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PROJEKTHANDBUCH Pilotprojekt „Bewirtschaftungsplan Main“ Teil B: Methodik – Erfahrungen – Handlungsempfehlungen September 2003

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PROJEKTHANDBUCH

Pilotprojekt „Bewirtschaftungsplan Main“

Teil B:

Methodik – Erfahrungen – Handlungsempfehlungen

September 2003

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HERAUSGEBER:

Projektleitung:

Regierung von Unterfranken

Sachgebiet 850

Peterplatz 9

97070 Würzburg

mit Unterstützung von:

SEIB Ingenieur-Consult

Berliner Platz 9

97080 Würzburg

unter Mitwirkung von:Projektgruppe Bewirtschaftungsplan Main

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Gemeinschaftsprojekt der Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg

Projektbeteiligte

Bayern (Federführung)

Bayerisches Staatsministeriumfür Landesentwicklung undUmweltfragen

Landesamt für Wasserwirtschaft

Regierung von Unterfranken(Projektleitung), Sachgebiet 850

Wasserwirtschaftsamt Aschaf-fenburg

Hessen

Hessisches Ministerium für Um-welt, ländlicher Raum und Ver-braucherschutz

Hessisches Landesamt für Um-welt und Geologie

Regierungspräsidium Darmstadt

Baden-Württemberg

Ministerium für Umwelt und Ver-kehr Baden-Württemberg

Landesamt für Umwelt und Na-turschutz

Bund

Wasser- und SchifffahrtsdirektionSüd, Würzburg

AuftragnehmerHG Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbHEuropastraße 11, 35395 Gießen

ifanos WASSER&LANDSCHAFTHessestraße 4, 90443 Nürnberg

SEIB Ingenieur-ConsultBerliner Platz 9, 97080 Würzburg

Universität Kassel, Institut für Gewässer-forschung und Gewässerschutz (IAG)Kurt-Wolters-Straße 3, 34125 Kassel

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- I -

INHALTSVERZEICHNIS – TEIL B

ABBILDUNGSVERZEICHNIS III

TABELLENVERZEICHNIS III

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS V

B Methodik, Erfahrungen und Handlungsempfehlungen.........................................B.1-1

B.1 Allgemeine Beschreibung der Flussgebietseinheit (1.1.1)...................................B.1-1

B.2 Oberflächengewässer (Gliederung nach LAWA-AH, 1.1) .....................................B.2-2

B.2.1 Typisierung der Oberflächengewässer (1.1.2) B.2-2

B.2.2 Festlegung von Referenzbedingungen (1.1.3) B.2-6

B.2.3 Ermittlung von signifikanten anthropogenen Belastungen (1.1.4) B.2-7

B.2.3.1 Verschmutzung durch Punktquellen.........................................................................................B.2-9B.2.3.2 Verschmutzung durch diffuse Quellen (1.1.4.2) .....................................................................B.2-20

B.2.3.2.1 Verschmutzung durch diffuse Quellen – hessisches Teilbearbeitungsgebiet .B.2-23B.2.3.2.2 Verschmutzung durch diffuse Quellen – baden-württembergisches

Teilbearbeitungsgebiet ....................................................................................B.2-30B.2.3.3 Wasserentnahmen (1.1.4.3)...................................................................................................B.2-35B.2.3.4 Abflussregulierungen (1.1.4.4) ...............................................................................................B.2-36B.2.3.5 Morphologische Veränderungen (1.1.4.5) ..............................................................................B.2-38B.2.3.6 Bodennutzungsstrukturen (1.1.4.6) ........................................................................................B.2-42B.2.3.7 Andere anthropogene Auswirkungen (1.1.4.7).......................................................................B.2-43

B.2.4 Beurteilung der Auswirkungen von Belastungen, Festlegung von Oberflächen-gewässern, bei denen die Zielerreichung fraglich ist (1.1.5) B.2-43

B.3 Grundwasser (1.2) ..................................................................................................B.3-51

B.3.1 Erstmalige Beschreibung des Grundwassers (1.2.1) B.3-51

B.3.1.1 Lage und Grenzen der Grundwasserkörper (1.2.1.1).............................................................B.3-53B.3.1.2 Beschreibung der Grundwasserkörper (1.2.1.2) ....................................................................B.3-56B.3.1.3 Charakterisierung der Deckschichten (1.2.1.3) ......................................................................B.3-59B.3.1.4 Grundwasserabhängige Oberflächengewässer- und Landökosysteme (1.2.1.4) ...................B.3-61B.3.1.5 Beschreibung der Verschmutzung durch Punktquellen (1.2.1.5) ...........................................B.3-65B.3.1.6 Beschreibung der Verschmutzung durch diffuse Quellen einschließlich der zusammen-

fassenden Darstellung der Landnutzung (1.2.1.6) .................................................................B.3-74B.3.1.7 Beschreibung der Belastung für den mengenmäßigen Zustand, im Hinblick auf

Entnahmen und künstlichen Anreicherungen (1.2.1.7)...........................................................B.3-78

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- II -

B.3.1.8 Analyse sonstiger anthropogener Einwirkungen auf den Zustand des Grundwassers(1.2.1.8)..................................................................................................................................B.3-80

B.3.1.9 Ermittlung der gefährdeten Grundwasserkörper (1.2.1.9) ......................................................B.3-81

B.3.2 Weitergehende Beschreibung des Grundwassers (1.2.2) B.3-84

B.4 Schutzgebiete (1.3).................................................................................................B.4-89

Gesamtzahl aller Natura 2000 Gebiete ...........................................................................B.4-91

B.5 Überwachung und Darstellung des Zustands der Oberflächengewässer (2.1) B.5-95

B.5.1 Ausweisung künstlicher oder erheblich veränderter Oberflächenwasserkörper (2.1.5) B.5-95

B.5.1.1 Identifizierung künstlicher bzw. vorläufige Einstufung erheblich veränderterOberflächenwasserkörper an den Projektgewässern.............................................................B.5-95

B.5.1.1.1 Identifizierung künstlicher Oberflächenwasserkörper......................................B.5-95B.5.1.1.2 Vorläufige Einstufung erheblich veränderter Gewässer ..................................B.5-97

B.5.1.2 Überprüfung der Ausweisung des Mains als erheblich verändertes Gewässer....................B.5-102

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- III -

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung B.2-1: Aggregation eines Zwischengebiets < 10 km2 B.2-19Abbildung B.2-2: Aggregation eines Seitengewässer-EZG < 10 km2 mit einem EZG oberhalb des

Zusammenflusses B.2-20Abbildung B.2-3: Aus risikobehafteten Grundwasserkörpern abgeleitete Stickstoffbelastung der

Oberflächenwasserköper (Gefährdung wg. Stickstoff ausgedrückt durch denQuotienten S/OW1 [%]) B.2-27

Abbildung B.2-4: Einteilung des hessischen Maingebietes in MONERIS-Zellen B.2-28Abbildung B.2-5: Relevante und in MONERIS auch berücksichtigte Eintragspfade B.2-31Abbildung B.2-6: Aufteilung von Baden-Württemberg in 116 Bilanzgebiete (Mittel 308 km²)

(Moneris Version 2.2) B.2-33Abbildung B.2-7: Diffuse Quelllen: Vorgehen in Baden-Württemberg B.2-34Abbildung B.3-1: Grundwasserabhängige Oberflächengewässer- und Landökosysteme, bisherige

Vorgehensweise Bayern B.3-63Abbildung B.3-2: Grundwasserabhängige Oberflächengewässer- und Landökosysteme, Vorge-

hensweise Hessen B.3-64Abbildung B.3-3: Grundwasserabhängige Oberflächengewässer- und Landökosysteme, Vorge-

hensweise Baden-Württemberg B.3-65Abbildung B.5-1: Abfrageschema vorläufige Einstufung erheblich veränderte Gewässer B.5-100Abbildung B.5-2: Arbeitsschritte, die zur vorläufigen Identifizierung erheblich veränderter

Wasserkörper führen [2, S. 39] B.5-104Abbildung B.5-3: Ablaufschema zur Untersuchung der hydromorphologischen Belastungen am

staugeregelten Main B.5-108

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle B.2-1: Gewässerlandschaften in Deutschland...............................................................................B.2-3Tabelle B.2-2: Die wichtigsten biozönotisch relevanten Fließgewässertypen ...........................................B.2-5Tabelle B.2-3: Zur Ermittlung diffuser Stoffeinträge relevante EU-Richtlinien mit Regelungen

des Bundes und Hessens...................................................................................................B.2-24Tabelle B.2-4: Beispielhafte Liste sonstiger diffuser Quellen von regionaler Bedeutung, die zu

Verschmutzungen führen können......................................................................................B.2-26Tabelle B.3-1: Fachdaten zur Geometrie, GIS-Geobasisdaten ................................................................B.3-52Tabelle B.3-2: Charakterisierung der Hydrogeologischen Einheiten ......................................................B.3-57Tabelle B.3-3: Beurteilung der Grundwasserüberdeckung / Klasseneinteilung ......................................B.3-59Tabelle B.4-1: Konzept zur Ermittlung der aquatischen FFH- und EU-Vogelschutzgebiete,

Übersicht Bayern..............................................................................................................B.4-91Tabelle B.4-2: Konzept zur Ermittlung der aquatischen FFH- und EU-Vogelschutzgebiete,

Beschreibung Bayern........................................................................................................B.4-92Tabelle B.4-3: Konzept zur Ermittlung der aquatischen FFH-Gebiete, Baden-Württemberg .................B.4-93Tabelle B.4-4: Konzept zur Ermittlung der aquatischen EU-Vogelschutzgebiete, Baden-Württemberg .B.4-93Tabelle B.4-5: Konzept zur Ermittlung der aquatischen FFH- und EU-Vorgelschutzgebiete, Hessen....B.4-94Tabelle B.5-1: Dreistufige Prüfung zur Feststellung künstlicher Gewässerabschnitte am Beispiel

des „Mainkanals Gerlachshausen“ ...............................................................................B.5-105

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- IV -

Tabelle B.5-2: Bewertungsschlüssel für die zusammenfassende Abschätzung des ökologischenZustands der biologischen Einzelkomponenten ...............................................................B.5-111

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- V -

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ATKIS Amtlich Topografisch-Kartografisches-Informations-SystemCORINE CoORdination of Information on the EnvironmentEU-WRRL Europäische WasserrahmenrichtlinieFH DGG Fachsektion Hydrogeologie der Deutschen Geologischen GesellschaftFFH Fauna-Flora-HabitatGIS Geografisches InformationssystemGÜK Geologische ÜbersichtskarteGVE GroßvieheinheitenGWD GewässerdirektionHELCOM Helsinki-Kommission (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und des

Ostseegebietes)HLUG Hessisches Landesamt für Umwelt und GeologieHMULV Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlicher Raum und VerbraucherschutzHMWB Heavily Modified Water BodiesHÜK Hydrogeologische ÜbersichtskarteIGB Instiut für Gewässerökologie und Binnenfischerei, BerlinInVeKoS Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für flächenbezogene Beihilfen in

der LandwirtschaftLAWA Länderarbeitsgemeinschaft WasserLfU Landesanstalt für Umweltschutz Baden-WürttembergLfW Landesamt für WasserwirtschaftMONERIS MOdelling Nutrient Emissions in RIver SystemsMULF Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und ForstenPG ProjektgruppeRP RegierungspräsidiumStMLU Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und UmweltfragenUVB Untere VerwaltungsbehördeUVM Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-WürttembergWWÄ WasserwirtschaftsämterWWA AB Wasserwirtschaftsamt AschaffenburgWWA AN Wasserwirtschaftsamt AnsbachWWA SW Wasserwirtschaftsamt SchweinfurtWWA WÜ Wasserwirtschaftsamt WürzburgWHG WasserhaushaltsgesetzWRRL Wasserrahmenrichtlinie

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme

September 2003 - B.1-1-

B Methodik, Erfahrungen und Handlungsempfehlungen

B.1 Allgemeine Beschreibung der Flussgebietseinheit (1.1.1)

Methodik:

Die verbale Beschreibung soll in wenigen Sätzen das Gebiet charakterisieren (geographische Lage,geologisch/morphologisch/bodenkundliche Übersicht, Klima, Hydrologie, Name der wichtigsten Ober-flächengewässer, Gewässergüte).

Erfahrungen:

Es bieten sich möglichst kurze Beschreibungen der wesentlichsten Merkmale an sowie die Verwen-dung von Tabellen und Karten. Alle anderen Informationen sollten nur in den „Fachkapiteln“ gegebenwerden, da sich sonst Wiederholungen nicht vermeiden lassen.

Handlungsempfehlung:

Die Kapitel Geologie und Naturräume sollten nach Veröffentlichung der Briemkarte durch das Kapitel„Gewässerlandschaften“ ersetzt werden.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Oberlfächengewässer

September 2003 - B.2-2-

B.2 Oberflächengewässer (Gliederung nach LAWA-AH, 1.1)

B.2.1 Typisierung der Oberflächengewässer (1.1.2)

Benutzte Fachdaten und Datenverfügbarkeit:

Die Karte der Gewässertypen in der BRD lag zum Zeitpunkt der Arbeiten auch als Entwurf noch nichtvor. Die Bearbeitungsgrundlagen für die Typisierung der Oberflächengewässer waren deshalb:

- die Briemkarte,

- Liste der Referenzstellen,

- Tabelle der Gewässertypen nach Schmedtje et al.

Methodik:

Um bei der biologischen Bewertung der Gewässer ihrer jeweiligen Charakteristik und Empfindlichkeitgegenüber anthropogenen Einflüssen hinreichend gerecht zu werden, sind typische Gewässerformenzu beschreiben, die im anthropogen unbelasteten Zustand eine jeweils charakteristische Lebensge-meinschaft besitzen. Für jeden Gewässertyp ist dann die zoologische und botanische Referenzartenli-ste zu erstellen. Die Gewässerkategorien Flüsse, Seen, Übergangsgewässer (Ästuare) und Küsten-gewässer sind daher in Gewässertypen einzuteilen, welche die Grundlage für die Bewertung der Ge-wässerbeschaffenheit darstellen. Die Gewässertypen sollen die Empfindlichkeit der naturraumtypi-schen Lebensgemeinschaften gegenüber anthropogenen Einflüssen differenzieren und repräsentie-ren.

Die im Anhang XI der EU-WRRL vorgenommene Kategorisierung nach ILLIES (1978) teilt Deutsch-land in die fünf Ökoregionen zentrales Flachland, westliches Flachland, zentrales Mittelgebirge, west-liches Mittelgebirge und Alpen sowie die Übergangs- und Küstengewässer in die Ökoregionen Nord-see und Ostsee ein. Für die Einstufung der Gewässer in Typen können alternativ zwei Verfahren ge-nutzt werden:

System A: Ökoregionen, Höhenlage, Einzugsgebietsgröße und Geologie

System B: Höhenlage, geographische Lage, Einzugsgebietsgröße und Geologie sowie optionalz.B. bei Flüssen auf Strömungsenergie, Gewässerbreite/-tiefe/-gefälle

Die Kriterien für System A stellen eine Teilmenge von den für System B theoretisch nutzbaren Kriteri-en dar. Bei Verwendung von System B ergibt sich die Möglichkeit einer verbesserten Zuordnung derOrganismen durch Berücksichtigung biologisch relevanter, abiotischer Kriterien, wodurch sich die Zahlder Gewässertypen stark eingrenzen lässt. Bei den Fachleuten, die sich z.Zt. mit den Fragen der Ty-pisierung und Bewertung in der Bundesrepublik befassen, aber auch in den meisten europäischenLändern, gibt es eine breite Übereinstimmung zur Berücksichtigung von Kriterien aus System B. Sei-tens der Kommission wurde anlässlich der Internationalen Konferenz zu den Übergangs- und Küsten-gewässern im November 2000 in Edinburgh darauf hingewiesen, dass System A für weniger entwik-kelte Staaten gedacht gewesen sei. Die folgenden Ausführungen basieren daher alle auf Kriterien desSystems B.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Oberflächengewässer

September 2003 - B.2-3 -

Fließgewässertypologie im Rahmen des Pilotprojektes: Im Rahmen dieses Projektes wurde das Verfahren der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA),Stand 22.11.2000 benutzt.

Tabelle B.2-1: Gewässerlandschaften in Deutschland

Naturraum Gewässerlandschaft Weitere Unterteilung Tiefland Auen größer 300 m Breite Feinmaterialaue, sandig/kiesige Aue, kie-

sig/lehmige Aue, Grobmaterialaue, ver-moorte Aue

Hochmoor Sandbedeckung * Dünen, Flugdecksand Marsch, Strandbildung Jungmoränenland End-, Grundmoränen, Sander Niederterrassen, ältere Auen * Altmoränenland End-, Grundmoränen, Sander Löß, Lößlehm Ältere Terrassen * Mittelgebirge - Basaltische Vulkanite Deckgebirge Übrige Vulkanite * Tertiäres Hügelland Kreide Kalkig/ mergelig; sandig/ tonig Malmkalke Lias/Dogger Keuper Sandig/ lehmig; mergelig/ tonig Muschelkalk Buntsandstein Mittelgebirge - Zechstein * Grundgebirge Rotliegendes * Sand/Tonstein; Porphyre Schiefer Kalke * Gneis Diabase * Granit Quarzite des Pfahls *

Als Grundlage für eine zukünftige Gewässertypen-Karte wurde in Zusammenarbeit mit dem Umwelt-bundesamt eine Karte der Gewässerlandschaften erarbeitet. Hierbei wurden Landschaftsräume mitgleichen geologischen (Substrat) und geomorphologischen (Relief) Merkmalen zu Gewässerland-schaften zusammengefasst (Tabelle B.2-1), beschrieben und anhand des Reliefs die kleinen undmittleren Fließgewässer durch ihre Talformen charakterisiert. Anhand der Gewässerlandschaften er-folgte eine biozönotische Typisierung der Gewässerstrecken. Nach dem derzeitigen Bearbeitungs-stand ergeben sich künftig voraussichtlich 20 verschiedene Typen für die FließgewässerlandschaftenDeutschlands.

Eine endgültige Validierung und inhaltliche Gestaltung der Gewässertypisierung erfolgt in aktuellenProjekten der LAWA („Erstellung einer GIS-gestützten, digitalen Gewässertypenkarte BRD“, bewilligt,Laufzeit 11/01-10/02) bzw. des UBA („Abschluss Bewertungsverfahren MZB“, Antragsphase, Laufzeitvoraussichtlich 4/02-3/04).

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Oberflächengewässer

September 2003 - B.2-4 -

Für das laufende Projekt wurde der im Oktober 2001 bekannte Bearbeitungsstand benutzt (TabelleB.2-2, Quelle: Schmedtje, Sommerhäuser, Braukmann, Briem, Haase & Hering, Stand 22.11.2000).

Die Gewässertypisierung konnte in dem vorgegebenen Zeitrahmen nur für einige ausgewählte Fließ-gewässer länderübergreifend erprobt und geübt werden. Auswahlkriterien waren:

- länder- und amtsgrenzenübergreifend,

- naturraumspezifische Ausprägung,

- nutzungsspezifische Probleme.

Ausgewählt wurden die Kinzig und Gersprenz (Bearbeitung Hessen), die Tauber (Bearbeitung Baden-Württemberg), die Kahl und die Wern (Bearbeitung Bayern) (= Projektgewässer).

Für den Main und die größeren Flüsse im Muschelkalk fehlten derzeit noch ein Gewässertyp (sieheTauber, Unterlauf). Der Main wurde für eine gesonderte Betrachtung als HMWB (Heavily ModifiedWater Body) zurückgestellt. Für den Muschelkalk wurden in etwa vergleichbare Gewässertypen vor-läufig eingesetzt.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Oberflächengewässer

September 2003 - B.2-5 -

Tabelle B.2-2: Die wichtigsten biozönotisch relevanten Fließgewässertypen

Fließgewässerlandschaft* potenzieller Fließgewässertyp

geomorphologischer Grundtyp** Potenzieller biozönoti-scher Typ

„Längszonierung“***

Bach kl.Fluss

gr.Fluss

Strom

Ökoregion 4: Alpen, Höhe > 800 m

Kalkalpen (1) Kiesgeprägte, geschiebereiche FG der Kalkalpen K Typ 1a b

Ökoregion 9 (und 8): Mittelgebirge und Alpenvorland, Höhe ca. 200 - 800 m

Alpenvorland

Tertiäres Hügelland, Flussterrassen und Altmo-ränen

(2) Stein- und kiesgeprägte FG des tertiären Hügellan-des, der Flussterrassen und Altmoränen

S Typ 2

Jungmoränen (3) Kiesgeprägte FG der Jungmoränen K Typ 3

Auen (über 300 m Breite) (4) Kies- und sandgeprägte FG mit breiten Auen (z. B.Iller, Lech, Isar)

K Typ 4a b

Mittelgebirge

Buntsandstein (5) Sand- und steingeprägte FG des Buntsandsteins S Typ 5a

Grundgebirge (Gneis, Granit, Schiefer) (6) Stein- und blockgeprägte FG des Grundgebirges S b Typ 9a

Vulkangebiete (7) Stein- und kiesgeprägte FG der Vulkangebiete S c

Lössbeeinflusste Regionen, Keuper (8) Ton-, sand- oder kiesgeprägte FG der Löss- undKeupergebiete

K Typ 6

Kalkgebiete (Muschelkalk, Jura, Malm, Lias,Dogger, Kreide, Devon)

(9) Kies- und steingeprägte FG der nicht verkarstetenKalkgebiete

K Typ 7

(10) Kies- und steingeprägte FG der Karstgebiete K Typ 8

Auen (über 300 m Breite) (11) Kiesgeprägte FG mit breiten Auen (u.a. Hoch- undOberrhein, bayer. Donau, Untermain)

K Typ 10a b

Ökoregion 14: Norddeutsches Tiefland, Höhe < 200 m

Sander und sandige Bereiche der Moränen undFlussterrassen

(12) Organisch geprägte FG der Sander und sandigenAufschüttungen

O Typ 11 Typ 12

(13) Sandgeprägte, altglaziale FG der Sander undsandigen Aufschüttungen

S Typ 13

(14) Sandgeprägte, jung- und altglaziale FG der Sanderund sandigen Aufschüttungen

K Typ 14 Typ 15a b

Kiesige Bereiche der Moränen, Flussterrassen,Verwitterungsgebiete

(15) Kiesgeprägte FG der Moränen, Flussterrassenund Verwitterungsgebiete

K Typ 16 Typ 17

Lössregion (Börden) (16) Löss-lehmgeprägte FG der Börden K Typ 18

Auen (über 300 m) (17) Kies-, sand- und z.T. organisch geprägte Niede-rungs-FG

K Typ 19

(18) Sand- und kiesgeprägte FG mit breiten Auen (u.a.Unterläufe der Elbe, Weser, Oder, Rhein)

K Typ 20a b

* Fließgewässerlandschaften nach BRIEM, z.T. zusammengefasst, ** unter Berücksichtigung von System B, WRRL

*** Bach = EZG ca. 10-100 km², Kl. Fluss = EZG > ca. 100-1.000 km², Gr. Fluss = EZG > ca. 1.000-10.000 km², Strom = EZG >ca. 10.000 km²

O = organisch, S = silikatisch, K = karbonatisch

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Oberflächengewässer

September 2003 - B.2-6 -

Erfahrungen:

- Die Briemkarte hat zum Teil schwer zu unterscheidende Farben.

- Im Muschelkalk fehlt eine Typisierung die Bach und kleiner Fluss/Fluss unterscheidet.

- Im Muschelkalk und im Lössbereich fehlen für große Gewässer (Typ 9d und 9c) Referenzstellen.Auch in Unterfranken gibt es hierfür keine Referenzstellen, da größere Lössgewässer immer nurin landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen zu finden sind. Lössgewässer aus Nord-deutschland (Börden) können wegen ihrer geringeren Fliessgeschwindigkeiten nicht herangezo-gen werden.

- Neben der Gewässerlandschaft, den Substrat und der Wassermenge prägt die Wasserchemie dieBiozönose. Deshalb muss bei der Typisierung auch die Gewässerchemie in Betracht gezogenwerden. Ein Kalkgewässer bleibt über eine lange Strecke ein Kalkgewässer, auch wenn es einelängere Strecke schon durch den Sandstein fließt.

- In der Tabelle der Referenzstellen fehlen Zuordnungen zu den Gewässertypen und Angaben überdie Größenordnung der Einzugsgebiete. Man kann nicht erkennen an welchem Gewässertyp die-se Referenzstelle liegt.

- Die in der Briemkarte mit Namen eingetragenen Referenzstellen bezeichnen die Lage der Stellenur sehr ungenau – mindestens in zwei Fällen fehlt eine Kennzeichnung der Stelle (roter Punkt).

- Die Einteilung nach Bach/Fluss (Schmedtje et al.) etc. gilt nur sehr bedingt. In den trockenenGäuflächen um Würzburg können Gewässer ein Einzugsgebiet von über 200 km2 haben und sinddennoch ein kleiner Bach (siehe Wittigsbach, Wern). Die Einteilung wird also in extremen Berei-chen nicht zutreffen. Dies sollte in der Tabelle vermerkt sein.

Handlungsempfehlung:

Die Festlegung des Gewässertyps verlangt sehr detaillierte örtliche Kenntnisse über Wasserchemis-mus, Bodenauflage etc. So ergeben sich gegenüber dem Entwurf der Bundeskarte Gewässertypenund einer örtlichen Einstufung erhebliche Unterschiede: Besonders der bundesweit als „verkarsteterGewässertyp“ (Typ 8) muss aus örtlicher Sicht weitgehend als „Kalkgewässer“ (Typ 7) oder „Lößbach“(Typ 6) eingestuft werden, da die Wasserchemie die Biologie mehr prägt als die Eigenschaften desKarstes.

Ferner fehlen im Buntsandstein „kleine Flüsse oder Flusstypen“. Sie wurden im Pilotprojekt als „kies-und sandgeprägt“ bezeichnet (Typ 4a+b), in der Bundeskarte erscheinen sie jedoch als „schotterge-prägte Grundgebirgsflüsse“ (Typ 9).

B.2.2 Festlegung von Referenzbedingungen (1.1.3)

Methodik:

Die Referenzbedingungen sind die Grundlage und damit die „Messlatte“ für die Formulierung der mei-sten Qualitätsanforderungen der Wasserrahmenrichtlinie. Der Referenzzustand für natürliche Gewäs-ser wird mit der sehr guten Gewässerqualität gleichgesetzt, die einem weitgehend natürlichen Zustandentspricht. Die Referenzbedingungen können an anthropogen unbeeinflussten Gewässern (die EU-WRRL spricht von „Oberflächenwasserkörpern“ als „ein einheitlicher und bedeutender Abschnitt einesOberflächengewässers“) direkt ermittelt und/oder über Modelle rekonstruiert bzw. konstruiert werden.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Oberflächengewässer

September 2003 - B.2-7 -

Erfahrungen:

Die Zuordnung der Referenzstellen zu den Gewässertypen in den Projektgewässergebieten wurdevorgenommen. Verwendet wurden die Referenzstellen aus der Briemkarte, die den sehr guten Zu-stand für Makrozoobenthos widerspiegeln. Referenzstellen fehlen für Flüsse im Muschelkalk.

Handlungsempfehlung:

Endgültige Handlungsempfehlungen können noch keine gegeben werden.

B.2.3 Ermittlung von signifikanten anthropogenen Belastungen (1.1.4)

Für den Vollzug der WRRL ist die Ermittlung der Belastungen oberirdischer Gewässer eine wesentli-che Grundlage für alle weiteren Maßnahmen. Gemäß Anhang II Nr. 1.4 WRRL gehören zu den signifi-kanten anthropogenen Belastungen oberirdischer Gewässer insbesondere:

- Verschmutzungen durch Punktquellen (1.1.4.1)

- Verschmutzungen durch diffuse Quellen (1.1.4.2)

- Wasserentnahmen (1.1.4.3)

- Abflussregulierungen (1.1.4.4)

- Morphologische Veränderungen (1.1.4.5)

- Bodennutzungsstrukturen (1.1.4.6)

- Andere anthropogene Auswirkungen (1.1.4.7)

Angaben zur grundsätzlichen Vorgehensweise

Benutzte Fachdaten und Datenverfügbarkeit:Die Bestandsaufnahme wurde mit Ausnahme der Verschmutzung durch diffuse Quellen auf derGrundlage von sogenannten Datenblättern durchgeführt. Neben Erläuterungen zu den zu erhebendenDaten enthalten diese Blätter auch Verzeichnisse der anzuwendenden Schlüssel.

Zu den Inhalten dieser Datenblätter wurde jeweils ein Vorschlag vom Wasserwirtschaftsamt Aschaf-fenburg (WWA AB, ab Mitte November 2001 unterstützt durch ifanos WASSER&LANDSCHAFT) aus-gearbeitet. Sofern kein ad-hoc AK oder UAK eingerichtet war, wurden diese Datenblätter den Mitglie-dern der Projektgruppe direkt zur Abstimmung mit den in den einzelnen Bundesländern fachlich be-rührten Stellen zugeleitet. Ansonsten erfolgte die Diskussion der Datenblätter und die länderübergrei-fende fachliche Abstimmung in den ad-hoc AK bzw. UAK. Nach der Einarbeitung ggf. benannter Än-derungswünsche wurden die Datenblätter mit den für das Pilotprojekt vereinbarten Signifikanzkriteriender Projektgruppe vorgelegt und von dieser freigegeben bzw. eingeführt.

Im Fall der Belastungen durch morphologische Veränderungen wurde vom WWA AB/ifanosWASSER&LANDSCHAFT auch ein für diese Fragestellung aufbereitetes Gewässernetz zur Verfü-gung gestellt.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Oberflächengewässer

September 2003 - B.2-8 -

Die beteiligten Bundesländer führten die Datenerhebung grundsätzlich in eigener Zuständigkeit ent-sprechend den jeweiligen Verwaltungsstrukturen durch. Um die Zusammenführung der einzelnenDatensätze und deren Visualisierung mit einem geographischen Informationssystem (hier ArcViewbzw. ARC/INFO) zu gewährleisten, wurden vom WWA AB (ab Mitte 11/2001 unterstützt durch ifanosWASSER&LANDSCHAFT) jeweils Erfassungstabellen (im DBase IV- bzw. Excel-Format) zur Verfü-gung gestellt.

Nach Abschluss der Bestandsaufnahme wurden die Datensätze zur Visualisierung der signifikantenBelastungen an das Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft (LfW) übermittelt. Ab Mitte November2001 übernahm das vom WWA Aschaffenburg beauftragte Büro ifanos WASSER&LANDSCHAFT,Nürnberg, diese Arbeiten.

Wahl der Signifikanzkriterien

Vorbemerkungen

In der EU-WRRL wird der Begriff „signifikant“ nicht näher erläutert. Der Verweis auf bestehende EU-Richtlinien (EU-RL) legt den Schluss nahe, dass nur die in diesen EU-RL konkret angesprochenenBelastungen als signifikant einzustufen sind, dort genannte Abschneidekriterien (z. B. 2000 EW imFall der 91/271/EWG) also übertragen werden können. Allerdings werden die Verweise auf die EU-RLdurch Begriffe wie „insbesondere“ oder „unter anderem“ in dieser Hinsicht relativiert.

Für die Bestandsaufnahme ist letztlich entscheidend, was im Sinne der EU-WRRL als signifikanteBelastung zu identifizieren ist. Dieser Frage immanent ist die Frage nach der Stellung der Bestands-aufnahme im Gefüge der EU-WRRL - also der Frage, was mit der Bestandsaufnahme erreicht bzw.aufgezeigt werden soll.

Im Rahmen des Pilotprojektes „Bewirtschaftungsplan Main“ wurde die Bestandsaufnahme als ein Ar-beitsschritt verstanden, mit dem mögliche Einwirkungen auf die Gewässer identifiziert werden. DerenAuswirkungen auf die Oberflächengewässer sind nach Anhang II Nr. 1.5 zu beurteilen. Das Ergebnisder Beurteilung der in der Bestandsaufnahme identifizierten signifikanten Belastungen bildet dieGrundlage für die Aufstellung der Programme zur Überwachung des Zustandes der Oberflächenge-wässer und des Grundwassers. Der in Bewirtschaftungsplänen abzuarbeitende Handlungsbedarf wirdjedoch allein durch die Abweichung des Zustandes der Gewässer vom Zielzustand bestimmt.

Grundlagen

Im Rahmen des Pilotprojekts fanden - entsprechend dem Stand der Arbeiten - folgende Ausarbeitun-gen und Entwürfe Berücksichtigung bzw. wurden gewürdigt

- die Ausführungen von Herr Dr. Mohaupt, UBA, anlässlich des Fachgespräches „Pilotprojektezur Umsetzung der WRRL“ in Bonn vom 15./16.02.2001;

- die Ausarbeitungen von Herrn Prof. Dr.-Ing. Patt;

- das UK/German Strategy Paper als Ergebnis des 6. Technischen Workshops der Umwelta-gentur und der LAWA vom Juni 2001 in Belfast;

- das sogenannte Arbeitspapier 1 von Herrn Dr. Borchardt, Stand Oktober 2001

- die Papiere der ad-hoc-AG „Signifikanzkriterien“ der LAWA

- die LAWA-Arbeitshilfe (einschl. LAWA-Kriterienpapier) in der jeweils aktuellen Fassung

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September 2003 - B.2-9 -

Diese Vorschläge sind noch unvollständig und teilweise nach Auffassung der der ad-hoc AK/UAKbzw. der Projektgruppe auch nicht praktikabel. Die Projektgruppe hat daher - ggf. auf Empfehlung derad-hoc AK/UAK - erforderlichenfalls eigene, vermeintlich geeignetere richtlinienkonforme Kriterienfestgelegt.

Des Weiteren wurden von der Projektgruppe - ggf. auf Empfehlung der ad-hoc AK/UAK - unter Be-rücksichtigung der zugänglichen Daten fallbezogen Vereinbarungen getroffen, von den Vorgaben derjeweils aktuellen Entwürfe der Arbeitshilfe zum Umfang der Bestandsaufnahme abzuweichen. Dies istzwingend, um den erforderlichen Arbeitsaufwand an die sich aus der Laufzeit des Pilotprojekts erge-benden Randbedingungen anzupassen.

Diese Vereinbarungen zu den Signifikanzkriterien und ggf. zum Umfang der Bestandsaufnahme wur-den auf den entsprechenden Erhebungsbögen vermerkt.

B.2.3.1 Verschmutzung durch Punktquellen

Teile (A) Kommunale Kläranlagen

(B) Industrielle Einleitungen

(C) Mischwassereinleitungen

Methodik: vgl. Ausführungen oben

(A) Kommunale Kläranlagen (nach Anhang 1 zur Abwasserverordnung)Erläuterungen und Schlüsselverzeichnis für die Bestandsaufnahme der signifikanten anthropogenenBelastungen durch Punktquellen, insbesondere durch die in Anhang VIII aufgeführten Stoffe

Bezeichnung desSpaltenkopfes inder dbf-Datei

Klarname Verschlüsselung/Festlegungen

STAMMNR Stammnummer Schlüssel des jeweiligen Bundeslandes;derzeit keine weitere Festlegung

KNAME Name der Kläranlage übliche Bezeichnung; keine weitere Festlegung

BETREIBER Betreiber der Anlage

1: kommunale Anlage2: Verband (Körperschaft öffentlichen Rechts)3: Betreibermodell4: sonstige

BUNDESLAND Bundesland keine weitere Festlegung

LANDKREIS Landkreis, kreisfreie StadtSchlüssel des jeweiligen Bundeslandes;Ziffernfolge; ansonsten derzeit keine weitere Festle-gung

GEMSCHL GemeindeschlüsselSchlüssel des jeweiligen Bundeslandes;Ziffernfolge; ansonsten derzeit keine weitere Festle-gung

GEWAESSER Name des Gewässers

GEWAESS_KZ Gewässerkennzahl nach LAWA-RL (1993); 10 Stellen

LAENGENUNT Längenunterteilung nach LAWA-RL (1993)

GEBIETS_KZ Flussgebietskennziffer nach LAWA-RL (1993); 10 Stellen

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September 2003 - B.2-10 -

Bezeichnung desSpaltenkopfes inder dbf-Datei

Klarname Verschlüsselung/Festlegungen

REWE Rechtswert Gauß-Krüger-Koordinate; Bezugsmeridian: 12o

HOWE Hochwert Gauß-Krüger-Koordinate; Bezugsmeridian: 12o

ERF_METH Erfassungsmethode

BD: BildschirmdigitalisierungDI: DigitalisierungTV: terrestrische Vermessung (inkl. GPS)MA: manuell (Planzeiger)PA: photogrammetrische Auswertung von LuftbildernNB: nicht bekannt

MNQ MNQ [m3/s] Angabe auf 3 Dezimalstellen; Komma

Q_ERF Erfassungsgenauigkeit für MNQ 1: hydrologisches Gutachten für Einleitungsstelle2: Schätzwerte

KA_Art Kläranlagenart vgl. eigene Liste mit Schlüsselverzeichnis

AUSB_EW Ausbaugröße in Ein-wohnerwerten

Gesamtausbaugröße inklusive Einwohnergleichwerteaus Industrie/Gewerbe

ANFORD Anforderungen an den Ablauf

M: Mindestanforderungen nach Anhang 1zur AbwV

W: weitergehende AnforderungenÜ: Anforderungen weniger streng als Mindest-

anforderungen nach Anhang 1 zur AbwV

URSACHE Grund für Festlegung weiterge-hender Anforderungen

Q: abflussschwacher VorfluterA: Schutz der Lebensräume einzelner ArtenB: Erholungs-/BadegewässerT: TrinkwasserversorgungS: sonstige

EINH_ANF Einhaltung der Anforde-rungen/Bescheidswerte

Grundlage: „4- von 5-Regel“0: eingehalten1: nicht eingehalten

QTW_MWMittelwert für Trocken-wetterabfluss aus der Kläranla-ge [m3/s]

Angabe auf 3 Dezimalstellen; KommaBerechnung aus der Jahresschmutzwassermenge

CSB_MW Mittelwert für den chemischenSauerstoffbedarf im Ablauf

Basis: Daten der Eigenüberwachung, ergänzt um amt-liche Überwachungen

BSB5_MWMittelwert für den bio-chemischen Sauerstoffbedarfim Ablauf

Basis: Daten der Eigenüberwachung, ergänzt um amt-liche Überwachungen

NH4_N_MW Mittelwert für Ammonium-Stickstoff im Ablauf

Basis: Daten der Eigenüberwachung, ergänztum amtliche Überwachungen ohne zeitliche Be-schränkung

N_GES_MW Mittelwert für Stickstoff, gesamt,im Ablauf

Basis: Daten der Eigenüberwachung, ergänztum amtliche Überwachungen ohne zeitliche Be-schränkung

P_GES_MW Mittelwert für Phosphor, ge-samt, im Ablauf

Basis: Daten der Eigenüberwachung, ergänzt um amt-liche Überwachungen

JAHR Jahreszahl Angabe des Jahres, aus dem die Ablaufwerte stammen

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September 2003 - B.2-11 -

Bezeichnung desSpaltenkopfes inder dbf-Datei

Klarname Verschlüsselung/Festlegungen

GUETE_OH Gewässergüteklasse Saprobieoberhalb der Einleitungsstelle

Angabe in arabischen Zahlen mit 1 Dezimale(z. B. Güteklasse II - III als 2,5)

GUETE_UH Gewässergüteklasse Saprobieunterhalb der Einleitungsstelle

Angabe in arabischen Zahlen mit 1 Dezimale(z. B. Güteklasse II - III als 2,5)

DIFF_GUETEDifferenz der Gewässer-güteklassen Saprobie ober- undunterhalb der Einleitungsstelle

automatische Berechnung

JAHR Jahreszahl Angabe des Jahres, in dem die Gewässergüte-verhältnisse Saprobie erhoben wurden

Signifikanzkriterien:

♦ Nichteinhaltung der Mindestanforderungen nach Anhang 1 zur AbwV oder

♦ Verschlechterung der Gewässergüte Saprobie um 1 Stufe (z. B. von Güteklasse II auf II -III) infolge der Einleitung oder

♦ Einleitung in Gewässerabschnitt mit Gewässergüteklasse II - III oder schlechter

Erfahrungen:

Das Datenblatt wurde von den beteiligten Ländern auf Grund der jeweiligen Datenlage z.T. uneinheit-lich ausgefüllt.

Handlungsempfehlung:

Für die gemeinsame Arbeit der Länder im Rahmen der Umsetzung sollten obligatorische Felder(Stammnummer, Bezeichnung, Koordinaten, Gewässer sowie die Felder zur Beurteilung der Signifi-kanzkriterien) und fakultative Felder definiert werden.

Hinweis:• Die Tabellenvorlagen dürfen nicht verändert werden, • die Koordinaten bezogen auf den 12. HM Gauss-Krüger sind von den Ländern bereit zu stel-

len.

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September 2003 - B.2-12 -

(B) Industrielle Einleitungen

Methodik:

Dateistruktur und Eingabehinweise (Eingabe Ind-einleiter 03.xls)

Um die Auswertung der Daten zu gewährleisten muss sichergestellt werden, dass die Einträge in denSchlüsselfeldern der Tabellen 1-4 jeweils in der Schreibweise übereinstimmen. In der Tabelle 2 wurdedeshalb bereits die gesamte Stoffliste hinterlegt (s. oben)

Bei direkter Eingabe der Daten in die Tabellen 2 und 3 können für die Felder STAMM_NR undCOD_BETR ebenfalls die vorhandenen Einträge der Tabelle 1 genutzt werden. Hierzu werden die inder Tabelle 1 vorhandenen Daten der Spalten komplett in die entsprechenden Spalten der Tabellen 2/ 3 kopiert. (Dies ist für die vorhandenen Einträge bereits geschehen.)

Tabellen 2 / 3: Kenngrößen2: Stoffliche Einleitungen3: Einleitung Kühlwasser

Schlüsselfelder:

STAMM_NRbzw. COD_BETRSTOFF

Tabelle 2: pro Einleitung und eingeleitetem Stoffwird 1 Datensatz angelegt;Tabelle 3: pro Einleitung 1 DatensatzBei Eingabe von Daten mehrerer Jahrgänge wirdjeweils pro Jahrgang 1 Datensatz angelegt.Die STAMMNR aus Tabelle 1 sind als Auswahllistenin den Tabellen 2 und 3 bereits vorhanden.Die Daten bzgl. Wärmeeinleitungen sind in Tabelle3 bereits eingegeben, bitte überprüfen!

Tabelle 4: Stoffkatalog

Schlüsselfeld:STOFF

Katalog der relevanten Stoffe (aus den Anhängen derAbV, Anhang X WRRL, der RL 76/464Liste 1u. 2 ergänztum flussgebietsspezifisch relevante Stoffe)zur Auswahl und Übernahme in Tabelle 2; dieaufgelisteten Stoffe sind bereits in der Spalte STOFF derTabelle 2 hinterlegt (ausgeblendete Zeilen). Beim Eintragin die aktivierte Zelle kann durch Drücken von “ALT + ”die Auswahlliste direkt aktiviert werden; zur Übernahmedes Eintrags den entsprechenden Stoff auswählen unddoppelklicken.

Tabelle 1: Datenblatt Allgemeine AngabenIndustrielle Einleitungen

Schlüsselfelder:

STAMM_NRbzw. COD_BETR

Die Tabelle enthält die einleitungsspezifischen Daten;pro Einleiter/Einleitung wird 1 Datensatz angelegt.

In der Tabelle sind bereits die Daten der aktuellenAusspielung aus dem UDIS-Bayern (Stoffe, Wärme)enthalten. Sie sind ggf. zu ergänzen.

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September 2003 - B.2-13 -

A Datenblatt Allgemeine Angaben Industrielle Einleitungen (Direkteinleitung1) EXCEL-Arbeitsblatt „1 Anlagen“

Bezeichnung des Spaltenkop-fes in der dbf-Datei

Klarname Verschlüsselung/ Festlegung

STAMM_NR Stammnummer der Einlei-tung

Schlüssel des jeweiligen Bundeslandes;keine weitere Festlegung

BETREIBR Name des Betreibers (Adressat des wasser-rechtlichen Bescheids)

Keine weitere Festlegung

COD_BETR2 Code-Nummer des nachIVU-Richtlinie berichts-pflichtigen Betriebsbereichs

Arbeitsstättennummer (Wahlfeld)

BUNDLAND Bundesland Keine weitere FestlegungLANDKR Landkreis, kreisfreie Stadt

des BetreibersSchlüssel des jeweiligen Bundeslandes;Ziffernfolge; keine weitere Festlegung

GEM_SCHL Gemeindeschlüssel desBetreibers

Schlüssel des jeweiligen Bundeslandes;Ziffernfolge; keine weitere Festlegung

GEW Name des Gewässers keine weitere FestlegungGEW_KZ Gewässerkennzahl Nach LAWA-RL (1993); 10 StellenLAENGUNT Längenunterteilung Nach LAWA-RL (1993)GEB_KZ Flussgebietskennziffer Nach LAWA-RL (1993); 10 StellenRE_WE Rechtswert Gauß-Krüger-Koordinate; Bezugsmeridian:

12° HO_WE Hochwert Gauß-Krüger-Koordinate; Bezugsmeridian:

12° ERF_METH Erfassungsmethode BD: Bildschirmdigitalisierung

DI: DigitalisierungTV: Terrestrische VermessungMA: manuell (Planzeiger)PA: photogrammetrische Auswer-

tung von LuftbildernNB: nicht bekannt

FLUSS_KM Flusskilometer Angabe auf 3 Dezimalstellen; KommaARTBESCH Rechtsform des Bescheids

nach WHG10: befristete Erlaubnis11: beschränkte, befristete Erlaubnis12. gehobene, befristete Erlaubnis20: nicht befristete Erlaubnis21: beschränkte, nicht befristete Erl.22: gehobene, nicht befristete Erl.

DATFRIST Ablaufdatum des Bescheidsnach WHG

Angabe mit Punkt

ANH_ABWV Nummer des für den Ein-leiter geltenden Anhangesder AbwV 3 (= Branche)

Keine weitere Festlegung

[1] Die Problematik der indirekten Einleitungen wird im vorliegenden Datenblatt nicht berücksichtigt; die Stellungnahme des

LAWA-AO zu diesem Punkt wird abgewartet; [2] falls keine Stammnummer vorliegt, kann alternativ die Code-Nummer des Betriebsbereichs angegeben werden; [3] zu diskutieren ist die Notwendigkeit einer Zuordnungstabelle Anhang AbwV-NACE-Katalog

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September 2003 - B.2-14 -

Bezeichnung des Spaltenkop-fes in der dbf-Datei

Klarname Verschlüsselung/ Festlegung

NOSE_P Kennzeichnung der Emissi-onsquellen aus den Tätig-keiten nach Anhang I derIPPC-RL

WahlfeldCodes aus Anhang A3 der IVU-RL

MNQ MNQ des Gewässers Angabe auf 3 Dezimalstellen, Komma[m³/s]

MNQ_ERF Erfassungsgenauigkeit fürMNQ

1: hydrologisches Gutachten für Einlei-tungsstelle

2: SchätzwerteGUET_OB Gewässergüteklasse Sa-

probie oberhalb der Einlei-tungsstelle

Angabe in arabischen Zahlen auf 1 Dezi-malstelle; Komma (z.B. Güteklasse II-III als 2,5)

GUET_UNT Gewässergüteklasse Sa-probie unterhalb der Einlei-tungsstelle

Angabe in arabischen Zahlen auf 1 Dezi-malstelle; Komma(z.B. Güteklasse II-III als 2,5)

JAHR_SAP Jahreszahl Angabe des Jahres, in dem die Gewässer-güteverhältnisse Saprobie erhoben wurden

ABW_MENG Jahresabwassermenge Angabe auf 3 Dezimalstellen; Komma[m³/a]

JAHR_FRA Jahreszahl Angabe des Jahres aus dem die Frachtan-gaben bzw. Werte für die Konzentration /Abwassermengen stammen

AUSB_EW Einwohnerwerte Wahlfeld bei Objekten der Nahrungsmitte-lindustrie od. wesentlichem Anteil organi-scher Belastung; Eingabe ganze Zahl

Informelle AngabenPRIORITAET Hinweis zur Berechnung der Jahresabwas-

sermenge (s. Tabelle „Bererch-nung_der_Abwassermenge“)

WWA Zuständiges WWABEMERKUNG Hinweis zur Bearbeitung – fehlende oder

falsche Koordinaten

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September 2003 - B.2-15 -

B Kenngrößen Stoffliche Einleitung durch Industrielle Kläranlage – EXCEL-Arbeitsblatt „2 Stoffe“

Bezeichnung des Spaltenkop-fes in der dbf-Datei

Klarname Verschlüsselung/ Festlegung

STAMM_NRCOD_BETR

Stammnummer der Einlei-tung bzw. Code-Nummer des nachIVU-Richtlinie berichts-pflichtigen Betriebsbereichs

Schlüssel des jeweiligen Bundeslandes;keine weitere FestlegungEingabe s.o.

STOFF Eingeleiteter Stoff nach Stoffkatalog (Tab. 4)

Übernahme der Bezeichnung aus TabelleStoffkatalogEingabe s.o.

FRACHT4 Menge des eingeleitetenStoffes pro Jahr

Basis: Daten der Eigenüberwachung ggf.ergänzt um amtliche Überwachungen

ERMITTLG Verfahren5 zur Ermittlungder Jahresfracht

M – gemessenC – berechnet E - geschätzt

WEITG_AN bestehen weitergehendeAnforderungen

Standard: NEIN = leeres FeldEingabe ggf.: „j“

EINH_AN Einhalten der Anforderungdes Bescheids nach §7aWHG

Standard: JA = leeres FeldEingabe ggf.: „n“

C Kenngrößen Einleitungen Kühlwasser – EXCEL-Arbeitsblatt „3 Wärme“

Bezeichnung des Spaltenkop-fes in der dbf-Datei

Klarname Verschlüsselung/ Festlegung

STAMM_NRCOD_BETR

Stammnummer der Einleitungbzw. Code-Nummer des nach IVU-Richtlinie berichts-pflichtigenBetriebsbereichs

Schlüssel des jeweiligen Bundeslandes;keine weitere FestlegungEingabe s.o.

FISCHREG Angabe der relevanten Fisch-region (Salmoniden-/Cypriniden-Gewässer imSinne der RL78/ 659 EWG)

S: SalmonidenC: Cypriniden

WAERM_M abgegebene Wärmemenge [MJoule/sec]JAHR_WAE Jahreszahl Angabe des Jahres, aus dem die Werte

stammenEINH_BES Einhalten der Anforderungen

des Genehmigungsbescheidsnach WHG

j/ n

[4] die „FRACHT“ kann direkt angegeben werden, wenn die Menge des eingeleiteten Stoffes /a bekannt ist; alternativ ist eine

Berechnung aus den Informationen „KONZ“ und ABW_JAHR (Konzentration und Jahresabwassermenge ) möglich[5] Ermittlungsart bei Direkteinleitung: Es ist anzugeben, wie die Frachten ermittelt wurden: M – gemessen: fortlaufende Mes-

sungen oder Einzelmessungen zum Beispiel aus der Eigenkontrolle und der Betriebsüberwachung; C – berechnet: auf derBasis von begründeten Rechnungen unter Verwendung von Emissionsfaktoren und Massenbilanzen; E - geschätzt: zumBeispiel auf der Basis von Massenbilanzen, Messergebnissen oder Leistungs- bzw. Auslegungsdaten von gleichartigen Anla-gen, sofern die Leistung bzw. Kapazität und die Betriebsbedingungen annähernd vergleichbar sind.

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September 2003 - B.2-16 -

Bezeichnung des Spaltenkop-fes in der dbf-Datei

Klarname Verschlüsselung/ Festlegung

EINH_FGV Einhaltung der Anforde-rungder 78/659/EWG (Fischge-wässerqualitäts-verordnungbezüglich Auf-wärmspanneund zulässige Maximaltempe-ratur für Sommer/ Wintersowie relevante Fischregion)

Code Feld: 1. Aufwärmspanne nicht eingehalten2. Maximaltemperatur nicht eingehalten3. beide Kriterien nicht eingehalten

D Stoffkatalog – EXCEL-Tabelle „4 Stoffkatalog“Die Tabelle 4, Stoffkatalog enthält eine vollständige Aufstellung der relevanten Stoffe.

E Signifikanzkriterien für Punktquellen: Industrielle Direkteinleitungen

Direkteinleitungen (Kläranlagen) a) Nahrungsmittelbetriebe >2000 EW

b) Betriebe, die die Anforderungen gemäß dem Stand der Technik nicht einhalten, sofern die Einlei-tung nicht nur lokal von Bedeutung ist6

c) bei Einleitungen mit Stoffen aus dem Stoffkatalog („Brutto-Stoffliste“), Stand 08.08.2002

- bei Stoffen aus der Liste der prioritären Stoffe (Anhang X WRRL, Entscheidung Nr.2455/2001/EG vom 20. November 2001): generell signifikant (Excel-Tabelle 4 Stoffkatalog,Spalten E, F)

- bei Stoffen, für die Schwellenwerte nach Anhang A1 der EPER-RL (2000/479/EG) festgelegtwurden: Überschreitung der Schwellenwerte (auch wenn kein IVU-Betrieb) (Excel-Tabelle 4Stoffkatalog, Spalten H, I)

- bei Stoffen aus der Liste 1+2 der RL 76/464/EWG, der Liste der flussgebietsspezifischenSchadstoffe (Excel-Tabelle 4 Stoffkatalog, Spalte C) oder der Parameter der AbwV:

a) für Stoffe mit Qualitätszielen/Qualitätsnormen für Wasserphase (Excel-Tabelle 4 Stoff-katalog, Spalte K): Ausschöpfung der Qualitätsnorm/des Qualitätsziels für die Wasser-phase durch diese Einleitung um mehr als 20% bei Inanspruchnahme der wasserrecht-lich zulässigen Frachten (Ermittlung durch Mischrechnungen mit MNQ als Basis)

b) für Stoffe ohne Qualitätsziele/Qualitätsnormen für die Wasserphase:

- bei Stoffen aus dem Stoffkatalog, die in der Liste II nach RL76/464/EWG aufgeführtsind: Fracht größer 50 kg/a (analog Arbeitshilfe7 zu Berichtspflicht nachRL76/464/EWG) (Excel-Tabelle 4 Stoffkatalog, Spalte D)

[6]Kriterium wegen EG-WRRL Art. 10 ggf. zweckmäßig, um Schwierigkeiten im Vollzug aufzuzeigen; ob derartige Fälle in für

Externe verständlichen Klartext getrennt ausgewiesen werden sollten, steht dahin.[7]Bund-Länder-Arbeitskreis „Internationale Berichtspflichten zu punktförmigen Abwassereinleitungen“; Arbeitshilfe zur Vorge-

hensweise bei der Erarbeitung der Länderbeiträge (Stand ........).

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September 2003 - B.2-17 -

- bei Stoffen aus dem Stoffkatalog, die nur in Anhängen zur AbwV aufgeführt sind: nichtsignifikant bei Einhaltung der (Mindest-)Anforderungen [vgl. 1.1 b)] (Excel-Tabelle 4Stoffkatalog, Spalte G)

Kühlwassera) Aufwärmspanne im Gewässer entsprechend RL78/659/EWG

Salmonidengewässer > 1,5 (in K)

Cyprinidengewässer > 3,0 (in K)

b) Überschreitung der maximalen Aufwärmung gemäß Bescheid (Wärmemenge);

c) Überschreiten der Maximaltemperatur (bezüglich Sommer/ Winter, Salmoniden-/Cyprinidengewässer) gemäß RL78/659/EWG

Die Problematik der indirekten Einleiter wurde im vorliegenden Datenblatt zurückgestellt.

Erfahrungen:

Aufgrund der umfangreichen Stoffliste und der notwendigen Datenbeschaffung aus der Eigenüberwa-chung der Betriebe war die Datenerhebung vergleichsweise aufwändig. Wegen der verhältnismäßiggeringen Anzahl der Einleiter hielt sich der Aufwand allerdings in Grenzen.

In Bayern mussten die Angaben aus dem UDIS noch aktualisiert werden. Eine ganze Reihe von Ein-leitern fiel hier wegen Einstellung der Einleitung bzw. des Betriebes weg.

In Baden-Württemberg sind die Daten zu den industriellen Einleitern anders organisiert. Im baden-württembergischen Teil des Maineinzugsgebietes bestehen keine industriellen Direkteinleitungen.Deshalb wirkt sich die abweichende Organisation der Daten für den Bewirtschaftungsplan Main nichtaus.

Handlungsempfehlung:

Die gewählte relationale Struktur der Datentabellen hat sich bewährt. Der Stoffkatalog muß jeweils deraktuellen Beschlusslage auf nationaler und internationaler Ebene angepasst werden.

(C) MischwassereinleitungenZu den Mischwassereinleitungen wurden verschiedene Testauswertungen durchgeführt. Diese sind ineinem gesonderten Bericht dokumentiert und beschrieben. Dieser Bericht kann im Internet des Bayer.LfW, auf der Seite des Projekthandbuches Pilotprojekt Main heruntergeladen werden.

Im folgenden wird die sich durch die Testauswertungen ergebene und empfohlene Methodik be-schrieben.

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September 2003 - B.2-18 -

Methodik:

1. Ermittlung der mittleren Mittelwasserspende bzw. der mittleren Spende für HQ1 für die Basisein-zugsgebiete und daraus des MQ bzw. das HQ1 für die Gewässerknoten

2. Ermittlung der Entlastungsrate Qein bezogen auf die Basiseinzugsgebiete auf Basis der ATKIS-Daten und der Abflussspende

3. Berechnung der hydraulischen Belastung (Qein / MQ bzw. Qein / HQ1; AE / Aurban) für die Basisge-biete.

Datengrundlagen und Probleme:

Größe Baden-Württemberg Bayern Hessen

AE Von den Ländern gelieferte Geometrien

Aurban ASied aus ATKIS, PSI pauschal 0,3

MQ keine Daten verfügbar aus dem Mittleren Jahres-abfluss (A) berechnetnach der Formel: Mq (l/s*km²) = A (mm) *3,169/100

Aus Pegeldaten; Zuordnungder Einzugsgebietewurde mit dem RPDarmstadt(Gersprenz), bzw. RPHanau (Kinzig)abgestimmt

HQ1 Regionalisierte Werte desHQ2 für die Basis-EZGvorhanden (HQ1 = 0,8 *HQ2)

Aus Pegeldaten, an der Kahl liegen zusätzlich noch dieAbflußdaten aus der oben beschriebenen Testauswertungvor

qe Regionalisierte Werte fürdie Basis-EZG vorhanden

QE> 10*MQ Pauschal 100 l / s ha

Handlungsempfehlung:

Auf Grund der gemachten Erfahrungen und der vorliegenden Ergebnisse schlägt der ad-hoc AK vor,die Belastung durch Mischwassereinleitungen nach dem beschriebenen Verfahren (s.o Methodik),ergänzt durch die nachfolgend dargestellte Aggregation kleiner EZG, durchzuführen.

Auf Grund der unterschiedlichen Datenlage in den beteiligten Bundesländern sollten folgende länder-spezifische Signifikanzkriterien angewendet werden:

Bayern: QE >10 * MQ

Hessen: Aurban > 0,01 * AE

Baden-Württemberg: QE >HQ1 = 0,8 * HQ2.

Bei grenzüberschreitenden Einzugsgebieten der Projektgewässer (Gersprenz, Kahl, Tauber) solltejeweils das für den überwiegenden Teil des EZG geltende Signifikanzkriterium angewendet werden.Sofern die Daten vorhanden sind.

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September 2003 - B.2-19 -

Aggregation kleiner EZG:

Das Vorgehen unterstellt, dass sich die Abflüsse aus den Siedlungsgebieten, die in unterschiedlichenEZG liegen, nicht überlagern. Dies ist ab einer Mindestgröße von ca. 10 km2 gewährleistet. In denTestgebieten des PP Main sind etwa 57 % (233 von 408) der Basis-EZG kleiner als 10 km2 (ab 9,5km2 auf 10 km2 aufgerundet; im Folgenden nur noch 10 km2 genannt). Diese müssen zu größerenGebieten aggregiert werden.

Bei der Aggregation sind folgende Gesichtspunkte zu beachten:

1. EZG eines Seitengewässers > 10 km2, Zwischengebiet des übergeordneten Gewässers (Vorflu-ter) < 10 km2 :

Das Seitengewässer darf nicht dem Zwischengebiet des Vorfluters zugeordnet werden, da dannder größere HQ1- Abfluss des Vorfluters maßgebend wird. Das Zwischengebiet des Vorflutersmuss einem ober- oder unterliegenden Zwischengebiet zugeschlagen werden.

Tabelle B.2-3: Aggregation eines Zwischengebiets < 10 km2

2. Seitengewässer < 10 km2 :

Wird das Seitengewässer einem EZG des Vorfluters oberhalb der Einleitungstelle des Seitenge-wässers zugeordnet, liegen die zwei Gebietsausgänge am Bilanzierungspunkt. In solchen Fällenist nicht der HQ1- Abfluss des Vorfluters am Gebietsausgang (und auch nicht die Summe vonSeitengewässer und Vorfluter) sondern der Zufluss am Gebietseingang des untenliegenden EZGmaßgeblich.

> 10 km

< 10 km

> 10 km

Aggregiert> 10 km

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September 2003 - B.2-20 -

Tabelle B.2-4: Aggregation eines Seitengewässer-EZG < 10 km2 mit einem EZG oberhalb desZusammenflusses

B.2.3.2 Verschmutzung durch diffuse Quellen (1.1.4.2)

Methodik:

In der LAWA-Arbeitshilfe zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in der Bundesrepublikwird für die Aufgaben der Analyse der Belastungen und der Bewirtschaftung u.a. der Einsatz des Mo-dells MONERIS des Institutes für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), Berlin, empfohlen.Das Modell dient zur Stoffstromanalyse für die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor in Gewässerein-zugsgebieten. In Entwicklung befindet sich der Einsatz für weitere Stoffe, z.B. Schwermetalle.

Im Vollzug der WRRL kann das Modell im Rahmen von folgenden Aufgabenbereichen eingesetztwerden:

• Zustandsanalyse

• Prognose

• Maßnahmenplanung

• Bewertung

Das Modell berechnet Stoffbilanzen für Einzugsgebiete unter Einbeziehung folgender Quellen undProzesse:

• Nährstoffausbringung auf landwirtschaftliche Flächen, Nährstoffüberschuss

• Atmosphärische Deposition

• Erosiver Eintrag in die Fließgewässer

• Oberflächenabschwemmung

• Nährstoffaustrag aus der Wurzelzone

• Rückhalt und Verluste in der ungesättigten Zone

• Rückhalt und Verluste im Grundwasser

< 10 km

Aggregiert

> 10 km

Bilanzierungspunkt:HQ1-Zufluss amGebietseingang

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September 2003 - B.2-21 -

• Einleitungen aus Drainagen

• Abschwemmungen von versiegelten Flächen

• Punktquellen

• Nährstoffrückhalt in den Fließgewässern

Der Datenbedarf des Modells ist sehr umfangreich, bei Datendefiziten werden jedoch z.T. Hilfestellun-gen in Form von Schätzfunktionen gegeben. Die Daten als maßgebliche Einflussgrößen werden aberauf jeden Fall gebraucht, egal ob die Frachtabschätzung mit MONERIS oder auf einem anderen Wegerfolgt. Vorhandene Datengrundlagen wie z.B. bundesweite fachbezogene Kartenwerke, werden sy-stematisch GIS-gestützt ausgewertet.

Das Modell wurde bisher zur Ermittlung von Jahresfrachten aus großräumigen Flussgebieten (500 -1000 km²) zu verschiedenen 5-Jahres-Perioden eingesetzt. Demgegenüber erfordern die Aufgabe imRahmen der WRRL eine differenziertere Betrachtungsweise. Die bedeutet eine regionale Auflösungbis zu Flächengrößen von ca. 300 km².

Das Modell wurde im Rahmen des Pilotprojektes Main für das gesamte Maineinzugsgebiet für kleinereFlächen berechnet.

Der Einsatz des Modells im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt wurde erleichtert durch folgendeRahmenbedingungen:

• Das Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft konnte bei den früheren Modellanwendungen be-reits Erfahrungen mit der Datenbeschaffung sammeln.

• In Baden-Württemberg wird das Modell gegenwärtig angewandt, nach der landesweiten Im-plementierung werden gegenwärtig schrittweise Verbesserungen angebracht. Eine enge Zu-sammenarbeit mit Erfahrungsaustausch unter den beteiligten Bundsländern ist vereinbart.

• Das IGB-Berlin hat zugesagt, die Anwendung im Maingebiet beratend zu unterstützen.

Folgendes Vorgehen erschien zweckmäßig:

Die Modellanwendung für die erweiterten Anforderungen WRRL erfolgt in zwei Stufen:

• Die erste Stufe bezieht sich auf den Einsatz des Modells für die Zustandsanalyse, insbeson-dere für die Abschätzung der Stoffeinträge aus diffusen Quellen. Dabei wird das Modell zu-gleich getestet und es wird die Verfügbarkeit der Daten geprüft. Hierzu gehört auch die Auf-wandschätzung für die Bereitstellung der Daten und für die Modellanwendung. Die erste Stufegliedert sich in zwei Phasen:

- Berechnung des Maingebiets unter besonderer Berücksichtigung der Fragen derWRRL

- Überprüfung, Anpassung und Nacheichung des Modells anhand der Untersuchungenan zwei Teileinzugsgebieten und Neuberechnung des gesamten Maineinzugsgebie-tes. Hierzu wird eine neu entwickelte Modellversion von MONERIS mit besser aufge-lösten Gebietsdaten und erhöhter zeitlicher Auflösung eingesetzt.

• Die zweite Stufe umfasst die Modellanwendung im Zusammenhang mit der Maßnahmenpla-nung. Diese Stufe ist nicht Gegenstand des vorliegenden Projektes

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September 2003 - B.2-22 -

Zur Anwendung des Modells auf der ersten Stufe waren folgende Schritte erforderlich:

• Prüfung der Datenanforderungen und Bereitstellung der verfügbaren Daten für die einzelnenEintragspfade.

• Überprüfung der relevanten Funktionen (s.o.), die für das Testgebiet in Anspruch genommenwerden müssen.

• Testanwendung im Maingebiet• Untersuchung und Beurteilung der Ergebnisse• Vergleich mit den Ergebnissen der ersten Anwendung im Auftrag von HELCOM • Korrekturen oder Anpassungen des Modells oder der Datenbasis, soweit erforderlich und

zweckmäßig• Wiederholungen der Berechnung, sofern Änderungen erforderlich wurden.

Die Modellanwendung wurde im Rahmen eines Auftrages abgewickelt.

Die Anwendung von Moneris bietet erhebliche Vorteile gegenüber pauschalen Abschätzungen vonBelastungen, da hier die Beiträge zur Stoffbelastung der Gewässer differenziert quantifiziert werden.Grade bei komplexen Belastungssituationen, d.h. bei Überlagerungen der Wirkungen verschiedenerQuellen im Einzugsgebiet eines belasteten Gewässerabschnittes, wird dadurch die Maßnahmenpla-nung erheblich unterstützt. Diese Vorteile werden allerdings nur bei ausreichender Zuverlässigkeit derEingangsdaten wirksam.

Die größten Unsicherheiten bei der Belastungsanalyse liegen in der Abschätzung der Beiträge diffu-sen landwirtschaftlicher Quellen. Um gerade in diesem Bereich die Modellaussagen zu verbessern,sollen statt oder zumindest neben den in der LAWA-Arbeitshilfe empfohlenen CORINE-Daten auchdie InVeKos-Daten verwendet werden. Dies wird gegenwärtig in Zusammenarbeit mit der Landwirt-schaftsverwaltung vorbereitet.

Das System InVeKos (intergriertes Verwaltungs und Kostensystem) wurde von der EuropäischenUnion entwickelt, um den Missbrauch von Fördermitteln im Agrarbereich festzustellen und zu unter-binden. Mittels eines Fragebogens werden von den Landwirten, die Fördermittel in Anspruch nehmen,alle förderungsrelevanten Informationen, insbesondere eine lückenlose Erhebung der Flächen undFlächennutzungen. Da annähernd jeder Landwirt in irgend einer Form EU-Mittel bezieht, dürfte dieErfassung der Landwirtschaftsfläche im InVeKos nahezu vollständig sein (erfasste LF in Bayern > 95%).

Die Erhebung erfolgt jährlich. Erfasst werden Wald- und Forstflächen, Dauergrünland sowie die Nut-zungsarten Getreide (einschl. Mais), Eiweißpflanzen (Hülsenfrüchte), Ölsaaten, Ackerfutter alsHauptfutterflächen, Hackfrüchte, Gemüse und sonstige Handelsgewächse, sowie Dauerkulturen. So-fern Viehhaltung vorhanden, ist ein Viehverzeichnis zu erstellen.

Die Daten müssen nach einheitlichen Kriterien erfasst und in Datenbanken gespeichert werden. Kon-trollen erfolgen durch die Bundesländer entweder in Form von Satellitenüberwachung oder durch Vor-Ort-Überwachung. Die verantwortlichen Stellen sind in Bayern die Ämter für Landwirtschaft und Er-nährung.

Aus Datenschutzgründen können die Daten des InVeKos nur in aggregierter Form weitergegebenwerden. Die kleinste Aggregationseinheit ist die Gemarkung, routinemäßig werden Auswertungen aufGemeindeebene durchgeführt. Die aggregierten Invekos-Daten bilden in Bayern die Grundlage derGemeindestatistik zur Landwirtschaft.

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September 2003 - B.2-23 -

Die Verwendung der InVeKos-Daten bietet gegenüber den CORINE-Daten den Vorteil größerer Ge-nauigkeit und erlaubt bei Verwendung der fruchtartspezifischen Empfehlungen zum Einsatz von Dün-ge- und Pflanzenschutzmitteln (Daten liegen vor) eine Abschätzung der Nährstoffüberschüsse und derPSM-Belastungen. Diese Informationen bilden die Grundlage für die Maßnahmenplanung, sofern dif-fuse landwirtschaftliche Quellen für Defizite bei den Schutzzielen der Oberflächenwasser- und derGrundwasserkörper maßgeblich sind. Die Verwendung der InVeKos-Daten erfordert keinen erhebli-chen zusätzliche Arbeitsaufwand, da alle Daten in Datenbanken zur Verfügung stehen. Außerdemliegen aus der Anwendung bei verschiedenen Wasserwirtschaftlichen Rahmenplänen (Main, Naab-Regen) bereits Erfahrungen vor.

Erfahrungen:

Da in Baden-Württemberg die INVEKOS-Daten für Zwecke der Wasserwirtschaft nicht ausgewertetwerden dürfen, wurden Bilanzen verwendet, die nach der Methode „Bach“ mit der regionalen Auflö-sung gemeindebezogen berechnet wurden.

Da die Ergebnisse der Neuberechnung mit MONERIS – nach Überprüfung, Anpassung, Nacheichung– für das Maineinzugsgebiet und das Projektgebiet erst wenige Wochen vor Projektende zur Verfü-gung standen, konnten keine Erkenntnisse zur Verwendung der Daten im Rahmen der Umsetzung derWRRL mehr gesammelt werden.

Grundsätzlich ist der Aufwand für Sammlung und Überprüfung der Eingabedaten nicht zu unterschät-zen – genauso wenig wie Zeit- und Arbeitsaufwand für die Plausibilisierung der Modellergebnisse.

B.2.3.2.1 Verschmutzung durch diffuse Quellen – hessisches TeilbearbeitungsgebietMethodik:

Nach Anlage II Ziff. 1.4 WRRL [1] ist folgendermaßen vorzugehen:

”Einschätzung und Ermittlung der von städtischen, industriellen, landwirtschaftlichen und sonstigenAnlagen und Tätigkeiten stammenden signifikanten Verschmutzung durch diffuse Quellen, insbeson-dere durch die in Anhang VIII aufgeführten Stoffe, unter anderem anhand von Informationen, die ge-sammelt wurden gemäß

i) den Artikeln 3, 5 und 6 der Richtlinie 96/676/EG (richtig: 91/676/EG A.d.V.),

ii) den Artikeln 7 und 17 der Richtlinie 91/414/EWG,

iii) der Richtlinie 98/8/EG

und im Hinblick auf den ersten Bewirtschaftungsplan für Einzugsgebiete gemäß

iv) den Richtlinien 75/440/EWG, 76/160/EWG, 76/464/EWG, 78/659/EWG und 79/923/EWG”

Das Guidance-Dokument aus dem EU-Projekt 2.1 ”Guidance on the analysis of pressures and im-pacts” [2] liegt als Fassung Nr. 5.3 vom 02.12.2002 vor und ist in die LAWA-Arbeitshilfe eingearbeitet.

Die für die Bestandsaufnahme diffuser Stoffeinträge relevanten europäischen Richtlinien und die ein-schlägigen Bundes- und Landesregelungen sind in Tabelle B.2.3.2-1 zusammengestellt.

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September 2003 - B.2-24 -

Tabelle B.2-5: Zur Ermittlung diffuser Stoffeinträge relevante EU-Richtlinien mit Regelungen desBundes und Hessens

EuropäischeRichtlinie

Regelung des Bundes Hessische Durchführungsregelung

1 2 3

86/278/EWG überKlärschlamm

Klärschlammverordnung vom15.04.1992 (BGBl. I S. 912), geändertdurch Verordnung vom 06.03.1997(BGBl. I S. 446)

Verordnung über die Verwertung vonBioabfällen auf landwirtschaftlich undgärtnerisch genutzten Böden (Bioabfall-verordnung – BioAbfV) vom 21.09.1998(BGBl. I S. 2955))

Hess. Verwaltungsvorschrift über denVollzug der Klärschlammverordnung –AbfklärV (StAnz. 27/1994 S. 1681)

Hinweise zum Vollzug der Bioabfallver-ordnung (Bund-Länder-AG vom24.08.2000)

91/414/EWG über dasInverkehrbringen vonPflanzenschutzmitteln

Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen(Pflanzenschutzgesetz) i.d.F.d.B. vom14.05.1998 (BGBl. I S. 971, 1527,3512), zuletzt geändert durch Gesetzvom 06.08.2002 (BGBl. I S. 3082)

Verordnung zur Durchführung des Pflan-zenschutzgesetzes vom 04.04.1990(GVBl. I S. 102), zuletzt geändert durchGesetz vom 22.12.2000 (GVBl. I S. 588)

98/8/EG Biozidrichtli-nie

Verordnung zur Umsetzung der Richtli-nie 98/8/EG des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 16.02.1998über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten und zur Änderung chemikali-enrechtlicher Verordnungen vom04.07.2002

91/676/EWG Ni-tratrichtlinie

Verordnung über die Grundsätze derguten fachlichen Praxis beim Düngen(Düngeverordnung) vom 26.01.1996(BGBl. I S. 118), zuletzt geändert durchVerordnung vom 14.02.2003 (BGBl. I S.235)

Hess. Verwaltungsvorschrift zur Umset-zung der Verordnung über die Grundsätzeder guten fachlichen Praxis beim Düngen– Düngeverordnung (StAnz. 36/1997 S.2683)

96/61/EG über dieintegrierte Vermeidungund Verminderung derUmweltverschmutzung1)

76/464/EWG gefährli-che Stoffe

Gesetz zur Ordnung des Wasser-haushaltes (Wasserhaushaltsgesetz –WHG) i.d.F.d.B. vom 19.08.2002 (BGBl.I S. 3249)

Verordnung über Qualitätsziele für be-stimmte gefährliche Stoffe und zur Verrin-gerung der Gewässerverschmutzungdurch Programme (Qualitätszielverord-nung) vom 26.06.2002 (GVBl. I S. 334),

Hessisches Programm nach § 3 der Qua-litätszielverordnung und Art. 7 der Richtli-nie 76/464/EWG ... [3]

75/440/EWG Oberflä-chenwasser für Trink-wassergewinnung

Verordnung über die Entnahme von Was-ser aus oberirdischen Gewässern zumZwecke der Trinkwasserversorgung vom30.04.1997 (GVBl. I S. 112)

76/160/EWG Badege-wässer

Badegewässerverordnung in der Fassungvom 15.12.1998 (GVBl. I 1999 S. 3)

78/659/EWG Fischge-wässer

Fischgewässerverordnung vom24.04.1997 (GVBl. I S. 87, 188)

79/923/EWG Mu-schelgewässer

In Hessen nicht umgesetzt, da Muschel-gewässer nicht vorhanden sind.

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September 2003 - B.2-25 -

EuropäischeRichtlinie

Regelung des Bundes Hessische Durchführungsregelung

Richtlinie 98/83/EWGdes Rates vom03.11.1998 über dieQualität von Wasserfür den menschlichenGebrauch

Verordnung über die Qualität von Was-ser für den menschlichen Gebrauch(Trinkwasserverordnung – TrinkwV2001) nach Art. 1 der Verordnung überdie Novellierung der Trunkwasserver-ordnung vom 21.05.2001 (BGBl. I S.959)

1) Hinweis: Die Richtlinie 96/61/EWG kann in Bezug auf diffuse Stoffeinträge von Bedeutung sein,wenn für einzelne Stoffe die direkte atmosphärische Deposition zu Immissionsbelastungen führt.

Bezug zur LAWA-Arbeitshilfe und anderen LAWA-Arbeitspapieren:

LAWA-Arbeitshilfe, Teil 3 Kapitel II. Ziff. 1.1.4.2 [4].

LAWA-Arbeitshilfe, Teil 4, Themenbezogene Arbeitspapiere [5, S. 29].

Im Grundsatz sind die Stoffe zu berücksichtigen, die zu „signifikanten Verschmutzungen“ (Anlage IIZiff. 1.4 WRRL) führen. Neben den Stoffen im Anhang VIII (nicht erschöpfendes Verzeichnis der wich-tigsten Schadstoffe) sind auch andere Stoffe zu beachten, wenn sie zu einer Verschmutzung führen.Dabei sind die Definitionen nach Art. 2 Nr. 31 „Schadstoff“ und Nr. 33 „Verschmutzung“ zu verwenden.

Auf der Grundlage verschiedener Untersuchungsprogramme [3, 6, 7, 8] führen folgende Stoffe / Stoff-gruppen in den Gewässern zu Qualitätszielüberschreitungen:

• sauerstoffzehrende Substanzen• Nährstoffe• Metalle• PAK• PCB• Pflanzenschutzmittel (PSM)• Säurebildner.

Die Frage der Signifikanz diffuser Quellen kann bei Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln als gege-ben angesehen werden. Bei den anderen Stoffen muss aus einer Bilanz die Bedeutung noch ermitteltwerden. Das kann schwierig sein. Wenn es nicht gelingt, die Relevanz einer diffusen Belastung mitvorhandenen Daten zu ermitteln/zu widerlegen, muss der Sachverhalt durch Monitoring ermittelt wer-den. Bei der Auswahl der relevanten Stoffe ist auch die Immissionsbelastung von Stoffen zu beachten,die heute nicht mehr emittiert werden.

Weitere Stoffe können im Zusammenhang mit Altlasten/gefährlichen Bodenverunreinigungen (ein-schließlich von Deponien, Unfällen und sonstigen Schäden), bei besonderen bergbaulichen Gege-benheiten oder bei relevanter trockener oder nasser atmosphärischer Deposition von (regionaler)Bedeutung sein (Tabelle B.2.3.2-2). Diese Quellen sind ihrer Bedeutung entsprechend bei der Be-standsaufnahme zu berücksichtigen.

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September 2003 - B.2-26 -

Tabelle B.2-6: Beispielhafte Liste sonstiger diffuser Quellen von regionaler Bedeutung, die zu Ver-schmutzungen führen können

Bezeichnung Relevant für fol-gende Stoffe

Regionale Bedeu-tung

Anmerkung

1 2 3 4

Schießstände Sb, As, Pb, ... bei unmittelbarer Lageam Gewässer

Bergbau EntsprechendeStoffe und Kenngrö-ßen

Abgrenzung zwischen geoge-ner und anthropogener Bela-stung

Altlasten bei unmittelbarer Lageam Gewässer

vgl. Teil B.3.1.5

Versauerung z.B. Quellbereiche kartographische Erfassung derversauerungsgefährdeten Be-reiche liegt vor

Dränagen PSM, Nährstoffe,Metalle

Schlechte Datenlage

......

Konzept der LAWA-ArbeitshilfeDie LAWA-Arbeitshilfe formuliert ein Konzept, das mit folgenden Leitsätzen zu beschreiben ist [4, S.24]:

1. Bei den diffusen Einleitungen sind vorrangig Nährstoff-, Pestizid- (Pflanzenschutzmittel-) undSchwermetalleinträge von Bedeutung.

2. Die diffuse Stickstoffbelastung der oberirdischen Gewässer wird wesentlich von den Grundwas-serzuflüssen beeinflusst (gelöste Phase).

3. Die diffuse Phosphorbelastung der oberirdischen Gewässer wird wesentlich durch Erosion ver-ursacht (partikelgetragener Eintrag).

4. Nährstofffrachten der Einzugsgebiete sind hinsichtlich der Beeinträchtigung der Wasserkörperder Küstengewässer bereitzuhalten.

5. Altlasten können diffuse Belastungen hervorrufen.

6. Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln können den diffusen Belastungen zugeordnet werden.

In Hessen wird dazu folgendermaßen vorgegangen:

zu 1. Stickstoff- und phosphorbelastete Oberflächenwasserkörper werden wie unten ausgeführt er-mittelt. Mit Pflanzenschutzmitteln und Schwermetallen belastete Wasserkörper werden imRahmen der „Beurteilung der Auswirkungen“ nach Anh. II Ziff. 1.5 WRRL ermittelt.

zu 2. Oberflächenwasserkörper sind signifikant belastet, wenn sie mit hohen Anteilen in Gebieten mitGrundwasserkörpern liegen, die durch hohe Nitratbelastungen gekennzeichnet sind.

Die Oberflächenwasserkörper werden mit den nitratbelasteten Grundwasserkörpern verschnit-ten. Der relative Anteil der jeweiligen Schnittmenge (überlagernder Anteil an der Fläche desOberflächenwasserkörpers) wird als quantitativer Hinweis auf das Maß der möglichen Beein-trächtigung bestimmt. Diese Anteile (Prozentzahlen) können dann die Bewertung unterstützen(Tabelle B.2-7). Sie werden in die Beurteilungsmatrix in die Spalten „sektorale Belastung“ über-nommen.

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September 2003 - B.2-27 -

Für das BAG Main stehen – vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung – auch die Stick-stoffeintragsraten über das Grundwasser in die Oberflächengewässer als MONERIS-Anwendung (MONERIS-Zellen, nicht wasserkörperbezogen, Tabelle B.2-8) zur Verfügung.

zu 3. Für den partikelgebundenen erosiven Phosphoreintrag stehen zwei methodische Ansätze zurVerfügung:

Als wirtschaftliche Lösung wird die Standortkarte von Hessen – Gefahrenstufenkarte Bodenero-sion durch Wasser – ausgewertet [9, 10]. Die Karte (M. 1:50.000) liegt hessenweit digital vor.Die Daten sind im HLUG vorhanden. Die Standorte sind in „Wald“ und sechs Stufen (E 1 „keine“bis E 6 „sehr starke“ natürliche Erosionsgefährdung) unterteilt. Da es sich im Rahmen der Si-gnifikanzanalyse im Prinzip um eine Potenzialbetrachtung handelt, ist das Verfahren grundsätz-lich geeignet.

Aus den Stufen der natürlichen Erosionsgefährdung wird nach folgendem Konzept wasserkör-perbezogen ein Erosionspotenzial ermittelt: Innerhalb der Wasserkörper werden die einzelnenFlächenanteile E 1 bis E 6 bestimmt und diese mit Gewichtungsfaktoren (gewählt 1 für natürli-che Erosionsgefährdung der Flächen E 1 usw. bis 6 für natürliche Erosionsgefährdung der Flä-chen E 6) multipliziert. Die Summe dieser maximal 6 Produkte wird durch die Fläche des jewei-ligen Wasserkörpers dividiert. Durch diese Normierung werden die Ergebnisse der verschiede-nen Wasserkörper vergleichbar. Die dimensionslose Verhältniszahl drückt – aufgerundet auf dienächste ganze Zahl – in sechs Klassen das Erosionspotenzial (EP) bezüglich des Wasserkör-pers aus.

Tabelle B.2-7: Aus risikobehafteten Grundwasserkörpern abgeleitete Stickstoffbelastung derOberflächenwasserköper (Gefährdung wg. Stickstoff ausgedrückt durch denQuotienten S/OW1 [%])

Die einzelnen Schritte dieser Vorgehensweise sind:

1. Wasserkörper (WK) bilden

2. Verschneidung Wasserkörper mit Standortkarte

3. Berechnung der Flächenanteile E1 bis E6 der Standortkarte je Wasserkörper: Ergebnis FEi (WK)

4. Bildung eines „Erosionsgefährdungspotentials“

GW1C > 25 mg/l NO3OW1 S

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September 2003 - B.2-28 -

mit i = 1 … 6

FWK = Fläche (Grundriss) des betrachteten Oberflächenwasserkörpers

Gi = 1, 2 … 6 als Gewichtungsfaktoren für die natürliche

Erosionsgefährdung der sechs verschiedenen Flächenanteile

EGP nimmt dann Werte von 0 … 6 an

Das Erosionspotenzial kann als Maß für die Erosionsgefährdung landwirtschaftlich genutzter Flä-chen und damit auch als Potenzial des partikelgebundenen Phosphoreintrags für den jeweiligenGewässerabschnitt betrachtet und in die Beurteilung eingeführt werden.

Bei allen Potenzialbetrachtungen ist es wichtig, im Auge zu behalten, dass die sich tatsächlich rea-lisierenden Verhältnisse von dem Potenzial in der Regel beträchtlich nach unten abweichen.

Das Modell MONERIS (Modelling Nutrient Emissions in River Systems) [11] ermittelt praktisch allePfade des Stofftransportes. Der Vorteil des Einsatzes eines Stofftransportmodells besteht darin,dass auch andere zu berücksichtigende Pfade (weitere P-Einträge einschließlich der gelöstenPhase, N-Eintrag in die Oberflächengewässer …) mit einem einheitlichen Verfahren zur Verfügunggestellt werden.

Tabelle B.2-8: Einteilung des hessischen Maingebietes in MONERIS-Zellen

249

2476

2486

2474

2479

244824785

2489

2484

24789

2485

2477

24822481

24781

2452

2472

2448

2475

2473

2447

2483

2447

2448

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie

Kartengrundlage: dlm1000Datengrundlage: Gewässerkundliches Flächenverz. Bearbeitung: HLUG Dez. W1 Mac. 03.06.02

Geb-kenn Fläche_km2

2447 56

2448 413

2452 149

2472 115

2473 38

2474 378

2475 52

2476 517

2477 280

24781 241

24785 432

24789 385

2479 365

2481 244

2482 279

2483 26

2484 313

2485 306

2486 436

2489 339

249 421

Landesgrenze

Gewässer

Betrachtungraum249

2447

2448

2452

2472

2473

2474

2475

2476

2477

2479

2481

2482

2483

2484

2485

2486

2489

24781

24785

24789

Legende:

Gewässerkundliche Einteilung für Moneris10 0 10 20 Kilometer

EU-WasserrahmenrichtlinieBearbeitungsgebiet Main

Teil Hessen

= ∑haha

FGF

WKEGPWK

iEi)(

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September 2003 - B.2-29 -

zu 4. Wegen Nichtvorliegens von Wasserkörpern im Küstenbereich ist der Fall in Hessen zunächstnicht relevant. Frachten liegen im Rahmen der Pilotanwendung oder der bundesweitenMONERIS-Anwendungen vor. Ergebnisse aus der Studie sind auch im Internet unterhttp://www.igb-berlin.de/weborg/frames/abtlg (Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Bin-nenfischerei - igb, Berlin) veröffentlicht. Zusätzliche Infos zur ”NP-Bilanz” befinden sich auf denWeb-Seiten sowie in den Publikationen des Umweltbundesamtes.

zu 5. Auf der Grundlage der bisherigen Ergebnisse und Erfahrungen der Altlastenbearbeitung kanndavon ausgegangen werden, dass Altstandorte, Altablagerungen oder sonstige schädliche Bo-denverunreinigungen ganze Oberflächenwasserkörper nicht signifikant verunreinigen. DieseFeststellung wurde hinsichtlich der großen Sanierungsvorhaben, (Hessisch Lichtenau, Stadtal-lendorf, chemische Fabrik Neuschloss) bestätigt.

zu 6. Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln werden im Rahmen der „Beurteilung der Auswirkungen“nach Anh. II Ziff. 1.5 WRRL ermittelt.

Die Datenbasis für N und P ist ausreichend („Leitsatz“ Nr. 3). Das gilt unter Einbezug von Modellbe-trachtungen auch für ”sauerstoffzehrende” organische Belastung (BSB, CSB, TOC) und Schwebstoffe,sofern hierzu regionale Betrachtungen erforderlich werden. Die Datenbasis für die weiteren Stoffe desAnhangs VIII WRRL, der Qualitätszielverordnung und der prioritären Stoffe ist - immer Signifikanzvorausgesetzt - weniger ausreichend. Zur Abschätzung diffuser Stoffeinträge von Schwermetallen,PSM etc. müsste methodisch auf Literatur und eine ”verstreute Datenbasis” zurückgegriffen werden.In Hessen liegen bislang wenig Erfahrungen zur Abschätzung diffuser Stoffeinträge auf landesweiterEbene vor. Es wird deshalb vorgeschlagen, diese Stoffe im Rahmen der Bestandsaufnahme aus-schließlich im Rahmen der Immissionsbetrachtung zu bewerten („Beurteilung der Auswirkungen“ nachAnh. II Ziff. 1.5 WRRL).

Erfahrungen, Handlungsempfehlung:

Nach der LAWA-Arbeitshilfe gehen die Ergebnisse der Signifikanzanalyse als sog. „sektorale Bela-stung“ mehr nachrichtlich in die Beurteilunsmatrix ein. Die Informationen aus der Verschneidung vonGrundwasse- und Oberflächenwasserkörper hinsichtlich des Pfades Stickstoff und die Potentialbe-trachtung hinsichtlich des Pfades Phosphor genügen deshalb zunächst für die Bestandsaufnahme.Geht man aber davon aus, dass eine Bestandsaufnahme Grundlage für die Planung von Maßnahmendarstellt, ist die Kenntnis quantitativer Zusammenhänge zwischen Emission und Immission notwendig.Unter diesem, die zukünftigen Aufgaben einbeziehenden Gesichtspunkt, ist der MONERIS-Ansatznatürlich prinzipiell wesentlich besser geeignet.

Die zu einem frühen Zeitpunkt vorgenommene Einteilung der MONERIS-Zellen entspricht nicht (mehr)den Einteilung der Oberflächenwasserkörper, so dass die Übertragung wegen der Nichtübereinstim-mung der Gebietsgrenzen und der unterschiedlichen Größen der verschiedenen Flächen und Was-serkörper mit Informationsverlusten verbunden ist. Insofern wäre eine Neuberechnung mit MONERIS,bezogen auf die Wasserkörper erforderlich, auch um eine Vergleichbarkeit mit anderen Verfahren zuermöglichen.

Literatur1. Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur

Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpoli-tik. ABl. L 327 vom 22.12.2000.

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September 2003 - B.2-30 -

2. Gemeinsame Strategie zur Implementierung (CIS), Schlüsselaktion 2: Entwicklung von Handrei-chungen zur technischen Analyse, CIS-Projekt 2.1 (IMPRESS): Handreichung zur Analyse vonBelastungen und Auswirkungen.

3. Hessisches Programm nach § 3 der Qualitätszielverordnung und Art. 7 der Richtlinie 76/464/EWGzur Verringerung der Gewässerbelastung durch gefährliche Stoffe und Gruppen von Stoffen nachListe II der Richtlinie. StAnz. 2001 S. 4039 und 7/2003 S. 738.

4. Länderarbeitsgemeinschaft Wasser: Arbeitshilfe zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie,Teil 3 „Vorarbeiten und Hinweise für die Berichterstattung an die Kommission sowie für die Auf-stellung eines Bewirtschaftungsplans“, Bearbeitungsstand 30.04.2003.

5. Länderarbeitsgemeinschaft Wasser: Arbeitshilfe zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie,Teil 4 Themenbezogenes Arbeitspapier Nr. 3 „Kriterien zur Erhebung von signifikanten anthropo-genen Belastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen zur termingerechten und aussagekräftigenBerichterstattung an die EU-Kommission“, Stand: 31.03.2003.

6. LAWA (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, Hg.): Beurteilung der Wasserbeschaffenheit vonFließgewässern in der Bundesrepublik Deutschland. Chemische Gewässergüteklassifikation, 1.Aufl., Berlin 1998.

7. Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten: Prioritäre Stoffe nach Art. 16 derWasserrahmenrichtlinie - vorläufige Einschätzung der Bedeutung für die hessischen Gewässer,Wiesbaden 2001.

8. Bilanzierung des Eintrages prioritärer Schwermetalle in die Gewässer, Umweltbundesamt, Texte29/01, Berlin 2001.

9. Hessisches Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (heute: Hessisches Ministeri-um für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz): Standortkarte von Hessen - Gefahren-stufenkarte Bodenerosion durch Wasser , M: 1:50.000, Wiesbaden, (Arbeitanleitung im Sonderheft„Informationen für die Beratung“ HELELL, Heft 57/1988).

10.RICHTSCHEID, P.: Minderung der Bodenerosion in Hessen. Modelle im Bereich der Landeskultur-verwaltung. Information für die Beratung, Heft 57/1988, hrsg. vom ehemaligen Hessischen Lan-desamt für Ernährung, Landwirtschaft und Landentwicklung, Kassel 1988.

11.BEHRENDT, H. u.a.: Nährstoffbilanzierung der Flussgebiete Deutschlands, Umweltbundesamt,Texte 75/99, Berlin 1999.

B.2.3.2.2 Verschmutzung durch diffuse Quellen – baden-württembergisches Teilbear-beitungsgebiet

Vorbemerkung:

Eine gesamtschauliche Bewertung von diffusen Einträgen in Gewässer ist nur dann möglich, wennalle Einträge mit dem gleichen Parameter beschrieben werden. Daher ist die Ermittlung der Frachtenfür alle relevanten Eintragspfade unabdingbare Voraussetzung für eine sachgerechte Bewertung derSignifikanz einzelner Eintragspfade.

Die Frachten diffuser Stoffeinträge können allerdings nicht direkt gemessen werden. Für die Abschät-zung von Quantität und Herkunft müssen daher die gesamten Stoffflüsse in einem Einzugsgebiet mitmehr oder weniger vereinfachten Modellansätzen abgebildet werden. Ist ein solches Modell erstelltund verifiziert, können die diffusen Stoffflüsse rechnerisch isoliert und dargestellt werden. Weiterhinkann mit derartigen Modellen abgeschätzt werden, wie sich die Einträge in die Gewässer sich verän-dern, wenn z.B. die Bilanzüberschüsse auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verringert werdenoder wenn z.B. die Kläranlagen die Abwässer noch weitergehender reinigen.

Prioritär wurden zunächst die Einträge der Pflanzennährstoffe Stickstoff und Phosphor in die Gewäs-ser bearbeitet. Die Stickstoffeinträge müssen vor allem zum Schutz des Grundwassers und zumSchutz der Meere weiter reduziert werden. Zu hohe Phosphoreinträge beeinträchtigen den Zustandes

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September 2003 - B.2-31 -

von langsam fließenden und stehenden Binnengewässern durch die eutrophierende Wirkung zu hoherPhosphorgehalte im Wasser.

Im Jahr 1999 wurde mit der Entwicklung eines Stoffflussmodells für Baden-Württemberg begonnen.Fachliche Grundlage ist das vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Stoffflussmodell MONERIS(modell of nutrient emissions in river systems). Dieses Modell deckt mit einer Auflösung von ca. 2.500km2 Deutschland und die angrenzenden ausländischen Gebiete des Einzugsgebietes des Rheines ab.Neben Gewässergüte- und Abwasserdaten fließen auch Daten über Flächennutzung, Topographie,landwirtschaftliche Nährstoffbilanzen und sonstige flächenbezogene Daten aus dem Bereich Land-Wasser- und Siedlungswasserwirtschaft in das Modell ein.

Tabelle B.2-9: Relevante und in MONERIS auch berücksichtigte Eintragspfade

Nährstofftransport in den Flüssen

Nährstoffretention und -verluste in den Flusssystemen

Dra

inag

en

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osph

äris

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ver

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Retention & Verluste im

Grundwasser

Retention & Verluste in der ungesättigten

Zone

Eros

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Des

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ion

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Nährstoffauswaschung aus der Wurzelzone

Inte

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fluss

Nährstoffeintrag in die Meere

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September 2003 - B.2-32 -

"Rechenwerk" MONERIS

Am Beispiel des Eintragspfades N aus landwirtschaftlichen Flächen

Grundwasser

Oberflächengewässer

wird im Folgenden der Rechengang vereinfacht erläutert. Die Berechnungen erfolgen immer für eingeschlossenes Gebiet. Zu- und Abströme über die Gebietsränder werden vernachlässigt. Daher kön-nen diese Gebiete auch nicht beliebig klein sein.

• Ausgangspunkt ist N-Bilanzüberschuss auf landwirtschaftlichen Flächen (kg N /ha LF * a). DieBilanzierung ist nicht Teil von MONERIS, sondern erfolgt extern, z.B. nach Bach8. Datengrundlageist die Bodennutzungshaupterhebung, die Erntestatistik, die Viehzählung, der bundesweite Absatzvon Handelsdünger, die Daten über atmosphärische Deposition und -soweit vorhanden- Datenüber den Klärschlammeinsatz.

• Mit der Sickerwasserspende ergibt sich die Sickerwasserkonzentration. Alle Komponenten desWasserhaushaltes werden in MONERIS mit hydrologischen Schätzformeln berechnet. Soweitvorhanden, können diese Wasserflüsse auch extern mit einem Wasserhaushaltsmodell berechnetwerden.

• Die Sickerwasserkonzentrationen unter Wald und städtischem Grün werden analog berechnet.

• Der Teil der Sickerwasserspende, der als Drainageabfluss direkt den Oberflächengewässern zu-geführt wird, wird mit einem eigenen Modellbaustein weiterverfolgt.

• Die Zuflüsse von Sickerwasser zum Grundwasser aus allen Teilflächen des Gebietes (Landwirt-schaftsfläche, Wald, städtisches Grün) werden addiert, sowie die zuflussgewichtete mittlere Sik-kerwasserkonzentration berechnet.

• Mit einer gebietsbezogenen Verlustrate (i.W. Denitrifikation auf der Sickerstrecke und im Grund-wasser) wird die mittlere Grundwasserkonzentration im Gebiet berechnet. Diese Verlustrate wirdmit einer Schätzformel als Funktion des Aquifertyps und der Sickerwasserspende berechnet. DieSchätzformel entstammt einer umfangreichen Literaturrecherche.

• Die N-Einträge in die Oberflächengewässer des Gebietes ergeben sich aus dem Produkt diesermittleren Grundwasserkonzentration und der Grundwasserneubildungsrate.

• Werden zusätzlich die Frachten für ein Szenarium "auf den Landwirtschaftsflächen Bilanzüber-schüsse wie bei Wald" berechnet, kann bei den Einträgen in die Oberflächengewässer über dasGrundwasser der landwirtschaftlich verursachte Anteil gesondert ausgewiesen werden.

Die Berechnungsmethoden für alle Pfade sind im UBA-Bericht 75/99 detailliert beschrieben.

MONERIS steht flächendeckend für Deutschland zur Verfügung. Die Teilgebiete des "Bundes-MONERIS" sind mit ca. 2500 km2 allerdings recht groß. Es ist jedoch nach den baden-württembergischen Erfahrungen und den Erfahrungen im Pilotgebiet Main möglich, auf der Daten-grundlage des "Bundes-MONERIS" eine regional höher aufgelöste Version zu erstellen. Die Frachtbe-rechnungen einer solchen Version können direkt zur Beschreibung der Belastungen (pressures, bzgl.

[8] Regional differenzierte Stickstoff- und Phosphorüberschüsse in den Gemeinden/Kreisen in Deutschland, Bach et. al , 1999

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September 2003 - B.2-33 -

N und P) und ihrer gesamtschaulichen Signifikanzbewertung in der Bestandsaufnahme verwendetwerden.

Für die Umsetzung der WRRL ist es aber schon günstig, kleinere Bilanzgebiete als die des recht groß-räumig gegliederten "Bundes-MONERIS" zu verwenden.

Das Modell für Baden-Württemberg wurde so konzipiert, dass

• auch Aussagen für kleinere Teilgebiete möglich sind,

• die Datenverfügbarkeit in Baden-Württemberg berücksichtigt werden kann und

• einzelne Modellbausteine ausgetauscht aufgrund aktueller Erkenntnisse oder einer veränderterDatenlage werden können.

Letztlich wurde Baden-Württemberg in 116 Bilanzgebiete aufgeteilt, die zu den 30 Teilbearbeitungs-gebieten der EU-WRRL zusammengefasst werden können. Diese 116 Bilanzgebiete setzen sich Ih-rerseits aus den Basiseinzugsgebieten des AWGN (amtliches wasserwirtschaftliches Gewässernetz)zusammen.

Tabelle B.2-10: Aufteilung von Baden-Württemberg in 116 Bilanzgebiete (Mittel 308 km²) (MonerisVersion 2.2)

Vorgehen bei der frachtbezogenen Signifikanzbewertung

Als potentiell signifikant sind die diffusen Belastungen (Stoffeinträge, pressures) der Oberflächenge-wässer mit Stickstoff und Phosphor einzustufen.

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September 2003 - B.2-34 -

Die Bewertung erfolgt in 3 Schritten:

1: Zunächst werden mit MONERIS die Frachten über alle Pfade berechnet.

2: Die Gesamtbelastung (diffuse Quellen und Punktquellen) eines Gebietes wird mit der spezifi-schen Belastung bewertet. Spezifische Gebietsbelastung = Einträge über alle Pfade / Jahresab-flusssumme

Ein Gebiet ist signifikant belastet, wenn die spezifische Gebietsbelastung die Signifikanzschwellevon:6,0 mg/l bei N

0,2 mg/l bei P (vorläufige Festlegung; siehe Fußnote 9) überschreitet.

3: Signifikante Belastungen über Einzelpfade

Belastungen (Stoffeinträge , pressures) über Einzelpfade sind signifikant,

- wenn die o.g. Signifikanzschwelle überschritten wird

- und wenn zusätzlich die Belastung über den jeweiligen Einzelpfad mehr als 10% (vorläufigeFestlegung) zur Ausschöpfung der o.g. Signifikanzschwelle beiträgt.

Tabelle B.2-11: Diffuse Quelllen: Vorgehen in Baden-Württemberg

[9] Die Konzentration im Gewässer ist im Jahresmittel niedriger als die spezifische Gebietsbelastung (Einträge über alle Pfade /Jahresabflusssumme) , weil sich im Gewässersystem zusätzliche Verluste und Rückhalte einstellen.

Vorgehen Baden-WürttembergGesamtschauliche Betrachtungsweise

über alle Pfade mit Frachtbezug

Diffuse Einträge können nicht direkt gemessen werden Alle Pfade in Modell abbilden (MONERIS) Rechnerisch separieren Messwerte verwenden, wo immer möglich

TOP-DOWN - Bewertung Gesamteinträge in einem Gebiet signifikant ?

Beitrag einzelner Pfade signifikant ?

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September 2003 - B.2-35 -

B.2.3.3 Wasserentnahmen (1.1.4.3)

Methodik:

Erläuterungen und Schlüsselverzeichnis für die Erhebung der signifikanten anthropogenen Belastun-gen im Hinblick auf den mengenmäßigen Zustand des Oberflächengewässers, Einschätzung undBeschreibung signifikanter Wasserentnahmen einschließlich der saisonalen Schwankungen

Bezeichnungdes Spaltenkop-fes in der dbf-Datei

Klarname Verschlüsselung/Festlegungen

GEWAESSER Name des Gewässers

BUNDESLAND Bundesland keine weitere Festlegung

LANDKREIS Landkreis, kreisfreie Stadt Schlüssel des jeweiligen Bundeslandes; Ziffernfolge;ansonsten derzeit keine weitere Festlegung

GEMSCHL Gemeindeschlüssel Schlüssel des jeweiligen Bundeslandes; Ziffernfolge;ansonsten derzeit keine weitere Festlegung

REWE Rechtswert Gauß-Krüger-Koordinate; Bezugsmeridian: 12o

HOWE Hochwert Gauß-Krüger-Koordinate; Bezugsmeridian: 12o

ERF_METH Erfassungsmethode

BD: BildschirmdigitalisierungDI: DigitalisierungTV: terrestrische Vermessung (inkl. GPS)MA: manuell (Planzeiger)PA: photogrammetrische Auswertung von LuftbildernNB: nicht bekannt

GEBIETS_KZ Flussgebietskennziffer nach LAWA-RL (1993); 10 Stellen

GEWAESS_KZ Gewässerkennzahl nach LAWA-RL (1993); 10 Stellen

LAENGENUNT Längenunterteilung nach LAWA-RL (1993)

FLUSS_KM Flusskilometer Angabe auf 3 Dezimalstellen; Komma

ERF_KM Erfassungsmethode fürFlusskilometer

TV: terrestrische Vermessung (inkl. GPS)MA: manuell (Bestimmung anhand von Karten)NB: nicht bekannt

STAMMNR Stammnummer Schlüssel des jeweiligen Bundeslandes;derzeit keine weitere Festlegung

BETREIBER Betreiber der Anlage keine weitere Festlegung

VERW_ZWECK Verwendungszweck desentnommenen Wassers

10: Kühlwasser20: Brauchwasserversorgung30: Bewässerung, Beregnung40: Trinkwassergewinnung50: Gewässergütewirtschaft (z. B. Niedrigwasseraufhö-hung)

MNQ MNQ [m3/s] Angabe auf 3 Dezimalstellen; Komma

Q_ERF Erfassungsgenauigkeit fürMQ

1: hydrologisches Gutachten für Einleitungsstelle2: Schätzwerte

ENTNAHME Höhe der Entnahme [m3/s] Angabe auf 3 Dezimalstellen; Komma

RESTWASSER Restwassermenge [m3/s] Angabe auf 3 Dezimalstellen; Komma

WAS_RECHT Angaben zum Wasserrecht

10: (unbefristetes) Altrecht20: befristete Erlaubnis

21: beschränkte, befristete Erlaubnis22: gehobene, befristete Erlaubnis

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September 2003 - B.2-36 -

Bezeichnungdes Spaltenkop-fes in der dbf-Datei

Klarname Verschlüsselung/Festlegungen

30: unbefristete Erlaubnis31: beschränkte, unbefristete Erlaubnis32: gehobene, unbefristete Erlaubnis

40: befristete Bewilligung50: unbefristete Bewilligung60: Plangenehmigung70: Planfeststellung

BEFRISTUNG Auslauf des Rechts Angabe mit Punkt

Festlegungen (6. Projektgruppensitzung):

• Erhebung der dauerhaften Entnahmen, ohne Wiedereinleitung

• Signifikanzkriterien: > 1/5 MNQ für Einzelanlage

Summenwirkung der Anlagen ab 0,5 MNQ zu beachten

B.2.3.4 Abflussregulierungen (1.1.4.4)

Methodik:

Erläuterungen und Schlüsselverzeichnis für die Erhebung der signifikanten anthropogenen Belastun-gen durch Abflussregulierung einschließlich Wasserüberleitung und -umleitung auf die Fließeigen-schaften und die Wasserbilanz

Bezeichnungdes Spaltenkop-fes in der dbf-Datei

Klarname Verschlüsselung/Festlegungen

GEWAESSER Name des Gewässers

BUNDESLAND Bundesland keine weitere Festlegung

LANDKREIS Landkreis, kreisfreie Stadt Schlüssel des jeweiligen Bundeslandes; Ziffernfolge; anson-sten derzeit keine weitere Festlegung

GEMSCHL Gemeindeschlüssel Schlüssel des jeweiligen Bundeslandes; Ziffernfolge; anson-sten derzeit keine weitere Festlegung

REWE Rechtswert Gauß-Krüger-Koordinate; Bezugsmeridian: 12o

HOWE Hochwert Gauß-Krüger-Koordinate; Bezugsmeridian: 12o

ERF_METH Erfassungsmethode

BD: BildschirmdigitalisierungDI: DigitalisierungTV: terrestrische Vermessung (inkl. GPS)MA: manuell (Planzeiger)PA: photogrammetrische Auswertung von LuftbildernNB: nicht bekannt

GEBIETS_KZ Flussgebietskennziffer nach LAWA-RL (1993); 10 Stellen

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September 2003 - B.2-37 -

Bezeichnungdes Spaltenkop-fes in der dbf-Datei

Klarname Verschlüsselung/Festlegungen

GEWAESS_KZ Gewässerkennzahl nach LAWA-RL (1993); 10 Stellen

LAENGENUNT Längenunterteilung nach LAWA-RL (1993)

FLUSS_KM Flusskilometer Angabe auf 3 Dezimalstellen; Komma

ERF_KM Erfassungsmethode fürFlusskilometer

TV: terrestrische Vermessung (inkl. GPS)MA: manuell (Bestimmung anhand von Karten)NB: nicht bekannt

STAMMNR Stammnummer Schlüssel des jeweiligen Bundeslandes;derzeit keine weitere Festlegung

ANLAGENBEZ Name der Anlage übliche Bezeichnung, ggf. Betreiber; keine weitere Festlegung

ART_ANLAGE Art des Bauwerks/der Anlage

10: feste Wehre20: bewegliche Wehre30: Staumauer,- damm40: Bauwerk zur Wasserüberleitung50: Sohlschwellen (in Einzelfällen)60: Sonstiges

ZWECK Zweck des Bauwerks/derAnlage

10: Wasserkraftanlage20: Schiffbarmachung30: Wasserversorgung (Brauch-/Trinkwasser; Bewässerung)40: Hochwasserrückhaltung50: Gewässergütewirtschaft (z.B. Niedrigwasseraufhöhung)60: Stabilisierung des Sohlgefälles70: Sonstiges

MQ MQ [m3/s] Angabe auf 3 Dezimalstellen; Komma

Q_ERF Erfassungsgenauigkeit fürMQ

1: hydrologisches Gutachten für Einleitungsstelle2: Schätzwerte

AUSLEITUNG Ausleitungsmenge [m3/s] Angabe auf 3 Dezimalstellen; Komma

RESTWASSER Restwassermenge [m3/s] Angabe auf 3 Dezimalstellen; Komma

AEND_FLIES

qualitative Einschätzung derÄnderung der Fließ-eigenschaften, bezogen aufParameter Fließge-schwindigkeit bei MQ

1: kein Rückstau2: geringer Rückstau (vOberwasser > 0,5 • vUnterwasser)3: mäßiger Rückstau

(0,1 • vUnterwasser < vOberwasser < 0,5 • vUnterwasser)4: starker Rückstau (vOberwasser < 0,1 • vUnterwasser bei

GewässerbreiteOberwasser < 3 • GewässerbreiteUnterwasser)5: Sonderfall überstaut

(GewässerbreiteOberwasser > 3 • GewässerbreiteUnterwasser)

AUF_DURCHG Durchgängigkeit UnterwasserRichtung Oberwasser

1: passierbar2: bedingt passierbar3: weitgehend unpassierbar4: unpassierbar

AB_DURCHG Durchgängigkeit OberwasserRichtung Unterwasser

1: passierbar2: bedingt passierbar (zeitweise, insbesondere bei Niedrigwas-

ser Durchgängigkeit behindert, ansonsten nicht)3: weitgehend unpassierbar (Abstiegsmöglichkeiten nur in

geringem Umfang, zeitlich stark eingeschränkt)4: unpassierbar (nur bei Hochwasser)

WIE_DURCHG Durchgängigkeit gewährleistetdurch

1: technisches Umgehungs-/Verbindungsgewässer2: rauhe Rampe3: natürliches Umgehungs-/Verbindungsgewässer

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September 2003 - B.2-38 -

Bezeichnungdes Spaltenkop-fes in der dbf-Datei

Klarname Verschlüsselung/Festlegungen

FALLHOEHEmittlere Wasserspiegel-differenz Ober-/Unterwasser[m]

Angabe auf 2 Dezimalstellen; Komma

DELTA_SOHLHöhenunterschied [m] SohleOberwasser/Sohle Unterwas-ser

Angabe auf 2 Dezimalstellen; Komma

ERF_DELTA Erfassungsgenauigkeit derHöhenunterschiede

1: Messung2: Schätzung3: nicht bekannt

UNTERHALT Unterhaltspflichtige(r) keine weitere Festlegung

VOR_BAUJAHZeichen zur Eingrenzungnicht exakt bekannter Bau-jahre der Anlage

<: vor~: um

BAUJAHR Baujahr der Anlage

UMBAUTEN Jahr einer wesentlichen Än-derung nur letzter wesentlicher Umbau der Anlage

Festlegungen:

• Erhebung aller Wehranlagen, Sohlschwellen i. d. R. ausgenommen (6. Projekt-gruppensitzung)

• Signifikanzkriterium: mindestens mäßiger Rückstau (vgl. Parameter AEND_FLIES);

Klassifizierung nach LAWA-Empfehlung (2000) „Gewässerstrukturgütekartierung in der BRD, Verfah-ren für kleine und mittelgroße Fließgewässer“

B.2.3.5 Morphologische Veränderungen (1.1.4.5)

Benutzte Fachdaten und Datenverfügbarkeit:

Bayern und Baden-Württemberg:

Grundlage für die Ermittlung der signifikanten Belastungen durch morphologische Veränderungen istdie „Gewässerstrukturgütekartierung in der BRD“. Diese Übersichts-kartierung erfasst alle großen undmittelgroßen Fließgewässer. In Bayern sind das die Fließgewässer I. und II. Ordnung, in Baden-Württemberg die Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 20km2, kartiert wurden 1-Kilometer-Abschnitte. Für Baden-Württemberg lagen im Bearbeitungsgebiet die Daten für das ProjektgewässerTauber vor.

Für die kleineren Gewässer in Bayern und Baden-Württemberg, die in der Übersichtskartierung nichtbearbeitet wurden, stehen für die Ermittlung signifikanter morphologischer Veränderungen flächen-deckend keine geeigneten Informationen zur Verfügung.

Hessen:

In Bundesländern wie Hessen, die bereits über flächendeckende, detaillierte Vor-Ort-Kartierungen derGewässerstruktur verfügen, wurde die oben genannte Übersichtskartierung nicht durchgeführt. Die

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September 2003 - B.2-39 -

Vor-Ort-Kartierung wurde jeweils im Raster von 100-Meter-Abschnitten durchgeführt. Für die Erstel-lung der Übersichtskarte der Gewässerstruktur in der BRD wurde in einem speziellen Rechenverfah-ren aus den Bewertungen der Vor-Ort-Kartierung für jeden 1-Kilometer-Abschnitt eine „Gesamtbe-wertung Übersichtskartierung“ erarbeitet.

Die für die Ermittlung der signifikanten morphologischen Veränderungen erforderliche Bewertung derGewässerbettdynamik entsprechend Übersichtskartierung liegt jedoch nicht vor. In Hessen wurdedeshalb zur Ermittlung der signifikanten anthropogenen Belastungen bezüglich morphologischer Ver-änderungen die detaillierte Vor-Ort-Kartierung nach dem „Verfahren für mittelgroße bis kleine Fließ-gewässer“ als Informationsgrundlage verwendet. Diese Kartierung liegt flächendeckend für alle Fließ-gewässer vor.

Digitales Gewässernetz für die Ermittlung und kartografische Darstellung der Ergebnisse:

Vgl. Kapitel B.2.1 Datenmanagement–Geometriedaten–Sachdaten bzw. Kapitel B.2.2 Kartografie.

Methodik:

Bayern und Baden-Württemberg:

Kriterium für die Ermittlung der signifikanten Belastungen durch morphologische Veränderungen istdie Bewertung der Gewässerbettdynamik.

Für die kleineren Gewässer, die nicht in dieser Kartierung enthalten sind, wird entsprechend dem Vor-schlag des LAWA-AO-UA das Kriterium „Begradigung des Gewässerbettes“ angewendet. Die Begra-digung, die etwa dem Parameter „Linienführung“ der Strukturkartie-rung entspricht, kann mit vertretba-rem Aufwand im Rahmen einer „ergänzenden Erhebung“ erfasst werden.

Die Zusammenstellung „Vorschlag für Erläuterungen und Schlüsselverzeichnis für die Bestandsauf-nahme der signifikanten anthropogenen Belastungen der Morphologie“ dient als Arbeitsanleitung fürdie ergänzende Erhebung. Sie beinhaltet das „Datenblatt für Streckenabschnitte, deren Linienführungin der ergänzenden Erhebung aufgrund der Auswertung von Topografischer Karte und Luftbild nachLAWA-Anleitung mit 5 bewertet wird“.

Vorschlag für Erläuterungen und Schlüsselverzeichnis für dieBestandsaufnahme der signifikanten anthropogenen

Belastungen der Morphologie (Grundlage: Vorschlag des LAWA-AO-Unterausschusses vom 8. Februar 2002)

1 Signifikanzkriterien MorphologieIm Rahmen der WRRL werden Gewässer mit einem Einzugsgebiet >10km2 betrachtet, im Rahmen desPilotprojektes „Bewirtschaftungspan Main“ nur die Projektgewässer. Für das Signifikanzkriterium Morphologie werden Streckenabschnitte von 1 Kilometer Länge beurteilt,die Einteilung und Nummerierung der einzelnen Abschnitte erfolgt von der Mündung aufwärts.Als signifikant verändert werden Streckenabschnitte eingestuft, die eines der folgenden Kriterien er-füllen:

1.1 Strecken, die in der „Gewässerstrukturkartierung in der Bundesrepublik Deutschland“ nach dem

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September 2003 - B.2-40 -

Übersichtsverfahren LAWA April 1999 enthalten sind • Bewertung des Gewässerbettes größer/ gleich 5 [gleich 410] für 30% [50%] des Betrach-

tungsraums oder

1.2 Streckenabschnitte ohne Bewertung nach oben genanntem Übersichtsverfahren• Linienführung auf mehr als 30% der Abschnittslänge stark verändert (Bewertung 5)

Die Informationen aus der Übersichtskartierung Gewässerstruktur der BRD liegen bereits in einer Da-tenbank vor und können für eine grafische Darstellung bzw. in eine Datenbank übernommen werden.

Das folgende Datenblatt ist nur für Gewässer ausgelegt, die nicht in der Übersichtskartierung bearbei-tet wurden. Ihre Linienführung wird in einer ergänzenden Erhebung mit Hilfe von Topografischen Kar-ten und Luftbildern überprüft. Als signifikant verändert werden Abschnitte aufgenommen, für die das Signifikanzkriterium 1.2 zutrifft.Für diese Strecken wird eine dbf-Datei mit den im Datenblatt aufgezeigten Inhalten angelegt.

2 Datenblatt für Streckenabschnitte, deren Linienführung in der ergänzendenErhebung aufgrund der Auswertung von Topografischer Karte und Luftbildnach LAWA-Anleitung mit 5 bewertet wird

Bezeichnung des Spaltenkopfes in der dbf-DateiKlarnameVerschlüsselung/ Festlegung

BUNDESLANDBundeslandkeine weitere Festlegung

GEWAESSERName des Gewässerskeine weitere Festlegung

GEWAESS_KZGewässerkennzahlNach LAWA-RL (1993); 10 Stellen z.B. . 1460000000; in Bayern: 7-stellige Nr., Ergän-zung um 3 nachgestellte Nullen

GEBIETS_KZFlussgebietskennzifferNach LAWA-RL (1993); 10 Stellen

GESLAE_GEWGesamtlänge des betrachteten Gewässers gemäß - LAWA- Längsstationierung (1993) (Baden-Württemberg und Hessen) bzw. - auf Grundlage der für die ergänzende Erhebung durchgeführten Hilfsstationierung (Bayern)

[10] Angaben in eckigen Klammern: Diese Werte wurden in der LAWA-Ad-hoc Arbeitsgruppe „Signifikanzkriterien“ noch nichtabschließend abgestimmt.

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September 2003 - B.2-41 -

keine weitere Festlegung

FL_KM_VONFlusskilometer von (gemäß Hilfsstationierung) Angabe km; 3 Dezimalstellen; Komma

FL_KM_BISFlusskilometer bis (gemäß Hilfsstationierung)Angabe km; 3 Dezimalstellen; Komma

FL_KM_WWAbearbeitende Stelle; erforderlich bei Abschnitten, die im Zuständigkeitsbereich zweier Stellen liegen; die Bearbei-tung erfolgt in dem Zuständigkeitsbereich, in dem der überwiegende Teil des Abschnitts liegtkeine weitere Festlegung

WERT_MORPHBewertung der Linienführung entsprechend den Vorgaben der Anleitung „Gewässerstrukturgütekartierung in derBundesrepublik Deutschland, Übersichtsverfahren“ LAWA Stand April 1999:Eintrag „5“ bei Abweichung von der natürlichen Linienführung um zwei Stufen bzw. Abweichung um eine Stufe undFehlen von Nebenläufen bei verzweigten Lauftypen5/ kein Eintrag

Hinweis: Die nach WRRL Anhang II.1.4. im Rahmen der Bestandsaufnahme zu erhebenden Daten geben Art und Ausmaßder anthropogenen Belastungen an, denen die Oberflächenwasserkörper unterliegen können. Nach Auffassungder mit dem Thema befassten LAWA-Gremien werden die in der WRRL als „signifikante anthropogene Bela-stungen“ bezeichneten Belastungen häufig bereits durch bestehende Richtlinien identifiziert. Im Fall der mor-phologischen Belastungen wurden diese durch die Vorschläge der LAWA-Ad-hoc Arbeitsgruppe Signifikanzkriteri-en konkretisiert.

Bayern: Die ergänzende Erhebung für die kleineren Gewässer ohne Übersichtskartierung ist abge-schlossen.

Baden-Württemberg: Für die in der Übersichtskartierung noch nicht erfassten Gewässer war ur-sprünglich ebenfalls die Durchführung der ergänzenden Erhebung vorgesehen. Um für die in derWRRL behandelten Gewässer landesweit eine möglichst einheitliche Datengrundlage zu schaffen,entschied sich Baden-Württemberg jedoch, die Übersichtskartierung für alle bisher noch nicht er-fassten Gewässer nachzuführen, soweit sie für die WRRL relevant sind.

Für den größten Teil der Gewässer im Taubersystem standen die Ergebnisse im Herbst 2002 zurVerfügung, sie wurden im Pilotprojekt eingearbeitet. Landesweit flächendeckend soll die Übersichts-kartierung der für die WRRL relevanten Gewässer bis Ende 2003 nachgeführt sein.

Hessen: In Hessen dient die Vor-Ort-Kartierung nach dem „Verfahren für mittelgroße bis kleine Fließ-gewässer“ als Informationsgrundlage. Sie ermittelt einen Gesamtwert pro Abschnitt, jedoch keinenspeziell auf das Gewässerbett bezogene Bewertung. Das Kriterium, auf das sich die Bewertung be-zieht, steht also nicht unmittelbar zur Verfügung.

Ursprünglich war beabsichtigt, die Gesamtbewertung der Gewässerabschnitte ohne Berücksichtigungder „Land-Parameter“ heranzuziehen, da sie am ehesten dem Gewässerbettwert der Übersichtskartie-rung entspricht. In dem für die Bearbeitung zur Verfügung stehenden Zeitraum konnten die entspre-chenden Daten jedoch nicht zur Verfügung gestellt werden.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Oberflächengewässer

September 2003 - B.2-42 -

Als Arbeitsgrundlage wurde deshalb der Gesamtwert der Vor-Ort-Kartierung verwendet. Der Bezugauf 100-Meter-Abschnitte (im Gegensatz zu den 1-Kilometer-Abschnitten der Übersichtskartierungund ergänzenden Erhebung) wurde nicht verändert, da eine Aggregierung der Gesamtwerte unwei-gerlich eine Vergröberung der Information zur Folge hätte.

Erfahrungen:

Baden-Württemberg und Bayern: Die Auswertung der „Gewässerstrukturgütekartierung in der BRD“(„Übersichtskartierung“) ist unproblematisch. Im LAWA-Signifikanzpapier ist ein eindeutiger Grenzwertfür ein Kriterium („Gewässerbettwert“) vorgegeben. Dieses Kriterium steht unmittelbar zur Verfügung,es ist inhaltlich definiert und liefert fachlich fundierte, aussagekräftige Ergebnisse.

Die ergänzende Erhebung, die für die Projektgewässer III. Ordnung in Bayern nachgearbeitet wurde,erfordert einem Arbeitsaufwand von etwa ca. 1,5 Stunden/ 10km Gewässerlänge. Für die etwa 9.300Kilometer Gewässer III. Ordnung im bayerischen Teil des Bearbeitungsgebietes „Bewirtschaftungs-plan Main“ bedeutet das in der Umsetzungsphase einen Aufwand von insgesamt etwa 9 Monaten.

Die Erfassungsschärfe und damit auch die Aussagekraft der ergänzenden Erhebung ist naturgemäßdeutlich geringer als die der Übersichtskartierung. Ein Vergleichstest an Gewässern II. Ordnung zeig-te, dass signifikant morphologisch veränderte Gewässerabschnitte durch die ergänzende Erhebungdeutlich weniger zuverlässig erfasst werden.

Hessen: In der Vor-Ort-Kartierung steht das Kriterium, auf das sich der LAWA-Grenzwert bezieht,nicht unmittelbar zur Verfügung. Im Pilotprojekt wurde ersatzweise der Gesamtwert der Kartierungverwendet. Diese Bewertung bezieht neben den Gewässerbettparametern zusätzliche die Parameterder Aue ein, das Ergebnis ist demzufolge weniger scharf und besitzt eine geringere Aussagekraft. DasErgebnis ist nur eingeschränkt mit denjenigen Bayerns und Baden-Württembergs vergleichbar.

Handlungsempfehlung:

Die für Bayern und Baden-Württemberg gewählte Vorgehensweise hat sich bewährt, sie kann für dieflächenhafte Umsetzung übernommen werden.

In den auf der Bestandsaunahme aufbauenden Arbeitsschritten ist jedoch auf jeden Fall zu berück-sichtigen, dass die Ergebnisse für die Gewässer III. Ordnung in Bayern aufgrund der eingeschränktenZuverlässigkeit der „Ergänzenden Erhebung“ wesentlich weniger belastbar sind als diejenigen dermittleren und größeren Gewässer. Entsprechende Hinweise sollten in Handlungsempfehlungen for-muliert und bei Maßnahmenvorschlägen berücksichtigt werden.

Die aus Zeitgründen im Pilotprojekt nicht durchgeführte Berechnung eines „Gesamtwertes- ohne Aue-bewertung“ der in Hessen vorliegenden Vor-Ort-Kartierung würde die Aussagekraft stärker auf dasGewässerbett beziehen und damit die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der beiden anderen Län-der erhöhen.

B.2.3.6 Bodennutzungsstrukturen (1.1.4.6)

Methodik:

Unter Bodennutzungsstrukturen werden großflächige Veränderungen der Bodennutzungen verstan-den, die nicht eindeutig den zuvor genannten signifikanten Belastungen zugeordnet werden können(LAWA-AH Kap. 1.1.4.1 bis 1.1.4.5).

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Oberflächengewässer

September 2003 - B.2-43 -

Als Beispiele können angeführt werden:

- Veränderungen der Vegetationsverhältnisse, die auf Grund unterschiedlicher Wasserrück-halte- und Verdunstungsbedingungen zu einer Veränderung des Wasserhaushalts führenund damit den Abfluss in Oberflächengewässer beeinflussen (z.B. großflächige Waldrodun-gen, die zu einer Erhöhung des Oberflächenabflusses führen)

- Veränderungen der Bodenstrukturen durch großflächige Bodenverdichtungen, welche zurErhöhung des Oberflächenabflusses führen und die Grundwasserneubildung behindern.

Erfahrungen:

Signifikante großflächige Belastungen der Bodennutzungsstrukturen wurden für den Planungsraumnicht festgestellt, und die Bearbeitung laut Festlegung der 6. Projektgruppensitzung am 27.04.2001nicht weiterverfolgt.

B.2.3.7 Andere anthropogene Auswirkungen (1.1.4.7)

Derzeit sind im Planungsraum Pilotprojekt Main keine anderen signifikanten anthropogenen Auswir-kungen bekannt. Nach Festlegung der 5. Projektgruppensitzung am 06.03.2001 wird dieser Punktnicht weiterverfolgt.

B.2.4 Beurteilung der Auswirkungen von Belastungen, Festlegung von Oberflächen-gewässern, bei denen die Zielerreichung fraglich ist (1.1.5)

Vorgaben

Grundlagen für die Ermittlung der Belastungen und die Beurteilung der Auswirkungen waren

• LAWA-Arbeitshilfe (Stand 30.04.2003 und früher)

• „Kriterien zur Erhebung von anthropogenen Belastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen zurtermingerechten und aussagekräftigen Berichterstattung an die EU-Kommission“ („LAWA-Kriterienpapier“, Stand 31.03.2003 und früher)

Das Kriterienpapier wurde während der Tätigkeit des Ad-hoc-AK Beurteilung wiederholt aktualisiert.Dabei wurden Änderungen vorgenommen hinsichtlich

• Art und Umfang der berücksichtigten Kriterien,

• der Abschneidegrenzen einzelner Kriterien,

• der erforderlichen Prozentanteile belasteter Einheiten für die Einstufung als „gefährdet“ bzw.„möglicherweise gefährdet“,

• die Beurteilungskategorie „möglicherweise gefährdet“ wurde erst in der vorletzten Version desLAWA-Kriterienpapiers aufgenommen.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Oberflächengewässer

September 2003 - B.2-44 -

Benutzte Fachdaten und Datenverfügbarkeit

Zur Beurteilung der Auswirkungen „werden vorrangig in den Ländern umfangreich vorliegende Immis-sionsdaten aus der Umweltüberwachung sowie aus der biologischen und physikalisch-chemischenGewässerüberwachung herangezogen“.

Die stofflichen Belastungen aus Punkt- und diffusen Quellen sind immissionsseitig über die ParameterSaprobie, Trophie, chemische Stoffe, Aufwärmung und Versalzung erfasst11.

Als biologische Parameter zur Beurteilung der Auswirkungen sind neben dem Makrozoobenthos künf-tig auch die Fischfauna, das Phytobenthos und die Makrophyten sowie das Phytoplankton vorgese-hen. Für die Fischfauna, das Phytobenthos, die Makrophyten und das Phytoplankton liegen bisher nurvereinzelte Erhebungen mit sehr unterschiedlicher, einzelfallbezogener Bewertungsmethodik vor. ZurZeit wird in Expertengruppen an geeigneten Leitbildern und Bewertungsmethoden gearbeitet. Mit Er-gebnissen kann voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2003 gerechnet werden.

Aktuell stützt sich die Beurteilung demnach auf eine Qualitätskomponente (Spez. Stoffe, insb. nachRL76/464/EWG) sowie vier Bewertungskomponenten: LAWA-Gewässergüte-klasse (saprobiologischeBewertungskomponente), allgemeine chemisch-physikalische Immissionsdaten (stoffliche Bewer-tungskomponente) sowie unpassierbare anthropogene Wanderungshindernisse (biocöenotische Be-wertungskomponente).

Die ausführliche Zusammenstellung der einzelnen Kriterien ist im Anhang 1 angefügt.

Arbeitsebene

Arbeitsebene für das Zusammenstellen der Grundlageninformationen sind die Abschnitte der Gewäs-serstrukturkartierung. Das sind 1km-Abschnitte bei den Gewässerstrecken in Baden-Württemberg undBayern, die nach der Übersichtskartierung Gewässerstruktur erfasst wurden, bzw. 100m-Abschnittebei den hessischen Gewässern, die nach der Vor-Ort-Methode kartiert sind. Diese Informationen lie-gen flächendeckend vor und wurde auf die Vorstufe des Gewässernetzes DLM1000W übertragen. Dieweiteren Grundlageninformationen (Linien- bzw. Punktinformationen, z.B. die Gewässergüte) werdenjeweils den betreffenden Gewässerabschnitten zugeordnet.

Gemäß Vorgabe des LAWA-Kriterienpapiers erfolgt die Beurteilung der einzelnen Kriterien für jedenGewässerabschnitt der Übersichts- bzw. Vor-Ort-Kartierung Gewässerstruktur.

Methodik:

Festlegen der Beurteilungseinheiten: Voraussetzung für die Beurteilung ist die Abgrenzung der Be-trachtungsräume bzw. Wasserkörper. Arbeitsgrundlage dafür sind

Arbeitsgrundlage für die Abgrenzung der Betrachtungsräume bzw. Wasserkörper sind

• Vorgaben der EG/ WRRL

• LAWA-Arbeitshilfe (Stand 30.04.2003 und früher)

• „Kriterien zur Erhebung von anthropogenen Belastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen zurtermingerechten und aussagekräftigen Berichterstattung an die EU-Kommission“ („Kriterienpa-pier“, Stand 31.03.2003 und früher)

• „Räumliche Gliederung der Planungsebenen nach WRRL und Ausweisung der Oberflächenwas-serkörper (OWK)“ des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft (Stand 30.09.2002)

[11] vgl. LAWA-Kriterienpapier

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September 2003 - B.2-45 -

• „Horizontal guidance on the application of the term „water body“ in the context of the Water Fra-mework Directive (Version 6.0 vom 31.05.2002)

• Horizontale Leitlinie zur Anwendung des Begriffs “Wasserkörper im Zusammenhang mit der Was-serrahmenrichtlinie“ (Version 9.0)

• Leitlinie für die Analyse von Belastungen und Auswirkungen in Übereinstimmung mit der Wasser-rahmenrichtlinie (IMPRESS Guidance) (Version 5.3)

In den Strategiepapieren der LAWA bis zum Stand vom 02. September 2002 bezog sich die Gefähr-dungsabschätzung auf die Beurteilung von Betrachtungsräumen. Aktuell wird die Beurteilung, ob dieZiele nach Art. 4 WRRL erreicht werden, auf die Wasserkörper bezogen vorgenommen. Eine Aus-nahme stellt z.B. die auf die Fläche bezogene Beurteilung des Parameters „diffuse Einträge“ dar.

Die Abgrenzung der Oberflächenwasserkörper (OWK) wurde gemäß den Vorgaben des LAWA-Kriterienpapiers vorgenommen nach

• Kategorie

• Gewässertyp12

• Grenzen der Betrachtungsräume

• Nutzungsintensität (nur bei bedeutenden Unterschieden).

Werden künstliche Gewässer ermittelt bzw. Gewässerstrecken vorläufig als erheblich verändert ein-gestuft, ist die Abgrenzung dieser Strecken als eigene Wasserkörper erforderlich („iterative Anpas-sung“). Der Ad-hoc-AK Morphologie führte parallel diese Arbeiten durch, die durch den Arbeitskreisvorgenommenen Neuabgrenzungen wurden übernommen.

Betrachtungsräume und Wasserkörper an den Projektgewässern

BetrachtungsräumeProjekt-gewässer Anzahl Abgrenzungskriterien

TEZG nach MONERIS

Anzahl

OWK

Anzahl

Kahl 1 geringe Größe; ein TEZG nach MONERIS 1 5

Wern 2 Nutzungsintensität ; natürliche Schwelle 4 10

Tauber 2 Geologie; Grenzen TEZG MONERIS 7 28

Gersprenz 1 geringe Größe; ein TEZG nach MONERIS 1 6

Kinzig 3 Gewässertypen 3 16

Main13 - 414

Nach Anhang 1 des LAWA-Kriterienpapiers (Stand 31.03.2003) können Wasserkörper zu Zweckender Berichterstattung sowie später für das Monitoring und die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänenzu Wasserkörpergruppen zusammengefasst werden. „Für die Berichterstattung zur Bestandsaufnah-me (…) können Wasserkörper abhängig von der Charakteristik des jeweiligen Einzugsgebietes so

[12] Die Einstufung im Pilotprojekt erfolgte auf Grundlage einer vorläufigen Einteilung der Gewässertypen (Stand 2000), sieentspricht nicht dem aktuellen Stand der Typenkarte.[13] Die Einstufung im Pilotprojekt erfolgte auf Grundlage einer vorläufigen Einteilung der Gewässertypen (Stand 2000), sieentspricht nicht dem aktuellen Stand der Typenkarte.[14] Die Einteilung der Wasserkörper des Main wurde aus dem Bericht „Überprüfung der Ausweisung des staugeregelten Mainsals „erheblich verändertes Gewässer“, der im Rahmen des Ad-hoc-Ak HMWB erstellt wurde, übernommen

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September 2003 - B.2-46 -

gruppiert werden, dass Betrachtungsräume in einer Größe von bis zu ca. 2.500km2 Einzugsgebietresultieren.“ Innerhalb von Wasserkörpern sollen jedoch keine wesentlichen Unterschiede in Bezugauf den Zustand der Gewässerabschnitte herrschen. Das gilt auch für Gruppen von Wasserkörpern.

Das Ergebnis der Gefährdungsabschätzung („gefährdet“, „nicht gefährdet“ bzw. „möglicherweise ge-fährdet“) wird auf Ebene der Wasserkörper (linien-)bezogen tabellarisch und kartografisch dargestellt.Eine raumbezogene Aggregation kann zusätzlich in der Übersichtstabelle zur Beurteilung dargestelltwerden.

Sektorale und integrale Beurteilung, Integration: Die Gefährdungsabschätzung wurde entsprechendder Vorgabe im Anhang 7 des LAWA-Kriterienpapiers durchgeführt.

Die Bewertungsskala unterscheidet drei Abstufungen: Das Erreichen des guten ökologischen bzw.guten chemischen Zustandes kann beurteilt werden als

• voraussichtlich nicht gefährdet,

• möglicherweise gefährdet oder

• voraussichtlich gefährdet.

Beurteilt werden

• der ökologische Zustand, vereinfachte Bewertung

• ökologischer Zustand, weitergehende Bewertung sowie der

• chemische Zustand.

Aus den drei Bewertungen wird dann die „integrale Bewertung“ (Risikoabschätzung) abgeleitet.

Für die weitergehende Bewertung des ökologischen Zustandes fehlen aktuell noch die grundlegendenBestandsinformationen und Referenzzustände für die Projektgewässer sowie die Bewertungsmetho-dik. Im Pilotprojekt wurde deshalb nur der „ökologische Zustand, vereinfache Bewertung“ sowie der„chemische Zustand“ bearbeitet.

Die einzelnen Kriterien wurden zunächst getrennt beurteilt. Liegen nicht genügend belastbare Datenvor, so wurde das Kriterium mit „möglicherweise gefährdet“ beurteilt.

Die Arbeitsschritte zur Gefährdungsabschätzung werden im Folgenden erläutert:

Ökologischer Zustand, vereinfachte Bewertung:

Zur Ermittlung des „Ökologischen Zustands, vereinfachte Bewertung“ werden die Bewertungskompo-nenten

• Gewässergüte und Gewässerstruktur,

• allgemeine chemisch/ physikalische Stoffe,

• Wanderungshindernisse,

sowie die Qualitätskomponente

• Spezifische Stoffe, insbesondere diejenigen der RL 76/464/EWG

ausgewertet.

Das erste Kriterium ergibt sich aus der Verknüpfung der Gewässergüte/Saprobie und Gewässer-struktur. Beide Werte liegen für die meisten der Gewässer aus amtlichen Erhebungen vor. Für die

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September 2003 - B.2-47 -

Kombination der beiden Komponenten „Gewässergüte“ und „Gewässerstruktur“ wurde auf Grundlagedes LAWA-Kriterienpapiers (Stand 31.03.2003) folgende Klassifizierungsmatrix aufgestellt und er-probt:

Gewässergüte

Gewässer-strukturklasse

I I-II II II-III III III-IV IV

1 n n n m g g g

2 n n n m g g g

3 n n n m g g g

4 n n n m g g g

5 n n n m g g g

6 m m m g g g g

7 m m m g g g g

n = nicht gefährdet; m = möglicherweise gefährdet; g = voraussichtlich gefährdet;

Mit Hilfe dieser Matrix wurde zunächst für jeden Abschnitt aus der Güte- und Strukturklasse die Ge-fährdungsstufe ermittelt. Für die Beurteilung wurden die Ergebnisse der Abschnitte entsprechend derAbgrenzungen der Wasserkörper aggregiert. Auf der Ebene der Oberflächenwasserkörper erfolgte dieBeurteilung des „kombinierten“ Kriteriums Gewässergüte/ Gewässerstruktur nach folgender Vorschrift:

70% der Abschnitte = g: => Wasserkörper voraussichtlich gefährdet

70% der Abschnitte = n: => Wasserkörper voraussichtlich nicht gefährdet

• keine der beiden Bedingungen trifft zu: => Wasserkörper möglicherweise gefährdet

Das zweite Kriterium bezieht sich auf die allgemeinen chemischen und physikalischen Parametersowie spezielle Emissionsdaten. Im Pilotprojekt beschränkte sich die Beurteilung des allgemeinenphysikalischen und chemischen Zustandes auf das Eutrophierungspotenzial, für Nährstoffe liegen anden Projektgewässern Messdaten vor.

Zeigen die nur in geringer räumlicher Auflösung vorliegenden Daten eine kritische Belastung an, sinddie Belastungserhebungen (diffuse Einträge, Landnutzung, kommunale und ggf. industrielle Kläranla-gen sowie Mischwassereinträge) zur räumlichen Differenzierung der Bewertung heranzuziehen. ImRahmen des PP konnte aus zeitlichen Gründen jedoch kein Beispiel erprobt werden.

Es wurde jedoch folgende Vereinbarung angewendet:

• Ergibt die Beurteilung eine voraussichtliche Gefährdung, so wird der Oberflächenwasserkörper inwelchem die Messstelle liegt als „voraussichtlich gefährdet“ beurteilt. Die oberhalb liegendenOberflächenwasserkörper werden als „möglicherweise gefährdet“ eingestuft.

• Ergibt die Beurteilung jedoch den Status „voraussichtlich nicht gefährdet“ so sind alle oberhalbliegenden Oberflächenwasserkörper ebenfalls als „voraussichtlich nicht gefährdet“ zu beurteilen.

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September 2003 - B.2-48 -

Das dritte Kriterium bezieht sich auf die biologische Durchgängigkeit der Oberflächenwasserkörper.Dazu wurden Daten aus verwendet, die für die Ermittlung der signifikanten anthropogenen Belastun-gen bezüglich Abflussregulierungen erhoben wurden.

Im Arbeitskreis wurden vor allem folgende Fragen diskutiert:

• Ab wann gefährden Wanderungshindernisse den ökologischen Zustand eines Wasserkörpers?

• Zieht ein nicht durchgängiges Wanderungshindernis an der Mündung eines Gewässers für alleflussaufwärts liegenden Wasserkörper die Gefährdung des guten ökologischen Zustandes nachsich?

Angestrebt wurde eine systematische Betrachtung der Wanderungshindernisse, sie sollten nicht iso-liert, sondern in ihrer Auswirkungen auf das Fließgewässerkontinuum betrachtet werden. Der Arbeits-kreis entwickelte verschiedene Lösungsvorschläge, für die Beurteilung wurde jedoch die Vorgehens-weise des LAWA-Kriterienpapiers erprobt.

Die im Anhang 7 der LAWA-Arbeitshilfe dargestellte Vorgehensweise bei der Beurteilung der Wande-rungshindernisse ist nicht eindeutig: In den Ablaufdiagrammen werden nicht durchgängige Wande-rungshindernisse gesondert „als gefährdend für unter- und oberliegende Wasserkörper ausgewiesen“,in der Tabelle zur Gefährdungsabschätzung wird diese differenzierte Beurteilung aufgegeben und dergesamte Oberflächenwasserkörper als gefährdet beurteilt.

Bei Anwendung dieser undifferenzierten Bewertung ist die fehlende Durchgängigkeit der Wande-rungshindernisse die überwiegende Gefährdungsursache für die Oberflächenwasserkörper.

Als viertes Kriterium wurden die spezifischen Stoffe (flussgebietsspezifische Stoffe, RL76/464/EWG) beurteilt. Bei kritischen Belastungen an den Messstellen wurden bei stofflichen Einträ-gen ebenfalls die Belastungsdaten für eine räumliche Differenzierung herangezogen. Aus Zeitgründenkonnte im Rahmen des Pilotprojektes kein Beispiel bearbeitet werden.

Die für das Pilotprojekt verfügbaren Daten waren für die einzelnen Projektgewässer uneinheitlich, fürden Main lagen naturgemäß die umfangreichste Datenmenge vor.

Chemischer Zustand: Der chemische Zustand wurde analog zu den spezifischen Stoffen beurteilt.Anmerkungen siehe dort.

Integrale Bewertung (Risikoabschätzung): Dieser abschließende Bewertungsschritt integriert

• die auf die Oberflächenwasserkörper bezogenen Aussagen bezüglich der Beurteilungskriterienfür den ökologischen Zustand sowie

• die Bewertung des ökologischen und chemischen Zustands.

Die Integration erfolgt nach dem Pessimum-Prinzip, d.h. die Aussage „voraussichtlich gefährdet“ hin-sichtlich eines Kriteriums ergibt die Beurteilung „Erreichen des guten ökologischen Zustandes voraus-sichtlich gefährdet“ für den Oberflächenwasserkörper.

In der integralen und sektoralen Belastungsanalyse werden die auf die Oberflächenwasserkörper wir-kenden Belastungen, wie in der Übersichtstabelle im Anhang 1 dargestellt, zusammengefasst. DieseZusammenstellung erleichtert die weitere Interpretation der Beurteilungsergebnisse.

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September 2003 - B.2-49 -

Plausibilisierung: Da sich die gesamte Beurteilung bis zu diesem Punkt fast ausschließlich auf zentralüber das GIS verfügbare Daten stützt, wurde es als notwendig erachtet, die Ergebnisse von Fachper-sonal der Wasserwirtschaft, welches mit den lokalen Gegebenheiten vertraut ist, plausibilisieren zulassen.

Erfahrungen:

Datenbeschaffung und –verarbeitung: Das Zusammenstellen und die Aufbereitung der Daten ist z.T.mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden:

• die Zuordnung von Punktdaten „an die Linie“ (Gewässernetz DLM1000W) ist zeitaufwändig

• das Zusammentragen sowie die Aufbereitung der Grundlagendaten sowie die Ermittlung und Zu-ordnung der Qualitätsziele, Grenzwerte etc. für das Kriterium „stoffliche Belastung“ erforderte äu-ßerst hohen Arbeits- und Zeitaufwand

Da die Abschnitte der Strukturkartierungen als zentrale Dateneinheit, die kleinste Informationseinheitsind die 1km-Abschnitte der Übersichtskartierung bzw. die 100m-Strecken der Vor-Ort-Kartierung,eingesetzt werden, kann die Beurteilung sehr flexibel gehandhabt werden.

Eignung der Vorgaben aus dem LAWA-Kriterienpapier: Die Vorgaben des LAWA-Kriterienpapiers sindweitgehend nachvollziehbar, bei der Bearbeitung fielen folgende Unklarheiten auf:

• für die Verknüpfung der Bewertungsparameter Gewässergüte/ Gewässerstruktur fehlt eine Zuord-nungsmatrix; Lösung: der Ad-hoc-AK setzte die Vorgaben in eine Matrix um (vgl. Punkt 4.1)

• die Vorgehensweise für die Beurteilung des Kriteriums Wanderungshindernisse wird nicht durch-gehend konsistent gehandhabt (vgl. Tabelle „Kriterium Wanderungshindernisse, Vorgabe derLAWA“ im Pkt. 3.3 ; Lösung: die in der Tabelle „Mögliche Darstellung …“ verwendete Vorgehens-weise wurde übernommen;

• die Vorgabe bezüglich der „allgemeinen chemisch-physikalische Parameter“ ist unklar

• die Qualitätsziele für die „Stoffliche Belastung“ sind unvollständig; Lösung: die Ziele wurden direktaus den Richtlinien bzw. den betreffenden amtlichen Vorgaben übernommen;

Bezüglich der fachlichen Einschätzung ergaben sich folgende Abweichungen:

• Im Gegensatz zur Vorgabe des LAWA-Kriterienpapiers war der Ad-hoc-Arbeitskreis der Meinung,dass Gewässerabschnitte mit der Bewertung „Gewässerstrukturklasse = 7“ unabhängig von dervorliegenden Gewässergüte als „voraussichtlich gefährdet“ eingestuft werden sollten. Diese fach-liche Einschätzung liegt auch der Vorgehensweise im parallel stattfindenden Arbeitsschritt „Vor-läufige Einstufung erheblich veränderter Wasserkörper“ zugrunde. Dort wird bei Gewässerab-schnitten der Gewässerstrukturklasse >/= 6 „aufgrund der Schwere der hydromorphologischenBeeinträchtigung“ von einer Gefährdung des guten ökologischen Zustands ausgegangen.

• Eine ähnliche Abweichung besteht bezüglich der fachlichen Einschätzung der Auswirkung derGewässergüte. Gewässerabschnitte mit Gewässergüte III wirken als „chemische Barriere“. Nachden Vorgaben des LAWA-Kriterienpapiers gilt ein Wasserkörper erst dann als gefährdet, den gu-ten ökologischen Zustand zu erreichen, wenn mehr als 70% der enthaltenen Gewässerabschnittedie Gewässergüte III aufweisen. Diese Schwelle ist nach Meinung des Ad-hoc-AK deutlich zuhoch angesetzt, eine Barrierewirkung ist bereits bei wenigen, aufeinander folgenden Abschnittendieser Gewässergüteklasse zu erwarten.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Oberflächengewässer

September 2003 - B.2-50 -

• Im Arbeitsschritt Beurteilung wurden, unabhängig von den oben genannten, fachlich abweichen-den Einschätzungen des Ad-hoc-AK, die im LAWA-Kriterienpapier vom 31. 3. 2003 genanntenVorgaben verwendet.

Zuverlässigkeit - Verrechnung verschiedener Informationen: Die Verknüpfung von Informationen

aus unterschiedliche Datenquellen und mit

• unterschiedlicher Genauigkeit

• erfordert eine Generalisierung, die eine Vergröberung der ursprünglich detaillierter vorliegendenInformationen bewirkt.

- Qualitätssicherung: Die Qualität der Aussagen ist

• durch Vorgaben für die Bearbeitung sowie

• eine Plausibilitätsprüfung durch Gebietskenner/ Experten

abzusichern.

Die zur Verfügung stehenden Grundlageninformationen geben nur Teilaspekte eines komplexen Sy-stems wieder, die Gesamtbewertung ist stark schematisiert. Das Ergebnis ist deshalb auf jeden Fallvon Gebietskennern vor Ort auf seine Plausibilität zu prüfen.

- Interpretation: Bei der Interpretation der Aussagen ist immer zu beachten, dass für deren Berech-nung Informationen aus unterschiedlichsten Quellen und unterschiedlichsten Maßstäben verknüpftwurden. Dieser Umstand erfordert notgedrungen Generalisierungen, die bei der Interpretation derErgebnisse Beachtung finden müssen. Bei den von der WRRL geforderten Darstellungs-Maßstäbensollten aber unseres Erachtens keine unüberwindbaren Probleme auftreten.

- Reproduzierbarkeit: Die Ergebnisse sind aufgrund der überwiegend klaren Vorgaben für das Sam-meln und Auswerten der Grundlageninformationen sowie die schematisierte Vorgehensweise bei derBeurteilung jederzeit reproduzierbar. Evtl. durch Gebietskenner vor Ort geänderte Beurteilungen sindin geeigneter Form zu dokumentieren. Damit ist die Reproduzierbarkeit gewährleistet.

Handlungsempfehlung

Eignung für die Umsetzung: Die im Pilotprojekt erprobte Vorgehensweise kann für die Umsetzungempfohlen werden. Sie zeichnet sich durch große Transparenz aus, die Ergebnisse sind jederzeitunabhängig vom Bearbeiter reproduzierbar.

Die Möglichkeiten, die Grundlagendaten zumindest halbautomatisch zu verarbeiten sowie die Datenzum großen Teil zentral vorzubereiten, erleichtern die Berücksichtigung von Änderungen sowie dieAktualisierung. Bei der Menge der zu verarbeitenden Daten ist eine hohe Flexibilität unabdingbar.

Die Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse durch Experten vor Ort ist unbedingt erforderlich. DieserSchritt ist vermutlich arbeitsaufwändig, jedoch kaum zu rationalisieren.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Grundwasser

September 2003 - B.3-51-

B.3 Grundwasser (1.2)

B.3.1 Erstmalige Beschreibung des Grundwassers (1.2.1)

Für den Vollzug der WRRL ist die Erstmalige Beschreibung des Grundwassers eine wesentlicheGrundlage für alle weiteren Maßnahmen. Diese sieht unter anderem eine Darstellung und Beschrei-bung des Grundwassers sowie Erhebungen und Auswirkungen von signifikanten Belastungen qualita-tiver und quantitativer Art auf das Grundwasser vor. Gemäß Anhang II Nr. 2.1 WRRL und LAWA-Arbeitshilfe, Teil 3, Nr. 1.2.1 gehören dazu insbesondere:

- Lage und Grenzen der Grundwasserkörper (1.2.1.1)

- Beschreibung der Grundwasserkörper (1.2.1.2)

- Charakterisierung der Deckschichten (1.2.1.3)

- Grundwasserabhängige Oberflächengewässer- und Landökosysteme (1.2.1.4)

- Beschreibung der Verschmutzung durch Punktquellen (1.2.1.5)

- Beschreibung der Verschmutzung durch diffuse Quellen einschließlich der zusammenfas-senden Darstellung der Landnutzung (1.2.1.6)

- Beschreibung der Belastung für den mengenmäßigen Zustand, im Hinblick auf Entnahmenund künstlichen Anreicherungen (1.2.1.7)

- Analyse sonstiger anthropogener Einwirkungen auf den Zustand des Grundwassers (1.2.1.8)

Die Verschneidung der genannten erhobenen Informationen soll zu einer Auswahl derjenigen Grund-wasserkörper führen, für die das Risiko besteht, dass die Umweltziele möglicherweise nicht erreichtwerden:

- Ermittlung der gefährdeten Grundwasserkörper (1.2.1.9)

Nur für diese Grundwasserkörper wird in einem weiteren Schritt der Weitergehenden Beschreibung(A.1.2.2/LAWA-AH 1.2.2) eine vertiefende Analyse im Hinblick auf die für die Art der Gefährdung rele-vanten Sachverhalte vorgenommen werden.

Benutzte Fachdaten und Datenverfügbarkeit

Anhand der Tabelle B.3-1 lässt sich herauslesen, welche Geobasisdaten mit Bezeichnung und Digita-lisierungsmaßstab für die Abarbeitung der LAWA-Fachvorgaben Verwendung fanden.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Grundwasser

September 2003 - B.3-52 -

Tabelle B.3-1: Fachdaten zur Geometrie, GIS-Geobasisdaten

GIS-Was-Datenpool:

Bezug zur Lawa-Arbeitshilfe Bayern Hessen Baden-Württemberg

gemeinsame BasisdatenLage und Grenzen derGrundwasserkörper

(1.2.1.1)

Flussgebietseinheiten,Siedlungsflächen, Fließ-gewässer, Straßen- undSchienennetzUBA 1:500.000

Topografie (Straßen undOrte)1:300.000 Format: *.tif

vgl. Bayern

Beschreibung der Grund-wasserkörper

Geolog. ÜbersichtskarteHydrogeologische Einheiten

(1.2.1.2)

GK500 Geolog. Kartevon Bayern UE500

GK300 Geolog. Über-sichtskarte von HessenUE300

GK200 Geolog. Über-sichtskarte von Baden-Württemberg UE200

Charakterisierung derGrundwasserüberdeckung

(1.2.1.3)

GK500 Geol. KarteBayern UE500

Verschmutzungsemp-findlichkeit des Grund-wassers UE300

CD-Rom Landesamt fürRohstoffe, Geologie undBergbau BW 1:350.000

GrundwasserabhängigeBöden als Grundlage fürdie Abgrenzung grund-

wasserabhängiger Ökosy-steme (1.2.1.4)

keine digitalen Basis-daten vorhanden(nur Grundwasserkörper I + IV)

BÜK500 Bodenüber-sichtskarte HessenBK50 Bioptoentwicklung(nur Grundwasserkörper I + IV)

BÜK200 Bodenüber-sichtskarte Baden-Württemberg(nur Grundwasserkörper I + IV)

Beschreibung der Ver-schmutzung durch

Punktquellen (1.2.1.5)siehe Schlüsselverzeichnis

Beschreibung der Ver-schmutzung durch diffuse

Quellen einschl. der zu-sammenfassenden Dar-

stellung der Landnutzung(1.2.1.6)

CORINE-Landcover M 1:100.000InVeKoS, Gemeindestatistik

Belastung für den men-genmäßigen Zustand

(1.2.1.7)

WasserschutzgebietePR5 M1:5000 (wsg)(nur Grundwasserkörper I + IV)

Wasserfassung (point)MU

WasserschutzgebieteUE25 M1:25.000(nur Grundwasserkörper I + IV)

LfU-BW Abt. 5, Ref. 53Wasserschutzgebiete1:25.000(nur Grundwasserkörper I + IV)

Darüber hinaus kamen versuchsweise im Zuge des Arbeitsfortschrittes weitere Geobasisdaten zurAnwendung wie:

- FFH-Gebiete

- Naturschutzgebiete

- Vogelschutzgebiete

- Landschaftsschutzgebiete

- Bodenübersicht BÜK 500 Hessen

- Hauptmessstellen an Fließgewässern Bayern

- Deckschichten 1 : 200 000 Baden-Württemberg

die letztlich dann nicht mehr berücksichtigt wurden.

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September 2003 - B.3-53 -

In der Zusammenschau enthalten die ausgewählten, digitalisierten und systematisierten Geobasisda-ten folgende Themeninhalte:

- Geologische Übersichtskarten (flächenhaft)- Grundwasserüberdeckung und –verschmutzungsempfindlichkeit (flächenhaft)- Bodenübersichtskarten bzw. Biotopentwicklungen (flächenhaft)- Wasserschutzgebiete (flächenhaft)- Gewässernetz und Flussgebietseinheiten (flächen- und linienhaft)- Verkehrswege (linienhaft)- Siedlungsflächen (flächenhaft)

Die Geobasisdaten für Baden-Württemberg und Hessen sind im Gauss-Krüger-Koordina-tensystemauf den 3. Hauptmeridian ausgerichtet, wogegen Bayern bereits einheitlich den 4. Hauptmeridian aus-gewählt hat.

Weitere Daten und Fachinformationen sind den elektronischen GIS-Datenpools der jeweiligen Länderim Bezug zu folgenden Themen zu entnehmen:

- Qualitative und quantitative Landesmessnetze (punktuell, Excel)- Betriebsanlagen der Bundeswasserstraße Main (Excel)- Grundwasserentnahmestellen (punktuell)

Wesentliche Fachinformationen, wie z. B. Grundwasserstandsmessungen, sind gesondert geführtenDatenbanken zu entnehmen (Info-Was etc.). Hierfür bot sich aus Gründen der Vereinheitlichung undwegen der besseren Darstellungsmöglichkeiten die Weitergabe in Excel-Format und als Einzeldatenan.

Zahlreiche Fachinformationen sind zudem noch als Fachliteratur oder als sonstige Fachveröffentli-chungen (teils mit CD) erhältlich. Beispielhaft sind hierzu genannt:

- Schutzfunktionskarte 1 : 50 000 Bl. L 5920 Alzenau und Bl. L 6120 Aschaffenburg- Ergebnisberichte Grundwasserüberwachungsprogramm Baden-Württemberg- Hydrogeol. Erkundung Baden-Württemberg – Taubertal- Geowissenschaftlicher Atlas von Hessen- Erläuterungen zur Geologischen Karte von Bayern- Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan Main- Rahmenuntersuchung im bayerischen-hessischen Untermaingebiet

Planungsrelevante Informationen aus den aufgeführten Fachbeiträgen mussten durch Sichtung undAuswahl herausgelesen und einer elektronischen Zusammenstellung zugeführt werden.

B.3.1.1 Lage und Grenzen der Grundwasserkörper (1.2.1.1)

Methodik:

Ausgehend von der Gegenüberstellung der länderübergreifend festgelegten hydrogeologischen Teil-räume und deren hydrogeologischen Einheiten mit der bundesweit einheitlichen Einteilung der Fluss

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September 2003 - B.3-54 -

gebietseinheiten ergaben sich für das Projektgebiet fachlich vertretbare Grenzfestlegungen, die sichprimär am Verlauf von Wasserscheiden 2. bis 4. Ordnung (5. Ordnung) orientieren.

Hieraus wurden insgesamt vier Grundwasserkörpergruppen als auch insgesamt 58 Grundwasserkör-per abgeleitet, die in Karte 4.1, Anhang 2 lagemäßig zuzuordnen sind und in Tabelle B.3-2 ausführli-cher beschrieben werden.

Mit den gewählten Grundwasserkörperabgrenzungen ist eine Kongruenz zwischen ober- und unterir-dischen Einzugsgebieten und den MONERIS-Betrachtungsgebietsgrößen (s. Diffuse Quellen) gege-ben.

Die 58 Grundwasserkörper zeichnen sich aus durch:

- Zusammenlegungen von Flussgebietseinheiten

- Kongruenz zwischen oberirdischen und unterirdischen Wasserscheiden noch erkennbar

- Dominanz einer oder zweier hydrogeologischer Einheiten mit großräumig verbreiteten Haupt-grundwasserleitern

- Größenordnung zwischen 26 km² und 567 km²

- Verbreitung von Grundwasserleitern hinreichender Permeabilität und ökologisch-wasser-wirtschaftlicher Bedeutung.

Tabelle B.3-2: Grundwasserkörpergruppen mit weiterer Untergliederung in Grundwasserkörper

Grundwasserkörpergruppe Fläche(km²)

GW-Körper(Nr.)

Fläche(km²)

Flussgebiets-kennzahl

Unterer Main I 2374 I.1 421,9 24900I.2 339,1 24890I.3 306.4 24850I.4 313,3 24840I.5 279,5 24820I.6 26,1 24830I.7 244,3 24810I.8 436,1 24860

Unterer Main II 4296 II.1 365,5 24790II.2 385,1 24789II.3 432,6 24785II.4 241,5 24781II.5 337,2 24770II.6 567,6 24750II.7 514,4 24760II.8 376,7 24740II.9 141,0 24730

II.10 402,6 24720II.11 503,1 24710

Unterer Main III 3819 III.1 284,7 24590III.2 177,3 24550III.3 163,8 24510III.4 147,7 24560III.5 235,8 24520III.6 182,1 24489III.7 146,6 24484III.8 286,1 24470III.9 190,5 24481

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September 2003 - B.3-55 -

Grundwasserkörpergruppe Fläche(km²)

GW-Körper(Nr.)

Fläche(km²)

Flussgebiets-kennzahl

III.10 104,1 24482III.11 140,6 24460III.12 370,1 24450III.13 295,9 24440III.14 177,6 24430III.15 447,7 24420III.16 423,6 24410

Unterer Main IV 4954 IV.1 342,6 24690IV.2 147,4 24670IV.3 250,2 24680IV.4 210,8 24650IV.5 229,2 24630IV.6 468,6 24610IV.7 162,1 24620IV.8 159,7 24360IV.9 345,4 24374IV.10 179,1 24340IV.11 243,5 24350IV.12 204,4 24378IV.13 184,5 24379IV.14 140,2 24389IV.15 209,4 24385IV.16 142,2 24383IV.17 121,6 24381IV.18 167,9 24333IV.19 181,0 24335IV.20 164,1 24339IV.21 171,9 24331IV.22 158,1 24320IV.23 289,3 24310

Anzahl – Gesamt: 58

Erfahrungen:

Die empfohlenen Kriterien der LAWA-Arbeitshilfe für die Bemessung und Abgrenzung der Grundwas-serkörper lassen sich zumindest für das Einzugsgebiet des staugeregelten Mains umsetzen und sindfachlich trotz randlicher Unschärfe noch vertretbar.

Im Untersuchungsgebiet erfolgte ein Abgleich mit den Grenzen der Flussgebietseinheiten. Das Er-gebnis zeigte eine weitgehende Übereinstimmung der oberirdischen Wasserscheiden (= Grenzen derFlussgebietseinheiten) mit den unterirdischen Grundwasserscheiden.

Somit konnte eine Kongruenz zwischen den Flussgebietseinheiten und den Grundwasserkörpern inüberwiegenden Fällen erreicht werden.

Selbstverständlich verbleiben noch Teilgebiete, in denen keine direkte Übereinstimmung erreicht wer-den konnte. Angesichts der Größe der Grundwasserkörper, der verfügbaren Fachgrundlagen und desDarstellungsmaßstabes sind diese Unschärfen durchaus vertretbar.

Sogenannte Weißflächen mit Grundwasserleitern geringerer Durchlässigkeit sind im Untersuchungs-gebiet nicht ausweisbar, da entweder immer eine Bedeutung für die örtliche Wasserversorgung fest-zustellen ist oder lokale ökologische Bedeutung vorliegt.

Bestimmend für die Dimension und Grenzen der Grundwasserkörper sind natürliche hydraulischeGegebenheiten mit Abgrenzung von Grundwasserfließsystemen und zugehörigen Vorflutern im ersten

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September 2003 - B.3-56 -

Grundwasserstockwerk. Dadurch werden die homogenen hydrogeologischen Einheiten allerdingshäufig durchschnitten und verschiedenen Grundwasserkörpern zugeordnet. Im Rahmen der Beschrei-bung der Grundwasserkörper erscheint es daher zweckmäßig, Grundwasserkörper zu Grundwasser-körpergruppen zusammenzufassen und deren hydrogeologisch-hydrochemisches Inventar zu cha-rakterisieren (Tabelle B.3-3).

Auf Grundlage der GIS-Layer Flussgebietseinheiten und Geologie als auch analoger Informationen zuGrundwasserfließverhältnissen lässt sich prinzipiell immer eine brauchbare Abgrenzung der Grund-wasserkörper vollziehen. Der somit zur Verfügung gestellte Datenstand zur Abarbeitung des Fach-themas ist als ausreichend zu betrachten.

Begünstigt wird die Abgrenzung insbesondere durch die Vorgabe bundesweit einheitlicher Untertei-lung der Flussgebietseinheiten. Zur besseren Orientierung wurden der planlichen Präsentation teilwei-se Siedlungsflächen, Verkehrswege und vor allem die Fließgewässer beigefügt. Hierfür bot es sich an,verschiedene GIS-Layer zu kombinieren, um eine visuell ansprechende Darstellung zu erreichen. DieLayer standen direkt im GIS-Was-Datenpool des Bayerischen Landesamtes griffbereit.

Handlungsempfehlung:

Eine weitere Unterteilung in zusätzliche Grundwasserkörper erscheint aus fachlichen Gründen nichtzweckmäßig.

Erkennbare Abweichungen der unterirdischen von der oberirdischen Wasserscheide, z. B. zwischenden Grundwasserkörpergruppen Unterer Main III und IV bei Lohr am Main und Würzburg oder zwi-schen den Grundwasserkörpergruppen Unterer Main I und II im Nidder- und Kinzigeinzugsgebiet sindangesichts des Darstellungsmaßstabes hinnehmbar.

B.3.1.2 Beschreibung der Grundwasserkörper (1.2.1.2)

Methodik:

Die Beschreibung der Grundwasserkörper erfolgt in Anlehnung an Tabelle B.3-3 mit Beschreibung derhydrogeologischen Einheiten, den geohydraulischen und geochemischen Eigenschaften.

Unter Anlehnung an die Mindestanforderungen der LAWA-Arbeitshilfe sind innerhalb des Projektge-bietes und der abgegrenzten Grundwasserkörper insgesamt 12 hydrogeologische Einheiten signifi-kant, die mit den oberflächennahen, wasserwirtschaftlich relevanten Hauptgrundwasserleitern gem.LAWA-Arbeitshilfe identisch sind und die sich durch charakteristische geohydraulisch-geochemischeEigenschaften auszeichnen.

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September 2003 - B.3-57 -

Tabelle B.3-3: Charakterisierung der Hydrogeologischen Einheiten

Erfahrungen:

Die abgegrenzten Grundwasserkörper zeichnen sich u.U. durch mehrere Hydrogeologische Einheitenaus, von denen eine Einheit innerhalb des Grundwasserkörpers flächenmäßig dominiert.

Als Hydrogeologische Einheit wurden Grundwasserleiter- bzw. –stockwerke mit einheitlichen hydro-geologischen Eigenschaften und Signifikanz im Grundwasserkörper ausgewiesen.

Für diese Hydrogeologische Einheiten galt es, das hydraulisch-geochemische Inventar gem. LAWA-Arbeitshilfe zu bestimmen und tabellarisch grob darzustellen.

Hierfür ließen sich die Kriterien der LAWA-Arbeitshilfe gut anwenden, obgleich anzumerken gilt, dassdie geochemisch klassifizierten 9 Grundwasserleitertypen mehr auf die petrographische Grundbe-schaffenheit abzielen als vielmehr auf die hydrochemische Beschaffenheit der gelösten Stoffe imGrundwasserleiter.

Hydrogeologische Lithologie Art des Grund- Verfestigung Gesteins- Durch- geochemische Ergiebigkeit ErgiebigkeitEinheit wasserleiters arten lässigkeit Typisierung von-bis (l/s) Mittelwert (l/s)

Ton- und Grauwackenschiefer, Grau-Rheinisches Schiefergebirge wacken, Serizitgneise, Grünschiefer Kl F S 5 IV 0-2 1

u. Phyllite, TaunusquarzitTonig-sandige Sedimente des vor-

Tertiär des Vogelsberges basaltischen Tertiärs, mächtige Basalte Kl F M 5 IV 15-50 30mit Tufflagen u. Verlehmungszonen

Pleistozän und Pliozän des Sande, Tone, Kiese und Löss P L S 2-4 I-III 5-45 10Untermaingebietes/WetterauAlttertiär des Untermain- Tone, Sande, Mergel, Kl/P L(F) S 4-5 I/II 5-15 7gebietes KalksteineKristallin des Odenwaldes Granit, Granodiorit, Diorit, Gabbro, z.T. Kl F M 5 IV 0-2 1und Spessarts Gneise u. metamorphe SchieferRotliegendes der östl. Konglomerate, Arkosen, Sand- und Kl F S 4-5 IV 1-5 3Wetterau Tonsteine sowie Melaphyr des roZechstein Tonsteine, Mergelsteine, Karbonate Kl F S 5-6 V-VIII 0-2 1Buntsandstein im Tonsteine, Sandsteine, Konglomerate, Kl F S 3-5 IV-VII 2-40 7Odenwald, Spessart u. Rhön sulfatische Tonsteine im soMuschelkalk (Unterer-/Mittl.-/ Kalksteine, Mergelsteine, Oberer-) in Mainfranken und sulfatisch im Mittl. Muschelkalk Ka/Kl F S 1-5 VI-IX 2-80 10TaubergebietUnterer Keuper in Main- Tonsteine, Mergelsteine, Kl(Ka,P) F(L) S 3-4 II,V,VIII 2-20 3franken und Taubergebiet Sandsteine, KalksteineMittlerer Keuper (Sandstein-/ Tonsteine, Mergelstein, Sandsteine,Gipskeuper) des Steigerwaldes Arkosen, Kalksteine, Caliche Kl/P F S 4 V-VII, IX 0-20 5mit VorlandQuartär (Pleistozän und Sande, Kiese, Auelehme, Torf P L S 3 I 5-20 8Holozän) des Maintales

Erläuterungen:

Durchlässigkeitsklassen (m/s): Art des Grundwasserleiters:1 sehr hoch >10E-2 P Porengrundwasserleiter2 hoch >10E-3-10E-2 Kl Kluftgrundwasserleiter3 mittel >10E-4-10E-3 Ka Karstgrundwasserleiter4 mäßig >10E-5-10E-4 Ka/Kl Karst-/Kluftgrundwasseleiter5 gering >10E-7-10E-5 Kl/P Kluft-/Porengrundwasserleiter6 sehr gering >10E-9-10E-77 äußerst gering <10E-9 Gesteinsart:8 sehr hoch bis hoch >10E-3 S Sedimentgestein9 mittel bis mäßig >10E-5-10E-3 M Magmatite/Vulkanite

10 gering bis äußerst gering <10E-511 stark variabel

Geochemische Typisierung: Verfestigung:Porengrundwasserleiter - silikatisch I L Lockergestein

silikatisch/carbonatisch II F Festgesteincarbonatisch III

Kluftgrundwasserleiter - silikatisch IV Ergiebigkeiten:silikatisch/carbonatisch V (l/s) (m³/d)carbonatisch VI <1,1 <100 sehr geringsulfatisch VII <2,0 <173 gering

Karstgrundwasserleiter - carbonatisch VIII 2,0-5,0 173-432 mäßigsulfatisch IX 5,0-15,0 432-1300 mittel

>15,0 >1300 groß

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September 2003 - B.3-58 -

Für die Beschreibung der Grundwasserkörper hat der Arbeitskreis eine planliche Darstellung dergeologischen Übersicht und der daraus abgeleiteten Hydrogeologischen Einheiten ausgewählt.

Das geohydraulisch-hydrochemische als auch petrographische Inventar der hydrogeologischen Ein-heiten war relativ rasch aus Fachliteratur oder aus den örtlichen Erkenntnissen tabellarisch zusam-mengetragen und als XLS-File dokumentiert.

Schwieriger gestaltete sich die Aufbereitung der GIS-Layer für die Präsentation der GeologischenÜbersichtskarte und der Hydrogeologischen Einheiten.

Unterschiedliche Digitalisierungsmaßstäbe (Bayern: 1:500.000; Hessen: 1:300.000; Baden-Württemberg: 1:200.000) und geologische Gliederungen – vor allem der geologischen Abteilungenund Stufen – zwangen zu einer nachträglichen Überarbeitung und versuchsweisen länderübergreifen-den Angleichung.

Die Angleichung bestand darin, geologische Stufen zusammenzufassen und unter Umständen miteiner neuen Farbgebung zu hinterlegen. Als zeitraubend erwies sich hierbei die polygonweise Umat-tributierung der Layer im Grenzbereich der Länder.

Erstaunlicherweise erwiesen sich trotz der verschiedenen Digitalisierungsmaßstäbe die Layer für dieGeologie relativ deckungsgleich. Deshalb ergaben sich im Grenzbereich Hessen – Bayern nur farbli-che Angleichungen von Einzelpolygonen oder Flächenzusammenlegungen.

Im Taubergebiet konnte eine Detailbearbeitung unterbleiben, da die erfreulicherweise hohe Dek-kungsgleichheit der Polygone sowohl auf badischer als auch auf bayerischer Seite es zuließ, diebayerischen Geologiedaten GK 500 direkt zu übernehmen, da diese ohnehin das gesamte Tauberge-biet mit beinhalten.

Das Resultat der Aufarbeitung der Geologiedaten in Form der präsentierten Geologischen Karte istdas Produkt einer zeitaufwendigen Zusammenführung und Angleichung verschieden strukturierterdigitaler Datenbestände aus mehreren Bundesländern.

Auf Grundlage einer gründlich vorbereiteten Geologischen Karte ließen sich die HydrogeologischenEinheiten innerhalb der Grundwasserkörper planlich bestimmen, indem Flächenzusammenlegungenausgeführt und einheitliche Farbbelegungen ausgewählt wurden.

Geringmächtige Überdeckungen (< 20 m) der Hydrogeologischen Einheiten, z. B. Löß oder Lößlehm,erhielten die gleiche Farbgebung wie die unterliegende Hydrogeologische Einheit.

Für das Einzugsgebiet des staugeregelten Maines liegen zusammenfassend betrachtet flächendek-kend digitale Informationen zum geologischen Inventar vor. Trotz der länderweise unterschiedlichenStruktur der GIS-Daten ist somit der Datenbestand zur Geologie als vorerst grundsätzlich brauchbarfür fachliche Weiterbearbeitungen einzustufen. Bundesweite Vereinheitlichungen der Fachinformatio-nen und der Digitalisierungsmaßstäbe sind für künftige zeitsparende Flächenbearbeitungen dennochunabdingbar.

Handlungsempfehlung:

Für das Einzugsgebiet des staugeregelten Maines liegen zusammenfassend betrachtet flächendek-kend digitale Informationen zum geologischen Inventar vor. Trotz der länderweise unterschiedlichenStruktur der GIS-Daten ist somit der Datenbestand zur Geologie als vorerst grundsätzlich brauchbarfür fachliche Weiterbearbeitungen einzustufen. Bundesweite Vereinheitlichungen der Fachinformatio-nen und der Digitalisierungsmaßstäbe sind für künftige zeitsparende Flächenbearbeitungen dennochunabdingbar.

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September 2003 - B.3-59 -

B.3.1.3 Charakterisierung der Deckschichten (1.2.1.3)

Methodik:

Als praktikable Möglichkeit, die Grundwasserüberdeckung im Projektgebiet mit den vorhandenen Un-terlagen relativ gut darstellbar zu beschreiben, bot sich das vom ad-hoc-Arbeitskreis der GeologischenLandesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe entwickelte „Konzept zurErmittlung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung“15 an, zumal die Länder Hessen undBaden-Württemberg bereits Kartenmaterial auf Grundlage des genannten Konzeptes vorweisen kön-nen.

Das Gebiet des Freistaates Bayern ist nicht flächenhaft mit geeigneten fachlichen Grundlagen abge-deckt, so dass praktische Erfahrungen und entsprechende Ortskenntnisse auf Basis der GeologischenKarte von Bayern 1 : 500000 umgesetzt wurden.

In die Beurteilung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung fließen folgende zu bewertendeParameter ein, wobei zwischen dem eigentlichen Boden und dem tieferen Untergrund unterschiedenwird:

Boden: nutzbare Feldkapazität,Sickerwassermenge,

Tieferer Untergrund: Gesteinsart (geohydraulisch-geochemische, petrographische Eigenschaften),Mächtigkeit der Grundwasserüberdeckung,schwebende Grundwasserstockwerke,Druckverhältnisse.

Hieraus errechnet sich anhand von zu vergebenden Punktzahlen eine Gesamtschutzfunktion, dieunter Verweis und Darstellung länderverschiedener Klassifikationen wie in Tabelle B.3-4 unterteilt ist.

Anzumerken bleibt, dass das Ergebniss der Bewertung nicht ausschließlich Einzelstoffe und derenphysiko-chemischen Eigenschaften sowie deren stoffspezifisches Verhalten im Untergrund berück-sichtigt, sondern generell auf alle Stoffe bezogen den Grad der Verschmutzungsempfindlichkeit fürdas Grundwasser aufzeigt.

Tabelle B.3-4: Beurteilung der Grundwasserüberdeckung / Klasseneinteilung

Verschmutzungsempfindlichkeit(Hessen)

Gesamtschutzfunktion

gering hochgering-mittel mittel-hochmittel mittelmittel-groß gering-mittelgroß geringsehr groß sehr gering

[15] Hölting et al. (1995): Konzept zur Ermittlung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung. Geol. Jb., C 63, S. 5 – 24.

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September 2003 - B.3-60 -

Erfahrungen:

Die Vorgabe der LAWA-Arbeitshilfe in Form der Dreiteilung in Grundwasserneubildungs-/-transit und –entlastungsgebiete erwies sich für das Untersuchungsgebiet als nicht praktikabel und wurde durch dieallgemein bekannte Klasseneinteilung nach HÖLTING (Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung)ersetzt. Darin enthalten ist die gewünschte grobe Beschreibung der hydraulischen Relevanz derGrundwasserüberdeckung.

Allerdings hat die Bearbeitung des Fachthemas durch länderverschiedene Datenbestände und – be-sonders auf bayerischer Seite – durch fehlende Fachgrundlagen gelitten.

Aus der anfänglichen Bearbeitung ausschließlich der Flächen der Grundwasserkörper I und IV entwik-kelte sich schnell eine das gesamte Einzugsgebiet des staugeregelten Mains umfassende Aufberei-tung, die auf folgende großmaßstäbliche digitale Datenbestände zurückgreifen konnte:

- Hessen: Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers 1 : 300 000

- Baden-Württemberg: Deckschichten 1 : 200 000

- Bayern: - Fehlanzeige -

Eine flächendeckende Digitalisierung auf bayerischer Seite liegt nicht vor; ausschließlich für die BlätterL 5920 Alzenau und L 6120 Aschaffenburg am Untermain ist eine digitale Kartengrundlage im Ent-wurfstadium erhältlich.

Auf badischer Seite sind im Datenpool von vorne herein wasserwirtschaftlich oder hydrogeologischuninteressant eingestufte Einheiten bzw. Flächen keiner Wertung unterzogen worden. So blieb bei-spielsweise der Untere Muschelkalk bei der Deckschichtenbewertung ausgespart.

Die hessische Seite stellte einen Datenpool zur Verfügung, dem eine andere Klassifikation (Ver-schmutzungsempfindlichkeit) zu Grunde lag. In diesem Fall genügte eine Umattributierung der Poly-gonzüge für die Angleichung an die vereinbarte Klasseneinteilung.

Für den Versuch einer flächendeckenden Wertung der Grundwasserüberdeckung fand auf bayeri-schem Gebiet auf Grundlage der Geologischen Karte 1 : 500 000 polygonzugweise eine Attributierungmit Hilfe der HÖLTING-Klassifikation statt. Trotz dieser relativ groben Darstellung war der Zeitaufwandbeträchtlich.

Als Vorteil erwies sich, dass damit gleichzeitig große Flächen auf badischer Seite miterfasst wurden(z. B. Muschelkalk). Da dort die Deckschichtenbewertung sowieso nicht alle Flächen berücksichtigte,kam die „bayerische Variante“ aus Gründen der Vereinfachung auch für das Taubergebiet zur Anwen-dung.

Im Grenzbereich Bayern – Hessen gestaltete sich folglich die Angleichung der Flächendarstellung alsteils sehr schwierig und gibt den fachlich notwendigen Sachverhalt in der Realität nicht unbedingtwahrheitsgemäß wider. Angesichts der berichtsmaßstäblichen Präsentation wurden diese fachlichenUnschärfen jedoch hingenommen. Am Themenbereich Grundwasserüberdeckung wird letztlich derakute Handlungsbedarf auf bayerischer Seite zur Schaffung geeigneter Fachgrundlagen offenkundig.

Handlungsempfehlung:

Als Empfehlung wird weitergegeben, den Begriff Deckschichten in das Wort Grundwasserüberdek-kung umzuwandeln und die Klasseneinteilung nach HÖLTING als erste, überschlägige Orientierungfür die Beurteilung der Schutzfunktion de GW-Überdeckung in die LAWA-Arbeitshilfe aufzunehmen.

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September 2003 - B.3-61 -

Die gewählte Klasseneinteilung genügt allerdings nicht den fachlichen Ansprüchen im Rahmen derAbhandlung der Themen „Diffuse Quellen“ und „Abgrenzung der gefährdeten GW-Körper“. Hier isteine stoffbezogene Einzelbetrachtung notwendig.

B.3.1.4 Grundwasserabhängige Oberflächengewässer- und Landökosysteme(1.2.1.4)

Methodik:

Bisheriges Vorgehen

Bisher musste bei der Erfassung der Oberflächen- und Grundwasserabhängigen Landökosystemendavon ausgegangen werden, dass alle entsprechenden Flächen zu erfassen sind.

Als Datengrundlage wurde hierzu z.B. vorgeschlagen:

Biotopkartierung, Forstliche Standortkartierung, landwirtschaftliche Standortkartierung, Flurabstands-karten, Geologische und bodenkundliche Karten, Auenprogramm, Aktionsprogramm Quellen, Moor-konzept usw.

Für Bayern zeigte sich, dass allein die vom LfU erhaltenen Ergebnisse der Biotopkartierung für dasPilotprojekt Main zu über 10.000 (meist sehr kleinen) Flächen führten. Eine Verschneidung mit denanderen Datengrundlagen ergab ein Ansteigen der Anzahl und eine weitere Aufsplitterung der Flä-chen.

In den ergänzenden Empfehlung zur Erfassung grundwasserabhängiger Ökosysteme des Erft-Verbands vom 31.07.03 des LAWA Projekts G 1.01 wurden die gleichen Erfahrungen gemacht ..... „Eswurde allerdings absehbar, dass sich die Summe aller in einem (Flächen-) Bundesland zu erfassen-den Gebiete im fünfstelligen Bereich bewegen wird. Auf entsprechende Größenordnungen weisenmittlerweile auch erste Erfassungsansätze einiger Bundesländer hin.“

Allgemeine bisherige Vorgehensweise

• Für die Erfassung der grundwasserabhängigen Landökosysteme werden in den Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen die Daten zentral zusammengestellt.

• Die Auswahl der grundwasserabhängigen Landökosysteme erfolgt nach landesspezifischen Fach-konzepten (s. Abb. 1 – 3).

• Das Ergebnis ist jeweils eine länderspezifische Arbeitskarte zu den grundwasserabhängigen Lan-dökosystemen.

Siehe z.B. LAWA-Projekt G 1.01: Erfassung, Beschreibung und Bewertung grundwasserabhängiger Oberflächen-gewässer und Landökosysteme hinsichtlich vom Grundwasser ausgehenden Schädigungen. Teil 1: Erarbeitungund Bereitstellung der Grudlagen und erforderlichen praxisnaher Methoden zur Typisierung und Lokalisationgrundwasserabhängiger Oberflächengewässer und Landökosysteme. Bericht des ERFT-Verbands S. 2: 3 Vor-gaben: ...Unter die Richtlinie fallen nicht nur ausgewiesene gesetzlich geschützte Gebiete, sondern grundsätzlichalle grundwasserabhängigen Ökosysteme.

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September 2003 - B.3-62 -

Gemeinsamkeiten der landesspezifischen Fachkonzepte

• Eine gemeinsame Grundlage bildet das im Auftrag der LAWA von U. Rose, Erftverband durchge-führte F & E- Vorhaben „Erarbeitung und Bereitstellung der Grundlagen und erforderlicher praxis-naher Methoden zur Typisierung und Lokalisation grundwasserabhängiger Oberflächengewässer-und Landökosysteme“.

• Als gemeinsame Datengrundlage werden von allen drei Ländern die NATURA 2000 Gebiete, sowiedie landesweiten Biotopkartierungen und die Forsteinrichtungsdaten verwendet.

• Zur Auswahl der Gebiete aus den landesweiten Biotopkartierungen wurde von jedem Land eineListe der grundwasserabhängigen Biotoptypen – in Anlehnung an die Liste des Erftverbandes – er-stellt. Die Listen der drei Länder stimmen weitgehend überein.

• Das Auswahlverfahren erfolgt in jedem der drei Länder über einen mehrstufigen Prozess.

Unterschiede der bisherigen Vorgehensweisen

Die Unterschiede gehen aus den Tabelle B.3-5, Tabelle B.3-6, Tabelle B.3-7 hervor und beruhen aufder unterschiedlichen länderspezifischen Datenverfügbarkeit.

Handlungsempfehlung und Aktuelle Vorgehensweise in Bayern

Die Grundwasserabhängigen Ökosysteme werden für die weitergehende Beschreibung des Grund-wassers benötigt. Dabei sind die ermittelten grundwasserabhängigen Landökosysteme mit den at-riskGebieten abzugleichen, die sich aus der erstmaligen Beschreibung des Grundwasserkörpers ergebenhaben. Darüber hinaus wird eine Gefährdungsabschätzung infolge weiterer Auswirkung auf dasGrundwasser im Sinne des Kap 1.2.3. der LAWA Arbeitshilfe vorgenommen.

Angesichts dieser Dimension war zu überdenken ob die Berücksichtigung aller Gebiete – darunterviele Biotope von allenfalls lokaler Bedeutung - die Absicht der WRRL, einen europäischen Rahmenvorzugeben, nicht bei weitem übersteigt.

Deshalb gehen die ergänzenden Empfehlungen des Gutachtens des Erft-Verbands davon aus, dassnur die grundwasserabhängigen Gebiete zu erfassen sind die in international ausgewiesenenSchutzgebieten (NATURA 2000) liegen. Des weiteren sollte es im Ermessen der Länder liegen, obnational ausgewiesene Schutzgebiete ebenfalls berücksichtigt werden.

Diese Auffassung wird auch im CIS-Papier vertreten.

(Commen Implementation Strategy for the Water Framework Directive (200/60/EC) – Wet-lands Horizontal Guidance 1st Aug. 2003).

Eine LAWA-Stellungsnahme hierzu ist in diesem Sinne ebenfalls zu erwarten.

Da diese aktuelle Vorgehensweise erst im August/September 2003 erarbeitet wurde, konnte sie imRahmen des Pilotprojekts nicht mehr berücksichtigt werden.

Folgende wesentlichen Änderungen sind jedoch zu erwarten:

• Die Anzahl der Gebiete verringert sich hierdurch sehr stark.

• Die erstmalige und weitergehende Beschreibung müssen jedoch 2004 abgeschlossen sein.

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September 2003 - B.3-63 -

Erfahrungen:

Die länderspezifischen Arbeitskarten befinden sich in jedem Land noch in Bearbeitung. Es ist jedochdavon auszugehen, dass jeder Grundwasserkörper mindestens ein davon abhängiges Ökosystemaufweist.

Tabelle B.3-5: Grundwasserabhängige Oberflächengewässer- und Landökosysteme, bisherige Vor-gehensweise Bayern

Grundwasserabhängige Oberflächengewässer- und LandökosystemeVorgehensweise Bayern

1. Datengrundlagen• Biotopkartierung Liste grundwasserabhängiger Biotoptypen erstellt

Auswahl grundwasserabhängiger Biotope

• Natura 2000 Gebiete WRRL-Schutzgebiete mit wasserabhängigen Arten/LRT

• Landw. Standort Kartierung LSK: M und m Flächen

• Forst. Standort Kartierung Noch nicht eingearbeitet.Für Privatwald Erhalt von Daten sehr fraglich.

• Sonstige Daten Aktionprogramm QuellenAuenprogrammBodenkartenFlurabstandskartenusw.Noch nicht eingearbeitet, nicht flächendeckend, Verwertbarkeit frag-lich

2. Verschneidung• Schrittweise Verschneidung der Datengrundlagen

3. GruppenbildungGrundwasserabhängige abhängige Landökosysteme

• in Natura 2000 Gebieten mit wasserabhängigen Arten / LRT

• im Gewässerumfeld (Auen nach Briem und in Abstand kleiner 300m vom Gewässer)

• restliche Flächen: Selektionskriterium Mindestgröße

4. Überprüfung der Gebietsauswahl

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September 2003 - B.3-64 -

Tabelle B.3-6: Grundwasserabhängige Oberflächengewässer- und Landökosysteme, Vorge-hensweise Hessen

Methode zur Ermittlung der grundwasserabhängigen Ökosysteme in Hessen

Biotoptypen- nach Hessischer Biotopkartierung (HB)

- nach § 30 BNatSchG/ nach § 15dHENatG- nach FFH-RL

Bestimmung der GW-abhängigen Biotoptypen(generell/fallweise) Bestimmung GW-abhängiger Waldstandorte

▼ ▼ ▼ ▼ ▼

Selektion der gene-rell/fallweise

GW-abhängigenBiotopeaus HB

(HDLGN)

Selektion vonGebieten

wertvoller Biotopeaus

Landschafts-planung

(RP, LFN-Abt.)

Selektion vonSchutzgebieten:

FFH-Gebiete,NSG, LSG

(RP, LFN-Abt.)

▼ ▼ ▼Verschneidung mit GW-beeinflussten Böden

nur im Hess. Ried +Untermainebene:

Verschneidung derWälder mit Flurab-

standskarten(HLUG)

Übrige Landes-teile:

Selektion derfeuchten/nassenWaldstandorte aus der HFE

(Hessen-Forst)

▼ ▼ ▼ ▼ ▼

Entwurf einer Arbeitskarte mit GW-abhängigen Ökosystemen (HLUG)

Qualitätssicherung / Abstimmung der Darstellung mit Datenlieferanten(HDLGN, RP-LFN, Hessen-Forst)

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September 2003 - B.3-65 -

Tabelle B.3-7: Grundwasserabhängige Oberflächengewässer- und Landökosysteme, Vorge-hensweise Baden-Württemberg

B.3.1.5 Beschreibung der Verschmutzung durch Punktquellen (1.2.1.5)

Methodik:

Erläuterungen und Schlüsselverzeichnis für die Beschreibung der Verschmutzung durch Punktquellen(Altlasten, Deponien, stofflich schädliche Bodenveränderungen, direkte Grundwassereinträge)

Bezeichnung desSpaltenkopfes inder dbf-Datei

Klarname Verschlüsselung/Festlegungen

BUNDESLAND Bundesland keine weitere Festlegung

GEMSCHL GemeindeschlüsselSchlüssel des jeweiligen Bundeslandes inklusive Kodie-rung des Landkreises; Ziffernfolge; ansonsten derzeitkeine weitere Festlegung

REWE Rechtswert Gauß-Krüger-Koordinate; Bezugsmeridian: 12o

HOWE Hochwert Gauß-Krüger-Koordinate; Bezugsmeridian: 12o

Grundwasserabhängige Oberflächengewässer- und Landökosysteme(Erstmalige Beschreibung)

Gesamtheit der Gebiete nach § 24 a-Kartierungund Waldbiotopkartierung

Auswahl der GW-abhängigen24 a Gebiete

FFH-Gebiete/EG-Vogelschutzgebiete

Verschneidung mitgrundwasserbeeinflussten

Böden

Bestimmung der GW-abhängigen Biotoptypen

Terminologie auf Grundlage der BfN-Kurzliste/

nach § 30 (20 c) BNatSchGListe der GW-abhängigenLebensraumtypen

Verschneidung mit GW-beeinflussten Böden

Verschneidung mit vorhandenen Flurabstandskarten

Verschneidung mitvorhandenen

Flurabstandskarten

Auswahl der GW-abhängigenNatura 2000-Gebiete

Überprüfung der Gebietsauswahl (wasserwirtschaftlich und naturschutzfachlich)

Daten Naturschutz

einschließlich

Daten Wasser-wirtschaft/ LGRB

Selektion nach Gebietsgröße

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September 2003 - B.3-66 -

Bezeichnung desSpaltenkopfes inder dbf-Datei

Klarname Verschlüsselung/Festlegungen

ERF_METH Erfassungsmethode

BD: BildschirmdigitalisierungDI: DigitalisierungTV: terrestrische Vermessung (inkl. GPS)MA: manuell (Planzeiger)PA: photogrammetrische Auswertung von

LuftbildernNB: nicht bekannt

GEBIETS_KZ Flussgebietskennziffer nach LAWA-RL (1993); 10 StellenGEWAESS_KZ Gewässerkennzahl nach LAWA-RL (1993); 10 StellenGEBIET Bearbeitungsgebiet Wahlfeld; Eintrag bei BedarfTEIL_GEBIET Bearbeitungsteilgebiet Wahlfeld; Eintrag bei Bedarf

STAMMNR StammnummerSchlüssel des jeweiligen Bundeslandes;derzeit keine weitere Festlegung

BEZEICHN Name der Punktquelle übliche Bezeichnung, ggf. Betreiber; keine weitere Festle-gung

F_TYP Flächentyp der Punktquelle

a: Altablagerungb: Altstandortc: stofflich schädliche Bodenveränderung

(z. B. Unfälle mit Wasser gefährdenden Stoffen, Schadensfälle)

d: Deponien in Betriebe: direkte Grundwassereinträge; nicht zuzu

ordnende Fahnen

BRANCHE

bei Altstandorten (b), Scha-densfällen (c):Branche, der die Punktquelle,auf die die Verschmutzungzurückzuführen ist, angehört

nach NACE-Katalog (EWG 761/93)

als Hilfe Auszug mit Zuordnung der häufig auftretendenFälle (z. B. Galvaniken, Deponien etc.)

ABFALLbei Deponien:für Einstufung maßgebliche,abgelagerte Abfallart

Bau: mineralische Abfälle (z. B. Bauschutt)Haus: Hausmüll/hausmüllähnliche Gewerbeab fälleSonder: besonders überwachungsbedürftige Ab fälleSons: Sonstiges (z. B. Monodeponien)

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Bezeichnung desSpaltenkopfes inder dbf-Datei

Klarname Verschlüsselung/Festlegungen

ART_SCHADKontaminanten(Schadstoffe nach BBodSchV;sonstige Verunreinigungen)

Angaben möglichst detailliert (d. h. - wenn möglich - Be-nennung einzelner Stoffe)

HM: Halbmetalle (As, Sb, Se)SM: Schwermetalle (Pb, Cd, Cr-ges., Cr (VI), Co,Cu, Mo, Ni, Hg, Zn, Sn)CN: Cyanid (gesamt und leicht freisetzbar)MKW: MineralölkohlenwasserstoffeBTEX: leichtflüchtige aromatische Kohlenwas

serstoffeLHKW: leichtflüchtige halogenierte Kohlenwas

serstoffePH: PhenolePCB: PCB ges. nach BallschmitterPAK: PAK ges. nach EPA ohne NaphthalinNA: NaphthalinORG: sonstige organische Schadstoffe inklusive

Aldrin, DDTSUO: organische Belastung (z. B. TOC/DOC

erhöht)SUA: anorganische Belastung außer HM, SM

(erhöhte Salzfracht)

FLAECHE verunreinigte Fläche derPunktquelle [m2]

VOLUMENKubatur (Gesamtvolumen) derAltablagerung/Deponie [m3]

GW_BEL Grundwasserbelastung10: nachgewiesen20: vermutet/wahrscheinlich

WAWI_UMF wasserwirtschaftliches Umfeld -Lage in benannten Gebieten

10: Heilquellenschutzgebiet20: Wasserschutzgebiet30: Einzugsgebiet einer Wassergewinnungs

anlage40: Einzugsgebiet einer Betriebswasserge

winnungsanlage50: Überschwemmungsgebiet60: Vorrang-/Vorbehaltsgebiete nach LEP

ENT_FASS Entfernung zu einer Wasser-fassung [m]

ENT_VORFL Entfernung zum nächstenVorfluter [m]

MASSNAHM veranlasste Sanierungs-maßnahmen

A: DekontaminationB: SicherungC: Überwachung

Signifikanzkriterien für die Beschreibung der Verschmutzung des Grundwassers durch Punktquellen

Aufzunehmen sind

• Punktquellen mit erheblicher Fläche/Kubatur (Ausschluss von Fällen von nur untergeordneter,lokaler Bedeutung);

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September 2003 - B.3-68 -

• Fälle, für die der Sanierungsbedarf festgestellt wurde.

Nicht aufzunehmen sind Fälle, für die die Dekontamination wahrscheinlich bis 2004 abgeschlossensein wird.

Weitere länderspezifische Festlegungen bezüglich Auswahl der zu erhebenden Fälle mit Relevanz fürdas Grundwasser:

Baden-Württemberg: - -

[Ob auch Punktquellen gemeldet werden, für die der Sanierungsbedarf noch nichtfestgestellt wurde, wird noch geprüft.]

Hessen:

hinreichender Verdacht nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG aufgrund konkreter An-haltspunkte nach § 3 Abs. 4 BBodSchV ermittelt

Bayern:

a) hinreichender Verdacht nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG aufgrund konkreter An-haltspunkte nach § 3 Abs. 4 BBodSchV ermittelt

b) sofern Ergebnis der Amtsermittlung nach a) noch nicht vorliegt: Bearbeitungsprio-ritäten A, B nach BayBodSchVwV (soweit Grundwasser betroffen)

Erfahrungen:

Die Auswahl und die Eingrenzung der nach dem gemeinsamen Schlüssel erfassten Objekte ergab fürdas Projektgebiet eine Anzahl von 307 signifikanten Punktquellen mit zugewiesenen Einwirkungen aufdas Grundwasser.

Lagemäßig sind die Standorte einschl. Art der Belastung und Wertung aus Karte 4.5 ersichtlich. DieAuflistung der Objekte zeigt Tabelle 3.5 (Anahng 1).

Auf Grundlage der Koordinaten der erfassten Punktquellen wurde unter Zugrundelegung der Emp-fehlungen aus dem Signifikanzpapier der LAWA der Versuch unternommen, einen Flächenbezug derPunktquellen herzustellen.

Im Rahmen der Versuchsdurchführung sollten die Grundwassekörper gem. Karte 4.1 als Basis die-nen.

Den Punktquellen wurde pauschal ein Wirkungsradius von 500 m zugewiesen.

Im Ergebnis zeigte sich, dass bei einem gewählten Radius von 500 m eine Signifikanzschwelle von 1% an der Fläche des Grundwasserkörpers nur in wenigen Fällen überschritten wurde.

Alle anderen Grundwasserkörper treten nicht als auffällig in Erscheinung, obgleich bekanntermaßengravierende Schadensfälle innerhalb der betroffenen Grundwasserkörper vorliegen. Allerdings ist diegewählte Flächengröße der Grundwasserkörper zu berücksichtigen. Selbst bei Festlegung flächen-mäßig viel kleinerer Grundwasserkörper oder der 7-stelligen Flußgebietseinheiten dürfte der Signifi-kanzvorschlag der LAWA von 33 % kaum oder nur in Einzelfällen erreichbar sein.

Aus fachlicher Sicht ist die Belegung der Altlasten-/Altablagerungsstandortes mit einem Wirkungsradi-us ohne Rücksichtnahme auf die tatsächlich kontaminierte bzw. beeinflusste Fläche des Grundwas-serkörpers überhaupt nicht nachvollziehbar.

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September 2003 - B.3-69 -

Aus den abschnittsweisen Versuchsausführungen lässt sich die Schlussfolgerung ableiten, dass fürPunktquellen im Projektgebiet ein plausibler Flächenbezug nicht herzustellen ist.

Die empfohlenen Vorgehensweisen gem. LAWA-Papier sind in Bezug auf die Signifikanz vonPunktquellen nicht zielführend und ignorieren grundsätzliche fachliche Tatsachen.

Aus diesen Gründen sind Akzeptanzprobleme bei Offenlegung der Ergebnisse durchaus zu erwarten.

Handlungsempfehlung:

Für eine praktikable und zielführende Umsetzung zwecks Ermittlung signifikanter Punktquellen mitEinwirkungen auf das Grundwasser wird folgende Vorgehensweise empfohlen:

Im Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen wird die Auffassung ver-treten, ausschließlich gravierende Schadensfälle als Standort aufzunehmen und darzustellen. Somitwürden die akut sanierungsbedürftigen und zahlenmäßig überschaubaren Fälle präsentiert ( sog. „hotspots“).

Diesen Vorstellungen wird an dieser Stelle voll beigepflichtet. Zweckmäßig für die Umsetzung wärees, auf Basis der erhobenen Liste (Tabelle 3.5, Anhang 1) den örtlich zuständigen Stellen die Selekti-on der relevanten Schadensfälle zu überlassen.

Die so vorgenommene Auswahl wäre nur noch lage- bzw. planmäßig darzustellen und kurz zu be-schreiben.

Erfahrungen zur Verschmutzung des Grundwassers durch Punktquellen in Hessen:

Als wesentlichste (Signifikanz-) Kriterien für die in der Analyse der Belastungen zu berücksichtigendenPunktquellen wurden verwendet (vollständige Definition ist an anderer Stelle dokumentiert):

• Fälle, bei denen ein Sanierungsbedarf festgestellt wurde (im Folgenden als „Altlast“ bezeichnet)

• Fälle mit hinreichendem Verdacht nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG bei Vorliegen konkreter An-haltspunkte nach § 3 Abs. 4 BBodSchV (im Folgenden als „Verdachtsfläche“ bezeichnet).

Für die Ermittlung der wesentlichen Daten wurden die Dateien nach Tabelle 1 herangezogen. DieDateien wurden zu verschiedenen Zeitpunkten ausgewertet. Datenänderungen sind bis maximal Juni2002 berücksichtigt. Ggf. sind mit zusätzlichen oder aktualisierten Daten bedeutende Veränderungenverbunden. Als Beispiel seien die Altstandorte der Stadt Frankfurt am Main genannt (ca. 30.000 Flä-chen), die in die Auswertung nicht mehr einbezogen werden konnten.

Tabelle 1: Datenquellen

Ziel Datei Bemerkung

Selektion der signifikanten Altabla-gerungen1), Altstandorte2), Grund-wasserschadensfälle3), sonstigeschädliche Bodenveränderungen

Altlasten-Informations-SystemALTIS

ALTIS wird vom HLUG in Zusam-menarbeit mit den RPUen geführt.Hinweis: „Grundwasserschadens-fälle“ sind nur zu einem sehr gerin-gen Anteil DV-technisch verfügbar,sonstige schädliche Bodenverände-rungen werden erst seit 2001 ge-pflegt.

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September 2003 - B.3-70 -

Ziel Datei Bemerkung

Ermittlung der Gebietskenn-ziffernund der Gewässerkennzahlen

Digitales Gewässerkundliches Flä-chenverzeichnis

Lage in einem Wasserschutzgebietoder Heilquellenschutzgebiet

Kataster der Wasser- und Heilquel-lenschutzgebiete

Dateien werden vom HLUG geführt.

Lage in einem Überschwemmungs-gebiet

Retentionskataster Hessen

Lage in einem Überschwemmungs-gebiet

Flächenschutzkarte Hessen (Si-gnaturen „Über-schwemmungsgebiet“ und „Über-schwemmungsgebiet in der Naturbeobachtet“)

Karte wird von Hessen-Forst (digital)geführt. Polygone wurden entspre-chend zur Verfügung gestellt.Hinweis: Wg. unsicherer Aktualitätkann auf die Auswertung zukünftigverzichtet werden.

Lage in einem wasserwirtschaftli-chen Vorranggebiet

Landesentwicklungsplan Hessen2000 vom 13.12.2000 (LEP)

Polygone wurden vom Hess. Mini-sterium für Wirtschaft, Verkehr undLandesentwicklung (Oberste Lan-desplanungsbehörde) zur Verfügunggestellt.

1) bisherige Bearbeitung nach Altlastenrecht2) bisherige Bearbeitung nach Altlastenrecht3) Bearbeitung bis 1999 ausschließlich nach Wasserrecht

Anmerkungen zur Erfassung:

• Schwierig gestaltet sich auch die Situation bei den sog. „Grundwasserschadensfällen“, von denenim hessischen Teilbearbeitungsgebiet des Mains zum Zeitpunkt der Auswertung nur zwei DV-technisch im Altlasten-Informations-System abrufbar waren, da die Überführung der Daten desGrundwasser-Schadens-Katasters (GWSK) nach ALTIS noch nicht abgeschlossen ist.

• Sonstige schädliche Bodenveränderungen werden erst seit 2001 eingegeben. Die verfügbarenDatensätze zeigten keine Grundwasserbeeinträchtigung.

• In Betrieb befindliche Deponien oder Ablagerungen einschließlich Bauschutt- und Erdaushubdepo-nien, die dem Abfallrecht unterliegen, wurden nicht berücksichtigt, weil eine geeignete DV-gestützte Zusammenstellung der erforderlichen Daten (Rechts- und Hochwerte oder Polygone derStandorte ... ) nicht vorhanden ist. Einige wichtige (zentrale) Abfallentsorgungsanlagen, die für dieErstbeschreibung wegen ihres Potenzials von Bedeutung sein können, sind in Tabelle 2 zusam-mengestellt.

Tabelle 2: Abfallentsorgungsanlagen im hessischen Teilbearbeitungsgebiet Main

GEMSCHL BEZEICHN Gemeinde-Ortsteil Bezeichnung der Anlage

437 005 050 Deponie Brombachtal Langen-Brombach zentrale Abfallentsorgungsan-lage, Hausmülldeponie

436 004 010 Deponie Wicker Wicker-Flörsheim zentrale Abfallentsorgungsan-lage, Hausmülldeponie

413 000 Schlackendeponie Offenbach Offenbach-Stadt435 010 020 Deponie Hailer Gelnhausen-Hailer zentrale Abfallentsorgungsan-

lage, Hausmülldeponie435 025 060 Deponie Hohenzell Schlüchtern-Hohenzell Deponie für Siedlungsabfälle434 007 010 Deponie Brandholz Neuanspach zentrale Abfallentsorgungsan-

lage, Hausmülldeponie

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September 2003 - B.3-71 -

Die LAWA-Arbeitshilfe [Stand 27.02.2002] formuliert den Umfang der einzubeziehenden Objekte en-ger als die WRRL:

• Nach Anh. II, Ziff. 2.1 WRRL hat die „Analyse ... Belastungen“ zu berücksichtigen, „denen Grund-wasserkörper ausgesetzt sein können“.

• Nach Teil 3, Ziff. 1.2.1.5, Nr. 5 LAWA-Arbeitshilfe „sind nur Punktquellen zu betrachten, für die einSanierungsbedarf ... ermittelt wurde“. „Aufzunehmen sind ... Ablagerungen und Betriebe, aus de-nen Schadstoffe in das Grundwasser gelangen“.

Während die WRRL eine Analyse des Gefährdungspotenzials verlangt, engt die Arbeitshilfe den Um-fang der einzubeziehenden Objekte auf Sachverhalte ermittelter/nachgewiesener Beeinträchtigungenein.

Da nicht alle Objekte bekannt und von den bekannten nicht alle untersucht sind, ist zukünftig noch mit„Seiteneinsteigern“ in unbekannter Anzahl zu rechnen. Zur Schließung der Kenntnislücken sieht dieWRRL Monitoring vor.

Die nach den o.g. Signifikanzkriterien ermittelten Punktquellen sind in Tabelle 3 nach einigen statisti-schen Merkmalen aufgegliedert. Hinsichtlich der Anzahl der Flächen führen sie zu einem handhabba-ren Kollektiv an Fällen, was sich auch aus dem Verhältnis der Zahlen der Spalten 4 und 5 in Tabelle 3ergibt.

Tabelle 3: Gliederung der signifikanten Punktquellen

Art der Fläche Verdachts-flächen Altlasten Summe

Altflächen im Teilbe-arbeitungsgebietMain

1 2 3 4 5Altablagerungen 56 29 851) ca. 1.700Altstandorte 55 134 1892) ca. 18.000Grundwasser-schadensfälle 2 – 23) –4)

Summe 113 163 276 –

1) davon 1 Altablagerung per Polygonmittelpunkt des Ortsteils verortet2) davon 28 Altstandorte per Polygonmittelpunkt des Ortsteils verortet3) per Polygonmittelpunkt des Ortsteils verortet4) Die Grundgesamtheit der Fälle stand einer Auswertung noch nicht zur Verfügung.

In Tabelle 4 (sog. „Schlüsseltabelle“) sind Art und Herkunft usw. der Informationen noch einmal er-läutert.

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September 2003 - B.3-72 -

Tabelle 4: Schlüsseltabelle der Zusammenstellung der Punktquellen

Bezeichnungdes Spalten-kopfes

Klarname Datenquelle / Bemerkung

1 2 3BUNDESLAND Bundesland HessenGEMSCHL Gemeindeschlüssel Schlüsselnummer Kreis, Gemeinde, Ortsteil (9-stellig)REWE Rechtswert Gauß-Krüger-Koordinate, auf den 4. Mittelmeridian (12O) um-

gerechnetHOWE Hochwert Gauß-Krüger-Koordinate; auf den 4. Mittelmeridian (12O) um-

gerechnetERF_METH Erfassungsmethode verwendete Angaben:

DI: DigitalisierungMA: manuellNB: berechnete Werte (Methode: „Mittelpunkt

Ortsteilpolygon“)GEBIETS_KZ Flussgebietskennziffer nach LAWA-RL (1993)GEWAESS_KZ Gewässerkennzahl nach LAWA-RL (1993)GEWAESSER Name des Gewässers Gewässername laut GEWAESS_KZGEBIET Bearbeitungsgebiet Gewässer nach dem das Bearbeitungsgebiet benannt istTEIL_GEBIET Bearbeitungsteilgebiet Gewässername bzw. Teilstück (von ... bis)STAMMNR Stammnummer Schlüsselnummer nach ALTISBEZEICHN Name der Punktquelle ortsübliche Bezeichnung, Trivialname, nicht ausgefüllt

F_TYP Flächentyp der Punktquelle verwendete Angabena: Altablagerungb: Altstandortc: Grundwasserschadensfall

BRANCHE bei Altstandorten (b), Scha-densfällen (c):Branche, der die Punkt-quelle, auf die die Ver-schmutzung zurückzuführenist, angehört

„Branchenbezeichnung(en)“ der Gewerberegisterauswertungnach ALTIS [HLUG: Handbuch Altlasten, Bd. 2, Teil 4 „Codie-rung und Einstufung von Altstandorten“]

ABFALL bei Altablagerungen:für Einstufung maßgebliche,abgelagerte Abfallart

verwendete Angaben:Bau: mineralische Abfälle (z. B. Bauschutt)

Haus: Hausmüll/hausmüllähnliche GewerbeabfälleSonder: besonders überwachungsbedürftige AbfälleSons: Sonstiges (z. B. Monodeponien)

ART_SCHAD Kontaminanten(Schadstoffe nachBBodSchV; sonstige Verun-reinigungen)

verwendete Angaben:in der Regel Angabe der einzelnen Stoffe aus den Untersu-chungen

FLAECHE verunreinigte Fläche derPunktquelle [m2]

Angabe soweit verfügbar

VOLUMEN Kubatur (Gesamtvolumen)der Altablagerung/Deponie [m3]

Volumenangabe in der Regel nur bei Altablagerungen verfüg-bar

GW_BEL Grundwasserbelastung 10: nachgewiesen20: vermutet/wahrscheinlich

WAWI_UMF wasserwirtschaftliches Um-feld - Lage in benanntenGebieten

verwendete Angaben: 0: kein Schutzgebiet10: Heilquellenschutzgebiet20: Wasserschutzgebiet50: Überschwemmungsgebiet60: Vorrang-/Vorbehaltsgebiete nach LEP

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September 2003 - B.3-73 -

Bezeichnungdes Spalten-kopfes

Klarname Datenquelle / Bemerkung

ENT_FASS Entfernung zu einer Was-serfassung [m]

Information nicht verfügbar

ENT_VORFL Entfernung zum nächstenVorfluter [m]

Information nicht verfügbar

MASSNAHM veranlasste Sanierungs-maßnahmen

verwendete Angaben:A: DekontaminationB: Sicherung

SIGNIFIKANZ verwendete Angaben:11: Verdacht Grundwasserschadensfall30: Verdachtsfläche40: Altlast

Nach der Signifikanzdefinition sollten Flächen, die bis zum Jahr 2004 dekontaminiert sind, nicht auf-genommen werden. Diese Information kann ALTIS nicht liefern. Erst nach Abschluss einer Maßnahmewird der Status „Altlast aufgehoben“ oder bei Teilmaßnahmen „Sanierung abgeschlossen“ (auf Teilflä-chen oder ein Medium bezogen) geändert. Der voraussichtliche Abschluss (Planungsstand wird nichtdokumentiert.

Bei der Selektion der Daten und Datenquellen wurde - schematisch vereinfacht - folgendermaßenvorgegangen:

• Zunächst Auswahl der relevanten Flächen aus ALTIS (Altlasten, Verdachtsflächen, ... , Grundwas-serbeinträchtigung festgestellt ...). Die gesicherten Objekte wurden aufgenommen, die dekontami-nierten ausgeschieden.

• Zuordnung der sonstigen ALTIS-relevanten Informationen (Abfallart, Branchenbezeichnung,Schadstoffe ... )

• Ausschneiden der Flächen in den Grenzen des Teileinzugsgebietes Main: Verschneidung des Po-lygons des Teileinzugsgebietes mit den Rechts- und Hochwerten der Punktquellen.Wo Rechts- und Hochwerte nicht vorlagen, wurde die Verortung hilfsweise wie folgt vorgenommen:Aus ALTIS ist immer der Ortsteil bekannt. Wenn der Schwerpunkt des Polygons des Ortsteils imTeilbearbeitungsgebiet lag, wurden die Koordinaten dieses Schwerpunktes der jeweiligen Flächezugeordnet und diese in die Tabelle übernommen (28 Altstandorte, zwei Grundwasserschadens-fälle, eine Altablagerung). Die Flächen sind in Tabelle 4, Spalte 3, Zeile ERF_METH mit „NB“ ge-kennzeichnet.

• Ermittlung der Informationen „Wasserwirtschaftliches Umfeld“ Tabelle 4, Zeile WAWI_UMF durchVerschneidung der Punktquellen mit den Dateien Kataster der Wasser- und Heilquellenschutzge-biete, Retentions-/Überschwemmungsgebiete, wasserwirtschaftliche Vorranggebiete nach LEP)

• Zuordnung der Flussgebietskennziffer und der Gewässerkennzahl (Digitales GewässerkundlichesFlächenverzeichnis)

• Eliminierung der Mehrfachnennung von Schadstoffen (bedingt durch Untersuchungswiederholun-gen) sowie der Angaben zu Analyseverfahren usw. und Überarbeitung der Branchenbezeichnun-gen Tabelle 4, Zeilen ART_SCHAD und BRANCHE.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Grundwasser

September 2003 - B.3-74 -

B.3.1.6 Beschreibung der Verschmutzung durch diffuse Quellen einschließlich derzusammenfassenden Darstellung der Landnutzung (1.2.1.6)

Methodik:

Unter Anlehnung an die Vorgaben der LAWA-Arbeitshilfe und des LAWA-Arbeitspapiers: „Kriterien zurErhebung von anthropogenen Belastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen“ vom 02.Sept.2002sind für das Grundwasser im Projektgebiet prinzipiell folgende diffuse Schadstoffquellen bedeutsam:

∙ Luftschadstoffe∙ Landwirtschaft∙ Urbane Gebiete∙ Industriegebiete∙ Verkehrsanlagen

Die Beurteilung der sich daraus abzuleitenden Auswirkungen erfolgt für das Grundwasser vorrangiganhand der potenziellen Belastungen bzw. anthropogenen Einwirkungen (Risikopotenziale).

Das Risiko aus den genannten Schadstoffquellen wird im Projektgebiet als sehr heterogen einge-schätzt und teilt sich folgendermaßen auf:

Diffuse Quellen

• Für den Eintrag von Luftschadstoffen lassen sich, ausgehend vom aktuellen Kenntnisstand, unter-schiedliche Angaben treffen. Als potenzielle Risikoparameter kommen in erster Linie Schwefel- undStickstoffverbindungen in Frage. Hier sind vor allem Angaben zu den atmosphärischen Depositio-nen interessant, die entweder von den Landwirtschaftsverwaltungen der Länder oder aus derLAWA-Arbeitshilfe abrufbar wären.

Aus den bisherigen Erfahrungen sind Schwefelverbindungen bzw. Versauerungen in erster Liniefür Oberflächengewässer und Böden relevant.

• Im Bereich der Landwirtschaft konzentrieren sich die Risikobetrachtungen auf den ParameterStickstoff bzw. Nitrat. Er wird als sehr bedeutsam und als Hauptgefährdungspotenzial für dasGrundwasser eingestuft.

• Aus den urbanen Gebieten und flächigen Industriegebieten werden die Risikoparameter Stickstoffund Chlorid als pot. signifikant erachtet. Undichte Abwasserkanäle in der Summenwirkung und dieVerkehrsinfrastruktur (Auftausalze) könnten ein flächiges Risiko für das Grundwasser in dicht be-siedelten Gebieten darstellen.

Hierzu sind allenfalls lokale, punktuelle Auswirkungen bekannt geworden. Eine flächenhafte Aus-wirkung auf den Grundwasserkörper kann hiervon allerdings nicht abgeleitet werden.

• Diffuse Einträge aus Verkehrsanlagen, sofern sie als linienförmige Anlagen betrachtet werden,sind nur schwer zu beschreiben, da außer Chlorid bisher keine bedeutsamen Risikoparameter fürdas Grundwasser bekannt oder Zusammenhänge zwischen Eintragsort und Grundwasser kaumgreifbar sind. Nur in der Summation im Zusammenhang mit urbanen bzw. industriellen Flächensind Einwirkungen durch Chlorid lokal auffällig.

• Für das Pilotprojekt und insbesondere für das Grundwasser wurden die diffusen Quellen aus derLandbewirtschaftung – und hier vor allem der Parameter Stickstoff – als flächenwirksam gesehen.Weitere pot. diffuse Schadstoffquellen wurden einvernehmlich als nicht grundwasserkörperrele-vant eingestuft, da kein Flächenbezug erkennbar ist.

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September 2003 - B.3-75 -

Als Leit- bzw. Belastungsparameter wird der Stickstoffüberschuss in kg N/ha/a angesetzt; die nichtlandwirtschaftlich genutzten Flächen sind mit Stickstoffeinträgen aus der atmosph. Deposition be-legt (s. unten).

Datenzusammenstellungen:

Zwecks Ermittlung der diffusen Quellen im Projektgebiet war vorgesehen, vereinbarungsgemäß so-wohl für Oberflächengewässer als auch Grundwasser das Programm MONERIS anzuwenden und dieErgebnisse der Stofftransportberechnungen für Stickstoff und Phosphor bezogen auf definierte Ein-zugsgebiete zu beschreiben. Deshalb fand auch vorab eine MONERIS-konforme Unterteilung desProjektgebietes in Teilgebiete (Betrachtungsräume) statt, die sich im Wesentlichen auf die Flussge-biete 4. Unterteilung stützte.

Die Beschreibungen der pot. Belastungen für das Grundwasser folgen nicht den MONERIS-Berechnungen, sondern wählen die Vorgehensweise nach BACH/FREDE, basierend auf den jährli-chen N-Bilanzüberschüssen (entspricht Modell 4 der LAWA-Arbeitshilfe). Dementsprechend wurdendie Zusammenstellungen der Daten auf folgenden Grundlagen ausgeführt:

• Landnutzungsdaten aus ATKIS

• Lage und Grenzen der Grundwasserkörper (vgl. Karte 4.1, Anhang 2)

• Flussgebietseinheiten 7. Unterteilung

• N-Bilanzüberschüsse auf Grundlage InVeKoS 2001 bzw. 1999

Diese Daten sind miteinander zu ergänzen bzw. zu verschneiden.

Fachliche Herleitung:

Das Verfahren gem. BACH/FREDE zur Herleitung der jährlichen Bilanzüberschüsse für landwirt-schaftlich genutzte Flächen ist in der LAWA-Arbeitshilfe vom 02. Sept. 2002, S. 42 ff ausführlich be-schrieben. Darauf wird im Einzelnen verwiesen.

Aus der nachfolgenden Beschreibung sind die für das Pilotprojekt vereinbarten Abweichungen von derherkömmlichen Vorgehensweise hervorgehoben und begründet.

Versuchsweise werden zwei Varianten gegenübergestellt, die sich durch die Größe der Betrachtungs-räume unterscheiden:

Grundwasserkörpergruppe Betrachtungsraum N-BilanzüberschüsseA. Unterer Main I Flussgebietseinheit

7. UnterteilungGemeindebasis

B. Unterer Main IV(ohne Baden-Württemberg)

Grundwasserkörpergem. Karte 4.1

Grundwasserkörper(≙ MONERIS-Zellen)

Vorgehensweise:

1. Definition von Lage und Grenzen der Betrachtungsräume (Grundwasserkörper oder Flussgebiet-seinheit)

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September 2003 - B.3-76 -

2. ATKIS-Landnutzungsdaten und N-Bilanzüberschüsse sind für jede Gemeinde bzw. für jedenGrundwasserkörper vorzuhalten

3. Die ATKIS-Objektarten werden wir folgt zusammengefasst:

- Siedlung

- Verkehr

- Gewässer

- Wald, Gehölz

- Landwirtschaftliche Flächen (Acker, Grünland, Gartenland, Sonderkulturen, Brachland)

- Sonstiges

4. Eine Verschneidung der Landnutzungsdaten mit den N-Bilanzüberschüssen enthält die N-Bilanzder landwirtschaftlich genutzten Flächen. Alle übrigen Flächennutzungen werden mit dem N-Überschusswert von 5 kg N/ha/a (aus LAWA-Arbeitshilfe) versehen.

5. Die einzelnen Teilflächen der Flussgebietseinheit (A) oder des Grundwasserkörpers (B) werdenentsprechend ihrer Flächennutzung mit den zugewiesenen N-Bilanzüberschusswerten multipliziertund aufsummiert. Die Summe wird durch die Flächengröße des Betrachtungsraumes geteilt. Dar-aus ergibt sich ein flächengewichteter N-Bilanzüberschusswert für die Gesamtfläche des Be-trachtungsraumes.

Eine Herleitung auf Grundlage der ATKIS-Nutzungsdaten erscheint wegen der größeren Genauigkeitund wegen der direkten maßstäblichen Vergleichbarkeit mit gemeindeweisen N-Daten und –denkleinsten Flussgebietseinheiten sinnvoller – auch mit Blick auf die Abgrenzung möglichst kleiner ge-fährdeter Flächen.

Risikoeinschätzung:

Als Schwellen- bzw. Grenzwert zur Entscheidung, ob ein Betrachtungsraum bzgl. der diffusen

N-Einträge als „at risk“ zu werten ist, nennt die LAWA-Arbeitshilfe den Wert von 20 kg N/ha/a. Aller-dings zeigen die Erfahrungen aus der Grundwasserkörpergruppe Unterer Main I, dass die Grenzwert-vorgabe fachlich nicht zu halten ist. Aus praktikablen Gründen und erfahrungsbedingt wird einSchwellen- bzw. Grenzwert für N-Bilanzüberschüsse von 40 kg N/ha/a vorgeschlagen. Für die übrigenFlächen bleibt der Vorgabewert für die N-Bilanzen von 5 kg N/ha/a vorerst bestehen.

Aus zahlreichen N-Bilanzdaten ist zu erkennen, dass unterschiedliche N-Datensätze zur Verfügunggestellt werden. Im Projektgebiet wurde aus Gründen einer direkten Vergleichbarkeit der Zugriff aufdie Brutto-N-Bilanzdaten einvernehmlich festgelegt.

Die Ergebnisse der Risikobewertung anhand landnutzungsbezogener N-Bilanzüberschüsse zeigen dieKarten 4.6.1 bis 4.6.4 sowie die Tabelle 3.4 mit den Zahlenangaben zu den N-Bilanzierungen.

Erfahrungen:

Als äußerst zeitraubend erwies sich erneut die Korrektur unterschiedlich genau digitalisierter und imfachlichen Ansatz verschiedener Datenbestände aus den beteiligten Bundesländern, die z. B. imGrenzbereich seitlichen Grenzversatz von Polygonzügen zeigten oder vollkommen verschiedene Lay-er-Strukturen offenbarten. Als mahnendes Beispiel sind die Abweichungen der Grenzen der kleinstenFlussgebietseinheiten an den Landesgrenzen angeführt.

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September 2003 - B.3-77 -

Die Zahlen zu den N-Bilanzierungen werden in unterschiedlicher Form zur Verfügung gestellt; im Fallvon Baden-Württemberg wurden sogar Daten zur Sickerwasserbelastung weitergegeben (Tabelle3.4). Aus der Erfahrung im Rahmen des Pilotprojektes empfiehlt sich der gemeindeweise Ansatz derNetto-N-Bilanzierung abzgl. gasförmiger Verluste. Für alle Flächennutzungen ist, bedingt durch dieWahl des Berechnungsverfahrens nach BACH/FREDE, ein Frachteintrag aus dem Luftpfad (atmosph.Deposition) zu berücksichtigen.

Im Gegensatz zu den Berechnungsansätzen mit Hilfe von z. B. Sickerwasserraten sind die Daten ausden N-Bilanzüberschüssen von den Landwirtschaftsverwaltungen relativ schnell verfügbar. Einebrauchbare Risikoeinschätzung kann damit schnell und praktikabel erfolgen, ohne auf lückenhafte undrelativ unsichere Datensätze für z. B. Sickerwasserraten (ausgenommen: Baden-Württemberg) zu-greifen zu müssen. Vor allem für die bayerischen Gebiete fehlen bisher aktuelle und belastbare Flä-chendaten zu Boden und Grundwasser.

Ein Rechenansatz unter Zuhilfenahme der ATKIS-Landnutzungsdaten verbessert die Genauigkeit derAussagen zur Flächennutzung und schafft eine auch bessere Vergleichsmöglichkeit, da z. B. für dieGrundwasserkörpergruppe Unterer Main I gleichzeitig auf kleine Gemeindegebiete und Flussgebiet-seinheiten zurückgegriffen wurde.

Zudem basieren sowohl ATKIS-Daten als auch Daten der Landwirtschaft auf den Angaben der Ge-meindestatistik.

Landesgrenzüberschreitende Datenzusammenfügungen sind bisher immer mit Anpassungsproblemenverbunden gewesen. Aus diesem Grund bietet die N-Bilanzdatenaufbereitung auf Gemeindebasis denVorteil einer klaren und eindeutig zu definierenden Abschneidelinie entlang den jeweiligen Landes-grenzen. Somit sind edv-technisch Zusammenführungen der Datensätze leichter zu handhaben.

Versuchsweise wurde die Größe der Betrachtungsräume variiert, um anhand der BezugsflächengrößeUnterschiede zu erkennen und Erfahrungen abzuleiten (Varianten A bzw. B).

In der Grundwasserkörpergruppe Unterer Main I lag die kleinste Flussgebietseinheit 7. Unterteilungdem Berechnungsansatz zu Grunde.

Für die Grundwasserkörpergruppe Unterer Main IV wurde als Bezugsfläche die gesamte Fläche einesGrundwasserkörpers gewählt. Auf die Fläche des Grundwasserkörpers sind auch die

N-Bilanzüberschüsse bezogen.

Ortskenntnisse im Gebiet der Grundwasserkörpergruppe Unterer Main IV lassen den Schluss zu, dassder Ansatz mit den N-Salden bezogen auf die Gesamtfläche des Grundwasserkörpers in Teilgebietenzu nicht nachvollziehbaren Ergebnissen führt.

So werden Grundwasserkörper als nicht pot. gefährdet ausgewiesen, innerhalb derer nachgewiese-nermaßen Nitratprobleme im Grundwasser bestehen und auch bereits Nitratsanierungen mittelsgrundwasserschonender Landbewirtschaftung angelaufen sind (z. B. im Werntal). Daher ist der Re-chenansatz mit den Flächengrößen der Grundwasserkörper zu grob, um Brennpunkte der Belas-tungen aus diff. Quellen der Landwirtschaft hinreichend genau einzugrenzen. Demgegenüber ist mitder Variante A (Flussgebietseinheiten 7. Unterteilung) eine höhere Genauigkeit erreichbar und eineBeschränkung auf die akuten Belastungsgebiete leichter möglich.

Handlungsempfehlungen:

Eine Einbeziehung der Landwirtschaftsverwaltungen ist für eine zielführende und gleichermaßen ak-zeptable Bearbeitung des Themenkomplexes „Diffuse Quellen“ auf Dauer unabdingbar. Entscheiden-de Datengrundlagen für aussagekräftige Ergebnisse – entweder im Rahmen der Berechnungen gem.

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September 2003 - B.3-78 -

MONERIS oder für die Anwendung „Risikoeinschätzung für das Grundwasser“ können nur von derLandwirtschaftsverwaltung zur Verfügung gestellt werden.

Dass für die Risikobetrachtung im Bereich Grundwasser nicht den gleichzeitig fertiggestellten Stoff-transportbetrachtungen nach MONERIS der Vorzug eingeräumt wurde, sondern den Risikobetrach-tungen aus Stickstoffeinträgen nach BACH/FREDE, liegt an der noch offenkundigen fehlenden fachli-chen Akzeptanz der Berechnungen nach MONERIS betr. den Bereich Grundwasser und an der dem-gegenüber raschen Verfügbarkeit und Umsetzungsmöglichkeit von Daten für die N-Bilanzüberschüsse. Insbesondere die Eingangsparameter Sickerwasserrate und Denitrifikationsverlu-ste sind mangels ausreichender Datenverfügbarkeit mit zu großen Fehlermöglichkeiten behaftet.

Auf eine einheitliche Definition der Grunddaten für die N-Bilanzüberschüsse wäre hinzuwirken. Vorge-schlagen wird die Bereitstellung des Netto-N-Bilanzsaldos pro landwirtschaftliche Nutzfläche und aufGemeindegebietsbasis (abzgl. gasförmiger Verluste).

Der von der LAWA vorgeschlagene Schwellenwert von 20 kg N/ha/a pro LF zur Abgrenzung be-lastungsgefährdeter Gebiete erscheint nicht zielführend und fachlich angreifbar. Vom ArbeitskreisGrundwasser wird alternativ hierzu ein Grenzwert von 40 kg N/ha/a als praktikabel angesehen.

Im Rahmen des dringend notwendigen Handlungs- und Einigungsbedarfes in Bezug auf den Schwel-lenwert sollte gleichermaßen der N-Eintrag auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (z. B. Sied-lungen, Wald, Verkehrsflächen) definiert werden. Hierzu sind die Datengrundlagen für die Größenord-nungen der atmosphärischen Deposition und für gasförmige Verluste zu ordnen und festzulegen. Ent-scheidende Hilfestellungen und Zuständigkeiten sind ausschließlich der Landwirtschaftsverwaltungzuzurechnen.

Nach den Erfahrungen im Pilotprojekt wird dem Verfahren nach BACH/FREDE der Vorzug einge-räumt, um schnell und relativ nachvollziehbar eine Risikoabschätzung hinsichtlich der N-Belastungenaus diffusen Quellen vorzunehmen.

Als Datenquellen sollten hierfür

• N-Bilanzierungen auf Gemeindebasis

• ATKIS-Landnutzungsdaten und

• Flussgebietseinheiten 7. Unterteilung

bereitgestellt werden.

B.3.1.7 Beschreibung der Belastung für den mengenmäßigen Zustand, im Hinblickauf Entnahmen und künstlichen Anreicherungen (1.2.1.7)

Methodik:

Gemäß den Vorstellungen der LAWA-Arbeitshilfe erfolgen Einschätzungen der Belastungen für denmengenmäßigen Zustand anhand der Beurteilung eines Einflusses von Grundwasserentnahmemen-gen auf die Grundwasserstände bzw. auf Quellschüttungen. Hierbei sollen Entnahmen > 100 m³/Tagfür die Bestandsaufnahme berücksichtigt werden.

Aus den Gebieten der Grundwasserkörpergruppe Unterer Main I und IV wurden insgesamt 14 reprä-sentative Grundwasser- und Quellmessstellen ausgewählt, die in Karte 4.7, Anhang 2 zusammenfas

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September 2003 - B.3-79 -

send dargestellt sind und in Form von Zeitreihendiagrammen den mengenmäßigen Zustand desGrundwassers aufzeigen.

Als repräsentativ gelten solche Messstellen, die:

- weitgehend vollständig das relevante Grundwasserstockwerk der hydrogeologischen Einheiterfassen und

- eine räumlich ausgeglichene Verteilung aufweisen.

Mit Hilfe der Messstellen werden:

- zu Vergleichszwecken von Entnahmen unbeeinflusste Standorte,

- entnahmebedingte Einflüsse und

- Entnahmestellen selbst dargestellt.

Die Entscheidung, ob ein Standort grundwasserentnahmebeeinflusst ist, wird durch die Kenntnis des-sen Lage zu Entnahmestellen bzw. Gewinnungsgebieten getroffen.

Zumindest die Entnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen sowie privater undgewerblicher Wasserentnehmer sind bekannt und soweit berücksichtigt (s. Karte 4.7, Anhang 2).

Über die Lage und Anzahl von privaten Kleinentnahmestellen (z. B. Bewässerungsbrunnen) liegengrößtenteils keine Erkenntnisse vor. Wegen der Summenwirkung derartiger kleinerer Entnahmen kön-nen u. U. durchaus langfristige Belastungen für den mengenmäßigen Zustand entstehen (z. B. inObst- und Gemüseanbaugebieten).

Soweit für Grundwasserentnahmen aus Brunnen Rechte vorliegen, sind auch Angaben aus den Kata-sterkarten vorhanden (Gemarkung, Flur, Flurstück-Nr.).

Erfahrungen:

Die Datenerhebung und –auswertung beschränkt sich ausschließlich auf die Flächen der GW-Körpergruppe Unterer Main I und IV.

An Landesgrundwasser- und –quellmessstellen aus dem quant. Messnetz standen insgesamt zurAuswahl:

GW-Körpergruppe Unterer Main I (Hessen): 101 Stück

GW-Körpergruppe Unterer Main IV (BW): 1 Stück

GW-Körpergruppe Unterer Main IV (BY): 34 Stück

Hiervon blieben nach der Auswahl geeigneter Messstellen nur noch 12 Landesmessstellen übrig, dieum zwei Trinkwasserbrunnen als Messstellen ergänzt wurden.

Von den priviligierten Messstellen sind aus Datenbanken die Grundwasserstands- bzw. Quellschüt-tungsdaten abrufbar, die als EXCEL-Format bereitgestellt, als Gangliniendarstellung aufbereitet undzwecks statistischer Auswertung an das Bayer. Landesamt weitergereicht wurden.

In der ungleichmäßigen Verteilung der Messstellen und in der signifikanten Diskrepanz der Messstel-lenanzahl im direkten Ländervergleich spiegelt sich die jeweilige Gewichtung des Landesgrundwas-serdienstes in der Wasserwirtschaft wider.

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September 2003 - B.3-80 -

Das hessische Landesmessnetz garantiert eine flächendeckende Aussage zu den mengenmäßigenGrundwasserverhältnissen, wogegen ein brauchbares flächendeckendes Landesmessnetz auf bayeri-scher Seite sich erst im Aufbau befindet und für die jetzige Erhebung zu spät kommt. Frühere Mess-netze in Bayern dienten vordringlich dem Hochwasserschutz oder entstanden als Zufallsproduktewasserwirtschaftlicher Planungen, z. T. ohne Systematik und fachliche Koordination.

Die Gangliniendarstellungen der ausgewählten Messstellen im EXCEL-Format wurden um eine planli-che Darstellung der Messstellenstandorte in Kombination mit Lage von Wasserschutzgebieten er-gänzt. Da die Fassungsbereiche eines Wasserschutzgebietes mit Entnahemstellen identisch sind, isteine Zuordnung der Messstelle zu einer Entnahmestelle möglich.

Aus der Beobachtung und Darstellung von Grundwasserständen und Quellschüttungen über mög-lichst lange Zeiträume sind langfristig natürliche Entwicklungen gut zu erkennen und abzuleiten.

In bestimmten hydrogeologischen Einheiten (z. B. Untermainquartär) reicht selbst ein Zeitraum von 6Jahren kaum aus, um großdimensionierte Entnahmen deutlich und signifikant herauszulesen.

Das entscheidende Kriterium für eine Belastung bzw. nachteilige Beeinflussung der Grundwasser-stände im Einflussbereich von Gewinnungsgebieten ist ein anhaltender, fallender Trend in der Ent-wicklung der Grundwasserstände, ohne dass sich ein Beharrungszustand einstellt.

Handlungsempfehlung:

Das Kriterium Beurteilung von Grundwasserganglinien ist nicht das geeignete Intrument, den men-genmäßigen Zustand eines GW-Körpers zu überprüfen. Eine Gesamtbilanzierung des GW-Körpersunter Berücksichtigung der natürlichen Voraussetzungen und der wasserrechtlichen Regelungen er-scheint hier einen wesentlich besseren Überblick zu geben.

B.3.1.8 Analyse sonstiger anthropogener Einwirkungen auf den Zustand des Grund-wassers (1.2.1.8)

Methodik:

Für das Einzugsgebiet des staugeregelten Mains wurden als relevante, großflächige, sonstige anthro-pogene Einwirkungen ausgewählt:

- Ausbau von Gewässern, Staustufen

- Talsperren

- Sonstiges

Erfahrungen:

Da sich der Arbeitskreis darauf einigte, ausschließlich Staustufen entlang des Mains und Talsperrenals signifikante Elemente zu würdigen, gestaltete sich die Datenbeschaffung und -aus-wertung über-schaubar. Von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd im EXCEL-Format übermittelte Daten zuBetriebsanlagen der Bundeswasserstraße Main wurden unverändert übernommen.

Zu Talsperren genügte eine nachrichtliche Erwähnung der Standorte mit Rechts- und Hochwerte imGauß-Krüger-Koordinatensystem.

Sämtliche fachliche Vorgaben der LAWA-Arbeitshilfe sind gut anwendbar und durchaus sinnvoll.

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September 2003 - B.3-81 -

Handlungsempfehlung:

Sämtliche fachliche Vorgaben der LAWA-Arbeitshilfe sind gut anwendbar und durchaus sinnvoll.

B.3.1.9 Ermittlung der gefährdeten Grundwasserkörper (1.2.1.9)

Methodik:

Aus den Informationen, die im Rahmen der erstmaligen Beschreibung dargestellt wurden, ist zu ent-scheiden, für welche Grundwasserkörper das Risiko besteht, die Umweltziele gem. EUWRRL nicht zuerfüllen.

Die Einschätzung des Risikos für das Grundwasser unterliegt immer einer Einzelfallbetrachtung, daunterschiedliche Wirkungsfaktoren und Einflussmöglichkeiten zu validieren sind.

In der aktuellen LAWA-Arbeitshilfe vom 02.09.2002 wird die Möglichkeit eröffnet, während der erstma-ligen Beschreibung der Grundwasserkörper eine weitergehende Untergliederung nach der prägendenLandnutzung oder dem Chemismus des Grundwassers vorzunehmen, um gefährdete Gebiete einemweiteren, gesondert abgegrenzten Grundwasserkörper zuzuweisen.

Von dieser Möglichkeit wurde – zumindest für die Betrachtung der Grundwasserkörpergruppe UntererMain I – ausgiebig Gebrauch gemacht. Es war eine eindeutige Zielsetzung, auch im Blick auf weiter-führende Maßnahmen (Monitoring) möglichst kleine, nachweislich pot. gefährdete Teilgebiete abzu-grenzen.

Das Vorgehen zur Ermittlung pot. gefährdeter Grundwasserkörper orientiert sich an

a) Abschätzung des Risikos für den mengenmäßigen Zustand

b) Abschätzung des Risikos für den chemischen Zustand.

In mehreren Bearbeitungsschritten werden Aussagen getroffen zu möglichen Gefährdungen durch

- Entnahmen/Anreicherungen

- Diffuse Quellen (N-Überschüsse, Versauerung)

- Punktquellen

- Sonst. mögliche Gefährdungen

Eine Risikoabschätzung für grundwasserabhängige Oberflächengewässer- und Landökosysteme istnicht Gegenstand einer Bewertung im Pilotprojekt, da in der Regel kein Flächenbezug herzustellenwäre und aus fachlicher Sicht das Thema für die erstmalige Bewertung des mengenmäßigen undchemischen Zustandes des Grundwassers nicht einzuordnen ist.

Das Ergebnis der Erstbewertung ist aus der Tabelle B.4-7 herleitbar; planlich dargestellt sind die ab-gegrenzten „at-risk“-Flächen in der Karte 4.8, Anhang 2. Grundlage der Ableitung sind die Ergebnisseder Ausführungen zu den Diffusen Quellen (vgl. Karten 4.6.1 – 4.6.4, Anhang 2). Zu den einzelnenGefährdungsquellen sind noch ergänzende Anmerkungen veranlasst:

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September 2003 - B.3-82 -

• Entnahmen/Anreicherungen:

In den erstmaligen Beschreibungen wird für die zu betrachtenden GrundwasserkörpergruppenUnterer Main I und IV aus mengenmäßiger Sicht ein guter Zustand diagnostiziert. Gleichzeitigwird die Empfehlung ausgesprochen, den mengenmäßigen Zustand mit Hilfe von Grundwasser-mengenbilanzierungen zu beurteilen.

Diese insgesamt positive Beurteilung aus mengenmäßiger Sicht kommt in Tabelle B.4-7 deutlichzum Ausdruck.

• Punktquellen:

Punktuelle Belastungen des Grundwassers sind in der Regel von lokaler Bedeutung, ohne flä-chenwirksam zu werden und damit gesamten Grundwasserkörper als gefährdet einzustufen.

Zudem weist die LAWA-Arbeitshilfe darauf hin, dass eine weitergehende Beschreibung entbehr-lich wird, wenn für Gefährdungspotenziale bereits Sanierungs- bzw. Schutzmaßnahmen einge-leitet sind.

Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, eine begrenzte Auswahl an gravierenden Schadensfällen vor-zunehmen und diese lagenmäßig darzustellen und zu benennen. In der Gefährdungs-abschätzung werden daher auch keine pot. Belastungen durch Punktquellen festgestellt.

• Diffuse Quellen:

Die Belastungssituation durch diffuse Quellen aus der Landbewirtschaftung wird der bestimmen-de Parameter zur Beurteilung des chemischen Zustandes des Grundwassers und damit für dieAbgrenzung pot. gefährdeter Grundwasserkörper sein.

Durch die flächendeckende Auswirkung des Stickstoffeintrages aus der Landbewirtschaftung istdie gewählte Vorgehensweise fachlich auch nachvollziehbar.

Ein Versauerungsrisiko kann ausschließlich in der Grundwasserkörpergruppe Unterer Main I aufWaldstandorten in Gebieten mit Gesteinsuntergrund ohne ausgeprägten Karbonatpuffer gesehenwerden, z. B. im Taunus. Die pot. versauerungsgefährdete Fläche des silikatischen Taunus wirdnur nachrichtlich erwähnt.

• Sonstige mögliche Gefährdungen:

Weitere pot. Gefährdungen spielen bei der Abgrenzung pot. gefährdeter Grundwasserkörper kei-ne Rolle.

Erfahrungen:

Eine erstmalige Beschreibung der Grundwasserkörper bzw. –gruppen stellt die nutzungsbedingtenBelastungen und die natürlichen Schutzpotenziale des Grundwassers dar.

Auf dieser Grundlage soll entschieden werden, ob für Grundwasserkörper das Risiko besteht, Um-weltziele nicht zu erfüllen. Hierbei wird angemerkt, daß der gute chemische Zustand nicht erreichtwird, wenn z.B. geringe Schutzpotenziale der Deckschichten mit gefährlichen Nutzungen zusammen-fallen.

Da als Hauptbelastungsparameter mit Flächenwirkung Stickstoff festgestellt wird, ergeben sich Pro-bleme bei der Gegenüberstellung mit dem sog. Natürlichen Schutzpotenzial Grundwasserüberdek-kung. Das gewählte Hölting-Verfahren ist für die erforderliche Einzelfallbetrachtung des Parameters

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September 2003 - B.3-83 -

Stickstoff im Untergrund ungeeignet. Das Retentions- und Abbauverhalten von Stickstoff im Unter-grund folgt eigenen, stoffspezifischen physiko-chemischen Verhaltensmustern und ist nur bei differen-zierter Beurteilung der Boden- und Gesteinseigenschaften zu würdigen. Diesen Erfordernissen wirdbereits teilweise durch den Begriff „Nitratrückhaltevermögen“ Rechnung getragen.

Eine Bewertung der Belastungssituation mit Hilfe von Qualitätsbefunden aus dem Grundwasser ist mitVorsicht vorzunehmen, da hieraus u.U. keine langfristigen Aussagen zur qualitativen Entwicklungabgeleitet werden können und Veränderungen der physiko-chemischen Boden- bzw. Gesteinseigen-schaften (z.B. Abbau der Katalysatorwirkung organischer Anteile im Boden) als großer Unsicher-heitsfaktor entgegen stehen.

Aus diesem Grund wird empfohlen, das Kapitel „Charakterisierung der Grundwasserüberdeckung“neu zu fassen und das Hauptaugenmerk den Hauptbelastungsstoffen für das Grundwasser zu wid-men.

Die Anwendung der Variante A (s. Diffuse Quellen 1.2.1.6) bringt anfänglich einen größeren Arbeits-aufwand mit sich, da relativ kleine pot. gefährdete Flussgebietseinheiten resultieren, die anschließendsinnvollerweise aggregiert werden sollten. Daraus entstehen, anfänglich Grundwasserkörpergrenzenüberschreitend, Flächen pot. Gefährdung, die im letzten Schritt den ursprünglichen Grundwasserkör-pern zugeordnet werden und als zusätzlicher, neuer Grundwasserkörper definiert und benannt wer-den.

Einzelne, isolierte und pot. gefährdete Flussgebiete in der Variante A fallen unter die Bagatellgrenzeund werden nicht als zusätzliche Grundwasserkörper ausgewiesen.

Der Vorteil der Anwendung der Variante A liegt in der Möglichkeit, möglichst kleine, allerdings klar zuumreißende, pot. gefährdete Teilgebiete innerhalb von Grundwasserkörpern abzugrenzen und alsweitere, eigenständige Grundwasserkörper zu definieren. Damit kann die weitergehende Beschrei-bung auf die Brennpunkte der Gefährdungsmöglichkeit eingegrenzt werden.

Weiterhin sind die zusätzlichen Grundwasserkörper durch den Bezug zu Flussgebietsgrenzen eindeu-tig zu definieren und planungsrelevant zuzuordnen.

Die Ableitung der pot. gefährdeten Grundwasserkörper auf Grundlage der Variante B gestaltet sichwegen der einheitlichen Bezugsflächengröße (= Grundwasserkörper) relativ einfach und schnell, bein-haltet allerdings fachliche Unschärfen und ist mit größeren inhaltlichen Ungenauigkeiten verbunden (s.Erläuterungen Diffuse Quellen).

Durch die edv-technischen Möglichkeiten relativieren sich die arbeitsbedingten Unterschiede aller-dings recht schnell; es verbleibt letztlich nur die Abgrenzung der pot. gefährdeten Teilgebiete undNeudefinition weiterer Grundwasserkörper.

Handlungsempfehlung:

Mit Blick auf die derzeitigen edv-technischen Möglichkeiten wird die Abgrenzung von pot. gefährdetenGrundwasserkörpern auf Grundlage der Variante A durch Aggregation von Flussgebietseinheiten 7.Unterteilung der Vorzug eingeräumt. Die Vorgehensweise wird aus fachlicher Sicht durch die resultie-rende höhere Genauigkeit der Ergebnisse unterstützt und mitgetragen.

Bei Rückgriff auf die Ergebnisse der Variante B (Basis– bzw. Bezugsfläche Grundwasserkörper)könnten Akzeptanzprobleme entstehen, falls die Resultate gebietsweise von örtlichen Erfahrungenabweichen.

Zusätzlich kann im Zuge der weiterführenden Beschreibung ein Mehraufwand an Arbeit entstehen.

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September 2003 - B.3-84 -

Die zusätzlichen Arbeiten werden dann u. U. zu einer Rücknahme von ursprünglich als gefährdet ein-gestuften Flächen führen.

Tabelle B.3-8: Bewertungsschema zur Ermittlung pot. gefährdeter Grundwasserkörper (am BeispielGrundwasserkörpergruppe Unterer Main I)

mögliche Belastungen durch pot. Gefährdung

GrundwasserkörperNr. (vgl. Karte 4.1,

Anhang 2)

Entnahme/Auswirkun-

gen

DiffuseQuellen

Punkt-quellen

sonst. pot.Gefährdungen

des mengen-mäßigen

Zustandes

des chemi-schen

Zustandes

I 1 --- --- --- --- --- ---I 2.1 --- --- --- --- --- ---I 2.2 --- x --- --- --- xI 3.1 --- --- --- --- --- ---I 3.2, 3.3 --- x --- --- --- x x

I 4.1, 4.2 --- --- --- --- --- --- ---I 4.3, 4.4 --- x --- --- --- x xI 5.1, 5.2 --- --- --- --- --- --- ---I 5.3 --- x --- --- --- xI 6.1 --- --- --- --- --- ---

I 6.2 --- x --- --- --- xI 7.1 --- --- --- --- --- ---I 7.2, 7.3 --- x --- --- --- x xI 8.1, 8.2, 8.3 --- --- --- --- --- --- --- ---I 8.4, 8.5 --- x --- --- --- x x

-- = keine Belastung zugewiesen

x = Belastung vorhanden

B.3.2 Weitergehende Beschreibung des Grundwassers (1.2.2)

Methodik:

Auf Grundlage der Empfehlungen der LAWA-Arbeitshilfe entwickelte der AK-Grundwasser ein modifi-ziertes Arbeitskonzept mit fachspezifischen Tätigkeitsvorgaben zur Behandlung des Themas „Weiter-gehende Beschreibung“. Im gleichen Zuge wurde entschieden, das ursprünglich nachfolgende Kapitel„Prüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf das Grundwasser“, Ziff. 1.2.3 in die „Weiter-gehende Beschreibung“ aufzunehmen und zu integrieren, um inhaltliche Wiederholungen zu vermei-den.

Die „Weitergehende Beschreibung“ erwartet für die als „at-risk“ ausgewiesenen GrundwasserkörperGrunddaten, die eine detaillierte Beschreibung der grundwasserhydraulisch-hydrochemischen Gege-benheiten einschließlich der Merkmale der ungesättigten Bodenzone beinhalten als auch das Ausmaßder anthropogenen Einwirkungen auf das Grundwasser aufzeigen. Hierbei ist die Beschreibung aller-dings vordringlich für die Merkmale vorzunehmen, die mit Blick auf die Art der Gefährdung und derdaraus abzuleitenden Maßnahmen bedeutsam sind. Ziel ist es, anhand der ausgeführten Analyseentsprechende Nachfolgemaßnahmen in Form von Monitoring- oder Sanierungsprogrammen konzep-tionell zu ergreifen.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Grundwasser

September 2003 - B.3-85 -

Aus der Gefährdungsabschätzung der „Erstmaligen Beschreibung“ ergaben sich in der Grundwasser-körpergruppe Unterer Main IV potenziell gefährdete Grundwasserkörper, so auch der Grundwasser-körper Nr. IV 17 (Flussgebiet Nr. 24381). Der Grundwasserkörper Nr. IV 17 (Obere Wern) wurde we-gen seines verfügbaren Datenbestandes beispielhaft ausgewählt und sollte detailliert als ModellgebietObere Wern beschrieben werden.

Für das Modellgebiet Obere Wern galt es, die nachfolgend aufgeführten fachlichen Inhalte für die Be-reitstellung der Grunddaten aufzuarbeiten und darzustellen:

Geologie: Lithologie, Stratigrafie, Tektonik

Hydrostratigrafie: Geometrie, Verbreitung der hydrogeologischen Einheiten

Grundwasserhydraulische Kenndaten

Merkmale der Grundwasserüberdeckung

Flurabstand

Grundwasserdynamik: Beschreibung der Fließsysteme

Einzugsgebietsabgrenzungen, Vorfluter

Grundwasserneubildung

Grundwasserhaushalt (Nutzungen, Umsatz, Bilanzierung)

Verweilzeiten im Untergrund

Austausch Grund-/Oberflächengewässer

Grundwasserbeschaffenheit: Hydrochemische Typisierung

Geogene/anthropogene Merkmale

Besonderheiten (Mineral-/Thermalwässer)

Einflüsse Tiefengrundwasser

Anthropogene Einwirkungen auf Menge und Qualität

Für die Präsentation sind folgende Plandarstellungen vorgesehen:

• Übersichts- und Detailkarten • Hydrogeologische Schnitte• Räumliche Verteilung der Grundwasserneubildung, der hydraulischen und hydrochemischen

Merkmale• Kennzeichnung und Bewertung von Grundwasserentnahmen• Grundwassergleichenpläne, Vorflut-/Nachflutabschnitte• Flurabstandskarte• Bereiche gespannten/artesischen Grundwassers• Karte der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung• Landnutzungsverteilung• Anthropogene Einwirkungen auf das Grundwasser

Ergänzend werden die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf das Grundwasser (LAWA-Ziff.-Nr.1.2.3) mitgeprüft und bewertet.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Grundwasser

September 2003 - B.3-86 -

Die Arbeiten wurden an ein Fachbüro vergeben und innerhalb eines Zeitraumes von 5 Wochen fristge-recht bearbeitet. Das Ergebnis der Grunddatenerhebung ist der ausgefertigte Bericht des Fachbüros(siehe Projekthandbuch Teil C, Ergebnisse). Hieraus werden mit Blick auf die weiterführenden Maß-nahmen nachfolgende Schlußfolgerungen gezogen und Empfehlungen gegeben.

Erfahrungen:

Die Beschreibung der geologischen Einheiten im Grundwasserkörper fällt weitaus detaillierter aus alsin der „Erstmaligen Beschreibung“, die sich verstärkt auf eine grobe, tabellarische Abhandlung derGrundmerkmale beschränkt.

Aus der Beschreibung der Grundwasserleiter bzw. der hydrogeologischen Einheiten lassen sich ge-bietsspezifische Besonderheiten und Beobachtungsschwerpunkte mit Auswirkung auf weiterführendeProgramme gut herauslesen. Areale mit hohen Durchlässigkeiten im Untergrund, Grundwasserauf-brüche, Abstromkorridore belasteter Grundwässer oder anthropogene Beeinflussungen sind im Rah-men der Detailbetrachtung gut einzugrenzen oder von natürlichen Belastungen abzutrennen.

Das Modellgebiet Obere Wern erwies sich als gutes Beispiel, um die räumlichen Unterschiede zwi-schen ober- und unterirdischen Einzugsgebieten nochmals deutlich hervorzuheben und die Notwen-digkeit einer eingehenden Bilanzbetrachtung zu unterstreichen. Bedingt durch die Entwässerung vonTeilgebieten in benachbarte Flußgebiete bzw. Grundwasserkörper (Unterströmung der Wern zumMain hin) ergeben sich Diskrepanzen beim Vergleich der Dargebotshöhen (berechnet aus der Grund-wasserneubildung) mit den Abflußhöhen in den Fließgewässern.

Desweiteren sind grundwasserspezifische Einzelbetrachtungen notwendig, da die Grundwasserleiterunterschiedliche hydraulische Eigenschaften aufweisen und demzufolge unterschiedlich hoch mit Ent-nahmen belastbar sind. Dadurch können dem unüberdeckten Muschelkalk mit hohem Grundwasser-durchsatz weitaus höhere Grundwassermengen entnommen werden als beispielsweise dem geringerdurchlässigen Unteren Keuper.

Hier erübrigt sich somit die Anwendung eines pauschalen Schwellenwertes zur Beurteilung einermengenmäßigen Belastung des Grundwasserkörpers, wie von der LAWA vorgeschlagen.

Mit Hilfe der Kenntnisse zu Grundwasserfließrichtungen, Einzugsgebieten und Belastungsgebietenlassen sich im Abstrom der Belastungen zielführend und lagegerecht Standorte für Beobachtungs-messstellen festlegen. Dabei ist zu entscheiden, ob neue Monitoringmessstellen errichtet werdenmüssen oder auf bestehende Grundwasseraufschlüsse zurückgegriffen werden kann. Da im Modell-gebiet der Muschelkalk überwiegend Richtung Main und somit in einen benachbarten Grundwasser-körper entwässert wird, muß eine Beobachtungsmessstelle für den Muschelkalk nicht zwangsläufig imModellgebiet platziert werden.

Das Modellgebiet Obere Wern wurde im Zuge der „Erstmaligen Beschreibung“ als Risikogebiet be-stimmt, da die Berechnungen möglicher, diffuser Stickstoffeinträge den angesetzten Schwellenwertüberschritten und einen flächengewichteten Stickstoffüberschuß von 42,5 kg/(ha*a)N erbrachten. Da-mit bestand die Wahrscheinlichkeit, daß das Grundwasser den im Sinne der WRRL geforderten gutenqualitativen Zustand verfehlen könnte.

Die gemessenen Werte für das Nitrat im Grundwasser und der sich daraus ableitende Trend lassenallerdings folgendes Gesamtbild erkennen:

Im Grundwasser des unüberdeckten Muschelkalkes stagnieren die Nitratkonzentrationen im Bereichzwischen 25 mg/l und 40 mg/l oder verzeichnen lokal einen leichten Anstieg. Nur in einem Fall ist einRückgang zu vermelden.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Grundwasser

September 2003 - B.3-87 -

Hier zeigt sich bereits, daß ein Grundwasserleiter gleicher Struktur bereits Differenzierungen aufweist,die auf lokale Besonderheiten in der Landnutzung begründet liegen. Im Fall des Rückganges der Ni-tratkonzentration konnte eine Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen in Bauland als Ursache aus-gemacht werden.

Am Beispiel des grundwasserempfindlichen Muschelkalkes zeigt sich der prägende Einfluß der jewei-ligen Landnutzung auf die Qualität des Grundwassers (hier: Landwirtschaft). Es ist daher immer auflokale oder regionale Besonderheiten der landwirtschaftlichen Praxis zu achten.

Das Grundwasser im Unteren Keuper ist im gleichen Maße den Stickstoffeinträgen ausgesetzt wie imMuschelkalk. Bedingt durch die geringere Grundwasserneubildung müssen für die Flächen des Unte-ren Keupers weitaus höhere Sickerwasserkonzentrationen als im Muschelkalk vorausgesetzt werden.Sämtliche Einträge werden mit zunehmender Tiefenlage im Aquifer verstärkt reduzierenden Milieube-dingungen ausgesetzt, bis die Nitratkonzentrationen weit unter 5 mg/l liegen.

Unter der Voraussetzung gleichbleibender Landnutzungsbedingungen und Stickstoffeinträge wird sichder bisherige qualitative Zustand des Grundwassers in Bezug auf den Parameter Nitrat-Stickstoff aufbestehendem Niveau halten und eine Verschlechterung kann vermieden werden. Eine sofortige Aus-wirkung veränderter Stickstoffeinträge auf das Grundwasser ist am Beispiel des Muschelkalkes ausdem Verlauf der Nitratkonzentrationen nachzuweisen. Die Stagnation bzw. der Rückgang des Stick-stoffverbrauches in der Landwirtschaft wirkte sich im unüberdeckten Muschelkalk ohne große zeitlicheVerzögerung auf die Nitratgehalte im Grundwasser aus. Einer qualitativen Verschlechterung desGrundwassers wird somit bereits jetzt erkennbar entgegengewirkt.

Auf Grund der Ergebnisse der qualitativen Bestandsaufnahme und der einhergehenden Risikoein-schätzungen würden sich trotz bisheriger Einstufung als Risikogebiet weitere Maßnahmen im Sinneder EUWRRL, Anhänge V und VII für das Modellgebiet bzw. für den Grundwasserkörper Obere Wernerübrigen (z.B. Monitoringprogramme, Bewirtschaftungspläne).

Es besteht somit eine begründete Veranlassung, den Grundwasserkörper Obere Wern nicht weiter alsqualitatives Risikogebiet zu führen.

In der Erstmaligen Beschreibung wird eine Risikoeinschätzung auf Grundlage möglichst kleiner Be-trachtungsgebiete empfohlen und am Beispiel der Grundwasserkörpergruppe Unterer Main I aufge-zeigt. Dem vorliegenden Modellgebiet Obere Wern lag die Gesamtgröße eines Grundwasserkörpersfür die Risikoeinschätzung zu Grunde. In der Weitergehenden Beschreibung zeigen sich dadurchSchwächen dieser Variante der Risikoeinschätzung. Weitere Gebietseingrenzungen auf die tatsächli-chen Belastungsgebiete müssen beim Abgleich mit Meßwerten vorgenommen werden. Im Gegenzuglassen sich unkritische Flächen ausgrenzen. Durch die im eigentlichen Sinne als Korrektur der Erst-maligen Beschreibung zu sehenden Arbeiten entsteht ein beträchtlicher, zusätzlicher Aufwand, derunter Umständen die Kapazitäten der betroffenen Verwaltungen im hohen Maße strapazieren undübersteigen kann. Im Gegenzug die Untersuchungstiefe der Weitergehenden Beschreibung auf alleGrundwasserkörper übertragen zu wollen, würde gleichfalls die personellen und finanziellen Kapazi-täten der Verwaltung sprengen. In diesem Zusammenhang ist auch an eine Vergabe der Arbeiten anexterne Gutachter ins Kalkül zu ziehen.

Die entscheidende Weichenstellung im Hinblick auf Art und Umfang des Vollzugs der Wasserrahmen-richtlinie wird in der Erstmaligen Beschreibung getroffen. Der Weitergehenden Beschreibung soll imeigentlichen Sinne lediglich die Konkretisierung der Ergebnisse und Bereitstellung der Grundlagen fürdie Bewirtschaftungspläne verbleiben. Da die Erstmalige Beschreibung nicht die Untersuchungsinten-sität der Weitergehenden Beschreibung erreichen soll, muß auf praktikable, plausible und schnellausführbare Methoden der Risikoeinschätzung besonderer Wert gelegt werden. Nach Einschätzungdes AK-Grundwasser ist der empfohlene Ansatz auf Basis kleiner Flussgebietseinheiten (Variante 1)

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September 2003 - B.3-88 -

der fachlich geeignete Weg, um den Vollzug in einem überschaubaren finanziellen und personellenRahmen zu belassen. Ergänzend wird nunmehr die Verwendung qualitativer Meßdaten zu Stickstoffim Grundwasser angeraten.

Handlungsempfehlung:

Aus den Erfahrungen im Umgang mit der „Weitergehenden Beschreibung“ lassen sich Empfehlungenfür die LAWA-Richtlinie abgeben:

Eine Überarbeitung einiger Arbeitsinhalte für die „Erstmalige Beschreibung“ wäre gedanklich aufzu-nehmen.

Das Modellgebiet Obere Wern hat die Notwendigkeit einer umfassenden Dargebotsbilanzierung aufder Grundlage der Kenntnis detaillierter Fließverhältnisse unterstrichen. Die Einschätzung möglichermengenmäßiger Belastungen gem. LAWA-Arbeitshilfe läßt sich erst im Rahmen der „WeitergehendenBeschreibung“ nachvollziehbar vornehmen. Eine Bewertung mit Hilfe von Grundwasserstandsgangli-nien dagegen kann die Verhältnisse nur unvollständig wiedergeben.

Auch die Erhebungen der Belastungen für den qualitativen Zustand nach der Methode vonBACH/FREDE zur Eingrenzung diffuser Stickstoffeinträge sprechen lediglich eine potenzielle Gefähr-dung aus. Die tatsächlichen Gefährdungseinschätzungen gelangen erst im Zuge der „WeitergehendenBeschreibung“ durch Einbeziehung realer Meßwerte aus dem Grundwasser. Das Verfahren gem.BACH/FREDE wird aus Sicht des AK-Grundwasser befürwortet und als praktikable Methode angese-hen, sollte jedoch durch die Gegenüberstellung mit qualitativen Daten aus dem Grundwasser ergänztwerden.

Im Falle des Modellgebietes Obere Wern führte die Weitergehende Beschreibung durch die gewählteMethodik der Risikoeinschätzung aus der Erstmaligen Beschreibung zu einer Rücknahme der ur-sprünglich ausgesprochenen Gefährdung. Damit erübrigen sich weitere Monitoring- und Bewirtschaf-tungsmaßnahmen für den betroffenen Grundwasserkörper und gleichzeitig wird die Bedeutung derErstmaligen Beschreibung als auch die Notwendigkeit einer qualitativ hoch anzusetzenden Erstein-schätzung für sämtliche weiterführenden Arbeiten offenkundig.

Durch die „Erstmalige Beschreibung“ werden verschiedene Grundwasserkörper als risikofrei einge-stuft und sind damit für weitergehende Maßnahmen ausgegrenzt. An eine Weiterbeobachtung dieserursprünglich risikofreien Grundwasserkörper ist zu denken.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Schutzgebiete

September 2003 - B.4-89 -

B.4 Schutzgebiete (1.3)Bezugnehmend auf Artikel 6, Artikel 7 und Anhang IV fordert die LAWA-Arbeitshilfe (Stand:22.08.2001) im Kapitel 1.3 Schutzgebiete eine tabellarische Zusammenstellung und kartographischeDarstellung jener Gebiete, für die

a) zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers oder zur Erhaltung von unmit-telbar vom Wasser abhängigen Lebensräumen und Arten ein besonderer Schutzbedarf fest-gestellt wurde und

b) eine Ausweisung nach spezifischen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften erfolgt ist.

Folgende Arten von Schutzgebieten sind zu berücksichtigen:

- Wasserschutzgebiete (Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch)

- Gebiete zum Schutz wirtschaftlich bedeutender aquatischer Arten

- Muschelgewässer

- Fischgewässer

- Erholungs- und Badegewässer

- nährstoffsensible und empfindliche Gebiete gem. 91/271/EWG

- Natura-2000-Gebiete (FFH-Gebiete, EG-Vogelschutzgebiete)

Zu diesen Schutzgebieten sind nachfolgende Informationen anzugeben:

- Name des Schutzgebietes

- Art des Schutzgebietes

- Zuordnung zur Flussgebietseinheit

- Flächengröße des Gebietes

- Zu schützende Wasserlebensraumtypen und wassergebundene Arten

- Nennung der Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage das Schutzgebiet ausgewiesen wurde.

Nach Art. 6 WRRL ist für die ausgewählten Schutzgebiete innerhalb der einzelnen Flussgebiete einVerzeichnis zu erstellen und fortzuschreiben.

Nach Art. 8 bzw. Anhang V Nr. 1.3.5 WRRL ist der Zustand der ausgewählten Schutzgebiete (derZustand des Wasserkörpers der Schutzgebiete) zu überwachen.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Schutzgebiete

September 2003 B.4-90

Methodik:

Auswahl der NATURA 2000 SchutzgebieteUnter die Natura 2000 Schutzgebiete fallen die Gebiete der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) und derFauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Für die Gebietsauswahl gilt:

• Nach Anhang IV der WRRL sind nur Schutzgebiete auszuwählen, die nach Gemeinschafts-recht ausgewiesen sind.

• Es sind diejenigen Schutzgebiete auszuwählen, für die ein besonderer Schutzbedarf zur Er-haltung der unmittelbar vom Wasser abhängigen Lebensräume und/oder Arten festgestelltwurde, und bei denen die Erhaltung oder die Verbesserung des Wasserzustands ein wichtigerFaktor für den Schutz ist.

Hierzu wurden Referenzlisten für die jeweils in den Bundesländern vorkommenden wassergebunde-nen Arten und wasserabhängigen Lebensraumtypen (LRT) erstellt.

Auswahl der VogelschutzgebieteDie Auswahl der Vogelschutzgebiete erfolgte in den drei Bundesländern Baden-Württemberg, Bayernund Hessen nach folgendem Schema:

• Zuerst wurden die in den Ländern vorkommenden wassergebundenen Vogelarten ausge-wählt, sie sind in Tabelle 4-1, Projekthandbuch Teil C (Arten des Anhang I VS-RL) und in Ta-belle 4-2, Projekthandbuch Teil C (Zugvogelarten nach Art. 4 (2) VS-RL) aufgelistet. Aufge-nommen wurden alle wassergebundenen Arten, die in einem der drei Bundesländer vorkom-men.

• Aus der Gesamtheit der Vogelschutzgebiete wurden jene ausgewählt, in denen wassergebun-dene Vogelarten vorkommen. Die Vorgehensweise in Bayern wird in Tabelle B.4-1 und Ta-belle B.4-2, in Baden-Württemberg in Tabelle B.4-3 und Tabelle B.4-4, in Hessen in TabelleB.4-5 aufgezeigt.

Auswahl der FFH-GebieteDie Auswahl der FFH-Gebiete erfolgte mehrstufig:

• Es wurden Referenzlisten für wasserabhängige Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I FFH-RL (Tabelle 4-3 PHB, Teil Ergebnisse) und wassergebundene Arten nach Anhang II FFH-RL(Tabelle 4-4, PHB, Teil Ergebnisse) erstellt. Aufgenommen wurden alle wassergebundenenArten und wasserabhängige Lebensraumtypen, die in einem der drei Bundesländer vorkom-men. Aufgenommen wurden auch Lebensraumtypen, bei denen nur bestimmte Ausprägungenwasserabhängig sind.

• Aus der Gesamtheit der FFH-Gebiete im Planungsraum wurden jene ermittelt, in denen was-serabhängige Lebensraumtypen und wassergebundene Arten vorkommen. In den Abbildun-gen B.4-1, B.4-2, B.4-3, B.4-4 und B.4-5 sind die unterschiedlichen Vorgehensweisen der

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Schutzgebiete

September 2003 B.4-91

Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen bei der Gebietsauswahl schematischdargestellt. Die Vorgehensweise in Hessen unterscheidet sich von derjenigen Bayerns undBaden-Württembergs dahingehend, dass die auf Basis der o.g. Referenzlisten selektiertenGebiete keinen weiteren „Abschneidekriterien“ hinsichtlich der Größe oder des Anteils derwasserabhängigen Lebensraumtypen unterzogen wurden.

Tabelle B.4-1: Konzept zur Ermittlung der aquatischen FFH- und EU-Vogelschutzgebiete, Über-sicht Bayern

Gesamtzahl aller Natura 2000 Gebiete

Gesamtzahl Gebiete: FFH und VSRL: 555 Überlappend FFH und VS: 18

1. Schritt FFH-Gebiete

515*

VSRL-Gebiete

58*

2. Schritt Wasserabh. LRT

27**

Wassergeb. Arten

39**

Wassergeb. Arten

49** und 29** (Art. 4)

3. Schritt Wasserabh. LRTgrößer 5ha

354*

Gebiete mit wasser-geb. Arten

46* zusätzlich

4. Schritt Wasserabh. LRTohne LRT 6510***

324*

Gebiete ohneGelbbauchunke

31*zusätzlich

5. Schritt Vorauswahl:Gebiete mit wasserabh. LRT und/oder was-

sergeb. Arten

355*

Vorauswahl:VSRL-Gebiete mitWassergeb. Arten

45*

Durchführung: Landesbehörden (LfW, LfU)

Durchführung: Örtlich zuständige Behörden (WWÄ, LRÄ)

6. Schritt Überprüfung der Gebiete mit wasserabh.LRT und/oder wassergeb. Arten

Überprüfung der nicht selektierten Gebiete

351*

Überprüfung: VSRL-Gebiete mit wassergeb.

Arten

40*

* = Anzahl der Gebiete. Durch Überlappungen ist z.B. die Zahl der Natura 2000 Gebiete geringer als die Summe der FFH- und VSRL-Gebiete.Wassergebundene Arten kommen in 304 Gebieten vor, davon sind 258 schon in der LRT-Auswahl größer 5ha enthalten,so dass zusätzlich noch 46 Gebiete aufgenommen werden müssen.

** = Anzahl der in Bayern vorkommenden wassergebundenen Lebensraumtypen (LRT) des Anhang I bzw. der wasserabhän-gigen Arten des Anhang II der FFH-RL sowie der wasserabhängigen Arten des Anhang I der VS-RL bzw. Arten nach Art.4 (2)VS-RL.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Schutzgebiete

September 2003 B.4-92

Tabelle B.4-2: Konzept zur Ermittlung der aquatischen FFH- und EU-Vogelschutzgebiete, Be-schreibung Bayern

FFH-RL / VS-RL: Im 1. Schritt wird die Gesamtheit der im Bearbeitungsraum liegenden Natura 2000Gebiete, getrennt nach FFH- und EG-Vogelschutzgebieten, bestimmt. (Insgesamt 555 NATURA 2000Gebiete, davon 515 nur FFH, 58 nur VS, 18 gleichzeitig FFH+VS)

1. Schritt

FFH-RL: Die wasserabhängigen Lebensraumtypen (LRT) aus Anhang I FFH-RL und die wasserge-bundenen Arten aus Anhang II FFH-RL werden für Bayern festgelegt (27 wasserabhängige LRT, 39wassergebundene Arten).

VS-RL: Die in Bayern vorkommenden wassergebunden Vogelarten werden festgelegt (49 Artennach Anhang I VS-RL und 29 nach Art. 4 (2) VS-RL).

2. Schritt

FFH-RL: Durch Datenbankabfrage erfolgt eine Selektion der FFH-Gebiete mit einer Mindestflächewasserabhängiger LRT von 5 ha. Dies trifft für 354 Gebiete zu.

Die Vorauswahl zum Vorkommen von wassergebundenen Arten erfolgt durch Datenbankabfrage.Wassergebundene Arten kommen in 304 Gebieten vor, davon sind 258 Gebiete schon in der LRT-Auswahl erhalten, sodass 46 Gebiete nur zusätzlich aufgenommen werden müssen.

VS-RL: Durch Datenbankabfrage werden 45 Gebiete ausgewählt, in denen wassergebundene Vo-gelarten vorkommen.

3. Schritt

FFH-RL: Gebiete, in denen nur die trockene Ausprägung des LRT 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen mit Alopecurus pratensis und Sanguisoba officinalis) als der einzige (teilweise) wasser-abhängige LRT vorkommt, werden selektiert. Es fallen hierdurch 30 Gebiete weg, 324 bleiben über.

Gebiete, in denen die Gelbbauchunke die einzige wasserabhängige Art ist, wurden selektiert. Hier-durch reduziert sich die Anzahl der durch Artenanalyse aufgenommenen, von zusätzlich 46 auf 31.

4. Schritt

FFH-RL: Die Summe der Vorauswahl der Gebiete mit wasserabhängigen LRT (324) und wasserge-bundenen Arten (31) ergibt 355 Gebiete.VS-RL: Bei den Vogelschutzgebieten fand ein vergleichbarer 3 und 4. Schritt hier nicht statt.

5. Schritt

Die Schritte 1-4 werden von den Landesbehörden (LfW, LfU) durchgeführt, der 6. Schritt von den örtlichzuständigen Behörden (WWÄ, LRÄ).

FFH-RL: Die vorausgewählten Gebiete wurden auf "Wasserabhängigkeit" überprüft. Dies erfolgteanhand der Kurzcharakteristik sowie durch Kontrolle auf der TK25 oder dem Luftbild.Ebenso erfolgte eine Überprüfung bislang nicht vorausgewählter Gebiete unterhalb der Selektions-schwellen nach Vorkommen wertgebender, wasserabhängiger Arten oder Lebensräume (z.B. LRT7220 Kalktuffquellen, überregional bedeutsame Amphibienvorkommen in Sekundärbiotopen). DieÜberprüfung der Vorauswahl ergab eine Reduktion der Gebiete von 355 auf 351.

6. Schritt

VS-RL: Die vorausgewählten Gebiete wurden auf "Wasserabhängigkeit" überprüft. Dies erfolgteanhand der Kurzcharakteristik sowie durch Kontrolle auf der TK25 oder dem Luftbild.Gleichzeitig erfolgte eine Überprüfung bisher nicht vorausgewählter Gebiete.Die Überprüfung der Vorauswahl ergab eine Reduktion der Gebiete von 45 auf 40.

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September 2003 B.4-93

Tabelle B.4-3: Konzept zur Ermittlung der aquatischen FFH-Gebiete, Baden-Württemberg

Tabelle B.4-4: Konzept zur Ermittlung der aquatischen EU-Vogelschutzgebiete, Baden-Württemberg

Gesamtheit NATURA 2000-Gebiete

FFH-Gebiete

Definition derwassergebundenen Vogelarten1. Schritt

2. Schritt

3. Schritt

4. Schritt

EG-Vogelschutzgebiete

Auswahl der Gebiete mitwassergebundenen Vogelarten

und der Rastgebieteinternationaler Bedeutung

Selektion von Gebieten mit nur einerwassergebundenen Vogelart

Überprüfung aller wasserabhängigenVogelschutzgebiete auf Plausibilität

Gesamtheit NATURA 2000-Gebiete

FFH-Gebiete EG-Vogelschutzgebiete

Definition der wasserabhängigen LRTund wassergebundenen Arten1. Schritt

Auswahl der FFH-Gebietemit wasserabhän-gigen, wasserge-

bundenenLRT/Arten

mitwasserge-bundenen

Arten

mit wasser-abhängigen

LRT

2. Schritt

3. Schritt

4. Schritt

5. Schritt

Selektion Σ AnteilwasserabhängigerLRT ≤ 5 ha1

Selektion LRT-Sonderfall (6430)

Überprüfung aller wasserabhängigenFFH-Gebiete auf Plausibilität

1 Ausnahme:LRT 7220, 3160, 3180

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Bestandsaufnahme Schutzgebiete

September 2003 B.4-94

Tabelle B.4-5: Konzept zur Ermittlung der aquatischen FFH- und EU-Vorgelschutzgebiete, Hes-sen

Gesamtheit der NATURA 2000 Gebiete in Hessen

Definition derwasserabhängigen Lebens-

raumtypen

(FFH-RL Anh. I)

Definition der Wasserab-hängigen Arten

(FFH-RL Anh. II)

Definition der wasserab-hängigen Vogelarten

(EU-Vogelschutz-RL)

Selektion der wasserabhängigen FFH-Gebiete

(HDLGN)

Selektion der wasserab-hängigen Vogelschutzge-

biete

(HDLGN)

Plausibilitätsprüfung / Abstimmung mit den oberen Naturschutzbehörden und Hessen-Forst

Lieferung der Daten über wasserabhängige FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete an das HLUG(HDLGN)

Erfahrungen:

Der Länder-Abgleich der Listen der wassergebundenen Arten bzw. Lebensraumtypen ist zeitaufwen-dig. Viele Änderungen im Detail haben keine oder nur geringfügige Auswirkungen auf das Ergebnisder Gebietsauswahl. Daher ist es ausreichend die Länderlisten redaktionell zusammenzuführen. DieErstellung von spezifischen Listen für einen Planungsraum ist nicht zielführend.

Handlungsempfehlung:

Die Selektionskriterien bei der Gebietsauswahl sollten möglichst vereinheitlicht werden. Hierzu solltenEmpfehlungen auf Bundes- oder ggf. EU-Ebene gegeben werden. Z.B. Lebensraumtypen Baden-Württemberg und Bayern nur Gebiete größer 5 ha, Hessen hat kein Größenkriterium. Bayern selek-tiert Gebiete aus, in denen die Gelbbauchunke die einzige wasserabhängige Art ist.

Die Abschneidekriterien nach Größe sollten (nach Auffassung Baden-Württemberg und Bayern) nichtzu klein gewählt werden, da sehr kleinräumige Lebensräume durch Maßnahmen der WRRL nicht er-reicht werden können.

Eine abschließende Einzelfallüberprüfung sollte vorgesehen sein.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Künstliche und Erheblich veränderte Gewässer

September 2003 B.5-95

B.5 Überwachung und Darstellung des Zustands der Oberflächen-gewässer (2.1)

Als Arbeitsgrundlagen liegen bisher Ausführungen der LAWA-Arbeitshilfe zum Thema sowie ein Ar-beitspapier der CIS WORKING GROUP 2.7 „MONITORING“ „Guidance on Monitoring for the WaterFramework Directive, Final Version 23 January 2003“ vor.

Speziell die Arbeitsgrundlagen für die Konzeption eines Monitorings, die Festlegung der Referenzzu-stände sowie der Methodik für die Bewertung der ökologischen Qualitätskomponenten, stehen nochnicht ausreichend konkret zur Verfügung.

Die Erprobung der bis jetzt bekanten Vorgaben im Rahmen des Pilotprojektes wurde deshalb als nichtsinnvoll beurteilt.

Die Vorgehensweise, die Methodik zur Bearbeitung einzelner Schritte der EU-Wasserrahmenrichtlinievor der flächenhaften Umsetzung exemplarisch an ausgesuchten, möglichst repräsentativen Projekt-gewässern zu erproben und, falls erforderlich, schrittweise zu verfeinern, hat sich im Pilotprojekt Mainaußerordentlich bewährt. Es wird deshalb für sinnvoll erachtet, diese Vorgehensweise auch bei fürden Bearbeitungsschritt des Monitorings beizubehalten.

B.5.1 Ausweisung künstlicher oder erheblich veränderter Oberflächenwasserkörper(2.1.5)

B.5.1.1 Identifizierung künstlicher bzw. vorläufige Einstufung erheblich veränderterOberflächenwasserkörper an den Projektgewässern

Vorgaben:

Arbeitsgrundlage war in erster Linie der „Leitfaden zur Identifizierung und Ausweisung von erheblichveränderten und künstlichen Wasserkörpern“ der CIS-Arbeitsgruppe 2.2 Stand 21./22. November2002, daneben die LAWA-Arbeitshilfe inklusive des Themenbezogenen Arbeitspapiers Nr. 4 „Identifi-zierung und Ausweisung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer“ sowie der „ÜberarbeiteteAbschlussbericht Vorläufige Einstufung der Oberflächengewässer nach der Wasserrahmenrichtlinie inBaden-Württemberg“ des Ingenieurbüros Dr. Kern, Karlsruhe.

B.5.1.1.1 Identifizierung künstlicher OberflächenwasserkörperBenutzte Fachdaten und Datenverfügbarkeit, Arbeitsebene:

Bearbeitungsgrundlage sind die Topografischen Karten 1:25.000 sowie das digitale GewässernetzDLM1000W (vgl. Kapitel A.5.3.1 Datenmanagement–Geometriedaten–Sachdaten bzw. Kapitel A.5.3.2Kartografie). Für die Beurteilung, ob Gewässerläufe anthropogenen Ursprungs sind, wurden zum Ver-gleich historische Karten herangezogen. Sie sind digital über das Bayerische Landesvermessungsamterhältlich. Entscheidende Informationsgrundlage sind jedoch die bei den Fachleuten vor Ort vorhan-denen Kenntnisse des Gewässernetzes.

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Projekthandbuch Pilotprojekt Main – Teil B Künstliche und Erheblich veränderte Gewässer

September 2003 B.5-96

Methodik:

Bayern und Hessen:

Die Identifizierung der künstlichen Wasserkörper erfolgte in Bayern an den Wasserwirtschaftsämtern,in Hessen an der HLUG. Um eine einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten, wurden die in denoben genannten Vorgaben aufgeführten Kriterien zentral zusammengefasst und den Fachleuten vorOrt zur Verfügung gestellt. Die in der Vorgabe genannten Kriterien erschienen eindeutig, zusätzlichwährend der Bearbeitung auftretende Unklarheiten wurden im Arbeitskreis diskutiert, die Vorgabenentsprechend konkretisiert. Diskussionsbedarf ergab sich vor allem bezüglich einer zu definierendenMindestlänge für künstliche Wasserkörper sowie der erforderlichen Anbindung an Fließgewässer, dieim digitalen Gewässernetz DLM1000W dargestellt sind.

Der Arbeitskreis sah folgende Kriterien für die Identifizierung künstlicher Wasserkörper als entschei-dend an:

Entscheidungskriterien zur Identifizierung künstlicher Wasserkörper:

Künstliche Wasserkörper sind von Menschenhand geschaffene Gerinne, die

• zur Wasserkraftnutzung, Schifffahrt, Hochwasserabfuhr oder Be- und Entwässerung angelegtwurden,

• nicht Teilstrecke eines natürlichen regulierten Wasserlaufs sind und

• in Bereichen verlaufen, wo vorher kein Wasserkörper vorhanden war.

Sie sind dann zu berücksichtigen, wenn sie

• mindestens einseitig an Gewässerabschnitte anschließen, für die nach EU-WRRL Berichtspflichtbesteht und

• eine Mindestlänge von 5 Kilometern erreichen.

Anhand eines Vergleichs des Gewässernetzes der aktuellen TK25.000 (ATKIS-Gewässernetz)mit historischen Karten wurde eine Vorauswahl von Strecken erarbeitet, die dann mit Hilfe der Kennt-nis des Gewässernetzes der Fachleute vor Ort auf Vollständigkeit (alle relevanten Strecken enthal-ten?) sowie Richtigkeit der Zuordnung (Aussonderung nur regulierter Strecken) verifiziert wurde. Die-se Abschnitte wurden, soweit sie die Mindestlänge von 5 Kilometern aufweisen und mindestens ein-seitig an ein Gewässer des DLM1000W angeschlossen sind, als künstliche Wasserkörper identifiziert.

Entsprechend gestaltete sich die Vorgehensweise zur Ermittlung der künstlichen Stillgewässer, ihreMindestgröße ist in den Vorgaben der LAWA eindeutig mit 50ha vorgegeben.

Die entsprechend den oben genannten Kriterien identifizierten Gewässerstrecken bzw. Stillgewässerwurden in einer Excel-Tabelle nach folgenden Merkmalen zusammengestellt:

Gewässer(Bezeich-nung)

TK25 Länge[km]/Größe[ha]

Anfangspunkt(Gewässername,Fluss-km natürlichesGewässer)

Endpunkt(Gewässername,Fluss-km natürlichesGewässer)

Kurzcharakterisierung(Art der Nutzung, Zweckder Errichtung)

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September 2003 B.5-97

Baden-Württemberg:

In Baden-Württemberg wird die Identifizierung zentral nach einem eigenen Fachkonzept durchgeführt.Die Ergebnisse werden den Gebietssachbearbeitern der Gewässerdirektionen zur Plausibilitätskon-trolle vorgelegt.

Die Vorgehensweise ist grundsätzlich identisch mit der in den beiden anderen Ländern, Unterschiedebestehen bezüglich der Mindestlänge sowie der Anbindung an Gewässer des digitalen Gewässernet-zes: Im Hinblick auf den Arbeitsmaßstab bei der Erfassung für die flächenhafte Umsetzung wurde inBaden-Württemberg die Mindestlänge auf 1 Kilometer festgesetzt, es wird eine zweiseitige Anbindungan das Gewässernetz verlangt.

Erfahrungen:

Bayern und Hessen:

Die im Leitfaden der CIS-Arbeitsgruppe und in der LAWA-Arbeitshilfe formulierten Vorgaben ermög-lichten eine eindeutige Identifizierung der künstlichen Wasserkörper. Diskussionsbedarf bestand beiden Fließgewässern bezüglich der Notwendigkeit, eine Mindestlänge zu definieren. Im Pilotprojektwurden 5 Kilometer als untere Grenze angesetzt. Strecken dieser Länge können im Berichtsmaßstabnoch dargestellt werden, sie erscheinen ausreichend bedeutend für die Formulierung eigener Ziele.Die Vorgehensweise lässt sich gut vermitteln, die Ergebnisse sind zuverlässig und gut reproduzierbar.Nach den Erfahrungen im Pilotprojekt wurde die Bearbeitung zügig und mit relativ geringem Zeitauf-wand durchgeführt.

Baden-Württemberg:

Ein Erfahrungsbericht aus der Vorgehensweise ist nach Abschluss der Bearbeitung Ende des Jahres2003 zu erwarten.

Handlungsempfehlung:

Die in Bayern und Hessen im Pilotprojekt gewählte Vorgehensweise hat sich bewährt. Mit der ergän-zenden Definition einer Mindestlänge für die als künstlich zu identifizierenden Fließgewässerstreckensind die Vorgaben eindeutig.

Ein Fazit aus der Vorgehensweise für Baden-Württemberg kann erst nach Abschluss und Auswertungder im Pilotprojekt angewandten Methode, also voraussichtlich Ende des Jahres 2003, gezogen wer-den.

B.5.1.1.2 Vorläufige Einstufung erheblich veränderter GewässerBenutzte Fachdaten und Datenverfügbarkeit

Sachdaten:

Als Informationsgrundlage standen in Bayern und Baden-Württemberg die Übersichtskartierung, inHessen flächendeckend die Vor-Ort-Kartierung Gewässerstruktur zur Verfügung. Diese Daten sindverifiziert und verfügbar.

An den kleineren Gewässern in Bayern wurde die Übersichtskartierung nicht durchgeführt. Im Rah-men der Ermittlung der signifikanten anthropogenen Belastungen bezüglich Morphologie wurde imPilotprojekt Bewirtschaftungsplan Main eine ergänzende Erhebung der Gewässerstruktur vorgenom

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September 2003 B.5-98

men, die Ergebnisse dieser Erhebung können auch hier verwendet werden. Diese Daten liefern dieerforderliche Grundinformation zur Ermittlung der hydromorphologischen Änderungen.

Da nicht alle notwendigen Informationen im Rahmen der Strukturkartierungen erfasst sind, war eserforderlich, zusätzliche Angaben zur Strukturausstattung bzw. Nutzungsintensität der Gewässer vonFachleuten der Wasserwirtschaftsverwaltung vor Ort abzufragen.

Arbeitsebene

Das digitale Gewässernetz DLM1000W bildete die Grundlage für die Ermittlung und kartografischeDarstellung der Ergebnisse. Arbeitsebene waren die Abschnitte der Strukturkartierungen. Für dieProjektgewässer wurden die Abschnitte der Übersichtskartierung auf das DLM1000W übertragen, fürdie Abschnitte der hessischen Vor-Ort-Kartierung wurde das GESIS-Netz verwendet. Dabei wurdenjedoch nur Gewässerstrecken bearbeitet, die auch im DLM1000W dargestellt sind.

Die in diesem Raster erhobenen Daten konnten ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand und Informations-verlust übernommen werden. Aufgrund der Bearbeitung mit GIS bedeutete die relativ feine Untertei-lung (1km-Abschnitte der Übersichtskartierung bzw. 100m-Raster der Vor-Ort-Kartierung) keinen rele-vanten zusätzlichen Zeitaufwand.

Methodik

Im Leitfaden der CIS-Arbeitsgruppe 2.2 wird ein insgesamt in 11 Schritte gegliedertes Arbeitsschemazur Ermittlung der als erheblich verändert einzustufenden Gewässer vorgestellt. Es enthält zwargrundsätzliche Vorgaben zur Vorgehensweise, konkrete Angaben zur Art der zu verwendenden Da-ten, relevanten Kriterien bzw. Schwellenwerten fehlen jedoch. Darüber hinaus ist ein Teil der für dieAbarbeitung des im CIS-Leitfaden vorgestellten Arbeitsschemas erforderlichen Grundlageninformatio-nen, die Erhebungen zur Ökologie sowie die entsprechenden Referenzzustände und Leitbilder, nochnicht verfügbar.

Um eine vorläufige Einstufung für die Projektgewässer durchführen zu können, wurden die ersten 6,bis Ende des Jahres 2004 zu bearbeitenden Schritte des Arbeitsschemas in ein zweistufiges Abfrage-schema „übersetzt“, das sich auf die aktuell verfügbaren Informationen beschränkt. Außerdem wurdeneindeutige Entscheidungsparameter und Schwellenwerte formuliert und vorgeschlagen (AbbildungB.5-1).

Anthropogene Veränderungen der Hydromorphologie lassen sich über die Ergebnisse der Struktur-kartierung zuverlässig ermitteln, zusätzliche Angaben zur Strukturausstattung bzw. zur Nutzungsin-tensität der Gewässer wurden von ortskundigen Fachleuten der Wasserwirtschaftsverwaltungen er-gänzt. Die für die Kriterien angesetzten Grenzwerte orientieren sich an den Werten, die in der LAWA-Arbeitshilfe als Schwelle für die Bewertung der signifikanten anthropogenen Belastungen angegebensind.

Problematisch ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, „dass aufgrund von Veränderungen in derHydromorphologie das Ziel guter ökologischer Zustand verfehlt wird“. Aktuell stehen weder geeigneteGrundlagendaten für die biologischen Qualitätskomponenten noch entsprechende Bewertungsmetho-den bzw. eine Definition der Referenzzustände für die jeweiligen Gewässer zur Verfügung. Deshalbwurden im ersten Abfrageschritt zusätzlich Einzelparameter der Strukturkartierung als Entscheidungs-kriterien eingesetzt. Sie sollen diejenigen Gewässerabschnitte herausgreifen, für die aufgrund derBeeinträchtigung dieser ökologisch relevanten Strukturen bzw. Eigenschaften des Gewässersystemseine Gefährdung des guten ökologischen Zustands zu erwarten ist.

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September 2003 B.5-99

Als Mindestlänge für einen gegebenenfalls neu abzugrenzenden Wasserkörper wurden analog zurVorgehensweise bei der Identifizierung der künstlichen Wasserkörper 5 Kilometer festgesetzt. Werdenmindestens 70% der Gewässerabschnitte einer mindestens 5 Kilometer langen Gewässerstreckevorläufig als erheblich verändert eingestuft, kann davon ausgegangen werden, dass diese Streckedurch den Menschen in ihrem Wesen erheblich verändert wurde. Diese Strecke wird als neuer, vor-läufig als erheblich verändert einzustufender Wasserkörper abgegrenzt.

Die Entwicklung des Abfrageschemas erfolgte in enger Abstimmung zwischen den Wasserwirt-schaftsämtern Ingolstadt und Donauwörth, dem Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft unddem Ad-hoc-AK Morphologie. Das Schema wurde iterativ über Tests am Gewässernetz der beidenÄmter erprobt und auf Basis der Ergebnisse weiterentwickelt. Die für das Bearbeitungsgebiet zustän-digen Wasserwirtschaftsämter testeten das Schema an den Projektgewässern auf seine „Praktikabili-tät“. Aufgrund der Ergebnisse der GIS-Abfragen und der Kenntnisse der Fachleute vor Ort erfolgte dievorläufige Einschätzung der Gewässerabschnitte und gegebenenfalls eine Neuabgrenzung von vor-läufig als erheblich verändert einzustufenden Wasserkörper. Diese Neuabgrenzungen wurden vonden zuständigen Fachleuten bezüglich Lage, Ausdehnung und erkennbarer Unterschiede im Vergleichzu den benachbarten Wasserkörpern überprüft.

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September 2003 B.5-100

Abbildung B.5-1: Abfrageschema vorläufige Einstufung erheblich veränderte Gewässer

Stand Mai 2003

keine erheblichen hydro-morphologischen Veränderungen,

Einstufung des Abschnitts: „nicht erheblich verändert“

Gewässer mit Daten aus der Strukturkartierung

2. Abfrageschritt*: Ermittlung der Nutzungsintensität : z.T. GIS-Abfrage, z.T. Vor-Ort-Kenntnisse

mindestens 1 Merkmal erfülltbei >/= 70% der Abschnitte im WK

1. Abfrageschritt*: Liegen erhebliche hydromorphologische Veränderungen vor? (z.T. GIS-Abfrage, z.T. Vor-Ort-Kenntnise)

vermutlich irreversible Beein-trächtigungen/ Belastungen => „vorläufige „Negativliste“

vorläufige Einstufung des WK:„erheblich verändert“

Vorläufige Einstufung erheblich veränderter Wasserkörper

Gewässer ohne GSK-Daten

Urbanisierung, Entwicklungsflächen nicht verfügbar: - Siedlung/ Industrie beidseitig oder- Verrohrung > 300m oder- Hochwasserschutzbauwerke => „kein Vorland“

kein Merkmal erfüllt mindestens 1 Merkmal erfüllt

keine erheblichen hydro-morphologischen Veränderungen,

Einstufung des Abschnitts: „nicht erheblich verändert“

A

C

GIS-Abfrage

-„stark veränderte“ Linienführung

Prüfung vor Ort:- fehlende Durchgängigkeit-Schwallbetrieb-Ausleitungsstrecke

räumlich begrenzte Beeinträchtigungen/ Belastungen im WK vorhanden;

der WK ist jedoch nicht „in seinem Wesenerheblich verändert“ (Art.2/(9)WRRL)

vorläufige Einstufung des WK:„nicht erheblich verändert“

* Arbeitsebene sind die Abschnitte der Gewässerstrukturkartierung/ erg. Erhebung

GIS-Abfrage:- GSK-Gesamtbewertung (6 oder 7) - stark veränderte Abflussregelung (Rückstau) - Abflussbeschleunigung (Streckung und Verbau)- fehlende Durchgängigkeit - Struktur der Uferzone (Entwicklungsmöglichkeit)- Ausuferungsvermögen

Prüfung vor Ort:- Schwallbetrieb- Ausleitungsstrecke, im Umsetzungszeitraum (bis 2015) voraus-sichtlich keine ausreichende Restwassermenge realisierbar (1/3 MNQ bzw. nach Restwasserleitfaden)

mindestens 1 Merkmal erfüllt

kein Merkmal erfüllt

aufgrund der Schwere (GSK 6, 7) bzw. der Artder hydromorphologischen Veränderung ist von

einer Gefährdung des „guten ökologischen Zustands“ aufgrund hydromorphologischer Veränderungen auszugehen

B

A

ggf. Neuabgrenzung der Wasserkörper** nach den Ergebnissen der vorläufigen Einstufung der Abschnitte

mindestens 1 Merkmal erfülltbei 30-70% der Abschnitte im WK

keine erheblichen hydro-morphologischen Veränderungen, vorläufige Einstufung des WK:

„nicht erheblich verändert“

A

mindestens 1 Merkmal erfülltbei </= 30% der Abschnitte im WK

** Arbeitsebene sind Wasserkörper; Mindestlänge 5 Kilometer

Wasserkraftnutzung / -speicherung:- WKA/Speicher im Hauptschluss oder- Rückstau > 1km

Schifffahrt: - Bundeswasserstrasse

GIS-Abfrage/ Prüfung vor Ort

keine erheblichen hydro-morphologischen Veränderungen,

Einstufung des Abschnitts: „nicht erheblich verändert“

Gewässer mit Daten aus der Strukturkartierung

2. Abfrageschritt*: Ermittlung der Nutzungsintensität : z.T. GIS-Abfrage, z.T. Vor-Ort-Kenntnisse

mindestens 1 Merkmal erfülltbei >/= 70% der Abschnitte im WK

1. Abfrageschritt*: Liegen erhebliche hydromorphologische Veränderungen vor? (z.T. GIS-Abfrage, z.T. Vor-Ort-Kenntnise)

vermutlich irreversible Beein-trächtigungen/ Belastungen => „vorläufige „Negativliste“

vorläufige Einstufung des WK:„erheblich verändert“

Vorläufige Einstufung erheblich veränderter Wasserkörper

Gewässer ohne GSK-Daten

Urbanisierung, Entwicklungsflächen nicht verfügbar: - Siedlung/ Industrie beidseitig oder- Verrohrung > 300m oder- Hochwasserschutzbauwerke => „kein Vorland“

kein Merkmal erfüllt mindestens 1 Merkmal erfüllt

keine erheblichen hydro-morphologischen Veränderungen,

Einstufung des Abschnitts: „nicht erheblich verändert“

A

C

GIS-Abfrage

-„stark veränderte“ Linienführung

Prüfung vor Ort:- fehlende Durchgängigkeit-Schwallbetrieb-Ausleitungsstrecke

räumlich begrenzte Beeinträchtigungen/ Belastungen im WK vorhanden;

der WK ist jedoch nicht „in seinem Wesenerheblich verändert“ (Art.2/(9)WRRL)

vorläufige Einstufung des WK:„nicht erheblich verändert“

* Arbeitsebene sind die Abschnitte der Gewässerstrukturkartierung/ erg. Erhebung

GIS-Abfrage:- GSK-Gesamtbewertung (6 oder 7) - stark veränderte Abflussregelung (Rückstau) - Abflussbeschleunigung (Streckung und Verbau)- fehlende Durchgängigkeit - Struktur der Uferzone (Entwicklungsmöglichkeit)- Ausuferungsvermögen

Prüfung vor Ort:- Schwallbetrieb- Ausleitungsstrecke, im Umsetzungszeitraum (bis 2015) voraus-sichtlich keine ausreichende Restwassermenge realisierbar (1/3 MNQ bzw. nach Restwasserleitfaden)

mindestens 1 Merkmal erfüllt

kein Merkmal erfüllt

aufgrund der Schwere (GSK 6, 7) bzw. der Artder hydromorphologischen Veränderung ist von

einer Gefährdung des „guten ökologischen Zustands“ aufgrund hydromorphologischer Veränderungen auszugehen

B

A

ggf. Neuabgrenzung der Wasserkörper** nach den Ergebnissen der vorläufigen Einstufung der Abschnitte

mindestens 1 Merkmal erfülltbei 30-70% der Abschnitte im WK

keine erheblichen hydro-morphologischen Veränderungen, vorläufige Einstufung des WK:

„nicht erheblich verändert“

A

mindestens 1 Merkmal erfülltbei </= 30% der Abschnitte im WK

** Arbeitsebene sind Wasserkörper; Mindestlänge 5 Kilometer

Wasserkraftnutzung / -speicherung:- WKA/Speicher im Hauptschluss oder- Rückstau > 1km

Schifffahrt: - Bundeswasserstrasse

GIS-Abfrage/ Prüfung vor Ort

Bild 1: Abfrageschema vorläufige Einstufung erheblich veränderte Gewässer

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September 2003 B.5-101

Darstellung:

Die vorläufig als erheblich verändert eingestuften Wasserkörper werden zusätzlich zu den aufgrundder Kategorie und Typisierung ermittelten Wasserkörpern der Projektgewässer neu abgegrenzt. DieBewertung der Abschnitte wird getrennt nach den beiden Schritten des Abfrageschemas farbig ge-kennzeichnet, gegebenenfalls die Neuabgrenzung von Wasserkörpern entsprechend markiert undkartografisch dargestellt.

Erfahrungen:

Unterschiede in der Informationsgrundlage: Schwierigkeiten ergaben sich, da einerseits die in Bayernund Baden-Württemberg verwendete Übersichtskartierung Gewässerstruktur, andererseits die in Hes-sen eingesetzte Vor-Ort-Kartierung sowohl hinsichtlich der Definition und Bewertung der Erfassungs-kriterien als auch hinsichtlich Philosophie und Aufbau der Bewertungsmethodik relevante Unterschie-de aufweisen. Die Grundlageninformationen aus den beiden Kartierarten konnten demnach nicht un-mittelbar nebeneinander verwendet werden. Das Abfrageschema orientiert sich zunächst an den In-formationen aus der in Bayern und Baden-Württemberg vorliegenden Übersichtskartierung.

Eine Umsetzungstabelle, die die Parameter der beiden Verfahren gegenüberstellt, ermöglicht die An-wendung des Schemas für die Daten der hessischen Vor-Ort-Kartierung. Diese Tabelle liegt als Ent-wurf vor, aus Zeitgründen konnte sie jedoch nicht mehr erprobt werden.

Die unterschiedlichen Erfassungsraster der beiden Kartierverfahren (1-Kilometer-Raster der Über-sichtskartierung bzw. 100-Meter-Raster der Vor-Ort-Kartierung) erschweren die Auswertung dagegennicht. Da die Entscheidungen über das Erreichen der Grenzwerte innerhalb der Gewässerabschnitteüberwiegend bzw. für die Neuabgrenzung eines vorläufig als erheblich verändert einzustufendenWasserkörpers insgesamt auf Prozentangaben beruhen, können die beiden Raster gleichberechtigtnebeneinander verwendet werden. In großmaßstäblichen kartografischen Darstellungen kann diefeine Unterteilung der Vor-Ort-Kartierung allerdings die Lesbarkeit erschweren.

Datenbeschaffung und –bearbeitung: Die Informationen aus den Strukturkartierungen und der ergän-zenden Erhebung liegen zentral vor und sind ohne Einschränkung verfügbar. Das Zusammentragender Informationen aus der Vor-Ort-Kenntnis der zuständigen Ämter ist zeitaufwändig. Ein Verzicht aufdiese Informationen ist jedoch nicht möglich.

Vorgaben zur Vorgehensweise: Die aktuell auf EU- bzw. Bundesebene bestehenden Vorgaben liefernein Grundschema für die Bearbeitung, es fehlen jedoch detaillierte Anweisungen zur Ausführung. ImPilotprojekt wurde deshalb ein Abfrageschema mit klar definierten Entscheidungskriterien und Grenz-werten entwickelt.

Durchführbarkeit, Vergleichbarkeit der Aussagen: Vor allem die Unterschiede in den Strukturkartie-rungsverfahren der Länder Hessen bzw. Bayern und Baden-Württemberg erschweren die Herleitungeiner geeigneten Vorgehensweise. Die Unterschiede in der Aussage bzw. Bewertung von einzelnenBewertungsparametern lassen sich jedoch durch eine Zuordnungstabelle weitgehend beheben. Dasim Pilotprojekt entwickelte Abfrageschema ist damit für die Projektgewässer in Bayern und Hessengleichermaßen anwendbar. Das Land Baden-Württemberg wendet ein vom Grundprinzip vergleichba-res Schema an.

An den hessischen Gewässern sind z.T. die mit Hilfe der Vor-Ort-Kenntnisse zu erhebenden Informa-tionen schwer zu ermitteln.

Zuverlässigkeit: Das Abfrageschema trifft eine Vorauswahl von vorläufig als erheblich verändert ein-zustufenden Strecken, diese Auswahl ist durch die zuständigen Ämter der Wasserwirtschaftsverwal-tungen vor Ort in eigener Verantwortlichkeit zu prüfen und gegebenenfalls weiter einzugrenzen.

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September 2003 B.5-102

Die Plausibilisierung und ausschlaggebende, fachlich zu begründende Entscheidung über eineNeuabgrenzung vorläufig als erheblich verändert auszuweisender Wasserkörper durch das ortskundi-ge Fachpersonal der Wasserwirtschaftsverwaltungen ist unverzichtbar. Erst dieser Plausibilisierungs-schritt gewährleistet eine ausreichende Zuverlässigkeit der Aussagen.

Aussagekraft: Problematisch ist die eingeschränkte Informationsbasis bei den kleinen Gewässern, dieim Rahmen der Übersichtskartierung nicht erfasst sind. Über diese Gewässer liegen meist auch anden Ämtern der Wasserwirtschaftsverwaltungen vor Ort nur wenige Kenntnisse vor.

Die Aussagekraft der im Pilotprojekt vorgenommenen vorläufigen Einstufung ist durch das Fehlen derInformationen zu den biologischen Qualitätskomponenten vermutlich deutlich eingeschränkt.

Handlungsempfehlung:

Eignung der Vorgehensweise für die Umsetzung: Die im Pilotprojekt entwickelte und erprobte Vorge-hensweise hat sich bewährt.

Die Aussagen sind fachlich begründet. In Kombination mit der Plausibilitätsprüfung durch Fachleuteder Wasserwirtschaftsverwaltungen vor Ort liefert das Abfrageschema zuverlässige Ergebnisse.

Durch die Nutzung der Gewässerabschnitte als Arbeitsebene und der Ergebnisse der Strukturkartie-rungen bzw. ergänzenden Erhebung als Entscheidungskriterien können bereits in vorhergehendenSchritten aufbereitete Daten verwendet werden.

Die Ergebnisse sind reproduzierbar, die Entscheidung damit jederzeit nachvollziehbar.

Erleichterung der Anwendung: Der fachliche Hintergrund und die Vorgehensweise zur Ermittlung dervorläufig als erheblich verändert einzustufenden Gewässerstrecken ist komplex und ohne fachlicheErläuterung nur schwer zugänglich. Nach Rücksprache mit den an der Erprobung beteiligten Fach-leuten vor Ort erscheint es sinnvoll, die fachlichen Hintergründe und die Methodik in der Umsetzungs-phase zu Beginn dieses Arbeitsschrittes in einer Einführungsveranstaltung zu erläutern.

Bewährt hat sich die Erstellung einer Übersichtstabelle mit den Bewertungen der GIS-Abfrage zu denParametern der Strukturkartierungen. Sie erleichtert den Fachleuten vor Ort den Überblick über die fürdie Vorauswahl entscheidenden Kriterien. Die Erweiterung dieser Tabelle um die Bewertung der fürdie Vor-Ort-Beurteilung entscheidenden Parameter erleichterte die Plausibilisierung wesentlich.

B.5.1.2 Überprüfung der Ausweisung des Mains als erheblich verändertes Gewässer

Methodik:

Nach der Wasserrahmenrichtlinie werden alle Oberflächenwasserkörper in natürliche (Flüsse, Seen,Übergangs- und Küstengewässer), künstliche (von Menschenhand geschaffene) und erheblich verän-derte Wasserkörper eingeteilt (Anh. II, Ziff. 1.1 i WRRL).

Eine Ausweisung als „erheblich verändert“ kann nur dann geschehen, wenn es nachweisbar• nicht möglich ist, die hydromorphologischen Eigenschaften des Gewässers ohne „signifikante

negative Auswirkungen“ auf die bestehende Nutzung so zu verändern oder

• aus Gründen der technischen Undurchführbarkeit oder aufgrund unverhältnismäßiger Kosten nichtmöglich ist, die bestehenden Nutzungen durch andere, „bessere Umweltoptionen“ zu ersetzen, dieeine Veränderung der Hydromorphologie des Gewässers zulassen,

• dass der gute ökologische Zustand erreicht werden kann.

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September 2003 B.5-103

Die Aufgabe, „natürliche“ und „erheblich veränderte“ Gewässer zu unterscheiden, ist eng verknüpft mitder Ermittlung „signifikanter Belastungen“ und der Bewertung des ökologischen Zustands.

Der ökologische Gewässerzustand wird über biologische, hydromorphologische und physikalischeMerkmale definiert (Anh. V Ziff 1.1 WRRL). Die zugehörigen Kenngrößen sind regelmäßig zu untersu-chen und die Ergebnisse für natürliche Gewässer in ein 5- und für erheblich veränderte Gewässer inein 4-stufiges Klassifikationssystem einzuordnen (Anh. V Ziff 1.2 WRRL). Der „sehr gute Zustand“ giltals Referenz. Er beschreibt Bedingungen, die sich ohne jegliche menschliche Einwirkung in Zukunfteinstellen würden. Neben dem ökologischen Zustand ist für natürliche Gewässer auch der chemischeZustand auszuweisen (Anh. V Ziff.1.2 WRRL). Er wird durch die Umweltqualitätsnormen für gefährli-che Stoffe bestimmt, die von der Kommission festgelegt wurden.

Für „künstliche“ und „erheblich veränderte“ Gewässer werden geringere Anforderungen an die Ge-wässerqualität gestellt. Vor allem in Bezug auf eine nutzungsbedingt veränderte Gewässerstruktur(z.B. Schifffahrt, Wasserkraftnutzung, Hochwasserschutz) gelten Ausnahmeregelungen. Zielaspekt inerheblich veränderten Gewässern ist das „gute ökologische Potenzial“, das nur geringfügig vom„höchsten ökologischen Potenzial“ (Referenzzustand) abweicht. Das „höchste ökologische Potenzial“beschreibt den bestmöglichen Zustand, der nach Durchführung aller praktikablen Maßnahmen erreichtwerden kann. Dabei ist bisher noch ungeklärt, welche Maßnahmen als „praktikabel“ anzusehen sind.Die Praktikabilität von Maßnahmen gilt es in Zusammenhang mit den örtlichen, sozio-ökonomischenBedingungen zu beurteilen. Bei der Festlegung des höchsten ökologischen Potenzials sind daher dieregionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Bei der Ausweisung eines Gewässers als „erheblichverändert“ muss also dessen spezifische Situation berücksichtigt werden.

Ziel der „Überprüfung der Ausweisung des staugeregelten Mains als erheblich verändertes Gewässerim Sinne der WRRL im Hinblick auf die Berichterstattung im Jahre 2004“ ist die Beurteilung, ob derMain oder einzelne Abschnitte als vorläufig erheblich verändert auszuweisen sind [1]. Eine endgültigeAusweisung als erheblich verändert erfolgt erst nach einer weitergehenden Überprüfung, ob die mor-phologischen Veränderungen aus Gründen der technischen Undurchführbarkeit oder aufgrund unver-hältnismäßiger Kosten nicht beseitigt werden können (Art. 4 (3) b WRRL). Als Grundlagen für die Be-urteilung stehen mehrere Dokumente und Studien zur Verfügung [2 bis 6]. Diese Grundlagen ermögli-chen es, den Main in den Kontext der europäischen Umsetzungsstrategie einzuordnen.

Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage eines mehrstufigen Vorgehens nach Abbildung B.5-2.

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September 2003 B.5-104

1) Ermittlung des Wasserkörpers [Art. 2(10)] (iteratives Verfahren)

Leitf

aden

für

Was

serk

örpe

r

2) Handelt es sich um einen künstlichen Wasserkörper? [Art. 2(8)]

Nein

Nein 1. "Screening": Liegen hydromorphologische Veränderungen vor?

Ja2. Beschreibung bedeutender Veränderungen der Hydromorphologie. [Anhang II Nr.

1(4)]

Nein 3. Ist es wahrscheinlich, dass aufgrund von Veränderungen in der Hydromorpholo-gie das Ziel “guter ökologischer Zustand“ verfehlt wird? [Anhang II Nr. 1(5)]

Ja

Rel

evan

te U

mw

eltz

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sche

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tand

[Art.

4(1

)] od

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[Art.

4(5

)].

Nein 4. Ist der Wasserkörper aufgrund physikalischer Veränderungen infolge von Ein-griffen durch den Menschen in seinem Wesen erheblich verändert? [Art. 2(9)]

Ja

Vorläufige Identifizierung als erheblich veränderter Wasserkörper [Art. 5(1) und An-hang II Nr. 1(1)(i)]

Ausweisungsprüfung 4(3)(b)

Abbildung B.5-2: Arbeitsschritte, die zur vorläufigen Identifizierung erheblich veränderterWasserkörper führen [2, S. 39]

Schritt 1: Identifizierung von Wasserkörpern

Nach Artikel 2 (10) WRRL ist die Ermittlung und Beschreibung der Wasserkörper ein für alle Oberflä-chengewässer, die größer als 0,5 km² (Seeoberfläche) oder größer als 10 km² (Einzugsgebiet beiFließgewässern) sind, verbindlicher Schritt. Dieser ist für die Umsetzung der WRRL von größter Be-deutung, da der Wasserkörper die zentrale Einheit darstellt (Bewertungen, Bewirtschaftungspläne,Erreichen festgelegter Ziele [5, S. 4]). Grundlagen für die Einteilung der Wasserkörper sind:

• Kategorie (Fließgewässer, See, Übergangsgewässer und Meer)

• Typ nach dem Gewässertypenatlas der Bundesrepublik Deutschland

• zusätzliche, fakultative Kriterien, wie geographische Einheit, Nutzung, Beschaffenheit.

Die Häufigkeit der Änderung von Kategorie, Typ und Nutzung beeinflusst damit die Anzahl und dieGröße der Wasserkörper wesentlich. Je kleinräumiger die Wechsel identifiziert werden, umso größerwird die Anzahl der Wasserkörper. Oberflächengewässer müssen zunächst in den oben genanntenGrenzen berücksichtigt werden. Für die überblicksweise Überwachung ist weiterhin die maximale

Ja

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Einzugsgebietsgröße von 2.500 km² zu beachten (Anh. V Ziff. 1.3.1 WRRL). Eine Dimensionierungvon Wasserkörpern kann sich also etwa zwischen Einzugsgebieten von 10 bis 2.500 km² bewegen.

Wasserkörper sollen für sich allein stehende und bedeutsame Abschnitte eines Gewässers darstellen,die nicht willkürlich gewählt werden können. Sie dürfen sich nicht überschneiden oder aus Teilen, dienicht benachbart sind, zusammensetzen [5, S. 6]. Kleine Gewässerabschnitte, die nicht als eigenstän-dige Wasserkörper betrachtet werden können, werden als Gewässerelemente bezeichnet. KleinereElemente, unabhängig davon ob natürlich oder künstlich, werden entweder in benachbarte Wasser-körper eingebunden und erhalten bei Bedarf eigene Schutz- und Entwicklungsziele.

Schritt 2: Identifizierung künstlicher Wasserkörper

Auch für künstliche Wasserkörper gilt, dass nur eigenständige Wasserkörper [5, S. 6] für eine weitereUntersuchung in Frage kommen. Wie natürliche Wasserkörper dürfen sich künstliche Wasserkörpernicht überschneiden. Sie können sich außerdem nur aus Elementen zusammensetzen, die direkt be-nachbart sind. Im Rahmen des Projektes wurde eine Entscheidungstabelle für die Identifizierung vonkünstlichen Wasserkörpern entwickelt (Tabelle B.5.1.2-1).

Tabelle B.5-3: Dreistufige Prüfung zur Feststellung künstlicher Gewässerabschnitte am Beispiel des„Mainkanals Gerlachshausen“

Prüfschritt 1 – Vorprüfung

„Kriterien“ für eine Ausweisung als künstlicher Was-serkörper (vgl. EUROPÄISCHE KOMMISSION 2003B)

Ja Nein (schon bei einer Nennung)

Wasserkörper, der durch eine Verschiebung eines bereitsbestehenden Gewässers geschaffen wurde. X

Wasserkörper, der durch eine Flusslaufveränderung einesbereits bestehenden Gewässers geschaffen wurde. X

Wasserkörper, der durch direkte physikalische Verände-rung eines bereits bestehenden Gewässers geschaffenwurde.

X

Wasserkörper, der natürlich bzw. nicht durch MenschenHand entstanden ist (Historische Prüfung). X

Zwischenergebnis 1:

Wasserkörper wird als „natürlich“ betrach-tet*

Wasserkörper wird unterSchritt 2 weiter geprüft

Prüfschritt 2 – Detailprüfung

Es handelt sich um ...? („Ausschluss-Kriterien“ für eine Ausweisung alskünstliches Gewässer [2])

Nein Ja (schon bei einer Nen-

nung)

Einen Wasserkörper in einem Gelände, das zuvor nochkeinen signifikanten Wasserkörper aufwies X

Für den Mainkanal muss Prüfschritt 2bearbeitet werden.

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Hafenanlagen, Docks X

Gebaute Teiche X

Kiesteiche, Kiesgruben X

Tagebauseen X

Staubecken X

Reservoirzuleitungen X

Schifffahrtskanal, Kanal zur Be-, Entwässerung oder Ener-giegewinnung

X

Zwischenergebnis 2:

Wasserkörper wird als „natürlich“ betrach-tet*

Nach Prüfung der Ei-genständigkeit des WKwird die Strecke alskünstlicher WK oder alsbauliches Gewäs-serelement eingestuft.Nur bei unklaren Fällenfolgt die Experten-entscheidung.

Prüfschritt 3 – Expertenentscheidung

Hinweis: Das Verfahren zur Identifizierung künstlicher Wasserkörper soll nach WRRL unkompliziert und schnellanwendbar sein. Zeitaufwendige Expertenentscheidungen durch Ortskundige sollten daher bei nur Sonderfällenund unklaren Fällen herangezogen werden.

Prüfschritt 3 – Expertenentscheidung

Nur bei unklaren Fällen wird die Expertenentscheidungzu rate gezogen.

Begründung: (Mögliche Kriterien - Dimension, Entwicklungspotenzial undAuswirkung auf benachbarte WK)

Ergebnis: Wasserkörper wird als„natürlich“* betrachtetoder als bauliches Ge-wässerelement einge-stuft.

*) Ergebnis schliesst eineevtl. notwendigeUntersuchung nacherheblich verändertenWasserkörpern nicht aus.

Das Gewässer wirdnach der WRRL alskünstliches Gewässerausgewiesen

„Designation Test forartificial water bodies“

Der Mainkanal wird aufgrund seiner Di-mension und Bedeutung für die benach-barten Wasserkörper (WK) nicht als ei-genständiger WK ausgewiesen. Er wirdals bauliches Gewässerelement behan-delt.

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Schritt 3: Screening – Liegen hydromorphologische Veränderungen vor?

Es sollen Wasserkörper, die keine oder nur geringfügige hydromorphologische Veränderungen auf-weisen, aus der weiteren Betrachtung hinsichtlich der erheblichen Veränderung ausgeschlossen wer-den, um den Aufwand zu begrenzen. Nur Wasserkörper, die zu mehr als 30 % deutlich hydromorpho-logisch verändert sind, wurden in die weitere Prüfung einbezogen. Als Kriterium für diese Voruntersu-chung wird für den Main der Gesamtwert der Gewässerstrukturkartierung herangezogen. Die Errei-chung des „guten ökologischen Zustandes“ spielt bei diesem Arbeitsschritt noch keine Rolle, da dasAugenmerk hier nur auf den hydromorphologischen Veränderungen liegt.

Schritt 4: Beschreibung der signifikanten hydromorphologischen Veränderungen

Die Vorgehensweise baut sich aus vier Teilschritten auf (Abbildung B.5.1.2-2):

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Tabelle B.5-4: Ablaufschema zur Untersuchung der hydromorphologischen Belastungenam staugeregelten Main

1. Aufstellung der Qualitätskomponenten und Kriterien für signifikante Belastungen zu einer Kri-terienliste aus den Dokumenten:

• Toolbox [3, S. 49 f.]• Anhang V Ziff. 1.1.1 WRRL

Komponenten – und Kriteriensammlung

EU-WRRL HMWB Toolbox LAWA-Arbeitshilfe

Qualitätskomponenten Checkliste derBelastungen,

Signifikanzkriterienliste

Morphologiekriterium

Kriterienliste der relevanten Belastungenfür den Main durch Zuordnung der Einzelpa-rameter aus „Vor-Ort- bzw. Übersichtskartie-rung“

Untersuchung der Einzelpa-rameter von „Vor-Ort-

Kartierung“ und „Übersichts-

Werte der Einzelpara-meter aus Gewässer-strukturkartierungbayerischer Main(Übersichtskartierung)

Werte der Einzelpara-meter aus Gewässer-strukturkartierunghessischer Main(Vor-Ort-Kartierung)

Darstellung signifikanterStrecken in den jeweili-gen Wasserkörpern nachden Einzelparametern

Tabellarische Zuordnung von:- relevanten Nutzungen,- hydromorphologischen Belastungen

und

Methode der Gewäs-serstrukturkartierungam hessischen Main(Vor-Ort-Kartierung),Einzelparameter

Methode der Gewäs-serstrukturkartierungam bayerischen Main–Abschnitt (Über-sichts-Kartierung),Einzelparameter

1.

2.

3.

4.

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Septe

• LAWA-Arbeitshilfe

2. Bedeutende Belastungen auf Grundlage der bundesweit vorliegenden Gewässerstrukturkar-tierungen. Den Qualitätskomponenten und Kriterien aus Punkt 1 werden Einzelparameter derunterschiedlichen Gewässerstrukturkartierungen zugeordnet.

3. Auswertung der Gewässerstrukturkartierung nach den Einzelparametern von „Vor-Ort-“ und„Übersichtskartierung“ bezüglich der Überschreitung von Signifikanzgrenzen sowie Beschrei-bung der Ergebnisse für die einzelnen Wasserkörper.

4. Zuordnung von bestehenden Nutzungen und möglichen Auswirkungen zu den festgestelltensignifikanten hydromorphologischen Belastungen in tabellarischer Form.

Schritt 5: Prüfung des möglichen Verfehlens des „guten ökologischen Zustands“

Für das Abschätzungsverfahren ist die Verhältnismäßigkeit des Aufwandes bei der Darstellung derAuswirkungen von physikalischen Veränderungen zu berücksichtigen.

„Um beurteilen zu können, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass das Ziel “guter ökologischer Zustand”verfehlt wird, müssen die ökologischen Auswirkungen der physikalischen Veränderungen abgeschätzt werden(siehe Beispielsammlung). Der Aufwand für die Bewertung sollte angemessen sein (d.h. es sollte stufenweisevorgegangen werden [2, Ziff. 4.6].“

Das Zitat macht deutlich, dass es sich nicht um ein Bewertungsverfahren mit detaillierter Betrachtungaller biologisch-ökologischen Komponenten handeln kann. Gefragt ist vielmehr eine praxisrelevanteund wissenschaftlich fundierte Einschätzung unter Einbeziehung von Expertenentscheidungen undnational praktizierter Bewertungsverfahren.

Für die Einschätzung gilt der Grundsatz, dass Gewässer, die gegenwärtig den guten ökologischenZustand nicht aufweisen dann gefährdet sind, wenn bis 2015 die Ziele nicht erreicht werden können.Folgende biologische Qualitätskomponenten sind zur Darstellung des ökologischen Zustandes geeig-net:

Bei „bent

Nachspezvon Bedin

-

-

Die benthische wirbellose Fauna und die Fische sind die wichtigsten Gruppen für die Bewer-tung der Auswirkung von Wasserkraftwerken auf Süßwassersysteme.Langdistanzwanderfische können als Kriterium für die Beurteilung der Unterbrechung derDurchgängigkeit des Fließgewässers herangezogen werden [2, Ziff. 4.6].

mber 2003 B.5-109

der Abschätzung des ökologischen Zustands wurden daher insbesondere die Komponentenhische Makroinvertebraten“ und „Fische“ sowie zusätzlich die Trophie betrachtet.

Anh. V WRRL ist der ökologische Zustand eines Gewässers über die Abweichung von der typ-ifischen Gemeinschaft des Gewässers definiert. Diese typspezifische Gemeinschaft soll aufgrundReferenzbedingungen festgelegt werden. Für die Entwicklung und Festlegung typspezifischergungen und Referenzbedingungen gibt die WRRL verschiedene Vorgehensweisen an.

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Anhang II Ziff. 1.3 WRRL:

iii) Die typspezifischen Bedingungen... und die typspezifischen biologischen Referenzbedingungen könnenentweder raumbezogen oder modellbasiert sein oder sie können durch Kombination dieser Verfahren ab-geleitet werden. Ist die Anwendung dieser Verfahren nicht möglich, können die Mitgliedstaaten Sachver-ständige zu Rate ziehen, um diese Bedingungen festzulegen...

v) Modellbasierte typspezifische biologische Referenzbedingungen können entweder aus Vorhersagemodel-len oder durch Rückberechnungsverfahren abgeleitet werden. Für die Verfahren sind historische, paläolo-gische und andere verfügbare Daten zu verwenden...

Zur Einschätzung der Benthosfauna des staugeregelten Mains wurde ein Expertengespräch durch-geführt. Ziel war eine fundierte Verifizierung der dargestellten Methode zur Einschätzung des gegen-wärtigen ökologischen Zustandes. Die Einschätzung des ökologischen Zustands der Fischfauna er-folgte auf Basis eines im Rahmen des Projektes entwickelten Abschätzungsverfahrens sowie der Er-gebnisse eines weiteren Expertengesprächs, bei dem das Thema „Einschätzung des ökologischenZustands der Ichthyofauna“ im Mittelpunkt stand.

Die wesentlichen Aspekte der Unterscheidung zwischen sehr gutem, gutem und mäßigem Zustandnach der Definition der EU-WRRL finden sich in der Umschreibung der Eigenschaften für die Quali-tätskomponenten benthische Makroinvertebraten und Fischfauna in Anh. V Ziff. 1.2.1 WRRL.

Da Referenzzustände für die Gewässertypen zurzeit noch nicht erarbeitet sind, fehlen bislang kon-krete Definitionen. Um dennoch eine Aussage über den ökologischen Zustand der Makrozoobent-hosfauna und der Fischfauna treffen zu können, wurden Indices und weitere Parameter herangezo-gen.

Einzelkomponenten für die Abschätzung des biologischen Zustands des Makrozoobenthos:• Potamon-Typie-Index (PTI) [9]• Saprobienindex• Verhältnis aktiven/passiven Filtrierern• Verteilung der Rheotypen

Einzelkomponenten für die Abschätzung des biologischen Zustands der Fischfauna:• Allochthone Arten• Authochthone Arten• Leit- und Begleitfischarten• Reproduktion und Besatz• Langdistanzwanderfische• Rheophilie• Laichtypen

Die Ergebnisse der untersuchten Einzelkomponenten wurden auf die Klassifizierung der WRRL über-tragen. Aus dem Mittelwert der Einzelergebnisse wurde dann mit Hilfe des in Tabelle B.5-5 darge-stellten Bewertungsschlüssels das Gesamtergebnis für die Einschätzung der biologischen Qualitäts-komponente errechnet.

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Tabelle B.5-5: Bewertungsschlüssel für die zusammenfassende Abschätzung des ökologischen Zu-stands der biologischen Einzelkomponenten

Zustandsklasse nach W RRL Endnote NomenklaturI 5 – 4,21 sehr gutII 4,2 – 3,41 gutIII 3,4 – 2,61 mäß igIV 2,6 – 1,81 unbefriedigendV 1,8 - 1 schlecht

Schritt 6: Prüfung einer grundlegenden Veränderung des Gewässercharakters aufgrundmenschlich bedingter physikalischer Veränderungen

Verfehlt ein Wasserkörper aller Voraussicht nach aufgrund hydromorphologischer Veränderungen denguten ökologischen Zustand, so stehen nach der WRRL für die Festlegung der Umweltziele folgendeMöglichkeiten offen:

• Verbesserungsmaßnahmen bis 2015 zur Erreichung des guten ökologischer Zustands

• Fristverlängerung gemäß Art. 4 (4) WRRL zum späteren Erreichen des guten ökologischen Zu-stands (bis maximal im Jahr 2027)

• weniger strenge Umweltziele gemäß Art. 4 (5) WRRL.

Diese Ansätze sind nur dann sinnvoll, wenn bei einem Wasserkörper bedeutende Veränderungen derHydromorphologie festgestellt werden, er jedoch in seinem Wesen nicht erheblich verändert ist.

Soll ein Wasserkörper vorläufig als erheblich verändert eingestuft werden, so gelten hierfür folgendeKriterien [2]:

1. Ein guter Zustand wird aufgrund physikalischer Veränderungen der hydromorphologischenMerkmale des Wasserkörpers nicht erreicht. Andere Gründe und Auswirkungen, z.B. chemisch-physikalische Belastungen (Verschmutzung), dürfen nicht entscheidend sein.

2. Der Wasserkörper muss in seinem Wesen erheblich verändert sein. Dies ist der Fall, wenn derWasserkörper „in seinem Aussehen“ wesentlich verändert ist [2, S. 46]. Bei den betrachtetenWasserkörpern muss grundsätzlich die Erreichung des guten ökologischen Zustandes gefährdetsein. Folgende Differenzierung ist zu beachten:

a) Bei der Betrachtung eines in seinem Wesen erheblich veränderten Wasserkörpers sollte sehroffensichtlich erkennbar sein, dass die natürlichen Bedingungen erheblich verändert wurden.Eine Entscheidung auf der alleinigen Grundlage des Aussehens scheidet jedoch aus.

b) Die Veränderung im Wesen des Wasserkörpers muss umfassend/großräumig und tiefgreifendsein. In der Regel sind Hydrologie und Morphologie des Wasserkörpers erheblich verändert.

c) Die Veränderung darf nicht temporär oder periodisch, sondern muss dauerhaft sein.

d) Viele Veränderungen der Hydrologie von Wasserkörpern, z.B. durch Entnahmen, bedingenkeine morphologischen Veränderungen und können daher reversibel oder temporär sein. Der-artige Veränderungen führen nicht zu einer Ausweisung als erhebliche Veränderung.

3. Die erhebliche Wesensänderung muss durch die in Art. 4 (3) WRRL spezifizierten Nutzungenbedingt sein, oder aber durch andere Nutzungen, die gleichermaßen wichtige nachhaltige Ent

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wicklungstätigkeiten des Menschen darstellen (entweder einzeln oder im Zusammenspiel): einkanalisierter Fluss, ein Hafen, ein zum Zwecke des Hochwasserschutzes verbauter Fluss oderein aufgestauter Fluss oder See.

Erfüllt der Wasserkörper die Kriterien aus Schritt 6, kann er in die Berichterstattung bis 2004 als vor-läufig erheblich verändertes Gewässer aufgenommen werden.

Erfahrungen:

Die Identifizierung künstlicher und erheblich veränderter Wasserkörper des staugeregelten Mainswurde mit dem Arbeitskreis „Erheblich veränderte Gewässer“ innerhalb des „Pilotprojektes Bewirt-schaftungsplan Main“ abgestimmt und dient zunächst als Handlungsempfehlung für die Identifizierungkünstlicher und erheblich veränderter Wasserkörper im Kontext der Berichterstattung im Jahre 2004.

Zu Schritt 1 und 2:

Die Kriterien für die Ermittlung der Wasserkörper wurden lange und kontrovers diskutiert [6, 10]. Auf-grund der Erfahrungen in den bereits vorliegenden Fallstudien wird für eine eher großräumige Skalie-rung bzw. Dimensionierung plädiert.

Die in den deutschen Fallstudien Lahn und Elbe ermittelten Wasserkörper umfassen beispielsweiseLängen zwischen 40 und etwa 400 km. Daher ist als wesentliches Kriterium für die Ermittlung derWasserkörper zu fordern, dass die einzelnen Wasserkörper im Berichtsmaßstab sinnvolle, praktikableBewirtschaftungseinheiten bilden, in denen die Vorgaben der WRRL, insbesondere im Hinblick aufdas Erreichen der Umweltziele, umgesetzt werden können. Beim staugeregelten Main konnte derGewässertypenatlas der Bundesrepublik Deutschland aussagekräftig angewandt werden. Für kleineGewässer im Oberlauf könnte das Abgrenzungskriterium „Typ“ allerdings zu einer kleinräumigen Ein-teilung der Wasserkörper führen. In solchen Fällen ist gewissenhaft zu prüfen, ob die Auswirkungender hydromorphologischen Veränderungen oder anderer Belastungen auf den ökologischen Zustandin diesen Gewässerabschnitten typabhängig sind, oder ob eine Aggregierung kleinerer benachbarterWasserkörper zu einem oder mehreren größeren Wasserkörpern für die weitere Bearbeitung sinnvol-ler wäre.

Zu Schritt 4:

Bei der Beurteilung der hydromorphologischen Veränderungen hat sich im Rahmen des Projektesbewährt, die Gewässerstrukturkartierungen heranzuziehen. Da die Einzelparameter der Strukturkartie-rung in der Bundesrepublik jedoch nicht einheitlich vorliegen, muss evtl. eine Gegenüberstellung derverschiedenen Methoden vorgenommen werden. Am Beispiel des staugeregelten Mains wurden „Vor-Ort-Kartierung“ und „Übersichtskartierung“ gegenübergestellt, weil:

sich die Kriterien der LAWA und der CIS-Papiere sowohl auf die Einzelparameter der Vor-Ort-Kartierung als auch der Übersichtskartierung stützen

in Hessen nach der Vor-Ort-Kartierung und in Bayern nach der Übersichtskartierung untersucht wurde

die Grenzen für die einzelnen Parameter in der Toolbox nur für die Vor-Ort-Kartierung vorliegen undnoch an die Übersichtskartierung angepasst werden müssen.

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September 2003 B.5-113

Die Festlegung der Grenzen für bedeutende Veränderungen wurde durch die Zusammenarbeit vonIngenieuren und Biologen der Arbeitsgruppe verifiziert, um sowohl den Vorgaben aus den CIS-2.2-Papieren und der LAWA, als auch der Eigenart des Gewässers gerecht zu werden.

Zu Schritt 5:

Da für die Makrozoobenthosfauna bislang keine Referenz für diesen Gewässertyp vorliegen, kanneine nach WRRL geforderte Abschätzung des ökologischen Zustandes anhand der Einzelparameterim Vergleich zur Referenz nicht durchgeführt werden. Hier waren vielmehr Indices für eine Gesamt-einschätzung im Einklang mit den Umschreibungen des ökologischen Zustands nach Anhang VWRRL heranzuziehen. Eine Referenzbiozönose der Fischfauna wurde mit Hilfe der Experten definiert,und ist somit Grundlage für alle Bewertungsparameter.

Als schwierig erweist sich für die Auswertung der biologischen Qualitätskomponenten die uneinheitli-che Datengrundlage und Probennahmemethodik. Der Umfang und Detaillierungsgrad von vorliegen-den Daten über die Fischfauna und das Makrozoobenthos für den staugeregelten Main ist insgesamtüberdurchschnittlich hoch und ermöglichte eine differenzierte Einschätzung.

Handlungsempfehlung:

Die Identifizierung von vorläufig erheblich veränderten Wasserkörpern ist eine Einzelfallentscheidung.Dabei ist nicht nur die Einschätzung der biologischen Qualitätskomponenten, sondern es sind auchdie weiteren Konsequenzen der endgültigen Ausweisung zu berücksichtigen.

Keiner der Wasserkörper des staugeregelten Mains ist aufgrund offenkundiger Einzelinformationen alserheblich verändert auszuweisen. So stellt die Identifizierung des staugeregelten Mains als erheblichverändertes Gewässer vor dem Hintergrund des aktuellen Zustands des Mains nicht nur eine ökologi-sche, sondern auch eine strategische Entscheidung dar, die im weiteren Verfahren sorgfältig abzuwä-gen ist.

Die für den Main erarbeiteten Entscheidungsschemata sind in enger Anlehnung an die WRRL und dieauf ihrer Grundlage erarbeiteten Regeln aufgebaut. Sie sind insofern absolut richtlinienkonform, bei-spielhaft und auf andere Gewässer übertragbar.

Literatur:

1. BORCHARDT, D., et al.(2003): Abschlussbericht zum Vorhaben ”Überprüfung des staugeregeltenMains als erheblich verändertes Gewässer im Sinne der EU-WRRL im Hinblick auf die Berichter-stattung im Jahre 2004, Schriftenreihe Umwelt und Geologie, in Vorbereitung.

2. Leitfaden zur Identifikation und Ausweisung von erheblich veränderten und künstlichen Wasser-körpern, Übersetzung der englischen Originalfassung, CIS-Arbeitsgruppe 2.2, 20.03.2003.

3. Toolbox on Identification and Designation of Artificial and Heavily Modified Water Bodies, Final,CIS Working Group 2.2 on Heavily Modified Water Bodies, 14 January 2003.

4. Synthesis Report on Identification and Designation of Heavily Modified Water Bodies, Final Draft,CIS Working Group 2.2 on Heavily Modified Water Bodies, March 2003.

5. Horizontal Guidance on Water Bodies, Version 10.0, Stand 15.01.2003.

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September 2003 B.5-114

6. KERN, K. (2002): Überarbeiteter Abschlussbericht – Vorläufige Einstufung der Oberflächengewäs-ser nach der Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg. November 2002.

7. LAWA (2003):Kriterien zur Erhebung von anthropogenen Belastungen und Beurteilung ihrer Aus-wirkungen zur termingerechten und aussagekräftigen Berichterstattung an die EU-Kommission,Stand 31.03.03.

8. Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zurSchaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpoli-tik, ABl. L 327 vom 22.12.2000.

9. SCHÖLL, F. & HAYBACH, A. (2001): Bewertung von großen Fließgewässern mittels Potamon-Typie-Index (PTI) - Verfahrensbeschreibung und Anwendungsbeispiele, BfG-Mitteilungen 23: 28pp.

10.PODRAZA, P. (2000): Heavily Modified Waters in Europe Case Study on the River Ruhr, Essen.