Technische Anschlussbedingungen - Energie Graz · Fernwärme für die Planung, die Errichtung, den...
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Technische AnschlussbedingungenFernwärme
für die Planung, die Errichtung, den Betrieb und die Abänderung von Wärmeübergabestationen und Kundenanlagen im Versorgungsgebiet der Energie Graz GmbH & Co KG
Ausgabe 2011
INHALTSVERZEICHNIS
1. Geltungsbereich ......................................................................................... 2
2. Fernwärmenetz .......................................................................................... 2
3. Anschlussanlage ........................................................................................ 3 3.1 Fernwärme-Hausanschlussleitung .......................................................................... 3 3.2 Wärmeübergabe ..................................................................................................... 3 3.2.1 Wärmeübergabestelle bis 600 kW .......................................................................... 3 3.2.2 Wärmeübergabestation .......................................................................................... 3 3.3 Leistungsbegrenzung .............................................................................................. 3 3.4 Wärmezählung ........................................................................................................ 4 3.5 Eigentumsgrenze .................................................................................................... 4 3.5.1 Eigentumsgrenze Wärmeübergabestelle ................................................................. 4 3.5.2 Eigentumsgrenze Wärmeübergabestation .............................................................. 4 3.6 Plombierung ........................................................................................................... 4 3.6.1 Plombierung Wärmeübergabestelle mit Kompaktstation ........................................ 4 3.6.2 Plombierung Wärmeübergabestation ...................................................................... 5
4. Kundenanlage ............................................................................................ 5 4.1 CE-Kennzeichen ...................................................................................................... 5 4.2 Kompaktstation bis 600 kW .................................................................................... 5 4.3 Wärmetauscherstation............................................................................................ 6 4.4 Bestimmungen für die Kundenanlage ..................................................................... 6 4.5 Anforderungen an den Wärmeübergaberaum ......................................................... 7 4.5.1 Wärmeleistungen und Raumgrößen – Wärmeübergabestelle .................................. 8 4.5.2 Wärmeleistungen und Raumgrößen – Wärmeübergabestation ............................... 8 4.6 Primäranlage .......................................................................................................... 8 4.6.1 Schweißarbeiten ..................................................................................................... 8 4.6.2 Installationsmaterial .............................................................................................. 9 4.6.3 Installationsrichtlinien ........................................................................................... 9 4.6.4 Wärmetauscher .................................................................................................... 10 4.6.5 Isolierung ............................................................................................................. 11 4.6.6 Temperaturregelung ............................................................................................. 11 4.6.6.1 Regelventil, Kombi-Regelventil ............................................................................. 11 4.6.6.2 Sicherheitstemperaturbegrenzer, Rücklauftemperaturbegrenzer, Vorlauffühler ... 12 4.6.6.3 Fernwärme-Serviceschalter .................................................................................. 12 4.6.7 Druckprobe Primäranlage ..................................................................................... 12 4.7 Sekundäranlage .................................................................................................... 12 4.7.1 Radiatorenheizungen ............................................................................................ 14 4.7.2 Fußbodenheizungen, Wandheizungen ................................................................... 14 4.7.3 Luftheizungsanlagen............................................................................................. 14 4.7.4 Warmwasserbereitungsanlagen ............................................................................ 14 4.8 Schaltung und Einregulierung von Kundenanlagen ............................................... 15 4.8.1 Hydraulische Schaltung von Kundenanlagen......................................................... 15 4.8.2 Hydraulische Einregulierung von Kundenanlagen ................................................. 15
5. Inbetriebnahme ....................................................................................... 16
6. Dokumentation, Betrieb und Wartung ...................................................... 17
7. Anschlussschema, Schaltungen ................................................................ 18 7.1 Kundenanlagen ohne Hauptpumpe ....................................................................... 19 7.2 Kundenanlagen mit Hauptpumpe .......................................................................... 20 Hydraulische Schaltungen für Heizungsanlagen nach ÖNORM H 5142 ............................... 21
1. Geltungsbereich
Die “Technischen Anschlussbedingungen“ der Energie Graz – Fernwärme, im Folgenden WVU (Wär-
meversorgungsunternehmen) genannt, gelten für die Planung, Errichtung, Abänderung, Instandhal-
tung und Betrieb von Wärmeübergabestationen und Kundenanlagen in Verbindung mit dem Wärme-
lieferungsvertrag und den jeweils gültigen "Allgemeinen Bedingungen". Sie ersetzen die bisher
gültigen "Technischen Richtlinien" und sind verbindlich einzuhalten.
Das WVU nimmt die Wärmeversorgung erst auf, wenn die zu versorgende Anlage diesen „Technischen
Anschlussbedingungen“ voll entspricht.
Bei gravierenden Mängeln kann die Versorgung vom WVU unterbrochen werden.
Die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Normen bleiben für alle Anlagen bin-
dend und werden durch diese Anschlussbedingungen nicht ersetzt sondern nur ergänzt.
2. Fernwärmenetz
Das Fernwärmeversorgungsnetz der Energie Graz wird grundsätzlich ganzjährig betrieben.
Der Einspeisungspunkt in das Versorgungsnetz Graz ist, neben anderen Einspeisepunkten, das Fern-
heizkraftwerk Puchstraße.
Im Winterbetrieb wird die Netzvorlauftemperatur, ausgehend von den Einspeisungspunkten, gleitend
in Abhängigkeit von der Außentemperatur geregelt.
Im Sommerbetrieb beträgt die Netzvorlauftemperatur 75 °C ab Einspeisungspunkt.
Im Versorgungsgebiet der Energie Graz sind nur indirekte Anlagen zugelassen, d. h., die Haus-
anlage ist durch einen Wärmetauscher vom Fernwärmenetz getrennt.
Nenndruck:
Fernwärmeversorgungsnetz: PN 40 / PN 25
Wärmeübergabestation: PN 25 / PN 16
Betriebsdruck ab Einspeisungspunkt:
derzeit max. 12,5 bar
Betriebstemperatur ab Einspeisungspunkt:
Vorlauf: 120 °C bei einer Außentemperatur von -12 °C
gleitend auf
75 °C bei einer Außentemperatur ab +12 °C
Rücklauf: 60 °C bei einer Außentemperatur von -12 °C
gleitend auf
40 °C bei einer Außentemperatur ab +12 °C
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3. Anschlussanlage
Die Anschlussanlage umfasst die nachstehend angeführten Anlagenkomponenten, welche sich im
Eigentum des WVU befinden (siehe Punkt 7 – Anschlussschema, Schaltungen).
3.1 Fernwärme-Hausanschlussleitung
Die Fernwärme-Hausanschlussleitung verbindet die Wärmeübergabestelle bzw. Wärmeübergabestation mit
dem Fernwärmeversorgungsnetz. Die Anbindung erfolgt überwiegend mit erdverlegten Verbundmantel-
rohren. Für die Leckwarnüberwachung wird im Bereich des Hauseintrittes vom WVU eine Klemmdose mon-
tiert. Die Leitungsinstallation im Objekt erfolgt mit isolierten Stahlrohren.
3.2 Wärmeübergabe
Die Wärmeübergabe an den Kunden erfolgt über eine Wärmeübergabestelle bzw. über eine Wärmeüber-
gabestation. Sie dient zur vertragsmäßigen Wärmeübergabe und wird vom WVU errichtet, betrieben und
gewartet. Die Wärmeübergabestelle bzw. Wärmeübergabestation ist das Bindeglied zwischen der Fern-
wärme-Hausanschlussleitung und der Kundenanlage (Hauszentrale). Sie ist möglichst unmittelbar nach
Hauseintritt der Fernwärmeanschlussleitung in einem geeigneten Raum (siehe Punkt 4.4) vorzusehen.
3.2.1 Wärmeübergabestelle bis 600 kW
Die Wärmeübergabestelle besteht aus Fernwärmeabsperrungen im Vor- und Rücklauf und einer Kurz-
schlussverbindung mit Regulierventil.
Die Wärmeübergabestelle wird mit einer provisorischen Montagevorrichtung geliefert und montiert.
Die Montagevorrichtung ist Eigentum des WVU und ist bei der Erstinbetriebnahme samt Konsole und
Schraubverbindungen an das WVU zu übergeben. Bei Nichtrückgabe werden die anfallenden Kosten
verrechnet.
Das Kombi-Regelventil und der Wärmezähler befinden sich in der Kompaktstation (siehe Punkt 4.2).
3.2.2 Wärmeübergabestation
Die Wärmeübergabestation besteht aus Fernwärmeabsperrungen im Vor- und Rücklauf, einer Kurz-
schlussverbindung sowie neben anderen Einbauten aus Volumenstromregler oder Volumenstrom- und
Differenzdruckregler und Wärmezähler.
3.3 Leistungsbegrenzung
Der Verrechnungsanschlusswert errechnet sich aus der Norm-Heizlast für eine Gebäudeeinheit gemäß
ÖNORM EN 12831 und ist dem WVU schriftlich bekanntzugeben (Vordruck Energie Graz).
Es ist keine zusätzliche Aufheizleistung zu rechnen.
Die Leistungsbegrenzung erfolgt im Primärrücklauf der Wärmeübergabestation oder der Kompakt-
station durch das WVU mittels Volumenstromregler, Volumenstrom- und Differenzdruckregler bzw. Kombi-Regelventil.
Die Einstellung des Volumenstromes erfolgt entsprechend dem Verrechnungsanschlusswert laut
Wärmelieferungsvertrag.
Änderungen der Anschlussleistung sind beim WVU schriftlich zu beantragen.
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3.4 Wärmezählung
Die gelieferte Wärmemenge wird durch die vom WVU installierten Zähleinrichtungen, die den Be-
stimmungen des Eichgesetzes für Wärmezähler entsprechen, festgestellt. Die erforderlichen Zähl-
einrichtungen sind Eigentum des WVU und werden von diesem zur Verfügung gestellt, instandge-
halten, überwacht und überprüft.
Wärmezähler können auf Kundenwunsch gegen Verrechnung mit einem M-Bus zur Fernaus-
lesung ausgerüstet werden.
Die Spannungsversorgung des WVU-Wärmezählers und der Fernwärmeregelung muss über den
gleichen Stromkreis erfolgen. Sonderfälle sind mit dem WVU abzustimmen.
3.5 Eigentumsgrenze
Die Eigentumsgrenze wird im jeweiligen Wärmelieferungsvertrag geregelt und ist im Anschluss-
schema ersichtlich (siehe Punkt 7).
Sonderregelungen werden im jeweiligen Wärmelieferungsvertrag vereinbart.
3.5.1 Eigentumsgrenze Wärmeübergabestelle
Die Eigentumsgrenze sind die Flansche am hausseitigen Ende der Fernwärmeabsperrungen bei der
Wärmeübergabestelle.
3.5.2 Eigentumsgrenze Wärmeübergabestation
Die Eigentumsgrenze sind die hausseitigen Rohrenden bei der Wärmeübergabestation.
3.6 Plombierung
Die vom WVU angebrachten Plombierungen an Anlagenkomponenten dürfen nur im Notfall entfernt wer-
den. Beschädigte oder entfernte Plombierungen sind dem WVU umgehend zu melden.
3.6.1 Plombierung Wärmeübergabestelle mit Kompaktstation
Plombierung nachstehender Anlagenkomponeneten durch das WVU:
Fernwärmeabsperrung Vorlauf
Regulierventil Kurzschlussverbindung bei Wärmeübergabestelle
Thermisches Warmhalteventil (wenn vorhanden) bei Wärmeübergabestelle
Wärmezähler in Kompaktstation
Wärmezählerfühler in Kompaktstation
Einstelldrossel Kombi-Regelventil in Kompaktstation
Absperrorgan Fülleinrichtung bzw. Entleerung in Kompaktstation
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3.6.2 Plombierung Wärmeübergabestation
Plombierung nachstehender Anlagenkomponeneten durch das WVU:
Fernwärmeabsperrungen Vor- und Rücklauf
Regulierventil Kurzschlussverbindung
Wärmezähler
Wärmezählerfühler
Einstelldrossel Volumenstrom- bzw. Volumenstrom- und Differenzdruckregler
Absperrorgan Fülleinrichtung (wenn vorhanden) bzw. Entleerung
Thermisches Warmhalteventil (wenn vorhanden)
4. Kundenanlage
Die Kundenanlage unterteilt sich in die Primäranlage (siehe Punkt 4.6) und in die Sekundäranlage (siehe
Punkt 4.7) und befindet sich im Eigentum des Kunden.
4.1 CE-Kennzeichen
Für alle verwendeten Bauteile sind vollständige und umfassende technische Unterlagen sowie Zulassungs-
bescheinigungen beizubringen.
Eine vorgefertigte Fernwärmekompakt- bzw. Wärmetauscherstation als Baugruppe benötigt ein CE-
Kennzeichen, da sie über bewegliche Teile wie z.B. Stellgeräte verfügt und somit der Maschinenricht-
linie (bzw. der Druckgeräteverordnung soweit zutreffend) unterliegt. Auf Grund der eingebauten
elektrischen und elektronischen Komponenten gelten zusätzlich die EMV-Richtlinie über die elektro-
magnetische Verträglichkeit und die Niederspannungsrichtlinie.
Bei einer Fertigung der Hausstation vor Ort hat der Hersteller das CE-Kennzeichen selbst anzubringen
(Selbstzertifizierung).
Dies geschieht durch:
Konformitätsbewertungsverfahren durchführen
Bedienungsanleitung erstellen
Dokumentation erstellen
Konformitätserklärung erstellen
CE-Kennzeichnung anbringen
4.2 Kompaktstation bis 600 kW
Die Kompaktstation ist eine vorgefertigte Wärmetauscherstation, wird vom Kunden bereitgestellt,
installiert und ist an die Flansche der Wärmeübergabestelle direkt ohne Schweißarbeiten anzu-
schließen.
Die Primärseite der Kompaktstation ist vom Hersteller vor Auslieferung einer Druckprobe gemäß den
Technischen Anschlussbedingungen (siehe Punkt 4.6.7) zu unterziehen.
Die Kompaktstation besteht unter anderem aus Wärmetauscher, Schmutzfänger, Regelgerät und
Kombi-Regelventil in Durchgangsform.
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Für die Einstellung und Plombierung des Verrechnungsanschlusswertes ist ein Zugriffsrecht des WVU
auf die Einstelldrossel des Kombi-Regelventils im Wärmelieferungsvertrag vereinbart.
Das Passstück für den Wärmezähler ist vom Hersteller der Kompaktstation spannungsfrei einzubauen.
Der Wärmezähler wird bei der Inbetriebnahme vom WVU in der dafür vorgesehenen Messstrecke
(Passstück) in der Rücklaufleitung der Kompaktstation eingebaut.
Die Kompaktstation ist vom Kunden nach dem Stand der Technik zu warten und in Stand zu halten –
ausgenommen Wärmezähler.
4.3 Wärmetauscherstation
Die Wärmetauscherstation wird vom Kunden bereitgestellt, installiert und ist an die Rohrenden der
Wärmeübergabestation anzuschließen. Die Station kann als Kompaktanlage oder in Einzelkomponen-
ten installiert werden.
Die Wärmetauscherstation besteht unter anderem aus Primär-Hauptabsperrungen für die Kunden-
anlage, Wärmetauscher, Schmutzfänger, Regelgerät und Regelventil in Durchgangsform.
Die Wärmetauscherstation ist vom Kunden nach dem Stand der Technik zu warten und in Stand zu
halten.
Bei Umbauten oder Sanierungen bis 600 kW kann die Wärmetauscherstation auf eine Kompaktstation
mit Wärmeübergabestelle umgebaut werden. Dem Kunden wird die damit veränderte Eigentums-
grenze schriftlich bekannt gegeben.
4.4 Bestimmungen für die Kundenanlage
Die gesamte Anlage nach der Wärmeübergabestelle bzw. Wärmeübergabestation (Eigentumsgrenze)
ist vom Kunden nach dem Stand der Technik zu errichten, zu betreiben und zu warten.
Zur Errichtung dieser Anlage dürfen nur befugte Unternehmen herangezogen werden.
Die Planunterlagen (gültiges Heizungsanlagenschema) der Kundenanlage sind dem WVU auf Ver-
langen vor Beginn der Leistungsausschreibung bzw. der Ausführungsarbeiten vorzulegen.
Das WVU übernimmt weder durch die Einsicht in die Anlagenplanung bzw. durch Vornahme oder
Unterlassung einer Überprüfung der Anlage noch durch den Anschluss an das Fernwärmenetz und die
Versorgung mit Wärmeenergie eine Haftung für die Kundenanlage.
Die Haftung für die Kundenanlage obliegt ausschließlich dem Kunden des WVU.
Das WVU ist berechtigt die Kundenanlage während der Planung, des Baues und des Betriebes zu
überprüfen und die Beseitigung festgestellter technischer Mängel innerhalb einer angemessenen Frist
zu verlangen.
Das WVU ist berechtigt zur Kontrolle der Funktion und Betriebsfahrweise der Kundenanlage Messun-
gen vorzunehmen.
Bei der Planung und Ausführung der Kundenanlage soll eine möglichst übersichtliche und bedienungs-
freundliche Anordnung sämtlicher Funktionsträger, wie Wärmetauscher, Absperrarmaturen, Regel-
geräte usw. angestrebt werden.
Eine maximale Bedienungshöhe von 1,90 m über dem Fußboden bzw. der Arbeitsbühne soll nicht
überschritten werden.
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Baustellenheizungen sind grundsätzlich möglich. Die gesonderten Vorgaben des WVU sind einzu-
halten.
Die Kundenanlage ist so zu errichten und zu betreiben, dass Störungen anderer Kunden oder des
WVU ausgeschlossen sind.
Undichtheiten an der Primäranlage sind dem WVU unverzüglich bekanntzugeben und zu beheben.
Den Beauftragten des WVU ist vom Kunden der Zutritt zu allen Räumlichkeiten, in denen sich die
Anschlussanlage und die Hauszentrale befinden, jederzeit ungehindert zu gestatten wie z. B. durch
Hinterlegung der erforderlichen Schlüssel in einem Schlüsseltresor der Fernwärmeversorgung vor Ort.
Sämtliche Umbauten oder Austausch von Anlagenkomponenten im Bereich der Hauszentrale sind dem
WVU zu melden.
4.5 Anforderungen an den Wärmeübergaberaum
Der Kunde hat alle baulichen Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige Errichtung der Anschluss-
und Kundenanlage zu schaffen.
Die Anordnung der Hausstation hat so zu erfolgen, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist und ein aus-
reichender Fluchtweg nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht.
Die Lage und Abmessungen des Raumes sind mit dem WVU abzustimmen (siehe nachstehende
Tabellen).
Der Raum ist möglichst in der Nähe der Eintrittsstelle der Fernwärmeanschlussleitung anzuordnen.
Der Raum ist ausschließlich der Wärmeübergabe und der Hauszentrale vorbehalten.
Ist die Wärmeübergabestelle bzw. Wärmeübergabestation und die Hauszentrale an einer allgemein
zugänglichen Örtlichkeit situiert, so sind diese vor Zutritt von unbefugten Personen zu schützen wie
z. B. durch Gitterabtrennung.
Der Wärmeübergaberaum soll sich nicht neben oder unter Schlafräumen oder sonstigen gegen
Geräusche zu schützenden Räumen befinden.
Der Raum muss den gesetzlichen und technischen Erfordernissen entsprechen, insbesondere in Bezug
auf ausreichende Schall- und Wärmedämmung, Brandschutz, Frostfreihaltung sowie Beleuchtung.
Bei Wärmeübergaberäumen mit Vorrichtung einer Ersatzversorgung (wie z. B. Notkamin) ist bei
einer Nennheizleistung von mehr als 18 kW dieser Raum als eigener Heizraum brandbeständig her-
zustellen.
Zur Sicherstellung des Mindestluftwechsels des Wärmeübergaberaumes ist eine ausreichende Be- und
Entlüftung herzustellen.
Die elektrische Installation hat nach den einschlägigen ÖNORMEN/ÖVE/EMV-Vorschriften zu erfolgen.
Eine Steckdose (230 V) ist für Wartungsarbeiten vorzusehen.
Der Kunde hat für die Bereitstellung des Stroms für die Wärmezählung zu sorgen (Anbringung einer
Klemmdose im Bereich der Wärmeübergabestelle bzw. -station).
Eine Kaltwasser-Zapfstelle sowie eine ausreichende Entwässerung sind vorzusehen.
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4.5.1 Wärmeleistungen und Raumgrößen – Wärmeübergabestelle
Wärmeübergabestelle
DN
Stelle
25 kurz
Stelle
40 kurz
Nennwärmeleistung bis kW 250 600
Mindestnutzfläche m² 5,00 10,00
Mindestraumlänge einschl. Kompaktstation m 2,80 4,00
Wartungsraum vor der Übergabestelle m 1,00 1,00
4.5.2 Wärmeleistungen und Raumgrößen – Wärmeübergabestation
Wärmeübergabestation
DN
Station
25/15
Station
25/25
Station
25/32
Station
40
Station
50
Station
80
Station
100
Nennwärmeleistung bis kW 100 200 300 650 1000 2800 4000
Mindestnutzfläche m² 5,00 5,00 8,00 10,00 15,00 20,00 30,00
Mindestraumlänge ohne Wärmetauscher m 2,00 2,00 2,50 3,20 3,50 4,50 5,00
Wartungsraum vor der Übergabestation m 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00
Der Fernwärmeleitungsanschluss des WVU ist in den angegebenen Abmessungen enthalten.
Bodenabstand Rücklauf ca. 0,9 m
Räumgrößen für Wärmeübergabestationen größer DN 100 bzw. Sonderanfertigungen sind mit dem
WVU abzustimmen.
Mindestraumhöhe: durchgehend 2,10 m
4.6 Primäranlage
Die Primäranlage des Kunden wird mit dem Heizmedium aus dem Fernwärmeversorgungsnetz durch-
strömt. Das Leitungssystem wird mit einer Temperatur von bis zu 120 °C sowie einem Druck von derzeit
bis zu 12,5 bar ab Einspeisungspunkt beaufschlagt.
Sämtliche Arbeiten an der Primäranlage sind dem WVU zu melden.
Auslegung:
Nenndruck: mind. PN 16
Temperatur: 120 °C Dauerbelastung
4.6.1 Schweißarbeiten
Schweißarbeiten an der Primäranlage dürfen nur durch befugte Betriebe (d.h. Zulassung nach
ÖN M 7812 Güteklasse 3, alternativ EN ISO 3834) und deren geprüfte Schweißer durchgeführt wer-
den.
Schweißerprüfungen: nach ÖNORM – EN 287, Teil 1
Autogen: EN 287-1 311 T BW 1.4 S t2.6 D22.0 H-LO45 ss nb rw
EN 287-1 311 T BW 1.4 S t3.2 D88,9 H-LO45 ss nb rw
CEL: EN 287-1 111 P BW 4 B t6 PF ss nb
WIG: EN 287-1 141 T BW 8 S t5.0 D60 H-LO45 ss nb
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Schweißerzertifikat: eine Kopie des gültigen Zertifikates ist dem WVU auf Verlangen
vorzulegen.
Schweißzusatzwerkstoff: entsprechend der jeweiligen Normprüfung.
Schweißnahtgüte: nach ÖNORM – EN ISO 5817, Bewertungsgruppe B
Für Schweißungen an Rohrleitungen bis 4 mm Wandstärke bzw. bis DN 80 ist vorwiegend die Gas-
schmelzschweißung (Rechtsschweißung) anzuwenden.
Schweißungen an Rohrleitungen ab einer Wandstärke von 4 mm bzw. ab DN 100 sind mit elektri-
schen Schweißverfahren wie z. B. E-Hand, WIG oder als Kombinationen der Verfahren herzustellen.
Bei Primäranlagen können auf Verlangen des WVU Schweißnahtprüfungen (Durchstrahlungs-
prüfungen) zu Lasten des ausführenden Betriebes angeordnet werden.
Schweißnähte, die nicht den vorgenannten Normen entsprechen, sind zu erneuern.
Das Anstreichen oder das Isolieren der vor Ort hergestellten Schweißnähte der Primäranlage darf
erst nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.
4.6.2 Installationsmaterial
Die zur Verwendung kommenden Installationsmaterialien müssen für die Betriebsbedingungen bezüglich
Druck, Temperatur und Wasserqualität geeignet sein.
Nenndruck: mind. PN 16
Temperatur: 120 °C Dauerbelastung
Rohre: bis DN 50 mittelschweres, schwarzes Gewinderohr, nahtlos oder geschweißt nach
ÖNORM M 5611
ab DN 65 Stahlrohre nahtlos nach DIN EN 10220 (Mindestwandstärke 2,9 mm)
Abzweigungen: Formstücke
Reduktionen: Formstücke
Flansche: Nenndaten (Maße und Nenndruck) am Flanschumfang eingeschlagen
Anschweißenden: Flachdichtend ohne Steg mit entsprechender Mindestwandstärke
Armaturen: Flanschanschluss oder Anschweißende
Armaturen mit Abnahmeprüfung einer behördlich autorisierten Prüfanstalt
ab einer Nennweite von einschließlich DN 40 sind Absperrorgane in Ventilform
einzubauen.
Schmutzfänger: Maschenweite 0,3 mm
Dichtungen: C 4438 2G (mit Stahlgewebearmierung) bzw. C 4500 oder gleichwertig
die vorgeschriebenen Anzugsmomente der Hersteller sind einzuhalten
Rohraufhängungen: mit wärme- und schallisolierender Zwischenlage
Mindeststärke: 16 mm bzw. ½“
4.6.3 Installationsrichtlinien
Primärleitungen nach der Wärmeübergabestation sind so kurz wie möglich zu halten.
Fixpunkte und Gleitlager müssen den statischen Erfordernissen entsprechen.
Primärleitungen dürfen nicht in Räumen mit dauerndem Personenverkehr installiert werden.
Im Bereich der Wärmeübergabestation dürfen keine Fremdleitungen verlegt werden.
Primärleitungen sollen mindestens 0,25 m über dem Fußboden verlegt werden.
Rohrverbindungen sind in geschweißter oder geflanschter Ausführung durchzuführen.
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Bei Flanschverbindungen sind die Sechskantschrauben mit einer Überlänge von mind. 5 mm auszu-
führen.
Bei Wärmeübergabestationen sind die hausseitigen Absperrungen und der Schmutzfänger im Rücklauf
unmittelbar nach der Eigentumsgrenze anzuordnen.
Der Wärmezähler des WVU ist durch einen Schmutzfänger zu sichern.
Bei Einbau von Wärmezählern in der Primärkundenanlage müssen die Temperaturfühler mit Tauch-
hülsen ausgeführt sein. Die Einbauvorschriften der Hersteller sind einzuhalten.
Im Primärrücklauf ist eine geflanschte Entleerungsarmatur (mind. DN 15) mit Blindflansch einzu-
bauen.
Eventuell erforderliche Primärentlüftungen sind mit dem WVU abzustimmen.
Bei Mauerdurchführungen müssen Primärleitungen in Überschubrohren verlegt und durchgehend
isoliert werden. Ausgenommen sind Durchbrüche bei Brandabschnitten. Hierbei muss die Leitungs-
isolierung der Brennbarkeitsklasse EI 90 entsprechen und die Durchbrüche sind mit Weichschott
(EI 90) zu verschließen.
Sollten Primärleitungen durch Öllagerräume geführt werden müssen diese brandbeständig (EI 90)
isoliert bzw. verkleidet werden. Die Durchbrüche sind mit Weichschott (EI 90) zu verschließen.
Die Verlegung von Primärleitungen nach der Wärmeübergabestation unter Putz bzw. erdverlegt ist
nicht zulässig.
4.6.4 Wärmetauscher
Es dürfen nur typengeprüfte und den geltenden „Technische Anschlussbedingungen der Energie Graz“
entsprechende und mit dem WVU abgestimmte Wärmetauscher bzw. Kompaktstationen im Gegens-
tromprinzip eingebaut werden:
Rohrbündelwärmetauscher aus Edelstahl- oder Präzisionsstahlrohren
Plattenwärmetauscher mit großer thermischer Länge, Platten aus Edelstahl – Cu verlötet
Primärseite Sekundärseite
Nenndruck: PN 40, PN 25 oder PN 16 PN nach ÖNORM
Druckverlust Rohrbündeltauscher: max. 0,2 bar max. 0,2 bar
Druckverlust Plattentauscher: max. 0,1 bar max. 0,2 bar
Temperatur Rohrbündeltauscher: 120 °C / 60 °C 55 °C / 80 °C oder niedriger
Temperatur Plattentauscher: 120 °C / 58 °C 55 °C / 80 ° C oder niedriger
Die Grädigkeit der Wärmetauscher, d.h. die Temperaturdifferenz zwischen Fernwärmerücklauf und
Sekundärrücklauf darf im Auslegungspunkt bei Rohrbündelwärmetauschern max. 5 °C und bei Plat-
tenwärmetauschern max. 3 °C betragen.
Wärmetauscher mit Kupferrohrbündel dürfen nicht eingebaut werden.
Geschraubte Plattenwärmetauscher sind nicht zulässig.
Eine Heizflächenreserve von 10 % ist bei der Auslegung zu berücksichtigen.
Die Primäranschlüsse sind mit Flansch oder Anschweißende vorzusehen.
Wärmetauscher sind für Revisionszwecke absperrbar auszuführen.
Auf der Sekundärseite sind Spülvorrichtungen im Vor- und Rücklauf vorzusehen.
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Bei Parallelschaltung mehrerer Wärmetauscher auf der Primärseite ist jeder Wärmetauscher absperr-
bar zu installieren und ein hydraulischer Abgleich durchzuführen.
Der Wärmetauscher muss auf einem tragenden Fußboden bzw. Mauerwerk mit entsprechendem
Schallschutz montiert werden.
4.6.5 Isolierung
Sämtliche Durchführungen von Rohrleitungen durch Brandabschnitte sind mit zugelassenen Ab-
schlüssen brand- bzw. feuerbeständig (EI90) gemäß ÖN EN 13501-2 zu verschließen und zu
kennzeichnen.
Bei besonders brandgefährdeten baulichen Anlagen gemäß Feuerpolizeigesetz § 9 (6) wie z. B.
Hotels, Krankenanstalten, Pflegeheime, Schulen usw. ist die Isolierung von Leitungen mit
Wärmedämm- und Isoliermaterialien der Klasse B-s1, d0 (schwer brennbar, nicht qualmend und
nicht tropfend) entsprechend ÖN EN 13501-1 herzustellen.
4.6.6 Temperaturregelung
Es ist eine außentemperaturabhängige Vorlauftemperaturregelung mit gleitender Primärrücklauf-
temperatur-Überwachung einzubauen.
Aus Gründen einer effizienten Betriebsführung sollen das Regelventil und das Regelgerät vom
gleichen Fabrikat sein. Ebenso wird für die sekundärseitige Regelung die Verwendung des glei-
chen Herstellers empfohlen.
Die Spannungsversorgung für die Fernwärmeregelung und den WVU-Wärmezähler muss über den
gleichen Stromkreis erfolgen. Sonderfälle sind mit dem WVU abzustimmen.
4.6.6.1 Regelventil, Kombi-Regelventil
Regelventil in Durchgangsform im Primärrücklauf der Wärmetauscherstation.
Kombi-Regelventil in Durchgangsform im Primärrücklauf der Kompaktstation mit Zugriffsrecht des
WVU auf die Einstelldrossel.
Auslegung: Der Druckverlust über das voll geöffnete Regelventil muss mindestens gleich hoch oder
höher sein als der Druckverlust der primärseitigen Kundenanlage. Der Volumenstrom muss dabei der
vereinbarten Wärmeleistung entsprechen. Der gesamte Druckverlust des Primärteiles der Kunden-
anlage darf 0,5 bar nicht überschreiten.
Bei einem anstehenden Differenzdruck von 12 bar aus dem Versorgungsnetz muss das Regelventil
dicht schließend ausgeführt sein.
Bei Kundenanlagen mit einem Verrechnungsanschlusswert über 650 kW werden bei der Wärmeüber-
gabestation vom WVU Differenzdruckregler eingebaut.
Bei Anlagen mit Schwachlastbetrieb wird ab einer Nennwärmeleistung von 500 kW der Einbau eines
zweiten Regelventiles empfohlen (Sequenzschaltung).
Bei Stromausfall muss das Regelventil bzw. Kombi-Regelventil automatisch schließen. Bei Wiederein-
schaltung der elektrischen Versorgung muss die Kundenanlage automatisch wieder in Betrieb gehen.
Für einen eventuell erforderlichen Notbetrieb sollen Regelventile händisch bedienbar sein.
Ein ungeregelter Betrieb der Kundenanlage ist nicht zulässig. Ein erforderlicher Notbetrieb kann nur
im Einvernehmen mit dem WVU erfolgen.
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4.6.6.2 Sicherheitstemperaturbegrenzer, Rücklauftemperaturbegrenzer, Vorlauffühler
Die sekundärseitige Vorlauftemperatur muss mittels Sicherheitstemperaturbegrenzer oder Sicher-
heitstemperaturwächter auf 90 °C begrenzt werden.
Der Sicherheitstemperaturbegrenzer und der Vorlauffühler müssen unmittelbar nach dem Wärme-
tauscher und vor der ersten Absperrung eingebaut werden.
Der Rücklauftemperaturbegrenzer ist unmittelbar beim Wärmetauscher im Primärrücklauf oder wenn
möglich im Wärmetauscher selbst zu situieren.
Der Sicherheitstemperaturbegrenzer und der Rücklauftemperaturbegrenzer müssen mit Tauchhülsen
ausgeführt sein.
Die Primärrücklauftemperatur von 60 °C bei -12 °C Außentemperatur gleitend auf 40 °C bei +12 °C
Außentemperatur darf nicht überschritten werden.
Bei Kundenanlagen mit Warmwasserbereitung während der Brauchwasserladung bzw. Pufferspeicher-
anlagen darf die Primärrücklauftemperatur max. 60 °C betragen.
4.6.6.3 Fernwärme-Serviceschalter
Die Regelung ist mit einem vom WVU beigestellten Serviceschalter auszurüsten. Dieser Schalter
dient dem WVU zur Überbrückung der Fernwärmeregelung zur Einstellung des vertraglichen
Volumenstromes sowie für eine Notversorgung der Kundenanlage im Störfall.
4.6.7 Druckprobe Primäranlage
Bei Kundenanlagen mit Wärmeübergabestelle ist die Primärinstallation vom Hersteller der Kompakt-
station einer Druckprobe zu unterziehen (21 bar, 3 Stunden).
Bei Kundenanlagen mit Wärmeübergabestation ist die Primärinstallation einer Druckprobe mit Kalt-
wasser zu unterziehen (21 bar, 3 Stunden) und danach vollständig zu entleeren.
Die Druckprobe darf maximal 14 Tage vor Inbetriebnahme der Kundenanlage erfolgen.
Bei der Druckprobe darf kein Druck auf die Wärmeübergabestation des WVU wirken.
Die Durchführung der Druckprobe ist auf dem Inbetriebnahmerprotokoll zu bestätigen.
Das Füllen der Primäranlage aus dem Fernwärmenetz darf nur im Beisein eines Beauftragten des WVU
erfolgen.
4.7 Sekundäranlage
Die Sekundäranlage wird mit dem Wärmeträger (Heizungswasser) der Kundenanlage durchströmt.
Die Raumnormheizlast ist gemäß ÖNORM EN 12831 und ÖNORM H 7500 (Nationale Ergänzung zu
ÖN EN 12831) zu ermitteln.
Die Errichtung und der Betrieb der Heizungsanlage hat normgerecht, insbesondere nach ÖNORM
EN 12828, ÖN H 5195-1 und ÖN H 5195-2 zu erfolgen.
Sicherheitsventile sind entsprechend den Herstellervorschriften unmittelbar nach dem Wärme-
tauscher und vor der ersten Absperrung einzubauen.
Auswahl von Membran-Sicherheitsventilen nach DIN 4747-1:
Nennwärmeleistung kW 100 350 900 > 900
Nennweite DN 15 20 25 Angabe Hersteller
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Die Abblasleitung muss so angeordnet sein, dass das Sicherheitsventil gefahrlos und beobachtbar
abblasen kann.
Die Ausdehnungsanlage ist unmittelbar vor dem Wärmetauschereintritt im Rücklauf nicht absperrbar
anzuordnen. Ausgenommen sind gegen unbeabsichtigtes Schließen abgesicherte Absperrventile zu
Revisionszwecken wie z. B. Wartungseinheiten.
Ausdehnungsleitungen sind mindestens so zu bemessen, dass der Temperaturanstieg bis zur maxi-
malen Betriebstemperatur nur einen Druckanstieg im Heizsystem hervorrufen kann, bei dem die
Sicherheitsventile nicht ansprechen können.
Richtwerte Dimensionierung Ausdehnungsleitung nach ÖNORM B 8131:
Über 500 kW ist die Dimension zu berechnen.
Für einen störungsfreien Heizbetrieb werden automatische Druckhalteeinrichtungen empfohlen.
Sollten Heizungsanlagen anderer Energieträger weiterhin betriebsbereit bleiben (bi- bzw. multivalente
Anlagen), so sind die Sicherheitseinrichtungen für jede einzelne Heizungsanlage zu installieren.
Andernfalls ist diese Heizungsanlage von der Hausanlage zu trennen.
Offene Heizungssysteme sind nicht zugelassen.
Vorgefertigte Heizungsverteiler sind nur mit thermischer Trennung zugelassen ("Fernwärmeaus-
führung").
Bei Verwendung von Überströmventilen sind diese als Pumpenumgehung einzubauen.
Kombinationen unterschiedlicher Werkstoffe sind nur zulässig, wenn das Heizungswasser und die Be-
triebsbedingungen der ÖNORM H 5195-1 entsprechen.
In der Heizungsanlage dürfen keine verzinkten Werkstoffe eingesetzt werden.
Nach Fertigstellung der Hausanlage ist die Heizungsanlage ÖNORM gerecht einer Druckprobe sowie
einer Einregulierung zu unterziehen.
Die Sekundäranlage ist vor dem Befüllen zu spülen und dem Anlagenbetreiber ein Spülprotokoll zu
übergeben.
Die Wasserbeschaffenheit und die Überprüfungsintervalle sind je nach Anlagengröße entsprechend
ÖNORM H 5195-1 zu erfüllen.
Das Füllen der Sekundäranlage aus dem Fernwärmenetz ist nur mit Zustimmung des WVU ent-
sprechend nachstehenden Punkten gestattet:
eine eventuell erforderliche Fülleinrichtung wird durch das WVU hergestellt.
jede Füllung darf nur im Beisein des WVU erfolgen.
die Wasserqualität des Füllwassers ist dem Anlagenbetreiber bekannt.
sämtliche Sicherheitseinrichtungen müssen in Funktion sein.
sämtliche Aufwändungen des WVU werden dem Auftraggeber verrechnet.
Isolierung: siehe Punkt 4.6.5.
Nennwärmeleistung kW Nennweite DN
120 20
> 120 …... 500 25
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4.7.1 Radiatorenheizungen
Auslegung: 80 °C / 55 °C oder niedriger
Die Heizflächen sollen möglichst groß dimensioniert werden, um hohe Vorlauf-Rücklauftemperatur-
spreizungen zu erreichen.
Der Einbau von Einrohrheizungen ist nicht gestattet, ausgenommen bei Umrüstung von bestehenden
Anlagen auf Fernwärme.
4.7.2 Fußbodenheizungen, Wandheizungen
Auslegung: Heizmitteltemperatur ca. 35 °C bis 40 °C (abhängig vom Fußboden- bzw. Wandaufbau)
Die Fußboden- bzw. Wandheizung ist zusätzlich gegen Temperaturüberschreitung abzusichern wie
z. B. durch einen Sicherheitsthermostat der die Umwälzpumpe abschaltet.
4.7.3 Luftheizungsanlagen
Auslegung: 80 °C / 55 °C oder niedriger
Bei der Auslegung ist die primäre Vorlauftemperatur im Sommer (75 °C ab Einspeisungspunkt) zu
beachten.
Zur eventuell erforderlichen Temperaturhaltung des Heizmediums bzw. zur Frostschutzsicherung
können im Einvernehmen mit dem WVU thermische Ventile (Rücklauftemperaturbegrenzer, Ein-
stellung max. 50 °C) eingesetzt werden.
Die vorgegebene maximal zulässige Primärrücklauftemperatur ist einzuhalten.
4.7.4 Warmwasserbereitungsanlagen
Ausführungsmöglichkeiten:
Speicherladesystem
Speicher mit eingebautem Wärmetauscher
Durchflusswassererwärmer (zentral oder dezentral)
Warmwasserbereiter mit direktem Primärregister sind nicht zulässig.
Verzinkte Eisenwerkstoffe in Leitungen für erwärmtes Trinkwasser dürfen nicht eingesetzt werden.
Die Temperaturauslegung hat nach der primären Vorlauftemperatur im Sommerbetrieb (75 °C ab
Einspeisungspunkt) zu erfolgen.
Bei der Dimensionierung ist der primär eingestellte Volumenstrom heranzuziehen.
Die Installation der Warmwasserbereitungsanlage hat nach ÖNORM B 2531-1 und EN 12828 zu
erfolgen.
Zur Verhinderung von Legionellenbildung sind geeignete Maßnahmen entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften, Normen und Richtlinien vorzusehen.
Falls mehrere Speicher geplant sind, müssen diese in Serie geschaltet werden.
Während betriebsnotwendiger Abschaltungen des Fernwärmeversorgungsnetzes ist vom Kunden eine
Ersatzversorgung sicherzustellen.
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4.8 Schaltung und Einregulierung von Kundenanlagen
Voraussetzung für eine gut funktionierende Heizungsanlage ist eine dem Verwendungszweck angepasste
hydraulische Schaltung und Einregulierung der Kundenanlage.
4.8.1 Hydraulische Schaltung von Kundenanlagen
Im Anschlussschema der Technische Anschlussbedingungen werden mehrere Grundschaltungen nach
ÖNORM H 5142 dargestellt. Weitere Möglichkeiten können mit dem WVU abgesprochen werden.
Nachfolgende hydraulische Schaltungen sind für Kundenanlagen mit Fernwärme nicht geeignet:
Druckdifferenzregelung mittels Überströmventil (lt. ÖNORM H 5142 - Bild 17)
Umlenkschaltung mittels Dreiwegregelventil (lt. ÖNORM H 5142 - Bild 21)
Einspritzschaltung mittels Dreiwegregelventil (lt. ÖNORM H 5142 - Bild 22)
Vierwegmischer (lt. ÖNORM H 5142 - Bild 26)
Differenzdrucklose Verteiler mit Hauptpumpe (lt. ÖNORM H 5142 - Bild 28)
Nicht zugelassen sind Umschalt-, Bypass- und Mischventile, die Vorlaufwasser ungenutzt in den Rück-
lauf abströmen lassen.
Kurzschlüsse jeglicher Art sind nicht gestattet.
4.8.2 Hydraulische Einregulierung von Kundenanlagen
Die Heizungsanlage ist so einzuregulieren, dass die erforderlichen Durchflussmengen der einzelnen
Heiz- bzw. Regelkreise der Berechnung der Anlage entsprechen, wie z.B.
genaue Auslegung und Einregulierung der Heizungsumwälzpumpen
genaue Begrenzung des Volumenstroms an den Steig- bzw. Verteilsträngen
Einregulierung der Wärmeverbraucher
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5. Inbetriebnahme
Vorraussetzung für eine Erstinbetriebnahme ist die ordnungsgemäße Durchführung nachstehend an-
geführter Arbeiten:
Fertigstellung der gesamten Heizungsanlage
Druckprobe primär und sekundär
Füllen und Entlüften
Anlagenspülung
hydraulische Einregulierung
fertiggestellte Elektroinstallation
Die Erstinbetriebnahme ist durch den Kunden, seinen Beauftragten oder dem Heizungsinstallateur
beim WVU zeitgerecht anzumelden und erfolgt im Beisein nachstehender Personen:
Kunde oder dessen Beauftragter
Heizungsinstallateur
Elektroinstallateur
Regelungstechniker
Beauftragter des WVU
Eine Wiederinbetriebnahme nach Änderungen oder Reparaturen an der Hauszentrale erfolgt ebenfalls
in Gegenwart der oben angeführten Personen.
Dem Beauftragten des WVU ist ein vollständig ausgefülltes Inbetriebnahmeprotokoll (Vordruck
Energie Graz) zu übergeben und vor Ort zu bestätigen.
Über die ordnungsgemäße Durchführung der Elektroinstallationsarbeiten ist ein Elektroattest
(Vordruck Energie Graz) zu übergeben.
Für den Zugang zur Anschlussanlage und Hauszentrale sind dem WVU die erforderlichen Schlüssel zu
übergeben.
Im Zuge der Inbetriebnahme ist der Kunde, dessen Beauftragter bzw. der Anlagenbetreuer vom
jeweils zuständigen Fachpersonal über die Funktion und den Betrieb der Anlage einzuweisen.
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6. Dokumentation, Betrieb und Wartung
Eine Anlageninformationstafel des WVU mit Festlegung der Eigentumsgrenze wird im Bereich der
Wärmeübergabe vom WVU angebracht.
Für die Betriebsführung und Wartung der Kundenanlage ist eine vollständige Anlagendokumentation
erforderlich und dem Kunden zu übergeben.
Eine Anlagendokumentation ist zusätzlich für den Anlagenbetreiber und das WVU in der Heizzentrale
aufzubewahren:
Bedienungsanleitungen und Funktions- bzw. Anlagenbeschreibungen für Heizzentrale und
Verteilstationen einschließlich Anleitungen für die Inspektion und Wartung der Sicherheits-
einrichtungen sowie Notfallmaßnahmen
Hydraulikschema
Druckprobeprotokoll Kompaktstation vom Hersteller bzw. Druckprobeprotokoll Wärme-
tauscherstation vom ausführenden Installationsunternehmen
Einregulierungsprotokoll
Spülprotokoll
Elektroschaltpläne
Elektroattest
Inbetriebnahmeprotokoll
Name und Anschrift der Herstellerfirmen
Kontakt Kundenservice
Kontakt Störungsbehebung
Vollständige Beschriftung der Anlagenkomponenten in Heizzentrale und Verteilstationen.
Die CE-Kennzeichnung muss angebracht sein.
Die Organisation bzw. Durchführung von Betrieb und Wartung der Kundenanlage durch Personal mit
entsprechendem Fachwissen obliegt dem Kunden.
Hydraulische Schaltungen für Heizungsanlagen nach ÖNORM H 5142
7.1 Kundenanlagen ohne Hauptpumpe
7.1.1 Beimischschaltung
für Raumheizung
für Lufthitzer
für Luftkühler in Kaltwasseranlagen mit Speicher
7.1.2 Beimischschaltung mit Fixbypass
für Koppelung unterschiedlicher Temperaturniveaus wie z. B. Fußbodenheizungen
7.1.3 Beimischschaltung
für Warmwasserbereitung mit Speicherladesystem
7.1.4 Beimischschaltung
für Warmwasserbereitung mit Speicherwassererwärmer
7.2 Kundenanlagen mit Hauptpumpe
7.2.1 Drosselschaltung
für Raumheizung
für kleine Nachwärmer
für Luftkühler aller Größen
7.2.2 Einspritzschaltung mittels Durchgangsregelventil
für Koppelung unterschiedlicher Temperaturniveaus wie z. B. Fußbodenheizungen
für Vorwärmer aller Größen
für große Nachwärmer
7.2.3 Drosselschaltung
für Warmwasserbereitung mit Speicherladesystem
7.2.4 Einspritzschaltung mittels Durchgangsregelventil
für Warmwasserbereitung mit Speicherladesystem
7.2.5 Drosselschaltung
für Warmwasserbereitung mit Speicherwassererwärmer
7.2.6 Einspritzschaltung mittels Durchgangsregelventil
für Warmwasserbereitung mit Speicherwassererwärmer