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TAB Mittelspannung 2008 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz Stuttgart, 1. April 2017 Netze BW GmbH Ein Unternehmen der EnBW

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TAB Mittelspannung 2008

Technische Anschlussbedingungen

für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz

Stuttgart, 1. April 2017

Netze BW GmbH

Ein Unternehmen der EnBW

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TAB Mittelspannung 2008

Version 2.1 Seite I/V

Herausgegeben und bearbeitet: Netze BW GmbH Schelmenwasenstr. 15 70567 Stuttgart Ausgabe: 3. Auflage April 2017 Alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Vertretung außerhalb der gesetzlichen Vorgaben ist unzulässig und strafbar und muss von den Herausgebern schriftlich genehmigt werden. © Netze BW GmbH Schelmenwasenstr. 15 70567 Stuttgart Internet: www.netze-bw.de

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TAB Mittelspannung 2008

Version 2.1 Seite II/V

Vorwort

Diese TAB Mittelspannung 2008 der Netze BW GmbH fasst die wesentlichen Gesichtspunkte zusammen, die für Planung, Bau, Anschluss und Betrieb von Anlagen des Anschlussnehmers an das Mittelspannungsnetz der Netze BW GmbH zu beachten sind. Sie dient gleichermaßen der Netze BW GmbH, dem Anlagenerrichter und dem Anlagenbetreiber.

Diese TAB Mittelspannung 2008 der Netze BW GmbH orientiert sich an der TAB Mittelspannung 2008 des BDEW. Sie enthält spezifische Ergänzungen der Netze BW GmbH, die als Bestandteil von Netzanschluss- und ggf. Anschlussnutzungsverträgen für Anschlussnehmer/Anschlussnutzer verwendet werden können.

Der Anhang der TAB Mittelspannung 2008 des BDEW enthält Vordrucke für die Zusammenstellung der erfor-derlichen Daten einer Übergabestation von der Planung des Netzanschlusses, der Inbetriebsetzung bis zur Inbetriebnahme.

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Version 2.1 Seite III/V

Inhaltsverzeichnis

TAB Mittelspannung 2008 .................................................................................................................................... I Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz ............................................ I

Vorwort ................................................................................................................................................................ II

1 Zielsetzung ............................................................................................................................................... 1

2 Geltungsbereich ....................................................................................................................................... 1

3 Begriffe und Abkürzungen ....................................................................................................................... 3 3.1 Begriffsdefinitionen ......................................................................................................................................... 3 3.2 Abkürzungen.................................................................................................................................................... 9

4 Grundsätze ..............................................................................................................................................10 4.1 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen ............................................................................ 10 4.2 Inbetriebnahme ............................................................................................................................................. 12

5 Netzanschluss.........................................................................................................................................13 5.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes ........................................................................ 13 5.2 Bemessung der Netzbetriebsmittel ............................................................................................................. 13 5.3 Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt ................................................................................................ 13 5.4 Netzrückwirkungen ....................................................................................................................................... 13 5.4.1 Allgemeines ................................................................................................................................................... 13 5.4.2 Schnelle Spannungsänderungen ................................................................................................................. 14 5.4.3 Flicker ............................................................................................................................................................ 14 5.4.4 Oberschwingungen und Zwischenharmonische .......................................................................................... 14 5.4.5 Spannungsunsymmetrien ............................................................................................................................. 15 5.4.6 Kommutierungseinbrüche ............................................................................................................................ 16 5.4.7 Tonfrequenz-Rundsteuerung ....................................................................................................................... 16 5.4.8 Trägerfrequente Nutzung des Kundennetzes .............................................................................................. 16 5.4.9 Vorkehrungen gegen Spannungsabsenkungen und Versorgungsunterbrechungen ................................. 17

6 Übergabestation .....................................................................................................................................17 6.1 Baulicher Teil ................................................................................................................................................ 17 6.1.1 Allgemeines ................................................................................................................................................... 17 6.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung ....................................................................................................... 18 6.1.3 Elektrische und magnetische Felder ........................................................................................................... 21 6.2 Elektrischer Teil ............................................................................................................................................ 22 6.2.1 Allgemeines ................................................................................................................................................... 22 6.2.2 Isolation ......................................................................................................................................................... 24

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TAB Mittelspannung 2008

Version 2.1 Seite IV/V

6.2.3 Kurzschlussfestigkeit .................................................................................................................................... 24 6.2.4 Schutz gegen Störlichtbögen ........................................................................................................................ 24 6.2.5 Überspannungsableiter ................................................................................................................................ 24 6.2.6 Schaltanlagen ................................................................................................................................................ 24

6.2.6.1 Schaltung und Aufbau .................................................................................................................. 24 6.2.6.2 Ausführung ................................................................................................................................... 25 6.2.6.3 Kennzeichnung und Beschriftung ............................................................................................... 27

6.2.7 Betriebsmittel ................................................................................................................................................ 27 6.2.7.1 Schaltgeräte ................................................................................................................................. 27 6.2.7.2 Verriegelungen ............................................................................................................................. 28 6.2.7.3 Transformatoren .......................................................................................................................... 28

6.2.8 Sternpunktbehandlung ................................................................................................................................. 29 6.3 Sekundärtechnik ........................................................................................................................................... 29 6.3.1 Hilfsenergieversorgung ................................................................................................................................ 29 6.3.2 Schutzeinrichtungen ..................................................................................................................................... 30 6.3.3 Fernwirktechnik ............................................................................................................................................ 32

6.3.3.1 Allgemeines .................................................................................................................................. 33 6.3.3.2 Eigentumsabgrenzung, Verfügungsbereiche ............................................................................. 33 6.3.3.3 Schnittstelle Richtung Anlage des Anschlussnehmers ............................................................. 33 6.3.3.4 Funktionsprüfung und Inbetriebnahme ...................................................................................... 35

6.3.4 Installationshinweise .................................................................................................................................... 35 6.4 Erdungsanlage .............................................................................................................................................. 36 6.5 Hinweisschilder und Zubehör ....................................................................................................................... 37

7 Abrechnungsmessung ............................................................................................................................38 7.1 Allgemeines ................................................................................................................................................... 38 7.1.1 Zählerschränke ............................................................................................................................................. 39 7.2 Wandler .......................................................................................................................................................... 39 7.2.1 Mittelspannung .............................................................................................................................................. 39 7.2.2 Niederspannung ............................................................................................................................................ 41 7.3 Aufbau der Messung ..................................................................................................................................... 41 7.3.1 Mittelspannung .............................................................................................................................................. 41 7.3.2 Niederspannung ............................................................................................................................................ 42 7.4 Vergleichsmessung ....................................................................................................................................... 42 7.5 Datenfernübertragung .................................................................................................................................. 43

8 Betrieb ....................................................................................................................................................43 8.1 Allgemeines ................................................................................................................................................... 43 8.2 Zugang ........................................................................................................................................................... 44 8.3 Schaltanweisungsberechtigung und Schalthandlungen ............................................................................. 44 8.4 Instandhaltung............................................................................................................................................... 45 8.5 Betrieb bei Störungen ................................................................................................................................... 45 8.6 Blindleistungskompensation (ohne Erzeugungsanlage) ............................................................................. 46

9 Änderungen, Außerbetriebnahmen und Demontage .............................................................................46

10 Erzeugungsanlagen ................................................................................................................................47

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TAB Mittelspannung 2008

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10.1 Nachweis der elektrischen Eigenschaften................................................................................................... 47 10.2 Netzanschluss ............................................................................................................................................... 47 10.2.1 Netzanschlusspunkt ..................................................................................................................................... 47 10.2.2 Verhalten der EZA am Netz .......................................................................................................................... 48 10.2.3 Dynamische Netzstützung ............................................................................................................................ 48 10.2.4 Eingeschränkte dynamische Netzstützung .................................................................................................. 48 10.2.5 Vollständige dynamische Netzstützung ....................................................................................................... 49 10.2.6 Blindleistung (bei Erzeugungsanlagen) ....................................................................................................... 49 10.2.7 Blindleistungs-Spannungskennlinie Q(U) .................................................................................................... 50 10.2.8 Netzsicherheitsmanagement ....................................................................................................................... 51 10.3 Ausführung der Anlage ................................................................................................................................. 51 10.3.1 Allgemeines zum Entkupplungsschutz ........................................................................................................ 51 10.3.2 Entkupplungsschutz zwischengelagert bei PV-Erzeugungseinheiten ....................................................... 52 10.3.3 Übergeordneter Entkupplungsschutz am Netzanschlusspunkt ................................................................. 52 10.3.4 Kuppelschalter .............................................................................................................................................. 53 10.3.5 Hilfsenergieversorgung ................................................................................................................................ 53 10.3.6 Ergänzungen zur fernwirktechnischen Anbindung ..................................................................................... 53 10.4 Anschlusskonzepte für Erzeugungsanlagen ............................................................................................... 54

Anhang ...............................................................................................................................................................55

Anhang A Literaturverzeichnis .......................................................................................................................55

Anhang B Übersichtsschaltpläne von Übergabestationen .............................................................................61

Anhang C Aufbau Prüfklemmleiste für den Netzschutz ................................................................................66 C.1 Klemmleistenbezeichnung ........................................................................................................................... 66 C.2 Klemmenbezeichnung .................................................................................................................................. 67 C.3 Klemmentyp .................................................................................................................................................. 68 C.4 Klemmleiste .................................................................................................................................................. 69 C.4.1 Wandlerklemmleiste für den Netzschutz .................................................................................................... 69 C.4.2 Hilfsspannungsversorgung ........................................................................................................................... 70 C.4.3 Signal- und Steuerklemmleiste.................................................................................................................... 71

Anhang D Anschlusskonzepte für Erzeugungsanlagen .................................................................................73 D.1 Übersicht Anschlusskonzepte (AK): ............................................................................................................. 73 D.2 Anschlusskonzept 1 ...................................................................................................................................... 74 D.3 Anschlusskonzept 2 ...................................................................................................................................... 75 D.4 Anschlusskonzept 3 ...................................................................................................................................... 76 D.5 Anschlusskonzept 4 ...................................................................................................................................... 77 D.6 Anschlusskonzept 5 ...................................................................................................................................... 78 D.7 Anschlusskonzept 6 ...................................................................................................................................... 79 D.8 Anschlusskonzepte 1 – 4A (Ergänzung) ....................................................................................................... 80

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TAB Mittelspannung 2008

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1 Zielsetzung

Anlagen des Anschlussnehmers sind unter Beachtung der geltenden behördlichen Vorschriften oder Verfü-gungen, nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE, den Unfallverhütungs-vorschriften und sonstigen Vorschriften/Vorgaben der Netze BW GmbH zu errichten und anzuschließen.

Der Anschlussnehmer muss den ordnungsgemäßen Betrieb im Sinne der DIN VDE 0105 – 100 /9/ und den technischen Zustand seiner Übergabestation nach den einschlägigen Richtlinien, Normen und Instandhal-tungsanforderungen gewährleisten. Der Anschlussnehmer kann auch Dritte mit der Betriebsführung der Übergabestation beauftragen.

Jede Anlage des Anschlussnehmers wird über eine Übergabestation an das Mittelspannungsnetz der Netze BW GmbH angeschlossen.

Abweichungen von diesen „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungs-netz (TAB MS) sind gesondert mit der Netze BW GmbH zu vereinbaren.

In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte besonders zu beachten:

› Netzanschlussvertrag und Anschlussnutzungsvertrag

› Spannungsebene und Netzanschlusspunkt

› Anschlussart (z. B. Kabel, Freileitung, Einschleifung, Stichanschluss)

› Einbeziehung in das Netzschutzkonzept des vorgelagerten Mittelspannungsnetzes

› Einbeziehung in das Fernsteuer-/Fernwirkkonzept des vorgelagerten Mittelspannungsnetzes

› Betriebsmittel mit zu erwartenden Netzrückwirkungen

› Störlichtbogensicherheit der Schaltanlage in Verbindung mit dem Stationsraum

› Messeinrichtungen nach den technischen Mindestanforderungen der Netze BW GmbH

› Eigentumsverhältnisse, ggf. aktueller Grundbuchauszug

› Trasse der Netze BW GmbH auf Privatgrund

2 Geltungsbereich

Diese TAB MS gelten für den Anschluss und den Betrieb von elektrischen Anlagen zum Bezug oder zur Erzeu-gung von Energie, die an das Mittelspannungsnetz der Netze BW GmbH angeschlossen sind oder angeschlos-sen werden.

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TAB Mittelspannung 2008

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Die TAB Mittelspannung 2008 gelten zusätzlich für elektrische Anlagen, die wesentlich erweitert oder verän-dert werden. Für den bestehenden Teil der Anlage des Anschlussnehmers gibt es seitens der TAB Mittelspan-nung 2008 keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist. Für Erzeugungsanlagen sind die Anforderungen der BDEW TAB MS 2008 /74/ zu berücksichtigen.

Die TAB Mittelspannung 2008 legen insbesondere die Handlungspflichten der Netze BW GmbH, des Errichters, Planers sowie des Anschlussnehmers/Anschlussnutzers fest.

Sie gelten zusammen mit dem § 19 EnWG „Technische Vorschriften“/94/ und sind somit Bestandteil von Netz-anschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen.

Die TAB Mittelspannung 2008 in der Version 2.0 tritt am 1. März 2017 in Kraft. Alle vorherigen Ausgaben sind mit dem Erscheinen dieser Version ungültig.

Für in Planung oder in Bau befindliche Anlagen gilt eine Übergangsfrist von einem halben Jahr. Während die-ser Zeit kann die TAB Mittelspannung 2008, Version 1.2 vom 1.Februar 2014, der Netze BW GmbH noch ange-wendet werden. Für Erzeugungsanlagen am MS-Netz nach der Richtlinie BDEW MSR 2008 /74/ gilt keine Übergangsfrist.

Fragen, die bei der Anwendung der TAB Mittelspannung 2008 auftreten, klären Planer, Errichter, Anschlussneh-mer und Anschlussnutzer der elektrischen Anlage mit der Netze BW GmbH.

In der TAB Mittelspannung 2008 werden Übergabestationen beschrieben, die sich im Wesentlichen zusam-mensetzen aus:

› dem baulichen Teil

› der Mittelspannungsschaltanlage

› den Transformatoren

› der Niederspannungsverteilung

› den Schutz- und Steuereinrichtungen

› den Messeinrichtungen

› dem Zubehör

Speziell für Erzeugungsanlagen nach Kapitel 10 gilt:

Diese TAB MS gilt ebenfalls für Erzeugungsanlagen, die an ein kundeneigenes Niederspannungsnetz ange-schlossen, über einen Kundentransformator mit dem Mittelspannungsnetz der Netze BW GmbH verbunden und an dem keine Niederspannungsleitungen der Netze BW GmbH zur Versorgung weiterer Kunden ange-schlossen sind. Erzeugungsanlagen die an ein primär auf Bezug ausgerichtetes, kundeneigenes Niederspan-nungsnetz angeschlossen sind, dürfen in diesem Zusammenhang mit einer maximalen Anschlussleistung von ∑SAmax < 100 kVA nach VDE-AR-N 4105 /38/ angeschlossen und betrieben werden.

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TAB Mittelspannung 2008

Version 2.1 Seite 3/80

Für Erzeugungsanlagen, die an das Niederspannungsnetz der Netze BW GmbH angeschlossen sind und be-trieben werden, gelten die TAB Niederspannung inklusive der Erläuterungen der Netze BW GmbH zur TAB Niederspannung und die VDE-AR-N 4105 /38/.

3 Begriffe und Abkürzungen

3.1 Begriffsdefinitionen

Anlagenbetreiber Unternehmer oder eine von ihm beauftragte natürliche oder juristische Person, die die Unternehmerpflicht für den sicheren Betrieb und ord-nungsgemäßen Zustand der Anlage des Anschlussnehmers wahrnimmt.

Anlagenerrichter Errichter einer elektrischen Anlage im Sinne der TAB ist sowohl derjeni-ge, der eine elektrische Anlage errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, als auch derjenige, der sie zwar nicht errichtet, erweitert, geändert oder unterhalten hat, jedoch die durchgeführten Arbeiten als Sachverständiger überprüft hat und die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Ausfüh-rung übernimmt.

Anlagenverantwortlicher Eine Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehört.

Anmeldeleistung Die im Netzanschlussvertrag vereinbarte, am Netzanschluss dauerhaft vorzuhaltende Wirkleistung in kW.

Anschlussnehmer Ist jedermann in dessen Auftrag ein Grundstück oder ein Gebäude an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen wird, oder im Übrigen jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäu-des, dass an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen ist.

Anschlussnutzer Jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Anschlussnutzungsver-hältnisses einen Anschluss an das Netz der allgemeinen Versorgung zur Entnahme von Elektrizität nutzt.

Arbeitsverantwortlicher Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durch-führung der Arbeit zu tragen.

Automatische Wiedereinschaltung (AWE)

Von einer automatischen Einrichtung gesteuerte Wiedereinschaltung des einem fehlerbehafteten Teil des Netzes zugeordneten Leistungsschalters, mit der Erwartung, dass der Fehler während der Unterbrechungszeit verschwindet

Bemessungsspannung Ur Spannung eines Gerätes oder einer Einrichtung, für die das Gerät oder die Einrichtung durch eine Norm oder vom Hersteller zum dauerhaften Be-trieb ausgelegt ist.

Bemessungsstrom Ir Strom eines Gerätes oder einer Einrichtung, für den das Gerät oder die Einrichtung durch eine Norm oder vom Hersteller zum dauerhaften Be-trieb ausgelegt ist.

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TAB Mittelspannung 2008

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Betrieb Alle technischen und organisatorischen Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit die elektrische Anlage funktionieren kann. Dies umfasst das Schal-ten, Regeln, Überwachen und Instandhalten sowie elektrotechnische und nichtelektrotechnische Arbeiten (DIN VDE 0105–100 /9/).

Betriebsspannung Ub Spannungen bei Normalbetrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer bestimmten Stelle des Netzes. In dieser Richtlinie der Effektivwert (10-min-Mittelwert) der verketteten Spannung.

Betriebsstrom Ib Der Strom, den der Stromkreis in ungestörtem Betrieb führen soll. Der Betriebsstrom (eines Stromkreises) wird üblicherweise mit Ib bezeichnet (DIN VDE 0100-200 /2/).

Eigentumsgrenze Schnittstelle zwischen dem Netz der allgemeinen Versorgung und der Anlage des Anschlussnehmers.

Erdungsschalter Mechanisches Schaltgerät zum Erden von elektrischen Betriebsmitteln, welches Ströme unter außergewöhnlichen Bedingungen, wie Kurzschluss, während einer festgelegten Zeit standhält, unter normalen Betriebsbe-dingungen aber keinen Strom zu führen braucht.

Erzeugungsanlage Anlage, in der sich eine oder mehrere Erzeugungseinheiten elektrischer Energie und alle zum Betrieb erforderlichen elektrischen Einrichtungen befinden

Erzeugungsanlage Typ 1 Erzeugungsanlagen, die ausschließlich Erzeugungseinheiten vom Typ 1 beinhalten

Erzeugungsanlage Typ 2 Erzeugungsanlagen, die nicht den Bedingungen für Typ 1 entsprechen

Erzeugungseinheit Einzelne Einheit zur Erzeugung elektrischer Energie

Fault Ride-Through-Fähigkeit (FRT) Fähigkeit einer Erzeugungsanlage bzw. einer Erzeugungseinheit, während einer sprunghaften Spannungsänderung sich nicht vom Netz zu trennen

Fehlerklärungszeit Dauer zwischen dem Beginn des Netzfehlers und der Fehlerbeseitigung.

Flicker Spannungsschwankungen in einem Versorgungsnetz, die an elektrischen Lampen sichtbar sind. Die Norm IEC 61000-3-3 /59/ legt die zulässigen Grenzwerte für dieses Flimmern fest. Der Momentanwert des gemessenen Flickers wird in „Wahrnehmbarkeitseinheiten“ P (perceptibility unit) angege-ben (Pst und Plt).

Fundamenterder Teil eines Bauwerkes mit leitenden Eigenschaften, das in Beton eingebet-tet ist, welcher mit Erde großflächig in leitendem Kontakt steht. (DIN VDE 0101-2 Kapitel 3.4.34 /8/)

Inbetriebnahme Übergang von der Bauphase in die Betriebsphase mit erstmaligem Unter-spannungssetzen der Schaltanlage. Nach der Inbetriebnahme beginnt die wirtschaftliche Nutzung der neu eingebauten Betriebsmittel.

Inbetriebsetzung Alle Maßnahmen nach der Montage und vor der Funktionsprüfung. Hierzu gehören z. B. die Aufschaltung von Versorgungs- und Hilfsspannungen, Prüfung aller Teilwerke und Funktionseinheiten, Aufdecken und Beseiti-gung von Montage- und Verdrahtungsfehler sowie Parametrierung von Geräten.

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TAB Mittelspannung 2008

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Inbetriebnahmeauftrag Mitteilung des Anlagenerrichters an die Netze BW GmbH über die ausge-führte Installation der Übergabestation unter Einhaltung der geltenden Vorschriften oder behördlichen Verfügungen, nach den allgemein aner-kannten Regeln der Technik, insbesondere den zurzeit gültigen DIN-, DIN-VDE-Normen, der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 /101/ sowie den Technischen Anschlussbedingungen der Netze BW GmbH. Die Ergebnisse der erforderlichen Prüfungen sind zu dokumentieren.

Anlage des Anschlussnehmers Gesamtheit aller elektrischen Betriebsmittel hinter der Übergabestelle mit Ausnahme der Messeinrichtung.

Konformitätserklärung Bestätigung und Nachweis, dass die gesamte Erzeugungsanlage (> 1 MVA) in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Netzanschlussregeln und mit den Festlegungen im Anlagenzertifikat errichtet und in Betrieb gesetzt wurde

Kurzschlussleistung Sk“ Für die Berechnung der Kurzschlussfestigkeit gemäß DIN EN 60909-0 (VDE 0102) /18/ maßgebende Anfangs-Kurzschlusswechselstromleistung.

𝑆𝑘" = √3 ∗ 𝑈𝑛 ∗ 𝐼𝑘

"

Kurzschlussstrom Ik“ Anfangs-Kurzschlusswechselstrom gemäß DIN EN 60909-0 (VDE 0102) /18/.

Leistungsfaktor Verhältnis des Betrages der Wirkleistung P zur Scheinleistung S:

𝜆 =|𝑃|

𝑆

Dabei bezieht sich genauso wie P und S auf die Effektivwerte jeweils der gesamten Wechselgröße, also auf die Summe ihrer Grundschwingung und aller Oberschwingungen.

Leistung, Blindleistung Q Das Produkt aus Scheinleistung und Sinus des Phasenverschiebungswin-kels φ zwischen den Grundschwingungen der Leiter-Sternpunkt-Spannung U und des Stromes I.

Leistung, Wirkleistung P Das Produkt aus der Spannung U und der Stromstärke I (phasengleich) (P = UI). Für periodische Spannungen und Ströme ist über eine Periode mit der Periodendauer zu mitteln.

Leistung, Scheinleistung S Produkt des Effektivwert der elektrischen Spannung U mal dem Effektiv-wert des elektrischen Strom I (S = UI; DKE-IEV 131-11-41) /39/.

Leistung, vereinbarte Anschluss-wirkleistung PAV

Zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer vereinbarte Wirkleistung der Anlage des Anschlussnehmers.

Leistung, vereinbarte Anschluss-wirkleistung PAV, B für Bezug

Zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer vereinbarte Wirkleistung der Anlage des Anschlussnehmers für den Bezug

Leistung, vereinbarte Anschluss-wirkleistung PAV, E für Einspeisung

Zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer vereinbarte Wirkleistung der Erzeugungsanlage

Leistung, maximale Wirkleistung PEmax

Höchste Wirkleistung einer Erzeugungseinheit, die sich als höchstmögli-cher Mittelwert während eines Zeitraumes von 10 Minuten ergibt

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TAB Mittelspannung 2008

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Leistung, installierte Wirkleistung Pinst

Summe der Nennleistungen aller Erzeugungseinheiten innerhalb einer Erzeugungsanlage

Leistung, vereinbarte Anschluss-scheinleistung SAV

Scheinleistung der Kundenanlage, die sich aus dem Quotienten aus der vereinbarten Anschlusswirkleistung PAV und dem niedrigsten zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer vereinbarten Verschiebungsfaktor cos ergibt

Leistung, maximale Scheinleistung einer Erzeugungsanlage SAmax

Höchste Scheinleistung einer Erzeugungsanlage während eines Zeitrau-mes von 10 Minuten

Messeinrichtung Alle zur Erfassung und Übertragung von Messwerten notwendigen techni-schen Komponenten an der Messstelle, wie Zähler, Zusatzeinrichtungen, Messwandler, Kommunikationseinrichtungen sowie Tarif- und Steuergerä-te.

Messstelle Gesamtheit aller zusammenarbeitenden Messeinrichtungen einschließ-lich der erforderlichen Anschlüsse und datentechnischen Verbindungen untereinander.

Messstellenbetrieb Nach § 3, Nr. 26b, EnWG /94/ der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen.

Messstellenbetreiber Nach § 3, Nr. 26a EnWG /94/ ein Netzbetreiber oder ein Dritter, der die Aufga-be des Messstellenbetriebs wahr nimmt.

Grundzuständige Messstellenbetreiber oder ein Dritter, der die Aufgabe des Messstellenbetriebs durch Vertrag nach § 9 MsbG /95/ wahrnimmt.

Messwert Zählerstand, Energiemenge oder mittlere Leistung, die mittels einer durch eine Konformitätserklärung bescheinigte Messeinrichtung erzeugt wurde. Diese können als Primär- und Sekundärmesswert vorliegen und werden immer mit Zusatzdaten übertragen.

Mittelspannungsnetz Im Sinne dieser Richtlinie ein Elektriziätsversorgungsnetz mit einer Nennspannung > 1 kV bis < 60 kV.

Nennspannung Un Spannung, durch die ein Netz oder eine Anlage bezeichnet oder identifi-

ziert wird.

Netzanschlusspunkt Netzpunkt, an dem die Anlage des Anschlussnehmers an das Netz zur allgemeinen Versorgung angeschlossen ist

Netzrückwirkungen Wirkungen im Verteilnetz, die durch Verbrauchsgeräte mit oder ohne elektronische Steuerungen verursacht werden und unter Umständen die Versorgung anderer Stromkunden stören können. Solche Rückwirkungen können Oberschwingungen und Spannungsschwankungen sein.

Netzsicherheitsmanagement Beeinflussung der Leistungsabgabe von Erzeugungsanlagen bis zu deren kompletter Abschaltung zur Umsetzung von Maßnahmen nach § 14 EnWG /94/, § 14 EEG /96/ (Einspeisemanagement) sowie nach § 13, Abs. 2 EnWG /94/ (Systemsicherheitsmanagement)

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Oberflächenerder Erder, der in geringer Tiefe - im Allgemeinen bis etwa 1 m - verlegt ist. Er kann z. B. aus Band-, Rundmaterial oder Seil bestehen und als Strahlen-, Ring- oder Maschenerder oder als eine Kombination dieser Arten ausge-führt sein. (DIN VDE 0101-2 Kapitel 3.4.32 /8/.)

Oberschwingung (Harmonische)

Sinusförmige Schwingung, deren Frequenz ein ganzzahliges Vielfaches der Grundfrequenz (50 Hz) ist.

Potentialsteuererder Leiter, der durch Form und Anordnung mehr zur Potentialsteuerung als zum Erreichen eines bestimmten Ausbreitungswiderstands verwendet wird. (DIN VDE 0101-2 Kapitel 3.4.35 /8/.)

Randschaltgerät Trennstelle, die den Bereich bzw. den Niederspannungsbereich der Ver-fügungserlaubnis begrenzt.

Schaltanweisungsberechtigung Die Berechtigung um Schalthandlungen innerhalb eines festgelegten Netzbereiches anzuordnen. Sie wird schriftlich erteilt.

Schutzeinrichtung Einrichtung, die ein oder mehrere Schutzrelais sowie - soweit erforder-lich - Logikbausteine enthält, um eine oder mehrere vorgegebene Schutz-funktionen auszuführen.

Anmerkung: Eine Schutzeinrichtung ist Teil eines Schutzsystems.

Spannungsänderung ∆Umax Langsame Spannungsänderung: Eine Erhöhung oder Abnahme der Spannung, üblicherweise aufgrund von Änderungen der Gesamtlast in einem Netz oder in einem Teil des Netzes.

Schnelle Spannungsänderung: Eine einzelne schnelle Änderung des Ef-fektivwertes einer Spannung zwischen zwei aufeinander folgenden Span-nungswerten mit jeweils bestimmter, aber nicht festgelegter Dauer.

Bei Angabe einer relativen Spannungsänderung ∆𝑢 wird die Spannungs-änderung ∆𝑈𝑚𝑎𝑥 der verketteten Spannung auf die Betriebsspannung des Netzes 𝑈𝑏 bezogen:

∆𝑢 = ∆𝑈𝑚𝑎𝑥

𝑈𝑏

Bei der Anschlussprüfung wird anstelle der Betriebsspannung die verein-barte Versorgungsspannung Uc zugrunde gelegt.

Speicher Eine Anlage, die abhängig vom Betriebsmodus entweder elektrische Energie aus dem kundeneigenen Netz bzw. aus dem öffentlichen Netz beziehen oder einspeisen kann. Dies gilt unabhängig von der Art der tech-nischen Umsetzung.

Tiefenerder In den Erdboden getriebener, aus einem Metallstab bestehender Erder. (DIN VDE 0101-2 Kapitel 3.4.7 /8/)

Übergabestation Umspann- oder Schaltstation im Eigentum des Anschlussnehmers.

Untererregt Betriebszustand einer Erzeugungsanlage bzw. einer Erzeugungseinheit, bei dem sich die Erzeugungsanlage bzw. die Erzeugungseinheit wie eine Induktivität verhält

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Übererregt Betriebszustand einer Erzeugungsanlage bzw. einer Erzeugungseinheit, bei dem sich die Erzeugungsanlage bzw. die Erzeugungseinheit wie eine Kapazität verhält

vereinbarte Versorgungs- spannung U

c

Die vereinbarte Versorgungsspannung ist im Normalfall gleich der Nenn-spannung Un des Netzes. Falls zwischen dem Netzbetreiber und dem Kunden eine Spannung an dem Übergabepunkt vereinbart wird, die von der Nennspannung abweicht, so ist dies die vereinbarte Versorgungs-spannung Uc.

Verfügungserlaubnis VE Zur Verfügung stellen eines durch Trennstellen begrenzten Anlagenteils in einem genau definierten Schaltzustand. Die Randschaltgeräte dürfen nicht betätigt werden.

Netzverknüpfungspunkt Der Anlage des Anschlussnehmers am nächsten gelegene Stelle im Netz der allgemeinen Versorgung, an der weitere Anlagen von Anschlussneh-mern angeschlossen sind oder angeschlossen werden können.

Verschiebungsfaktor cos In dieser Richtlinie ist der Verschiebungsfaktor cos , der Cosinus des Phasenwinkels zwischen den Grundschwingungen einer Leiter-Sternpunkt-Spannung und eines Stromes.

Versorgungsunterbrechung Ein Zustand, in dem die Spannung an der Übergabestelle weniger als 1 % der vereinbarten Versorgungsspannung Uc beträgt.

Wandler Messwandler, Strom- und Span-nungswandler, Wandlerfaktor

Bei höheren Strömen und Spannungen werden Wandler verwendet; im Nie-derspannungsnetz nur Stromwandler, im Mittel- und Hochspannungsnetz Strom- und Spannungswandler. Strom- und Spannungswandler haben die Aufgabe, die Primärgrößen „Strom“ und „Spannung“ nach Betrag und Winkel auf die Sekundärgrößen abzubilden. Das Verhältnis zwischen Primärgrößen und Sekundärgrößen drückt der Wandlerfaktor aus.

Zähler Messgerät, das allein oder in Verbindung mit anderen technischen Kom-ponenten einer Messstelle für die Ermittlung und Anzeige einer oder mehrerer Messwerte eingesetzt wird. Für die Energieabrechnung ver-wendete Zähler müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Zwischenharmonische Sinusförmige Schwingung, deren Frequenz kein ganzzahliges Vielfaches der Grundfrequenz (50 Hz) ist. Zwischenharmonische können auch im Frequenzbereich zwischen 0 Hz und 50 Hz auftreten.

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3.2 Abkürzungen

AK Anschlusskonzept

AR Anwendungsregel

ASDU Application Service Data Unit („Dienstdateneinheiten“)

AWE Automatische Wiedereinschaltung

EEG Erneuerbare Energien Gesetz

ESA Erdschlussanzeiger

EZA Erzeugungsanlage

EZE Erzeugungseinheit

FGW Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien

HS Hochspannung

IEC International Electronical Commission

KSA Kurzschlussanzeiger

MS Mittelspannung

NAP Netzanschlusspunkt

NS Niederspannung

Pst Wahrnehmbarkeitseinheiten“ P (perceptibility unit) (short term)

Plt Wahrnehmbarkeitseinheiten“ P (perceptibility unit) (long term).

PV Photovoltaik-Anlage

ü Übersetzungsverhältnis

Uc Vereinbarte Versorgungsspannung

UN Nennspannung des Mittelspannungsnetzes

UNS Spannung auf der Niederspannungsseite

UW Umspannwerk

VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.

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4 Grundsätze

4.1 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen

Das Anmeldeverfahren und die Erstellung des Netzanschlusses untergliedern sich in folgende Teilabschnitte:

› Anmeldung

› Grobplanung, Prüfung, Projektierung, Netzanschlussvertrag

› Errichtung und Abnahme der kundeneigenen Station

› Herstellung des Netzanschlusses

› Inbetriebnahme

Vom Anschlussnehmer ist der Anschluss von elektrischen Anlagen an das Mittelspannungsnetz bzw. Änderun-gen am Netzanschluss oder den elektrischen Anlagen rechtzeitig, bei der Netze BW GmbH anzumelden. Dies betrifft:

› neue Anlagen (Bezugs- und/oder Erzeugungsanlagen)

› zu erweiternde Anlagen (z. B. wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte Leistung überschritten wird)

› zu ändernde Anlagen

› vorübergehend angeschlossene Anlagen, z. B. Baustromstationen

› Stilllegungen

Diese TAB gilt auch für die Inbetriebnahme bzw. Wiederinbetriebnahme, sowie nach Trennung oder Zusam-menlegung von Anlagen des Anschlussnehmers. Mit der Errichtung dürfen nur Elektrofachfirmen beauftragt werden.

Damit die Netze BW GmbH den Netzanschluss leistungsgerecht auslegen, sowie die Art der Messeinrichtun-gen festlegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, liefert der Anschlussnehmer zusammen mit der Anmeldung die erforderlichen Angaben über die anzuschließenden elektrischen Anlagen (Anmeldeformu-lar zum Netzanschluss (Strom)):

Angaben:

› zum Netzanschluss

› zum Anschlussnehmer

› zum Grundstückseigentümer

› zum Anlagenerrichter/Elektrofachbetrieb

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› zur Anlagenart (Neuanschluss, Netzanschlussänderung, Stilllegung, vorübergehend angeschlossene Anla-ge)

› zur örtlichen Lage des zu versorgenden Grundstücks (Plan im Maßstab 1:500) mit Vorschlägen zu möglichen Stationsstandorten

› zur Anmeldeleistung

› über Netzrückwirkungen (Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen)

Die Netze BW GmbH legt, unter Wahrung der berechtigten Interessen des Anschlussnehmers, die Art des Netzanschlusses fest. Die Netze BW GmbH und der Anschlussnehmer vereinbaren gemeinsam:

› den Standort der Übergabestation und die Leitungstrasse der Netze BW GmbH

› den Aufbau der Mittelspannungsschaltanlage

› die notwendigen Netzschutzeinrichtungen für die Einspeise-, Übergabe- und Abgangsschaltfelder

› eine ggf. erforderliche Fernsteuerung/Fernüberwachung und Umschaltautomatiken

› die Anordnung der Messeinrichtung, des Messfeldes und des Zählerschrankes

› die Bereitstellung einer Telekommunikations-/Datenleitung oder eines Leerrohrs zum Anschlusspunkt-Linientechnik (APL) bzw. zur Telefonanlage

› die Eigentumsgrenze und Schaltberechtigung (wird im Netzanschlussvertrag festgelegt)

› den Liefer- und Leistungsumfang des Anschlussnehmers und der Netze BW GmbH. Der Anschlussnehmer ist u. a. für sämtliche behördlichen Genehmigungen und Anzeigen zuständig.

Spätestens 6 Wochen vor Baubeginn stellt der Anschlussnehmer der Netze BW GmbH folgende Unterlagen, möglichst in elektronischer Form oder in zweifacher Papierausfertigung, zur Verfügung:

› Einem maßstäblichen Lageplan des Grundstücks mit eingezeichnetem Standort der Übergabestation, sowie der vorhandenen und geplanten Bebauung.

› Einen Übersichtsschaltplan der gesamten Mittelspannungsanlage einschließlich Transformatoren, Mess-, Schutz- und Steuereinrichtungen (wenn vorhanden, Daten der Hilfsenergiequelle); die technischen Kenn-werte sind anzugeben.

› Die Zeichnungen aller Mittelspannungs-Schaltfelder mit Anordnung der Geräte (Montagezeichnungen).

› Die Anordnung der Messeinrichtung mit den Einrichtungen zur Datenfernübertragung

› Die Grundrisse und Schnittzeichnungen, möglichst im Maßstab 1:50, der elektrischen Betriebsräume für die Mit-telspannungsschaltanlage und Transformatoren. Aus diesen Zeichnungen müssen auch die Trassenführung der Leitungen und der Zugang zur Schaltanlage ersichtlich sein.

› Den Nachweis zur Erfüllung der technischen Anforderungen der Netze BW GmbH gemäß der TAB MS.

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› Soweit von der Installation der erforderlichen Betriebsmittel das Eigentum Dritter betroffen ist, weist der Anschlussnehmer vor der Installation schriftlich deren Zustimmung nach. (siehe Kapitel 6.1.1)

› Bei, in vorhandene Gebäude integrierten, Übergabestationen ist durch den Anlagenerrichter der Nachweis, zu erbringen, dass das Gebäude der Übergabestation dem zu erwartenden Überdruck infolge eines Lichtbo-genfehlers standhalten kann.(siehe Kapitel 6.1.1)

› Die anstehende Kurzschlussleistung am Verknüpfungspunkt kann bei den zuständigen Netzkundenbetreu-ern der Netze BW GmbH nachgefragt werden.(siehe Kapitel 6.1.1)

Eine mit dem (Sicht-)Vermerk der Netze BW GmbH versehene Ausfertigung der Unterlagen erhält der An-schlussnehmer bzw. sein Beauftragter zurück. Die erteilte Freigabe gilt nur, wenn der Bau der Anlage inner-halb von 12 Monaten begonnen und die Anlage innerhalb von 18 Monaten nach erteilter Freigabe in Betrieb genommen wird. Bei späteren Ausführungsterminen ist eine erneute Freigabe einzuholen. Eintragungen der Netze BW GmbH sind bei der Ausführung vom Errichter der Anlage zu berücksichtigen. Mit den Bau- und Mon-tagearbeiten an der Anlage des Anschlussnehmers darf erst begonnen werden, wenn die von der Netze BW GmbH genehmigten Unterlagen und der unterschriebene Netzanschlussvertrag beim Anschlussnehmer bzw. seinem Beauftragten vorliegen.

Anschließend teilt die Netze BW GmbH dem Anschlussnehmer zeitnah den Inbetriebnahmetermin für den Netzanschluss mit.

4.2 Inbetriebnahme

Spätestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme des Netzanschlusses sind der Netze BW GmbH nachfolgende Unterlagen zu übergeben:

› die Errichterbescheinigung nach §5 DGUV Vorschrift 3 /101/

› die aktualisierten Projektunterlagen (mit Nachweis der Erfüllung eventueller Auflagen seitens der Netze BW GmbH)

› die Netze BW GmbH Erklärung D [Erklärung für Anschlussnehmer am Mittelspannungsnetz, die eine eigene Übergabestation betreiben]

› den Netze BW GmbH Inbetriebnahme-Auftrag

› das Erdungsprotokoll

› das Prüfprotokoll für Übergabeschutz bei Einsatz von Leistungsschalter/Leistungstrennschalter als Über-gabeschalter

› die Liste der Ansprechpartner und Schaltberechtigten

Ohne unterschriebenen Inbetriebnahmeauftrag erfolgt keine Inbetriebnahme.

Die Netze BW GmbH behält sich eine Sichtkontrolle vor. Werden bei der Inbetriebnahme Mängel festgestellt, so kann die Netze BW GmbH die Inbetriebnahme des Netzanschlusses bis zur Mängelbeseitigung aussetzen. Die

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Netze BW GmbH übernimmt mit der Inbetriebnahme keine Verantwortung oder Haftung für die Betriebssicherheit der Anlage des Anschlussnehmers.

Als Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Netzanschlusses müssen ein gefahrloser Zugang und die Ver-schließbarkeit der elektrischen Betriebsräume gegeben, sowie ein ordnungsgemäßer Fluchtweg gewährleistet sein.

Die Inbetriebnahme des Netzanschlusses erfolgt durch die Netze BW GmbH bis zur Eigentumsgrenze.

5 Netzanschluss

5.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes

Die Anlagen des Anschlussnehmers sind an einem geeigneten Punkt im Netz anzuschließen. Anhand der unter Kapitel 4.1 aufgeführten Unterlagen ermittelt die Netze BW GmbH den geeigneten Netzanschlusspunkt. Ent-scheidend für eine Netzanschlussbeurteilung ist das Verhalten der Anlage des Anschlussnehmers am Netzan-schlusspunkt sowie im Netz der allgemeinen Versorgung. Rückwirkungen auf das Netz des Netzbetreibers und die Anlagen anderer Anschlussnehmer sind dauerhaft auf ein zulässiges Maß zu begrenzen.

5.2 Bemessung der Netzbetriebsmittel

Der Betrieb der Anlagen des Anschlussnehmers verursacht eine höhere Belastung von Leitungen, Transfor-matoren und anderen Betriebsmitteln des Netzes. Daher ist eine Überprüfung der Belastungsfähigkeit der Netzbetriebsmittel im Hinblick auf die angeschlossenen Anlagen des Anschlussnehmers nach den einschlägi-gen Bemessungsvorschriften durch die Netze BW GmbH erforderlich.

5.3 Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt

Entsprechend DIN EN 50160 /11/ muss die Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt als 10-Minuten-Mittelwert des Spannungs-Effektivwertes jedes Wochenintervalls zu 95 % innerhalb der Toleranz von Uc 10 % liegen. Die Betriebsfrequenz schwankt in der Regel um wenige mHz. In der DIN EN 50160 /11/ sind weitere Merkmale der Spannung und der Frequenz angegeben.

5.4 Netzrückwirkungen

5.4.1 Allgemeines

Die elektrischen Einrichtungen des Anschlussnehmers sind so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass Rückwirkungen im Netz der Netze BW GmbH und die Anlagen anderer Anschlussnehmer dauerhaft auf ein zulässiges Maß begrenzt werden. Treten trotzdem störende Rückwirkungen auf das Netz der Netze BW GmbH auf, so hat der Anschlussnehmer/Anschlussnutzer in seiner Anlage entsprechende Maßnahmen zu treffen, die mit der Netze BW GmbH abzustimmen sind. Die Netze BW GmbH ist berechtigt, die Anlage des Anschluss-

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nehmers bis zur Behebung der Mängel vom Netz zu trennen. Bei Erfordernis behält sich die Netze BW GmbH Messungen, zu Netzrückwirkungen in der Anlage des Anschlussnehmers vor.

Für den Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen des Anschlussnehmers mit dem Netz der Netze BW GmbH gilt die BDEW MSR 2008 /74/.

Die nachstehend aufgeführten Netzrückwirkungs-Grenzwerte sind aus den Richtwerten der Richtlinie „Techni-sche Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen“ /68/ abgeleitet.

5.4.2 Schnelle Spannungsänderungen

Starke oder häufig wiederkehrende Laständerungen, z. B. hervorgerufen durch das Einschalten großer Moto-ren, durch Schweißanlagen oder Lichtbogenöfen, führen zu Spannungsänderungen, deren Störeinwirkung abhängig ist von ihrer Häufigkeit und Amplitude. Einzelne schnelle Spannungsänderungen dürfen am Ver-knüpfungspunkt der Anlage des Anschlussnehmers mit dem öffentlichen Netz folgenden Wert nicht über-schreiten:

∆𝑢𝑚𝑎𝑥 ≤ 2 % (bezogen auf Uc)

Dieser Grenzwert darf nicht häufiger als einmal in 3 Minuten auftreten.

Gegenmaßnahmen sind z. B. die Verwendung von Motoren mit höherer Anlaufreaktanz, Änderungen der Takt-folge, Verwendung von Sanftanlaufeinrichtungen und gegenseitige Verriegelungen zwischen mehreren Gerä-ten oder deren gestaffelte Anläufe, dynamische Blindstromkompensationsanlagen oder der Anschluss an Netzpunkte mit höherer Kurzschlussleistung.

5.4.3 Flicker

Mit Flicker wird ein Phänomen bezeichnet, das durch Spannungsschwankungen gekennzeichnet ist, deren Frequenz und Amplitude eine derartige Höhe besitzen, dass die von dieser Spannung gespeisten Lampen stö-rende Helligkeitsschwankungen aufweisen.

Die zulässigen Flickerstärken, die eine Anlage des Anschlussnehmers im Mittelspannungsnetz maximal be-wirken darf, betragen für die

› Langzeit-Flickerstärke: Plt i = 0,5

› Kurzzeit-Flickerstärke: Pst i = 0,8

5.4.4 Oberschwingungen und Zwischenharmonische

Oberschwingungserzeuger sind vor allem Betriebsmittel der Leistungselektronik (Stromrichter, Netzteile für elektronische Geräte, Beleuchtungssteller) sowie Entladungslampen. Diese Geräte prägen dem Netz Ober-schwingungsströme ein, die an den vorgeschalteten Netzimpedanzen Oberschwingungsspannungen hervorru-fen. Diese Oberschwingungsspannungen sind an den Anschlusspunkten aller am Netz betriebenen Geräte vorhanden und dürfen bestimmte Werte nicht überschreiten.

Um störende Rückwirkungen durch die Summenwirkung der Oberschwingungseinspeisungen in den öffentli-chen Netzen zu vermeiden, werden von der Netze BW GmbH – abhängig vom Leistungsbezug der Anlage des

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Anschlussnehmers – Obergrenzen für die Einspeisung von Oberschwingungsströmen vorgegeben, die sich an den Richtwerten der Richtlinie „Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen“ /68/ orientieren.

Für die wichtigsten stromrichtertypischen Ordnungszahlen gelten folgende auf den Strom IA bezogenen Oberschwingungsströme I, die von der gesamten Anlage des Anschlussnehmers maximal in das Mittelspan-nungsnetz der Netze BW GmbH eingespeist werden dürfen:

𝐼𝐼A

≤𝑝v

1000∙ √

𝑆kV

𝑆A

IA Strom der gesamten Anlage des Anschlussnehmers (IA = SA / (√3 · Uc) SkV Kurzschlussleistung am Netzanschlusspunkt SA Anschlussleistung der Anlage des Anschlussnehmers p Proportionalitätsfaktor für ausgewählte Oberschwingungen

3 5 7 11 13 17 19 > 19

p 6 15 10 5 4 2 1,5 1

Tabelle: Proportionalitätsfaktor p in Abhängigkeit der Harmonischen Die in das Netz eingespeisten Oberschwingungsströme lassen sich z. B. durch höherpulsige Stromrichter-schaltungen, zeitliche Verriegelung verschiedener Oberschwingungserzeuger gegeneinander und/oder durch Filter herabsetzen. Derartige Maßnahmen, insbesondere der Einbau von Filterkreisen, müssen in Absprache mit der Netze BW GmbH erfolgen.

Besonders beachtet werden müssen Zwischenkreis- und Direktumrichter, da diese nicht nur Harmonische, sondern auch Zwischenharmonische erzeugen. Fallen diese Frequenzen mit der Steuerfrequenz der von der Netze BW GmbH verwendeten Tonfrequenz-Rundsteuerung zusammen, sind die in Kapitel 5.4.7 aufgeführten Grenzwerte zu beachten.

5.4.5 Spannungsunsymmetrien

Spannungsunsymmetrien werden durch Einphasenlasten oder unsymmetrische Dreiphasenlasten hervorgeru-fen. Solche unsymmetrischen Lasten sind z. B. Induktionsöfen, Lichtbogenöfen oder Schweißmaschinen.

Als Gegenmaßnahme kommt neben einer symmetrischen Verteilung der Einphasenlasten auf die drei Außen-leiter des Drehstromnetzes der Einbau von Symmetrierungseinrichtungen in Frage.

Die Anlage des Anschlussnehmers darf einen resultierenden Unsymmetriegrad von

kU,i = 0,7 %

nicht übersteigen, wobei zeitlich über 10 Minuten zu mitteln ist.

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5.4.6 Kommutierungseinbrüche

Die relative Tiefe von Kommutierungseinbrüchen dkom durch netzgeführte Umrichter darf am Verknüpfungs-punkt im ungünstigsten Betriebszustand den Wert von

𝑑𝑘𝑜𝑚 = 5 %

nicht überschreiten (𝑑𝑘𝑜𝑚 =∆𝑈𝑘𝑜𝑚

�̂�𝑐, Ûc = Scheitelwert der vereinbarten Versorgungsspannung Uc).

5.4.7 Tonfrequenz-Rundsteuerung

Betreibt die Netze BW GmbH eine Rundsteueranlage, so kann die Netze BW GmbH Maßnahmen zur Vermei-dung einer unzulässigen Beeinträchtigung der Rundsteuerung durch Betriebsmittel der Anlage des An-schlussnehmers verlangen.

Filterkreise können einen übermäßig hohen Anteil der Tonfrequenzenergie von Rundsteueranlagen absaugen. Darauf ist bei der Auslegung und Abstimmung der Filterkreise Rücksicht zu nehmen /70/.

Der Betrieb der Anlage des Anschlussnehmers darf zu einer Reduzierung des Tonfrequenz-Pegels Uf im Mit-telspannungsnetz von maximal 2 % Uf führen. Die Anlage des Anschlussnehmers darf zudem nicht mehr als 0,1 % Uc bei der verwendeten Tonfrequenz und nicht mehr als 0,3 % Uc bei Frequenzen einspeisen, die einen Abstand von 100 Hz zur verwendeten Tonfrequenz haben.

Verwendet der Anschlussnehmer elektrische Betriebsmittel, deren Funktion durch Rundsteuersendungen beeinträchtigt werden kann, so hat er selbst dafür zu sorgen, dass durch den Einbau geeigneter technischer Mittel oder durch Wahl entsprechender Geräte eine Beeinträchtigung vermieden wird /70/.

Tonfrequenzen der Netze BW GmbH:

ehemaliges BW-Gebiet 183,33 Hertz

ehemaliges EVS-Gebiet 175,00 Hertz bzw. 283,33 Hertz

ehemaliges TWS-Gebiet 410,00 Hertz

Beim zuständigen Netzkundenbetreuer erfragen Sie bitte:

› Das Versorgungsgebiet, in dem die jeweilige Tonfrequenz noch eingesetzt wird.

› Bei Planung und Bau von Kompensationsanlagen, den Stand der Umrüstung von Tonfrequenz auf Funkrundsteuerung. Die Umrüstung läuft seit dem Jahr 2000.

5.4.8 Trägerfrequente Nutzung des Kundennetzes

Betreibt der Anschlussnehmer/Anschlussnutzer eine Anlage mit trägerfrequenter Nutzung seines Netzes, so ist durch geeignete Einrichtungen (z. B. Trägerfrequenzsperre) sicherzustellen, dass störende Beeinflussun-gen anderer Anlagen des Anschlussnehmers sowie der Anlagen der Netze BW GmbH vermieden werden.

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Das Netz der Netze BW GmbH darf vom Anschlussnehmer/Anschlussnutzer nur mit Genehmigung der Netze BW GmbH zur trägerfrequenten Übertragung von Signalen mitbenutzt werden.

5.4.9 Vorkehrungen gegen Spannungsabsenkungen und Versorgungsunterbrechungen

Sind Verbrauchseinrichtungen des Anschlussnehmer/Anschlussnutzer gegen kurzzeitige Spannungsabsen-kungen oder Versorgungsunterbrechungen empfindlich, sind vom Anschlussnehmer/Anschlussnutzer geeig-nete Vorkehrungen zu treffen.

Der Einsatz von Anlagen zur Ersatzstromerzeugung (Notstromaggregate) ist mit der Netze BW GmbH abzu-stimmen. Einzelheiten für den Anschluss und den Betrieb sind in der VDN-Richtlinie „Notstromaggregate“ /69/ enthalten.

Bei inselnetzfähigen Erzeugungsanlagen, die über ein Netzsicherheitsmanagement verfügen, ist der Errich-ter/Betreiber dafür verantwortlich, während des Inselbetriebs die Signale des Netzsicherheitsmanagements zu verriegeln.

6 Übergabestation

6.1 Baulicher Teil

6.1.1 Allgemeines

Zur Einführung der Anschlussleitungen in die Anlage des Anschlussnehmers und, soweit erforderlich, zur Installation weiterer Betriebsmittel der Übergabestation stellt der Anschlussnehmer der Netze BW GmbH auf seinem Grundstück geeignete Flächen und/oder Räume, auf Verlangen im Rahmen einer Grunddienstbarkeit, unentgeltlich zur Verfügung. Soweit von der Installation der erforderlichen Betriebsmittel das Eigentum Dritter betroffen ist, weist der Anschlussnehmer vor der Installation schriftlich deren Zustimmung nach.

Die Auslegung des baulichen Teils der Übergabestation, unter Berücksichtigung eventueller Erweiterungen, veranlasst der Anschlussnehmer im Einvernehmen mit der Netze BW GmbH.

Die Schaltanlagen- und Transformatorräume sind als "abgeschlossene elektrische Betriebsstätten" entspre-chend DIN VDE 0101 /8/ zu planen, zu errichten und entsprechend DIN VDE 0105–100 /9/ zu betreiben. Weitere Hinweise können dem FNN-Hinweis „Netzstationen; Empfehlungen für Projektierung, Bau, Umrüstung und Betrieb“ 64/ entnommen werden.

Fabrikfertige Stationen sind gemäß DIN EN 62271-202 (VDE 0671-202) /26/ zu errichten, Werte nach IAC AB 16 kA/1 s im 20- und 30-kV-Netz und IAC AB 20 kA/1 s im 10-kV-Netz; Gehäuseklasse entsprechend der größ-ten Bemessungsleistung der Station. Mast- und Turmstationen werden im Netzgebiet der Netze BW GmbH nicht als Übergabestation zugelassen.

Übergabestationen, die in ein vorhandenes Gebäude integriert werden, sollten ebenerdig an Außenwänden erstellt werden. Zudem muss das Gebäude der Übergabestation dem zu erwartenden Überdruck infolge eines

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Lichtbogenfehlers standhalten können. Durch den Anlagenerrichter ist ein diesbezüglicher Nachweis zu er-bringen.

Die Anordnung einer Station unter Rückstauniveau ist zu vermeiden.

Im Übrigen sind die Vorgaben der „Verordnung über elektrische Betriebsräume“, Baden-Württemberg –EltVO- /81/ zu berücksichtigen.

Garagenverordnung (GaVO) /93/

Bei geschlossenen Mittel- und Großgaragen (> 100 m²) ist die Übergabestation außerhalb der, als baurecht-lich, nach Garagenverordnung (GaVO) /93/, ausgewiesenen Garagenflächen zu errichten. Anlagenteile > 1 kV und Leitungen > 1 kV sind grundsätzlich immer außerhalb dieser ausgewiesenen Fläche zu errichten bzw. zu verlegen.

Befinden sich in Mittel- und Großgaragen Mittelspannungskabel (U > 1 kV), so müssen durch den Anschluss-nehmer/Eigentümer nachträglich - gemäß GaVO /93/ - zusätzliche Maßnahmen zur baulichen, dauerhaften und feuerbeständigen Abtrennung der Leitungen getroffen werden.

Dies kann z. B. durch eine spezielle Einhausung der Mittelspannungskabel realisiert werden.

Für gewöhnlich ist der jeweilige Anschlussnehmer/Eigentümer für die Errichtung, den Betrieb sowie für die Instandhaltung und Wartung der Abtrennung bzw. der Einhausung verantwortlich.

6.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung

Die folgenden Ausführungen gelten für alle Stationsbautypen, soweit diese auf die gewählte Stationsart an-wendbar sind. Zusätzliche Hinweise können dem FNN-Hinweis „Netzstationen; Empfehlungen für Projektie-rung, Bau, Umrüstung und Betrieb“ /64/ entnommen werden.

Es sind korrosionsbeständige bzw. korrosionsgeschützte Bauteile zu verwenden.

Zugang und Türen

Türen müssen nach außen aufschlagen und sind, sofern sie sich nicht innerhalb eines Gebäudes befinden, mit einem Türfeststeller auszurüsten. Türen müssen so beschaffen sein, dass sie von außen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden können (z. B. feststehender Knauf), Personen die Anlage aber ohne Benutzung ei-nes Schlüssels verlassen können (Antipanikfunktion).

An den Türen der Mittelspannungsanlagen- und Transformatorräume sind Warnschilder D-W008 (Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung) mit Zusatzschildern D-S002 ("Hochspannung, Lebensgefahr") nach DIN 4844-2 /45/ anzubringen. Der Zugang zum Niederspannungsraum ist mit dem Warnschild D-W008 zu kennzeichnen.

Das Schließsystem der Zugangstüren ist mit der Netze BW GmbH abzustimmen. Sämtliche Türen im Verlauf des Stationszuganges sind mit Schlössern für zwei Schließzylinder auszurüsten. Die Netze BW GmbH stellt für jedes Schloss einen Schließzylinder mit ihrer Schließung zur Verfügung. Für den Fall, dass der Einbau solcher Schlösser nicht möglich ist, muss mit der Netze BW GmbH eine gleichwertige Lösung vereinbart werden. Der Zugang muss jederzeit, auch bei Unterbrechung der Stromversorgung, möglich sein, z. B. bei elektrisch betä-tigten Toren über eine mechanische Notbetätigung oder Schlupftür.

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Gefahrloser Zugang

Der Zugang zur Anlage muss so gestaltet sein, dass eine einzelne Person diesen Zugang begehen kann, ohne dass für sie die Gefahr besteht, zu stolpern, abzustürzen oder herunterzufallen. Insbesondere stellt der Zu-gang über eine Außentreppe in einen unterirdischen Schacht wegen Vereisungsgefahr im Winter keinen ge-fahrlosen Zugang dar. Es sei denn, der Grundstückseigentümer erfüllt jederzeit seine Verkehrssicherungs-pflicht (Räum- und Streupflicht). Des Weiteren sind Zugänge über eine Grube, einen Graben oder ein Zugangs-gitter, das hochgehoben werden muss, nicht zulässig.

Fenster

Die Räume der Übergabestation sind aus Sicherheitsgründen fensterlos auszuführen.

Klimabeanspruchung, Belüftung und Druckentlastung

Eine ausreichende Be- und Entlüftung sowie eine notwendige Druckentlastung müssen vorgesehen werden. Die in DIN VDE 0101 /8/ angegebenen Werte für die Klimabeanspruchung (Innenraumklima) sind einzuhalten. Wenn nichts anderes vereinbart wird, sind folgende Klimaklassen einzuhalten:

Die tiefste Umgebungstemperatur beträgt – 5 °C (Klasse „Minus 5 Innenraum“).

Der Mittelwert der relativen Luftfeuchte überschreitet in einem Zeitraum von 24 h nicht den Wert 70 % (Klasse „Luftfeuchte 70 %“).

Die Bildung von Schwitzwasser wird durch geeignete Maßnahmen (z. B. Heizung und Lüftung) vermieden.

Die Belüftung der Transformatorräume ist für die zu erwartende Verlustwärme der Summe der Transformatoren auszulegen. Die Zu- und Abluftöffnungen sind unmittelbar ins Freie zu führen. An allen Be- und Entlüftungen ist der Schutz gegen das Eindringen von Regenwasser, Fremdkörpern und die Stochersicherheit entsprechend des Schutzgrades von mindestens IP 23-DH nach DIN EN 60529 /16/ sowie der Kleintierschutz zu gewährleisten.

Die Druckentlastungsöffnungen werden so gestaltet, dass bei einem Störlichtbogen in der Schaltanlage keine über die Bemessung des Baukörpers hinausgehende Druckbeanspruchung auftritt. Der Passantenschutz ist zu gewährleisten.

Fußböden

Wenn Mittelspannungs-Schaltanlagen auf Zwischenböden gestellt werden, ist die Tragkonstruktion des Zwi-schenbodens einschließlich der Stützen mit dem Baukörper dauerhaft und stabil zu verbinden. Eine Zwischen-bodenhöhe von min. 800 mm darf nicht unterschritten werden um die Mindestbiegeradien der Kabel einzuhal-ten.

Die Zwischenbodenplatten müssen mindestens der Baustoffklasse B2 nach DIN 4102 (schwer entflammbare Baustoffe) /42/ entsprechen. Sie müssen bei Druckbeanspruchung infolge von Störlichtbögen liegen bleiben (verschraubt) und dürfen den Bedienenden nicht gefährden. In Mittelspannungs-Schaltanlagenräumen ist die Verwendung von Gitterrosten nicht zulässig. Die Konstruktion von Bodenplatten und Schaltanlage muss so ausgeführt sein, dass das Entfernen der Abdeckungen der Schaltanlage ohne entfernen der Bodenplatten möglich ist.

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Schallschutzmaßnahmen und Auffangwannen

Bei der Bauplanung sind die Schallemissionen der Transformatoren (Luft- und Körperschall) zu berücksichti-gen. Die Grenzwerte nach TA Lärm /91/ sind einzuhalten.

Bei flüssigkeitsgefüllten Transformatoren muss die im Fehlerfall austretende Isolierflüssigkeit aufgefangen werden. Die Auffangwannen werden nach DIN VDE 0101 /8/ und nach dem Wasserhaushaltsgesetz /79/ bzw. den zugehörigen VAwS Anlagenverordnungen /88/ der jeweiligen Bundesländer ausgeführt.

Trassenführung der Netzanschlusskabel

Der Bereich der Kabeltrassen darf nicht überbaut werden, und es dürfen keine tiefwurzelnden Pflanzen vorhanden sein /83/. Zur Störungsbeseitigung müssen die Kabel jederzeit zugänglich sein.

Zur Einführung der Netzanschlusskabel in das Gebäude sind bauseitig Wanddurchlässe in ausreichender Zahl nach Angabe der Netze BW GmbH vorzusehen. Gegebenenfalls sind spezielle Konstruktionen der Kabeleinfüh-rungen einzusetzen. Ebenso ist die Ausführung von Kabelkanälen, -schutzrohren, -pritschen und -kellern, die Netzanschlusskabel aufnehmen sollen, mit der Netze BW GmbH abzustimmen, wobei u. a. auf die Biegeradien der Kabel zu achten ist. Es ist die kürzeste Kabelverbindung von der Einführung bis zur Mittelspannungs-Schaltanlage zu realisieren.

Die Kundenkabel und andere Leitungen sind in der Übergabestation kreuzungsfrei zu den Netzanschlusska-beln der Netze BW GmbH zu verlegen.

Rohre und Leitungen, die nicht für den Betrieb der Übergabestation benötigt werden, dürfen nicht durch die Übergabestation hindurchgeführt werden.

Beleuchtung, Steckdosen

Vom Errichter sind Schutzkontakt-Steckdosen mit 230 V, 50 Hz und 16 A zum Anschluss ortsveränderlicher Verbraucher zu installieren.

In begehbaren Stationsräumen einer Übergabestation sind Beleuchtung und Steckdosen mit getrennten Stromkreisen erforderlich. Die Beleuchtung ist so anzubringen, dass die Lampen gefahrlos ausgewechselt werden können und eine ausreichende Lichtstärke vorhanden ist.

Fundamenterder

In Gebäuden, in denen Mittelspannungs-Schaltanlagen errichtet werden, sind Fundamenterder vorzusehen, wobei eine Anschlussfahne in der Übergabestation herausgeführt sein muss (siehe DIN 18014 /43/). Weiteres zum Thema Erdungsanlage ist in Kapitel 6.4 aufgeführt.

Durchführung

Gibt die Netze BW GmbH eine fernwirktechnische Anbindung in einer Station vor, muss diese über eine Durch-führung zur Montage einer Außenantenne oder Parabolantenne für den Satellitenempfang verfügen. Die Durchführung muss fachmännisch realisiert werden (z. B. mittels flexiblem Leerrohr). Sie muss einen Min-

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destdurchmesser von 20 mm haben. Von der Durchführung bis zum Installationsort des Protokollumsetzers ist ein Installationsrohr mit Dn 20 zu verlegen.

Empfangsmodul

Der Anschlussnehmer muss gewährleisten, dass gegebenenfalls ein Empfangsmodul (z. B. Satellitenschüssel, Stabantenne, …) außen an das Stationsgebäude montiert werden kann.

6.1.3 Elektrische und magnetische Felder

Die Anforderungen des Umweltschutzes und des Schutzes der Bevölkerung vor unzulässigen elektrischen und magnetischen Feldern durch den Betrieb elektrischer Niederfrequenzanlagen mit einer Nennspannung ab 1000 Volt sind in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV / Stand 21.08.2013) /89/ geregelt. Für die Einhaltung der dort beschriebenen Festlegungen ist der Betreiber verantwortlich. So muss u. a. der Betreiber die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Anlage der zuständigen Behörde rechtzeitig vor Inbetriebnahme anzeigen, bzw. die Unterlagen vorhalten.

Mit in Kraft treten der novellierten Verordnung zum 22.08.2013 obliegt dem Betreiber u. a. zusätzlich die Pflicht zur Minimierung elektrischer und magnetischer Felder nach dem Stand der Technik. Ergänzend hierzu ist die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder“-26. BImSchV (26. BImSchVVwV) /89/ vom 26.02.2016 (Veröffentlicht im Bundesanzeiger am 03.03.2016) einzuhal-ten. Diesbezüglich von der Netze BW GmbH durchgeführte Minimierungsmaßnahmen dürfen hinsichtlich ihrer Wirkung durch Maßnahmen Dritter (z. B. Anschlussnehmer, Betreiber von Fremdnetzen, etc.) nicht ver-schlechtert werden.

Die bestimmungsgemäße Konformität mit den Grenzwerten sowie die Maßnahmen bzgl. Minimierung müssen durch anerkannte Verfahren (Rechnung oder Messung) nachgewiesen und dargelegt werden. Mögliche Mini-mierungsmaßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog der 26. BImSchVVwV /89/ müssen realisiert werden. Nicht umgesetzte Maßnahmen müssen begründet und dokumentiert werden.

Hinsichtlich der Umsetzung der Verordnung sind die jeweils aktuellen länderspezifischen Durchführungshin-weise (Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder) zu berücksichtigen (ver-abschiedet durch die Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) am 17. - 18. September 2014, zur Umsetzung empfohlen durch die Amtschefkonferenz am 23.10.2014). Diese Durchführungshinweise stellen die länderspezifische Vollzugsvorschrift dar und sind für die Netze BW GmbH und die im Versorgungsgebiet der Netze BW GmbH angeschlossenen Netzbetreiber (gemäß § 3 Nr. 27 EnWG) /94/ verbindlich.

Anforderungen bzgl. zulässiger Expositionen im beruflichen Umfeld regelt die Deutsche Gesetzliche Unfallver-sicherung mit den Vorschriften DGUV Vorschrift 15 /102/, und DGUV Regel 103-013 /103/.

Seit 26.06.2013 ist die Richtlinie „Workers Directive 2013/35/EU /104/ des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefähr-dung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder)“ verabschiedet.

Der Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder ist in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz und die am 19.11.2016 in Kraft getretene Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Fel-dern - EMFV)/105/ gesetzlich geregelt.

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Mit der EMFV wurde in Deutschland die Arbeitsschutz-Richtlinie 2013/35/EU /104/ in nationales Recht umge-setzt. Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2016, Teil 1, Nr. 54 am 18.11.2016 veröffentlicht worden.

6.2 Elektrischer Teil

6.2.1 Allgemeines

Im Netzgebiet der Netze BW GmbH werden 10-, 20- und 30-kV-Netze betrieben. Die jeweilige Spannungsebe-ne, der Bemessungskurzzeitstrom und die Art der Sternpunktbehandlung sind bei den Netzkundenbetreuern im jeweiligen Netzgebiet zu erfahren.

Unabhängig von den am Netzanschlusspunkt tatsächlich vorhandenen Werten sind die Betriebsmittel mindes-tens für nachfolgende Kenngrößen zu dimensionieren:

Anschluss im 10-kV-Netz

Nennspannung Un = 10 kV

Nennfrequenz fn = 50 Hz

Isolationsspannung Um = 12 kV

Bemessungs-Stehblitzstoßspannung

Leiter/Erde bzw. Leiter/Leiter

Trennstrecke

Up = 75 kV

Up = 85 kV

Bemessungsstrom Ir = 630 A

Bemessungskurzzeitstrom/-

Kurzschlussdauer

Ik = 20 kA /

tk = 1 s

Bemessungs-Stoßstrom Ip = 50 kA

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Anschluss im 20-kV-Netz

Nennspannung Un = 20 kV

Nennfrequenz fn = 50 Hz

Isolationsspannung Um = 24 kV

Bemessungs-Stehblitzstoßspannung

Leiter/Erde bzw. Leiter/Leiter

Trennstrecke

Up = 125 kV

Up = 145 kV

Bemessungsstrom Ir = 630 A

Bemessungskurzzeitstrom/-

Kurzschlussdauer

Ik = 16 kA /

tk = 1 s

Bemessungsstoßstrom Ip = 40 kA

Anschluss im 30-kV-Netz

Nennspannung Un = 30 kV

Nennfrequenz fn = 50 Hz

Isolationsspannung Um = 36 kV

Bemessungs-Stehblitzstoßspannung

Leiter/Erde bzw. Leiter/Leiter

Trennstrecke

Up = 170 kV

Up = 195 kV

Bemessungsstrom Ir = 630 A

Bemessungskurzzeitstrom/-

Kurzschlussdauer

Ith = 16 kA /

tk = 1 s

Bemessungsstoßstrom Ip = 40 kA

Ferner werden dem Anschlussnehmer/Anschlussnutzer nach Anfrage zur Dimensionierung der anschluss-nehmereigenen Schutzeinrichtungen und für Netzrückwirkungsbetrachtungen folgende Daten zur Verfügung gestellt:

› Anfangskurzschlusswechselstrom aus dem Netz der Netze BW GmbH am Netzanschlusspunkt.

› Fehlerklärungszeit des Hauptschutzes aus dem Netz der Netze BW GmbH am Netzanschlusspunkt.

› Die anstehende Kurzschlussleistung am Verknüpfungspunkt.

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Übersichtsschaltpläne von Übergabestationen im Netzgebiet der Netze BW GmbH sind in Anhang B darge-stellt.

6.2.2 Isolation

Übergabestationen sind entsprechend den höheren Werten der Tabelle 1 nach DIN VDE 0101 /8/ zu isolieren.

6.2.3 Kurzschlussfestigkeit

Alle mittelspannungsseitigen Betriebsmittel müssen so ausgelegt, konstruiert und errichtet werden, dass sie den mechanischen und thermischen Beanspruchungen eines Kurzschlussstromes sicher standhalten können. Vom Anschlussnehmer ist der Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für die gesamte Übergabestation zu erbrin-gen.

Nachfolgende IAC Klassifikationen für mittelspannungsseitige Betriebsmittel sind im Netz der Netze BW GmbH einzuhalten:

› IAC AB 16 kA/1 s im 20-kV-Netz und 30-kV-Netz und

› IAC AB 20 kA/1 s im 10-kV-Netz.

Wird durch den Betrieb der Anlage des Anschlussnehmers der Kurzschlussstrom im Mittelspannungsnetz über dessen Bemessungswert hinaus erhöht, so sind zwischen der Netze BW GmbH und Anschlussnehmer geeignete Maßnahmen, wie die Begrenzung des Kurzschlussstromes aus der Anlage des Anschlussnehmers (z. B. durch den Einsatz von IS-Begrenzern), zu vereinbaren.

6.2.4 Schutz gegen Störlichtbögen

Die Schaltanlagen müssen so errichtet werden, dass Personen gegen die Auswirkungen von Störlichtbögen geschützt sind. Hierbei müssen die Forderungen der DIN VDE 0101 /8/ sowie der DIN EN 62271-200 /25/ erfüllt werden.

Als Parameter sind die Klassifizierungen IAC A FL 16/20 kA/1 s (allg. bei Wandaufstellung) und IAC A FRL 16/20 kA/1 s (bei freier Aufstellung im Raum) im 10-, 20- und 30-kV-Netz Stand der Technik.

6.2.5 Überspannungsableiter

Art und Umfang der netzseitigen Überspannungsschutzeinrichtungen werden durch die Netze BW GmbH fest-gelegt. Kommen Überspannungsableiter zum Einsatz, ist dies bei der Dimensionierung der Schaltanlage zu berücksichtigen (beispielsweise Kabelanschlussraumtiefe).

6.2.6 Schaltanlagen

6.2.6.1 Schaltung und Aufbau

Schaltung und Aufbau der Übergabestation richten sich nach dem Leistungsbedarf und den Betriebserforder-nissen des Anschlussnehmers sowie den Netzverhältnissen der Netze BW GmbH am Netzanschlusspunkt und sind zwischen dem Anschlussnehmer und der Netze BW GmbH abzustimmen. Es sind die im Anhang B aufge-führten Übersichtsschaltpläne für die Netze BW GmbH verbindlich.

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Die Mittelspannungsschaltanlage des Anschlussnehmers hat der geltenden Bestimmung DIN EN 62271-200 (DIN VDE 0671 Teil 200) /25/ zu entsprechen.

Bei mehr als einem Abgangsfeld auf der Mittelspannungsseite ist der Übergabeschalter als Leistungstrenn-schalter oder Leistungsschalter mit Schutzeinrichtung auszuführen.

In jedem Schaltfeld muss ein gefahrloses Erden und Kurzschließen möglich sein. Die Einspeisefelder sind mit einschaltfesten Erdungsschaltern auszurüsten; in den Abgangsfeldern werden Erdungsschalter empfohlen. Erdungsfestpunkte sind so anzuordnen, dass die Befestigung der Erdungs- und Kurzschließvorrichtung mit Hilfe einer Erdungsstange ungehindert möglich ist.

Bei einer mittelspannungsseitigen Messung ist das Übergabeschaltfeld mit einer Lastschalter-Sicherungskombination oder mit einem Leistungstrennschalter/Leistungsschalter und Schutzrelais zu bestü-cken.

6.2.6.2 Ausführung

Im Hinblick auf den Betrieb und den Personenschutz sind bei der Ausführung der Schaltanlagen u. a. folgende Punkte in Abstimmung mit der Netze BW GmbH zu gewährleisten:

› Durchführen eines Phasenvergleiches und Feststellen der Spannungsfreiheit,

› Anschlussmöglichkeit für Geräte zur Kabelfehlerortung,

› Verriegelungen,

› Möglichkeit zur Anbringung von Kurzschlussanzeigern und Summenstromanzeigern und

› Möglichkeit der Messung des Summenstromes im Erdschlussfall, gegebenenfalls durch Einbau von Kabe-lumbauwandlern.

Die jeweiligen Systeme zur Kurzschluss- und Erdschlusserfassung sind durch den Anschlussnehmer beizu-stellen und in allen Einspeisefeldern der Netze BW GmbH einzubauen. Die Einstellwerte sind bei der Netze BW GmbH zu erfragen.

In Netzen ohne niederohmige Sternpunkterdung werden für die Erdschlusserfassung das Erdschlusswischer- sowie das Pulsortungsverfahren eingesetzt. Deshalb sind Geräte für die Erdschlussanzeige nach beiden Ver-fahren einzubauen.

Die Bedienungs- und Montagegänge für die Schaltanlagen werden unter Beachtung der Fluchtwege nach DIN VDE 0101 /8/ bemessen. Geöffnete Türen der Schaltfelder sowie ggf. von Fernwirk-, Zähler- und Batterie-schränken dürfen den Fluchtweg nicht beeinträchtigen.

Sind für die Bedienung und den Betrieb der Schaltanlage spezielle Hilfsmittel erforderlich (z. B. Rollwagen zum Herausziehen des Leistungsschalters), so werden diese vom Anschlussnehmer bereitgestellt (siehe auch Kapitel 6.5).

Für die im Schaltanweisungsbereich der Netze BW GmbH stehenden Felder müssen Maßnahmen gegen unbe-fugtes Betätigen der Schalter und Öffnen der Türen getroffen werden können.

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Bei luftisolierten Schaltanlagen sind die einzelnen Schaltfelder durch Zwischenwände konstruktiv zu trennen.

Alle Schaltgeräte müssen bei geschlossenen Schaltfeldtüren betätigt werden können. Die Schalterstellung muss von außen zuverlässig erkennbar sein.

Die Felder sind so zu errichten, dass isolierende Schutzplatten bei geschlossener Schaltfeldtür in Führungs-schienen zwischen den geöffneten Schaltkontakten der Trenn- und Lasttrennschalter über die volle Feldbreite eingeschoben werden können. Abstände zu spannungsführenden Teilen und zulässige Berührungsschutzgra-de müssen den für die Anlagenbauform geltenden Bestimmungen DIN EN 62271-200 /25/ bzw. DIN VDE 0681 /35/ entsprechen.

Schaltanlagen mit herausnehmbaren Schaltgeräten sind gemäß DIN EN 62271-200 /25/ zu errichten. Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen:

› Der Berührungsschutz darf auch in Trennstellung der Schaltgeräte nicht aufgehoben werden.

› Befinden sich die Schaltgeräte in Außen-/ Wartungsstellung, ist mindestens der Schutzgrad IP 2X (z. B. mit Hilfe von isolierenden Schutzplatten) einzuhalten.

› Messwandler der Netze BW GmbH müssen im feststehenden Schaltfeldteil eingebaut werden. Wenn tech-nisch machbar, sind entsprechende Erdungsfestpunkte vor und nach den Messwandlern einzubauen (siehe Anhang B).

Bei gasisolierten Schaltanlagen ist neben der DIN EN 62271-200 /25/ auch der FNN-Hinweis "Gasisolierte metallgekapselte Schaltanlagen für die sekundäre Verteilungsebene bis 36 kV; Empfehlungen für Projektie-rung, Bau und Betrieb" /63/ oder die VDEW-Empfehlung "Betriebliche Anforderungen an gasisolierte metall-gekapselte Leistungsschalteranlagen" /65/ zu beachten.

Unter anderem müssen folgende grundlegende Kriterien eingehalten werden:

› Alle betriebsmäßigen Prüfungen und Messungen an der Schaltanlage und an den Kabeln müssen ohne De-montage von Anlagen- und Kabelsteckteilen durchführbar sein. Gegebenenfalls müssen Prüfadapter vor-handen sein.

› HH-Sicherungen müssen so gekapselt sein, dass sie auch unter ungünstigen Umweltbedingungen (Ver-schmutzungen und hohe Luftfeuchtigkeit) ein den übrigen Teilen der gasisolierten Schaltanlage angemes-senes Betriebsverhalten aufweisen.

› An der hermetischen Kapselung der Schaltanlage dürfen Schilder nicht unmittelbar angeschraubt werden.

› Durch das Aufstellen der Schaltanlage darf die Wirksamkeit der Druckentlastung nicht beeinträchtigt wer-den. Die Angaben der Schaltanlagenhersteller (z. B. Abstand zu Wänden, Decken, Leitblechen) müssen be-achtet werden.

Der in Schaltanlagen notwendige Einbau von Kurzschlussanzeigern, kapazitiven Spannungsanzeigesystemen oder Systemen zur Erdschlusserfassung wird mit der Netze BW GmbH abgestimmt. Alle Leitungsfelder der Netze BW GmbH sind mit Kurzschlussanzeigern, und zusätzlich in gelöschten Netzen mit Systemen zur Erd-schlusserfassung, auszustatten. Es sind Spannungsprüfsysteme gemäß DIN EN 61243-5 /22/ einzusetzen.

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6.2.6.3 Kennzeichnung und Beschriftung

In den Mittelspannungs-Schaltanlagen des Anschlussnehmers sind die Leiter ebenso zu kennzeichnen wie im Anlagenteil der Netze BW GmbH. Im Übrigen wird auf DIN EN 60446 /15/ verwiesen. Alle Schalt- und Messfel-der sowie Transformatorenräume sind gut lesbar, eindeutig und dauerhaft zu bezeichnen. Dies betrifft auch evtl. vorhandene Kabelböden oder Kabelkeller. Feldbeschriftungen müssen sowohl bei geschlossener als auch bei geöffneter Feldtür gut erkennbar sein.

Die Bezeichnungen der Einspeisefelder werden durch die Netze BW GmbH vorgegeben. Bei Freileitungsab-gängen sind die Bezeichnungen auch unterhalb der Leitung an der Außenseite der Station anzubringen.

Die Eigentumsgrenze- und die Grenze der Schaltanweisungsberechtigung zwischen der Anlage des An-schlussnehmers und der Anlage der Netze BW GmbH sind in dem in der Übergabestation angebrachten Über-sichtsschaltbild zu kennzeichnen. Die Schalterstellung und die Bewegungsrichtung der Handantriebe der Schaltgeräte müssen eindeutig erkennbar und gleichartig sein. Die Betätigungssymbolik erfolgt nach DIN 43455 49/.

Erdungsschalter sowie deren Antriebsöffnungen und Bedienhebel sind rot zu kennzeichnen.

6.2.7 Betriebsmittel

6.2.7.1 Schaltgeräte

Die Schaltgeräte in den Einspeiseschaltfeldern und gegebenenfalls im Übergabeschaltfeld müssen vor Ort zu betätigen sein. Eine Abstimmung über eine eventuelle Fernsteuerung dieser Felder muss rechtzeitig mit der Netze BW GmbH herbeigeführt werden.

Werden in den nachfolgenden Abgangsschaltfeldern Lasttrennschalter mit HH-Sicherungen verwendet, so sind die Sicherungen von der Netzseite aus gesehen hinter dem Lasttrennschalter anzuordnen. Die Lasttrenn-schalter müssen Mehrzweck-Lastschalter im Sinne der DIN EN 62271-103 /14/ sein. Es ist eine dreipolige Freiauslösung, die durch die Schlagstiftbetätigung eine allpolige Ausschaltung des Lasttrennschalters beim Ansprechen einer Sicherung bewirkt, einzusetzen. Der Ausschaltkraftspeicher muss beim Einschalten zwangsweise gespannt werden. Die Bedienhebel für Lasttrenn- und Erdungsschalter sind unverwechselbar auszuführen.

Bei Einsatz einer Lasttrennschalter-Sicherungs-Kombination sind die Forderungen der DIN EN 62271-105 /24/ zu erfüllen.

Erdungsschalter müssen ein ausreichendes Kurzschlusseinschaltvermögen haben.

Bei der Bemessung der Schalteinrichtungen sind Kurzschlussströme sowohl aus dem Netz der Netze BW GmbH als auch aus Erzeugungsanlagen zu berücksichtigen.

Ein Leistungsschalter oder Leistungstrennschalter ist als Übergabeschalter erforderlich sofern eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

› Die einzelne Transformatorbemessungsleistung ist > 1 MVA.

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› Die Übergabestation versorgt ein nachgelagertes anschlussnehmereigenes MS-Netz oder eine Unterstation.

› Die Übergabestation verfügt über mehr als ein mittelspannungsseitiges Abgangsfeld.

Ausführungsbeispiele können Anhang B entnommen werden.

Es müssen, um eine Fehlbedienung auszuschließen, getrennte Stellungsanzeigen für Lasttrennschalter oder Leis-tungsschalter und Erdungsschalter vorhanden sein. Der Schaltzustand aller Schaltgeräte muss eindeutig und un-verwechselbar erkennbar sein. Die Schalterstellungsanzeige muss einheitlich als Balkenanzeige ausgeführt sein.

Wird ein Leistungsschalter zum Schutz eingesetzt, so ist der Betreiber/Eigentümer für die Einhaltung der Schalttä-tigkeit entsprechend des Schaltvermögens verantwortlich. Wird ein Leistungsschalter eingesetzt, der für weniger als 20 Kurzschlussausschaltungen ausgelegt ist, verpflichtet die Netze BW GmbH den Betreiber/Eigentümer der Anlage, jederzeit den Nachweis über die Anzahl der Kurzschlussauslösungen zu erbringen und sicherzustellen, dass nach der Anzahl der Schutzauslösung, für die der Schalter ausgelegt ist, keine Zuschaltung erfolgt.

Bei Leistungsschaltern mit Kraftantrieben muss der Zustand des Energiespeichers von außen erkannt werden kön-nen. Leistungsschalter, besonders in den Einspeisefeldern, müssen bei Bedarf der Netze BW GmbH in der Lage sein, einen automatischen Wiedereinschaltzyklus (AWE) zu schalten.

Wenn eine fernwirktechnische Anbindung gefordert wird (Kapitel 6.3.3), sind die entsprechenden Schaltgeräte mit Hilfsschalterkontakten zur Stellungsmeldung und ggf. mit Motorantrieb auszustatten.

6.2.7.2 Verriegelungen

Gegenseitige Verriegelungen von Schaltgeräten sind entsprechend der VDE-Normen (Normenreihe VDE 0670/0671) /32/ auszuführen. Anlagenspezifische Verriegelungen sind entsprechend zu berücksichtigen. Die Verriegelung muss sowohl bei Fernsteuerung der Anlage als auch bei einer Bedienung vor Ort wirksam sein.

Die Steuerung der Schaltgeräte der Mittelspannungs-Übergabestation ist grundsätzlich so zu gestalten, dass auch bei Ausfall von Verriegelungs- und Steuerungskomponenten eine Betätigung der Schaltgeräte gemäß DIN VDE 0105 /9/ sichergestellt ist (insbesondere Schutz gegen Störlichtbogen).

6.2.7.3 Transformatoren

Transformatoren müssen DIN EN 60076 /31/ entsprechen und nach folgenden DIN-Normen ausgewählt wer-den:

› DIN EN 50464-1:2016-03 /47/ für ölgefüllte Verteilungstransformatoren und

› DIN EN 60076-11 /48/ für Trockentransformatoren.

Die Transformatoren sind entsprechend ihres spezifischen Einsatzortes (z. B. Versammlungsstätten, Kran-kenhäuser, Gewässerschutz) auszuwählen. Die einschlägigen Festlegungen (z.B. DIN VDE 0100-718 /7/) sind hierbei zu berücksichtigen. Die Gefahrstoffverordnung /84/, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit was-sergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) /88/, die Chemikalien-Verbotsverordnung /85/, die TA Lärm /91/ und regionale Bauvorschriften sind zu beachten.

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Die vereinbarte Versorgungsspannung und die Übersetzungsverhältnisse sind bei der Netze BW GmbH zu er-fragen. Zur besseren Anpassung an die vorhandene Betriebsspannung sollen Transformatoren mit Anzapfun-gen, die von außen umzustellen sind, eingesetzt werden.

In den Mittelspannungsnetzen, für die eine Umstellung der Versorgungsspannung vorgesehen ist, sind Trans-formatoren einzusetzen, die von der bisherigen auf die neue Spannung von außen umgeschaltet werden kön-nen.

6.2.8 Sternpunktbehandlung

Maßnahmen, die sich aus der Behandlung des Sternpunktes ergeben, sind mit der Netze BW GmbH abzu-stimmen (z. B. Schutzeinrichtungen).

6.3 Sekundärtechnik

Die Einrichtungen der Sekundärtechnik werden in geschlossenen Räumen untergebracht, die mindestens den Anforderungen der DIN VDE 0101 /8/ entsprechen.

Der Platz für Einrichtungen der Netze BW GmbH, die für den Anschluss der Anlage des Anschlussnehmers erforderlich sind (z. B. Protokollumsetzer oder Kommunikationstechnik), wird vom Anschlussnehmer zur Ver-fügung gestellt.

6.3.1 Hilfsenergieversorgung

Die Anlage des Anschlussnehmers muss über eine Eigenbedarfsversorgung verfügen. Wenn die Funktion der Schutzeinrichtungen oder die Auslösung der Schaltgeräte eine Hilfsspannung erfordert, muss zudem eine von der Netzspannung unabhängige Hilfsenergieversorgung (z. B. Batterie, Kondensator, Wandlerstrom) vorhan-den sein. Im Falle einer Fernmeldung oder -steuerung ist diese ebenfalls mit einer netzunabhängigen Hilfsenergie zu realisieren.

Die Kapazität der Hilfsenergieversorgung ist so zu bemessen, dass die Anlage des Anschlussnehmers bei feh-lender Netzspannung mit allen Schutz-, Sekundär-, Kommunikations- und Hilfseinrichtungen mindestens acht Stunden lang betrieben werden kann. Die Gleichspannungskreise sind erdfrei zu betreiben und auf Erdschluss zu überwachen. Eigenbedarf und Hilfsenergie für sekundärtechnische Einrichtungen der Netze BW GmbH werden vom Anschlussnehmer zur Verfügung gestellt, wobei folgende Eigenschaften vom Anschlussnehmer zu berücksichtigen sind.

Elektrische Werte des Protokollumsetzers:

Versorgungsspannung ungesichert: 230 V (AC) Absicherung innerhalb des Schranks: Heizung: LS-Schalter 2 A; C-Charakteristik Servicesteckdose: LS-Schalter 10 A; C-Carakteristik

Versorgungsspannung gesichert: 24 V DC (stabilisiert) +20 % Leistungsaufnahme: 12 W Absicherung innerhalb des Schranks: LS-Schalter 2 A; C-Charakteristik

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Bei Satellitenanbindung gelten folgende elektrische Werte für die gesicherte Energieversorgung:

Versorgungsspannung gesichert: 24 V DC (stabilisiert) +20 % Leistungsaufnahme: 62 W In der Anlage des Anschlussnehmers sind die sekundärtechnischen Einrichtungen der Netze BW GmbH selek-tiv abzusichern. Über diese Sicherung dürfen keine weiteren Anlagenteile des Anschlussnehmers versorgt werden.

Die Funktionsfähigkeit der Hilfsenergieversorgung ist durch entsprechende Maßnahmen dauerhaft zu sichern sowie in bestimmten Zeitabständen zu prüfen und in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren. Auf Nachfrage sind die Prüfprotokolle der Netze BW GmbH vorzulegen.

6.3.2 Schutzeinrichtungen

Um zu vermeiden, dass Fehler in der Anlage des Anschlussnehmers zu Störungen im Netz der Netze BW GmbH führen, sind in der Übergabestation Schutzeinrichtungen vorzusehen, die das fehlerhafte Netz oder die gesamte Übergabestation automatisch abschalten. Die Schutzeinrichtung muss so ausgewählt und eingestellt sein, dass diese selektiv zu den übrigen Abschalteinrichtungen im Netz der Netze BW GmbH wirkt.

Der Anlagenbetreiber ist für den zuverlässigen Schutz seiner Anlagen selbst verantwortlich (Eigenschutz, z. B. Schutz bei Kurzschluss, Erdschluss, Überlast, Schutz gegen elektrischen Schlag usw.). Hierzu hat der Anla-genbetreiber Schutzeinrichtungen in angemessenem Umfang zu installieren.

Schutzeinrichtungen, die an Wandler in der Spannungsebene des Netzanschlusses angeschlossen werden, müssen der DIN EN 60255 (DIN VDE 0435) /56/ und der Technischen Richtlinie für digitale Schutzsysteme /72/ genügen.

Die Netze BW GmbH gibt vor, ob und welche Schutzeinrichtungen plombiert oder auf andere Weise gegen Ver-änderung geschützt werden.

HH-Sicherung

Der Bemessungsstrom der HH-Sicherungen ist entsprechend DIN VDE 0670 Teil 402 /32/ sowie DIN EN 62271-105 /24/ zu wählen. Mit Rücksicht auf die Selektivität zum vorgelagerten Schutz werden von der Netze BW GmbH die maximal zulässigen Bemessungsströme oder Kennlinienbereiche angegeben. Sicherungen müssen leicht und gefahrlos ausgewechselt werden können.

Aus Gründen der Selektivität zum vorgelagerten Netzschutz ist der Nennstrom der HH-Sicherungen so zu wählen, dass im Kurzschlussfall (auch an den unterspannungsseitigen Klemmen des Transformators) eine Auslösezeit < 0,1 s eingehalten wird. Die anstehende Kurzschlussleistung am Verknüpfungspunkt kann bei den zuständigen Netzkundenbetreuern der Netze BW GmbH angefragt werden.

In den Netzen mit niederohmiger Sternpunkterdung ist immer auch die einpolige Kurzschlussleistung zu be-rücksichtigen.

Wenn die Auslösezeit nicht eingehalten werden kann, muss ein Leistungsschalter oder Leistungstrennschalter mit Schutzrelais eingesetzt werden.

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Einspeise- und Übergabeschaltfelder

Alle Bedien- und Anzeigeelemente der Schutzeinrichtungen müssen frontseitig zugänglich, bedienbar und ablesbar sein.

Ist eine Schutzeinrichtung notwendig, so wird bei reinen Bezugsanlagen ein unabhängiger Überstromzeitschutz (UMZ-Schutz) eingesetzt. Es können auch höherwertige Schutzeinrichtungen (z .B. gerichteter UMZ-Schutz oder Distanzschutz) eingesetzt werden. Bei Anlagen mit Erzeugungseinheiten ist ein gerichteter UMZ-Schutz einzuset-zen. Es können auch höherwertige Schutzprinzipien (z. B. Distanzschutz) eingesetzt werden. Die Kurzschluss-schutzfunktion besitzt eine phasenselektive Anregung in allen drei Phasen. Die Schutzeinrichtung speichert alle Einstellungen sowie den Störungsverlauf und das Störungsereignis in einem nichtflüchtigen Speicher.

Die Netze BW GmbH gibt die Anrege- und Verzögerungszeiteinstellungen, die selektiv zum Netz der Netze BW GmbH wirken, vor. Diese sind vom Anschlussnehmer einzuhalten. Weitere Auslösestufen sind vom Anschlussneh-mer vorzusehen.

Da in der Regel, für die Abrechnungszählung und für den Schutz separate Wandler eingesetzt werden, gilt folgende Festlegung:

› Bei getrennten Wandlersätzen, sind für die Abrechnung die Spannungswandler vor den Stromwandlern zu montieren. Die Verlustleistung der Spannungswandler geht, wie in der VDE-AR-N 4400 Messwesen Strom (Metering Code) /71/ dargestellt, zu Lasten des Netzbetreibers.

› Die Strom- und Spannungswandler für den Schutz, sind vom Netz der Netze BW GmbH gesehen hinter dem Übergabeschalter auf der Anlagenseite des Anschlussnehmers einzubauen. Bei den Schutzwandlern sind die Spannungswandler in der Hauptschutzzone der Stromwandler zu montieren.

› Bei Wandlern mit mehreren Wicklungen bzw. Kernen, ist der Schutz vorrangig zu handhaben und die Span-nungswandler sind nach den Stromwandlern zu montieren.

Die Schutzwandler sind, vom Netz der Netze BW GmbH gesehen, hinter dem Übergabeschalter auf der Anlagen-seite des Anschlussnehmers einzubauen. Der Spannungswandler ist in der Hauptschutzzone des Stromwandlers einzubauen. Der Einbau eines Spannungswandlers auf der Seite des Netzes der Netze BW GmbH ist nicht erlaubt. Im Einspeise- und Übergabeschaltfeld wird manuell wieder zugeschaltet. In diesem Zusammenhang kann bei An-lagen mit Erzeugungseinheiten das FNN Lastenheft Blindleistungsrichtungs-Unterspannungsschutz (UQ→und U< - Schutz)/73/ Anwendung finden.

Abgangsschaltfelder

Bei eingesetzter rückwärtiger Verriegelung sind die Abgangsschaltfelder mit einem unverzögert wirkenden Kurz-schlussschutz freizuschalten (Auslösung dreipolig). Für Abgangsschaltfelder zu den nachgeschalteten elektri-schen Anlagen des Anschlussnehmers muss ein selektiver Kurzschlussschutz vorgesehen werden.

Platzbedarf

Der Platzbedarf für Schutz- und Hilfseinrichtungen ist vom Anschlussnehmer in ausreichendem Maße zu be-rücksichtigen. Zu den Hilfseinrichtungen zählen Batterieanlagen, Fernwirkgeräte u. ä. Der Anbringungsort muss erschütterungsfrei und vor Schmutz-, Witterungs- und Temperatureinflüssen (zur Betauung führende Temperaturwechsel) sowie gegen mechanische Beschädigungen geschützt sein.

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Prüfklemmenleiste für den Netzschutz

Art und Aufbau der Prüfklemmleiste ist der Anhang C zu entnehmen. Andere Ausführungsformen der Prüf-klemmleiste sind vorab mit der Netze BW GmbH abzustimmen.

Parallelschaltung von Transformatoren

Sofern mehrere Transformatoren parallel geschaltet werden, muss das Ausschalten des Mittelspannungs-schalters, durch eine Mitnahmeschaltung, das Öffnen des zugeordneten Niederspannungs-Leistungsschalters zur Folge haben. Dieser darf sich bei ausgeschaltetem Mittelspannungsschalter auch kurzzeitig nicht ein-schalten lassen (tippsicher).

Schutzprüfung

Die Funktionalität der Schutzsysteme ist durch den Anlagenbetreiber vor der Inbetriebnahme zu prüfen. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren und der Netze BW GmbH vorzulegen. Ein Prüfprotokoll für den Übergabeschutz ist in Anhang D.7der „BDEW Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz“ /74/ dargestellt. Zyklische Prüfungen an den Schutzsystemen sind entsprechend der Technischen Richtlinie für digitale Schutzsysteme /72/ durchzuführen. Die Ergebnisse sind zu protokollieren und der Netze BW GmbH vorzulegen.

Die einzuhaltenden Toleranzen in der Zeitmessung betragen -20/+70 ms, in der Messung des Schutzkriteriums +/-5 % und im Rückfallverhältnis 0,9.

6.3.3 Fernwirktechnik

Für den sicheren Netzbetrieb ist die Anlage des Anschlussnehmers auf Anforderung der Netze BW GmbH fernwirktechnisch an das Netzleitsystem der Netze BW GmbH anzubinden. Vom Anschlussnehmer sind die für die Betriebsführung notwendigen Daten und Informationen (zur Verarbeitung in der Leittechnik der Netze BW GmbH) bereitzustellen. Der aktuell gültige Signalumfang für die Übergabestation ist der Richtlinie „TTU 6023 Signalplan Teil E20 - Übergabestation“ /108/ in aktueller Fassung zu entnehmen. Der Signalplan kann auf der Homepage der Netze BW GmbH abgerufen werden (www.netze-bw.de).

Nach Vorgabe der Netze BW GmbH ist die Übergabestation bei fernwirktechnischer Anbindung entweder als „ferngemeldete Station“ auszuführen, d. h. alle Rückmeldungen, Störmeldungen und Messwerte sind zur Fernüberwachung laut Signalplan zur Verfügung zu stellen, oder die Station ist als „ferngesteuerte Station“ auszuführen, d. h. alle Befehle zur Fernsteuerung sind laut Signalplan bereitzustellen. „Ferngesteuerte Stat i-onen“ sind immer auch als „ferngemeldete Stationen“ auszuführen.

Handelt es sich bei der Anlage des Anschlussnehmers auch um eine Erzeugungsanlage, so sind zusätzlich zu den Vorgaben in diesem Kapitel die Ergänzungen des Kapitels 10.4 zu berücksichtigen. In diesem Fall ist die zugehörige Übergabestation in der Regel als „ferngemeldete Station“ auszuführen.

Anlagen des Anschlussnehmers mit Fernsteuerung verfügen über Fern-Aus-Schalter, mit dem Befehle, die nicht vor Ort abgegeben werden, unterbunden werden können. Weitere Ausführungen zur Fernsteuerung und -meldung können Kapitel 6.3.3 entnommen werden.

In diesem Abschnitt werden die Anforderungen beschrieben, welche zur Kommunikation zwischen der Anlage des Anschlussnehmers und dem Netzleitsystem der Netze BW GmbH notwendig sind.

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Wenn die Anlage des Anschlussnehmers fernwirktechnisch an das Netzleitsystem der Netze BW GmbH ange-bunden werden soll, wird dies dem Anschlussnehmer im Zuge der Anschlusszusage mitgeteilt.

6.3.3.1 Allgemeines

Abbildung 1: Übersicht Fernwirktechnik

Die Fernwirkanbindung an das Netzleitsystem der Netze BW GmbH erfolgt über einen Protokollumsetzer, welcher folgende IEC-Protokolle verarbeitet:

› Richtung Netze-BW-Netzleitsystem: IEC 60870-5-104 /41/

› Richtung Anlage des Anschlussnehmers: IEC 60870-5-101 /40/

6.3.3.2 Eigentumsabgrenzung, Verfügungsbereiche

Der Protokollumsetzer befindet sich im unterhaltspflichtigen Eigentum der Netze BW GmbH. Die Klemmleiste der Spannungsversorgung und der Anschluss der seriellen Schnittstelle auf der Schrankunterseite bilden die Eigentumsgrenze. Die Anschlusskabel liegen im unterhaltspflichtigen Eigentum des Anschlussnehmers.

Ebenfalls liegt die Betreiber- und Anlagenverantwortung bei der Netze BW GmbH. Der Protokollumsetzer in-klusive aller Zusatzkomponenten und den Anschlussbereichen liegen im Verfügungsbereich der Netze BW GmbH.

6.3.3.3 Schnittstelle Richtung Anlage des Anschlussnehmers

Die Kommunikation zwischen der Anlage des Anschlussnehmers und dem Leitsystem der Netze BW GmbH erfolgt ausschließlich über den Protokollumsetzer. Die Fernwirktechnik des Anschlussnehmers ist über eine serielle Schnittstelle mit dem Protokoll IEC 60870-5-101 /40/ an den Protokollumsetzer anzubinden. Die Schnittstelle muss die Anforderungen der Technischen Richtlinie „TTU 6303 Kompatibilitätsliste IEC 60870-5-101 Ausgabe zur Ankopplung von Fernwirkeinrichtungen Dritter an Protokollumsetzer der Netze BW“/110/ erfüllen. Eine direkte Ankopplung an das Leitsystem der Netze BW GmbH über IEC 60870-5-104 /41/ ist nicht möglich. Die Beschreibung (Adressierung) der einzelnen Datenpunkte ist der Datenpunktliste zu entnehmen,

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welche während der Projektphase ausgegeben wird. Ein allgemeines Muster einer solchen Datenpunktliste ist auf der Homepage www.netze-bw.de eingestellt.

Meldungen, die gemäß der Datenpunktliste als Doppelmeldungen gekennzeichnet sind, müssen so umgesetzt werden, dass Störstellungen der jeweiligen Informationsquelle erfasst und gemeldet werden. Die Erfassung nur eines Zustandes (z. B. „ein“) und die Ableitung des gegenteiligen Zustandes durch Negation ist nicht zuläs-sig.

Alle Informationen müssen unverzüglich nach einer Zustandsänderung, auf der Schnittstelle zum Proto-kollumsetzer gesendet werden. Bei der Kommunikation mit der Fernwirktechnik des Anschlussnehmers ist der Protokollumsetzer als Zentralstation anzusehen.

Abbildung 2 Schemabild Melde- und Steuerungsrichtung

Zur Zeitsynchronisation erhält die Unterstation (Fernwirkanlage des Anschlussnehmers) zyklisch eine Zeitset-zung über IEC 60870-5-101 /40/.

Die Adresse der Verbindungsschicht (Linkadresse) und die gemeinsame Adresse der Application Service Data Unit (ASDU / Dienstdateneinheit) werden von der Netze BW GmbH während der Projektphase vergeben und dem Anschlussnehmer mitgeteilt.

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Die Schnittstelle zwischen Fernwirktechnik des Anschlussnehmers und dem Protokollumsetzer ist vom An-schlussnehmer mit folgenden Eigenschaften auszustatten:

Schnittstelle: RS485 4-Draht; Protokoll: IEC 60870-5-101 /40/; Balanced-Mode Anschluss: RJ45 Buchse auf der Schrankunterseite (PIN-Belegung siehe Abbildung 3)

Definition des Ruhepegels:

In Ruhelage liegen an Leitung A 5 V und an Leitung B, 0 V gegenüber Signal-GND.

T(A)/PIN 2: Melderichtung A (+5 V)

T(B)/PIN 4: Melderichtung B (0 V)

R(A)/PIN 5: Steuerrichtung A (+5 V)

R(B)/PIN 6: Steuerrichtung B (0 V)

Abbildung 3: PIN-Belegung RJ45-Stecker

6.3.3.4 Funktionsprüfung und Inbetriebnahme

Funktionsprüfung und Inbetriebnahme des Protokollumsetzers werden von der Netze BW GmbH durchgeführt. Der Anschlussnehmer hat während der gesamten Prüfung und Inbetriebnahme anwesend zu sein und diese zu unterstützen.

Vorab hat der Anschlussnehmer die Funktion seines Fernwirkgerätes und des dahinterliegenden Prozesses bis zur RJ45 Buchse sicherzustellen und zu dokumentieren. Dafür hat er den Vordruck der Netze BW GmbH zu verwenden. Dieser wird zusammen mit der projektspezifischen Datenpunktliste während der Projektphase übergeben.

Die Funktionsprüfung und Inbetriebnahme durch die Netze BW GmbH wird nur vorgenommen, wenn die Vor-prüfung durch den Anschlussnehmer vollständig und erfolgreich durchgeführt sowie dokumentiert wurde.

6.3.4 Installationshinweise

Die Einrichtungen der Sekundärtechnik müssen im Innenraum der Übergabestation auf Bedienhöhe ange-bracht werden und sind so zu platzieren, dass Arbeiten an diesen ohne Freischalten der Mittelspannungsfelder jederzeit möglich sind. Hierbei sind Metallschränke mit folgenden Abmessungen einzuplanen:

Schrankmaße: Höhe Breite Tiefe

Protokollumsetzer 600 mm 400 mm 200 mm

Kommunikationstechnik 500 mm 500 mm 150 mm

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Protokollumsetzer

Der Anschlussnehmer ist für die mechanische Befestigung und den elektrischen Anschluss des Schrankes verantwortlich. Dabei ist die beiliegende „Montageanweisung Protokollumsetzer-Schrank“ zu beachten.

In der Anlage des Anschlussnehmers ist der Protokollumsetzer selektiv abzusichern. Über diese Sicherung dürfen keine weiteren Anlagenteile des Anschlussnehmers versorgt werden. Die Montagearbeiten am Netzan-schluss dürfen nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden.

Der Wandschrank ist in die Erdungseinrichtung der Übergabestation zu integrieren. Der Anschluss der seriel-len Schnittstelle zum Fernwirkgerät des Anschlussnehmers erfolgt über eine RJ45 Buchse am Protokoll-umsetzer-Schrank.

Kommunikationstechnik

Die Datenübertragung zum Leitsystem erfolgt vorrangig über Mobilfunk. Sämtliche Komponenten werden durch die Netze BW GmbH beigestellt. Der Anschlussnehmer muss die Antenne, gemäß Montageanleitung, an einer geeigneten Stelle außen an der Übergabestation anbringen. Außerdem muss der Anschlussnehmer für das Antennenkabel eine Durchführung in die Station vorsehen. Das Antennenkabel muss vom Anschlussnehmer zwischen dem Protokollumsetzer-Schrank und der Antenne me-chanisch geschützt verlegt werden und ist durch die entsprechende beschriftete Durchführung in den Schrank einzuführen.

Aus technischen und betrieblichen Gründen kann es gegebenenfalls erforderlich sein, außen am Gebäude, eine Empfangsanlage für Satellitenkommunikation zu montieren. Die Notwendigkeit einer solchen Anlage wird in der Regel zu Projektbeginn ermittelt und dem Anschlussnehmer mitgeteilt. Die Komponenten werden von der Netze BW GmbH beigestellt und montiert. Der Anschlussnehmer muss für das Antennenkabel eine Durch-führung in die Station vorsehen. Zur Montage muss der Anschlussnehmer eine Freigabe erteilen.

Die notwendigen Blitzschutzmaßnahmen für die Außenantenne/Satellitenanlage beauftragt der Anschluss-nehmer.

6.4 Erdungsanlage

Die für die elektrische Bemessung der Erdungsanlagen in Mittelspannungsnetzen zugrunde liegenden Erdfeh-lerströme und die Werte der Erdungsimpedanz der Hochspannungs-Erdungsanlagen sind bei der Netze BW GmbH zu erfragen.

Durch den Errichter der Stationserdungsanlage ist die elektrische Wirksamkeit der Erdungsanlage bereits vor dem Anschluss an das Erdungssystem der Netze BW GmbH messtechnisch nachzuweisen (siehe Anhang D.6 Erdungsprotokoll der „BDEW Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungs-netz“ /74/).

Können in den Anlagen mit Nennspannungen bis 1 kV unzulässige Berührungsspannungen nicht ausgeschlos-sen werden, sind Ersatzmaßnahmen gemäß DIN VDE 0101 /8/ anzuwenden (z. B. Potenzialsteuerung, Tren-nung der Erdungsanlagen).

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Bedingungen für den Anschluss von Anlagen mit Nennspannungen bis 1 kV an gemeinsame oder getrennte Erdungsanlagen sind DIN VDE 0101 /8/ und DIN VDE 0141 /28/ sowie DIN VDE 0100-442 /3/ zu entnehmen. Berührbare, nicht zum Betriebsstromkreis gehörende Metallteile von elektrischen Betriebsmitteln (Körper), die Teil des elektrischen Netzes sind, müssen geerdet werden. Metallteile, die nicht zu elektrischen Betriebs-mitteln gehören, sind zu erden, wenn an diesen im Fehlerfall, z. B. durch Störlichtbögen, Gefährdungsspan-nungen auftreten können. Dazu gehören z. B.:

› metallene Leitern, Türzargen, Lüftungsgitter

› metallene Flansche von Durchführungen

› metallene Schaltgerüste und Schutzgitter

Alle Erder sind innerhalb der Station an der Erdungssammelleitung lösbar anzuschließen. Die einzelnen An-schlüsse sind zu beschriften.

Erdungsfestpunkte müssen entsprechend der maximal auftretenden Kurzschlussströme im Verteilnetz be-messen sein und dürfen nicht als Schraubverbindung benutzt werden.

Transformatoren müssen ober- und unterspannungsseitig geerdet werden können.

Die eingesetzten typgeprüften Erdungsgarnituren entsprechen DIN EN 61230 /23/.

Für Mess- und Prüfzwecke müssen künstliche Erder (z. B. Oberflächen- oder Tiefenerder) von der zu erden-den Anlage abtrennbar sein. In der Nähe der Trennstelle ist der zum Erder führende Erdungsleiter so auszu-führen, dass er problemlos mit einer Erdungsprüfzange umfasst werden kann. Die Zuleitung zum Erder (Er-dungsleiter) darf in ihrem Verlauf keinen Kontakt mit geerdeten Teilen aufweisen (außer an der Haupter-dungsschiene).

6.5 Hinweisschilder und Zubehör

Hinweisschilder

Folgende Hinweisschilder und Aushänge sind in der Übergabestation vorzuhalten:

› Sicherheitsschilder und Verbotsschilder gemäß DIN 4844 /45/

› „Nicht schalten / Es wird gearbeitet“ › „Geerdet und Kurzgeschlossen“ › Im Bedarfsfall: „Vorsicht Rückspannung“

› Aushänge

› Im Bedarfsfall: Merkblätter der Berufsgenossenschaft (z. B. „Erste Hilfe bei Unfällen durch den elektri-schen Strom“ und „Brandschutz“)

› Gebotsschild „5 Sicherheitsregeln“ › Übersichtsschaltplan der Mittelspannungsanlage mit Angabe der Betriebs- und Bemessungsspannung

sowie der Eigentumsgrenze/Grenze der Schaltanweisungsberechtigung

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Zubehör

Folgendes Zubehör ist in der Übergabestation vorzuhalten:

› Antriebshebel für die Schaltgeräte

› Schaltstange gemäß DIN VDE 0681 Teil 2 /35/

› Typgeprüfte Erdungs- und Kurzschließvorrichtung für Kugelfestpunkte mit Erdungsstange gemäß DIN EN 61230 /23/

› Isolierende Schutzplatten entsprechend DIN VDE 0681 Teil 8 /35/

› Für die Schaltanlage zugelassener Spannungsprüfer gemäß DIN VDE 0681 Teil 4 /35/

› Anzeigegeräte für kapazitive Messpunkte gemäß DIN VDE 0682 Teil 415 /36/

› Sicherungszange gemäß DIN VDE 0681 Teil 3 /35/

› Hilfsmittel zum Lösen von Fußbodenplatten (z. B. Plattenheber)

› Leistungsschalterwagen beim Einsatz ausfahrbarer Leistungsschalter

› Schaltfeldtür-Schlüssel

› Wandhalter für die vorgenannten Zubehörteile

› Technische Dokumentation der eingebauten Betriebsmittel

Hinweis: Bei, von der Nennspannung der Schaltanlage abweichenden Betriebsspannungen sind geeignete Spannungs-prüfer und Anzeigegeräte zu verwenden.

Die wiederkehrende Prüfung des Zubehörs nach DGUV Vorschrift 3 (VBG4) /101/ liegt in der Verantwortung des Anschlussnehmers.

Je nach Größe und Ausführung der Übergabestation können Hinweisschilder und Zubehör mehrfach oder wei-teres Zubehör erforderlich sein bzw. entfallen.

7 Abrechnungsmessung

7.1 Allgemeines

Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen erfolgen nach der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4400 Messwesen Strom (Metering Code) /71/ sowie den technischen Mindestanforderungen für Messeinrich-tungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Strom der Netze BW GmbH /109/. Zum Einbau und Betrieb der Messeinrichtungen erfolgt eine rechtzeitige Abstimmung zwischen

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Anschlussnehmer und der Netze BW GmbH bzw. dem Messstellenbetreiber. Entsprechend dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) /97/ und der Mess- und Eichverordnung (MessEV /98/) sind im geschäftlichen Verkehr nur zugelassene und mittels einer durch eine Konformitätserklärung bescheinigte Zähler und Wandler einzu-setzen. Plombenverschlüsse werden ausschließlich durch die Netze BW GmbH, deren Beauftragte oder einen 3. Messstellenbetreiber angebracht oder entfernt. Sie dürfen durch Dritte nicht geöffnet werden. Alle unge-messenen Anlagenteile müssen eine Möglichkeit zur Plombierung nach der VDEW-Richtlinie „Anforderungen an Plombenverschlüsse M.38 /75/ besitzen. Es ist darauf zu achten, dass die Plombierung mit vorgefertigten Plombendrähten, mit einer Länge von ca. 150 mm, möglich ist.

7.1.1 Zählerschränke

Zum Einbau der Mess-, Steuer- sowie der Kommunikationseinrichtungen ist vom Anschlussnehmer in der Übergabestation ein Zählerschrank nach DIN 43870 Teil 2, Punkt 2, 3 und 4.1 /51/ vorzusehen.

Von der Netze BW GmbH spezifizierte Schränke, verschiedener Hersteller, können über den Fachhandel bezo-gen werden.

Zählerschränke in Mittelspannungsanlagen sind als „Vollkunststoff-Schränke“ oder „geerdete Metallschrän-ke“ auszuführen (VDE 0101, Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV) /8/. Zählerschränke aus Metall sind mit der Erdungseinrichtung der Schaltanlage zu verbinden. Eventuell ist eine separate Er-dungsleitung erforderlich (Mindestquerschnitt 16 mm² Cu oder vergleichbar).

Für Messeinrichtungen ist in begehbaren Stationen die Einbauhöhe von 1,10 - 1,80 m, vom Fußboden, einzu-halten. Der Einbauort muss erschütterungsfrei und vor Schmutz, Witterungs- und Temperatureinflüssen sowie gegen mechanische Beschädigungen geschützt sein.

Der Zählerplatz ist im Einvernehmen mit der Netze BW GmbH festzulegen und in die Planungsunterlagen ein-zutragen.

7.2 Wandler

Es ist darauf zu achten, dass an den Messeinrichtungen ein Rechtsdrehfeld besteht.

7.2.1 Mittelspannung

Die Zahl der einzubauenden Strom- und Spannungswandler, deren technische Daten und die Einbauweise legt die Netze BW GmbH fest. Bei den Wandlern für die Abrechnungsmessung sind die Spannungswandler, vom Versorgungsgebiet der Netze BW GmbH aus gesehen, vor den Stromwandlern anzuschließen, unter Einhaltung der unter Kapitel 6.3.2 genannten Prämissen. Die Wandler müssen übersichtlich in einem Messfeld angeord-net und deren Sekundäranschlüsse gut zugänglich sein. Die Sekundärleitungen der Messwandler sind von deren Klemmen ungeschnitten (d. h. ununterbrochen verlegt) bis zum Zählereinbauort zu führen. Die Sekun-därleitungen sind in H05VVC4V5-K (NYSLYCYÖ-J) auszuführen. Nicht abgesicherte Spannungswandlerleitun-gen sind nach DIN VDE 0100-520 /4/ zu verlegen.

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Als Richtwerte für die Leitungslängen und Querschnitte können folgende Angaben verwendet werden.

Mittelspannungs-Stromwandler-Sekundärleitung (7-adrig), Bemessungsleistung 10 VA

Querschnitt Cu [mm²] 2,5 4.0 6,0

max. Leitungslänge [m] 27 43 64

Die Kennzeichnung der Adern ist folgendermaßen auszuführen:

Leiter L1 L2 L3

Bezeichnung 1 oder 1S1

2 oder 1S2

3 oder 2S1

4 oder 2S2

5 oder 3S1

6 oder 3S2

Spannungswandler-Sekundärleitung (5-adrig)

Querschnitt Cu [mm²] 2,5 4.0 6,0

max. Leitungslänge [m] 41 66 99

Die Kennzeichnung der Adern ist folgendermaßen auszuführen:

Leiter L1 L2 L3

Bezeichnung Braun oder L1 Schwarz oder L2 Grau oder L3

Bei größeren Leitungslängen ist der Querschnitt mit der Netze BW GmbH abzustimmen.

Für die Sekundärleitungen von Strom- und Spannungswandler sind im Messfeld Verdrahtungskanäle zur Lei-tungsverlegung vorzusehen (Kabelschutzrohre sind nicht zulässig). Diese sind durchgängig von den Sekundär-klemmbrettern der Wandler bis zum Zwischenboden unter dem Messfeld anzubringen.

Die Grundplatte der Mittelspannungswandler ist immer an der rückwärtigen Erdungsschraube zu erden.

An die Abrechnungswandler (Stromkerne und Spannungswicklungen) dürfen weder kundeneigene Messein-richtungen noch sonstige Betriebsgeräte angeschlossen werden. Die Verdrahtung der Wandler wird von der Netze BW GmbH vorgegeben.

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7.2.2 Niederspannung

Die niederspannungsseitige Messung von, an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen Anlagen, ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Für Anlagen bis 250 A kommen Stromwandler 250/5 A in kleiner Bauform nach DIN 42 600 Teil 2 Form A /44/ zur Anwendung, die Stromwandler für 600 und 1000 A werden in großer Bauform nach DIN 42 600 Teil 2 Form C /44/ eingesetzt. Die Wandlerlaschen bei 600 und 1000 A sind nach DIN 42 600 /44/, 250 x 50 x 12 mm oberflä-chenbehandelt auszulegen.

Niederspannungs-Stromwandler-Sekundärleitung (7-adrig), Bemessungsleistung 5 VA

Querschnitt Cu [mm²] 2,5 4.0 6,0

max. Leitungslänge [m] 13 20 30

Die Kennzeichnung und Farbe der Adern ist folgendermaßen auszuführen:

Leiter L1 L2 L3

Bezeichnung 1S1 (schwarz)

1S2 (braun)

2S1 (schwarz)

2S2 (braun)

3S1 (schwarz)

3S2 (braun)

7.3 Aufbau der Messung

7.3.1 Mittelspannung

Die Messung in Übergabestationen erfolgt in der Regel in der Ebene der Anschlussspannung. Die Wandler müssen übersichtlich angeordnet und die Sekundäranschlüsse im ausgeschalteten Zustand von vorne, ohne weitere Hilfsmittel oder Demontage von Anlagenteilen, zugänglich sein.

Die von der Netze BW GmbH gestellten Wandler sind in einem separaten, plombierbaren Messfeld zu montie-ren. Es werden grundsätzlich 4-Leiter-Messungen eingebaut. Im 10, 20 und 30-kV-Netz werden bei Neuanla-gen und Ertüchtigungen drei 1-polige Spannungswandler montiert.

Für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz, mit geforderter Q(U)-Regelung, können Spannungswandler mit einer zweiten Wicklung von der Netze BW GmbH beigestellt werden. Der benötigte Spannungswandler-schutzschalter ist in der Niederspannungsnische über dem oder in einem separaten Gehäuse in der Nähe des Messfelds zu montieren.

In der Technischen Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz – Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“, Ausgabe 2008 /74/ des BDEW, wird die Handhabung bei Anschluss an das Mittelspannungsnetz beschrieben.

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Auszug aus BDEW-Richtlinie: Kapitel 2.5.1.2: Erzeugungsanlagen (EZA) müssen sich an der dynamischen Netzstützung beteiligen.

Kapitel 3.2.3.4: Unabhängig davon müssen die in Kapitel 3.2.3.3 aufgeführten Schutzeinrichtungen sowie erforderliche Wand-ler nachgerüstet werden können.

Für Übergabestationen am Mittelspannungsnetz ist, bei einer zu erwartenden Montage einer EZA, eine Mög-lichkeit zur Umsetzung der dynamischen Netzstützung mittels Q(U)-Regelung vorzusehen. Dies setzt seit dem 01.01.2009 einen Platzvorhalt für Mittelspannungswandler voraus.

Die Größe der 10-kV-und 20-kV-Wandler entspricht den Maßen nach DIN 42600-8 /57/ und DIN 42600-9 /58/.

7.3.2 Niederspannung

Die niederspannungsseitige Messung bei, an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen Anlagen, ist in be-gründeten Ausnahmefällen zulässig.

Hierzu zählen z. B. multifunktionale Gebäude wie Einkaufszentren mit einem Mittelspannungsanschluss oder Gewerbeparks nach einer Nutzungsänderung (Aufteilung des Geländes in mehrere Anschlussnutzer).

Bei niederspannungsseitig gemessenen Anlagen ist ein leeres Messfeld, jedoch mindestens der Platz zur Montage von Spannungswandlern vorzusehen (siehe Kapitel 7.3.1). Für die Q(U)-Regelung muss bei der Nach-rüstung einer Erzeugungsanlage, die nachträgliche Montage von Spannungswandlern möglich sein.

Messschränke mit 250 A, 600 A und bis 1 000 A sind bei verschiedenen Zählerschrankherstellern spezifiziert und bemustert. Eine Liste der Hersteller kann beim Anschlussservice der Netze BW GmbH angefordert wer-den. Größer 1 000 A ist eine frühzeitige Rücksprache über Aufbau und Ausführung der Messung mit der Netze BW GmbH zu halten.

7.4 Vergleichsmessung

Vergleichsmessungen sind entsprechend der technischen Mindestanforderungen für Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Strom der Netze BW GmbH zu be-treiben.

Netzkundenmessung (nicht abrechnungsrelevant)

Es steht dem Anschlussnehmer frei, zusätzlich auf seine Kosten eine Messeinrichtung getrennt von der ab-rechnungsrelevanten Messung einzubauen. Aufbau und Auslegung sind mit dem Messstellenbetreiber abzu-stimmen. Diese Messung ist unabhängig von der Anlagenart, immer auf der Anlagenseite der Abrechnungs-messung einzubauen.

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7.5 Datenfernübertragung

Im Bereich des Zählerschrankes ist für die Funktionsfähigkeit des Funk-Modems des Messstellenbetreibers zur Datenfernübertragung eine Durchführung mit mindestens 20 mm Durchmesser an der Station für das Antennenkabel vorzusehen. Wenn technisch machbar, ist die Bereitstellung einer Telekommunikations-/ Datenleitung/Leerrohr zum Anschlusspunkt-Linientechnik (APL) bzw. zur Telefonanlage vorzusehen.

8 Betrieb

8.1 Allgemeines

Der Betrieb von elektrischen Anlagen umfasst alle technischen und organisatorischen Tätigkeiten, die erfor-derlich sind, damit Anlagen funktionstüchtig und sicher sind. Zu den Tätigkeiten gehören sämtliche Bedien-handlungen sowie elektrotechnische und nichtelektrotechnische Arbeiten, wie sie in einschlägigen Vorschrif-ten und Regeln beschrieben sind. Insbesondere wird auf DIN VDE 0105-100 /9/ hingewiesen. Beim Betrieb der Übergabestation sind zusätzlich zu den jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, insbeson-dere bei Schalthandlungen und Arbeiten am Netzanschlusspunkt, die Bestimmungen und Richtlinien der Net-ze BW GmbH einzuhalten.

Für den Betrieb der Übergabestation ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.

Der Anlagenbetreiber benennt der Netze BW GmbH einen Anlagenbetreiberverantwortlichen, der Elektrofach-kraft ist und über eine Schaltberechtigung verfügt, als Verantwortlichen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Übergabestation. Der Anlagenbetreiberverantwortliche muss für die Netze BW GmbH ständig erreichbar sein. Entsprechende Informationen werden bei der Netze BW GmbH hinterlegt und bei Änderungen beiderseits so-fort aktualisiert. Der Anlagenbetreiber kann selbst die Funktion des Anlagenbetreiberverantwortlichen ausü-ben, wenn er über die entsprechenden Qualifikationen verfügt.

Die Eigentumsgrenze und die Grenzen des Schaltanweisungsberechtigungsbereichs sind zwischen der Netze BW GmbH und dem Anlagenbetreiber zu vereinbaren.

Für Arbeiten die im Schaltanweisungsberechtigungsbereich der Netze BW GmbH liegen, benennt der Anla-genbetreiber oder der Anlagenbetreiberverantwortliche einen Anlagenverantwortlichen, der nach DIN VDE 0105-100 /9/ die Verantwortung für die Anlagenteile an der Arbeitsstelle trägt. Wenn die Anlagenverantwortung durch die Netze BW GmbH wahrgenommen werden soll, an Anlagenteilen welche im Eigentum des An-schlussnehmers stehen, ist eine Beauftragung der Anlagenverantwortung durch den Anschlussnehmer vorzu-nehmen.

Die Netze BW GmbH ist bei Gefahr, im Störungsfall und bei drohendem Verlust der Netzsicherheit zur soforti-gen Trennung der Anlage des Anschlussnehmers vom Netz bzw. zur Reduzierung der Wirkleistungsabgabe berechtigt.

Stellt die Netze BW GmbH schwerwiegende Mängel bzgl. der Personen- und Anlagensicherheit in der Überga-bestation fest, so ist sie berechtigt, diese Anlagenteile bis zur Behebung der Mängel vom Netz zu trennen.

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Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die in seinem Bereich der Schaltanweisungsberechtigung liegenden Schaltfelder der Übergabestation nach Aufforderung der Netze BW GmbH abzuschalten. Bei geplanten Ab-schaltungen von Netzbetriebsmitteln sowie bei wartungsbedingten Schaltzustandsänderungen kann es erfor-derlich sein, die Anlage des Anschlussnehmers vorübergehend vom Netz zu trennen oder in ihrer Leistung zu reduzieren. Die Durchführung dieser Arbeiten erfolgt mit angemessener Vorankündigung.

Vom Anlagenbetreiber sind beabsichtigte Änderungen in der Übergabestation, soweit diese Auswirkungen auf den Netzanschluss und den Betrieb der Übergabestation haben, wie z. B. Erhöhung oder Verminderung des Leis-tungsbedarfs, Auswechslung von Schutzeinrichtungen, Nutzung von Erzeugungsanlagen, Änderungen an der Kompensationseinrichtung, rechtzeitig mit der Netze BW GmbH abzustimmen.

Unterschiedliche Netzanschlusspunkte am Netz der Netze BW GmbH dürfen nicht durch Anlagen des An-schlussnehmers miteinander verbunden betrieben werden.

8.2 Zugang

Die Übergabestation (elektrischer Betriebsraum) muss stets verschlossen gehalten werden. Sie darf nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP) bzw. von anderen Personen nur un-ter Aufsicht von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP) betreten werden (siehe DIN VDE 0105-100 /9/).

Der Netze BW GmbH und ihren Beauftragten ist jederzeit, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, ein gefahrloser Zugang zu ihren Einrichtungen und den im Bereich ihrer Schaltanweisungsberechtigung liegenden Anlagenteilen in der Übergabestation zu ermöglichen (z. B. durch ein Doppelschließsystem; siehe auch Kapitel 6.1.2). Das gleiche gilt für, falls vorhanden, separate Räume für die Mess-, Schutz- und Steuereinrichtungen. Den Fahrzeugen der Netze BW GmbH muss die Zufahrt zur Station jederzeit möglich sein. Ein unmittelbarer Zugang und ein befestigter Transportweg sind vorzusehen.

Bei einer Änderung am Zugang der Übergabestation, z. B. am Schließsystem, ist die Netze BW GmbH unver-züglich darüber in Kenntnis zu setzen und der ungehinderte Zugang sicherzustellen.

Die Netze BW GmbH kann dem Anlagenbetreiber und dessen Fachpersonal Zutritt zu den Anlagen der Netze BW GmbH gewähren.

8.3 Schaltanweisungsberechtigung und Schalthandlungen

Für Bereiche in denen die Netze BW GmbH schaltanweisungsberechtigt ist, ordnet sie die Schalthandlungen (Schaltanweisung) an. Sofern sich Schaltgeräte im gemeinsamen Schaltanweisungsberechtigungsbereich der Netze BW GmbH und des Anlagenbetreibers befinden, stimmen sich die Netze BW GmbH und der Anlagenbe-treiber bzw. deren Beauftragte über die Schalthandlungen in diesen Schaltfeldern ab und legen jeweils im konkreten Fall fest, wer die Schalthandlung anordnet. Für Bereiche in denen der Anlagenbetreiber oder des-sen Beauftragter schaltanweisungsberechtigt ist, ordnet dieser die Schalthandlungen an.

› Schalthandlungen dürfen nur nach Anweisung der Netzführung der Netze BW GmbH oder des Anlagenbetreibers durchgeführt werden.

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› Schalthandlungen dürfen nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP) vor-genommen werden.

› Arbeiten werden nur nach Erhalt einer Verfügungserlaubnis der Netze BW GmbH oder des Anlagenbetreibers durchgeführt.

8.4 Instandhaltung

Für die ordnungsgemäße Instandhaltung der Anlagen und Betriebsmittel ist der jeweilige Eigentümer verant-wortlich. Das gilt auch für die Anlagenteile, die im Schaltanweisungsberechtigungsbereich der Netze BW GmbH stehen.

Der Anlagenbetreiber hat nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften und VDE-Richtlinien dafür zu sor-gen, dass in bestimmten Zeitabständen die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemä-ßen Zustand geprüft werden. Diese Forderung ist bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen erfüllt, wenn die in der BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1a /101/ genannten Prüffristen eingehalten werden. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren und der Netze BW GmbH auf Anforderung vorzulegen.

Freischaltungen im Schaltanweisungsberechtigungsbereich der Netze BW GmbH vereinbart der Anlagenbe-treiber rechtzeitig mit der Netze BW GmbH.

8.5 Betrieb bei Störungen

Veränderungen am Schaltzustand werden, auch im Falle einer störungsbedingten Spannungslosigkeit am Netzanschlusspunkt, nur entsprechend der Schaltanweisungsberechtigungsgrenzen zwischen der Netze BW GmbH und dem Anlagenbetreiber vorgenommen.

Unabhängig von den Schaltanweisungsberechtigungsgrenzen kann die Netze BW GmbH im Falle von Störun-gen im Mittelspannungsnetz die Anlage des Anschlussnehmers unverzüglich vom Netz trennen. Falls möglich, unterrichtet die Netze BW GmbH den Anlagenbetreiber hierüber rechtzeitig. Das Wiedereinschalten erfolgt entsprechend der Schaltanweisungsberechtigungsgrenzen.

Wegen einer jederzeit möglichen Rückkehr der Spannung, im Anschluss an eine Versorgungsunterbrechung, ist das Netz als dauernd unter Spannung stehend zu betrachten. Eine Verständigung vor Wiederzuschaltung durch die Netze BW GmbH erfolgt üblicherweise nicht.

Bei der Beseitigung und Aufklärung von Störungen unterstützen sich die Netze BW GmbH und der Anlagenbe-treiber gegenseitig. Alle für die Störungsaufklärung notwendigen Informationen werden zwischen der Netze BW GmbH und dem Anlagenbetreiber ausgetauscht.

Über Störungen oder Unregelmäßigkeiten in der Übergabestation, welche Auswirkungen auf das Netz der Netze BW GmbH haben, informiert der Anlagenbetreiber die Netze BW GmbH unverzüglich. Eine Wiederein-schaltung darf in diesem Falle nur nach sachgerechter Klärung der Störungsursache und nach Rücksprache mit der Netze BW GmbH erfolgen.

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8.6 Blindleistungskompensation (ohne Erzeugungsanlage)

Der Verschiebungsfaktor cos φ der Anlage des Anschlussnehmers muss zwischen 0,9 induktiv und 1,0 liegen, sofern keine Erzeugungsanlage am Netzanschlusspunkt (NAP) netzparallel betrieben wird. Anlagen mit einem davon abweichendem cos φ sind mit einer Anlage zur Blindleistungskompensation auszustatten

Eine zur Blindleistungskompensation eingebaute Anlage soll entweder abhängig vom cos φ gesteuert oder im Falle der Einzelkompensation gemeinsam mit den zugeordneten Verbrauchsgeräten ein- bzw. ausgeschaltet werden.

Eine lastunabhängige Festkompensation ist nicht zulässig.

Eine eventuell notwendige Verdrosselung der Kompensationsanlage stimmt der Anschlussnehmer mit der Netze BW GmbH ab.

9 Änderungen, Außerbetriebnahmen und Demontage

Plant der Anschlussnehmer Änderungen, die Außerbetriebnahme oder die Demontage der Übergabestation, so ist die Netze BW GmbH rechtzeitig von diesem Vorhaben schriftlich zu benachrichtigen. Dies gilt auch für eine vom Anschlussnehmer geplante Änderung der Betriebsführung seiner Anlage, die Auswirkungen auf das Netz der Netze BW GmbH hat.

Falls sich durch eine Erhöhung der Netzkurzschlussleistung oder durch eine Änderung der Netzspannung gravierende Auswirkungen auf die Anlage des Anschlussnehmers ergeben, teilt dies die Netze BW GmbH dem Anschlussnehmer rechtzeitig mit. Der Anschlussnehmer bezahlt die Kosten der dadurch an seinem Netzan-schluss entstehenden Folgemaßnahmen.

Um die Betriebssicherheit der Anlage des Anschlussnehmers zu erhalten, muss durch den Anschlussnehmer eine Anpassung an den technischen Stand oder an geänderte Netzverhältnisse, z. B. an eine höhere Kurz-schlussleistung, durchgeführt werden.

Hinweis: Mit der Demontage und der Entsorgung von Übergabestationen oder Teilen davon sollten nur geeignete Fach-firmen beauftragt werden, die eine sachgerechte Ausführung dieser Arbeiten und die vorgeschriebene Entsor-gung eventuell dabei anfallender Reststoffe gewährleisten. Hierbei sind die geltenden Gesetze und Verordnun-gen einzuhalten.

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10 Erzeugungsanlagen

10.1 Nachweis der elektrischen Eigenschaften

Einheitenzertifikat Für jede Erzeugungseinheit ist ein typspezifisches Einheitenzertifikat erforderlich. In diesem Einheitenzertifikat werden die elektrischen Eigenschaften der Erzeugungseinheit ausgewiesen. Um die Konformität der Erzeu-gungseinheit mit den Anforderungen der BDEW MSR 2008 „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“) /66/ einschließlich deren Ergänzungen nachzuweisen.

Anlagenzertifikat Bei einer Anschlussleistung SAV,E > 1 MVA und/oder einer Länge der Anschlussleitung (Länge Netzverknüp-fungspunkt bis zur der/den Erzeugungseinheit/en) > 2 km ist der Netze BW GmbH für die Netzanschlussprü-fung ein Anlagenzertifikat für die gesamte Erzeugungsanlage nachzuweisen.

Die geforderten Zertifikate sind für alle Arten von Erzeugungseinheiten/Erzeugungsanlagen, wie z. B. Wind-energieanlagen, Photovoltaikanlagen, Wasserkraftanlagen und Erzeugungsanlagen mit Verbrennungskraft-maschinen wie z. B. KWK-, Biomasse- oder BHKW-Anlagen vorzulegen.

10.2 Netzanschluss

10.2.1 Netzanschlusspunkt

Am Netzanschlusspunkt (NAP) sind in Abstimmung mit dem Netzbetreiber die mindestens erforderlichen Komponenten der Sekundärtechnik vorzusehen.

Die technisch erforderlichen Anlagen umfassen in der Regel:

› Schutz-, Steuerungs- und Fernwirktechnik

› Kommunikationstechnik vom und zum Netzbetreiber

› Kommunikationstechnik von und zu den Erzeugungsanlagen

› Kommunikationstechnik zu einer ggf. vorhandenen Parksteuerung

› Telekommunikationsanschlüsse, Funkantennen

› Fernmelde- und Steuerleitungen

› Eigenbedarfs- und Hilfsenergieversorgung

Aus den in Anhang A (Literaturverzeichnis) genannten DIN-VDE-Bestimmungen, Normen mit VDE-Klassifikation und VDE-Anwendungsregeln können sich weitere Komponenten ergeben.

Die E-Kompensation für das Mittelspannungsnetz wird von der Netze BW GmbH (n-0)-sicher übernommen.

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10.2.2 Verhalten der EZA am Netz

Im Netz der Netze BW GmbH müssen sich alle Erzeugungsanlagen an der statischen Spannungshaltung betei-ligen.

Die Vorgaben der Netze BW GmbH werden nach den vorliegenden Netzgegebenheiten getroffen und dem An-schlussnehmer bei der Nennung des Netzverknüpfungspunktes (NVP) mitgeteilt. Es wird unterschieden, ob die Erzeugungsanlage

› an der Sammelschiene eines Umspann- bzw. Schaltwerkes oder

› im Mittelspannungsnetz angeschlossen wird.

Wird die Erzeugungsanlage nach Kapitel 10.4 fernwirktechnisch angebunden, muss die Erzeugungsanlage zwei unterschiedliche Verfahren zur Bereitstellung von Blindleistung einhalten können. Diese sind in Kapitel 10.2.6 näher erläutert.

10.2.3 Dynamische Netzstützung

Alle Erzeugungsanlagen im Netz der Netze BW GmbH, die ihren Netzanschlusspunkt im Mittelspannungsnetz haben, müssen technisch und baulich alle Anforderungen zur Teilnahme an der dynamischen Netzstützung erfüllen. Abhängig vom konkreten Netzanschlusspunkt wird die eingeschränkte dynamische Netzstützung oder die dynamische Netzstützung gefordert. Dies wird mit der Anschlusszusage mitgeteilt.

Die Grenzlinien für den Spannungsverlauf von Erzeugungseinheiten (EZE) Typ 1 (Synchrongenerator) und Typ 2 (alle anderen Erzeugungseinheiten) sind der BDEW MSR 2008 /77/ zu entnehmen.

10.2.4 Eingeschränkte dynamische Netzstützung

Eingeschränkte dynamische Netzstützung bedeutet, dass Erzeugungsanlagen technisch dazu in der Lage sein müssen,

› sich bei Über- und Unterspannungsereignissen innerhalb der vorgegebenen Grenzen nicht vom Netz tren-nen. Bezugspunkt ist der Netzanschlusspunkt.

› während eines Netzfehlers keinen Blindstrom in das Netz einzuspeisen.

› keine oder minimale Wirkleistung einzuspeisen.

› nach Fehlerklärung, dem Mittelspannungsnetz nicht mehr induktive Blindleistung zu entnehmen wie vor dem Fehler1.

Erzeugungsanlagen, die aufgrund des technischen Konzeptes die eingeschränkte dynamische Netzstützung nicht erfüllen können, müssen nach Rücksprache mit der Netze BW GmbH die dynamische Netzstützung er- 1 Der Blindleistungs-/Unterspannungsschutz zur Überwachung dieses Verhaltens ist aktuell nur bei Erzeugungsanlagen

mit SAmax > 1 MVA oder bei Anlagen, die über einen MS-Leistungsschalter mit dem Netz der Netze BW GmbH verbunden sind, gefordert. Eine Nachrüstung der notwendigen Wandler muss jedoch bei allen Erzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Leistungsgröße, jederzeit möglich sein.

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füllen. Je nach NAP können sich für diesen Fall geänderte Schutzeinstellwerte ergeben. Diese und das geän-derte Anschlusskonzept sind bei der Netze BW GmbH zu erfragen.

10.2.5 Vollständige dynamische Netzstützung

Vollständige dynamische Netzstützung bedeutet, dass Erzeugungsanlagen technisch in der Lage sein müssen,

› sich bei Über- und Unterspannungsereignissen innerhalb der vorgegebenen Grenzen nicht vom Netz zu trennen. Der Bezugspunkt ist der Netzanschlusspunkt.

› die Netzspannung während eines Netzfehlers durch Einspeisung eines Blindstromes in das Netz zu stützen. Dies erfolgt, falls keine abweichende Forderung der Netze BW GmbH erfolgt mit k = 2. Die Netze BW GmbH behält sich jedoch vor, das gesamte Spektrum nach der SDLWindV /99/oder des TC 2007 /61/ zu fordern.

Weitere Hinweise zur dynamischen Netzstützung entnehmen Sie bitte der BDEW MSR 2008 /77/.

10.2.6 Blindleistung (bei Erzeugungsanlagen)

Alle Erzeugungsanlagen, die ihren NAP in der Mittelspannung haben, beteiligen sich an der statischen Span-nungshaltung mit einem Verschiebungsfaktor cos φ zwischen 0,95untererregt und 0,95übererregt. Aufgrund individuel-ler netztechnischer Gegebenheiten kann im Rahmen der Netzvoruntersuchung von der Netze BW GmbH vor-gegeben werden:

› eine Blindleistungs- / Spannungskennlinie Q(U)

› ein Verschiebungsfaktor cos φ (P)

› ein fester Verschiebungsfaktor cos φ

› ein variabler per Fernwirkanlage einstellbarer Blindleistungssollwert

Wird eine Erzeugungsanlage fernwirktechnisch angebunden, muss die Erzeugungsanlage in der Lage sein eine Blindleistungs-/Spannungskennlinie Q(U) und einen variablen per Fernwirkanlage einstellbaren Blindleis-tungssollwert abfahren zu können.

Alle Vorgaben zum Verschiebungsfaktor beziehen sich immer auf den Netzanschlusspunkt der Erzeugungsan-lage.

Durch Änderung von Schaltzuständen oder Umbauten in den HS-/MS-Netzen der Netze BW GmbH kann es notwendig sein, nachträglich das Blindleistungsverhalten der Erzeugungsanlage zu verändern. Die dabei ent-stehenden Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen. Unabhängig der, nach der Netzvoruntersuchung mitgeteilten Information zur statischen Spannungshaltung, muss ein Übergang zur Blindleistungs-/ Spannungskennlinie immer möglich sein. Die dafür notwendigen Komponenten müssen nachgerüstet wer-den können.

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10.2.7 Blindleistungs-Spannungskennlinie Q(U)

Alle Erzeugungsanlagen, die nicht an der Sammelschiene eines Umspann- bzw. Schaltwerkes angeschlossen werden, müssen, falls von der Netze BW GmbH nicht abweichend gefordert, die Blindleistungs-/Spannungskennlinie (Q(U)-Kennlinie) realisieren. In Abbildung 4 ist die Standard-Q(U)-Kennlinie der Netze BW GmbH dargestellt. Aufgrund individueller netztechnischer Gegebenheiten kann im Rahmen der Netzvorunter-suchung auch eine abweichende Kennlinie vorgegeben werden.

Abbildung 4: Q(U)-Kennlinie der Netze BW GmbH am Netzanschlusspunkt. Es gilt das Verbraucherzählpfeilsystem.

Weitere Ergänzungen zu Abbildung 4:

› Der gegebene Blindleistungssollwert muss sich automatisch einstellen. Dieser Wert muss zwischen 10 Se-kunden und 1 Minute einstellbar sein.

› Nach der BDEW MSR 2008 /77/ und den Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur Technischen Richtlinie (4. Ergänzung) vom 01. Januar 2013 /77/, Kapitel 2.2 gilt: „Die BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ wird in Kapitel 2.5.4 im Teilleistungs-bereich zwischen 0 % und 10 % Pn dahingehend ergänzt, dass die Erzeugungsanlage in diesem Bereich nicht mehr Blindleistung als maximal 10 % des Betrages der vereinbarten Anschlusswirkleistung PAV aufnehmen oder liefern darf.“ Die Q(U)-Kennlinie gilt daher ab einer Leistung von Pn > 10 %.

› Die Q(U)-Kennlinie beschreibt das Verhalten der Erzeugungsanlage am Netzanschlusspunkt bei Nennleis-tung. Im Teilleistungsbereich kann die Blindleistungsbereitstellung abweichend von der Kennlinie reduziert werden, wenn ein cos = 0,95 am Netzanschlusspunkt unterschritten wird.

› Die Blindleistungsgenauigkeit am NAP ist nach der FGW TR8 /106/ einzuhalten. (Q = ±5 % der Nennleistung der EZA PAV)

U/Uc

übererregt

untererregt

1 1,02 1,04 1,06 0,98

0,31

-0,31

21,2 20,4 19,6 U bei U

c = 20 kV

Q/SAmax

Spannungssollwert UQ0: UQ0 = 1,02

Verstärkungsfaktor kqu:

75,7

U

SQ

k rEqu

Verstärkungsfaktor für die bezogene Blind-

leistung (in p.u.) abhängig von der Abwei-

chung der Sollspannung (in p.u.)

Gradientenbegrenzung tG: tG = 45 s

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Der Spannungssollwert für die Q(U)-Kennlinie muss am Netzanschlusspunkt in der vereinbarten Versorgungs-spannung Uc gemessen werden. Die notwendigen Spannungswandler zum Erfassen der Versorgungsspannung Uc müssen vom Anlagenbetreiber zur Verfügung gestellt werden.

Wandler mit mehreren Spannungsabgriffen (Doppelwicklungsspannungswandler) sind zulässig, wenn diese den „Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Strom der Netze BW GmbH“ /109/ entsprechen. Siehe hierzu Kapitel 7.3.1.

Ein Soll-Ist-Wertvergleich der Blindleistung am NAP ist bei Erzeugungsanlagen mit SAV,E < 1MVA aktuell nicht gefordert.

Bei Erzeugungsanlagen mit SAV, E > 1MVA muss ein Soll-Ist-Wertvergleich am NAP stattfinden (geschlossener Blindleistungsregelkreis).

Bei Wechselrichtern darf im Schwachlastbereich keine stark schwankende Blindleistungsaufnahme/Erzeu-gung, verbunden mit stark ansteigenden Oberschwingungsströmen, auftreten. Sollten sich unzulässige Netz-rückwirkungen ergeben, behält sich die Netze BW GmbH vor, die Erzeugungsanlage vom Netz zu trennen bis der Einbau entsprechender Kompensationseinrichtungen erfolgt ist.

10.2.8 Netzsicherheitsmanagement

Die allgemeinen Vorgaben der Netze BW GmbH Technische Mindestanforderungen auf www.netze-bw.de sind einzuhalten.

Das Netzsicherheitsmanagement wird mit der Zusage zum Netzverknüpfungspunkt mitgeteilt.

10.3 Ausführung der Anlage

10.3.1 Allgemeines zum Entkupplungsschutz

Die Schutzwerte für den Schutz am Netzanschlusspunkt (übergeordneter Entkupplungsschutz), den zwischen-gelagerten oder den Schutz der Erzeugungseinheiten sind in den Anschlusskonzepten in Kapitel 10.4 definiert. Die Entkupplungsschutzeinrichtungen sind vom Anschlussnehmer im Rahmen der Inbetriebnahme zu prüfen und mittels Prüfprotokoll zu dokumentieren. Die Netze BW GmbH behält sich bei der Inbetriebnahme vor, sich die Schutzeinstellwerte und Wirkungsweise zeigen zu lassen. Ausfallzeiten während einer Schutzprüfung werden nicht entschädigt.

Die Funktionalität der Schutzsysteme ist durch den Anschlussnehmer vor der Inbetriebsetzung zu prüfen. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren und der Netze BW GmbH vorzulegen.

Die Schutzprüfprotokolle sind zusammen mit den Inbetriebnahme-Protokollen bei der Netze BW GmbH einzu-reichen. Die Voraussetzung der Schutzprüfung ist eine geeignete Prüfklemmleiste. Art und Aufbau der Prüf-klemmleiste sind dem Anhang D.4 zu entnehmen. Andere Ausführungsformen der Prüfklemmleiste sind vorab mit der Netze BW GmbH abzustimmen.

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10.3.2 Entkupplungsschutz zwischengelagert bei PV-Erzeugungseinheiten

Bei Photovoltaik-Erzeugungsanlagen, die über eine Vielzahl an Erzeugungseinheiten verfügen, kann ein zwi-schengelagerter Entkupplungsschutz installiert werden. Der zwischengelagerte Entkupplungsschutz muss alle an den NAP angeschlossenen Erzeugungseinheiten abschalten. Weiterhin lässt die Netze BW GmbH die Verwendung der internen Kuppelschalter in Verbindung mit dem zwischengelagerten Entkupplungsschutz zu,falls die in der BDEW MSR 2008 /77/ vorgegebenen Auslösezeiten eingehalten werden.

Kommt bei den genannten PV-EZA der zwischengelagerte Schutz zum Einsatz und wird der Netze BW GmbH bei der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ein Schutzprüfprotokoll des zwischengelagerten Entkupplungs-schutzes ausgehändigt, entfallen die Schutzprüfprotokolle der einzelnen Erzeugungseinheiten (PV-Wechselrichter).

Der Schutz der nachgelagerten Erzeugungseinheiten darf den zwischengelagerten Schutz nicht unterlaufen.

10.3.3 Übergeordneter Entkupplungsschutz am Netzanschlusspunkt

Alle Erzeugungsanlagen am MS-Netz der Netze BW GmbH, unabhängig davon, ob diese an der Sammelschie-ne des Umspann- bzw. Schaltwerkes oder am MS-Netz angeschlossen sind, müssen mit einem übergeordne-ten Entkupplungsschutz ausgestattet sein. Die Erfassung der notwendigen Messgrößen erfolgt über Mess-wandler auf der Mittelspannungsseite in der Lieferspannung Uc (die Messung muss oberspannungsseitig vom Maschinentransformator erfolgen). Die Messung in der Lieferspannung erfordert den Einsatz von Wandlern in der Übergabestation, die vom Anschlussnehmer bereitzustellen sind.

Bei EZA die nach den Anschlusskonzepten keinen Blindleistungs-/Unterspannungsschutz (UQ→ und U< - Schutz) benötigen, reicht der Einsatz von Spannungswandlern aus. Für den Fall, dass sich die EZA auch nachträglich an der vollständigen dynamischen Netzstützung beteiligen muss, sind vom Anschluss-nehmer die entsprechenden Schutzeinrichtungen und Wandler nachzurüsten und die Einstellwerte der Schutzeinrichtungen der EZE/EZA an die Forderungen der Netze BW GmbH anzupassen.

Der übergeordnete Entkupplungsschutz muss dreiphasig ausgeführt werden. Durch die Messung der verein-barten Versorgungsspannung (Uc) ist die Spannung zwischen den Außenleitern zu überwachen. Dadurch wird gewährleistet, dass die EZA bei einem stehenden Erdschluss, in dem kompensierten MS-Netz der Netze BW GmbH, bestimmungsgemäß nicht durch die Schutzeinrichtung abgeschaltet wird. Hierbei reicht die Auswer-tung der 50-Hz-Grundschwingung aus.

Der Frequenzsteigerungs-/Rückgangsschutz muss am EZA-Entkupplungsschutz auf den automatisierten Leistungsschalter der EZA bzw. EZE wirken. Eine Abschaltung des Mittelspannungsleistungsschalters (Über-gabeschalteinrichtung) ist nicht zulässig, da dieser nicht automatisiert zuschalten darf. Falls dies nicht mög-lich ist, muss der Frequenzschutz über den zwischengelagerten- oder EZE-Schutz realisiert werden.

Weitere Hinweise zur Ausführung sind in den Anschlusskonzepten (Kapitel 10.4) ausgeführt. Die Trennung der EZA ist generell über einen Kuppelschalter zu realisieren.

Bei EZA, deren Übergabeschalter am NAP als MS-Lastschalter-Sicherungskombination ausgeführt ist, wirkt die Auslösung des übergeordneten Entkupplungsschutzes auf den NS-Kuppelschalter der EZA oder EZE.

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Bei EZA, deren Übergabeschalter am NAP als MS-Leistungsschalter ausgeführt ist, wirkt der übergeordnete Entkupplungsschutz in der Regel auf den MS-Leistungsschalter. Hiervon abweichende Konzepte sind mit der Netze BW GmbH vor der Realisierung abzustimmen.

10.3.4 Kuppelschalter

Für die Verbindung der Erzeugungsanlage bzw. der Erzeugungseinheiten mit dem Netz des Netzbetreibers müssen Kuppelschalter eingesetzt werden. Auf den bzw. auf die die Schutzeinrichtungen am Netzanschluss-punkt bzw. an den Erzeugungseinheiten wirken. Hierfür eignen sich z. B.:

› Leistungsschalter;

› Motorschutzschalter;

› verschweißsicherer Schaltschütz mit Lastschaltvermögen und vorgeschaltetem Kurzschlussschutz.

Eine dreipolige galvanische Trennung muss sichergestellt sein.

Die Kuppelschalter an den Erzeugungseinheiten können sich sowohl auf der Niederspannungs- als auch auf der Mittelspannungsseite befinden. Sofern kein Inselbetrieb vorgesehen ist, kann dafür die Schalteinrichtung des Generators verwendet werden.

Bei der Bemessung von Kuppelschaltern ist zu berücksichtigen, dass der Kurzschluss im Fehlerfall sowohl aus dem Netz des Netzbetreibers als auch aus Erzeugungseinheiten gespeist werden kann.

Bei nicht inselbetriebsfähigen Erzeugungsanlagen kann der Kuppelschalter der Erzeugungseinheiten auch zur Synchronisierung verwendet werden.

Bei inselbetriebsfähigen Anlagen ist die Funktion der Kupplung und Synchronisierung der Erzeugungsanlage mit dem Netz des Netzbetreibers im Rahmen der Planung abzustimmen und die Betriebsführung vertraglich zu vereinbaren.

10.3.5 Hilfsenergieversorgung

Die Vorgaben zur Hilfsenergieversorgung aus Kapitel 6.3.1 gelten auch für Erzeugungsanlagen.

Ein Ausfall der Hilfsenergie der Schutzeinrichtungen bzw. der Anlagensteuerung muss zum unverzögerten Abschalten der Erzeugungsanlage führen.

Der Ausfall der Hilfsenergie muss zum unverzögerten Auslösen des zugeordneten Schaltgerätes führen und ist durch eine Unterspannungsauslösung (Nullspannungsspule) zu realisieren.

10.3.6 Ergänzungen zur fernwirktechnischen Anbindung

Sämtliche Vorgaben des Kapitels 6.3.2 sind zu erfüllen und werden erweitert um die Funktionalitäten, die auf-grund der Einspeisung in das Netz der Netze BW GmbH erforderlich werden. Zusätzlich zum Signalplan TTU 6023 Signalplan E20 - Übergabestationen /108/ sind die Vorgaben der Richtlinie TTU 6021 Signalplan Teil E20 – Dezentrale Einspeiseanlagen“ /107/ zu berücksichtigen.

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Wird der Protokollumsetzer der Netze BW GmbH spannungslos oder hat länger als 12 Stunden einen Verbin-dungsausfall zur Leitstelle der Netze BW GmbH, dann soll die Erzeugungsanlage die Leistung auf 100 % wie-der erhöhen.

Nach einer Abschaltung der Erzeugungsanlage durch die Netze BW GmbH erfolgt die Wiedereinschaltung der Erzeugungsanlage nicht durch die Netze BW GmbH sondern der Anlagenbetreiber darf diese nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Leitstelle wieder einschalten. Die Telefonnummer der zuständigen Leitstelle steht auf dem Protokollumsetzer.

10.4 Anschlusskonzepte für Erzeugungsanlagen

Das Anschlusskonzept der EZA ist abhängig von der Anlagenleistung, dem Netzanschlusspunkt und den Ei-genschaften der Erzeugungsanlage. Die Schutzwerte sind die Standardvorgabe der Netze BW GmbH. Die Net-ze BW GmbH behält sich vor, davon abweichende Schutzeinstellungen vorzugeben. Wenn erforderlich, kann die Netze BW GmbH auch nachträglich abweichende Einstellwerte für die Schutzein-richtungen vorgeben.

Die in den Konzepten aufgeführten Schutzrelais-Einstellwerte sichern das systemgerechte Verhalten der Er-zeugungsanlage bei Fehlern im Netz. Für den Eigenschutz der Erzeugungsanlage ist der Kunde selbst verant-wortlich; der Eigenschutz darf aber die in dieser Richtlinie beschriebenen technischen Anforderungen nicht unterlaufen.

In Anhang D:

D.1 Übersicht Anschlusskonzepte

D.2 Anschlusskonzept 1 Gültig für ∑EZA > 1 MVA mit Anschluss an UW-Sammelschiene mit vollständiger dynamischer Netzstützung.

D.3 Anschlusskonzept 2 Gültig für ∑EZA > 1 MVA mit Anschluss an MS-Abgang mit vollständiger dynamischer Netzstützung.

D.4 Anschlusskonzept 3 Gültig für ∑EZA > 1 MVA mit Anschluss an MS-Abgang mit eingeschränkter dynamischer Netzstützung.

D.5 Anschlusskonzept 4 Gültig für ∑EZA < 1 MVA mit Anschluss an UW-Sammelschiene mit vollständiger dynamischer Netzstützung

D.6 Anschlusskonzept 5 Gültig für ∑EZA < 1 MVA mit Anschluss an MS-Abgang mit vollständiger dynamischer Netzstützung

D.7 Anschlusskonzept 6 Gültig für ∑EZA < 1 MVA mit Anschluss an MS-Abgang mit eingeschränkter dynamischer Netzstützung.

D.8 Anschlusskonzept 1 – 4a Ergänzung.

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Anhang

Anhang A Literaturverzeichnis Nachfolgend sind die wichtigsten technischen bzw. verwaltungstechnischen Vorschriften und Regelungen, die bei der Planung, dem Errichten, dem Betreiben und der Außerbetriebnahme von Übergabestationen zu beach-ten sind, aufgeführt. Für die Klärung selten auftretender spezieller Probleme sind gegebenenfalls vom Planer bzw. Anlagenbetreiber gesonderte Absprachen mit der Netze BW GmbH zu treffen.

DIN VDE Bestimmungen, Normen mit VDE-Klassifikation und VDE-Anwendungsregeln

/1/ DIN VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V

/2/ DIN VDE 0100-200 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungs-netz

/3/ DIN VDE 0100-442 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-442: Schutzmaßnahmen – Schutz von Niederspannungsanlagen bei vorübergehenden Überspannungen infolge von Erdschlüssen im Hochspannungsnetz und bei Fehlern im Niederspannungsnetz

/4/ DIN VDE 0100-520 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5: Auswahl und Errichtung von elektri-schen Betriebsmitteln - Kapitel 52: Kabel- und Leitungsanlagen

/5/ DIN VDE 0100-557 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Kapitel 557: Hilfsstromkreise

/6/ DIN VDE 0100-710 Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räu-me und Anlagen besonderer Art Teil 710: Medizinisch genutzte Bereiche

/7/ DIN VDE 0100-718 Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räu-me und Anlagen besonderer Art Teil 718: Bauliche Anlagen für Menschenansamm-lungen

/8/ DIN VDE 0101 Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV

/9/ DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Festlegungen

/10/ DIN EN 50065 Signalübertragung auf elektrischen Niederspannungsnetzen VDE 0808 Frequenzbe-reich 3 kHz bis 148,5 kHz

/11/ DIN EN 50160 Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizitätsversorgungs-netzen

/12/ DIN EN 60044 Messwandler VDE 0414-44

/13/ DIN EN 60071 Isolationskoordination VDE 0111

/14/ DIN EN 62271-103 Hochspannungs-Schaltgeräte und -Schaltanlagen - Teil 103: Lastschalter für Be-messungsspannungen über 1 kV bis einschließlich 52 kV

/15/ DIN EN 60446 Grund- und Sicherheitsregeln für die Mensch-Maschine-VDE 0198 Schnittstelle; Kennzeichnung von Leitern durch Farben und numerische Zeichen

/16/ DIN EN 60529 Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code) VDE 0470 Teil 1

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/17/ DIN EN 60865-1 Kurzschlussströme – Berechnung der Wirkung VDE 0103 Teil 1: Begriffe und Be-rechnungsverfahren

/18/ DIN EN 60909-0 Kurzschlussströme in Drehstromnetzen VDE 0102

/19/ DIN EN 61000-3-2 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) VDE 0838 Teil 2 Teil 3-2: Grenzwerte – Grenzwerte für Oberschwingungsströme (Geräte-Eingangsstrom ≤ 16 A je Leiter)

/20/ DIN EN 61000-3-3 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) (VDE 0838 Teil 3) Teil 3-3: Grenzwerte – Begrenzung von Spannungsänderungen, Spannungsschwankungen und Flicker in öffentlichen Niederspannungs-Versorgungsnetzen für Geräte mit einem Bemes-sungsstrom ≤ 16 A je Leiter, die keiner Sonderanschlussbedingung unterliegen

/21/ DIN EN 61000-2-2 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) VDE 0839 Teil 2-2 Umgebungsbedingun-gen; Hauptabschnitt 2: Verträglichkeitspegel für niederfrequente leitungsgeführte Störgrößen und Signalübertragung in öffentlichen Niederspannungsnetzen

/22/ DIN EN 61243-5 Arbeiten unter Spannung; Spannungsprüfer Teil 5: VDE 0682 Teil 415 Spannungs-prüfsysteme (VDS)

/23/ DIN EN 61230 Arbeiten unter Spannung VDE 0683 Teil 100 Ortsveränderliche Geräte zum Erden oder Erden und Kurzschließen

/24/ DIN EN 62271-105 Hochspannungs-Schaltgeräte und Schaltanlagen – Teil 105, VDE 0671 Teil 105

/25/ DIN EN 62271-200 Hochspannungs-Schaltgeräte und Schaltanlagen – Teil 200, VDE 0671 Teil 200 Me-tallgekapselte Wechselstrom-Schaltanlagen für Bemessungsspannungen über 1 kV bis einschließlich 52 kV

/26/ DIN EN 62271-202 Hochspannungs-Schaltgeräte– und –Schaltanlagen Teil 202: Fabrikfertige Stationen für Hochspannung/Niederspannung VDE 0671-202

/27/ DIN VDE 0132 Brandbekämpfung und Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen

/28/ DIN VDE 0141 Erdungen für spezielle Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV

/29/ VDE 0373 Bestimmung für Schwefelhexafluorid (SF6) von technischem Reinheitsgrad zur Ver-wendung in elektrischen Betriebsmitteln

/30/ DIN VDE 0510 VDE-Bestimmungen für Akkumulatoren und Batterieanlagen

/31/ DIN EN 60076 Leistungstransformatoren

/32/ DIN VDE 0670-402 Wechselstromschaltgeräte für Spannungen über 1 kV Auswahl von strombegren-zenden Sicherungseinsätzen für Transformatorstromkreise

/33/ DIN VDE 0670-1000 Wechselstromschaltgeräte für Spannungen über 1 kV

/34/ DIN VDE 0675 Überspannungsableiter

/35/ DIN VDE 0681 Geräte zum Betätigen, Prüfen und Abschranken unter Spannung stehender Teile mit Nennspannungen über 1 kV

/36/ DIN VDE 0682-415 SpannungsprüferTeil 5: Spannungsprüfsysteme (VDS)

/37/ DIN VDE 0838-1 Rückwirkungen in Stromversorgungsnetzen, die durch Haushaltsgeräte und durch ähnliche elektrische Einrichtungen verursacht werden, Teil 1 Begriffe

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/38/ VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungs-netz

/39/ DKE IEV 131-11-41 Deutsche Online-Ausgabe und nationale Umsetzung des Internationalen Elektro-technischen Wörterbuchs der IEC - International Electrotechnical Vocabulary (IEV), niedergeschrieben in den Normen der Reihe IEC 60050.

/40/ IEC/DIN EN 60870-5-101 Fernwirkeinrichtungen und -systeme - Teil 5-101: Übertragungsprotokolle, Anwen-dungsbezogene Norm für grundlegende Fernwirkaufgaben

/41/ IEC/DIN EN 60870-5-104 Fernwirkeinrichtungen und -systeme - Teil 5-104: Übertragungsprotokolle - Zugriff für IEC 60870-5-101 auf Netze mit genormten Transportprofilen

DIN-Normen

/42/ DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

/43/ DIN 18014 Fundamenterder – Allgemeine Planungsgrundlagen

/44/ DIN 42600-2 Messwandler für 50 Hz, Stromwandler, Hauptmaße

/45/ DIN 4844 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Teil 1: Gestaltung für Sicherheitszeichen zur Anwendung in Arbeitsstätten und in öffentlichen Berei-chen Teil 2: Darstellung von Sicherheitszeichen Teil 3: Flucht- und Rettungspläne

/46/ DIN EN 61082-1 Dokumente der Elektrotechnik VDE 0400-1

/47/ DIN EN 50464-1 Ölgefüllte Drehstrom-Verteilungstransformatoren 50 Hz; 50 bis 2500 kVA, VDE 0532-221

/48/ DIN EN 60076-11 Leistungstransformatoren - Teil 11: Trockentransformatoren

/49/ DIN 43455 Bildzeichen für die Betätigung von Hochspannungsschaltgeräten unter 52 kV

/50/ DIN 43625 Hochspannungs-Sicherungen; Nennspannung 3,6 bis 36 kV; Maße für Sicherungs-einsätze

/51/ DIN 43870 Zählerplätze - Funktionsplätze

/52/ DIN 47636 Starkstromkabel-Steckgarnituren für Außenkonus-Geräteanschlussteile; Um bis 36 kV, Einbaumaße

/53/ DIN EN 50181 Steckbare Durchführungen über 1 kV bis 36 kV und von 250 A bis 1,25 kA für Anla-gen anders als flüssigkeitsgefühlte Transformatoren

/54/ DIN 18252 Profilzylinder für Türschlösser – Begriffe, Maße, Anforderungen, Kennzeichnung

/55/ DIN 49440 Zweipolige Steckdosen mit Schutzkontakt, AC 16 A 250 V

/56/ DIN EN 60255 Elektrische Relais DIN VDE 0435

/57/ DIN 42600-8 Messwandler für 50 Hz, Um von 0,6 bis 52 kV; Stützer-Stromwandler Um 12 und 24 kV; Schmale Bauform, Hauptmaße, Innenraumausführung.

/58/ DIN 42600-9 Messwandler für 50 Hz, Um von 0,6 bis 52 kV; Spannungswandler Um 12 und 24 kV; Schmale Bauform, Hauptmaße, Innenraumausführung

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/59/ IEC 61000-3-3 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Teil 3-3: Grenzwerte - Begrenzung von Spannungsänderungen, Spannungsschwankungen und Flicker in öffentlichen Nie-derspannungs-Versorgungsnetzen für Geräte mit einem Bemessungsstrom <= 16 A je Leiter, die keiner Sonderanschlussbedingung unterliegen

VDEW / VDN / BDEW / FNN Richtlinien und Druckschriften

/60/ VDN DistributionCode 2007 - Regeln für den Zugang zu Verteilnetzen, August 2007

/61/ VDN TransmissionCode 2007 „Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungs-netzbetreiber“, August 2007

/62/ VDE-AR-N 4102 Richtlinien für den Anschluss ortsfester Schalt- und Steuerschränke im Freien an das Niederspannungsnetz des VNB

/63/ VDE / FNN Gasisolierte metallgekapselte Schaltanlagen für die sekundäre Verteilungsebene bis 36 kV; Empfehlungen für Projektierung, Bau und Betrieb

/64/ VDE / FNN Netzstationen; Empfehlungen für Projektierung, Bau, Umrüstung und Betrieb

/65/ VDEW Gasisolierte metallgekapselte Leistungsschalteranlagen bis 36 kV; Betriebliche Anforderungen für Projektierung, Bau und Betrieb im EVU

/66/ BDEW Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz „Richtlinie für Anschluss- und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“/ Stand Juni 2008 (BDEW MSR 2008) einschließlich der Ergänzung vom Juli 2010.

/67/ BDEW Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie: Gültig ab: 01. Januar 2013.

/68/ VEÖ, VSE, Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen; CSRES, VDN 2. Ausgabe 2007

/69/ VDN Richtlinie Notstromaggregate - Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten

/70/ VDEW Tonfrequenz-Rundsteuerung; Empfehlungen für die Vermeidung unzulässiger Rückwirkungen

/71/ VDE FNN VDE-AR-N 4400 Messwesen Strom (Metering Code),

/72/ VDN Technische Richtlinie für digitale Schutzsysteme, November 2003

/73/ FNN-Lastenheft Blindleistungsrichtungs-Unterspannungsschutz (Q-U-Schutz)

/74/ BDEW Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz, TAB Mittelspannung 2008

/75/ VDEW-Richtlinie Anforderungen an Plombenverschlüsse M.38/97

/76/ TC 2007 TransmissionCode 2007 Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsnetz-betreiber

/77/ BDEW Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie: Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz - Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Ausgabe: Juni 2008

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Gesetze und Verordnungen

/78/ KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

/79/ WHG Wasserhaushaltsgesetz

/80/ AltölV Altölverordnung

/81/ EltVO BW Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (Baden-Württemberg)

/82/ EMVG Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten

/83/ FGSV 939 Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen

/84/ GefStoffV Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung)

/85/ ChemVerbotsV Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung)

/86/ TRGS 518 Technische Regeln Gefahrstoffe: Elektroisolierflüssigkeiten, die mit PCDD oder PCDF verunreinigt sind

/87/ TRGS 519 Technische Regeln Gefahrstoffe: Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhal-tungsarbeiten

/88/ VAwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe sowie evtl. dazugehörende Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes (z. B. VV-VAwS, VVAwS, AV-VawS)

/89/ 26. BImSchV Verordnung über elektromagnetische Felder; 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV / Stand 21.08.2013

/90/ Durchführungshinweis Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder / Stand 15. - 17. März 2004

/91/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz

/92/ StromNZV Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzu-gangsverordnung) vom 25. Juli 2005

/93/ GaVO Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Garagen und Stell-plätze (Garagenverordnung) Vom 7. Juli 1997 (Baden-Württemberg)

/94/ EnWG Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschafts-gesetz)

/95/ MsbG Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen

/96/ EEG Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien

/97/ MessEG Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung.

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/98/ MessEV Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung.

/99/ SDLWindV Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen

Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik

/100/ DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

/101/ DGUV Vorschrift 3 BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Elektrische Anlagen und Betriebsmit-tel

/102/ DGUV Vorschrift 15 Unfallverhütungsvorschrift Elektromagnetische Felder (1. Juni 2001)

/103/ DGUV Regel 103-013 Elektromagnetische Felder (Oktober 2001)

/104/ Workers Directive 2013/35/EU Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder)

/105/ EMVF Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern

Richtlinien für Erzeugungsanlagen

/106/ FGW TR 1 -9 Fördergesellschaft Windenergie„ Technische Richtlinien für Erzeugungseinheiten und –anlagen“, Technischen Richtlinien Teil 1 bis 9

Technische Richtlinien Netze BW GmbH

/107/ TTU 6021 Technische Richtlinie Signalplan Teil E20 – Dezentrale Einspeiseanlagen

/108/ TTU 6023 Technische Richtlinie Signalplan Teil E20 – Übergabestationen

/109/ Mindestanforderungen Technischen Mindestanforderungen für Messeinrichtungen und Mindestanforde-rungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Strom der Netze BW GmbH

/110/ TTU 6303 Kompatibilitätsliste IEC 60870-5-101 Ausgabe zur Ankopplung von Fernwirkeinrichtungen Dritter an Protokollumsetzer der Netze BW

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Anhang B Übersichtsschaltpläne von Übergabestationen

Nachfolgende Übersichtsschaltpläne sind für die Netze BW GmbH verbindlich.

Bei Schleifenanbindung sind die Einspeisefelder gemäß Abbildung 7 auszuführen.

Schutzwandler sind nicht dargestellt, deren Anordnung ist Kapitel 6.3.2 zu entnehmen.

Abbildung 5: Übergabestation mit einem Transformator (≤ 1 MVA) und einer Einspeisung (Stichanschluss)

1. Anstelle des Lasttrennschalters mit HH-Sicherungen kann auch ein Leistungstrennschalter bzw. Leistungs-schalter mit UMZ-Schutz erforderlich sein. In diesem Fall sind die Bedingungen aus Kapitel 6.3.2 einzuhalten.

2. In begründeten Ausnahmefällen ist eine niederspannungsseitige Messung zulässig. Siehe „Technische Mindest-anforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Strom-verteilnetz der Netze BW GmbH“ /109/.

Kurzschlussanzeiger Erdschlusserfassung

kapazitiver Spannungsanzeiger Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich)

kWh

ESA

KSA

Grenze des Schaltanweisungsberechtigungsbereichs

Netze BW Anschlussnehmer

AbgangMessfeldÜbergabeEinspeisefeld

Messung

<= 1 MVA

Messung

kWh

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Netz

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Kabel- oder Sammel-schienenverbindung

2)

2)

1)

KSA

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Bei Schleifenanbindung sind die Einspeisefelder gemäß Abbildung 7 auszuführen.

Schutzwandler sind nicht dargestellt, deren Anordnung ist Kapitel 6.3.2 zu entnehmen.

Abbildung 6:Übergabestation mit einem Transformator (> 1 MVA) und einer Einspeisung (Stichanschluss)

Kurzschlussanzeiger Erdschlusserfassung

kapazitiver Spannungsanzeiger Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich)

kWh

ESA

KSA

AbgangMessfeldÜbergabeEinspeisefeld

Messung> 1 MVA

Grenze des Schaltanweisungsberechtigungsbereichs

Netze BW Anschlussnehmer

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Kabel- oder Sammel-schienenverbindung

KSA

ESA

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Abbildung 7: Übergabestation mit zwei Einspeisungen (Einschleifung)

Kurzschlussanzeiger Erdschlusserfassung

kapazitiver Spannungsanzeiger Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich)

ÜbergabeEinspeisefeld 2Einspeisefeld 1

Grenze des Schaltanweisungsberechtigungsbereichs

Netze BW Anschlussnehmer

ESA

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KSA

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Bei Schleifenanbindung sind die Einspeisefelder gemäß Abbildung 7 auszuführen.

Schutzwandler sind nicht dargestellt, deren Anordnung ist Kapitel 6.3.2 zu entnehmen.

Abbildung 8: Übergabestation mit mehreren mittelspannungsseitigen Abgängen, mittelspannungsseitige Messung

Kurzschlussanzeiger Erdschlusserfassung

kapazitiver Spannungsanzeiger Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich)

ESA

KSA

Grenze des Schaltanweisungsberechtigungsbereichs

Netze BW Anschlussnehmer

Abgang 2Abgang 1MessfeldÜbergabeEinspeisefeld

Messung

Gre

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Kabel- oder Sammel-schienenverbindung

kWh

KSA

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Bei Schleifenanbindung sind die Einspeisefelder gemäß Abbildung 7 auszuführen.

Schutzwandler sind nicht dargestellt, deren Anordnung ist Kapitel 6.3.2 zu entnehmen.

Abbildung 9: Übergabestation mit einem nachgelagerten kundeneigenen Netz oder einer nachgelagerten Station

Kurzschlussanzeiger Erdschlusserfassung mit Richtungsanzeige

kapazitiver Spannungsanzeiger Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich)

kWh

ESA

KSA

Messung

Gre

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igen

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AbgangÜbergabeEinspeisefeld Messfeld

Grenze des Schaltanweisungsberechtigungsbereichs

Netze BW Anschlussnehmer

Kabel- oder Sammel-schienenverbindung

nachgelagertesNetz oder Station

KSA

ESA

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Anhang C Aufbau Prüfklemmleiste für den Netzschutz

C.1 Klemmleistenbezeichnung

Klemmblockbezeichnung Bemerkung

-X3??

Schutzklemmenleiste befinden sich in einem Schrank oder auf einer Tafel mehrere Schutzobjekte, so werden die Objektbezeichnung vorgesetzt z. B. = E04-X3?? oder = T201-X3??.

-X31? -X32?

Schutzgerät F310 Schutzgerät F320

-X31?.? Wenn weitere Klemmblöcke gefordert sind. Z. B. bei einem Kabelumbauwandler

-X3?0 Hilfsspannungsversorgung

-X3?1 Wandlerstrom

-X3?2 Wandlerspannung

-X3?3 Steuerung (Auslösespule)

-X3?8 Gefahrenmeldungen

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C.2 Klemmenbezeichnung

Klemmennummer Potential Bemerkung

11 / 12 Strom L1 Wandlerstromklemmblock

21 / 22 Strom L2 Wandlerstromklemmblock

31 / 32 Strom L3 Wandlerstromklemmblock

41 / 42 Strom N Wandlerstromklemmblock

51 Erdstrom Wandlerstromklemmblock

61 / 62 / 63 Sternpunkt Richtung Stromwandler

Wandlerstromklemmblock

11 / 12 Spannung L1 Wandlerspannungsklemmblock

21 / 22 Spannung L2 Wandlerspannungsklemmblock

31 / 32 Spannung L3 Wandlerspannungsklemmblock

41 / 42 Spannung N Wandlerspannungsklemmblock

51 Spannung e Wandlerspannungsklemmblock

61 Spannung n Wandlerspannungsklemmblock

1……..10 L+ bei Steuer-/ Hilfsspannungs- und Mel-dungsklemmblock

11……..20 L- bei Steuer- / Hilfsspannungs- und Mel-dungsklemmblock

21 / 22 Störung (Selbstüberwachung)

Störung/Blockade (Life-Kontakt)

23 / 24 Warnung

29 L+ Spannungswandlerschutzschalter

65 / 66 Schutzanregung Generalanregung

67 / 68 LS EIN Hand-Ein (Befehl) 73 473

Auslösung NAP Auslösung NAP L+ Optional: Auslösung NAP L-

75 LS EIN Rückmeldung

77 LS AUS Rückmeldung

93 ESR Erdschluss rot (vorwärts) E-Wi oder E-Watt oder Dauererdschluss Trafo

94 Erdschluss ungerichtet Pulsortung

95 ESG Erdschluss gelb (rückwärts) E-Wi oder E-Watt

97 Richtung Distanzschutz rückwärts Richtung

173 Auslösung Generator Befehl und Meldung

500 / 501 / 502 / 503 Binäreingänge / Reserve Blockadeeingang; rückwärtige Verriege-lung; Reset etc.

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C.3 Klemmentyp Für die Umsetzung der Klemmleiste sollten Klemmen vom Typ URTK 6 sowie UDK 4-MTK-P/P des Herstellers PHOENIX CONTACT oder vergleichbare Klemmen verwendet werden: Klemme Typ URTK 6

Klemme Typ UDK 4-MTK-P/P

Feste Brücke Prüfbuchse/Kurzschlussstecker

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C.4 Klemmleiste Die Klemmleiste setzt sich je nach Anwendungsgebiet aus einzelnen Klemmblöcken zusammen. C.4.1 Wandlerklemmleiste für den Netzschutz

Klemmentyp URTK 6 X311 Stromwandlerklemmblock

T1L1S2 F310L111 ge

12 ge F310L1

T1L2S2 F310L221 gn

22 gn F310L2

T1L3S2 F310L331 viol

32 viol F310L3

F310 N41 sw

42 F310 N

51

61

sw

T1L2S1 62

63

transparent

T1L1S1

64(PE) gn/ge

T1L3S1

von nach

IE // Brücke wenn keine Erdstrommessung

transparent

----

----

----

----

----

----

----

----

----

----

----

----

----

//Sichtbare Erdung bei Bedarf (Klemme 63 dann mit Schaltsperre)

// Brücke wenn keine E-Wischer

Wird zur genauen Messung von Erdströmen ein Kabelumbauwandler benötigt, so ist zusätzlich der Klemm-block X311.2 vorzusehen.

Klemmentyp URTK 6 X311.2Kabelumbauwandler-

klemmblock

51

61

T90 S2

63

transparent

64(PE) gn/ge

T90 S1

// Sichtbare Erdung

sw

----

----

----

----

F310

F310

Klemmentyp URTK 6 X312 Spannungswandlerklemmblock

UL1 F31011 ge

12

UL2 F31021 gn

22

UL3 F31031 viol

32

UN F31041 sw

42 sw

Ue 51 grau

61 grauUn// Verlagerungsspannung

von nach

----

----

----

----

----

----

----

----

----

----

Kurzschlussstecker

feste Brücke Prüfbuchse

Trennwand

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C.4.2 Hilfsspannungsversorgung

Klemmentyp UDK 4-MTK-P/P X310 Hilfsspannungsversorgung

A B1

C D

F310

----

A B2

C D----

A B11

C D

F310

----

A B12

C D----

A B3

C D

L1

----

A B4

C D

L1

----

A B13

C D

N

----

A B14

C D

N

----

1PE

2PE

// Gleichspg.- Hilfsversorg.

// ~Spg.- Hilfsversorg.

von nach

Uv_DC_L+

Uv_DC_L-

Uv_AC

Uv_AC

L1N

L1N

PE

PESteckdose

Steckdose

// Steckdose für Laptop und Prüfeinrichtung

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C.4.3 Signal- und Steuerklemmleiste

A B75

C D----

A B77

C D----

A B173

C D----

A B473

C D

F310

----

A B500

C D----

A B501

C D----

A B14

C D----

A B15

C D----

A B29

C D----

A B67

C D----

A B68

C D----

A B73

C D

F310

----

A B1

C D----

A B2

C D----

A B3

C D----

A B4

C D----

A B5

C D----

A B11

C D----

A B12

C D----

A B13

C D----

A B502

C D----

A B503

C D----

Klemmentyp UDK 4-MTK-P/P X313 Steuerklemmblock

LS_NAP

LS_NAP

// Steuerspannung L + ist ggf. am Gerät zu brücken

// Optional: Spannungswandlerschutzschalter

// LS Hand EIN - Befehl

// Auslösung Generator

// Reserveklemmen (rückwertige Verriegelung, Blockade,…)

// Auslösung NAP (L+)

// LS EIN - Rückmeldung

// LS AUS - Rückmeldung

von nach

F310

F310

F310

F310

F310

// Optional: Auslösung NAP (L-)

Uv_DC_L+

Uv_DC_L-

LS_GEN

F310

F310

F310

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A B173

C D----

A B500

C D----

A B501

C D----

A B24

C D----

A B65

C D----

A B73

C D----

A B93

C D----

A B94

C D----

A B95

C D----

A B97

C D----

A B1

C D----

A B2

C D----

A B11

C D----

A B12

C D----

A B21

C D----

A B22

C D----

A B23

C D----

// Meldespannung L + ist ggf. am Gerät zu brücken

// Gen. Anregung

// Störung/Blockade

// Warnung

// Gen. Auslösung NAP

// Erdschluss vorwärts

// Pulsortung

// Erdschluss rückwärts

// Distanzschutz Fehler rückwärts

// Auslösung Generator

// Reserve

von nach

Klemmentyp UDK 4-MTK-P/P X318 Meldungsklemmblock

F310

F310

F310

F310

F310

F310

F310

F310

Uv_DC_L+

Uv_DC_L-

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Anhang D Anschlusskonzepte für Erzeugungsanlagen

D.1 Übersicht Anschlusskonzepte (AK):

SAV Netzanschlusspunkt (NAP) Erzeugungsanlagen am

Mittelspannungsnetz

E

ZA >

1 M

VA

Sammelschiene des Umspannwerkes bzw. Schaltwerkes mit vollständiger dynamischer Netzstützung

AK 1

MS-Netz - Abgang mit vollständiger dynamischer Netzstützung

AK 2

MS-Netz - Abgang mit eingeschränkter dy-namischer Netzstützung

AK 3

E

ZA <

1 M

VA

Sammelschiene des Umspannwerkes bzw. Schaltwerkes mit vollständiger dynamischer Netzstützung

AK 4

MS-Netz - Abgang mit vollständiger dynamischer Netzstützung

AK 5

MS-Netz - Abgang mit eingeschränkter dy-namischer Netzstützung AK 6

Netzkunden mit eigenem MS-Netz AK 1 - 4A

Anmerkung:

Die abgebildeten Anschlusskonzepte sind auf die für Kurzschluss- und Entkupplungsschutz im Sinne des Netzbetreibers relevanten Elemente reduziert.

Auf die Darstellung des kundeneigenen Kurzschlussschutzes wurde verzichtet.

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D.2 Anschlusskonzept 1 Gültig für EZA > 1 MVA mit Anschluss an UW-Sammelschiene mit vollständiger dynamischer Netzstützung

* nach 1,5 s, 1,8 s, 2,1 s und 2,4 s je ein Viertel der Erzeugungseinheiten

Sammelschiene

10 (20) kV

t1 =

0,5

s

f < 47,5 Hz < 100 ms

U>>

U<

U<<

f >

Entkupplungsschutz (EZE)

< 100 ms

0,8 U 2,4 s*

300 ms0,45 U

51,5 Hz < 100 ms

1,15 UNS

NS

NS

G G

3~ 3~

Kurzschlussschutz gemäß

Netzbetreiberabfragebogen

Übergeordneter Entkupp-

lungsschutz (EZA)

Blindleistungsunterspannungs-

Wird t1 = 0,5 s nicht realisiert,

muss t2 = 0,5 s betragen.

schutz

U>

U>> 1,15 U < 100 ms

1 min1,08 U

2,7 s0,8 UU<

U &U< 0,85 U

t2 =

1,5

s

n

C

C

C

Q

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D.3 Anschlusskonzept 2 Gültig für EZA > 1 MVA mit Anschluss an MS-Abgang mit vollständiger dynamischer Netzstützung

* nach 1,5 s, 1,8 s, 2,1 s und 2,4 s je ein Viertel der Erzeugungseinheiten

MS-Abgang 10 (20) kV

t2 =

1,5

st1

= 0

,5 s

Kurzschlussschutz gemäß

Netzbetreiberabfragebogen

Übergeordneter Entkupp-

lungsschutz (EZA)

Blindleistungsunterspannungs-

Wird t1 = 0,5 s nicht realisiert,

muss t2 = 0,5 s betragen.

schutz

U>

U>> 1,15 U < 100 ms

1 min1,08 U

2,7 s0,8 UU<

U &U< 0,85 Un

C

C

C

Q

f < 47,5 Hz < 100 ms

U>>

U<

U<<

f >

Entkupplungsschutz (EZE)

< 100 ms

0,8 U 2,4 s*

300 ms0,45 U

51,5 Hz < 100 ms

1,15 UNS

NS

NS

G G

3~ 3~

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Version 2.1 Seite 76/80

D.4 Anschlusskonzept 3 Gültig für EZA > 1 MVA mit Anschluss an MS-Abgang mit eingeschränkter dynamischer Netzstützung

* nach 1,5 s, 1,8 s, 2,1 s und 2,4 s je ein Viertel der Erzeugungseinheiten

MS-Abgang 10 (20) kV

t2 =

1,5

st1

= 0

,5 s

Kurzschlussschutz gemäß

Netzbetreiberabfragebogen

Übergeordneter Entkupp-

lungsschutz (EZA)

Blindleistungsunterspannungs-

Wird t1 = 0,5 s nicht realisiert,

muss t2 = 0,5 s betragen.

schutz

U>

U>> 1,15 U < 100 ms

1 min1,08 U

2,7 s0,8 UU<

U &U< 0,85 Un

C

C

C

Q

f < 47,5 Hz < 100 ms

U>>

U<

U<<

f >

Entkupplungsschutz (EZE)

< 100 ms

0,8 U 2,4 s*

300 ms0,45 U

51,5 Hz < 100 ms

1,15 UNS

NS

NS

G G

3~ 3~

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D.5 Anschlusskonzept 4 Gültig für EZA < 1 MVA mit Anschluss an UW-Sammelschiene mit vollständiger dynamischer Netzstützung

* nach 1,5 s, 1,8 s, 2,1 s und 2,4 s je ein Viertel der Erzeugungseinheiten

Sammelschiene

10 (20) kV

t1 =

0,5

s

f < 47,5 Hz < 100 ms

U>>

U<

U<<

f >

Entkupplungsschutz (EZE)

< 100 ms

0,8 U 2,4 s*

300 ms0,45 U

51,5 Hz < 100 ms

1,15 UNS

NS

NS

G G

3~ 3~

Kurzschlussschutz gemäß

Netzbetreiberabfragebogen

Übergeordneter Entkupp-

lungsschutz (EZA)

Blindleistungsunterspannungs-

Wird t1 = 0,5 s nicht realisiert,

muss t2 = 0,5 s betragen.

schutz

U>

U>> 1,15 U < 100 ms

1 min1,08 U

2,7 s0,8 UU<

U &U< 0,85 U

t2 =

1,5

s

n

C

C

C

Q

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D.6 Anschlusskonzept 5 Gültig für EZA < 1 MVA mit Anschluss an MS-Abgang mit vollständiger dynamischer Netzstützung

* nach 1,5 s, 1,8 s, 2,1 s und 2,4 s je ein Viertel der Erzeugungseinheiten

MS-Abgang 10 (20) kV

f < 47,5 Hz < 100 ms

U>>

U<

U<<

f >

Entkupplungsschutz (EZE)

< 100 ms

0,8 U 2,4 s*

300 ms0,45 U

51,5 Hz < 100 ms

1,15 UNS

NS

NS

G G

3~ 3~

Übergeordneter Entkupp-

lungsschutz (EZA)

U>

U>> 1,15 U < 100 ms

1 min1,08 U

2,7 s0,8 UU< C

C

C

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Version 2.1 Seite 79/80

D.7 Anschlusskonzept 6 Gültig für EZA < 1 MVA mit Anschluss an MS-Abgang mit eingeschränkter dynamischer Netzstützung

* nach 1,5 s, 1,8 s, 2,1 s und 2,4 s je ein Viertel der Erzeugungseinheiten

MS-Abgang 10 (20) kV

f < 47,5 Hz < 100 ms

U>>

U<

U<<

f >

Entkupplungsschutz (EZE)

< 100 ms

0,8 U 2,4 s*

300 ms0,45 U

51,5 Hz < 100 ms

1,15 UNS

NS

NS

G G

3~ 3~

Übergeordneter Entkupp-

lungsschutz (EZA)

U>

U>> 1,15 U < 100 ms

1 min1,08 U

2,7 s0,8 UU< C

C

C

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D.8 Anschlusskonzepte 1 – 4A (Ergänzung)

* nach 1,5 s, 1,8 s, 2,1 s und 2,4 s je ein Viertel der Erzeugungseinheiten

t2 = 1,5 s

t1 =

0,5

s

Kurzschlussschutz gemäß

Netzbetreiberabfragebogen

Übergeordneter Entkupp-

lungsschutz (EZA)

Blindleistungsunterspannungs-

Wird t1 = 0,5 s nicht realisiert,

muss t2 = 0,5 s betragen.

schutz

U>

U>> 1,15 U < 100 ms

1 min1,08 U

2,7 s0,8 UU<

U &U< 0,85 Un

C

C

C

Q

f < 47,5 Hz < 100 ms

U>>

U<

U<<

f >

Entkupplungsschutz (EZE)

< 100 ms

0,8 U 2,4 s*

300 ms0,45 U

51,5 Hz < 100 ms

1,15 UNS

NS

NS

Netzanschlusspunkt

G G

3~ 3~