Technische Anschlussbedingungen - Energie Graz · Fernwärme für die Planung, die Errichtung, den...

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Technische Anschlussbedingungen Fernwärme für die Planung, die Errichtung, den Betrieb und die Abänderung von Wärmeübergabestationen und Kundenanlagen im Versorgungsgebiet der Energie Graz GmbH & Co KG Ausgabe 2011

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Technische AnschlussbedingungenFernwärme

für die Planung, die Errichtung, den Betrieb und die Abänderung von Wärmeübergabestationen und Kundenanlagen im Versorgungsgebiet der Energie Graz GmbH & Co KG

Ausgabe 2011

INHALTSVERZEICHNIS

1. Geltungsbereich ......................................................................................... 2

2. Fernwärmenetz .......................................................................................... 2

3. Anschlussanlage ........................................................................................ 3 3.1 Fernwärme-Hausanschlussleitung .......................................................................... 3 3.2 Wärmeübergabe ..................................................................................................... 3 3.2.1 Wärmeübergabestelle bis 600 kW .......................................................................... 3 3.2.2 Wärmeübergabestation .......................................................................................... 3 3.3 Leistungsbegrenzung .............................................................................................. 3 3.4 Wärmezählung ........................................................................................................ 4 3.5 Eigentumsgrenze .................................................................................................... 4 3.5.1 Eigentumsgrenze Wärmeübergabestelle ................................................................. 4 3.5.2 Eigentumsgrenze Wärmeübergabestation .............................................................. 4 3.6 Plombierung ........................................................................................................... 4 3.6.1 Plombierung Wärmeübergabestelle mit Kompaktstation ........................................ 4 3.6.2 Plombierung Wärmeübergabestation ...................................................................... 5

4. Kundenanlage ............................................................................................ 5 4.1 CE-Kennzeichen ...................................................................................................... 5 4.2 Kompaktstation bis 600 kW .................................................................................... 5 4.3 Wärmetauscherstation............................................................................................ 6 4.4 Bestimmungen für die Kundenanlage ..................................................................... 6 4.5 Anforderungen an den Wärmeübergaberaum ......................................................... 7 4.5.1 Wärmeleistungen und Raumgrößen – Wärmeübergabestelle .................................. 8 4.5.2 Wärmeleistungen und Raumgrößen – Wärmeübergabestation ............................... 8 4.6 Primäranlage .......................................................................................................... 8 4.6.1 Schweißarbeiten ..................................................................................................... 8 4.6.2 Installationsmaterial .............................................................................................. 9 4.6.3 Installationsrichtlinien ........................................................................................... 9 4.6.4 Wärmetauscher .................................................................................................... 10 4.6.5 Isolierung ............................................................................................................. 11 4.6.6 Temperaturregelung ............................................................................................. 11 4.6.6.1 Regelventil, Kombi-Regelventil ............................................................................. 11 4.6.6.2 Sicherheitstemperaturbegrenzer, Rücklauftemperaturbegrenzer, Vorlauffühler ... 12 4.6.6.3 Fernwärme-Serviceschalter .................................................................................. 12 4.6.7 Druckprobe Primäranlage ..................................................................................... 12 4.7 Sekundäranlage .................................................................................................... 12 4.7.1 Radiatorenheizungen ............................................................................................ 14 4.7.2 Fußbodenheizungen, Wandheizungen ................................................................... 14 4.7.3 Luftheizungsanlagen............................................................................................. 14 4.7.4 Warmwasserbereitungsanlagen ............................................................................ 14 4.8 Schaltung und Einregulierung von Kundenanlagen ............................................... 15 4.8.1 Hydraulische Schaltung von Kundenanlagen......................................................... 15 4.8.2 Hydraulische Einregulierung von Kundenanlagen ................................................. 15

5. Inbetriebnahme ....................................................................................... 16

6. Dokumentation, Betrieb und Wartung ...................................................... 17

7. Anschlussschema, Schaltungen ................................................................ 18 7.1 Kundenanlagen ohne Hauptpumpe ....................................................................... 19 7.2 Kundenanlagen mit Hauptpumpe .......................................................................... 20 Hydraulische Schaltungen für Heizungsanlagen nach ÖNORM H 5142 ............................... 21

1. Geltungsbereich

Die “Technischen Anschlussbedingungen“ der Energie Graz – Fernwärme, im Folgenden WVU (Wär-

meversorgungsunternehmen) genannt, gelten für die Planung, Errichtung, Abänderung, Instandhal-

tung und Betrieb von Wärmeübergabestationen und Kundenanlagen in Verbindung mit dem Wärme-

lieferungsvertrag und den jeweils gültigen "Allgemeinen Bedingungen". Sie ersetzen die bisher

gültigen "Technischen Richtlinien" und sind verbindlich einzuhalten.

Das WVU nimmt die Wärmeversorgung erst auf, wenn die zu versorgende Anlage diesen „Technischen

Anschlussbedingungen“ voll entspricht.

Bei gravierenden Mängeln kann die Versorgung vom WVU unterbrochen werden.

Die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Normen bleiben für alle Anlagen bin-

dend und werden durch diese Anschlussbedingungen nicht ersetzt sondern nur ergänzt.

2. Fernwärmenetz

Das Fernwärmeversorgungsnetz der Energie Graz wird grundsätzlich ganzjährig betrieben.

Der Einspeisungspunkt in das Versorgungsnetz Graz ist, neben anderen Einspeisepunkten, das Fern-

heizkraftwerk Puchstraße.

Im Winterbetrieb wird die Netzvorlauftemperatur, ausgehend von den Einspeisungspunkten, gleitend

in Abhängigkeit von der Außentemperatur geregelt.

Im Sommerbetrieb beträgt die Netzvorlauftemperatur 75 °C ab Einspeisungspunkt.

Im Versorgungsgebiet der Energie Graz sind nur indirekte Anlagen zugelassen, d. h., die Haus-

anlage ist durch einen Wärmetauscher vom Fernwärmenetz getrennt.

Nenndruck:

Fernwärmeversorgungsnetz: PN 40 / PN 25

Wärmeübergabestation: PN 25 / PN 16

Betriebsdruck ab Einspeisungspunkt:

derzeit max. 12,5 bar

Betriebstemperatur ab Einspeisungspunkt:

Vorlauf: 120 °C bei einer Außentemperatur von -12 °C

gleitend auf

75 °C bei einer Außentemperatur ab +12 °C

Rücklauf: 60 °C bei einer Außentemperatur von -12 °C

gleitend auf

40 °C bei einer Außentemperatur ab +12 °C

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3. Anschlussanlage

Die Anschlussanlage umfasst die nachstehend angeführten Anlagenkomponenten, welche sich im

Eigentum des WVU befinden (siehe Punkt 7 – Anschlussschema, Schaltungen).

3.1 Fernwärme-Hausanschlussleitung

Die Fernwärme-Hausanschlussleitung verbindet die Wärmeübergabestelle bzw. Wärmeübergabestation mit

dem Fernwärmeversorgungsnetz. Die Anbindung erfolgt überwiegend mit erdverlegten Verbundmantel-

rohren. Für die Leckwarnüberwachung wird im Bereich des Hauseintrittes vom WVU eine Klemmdose mon-

tiert. Die Leitungsinstallation im Objekt erfolgt mit isolierten Stahlrohren.

3.2 Wärmeübergabe

Die Wärmeübergabe an den Kunden erfolgt über eine Wärmeübergabestelle bzw. über eine Wärmeüber-

gabestation. Sie dient zur vertragsmäßigen Wärmeübergabe und wird vom WVU errichtet, betrieben und

gewartet. Die Wärmeübergabestelle bzw. Wärmeübergabestation ist das Bindeglied zwischen der Fern-

wärme-Hausanschlussleitung und der Kundenanlage (Hauszentrale). Sie ist möglichst unmittelbar nach

Hauseintritt der Fernwärmeanschlussleitung in einem geeigneten Raum (siehe Punkt 4.4) vorzusehen.

3.2.1 Wärmeübergabestelle bis 600 kW

Die Wärmeübergabestelle besteht aus Fernwärmeabsperrungen im Vor- und Rücklauf und einer Kurz-

schlussverbindung mit Regulierventil.

Die Wärmeübergabestelle wird mit einer provisorischen Montagevorrichtung geliefert und montiert.

Die Montagevorrichtung ist Eigentum des WVU und ist bei der Erstinbetriebnahme samt Konsole und

Schraubverbindungen an das WVU zu übergeben. Bei Nichtrückgabe werden die anfallenden Kosten

verrechnet.

Das Kombi-Regelventil und der Wärmezähler befinden sich in der Kompaktstation (siehe Punkt 4.2).

3.2.2 Wärmeübergabestation

Die Wärmeübergabestation besteht aus Fernwärmeabsperrungen im Vor- und Rücklauf, einer Kurz-

schlussverbindung sowie neben anderen Einbauten aus Volumenstromregler oder Volumenstrom- und

Differenzdruckregler und Wärmezähler.

3.3 Leistungsbegrenzung

Der Verrechnungsanschlusswert errechnet sich aus der Norm-Heizlast für eine Gebäudeeinheit gemäß

ÖNORM EN 12831 und ist dem WVU schriftlich bekanntzugeben (Vordruck Energie Graz).

Es ist keine zusätzliche Aufheizleistung zu rechnen.

Die Leistungsbegrenzung erfolgt im Primärrücklauf der Wärmeübergabestation oder der Kompakt-

station durch das WVU mittels Volumenstromregler, Volumenstrom- und Differenzdruckregler bzw. Kombi-Regelventil.

Die Einstellung des Volumenstromes erfolgt entsprechend dem Verrechnungsanschlusswert laut

Wärmelieferungsvertrag.

Änderungen der Anschlussleistung sind beim WVU schriftlich zu beantragen.

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3.4 Wärmezählung

Die gelieferte Wärmemenge wird durch die vom WVU installierten Zähleinrichtungen, die den Be-

stimmungen des Eichgesetzes für Wärmezähler entsprechen, festgestellt. Die erforderlichen Zähl-

einrichtungen sind Eigentum des WVU und werden von diesem zur Verfügung gestellt, instandge-

halten, überwacht und überprüft.

Wärmezähler können auf Kundenwunsch gegen Verrechnung mit einem M-Bus zur Fernaus-

lesung ausgerüstet werden.

Die Spannungsversorgung des WVU-Wärmezählers und der Fernwärmeregelung muss über den

gleichen Stromkreis erfolgen. Sonderfälle sind mit dem WVU abzustimmen.

3.5 Eigentumsgrenze

Die Eigentumsgrenze wird im jeweiligen Wärmelieferungsvertrag geregelt und ist im Anschluss-

schema ersichtlich (siehe Punkt 7).

Sonderregelungen werden im jeweiligen Wärmelieferungsvertrag vereinbart.

3.5.1 Eigentumsgrenze Wärmeübergabestelle

Die Eigentumsgrenze sind die Flansche am hausseitigen Ende der Fernwärmeabsperrungen bei der

Wärmeübergabestelle.

3.5.2 Eigentumsgrenze Wärmeübergabestation

Die Eigentumsgrenze sind die hausseitigen Rohrenden bei der Wärmeübergabestation.

3.6 Plombierung

Die vom WVU angebrachten Plombierungen an Anlagenkomponenten dürfen nur im Notfall entfernt wer-

den. Beschädigte oder entfernte Plombierungen sind dem WVU umgehend zu melden.

3.6.1 Plombierung Wärmeübergabestelle mit Kompaktstation

Plombierung nachstehender Anlagenkomponeneten durch das WVU:

Fernwärmeabsperrung Vorlauf

Regulierventil Kurzschlussverbindung bei Wärmeübergabestelle

Thermisches Warmhalteventil (wenn vorhanden) bei Wärmeübergabestelle

Wärmezähler in Kompaktstation

Wärmezählerfühler in Kompaktstation

Einstelldrossel Kombi-Regelventil in Kompaktstation

Absperrorgan Fülleinrichtung bzw. Entleerung in Kompaktstation

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3.6.2 Plombierung Wärmeübergabestation

Plombierung nachstehender Anlagenkomponeneten durch das WVU:

Fernwärmeabsperrungen Vor- und Rücklauf

Regulierventil Kurzschlussverbindung

Wärmezähler

Wärmezählerfühler

Einstelldrossel Volumenstrom- bzw. Volumenstrom- und Differenzdruckregler

Absperrorgan Fülleinrichtung (wenn vorhanden) bzw. Entleerung

Thermisches Warmhalteventil (wenn vorhanden)

4. Kundenanlage

Die Kundenanlage unterteilt sich in die Primäranlage (siehe Punkt 4.6) und in die Sekundäranlage (siehe

Punkt 4.7) und befindet sich im Eigentum des Kunden.

4.1 CE-Kennzeichen

Für alle verwendeten Bauteile sind vollständige und umfassende technische Unterlagen sowie Zulassungs-

bescheinigungen beizubringen.

Eine vorgefertigte Fernwärmekompakt- bzw. Wärmetauscherstation als Baugruppe benötigt ein CE-

Kennzeichen, da sie über bewegliche Teile wie z.B. Stellgeräte verfügt und somit der Maschinenricht-

linie (bzw. der Druckgeräteverordnung soweit zutreffend) unterliegt. Auf Grund der eingebauten

elektrischen und elektronischen Komponenten gelten zusätzlich die EMV-Richtlinie über die elektro-

magnetische Verträglichkeit und die Niederspannungsrichtlinie.

Bei einer Fertigung der Hausstation vor Ort hat der Hersteller das CE-Kennzeichen selbst anzubringen

(Selbstzertifizierung).

Dies geschieht durch:

Konformitätsbewertungsverfahren durchführen

Bedienungsanleitung erstellen

Dokumentation erstellen

Konformitätserklärung erstellen

CE-Kennzeichnung anbringen

4.2 Kompaktstation bis 600 kW

Die Kompaktstation ist eine vorgefertigte Wärmetauscherstation, wird vom Kunden bereitgestellt,

installiert und ist an die Flansche der Wärmeübergabestelle direkt ohne Schweißarbeiten anzu-

schließen.

Die Primärseite der Kompaktstation ist vom Hersteller vor Auslieferung einer Druckprobe gemäß den

Technischen Anschlussbedingungen (siehe Punkt 4.6.7) zu unterziehen.

Die Kompaktstation besteht unter anderem aus Wärmetauscher, Schmutzfänger, Regelgerät und

Kombi-Regelventil in Durchgangsform.

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Für die Einstellung und Plombierung des Verrechnungsanschlusswertes ist ein Zugriffsrecht des WVU

auf die Einstelldrossel des Kombi-Regelventils im Wärmelieferungsvertrag vereinbart.

Das Passstück für den Wärmezähler ist vom Hersteller der Kompaktstation spannungsfrei einzubauen.

Der Wärmezähler wird bei der Inbetriebnahme vom WVU in der dafür vorgesehenen Messstrecke

(Passstück) in der Rücklaufleitung der Kompaktstation eingebaut.

Die Kompaktstation ist vom Kunden nach dem Stand der Technik zu warten und in Stand zu halten –

ausgenommen Wärmezähler.

4.3 Wärmetauscherstation

Die Wärmetauscherstation wird vom Kunden bereitgestellt, installiert und ist an die Rohrenden der

Wärmeübergabestation anzuschließen. Die Station kann als Kompaktanlage oder in Einzelkomponen-

ten installiert werden.

Die Wärmetauscherstation besteht unter anderem aus Primär-Hauptabsperrungen für die Kunden-

anlage, Wärmetauscher, Schmutzfänger, Regelgerät und Regelventil in Durchgangsform.

Die Wärmetauscherstation ist vom Kunden nach dem Stand der Technik zu warten und in Stand zu

halten.

Bei Umbauten oder Sanierungen bis 600 kW kann die Wärmetauscherstation auf eine Kompaktstation

mit Wärmeübergabestelle umgebaut werden. Dem Kunden wird die damit veränderte Eigentums-

grenze schriftlich bekannt gegeben.

4.4 Bestimmungen für die Kundenanlage

Die gesamte Anlage nach der Wärmeübergabestelle bzw. Wärmeübergabestation (Eigentumsgrenze)

ist vom Kunden nach dem Stand der Technik zu errichten, zu betreiben und zu warten.

Zur Errichtung dieser Anlage dürfen nur befugte Unternehmen herangezogen werden.

Die Planunterlagen (gültiges Heizungsanlagenschema) der Kundenanlage sind dem WVU auf Ver-

langen vor Beginn der Leistungsausschreibung bzw. der Ausführungsarbeiten vorzulegen.

Das WVU übernimmt weder durch die Einsicht in die Anlagenplanung bzw. durch Vornahme oder

Unterlassung einer Überprüfung der Anlage noch durch den Anschluss an das Fernwärmenetz und die

Versorgung mit Wärmeenergie eine Haftung für die Kundenanlage.

Die Haftung für die Kundenanlage obliegt ausschließlich dem Kunden des WVU.

Das WVU ist berechtigt die Kundenanlage während der Planung, des Baues und des Betriebes zu

überprüfen und die Beseitigung festgestellter technischer Mängel innerhalb einer angemessenen Frist

zu verlangen.

Das WVU ist berechtigt zur Kontrolle der Funktion und Betriebsfahrweise der Kundenanlage Messun-

gen vorzunehmen.

Bei der Planung und Ausführung der Kundenanlage soll eine möglichst übersichtliche und bedienungs-

freundliche Anordnung sämtlicher Funktionsträger, wie Wärmetauscher, Absperrarmaturen, Regel-

geräte usw. angestrebt werden.

Eine maximale Bedienungshöhe von 1,90 m über dem Fußboden bzw. der Arbeitsbühne soll nicht

überschritten werden.

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Baustellenheizungen sind grundsätzlich möglich. Die gesonderten Vorgaben des WVU sind einzu-

halten.

Die Kundenanlage ist so zu errichten und zu betreiben, dass Störungen anderer Kunden oder des

WVU ausgeschlossen sind.

Undichtheiten an der Primäranlage sind dem WVU unverzüglich bekanntzugeben und zu beheben.

Den Beauftragten des WVU ist vom Kunden der Zutritt zu allen Räumlichkeiten, in denen sich die

Anschlussanlage und die Hauszentrale befinden, jederzeit ungehindert zu gestatten wie z. B. durch

Hinterlegung der erforderlichen Schlüssel in einem Schlüsseltresor der Fernwärmeversorgung vor Ort.

Sämtliche Umbauten oder Austausch von Anlagenkomponenten im Bereich der Hauszentrale sind dem

WVU zu melden.

4.5 Anforderungen an den Wärmeübergaberaum

Der Kunde hat alle baulichen Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige Errichtung der Anschluss-

und Kundenanlage zu schaffen.

Die Anordnung der Hausstation hat so zu erfolgen, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist und ein aus-

reichender Fluchtweg nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht.

Die Lage und Abmessungen des Raumes sind mit dem WVU abzustimmen (siehe nachstehende

Tabellen).

Der Raum ist möglichst in der Nähe der Eintrittsstelle der Fernwärmeanschlussleitung anzuordnen.

Der Raum ist ausschließlich der Wärmeübergabe und der Hauszentrale vorbehalten.

Ist die Wärmeübergabestelle bzw. Wärmeübergabestation und die Hauszentrale an einer allgemein

zugänglichen Örtlichkeit situiert, so sind diese vor Zutritt von unbefugten Personen zu schützen wie

z. B. durch Gitterabtrennung.

Der Wärmeübergaberaum soll sich nicht neben oder unter Schlafräumen oder sonstigen gegen

Geräusche zu schützenden Räumen befinden.

Der Raum muss den gesetzlichen und technischen Erfordernissen entsprechen, insbesondere in Bezug

auf ausreichende Schall- und Wärmedämmung, Brandschutz, Frostfreihaltung sowie Beleuchtung.

Bei Wärmeübergaberäumen mit Vorrichtung einer Ersatzversorgung (wie z. B. Notkamin) ist bei

einer Nennheizleistung von mehr als 18 kW dieser Raum als eigener Heizraum brandbeständig her-

zustellen.

Zur Sicherstellung des Mindestluftwechsels des Wärmeübergaberaumes ist eine ausreichende Be- und

Entlüftung herzustellen.

Die elektrische Installation hat nach den einschlägigen ÖNORMEN/ÖVE/EMV-Vorschriften zu erfolgen.

Eine Steckdose (230 V) ist für Wartungsarbeiten vorzusehen.

Der Kunde hat für die Bereitstellung des Stroms für die Wärmezählung zu sorgen (Anbringung einer

Klemmdose im Bereich der Wärmeübergabestelle bzw. -station).

Eine Kaltwasser-Zapfstelle sowie eine ausreichende Entwässerung sind vorzusehen.

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4.5.1 Wärmeleistungen und Raumgrößen – Wärmeübergabestelle

Wärmeübergabestelle

DN

Stelle

25 kurz

Stelle

40 kurz

Nennwärmeleistung bis kW 250 600

Mindestnutzfläche m² 5,00 10,00

Mindestraumlänge einschl. Kompaktstation m 2,80 4,00

Wartungsraum vor der Übergabestelle m 1,00 1,00

4.5.2 Wärmeleistungen und Raumgrößen – Wärmeübergabestation

Wärmeübergabestation

DN

Station

25/15

Station

25/25

Station

25/32

Station

40

Station

50

Station

80

Station

100

Nennwärmeleistung bis kW 100 200 300 650 1000 2800 4000

Mindestnutzfläche m² 5,00 5,00 8,00 10,00 15,00 20,00 30,00

Mindestraumlänge ohne Wärmetauscher m 2,00 2,00 2,50 3,20 3,50 4,50 5,00

Wartungsraum vor der Übergabestation m 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00

Der Fernwärmeleitungsanschluss des WVU ist in den angegebenen Abmessungen enthalten.

Bodenabstand Rücklauf ca. 0,9 m

Räumgrößen für Wärmeübergabestationen größer DN 100 bzw. Sonderanfertigungen sind mit dem

WVU abzustimmen.

Mindestraumhöhe: durchgehend 2,10 m

4.6 Primäranlage

Die Primäranlage des Kunden wird mit dem Heizmedium aus dem Fernwärmeversorgungsnetz durch-

strömt. Das Leitungssystem wird mit einer Temperatur von bis zu 120 °C sowie einem Druck von derzeit

bis zu 12,5 bar ab Einspeisungspunkt beaufschlagt.

Sämtliche Arbeiten an der Primäranlage sind dem WVU zu melden.

Auslegung:

Nenndruck: mind. PN 16

Temperatur: 120 °C Dauerbelastung

4.6.1 Schweißarbeiten

Schweißarbeiten an der Primäranlage dürfen nur durch befugte Betriebe (d.h. Zulassung nach

ÖN M 7812 Güteklasse 3, alternativ EN ISO 3834) und deren geprüfte Schweißer durchgeführt wer-

den.

Schweißerprüfungen: nach ÖNORM – EN 287, Teil 1

Autogen: EN 287-1 311 T BW 1.4 S t2.6 D22.0 H-LO45 ss nb rw

EN 287-1 311 T BW 1.4 S t3.2 D88,9 H-LO45 ss nb rw

CEL: EN 287-1 111 P BW 4 B t6 PF ss nb

WIG: EN 287-1 141 T BW 8 S t5.0 D60 H-LO45 ss nb

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Schweißerzertifikat: eine Kopie des gültigen Zertifikates ist dem WVU auf Verlangen

vorzulegen.

Schweißzusatzwerkstoff: entsprechend der jeweiligen Normprüfung.

Schweißnahtgüte: nach ÖNORM – EN ISO 5817, Bewertungsgruppe B

Für Schweißungen an Rohrleitungen bis 4 mm Wandstärke bzw. bis DN 80 ist vorwiegend die Gas-

schmelzschweißung (Rechtsschweißung) anzuwenden.

Schweißungen an Rohrleitungen ab einer Wandstärke von 4 mm bzw. ab DN 100 sind mit elektri-

schen Schweißverfahren wie z. B. E-Hand, WIG oder als Kombinationen der Verfahren herzustellen.

Bei Primäranlagen können auf Verlangen des WVU Schweißnahtprüfungen (Durchstrahlungs-

prüfungen) zu Lasten des ausführenden Betriebes angeordnet werden.

Schweißnähte, die nicht den vorgenannten Normen entsprechen, sind zu erneuern.

Das Anstreichen oder das Isolieren der vor Ort hergestellten Schweißnähte der Primäranlage darf

erst nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.

4.6.2 Installationsmaterial

Die zur Verwendung kommenden Installationsmaterialien müssen für die Betriebsbedingungen bezüglich

Druck, Temperatur und Wasserqualität geeignet sein.

Nenndruck: mind. PN 16

Temperatur: 120 °C Dauerbelastung

Rohre: bis DN 50 mittelschweres, schwarzes Gewinderohr, nahtlos oder geschweißt nach

ÖNORM M 5611

ab DN 65 Stahlrohre nahtlos nach DIN EN 10220 (Mindestwandstärke 2,9 mm)

Abzweigungen: Formstücke

Reduktionen: Formstücke

Flansche: Nenndaten (Maße und Nenndruck) am Flanschumfang eingeschlagen

Anschweißenden: Flachdichtend ohne Steg mit entsprechender Mindestwandstärke

Armaturen: Flanschanschluss oder Anschweißende

Armaturen mit Abnahmeprüfung einer behördlich autorisierten Prüfanstalt

ab einer Nennweite von einschließlich DN 40 sind Absperrorgane in Ventilform

einzubauen.

Schmutzfänger: Maschenweite 0,3 mm

Dichtungen: C 4438 2G (mit Stahlgewebearmierung) bzw. C 4500 oder gleichwertig

die vorgeschriebenen Anzugsmomente der Hersteller sind einzuhalten

Rohraufhängungen: mit wärme- und schallisolierender Zwischenlage

Mindeststärke: 16 mm bzw. ½“

4.6.3 Installationsrichtlinien

Primärleitungen nach der Wärmeübergabestation sind so kurz wie möglich zu halten.

Fixpunkte und Gleitlager müssen den statischen Erfordernissen entsprechen.

Primärleitungen dürfen nicht in Räumen mit dauerndem Personenverkehr installiert werden.

Im Bereich der Wärmeübergabestation dürfen keine Fremdleitungen verlegt werden.

Primärleitungen sollen mindestens 0,25 m über dem Fußboden verlegt werden.

Rohrverbindungen sind in geschweißter oder geflanschter Ausführung durchzuführen.

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Bei Flanschverbindungen sind die Sechskantschrauben mit einer Überlänge von mind. 5 mm auszu-

führen.

Bei Wärmeübergabestationen sind die hausseitigen Absperrungen und der Schmutzfänger im Rücklauf

unmittelbar nach der Eigentumsgrenze anzuordnen.

Der Wärmezähler des WVU ist durch einen Schmutzfänger zu sichern.

Bei Einbau von Wärmezählern in der Primärkundenanlage müssen die Temperaturfühler mit Tauch-

hülsen ausgeführt sein. Die Einbauvorschriften der Hersteller sind einzuhalten.

Im Primärrücklauf ist eine geflanschte Entleerungsarmatur (mind. DN 15) mit Blindflansch einzu-

bauen.

Eventuell erforderliche Primärentlüftungen sind mit dem WVU abzustimmen.

Bei Mauerdurchführungen müssen Primärleitungen in Überschubrohren verlegt und durchgehend

isoliert werden. Ausgenommen sind Durchbrüche bei Brandabschnitten. Hierbei muss die Leitungs-

isolierung der Brennbarkeitsklasse EI 90 entsprechen und die Durchbrüche sind mit Weichschott

(EI 90) zu verschließen.

Sollten Primärleitungen durch Öllagerräume geführt werden müssen diese brandbeständig (EI 90)

isoliert bzw. verkleidet werden. Die Durchbrüche sind mit Weichschott (EI 90) zu verschließen.

Die Verlegung von Primärleitungen nach der Wärmeübergabestation unter Putz bzw. erdverlegt ist

nicht zulässig.

4.6.4 Wärmetauscher

Es dürfen nur typengeprüfte und den geltenden „Technische Anschlussbedingungen der Energie Graz“

entsprechende und mit dem WVU abgestimmte Wärmetauscher bzw. Kompaktstationen im Gegens-

tromprinzip eingebaut werden:

Rohrbündelwärmetauscher aus Edelstahl- oder Präzisionsstahlrohren

Plattenwärmetauscher mit großer thermischer Länge, Platten aus Edelstahl – Cu verlötet

Primärseite Sekundärseite

Nenndruck: PN 40, PN 25 oder PN 16 PN nach ÖNORM

Druckverlust Rohrbündeltauscher: max. 0,2 bar max. 0,2 bar

Druckverlust Plattentauscher: max. 0,1 bar max. 0,2 bar

Temperatur Rohrbündeltauscher: 120 °C / 60 °C 55 °C / 80 °C oder niedriger

Temperatur Plattentauscher: 120 °C / 58 °C 55 °C / 80 ° C oder niedriger

Die Grädigkeit der Wärmetauscher, d.h. die Temperaturdifferenz zwischen Fernwärmerücklauf und

Sekundärrücklauf darf im Auslegungspunkt bei Rohrbündelwärmetauschern max. 5 °C und bei Plat-

tenwärmetauschern max. 3 °C betragen.

Wärmetauscher mit Kupferrohrbündel dürfen nicht eingebaut werden.

Geschraubte Plattenwärmetauscher sind nicht zulässig.

Eine Heizflächenreserve von 10 % ist bei der Auslegung zu berücksichtigen.

Die Primäranschlüsse sind mit Flansch oder Anschweißende vorzusehen.

Wärmetauscher sind für Revisionszwecke absperrbar auszuführen.

Auf der Sekundärseite sind Spülvorrichtungen im Vor- und Rücklauf vorzusehen.

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Bei Parallelschaltung mehrerer Wärmetauscher auf der Primärseite ist jeder Wärmetauscher absperr-

bar zu installieren und ein hydraulischer Abgleich durchzuführen.

Der Wärmetauscher muss auf einem tragenden Fußboden bzw. Mauerwerk mit entsprechendem

Schallschutz montiert werden.

4.6.5 Isolierung

Sämtliche Durchführungen von Rohrleitungen durch Brandabschnitte sind mit zugelassenen Ab-

schlüssen brand- bzw. feuerbeständig (EI90) gemäß ÖN EN 13501-2 zu verschließen und zu

kennzeichnen.

Bei besonders brandgefährdeten baulichen Anlagen gemäß Feuerpolizeigesetz § 9 (6) wie z. B.

Hotels, Krankenanstalten, Pflegeheime, Schulen usw. ist die Isolierung von Leitungen mit

Wärmedämm- und Isoliermaterialien der Klasse B-s1, d0 (schwer brennbar, nicht qualmend und

nicht tropfend) entsprechend ÖN EN 13501-1 herzustellen.

4.6.6 Temperaturregelung

Es ist eine außentemperaturabhängige Vorlauftemperaturregelung mit gleitender Primärrücklauf-

temperatur-Überwachung einzubauen.

Aus Gründen einer effizienten Betriebsführung sollen das Regelventil und das Regelgerät vom

gleichen Fabrikat sein. Ebenso wird für die sekundärseitige Regelung die Verwendung des glei-

chen Herstellers empfohlen.

Die Spannungsversorgung für die Fernwärmeregelung und den WVU-Wärmezähler muss über den

gleichen Stromkreis erfolgen. Sonderfälle sind mit dem WVU abzustimmen.

4.6.6.1 Regelventil, Kombi-Regelventil

Regelventil in Durchgangsform im Primärrücklauf der Wärmetauscherstation.

Kombi-Regelventil in Durchgangsform im Primärrücklauf der Kompaktstation mit Zugriffsrecht des

WVU auf die Einstelldrossel.

Auslegung: Der Druckverlust über das voll geöffnete Regelventil muss mindestens gleich hoch oder

höher sein als der Druckverlust der primärseitigen Kundenanlage. Der Volumenstrom muss dabei der

vereinbarten Wärmeleistung entsprechen. Der gesamte Druckverlust des Primärteiles der Kunden-

anlage darf 0,5 bar nicht überschreiten.

Bei einem anstehenden Differenzdruck von 12 bar aus dem Versorgungsnetz muss das Regelventil

dicht schließend ausgeführt sein.

Bei Kundenanlagen mit einem Verrechnungsanschlusswert über 650 kW werden bei der Wärmeüber-

gabestation vom WVU Differenzdruckregler eingebaut.

Bei Anlagen mit Schwachlastbetrieb wird ab einer Nennwärmeleistung von 500 kW der Einbau eines

zweiten Regelventiles empfohlen (Sequenzschaltung).

Bei Stromausfall muss das Regelventil bzw. Kombi-Regelventil automatisch schließen. Bei Wiederein-

schaltung der elektrischen Versorgung muss die Kundenanlage automatisch wieder in Betrieb gehen.

Für einen eventuell erforderlichen Notbetrieb sollen Regelventile händisch bedienbar sein.

Ein ungeregelter Betrieb der Kundenanlage ist nicht zulässig. Ein erforderlicher Notbetrieb kann nur

im Einvernehmen mit dem WVU erfolgen.

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4.6.6.2 Sicherheitstemperaturbegrenzer, Rücklauftemperaturbegrenzer, Vorlauffühler

Die sekundärseitige Vorlauftemperatur muss mittels Sicherheitstemperaturbegrenzer oder Sicher-

heitstemperaturwächter auf 90 °C begrenzt werden.

Der Sicherheitstemperaturbegrenzer und der Vorlauffühler müssen unmittelbar nach dem Wärme-

tauscher und vor der ersten Absperrung eingebaut werden.

Der Rücklauftemperaturbegrenzer ist unmittelbar beim Wärmetauscher im Primärrücklauf oder wenn

möglich im Wärmetauscher selbst zu situieren.

Der Sicherheitstemperaturbegrenzer und der Rücklauftemperaturbegrenzer müssen mit Tauchhülsen

ausgeführt sein.

Die Primärrücklauftemperatur von 60 °C bei -12 °C Außentemperatur gleitend auf 40 °C bei +12 °C

Außentemperatur darf nicht überschritten werden.

Bei Kundenanlagen mit Warmwasserbereitung während der Brauchwasserladung bzw. Pufferspeicher-

anlagen darf die Primärrücklauftemperatur max. 60 °C betragen.

4.6.6.3 Fernwärme-Serviceschalter

Die Regelung ist mit einem vom WVU beigestellten Serviceschalter auszurüsten. Dieser Schalter

dient dem WVU zur Überbrückung der Fernwärmeregelung zur Einstellung des vertraglichen

Volumenstromes sowie für eine Notversorgung der Kundenanlage im Störfall.

4.6.7 Druckprobe Primäranlage

Bei Kundenanlagen mit Wärmeübergabestelle ist die Primärinstallation vom Hersteller der Kompakt-

station einer Druckprobe zu unterziehen (21 bar, 3 Stunden).

Bei Kundenanlagen mit Wärmeübergabestation ist die Primärinstallation einer Druckprobe mit Kalt-

wasser zu unterziehen (21 bar, 3 Stunden) und danach vollständig zu entleeren.

Die Druckprobe darf maximal 14 Tage vor Inbetriebnahme der Kundenanlage erfolgen.

Bei der Druckprobe darf kein Druck auf die Wärmeübergabestation des WVU wirken.

Die Durchführung der Druckprobe ist auf dem Inbetriebnahmerprotokoll zu bestätigen.

Das Füllen der Primäranlage aus dem Fernwärmenetz darf nur im Beisein eines Beauftragten des WVU

erfolgen.

4.7 Sekundäranlage

Die Sekundäranlage wird mit dem Wärmeträger (Heizungswasser) der Kundenanlage durchströmt.

Die Raumnormheizlast ist gemäß ÖNORM EN 12831 und ÖNORM H 7500 (Nationale Ergänzung zu

ÖN EN 12831) zu ermitteln.

Die Errichtung und der Betrieb der Heizungsanlage hat normgerecht, insbesondere nach ÖNORM

EN 12828, ÖN H 5195-1 und ÖN H 5195-2 zu erfolgen.

Sicherheitsventile sind entsprechend den Herstellervorschriften unmittelbar nach dem Wärme-

tauscher und vor der ersten Absperrung einzubauen.

Auswahl von Membran-Sicherheitsventilen nach DIN 4747-1:

Nennwärmeleistung kW 100 350 900 > 900

Nennweite DN 15 20 25 Angabe Hersteller

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Die Abblasleitung muss so angeordnet sein, dass das Sicherheitsventil gefahrlos und beobachtbar

abblasen kann.

Die Ausdehnungsanlage ist unmittelbar vor dem Wärmetauschereintritt im Rücklauf nicht absperrbar

anzuordnen. Ausgenommen sind gegen unbeabsichtigtes Schließen abgesicherte Absperrventile zu

Revisionszwecken wie z. B. Wartungseinheiten.

Ausdehnungsleitungen sind mindestens so zu bemessen, dass der Temperaturanstieg bis zur maxi-

malen Betriebstemperatur nur einen Druckanstieg im Heizsystem hervorrufen kann, bei dem die

Sicherheitsventile nicht ansprechen können.

Richtwerte Dimensionierung Ausdehnungsleitung nach ÖNORM B 8131:

Über 500 kW ist die Dimension zu berechnen.

Für einen störungsfreien Heizbetrieb werden automatische Druckhalteeinrichtungen empfohlen.

Sollten Heizungsanlagen anderer Energieträger weiterhin betriebsbereit bleiben (bi- bzw. multivalente

Anlagen), so sind die Sicherheitseinrichtungen für jede einzelne Heizungsanlage zu installieren.

Andernfalls ist diese Heizungsanlage von der Hausanlage zu trennen.

Offene Heizungssysteme sind nicht zugelassen.

Vorgefertigte Heizungsverteiler sind nur mit thermischer Trennung zugelassen ("Fernwärmeaus-

führung").

Bei Verwendung von Überströmventilen sind diese als Pumpenumgehung einzubauen.

Kombinationen unterschiedlicher Werkstoffe sind nur zulässig, wenn das Heizungswasser und die Be-

triebsbedingungen der ÖNORM H 5195-1 entsprechen.

In der Heizungsanlage dürfen keine verzinkten Werkstoffe eingesetzt werden.

Nach Fertigstellung der Hausanlage ist die Heizungsanlage ÖNORM gerecht einer Druckprobe sowie

einer Einregulierung zu unterziehen.

Die Sekundäranlage ist vor dem Befüllen zu spülen und dem Anlagenbetreiber ein Spülprotokoll zu

übergeben.

Die Wasserbeschaffenheit und die Überprüfungsintervalle sind je nach Anlagengröße entsprechend

ÖNORM H 5195-1 zu erfüllen.

Das Füllen der Sekundäranlage aus dem Fernwärmenetz ist nur mit Zustimmung des WVU ent-

sprechend nachstehenden Punkten gestattet:

eine eventuell erforderliche Fülleinrichtung wird durch das WVU hergestellt.

jede Füllung darf nur im Beisein des WVU erfolgen.

die Wasserqualität des Füllwassers ist dem Anlagenbetreiber bekannt.

sämtliche Sicherheitseinrichtungen müssen in Funktion sein.

sämtliche Aufwändungen des WVU werden dem Auftraggeber verrechnet.

Isolierung: siehe Punkt 4.6.5.

Nennwärmeleistung kW Nennweite DN

120 20

> 120 …... 500 25

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4.7.1 Radiatorenheizungen

Auslegung: 80 °C / 55 °C oder niedriger

Die Heizflächen sollen möglichst groß dimensioniert werden, um hohe Vorlauf-Rücklauftemperatur-

spreizungen zu erreichen.

Der Einbau von Einrohrheizungen ist nicht gestattet, ausgenommen bei Umrüstung von bestehenden

Anlagen auf Fernwärme.

4.7.2 Fußbodenheizungen, Wandheizungen

Auslegung: Heizmitteltemperatur ca. 35 °C bis 40 °C (abhängig vom Fußboden- bzw. Wandaufbau)

Die Fußboden- bzw. Wandheizung ist zusätzlich gegen Temperaturüberschreitung abzusichern wie

z. B. durch einen Sicherheitsthermostat der die Umwälzpumpe abschaltet.

4.7.3 Luftheizungsanlagen

Auslegung: 80 °C / 55 °C oder niedriger

Bei der Auslegung ist die primäre Vorlauftemperatur im Sommer (75 °C ab Einspeisungspunkt) zu

beachten.

Zur eventuell erforderlichen Temperaturhaltung des Heizmediums bzw. zur Frostschutzsicherung

können im Einvernehmen mit dem WVU thermische Ventile (Rücklauftemperaturbegrenzer, Ein-

stellung max. 50 °C) eingesetzt werden.

Die vorgegebene maximal zulässige Primärrücklauftemperatur ist einzuhalten.

4.7.4 Warmwasserbereitungsanlagen

Ausführungsmöglichkeiten:

Speicherladesystem

Speicher mit eingebautem Wärmetauscher

Durchflusswassererwärmer (zentral oder dezentral)

Warmwasserbereiter mit direktem Primärregister sind nicht zulässig.

Verzinkte Eisenwerkstoffe in Leitungen für erwärmtes Trinkwasser dürfen nicht eingesetzt werden.

Die Temperaturauslegung hat nach der primären Vorlauftemperatur im Sommerbetrieb (75 °C ab

Einspeisungspunkt) zu erfolgen.

Bei der Dimensionierung ist der primär eingestellte Volumenstrom heranzuziehen.

Die Installation der Warmwasserbereitungsanlage hat nach ÖNORM B 2531-1 und EN 12828 zu

erfolgen.

Zur Verhinderung von Legionellenbildung sind geeignete Maßnahmen entsprechend den gesetzlichen

Vorschriften, Normen und Richtlinien vorzusehen.

Falls mehrere Speicher geplant sind, müssen diese in Serie geschaltet werden.

Während betriebsnotwendiger Abschaltungen des Fernwärmeversorgungsnetzes ist vom Kunden eine

Ersatzversorgung sicherzustellen.

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4.8 Schaltung und Einregulierung von Kundenanlagen

Voraussetzung für eine gut funktionierende Heizungsanlage ist eine dem Verwendungszweck angepasste

hydraulische Schaltung und Einregulierung der Kundenanlage.

4.8.1 Hydraulische Schaltung von Kundenanlagen

Im Anschlussschema der Technische Anschlussbedingungen werden mehrere Grundschaltungen nach

ÖNORM H 5142 dargestellt. Weitere Möglichkeiten können mit dem WVU abgesprochen werden.

Nachfolgende hydraulische Schaltungen sind für Kundenanlagen mit Fernwärme nicht geeignet:

Druckdifferenzregelung mittels Überströmventil (lt. ÖNORM H 5142 - Bild 17)

Umlenkschaltung mittels Dreiwegregelventil (lt. ÖNORM H 5142 - Bild 21)

Einspritzschaltung mittels Dreiwegregelventil (lt. ÖNORM H 5142 - Bild 22)

Vierwegmischer (lt. ÖNORM H 5142 - Bild 26)

Differenzdrucklose Verteiler mit Hauptpumpe (lt. ÖNORM H 5142 - Bild 28)

Nicht zugelassen sind Umschalt-, Bypass- und Mischventile, die Vorlaufwasser ungenutzt in den Rück-

lauf abströmen lassen.

Kurzschlüsse jeglicher Art sind nicht gestattet.

4.8.2 Hydraulische Einregulierung von Kundenanlagen

Die Heizungsanlage ist so einzuregulieren, dass die erforderlichen Durchflussmengen der einzelnen

Heiz- bzw. Regelkreise der Berechnung der Anlage entsprechen, wie z.B.

genaue Auslegung und Einregulierung der Heizungsumwälzpumpen

genaue Begrenzung des Volumenstroms an den Steig- bzw. Verteilsträngen

Einregulierung der Wärmeverbraucher

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5. Inbetriebnahme

Vorraussetzung für eine Erstinbetriebnahme ist die ordnungsgemäße Durchführung nachstehend an-

geführter Arbeiten:

Fertigstellung der gesamten Heizungsanlage

Druckprobe primär und sekundär

Füllen und Entlüften

Anlagenspülung

hydraulische Einregulierung

fertiggestellte Elektroinstallation

Die Erstinbetriebnahme ist durch den Kunden, seinen Beauftragten oder dem Heizungsinstallateur

beim WVU zeitgerecht anzumelden und erfolgt im Beisein nachstehender Personen:

Kunde oder dessen Beauftragter

Heizungsinstallateur

Elektroinstallateur

Regelungstechniker

Beauftragter des WVU

Eine Wiederinbetriebnahme nach Änderungen oder Reparaturen an der Hauszentrale erfolgt ebenfalls

in Gegenwart der oben angeführten Personen.

Dem Beauftragten des WVU ist ein vollständig ausgefülltes Inbetriebnahmeprotokoll (Vordruck

Energie Graz) zu übergeben und vor Ort zu bestätigen.

Über die ordnungsgemäße Durchführung der Elektroinstallationsarbeiten ist ein Elektroattest

(Vordruck Energie Graz) zu übergeben.

Für den Zugang zur Anschlussanlage und Hauszentrale sind dem WVU die erforderlichen Schlüssel zu

übergeben.

Im Zuge der Inbetriebnahme ist der Kunde, dessen Beauftragter bzw. der Anlagenbetreuer vom

jeweils zuständigen Fachpersonal über die Funktion und den Betrieb der Anlage einzuweisen.

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6. Dokumentation, Betrieb und Wartung

Eine Anlageninformationstafel des WVU mit Festlegung der Eigentumsgrenze wird im Bereich der

Wärmeübergabe vom WVU angebracht.

Für die Betriebsführung und Wartung der Kundenanlage ist eine vollständige Anlagendokumentation

erforderlich und dem Kunden zu übergeben.

Eine Anlagendokumentation ist zusätzlich für den Anlagenbetreiber und das WVU in der Heizzentrale

aufzubewahren:

Bedienungsanleitungen und Funktions- bzw. Anlagenbeschreibungen für Heizzentrale und

Verteilstationen einschließlich Anleitungen für die Inspektion und Wartung der Sicherheits-

einrichtungen sowie Notfallmaßnahmen

Hydraulikschema

Druckprobeprotokoll Kompaktstation vom Hersteller bzw. Druckprobeprotokoll Wärme-

tauscherstation vom ausführenden Installationsunternehmen

Einregulierungsprotokoll

Spülprotokoll

Elektroschaltpläne

Elektroattest

Inbetriebnahmeprotokoll

Name und Anschrift der Herstellerfirmen

Kontakt Kundenservice

Kontakt Störungsbehebung

Vollständige Beschriftung der Anlagenkomponenten in Heizzentrale und Verteilstationen.

Die CE-Kennzeichnung muss angebracht sein.

Die Organisation bzw. Durchführung von Betrieb und Wartung der Kundenanlage durch Personal mit

entsprechendem Fachwissen obliegt dem Kunden.

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7. Anschlussschema, Schaltungen

en

7.1 Kundenanlagen ohne Hauptpumpe

7.2 Kundenanlagen mit Hauptpumpe

Hydraulische Schaltungen für Heizungsanlagen nach ÖNORM H 5142

7.1 Kundenanlagen ohne Hauptpumpe

7.1.1 Beimischschaltung

für Raumheizung

für Lufthitzer

für Luftkühler in Kaltwasseranlagen mit Speicher

7.1.2 Beimischschaltung mit Fixbypass

für Koppelung unterschiedlicher Temperaturniveaus wie z. B. Fußbodenheizungen

7.1.3 Beimischschaltung

für Warmwasserbereitung mit Speicherladesystem

7.1.4 Beimischschaltung

für Warmwasserbereitung mit Speicherwassererwärmer

7.2 Kundenanlagen mit Hauptpumpe

7.2.1 Drosselschaltung

für Raumheizung

für kleine Nachwärmer

für Luftkühler aller Größen

7.2.2 Einspritzschaltung mittels Durchgangsregelventil

für Koppelung unterschiedlicher Temperaturniveaus wie z. B. Fußbodenheizungen

für Vorwärmer aller Größen

für große Nachwärmer

7.2.3 Drosselschaltung

für Warmwasserbereitung mit Speicherladesystem

7.2.4 Einspritzschaltung mittels Durchgangsregelventil

für Warmwasserbereitung mit Speicherladesystem

7.2.5 Drosselschaltung

für Warmwasserbereitung mit Speicherwassererwärmer

7.2.6 Einspritzschaltung mittels Durchgangsregelventil

für Warmwasserbereitung mit Speicherwassererwärmer

ungsanlagen nach ÖNORM H 5142 Notizen

Energie Graz GmbH & Co KG Schönaugürtel 65, 8010 Graz

Landesgericht für ZRS Graz FN 234711p

UID ATU 56967027DVR 3000283

Telefon: +43 316 8057-0Fax: +43 316 8057-556

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