Südwesttext Oktober 2012

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5 SÜDWESTTEXT Zeitung für die Textil- und Bekleidungsindustrie WWW.SUEDWESTTEXTIL.DE HERAUSGEGEBEN VON SÜDWESTTEXTIL OKTOBER 2012 | NR. 61 Themen Verband + Industrie Rutschpartie noch vor dem ersten Frost Seite 5 Bildung + Soziales Go Textile! goes Balingen Seite 7 Recht + Steuern Kündigung trotz Kurzarbeit Seite 8 Technik + Umwelt Eisbärhaus und Antropoden Seite 11 Aktuelle Steuer-Nachrichten - Einkommensteuer - Umsatzsteuer-Befreiung Seite 9 Zahl des Monats Die Zahl 5 kennzeichnet den Mo- nat Oktober 2012: 5 erfolgreiche Jahre Verbanskommunikation mit der Zeitung Südwesttext, 5 Prozent Tariferhöhung fordert die Gewerkschaft und mit etwas mehr als 5 Prozent EEG-Umlage belastet Umweltminister Peter Altmaier Bürger und Unternehmen. Vielleicht sollte man einfach mal alle fünfe gerade sein lassen. Aktuell Am 4. Dezember, dem Vorabend der diesjährigen Mitgliederver- sammlung des Gesamtverbands textil+mode, hält der Präsident des BDI, Prof. Dr. Hans-Peter Keitel, die Festrede. „Energiewende – ja, aber richtig“, lautet das Motto seines Vortrags. Erwartet wird auch der Co-Vorsitzende der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen. Die Veran- staltung beginnt um 18.30 Uhr in den Räumlichkeiten der Deutschen Bank in Berlin. Anmeldung per E-Mail an [email protected]. In der Diskussion um die Reform des EEG-Gesetzes macht jetzt die Textilindustrie einen eigenen Vor- schlag. Danach sollte das aus dem Ruder gelaufene Umlagesystem auf ein steuerfinanziertes Modell umgestellt werden. Damit kön- ne die Energiewende fairer und ökonomisch sinnvoller gestaltet werden, meinte Prof. Dr. Michael Hüther bei der Präsentation eines vom Gesamtverband textil+mode in Auftrag gegebenen Gutachtens Ende Oktober in Berlin. Der Di- rektor des Instituts der Deutschen Wirtschaft hat Berechnungen angestellt, nach denen die Förde- rung des Ausbaus erneuerbarer Energien sinnvoll über eine Anpas- sung des Solidaritätszuschlags und der Stromsteuer finanziert werden könne. Dadurch würden margen- starke Unternehmen und Haus- halte mit hohem Nettoeinkommen stärker belastet als kleine Betriebe und Geringverdiener. Die Zusatzbelastung fällt in den berechneten Szenarien für die privaten Haushalte am geringsten aus, in denen die Stromsteuer um 2 Cent/kWh erhöht wird. Fortsetzung Seite 2 Zum Auftakt der diesjährigen Tarifrunde für die west- deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hat die IG Metall am 17. Oktober in Berlin ihre Forderung nach einer Entgelterhöhung im Umfang von 5 Prozent be- gründet: 2 Prozent Inflati- onsrate, 1 Prozent Produk- tivitätszuwachs und eine Umverteilungskomponente von 2 Prozent aufgrund der positiven konjunkturellen Entwicklung zum Jahresbeginn sowie notwendiger Entgeltanpassungen im Branchenvergleich. Darüber hinaus erwarte man tarifliche Regelungen zur Alters- teilzeit und Übernahme von Ausgebildeten. Wolfgang Brinkmann, Geschäftsführer der bugatti Holding und Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, forderte die Gewerkschaft auf, die Situation der Branche realis- tisch einzuschätzen, und wies die Forderung zurück. Schlechte Konjunkturprognosen, die Auswirkungen der Eurokrise, fallende Ex- porte sowie hohe Material-, Energie- und Rohstoffkosten würden den Spielraum für Einkommenssteigerungen begrenzen. „Nichtsdestotrotz werden wir uns bemühen, die Löhne und Gehälter unserer Mitarbeiter angemessen zu erhöhen“, betonte Brinkmann. Weitere Verhandlungstermine: 29. Okto- ber und 6. November. Kai-Uwe Götz Tarifpolitik: Erste Verhandlungsrunde ergebnislos Foto: © Marco2811 - Fotolia.com »Wir sind zu einem schnellen Abschluss bereit.« Klaus Brinkmann Verhandlungsführer Arbeitgeberseite Relaunch Südwesttext Nach fünf erfolgreichen Jahren erhält die Südwesttext ein neues Layout. Seite 3 Energie-Soli statt EEG-Umlage Textilindustrie präsentiert Vorschlag für gerechtere Finanzierung der Energiewende

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Die monatliche Mitgliederzeitung von Südwesttextil

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Page 1: Südwesttext Oktober 2012

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SÜDWESTTEXTZeitung für die Textil- und Bekleidungsindustrie

www.suedwesttextil.deHerausgegeben von südwesttextil oktober 2012 | nr. 61

Themen

Verband + IndustrieRutschpartie noch vor dem ersten FrostSeite 5

Bildung + Soziales Go Textile! goes Balingen Seite 7

Recht + Steuern Kündigung trotz KurzarbeitSeite 8

Technik + Umwelt Eisbärhaus und AntropodenSeite 11

Aktuelle Steuer-Nachrichten

- Einkommensteuer- Umsatzsteuer-BefreiungSeite 9

Zahl des MonatsDie Zahl 5 kennzeichnet den Mo-nat Oktober 2012: 5 erfolgreiche Jahre Verbanskommunikation mit der Zeitung Südwesttext, 5 Prozent Tariferhöhung fordert die Gewerkschaft und mit etwas mehr als 5 Prozent EEG-Umlage belastet Umweltminister Peter Altmaier Bürger und Unternehmen. Vielleicht sollte man einfach mal alle fünfe gerade sein lassen.

AktuellAm 4. Dezember, dem Vorabend der diesjährigen Mitgliederver-sammlung des Gesamtverbands textil+mode, hält der Präsident des BDI, Prof. Dr. Hans-Peter Keitel, die Festrede. „Energiewende – ja, aber richtig“, lautet das Motto seines Vortrags. Erwartet wird auch der Co-Vorsitzende der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen. Die Veran-staltung beginnt um 18.30 Uhr in den Räumlichkeiten der Deutschen Bank in Berlin. Anmeldung per E-Mail an [email protected].

In der Diskussion um die Reform des EEG-Gesetzes macht jetzt die Textilindustrie einen eigenen Vor-schlag. Danach sollte das aus dem

Ruder gelaufene Umlagesystem auf ein steuerfinanziertes Modell umgestellt werden. Damit kön-ne die Energiewende fairer und ökonomisch sinnvoller gestaltet werden, meinte Prof. Dr. Michael Hüther bei der Präsentation eines vom Gesamtverband textil+mode in Auftrag gegebenen Gutachtens Ende Oktober in Berlin. Der Di-rektor des Instituts der Deutschen Wirtschaft hat Berechnungen angestellt, nach denen die Förde-rung des Ausbaus erneuerbarer

Energien sinnvoll über eine Anpas-sung des Solidaritätszuschlags und der Stromsteuer finanziert werden könne. Dadurch würden margen-starke Unternehmen und Haus-halte mit hohem Nettoeinkommen stärker belastet als kleine Betriebe und Geringverdiener.

Die Zusatzbelastung fällt in den berechneten Szenarien für die privaten Haushalte am geringsten aus, in denen die Stromsteuer um 2 Cent/kWh erhöht wird.Fortsetzung Seite 2

Zum Auftakt der diesjährigen Tarifrunde für die west-deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hat die IG Metall am 17. Oktober in Berlin ihre Forderung nach einer Entgelterhöhung im Umfang von 5 Prozent be-gründet: 2 Prozent Inflati-onsrate, 1 Prozent Produk-tivitätszuwachs und eine Umverteilungskomponente von 2 Prozent aufgrund der positiven konjunkturellen Entwicklung zum Jahresbeginn sowie notwendiger Entgeltanpassungen im Branchenvergleich. Darüber hinaus erwarte man tarifliche Regelungen zur Alters-teilzeit und Übernahme von Ausgebildeten. Wolfgang Brinkmann, Geschäftsführer der bugatti Holding und

Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, forderte die Gewerkschaft auf, die Situation der Branche realis-tisch einzuschätzen, und wies die Forderung zurück. Schlechte Konjunkturprognosen, die Auswirkungen

der Eurokrise, fallende Ex-porte sowie hohe Material-, Energie- und Rohstoffkosten würden den Spielraum für Einkommenssteigerungen begrenzen. „Nichtsdestotrotz

werden wir uns bemühen, die Löhne und Gehälter unserer Mitarbeiter angemessen zu erhöhen“, betonte Brinkmann. Weitere Verhandlungstermine: 29. Okto-ber und 6. November. Kai-Uwe Götz

Tarifpolitik: Erste Verhandlungsrunde ergebnislos

Foto: © Marco2811 - Fotolia.com

»Wir sind zu einem schnellen Abschluss bereit.«

Klaus Brinkmann Verhandlungsführer Arbeitgeberseite

Relaunch Südwesttext

Nach fünf erfolgreichen Jahren erhält die Südwesttext ein neues Layout.Seite 3

Energie-Soli statt EEG-UmlageTextilindustrie präsentiert Vorschlag für gerechtere Finanzierung der Energiewende

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OktOber 2012 I Nr. 612 Verband + Industrie SüdweSttext

Eine Finanzierung der Kosten über steuerliche Instrumente hätte zudem den Vorteil, dass anders als bei der jetzigen Konstruktion eine Kontrolle durch das Parlament er-folgen kann, da die Finanzierung dann aus dem Bundeshaushalt er-folgen muss. Außerdem würde mit

der Ausweisung eines Energie-Soli deutlich, wofür die Steuern ver-wendet würden und was uns die Energiewende kostet.

Erste Reaktionen auf den Vor-schlag fallen positiv aus. Nicht nur Wirtschaftsvertreter aus anderen Branchen wie der chemischen In-dustrie äußerten sich zustimmend zu dem Alternativmodell. Auch ein Vertreter des Bundesverbands Ver-braucherzentralen hat das Konzept nach der Präsentation als plausibel

und gerecht gelobt.Am 15. Oktober haben die

Stromübertragungsnetzbetreiber bekannt gegeben, dass die EEG-Umlage in 2013 auf 5,277 Cent steigen wird. Dadurch erhöht sich auch der Finanzierungsbedarf. Angesichts aktueller Prognosen

ist nun bereits in 2012 von etwa 14,2 Milliarden Euro auszugehen, in 2013 sogar von 20,3 Milliarden Euro.

Das Gutachten kann unter www.suedwesttextil.de abgerufen werden.Markus H. Ostrop

Mexiko hat bei der WTO die Prü-fung chinesischer Staatshilfen für die Produktion und den Export von Textilwaren beantragt. Dabei geht es um einen breiten Katalog direkter und indirekter Subven-tionen, die mit dem WTO-Recht unvereinbar sind. Insbesondere geht es um Steuergeschenke und Importvergünstigungen bei Vor-materialien, die den internationa-len Wettbewerb verzerren.

Zu den Vorwürfen zählen die Vergabe zinsgünstiger Kredite, der Schuldenerlass durch staatseigene Banken und vergünstigte Land-nutzungsrechte. Neben der bran-chenspezifischen Unterstützung für die Produktion, den Verkauf und den Transport von Textilwaren beklagt Mexiko Importhilfen für

Baumwolle und Chemiefasern, die in China zu Textilien und Beklei-dung verarbeitet werden. Aus Sicht Mexikos geht es dabei vor allem

um Nachteile der mexikanischen Textil- und Bekleidungsindustrie auf dem US-Markt, von dem sie stark abhängt. Jetzt sucht Mexiko Partnerländer, die sich der WTO-Klage anschließen.

In Brüssel herrscht derweil Zurückhaltung. Der europäische Textil- und Bekleidungsdachver-band Euratex, der sich selbst oft genug über chinesische Subven-tionspraktiken beklagt hat, kom-mentiert den Streitfall reserviert. Da die Planwirtschaft der Volksre-

publik per se von Staatsinterven-tion gekennzeichnet sei, gebe es sicher gute Gründe für eine Un-tersuchung. Dazu brauche man aber „konkrete Informationen“. Längst sieht Euratex nicht mehr nur die gewaltigen Importmengen aus China, die seit der Quotenli-beralisierung um über 50 Prozent gestiegen sind. „Wir müssen be-denken, dass auch die EU-Exporte von Textilwaren nach China wach-sen und sich von einer Milliarde Euro 2006 auf 2,1 Milliarden im Jahr 2011 erhöht haben“, meint die Euratex-Handelsexpertin Lu-isa Santos vorsichtig. Tatsächlich kommt die offizielle Systemkritik reichlich spät. Die Produktion in China hat sich angesichts stei-gender Löhne verteuert. Doch die Einkommen treiben den Konsum: Vom Billiglohnstandort hat sich das Land inzwischen zum lukra-tiven Absatzmarkt entwickelt.

Silvia Jungbauer

In Kürze

Die Hugo Boss AG erstellt am Hauptsitz in der Dieselstraße in Metzingen ein neues Verwal-tungsgebäude – Kosten ca. 17 Millionen Euro. Hier werden auf 5 000 Quadratmetern Bürofläche rund 330 Mitarbeiter Platz finden. Richtfest wurde im September gefeiert. Der gläserne Büro-Kubus mit modernster Haus- und Ener-gietechnik und grünem Innenhof soll im Juni 2013 bezugsfertig sein.

„Fake in Italy“ hat eine bisher unterschätzte Dimension. Laut einer Studie des römischen Instituts Censis wird in Italien mit Produktfälschun-gen ein Jahresumsatz von 7 Mrd. Euro erzielt. Traditioneller Fokus der Fälscher sind Bekleidung und Accessoires. Heute machen Piraten aber auch vermehrt mit abgekup-ferter Kosmetik und Medikamenten Kasse. Dem italienischen Staat entgehen dadurch 1,7 Milliarden Euro Steuer – ganz zu schweigen von den Verlusten der betroffenen Unternehmen. Censis erregte in der Vergangenheit immer wieder durch schonungslose Studien zur italienischen Schattenwirtschaft Aufsehen.

Die Landesregierung will mit einem Maßnahmenpaket von 8,3 Milli-onen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren den Aufbau ei-ner Landesagentur Leichtbau Baden-Württemberg fördern. „Leichtbauwerkstoffe und Leicht-bautechnologien gehören zu den wichtigsten Innovationstreibern für die Wirtschaft im Südwesten“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am 23. Oktober in Stuttgart. Die Landesagentur Leichtbau soll ein branchenü-bergreifender Ansprechpartner für Industrie und Wissenschaft sein. Sie spannt ein Dach über Aufgaben wie Technologietransfer, Forschung sowie Aus- und Weiter-bildung. Über die Einbindung von Vertretern aus Industrie, Wissen-schaft, Netzwerken, Verbänden, Kammern und Gewerkschaften soll das Arbeitsprogramm an den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen, des Handwerks und der Forschung ausgerichtet werden.

Fortsetzung von Seite 1

Energie-Soli statt EEG-Umlage

Das Tauziehen um die Finanzierung der Energiewende ist noch nicht zu Ende. Foto: © tiero- Fotolia.com

Foto: © gubh83 - Fotolia.com

Mexiko sucht Partner, die sich der Klage anschließen

WTO untersucht chinesische Textilbeihilfen Mexiko moniert unfairen Wettbewerb – und ist ziemlich allein

Textilindustrie schlägt eigenes steuerfinan-ziertes Modell vor

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OktOber 2012 I Nr. 61 Verband + Industrie 3 SüdweSttext

5Aktuelle Steuer-Nachrichten

- Versicherungsentschädigung- Gemeinde� nanazreformgesetSeite 9

Zahl des MonatsDie Zahl 5 kennzeichnet den Mo-nat Oktober: 5 erfolgreiche Jahre Verbanskommunikation mit der Zeitung Südwesttext, 5 Prozent Tariferhöhung fordert die Ge-werkschaft und mit etwas mehr als 5 Prozent EEG-Umlage belastet Umweltminister Peter Altmaier Bürger und Unternehmen. Vielleicht sollte man einfach mal alle fünfe gerade sein lassen.

AktuellAm 4. und 5. Dezember veranstaltet der Gesamtverband textil+mode seine Mitgliederversammlung in Berlin. Wie gewohnt � ndet die Abendveranstaltung in den Räumen der Deutschen Bank, Unter den Linden statt. Einlass ist ab 18 Uhr.Am nächsten Tag treffen sich die Mitglieder zum internen Teil. In-teressenten können sich über Südwesttextil anmelden.

Kontakt per E-Mail an [email protected]

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SÜDWESTTEXTZeitung für die Textil- und Bekleidungsindustrie

WWW.SÜDWESTTEXTIL.DEHERAUSGEGEBEN VON SÜDWESTTEXTIL OKTOBER 2012 | NR. 61

Themen

Verband + IndustriePositive Bilanz auf der HeimtextilSeite 3

Bildung + Soziales Lernen in der Gatex Seite 7

Recht + Steuern Kandidatengoogeln erlaubtSeite 8

Technik + Umwelt Helle Jeans dank OzonSeite 11

Aktuelle Steuer-Nachrichten- Versicherungsentschädigung- Gemeinde� nanazreformgesetSeite 9

Zahl des MonatsImoloratio cusandit, nimi, ut vel imil imus, tem. Tese cones arum etus dit id core porumquid moloremqui tese cones arum etus dit id ulpa sum experum sunduciis reriasp elende et quont es tese cones arum etus et quont es tese cones arum etus dit id tese cones arum etus dit id quont es tese cones arum etus.

AktuellDas Datenportal – die statistische Web 2.0.- Mitgliederdienstleistung von Gesamtmasche und Süd-westtextil – wurde um weiteres Zahlenmaterial erweitert: Ab sofort � ndet der Nutzer hier die Import- und Exportbilanz für die Bereiche Heimtextilien, Garne und Gewebe. Mitglieder erhalten ihre Zugangs-daten zum Statistikservice www.das-datenportal.de bei Südwesttextil. Das Datenportal – die statistische Web 2.0.- Mitgliederdienstleistung von Gesamtmasche und Süd-westtextil – wurde um weiteres Zahlenmaterial erweitert.

Buchstäblich auf hohem Niveau bewegte sich Rudolf Böhmler, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, am 26. Januar in Stuttgart. Auf Einladung von Südwesttextil und der Allianz

Faserbasierte Werksto� e Baden-Württemberg (AFBW) referierte er vor einer illustren Zuhörerschaft auf 144 Meter Höhe auf dem Stutt-garter Fernsehturm.

Wie die atemberaubend klare Sicht auf die nächtlich beleuch-tete Landeshauptstadt war auch die Perspektive des obersten Wäh-rungshüters unverstellt und span-nend. „Der Euro hat Zukunft“, so seine aus tiefer Überzeugung und großem Sachverstand geprägte Botschaft. Aber: Zur Bewältigung der Krise brauche es mehr Biss.

Und Böhmler hat die Rezepte parat. Die Schuldenkrise im Euro-Raum habe die Währungsunion zweifellos vor ihre größte Bewäh-rungsprobe gestellt. Eine Überwin-dung könne nur gelingen, wenn die Politik ihrer Verantwortung gerecht werde. „Wir haben keine Krise des Euro, wir haben eine Krise der Handlungsfähigkeit der Politik“, zitierte der Bundesbanker Altkanzler Schmidt. Die Politik müsse eine Perspektive für solide Staatsfi nanzen entwickeln.Fortsetzung Seite 2

Energiepolitik

Der DIHK schlägt Alarm: Die Brüsseler Reform der handelspolitischen Ursprungsregeln bedeute das Aus für „Made in Germany“ in der heutigen Form. Doch so einfach ist es nicht. Tatsächlich handelt es sich beim nicht-präferenziellen Ursprung und bei der „Made in“-Kennzeichnung um getrennte Rechtsbereiche: Während die Ur-sprungsregeln im Zollkodex veran-kert sind, ergeben sich die Bestim-mung des „Made in“ in Deutschland unter anderem aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Doch in einige anderen Ländern dürfen Produkte nur die Aufschrift „Made in Germany“ tragen, wenn ihr

Ursprung auch gemäß Zollkodex in Deutschland liegt. Der Verbraucherau� assung entspricht dieser Zollursprung nicht immer. Daher ist bei Textilwaren Vorsicht angebracht, wenn man ein Produkt, das nach

deutschem Recht „Made in Germa-ny“ ist, auch anderswo mit dieser Kennzeichnung vertreiben möchte. Brüssel will deshalb für Harmoni-sierung sorgen: Der Einfachheit hal-ber soll europaweit der Zollursprung

zur Bestimmung des „Made in“.Silvia Jungbauer

Tarifpolitik

Gerd Altmann / pixelio.de

»Brinkmann sagt viel und doch wenig.«

Klaus Brinkmann Verhandlungsführer

Relaunch Südwesttext

Nach fünf erfolgreichen Jahren erhält die Südwesttext ein neues Layout.Seite 3

SÜDWESTTEXT

JUBILÄUM

5 Jahre

www.suedwesttextil.de

SÜDWESTTEXTZeitung für die Textil- und BekleidungsindustrieNr. 54 März 2012

AktuellDie Jahresversammlung von Südwesttextil am 24. April im Meilenwerk in Böblingen verspricht wieder ein besonderes Highlight zu werden. Dafür sorgt der Festred-ner, Sachsens ehema-liger Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Bieden-kopf. Aber auch das Rahmenprogramm lockt, denn neben wirklich alten Autos lassen sich auch ganz neue in ihrem Entstehungsprozess be-staunen. Anmeldungen unter www.suedwest-textil.de/jv2012.

Service

Recht + Steuern, Seite 9

Aktuelle Steuer-Nachrichten

Willkommen im MittelalterNeue Zollbürokratie erschwert die Lohnkonfektion in Sicht

Jahr im Rahmen der zoll-amtlich zu bewilligenden „PV“. Neu ist insbeson-dere ein (vor-)abgestem-peltes Informationsblatt INF 2 der Ausfuhrzoll-stelle als Nachweispapier, das bei der Wiederein-fuhr zusammen mit dem

Das Bundesfinanzmini-sterium hat die Dienstvor-schrift zur passiven Vere-delung neu gefasst. Der Zoll kehrt dabei zurück zu Papier und Stempeln. In Zeiten der elektronischen Abwicklung von Ein- und Ausfuhr begeben sich die Finanzbehörden ver-fahrenstechnisch zurück ins Mittelalter. Und die Unternehmen müssen mit. Die Textilbranche ist besonders betroffen: Sie gehört zu den intensiven Nutzern des Verfahrens. Die Lohnkonfektion in be-nachbarten Ländern wird häufig über das Verfahren der passiven Veredelung

abgewickelt. Waren im Wert von zwischen einer halben und einer drei-viertel Milliarde Euro fertigt die Branche jedes

Ausgangsvermerk vorge-legt werden muss. Dazu kommt die Notwendigkeit einer Bewilligung A7, um vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen zu können. Die Bewilligung „Zugelassener Ausführer“ ist hierfür nicht mehr aus-reichend.

Das Vorhaben der Fi-nanzverwaltung war im Vorfeld nicht nur inhalt-lich, sondern auch wegen seiner schweren Ver-ständlichkeit auf wenig Gegenliebe gestoßen. Die neue Vorschrift ist nicht nur altertümlich, sondern so kompliziert geraten, dass der Zoll selbst sie

nicht ohne weiteres ver-steht. Als die maryan be-achwear group die erste PV-Ausfuhr nach dem neuen System abwickeln wollte, musste der Lkw stehenbleiben. „Der Lei-ter der Ausfuhrzollstelle hat Urlaub und die ande-ren Zollmitarbeiter wissen nicht, wie sie ihre neue Dienstanweisung umzu-setzen haben“, ärgert sich Jürgen Käser, Personal- und Logistikchef des Ba-demodenspezialisten mit Sitz in Südbaden. Dass in einem „papierlosen, elek-tronischen Zollverfah-ren“ der Ausdruck eines Fortsetzung Seite 4

Stempelzwang ist unzumutbarer Anachronismus

Unternehmen sollten gegenüber ihrem Stromversorger vorsichtshalber erklären, dass sie die EEG-Umlage nur noch unter Vorbehalt zahlen. Foto: © Gina Sanders – Fotolia.com

In der Rubrik Recht + Steuern können Leser Fragen stellen, die in der nächsten Ausgabe beant-wortet werden. Zu finden sind diese im Kasten „Recht kompakt“.

8 Recht + Steuern SÜDWESTTEXT OKTOBER 2012 I NR. 61

Das gesetzliche Mittel der Kurzar-beit soll Unternehmen in die Lage versetzen, vorübergehende Auftrags-schwankungen abzufedern und auf diese Weise möglichst betriebsbe-dingte Kündigungen zu vermeiden. Vor allem während der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden durch eine maximale Kurzarbeitsdauer von bis zu 24 Monaten und die zusätzlich zum Kurzarbeitergeld existierenden Fördermöglichkeiten, wie beispiels-weise die Erstattung von Sozialver-sicherungsbeiträgen, entscheidende Beiträge dazu geleistet, dass grö-ßere Veränderungen im Personal-bestand nicht notwendig wurden. Angesichts der aktuell erheblichen Verunsicherung in Bezug auf die

wirtschaftliche Situation und die getrübte Zukunftsprognose für das Jahr 2013 fordern Gewerkschaften wie Arbeitgeberverbände die Politik auf, die derzeit geltende Rechtslage zur Kurzarbeit, wonach nur eine ma-ximale Dauer von 6 Monaten ohne über das Kurzarbeitergeld hinausge-hende staatliche Förderung vorgege-ben ist, wieder aufzubrechen.

Bislang stößt die Wirtschaft mit ihrer Forderung bei der Politik auf taube Ohren. In der Konsequenz besteht die Gefahr, dass Unterneh-men gezwungen sein werden, im zeitlich engen Zusammenhang zur Anmeldung und Durchführung von Kurzarbeit über betriebsbedingte

Kündigungen nachzudenken. Ganz unabhängig davon, dass dieser Weg selbstverständlich auch für die Un-ternehmen nur die Ultima Ratio dar-stellt, werden den Arbeitgebern in diesem Zusammenhang erhebliche

Hürden von der Rechtsprechung in den Weg gestellt.

Ursache hierfür ist die Diskre-panz zwischen der Tatsache, dass die Kurzarbeit lediglich vorüberge-hende Schwankungen im Personal-bereich ausgleichen soll, während betriebsbedingte Kündigungen nur dann gerechtfertigt sind, wenn diese E� ekte dauerhaft eintreten. Hat ein Arbeitgeber zur Abfederung von Auftragseinbrüchen Kurzarbeit an-gemeldet, sieht die Rechtsprechung dies als Indiz dafür an, dass der

Arbeitgeber selbst davon ausgeht, dass die negativen Entwicklungen nur von vorübergehender Natur sind. In einer aktuellen Entschei-dung hat sich das Bundesarbeits-gericht (BAG) nun mit der Frage

auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber trotzdem im Zusammenhang mit der Durchführung von Kurzarbeit auf betriebsbedingte Kündigungen zu-rückgreifen darf. Die Bundesrichter stellen dabei hohe Anforderungen an die vom Arbeitgeber darzulegenden Tatsachen, die das Vorliegen eines nur kurzzeitigen vorrübergehenden Trends ausschließen. Hierzu müssen vom Arbeitgeber später eingetretene weitere Umstände vorgetragen wer-den, die dazu führen, dass auf Dauer trotz der Ausschöpfung der Kurzar-beit noch ein Beschäftigungsüber-hang besteht. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber hierzu einen Zeitraum von 6 Monaten mit dem entsprechenden Referenzzeitraum im Vorjahr verglichen. Das BAG sah hiermit die Darlegungslast des Arbeitgebers jedoch nicht als erfüllt an. Es sei Aufgabe des Arbeitgebers, beispielsweise anhand der üblichen Auftragseingangszahlen und Be-arbeitungsläufe aus den Vorjahren, eine Zukunftsprognose abzuleiten, anhand derer die Dauerhaftigkeit des rückläufi gen Personalbedarfs nach-vollzogen werden kann.

Der Ausspruch betriebsbe-dingter Kündigungen im Zusam-menhang mit Kurzarbeit wird dadurch zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch aufgrund

der hohen Anforderungen an die Darlegungslast deutlich erschwert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber sich zur Begründung des Wegfalls des Arbeitsplatzes auf außerbetriebliche Umstände, wie

beispielsweise Auftragsrückgänge, bezieht. Während unternehmerische Organisationsentscheidungen vom Gericht nur auf o� ensichtliche Un-sachlichkeit, Unvernünftigkeit oder Willkür überprüft werden dürfen, ist eine Personalentscheidung, die mit externen Faktoren begründet wird, voll überprüfbar.

Entscheidet der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Durchfüh-rung von Kurzarbeit im Rahmen or-ganisatorischer Umstrukturierungen beispielweise Maschinen stillzule-gen, Tätigkeiten an externe Dienst-leister zu vergeben oder Verfahrens-abläufe so umzustrukturieren, dass weniger Personal benötigt wird, so liegen dringende betriebliche Erfor-dernisse vor, die dauerhaft sind und damit auch betriebsbedingte Kün-digungen während der Kurzarbeit rechtfertigen können.

In jedem Fall sollten Arbeitge-ber bereits bei der Anmeldung von Kurzarbeit darauf achten, mit wel-cher Begründung sie dies tun, um später nötigenfalls die vom Gericht geforderten Darlegungen leisten zu können.Boris Behringer

Gut 90 Prozent der Auszubildenden. Foto: © Stauke – Fotolia.com

Kündigung trotz KurzarbeitHohe Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers

Recht kompakt

Berufsschulunterricht – Freistellung des Auszubildenden

Frage: Die Berufsschule endet am Freitag um 13 Uhr, muss der Auszubildende danach nochmals ins Unternehmen?

Antwort:Wichtig ist, das Alter des Auszubildenden. Ist er über 18 Jahre, so ist der Auszubildende für den Berufsschulunter-richt freizustellen. Eine Freistellung darüber hinaus liegt im Er-messen des Unternehmens. Ist er unter 18 Jahre, so gilt das Ju-gendarbeitsschutzgesetz. Danach darf der Jugendliche nicht mehr beschäftigt werden, wenn der Berufsschultag mehr als fünf Unterrichts stunden dauert. Nach einem Berufsschultag von 8 Uhr bis 13 Uhr hätte der Jugendliche frei. Die relevanten Gesetzestexte hierzu finden sich im Mitgliederbereich unter www.sudwesttextil.de

Verwaltungsaufwand verringern.

Rechtssicherheit erlangen.

8 Recht + Steuern SÜDWESTTEXT OKTOBER 2012 I NR. 61

Das gesetzliche Mittel der Kurzar-beit soll Unternehmen in die Lage versetzen, vorübergehende Auftrags-schwankungen abzufedern und auf diese Weise möglichst betriebsbe-dingte Kündigungen zu vermeiden. Vor allem während der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden durch eine maximale Kurzarbeitsdauer von bis zu 24 Monaten und die zusätzlich zum Kurzarbeitergeld existierenden Fördermöglichkeiten, wie beispiels-weise die Erstattung von Sozialver-sicherungsbeiträgen, entscheidende Beiträge dazu geleistet, dass grö-ßere Veränderungen im Personal-bestand nicht notwendig wurden. Angesichts der aktuell erheblichen Verunsicherung in Bezug auf die

wirtschaftliche Situation und die getrübte Zukunftsprognose für das Jahr 2013 fordern Gewerkschaften wie Arbeitgeberverbände die Politik auf, die derzeit geltende Rechtslage zur Kurzarbeit, wonach nur eine ma-ximale Dauer von 6 Monaten ohne über das Kurzarbeitergeld hinausge-hende staatliche Förderung vorgege-ben ist, wieder aufzubrechen.

Bislang stößt die Wirtschaft mit ihrer Forderung bei der Politik auf taube Ohren. In der Konsequenz besteht die Gefahr, dass Unterneh-men gezwungen sein werden, im zeitlich engen Zusammenhang zur Anmeldung und Durchführung von Kurzarbeit über betriebsbedingte

Kündigungen nachzudenken. Ganz unabhängig davon, dass dieser Weg selbstverständlich auch für die Un-ternehmen nur die Ultima Ratio dar-stellt, werden den Arbeitgebern in diesem Zusammenhang erhebliche

Hürden von der Rechtsprechung in den Weg gestellt.

Ursache hierfür ist die Diskre-panz zwischen der Tatsache, dass die Kurzarbeit lediglich vorüberge-hende Schwankungen im Personal-bereich ausgleichen soll, während betriebsbedingte Kündigungen nur dann gerechtfertigt sind, wenn diese E� ekte dauerhaft eintreten. Hat ein Arbeitgeber zur Abfederung von Auftragseinbrüchen Kurzarbeit an-gemeldet, sieht die Rechtsprechung dies als Indiz dafür an, dass der

Arbeitgeber selbst davon ausgeht, dass die negativen Entwicklungen nur von vorübergehender Natur sind. In einer aktuellen Entschei-dung hat sich das Bundesarbeits-gericht (BAG) nun mit der Frage

auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber trotzdem im Zusammenhang mit der Durchführung von Kurzarbeit auf betriebsbedingte Kündigungen zu-rückgreifen darf. Die Bundesrichter stellen dabei hohe Anforderungen an die vom Arbeitgeber darzulegenden Tatsachen, die das Vorliegen eines nur kurzzeitigen vorrübergehenden Trends ausschließen. Hierzu müssen vom Arbeitgeber später eingetretene weitere Umstände vorgetragen wer-den, die dazu führen, dass auf Dauer trotz der Ausschöpfung der Kurzar-beit noch ein Beschäftigungsüber-hang besteht. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber hierzu einen Zeitraum von 6 Monaten mit dem entsprechenden Referenzzeitraum im Vorjahr verglichen. Das BAG sah hiermit die Darlegungslast des Arbeitgebers jedoch nicht als erfüllt an. Es sei Aufgabe des Arbeitgebers, beispielsweise anhand der üblichen Auftragseingangszahlen und Be-arbeitungsläufe aus den Vorjahren, eine Zukunftsprognose abzuleiten, anhand derer die Dauerhaftigkeit des rückläufi gen Personalbedarfs nach-vollzogen werden kann.

Der Ausspruch betriebsbe-dingter Kündigungen im Zusam-menhang mit Kurzarbeit wird dadurch zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch aufgrund

der hohen Anforderungen an die Darlegungslast deutlich erschwert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber sich zur Begründung des Wegfalls des Arbeitsplatzes auf außerbetriebliche Umstände, wie

beispielsweise Auftragsrückgänge, bezieht. Während unternehmerische Organisationsentscheidungen vom Gericht nur auf o� ensichtliche Un-sachlichkeit, Unvernünftigkeit oder Willkür überprüft werden dürfen, ist eine Personalentscheidung, die mit externen Faktoren begründet wird, voll überprüfbar.

Entscheidet der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Durchfüh-rung von Kurzarbeit im Rahmen or-ganisatorischer Umstrukturierungen beispielweise Maschinen stillzule-gen, Tätigkeiten an externe Dienst-leister zu vergeben oder Verfahrens-abläufe so umzustrukturieren, dass weniger Personal benötigt wird, so liegen dringende betriebliche Erfor-dernisse vor, die dauerhaft sind und damit auch betriebsbedingte Kün-digungen während der Kurzarbeit rechtfertigen können.

In jedem Fall sollten Arbeitge-ber bereits bei der Anmeldung von Kurzarbeit darauf achten, mit wel-cher Begründung sie dies tun, um später nötigenfalls die vom Gericht geforderten Darlegungen leisten zu können.Boris Behringer

Gut 90 Prozent der Auszubildenden. Foto: © Stauke – Fotolia.com

Kündigung trotz KurzarbeitHohe Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers

Recht kompakt

Berufsschulunterricht – Freistellung des Auszubildenden

Frage: Die Berufsschule endet am Freitag um 13 Uhr, muss der Auszubildende danach nochmals ins Unternehmen?

Antwort:Wichtig ist, das Alter des Auszubildenden. Ist er über 18 Jahre, so ist der Auszubildende für den Berufsschulunter-richt freizustellen. Eine Freistellung darüber hinaus liegt im Er-messen des Unternehmens. Ist er unter 18 Jahre, so gilt das Ju-gendarbeitsschutzgesetz. Danach darf der Jugendliche nicht mehr beschäftigt werden, wenn der Berufsschultag mehr als fünf Unterrichts stunden dauert. Nach einem Berufsschultag von 8 Uhr bis 13 Uhr hätte der Jugendliche frei. Die relevanten Gesetzestexte hierzu finden sich im Mitgliederbereich unter www.sudwesttextil.de

Verwaltungsaufwand verringern.

Rechtssicherheit erlangen.

Vergleich vorher –nachher: Der neue Titelkopf wirkt „auf-geräumt“ und hebt sich vor allem durch die neue Schrift Times New Roman und das Linienelement ab.

Das Querlesen wird durch Texteinleitungen ermöglicht.

Die Piktogramme werden zur Kenn-zeichnung der Südwesttextilboxen in Verbindung mit den entsprechenden Überschriften verwendet.

AktuelleSteuernachrichten

Stellengesuch

SeminareBildungswerk

Neu ist auf Seite 1 die RubrikZahl des Monats.

Relaunch SüdwesttextInformieren, inspirieren und Maßstäbe setzen

Nach fünf erfolgreichen Jahren erhält die Verbandszeitung »Süd-westtext« ein neues Layout. Die Gestaltung und der Seitenaufbau gehen mit der Zeit und erfahren eine umfassende Pflege. Die Ge-samterscheinung der Zeitung wird klarer, moderner und lesbarer.

Erhalten bleibt die bewährte Kapitelstruktur und deren Reihen-folge sowie das nutzerfreundliche DIN-A4-Format. Neu ist das matte Papier mit einer verbesserten Hap-tik. Zudem verschaffen erweiterte

Navigations- und Informationse-lemente einen schnelleren Über-blick. Neu integriert ist auch ein »Aufmacher-Bild« auf der Titel-seite.

Der Aufbau und die Aufbe-reitung der Inhalte passen sich den Lesegewohnheiten moderner Zeitungen an: Vordefinierte Text-größen zur Gestaltung von Über-schriften gewichten die Artikel und ermöglichen so ein schnelleres Erfassen der Seiten. Ein »Querle-sen« der Texte wird durch hervor-gehobene Aussagen erleichtert. Die Spalten reduzieren sich von 5 auf 4 und optimierte Randver-hältnisse verschaffen dem Ge-

samtbild mehr Weißraum. Die neue Schrift Times New Roman trägt zur Verbesserung der Lesbar-keit bei.

Erweitert ist der Platz für Er-gänzungsboxen, Info-Kästen oder Zitate. Die rechte »Informations-spalte« ist gestalterisch vom In-halt abgesetzt. Die Spaltenbreite ist schmaler und der Inhalt wird in der Grotesk-Schrift Frutiger gesetzt. Ein blauer, gelber und orange-brauner Farbton ergänzt

Ansprechendes Design im modernen Zeitungslayout

Was bleibt, was ist neu

Das neue Farbspektrum der Südwesttext.

das Farbklima der Zeitung. Diesesetzen Akzente und unterstützen die Informationsvermittlung.

Mit ihrem Relaunch setzt die neue Südwesttext wieder Maßstäbe und schafft die Basis, in Zukunft mit neuen technischen Möglich-keiten für Smartphones und Ta-blets, am Puls der Zeit zu bleiben.Simone Diebold

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SÜDWESTTEXTZeitung für die Textil- und Bekleidungsindustrie

WWW.SÜDWESTTEXTIL.DEHERAUSGEGEBEN VON SÜDWESTTEXTIL OKTOBER 2012 | NR. 61

Themen

Verband + IndustriePositive Bilanz auf der HeimtextilSeite 3

Bildung + Soziales Lernen in der Gatex Seite 7

Recht + Steuern Kandidatengoogeln erlaubtSeite 8

Technik + Umwelt Helle Jeans dank OzonSeite 11

Aktuelle Steuer-Nachrichten- Versicherungsentschädigung- Gemeinde� nanazreformgesetSeite 9

Zahl des MonatsImoloratio cusandit, nimi, ut vel imil imus, tem. Tese cones arum etus dit id core porumquid moloremqui tese cones arum etus dit id ulpa sum experum sunduciis reriasp elende et quont es tese cones arum etus et quont es tese cones arum etus dit id tese cones arum etus dit id quont es tese cones arum etus.

AktuellDas Datenportal – die statistische Web 2.0.- Mitgliederdienstleistung von Gesamtmasche und Süd-westtextil – wurde um weiteres Zahlenmaterial erweitert: Ab sofort � ndet der Nutzer hier die Import- und Exportbilanz für die Bereiche Heimtextilien, Garne und Gewebe. Mitglieder erhalten ihre Zugangs-daten zum Statistikservice www.das-datenportal.de bei Südwesttextil. Das Datenportal – die statistische Web 2.0.- Mitgliederdienstleistung von Gesamtmasche und Süd-westtextil – wurde um weiteres Zahlenmaterial erweitert.

Buchstäblich auf hohem Niveau bewegte sich Rudolf Böhmler, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, am 26. Januar in Stuttgart. Auf Einladung von Südwesttextil und der Allianz

Faserbasierte Werksto� e Baden-Württemberg (AFBW) referierte er vor einer illustren Zuhörerschaft auf 144 Meter Höhe auf dem Stutt-garter Fernsehturm.

Wie die atemberaubend klare Sicht auf die nächtlich beleuch-tete Landeshauptstadt war auch die Perspektive des obersten Wäh-rungshüters unverstellt und span-nend. „Der Euro hat Zukunft“, so seine aus tiefer Überzeugung und großem Sachverstand geprägte Botschaft. Aber: Zur Bewältigung der Krise brauche es mehr Biss.

Und Böhmler hat die Rezepte parat. Die Schuldenkrise im Euro-Raum habe die Währungsunion zweifellos vor ihre größte Bewäh-rungsprobe gestellt. Eine Überwin-dung könne nur gelingen, wenn die Politik ihrer Verantwortung gerecht werde. „Wir haben keine Krise des Euro, wir haben eine Krise der Handlungsfähigkeit der Politik“, zitierte der Bundesbanker Altkanzler Schmidt. Die Politik müsse eine Perspektive für solide Staatsfi nanzen entwickeln.Fortsetzung Seite 2

Energiepolitik

Der DIHK schlägt Alarm: Die Brüsseler Reform der handelspolitischen Ursprungsregeln bedeute das Aus für „Made in Germany“ in der heutigen Form. Doch so einfach ist es nicht. Tatsächlich handelt es sich beim nicht-präferenziellen Ursprung und bei der „Made in“-Kennzeichnung um getrennte Rechtsbereiche: Während die Ur-sprungsregeln im Zollkodex veran-kert sind, ergeben sich die Bestim-mung des „Made in“ in Deutschland unter anderem aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Doch in einige anderen Ländern dürfen Produkte nur die Aufschrift „Made in Germany“ tragen, wenn ihr

Ursprung auch gemäß Zollkodex in Deutschland liegt. Der Verbraucherau� assung entspricht dieser Zollursprung nicht immer. Daher ist bei Textilwaren Vorsicht angebracht, wenn man ein Produkt, das nach

deutschem Recht „Made in Germa-ny“ ist, auch anderswo mit dieser Kennzeichnung vertreiben möchte. Brüssel will deshalb für Harmoni-sierung sorgen: Der Einfachheit hal-ber soll europaweit der Zollursprung

zur Bestimmung des „Made in“.Silvia Jungbauer

Tarifpolitik

Gerd Altmann / pixelio.de

»Brinkmann sagt viel und doch wenig.«

Klaus Brinkmann Verhandlungsführer

Relaunch Südwesttext

Nach fünf erfolgreichen Jahren erhält die Südwesttext ein neues Layout.Seite 3

SÜDWESTTEXT

JUBILÄUM

5 JahreBildung + Soziales 7 OktOber 2012 I Nr. 61 SüdweSttext

Was heißt „Fließband“ auf Eng-lisch? Oder umgekehrt: Was macht ein „Chief Financial Officer“? Wer sich die neue App „Englisch für Azubis“ auf sein Smartphone lädt, kann jederzeit und überall zentrale englische Begriffe aus der Arbeits-welt üben.

Die Anwendung umfasst je-weils 100 Schlüsselwörter „rund um den Betrieb“, für „Finanzen und Geld“ und „aus dem Berufs-leben“. Außerdem können 100 Er-folgssätze für Briefe und E-Mails trainiert werden – von der For-

mulierung einer Mahnung bis hin zum Dank für die Unterstützung

bei einem Projekt.Beim systematischen Lernen

der Vokabeln helfen ein intelli-gentes Karteikartensystem, das Sätze und Vokabeln in gewusste und nicht gewusste ordnet, und eine Erinnerungsfunktion, die den Nutzer nach einer Lernpause automatisch zur Wiederholung auffordert.

Die kostenlose App der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern ist über iTunes oder Google play verfügbar.

Christine Schneider

Mobiler VokabeltrainerNeues App für Azubis zum Englisch Lernen

Seminare Bildungswerk

Seminarangebot der Akade- mie für Personal- und Organi- sationsentwicklung im Bil-dungswerk der Baden-Württ-embergischen Wirtschaft in Kooperation mit Südwesttextil.

Der Umgang mit Doppel-funktionen 4. und 5. Dezember 2012, Haus Bleibach

Veranstaltungen professionell managen5. Dezember 2012,Haus Reutlingen

Charisma: Wie Sie über-zeugen können!10. bis 12. Dezember 2012, Haus Steinheim

www.biwe-akademie.de

Zahlreiche Textilunternehmen aus der Region Neckaralb nutzten die Gelegenheit, sich auf der dreitä-gigen Bildungsmesse „Visionen 2012“ in Balingen zu präsentie-ren. Auf einem Go Textile!-Ge-meinschaftsstand, organisiert von Gesamtmasche und der Fachver-einigung Wirkerei, Strickerei in

Albstadt, informierten die Ausbil-dungsbetriebe Eschler, Speidel, Peter Müller, Mey und Sanetta im Wechsel die jungen Besucher. Durch die unterschiedlichen Pro-dukte der jeweiligen Hersteller – von Bekleidung bis zu technischen Textilen – zeigte sich die Vielfalt der Textilbranche.

Eine Attraktivität auf dem Go Textile!-Stand war ein Gewinn-spiel: Die Teilnehmer mussten schätzen wie viel Meter Garn sich auf einer ausgestellten Spule befindet. Diese Aktion lockte viele Jugendliche an und bot die Gele-genheit die Ausbildungsberufe der Branche vorzustellen. Die Messe war eine erfolgreiche Auftakt-veranstaltung für die Suche nach Fachkräftenachwuchs und durch den gemeinsamen Auftritt ein überschaubarer Aufwand für die Unternehmen.Christine Schneider

Immer im September starten die Unternehmen ihre Suche nach neuen Azubis für das kom-mende Ausbildungsjahr. Dazu präsentieren sie sich gerne auf den Berufsbildungsmessen.

Go Textile! goes Balingen

Auf dem Go Textile!-Gemeinschaftsstand herrschte reger Betrieb. Wie viel Meter Garn sind auf dieser Spule?

Achtung Termin Verlegung

Der Jungtextiler Kongress im nächsten Jahr wird nicht wie bereits angekündigt am 6. Mai stattfinden sondern am 13. Mai. Veranstaltungsort ist das Staatli-che Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim). Die Einladung wird Anfang 2013 versendet.

www.jungtextiler.eu

Bundesweite IHK-Prüfungsstatistik ist online abrufbar Die 80 Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland veröffent-lichen auf ihren Internetseiten die Resultate der Abschlussprüfungen. Im Sommer 2012 können so die Auswertung der Prüfungsergebnisse für rund 270 Ausbildungsberufe eingesehen werden. Absolventen und Betriebe, die das „eigene“ Ergebnis mit den Resultaten auf IHK-, Landes- und Bundesebene vergleichen möchten, finden dazu jetzt die aktuellen Daten auf den jeweiligen Websites der IHKs.Neue Funktionen bieten dabei noch mehr Transparenz: Ab sofort können per Selektion auch die Ergebnisse verschiedener IHK-Bezirke sowie einzelner Bundesländer direkt miteinander

verglichen werden. Für jeden IHK-Ausbildungsberuf wird dabei der Durch-schnitt des Gesamtergebnisses, die Bestehensquote, die Notenverteilung und die Durchschnittsergebnisse der einzelnen Prüfungsbereiche angezeigt. Damit orientiert sich die Statistik eng an den IHK-Abschlusszeugnissen. Die IHKs veröffentlichen die Resultate der Abschlussprüfungen seit 2009 regelmäßig Ende März und Ende September.

Links zu den Seiten finden sich unter www.suedwesttextil.de

© rubysoho - Fotolia.com

Page 4: Südwesttext Oktober 2012

OktOber 2012 I Nr. 614 Verband + Industrie SüdweSttext

Das Bundesministerium der Fi-nanzen (BMF) hat den Entwurf eines ausführlichen Anwendungs-schreibens zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs ab dem Ka-lenderjahr 2013 im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugs-

merkmale (ELStAM) veröffentli-cht. Dieses regelt Einzelheiten für die dauerhafte Anwendung des ELStAM-Verfahrens ab dem Ka-lenderjahr 2013.

Das Schreiben liegt als Ent-wurf vor, da die gesetzliche Neuregelung noch nicht verab-schiedet wurde. Nach Beschluss-fassung des Jahressteuergesetzes 2013 wird das BMF-Schreiben im Bundessteuerblatt bekannt ge-geben werden. Der Entwurf des Anwendungsschreibens des BMF informiert u. a. über die Bildung und den Inhalt der ELStAM, verfahrensrechtliche Aspekte, die Härtefallregelung und einige andere Themen. Die Anträge und Erklärungen finden sich im Inter-net unter www.formulare-bfinv.de Formularcenter/Steuerformulare/Lohnsteuer.

Das BMF-Schreiben gibt es zum Download im Mitgliederbe-reich von www.suedwesttextil.de.Christine Schneider

Lohnsteuerabzug kommt näher Anwendungsschreiben veröffentlicht

Jetzt anmelden unter www.suedwesttextil.de/plk, [email protected] oder 0711 / 21050 - 11

Termin vormerken

PERSONALLEITERKREIS

Südwesttextil lädt die Personalleiter seiner Mitgliedsun-ternehmen herzlich ein, im Rahmen der kleinen Perso-nalleiterkreise die Frage zu diskutieren, wie ein durch Betriebsvereinbarung vereinheitlichtes System zum

Umgang mit Arbeitsunfähigkeit aufgebaut sein sollte. Ein weiteres Schwerpunktthema werden arbeitsrechtli-che Reaktionsmöglichkeiten auf Alkoholmissbrauch und Sucht im Arbeitsverhältnis sein.

KRANKHEIT UND SUCHT IM ARBEITSVERHÄLTNIS

Wann: Dienstag, 20. November 2012, 13.00 Uhr bis ca. 16.30 UhrGastgeber: P. H. Kübler Bekleidungswerke GmbH & Co. KGAnfahrt: Jakob-Schüle-Straße 11-25, 73655 Plüderhausen

Wann: Mittwoch, 28. November 2012, 13.00 Uhr bis ca. 16.30 UhrGastgeber: KBC Koechlin, Baumgartner & Cie. GmbHAnfahrt: Clara-Immerwahr-Straße 3, 79540 Lörrach

Wann: Donnerstag, 29. November 2012, 13.00 Uhr bis ca. 16.30 UhrGastgeber: Strähle + Hess GmbHAnfahrt: Im Langen Löchle 4, 75382 Althengstett

TEXTILINDUSTRIENORDBADEN-WÜRTTEMBERG

TEXTILINDUSTRIESÜDBADEN

BEKLEIDUNGBADEN-WÜRTTEMBERG

Anmeldung unter www.suedwesttextil.de/plk, [email protected] oder 0711 / 21050 - 11

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Folgende Punkte zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs sind zu beachten:

• Zu den Arbeitgeberpflichten im Rahmen des ELStAM-Verfahrens gehört u. a. die Registrierung bei der Finanzverwaltung über das ElsterOnline-Portal unter Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 39e Abs. 4 Satz 3 EStG). Steht diese noch nicht zur Verfügung, erfolgt die Registrierung mit der Steuernummer der Betriebsstätte oder des Teilbetriebs, in dem der für die Durchführung des Lohn-steuerabzugs maßgebende Arbeitslohn des Arbeitnehmers ermittelt wird (§ 39e Abs. 9 EStG). Der Arbeitgeber hat danach das für die Authentifizierung erforderliche elektronische Zertifikat einmalig im ElsterOnline-Portal zu beantragen.

• Eine weitere Arbeitgeberpflicht ist die einmalige Anmeldung sämtlicher Beschäftigter bei der Finanzverwaltung per Datenfernübertragung. Mit der Anmeldebestätigung werden dem Arbeitgeber dann die ELStAM des Arbeitnehmers zur Verfügung gestellt.

• Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die ELStAM monatlich abzufragen und abzurufen (§ 39e Abs. 5 Satz 3 EStG). Da sich die Lohnsteu-erabzugsmerkmale der Arbeitnehmer in vielen Fällen nicht jeden Monat ändern, hat die Finanzverwaltung einen Mitteilungsservice eingerichtet. Dieser informiert den Arbeitgeber per E-Mail, ob sich Änderungen bei den ELStAM seiner Arbeitnehmer ergeben haben. Die Nutzung des Mitteilungsservices kann der Arbeitgeber im ElsterOnline-Portal beantragen.

• Die abgerufenen ELStAM hat der Arbeitgeber für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs anzuwenden, bis ihm die Finanzverwaltung geänderte ELStAM zum Abruf bereitstellt oder der Arbeitgeber der Finanzverwaltung die Beendigung des Dienstverhältnisses mitteilt (§ 39e Abs. 5 Satz 1 EStG).

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Page 5: Südwesttext Oktober 2012

OktOber 2012 I Nr. 61 Verband + Industrie 5 SüdweSttext

Am 12. Oktober hat das Bundes-finanzministerium einen neuen Referentenentwurf zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungs-verordnung präsentiert. Gleichzei-tig wurde verkündet, dass bis 30. Juni 2013 die Nachweisführung nach alter Rechtslage fortgeführt werden kann.

Die BMF-Pläne zu neuen Nachweispflichten bei umsatzsteu-erfreien Lieferungen ins EU-Aus-land hatten seit Jahresanfang zu heftigen Protesten der Wirtschaft geführt. Nun stellt das BMF in sei-nem Entwurf zur neuen Umsatz-steuer-Durchführungsverordnung klar, dass die Gelangensbestäti-gung nur eine von mehreren Mög-lichkeiten ist, den Nachweis über die Warenbewegung in ein anderes Mitgliedsland zu erbringen.

Die Gelangensbestätigung wur-de im Vergleich zu den früheren Vorschlägen deutlich abgemildert: Sie kann in nahezu freier Form

elektronisch eingeholt werden und darf aus mehreren Dokumenten bestehen. Sie kann kann als quar-talsbezogene Sammelbestätigung abgegeben werden, und für das Ankunftsdatum reicht die Monats-angabe. Beim Reihengeschäft kann

der Abnehmer wie der Endempfän-ger die Bestätigung abgeben.

Neben der Gelangensbestäti-gung schlägt das BMF Alternativ-

nachweise vor. Der Belegnachweis gemäß dem neu vorgeschlagenen § 17 a (3) entspricht der heute üblichen weißen Spediteursbe-scheinigung. Diese muss jedoch die erfolgte, nicht nur die beab-sichtigte Verbringung bestätigen. Wird der Spediteur vom Abnehmer beauftragt, genügt der Nachweis der beabsichtigten Verbringung in Verbindung mit dem Nachweis der Bezahlung. Für Selbstabholerfäl-le gelten schärfere Regeln. An die Stelle des Nachweises über eine Verbringensversicherung zum Abholzeitpunkt greift jetzt - im Anschluss an die Verbringung - die Gelangensbestätigung.

Ein weiteres Caveat bleibt: Die Gelangensbestätigung wird von allen Alternativen als Beleg erster Wahl hervorgehoben: Als „eindeu-tig und leicht nachprüfbar (…) gilt insbesondere ein Nachweis“ durch das Rechnungsdoppel und die durch den Abnehmer unterzeichne-te Gelangensbestätigung. In jedem Fall bedarf es noch einer detail-lierten Prüfung des Textentwurfs. Silvia Jungbauer

Steuerbürokratie entschärft

Der Geschäftsklimaindex von Südwesttextil ist im dritten Quar-tal auf Talfahrt: Mit einem Wert von -21,34 liegt er deutlich un-ter dem positven 4,76-Index des letzten Quartals. Zurückzuführen ist dies auf die Bewertung der ak-tuellen wirtschaftlichen Lage mit -12,5 Punkte sowie auf die Ein-schätzung der kommenden sechs Monate mit -29,76 Punkten. Die-se negative Erwartung macht klar, wie angespannt und unsicher die derzeitige Situation der Unterneh-men ist.

Schaut man das Ergebnis im Detail an, so zeigt sich, dass bei der Bewertung der aktuellen wirt-schaftlichen Lage die Firmen nicht mehr von einer „guten“ Lage spre-chen. Ein Rückgang von 16 Pro-zent ist z. B. beim Auslandsumsatz im Vergleich zum zweiten Quartal zu verzeichnen.

Dieses Bild schärft sich bei der Beurteilung der Erträge: Hier sa-

gen 50 Prozent der Unternehmen, dass diese schlecht sind. Das ist eine Steigerung von knapp 31 Pro-zent im Vergleich zur letzten Be-

fragung. Ähnlich drastisch sieht es bei den Preisen aus. Ebenso wenig erfreulich ist, dass in Zukunft eher von rückläufigen Personalstärken in den Firmen ausgegangen wird.

Ist die aktuelle Lage schon nicht gut, so sehen die Aussichten nicht viel besser aus. Fallende In-landsumsätze sehen 23 Prozent

mehr Unternehmen als noch vor drei Monaten. Dieser negative Trend zieht sich durch alle Be-reiche. So gehen 42 Prozent der Befragten von sinkenden Erträ-

gen aus – eine Zunahme von 27 Prozent.

Ein einziger Lichtblick: Die Zahl derer, die eine Steigerung

der Erträge erwarten, ist mit acht Prozent doppelt so hoch wie bei der letzten Umfrage.

Christine Schneider

Rutschpartie noch vor dem ersten FrostGeschäftsklimaindex im dritten Quartal deutlich gesunken

Der neue Referentenentwurf zur umstrittenen Gelangensbestätigung rückt nahe an die bis-lang gewohnte Praxis bei Lieferungen ins EU-Ausland. Die Übergangsfrist wird zudem bis Mitte 2013 verlängert.

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01/2009 02/2009 03/2009 04/2009 01/2010 02/2010 03/2010 04/2010 01/2011 02/2011 03/2011 04/2011 01/2012 02/2012 03/2012

Geschäftsklimaindex Aktuelle Beurteilung Erwartungen

Positiv war gestern – der Südwesttextil-Geschäftsklimaindex schlittert ins Minus.

Die Gelangesbestätigung ist nur eine Möglichkeit, den Nachweis über die Warenbe-wegung in ein anderes Mitgliedsland zu erbringen. Foto: © Taiga - Fotolia.com

Page 6: Südwesttext Oktober 2012

6 Bildung + Soziales OktOber 2012 I Nr. 61SüdweSttext

„Hallo, meine Name ist Selin Münz, ich bin seit dieser Saison für den VfL Sindelfingen in der U17 Juniorinnen Bundesliga Fußball aktiv. In den kommenden Wochen schreibe ich hier für Euch über den Go Textile! B-Juniorinnen

Verbandspokal 2012/13 und halte Euch auf dem Laufenden“.

Mit diesen Worten begrüßte Mitte September das junge Fuß-balltalent die Fans der Facebook-seite von Go Textile!. In den kom-menden acht Monaten wird die U15-Nationalspielerin des DFB nun regelmäßig rund um den Go Textile! B-Juniorinnen-Pokal 2012/13 berichten.

Mit dieser Aktion möchte die textile Nachwuchskampagne ihre Facebook-Fanseite noch leben-diger gestalten und den Kreis der Jugendlichen erweitern, die Selin durch ihre Postings zielgerich-tet als „Insiderin“ anspricht. Der Erfolg stellt sich schon jetzt ein: Seitdem das Fußballtalent über ihre ersten Eindrücke rund um den Fußballplatz berichtet, hat sich die Besucherfrequenz auf Go Textile! erhöht. Ihre Artikel werden von

den Lesern kommentiert – es findet ein Austausch statt. Auch die Fan-gemeinde ist bereits gewachsen.

Möglich wurde diese Ko-operation mit einem der hoff-nungsvollsten Spielertalente ihres Jahrgangs durch die neue Zusammenarbeit von Go Textile! und dem Württembergischen Fußballverband (wfv). Als neuer Partner des wfv für den B-Juni-orinnen-Verbandspokal wird Go Textile! damit in der kommenden Pokalrunde der 16- bis 17-jährigen Frauen immer auf Ballhöhe sein. Christine Schneider

Das Vorverfahren auf dem Weg zur Neuordnung der Ausbildungs-berufe zum Modenäher und Mo-deschneider ist nun abgeschlos-sen. Ende September traf sich das Gremium bestehend aus Experten der Sozialpartner und unter der Leitung des Bundesinstituts für Berufliche Bildung (BIBB) ein letztes Mal, um die Eckwerte zu formulieren und diese dem Wirt-schaftsministerium vorzulegen.

Voraussichtlich wird im näch-sten Jahr die Arbeit für die neue Ausbildungsordnung und den Rahmenlehrplan beginnen, so dass die Umsetzung der neu geordneten Ausbildungsberufe in der Beklei-dungsindustrie im September 2014 erfolgen kann.

Im nun abgeschlossenen Vor-verfahren ging es um die Fest-legung der Eckwerte: Berufsbe-zeichnung der Ausbildungsberufe, Dauer der Ausbildung, Ausbil-

dungsstruktur, Prüfungsform so-wie Anrechenbarkeit auf andere Berufe.

Da das Berufsbildungsgesetz eine Stufenausbildung nicht mehr vorsieht, war es zunächst wich-

tig, sich auf die Festlegung eines zweijährigen sowie dreijährigen Ausbildungsberufs zu einigen.

Der zweijährige Ausbildungs-beruf des Modenähers soll den

ersten beiden Jahren des Mode-schneiders entsprechen, um so die Anrechenbarkeit für den Mode-schneider zu garantieren.

Bei den Eckwerten des Mo-deschneiders, dem dreijährigen

Ausbildungsberuf in der Beklei-dungsindustrie, ist geplant, die Ausbildungsstruktur mit Schwer-punkten zu hinterlegen. Es sollen dabei drei Schwerpunkte einge-

führt werden: die Prototypen- und Serienfertigung, die Qualitätssi-cherung und die Schnitttechnik. Diese Schwerpunktbildung erfolgt im dritten Ausbildungsjahr und dauert maximal sechs Monate.

Eine weitere Änderung, die man beim Ausbildungsberuf des Modeschneiders umsetzten möch-te, ist die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung. Die bisherige Zwischenprüfung wird aufgewer-tet, indem ihr Ergebnis als Teil 1 in das Gesamtergebnis der Ab-schlussprüfung einfließt. Über ihre Gewichtung – in der Regel werden zwischen 20 und 40 Prozent an-gerechnet – muss noch verhandelt werden.

Die Eckwerte für beide Aus-bildungsberufe können unter www.suedwesttextil.de abgerufen werden.

Christine Schneider

Vorverfahren abgeschlossenNeuordnung des Modenäher und Modeschneider geht in die nächste Runde

Die Umsetzung der neu geordneten Ausbildungsberufe soll im September 2014 erfolgen.

Ausbildungsbörse

Am 20. April 2013 findet an der Gewerbeschule Schopfheim eine Ausbildungsbörse für die Schulabgänger statt. Fachleute und Auszubildende stellen sich den Fragen der Schulabgänger. Go Textile! wird ebenfalls ver-treten sein. Unter dem Dach der textilen Nachwuchskampagne werden der Fachbereich Textil der Gewerbeschule Schopfheim und die Gatex zusammen für Auszubildende werben. Dabei wird den Jugendlichen durch Ex-perimente die Innovationskraft der Branche vorgestellt und erläutert. Mitgliedsfirmen von Südwesttextil haben die Möglichkeit kostenlos auf dem Gemeinschaftsstand ihr Unternehmen zu präsentieren.

Bei Interesse bitte mit Christine Schneider (Telefon +49 711 21050-25, [email protected]) Kontakt aufnehmen.

Go Textile! hat sich verstärkt U17 Fußballerin postet im Facebookkanal der Nachwuchskampagne

GestreckteAbschlußprüfung

Schwerpunktbildung im3. Ausbildungsjahr

Auch Frauen können kicken: Selin Münz.

Page 7: Südwesttext Oktober 2012

Bildung + Soziales 7 OktOber 2012 I Nr. 61 SüdweSttext

Was heißt „Fließband“ auf Eng-lisch? Oder umgekehrt: Was macht ein „Chief Financial Officer“? Wer sich die neue App „Englisch für Azubis“ auf sein Smartphone lädt, kann jederzeit und überall zentrale englische Begriffe aus der Arbeits-welt üben.

Die Anwendung umfasst je-weils 100 Schlüsselwörter „rund um den Betrieb“, für „Finanzen und Geld“ und „aus dem Berufs-leben“. Außerdem können 100 Er-folgssätze für Briefe und E-Mails trainiert werden – von der For-

mulierung einer Mahnung bis hin zum Dank für die Unterstützung bei einem Projekt.

Beim systematischen Lernen der Vokabeln helfen ein intelli-

gentes Karteikartensystem, das Sätze und Vokabeln in gewusste und nicht gewusste ordnet, und eine Erinnerungsfunktion, die den Nutzer nach einer Lernpause automatisch zur Wiederholung auffordert.

Die kostenlose App der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern ist über iTunes oder Google play verfügbar.

Christine Schneider

Mobiler VokabeltrainerNeues App für Azubis zum Englisch Lernen

Seminare Bildungswerk

Seminarangebot der Akade- mie für Personal- und Organi- sationsentwicklung im Bil-dungswerk der Baden-Württ-embergischen Wirtschaft in Kooperation mit Südwesttextil.

Der Umgang mit Doppel-funktionen 4. und 5. Dezember 2012, Haus Bleibach

Veranstaltungen professionell managen5. Dezember 2012,Haus Reutlingen

Charisma: Wie Sie über-zeugen können!10. bis 12. Dezember 2012, Haus Steinheim

www.biwe-akademie.de

Zahlreiche Textilunternehmen aus der Region Neckaralb nutzten die Gelegenheit, sich auf der dreitä-gigen Bildungsmesse „Visionen 2012“ in Balingen zu präsentie-ren. Auf einem Go Textile!-Ge-meinschaftsstand, organisiert von Gesamtmasche und der Fachver-einigung Wirkerei, Strickerei in

Albstadt, informierten die Ausbil-dungsbetriebe Eschler, Speidel, Peter Müller, Mey und Sanetta im Wechsel die jungen Besucher. Durch die unterschiedlichen Pro-dukte der jeweiligen Hersteller – von Bekleidung bis zu technischen Textilen – zeigte sich die Vielfalt der Textilbranche.

Eine Attraktivität auf dem Go Textile!-Stand war ein Gewinn-spiel: Die Teilnehmer mussten schätzen, wie viel Meter Garn sich auf einer ausgestellten Spu-le befindet. Diese Aktion lockte viele Jugendliche an und bot die Gelegenheit, die Ausbildungs-berufe der Branche vorzustellen. Die Messe war eine erfolgreiche Auftaktveranstaltung für die Suche nach Fachkräftenachwuchs, und durch den gemeinsamen Auftritt ein überschaubarer Aufwand für die Unternehmen.Christine Schneider

Immer im September starten die Unternehmen ihre Suche nach neuen Azubis für das kom-mende Ausbildungsjahr. Dazu präsentieren sie sich gerne auf den Berufsbildungsmessen.

Go Textile! goes Balingen

Auf dem Go Textile!-Gemeinschaftsstand herrschte reger Betrieb. Wie viel Meter Garn sind auf dieser Spule?

Achtung Termin-Verlegung

Der Jungtextiler Kongress im nächsten Jahr wird nicht wie bereits angekündigt am 6. Mai stattfinden, sondern am 13. Mai. Veranstaltungsort ist das Staatli-che Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim). Die Einladung wird Anfang 2013 versendet.

www.jungtextiler.eu

Bundesweite IHK-Prüfungsstatistik ist online abrufbar Die 80 Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland veröffent-lichen auf ihren Internetseiten die Resultate der Abschlussprüfungen. Im Sommer 2012 können so die Auswertung der Prüfungsergebnisse für rund 270 Ausbildungsberufe eingesehen werden. Absolventen und Betriebe, die das „eigene“ Ergebnis mit den Resultaten auf IHK-, Landes- und Bundesebene vergleichen möchten, finden dazu jetzt die aktuellen Daten auf den jeweiligen Websites der IHKs.Neue Funktionen bieten dabei noch mehr Transparenz: Ab sofort können per Selektion auch die Ergebnisse verschiedener IHK-Bezirke sowie einzelner Bundesländer direkt miteinander

verglichen werden. Für jeden IHK-Ausbildungsberuf wird dabei der Durch-schnitt des Gesamtergebnisses, die Bestehensquote, die Notenverteilung und die Durchschnittsergebnisse der einzelnen Prüfungsbereiche angezeigt. Damit orientiert sich die Statistik eng an den IHK-Abschlusszeugnissen. Die IHKs veröffentlichen die Resultate der Abschlussprüfungen seit 2009 regelmäßig Ende März und Ende September.

Links zu den Seiten finden sich unter www.suedwesttextil.de

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Page 8: Südwesttext Oktober 2012

8 Recht + Steuern OktOber 2012 I Nr. 61SüdweSttext

Das gesetzliche Mittel der Kurzar-beit soll Unternehmen in die Lage versetzen, vorübergehende Auf-tragsschwankungen abzufedern und auf diese Weise möglichst betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Während der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden durch eine maximale Kurzarbeitsdauer von bis zu 24 Monaten und die damals zusätzlich zum Kurzarbeitergeld exi-stierenden staatlichen Förderungen, wie beispielsweise die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, entscheidende Beiträge dazu gelei-stet, dass größere Veränderungen im Personalbestand nicht notwen-dig wurden. Angesichts der aktuell erheblichen Verunsicherung in Be-zug auf die wirtschaftliche Situation und die getrübte Zukunftsprognose für das Jahr 2013 fordern Gewerk-schaften wie Arbeitgeberverbände die Politik auf, die derzeit geltende Rechtslage zur Kurzarbeit − maxi-

male Dauer von 6 Monaten ohne zusätzliche staatliche Förderung − wieder aufzubrechen. Auch die aktuell geltende Verpflichtung, vor der Kurzarbeit Arbeitskonten mit Minusstunden zu belasten, stellt die Unternehmen vor erhebliche Pro-bleme.

Bislang stößt die Wirtschaft mit ihrer Forderung bei der Politik auf taube Ohren. In der Konsequenz be-

steht die Gefahr, dass Unternehmen gezwungen sein werden, neben der Anmeldung und Durchführung von Kurzarbeit über betriebsbedingte Kündigungen nachzudenken. Unab-hängig von der Tatsache, dass dieser

Weg selbstverständlich für die Un-ternehmen nur die Ultima Ratio dar-stellt, werden den Arbeitgebern in diesem Zusammenhang erhebliche Hürden von der Rechtsprechung in den Weg gestellt.

Ursache hierfür ist die Diskre-panz zwischen dem Faktum, dass die Kurzarbeit lediglich vorüberge-hende Schwankungen im Personal-bereich ausgleichen soll, während betriebsbedingte Kündigungen nur dann gerechtfertigt sind, wenn diese Effekte dauerhaft eintreten. Hat ein Arbeitgeber zur Abfederung von Auftragseinbrüchen Kurzarbeit an-gemeldet, sieht die Rechtsprechung

dies als Indiz dafür an, dass der Arbeitgeber selbst davon ausgeht, dass die negativen Entwicklungen nur von vorübergehender Natur sind.

In einer aktuellen Entscheidung hat sich das Bundesarbeitsgericht

(BAG) nun mit der Frage ausein-andergesetzt, unter welchen Vo-raussetzungen der Arbeitgeber in Verbindung mit der Durchführung von Kurzarbeit auf betriebsbedingte Kündigungen zurückgreifen darf. Die Bundesrichter stellen dabei hohe Anforderungen an die vom Arbeit-geber darzulegenden Umstände, die das Vorliegen eines nur kurzzeitigen vorrübergehenden Trends ausschlie-ßen: Der Arbeitgeber muss später eintretende weitere Sachverhalte vortragen, die zur Folge haben, dass dauerhaft trotz Ausschöpfung der Kurzarbeit noch ein Beschäftigungs-überhang besteht.

Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber hierzu einen Zeitraum von 6 Monaten mit dem entspre-chenden Referenzzeitraum im Vorjahr verglichen. Das BAG sah hiermit die Darlegungslast des Ar-beitgebers jedoch nicht als erfüllt an. Es sei Aufgabe des Arbeitgebers, beispielsweise anhand der üblichen Auftragseingangszahlen und Be-arbeitungsläufe aus den Vorjahren, eine Zukunftsprognose abzuleiten, anhand derer die Dauerhaftigkeit des rückläufigen Personalbedarfs nach-vollzogen werden kann.

Der Ausspruch betriebsbe-dingter Kündigungen im Zusam-menhang mit Kurzarbeit wird dadurch zwar nicht grundsätzlich

ausgeschlossen, jedoch aufgrund der hohen Anforderungen an die Darlegungslast deutlich erschwert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber sich zur Begründung des Wegfalls des Arbeitsplatzes auf

außerbetriebliche Umstände, wie beispielsweise Auftragsrückgänge, bezieht. Während unternehmerische Organisationsentscheidungen vom Gericht nur auf offensichtliche Un-sachlichkeit, Unvernünftigkeit oder Willkür überprüft werden dürfen, ist eine Personalentscheidung, die mit externen Faktoren begründet wird, voll überprüfbar.

Trifft der Arbeitgeber in Ver-bindung mit Kurzarbeit unterneh-merische Entscheidungen, wie bei-

spielweise Maschinen stillzulegen, Tätigkeiten an externe Dienstleister zu vergeben oder Verfahrensabläufe so umzustrukturieren, dass weniger Personal benötigt wird, so liegen dringende betriebliche Erforder-nisse vor, die dauerhaft sind und damit auch betriebsbedingte Kün-digungen während der Kurzarbeit rechtfertigen können.

In jedem Fall sollten Arbeitge-ber bereits bei der Anmeldung von Kurzarbeit darauf achten, mit wel-cher Begründung sie dies tun, um später nötigenfalls die vom Gericht geforderten Darlegungen leisten zu können.

Boris Behringer

Kurzarbeit soll Unternehmen in die Lage versetzen, vorübergehende Auftrags-schwankungen abzufedern. Foto: © mapoli-photo - Fotolia.com

Kündigung trotz KurzarbeitHohe Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers

Recht kompakt

Berufsschulunterricht – Freistellung des Auszubildenden

Frage: Die Berufsschule endet am Freitag um 13 Uhr, muss der Auszubildende danach nochmals ins Unternehmen?

Antwort: Wichtig ist das Alter des Auszubildenden. Ist er über 18 Jahre, so ist der Auszubildende für den Berufsschulunter-richt freizustellen. Eine Freistellung darüber hinaus liegt im Er-messen des Unternehmens. Ist er unter 18 Jahre, so gilt das Ju-gendarbeitsschutzgesetz. Danach darf der Jugendliche nicht mehr beschäftigt werden, wenn der Berufsschultag mehr als fünf Unterrichtsstunden dauert. Nach einem Berufsschultag von 8 Uhr bis 13 Uhr hätte der Jugendliche frei. Die relevanten Gesetzestexte hierzu finden sich im Mitgliederbereich unter www.sudwesttextil.de

Minusstunden müssenaufgebaut werden

Dauerhaftigkeit istzu belegen

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Recht + Steuern 9 OktOber 2012 I Nr. 61 SüdweSttext

Der Anspruch auf Elternzeit be-trägt zunächst drei Jahre. Fest-legen muss sich der Anspruchs-steller nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut allerdings zu-nächst für die ersten zwei Jahre. Anschließend kann entweder das dritte Jahr der Elternzeit beantragt oder bis zu 12 Monate auf einen Zeitraum bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes über-tragen werden. Sowohl bei der Be-antragung als auch bei der Übertra-gung können Probleme entstehen.

Die Beantragung der ersten zwei Jahre Elternzeit setzt keine Zustimmung des Arbeitgebers voraus. Vielmehr kann der Arbeit-geber die beantragte Elternzeit lediglich bescheinigen. Eine Zu-stimmung ist nicht erforderlich. Ob dies auch für das dritte Jahr der Elternzeit gelten soll oder nicht ist derzeit noch nicht abschließend entschieden. Zwar spricht viel da-

für, dass dieses dritte Jahr eben-falls nicht der Zustimmung bedarf. So hat es das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 24. Januar 2011 entschieden. Aufgrund vielfältiger abweichender Auffassungen muss diese Frage jetzt abschließend vom

Bundesarbeitsgericht (BAG) ent-schieden werden (9 AZR 290/11).

Bei der Übertragung der El-ternzeit auf einen späteren Zeit-raum besteht diese Streitigkeit nicht. Vielmehr sieht das Gesetz bereits vor, dass eine Übertragung

der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf und somit nicht einseitig von dem Arbeitnehmer durchge-setzt werden kann. Hier ist viel-mehr stets problematisch, wann die Zustimmung erteilt werden

muss. Das BAG hat am 21. April 2009 hierzu entschieden, dass die Zustimmung nicht im freien Be-lieben des Arbeitgebers steht, son-dern dass die Entscheidung nach billigem Ermessen zu treffen ist. Die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen also gegeneinander abgewogen wer-den. Dabei müssen konkrete ne-gative betriebliche Auswirkungen des Arbeitgebers dargelegt werden können, damit eine Zustimmung verweigert werden kann. Alleine die Planungsunsicherheit reicht hierzu nicht aus.

Nathan Binkowski

Bei Übertragung der Elternzeit müssen die Interessen von Arbeitgeber und Arbeit-nehmer gegeneinander abgewogen werden. Foto: © Fotowerk - Fotolia.com

Lädt der Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise ein, sind die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Be-wirtungen ungeachtet ihrer betrieblichen Veranlassung nicht abziehbar. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist eine von mehreren zum Themenkomplex Einkommensteuer. In den neuen Steuernachrichten wird außerdem ein Urteil des EuGH zur Umsatzsteuer-Befreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen näher betrachtet. Einem Unterneh-men, das Waren mit Bestimmungsort in einem anderen Mitgliedstaat verkauft hat, kann die Mehrwertsteuerbefreiung versagt werden, wenn es nicht nachgewiesen hat, dass es sich dabei um ein inner-gemeinschaftliches Geschäft handelte. Hat das Unternehmen diesen Nachweis hingegen erbracht und in gutem Glauben gehandelt, darf ihm die Mehrwertsteuerbefreiung nicht mit der Begründung versagt werden, der Käufer habe die Waren nicht an einen Ort außerhalb des Versandstaats befördert.

Die aktuelle Ausgabe findet sich im geschlossenen Mitgliederbereich unter www.suedwesttextil.de als pdf-Datei zum Download.

Aktuelle Steuer-Nachrichten

Das dritte Jahr der ElternzeitFragestellungen bei der Beantragung und Übertragung

Eine Übertragung be-darf der Zustimmung

des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen vom Betriebs-rat ausgelegte Kosten für Speisen und Getränke der Teilnehmer einer Betriebsversammlung nicht über-nehmen. Dies hat das Landesar-beitsgerichts (LAG) Nürnberg mit Beschluss vom 25. April (4 TaBV 58/11) entschieden.

Der Betriebsrat eines Textilun-ternehmens hatte beantragt, den Arbeitgeber zur Übernahme von Verpflegungskosten in Höhe von rund 40 Euro für eine Betriebsver-sammlung zu verurteilen. Hierzu fand das Gericht keine Rechts-grundlage. Vielmehr ordnete es

die Kosten von Speisen und Ge-tränken zu Recht der persönlichen Lebensführung eines jeden Teil-nehmers zu. Soweit der Betriebs-rat solche Kosten auslegt, muss der Arbeitgeber diese nicht erstatten. Die Bewirtung zähle nicht zu den Aufgaben des Betriebsrats. Wenn der Betriebsrat der Erschöpfung der Teilnehmer vorbeugen wolle, müsse er dies mit anderen Mitteln erreichen, wie entsprechender Pla-nung oder angemessenen Pausen. Dann können die Mitarbeiter sich entsprechend selbst mit Essen und Getränken versorgen. Damit folgt das LAG Nürnberg den Ansichten des LAG Baden-Württemberg, welches auch schon die Über-nahme von Bewirtungskosten der Referenten und aktiv eingesetzter Betriebsratsmitglieder auf einer Betriebsversammlung ablehnte.Kai-Uwe Götz

BetriebsversammlungBewirtungskosten nicht erstattungsfähig !

Foto: © kab-vision - Fotolia.com

Die ersten zwei Jahresind zustimmungsfrei

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10 Technik + Umwelt OktOber 2012 I Nr. 61SüdweSttext

„Potenziale der Textiltechnik“, so lautet das Motto der zweiten ordentlichen Mitgliederversamm-lung des Landesclusters Allianz Faserbasierte Werkstoffe (AFBW) Anfang Oktober. Gastgeber war das Südwesttextilmitglied P-D Interglas Technologies in Erbach bei Ulm.

Ministerialdirigent Günther Leßnerkraus, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg berichtete über aktu-elle Entwicklungen und kündigte die „Landesagentur für Leichtbau“ an. Die Landesregierung sehe im Leichtbau ein hohes Wachstums-potenzial für Unternehmen unter-schiedlichster Branchen.

Um Entwicklungen voran-zutreiben und die Chancen des Werkstoffs bekannt zu machen, wurde die AFBW gegründet. „So ist innovative Textiltechnik heute in aller Munde“, sagte Prof. Dr. Heinrich Planck, stellvertretender Vorsitzender des Netzwerks. Die mit zehn Mitgliedern gestartete In-itiative hat nach zirka drei Jahren nun einen Mitgliederbestand von 76 Unternehmen.

Die Gastgeberfirma P-D Inter-glas Technologies verarbeitet in ih-rem Werk in Erbach ausschließlich

Glasfasergarne. Sie ist der größte Glasgewebehersteller in Europa und baut derzeit die Kapazität am Standort von 120 Webstühlen auf 160 aus. Peter Kühn, Geschäfts-führer des innovativen Unterneh-mens, stellte den Gästen zwei Pro-jekte vor: Aktuell erprobe man aus Basalt Gewebe herzustellen. Das Problem bei der Verarbeitung sei zum jetztigen Stand die Inhomo-genität des Materials, denn je nach Abbauort würden die Eigenschaf-ten mehr oder weniger stark vari-ieren. Bis Ende des Jahres wolle man die industriellen Fertigungs-möglichkeiten geklärt haben.

Bereits in den Markt einge-führt sei eine Glasfasertapete. Sie verhindere bei Erdbeben das He-rausbrechen von Mauerstücken.

Ein weiterer Vorteil: Die Zeit zur Räumung eines Gebäudes werde deutlich erhöht. Getestet werde diese Innovation zurzeit im tür-kischen Markt.

Weitere interessante Vorträge befassten sich mit den unterschied-lichen textilen Fertigungstech-niken wie der Flechttechnik, dem Herstellen von Multiaxialgelegen sowie dem Weben und Spinnen bei der Herstellung von Membranen für die Dialyse oder einer Herz-lungenmaschine.

Die Vorträge können bei der AFBW abgerufen werden.Christine Schneider

Termine

1. HochschullehrerforumAm 16. November veranstalten der Gesamtverband textil+mode und das Forschungskuratorium Textil in Berlin gemeinsam das erste Hochschullehrerforum. Diskutiert werden die Herausforderungen, die die Zukunft an eine Ingenie-ursausbildung stellt. Weitere Infos unter www.suedwesttextil.de.

Gatex-SeminarVom 20. bis 22. November findet in der Gatex das Seminar „Vertie-fung Textiles Grundwissen“ statt. Es baut auf den Grundlagen der Kurse Textiles Grundwissen für Kaufleute bzw. Auszubildende sowie der Sommerakademie auf. Anmeldung und Programm unter www.die-gatex.de.

Verleihung Innovationspreis Das Land Baden-Württemberg verleiht am 21. November im Haus der Wirtschaft Stuttgart den diesjährigen Dr.-Rudolf-Eberle-Preis. Ausgezeichnet werden kleine und mittlere Unternehmen, die bei der Entwicklung neuer Produkte oder Anwendung neuer Technologien Herausragendes geleistet haben. Weitere Informationen unter www.patente-stuttgart.de.

DTB-Jahrestagung 2012Am 22. November veranstaltet in München Dialog Textil-Bekleidung seine Jahrestagung unter dem Motto „Neues Denken – Neue Wege“. Guido Dohm, Vorstand der Global Group Dialog Solutions AG moderiert durch den Tag. Programm und Anmeldung unter www.jahrestagung-dtb.de.

Aachen-Dresden Am 29. und 30. November findet die 6. Aachen-Dresden International Textile Conference. Partnerland der Veranstaltung mit nationalen und internationalen Referenten aus Industrie und Forschung ist Japan. Erstmalig findet am ersten Veranstaltungstag eine durch das Forschungskuratorium Textil e.V. organisierte IGF-ZIM-Transfer-veranstaltung „Von der Idee bis zur Praxis“ statt. Programm und Anmeldung unter www.aachen-dresden-itc.de.

Von Basalt bis zu den textilen WurzelnMitgliederversammlung der AFBW

Schlüsseltechnologie Leichtbau Chancen und Potenziale im Fokus

Zum ersten Mal veranstaltete die Allianz Faserbasierte Werkstoffe (AFBW) Mitte Oktober im Haus der Wirt-schaft Stuttgart zusammen mit dem Leichtbauzentrum Baden-Württemberg(LBZ-BW) einen Kongress zum Thema Faserverbundtechnologie. Un-terstützt durch die Koordinie-rungsstelle Leichtbau und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg informierte die Veranstaltung über neue Technologien zur Au-tomatisierung und die Potenziale zur Kostenoptimierung, um den Einsatz von Faserverbundwerk-stoffen in der Breite attraktiver zu gestalten.

„Um Leichtbau und die vielseitigen Möglich-keiten der Faserverbundtechnologie zu nutzen, muss ein wirtschaftlicher Einsatz möglich sein. Netzwerke, wie AFBW und LBZ BW, greifen genau diese Fra-gestellungen der Unternehmen auf und stärken die

Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissen-schaft, um Potenziale der Querschnittstechnologie zukünftig realisieren zu können.“, erläuterten Ulrike

Möller, AFBW-Netzwerkmana-gerin, und Heribert Wille, LBZ BW-Vorsitzender.

Neben interessanten Einbli-cken in die „lessons learned“ der Daimler AG beim Serieneinsatz der Faserverbundtechnologie bo-ten Experten von Dieffenbacher GmbH und J. Schmalz GmbH ei-nen Einblick in die Neuigkeiten der Automatisierung und Hand-habung. Wege zur Kostenreduk-tion und -bewertung standen im Vordergrund der Beiträge des

CFK-Valley Stade und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt. Ein „Speakers’ Corner“ bot die Möglichkeit, sich direkt mit den Experten auszutau-schen.Simone Diebold

Der Speakers’ Corner bot Gelegenheit zu inters-santen Fachgesprächen. Foto: AFBW

Vorstand der AFBW

Christoph Larsen Mattes, Mattes & Ammann GmbH & Co. KG, VorsitzenderProf. Dr.-Ing. Heinrich Planck, ITV Denkendorf, Stv. VorsitzenderProf. Dr. Stefan Mecheels, Hohenstein Institute für Textilinnovation e.V., Schatzmeister, Dr. Markus H. Ostrop, Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V., Senator E.h. Wolfgang Wolf, LVI – Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie e.V., Prof. Dr. Michael Buchmeiser, Direktor ITCF Denkendorf

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Technik + Umwelt 11 OktOber 2012 I Nr. 61 SüdweSttext

Unter Leitung des Instituts für Textil- und Verfahrenstechnik (ITV) der Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung baut ein Team von spezialisierten In-dustrieunternehmen gegenwärtig ein innovatives Demonstrationsge-bäude, das energetische Grundla-gen aus der Bionik beinhaltet. Ziel ist es, Bauten mit einer textilen Hülle wie Zelte oder Dächer für Stadien, Flughäfen und Bahnhöfe auszustatten, um nicht nur gute Wärmedämmung zu erreichen, sondern sie auch energetisch au-tark zu machen. Hierfür wird auf das Prinzip des Eisbärfells zurück-gegriffen: Das Licht wird durch das Fell durchgeleitet, erwärmt die schwarze Haut und isoliert die Wärme nach außen.

In der Gebäudehülle wird eine flexible transparente Wärmedäm-mung verwendet, die aus mehreren Lagen Folien sowie beschichteten und unbeschichteten Textilien be-steht. Im Inneren dieser Schicht wird ein Luftstrom durch die Son-neneinstrahlung bis zu 140 Grad heiß. Dieser leitet die Wärme in einen Speicher, indem sie verlust-frei vom Sommer in die Winterzeit gelagert werden kann. Zum Inne-ren des Baus hin sorgt eine wei-tere Schicht für eine hohe Wärme-dämmung. Nach der Testung des Demonstrationsgebäudes – das von der EU und dem Umwelt-

ministerium Baden-Württemberg gefördert wird – sollen die For-schungsarbeiten fortgesetzt wer-den, um die Technik preiswerter und wirtschaftlicher zu gestalten.

Das AFBW Anwenderforum Bauen mit faserbasierten Werk-stoffen wird am 15. November vor Ort stattfinden. In dieser Ver-anstaltung wird die Einbeziehung technischer Textilien in den Be-reich Architektur und Bau betrach-tet. Außerdem werden aktuelle In-novationen aus Bereichen wie dem derzeitigen Forschungspavillon des Instituts für Computerbasier-tes Entwerfen (ICD) und dem In-stitut für Tragkonstruktionen und Konstruktives Entwerfen (ITKE) vorgestellt. Beide Institute arbei-ten zusammen an einem neuen temporären Forschungspavillon. Der Fokus liegt auf bionischen Entwurfsstrategien. In diesem Fall wird die strukturelle Morphologie der natürlichen Faser-Composite, wie sie im Außenskelett der Antro-poden zu finden sind, übertragen in ein Glasfaser- und Karbonfaser verstärktes Composite-Material, das durch einen Fertigungsroboter in Form einer Endlosfaser zu ei-ner tragfähigen Struktur verarbei-tet wird. Auf Facebook kann man die Entwicklung des Pavillons im Detail verfolgen.

Christine Schneider

Bei Tag dekoratives Heimtextil, bei Nacht effektvolles Lichtspiel:Ettlin vebindet mit seiner Pro-duktserie Decolux auf ästhetische und haptische Vorzüge hochwer-tiger Dekorationsstoffe mit licht-technischen Eigenschaften.

Innenarchitekten und Einrich-tern können sich über diese neue Gewebeentwicklung der Ettlin AG auf der Architekturmesse „Archi-tekt@Work“ vom 07. bis 08. No-vember in Stuttgart informieren.Simone Diebold

Leuchtender VorhangDreidimensionale Lichtgestaltung von Ettlin

Eisbärhaus und AntropodenBauen mit technischen Textilien

Heimtextilien von morgen. Fotos: Ettlin

Broschüre „Erfolgsfaktor Innovation“

Unternehmen, die ihre Innovationsfä-higkeit nachhaltig stärken möchten, hilft es, sich an beispielhaften Gestaltungs-ansätzen namhafter Unternehmen zu orientieren. Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und vom Europäischen Sozialfonds geförderte strategische Partnerschaft „Fit für Inno-

vation“ hat daher eine Broschürenreihe mit über 60 Unternehmensbeispielen herausgebracht. In sechs themenspezifischen Arbeitskreisen haben Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und intermediären Organisationen beispielhafte Lösungsansätze zusammengetragen.

Kostenloser Download unter www.fitfuerinnovation.de, Bestellung der Prin-tausgabe per E-Mail an [email protected]

BDI-Broschüre technischer Arbeitsschutz

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat das umfangreiche Regelwerk zum technischen Arbeitsschutz in einer zur praktischen Anwendung einladenden gestrafften Broschüre veröffentlicht. Sie enthält die wichtigsten Vorschriften wie Ar-beitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverord-nung, Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung, Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und Verordnung zu künstlicher optischer Strahlung sowie Informationen und Links zu wichtigen Dokumenten und Institutionen.

Download unter www.bdi.eu/Technischer-Arbeitsschutz.

Das Recht des technischen ArbeitsschutzesStand: Juli 2012

Arbeitsschutz

Leseempfehlung

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OktOber 2012 I Nr. 61SüdweSttext12 Zu guter Letzt

Zitat

»Das System ist aus der Zeit gefallen.« Prof. Dr. Michael Hüther, IW Köln, über die immer teurer werdende Finanzierung erneuerbarer Energien im Wege der EEG-Umlage am 24. Oktober in Berlin.

Impressum© Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers.

Verband der Südwestdeutschen Textil- und BekleidungsindustrieSüdwesttextil e. V.Kernerstraße 5970182 Stuttgart

Postfach 10 50 2270044 StuttgartTelefon +49 711 21050-0Telefax +49 711 233718Internet www.suedwesttextil.de

PräsidentGeorg Saint-Denis

HauptgeschäftsführerDr. Markus H. Ostrop

Verantwortlich für Inhalt und LayoutSimone Diebold

Gestaltungwww.die-wegmeister.com

DruckGress-Druck GmbH, Fellbach

Auflage900 Exemplare

Mit dem Relaunch der Internet-seite www.go-textile.de zeigt die Nachwuchskampagne der deut-schen Textil- und Bekleidungs-industrie auch verschiedene neue Kurzclips rund um das Thema Textil. Die Hauptdarsteller dieser Clips sind winzige Miniaturfi-guren, die mit unserer realen Um-welt interagieren und dabei immer

ein textiles Thema aufgreifen: Die Feuerwehr löscht eine Zigarette, die alpinen Skifahrer nutzen die Bettdecke im Schlafzimmer für ih-ren Abfahrtslauf, der Chemietrupp beseitigt die von einer geplatzten Tomate verursachte „Umweltka-tastrophe“.

Mit diesen und weiteren Clips wirbt Go Textile! auch in die In-

dustrie hinein. So können die Clips als „Teaser“ vor die jeweiligen In-ternetpräsenzen der einzelnen Ver-bände geschaltet werden, wodurch die Besucher dieser Internetseiten dann jeweils einmalig einen der Kurzclips eingespielt bekommen.

Alle Clips sind auf dem YouTube-Kanal von Go Textile! (www.youtube.com/gotextile) oder

auch in einer zusammengefassten Langversion auf der Kampagnen-seite www.go-textile.de unter dem Menüpunkt Branche zu sehen.

Viel Spaß beim Anschauen!

Markus Brendel

Go Textile! und die „kleinen Leute“

nacktbaden?

leibwache

erste hilfe

abgefahren

wohlfühlfaktor katastrophe

aufbruch

fata morgana?

Erster Modekalender-App

Das Modeportal „styleranking“ bietet erstmals einen designschönen Tagesplaner mit den 100 wichtigsten Fashion-Week-Terminen weltweit an.Im Kalender sind bereits die Termine der aktuellen Modemessen enthalten. Darüber hinaus kann der Nutzer alle privaten und beruflichen Termine anlegen und bearbeiten. Die Kalender-App wurde mit hochauflösenden Hintergrundmotiven topaktueller Designer-Kollektionen der Berlin Fashion Week gestaltet. Darunter befinden sich Entwürfe bekannter Modeschöp-fer wie Guido Maria Kretschmer, Marcel Ostertag oder Lena Hoschek.

Die App verfügt über alle gängigen Funk-tionen – etwa Erinnerungen. Der Kalender lässt sich mit iCloud oder Outlook synchro-nisieren. Die kostenlose App ist bereits für das neue iPhone 5 und iOS 6 optimiert und ab sofort im App Store verfügbar.

www.styleranking.dewFoto: © aey - Fotolia.com