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SWP Daniela Kietz/Nicolai von Ondarza am 9. Juli 2010 Aktuelle Entwicklungen in der EU Veranstaltungsreihe der Stiftung Wissenschaft und Politik, der Europäischen Akademie Berlin sowie dem Informationsbüro des Europäischen Parlaments Die EU nach dem Lissabonner Vertrag – die parlamentarische Dimension 9. Juli 2010, 9.30 – 13 Uhr Panel 1: Das Europäische Parlament in den neuen Entscheidungsverfahren

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am 9. Juli 2010

Aktuelle Entwicklungen in der EUVeranstaltungsreihe der Stiftung Wissenschaft und Politik,

der Europäischen Akademie Berlin sowie demInformationsbüro des Europäischen Parlaments

Die EU nach dem Lissabonner Vertrag – die parlamentarische Dimension

9. Juli 2010, 9.30 – 13 Uhr

Panel 1:

Das Europäische Parlament in den neuen Entscheidungsverfahren

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am 9. Juli 2010

Gliederung

Interinstitutionelle Vereinbarungen (IIV) in der EU

Das neue Rahmenabkommen zwischen EP und KOM

Das Parlament in der Gesetzgebung, Haushaltpolitik und Vertragsrevisionen

Beziehungen zwischen Kommission und EP

Kontrolle delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Das Parlament in den Außenbeziehungen

Handelspolitik und internationale Abkommen

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am 9. Juli 2010

IIV: Instrumente zur Politikkoordinierung IIV regeln die Zusammenarbeit zwischen EU-Institutionen,

konkretisieren Verfahren und interinstiutionelle Abläufe in allen Phasen des Politikprozesses

Art. 295 AEUV (neu):

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission beraten sich und regeln einvernehmlich die Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit. Dazu können sie unter Wahrung der Verträge interinstitutionelle Vereinbarungen schließen, die auch bindenden Charakter haben können.

→ IIV sollen vage, sparsame Formulierungen und Grauzonen der Verträge mit Leben füllen

Seit 50er Jahren ca. 130 IIV zwischen EU-Institutionen

Variierende Form, Bezeichnung, Anwendungsbereiche

Verfassungsenwicklung zwischen den formalen Vertragsreformen !

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am 9. Juli 2010

Verteilung IIV über die Zeit

1952–1959 2

1960–1969 14

1970–1979 10

1980–1989 18

1990–1999 51

2000–2010 35

Total 130

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am 9. Juli 2010

Formen von IIV

Bilateral 63

davon

EP und Rat 14

EP und KOM 25

Rat und COM 22

Trilateral 57

davon Rat, EP, KOM 53

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am 9. Juli 2010

IIV: Instrumente zum Machtausbau des EP

IIV sehr eng mit der Entwicklung des EP verbunden

Trotz Vielfalt an IIV, EIN großer gemeinsamer Nenner:

– IIV weiten die Informations- und Kontrollrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten des EP im Politikprozess aus

– Kompetenzausweitung des EP über die ihm vertraglich zugeschriebenen Rechte hinaus ?!

Aus Sicht des Europarechts ist die Änderung der Kompetenzverteilung zwischen den EU-Institutionen nur über formale Vertragsreformen zulässig !

IIV als Vehikel des informellen institutionellen Wandels in der EU unterhalb der Ebene der Vertragsreformen

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am 9. Juli 2010

Kernpunkte des Rahmenabkommen zwischen EP und KOM 2010

Prinzip der Gleichbehandlung mit dem Rat hinsichtlich des Zugangs zu Informationen in allen Verfahren

Stärkung des legislativen Aufforderungsrechts des EP gegenüber der KOM (Art. 225 AEUV, „Quasi-Initiativrecht“)

Volle und mit dem Rat gleichberechtigte Einbindung des EP in Verhandlung internationaler Abkommen auf allen Stufen des Verhandlungsprozesses

Stärkere Verantwortlichkeit der KOM gegenüber dem EP, z.B.

– Individualmisstrauensvotum gegenüber Kommissaren

– Fragestunden mit Hoher Vertreterin

– Zustimmung zu Besetzung der Direktorenposten in EU-Agenturen

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am 9. Juli 2010

Mehr Mitsprache in der Gesetzgebung

Massive Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens (“ordentliches Rechtsetzungsverfahren”)

– Polizeiliche und strafjustitielle Zusammenarbeit

– Legale Einwanderung

– Handels-, Agrar- und Fischereipolitk

– Katastrophenschutz

– ….

– Von 45 auf 84 Einzelermächtigungen in den Verträgen

Gestärktes Quasi-Initiativrecht (Art. 225 AEUV) über EP-KOM Rahmenabkommen

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am 9. Juli 2010

Mehr Mitsprache bei Vertragsrevisionen

Europäischer Rat hat Wahlmöglichkeit zwischen Einberufung “klassischer” RK oder eines Konvents

Aber: Entscheidung gegen einen Konvent nur mit Zustimmung des EP !

Zustimmung des EP zur Aktivierung verschiedener Formen der vereinfachten Vertragsänderung

– Kompetenzerweiterungsklauseln, z.B. nach Art. 83.1AEUV)

– allgemeine Passerelleklausel nach Art. 48.7 EUV

– Kompetenzabrundungsklausel nach Art. 352 AEUV)

→ EP zukünftig veritabler Akteur bei Vertragsänderungen

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am 9. Juli 2010

Mehr Mitsprache in der Haushaltspolitik

Zustimmung zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU (“Finanzielle Vorausschau”)

Gleichberechtigung mit Rat bei Festlegung der Jahreshaushalte:

– Anpassung des Haushaltsverfahren an Mitentscheidungsverfahren

– Abschaffung der Unterscheidung in obligatorische und nichtobligatorische Ausgaben

Aber: Bei Festlegung der Zusammensetzung der Eigenmittel der EU weiterhin nur Konsultation des EP (“Eigenmittelbeschluss”)

→ Wie groß ist der Einfluß des EP auf die längerfristige Ausgabenpolitik der EU?

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am 9. Juli 2010

Beziehungen zwischen Kommission und EP

Nutzung des Investiturverfahrens für politische Zusagen

Wahl des Kommissionspräsidenten und Individualmisstrauensvotum

Unterrichtung nach dem Prinzip der Gleichbehandlung mit dem Rat

Erklärungspflicht der Kommission bei nicht Beachtung von EP-Standpunkten

Parlamentarische Kontrolle von hochrangigen EU-Beamten

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am 9. Juli 2010

Kontrolle delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

EP-Forderung: Anwendung des Prinzips der Gleichbehandlung in die Kontrolle von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten

Durchführungsrechtsakte/Art. 291 AEUV:

Übertragung von Durchführungsbefugnissen an die Kommission durch Parlament und Rat

Kontrollbefugnis liegt vertraglich bei den Mitgliedstaaten

Delegierte Akte/Art. 290 AUEV:

Übertragung von Entscheidungskompetenzen an die Kommission durch Parlament und Rat

Ausgestaltung der Kontroll- und Widerrufsbefugnis muss noch festgelegt werden

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am 9. Juli 2010

Das Europäische Parlament in den Außenbeziehungen

Entscheidungen in der GASP/GSVP weiterhin rein intergouvernemental

Neue Konsultationsrechte in der GASP/GSVP

Volle Anwendung des Rahmenabkommen auf das Verhältnis EP – Hohe Vertreterin in Bereichen, in denen die Zustimmung des EP erforderlich ist (z.B. internationale Abkommen)

Haushaltspolitischen Zugriff auf den EAD und zivile GSVP-Operationen

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am 9. Juli 2010

Handelspolitik und internationale Abkommen

Handelspolitik fällt unter das ordentliche Gesetzgebungsverfahren

Zustimmungspflicht bei internationalen Abkommen in allen Bereichen, in denen das EP Mitentscheidung ausübt

Unverzügliche und umfassende Unterrichtungspflicht in allen Phasen der Verhandlungen

EP interpretiert seine Rolle pro-aktiv und fordert direkte Einbindung in internationale Verhandlungen