TECHNISCHE GEBÄUDEAUSSTATTUNG Dipl.-Ing.
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Dipl.-Ing.
KLAUS JENS
VORLESUNGEN ÜBER
GEBÄUDETECHNIK
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TECHNISCHE GEBÄUDEAUSSTATTUNG
1 GRUNDLAGEN-1
2 WASSER
3 WÄRME
5 LUFT
6 INFORMATION
7 STROM
TRANSPORT
SICHERHEIT
4 KÄLTE
8 TRANSPORT
10 PROJEKTIERUNG
9 SICHERHEIT
12 ENERGIE
11 ÜBUNGEN
13 GRUNDLAGEN-2
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GEBÄUDETECHNIK
Kapitel Seite
09 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN 3
09.1 BRANDSCHUTZ 4
09.1.1 Brandabschnittsbildung 4
09.1.2 Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt 8
09.1.3 Brandmeldeanlagen 8
09.1.4 Erste Löschhilfe 10
09.1.5 Erweiterte Löschhilfe 11
09.1.6 Steigleitungen und Wandhydranten 11
09.1.7 Sprinkleranlagen 12
9.1.7.1 Gaslöschanlagen 14
09.1.8 Rauch- und Wärmefreihaltung 14
09.2 BLITZSCHUTZANLAGEN 17
09.2.1 Begriffsbestimmungen 18
09.2.2 Wirksamkeit und Schutzklasse 20
09.2.3 Bauelemente 21
09.2.4 Schutzverfahren 22
09.2.5 Messstellen 24
09.2.6 Artunterscheidung von Blitzschutzmaßnahmen 25
09.3 INTRUSIONSSCHUTZ 26
09.4 ZUTRITTSKONTROLLANLAGEN 27
09.5 LITERATURHINWEISE 28
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09 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
Dass Gebäude ihren Gebäudenutzern „Schutz bieten“, darf man mit einem gewissen Selbst-
verständnis erwarten.
Aus Erfahrungen mit möglichen störungsbedingten Ausfällen gebäudetechnischer Anlagen-
komponenten bemüht man sich um Erhöhung der Betriebssicherheit wesentlicher Gebäude-
funktionen durch Schaffung von "Ausfallreserven" für unverzichtbare Anlagenkomponenten.
Als Beispiel dafür kann die doppelte Ausführung einer Heizwasser-Umwälzpumpe dienen,
wobei für den Normalbetrieb nur eine der beiden Pumpen (Betriebspumpe) erforderlich ist.
Bei störungsbedingtem Ausfall der Betriebspumpe würde automatisch die Reservepumpe als
Ausfallreserve zum Einsatz kommen und gleichzeitig würde eine Störungsmeldung
weitergeleitet, um eine Störungsbehebung an der ausgefallenen ursprünglichen Betriebs-
pumpe zu veranlassen. Derartige Konzepte werden auch als "redundant" bezeichnet. Unter
diesem Begriff ist das zusätzliche Vorhandensein funktional gleicher oder vergleichbarer
Anlagenkomponenten zu verstehen, wenn diese bei einem störungsfreien Betrieb im
Normalfall nicht benötigt werden.
Abbildung 09.1: Umwälzpumpe mit Ausfallreserve [15]
Aus Erfahrungen mit Unglücksfällen wurden allmählich auch bautechnische, anlagentech-
nische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen entwickelt, um das Wiederholungs-
risiko für bekannte Unglücksfälle oder deren Folgeschäden abzumindern. Auf diese Weise
haben sich Sicherheitsbestimmungen für die Errichtung, die Ausstattung und für den Betrieb
von Gebäuden entwickelt, die allmählich in Gesetze, Verordnungen, behördliche Bescheide
sowie in technische und sonstige Richtlinien aufgenommen worden sind.
Bei der Vorschreibung von Sicherheitsvorkehrungen behalten sich Baubewilligungsbehörden
aus verständlichen Gründen einen Ermessensspielraum vor, um auf neue Herausforderun-
gen zeitgerecht mit angemessenen Auflagen reagieren zu können. Es ist aus diesem
Grunde äußerst empfehlenswert, bereits vor der Einreichung von Bauvorhaben mit den dafür
zuständigen Behördenvertretern den jeweiligen Letztstand der zu erwartenden behördlichen
Sicherheitsvorschreibungen zu erörtern.
Aus der Fülle gesetzlich und behördlich vorgeschriebener sowie von Institutionen empfohle-
ner Sicherheitsbestimmungen werden nachfolgend einige Sicherheitvorkehrungen an willkür-
lich ausgewählten Beispielen beschrieben:
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09.1 BRANDSCHUTZ
Mit dem Begriff „Brandschutz“ werden Maßnahmen bezeichnet, die zur Verhütung und Be-
kämpfung von Bränden beitragen. Dem vorbeugenden Brandschutz dienen unter anderem
Regelungen über Bauabstände, Brandabschlüsse, Herstellung von Bauteilen aus unbrenn-
baren Stoffen und Einrichtungen, die im Brandfall automatisch aktiviert werden.
09.1.1 Brandabschnittsbildung
Durch Bildung von Brandabschnitten kann man im Brandfall das Übergreifen eines Brandes
auf andere Gebäudeteile erschweren oder gar verhindern und damit einen Brandschaden
möglichst klein halten. Brandabschnitte sind deshalb ein wichtiger Bestandteil des baulichen
Brandschutzes. Die Trennung der Brandabschnitte wird durch brandwiderstandsfähige Bau-
teile mit raumabschließender Wirkung vorgenommen.
Abbildung 09.2: Brandabschnitte
Die Bewertung des Brandwiderstandes von Bauteilen erfolgt nach folgenden Kriterien [169]:
R für Tragfähigkeit (Resistance)E für Raumabschluss (Etanchéité) I für Wärmedämmung (Isolation)W für StrahlungM für mechanische EinwirkungC für SelbstschließvermögenS für RauchdurchlässigkeitG für RußbrandbeständigkeitK für Brandschutzfunktion von Verkleidungen
Bei einer Klassifizierung des Brandwiderstandes nach einem EU-Grundlagendokument
„Brandschutz“ wird die Zeitspanne in Minuten ausgedrückt, während der die zuvor ange-
führten Kriterien erfüllt sind („Leistungszeit“). Wegen der Berücksichtigung einzelstaatlich
bestehender Klassen von Schutzanforderungen können „Leistungszeiten“ mit folgenden
Zahlen angegeben werden:
Leistungszeiten in Minuten: 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, und 240.
Werden Kriterien kombiniert, dann entspricht die angegebene „Leistungszeit“ dem Kriterium
mit der kürzesten Dauer.
Beispiele für tragende Bauteile:
REI [Leistungszeit] Mindestzeit, während der alle Kriterien (Tragfähigkeit,Raumabschluss und Wärmedämmung) erfüllt sind.
RE [Leistungszeit] Mindestzeit, während der die beiden Kriterien (Tragfähigkeit und Raumabschluss) erfüllt sind.
R [Leistungszeit] Mindestzeit, während der das Kriterium Tragfähigkeit erfüllt ist.
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Beispiele für nichttragende Bauteile:
EI [Leistungszeit] Mindestzeit, während der die beiden Kriterien (Raumabschluss und Wärmedämmung) erfüllt sind.
E [Leistungszeit] Mindestzeit, während der das Kriterium Raumabschluss erfüllt ist.
Die im EU-Grundlagendokument „Brandschutz“ [86] ausgewiesenen EN-Klassen stellen die
Summe der in den EU-Mitgliedstaaten vorhandenen Brandwiderstandsklassen dar. Der mit
der Brandabschnittsbildung verbundene Aufwand wäre dann vergebens, wenn sich ein
Brand über offene Tore oder Türen, Luftleitungen, Rohrleitungen oder Kabeldurchführungen
von einem Brandabschnitt in einen anderen Brandabschnitt ausbreiten könnte. Überall dort,
wo Bauteile gebäudetechnischer Anlagen brandabschnittbildende Raumumschließungs-
flächen durchdringen, sind deshalb Brandschutzabschlüsse anzuordnen, die mindestens der
gleichen Brandwiderstandsklasse entsprechen müssen wie die angrenzende Um-
schließungsfläche.
Für derartige Brandabschlüssen sind folgende Bezeichnungen üblich:
„Brandschutztore“ für Tore„Brandschutztüren“ für Türen„Brandschutzklappen“ für Einbauteile in Luftleitungen„Brandschutzmanschetten“ für Einbauteile in Kunststoff-Rohrleitungen„Kabelschottungen“ für Durchführungen von Stromkabeln
Brandschutztore und Brandschutztüren [87]
Brandschutztore und Brandschutztüren sind in Brandschutzwänden anzuordnen und mit
Selbstschließeinrichtungen auszustatten. Wenn diese Tore oder Türen betriebsbedingt in
geöffneter Stellung verbleiben sollen, dann sind sie mit Feststellanlagen auszurüsten,
welche im Brandfall - auch bei Netzstromausfall - den Schließvorgang zuverlässig auslösen.
In ÖNORM B 3851 [88] sind Anforderungen an den Rauchschutzabschluss dieser Tore und
Türen zusammengestellt.
Abbildung 09.3: Brandschutztüren [87]
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Brandschutzklappen "BSK"
Brandschutzklappen sind überall dort einzusetzen, wo Luftleitungen Brandabschnittsgrenzen
durchdringen. Ihre Aufgabe besteht darin, eine Brandausbreitung über Luftdurchtrittsöff-
nungen zwischen Brandabschnitten zu verhindern. Sie bestehen aus brandbeständigen Ge-
häusen, in welchen brandbeständige Klappen angeordnet sind, die bei Überschreitung
festgelegter Lufttemperaturen selbsttätig schließen. Die thermische Auslösung erfolgt
entweder über eine Berstsicherung (Glaspatrone mit Standardbersttemperatur von 70°C, 90,
110, 130, oder 140°C), oder mit Stellmotoren, die auch bei Stromausfall durch Federkraft
selbsttätig schließen können.
Das Schließen von Brandschutzklappen kann auch durch Fernauslösung von einer zentralen
Stelle aus (über Haltemagnet, Zugmagnet oder Stellmotor) bewirkt werden.
Den Bestimmungen der ÖNORM H 6025 [127] entsprechend sind als "BSK" gekennzeich-
nete Brandschutzklappen für genormte Brandwiderstandsklasse zu prüfen.
Abbildung 09.4: Brandschutzklappe
Brandrauchsteuerklappen "BRK"
Brandrauchsteuerklappen [91] dienen der Entrauchung von Entrauchungsabschnitten nach
einem Brand. Sie werden im Gegensatz zu Brandschutzklappen nicht temperaturabhängig
ausgelöst, sondern können über eigene Steuerungsanlagen bedarfsabhängig geöffnet oder
geschlossen werden. Ansonsten entspricht ihre Bauweise der von Brandschutzklappen. Den
Bestimmungen der ÖNORM H 6033 [128] entsprechend sind als "BRK" gekennzeichnete
Brandrauchsteuerklappen zu prüfen.
Es werden bei diesen Steuerklappen folgende Sicherheitsstellungen unterschieden:
Sicherheitsstellung „offen“: dient zur Brandrauchabsaugung eines Entrauchungs- oderBrandabschnittes
Sicherheitsstellung „geschlossen“: dient zur Vermeidung der Ausbreitung von Brand und Brandrauch in andere Abschnitte.
Zur Verhinderung von Kaltrauchübertragung ist die Auslösung von Entrauchungsklappen
über Berstsicherungen oder Schmelzlot nicht geeignet. Entrauchungs- und Brandrauch-
steuerklappen werden deshalb vorzugsweise über Rauchmelder ausgelöst.
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Brandschutzmanschetten
werden dort angeordnet, wo Kunststoffrohrleitungen Brandabschnittsgrenzen durchdringen.
Sie bestehen aus einer um das Rohr angeordneten brandbeständigen Einfassung, die mit
einer brandbeständigen aufquellbaren Masse gefüllt ist. Bei Überschreitung einer Aus-
lösungstemperatur quillt die Masse auf und verschließt die Rohrdurchführung mit dem
thermisch erweichten Kunststoffrohr.
Abbildung 09.5: Brandschutzmanschetten
Kabelschottungen [92]
kommen für unterschiedliche Bauteildurchführungen durch Brandabschnittsgrenzen zum
Einsatz, in allen Fällen bei Kabeldurchführungen. Sie bestehen aus starren Umhüllungen,
die mit brandbeständiger Masse gefüllt sind. Bei Überschreitung einer Auslösungstemperatur
quillt die brandbeständige Masse auf und verschließt die Bauteildurchführung.
Abbildung 09.6: Kabelschottungen [17]
Brandabschottungen
Schutzwürdige Bauteile oder Installationstrassen können durch brandbeständige Umhüllun-
gen von Brandabschnitten in der Weise abgeschottet werden, dass sie brandschutztech-
nisch nicht mehr dem von ihnen getrennten Brandabschnitt zuzuordnen sind.
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Abbildung 09.7: Brandabschottungen
09.1.2 Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt
Herkömmliche Kabel mit Isoliermaterial aus Polyvinylchlorid („PVC“) setzen in Brandfall
Qualm und säurebildende korrosive Brandgase frei, verlieren bei Überschreitung einer kriti-
schen Brandenergie rasch ihre flammhemmende Eigenschaft sowie ihre Funktionstüchtigkeit
und können zur Ausbreitung eines Brandes beitragen.
Diese Unzulänglichkeiten lassen sich durch Einsatz von „halogenfreien Sicherheitskabeln“
vermeiden. Die für diese Art von Kabel verwendeten Gummi- oder Kunststoffmischungen
setzen im Brandfall zwar nur geringe Mengen an sichtbehinderndem Qualm, jedoch keine
Salzsäuredämpfe frei. Die bei Verbrennung von Polyvinylchlorid (Kurzzeichen PVC) freiwer-
denden Salzsäuredämpfe gefährden Menschen, elektronische Anlagen und Gebäude.
Weil der Funktionserhalt einer Kabelanlage nicht nur von der Kabelbeschaffenheit, sondern
auch von der Beschaffenheit des Befestigungs- und Tragesystems abhängt, wird für den
Nachweis des Funktionserhaltes einer Kabelanlage das aus Kabel und Tragevorrichtung be-
stehende System nach den Bestimmungen der ÖNORM/DIN 4102-12 (2009) [93] gemein-
sam geprüft.
In Ausschreibungen sollte für sicherheitsrelevante Kabelanlagen die Vorlage von Prüfzeug-
nissen gefordert werden, die nach dieser Norm die Dauer des Funktionserhaltes im Brandfall
(in Minuten) bestätigen (z.B.: E30, E60 oder E90).
09.1.3 Brandmeldeanlagen
Durch den Einsatz von Brandmeldeanlagen soll ein Entstehungsbrand so zeitgerecht an
eine Brandbekämpfungsstelle gemeldet werden, dass noch geeignete Brandbekämp-
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fungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Anforderungen, Prüfverfahren und
Leistungsmerkmale für derartige Anlagen sind unter anderem in der Technischen Richtlinie
TRVB 123 S (2017) [94] und ÖNORM EN 54-21 (2006) [177] und festgelegt. Die Errichtung
und der Betrieb von Brandmeldeanlagen sollten forlgenden Grundsätzen entsprechen:
An den zu überwachenden Stellen sollen Brandkenngrößen mit Brandmeldern er-fasst, und in elektrische Größen umgewandelt werden.
Übersteigt die Brandkenngröße einen bestimmten Wert, dann soll ein elektrischesSignal an die Brandmeldezentrale abgegeben und dort als Brandmeldung optisch undakustisch angezeigt werden.
Automatische Brandmeldeanlagen sollen auch mit nicht automatischen Brandmeldern(z.B. Druckknopfmeldern) ausgerüstet werden.
Störungen in Verbindungsleitungen zwischen einzelnen Anlageteilen sowie Störungender Energieversorgung sollen an der Brandmeldezentrale optisch und akustischangezeigt werden, sodass eine Störungsbeseitigung veranlasst werden kann.
Als Energieversorgung soll ein elektrisches Netz und ein Akkumulator zur Verfügungstehen. Bei Ausfall des elektrischen Netzes soll der Akkumulator die elektrischeEnergieversorgung für eine vorgegebene Zeit übernehmen können.
Durch eine betriebsspezifische Alarmorganisation soll sichergestell werden, daß einBrandalarm jederzeit durch Personen entgegengenommen werden kann und daß da-durch Brandbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
Abbildung 09.8: Aufbau einer Brandmeldeanlage
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09.1.4 Erste Löschhilfe
Unter „Erster Löschhilfe“ sind jene Löschmaßnahmen zu verstehen, die vor Eintreffen der
Feuerwehr im unmittelbaren Gefahrenbereich mit vorhandenen Kleinlöschgeräten durchge-
führt werden können.
Tragbare Feuerlöscher sind in ÖNORM EN 3-7 für folgende Brandklassen [178] genormt:
Abbildung 09.9: Tragbare Feuerlöscher nach ÖNORM EN 3-7 [96]
In Richtlinie TRVB 124 F (2017) [95] sind für erhältliche tragbare Feuerlöscharten folgende
Kurzbezeichnungen in Abhängigkeit von der Löschmittelmenge für diese Brandklassen [178]
genormt:
Tabelle 09.1: Kurzbezeichnungen tragbarer Feuerlöscher [95]
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09.1.5 Erweiterte Löschhilfe
Die „erweiterte Löschhilfe“ umfasst organisierte Löschmaßnahmen, die vor Eintreffen der
Feuerwehr durch Betriebsangehörige mit im Gefahrenbereich bereitgestellten Löschgeräten
durchgeführt werden. Richtwerte für Art, Größe und Anzahl der Löschgeräte lassen sich
nach den Bestimmungen der TRVB 124 F (2017) [95] und ÖNORM EN 3-7 [96] ermitteln.
Die Geräte sind an gut sichtbaren undjederzeit leicht zugänglichen Stellen gesichert
bereitzuhalten.
09.1.6 Steigleitungen und Wandhydranten
Steigleitungen erleichtern das rasche Eingreifen der Feuerwehr, indem sie zeitraubendes
Auslegen von Schläuchen teilweise oder gänzlich überflüssig machen.
Trockene Steigleitungen
In trockene Steigleitungen wird das Löschwasser erst im Bedarfsfall von der Feuerwehr oder
automatisch eingespeist. Die Einspeisstelle ist bei der Feuerwehrzufahrt an einer jederzeit
zufahrbaren Stelle in ca. 1 m Höhe anzubringen. Sie darf keinesfalls in Schächten oder am
Boden untergebracht werden.
Nasse Steigleitungen
Nasse Steigleitungen stehen ständig unter Wasserdruck zur Löschwasserförderung. Aus ein-
satztaktischen Gründen sind nasse Steigleitungen trockenen Steigleitungen vorzuziehen.
Wandhydranten
Als Wandhydranten werden Wasserentnahmestellen in Gebäuden bezeichnet, die der ersten
oder erweiterten Löschhilfe dienen..
Abbildung 09.10: Löschwasserleitung – Löschwassereinspeisung [22] [170]
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Nasse Steigleitungen
Nasse Steigleitungen stehen ständig unter Wasserdruck zur Löschwasserförderung. Aus ein-
satztaktischen Gründen sind nasse Steigleitungen trockenen Steigleitungen vorzuziehen.
Wandhydranten
Als Wandhydranten werden Wasserentnahmestellen in Gebäuden bezeichnet, die der
Löschhilfe dienen..
09.1.7 Sprinkleranlagen
Sprinkleranlagen sind selbstständige Brandschutzeinrichtungen. Sie haben die Aufgabe,
einen Entstehungsbrand unter Kontrolle zu halten. Eine Sprinkleranlage kann weder Lösch-
kräfte noch sonstige Maßnahmen zur Brandbekämpfung ersetzen. Durch eine Sprinkler-
anlage wird das Löschwasser in einem fest verlegten Rohrleitungsnetz zu zweckmäßig ver-
teilten, ebenfalls fest verlegten Düsen („Sprinklern“) geleitet. Die Sprinkler sind im Bereit-
schaftszustand der Sprinkleranlage ständig geschlossen und öffnen sich erst, wenn sie auf
ihre Öffnungstemperatur erwärmt sind. Im Brandfall öffnen sich daher nicht alle Sprinkler,
sondern nur jene, die sich im Bereich eines Brandherdes befinden. ÖNORM EN 12845 [97]
enthält ausführliche Festlegungen zur Planung, Installation und Instandhaltung automa-
tischer Sprinkleranlegen.
Die Bezeichnung „Sprinkler“ für die fest verlegten Düsen ist auf den englischen Ausdruck „to
sprinkle“ (d.h. sprühen, spritzen) zurückzuführen. Bei normalen Umgebungstemperaturen
sollen die Sprinklerdüsen bei Temperaturen von +68° C oder +74° C selbsttätig öffnen. Die
Sprinkler müssen so angeordnet werden, dass sie im Brandfall auf ihre Öffnungstemperatur
erwärmt werden.
Abbildung 09.11: Schmelzlot-Sprinklerdüsen [98]
Sprinkler müssen möglichst gleichmäßig aufgeteilt werden. In Abhängigkeit von der Risiko-
klasse des zu schützenden Bereiches sind genormte Mindestabstände zwischen Sprinklern
sowie zwischen Sprinklern und Seitenwänden einzuhalten.
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Abbildung 09.12: Sprinkler- und Sprühwasseranlage [98]
Die Dimensionierung der Rohrleitungen sowie Art, Größe und Anordnung der Sprinkler muss
den genormten Leistungswerten der Sprinkleranlage entsprechen.
Abbildung 09.13: Sprinklerrohrnetz [98]
Nassanlagen
Bei Nassanlagen ist das gesamte Sprinklerrohrnetz ständig mit Wasser unter Druck gefüllt.
Nassanlagen sind nur in jenen Bereichen einsetzbar, in welchen wegen der zu erwartenden
Umgebungstemperaturen das Wasser im Sprinklerrohrnetz weder frieren noch verdampfen
kann.
Trockenanlagen
Bei Trockenanlagen ist das gesamte Sprinklerrohrnetz im Bereitschaftszustand mit Druckluft
gefüllt. Beim Öffnen eines Sprinklers entweicht über diesen die Druckluft, und es strömt
Wasser in das Sprinklerrohrnetz nach.
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Wasserversorgung
Die Wasserzufuhr zu einer Sprinkleranlage kann für eine Mindestwirkzeit entweder über
öffentliche Wasserleitungen als „unerschöpfliche Wasserzufuhr“ und/oder als „erschöpfliche
Wasserzufuhr“ aus Löschwasserbehältern erfolgen. Für den Antrieb der Löschwasserpum-
pen dürfen nur Elektromotore oder Dieselmotore zum Einsatz kommen. Löschwasser-
pumpen müssen selbsttätig gestartet werden, sobald nach Öffnen eines Alarmventils der
Fließdruck im Sprinklerrohrnetz unter einen bestimmten Grenzwert absinkt, und dürfen nur
von Hand abschaltbar sein. Sie müssen auch von Hand gestartet werden können, um die
Startautomatik überprüfen zu können. Die Antriebsmotore von Löschwasserpumpen werden
von einem öffentlichen Stromnetz, einem ununterbrochen versorgenden privaten Stromnetz
oder einem Notstromaggregat mit Strom versorgt.
9.1.7.1 Gaslöschanlagen
Als Inertgase bezeichnet man Gase, die sehr reaktionsträge („inert“) sind, und sich deshalb
an nur wenigen chemischen Reaktionen beteiligen. Die Löschwirkung von Inertgasen (wie
unter anderem: Kohlendioxid, Stickstoff oder Argon) beruht auf der Herabsetzung des
Sauerstoffgehaltes der Luft auf einen Wert, bei dem der Verbrennungsvorgang nicht weiter
abläuft. Eine Gaslöschanlage besteht aus Behältern mit Löschmittelvorrat, den notwendigen
Ventilen und einem fest verlegten Rohrleitungsnetz mit im Schutzbereich zweckmäßig ver-
teilten offenen Düsen sowie mit Einrichtungen zur Branderkennung, Ansteuerung,
Alarmierung und Auslösung.
In Inertgas- geschützten Räumen, in welchen bei Ausströmen des Löschmittels eine Per-
sonengefährdung gegeben ist, lösen die Anlagen verzögert aus. Die Flutung mit Inertgas
erfolgt erst nach einer Vorwarnzeit, die den Personen ein sicheres Verlassen des Flutungs-
bereiches ermöglicht. Die Warnung des gefährdeten Personenkreises erfolgt durch
akustische und gegebenenfalls optische Signale. In bestimmten Fällen werden durch die
Inertgas- Anlage Betriebsmittel angesteuert und Öffnungen in den Umfassungsflächen ge-
schlossen, die eine Brandausdehnung beeinflussen können. Für die Auslegung von Gas-
löschanlagen bestehen ausführliche Normen, wie z.B. ÖNORM EN 15004-9 (2016) [171].
09.1.8 Rauch- und Wärmefreihaltung
Als Brandrauch-Absauganlage werden alle technischen Einrichtungen bezeichnet, die im
Brandfall aktiviert werden können, um Brandrauch mittels Ventilatoren aus geschlossenen
Räumen oder Gebäuden ins Freie abzuführen. Bei einem Brand steigt in einem geschlos-
senen Raum der Brandrauch zunächst über der vom Brand erfassten Fläche lotrecht zur
Decke auf, und breitet sich dort aus, wobei er eine immer mächtiger werdende Rauchschicht
bildet. Wenn dieser Rauch nicht durch Öffnungen ins Freie entweichen kann oder abgesaugt
wird, dann füllt sich der geschlossene Raum mit Brandrauch vollständig. Fluchtwege werden
dadurch unpassierbar, und das Auffinden des Brandherdes wird für die Löscharbeiten
erschwert. Der Einsatz von Brandrauchabsauganlagen bewirkt eine Verdünnung von
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Rauchgasen, verringert in der Anfangsphase eines begrenzten Brandes die Auswirkungen
des Brandrauches (Sichtbehinderung, Wärmetransport, toxische Wirkung) und begünstigt
einen raschen Löscheinsatz. Brandrauchabsauganlagen werden häufig für einen 12-fachen
stündlichen Luftwechsel ausgelegt. Bei dieser Anlagenbemessung ist es in der Regel nicht
möglich, die Brandgase eines voll entwickelten Brandes gänzlich abzuführen oder über dem
Fußboden eine rauchgasfreie Schicht zu erhalten. Bei Tiefgaragen entsprechen beispiels-
weise die Entrauchungsabschnitte von Brandrauchabsaug-Anlagen meistens den bau-
behördlich vorgeschriebenen Brandabschnitten. Es darf bei deren Anlagenbemessung
davon ausgegangen werden, dass die gleichzeitige Entrauchung mehrerer Entrauch-
ungsabschnitte einer Tiefgarage nicht erforderlich ist. Mehrere Entrauchungsabschnitte
dürfen deshalb auch über eine Sammelleitung an einen gemeinsamen Brandgas-ventilator
angeschlossen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Für die Dimensionierung der Volumenströme wird der größte Entrauchungsabschnitt herangezogen.
Die einzelnen Entrauchungsabschnitte bilden jeweils eigene Brandabschnitte.
Die Sammelluftleitung muss brandbeständig ausgeführt oder in brandbeständigen Kanälen oder Schächten angeordnet sein.
Werden Luftleitungen von Brandrauchabsauganlagen außerhalb des ihnen zugeordneten
Entrauchungsabschnittes durch andere Räume geführt, dann sind auch diese brandbestän-
dig auszuführen oder in brandbeständigen Luftleitungen oder Schächten anzuordnen. Wenn
zur Sicherstellung des geforderten Luftwechsels keine mechanische Belüftungsnlage zum
Einsatz kommt, dann ist die nachströmende Luft (Zuluft) unmittelbar vom Freien zu ent-
nehmen oder über brandbeständige Luftleitungen oder Schächte aus dem Freien zu-
zuführen. Der Querschnitt dieser Luftleitungen oder Schächte muss bis ins Freie unver-
mindert beibehalten werden. In Luftleitungen von Brandrauchabsauganlagen dürfen Brand-
rauchsteuerklappen, jedoch keine Brandschutzklappen eingebaut werden [90]. Ventilatoren,
die zur Entrauchung von Garagen, Gängen, Stiegenhäusern und Schleusen zum Einsatz
kommen, müssen mindestens 90 Minuten einer Prüftemperatur von 400° C standhalten
können [90]. Zuluftventilatoren bedürfen keiner erhöhten Temperaturbeständigkeit, sofern sie
außerhalb von Entrauchungsabschnitten installiert sind.
Abbildung 09.14: Lüfter natürlicher Rauch- und Wärmeabzugsanlagen „RWA“
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Als „Lüfter“ werden Geräte einer natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen („RWA-
Anlage“) bezeichnet, welche im Brandfall Öffnungen im Dachbereich und
Erdgeschoßbereich freigeben, damit Rauch und Wärme durch Auftriebskräfte ins Freie
abziehen können. Details für Errichtung und Prüfung natürlicher Rauch- und Wärmeabzugs-
anlagen können der ÖNORM EN 1210-2 (2017) [172] entnommen werden.
Bei Rauchverdrängungsanlagen kommen Ventilatoren zum Einsatz. Druckbelüftungsanlagen
sollen im Brandfall die Ausbreitung lebensgefährlicher Rauchgase verhindern. Dabei werden
die in Fluchtwegen angeordneten Feuerschutztüren mit einem Überdruck (von etwa 50 Pa)
belastet. ÖNORM H 6028 (2013) [173]
Abbildung 09.15: Rauchverdrängungsanlage
Legende: (1) Ventilator (2) Überströmelement ohne Brandschutzelement (3) Rauchgasmelder (4) Druckknopfmelder (5) Überströmelement mit Brandschutzelementl (6) Aufzugkabine
Um diese Türen im Brandfall öffnen zu können kann ein Kraftaufwand bis zu 100 N (10 kg)
erforderlich werden. Dieser Kraftaufwand für das Öffnen von Fluchttüren gegen die Luft-
strömung kann die Möglichkeiten von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit
Behinderungen überfordern. Ventilatoren von Rauchverdrängungsanlagen werden im Be-
darfsfall über Rauchmelder aktiviert und fördern rauchfreie Außenluft in das Treppenhaus,
um Fluchtwege und den Sicherheitsaufzug möglichst rauchfrei zu halten. Überström-
elemente (DÜE“) für definierte Luftströmung durch Wände und Decken ermöglichen die
Aufrechterhaltung des erforderlichen Luftüberdruckes im Bereich der Fluchtwege.
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09.2 BLITZSCHUTZANLAGEN
Blitzschutzsysteme sollen bauliche Anlagen vor Brand oder mechanischer Zerstörung schüt-
zen und Personen in den Gebäuden vor Verletzung oder gar Tod bewahren. Es ist dabei zu
bedenken, dass noch keine gesicherten technischen Möglichkeiten bestehen, das Ein
schlagen von Blitzen in bauliche Anlagen vollständig zu verhindern. Auch ein nach
bestehenden Normen geplantes und installiertes Blitzschutzsystem kann für bauliche
Anlagen, Personen oder Einrichtungen keinen absoluten Schutz garantieren. Die Gefahr
eines Schadens durch Blitzeinschlag lässt sich jedoch in einer mit einer Blitzschutzanlage
ausgerüsteten baulichen Anlage erheblich vermindern, wenn diese beispielsweise den
Bestimmungen der ÖVE/ÖNORM E 80491 (2001) [102] entspricht. Es ist zweckmäßig, Art
und Anordnung eines Blitzschutzsystems bereits im Planungsstadium eines Neubaues
sorgfältig zu berücksichtigen, weil elektrisch leitende Teile einer baulichen Anlage für das
Blitzschutzsystem genutzt, und in dieses System eingebunden werden können. In beson
deren Fällen können Blitzschutzsysteme („LPS“) nur aus einem äußeren und einem inneren
Blitzschutz bestehen. Die Aufgabe des äußeren Blitzschutzes besteht darin, die Blitze auf
zufangen, den Blitzstrom vom Einschlagpunkt zur Erde abzuleiten und in der Erde zu ver
teilen. Dabei dürfen weder Schäden an der zu schützenden baulichen Anlage, noch
gefährliche Überspannungen für Personen auftreten.
Abbildung 09.16: Blitzschutzsystem [17]
Die Funktion des inneren Blitzschutzes besteht in der Verhinderung gefährlicher Funken-
bildung innerhalb der zu schützenden baulichen Anlage. Dies wird durch den Potenzialaus-
gleich oder durch Trennstrecken zwischen den Bauteilen des Blitzschutzsystems und an-
deren elektrisch leitenden Elementen erreicht. Der Blitzschutz- Potenzialausgleich verringert
die durch den Blitzstrom verursachten Potenzialunterschiede. Er besteht entweder in einer
Verbindung aller getrennten leitenden Anlagenteile durch Leitungen oder im Einsatz von
Überspannungs-Schutzgeräten (Surge Protective Device „SPD“).
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09.2.1 Begriffsbestimmungen
Die nachfolgend angeführten Begriffsbestimmungen sind der ÖVE/ÖNORM E 8049-1 (2001)
[102] entnommen. Diese Norm betrifft das Planen und Errichten von Blitzschutzsystemen für
allgemeine bauliche Anlagen bis zu 60 m Höhe.
Blitzstrom „i“
Strom, der am Einschlagpunkt fließt.
Allgemeine bauliche Anlage
Anlagen für allgemeine Zwecke wie Handel, Industrie, Landwirtschaft, Verwaltung
sowie Wohnungen.
Geschütztes Volumen
Teil einer baulichen Anlage, für den angenommen wird, dass direkte Blitzein-
schläge nicht auftreten.
Akzeptierte Einschlagshäufigkeit „Nc“
Akzeptierte maximale Anzahl der jährlichen Blitzeinschläge, welche die bauliche
Anlage beschädigen können.
Blitzschutzsystem „LPS“
Gesamtes System für den Schutz eines Volumens gegen die Auswirkungen des
Blitzes. Es besteht sowohl aus dem äußeren als auch aus dem inneren
Blitzschutz.
Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems „E“
Abhängigkeit der durchschnittlichen jährlichen Einschläge, welche in der durch
ein Blitzschutzsystem geschützten baulichen Anlage keinen Schaden verur-
sachen, zu der Gesamtzahl der Direkteinschläge in die bauliche Anlage.
Schutzklasse
Klassifizierung von Blitzschutzsystemen entsprechend deren Wirksamkeit. Die
Schutzklasse drückt die Wahrscheinlichkeit aus, mit der ein Blitzschutzsystem ein
Volumen gegen Blitzeinwirkungen schützt.
Äußerer Blitzschutz
Besteht aus der Fangeinrichtung, der Ableitungseinrichtung und der Erdungs-
anlage.
Innerer Blitzschutz
Alle zusätzlichen Maßnahmen zum äußeren Blitzschutz zur Verminderung der
elektromagnetischen Auswirkungen des Blitzstromes innerhalb des zu schützen-
den Volumens.
Blitzschutz-Potenzialausgleich (PA)
Teil des inneren Blitzschutzes, welcher die vom Blitzstrom hervorgerufenen Potenzialunter
schiede reduziert. Bei Blitzeinschlag treten wesentlich höhere Potenzialdifferenzen am Po
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tenzialausgleich auf als bei Fehlerströmen im Drehstromnetz. Daher sind für den Schutz ge
gen Blitzeinwirkungen Maßnahmen erforderlich, die über die Mindestanforderungen der
ÖVE/ÖNORM E 80011/A1 (2013) [103] hinausgehen.
Fangeinrichtung
Teil des äußeren Blitzschutzes, der zum Auffangen der Blitze bestimmt ist.
Ableitungseinrichtung
Teil des äußeren Blitzschutzes, der dazu bestimmt ist, den Blitzstrom von der
Fangeinrichtung zur Erdungsanlage abzuleiten.
Ringleiter
Ringförmiger Leiter um die bauliche Anlage, der die Ableitungen miteinander
verbindet und für eine gleichmäßige Verteilung des Blitzstromes auf diese sorgt.
Erdungsanlage
Teil des äußeren Blitzschutzes, der den Blitzstrom in die Erde leiten und verteilen
soll. Die Erdungsanlage kann Blitzströme aus der Erde aufnehmen, die von Erd-
blitzen in der nahen Umgebung herrühren.
Erder
Teil oder mehrere Teile der Erdungsanlage, die den direkten elektrischen Kontakt
zur Erde herstellen und den Blitzstrom in der Erde verteilen.
Ringerder
Erder, der eine geschlossene Schleife um ein Gebäude unter oder auf der Erd-
oberfläche bildet.
Fundamenterder
Ringerder, der im Betonfundament des Gebäudes eingebettet ist.
Erderspannung
Potenzialunterschied zwischen der Erdungsanlage und der fernen Erde.
„Natürlicher“ Bestandteil des Blitzschutzsystems
Bestandteil, der eine Blitzschutzfunktion erfüllt, aber nicht speziell zu diesem
Zwecke installiert wurde. Einige Beispiele für die Anwendung dieser Bezeichnung
sind: „natürliche“ Fangeinrichtung, „natürliche“ Ableitung, „natürliche“ Erder.
Metallene Installationen
Ausgedehnte Metallteile in einer zu schützenden baulichen Anlage, die einen
Pfad für den Blitzstrom bilden können, wie z.B. Rohrleitungen, Treppen, Aufzugs-
führungsschienen, Lüfter, Leitungen für Heizungs- und Klimaanlagen, durchver-
bundener Bewehrungsstahl.
Äußere leitende Teile
Ausgedehnte leitende Teile, die in die geschützte bauliche Anlage eingeführt
werden oder diese verlassen, wie z.B. Rohrleitungen, Kabelschirme, Metallkanäle,
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welche einen Teil des Blitzstromes führen können.
Potenzialausgleichsschiene
Schiene, an der metallene Installationen, äußere leitende Teile, Leitungen der
Energie- und Informationstechnik und andere Kabel und Leitungen mit dem
Blitzschutzsystem verbunden werden können.
Potenzialausgleichsleiter
Leiter zum Ausgleich von Potenzialen. Durchverbundener Bewehrungsstahl. Stahl-
armierung in einer baulichen Anlage, die als elektrisch durchgehend leitend gilt.
Gefährliche Funkenbildung
Unzulässige elektrische Entladung innerhalb der zu schützenden baulichen An-
lage, verursacht durch den Blitzstrom.
Sicherheitsabstand
Mindestabstand „s“ zwischen zwei leitenden Teilen innerhalb der zu schützenden
baulichen Anlage, über den keine gefährliche Funkenbildung stattfindet.
Ableiter (SPD – Surge Protective Device)
Gerät zur Begrenzung von Stoßspannungen zwischen zwei Teilen, wie Funken-
strecke, Blitzstromableiter oder Halbleiter usw.
Messstelle
Stelle, die so geplant und angeordnet ist, dass die elektrische Prüfung und
Messung von Bestandteilen des Blitzschutzsystems so einfach wie möglich ist.
Getrennter äußerer Blitzschutz
Äußerer Blitzschutz, dessen Fangeinrichtung und Ableitungen so verlegt sind,
dass der Blitzstromweg mit der zu schützenden baulichen Anlage nicht in
Berührung kommt.
09.2.2 Wirksamkeit und Schutzklasse
Die Eigenschaften eines verlangten Blitzschutzsystems hängen von den Eigenschaften der
zu schützenden baulichen Anlage und von der Schutzklasse ab, die erreicht werden soll. In
ÖVE/ÖNORM E 8001-1 (2013) [103] [104] sind vier Schutzklassen vorgesehen. Die
Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems nimmt von Schutzklasse I zu Schutzklasse IV ab. Für
die Wirksamkeit „E“ eines Blitzschutzsystems wird der Wert der akzeptierten Einschlags-
häufigkeit Nc mit der tatsächlichen jährlichen Zahl der Einschläge Nd verglichen:
E≥1−N c
N d
(09.01)
E Wirksamkeit des Blitzschutzsystems [ - ]
Nc akzeptierte Einschlagshäufigkeit [ - ]
Nd Zahl der jährlichen Einschläge [ - ]
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Wenn Nd ≤ Nc ist, dann muss kein Blitzschutzsystem installiert werden.
Wenn Nd > Nc ist, dann sollte ein Blitzschutzsystem mit der Wirksamkeit E für die dafür
geeignete Schutzklasse gewählt werden.
Tabelle 09.2: Wirksamkeit und Schutzklasse
09.2.3 Bauelemente
In den meisten Fällen kann der äußere Blitzschutz an der zu schützenden baulichen Anlage
befestigt werden. Ein von der zu schützenden baulichen Anlage getrennter äußerer Blitz-
schutz sollte benutzt werden, wenn die thermischen Wirkungen am Einschlagpunkt oder in
den Leitungen, die den Blitzstrom führen, Schäden an der zu schützenden baulichen Anlage
oder deren Inhalt verursachen können. Dafür typische Fälle sind bauliche Anlagen mit brenn-
barer Dachdeckung, bauliche Anlagen mit brennbaren Wänden, Bereiche mit Explosions-
und Brandgefahr. „Natürliche“ Bestandteile, die immer in der baulichen Anlage verbleiben
werden, die nicht geändert werden und deren durchgehende Leitfähigkeit nachweisbar ist
(z.B. durchverbundene Bewehrung, Stahlskelett der baulichen Anlage usw.) dürfen als Teil
des Blitzschutzsystems genutzt werden. Andere „natürliche“ Bestandteile der baulichen
Anlage sollten nur zusätzlich zum Blitzschutzsystem verwendet werden.
Fangeinrichtung
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Blitzeinschlag in ein zu schützendes Volumen eindringt,
wird durch eine richtig geplante Fangeinrichtung beachtlich vermindert. Sie darf aus einer
beliebigen Kombination folgender Bestandteile zusammengesetzt sein:
Stangen, gespannte Drähte oder Seile, vermaschte Leiter
Abbildung 09.17: Bauelemente einer Blitzschutzanlage [17]
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Abbildung 09.18: Maschenförmige Fangeinrichtung
Abbildung 09.19: Ringerder
09.2.4 Schutzverfahren
Bei der Festlegung der Anordnung und der Lage der Fangeinrichtung werden das Schutz-
winkelverfahren, das Blitzkugelverfahren oder das Maschenverfahren genutzt, wobei alle
drei Verfahren als gleichwertig zu bezeichnen sind. Für die meisten Gebäude mit einfacher
Form ist das Schutzwinkelverfahren als abgeleitete Vereinfachung des Blitzkugelverfahrens
zweckmäßig. Das Blitzkugelverfahren wird eher für kompliziertere Fälle empfohlen. Wo
ebene Flächen zu schützen sind, ist das Maschenverfahren geeignet. Auf befahrbaren
Dächern, auf denen keine Fangleitungen verlegt werden können, dürfen die Fangleitungen
entweder im Beton oder in den Fugen der Fahrbahntafeln verlegt und Fangpilze in den
Knotenpunkten der Maschen angeordnet werden.
Abbildung 09.20: Schutzwinkel [17]
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Abbildung 09.21: Blitzkugel [17]
Die Maschenweite darf den der Schutzklasse zugeordneten Wert nicht überschreiten, da
sich sonst Objekte oder Personen auf der Dachfläche außerhalb des Schutzbereiches des
Blitzschutzsystems befinden können.
Tabelle 09.3: Schutzverfahren [17]
Um das Auftreten von Schäden zu verringern, sind die Ableitungen so anzubringen, dass
vom Einschlagpunkt zur Erde mehrere parallele Strompfade bestehen, die Länge der Strom-
wege so kurz wie möglich gehalten wird und dass Verbindungen zum Potenzialausgleich
überall dort hergestellt werden, wo sie notwendig sind. Die geometrische Anordnung der
Ableitungen und der Ringleiter beeinflusst die Sicherheitsabstände.
Tabelle 09.4: Typische Abstände zwischen Ableitungen [17]
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Abbildung 09.22: Anschlussfahnen an Fundamenterder
Eine horizontale Verbindung der Ableitungen auf Erdniveau (Ringleitung) und in vertikalen
Abständen wird grundsätzlich empfohlen. In baulichen Anlagen mit geschlossenen lnnen-
höfen mit mehr als 30 m Umfang müssen die Ableitungen im Abstand gemäß Tabelle 09.3
verlegt, jedoch mindestens 2 Ableitungen angeordnet werden.
Wenn der Sicherheitsabstand "s" zwischen der Fang-, Ableitungseinrichtung und den leiten-
den Teilen der Gebäudekonstruktion, der elektrischen Anlage und sonstigen leitenden In-
stallationen nicht eingehalten werden kann, dann müssen Verbindungen in unmittelbarer
Nähe, direkt oder über dem Ableiter hergestellt oder Isolierungen an jeder Näherungsstelle
angebracht werden. Zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes "s" können innere Ableitungen
erforderlich werden.
Abbildung 09.23: Sicherheitsabstand "s"
Ableitungen sind gerade und senkrecht zu verlegen, so dass sie die kürzestmögliche direkte
Verbindung zur Erde darstellen. Schleifenbildung ist zu vermeiden. Ableitungen dürfen nicht
in Regenrinnen und Regenfallrohren verlegt werden, da die Auswirkungen der Feuchtigkeit
in den Regenrinnen zur Korrosion der Ableitungen führen können.
09.2.5 Messstellen
Mit Ausnahme von „natürlichen“ Ableitungen ist an jedem Anschluss zur Erdungsanlage eine
Messstelle anzubringen. Die Messstelle soll nur mithilfe eines Werkzeuges zu Messzwecken
geöffnet werden können, ansonsten muss sie geschlossen sein.
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Abbildung 09.24: Blitzschutz-Prüfklemmenanordnung [17]
Abbildung 09.25: Fundamenterder [17]
09.2.6 Artunterscheidung von Blitzschutzmaßnahmen
Innerer Blitzschutz
Der innere Blitzschutz muss innerhalb der zu schützenden baulichen Anlage gefährliche
Funkenbildung verhindern, die ein Blitzstrom verursachen kann, der durch die Leiter des
äußeren Blitzschutzes fließt. Gefährliche Funkenbildung kann verhindert werden durch
Potenzialausgleichsverbindungen oder durch Trennung zwischen den Teilen.
Blitzschutz-Potenzialausgleich
Ein Blitzschutz-Potenzialausgleich wird dadurch erreicht, dass der Leiter des äußeren
Blitzschutzes mit dem Metallgerüst der baulichen Anlage, mit den Installationen aus Metall,
mit den äußeren leitenden Teilen und mit den Einrichtungen der elektrischen Energie- und
Informationstechnik im zu schützenden Volumen verbunden wird. Diese Verbindungsmaß-
nahmen bestehen aus Potenzialausgleichsleitungen, wenn die durchgehende elektrische
Leitfähigkeit nicht durch die natürlichen Verbindungen erreicht wird oder aus Ableitern, wenn
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direkte Verbindungen mit Potenzialausgleichsleitern nicht erlaubt sind. Überschläge können
auch zu Metallteilen außerhalb der zu schützenden baulichen Anlage auftreten, wenn diese
sich nahe an Leitungen des äußeren Blitzschutzes befinden. Wenn diese gefährliche Aus-
maße annehmen können, dann müssen sie mit den für inneren Blitzschutz angeführten
Maßnahmen verhindert werden. Für außerhalb von Schutzbereichen liegende Metallteile
kann ein Blitzschutz- Potenzialausgleich erforderlich werden. Ableiter sind auf geeignete
Weise so zu installieren, dass sie für Überprüfungen leicht zugänglich sind.
Blitzschutz-Potenzialausgleich für metallene Installationen
Der Blitzschutz-Potenzialausgleich ist an den folgenden Stellen auszuführen:
Im KeIlergeschoß oder im Bereich des Erdniveaus. Potenzialausgleichsleitungen sindmit der Potenzialausgleichsschiene (Haupterdungsschiene, Haupterdungsklemme) zuverbinden, die so zu installieren ist, dass sie für Überprüfungen leicht zugänglichbleibt. Die Potenzialausgleichsschiene ist an die Erdungsanlage anzuschließen. Beigroßen baulichen Anlagen können mehrere miteinander verbundene Potenzialausgleichsschienen installiert sein.
Wo Anforderungen an die Trennung nicht erfüllt sind, ist der Blitzschutz-Poten-zialausgleich nur auf Erdbodenniveau auszuführen. Potenzialausgleichsverbindungenwerden an den Verbindungsstellen von Ringleitern mit den Ableitungen empfohlen.
In großen baulichen Anlagen können mehrere Potenzialausgleichsschienen installiert wer-
den, die miteinander verbunden sein müssen. Fließt durch die Verbindung zwischen den
Potentialausgleichsschienen ein Blitzteilstrom, dann verursacht dieser Spannungsabfälle
und damit Potenzialdifferenzen. Diese Potenzialdifferenzen treten auch zwischen allen an
verschiedenen Potenzialausgleichsschienen angeschlossenen leitenden Teilen auf und er-
fordern gegebenenfalls die Anordnung zusätzlicher Potenzialausgleichsleitungen. Kann der
Sicherheitsabstand zwischen dem Blitzschutzsystem und den leitenden Installationen nicht
eingehalten werden, dann muss eine Verbindung (über Ableiter) hergestellt werden.
Blitzschutz-Potenzialausgleich für äußere leitende Teile
Für äußere leitende Teile muss der Blitzschutz-Potenzialausgleich möglichst nahe an der
Eintrittstelle in die bauliche Anlage durchgeführt werden. Potenzialausgleichsleitungen müs-
sen dem durchfließenden Teil des Blitzstromes ohne Beschädigung standhalten.
09.3 INTRUSIONSSCHUTZ
Unter dem Sammelbegriff „Intrusionsschutz“ werden Schutzvorkehrungen zusammenge-
fasst, die zur wirkungsvollen Abwehr von Wirtschaftskriminalität oder sonstigen kriminellen
Handlungen beitragen. Nach Schutzbereichen lassen sich in folgende Arten aufgliedern:
Perimeterüberwachung
diese beginnt bereits im Gelände vor den zu schützenden Gebäuden und Einrichtungen;
Außenhautüberwachung
Gebäudeaußenflächen, Türen, Fenster und sonstige Gebäudeöffnungen werden überwacht;
Zugangsüberwachung
dient der Kontrolle von Zugängen zu sicherheitsempfindlichen Bereichen in Gebäuden;
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Innenraumüberwachung
dient der Überwachung sicherheitsempfindlicher Bereiche in Innenräumen.
Einem Sicherungskonzept entsprechend werden für die zu überwachenden Bereiche Melder
eingesetzt, die üblicherweise nach folgenden Meldeprinzipien physikalische Kenngrößen in
elektrische Größen umwandeln :
elektro- mechanischelektro- akustischelektro- optischelektro- magnetisch
In einer Intrusionsmeldezentrale werden alle eingehenden Meldungen erfasst, ausgewertet
und angezeigt. Im Alarmfall werden einer festgelegten Alarmorganisation entsprechend be-
stimmte Personen alarmiert (z.B.: Werkschützer, Verantwortliche, Bewachungsunternehmen,
Polizei, anonyme Öffentlichkeit).
Abbildung 09.26: Alarmorganisation [17]
Meldezentralen lassen sich auch mit Komponenten von Datenverarbeitungsanlagen kombi-
nieren, die im Alarmfall den zu alarmierenden Personen gezielt jene Informationen über-
mitteln können, die für die zu ergreifenden Maßnahmen von Bedeutung sind.
09.4 ZUTRITTSKONTROLLANLAGEN
Durch den Einsatz von Zutrittskontrollanlagen soll sichergestellt werden, dass Unberechtigte
keinen Zugang zu bestimmten Räumen, Sicherheitsbereichen oder Gebäuden erhalten. Be-
rechtigte Personen erhalten spezielle Ausweiskarten, mit welchen die von Ausweislesern
kontrollierten Türen geöffnet werden können, falls dafür Berechtigungen bestehen. Durch
Programmierung der Zutrittskontrollanlagen können zeitabhängige Zutrittskriterien und Be-
rechtigungsgruppen gebildet werden. Diese Anlagen bilden wesentliche Komponenten von
Informations- und Sicherheitskonzepten und sind deshalb wie zentrale Leittechnikanlagen in
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geschützten Räumen anzuordnen. Zutrittskontrollanlagen sollen folgenden Mindestanforde-
rungen entsprechen:
Nur berechtigten Personen soll der Zutritt zu kontrollierten Räumen möglich sein.
Der Zeitraum für den Aufenthalt identifizierbarer Personen in kontrollierten Räumenmuss festgelegt werden können.
Berechtigungsänderungen müssen dokumentiert und rasch vorgenommen werdenkönnen.
Für Schleusenzonen müssen Schleusenbedingungen vorgegeben werden können(z.B.: Entriegelung der zweiten Schleusentüre erst nach Geschlossenmeldung derersten Schleusentüre).
Abbildung 09.27: Systemkonzept einer Zutrittskontrolanlage [17]
09.5 LITERATURHINWEISE
Die Aktualität von Normen (mit Ausgabejahr) ist vor deren Anwendung zu überprüfenhttps://shop.austrian-standards.at
[15] Pech, Jens „Baukonstruktionen Band 15 Heizung und Kühlung“ISBN 3-211-21501-8 Springer Wien New York
[17] Pech, Jens „Baukonstruktionen Band 17 Elektro- und Regeltechnik“ ISBN 978-3-211-33034-0 Springer Wien New York
[22] TRVB 128 S (2012) „Ortsfeste Löschwasseranlagen naß und trocken“ www.pruefstelle.at
[86] Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG des Rates vom 1988-12-21: Grundlagendoku-mente zu dieser Richtlinie“, herausgegeben von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, Generaldirektion Industrie, erneuert durch Bauprodukte-Verordnung vom 2010-10-21.
[87] ÖNORM B 3850 (2006) Feuerschutzabschlüsse - Drehflügeltüren und -tore sowie Pendeltüren – Anforderungen und Prüfungen für ein- und zweiflügelige Elemente;aktualisiert 2014
[88] ÖNORM B 3851 (2004) Rauchschutzabschlüsse – Drehflügel- Pendeltüre und -tore, Anforderungen und Prüfungen für ein- und zweiflügelige Elemente; aktualisiert 2014
[89] ÖNORM EN 15650 (2010) "Lüftung von Gebäuden - Brandschutzklappen"
Version G Dipl.-Ing. Klaus JENS, 1020 Wien, Brigittenauerlände 6 Tel. +43 664 942 53 80 [email protected]
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[90] ÖNORM H 6029 (2009) "Lüftungstechnische Anlagen - Brandrauchverdünnungs-Anlagen (BRV-Anlagen)"
[91] ÖNORM H 6031 (2007) "Lüftungstechnische Anlagen - Einbau und Kontrollprüfung von Brandschutzklappen und Brandrauch-Steuerklappen"; aktualisiert 2014
[92] DIN EN 15882-3 (2009) "Erweiterter Anwendungsbereich der Ergebnisse aus Feuer-widerstandsprüfungen für Installationen - Teil 3: Abschottungen
[93] ÖNORM DIN 4102-12 (2000) "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen" - Teil 12: Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen - Anforderungen und Prüfungen
[94] TRVB 123 S (2016) „Brandmeldeanlagen“ www.pruefstelle.at
[95] TRVB 124 F (2017) „Erste und erweiterte Löschhilfe“ www.pruefstelle.at
[96] ÖNORM EN 3-7 (2007) "Tragbare Feuerlöscher" -
[97] ÖNORM EN 12845 (2009) Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen - Automatische Sprinkleranlagen – Planung und Installation und Instandhaltung aktualisiert 2016
[98] Pech, Jens, Warmuth, Zeininger „Baukonstruktionen Sonderband Parkhäuser – Garagen“ ISBN- 10 3-211-25254-1 Springer Wien New York
[100] Technische Gebäudeausstattung -TU Wien Kapitel 01 bis 13 http://www.hochbau.tuwien.ac.at/lehre/downloads/
[102] ÖVE/ÖNORM E 8049-1 (2001) "Blitzschutz baulicher Anlagen" - Teil 1: Allgemeine Grundsätze
[103] ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A1 (2013) "Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis AC 1000 V und DC 1500 V" - Teil 1: Begriffe und Schutz gegen elektrischen Schlag (Schutzmaßnahmen) (Änderung)
[104] ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 (2012) „Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagenund Personen (IEC 62305-3:2010 modifiziert; deutsche Fassung)
[127] ÖNORM H 6025 (2012) " Lüftungstechnische Anlagen - Brandschutzklappen - (BSK)"- Nationale Ergänzungen zu ÖNORM EN 1366-2, EN 13501-3 und EN 15650
[128] ÖNORM H 6033 (2012) Lüftungstechnische Anlagen-Brandrauchsteuerklappen BRK -Nationale Ergänzungen zu ÖNORM EN 12101-8, EN 13501-4 und EN 1366-10; aktualisiert 2013
[168] ÖNORM EN 13501-1 (2009) Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungenzum Brandverhalten von Bauprodukten
[169] ÖNORM EN 13501-2 (2016] „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen
[170] DIN 14461-2 (2009) Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen – Teil 2: Einspeiseeinrichtung und Entnahmeeinrichtung für Löschwasserleitungen „trocken“
[171] ÖNORM EN 15004-9 (2016) Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Löschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln - Teil 9: Physikalische Eigenschaften und Anlagenaus-legung für Löschmittel IG-55 (ISO 14520-14:2015, modifiziert)
[172] ÖNORM EN 12101-2 (2017) Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)
[173] ÖNORM H 6028 (2013) Lüftungstechnische Anlagen – Differenzdruckanlagen (Druckbelüftungsanlagen) – Überströmelemente (DÜE) für definierte Luftströmung durch Wände und Decken mit und ohne Anforderungen an den Feuerwiderstand.
[177] ÖNORM EN 54-21 (2006) Übertragungseinrichtungen für Brand- und Störungs-meldungen Teil 7: Eigenschaften, Löschleistung, Anforderungen und Prüfungen
[178] ÖNORM EN 2 (2004) Brandklassen
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