Studienscheiss Blog: Antrag abgelehnt das kannst du jetzt tun!
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Antrag abgelehnt? DAS kannst du jetzt tun!
05.November 2014 | www.studienscheiss.de
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Ausgangssituation:
Du hast einen Antrag an deinen Prüfungsausschuss gestellt.
Dein Antrag wurde abgelehnt.
Du hast einen Ablehnungsbescheid erhalten.
Antrag abgelehnt? DAS kannst du jetzt tun!
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Und jetzt?!
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Problem:
Du weißt nicht, was du jetzt tun sollst.
Die Sache ist kompliziert.
Die Rechtslage ist unklar.
Auf Behördenkram hast du keine Lust.
Nerviger Studienscheiss!
Antrag abgelehnt? DAS kannst du jetzt tun!
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Um den Scheiss kümmern wir uns!
Schritt 1: Fehleranalyse und Ursachenforschung
Schritt 2: Entscheidung – aufgeben oder kämpfen?
Schritt 3: Widerspruch einlegen!
Schritt 4: Klage vor dem Verwaltungsgericht
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Schritt 1: Fehleranalyse und Ursachenforschung
Warum wurde dein Antrag abgelehnt?
Gründe stehen im Ablehnungsbescheid des Prüfungsausschusses.
Häufige Ursachen:
Formelle Gründe
Chancengleichheit / Gleichberechtigung
Widerspruch zu einer Grundsatzentscheidung
Widerspruch zu einer Verordnung oder einem Gesetz
Beim Prüfungsausschuss direkt nachfragen.
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Schritt 2: Entscheidung – aufgeben oder kämpfen?
Abschätzen, ob es sich lohnt weiterzumachen oder nicht.
Bei „starken“ Ablehnungsgründen: Aufgabe in Erwägung ziehen.
Bei „schwachen“ Ablehnungsgründen: Kämpfen & Ablehnung anfechten.
Besteht rechtlicher Interpretationsspielraum?
Eine Anwältin oder einen Anwalt befragen.
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Schritt 3: Widerspruch einlegen
Widerspruch gegen den Beschluss einlegen.
Brief schreiben und Widerspruch mitteilen.
Adressat ist dein Prüfungsausschuss.
Bitte beachten:
Der Widerspruch muss in schriftlicher Form eingehen (eine E-Mail reicht nicht!)
Der Widerspruch muss fristgerecht eingereicht werden
Der Widerspruch sollte begründet sein
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Schritt 4: Klage vor dem Verwaltungsgericht
Wenn gar nichts mehr geht: Klage einreichen!
Zuständiges Gericht: Verwaltungsgericht
Auf jeden Fall mit Anwältin oder Anwalt abstimmen!
Formelle Aspekte: Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid
Gründlich Abwägen, ob Klage Sinn macht (teuer, langwierig, nervig)
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Fazit:
Du beginnst mit einer gründlichen Analyse und kannst nach einer Fehler– und Ursachen-
forschung die Ablehnungshintergründe klar benennen. Auf dieser Basis entscheidest du
dann, ob du die Ablehnung akzeptierst oder gegen den Beschluss vorgehen möchtest.
Wenn du mit dem negativen Beschluss nicht einverstanden bist, reichst du in einem ers-
ten Schritt Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein. Sollte dies nicht funktionie-
ren und deinem Antrag wird immer noch nicht genehmigt, besteht für dich die Möglichkeit
zu klagen. Mit der Unterstützung eines Rechtsexperten kannst du eine Klage beim zu-
ständigen Verwaltungsgericht einlegen.
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Viel Erfolg für dein Studium!
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