oehunigraz.at einsehbar

4students - Studien Info Service

Das 4students-Studien Info Service an der Karl-Franzens-Universität Graz beantwortet Fragen zum und rund um das Studium und bietet individuelle Beratung via Telefon, Skype, E-Mail und Website an. Weiter werden verschiedene Video-Tutorials zu Themen wie „Wie melde ich mich zu einer LV an?“ bereit gestellt.

Homepage uni-graz.at/de/studieren/studieninteressierte/4students-stu-dien-info-service/

E-Mail [email protected]

Öffnungszeiten Mo.-Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr und Di & Do: 13:00 bis 15:00 Uhr

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Musterstudienplan BWECTS

1. Semester

A.1 Orientierungslehrveranstaltung USW (OL) 1

A.2 Mensch und Umwelt: Geosphäre (VO) 3

B.1 Systemwissenschaften 1 (VO) 2

C.1 Integral- und Differentialrechnung für USW (VU) 6

D.1 Orientierungslehrveranstaltung für BWL (OL) 1

D.2 Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (VO) 3

E.5 Grundlagen des Managements (VO) 6

D.3 Rechnungswesen (VO) 3

D.4 Rechnungswesen (UE) 3

L Freie Wahlfächer 1

2. Semester

A.3 Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme (VO) 3

B.2 Systemwissenschaften 2 (VO) 3

B.3 Übung zu Systemwissenschaften (UE) 3

C.2 Vektorrechnung für USW (VU) 4

E.1 Grundlagen des Accounting (VO) 6

E.2 Grundlagen des Finance (VO) 6

E.3 Grundlagen des Marketing (VO) 6

3. Semester

A.4 Mensch und Umwelt: Anthroposphäre (VO) 3

A.5 Interdisziplinäre Arbeitsmethoden (VO) 3

B.4 Systemwissenschaften 3 (VU) 3

C.3 Statistik für USW (VO) 3

C.4 Proseminar zu Statistik für USW (PS) 2

E.3 Grundlagen der Produktion und Logistik (VO) 6

H.2 Mikroökonomik (VU) 8

H3. Makroökonomik (VU) 4

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

ECTS

4. Semester

Bei Wahl des Moduls F: 8

F.4 F.5 F.6 F.7 F.8

Aus den folgenden Lehrveranstaltungen sind zwei zu wählen: Accounting (VU) Finance (VU) Management (VU) Marketing (VU) Produktion und Logistik (VU)

(4) (4) (4) (4) (4)

Bei Wahl des Moduls G: 8

G.1 G.3 G.5 G.7 G.9

Aus den folgenden Lehrveranstaltung ist eine zu wählen: Accounting (VU) Finance (VU) Management (VU) Marketing (VU) Produktion und Logistik (VU)

(4) (4) (4) (4) (4)

G.2/G.4/G.6/G.8/G.10

Wahlfach: Spezielle Betriebswirtschaftslehre (VU/KS) (4)

H.1 Einführung in die Umweltpolitik (VO) 4

I.1 Umweltrecht (VO) 3

J.1 Management nachhaltiger Entwicklung (VO) 4

K Umweltorientiertes Wahlfach 4

L Freie Wahlfächer 5

5. Semester

B.5 Angewandte Systemwissenschaften (PS) 3

Bei Wahl des Moduls F: 12

F.1 F.2 F.3

Angewandte Betriebswirtschaftslehre (VU) Businessplan und Entrepreneurship (VU) Praktische Unternehmensplanung (PS)

(3) (3) (2)

F.4 - F.15 Wahlfach aus Betriebswirtschaftliche Ergänzung (VU/KS) (4)

Bei Wahl des Moduls G: 12

G.2/G.4/G.6/G.8/G.10

Wahlfach: Spezielle Betriebswirtschaftslehre (VU/KS) (12)

H.4/H.5/H.6 Wahlfach aus Modul: Grundlagen der Volkswirtschaftslehre (VU/PS) 4

I.2/I.3 Wahlfach aus Modul: Rechtliche Rahmenbedingungen (VU/SE/UE) 3

J.2 Umweltorientiertes Innovations- und Technologiemanagement (VO) 4

K Umweltorientiertes Wahlfach 6

6. Semester

A.6 Interdisziplinäres Praktikum (AG) 6

J.3/J.4/J.5/J.6/J.7/J.8

Wahlfach aus Modul: Nachhaltigkeits- und Innovationsmanage-ment (PS)

4

K Umweltorientiertes Wahlfach 6

L Freie Wahlfächer 6

M Bachelorarbeit 6

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Musterstudienplan VWLECTS

1. Semester

A.1 Orientierungslehrveranstaltung USW (OL) 1

A.2 Mensch und Umwelt: Geosphäre (VO) 3

B.1 Systemwissenschaften 1 (VO) 2

C.1 Integral- und Differentialrechnung für USW (VU) 6

D.1 Orientierungslehrveranstaltung Volkswirtschaftslehre (OL) 1

D.2 Einführung in die Volkswirtschaftslehre (VO) 3

E.1 Mikroökonomik (VU) 8

E.3 Makroökonomik (VU) 4

O.1 Rechnungswesen I (VU) 2

2. Semester

A.3 Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme (VO) 3

B.2 Systemwissenschaften 2 (VO) 3

B.3 Übung zu Systemwissenschaften (UE) 3

C.2 Vektorrechnung für USW (VU) 4

D.3 Einführung in die Soziologie (VO) 3

D.4 Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (VO) 3

L.2 Rechnungswesen II (VU) 2

I.1 Einführung in die Umweltpolitik (VO) 4

R Freie Wahlfächer 5

3. Semester

A.4 Mensch und Umwelt: Anthroposphäre (VO) 3

A.5 Interdisziplinäre Arbeitsmethoden (VO) 3

C.3 Statistik für USW (VO) 3

C.4 Proseminar zu Statistik für USW (PS) 2

E.2 Angewandte Mikroökonomik (VU) 4

F.2 Finanzwissenschaft (VU) 4

G.1 Mathematik für Mikroökonomik (VU) 4

H.1 Mikrofundierung und Marktgleichgewicht (VU) 4

I.2 Umweltökonomik (KS) 4

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

4. Semester

B.4 Systemwissenschaften 3 (VU) 3

F.1 Internationale Ökonomik (VU) 4

G.3 Unvollkommene Konkurrenz und Wohlfahrt (VU) 4

H.2 Inflation und Konjunktur (VU) 4

I.4 Empirische Umweltökonomik (KS) 4

Q Umweltorientiertes Wahlfach 6

R Freie Wahlfächer 4

5. Semester

B.5 Angewandte Systemwissenschaften (PS) 3

G.2 Produktion und Konsum (VU) 4

H.3 Geldpolitik und Europäische Währungsunion (KS) 4

J-N Wahlfach aus Intermediärer Volkswirtschaftslehre (KS) 4

I.3 Ressourcen- und Energieökonomik (KS) 4

O.3 Management nachhaltiger Entwicklung (VO) 4

P.1 Umweltrecht (VO) 3

Q Umweltorientiertes Wahlfach 4

6. Semester

A.6 Interdisziplinäres Praktikum (AG) 6

J-N Wahlfach aus Intermediärer Volkswirtschaftslehre (KS) 4

S.1 Ökonomik der Umwelt (PS) 2

S.2 Bachelorarbeit 6

P.2 oder P.3

Umweltrecht (SE/UE) oder Bürgerliches Recht für Umweltsystemwissenschaften (VU)

3

Q Umweltorientiertes Wahlfach 6

R Freie Wahlfächer 3

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Musterstudienplan GeographieECTS

1. Semester

A.1 Orientierungslehrveranstaltung USW (OL) 1

A.2 Mensch und Umwelt: Geosphäre (VO) 3

B.1 Systemwissenschaften 1 (VO) 2

C.1 Integral-und Differentialrechnung für USW (VU) 6

D.1 Orientierungslehrveranstaltung Geographie (OL) 1

D.2 Einführung in die Physische Geographie 1 (VO) 3

D.3 Einführung in die Physische Geographie 2 (VO) 3

D.4 Einführung in die Humangeographie 1 (VO) 3

D.5 Einführung in die Humangeographie 2 (VO) 3

D.6 Wissenschaftliches Arbeiten in der Geographie (VU) 3

E.1 Einführung in die Geotechnologien (VO) 3

2. Semester

A.3 Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme (VO) 3

B.2 Systemwissenschaften 2 (VO) 3

B.3 Übung zu Systemwissenschaften (UE) 3

C.2 Vektorrechnung für USW (VU) 4

E.4 Zwei eintägige Exkursionen (EX) 1

F.1 Proseminar Physische Geographie (PS) 3

G.1 Proseminar Humangeographie (PS) 3

H.1 Grundlagen der Geographischen Fernerkundung (VO) 3

H.2 Grundlagen Geographischer Informationssysteme (VO) 3

H.3 Grundlagen der Kartographie (VO) 3

3. Semester

A.4 Mensch und Umwelt: Anthroposphäre (VO) 3

A.5 Interdisziplinäre Arbeitsmethoden (VO) 3

B.4 Systemwissenschaften 3 (VU) 3

C.3 Statistik für USW (VO) 3

C.4 Proseminar zu Statistik für USW (PS) 2

F.2 Praktikum Physische Geographie (PK) 3

G.2 Praktikum Humangeographie (PK) 3

H.4 Geographische Fernerkundung (VU) 3

H.5 Geographische Informationssysteme (VU) 3

H.6 Digitale Kartographie (VU) 3

N Freie Wahlfächer 3

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

ECTS

4. Semester

B.5 Angewandte Systemwissenschaften (PS) 3

E.2 Räumlich-statistische Analyse und Visualisierungen 2 (VU) 3

F.3 Vorlesung zur Physischen Geographie (VO) 3

G3 Vorlesung zur Humangeographie (VO) 3

K.1 oder K.2 oder K.3

Geographische Fernerkundung (VO, VU, PK, SE) oder Geographische Informationssysteme (VO, VU, PK, SE) oder Digitale Kartographie (VO, VU, PK, SE)

3

M Umweltorientiertes Wahlfach 6

N Freie Wahlfächer 7

5. Semester

E.3 Räumlich-statistische Analyse und Visualisierungen 3 (VU) 3

I.1 oder J.1

Vorlesungen aus Hydrologie, Klimatologie, Geomorphologie (VO) oder Vorlesungen aus Raumforschung, Regionalentwicklung, Touris-mus, Internationale Wirtschafts- und Kulturräume (VO)

6

I.2 oder J.2

Seminar Physiche Geographie (SE) oder Seminar Humangeographie (SE)

4

K.1 oder K.2 oder K.3

Geographische Fernerkundung (VO, VU, PK, SE) oder Geographische Informationssysteme (VO, VU, PK, SE) oder Digitale Kartographie (VO, VU, PK, SE)

3

L.2 Exkursionen (EX) 3

L.4 oder L.5

Mensch-Umwelt-Beziehungen (VO) oder Globaler Wandel (VO)

3

M Umweltorientiertes Wahlfach 6

N Freie Wahlfächer 2

3. Semester

A.6 Interdisziplinäres Praktikum (AG) 6

I.1 oder J.1

Vorlesungen aus Hydrologie, Klimatologie, Geomorphologie (VO) oder Vorlesungen aus Raumforschung, Regionalentwicklung, Touris-mus, Internationale Wirtschafts- und Kulturräume (VO)

3

L.1 Seminar zur Integrativen Geographie (SE) 4

L.3 Fachenglisch (VO, VU) 3

M Umweltorientiertes Wahlfach 4

O Bachelorarbeit 10

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Betriebswirtschaft

Curriculum für das sozial- und wirtschaftswissenschaftliche

Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt

Betriebswirtschaftan der Karl-Franzens-Universität Graz

Die Rechtsgrundlagen des Bachelorstudiums bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz. Der Senat hat am 25.05.2011 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für das sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Bachelorstudium Umwelt-

systemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Betriebswirtschaft erlassen.

Gekürzte Fassung Nachfolgendes Curriculum beinhaltet die unserer Meinung nach wichtigsten Kapitel

Das vollständige Curriculum ist abrufbar unter: https://online.uni-graz.at/kfu_online/ wbMitteilungsblaetter.display?pNr=269305

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

§ 1 Allgemeines(1) Gegenstand des StudiumsDie Bachelorstudien der Umweltsystemwis-senschaften (USW) verstehen sich als Einheit mit einem gemeinsamen interdisziplinären und systemwissenschaftlichen Überbau sowie ent-weder naturwissenschaftlicher oder sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung.

In Hinblick auf das Ausbildungsziel, die Gestaltung des Studiums und seine Entstehung durch einen Wachstumsprozess, der weitge-hend von Studierenden und engagierten Leh-renden getragen wurde, nehmen die Studien der Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz (KFUG) im deut-schen Sprachraum eine Sonderstellung ein.

Die umweltsystemwissenschaftlichen Studien an der KFUG sind in mehreren Fachschwer-punkten eingerichtet und aufeinander abge-stimmt. Jeder Fachschwerpunkt trägt als soli-des Fundament eine Grundausbildung in den jeweiligen Fachbereichen. Die Studierenden legen sich auf eines der umweltsystemwissen-schaftlichen Studien fest und werden mit dieser Wahl zu Fachexpertinnen und Fachexperten im jeweiligen Fachschwerpunkt ausgebildet. Diese Kenntnisse werden in weiterer Folge insbe-sondere in interdisziplinären Teams praktisch genutzt.

Den Überbau zum jeweiligen Fachschwerpunkt bilden:

(a) Interdisziplinarität und Mensch-Umwelt-SystemeDie Studierenden erwerben im umweltorien-tierten Wahlfach neben den Kenntnissen im Fachschwerpunkt Kenntnisse in einer weiteren Disziplin. In fächerübergreifenden, problemo-rientierten Interdisziplinären Praktika arbeiten sie mit Kolleginnen und Kollegen anderer umweltsystemwissenschaftlicher Studien (und damit Fachschwerpunkte) zusammen, lernen die Vielschichtigkeit von Problemstellungen kennen, analysieren und erarbeiten adäquate Lösungsvorschläge. Von Beginn an lernen Studierende durch spezielle Mensch-Umwelt-

Lehrveranstaltungen die Komplexität dieser Systeme kennen.

(b) System- und FormalwissenschaftenDie Studierenden werden mit den formal-wissenschaftlichen Ansätzen zur Behand-lung komplexer Systeme vertraut. Ansätze dazu werden aus verschiedenen Bereichen der Systemwissenschaften und der Mathematik angeboten. Die Studierenden gewinnen dabei Verständnis für Organisation und Verhalten komplexer Systeme.

(c) EigenverantwortlichkeitDurch die modulare Gestaltung des Studi-ums sind die Studierenden gefordert, das Stu-dium gemäß ihren Interessen und Fähigkeiten zusammenzustellen. Sie treffen von Anfang an eigenverantwortlich Entscheidungen über den Verlauf ihres Studiums und lernen ihre persön-lichen Fähigkeiten und Interessen einzuschät-zen und auszubauen.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen(a) Die Bachelorstudien der Umweltsy-stemwissenschaftenUmweltveränderungen von lokaler bis globaler Natur sind zunehmend mit dem Handeln des Menschen verbunden. Die daraus entstehen-den Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Verringerung von Gefährdungen und der Verbesserung von Lebensbedingungen verlangen interdisziplinäre Ansätze. Naturwissenschaftliche, technische, wirtschaftliche, gesellschaftliche, rechtswissen-schaftliche sowie philosophische und allgemein geisteswissenschaftliche Aspekte müssen koor-diniert zum Einsatz gebracht werden, um damit nichtlinearen und stark vernetzten Zusammen-hängen in Umweltsystemen näher zu kommen. Die Grundidee der Studien Umweltsystemwis-senschaften in Graz ist es, aufbauend auf einer fundierten fachspezifischen Ausbildung die Grundlagen und Methoden weiterer Diszipli-nen zu erlernen und Verbindungen zwischen diesen herzustellen. Es geht dabei nicht nur um die Analyse der

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Betriebswirtschaft

einzelnen Elemente eines Systems, sondern ins-besondere um die Vernetzung dieser Elemente untereinander und um Verständnis für die Dynamik und Komplexität von Umwelt, und Gesellschaft. Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umweltsystemwissen-schaften zeichnen sich dazu durch folgende Qualifikationsmerkmale aus:

■ Kenntnis und eigenständiger Einsatz des fundierten Problemlösungsrepertoires ihres Fachschwerpunktes,

■ Tiefgreifendes Verständnis von Mensch-Umwelt-Systemen.

■ Problem- und lösungsorientierte Denkweise mit der Fähigkeit zur Vernetzung unter-schiedlicher Sichtweisen und Lösungsan-sätze,

■ Anwendung von systemwissenschaftlichen Arbeitsmethoden,

■ Beschreibung, Analyse und Lösen komplexer Problem- und Fragestellungen,

■ Fähigkeit zur Kommunikation in interdiszi-plinären Teams,

■ Fähigkeit zur raschen Einarbeitung in viel-schichtige Problembereiche auch außerhalb des eigenen Fachbereichs,

■ Selbstverantwortung und Kreativität.

(b) Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt BetriebswirtschaftDie Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Umweltsystemwissen-schaften mit diesem Fachschwerpunkt erlan-gen einschlägiges Fachwissen in der Betriebs-wirtschaft und erwerben darüber hinaus die Fähigkeiten, mit Spezialistinnen und Spezi-alisten anderer Fachrichtungen erfolgreich zusammenzuarbeiten sowie interdisziplinäre Teams zu koordinieren beziehungsweise verschiedene Wissensgebiete zu vernetzen. Nicht zuletzt wird in diesem Studium Sozial-kompetenz durch kommunikationsfördernde Lehreinheiten trainiert, in denen Studierende unterschiedlicher Studien gemeinsam an Fra-gestellungen arbeiten.Ergänzend zu den unter (a) genannten Kompe-tenzen, zeichnen sich die Absolventinnen und

Absolventen des sozial- und wirtschaftswissen-schaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystem-wissenschaften mit Fachschwerpunkt Betriebs-wirtschaft durch folgende Qualifikationen und Kompetenzen aus:

■ Grundverständnis der Rahmenbedingungen einzelwirtschaftlichen Handelns, das sie in die Lage versetzt, kompetent mit Speziali-stinnen und Spezialisten dieser Felder zu kooperieren und bei ihren eigenen Entschei-dungen den Maßstab des „common good“ zu berücksichtigen,

■ Die Fähigkeit, das Handwerkszeug der Betriebswirtschaft in unterschiedlichen Auf-gabestellungen anzuwenden,

■ Sozialkompetenz: Lösungen im Organisati-onskontext und im Beziehungskontext von Märkten sind immer nur umsetzbar, wenn sie von Menschen akzeptiert und getragen werden. Führungskräften und qualifizierten Spezialistinnen und Spezialisten kommt vor allem die Aufgabe zu, Interessen unter-schiedlicher „Stakeholder“ zu koordinieren,

■ Lernfähigkeit auf Basis einer soliden Beherr-schung der Grundlagen der Betriebswirt-schaft: Bei der raschen Abfolge von am Markt nachgefragten Sachkompetenzen kommt es darauf an, die Grundannahmen, Methoden und Argumentationsmuster der Disziplin zu vermitteln und die Bereitschaft zu stimulieren, lebenslang neue Erkenntnisse zu erwerben,

■ die Fähigkeit, ethische Positionen zu erken-nen, zu beziehen und zu argumentieren.

(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissen-schaft und den Arbeitsmarkt(a) Die Bachelorstudien der Umweltsy-stemwissenschaftenAbsolventinnen und Absolventen der Bachelor-studien der Umweltsystemwissenschaften fin-den ein breites Feld beruflicher Möglichkeiten vor bzw. schaffen sich selbst neue Bereiche. Der Einsatzbereich wird dabei deutlich vom gewählten Fachschwerpunkt bestimmt. Darü-ber hinaus sind Absolventinnen und Absol-

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

venten mit Grundkenntnissen in weiteren Dis-ziplinen neben ihrem Fachschwerpunkt und mit ihrem system- und formalwissenschaft-lichen Methodenrepertoire besonders für die Arbeit in interdisziplinären Teams an der Naht-stelle zwischen verschiedensten Fachbereichen qualifiziert. Auf dem Arbeitsmarkt wird dieser ausgeprägte „Überbau“ geschätzt und stark als Zusatzkompetenz zur Fachschwerpunktausbil-dung nachgefragt. Speziell die Fähigkeiten des schnellen Einarbeitens in neue Problemstel-lungen sowie systemisches Verständnis für die Komplexität großer Projekte und Arbeitsgrup-pen bereiten die Absolventinnen und Absol-venten der Bachelorstudien der Umweltsy-stemwissenschaften bestens für ihre zukünftige berufliche Tätigkeit vor.

Folgende Betätigungsfelder sind die typischen Arbeitsbereiche der Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umwelt-systemwissenschaften, da sie optimal auf fol-gende Aufgaben vorbereitet sind:

■ Mitarbeit in umweltbezogener Forschung, ■ Beratung und Betreuung von Umweltschutz-einrichtungen,

■ Projektmanagement, ■ Entwicklung umweltschonender Produkte und Dienstleistungen,

■ Tätigkeit in umweltrelevanten Bereichen des öffentlichen Sektors,

■ Beratung und Führung im Umweltmanage-ment von Unternehmen, die besonderer Sorgfaltspflicht in ökologischer Hinsicht unterliegen.

(b) Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt BetriebswirtschaftSpezielle Beschäftigungsfelder des sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudi-ums Umweltsystemwissenschaften mit Fach-schwerpunkt Betriebswirtschaft orientieren sich zunächst an jenen der Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Betriebs-wirtschaft.

Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Umweltsystemwissenschaften mit Fach-schwerpunkt Betriebswirtschaft sind durch

ihre interdisziplinäre und systemwissenschaft-liche Ausbildung zusätzlich in der Lage, in fol-genden Bereichen im öffentlichen Dienst, in Industrie und in der Privatwirtschaft tätig zu werden:

■ Umweltbezogene Forschung und Lehre, ■ Betreuung und Beratung von Umweltschutz-einrichtungen,

■ Projektmanagement, ■ Umweltverträglichkeitsprüfungen, ■ Energiewirtschaft, ■ Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement, ■ Planung und Entwicklung umweltschonender Produkte und Verfahren,

■ Implementierung integrierter Management-systeme,

■ Unternehmensberatung.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen(1) Zuteilung von ECTS- AnrechnungspunktenAllen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunk-ten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspen-sums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrech-nungspunkte zugeteilt werden (§ 51 Abs. 2 Z 26 UG, § 12 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen), wodurch ein ECTS-Anrech-nungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten.

(2) Dauer und Gliederung des StudiumsDas Bachelorstudium mit einem Arbeitsauf-wand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst sechs Semester und ist modular struk-turiert. Davon entfallen auf:

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Betriebswirtschaft

PF/GWF/FWF ECTS

Modul A: Interdisziplinäres Modul PF 19

Modul B: Systemwissenschaften PF 14

Modul C: Mathematik und Statistik PF 15

Modul D: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre PF 10

Modul E: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre PF 30

Es ist wahlweise Modul F oder Modul G zu absolvieren

Modul F: Methoden und Kompetenzen in der Betriebswirtschaft (Wahlmodul)

GWF (20)

Modul G: Spezielle Betriebswirtschaftslehre (Wahlmodul) GWF (20)

Modul H: Grundlagen der Volkswirtschaftslehre PF 20

Modul I: Rechtliche Rahmenbedingungen PF 6

Modul J: Nachhaltigkeits- und Innovationsmanagement PF 12

Modul K: Umweltorientiertes Wahlfach GWF 16

Modul L: Freie Wahlfächer FWF 12

Modul M: Bachelorarbeit 6

PF = Pflichtfach GWF = Gebundenes Wahlfach FWF = Freies Wahlfach

(3) Studieneingangs- und Orientierungsphasea. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase des Bachelorstudiums Umweltsystemwissen-schaften mit Fachschwerpunkt Betriebswirtschaft enthält gemäß § 66 UG einführende und ori-entierende Lehrveranstaltungen des ersten Semesters im Umfang von 18 ECTS-Anrechnungs-punkten. Sie beinhaltet einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums sowie dessen weiteren Verlauf und soll als Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studi-enwahl dienen. Folgende Lehrveranstaltungen sind der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet:

Lehrveranstaltungstitel Typ ECTS KStd. Sem.

Orientierungslehrveranstaltung USW OL 1 1 1

Systemwissenschaften 1 VO 2 2 1

Integral-und Differentialrechnung für USW VU 6 4 1

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre VO 3 2 1

Rechnungswesen VO 3 2 1

Rechnungswesen UE 3 3 1

Summe 18 14

b. Neben den Lehrveranstaltungen, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugerech-net werden, können weitere Lehrveranstaltungen in einem Umfang von 42 ECTS-Anrechnungs-

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

punkten gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen absolviert werden, insgesamt (inkl. STEOP) nicht mehr als 60 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon unberührt sind die freien Wahlfächer.

c. Die positive Absolvierung aller Lehrveran-staltungen der STEOP gemäß lit. a berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstal-tungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor-arbeit gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen. Davon unberührt sind Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus lit. b und die freien Wahlfächer.

(4) BasismodulDas Basismodul umfasst insgesamt 33 ECTS-Anrechnungspunkte und besteht aus den obli-gatorisch zu absolvierenden Anteilen und einem fakultativen Anteil im Rahmen der freien Wahlfächer (6 ECTSAnrechnungspunkte). Bei Absolvierung aller Teile des Basismoduls kann ein Zertifikat erlangt werden. Das Basismodul besteht aus folgenden Teilen:

a. Fachspezifisches Basismodul Betriebswirt-schaft des sozial- und wirtschaftswissenschaft-lichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissen-schaften mit Fachschwerpunkt Betriebswirt-schaft (21 ECTS Anrechnungspunkte):

Gliederung Lehrveranstaltungstitel LV-Typ ECTS

C.3 Statistik für USW VO 3

C.4 Proseminar zu Statistik für USW PS 2

D.1 Orientierungslehrveranstaltung für BWL OL 1

D.2 Einführung in die Betriebswirtschaftslehre VO 3

D.3 Rechnungswesen VO 3

D.4 Rechnungswesen UE 3

E.5 Grundlagen des Managements VO 6

Gliederung Lehrveranstaltungstitel LV-Typ ECTS

A.1 Orientierungslehrveranstaltung USW OL 1

A.2 Mensch und Umwelt: Geosphäre VO 3

B.1 Systemwissenschaften 1 VO 2

b. Basismodul der Umweltsystemwissenschaften (6 ECTS-Anrechnungspunkte):

c. Universitätsweites Basismodul (FWF) (6 ECTS-Anrechnungspunkte):

Es wird empfohlen, das universitätsweite Basis-modul zu Beginn des Studiums im Rahmen der freien Wahlfächer zu absolvieren. Das univer-sitätsweite Basismodul ist als Einstiegs- und Orientierungshilfe für das Studium gedacht. Die Studierenden sollen nach Absolvierung des universitätsweiten Basismoduls in der Lage sein: den interdisziplinären Charakter von Uni-versitätsstudien zu verstehen, über das eigene

Studium hinauszublicken, unterschiedliche Standpunkte und Perspektiven zu erkennen sowie sich aktuelles, gesellschaftsrelevantes Wissen anzueignen und kritisch zu reflektie-ren. Weitere Informationen zum Basismodul finden sich auf www.uni-graz.at/basismodul.

(5) Akademischer GradAn die Absolventinnen und Absolventen des sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissen-

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Betriebswirtschaft

schaften mit Fachschwerpunkt Betriebswirt-schaft wird der akademische Grad „Bachelor of Science“, abgekürzt „BSc“, verliehen.

(6) LehrveranstaltungstypenIm Curriculum werden folgende Lehrveranstal-tungstypen angeboten:

a. Vorlesungen (VO): Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schrift-lich und mündlich stattfinden kann.

b. Orientierungslehrveranstaltungen (OL): Lehrveranstaltungen zur Einführung in das Studium. Sie dienen als Informationsmög-lichkeit und sollen einen Überblick über das Studium vermitteln.

c. Kurse (KS): Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden die Lehrinhalte gemeinsam mit den Lehrenden erfahrungs- und anwen-dungsorientiert bearbeiten.

d. Proseminare (PS): Vorstufen zu Seminaren. Sie haben Grundkenntnisse des wissen-schaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Dis-kussionen und Fallerörterungen zu behan-deln.

e. Übungen (UE): Übungen haben den prak-tisch-beruflichen Zielen der Studien zu ent-sprechen und konkrete Aufgaben zu lösen.

f. Seminare (SE): Seminare dienen der wis-senschaftlichen Diskussion. Von den Teil-nehmenden werden eigene Beiträge gelei-stet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.

g. Arbeitsgemeinschaften (AG): Arbeits-gemeinschaften dienen der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen, Methoden und Techniken der Forschung sowie der Einführung in die wissenschaft-liche Zusammenarbeit in kleinen Gruppen.

h. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU): Bei diesen sind im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Lehrtätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 3 lit a Satzungsteil

Studienrechtliche Bestimmungen, den prak-tisch-beruflichen Zielen der Bachelorstu-dien entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösung zu behandeln.

Alle unter c. bis h. genannten Lehrveranstal-tungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

(7) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungena. Aus pädagogisch-didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wird die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrver-anstaltungstypen der Module A, B, C und K wie folgt beschränkt:

Vorlesung (VO) keine Beschrän-

kung

Orientierungslehrveranstaltung (OL)

keine Beschrän-

kung

Proseminar (PS) 30

Übung (UE) 40

Arbeitsgemeinschaft (AG) 20

Vorlesung mit Übung (VU) 60

Wenn ein ausreichendes Angebot an Parallel-Lehrveranstaltungen aus logistischen Gründen nicht möglich ist, und die festgelegte Höchst-zahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach folgenden Kriterien:

1. Die Lehrveranstaltung ist für die/den Studierende/n verpflichtend im Curriculum vorgeschrieben. Dabei gilt Pflichtfach vor gebundenem Wahlfach vor freiem Wahlfach.

2. Die Summe der im betreffenden Studium positiv absolvierten Lehrveranstaltungen (Gesamt ECTS-Anrechnungspunkte)

3. Das Datum (Priorität früheres Datum) der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung.

4. Studierende, welche bereits einmal zurück-gestellt wurden oder die Lehrveranstaltung wiederholen müssen, sind bei der nächsten Abhaltung der Lehrveranstaltung bevorzugt

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Seite 32

Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

aufzunehmen.5. Die Note der Prüfung- bzw. der Noten-

durchschnitt der Prüfungen (gewichtet nach ECTSAnrechnungspunkten) – über die Lehrveranstaltung(en) der Teilnahmevo-raussetzung

6. Studierende, für die solche Lehrveran-staltungen zur Erfüllung des Curriculums nicht notwendig sind, werden lediglich nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt; die Aufnahme in eine eigene Ersatzliste ist möglich. Es gelten sinngemäß die obigen Bestimmungen.

b. Für alle anderen, nicht unter lit. a. geregel-ten Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teil-nehmendenzahl gelten jene Regelungen, die in den entsprechenden fachspezifischen Curricula vorgesehen sind.c. Für Studierende in internationalen Aus-tausch-Programmen und für Studierende ande-rer Curricula der Karl-Franzens-Universität Graz sowie für Studierende in besonderen Notlagen sind Plätze im Ausmaß von zehn Pro-zent der verfügbaren Plätze bis zum Beginn der Lehrveranstaltung freizuhalten.

§ 3 Lehr- und LernformenZuzüglich zu den regulären Lehr- und Lern-formen können Blocklehrveranstaltungen – z.B. Sommer- oder Winterschulen, Intensiv-programme – nach Genehmigung durch das studienrechtliche Organ für die Absolvierung

des Studiums herangezogen werden. (gem. § 5 Abs. 1 Z 15 und Abs. 2 Satzungsteil Studien-rechtliche Bestimmungen)

Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstal-tungen sind berechtigt, ihre Lehrveranstal-tungen in einer Fremdsprache abzuhalten und deren Inhalt zu prüfen, wenn die Studiende-kanin/der Studiendekan zustimmt. Die Stu-dierenden sind überdies berechtigt, Arbeiten, wie beispielsweise die Bachelorarbeit, in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die Betreue-rin/der Betreuer zustimmt.

§ 4 Aufbau und Gliederung des Studiums(1) Module und Lehrveranstal-tungenDas sechssemestrige Bachelorstudium umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von ins-gesamt 180 ECTS-Anrechnungspunkten. Das Studium ist modular strukturiert. Die Lehrver-anstaltungen sind im Folgenden mit Titel, Typ, ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontakt-stunden (KStd.) und der empfohlenen Seme-sterzuordnung (Sem.) genannt. In den Spalten Pflichtfach (PF) bzw. gebundenes Wahlfach (GWF) ist gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflicht- oder ein gebundenes Wahlfach handelt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entspre-chend der Vorgaben auszuwählen.

LV-Typ

PF/GWF/ FWF

ECTS KStd. Empf. Sem.

Modul A Interdisziplinäres Modul 19 13

A.1 Orientierungslehrveranstaltung USW OL PF 1 1 1

A.2 Mensch und Umwelt: Geosphäre VO PF 3 2 1

A.3 Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme

VO PF 3 2 2

A.4 Mensch und Umwelt: Anthroposphäre VO PF 3 2 3

A.5 Interdisziplinäre Arbeitsmethoden VO PF 3 2 3

A.6 Interdisziplinäres Praktikum (Bachelor) AG PF 6 4 6

Page 33: Studienleitfaden USW sowi-geo WS1516

Seite 33

Betriebswirtschaft

LV-Typ

PF/GWF/ FWF

ECTS KStd. Empf. Sem.

Modul B Systemwissenschaften 14 10

B.1 Systemwissenschaften 1 VO PF 2 2 1

B.2 Systemwissenschaften 2 VO PF 3 2 2

B.3 Übung zu Systemwissenschaften UE PF 3 2 2

B.4 Systemwissenschaften 3 VU PF 3 2 3

B.5 Angewandte Systemwissenschaften PS PF 3 2 5

Modul C Mathematik und Statistik 15 10

C.1 Integral-und Differentialrechnung für USW

VU PF 6 4 1

C.2 Vektorrechnung für USW VU PF 4 3 2

C.3 Statistik für USW VO PF 3 2 3

C.4 Proseminar zu Statistik für USW PS PF 2 1 3

Modul D Einführung in die Betriebswirt-schaftslehre

10 8

D.1 Orientierungslehrveranstaltung für BWL

OL PF 1 1 1

D.2 Einführung in die Betriebswirtschafts-lehre

VO PF 3 2 1

D.3 Rechnungswesen VO PF 3 2 1

D.4 Rechnungswesen UE PF 3 3 1

Modul E Grundzüge der Betriebswirtschafts-lehre

30 15

E.1 Grundlagen des Accounting VO PF 6 3 2

E.2 Grundlagen des Finance VO PF 6 3 2

E.3 Grundlagen des Marketing VO PF 6 3 2

E.4 Grundlagen der Produktion und Logi-stik

VO PF 6 3 3

E.5 Grundlagen des Managements VO PF 6 3 1

Es ist wahlweise Modul F oder Modul G zu absolvierenModul F Methoden und Kompetenzen in der

Betriebswirtschaft (20) (12)

F.a Betriebswirtschaftslehre – Praxisdialog

F.1 Angewandte Betriebswirtschaftslehre VU PF (3) (2) 5

F.2 Business Plan und Entrepreneurship VU PF (3) (2) 5

F.3 Praktische Unternehmensplanung KS PF (2) (2) 5

Page 34: Studienleitfaden USW sowi-geo WS1516

Seite 34

Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

LV-Typ

PF/GWF/ FWF

ECTS KStd. Empf. Sem.

F.b Betriebswirtschaftliche Vertiefung (8) (4)

Aus den folgenden Lehrveranstaltungen (F.4, F.5, F.6, F.7, F.8) sind zwei zu wählen:

F.4 Accounting VU GWF (4) (2) 4

F.5 Finance VU GWF (4) (2) 4

F.6 Management VU GWF (4) (2) 4

F.7 Marketing VU GWF (4) (2) 4

F.8 Produktion und Logistik VU GWF (4) (2) 4

F.c Betriebswirtschaftliche Ergänzung (4) (2)

Aus den folgenden Lehrveranstaltungen (F.4, F.5, F.6, F.7, F.8, F.9, F.10, F.11, F.12, F.13, F.14, F.15) ist eine zu wählen, welche noch nicht unter F.b gewählt wurde:

F.4 Accounting VU GWF (4) (2) 5

F.5 Finance VU GWF (4) (2) 5

F.6 Management VU GWF (4) (2) 5

F.7 Marketing VU GWF (4) (2) 5

F.8 Produktion und Logistik VU GWF (4) (2) 5

F.9 Wirtschaftssprache 1 VU GWF (4) (2) 5

F.10 Informationswissenschaft VU GWF (4) (2) 5

F.11 Methoden und Techniken der individu-ellen Informationsverarbeitung

KS GWF (4) (2) 5

F.12 Aktuelle Themen des Managements VU/KS

GWF (4) (2) 5

F.13 Teamtraining und Konfliktmanagement KS GWF (4) (2) 5

F.14 Softwaregestützte Statistikauswertung KS GWF (4) (2) 5

F.15 Empirische Wirtschafts-und Sozialfor-schung

KS GWF (4) (2) 5

Modul G Spezielle Betriebswirtschaftslehre (20) (10)

Aus den folgenden Vertiefungen (G.a, G.b, G.c, G.d, G.e) ist eine zu wählen:

G.a Vertiefung Accounting

G.1 Accounting VU GWF (4) (2) 4

G.2 Spezielle Betriebswirtschaftslehre laut Curriculum für das Bachelorstudium Betriebswirtschaft (Fassung 2011) §10 Abs. 2.:

■ „Interne Unternehmensrechnung“ oder

■ „Externe Unternehmensrechnung und Steuerlehre“

VU/KS

GWF (16) (8) 4-5

Page 35: Studienleitfaden USW sowi-geo WS1516

Seite 35

Betriebswirtschaft

LV-Typ

PF/GWF/ FWF

ECTS KStd. Empf. Sem.

G.b Vertiefung Finance

G.3 Finance VU GWF (4) (2) 4

G.4 Spezielle Betriebswirtschaftslehre laut Curriculum für das Bachelorstudium Betriebswirtschaft (Fassung 2011) §10 Abs. 2.: · „Banken und Finanzen“ oder · „Finanzwirtschaft“

VU/KS

GWF (16) (8) 4-5

G.c Vertiefung Management

G.5 Management VU GWF (4) (2) 4

G.6 Spezielle Betriebswirtschaftslehre laut Curriculum für das Bachelorstudium Betriebswirtschaft (Fassung 2011) §10 Abs. 2.:

■ „Informationswissenschaft“ oder ■ „Internationales Management“ oder · „Organisation“ oder

■ „Personal“ oder ■ „Unternehmensführung und Entre-preneurship“ oder

■ „Wirtschaftsinformatik“

VU/KS

GWF (16) (8) 4-5

G.d Vertiefung Marketing

G.7 Marketing VU GWF (4) (2) 4

G.8 Spezielle Betriebswirtschaftslehre laut Curriculum für das Bachelorstudium Betriebswirtschaft (Fassung 2011) §10 Abs. 2.:

■ „Marketing“

VU/KS

GWF (16) (8) 4-5

G.e Vertiefung Management Science

G.9 Produktion und Logistik VU GWF (4) (2) 4

G.10 Spezielle Betriebswirtschaftslehre laut Curriculum für das Bachelorstudium Betriebswirtschaft (Fassung 2011) §10 Abs. 2.:

■ „Management Science“

VU GWF (16) (8) 4-5

Modul H Grundlagen der Volkswirtschaftslehre 20 10

H.1 Einführung in die Umweltpolitik VO PF 4 2 4

H.2 Mikroökonomik VU PF 8 4 3

H.3 Makroökonomik VU PF 4 2 3

Page 36: Studienleitfaden USW sowi-geo WS1516

Seite 36

Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

LV-Typ

PF/GWF/ FWF

ECTS KStd. Empf. Sem.

Aus den folgenden Lehrveranstaltungen (H.4, H.5, H.6) ist eine zu wählen:

H.4 Anreizstrukturen und Ressourcennut-zung

PS GWF (4) (2) 5

H.5 Angewandte Mikroökonomik VU GWF (4) (2) 5

H.6 Finanzwissenschaft VU GWF (4) (2) 5

Modul I Rechtliche Rahmenbedingungen 6 4

I.1 Umweltrecht VO PF 3 2 4

Aus den folgenden Lehrveranstaltungen (I.2, I.3) ist eine zu wählen:

I.2 Umweltrecht SE/UE GWF (3) (2) 5

I.3 Bürgerliches Recht für Umweltsystem-wissenschaften

VU GWF (3) (2) 5

Modul J Nachhaltigkeits-und Innovations-management

12 6

J.1 Management nachhaltiger Entwicklung VO PF 4 2 4

J.2 Umweltorientiertes Innovations-und Technologiemanagement

VO PF 4 2 5

Aus den folgenden Lehrveranstaltungen (J.3, J.4, J.5, J.6, J.7, J.8) ist eine zu wählen:

J.3 CSR / Stakeholdermanagement PS GWF (4) (2) 6

J.4 Nachhaltigkeitsberichterstattung PS GWF (4) (2) 6

J.5 Projektmanagement PS GWF (4) (2) 6

J.6 Kreativität in Innovationsprozessen PS GWF (4) (2) 6

J.7 Umwelt-und Nachhaltigkeitsmanage-mentsysteme

PS GWF (4) (2) 6

J.8 Ausgewählte Themen des Nachhaltig-keits-und Innovationsmanagements

PS GWF (4) (2) 6

K Umweltorientiertes Wahlfach 16

Ein umweltorientiertes Wahlfach gem. § 4 (3)

alle GWF 16

L Freie Wahlfächer 12

Freie Wahlfächer alle FWF 12

M Bachelorarbeit 6

Bachelorarbeit 6 6

Page 37: Studienleitfaden USW sowi-geo WS1516

Seite 37

Betriebswirtschaft

(2) Voraussetzungen für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen

Modul/Lehrveranstaltungstitel Voraussetzung für den Besuch des Moduls/der Lehrveranstaltung

F.1: Angewandte Betriebswirtschaftslehre (VU) F.2: Business Plan und Entrepreneurship (VU) F.3: Praktische Unternehmensplanung (KS)

Jeweils A.1: Orientierungslehrveranstaltung USW (OL) und B.1: Systemwissenschaften 1 (VO) und Modul C: Mathematik und Statistik und Modul D: Einführung in die Betriebs-wirtschaftslehre und Modul E: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre

F.4/G.1: Accounting (VU) C.1: Integral- und Differentialrechnung für USW (VU) und C.2: Vektorrechnung für USW (VU) und Modul D: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und E.1: Grundlagen des Accounting (VO)

F.5/G.3: Finance (VU) Modul C: Mathematik und Statistik und Modul D: Einführung in die Betriebswirt-schaftslehre und E.2: Grundlagen des Finance (VO)

F.6/G.5: Management (VU) C.1: Integral- und Differentialrechnung für USW (VU) und C.2: Vektorrechnung für USW (VU) und Modul D: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und E.5: Grundlagen des Managements (VO)

F.7/G.7: Marketing (VU) Modul C: Mathematik und Statistik und Modul D: Einführung in die Betriebswirt-schaftslehre und E.3: Grundlagen des Marke-ting (VO)

F.8/G.9: Produktion und Logistik (VU) C.1: Integral- und Differentialrechnung für USW (VU) und C.2: Vektorrechnung für USW (VU) und Modul D: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und E.4: Grundlagen der Produktion und Logistik (VO)

Page 38: Studienleitfaden USW sowi-geo WS1516

Seite 38

Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Modul G: Spezielle Betriebswirtschaftslehre

(Eine spezielle Betriebswirtschaftslehre laut Curriculum für das Bachelorstudium Betriebswirtschaft (Fassung 2011) §10 Abs. 2)

G.2: Spezielle Betriebswirtschaftslehre: ■ „Interne Unternehmensrechnung“ ■ „Externe Unternehmensrechnung und Steu-erlehre“

G.4: Spezielle Betriebswirtschaftslehre: ■ „Banken und Finanzen“ ■ „Finanzwirtschaft“

G.6: Spezielle Betriebswirtschaftslehre: ■ „Informationswissenschaft“ ■ „Internationales Management“ ■ „Organisation“ ■ „Personal“ ■ „Unternehmensführung und Entrepreneur-ship“

■ „Wirtschaftsinformatik“

G.8: Spezielle Betriebswirtschaftslehre: ■ „Marketing“

G.10: Spezielle Betriebswirtschaftslehre: ■ „Management Science“

A.1: Orientierungslehrveranstaltung USW (OL) und B.1: Systemwissenschaften 1 (VO) und Modul C: Mathematik und Statistik und Modul D: Einführung in die Betriebswirt-schaftslehre und Modul E: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre sowie

G.1/F.4: Accounting (VU)

G.3/F.5: Finance (VU)

G.5/F.6: Management (VU)

G.7/F.7: Marketing (VU)

G.9/F.8: Produktion und Logistik (VU)

H.4: Anreizstrukturen und Ressourcennut-zung (PS)

H.1: Einführung in die Umweltpolitik (VO) und H.2: Mikroökonomik (VU)

H.5: Angewandte Mikroökonomik (VU) H.2: Mikroökonomik (VU)

H.6: Finanzwissenschaft (VU) H.2: Mikroökonomik (VU)

J.1: Management nachhaltiger Entwicklung (VO)

Modul D: Einführung in die Betriebswirt-schaftslehre

J.2: Umweltorientiertes Innovations- und Technologiemanagement (VO) J.3: CSR / Stakeholdermanagement (PS) J.4: Nachhaltigkeitsberichterstattung (PS) J.5: Projektmanagement (PS) J.6: Kreativität in Innovationsprozessen (PS) J.7: Umwelt-und Nachhaltigkeitsmanagement Nachhaltigkeitsmanagementsysteme (PS) J.8: Ausgewählte Themen des Nachhaltigkeits-und Innovationsmanagements (PS)

Jeweils Modul D: Einführung in die Betriebswirt-schaftslehre und Modul E: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre

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Seite 39

Betriebswirtschaft

(3) Umweltorientiertes WahlfachVon den Studierenden ist ein gebundenes umweltorientiertes Wahlfach nach den fol-genden Kriterien zusammenzustellen:

■ Das gebundene Wahlfach umfasst ein ein-heitliches, umweltrelevantes Fach.

■ Es wird durch eine oder mehrere Lehrver-anstaltungen vermittelt, die den Gegenstand dieses Faches vertieft beleuchten.

■ Diese Lehrveranstaltungen können – dem Fach entsprechend – an jeder anerkannten in- und ausländischen Universität absolviert werden.

■ Dem umweltorientierten Wahlfach ist ein eindeutiger Titel zuzuweisen, welcher auch im Bachelorzeugnis anzuführen ist.

■ Über die Zulässigkeit (Titel und Lehr-veranstaltungen) des umweltorientierten Wahlfaches entscheidet der/die Vorsitzende der Curricula-Kommission Umweltsystem-wissenschaften auf Antrag der/des Studie-renden.

Es sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 16 ECTS-Anrechnungspunkten aus einem der im Folgenden genannten Fächer zu absolvieren.

■ Ein USW-Fachschwerpunkt (es ist auch eine weitere Vertiefung im eigenen Fachschwer-punkt möglich)

■ Mathematik und Statistik vertiefend ■ Systemwissenschaften ■ Ein Fach aus umweltrelevanten Gebieten aus gemäß § 54 UG eingerichteten Studien.

(4) Freie WahlfächerWährend der gesamten Dauer des Bachelor-studiums sind frei zu wählende Lehrveranstal-tungen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungs-punkten zu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie aller inlän-dischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen (freie Wahlfächer, § 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) gewählt werden. Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus

dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Weiters besteht die Möglichkeit, eine berufso-rientierte Praxis im Rahmen der freien Wahl-fächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12 ECTS Anrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zuständigen studien-rechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu ste-hen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)

Es wird empfohlen, die freien Wahlfächer aus folgenden Bereichen zu wählen: Fremd-sprachen, Kommunikationstechnik, Wissen-schaftstheorie, Technikfolgenabschätzung und Frauen- und Geschlechterforschung. Auf das Kursangebot des Zentrums für Soziale Kom-petenz, der Sprachenzentren der Universität Graz sowie des Interuniversitären Forschungs-zentrums für Technik, Arbeit und Kultur (IFZ) wird hingewiesen.

(5) Bachelorarbeita. Im Bachelorstudium ist im Rahmen von

Lehrveranstaltungen eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit zu verfassen (§ 51 Abs. 2 Z 7 und § 80 Abs. 1 UG). Für die Erstellung der Bachelorarbeit wird das sechste Semester des Bachelorstudiums empfohlen.

b. Die Bachelorarbeit wird mit 6 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet.

c. Die Bachelorarbeit ist im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen und kann im Rahmen der folgenden Lehrveranstal-tungen bzw. Lehrveranstaltungstypen dieser Module abgefasst werden:

■ Modul B: B.4 Systemwissenschaften 3 (VU) B.5 Angewandte Systemwissenschaften(PS)

■ Modul G: G.2, G.4, G.6, G.8 G.10: Spezielle Betriebs wirtschaftslehre (VU, KS)

■ Modul H: H.4 Anreizstrukturen und Ressourcennut zung (PS)

■ Modul I: I.2 Umweltrecht (SE, UE)

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Seite 40

Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

I.3 Bürgerliches Recht für Umweltsystem wissenschaften (VU)

■ Modul J: Nachhaltigkeits- und Innovationsmanage ment (VU, PS)

In begründeten Fällen kann auf Antrag an den/die Vorsitzende/n der Curricula-Kommission Umweltsystemwissenschaften die Bachelorar-beit auch in einem anderen als dem oben ange-führten Modul bzw. in einer anderen als der oben angeführten Lehrveranstaltung verfasst werden.

d. Die Bachelorarbeit ist zu Beginn der Lehr-veranstaltung bei der Leiterin bzw. dem Leiter der Lehrveranstaltung anzumelden, dabei sind Thema, Umfang, Inhalt und Form festzulegen. Sie orientiert sich in ihrem formalen Aufbau an einer wissen-schaftlichen Publikation. Ihr Thema und Umfang ist so zu wählen, dass die Bear-beitung in Rahmen der Lehrveranstaltung möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch meh-rere Studierende ist möglich, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.

e. Bachelorarbeiten werden von der Leiterin/dem Leiter der Lehrveranstaltung binnen vier Wochen nach Abgabe beurteilt; es ist ein eigenes Zeugnis auszustellen.

(6) Praxis und AuslandsstudienEmpfohlene PraxisStudierenden wird empfohlen, eine berufso-rientierte Praxis im Rahmen der freien Wahl-fächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht maximal 12 ECTSAnrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zustän-digen studienrechtlichen Organen zu geneh-migen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)

Ziele der Praxis sind:

■ Problemorientiertes Arbeiten im ange-wandten Bereich, Bearbeitung von ange-wandten Aufgaben aus der realen Beruf-spraxis, die nicht nur grundlagen-, sondern

insbesondere problemlösungsorientiert sind. ■ Kennenlernen der politisch-rechtlichen, wirtschaftlichen, organisatorischen und psychischen Rahmenbedingungen des Beruf-salltags.

■ Förderung der beruflichen Fähigkeiten auch außerhalb der unmittelbaren Fachkompe-tenz, d.h. insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Planung und Information.

■ Kennenlernen der Möglichkeiten und Gren-zen der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

■ Erleichterung des Einstiegs in das Berufsle-ben.

Empfohlene AuslandsstudienStudierenden wird empfohlen im Bachelor-studium ein Auslandsemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere das 4. bis 6. Semester des Studiums in Frage. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstal-tungen werden bei Gleichwertigkeit von der/dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflicht- bzw. gebundenes Wahlfach aner-kannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf § 78 Abs. 5 UG ver-wiesen (Vorausbescheid).

§ 5 Prüfungsordnung1. Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten

Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schrift-lich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen und Orientierungslehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter (entsprechend § 1 Abs. 3 Z 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Sie werden durch die Beurteilung der konti-nuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem. § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehr-veranstaltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen.

2. Der positive Erfolg von Prüfungen und der Bachelorarbeit wird mit „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3) oder „genü-gend“ (4), der negative Erfolg wird mit

Page 41: Studienleitfaden USW sowi-geo WS1516

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Betriebswirtschaft

„nicht genügend“ (5) beurteilt. Orientie-rungslehrveranstaltungen werden mit „mit Erfolg teilgenommen“/„ohne Erfolg teilge-nommen“ beurteilt.

3. Wiederholung von Prüfungen Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 35 Satzungsteil Studienrechtliche Bestim-mungen geregelt.

4. Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zustän-dige Organ gemäß § 78 Abs. 1 UG und gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienlei-stungen (European Credit Transfer System – ECTS).

§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums1. Dieses Curriculum ist mit 1. Oktober 2009

in Kraft getreten.2. Die Änderungen des Curriculums treten mit

1. Oktober 2011 in Kraft.

§ 7 Übergangs- bestimmungen1. Studierende, die vor dem In-Kraft-Treten

der ursprünglichen Fassung dieses Curricu-lums (vom 1. Oktober 2003) mit sozial- und wirtschaftswissenschaftlichem Fachschwer-punkt (Betriebswirtschaft) ihr Studium als Studium Irregulare oder Individuelles Diplomstudium Umweltsystemwissen-schaften begonnen haben, sind jederzeit während der Zulassungsfristen berechtigt, sich diesem Curriculum zu unterstellen.

2. Studierende, die vor dem 1. Oktober 2011 das Studium Umweltsystemwissenschaften mit sozial und wirtschaftswissenschaft-lichem Fachschwerpunkt (Betriebswirt-schaft) begonnen haben, sind ebenso jederzeit während der Zulassungsfristen berechtigt, sich diesem Curriculum zu unterstellen.

3. Prüfungen, die im auslaufenden Curriculum

abgelegt wurden, sind für das Bachelor-studium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Betriebswirtschaft durch das zuständige Organ gemäß § 78 UG und entsprechend der Äquivalenzliste anzuer-kennen.

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Werbung

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Volkswirtschaftslehre

Volkswirtschaftslehre

Curriculum für das sozial- und wirtschaftswissenschaftliche

Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt

Volkswirtschaftslehrean der Karl-Franzens-Universität Graz

Die Rechtsgrundlagen des Bachelorstudiums bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz. Der Senat hat am 25.05.2011 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für das sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Bachelorstudium Umwelt-

systemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Volkswirtschaftslehre erlassen.

Gekürzte Fassung Nachfolgendes Curriculum beinhaltet die unserer Meinung nach wichtigsten Kapitel

Das vollständige Curriculum ist abrufbar unter: https://online.uni-graz.at/kfu_online/ wbMitteilungsblaetter.display?pNr=270681

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

§ 1 Allgemeines(1) Gegenstand des StudiumsDie Bachelorstudien der Umweltsystemwis-senschaften (USW) verstehen sich als Einheit mit einem gemeinsamen interdisziplinären und systemwissenschaftlichen Überbau sowie ent-weder naturwissenschaftlicher oder sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung.

In Hinblick auf das Ausbildungsziel, die Gestaltung des Studiums und seine Entstehung durch einen Wachstumsprozess, der weitge-hend von Studierenden und engagierten Leh-renden getragen wurde, nehmen die Studien der Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz (KFUG) im deut-schen Sprachraum eine Sonderstellung ein.

Die umweltsystemwissenschaftlichen Studien an der KFUG sind in mehreren Fachschwer-punkten eingerichtet und aufeinander abge-stimmt. Jeder Fachschwerpunkt trägt als soli-des Fundament eine Grundausbildung in den jeweiligen Fachbereichen. Die Studierenden legen sich auf eines der umweltsystemwissen-schaftlichen Studien fest und werden mit dieser Wahl zu Fachexpertinnen und Fachexperten im jeweiligen Fachschwerpunkt ausgebildet. Diese Kenntnisse werden in weiterer Folge insbe-sondere in interdisziplinären Teams praktisch genutzt.

Den Überbau zum jeweiligen Fachschwerpunkt bilden:

(a) Interdisziplinarität und Mensch-Umwelt-SystemeDie Studierenden erwerben im umweltorien-tierten Wahlfach neben den Kenntnissen im Fachschwerpunkt Kenntnisse in einer weiteren Disziplin. In fächerübergreifenden, problemo-rientierten Interdisziplinären Praktika arbeiten sie mit Kolleginnen und Kollegen anderer umweltsystemwissenschaftlicher Studien (und damit Fachschwerpunkte) zusammen, lernen die Vielschichtigkeit von Problemstellungen kennen, analysieren und erarbeiten adäquate Lösungsvorschläge. Von Beginn an lernen Studierende durch spezielle Mensch-Umwelt-

Lehrveranstaltungen die Komplexität dieser Systeme kennen.

(b) System- und FormalwissenschaftenDie Studierenden werden mit den formal-wissenschaftlichen Ansätzen zur Behand-lung komplexer Systeme vertraut. Ansätze dazu werden aus verschiedenen Bereichen der Systemwissenschaften und der Mathematik angeboten. Die Studierenden gewinnen dabei Verständnis für Organisation und Verhalten komplexer Systeme.

(c) EigenverantwortlichkeitDurch die modulare Gestaltung des Studi-ums sind die Studierenden gefordert, das Stu-dium gemäß ihren Interessen und Fähigkeiten zusammenzustellen. Sie treffen von Anfang an eigenverantwortlich Entscheidungen über den Verlauf ihres Studiums und lernen ihre persön-lichen Fähigkeiten und Interessen einzuschät-zen und auszubauen.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen(a) Die Bachelorstudien der Umweltsystemwis-senschaften Umweltveränderungen von lokaler bis globaler Natur sind zunehmend mit dem Handeln des Menschen verbunden. Die daraus entstehenden Herausforderungen einer nach-haltigen Entwicklung im Sinne der Verringe-rung von Gefährdungen und der Verbesserung von Lebensbedingungen verlangen interdis-ziplinäre Ansätze. Naturwissenschaftliche, technische, wirtschaftliche, gesellschaftliche, rechtswissenschaftliche sowie philosophische und allgemein geisteswissenschaftliche Aspekte müssen koordiniert zum Einsatz gebracht wer-den, um damit nichtlinearen und stark ver-netzten Zusammenhängen in Umweltsystemen näher zu kommen.

Die Grundidee der Studien Umweltsystemwis-senschaften in Graz ist es, aufbauend auf einer fundierten fachspezifischen Ausbildung die Grundlagen und Methoden weiterer Diszipli-nen zu erlernen und Verbindungen zwischen diesen herzustellen. Es geht dabei nicht nur um die Analyse der einzelnen Elemente eines Systems, sondern insbesondere um die Vernet-

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Volkswirtschaftslehre

Volkswirtschaftslehre

zung dieser Elemente untereinander und um Verständnis für die Dynamik und Komplexität von Umwelt, und Gesellschaft.

Absolventinnen und Absolventen der Bache-lorstudien der Umweltsystemwissenschaften zeichnen sich dazu durch folgende Qualifikati-onsmerkmale aus:

■ Kenntnis und eigenständiger Einsatz des fundierten Problemlösungsrepertoires ihres Fachschwerpunktes,

■ Tiefgreifendes Verständnis von Mensch-Umwelt-Systemen.

■ Problem- und lösungsorientierte Denkweise mit der Fähigkeit zur Vernetzung unter-schiedlicher Sichtweisen und Lösungsan-sätze,· Anwendung von systemwissenschaft-lichen Arbeitsmethoden,

■ Beschreibung, Analyse und Lösen komplexer Problem- und Fragestellungen, · Fähigkeit zur Kommunikation in interdisziplinären Teams,

■ Fähigkeit zur raschen Einarbeitung in viel-schichtige Problembereiche auch außerhalb des eigenen Fachbereichs,

■ Selbstverantwortung und Kreativität.

(b) Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Volkswirt-schaftslehreDas Studium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Volkswirtschaftslehre ver-mittelt insbesondere die Kompetenz des analy-tischen Zugangs zur Lösung umwelt- und res-sourcenökonomischer Fragen und das Denken in gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen. Die allgemeinen Lern- und Ausbildungsziele der USW-Studien wie unter (a) genannt, wer-den innerhalb dieses Studiums erweitert um die Vermittlung von:

■ volkswirtschaftlichem Überblickswissen über breit definierte, generalistische Lernziele;

■ methodischen Kompetenzen, d.h. von ana-lytischen Fähigkeiten (z.B. der Abstraktion und Deduktion) und synthetischen Fähig-keiten (z.B. der Denk- und Urteilsfähigkeit), wie sie für das Studium der Grundsätze öko-

nomischen Denkens unverzichtbar sind, die aber auch bei Problemlösungen in anderen Bereichen sich als höchst vorteilhaft erwei-sen können;

■ sozialen Kompetenzen, d.h. von Fähigkeiten zur Kommunikation, Konfliktlösung und Kooperation in Teamarbeit.

Die „spezifischen ökonomischen“ Kompe-tenzen fördern dabei die Fähigkeiten:

■ sich Zugang zu wissenschaftlich relevanten ökonomischen Informationen zu verschaffen (z.B. Zugang zu publizierten Forschungser-gebnissen und zu ökonomischen Daten),

■ vertraut mit ökonomischen Theorien zu agieren (z.B. Strukturierung einer aktuellen wirtschaftspolitischen Debatte),

■ ökonomischer Begriffe, Prinzipien und Theorien (wie sie z.B. der Qualitätspresse zugrunde liegen) zu identifizieren und kri-tisch zu hinterfragen,

■ erworbene Kenntnisse zur Analyse eines ökonomischen Problems heranzuziehen.

Ein besonderer Fokus liegt dabei in der nach-haltigen Entwicklung und ihren Analyse- und Politikbereichen, wie der Umwelt-, Ressour-cen-, Energie-, Verkehrs- und Klimaökonomik und -politik. Die angesprochenen Problem-felder beinhalten den ökonomischen Umgang mit physisch knappen Ressourcen, die Inter-nalisierung externer Kosten, den Klimaschutz sowie den Umgang mit für die Umwelt kri-tischen Sektoren (in der Produktion, im Dienstleistungsbereich und im Konsum).

(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissen-schaft und den Arbeitsmarkt(a) Die Bachelorstudien der Umweltsy-stemwissenschaftenAbsolventinnen und Absolventen der Bachelor-studien der Umweltsystemwissenschaften fin-den ein breites Feld beruflicher Möglichkeiten vor bzw. schaffen sich selbst neue Bereiche. Der Einsatzbereich wird dabei deutlich vom gewählten Fachschwerpunkt bestimmt. Darü-ber hinaus sind Absolventinnen und Absol-

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

venten mit Grundkenntnissen in weiteren Dis-ziplinen neben ihrem Fachschwerpunkt und mit ihrem system- und formalwissenschaft-lichen Methodenrepertoire besonders für die Arbeit in interdisziplinären Teams an der Naht-stelle zwischen verschiedensten Fachbereichen qualifiziert. Auf dem Arbeitsmarkt wird dieser ausgeprägte „Überbau“ geschätzt und stark als Zusatzkompetenz zur Fachschwerpunktausbil-dung nachgefragt. Speziell die Fähigkeiten des schnellen Einarbeitens in neue Problemstel-lungen sowie systemisches Verständnis für die Komplexität großer Projekte und Arbeitsgrup-pen bereiten die Absolventinnen und Absol-venten der Bachelorstudien der Umweltsy-stemwissenschaften bestens für ihre zukünftige berufliche Tätigkeit vor.

Folgende Betätigungsfelder sind die typischen Arbeitsbereiche der Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umwelt-systemwissenschaften, da sie optimal auf fol-gende Aufgaben vorbereitet sind:

■ Mitarbeit in umweltbezogener Forschung, ■ Beratung und Betreuung von Umweltschutz-einrichtungen,

■ Projektmanagement, ■ Entwicklung umweltschonender Produkte und Dienstleistungen,

■ Tätigkeit in umweltrelevanten Bereichen des öffentlichen Sektors,

■ Beratung und Führung im Umweltmanage-ment von Unternehmen, die besonderer Sorgfaltspflicht in ökologischer Hinsicht unterliegen.

(b) Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt VolkswirtschaftslehreSpezielle Beschäftigungsfelder des sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudi-ums Umweltsystemwissenschaften mit Fach-schwerpunkt Volkswirtschaftslehre orientieren sich zunächst an jenen der Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Volkswirt-schaft. Die ausgeübten beruflichen Tätigkeiten sind dabei jedoch bereits derart vielfältig, dass von einem einheitlichen Berufsbild für Volks-wirtinnen und Volkswirte nicht gesprochen

werden kann. Insofern es immer weniger mög-lich erscheint, „angestammte“ oder gar Volks-wirtinnen und Volkswirten exklusiv vorbe-haltene Tätigkeitsfelder anzuführen, ist nicht mehr davon auszugehen, dass Absolventinnen und Absolventen in erster Linie qua Volks-wirtinnen oder Volkswirte eingestellt werden. Vielmehr werden deren Leistungen nachge-fragt wegen ihrer besonderen Fähigkeiten und Kompetenzen, die sie im Laufe ihres Studiums mitbekommen. Dazu zählen vor allem: der analytische Zugang zur Lösung von Problemen; die Befähigung zum „Denken in Modellen“; der vertraute Umgang mit quantitativen Methoden; das Verständnis gesamtwirtschaftlicher und internationaler Zusammenhänge; der Sinn für die politische, soziale und ethische Dimension ökonomischer Probleme.

Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Umweltsystemwissenschaften mit Fach-schwerpunkt Volkswirtschaftslehre sind durch ihre interdisziplinäre und systemwissenschaft-liche Ausbildung zusätzlich in der Lage, in fol-genden Bereichen im öffentlichen Dienst, in Industrie und in der Privatwirtschaft tätig zu werden:

■ umweltbezogene Lehre und Forschung, ■ volkswirtschaftliche Politikberatung mit Umweltrelevanz,

■ Betreuung und Beratung von Umweltschutz-einrichtungen,

■ Projektmanagement bei Umweltverträglich-keitsprüfungen und anderen interdiszipli-nären Projekten

■ Systembezogene Analysen und ■ äquivalent gelagerte Aufgabenbereiche.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen(1) Zuteilung von ECTS- AnrechnungspunktenAllen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunk-ten ist der relative Anteil des mit den einzelnen

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Volkswirtschaftslehre

Volkswirtschaftslehre

Studienleistungen verbundenen Arbeitspen-sums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrech-nungspunkte zugeteilt werden (§ 51 Abs. 2 Z 26 UG, § 12 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen), wodurch ein ECTS-Anrech-nungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde

entspricht 45 Minuten.

(2) Dauer und Gliederung des StudiumsDas Bachelorstudium mit einem Arbeitsauf-wand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst sechs Semester und ist modular struk-turiert. Davon entfallen auf:

PF/GWF/FWF

ECTS

Modul A: Interdisziplinäres Modul PF 19

Modul B: Systemwissenschaften PF 14

Modul C: Mathematik und Statistik PF 15

Modul D: Einführung in die Sozial-und Wirtschaftswissenschaften PF 10

Modul E: Einführende Mikro-und Makroökonomik PF 16

Modul F: Einführende Internationale und öffentliche Ökonomik PF 8

Modul G: Intermediäre Mikroökonomik PF 12

Modul H: Intermediäre Makroökonomik PF 12

Modul I: Ökonomik der Umwelt PF 16

Es ist wahlweise Modul J, K, L, M oder N zu absolvieren

Modul J: Intermediäre Internationale Ökonomik (Wahlmodul) GWF (8)

Modul K: Intermediäre Ökonomik des Öffentlichen Sektors (Wahlmodul) GWF (8)

Modul L: Ökonometrie und empirische Wirtschaftsforschung (Wahlmodul) GWF (8)

Modul M: Wirtschaftspolitik (Wahlmodul) GWF (8)

Modul N: Wachstumsökonomik und Geschichte des Ökonomischen Den-kens (Wahlmodul)

GWF (8)

Modul O: Betriebswirtschaftslehre PF 8

Modul P: Grundzüge der Rechtswissenschaften PF 6

Modul Q: Umweltorientiertes Wahlfach GWF 16

Modul R: Freie Wahlfächer FWF 12

Modul S: Wissenschaftliches Arbeiten PF 8

PF = Pflichtfach GWF = Gebundenes Wahlfach FWF = Freies Wahlfach

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

(3) Studieneingangs- und Orientierungsphasea. Die Studieneingangs- und Orientierungs-phase des Bachelorstudiums Umweltsystem-wissenschaften mit Fachschwerpunkt Volks-wirtschaftslehre enthält gemäß § 66 UG ein-führende und orientierende Lehrveranstal-tungen des ersten Semesters im Umfang von

18 ECTS-Anrechnungspunkten. Sie beinhaltet einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums sowie dessen weiteren Verlauf und soll als Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl die-nen. Folgende Lehrveranstaltungen sind der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet:

Lehrveranstaltungstitel Typ ECTS KStd. Sem.

Orientierungslehrveranstaltung USW OL 1 1 1

Systemwissenschaften 1 VO 2 2 1

Einführung in die Volkswirtschaftslehre VO 3 2 1

Mikroökonomik VU 8 4 1

Makroökonomik VU 4 2 1

Summe 18 11

b. Neben den Lehrveranstaltungen, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugerechnet werden, können weitere Lehrver-anstaltungen in einem Umfang von 42 ECTS-Anrechnungspunkten gemäß den im Curri-culum genannten Anmeldevoraussetzungen absolviert werden, insgesamt (inkl. STEOP) nicht mehr als 60 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon unberührt sind die freien Wahlfächer.

c. Die positive Absolvierung aller Lehrveran-staltungen der STEOP gemäß lit. a berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstal-tungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor-arbeit gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen. Davon unberührt sind Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus lit. b und die freien Wahlfächer.

(4) BasismodulDas Basismodul umfasst insgesamt 32 ECTS-Anrechnungspunkte und besteht aus den obligatorisch zu absolvierenden Anteilen und einem fakultativen Anteil im Rahmen der freien Wahlfächer (6 ECTSAnrechnungspunkte). Bei Absolvierung aller Teile des Basismoduls kann ein Zertifikat erlangt werden. Das Basismodul besteht aus folgenden Teilen:

a. Fachspezifisches Basismodul Volkswirt-schaftslehre des sozial- und wirtschaftswis-senschaftlichen Bachelorstudiums Umwelt-systemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Volkswirtschaftslehre (20 ECTS-Anrechnungs-punkte):

Gliederung Lehrveranstaltungstitel LV-Typ ECTS

D.1 Orientierungslehrveranstaltung Volkswirtschaftslehre OL 1

D.2 Einführung in die Volkswirtschaftslehre VO 3

E.1 Mikroökonomik VU 8

E.3 Makroökonomik VU 4

J.1 Einführung in die Umweltpolitik VO 4

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Volkswirtschaftslehre

Volkswirtschaftslehre

b. Basismodul der Umweltsystemwissenschaften (6 ECTS-Anrechnungspunkte):

Gliederung Lehrveranstaltungstitel LV-Typ ECTS

A.1 Orientierungslehrveranstaltung USW OL 1

A.2 Mensch und Umwelt: Geosphäre VO 3

B.1 Systemwissenschaften 1 VO 2

c. Universitätsweites Basismodul (FWF) (6 ECTS-Anrechnungspunkte):

Es wird empfohlen, das universitätsweite Basis-modul zu Beginn des Studiums im Rahmen der freien Wahlfächer zu absolvieren. Das univer-sitätsweite Basismodul ist als Einstiegs- und Orientierungshilfe für das Studium gedacht. Die Studierenden sollen nach Absolvierung des universitätsweiten Basismoduls in der Lage sein: den interdisziplinären Charakter von Uni-versitätsstudien zu verstehen, über das eigene Studium hinauszublicken, unterschiedliche Standpunkte und Perspektiven zu erkennen sowie sich aktuelles, gesellschaftsrelevantes Wissen anzueignen und kritisch zu reflektie-ren. Weitere Informationen zum Basismodul finden sich auf www.uni-graz.at/basismodul.

(5) Akademischer GradAn die Absolventinnen und Absolventen des sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissen-schaften mit Fachschwerpunkt Volkswirt-schaftslehre wird der akademische Grad „Bachelor of Science“, abgekürzt „BSc“, verlie-hen.

(6) LehrveranstaltungstypenIm Curriculum werden folgende Lehrveranstal-tungstypen angeboten:

a. Vorlesungen (VO): Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schrift-lich und mündlich stattfinden kann.

b. Orientierungslehrveranstaltungen (OL): Lehrveranstaltungen zur Einführung in das

Studium. Sie dienen als Informationsmög-lichkeit und sollen einen Überblick über das Studium vermitteln.

c. Kurse (KS): Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden die Lehrinhalte gemeinsam mit den Lehrenden erfahrungs- und anwen-dungsorientiert bearbeiten.

d. Proseminare (PS): Vorstufen zu Seminaren. Sie haben Grundkenntnisse des wissen-schaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Dis-kussionen und Fallerörterungen zu behan-deln.

e. Übungen (UE): Übungen haben den prak-tisch-beruflichen Zielen der Studien zu ent-sprechen und konkrete Aufgaben zu lösen.

f. Seminare (SE): Seminare dienen der wis-senschaftlichen Diskussion. Von den Teil-nehmenden werden eigene Beiträge gelei-stet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.

g. Arbeitsgemeinschaften (AG): Arbeits-gemeinschaften dienen der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen, Methoden und Techniken der Forschung sowie der Einführung in die wissenschaft-liche Zusammenarbeit in kleinen Gruppen.

h. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU): Bei diesen sind im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Lehrtätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 3 lit a Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen, den prak-tisch-beruflichen Zielen der Bachelorstu-dien entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösung zu behandeln.

Alle unter c. bis h. genannten Lehrveranstal-tungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

(7) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungena. Aus pädagogisch-didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wird die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrver-anstaltungstypen der Module A, B, C und K wie folgt beschränkt:

Vorlesung (VO) keine Beschrän-

kung

Orientierungslehrveranstaltung (OL)

keine Beschrän-

kung

Proseminar (PS) 30

Übung (UE) 40

Arbeitsgemeinschaft (AG) 20

Vorlesung mit Übung (VU) 60

Wenn ein ausreichendes Angebot an Parallel-Lehrveranstaltungen aus logistischen Gründen nicht möglich ist, und die festgelegte Höchst-zahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach folgenden Kriterien:

1. Die Lehrveranstaltung ist für die/den Studierende/n verpflichtend im Curriculum vorgeschrieben. Dabei gilt Pflichtfach vor gebundenem Wahlfach vor freiem Wahlfach.

2. Die Summe der im betreffenden Studium positiv absolvierten Lehrveranstaltungen (Gesamt ECTS-Anrechnungspunkte)

3. Das Datum (Priorität früheres Datum) der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung.

4. Studierende, welche bereits einmal zurück-gestellt wurden oder die Lehrveranstaltung wiederholen müssen, sind bei der nächsten Abhaltung der Lehrveranstaltung bevorzugt aufzunehmen.

5. Die Note der Prüfung- bzw. der Noten-durchschnitt der Prüfungen (gewichtet nach ECTSAnrechnungspunkten) – über die Lehrveranstaltung(en) der Teilnahmevo-raussetzung

6. Studierende, für die solche Lehrveran-staltungen zur Erfüllung des Curriculums

nicht notwendig sind, werden lediglich nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt; die Aufnahme in eine eigene Ersatzliste ist möglich. Es gelten sinngemäß die obigen Bestimmungen.

b. Für alle anderen, nicht unter lit. a. geregel-ten Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teil-nehmendenzahl gelten jene Regelungen, die in den entsprechenden fachspezifischen Curricula vorgesehen sind.

c. Für Studierende in internationalen Aus-tausch-Programmen und für Studierende ande-rer Curricula der Karl-Franzens-Universität Graz sowie für Studierende in besonderen Notlagen sind Plätze im Ausmaß von zehn Pro-zent der verfügbaren Plätze bis zum Beginn der Lehrveranstaltung freizuhalten.

§ 3 Lehr- und LernformenZuzüglich zu den regulären Lehr- und Lern-formen können Blocklehrveranstaltungen – z.B. Sommeroder Winterschulen, Intensivpro-gramme – nach Genehmigung durch das stu-dienrechtliche Organ für die Absolvierung des Studiums herangezogen werden. (gem. § 5 Abs. 1 Z 15 und Abs. 2 Satzungsteil Studienrecht-liche Bestimmungen)

Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstal-tungen sind berechtigt, ihre Lehrveranstal-tungen in einer Fremdsprache abzuhalten und deren Inhalt zu prüfen, wenn die Studiende-kanin/der Studiendekan zustimmt. Die Stu-dierenden sind überdies berechtigt, Arbeiten, wie beispielsweise die Bachelorarbeit, in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die Betreue-rin/der Betreuer zustimmt.

§ 4 Aufbau und Gliederung des Studiums(1) Module und Lehrveranstal-tungenDas sechssemestrige Bachelorstudium umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von ins-gesamt 180 ECTS-Anrechnungspunkten. Das Studium ist modular strukturiert. Die Lehrver-

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Volkswirtschaftslehre

Volkswirtschaftslehre

anstaltungen sind im Folgenden mit Titel, Typ, ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontakt-stunden (KStd.) und der empfohlenen Seme-sterzuordnung (Sem.) genannt. In den Spalten Pflichtfach (PF) bzw. gebundenes Wahlfach (GWF) ist gekennzeichnet, ob es sich um ein

Pflicht- oder ein gebundenes Wahlfach handelt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entspre-chend der Vorgaben auszuwählen.

LV-Typ PF/

GWF/ FWF

ECTS KStd. empf. Sem.

Modul A Interdisziplinäres Modul 19 13

A.1 Orientierungslehrveranstaltung USW

OL PF 1 1 1

A.2 Mensch und Umwelt: Geosphäre VO PF 3 2 1

A.3 Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme

VO PF 3 2 2

A.4 Mensch und Umwelt: Anthropo-sphäre

VO PF 3 2 3

A.5 Interdisziplinäre Arbeitsmethoden VO PF 3 2 3

A.6 Interdisziplinäres Praktikum (Bachelor)

AG PF 6 4 6

Modul B Systemwissenschaften 14 10

B.1 Systemwissenschaften 1 VO PF 2 2 1

B.2 Systemwissenschaften 2 VO PF 3 2 2

B.3 Übung zu Systemwissenschaften UE PF 3 2 2

B.4 Systemwissenschaften 3 VU PF 3 2 4

B.5 Angewandte Systemwissenschaften PS PF 3 2 5

Modul C Mathematik und Statistik 15 10

C.1 Integral-und Differentialrechnung für USW

VU PF 6 4 1

C.2 Vektorrechnung für USW VU PF 4 3 2

C.3 Statistik für USW VO PF 3 2 3

C.4 Proseminar zu Statistik für USW PS PF 2 1 3

Modul D Einführung in die Sozial-und Wirtschaftswissenschaften

10 7

D.1 Orientierungslehrveranstaltung Volkswirtschaftslehre

OL PF 1 1 1

D.2 Einführung in die Volkswirt-schaftslehre

VO PF 3 2 1

D.3 Einführung in die Soziologie VO PF 3 2 2

D.4 Einführung in die Betriebswirt-schaftslehre

VO PF 3 2 2

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Modul E Einführende Mikro-und Makroö-konomik

16 8

E.1 Mikroökonomik VU PF 8 4 1

E.2 Angewandte Mikroökonomik VU PF 4 2 3

E.3 Makroökonomik VU PF 4 2 1

Modul F Einführende Internationale und Öffentliche Ökonomik

8 4

F.1 Internationale Ökonomik VU PF 4 2 4

F.2 Finanzwissenschaft VU PF 4 2 3

Modul G Intermediäre Mikroökonomik 12 6

G.1 Mathematik für Mikroökonomik VU PF 4 2 3

G.2 Produktion und Konsum VU PF 4 2 5

G.3 Unvollkommene Konkurrenz und Wohlfahrt

VU PF 4 2 4

Modul H Intermediäre Makroökonomik 12 6

H.1 Mikrofundierung und Marktgleich-gewicht

VU PF 4 2 3

H.2 Inflation und Konjunktur VU PF 4 2 4

H.3 Geldpolitik und Europäische Wäh-rungsunion

KS PF 4 2 5

Modul I Ökonomik der Umwelt 16 8

I.1 Einführung in die Umweltpolitik VO PF 4 2 2

I.2 Umweltökonomik KS PF 4 2 3

I.3 Ressourcen-und Energieökonomik KS PF 4 2 5

I.4 Empirische Umweltökonomik KS PF 4 2 4

Es ist wahlweise Modul J, Modul K, Modul L, Modul M oder Modul N zu absolvieren.

Modul J Intermediäre Internationale Öko-nomik

(8) (6)

J.1 Internationale Makroökonomik KS GWF (4) (3) 6

J.2 Internationale Mikroökonomik KS GWF (4) (3) 5

Modul K Intermediäre Ökonomik des Öffentlichen Sektors

(8) (5)

K.1 Steuertheorie und -politik KS GWF (4) (2) 5

K.2 Institutionenökonomik KS GWF (4) (3) 6

Modul L Ökonometrie und empirische Wirtschaftsforschung

(8) (4)

L.1 Ökonometrie I KS GWF (4) (2) 5

L.2 Ökonometrie II KS GWF (4) (2) 6

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Volkswirtschaftslehre

Volkswirtschaftslehre

Modul M Wirtschaftspolitik (8) (4)

M.1 Grundlagen der Wirtschaftspolitik KS GWF (4) (2) 6

M.2 Anwendungsgebiete der Wirt-schaftspolitik

KS GWF (4) (2) 5

Modul N Wachstumsökonomik und Geschichte des Ökonomischen Denkens

(8) (5)

N.1 Wachstum und Verteilung KS GWF (4) (2) 5

N.2 Theoriegeschichte KS GWF (4) (3) 6

Modul O Betriebswirtschaftslehre 8 6

O.1 Rechnungswesen I VU PF 2 2 1

O.2 Rechnungswesen II VU PF 2 2 2

O.3 Management nachhaltiger Entwick-lung

VO PF 4 2 5

Modul P Grundzüge der Rechtswissen-schaften

6 4

P.1 Umweltrecht VO PF 3 2 5

Aus den folgenden Lehrveranstaltungen (P.2, P.3) ist eine zu wählen:

P.2 Umweltrecht SE/UE GWF (3) (2) 6

P.3 Bürgerliches Recht für Umweltsy-stemwissenschaften

VU GWF (3) (2) 6

Q Umweltorientiertes Wahlfach 16

Ein umweltorientiertes Wahlfach gem. § 4 (3)

alle GWF 16

R Freie Wahlfächer 12

Freie Wahlfächer alle FWF 12

Modul S Wissenschaftliches Arbeiten 8 2

S.1 Ökonomik der Umwelt PS PF 2 2 6

S.2 Bachelorarbeit 6 6

(2) Voraussetzungen für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen

Modul/Lehrveranstaltungstitel Voraussetzung für den Besuch des Moduls/der Lehrveranstaltung

F.1: Internationale Ökonomik (VU) E.3: Makroökonomik (VU)

F.2: Finanzwissenschaft (VU) E.1: Mikroökonomik (VU)

Modul G: Intermediäre Mikroökonomik E.1: Mikroökonomik (VU)

Modul H: Intermediäre Makroökonomik E.3: Makroökonomik (VU)

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

I.2: Umweltökonomik (KS) I.3: Ressourcen-und Energieökonomik (KS) I.4: Empirische Umweltökonomik (KS)

Jeweils D.2: Einführung in die Volkswirtschaftslehre (VO) und E.2: Mikroökonomik (VU) und E.3: Makroökonomik (VU)

J.1: Internationale Makroökonomik (KS) J.2: Internationale Mikroökonomik (KS)

Jeweils F.1: Internationale Ökonomik (VU)

K.1: Steuertheorie und -politik (KS) K.2: Institutionenökonomik (KS)

Jeweils F.2: Finanzwissenschaft (VU)

L.1: Ökonometrie I (KS) L.2: Ökonometrie II (KS)

Jeweils C.1: Integral-und Differentialrechnung für USW (VU) und C.2: Vektorrechnung für USW (VU) und C.3: Statistik für USW (VO) und C.4: Proseminar zu Statistik für USW (PS)

M.1: Grundlagen der Wirtschaftspolitik (KS) M.2: Anwendungsgebiete der Wirtschaftspo-litik (KS) N.1: Wachstum und Verteilung (KS) N.2: Theoriegeschichte (KS)

Jeweils D.2: Einführung in die Volkswirtschaftslehre (VO) und E.1: Mikroökonomik (VU) und E.3: Makroökonomik (VU)

O.3: Management nachhaltiger Entwicklung (VO)

D.4: Einführung in die Betriebswirtschafts-lehre (VO)

S.1 Ökonomik der Umwelt (PS) I.2: Umweltökonomik oder I.3: Ressourcen-ökonomik oder I.4: Empirische Umweltöko-nomik

Anreizstrukturen und Ressourcennutzung (PS)* * Zu absolvieren, wenn die Bachelorarbeit aus Modul B verfasst wird (siehe § 4 Abs. 5)

E.1: Mikroökonomik (VU) und I.1: Einfüh-rung in die Umweltpolitik (VO)

(3) Umweltorientiertes WahlfachVon den Studierenden ist ein gebundenes umweltorientiertes Wahlfach nach den fol-genden Kriterien zusammenzustellen:

■ Das gebundene Wahlfach umfasst ein ein-heitliches, umweltrelevantes Fach.

■ Es wird durch eine oder mehrere Lehrver-anstaltungen vermittelt, die den Gegenstand dieses Faches vertieft beleuchten.

■ Diese Lehrveranstaltungen können – dem Fach entsprechend – an jeder anerkannten in- und ausländischen Universität absolviert werden.

■ Dem umweltorientierten Wahlfach ist ein eindeutiger Titel zuzuweisen, welcher auch im Bachelorzeugnis anzuführen ist.

■ Über die Zulässigkeit (Titel und Lehr-veranstaltungen) des umweltorientierten Wahlfaches entscheidet der/die Vorsitzende der Curricula-Kommission Umweltsystem-wissenschaften auf Antrag der/des Studie-renden.

Es sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 16 ECTS-Anrechnungspunkten aus einem der im Folgenden genannten Fächer zu absolvieren.

■ Ein USW-Fachschwerpunkt (es ist auch eine weitere Vertiefung im eigenen Fachschwer-punkt möglich)

■ Mathematik und Statistik vertiefend ■ Systemwissenschaften ■ Ein Fach aus umweltrelevanten Gebieten aus gemäß § 54 UG eingerichteten Studien.

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Volkswirtschaftslehre

Volkswirtschaftslehre

(4) Freie WahlfächerWährend der gesamten Dauer des Bachelor-studiums sind frei zu wählende Lehrveranstal-tungen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungs-punkten zu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie aller inlän-dischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen (freie Wahlfächer, § 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) gewählt werden. Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Weiters besteht die Möglichkeit, eine berufso-rientierte Praxis im Rahmen der freien Wahl-fächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12 ECTSAnrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zuständigen studien-rechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu ste-hen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)

Es wird empfohlen, die freien Wahlfächer aus folgenden Bereichen zu wählen:

Fremdsprachen, Kommunikationstechnik, Wissenschaftstheorie, Technikfolgenabschät-zung und Frauen- und Geschlechterforschung. Auf das Kursangebot des Zentrums für Soziale Kompetenz, der Sprachenzentren der Univer-sität Graz sowie des Interuniversitären For-schungszentrums für Technik, Arbeit und Kul-tur (IFZ) wird hingewiesen.

(5) Bachelorarbeita. Im Bachelorstudium ist im Rahmen von

Lehrveranstaltungen eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit zu verfassen (§ 51 Abs. 2 Z 7 und § 80 Abs. 1 UG). Für die Erstellung der Bachelorarbeit wird das sechste Semester des Bachelorstudiums empfohlen.

b. Die Bachelorarbeit wird mit 6 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet.

c. Die Bachelorarbeit ist im Rahmen von Lehr-veranstaltungen abzufassen und kann im

Rahmen der folgenden Lehrveranstaltungen abgefasst werden:

■ Modul B: B.4 Systemwissenschaften 3 (VU)* B.5 Angewandte Systemwissenschaften (PS)*

■ Modul S: S.1 Ökonomik der Umwelt (PS)

*) Wenn die Bachelorarbeit aus Modul B ver-fasst wird, ist anstelle S.1 „Ökonomik der Umwelt“ (PS) die Lehrveranstaltung „Anreiz-strukturen und Ressourcennutzung“ (PS) zu absolvieren (Siehe Curriculum des Bachelor-studium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Betriebswirtschaft, Voraus-setzung gelten gem. § 4 Abs. 2)

In begründeten Fällen kann auf Antrag an den/die Vorsitzende/n der Curricula-Kommission Umweltsystemwissenschaften die Bachelorar-beit auch in einem anderen als dem oben ange-führten Modul bzw. in einer anderen als der oben angeführten Lehrveranstaltung verfasst werden.

d. Die Bachelorarbeit ist zu Beginn der Lehr-veranstaltung bei der Leiterin bzw. dem Leiter der Lehrveranstaltung anzumelden, dabei sind Thema, Umfang, Inhalt und Form festzulegen. Sie orientiert sich in ihrem formalen Aufbau an einer wissen-schaftlichen Publikation. Ihr Thema und Umfang ist so zu wählen, dass die Bear-beitung in Rahmen der Lehrveranstaltung möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch meh-rere Studierende ist möglich, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.

e. Bachelorarbeiten werden von der Leiterin/dem Leiter der Lehrveranstaltung binnen vier Wochen nach Abgabe beurteilt; es ist ein eigenes Zeugnis auszustellen.

(6) Praxis und Auslandsstudiena. Empfohlene PraxisStudierenden wird empfohlen, eine berufso-rientierte Praxis im Rahmen der freien Wahl-fächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht maximal 12 ECTSAnrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zustän-digen studienrechtlichen Organen zu geneh-migen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)

Ziele der Praxis sind:

■ Problemorientiertes Arbeiten im ange-wandten Bereich, Bearbeitung von ange-wandten Aufgaben aus der realen Beruf-spraxis, die nicht nur grundlagen-, sondern insbesondere problemlösungsorientiert sind.

■ Kennenlernen der politisch-rechtlichen, wirtschaftlichen, organisatorischen und psychischen Rahmenbedingungen des Beruf-salltags.

■ Förderung der beruflichen Fähigkeiten auch außerhalb der unmittelbaren Fachkompe-tenz, d.h. insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Planung und Information.

■ Kennenlernen der Möglichkeiten und Gren-zen der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

■ Erleichterung des Einstiegs in das Berufsle-ben.

b. Empfohlene AuslandsstudienStudierenden wird empfohlen im Bachelor-studium ein Auslandsemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere das 4. bis 6. Semester des Studiums in Frage. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstal-tungen werden bei Gleichwertigkeit von der/dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflicht- bzw. gebundenes Wahlfach aner-kannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf § 78 Abs. 5 UG ver-wiesen (Vorausbescheid).

§ 5 Prüfungsordnung1. Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten

Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schrift-lich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen und Orientierungslehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter

(entsprechend § 1 Abs. 3 Z 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Sie werden durch die Beurteilung der konti-nuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem. § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehr-veranstaltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen.

2. Der positive Erfolg von Prüfungen und der Bachelorarbeit wird mit „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3) oder „genü-gend“ (4), der negative Erfolg wird mit „nicht genügend“ (5) beurteilt. Orientie-rungslehrveranstaltungen werden mit „mit Erfolg teilgenommen“/„ohne Erfolg teilge-nommen“ beurteilt.

3. Wiederholung von Prüfungen Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 35 Satzungsteil Studienrechtliche Bestim-mungen geregelt.

4. Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zustän-dige Organ gemäß § 78 Abs. 1 UG und gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienlei-stungen (European Credit Transfer System – ECTS).

§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums1. Dieses Curriculum ist mit 1. Oktober 2009

in Kraft getreten. 2. Die Änderungen des Curriculums treten mit

1. Oktober 2011 in Kraft.

§ 7 Übergangs- bestimmungen1. Studierende, die vor dem In-Kraft-Treten

der ursprünglichen Fassung dieses Curricu-lums (vom 1. Oktober 2003) mit sozial- und wirtschaftswissenschaftlichem Fachschwer-punkt (Volkswirtschaftslehre) ihr Studium als Studium Irregulare oder Individuelles Diplomstudium Umweltsystemwissen-schaften begonnen haben, sind jederzeit

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Volkswirtschaftslehre

Volkswirtschaftslehre

während der Zulassungsfristen berechtigt, sich diesem Curriculum zu unterstellen.

2. Studierende, die vor dem 1. Oktober 2011 das Studium Umweltsystemwissenschaften mit sozial und wirtschaftswissenschaf-tlichem Fachschwerpunkt (Volkswirt-schaftslehre) begonnen haben, sind ebenso jederzeit während der Zulassungsfristen berechtigt, sich diesem Curriculum zu unterstellen.

3. Prüfungen, die im auslaufenden Curriculum abgelegt wurden, sind für das Bachelor-studium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Volkswirtschaftslehre durch das zuständige Organ gemäß § 78 UG und entsprechend der Äquivalenzliste anzu-erkennen.

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Curriculum für das naturwissenschaftliche

Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt

Geographiean der Karl-Franzens-Universität Graz

Die Rechtsgrundlagen des Bachelorstudiums bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz. Der Senat hat am 25.05.2011 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG

das folgende Curriculum für das naturwissenschaftliche Bachelorstudium Umweltsystemwissen-schaften mit Fachschwerpunkt Geographie erlassen.

Gekürzte Fassung Nachfolgendes Curriculum beinhaltet die unserer Meinung nach wichtigsten Kapitel

Das vollständige Curriculum ist abrufbar unter: https://online.uni-graz.at/kfu_online/ wbMitteilungsblaetter.display?pNr=270645

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Geographie

§ 1 Allgemeines(1) Gegenstand des StudiumsDie Bachelorstudien der Umweltsystemwis-senschaften (USW) verstehen sich als Einheit mit einem gemeinsamen interdisziplinären und systemwissenschaftlichen Überbau sowie ent-weder naturwissenschaftlicher oder sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung.

In Hinblick auf das Ausbildungsziel, die Gestaltung des Studiums und seine Entstehung durch einen Wachstumsprozess, der weitge-hend von Studierenden und engagierten Leh-renden getragen wurde, nehmen die Studien der Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz (KFUG) im deut-schen Sprachraum eine Sonderstellung ein.

Die umweltsystemwissenschaftlichen Studien an der KFUG sind in mehreren Fachschwer-punkten eingerichtet und aufeinander abge-stimmt. Jeder Fachschwerpunkt trägt als soli-des Fundament eine Grundausbildung in den jeweiligen Fachbereichen. Die Studierenden legen sich auf eines der umweltsystemwissen-schaftlichen Studien fest und werden mit dieser Wahl zu Fachexpertinnen und Fachexperten im jeweiligen Fachschwerpunkt ausgebildet. Diese Kenntnisse werden in weiterer Folge insbe-sondere in interdisziplinären Teams praktisch genutzt.

Den Überbau zum jeweiligen Fachschwerpunkt bilden:

(a) Interdisziplinarität und Mensch-Umwelt-SystemeDie Studierenden erwerben im umweltorien-tierten Wahlfach neben den Kenntnissen im Fachschwerpunkt Kenntnisse in einer weiteren Disziplin. In fächerübergreifenden, problemo-rientierten Interdisziplinären Praktika arbeiten sie mit Kolleginnen und Kollegen anderer umweltsystemwissenschaftlicher Studien (und damit Fachschwerpunkte) zusammen, lernen die Vielschichtigkeit von Problemstellungen kennen, analysieren und erarbeiten adäquate Lösungsvorschläge. Von Beginn an lernen Studierende durch spezielle Mensch-Umwelt-

Lehrveranstaltungen die Komplexität dieser Systeme kennen.

(b) System- und FormalwissenschaftenDie Studierenden werden mit den formal-wissenschaftlichen Ansätzen zur Behand-lung komplexer Systeme vertraut. Ansätze dazu werden aus verschiedenen Bereichen der Systemwissenschaften und der Mathematik angeboten. Die Studierenden gewinnen dabei Verständnis für Organisation und Verhalten komplexer Systeme.

(c) EigenverantwortlichkeitDurch die modulare Gestaltung des Studi-ums sind die Studierenden gefordert, das Stu-dium gemäß ihren Interessen und Fähigkeiten zusammenzustellen. Sie treffen von Anfang an eigenverantwortlich Entscheidungen über den Verlauf ihres Studiums und lernen ihre persön-lichen Fähigkeiten und Interessen einzuschät-zen und auszubauen.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen(a) Die Bachelorstudien der Umweltsy-stemwissenschaftenUmweltveränderungen von lokaler bis globaler Natur sind zunehmend mit dem Handeln des Menschen verbunden. Die daraus entstehen-den Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Verringerung von Gefährdungen und der Verbesserung von Lebensbedingungen verlangen interdisziplinäre Ansätze. Naturwissenschaftliche, technische, wirtschaftliche, gesellschaftliche, rechtswissen-schaftliche sowie philosophische und allgemein geisteswissenschaftliche Aspekte müssen koor-diniert zum Einsatz gebracht werden, um damit nichtlinearen und stark vernetzten Zusammen-hängen in Umweltsystemen näher zu kommen.

Die Grundidee der Studien Umweltsystemwis-senschaften in Graz ist es, aufbauend auf einer fundierten fachspezifischen Ausbildung die Grundlagen und Methoden weiterer Diszipli-nen zu erlernen und Verbindungen zwischen diesen herzustellen. Es geht dabei nicht nur um die Analyse der einzelnen Elemente eines

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Systems, sondern insbesondere um die Vernet-zung dieser Elemente untereinander und um Verständnis für die Dynamik und Komplexität von Umwelt, und Gesellschaft.

Absolventinnen und Absolventen der Bache-lorstudien der Umweltsystemwissenschaften zeichnen sich dazu durch folgende Qualifikati-onsmerkmale aus:

■ Kenntnis und eigenständiger Einsatz des fundierten Problemlösungsrepertoires ihres Fachschwerpunktes,

■ Tiefgreifendes Verständnis von Mensch-Umwelt-Systemen,

■ Problem- und lösungsorientierte Denkweise mit der Fähigkeit zur Vernetzung unter-schiedlicher Sichtweisen und Lösungsan-sätze,

■ Anwendung von systemwissenschaftlichen Arbeitsmethoden,

■ Beschreibung, Analyse und Lösen komplexer Problem- und Fragestellungen,

■ Fähigkeit zur Kommunikation in interdiszi-plinären Teams,

■ Fähigkeit zur raschen Einarbeitung in viel-schichtige Problembereiche auch außerhalb des eigenen Fachbereichs,

■ Selbstverantwortung und Kreativität.

(b) Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt GeographieDas Erfahrungsobjekt der Geographie ist die Geosphäre als Berührungs- und Interaktions-raum von Lithosphäre, Hydrosphäre, Atmo-sphäre und als Lebensraum, insbesondere des Menschen im Hinblick auf Wirtschaft, Gesell-schaft und Ökologie. Das Erkenntnisobjekt ist das dynamische System der Mensch-Umwelt-Beziehungen, das sich aus der komplexen wechselseitigen Abhängigkeit und Wirkung der genannten Komponenten ergibt.

Die Aufgaben und Ziele der Geographie als Wissenschaft sind demnach die Strukturen und Zusammenhänge dieses komplexen Systems zu beschreiben, zu erklären und zu gestalten, spe-ziell im Sinne

■ der räumlichen Differenzierung der Erdo-berfläche und der sich daraus ergebenden Gliederung in räumliche Einheiten,

■ des Naturhaushaltes im genannten System, ■ der menschlichen Nutzungen und Aktivi-täten im genannten System,

■ und insbesondere im Sinne der Wechselwir-kungen menschlicher Aktivitäten mit dem Naturraum.

Das Bachelorstudium Umweltsystemwissen-schaften mit Fachschwerpunkt Geographie vermittelt die Qualifikation zur Erfassung, Analyse, Erklärung, Bewertung und Gestal-tung räumlich wirksamer Phänomene hinsicht-lich ihrer Ursachen, Prozesse, Strukturen und zukünftigen Entwicklungen. Absolventinnen und Absolventen sind zur verantwortungs-bewussten, zielgerichteten und kalkulierten Beeinflussung und Steuerung der genannten Phänomene in einem anwendungsorientiert-transdisziplinären Umfeld befähigt. Die Quali-fikation dazu ergibt sich aus der interdiszipli-när und fachlich breit angelegten Ausbildung mit integrativer Fachkompetenz einschließlich der Geographischen Technologien bei gleich-zeitiger Schwerpunktsetzung entweder in Physischer oder Humangeographie sowie der Förderung persönlicher und sozialer Kompe-tenzen.

Ergänzend zu den unter (a) genannten Kom-petenzen, zeichnen sich die Absolventinnen und Absolventen des naturwissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissen-schaften mit Fachschwerpunkt Geographie durch folgende Qualifikationen und Kompe-tenzen aus:

■ Natürliche Umwelt: Studierende besitzen nach Absolvierung des Studiums Kenntnisse und Fertigkeiten in den Teilbereichen der Physischen Geographie (wie Klimatologie, Hydrologie, Glaziologie, Geomorphologie, Pedologie, Geoökologie, Vegetationsgeogra-phie) und sind in der Lage diese integrativ vernetzend anzuwenden.

■ Vom Menschen gestaltete Umwelt: Studie-rende besitzen nach Absolvierung des Stu-diums Kenntnisse und Fertigkeiten in den

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Geographie

Teilbereichen der Humangeographie (Raum-forschung und Regionalentwicklung mit spe-zieller Orientierung auf nationale und inter-nationale Wirtschaftsräume, Agrar-, Indus-trie-, Tourismus- und Verkehrsgeographie) und sind in der Lage Lösungsmöglichkeiten von Entwicklungsproblemen ländlicher und städtischer Regionen zu formulieren.

■ Mensch-Umwelt-Beziehungen: Studierende verstehen nach Absolvierung des Studiums die Wechselwirkung zwischen den Prozessen und der Ausstattung des Naturraums auf der einen und der menschlichen Lebens- und Wirtschaftsweise auf der anderen Seite. Sie sind in der Lage, den Globalen Wandel (ins-besondere die Bereiche Umweltschutz und Ressourcenmanagement, Nutzungskonflikte, Naturgefahrenprävention und Klimafolgen) als geographische Herausforderung zu iden-tifizieren und interdisziplinäre Fragestel-lungen integrativ zu bearbeiten.

■ Spezielle Methoden und Techniken: Stu-dierende besitzen nach Absolvierung des Studiums Kenntnisse in den Bereichen Geo-graphische Informationssysteme, Geogra-phische Fernerkundung, Kartographie und kartenverwandte Darstellungen, Geostatistik und die Fertigkeiten zu deren Anwendung in einem integrativen Kontext.

■ Sonstige Schlüsselqualifikationen: Stu-dierende besitzen nach Absolvierung des Studiums Grundwissen über raumrele-vante Rechtsstrukturen sowie Fertigkeiten zur Anwendung natur bzw. sozialwissen-schaftlicher Methoden, Kommunikations-, Moderations- und Präsentationstechniken, projektorientierte Mediation, Organisation, Konfliktmanagement und Medienkompetenz.

(3) Bedarf und Relevanz des Stu-diums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt(a) Die Bachelorstudien der Umweltsy-stemwissenschaftenAbsolventinnen und Absolventen der Bachelor-studien der Umweltsystemwissenschaften fin-den ein breites Feld beruflicher Möglichkeiten vor bzw. schaffen sich selbst neue Bereiche.

Der Einsatzbereich wird dabei deutlich vom gewählten Fachschwerpunkt bestimmt. Darü-ber hinaus sind Absolventinnen und Absol-venten mit Grundkenntnissen in weiteren Dis-ziplinen neben ihrem Fachschwerpunkt und mit ihrem system- und formalwissenschaft-lichen Methodenrepertoire besonders für die Arbeit in interdisziplinären Teams an der Naht-stelle zwischen verschiedensten Fachbereichen qualifiziert. Auf dem Arbeitsmarkt wird dieser ausgeprägte „Überbau“ geschätzt und stark als Zusatzkompetenz zur Fachschwerpunktausbil-dung nachgefragt. Speziell die Fähigkeiten des schnellen Einarbeitens in neue Problemstel-lungen sowie systemisches Verständnis für die Komplexität großer Projekte und Arbeitsgrup-pen bereiten die Absolventinnen und Absol-venten der Bachelorstudien der Umweltsy-stemwissenschaften bestens für ihre zukünftige berufliche Tätigkeit vor.

Folgende Betätigungsfelder sind die typischen Arbeitsbereiche der Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umwelt-systemwissenschaften, da sie optimal auf fol-gende Aufgaben vorbereitet sind:

■ Mitarbeit in umweltbezogener Forschung, ■ Beratung und Betreuung von Umweltschutz-einrichtungen,

■ Projektmanagement, ■ Entwicklung umweltschonender Produkte und Dienstleistungen,

■ Tätigkeit in umweltrelevanten Bereichen des öffentlichen Sektors,

■ Beratung und Führung im Umweltmanage-ment von Unternehmen, die besonderer Sorgfaltspflicht in ökologischer Hinsicht unterliegen.

(b) Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt GeographieSpezielle Beschäftigungsfelder des naturwis-senschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsy-stemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geo-graphie orientieren sich zunächst an jenen der Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-studiums Geographie.

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Absolventinnen und Absolventen des Studi-ums der Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geographie sind durch ihre interdisziplinäre und systemwissenschaftliche Ausbildung zusätzlich in der Lage, in folgenden Bereichen im öffentlichen Dienst, in Industrie und in der Privatwirtschaft tätig zu werden:

■ Spezifische Tätigkeitsfelder: Umwelt, Naturschutz, Schutzgebiete; Risiko-vorhersage und -management, Prävention, Prospektion, Prognose; Software- und Daten-bankentwicklung; Ver- und Entsorgungs-wirtschaft, Stadt- und Kommunalmarketing; Regionalentwicklung; Tourismus (Forschung, Planung, Management); Entwicklungslän-der (Forschung, Kooperation, Verwaltung, Management, Entwicklungshilfe)

■ Planerische Tätigkeiten Regionalplanung; Stadt-, Orts-, Kommunal-planung; Standortplanung; Vertriebsplanung; Verkehrsplanung

■ Technologiebezogene Tätigkeiten Kartographische Informationssysteme; Geo-graphische Informatik; Geographische Fer-nerkundung

■ Verwaltungs-, Management- und Entschei-dungstätigkeiten Fachbibliotheken; Öffentliche Verwaltung; Ämter mit raumwirksamen Entscheidungs-kompetenzen

■ Sonstige Tätigkeitsfelder (Auswahl) Erwachsenenbildung; Umweltbildung; Fach-beratung in Medien; Fachjournalismus; Fachberatung in Bereichen wie Tourismus, Arbeitsmarkt und Politik, EU-Fragen, Demo-graphie, Demoskopie; Marktforschung; Wis-senschaftliche Reiseplanung und -leitung; Freiberufliche selbständige Tätigkeit; Private Planungs- und Ziviltechnikbüros, Büro- und Arbeitsgemeinschaften; Öffentliche und private Einrichtungen für Umwelt- und Landschaftsplanung, Natur- und Kulturland-schaftsgestaltung; Öffentliche und private Einrichtungen mit Fachplanungscharakter (Standortplanung, Raumbewertung, Verkehr, Tourismus, Landwirtschaft, Stadtentwick-lung, Raum- und Umweltverträglichkeit); Städte und Kommunen (Planung, Marketing,

regionale Kooperationen, Gemeindezusam-menschlüsse); Öffentliche und private Ein-richtungen für Information und Dokumenta-tion (Medien, Museen, Bibliotheken, Reise-veranstalter, PR-Institutionen); Institutionen der Erwachsenenbildung und des tertiären Bildungsweges.

§ 2 Allgemeine Bestim-mungen(1) Zuteilung von ECTS-Anrech-nungspunktenAllen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunk-ten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspen-sums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrech-nungspunkte zugeteilt werden (§ 51 Abs. 2 Z 26 UG, § 12 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen), wodurch ein ECTS-Anrech-nungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten.

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Geographie

(2) Dauer und Gliederung des StudiumsDas Bachelorstudium mit einem Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst sechs Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:

PF/GWF/FWF ECTS

Modul A: Interdisziplinäres Modul PF 19

Modul B: Systemwissenschaften PF 14

Modul C: Mathematik und Statistik PF 15

Modul D: Geographische Studieneingangsphase PF 16

Modul E: Basiskompetenzen in der Geographie PF 10

Modul F: Vertiefungsmodul Physische Geographie PF 9

Modul G: Vertiefungsmodul Humangeographie PF 9

Modul H: Vertiefungsmodul Geotechnologien PF 18

Es ist wahlweise Modul I oder Modul J zu absolvieren

Modul I:Schwerpunktmodul Physische Geographie (Wahlmodul) GWF (13)

Modul J: Schwerpunktmodul Humangeographie (Wahlmodul) GWF (13)

Modul K: Schwerpunktmodul Geotechnologien PF 6

Modul L: Integrative Geographie: Mensch-Umwelt-Beziehungen PF 13

M Umweltorientiertes Wahlfach GWF 16

N Freie Wahlfächer FWF 12

O Bachelorarbeit 10

PF = Pflichtfach, GWF = Gebundenes Wahlfach, FWF = Freies Wahlfach

(3) Studieneingangs- und Orien-tierungsphasea. Die Studieneingangs- und Orientierungs-phase des Bachelorstudiums Umweltsystem-wissenschaften mit Fachschwerpunkt Geogra-phie enthält gemäß § 66 UG einführende und orientierende Lehrveranstaltungen des ersten Semesters im Umfang von 9 ECTS-Anrech-

nungspunkten. Sie beinhaltet einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums sowie dessen weiteren Verlauf und soll als Ent-scheidungsgrundlage für die persönliche Beur-teilung der Studienwahl dienen.

Folgende Lehrveranstaltungen sind der Studi-eneingangs- und Orientierungsphase zugeord-net:

Lehrveranstaltungstitel Typ ECTS KStd. Sem.

Orientierungslehrveranstaltung USW OL 1 1 1

Systemwissenschaften 1 VO 2 2 1

Einführung in die Physische Geographie 1 VO 3 2 1

Einführung in die Humangeographie 1 VO 3 2 1

Summe 9 7

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

b. Neben den Lehrveranstaltungen, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugerechnet werden, können weitere Lehrver-anstaltungen in einem Umfang von 51 ECTS-Anrechnungspunkten gemäß den im Curri-culum genannten Anmeldevoraussetzungen absolviert werden, insgesamt (inkl. STEOP) nicht mehr als 60 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon unberührt sind die freien Wahlfächer.

c. Die positive Absolvierung aller Lehrveran-staltungen der STEOP gemäß lit. a berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstal-tungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor-arbeit gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen. Davon unberührt sind Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus lit. b und die freien Wahlfächer.

(4) BasismodulDas Basismodul umfasst insgesamt 32 ECTS-Anrechnungspunkte und besteht aus den obligatorisch zu absolvierenden Anteilen und einem fakultativen Anteil im Rahmen der freien Wahlfächer (6 ECTS Anrechnungspunkte). Bei Absolvierung aller Teile des Basismoduls kann ein Zertifikat erlangt werden. Das Basismodul besteht aus folgenden Teilen:

a. Fachspezifisches Basismodul Geogra-phie des naturwissenschaftlichen Bache-lorstudiumsUmweltsystemwissenschaften mit Fachschwer-punkt Geographie (20 ECTS-Anrechnungs-punkte):

Gliederung Lehrveranstaltungstitel LV-Typ ECTS

D.1 Orientierungslehrveranstaltung Geographie OL 1

D.2 Einführung in die Physische Geographie 1 VO 3

D.3 Einführung in die Physische Geographie 2 VO 3

D.4 Einführung in die Humangeographie 1 VO 3

D.5 Einführung in die Humangeographie 2 VO 3

D.6 Wissenschaftliches Arbeiten in der Geographie VU 3

E.1 Einführung in die Geotechnologien VO 3

E.4 Zwei eintägige Exkursionen EX 1

b. Basismodul der Umweltsystemwissenschaften (6 ECTS-Anrechnungspunkte):

Gliederung Lehrveranstaltungstitel LV-Typ ECTS

A.1 Orientierungslehrveranstaltung USW OL 1

A.2 Mensch und Umwelt: Geosphäre VO 3

B.1 Systemwissenschaften 1 VO 2

c. Universitätsweites Basismodul (FWF) (6 ECTS-Anrechnungspunkte):Es wird empfohlen, das universitätsweite Basis-modul zu Beginn des Studiums im Rahmen der freien Wahlfächer zu absolvieren. Das univer-sitätsweite Basismodul ist als Einstiegs- und Orientierungshilfe für das Studium gedacht.

Die Studierenden sollen nach Absolvierung des universitätsweiten Basismoduls in der Lage sein: den interdisziplinären Charakter von Uni-versitätsstudien zu verstehen, über das eigene Studium hinauszublicken, unterschiedliche Standpunkte und Perspektiven zu erkennen sowie sich aktuelles, gesellschaftsrelevantes Wissen anzueignen und kritisch zu reflektie-

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Geographie

ren. Weitere Informationen zum Basismodul finden sich auf www.uni-graz.at/basismodul.

(5) Akademischer GradAn die Absolventinnen und Absolventen des naturwissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwer-punkt Geographie wird der akademische Grad „Bachelor of Science“, abgekürzt „BSc“, verlie-hen.

(6) LehrveranstaltungstypenIm Curriculum werden folgende Lehrveranstal-tungstypen angeboten:

a. Vorlesungen (VO): Lehrveranstaltungen, bei denen die Wis-sensvermittlung durch Vortrag der Leh-renden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und münd-lich stattfinden kann.

b. Orientierungslehrveranstaltungen (OL): Lehrveranstaltungen zur Einführung in das Studium. Sie dienen als Informationsmög-lichkeit und sollen einen Überblick über das Studium vermitteln.

c. Proseminare (PS): Vorstufen zu Seminaren. Sie haben Grund-kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzufüh-ren und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Diskussionen und Fallerör-terungen zu behandeln.

d. Übungen (UE): Übungen haben den praktisch-beruflichen Zielen der Studien zu entsprechen und kon-krete Aufgaben zu lösen.

e. Seminare (SE): Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.

f. Arbeitsgemeinschaften (AG): Arbeitsgemeinschaften dienen der gemein-samen Bearbeitung konkreter Fragestel-lungen, Methoden und Techniken der

Forschung sowie der Einführung in die wissenschaftliche Zusammenarbeit in klei-nen Gruppen.

g. Praktika (PK): Praktika haben die Berufsvorbildung oder wissenschaftliche Ausbildung sinnvoll zu ergänzen. Besteht an der Universität keine Möglichkeit Praktika durchzuführen, so haben die Studierenden ihr Praktikum bei Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, in Instituten, Anstalten oder Betrieben, deren Einrichtungen hierfür geeignet sind, abzu-leisten.

h. Exkursionen (EX): Exkursionen tragen zur Veranschaulichung und Vertiefung des Unterrichts bei.

i. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU): Bei diesen sind im unmittelbaren Zusam-menhang mit einer Lehrtätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 3 lit a Satzungsteil Studi-enrechtliche Bestimmungen, den praktisch-beruflichen Zielen der Bachelorstudien entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösung zu behandeln.

Alle unter c. bis i. genannten Lehrveranstal-tungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

(7) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungena. Aus pädagogisch-didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wird die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrver-anstaltungstypen der Module A, B, C und K wie folgt beschränkt:

Vorlesung (VO) keine Beschrän-

kung

Orientierungslehrveranstaltung (OL)

keine Beschrän-

kung

Proseminar (PS) 30

Übung (UE) 40

Arbeitsgemeinschaft (AG) 20

Vorlesung mit Übung (VU) 60

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Wenn ein ausreichendes Angebot an Parallel-Lehrveranstaltungen aus logistischen Gründen nicht möglich ist, und die festgelegte Höchst-zahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach folgenden Kriterien:

1. Die Lehrveranstaltung ist für die/den Studierende/n verpflichtend im Curriculum vorgeschrieben. Dabei gilt Pflichtfach vor gebundenem Wahlfach vor freiem Wahlfach.

2. Die Summe der im betreffenden Studium positiv absolvierten Lehrveranstaltungen (Gesamt ECTS-Anrechnungspunkte)

3. Das Datum (Priorität früheres Datum) der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung.

4. Studierende, welche bereits einmal zurück-gestellt wurden oder die Lehrveranstaltung wiederholen müssen, sind bei der nächsten Abhaltung der Lehrveranstaltung bevorzugt aufzunehmen.

5. Die Note der Prüfung- bzw. der Noten-durchschnitt der Prüfungen (gewichtet nach ECTSAnrechnungspunkten) – über die Lehrveranstaltung(en) der Teilnahmevo-raussetzung

6. Studierende, für die solche Lehrveran-staltungen zur Erfüllung des Curriculums nicht notwendig sind, werden lediglich nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt; die Aufnahme in eine eigene Ersatzliste ist möglich. Es gelten sinngemäß die obigen Bestimmungen.

b. Für alle anderen, nicht unter lit. a. geregel-ten Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teil-nehmendenzahl gelten jene Regelungen, die in den entsprechenden fachspezifischen Curricula vorgesehen sind.c. Für Studierende in internationalen Aus-tausch-Programmen und für Studierende ande-rer Curricula der Karl-Franzens-Universität Graz sowie für Studierende in besonderen

Notlagen sind Plätze im Ausmaß von zehn Pro-zent der verfügbaren Plätze bis zum Beginn der Lehrveranstaltung freizuhalten.

§ 3 Lehr- und LernformenZuzüglich zu den regulären Lehr- und Lern-formen können Blocklehrveranstaltungen – z.B. Sommer oder Winterschulen, Intensivpro-gramme – nach Genehmigung durch das stu-dienrechtliche Organ für die Absolvierung des Studiums herangezogen werden. (gem. § 5 Abs. 1 Z 15 und Abs. 2 Satzungsteil Studienrecht-liche Bestimmungen)

Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstal-tungen sind berechtigt, ihre Lehrveranstal-tungen in einer Fremdsprache abzuhalten und deren Inhalt zu prüfen, wenn die Studiende-kanin/der Studiendekan zustimmt. Die Stu-dierenden sind überdies berechtigt, Arbeiten, wie beispielsweise die Bachelorarbeit, in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die Betreue-rin/der Betreuer zustimmt.

§ 4 Aufbau und Gliederung des Studiums(1) Module und LehrveranstaltungenDas sechssemestrige Bachelorstudium umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von ins-gesamt 180 ECTS-Anrechnungspunkten. Das Studium ist modular strukturiert. Die Lehrver-anstaltungen sind im Folgenden mit Titel, Typ, ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontakt-stunden (KStd.) und der empfohlenen Seme-sterzuordnung (Sem.) genannt. In den Spalten Pflichtfach (PF) bzw. gebundenes Wahlfach (GWF) ist gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflicht- oder ein gebundenes Wahlfach handelt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entspre-chend der Vorgaben auszuwählen.

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Geographie

LV-Typ

PF/GWF/ FWF

ECTS KStd. empf. Sem.

Modul A Interdisziplinäres Modul 19 13

A.1 Orientierungslehrveranstaltung USW OL PF 1 1 1

A.2 Mensch und Umwelt: Geosphäre VO PF 3 2 1

A.3 Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme

VO PF 3 2 2

A.4 Mensch und Umwelt: Anthroposphäre VO PF 3 2 3

A.5 Interdisziplinäre Arbeitsmethoden VO PF 3 2 3

A.6 Interdisziplinäres Praktikum (Bache-lor)

AG PF 6 4 6

Modul B Systemwissenschaften 14 10

B.1 Systemwissenschaften 1 VO PF 2 2 1

B.2 Systemwissenschaften 2 VO PF 3 2 2

B.3 Übung zu Systemwissenschaften UE PF 3 2 2

B.4 Systemwissenschaften 3 VU PF 3 2 3

B.5 Angewandte Systemwissenschaften PS PF 3 2 4

Modul C Mathematik und Statistik 15 10

C.1 Integral-und Differentialrechnung für USW

VU PF 6 4 1

C.2 Vektorrechnung für USW VU PF 4 3 2

C.3 Statistik für USW VO PF 3 2 3

C.4 Proseminar zu Statistik für USW PS PF 2 1 3

Modul D Geographische Studieneingangsphase 16 11

D.1 Orientierungslehrveranstaltung Geo-graphie

OL PF 1 1 1

D.2 Einführung in die Physische Geogra-phie 1

VO PF 3 2 1

D.3 Einführung in die Physische Geogra-phie 2

VO PF 3 2 1

D.4 Einführung in die Humangeographie 1 VO PF 3 2 1

D.5 Einführung in die Humangeographie 2 VO PF 3 2 1

D.6 Wissenschaftliches Arbeiten in der VU PF 3 2 1

Modul E Basiskompetenzen in der Geographie 10 7

E.1 Einführung in die Geotechnologien VO PF 3 2 1

E.2 Räumlich-statistische Analyse und Visualisierung 2

VU PF 3 2 4

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

E.3 Räumlich-statistische Analyse und Visualisierung 3

VU PF 3 2 5

E.4 Zwei eintägige Exkursionen(je 0,5 ECTS-Anrechnungspunkte)

EX PF 1 1 2

Modul F Vertiefungsmodul Physische Geographie

9 6

F.1 Proseminar Physische Geographie PS PF 3 2 2

F.2 Praktikum Physische Geographie PK PF 3 2 3

F.3 Vorlesung zur Physischen Geographie VO GWF 3 2 4

Modul G Vertiefungsmodul Humangeographie 9 6

G.1 Proseminar Humangeographie PS PF 3 2 2

G.2 Praktikum Humangeographie PK PF 3 2 3

G.3 Vorlesung zur Humangeographie VO GWF 3 2 4

Modul H Vertiefungsmodul Geotechnologien 18 12

H.1 Grundlagen der Geographischen Fernerkundung

VO PF 3 2 2

H.2 Grundlagen Geographischer Informationssysteme

VO PF 3 2 2

H.3 Grundlagen der Kartographie VO PF 3 2 2

H.4 Geographische Fernerkundung VU PF 3 2 3

H.5 Geographische Informationssysteme VU PF 3 2 3

H.6 Digitale Kartographie VU PF 3 2 3

Es ist wahlweise Modul I oder Modul J zu absolvieren

Modul I Schwerpunktmodul Physische Geo-graphie (Hydrologie, Klimatologie, Geomorphologie)

13 8

I.1 Drei Vorlesungen aus Hydrologie, Klimatologie, Geomorphologie (je 3 ECTS-Anrechnungspunkte)

VO GWF 9 6 5, 6

I.2 Seminar Physische Geographie SE GWF 4 2 5

Modul J Schwerpunktmodul Humangeogra-phie (Raumforschung, Regionalent-wicklung, Tourismus, Internationale Wirtschafts-und Kulturräume)

13 8

J.1 Drei Vorlesungen aus Raumforschung, Regionalentwicklung, Tourismus, Internationale Wirtschafts-und Kul-turräume (je 3 ECTS-Anrechnungs-punkte)

VO GWF 9 6 5, 6

J.2 Seminar Humangeographie SE GWF 4 2 5

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Geographie

Modul K Schwerpunktmodul Geotechnologien 6 4

Aus den folgenden drei Schwerpunkten (K.1, K.2, K.3) ist einer zu wählen:

K.1 Geographische Fernerkundung (Lehr-veranstaltungen jeweils mit 1,5 oder 3 ECTS-Anrechnungspunkten)

VO/VU/ PK/SE

GWF 6 4 4, 5

K.2 Geographische Informationssysteme (Lehrveranstaltungen jeweils mit 1,5 oder 3 ECTS-Anrechnungspunkten)

VO/VU/ PK/SE

GWF 6 4 4, 5

K.3 Digitale Kartographie (Lehrveranstal-tungen jeweils mit 1,5 oder 3 ECTS-Anrechnungspunkten)

VO/VU/ PK/SE

GWF 6 4 4, 5

Modul L Integrative Geographie: Mensch-Umwelt-Beziehungen

13 8

L.1 Seminar zur Integrativen Geographie SE PF 4 2 6

L.2 Exkursionen EX PF 3 2 5

L.3 Fachenglisch VU PF 3 2 6

Aus den folgenden Lehrveranstaltungen (L.4, L.5) ist eine zu wählen:

L.4 Mensch-Umwelt-Beziehungen VO GWF 3 2 5

L.5 Globaler Wandel VO GWF 3 2 5

M Umweltorientiertes Wahlfach 16

Ein umweltorientiertes Wahlfach gem. § 4 (3)

alle GWF 16

N Freie Wahlfächer 12

Freie Wahlfächer alle FWF 12

O Bachelorarbeit 10

Bachelorarbeit 10 6

(2) Voraussetzungen für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen

Modul/Lehrveranstaltungstitel Voraussetzung für den Besuch des Moduls/der Lehrveranstaltung

F.1: Proseminar Physische Geographie (PS) D.2: Einführung in die Physische Geographie 1 (VO) und D.3: Einführung in die Physische Geographie 2 (VO)

F.2: Praktikum Physische Geographie (PK) D.2: Einführung in die Physische Geographie 1 (VO) und D.3: Einführung in die Physische Geographie 2 (VO)

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

G.1: Proseminar Humangeographie (PS) D.4: Einführung in die Humangeographie 1 (VO) und D.5: Einführung in die Humangeo-graphie 2 (VO)

G.2: Praktikum Humangeographie (PK) D.4: Einführung in die Humangeographie 1 (VO) und D.5: Einführung in die Humangeo-graphie 2 (VO)

H.4: Geographische Fernerkundung (VU) E.1: Einführung in die Geotechnologien (VO) und H.1: Grundlagen der Geographischen Fernerkundung (VO)

H.5: Geographische Informationssysteme (VU)

E.1: Einführung in die Geotechnologien (VO) und H.2: Grundlagen Geographischer Infor-mationssysteme (VO)

H.6: Digitale Kartographie (VU) E.1: Einführung in die Geotechnologien (VO) und H.3: Grundlagen der Kartographie (VO)

I.2: Seminar Physische Geographie (SE) Modul D: Geographische Studieneingangs-phase und F.1: Proseminar Physische Geogra-phie (PS)

J.2: Seminar Humangeographie (SE) Modul D. Geographische Studieneingangs-phase und G.1: Proseminar Humangeographie (PS)

K.1: Geographische Fernerkundung (VO/VU/PK/SE)

E.1: Einführung in die Geotechnologien (VO) und H.1: Grundlagen der Geographischen Fernerkundung (VO) und H.4: Geographische Fernerkundung (VU)

K.2: Geographische Informationssysteme (VO/VU/PK/SE)

E.1: Einführung in die Geotechnologien (VO) und H.2: Grundlagen Geographischer Infor-mationssysteme (VO) und H.5: Geographische Informationssysteme (VU)

K.3: Digitale Kartographie (VO/VU/PK/SE) E.1: Einführung in die Geotechnologien (VO) und H.3: Grundlagen der Kartographie (VO) und H.6: Digitale Kartographie (VU)

L.1: Seminar zur Integrativen Geographie (SE) Modul D: Geographische Studieneingangs-phase und F.1: Proseminar Physische Geogra-phie (PS) und G.1: Proseminar Humangeogra-phie (PS)

(3) Umweltorientiertes WahlfachVon den Studierenden ist ein gebundenes umweltorientiertes Wahlfach nach den fol-genden Kriterien zusammenzustellen:

■ Das gebundene Wahlfach umfasst ein ein-heitliches, umweltrelevantes Fach.

■ Es wird durch eine oder mehrere Lehrver-

anstaltungen vermittelt, die den Gegenstand dieses Faches vertieft beleuchten.

■ Diese Lehrveranstaltungen können – dem Fach entsprechend – an jeder anerkannten in- und ausländischen Universität absolviert werden.

■ Dem umweltorientierten Wahlfach ist ein

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Geographie

eindeutiger Titel zuzuweisen, welcher auch im Bachelorzeugnis anzuführen ist.

■ Über die Zulässigkeit (Titel und Lehr-veranstaltungen) des umweltorientierten Wahlfaches entscheidet der/die Vorsitzende der Curricula-Kommission Umweltsystem-wissenschaften auf Antrag der/des Studie-renden.

Es sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 16 ECTS-Anrechnungspunkten aus einem der im Folgenden genannten Fächer zu absolvieren.

■ Ein USW-Fachschwerpunkt (es ist auch eine weitere Vertiefung im eigenen Fachschwer-punkt möglich)

■ Mathematik und Statistik vertiefend ■ Systemwissenschaften ■ Ein Fach aus umweltrelevanten Gebieten aus gemäß § 54 UG eingerichteten Studien.

(4) Freie WahlfächerWährend der gesamten Dauer des Bachelor-studiums sind frei zu wählende Lehrveranstal-tungen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungs-punkten zu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie aller inlän-dischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen (freie Wahlfächer, § 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) gewählt werden. Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Weiters besteht die Möglichkeit, eine berufso-rientierte Praxis im Rahmen der freien Wahl-fächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12 ECTSAnrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zuständigen studien-rechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu ste-hen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)

Es wird empfohlen, die freien Wahlfächer aus folgenden Bereichen zu wählen: Fremd-sprachen, Kommunikationstechnik, Wissen-schaftstheorie, Technikfolgenabschätzung und

Frauen- und Geschlechterforschung. Auf das Kursangebot des Zentrums für Soziale Kom-petenz, der Sprachenzentren der Universität Graz sowie des Interuniversitären Forschungs-zentrums für Technik, Arbeit und Kultur (IFZ) wird hingewiesen.

(5) Bachelorarbeita. Im Bachelorstudium ist im Rahmen von

Lehrveranstaltungen eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit zu verfassen (§ 51 Abs. 2 Z 7 und § 80 Abs. 1 UG). Für die Erstellung der Bachelorarbeit wird das sechste Semester des Bachelorstudiums empfohlen.

b. Die Bachelorarbeit wird mit 10 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet.

c. Die Bachelorarbeit ist im Rahmen von Lehr-veranstaltungen abzufassen und kann im Rahmen der folgenden Lehrveranstaltungen bzw. Modulen abgefasst werden:

■ Modul B: B.4 Systemwissenschaften 3 (VU) B.5 Angewandte Systemwissenschaften (PS)

■ Modul I: Schwerpunktmodul Physische Geographie

■ Modul J: Schwerpunktmodul Humangeographie

■ Modul K: Schwerpunktmodul Geotechnologien

■ Modul L: Integrative Geographie: Mensch-Umwelt- Beziehungen

In begründeten Fällen kann auf Antrag an den/die Vorsitzende/n der Curricula-Kommission Umweltsystemwissenschaften die Bachelorar-beit auch in einem anderen als dem oben ange-führten Modul bzw. in einer anderen als der oben angeführten Lehrveranstaltung verfasst werden.

d. Die Bachelorarbeit ist zu Beginn der Lehr-veranstaltung bei der Leiterin bzw. dem Leiter der Lehrveranstaltung anzumelden, dabei sind Thema, Umfang, Inhalt und Form festzulegen. Sie orientiert sich in ihrem formalen Aufbau an einer wissen-schaftlichen Publikation. Ihr Thema und

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Umfang ist so zu wählen, dass die Bear-beitung in Rahmen der Lehrveranstaltung möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch meh-rere Studierende ist möglich, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.

e. Bachelorarbeiten werden von der Leiterin/dem Leiter der Lehrveranstaltung binnen vier Wochen nach Abgabe beurteilt; es ist ein eigenes Zeugnis auszustellen.

(6) Praxis und Auslandsstudiena. Empfohlene PraxisStudierenden wird empfohlen, eine berufso-rientierte Praxis im Rahmen der freien Wahl-fächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht maximal 12 ECTSAnrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zustän-digen studienrechtlichen Organen zu geneh-migen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)

Ziele der Praxis sind:

■ Problemorientiertes Arbeiten im ange-wandten Bereich, Bearbeitung von ange-wandten Aufgaben aus der realen Beruf-spraxis, die nicht nur grundlagen-, sondern insbesondere problemlösungsorientiert sind.

■ Kennenlernen der politisch-rechtlichen, wirtschaftlichen, organisatorischen und psychischen Rahmenbedingungen des Beruf-salltags.

■ Förderung der beruflichen Fähigkeiten auch außerhalb der unmittelbaren Fachkompe-tenz, d.h. insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Planung und Information.

■ Kennenlernen der Möglichkeiten und Gren-zen der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

■ Erleichterung des Einstiegs in das Berufsle-ben.

b. Empfohlene AuslandsstudienStudierenden wird empfohlen im Bachelor-studium ein Auslandsemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere das 4. bis 5.

Semester des Studiums in Frage. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstal-tungen werden bei Gleichwertigkeit von der/dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflicht- bzw. gebundenes Wahlfach aner-kannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf § 78 Abs. 5 UG ver-wiesen (Vorausbescheid).

§ 5 Prüfungsordnung1. Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten

Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schrift-lich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen und Orientierungslehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter (entsprechend § 1 Abs. 3 Z 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Sie werden durch die Beurteilung der konti-nuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem. § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehr-veranstaltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen.

2. Der positive Erfolg von Prüfungen und der Bachelorarbeit wird mit „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3) oder „genü-gend“ (4), der negative Erfolg wird mit „nicht genügend“ (5) beurteilt. Orientie-rungslehrveranstaltungen werden mit „mit Erfolg teilgenommen“/„ohne Erfolg teilge-nommen“ beurteilt.

3. Wiederholung von Prüfungen Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 35 Satzungsteil Studienrechtliche Bestim-mungen geregelt.

4. Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zustän-dige Organ gemäß § 78 Abs. 1 UG und gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienlei-stungen (European Credit Transfer System – ECTS).

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Geographie

§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums(1) Dieses Curriculum ist mit 1. März 2009 in Kraft getreten.

(2) Die Änderungen des Curriculums treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.

§ 7 Übergangs- bestimmungen1. Studierende, die vor dem In-Kraft-Treten der

ursprünglichen Fassung dieses Curriculums (vom 1. Oktober 2003) mit naturwissen-schaftlichem Fachschwerpunkt (Geographie) ihr Studium als Studium Irregulare oder Individuelles Diplomstudium Umweltsystem-wissenschaften begonnen haben, sind jeder-zeit während der Zulassungsfristen berech-tigt, sich diesem Curriculum zu unterstellen.

2. Studierende, die vor dem 1. Oktober 2011 das Studium Umweltsystemwissenschaften mit naturwissenschaftlichem Fachschwer-punkt (Geographie) begonnen haben, sind ebenso jederzeit während der Zulassungs-fristen berechtigt, sich diesem Curriculum zu unterstellen.

3. Prüfungen, die im auslaufenden Curriculum abgelegt wurden, sind für das Bachelor-studium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geographie durch das zuständige Organ gemäß § 78 UG und ent-sprechend der Äquivalenzliste anzuerkennen.

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Nach jahrelangem Studium der Umweltsystem-wissenschaften, den unzähligen Prüfungen und USW-Festen, ist ausgerechnet der Tag, an dem ein/e USW Studierende/r das Studium abschließt, von zwiespältigen Gefühlen beglei-tet. Einerseits überwiegt die Freude endlich „fertig” zu sein, andererseits beginnt nun ein neuer Lebensabschnitt mit neuen Herausforde-rungen. Die Kontakte zur fröhlichen USW-Gemeinschaft reduzieren sich wegen des Zeit-mangels, der fast jeden arbeitsamen Menschen „überfällt”.

Daher haben wir 2004 den USW Absolven-tInnenverein gegründet, über den diese Kon-takte aufrecht erhalten und weiter ausbaut werden. Seitdem findet der Verein regen Mit-gliederzulauf und erfreulicherweise haben sich auch viele Studierende entschlossen dem Absol-ventInnenverein beizutreten. Für den Beitrag von 20 Euro pro Kalenderjahr (10 Euro für Jun-gabsolventInnen und Studierende) bleibst Du der USW-Community treu und hast die Mög-lichkeit unsere Angebote zu nutzen.

Wir organisieren Podiumsdiskussionen und Vorträge zu umwelt- und gesellschaftsrele-vanten Materien, machen gemeinsame Studien-fahrten, diskutieren in der Denkfabrik und för-dern durch die Newsletter und die regelmäßig stattfindenden USW-Abso-Treffs den infor-mellen Austausch.

Der Absoverein mit vielen weiteren Infos ist im Internet zu finden. Es würde uns freuen, wenn ihr einmal vorbeischaut!

Merangasse 18, 8010 GrazTel.: 0316/380-1037 Fax.: 0316/380-9585E-Mail: [email protected] Homepage: www.umweltsystemwissenschaften.at/abso-verein

AbsolventInnenvereinUmweltsystemwissenschaften

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Die Abbildung zeigt einen Menschen links neben einem Baum. Der Mensch berührt mit einer Hand seiner gestreckten Arme den Baum, während er mit gegrätschten Beinen fest am Boden steht. Da die Abbildung kreisförmig ist, fließen an der anderen Hand des Menschen das Blätterdach des Baumes und der Boden auf dem beide stehen zusammen. Die Szene ist aus einer durchge henden Fläche geformt, so dass es dem Betrachter nicht möglich ist, die dar gestellten Objekte klar voneinander abzugrenzen. Es ent-steht der Eindruck, als ob der Baum nahtlos in den Menschen und dieser in den Boden und in das Blätterdach des Baumes und von dort wie-derum in den Baum zurück über ginge. Alles ist mit allem verbunden. Einzige Ausnahme stellt der Kopf des Menschen dar. Er wird durch eine kleine Kreisscheibe losgelöst vom Übrigen dar-gestellt. Es bleibt dem Betrachter überlassen, diesen Umstand zu interpre tieren.

Der Mensch ist Teil eines globalen Systems. Er ist von diesem abhängig, er lebt von ihm. Er

beeinflusst es genauso, wie es ihn beeinflusst. Jede Handlung des Menschen wirkt sich im globalen System aus, und die Auswirkungen be schränken seine Handlungsfähigkeit – will er überleben. Sind dem Menschen diese Zusam-menhänge bewusst, so kann er sich der Ver-antwortung für seine Handlungen nicht mehr entziehen. Er spielt die zentrale Rolle, ihm ist es mög lich, bewusst zu handeln, er trägt die Verantwortung. Daher ist er auch zum Handeln aufgerufen. Wie wird er sich verhalten, ange-sichts der hohen Komple xität und der gegen-seitigen Vernetzungen? Wie wird er versuchen, das System zu verstehen, es zu erforschen, um die Auswirkungen seiner Handlungen ab schätzen zu können? Was ist richtig, was ist falsch? Wie wird er sich entschei den? Es ist der Mensch, der sich diese Fragen stellt, und nur er kann sie auch beantworten.

Heimo Truhetz

Das USW-Logo

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Seite 76

Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

1 Hauptgebäude, Evidenzstelle und USI-Sekretariat, Universitätsplatz 32 Psychologie, Biologie und Erdwissenschaften, Universitätsplatz 23 Pharmazie und Chemie, Universitätsplatz 14 Hygiene-Institut, Universitätsplatz 45 Physik, Universitätsplatz 5, Halbärthgasse 16 Vorklinik (HS A, B und C), Universitätsplatz 6, Harrachgasse 219 Erdwissenschaften, Geschichte und Philosophie, Heinrichstraße 2610 Chemie, Heinrichstraße 2811 Anglistik, Mathematik und Geographie, Heinrichstraße 3612 Heizhaus (HS G, HS H), Universitätsstraße 2-415 Resowi-Zentrum (BW, VWL), Universitätsstraße 1535 USW-Koordinationsbüro und ISIS, Merangasse 18UB Universitätsbibliothek, Universitätsplatz 3ÖH Österreichische HochschülerInnenschaft, Schubertstraße 6a

Campusplan

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ImpressumMedieninhaberin, Herausgeberin und für den Inhalt verantwortlich: Studienvertretung Umweltsystemwissenschaften an der HochschülerInnenschaft der Karl-Franzens-Universität Graz Schubertstraße 6a, 8010 Graz Tel.: 0316 / 380 - 2035www.umweltsystemwissenschaften.at [email protected] Redaktion: Moritz Steinbacher und weitere Mitglieder der StV/IG USW Layout: Gregor Fallmann Graz 2015 Änderungen und Druckfehler vorbehalten.

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