Tag des Familienunternehmens Finanz-und Steuerpolitik · Finanz-und Steuerpolitik Marcel...
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Tag des FamilienunternehmensFinanz- und Steuerpolitik
Marcel Schwerzmann
Regierungsrat, Finanzdirektor
13.11.2018
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Nettoverschuldung
3
Steuerstrategie> 2005
• Entlastung untere Einkommen
• Reduktion Kapitalsteuer (für Holdinggesellschaften)
• Erhöhung Kinderabzüge
> 2008
• Entlastung mittlere Einkommen
• Erhöhung Kinderabzüge
• Tarif Vermögen halbiert
• Tarif Gewinn 25 % gesenkt
> 2011
• Entlastung hohe Einkommen
• Tarif Gewinn halbiert
4
Steigende Steuereinnahmen
R 2011 R 2012 R 2013 R 2014 R 2015 R 2016 R 2017 B 2018 P 2019 P 2020 P 2021
Entwicklung Nettoertrag Aufgabenbereiche Finanzen und Steuern
Fiskalertrag Dir. Bundessteuer NFA Nettoeinnahmen
5
Wer zahlt wieviel Steuern?
1.7%
98.3%
Natürliche Personen
Top 4000Übrige
18%
82%
Einkommenssteuern nat. Pers.
Top 4000Übrige
6
1%
99%
Juristische Personen
Top 200Übrige
49%51%
Steuerertrag jur. Personen
Top 200
Übrige
Wer zahlt wieviel Steuern?
7
Quelle: CRIF AG 2017
-1.5
-1.0
-0.5
0.0
0.5
1.0
1.5
2.0
2.5
OW TI AI AR SH GL BE GR ZG NW JU TG GE SG SO BL BS VD UR NE SZ FR ZH VS AG LU
Wachstum in Prozent
Rekordhoher Firmenzuwachs
> 10'000 neue Arbeitsplätze hat die Luzerner
Wirtschaft zwischen 2011 und 2015 geschaffen.
8
3.89%
5.57% 5.69%
Schweiz Zentralschweiz Luzern
Neue Arbeitsplätze
«Luzern» heisst auch…
9
Ausgangslage StGRev 20
> SV17 wurde durch die Eidgenössischen
Räte verabschiedet.
> Die Kantone haben ihre Absichten bereits
zuhanden der Botschaft des Bundesrates
dargestellt, sind also gut vorbereitet.
> Eine allfällige Referendumsabstimmung
würde am 19. Mai 2019 stattfinden.
10
Wichtige Massnahmen im Überblick
> Abschaffung der Steuerstati in den Kantonen
> Ersatzmassnahmen
• Patentbox
• Zusätzliche Abzüge für F&E
• Einführung Abzug für Eigenfinanzierung
• Entlastungsbegrenzung
> Vorgaben zur Dividendenbesteuerung
> Erhöhung Kantonsanteil an der direkten
Bundessteuer
> Berücksichtigung Gemeinden
> Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips
> Erhöhung Finanzierungsbeiträge an die AHV11
Grundüberlegung
> Bisherige Steuersätze und Abzüge soweit möglich
beibehalten
> Minimale Ersatz- und Begleitmassnahmen
> Tarifsystem ausbalancieren
> Koordination mit Aufgaben- und Finanzreform 18
(AFR18)
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StG Rev 20Umsetzung SV17
Massnahme Mehrertrag Kanton
MehrertragGemeinden
Abschaffung Statusgesellschaften + 8.8 + 10.3
Entlastung Patentbox mit 10 % 0 0
Verzicht auf zusätzliche Abzüge für F&E
Entlastungsbegrenzung 20 / 70 % 0 0
Dividendenbesteuerung wie bisher 0 0
Berücksichtigung Gemeinden (durch
AFR18 abgedeckt)
Gezielte Entlastung der Kapitalsteuer + 6.5 + 7.5
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StG Rev 20Umsetzung M 487 und M 513
14
Massnahme Mehrertrag Kanton
MehrertragGemeinden
Erhöhung Gewinnsteuersatz
von 1.5 % auf 1.6 %
+ 5.5 + 6.6
Erhöhung Vermögenssteuersatz
von 0.75 auf 1.0 Promille und
Verdoppelung der Freibeträge
+ 17.9 + 18.6
Anpassungen
> Gewinntarif
• Belastung in der Stadt Luzern steigt von 12.3 %
auf 12.6 %.
• Gemäss BO SV17 würde Luzern auf Rang 8 zu
liegen kommen. Tatsächliche Umsetzung in den
Kantonen noch nicht bekannt.
> Vermögenstarif
• Tariferhöhung führt zu Mehrbelastung,
Verdoppelung der Freibeträge zu Minderbelastung.
• 50’000 Personen werden weniger belastet, 42’000
mehr. Die Grenze liegt bei 500’000 bzw. 600’000
Franken Reinvermögen.
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Abhängigkeiten
16
Fazit für LU> Höhere Steuergerechtigkeit dank
Abschaffung der Statusgesellschaften und
Verzicht auf fakultative Ersatzmassnahmen.
> Kanton und Gemeinden sind dank
Steuergesetzrevisionen 05, 08 und 11 gut
vorbereitet. Der schwierige Weg hat sich
gelohnt. Kanton und Gemeinden dürfen mit
dem jetzigen Schritt mit Mehreinnahmen
rechnen.
> Mit der Steuergesetzrevision 20 wird das
Steuersystem ausbalanciert.
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