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Studieren an der PH Ludwigsburg Informationen für das Studienjahr 2018/2019

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Studieren an der PH LudwigsburgInformationen für das Studienjahr 2018/2019

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0 | Inhaltsverzeichnis 21 | Studienangebot (Bachelorstudiengänge, Master-Lehramtsstudiengänge, Erweiterungsfächer) 4

1.1 | Bachelor-Lehramtsstudiengänge (PO 2015) 41.2 | Bachelorstudiengänge im Kultur- und Bildungsbereich 41.3 | Master-Lehramtsstudiengänge (PO 2015) 41.4 | Besondere Erweiterungsfächer: Zertifikatsstudium(PO 2015) 41.5 | Erweiterungsfach-Master im Lehramt (PO 2015) 4

2 | Termine und Fristen 52.1 | Semesterzeiten und Vorlesungszeiten 52.2 | Bewerbungsfristen 52.3 | Aufnahmeprüfungen für Kunst, Musik und Sport 6

3 | Online-Bewerbung, Dokumente, Uploads 74 | Hochschulzugangsberechtigung (HZB) 95 | Wichtige Hinweise 10

5.1 | Gemeinsame Informationen aller Pädagogischen Hochschulen (PHs) 105.2 | Studien- und Prüfungsordnungen 105.3 | Studienbeginn zum Winter- oder Sommersemester? 105.4 | Studienfachliche Beratung 105.5 | Studienorientierungstest 105.6 | Zulassungs- und Ablehnungsbescheide, Immatrikulation 115.7 | Zweitstudium 115.8 | Parallelstudium 115.9 | Berufstätigkeit neben dem Studium 125.10 | Losverfahren 125.11 | Semesterbeitrag und Studiengebühren 12

6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester 136.1 | Auswahlverfahren für grundständige Lehramtsstudiengänge (B.A.) 146.2 | Auswahlverfahren/Zugang zum Europalehramt für die Sekundarstufe I 166.3 | Auswahlverfahren für andere Bachelorstudiengänge (B.A.) * 166.4 | Auswahl-/Zulassungsverfahren Master-Lehramtsstudiengänge 176.5 | Auswahlverfahren Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik 176.6 | Auswahlverfahren Zweitstudium 176.7 | Modell der kompetenzorientierten Passungsquote 18

7 | Bewerbung in ein höheres Fachsemester 187.1 | Bewerbungsunterlagen für das höhere Fachsemester 187.2 | Auswahlverfahren im höheren Fachsemester* 187.3 | Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen 197.4 | Wichtige Hinweise für Studienbewerber/innen,

die bereits studiert haben 198 | Internationale Bewerber/innen außerhalb der EU* 20

8.1 | Deutsche Sprachkenntnisse 208.2 | Zulassungsvoraussetzungen 208.3 | Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen 208.4 | Anerkennung von Teilprüfungsleistungen 21

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8.5 | Übersetzung von Zeugnissen und Beglaubigung 218.6 | Finanzierung Ihres Studiums 21

9 | Tabellen Studiengänge und Studienfächer 229.1 | Übersicht Bachelorstudiengänge und Master-Lehramtsstudiengänge 229.2 | Studienfächer in den Lehramtsstudiengängen PO 2015 (B.A./M.Ed.) 22

10 | Studienaufbau Lehramtsstudiengänge (Bachelor-/Masterstudium) 2410.1 | Bachelor Lehramt Grundschule (180 CP, B.A.) 2410.2 | Bachelor Lehramt Sekundarstufe I (180 CP, B.A.) 2610.3 | Bachelor Europalehramt Sekundarstufe I (180 CP, B.A.) 2710.4 | Bachelor Lehramt Sonderpädagogik (180 CP, B.A.) 2710.5 | Master-Lehramtsstudiengänge (120 CP, M.Ed.) 2810.6 | Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik (SPO 2011) 29

11 | Studienaufbau andere Bachelorstudiengänge 2911.1 | Frühkindliche Bildung und Erziehung (Bachelor of Arts) 2911.2 | Kultur- und Medienbildung (Bachelor of Arts) 3111.3 | Bildungswissenschaft (Bachelor of Arts) 32

12 | Erweiterungsfächer, Zusatzfächer und Erweiterungsfachmaster 3313 | Studienabteilung (Räume 1.116-1.120 im Hauptgebäude) 3414 | Schulpraxisamt 3516 | Studienberatung 37

16.1 | Studien(gang)berater/innen 3716.2 | Berater/innen der Fächer und Fachrichtungen 37

17 | Weitere Kontakte 3817.1 | Ausbildungsförderung (BAföG) 3817.2 | Studentenwohnheime 38

18 | Fragen und Antworten rund um Bewerbung und Studium 3918.1 | FAQ Bewerbung und Studium 3918.2 | FAQ Studiengebühren und Semesterbeitrag 43

Die Informationsbroschüre und Informationen zu den Masterstudiengängen - außer den hier enthaltenen Informationen zu den Masterstudiengängen im Lehramt - ent-nehmen Sie bitte dem folgenden Link:

www.ph-ludwigsburg.de/studienangebot.html

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1 | Studienangebot (Bachelorstudiengänge, Master-Lehramtsstudiengänge, Erweiterungsfächer)

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1 | Studienangebot (Bachelorstudiengänge, Master-Lehramtsstudiengänge, Erweiterungsfächer)

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1 | Studienangebot (Bachelorstudiengänge, Master-Lehramtsstudiengänge, Erweiterungsfä-cher)

1.1 | Bachelor-Lehramtsstudiengänge (PO 2015)

• B.A. Lehramt Grundschule; Regelstudienzeit: 6 Semester• B.A. Lehramt Sekundarstufe I; Regelstudienzeit: 6 Semester• B.A. Europalehramt Sekundarstufe I; Regelstudienzeit: 6 Semester• B.A. Lehramt Sonderpädagogik; Regelstudienzeit: 6 Semester• Aufbau-Lehramt Sonderpädagogik; PO 2011; Regelstudienzeit: 4 Semester)

1.2 | Bachelorstudiengänge im Kultur- und Bildungsbereich

(Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich!)

• B.A. Frühkindliche Bildung und Erziehung (6 Semester)• B.A. Kultur- und Medienbildung (6 Semester)• B.A. Bildungswissenschaft (6 Semester)

1.3 | Master-Lehramtsstudiengänge (PO 2015)

• M.Ed. Lehramt Grundschule; Regelstudienzeit: 2 Semester• M.Ed.Lehramt Sekundarstufe I; Regelstudienzeit: 4 Semester• M.Ed. Europalehramt Sekundarstufe I; Regelstudienzeit: 4 Semester• M.Ed. Lehramt Sonderpädagogik; Regelstudienzeit: 4 Semester

1.4 | Besondere Erweiterungsfächer: Zertifikatsstudium(PO 2015)

• Besondere Erweiterungsfächer Lehramt Grundschule• Besondere Erweiterungsfächer Lehramt Sekundarstufe I• Besondere Erweiterungsfächer Lehramt Sonderpädagogik

1.5 | Erweiterungsfach-Master im Lehramt (PO 2015)

• Erweiterungsfach-Master Lehramt Grundschulle (M.Ed.)• Erweiterungsfach-Master Lehramt Sekundarstufe I (M.Ed.)• Erweiterungsfach-Master Lehramt Sonderpädagogik (M.Ed.)

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2.1 | Semesterzeiten und Vorlesungszeiten

Semesterzeiten: Vorlesungszeiten:Wintersemester (WS) 01.10. – 31.03. ca. Mitte Oktober bis Mitte FebruarSommersemester (SS) 01.04. – 30.09. ca. Mitte April bis Ende Juli

2.2 | Bewerbungsfristen

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der Hochschule:https://www.ph-ludwigsburg.de/studienbewerbung.html.

Die PH-Postadresse ist relevant für schrifliche Anträge und schriftliche Unterlagen:

Pädagogische Hochschule Ludwigsburg– Studienabteilung –Postfach 22071602 Ludwigsburg

Bewerbungsfristen für Bachelorstudiengänge:

Bewerbungsfrist Wintersemester: 01. Juni bis 15. Juli*Bewerbungsfrist Sommersemester: 01. Dezember bis 15. Januar *

* Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen.

Bewerbungsfristen für Master-Lehramtsstudiengänge:

Bewerbungsfrist Wintersemester: 01. Mai bis 31. Mai*Bewerbungsfrist Sommersemester: 01. November bis 30. November*

* Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen.

Zulassungsanträge sowie Sonderanträge sind mit allen dazu gehörigen Unterlagen online zu stellen. Zusätzlich sind bestimmte Einreichungsformen zu beachten. Die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg verlangt die Einreichung der Nachweise in beglaubigter Form entweder bei der Bewerbung oder bei der Immatrikulation.

? Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des

Antrags bei der Hoch-schule, nicht das Post-datum!

? Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des

Antrags bei der Hoch-schule, nicht das Post-datum!

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2.3 | Aufnahmeprüfungen für Kunst, Musik und Sport

Bewerber*innen müssen für das Studium der Fächer Kunst, Musik oder Sport im Vorfeld der Bewerbung in der Regel eine Aufnahmeprüfung ablegen. Die Antragsfor-mulare und Merkblätter erhalten Sie auf der Homepage unter www.ph-ludwigsburg.de/aufnahmepruefung-kms oder beim Institut für Kunst, Musik und Sport:

Institutssekretariat: Cäcilia Sittner, Raum 1.254, Tel. 07141/140-211, Mo. – Fr. 9 – 12 Uhr

Bei Fragen zu Prüfungsbedingungen wenden Sie sich an die Prüfungskommissionen:

für Sport: Anja Marquardt, Tel. 07141/140-810, [email protected]ür Kunst: Prof´.in Dr. Miller, Tel. 07141/140-858, [email protected]ür Musik: Prof. Dr. Imort, Tel. 07141/140-295, [email protected]

Die Bescheinigungen für Kunst und Musik sind für eine Studienaufnahme innerhalb von 2 Jahren gültig, bei Sport sogar für 3 Jahre.

An der Aufnahmeprüfung kann teilnehmen, wer eine Hochschulzugangsberech-tigung erworben hat oder innerhalb eines Jahres ab Antragstellung erwerben wird (siehe auch Punkt 4). Die Prüfungstermine werden Ihnen vom Institut für Kunst, Musik und Sport nach der Anmeldung mitgeteilt.

Anmeldefristen für dieAufnahmeprüfung:

zum Wintersemester(Ausschlussfrist)

zum Sommersemester(Ausschlussfrist)

Fach Kunst 01. Juni 01. November

Fach Musik 01. Juni 01. November

Fach Sport (nur einmal jährlich!)

15. Mai 15. Mai

Über die Möglichkeit der Befreiung von der Prüfung entscheidet die jeweilige Prüfungs-kommission auf Antrag unter Vorlage entsprechender Nachweise. Das Nähere regelt jeweils eine Satzung zu den Aufnahmeprüfungen.

Die Aufnahmeprüfung im Fach Sport kann entfallen, wenn Bewerber*innen bereits eine gleichwertige Prüfung erfolgreich absolviert haben.

Fachlehrer*innen für musisch-technische Fächer (PFS) werden aufgrund der Gleichwertigkeit der erbrachten Leistungen auf Antrag von der Aufnahmeprüfung in Sport befreit.

Wer im Fach Kunst bereits ein künstlerisches/gestalterisches Hochschulstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen hat, kann gegen Vorlage des Abschlusszeugnisses von der Aufnahmeprüfung befreit werden. Bei einem Hochschulwechsel sind nachgewiesene Studienleistungen aus dem Bereich Kunst und ein Prüfungsgespräch maßgeblich.

Über eine Befreiungsmöglichkeit im Fach Musik entscheidet der Prüfungsaus-schuss auf Antrag anhand der vorgelegten Abschlusszeugnisse bzw. der bisherigen Studienleistungen

! Die Bescheinigung über die bestandene

Aufnahmeprüfung muss zusammen mit den Bewer-bungsunterlagen einge-reicht werden.

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Online-BewerbungDer Zulassungsantrag (Bewerbungsantrag) für das 1. Fachsemester erfolgt form- und fristgerecht online über das Hochschulportal der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg (www.ph-ludwigsburg.de/studienbewerbung). Bitte halten Sie bei der Bewerbung alle erforderlichen Dokumente bereit (Hochschulzugangsberechti-gung-HZB, Auswahldokumente, Studienorientierungstest, Lebenslauf, Motivati-onsschreiben etc.)

Bei den Bachelorstudiengängen im Kultur- und Bildungsbereich (B.A. Bildungswis-senschaft, B.A. Frühkindliche Bildung und Erziehung sowie B.A. Kultur- und Medien-bildung) ist vor der Bewerbung eine Registrierung mit Ihren Basisdaten auf dem Portal der Stiftung für Hochschulzulassung erforderlich (BID und BAN), damit die Zulassungen bundesweit abgestimmt und Studienplätze frühzeitig besetzt werden können (DoSV-Studiengänge, DoSV-Verfahren). Sie finden alle relevanten Infos und den Link zur Registrierung auf dem Bewerbungsportal der PH Ludwigsburg. Bei der anschließenden Online-Bewerbung wird mithilfe der BID und BAN auf die Basisdaten zugegriffen. Die Zulassungsanträge für den bzw. die gewünschten Studiengänge werden nach Aktivierung der Grunddaten online gestellt und die entsprechenden Dokumente online eingefügt.

Bei den Lehramts-Bachelorstudiengängen (B.A. Grundschule, B.A. Sekundarstufe I, B.A. Sonderpädagogik) kann mit der Online-Bewerbung direkt auf dem Bewer-bungssportal der PH Ludwigsburg begonnen werden; die Anbindung an die bundes-weite Plattform erfolgt aufgrund der Komplexität der Mehrfachstudiengänge erst zum nächsten Jahr. Sowohl die personenbezogenen Basisdaten wie auch die bean-tragten Lehramtsstudiengänge können direkt auf dem PH-Webportal eingegeben werden (kein DoSV-Verfahren). Sie können sich selbst direkt das Passwort vergeben.

Bei den Masterstudiengängen für das Lehramt (M.Ed. Grundschule, M.Ed. Sekun-darstufe I, M.Ed. Sonderpädagogik) wird die Bewerbung komplett über das Hoch-schulportal abgewickelt; die verfügbaren Studienplätze werden lokal durch die Hochschule vergeben.

Uploads, Zulassungsantrag und UnterschriftJedem Zulassungsantrag sind Dokumente beizufügen, welche den Antrag begründen. Antragsbegründende Unterlagen sind bei der Bewerbung in elektro-nischer Form an den geforderten Stellen hochzuladen (Upload-Funktionsfelder). Im Falle der Zulassung und Immatrikulation sind sämtliche antragsbegründenden Dokumente für die Zulassung und die Immatrikulation in beglaubigter Form schrift-lich einzureichen.

Am Ende der Bewerbung sind der Zulassungsantrag (Datenblatt) bzw. die Zulas-sungsanträge mit den Daten zu den beantragten Studiengängen einschließlich der gewählten Fächerkombination (pro beantragtem Studiengang 1 Blatt) auszudru-cken, zu unterschreiben und zur Hochschule zu senden. Die online eingegebenen sowie die eingescannten Zulassungsdaten wie HZB. Lebenslauf, Motvationsschreiben, Auswahlunterlagen werden in der Bewerbungs-phase zunächst online in elektronischer Form an die Hochschule übermittelt.

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DokumenteDie Bewerbung für grundständige Studiengänge (Lehramts-Bachelorstudium oder Bachelorstudium im Bildungs- und Kulturbereich umfasst folgende Unterlagen:

• Zulassungsantrag für den gewünschten Studiengang = Online-Antrag auf Zulas-sung, (1 Datenblatt): wird am Ende der Online-Bewerbung ausgedruckt, unter-schrieben und zur Hochschule gesendet.

• Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (HZB, Abitur)• Nachweis des Studienorientierungstests (Lehramtsstudiengänge: www.bw-cct.de;

andere Bachelorstudiengänge: www.was-studiere-ich.de)• Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung bei Kunst, Musik oder Sport • Tabellarischer Lebenslauf bei allen Studiengängen• Motivationsschreiben bei den Studiengängen im Kultur- und Bildungsbereich• Motivationsschreiben bei Wahl eines kleinen Fachs bei Grundschule und Sekun-

darstufe I, welches nicht bis zum Abitur belegt wurde• Motivationsschreiben bei der Bewerbung für ein Zweitstudium• Nachweis studienfachliche Beratung bei Studiengangwechsel ab dem 3. Hoch-

schulsemester• Nachweis studienfachliche Beratung beim Hochschulzugang für Berufstätige• Nachweis von Kenntnissen in der deutschen Sprache für den Hochschulzu-

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• Nachweise über eine Berufsausbildung, praktische und ehrenamtliche Tätigkeiten sowie besondere Leistungen mit Relevanz für das Auswahlverfahren

• Nachweis des Vorpraktikums (bei Frühkindlicher Bildung und Erziehung)• Nachweis der speziellen Voraussetzungen für das Integrierten Studienmodell

(bei Frühkindliche Bildung und Erziehung)• Exmatrikulationsnachweis frühere Hochschule

Die Bewerbung für ein Master-Lehramtsstudium umfasst folgende Unterlagen:

• Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (HZB, Abitur)• Zeugnis über den Hochschulabschluss des Erststudium (soweit der Abschluss

noch nicht vorliegt, Transcript of Records mit Note und ECTS-Punkten)• Leistungsübersicht (Studien- und Prüfungsleistungen des bisherigen Studiums)• Tabellarischer Lebenslauf • Anrechnungsbescheid mit Einstufung in ein bestimmtes Fachsemester bei der Bewerbung für ein höheres Fachsemester

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4 | Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

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4 | Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

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4 | Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife wird durch das Bestehen der Reife-prüfung (Abiturzeugnis) eines staatlichen oder staatlich anerkannten Gymna-siums im Geltungsbereich des Grundgesetzes geführt.

Bewerber*innen für ein Bachelor-Lehramtsstudium oder ein anderes Bachelor-studium benötigen generell die allgemeine Hochschulreife.

Das Zeugnis der Fachhochschulreife (FH-Reife) berechtigt aufgrund der Koopera-tion mit der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg zur Bewerbung für den Bache-lorstudiengang Frühkindliche Bildung und Erziehung.

Hinweise:• Durch ein abgeschlossenes Studium an einer staatlichen oder staatlich aner-

kannten Fachhochschulschule wird die allgemeine Hochschulreife zuerkannt, so dass damit ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule möglich ist.

• Durch das Bestehen einer Aufbauprüfung (Deltaprüfung) im Anschluss an eine schulische FH-Reife kann ein Bachelorstudium aufgenommen werden, zu welchem die FH-Reife allein nicht berechigt.

• Bewerber/innen mit der Laufbahnprüfung Fachlehrer/innen für musisch-tech nische

Fächer können sich für das Studium Lehramt Grundschule (B.A.) sowie Lehramt Sekundarstufe I (B.A.) bewerben (vorbehaltlich gesetzlicher Änderung).

• Bewerber/innen mit der Laufbahnprüfung Fachlehrer*innen an Sonderschulen sowie Technische Lehrer*innen an Sonderschulen können sich für das Studium Lehramt Sonderpädagogik (B.A.) bewerben (vorbehaltlich Gesetzesänderung).

• Beruflich qualifizierte Bewerber*innen ohne Abitur, jedoch mit anerkannter beruf-lichen Aufstiegsfortbildungsprüfung sind berechtigt, sich nach einem Beratungs-gespräch für ein Studium an der Pädagogischen Hochschule zu bewerben. Als Qualifikation anerkannt ist eine Meisterprüfung oder eine andere öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung (gemäß Berufsbildungsge-setz, Handwerksordnung, Schulgesetz), die grundsätzlich auf einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung aufbaut und mindestens 400 Stunden umfasst.

• Beruflich Qualifizierte ohne Abitur können nach einer Ausbildung in einem aner-kannten Ausbildungsberuf und mindestens 2 Berufsjahren an einer Eignungsprü-fung teilnehmen, wenn die Berufsausbildung dem angestrebten Studium fachlich entspricht. Weiterhin ist im Vorfeld der Studienbewerbung ein Beratungsge-spräch an einer Pädagogischen Hochschule erfoderlich. Die Eignungsprüfung wird im jährlichen Wechsel jeweils im Frühjahr an einer Pädagogischen Hoch-schule durchgeführt (2018 Schwäbisch Gmünd), Bewerbungsschluss ist der 30. Januar eines Jahres (Zeitangaben ohne Gewähr).

• Für ein fachlich entsprechendes grundständiges Studium kann sich bewerben, wer ein Jahr erfolgreich in dem gleichen oder einem fachlich entsprechenden Studi-engang an einer Hochschule derselben Hochschulart in einem anderen Bundes-land studiert hat.

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5.1 | Gemeinsame Informationen aller Pädagogischen Hochschulen (PHs)

Neben dieser Broschüre finden Sie weitere wichtige Hinweise zu Studienvorausset-zungen in einem gemeinsamen PH-Merkblatt aller pädagogischer Hochschulen auf der PH-Homepage (www.ph-ludwigsburg.de/studienbewerbung).

5.2 | Studien- und Prüfungsordnungen

Die Studien- und Prüfungsordnungen in der jeweils aktuellen Version sind die Grundlage für das angestrebte Studium. Sie finden diese auf der PH-Homepage (www.ph-ludwigsburg.de/pruefungsordnungen).

5.3 | Studienbeginn zum Winter- oder Sommersemester?

Bei den Lehramtsstudiengängen (B.A./M.Ed.) ist sowohl in der Bachelor-, wie auch in der Masterphase ein Studienbeginn zum Wintersemester und zum Sommerse-mester möglich. Bei den Bachelorstudiengängen Bildungswissenschaft (B.A.), Frühkindliche Bildung und Erziehung (B.A.) sowie Kultur- und Medienbildung (B.A.) ist ein Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich.Beim Bachelorstudiengang Frühkindliche Bildung und Erziehung, der von der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg in Kooperation mit der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg angeboten wird, sollten Sie sich im eigenen Interesse an beiden Hochschulen bewerben, um an beiden Auswahlverfahren teilzunehmen.

5.4 | Studienfachliche Beratung

Bewerber*innen, die einen Bachelorstudiengang bzw. grundständigen Studi-engang im dritten oder in einem höheren Hochschulsemester wechseln wollen, müssen gemäß § 60 Abs. 2 LHG eine auf den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung durchführen. Die Beratung erfolgt in der Regel durch Selbstinformation, nur bei zusätzlichem Bedarf durch ein Gespräch mit den jewei-ligen Studienberater*innen. Im Falle des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ist eine persönliche studienfachliche Beratung erforderlich. Der Nachweis der studienfachlichen Bera-tung muss dem Zulassungsantrag beigefügt werden.

5.5 | Studienorientierungstest

Der Bewerbung muss der Nachweis eines Studienorientierungstests beigelegt werden. Dieser soll mögliche Stärken und Interessen verdeutlichen und dem Bewerber eine grobe Orientierung seines Profils geben. Die Tests sind auf folgenden Seiten zu finden:

www.bw-cct.de für Lehramtsstudiengänge (B.A.)www.was-studiere-ich.de für andere Bachelorstudiengänge (B.A.)

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5.6 | Zulassungs- und Ablehnungsbescheide, Immatrikulation

Der Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide erfolgt in Bachelorstudien-gängen für das Wintersemester ca. bis Mitte August und für das Sommersemester ca. bis Mitte Februar. Die Immatrikulation erfolgt direkt im Anschluss bis Ende August bzw. Ende Februar. Die genaue Immatrikulationsfrist steht im Zulassungsbescheid. Findet ein lokales Nachrückverfahren statt, wird über die Zulassungsmöglichkeit ca. in der ersten Septemberwoche bzw. ersten Märzwoche entschieden.Der Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide erfolgt in Lehramts-Master-studiengängen für das Wintersemester ca. bis Ende Juni und für das Sommer-semester ca. bis Ende Januar. Die Einschreibung erfolgt direkt im Anschluss, idealerweise vor oder während der Rückmeldefrist für das nächste Semester. Bachelorabsolvent*innen erfahren somit frühzeitig, an welcher PH sie für die Masterphase zugelassen sind.

Die Immatrikulation erfolgt schriflich mit allen für die Zulassung und Einschrei-bung relevanten Dokumenten. Antragsbegründende Unterlagen sind in beglau-bigter Kopie einzureichen.

Weitere Informationen zur Einschreibung entnehmen Sie bitte den Webseiten der Hochschule (www.ph-ludwigsburg.de/studieneinschreibung).

5.7 | Zweitstudium

Bewerber*innen, die bereits ein Studium an einer anerkannten deutschen Hochschule abgeschlossen haben, sind Zweitstudienbewerber*innen, für welche spezielle Zulassungsvoraussetzungen gelten (siehe 6.3.). Liegt das Zeugnis des Erststudiums zur Bewerbungsphase noch nicht vor, sind Sie ab dem Zeitpunkt Zweitstudienbewerber*in, zu welchem das Zeugnis vorliegt. Zweitstudienbewerber*innen sind Studiengebühren pflichtig und dürfen sich nur für einen Studiengang bewerben. Der Studienwunsch ist mit einem Motivations-schreiben zu begründen, aus dem insbesondere die berufliche Notwendigkeit des Zweitstudiums hervorgeht und welche Verbesserung der beruflichen Situation sich durch den Abschluss des Zweitstudiums ergibt. Insofern ist auch darzulegen, inwieweit das Zweitstudium ggf. das Erststudium sinnvoll ergänzt und welche Kompetenzen im Hinblick auf das Zweitstudium bereits vorhanden sind.

5.8 | Parallelstudium

Bei einem Parallelstudium muss anhand bisheriger Studienleistungen nachvoll-ziehbar sein dass das Parallelstudium innerhalb der Regelstudienzeiten erfolgreich beendet werden kann. Die parallele Einschreibung für ein besonderes Erweiterungs-fach wird bei Vorliegen der genannten Nachweise innerhalb der Regelstudienzeit in der Regel genehmigt. Wenn das Parallelstudium an verschiedenen Hochschulen stattfinden soll, begründen Sie Ihr Anliegen bitte zunächst mit einem formlosen Antrag inklusive einer Darstellung, wie beiden Studiengänge in zeitlicher und orga-nisatorischer Hinsicht nachgegangen werden kann. Bereiten Sie entsprechende Nachweise (Curricula, Veranstaltungszeiten, Stundenpläne, etc.) vor und erfragen weitere Bedingungen bei den beteiligten Hochschulen.

? Erhöhte Zulassungs-chancen für kleine

Fächer beim Lehramt Grundschule und Lehramt Sekundarstufe I.

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5 | Wichtige Hinweise

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5 | Wichtige Hinweise

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5.9 | Berufstätigkeit neben dem Studium

Wer in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht und die Tätigkeit während des Studiums beibehalten möchte, muss beachten, dass das Studium absoluten Vorrang genießt. Eine Berufstätigkeit wird deshalb höchstens zur halben wöchentlichen Arbeitszeit (20  Stunden) bzw. bei Tätigkeiten im öffentlichen Schuldienst bis zu einem halben Lehrauftrag (14 Stunden) genehmigt. Studierende müssen nachweisbar zeitlich die Möglichkeit haben, sich dem Studium uneinge-schränkt zu widmen und die erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen.

Als Nachweis ist eine beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrages einzureichen, aus der die Arbeitszeit bzw. die Höhe des Lehrauftrages hervorgeht. Darüber hinaus muss ersichtlich sein, dass der Arbeitgeber auf das Studium Rücksicht nimmt.

5.10 | Losverfahren

Sollten in den zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch bzw. wieder Studienplätze verfügbar sein, vergibt die Hochschule diese in einem Losverfahren. Die Teilnahme am Losverfahren ist unabhängig davon, ob Sie sich zuvor im regulären Verfahren beworben hatten oder nicht. Für das Wintersemester ist der Antrag für das Losverfahren zwischen dem 15. und 30. September zu stellen, für das Sommersemester zwischen dem 15. und 31. März. Bitte fragen Sie zunächst bei der Studienabteilung nach, ob es noch freie Plätze gibt. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular.

5.11 | Semesterbeitrag und Studiengebühren

Das Land Baden-Württemberg hat seit Wintersemester 2017/18 Studiengebühren in Höhe von 1500,-- Euro pro Semester für internationale Studienbewerber/innen (außerhalb der EU) sowie Studiengebühren in Höhe von 650,-- Euro für ein Zweit-studium eingeführt. Die Aufnahme eines ersten konsekutiven Masterstudiengangs nach dem Bachelorabschluss zählt hierbei nicht als Zweistudium. Da es für inter-nationale Studienbewerber/innen diverse Ausnahme- und Befreiungsregelungen gibt, finden Sie hierzu weitere Informationen auf der Homepage unter https://www.ph-ludwigsburg.de/12489.html.

Der von allen Studierenden zu zahlende Semesterbeitrag besteht aus dem Studen-tenwerksbeitrag, dem Verwaltungskostenbeitrag und dem Studierendenschaftsbei-trag.Studiengebühren in Höhe von 500 Euro fallen für das Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik an. Bei Studiengebührenpflicht kommen auf Antrag bestimmte gesetzliche Befreiungsmöglichkeiten in Betracht. Zur Klärung der Voraussetzungen für eine Befreiung wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung (www.ph-ludwigs-burg.de/studiengebuehren). Die zu entrichtenden Beiträge und Gebühren werden bei der Einschreibung bzw. bei jeder Rückmeldung fällig.

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6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester

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6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester

6

6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester

In allen Lehramts- und anderen Bachelorstudiengängen ist die Zahl der Studien-plätze begrenzt, so dass 90 % der Studienplätze im ersten Fachsemester in einem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben werden, in welchem Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für den angestrebten Studiengang anhand von schulischen Leistungen und sonstigen Leistungen bewertet werden.

Als schulische Leistung fließt in die Bewertung ein: • die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (max. 15 Punkte)

Als sonstige (berufsorientierte) Leistungen werden bewertet (max. 15 Punkte):• eine abgeschlossene Berufsausbildung für den jeweiligen Studiengang rele-

vanten Arbeitsfeldern (bei Lehramtsstudiengängen zählt jede Ausbildung!) (max. 9 Punkte)

• praktische Tätigkeiten von mindestens 6-monatiger Dauer in für den jeweiligen Studiengang relevanten Arbeitsfeldern (max. 8 Punkte)

• ehrenamtliche Tätigkeiten von mindestens einjähriger Dauer in für den jewei-ligen Studiengang relevanten Arbeitsfeldern (max. 7 Punkte) oder

• besondere außerschulische Leistungen (max. 5 Punkte).

Als praktische Tätigkeit mit pädagogischer Relevanz gilt bei den Lehramtsstudi-engängen z. B. ein Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales Jahr oder die mehrjährige Erziehung von Kindern oder Pflege von Angehörigen. Bei der Bewer-bung für das Lehramt Sonderpädagogik sollte der sonderpädagogische Bezug deut-lich werden.

Bei der Bewerbung für einen Bachelorstudiengang sollte in den praktischen oder sonstigen Leistungen ein Bezug zu diesem Studiengang vorhanden sein.

Bei den Lehrämtern Grundschule und Sekundarstufe I kann bei bestimmten Fächern mit kleinen Studierendenzahlen (Mangelfächer) eine erhöhte Chance für eine Zulassung bestehen, da hierfür voraussichtlich ein bestimmtes Kontingent an Studienplätzen bereit gestellt wird. Bei Wahl eines dieser Fächer besteht eine Fachbindung, was bedeutet, dass dieses Fach während des Studiums nicht gewechselt werden kann!

Mangelfächer bei Lehramt Grundschule sind die Fächer Naturwissenschaftlicher Sachunterricht mit Chemie, Physik oder Technik, Kunst, Musik, Französisch und Islamische Theologie/Religionspädagogik.

Mangelfächer bei Lehramt Sekundarstufe I sind die Fächer Physik, Technik, Kunst, Musik, Islamische Theologie/Religionspädagogik, Evangelische Theologie/Religionspädagogik, Katholische Theologie/Religionspädagogik.

Bitte laden Sie bei Ihren Online- Zulassungsdaten folgende Auswahldokumente als Uploads hoch:• einen Lebenslauf bzw. schriftlichen Bericht (1 DIN A4-Seite):

beim Lehramtsstudium als tabellarischer Lebenslauf zum bisherigen Werdegang, in dem auf die beigefügten Auswahlunterlagen inhaltich Bezug genommen wird; beim Bachelorstudium als Motivationsschreiben, in dem auf die beigefügten Unterlagen und das angestrebte Studium Bezug genommen wird;

• Nachweis des jeweiligen Studienorientierungstests;

! In allen Lehramts- und anderen Bachelorstudi-

engängen gelten Zulas-sungsbeschränkungen.

? Beim Lehramt Sonder-pädagogik gelten für

die Erste sonderpädagogi-sche Fachrichtung Zulas-sungsbeschränkungen.

! Die Inhalte der wahrgenommenen

Aufgaben sollten konkret beschrieben werden.

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6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester

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6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester

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• Motivationsschreiben bei Wahl eines Mangelfaches, welches nicht bis zum Abitur belegt wurde bzw. nicht in der Oberstufe angeboten wurde,

• Zeugnisse und Nachweise, welche die sonstigen berufsorientierten Leistungen (Ausbildung, Praktika, Ehrenamt) belegen.

Tabelle zur Umrechnung der Abiturnote in Bewertungspunkte:

HZB 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9

Punkte 15 14,5 14 13,5 13 12,5 12 11,5 11 10,5

HZB 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 2,8 2,9

Punkte 10 9,5 9 8,5 8 7,5 7 6,5 6 5,5

HZB 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 3,8 3,9

Punkte 5 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5

6.1 | Auswahlverfahren für grundständige Lehramtsstudiengänge (B.A.)

Zur Ermittlung der insgesamt erreichten Auswahlpunkte werden die schulischen Leistungen dreifach gewichtet (max. 45 Punkte), die sonstigen Leistungen einfach (max. 15 Punkte). Außerdem muss der Bewerbung ein tabellarischer Lebenslauf beigelegt werden, welcher auf die sonstigen Leistungen Bezug nimmt.

Die Auswahl für den jeweiligen Studiengang erfolgt nach einer Rangliste, die aufgrund der erreichten Gesamtpunktzahlen (max. 60 Punkte) erstellt wird. Die Auswahl für das Lehramt Sonderpädagogik erfolgt aufgrund von auf die Erste sonderpädagogische Fachrichtung bezogenen Ranglisten.

Die Grenzwerte (NC) für das Auswahlverfahren der letzten beiden Semester zeigen, dass bei der Bewerbung bei einer weniger guten Abiturnote ein Maximum an sons-tigen Leistungen entscheidend sein kann.

Auf dem Formular zum Auswahlverfahren ist die Tabelle zur Umrechnung der Abiturnote in Bewertungspunkte abgedruckt. Bei der Vergabe der Studienplätze bilden die Auswahlpunkte (Gesamtpunkte für Abitur und sonstige Leistungen) das maßgebliche Kriterium; Abiturnote und Dienst sind nur nachgeordnete Kriterien.

Wintersemester 2017/2018 Auswahlpunkte Abiturnote Dienst / Pflege

Grundschule 31,0 2,8 J

Pool 1: Naturwissenschaften 24,5 2,9 J

Pool 2: Französisch 26,5 2,7 N

Pool 3: Islam. Theologie alle Hauptanträge zugelassen

Pool 4: Kunst & Musik 27,5 2,7 J

Sekundarstufe I 23,0 3,0 N

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6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester

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6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester

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Wintersemester 2017/2018 Auswahlpunkte Abiturnote Dienst / Pflege

Pool 1: Physik & Technik jeweils alle Haupt-anträge zugelassenPool 2: Islam. Theologie

Pool 3: Evang. & Kath. Theologie

Pool 4: Kunst & Musik

Sonderpädagogik mit 1. sopäd. Fachrichtung Lernen/ emotionale und soziale Entwicklung/Sprache

33,0 2,8 J

Sonderpädagogik mit 1. sopäd. Fachrichtung geistige Entwicklung/ körperl. u. motorische Entwicklung

37,0 2,4 J

Bachelor Kultur- und Medienbildung 16,0 2,4 N

Bachelor Frühkindliche Bildung 19,0 2,9 N

Bachelor Bildungswissenschaft alle Hauptanträge zugelassen

Sommersemester 2018 Auswahlpunkte Abiturnote Dienst / Pflege

Grundschule 31,0 2,8 J

Pool 1: Naturwissenschaften 19,5 2,7 N

Pool 2: Französisch 27,5 2,7 J

Pool 3: Islam. Theologie 18,0 3,4 N

Pool 4: Kunst & Musik 25,0 3,0 J

Sekundarstufe I 23,0 3,0 J

Pool 1: Physik & Technik jeweils alle Haupt-anträge zugelassenPool 2: Islam. Theologie

Pool 3: Evang. & Kath. Theologie

Pool 4: Kunst & Musik

Sonderpädagogik mit 1. sopäd. Fachrichtung Lernen/ emotionale und soziale Entwicklung/Sprache

30,5 3,0 J

Sonderpädagogik mit 1. sopäd. Fachrichtung geistige Entwicklung/ körperl. u. motorische Entwicklung

30,5 2,1 N

Beispiel 1: Bewerbung für Grundschullehramt im Winteremester 2017/2018: Abiturnote 1,9 (*3) ergibt 31,5 Punkte, keine sonstigen Leistungen: Bewerber/in erhält mit 31,5 Punkten einen Studienplatz.

Beispiel 2: Bewerbung für Grundschullehramt im Wintersemester 2017/2018: Abiturnote 2,5(*3) ergibt 22,5 Punkte, sonstige Leistungen 8 Punkte: Bewerber/in erhält mit 30,5 Punkten keinen Studienplatz, da die insgesamt erzielten Auswahlpunkte nicht ausreichen.

Beispiel 3: Bewerbung für Grundschullehramt im Wintersemester 2017/2018: Abiturnote 2,6 (*3) ergibt 21,0 Punkte, sonstige Leistungen 11 Punkte plus Dienst: Bewerber/in erhält mit 32,0 Punkten einen Studienplatz.

? Beim Lehramt Sonder-pädagogik gibt es

bei der Ersten sonderpä-dagogische Fachrichtung 2 Zulassungsgruppen (Kohorten), für welche Zulassungszahlen fest-gelegt werden. Hierbei bilden Lernen, Emotio-nale u. soziale Entwick-lung und Sprache sowie Geistige Entwicklung und Körperliche u. motorische Entwicklung eine Kohorte.

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6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester

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6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester

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Somit war im Verfahren zum Wintersemester 2017/2018 ohne sons-tige Leistungen ein Abiturnotenschnitt von 1,9 für das Grundschul-lehramt erforderlich. Ohne sonstige Leistungen war für das Lehramt Sonderpädagogik mit der ersten Fachrichtung Lernen oder Emotionale Entwicklung ein Abiturnotenschnitt von 1,8 erforderlich. Für das Lehramt an Sekundarstufe I war ohne sonstige Leistungen ein Abiturnotenschnitt von 2,7 erfor-derlich. Die Grenzwerte der Vorjahre können nur als grobe Anhaltspunkte dienen.

6.2 | Auswahlverfahren/Zugang zum Europalehramt für die Sekundarstufe I

Bei dem Auswahlverfahren für den bilingualen Studiengang Europalehramt Sekun-darstufe I ist für die Bewerbung neben dem Nachweis der allgemeinen Hochschul-zugangsberechtigung ein Notendurchschnitt der 4 Oberstufenkurse im Fach Englisch von 10 Punkten erforderlich. Das Fach Englisch muss bis zum Abitur belegt worden sein. Wird der Notendurchschnitt von 10 Punkten nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, ist ersatzweise der Nachweis eines erfolgreich angelegten Sprachzertifikats erforderlich:

TOEFL (Test of English as a Foreign Language), CAE (Certificate in Advanced English), CPE (Certificate of Proficency in English), IELTS (International English Langage Testing System), abgeschlossenes Hochschulstudium in der Zielsprache, European Baccalaureate, mindestens zweijährige Berufstätigkeit in einem Land der Zielsprache

Nachgeordnet gelten die Auswahlkriterien wie bei Sekundarstufe I. Sie können den Antrag für Europalehramt parallel zum regulären Antrag für die Sekundarstufe I stellen, um beide Zulassungsoptionen zu haben.

6.3 | Auswahlverfahren für andere Bachelorstudiengänge (B.A.) *

Bei den anderen Bachelorstudiengängen sollte der Bewerbung ein Lebenslauf oder ein Motivationsschreiben beigefügt werden.

Über die Bewertung der schulischen und sonstigen Leistungen hinaus finden für den Studiengang Kultur- und Medienbildung Auswahlgespräche statt (max. 15 Punkte). Der Antrag für Kultur- und Medienbildung muss wegen der Auswahlge-spräche als Hauptantrag gestellt werden.Die Auswahlgespräche sind i.d.R. Ende Juli geplant, halten Sie sich bei Bewerbung für diesen Studiengang unbedingt das Zeitfenster frei! Die Teilnehmer/innen am Auswahlverfahren werden aufgrund einer Zwischenrangliste nach schulischen und sonstigen Leistungen ermittelt.

Zur Ermittlung der insgesamt erreichten Auswahlpunkte werden zunächst die schu-lischen Leistungen doppelt gewichtet (max. 30 Punkte).

Bei Kultur- und Medienbildung werden dann die sonstigen Leistungen und das Auswahlgespräch jeweils einfach gewertet (je max. 15 Punkte).

* Bei Frühkindlicher Bildung und Erziehung,

Bildungswissenschaft und Kultur- und Medienbildung ist ein Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich!

! Auswahlgespräche: Ende Juli

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6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester

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6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester

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Bei Frühkindlicher Bildung und Erziehung und bei Bildungswissenschaft finden keine Auswahlgespräche statt; deshalb werden die sonstigen Leistungen doppelt gewichtet (max. 30 Punkte). Bei Frühkindlicher Bildung und Erziehung ist eine Bewerbung an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg oder an der Pädagogi-schen Hochschule Ludwigsburg möglich.

Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt nach einer Rangliste, die aufgrund der erreichten Gesamtpunktzahlen (max. 60 Punkte) erstellt wird.

6.4 | Auswahl-/Zulassungsverfahren Master-Lehramtsstudiengänge

Das Auswahlverfahren in den Master-Lehramtsstudiengängen Grundschule, Sekun-darstufe I, Europalehramt Sekundarstufe I und Sonderpädagogik orientiert zum Einen anhand der Note des Bachelorstudiums bzw. Note der bisher erreichten Leistungen (wie diese auf dem Transcript of Records ausgewiesen sind) und zum Anderen anhand der Passung der Leistungen in den Fächern/Fachbereichen, in den Bildungswissenschaften und in der Schulpraxis. Hierbei liegt die Rahmen-verordnung für die Lehramststudiengänge der Pädagogischen Hochschulen zu Grunde sowie das konsekutive Bachelor-Master-Studienmodell. Genaueres zum Auswahl-/Zulassungsverfahren entnehmen Sie bitte den Zulassungssatzungen auf der Webseite der PH Ludwigsburg.

6.5 | Auswahlverfahren Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik

Bei Bewerber/innen für das Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik erfolgt die Auswahl anhand einer Messzahl (max. 10 Punkte), die sich zum einen an der Abschlussnote des vorausgegangenen Lehramtsstudiums bzw. dem Notendurch-schnitt von 1. und 2. Staatsprüfung orientiert (max. 5 Punkte) und zum anderen nach den Dienstzeiten an einer Schule bzw. in einer sonderpädagogischen Einrich-tung nach Studienabschluss bemisst (max. 5 Punkte). Berücksichtigt werden Dienstzeiten und Tätigkeiten mit einem Umfang von mindestens 50% mit einem halben Bewertungspunkt pro abgeschlossenem Halbjahr. Für die Abschlussnote wird folgende Punktzahl vergeben:

1,0 bis 1,3 = 5 Punkte 1,4 bis 1,7 = 4 Punkte1,8 bis 2,1 = 3 Punkte 2,2 bis 2,5 = 2 Punkte2,6 bis 3,0 = 1 Punkt unter 3,0 = 0 Punkte

6.6 | Auswahlverfahren Zweitstudium

Für Zweitstudienbewerber/innen stehen 2% der Studienplätze in einem zulassungs-beschränkten Studiengang zur Verfügung. Die Auswahl für diese Plätze erfolgt anhand einer Messzahl, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststu-diums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird. Hinzu kommt ggf. ein Zuschlag für den Wiedereinstieg ins Berufsleben nach einer Familienphase.

* Erzieher/innen erhalten bei der Bewerbung für

den Studiengang Frühkind-liche Bildung und Erzie-hung pauschal 30 ECTS angerechnet.

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7 | Bewerbung in ein höheres Fachsemester

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

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7 | Bewerbung in ein höheres Fachsemester

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6.7 | Modell der kompetenzorientierten Passungsquote

Das vielfältige Fächerangebot in den Lehramtsstudiengängen erstreckt sich gemäß Rahmenverordnung des Kultusministeriums für die Prüfungsordnungen PO 2015 von sprachlichen und naturwissenschaftlich-technischen bis hin zu musisch-künst-lerischen und praktischen Fächern. Es kann von den Studienbewerberinnen und -bewerbern bei der Zulassung in dem durch die jeweilige Studien- und Prüfungs-ordnung gesetzten Rahmen frei gewählt werden, da die zukünftigen Studierenden nicht für einzelne Studienfächer, sondern für ein Lehramtsstudium gesamt (Grund-schule, Sekundarstufe I, Sonderpädagogik) zugelassen werden. Dies führt dazu, dass die Lehrkapazitäten in den einzelnen Unterrichtsfächern unterschiedlich stark nachgefragt werden – mit dem Ergebnis, dass in den Schulen nicht alle Fächer abgedeckt werden können und in den Hochschulen die Lehrka-pazitäten ungleich ausgelastet sind. Deshalb wurde beschlossen, den Zugang ins Studium für einzelne Fachkombinationen zu verbessern, und hierfür das Modell der kompetenzorientierten Passungsquoten entwickelt.

7 | Bewerbung in ein höheres Fachsemester

7.1 | Bewerbungsunterlagen für das höhere Fachsemester

Mit dem Zulassungsantrag für ein höheres Fachsemester sind folgende Unterlagen hochzuladen bzw. einzureichen:• Anrechnungsbescheid mit der Einstufung in ein höheres Fachsemester• Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (HZB, Abitur), • Nachweis des Studienorientierungstests• Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters

und soweit zutreffend darüber hinaus • Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung bei Kunst, Musik oder Sport• Nachweis studienfachliche Beratung

(Studiengangwechsel ab dem 3. Hochschulsemester)• Nachweis der DSH-2- oder TestDaF-4-Prüfung bei ausländischer HZB 7.2 | Auswahlverfahren im höheren Fachsemester*

Aufgrund der begrenzten Anzahl verfügbarer Studienplätze wird eine auf den Studi-engang bezogene Auswahl durchgeführt, wenn die Anzahl der Bewerber/innen die Anzahl der Studienplätze in dem betreffenden (höheren) Fachsemester übersteigt. Die verfügbaren Studienplätze werden für die einzelnen Fachsemester in folgender Rangfolge vergeben:• Aufrücker (im 1. Fachsemester einen Studienplatz erhalten und angenommen),• Hochschulortwechsler (Wechsler/innen von einer anderer PH oder einer

anderen Hochschule mit gleichem Studiengang und Fächerkombination),• Quereinsteiger (Studiengangwechsler/innen, externe Bewerber/innen).

Soweit erforderlich wird innerhalb der Gruppen eine Rangfolge aufgrund erbrachter Studienleistungen ermittelt. Als nachgeordnetes Leistungskriterium bei gleichen Leistungen wird die Abiturnote als Entscheidungskriterium herangezogen.

! Bitte lassen Sie im Vorfeld der Bewer-

bung Ihre Studien- und Prüfungsleistungen über das Prüfungsamt anrechnen! Anrechnungs-fristen beachten!

* Alle Bachelorstudi-engänge sind in allen

höheren Fach semestern zulassungsbeschränkt.

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7 | Bewerbung in ein höheres Fachsemester

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7 | Bewerbung in ein höheres Fachsemester

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7.3 | Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Zur Prüfung der Anrechenbarkeit von Leistungen muss fristgerecht vor der Bewerbungsfrist ein »Antrag auf Anrechnung von Studienleis-tungen« mit den erforderlichen Fachanrechnungs-Formularen beim akademischen Prüfungsamt gestellt werden. Die Beschreibung des Anrech-nungsverfahrens und die Unterlagen für die Anrechnung finden Sie unter www.ph-ludwigsburg.de/studienanrechnung

Nur wenn Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft sind, können Sie sich in ein höheres Fachsemester bewerben. (Ansonsten bleibt die Möglichkeit der Bewerbung in das erste Fachsemester, sofern Sie nicht Hochschulortwechsler*in von einer anderen Pädagogischen Hochschule sind.) Eine Zulassung im höheren Fachsemester setzt voraus, dass in dem betreffenden Semester freie Studienplätze vorhanden sind.

Anrechnungsfrist für die Beantragung der Anrechnung von Leistungen:15.04.-15.05. im Vorfeld der Bewerbung zum Wintersemester (Ausschlussfrist)15.10.-15.11. im Vorfeld der Bewerbung zum Sommersemester (Ausschlussfrist)

Vom Prüfungsamt erhalten Sie einen Bescheid über die Anerkennung* von Studien- und Prüfungsleistungen. Dieser Bescheid gilt für das gesamte Studium. Im Anrech-nungsbescheid wird festgestellt, in welches Fachsemester Sie auf Grund Ihrer bisherigen Studienleistungen und/oder Studienzeiten eingestuft werden.

Sollten Sie die Frist für die Anrechnung verpassen, ist die Anrechnung erst zum nächsten Semester möglich des Numerus Clausus gemäß der Einstufung.

7.4 | Wichtige Hinweise für Studienbewerber/innen, die bereits studiert haben

Wer bereits studiert hat, muss im Vorfeld des Studiums einen Antrag auf Anrech-nung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie im Falle der Einstufung in ein höheres Fachsemester einen Zulassungsantrag für höhere Fachsemester stellen.*

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie sowohl den Antrag auf Zulassung im höheren Fachsemester als auch den Antrag auf Zulassung im 1. Fach-semester stellen, um Ihre Chancen auf Zulassung im höheren Fachsemester zu verbessern! Bei Zulassung im 1. Fachsemester werden Sie bei Vergabe der Studien-plätze im höheren Fachsemester als Aufrücker/in zuerst berücksichtigt.*

Wird nur der Antrag für das 1. Fachsemester eingereicht, geht die Hochschule davon aus, dass keine anrechenbaren Leistungen vorhanden sind.

Hochschulortwechsler/innen von einer anderen Pädagogischen Hochschule können sich nur in das höhere Fachsemester und nicht gleichzeitig in das erste Fachsemester bewerben, da Sie im betreffenden Studiengang bereits immatriku-liert sind (dies gilt auch für Wechsler/innen mit der gleichen Studiengangs- und Fächerkombination aus einem anderen Bundesland)!

Wer einen Studiengang ab dem 3. Hochschulsemester wechseln will, muss eine auf den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung nachweisen. Die "Beratung" bedeutet eigentlich eine "Selbstinformation" (wenn Sie sich über Internet informiert haben). Danach reichen Sie den unterschriebenen Nachweis ein, ggf. nach einem Gespräch mit der/dem Studien gangberater/in.

› Fragen beantwortet das akademische

Prüfungsamt.

* Die Chancenverbes-serung gilt nicht für

Zweitstudienbewerber/innen, da diese Studien-plätze über eine separate Quote vergeben werden. Bewerber*innen für ein Zweitstudium müssen den Antrag für das 1. Fachse-mester stellen und können Ihre Leistungen erst anrechnen bzw. höher-stufen lassen, wenn Sie bereits zugelassen sind.

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8 | Internationale Bewerber/innen außerhalb der EU*

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8 | Internationale Bewerber/innen außerhalb der EU*

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8 | Internationale Bewerber/innen außerhalb der EU*

8.1 | Deutsche Sprachkenntnisse

Für das Studium an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg ist das mühelose Beherrschen der deutschen Sprache notwendig. Daher müssen Bewerber/innen vor Studienbeginn mit der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder der TestDaF-Prüfung hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nach-weisen.

Die Teilnahme an der genannten Sprachprüfung ist auch verpflichtend für deut-sche Bewerber/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung.

Legen Sie Ihrem Antrag auf Zulassung bitte eine Bescheinigung über die bestan-dene DSH- oder TestDaF-Prüfung (4 Punkte in jeder Kategorie) oder eine vergleichbare Prüfung bei (telc-C1-Hochschule, C1-Sprachdiplom des Goethe-Instituts, Sprachdi-plom der Kultusministerkonferenz- Zweite Stufe, Zentrale Oberstufenprüfung).

Außerdem ist der Nachweis des Studienorientierungstests erforderlich.

Die Bewerbung zum Studium ist nur bei Vorlage eines der genannten Sprachzeug-nisse möglich!

8.2 | Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zu einem grundständigen Bachelorstudium ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder einer die Studienberechtigung an einer Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg einschließenden fachgebundenen Hochschulreife (vgl. hierzu Kapitel 4). Nur für den Bachelorstudiengang Früh-kindliche Bildung und Erziehung ist eine Bewerbung mit dem Fachhochschulreife-zeugnis möglich.

Ausländische Bildungsnachweise für den Hochschulzugang müssen einer deut-schen Hochschulzugangsberechtigung den Anforderungen nach gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit wird von der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg bei der Bewerbung gemäß den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz geprüft.

8.3 | Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen

Das Auswahlverfahren kommt bei ausländischen Bewerber/innen außerhalb der EU mit ausländischen Zeugnissen zum Tragen, wenn die Bewerberzahl in einem Studi-engang die Zahl der Studienplätze für ausländische Bewerber/innen übersteigt (8% der Studienplätze in einem Studiengang stehen immer zur Verfügung)! Ist eine Auswahl zu treffen, wird zunächst die Note der Hochschulzugangsberechtigung als Entscheidungskriterium herangezogen.

* Internationale Bewerber/innen

außerhalb der EU mit ausländischen Zeug-nissen verwenden bitte das Bewerbungsformular für internationale Studi-enbewerber/innen; die Online- Bewerbung ist nicht möglich. EU-Bürger/innen sind rechtlich den deutschen Bewerber/innen gleichgestellt und bewerben sich Online.

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6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester

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6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester

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8.4 | Anerkennung von Teilprüfungsleistungen

Falls Sie im Heimatland bereits ein Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen haben, erkundigen Sie sich bezüglich der Anerkennung von Teilprüfungsleistungen beim:

Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7 Schule und Bildung, Ref. 73/9Postfach 2666, 72016 Tübingen.(Hausanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 40, 72072 Tübingen)Tel. 07071/757-2088; Fax 07071/757-2004; Web:www.rp-tuebingen.deDort wird geprüft, inwieweit (Teil-)Prüfungen des im Heimatland absolvierten

Studienganges für das jetzt angestrebte Studium anerkannt werden können.Den Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen können Sie im Rahmen Ihrer

Bewerbung bei der Hochschule zusammen mit einem Antrag auf Anrechung von Studienleistungen einreichen. Bitte klären Sie das Vorgehen im Vorfeld der Bewer-bung mit der Studienabteilung ab.

8.5 | Übersetzung von Zeugnissen und Beglaubigung

Falls Ihre Originalzeugnisse nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt wurden, müssen Sie eine offiziell beglaubigte Übersetzung beifügen.

Diese Übersetzungen müssen in Ihrem Heimatland von diplomatischen und konsu-larischen Vertretungen der BRD erstellt werden. Sofern Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung schon in Deutschland befinden, müssen die Übersetzungen von einem amtlich vereidigten Dolmetscher erstellt sein.

In Ihrem Heimatland können Sie amtliche Beglaubigungen bei den deutschen Botschaften bzw. Konsulaten anfertigen lassen.

In Deutschland kann jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienst-siegel führt. Nachweise sind auch in Form einer notariellen Beglaubigung möglich.

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:• einen Beglaubigungsvermerk zur Übereinstimmung der Kopie mit dem Original• die Unterschrift des Beglaubigenden und• den Abdruck des Dienstsiegels (DS).

Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht.

8.6 | Finanzierung Ihres Studiums

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie gegenüber der Ausländerbehörde nach-weisen müssen, dass Sie die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts finanzieren können (Finanzierungsnachweis), sonst erhalten Sie keine Aufenthaltsbewilligung. Für ein bescheidenes Leben in der Bundesrepublik Deutschland brauchen Sie monatlich etwa 800 Euro.

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9 | Tabellen Studiengänge und Studienfächer

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9 | Tabellen Studiengänge und Studienfächer

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9 | Tabellen Studiengänge und Studienfächer

9.1 | Übersicht Bachelorstudiengänge und Master-Lehramtsstudiengänge

In der tabellarischen Übersicht finden Sie eine Auflistung aller grundständigen Studiengänge, Masterstudiengänge Lehramt und besonderen Erweiterungsfä-cher. Besondere Erweiterungsfächer schließen mit einem Hochschulzertifikat ab. Im Bachelor- oder Masterstudium können Zusatzfächer mit dem Bachelorumfang studiert und mit einem Hochschulzertifikat abgeschlossen werden.

Tabelle 1: Studiengänge

Studiengänge

V1 Grundschule (GPO 2015, B.A.)

W1 Sekundarstufe I (SekPO 2015, B.A.)

W2 Europalehramt Sekundarstufe I (EuLa Sek I 2015, B.A.)

X1 Sonderpädagogik (SPO 2015, B.A.)

83 Sonderpädagogik (Aufbau) (SPO 2011)

V6 Grundschule (GPO 2015, M.Ed.)

W6 Sekundarstufe I (SekPO 2015, M.Ed.)

W7 Europalehramt Sekundarstufe I (EuLa Sek I 2015, M.Ed.)

X6 Sonderpädagogik (SPO 2015, M.Ed.)

4A Bachelor Kultur- und Medienbildung

4B Bachelor Frühkindliche Bildung und Erziehung

4C Bachelor Bildungswissenschaft

4D Bachelor Frühkindliche Bildung und Erziehung (integr.Modell)

V5 Besondere Erweiterungsfächer Lehramt Grundschule (GPO 2015)

W5 Besondere Erweiterungsfächer Lehramt Sekundarstufe I (Sek I PO 2015)

X5 Besondere Erweiterungsfächer Lehramt Sonderpädagogik (SPO 2015)

9.2 | Studienfächer in den Lehramtsstudiengängen PO 2015 (B.A./M.Ed.)

In Tabelle 2 finden Sie die wählbaren Fächer im Lehramtsstudium (PO 2015).

Erläuterungen zur Tabelle:1) Bei den Fächern Kunst, Musik und Sport ist eine Aufnahmeprüfung im

Vorfeld des Studiums erforderlich.2) Evangelische Theologie/ Religionspädagogik, Katholische Theologie/ Reli-

gionspädagogik oder Islamische Theologie/ Religionspädagogik kann nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. Die Theologien können nicht untereinander und nicht mit dem Fach Ethik kombiniert werden.

3) Das Studium der Fächer Englisch bzw. Französisch erfordert Sprachniveau B1.4) Bei Grundschule können Deutsch und Mathematik nicht zusammen als

Fächer gewählt werden.

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9 | Tabellen Studiengänge und Studienfächer

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9 | Tabellen Studiengänge und Studienfächer

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Tabelle 2: Fächer/ Sonderpädagogische Fachrichtungen/ Grundbildung (PO 2015)

Studiengangschlüssel V1 W1 W2 X1 83 V6 W6 X6

Studienfach / Fachrichtung

Grun

dsch

ule

B.A

.

Seku

ndar

stuf

e I B

.A.

Euro

pa L

A Se

k I B

.A.

Sond

erpä

d. B

.A

Sond

erpä

d. A

ufb.

Grun

dsch

ule

M.E

d.

Seku

ndar

stuf

e M

.Ed

Sond

erpä

d. M

.Ed.

026 Biologie • • • •

032 Chemie • • • •

067 Deutsch 4 • • • • • •

008 Englisch 3 • • • • • • •

680 Ethik 2 • • • •

059 Französisch 3 • • • • • •

050 Geographie • • • • •

068 Geschichte • • • • •

077 Informatik • •

091 Kunst 1 • • • • • •

105 Mathematik 4 • • • • • • •

113 Musik 1 • • • • • • •

926 Nat.wiss. Sachunterricht, Biologie • •

932 Nat.wiss. Sachunterricht, Chemie • •

928 Nat.wiss. Sachunterricht, Physik • •

976 Nat.wiss. Sachunterricht, Technik • •

128 Physik • • • •

129 Politikwissenschaft • • • • •

950 Soz.wiss. Sachunterricht, Geographie • •

968 Soz.wiss. Sachunterricht, Geschichte • •

929 Soz.wiss. Sachunterricht, Politik • •

987 Soz.wiss. Sachunterricht, Wirtschaft • •

098 Sport 1 • • • • • • •

176 Technik • • • •

053 Theologie/Religionspäd., ev. 2 • • • • • •

086 Theologie/Religionspäd., kath. 2 • • • • • •

847 Theologie/Religionspäd., islam. 2 • • • • • •

187 Wirtschaftswissenschaft • • • • •

Studiengangschlüssel V1 W1 W2 X1 83 V6 W6 X6

271 Emotionale u.soziale Entwicklung • • •

264 Geistige Entwicklung • • •

287 Körperl. u.motorische Entwicklung • • •

! Erhöhte Zulassungs-chancen bei bestimmten

kleinen Fächern mit speziellem Studienplatz-kontingent.

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10 | Studienaufbau Lehramtsstudiengänge (Bachelor-/Masterstudium)

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10 | Studienaufbau Lehramtsstudiengänge (Bachelor-/Masterstudium)

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297 Lernen • • •

251 Sprache • • •

111 Grundbildung Deutsch • •

112 Grundbildung Mathematik • •

Tabelle 3: Besondere Erweiterungsfächer/Zertifikatsstudium

Folgende besondere Erweiterungsfächer können bei PO 2015 parallel zum Bachelor-studium studiert werden. Studienbeginn ist frühestens nach Abschluss der Modul-1-Prüfungen in den Fächern und in Erziehungswissenschaft möglich. Das besondere Erweiterungsstudium wird mit einem Hochschulzertifikat abgeschlossen. Momentan finden in Beratung, Deutsch als Zweitsprache, Islamische Theologie/Religionspäda-gogik und Spiel- und Theaterpädagogik ein Aufnahmegespräch statt.

Besondere Erweiterungsfächer/Zertifikatsstudium V5 W5 X5

Studienfach Erw.

GS

Erw.

Sek

I

Erw.

SoP

äd

675 Beratung • • •

845 Bewegung, Spiel und Sport mit Menschen mit Behinderung •

080 Bildungsinformatik • • •

268 Deutsch als Zweitsprache (DaZ)* • • •

818 Erlebnispädagogik • • •

847 Islamische Religionspädagogik • • •

866 Medienpädagogik • • •

840 Pädagogik der Vielfalt • • •

504 Spiel- und Theaterpädagogik • • •

10 | Studienaufbau Lehramtsstudiengänge (Bachelor-/Masterstudium)

10.1 | Bachelor Lehramt Grundschule (180 CP, B.A.)

Die Ausbildung für das Lehramt Grundschule gliedert sich in drei Phasen: das Studium an der Hochschule im Bachelorstudiengang (6 Semester, Abschluss: Bachelor of Arts), das Studium an der Hochschule im Masterstudiengang (2 Semester, Abschluss: Master of Education nach 12 Monaten Vorbereitungsdienst s.u.) und den Vorbereitungsdienst in Verbindung mit einem Staatlichen Seminar (18 Monate, Abschluss Staatsprüfung).

Im Bachelorstudium Lehramt Grundschule werden bildungswissenschaftliche, fachwissenschaftliche, fachdidaktische und fachpraktische Kompetenzen vermit-telt.

* DaZ setzt das Studium fachliche Grundlagen

des Sprachunterrichts (Deutsch, Englisch, Fran-zösisch) im Umfang von mindestens 12 CP voraus.

› Die intensive Verzah-nung von Theorie und

Praxis ist ein wesentliches Studienmerkmal.

› Die intensive Verzah-nung von Theorie und

Praxis ist ein wesentliches Studienmerkmal.

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10 | Studienaufbau Lehramtsstudiengänge (Bachelor-/Masterstudium)

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10 | Studienaufbau Lehramtsstudiengänge (Bachelor-/Masterstudium)

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Studieninhalte Im B.A.-Studium werden neben dem bildungswissenschaftlichen Bereich zwei

Fächer aus dem Fächerkatalog der Grundschule studiert, von denen eines Deutsch oder Mathematik ist. Hinzu kommen die Grundbildung in Deutsch oder Mathematik (das nicht als Fach Gewählte) und die schulpraktischen Studien.

Bildungswis-senschaftlicher Bereich

Fach Deutsch (D) oder Mathema-tik (M)

Fach Grundbildung Deutsch oder Mathematik (das nicht als Fach Gewählte)

Schulprakti-sche Studien

51 CP 36 CP 36 CP 24 CP 27 CP

B a c h e l o r a r b e i t (im Fach oder in Bildungsswissenschaften) 6 CP

CP = Credit Points: Workload der Studierenden. 1 CP entspricht ca 30 Arbeitsstunden.

Der Bildungswissenschaftliche Bereich besteht aus Erziehungswissenschaften, Psychologie und den Educational Studies (Soziologie, Philosophie, Politikwissen-schaft oder Theologie, Sprecherziehung). Die Schulpraktischen Studien beinhalten im B.A.-Studium das Orientierungs- umd Einführungspraktikum (OEP) und das Integrierte Semesterpraktikum (ISP) sowie Begleitseminare.

Als Fach kann gewählt werden:Deutsch, Englisch, Französisch, Kunst, Mathematik, Musik, Naturwissenschaftlich-

technischer Sachunterricht mit einem der vier Schwerpunkte Biologie, Chemie, Physik oder Technik, Sozialwissenschaftlicher Sachunterricht mit einem der vier Schwer-punkte Geographie, Geschichte, Politikwissenschaft oder Wirtschaftswissenschaft, Sport, Evangelische Theologie/Religionspädagogik, Katholische Theologie/Religions-pädagogik, Islamische Theologie/Religionspädagogik.

Beim Lehramt Grundschule besteht bei bestimmten kleinen Fächern aufgrund der Kapazität eine erhöhte Chance für eine Zulassung, da hierfür ein bestimmtes Studi-enplatzkontingent bereit gestellt wird. Es handelt es sich um die Fächer :

- Naturwissenschaftlicher Sachunterricht mit Chemie, Physik oder Technik- Kunst, Musik- Islamische Theologie/Religionspädagogik- Französisch

StudienbeginnDas Bachelorstudium Lehramt Grundschule beginnt in Erziehungswissenschaften

und den zwei gewählten Fächern mit Modul1.

Erziehungswissen-schaften

Fach Deutsch oder Mathematik

Fach Schulprakti-sche Studien

Modul 1 Modul 1 Modul 1 OEP

! Erhöhte Zulas-sungschancen bei

bestimmten kleinen Fächern mit speziellem Studienplatzkontingent. Falls eines dieser Fächer gewünscht, bitte als zweites Studienfach angeben.

* Modul 1-Prüfungen sind in Erziehungswis-

senschaften und beiden Fächern bis zum 4. Fachse-mester abzulegen.

! Im Zulassungsantrag sind die zwei Fächer

(davon eines D oder M) anzugeben (vgl. Tabelle 2).

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10 | Studienaufbau Lehramtsstudiengänge (Bachelor-/Masterstudium)

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10 | Studienaufbau Lehramtsstudiengänge (Bachelor-/Masterstudium)

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10.2 | Bachelor Lehramt Sekundarstufe I (180 CP, B.A.)

Die Ausbildung für das Lehramt Sekundarstufe I gliedert sich in drei Phasen: das Studium an der Hochschule im Bachelorstudiengang (6 Semester, Abschluss: Bachelor of Arts) , das Studium an der Hochschule im Masterstudiengang (4 Semester, Abschluss: Master of Education) und den Vorbereitungsdienst in Verbin-dung mit einem Staatlichen Seminar (18 Monate, Abschluss: Staatsprüfung).

Im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe I werden bildungswissenschaft-liche, fachwissenschaftliche, fachdidaktische und fachpraktische Kompetenzen vermittelt.

StudieninhalteIm B.A.-Studium werden neben dem bildungswissenschaftlichen Bereich zwei

Fächer aus dem Fächerkatalog der Sekundarstufe I studiert. Hinzu kommen die schulpraktische Studien.

Bildungswissen-schaftlicher Bereich

Fach Fach Schulpraktische Studien

36 CP 66 CP 66 CP 6 CPB a c h e l o r a r b e i t (im Fach oder in Bildungsswissenschaften) 6 CP

CP= Credit Points: Workload der Studierenden. 1 CP entspricht ca 30 Arbeitsstunden.

Der Bildungswissenschaftliche Bereich besteht aus Erziehungswissenschaft, Psychologie und den Educational Studies (Soziologie, Philosophie, Politikwissen-schaft oder Theologie, Sprecherziehung). Die Schulpraktischen Studien beinhalten das Orientierungs- und Einführungspraktikum (OEP) und Begleitseminare.

Als Fach kann gewählt werden:Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Französisch, Geographie, Geschichte,

Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politikwissenschaft, Sport, Technik, Evangelische Theologie/Religionspädagogik, Katholische Theologie/Religionspädagogik, Islami-sche Theologie/Religionspädagogik, Wirtschaftswissenschaft.

Beim Lehramt Sekundarstufe I besteht bei bestimmten kleinen Fächern aufgrund der Kapazität eine erhöhte Chance für eine Zulassung, da hierfür ein bestimmtes Studienplatzkontingent bereit gestellt wird. Es handelt es sich um die Fächer :

- Physik, Technik- Kunst, Musik- Islamische Theologie/Religionspädagogik- Ev. Theologie/Religionspädagogik, Kath. Theologie/Religionspädagogik

StudienbeginnDas Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe I beginnt in Erziehungswissen-

schaften und den zwei gewählten Fächern mit Modul1.

Erziehungswissen-schaften

Fach Fach Schulprakti-sche Studien

Modul 1 Modul 1 Modul 1 OEP

! Im Zulassungsantrag sind die zwei Fächer

anzugeben (vgl. Tabelle 2).

* Modul 1-Prüfungen sind in Erziehungswis-

senschaften und beiden Fächern bis zum 4. Fachse-mester abzulegen.

› Die intensive Verzah-nung von Theorie und

Praxis ist ein wesentliches Studienmerkmal.

! Erhöhte Zulassungs-chancen bei bestimmten

kleinen Fächern mit speziellem Studienplatz-kontingent. Falls eines dieser Fächer gewünscht, bitte als erstes Studienfach angeben.

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10 | Studienaufbau Lehramtsstudiengänge (Bachelor-/Masterstudium)

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

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10 | Studienaufbau Lehramtsstudiengänge (Bachelor-/Masterstudium)

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10.3 | Bachelor Europalehramt Sekundarstufe I (180 CP, B.A.)

Die Ausbildung für das bilinguale Lehramt der Sekundarstufe I gliedert sich in drei Phasen: das Studium an der Hochschule im Bachelorstudiengang (6 Semester, Abschluss: Bachelor of Arts) , das Studium an der Hochschule im Masterstudien-gang (4 Semester, Abschluss: Master of Education) und den Vorbereitungsdienst in Verbindung mit einem Staatlichen Seminar (18 Monate, Abschluss: Staatsprüfung).

Das Europalehramt stellt einen Profilstudiengang innerhalb des Lehramts für die Sekundarstufe I dar.

StudieninhalteDer Aufbau des Studiums gleicht dem der Sekundarstufe I, jedoch mit einem

Schwerpunkt auf dem bilingualen Lernen. Englisch ist verpflichtend als Fach zu wählen. Das zweite Fach neben Englisch, die Bildungswissenschaften und die schul-praktischen Studien enthalten einen Schwerpunkt auf dem Bilingualem Lehren und Lernen und kultureller Diversität. Es gibt einen ausgesuchten Fächerkatalog mit den Fächern Geographie, Geschichte, Politik, Sport, Musik und Mathematik. Es muss außerdem ein Auslandssemester absolviert werden.

Bildungswissen-schaftlicher Bereich

Englisch Bilinguales Fach Schulpraktische Studien

36 CP 66 CP 66 CP 6 CPB a c h e l o r a r b e i t (im Fach oder in Bildungsswissenschaften) 6 CP

10.4 | Bachelor Lehramt Sonderpädagogik (180 CP, B.A.)

Die Ausbildung für das Lehramt Sonderpädagogik gliedert sich in drei Phasen: das Studium an der Hochschule im Bachelorstudiengang (6 Semester, Abschluss: Bachelor of Arts) , das Studium an der Hochschule im Masterstudiengang (4 Semester, Abschluss: Master of Education) und den Vorbereitungsdienst in Verbin-dung mit einem Staatlichen Seminar (18 Monate, Abschluss: Staatsprüfung).

Im Bachelorstudium Lehramt Sonderpädagogik werden bildungswissenschaft-liche, fachwissenschaftliche, fachdidaktische und fachpraktische Kompetenzen vermittelt.

StudieninhalteIm B.A.-Studium Sonderpädagogik werden ein Fach aus dem Fächerkatalog der

Sekundarstufe, die Erste sonderpädagogische Fachrichtung und die Grundbildung Deutsch oder Mathematik studiert. Hinzu kommen die schulpraktische Studien.

Von den sonderpädagogischen Fachrichtungen wird in der Bachelorphase zunächst die Erste sonderpädagogische Fachrichtung studiert, welche auch für das Integrierte Semesterpraktikum relevant ist. Die Zweite sonderpädagogische Fach-richtung kommt dann in der Masterphase hinzu.

! Im Zulassungsantrag ist das Fach Englisch

und das bilinguale Fach anzugeben (vgl. Tabelle 2).

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10 | Studienaufbau Lehramtsstudiengänge (Bachelor-/Masterstudium)

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

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10 | Studienaufbau Lehramtsstudiengänge (Bachelor-/Masterstudium)

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Wählbare Erste Sonderpädagogische Fachrichtungen:

Emotionale und soziale Entwicklung

Geistige Entwicklung

Körperliche und mo-torische Entwicklung

Lernen Sprache

Für die Vergabe der Studienplätze werden bei der Ersten sonderpädagogischen Fachrichtung bedarfsorientierte Studienplatzkontingente gebildet. Die Erste sonderpädagogische Fachrichtung ist bei der Bewerbung deshalb verbindlich zu wählen. Für die Erste Fachrichtung Lernen oder Emotionale und soziale Entwick-lung sind die meisten Studienplätze vorhanden. Für Körperliche und motorische Entwicklung oder Sprache bzw. für Geistige Entwicklung sind ebenfalls Studienan-fängerplätze definiert.

Bildungswis-senschaftlicher Bereich

Fach (aus Sek I)

Erste sonderpädago-gische Fachrichtung, sonderpädagogische Grundlagen und Handlungsfelder

Grundbildung Deutsch (D) oder Mathema-tik (M) (bei D/M als Fach:

das nicht als Fach Gewählte)

Schul-praktische Studien

39 CP 50 CP 34 CP 24 CP 27 CP

B a c h e l o r a r b e i t (im Fach, in der sonderpädagogischen Fachrichtung oder in Bildungsswissenschaften) 6 CP

CP= Credit Points: Workload der Studierenden. 1 CP entspricht ca 30 Arbeitsstunden.

Der Bildungswissenschaftliche Bereich besteht aus Erziehungswissenschaften, Psychologie und den Educational Studies (Soziologie, Philosophie, Politikwissen-schaft oder Theologie, Sprecherziehung). Die Schulpraktischen Studien beinhalten im B.A.-Studium das Orientierungs- und Einführungspraktikum (OEP) und das Integrierte Semesterpraktikum (ISP) sowie Begleitseminare.

StudienbeginnDas Bachelorstudium Lehramt Sonderpädagogik beginnt in Erziehungswissen-

schaften, dem gewählten Fach der Sekundarstufe und der Ersten sonderpädagogi-schen Fachrichtung mit Modul1.

Erziehungswissen-schaften

Fach Erste Sonderpädago-gische Fachrichtung

Schulprakti-sche Studien

Modul 1 Modul 1 Modul 1 OEP

10.5 | Master-Lehramtsstudiengänge (120 CP, M.Ed.)

Bei den Masterstudiengängen Lehramt Grundschule, Lehramt Sekundarstufe I, Europalehramt Sekundarstufe I und Lehramt Sonderpädagogik werden die in der Bachelorphase studierten Fächer und Fachbereiche vertieft.

! Verbindlichkeit der Fächerwahl:

Die Erste sonderpäda-gogische Fachrichtung ist aufgrund der Zulas-sungsbeschränkung und der Planungen für das ISP verbindlich festzulegen.

! Im Zulassungsantrag sind das Fach, die Erste

sonderpädagogische Fach-richtung und die Grundbil-dung D oder M anzugeben (vgl. Tabelle 2).

* Modul 1-Prüfungen sind in Erziehungswissen-

schaften, dem Fach und der Ersten sonderpäda-gogischen Fachrichtung bis zum 4. Fachsemester abzulegen.

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11 | Studienaufbau andere Bachelorstudiengänge

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

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11 | Studienaufbau andere Bachelorstudiengänge

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Bei Grundschule und bei Sonderpädagogik fällt die Grundbildung (Deutsch oder Mathematik) in der Masterphase weg, bei Sonderpädagogik kommt die Zweite sonderpädagogische Fachrichtung dazu. Diese kann aus den 5 sonderpädago-gischen Fachrichtung frei gewählt werden. Bei der Sekundarstufe I findet in der Masterphase das von der Hochschule begleitete Schulpraxissemester (ISP) statt.Die Bewerbung erfolgt somit

bei M.Ed. Grundschule: mit den 2 Fächern & Bildungswissenschaftenbei M.Ed. Sekundarstufe I: mit den 2 Fächern & Bildungswissenschaftenbei M.Ed. Sonderpädagogik: mit dem Fach und den 2 sonderpädagogischen

Fachrichtungen & Bildungswissenschaften

10.6 | Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik (SPO 2011)

Das Aufbaustudium baut auf einem vorhergehenden Lehramtsstudium mit Abschluss des 1. oder 2. Staatsexamens oder auf einem gleichwertigen Abschluss (aus anderen Bundesländern) auf.

Studiert werden eine Erste und eine Zweite sonderpädagogische Fachrichtung. mit 42 ECTS bzw. 22 ECTS. Weiterhin umfasst das Studium sonderpädagogische Grundlagen (16 ECTS), sonderpädagogische Handlungsfelder (20 ECTS). Außerdem müssen schulpraktische Studien im Umfang von 8 Wochen (20 ECTS) absolviert werden. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Das Studium wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen.

Wählbare Erste und Zweite Sonderpädagogische Fachrichtungen:

Emotionale und soziale Entwicklung

Geistige Entwicklung

Körperliche und mo-torische Entwicklung

Lernen Sprache

11 | Studienaufbau andere Bachelorstudiengänge

11.1 | Frühkindliche Bildung und Erziehung (Bachelor of Arts)

Der Studiengang qualifiziert die Absolvent/inn/en für eine anspruchsvolle und wissenschaftlich fundierte Arbeit mit Kindern von 0 – 10 Jahren sowie für organi-sierende, leitende, entwickelnde und beratende Tätigkeiten in Bezug auf Bildungs-institutionen für Kinder. Ziel ist es, Bildungs- und Entwicklungsprozesse in Institutionen mit Kindern, deren Eltern und dem Team auf hohem Niveau gestalten zu können. Den Absolvent/inn/en stehen unterschiedliche berufliche Wege offen.

Das forschende Lernen als Grundprinzip des Studiums ermöglicht eine perma-nente persönliche Weiterentwicklung. Im Studiengang gibt es eine enge Vernet-zung von Theorie, Praxis und Forschung.

Die Schwerpunkte der beiden kooperierenden Hochschulen ergänzen sich:Pädagogische Hochschule: Bildungsbereiche und ErziehungswissenschaftenEvangelische Hochschule: Sozialwissenschaftl. und sozialwirtschaftl. Themen.

Vorpraktikum und Begleitpraktikum

! Im Zulassungsantrag ist bei den Studienfä-

chern der Studienbereich Frühkindliche Bildung und Erziehung anzugeben.

* Studienbegleitende Praktikumsstelle

suchen

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11 | Studienaufbau andere Bachelorstudiengänge

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

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11 | Studienaufbau andere Bachelorstudiengänge

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Für die Bewerbung zum Studium ist der Nachweis eines vierwöchigen Vollzeit-Praktikums (150 Std.) in einer pädagogischen Einrichtung mit Kindern zwischen 0 und 10 Jahren erforderlich. Das Praktikum muss spätestens bis zum 30.09. des Bewerbungsjahres abgeleistet sein Zusätzlich zum Vorpraktikum benötigen Sie ab Beginn des 1. Semesters jede Woche donnerstags für 5 Stunden einen Praktikumsplatz in einer Kindertages-einrichtung. Bitte organisieren Sie dieses Begleitpraktikum vor Studienbeginn.

Integriertes Studienmodell (für angehende Erzieher/innen an den Fachschulen)Das Modellprojekt "Integriertes Studienmodell" besteht momentan nur in Koope-ration mit bestimmten evangelischen Fachschulen.Angehende Erzieher/innen, welche den schulischen Teil ihrer Ausbildung, aber noch nicht das berufspraktische Jahr abgeschlossen haben und von ihrer Fach-schule für das integrierte Studienmodell ausgewählt wurden, erhalten für studien-bezogene Inhalte ihrer Ausbildung pauschal 60 CP auf das Studium angerechnet. Die Anrechung erfolgt nach dem Anerkennungsjahr. Genaueres bitte über die Studi-engangsleitung erfragen.

Studium als staatlich anerkannte Erzieher/innenStaatlich anerkannte Erzieher/innen haben bei der Bewerbung die Möglichkeit,

sich mit einem Antrag auf Anrechnung bzw. Äquivalenzfeststellung studienbezo-gene Inhalte ihrer Ausbildung im Umfang von 30 bis zu 60 CP anrechnen zu lassen. 30 ECTS werden aufgrund des Zeugnisses pauschal anerkannt. Hierfür ist außer dem Zulassungsantrag für das 1. Fachsemester beim Prüfungsamt ein Antrag auf Äquivalenzfeststellung zu stellen. Die individuelle Anrechnung weiterer Inhalte wäre ebenfalls beim Prüufngsamt zu beantragen. Einzelheiten bitte über die Studi-enabteilung bzw. das akademische Prüfungsamt erfragen.

Wer als Erzieher/in berufsbegleitend in Teilzeit studieren möchte, d.h. mit einer Kombination aus Teilzeitarbeit und Teilzeitstudium, kann bei der Einschreibung einen Antrag auf das Teilzeitstudienmodell stellen. Einzelheiten bitte über die Studienabteilung bzw. das akademische Prüfungsamt erfragen.

Die Studieninhalte

Studienbereich 1: Erziehungs- und sozialwissenschaftliche Grundlagen

• Bildungswissenschaftliche Grundla-gen

• Professionelle Grundlagen der Kind-heitspädagogik

• Familie, Sozialraumorientierung, Vernetzung

• Inklusion, Diversität und Interkultu-ralität

1 Wahlmodul aus 4 Modulen• Diversity – Lernen• Management und Leitung• Beratung im Arbeitsfeld der Kind-

heitspädagogik• Frühförderung von Kindern mit Behin-

derungen, Entwicklungsgefährdungen und Beeinträchtigungen

Studienbereich 2: Praxis und Praxisforschung

• Lernsituationen verstehen und gestalten• Forschungsmethoden und Praxissemester

* Erzieher*innen, welche integriert

studieren, erhalten pauschal 60 CP auf ihr Studium angerechnet, indem Sie die Pauschal-anrechnung beim Prüfungsamt beantragen.

! Erzieher*innen erhalten für Ihre Ausbildung

pauschal 30 CP ange-rechnet, indem Sie vor der Bewerbung einen Antrag auf Äquivalenzfeststel-lung beim Prüfungsamt stellen.

* Erzieher*innen sollen einen Antrag

in das höhere Fachse-mester stellen, sobald der Bescheid über die (pauschale) Anrechnung vorliegt.

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11 | Studienaufbau andere Bachelorstudiengänge

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11 | Studienaufbau andere Bachelorstudiengänge

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Studienbereich 3: Kindliche Weltzugänge (Bildungsbereiche)

• Einführung in kindliche Weltzugänge und kulturelle Bildungsbereiche• Grundlagen der verschiedenen Bildungsbereiche

(Musik/Tanz/Bewegung, Kunst, Bewegung&Ernährung, Theater, Sprache, Ma-thematik, Religion/Ethik, Welterkunden, Medienpädagogik)

• Bildung und Entwicklung im Kontext bestimmter Bildungsbereiche (Sprache und Kommunikation; Welt erkunden, verstehen und gestalten; Mathe-matik; Religion/Ethik)

Studienbereich 4: Organisation und Management, Sozialpolitik und Recht

• Kindsein und Kindheit im sozialpolitischen und rechtlichen Kontext• Sozialwirtschaftliche Grundlagen, Management und Leitung

Studienbereich 5: Bachelorarbeit

11.2 | Kultur- und Medienbildung (Bachelor of Arts)

Der Studiengang bereitet auf Tätigkeiten in der Kultur- und Medienbildungsarbeit außerhalb der Schule vor. Von HipHop-Projekten in einem Jugendhaus über die Öffentlichkeitsarbeit für eine Filmfirma bis zur Leitung der theaterpädagogischen Abteilung einer Landesbühne – das Spektrum der späteren Tätigkeiten ist breit gefächert. Weitere Einsatzfelder sind zum Beispiel Volkshochschulen, Stadtteilzen-tren, Museen und Kulturämter.

Die Studierenden erwerben nicht nur Fachkenntnisse, sondern eignen sich auch pädagogisch-vermittelnde, organisatorische, methodische und gestalterische Fertigkeiten an.

Die Studieninhalte

Fächerübergreifende Grundlagen (Pflichtmodule)

Grundlagen der Kultur- und Medienbildung• Kultur – Medien – Bildung:

Bildungstheoretische Grundlagen• Einführung kulturelle Bildung• Einführung Medienpädagogik• Einführung in wissenschaftliches Ar-

beiten und in die Arbeit mit digitalen Medien

• Kommunikationskompetenzen

Forschung und Evaluation• Quantitative und Qualitative For-

schungsansätze und -methoden• Praxisforschung und Evaluation• Aktuelle Entwicklungen in der For-

schung• Einführung in SPSS

Berufsfelder und Arbeitsformen der Kultur- und Medienbildung• Kommunikationskompetenzen Kinder-

und Jugendarbeit in außerschuli-schen und schulischen Kontexten

• Erwachsenen/Seniorenbildung• Kultureinrichtungen• Medien-Institutionen• Interdisziplinäre Ringveranstaltung

Theoretischen und Historische Aspekte der Kultur- und Medienwissenschaften• Kulturgeschichte• Kulturtheorie/Kulturanthropologie

und Kulturkritik• Mediengeschichte• Medientheorie/Medienanthropologie

und Medienkritik

› Das Studium bietet eine Mischung aus theo-

retischen Seminaren und praktischer Gestaltungs-arbeit. Dabei stehen unter anderem kultur-, medien- und bildungstheoretische Grundlagen, Management-techniken und Kommu-nikationsfähigkeiten auf dem Programm. Im Wahlbereich entscheiden sich die Studierenden für zwei der vier Fächer: Film/digitale Medien, Theater/Literatur, Kunst, Musik.

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11 | Studienaufbau andere Bachelorstudiengänge

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11 | Studienaufbau andere Bachelorstudiengänge

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Kultursoziologische und interkulturelle Grundlagen• Kultursoziologie• Interkulturelle Bildung und Migration• Interkulturelle Bildung und Gender

Überfachliche Qualifikationen• Öffentlichkeitsarbeit • Rechtsfragen Kultur- und Medienbil-

dung• Projektentwicklung und –finanzierung• Kultur- und Medienpolitik

Praktikum* Bachelorarbeit

Wahl von 2 aus 4 Fächern (Wahlpflichtmodule)

Fachspezifische Grundlagen• Theater/Literatur • Kunst • Musik • Film und digitale Medien

Ästhetische Gestaltung und Bildungs-bereiche – fachspezifische Vertiefung • Theater/Literatur • Kunst • Musik • Film und digitale Medien

Ästhetische Gestaltung und Bildungsbereiche – Aufbau• Theater/Literatur • Kunst • Musik• Film und digitale Medien

Ausland- und Projektsemester

11.3 | Bildungswissenschaft (Bachelor of Arts)

Der bildungswissenschaftliche Studiengang hat den Schwerpunkt im Bereich »Lebenslanges Lernen« mit einer Profilierung im außerschulischen Feld. Die Kompetenz der Absolvent/inn/en liegt im Bereich Lehren und Lernen (Aus- und Weiterbildung, Unterricht, Lehre, Training, Referententätigkeit, Beratung und Planung von Bildungs- und Lernprozessen).

Der Bachelorstudiengang Bildungswissenschaft legt seinen Schwerpunkt auf Erwachsenenbildung/Weiterbildung. Das eigene Profil gewinnt der Studiengang durch die Schwerpunktsetzung auf Lehren und Lernen, vertieft in einem pädago-gischen Handlungsfeld und einem Studienfach. Dabei ergänzen sich erziehungs-wissenschaftliche, fachwissenschaftliche, (fach-)didaktische, berufspraktische* Anteile. Die Studierenden qualifizieren sich für Bildungstätigkeiten im außerschu-lischen Bereich und erwerben zudem eine spezifische Expertise in einem Lehrfach.

Die Studieninhalte

Bildungswissenschaftliche Grundlagen

Modul: Erziehungswissenschaft • Grundlagen der Erziehungswissen-

schaft• Arbeitsfelder und gesellschaftliche

Bedingungen der Erziehungswissen-schaft

Modul: Forschung • Forschung in der Erziehungswissen-

schaft

Modul: Soziologie/Psychologie/Philosophie • Gesellschaftliche, philosophische und psychologische Aspekte von Bildung und

Sozialisation

Schwerpunkt Lebenslanges Lernen

Modul: Lebenslanges Lernen• Theorie & Praxis des

Lehrens und Lernens• Praxismodul Didaktisches Handeln• Lernprojekt

Modul: Berufsorientierung

Modul: Bachelorarbeit

* Ein Auslandspraktikum während des Studiums

ist möglich.

! Im Zulassungsantrag ist bei den Studienfä-

chern der Studienbereich Kultur- und Medienbildung anzugeben.

› Die Besonderheit des Studiengangs ist die

Integration von Handlungs- und Studienfächern im Wahlbereich.

* Ein Auslandspraktikum während des Studiums

ist möglich.

! Im Zulassungsantrag ist bei den Studienfä-

chern der Studienbereich Bildungswissenschaft anzugeben.

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12 | Erweiterungsfächer, Zusatzfächer und Erweiterungsfachmaster

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12 | Erweiterungsfächer, Zusatzfächer und Erweiterungsfachmaster

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Wahlbereich mit freiem Studium

Handlungsfeld: Erwachsenenbildung und Weiterbildung mit folgenden Modulen• Einführung in die Erwachsenenbil-

dung und berufliche Bildung• Theorien und Geschichte der Erwach-

senenbildung und beruflichen Bildung • Strukturen und Handlungsfelder der

Erwachsenenbildung • Lernkulturentwicklung

Handlungsfeld • Medienbildung • Bildungsmanagement • Bildungsberatung • Inklusive Bildung

StudienfächerWahlmöglichkeiten (mit jeweils mehreren Modulen): Englisch; Deutsch als Fremdsprache/zweite Sprache; Bildung für nachhaltige Entwicklung; Politische Bildung; Technische und informationstechnische Bildung; Sport/Bewegungsbezo-gene Erlebnispädagogik; Gesundheitsförderung im Lebenslauf; theologische und ethische Bildung; Archiv-, Museums- und Gedenkstättenpädagogik; Reise- und Exkursionspädagogik

12 | Erweiterungsfächer, Zusatzfächer und Erweiterungsfachmaster

Wer nach PO 2015 studiert, kann sich in der Bachelorphase bzw. in der Master-phase nach dem Grundstudium parallel für ein Zertifikatsstudium in einem besonderen Erweiterungsfach oder Zusatzfach einschreiben. Bei den besonderen Erweiterungsfächern finden überwiegend Aufnahmegespräche statt.

Bei Nachweis der geforderten Zugangsvoraussetzungen ist innerhalb der entsprechenden Fristen die direkte Einschreibung in der Studienabteilung für das gewünschte Erweiterungsfach oder Zusatzfach möglich. Diese Einschreibung ist immer an die Einschreibung im Hauptstudium (B.A. bzw. M.Ed.) gebunden. Nach Abschluss des Studiums scheidet eine weitere Einschreibemöglichkeit aus. (Das Zertifikat kann extern über das Zentrum für Weiterbildung erworben werden.)

Während des Lehramts-Bachelorstudiums kann ein besonderes Erweiterungs-fach gemäß Tabelle 3 nach Bestehen der Modul-1-Prüfung in den Fächern und in der Erziehungwissenschaft parallel studiert werden. Das Zusatzfach wird mit einem Hochschulzertifikat abgeschlossen, welches frühestens zum Zeitpunkt des Bache-lorabschlusses erworben werden kann. Das besondere Erweiterungsfach kann parallel in der Masterphase weiterstudiert werden.

Während des Lehramts-Bachelorstudiums kann ein Zusatzfach ("Schulisches Lernen im Fach" mit B.A.-Umfang) gemäß Tabelle 2 nach Bestehen der Modul-1-Prüfungen in den Fächern und in der Erziehungswissenschaft parallel studiert werden. Das Zusatzfach wird mit einem Hochschulzertifikat abgeschlossen, welches frühestens zum Zeitpunkt des Bachelorabschlusses erworben werden kann. Das Zusatzfach kann parallel in der Masterphase weiterstudiert werden.

Darüber hinaus besteht in den Lehramtsstudiengängen die Möglichkeit für einen erweiternden Fachmasterabschluss. Ein Erweiterungsfach-Master mit den fach-lichen Inhalten aus B.A.+M.Ed. kann nach Bestehen der Bachelorprüfung in der Masterphase parallel studiert werden. Leistungspunkte aus dem Zusatzfach (siehe oben) sind anrechnungsfähig. Die Masterprüfung im Fachmasterstudiengang kann nicht vor der Lehramts-Masterprüfung abgeschlossen werden. Die Einschreibung im Erweiterungsfach kann auch über den Masterabschluss des Lehramtsabschusses hinaus weiter bestehen.

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13 | Studienabteilung (Räume 1.116-1.120 im Hauptgebäude)

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13 | Studienabteilung (Räume 1.116-1.120 im Hauptgebäude)

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13 | Studienabteilung (Räume 1.116-1.120 im Hauptgebäude)

Die Studienabteilung ist zuständig für Fragen rund um die Bewerbung, Zulassung und das Auswahlverfahren, zur Immatrikulation, Exmatrikulation, zum Studien-gang- und Fachwechsel, zur Rückmeldung und Beurlaubung. Als Erstkontaktstelle für die Studienorganisation wirkt sie im Studierendenservicecenter (SSC) mit.

Persönliche Sprechstunde:Mo 9.30 – 12 und 13 – 14Mi 9.30 – 13Do 9.30 – 12

Telefonsprechzeiten:Di 9 – 12 & 14 – 15.30Mi + Do 9 – 9.30 & 14 – 15.30Fr 9 – 12

SSC-Sprechstunde :Mo-Do 11.30 - 12.30Mo 13 - 14

A-F: Bachelor-Lehrämter (Grundschule, Sekundarstufe I, Sonderpädagogik) A-Z: MA Bildungsforschung, ausländische Gaststudierende (Raum 1.119)

Jutta Seyfang: [email protected] 07141/140-215

G-K: Bachelor-Lehrämter (Grundschule, Sekundarstufe I, Sonderpädagogik)A-Z: MA Bildungsforschung, ausländische Gaststudierende (Raum 1.119)

Rosemarie Haiber: [email protected] 07141/140-264

L-R: Bachelor & Master-Lehrämter (Grundschule, Sekundarstufe I, Sonderpädagogik)A-Z: MA Sonderpädagogik, Aufbaulehramt Sonderpädagogik (Raum 1.118)

Franziska Göhringer: [email protected] 07141/140-207

S-Z: Bachelor Lehrämter (Grundschule, Sekundarstufe I, Sonderpädagogik)A-Z: MSc Berufliche Bildung (Raum 1.118)

Joachim Keller: [email protected] 07141/140-235

A-G: Bachelorstudiengänge im Kultur- und Bildungsbereich(FrüBi, BiWi, KuMeBi),A-Z MA Frühkindliche Bildung (Raum 1.117)

Diane Diegmann: [email protected] 07141/140-265

H-Z: alle Bachelorstudiengänge im Kultur- und Bildungsbereich (FrüBi, BiWi, KuMeBi),A-Z MA Frühkindliche Bildung, MA Erwachsenenbildung (Raum 1.117)

Bettina Herzig: [email protected] 07141/140-234

A-Z: MA Kulturwissenschaft /-management, MA Kulturelle Bildung, MA Bildungsma-nagement, INEMA, Stipendienprogramme, Infoveranstaltungen (Raum 1.120)

Sonja Jirasek: [email protected] 07141/140-274

A-Z: Master-Lehrämter (Grundschule, Sekundarstufe I, Sonderpädagogik)Verena Weber: [email protected] 07141/140-315 (Raum 1.116)

Leiterin und Koordinatorin Studierenden-Service-Center:Studienberatung für internationale Studierende, Studienberatung für beruflich Quali-fizierte, Studienorientierungsberatung, Beratung zum Studienangebot (Raum 1.116)

Julia Pathe-Breckner: [email protected] 07141/140-205

Persönliche Sprechstunde: Mo. + Do 10 – 12, Mi. 10 – 13

@ [email protected]

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14 | Schulpraxisamt

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14 | Schulpraxisamt

15

14 | Schulpraxisamt

Das Amt für schulpraktische Studien ist zuständig für die Schulpraktika und für in besonderer Weise auf die Schule bezogene begleitende Lehrveranstaltungen.

Persönliche Sprechstunde

Telefon 07141/140-

Raum

Leiter Prof. Dr. Bernd GEissel

Di 15 – 16 -208 / -404

1.123

Stv. Leiterin Frau Dr. Marion Aicher-Jakob

Mo 10 – 11.30 -813 1.303

Sachbearbeitung Annegret Hoff-mann

Mo 10.30 – 11.30Di 11 – 13Mi 11 – 13

- 412 1.121

Annette Schmid-Huss

- 232 1.122

Daniel Gebhardt-Fodor

- 231 1.122

Sprechstunde im SSC Di+Mi 12-13 Raum 1.112

15 | Prüfungsamter/Akademisches Prüfungsamt

Das Prüfungsamt ist zuständig bei Fragen zum Prüfungsverfahren, zu Modulprü-fungen, und bei Fragen zur Anrechnung von Leistungsnachweisen. Die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamtes ist zuständig bei Fragen zur Ersten Staatsprüfung.

Leitung Prüfungsämter Sprechstunde Telefon 07141/140-

Raum

Leiter der Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts (LLPA)

Prof. Dr. Marcus Schrenk

Mi 11.45 - 12.45 Do 11.45 - 12.45

-337 2.010

Stv. Leiter der Außenstelle des LLPA

Prof. Dr. Roland Jost

Mi 16.15 - 17.15

-321/-360 4.202

Leiterin des akademischen Prüfungsamts

Dr. Rosema-rie Godel-Gassner

Mo 12.45 - 14 -310 1.261

Stv. Leiterin akademisches Prüfungsamts

Dr. Nicole Neumeister

Do 12 - 13 -447/-836 4.201

Verwaltungsleitung Irene Marquardt

Mi 11 - 13 -735 1.108

Stv. Verwaltungsleitung Heike Wenisch

siehe * -250 1.115

*Persönliche Sprechstunde:

Mo 13-14.30Di+Do 11-12Mi 11-13

*Sprechstunde im SSC:

Mo-Do 11.30-12.30 Mo+Do 13 - 14

@ schulpraxisamt@ ph-ludwigsburg.de

@ pruefungsamt@ ph-ludwigsburg.de

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14 | Schulpraxisamt

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14 | Schulpraxisamt

16

Studiengang Sachbearbeiter/in Sprech-stunde

Telefon 07141/140-

Raum

Lehramt Grundschule(BA/MEd)

A-RS-Z

Petra LangerStefanie Müller

siehe *siehe *

-230-686

1.1111.111

Lehramt Sekundarstufe I(BA/MEd)

A-FG-QP-Z

Petra KlauserPetra DöblerSilvia Kugler

siehe *siehe *siehe *

-716-237-336

1.1091.1141.114

Lehramt Sonderpädago-gik (BA/MEd)

A-QR-Z

Wendy Geiger Franziska Klett

siehe *siehe *

-986-250

1.1151.115

Ansprechpartnerin Pro-jekt KOALA, Lehramt Sek I (BA/MEd)

Petra KLauser siehe * -716 1.109

Bachelor Bildungswissen-schaft

Anja Langer siehe * -321 1.106

Bachelor Frühkindliche Bildung und Erziehung

Sandra Morgenstern siehe * -771 1.107

Bachelor Kultur- und Medienbildung

N.N. siehe * -254 1.109

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16 | Studienberatung

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16 | Studienberatung

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Prüfungsorganisation

Prüfungsplan mündliche Staatsprüfung (PO 2011)Kolloquien für Teil- anerkennungen (PO 2011)

Nicole Fröhlich siehe * -260 1.109

16 | Studienberatung

Die Studienberater und Studiengangberater/innen sind zuständig für alle organisa-torischen und inhaltlichen Fragen zu den einzelnen Studiengängen. Nutzen Sie bei den Lehramtsstudiengängen bitte auch die Kontaktmöglichkeit per Mail.

16.1 | Studien(gang)berater/innen

Neue Prüfungsordnung (PO 2015) Bisherige Prüfungsordnung (PO 2011)

Lehramt Grundschule [email protected]

Lehramt an Grundschulen

Lehramt Sekundarstufe [email protected]

Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen

Lehramt Sonderpä[email protected]

Lehramt Sonderpädagogik

Studiengang Dozent/in persönliche Sprechstunde

Telefon 07141/140

Raum

Lehramt Grundschule Dr. Petra Baisch

Do 13-14 2.015

Tutoren Mo+Fr 13-14 -256 1.218

Lehramt Sekundarstufe I Dr. Helmut Däuble

Do 13-15 1.218

Tutoren Mo 12.30-14 -256 1.218

Lehramt Sonderpädagogik (grundständig u. Aufbau)

Dr. Florian Pochstein

Di 12 - 13.30 - 915 8.009

Frühkindliche Bildung und Erziehung (B.A.)

Dr. Degen-kolb

Di 12 -13.30 -776 1.305

Kultur- und Medienbildung (B.A.)

Dr. Glogner-Pilz

Di 16 - 17.30 -361 5.014

Bildungswissenschaft (B.A.) Prof. Dr. Ute Holm

Mi 12 - 13 -699 11.003

! In der Vorlesungszeit bitte zuerst die Tutoren

kontaktieren.

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17 | Weitere Kontakte

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16.2 | Berater/innen der Fächer und Fachrichtungen

Für jedes Fach/ jede Fachrichtung/ jeden Fachbereich gibt es eine/n zuständige/n Fachberater/in. Die zuständigen Personen und die aktuellen Sprechzeiten erfahren Sie auf der PH-Homepage unter www.ph-ludwigsburg.de/studienberatung

17 | Weitere Kontakte

17.1 | Ausbildungsförderung (BAföG)

Informationen zum BAföG erhalten Sie beim:Studierendenwerk StuttgartAmt für Ausbildungsförderung Rosenbergstraße 1870174 StuttgartE-Mail: bafoegsw-stuttgart.deTel. 0711/9574-517/-509

17.2 | Studentenwohnheime

• Studentendorf Ludwigsburg, 71634 Ludwigsburg; Studentenwerk Stuttgart, Höhenstr. 10, 70736 Fellbach Verwaltung: Tel. 0711/9574-473, Email: [email protected]/wohnen

• Studierendenwohnheim (privat), Peter-Eichert-Str. 4, 71634 Ludwigsburg Verwaltung: Tel. 07144/890186, Uhlandstr. 45, 71711 Steinheim

› www.bafoeg.bmbf.de

› Es befinden sich drei Studentenwohnheime

in der Nähe der Hoch-schule.

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18 | Fragen und Antworten rund um Bewerbung und Studium

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18

• Studierendenwohnheim, Eduard-Spranger-Str. 7, 71634 Ludwigsburg Studentenwerk Ludwigsburg-Weingarten e.V. Verwaltung: Tel. 0751/49132, Fax: 0751/5681666, www.studentenwerk-ludwigsburg-weingarten.de

Das AStA-Büro in Ludwigsburg (Frau Friedl) ist bei Fragen gerne behilflich. Tel. 07141/140-425, Email: [email protected]

18 | Fragen und Antworten rund um Bewerbung und Studium

18.1 | FAQ Bewerbung und Studium

› Wann ist die Bewerbungsfrist für die Bachelorstudiengänge? Für das Sommersemester 01.12.-15.01., für das Wintersemester 01.06.-15.07..

› Welche Bewerbungsfrist gilt für ein Lehramts-Masterstudium? Für das Sommersemester 01.11.-30.11., für das Wintersemester 01.05.-31.05..

› In welchen Studiengängen gibt es Zulassungsbeschränkungen? In allen Bachelor- und Masterstudiengängen steht nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung. Einzelheiten bei der Bewerbung (www.ph-ludwigsburg.de/studienbewerbung).

› Was bedeutet es, dass ein Auswahlverfahren stattfindet? Ein Auswahlverfahren findet statt, wenn die Bewerberzahl die Zahl der Studi-enplätze deutlich übersteigt (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und eine Auswahl nach bestimmten Auswahlkriterien erforderlich ist. Die Auswahl erfolgt durch Auswahl- oder Zulassungkommissionen. Einzelheiten siehe Bewerbungs-unterlagen (www.ph-ludwigsburg.de/studienbewerbung).

› Wer ist für die Studienberatung zuständig? Die Studiengang- und Studienfachberater/innen für inhaltliche Fragen zum Studium (www.ph-ludwigsburg.de/studienberatung), die Studienabteilung für Fragen zur Bewerbung, zur Studienorganisation, zur Studienorientierung, als Erstkontakt für beruflich Qualifizierte und für ausländische Studieninteressierte (www.ph-ludwigsburg.de/studienabteilung).

› Für welche Fächer ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich? Kunst, Musik, Sport. Siehe Termine (www.ph-ludwigsburg.de/studienangebot).

› Kann ich mit Fachhochschulreife an der PH studieren? Generell nein, für ein PH-Studium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife erforderlich. Studieninteressierte mit FH-Reife können eine allgemeine Studienberechtigung durch eine Aufbauprüfung (Deltaprüfung) erlangen. Die Bewerbung für den Studiengang Frühkindliche Bildung und Erziehung (B.A.) (Kooperation mit der EH Ludwigsburg) ist mit Fachhochschulreife möglich.

› Wie kann ich als beruflich Qualifizierte/r direkt ein Studium aufnehmen? Um sich direkt für ein Studium bewerben zu können ist neben einer anerkannten Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz immer eine Meisterprüfung

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18 | Fragen und Antworten rund um Bewerbung und Studium

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oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Aufstiegsfortbildung sowie ein individuelles Beratugsgespräch erforderlich. Das Beratungsgespräch muss schriftlich dokumentiert werden. (www.ph-ludwigsburg.de/studienbewerbung)

› Welche Studienmöglichkeiten gibt es für beruflich Qualifizierte? Wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen und zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt hat, kann sich sich ggf. über eine Eignungsprüfung und ein Beratungsgespräch für ein fachlich entsprechendes Studium qualifizieren. Die fachliche Entsprechung legen die Hochschulen fest. Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte wird einmal jährlich an einer PH angeboten (www.ph-ludwigsburg.de/studienbewerbung)

› Welche Lehramtsstudiengänge kann ich an der PH Ludwigsburg studieren? Lehramt Grundschule (B.A. & M.Ed.), Lehramt Sekundarstufe I (B.A. & M.Ed.), Europalehramt Sekundarstufe I (B.A./M.Ed.), Lehramt Sonderpädagogik (B.A./M.Ed.) (www.ph-ludwigsburg.de/studienangebot).

› Welche Bachelorstudiengänge kann ich darüber hinaus an der PH Ludwigsburg studieren? Bildungswissenschaft (B.A.), Frühkindliche Bildung und Erziehung (B.A.), Kultur- und Medienbildung (B.A.).

› Welche Fächer/Fachbereiche werden beim Grundschullehramt im Bachelor- und Masterstudium (GPO 2015)studiert? Neben Bildungswissenschaften studieren Sie 2 Fächer, von denen eines Deutsch oder Mathematik ist. Das zweite Fach ist aus dem Katalog der Grundschulfächer frei wählbar. Mathematik bzw. Deutsch - das nicht als Fach gewählte - wird als Grundbildung studiert. Darüber hinaus gibt es die Schulpraxis und die Educa-tional Studies. Im Masterstudium werden die Bildungswissenschaften und die 2 Fächer studiert, die Grundbildung wird in der Bachelorphase abgeschlossen. Details siehe Studieninformationsbroschüre Seite 20-26 und Prüfungsordnungen www.ph-ludwigsburg.de/pruefungsordnungen.

› Welche Fächer/Fachbereiche werden beim Lehramt Sekundarstufe I im Bachelor- und Masterstudium (SekPO 2015) studiert? Neben den Bildungswissenschaften studieren Sie zwei Fächer aus dem Katalog der Sekundarstufe I, die mit wenigen Einschränkungen frei kombiniert werden können. Die Fächer aus der Bachelorphase werden im Masterstudium vertieft. Darüber hinaus gibt es die Schulpraxis und die Educational Studies. Details siehe Studieninformationsbroschüre Seite 20-26 und Prüfungsordnungen www.ph-ludwigsburg.de/pruefungsordnungen.

› Welche Fächer/Fachbereiche werden beim Lehramts Sonderpädagogik im Bachelor- und Masterstudium (SPO 2015) studiert?

Neben den Bildungswissenschaften studieren Sie ein Fach aus dem Katalog der Sekundarstufe I, eine Erste sonderpädagogische Fachrichtungen und die Grund-bildung Deutsch oder Mathematik. Darüber hinaus gibt es die Schulpraxis und die Educational Studies. Im Masterstudium werden die Bildungswissenschaften, das Fach, die Erste und Zweite sonderpädagogische Fachrichtung sowie die sonderpä-dagogischen Grundfragen und Handlungsfelder studiert, die Grundbildung wird in der Bachelorphase abgeschlossen. Details siehe Studieninformationsbroschüre Seite 20-26 und Prüfungsordnungen www.ph-ludwigsburg.de/pruefungsordnungen.

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18 | Fragen und Antworten rund um Bewerbung und Studium

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› Wie sieht das Fächerstudium beim Europalehramt Sekundarstufe I aus? Das Studium des Europalehramtes ist bilingual angelegt, sowohl in den Bildungs-wissenschaften als auch in den Fachbereichen. Englisch ist immer erstes Fach, daneben wird ein bilinguales Fach studiert. Zur Auswahl stehen Geographie, Geschichte, Politik, Sport, Musik und Mathematik. Darüber hinaus gibt es die Schulpraxis und die Educational Studies. Details siehe Studieninformationsbro-schüre und Prüfungsordnungen www.ph-ludwigsburg.de/pruefungsordnungen.

› Ist für das Europalehramt eine Aufnahmeprüfung erforderlich? Aktuell nein. Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass das Fach Englisch bis zum Abitur belegt wurde und dass der Notendurchschnitt der 4 Oberstufenkurse mindestens 10 Punkte beträgt. Wird dieser Durchschnitt nicht erreicht, ist ersatz-weise der Nachweis eines erfolgreich abgelegten Sprachzertifikats erforderlich. Desweiteren gelten die Auswahlbedingungen für das Lehramt Sekundarstufe I.

› Welches Sprachniveau ist für die Fächer Englisch oder Französisch erforderlich? Abiturniveau. Die Fächer sollten mindestens drei Schuljahre belegt worden sein.

› Kann ich die gewählte Fächerkombination später noch wechseln? Dies ist nur eingeschränkt möglich. Keine Wechselmöglichkeit, wenn man die Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Fach (Poolfächer, Kohorten bei Sonderpädagogik) erhalten hat. Im Studium ist einmalig ein Fachwechsel möglich, soweit es sich nicht um ein Fach handelt, dessen Kapazität an der Hoch-schule voll ausgelastet ist. Zur Feststellung der Auslastung erfolgt jährlich eine Abfrage bei den Fächern. Hierzu wird eine Liste erstellt.

› Was ist ein Integriertes Semesterpraktikum (ISP)? Das ISP ist ein Schulpraxis-Semester während des Lehramtsstudiums, welches in das Studium integriert und von der Hochschule und von der Schule betreut und von der PH an einem Tag in der Woche mit Veranstaltungen begleitet wird. Das Integrierte Semesterpraktikum findet beim Lehramt Grundschule und beim Lehramt Sonderpädagogik in der Bachelorphase, beim Lehramt Sekundarstufe in der Masterphase statt.

› Gibt es einen Zeitpunkt, zu dem erste Prüfungen bestanden sein müssen? Ja. Bei der PO 2015 muss in allen Lehramtstudiengängen muss bis spätestens zum 4. Fachsemester die Modul-I-Prüfung in Bildungswissenschaft und in den studierten Fächern bestanden sein.

› Was sind Module?

Jeder Studiengang ist modular aufgebaut, bestehend aus mehreren Modulen, zu denen verschiedene Veranstaltungen angeboten werden. Ziel ist der Erwerb spezifischer handlungsorientierter Kompetenzen. Das Studium beginnt in der Regel mit Modul 1-Veranstaltungen. Die Module bauen aufeinander auf und ergänzen sich gegenseitig. Modulveranstaltungen verschiedener Module können parallel besucht werden.

› Was bedeutet Regelstudienzeit? Die Regelstudienzeit stellt einen grundlegenden zeitlichen Gesamtrahmen für das Studium dar. Veranstaltungen zu den Modulen (Seminare und Vorlesungen) werden von der Hochschule so angeboten, dass die Modulprüfungen innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden können.

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18 | Fragen und Antworten rund um Bewerbung und Studium

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› Wie sind die Prüfungen auf die (Regel-)Studienzeit verteilt? Bei Bachelorstudiengängen beträgt die Regelstudienzeit regelmäßig 6 Semester. In diesen 6 Semestern sind 180 Leistungspunkte (Creditpoints, CP) zu erbringen, welche in Modulprüfungen erworben werden. Ein Semester beinhaltet somit 30 Leistungspunkte. Wieviele Leistungspunkte für eine Modulprüfung vergeben werden, steht in der Prüfungsordnung. Je nach Anzahl der zu absolvierenden Module pro Fachbereich, kann der Umfang der Prüfungen pro Semester geplant werden (www.ph-ludwigsburg.de/pruefungsordnungen).

› Werden Leistungen aus einem vorherigen Studium angerechnet? Die Anrechenbarkeit von Leistungen wird mit einem Antrag auf Anrechnung vom Prüfungsamt geprüft. Über die Anrechnung entscheiden die Studiengang- und Studienfachberater/innen sowie das Prüfungsamt. Siehe Bewerbungsunterlagen (www.ph-ludwigsburg.de/studienbewerbung).

› Welche Frist ist für den Antrag auf Anrechnung maßgeblich? Die Anrechnungsfrist liegt zeitlich vor der Bewerbungsfrist, für das Sommersem-mester 15.10.-15.11., für das Wintersemester 15.04.-15.05..

› Wie ist die Sachlage, wenn die Anrechnungsfrist abgelaufen ist? Nur mit einem Anrechnungsbescheid kann man sich für ein Studium im höheren Fachsemester bewerben. Wer die Anrechnungsfrist verpasst hat, reicht den Antrag auf Anrechnung zum nächsten Semester ein. Da die anrechenbaren Leistungen noch nicht festgestellt sind, kann dann nur ein Zulassungsantrag für das erste Fachsemester gestellt werden. Hochschulortwechsler*innen von einer anderen PH können sich nur mit einem Anrechnungsbescheid ins höhere Fachsemester bewerben; die Fachsemester werden weitergezählt.

› Kann ich mich in ein höheres Fachsemester bewerben? Falls anrechenbare Studienleistungen oder Studienzeiten vorhanden sind: mit dem Bewerbungsantrag für ein höheres Fachsemester.

› Welche Nachweise/Unterlagen brauche ich für die (Online-)Bewerbung? Sie benötigen die beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, bei Masterstudiengängen die beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses und den Studienorientierungstest. Dazu kommen ggf. spezielle Nachweise für das auf den Studiengang bezogene Auswahlverfahren. Bei der Online-Bewerbung sind die begründenden Unterlagen einzuscannen. Siehe Bewerbungsunterlagen (www.ph-ludwigsburg.de/studienbewerbung).

› Was muss ich tun, wenn ich von einer anderen PH zur PHLB wechseln möchte? Zunächst einen Antrag auf Anrechnung und dann einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester stellen. Sie gelten bei der gleichen Fächerkombination als Hochschulortwechsler. Siehe Bewerbungsunterlagen (www.ph-ludwigsburg.de/studienbewerbung).

› Was muss ich tun, wenn ich ein Auslandssemester machen möchte? Klärung mit dem AAA Akademischen Auslandsamt (Partnerschaftsprogramme), Vorlage der Bescheinigung mit Beurlaubungsantrag bei der Studienabteilung.

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› Wann erhalte ich meine Studienunterlagen? Was muss ich noch beachten? Studienbescheinigungen drucken Sie selbst über Online-LSF für jedes Semester aus. Vor Studienbeginn erhalten Sie entsprechende Informationen zusammen mit dem Studierendenausweis (Chipkarte) zugeschickt. Sie müssen auf jeden Fall vor Studienbeginn zur Hochschule kommen, um beim Rechenzentrum Ihren Accout für das PH-Netz abzuholen und um die Chipkarte zu validieren (Gültigkeitszeitraum jeweils 1 Semester). Bei Bedarf erhalten Sie in der Studienabteilung ein Studienbuch.

› Was ist die Chipkarte genau? Die Chipkarte ist der Studierenden- und Bibliothekausweis. Gleichzeitig wird die bargeldlose Zahlung in der Mensa ermöglicht. Bei Studienbeginn und nach jeder Rückmeldung bitte an die Valdierung für das nächste Semester denken.

› Wie gelingt mir ein guter Studieneinstieg? Wie erstelle ich den Stundenplan? Für den Studieneinstieg ist es wichtig, sich an den Modul-1-Veranstaltungen in den studierten Fächern und Bildungswissenschaften zu orientieren und sich damit einen passenden Stundenplan zu erstellen (Richtwert: 10 Seminare). Die Veranstaltungsplanung erfolgt mit dem Tool LSF. Die Studierendenvertretung AStA bieten in der Einführungswoche Hilfe beim Stundenplan an.

› Wann beginnt das Studium für die Erstsemester? Im Wintersemester beginnt das Studium mit der Beratungs- und Einführungs-woche, welche fur die Studienbeginner die erste Semesterwoche darstellt. In dieser Woche müssen Sie sich mittels LSF zu den Veranstaltungen anmelden, die Sie im ersten Fachsemester besuchen möchten. Im Sommersemester gibt es die Einführungstage unmittelbar vor Studienbeginn.

18.2 | FAQ Studiengebühren und Semesterbeitrag

› Wann muss ich für das grundständige Studium Studiengebühren zahlen? Internationale Studienbewerber/innen (außerhalb der EU) mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen 1500 Euro pro Semester zahlen, Zweitstudierende 650,-- Euro pro Semester. Die Aufnahme eines ersten konsekutiven Masterstudi-engangs nach dem Bachelorabschluss zählt hierbei nicht als Zweistudium. Da es für internationale Studienbewerber/innen diverse Ausnahme- und Befreiungsre-gelungen gibt, finden Sie hierzu weitere Informationen auf der Homepage unter (www.ph-ludwigsburg.de/12489.html).

› In welchen Fällen muss ich noch Studiengebühren zahlen? Für das nicht konsekutive Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik fallen pro Semester 500€ Studiengebühren an (Ggf. kann eine Befreiung beantragt werden. Anfragen bei der Studienabteilung). Weiterhin gibt es Studiengebührenen bei weiterbildenden Masterstudiengängen.

› Was beinhaltet der Semesterbeitrag? Der Semesterbeitrag beinhaltet aktuell den Studentenwerksbeitrag, den Verwal-tungskostenbeitrag und den Beitrag für die Studierendenschaft. Er ist bei der Einschreibung und bei jeder Rückmeldung zu zahlen.

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