Tarifverträge Zeitarbeit - Assmann Zeitarbeit - Stellen ...assmann- · PDF file07...
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Tarifvertrge Zeitarbeit
iGZ-DGB-Tarifgemeinschaft
2013 2016
03 Vertragspartner
Vertragspartner fr das gesamte TarifwerkDer Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e. V.)
PortAL 10, Albersloher Weg 10, 48155 Mnster
und die Mitgliedsgewerkschaften des DGB:
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
Knigsworther Platz 6, 30167 Hannover
Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststtten (NGG)
Haubachstrae 76, 22765 Hamburg
Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
Wilhelm-Leuschner-Strae 79, 60329 Frankfurt am Main
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Reifenberger Strae 21, 60489 Frankfurt am Main
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (ver.di)
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU)
Olof-Palme-Strae 19, 60439 Frankfurt am Main
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Weilburger Strae 24, 60326 Frankfurt am Main
Gewerkschaft der Polizei (GdP)
Stromstrae 4, 10555 Berlin
0504 InhaltInhalt
Seite 7
1 8Seite 15
1 6Seite 27
1 14Seite 45
1 3
Seite 49
Entgeltrahmentarifvertrag
Entgelttarifvertrag
Manteltarifvertrag
Tarifvertrag zur Beschftigungssicherung
Der iGZ-Ethik-Kodex
BranchenzuschlgeDie Branchenzuschlge wurden in separaten Tarifvertrgen
fr jede betroffene Branche einzeln ausgehandelt. Sie sind
in individuellen Tarifbroschren niedergelegt und komplet-
tieren die Tariflandschaft der Zeitarbeit.
07 Tarifwerk
Entgeltrahmen-tarifvertragZwischen dem
Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e. V.)
PortAL 10, Albersloher Weg 10, 48155 Mnster
und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
Knigsworther Platz 6, 30167 Hannover
Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststtten (NGG)
Haubachstrae 76, 22765 Hamburg
Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt am Main
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Reifenberger Strae 21, 60489 Frankfurt am Main
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (ver.di)
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU)
Olof-Palme-Strae 19, 60439 Frankfurt am Main
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Weilburger Strae 24, 60326 Frankfurt am Main
Gewerkschaft der Polizei (GdP)
Stromstrae 4, 10555 Berlin
wird folgender Entgeltrahmentarifvertrag fr die Zeitarbeit abgeschlossen:
0908Tarifwerk Tarifwerk
2.1. Der Arbeitnehmer wird zu Beginn des Beschf-
tigungsverhltnisses entsprechend der arbeitsver-
traglich geregelten Beschftigung in die jeweilige
Entgeltgruppe eingruppiert (Stammentgeltgrup-
pe). Fr die Eingruppierung ist die tatschlich not-
wendige Qualifikation fr die im Kundeneinsatz
ausgebte Ttigkeit mageblich.
2.2. Werden dem Arbeitnehmer zeitweise Arbei-
ten bertragen, die einer hheren Entgeltgruppe
entsprechen, werden diese durch eine Zulage fr
die entsprechende Dauer der Ttigkeit abgegolten.
Whrend der Zeit, die der Arbeitnehmer nicht bei
einem Entleiher eingesetzt ist, erhlt er die Verg-
tung gem Stammentgeltgruppe.
Eingruppierungs-grundstze
2Geltungsbereich1
Dieser Tarifvertrag gilt:
1. rumlich fr das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland,
2. fachlich fr alle ordentlichen Mitglieder des
Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunter-
nehmen (iGZ e.V.),
3. persnlich fr alle Arbeitnehmer, die im Rah-
men der Arbeitnehmerberlassung an Kundenbe-
triebe berlassen werden und Mitglied einer der
vertragsschlieenden Gewerkschaften sind.
Der Tarifvertrag findet keine Anwendung auf
Zeitarbeitsunternehmen und -unternehmensteile,
die mit dem Kundenunternehmen einen Konzern
im Sinne des 18 Aktiengesetz bilden, wenn
a) das Zeitarbeitsunternehmen in einem ins Ge-
wicht fallenden Mae zuvor beim Kundenunter-
nehmen beschftigte Arbeitnehmer bernimmt
und
b) die betroffenen Arbeitnehmer auf ihrem ur-
sprnglichen oder einem ver gleichbaren Arbeits-
platz im Kundenunternehmen eingesetzt werden
und
c) dadurch bestehende im Kundenunternehmen
wirksame Entgelttarifvertrge zuungunsten der
betroffenen Arbeitnehmer umgangen werden.
Die in diesem Vertragstext verwen-
dete Bezeichnung Arbeitnehmer
umfasst weibliche und mnnliche
Beschftigte. Sie wird ausschlielich
aus Grnden der besseren Lesbar-
keit verwendet.
2.3. bt der Arbeitnehmer vorbergehend auf
Veranlassung des Arbeitgebers bis zu 6 Wochen
(vgl. Protokollnotiz Nr. 5, knftig PN) eine ge-
ringwertigere Ttigkeit aus, so hat er Anspruch
auf die Bezahlung in seiner Stammentgeltgrup-
pe. Wird dem Arbeitnehmer innerhalb dieses
Zeitraumes eine Ttigkeit angeboten, die seiner
Stammentgeltgruppe entspricht und lehnt er die-
se ab, wird nach 6 Wochen die Entlohnung der
tatschlich ausgefhrten Ttigkeit angepasst.
Wird dem Arbeitnehmer eine solche Ttigkeit
nicht angeboten, bleibt es bei der Entlohnung in
der Stammentgeltgruppe.
Wird der Arbeitnehmer ber einen lngeren Zeit-
raum als 6 Wochen den Anforderungen seiner
Stammentgeltgruppe nicht gerecht, so kann auf
Verlangen des Arbeitgebers eine neue Eingrup-
pierung erfolgen.
Entgeltrahmentarifvertrag Entgeltrahmentarifvertrag
Tarifwerk Tarifwerk1110
Entgeltgruppe 1:
Ttigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfor-
dern.
Entgeltgruppe 2:
Ttigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder fr
die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezi-
fische Kenntnisse oder eine fachspezifische Qualifi-
kation erforderlich sind.
Entgeltgruppe 3:
Ausfhrung von Ttigkeiten, fr die im Regelfall
eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine
fachspezifische Qualifikation und mehrjhrige ak-
tuelle Berufserfahrung erforderlich sind.
Entgeltgruppe 4:
Ausfhrung von Ttigkeiten, fr die Kenntnisse
und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine
mindestens dreijhrige Berufsausbildung vermittelt
werden und die eine mehrjhrige Berufserfahrung
voraussetzen.
Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehrigkeit von
mehr als einem Jahr in der Entgeltgruppe 3 wer-
den in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert. Die Be-
rechnung der Betriebszugehrigkeit beginnt am
01.01.2014.
Entgeltgruppe 5:
Selbststndige Ausfhrung von Ttigkeiten, fr
die eine abgeschlossene, mindestens dreijhrige
Berufsausbildung, entsprechende aktuelle Ar-
beitskenntnisse und Fertigkeiten und mehrjhrige
fachspezifische Berufserfahrung sowie Spezial-
kenntnisse erforderlich sind, die durch eine Zusatz-
ausbildung vermittelt werden.
Entgeltgruppe 6:
Selbststndige Ausfhrung von Ttigkeiten, fr die
eine abgeschlossene, mindestens dreijhrige Berufs-
ausbildung, entsprechende aktuelle Arbeitskennt-
nisse und Fertigkeiten sowie zustzliche spezielle
Qualifikationsmanahmen wie Meister- oder Tech-
nikerausbildung erforderlich sind.
Entgeltgruppe 7:
Ausfhrung von speziellen Ttigkeiten, fr die eine
Meister-, Techniker- oder Fachschulausbildung
erforderlich ist, bei denen die Arbeitnehmer Ver-
antwortung fr Personal und Sachwerte zu tragen
haben oder selbststndig komplexe Aufgabenstel-
lungen bewltigen mssen.
Entgeltgruppe 8:
Ausfhrung von speziellen Ttigkeiten, fr die ein
abgeschlossenes Fachhochschulstudium erforder-
lich ist, bei denen selbststndig komplexe Aufga-
benstellungen zu bewltigen sind.
Entgeltgruppe 9:
Selbststndige Ausfhrung von Ttigkeiten, fr
die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium
mit mehrjhriger Berufserfahrung oder ein Hoch-
schulstudium erforderlich ist.
Entgeltgruppen3
Entgeltstufen4
Die Vergtung erfolgt gem der Eingangsstufe (ES).
5
Einsatzbezogene ZulageNach Ablauf von 9 Kalendermonaten ununterbro-
chener berlassungsdauer an denselben Kunden-
betrieb wird eine einsatzbezogene Zulage gezahlt.
Diese einsatzbezogene Zulage betrgt fr die
Entgeltgruppen 1 bis 4 Euro 0,20, fr die Entgelt-
gruppen 5 bis 9 Euro 0,35 je Stunde. Die einsatz-
bezogene Zulage wird erstmals nach Ablauf von 14
Kalendermonaten ununterbrochenen Bestehens
des Arbeitsverhltnisses gezahlt (vgl. PN Nr. 6).
In Branchen, in denen die tariflichen Entgelte nie-
driger sind als die, die sich aus der Entgeltsystema-
tik dieses Entgelttarifvertrages ergeben, kann die
einsatzbezogene Zulage vermindert werden.
Entgeltrahmentarifvertrag Entgeltrahmentarifvertrag
Tarifwerk Tarifwerk
Die Arbeitnehmer haben An-
spruch auf Umwandlung knf-
tiger tariflicher Entgeltanspr-
che zur Finanzierung einer
betrieblichen Altersvorsorge
gem 1a BetrAVG. Die Ver-
einbarung mit dem Arbeit-
nehmer muss schriftlich abge-
schlossen werden.
Dieser Vertrag tritt am 01. Janu-
ar 2004 fr alle tarifgebundenen
Mitglieder der Vertragsparteien
in Kraft. Die nderungen aus
dem Verhandlungsergebnis vom
17. September 2013 treten am
01. November 2013 fr alle ta-