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Präsentation Tarifautonomie + Tarifschutz

Teil 1 - Geschichte des Tarifvertrages Folien 3 -29

Teil 2 - Vorteile für alle Beschäftigte Folien 30 - 37

Teil 3 - Zum Nutzen der Gesellschaft Folien 38 - 49

Teil 4 - Aktuelle politische Situation Folien 50 - 78

Teil 5 - Zurück in die Vergangenheit Folien 79 - 99

Teil 6 - Was tun? Folien 95 - 100

InhaltsüberblickInhaltsüberblick

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ver.di Bildungswerk Bayern e.V

Teil 1 - Geschichte der Tarifverträge

Oder: Warum es bei Leibeigenen keine Tarifautonomie gab.

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Geschichte der Tarifverträge

Meilensteine: 1848 - Erster Tarifvertrag in Deutschland

600 Setzer und Drucker streiken für Abmachungen bei Lohn und Arbeitszeit.

1869 - Eingeschränkte Koalitionsfreiheit Preußische Gewerbeordnung von 1945 -Verbot von

Gewerkschaften. Aber: Verbindlichkeiten aus Koalitionsabsprachen

„unklagbar“.

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Geschichte der Tarifverträge

Meilensteine: 1918 – Verordnung über Tarifverträge

Nach Novemberrevolution: Grundsatz der Unabdingbarkeit (kein Unterschreiten durch Individualvertrag).

1933- 1945 – Nationalsozialismus Tarifvertragsfreiheit wird abgeschafft. Arbeitsbedingungen werden in „Betriebsordnung“

durch „Betriebsführer festgesetzt.

1949 - Tarifvertragsgesetz

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Geschichte der Tarifverträge Wichtige Eckpunkte:

Anfang 18. Jahrhundert Ca. 95 % der Bevölkerung sind Leibeigene. Sie sind „niedrig

Geborene“ mit der Verpflichtung auf dem Grund auf dem sie geboren sind, zu arbeiten.

Französische Revolution 1789 -1799: Gewaltsame Abschaffung der Feudalherrschaft. Einführung der Demokratie Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit

Abschaffung der Leibeigenschaft Gewerbefreiheit Abschaffung der Zünfte Solidarität mit den Schwachen.

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Geschichte der Tarifverträge

Wichtige Eckpunkte:

Die französische Revolution hatte erhebliche Auswirkungen auf die Gesellschaftsordnungen in ganz Europa.

Nach dem Motto „wie kann ich mich selbst retten“, reagierte z.B. der König Preußens durch:

Einführung der Gewerbefreiheit, Abschaffung der Zünfte, Kommunale Selbstverwaltung, Abschaffung der Leibeigenschaft.

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Geschichte der Tarifverträge

Obwohl Napoleon verbannt wurde und die Könige zurückkamen blieben die Arbeitsmarktreformen

und damit mehr Rechte und Freiheit für den Einzelnen.

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Geschichte der Tarifverträge

Wichtige Eckpunkte:

Zwischen 1810 und 1840 verdoppelte sich die Bevölkerung Deutschlands (deutliche Verbesserung der Hygiene).

Weitere Umwälzungen: Beginn Industrialisierung Aufhebung Leibeigenschaft Gewerbefreiheit

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Geschichte der Tarifverträge

Die Folge:

Schlechte Löhne, da sich die Arbeitnehmer ständig nach unten „konkurrierten“.

Schlechteste Arbeitsbedingungen. Keinerlei soziale Absicherung.

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Geschichte der Tarifverträge

Kennen wir das nicht ? Versuchen nicht auch heute schon wieder

Unternehmen die schlechte Arbeitsmarktsituation zu Lasten der Arbeitnehmer auszunutzen? Untertarifliche Entgelte. Streichung bzw. Kürzung Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld. Höhere Arbeitszeiten ohne Lohnausgleich. „OT-Mitgliedschaften im Arbeitgeberverband. Unbezahlte Überstunden. Etc.

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Geschichte der Tarifverträge

Wichtige Eckpunkte:

Die Stunde der ersten „Gewerkschaften“ war gekommen Entstanden aus der Handwerkerbewegung organisierten

sich die ersten Arbeitnehmergruppen: Keiner arbeitet mehr unter einem vorher festgelegten Lohn. Hart bleiben. Geld sammeln für Notzeiten (heute „Streikkasse“).

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Geschichte der Tarifverträge

Die Folge: Ruf der Unternehmer:

„Verbietet die Gewerkschaften“

1845 Preußische Gewerbeordnung: Verbot der Gewerkschaften (in damaligen Parlamenten

saßen nur Adlige und Selbständige).

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Geschichte der Tarifverträge

Einigungsversuche Deutschlands durch Otto von Bismarck.

U.a. durch gemeinsamen Krieg gegen Frankreich. Dazu brauchte der die Einigkeit des Volkes. Das erreichte er durch Einführung des allgemeinen Wahlrechts (Männerwahlrecht). Aufhebung Koalitionsverbot 1869.

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Geschichte der Tarifverträge

Wichtige Eckpunkte:

1871 Tarifvertrag im Kaiserreich durch die Buchdrucker. Zuvor

waren ca. 2000 Buchdrucker wochenlang ausgesperrt.

1869 – 1874 In über 1000 Streiks forderten die Arbeiter höhere Löhne,

Überstundenzuschläge, Minimallöhne, verkürzte Arbeitszeiten, Abschaffung der autokratischen Fabrikordnung, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die freie gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb.

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Geschichte der Tarifverträge

Wichtige Eckdaten:

1871 Gründung Deutsches Reich

1878 – Sozialistengesetz (maßgeblich durch Otto von Bismarck),

Bezeichnung für das Gesetz „wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie” im Deutschen Reich. Verboten wurden alle sozialdemokratischen, sozialistischen und

kommunistischen Vereine, die den „Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung” zum Ziel hatten – dazu gehörten auch die Gewerkschaften.

Damit waren auch alle bis dahin geltenden Tarifverträge praktisch nichtig.

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Geschichte der Tarifverträge

Reichskanzler Otto von Bismarck:

Seine Meinung - der Staat braucht keine Gewerkschaften. Er entwickelte den Plan, die Bevölkerung ruhig zu stellen: Durch Einführung Krankenversicherung (1883),

Unfallversicherung (1884), Rentenversicherung (1889).

Fakt jedoch auch: Ohne den hartnäckigen Kampf der Arbeiterbewegung wäre es nie dazu gekommen!

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Geschichte der Tarifverträge

Ein Erfolg von dem wir noch heute profitieren.

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Geschichte der Tarifverträge

Wichtige Eckdaten:

1890 – Aufhebung der Sozialistengesetze (und

Entlassung Bismarcks). Gewerkschaften und Tarifverträge wurden wieder

zugelassen. Die bis dahin im Untergrund agierenden

Arbeitnehmerbewegungen nahmen starken Aufschwung. Vor Beginn des 1. Weltkrieges gab es ca. 13 500

Tarifverträge.

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Geschichte der Tarifverträge

Wichtige Eckdaten: 1916 – Vaterländisches Hilfsdienstgesetz

Vaterländisches Hilfsdienstgesetz: In gewerblichen Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten sind Arbeiter - und Angestelltenausschüsse zu bilden, denen ein Anhörungsrecht in vorwiegend sozialen Angelegenheiten zusteht = erste gesetzliche Verankerung von BR. Hintergrund: Trotz der Zusage der Gewerkschaften auf

Verzicht von Lohnerhöhungen während des Krieges, kam es aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen in den Rüstungsfirmen zu immer mehr Arbeitsniederlegungen.

Die Arbeiter- und Angestelltenausschüsse sollten als „Ventil“ für die Arbeitnehmer die internen Probleme lösen helfen. Dazu wurde eine Schlichtungsstelle (vergleichbar heute – Einigungsstelle) eingeführt

Massenstreiks wurden weitgehend eingedämmt.

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Geschichte der Tarifverträge

Wichtige Eckdaten:

23.12.1918 Verordnung über Tarifverträge durch Rat der Volksbeauftragten

in Berlin

1920 + 1923 Bestätigung durch Reichstag.

Zwingende Wirkung von Tarifverträgen für vertragsschließende Parteien und deren Mitglieder

Art. 159 + Art.165 Reichsverfassung der Weimarer Republik Garantiert die Koalitionsfreiheit als Grundrecht, Gewerkschaften

und Arbeitgeberverbände zu bilden. Festlegung der Tarifautonomie.

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Geschichte der Tarifverträge

Die damals garantierten Verfassungsrechte bildeten die Grundlage für das Grundgesetz und den heutigen Art. 9 (3) !

Grundsatz damals wie heute:

Betriebsräte lösen die internen Probleme in Firmen.

Gewerkschaften kümmern sich um die externen Aufgaben.

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Geschichte der Tarifverträge

Wichtige Eckpunkte:

Arbeitgeber-Zeitung vom 6.6.1924: „Der Arbeitgeber wird sich in Zukunft die Festlegung der

Arbeitszeit und der Arbeitsbedingungen selbst vorbehalten und alles von sich aus regeln… Vor allem aber hindern Tarifverträge auch die individuelle Ausnutzung der Arbeitskraft des Einzelnen.“

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Geschichte der Tarifverträge

Wichtige Eckpunkte:

1933- 1945 Durch den Nationalsozialismus werden Gewerkschaften

und Tarifvertragsfreiheit abgeschafft. Arbeitsbedingungen werden in „Betriebsordnung“ durch

„Betriebsführer“ festgesetzt.

Ein erneuter Beweis, wie sehr Gewerkschaften und deren Erfolge undemokratische Gesellschaftsformen „stören“.

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Geschichte der Tarifverträge

Wichtige Eckpunkte:

1948 Aufhebung des Lohnstopps und Ablösung der

Tarifordnungen der NS-Zeit durch Tarifverträge.

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Geschichte der Tarifverträge

Wichtige Eckpunkte:

1954 Ein 18tägiger Streik in der bayerischen Metallindustrie

endete letztlich mit einer Niederlage: Anhebung der Löhne und Gehälter, aber Verschlechterung des Lohngruppenschlüssels. Maßregelung der Streikteilnehmer.

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Geschichte der Tarifverträge

Wichtige Eckpunkte: 1954

Erstmals tarifliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) im Öffentlichen Dienst.

1955 Bundesarbeitsgericht: „Frauenlohngruppen unzulässig.“

1956 DGB Kampagne: „Samstags gehört mein Vati mir“ zur 5-

Tage- und 40-Stunden-Woche.

1956/1957 Streik von 16 Wochen um Lohnfortzahlung im

Krankheitsfall

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Geschichte der Tarifverträge

Wichtige Eckpunkte: 1962

Erstmals tarifliches Urlaubsgeld in der holzverarbeitenden Industrie

1963 Arbeitskampf über zwei Wochen: 120 000 Streikende und

250.000 Ausgesperrte ! 1965

40-Stunden-Woche in der Druckindustrie 1965

Erster Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen in der Bauindustrie

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Geschichte der Tarifverträge

Wichtige Eckpunkte: 1967

„Konzertierte Aktion“ von Bundesregierung, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Bundesbank. Ziele der konzertierten Aktion sind Preisstabilität, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes Wirtschaftswachstum.

1978/1979 Streik in der Stahlindustrie um die 35-Stunden-Woche.

Arbeitszeitverkürzung kann allerdings nicht durchgesetzt werden.

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Geschichte der Tarifverträge

Wichtige Eckpunkte:

1984 Wieder Streiks in Metall- und Druckindustrie um 35-

Stunden-Woche. Schrittweise Verkürzung der Arbeitszeit.

1995 35-Stunden-Woche in der Metall- und Druckindustrie.

1996 Tarifverträge Altersteilzeit.

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Teil 2 - Vorteile für alle Beschäftigten

Einigkeit macht stark!

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Vorteile für alle Beschäftigen

GG

betriebliche Übung

Arbeitsvertrag

Betriebsvereinbarung

Tarifvertrag

Gesetze

GG

betriebliche Übung

Arbeitsvertrag

Betriebsvereinbarung

Tarifvertrag

Gesetze

Internationales Recht, insbesondere EU-Richtlinien

Rechtsprechung

A Günstigkeitsprinzip: Aus Sicht des Arbeitnehmers darf sich untere Ebene nicht gegenüber höherer Ebene verschlechtern.

B Sind auf einer Ebene mehrere Regelungen zum selben Thema, z.B. TV, gilt die sachnähere oder detailliertere Bestimmung.

C Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten i.d.R. durch Arbeitsgericht. (evt. Einigungsstelle oder Schlichtung bei betriebsverfassungs-rechtlichen oder tariflichen Auseinandersetzungen).

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Vorteile für alle Beschäftigen

GG

betriebliche Übung

Arbeitsvertrag

Betriebsvereinbarung

Tarifvertrag

Gesetze

GG

betriebliche Übung

Arbeitsvertrag

Betriebs-vereinbarung

Tarifvertrag

Gesetze

Internationales Recht, insbesondere EU-Richtlinien

Rechtsprechung

A Günstigkeitsprinzip: Aus Sicht des Arbeitnehmers darf sich untere Ebene nicht gegenüber höherer Ebene verschlechtern.

B Sind auf einer Ebene mehrere Regelungen zum selben Thema, z.B. TV, gilt die sachnähere oder detailliertere Bestimmung.

C Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten i.d.R. durch Arbeitsgericht. (evt. Einigungsstelle oder Schlichtung bei betriebsverfassungs-rechtlichen oder tariflichen Auseinandersetzungen).

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Vorteile für alle Beschäftigten

Konsequenz:

Durch die privilegierte rechtliche Stellung stärken TV die Rechte der einzelnen Beschäftigten –

Rechtliche Unmöglichkeit auf tarifliche Leistungen zu verzichten!

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Vorteile für alle Beschäftigten

Gesetz Tarifvertrag

Arbeitszeit/Woche 48 Stunden 35-39 Stunden*

Urlaub/Jahr 4 Wochen 5-6 Wochen*

Höhe Entgelt - Ja*

Weihnachtsgeld - Ja*

Urlaubsgeld - Ja*

z.B.

*je nach Tarif

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Vorteile für alle Beschäftigten

Für wen gilt der TV?

Ein Tarifvertrag gilt unmittelbar nur zwischen den einzelnen Mitgliedern der Tarifvertragsparteien (= vertragsschließende Gewerkschaft und Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband)

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Vorteile für alle Beschäftigten

Aber:

Tarifvertrag wirkt für die einzelnen Beschäftigten weit über die rechtliche Tarifbindung hinaus!

Wer nicht in einer Gewerkschaft ist, profitiert mittelbar von den Tarifverträgen.

Selbst tariflose Wirtschaftszweige (z.B. Beschäftigte bei Rechtsanwälten, Notaren) orientieren sich an „üblichen“ Arbeitsbedingungen.

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Vorteile für alle Beschäftigten Fazit:

Tarifverträge haben über Jahrzehnte Standards für die Arbeitswelt

geschaffen, die in fast allen Bereichen Anwendung finden.

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Vorteile für alle Beschäftigten

Gilt ein Tarifvertrag - Vorteile für jeden Einzelnen:

Sozialer Schutz, da tarifvertragliche Leistungen nicht unterschritten werden dürfen.

Wettbewerb kann – hinsichtlich materieller Arbeits-bedingungen – nicht zu Lasten der Arbeitnehmer ausgetragen werden.

Wahrung existenzsichernder Entgelte.

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Teil 3 – Zum Nutzen der Gesellschaft

Sozialer Friede – ein hohes Gut !

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Zum Nutzen der Gesellschaft

Tarifverträge sind ein Eckpfeiler der Demokratie Demokratie (von griechisch demos: Volk; und kratein: herrschen), „Volksherrschaft”.

Zweimal wurden Tarifverträge bereits verboten: Einmal durch

einen König (König Wilhelm I.), einmal im „Dritten Reich“ durch Hitler.

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Zum Nutzen der Gesellschaft

"Wenn man einen Sumpf austrocknen will, darf man nicht die Frösche fragen."

Nachzulesen in Spiegel online, 28.2.2003

Friedrich Merz, stellvertretender CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender, geäußert über die Gewerkschaften:

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Zum Nutzen der Gesellschaft

Guido Westerwelle, FDP-Vorsitzender, zu verschiedenen Anlässen:

Die Gewerkschaften sind "eine Plage für unser Land".

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Zum Nutzen der Gesellschaft

M. Rogowski Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI):

“Man müsste Lagerfeuer machen und erst mal die ganzen Tarifverträge verbrennen”.

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Zum Nutzen der Gesellschaft

Thomas Dieterich, früherer Präsident des Bundesarbeitsgericht, zur Frage: „Viele Menschen meinen, dass solche Kollektivinteressen (bezogen auf TV, Anm. d. Verf.) letztlich mehr schaden als nutzen.“

Interview mit der Süddeutschen Zeitung am 13.9.03:

„Und die wollen dann mit dem besten Gewissen das Tarifsystem abschaffen, genau. Das ist auch logisch, wenn man

Sozialdarwinismus* als natürliche und eigentlich sogar humane Lebensweise betrachtet.

Wir leben aber in einem Sozialstaat, das ist Kern unserer Verfassung.“

*Der Sozialdarwinismus entsteht als ideologische Gegenbewegung zum liberalen Fortschrittsglauben und entspringt dem Bedürfnis, die offensichtlichen negativen Seiten des Kapitalismus als Naturnotwendigkeiten zu rechtfertigen. Entnommen aus “Encarta Enzyklopädie“.

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Zum Nutzen der Gesellschaft Gemeinwohl:

Zentrales Ziel jeder politischen Gemeinschaft, konkret eines jeden Staates, ist die Sicherheit aller Bürger. Bezogen auf die Lebensqualität kann dies nur heißen:

Soziale Gerechtigkeit Gerechter Ausgleich der sozialen Gegensätze, um materielle Armut

und soziale Ausgrenzung zu verhindern.

Sozialer Frieden Sozialer Frieden entsteht durch die Lebensfähigkeit aller sozialer

Schichten in Deutschland. Diese Lebensfähigkeit wird neben staatlicher Sozialleistungen durch die Festlegung fairer Arbeitsbedingungen erreicht. Sozialer Friede ist Grundlage einer Demokratie – und ganz nebenbei noch Standortvorteil.

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Zum Nutzen der Gesellschaft

Tarifverträge schuld an Arbeitslosigkeit ?

Zu viele Fakten sprechen dagegen: Rekordüberschüsse im Außenhandel in jedem Jahr. Inlandsnachfrage stagniert seit Jahren – Kaufkraft der

Arbeitnehmer auf dem Stand von 1980. Unternehmen schaffen keine Arbeitsplätze, nur weil diese

wenig kosten – gesteigerte Nachfrage nach Produkten/Dienstleistungen führt zu Arbeitsplatzbedarf.

Entscheidend als Kostenfaktor ist nicht die Höhe der Entgelte, sondern die Produktivität – hier liegt Deutschland international im Spitzenfeld.

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Zum Nutzen der Gesellschaft

Stell´ dir vor wir würden heute noch 48 Stunden (oder noch länger) arbeiten.

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Zum Nutzen der Gesellschaft

Wie viele Arbeitslose hätten wir dann ?

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Zum Nutzen der Gesellschaft

Löhne und Arbeitslosigkeit:

Lohnkosten betragen bei exportorientierten Firmen i.d.R. nur zwischen 4 - 8 % des Gesamtumsatzes.

Deutschlands Handelsbilanz seit Jahrzehnten: Außenhandel hui – Inlandsnachfrage pfui

Gute Löhne und Gehälter fördern die Inlandsnachfrage und stützen die inländische Wirtschaft.

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Zum Nutzen der Gesellschaft

Löhne und Arbeitslosigkeit

Mal etwas polemisch: Die Manager der im DAX notierten Unternehmen haben

sich ihre Vorstandsbezüge innerhalb von drei Jahren um durchschnittlich 64 % erhöht.

Abgebaut wurde jedoch keine dieser Positionen…

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Zum Nutzen der Gesellschaft

Verzicht auf Tarifverträge ?

Arbeitnehmer würden zu Bittstellern mutieren. Wettbewerb würde noch stärker auf dem Rücken

der Beschäftigten ausgetragen. Geschichte und Gegenwart lehren: Sozialer

Frieden und soziale Gerechtigkeit bedürfen austarierter Machtverhältnisse.

Die Gesellschaft in der wir heute leben, die soziale Marktwirtschaft, längerfristig auch die Demokratie, wären in Gefahr.

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Zum Nutzen der Gesellschaft

Verzicht auf Tarifverträge ?

Allgemein gültige, durch den Flächentarifvertrag geschaffene, soziale Standards werden zerstört.

Zeitlich befristete soziale „Friedensabkommen“ gehören der Vergangenheit an.

Betriebliche Tarifauseinandersetzungen werden häufiger.

Die soziale Spirale wird sich nach unten drehen – Gesellschaftlicher Wohlstand sinkt.

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Zum Nutzen der Gesellschaft

Tarifverträge sind nicht flexibel ? Thomas Dieterich, früherer Präsident des

Bundesarbeitsgericht:

„Diese Begründung wirkt schief und wirklichkeitsfern. Die breite und intensive Veränderung der Tarifpraxis…wird offensichtlich überhaupt nicht wahrgenommen. Der

Vorwurf, die Tarifparteien seien nicht in der Lage, die veränderten Bedingungen des globalen Wettbewerbs zu

erkennen, ist geradezu grotesk. Jede tarifliche Auseinandersetzung wird ja entscheidend von diesen

Veränderungen geprägt.

Auszug aus dem Aufsatz „Betriebliche Bündnisse in der rechtspolitischen Diskussion“.

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Zum Nutzen der Gesellschaft Fazit:

Tarifverträge und Demokratie sind in unserem Land untrennbar miteinander verbunden.

Ohne Tarifverträge ist auf Sicht unsere Gesellschaftsordnung, wie wir sie heute kennen gefährdet.

Ohne Tarifverträge werden die abhängig Beschäftigten die Verlierer sein.

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Teil 4 - Aktuelle politische Situation

Opferung von Grundrechten?

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Aktuelle politische Situation

Gesetzentwurf CDU/CSU, 18.6.2003

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Aktuelle politische Situation

Gesetzentwurf CDU/CSU, 18.6.2003

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Aktuelle politische Situation

Gesetzentwurf CDU/CSU, 18.6.2003

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Aktuelle politische Situation

Gleichlautende Gesetzesanträge und Gesetzentwürfe der Länder Bayern, Sachsen und Niedersachsen.

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Aktuelle politische Situation

Zusammenfassung:

Der BR oder ein „Beauftragter“ der Arbeitnehmer dürfen vom Tarifvertrag abweichende Vereinbarungen schließen.

Die Vereinbarung wird wirksam, wenn 2/3 der Beschäftigten zustimmen und keine Tarifvertragspartei widerspricht.

Während der Probezeit kann das Gehalt um 10 % abgesenkt werden – das wird als „günstiger“ angenommen.

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Aktuelle politische Situation

Auswirkung in der Praxis:

Tarifvorrang des § 77 (3) BetrVG wird aufgegeben.

Durch die Widerspruchsmöglichkeit der Gewerkschaft werden Gewerkschaften und Betriebsräte gegeneinander ausgespielt.

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Aktuelle politische Situation Auswirkung in der Praxis:

Erforderliche „2/3-Zustimmung“ der Arbeitnehmer wird sich als Papiertiger entpuppen: Verbunden mit der (verzweifelten) Hoffnung auf Arbeitsplatzerhalt wird die Belegschaft fast jedem Vorschlag des Arbeitgebers zustimmen (Todschlagargument – „Wenn ihr nicht zustimmt, sind wir gezwungen X Arbeitsplätze abzubauen…“).

BR müssten ohne jegliche Durchsetzungsfähigkeit verhandeln. Gleichberechtigte Verhandlungen zwischen AN und AG gehören der Vergangenheit an.

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Aktuelle politische Situation Auswirkung in der Praxis:

Bereits erzielte Vereinbarungen in Tarifverträgen könnten jederzeit verschlechtert werden.

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Aktuelle politische Situation

Gesetzentwurf FDP:

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Aktuelle politische Situation Zusammenfassung:

Gesetzentwurf der FDP noch weitgehender zu Ungunsten der Arbeitnehmer. Einzelner Arbeitnehmer „darf“ zur Erlangung eines Arbeitsverhältnisses oder zur Vermeidung einer Kündigung auf tarifvertragliche Leistungen verzichten. Wenn der Betriebsrat oder 75 % der Arbeitnehmer im Betrieb dem Tarifverzicht zustimmen, wird von der Günstigkeit der Regelung ausgegangen. Mitwirkung der Gewerkschaften in keiner Weise mehr vorgesehen. Ungenierter Versuch, das vom Bundesverfassungsgericht entschiedene Günstigkeitsprinzip nach eigenem (FDP-) Gutdünken auszuhöhlen.

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Aktuelle politische Situation

Gesetzentwurf des Landes Sachsen-Anhalt:

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Aktuelle politische Situation Auswirkung:

Je nach Einzelentscheidung des Bundeslandes werden auch hier Tarifabsenkungen möglich werden.

Die möglichen Verschlechterungen sind ähnlich den Gesetzentwürfen von CDU/CSU und FDP zu erwarten.

Zusammenfassung:

Einzelne Bundesländer mit hoher Arbeitslosigkeit können § 77 (3) BetrVG in eigener Zuständigkeit außer Kraft setzen.

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Aktuelle politische Situation Bundeskanzler Schröder anlässlich der Regierungs-erklärung v.14.3.2003:

Tarifparteien sollen sogenannte „Betriebliche Bündnisse“ durch Öffnungsklauseln im Tarifvertrag erleichtern.

Betriebsparteien sollen zur Beschäftigungssicherung vom Tarifvertrag nach unten abweichen können.

Falls Gewerkschaften dem nicht zustimmen, wird der Gesetzgeber handeln.

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Aktuelle politische Situation Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

„Entwurf eines Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt:

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Tarifautonomie + Tarifschutz - ver.di Bildungswerk Bayern e.V 71

Aktuelle politische Situation

Die Stoßrichtung ging und geht gegen die Flächentarifverträge, die Arbeitsbedingungen und Einkommen für ca. 25 Millionen Beschäftigte sichern.

Ziel ist es die Arbeit billiger zu machen und die

Arbeitszeiten ohne Lohnausgleich zu verlängern, ohne dass die Gewerkschaften künftig noch gefragt werden müssen. Vor allem über diesen Weg lasse sich die Arbeitslosigkeit wirksam bekämpfen (Wahlprogramme FDP/CDU/CSU 2002 u. Gesetzentwürfe, BDA-online.de, BDI-online.de).

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Aktuelle politische Situation Sämtliche Gesetzesvorhaben sind verfassungswidrig da

Verstoß gegen Art. 9 (3) GG.

Nach Auffassung von Prof. Thomas Dieterich (Präsident des Bundesarbeitsgerichts a.D.) wäre eine derartige gesetzliche Einschränkung der Tarifautonomie - und die damit verbundene Verschiebung von der tariflichen auf die betriebliche Ebene - verfassungswidrig:

„Eine solche Kompetenzverlagerung würde nicht nur die Tarifverträge zu bloßen Richtlinien herabstufen. Sie hätte auch weitreichende

Folgen für die Koalitionen und deren Existenzberechtigung. Schon allein diese gravierende Paritätsstörung wäre mit der

Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Art. 9 Abs. 3 GG unvereinbar“.

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Aktuelle politische SituationGrundgesetz, Artikel 9 [Vereinigungsfreiheit]

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

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Aktuelle politische SituationGrundgesetz, Artikel 9 [Vereinigungsfreiheit]

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

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Tarifautonomie + Tarifschutz - ver.di Bildungswerk Bayern e.V 75

Tarifautonomie,

in Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes garantiertes Recht der Tarif- oder Sozialpartner, den Arbeitgeberverbänden oder Einzelunternehmen auf der

einen, und den Gewerkschaften auf der anderen Seite, ohne staatliche Einmischung Tarifverträge auszuhandeln. Die Tarifautonomie beinhaltet auch

das Recht auf Streik und Aussperrung.

Voraussetzung für Tarifautonomie sind kompromissbereite Tarifparteien, wie sie für das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland unter dem Stichwort der Sozialpartnerschaft über Jahrzehnte hinweg konstituierend

waren.Encarta® Enzyklopädie Professional 2003.

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Aktuelle politische Situation

Seifenblasen…

Stoiber in der Sendung Berlin Mitte, 15.10.03

„Wir müssen wieder wettbewerbsfähig werden – Deutschland hinkt hinterher“.

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Aktuelle politische Situation

…und die Wirklichkeit

Financial Times Deutschland, 14.10.03:

Erstmals seit 11 Jahren exportierte Deutschland wieder mehr als die Unternehmen eines jeden anderen Landes.

Die Ausfuhren im August 2003 haben die der USA um über 7 % übertroffen.

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Aktuelle politische Situation

…und die Wirklichkeit

Harald Jörg, Volkswirt der Dresdner Bank, ebenfalls in der Financial Times Deutschland:

„Heute ist die Wettbewerbsfähigkeit kein Problem mehr“.

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Tarifautonomie + Tarifschutz - ver.di Bildungswerk Bayern e.V 79

Aktuelle politische Situation

…und die Wirklichkeit

Olaf Wortmann, Konjunkturexperte des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau:

„Deutschland hat ein erstklassiges, weit gefächertes Angebot. “

„Die US-Konkurrenz produziert weniger hochwertig, und Japan liefert Massenproduktion, deshalb führt Deutschland in der hochwertigen, maßgeschneiderten Produktion.“

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Aktuelle politische Situation

…und die Wirklichkeit

Abendzeitung München, 15.10.03:

„Die neuesten Exportzahlen strafen die Klagen der Unternehmer über den Standort Deutschland Lügen.“

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Aktuelle politische Situation

Fazit:

Fakten sprechen eine andere Sprache als Worte der „Reformer“.

Ausland top – Inland hop

Die einzig richtige Schlussfolgerung:

Finger weg von den Tarifverträgen!Inlandsnachfrage steigern!

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Aktuelle politische Situation Zusammenfassung:

Von politischer Seite wird massiv die Verschlechterung des Tarifrechts betrieben.

Angriff vieler Arbeitgeberbände z.B. Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) auf Flächentarife.

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Zitat James Goldsmith, Britischer Milliardär und EU-Abgeordneter:

„Die Politik der Unternehmen erinnert an die Gewinner eines Pokerspiels auf

der Titanic: Am Schluss saufen alle ab“.

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Aktuelle politische Situation

Abweichen (nach unten) vom Tarifvertrag bedeutet:

Kürzung oder Wegfall von Sonderzahlungen Verlängerung der Arbeitszeit, auch regelmäßige

Samstagsarbeit, ohne den entsprechenden Vergütungsausgleich

Wegfall von Zuschlägen z.B. für Mehrarbeit, Nachtarbeit Absenkung der monatlichen Vergütung Wegfall von Sonderleistungen wie z.B. tariflicher

Altersteilzeit

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Aktuelle politische Situation Auswirkungen der Gesetzesinitiativen insgesamt:

Schwächung der Rechte der Arbeitnehmer:

Tarifverträge werden unverbindliche Absichtserklärungen. BR + Beschäftigte werden erpressbar. Materielle Arbeitsbedingungen werden verschlechtert. Mitbestimmung wird ausgehöhlt.

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Aktuelle politische Situation

Kurt Tucholsky, Schriftsteller und Journalist, stellte bereits 1930 fest:

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"Ihr sollt die verfluchten Tarife abbauen ...

"Die freie Wirtschaft"

Ihr sollt die verfluchten Tarife abbauen. Ihr sollt auf Euren Direktor vertrauen.

Ihr sollt die Schlichtungsausschüsse verlassen. Ihr sollt alles Weitere dem Chef überlassen. Kein Betriebsrat quatsche uns mehr herein.

Wir wollen freie Wirtschaftler sein! Wir diktieren die Preise und die Verträge -

kein Schutzgesetz sei uns im Wege. Ihr braucht keine Heime für Eure Lungen, keine Renten und keine Versicherungen. Ihr solltet Euch allesamt was schämen,

von dem armen Staat noch Geld zu nehmen! Ihr sollt nicht mehr zusammenstehen -

Wollt Ihr wohl auseinandergehen! Ihr sagt: Die Wirtschaft müsse bestehen.

Eine schöne Wirtschaft! Für wen? Für wen? Das laufende Band, das sich weiterschiebt, liefert Waren für Kunden, die es nicht gibt.

Ihr habt durch Entlassung und Lohnabzug sacht Eure eigene Kundschaft kaputtgemacht.

Denn Deutschland besteht - Millionäre sind selten -

aus Arbeitern und aus Angestellten! Und Eure Bilanz zeigt mit einem Male

einen Saldo mortale. Während Millionen stempeln gehen.

Die wissen, für wen!

Kurt Tucholsky, Gesammelte Werke, Rowohlt 1995.

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ver.di Bildungswerk Bayern e.V

Teil 5 - Zurück in die Vergangenheit

Ohne uns!

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Zurück in die Vergangenheit

Büroordnung, Nachdruck anlässlich der Ausstellung „es begann n Berlin“ Bilder und Dokumente aus der Deutschen

Sozialgeschichte, Berlin 21.5. – 12.7.1987

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Zurück in die Vergangenheit

Stell´ dir vor die Abschaffung der Tarifautonomie hätte Erfolg.

Was dann?

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Philipp Lotmar, Freidenker und führender Arbeitsrechtler zur Jahrhundertwende:

„Die Koalition ist frei, nämlich vogelfrei, und ein Koalitionsrecht ist erst noch zu schaffen“.

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Zurück in die Vergangenheit

Wer sich der herrschenden Meinung verweigert, der stört!

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Zurück in die Vergangenheit

Als nächstes die Betriebsräte?

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Zurück in die Vergangenheit

Mal provokant:

Vor 150 Jahren konnte sich niemand vorstellen, die heutigen Arbeitsbedingungen zu erreichen.

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Zurück in die Vergangenheit

Mal provokant:

Können wir uns heute vorstellen, wieder unter damaligen Arbeitsbedingungen zu arbeiten?

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Zurück in die Vergangenheit

Unvorstellbar?

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Zurück in die Vergangenheit

CDU-Chefin Merkel (Generaldebatte zum Bundeshaushalt

2004):

Forderung nach Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich.

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Zurück in die Vergangenheit

Ähnlich Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD).

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Zurück in die Vergangenheit

Infinion-Chef Ulrich Schuhmacher 2003:

Forderung nach der 7-Tage-Woche.

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Zurück in die Vergangenheit

Weitere zahlreiche Forderungen dieser Qualität könnten hier genannt werden!

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Zurück in die Vergangenheit

Erinnern wir uns an die Geschichte:

Keine Tarife = Schlechte Arbeitsbedingungen

Keine (starke) Arbeitnehmervertretung = Einseitige Machtverlagerung zugunsten Unternehmer

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Zurück in die Vergangenheit

Konsequenz:

Verlust sicher geglaubter Rechte. Einhergehend mit

dem Verlust des Sozialstaates, Einseitigem Diktat von Arbeitsbedingungen durch

Unternehmer.

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ver.di Bildungswerk Bayern e.V

Teil 6 - Was tun?Gemeinsame Aktionen – Zusammenstehen !

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Was tun?

Aufklärung der Arbeitnehmer

Durch Wissen, Bindung zwischen Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gewerkschaften, stärken.

Arbeitnehmer müssen sich ihrer eigenen Rechte und ihres Einflusses bewusst werden.

Nur informierte Arbeitnehmer werden sich an Aktionen beteiligen.

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Was tun?

Aufklärung wie? – Örtliche/betriebliche Ebene

Tarifgeltung im Betrieb bzw, der Dienststelle klären.

Betriebs-/Personalversammlungen zum Thema.

In BR/PR-Sitzungen Tarifschutz thematisieren.

Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen.

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Was tun?

Aufklärung wie? – Örtliche/betriebliche Ebene

Gespräche mit Arbeitgeber.

Ortsvereins- und Fachgruppen(bereichs-)-versammlungen.

BR/PR-Konferenzen.

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Was tun?

Aufklärung wie? – Örtliche/betriebliche Ebene

Kollektive Inanspruchnahme des BR in einer Sprechstunde oder seinem Büro

Beschäftigte beschweren sich beim Arbeitgeber unter Hinzuziehung des BR.

Beschäftigte verlangen Unterrichtung durch den Arbeitgeber.

Aufforderung Sicherheitsvorschriften oder Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes genau einzuhalten bzw. diese zu überprüfen.

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Was tun?

Aufklärung wie? – Örtliche/betriebliche Ebene

Konsequente Einhaltung von Anweisungen und Vorschriften (Kassenanweisungen, HACCP, Lenkzeiten etc.).

„Pausenverlängerungen“ .

„ Wilde Mittagspausen“ auf öffentlichen Plätzen – ggf. zusammen mit anderen Betrieben – Organisation durch ver.di.

Betriebsversammlungen lang (mit Aufforderung an den Arbeitgeber sich öffentlich für die Beibehaltung der Tarifautonomie auszusprechen).

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Was tun?

Aufklärung wie? – Örtliche/betriebliche Ebene

Betriebsversammlungen zeitgleich in einem Unternehmen.

Betriebsversammlungen auf der Straße.

Warnstreiks.

Postkartenaktionen.

Abgeordnetenbesuche.

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Was tun?

Aufklärung wie? – Politische Ebene

Kontaktaufnahme mit politischen Vertretern aller Ebenen: Durch Einladungen zu Ortsvereins-, Bezirksvorstands-

und Fachgruppen- und Fachbereichstagungen. Durch Anschreiben. Einladungen zu (Podiums-)Diskussionen. Unterschriftensammlungen.

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Was tun?

Aufklärung wie? – Medien

Pressegespräche, -konferenzen, z.B. anlässlich örtlicher Konferenzen, Sitzungen.

Informationsmaterial für Medien. Info-Stände.

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Was tun?

Aufklärung wie?

Jede Aktion zählt!