TECHNISCHE GEBÄUDEAUSSTATTUNG Dipl.-Ing.

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TGA-09 GEBÄUDETECHNIK Seite 1 von 29 Dipl.-Ing. KLAUS JENS VORLESUNGEN ÜBER GEBÄUDETECHNIK Version G Dipl.-Ing. Klaus JENS, 1020 Wien, Brigittenauerlände 6 Tel. +43 664 942 53 80 [email protected] TECHNISCHE GEBÄUDEAUSSTATTUNG 1 GRUNDLAGEN-1 2 WASSER 3 WÄRME 5 LUFT 6 INFORMATION 7 STROM TRANSPORT SICHERHEIT 4 KÄLTE 8 TRANSPORT 10 PROJEKTIERUNG 9 SICHERHEIT 12 ENERGIE 11 ÜBUNGEN 13 GRUNDLAGEN-2

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Dipl.-Ing.

KLAUS JENS

VORLESUNGEN ÜBER

GEBÄUDETECHNIK

Version G Dipl.-Ing. Klaus JENS, 1020 Wien, Brigittenauerlände 6 Tel. +43 664 942 53 80 [email protected]

TECHNISCHE GEBÄUDEAUSSTATTUNG

1 GRUNDLAGEN-1

2 WASSER

3 WÄRME

5 LUFT

6 INFORMATION

7 STROM

TRANSPORT

SICHERHEIT

4 KÄLTE

8 TRANSPORT

10 PROJEKTIERUNG

9 SICHERHEIT

12 ENERGIE

11 ÜBUNGEN

13 GRUNDLAGEN-2

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GEBÄUDETECHNIK

Kapitel Seite

09 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN 3

09.1 BRANDSCHUTZ 4

09.1.1 Brandabschnittsbildung 4

09.1.2 Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt 8

09.1.3 Brandmeldeanlagen 8

09.1.4 Erste Löschhilfe 10

09.1.5 Erweiterte Löschhilfe 11

09.1.6 Steigleitungen und Wandhydranten 11

09.1.7 Sprinkleranlagen 12

9.1.7.1 Gaslöschanlagen 14

09.1.8 Rauch- und Wärmefreihaltung 14

09.2 BLITZSCHUTZANLAGEN 17

09.2.1 Begriffsbestimmungen 18

09.2.2 Wirksamkeit und Schutzklasse 20

09.2.3 Bauelemente 21

09.2.4 Schutzverfahren 22

09.2.5 Messstellen 24

09.2.6 Artunterscheidung von Blitzschutzmaßnahmen 25

09.3 INTRUSIONSSCHUTZ 26

09.4 ZUTRITTSKONTROLLANLAGEN 27

09.5 LITERATURHINWEISE 28

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09 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN

Dass Gebäude ihren Gebäudenutzern „Schutz bieten“, darf man mit einem gewissen Selbst-

verständnis erwarten.

Aus Erfahrungen mit möglichen störungsbedingten Ausfällen gebäudetechnischer Anlagen-

komponenten bemüht man sich um Erhöhung der Betriebssicherheit wesentlicher Gebäude-

funktionen durch Schaffung von "Ausfallreserven" für unverzichtbare Anlagenkomponenten.

Als Beispiel dafür kann die doppelte Ausführung einer Heizwasser-Umwälzpumpe dienen,

wobei für den Normalbetrieb nur eine der beiden Pumpen (Betriebspumpe) erforderlich ist.

Bei störungsbedingtem Ausfall der Betriebspumpe würde automatisch die Reservepumpe als

Ausfallreserve zum Einsatz kommen und gleichzeitig würde eine Störungsmeldung

weitergeleitet, um eine Störungsbehebung an der ausgefallenen ursprünglichen Betriebs-

pumpe zu veranlassen. Derartige Konzepte werden auch als "redundant" bezeichnet. Unter

diesem Begriff ist das zusätzliche Vorhandensein funktional gleicher oder vergleichbarer

Anlagenkomponenten zu verstehen, wenn diese bei einem störungsfreien Betrieb im

Normalfall nicht benötigt werden.

Abbildung 09.1: Umwälzpumpe mit Ausfallreserve [15]

Aus Erfahrungen mit Unglücksfällen wurden allmählich auch bautechnische, anlagentech-

nische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen entwickelt, um das Wiederholungs-

risiko für bekannte Unglücksfälle oder deren Folgeschäden abzumindern. Auf diese Weise

haben sich Sicherheitsbestimmungen für die Errichtung, die Ausstattung und für den Betrieb

von Gebäuden entwickelt, die allmählich in Gesetze, Verordnungen, behördliche Bescheide

sowie in technische und sonstige Richtlinien aufgenommen worden sind.

Bei der Vorschreibung von Sicherheitsvorkehrungen behalten sich Baubewilligungsbehörden

aus verständlichen Gründen einen Ermessensspielraum vor, um auf neue Herausforderun-

gen zeitgerecht mit angemessenen Auflagen reagieren zu können. Es ist aus diesem

Grunde äußerst empfehlenswert, bereits vor der Einreichung von Bauvorhaben mit den dafür

zuständigen Behördenvertretern den jeweiligen Letztstand der zu erwartenden behördlichen

Sicherheitsvorschreibungen zu erörtern.

Aus der Fülle gesetzlich und behördlich vorgeschriebener sowie von Institutionen empfohle-

ner Sicherheitsbestimmungen werden nachfolgend einige Sicherheitvorkehrungen an willkür-

lich ausgewählten Beispielen beschrieben:

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09.1 BRANDSCHUTZ

Mit dem Begriff „Brandschutz“ werden Maßnahmen bezeichnet, die zur Verhütung und Be-

kämpfung von Bränden beitragen. Dem vorbeugenden Brandschutz dienen unter anderem

Regelungen über Bauabstände, Brandabschlüsse, Herstellung von Bauteilen aus unbrenn-

baren Stoffen und Einrichtungen, die im Brandfall automatisch aktiviert werden.

09.1.1 Brandabschnittsbildung

Durch Bildung von Brandabschnitten kann man im Brandfall das Übergreifen eines Brandes

auf andere Gebäudeteile erschweren oder gar verhindern und damit einen Brandschaden

möglichst klein halten. Brandabschnitte sind deshalb ein wichtiger Bestandteil des baulichen

Brandschutzes. Die Trennung der Brandabschnitte wird durch brandwiderstandsfähige Bau-

teile mit raumabschließender Wirkung vorgenommen.

Abbildung 09.2: Brandabschnitte

Die Bewertung des Brandwiderstandes von Bauteilen erfolgt nach folgenden Kriterien [169]:

R für Tragfähigkeit (Resistance)E für Raumabschluss (Etanchéité) I für Wärmedämmung (Isolation)W für StrahlungM für mechanische EinwirkungC für SelbstschließvermögenS für RauchdurchlässigkeitG für RußbrandbeständigkeitK für Brandschutzfunktion von Verkleidungen

Bei einer Klassifizierung des Brandwiderstandes nach einem EU-Grundlagendokument

„Brandschutz“ wird die Zeitspanne in Minuten ausgedrückt, während der die zuvor ange-

führten Kriterien erfüllt sind („Leistungszeit“). Wegen der Berücksichtigung einzelstaatlich

bestehender Klassen von Schutzanforderungen können „Leistungszeiten“ mit folgenden

Zahlen angegeben werden:

Leistungszeiten in Minuten: 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, und 240.

Werden Kriterien kombiniert, dann entspricht die angegebene „Leistungszeit“ dem Kriterium

mit der kürzesten Dauer.

Beispiele für tragende Bauteile:

REI [Leistungszeit] Mindestzeit, während der alle Kriterien (Tragfähigkeit,Raumabschluss und Wärmedämmung) erfüllt sind.

RE [Leistungszeit] Mindestzeit, während der die beiden Kriterien (Tragfähigkeit und Raumabschluss) erfüllt sind.

R [Leistungszeit] Mindestzeit, während der das Kriterium Tragfähigkeit erfüllt ist.

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Beispiele für nichttragende Bauteile:

EI [Leistungszeit] Mindestzeit, während der die beiden Kriterien (Raumabschluss und Wärmedämmung) erfüllt sind.

E [Leistungszeit] Mindestzeit, während der das Kriterium Raumabschluss erfüllt ist.

Die im EU-Grundlagendokument „Brandschutz“ [86] ausgewiesenen EN-Klassen stellen die

Summe der in den EU-Mitgliedstaaten vorhandenen Brandwiderstandsklassen dar. Der mit

der Brandabschnittsbildung verbundene Aufwand wäre dann vergebens, wenn sich ein

Brand über offene Tore oder Türen, Luftleitungen, Rohrleitungen oder Kabeldurchführungen

von einem Brandabschnitt in einen anderen Brandabschnitt ausbreiten könnte. Überall dort,

wo Bauteile gebäudetechnischer Anlagen brandabschnittbildende Raumumschließungs-

flächen durchdringen, sind deshalb Brandschutzabschlüsse anzuordnen, die mindestens der

gleichen Brandwiderstandsklasse entsprechen müssen wie die angrenzende Um-

schließungsfläche.

Für derartige Brandabschlüssen sind folgende Bezeichnungen üblich:

„Brandschutztore“ für Tore„Brandschutztüren“ für Türen„Brandschutzklappen“ für Einbauteile in Luftleitungen„Brandschutzmanschetten“ für Einbauteile in Kunststoff-Rohrleitungen„Kabelschottungen“ für Durchführungen von Stromkabeln

Brandschutztore und Brandschutztüren [87]

Brandschutztore und Brandschutztüren sind in Brandschutzwänden anzuordnen und mit

Selbstschließeinrichtungen auszustatten. Wenn diese Tore oder Türen betriebsbedingt in

geöffneter Stellung verbleiben sollen, dann sind sie mit Feststellanlagen auszurüsten,

welche im Brandfall - auch bei Netzstromausfall - den Schließvorgang zuverlässig auslösen.

In ÖNORM B 3851 [88] sind Anforderungen an den Rauchschutzabschluss dieser Tore und

Türen zusammengestellt.

Abbildung 09.3: Brandschutztüren [87]

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Brandschutzklappen "BSK"

Brandschutzklappen sind überall dort einzusetzen, wo Luftleitungen Brandabschnittsgrenzen

durchdringen. Ihre Aufgabe besteht darin, eine Brandausbreitung über Luftdurchtrittsöff-

nungen zwischen Brandabschnitten zu verhindern. Sie bestehen aus brandbeständigen Ge-

häusen, in welchen brandbeständige Klappen angeordnet sind, die bei Überschreitung

festgelegter Lufttemperaturen selbsttätig schließen. Die thermische Auslösung erfolgt

entweder über eine Berstsicherung (Glaspatrone mit Standardbersttemperatur von 70°C, 90,

110, 130, oder 140°C), oder mit Stellmotoren, die auch bei Stromausfall durch Federkraft

selbsttätig schließen können.

Das Schließen von Brandschutzklappen kann auch durch Fernauslösung von einer zentralen

Stelle aus (über Haltemagnet, Zugmagnet oder Stellmotor) bewirkt werden.

Den Bestimmungen der ÖNORM H 6025 [127] entsprechend sind als "BSK" gekennzeich-

nete Brandschutzklappen für genormte Brandwiderstandsklasse zu prüfen.

Abbildung 09.4: Brandschutzklappe

Brandrauchsteuerklappen "BRK"

Brandrauchsteuerklappen [91] dienen der Entrauchung von Entrauchungsabschnitten nach

einem Brand. Sie werden im Gegensatz zu Brandschutzklappen nicht temperaturabhängig

ausgelöst, sondern können über eigene Steuerungsanlagen bedarfsabhängig geöffnet oder

geschlossen werden. Ansonsten entspricht ihre Bauweise der von Brandschutzklappen. Den

Bestimmungen der ÖNORM H 6033 [128] entsprechend sind als "BRK" gekennzeichnete

Brandrauchsteuerklappen zu prüfen.

Es werden bei diesen Steuerklappen folgende Sicherheitsstellungen unterschieden:

Sicherheitsstellung „offen“: dient zur Brandrauchabsaugung eines Entrauchungs- oderBrandabschnittes

Sicherheitsstellung „geschlossen“: dient zur Vermeidung der Ausbreitung von Brand und Brandrauch in andere Abschnitte.

Zur Verhinderung von Kaltrauchübertragung ist die Auslösung von Entrauchungsklappen

über Berstsicherungen oder Schmelzlot nicht geeignet. Entrauchungs- und Brandrauch-

steuerklappen werden deshalb vorzugsweise über Rauchmelder ausgelöst.

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Brandschutzmanschetten

werden dort angeordnet, wo Kunststoffrohrleitungen Brandabschnittsgrenzen durchdringen.

Sie bestehen aus einer um das Rohr angeordneten brandbeständigen Einfassung, die mit

einer brandbeständigen aufquellbaren Masse gefüllt ist. Bei Überschreitung einer Aus-

lösungstemperatur quillt die Masse auf und verschließt die Rohrdurchführung mit dem

thermisch erweichten Kunststoffrohr.

Abbildung 09.5: Brandschutzmanschetten

Kabelschottungen [92]

kommen für unterschiedliche Bauteildurchführungen durch Brandabschnittsgrenzen zum

Einsatz, in allen Fällen bei Kabeldurchführungen. Sie bestehen aus starren Umhüllungen,

die mit brandbeständiger Masse gefüllt sind. Bei Überschreitung einer Auslösungstemperatur

quillt die brandbeständige Masse auf und verschließt die Bauteildurchführung.

Abbildung 09.6: Kabelschottungen [17]

Brandabschottungen

Schutzwürdige Bauteile oder Installationstrassen können durch brandbeständige Umhüllun-

gen von Brandabschnitten in der Weise abgeschottet werden, dass sie brandschutztech-

nisch nicht mehr dem von ihnen getrennten Brandabschnitt zuzuordnen sind.

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Abbildung 09.7: Brandabschottungen

09.1.2 Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt

Herkömmliche Kabel mit Isoliermaterial aus Polyvinylchlorid („PVC“) setzen in Brandfall

Qualm und säurebildende korrosive Brandgase frei, verlieren bei Überschreitung einer kriti-

schen Brandenergie rasch ihre flammhemmende Eigenschaft sowie ihre Funktionstüchtigkeit

und können zur Ausbreitung eines Brandes beitragen.

Diese Unzulänglichkeiten lassen sich durch Einsatz von „halogenfreien Sicherheitskabeln“

vermeiden. Die für diese Art von Kabel verwendeten Gummi- oder Kunststoffmischungen

setzen im Brandfall zwar nur geringe Mengen an sichtbehinderndem Qualm, jedoch keine

Salzsäuredämpfe frei. Die bei Verbrennung von Polyvinylchlorid (Kurzzeichen PVC) freiwer-

denden Salzsäuredämpfe gefährden Menschen, elektronische Anlagen und Gebäude.

Weil der Funktionserhalt einer Kabelanlage nicht nur von der Kabelbeschaffenheit, sondern

auch von der Beschaffenheit des Befestigungs- und Tragesystems abhängt, wird für den

Nachweis des Funktionserhaltes einer Kabelanlage das aus Kabel und Tragevorrichtung be-

stehende System nach den Bestimmungen der ÖNORM/DIN 4102-12 (2009) [93] gemein-

sam geprüft.

In Ausschreibungen sollte für sicherheitsrelevante Kabelanlagen die Vorlage von Prüfzeug-

nissen gefordert werden, die nach dieser Norm die Dauer des Funktionserhaltes im Brandfall

(in Minuten) bestätigen (z.B.: E30, E60 oder E90).

09.1.3 Brandmeldeanlagen

Durch den Einsatz von Brandmeldeanlagen soll ein Entstehungsbrand so zeitgerecht an

eine Brandbekämpfungsstelle gemeldet werden, dass noch geeignete Brandbekämp-

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fungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Anforderungen, Prüfverfahren und

Leistungsmerkmale für derartige Anlagen sind unter anderem in der Technischen Richtlinie

TRVB 123 S (2017) [94] und ÖNORM EN 54-21 (2006) [177] und festgelegt. Die Errichtung

und der Betrieb von Brandmeldeanlagen sollten forlgenden Grundsätzen entsprechen:

An den zu überwachenden Stellen sollen Brandkenngrößen mit Brandmeldern er-fasst, und in elektrische Größen umgewandelt werden.

Übersteigt die Brandkenngröße einen bestimmten Wert, dann soll ein elektrischesSignal an die Brandmeldezentrale abgegeben und dort als Brandmeldung optisch undakustisch angezeigt werden.

Automatische Brandmeldeanlagen sollen auch mit nicht automatischen Brandmeldern(z.B. Druckknopfmeldern) ausgerüstet werden.

Störungen in Verbindungsleitungen zwischen einzelnen Anlageteilen sowie Störungender Energieversorgung sollen an der Brandmeldezentrale optisch und akustischangezeigt werden, sodass eine Störungsbeseitigung veranlasst werden kann.

Als Energieversorgung soll ein elektrisches Netz und ein Akkumulator zur Verfügungstehen. Bei Ausfall des elektrischen Netzes soll der Akkumulator die elektrischeEnergieversorgung für eine vorgegebene Zeit übernehmen können.

Durch eine betriebsspezifische Alarmorganisation soll sichergestell werden, daß einBrandalarm jederzeit durch Personen entgegengenommen werden kann und daß da-durch Brandbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können.

Abbildung 09.8: Aufbau einer Brandmeldeanlage

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09.1.4 Erste Löschhilfe

Unter „Erster Löschhilfe“ sind jene Löschmaßnahmen zu verstehen, die vor Eintreffen der

Feuerwehr im unmittelbaren Gefahrenbereich mit vorhandenen Kleinlöschgeräten durchge-

führt werden können.

Tragbare Feuerlöscher sind in ÖNORM EN 3-7 für folgende Brandklassen [178] genormt:

Abbildung 09.9: Tragbare Feuerlöscher nach ÖNORM EN 3-7 [96]

In Richtlinie TRVB 124 F (2017) [95] sind für erhältliche tragbare Feuerlöscharten folgende

Kurzbezeichnungen in Abhängigkeit von der Löschmittelmenge für diese Brandklassen [178]

genormt:

Tabelle 09.1: Kurzbezeichnungen tragbarer Feuerlöscher [95]

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09.1.5 Erweiterte Löschhilfe

Die „erweiterte Löschhilfe“ umfasst organisierte Löschmaßnahmen, die vor Eintreffen der

Feuerwehr durch Betriebsangehörige mit im Gefahrenbereich bereitgestellten Löschgeräten

durchgeführt werden. Richtwerte für Art, Größe und Anzahl der Löschgeräte lassen sich

nach den Bestimmungen der TRVB 124 F (2017) [95] und ÖNORM EN 3-7 [96] ermitteln.

Die Geräte sind an gut sichtbaren undjederzeit leicht zugänglichen Stellen gesichert

bereitzuhalten.

09.1.6 Steigleitungen und Wandhydranten

Steigleitungen erleichtern das rasche Eingreifen der Feuerwehr, indem sie zeitraubendes

Auslegen von Schläuchen teilweise oder gänzlich überflüssig machen.

Trockene Steigleitungen

In trockene Steigleitungen wird das Löschwasser erst im Bedarfsfall von der Feuerwehr oder

automatisch eingespeist. Die Einspeisstelle ist bei der Feuerwehrzufahrt an einer jederzeit

zufahrbaren Stelle in ca. 1 m Höhe anzubringen. Sie darf keinesfalls in Schächten oder am

Boden untergebracht werden.

Nasse Steigleitungen

Nasse Steigleitungen stehen ständig unter Wasserdruck zur Löschwasserförderung. Aus ein-

satztaktischen Gründen sind nasse Steigleitungen trockenen Steigleitungen vorzuziehen.

Wandhydranten

Als Wandhydranten werden Wasserentnahmestellen in Gebäuden bezeichnet, die der ersten

oder erweiterten Löschhilfe dienen..

Abbildung 09.10: Löschwasserleitung – Löschwassereinspeisung [22] [170]

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Nasse Steigleitungen

Nasse Steigleitungen stehen ständig unter Wasserdruck zur Löschwasserförderung. Aus ein-

satztaktischen Gründen sind nasse Steigleitungen trockenen Steigleitungen vorzuziehen.

Wandhydranten

Als Wandhydranten werden Wasserentnahmestellen in Gebäuden bezeichnet, die der

Löschhilfe dienen..

09.1.7 Sprinkleranlagen

Sprinkleranlagen sind selbstständige Brandschutzeinrichtungen. Sie haben die Aufgabe,

einen Entstehungsbrand unter Kontrolle zu halten. Eine Sprinkleranlage kann weder Lösch-

kräfte noch sonstige Maßnahmen zur Brandbekämpfung ersetzen. Durch eine Sprinkler-

anlage wird das Löschwasser in einem fest verlegten Rohrleitungsnetz zu zweckmäßig ver-

teilten, ebenfalls fest verlegten Düsen („Sprinklern“) geleitet. Die Sprinkler sind im Bereit-

schaftszustand der Sprinkleranlage ständig geschlossen und öffnen sich erst, wenn sie auf

ihre Öffnungstemperatur erwärmt sind. Im Brandfall öffnen sich daher nicht alle Sprinkler,

sondern nur jene, die sich im Bereich eines Brandherdes befinden. ÖNORM EN 12845 [97]

enthält ausführliche Festlegungen zur Planung, Installation und Instandhaltung automa-

tischer Sprinkleranlegen.

Die Bezeichnung „Sprinkler“ für die fest verlegten Düsen ist auf den englischen Ausdruck „to

sprinkle“ (d.h. sprühen, spritzen) zurückzuführen. Bei normalen Umgebungstemperaturen

sollen die Sprinklerdüsen bei Temperaturen von +68° C oder +74° C selbsttätig öffnen. Die

Sprinkler müssen so angeordnet werden, dass sie im Brandfall auf ihre Öffnungstemperatur

erwärmt werden.

Abbildung 09.11: Schmelzlot-Sprinklerdüsen [98]

Sprinkler müssen möglichst gleichmäßig aufgeteilt werden. In Abhängigkeit von der Risiko-

klasse des zu schützenden Bereiches sind genormte Mindestabstände zwischen Sprinklern

sowie zwischen Sprinklern und Seitenwänden einzuhalten.

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Abbildung 09.12: Sprinkler- und Sprühwasseranlage [98]

Die Dimensionierung der Rohrleitungen sowie Art, Größe und Anordnung der Sprinkler muss

den genormten Leistungswerten der Sprinkleranlage entsprechen.

Abbildung 09.13: Sprinklerrohrnetz [98]

Nassanlagen

Bei Nassanlagen ist das gesamte Sprinklerrohrnetz ständig mit Wasser unter Druck gefüllt.

Nassanlagen sind nur in jenen Bereichen einsetzbar, in welchen wegen der zu erwartenden

Umgebungstemperaturen das Wasser im Sprinklerrohrnetz weder frieren noch verdampfen

kann.

Trockenanlagen

Bei Trockenanlagen ist das gesamte Sprinklerrohrnetz im Bereitschaftszustand mit Druckluft

gefüllt. Beim Öffnen eines Sprinklers entweicht über diesen die Druckluft, und es strömt

Wasser in das Sprinklerrohrnetz nach.

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Wasserversorgung

Die Wasserzufuhr zu einer Sprinkleranlage kann für eine Mindestwirkzeit entweder über

öffentliche Wasserleitungen als „unerschöpfliche Wasserzufuhr“ und/oder als „erschöpfliche

Wasserzufuhr“ aus Löschwasserbehältern erfolgen. Für den Antrieb der Löschwasserpum-

pen dürfen nur Elektromotore oder Dieselmotore zum Einsatz kommen. Löschwasser-

pumpen müssen selbsttätig gestartet werden, sobald nach Öffnen eines Alarmventils der

Fließdruck im Sprinklerrohrnetz unter einen bestimmten Grenzwert absinkt, und dürfen nur

von Hand abschaltbar sein. Sie müssen auch von Hand gestartet werden können, um die

Startautomatik überprüfen zu können. Die Antriebsmotore von Löschwasserpumpen werden

von einem öffentlichen Stromnetz, einem ununterbrochen versorgenden privaten Stromnetz

oder einem Notstromaggregat mit Strom versorgt.

9.1.7.1 Gaslöschanlagen

Als Inertgase bezeichnet man Gase, die sehr reaktionsträge („inert“) sind, und sich deshalb

an nur wenigen chemischen Reaktionen beteiligen. Die Löschwirkung von Inertgasen (wie

unter anderem: Kohlendioxid, Stickstoff oder Argon) beruht auf der Herabsetzung des

Sauerstoffgehaltes der Luft auf einen Wert, bei dem der Verbrennungsvorgang nicht weiter

abläuft. Eine Gaslöschanlage besteht aus Behältern mit Löschmittelvorrat, den notwendigen

Ventilen und einem fest verlegten Rohrleitungsnetz mit im Schutzbereich zweckmäßig ver-

teilten offenen Düsen sowie mit Einrichtungen zur Branderkennung, Ansteuerung,

Alarmierung und Auslösung.

In Inertgas- geschützten Räumen, in welchen bei Ausströmen des Löschmittels eine Per-

sonengefährdung gegeben ist, lösen die Anlagen verzögert aus. Die Flutung mit Inertgas

erfolgt erst nach einer Vorwarnzeit, die den Personen ein sicheres Verlassen des Flutungs-

bereiches ermöglicht. Die Warnung des gefährdeten Personenkreises erfolgt durch

akustische und gegebenenfalls optische Signale. In bestimmten Fällen werden durch die

Inertgas- Anlage Betriebsmittel angesteuert und Öffnungen in den Umfassungsflächen ge-

schlossen, die eine Brandausdehnung beeinflussen können. Für die Auslegung von Gas-

löschanlagen bestehen ausführliche Normen, wie z.B. ÖNORM EN 15004-9 (2016) [171].

09.1.8 Rauch- und Wärmefreihaltung

Als Brandrauch-Absauganlage werden alle technischen Einrichtungen bezeichnet, die im

Brandfall aktiviert werden können, um Brandrauch mittels Ventilatoren aus geschlossenen

Räumen oder Gebäuden ins Freie abzuführen. Bei einem Brand steigt in einem geschlos-

senen Raum der Brandrauch zunächst über der vom Brand erfassten Fläche lotrecht zur

Decke auf, und breitet sich dort aus, wobei er eine immer mächtiger werdende Rauchschicht

bildet. Wenn dieser Rauch nicht durch Öffnungen ins Freie entweichen kann oder abgesaugt

wird, dann füllt sich der geschlossene Raum mit Brandrauch vollständig. Fluchtwege werden

dadurch unpassierbar, und das Auffinden des Brandherdes wird für die Löscharbeiten

erschwert. Der Einsatz von Brandrauchabsauganlagen bewirkt eine Verdünnung von

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Rauchgasen, verringert in der Anfangsphase eines begrenzten Brandes die Auswirkungen

des Brandrauches (Sichtbehinderung, Wärmetransport, toxische Wirkung) und begünstigt

einen raschen Löscheinsatz. Brandrauchabsauganlagen werden häufig für einen 12-fachen

stündlichen Luftwechsel ausgelegt. Bei dieser Anlagenbemessung ist es in der Regel nicht

möglich, die Brandgase eines voll entwickelten Brandes gänzlich abzuführen oder über dem

Fußboden eine rauchgasfreie Schicht zu erhalten. Bei Tiefgaragen entsprechen beispiels-

weise die Entrauchungsabschnitte von Brandrauchabsaug-Anlagen meistens den bau-

behördlich vorgeschriebenen Brandabschnitten. Es darf bei deren Anlagenbemessung

davon ausgegangen werden, dass die gleichzeitige Entrauchung mehrerer Entrauch-

ungsabschnitte einer Tiefgarage nicht erforderlich ist. Mehrere Entrauchungsabschnitte

dürfen deshalb auch über eine Sammelleitung an einen gemeinsamen Brandgas-ventilator

angeschlossen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Für die Dimensionierung der Volumenströme wird der größte Entrauchungsabschnitt herangezogen.

Die einzelnen Entrauchungsabschnitte bilden jeweils eigene Brandabschnitte.

Die Sammelluftleitung muss brandbeständig ausgeführt oder in brandbeständigen Kanälen oder Schächten angeordnet sein.

Werden Luftleitungen von Brandrauchabsauganlagen außerhalb des ihnen zugeordneten

Entrauchungsabschnittes durch andere Räume geführt, dann sind auch diese brandbestän-

dig auszuführen oder in brandbeständigen Luftleitungen oder Schächten anzuordnen. Wenn

zur Sicherstellung des geforderten Luftwechsels keine mechanische Belüftungsnlage zum

Einsatz kommt, dann ist die nachströmende Luft (Zuluft) unmittelbar vom Freien zu ent-

nehmen oder über brandbeständige Luftleitungen oder Schächte aus dem Freien zu-

zuführen. Der Querschnitt dieser Luftleitungen oder Schächte muss bis ins Freie unver-

mindert beibehalten werden. In Luftleitungen von Brandrauchabsauganlagen dürfen Brand-

rauchsteuerklappen, jedoch keine Brandschutzklappen eingebaut werden [90]. Ventilatoren,

die zur Entrauchung von Garagen, Gängen, Stiegenhäusern und Schleusen zum Einsatz

kommen, müssen mindestens 90 Minuten einer Prüftemperatur von 400° C standhalten

können [90]. Zuluftventilatoren bedürfen keiner erhöhten Temperaturbeständigkeit, sofern sie

außerhalb von Entrauchungsabschnitten installiert sind.

Abbildung 09.14: Lüfter natürlicher Rauch- und Wärmeabzugsanlagen „RWA“

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Als „Lüfter“ werden Geräte einer natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen („RWA-

Anlage“) bezeichnet, welche im Brandfall Öffnungen im Dachbereich und

Erdgeschoßbereich freigeben, damit Rauch und Wärme durch Auftriebskräfte ins Freie

abziehen können. Details für Errichtung und Prüfung natürlicher Rauch- und Wärmeabzugs-

anlagen können der ÖNORM EN 1210-2 (2017) [172] entnommen werden.

Bei Rauchverdrängungsanlagen kommen Ventilatoren zum Einsatz. Druckbelüftungsanlagen

sollen im Brandfall die Ausbreitung lebensgefährlicher Rauchgase verhindern. Dabei werden

die in Fluchtwegen angeordneten Feuerschutztüren mit einem Überdruck (von etwa 50 Pa)

belastet. ÖNORM H 6028 (2013) [173]

Abbildung 09.15: Rauchverdrängungsanlage

Legende: (1) Ventilator (2) Überströmelement ohne Brandschutzelement (3) Rauchgasmelder (4) Druckknopfmelder (5) Überströmelement mit Brandschutzelementl (6) Aufzugkabine

Um diese Türen im Brandfall öffnen zu können kann ein Kraftaufwand bis zu 100 N (10 kg)

erforderlich werden. Dieser Kraftaufwand für das Öffnen von Fluchttüren gegen die Luft-

strömung kann die Möglichkeiten von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit

Behinderungen überfordern. Ventilatoren von Rauchverdrängungsanlagen werden im Be-

darfsfall über Rauchmelder aktiviert und fördern rauchfreie Außenluft in das Treppenhaus,

um Fluchtwege und den Sicherheitsaufzug möglichst rauchfrei zu halten. Überström-

elemente (DÜE“) für definierte Luftströmung durch Wände und Decken ermöglichen die

Aufrechterhaltung des erforderlichen Luftüberdruckes im Bereich der Fluchtwege.

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09.2 BLITZSCHUTZANLAGEN

Blitzschutzsysteme sollen bauliche Anlagen vor Brand oder mechanischer Zerstörung schüt-

zen und Personen in den Gebäuden vor Verletzung oder gar Tod bewahren. Es ist dabei zu

bedenken, dass noch keine gesicherten technischen Möglichkeiten bestehen, das   Ein­

schlagen   von   Blitzen   in   bauliche   Anlagen   vollständig   zu   verhindern.   Auch   ein   nach

bestehenden   Normen   geplantes   und   installiertes   Blitzschutzsystem   kann   für   bauliche

Anlagen,  Personen oder Einrichtungen keinen absoluten Schutz garantieren.  Die  Gefahr

eines Schadens durch Blitzeinschlag lässt sich jedoch in einer mit einer Blitzschutzanlage

ausgerüsteten   baulichen   Anlage   erheblich   vermindern,   wenn   diese   beispielsweise   den

Bestimmungen der ÖVE/ÖNORM E 8049­1 (2001) [102] entspricht. Es ist zweckmäßig, Art

und   Anordnung   eines   Blitzschutzsystems   bereits   im   Planungsstadium   eines   Neubaues

sorgfältig zu berücksichtigen, weil elektrisch leitende Teile einer baulichen Anlage für das

Blitzschutzsystem genutzt, und in dieses System eingebunden werden können. In beson­

deren Fällen können Blitzschutzsysteme („LPS“) nur aus einem äußeren und einem inneren

Blitzschutz bestehen. Die Aufgabe des äußeren Blitzschutzes besteht darin, die Blitze auf­

zufangen, den Blitzstrom vom Einschlagpunkt zur Erde abzuleiten und in der Erde zu ver­

teilen.   Dabei   dürfen   weder   Schäden   an   der   zu   schützenden   baulichen   Anlage,   noch

gefährliche Überspannungen für Personen auftreten.

Abbildung 09.16: Blitzschutzsystem [17]

Die Funktion des inneren Blitzschutzes besteht in der Verhinderung gefährlicher Funken-

bildung innerhalb der zu schützenden baulichen Anlage. Dies wird durch den Potenzialaus-

gleich oder durch Trennstrecken zwischen den Bauteilen des Blitzschutzsystems und an-

deren elektrisch leitenden Elementen erreicht. Der Blitzschutz- Potenzialausgleich verringert

die durch den Blitzstrom verursachten Potenzialunterschiede. Er besteht entweder in einer

Verbindung aller getrennten leitenden Anlagenteile durch Leitungen oder im Einsatz von

Überspannungs-Schutzgeräten (Surge Protective Device „SPD“).

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09.2.1 Begriffsbestimmungen

Die nachfolgend angeführten Begriffsbestimmungen sind der ÖVE/ÖNORM E 8049-1 (2001)

[102] entnommen. Diese Norm betrifft das Planen und Errichten von Blitzschutzsystemen für

allgemeine bauliche Anlagen bis zu 60 m Höhe.

Blitzstrom „i“

Strom, der am Einschlagpunkt fließt.

Allgemeine bauliche Anlage

Anlagen für allgemeine Zwecke wie Handel, Industrie, Landwirtschaft, Verwaltung

sowie Wohnungen.

Geschütztes Volumen

Teil einer baulichen Anlage, für den angenommen wird, dass direkte Blitzein-

schläge nicht auftreten.

Akzeptierte Einschlagshäufigkeit „Nc“

Akzeptierte maximale Anzahl der jährlichen Blitzeinschläge, welche die bauliche

Anlage beschädigen können.

Blitzschutzsystem „LPS“

Gesamtes System für den Schutz eines Volumens gegen die Auswirkungen des

Blitzes. Es besteht sowohl aus dem äußeren als auch aus dem inneren

Blitzschutz.

Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems „E“

Abhängigkeit der durchschnittlichen jährlichen Einschläge, welche in der durch

ein Blitzschutzsystem geschützten baulichen Anlage keinen Schaden verur-

sachen, zu der Gesamtzahl der Direkteinschläge in die bauliche Anlage.

Schutzklasse

Klassifizierung von Blitzschutzsystemen entsprechend deren Wirksamkeit. Die

Schutzklasse drückt die Wahrscheinlichkeit aus, mit der ein Blitzschutzsystem ein

Volumen gegen Blitzeinwirkungen schützt.

Äußerer Blitzschutz

Besteht aus der Fangeinrichtung, der Ableitungseinrichtung und der Erdungs-

anlage.

Innerer Blitzschutz

Alle zusätzlichen Maßnahmen zum äußeren Blitzschutz zur Verminderung der

elektromagnetischen Auswirkungen des Blitzstromes innerhalb des zu schützen-

den Volumens.

Blitzschutz-Potenzialausgleich (PA)

Teil des inneren Blitzschutzes, welcher die vom Blitzstrom hervorgerufenen Potenzialunter­

schiede reduziert. Bei Blitzeinschlag treten wesentlich höhere Potenzialdifferenzen am Po­

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tenzialausgleich auf als bei Fehlerströmen im Drehstromnetz. Daher sind für den Schutz ge­

gen   Blitzeinwirkungen   Maßnahmen   erforderlich,   die   über   die   Mindestanforderungen   der

ÖVE/ÖNORM E 8001­1/A1 (2013) [103] hinausgehen.

Fangeinrichtung

Teil des äußeren Blitzschutzes, der zum Auffangen der Blitze bestimmt ist.

Ableitungseinrichtung

Teil des äußeren Blitzschutzes, der dazu bestimmt ist, den Blitzstrom von der

Fangeinrichtung zur Erdungsanlage abzuleiten.

Ringleiter

Ringförmiger Leiter um die bauliche Anlage, der die Ableitungen miteinander

verbindet und für eine gleichmäßige Verteilung des Blitzstromes auf diese sorgt.

Erdungsanlage

Teil des äußeren Blitzschutzes, der den Blitzstrom in die Erde leiten und verteilen

soll. Die Erdungsanlage kann Blitzströme aus der Erde aufnehmen, die von Erd-

blitzen in der nahen Umgebung herrühren.

Erder

Teil oder mehrere Teile der Erdungsanlage, die den direkten elektrischen Kontakt

zur Erde herstellen und den Blitzstrom in der Erde verteilen.

Ringerder

Erder, der eine geschlossene Schleife um ein Gebäude unter oder auf der Erd-

oberfläche bildet.

Fundamenterder

Ringerder, der im Betonfundament des Gebäudes eingebettet ist.

Erderspannung

Potenzialunterschied zwischen der Erdungsanlage und der fernen Erde.

„Natürlicher“ Bestandteil des Blitzschutzsystems

Bestandteil, der eine Blitzschutzfunktion erfüllt, aber nicht speziell zu diesem

Zwecke installiert wurde. Einige Beispiele für die Anwendung dieser Bezeichnung

sind: „natürliche“ Fangeinrichtung, „natürliche“ Ableitung, „natürliche“ Erder.

Metallene Installationen

Ausgedehnte Metallteile in einer zu schützenden baulichen Anlage, die einen

Pfad für den Blitzstrom bilden können, wie z.B. Rohrleitungen, Treppen, Aufzugs-

führungsschienen, Lüfter, Leitungen für Heizungs- und Klimaanlagen, durchver-

bundener Bewehrungsstahl.

Äußere leitende Teile

Ausgedehnte leitende Teile, die in die geschützte bauliche Anlage eingeführt

werden oder diese verlassen, wie z.B. Rohrleitungen, Kabelschirme, Metallkanäle,

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welche einen Teil des Blitzstromes führen können.

Potenzialausgleichsschiene

Schiene, an der metallene Installationen, äußere leitende Teile, Leitungen der

Energie- und Informationstechnik und andere Kabel und Leitungen mit dem

Blitzschutzsystem verbunden werden können.

Potenzialausgleichsleiter

Leiter zum Ausgleich von Potenzialen. Durchverbundener Bewehrungsstahl. Stahl-

armierung in einer baulichen Anlage, die als elektrisch durchgehend leitend gilt.

Gefährliche Funkenbildung

Unzulässige elektrische Entladung innerhalb der zu schützenden baulichen An-

lage, verursacht durch den Blitzstrom.

Sicherheitsabstand

Mindestabstand „s“ zwischen zwei leitenden Teilen innerhalb der zu schützenden

baulichen Anlage, über den keine gefährliche Funkenbildung stattfindet.

Ableiter (SPD – Surge Protective Device)

Gerät zur Begrenzung von Stoßspannungen zwischen zwei Teilen, wie Funken-

strecke, Blitzstromableiter oder Halbleiter usw.

Messstelle

Stelle, die so geplant und angeordnet ist, dass die elektrische Prüfung und

Messung von Bestandteilen des Blitzschutzsystems so einfach wie möglich ist.

Getrennter äußerer Blitzschutz

Äußerer Blitzschutz, dessen Fangeinrichtung und Ableitungen so verlegt sind,

dass der Blitzstromweg mit der zu schützenden baulichen Anlage nicht in

Berührung kommt.

09.2.2 Wirksamkeit und Schutzklasse

Die Eigenschaften eines verlangten Blitzschutzsystems hängen von den Eigenschaften der

zu schützenden baulichen Anlage und von der Schutzklasse ab, die erreicht werden soll. In

ÖVE/ÖNORM E 8001-1 (2013) [103] [104] sind vier Schutzklassen vorgesehen. Die

Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems nimmt von Schutzklasse I zu Schutzklasse IV ab. Für

die Wirksamkeit „E“ eines Blitzschutzsystems wird der Wert der akzeptierten Einschlags-

häufigkeit Nc mit der tatsächlichen jährlichen Zahl der Einschläge Nd verglichen:

E≥1−N c

N d

(09.01)

E Wirksamkeit des Blitzschutzsystems [ - ]

Nc akzeptierte Einschlagshäufigkeit [ - ]

Nd Zahl der jährlichen Einschläge [ - ]

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Wenn Nd ≤ Nc ist, dann muss kein Blitzschutzsystem installiert werden.

Wenn Nd > Nc ist, dann sollte ein Blitzschutzsystem mit der Wirksamkeit E für die dafür

geeignete Schutzklasse gewählt werden.

Tabelle 09.2: Wirksamkeit und Schutzklasse

09.2.3 Bauelemente

In den meisten Fällen kann der äußere Blitzschutz an der zu schützenden baulichen Anlage

befestigt werden. Ein von der zu schützenden baulichen Anlage getrennter äußerer Blitz-

schutz sollte benutzt werden, wenn die thermischen Wirkungen am Einschlagpunkt oder in

den Leitungen, die den Blitzstrom führen, Schäden an der zu schützenden baulichen Anlage

oder deren Inhalt verursachen können. Dafür typische Fälle sind bauliche Anlagen mit brenn-

barer Dachdeckung, bauliche Anlagen mit brennbaren Wänden, Bereiche mit Explosions-

und Brandgefahr. „Natürliche“ Bestandteile, die immer in der baulichen Anlage verbleiben

werden, die nicht geändert werden und deren durchgehende Leitfähigkeit nachweisbar ist

(z.B. durchverbundene Bewehrung, Stahlskelett der baulichen Anlage usw.) dürfen als Teil

des Blitzschutzsystems genutzt werden. Andere „natürliche“ Bestandteile der baulichen

Anlage sollten nur zusätzlich zum Blitzschutzsystem verwendet werden.

Fangeinrichtung

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Blitzeinschlag in ein zu schützendes Volumen eindringt,

wird durch eine richtig geplante Fangeinrichtung beachtlich vermindert. Sie darf aus einer

beliebigen Kombination folgender Bestandteile zusammengesetzt sein:

Stangen, gespannte Drähte oder Seile, vermaschte Leiter

Abbildung 09.17: Bauelemente einer Blitzschutzanlage [17]

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Abbildung 09.18: Maschenförmige Fangeinrichtung

Abbildung 09.19: Ringerder

09.2.4 Schutzverfahren

Bei der Festlegung der Anordnung und der Lage der Fangeinrichtung werden das Schutz-

winkelverfahren, das Blitzkugelverfahren oder das Maschenverfahren genutzt, wobei alle

drei Verfahren als gleichwertig zu bezeichnen sind. Für die meisten Gebäude mit einfacher

Form ist das Schutzwinkelverfahren als abgeleitete Vereinfachung des Blitzkugelverfahrens

zweckmäßig. Das Blitzkugelverfahren wird eher für kompliziertere Fälle empfohlen. Wo

ebene Flächen zu schützen sind, ist das Maschenverfahren geeignet. Auf befahrbaren

Dächern, auf denen keine Fangleitungen verlegt werden können, dürfen die Fangleitungen

entweder im Beton oder in den Fugen der Fahrbahntafeln verlegt und Fangpilze in den

Knotenpunkten der Maschen angeordnet werden.

Abbildung 09.20: Schutzwinkel [17]

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Abbildung 09.21: Blitzkugel [17]

Die Maschenweite darf den der Schutzklasse zugeordneten Wert nicht  überschreiten,  da

sich sonst Objekte oder Personen auf der Dachfläche außerhalb des Schutzbereiches des

Blitzschutzsystems befinden können.

Tabelle 09.3: Schutzverfahren [17]

Um das Auftreten von Schäden zu verringern, sind die Ableitungen so anzubringen, dass

vom Einschlagpunkt zur Erde mehrere parallele Strompfade bestehen, die Länge der Strom-

wege so kurz wie möglich gehalten wird und dass Verbindungen zum Potenzialausgleich

überall dort hergestellt werden, wo sie notwendig sind. Die geometrische Anordnung der

Ableitungen und der Ringleiter beeinflusst die Sicherheitsabstände.

Tabelle 09.4: Typische Abstände zwischen Ableitungen [17]

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Abbildung 09.22: Anschlussfahnen an Fundamenterder

Eine horizontale Verbindung der Ableitungen auf Erdniveau (Ringleitung) und in vertikalen

Abständen wird grundsätzlich empfohlen. In baulichen Anlagen mit geschlossenen lnnen-

höfen mit mehr als 30 m Umfang müssen die Ableitungen im Abstand gemäß Tabelle 09.3

verlegt, jedoch mindestens 2 Ableitungen angeordnet werden.

Wenn der Sicherheitsabstand "s" zwischen der Fang-, Ableitungseinrichtung und den leiten-

den Teilen der Gebäudekonstruktion, der elektrischen Anlage und sonstigen leitenden In-

stallationen nicht eingehalten werden kann, dann müssen Verbindungen in unmittelbarer

Nähe, direkt oder über dem Ableiter hergestellt oder Isolierungen an jeder Näherungsstelle

angebracht werden. Zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes "s" können innere Ableitungen

erforderlich werden.

Abbildung 09.23: Sicherheitsabstand "s"

Ableitungen sind gerade und senkrecht zu verlegen, so dass sie die kürzestmögliche direkte

Verbindung zur Erde darstellen. Schleifenbildung ist zu vermeiden. Ableitungen dürfen nicht

in Regenrinnen und Regenfallrohren verlegt werden, da die Auswirkungen der Feuchtigkeit

in den Regenrinnen zur Korrosion der Ableitungen führen können.

09.2.5 Messstellen

Mit Ausnahme von „natürlichen“ Ableitungen ist an jedem Anschluss zur Erdungsanlage eine

Messstelle anzubringen. Die Messstelle soll nur mithilfe eines Werkzeuges zu Messzwecken

geöffnet werden können, ansonsten muss sie geschlossen sein.

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Abbildung 09.24: Blitzschutz-Prüfklemmenanordnung [17]

Abbildung 09.25: Fundamenterder [17]

09.2.6 Artunterscheidung von Blitzschutzmaßnahmen

Innerer Blitzschutz

Der innere Blitzschutz muss innerhalb der zu schützenden baulichen Anlage gefährliche

Funkenbildung verhindern, die ein Blitzstrom verursachen kann, der durch die Leiter des

äußeren Blitzschutzes fließt. Gefährliche Funkenbildung kann verhindert werden durch

Potenzialausgleichsverbindungen oder durch Trennung zwischen den Teilen.

Blitzschutz-Potenzialausgleich

Ein Blitzschutz-Potenzialausgleich wird dadurch erreicht, dass der Leiter des äußeren

Blitzschutzes mit dem Metallgerüst der baulichen Anlage, mit den Installationen aus Metall,

mit den äußeren leitenden Teilen und mit den Einrichtungen der elektrischen Energie- und

Informationstechnik im zu schützenden Volumen verbunden wird. Diese Verbindungsmaß-

nahmen bestehen aus Potenzialausgleichsleitungen, wenn die durchgehende elektrische

Leitfähigkeit nicht durch die natürlichen Verbindungen erreicht wird oder aus Ableitern, wenn

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direkte Verbindungen mit Potenzialausgleichsleitern nicht erlaubt sind. Überschläge können

auch zu Metallteilen außerhalb der zu schützenden baulichen Anlage auftreten, wenn diese

sich nahe an Leitungen des äußeren Blitzschutzes befinden. Wenn diese gefährliche Aus-

maße annehmen können, dann müssen sie mit den für inneren Blitzschutz angeführten

Maßnahmen verhindert werden. Für außerhalb von Schutzbereichen liegende Metallteile

kann ein Blitzschutz- Potenzialausgleich erforderlich werden. Ableiter sind auf geeignete

Weise so zu installieren, dass sie für Überprüfungen leicht zugänglich sind.

Blitzschutz-Potenzialausgleich für metallene Installationen

Der Blitzschutz-Potenzialausgleich ist an den folgenden Stellen auszuführen:

Im KeIlergeschoß oder im Bereich des Erdniveaus. Potenzialausgleichsleitungen sindmit der Potenzialausgleichsschiene (Haupterdungsschiene, Haupterdungsklemme) zuverbinden, die so zu   installieren   ist,  dass  sie   für  Überprüfungen  leicht  zugänglichbleibt. Die Potenzialausgleichsschiene ist an die Erdungsanlage anzuschließen. Beigroßen   baulichen   Anlagen   können   mehrere   miteinander   verbundene   Potenzial­ausgleichsschienen installiert sein.

Wo Anforderungen an die Trennung nicht erfüllt sind, ist der Blitzschutz-Poten-zialausgleich nur auf Erdbodenniveau auszuführen. Potenzialausgleichsverbindungenwerden an den Verbindungsstellen von Ringleitern mit den Ableitungen empfohlen.

In großen baulichen Anlagen können mehrere Potenzialausgleichsschienen installiert wer-

den, die miteinander verbunden sein müssen. Fließt durch die Verbindung zwischen den

Potentialausgleichsschienen ein Blitzteilstrom, dann verursacht dieser Spannungsabfälle

und damit Potenzialdifferenzen. Diese Potenzialdifferenzen treten auch zwischen allen an

verschiedenen Potenzialausgleichsschienen angeschlossenen leitenden Teilen auf und er-

fordern gegebenenfalls die Anordnung zusätzlicher Potenzialausgleichsleitungen. Kann der

Sicherheitsabstand zwischen dem Blitzschutzsystem und den leitenden Installationen nicht

eingehalten werden, dann muss eine Verbindung (über Ableiter) hergestellt werden.

Blitzschutz-Potenzialausgleich für äußere leitende Teile

Für äußere leitende Teile muss der Blitzschutz-Potenzialausgleich möglichst nahe an der

Eintrittstelle in die bauliche Anlage durchgeführt werden. Potenzialausgleichsleitungen müs-

sen dem durchfließenden Teil des Blitzstromes ohne Beschädigung standhalten.

09.3 INTRUSIONSSCHUTZ

Unter dem Sammelbegriff „Intrusionsschutz“ werden Schutzvorkehrungen zusammenge-

fasst, die zur wirkungsvollen Abwehr von Wirtschaftskriminalität oder sonstigen kriminellen

Handlungen beitragen. Nach Schutzbereichen lassen sich in folgende Arten aufgliedern:

Perimeterüberwachung

diese beginnt bereits im Gelände vor den zu schützenden Gebäuden und Einrichtungen;

Außenhautüberwachung

Gebäudeaußenflächen, Türen, Fenster und sonstige Gebäudeöffnungen werden überwacht;

Zugangsüberwachung

dient der Kontrolle von Zugängen zu sicherheitsempfindlichen Bereichen in Gebäuden;

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Innenraumüberwachung

dient der Überwachung sicherheitsempfindlicher Bereiche in Innenräumen.

Einem Sicherungskonzept entsprechend werden für die zu überwachenden Bereiche Melder

eingesetzt, die üblicherweise nach folgenden Meldeprinzipien physikalische Kenngrößen in

elektrische Größen umwandeln :

elektro- mechanischelektro- akustischelektro- optischelektro- magnetisch

In einer Intrusionsmeldezentrale werden alle eingehenden Meldungen erfasst, ausgewertet

und angezeigt. Im Alarmfall werden einer festgelegten Alarmorganisation entsprechend be-

stimmte Personen alarmiert (z.B.: Werkschützer, Verantwortliche, Bewachungsunternehmen,

Polizei, anonyme Öffentlichkeit).

Abbildung 09.26: Alarmorganisation [17]

Meldezentralen lassen sich auch mit Komponenten von Datenverarbeitungsanlagen kombi-

nieren, die im Alarmfall den zu alarmierenden Personen gezielt jene Informationen über-

mitteln können, die für die zu ergreifenden Maßnahmen von Bedeutung sind.

09.4 ZUTRITTSKONTROLLANLAGEN

Durch den Einsatz von Zutrittskontrollanlagen soll sichergestellt werden, dass Unberechtigte

keinen Zugang zu bestimmten Räumen, Sicherheitsbereichen oder Gebäuden erhalten. Be-

rechtigte Personen erhalten spezielle Ausweiskarten, mit welchen die von Ausweislesern

kontrollierten Türen geöffnet werden können, falls dafür Berechtigungen bestehen. Durch

Programmierung der Zutrittskontrollanlagen können zeitabhängige Zutrittskriterien und Be-

rechtigungsgruppen gebildet werden. Diese Anlagen bilden wesentliche Komponenten von

Informations- und Sicherheitskonzepten und sind deshalb wie zentrale Leittechnikanlagen in

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geschützten Räumen anzuordnen. Zutrittskontrollanlagen sollen folgenden Mindestanforde-

rungen entsprechen:

Nur berechtigten Personen soll der Zutritt zu kontrollierten Räumen möglich sein.

Der Zeitraum für den Aufenthalt identifizierbarer Personen in kontrollierten Räumenmuss festgelegt werden können.

Berechtigungsänderungen müssen dokumentiert und rasch vorgenommen werdenkönnen.

Für Schleusenzonen müssen Schleusenbedingungen vorgegeben werden können(z.B.: Entriegelung der zweiten Schleusentüre erst nach Geschlossenmeldung derersten Schleusentüre).

Abbildung 09.27: Systemkonzept einer Zutrittskontrolanlage [17]

09.5 LITERATURHINWEISE

Die Aktualität von Normen (mit Ausgabejahr) ist vor deren Anwendung zu überprüfenhttps://shop.austrian-standards.at

[15] Pech, Jens „Baukonstruktionen Band 15 Heizung und Kühlung“ISBN 3-211-21501-8 Springer Wien New York

[17] Pech, Jens „Baukonstruktionen Band 17 Elektro- und Regeltechnik“ ISBN 978-3-211-33034-0 Springer Wien New York

[22] TRVB 128 S (2012) „Ortsfeste Löschwasseranlagen naß und trocken“ www.pruefstelle.at

[86] Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG des Rates vom 1988-12-21: Grundlagendoku-mente zu dieser Richtlinie“, herausgegeben von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, Generaldirektion Industrie, erneuert durch Bauprodukte-Verordnung vom 2010-10-21.

[87] ÖNORM B 3850 (2006) Feuerschutzabschlüsse - Drehflügeltüren und -tore sowie Pendeltüren – Anforderungen und Prüfungen für ein- und zweiflügelige Elemente;aktualisiert 2014

[88] ÖNORM B 3851 (2004) Rauchschutzabschlüsse – Drehflügel- Pendeltüre und -tore, Anforderungen und Prüfungen für ein- und zweiflügelige Elemente; aktualisiert 2014

[89] ÖNORM EN 15650 (2010) "Lüftung von Gebäuden - Brandschutzklappen"

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[90] ÖNORM H 6029 (2009) "Lüftungstechnische Anlagen - Brandrauchverdünnungs-Anlagen (BRV-Anlagen)"

[91] ÖNORM H 6031 (2007) "Lüftungstechnische Anlagen - Einbau und Kontrollprüfung von Brandschutzklappen und Brandrauch-Steuerklappen"; aktualisiert 2014

[92] DIN EN 15882-3 (2009) "Erweiterter Anwendungsbereich der Ergebnisse aus Feuer-widerstandsprüfungen für Installationen - Teil 3: Abschottungen

[93] ÖNORM DIN 4102-12 (2000) "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen" - Teil 12: Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen - Anforderungen und Prüfungen

[94] TRVB 123 S (2016) „Brandmeldeanlagen“ www.pruefstelle.at

[95] TRVB 124 F (2017) „Erste und erweiterte Löschhilfe“ www.pruefstelle.at

[96] ÖNORM EN 3-7 (2007) "Tragbare Feuerlöscher" -

[97] ÖNORM EN 12845 (2009) Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen - Automatische Sprinkleranlagen – Planung und Installation und Instandhaltung aktualisiert 2016

[98] Pech, Jens, Warmuth, Zeininger „Baukonstruktionen Sonderband Parkhäuser – Garagen“ ISBN- 10 3-211-25254-1 Springer Wien New York

[100] Technische Gebäudeausstattung -TU Wien Kapitel 01 bis 13 http://www.hochbau.tuwien.ac.at/lehre/downloads/

[102] ÖVE/ÖNORM E 8049-1 (2001) "Blitzschutz baulicher Anlagen" - Teil 1: Allgemeine Grundsätze

[103] ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A1 (2013) "Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis AC 1000 V und DC 1500 V" - Teil 1: Begriffe und Schutz gegen elektrischen Schlag (Schutzmaßnahmen) (Änderung)

[104] ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 (2012) „Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagenund Personen (IEC 62305-3:2010 modifiziert; deutsche Fassung)

[127] ÖNORM H 6025 (2012) " Lüftungstechnische Anlagen - Brandschutzklappen - (BSK)"- Nationale Ergänzungen zu ÖNORM EN 1366-2, EN 13501-3 und EN 15650

[128] ÖNORM H 6033 (2012) Lüftungstechnische Anlagen-Brandrauchsteuerklappen BRK -Nationale Ergänzungen zu ÖNORM EN 12101-8, EN 13501-4 und EN 1366-10; aktualisiert 2013

[168] ÖNORM EN 13501-1 (2009) Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungenzum Brandverhalten von Bauprodukten

[169] ÖNORM EN 13501-2 (2016] „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen

[170] DIN 14461-2 (2009) Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen – Teil 2: Einspeiseeinrichtung und Entnahmeeinrichtung für Löschwasserleitungen „trocken“

[171] ÖNORM EN 15004-9 (2016) Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Löschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln - Teil 9: Physikalische Eigenschaften und Anlagenaus-legung für Löschmittel IG-55 (ISO 14520-14:2015, modifiziert)

[172] ÖNORM EN 12101-2 (2017) Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)

[173] ÖNORM H 6028 (2013) Lüftungstechnische Anlagen – Differenzdruckanlagen (Druckbelüftungsanlagen) – Überströmelemente (DÜE) für definierte Luftströmung durch Wände und Decken mit und ohne Anforderungen an den Feuerwiderstand.

[177] ÖNORM EN 54-21 (2006) Übertragungseinrichtungen für Brand- und Störungs-meldungen Teil 7: Eigenschaften, Löschleistung, Anforderungen und Prüfungen

[178] ÖNORM EN 2 (2004) Brandklassen

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