Technische Bestell- und Lieferbedingungen

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen Qualitätsanforderungen

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Vorwort

Herausragende Qualität als Verpflichtung für höchsten Kundennutzen

Diese Technischen Bestell- und Lieferbedingungen (TBL) beschreiben die generellen Qualitätsanforderungen der ASM Assembly Systems, nachfolgend „ASM AS“ genannt, an Produkte und Prozesse seiner Lieferanten und Unterlieferanten.

ASM AS ist führender Anbieter in allen wichtigen Segmenten der Elektronikherstellung. Mit den SIPLACE Bestückautomaten setzen wir weltweit die Standards in der SMT Prozess Automation.

Der Erfolg in einem hart umkämpften Markt, kann nur mit Produkten erreicht werden, welche die Erwartungen unserer Kunden in Bezug auf Innovation, Leistung, Qualität und Preis zu 100% erfüllen.

Unser Anspruch kann nur dann umgesetzt werden, wenn leistungsfähige und qualitätsbewusste Lieferanten als Partner in das Gesamtkonzept eingebunden sind.

Unsere Lieferanten sind gemeinsam mit uns die Treiber von Qualität, Technologie, Logistik und Produktivität. Auf dieser Grundlage wollen wir kontinuierlich unsere Prozesse, Dienstleistungen und Strukturen verbessern um den Anforderungen eines hochinnovativen und dynamischen Marktes gewachsen zu sein.

Die Bezeichnung "Lieferant" wird in dieser TBL für die Auftragnehmer von ASM AS verwendet. Auftragnehmer der Lieferanten von ASM AS werden als "Unterauftragnehmer" bezeichnet.

Die Anforderungen der TBL richten sich an Lieferanten, mit der Erwartung auf Grundlage einer partnerschaftlichen Basis zu dem gemeinsamen Ziel beizutragen, herausragende Qualität für höchsten Kundennutzen zu wettbewerbsfähigen Preisen zu liefern.

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Inhaltsverzeichnis 1 ANWENDUNGSBEREICH 4 2 ANSPRECHPARTNER 4 3 QUALITÄTSMANAGEMENT / UMWELTMANAGEMENT 4

3.1 QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM 4 3.2 UMWELTMANAGEMENTSYSTEM 4 3.3 QUALITÄTSZIELSETZUNG 4

4 LIEFERANTENAUSWAHL, ZULASSUNG UND FREIGABE 5 5 AUFTRAGSERTEILUNG / BESTELLABWICKLUNG / ÄNDERUNGSAB WICKLUNG 5

5.1 ALLGEMEINES 5 5.2 BESTELLGRUNDLAGEN 5 5.3 ANFRAGEN DES LIEFERANTEN AN UNTERAUFTRAGNEHMER 5 5.4 ÄNDERUNGSABWICKLUNG 5

5.4.1 Produktänderungen seitens des Lieferanten 5 5.4.2 Produktabkündigungen/ Produkteinstellungen seitens des Lieferanten 6

5.5 EIGENTUM VON ASM AS - PRODUKTIONSHILFSMITTEL 6 6 TECHNISCHE UNTERLAGEN 7

6.1 STÜCKLISTE ALS LEITUNTERLAGE 7 6.2 TECHNISCHES NUMMERNSYSTEM 7 6.3 PRÜFKENNZEICHNUNGEN IN TECHNISCHEN UNTERLAGEN 7

7 PROZESSANFORDERUNGEN 8 7.1 PROJEKTMANAGEMENT 8

7.1.1 Projektplanung 8 7.1.2 Qualitätsplanung in den Projekten 8

7.2 ENTWICKLUNG HARDWARE UND SOFTWARE 8 7.3 DOKUMENTATIONEN 8

7.3.1 Produktdokumentation: 8 7.3.2 Technische Dokumentation: 8

7.4 PRODUKTION 9 7.4.1 Produktionsplanung 9 7.4.2 Produktions- und Montageeinrichtungen 9 7.4.3 Prüfplanung / Prüfmethoden / Prüfmittel / statistische Methoden 9 7.4.4 Durchführung von Prüfungen 9 7.4.5 Prüfaufzeichnungen und Aufbewahrung 10 7.4.6 Erstmusterprüfung 10

7.5 KENNZEICHNUNG UND RÜCKVERFOLGBARKEIT, KONFIGURATIONSDOKUMENTATION 11 7.6 ANLIEFERUNG BEI ASM AS 11 7.7 QUALITÄTSBEANSTANDUNGEN 12

7.7.1 Fehlerhafte Produkte bei ASM AS 12 7.7.2 Mängelrügen und Stellungnahmen 12 7.7.3 Analysen von Rückwaren 12 7.7.4 Sonderfreigaben zu fehlerhaften Produkten beim Lieferant 12

7.8 RETOURENABWICKLUNG 13 7.8.1 Allgemeine Abwicklung 13

8 PRODUKTSICHERHEIT UND PRODUKTBEZOGENER UMWELTSCHUTZ 14 8.1 KONFORMITÄT DER ASM AS PRODUKTE 14 8.2 ARCHIVIERUNG 14

9 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN 15 9.1 MECHANISCHE BAUTEILE UND BAUGRUPPEN 15

9.1.1 Allgemeintoleranzen 15 9.1.2 Passungen 15

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9.1.3 Bohrungen / Senkungen 15 9.1.4 Gewinde 15 9.1.5 Kantenbeschaffenheit 16 9.1.6 Beschaffenheit von Biegestellen 16 9.1.7 Klebevorschriften 16 9.1.8 Oberflächen 16 9.1.9 Schweißtechnik / Brennschneiden 17 9.1.10 Gusswerkstücke 18

9.2 ELEKTRISCHE / ELEKTRONISCHE BAUGRUPPEN (FLACHBAUGRUPPEN) 19 9.2.1 Mitgeltende Vorschriften, Richtlinien und Normen 19 9.2.2 Anforderungen 19 9.2.3 Überwachung der Fertigungsprozesse 20 9.2.4 Reparaturen, Nacharbeiten und Modifikationen 20 9.2.5 Prüfungen bei elektrischen/elektronischen Baugruppen (Flachbaugruppen) 20

9.3 KABEL, LEITUNGEN UND VERDRAHTUNGEN 21 9.3.1 Mitgeltende Vorschriften, Richtlinien und Normen 21 9.3.2 Anforderungen 21 9.3.3 Prüfungen konfektionierte Kabel und Leitungen 21

9.4 FUNKTIONSBAUGRUPPEN 22 9.4.1 Erstmusterprüfung von Funktionsbaugruppen 22

9.5 VERPACKUNG UND TRANSPORT 23 9.5.1 Allgemeine Vorbemerkungen und Geltungsbereich 23 9.5.2 Mitgeltende Vorschriften, Richtlinien und Normen 23 9.5.3 Erstmusterprüfung Verpackungen 23

9.6 PRODUKTBESCHRIFTUNGEN 24 9.6.1 Allgemeine Anforderungen 24 9.6.2 Anforderungen an Etikettenbeschriftungen 24 9.6.3 Ausführungen der Beschriftungen 24 9.6.4 Verschlüsselung Herstelldatum 29 9.6.5 Beschriftungen von Verpackungen 30

9.7 LEITLINIEN ZUR UMWELTVERTRÄGLICHEN PRODUKTGESTALTUNG 31 9.7.1 Aspekte der Beschaffung und Herstellung 31 9.7.2 Aspekte des Produktgebrauchs 31 9.7.3 Verbotene Stoffe und Deklaration gefährlicher Stoffe 31 9.7.4 Auszug aus den in Deutschland, der EU, der Schweiz und in einigen anderen Ländern

geltenden gesetzlichen Verboten oder Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Stand März 2009: 32

10 BEGRIFFSERKLÄRUNGEN UND ABKÜRZUNGEN 34 11 ANLAGEN 35

11.1 ERSTMUSTERPRÜFBERICHT (MUSTER) 35 11.2 VORLAGE 8 D BERICHT 36 11.3 VORLAGE TOLERIERUNGSANTRAG 37 11.4 VORLAGE ZUR ANERKENNUNG DIESER TECHNISCHEN BESTELL- UND LIEFERBEDINGUNGEN 38

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1 Anwendungsbereich Die Technischen Bestell- und Lieferbedingungen gelten für alle an ASM AS gelieferten Produkte. Sie sind als Mindestanforderung zu sehen, die im Bedarfsfall durch produktspezifische und prozessspezifische Festlegungen ergänzt werden.

Produkte sind alle von einem Lieferanten gelieferten Baugruppen, Teile, Systeme und Dienstleistungen.

Die nachfolgend beschriebenen Vorgehensweisen und Festlegungen sind Standards bei ASM AS.

ASM AS erwartet von seinen Lieferanten vergleichbare Vorgehensweisen in den Prozessen zur Absicherung der Qualität ihrer Leistungen.

Die grundsätzliche Verantwortung für die Qualität der gelieferten Produkte liegt beim Lieferanten. Dies gilt für den gesamten Lieferumfang.

Im Sinne des Lieferanten als Generalunternehmer erwartet ASM AS von seinen Lieferanten die in dieser TBL definierten Qualitätsanforderungen auch mit betroffenen Unterauftragnehmern verbindlich zu vereinbaren. Die eingebundenen Unterauftragnehmer sind ASM AS auf Anforderung zu nennen.

Für die Absicherung der Qualitätsanforderungen "fremder" Technologien, wird entsprechendes Know-how beim Lieferanten vorausgesetzt.

Die TBL ersetzt alle bisherigen Ausgaben. Sie ist gültig bis auf Widerruf bzw. Ersatz durch Neuauflage.

Die TBL versteht sich als Ergänzung der Bestellbedingungen von ASM AS. Die Bestellbedingungen sind ebenfalls vereinbart und gelten vorrangig.

2 Ansprechpartner Zentraler Ansprechpartner für alle Belange des Lieferanten ist der Strategische Einkauf (Global Procurement GP) der ASM AS. Den Lieferanten wird von ASM AS ein definierter Ansprechpartner benannt.

Verbindliche Verträge und Aufträge werden nur über den strategischen bzw. operativen Einkauf/Disposition von ASM AS wirksam.

ASM AS erwartet, dass bei seinen Lieferanten ein zentraler Ansprechpartner für die Lieferbeziehung benannt wird.

3 Qualitätsmanagement / Umweltmanagement

3.1 Qualitätsmanagementsystem ASM AS setzt voraus, dass bei seinen Lieferanten ein prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:200x oder FD ISO/TS 16949 eingeführt ist, und nachhaltig praktiziert wird.

3.2 Umweltmanagementsystem ASM AS hat sich dem Umweltschutz verpflichtet.

Wir erwarten daher von unseren Lieferanten, dass im betrieblichen Umweltmanagement die Anforderungen DIN EN ISO 14001 oder ähnliche nationale Vorgaben oder Anforderungen eingehalten werden.

3.3 Qualitätszielsetzung Der Lieferant hat im Liefervertrag die Verpflichtung übernommen, die von ASM AS bestellten Produkte frei von Mängeln zu liefern.

Er hat durch präventive Maßnahmen und Anwendung von Methoden (z.B. FMEA, FTA, QFD, Reviewtechniken) und geeignete Prüfungen in den Prozessen sicherzustellen, dass alle festgelegten Qualitätsmerkmale in vollem Umfang erfüllt werden.

Der Lieferant hat den KVP Gedanken (Kontinuierlicher- Verbesserungs- Prozess) in seinem Unternehmen etabliert, und stellt ein aktives Betreiben dessen sicher.

Für alle Lieferungen an ASM AS gilt die Qualitätszielsetzung:

”Null Fehler”

Die Fähigkeit der beim Lieferant zur Serienfertigung eingesetzten Prozesse ist mittels Regelkartensystemen und/oder statistischer Prozesskontrolle nachzuweisen.

Hierzu gelten die Zielgrößen: cp/cpk 1,33

FPY 98 %

Darüber hinausgehende produktbezogene Qualitätsziele sind in den Produktspezifikationen hinterlegt.

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4 Lieferantenauswahl, Zulassung und Freigabe Die Auswahl von Lieferanten orientiert sich bei ASM AS an den Größen Qualität, Technologie, Logistik, Preis und Produktivität.

Während des Auswahlprozesses müssen potenzielle Lieferanten nachweisen, dass sie die Fähigkeit zur Lieferung ihrer Produkte besitzen, um alle Anforderungen der gesetzlichen Regelungen, Spezifikationen, Zeichnungen und Bestellbedingungen von ASM AS zu erfüllen.

Die Qualitätsfähigkeit des Lieferanten wird in der Regel vor dem Beginn einer Lieferbeziehung von ASM AS bewertet. Die Methoden zur Feststellung der Fähigkeit können eine Kombination von Pre-Assessment, Lieferantenselbstauskunft, Besuch, Systemaudit, Prozessaudit und die Bewertung von Produktmustern sein.

Die positive Bewertung der o. g. Kriterien führt in der Regel zur Bestellung eines Auftrages mit Erstbemusterung.

Die erfolgreiche Erstbemusterung und die nachgewiesene stabile Qualität der Serienfertigung führen in der Regel zur Freigabe des Lieferanten.

5 Auftragserteilung / Bestellabwicklung / Änderungs abwicklung

5.1 Allgemeines Aufträge werden von ASM AS ausschließlich über den strategischen Einkauf oder den operativen Einkauf/Disposition erteilt.

Bei der Erteilung eines Auftrages sind die dem Auftrag beigefügten Unterlagen seitens des Lieferanten hinsichtlich Plausibilität, Vollständigkeit und Machbarkeit (technisch und terminlich) zu prüfen. Die dem Lieferanten übergebenen Unterlagen sind hinsichtlich der aufgeführten und mitgeltenden Richtlinien, Normen und gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen und ggf. Abweichungen mit ASM AS zu klären. Die Inhalte der Auftragsprüfung sind ASM AS mittels Auftragsbestätigung zu bestätigen.

Sobald Abweichungen oder Änderungen auftreten bzw. sich Terminverzug abzeichnet, ist ASM AS schriftlich zu informieren und erforderliche Maßnahmen einzuleiten.

5.2 Bestellgrundlagen Eine Bestellung von ASM AS basiert grundsätzlich auf freigegebenen Unterlagen. Diese Unterlagen sind Bestandteil der Bestellung und mindestens jeder Erst- bzw. Erstmusterbestellung vollständig beigefügt.

Die beigestellten technischen Unterlagen sind vom Lieferant stets hinsichtlich Vollständigkeit und Aktualität zu prüfen.

Nachrangig zu den festgelegten Anforderungen in abgeschlossenen Verträgen und Qualitätssicherungsvereinbarungen gelten grundsätzlich die Anforderungen aus diesen technischen Bestell- und Lieferbedingungen.

5.3 Anfragen des Lieferanten an Unterauftragnehmer Anfragen an Unterauftragnehmer müssen mindestens aus folgenden Informationen bestehen:

• technische Beschreibung des Produktes, bzw. Beschreibung der Dienstleistung • grundlegende Rahmenbedingungen und Hinweise über den Einsatz bzw. über die Verwendung des angefragten

Produktes / der angefragten Dienstleistung • mitgeltende Normen und Richtlinien • Spezifikationen und Datenblätter, ggf. Hinweise zum Hersteller

Bei der Bearbeitung von Anfragen sind die Anforderungen aus dieser TBL zu berücksichtigen.

5.4 Änderungsabwicklung Die Einschleusung technischer Änderungen von ASM AS beim Lieferanten darf für Serienteile / -Komponenten nur durch schriftliche Änderungsmitteilungen erfolgen. Der Umfang der Änderung und die Schnittstelle, ab der sie wirksam wird, müssen eindeutig festgelegt sein. Bei ASM AS geschieht dies über eine Änderungsmitteilung, über den entsprechenden Einkauf oder über die Disposition.

5.4.1 Produktänderungen seitens des Lieferanten Die in den Bestellunterlagen festgelegten und vereinbarten Ausführungen, Zuverlässigkeitsanforderungen und Herstellverfahren dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung von ASM AS geändert werden, da unvermutet schwerwiegende Auswirkungen und teuere Folgen für das Endprodukt entstehen können.

Der Einkauf und die Qualitätssicherung für Zulieferteile von ASM AS müssen über jede geplante Änderung an Produkten und Herstellprozessen seitens des Lieferanten informiert werden, soweit diese Einfluss auf Form und Erscheinungsbild, Austauschbarkeit oder Funktion sowie Leistungsmerkmale haben.

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Die Änderungen müssen vom Lieferant identifiziert, dokumentiert und einer den Änderungen angemessenen Prüfung unterzogen werden. Dabei sind alle Erfordernisse bzgl. Funktionalität, Kompatibilität und Austauschbarkeit zu bereits bestehenden Produkten zu prüfen.

Für eigene Produkte müssen die Lieferanten eine angemessene Versionsverwaltung unterhalten.

5.4.2 Produktabkündigungen/ Produkteinstellungen se itens des Lieferanten Beabsichtigt der Lieferant die Produktion und Lieferung eines freigegebenen Produktes einzustellen, ist der Strategische Einkauf (ASM AS GP) rechtzeitig zu informieren.

Dazu übergibt der Lieferant spätestens 6 Monate vor Einstellung der Produktion folgende Informationen an den strategischen Einkauf:

• ASM Materialnummer des abgekündigten Bauteils und der disponierten Baugruppe • Noch mögliche zu liefernde Restmenge • Letzter Liefertermin bzw. Termin für einen „Last Call“ • Möglichkeiten der Ersatzeindeckung • Ersatzvorschläge inklusive Einschätzung der Risiken bei Einsatz des Alternativproduktes seitens des Lieferanten

Der Lieferant verpflichtet sich, die bestellte Resteindeckung so zu liefern, dass diese ohne Beeinträchtigung der Produkt- und Verarbeitungseigenschaften eine abgestimmte Lagerzeit übersteht. Die entsprechenden Lagerbedingungen (z.B. klimatische) sind dem Besteller mitzuteilen.

5.5 Eigentum von ASM AS - Produktionshilfsmittel Die Bedingungen werden bei der Bestellung von Werkzeugen, Fertigungsvorrichtungen oder anderen Investitionsgütern für Produkte der ASM AS vertraglich geregelt.

Unabhängig hiervon sind von ASM AS bestellte und bezahlte Werkzeuge und Hilfsmittel als Eigentum der ASM AS zu kennzeichnen ( Materialnummer, Eigentum ASM AS).

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6 Technische Unterlagen

6.1 Stückliste als Leitunterlage Aus der Stückliste, die als Leitunterlage zu sehen ist, gehen alle betreffenden Untergruppen, Einzelteile und spezifische Unterlagen hervor, die das bestellte Produkt definieren. Entsprechend dieser Stückliste ist durch den Lieferanten zu prüfen, ob alle relevanten Unterlagen zur Auftragserfüllung in aktueller Form zur Verfügung stehen.

6.2 Technisches Nummernsystem Die Kennzeichnung der ASM AS Produkte ist im Folgenden beschrieben. Sobald sich eine Stammnummer (= Materialnummer) oder ein Funktionsstand (FS) oder ein Erzeugnisstand (ES), der auch als Revisionsstand (RV / RS) bezeichnet sein kann, ändert, kann es auf die Produktion der Produkte Auswirkungen haben. Alle an Teilen, Baugruppen und Systemen für ASM AS beteiligten Mitarbeiter des Lieferanten müssen mit dem Nummernsystem vertraut sein.

Unte rlagennum m er

A rtike lnum m er

B eisp ie l 00324139 - 02 01 04 Z D 3S chem a NNNNNNNN - NN NN NN A A N

TZ F S E S US UA S FS tam m num m er

Trennz eic hen = – für Serienteil

T rennz eic hen = S für Servic eteil

Funktionss tand nach SN 10370 Teil 1

E rz eugnis s tand nach SN 10370 Teil 1

Unterlagens tand nac h SN 10370 Teil 1

Unterlagenart

S prache

Form at N = num eris c he Zähls telleA = alpha Zähls telle

6.3 Prüfkennzeichnungen in technischen Unterlagen In den technischen Unterlagen von ASM AS sind einzelne Produktmerkmale über Symbole klassifiziert. Die Zuordnung ist in nachstehender Tabelle festgehalten.

Kennzeichen / Symbol Merkmale Definition des Merkmals

Sicherheits-relevantes Merkmal

Ein Merkmal das für die Sicherheit der Produkte von ASM AS kritisch ist und hohe Bedeutung hat. Für die spezifizierten Merkmale sind vom Lieferanten die in der Prüfanweisung geforderten Nachweise zu erbringen. Für den Fall, dass keine Prüfanweisung vorliegt, sind Art und Umfang der Prüfungen mit dem Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren. Die Produkte müssen zu 100% die geforderten Merkmale erfüllen. Für die geforderten Merkmale ist vom Lieferanten eine Fertigungs-Prozess-FMEA durchzuführen.

Kritisches Merkmal

(Prüfkategorie I)

Ein Merkmal das für die Funktion eines Teils kritisch ist und besondere Bedeutung für Qualität, Zuverlässigkeit oder Haltbarkeit hat. Bei Serienfertigung ist für diese Merkmale vom Lieferanten die geforderte Prozessfähigkeit mittels Regelkarten oder SPC - Auswertungen nachzuweisen. Ziel: Cp/Cpk ≥ 1,33 (Grundlagen dazu siehe IPC-9191 und den entsprechenden Referenzen)

Hauptmerkmal

(Prüfkategorie II)

Ein für die Funktion nicht kritisches Merkmal, das aber die erwartete Leistung eines Produktes wesentlich verringern, die Kundenzufriedenheit beeinträchtigen, oder die Produktivität verringern würde. Diese Merkmale sind mittels Attributivprüfung (Gut – Schlecht – Prüfung) abzusichern. (Stichprobenprüfung nach DIN ISO 2859 Teil 1)

ohne Kennzeichnung

Nebenmerkmal

(Prüfkategorie III)

Übrige Merkmale die nicht als kritisches Merkmal oder als Hauptmerkmal klassifiziert sind. Die Absicherung dieser Merkmale erfolgt im Ermessen des Lieferanten.

S

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7 Prozessanforderungen

7.1 Projektmanagement

7.1.1 Projektplanung Bei der Planung der Projekte übernehmen unsere Lieferanten die Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette, beginnend bei der Nahtstelle zu ASM AS bis hin zu ihren eigenen Lieferanten und darüber hinaus.

Projekte müssen beim Lieferanten in überschaubare Abschnitte mit definierten Inhalten und Meilensteinen gegliedert werden. Der Ressourceneinsatz muss den Erfordernissen entsprechend sichergestellt werden.

Der Projektfortschritt muss in regelmäßigen Abständen nachvollziehbar überprüft und an ASM AS auf Anforderung berichtet werden.

7.1.2 Qualitätsplanung in den Projekten Neben der Planung der einzelnen Projektschritte sowie den entsprechenden Meilensteinen ist bereits beim Start der Projekte die systematische und methodische Vorgehensweise zur Fehlerprävention und zur Absicherung der Qualität zu definieren.

Mittels Qualitätsmaßnahmen, wie FMEA, FTA, Design- Review, Toleranzrechnungen, etc., sind vom Lieferanten die Risiken des Projektes / Produktes zu betrachten. Die definierten Qualitätsmaßnahmen müssen in einem Qualitätsplan festgehalten werden.

Der Qualitätsplan ist in regelmäßigen, dem Projektverlauf entsprechenden Zeitabständen einem Review zu unterziehen. Die Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen sind schriftlich festzuhalten und sind Bestandteil der Projektdokumentation. In die Qualitätsplanung müssen die produktbezogenen Anforderungen, gesetzlichen Vorschriften und Normen, u.a. zu Produktsicherheit und Umweltschutz eingehen und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Bei Auftragsentwicklungen sichern die entwicklungsbegleitenden Audits die Einhaltung der vereinbarten Entwicklungsschritte und Reifegrade der Produkte ab. Audits werden durch Vertreter von ASM AS QM zusammen mit dem Lieferanten abgehalten. Zeitpunkt und Form der Audits sowie die Unterlagen, die bei den Audits vorgelegt werden müssen, werden im Rahmen einer Projektvereinbarung zwischen Lieferanten und ASM AS definiert.

7.2 Entwicklung Hardware und Software Der bei ASM AS etablierte iterative Entwicklungsprozess fordert von den Lieferanten und Systempartnern ein hohes Maß an strukturierter und eng abgestimmter Zusammenarbeit, vor allem bei Produkten und Dienstleistungen, welche kundenspezifisch für ASM AS realisiert werden. Dazu erwartet ASM AS die Bereitstellung von Mustern und Dokumenten zum Zweck der Einsatzprüfung in frühen Phasen der Entwicklungsarbeit.

Wesentliche Grundlagen der Entwicklungsarbeiten sind das Lastenheft und/oder Spezifikationen, in dem die Qualitätsanforderungen und Einsatzbedingungen beschrieben sind.

Die Qualitätsanforderungen die der Lieferant mit der Auftragsentwicklung zu erbringen hat, werden bereits zu Beginn der Entwicklungsphase im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung (Bestellung bzw. Entwicklungsvertrag) festgelegt und beschrieben.

7.3 Dokumentationen

7.3.1 Produktdokumentation: Die dazu zählenden Dokumente beschreiben den Entstehungsprozess eines Produktes bis zur Fertigung. Aus der Produktdokumentation ist zu entnehmen, welche Grundgedanken zur Generierung des Produktes maßgebend sind. Darüber hinaus führt sie den Nachweis des ordentlichen Ablaufes der Entwicklung sowie die Anwendung einschlägiger Gesetze und Richtlinien. ASM erwartet von seinen Lieferanten, dass eine entsprechende Produktdokumentation geführt wird.

7.3.2 Technische Dokumentation: Die Technische Dokumentation zu Systemen besteht in der Regel aus Betriebsanleitung, Serviceanleitung, Installationsanleitung, SW-Versionsbeschreibung, Ersatzteildokumentation.

Die Erstellung einer Technischen Dokumentation seitens des Lieferanten wird über eine Vereinbarung und/oder die Projekt-/Produktanforderungen festgelegt. Aufbau, Layout und zu liefernde Dateiformate sind Bestandteil der Vereinbarung.

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7.4 Produktion

7.4.1 Produktionsplanung Zur Erreichung der von ASM AS geforderten Qualität ist beim Lieferant eine systematische Planung der Herstellprozesse notwendig. Diese ist Bestandteil des beim Lieferanten praktizierten Qualitätssicherungssystems. Die einzelnen Arbeitsschritte zur Herstellung des zu liefernden Produktes müssen in Arbeits- und Prozessanweisungen festgehalten sein.

7.4.2 Produktions- und Montageeinrichtungen Der Einsatz geeigneter Produktions- und Montageeinrichtungen muss frühzeitig geplant werden, um sicherzustellen, dass zum Serienstart die Einrichtungen in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiter müssen in der Anwendung ausreichend geschult sein.

Die Instandhaltung / Wartung der Einrichtungen muss vorbeugend geplant werden. Der Nachweis der systematischen und konsequenten Durchführung ist zu erbringen.

Der Lieferant muss eine Notfallstrategie für die Prozesse, die zur Unterbrechung der Lieferfähigkeit führen können, erstellen und aufrechterhalten.

7.4.3 Prüfplanung / Prüfmethoden / Prüfmittel / sta tistische Methoden Die Absicherung der Qualität beim Lieferanten muss so zuverlässig sein, dass eine ausreichende Beherrschung der Fertigungsprozesse (Prozessfähigkeit) vorliegt, um die vereinbarten Anforderungen zu erfüllen.

Der Prüfumfang bei der Herstellung ist entsprechend dem Grad der erreichbaren und der erreichten Prozessfähigkeit, des jeweiligen Qualitätsmerkmals und der möglichen Fehlerauswirkung zu planen und festzulegen.

Die Dokumentation der Prüfungen ist so auszuführen, dass der Lieferant jederzeit nachweisen kann, dass die spezifizierten Anforderungen über den gesamten Herstellzeitraum erfüllt werden.

Die Anwendung von statistischen Methoden (z. B. SPC, MFU,...) dient der Auswertung und dem Nachweis der Qualitätsfähigkeit von relevanten Prozess- und Produktmerkmalen. Sie ermöglichen dem Anwender Veränderungen im Prozess schneller zu erkennen und die Auswirkungen auf das Produkt des Kunden früher zu beheben.

Weiterführende Informationen hinsichtlich Prozessfähigkeit, SPC, siehe ANSI/IPC-9191

Prozess-FMEA:

Um einen fehlerfreien Herstellprozess zu gewährleisten, erwartet ASM AS von seinen Lieferanten die Durchführung einer Prozess-FMEA. Sie dient dem Erkennen von potenziellen Fehlerquellen und der präventiven Vermeidung von Fehlern.

Prüfmittel:

Die eingesetzten Prüfmittel müssen eine ausreichende Genauigkeit im Verhältnis zu den spezifizierten Toleranzen besitzen. Die Messunsicherheit der eingesetzten Messmittel ist zu beachten. Der Lieferant muss sicherstellen, dass die zur Qualitätssicherung eingesetzten Prüfmittel in festgelegten Zeiträumen überprüft und kalibriert werden.

Durch Messsystemanalysen muss sichergestellt werden, dass die verwendeten Prüfmittel und Prüfeinrichtungen geeignet sind, im Rahmen der statistischen Prozessregelung und Prozessfähigkeitsuntersuchungen aussagefähige Messergebnisse zu liefern. Auftretende Abweichungen und Unsicherheiten des Messsystems müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Grenzwerten und zur Prozessstreuung stehen.

Es muss vom Lieferanten abgesichert werden, dass bei den Serienmessungen auftretende Streuungen nicht auf einen Präzisions- oder Genauigkeitsmangel des Messsystems zurückzuführen sind.

Weiterführende Informationen >>> Analyse von Meßsystemen (MSA) Referenzhandbuch QS 9000.

7.4.4 Durchführung von Prüfungen Prüfungen während der Produktion ermöglichen die frühzeitige Erkennung von Fehlern und ein gezieltes Gegensteuern. Negative Auswirkungen auf Lieferfähigkeit, sowie Ausschuss und Nacharbeitungskosten können dadurch eingedämmt oder vermieden werden.

Zugekaufte Teile müssen vor ihrer Verwendung einer angemessenen Qualitätsprüfung zugeführt werden.

Für qualitätsrelevante Fertigungsschritte sind produktionsbegleitende Prüfungen vorzusehen.

Um fehlerfreie Produkte im Sinne der Qualitätszielsetzung ”Null Fehler” zur gewährleisten ist es aus Sicht von ASM AS erforderlich eine Endprüfung durchzuführen, sofern die Qualitätsanforderungen nicht in den vorhergehenden Prozessen bereits zuverlässig abgesichert wurden.

Funktionsbaugruppen müssen zu 100% einer Funktionsprüfung unterzogen werden. Die Ergebnisse sind als First-Pass-Yield Aufzeichnung zu dokumentieren.

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Die an ausgefallenen Baugruppen durchgeführten Nacharbeiten / Reparaturen sind festzuhalten, und entsprechend den Fehlermerkmalen auszuwerten.

Die Inhalte der Prüfungen sind in Prüfanweisungen festzulegen. In diesen Prüfanweisungen müssen die Prüfmethoden, die Prüfmerkmale, die Prüfmittel, die Prüfkennzeichnung und die Ergebnisdokumentation festgeschrieben sein.

7.4.5 Prüfaufzeichnungen und Aufbewahrung Qualitätsaufzeichnungen dienen dem Nachweis, dass die Qualitätsanforderungen erfüllt wurden. Sie müssen so geführt werden, dass sie auswertbar sind und eine eindeutige Zuordnung zu den geprüften Produkten zulassen.

Die Qualitätsaufzeichnungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend aufbewahrt werden. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufbewahrung liegt beim Lieferanten.

Die Aufzeichnungen sind den Beauftragten von ASM AS auf Wunsch zur Einsicht vorzulegen und dienen als Basis für zyklische Qualitätsgespräche zwischen Lieferant und ASM AS.

7.4.6 Erstmusterprüfung Die Erstmusterprüfung muss vor Serienbeginn den Nachweis erbringen, dass die in Zeichnungen und Spezifikationen vereinbarten Qualitätsanforderungen erfüllt werden.

Erstmuster sind Produkte die vollständig mit serienmäßigen Betriebsmitteln unter serienmäßigen Bedingungen hergestellt wurden.

Grundsätzlich sind so viele Erstmuster anzufertigen, dass eine erste statistische Beurteilung des Fertigungsprozesses möglich ist. Für die statistische Auswertung sind Auswahlmerkmale mit der Wareneingangsprüfung von ASM AS abzustimmen. Mindestens 3 Einheiten sind einer vollständigen Prüfung aller Merkmale zu unterziehen.

Die Anzahl der anzufertigenden Erstmuster wird von ASM AS in der „Erstmuster-Bestellung“ festgelegt.

Ziel dieser Vorgehensweise ist es eine erste Aussage zu bekommen, ob der Produktionsprozess reproduzierbar, stabil und hinsichtlich der Genauigkeitsanforderungen fähig ist.

Eine Erstmusterprüfung ist grundsätzlich durchzuführen für/bei:

• erstmalig von einem Lieferanten gefertigte Teile / Baugruppen (Neuteile) • wesentlichen Änderungen seitens ASM AS entsprechend den Anforderungen in den Änderungsmitteilungen • Produktänderungen seitens des Lieferanten oder seiner Unterauftragnehmer, soweit diese Einfluss auf Form und

Erscheinungsbild, Austauschbarkeit oder Funktion sowie Leistungsmerkmale haben • Produktionsverlagerungen seitens des Lieferanten oder seiner Unterauftragnehmer hinsichtlich funktionsrelevanter /

kritischer Prozesse • Änderung von Produktionsverfahren beim Lieferanten oder seiner Unterauftragnehmer hinsichtlich funktionsrelevanter

/ kritischer Prozesse

Bei Produktionsverlagerungen und bei Änderungen von Produktionsverfahren bezüglich funktionsrelevanter bzw. kritischer Prozesse hat der Lieferant grundsätzlich die Pflicht ASM AS zu informieren, um Durchführung und Anzahl der zu liefernden Erstmuster abzustimmen.

Der Auftrag zur Fertigung von Erstmustern wird grundsätzlich durch ASM AS in der Bestellung bzw. Änderungsmitteilung definiert.

Die Prüfung der Erstmuster muss entsprechend der in den Zeichnungen und Spezifikationen definierten Qualitätsmerkmale in Bezug auf Maß, Werkstoff, Funktion, Optik, Oberflächenbeschaffenheit, etc. soweit anwendbar als Variablenprüfung (messende Prüfung) erfolgen. Gegebenenfalls müssen dazu auch externe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich sind die geforderten Prozessfähigkeiten in den jeweiligen Prozessen anzustreben. Die Mess- und Prüfergebnisse müssen unter diesem Hintergrund bewertet werden.

Umfang von Erstmusterlieferungen:

• Erstmusterprüfbericht Berichtsergebnis • Dokumentation der Prüfergebnisse in den dafür vorgesehenen Formularen.

Prüfergebnisse sind als Sollwert, (untere und obere Toleranzgrenze) und Istwert aufzuzeigen um einfach und schnell vergleichen zu können.

• Berichtsergebnis und Prüfergebnisse sind eindeutig den nummerierten Teilen zuordenbar, mit Datum / Unterschrift der Warenlieferung beizulegen.

• Berichte über Lebensdauer-, Zuverlässigkeits- oder sonstigen Sonderprüfungen. • eindeutig gekennzeichnete und den Dokumentationen zuordenbare Teile • Nachweise der Einhaltung erforderlicher gesetzlicher Vorschriften (z. B. Umwelt, Sicherheit) • Bestätigung der Einhaltung der spezifizierten Anforderungen an verwendete Kaufteile/Kaufkomponenten) • Zeichnungen mit gekennzeichneten Prüfmerkmalen (dem Prüfergebnis zuordenbar, z.B. durch lfd. Nr.)

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Die Anlieferung der Dokumentation kann in Absprache mit ASM AS auch in Form von FAX, E-Mail, Internet etc. erfolgen.

Unvollständige Erstmusterlieferungen führen zur Rückweisung der Erstmuster!

Grundsätzlich müssen alle Qualitätsanforderungen erfüllt sein, Abweichungen sind nicht zulässig!

Wiederholte Rückweisungen können zu Beanstandungen führen, welche Einfluss auf die Lieferantenbewertung haben!

Nach Vorlage der Muster und der Bereitstellung der Erstmusterprüfberichte führt die Wareneingangsprüfung bei ASM AS eine Gegenprüfung durch. Gegebenenfalls kann auch nach vorheriger Vereinbarung eine gemeinsame Prüfung beim Lieferanten durchgeführt werden.

Eine Freigabe der Muster entbindet den Lieferant nicht von der Verantwortung für die Qualität seiner Produkte.

Die Freigabe der Erstmuster stellt keinen Lieferauftrag dar.

Zugelassene Erstmusterformulare sind z. B VDA- Formulare siehe Anlage 11.1

7.5 Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, Konfigura tionsdokumentation Aus Gründen der Produkthaftung ist es erforderlich sicherheitsbestimmende Bauteile und Baugruppen besonders zu beachten.

Die Nichteinhaltung der in den jeweiligen Ländern gültigen Mindestvorschriften, kann bei auftretenden Qualitätsmängeln zu empfindlichen Geldstrafen, Rückruf- bzw. Austauschaktionen oder zu einem Verkaufsverbot führen.

Beim Eintreffen eines Produktsicherheitsvorfalles muss der Nachweis und die Rückverfolgbarkeit der Ergebnisse der ordnungsgemäß durchgeführten Prüfungen für die betroffenen Teile und Baugruppen erbracht werden.

Um die Rückverfolgbarkeit der gelieferten Produkte zu gewährleisten, muss der Lieferant die von ihm gelieferten oder hergestellten Erzeugnisse, die für die Sicherheit oder die Funktion der ASM AS Produkte wichtig sind, eindeutig kennzeichnen.

Wo von ASM AS gefordert, müssen für Systeme und Baugruppen die darin verbauten Teile und Unterbaugruppen mittels Seriennummern oder Chargennummern nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen müssen den gesetzlichen Forderungen entsprechend aufbewahrt werden.

Form und Inhalt der Kennzeichnung und Dokumentation sind, sofern nicht in den Produktunterlagen definiert, mit ASM AS zu vereinbaren.

7.6 Anlieferung bei ASM AS Die Anlieferungen sind durch entsprechende Kennzeichnung eindeutig den zugehörigen Lieferpapieren zuordenbar zu halten. Die Lieferpapiere müssen Angaben zum gelieferten Material mit den entsprechenden Materialnummern und den belieferten Bestellungen enthalten.

Beschriftung von Verpackungseinheiten siehe Kapitel 9.6.5

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

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7.7 Qualitätsbeanstandungen

7.7.1 Fehlerhafte Produkte bei ASM AS Falls während der Prüfungen bzw. während der Fertigung bei ASM AS Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen und Anforderungen auftreten, können zusätzlich zu den Ansprüchen und Rechten, die ASM AS gemäß den Bestellbedingungen in Verbindung mit den geltenden Gesetzen zustehen, in Absprache mit dem Lieferanten folgende Maßnahmen erforderlich sein:

• Rückweisung des Lieferloses durch ASM AS • Unmittelbare Ersatzlieferung des Lieferanten für fehlerhafte Teile • 100% Bestandssortierung durch den Lieferanten • Nacharbeit vor Ort durch den Lieferanten • Nacharbeit vor Ort durch ASM AS

7.7.2 Mängelrügen und Stellungnahmen Mit jeder Rückweisung von fehlerhaften Teilen und Baugruppen von ASM AS ist eine Mängelrüge verbunden. In der Regel wird der Lieferant in dieser binnen Frist aufgefordert, das Ergebnis seiner Untersuchungen und die daraus abgeleiteten Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen mitzuteilen. Die termingerechte Stellungnahme und die Qualität der Festlegungen sind Bestandteil der Lieferantenbewertung.

Die Stellungnahme muss mit Bezug zur Mängelrüge verfasst werden (Angabe der Mängelrügennummer mit Datum, ASM AS Materialnummer, sowie Anzahl der Teile).

Die Stellungnahme soll in Anlehnung an die 8D-Methode folgende Punkte beinhalten, siehe auch Anlage 11.3:

• Angaben zum Bearbeiter und/oder Bearbeitungsteam • Kurze Problembeschreibung des aufgetretenen Fehlers • Eingeleitete Sofortmaßnahmen mit Festlegung des Verantwortlichen und Termin der Erledigung • Ursachenanalyse • Vorgeschlagene Maßnahme zur Fehlerbeseitigung • Eingeführte Maßnahme zur Fehlerbeseitigung mit Festlegung des Verantwortlichen und Termin der Erledigung • Maßnahme zur Vermeidung der Problemwiederholung mit Festlegung des Verantwortlichen und Termin der

Erledigung • Beurteilung der Wirksamkeit der eingeführten Maßnahme mit Festlegung des Verantwortlichen und Termin der

Erledigung

7.7.3 Analysen von Rückwaren Für alle zur Reparatur zurückgesandten Teile, Komponenten und Baugruppen sind die Reparaturinhalte zu dokumentieren und entsprechend den Fehlermerkmalen auszuwerten.

Diese Auswertungen dienen als Grundlage für zyklische Qualitätsgespräche zwischen Lieferant und ASM AS.

7.7.4 Sonderfreigaben zu fehlerhaften Produkten bei m Lieferant Die Sonderfreigabe soll die einmalige Möglichkeit darstellen, in Ausnahmefällen geringfügig fehlerhafte Teile nach Zustimmung von ASM AS zu liefern.

Eine Sonderfreigabe ist eine in Stückzahl und/oder Zeitraum beschränkte Zulassung von Einzelteilen, Baugruppen und Werkstoffen die nicht den Spezifikationen von ASM AS entsprechen.

Eine Sonderfreigabe bedarf grundsätzlich der Schriftform, siehe Anlage 11.4. Sie ist über den jeweiligen Einkauf oder die Wareneingangsprüfung von ASM AS zu beantragen.

Die Beantragung einer Sonderfreigabe durch den Lieferant muss beinhalten:

• Beschreibung des Mangels • ASM AS Materialnummer, mit Funktions- und Erzeugnisstand • betroffene Stückzahl • betroffene Seriennummern • Definition der Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen zur weiteren sicheren und dauerhaften Fehlervermeidung

Eine Freigabe kann nur dann erteilt werden, wenn die Funktion, Haltbarkeit, Zuverlässigkeit und die Sicherheit der betroffenen Produkte nicht beeinträchtigt ist.

Eine Kopie der Freigabebescheinigung ist der Lieferung beizulegen.

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

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7.8 Retourenabwicklung

7.8.1 Allgemeine Abwicklung Grundsätzlich werden Retouren über Reparaturbestellungen abgewickelt.

Retouren können Produkte sein,

• die zur Reparatur an den Lieferanten gesendet werden, weil sie bei ASM AS beschädigt wurden und wieder in Stand gesetzt werden müssen.

• die Qualitätsmängel aufweisen, die der Lieferant zu vertreten hat. Die Reparaturbestellung erfolgt hier zusätzlich zur Mängelrüge.

Bei Wiederanlieferung dieser Produkte ist zu beachten, dass die entsprechenden Reparaturbestellungen wieder beliefert werden und nicht ein anderer noch offener Auftrag.

Es ist sicherzustellen, dass keine reparierten Produkte als Neuware angeliefert werden.

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

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8 Produktsicherheit und produktbezogener Umweltschu tz Grundsätzlich sind alle Hersteller verpflichtet sichere Produkte zu liefern.

Es darf von den gelieferten Produkten keine Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum und Umwelt ausgehen.

8.1 Konformität der ASM AS Produkte Die Hauptabsatzmärkte der ASM AS liegen in Europa, Nordamerika und Asien.

Lieferanten und Hersteller von Produkten müssen die dort für ihre Produkte gültigen Normen, Standards und gesetzlichen Anforderungen verbindlich einhalten.

Darüber hinaus muss ASM AS die in diesen Ländern für seine Produkte geltenden Normen, Standards und gesetzlichen Anforderungen einhalten.

Deshalb müssen von den Lieferanten und Herstellern von Produkten die nachfolgen aufgeführten Richtlinien und Standards für die an ASM AS gelieferten Produkte zusätzlich eingehalten werden.

Richtlinien und Standards für Europa:

RICHTLINIE 2002/95/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS).

Richtlinien und Standards für China:

SJ/T 11363-2006 Requirements for Concentration Limits for Certain Hazardous Substances in Electronic Information Products

SJ/T 11364-2006 Marking for Control of Pollution Requirements for Concentration Limits for Certain Hazardous Substances in Electronic Information Products.

Richtlinien und Standards für Nordamerika:

UL 508 Industrial Control equipment

UL 94 Flammability of Plastic Materials for parts in Devices and Appliances

Über die vorher genannten Anforderungen hinausgehende produktbezogene Anforderungen zu Normen und Standards, sind in den Produktspezifikationen angegeben.

Ergänzende Informationen und Anforderungen zum produktbezogenen Umweltschutz siehe Kapitel 9.7

8.2 Archivierung Der Lieferant ist verpflichtet, im Sinne der Produkthaftung/Produktsicherheit alle qualitätsrelevanten Dokumente und Daten lückenlos zu archivieren.

Die Archivierung von Dokumenten und Daten bildet die fachlich abgesicherte Grundlage bei eventuell auftretenden Regressansprüchen.

Technische Unterlagen sowie für Produktdokumentationen, Planungs- und Stammunterlagen der Fertigung oder sonstige Unterlagen, die von besonderer betrieblicher Bedeutung sind, gilt eine Mindestaufbewahrungsfrist von 10 Jahren.

Bei technischen Unterlagen und Produktdokumentationen, die zur Abwehr möglicher Produkthaftungsansprüche relevant sind, bestimmt sich die Mindestaufbewahrungsfrist nach juristischen Gesichtspunkten aus den Verjährungsfristen (§823 BGB). Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt hier 30 Jahre.

Längere als die o.g. Mindestaufbewahrungsfristen können sich auch aus der Lebensdauer der entsprechenden Produkte beim Benutzer oder aus Verjährungsfristen für Produkthaftungsfälle bzw. der jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften ergeben, z.B. bei Produkten, die in Anlagen eingebaut werden.

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9 Technische Anforderungen Die in diesem Kapitel festgelegten Anforderungen und aufgeführten Normen gelten, soweit in den produkt-spezifischen Unterlagen nicht andere Vorgaben definiert sind.

9.1 Mechanische Bauteile und Baugruppen

Als Tolerierungsgrundsatz gilt das Hüllprinzip nach DIN 7167

9.1.1 Allgemeintoleranzen Anzuwendende Normen

DIN EN ISO 1101 Form - und Lagetolerierung DIN EN ISO 1302 Angabe von Oberflächenbeschaffenheiten DIN ISO 2768 Allgemeintoleranzen

Die Allgemeintoleranzen beziehen sich auf die fertig bearbeiteten Teile, inkl. Oberfläche nach DIN ISO 2768 T1 u. T2. Für ASM AS sind die Toleranzklassen m (T1) und H(T2) festgelegt.

9.1.2 Passungen Anzuwendende Normen

DIN ISO 286 ISO-Systeme für Grenzmaße und Passungen

In dieser Norm sind die Passungssysteme Einheitsbohrung und Einheitswelle, sowie die Begriffe Grundabmaße, Grundtoleranzen, Toleranzfeld, Toleranzgrad und Toleranzklasse definiert.

9.1.3 Bohrungen / Senkungen Anzuwendende Normen

DIN 74 Senkungen für Senkschrauben, ausgenommen Senkschrauben mit Köpfen nach DIN EN 27721 DIN ISO 13715 Werkstückkanten mit unbestimmter Form - Begriffe und Zeichnungsangaben DIN EN ISO 15065 Senkungen für Senkschrauben mit Einheitsköpfen nach ISO 7721 DIN 974-1 (Eng) Senkungen für Schrauben mit Zylinderkopf DIN 974-2 (Eng) Senkungen für Schrauben mit Sechskantkopf DIN EN 20273 Durchgangslöcher für Schrauben Bei Sacklochbohrungen sind die Maßangaben für Bohrungstiefen ohne spezielle Toleranzangaben als Mindestmaße zu sehen.

Die bei der Herstellung von Bohrungen und Senkungen entstehenden Kanten müssen gratfrei im Sinne von DIN ISO 13715 sein.

Als Maß "a" für die Abtragung nach DIN ISO 13715 wird als gratfrei -0,1 bis -0,5mm festgelegt, sofern nicht in den Zeichnungsunterlagen anderes angegeben ist.

Die Durchgangslöcher der Senkungen werden nach DIN EN 20273, Ausführung "mittel (m)" ausgeführt.

9.1.4 Gewinde Anzuwendende Normen

DIN 13-1 Metrisches ISO-Gewinde allgemeine Anwendung - Nennmaße DIN 76-1 Gewindeausläufe DIN 78 Schraubenüberstände DIN 7952 Blechdurchzüge mit Gewinde DIN ISO 261 Metrisches ISO-Gewinde allgemeiner Anwendung - Übersicht

Bei Bemaßungen von Gewindetiefen ohne spezielle Toleranzangaben sind diese als Mindestmaße zu sehen.

Gewindeausläufe / -freistiche sind nach dem in der DIN 76-1 beschriebenen Regelfall auszuführen.

Abweichend zur DIN 76-1 ist bei Innengewinden eine Senkung mit 90° zulässig, wobei der Durchmesser der Senkung 1 - 1,05 x Gewindenenndurchmesser betragen soll.

Gewindeenden sind nach DIN 78 auszuführen. Für Außengewinde ist ein Fasenwinkel von 45° anzuarbeiten, wobei ein unvollständiges Gewinde im Auslaufbereich von bis zu 2 x P (P= Gewindesteigung) zulässig ist.

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

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9.1.5 Kantenbeschaffenheit Anzuwendende Normen

DIN ISO 13715 Werkstückkanten

Die Kanten sind entsprechend der DIN ISO 13715 gratfrei auszuführen.

Für mech. bearbeitete Teile (nicht für Blechteile und dünnwandige Teile) soll das Maß "a" (siehe DIN ISO 13715) - 0,1 bis - 0,5mm betragen.

Bei Blechteilen oder dünnwandigen Teilen ist darauf zu achten, dass die Breite der verbleibenden Fläche zwischen zwei entgrateten Kanten nicht kleiner wird als das Maß des Abtrages. In den Fällen, in denen durch das Entgraten neue Verletzungsgefahren entstehen, sind die Kanten geeignet zu verrunden bzw. die Kantenbeschaffenheit mit ASM AS abzustimmen.

9.1.6 Beschaffenheit von Biegestellen Anzuwendende Normen

DIN 9003 Luft- und Raumfahrt: Biegen von Blechen und Bändern

Die Biegestellen müssen frei von Rissen und dürfen nicht grobnarbig sein.

9.1.7 Klebevorschriften Anzuwendende Normen

Sofern Klebungen verlangt sind, müssen in den Bestellunterlagen bzw. in den Zeichnungen die entsprechenden Angaben vorhanden sein.

Fehlen entsprechende Angaben, ist bei ASM AS eine Klärung herbeizuführen.

Alle Klebungen sind entsprechend der einschlägigen Vorschriften der Kleberhersteller auszuführen.

Die in den Unterlagen angegebenen Haltekräfte sind durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen und zu dokumentieren, um die Prozesssicherheit nachzuweisen.

9.1.8 Oberflächen Anzuwendende Normen

DIN 5033 Grundbegriffe der Farbmetrik DIN 6174 Farbmetrische Bestimmung von Farbabständen bei Körperfarben nach der CIELAB-Formel DIN 6172 Metamerie - Index von Probenpaaren bei Lichtartenwechsel DIN 67530 Reflektometer als Hilfsmittel zur Glanzbeurteilung an ebenen Anstrich- und

Kunststoffoberflächen

DIN EN ISO 2819 Metallische Überzüge auf metallischen Grundwerkstoffen - Galvanische und chemische Überzüge - Überblick über Methoden der Haftfestigkeitsprüfung

Die in den Zeichnungen angegebenen Merkmale beziehen sich auf die fertigen Teile inklusive Oberflächenbeschichtung. Beschädigungen und Kratzer sind grundsätzlich unzulässig. Dies gilt im Besonderen für Sichtteile sowie für Kunststoffteile.

Galvanische und Chemische Oberflächen

unzulässig sind: • - Blasen in der Schicht • - Abblättern der Schicht • - unvollständige Verkupferung bzw. Vernickelung (bei chemischen Nickeloberflächen) • - verbrannte Kanten und Flächen • - raue, matt oder knospig abgeschiedene Schichten • - fleckige Oberflächen, Tropfstellen • - mechanische Beschädigungen des Überzuges

Lackoberflächen

Es ist sicherzustellen, dass die Verarbeitung der Lacke/Pulver entsprechend den Spezifikationen der Lack- bzw. Pulverhersteller geschieht. Zu lackierende Teile müssen frei von Rost, Zunder, verharztem Öl und sonstigen Verunreinigungen sein. Die Lackoberflächen müssen gleichmäßig gedeckt und frei von Verunreinigungen sein. Lackoberflächen für Verkleidungsteile (Hauben, Türen) müssen frei von Wachsen und Trennmitteln sein, um eine optimale Verklebung von Materialien zur Dämmung zu gewährleisten. Bei Farb- bzw. Strukturwechseln bedarf es einer Musterfreigabe durch ASM AS. Sofern erforderlich, sind die zu lackierenden Flächen vor der Lackierung mit einer den Anforderungen entsprechenden Grundierung zu versehen.

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Angaben zu Lack- und Pulverherstellern sind aus den Produktunterlagen zu entnehmen oder ggf. beim Best eller zu erfragen. Um Farbunterschiede zu vermeiden, sind die Lacke und Pulverlacke von diesen Herstellern zu beziehen.

Lackfreie Oberflächen

Grundsätzlich gilt, dass bearbeitete Flächen, Passungen und Gewinde lackfrei bleiben müssen. Ausnahmen sind in den Zeichnungen speziell durch "lackiert", "pulverbeschichtet" o.ä. gekennzeichnet.

Lackreste oder Reste von Abklebe- und Verschleißmaterialien auf den Teilen sind nicht zulässig.

Lackfreie Oberflächen bzw. unbehandelte Oberflächen von Stahlteilen müssen geeignet gegen Korrosion geschützt werden.

Bevorzugtes Mittel für Korrosionsschutz: SPC Surface Shield ML C 23411 oder Rocket WD 40

Sonstige Oberflächen

Nach den allg. gültigen technischen Vorschriften.

9.1.9 Schweißtechnik / Brennschneiden Anzuwendende Normen

DIN EN 10 025 Warmgewalzte Erzeugnisse aus unlegierten Baustählen; Technische Lieferbedingungen DIN EN 10 204 Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigungen DIN EN ISO 3834-1 Schweißtechnische Qualitätsanforderungen – Schmelzschweißen metallischer Werkstoffe –

Teil 1: Richtlinien zur Auswahl und Verwendung DIN EN ISO 3834-2 Umfassende Qualitätsanforderungen DIN EN ISO 3834-3 Standard – Qualitätsanforderungen DIN EN ISO 3834-4 Elementare – Qualitätsanforderungen DIN EN 22 553 Schweiß - und Lötnähte – Symbolische Darstellung in Zeichnungen DIN EN ISO 5817 Lichtbogenschweißverbindungen an Stahl – Richtlinie für die Bewertungsgruppen von

Unregelmäßigkeiten DIN EN ISO 9013 Schweißen und verwandte Verfahren – Güteeinteilung und Maßtoleranzen für autogene

Brennschnittflächen DIN EN ISO 9013- Berichtigung 1 Thermisches Schneiden – Einteilung thermischer Schnitte DIN EN ISO 13920 Schweißen – Allgemeintoleranzen für Schweißkonstruktionen – Längen- und Winkelmaße –

Form und Lage DIN EN ISO 10042 Lichtbogenschweißverbindungen an Aluminium und seinen schweißgeeigneten Legierungen-

Richtlinie für die Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten DIN EN 287-1 Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen - Teil 1: Stähle; Schweißer müssen eine

dementsprechende Bescheinigung besitzen DIN EN ISO 14731 Schweißaufsicht - Aufgaben und Verantwortung Schweißer müssen eine Bescheinigung nach DIN EN 287-1 besitzen. Der Lieferer muss eine Schweißaufsichtsperson nach DIN EN ISO 14731 haben oder beauftragt haben. Der Lieferer erfüllt die Schweißtechnischen Anforderungen nach DIN EN ISO 3834

Tabelle 1: Berücksichtigung von zusätzlichen Anforderungen

Gesichtspunkt Regelwerk Forderung Zusätzliche Forderung Anmerkung

Werkstoff DIN EN 10 025 Baustähle

S 235 JR G2 Werkstoff- Nr. 1.0038

DIN EN 10 204 Werkszeugnis 2.2 (mindestens)

Anforderungen an den Betrieb

DIN EN ISO 3834 Teil 2 (umfassend) Teil 3 (Standard)

Nachweise führen zu Schweißerprüfungen und Schweißaufsichtspersonal

Angaben in den Zeichnungen

DIN EN 22 553 (ISO 2 553)

Schweißnahtgüte DIN EN ISO 5817 Bewertungsgruppe ”C” Einbrandkerben ”B

zu große Nahtüberhöhung ”B”

nicht zulässig: - Schweißspritzer - anhaftende Drahtenden - offene Unregelmäßigkeiten (z.B. Poren) - offene Stirnkanten an Blechenden

Brennschnittgüte (Autogen)

DIN EN ISO 9013 Schnittgüte II A(oder B) Gültigkeit der Toleranzen soweit nicht durch andere Angaben festgelegt

Brennschnittgüte (Laser)

DIN EN ISO 9013 Gültigkeit der Toleranzen soweit nicht durch andere Angaben festgelegt

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

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9.1.10 Gusswerkstücke Anzuwendende Vorschriften, Richtlinien und Normen:

DIN EN 1559-1 Gießereiwesen - Technische Lieferbedingungen - Teil 1: Allgemeines; DIN EN 1559-2 Gießereiwesen - Technische Lieferbedingungen - Teil 2: Zusätzliche Anforderungen an

Stahlgussstücke DIN EN 1559-3 Gießereiwesen - Technische Lieferbedingungen - Teil 3: Zusätzliche Anforderungen an

Eisengussstücke; DIN EN 1559-4 Gießereiwesen - Technische Lieferbedingungen - Teil 4: Zusätzliche Anforderungen an

Gussstücke aus Aluminiumlegierungen; DIN EN 1559-5 Gießereiwesen - Technische Lieferbedingungen - Teil 5: Zusätzliche Anforderungen an

Gussstücke aus Magnesiumlegierungen DIN EN 1559-6 Gießereiwesen - Technische Lieferbedingungen - Teil 6: Zusätzliche Anforderungen an

Gussstücke aus Zinklegierungen; DIN 1680 -1 Gussrohteile; Allgemeintoleranzen und Bearbeitungszugaben, Allgemeines DIN 1680 -2 Gussrohteile; Allgemeintoleranz- System DIN 1685 -1 Gussrohteile aus Gusseisen mit Kugelgraphit - Allgemeintoleranzen, Bearbeitungszugaben;

nicht für Neukonstruktionen DIN EN 1563 Gusseisen mit Kugelgraphit; Formschrägen, Wärmebehandlung VDG P 690 Feinguss - Maßtoleranzen, Oberflächen Bearbeitungszugaben

Anforderungen:

Die hier dokumentierten Vorschriften, Richtlinien und Normen sind verbindlich einzuhalten. Alle Angüsse sind zu entfernen. Alle Hohlräume müssen frei von Formungsrückständen sein.

Alle Gussteile sind hinsichtlich Lunkerbildung und Rissbildung auf kritische Stellen zu untersuchen. Diesbezüglich notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung der Serienqualität sind zu definieren.

Änderungen / Abweichungen zu diesen allgemeinen Vorschriften müssen festgelegt werden und sind von ASM AS freizugeben.

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

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9.2 Elektrische / Elektronische Baugruppen (Flachba ugruppen)

9.2.1 Mitgeltende Vorschriften, Richtlinien und Nor men Die hier angezogenen Normen sind jeweils in den akt uell gültigen Fassungen anzuwenden

General / Allgemeines

IPC-9191 General Guidelines for Implementation of Statistical Process Control (SPC)

Assemblies / Baugruppen

ANSI-IPC-A-610 Acceptability of Electronic Assemblies, Class 2 in general, exceptions vide among chapter 9.2.2 Abnahmekriterien für elektronische Baugruppen, generell Klasse 2, Ausnahmen siehe unter Punkt 9.2.2

ANSI/IPC J-STD-001 Requirements for Soldered Electrical and Electronic Assemblies Class 2 in general Anforderungen an gelötete elektrische und elektronische Baugruppen

IPC-7711/7721 Rework of Electronic Assemblies Class 2 in general Nacharbeit von elektronischen Baugruppen generell Klasse 2

Printed Boards / Leiterplatten

IPC-A-600 Acceptability of Printed Boards, Class 2 in general Abnahmekriterien für Leiterplatten generell Klasse 2

IPC-6011 Generic Performance Spezification for Printed Boards, Class 2 in general Basis-Leistungsspezifikation für Leiterplatten generell Klasse 2

IPC-6012 Qualification and Performance Spezification for Rigid Printed Boards, Class 2 in general Qualifikation und Leistungsspezifikation für starre Leiterplatten generell Klasse 2

ANSI/IPC-6013 Qualification and Performance Specification for Flexible Printed Boards, Class 2 in general Qualifikation und Leistungsspezifikation von flexiblen Leiterplatten, generell Klasse 2

ANSI/IPC 6016 Printed Circuits, Printed Circuit Boards, Additional Requirements for HDI Gedruckte Schaltungen, Leiterplatten, ergänzende Anforderungen für HDI

Design:

Designrichtlinie für zuverlässige SMT-Leiterplattenbaugruppen IPC-SM-782 Surface Mount Design and Land Pattern Standard, Class 2 in general, End-Use Application

(1.2.1) capter 5 Designnorm für Oberflächenmontage und Bauelementeanschlussflächen, generell Klasse 2

ANSI/IPC-2221 Generic Standard on Printed Board Design, Class 2 in general Basisnorm für Leiterplatten, generell Klasse 2

ANSI/IPC-2222 Sectional Design Standard for Rigid Organic Printed Boards, Fachbereichsstandard für das Design starrer Leiterplatten

ANSI/IPC-2223 Sectional Design Standard for Flexible Printed Boards, Class 2 in general Standard Design Richtlinie für flexible Leiterplatten, generell Klasse 2

UL 94 Test for Flammability of Plastic Materials for Parts in Devices and Appliances UL 508 Industrial Control Equipment UL 508c Power Conversion Equipment UL 840 Insulation Coordination Including Clearances and Creepage Distances for Electrical Equipment IEC 60825-1 Safety of laserproducts; part 1: equipment classification, requirements and user’s guide

Sicherheit von Lasereinrichtungen, Klassifizierung von Anlagen

Handling:

DIN EN 61340-5-1 Elektrostatik Teil 5-1: Schutz von elektronischen Bauelementen gegen elektrostatische Phänomene – Allgemeine Anforderungen (IEC 61340)

9.2.2 Anforderungen Die Anforderungen der unter Kapitel 9.2.1 aufgeführten Richtlinien und Normen sind soweit zutreffend verbindlich einzuhalten.

Aus Umweltschutzgründen ist bei der Herstellung von Flachbaugruppen grundsätzlich der „no clean process“ einzuhalten.

Auf FBG dürfen zu Anzeigezwecken (z.B: Power on/off etc.) nur LED's eingesetzt werden, welche nicht in den Scope der Laserschutzklasse IEC 60825-1:(2002) fallen.

Für elektronische Baugruppen (Flachbaugruppen) von ASM AS gelten die Anforderungen der Produktklasse 2 für allgemeine Industrieelektronik nach ANSI/IPC-A-610 und J-STD-001.

Ausnahmen daraus betreffen:

1. Drahtrestlängen auf der Lötseite von Baugruppen. Max. zul. Abschnittslänge ist 2 mm (genauere Werte sind in den Baugruppenunterlagen angegeben)

2. Bauelementebestückung: ANSI/IPC-A-610, Vertikal - Radiale Drahtanschlüsse

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3. Lötstellen: ANSI/IPC-A-610, Lötmeniskus (verschiedene Kapitel)

Hinsichtlich der Punkte 2. und 3. gelten die Forderungen der Klasse 3 für Hochleistungselektronik.

Die Abnahme bei ASM AS erfolgt nach ANSI/IPC-A-610.

Verwendete Leiterplatten müssen den UL- Anforderungen UL 94 V0 entsprechen. Das UR Logo, das Herstellerlogo, der Leiterplattentyp und die Brandbeständigkeitsklasse nach UL 94 sind als Teil des Layouts auf der Leiterplatte einzuätzen. Der Nachweis (UL- Zulassung des Herstellers) ist mit der Erstmusterprüfung der Baugruppen vom Lieferant zu führen.

9.2.3 Überwachung der Fertigungsprozesse

Zur statistischen Überwachung der Fertigungsprozesse wird die Anwendung der IPC-9191 „General Guidelines for Implementation of Statistical Process Control (SPC)“ empfohlen.

9.2.4 Reparaturen, Nacharbeiten und Modifikationen

Für die Mitarbeiter die Reparaturen, Nacharbeiten und Modifikationen an Flachbaugruppen durchführen ist eine Qualifikation entsprechend dem Stand „Expert“ (Skill Level) nach IPC-7721 erforderlich. Entsprechende Schulungsnachweise sind zu führen. Als „level of conformance“ ist “highest level” nach IPC 7711 gefordert.

9.2.5 Prüfungen bei elektrischen/elektronischen Bau gruppen (Flachbaugruppen)

9.2.5.1 Eingangsprüfungen Die zugekauften Bauelemente, Leiterplatten und Fertigungsmittel müssen vor Ihrer Verwendung einer festgelegten Qualitätsüberprüfung (z. B. Lötbarkeitsprüfung) zugeführt werden.

9.2.5.2 Zwischenprüfungen Für die einzelnen, qualitätsrelevanten Fertigungsschritte (Lötpastenauftrag, Bestückprozess und Lötprozess) sind geeignete Qualitätsaufzeichnungen und Qualitätskennzahlen zu führen. In diesen müssen je Baugruppentyp die Fehler- und Nacharbeitsraten mit den eingeleiteten Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen festgehalten werden.

9.2.5.3 Endprüfung Jede FBG ist, der Prüfanweisung entsprechend, einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Die Ergebnisse sind als First-Pass-Yield aufzuzeichnen.

Die Inhalte der Prüfung sind in einer Prüfanweisung festzulegen, in der Regel durch den Lieferanten mit Freigabe durch ASM AS. In der Prüfanweisung müssen die Prüfmethoden, die Prüfmerkmale, die Prüfmittel, die Prüfkennzeichnung und die Ergebnisdokumentation festgelegt werden.

Die an den ausgefallen Baugruppen durchgeführten Nacharbeiten / Reparaturen sind festzuhalten, und entsprechend den Fehlermerkmalen auszuwerten.

9.2.5.4 Erstmusterprüfung Elektrische/elektronische Baugruppen (Flachbaugruppen) Prüfmerkmale:

• Dokumentation aller Soll- und Istwerte aus den Konstruktionsvorgaben der Leiterplatten • Verwendung der Bauelemente nach Stückliste • Ausführungs- und Lötstellenqualität nach ANSI/IPC-A-610 • Beschriftung und Kennzeichnung der FBG entsprechend der Anforderungen und Konstruktionsvorgaben • Funktionstest mit Prüfaufbau nach Prüfanweisung mit Auflistung der Istwerte der zu prüfenden Merkmale • Arbeits- und Prüfpläne sind erstellt und freigegeben • Anforderungen bezüglich Verpackung und Verpackungsbeschriftung sind erfüllt. • UL Anforderungen nachgewiesen • ROHS: Nachweis der Inhaltsstoffe sofern gefordert.

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

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9.3 Kabel, Leitungen und Verdrahtungen

9.3.1 Mitgeltende Vorschriften, Richtlinien und Nor men DIN EN 60204-1 Sicherheit von Maschinen -Elektrische Ausrüstung von Maschinen, Teil1: Allgemeine

Anforderungen DIN EN 60352-1 Lötfreie Verbindungen, Teil 1 Wickelverbindungen DIN EN 60352-2 Lötfreie elektrische Verbindungen, Teil 2 Crimpverbindungen DIN EN 60352-3 Lötfreie elektrische Verbindungen, Teil 3 Lötfreie zugängliche Schneidklemmverbindungen DIN EN 60352-4 Lötfreie elektrische Verbindungen, Teil 4 Lötfreie nicht zugängliche Schneidklemmverbindungen DIN EN 60998-2 Teil 1 bis 4, Anforderungen für Schraub und schraublose Verbindungen UL 94 Test for Flammability of Plastic Materials for Parts in Devices and Appliances VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen bis 1000 V VDE 0611 Ausziehkraft des Leiters DIN EN 60947-1 Tabelle 4 Anzugsdrehmoment für den Nachweis der mechanischen Festigkeit von Schraubanschlüssen/-

klemmen

9.3.2 Anforderungen Die Anforderungen der unter Kapitel 9.3.1 aufgeführten Richtlinien und Normen sind soweit zutreffend verbindlich einzuhalten.

Crimpausführungen (Gratbildung, Rissbildung, Asymmetrie und Verdrehung) sowie die Gasdichtigkeit (alle Einzeldrähte müssen zu Vielecken verformt und gleichmäßig verteilt sein), Abzugskräfte, Elektrischer Leitwert und Crimphöhen müssen den geltenden Ausführungsvorschriften genügen.

Isolationscrimpungen sind entsprechend den einschlägigen Ausführungsvorschriften auszuführen.

Die einzusetzenden Kontakte sind in den Stücklisten spezifiziert.

Die Verwendung von Quetschkabelschuhen an stromführ enden Kabeln, Leitungen und Adern ist zu vermeiden!

9.3.3 Prüfungen konfektionierte Kabel und Leitungen

9.3.3.1 Elektrische Prüfung Kabel und Leitungen mit Steckern sind auf Durchgang der einzelnen Adern und Kurzschluss der Adern gegeneinander zu prüfen. Die Stecker sind in die Prüfung einzubeziehen. Falsche oder fehlende Steckerbelegungen und –Codierungen müssen bei der Prüfung erkannt werden.

Prüfumfang: 100%

Bei Kabeln, die mit Aderendhülsen konfektioniert werden, erfolgt eine Durchgangsprüfung der einzelnen Adern. Bei Kabeln mit Schirmung ist der Schirm bei der Prüfung wie eine weitere Ader zu betrachten.

9.3.3.2 Prozessabsicherung Crimpqualität Um eine prozesssichere funktionierende Crimpverbindung zu erhalten, muss eine saubere Abisolierung gewährleistet werden.

Die Nachweisführung zur Prozessfähigkeit des Abislolier- und Crimpprozesses muss entsprechend der in den Anforderungen definierten Festlegungen und Normen erfolgen.

Die Einstellung der Abisolierwerkzeuge muss überprüft und getestet werden. Die Herstellung der Leitung sowohl im Bereich der Materialbeschaffenheit der Isolation, sowie auch der Maße machen vor jedem Abisolieren einer neuen Charge diese Versuche erforderlich.

9.3.3.3 Visuelle/messende Prüfungen Prüfung des Kabeltyps (lt. Bestellunterlagen):

• Anzahl der Innenleiter • Adernfarben (z.B. bezüglich der Steckerbelegung) • Gesamtschirmung, Beilauflitze (falls vorhanden) • Nummerierung / Codierung der Adern • Prüfung des Litzenaufbaus: • Querschnitte der Einzeladern • Schirmung, Beilauflitze (falls vorhanden) • Ausführung der Schutz- und Schrumpfschläuche je nach Gebrauchsort bzw. Einbauweise und nach dem Stand der

Technik • Prüfung der Kabelabmessungen nach Zeichnungsvorgabe: • Gesamtlänge • Abmantellänge (bei Rundkabeln) • Aufspleißlänge (bei Flachbandleitungen)

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

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• Schirmung

Prüfung der Oberflächenbeschaffenheit des Kabelmantels auf Beschädigung. Kontrolle der Abmantel-/Aufspleißlänge sowie der Abisolierung auf Beschädigungen

Prüfung bei Kabeln und Leitungen mit Steckern:

• Kontrollieren des Steckertyps und der Anschlusselemente laut Bestellunterlagen • Montage der Stecker und Zugentlastung bzw. PG- Verschraubung prüfen • Befestigung des Kabels am Steckergehäuse (z.B. das der Kabelmantel genügend weit durch die PG-Verschraubung

geführt und befestigt ist) • mechanisch korrekte Montage von Steckergehäusen kontrollieren (z.B. muss es sichergestellt sein, dass der

Crimpkontakt im Steckergehäuse arretiert und eingerastet ist, und durch Stecken des Gegensteckers nicht aus der Verankerung gelöst werden kann. )

• Prüfung der Identität und Kennzeichnung des konfektionierten Kabels / Leitung einschließlich der Steckerbezeichnungen

• Regelmäßige Überprüfung der Pins und Steckverbindungen des Prüfgerätes auf mechanische Beschädigung entsprechend der zulässigen Anzahl von Steckzyklen der verwendeten Steckverbindung am Prüfgerät. Austausch der Pins und Steckverbindungen bei erkennbaren Beschädigungen um die Prüflinge nicht vorzuschädigen. Aufnahme der Überprüfung in die Kalibierprozesse.

Prüfung der Lage der Beschriftungen laut Vorgaben

Bei Kabel mit verschraubten Steckern, sind die Ausziehkräfte (VDE 0611) sowie die Anzugsmomente (DIN EN 60947-1 Tabelle 4) zu überprüfen und zu dokumentieren. Die entsprechenden Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind einzuhalten.

9.3.3.4 Erstmusterprüfung Konfektionierte Kabel, Leitungen, Verdrahtungen Prüfmerkmale:

• Dokumentation aller Soll- und Istwerte aus den Konstruktionsvorgaben • Bestätigung der Verwendung der Bauteile nach Stückliste • Nachweisführung zur Prozessfähigkeit von Crimpprozessen • Beschriftung und Kennzeichnung der Kabel und Leitungen entsprechend Konstruktionsvorgaben und den

Festlegungen aus dieser TBL. • Bestätigung der elektrischen Prüfungen mit Prüfaufbau nach Prüfanweisung. • Arbeits- und Prüfpläne sind erstellt und freigegeben. • Bestätigung der Einhaltung der Forderungen hinsichtlich visueller und messender Prüfungen • ROHS: Nachweis der Inhaltsstoffe sofern gefordert.

9.4 Funktionsbaugruppen Die Anforderungen für die Funktionsbaugruppen ergeben sich aus den Anforderungen der Einzelkomponenten, die in den entsprechenden Kapiteln definiert sind.

Hinsichtlich der Ausführungsqualität von Funktionsbaugruppen ist insbesondere auf die Erfüllung der Anforderungen zu den Oberflächen zu achten, sowie die Vermeidung von Verletzungsgefahren (scharfe Kanten, Quetschstellen, etc.) sicherzustellen. Weitere Anforderungen zur Baugruppenmontage (z.B. Verdrahtung und Verschlauchung) sind, soweit nicht in Unterlagen definiert, mit ASM AS abzustimmen.

Bei Funktionsbaugruppen sind grundsätzlich Funktionsprüfungen durchzuführen. Die Ergebnisse sind als FPY aufzuzeichnen und auf Anforderung ASM AS zur Verfügung zu stellen. Die Art, die Methode und der Umfang der Funktionsprüfungen ist für kundenspezifische Baugruppen mit ASM AS abzustimmen.

Zur Sicherstellung dass alle erforderlichen Prüfschritte durchgeführt wurden und alle Bestandteile an den Funktionsbaugruppen bei Auslieferung vorhanden sind, sollten Checklisten vom Lieferanten erstellt werden, entsprechend derer eine systematische Abarbeitung sichergestellt werden kann.

9.4.1 Erstmusterprüfung von Funktionsbaugruppen Erstbemusterungen von Funktionsbaugruppen werden bei Bedarf beim Lieferanten im Sinne eines Produktaudits durchgeführt. Inhalt der Erstbemusterung kann auch die Auditierung des produktbezogenen Auftragsabwicklungsprozesses inklusive des Beschaffungsprozesses sein.

Ziel dieser Vorgehensweise ist es, alle qualitätsrelevanten Parameter derart abzusichern, dass die Einhaltung der Qualitätsanforderungen für die Serienlieferungen sichergestellt ist.

Sofern eine Erstbemusterung beim Lieferanten vorgesehen ist, ist der Lieferant verpflichtet rechtzeitig einen Termin für die anstehende Erstbemusterung mit ASM AS abzustimmen.

Page 25: Technische Bestell- und Lieferbedingungen

Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

Ausgabe 01/2012 Seite 23/39

9.5 Verpackung und Transport

9.5.1 Allgemeine Vorbemerkungen und Geltungsbereich Die Verpackung bildet den Schutz vor Beschädigung oder anderweitiger Beeinträchtigung, die eine Qualitätsbeeinflussung des Packgutes herbeiführen könnte.

Hieraus leiten sich die Anforderungen aus dem Einsatz der Verpackung in der logistischen Kette vom Lieferanten über ASM AS bis gegebenenfalls zum endabnehmenden Kunden ab.

Ausgehend von den Eigenschaften des Packgutes (Empfindlichkeit, Größe, Gewicht usw.) sind alle Einflüsse in der Kette (Einpacken - Transport - Lagerung - Auspacken -und gegebenenfalls die Anschlusskette zum Kunden) in Bezug auf die Belastung auf die Verpackung und das Packgut einzubeziehen.

Bei der Auswahl von Verpackungsmethoden, Packmittel und Packstoffen sind die gesetzlichen Vorgaben der Liefer- und Empfangsländer hinsichtlich der Verpackung zu beachten.

Für die Bundesrepublik Deutschland sind insbesondere die Verpackungsverordnung und evtl. abfallrechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen. Dabei ist besondere Aufmerksamkeit den Gesichtspunkten der Vermeidung von Verpackung bzw. der Wiederverwendung und der Wiederverwertung zu geben. Bevorzugt sind Mehrwegverpackungen einzusetzen.

Für die Festlegung der Verpackung wird die Zusammenarbeit mit Verpackungsexperten empfohlen.

Die Verpackung erfolgt in Verpackungseinheiten nach den Vorgaben von ASM AS. Lackierte und galvanisierte Teile sind so zu verpacken, dass eine gegenseitige Beschädigung ausgeschlossen ist, sofern es sich nicht um Schüttgut handelt.

9.5.2 Mitgeltende Vorschriften, Richtlinien und Nor men Diese Vorschriften, Richtlinien und Normen bilden nur einen Grundstock von Anweisungen. In speziellen Fällen sind dort aufgeführte weiterführende Anweisungen zu beachten.

DIN 55405 Begriffe für das Verpackungswesen Teil 1-7 Packstoff, Packmittel, Packhilfsmittel, Verpackung Packstück, Verpacken, Verschlussarten, Abmessungen, Verpackungsprüfung

DIN 55402 Markierung für den Versand von Packstücken Teil 1 Bildzeichen für die Handhabungsmarkierung Teil 2 Bildzeichen, Richtlinie für Exportverpackung

DIN EN ISO 780 Bildzeichen für die Handhabung von Gütern DIN EN 24180-1 Versandfertige Packstücke, allg. Regeln für die Erstellung von Prüfplänen

Teil 1 Allg. Grundsätze DIN EN 24180-2 Versandfertige Packstücke, allg. Regeln für die Erstellung von Prüfplänen

Teil 2 Beanspruchungsparameter DIN EN 61340-5-1 Elektrostatik Teil 5-1: Schutz von elektronischen Bauelementen gegen elektrostatische

Phänomene – Allgemeine Anforderungen (IEC 61340) DIN EN 60068-2-32 Umweltprüfungen

Teil 2 Prüfungen (freies Fallen) analoge Anwendung nur im verpackten Zustand

9.5.3 Erstmusterprüfung Verpackungen Die Prüfung der Verpackung ist Bestandteil der Erstbemusterung des bestellten Gutes.

Die Verpackung muss den Empfindlichkeitsmerkmalen entsprechend ausgeführt sein.

Die Prüfung der Anforderungen an die Verpackung ist vom Lieferanten entsprechend den Normen des Verpackungs-wesens (z.B. Falltest, Klimatest, Stoßtest, Drucktest usw.) durchzuführen oder durch Materialzertifikate auf dem Erstmusterprüfbericht auszuweisen. Als Mindestprüfung ist der Falltest -freier Fall- durchzuführen. (Prüfung siehe: DIN EN 24180-1 und -2; DIN EN 60068-2-32 analog im verpackten Zustand). Die Ausgangslage ist die übliche Transportlage.

Abschließende Sichtprüfung der Verpackung und Funktionsprüfung des Packgutes.

ROHS: Nachweis der Inhaltsstoffe sofern gefordert.

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

Seite 24/39 Ausgabe 01/2012

9.6 Produktbeschriftungen Beschriftungen von Bauteilen und Baugruppen dienen der Identifikation und Rückverfolgbarkeit.

Die hier getroffenen Festlegungen zu den Beschriftungen gelten als Standardfestlegungen. In der Regel wird in den technischen Unterlagen auf diese Festlegungen verwiesen. Der Ort der Beschriftung und den maximal zur Verfügung stehenden Platz für die Beschriftung ist aus den technischen Unterlagen zu entnehmen.

Sollten produktspezifisch andere als hier definierte Beschriftungen und Anforderungen erforderlich sein, so sind die entsprechenden Festlegungen aus den produktspezifischen Unterlagen zu entnehmen.

9.6.1 Allgemeine Anforderungen

Beschriftungsverfahren: Klebeschild (Etikett), Druck, Gravur, Laserbeschriftung, Prägung, Ätzung, Erodieren, andere Verfahren nach Abstimmung mit ASM AS.

• Dauerhafte Verbindung mit dem Trägermaterial • Abriebfestigkeit der Beschriftung • Funktionsbeeinflussungen müssen ausgeschlossen sein • Weitgehende Widerstandsfähigkeit gegen Lösungsmittel und Schmutz • Temperaturbeständigkeit im Bereich -20°C und +70°C • Schilder auf elektrischen Baugruppen elektrisch nicht leitend • Beschriftung nach Möglichkeit im eingebautem Zustand sichtbar • Lesbarkeit auch nach Oberflächenbehandlung • Schriftart: Helvetica oder Arial; andere Schriftart nach Absprache mit ASM AS • Schriftgröße: mindestens 1,5 mm (Schriftgrad 5 Pkt) • Zeilenabstand einfach • Schrift-Zentrierung: zentriert

9.6.2 Anforderungen an Etikettenbeschriftungen

Kleber der Etiketten auf Basis von Acrylsäurebutylester, Klebstoffart PNS und Klebekraftstufe T nach DIN 30646

Größe der Etiketten ergibt sich aus dem zur Verfügung stehenden Platz und dem Inhalt der Beschriftung; Zweckmäßig ist die Verwendung von Standard-Etiketten auf Bögen und Rollen

Etiketten-Grundfarbe: weiß

Schriftfarbe: schwarz

9.6.3 Ausführungen der Beschriftungen

9.6.3.1 Einzelteile, Funktionsbaugruppen und Kaufbaugruppen Hierunter sind Fertigungsteile, -baugruppen sowie Kaufbaugruppen zu verstehen, die zur eindeutigen Identifizierung und Rückverfolgung beschriftet werden müssen.

Vollausführung Beschriftungslayout

XXXXXXXXXXXXXXXX S _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ - _ _

_ _ _ - _ _ _ _ - _ _ _ _

Firmenbezeichnung 1) Vertriebsnummer 2) Artikelnummer mit FS 3)

Serien- / Zählnummer 4)

Buchstaben- / Zahlenschlüssel Datum 5)

Kennzeichen der Fertigungsstätte 6)

zu 1): Aktuelle Firmenbezeichnung „ASM AS GmbH & Co. KG“ (Abk.: „ASM AS“ falls Platz auf Etikett nicht ausreichend) zu 2): Vertriebsnummer wird durch die Bestellunterlagen mitgeteilt, sonst entfällt die Zeile. zu 3): Artikelnummer mit FS (Funktionsstand) ist den Fertigungsunterlagen zu entnehmen. zu 4): Serien- / Zählnummer ist anzugeben, wenn eindeutige Rückverfolgbarkeit erforderlich. zu 5): Buchstaben- / Zahlenschlüssel Datum ist in Abschnitt 9.6.4 definiert. zu 6): Kennzeichen der Fertigungsstätte wird durch den Einkauf mitgeteilt.

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

Ausgabe 01/2012 Seite 25/39

Alternativausführungen:

Bei nicht ausreichenden Platzverhältnissen sind zweizeilige bzw. zweiteilige (zwei separate Schilder/Felder) Beschriftungen zulässig.

Das Integrieren der geforderten Beschriftungen mit der Produktbeschriftung des Lieferanten ist zugelassen (siehe Beispiel):

Serien- / Zählnummer 4)

Buchstaben- / Zahlenschlüssel Datum 5)

Kennzeichen der Fertigungsstätte 6)

Produktbeschriftung des Lieferanten z. B. Bezeichnung oder Artikelnummer

XXXXXXXXXXXXXXXX S _ _ _ _ _ _ _ - _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ - _ _

_ _ _ - _ _ _ _ - _ _ _ _

Firmenbezeichnung 1) Vertriebsnummer 2) Artikelnummer mit FS 3)

Layout bei kleinsten Platzverhältnissen

Bei kleinsten Platzverhältnissen ist mindestens die Kennzeichnung der Fertigungsstätte erforderlich. Das Kennzeichen für die Fertigungsstätte wird durch den Einkauf von ASM AS mitgeteilt. Sollte mehr Platz verfügbar sein, ist je nach verfügbarem Platz zusätzlich anzugeben: - Serien- / Zählnummer, sofern eindeutige teilebezogene Rückverfolgbarkeit erforderlich ist Buchstaben- / Zahlenschlüssel Datum ist in Abschnitt 9.6.4 definiert. und bei weiterem verfügbarem Platz: - die Artikelnummer mit FS (Funktionsstand), diese ist den ist den Fertigungsunterlagen zu entnehmen.

9.6.3.2 Beschriftung mit 2D-Barcode Alternativ zur Standardbeschriftung kann eine Beschriftung mit einer 2D-Codierung aus Gründen der Rückverfolgbarkeit gefordert sein. In solchen Fällen steht in den Fertigungsunterlagen der Hinweis: „Produktbeschriftung mit 2D-Barcode entsprechend TBL“.

Als Beschriftungsarten sind Thermotransfer-Druck, Laser-Beschriftung oder Inkjet- Direktbeschriftung zulässig.

Die Ausführung der gesamten Beschriftung mit 2D-Barcode ist durch Zusendung von Erstmustern an den Besteller zu verifizieren.

Anforderungen an die Ausführung

Standard-Layout:

zu 1): Aktuelle Firmenbezeichnung „ASM AS GmbH & Co. KG“ (Abk.: „ASM AS“ falls Platz auf Etikett nicht ausreichend) zu 2): Artikelnummer mit FS (Funktionsstand) ist den Fertigungsunterlagen zu entnehmen zu 3): Fertigungsidentifikation besteht aus Kennzeichen der Fertigungsstätte: wird durch den Einkauf mitgeteilt Buchstaben- / Zahlenschlüssel Datum: in Abschnitt 9.6.4 definiert Serien- / Zählnummer: nur auf besondere Anweisung durch Besteller anzugeben zu 4): Datum der letzten Reparatur: Angabe des Datums in unverschlüsselter Form z.B. 03/2007 zu 5): Nummer des Freigebers: Optional, nur auf besonderen Wunsch des Bestellers

XXXXXXXXXXXXXXXX_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

_ _ _ - _ _ _ _ - _ _ _ _RD.: _ _ / _ _ _ _QC.: _ _ - _ _ _

Firmenbezeichnung 1)

Artikelnummer mit FS 2)

Fertigungsidentifikation 3)

Datum der letzten Reparatur 4)

Nummer des Freigebers 5)

2D-Barcode CE-Kennzeichen

С Є

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

Seite 26/39 Ausgabe 01/2012

Layout bei kleinen Platzverhältnissen

Die Ausführung der 2D-Codierung ist in Data-Matrix ECC 200 nach ISO/IEC 16022 auszuführen.

Der Datenstring des Codes hat folgenden Informationsinhalt (ohne Leerstellen):

1P Erzeugnisnummer + S Fertigungsidentifikation

Data-Identifier Nutzinhalt

Nutzinhalt Data-Identifier

Trennzeichen

Erzeugnisnummer: Artikelnummer mit Funktionsstand Fertigungsidentifikation: Kennzeichen der Fertigungsstätte, Buchstaben-/ Zahlenschlüssel und Serien-/Zählnummer Ausführung der Druck- und Ruhezone:

Die Ruhezone RZ ist in Abhängigkeit von der Auflösung X des Barcodes mit ≥ 2X auszuführen.

Die Auflösung ist durch die Anwendung bestimmt und muss der zum Einsatz kommenden Beschriftungs- und Lesetechnik entsprechen. Die Auflösung nach ISO/IEC 16022 beträgt X ≥ 0,25 mm. Eine höhere Auflösung ist möglich, ist aber auf Lesbarkeit durch den Besteller zu testen.

Breite B und Höhe H des Barcodes richten sich nach der Auflösung X und der Anzahl der Zeichen im Datenstring. So ergibt sich z.B.

− bei einer Auflösung mit 6 dot und 53 Zeichen eine Barcodegröße von 6,6 mm

− bei einer Auflösung mit 4 dot und 53 Zeichen eine Barcodegröße von 4,4 mm

bei einer Auflösung mit 4 dot und 15 Zeichen eine Barcodegröße von 2,4 mm

9.6.3.3 elektrische/elektronische Baugruppen (Flachbaugruppen) Beschriftungsverfahren:

Für gesamte Flachbaugruppe: Klebeschild (Etikett)

Für Leiterplatte: Druck, Gravur, Laserbeschriftung, in Cu (im Layout); andere Verfahren nach Absprache mit ASM AS QM. Platzangabe für die Beschriftung ist dem Bestückungsplan (siehe Beispiel) zu entnehmen. Das UR Logo, das Herstellerlogo, der Leiterplattentyp und die Brandbeständigkeitsklasse nach UL 94 sind als Teil des Layouts auf der Leiterplatte einzuätzen.

XXXXXXXXXXXXXXXX

_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __ _ _ - _ _ _ _ - _ _ _ _

Firmenbezeichnung 1)

2D-Barcode

Artikelnummer mit FS 2)

Fertigungsidentifikation 3)

RZ

RZ H

B

B x H : Breite und Höhe des 2D-BarcodesRZ : umrandende Ruhezone

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

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Die Platzangaben für die Beschriftung werden im Bestückungsplan der Flachbaugruppe definiert. Jeder Ort ist mit Kennbuchstabe (A, B, C) und Umriss gekennzeichnet.

Bei ungünstigen Platzverhältnissen können die Inhalte auf mehrere Orte verteilt werden (Teilbeschriftung B1-Bn)

Vollausführung Beschriftungslayout Flachbaugruppen (A = Identifikationsschild)

XXXXXXXXXXXXXXXX_ _ _ _ _ _ _ _

_ _ _ _ _ _ _ _ _ - _ _ _ _

P 01 02 03 04 05

Firmenbezeichnung 1)

Artikelnummer 2)

Funktionsstand (FS) 3)

Serien- / Zählnummer 4)

Buchstaben- / Zahlenschlüssel Datum 5)

Kennzeichen der Fertigungsstätte 6)

zu 1): Aktuelle Firmenbezeichnung „ASM AS GmbH & Co. KG“ (Abk.: „ASM AS“ falls Platz auf Etikett nicht ausreichend) zu 2): Artikelnummer ist den Fertigungsunterlagen zu entnehmen, Alternativ kann die Angabe des Funktionsstandes

zusammen mit der Artikelnummer erfolgen. Beispiel: 03001234-01. zu 3): Funktionsstand (FS) ist den Fertigungsunterlagen zu entnehmen (ankreuzen) zu 4): Serien- / Zählnummer ist anzugeben, wenn eindeutige Rückverfolgbarkeit erforderlich. zu 5): Buchstaben- / Zahlenschlüssel Datum ist in Abschnitt 9.6.4 definiert.. zu 6): Kennzeichen der Fertigungsstätte wird durch den Einkauf mitgeteilt.

Wird ein Funktionsstand erreicht, der höher ist als auf dem Etikett vorgesehen, muss ein Funktionsstandsraster mit dem nächst höheren Nummernblock (z.B. |06|07|08|09|10| usw.) verwendet werden. „P“ kennzeichnet den Prototypenstatus.

Bei ungünstigen Platzverhältnissen können die Inhalte auf mehrere Orte verteilt werden (Teilbeschriftung A1-An)

Fremdentwickelte Standardflachbaugruppen

XXXXXXXXXXXXXXXX_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Firmenbezeichnung 1)

Artikelnummer mit FS 2)

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

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zu 1): Aktuelle Firmenbezeichnung (zur ASM AS) ist dem Bestelltext zu entnehmen. zu 2): Artikelnummer mit FS (Funktionsstand) ist den Fertigungsunterlagen zu entnehmen.

Zusätzlich zur dargestellten Beschriftung müssen diese Produkte vom Hersteller mit seinem Herstellernamen oder Herstellerkennzeichen, der Typenbezeichnung, Seriennummer und / oder dem Fertigungsdatum beschriftet werden.

9.6.3.4 Konfektionierte Kabel, Leitungen und Pneumatikleitungen Anbringung der Etiketten am Kabel:

Grundsätzlich werden beide Kabelenden mit einem Beschriftungsschild versehen. Bei Kabeln mit einer Länge unter 200 mm reicht ein Etikett mittig mit beiden Steckerbezeichnungen.

Die Beschriftung muss nach Anbringen auf dem Kabel in jedem Fall vollständig lesbar sein. Bei zu dünnen Kabeln (z.B. Einzeladern) ist das Etikett in Form eines Fähnchens anzubringen, wobei das Beschriftungsfeld nochmals mit dem durchsichtigen Teil des Etiketts überklebt sein muss.

Die Grundlagen für die Konfektionierung und die erforderlichen Identifikationsmerkmale bezüglich Kabel, Leitungen, Stecker und Verdrahtungen sind den produktspezifischen Bestellunterlagen zu entnehmen.

Sofern in den Bestellunterlagen nichts anderes vorgegeben ist, befindet sich der Anbringungsort für die Etiketten

bei abgemantelten Kabeln: 20-30 mm vom Mantelende entfernt auf dem Mantel

bei Flachbandkabeln: 20-30 mm vom Stecker entfernt auf dem Kabel

XXXXXXXXXXXXXXXX_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

_ _ _ _ _ _ _ _ _ - _ _ _ _

Firmenbezeichnung 1)

Artikelnummer mit FS 2)

Buchstaben- / Zahlenschlüssel Datum 3)

Kennzeichen der Fertigungsstätte 4)

Steckerbezeichnung 5)

zu 1): Aktuelle Firmenbezeichnung „ASM AS GmbH & Co. KG“ (Abk.: „ASM AS“ falls Platz auf Etikett nicht ausreichend) zu 2): Artikelnummer mit FS (Funktionsstand) des betreffenden konfektionierten Kabels zu 3): Buchstaben- / Zahlenschlüssel Datum ist in Abschnitt 9.6.4 definiert. zu 4): Kennzeichen der Fertigungsstätte wird durch den Einkauf mitgeteilt. zu 5): Die Steckerbezeichnungen sind den entsprechenden Unterlagen des Artikels zu entnehmen. Bei Kabelenden ohne

montierten Stecker entfällt die Steckerbezeichnung. (siehe auch Pkt. Steckerbeschriftungen)

Alternativbeschriftung (ohne Etikett):

Alternativ zu Beschriftungsetiketten sind Beschriftungen auf dem Kabelmantel, auf Einzeladern, auf Flachbandkabel und auf Steckern zulässig. Die allgemeinen Anforderungen wie z.B. Lesbarkeit, Abriebfestigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Lösungsmittel und Schmutz müssen erfüllt werden. Beschädigungen durch solche Beschriftungen müssen ausgeschlossen sein.

Beschriftungsfolge / Lage der Beschriftung:

Kabelmantelbeschriftungen: Die Steckerbezeichnungen müssen als nächstes zum jeweiligen Stecker beschriftet werden. Im Anschluss daran folgen die Firmenbezeichnung, Artikelnummer mit Funktionsstand (FS), Herstellerkennzeichen und Herstelldatum (verschlüsselt). Trennungen der einzelnen Angaben mittels Leerzeichen. Beispiel: [Stecker] [ca.10 mm] x5rh_ASM AS_03001234-01_XXX_RO30 Beginn bzw. Ende der Beschriftungen: ca. 10 mm vom Anfang bzw. Ende des Kabelmantels, außerhalb von Abbindungen und im montierten Zustand lesbar.

Einzeladerbeschriftungen: Die Stecker / PIN Bezeichnungen müssen als nächstes zum jeweiligen Stecker beschriftet werden. Im Anschluss daran folgen die Artikelnummer mit Funktionsstand (FS), Herstellerkennzeichen und Herstelldatum (verschlüsselt). Trennungen der einzelnen Angaben mittels Leerzeichen. Beispiel: [Stecker] [ca.20 mm] x5rh/1_03001234-01_XXX_RO30

Ist die Identifizierung der Artikelnummer mit FS, des Herstellers und des Herstelldatums über die Baugruppenbeschriftung (z.B. bei Kabelstämmen, -bäumen) sichergestellt, entfallen diese Angaben bei der Beschriftung auf Einzeladern. Beispiel: [Stecker] [ca.20 mm] x5rh/1

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

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Beginn bzw. Ende der Beschriftungen: ca. 20 mm vom Stecker / Aderende entfernt, außerhalb von Abbindungen und im montierten Zustand lesbar.

Flachbandkabelbeschriftungen: Beschriftungen direkt auf Flachbandkabeln sind entsprechend den Inhalten der Beschriftungsetiketten auszuführen.

Steckerbeschriftungen:

Sofern in den produktspezifischen Unterlagen Steckerbeschriftungen direkt auf dem Stecker verlangt sind, müssen diese den allgemeinen Anforderungen, wie z.B. Lesbarkeit, Abriebfestigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Lösungsmittel und Schmutz, genügen. Die Ausführung der Beschriftung bleibt dem Lieferanten überlassen.

Pneumatikleitungen:

Für die Beschriftung von Pneumatikleitungen gelten dieselben Regelungen wie für die Kabel, allerdings muss die Beschriftung in den produktspezifischen technischen Unterlagen entsprechend gefordert sein.

9.6.4 Verschlüsselung Herstelldatum Verschlüsselung des Datums mit Jahres-, Monats- und Tagesangaben:

Tabelle 1: Jahresangaben

Kalenderjahr Schlüssel 1)

1970, 1990, 2010 A

1971, 1991, 2011 B

1972, 1992, 2012 C

1973, 1993, 2013 D

1974, 1994, 2014 E

1975, 1995, 2015 F

1976, 1996, 2016 H (G) 2)

1977, 1997, 2017 J

1978, 1998, 2018 K

1979, 1999, 2019 L

1980, 2000, 2020 M

1981, 2001, 2021 N

1982, 2002, 2022 P

1983, 2003, 2023 R

1984, 2004, 2024 S

1985, 2005, 2025 T

1986, 2006, 2026 U

1987, 2007, 2027 V

1988, 2008, 2028 W

1989, 2009, 2029 X

1) Übereinstimmung mit DIN EN 60062

2) Der Buchstabe G ist für Neuanwendungen gesperrt da abweichend von DIN EN 60062. Er dient nur zur Rückschlüsselung.

Tabelle 2: Monatsangaben

Monat Schlüssel 1)

Januar 1

Februar 2

März 3

April 4

Mai 5

Juni 6

Juli 7

August 8

September 9

Oktober O ("Oh")

November N

Dezember D

1) Übereinstimmung mit DIN EN 60062

Tabelle 3: Tagesangaben

Monatstag Schlüssel

1. bis 31. Tag 01 bis 31

Beispiele für Datumsangaben:

DD31 Kalenderjahr 1993, Monat Dezember, 31. Tag

N505 Kalenderjahr 2001, Monat Mai, 5. Tag

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

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9.6.5 Beschriftungen von Verpackungen Die Beschriftung und Kennzeichnung der Verpackung (hier Umverpackung oder Transportverpackung) selbst ist mit den im Verpackungswesen vorgegebenen Bildzeichen für die Handhabung von Gütern (z.B. zerbrechliches Packgut, Oben, vor Nässe schützen, ESD, Transporthinweise u.s.w.) zu versehen.

Allgemeine Anforderung entsprechend:

DIN 55402 Teil 1 und 2 Markierung für den Versand von Packstücken DIN EN ISO 780 Bildzeichen für die Handhabung von Gütern

Das verpackte Gut muss grundsätzlich über das Typenschild zu identifizierbar sein.

Verpackung von magnetischem Material

Die Verpackung von magnetischem Material mit magnetischen Anziehungskräften größer oder gleich 50N, muss mit einem Warnaufkleber versehen werden, der auf die möglichen Gefahren im Umgang mit Magneten hinweist.

Beispiel für Beschriftung:

Verpackungsteileinheiten

Sofern von ASM AS nicht speziell vorgegeben, müssen vom Lieferanten festgelegte Verpackungsteileinheiten mit der ASM AS Artikelnummer und der Verpackungsmenge beschriftet werden. Die Liefermenge muss in gleiche Teilmengen aufgeteilt werden.

Materialnummer mit FS

Menge

_________-__

___ Stück/piece

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

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9.7 Leitlinien zur umweltverträglichen Produktgesta ltung

9.7.1 Aspekte der Beschaffung und Herstellung • Produktionsabfälle durch entsprechende Produktgestaltung minimieren.

• Bei der Auswahl und Beschaffung von Halbzeugen, Komponenten und OEM-Produkten Umweltaspekte berücksichtigen.

• Bei der Material- und Komponentenauswahl Verbote und Beschränkungen sowie die Vermeidungsliste beachten.

• Umgang mit Gefahrstoffen bei der Produktherstellung vermeiden.

• Energieverbrauch bei der Herstellung minimieren.

• Informationen über die umweltrelevanten Eigenschaften der beschafften Halbzeuge, Komponenten und OEM-Produkte einholen.

• Verpackungsmenge (Gewicht, Volumen) minimieren.

• Umweltverträglichkeit der Verpackung hinsichtlich Materialauswahl und Logistik optimieren.

9.7.2 Aspekte des Produktgebrauchs • Energieverbrauch im Warte- und Arbeitszustand minimieren.

• Betriebsstoffverbrauch minimieren.

• Gesundheits- und Umweltbelastungen durch Stoffe und Lärm beim Produktgebrauch ausschließen.

• Auf Ressourcen schonende Betriebsweisen (Energie, Wasser, u.s.w.) hinweisen

• Auf die umweltverträgliche Entsorgung der Betriebsmittel (Batterien, Toner, usw.) hinweisen

9.7.3 Verbotene Stoffe und Deklaration gefährlicher Stoffe Die Liste verbotener Stoffe (Verbotsliste, siehe 9.7.4) gibt eine vereinfachte Übersicht über die für die Elektro- und Elektronikindustrie relevanten Beschränkungen von Stoffen in der EU, der Schweiz und der USA. Sie enthält eine Auswahl von Stoffen, deren Inverkehrbringen in Produkten der Elektro- Elektronikindustrie sowie den dazugehörigen Betriebsmitteln den in der Tabelle genannten gesetzlichen Verboten unterliegt.

Der Gesetzgeber hat für einige Stoffe weitere Ausnahmen vom Verbot zugelassen („ja“ in der Tabelle bedeutet, dass es Ausnahmen gibt, die für die Elektrobranche relevant sind). Die Ausnahmeregelungen unterliegen der sporadischen Änderung durch den Gesetzgeber.

Davon unbeeinflusst müssen die PRODUKTE mit allen in der Europäischen Gemeinschaft gültigen Vorschriften übereinstimmen, insbesondere in Bezug auf Beschränkung von Inhaltsstoffen in Produkten (z. B. Regelung (EC) 2037/2000, Regelung (EC) 850/2004, Regelung (EC) 842/2006, Richtlinie 1907/2006 (EEC)).

Der Lieferant muss ASM AS informieren, sobald einer der angegebenen Grenzwerte überschritten wird, oder eine Ausnahmeregelung in Anspruch genommen wird.

Insbesonders muss der Lieferant entsprechend der Richtlinie 1907/2006 EEC (Reach-Verordnung) seiner Informationspflicht gemäß der dort definierten „Kandidatenliste“ nachkommen. Für die dort geführten Stoffe besteht eine Meldepflicht.

Die PRODUKTE müssen den Anforderungen der Richtlinie 2002/95/EC zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe (RoHS) entsprechen.

Die aus der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte („WEEE-Richtlinie“) abzuleitende Verpflichtung zur Deklaration der dort im Anhang II angegebenen getrennt zu behandelnden Werkstoffe und Bauteile ist zu beachten.

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

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9.7.4 Auszug aus den in Deutschland, der EU, der Sc hweiz und in einigen anderen Ländern geltenden gesetzlichen Verboten oder Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe. Eine aktuelle Übersicht der Verbotsstoffe und zu deklarierender Stoffe finden Sie im SIPLACE Internet http://www.siplace.com/14446/Ueber-Uns/Lieferanten/aud_index.aspx

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Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

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10 Begriffserklärungen und Abkürzungen

ANSI American National Standards Institute

Bsl Bruchsal

Cp Prozessfähigkeitsindex beschreibt die Streuung eines Fertigungsprozesses.

Cpk Prozessfähigkeitsindex berücksichtigt neben der Streuung des Fertigungsprozesses zusätzlich die Lage des Mittelwertes der Häufigkeitsverteilung zu den Spezifikationsgrenzen.

dpm defects per million

ES Erzeugnisstand als Bestandteil von ASM AS - Zeichnungsnummer

ESD / EGB Electrostatic Discharge / Elektrostatisch Gefährdete Baugruppen

"fremder" Technologien Technologien, die zugekauft werden und nicht zur Kernkompetenz des Lieferanten zählen

FBG Flachbaugruppe

First-Pass-Yield (FPY) Anteil Baugruppen im Herstellprozess, die alle Prüfungen ohne jegliche Nacharbeiten erfolgreich bestanden haben, ausgedrückt in Prozent

FMEA Fehler- Möglichkeits- und Einfluss- Analyse

FS Funktionsstand als Bestandteil der Materialnummer der Baugruppe, des Einzelteils

FTA Fault Tree Analyse, (Fehlerbaumanalyse)

IEC International Electrotechnical Commission

IPC Association Connecting Electronic Industries

J-STD Joint Industry Standard

LH/PH Lastenheft / Pflichtenheft

Mch München

MFU Maschinenfähigkeitsuntersuchung

ASM AS ASM, Industry Sector, Drive Technology, Electronics Assembly Systems

SPC Statistische Prozesskontrolle

ppm parts per million

QM Qualitätsmanagement

QSV Qualitätssicherungsvereinbarung, Vereinbarung zur Sicherstellung der Qualität von Zulieferungen

TBL Technische Bestell- und Lieferbedingung

UL Underwriter Laboratories Inc. Einschlägige Normen und Richtlinien für den Nordamerikanischen Markt

US Unterlagenstand als Bestandteil von ASM AS - Zeichnungsnummer

VBG4 Vorschriftswerk der Berufsgenossenschaft

VDA Verband deutscher Automobilhersteller

VDE Verband Deutscher Elektroingenieure

VDG Verband Deutscher Gießereifachleute

Page 37: Technische Bestell- und Lieferbedingungen

Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

Ausgabe 01/2012 Seite 35/39

11 Anlagen

11.1 Erstmusterprüfbericht (Muster)

Absender Erstmusterprüfbericht VDA Erstbemusterung Nachbemusterung Neuteil Produktänderung Produktionsverlagerung Adresse Änderung von Produktionsverfahren längeres Aussetzen der Fertigung neuer Unterlieferant Produkt mit DmbA Fertigungs-/ Prüfplan erstellt FMEA durchgeführt Prüfbericht sonstige Muster

Anlagen 01 Funktionsprüfung 0 7 Prüfmittelfähigke itsnachweis 13 Erscheinungsbild 02 M aßprüfung 0 8 Prüfmittelliste 14 Zertifikate 03 W erkstoffprüfung 0 9 EG-Datensicherheitsblatt 15 Konstruktionsfreigabe 04 Zuverlässigke itsprüfung 1 0 Haptik 16 Inhaltssto ffe in Zukaufteilen 05 Prozessfähigkeitsnachweis 1 1 Akustik 17 Sonstiges 06 Prozessablaufdiagramm 1 2 Geruch

Kennummer, Lieferant: Kennummer, K unde: Prüfberichts-Nr.: Version: Prüfberichts-Nr.: Version: Sachnummer: Sachnummer: Ze ichnungsnummer: Zeichnungsnummer: Stand/ D atum: Stand/ Datum: Änderungsnummer: Änderungsnummer: Benennung: Benennung: Bestellabruf-Nr./ -datum: Lieferschein-Nr./ - datum: Wareneingangs-Nr ./- datum: Liefermenge: Abladestelle: Chargennummer: Mustergewicht:

Bestätigung L ieferant: Hiermit wird bestätigt, dass die Bemusterungen entsprechend der VDA Schr ift 2 Ziffer 4 durchgeführt worden sind.

Name: Bemerkung: Abteilung: Telefon/ Fax/ E-Mail: Datum Unterschrift

Entscheidung Kunde gesamt Gemäß Anlage 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17

frei

frei mit Auflagen

abgelehnt, Nachbemusterung er forderlich

Abweich-Genehmigung-Nr.: bei Rücksendung Lieferschein-Nr./ -datum:

Name: Bemerkung: Abteilung: Telefon/ Fax/ E-Mail: Datum Unterschrift Verte iler: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Page 38: Technische Bestell- und Lieferbedingungen

Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

Seite 36/39 Ausgabe 01/2012

11.2 Vorlage 8 D Bericht

Firmen Name 8D - Report

Seite1/2

1 Bearbeitungsteam (Teamleiter unterstrichen)

Beschwerde erhalten am : tt.mm.jjjjj

Rücklieferung erhalten am : tt.mm.jjjjj

Zeichnungsnummer :

2 Beschreibung des Problems Teilenummer (Kunde) : : 00471100-01

Teilenummer (Lieferant) : 00471100-01

Teilebezeichnung :

Von Firma / Herkunft:

Beschwerdenummer :

Datum : tt.mm.jjjjj

Anzahl Teile : 3.000

3 Sofortmaßnahmen

Verantwortlicher Wirksamkeit

Termin : tt.mm.jjjjj

4 Ursachenanalyse

Verantwortlicher

% Kausalität Termin : tt.mm.jjjjj

5 Korrekturmaßnahmen

Kurzfristig

langfristig

Nachweis

Wirksamkeit

Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen

Verantwortlicher

Termin : tt.mm.jjjjj

6

Updating: FMEA Technische- / Fertigungs- / Qualitäts-Dokumentatio n

7 Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung der Problemwie derholung

Verantwortlicher

Termin : tt.mm.jjjjj

8 Abschluss-Durchsprache und Überprüfung (Wirksamkeit )

Verantwortlicher

Termin : tt.mm.jjjjj

Datum / Unterschrift (Verantwortlicher) Abtei lung / Telefon / E-mail

Page 39: Technische Bestell- und Lieferbedingungen

Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

Ausgabe 01/2012 Seite 37/39

11.3 Vorlage Tolerierungsantrag

Lieferant: Supplier:

Tolerierungsantrag Internal Waiver No .

Ort: Town: Tel:

Waiver / deviation request an to

Fax: ASM Assembly Systems

Achtung / Attention: Antrag mit ASM AS Entscheidung der Lieferung beilegen! / Please, send this request (including ASM AS response) together with the goods!

Fax-Adresse (ASM AS-Besteller):

Abt. / Dep. Name / Name: Ort / Town: Tel: Fax:

Fax-address: (ASM AS-Orderer):

ASM AS Bestell-Nr.: ASM AS Order-No.

Zeichnungs-Nr.: Drawing No.:

Produktbezeichnung.: Product name.:

Liefermenge/Liefertermin(e): Quantity delivered/ Delivery date:

Menge mit Abweichung : Count with defiation:

Serien Nr. von bis: Serial number from – to:

Art der Abweichung / Fehler Kind of deviation / non-conformanc e Maßabweichung Dimension fault

Lage, Form, Oberflächenfehler Orientation, shape and surface fault

Werkstofffehler Defect of Material

Sonstiges Miscellaneous

Beschreibung Ursache und Korrekturmaßnahmen: Description of root cause and corrective measures:

Terminverzögerung: Time delay: nein / ja bis no yes until

____________ Datum / Date

_______________

Abt. / Dep.

________________________

Name / Name

_____________________________________________

Unterschrift / Signature

Stellungnahme / Entscheidung durch ASM AS Comments / Decision by ASM AS

Freigabe zur Anlieferung ohne weitere Maßnahmen Release for delivery without further measures

Keine Freigabe zur Anlieferung No release for delivery

Freigabe zur Anlieferung nach Durchführung der vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen Release for delivery after realization of proposed corrective measures

Freigabe zur Anlieferung nach Durchführung der ASM AS-Auflagen Release for delivery after realization of ASM AS requirements

Begründung: Reason:

Auflagen: Preisminderung vorbehalten ! Requirements: Price reduction reserved!

R&D __________________

Datum / Date

_____________________________________________________

Unterschrift / Signature:

Material Planning / Process Engineering

__________________

Datum / Date

_____________________________________________________

Unterschrift / Signature:

Supplier Quality / Project Leader

__________________

Datum / Date

_____________________________________________________

Unterschrift / Signature:

Verteiler, copies to: R&D / Material Planning, Sup plier Quality

ASM Assembly Systems Document No. f0372 Version: 12.01.2011

Als Betriebs- geheimnis anvertraut. Alle Rechte vorbehalten Proprietary data, company confidential. All rights reserved

Page 40: Technische Bestell- und Lieferbedingungen

Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

Seite 38/39 Ausgabe 01/2012

11.4 Vorlage zur Anerkennung dieser Technischen Bes tell- und Lieferbedingungen

ASM Assembly Systems GmbH&Co. KG SCM 1 Source Rupert-Mayer- Straße 44 D-81379 München

Technische Bestell- und Lieferbedingungen (TBL) Aus gabe 01/2012 - Qualitätsanforderungen -

Hiermit bestätigen wir den Empfang und die Einhaltung der Technischen Bestell- und Lieferbedingungen 01/2012 für alle unsere Lieferungen und Leistungen an ASM Assembly Systems. Zeitlicher Geltungsbereich: Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt für alle Lieferungen und Leis-tungen. Nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung gilt diese auch für Bestellungen, welche nach Abschluss dieser Vereinbarung bestätigt werden. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Weitere Geltungsbereiche: (falls relevant, bitte ergänzen) Lieferant:

Firma:

Ansprechpartner:

Straße:

Ort:

Tel.:

Fax:

e-Mail:

Ort, Datum Unterschrift(en)/Firmenstempel

Page 41: Technische Bestell- und Lieferbedingungen

Postskriptum:

Bei der Erstellung der Technischen Bestell- und Lieferbedingungen– Qualitätsanforderungen haben

Mitarbeiter aus unterschiedlichen Fachabteilungen von ASM Assembly Systems

zusammengearbeitet.

Die TBL hat keinen umfassenden Anspruch auf Vollständigkeit und entspricht dem bei der

Erstellung aktuellen Kenntnisstand.

Sofern sich Änderungen zu Normen oder gesetzlichen Bestimmungen ergeben, sind diese

entsprechend zu berücksichtigen.

Sind Normen oder gesetzliche Bestimmungen nicht berücksichtigt, so sind diese trotzdem

Grundlage bei Lieferungen und Leistungen. Wir fordern unsere Lieferanten auf, uns davon in

Kenntnis zu setzen.

Bei einer hinreichenden Ansammlung von Änderungsvorschlägen werden die Technischen Bestell-

und Lieferbedingungen erarbeitet und neu aufgelegt. Anregungen seitens unserer Lieferanten

nehmen wir dazu gerne auf.

Herausgeber:

ASM Assembly Systems GmbH& Co KG

Rupert-Mayer-Str. 44

D-81379 München

Page 42: Technische Bestell- und Lieferbedingungen

Technische Bestell- und Lieferbedingungen -Qualitätsanforderungen -

Seite 40/39 Ausgabe 01/2012

Technische Änderungen vorbehalten

Bestellungen an:

ASM Assembly Systems GmbH & CO. KG

ASM AS (Einkauf)

Rupert-Mayer-Strasse 44

81379 München

Deutschland

www.siplace.com