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Stand: Februar 2002 Informationsschrift des Abwasserwerkes der Stadt Coesfeld zu Technischen Möglichkeiten der Regenwasserversickerung / Regenwassernutzung auf privaten Grundstücken

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Stand: Februar 2002

Informationsschrift

des Abwasserwerkes der Stadt Coesfeld

zu

Technischen Möglichkeiten der

Regenwasserversickerung /

Regenwassernutzung

auf privaten Grundstücken

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Abwasserwerk Stadt Coesfeld

Inhaltsverzeichnis Technische Möglichkeiten der Regenwasserversickerung / Regenwassernutzung

1. Einleitung Seite 1

2. Rechtliche Grundlagen Seite 2

3. Anforderungen an den Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen Seite 3

4. Bemessungsgrundlagen Seite 9

5. Regenwassernutzung Seite 11

6. Literaturverzeichnis Seite 14

Zeichnungen:

Flächenversickerung Seite 15

Muldenversickerung Seite 16

Rigolen- und Rohrversickerung Seite 17

Rohrversickerung Seite 18

Rohrversickerung mit Regenwasserspeicher Seite 19

Regenwasserteich Seite 20

Beispiele:

Sickerversuch zur Bestimmung der Versickerungsfähigkeit des Bodens Anlage 1

Berechnung einer Muldenversickerung nach ATV-A 138 Anlage 2

Berechnung einer Rohrversickerung nach ATV-A 138 Anlage 3

Bemessung einer Regenwassernutzungsanlage Anlage 4

Bescheinigung über die ordnungsgemäße Bauausführung Anlage 5

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Technische Möglichkeiten der Regenwasserversickerung 1. Einleitung Niederschlagswasser ist eigentlich zu wertvoll, um es ungenutzt in die Kanalisation einzuleiten. Niederschlagswasser kann auf dem Grundstück genutzt werden, z.B. zur Bewässerung des Gartens oder auch zur Toilettenspülung. Es kann durch Verrieselung oder Versickerung dem Grundwasser wieder zugeführt werden. Diesem Gedanken hat der Gesetzgeber durch das Landeswassergesetz (§ 51a) Rechnung getragen. Danach soll das Niederschlagswasser möglichst ortsnah beseitigt werden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

- Versickerung über die belebte Bodenzone (siehe Seite 5 und 6) - Versickerung über besondere technische Einrichtungen (siehe Seite 6)

Die Erhaltung des natürlichen Wasserhaushaltes und der Grundwasserreserven haben bei allen Arten der Versickerung oberste Priorität. Ziel einer Regenwasserversickerung ist der reduzierte Abfluß in der Mischwasser-kanalisation sowie im Gewässer selbst. Das verringert die Belastung der Gewässer und somit auch die Hochwassergefahren. Die Neufassung des Landeswassergesetzes NRW hat allerdings keine Auswirkungen auf Bereiche der Stadt, in denen eine ordnungsgemäße Trennkanalisation vorhanden ist. In diesen Bereichen ist der Grundstückseigentümer grundsätzlich verpflichtet, das auf den befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser in den Regenwasserkanal einzuleiten. Darüber hinaus kann die Ortssatzung Bestimmungen zur Versickerung von Niederschlagswasser enthalten. Dabei kann es sich um Aussagen zur Befreiung vom Anschlußzwang an die öffentliche Kanalisation, um Regelungen zur Zuständigkeit für Betrieb und Wartung von Versickerungsanlagen oder um Forderungen zur Herstellung der Anlagen (z.B. nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, siehe Abschnitt 3.1) handeln. Weitere Regelungen sind in den entsprechenden Bebauungsplänen festgesetzt. Das Abwasserwerk der Stadt Coesfeld hält einen Vordruck bereit (siehe Anlage 4), den der Bürger ausgefüllt beim Abwasserwerk einreichen kann. Diese “Bescheinigung über die ordnungsgemäße Bauausführung und sichere Benutzbarkeit einer Anlage zur Beseitigung des Niederschlagswassers“ setzt eine ordnungsgemäße technische Planung und einwandfreie Bauausführung durch den Grundstückseigentümer voraus. Das Abwasserwerk überprüft die Angaben in der Bescheinigung in Zweifelsfällen sowie regelmäßig stichprobenweise. Wird das Niederschlagswasser ordnungsgemäß ganz oder teilweise ortsnah versickert, so entfällt für diese Flächen die Niederschlagswassergebühr nach § 8(b) der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Coesfeld. Das Abwasserwerk leitet diese Bescheinigung daher nach Prüfung an den Fachbereich 20 (Steueramt) der Stadt Coesfeld weiter, das eine Änderung des Gebührenbescheides veranlaßt.

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Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme der Anlage. 2. Rechtliche Grundlagen Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Landeswassergesetz (LWG) legen die Rahmenbedingungen für die Behandlung des Niederschlagswassers fest. § 18 a WHG (Auszug) (1) Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen. Abwasserbeseitigung im Sinne dieses Gesetzes umfaßt das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie .................... (usw.). § 18 b WHG (Auszug) (1) Abwasseranlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser insbesondere nach § 7 a eingehalten werden. Im übrigen gelten für die Errichtung und Betrieb von Abwasseranlagen die allgemein anerkannten Regeln der Technik. § 51 LWG (Auszug) (1) Abwasser im Sinne dieses Gesetzes sind das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser). .................... (usw.). § 51 a LWG (Auszug) (1) Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ist vor Ort zu versickern, verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dieses ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Die dafür erforderlichen Anlagen müssen den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik entsprechen. (3) Die Gemeinde kann durch Satzung festsetzen, dass und in welcher Weise das Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder in ein Gewässer einzuleiten ist. .................... (usw.). Die Stadt Coesfeld erläßt im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung eine Entwässerungssatzung. In ihr wird der Anschluß der einzelnen Grundstücke an die öffentliche Kanalisation geregelt. Die Versickerung von Niederschlagswasser ist im Sinne des Landeswassergesetzes erlaubnisfrei, wenn es un- oder nur gering verschmutzt ist, z.B. von Dach- oder Terrassenflächen, Gehwegen, Zufahrten usw. stammt und entweder die befestigten Flächen wasserdurchlässig gestaltet sind (z.B. Rasengittersteine) oder das Wasser auf den

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angrenzenden Flächen auf natürlichem Wege, d.h. über die belebte Bodenzone (z.B. in Mulden oder auf Rasenflächen) versickert wird. Gemäß § 2 und § 3 WHG ist eine Erlaubnis erforderlich, wenn das Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer eingeleitet oder aber mittels technischer Einrichtungen (z.B. Rigolen etc.) versickert wird, da in diesen Fällen eine “Einleitung von Stoffen in das Grundwasser“ nicht auszuschließen ist. Die Untere Wasserbehörde (Kreis Coesfeld) hat jedoch in einer generellen Entscheidung zur Vereinfachung des Verfahrens Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, von dieser Erlaubnis ausgenommen. Es bestehen lediglich technische Anforderungen, die im folgenden behandelt werden. 3. Anforderungen an den Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen 3.1 Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) Abwasseranlagen (Versickerungsanlagen) müssen in Bau und Betrieb den a.a.R.d.T. entsprechen. Als allgemein anerkannt gelten technische Regeln dann, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben und die überwiegende Mehrzahl der Fachleute diese Regeln anerkennen. Technische Regeln findet man in erster Linie in Richtlinien und Merkblättern, teilweise auch in Fachbüchern. Richtlinien und Merkblätter werden von den Fachverbänden, z.B. Deutsches Institut für Normung, Berlin (DIN), Abwassertechnische Vereinigung, Hennef (ATV) und den Fachbehörden (LUA), herausgegeben. (siehe Literaturverzeichnis). 3.2 Anforderungen an die Beseitigung von Niederschlagswasser Nicht jedes Regenwasser eignet sich zur Versickerung. Durch Emissionen aus Industrie, Gewerbe und Straßenverkehr nimmt das Regenwasser Stoffe auf, die es belasten. Zusätzlich enthält das von Dachflächen abfließende Niederschlagswasser in geringem Maße feste und gelöste Schadstoffe, die vom Material des Daches stammen. Außerdem gelangen Pflanzenbestandteile (Laubfall), Vogelkot und Reste von Kleintieren ins Regenwasser. Im Sinne des Grundwasserschutzes darf schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser ohne ausreichende Vorreinigung nicht versickert werden. Das in Wohngebieten von Dachflächen, Balkonen und Terrassen abfließende Niederschlagswasser gilt allgemein als unbedenklich. Für dessen Beseitigung auf Grundstücken hat die Abwassertechnische Vereinigung (ATV) das Arbeitsblatt A 138 herausgegeben. In diesem Blatt sind entsprechend der Rangfolge ihrer Schutzwirkung für das Grundwasser folgende Möglichkeiten zur Versickerung vorgesehen:

- Flächenversickerung (beste Schutzwirkung) - Muldenversickerung

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- Rigolen- und Rohrversickerung - Schachtversickerung

Außer einer besseren Schutzwirkung für das Grundwasser bieten die Flächen- bzw. Muldenversickerung gegenüber Rigolen- und Schachtversickerung den Vorteil geringerer Bau- und Unterhaltungskosten. Auch auf kleineren Grundstücken ist eine Flächenversickerung des Wassers von Balkonen und Terrassen auf angrenzenden Gartenflächen im allgemeinen möglich. Das Dachflächen-wasser sollte möglichst in Regentonnen gesammelt und als Brauchwasser im Garten verwendet werden. Wenn die zur Verfügung stehende Fläche zu gering ausfällt, eignet sich eine Rigolen- bzw. Rohrversickerung oder aber eine Kombination verschiedener Versickerungssysteme. Im Bereich der Stadt Coesfeld ist aufgrund des teilweise ungünstigen Untergrund-beschaffenheit (Grundwasserstand, Bodenbeschaffenheit) eine Schachtversickerung bedenklich, da der Schutz des Grundwassers hierbei nicht ausreichend gegeben ist. Somit darf die Schachtversickerung nicht zur Anwendung kommen ! Als gering verschmutzt bzw. tolerierbar gilt das auf Stellflächen und Zufahrten im Wohnbereich anfallende Niederschlagswasser. Anzustreben ist, solche Flächen durchlässig zu gestalten (z.B. wasserdurchlässige Pflastersysteme, Rasengittersteine, Schotterrasen). Das abfließende Niederschlagswasser soll i.d.R. über die belebte Bodenzone auf Seitenstreifen oder in Mulden in den Untergrund versickert werden. Auch wenn gelegentlich geringe Öltropfen von Fahrzeugen abgespült werden, können diese im Boden zurückgehalten werden. Grundsätzlich sind immer hydraulisch gering belastete dezentrale Versickerungsanlagen mit Oberbodenpassage zu wählen. Diese Forderung beruht auf der Tatsache, dass ein ca. 30 cm mächtiger Oberboden i.d.R. das entscheidende Rückhaltevermögen gegenüber eingetra-genen Stoffen für das Grundwasser besitzt. Bei der Erstellung der Anlagen ist darauf zu achten, dass der Untergrund nicht durch die Bautätigkeiten oder sonstige Einflüsse verdichtet werden. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass sämtliche Versickerungsanlagen durch Fachleute geplant und errichtet werden sollten, um den Anforderungen des Gewässerschutzes zu genügen, eventuelle Schäden zu vermeiden und die langfristige Funktionstüchtigkeit der Anlagen sicherzustellen.. 3.3 Hydrogeologische Voraussetzungen Eine wichtige Voraussetzung für die Versickerung bildet die ausreichende Durchlässigkeit der im Untergrund anstehenden Böden einschließlich ihrer belebten humosen Deckschicht. Die Durchlässigkeit der Lockergesteine hängt überwiegend von ihrer Korngröße und Korn-verteilung ab. Sie wird durch den Durchlässigkeitsbeiwert (kf-Wert) ausgedrückt. Dieser kann berechnet oder durch Sickerversuche bestimmt werden.

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Für die Versickerung eignen sich nur Böden, deren kf -Werte im Bereich von 1*10-3 bis 1*10-6 m/s liegen. Je geringer die Durchlässigkeit eines Bodens ist, um so größer ist der Flächenbedarf für die Versickerung bzw. um so mehr Speicherraum muß zur Verfügung gestellt werden. Um Gebäudevernässungen zu vermeiden, sollte der Abstand der Versickerungsanlage vom Baugrubenfußpunkt das 1,5fache der Baugrubentiefe nicht unterschreiten. Dies gilt für Gebäude mit nicht wasserdruckhaltender Abdichtung. Bei nicht unterkellerten Gebäuden ist die Tiefe des Fundamentes anstelle der Baugrubentiefe zur Ermittlung des Abstandes heranzuziehen. Die Versickerung darf zudem auf Nachbargrundstücken nicht zu Vernässungen führen. Ein Mindestabstand von 2 m sollte dabei eingehalten werden. Es muß weiterhin sichergestellt sein, dass Niederschlagswasser, welches aufgrund von Starkregen nicht sofort in den Untergrund versickert, nicht oberflächlich abfließt (z.B. von Grundstückseinfahrten) und so auf öffentliche Verkehrsflächen gelangt. 3.4 Technische Vorgaben gem. ATV-A 138 Bei der Flächenversickerung (Abbildung Seite 15) wird das Niederschlagswasser offen und ohne wesentlichen Aufstau entweder direkt durch den unbefestigten gewachsenen Boden oder die durchlässig befestigte Oberfläche oder flächenhaft in den Seitenräumen undurchlässig befestigter Flächen versickert. Bei Pflastersystemen sind drei grundsätzliche Konstruktionsprinzipien zu unterscheiden. Die Versickerung des Niederschlags erfolgt durch:

- aufgeweitete umlaufende Zwangsfugen (Abstandhalter) - in den Stein eingelassene Kammern und - den Pflasterstein selbst (Steine aus haufwerksporigem Beton mit erhöhtem

Porenvolumen) Informationen hierzu erhalten Sie in Baumärkten bzw. Architektur- und Ingenieurbüros oder direkt beim Hersteller. Da kein wesentlicher Aufstau bzw. keine wesentlichen Speicherungen möglich oder beabsichtigt sind, muß die Versickerungsfähigkeit des Bodens größer als der zu erwartende Regenabfluß sein. Besonders bei grasbewachsenen Flächen ist die Reinigungsleistung durch die oberste Bodenschicht sehr gut. Ein weiterer Vorteil besteht in dem minimalen technischen Aufwand und der einfachen Wartung und Kontrolle solcher Anlagen. Nachteile sind jedoch die geringe Speicherfähigkeit und der daraus resultierende große Flächenbedarf. Wichtig: Es dürfen im Winter keine Streusalze verwendet werden. Auch das Waschen von Fahrzeugen ist verboten.

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Die Muldenversickerung (Abbildung Seite 16) ist eine Variante der Flächenversickerung, bei der eine zeitweise Speicherung in Rechnung gestellt werden kann. Damit kann die Versickerungsrate geringer als der Niederschlagszufluß sein. Versickerungsmulden sollten so bemessen sein, dass sie kurzzeitig unter Einstau stehen. Ein Dauerstau ist in jedem Fall zu vermeiden, weil dadurch die Gefahr der Verschlickung und Verdichtung der Oberfläche beträchtlich erhöht wird. Durch die Speicherwirkung ist der Flächenbedarf für die Muldenversickerung geringer als im Fall der Flächenversickerung. Man rechnet pro 100 m² angeschlossene versiegelt Fläche mit einem Flächenbedarf von ungefähr 10 bis 15 m². Bei offenen zugänglichen Mulden sollte die Einstautiefe nicht mehr als 30 cm betragen. Es muß für eine gleichmäßige Zufuhr des Niederschlagswassers gesorgt werden. Dadurch, dass das versickernde Regenwasser eine belebte Bodenschicht von ca. 20 bis 30 cm Stärke passiert, weist das Verfahren eine sehr gute biologische Reinigungsleistung auf. Ähnlich wie bei der Flächenversickerung ist der technische Aufwand von Versickerungsmulden gering. Die Wartungsmöglichkeiten können als gut eingestuft werden. Bei der Rigolen- und Rohrversickerung (Abbildung Seite 17) wird das Niederschlagswasser oberirdisch in einen kiesgefüllten Graben (Rigole) oder unterirdisch in einen in Kies gebetteten perforierten Rohrstrang geleitet, dort zwischen gespeichert und entsprechend der Durchlässigkeit des umgebenden Bodens verzögert in den Untergrund abgegeben. Eine Kombination von Rohr- und Rigolenversickerung ist möglich. Die Speicherkapazität ergibt sich aus den Abmessungen der Rigole bzw. des Rohres sowie aus dem Porenvolumen der Kiesbettung. Bei der Rohrversickerung sind Lüftungsöffnungen am Ende des Rohrstranges vorzusehen. Feststoffe müssen durch vorgeschaltete Absetzeinrichtungen zurückgehalten werden. Hierdurch wird die Lebensdauer der Anlage verlängert. Die Filterstabilität gegenüber dem anstehenden Boden ist durch Kornabstufungen bzw. Filtervlies sicherzustellen. Der Abstand zwischen Grabensohle und höchstem natürlichen Grundwasserstand soll grundsätzlich 1 m nicht unterschreiten. Es ist nicht ausreichend, lediglich einen kurzen Graben auszuheben und die erforderliche Rohrlänge als Paket übereinander hineinzulegen. Die Grabenlänge muß immer der Rohrlänge entsprechen. Bei der baulichen Ausführung der Rigole ist darauf zu achten, dass das Wasser möglichst gleichmäßig über die gesamte Länge des Grabens verteilt eintreten kann Die Rohrversickerung unterscheidet sich von der Untergrundverrieselung im Sinne der DIN 4261 dadurch, dass bei der Rohrversickerung gemäß ATV-A 138 ein Mindestrohrdurch-messer von 30 cm (DN 300) gefordert ist. Dies sollte auch in keinem Fall unterschritten

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werden, da sich eine Verringerung auf die Funktionsfähigkeit und Lebensdauer negativ auswirken kann (Verstopfungsgefahr !!). Ein wesentlicher Unterschied zu den bereits beschriebenen Verfahren der Flächen- und Muldenversickerung besteht darin, dass bei der Rigolen- und Rohrversickerung nur eine eingeschränkte Reinigungswirkung im Zuge der Versickerung eintritt. Die biologisch aktive Oberschicht wird nicht durchsickert, sondern umgangen. Es wird nur ein Filtereffekt erzielt. Um die im Niederschlagswasser mitgeführten absetzbaren Stoffe zurückzuhalten ist es sinnvoll, der Versickerungsanlage geeignete Absetzeinrichtungen wie z.B. Absetzschächte vorzuschalten. Auch der Erdeintrag in den Kiesfilter muß ausgeschlossen werden. Die Rigole sollte daher oben und an den Seiten mit einem Geotextil umhüllt werden. Ein Geotextil auf der Sohle ist nicht notwendig und kann sogar zu einer verminderten Wasserdurchlässigkeit führen. Die Kornabstufung der Kiesummantelung sollte 16/32 mm betragen. Ein Vorteil dieses Versickerungsverfahrens liegt in dem geringen Platzbedarf, ein Nachteil besteht jedoch in den beschränkten Kontroll- und Wartungsmöglichkeiten. Die einzelnen Systeme zur Versickerung von Niederschlagswasser können auch in Kombination miteinander angewendet werden. Als Direktanlieger an einem Gewässer besteht die Möglichkeit, das auf den befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser direkt einzuleiten. Um das Verfahren einer Wasserrechtlichen Genehmigung zu vereinfachen, wird in diesem Fall zwischen dem Abwasserwerk der Stadt Coesfeld und dem Grundstückseigentümer ein “Öffentlich-rechtlicher Vertrag“ geschlossen, der die rechtlichen und technischen Belange der Direkteinleitung regelt. Dieser kann bei Bedarf beim Abwasserwerk der Stadt Coesfeld angefordert werden.

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3.5 Wartung und Pflege Versickerungsanlagen sollten regelmäßig kontrolliert werden. Zur Vorbeugung und Beseitigung von “Verstopfungen“ müssen unbedingt Laubeinträge aus dem Versickerungsbereich entfernt werden. Das ATV-Arbeitsblatt 138 enthält weitere Informationen in Form einer Tabelle zu betrieblichen Maßnahmen für Versickerungsanlagen. Anlage Maßnahme Intervalle Bemerkungen

alle Versickerungs-anlagen

Verringerung von Selbstdichtung Vorschalten einer

Vorreinigung

Entfernen von Laub- und Störstoffen

keine Hochdruckreiniger keine saugenden Reiniger bei tiefporiger naßsaugender Reinigung zwingend nachverfugen

Befestigte Versickerungs-flächen

Mahd, ggf. Entfernen von Bewuchs

im Herbst und bei Bedarf

Verbot wassergefährdender Stoffe / Herbizide Verbot von Streusalzen

Mahd in Abhängigkeit von Nutzung und Bewuchs, mindestens jährlich

bei einer Mahd im Jahr Mähgut entfernen

Entfernen von Laub- und Störstoffen mindestens jährlich

gärtnerische Pflege bei Bedarf Verbot wassergefährdender Stoffe / Herbizide

unbefestigte Versickerungs-flächen

Wiederherstellen der Durchlässigkeit bei Bedarf Vertikutieren

Mahd bei Bedarf, mindestens jährlich

bei einer Mahd im Jahr Mähgut entfernen

Entfernen von Laub und Störstoffen

im Herbst und bei Bedarf

Wiederherstellen der Durchlässigkeit bei Bedarf Vertikutieren, Schälen,

Boden austauschen

Mulden

Verhindern von Auskolkung

beim Bau und bei Bedarf

Steinschüttung, Pflasterung, widerstandsfähige Vege-tation im Zulaufbereich

Rigolen Entfernen von Bewuchs bei Bedarf Verbot wassergefährdender Stoffe

Inspektion der Kontrollschächte halbjährlich ggf. Entfernung von Laub

und Ablagerungen

Inspektion der Rohrstranganfänge halbjährlich

ggf. Hochdruckspülung der Sickerrohre nach Herstellerangaben

Rohrrigolen

Vermeidung von Durchwurzelung

bei nachträglicher Bepflanzung

Flachwurzler, Kronendurchmesser Mindestabstand

Auszug aus Tabelle 5, ATV-A 138 (Nov. 1999)

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4. Bemessungsgrundlagen 4.1 Dauer des Bemessungsregens Gemäß den allgemeinen Bemessungsgrundsätzen werden dezentrale Versickerungsanlagen nach dem Lastfallkonzept bemessen. Dies bedeutet, dass ein statistischer Regen mit einer gewählten Dauer und Häufigkeit als Lastfall für die Bemessung herangezogen wird. Hierbei sollte auf die Auswertung des Deutschen Wetterdienstes zurückgegriffen werden. Der sogenannte KOSTRA-Atlas berücksichtigt örtlich unterschiedliche Regencharakteristiken. Bei einer Flächenversickerung (Versickerung ohne Speicher) sollte die Dauer des Bemessungsregens in der Regel zu D = 10 Minuten gewählt werden. Bei großen und flach geneigten Anschlußflächen kann die maßgebende Regendauer auf D = 15 Minuten vergrößert werden. 4.2 Häufigkeit des Bemessungsregens Als Bemessungshäufigkeit bzw. als Versagenshäufigkeit im Rahmen von Nachweis- rechnungen hat sich für dezentrale Versickerungsanlagen eine Häufigkeit von n = 0,2 pro Jahr (entsprechend Tn = 5 Jahre) allgemein durchgesetzt. Die Überlaufhäufigkeit von Mulden darf größer sein, sollte jedoch n = 1 pro Jahr nicht überschreiten. 4.3 Niederschlagshöhen und Regenspenden Für die Bemessung von Versickerungsanlagen ist nicht nur die Niederschlagshöhe, sondern auch ihre Intensität, ihre Dauer, Ihre Häufigkeit und ihre zeitliche Verteilung von Bedeutung. Die nachfolgende Tabelle für den Raum Coesfeld ist dem Gutachten des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach (Zeitraum 1951 – 1980) entnommen. Die mittlere jährliche Niederschlagshöhe beträgt 843,0 mm.

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Wiederkehrzeit

T in a 0,5 1,0 2,0 5,0 10,0

Häufigkeit n in 1/a 2 1 0,5 0,2 0,1

N R N R N R N R N R

Niederschlags-dauer D

5 min 5,2 171,7 6,8 227,2 8,5 282,6 10,7 355,8 12,3 411,3

15 min 7,2 80,5 9,8 108,9 12,4 137,3 15,7 174,9 18,3 203,3

30 min 9,0 49,8 12,3 68,5 15,7 87,1 20,1 111,8 23,5 130,5

T - Wiederkehrzeit im Jahr; mittlere Zeitspanne, in der ein Ereignis einen Wert entweder einmal erreicht oder überschreitet n - Niederschlagshäufigkeit pro Jahr N - Niederschlagshöhe in mm R - Niederschlagsspende in Liter pro Sekunde und Hektar Bei Anwendung der in der Tabelle aufgeführten Niederschlagshöhen und –spenden sind die Ungenauigkeiten der Niederschlagsregistrierung und –messung zu berücksichtigen. Zudem sind 30jährige Meßreihen des Niederschlages nicht unbedingt repräsentativ für die Zukunft. Für Planungen sollten daher bei Niederschlagshöhen der Wiederkehrzeiten T = 0,5 bis T = 5 Jahre mit Unsicherheiten von +/- 10%, für T = 10 Jahre mit +/- 15% gerechnet werden.

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5. Regenwassernutzung

Neben der Reduzierung des Trinkwasserverbrauches durch wassersparende Maßnahmen, wie z.B. duschen statt baden, WC mit Spartaste ausrüsten, Austausch veralteter Installationen durch moderne, Einsatz moderner Waschmaschinen, usw., besteht eine weitere Möglichkeit darin, den Verbrauch von Trinkwasser durch eine Substitution mit Hilfe der Nutzung von Regenwasser zu reduzieren. Überall dort, wo keine Trinkwasserqualität erforderlich ist, kann Regenwasser im Haushalt eingesetzt werden; z.B. für die Toilettenspülung, zum Wäschewaschen, zum Putzen und für die Bewässerung des Gartens. Hierzu muß im Haus ein getrenntes Leitungsnetz verlegt werden. Fehlanschlüsse sind unbedingt zu vermeiden, da sonst Verkeimungsgefahr besteht. Um einen problemlosen Betrieb der Regenwasser-Nutzungsanlage nach modernen Erkenntnissen zu gewährleisten, sollte diese daher auf jeden Fall vom Fachmann installiert werden. Die Niederschlagsmenge von 843 mm pro Jahr im Raum Coesfeld reicht aus, um den Betriebswasserbedarf eines wassersparenden 4-Personen-Haushaltes im Einfamilienhaus zu decken. Der tatsächliche Beitrag, den das Regenwasser beim Einsatz des Trinkwassers leistet, hängt u.a. von der Größe und Art der Auffangfläche, von der Größe des Sammelbehälters, von den Schwankungen des Niederschlagsdargebotes (nasse und trockene Jahre) und nicht zuletzt vom Verhalten der Wassernutzer ab. Bundesweite Untersuchungen haben gezeigt, dass sorgfältig geplante und gebaute Regenwasseranlagen immer eine Wasserqualität aufweisen, die deutlich höher liegt als die Qualität, die der Gesetzgeber für Badegewässer fordert.

5.1 Aufbau einer Regenwasseranlage Wichtig für eine langlebige Anlage mit einer guten Wasserqualität ist, dass bestimmte Bauprinzipien eingehalten werden. Dazu gehören:

• Als Auffangflächen sollten nur Dachflächen benutzt werden. • Das Wasser ist vor Eintritt in den Speicher zu filtern. • Das Wasser muß im Speicher kühl und dunkel gelagert werden. • Die Wasserführung im Speicher muß ein Absetzen von Feinstaub begünstigen. • Die Regenwasseranlage ist aus hochwertigen und korrosionsbeständigen

Bauteilen zu errichten. • Die Leitungen des Betriebswassernetzes sind so zu kennzeichnen, dass sie auch

nach vielen Jahren sofort und sicher als Betriebswasserleitungen erkannt werden. • Die Trinkwassernachspeisung darf ausschließlich nach dem Prinzip des “freien

Einlaufs“ erfolgen. Es darf keinerlei Verbindung zwischen den Leitungsnetzen für Regenwasser und Trinkwasser hergestellt werden.

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Auch wenn immer wieder der Selbsteinbau von Regenwasseranlagen propagiert wird, sollte man sich unbedingt von einschlägigen Fachbetrieben beraten lassen und eine Regenwasseranlage immer zusammen mit solchen Betrieben erstellen.

5.2 Auffangflächen

Als Auffangfläche sollten bevorzugt Dachflächen genutzt werden. Sie liefern qualitativ das beste Wasser. Verkehrsflächen dürfen wegen möglicher massiver Verschmutzung nicht angeschlossen werden. Die Dachflächen sollten eine möglichst glatte Oberfläche aufweisen (Schiefer, Tonziegel, glasierte Betonsteine, usw.) Problematische Dachmaterialien sind:

• Bitumendächer • Asbestzementdächer • Grasdächer

5.3 Zuleitung zum Speicher

In der Zuleitung zum Speicher ist die DIN 1986 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) zu beachten.

5.4 Filtration vor dem Speicher

Für die Funktion und hygienische Situation einer Regenwasseranlage sollte dem Speicher eine Filtration vorgeschaltet werden. Laubfänger in Dachrinnen und Fallrohrsiebe mit Klappe sind als alleinige Filter nicht ausreichend. Informationen zu den verschiedenen Filtertypen erhält man im Fachhandel.

5.5 Auslegung der Speichergröße

Der Betriebswasserbedarf ist davon abhängig, welche Verbrauchseinrichtungen an die Regenwassernutzung angeschlossen werden sollen und wieviel Personen diese Einrichtungen nutzen. Der Betriebswasserbedarf kann mit den folgenden Richtwerten abgeschätzt werden:

Betriebswasserbedarf (pro Person und Jahr) Toilettenspülung 9 m³ Wäschewaschen 5 m³ Putzen, Reinigen 1 m³

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Gartenbewässerung 6 m³ pro 100 m² Garten Für den Regenertrag ist die Auffangfläche (Grundfläche der Gebäude einschl. Dachüberstand) zu ermitteln. Da aber ein Teil des Wassers auf dem Dach verdunstet, die Dacheindeckung benetzt oder im Filter verloren geht, muß dieser Verlust mit dem Faktor von etwa 0,75 berücksichtigt werden. Der mittlere Jahresniederschlag in Coesfeld beträgt 843 mm. Die Speichergröße sollte so gewählt werden, dass eine “normale“ Trockenperiode überbrückt werden kann. Es sollte daher ein Wasservorrat für 3 bis 4 Wochen bereitgestellt werden. In der Anlage 4 ist eine Bemessung beispielhaft durchgeführt worden.

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Literaturverzeichnis Arbeitsblatt ATV-A 118

Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen, GFA Hennef, 11/1999

Arbeitsblatt ATV-A 138

Bau und Bemessung von Anlagen zur dezentralen Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser, GFA Hennef, 01/1990

Arbeitsblatt ATV-A 138

Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, GFA Hennef, Entwurf 11/1999 (ISBN 3-933707-19-6)

Deutsche Normen – DIN 1986

Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Beuth-Verlag, Berlin • Teil 1: Technische Bestimmungen für den Bau, Ausgabe 6/1988 • Teil 2: Ermittlung der Nennweiten von Abwasser- und Lüftungsleitungen, Ausgabe

3/1995 • Teil 31: Abwasserhebeanlagen; Inbetriebnahme, Inspektion und Wartung, Ausgabe

6/1986 • Teil 32: Rückstauverschlüsse für fäkalienfreies Abwasser; Inspektion und Wartung,

Ausgabe 6/1986 Geiger, W. F.; Dreiseitl, H.

Neue Wege für das Regenwasser, München: Oldenbourg-Verlag 1995 (ISBN 3-486-26259-9)

König, K. W.

Regenwassernutzung von A-Z, Ein Anwenderhandbuch für den Planer, Handwerker und Bauherren, MALLBETON-Verlag, 5. Auflage 2000 (ISBN 3-9803502-0-7)

LWG

Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz) 4. überarbeitete Auflage 1996

WHG

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz) 10. überarbeitete Auflage 1998

Entwässerungssatzung

der Stadt Coesfeld in der derzeit gültigen Fassung Beitrags- und Gebührensatzung

Zur Entwässerungssatzung der Stadt Coesfeld in der derzeit gültigen Fassung Umweltzentrum Saar-Lor-Lux der Handwerkskammer Trier

Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit Regenwasser, 1. Auflage 4/1997

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Abwasserwerk Stadt Coesfeld 15

Flächenversickerung

(Entsiegelung von Hof- bzw. Terrassenflächen)

Vorteile: - gute Reinigungsleistung - geringer technischer Aufwand - einfache Wartung und Kontrolle Nachteile: - geringe Speicherfähigkeit - erheblicher Flächenbedarf

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Abwasserwerk Stadt Coesfeld 16

Muldenversickerung

Flächenbedarf: ca. 15 m² auf 100 m² angeschlossener Fläche Bodenart: “feiner Sand“ bis “grober Schluff“ Grundwasserstand: größer als 1 m unter Geländeoberfläche Muldentiefe: maximal 30 cm Begrenzung: flach geneigt und ausgerundet Begrünung: Rasen Vorteile: - gute Reinigungsleistung - geringer technischer Aufwand - gute Wartungsmöglichkeit - Mehrfachnutzung auch als Spielrasen, da kein ständiger Wassereinstau

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Abwasserwerk Stadt Coesfeld 17

Rigolen – und Rohrversickerung

Rigolenlänge: ca. 6 m für 100 m² Dachfläche bei Mittelsand Rohrdurchmesser DN 300 Möglichkeiten: a) offene Rigole b) überdeckte Rigole c) Überdeckte Rigole mit direktem Fallrohranschluß d) Kombination aus allem Vorteile: - geringer Platzbedarf Nachteile: - technisch und kostenmäßig aufwendig - eingeschränkte Reinigungswirkung - schränkte Kontroll- und Reinigungsmöglichkeit

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Abwasserwerk Stadt Coesfeld 18

Rohrversickerung

Grundwasserstand: größer als 1 m unter Versickerungsrohr Abstand: mehr als 6 m zu unterkellerten Gebäuden (entfällt, wenn Keller wasserdicht ausgebildet) überschlägliche Länge des Versickerungsrohres DN 300 bei Mittelsand:

A in m² 10 50 100 150 200 250 300

L in m 1 3 5 8 10 12 15 Vor- und Nachteile: siehe Rigolen- und Rohrversickerung

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Abwasserwerk Stadt Coesfeld 19

Rohrversickerung mit Regenwasserspeicherschacht

Vorteile: - geringer Flächenbedarf - Gartenbewässerung durch kalkarmes Regenwasser - spart Leitungswasser ansonsten wie Rigolen- und Rohrversickerung

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Abwasserwerk Stadt Coesfeld 20

Regenwasserteich mit Überlauf zur Rohrversickerung

Flächenbedarf: mehr als 20 m² Wasseroberfläche Wassertiefe: größer als 80 cm Randbereich: ca. 10 cm tiefe Flachwasserzone Böschung: nicht steiler als 1:2 Abdichtung: frostsicher, wurzelfrei, UV-lichtbeständig Vorteil: - gestalterisches Element im Garten

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Abwasserwerk Stadt Coesfeld Anlage 1

Beispiel

Sickerversuch zur Bestimmung der Versickerungsfähigkeit des Bodens

(Auszug aus: natürlich STEIN, “Was schluckt mein Boden“) Für den Test muß eine 40 x 40 cm große und bis zu 20 bis 40 cm tiefe Grube ausgehoben werden. Die Sohle der Grube muß eben sein. Der Versuch sollte auch in derselben Tiefe durchgeführt werden, in der später auch die Versickerungsanlage gebaut wird. Um eine Verschlammung zu verhindern, muß die Sohle der Grube mit einer 1 bis 2 cm dicken Feinkies- oder Grobsandschicht bedeckt werden. Die Grube sollte etwa 1 Stunde lang vorgewässert werden und darf während der Vorbenässungszeit nicht austrocknen. Anschließend wird ein an einer Holzlatte befestigter Zollstock in die Grube gesteckt. Die Grube ist dann bis zu 25 cm mit Wasser zu füllen. In der nachfolgenden Tabelle sind Uhrzeit und Wasserstand zu notieren. Innerhalb der nächsten halben Stunde sind alle 10 Minuten Wasserstandskontrollen einzutragen. Bei geringer durchlässigen Böden kann der Ablesezeitraum auf 30 bis 60 Minuten erhöht werden. Eine Übersicht über die Meßergebnisse hilft bei der Beurteilung, ob eine Fläche eine ausreichende Versickerung von Niederschlagswasser zuläßt.

Uhrzeit [h] Versickerungs-dauer [min]

Wasserstand der Grube [cm]

Wasserstands-änderung [cm]

10:28 22,5 1. Messung

10:38 }10

17,0 }5,5

Wasser auffüllen

10:40 24,0 2. Messung

10:50 }10

19,0 }5,0

Wasser auffüllen

10:54 21,0 3. Messung

11:05 }11

16,0 }5,0

Summen ∑∑∑∑1 31313131 ∑∑∑∑2 15,5 ∑2 Wasserstandsänderung [cm] 15,5 Berechnung der Versickerungsrate: = = 0,5 .................. ∑1 Versickerungsdauer [min] 31 Beurteilung der Berechnung: Versickerungsrate [[[[cm/min]]]] Empfohlene Versickerungsart < 0,03 Keine Versickerung möglich

∆ 0,03 < 0,12 Flächen- und Rigolenversickerung möglich. Bei Flächenversickerung Erhöhung des frostsicheren Aufbaus um 10 cm.

∆ 0,12 < 30 Optimaler Bereich für alle Versickerungsarten

∆ 30 Keine Versickerung zulässig, weil aufgrund hoher Durchlässigkeit die Gefahr der Grundwasserkontamination besteht

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Abwasserwerk Stadt Coesfeld Anlage 2

Beispiel

Berechnung der Muldenversickerung (nach ATV-A 138)

Erläuterung der Begriffe

VS - Volumen der Mulde in m³ Ared - angeschlossene befestigte Fläche in m² AS - verfügbare Versickerungsfläche (Mulde) in m² kf - Durchlässigkeit des anstehenden Bodens in m/s r15(n) - maßgebende Regenspende bei D = 15 min und n = 1/a ; Coesfeld: 110 l/(s*ha) D - Dauer des Bemessungsregens in min n - Regenhäufigkeit pro Jahr, gewählt n = 0,2 / a t - erforderliche Muldentiefe in m

Für das Beispiel wurde eine befestigte Fläche von 100 m² gewählt. Für die Versickerungsmulde steht eine Fläche von 25 m² zur Verfügung. Bei dem anstehenden Untergrund handelt es sich um Mittelsand mit kf = 10-4 = 0,0001 m/s. Dauer des Bemessungsregens D: _____________________________ 3,85 * 10-5 * (Ared + AS) * r15(1) D = - 9 √ AS * kf/2 ______________________________ 3,85 * 10-5 * ( 100 + 25 ) * 110 D = - 9

√ 25 * 10-4 / 2 D = 11,58 min Bei der Verwendung der sogenannten Reinhold´schen Regenreihen (ATV-A 118) ist die im folgenden anzusetzende Regenspende rT(n) = r15(1) * ϕϕϕϕT(0,2) zu setzen. ϕϕϕϕT(0,2) ist dabei der Zeitbeiwert der Häufigkeitsstufe n = 0,2/a und der zuvor berechneten maßgebenden Dauer D und ergibt sich nach dem ATV-Arbeitsblatt A 118 zu ϕϕϕϕT(0,2) = 42,8 / (D + 9). erforderliches Muldenvolumen V (bei Berücksichtigung der o.a. Beziehung): VS = 2,57 * 10-4 * [[[[(Ared + AS) * r15(1) * D / (D + 9)]]]] - [[[[ AS * D * 60 * kf/2 ]]]] VS = 2,57 * 10-4 * [[[[( 100 + 25 ) * 110 * 11,58 / ( 11,58 + 9)]]]] - [[[[ 25 * 11,58 * 60 * 10-4 / 2 ]]]] VS = 1,12 m³ erforderliche Muldentiefe t: t = VS / AS

t = 1,12 / 25 t = 0,045 m = 4,5 cm Bei einer Muldenfläche von 5 * 5 = 25 m² ist eine Muldentiefe von 4,5 cm erforderlich.

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Abwasserwerk Stadt Coesfeld Anlage 3

Beispiel

Berechnung der Rohrversickerung (nach ATV-A 138)

Erläuterung der Begriffe

Ared - angeschlossene befestigte Fläche in m² b - Breite des kiesgefüllten Rohrgrabens in m h - nutzbare Höhe des kiesgefüllten Rohrgrabens r15(n) - Regenspende bei der Berechnungsregendauer von 15 min; hier: 110 l/(s*ha) n - Regenhäufigkeit pro Jahr kf - Durchlässigkeit des anstehenden Untergrundes in m/s sk - Porenanteil der Kiesfüllung im Rohrgraben DN - Innendurchmesser des Versickerungsrohres (hier: DN 300 gemäß ATV-A 138) di - Innendurchmesser des gewählten Versickerungsrohres da - Außendurchmesser des gewählten Versickerungsrohres

gewählte Eingangswerte:

befestigte Fläche: Ared = 20 m * 10 m = 200 m²

Rohrgraben: b = 0,80 m ; h = 80 m

Regenspende: r15(1) = 110 l/(s*ha)

Durchlässigkeit: kf = 2 * 10-4 m/s

Versickerungsrohr: DN 300 Speicherkoeffizient s (nutzbarer Rohrquerschnitt und Porenanteil des umgebenden Kiesbettes): π * di2 π * da2 s = + sk * (b * h - / (b * h) 4 4 π * 0,302 π * 0,352 s = + 0,35 * ( 0,80 * 0,80 - - / ( 0.80 * 0,80 ) 4 4 s = 0,407 Dauer des Bemessungsregens D: ___________________ 9 * b * h * s D = √ (b+h/2) * 60 * kf/2 ___________________________________ 9 * 0,80 * 0,80 * 0,407 D =

√ ( 0,80 + 0,80 / 2) * 60 * 2 * 10-4 / 2 D = 18,04 min

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Abwasserwerk Stadt Coesfeld Anlage 3

Seite 2

Ausgehend von einer Häufigkeitsstufe n = 0,2/a erhält man bei Anwendung der sogenannten Reinhold´schen Regenreihen (ATV-A 118) die für die Bemessung maßgebende Länge. Länge des Versickerungsrohres L:: 2,57 * 10-4 * Ared * r15(1) * D / (D + 9) L = b * h * s + (b + h/2) * D * 60 * kf/2 2,57 * 10-4 * 200 * 110 * 18,04 / ( 18,04 + 9 ) L = 0,80 * 0,80 * 0,407 + ( 0,80 + 0,80 / 2 ) * 18,04 * 60 * 2 * 10-4 / 2 L = 9,66 m In diesem Beispiel werden 2 Stränge zu je 5 m verlegt. Abweichend von der Rohrversickerung ist bei der Rigolenversickerung der Speicher- koeffizient s unterschiedlich zu berechnen. Bei der Rigolenversickerung entspricht s dem Porenanteil der Kiesfüllung. In der Regel kann s mit 0,35 angesetzt werden.

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Abwasserwerk Stadt Coesfeld Anlage 4

Beispiel

Berechnung der Regenwassernutzung

Eingangswerte:

mittl. Jahresniederschlag: 843 ___ mm/a (für den Raum Coesfeld)

angeschlossene Dachflächen: 150 m²

Anzahl der Bewohner: 4 Personen

Größe des zu bewäss. Gartens: 100 m²

Regenwasserertrag:

Ertrag = Dachfläche in m² x Jahresniederschlag in m/a x Verlustfaktor

Ertrag = 150 m² x 0,843 m/a x 0,75

Ertrag = 95 m³ / a

Regenwasserbedarf:

WC-Spülung: 4 Personen x 9 m³/a = 36 m³/a

Waschmaschine: 4 Personen x 5 m³/a = 20 m³/a

Putzen allgemein: 4 Personen x 1 m³/a = 4 m³/a

Garten: 100 m² x 0,06 m³/(m²*a) = 6 m³/a

Summe = 66 m³/a

Der Ertrag sollte größer sein als der Bedarf !

Speichergröße:

Es sollte ein Wasservorrat für 3 (21 d) bis 4 (28 d) Wochen bereitgestellt werden.

Regenwasserbedarf in m³/a x 21 d Speicherinhalt = ________________________________________ in m³ 365 d/a

66 m³/a x 21 d Speicherinhalt = ____________________ 365 d/a

Speicherinhalt = mind. 3,8 m³

Größe des gewählten Speichers: 4,5 m³

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Bescheinigung über die ordnungsgemäße Bauausführung und sichere Benutzbarkeit einer Anlage

zur Beseitigung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück im Sinne § 51a Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG NW)

Kunden-Nr. Stadtwerke Coesfeld GmbH (wenn bekannt): __________________________

Grundstückslage (Straße, Hausnummer.): _________________________________________________________

Eigentümer / Nutzungsberechtigter: ___________________________________ Tel.__________________

Das Grundstück liegt nicht in einer Wasserschutzzone (Wasserwerk Coesfeld oder Lette)

Art der Bebauung: Wohnbebauung Gewerbegrundstück (Entwässerungsantrag erforderlich)

Art der öffentlichen Abwasseranlage: Mischsystem Trennsystem (nur B möglich)

A) Das auf den Dachflächen von (__________ m² Wohn-/Betriebsgebäude; __________ m² Garage/Carport; __________ m² Sonstiges) anfallende Niederschlagswasser wird über folgende dezentrale Versickerungsanlage beseitigt (Schachtversickerungen sind nicht erlaubt!): Flächenversickerung oder Kombination aus:

Muldenversickerung Mulden- / Rigolenversickerung

Rohrversickerung Rigolen- / Rohrversickerung

B) Das auf den befestigten Verkehrsflächen (Fläche: ________________ m²) anfallende Niederschlagswasser wird über folgende dezentrale Versickerungsanlage beseitigt:

Flächenversickerung (Rasengittersteine / Spurbahnen)

ACO-Drainrinne mit anschließender Rohrversickerung

Versickerungsfähiges Pflastersystem

Hersteller:_________________________________ System:______________________________

Sofern das Niederschlagswasser der o.g. Flächen bisher in den öffentlichen Mischwasserkanal der Straße geleitet wurde, ist die Verbindung zum öffentlichen Kanal dauerhaft und vollständig unterbrochen.

Die Versickerungsanlage wurde in Eigenleistung durch den Grundstückseigentümer / Nutzungsberechtigten erstellt und am ____________________ in Betrieb genommen.

Die Versickerungsanlage wurde durch einen Fachunternehmer erstellt und am ____________________ in Betrieb genommen. Hiermit wird ausdrücklich bestätigt, dass die o.g. Versickerungsanlage den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik (derzeit ATV-A 138 und DIN 4261, Teil 1) entspricht, ein ausreichender Abstand zum Grundwasserspiegel eingehalten wurde und die Anlage dauerhaft in Betrieb gehalten wird. Die Größe der Versickerungsanlage ist ausreichend bemessen. Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit sind dauerhaft ausgeschlossen. Weiterhin wird bestätigt, dass ein ausreichender Abstand zu Nachbargrundstücken eingehalten wird (§§ 27, 29 Nachbarrechtsgesetz). Nach Inbetriebnahme der Versickerungsanlage obliegt die Abwasserbeseitigungspflicht für das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser dem Grundstückseigentümer / Nutzungsberechtigten. ________________________________________ ________________________________________ Datum / Unterschrift Eigentümer Datum / Unterschrift Unternehmer / Stempel

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Wichtige Erläuterungen Allgemeines: Niederschlagswasser ist zu wertvoll, um es ungenutzt in die Kanalisation einzuleiten. Es kann durch Verrieselung oder Versickerung dem Grundwasser wieder zugeführt werden. Dem hat der Gesetzgeber durch das Landeswassergesetz § 51a Rechnung getragen. Demnach ist der Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte eines Grundstückes verpflichtet, das auf seinem nach dem 01.01.1996 erstmals bebauten Grundstück anfallende Niederschlagswasser vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Die dafür erforderlichen Anlagen müssen den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik entsprechen. Für Grundstücke, die im sogenannten Trennsystem erschlossen sind bzw. Grundstücke, für die eine rechtskräftige Kanalisationsnetzplanung für das sogenannte Mischsystem besteht, gilt der Anschluß- und Benutzungszwang. Trennsystem: Innerhalb eines Trennsystems bestehen zwei voneinander unabhängige Kanäle, in denen das Schmutzwasser vom Niederschlagswasser getrennt abgeleitet wird. Das Niederschlagswasser wird über ein Regenrückhalte- bzw. Regenklärbecken in das nächste Gewässer eingeleitet. Das Schmutzwasser wird zur Kläranlage geführt. Mischsystem: Das Mischsystem besteht aus nur einem Kanal, in dem Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam abgeleitet und zur Kläranlage geführt werden. Auskunft über das vorhandene Kanalsystem und die bestehenden Wasserschutzzonen erteilt das Abwasserwerk der Stadt Coesfeld, Dülmener Straße 80, 48653 Coesfeld, Tel. 02541 / 929-320, Fax 02541 / 929-333, e-mail: [email protected]. Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Versickerung: • das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen • das Wohl der Allgemeinheit darf nicht beeinträchtigt werden (Schutz des Grundwassers, Schutz der Nachbargrundstücke) • die Versickerungsanlagen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen (ATV-A 138) • es muß eine ausreichend große Grundstücksfläche für die Versickerungsanlage zur Verfügung stehen • die Bodenverhältnisse müssen für die Versickerung geeignet sein • die Anlage sollte durch ein Fachunternehmen geplant und errichtet werden • die Verantwortung für die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Versickerungsanlage obliegt dem Eigentümer bzw. dem Nutzungsberechtigten des

Grundstückes im Rahmen seiner Abwasserbeseitigungspflicht Rechtsgrundlagen: (Auszüge) § 51 Landeswassergesetz (LWG) (1) Abwasser im Sinne dieses Gesetzes sind das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen

Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser). ..........

§ 51a LWG (1) Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation

angeschlossen werden, ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Die dafür erforderlichen Anlagen müssen den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik entsprechen.

(2) Niederschlagswasser, das nach Absatz 1 auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, versickert, verrieselt oder ortsnah in ein Gewässer

eingeleitet werden kann, hat der Nutzungsberechtigte des Grundstückes zu beseitigen. .......... (3) Die Gemeinde kann durch Satzung festsetzen, dass und in welcher Weise das Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder in ein

Gewässer einzuleiten ist. Die Festsetzungen nach Satz 1 können auch in den Bebauungsplan aufgenommen werden; .......... (4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen ist Niederschlagswasser, das ohne Vermischung mit Schmutzwasser in einer vorhandenen

Kanalisation abgeleitet wird. Niederschlagswasser, das aufgrund einer nach bisherigem Recht genehmigten Kanalisationsnetzplanung gemischt mit Schmutzwasser einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird oder werden soll, ist von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen, wenn der technische oder wirtschaftliche Aufwand unverhältnismäßig ist.

Auszug aus § 9 Absatz 5 der Entwässerungssatzung der Stadt Coesfeld Der Anschluß- und Benutzungszwang besteht auch für das Niederschlagswasser. Dies gilt nicht in Fällen, in denen die Pflicht zur Beseitigung des Niederschlagswassers gem. § 51a Absatz 2 Satz 1 LWG dem Eigentümer des Grundstückes obliegt.

Hinweis: In begründeten Einzelfällen behält sich die Stadt Coesfeld das Recht vor, die obigen Angaben durch örtliche Kontrollen zu überprüfen. Auf die Bußgeldvorschriften des § 161 Abs. 3 LWG NW bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben wird besonders hingewiesen.