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Daher müsse er auch die Folgen tragen. Wer Geld- oder Sachspenden zur Förderung steuerbegüns- tigter, gemeinnütziger, mild- tätiger und kirchlicher Zwe- cke leistet, kann diese inner- halb bestimmter Grenzen als Sonderausgaben steuermin- dernd geltend machen, er- klärt Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler. Maximal bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Ein- künfte werden vom Finanz- amt berücksichtigt. Jedoch werden nur Spen- den an gemeinnützig aner- kannte Vereine und andere In der Weihnachtszeit ist die Spendenbereitschaft vieler Bürger groß. Dabei tut man nicht nur Gutes, sondern kann auch Steu- ern sparen. Mit milden Gaben Steuern sparen Vorsicht bei Auslandsspenden: Finanzamt kann besondere Nachweise verlangen Körperschaften anerkannt. So entschied das Finanzge- richt Köln, dass eine Spende eines Geschäftsführers, der im Rahmen einer Audienz beim Papst dessen Staatsse- kretär persönlich einen Scheck von über 50 000 Euro übergeben hatte, nicht anzu- erkennen ist. 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RundumdenDienstwagen

(dpa) Nutzt ein Arbeitneh-mer sein Dienstfahrzeugunentgeltlich privat, musser diesen geldwerten Vorteilbeim Finanzamt angeben.In der Regel wird dannein Prozent des Fahrzeug-Bruttolistenpreises pro Mo-nat als Nutzungsvorteil ver-steuert.Stehen ihm mehrere

Dienstfahrzeuge in seinerFreizeit zur Verfügung, mussnach der sogenannten 1-Pro-zent-Regelung grundsätzlichfür jedes Fahrzeug der pau-schale Nutzungswert ange-setzt werden. „Eine Ausnah-me kann gelten, wenn einWechselkennzeichen genutztwird“, sagt Constanze Grün-ing vom Bund der Steuerzah-ler. Seit dem 1. Juli 2012 wer-den Wechselkennzeichenvergeben. Dadurch kann einNummernschild für zweiFahrzeuge genutzt werden.Vor jeder Fahrt muss dasKennzeichen am ausgewähl-ten Fahrzeug angebracht wer-den. So kann ausgeschlossenwerden, dass gleichzeitig zweiWagen zur privaten Nutzungzur Verfügung stehen. Ent-sprechendmuss nur für einenWagen der geldwerte Vorteilversteuert werden.Wenn die Privatnutzung

nicht ausgeschlossen werdenkann, gilt die pauschale Ver-steuerung für alle Dienstwa-gen - selbst wenn der Arbeit-nehmer nicht jedes Fahrzeugprivat nutzt. Entscheidend istnicht die tatsächliche Privat-nutzung, sondern die poten-zielle Nutzungsmöglichkeit,betont der Steuerzahlerbund.

Arbeitszimmerabsetzen

(dpa) Grundsätzlich dürfenAufwendungen für einhäusliches Arbeitszimmernicht als Betriebsausgabenoder Werbungskosten abge-setzt werden. Das geht auseinem Schreiben des Bun-desfinanzministeriumsvom März 2011 hervor.Doch es gibt Ausnahmen.Wenn das häusliche Ar-

beitszimmer den Mittelpunktder gesamten betrieblichenund beruflichen Betätigungdes Steuerpflichtigen ein-nimmt und nahezu aus-schließlich beruflich genutztwird, können alle anfallen-den und entsprechend nach-gewiesenen Aufwendungensteuermindernd abgezogenwerden. Darauf macht dieBundessteuerberaterkammerin Berlin aufmerksam. Steuer-pflichtige können dann auchAusgaben beispielsweise füreinen PC, Schreibtisch undStuhl, Bücherregal und Ak-tenschränke beim Finanzamtangeben.

(dpa) Ehepartner könnenbei einer steuerlichen Zu-sammenveranlagung vomoftmals günstigeren Split-tingtarif profitieren. Wennsie jedoch dauernd getrenntleben, kann das Finanzamteinen solchen Antrag ableh-nen. Es sei denn, es gibt be-rechtigte Gründe für dieunterschiedlichen Wohnor-te – wie beispielsweise eineschwere Krankheit, so einUrteil des FinanzgerichtsNiedersachsen.Im konkreten Fall lebte die

Ehefrau krankheitsbedingt ineinem Pflegeheim, ihr Mann

Anspruch auf gemeinsame Veranlagung bei Trennung

Als Paar profitieren

zog mit seiner Lebensgefähr-tin zusammen. Das zuständi-ge Finanzamt sah dadurchdie Gemeinschaft als aufge-hoben an. Es lehnte den An-trag auf Zusammenveranla-gung ab. Denn die zum We-sen der Ehe gehörende Le-bens- und Wirtschaftsge-meinschaft sei dadurch end-gültig aufgehoben.Zu Unrecht entschieden

die Richter des Finanzge-richts Niedersachsen. Dieräumliche Trennung hättezwingende Gründe. Eine Le-bensgemeinschaft lasse sichan unterschiedlichen Kriteri-

en definieren, unter andereman der räumlichen, persönli-chen und geistigen Bezie-hung zum anderen Ehegat-ten. Nach Auffassung derRichter habe der Ehemann indiesem Fall die eheliche Le-bens- und Wirtschaftsge-meinschaft so gut wie mög-lich aufrechterhalten. Denner besuchte seine Ehefrau wö-chentlich und übernahm ih-re Pflegekosten. Außerdemwar er ihr rechtlicher Betreu-er. Eine abschließende Ent-scheidungmuss nun der Bun-desfinanzhof (BFH) in einemRevisionsverfahren treffen.

Falschparkerzahlen Leerfahrt(dpa) Parksünder können fürden Abschleppwagen zur Kas-se gegeben werden, auchwenn sie vor seinem Eintref-fen wegfahren. Darauf weistder Auto Club Europa (ACE)hin. Dann kommen neben ei-nem Bußgeld zumindest dieKosten für die Leerfahrt aufden Autofahrer zu. „In demFall gilt das Verursacherprin-zip“, sagt Hannes Krämer,Rechtsassessor des ACE.

IN KÜRZE

Rettungsgasse:Bußgeld droht(dpa) Im Stau müssen Auto-fahrer eine Rettungsgasse fürPolizei und Notarzt freilassen.Nach Durchfahrt der erstenEinsatzkräfte sollten sie dieLücke nicht sofort wiederschließen, rät der Auto ClubEuropa. Die verschiedenenHelfer treffen schließlich sel-ten gleichzeitig am Einsatzortein.Neben Polizei und Co.müssen Autofahrer übrigensauch den Abschleppwagendurchlassen, auch wenn die-ser nicht mit Blaulicht unter-wegs ist. Wer sich nicht andiese Vorschriften hält, ris-kiert d ein Verwarnungsgeldin Höhe von 20 Euro.

Ampelkreuzungfreihalten(dpa) Selbst bei dichtem Ver-kehr muss eine Ampelkreu-zung stets frei bleiben. Auto-fahrer dürfen die Halteliniebei grünem Licht nur über-queren, wenn auf der ande-ren Seite genug Platz für sieist. Das gilt auch für Einmün-dungen: Diese müssen in derWarteschlange an der Ampelfrei bleiben, damit andere Au-tos abbiegen können. Wer da-gegen verstößt, begeht eineOrdnungswidrigkeit.

Autofahrermuss immeraufFußgängerachten

In dem verhandelten Fall wareine Frau auf einem Ampel-übergang von einem Lkw er-fasst worden. Der LKW-Fah-rer hatte beim Linksabbiegennicht auf die Frau auf demÜbergang geachtet, obwohlauch die FußgängerampelGrün zeigte. Bei der Frage,wer für den Unfall haftenmuss, war der Lkw-Fahrer derMeinung, dass die Fußgänge-rin zumindest mithaftenmüsse. Sie hätte auf querende

Augenauf beiGrünslk c^ih wfbihb

Fußgänger sollten nichtblindlings über eine grüneFußgängerampel gehen.Allerdings dürfen sie dar-auf vertrauen, dass abbie-gende Autofahrer auf sieachten. Sind sie beim Ab-biegen nicht aufmerksamgenug, müssen bei einemUnfall voll haften, ent-schied das Oberlandesge-richt Dresden. Das gilt un-abhängig davon, ob derAutofahrer ebenfalls Grünhatte.

Autos achten müssen.Schließlich sei ebenfalls fürden Lkw-Fahrer die Ampelgrün gewesen.Diese Argumentation über-

zeugte das Gericht nicht.Grundsätzlich dürfe ein Fuß-gänger darauf vertrauen, dassauf ihn geachtet wird. Zwarmüssten Fußgänger beimÜberqueren der Straße grund-sätzlich aufmerksam sein. Es

reiche aber aus, wenn man ei-nen kurzen Seitenblick nachrechts werfe. Ohne weiterekonkrete Anhaltspunkte, et-wa eine hohe Geschwindig-keit des Fahrzeugs, müssesich der Fußgänger nichtständig vergewissern, dass ergefahrlos den Überweg nut-zen könne. Das Gericht sahalso die Verantwortung für al-lein beim Lkw-Fahrer.

Zeigt die Ampel grün, darf sich der Fußgänger darauf ver-lassen, die Straße ungefährdet überqueren zu können.