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TARIF Information zum Tarifabschluss Liebe Kollegin, lieber Kollege, Der Tarifvertrag liegt jetzt unterschrieben vor. Er ist das Ergebnis von Verhandlungen die ausschließlich am Verhandlungstisch stattgefunden haben, daher ist ein solcher Tarifvertrag, der Mindeststandards regelt (darüber geht immer), auch immer ein Kompromiss, auf den sich die Tarifvertragsparteien verständigt haben. Das wesentliche Ziel dieser Tarifverhandlungen war, das Tarifniveau schrittweise an das allgemeine Niveau des Öffentlichen Dienstes (TVÖD) anzupassen. Mit der Vereinbarung des Stufenplanes, der in vier Schritten eine Angleichung an den TVÖD regelt, ist uns dies gelungen. Ein anderer wichtiger unkt war für die ~arifkommission-die Vereinbarung einer Sonderzahlung (in früheren Tarifverträgen auch Weihnachtsaeld genannt), da viele ~oileginnen und Kollegen keine-zusätzliche Zahlung im Jahr mehr erhalten haben. Auch dies ist tariflich geregelt worden. Die Einführung einer neuen Eingruppierungssystematik ist ein enormer Aufwand. Für die Personalabteilung bedeutet dies jetzt für Ca. 1.600 Beschäftigte die jeweilige Zuordnung vorzunehmen. Dies kann natürlich auch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Da es viele Fragen zur Umsetzung des Tarifvertrages gibt, möchten wir EuchlSie über die weitere Vorgehensweise bei dieser Tarifumstellung informieren. Die erarbeiteten Tätigkeitsbereiche und die damit aufgeführten Tätigkeiten sind nur beispielgebend und nicht abschließend. Das heißt, es gibt sicherlich einige ~ätigkeiten die hier im Tätigkeitskatalog nicht aufgeführt worden sind. ~ . k r muss eine entsprechende Verständigung erfolgen. - - Der Wille dei Tarifvertragsparteien war G, für den größten Teil der Beschäftigten eine Systematik zu entwickeln, die eine Vereinheitlichuna der - zurzeit ~Gerschiedlichen Verträge, ermöglicht. Dieser Tarifvertrag hat eine lange Laufzeit, um in Etappen die Angleichung an das TVöD-Niveau vornehmen zu können. Er bietet somit Sicherheit und auch eine Perspektive in der Gehaltsentwicklung. Ciu<1ndklt 5ozkk iiknm Vereinte WdilkM undxlrchon Dienstleistungs- gewerkschaft I

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TARIF

Information zum Tarifabschluss

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Der Tarifvertrag liegt jetzt unterschrieben vor. Er ist das Ergebnis von Verhandlungen die ausschließlich am Verhandlungstisch stattgefunden haben, daher ist ein solcher Tarifvertrag, der Mindeststandards regelt (darüber geht immer), auch immer ein Kompromiss, auf den sich die Tarifvertragsparteien verständigt haben. Das wesentliche Ziel dieser Tarifverhandlungen war, das Tarifniveau schrittweise an das allgemeine Niveau des Öffentlichen Dienstes (TVÖD) anzupassen. Mit der Vereinbarung des Stufenplanes, der in vier Schritten eine Angleichung an den TVÖD regelt, ist uns dies gelungen. Ein anderer wichtiger unkt war für die ~arifkommission-die Vereinbarung einer Sonderzahlung (in früheren Tarifverträgen auch Weihnachtsaeld genannt), da viele ~oileginnen und Kollegen keine-zusätzliche Zahlung im Jahr mehr erhalten haben. Auch dies ist tariflich geregelt worden. Die Einführung einer neuen Eingruppierungssystematik ist ein enormer Aufwand. Für die Personalabteilung bedeutet dies jetzt für Ca. 1.600 Beschäftigte die jeweilige Zuordnung vorzunehmen. Dies kann natürlich auch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Da es viele Fragen zur Umsetzung des Tarifvertrages gibt, möchten wir EuchlSie über die weitere Vorgehensweise bei dieser Tarifumstellung informieren.

Die erarbeiteten Tätigkeitsbereiche und die damit aufgeführten Tätigkeiten sind nur beispielgebend und nicht abschließend. Das heißt, es gibt sicherlich einige ~ätigkeiten die hier im Tätigkeitskatalog nicht aufgeführt worden sind. ~ . k r muss eine entsprechende Verständigung erfolgen. - - Der Wille dei Tarifvertragsparteien war G, für den größten Teil der Beschäftigten eine Systematik zu entwickeln, die eine Vereinheitlichuna der - zurzeit ~Gerschiedlichen Verträge, ermöglicht. Dieser Tarifvertrag hat eine lange Laufzeit, um in Etappen die Angleichung an das TVöD-Niveau vornehmen zu können. Er bietet somit Sicherheit und auch eine Perspektive in der Gehaltsentwicklung.

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Page 2: TARIF - Bezirk Potsdam-Nordwestbrandenburg+file++54bffbf2aa698e630f000300/download... · ist tarifvertraglich eine Besitzsstandsregelung vereinbart worden (siehe 5 3 Überleitungs-TV),

Sicherlich kann es auch sein, dass es hier unterschiedliche Interpretationen zur Ausleauna des Tarifvertraaes gibt. Für diese Fälle ist im Zuae der - Tarifverhandlungen vereinbart Worden, dass eine ~ch l i ch tun~skom~ iss ion einberufen wird, die paritätisch (je drei Mitglieder Arbeitgeber und - Arbeitnehmer) besetzt sein soll, um über streitfälle zu einer Einigung zu kommen.

Damit im Zuge der Tarifumstellung kein Beschäftigter schlechter gestellt wird, ist tarifvertraglich eine Besitzsstandsregelung vereinbart worden (siehe 5 3 Überleitungs-TV), damit die Kollegen, die jetzt auf Grund einzelvertraglicher Vereinbarungen oder der Nachwirkung des BAT-0 mehr Geld bekommen, am Ende nicht weniger erhalten.

Für diese Kolleginnen und Kollegen ist eine Einmalzahlung in Höhe von 350,- € für 2014 (Teilzeitbeschäftigte entsprechend anteilig) vereinbart worden. Wie die Zahlung des einmaligen Anspruches erfolgt, ist in der Protokollerklärung zu 5 6 des Überleitungs-TV erläutert. Ansonsten profitieren natürlich auch diese Kolleginnen und Kollegen von der zukünftigen Stufenerhöhung, die sich an das jeweilige TVöD-Niveau orientiert.

Der Anspruch auf die tariflichen Regelungen besteht für die Kolleginnen und Kollegen die tarifgebunden sind, also für ver.di Mitglieder automatisch und bedarf keiner zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung. Die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit durch den Arbeitgeber ist unzulässig, darum wird iede/r ~ e s c h ä f t i ~ t e aufgefordert eine zusatzvereinbarung zu unterschreiben. Zusatzvereinbarung deshalb, weil es nur eine Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag ist und wegen der ~esitzstandsregelung keine Schlechterstellung zur Folge hat. Die ersten Aufforderungen für diese ~usatzvereinbarung liegen bereits vor.

In Absprache mit den beiden zuständigen Betriebsräten werden wir für die ver.di Mitqlieder vor Ort im Konferenzraum des Betriebsrates der Ruppiner Kliniken Sprechstunden einrichten. Folgende Termine bieten wir an:

Dienstag, den 27.01.2015 von 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag, den 03.02.2015 von 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag, den 05.02.2015 von 13.00 bis 16.00 Uhr.

Die Kolleginnen und Kollegen aus der Tarifkommission.