Technologieförderung im Freistaat Sachsen · mit Unterstützung eines Technologiemittlers zur...

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Technologieförderung im Freistaat Sachsen Stammtisch Life Science Uwe Gerhardt Leipzig, 11.03.2015

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Technologieförderung im Freistaat Sachsen

Stammtisch Life Science

Uwe Gerhardt

Leipzig, 11.03.2015

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Technologieförderung im Freistaat Sachsen

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Übersicht:

- EFREEFRE--Technologieförderung (EUTechnologieförderung (EU--Mittel)Mittel)

- HORIZON-Prämie (Förderung aus Landesmitteln)

- ESFESF--Technologieförderung (EUTechnologieförderung (EU--Mittel)Mittel)

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Technologieförderung

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Innovationsprämie

Technologietransfer

FuE-Projektförderung

- Einzelbetriebliche FuE-Projekte

- FuE-Verbundprojekte

EFRE-Förderprogramme in der Förderperiode 2014 bis 2020

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Innovationsprämie

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Zielgruppe:

- Gewerbliche KMU mit Betriebsstätte in Sachsen

(umfasst auch Handwerk aber keine Freiberufler)

Gefördert wird:

- die Inanspruchnahme externer FuE-Dienstleister für die Entwicklung neuer bzw.

Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie die

technische Unterstützung in der Umsetzungsphase.

Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss

- Förderquote von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

dabei max. 20.000 EUR pro Antragsteller und Jahr

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Innovationsprämie

Förderfähig sind:

- FuE-Dienstleistungen von Hochschulen, außeruniversitären

Forschungseinrichtungen sowie privatwirtschaftlichen Anbietern.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

- externe wissenschaftliche Einstiegsarbeiten im Vorfeld der Innovation:

Marktforschung (Technologie- und Marktrecherchen), Durchführbarkeitsstudien,

Werkstoffstudien, Studien zur Fertigungstechnik

- externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten:

Konstruktionsleistungen, Designleistungen, Produkttests zu Qualitätssicherung

und Umweltverträglichkeit, Laborleistungen, vorbereitende Maßnahmen zur

Zertifizierung

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Technologietransferförderung

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Zielgruppe:

- gewerbliche KMU mit Betriebsstätte in Sachsen

(umfasst auch Handwerk aber keine Freiberufler)

Gefördert wird:

- der Erwerb technologischen Wissens unmittelbar von einem Technologiegeber oder

mit Unterstützung eines Technologiemittlers zur Realisierung neuer bzw. an einen

neuen Stand angepasster Produkte oder Verfahren.

Bestandteil des Vorhabens können auch Anpassungsentwicklungen und

Beratungsleistungen sein.

Unterstützungsmöglichkeit:

- Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten

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Technologietransferförderung

Förderfähige Ausgaben/Kosten sind:

- Immaterielle Investitionen: Patente, Lizenzen, nicht patentiertes technologisches

Wissen

- Auftragsforschung zur Weiterentwicklung des erworbenen Wissens

- Personalkosten für beim Technologienehmer beschäftigte Forscher, Techniker und

sonstige unterstützende Personen zur Weiterentwicklung des erworbenen Wissens

- Gemeinkostenpauschale von 25 Prozent der Personalkosten

- Externe Beratungsleistungen von Technologiemittlern und -gebern im Zusammen-

hang mit dem Wissenserwerb (Projektmanagement, Innovationsberatung,

technische Unterstützung, Schulung von Mitarbeitern)

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FuE-Projektförderung

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Zielgruppe:

- Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen

(umfasst auch Handwerk aber keine Freiberufler)

- Bei Verbundprojekten auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Sachsen

Gefördert werden:

- Innovative technologieorientierte FuE-Projekte zur Entwicklung neuer

bzw. verbesserter Produkte und Verfahren

Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss

- max. 80 Prozent in Abhängigkeit von Projektcharakter und Unternehmensgröße

(gemeinnützige Einrichtungen bis zu 100 Prozent)

- die Verbundquote orientiert sich am größten gewerblichen Partner

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FuE-Projektförderung

Förderfähige Ausgaben/Kosten sind:

- Personalkosten für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen.

- Abschreibungen für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das

Projekt genutzt werden.

- sonstige Betriebskosten (wie Material, Bedarfsmittel), die unmittelbar durch das

Projekt entstehen.

- Gemeinkostenpauschale von 25 Prozent auf die voranstehenden Kosten.

- Auftragsforschung und der Erwerb von direkt oder in Lizenz erworbenen

Patenten, sofern dies nicht Hauptzweck des Vorhabens ist.

- bei KMU: 60 Prozent der Kosten für die Anmeldung von aus dem Vorhaben

resultierenden Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten.

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FuE-Projektförderung - Förderquotenübersicht

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Art und Größe des

Antragstellers KMU Andere Unternehmen

Projektcharakter Industrielle

Forschung

Experimentelle

Entwicklung

Industrielle

Forschung

Experimentelle

Entwicklung

Einzelprojekt 55 % 30 % 45 % 20 %

Einzel-/Verbundprojekt mit der

Einstufung „technologiepolitisch

bedeutsam“

+5 %

+5 %

+5 %

+5 %

Verbund mit Beteiligung mind.

eines KMU oder einer FuE-

Einrichtung, die das Recht zur

Publizität ihrer Ergebnisse hat

+15 % +15 % +15 % +15 %

Kleinst- / kleine Unternehmen +10 % +10 % 0 0

Maximale Werte 80 % 60 % 65 % 40 %

Die Förderquote des Verbundes als Ganzes darf die Förderhöchstgrenze des größten

gewerblichen Partners nicht übersteigen. Ist eine gemeinnützige Einrichtung beteiligt,

führt die höhere Förderquote dieser Einrichtung zu einer entsprechenden Reduzierung

bei den gewerblichen Partnern.

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HORIZON-Prämie

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Zielgruppe:

- Gewerbliche KMU mit Betriebsstätte in Sachsen

(umfasst auch Handwerk. Ausgeschlossen sind Freiberufler sowie Land- und

Forstwirtschaft)

Gefördert wird:

- die Inanspruchnahme externer Dienstleister für die Beteiligung am EU-Programm

HORIZON 2020 bzw. der Teilnahme an Technologieinitiativen zur Erhöhung der

Erfolgsaussichten von HORIZON 2020-Anträgen.

Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss

- Förderquote von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei

- Initialphase: max. 2.500 EUR bzw. 5.000 EUR bei Koordinatorfunktion

- Startphase : zusätzlich 10.000 EUR bei Ausübung der Koordinatorfunktion

- Analysephase: 1.000 EUR

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HORIZON-Prämie

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Förderfähig sind:

- Dienstleistungen von privaten Anbietern, Kammern, Hochschulen oder

Forschungseinrichtungen.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

externe Dienstleistungen zur:

- Vorbereitung, Entwicklung, Gestaltung und Begleitung von

HORIZON 2020-Anträgen (Initialphase)

- Etablierung von Projektmanagement und -controlling bei Ausübung

der Koordinatorfunktion (Startphase)

- Bewertung der Ablehnungsgründe bei erfolglosen

HORIZON 2020-Anträgen (Analyse)

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Technologieförderung

Vorhabensbereich InnoExpert

- Projektbereich Innovationsassistent

- Projektbereich Senior InnoExpert

- Projektbereiche InnoManager und Senior InnoManager

Vorhabensbereich Transferassistent

Vorhabensbereich InnoTeams

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ESF-Förderprogramme in der Förderperiode 2014 bis 2020

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InnoExpert: Projektbereich Innovationsassistent

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Zielgruppe:

- Gewerbliche KMU mit Betriebsstätte in Sachsen sowie Unternehmen der Sozial- und

Gesundheitswirtschaft unabhängig von ihrer Größe

Gefördert wird:

- die Bearbeitung von innovativen, technologieorientierten FuE-Themen

dabei:

- die Beschäftigung von technischen Absolventen von Hoch- und Fachschulen,

Berufsakademien und zuvor an FuE-Einrichtungen tätigen jungen Wissenschaftlern

Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss

- bis zu 50 Prozent der Personalausgaben für die ersten 30 Monate,

bei weiblichem Personal für die ersten 36 Monate

- förderfähige Personalausgaben: max. 50 TEUR pro Jahr und Person

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InnoExpert: Projektbereich Senior InnoExpert

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Zielgruppe:

- Gewerbliche KMU mit Betriebsstätte in Sachsen

Gefördert wird:

- die Bearbeitung innovativer, technologieorientierter Projekte

dabei:

- die Beschäftigung von Forschern und Ingenieuren mit Hochschulabschluss und

mind. 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung, die zuvor in einer Forschungs-

einrichtung beschäftigt waren.

Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss

- bis zu 50 Prozent der Personalausgaben für die ersten 30 Monate

- förderfähige Personalausgaben: max. 80 TEUR pro Jahr und Person

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InnoExpert: Projektbereiche InnoManager und Senior InnoManager

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Zielgruppe:

- Gewerbliche KMU mit Betriebsstätte in Sachsen

Gefördert wird:

- die Einführung/Weiterentwicklung eines betrieblichen Innovationsmanagements

dabei:

- die Beschäftigung von Personen mit wirtschafts- oder naturwissenschaftlichem bzw.

ingenieurtechnischem Abschluss.

Senior InnoManager: über 54-jährig mit Berufs- und Leitungserfahrung in Wirtschaft

oder Wissenschaft

Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss

- bis zu 50 Prozent der Personalausgaben für die ersten 30 Monate

- förderfähige Personalausgaben: max. 60 TEUR

(Senior InnoManager: 80 TEUR) pro Jahr und Person

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Transferassistent

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Zielgruppe:

- Gewerbliche KMU, Hochschulen, FuE-Einrichtungen, Berufsakademie Sachsen,

Kammern, Verbände, freiberuflich tätige Ingenieure, sonstige Technologiemittler

(Technologieagenturen, -transferzentren, universitäre/außeruniversitäre

Transferstellen)

Gefördert wird:

- die Übertragung und Aufbereitung technologischen Wissens von Technologiegebern

zur Vorbereitung/Umsetzung von Produkt- und Verfahrensinnovationen in KMU,

dabei:

- die Beschäftigung von Personen mit wenigstens 3 Jahren Berufserfahrung in

Wissenschaft, Wirtschaft oder bei einem Technologiemittler

Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss

- bis zu 50 Prozent der Personalausgaben für die ersten 48 Monate

- förderfähige Personalausgaben: max. 60 TEUR

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InnoTeams

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Zielgruppe

- Gewerbliche KMU, im Verbund mit KMU auch Forschungseinrichtungen, Hochschulen

und große Unternehmen, jeweils mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen

Gefördert wird

- das arbeitsteilige und projektorientierte Zusammenwirken von Personen in

Projektgruppen kooperierender Unternehmen und Hochschulen oder FuE-

Einrichtungen zur Entwicklung bzw. Vorbereitung der Entwicklung neuer Produkte

oder technologischer Verfahren

Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss

- max. 80 Prozent in Abhängigkeit von Projektcharakter und Unternehmensgröße

(gemeinnützige Einrichtungen bis zu 100 Prozent)

- die Verbundquote orientiert sich am größten gewerblichen Partner

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InnoTeams

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Förderfähige Ausgaben/Kosten sind:

a) Personalkosten für Teammitglieder, Techniker und sonstige unterstützende

Personen

b) Ausgaben für Miete oder Leasing von Instrumenten und Ausrüstungen bzw. die

Abschreibungen während der Dauer des Projekts

c) Ausgaben für Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien sowie sonstige Betriebsmittel

Die Ausgaben unter b) und c) können auch mit einem vorher auf Basis statistischer

Daten durch den Richtliniengeber erhobenen Pauschalsatzes auf die

Personalkosten gefördert werden.

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InnoTeams

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Weitere Fördervoraussetzungen:

- - In InnoTeams kooperieren mindestens ein KMU und eine Hochschule oder

FuE-Einrichtung. Große Unternehmen dürfen nicht Konsortialführer sein.

- - InnoTeams bestehen aus mindestens 3 und höchstens 12 Personen.

- - die tätigen Personen besitzen eine abgeschlossene wirtschafts- oder naturwissen-

wissenschaftliche bzw. ingenieurtechnische Ausbildung, ersetzen kein anderes

Personal und ihr Arbeitsplatz ist in Sachsen.

- - Beteiligte Hochschulen/FuE-Einrichtungen tragen mindestens 10% der förderfähigen

Kosten und haben das Recht zur Veröffentlichung ihrer eigenen Ergebnisse.

- - Beteiligte KMU tragen allein oder gemeinsam mit anderen Unternehmen

mindestens 30% der förderfähigen Kosten des Teams.

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Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

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Nicht vor Genehmigung durch die SAB mit dem Vorhaben beginnen:

Zum förderschädlichen Projektbeginn zählen:

- verbindliche Bestellungen, Aufträge, Vertragsabschlüsse, Ausschreibungen

- Abschluss des Arbeitsvertrages bei Personalkostenförderungen

-> Empfehlung: in die Verträge einen Fördervorbehalt einbauen

Vollständige und aussagekräftige Antragsunterlagen

- die im Antragsformular genannten Anlagen beifügen. Wurden diese im Rahmen anderer Anträge

vorgelegt, bitte darauf verweisen (z.B. Jahresabschlüsse). Handelsregisterauszüge,

Unterschriftenproben usw. müssen immer aktuell sein.

- prägnante und auf das Projekt fokussierte Projektbeschreibung nach der für das Förderprogramm

vorgegebenen Gliederung: Ziel, Stand der Technik, zu lösende Aufgaben, Verwertungspotenzial für

den Antragsteller (Umsätze, Arbeitsplätze). Volkswirtschaftliche und wirtschaftspolitische Aspekte

allenfalls anreißen.

-> Weniger ist mehr

- Nachvollziehbare Kalkulationsansätze (z.B. die Materialkosten mit Menge, Preis pro Stück und

Gesamtpreis untersetzen; bei höheren Beträgen Angebote beifügen)

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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Nachtrag

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Antragsverfahren, weiter Informationen, Definitionen und StatistikAntragsverfahren, weiter Informationen, Definitionen und Statistik

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Technologieförderung: Ablauf des Förderverfahrens

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Aktivität Prozess-Schritt

Telefonische oder persönliche Beratung, ggf. auch vor Ort:

Kontaktdaten des Servicecenters:

Telefon: (0351) 4910 4910; Fax 4910 21015

e-mail: [email protected]

Kontaktaufnahme mit der

SAB

optional:

Einreichung einer

formlosen Projektskizze

(bei FuE-Projektförderung,

ggf. Technologietransfer).

Die SAB stellt dazu auch

gerne eine e-mail-Vorlage

zur Verfügung

Auf Basis der Skizze erfolgt die Entscheidung, ob eine Antragstellung

empfohlen wird.

Die Skizze sollte folgende Inhalte umfassen:

Angaben zum Unternehmen

Ziel des Vorhabens

technische Lösungsansätze, Vergleich zum Stand der Technik

Verwertungskonzept mit Jahr der Markteinführung,

Umsatzzuwachs, Arbeitsplatzeffekte

Aufstellung der Projektkosten und der beteiligten Partner

Umsatz- und Mitarbeiterentwicklung in den letzten 5 Jahren

Bitte den letzten Jahresabschluss und eine aktuelle BWA beifügen.

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Technologieförderung: Ablauf des Förderverfahrens

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Aktivität Prozess-Schritt

Einreichung des

formgebundenen Antrages

Einreichung der Antragsformulare mit den entsprechenden Anlagen

zum Antrag.

Die Antragsunterlagen für die jeweilige Maßnahme sind unter

www.sab.sachsen.de „Wirtschaft & Technologie“ verfügbar.

Ggf. formlose Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns.

Die Qualifizierung des Antrages erfolgt in enger Abstimmung zwischen

SAB und dem Antragsteller.

Bitte folgendes beachten:

die im Antragsformular genannten Anlagen vollständig beifügen

die Unterlagen (Handelsregisterauszüge, Unterschriftenproben,

Erklärungen zum KMU-Status) müssen immer aktuell sein

prägnante und auf das Projekt fokussierte Projektbeschreibung

nach den Anforderungen der jeweiligen Maßnahme

nachvollziehbare Kalkulationsansätze (z.B. Untersetzung mit

Menge, Preis pro Stück und Gesamtpreis

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Technologieförderung: Ablauf des Förderverfahrens

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Aktivität Prozess-Schritt

Bewilligung oder

Ablehnung des Antrages

Ausstellung eines Zuwendungsbescheides oder

Ablehnungsbescheides durch die SAB.

Auszahlung der

Zuwendung

Einreichung von Auszahlungsanträgen bei der SAB.

Formular Auszahlungsantrag

Beleglisten und Originalbelege

ggf. Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen (Auflagen im

Zuwendungsbescheid)

Änderungsanträge Änderungen können in der Regel formlos beantragt werden.

Erlass eines Änderungsbescheides durch die SAB.

Verwendungsnachweis Einreichung der Verwendungsnachweisunterlagen bei der SAB.

Formular zum zahlenmäßigen Nachweis

Sachbericht zu den durchgeführten Arbeiten und dem erreichten

Ergebnissen im Vergleich zum Antrag

Indikatoren zur Zielerreichung.

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FuE-Projektförderung: Berechnung der Verbundförderquote

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Beispiel: Verbund der experimentellen Entwicklung mit Beteiligung einer FuE-Einrichtung:

Antragsteller förderfähige

Gesamtkosten

max. mögliche

Förderquote

für den einzelnen

Partner

maximale

Förderhöhe

für den

Gesamtverbund

effektive

Zuwendung für

den einzelnen

Partner

effektive

Förderquote für

den einzelnen

Partner

kleines

Unternehmen 100.000 55,00%

45,00%

55.000 55,00%

mittleres

Unternehmen 200.000 45,00% 25.000 12,50%

Universität 100.000 100,00% 100.000 100,00%

gesamt 400.000 180.000 180.000

Alternativ können sich die gewerblichen Partner auch auf die Gleichverteilung der Quoten einigen:

je 26,67 % für das kleine und das mittlere Unternehmen.:

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FuE-Projektförderung: Bewertungskriterien

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Innovationsgrad im Vergleich zum Stand der Technik

Wie hoch ist der Unterschied zwischen dem Stand der Technik nach erfolgreichem Abschluss des

Projektes im Vergleich zu heute am Markt vorhandenen Produkten und Verfahren?

Technisches Risiko

Wie groß ist das Risiko, mit den beabsichtigten Methoden nicht zum gewünschten Erfolg zu gelangen?

Verwertungspotenzial der Entwicklung

Kann mit den Projektergebnissen nachhaltiges Unternehmenswachstum in Bezug auf Umsatz und

Arbeitsplätze generiert werden?

Ist das Projekt in Bezug auf die realisierbaren zusätzlichen Deckungsbeiträge im Verhältnis zu den

Entwicklungskosten rentabel? In welchem Zeitraum amortisieren sich die FuE-Projektkosten?

Finanzielle und wirtschaftliche Stabilität des Antrag stellenden Unternehmens

Ist die Existenz des Antragstellers und die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert?

In der Vergangenheit realisiertes Unternehmens- und Beschäftigungswachstum

Wurden insbesondere vor dem Hintergrund bisher erhaltener öffentlicher Beihilfen in der Vergangenheit

Wachstumspotentiale erschlossen?

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Definition der Forschungsstufen

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Industrielle Forschung

bezeichnet planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und

Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder

wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen

herbeizuführen.

Hierzu zählen auch die Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und unter Umständen auch der Bau

von Prototypen in einer Laborumgebung oder in einer Umgebung mit simulierten Schnittstellen zu

bestehenden Systemen wie auch von Pilotlinien, wenn dies für die industrielle Forschung und

insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist.

Quelle: Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter

Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt

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Definition der Forschungsstufen

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Experimentelle Entwicklung

bezeichnet den Erwerb, die Kombination, die Gestaltung und die Nutzung vorhandener wissen-

schaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit

dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.

Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer

Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von

Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekte sowie die Erprobung und Validierung neuer oder

verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen

repräsentativen Umfeld umfassen, wenn das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im

Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen weiter zu verbessern.

Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und

Pilotprojekten einschließen, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt

und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre.

Die experimentelle Entwicklung umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an

bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen

laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten.

Quelle: Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit

bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt

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Kriterien für die Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen

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Bedingungen für kleine Unternehmen:

- weniger als 50 Beschäftigte und

- Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR oder

- Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR

Bedingungen für mittlere Unternehmen:

- weniger als 250 Beschäftigte und

- Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder

- Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR

Unabhängigkeitskriterium:

Als unabhängig gelten Unternehmen, die sich nicht zu 25 % oder mehr des

Kapitals oder der Stimmenanteile im Besitz von einem oder mehreren

Unternehmen gemeinsam befinden, die diese Bedingungen nicht erfüllen.

Quelle: Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 zur Definition

der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG)

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Technologie- und Gründungsförderung

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127

31

3

34

238

40

10

61

269

63

18

78

15

190

48

32

15

86

42

166

18 20

71

95

25

201

26 16

62

100

22

167

33

19

113

130

37 40

7 10

98

7 0

0

100

200

300

Verbundprojekte Einzelprojekte Technologietransfer Innovationsprämie Innovationsassistent Seed-Stipendien

Bewilligungen 01.01.2007 – 31.12.2014: Anzahl bewilligter Anträge

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

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Technologie- und Gründungsförderung

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40

35

85

25

82

41

78

24

54

6

75

15

55

12

3 2

0

50

100

Verbundprojekte Einzelprojekte

0,1

1,0

0,3

2,2

1,5

2,6

0,3

3,5

0,1

3,6

1,0

2,1

0,6

3,9

0,6

2,1

0,5

3,9

0,5

2,7

1,4

3,7

0,8

1,3 1,3

0,2 0,0

0,0

2,5

5,0

Technologietransfer Innovationsprämie Innovationsassistent Seed-Stipendien

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Bewilligungen 01.01.2007 – 31.12.2014: bewilligtes Zuschussvolumen in Mio. €

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Auswertung nach Zukunftstechnologien 01.01.2007 – 31.12.2014 (Bewilligungen für FuE-Einzel- und Verbundprojektförderung; Technologietransfer, Innovationsassistent)

34

Biologische Forschung & Technologie

5%

Energie-technik

3%

Fertigungs-technik

25%

Umwelt-technik

3%

Informations-technik

28% Materialwis-senschaften

6%

Medizin-technik

2%

Mikrosystem-technik

5%

Physik. und chemische Techno-logien 16%

Sonstige Technologie-

bereiche 7%

Auswertung nach Anzahl bewilligter Vorhaben

Biologische Forschung & Technologie

10%

Energie-technik

4%

Fertigungs-technik

17%

Umwelt-technik

2% Informations-technik

20%

Materialwis-senschaften

4%

Medizin-technik

2%

Mikrosystem-technik

4%

Physik. und chemische Technolog.

31%

Sonstige Technologie-

bereiche 6%

Auswertung nach bewilligtem Zuschuss