System ISO-TAK Befestigung von Dachabdichtungen und ... · Material Befestiger: Kohlenstoffstahl...

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System ISO-TAK ® Befestigung von Dachabdichtungen und Wärmedämmungen.

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System ISO-TAK ® Befestigung von Dachabdichtungen und Wärmedämmungen.

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Die überzeugenden Vorzüge des Systems ISO-TAK ®

neinfache und wirtschaftliche Lösung für grosse Dachaufbauhöhenngeringer Energieverlust durch Einsatz einer Kunststofftüllentrittsichere Befestigungslösungnergonomische Verarbeitung mit dem Setzgerät IT18/19 nhöhere Produktivität durch Verar- beitung magazinierter und vormon- tierter Befestiger/ Tüllen-Kombination

Das System ISO-TAK ® – schnell, bequem, sicherDie Vorzüge der trittsicheren Befesti-gungsmethode kommen vor allem zur Geltung, wenn Dachpakete mit gros-sen Aufbauhöhen zu befestigen sind. So bringt beispielsweise die Verarbei-tung der vormontierten, magazinierten Befestigungselemente mit dem Hand-Setzgerät IT18/19 erhebliche Produk-tivitätssteigerungen bei der Montage auf Stahltrapezprofilen. Dank stan-dardisiertem Setzvorgang wird eine gleichbleibende Verarbeitungsqualiät und Sicherheit bei hoher Setzleistung erreicht.

Komplettes AngebotNeben einem praktischen Handsetzgerät für die Verarbeitung von einzelnen, vor-montierten Befestigern inkl. Tüllen, bietet SFS intec ein durchdachtes Sortiment von praktischen Setzwerkzeugen an. So zum Beispiel Antriebsschäfte, Bits oder Bohrer, welche genau auf die Anwen-dungen abgestimmt sind. Dies ermöglicht auch bei der Verarbei-tung von Einzelbefestigern effiziente Arbeitsabläufe.

nicht geeignet bzw. nicht wirtschaftlich oder nur mit aufwändigen Zusatz-konstruktionen einsetzbar. Für die Montage dieser anspruchs-vollen Anwendung bietet Ihnen SFS intec eine optimale Lösung. Die Kombi-

Im Zusammenhang mit neuen Energie-einsparverordnungen ist ein Trend zu grossen Dämmstoffdicken auf Flach-dächern festzustellen. Konventionelle Befestigungssysteme sind für diese grossen Dachaufbauhöhen zum Teil

nation aus Spezialbefestigern und dazu passenden Kunststofftüllen ist bezüg-lich Wirtschaftlichkeit und Sicherheit überzeugend.

Wirtschaftliche Befestigungslösung für grosse Dachaufbauhöhen

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Handsetzgerät IT 18/19

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BS-S-4,8 x L + RP45 x L 4 – 5BS-4,8 x L + RP45 x L 6 – 7

SPIKE® DT-S + R45 13 – 14SPIKE® DT + R45 15

Werkzeuge und Zubehör 17Setzgeräte 18

Stahlprofiltafeln 9Holzunterkonstruktion 12Beton 16

Befestigung an Stahlprofiltafeln

Befestigung an Beton

Auswahltabellen

Geräte und Zubehör

BS-S-4,8 x L + RP45 x L 10BS-4,8xL + RP45 xL 11

Befestigung an Holzunterkonstruktion

3

Tüllen- Befestigerkombinationen vormontiert RP45xL/BSxLxKL 8

Bef

estig

er: B

S-4,

8xL

B

S-S-

4,8x

LTü

lle R

P45x

L

RP45 BS-4,8xLBS-S-4,8xL (L = 200 mm)

Befestigerlänge: Dachaufbau (KL) - Tüllenlänge (L) + 35 mm = min. Länge BefestigerBeispiel: 100 mm - 60 mm + 35 mm = 75 mm -> BS-4,8x80

Bestimmung der Befestiger- Tüllenkombination

KL (mm)

5060

7080

90100

110120

130140

150160

170180

190200

210220

230240

250260

270280

290300

310320

330340

350360

370380

390400

410420

430440

450460

470480

490500

Kombination Tülle RP45 x L und Befestiger BS-4,8xL Befestiger BS-S-4,8xL (L = 200 mm)

60 70 80 90 10060 70 80 90 100

60 70 80 90 10060 70 80 90 100

60 70 80 90 10060 70 80 90 100

60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 170 170 190 190 200 220 220 240 240 260 260 300 300 300 300 320 320 360

Tüllenlänge 30

Tüllenlänge 60

Tüllenlänge 90

Tüllenlänge 120

Tüllenlänge 150

Tüllenlänge 180

Tüllenlänge 210

max

max

min. 15 mm

min. 20 mm

KL

15 mm

Inhaltsverzeichnis

Seite

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4

T25

Ø 9

L

Ø 4,8

12*75

RP 45xL

Material:Befestiger: rostfreier Stahl 1.4401Bohrspitze: Bohrspitze inklusive Gewindeanfang, Kohlenstoffstahl gehärtet, 12 mmKopfform / Antrieb: Senkkopf, Torx 25Tülle RP45: Polypropylen

Anwendungen:Für die Befestigung der Dachabdichtung und Wärmedämmung an Stahltrapezprofile.

Einsatzempfehlung für rostfrei:- bei Sanierungen, wenn durch vorhandene Wärmedämmung geschraubt wird- bei Sanierungen (Feuchtigkeit im Dachaufbau, Kiespressdächer)- bei Innenatmosphäre mit relativer Luftfeuchtigkeit von über 70%- bei chemisch, agressiver Innenatmosphäre

Empfohlene Bemessungslast:Je nach Dachsystem können die Bemessungslasten abweichen.Bitte beachten Sie die Angaben der Dachbahnhersteller.

Technische InformationenISO-TAK BS-S-4,8

* Bohrspitze Kohlenstoffstahl gehärtet

O/ 43

L

13,6O/

Befestiger für Stahlprofiltafeln von 0,63 mm bis 2 x 1,0 mm

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60 80 100 120 140 160 180 200

Durch- S=Rostfreier messer Länge Typ Stahl d (mm) L (mm)

BS– S– 4,8× 60

BS–S–4,8×

30 60 90 120 150 180 210

RP 45×

Bestellbeispiel/Bestellcode Zusatzinformationen

KL

t

T25–32–M6–Ring

ZA¼’’ – M6-300ZA¼’’ – M6-670

IT 18/19Seite 18

5

Befestiger für Stahlprofiltafeln von 0,63 mm bis 2 x 1,0 mm

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MaterialBefestiger: Kohlenstoffstahl gehärtet, korrosionsgeschützt mind. 15 Zyklen Kesternich, Durocoat beschichtetKopfform / Antrieb: Senkkopf, Torx 25Tülle RP45: Polypropylen

Anwendungen:Für die Befestigung der Dachabdichtung und Wärmedämmung anStahltrapezprofile.

Empfohlene Bemessungslast:Je nach Dachsystem können die Bemessungslasten abweichen.Bitte beachten Sie die Angaben der Dachbahnhersteller.

Technische InformationenISO-TAK BS – 4,8

6

T25

Ø 9

L

Ø 4,8

75

RP 45xL

O/ 43

L

13,6O/

Befestiger für Stahlprofiltafeln von 0,63 mm bis 2 x 1,25 mm

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50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 170 190 200 220 240 260 300 320 360

Durch- messer Länge Typ d (mm) L (mm)

BS– 4,8× 50

BS–4,8×

Bestellbeispiel/Bestellcode Zusatzinformationen

30 60 90 120 150 180 210

RP 45×

KL

t

T25–32–M6–Ring

ZA¼’’ – M6-300ZA¼’’ – M6-670

IT 18/19Seite 18

7

Befestiger für Stahlprofiltafeln von 0,63 mm bis 2 x 1,25 mm

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80

90

100

110

120

130

140

150

160

170

180

190

200

210

220

230

240

250

260

KL Tülle Befestiger (mm)

RP45x60/BS60/80

RP45x60/BS60/80 BS70/90 BS80/100RP45x90/BS60/110 BS70/120 BS80/130RP45x120/BS60/140 BS70/150 BS80/160RP45x150/BS60/170 BS70/180 BS80/190 BS90/200 BS100/210 BS110/220 BS120/230 BS130/240 BS140/250 BS150/260

Bestellbeispiel/Bestellcode Zusatzinformationen

230

240

250

260

270

280

290

300

KL

t

T25–32–M6–Ring

siehe Seite 17 und 18

ZA¼’’ – M6-300ZA¼’’ – M6-670

IT 18/19Seite 18

RP45x210/BS60/230 BS70/240 BS80/250 BS90/260 BS100/270 BS110/280 BS120/290 BS130/300

8

80

Befestiger- Tüllenkombination vormontiert für Stahlprofiltafeln von 0,63 mm bis 2 x 1,25 mm

Hand-setzgerätIT18/19

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

l

DI 600/DI 650

Befstiger- Tüllenkombinationen, vormontiert, mit rostfreien Bohrbefestigern, auf Anfrage.

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9

Befestiger: BS-4,8xL BS-S-4,8xL

Tülle RP45xL

RP

45B

S-4

,8xL

BS

-S-4

,8xL

(L

= 2

00 m

m)

Bef

estig

erlä

nge:

D

acha

ufba

u (K

L)

-

Tülle

nlän

ge (L

)

+

35

mm

= m

in. L

änge

B

efes

tiger

Bei

spie

l:

1

00 m

m

-

60

mm

+

35

mm

= 7

5 m

m ->

BS

-4,8

x80

Bes

tim

mu

ng

der

Bef

esti

ger

- T

ülle

nko

mb

inat

ion

KL

(mm

)

5060

7080

9010

011

012

013

014

015

016

017

018

019

020

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029

030

031

032

033

034

035

036

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038

039

040

041

042

043

044

045

046

047

048

049

050

0K

om

bin

atio

n T

ülle

RP

45 x

L u

nd

Bef

esti

ger

BS

-4,8

xL

Bef

esti

ger

BS

-S-4

,8xL

(L

= 2

00 m

m)

6070

8090

100

6070

8090

100

6070

8090

100

6070

8090

100

6070

8090

100

6070

8090

100

6070

8090

100

110

120

130

140

150

170

170

190

190

200

220

220

240

240

260

260

300

300

300

300

320

320

360

Tülle

nlän

ge 3

0

Tülle

nlän

ge 6

0

Tülle

nlän

ge 9

0

Tülle

nlän

ge 1

20

Tülle

nlän

ge 1

50

Tülle

nlän

ge 1

80

Tülle

nlän

ge 2

10

max

max

min

. 15

mm

min

. 20

mm

KL

15 m

m

Auswahlhilfe für Befestiger- Tüllenkombinationen (Stahltrapezprofile)

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10

60 80 100 120 140 160 180 200

Durch- S=Rostfreier messer Länge Typ Stahl d (mm) L (mm)

BS– S– 4,8× 60

BS–S–4,8×

30 60 90 120 150 180 210

RP 45×

Bestellbeispiel/Bestellcode Zusatzinformationen

KL

min.22 mm

IT 18/19Seite 18

Einschraubtiefe im Holz inkl. Bohrspitze = 30 mm

Befestiger für Holzunterkonstruktionen

T25–32–M6–Ring

ZA¼’’ – M6-300ZA¼’’ – M6-670

KL

min.30 mm

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11

50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 170 190 200 220 240 260 300 320 360

Durch- messer Länge Typ d (mm) L (mm)

BS– 4,8× 50

BS–4,8×

Bestellbeispiel/Bestellcode Zusatzinformationen

30 60 90 120 150 180 210

RP 45×

KL

min.22 mm

IT 18/19Seite 18

Einschraubtiefe im Holz inkl. Bohrspitze = 30 mm

Befestiger für Holzunterkonstruktionen

T25–32–M6–Ring

ZA¼’’ – M6-300ZA¼’’ – M6-670

KL

min.30 mm

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12

Befestiger: BS-4,8xL BS-S-4,8xL

Tülle RP45xL

RP

45B

S-4

,8xL

BS

-S-4

,8xL

(L

= 2

00 m

m)

Bef

estig

erlä

nge:

D

acha

ufba

u (K

L)

-

T

ülle

nlän

ge (L

)

+

45

mm

= m

in. L

änge

B

efes

tiger

Bei

spie

l:

1

00 m

m

-

60 m

m

+ 4

5 m

m =

85

mm

->

B

S-4

,8x9

0

Bes

tim

mu

ng

der

Bef

esti

ger

- T

ülle

nko

mb

inat

ion

KL

(mm

)

5060

7080

9010

011

012

013

014

015

016

017

018

019

020

021

022

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025

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029

030

031

032

033

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038

039

040

041

042

043

044

045

046

047

048

049

050

0K

om

bin

atio

n T

ülle

RP

45 x

L u

nd

Bef

esti

ger

BS

-4,8

xL

Bef

esti

ger

BS

-S-4

,8xL

(L

= 2

00 m

m)

7080

9010

011

0

7080

9010

011

012

013

014

015

016

017

019

019

020

022

022

024

024

026

026

030

030

030

030

032

032

036

036

0

Tülle

nlän

ge 3

0

Tülle

nlän

ge 6

0

Tülle

nlän

ge 9

0

Tülle

nlän

ge 1

20

Tülle

nlän

ge 1

50

Tülle

nlän

ge 1

80

Tülle

nlän

ge 2

10

KL

min

. 15

mm

min

. 30

mm

7080

9010

011

070

8090

100

110

7080

9010

011

070

8090

100

110

7080

9010

011

0

max

max

15 m

m

Auswahlhilfe für Befestiger- Tüllenkombinationen (Holzunterkonstruktion)

Page 13: System ISO-TAK Befestigung von Dachabdichtungen und ... · Material Befestiger: Kohlenstoffstahl gehärtet, korrosionsgeschützt mind. 15 Zyklen Kesternich, Durocoat beschichtet Kopformf

Material:SPIKE® twister DT-S: rostfreier Stahl 1.4401SPIKE® twister DT: Kohlenstoffstahl vergütet, Korrosionsschutz DurocoatTülle R45: Polypropylen

Anwendung:DT Für die Befestigung von Dachabdichtung und Wärmedämmung an Beton (mindestens C12/15)

DT-S Bei Sanierungen (Feuchtigkeit im Dachaufbau, Kiespressdächer) Bei Sanierungen, wenn durch vorhandene Wärme- dämmung befestigt wird

Je nach Dachsystem können die Bemessungslasten abweichen.Bitte beachten Sie die Angaben der Dachbahnhersteller.

Setzgeräte für die rationelle Verarbeitung:DB 620 Bohrhammer Seite 18Bohrer und Setzwerkzeuge Seite 17

Einfache Verarbeitung – hohe Sicherheit:

Technische InformationenSPIKE® twister DT und DT-S

- einfache Durchsteckmontage- schlupffrei- vibrationssicher

L

Ø 45

Ø 15

R45xL

13

Ø 4

,8

Ø 9

,7

L

DT-4,8xLDT-S-4,8xL

Befestiger für Betonuntergrund

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14

Bestellbeispiel / Bestellcode Zusatzinformationen

Durch- S = rost- messer Länge. Typ freier Stahl d (mm) L (mm)

DT – S – 4,8× 50

DT– S – 4,8 ×

R45 ×

lose

KL

min.30

Sd

Bohrhammer DB 620Seite 18

6489

115140

15356585

105135165185195225255285325365405

Randabstand mindestens 30 mmBetondicke mindestens 80 mmSetztiefe Sd mindestens 25 mmBohrlochtiefe 10 - 20 mm tiefer als SetztiefeBetonqualität minimum C12/15

Befestiger für Betonuntergrund

Benötigte Werkzeuge für SPIKE DT-S:

– Maschinensetzdorn DT-M-500– Maschinensetzdorn DT-M-750

– Verlängerung für Bohrer ZAK-500 ZAK-750

– Betonbohrer ZVK-4,8-100x165STOP,

siehe Seite 17

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15

Durch- messer Länge. Typ d (mm) L (mm)

DT – 4,8× 50

Bestellbeispiel / Bestellcode Zusatzinformationen

lose

DT – 4,8 × 647689

102115127140152

15356585

105135165185195225255285325365405

R45 ×

Befestiger für Betonuntergrund

Bohrhammer DB 620Seite 18

KL

min.30

Sd

Randabstand mindestens 30 mmBetondicke mindestens 80 mmSetztiefe Sd mindestens 25 mmBohrlochtiefe 10 - 20 mm tiefer als SetztiefeBetonqualität minimum C12/15

Benötigte Werkzeuge für SPIKE DT-S:

– Maschinensetzdorn DT-M-500– Maschinensetzdorn DT-M-750

– Verlängerung für Bohrer ZAK-500 ZAK-750

– Betonbohrer ZVK-4,8-100x165STOP,

siehe Seite 17

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16

SPIKE® twister: DT-4,8xL DT-S-4,8xLTülle R45xL

R45

DT-

4,8x

LD

T-S

-4,8

xL (

L

= 1

40 m

m)

min

. 15

mm

Set

ztie

fem

in. 2

5 m

m

KL

Bes

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mu

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SP

IKE

® t

wis

ter-

llen

kom

bin

atio

n

KL

(mm

)

3040

5060

7080

9010

011

012

013

014

015

016

017

018

019

020

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040

041

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043

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045

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Auswahlhilfe für SPIKE® twister- Tüllenkombinationen (Betonuntergrund)

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Betonbohrer ZVK-4,8x100x165STOP Zusatzinformationen

Bohrverlängerung für ZVK Bohrer ZAK – 500Bohrverlängerung für ZVK Bohrer ZAK – 750

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Maschinensetzdorn DT-M-500 DT-M-750

Antriebsschaft ZA¼"-M6-300 ZA¼"-M6-670

Antriebsbit T25-32-M6-RING

Werkzeuge und Zubehör

100Das Arbeiten mit diesem Bohrer gewährleistet das korrekte Führen und zentrische Setzen der Tüllen.

inkl.

90o

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IT 18/19Technische Daten:Gesamtlänge: 700 mmGewicht: 2,7 kgAntriebsbit: T25-32-M6 Ring (Art.-Nr. 511377)

Antriebsmaschine: Elektroschrauber DI 600/650Leistungsaufnahme: 600/650 WattDrehzahl: 0-2000 U / Min.Elektrischer Anschluss: 230 V

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Werkzeuge und Zubehör

DB 620Technische Daten:Leistungsaufnahme: 620 WattDrehzahl: 870 U / Min.Elektrischer Anschluss: 230 VGewicht: 2,4 kgBohreraufnahme: SDS Plus

DI 600/650Technische Daten:Leistungsaufnahme: 600/650 WattDrehzahl: 0-2000 U / Min.Elektrischer Anschluss: 230 VGewicht: 1,6 kg

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I. Vertragsabschluß und -Inhalt1. Wir schließen Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen und sonstigen Leis-tungen unter Einschluß von Werkverträgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Dies gilt auch für Verträge in elektronischer Form (Bestellung über Email/eShop). Für Verträ-ge mit Verbrauchern gelten diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen entsprechend, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.2. Alle Geschäftsbedingungen der Vertragspartner sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprochen haben.3. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusiche-rungen und Garantien unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsschluß werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.4. Bei Leistungen und Lieferungen aufgrund fernmündlicher Bestellung gehen die Folgen etwaiger durch Hörfehler oder Mißverständnisse verursachter unrichtiger Auftragserfüllung nicht zu unseren Lasten.5. Ansprüche der Vertragspartner aus dem Vertragsverhältnis können ohne unsere Zustimmung nicht abgetreten werden.

II. Preise1. Preise gelten ab Lager Oberursel.2. Die Berechnung erfolgt stets zu unseren am Liefertag geltenden Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe und zu den von uns festgelegten Einheiten (Ge-wicht, Abmessung, Stückzahl usw.), sofern nicht besondere Vereinbarungen vorliegen.3. Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15 % gestattet.

III. Zahlungen1. Falls nicht anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug fällig und in der Weise zu zahlen, daß wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Vertragspartner. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, eine Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 Prozent-Punkten über dem Basiszinssatz, es sei denn, höhere Zinssätze sind verein-bart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.3. Wird nach Abschluß des Vertrages erkennbar, daß unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unverjährten Forde-rungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Im übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner.4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.

IV. Eigentumsvorbehalt1. Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber bestehender oder künftig entstehender Zahlungsverpflichtungen des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.2. Solange wir noch eine Forderung an den Käufer haben, gilt eine Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware als für uns unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB vorgenommen.Bei Verarbeitung mit anderen nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer (§ 947 BGB) steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen mit ihr verarbeiteten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt uns der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware.In allen Fällen der Be- und Verarbeitung gilt der Käufer als Verwahrer. Aus der Be- und Verarbeitung und der Verwahrung stehen ihm keine Ansprüche gegen uns zu.3. Der Käufer ist berechtigt, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder einzuziehen, solange er nicht in Verzug ist.4. Die Forderungen unseres Käufers aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung oder dem Einbau der Vorbehaltsware (insbesondere aus Kauf-, Werk- oder Werklieferungsver-trag) gelten bereits jetzt als im Zeitpunkt ihrer Entstehung an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung und ob sie an einen oder meh-rere Abnehmer weiterveräußert, weiterverarbeitet oder eingebaut wird. Sicherungsrechte unseres Käufers gegen seine Abnehmer gehen mit auf uns über.5. Wird die Vorbehaltsware allein oder zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert, weiterverarbeitet oder eingebaut, gilt die Abtretung der Forderung nach IV. 4. nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbe-haltsware.Bei der Lieferung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. IV. 2. haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.Soweit der Käufer einem Abtretungsverbot unterliegt, hat er uns zu verständigen und auf unser Verlangen die Zustimmung seines Vertragspartners herbeizuführen.6. Der Käufer ist ermächtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Vorbe-haltsware bis zur unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Er ist nicht berechtigt, über solche Forderungen durch Abtretung an Dritte zu verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung an uns bekannt zu geben und uns schriftlich die Abnehmer nach Namen und Anschrift sowie die ihm zustehende Forderung genau, insbesondere nach Art und Höhe, zu benennen sowie die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.7. Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und dessen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen gelten bis zur vollständigen Freistellung auch aus Eventualverbindlichketten, die wir im Interesse des Vertragspartners eingegangen sind, insbesondere solchen aus Wechsel und Schecks.8. Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, falls Dritte ein Recht an der Vorbehaltsware oder den uns abgetretenen Forderungen begründen oder geltend machen wollen; er hat den Dritten sofort auf unser Recht hinzuweisen.9. Auf Verlangen des Käufers sind wir verpflichtet, die Übertragung eines entsprechenden Teils des Eigentums bzw. die Freigabe anderer Sicherheiten nach IV. 2 vorzunehmen, soweit der Wert unserer Gesamtforderung nicht nur vorübergehend um mehr als 10% übersichert ist; Bezugsgröße für die Ermittlung des Wertes ist der Rechnungswert der von uns gelieferten Ware.10. Soweit der Eigentumsvorbehalt unserer Bedingungen im Auslandsgeschäft nicht voll wirksam sein sollte, ist der Käufer verpflichtet, Vereinbarungen mit uns zu treffen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, damit ein entsprechender Erfolg erreicht wird.11. Die vorstehenden Vorschriften sind auf Leistungen aufgrund eines Werk- oder Werklie-ferungsvertrags entsprechend anwendbar.

Stand 31. Mai 2010

V. Versand, Warenrücknahme1. Der Versand erfolgt für Rechnung und Gefahr des Vertragspartners auch dann, wenn Franko-Lieferung vereinbart wurde; bei einem Netto-Warenwert über EUR 500,- liefern wir frei Empfangsstation. Mehrkosten für Expreßversand gehen in je-dem Fall zu Lasten des Vertragspartners. Die Wahl des Transportweges und der Transport-mittel erfolgt mangels besonderer Weisung des Vertragspartners nach unserem besten Ermessen und ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Die Gefahr - einschließlich einer Beschlagnahmung - geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Betriebes auf den Vertragspartner über.2. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.3. Eine Warenrücknahme erfolgt ausschließlich nach vorheriger Absprache und unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Nettowarenwertes, mindestens aber EUR 50,-. Verauslagte Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers.

Vl. Lieferzeit1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Bestellungsannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.2. Lieferfristen und Liefertermine gelten mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbe-reitschaft als eingehalten, auch wenn die Absendung ohne unser oder des Lieferwerkes Verschulden nicht möglich ist.3. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich, unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers, um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluß in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.4. Bei Überschreitung der Lieferzeit durch uns muß der Käufer uns eine angemessene Frist setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann er vom Kaufvertrag insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist.5. Die Ausführung erteilter Aufträge erfolgt nach Maßgabe der zur Zeit unserer Bestäti-gung bei uns bzw. bei unserem Lieferwerk vorliegenden Betriebs- und Beschäftigungs-verhältnisse. Der Käufer kann Teillieferungen nur zurückweisen, soweit diese für ihn unzumutbar sind; eine Zurückweisung ist innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eingang beim Käufer zu erklären.6. Lieferungen auf Abruf bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung. Abruf und Berechnung erfolgen längstens 12 Monate ab erster Lieferung.

VII. Lieferungsbehinderung1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behin-derung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz kann der Käufer hieraus nicht herleiten.2. Als Ereignisse höherer Gewalt sind u. a. auch anzusehen Betriebsstörungen, Arbeitsniederlegung und Aussperrung. Das gleiche gilt für andere Umstände, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, u. a. insbesondere für Feuer, Verkehrssperre, Rohstoffmangel. Störungen des Betriebs oder des Transportes, und zwar einerlei, ob sie bei uns selbst oder unserem Zulieferer eintreten.

VIII. Haftung für Sachmängel1. Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 7 Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind - unter sorgfältiger Einstellung einer etwaigen Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen3. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Set-zung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Sachmangel zu über-zeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.5. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, daß die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.6. Rückgriffe des Käufers nach § 478 BGB bleiben unberührt.

IX. Allgemeine Haftungsbegrenzung, Verjährung1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haf-ten wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluß voraussehbaren vertragstypischen Schaden.2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwin-gender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.3. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlaß oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Man-gelhaftigkeit verursacht haben. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Verjährung von gesetzlichen Rück-griffsansprüchen. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes RechtErfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Oberursel/Ts. oder der des Käufers. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

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