SV- Nachrichten Ausgabe April 2014

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SV- Nachrichten Ausgabe April 2014 Stadtverband – Emden , Faldernstr. 31 , 26725 Emden Ehrenamtlicher Telefonanschluss: 04921 / 916594 Fax : 04921 / 916592 E-Mail : [email protected] Homepage: www.sovd-ov-emden.de Gratulationen Geburtstage + Jubiläen Seite 2+3 Seite 4 Bericht zur Tagesfahrt nach Twistringen Seite 5 Neueste Infos zum Urlaub an die Mosel Seite 6+7 Kurz Notiert, Mitgliederversammlung, Ehrenamtliche Öffnungszeiten, Tagestour im Mai ins alte Land, Vorankündigung. Seite 8 Demographischer Wandel und seine Auswirkungen Seite 9 SGB III Urlaub trotz längerer Erkrankung Seite 10 Begriffe SGB II und SGB III Liebe Grüße vom gesamten Vorstand an alle Mitglieder Gestaltung und Redaktion: Lilo Janßen / Dieter Dröst

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SV- Nachrichten Ausgabe April 2014

Stadtverband – Emden , Faldernstr. 31 , 26725 Emden Ehrenamtlicher Telefonanschluss: 04921 / 916594 Fax : 04921 / 916592 E-Mail : [email protected] Homepage: www.sovd-ov-emden.de

Gratulationen

Geburtstage + Jubiläen Seite 2+3

Seite 4

Bericht zur Tagesfahrt nach Twistringen

Seite 5 Neueste Infos zum Urlaub

an die Mosel

Seite 6+7 Kurz Notiert,

Mitgliederversammlung, Ehrenamtliche Öffnungszeiten, Tagestour im Mai ins alte Land,

Vorankündigung.

Seite 8

Demographischer Wandel und seine Auswirkungen

Seite 9 SGB III Urlaub trotz längerer

Erkrankung

Seite 10 Begriffe SGB II und SGB III

Liebe Grüße vom gesamten Vorstand an alle Mitglieder

Gestaltung und Redaktion: Lilo Janßen / Dieter Dröst

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SV- Nachrichten Ausgabe April 2014

Allen Geburtstagskindern im Monat April sprechen wir

unseren herzlichen Glückwunsch aus. Wir möchten allen Mitgliedern, ab dem siebzigsten Geburtstag

namentlich gratulieren:

01.04.1932 Grete Koriath 82 Jahre

02.04.1940 HeinzRass 74 Jahre

03.04.1933 Wilhelm Ahrends 81 Jahre

03.04.1943 Marga Schierenberg 71 Jahre

03.04.1941 Fred Maake 73 Jahre

04.04.1940 Ingrid Klaaßen 74 Jahre

05.04.1930 Peter Arends 84 Jahre

06.04.1944 Horst Schweer 70 Jahre

07.04 1930 Heinz Greulich 84 Jahre

07.04.1926 Erich A Tellinghusen 88 Jahre

08.04.1935 Grete Vogel 79 Jahre

08.04.1944 Adalbert Melles 70 Jahre

10.04.1943 James- Reginald Blair 71 Jahre

13.04.1942 Hans-G. Steenblock 72 Jahre

13.04.1942 Adalbert Leszinski 72 Jahre

15.04.1944 Hans- Werner Gerjets 70 Jahre

15.04.1932 Herta Peters- Lüdde 82 Jahre

15.04.1942 Herman Schleusener 72 Jahre

15.04.1944 Grete Bretzler 70 Jahre

16.04.1937 Hermann Peters 77 Jahre

16.04.1931 Frieda Heeren 83 Jahre

17.04.1944 Gerd Ihmels 70 Jahre

18.04.1923 Antje Holzkämper 91 Jahre

18.04.1940 Meta Bruns 74 Jahre

18.04.1944 Meinhard Eilers 70 Jahre

20.04.1925 Theodore Schnorrenberg 89 Jahre

20.04.1940 Eckhardt Wolff 74 Jahre

22.04.1941 Hinrich Peters 73 Jahre

23.04.1941 Hermann Wübbena 73 Jahre

24.04.1931 Heinz Koriath 83 Jahre

24.04.1940 Heinrich Gerhard Frey 74 Jahre

24.04.1940 Magdalina Sylka 74 Jahre

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SV Nachrichten April 2014

Bericht zur Tagesfahrt Twistringen Eine Tagesfahrt mit Hindernissen? Ganz bestimmt nicht, denn wir hatten alle Mitglieder die sich zur Tagestour angemeldet hatten an Bord, wenn auch mit kleiner Verzögerung. Wir waren immerhin pünktlich in Thüle in der Bauernstube zum Mittagessen. Das Essen war geschmacklich und von der Vielfalt der Beilagen sehr gut, wo-bei wir als Ostfriesen ein Snirtje von der Machart her, etwas anders ge-wohnt sind. Von der Menge der Speisen gab es nichts auszusetzen, es gab von allem immer Nachschlag. Gut gestärkt ging es dann Richtung Twistringen ins Strohmuseum. Es gab einen herzlichen Empfang durch die Ehrenamtlichen des Muse-ums. Danach wurden wir zur Führung durchs Museum in Gruppen aufgeteilt. Welche Vielfalt in der Produktion der Strohverarbeitung es gab wurde uns gezeigt.

Die Produkte reichten über Hüte in den unterschiedlichsten Formen der Herstellung.

Es wurde uns die Herstellung der Ma-lotten(z.B. als Verpackung von Wein-flaschen) erklärt und wofür diese noch so gebraucht wurden. Wer kennt sie nicht, die echten Stroh-halme in einer Papierhülle. Die kenne ich noch aus der Schule, sie wurden mit dem Kakao oder Milch in den Schulen ausgeteilt. Die Herstellung von Matten, Stroh als Bettenfüllung. Noch heute wird das Stroh in Verbin-dung mit Drainage verarbeitet. Verwunderung hat hervorgerufen, über welchen Umfang und in seinen Funkti-onen ein Maschinenpark schon vor mehr als 100 Jahren verfügt hat. Si-cherlich immer mit Blick auf die Ehren-amtlichen, die dafür Sorge tragen, dass die Maschinen gewartet werden und das Wissen darum nicht verloren-geht. Für mich war es nicht nur interessant sondern auch spannend einige Ma-schinen zu sehen, die zu meiner Ju-gendzeit noch benutzt wurden. Das war für mich eines der lehrreichs-ten Tagestouren. Wir haben soviel Kurzweil gehabt, dass die Zeit ein bisschen im Hinter-grund getreten ist. Nach der Führung gab es bei Kaffee- Tee und leckeren Himmbeer-Kuchen noch einen regen Austausch über die Eindrücke und natürlich den obligatori-schen Einkauf im Shop des Museums. Auf die Gefahr hin, dass ich mich wie-derhole: Ihr wart eine Tolle Reisege-meinschaft. Es war schon recht dämmerig als wir den Rückweg angetreten haben. Um 19:30 Uhr waren wir wieder in Em-den Mit den allerbesten Grüßen an alle Mitglieder Dieter Dröst

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Unser Jahresurlaub Uns führt, wie auf der Weihnachts-feier angekündigt, die Mehrtagesfahrt 2014 an die Mittelmosel. Die Fahrt findet statt vom 01.09- 07.09 2014. Also in der ersten Septemberwoche. Wir fahren auch in diesem Jahr wieder mit dem hiesigen Busunter-nehmen „Reiter- Reisen“ diese Tour. Das bedeutet für uns, der Bus bleibt, für die einzel-nen Tagestouren mit uns an der Mosel. Das Angebot für diese Mehrtages-fahrt lautet wie in den vorherigen SV Nachrichten 515,- € pro Person im Doppelzimmer für die 6 Übernachtungen, mit Halbpension (HP). Einzelzimmerzuschlag für die 6 Übernachtungen 65,- €. Die Leistungen dieser Fahrt im Einzelnen: • Fahrt im modernen Reisebus • 6x Übernachtungen und reichhaltiges Frühstücksbuffet. • Begrüßungstrunk • 6x HP als 3 Gänge-Menü. • 1x Weinprobe- der Winzer kommt ins Hotel. • 1x Besichtigung der Edelsteinschleiferei Hess in Kirschweiler. • 1x Stadtführung in Idar- Oberstein. • 1x große Moselschifffahrt von Traben- Trarbach nach Bernkastel- Kues. Das Angebot kann bei uns im Büro abgeholt werden. Anmeldungen zu sofort. Die Anmeldung gilt als Verbindlich mit einer Anzahlung von 100,- € auf das Konto von

Reiseverkehrskonto Reiterrei-sen bei der OLB Bank. Kontonummer: 800 902 1001 Bankleitzahl BLZ: 284 3000 7 BIC: OLB 0 DEH2XXX IBAN: DE/682802/0050/8009/021001 Verwendungszweck: SoVD Mosel. Vergesst bitte nicht: Eine Reiserück-trittsversicherung zur Reise sollte unter derselben oben genannten Kontonummer mit dem Verwen-dungszweck „Reiserücktritt Mosel“ abgeschlossen sein. Hier die Beiträge dazu: Pro Person 14,50 € im Doppelzim-mer. Für Einzelzimmer 17,50 € Der Unterschied im Preis errechnet sich aus dem Wert der Reise. Diese Reiserücktrittsversicherung müsste bis zum 30.04.2014 auf das obige Konto eingegangen sein. Der Anmeldeschluss hat sich um ein paar Tage verschoben. Es er-laubt vielen von uns länger anzu-sparen. Für diese Reise ist nun der Anmeldeschluss 15.07.2014. Bis dahin muss die Gesamtsumme überwiesen sein.

D. Dröst 1. Vorsitzender

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Kurz notiert.

Wegen eines Formfehlers ist die Mitgliederversamm-lung leider zu wiederholen. Wir sagen Euch: Ihr stellt Euch Euren Vorstand, in dieser noch zu wieder-holenden und kommenden Mitgliederversammlung, durch die Wahlen zusam-men. Also gebt Euch noch einmal einen Ruck und er-scheint zu dieser Ver-sammlung, der alte und dann auch der neue Vor-stand brauchen Eure Un-terstützung. (Je zahlreicher je besser) Damit unter-stützt Ihr die klasse Arbeit des jetzigen Vorstandes für Euch und die Wahlen wer-den eindeutiger. Den Ter-min werdet Ihr durch eine schriftliche Einladung, o-der über die SV Nachrich-ten noch erhalten. Sobald der Vorstand in der neuen Versammlung ent-lastet und der neue Vor-stand gewählt ist gehen wir daran die Werbung für das Ehrenamt und die allseits von uns praktizierte und von Euch geschätzte Mit-

gliederbetreuung voranzu-treiben.

Ehrenamtliche Öffnungszeiten:

Mittwochs von 9°° - 13°° Uhr und von 15°° Uhr – 17°° Uhr

sowie freitags von 9°° - 13°° Uhr

Telefonisch zu erreichen unter

Telefonnr..: 04921 /916594 In eigener Sache: Die Tagesfahrt am Samstag den 17. Mai führt uns ins „Al-te Land“ zum Herzapfelhof von Frau Lühs in York. Der Tag und Zeitpunkt sind so gewählt, weil die Apfelblüte in vollem Gang ist. Voran-meldungen unter der Tele-fonnummer der Ehrenamtli-chen. 04921/ 916594 Verbindliche Anmeldungen unter Einzahlung in der

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SV Nachrichten April 2014

Geschäftsstelle von 23,- € für Mitglieder; Nichtmitglieder zahlen 25,- €. In dem Angebot enthalten sind: Wohnungsnahe Abholung an den angegebenen Hal-testellen.

1. Abfahrt ab Zweiter Pol-derweg Th. Phillips um 7:30

2. Ca. 9°° Uhr Üppiges

Frühstückbuffet in Wes-terstede;

3. Danach Weiterfahrt zum

Apfel- Hof Ankunft ca. 12°° Uhr.

4. Führung über und durch

den Apfel- Hof. 5. Nach der Führung eine

Pause und Stärkung mit Kaffee/ Tee satt mit Ku-chen (2 Stücke Obstku-chen).

Natürlich kann noch im hof-eigenen Laden eingekauft werden. Aufenthalt ca. 2 Stunden Rückfahrt nach Emden um ca. 17°°Uhr

Wie schon erwähnt kann die Anmeldung zur Fahrt ins alte Land mittwochs oder freitags zu den oben angegebenen Zeiten unter Tel: 916594 in der Geschäftsstelle Faldern-str.31 geschehen. Mindestteilnehmerzahl ist 40. Unter 40 Personen muss die Fahrt leider abgesagt werden

Vorankündigung Nicht vergessen Unsere

diesjährige Spargeltour im Juni nach Haselünne ist in

Planung

D. Dröst 1. Vorsitzender

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Auf den Punkt

Der demographische Wandel und sei-ne Auswirkungen. Alle Kommunen sind vom Demogra-phischen Wandel betroffen und damit auch Emden, denn vor Ort werden die Veränderungen und ihre Auswirkungen konkret spürbar sein: Alterung, Schrumpfung, Migration. Zu den viel-fältigen Herausforderungen gibt es immer auch viele Vorschläge und Kon-zepte. Ob sie aber auch finanziell um-setzbar sind, hängt immer auch an den finanziellen Möglichkeiten der Kommu-nen. Um vor dem Hintergrund des demo-graphischen Wandels eine Infrastruk-turversorgung anbieten zu können, die in Umfang und Qualität stimmt und finanzierbar bleibt, sind Anpassungen an die geringere Bevölkerung und de-ren veränderte Zusammensetzung er-forderlich. In den nächsten Jahren werden Infrastruktureinrichtungen und Dienstleistungen vor allem in den Be-reichen Bildung, Gesundheit, Soziales, Kultur, Verkehr sowie Ver- und Entsor-gung neu geordnet werden müssen. Ziel ist eine bedarfsgerechte, möglichst hochwertige, gut erreichbare und gleichzeitig finanziell tragbare Versor-gung für alle Bürgerinnen und Bürger. Dies ist gleichermaßen eine kommuna-le wie regionale Aufgabe, die nicht leicht fällt. Es wird ein schweres Brot für die Verwaltung aber vorallendingen für die Politik hier die richtige Balance zu finden. Da muss jeder Cent umge-dreht werden, bevor er ausgegeben wird. Die Tragfähigkeit von Einrichtungen ist vielerorts infrage gestellt und die finan-ziellen Handlungsspielräume der

Kommunen sind gering. Weniger Steueraufkommen und Schlüsselzu-weisungen machen es den Städten und Gemeinden schwer, ihre öffentli-chen Aufgaben wahrzunehmen. Über Jahre gebundene Fixkosten und Re-novierungsnotwendigkeiten legen wei-te Teile des Budgets fest. Wenn die Kommunen langfristig handlungsfähig bleiben wollen und die Leistungen nicht Stück für Stück einfach wegbre-chen sollen, gibt es keine Alternative zur aktiven Neugestaltung des infra-strukturellen Angebots. Je nach demographischer Situation und zukünftiger Entwicklung ist für je-den einzelnen Versorgungsbereich zu entscheiden zwischen Ausbau, Anpas-sung und Rückbau. Dabei müssen die Leistungen untereinander abgestimmt werden. Grundsätzlich ist der Ausbau infra-struktureller Leistungen politisch besser zu vermitteln als Anpassung und Rückbau. Die Bevölkerung muss mit in die Entscheidungsprozesse stärker einbezogen werden, soll hei-ßen frühestmögliche offene Informatio-nen an die Bevölkerung herantragen. Entscheidungsprozesse in Emden ha-ben immer auch Auswirkungen auf Nachbargemeinden. Auch hier gilt es so früh es machbar ist, diese mit ein-zubinden. Also, es gibt viel zutun packen wir es an Oder ??? D.Dröst

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Urlaubsanspruch trotz langer Krankheit Wer auf der Arbeit langfristig ausfällt, muss anschließend nicht auf bezahlten Jahresurlaub verzichten. Für den Ur-laubsantrag gilt zudem eine besondere Frist. Krankheitstage zählen für den Urlaubsanspruch genauso wie Arbeits-tage. „Das ist auch so, wenn der Ar-beitnehmer ein ganzes Urlaubsjahr krank war“, sagt Elke Gravert von der hannoverschen Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzei-chen 9 AZR 353/10) müsse der Urlaub aber spätestens 15 Monate nach Ende des Kalenderjahrs genommen werden. Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2012 zum Beispiel verfallen bei Langzeit-kranken also erst nach dem 31. März 2014. Diese Regelung stellt Langzeit-kranke zwar besser als normale Ar-beitnehmer, die ihren Urlaub spätes-tens bis Ende März des nächsten Jah-res nehmen müssen. Andererseits sorgt sie dafür, dass Kranke ihre Ur-laubsansprüche nicht mehr unendlich ansammeln können. Diese Auffassung wurde vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Recht auf bezahlten Urlaub hat ein kranker Mitarbeiter sogar, wenn er eine befristete Erwerbsminderungsrente bezieht und das Arbeitsverhältnis auf-grund einer Regelung im Arbeitstarif ruht. Im Fall von Bernd L. kam es zum Streit mit dem Arbeitgeber, weil dieser ihm nachträglich keinen Urlaub ge-nehmigen wollte. Herr L. ist schwerbe-hindert und war im Job lange ausgefal-len. "Die Sachlage ist eindeutig", er-klärt Gravert, die Bernd L. beraten hat.

"Wenn der Arbeitnehmer seinen Ur-laub nach Rückkehr in den Job rechtzeitig an-meldet, muss der Arbeitgeber ihn ge-währen." UPD-Tipp: Ab einem Behindertengrad von 50 Prozent bekommen schwerbe-hinderte Arbeitnehmer fünf Urlaubsta-ge mehr. Keinen Anspruch auf zusätz-liche Tage haben Arbeitnehmer mit einem Behindertengrad ab 30 Prozent – auch wenn sie ansonsten den Schwerbehinderten rechtlich gleichge-stellt sind.

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Voraussetzungen und Begriffe zum

Arbeitslosengeld Um Arbeitslosengeld beziehen zu kön-nen, müssen folgende Voraussetzun-gen erfüllt sein:

• Arbeitslosigkeit, • Erfüllung der Anwartschaftszeit, • persönliche Arbeitslosmeldung.

Arbeitslosmeldung Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen. Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühes-tens drei Monate vorher) persönlich bei der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Arbeitslo-sengeld wird frühestens von dem Tag an gewährt, an dem dieses der Agen-tur für Arbeit die Arbeitslosigkeit per-sönlich mitgeteilt wird. Anspruchsdauer Arbeitslosengeld I Die Zeit, für die Arbeitslosengeld be-ansprucht werden kann, ist abhängig vom jeweiligen Lebensalter und davon, wie lange in den vergangenen fünf Jahren eine Arbeitslosenversiche-rungspflicht bestand. Die Anspruchs-dauer kann zwischen sechs und 24 Monaten betragen. Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II („Hartz IV) können alle erwerbsfähigen leistungsberechtig-ten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Alters-grenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Arbeitslosengeld II ist eine Leistung, die eine Grundsicherung des Lebens-unterhaltes gewährleisten soll; sie ist einkommens- und vermögensabhän-gig. Antrag auf Arbeitslosengeld II wird nur gewährt, wenn der entsprechende Antrag ausgefüllt und abgegeben wird. Maßgebend für einen Leistungsan-spruch ist der Tag der Antragstellung. Der Antrag auf Leistungen wirkt dabei auf den Ersten des Monats zurück.

Hartz IV: Kosten für Schulweg müs-sen erstattet werden Das Jobcenter muss Kindern von Hartz-IV-Empfängern die Fahrtkosten zur Schule ersetzen. Das ist auch der Fall, wenn die gewählte Schule weiter vom Wohnort entfernt ist als eine an-dere, entschied das Sozialgericht in Kassel. Demnach kann ein Kind, das sich entschieden hat, ein berufliches Gymnasium zu besuchen, nicht ver-pflichtet werden, auf ein näher gelege-nes allgemeines Gymnasium zu ge-hen. In dem verhandelten Fall ging es um den Schüler eines beruflichen Gymna-siums mit dem Schwerpunkt Wirt-schaft, der acht Kilometer von der Schule entfernt wohnt und dessen El-tern Arbeitslosengeld II (Hartz IV) er-halten. Bislang waren die Fahrtkosten von der Behörde übernommen worden. Diese weigerte sich schließlich zur Zahlung, da der Schüler schließlich auch in das näher gelegene Gymnasi-um gehen könne. Die Richter machten in ihrem Urteil jedoch deutlich, dass der Schüler sei-nen Bildungsweg frei wählen könne. Außerdem seien berufliche Gymnasien und die gymnasiale Oberstufe nicht identisch, auch wenn beides im Abitur münde. Deshalb sei im vorliegenden Fall das berufliche Gymnasium die nächstgelegene Schule für den ge-wählten Bildungsweg. Dem Schüler müssten die Fahrtkosten erstattet wer-den (Az.: S 10 AS 958/11).

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