Teil 4: Was tun im konkreten Fall: Flüchtlinge ohne Papiere - Kirchenasyl, Härtefallkommission,...

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Teil 4: Was tun im konkreten Fall: Flüchtlinge ohne Papiere - Kirchenasyl, Härtefallkommission, Petitionen Fallbeispiele und Musterschreiben Seminar Engagement Global Wernigerode, 13- 15.11.2015 Jochen Schwarz

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Teil 4: Was tun im konkreten Fall: Flüchtlinge ohne Papiere - Kirchenasyl,

Härtefallkommission, Petitionen Fallbeispiele und Musterschreiben

Seminar Engagement Global Wernigerode, 13-15.11.2015

Jochen Schwarz

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• Einführung: Panorama, ARD, „Die Mär von der gerechten Abschiebung“ (Ausschnitt, Nov.2015)

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„Irreguläre“ in Deutschland

• „Irregulär“: alle Migranten, die ohne gültige Papiere nach Deutschland einreisen bzw. sich ohne gültige Papiere hier aufhalten (auch: „sans papier“, „Illegale“, „Illegalisierte“, „Papierlose“)

• Sie müssen, wenn sie kontrolliert werden, mit einer sofortigen Abschiebung rechnen

• Oft: Irregulär nach Ablauf der Duldung ohne Grenzübettrittsbescheinigung oder Visum

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Nichtregistriert = Irregulär?Nein!• Neue noch nicht registrierte Flüchtlinge > unklarer „Vorstatus“ > G.Classen: Auch Anspruch auf Sozialleistungen!

„Auch Asylsuchende, die wegen Überlastung der Behörden formal noch nicht registriert sind, haben bei Bedürftigkeit Anspruch auf Existenzsicherung. Das ergibt sich bereits aus dem Grundrecht aus Art. 1 und 2 0 GG, s.o. BVerfG-Urteil v. 18.07.2015. Würde man mangels "Aufenthaltsgestattung" noch keine Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG annehmen, ergibt sich daraus ein von der zuständigen Sozialhilfestelle zu gewährender Anspruch unmittelbar auf "Sozialhilfe"zum Lebensunterhalt und auf Krankenhilfe nach dem 3.und 5.Kapitel SGB XII. Für den Anspruch stellen § 23 Abs. 1 SGB XII wie § 1 Abs. 1 AsylbLG insoweit allein auf den "tat-sächlichen" Aufenthalt, also die physische Anwesenheit des Ausländers in Deutschland ab

“http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/AsylbLG_kurz.pdf

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Probleme von „Irregulären“

• Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit wird nicht gewährleistet

• Unmöglichkeit, Rechtschutz zu erlangen• Erhalt von Leistungen des staatlichen Gesundheits- und

Sozialsystems stark eingeschränkt• medizinische und psychologische Betreuung mangelhaft

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Probleme von „Irregulären“(2)

• Besuch öffentlicher Schulen von Minderjährigen ohne Aufenthaltsstatus erschwert

• Angst vor Denunziation und Erpressung. Entdeckung der Illegalität kann Bestrafung, Abschiebungshaft und / oder sofortige Abschiebung zur Folge haben.

• Schutz- und Rechtlosigkeit gegenüber Behörden, Arbeitgebern und Vermietern im Falle von Krankheiten, Unfällen oder Übergriffen

• Angst vor sozialen Kontakten, Gefahr der sozialen Isolation

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Härtefallkommission Für Migrant_innen und Flüchtlinge, die gesetzlich ausreisepflichtig sind aber: Feststellung eines außergewöhnlichen Härtefalls: (Seit 2005)

• humanitäre Gründe • besondere Integration in BRD (z.B. seit 15 Jahren in BRD) • familiäre Situation, Kinder• Arbeit, soziale Integration, ehrenamtliche Tätigkeiten• Krankheit, psychische Ausnahmesituation • Sonstige Gründe für Annahme eines Härtefalls

Bei Bejahung (der Kommission & des Senators (in Berlin):

„außergesetzliche“ Anordnung einer Aufenthaltserlaubnis durch die Landesbehörde (in Berlin: Innensenator), § 23 a AufenthG (kann aber mit Auflagen verbunden werden) Derzeit: 75 % Ablehnungen!

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Mitglieder der HFK Berlin • z.b in Berlin: Vertreter von: • Integrationbeauftragten Berlin • der für Frauenpolitik zuständigen Senatsverwaltung• der römisch-katholischen Kirche,• der evangelischen Kirche• der Liga der Wohlfahrtsverbände,• des Flüchtlingsrats Berlin • des Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V.

Merkblatt des Flüchtlingsrates mit Checkliste:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/Info_HFK_Berlin.pdf

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Petitionen • Petitionsrecht von jedermann ist Grundrecht über

Verfassung • Land (Berlin, Abgeordnetenhaus, Petitionsausschuss) http://www.parlament-berlin.de/de/Petitionen• Bundestag, Petitionsausschuss• EU Parlament – Jeder Bürger der EU wegen Verletzung

des EU Rechts z.B Dublin, aber eher aussichtslos• Oft: Zeitgewinn, Absprache (Berliner Senat/

Ausländerbehörde): keine Abschiebung sofern noch keine Entscheidung gefällt ist

• Einfache Online Petition möglich (Muster: Petition Bosnien)

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Kirchenasyl• Gesetzlich nicht geregelt, • Derzeit: 251 Fälle / 459 Personen (Quelle: Asyl in der

Kirche) • Offenes / „heimliches“ Kirchenasyl• Faktischer Schutz vor Abschiebung oder

Rücküberstellung, streitig, ob dadurch untertauchen im Sinne von Dublin (Gericht: Nein, wenn über Adresse erreichbar)

• Temporärer Schutz • Kritik derzeit an Dublin - Kirchenasyl Innenminister,

„Rechtsbruch“ / „Ultima ratio“

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• Foto Alsike Kirke (Foto:J.Schwarz) Stockholm, Schweden, Kirchenasyl seit 30 Jahren

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Weitere Möglichkeiten

• Antrag auf Duldung / Humanitärer Aufenthalt mit Begründung

• Antrag mit Arbeitsangebot, § 18 Aufenthg:• Zweiter Asylantrag bei Veränderung der

Sachlage, § 71 Asylvfg: mit ausführlicher Begründung

• Einschaltung von Presse

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Einige Anhörungsprotokolle, Muster & typische Fälle

Muster:

• Klage, einstweilige Anordnung, Asyl• Antrag humanitärer Aufenthalt, Duldung (Ukraine)• Petition (Bosnien)• Arbeitserlaubnis, Auflage• Umverteilungsantrag (Berlin) • Härtefallantrag Checkliste • Dublin > Anwalt! (Akteineinsicht, Komplexität)

2 Fälle/ Protokolle : Bosnien