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Regionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen Verfahrensunterlagen Entwurf der ... Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Regens- burg (11) Änderungsbegründung Umweltbericht inkl. Standortbögen Entwurf der Tekturkarte zu Karte 2 „Siedlung und Versorgung“, Stand Juni 2017 Regionaler Planungsverband Regensburg Geschäftsstelle Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. Nürnberger Str. 1 92318 Neumarkt i.d.OPf.

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Regionaler Planungsverband Regensburg

Regionalplan Region Regensburg (11)

13. Änderung des Regionalplans

Teilfortschreibung B IV 2.1

Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen

Verfahrensunterlagen

Entwurf der ... Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Regens-burg (11)

Änderungsbegründung

Umweltbericht inkl. Standortbögen

Entwurf der Tekturkarte zu Karte 2 „Siedlung und Versorgung“, Stand Juni 2017

Regionaler Planungsverband Regensburg Geschäftsstelle

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. Nürnberger Str. 1

92318 Neumarkt i.d.OPf.

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Entwurf der .. . Verordnung zur Änderung des Regionalplans

der Region Regensburg (11): vom xx.xx.2017

Auf Grund des Art. 22 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 6 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25.06.2012 (GVBl. S. 254, BayRS 230-1-F), zuletzt geändert am 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 470) erlässt der Regionale Planungsverband Regensburg folgende Verordnung:

§ 1 Die normativen Vorgaben des Regionalplans der Region Regensburg (Bekanntmachung über die Verbindlicherklärung vom 04.02.1988, GVBl. S. 32, BayRS 230-1-28-U, zuletzt ge-ändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Regens-burg vom 19.05.2011, Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz vom 16.08.2011, S.167, Amts-blatt der Regierung von Niederbayern vom 12.08.2011, S. 91, werden in Kapitel B IV Ab-schnitt 2.1 Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen wie folgt geändert: (1) Die bisherige Auflistung in 2.1.1 (Z) (1) Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Kies und

Sand (KS) wird ersetzt durch

(1) Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Kies (KS)

Vorranggebiete

KS 1 „nördlich Chammünster“ Landkreis Cham KS 3 „östlich Perwolfing“ Landkreis Cham KS 11 „westlich Wenzenbach“ Landkreis Regensburg KS 12 „südwestlich Friesheim“ Landkreis Regensburg KS 14 „südwestlich Illkofen“ Landkreis Regensburg KS 15 „östlich Herrnsaal“ Landkreis Kelheim KS 17 „nördlich Poikam“ Landkreis Kelheim KS 18 „westlich Bad Abbach“ Landkreis Kelheim KS 19 „südlich Friesheim“ Landkreis Regensburg KS 21 „südöstlich Neutraubling“ Landkreis Regensburg KS 25 „westlich Geisling“ Landkreis Regensburg KS 26 „südlich Geisling“ Landkreis Regensburg KS 30 „östlich Pfatter“ Landkreis Regensburg KS 33 „nördlich Schönach“ Landkreis Regensburg KS 36 „westlich Neustadt a.d.Donau“ Landkreis Kelheim KS 40 „östlich Langquaid“ Landkreis Kelheim KS 42 „südöstlich Mötzing“ Landkreis Regensburg KS 45 „südöstlich Schafhöfen“ Landkreis Regensburg KS 49 „südöstlich Schwaig“ Landkreis Kelheim KS 52 „südöstlich Kirchdorf“ Landkreis Kelheim KS 54 „östlich Rohr“ Landkreis Kelheim KS 55 „südwestlich Obereulenbach“ Landkreis Kelheim KS 56 „südwestlich Herrngiersdorf“ Landkreis Kelheim

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KS 57 „südöstlich Herrngiersdorf“ Landkreis Kelheim KS 58 „südlich Allersdorf“ Landkries Regensburg

Vorbehaltsgebiete

KS 2 „östlich Windischbergerdorf“ Landkreis Cham KS 4 „südlich Weiding“ Landkreis Cham KS 5 „südlich Weihersdorf“ Landkreis Neumarkt i.d.OPf. KS 6 „östlich Mühlhausen“ Landkreis Neumarkt i.d.OPf. KS 7 „nördlich Wöhrhof“ Landkreis Regensburg KS 8 „südlich Chammünster“ Landkreis Cham KS 9 „südlich Dietfurt“ Landkreis Neumarkt i.d.OPf. KS 10 „östlich Thanhausen“ Landkreis Regensburg KS 13 „südwestlich Illkofen“ Landkreis Regensburg KS 16 „nördlich Lengfeld“ Landkreis Kelheim KS 20 „nördlich Mintraching“ Landkreis Regensburg KS 22 „westlich Roith“ Landkreis Regensburg KS 23 „südlich Roith“ Landkreis Regensburg KS 24 „westlich Eltheim“ Landkreis Regensburg KS 27 „südöstlich Mintraching“ Landkreis Regensburg KS 28 „südwestlich Pfatter“ Landkreis Regensburg KS 29 „südöstlich Pfatter“ Landkreis Regensburg KS 31 „südöstlich Pfatter“ Landkreis Regensburg KS 32 N „nordöstlich Schönach“ Landkreis Regensburg KS 32 S „nordöstlich Schönach“ Landkreis Regensburg KS 34 „westlich Staubing“ Landkreis Kelheim KS 37 „westlich Neustadt a.d.Donau“ Landkreis Kelheim KS 38 „nordöstlich Abensberg“ Landkreis Kelheim KS 39 „östlich Abensberg“ Landkreis Kelheim KS 41 „südöstlich Buchhausen“ Landkreis Regensburg KS 43 „östlich Sünching“ Landkreis Regensburg KS 44 „östlich Mötzing“ Landkreis Regensburg KS 48 „nördlich Geibenstetten“ Landkreis Kelheim KS 50 „nordöstlich Umbertshausen“ Landkreis Kelheim KS 51 „nordöstlich Umbertshausen“ Landkreis Kelheim KS 53 „südöstlich Kirchdorf“ Landkreis Kelheim KS 59 „westlich Siegenburg“ Landkreis Kelheim

(2) Vorbehaltsgebiete für Sand (SD)

Vorbehaltsgebiete

SD 1 „östlich Reichertshofen“ Landkreis Neumarkt i.d.OPf. SD 2 „nördlich Schlierfermühle“ Landkreis Neumarkt i.d.OPf. SD 3 „nördlich Birkenmühle“ Landkreis Neumarkt i.d.OPf. SD 4 „südöstlich Fronau“ Landkreis Cham SD 5 „westlich Strahlfeld“ Landkreis Cham SD 6 „südöstlich Neubäu“ Landkreis Cham SD 7 „nördlich Trischlberg“ Landkreis Regensburg

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SD 9 „nordwestlich Wenzenbach“ Landkreis Regensburg

(2) In 2.1.1 (Z) (2) Vorranggebiete für Quarzsand (qu) wird

- die Ziffer „2“ durch die Ziffer „3“ ersetzt

- das Kürzel „qu“ durch „QS“ ersetzt

- die bisherige Auflistung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ersetzt durch

Vorranggebiete

QS 6 „südlich Lähr“ Landkreis Neumarkt i.d.OPf. QS 8 „nordöstlich Sengenthal“ Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

QS 10 „südlich Sengenthal“ Landkreis Neumarkt i.d.OPf. QS 11 „südöstlich Weihersdorf“ Landkreis Neumarkt i.d.OPf. QS 14 „nördlich Simbach“ Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

Vorbehaltsgebiete

QS 1 „westlich Pyrbaum“ Landkreis Neumarkt i.d.OPf. QS 3 „westlich Oberhembach“ Landkreis Neumarkt i.d.OPf. QS 7 „nordöstlich Sengenthal“ Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

QS 9 „südlich Sengenthal“ Landkreis Neumarkt i.d.OPf. QS 12 „nördlich Pollanten“ Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

QS 13 „östlich Burggriesbach“ Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

(3) In 2.1.1 (Z) (3) Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Ton und Lehm (t) wird die Ziffer „3“ durch die Ziffer „4“ ersetzt.

(4) In 2.1.1 (Z) (4) Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Kalkstein (Ca) wird die Ziffer „4“ durch die Ziffer „5“ ersetzt.

(5) In 2.1.1 (Z) (5) Vorbehaltsgebiete für Flussspat (fl) wird die Ziffer „5“ durch die Ziffer „6“ ersetzt.

(6) In 2.1.1 (Z) (6) Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Granit und Diorit (G) wird

- die Ziffer „6“ durch die Ziffer „7“ ersetzt

- das Kürzel „G“ durch „GR“ ersetzt

- die bisherige Auflistung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ersetzt durch

Vorranggebiete

GR 3 „nordwestlich Runding“ Landkreis Cham GR 10 „südwestlich Regenpeilstein“ Landkreis Cham

Vorbehaltsgebiete

GR 1 „nordöstlich Furth i.Wald“ Landkreis Cham GR 2 „südwestlich Untertraubenbach“ Landkreis Cham GR 4 „nördlich Oberfaustern“ Landkreis Cham GR 5 „südöstlich Regenstauf“ Landkreis Regensburg GR 7 „nördlich Roßbach“ Landkreis Cham GR 9 „nördlich Beucherling“ Landkreis Cham

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GR 11 „südwestlich Regenpeilstein“ Landkreis Cham GR 12 „nördlich Grub“ Landkreis Cham GR 14 „südlich Bernhardswald“ Landkreis Regensburg GR 15 „nordwestlich Wiesent“ Landkreis Regensburg

(7) In 2.1.1 (Z) (7) Vorbehaltsgebiet für Gangquarz (Qu) wird

- die Ziffer „7“ durch die Ziffer „8“ ersetzt,

- „Qu“ durch „QU“ ersetzt,

- das Vorbehaltsgebiet „Qu 1 „östlich Harrling““ durch „QU 2 „östlich Harrling““ und das Vorbehaltsgebiet „Qu 1/1 „östlich Harrling““ durch „QU 1 „nördlich Harrling““ ersetzt.

(8) In 2.1.2 (Z) wird „soll“ durch „ist“ und „eingeräumt werden“ durch „einzuräumen“ ersetzt.

(9) In 2.1.3 (Z) wird „soll“ durch „ist“ und „beigemessen werden“ durch „beizumessen“ er-setzt.

(10) In 2.1.4 (Z) wird

- in Satz 1 „soll“ durch „ist“ und „konzentriert werden“ durch „zu konzentrieren“ ersetzt,

- in Satz 2 „sollen“ durch „sind“ und „vorgenommen werden“ durch „vorzuneh-men“ ersetzt.

(11) In 2.1.5 (G) wird in Satz 2 „ist anzustreben“ durch „soll angestrebt werden“ ersetzt.

(12) In 2.1.6 (Z) wird „sollen“ durch „sind“ und „wieder hergestellt werden“ durch „wiederher-zustellen“ ersetzt.

(13) In 2.1.6.1 (Z) wird das bestehende Ziel ersetzt durch „In dem Vorranggebiet Ca 4 sowie in den Vorbehaltsgebieten t 18, t 27, t 28, t 29, t 33, t 34, t 35, Ca 1/1, Ca 2/1, fl 2 und fl 3 sind bei der Rekultivierung die ökologischen und landschaftspflegerischen Belange besonders zu berücksichtigen.“

(14) In 2.1.6.2 (Z) wird das bestehende Ziel ersetzt durch „In den Vorranggebieten t 9, t 16, t 19 und Ca 7 ist durch die Rekultivierung vor allem die Nutzungsvielfalt zu erhalten und zu verbessern und besonders im Umfeld von städtischen Siedlungsbereichen und von Fremdenverkehrsorten Flächen für Freizeit und Erholung bereitzustellen.

(15) In 2.1.6.3 (Z) wird das bestehende Ziel ersetzt durch „In den Vorranggebieten KS 56, KS 57, t 1, t 2, t 11, t 12, t 13, t 21, t 22 und t 23 ist als Folgefunktion vor allem eine ord-nungsgemäße Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung landschaftsökologi-scher Gesichtspunkte anzustreben.

(16) In 2.1.6.4 (Z) wird das bestehende Ziel ersetzt durch „In den Vorranggebieten KS 15 und Ca 14 sind vor allem Folgefunktionen für städtebauliche und stadtökologische Funk-tionen sowie für Freizeit und Erholung anzustreben.“

(17) In 2.1.6.4 (Z) wird der Satz „In den Vorranggebieten qu 3(T) und qu 4 (T) soll der Folge-funktion Grund- und Trinkwasserschutz Rechnung getragen werden.“ gestrichen.

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(18) Vor 2.1.8 (Z) wird Punkt 2.1.7 (Z) ergänzt „In den Vorranggebieten QS 6 und QS 8 ist im Rahmen der Rekultivierung den Belangen des Grund- und Trinkwasserschutzes beson-ders Rechnung zu tragen.“.

(19) In 2.1.8 (Z) wird das bestehende Ziel ersetzt durch

„In den nachstehend genannten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sind überwiegend fol-gende besondere Folgefunktionen zu berücksichtigen:

Biotopentwicklung: t 7, KS 3, KS 42, GR 3, GR 10

Biotop/Naturnaher Wald: Ca 1, Ca 2, Ca 6, Ca 8, Ca 11, Ca 12, Ca 15, Ca 24, QS 14

Biotop Gewässer: KS 12, KS 14, KS 19, KS 21

Biotopentwicklung, Retentionsraum: KS 36

Geotop (Teilgebiet): Ca 4, Ca 6, Ca 7

Erholung, Biotopentwicklung: KS1, KS 17, KS 18, KS 25, KS 30, KS 49, QS 10, QS 11

Erholung inkl. Angelnutzung, Biotopentwicklung: KS 26, KS 33

Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung: KS 11, KS 52, KS 54

Forstwirtschaft, Biotopentwicklung: KS 40, QS 6

Standortgerechter Laubwald: KS 45, KS 58

Landwirtschaft: KS 55.“

(20) Die Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ wird entsprechend der Tekturkarte zur 13. Änderung geändert.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Monatsersten nach der Veröffentlichung in den Amtsblättern der Regierung von Niederbayern und der Regierung der Oberpfalz in Kraft.

Neumarkt i.d.OPf., den xx.xx.20xx Regionaler Planungsverband Regensburg Willibald Gailler Verbandsvorsitzender Anlage: Tekturkarte zu Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ (Maßstab 1 : 120.000)

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Änderung der Begründung 1. In der Begründung zu B IV 2.1.1 werden

- in Absatz 5 Kies, Sand und Quarzsand, Satz 2, die Zahl „1.185“ durch die Bezeichnung „ rund 1.300“ ersetzt,

- in Absatz 6 Kies, Sand und Quarzsand, Satz 2, wie folgt neu gefasst: „Die Vorrangge-biete für Quarzsand umfassen rund 190 ha, die Vorbehaltsgebiete rund 170 ha.“,

- in Absatz 7 Kies und Sand und Quarzsand, Satz 1 wie folgt neu gefasst: „Die Rohstoff-sicherungsgebiete KS 1 „nördlich Chammünster“, KS 7 „nördlich Wöhrhof“, KS 15 „öst-lich Herrnsaal“, KS 16 „nördlich Lengfeld“, KS 18 „westlich Bad Abbach“, KS 27 „süd-östlich Mintraching“, KS 33 „nördlich Schönach“, KS 34 „westlich Staubing“, KS 37 „westlich Neustadt a.d.Donau“, SD 1 „östlich Reichertshofen“, SD 2 „nördlich Schlier-fermühle“ und SD 3 „nördlich Birkenmühle“ liegen ganz oder teilweise in einem Über-schwemmungsgebiet gemäß § 76 WHG.“,

- in Absatz 8 Kies und Sand und Quarzsand, Satz 1, die Bezeichnung „KS 66“ durch die Bezeichnung „KS 27“ ersetzt,

- vor Absatz 9 folgender Absatz hinzugefügt „Bei Rohstoffsicherungsgebiete welche sich innerhalb von landschaftlichen Vorbehaltsgebieten oder im Randbereich eines regiona-len Grünzugs liegen ist der Abbau und die sich anschließende Rekultivierung beson-ders landschaftsverträglich zu gestalten, bzw. die entsprechende Funktion des regiona-len Grünzugs möglichst wenig zu beeinträchtigen.“,

- in Absatz 10 Kies und Sand und Quarzsand, Satz 1 wie folgt neu gefasst: „Derzeit kann der gesamte Bedarf an Kies und Sand durch Vorranggebiete langfristig gedeckt wer-den, ohne dass eine wesentliche Einengung des Grundstückmarktes zu befürchten ist.“,

- in Absatz 15 Kalkstein, Granit und Diorit, Satz 1, die Zahl „985“ durch die Zahl „980“ und die Zahl „700“ durch die Zahl „840“ ersetzt,

- in Absatz 19 Gangquarz, Satz 2, die Zahl „25“ durch die Zahl „32“ ersetzt.

2. In der Begründung zu B IV 2.1.8 werden

- in Absatz 1, Satz 1, der Nebensatz „sowie für das von Bannwald umgebene Vorbe-haltsgebiet KS 65“ gestrichen.

- Absatz 2 wie folgt neu gefasst: „Die Folgefunktion Erholung, Biotopentwicklung bietet sich insoweit an, als durch eine Rohstoffgewinnung bestehende Erholungsfunktionen be-schnitten werden und sich dort ein verstärkter Bedarf hinsichtlich naturnaher Erholungs-einrichtungen ergibt.“

- Absatz 8 wie folgt neu eingefügt: „Aspekte der Biotopentwicklung sind in Ergänzung weiterer Folgefunktionen insbesondere dann zu berücksichtigen, wenn durch Abbauvor-haben vorhandene Biotopstrukturen beeinträchtigt werden.“

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Änderungsbegründung I. Rechtsgrundlagen Gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 des Bayer. Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25.6.2012 (GVBl. S. 254), in Kraft seit 01.07.2012, zuletzt geändert durch § 1 ÄndG vom 22.12.2015 (GVBl. S. 470) ist es Aufgabe der Landesplanung, Raumordnungspläne (Landesentwick-lungsprogramm und Regionalpläne) aufzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Auf-gabe obliegt, soweit die Regionalpläne betroffen sind, gemäß Art. 8 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 BayLplG den Regionalen Planungsverbänden.

Gemäß Art. 21 Abs. 1 S. 1 BayLPlG sind Regionalpläne aus dem Landesentwicklungs-programm (LEP) zu entwickeln. Sie legen die anzustrebende räumliche Ordnung und Ent-wicklung einer Region unter Beachtung der im LEP, zuletzt novelliert durch Verordnung vom 22.08.2013, in Kraft getreten am 01.09.2013, festgelegten Ziele der Raumordnung fest. II. Änderungen im sachlichen Teilabschnitt B IV 2.1 „Gewinnung und Sicherung

von Bodenschätzen“ (B IV 2.1)

Seit Inkrafttreten der 10. Änderung des Regionalplans (01.08.2011) haben sich im sachli-chen Teilabschnitt B IV 2.1 "Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen" Änderungen in der Bewertung von Rohstoffgebieten ergeben, die eine Fortschreibung erforderlich machen. Mit der vorliegenden Fortschreibung sollen gemäß dem regionalen Bedarf Vorrang- und Vor-behaltsgebiete für den Abbau von Granit, Kies, Sand, Quarz und Quarzsand festgelegt wer-den.

Der dem Fortschreibungsentwurf zugrunde liegende Fachbeitrag (Bewertung der bisher aus-gewiesenen Gebiete, Vorschlag neuer Vorrang- und Vorbehaltsgebiete und Angaben zum Flächenbedarf) wurde gemeinsam vom Landesamt für Umwelt, Geologischer Dienst und dem Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden erstellt.

Die Flächenveränderungen bestehen aus Neuausweisungen, Rücknahmen, Auf- und Abstu-fungen sowie Flächenveränderungen bestehender Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Zugleich erhalten die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete eine neue Nomenklatur (siehe nachfolgende Tabelle) und damit verbunden auch eine durchgängig neue Nummerierung:

Rohstoff Bezeichnung neu Bezeichnung alt

Granit GR G

SD (Granit und Gneiszersatz)

Kies KS KS (Kies und Sand)

Sand SD KS (Kies und Sand)

Quarzsand QS qu

Quarz QU Qu

Im Zuge der Überarbeitung der einzelnen Vorrangflächen wurden zum Teil auch die Folge-funktionen an veränderte umweltfachliche Rahmenbedingungen angepasst und somit aktua-lisiert. Gem. LEP 2013 (5.2.2 Z) sind nur für Vorranggebiete in den Regionalplänen bereits Folgefunktionen festzulegen.

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Der Planungszeitraum der nun zur Ausweisung vorgesehenen Vorrang- und Vorbehaltsge-biete beträgt rund 20 Jahre. Nach Angaben des Bayerischen Industrieverbandes Baustoffe, Steine und Erden fördern die in der Region Regensburg ansässigen Unternehmen im Be-reich Sand (inkl. Quarzsand), Kies, Granitzersatz und Granit (Körnung) rund 6,4 Mio. t pro Jahr. Für den Abbau von Sand (inkl. Quarzsand), Kies und Granitzersatz wird eine Fläche von rund 28 ha pro Jahr benötigt. Der Abbau von Granit (Körnung) erfolgt zunehmend in die Tiefe, weshalb hierfür kein konkreter Flächenbedarf genannt werden kann. Es ist jedoch zu beachten, dass die Fördermengen und damit verbunden auch die benötigten Flächen gewis-sen Schwankungen unterliegen (z.B. ist derzeit aufgrund der wachsenden Baukonjunktur ein Anstieg der Fördermengen zu verzeichnen) und aus verschiedenen Gründen (z.B. Flächen-verfügbarkeit, Preisgestaltung) auch nicht alle ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsge-biete einem Abbau zugeführt werden können.

Das Kapitel erfährt zudem eine redaktionelle Anpassung, gem. der Vorgabe im LEP 2013 werden die bestehenden Ziele und Grundsätze nun einheitlich in „Ist“ bzw. „Soll“-Form for-muliert.

Der Umweltbericht gemäß der Richtlinie 2001/42/EG liegt für die 13. Änderung des Regio-nalplans der Region Regensburg der Änderungsbegründung bei.

Begründung der Änderungen

Zu 1:

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Kies (KS)

- KS 1 „nördlich Chammünster“ (ehemals KS 41): Das Vorranggebiet wird entspre-chend der einheitlichen Nomenklatur umbenannt, der räumliche Umgriff bleibt unver-ändert. In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Bewertung wird der Aspekt der Biotopentwicklung als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 ergänzt.

- KS 2 „östlich Windischbergerdorf“ (ehemals KS 63): Das Vorbehaltsgebiet wird aufgrund der rohstoffgeologischen Eignung zur Sicherung der Rohstoffvorkommen in Richtung Westen um 22 ha erweitert und im Süden um 2 ha geringfügig reduziert.

- KS 3 „westlich Perwolfing“ (ehemals KS 43): Das Vorranggebiet wird aufgrund neuer geologischer und morphologischer Erkenntnisse am östlichen und südlichen Rand um 18 ha reduziert (zudem Herausnahme der Kläranlage Runding) und im Nordwesten um 3 ha erweitert. In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Bewertung wird der Aspekt der Biotopentwicklung als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 festgeschrieben.

- KS 4 “südlich Weiding“ (ehemals KS 64): Das Vorbehaltsgebiet wird um bereits abgebaute und rekultivierte Bereiche im Umfang von knapp 11 ha reduziert.

- KS 5 „südlich Weihersdorf“ (ehemals KS 4/1): Das Gebiet war bisher als Vorrang-gebiet ausgewiesen, wird nun aufgrund unsicherer geologischer Datenlage zu einem Vorbehaltsgebiet abgestuft. Somit wird das Gebiet auch im Ziel B IV 2.1.6.2 (Festle-gung einer Folgefunktion) gestrichen.

- KS 6 „östlich Mühlhausen“ (ehemals KS 4/4): Das Vorbehaltsgebiet wird im Süd-westen um den Bereich der Ortsumgehung Mühlhausen (Umfang rund 12 ha) redu-ziert.

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- KS 7 „nördlich Wöhrhof“: Das Vorbehaltsgebiet im Umfeld verschiedener Abbau-stellen wird aufgrund der geologischen Eignung zur Sicherung des Rohstoffvorkom-mens neu in den Regionalplan aufgenommen. Aufgrund der teilweisen Lage im Landschaftsschutzgebiet ist derzeit entsprechend der Verordnung zum LSG nur eine Ausweisung als Vorbehaltsgebiet möglich.

- KS 8 „südlich Chammünster“ (ehemals KS 62): Das Vorbehaltsgebiet wird ent-sprechend der einheitlichen Nomenklatur umbenannt, der räumliche Umgriff bleibt unverändert.

- KS 9 „südlich Dietfurt“ (ehemals KS 6): Das Vorbehaltsgebiet wird um bereits ab-gebaute und rekultivierte Bereiche im Umfang von knapp 4 ha reduziert.

- KS 10 „östlich Thanhausen“ (ehemals KS 39): Das Gebiet war bisher als Vorrang-gebiet ausgewiesen, wird aufgrund geologischer Erkenntnisse im Westen um rund 3 ha reduziert (Freistellung von Bebauung) und zur Sicherung des Rohstoffvorkom-mens in nördliche und östliche Richtung um 10 ha erweitert und zu einem Vorbe-haltsgebiet abgestuft. Somit wird das Gebiet auch im Ziel B IV 2.1.6.2 (Festlegung ei-ner Folgefunktion) gestrichen.

- KS 11 „westlich Wenzenbach“ (ehemals KS 38): Das Vorranggebiet wird aufgrund geologischer Erkenntnisse im Westen um rund 3,5 ha reduziert (Freistellung von Be-bauung) und in östliche und südöstliche Richtung zur Sicherung des Rohstoffvor-kommens um rund 4 ha erweitert. In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Bewertung wird als Folgefunktion „Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung“ im Ziel B IV 2.1.8 ergänzt.

- KS 12 „südwestlich Friesheim“ (ehemals KS 44): Das Vorranggebiet wird um die bereits abgebauten Bereiche (knapp 5 ha) reduziert und zur Sicherung des Rohstoff-vorkommens um 5 ha in südliche Richtung erweitert. In Anpassung an eine veränder-te umweltfachliche Bewertung wird als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 „Biotop Ge-wässer“ festgeschrieben.

- KS 13 „südwestlich Illkofen“: Das Vorbehaltsgebiet wird aufgrund geologischer Eignung als Ergänzungsfläche zur KS 14 neu in den Regionalplan aufgenommen.

- KS 14 „südwestlich Illkofen“: Das Vorranggebiet wird um bereits abgebaute Berei-che (rund 12 ha) reduziert und zur Sicherung des Rohstoffvorkommens in nordöstli-che, südliche und südwestliche Richtung (rund 24 ha) erweitert.

- KS 15 „östlich Herrnsaal“ (ehemals KS 13): Das Vorranggebiet wird um den süd-westlichen Bereich in Richtung Donau (rund 42 ha) reduziert, da die Rohstoffmäch-tigkeit dort deutlich geringer ist.

- KS 16 „nördlich Lengfeld“: Das Vorbehaltsgebiet wird zur Sicherung des Rohstoff-vorkommens neu ausgewiesen.

- KS 17 „nördlich Poikam“ (ehemals KS 11): Das Vorranggebiet wird um die bereits abgebauten Bereiche (rund 22 ha) reduziert. In Anpassung an eine veränderte um-weltfachliche Bewertung wird „Biotopentwicklung, Erholung“ als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 festgeschrieben.

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- KS 18 „westlich Bad Abbach“ (ehemals KS 12): Das Vorranggebiet wird um die bereits abgebauten Bereiche (rund 5 ha) reduziert. In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Bewertung wird „Biotopentwicklung, Erholung“ als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 festgeschrieben.

- KS 19 „südlich Friesheim“ (ehemals KS 33): Das Vorranggebiet wird aufgrund neuer geologischer Erkenntnisse (schlechtere Rohstoffqualität als ursprünglich ange-nommen) im Südwesten um 21 ha reduziert und stattdessen um 13 ha in östliche Richtung erweitert. In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Bewertung wird „Biotop Gewässer“ als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 festgeschrieben.

- KS 20 „nördlich Mintraching“: Das Vorbehaltsgebiet soll als Ersatz für die ehemali-ge KS 31 zur Sicherung des vorhandenen Rohstoffvorkommens neu in den Regio-nalplan aufgenommen werden.

- KS 21 „südöstlich Neutraubling“ (ehemals KS 31/1): Das Vorranggebiet wird ent-sprechend aktueller Abbaugenehmigungen in östliche und südliche Richtung erwei-tert. Zudem wird der südliche Teil der ehemaligen KS 31 in das Vorranggebiet inte-griert (insgesamt dann 65 ha). Im Westen werden aufgrund des Abbaufortschritts rund 20 ha zurückgenommen. In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Be-wertung wird „Biotop Gewässer“ als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 festgeschrieben.

- KS 22 „westlich Roith“ (ehemals KS 30): Das bisherige Vorbehaltsgebiet wird zur Sicherung des Rohstoffvorkommens in westliche Richtung erweitert (rund 10 ha) und im nördlichen Teilbereich zu einem Vorranggebiet aufgestuft. Aufgrund der umwelt-fachlichen Bewertung wird „Biotopentwicklung“ als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 festgeschrieben.

- KS 23 „südlich Roith“ (ehemals KS 29): Das Vorbehaltsgebiet wird im Bereich Roith etwas zurückgenommen (Freistellung der Bebauung) und zur Sicherung des Rohstoffvorkommens in westliche Richtung um rund 13 ha erweitert.

- KS 24 „westlich Eltheim“ (ehemals KS 32): Das Vorbehaltsgebiet wird im Norden (entgegen ursprünglicher Annahmen ist dort kein geeigneter Rohstoff vorhanden) und im Süden im Bereich des ehemaligen Abbaus (Rücknahme beträgt insgesamt rund 37 ha) zurückgenommen.

- KS 25 „westlich Geisling“ (ehemals KS 27): Das Vorranggebiet wird geteilt (siehe auch KS 26). Bereits abgebaute Bereiche und der Ortsbereich von Leiterkofen wer-den herausgenommen (insgesamt 55 ha), westlich Leiterkofen erfolgt entsprechend aktueller Abbauplanungen eine kleine Erweiterung (rund 3 ha) in Richtung Norden. In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Bewertung wird „Biotopentwicklung“ als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 ergänzt.

- KS 26 „südlich Geisling“ (ehemals KS 27): Das Vorranggebiet wird geteilt (siehe auch KS 25). Bereits abgebaute Bereiche werden herausgenommen, zur Sicherung der Rohstoffvorkommen wird eine Erweiterung in Richtung Osten (rund 80 ha) vorge-nommen. In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Bewertung wird „Erho-lung, Biotopentwicklung, Angelnutzung“ als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 festge-schrieben.

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- KS 27 „südöstlich Mintraching“ (ehemals KS 66): Das Vorbehaltsgebiet wird ent-sprechend der einheitlichen Nomenklatur umbenannt, der räumliche Umgriff bleibt unverändert.

- KS 28 „südwestlich Pfatter“: Das Gebiet im Bereich einer ehemaligen Abbaustelle soll zur Sicherung des Rohstoffvorkommens als Vorbehaltsgebiet neu ausgewiesen werden.

- KS 29 „südöstlich Pfatter“ (ehemals KS 26): Das Vorbehaltsgebiet wird um bereits abgebaute Bereiche reduziert, zudem wird der östliche Bereich zurückgenommen (insgesamt 80 ha).

- KS 30 „östlich Pfatter“ (ehemals KS 25): Das Vorranggebiet wird entsprechend der einheitlichen Nomenklatur umbenannt, der räumliche Umgriff bleibt unverändert. In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Bewertung wird „Erholung, Bioto-pentwicklung“ als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 festgeschrieben.

- KS 31 „südöstlich Pfatter“: Das Vorbehaltsgebiet wird zur Sicherung des Rohstoff-vorkommens im Anschluss an die KS 30 in südlicher Richtung neu ausgewiesen.

- KS 32 N „nordöstlich Schönach“ (ehemals KS 24): Das Vorbehaltsgebiet wird aufgrund geologischer Erkenntnisse im nördlichen und östlichen Teilbereich um rund 8 ha zurückgenommen, dafür im Westen um 5 ha erweitert.

- KS 32 S „nordöstlich Schönach“: Das Vorbehaltsgebiet wird direkt angrenzend an das Vorranggebiet KS 33 zur Sicherung des Rohstoffvorkommens neu ausgewiesen.

- KS 33 „nördlich Schönach“ (ehemals KS 48): Das Vorranggebiet um das Kieswerk Schönach wird zur Sicherung des Rohstoffvorkommens in östliche Richtung um rund 12 ha erweitert, dafür im südlichen Bereich bei der Kapelle etwas zurückgenommen. In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Bewertung wird „Erholung, Bioto-pentwicklung, Angelnutzung“ als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 festgeschrieben.

- KS 34 „westlich Staubing“ (ehemals KS 7): Das Vorbehaltsgebiet wird um Biotop- und kleine Wasserflächen (rund 1 ha) reduziert.

- KS 36 „westlich Neustadt a.d.Donau“: Das Vorranggebiet wird zur Sicherung des Rohstoffvorkommens neu ausgewiesen. Zur Festlegung einer Folgefunktion wird das Vorranggebiet dem Ziel B IV 2.1.8 hinzugefügt. Die Folgefunktion wird entsprechend der Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung (SUP) vorgenommen.

- KS 37 „westlich Neustadt a.d.Donau“: Das Vorbehaltsgebiet wird zur Sicherung des Rohstoffvorkommens neu ausgewiesen.

- KS 38 „nordöstlich Abensberg“ (ehemals KS 14): Das Vorbehaltsgebiet wird um aus rohstoffgeologischer Sicht nicht für Kiesabbau nutzbare Bereiche reduziert, die zwei verbleibenden Teilflächen werden zur Sicherung des Rohstoffvorkommens und entsprechend aktueller Abbauplanungen als KS 38 und KS 39 ausgewiesen.

- KS 39 „östlich Abensberg“ (ehemals KS 14): Das Vorbehaltsgebiet wird um aus rohstoffgeologischer Sicht nicht für Kiesabbau nutzbare Bereiche reduziert, die zwei verbleibenden Teilflächen werden zur Sicherung des Rohstoffvorkommens und ent-sprechend aktueller Abbauplanungen als KS 38 und KS 39 ausgewiesen.

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- KS 40 „östlich Langquaid“ (ehemals KS 20): Das Vorranggebiet wird um bereits abgebaute Bereiche (rund 16 ha) reduziert. In Anpassung an eine veränderte umwelt-fachliche Bewertung wird „Biotopentwicklung“ als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 er-gänzt.

- KS 41 „südöstlich Buchhausen“: Das Vorbehaltsgebiet wird zur Sicherung des Rohstoffvorkommens im Anschluss an einen aktiven Abbau neu ausgewiesen.

- KS 42 „südöstlich Mötzing“ (ehemals KS 21): Das Vorranggebiet wird um bereits abgebaute Bereiche (knapp 12 ha) reduziert, zudem wird zur Sicherung des Roh-stoffvorkommens der westliche Bereich (rund 28 ha) der ehemaligen Vorbehaltsflä-chen KS 70 ein Teil des Vorranggebietes (siehe auch KS 43). In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Bewertung wird „Biotopentwicklung“ als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 festgeschrieben.

- KS 43 „östlich Sünching“ (ehemals KS 70): Das Vorbehaltsgebiet wird um den Teilbereich (rund 28 ha) reduziert, der als Vorrangfläche in die KS 42 übergeht (siehe auch KS 42).

- KS 44 „östlich Mötzing“ (ehemals KS 22): Das Vorranggebiet wird um die bereits abgebauten Bereiche reduziert (rund 34 ha) und aufgrund schlechterer geologischer Eignung in der verbleibenden Fläche zu einem Vorbehaltsgebiet abgestuft. Somit wird das Gebiet auch im Ziel B IV 2.1.6.3 (Festlegung einer Folgefunktion) gestri-chen.

- KS 45 „südöstlich Schafhöfen“: Das Vorranggebiet im Bereich eines aktiven Ab-baus wird zur Sicherung des Rohstoffvorkommens neu ausgewiesen. Zur Festlegung einer Folgefunktion wird das Vorranggebiet dem Ziel B IV 2.1.8 hinzugefügt. Die Folgefunktion „standortgerechter Laubwald“ wird entsprechend der Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung (SUP) aufgrund der erforderlichen Kompensation des Eingriffs in Naturhaushalt und Landschaftsbild festgelegt.

- KS 48 „nördlich Geibenstetten“: Das Vorbehaltsgebiet wird zur Sicherung des Rohstoffvorkommens neu ausgewiesen.

- KS 49 „südöstlich Schwaig“ (ehemals KS 10): Das Vorranggebiet wird um die be-reits abgebauten Bereiche (rund 34 ha) reduziert und in nordwestliche Richtung um knapp 6 ha erweitert, um das Rohstoffvorkommen und den stattfindenden Abbau zu sichern. In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Bewertung wird „Bioto-pentwicklung“ als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 ergänzt.

- KS 50 „nordöstlich Umbertshausen“: Das Vorbehaltsgebiet wird zur Sicherung des Rohstoffvorkommens neu ausgewiesen, aufgrund der Lage im Landschaftsschutzge-biet ist derzeit nur die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet möglich.

- KS 51 „nördlich Umbertshausen“: Das Vorbehaltsgebiet wird zur Sicherung des Rohstoffvorkommens neu ausgewiesen, aufgrund der Lage im Landschaftsschutzge-biet ist derzeit nur die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet möglich.

- KS 52 „südöstlich Kirchdorf“ (ehemals KS 16): Das Vorbehaltsgebiet wird um die bereits abgebauten Bereiche reduziert (insgesamt um rund 16 ha, dadurch Trennung in KS 52 und KS 53) und zur Sicherung des Rohstoffvorkommens in Anpassung an einen aktiven Abbau zu einem Vorranggebiet aufgestuft. Zur Festlegung einer Folge-

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funktion wird das Vorranggebiet dem Ziel B IV 2.1.8 hinzugefügt. Die Folgefunktion wird entsprechend der Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung (SUP) festge-legt.

- KS 53 „südöstlich Kirchdorf“ (ehemals KS 16): Das Vorbehaltsgebiet wird um die bereits abgebauten Bereiche reduziert (dadurch Trennung in KS 52 und KS 53), der südliche Bereich wird zur Sicherung des Rohstoffvorkommens als KS 53 ausgewie-sen und geringfügig in östliche Richtung erweitert.

- KS 54 „östlich Rohr“ (ehemals KS 17): Das Vorranggebiet wird um die bereits ab-gebauten Bereiche reduziert, zudem werden Talbereiche herausgenommen (insge-samt rund 8 ha), zur Sicherung der vorhandenen Rohstoffvorkommen wird eine Er-weiterung in nördliche und westliche Richtung in Anpassung an einen aktiven Abbau (knapp 8 ha) vorgenommen. In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Be-wertung wird „Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung“ als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 festgeschrieben.

- KS 55 „südwestlich Obereulenbach“: Das Vorranggebiet wird zur Sicherung der Rohstoffvorkommen neu ausgewiesen. Zur Festlegung einer Folgefunktion wird das Vorranggebiet dem Ziel B IV 2.1.8 hinzugefügt. Die Folgefunktion wird entsprechend der Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung (SUP) festgelegt.

- KS 56 „südwestlich Herrngiersdorf“ (ehemals KS 18): Das Vorranggebiet im Be-reich eines aktiven Abbaus wird um bereits abgebaute Flächen sowie den Ortsbe-reich von Altbach reduziert (rund 6 ha).

- KS 57 „südöstlich Herrngiersdorf“ (ehemals KS 71): Das Vorranggebiet wird um bereits abgebaute Flächen und den Ortsbereich von Voggersberg (rund 9 ha) redu-ziert.

- KS 58 „südlich Allersdorf“ (ehemals KS 19): Das Vorranggebiet wird um bereits abgebaute Bereiche, die Flächen einer Deponie sowie die Siedlung Winkl reduziert (insgesamt rund 13 ha), zugleich wird zur Sicherung des Rohstoffvorkommens ein kleiner Bereich (knapp 2 ha) in nordöstliche Richtung erweitert. In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Bewertung wird „standortgerechter Laubwald“ als Folge-funktion im Ziel B IV 2.1.8 festgeschrieben. Die Folgefunktion wird entsprechend der Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung (SUP) aufgrund der erforderlichen Kompensation des Eingriffs in Naturhaushalt und Landschaftsbild festgelegt.

- KS 59 „westlich Siegenburg“: Das Gebiet wird zur Sicherung des Rohstoffvorkom-mens als Vorbehaltsgebiet neu ausgewiesen. Aufgrund der Lage im Landschafts-schutzgebiet ist derzeit nur die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet möglich.

- Ehemals KS 8 „südwestlich Mauern“: Das Vorbehaltsgebiet wird aus dem Regio-nalplan gestrichen, da die Rohstoffvorkommen weitestgehend abgebaut sind.

- Ehemals KS 9 „nordöstlich Schwaig“: Das Vorranggebiet wird aus dem Regional-plan gestrichen, weil die Rohstoffvorkommen weitestgehend abgebaut sind. Somit wird das Gebiet auch im Ziel B IV 2.1.6.2 (Festlegung einer Folgefunktion) gestri-chen.

- Ehemals KS 31 „nördlich Mintraching“: Das Vorbehaltsgebiet wird aufgrund des Abbaufortschritts (Rohstoffvorkommen weitestgehend abgebaut) zurückgenommen.

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- Ehemals KS 42 „südwestlich Chammünster“: Das Vorranggebiet ist weitgehend abgebaut, da keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden sind, wird es zurückge-nommen. Somit wird das Gebiet auch im Ziel B IV 2.1.6.1 (Festlegung einer Folge-funktion) gestrichen.

- Ehemals KS 45 „östlich Burggriesbach“: Das Vorbehaltsgebiet wird aufgrund geo-logischer Erkenntnisse zurückgenommen. Als Ersatz wird die QS 13 neu ausgewie-sen.

- Ehemals KS 53 „südwestlich Altenthann“: Das Vorbehaltsgebiet wird aufgrund der Lage in einem sensiblen Naherholungsgebiet aus Gründen des Landschafts- und Na-turschutzes zurückgenommen.

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Sand (SD)

- SD 1 „östlich Reichertshofen“ (ehemals KS 1): Das Vorbehaltsgebiet wird im Sü-den um den Bereich des Betriebsgeländes der Firmengruppe Max Bögl reduziert (rund 5 ha) und zur Sicherung des Rohstoffvorkommens leicht in nördliche Richtung (rund 5 ha) erweitert.

- SD 2 „nördlich Schlierfermühle“ (ehemals KS 2): Das Vorbehaltsgebiet wird im Westen um den Bereich des Betriebsgeländes der Firmengruppe Max Bögl reduziert (rund 2 ha) und zur Sicherung des Rohstoffvorkommens leicht in nordwestliche Rich-tung erweitert (rund 3 ha).

- SD 3 „nördlich Birkenmühle“: Das Vorbehaltsgebiet wird zur Sicherung des vor-handenen Rohstoffvorkommens neu ausgewiesen.

- SD 4 „südöstlich Fronau“ (ehemals KS 60): Das Vorbehaltsgebiet wird entspre-chend der einheitlichen Nomenklatur umbenannt, der räumliche Umgriff bleibt unver-ändert.

- SD 5 „westlich Strahlfeld“ (ehemals KS 59): Das Vorbehaltsgebiet wird entspre-chend der einheitlichen Nomenklatur umbenannt, der räumliche Umgriff bleibt unver-ändert.

- SD 6 „südöstlich Neubäu“ (ehemals KS 55): Das Vorbehaltsgebiet wird entspre-chend der einheitlichen Nomenklatur umbenannt, der räumliche Umgriff bleibt unver-ändert.

- SD 7 „nördlich Trischlberg“: Das Vorbehaltsgebiet im Bereich eines aktiven Ab-baus wird aufgrund der geologischen Eignung und der vorhandenen Abbautätigkeit neu ausgewiesen.

- SD 9 „nordwestlich Wenzenbach“ (ehemals KS 40): Das Vorbehaltsgebiet wird entsprechend der einheitlichen Nomenklatur umbenannt, der räumliche Umgriff bleibt unverändert.

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Zu 2:

- QS 1 „westlich Pyrbaum“ (ehemals KS 65): Das Vorbehaltsgebiet wird im Süden und Westen um rund 13 ha reduziert und somit an die aktuelle Abbaugenehmigung und –tätigkeit angepasst.

- QS 3 „westlich Oberhembach“: Das Vorbehaltsgebiet wird zur Sicherung des vor-handenen Rohstoffvorkommens neu ausgewiesen, es schließt in der Region 7 (Nürnberg) an das Vorbehaltsgebiet QS 12b an.

- QS 6 „südlich Lähr“ (ehemals qu 3 (T)): Das Vorranggebiet wird um bereits abge-baute Flächen reduziert (knapp 15 ha) und somit an die aktuellen Abbauplanungen angepasst. In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Bewertung wird „Forstwirtschaft, Biotopentwicklung“ als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 festgeschrie-ben. Die in B IV 2.1.7 (Z) festgelegte verstärkte Berücksichtigung der Belange des Grund- und Trinkwasserschutz bleibt davon unberührt.

- QS 7 „nordöstlich Sengenthal“ (ehemals qu 4/1(T)): Das Vorbehaltsgebiet wird um bereits abgebaute Flächen reduziert (knapp 3 ha).

- QS 8 „nordöstlich Sengenthal“ (ehemals qu 4 (T)): Das Vorranggebiet wird um be-reits abgebaute Flächen (rund 4 ha) reduziert und im Süden aufgrund geologischer Erkenntnisse ebenfalls etwas zurückgenommen (knapp 2 ha). In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Bewertung wird „Forstwirtschaft, Biotopentwicklung“ als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 festgeschrieben. Die in B IV 2.1.7 (Z) festgelegte ver-stärkte Berücksichtigung der Belange des Grund- und Trinkwasserschutz bleibt da-von unberührt.

- QS 9 „südlich Sengenthal“: Das Vorbehaltsgebiet wird zur Sicherung des Rohstoff-vorkommens und als Ergänzung für die QS 10 neu ausgewiesen.

- QS 10 „südlich Sengenthal“ (ehemals KS 3): Das Vorranggebiet wird gemäß des Abbaufortschritts im Norden und aus Gründen des Immissionsschutzes im Süden re-duziert (insgesamt rund 18 ha) und im Westen geringfügig erweitert. In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Bewertung wird „Biotopentwicklung“ als Folgefunkti-on im Ziel B IV 2.1.8 ergänzt.

- QS 11 „südöstlich Weihersdorf“ (ehemals KS 4/2 und KS 4/3): Das Vorranggebiet ist zum Teil bereits im Regionalplan enthalten gewesen (benannt als KS 4/2 und KS 4/3), es wird nun zur Sicherung der Rohstoffvorkommen um den dazwischenliegen-den Bereich erweitert (rund 33 ha). In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Bewertung wird „Biotopentwicklung“ als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 ergänzt.

- QS 12 „nördlich Pollanten“: Das Vorbehaltsgebiet wird zur Sicherung der Rohstoff-vorkommen in Anpassung an genehmigten und betriebenen Abbau neu ausgewie-sen.

- QS 13 „östlich Burggriesbach“: Das Vorbehaltsgebiet wird als Ersatz für das zu-rückgenommene Vorbehaltsgebiet KS 45 ausgewiesen. Die Veränderung erfolgt auf-grund neuer geologischer Erkenntnisse. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzge-biet ist derzeit nur die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet möglich.

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- QS 14 „nördlich Simbach“ (ehemals KS 5): Das Vorranggebiet wird aufgrund des Abbaufortschritts im Süden reduziert (Herausnahme bereits abgebauter Bereiche von rund 8 ha) und zur Sicherung des Rohstoffvorkommens in nordwestliche Richtung (rund 7 ha) erweitert.

Zu 3, 4 und 5: Die veränderte Nummerierung ergibt sich durch Trennung der bislang ge-meinsam aufgeführten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Kies und Sand.

Zu 6:

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Granit (GR)

- GR 1 „nordöstlich Furth i.Wald“ (ehemals G 6): Das Vorbehaltsgebiet um den Steinbruch Daberg wird aufgrund neuer geologischer Erkenntnisse im nordwestlichen Bereich um knapp 5 ha reduziert und in Richtung Osten und Nordosten zur Sicherung der hochwertigen Rohstoffvorkommen um rund 10 ha erweitert.

- GR 2 „südwestlich Untertraubenbach“: Das Vorbehaltsgebiet um den aktiven Steinbruch Reischbühl soll zur Sicherung der Rohstoffvorkommen neu in den Regio-nalplan aufgenommen werden. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet ist derzeit entsprechend der Verordnung zum LSG nur eine Ausweisung als Vorbehalts-gebiet möglich.

- GR 3 „nordwestlich Runding“ (ehemals G 3): Das Vorranggebiet um den Stein-bruch Blauberg wird aufgrund neuer geologischer Erkenntnisse im Süden um rund 6 ha reduziert (hier erfolgt somit die Herausnahme bestehender Bebauung) und im Norden (in Anpassung an den genehmigten und betriebenen Abbau) in geringem Umfang von rund 3 ha erweitert. In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Bewertung wird „Biotopentwicklung“ als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 festgeschrie-ben.

- GR 4 „nördlich Oberfaustern“: Das Vorbehaltsgebiet im Bereich eines kleinen Ab-baus soll aufgrund der geologischen Eignung zur Sicherung des Rohstoffvorkom-mens neu in den Regionalplan aufgenommen werden.

- GR 5 „südöstlich Regenstauf“ (ehemals KS 54): Das Vorbehaltsgebiet wird im Sü-den um knapp 15 ha reduziert (Herausnahme abgebauter und verfüllter Bereiche) und in Richtung Norden zur Sicherung der hochwertigen Rohstoffvorkommen um rund 20 ha erweitert.

- GR 7 „nördlich Roßbach“: Das Vorbehaltsgebiet wird am östlichen, südlichen und westlichen Rand um 34 ha reduziert (Freistellung bestehender Bebauung und Her-ausnahme eines Altabbaus) und im Norden in Anpassung an aktuelle Abbauplanun-gen um rund 6 ha erweitert.

- GR 9 „nördlich Beucherling“ (ehemals G 5): Das Vorbehaltsgebiet um den Stein-bruch Raning wird im Norden um 11 ha reduziert (Herausnahme Altabbau und bereits verfüllter Flächen, zudem Freistellung von Bebauung) und im Süden in Anpassung an aktuelle Abbauplanungen zur Sicherung der Rohstoffvorkommen um 10 ha erweitert.

- GR 10 „südwestlich Regenpeilstein“ (ehemals G 2): Das Vorranggebiet um den Steinbruch Mackenschleif wird im Westen um knapp 2 ha (Freistellung der Hangkan-te) reduziert. In Anpassung an eine veränderte umweltfachliche Bewertung wird „Bio-topentwicklung“ als Folgefunktion im Ziel B IV 2.1.8 festgeschrieben.

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- GR 11 „südwestlich Regenpeilstein“: Das Vorbehaltsgebiet wird aufgrund der geo-logischen Eignung als Erweiterungsoption für den Steinbruch Mackenschleif (siehe GR 10) ausgewiesen. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet ist derzeit ent-sprechend der Verordnung zum LSG nur eine Ausweisung als Vorbehaltsgebiet mög-lich.

- GR 12 „nördlich Grub“: Das Vorbehaltsgebiet im Bereich des Steinbruchs Grub wird aufgrund geologischer Eignung und aktivem Abbau neu ausgewiesen. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet ist derzeit entsprechend der Verordnung zum LSG nur eine Ausweisung als Vorbehaltsgebiet möglich.

- GR 14 „südlich Bernhardswald“ (ehemals KS 52): Das Vorbehaltsgebiet wird auf-grund neuer Erkenntnisse zu den geologischen Verhältnisse im Norden, Osten und Westen um 60 ha verkleinert, dafür in Richtung Süden zur Sicherung der Rohstoff-vorkommen um 11 ha erweitert.

- GR 15 „nordwestlich Wiesent“: Das Vorbehaltsgebiet wird aufgrund guter geologi-scher Verhältnisse und einer aktuellen Abbauplanung neu ausgewiesen. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet ist derzeit entsprechend der Verordnung zum LSG nur eine Ausweisung als Vorbehaltsgebiet möglich.

Zu 7: Die beiden Vorbehaltsgebiete für den Abbau von Gangquarz wurden aufgrund neuer geologischer Erkenntnisse in ihrer Lage verändert und erhalten somit auch eine neue Be-zeichnung.

Zu 8-12: Die Änderung ergibt sich aus der einheitlichen Formulierung der Ziele und Grunds-ätze in „Ist“- bzw. „Soll“-Form.

Zu 13: Die bisher genannten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete erhalten im Zuge der Fort-schreibung eine neue Nomenklatur, zudem werden die Folgefunktionen entsprechend aktu-eller Beurteilungen der ökologischen Situation vor Ort angepasst. Somit verändert sich die Auflistung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Die veränderte Formulierung ergibt sich aus der einheitlichen Formulierung der Ziele und Grundsätze in „Ist“- bzw. „Soll“-Form.

Zu 14 -16: Die bisher genannten Vorranggebiete erhalten im Zuge der Fortschreibung eine neue Nomenklatur, zudem werden die Folgefunktionen entsprechend aktueller Beurteilungen der ökologischen Situation vor Ort angepasst. Somit verändert sich die Auflistung der Vor-ranggebiete. Die veränderte Formulierung ergibt sich aus der einheitlichen Formulierung der Ziele und Grundsätze in „Ist“- bzw. „Soll“-Form.

Zu 17 und 18: In den Festlegungen war der zu streichende Satz als zweiter Absatz in 2.1.6.4 (Z) enthalten, in der Begründung jedoch unter 2.1.7 angeführt. Diese Inkonsistenz wird nun behoben, die entsprechende Festlegung unter 2.1.7 (Z) aufgeführt und die Be-zeichnung der betroffenen Gebiete aktualisiert.

Zu 19: Die Beteiligung der umweltrelevanten Fachstellen zur Erstellung des Umweltberichts der vorliegenden Regionalplanfortschreibung hat ergeben, dass für eine Vielzahl von Vor-ranggebieten spezielle Folgefunktionen festzulegen sind, um die durch den Rohstoffabbau entstehenden Eingriffe abzumildern bzw. zu kompensieren. Somit wird die bisherige Auflis-tung angepasst. Die veränderte Formulierung ergibt sich aus der einheitlichen Formulierung der Ziele und Grundsätze in „Ist“- bzw. „Soll“-Form.

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Zu 20: Die veränderten Abgrenzungen, Neuausweisungen, Aufstufungen, Abstufungen und Rücknahmen der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sind in der Tekturkarte zur 13. Änderung dargestellt.

III. Anpassung der Begründung In der Begründung zu 2.1.1 werden die Flächenangaben der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete aktualisiert, ebenso werden die Bezeichnungen der einzeln genannten Vorrang- und Vorbe-haltsgebiete entsprechend der neuen Nomenklatur angepasst. Die konkrete Angabe zum Verbrauch einzelner Rohstoffarten wird aufgrund im Zeitverlauf schwankender Angaben ge-strichen. Zur Beachtung besonderer umweltfachlicher Belange bei Rohstoffsicherungsgebie-ten innerhalb von landschaftlichen Vorbehaltsgebieten und im Randbereich regionaler Grünzüge bei nachfolgenden Verfahren wird ein Absatz hierzu ergänzt.

Zudem werden in der Begründung zu 2.1.8 die im Einzelfall festgelegten Folgenutzungen entsprechend der Bewertungen der umweltrelevanten Fachstellen aktualisiert.

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Regionalplan Region Regensburg (11) Teilfortschreibung B IV 2 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“

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Umweltbericht

Strategische Umweltprüfung (SUP)

zur Teilfortschreibung des Kapitels B IV 2 „Gewinnung und Siche-rung von Bodenschätzen“ des Regionalplans Regensburg

1. Inhalt der Regionalplanfortschreibung und Bezug zu anderen relevanten Plänen und Programmen

1.1 Inhalt und Zielsetzung der Regionalplanfortschreibung

Die vorliegende Teilfortschreibung des Regionalplans (13. Änderung) befasst sich mit dem sachlichen Teilabschnitt B IV 2 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“. Vorgesehen sind Neuauswei-sungen bzw. Erweiterungen, Herausnahmen bzw. Verkleinerungen sowie Auf- und Abstufungen ein-zelner Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Granit, Kies, Sand, Quarzsand und Quarz in der Region Regensburg. Neben Änderungen in den zeichnerisch verbindlichen Festsetzungen der Zielkarte 2 „Siedlung und Versorgung“ sind dazu Anpassungen im Textteil des Regionalplans erforderlich.

Mit der Fortschreibung soll neuen Erkenntnissen in der Bewertung der Vorrang- und Vorbehaltsgebie-te auf Grundlage der Anträge von Fachstellen Rechnung getragen werden. Die Ausweisung von Roh-stoffgebieten zielt darauf ab, den Rohstoffabbau dort gegenüber konkurrierenden Nutzungen zu si-chern und zugleich nach überörtlichen, fachlichen Gesichtspunkten auf die am besten geeigneten und die Umwelt am wenigsten belastenden Bereiche zu konzentrieren. Mit der Reduzierung und Rück-nahme von Gebieten sollen Bereiche ohne weiteren regionalplanerischen Sicherungsbedarf für eine Rohstoffgewinnung herausgenommen bzw. mögliche Konfliktpotenziale durch konkurrierende Nutzun-gen beseitigt werden. Es bleiben jedoch auch Gebiete unverändert, bei welchen sich keine Änderung der Beurteilungsgrundlage ergeben hat. Details der Änderungen können der Änderungsbegründung sowie den Standortbögen im Anhang des Umweltberichts entnommen werden.

Bodenschätze gelten als wesentliche Grundlage industrieller Produktion. Die heimischen Bodenschät-ze stellen eine wichtige Grundlage für das Bauhaupt- und das weiterverarbeitende Baunebengewerbe dar. Im industriellen Bereich haben die heimischen Rohstoffe eine wichtige Funktion als Grundstoffe sowie als Zusatz-, Begleit- und Wirkstoffe in verschiedensten Verfahren. Für die wirtschaftliche Ent-wicklung, die Sicherung von Arbeitsplätzen sowie die Sicherheit für betriebliche Planungen und Inves-titionen in der Region Regensburg stellt eine langfristig gesicherte Rohstoffversorgung daher eine unverzichtbare Voraussetzung dar.

Die Raumansprüche des Rohstoffabbaus sollen im Zuge eines nachhaltigen und flächensparenden Abbaus auf die nach überörtlichen und überfachlichen Gesichtspunkten jeweils am besten geeigneten und die Umwelt am wenigsten belasteten Bereiche gelenkt werden. Diesem Anspruch wird durch die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den Abbau von Bodenschätzen (der Planungs-horizont beträgt hierbei rund 10 – 15 Jahre) Rechnung getragen – der Rohstoffabbau soll durch die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten und durch verbale Ziele und Grundsätze geordnet und mit den Belangen von Naturschutz- und Landschaftspflege, Wasserwirtschaft, Land- und Forst-wirtschaft, Siedlungswesen und Immissionsschutz koordiniert werden. Infolge der Berücksichtigung dieser Belange bereits bei der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten soll zum einen die Umweltbelastung insgesamt verringert und zum anderen die Durchsetzbarkeit des wirtschaftlich not-wendigen Rohstoffabbaus in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren erleichtert werden. Ergän-zend sollen durch die Festlegung von Folgefunktionen für Vorranggebiete die entstandenen Eingriffe minimiert und die Abbaugebiete – wenn möglich – wieder für ihre ursprüngliche Funktion nutzbar ge-macht werden.

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Regionalplan Region Regensburg (11) Teilfortschreibung B IV 2 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“

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Vorrang- und Vorbehaltsgebiete unterscheiden sich wie folgt:

Vorranggebiete: der Gewinnung von Rohstoffen kommt bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Vorrang zu, was bedeutet, dass dem Rohstoffabbau entgegenstehende Nutzungen und Vorhaben ausgeschlossen werden.

Vorbehaltsgebiete: der Gewinnung von Rohstoffen kommt bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ein besonderes Gewicht zu, was bedeutet, dass im Rahmen einer Abwä-gung im Einzelfall geprüft werden muss, ob die Nutzung der Rohstoffe gegenüber anderen (im Einzelfall ggf. noch wichtigeren) Belangen zurücktreten muss.

Die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ersetzt jedoch kein nachfolgendes Genehmi-gungsverfahren.

Im Zuge der vorliegenden Fortschreibung und der damit verbundenen Neubewertung erhalten die für den Abbau von Granit, Kies, Sand, Quarzsand und Quarz vorgesehenen Vorrang- und Vorbehaltsge-biete eine neue Nomenklatur. Entsprechend einer bayernweiten Vorgabe erhalten die von der Fort-schreibung betroffenen Rohstoffarten künftig die folgenden Bezeichnungen:

Tabelle 1: Übersicht über alte und neue Bezeichnungen der Rohstoffarten

Rohstoff Bezeichnung neu Bezeichnung alt

Granit GR G

SD (Granit und Gneiszersatz)

Kies KS KS (Kies und Sand)

Sand SD KS (Kies und Sand)

Quarzsand QS qu

Quarz QU Qu

Derzeit gibt es in der Region Regensburg 33 Vorbehaltsgebiete (1.468 ha) für den Abbau von Granit, Kies, Sand, Quarzsand und Quarz sowie 34 Vorranggebiete (1.207 ha).

Infolge der Fortschreibung ändert sich die Flächenbilanz wie folgt:

Tabelle 2: Flächenbilanz der Regionalplanfortschreibung

Bestand Veränderung Bestand nach Regionalplan-fortschreibung

KS (Kies und Sand)

30 Vorranggebiete (1.106 ha)

27 Vorbehaltsgebiete (1.186 ha)

Die Veränderungen in der Flächen-bilanz sind nicht exakt auf die ein-zelnen Rohstoffarten zu beziehen, da sich u.a. infolge der bislang nicht getrennten Darstellung von Kies, Sand und z.T. Quarzsand, Ver-schiebungen ergeben, die rein durch eine veränderte Nomenklatur, nicht durch Neuausweisungen oder Rücknahmen bedingt sind.

Kies

27 Vorranggebiete (904 ha)

31 Vorbehaltsgebiete (957 ha)

Sand

8 Vorbehaltsgebiete (176 ha)

Quarzsand 2 Vorranggebiete (56 ha)

1 Vorbehaltsgebiete (26 ha)

5 Vorranggebiete (187 ha)

6 Vorbehaltsgebiete (170 ha)

Granit 2 Vorranggebiete (45 ha)

3 Vorbehaltsgebiete (224 ha)

2 Vorranggebiete (41 ha)

10 Vorbehaltsgebiete (364 ha)

Quarz 2 Vorbehaltsgebiete (32 ha) 2 Vorbehaltsgebiete (32 ha)

Gesamt 34 Vorranggebiete (1.207 ha)

33 Vorbehaltsgebiete (1.468 ha)

± 0 Vorranggebiete (- 75 ha)

+ 24 Vorbehaltsgebiete (+ 231 ha)

34 Vorranggebiete (1.132 ha)

57 Vorbehaltsgebiete (1.699 ha)

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Regionalplan Region Regensburg (11) Teilfortschreibung B IV 2 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“

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1.2 Bezug zu anderen relevanten Plänen und Programmen

Da die Nutzung raum- und standortgebundener Rohstofflagerstätten in Konkurrenz zu anderen, z.T. ebenfalls standortgebundenen Belangen und flächenbeanspruchenden Nutzungen steht, ist im Rah-men der staatlichen Vorsorge eine frühzeitige Entscheidung darüber von Nöten, welche Nutzungen in welchen Gebieten bzw. in welchem Zeitabschnitt Vorrang bzw. Vorbehalt gegenüber konkurrierenden Belangen haben sollen.

Die rechtlichen Grundlagen der Rohstoffsicherung im Rahmen der Regionalplanung lassen sich aus dem Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG), dem Bayerischen Landesplanungsgesetz (BayLplG) und dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ableiten.

Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG sollen für die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) vom 25.06.2012 (GVBl. S. 254), in Kraft seit 01.07.2012, zuletzt geändert durch § 1 ÄndG vom 22.12.2015 (GVBl. S. 470), beinhaltet folgende einschlägige Grundsatzformulierungen (Art. 6 Abs. 2):

5. Wettbewerbsfähige Wirtschaftsstrukturen Die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Auf-suchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen sollen geschaffen werden.

6. Landschaftsbild Das Landschaftsbild Bayerns soll in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit bewahrt werden. Kultur- und Naturlandschaften sollen erhalten und entwickelt werden. Historisch geprägte und gewachsene Kulturlandschaften sollen in ihren prägenden kulturellen und ökologischen Merkmalen und mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern erhalten bleiben.

Das Bayerische Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2013 vom 01.09.2013, aus welchem der Regio-nalplan zu entwickeln ist, enthält folgende relevante Vorgaben:

5.2.1 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze - Z In den Regionalplänen sind Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung von

Steinen und Erden für den regionalen und überregionalen Bedarf festzulegen. 5.2.2 Abbau- und Folgefunktionen

- G Die Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild durch die Gewinnung von Bodenschätzen sollen so gering wie möglich gehalten werden.

- G Abbaugebiete sollen entsprechend einer vorausschauenden Gesamtplanung, so-weit möglich Zug um Zug mit dem Abbaufortschritt, einer Folgefunktion zugeführt werden.

- Z Für die Vorranggebiete nach 5.2.1 sind in den Regionalplänen Folgefunktionen festzulegen.

Mit der vorliegenden Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Regensburg wird den Aufträ-gen, welche sich aus ROG, BayLplG und LEP 2013 ergeben, entsprochen.

Der Regionalplan agiert somit an der Schnittstelle zwischen übergeordneten staatlichen Vorgaben (räumliche Konkretisierung der Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungsprogramms) und der Bauleitplanung der Kommunen bzw. verschiedenen Fachplanungen. Diese überörtlich agierende Re-gionalplanung arbeitet – unter Beachtung der Planungshoheit der Kommunen - im Maßstab 1:100.000. Dies bedingt bei zeichnerischen Darstellungen des Regionalplans eine generalisierte, sog. „gebietsscharfe“ Darstellung. Diese gebietsscharfen Festlegungen und zeichnerisch verbindlichen Darstellungen lösen eine Anpassungspflicht für kommunale Planungen und Fachplanungen aus, d.h. hierbei sind regionalplanerische Vorgaben zu beachten bzw. im Rahmen der Abwägung zu berück-sichtigen. Die tatsächliche Flächennutzung und die damit verbundene Konkretisierung von Vorhaben inkl. entsprechender Details zu Abbauart, Abbautiefe, Rekultivierung und parzellenscharfer Abgren-zung ist Gegenstand der jeweiligen fachrechtlichen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren.

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2. Verfahrensablauf der strategischen Umweltprüfung als Teil der Regionalplanfort-schreibung

Die strategische Umweltprüfung hat u.a. zum Ziel die Entscheidungsprozesse und deren Beurtei-lungsgrundlagen im Rahmen der Regionalplanfortschreibung transparent und nachvollziehbar darzu-stellen. Bezüglich der Aussagenschärfe des Umweltberichts ist jedoch zu berücksichtigen, dass rein durch die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den Abbau von Bodenschätzen keine Umweltauswirkungen resultieren. Die Wirkungen des Rahmens, den der Regionalplan als Sicherungs- und Konzentrationsinstrument für den Rohstoffabbau setzt, kommt erst zum Tragen, wenn im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens künftige Abbauflächen und -methoden, Rekultivierungsschrit-te und Folgenutzungen festgelegt werden. Die Schwierigkeit besteht zum jetzigen Zeitpunkt darin, Umweltauswirkungen von Abbaumaßnahmen, welche erst zu einem späteren Zeitpunkt oder auch gar nicht verwirklicht werden, schon bei der Aufstellung des Regionalplans abzuschätzen.

Wichtiges Ziel der bedarfs- und standortgerechten Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den Abbau von Bodenschätzen und der Festlegung von Folgenutzungen für Vorranggebiete ist es, die Konflikte zwischen (zukünftigem) Rohstoffabbau und anderen Flächenansprüchen wie z.B. Natur-schutz, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Siedlungswesen und Infrastruktur weitestgehend zu lösen und die Umweltbelastung durch den Rohstoffabbau soweit wie möglich zu verringern. Hierzu werden die aus fachlicher Seite für eine Rohstoffgewinnung in Frage kommenden Gebiete einer ver-tieften Prüfung unterzogen und deren mögliche erhebliche Umweltauswirkungen – soweit als zum jetzigen Zeitpunkt möglich – ermittelt, dargestellt und bewertet. Die einzelnen Gebiete werden dafür in sog. Standortbögen (siehe Anhang) mitsamt ihrer voraussichtlichen Umweltauswirkungen beschrie-ben.

2.1 Durchführung der strategischen Umweltprüfung

Die strategische Umweltprüfung zur Regionalplanfortschreibung, in der alle auf dieser Planungsebene relevanten Umweltaspekte zusammengefasst werden, erfolgt auf Grundlage der Vorgaben der Euro-päischen Union, nach der Richtlinie 2001/42/EG, §§ 14a bis 14o UVPG i.V.m. Art 15 BayLplG.

Die strategische Umweltprüfung ist als unselbstständiges Verfahren in das Änderungsverfahren des Regionalplans integriert, der Umweltbericht stellt einen gesonderten Bestandteil des Begründungs-entwurfes dar. Zur Erstellung des Umweltberichts als Kernstück der SUP wurden die SUP-Fachstellen um eine Voreinschätzung gebeten, welche erheblichen Auswirkungen auf Umweltschutzgüter durch die geplante Regionalplanänderung zu erwarten sind und welche umweltrelevanten Schutzziele durch die Fortschreibung maßgeblich berührt werden (Art. 15 Abs. 3 BayLplG).

Dazu fand am 21. Februar 2017 ein Scoping-Termin mit den SUP-Fachstellen statt, bei dem die jewei-ligen Einschätzungen zur damaligen Gebietskulisse der Fortschreibung dargelegt wurden. Zudem wurden von den Fachstellen zum Teil im Nachgang zum Scoping-Termin noch schriftliche Stellung-nahmen bzw. Ergänzungen eingereicht.

Als SUP-Fachstellen wurden beteiligt: Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten (AELF), Regensburg, Bereich Landwirtschaft Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten (AELF), Regensburg, Bereich Forsten Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten (AELF), Landshut, Bereich Landwirtschaft Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten (AELF), Landshut, Bereich Forsten Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Bau- und Kunstdenkmäler Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Bodendenkmäler Regierung der Oberpfalz, Sachgebiete „Städtebau“, „Technischer Umweltschutz“, „Natur-

schutz“ und „Wasserwirtschaft“ Regierung von Niederbayern, Sachgebiete „Städtebau“, „Technischer Umweltschutz“, „Natur-

schutz“ und „Wasserwirtschaft“

Sachliche Hinweise, die - zusätzlich oder vertiefend- auf Umweltschutzziele Bezug nehmen, können im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgebracht werden. Deren Dokumentation erfolgt in der sog. Zusammenfassenden Erklärung zur SUP.

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2.2 Überprüfung von (räumlichen) Planalternativen

Die der Fortschreibung zugrunde liegenden Neuvorschläge, Neuabgrenzungen und Rücknahmen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten beruhen auf Anträgen des Bayerischen Industrieverbandes Baustof-fe, Steine und Erden e.V. und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Geologischer Dienst, und zielen darauf ab, die heimische Rohstoffgewinnung langfristig zu sichern.

Mit Blick auf die insgesamt begrenzte Rohstoffverfügbarkeit sollen geeignete Rohstoffgebiete ausge-wiesen werden, die zur Deckung des derzeitigen und künftigen Bedarfs notwendig sind. Zugleich sol-len die durch einen Abbau möglichen negativen Umwelteingriffe möglichst gering ausfallen. Dazu werden die vorgeschlagenen Änderungsgebiete zum Großteil an bereits durch einen Rohstoffabbau geprägte Bereiche angegliedert und tragen damit- ökonomischen wie ökologischen Gesichtspunkten folgend- der im LEP verankerten Vorgabe Rechnung, den Rohstoffabbau auf zusammenhängende Abbauflächen zu konzentrieren.

Bezüglich des Umfangs und der Anzahl der zur Ausweisung im Regionalplan vorgesehenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete muss bedacht werden, dass nicht alle im Regionalplan dargestellten Flächen auch für die Rohstoffgewinnung zugänglich gemacht werden können – z.B. aus Gründen mangelnder Abgabebereitschaft der Grundstückseigentümer. Demzufolge muss im Regionalplan ein entsprechen-der „Puffer“ ausgewiesen werden.

2.3 Schwierigkeiten bei der Durchführung der SUP

Schwierigkeiten bei der Erarbeitung des Umweltberichts bestehen darin, dass auf Ebene der Regio-nalplanung das Ausmaß der Umweltauswirkungen, d.h. die Frage, ab wann diese als erheblich einzu-stufen sind, nur schwer abschätzbar sind, da zu diesem Zeitpunkt noch keine tiefergehenden Aussa-gen zum tatsächlichen Abbau vorliegen. In Anbetracht dieser Informationsdefizite zur tatsächlichen Nutzung sowie der gebietsscharfen Darstellung des Regionalplans ist in diesem Planungsstadium von gewissen Unsicherheiten (beispielsweise sind keine Aussagen zu späteren Verkehrsbelastungen möglich, oder die zeitliche Entwicklung bestimmter Schutzgüter nicht abschätzbar) auszugehen. Somit kann in vielen Fällen nur auf mögliche, aus Erfahrungswerten abgeleitete Umweltauswirkungen (im Sinne eines Worst-Case-Szenarios) hingewiesen werden. Eine abschließende Einschätzung und ggf. Behandlung von Umweltauswirkungen ist erst bei Vorliegen konkreter Abbauplanungen in Umsetzung der regionalplanerischen Festlegungen möglich, dies erfolgt dann im Rahmen der entsprechenden Genehmigungsverfahren (vgl. Vermeidung der Mehrfachprüfung nach Art. 4 (3), Art 5 (2) SUP-Richtlinie).

Der vorliegende Umweltbericht, dessen Untersuchungstiefe und Detaillierungsgrad allein dem derzei-tigen Planungsstand sowie dem regionalplanerischen Maßstab entspricht, kann somit – insbesondere was die Gewichtung der möglicherweise berührten Belange betrifft – keine abschließenden Feststel-lungen treffen.

Bei der Erarbeitung des vorliegenden Umweltberichts trat zudem das Problem auf, dass im Rahmen des Scopings vom Sachgebiet Naturschutz der Regierung von Niederbayern keine Stellungnahme abgegeben wurde. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass durchaus relevante Umweltauswirkun-gen durch die Änderungen des Regionalplans im zur Region Regensburg zugehörigen Teil des Land-kreises Kelheim vorliegen. Diese sind im vorliegenden Umweltbericht durch die vorliegenden Informa-tionen aus dem Raumordnungskataster so gut wie möglich abgebildet, als Hilfestellung in der Bewer-tung diente zudem die Stellungnahme des Sachgebietes Naturschutz der Regierung der Oberpfalz. Die fachliche Expertise der zuständigen Stelle fehlt somit bislang, und muss im Rahmen des Anhö-rungsverfahrens noch ergänzt werden.

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3. Relevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes und voraussichtliche Entwick-lungen bei Nichtdurchführung der Teilfortschreibung

3.1 Relevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes und Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden

Unter Einbeziehung der Fachstellen liegt das Hauptaugenmerk der Vorabeinschätzungen zu dieser strategischen Umweltprüfung im Wesentlichen auf denjenigen Gebieten, die durch die Regionalplan-fortschreibung als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Abbau von Bodenschätzen erweitert oder neu ausgewiesen werden sollen. Diese neu hinzukommenden Plangebiete sind derzeit überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt, zahlreiche Neuausweisungen befinden sich in Bereichen bereits bestehender Abbauvorhaben, somit überwiegend in bereits durch Rohstoffabbau vorbelasteten Berei-chen.

Detaillierte Umweltmerkmale der Gebiete, die durch die Planung voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, sind den Standortbögen in der Anlage zu entnehmen und aus Gründen der Übersichtlichkeit an dieser Stelle nicht nochmal explizit aufgeführt. Die dortigen Angaben entstammen den Einschät-zungen der SUP-Fachstellen sowie der Informationen aus dem Raumordnungskataster der höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung der Oberpfalz. Für den zur Region Regensburg gehören-den Teil des Landkreises Kelheim wurden die relevanten Angaben aus dem Raumordnungskataster von der Regierung von Niederbayern zur Verfügung gestellt.

3.2 Entwicklungen bei Nichtdurchführung der Teilfortschreibung

Die Neuausweisung und Neuabgrenzung bislang festgesetzter Vorrang- und Vorbehaltsgebiete soll im Hinblick auf die generell begrenzte Rohstoffverfügbarkeit langfristig Bereiche für die Rohstoffgewin-nung sichern (Angebotsplanung). Dies gewährleistet betriebliche Planungssicherheit und regionale Versorgungssicherheit. Die Erweiterung bestehender, bereits für den Rohstoffabbau genutzter Vor-rang- und Vorbehaltsgebiete bewirkt dabei eine Konzentration der Abbauflächen und erlaubt ggf. auch eine größere Abbautiefe.

Bei Nichtumsetzung der Fortschreibung wären die Lenkungsmöglichkeiten und die Koordinierungs-funktion des Regionalplans für die Rohstoffsicherung und -gewinnung deutlich vermindert. Die weitere Nachfrage nach Rohstoffen würde voraussichtlich dazu führen, dass der Abbau vermehrt auch außer-halb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten projektiert würde. Das Gefährdungspotenzial für die Um-welt wäre dadurch erhöht (exemplarisch sei an dieser Stelle die Beeinträchtigung des Landschaftsbil-des durch viele kleine Abbaueingriffe genannt). Somit würde die Steuerungswirkung der regionalpla-nerischen Festlegungen tendenziell abnehmen, da die festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete nicht mehr an den derzeitigen und künftig absehbaren Bedarf ausgerichtet sind. Zudem gewährleistet die für Vorranggebiete im Regionalplan festgelegte Folgefunktion eine koordinierte Rekultivierung mit ggf. ökologischer Aufwertung.

Infolge der Rücknahme bzw. Abstufung einzelner Vorrang- und Vorbehaltsgebiete hat der Rohstoffab-bau an dieser Stelle keinen Vorrang bzw. kein besonderes Gewicht mehr vor bzw. gegenüber anderen Funktionen. In Folge dessen ist eine neue Flächennutzung angepasst an aktuelle gemeindliche oder fachliche Planungsabsichten durchführbar.

4. Relevante Aspekte des künftigen Umweltzustandes im Falle der Teilfortschreibung

4.1 Mögliche Umweltauswirkungen auf Schutzgüter gemäß auf internationaler oder nationaler Ebene festgelegter Ziele des Umweltschutzes

Die Ermittlung voraussichtlicher erheblicher Umweltauswirkungen basiert auf den Unterlagen und Erkenntnissen, die den SUP-Fachstellen zum Zeitpunkt der Regionalplanfortschreibung vorliegen und entspricht der regionalplanerischen Untersuchungstiefe dieser Planebene.

In jedem Gesetz, welches Regelungen zur Umwelt oder zu einzelnen Umweltmedien trifft, sind mitt-lerweile Ziele zum Schutz sowie zur Verbesserungen der Umwelt verankert. Im Rahmen der strategi-

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schen Umweltprüfung des Regionalplans können aufgrund dessen rahmensetzenden Charakters und der damit verbundenen nur gebietsscharfen Darstellungen jedoch nur allgemein gehaltene Umwelt-schutzziele der jeweiligen Fachgesetze abgeprüft werden. Die genannten Umweltschutzziele sind in den allgemeinen Grundsätzen der Raumordnung, die das Raumordnungsgesetz des Bundes (§ 2 ROG), das Bayerische Landesplanungsgesetz (Art. 6 BayLplG) und das Bayerische Landesentwick-lungsprogramm enthalten, festgelegt.

Im Folgenden sind die Umweltziele, welche in einem direkten oder indirekten Wirkungszusammen-hang mit der vorliegenden Änderung des Regionalplans stehen und durch die geplante Änderung des Regionalplans beeinflussbar sind, in einem Überblick dargestellt.

Tabelle 3: Durch die Regionalplanänderung möglicherweise betroffene Umweltziele

Schutzgüter Relevante Umweltziele

Übergreifend - Ressourcen schonen (G 1.1.3 LEP)

Mensch - Schutz der Allgemeinheit vor Lärm (Art. 6 Abs. 2 Nr.7 BayLplG) - Erhalt und Entwicklung des Erholungsraums (G 7.1.1 LEP)

Biologische Vielfalt

- Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft (G 7.1.1 LEP) - Erhalt und Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt (Art. 6 Abs. 2 Nr. 7 BayLplG) - Erhalt der biologischen Vielfalt (G 5.4.1 LEP) - Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt, Biotopverbundsystem (G 7.1.6 LEP) - Erhalt der Wälder mit ihren Schutzfunktionen (G 5.4.2 LEP, Art. 6 Abs. 2 Nr. 7

BayLplG)

Boden

- Erhalt und Entwicklung der Funktionsfähigkeit der Böden (Art. 6 Abs. 2 Nr. 7 BayLplG)

- Erhalt und die Schaffung natürlicher Speichermöglichkeiten für Kohlendioxid und andere Treibhausgase (G 1.3.1 LEP)

- Erhalt und Entwicklung ökologisch bedeutsamer Naturräume (G 7.1.5 LEP) - Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen und hochwertiger Böden (G

5.4.1 LEP)

Wasser - Schutz des Wassers und des Grundwassers (G 7.2.1 und 7.2.2 LEP) - Schutz des Grundwasservorkommens (Art. 6 Abs. 2 Nr. 7 BayLplG) - Vermeidung der Beeinträchtigung von oberirdischen Gewässern (G 7.2.1 LEP)

Luft/Klima - Reinhaltung der Luft (Art. 6 Abs. 2 Nr. 7 BayLplG) - Erhalt freier Landschaftsbereiche (G 7.1.3 LEP)

Landschaft - Bewahrung des Landschaftsbildes (Art. 6 Abs. 2 Nr. 6 BayLplG) - Erhalt freier Landschaftsbereiche (G 7.1.3 LEP)

Kulturelles Erbe/ Sachwer-te

- Erhalt der historisch geprägten und gewachsenen Kulturlandschaften, typi-schen Orts- und Landschaftsbilder (Art. 6 Abs. 2 Nr. 6 BayLplG, G 5.1 LEP)

- Schutz und Erhalt von Bau- und Kulturdenkmälern (G 8.4.1 LEP)

Neben diesen allgemeinen Umweltzielen sind standortbezogen ggf. Verordnungen (z.B. Landschafts-schutzgebiete) und die im Regionalplan der Region Regensburg enthaltenen Ziele und Grundsätze zu Natur und Landschaft (z.B. landschaftliche Vorbehaltsgebiete) zu berücksichtigen.

Eingegangene Hinweise auf negative Umweltauswirkungen beziehen sich vor allem auf Neuauswei-sungen oder Erweiterungen von Rohstoffvorranggebieten. Die nachstehende Tabelle zeigt mögliche Umweltauswirkungen in allgemeiner Form auf, einzelne gebietsbezogene Einschätzungen sind den Standortbögen im Anhang zu entnehmen.

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Tabelle 4: Mögliche Auswirkung der Regionalplanänderung auf die einzelnen Schutzgüter

Schutzgüter Mögliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter

Mensch

Beeinträchtigungen durch Emissionen, Einwirkungen auf Erholungsräume (Lärm, Staub und Erschütterungen bei Abbau und Abtransport)

Auswirkungen hängen sehr stark vom Abstand zu Siedlungs- und Erholungsge-bieten sowie von der Verkehrsanbindung der Abbaugebiete ab. Daneben spielen z.B. auch Transportwege und die angewandte Gewinnungstechnik eine Rolle, die jedoch im Rahmen der regionalplanerischen Sicherung noch nicht bekannt sind.

Biologische Vielfalt

Beeinträchtigungen für bedrohte Arten, für den Erhalt lebensraumtypischer Standortverhältnisse, für die Sicherung und Entwicklung eines Biotopver-bundes

Mögliche Gebiete für den Abbau von Bodenschätzen sind aufgrund ihrer Lage in verschiedenen Landschaftsräumen und der speziellen lokalen Gegebenheiten von unterschiedlicher Wertigkeit als Lebensraum für Pflanzen und Tiere; Auswir-kungen auf die biologische Vielfalt können sich dabei durch eine Überlagerung oder räumliche Nähe zu bestehenden Biotopen ergeben.

Boden

Beeinträchtigungen durch Bodenabbau bzw. Räumung des Bodens zu Ab-bauzwecken i.V.m. einer Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktion

Innerhalb der möglichen Vorranggebiete ist damit zu rechnen, dass die natürli-chen Funktionen des Bodens (Lebensraum/-grundlage, Wasser- und Nährstoff-kreisläufe, Filter-/Puffereigenschaften) sowie die Funktion als Standort für land- und forstwirtschaftliche Nutzung temporär eingeschränkt oder zerstört wird.

Negative Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern (z.B. Grundwasser) sind möglich.

Wasser

Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser

Umweltauswirkungen betreffen insbesondere Beeinträchtigungen auf den Grundwasserstand und die –qualität als Grundlage für eine potenzielle Trinkwas-sernutzung (z.B. dauerhafte Verschlechterung durch Abtragen der natürlicher-weise gegebenen Deckschichten).

Luft/Klima Beeinträchtigungen durch Immissionen (Staub)

Eingriffe insbesondere in Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen können evtl. temporär zu negativen Auswirkungen führen.

Landschaft Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

Die Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze ist mit einem temporären bzw. zeitlich versetzten Eingriff in die Landschaft verbunden.

Kulturelles Erbe/ Sachwer-te

Beeinträchtigungen auf den Erhalt von Boden- und Kulturdenkmälern

Bodendenkmäler im Bereich geplanter Vorrang- und Vorbehaltsgebiete können durch Abbautätigkeiten beeinträchtigt werden.

Um mögliche Umweltauswirkungen zu minimieren, konzentriert sich der vorliegende Fortschreibungs-entwurf der Gebietskulisse auf bereits ausgewiesene und z.T. auch im Abbau befindliche Gebiete. D.h. wo nach rohstoffgeologischer und naturschutzfachlicher Einschätzung möglich, werden prioritär bestehende Vorrang- und Vorbehaltsgebiete erweitert, bevor in bislang unbelasteten gebieten neue Flächen ausgewiesen werden.

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4.2 Mögliche Umweltkonflikte unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse auf Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz

Für die im Zuge der Fortschreibung hinzukommenden Vorranggebiete für den Abbau von Boden-schätzen ist festzustellen, dass keine Überlagerungen mit SPA- und FFH-Gebieten (Natura 2000) vorliegen.

Bei den beiden hinzukommenden Vorbehaltsgebieten für den Abbau von Quarzsand QS 9 „südlich Sengenthal“ und QS 3 „westlich Oberhembach“ ist eine Überlagerung mit dem FFH-Gebiet „Binnen-dünen und Albtrauf bei Neumarkt“ bzw. dem SPA-Gebiet „Nürnberger Reichswald“ gegeben. Aufgrund der geologischen Eignung soll in diesen Gebieten dem Rohstoffabbau ein besonderes Gewicht bei-gemessen werden, die Verträglichkeit mit den jeweiligen gewichtigen naturschutzfachlichen Belangen ist im Rahmen der Anhörung zu vertiefen und zu prüfen und zudem elementarer Bestandteil in evtl. nachfolgenden Genehmigungsverfahren.

Verschiedene Rohstoffsicherungsgebiete überschneiden sich auch mit bzw. liegen im Randbereich von landschaftlichen Vorbehaltsgebieten. In diesen kommt gem. B I 2 den Belangen des Naturschut-zes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zu. Bei landschaftsverändernden Maßnahmen oder neuen Nutzungen ist sorgfältig zu prüfen, ob Beeinträchtigungen der natürlichen Entwicklungs-grundlagen zu erwarten sind. Durch fachlich fundierte Konzepte für den zeitlich befristeten Abbau und die anschließende Rekultivierung müssen die jeweilig spezifischen Belange von Natur und Landschaft in diesen Gebieten besonders berücksichtigt werden, mit dem Ziel das Landschaftsbild so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, bzw. durch geeignete Rekultivierungsmaßnahmen die entsprechenden ökologischen und landschaftlichen Qualitäten in möglichst ähnlicher Qualität wiederherzustellen.

In den Landkreisen Regensburg und Kelheim liegen neu hinzukommende Vorbehaltsgebiete zum Abbau von Kies zudem zum Teil im Randbereich eines regionalen Grünzugs. Gemäß B 1 4.1 (Be-gründung) sollen in diesen Maßnahmen vermieden werden, welche deren Wirksamkeit als Erholungs-räume, als gliedernde Elemente insb. im Bereich Siedlungswesen, zur Verbesserung der Frischluftzu-fuhr und zum ökologischen Ausgleich, beeinträchtigen. Durch eine fundierte Abbauplanung soll si-chergestellt werden, dass die betroffenen Belange möglichst wenig beeinträchtigt werden. Da der Abbau von Kies i.d.R. nur zeitlich befristet stattfindet und die Gebiete im Anschluss aufgewertet wer-den, ist davon auszugehen, dass die wesentlichen Funktionen der regionalen Grünzüge in einer lang-fristigen Sicht durch entsprechende Rekultivierungsmaßnahmen dennoch aufrecht erhalten werden.

Im Umgriff (z.T. auch überlagert) der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete liegen zum Teil verschiedene Biotopflächen. Im Zuge der Festlegung von Folgenutzungen bei Vorranggebieten wurde dies entspre-chend berücksichtigt und i.d.R. Biotopentwicklung festgeschrieben. Sind Biotopflächen durch Gebiets-darstellungen überlagert so ist diesem Umstand im Zuge der Feinabgrenzung des tatsächlichen Ab-baus in den nachfolgenden Planungsstufen und Genehmigungsverfahren Rechnung zu tragen.

Mögliche Umweltauswirkungen in Vorranggebieten können zudem durch die Festlegung spezifischer Folgenutzungen ausgeglichen bzw. minimiert werden, somit wurden nach Stellungnahme der entspre-chenden Fachstellen bei den Vorranggebieten KS 12, KS 13, KS 19, KS 21 (Folgenutzung Biotop Gewässer), den Vorranggebieten KS 45 und KS 58 (Folgenutzung standortgerechter Laubwald) und den Vorranggebieten QS 6 und QS 8 (Folgenutzung Forstwirtschaft, Biotopentwicklung mit verstärkter Berücksichtigung der Belange des Grund- und Trinkwasserschutzes) festgesetzt.

Zudem ist an dieser Stelle festzuhalten, dass falls durch konkrete Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, diese in den entsprechenden Genehmigungsverfahren durch Auflagen o.ä. auszu-schließen, bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern sind. Dies kann jedoch erst bei konkreterem Planungsstand im Zuge der nachfolgenden Verfahren abgearbeitet werden.

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5. Behandlung negativer Umweltauswirkungen im Zuge der Teilfortschreibung

5.1 Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung oder zum Ausgleich negativer Um-weltauswirkungen

Auf Ebene der Regionalplanung können erhebliche negative Umweltauswirkungen vor allem durch eine möglichst konfliktarme Gebietsauswahl verhindert bzw. verringert werden. Darunter fällt die Aus-wahl und Abgrenzung der Erweiterungsflächen sowie deren Einstufung als Vorrang- oder als Vorbe-haltsgebiet. Ein Ausgleich für eventuelle Umweltbeeinträchtigungen kann zudem durch die Festlegung von Folgefunktionen für Vorranggebiete bewirkt werden.

Die Einschätzungen der SUP-Fachstellen zu den beabsichtigten Gebietsausweisungen dienen mit als Grundlage für die Ausarbeitung des Änderungsentwurfes. Die Ergebnisse sind der nachstehendenden Zusammenstellung sowie den Standortbögen im Anhang zu entnehmen.

Tabelle 5: Behandlung negativer Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter

Schutzgüter Behandlung negativer Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter

Mensch

Beeinträchtigungen durch Emissionen, Einwirkungen auf Erholungsräume (Lärm, Staub und Erschütterungen bei Abbau und Abtransport)

- Erheblichen Umweltbelastungen im Falle eines zu geringen Abstands zur Wohnbevölkerung kann auf regionalplanerischer Ebene durch angemessene Abgrenzung und ggf. Rückverlagerung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Sorge getragen werden. Die zur Vermeidung erheblicher Belästigungen durch Lärm vom LfU (vgl. Merkblatt „Anforderungen zum Lärmschutz bei der Planung von Abbauflächen für Kies, Sand und andere Bodenschätze“ aus dem Jahr 2003) geforderten Mindestabstände von Abbauflächen zu Wohn-gebieten werden im regionalplanerischen Maßstab eingehalten und i.d.R. weit überschritten.

- Weitere vorsorgliche Maßnahmen, z.B. durch die Nähe zu besonders schutzwürdigen Gebieten, können darüber hinaus im Rahmen der Anhörung vertieft werden.

- Soweit durch konkrete Abbauvorhaben ggf. weitere Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese im Zuge des Genehmigungsverfahrens auszu-schließen.

Biologische Vielfalt

Beeinträchtigungen für bedrohte Arten, für den Erhalt lebensraumtypischer Standortverhältnisse, für die Sicherung und Entwicklung eines Biotopver-bundes

- Erhebliche Umweltbelastungen durch Überlagerung mit besonders ge-schützten Bereichen (z.B. Natura 2000, NSG) kann auf regionalplanerischer Ebene durch eine angemessene Abgrenzung und ggf. Gebietsrückverlage-rung Sorge getragen werden.

- Hinweise auf besonders schützenswerte Lebensräume oder Artenvorkom-men bedürfen einer vertiefenden fachlichen Überprüfung – soweit Angaben bekannt im Rahmen der Regionalplanung, ansonsten bei nachfolgenden Prüfverfahren für konkrete Vorhaben (in diesem Fall im Regionalplan nur Ausweisung als Vorbehaltsgebiet möglich). Diese und weitere vorsorgliche Maßnahmen, z.B. durch die Nähe zu besonders schutzwürdigen Gebieten, können in der Anhörung vertieft werden.

- Durch Festlegung geeigneter Folgefunktionen und entsprechender Rekulti-vierungsplanungen kann in vielen Fällen eine Verbesserung der Standortbe-dingungen und eine Bereicherung der Standortvielfalt erreicht werden. Zu-dem sind Abbauvorhaben mit Eingriffen in Natur und Landschaft ausgleichs-pflichtig und i.d.R. auch zeitlich eingeschränkt.

- Soweit durch konkrete Abbauvorhaben ggf. weitere Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese im Zuge des Genehmigungsverfahrens auszu-schließen

Boden Beeinträchtigungen durch Bodenabbau bzw. Räumung des Bodens zu Ab-bauzwecken i.V.m. einer Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktion

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- Durch den zeitlich versetzten Abbau und die Festlegung von Folgefunktio-nen kann in vielen Fällen davon ausgegangen werden, dass Umweltauswir-kungen nur vorübergehend sind und i.d.R. zu keiner längerfristig wirksamen Beeinträchtigung führen, so dass die Bodenfruchtbarkeit langfristig wieder hergestellt wird.

- Bei Durchführung eines Nassabbaus ist die ursprüngliche Bodenfunktion jedoch nicht wiederherstellbar, durch eine Folgenutzung im Sinne einer Bio-topentwicklung sind diese Bereiche nach dem Rohstoffabbau jedoch hoch-wertiger zu beurteilen als zu Zeiten einer landwirtschaftlichen Nutzung.

- Der ordnungsgemäße Abbau und eine möglichst zeitnahe Rekultivierung sind im Zuge des Genehmigungsverfahrens sicherzustellen.

Wasser

Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser

- Erhebliche Umweltbelastungen durch Überlagerung mit besonders empfind-lichen Bereichen für eine Grundwassersicherung kann auf regionalplaneri-scher Ebene durch eine angemessene Abgrenzung und ggf. Gebietsrückver-lagerung Sorge getragen werden.

- Weitere vorsorgliche Maßnahmen, z.B. durch die Nähe zu besonders schutzwürdigen Gebieten, können darüber hinaus im Rahmen der Anhörung weiter vertieft werden.

- Soweit durch konkrete Abbauvorhaben ggf. weitere Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese im Zuge des Genehmigungsverfahrens auszu-schließen.

Luft/Klima

Beeinträchtigungen durch Immissionen (Staub)

- Erhebliche Umweltauswirkungen in bioklimatisch besonders sensiblen Räu-men und Umweltauswirkungen durch Immissionen können auf regionalpla-nerischer Ebene durch eine Vermeidung von Gebietsausweisungen und ent-sprechende Abstände Sorge getragen werden.

- Soweit durch konkrete Abbauvorhaben ggf. weitere Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese im Zuge des Genehmigungsverfahrens auszu-schließen.

Landschaft

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

- Im Falle der Überlagerung von Planungsbereichen mit Landschaftsschutz-gebieten ist eine Vereinbarkeit mit den Schutzzwecken des Landschafts-schutzgebietes entsprechend der Verordnung zu prüfen (in diesem Fall im Regionalplan Ausweisung nur als Vorbehaltsgebiet möglich).

- Temporäre Umweltauswirkungen können i.d.R. durch die Festlegung geeig-neter Folgefunktionen bzw. Rekultivierungsauflagen ausgeglichen werden.

- Soweit durch konkrete Abbauvorhaben ggf. weitere Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese im Zuge des Genehmigungsverfahrens auszu-schließen.

Kulturelles Erbe/ Sachwer-te

Beeinträchtigungen auf den Erhalt von Boden- und Kulturdenkmälern

- Von Seiten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege liegt der Hin-weis vor, dass sich innerhalb einzelner Planungsgebiete (meist in randlichen Teilbereichen) Bodendenkmäler befinden. Diese sind laut Art. 1 DSchG oh-ne Einschränkungen in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten.

- Zudem bedürfen im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, in welchen Bodendenkmäler zu vermuten sind, Bodeneingriffe jeglicher Art ei-ne denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art 7.1 DSchG. Zudem sind zufällig zu-tage tretende Bodendenkmäler und Funde gem. Art. 8DSchG meldepflichtig.

- Bei geplanten Abbaumaßnahmen ist das Landesamt für Denkmalpflege so-mit frühzeitig einzuschalten.

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Regionalplan Region Regensburg (11) Teilfortschreibung B IV 2 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“

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5.2 Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen (Monitoring)

Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter welche sich aus konkreten Abbauvorhaben ergeben können erst bei nachfolgenden Planungen entsprechend fachlich beurteilt und durch geeignete Maß-nahmen vermieden bzw. ausgeglichen werden. Dies wird im Rahmen der entsprechenden Genehmi-gungsverfahren geprüft. Die höheren Landesplanungsbehörden bei der Regierung der Oberpfalz und der Regierung von Niederbayern und der Regionale Planungsverband wirken gemäß Art. 25 Abs. 1 BayLplG darauf hin, dass im Rahmen dieser Verfahren die Ziele der Raumordnung beachtet und die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung berücksichtigt werden. Zudem werden raumbedeutsame Tatbestände und Entwicklungen von den höheren Landesplanungsbehörden gemäß Art. 27 BayLplG über die Raumordnungskataster fortlaufend erfasst, beobachtet und verwertet.

6. Nichttechnische Zusammenfassung Die Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Regensburg (13. Änderung) befasst sich mit dem Teilabschnitt B IV 2 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“ und beinhaltet die Ände-rung bestehender und die Ausweisung neuer Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Granit, Kies, Sand, Quarzsand und Quarz. Die tatsächliche Rohstoffnutzung in Umsetzung des regionalplanerischen Rahmens ist in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu behandeln.

Die Änderungen beruhen auf eingegangenen Gebietsvorschlägen von Fachstellen und Fachverbän-den und zielen darauf ab, aktuellen Anforderungen bei der Bewertung von Rohstoffgebieten Rech-nung zu tragen. Die dabei erfolgte Überprüfung des weiteren Sicherungsbedarfs trägt der diesbezügli-chen Koordinierungs- und Lenkungsfunktion des Regionalplans – unter Berücksichtigung möglicher Konfliktpotentiale durch konkurrierende Nutzungen insbesondere auch durch potenzielle Umweltbe-einträchtigungen – Rechnung.

In Vorranggebieten ist der Abbau von Bodenschätzen nach Abwägung mit anderen Nutzungsansprü-chen regionalplanerisch grundsätzlich unbedenklich. In Vorbehaltsgebieten ist der Abbau von Boden-schätzen gegenüber anderen Belangen mit einem besonderen Gewicht ausgestattet. Mit der Lenkung von Abbauvorhaben in die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete soll erreicht werden, dass der Abbau von Bodenschätzen weitgehend in aus regionalplanerischer Sicht restriktionsfreien (Vorranggebiete) bzw. restriktionsarmen (Vorbehaltsgebiete) Gebieten stattfindet.

Die strategische Umweltprüfung (SUP) beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Ermittlung und Dar-stellung der Umweltauswirkungen durch die Neuausweisung von gebietsscharfen Festlegungen für den Rohstoffabbau. Dazu wurden auf Grundlage fachlicher Einschätzungen („Scoping“) sowie mittels Informationen aus dem Raumordnungskataster der Regierung der Oberpfalz und der Regierung von Niederbayern Standortbögen erstellt, in denen die wichtigsten und zum jetzigen Planungsstand be-kannten umweltrelevanten Informationen zu den einzelnen Gebieten zusammengefasst sind (siehe Anhang).

Die Einschätzungen der SUP-Fachstellen zu den beabsichtigten Gebietsänderungen (allgemeine Hinweise unter 4. und 5., standortbezogene Einschätzungen in den Standortbögen im Anhang) stellen neben der entsprechenden Fachbeiträge eine wesentliche Grundlage für die Erarbeitung der Inhalte (u.a. Zuschnitt von Gebieten, Ausweisung als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet, Festlegung spezieller Folgefunktionen) des vorliegenden Fortschreibungsentwurfes. Die Aussagen des vorliegenden Um-weltberichts beziehen sich dabei stets nur auf den Geltungs- und Maßstabsbereich des Regional-plans, es sind demnach nur Abschätzungen möglich, welche aufgrund in dieser Planungsstufe vor-handener Informationen möglich sind.

Weitere umweltrelevante Einschätzungen sind gegebenenfalls im Rahmen der fachlichen Äußerungen im Anhörungsverfahren zu vertiefen. Die Prüfung der Umweltauswirkungen ist zudem essentieller Bestandteil der nachfolgenden Genehmigungsverfahren.

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Regionalplan Region Regensburg (11) Teilfortschreibung B IV 2 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“

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Zusammengefasst sind folgende Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter möglich:

Schutzgüter Mögliche Auswirkungen auf die Schutzgüter

Mensch

- Beeinträchtigungen durch Emissionen - Einwirkungen auf Erholungsräume (Lärm, Staub und Erschütterungen bei

Abbau und Abtransport) - Auswirkungen jedoch stark von Verkehrsanbindung und Abstand zu Siedlun-

gen abhängig - Umsetzung der regionalplanerischen Folgefunktion kann Verbesserung der

Erholungseignung mancher Gebiete bewirken

Biologische Vielfalt

- Beeinträchtigungen für bedrohte Arten, für den Erhalt lebensraumtypischer Standortverhältnisse, für die Sicherung und Entwicklung eines Biotopverbun-des

- Ehemalige Abbaustellen können jedoch auch Bereicherung der Standortviel-falt darstellen, was durch geeignete Folgefunktionen unterstützt werden kann

Boden - Beeinträchtigungen durch Bodenabbau bzw. Räumung des Bodens zu Ab-

bauzwecken i.V.m. einer Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktion Wechselwirkungen mit Grundwasserschutz und landwirtschaftlicher Ertrags-fähigkeit zu erwarten

Wasser - Verminderung von Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser muss in

nachfolgenden Genehmigungsverfahren hohen Stellenwert besitzen - Bei Abbau im Bereich des Grundwassers entsteht i.d.R. ein Gewässer

Luft/Klima - Beeinträchtigungen durch Immissionen (Staub) im Regelfall nur lokaler Natur,

ebenso wie Beeinträchtigungen des Mikroklimas (Kaltluftbildung/-austausch) - Bei bleibenden Gewässern infolge Abbaus im Bereich des Grundwassers

erhöht sich langfristig die Verdunstung

Landschaft

- Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes - Minimierung der Auswirkungen durch entsprechende Abbau- und Rekultivie-

rungsplanung - Umsetzung der regionalplanerischen Folgefunktion kann Bereicherung des

Landschaftsbildes bewirken

Kulturelles Erbe/ Sachwer-te

- Beeinträchtigungen auf den Erhalt von Bodendenkmälern, im DSchG sind entsprechende Regelungen zum Schutz kulturellen Erbes verankert

- Baudenkmäler und historische Kulturlandschaften sind von der Änderung nicht betroffen

- Im Rahmen der Genehmigungsverfahren ist sicherzustellen, dass Sachwerte (z.B. in der Nähe verlaufende Stromleitungen) nicht beeinträchtigt werden.

Den Ergebnissen der strategischen Umweltprüfung Rechnung tragend, wurden nach dem Scoping folgende Änderungen in den vorliegenden Fortschreibungsentwurf eingearbeitet:

GR 5 „südöstlich Regenstauf“: keine Aufstufung zum Vorranggebiet aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet, somit keine Trennung von GR 5 und GR 6 gemeinsame Darstel-lung von GR 5 und GR 6 als GR 5

GR 7 „nördlich Roßbach“: Umstufung zum Vorbehaltsgebiet aufgrund der Lage im Land-schaftsschutzgebiet, somit keine Trennung von GR 7 und GR 8 gemeinsame Darstellung von GR 7 und GR 8 als GR 7

GR 10 „südwestlich Regenpeilstein“: Umstufung zum Vorbehaltsgebiet aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet, somit keine Trennung von GR 10 und GR 11 gemeinsame Darstellung von GR 10 und GR 11 als GR 10

GR 12 „nördlich Grub“: Umstufung zum Vorbehaltsgebiet aufgrund der Lage im Land-schaftsschutzgebiet, somit keine Trennung von GR 12 und GR 13 gemeinsame Darstellung von GR 12 und GR 13 als GR 12

QS 1 „westlich Pyrbaum“: keine Aufstufung zu Vorranggebiet, wegen voraussichtlich erheb-licher Umweltauswirkungen und rechtlicher Konflikte aufgrund der Überlagerung mit SPA-

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Gebiet „Nürnberger Reichswald“; zudem keine Erweiterung des Vorbehaltsgebietes, da lt. B III 4.3a (Regionalplan Region Regensburg) die Ausweisung von Bannwald in diesem Bereich angestrebt werden soll.

QS 2 „westlich Pyrbaum“: Herausnahme aus Verfahren, da im Bereich der Gebietsauswei-sung lt. B III 4.3a (Regionalplan Region Regensburg) die Ausweisung von Bannwald ange-strebt werden soll.

QS 3 „westlich Oberhembach“: Umstufung zum Vorbehaltsgebiet wegen voraussichtlich er-heblicher Umweltauswirkungen und rechtlicher Konflikte aufgrund der Lage im SPA-Gebiet „Nürnberger Reichswald“.

QS 4 „Lähr 2“: Herausnahme aus Verfahren wegen der Lage z.T. im Trinkwasserschutzge-biet Miss der Stadt Neumarkt und Wasserschutzgebiet nach entsprechendem Hinweis durch Wasserwirtschaftsamt Regensburg und zu geringem Siedlungsabstand.

QS 5 „Lähr 2“: Herausnahme aus Verfahren wegen der Lage z.T. im Trinkwasserschutzge-biet Miss der Stadt Neumarkt und Wasserschutzgebiet nach entsprechendem Hinweis durch Wasserwirtschaftsamt Regensburg und zu geringem Siedlungsabstand.

QS 6 „südlich Lähr“: Keine Erweiterung in Richtung Südwesten aufgrund der Lage im Trinkwasserschutzgebiet Miss der Stadt Neumarkt.

QS 7 „nordöstlich Sengenthal“: Keine Erweiterung in Richtung Osten aufgrund der Lage im Trinkwasserschutzgebiet Miss der Stadt Neumarkt.

QS 8 „nordöstlich Sengenthal“: Keine Erweiterung in Richtung Osten aufgrund der Lage im Trinkwasserschutzgebiet Miss der Stadt Neumarkt.

QS 10 „südlich Sengenthal“: Neuabgrenzung durch Überlagerung mit FFH-Gebiet „Binnen-dünen und Albtrauf bei Neumarkt“ und lt. Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde Verfahren zur Erweiterung des angrenzenden Wasserschutzgebietes.

QS 14 „nördlich Simbach“: Neuabgrenzung durch Überlagerung mit FFH-Gebiet „Weiße, Wissinger und Breitenbrunner Laaber“.

SD 7 „nördlich Trischlberg“: Umstufung zum Vorbehaltsgebiet aufgrund der Nähe zum Trinkwasserschutzgebiet WV Regenstauf und zu festgesetztem Wasserschutzgebiet, somit keine Trennung von SD 7 und SD 8 gemeinsame Darstellung von SD 7 und SD 8 als SD 7

KS 9 „südlich Dietfurt“: Streichung der vorgeschlagenen Erweiterung nach Norden und Sü-den, aufgrund der Lage in der Schutzzone des Naturparks Altmühltal, in welcher gem. § 8 der Schutzgebietsverordnung Abbauvorhaben nur in speziellen Bereichen möglich sind. Der Be-reich des Vorbehaltsgebietes liegt nicht innerhalb der speziell gekennzeichneten Flächen.

KS 35 „südwestlich Bad Gögging“: Herausnahme aus Verfahren, da durch einen Abbau der Hochwasserschutz der bebauten Gebiete im Hinterland des Deiches gefährdet wäre.

KS 50 „nördlich Umbertshausen“: Umstufung zum Vorbehaltsgebiet aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet.

KS 38 „nordöstlich Abensberg“ und KS 39 „nordöstlich Abensberg“: Die Vorbehaltsge-biete werden nicht zu Vorranggebieten aufgestuft, da bereits Vorranggebiete für die Wasser-versorgung vorgesehen sind.

KS 45 „südöstlich Schafhöfen“: keine Trennung in ein Vorrang- und ein Vorbehaltsgebiet, sondern einheitliche Darstellung als Vorranggebiet aufgrund der geologischen und umwelt-fachlichen Eignung und dem bereits stattfindenden Abbau.

KS 47 „östlich Schwaig“: Herausnahme aus Verfahren, da lt. Wasserwirtschaftsamt ein wei-terer Abbau mit einer Absenkung des Grundwassers verbunden wäre, was vor Ort verschie-dene erheblich negative Auswirkungen (u.a. auf die Nutzung des Grundwassers) hätte.

KS 50 „nordöstlich Umbertshausen“: Umstufung zum Vorbehaltsgebiet, aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet.

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Regionalplan Region Regensburg (11) Teilfortschreibung B IV 2 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“

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KS 60 „südlich Geisling“: Herausnahme aus Verfahren, da die KS 60 aufgrund der Vergrö-ßerung der angrenzenden KS 26 hinfällig wird. Zudem wurde die KS 60 im Rahmen des Sco-pings durchweg negativ bewertet (Lage im LSG, hohe Grundwasserstände, betroffene Bioto-pe, Bodendenkmal im Flächenumgriff, landwirtschaftlich sehr günstiger Boden).

Im Rahmen der naturschutzfachlichen Bewertung wurde zudem bei einigen Vorranggebieten die Fol-genutzung an veränderte Rahmenbedingungen bzw. den veränderten Flächenumgriff angepasst (An-merkungen hierzu siehe Änderungsbegründung und Standortbögen).

Zusammenfassend wird festgestellt, dass die vorliegende Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Regensburg im Kapitel B IV 2 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“ unter dem Aspekt der Umweltauswirkungen aus regionalplanerischer Sicht gerechtfertigt erscheint.

Anhang: Standortbögen

In den Standortbögen sind die im Rahmen der strategischen Umweltprüfung erfassten Informationen und Bewertungen zusammenfassend abgebildet. Die Standortbögen erlauben so eine schutzgutbezo-gene qualitative Einschätzung möglicher erheblicher Umweltauswirkungen, welche bei der Durchfüh-rung der Fortschreibung eintreten können.

Die Darstellungen in den Standortbögen beziehen sich auf die durch die Fortschreibung bedingten Flächenveränderungen der einzelnen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Für Vorrang- und Vorbehalts-gebiete welche unverändert übernommen werden, sind keine Standortbögen vorgesehen, da sich im Vergleich zum bisherigen Planungszustand keine Veränderungen ergeben.

Landkreis Cham S. 16 - 34

Landkreis Kelheim S. 35 - 62

Landkreis Neumarkt i.d.OPf. S. 63 - 86

Landkreis Regensburg S. 87 -127

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Standortbögen LK Cham

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KS 2 „östlich Windischbergerdorf“ (ehemals KS 63)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 67 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Sand und Kies Gemeinde(n): Cham, Runding Landkreis(e): Cham Mikrostandort: östlich Windischbergerdorf Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Cham-Further Senke, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit, überwiegend hohe landschaftliche Eigenart

Derzeitige Nutzung: landwirtschaftliche Nutzfläche mit günstigen Böden

Umfeld: landwirtschaftliche Nutzfläche, B 20, Vorranggebiet KS 3, GR 3

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Vorranggebiet für

Hochwasserabfluss Chamb Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: LSG und Naturpark Oberer Bayerischer Wald, SPA-Gebiet (Regentalaue und Chambtal mit Roetelseeweihergebiet) und FFH-Gebiet (Chamb, Regentalaue und Regen zwischen Roding und Donaumündung), Biotope aus Biotopkartierung , Biotope aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: SPA-Gebiet (Regentalaue und Chambtal mit Roetelseeweihergebiet) und FFH-Gebiet (Chamb, Regentalaue und Regen zwischen Roding und Donaumündung), Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt (angrenzend FFH- und SPA-Gebiet) und überlagerte Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

--

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmalen. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

(7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 270 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 20 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet enthalten, es wird im Süden geringfügig reduziert und im Westen erweitert.

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Standortbögen LK Cham

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KS 3 „westlich Perwolfing“ (ehemals KS 43)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 32 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: Biotopentwicklung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Sand und Kies Gemeinde(n): Runding Landkreis(e): Cham Mikrostandort: westlich Perwolfing Abbau vorhanden: ja nein Voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Cham-Further-Senke, Gebiet mit hoher Erholungswirksamkeit, überwiegend hohe landschaftliche Eigenart

Derzeitige Nutzung: kleine Waldfläche, sonst landwirtschaftliche Nutzfläche

Umfeld: landwirtschaftliche Nutzfläche, Vorbehaltsgebiet KS 2, Vorranggebiet GR 3, B 20

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Wasserwirtschaft: Regionalplan: Vorranggebiet Hochwasserabfluss

Chamb Sonstige:

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Naturpark Oberer Bayerischer Wald , Biotope aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope:

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau. Beibehaltung der Standortvielfalt nach dem Rohstoffabbau durch regionalplanerische Folgefunktion.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Bedeutendes Bodendenkmal „Verebneter mittelalterlicher Turmhügel mit zugehöriger Siedlung“ betroffen. Keine historische Kulturlandschaft betroffen.

--

Sachwerte 110 kV Doppelleitung verläuft über das Gebiet. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

(7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 200 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 20 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet enthalten, es wird aufgrund neuer geologischer Erkenntnisse am östlichen und südlichen Rand deutlich reduziert und im Nordwesten in geringem Umfang erweitert.

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Standortbögen LK Cham

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KS 4 „südlich Weiding“ (ehemals KS 64)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 32 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Streichung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Sand und Kies Gemeinde(n): Runding, Weiding Landkreis(e): Cham Mikrostandort: südlich Weiding Abbau vorhanden: ja nein Voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Cham-Further-Senke, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit, überwiegend hohe landschaftliche Eigenart

Derzeitige Nutzung: landwirtschaftliche Nutzung, Abbau von Kies

Umfeld: landwirtschaftliche Nutzfläche (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Vorranggebiet Hochwasserabfluss

Chamb, Landschaftliches Vorbehaltsgebiet „Chambtal mit südlichen Randhöhen“

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: LSG und Naturpark Oberer Bayerischer Wald, Biotope aus Biotopkartierung; Bereiche aus Wiesenbrüterkartierung 2006

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung, FFH-Gebiet (Chamb, Regentalaue und Regen zwischen Roding und Donaumündung)

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigungen mehr zu erwarten. Gebiet wieder für Erholung nutzbar.

+

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine weitere Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau. Beibehaltung und evtl. Erhöhung der Standortvielfalt durch abgeschlossene Rekultivierung.

+

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Kein weiterer Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung möglich.

+

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigungen mehr zu erwarten.

+

Luft/Klima Keine Beeinträchtigungen des Mikroklimas mehr. Keine Staubbelastungen durch Abbaubetrieb mehr zu befürchten.

+

Landschaft Vorbelastung durch benachbarten Abbau. Rücknahme mit positivem Einfluss auf Belange der Landschaft.

+

Kulturelles Erbe Keine Bodendenkmäler und historischen Kulturlandschaften betroffen.

o

Sachwerte Keine Sachwerte betroffen.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu positiven Umweltauswirkungen.

+

(7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Derzeit als Vorbehaltsgebiet ausgewiesener Bereich im Nordosten wird zurückgenommen, da bereits abgebaut und rekultiviert.

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Standortbögen LK Cham

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Ehemals KS 42 „südwestlich Chammünster“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 7 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Streichung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies und Sand Gemeinde(n): Cham Landkreis(e): Cham Mikrostandort: südwestlich Chammünster Abbau vorhanden: ja nein Voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Cham-Further-Senke, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche

Umfeld: landwirtschaftliche Nutzfläche, Kreisstraße CHA 2

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: LSG und Naturpark Oberer Bayerischer Wald

Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: - Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope:-

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigungen mehr zu erwarten. Gebiet wieder für Erholung nutzbar.

+

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine weitere Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau. Beibehaltung und evtl. Erhöhung der Standortvielfalt durch abgeschlossene Rekultivierung.

+

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Kein weiterer Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche und forstliche Nutzung möglich.

+

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigungen mehr zu erwarten.

+

Luft/Klima Keine Beeinträchtigungen des Mikroklimas mehr. Keine Staubbelastungen durch Abbaubetrieb mehr zu befürchten.

+

Landschaft Rücknahme mit positivem Einfluss auf Belange der Landschaft.

+

Kulturelles Erbe Keine Bodendenkmäler und historischen Kulturlandschaften betroffen.

o

Sachwerte Keine Sachwerte betroffen.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu positiven Umweltauswirkungen.

+

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Derzeit als Vorranggebiet ausgewiesene Fläche wird komplett zurückgenommen, da bereits abgebaut und ohne Erweiterungspotenzial.

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Standortbögen LK Cham

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GR 1 „nordöstlich Furth i. Wald“ (ehemals G 6)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 28 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion:

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Granit Gemeinde(n): Furth i. Wald Landkreis(e): Cham Mikrostandort: nordöstlich Furth i. Wald Abbau vorhanden: ja nein Voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Wald, Abbau von Granit (Steinbruch Daberg)

Umfeld: Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

„Chambtal mit südlichen Randhöhen“ Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: LSG und Naturpark Oberer Bayerischer Wald

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig. Gebiet ist nach Rohstoffabbau und Rekultivierung für die Erholung geeignet.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Schädigung der natürlichen Bodenfunktion. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung nach Rekultivierung möglich.

o

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Auswirkungen auf Grundwasserstand und –qualität derzeit unklar. Auswirkungen auf bestehende Oberflächengewässer derzeit unklar.

?

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigungen auf Mikroklima durch Rodung, auch geringere klimatische Ausgleichsfunktion. Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb.

-

Landschaft Geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Keine Bodendenkmäler, historischen Kulturlandschaften betroffen.

o

Sachwerte Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Steinbruchs, Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze. Rodung der Waldflächen.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Große Entfernung zu nächster Wohnbebauung im Innenbereich, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da Kreisstraße CHA 4 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet enthalten, es wird aufgrund neuer geologischer Erkenntnisse im nordwestlichen Bereich etwas reduziert und im östlichen Bereich und in Richtung Norden erweitert.

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Standortbögen LK Cham

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GR 2 „südwestlich Untertraubenbach“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 20 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Granit Gemeinde(n): Cham Landkreis(e): Cham Mikrostandort: südwestlich Untertraubenbach Abbau vorhanden: ja nein Voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Regensenke und Täler von Chamerau bis Zwiesel, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: landwirtschaftliche Nutzfläche, Abbau von Granit (Steinbruch Reischbühl)

Umfeld: Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: LSG und Naturpark Oberer Bayerischer Wald, Biotope aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig. Gebiet ist nach Rohstoffabbau und Rekultivierung für die Erholung geeignet.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt insb. der kartierten Biotope durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Schädigung der natürlichen Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Rekultivierung möglich.

o

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Auswirkungen auf Grundwasserstand und –qualität derzeit unklar. Auswirkungen auf bestehende Oberflächengewässer derzeit unklar.

?

Luft/Klima Auswirkungen auf Mikroklima derzeit nicht bekannt. Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb.

-

Landschaft Geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Keine historischen Kulturlandschaften betroffen. Mögliche Beeinträchtigung zweier Bodendenkmäler (Mesolithische Freilandstationen). Wallfahrtskapelle Streicherröhren in ca. 450m Entfernung.

-

Sachwerte Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze. Keine weiteren Sachwerte bekannt.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zum nächsten Wohngebiet in ca. 650m Entfernung, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Verkehrliche Erschließung ist günstig, da B 85 angrenzend und ortsdurchfahrtsfrei zu erreichen.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Vorbehaltsgebiet ist bisher nicht im Regionalplan ausgewiesen, es fand jedoch bereits ein Abbau statt. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

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GR 3 „nordwestlich Runding“ (ehemals G 3)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 35 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: Biotopentwicklung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Granit Gemeinde(n): Runding Landkreis(e): Cham Mikrostandort: nordwestlich Runding Abbau vorhanden: ja nein Voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Regensenke und Täler von Chamerau bis Zwiesel, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Wald, aktiver Abbau Umfeld: (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: im Süden

Sichtschutzwald um bestehenden Abbau Wasserwirtschaft: - Regionalplan: - Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: südlicher Teilbereich LSG Oberer Bayerischer Wald, Naturpark Oberer Bayerischer Wald

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig (ortsdurchfahrtsfreie Anbindung an B 20). Rücknahme im Süden erhöht Abstand zu Bebauung.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau. Beibehaltung der Standortvielfalt nach dem Rohstoffabbau durch regionalplanerische Folgefunktion. Sichtschutzwald um bestehenden Abbau lt. Waldfunktionsplan im Süden wird durch Zurücknahme erhalten.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion im Norden. Keine zusätzliche Versiegelung, da Nutzung bestehender Zufahrt und Infrastruktur. Sicherung der Bodenfunktion und Schutz vor Erosion im Süden.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich der Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Auswirkungen auf Grundwasserstand und –qualität nicht betroffen. Auswirkungen auf bestehende Oberflächengewässer derzeit unklar.

?

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch), geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen. Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, da Vorbelastung vorhanden. Umsetzung der regionalplanerischen Folgefunktion bringt Reduzierung der Landschaftsschäden mit sich. Rücknahme im Süden mit positiver Wirkung auf Landschaftsbild.

o

Kulturelles Erbe Keine Bodendenkmäler und bedeutenden Kulturlandschaften betroffen.

o

Sachwerte Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Steinbruchs durch Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

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) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 200m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Günstige Verkehrliche Erschließung, da B 20 ortsdurchfahrtsfrei zu erreichen.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, es wird aufgrund geologischer Erkenntnisse im Süden reduziert (hier erfolgt somit die Herausnahme bestehender Bebauung) und im Norden (im Bereich des genehmigten Abbaus) in geringem Umfang erweitert.

GR 4 „nördlich Oberfaustern“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 14 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Granit Gemeinde(n): Eschlkam Landkreis(e): Cham Mikrostandort: nördlich Oberfaustern Abbau vorhanden: ja nein Voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Cham-Further-Senke, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: aktiver Abbau, Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche

Umfeld: landwirtschaftliche Nutzfläche, Siedlungen im Außenbereich

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

„Chambtal mit südlichen Randhöhen“ Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: LSG und Naturpark Oberer Bayerischer Wald

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Waldfläche mit Funktion Landschaftsbild lt. Waldfunktionsplan östlich angrenzend, Biotope aus Biotopkartierung

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(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung durchschnittlich. Beeinträchtigung der Erholungseignung.

-

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Erhebliche Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Verlust der Bodenfunktion. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung nach Rekultivierung möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich der Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Auswirkungen auf Grundwasserstand und –qualität und bestehende Oberflächengewässer derzeit unklar.

?

Luft/Klima Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Rodung von Waldflächen.

-

Landschaft Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.

--

Kulturelles Erbe Keine Bodendenkmäler und historischen Kulturlandschaften betroffen.

o

Sachwerte Rodung von Wald als Flächen für die Holzproduktion. Inwertsetzung der vorhandenen Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: nächstes Wohngebiet in deutlicher Entfernung, verschiedene Hofstellen im Außenbereich in der Umgebung (mind. 170m Abstand). Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Gebiet ist derzeit nicht im Regionalplan ausgewiesen, ist aufgrund der geologischen Eignung, des vorhandenen Abbaus und der damit verbundenen Vorbelastung für die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

GR 7 „nördlich Roßbach“ (ehemals G 4)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: 157 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Granit Gemeinde(n): Wald Landkreis(e): Cham Mikrostandort: Abbau vorhanden: ja nein Voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Falkensteiner Vorwald, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche

Umfeld: Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche, Siedlungsbereiche

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: z.T. Waldfunktion

Sichtschutz um Gewässer Wasserwirtschaft: - Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

„Kuppenlandschaft des Falkensteiner Vorwaldes“ Sonstige: Teilflächennutzungsplan Windkraft AG

Vorwald im nordöstlichen Bereich in Planung

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(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: LSG und Naturpark Oberer Bayerischer Wald, Biotope aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigungen durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig. Geringere Beeinträchtigungen der benachbarten Siedlungsbereiche durch Herausnahmen.

-

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau. Beibehaltung der Standortvielfalt in herausgenommenen Gebieten.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Verlust der Bodenfunktion im Bereich der existierenden Abbauplanung. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau und Rekultivierung nicht möglich. Beibehaltung der Bodenfunktion im Bereich der Herausnahmen.

o

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Auswirkungen auf Grundwasserstand und –qualität und bestehende Oberflächengewässer derzeit unklar.

?

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung des Mikroklimas, geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen. Geringfügige Staubbelastung durch Abbau-und Fahrbetrieb. Keine Beeinträchtigungen im Bereich der Herausnahmen.

o

Landschaft Durch Reduzierungen positive Auswirkungen für die Belange des Landschaftsbildes. Beeinträchtigungen im nördlichen Erweiterungsbereich.

o

Kulturelles Erbe Keine historischen Kulturlandschaften und Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze. Keine weiteren Sachwerte betroffen.

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Wohngebiet mind. 370 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Gebiet ist bereits als Vorbehaltsgebiet im Regionalplan ausgewiesen, es wird nun im Bereich einer Abbauplanung nach Norden erweitert und am östlichen, südlichen und westlichen Rand etwas zurückgenommen (Freistellung bestehender Bebauung, Herausnahme Altabbau).

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GR 9 „nördlich Beucherling“ (ehemals G 5)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: 16 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Granit Gemeinde(n): Zell Landkreis(e): Cham Mikrostandort: nördlich Beucherling Abbau vorhanden: ja nein Voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Falkensteiner Vorwald, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche, Granitabbau (Steinbruch Raning)

Umfeld: Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Wald mit Funktion

Bodenschutz im Nordwesten und Funktion Sichtschutz im Süden/Südwesten z.T. überlagert

Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

„Kuppenlandschaft des Falkensteiner Vorwaldes“ Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: LSG und Naturpark Oberer Bayerischer Wald, Biotope aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Wald mit Funktion Bodenschutz im Nordwesten und Funktion Sichtschutz im Süden/Südwesten angrenzend, z.T. überlagert; Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigungen durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung durchschnittlich.

-

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau. Sicherung der nördlich angrenzenden Biotopflächen durch Herausnahme.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Sicherung des Waldes mit Funktion Bodenschutz im Nordwesten. Erheblicher Verlust der Bodenfunktion im Süden. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau und Rekultivierung möglich.

o

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Auswirkungen auf Grundwasserstand und –qualität und bestehende Oberflächengewässer derzeit nicht zu erwarten.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung des Mikroklimas, geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen. Geringfügige Staubbelastung durch Abbau-und Fahrbetrieb.

-

Landschaft Erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, insb. zum westlich angrenzenden Mühlgraben. Gewährleistung des Landschaftsbildes zum nördlich liegenden FFH-Gebiet durch Herausnahme.

-

Kulturelles Erbe Keine historischen Kulturlandschaften und Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Steinbruchs, Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 650 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern.

Page 46: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Cham

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(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, es findet auf den nun zur Erweiterung angedachten Flächen auch z.T. bereits ein Abbau statt. Im Gegenzug wird das Gebiet im Norden reduziert.

GR 10 „südwestlich Regenpeilstein“ (ehemals G 2)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 6 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: Biotopentwicklung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Granit Gemeinde(n): Roding Landkreis(e): Cham Mikrostandort: südwestlich Regenpeilstein Abbau vorhanden: ja nein Voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Falkensteiner Vorwald, Gebiet hoher und mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Wald, aktiver Abbau (Steinbruch Mackenschleif)

Umfeld: Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche, Siedlungen im Außenbereich, GR 11

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Waldfunktionen

Bodenschutz und Landschaftsbild Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

„Kuppenlandschaft des Falkensteiner Vorwaldes“ Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: LSG und Naturpark Oberer Bayerischer Wald

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung, FFH-Gebiet (Chamb, Regentalaue und Regen zwischen Roding und Donaumündung)

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Luft/Klima Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Landschaft Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Kulturelles Erbe Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu keinen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen und wird im Westen (Freistellung Hangkante) reduziert.

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Standortbögen LK Cham

Seite | 28

GR 11 „südwestlich Regenpeilstein“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 23 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Granit Gemeinde(n): Roding Landkreis(e): Cham Mikrostandort: südwestlich Regenpeilstein Abbau vorhanden: ja nein Voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Falkensteiner Vorwald, Gebiet hoher und mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Wald, aktiver Abbau (Steinbruch Mackenschleif)

Umfeld: Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche, Siedlungen im Außenbereich, GR 10

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Waldfunktionen

Bodenschutz und Landschaftsbild Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

„Kuppenlandschaft des Falkensteiner Vorwaldes“ Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: LSG und Naturpark Oberer Bayerischer Wald

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung, FFH-Gebiet (Chamb, Regentalaue und Regen zwischen Roding und Donaumündung)

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau, jedoch Umzingelung des Weilers Grubhof. Verkehrliche Erschließung günstig (direkte Lage an St 2650)

--

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion, insb. durch Waldverlust mit Funktion Bodenschutz. Erhöhte Erosionsgefahr aufgrund Hanglage. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau und Rekultivierung z.T. möglich

--

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung des Mikroklimas, geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen. Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb.

-

Landschaft Erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, insb. durch Waldrodung in Hanglage. Vorbelastung durch bestehenden Steinbruch.

--

Kulturelles Erbe Keine Bodendenkmäler und bedeutenden Kulturlandschaften betroffen.

.o

Sachwerte Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Steinbruchs, Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze. Rodung von Wald als Flächen für die Holzproduktion

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 650 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen, jedoch Weiler im Außenbereich näher angrenzend. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern.

Page 48: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

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Seite | 29

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Vorbehaltsgebiet wird aufgrund der geologischen Eignung als Erweiterungsoption für den Standort Mackenschleif neu ausgewiesen. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

GR 12 „nördlich Grub“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: 33 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Granit Gemeinde(n): Roding, Michelsneukirchen Landkreis(e): Cham Mikrostandort: nördlich Grub Abbau vorhanden: ja nein Voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Falkensteiner Vorwald, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Wald, Granitabbau „Steinbruch Grub“

Umfeld: Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

„Kuppenlandschaft des Falkensteiner Vorwaldes“ Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet und Oberer Bayerischer Wald

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung durchschnittlich.

-

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Rekultivierung möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Keine Auswirkungen auf Grundwasserstand und –qualität und bestehende Oberflächengewässer.

o

Luft/Klima Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Wäldern, geringfügige Beeinträchtigung des Mikroklimas.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, da Vorbelastung durch bestehenden Abbaubetrieb.

-

Kulturelles Erbe Kein Bodendenkmal und bedeutende Kulturlandschaften betroffen.

o

Sachwerte Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze, Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Steinbruchs.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächster Bebauung im Außenbereich rund 200m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern.

Page 49: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Cham

Seite | 30

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Vorbehaltsgebiet wird aufgrund der geologischen Eignung und des bereits vorhandenen Abbaus neu ausgewiesen. Es ist zur Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

QU 1 „nördlich Harrling“ (ehemals Qu 1/1)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 15 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Quarz Gemeinde(n): Zandt Landkreis(e): Cham Mikrostandort: nördlich Harrling Abbau vorhanden: ja nein Voraussichtliche Abbauart: nicht bekannt

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Regensenke und Täler von Chamerau bis Zwiesel, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Wald Umfeld: Wald, landwirtschaftliche Nutztfläche (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: LSG und Naturpark Oberer Bayerischer Wald

Forst- und Landwirtschaft: Waldfunktion Landschaftsbild

Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

„Bergland längs des Regens zwischen Chameregg und Kötzting“

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

Page 50: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Cham

Seite | 31

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung durchschnittlich. Negative Beeinflussung der Erholungseignung.

-

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau. Beibehaltung der Standortvielfalt nach Rohstoffabbau infolge Rekultivierung.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau möglich. Versiegelungen durch neue Zufahrten und technische Infrastruktur.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Auswirkungen auf Grundwasserstand und –qualität sowie bestehende Oberflächengewässer derzeit unklar.

?

Luft/Klima Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen.

-

Landschaft Erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

--

Kulturelles Erbe Keine Bodendenkmäler und historischen Kulturlandschaften betroffen. Erhebliche Beeinträchtigung des „Pfahles“/Nationales Geotop und des Pfahl-Wanderweges.

-

Sachwerte Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 160m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist derzeit nicht im Regionalplan ausgewiesen, wird nun als Vorbehaltsgebiet dargestellt. Gebiet stellt den Ersatz für nun zurückgenommen Qu 1/1 dar, Lageveränderung erfolgte aufgrund neuer geologischer Erkenntnisse.

Page 51: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Cham

Seite | 32

QU 2 „östlich Harrling“ (ehemals Qu 1)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 17 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Quarz Gemeinde(n): Zandt, Miltach Landkreis(e): Cham Mikrostandort: östlich Harrling Abbau vorhanden: ja nein Voraussichtliche Abbauart: nicht bekannt

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Regensenke und Täler von Chamerau bis Zwiesel, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Wald, landwirtschaftliche Nutzung

Umfeld: Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche, Siedlungsbereiche

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: Landschaftsschutzgebiet und Naturpark Oberer Bayerischer Wald

Forst- und Landwirtschaft: Waldfunktionen Bodenschutz und Landschaftsbild

Wasserwirtschaft: Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

„Bergland längs des Regens zwischen Chameregg und Kötzting“

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung durchschnittlich. Negative Beeinflussung der Erholungseignung.

-

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau. Beibehaltung der Standortvielfalt nach Rohstoffabbau infolge Rekultivierung.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau möglich. Versiegelungen durch neue Zufahrten und technische Infrastruktur.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Auswirkungen auf Grundwasserstand und –qualität sowie bestehende Oberflächengewässer derzeit unklar.

?

Luft/Klima Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen.

-

Landschaft Erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

--

Kulturelles Erbe Keine Bodendenkmäler und historischen Kulturlandschaften betroffen. Erhebliche Beeinträchtigung des „Pfahles“/Nationales Geotop und des Pfahl-Wanderweges.

-

Sachwerte 110 kV Doppelleitung verläuft nahe dem Gebiet. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

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Standortbögen LK Cham

Seite | 33

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 170m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist derzeit nicht im Regionalplan ausgewiesen, wird nun als Vorbehaltsgebiet dargestellt. Gebiet stellt den Ersatz für nun zurückgenommen Qu 1 dar, Lageveränderung erfolgte aufgrund neuer geologischer Erkenntnisse.

Ehemals Qu 1/1 „nordöstlich Harrling“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 15 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Streichung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Gemeinde(n): Landkreis(e): Mikrostandort: Abbau vorhanden: ja nein Voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Regensenke und Täler von Chamerau bis Zwiesel, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: landwirtschaftliche Nutzfläche, Wald

Umfeld: landwirtschaftliche Nutzfläche, Wald, Siedlungsbereich

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: Naturpark Oberer Bayerischer Wald Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

„Bergland längs des Regens zwischen Chameregg und Kötzting“

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope:-

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: LSG Oberer Bayerischer Wald

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigungen mehr zu erwarten. Gebiet uneingeschränkt für Erholung nutzbar.

+

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau.

+

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Kein Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche und forstliche Nutzung möglich.

+

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

+

Luft/Klima Keine Beeinträchtigungen des Mikroklimas. Keine Staubbelastungen durch Abbaubetrieb zu befürchten.

+

Landschaft Rücknahme mit positivem Einfluss auf Belange der Landschaft, insb. landschaftliches Vorbehaltsgebiet

+

Kulturelles Erbe Keine Bodendenkmäler und historischen Kulturlandschaften betroffen.

o

Sachwerte Keine Sachwerte betroffen.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu positiven Umweltauswirkungen.

+

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Standortbögen LK Cham

Seite | 34

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Gebiet wird aufgrund neuer geologischer Erkenntnisse aus Regionalplan herausgenommen.

Ehemals Qu 1 „östlich Harrling“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 15 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Streichung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Quarz Gemeinde(n): Zandt Landkreis(e): Cham Mikrostandort: östlich Harrling Abbau vorhanden: ja nein Voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Regensenke und Täler von Chamerau bis Zwiesel, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: landwirtschaftliche Nutztfläche, Wald

Umfeld: Wald, landwirtschaftliche Nutztfläche, Siedlungsbereiche

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: randlich im LSG Oberer Bayerischer Wald

Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

„Bergland längs des Regens zwischen Chameregg und Kötzting“

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigungen mehr zu erwarten. Gebiet uneingeschränkt für Erholung nutzbar.

+

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau.

+

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Kein Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche und forstliche Nutzung möglich.

+

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

+

Luft/Klima Keine Beeinträchtigungen des Mikroklimas. Keine Staubbelastungen durch Abbaubetrieb zu befürchten.

+

Landschaft Rücknahme mit positivem Einfluss auf Belange der Landschaft, insb. landschaftliches Vorbehaltsgebiet

+

Kulturelles Erbe Keine Bodendenkmäler und historischen Kulturlandschaften betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigung der Gasleitung Bayerischer Wald Burglengenfeld - Frauenau

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu positiven Umweltauswirkungen.

+

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: - (8) Zusammenfassende Bewertung: Gebiet wird aufgrund neuer geologischer Erkenntnisse aus Regionalplan herausgenommen.

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Standortbögen LK Kelheim

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KS 15 „östlich Herrnsaal“ (ehemals KS 13)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 26 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Rücknahme

Folgefunktion: Freizeit und Erholung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Kelheim Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: östlich Herrnsaal Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Südliche Frankenalb, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: stationäre Aufbereitung, Landwirtschaft

Umfeld: Siedlungsbereich Herrnsaal, Donau, Altlastenverdachtsfläche angrenzend

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: Überschwemmungsgebiet Regionalplan: Regionaler Grünzug Donautal Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope:

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme, Vergrößerung des Siedlungsabstands. Verkehrliche Erschließung günstig. Gebiet für Freizeit und Erholung nutzbar.

+

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rücknahme.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Kein Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung möglich.

o

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Auswirkungen durch Rücknahme.

o

Luft/Klima Keine Beeinträchtigung durch Abbau. Keine Beeinträchtigung des regionalen Grünzugs.

+

Landschaft Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

o

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu keinen Umweltauswirkungen.

o

(7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, der südwestliche Bereich in Richtung Donau wird herausgenommen, da die Mächtigkeit des Rohstoffs dort nachlässt.

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KS 16 „nördlich Lengfeld“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 21 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Bad Abbach Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: nördlich Lengfeld Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Südliche Frankenalb, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: B 16, Siedlungsbereich Lengfeld, Donau,

Bahnstrecke Regensburg – Ingolstadt (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: z.T. Überschwemmungsgebiet

Donau Regionalplan: regionaler Grünzug Donautal Sonstige: Bodendenkmäler

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Nicht abschätzbare Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Gebiet nach Abbau und Rekultivierung für Landwirtschaft nutzbar.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Beeinträchtigung des regionalen Grünzugs.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung der Bodendenkmäler

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

(7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Siedlungsgebiet mind. 500 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 16 angrenzend.

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Standortbögen LK Kelheim

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(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet wird im Regionalplan neu als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, es ist für die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

KS 17 „nördlich Poikam“ (ehemals KS 11)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 33 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenrücknahme

Folgefunktion: Biotopentwicklung, Erholung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Bad Abbach Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: nördlich Poikam Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Südliche Frankenalb, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: aktiver Abbau, stationäre Aufbereitung, Landwirtschaft

Umfeld: Siedlungsbereich Poikam, Donau, Bahnstrecke Regensburg – Ingolstadt

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: regionaler Grünzug Donautal Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme, Vergrößerung des Siedlungsabstands. Verkehrliche Erschließung günstig. Gebiet für Freizeit und Erholung nutzbar.

+

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rücknahme.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Kein Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung möglich.

o

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Auswirkungen durch Rücknahme.

o

Luft/Klima Keine Beeinträchtigung durch Abbau. Keine weitere Beeinträchtigung des regionalen Grünzugs.

+

Landschaft Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

o

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu keinen Umweltauswirkungen.

o

(7) Sonstige fachliche Hinweise: -

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Standortbögen LK Kelheim

Seite | 38

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, es wird um die bereits abgebauten Bereiche reduziert.

KS 18 „westlich Bad Abbach“ (ehemals KS 12)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 14 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenrücknahme

Folgefunktion: Biotopentwicklung, Erholung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Bad Abbach Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: westlich Bad Abbach Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Südliche Frankenalb, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft, Abbau Umfeld: Freizeiteinrichtung, Landwirtschaft (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: Überschwemmungsgebiet Regionalplan: regionaler Grünzug Donautal,

landschaftliches Vorbehaltsgebiet Nr. 14 „Donautalraum zwischen Kelheim und Regensburg“

Sonstige: Altlastenverdachtsfläche

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme. Verkehrliche Erschließung ungünstig. Gebiet für Freizeit und Erholung nutzbar.

+

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rücknahme.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Kein Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung möglich.

o

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Auswirkungen durch Rücknahme.

o

Luft/Klima Keine Beeinträchtigung durch Abbau. Keine Beeinträchtigung des regionalen Grünzugs.

+

Landschaft Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

o

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu keinen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

Page 58: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Kelheim

Seite | 39

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, es wird um die bereits abgebauten Bereiche reduziert.

KS 34 „westlich Staubing“ (ehemals KS 7)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 21 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenveränderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Kelheim Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: westlich Staubing Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Südliche Frankenalb, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend sehr hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: Donau, Siedlungsbereich Staubing, St

2233 (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: Überschwemmungsgebiet

Donau Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 15 „Donautalraum oberhalb Weltenburg“ Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet, Schutzzone Naturpark, Biotope aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

Page 59: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Kelheim

Seite | 40

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung durchschnittlich.

-

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) (Nicht abschätzbare) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Verringerung der Beeinträchtigungen durch Herausnahme von Biotopflächen.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 350 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist durchschnittlich, St 2233 auf kurzem Weg zu erreichen.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, es wird um Biotop- und kleine Wasserflächen reduziert und in Richtung Osten und Südwesten geringfügig erweitert.

KS 36 „westlich Neustadt a.d.Donau“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 14 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: Retentionsraum, Biotopentwicklung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Neustadt a.d.Donau Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: westlich Neustadt a.d.Donau Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donauniederung zwischen Neuburg und Neustadt, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: Polder Neustadt, B 299, Donau, KS 37,

Überschwemmungsgebiet

Page 60: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Kelheim

Seite | 41

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft:

Flurbereinigungsverfahren mit erheblichen Investitionen in den vergangenen Jahren

Wasserwirtschaft: - Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 17 „Talräume der Großen Laber und der Abens mit Seitentälern“, regionaler Grünzug Donautal, VR Hochwasserabfluss

Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope:

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Beibehaltung der Standortvielfalt nach dem Rohstoffabbau durch regionalplanerische Folgefunktion.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

--

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen. Ggf. verstärkte Auflagen an Abbau, um Hochwasserschutz nicht zu gefährden. Aufwertung durch regionalplanerische Folgefunktion.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung. Beeinträchtigung des regionalen Grünzugs.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung des Bodendenkmals.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Siedlungsgebiet mind. 350 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 299 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet soll im Regionalplan neu ausgewiesen werden. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorranggebiet geeignet.

Page 61: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Kelheim

Seite | 42

KS 37 „westlich Neustadt a.d.Donau“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 39 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Neustadt a.d.Donau Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: westlich Neustadt a.d.Donau Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donauniederung zwischen Neuburg und Neustadt, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: KS 36, Donau, B 299,

Überschwemmungsgebiet, Polder Neustadt (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft:

Flurbereinigungsverfahren mit erheblichen Investitionen in den vergangenen Jahren

Flurbereinigungsverfahren mit erheblichen Investitionen in den vergangenen Jahren

Wasserwirtschaft: Überschwemmungsgebiet Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 17 „Talräume der Großen Laber und der Abens mit Seitentälern“, regionaler Grünzug Donautal, VR Hochwasserabfluss

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung, Naturschutzgebiet

Page 62: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Kelheim

Seite | 43

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) (Nicht abschätzbare) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

--

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen. Ggf. verstärkte Auflagen an Abbau, um Hochwasserschutz nicht zu gefährden

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung. Beeinträchtigung des regionalen Grünzugs.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Siedlungsgebiet mind. 350 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 299 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet wird zur Sicherung des Rohstoffvorkommens neu als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, es ist für die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

KS 38 „nordöstlich Abensberg“ (ehemals KS 14)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 18 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächen-rücknahme

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Abensberg Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: nordöstlich Abensberg Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donau-Isar-Hügelland, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: aktiver Abbau, Landwirtschaft, Forstwirtschaft

Umfeld: Siedlungsbereich Abensberg, Altlastenverdachtsfläche, Ortsverbindungsstraße

Page 63: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Kelheim

Seite | 44

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Waldflächen mit

wichtiger Funktion für Wasserschutz, regionale Klimaschutzwälder, besondere Bedeutung für Immissionsschutz

Wasserwirtschaft: - Regionalplan: geplant VR Wasserversorgung Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Kein Verlust der Bodenfunktion. Land-und Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau möglich.

+

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Luft/Klima Keine Beeinträchtigung durch Abbau. Erhalt der Waldfunktionen.

+

Landschaft Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

o

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze. Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Abbaus.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu keinen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet enthalten, aus rohstoffgeologischer Sicht nicht für den Kiesabbau nutzbare Bereiche werden nun zurückgenommen.

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Standortbögen LK Kelheim

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KS 39 „östlich Abensberg“ (ehemals KS 14)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 44 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenrücknahme

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Abensberg Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: östlich Abensberg Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donau-Isar-Hügelland, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: aktiver Abbau, Landwirtschaft Umfeld: Siedlungsbereich Abensberg,

Altlastenverdachtsfläche, (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Waldflächen mit

wichtiger Funktion für Wasserschutz, regionale Klimaschutzwälder, besondere Bedeutung für Immissionsschutz

Wasserwirtschaft: - Regionalplan: geplant VR Wasserversorgung Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Kein Verlust der Bodenfunktion. Land-und Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau möglich.

+

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Luft/Klima Keine Beeinträchtigung durch Abbau. Erhalt der Waldfunktionen.

+

Landschaft Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

o

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Beeinträchtigung des Bodendenkmals.

+

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze. Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Abbaus.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu keinen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet enthalten, aus rohstoffgeologischer Sicht nicht für den Kiesabbau nutzbare Bereiche werden nun zurückgenommen.

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Seite | 46

KS 40 „östlich Langquaid“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 10 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenrücknahme

Folgefunktion: Forstwirtschaft, Biotopentwicklung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Langquaid Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: nördlich Mintraching Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donau-Isar-Hügelland, Gebiet sehr hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Forstwirtschaft Umfeld: Siedlungsbereich Eichbühl, Große

Lsaber (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 17 „Talräume der Großen Laaber und der Abens mit Seitentälern“

Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet, Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme. Beibehaltung der Standortvielfalt nach Rohstoffabbau durch regionalplanerische Folgefunktion.

+

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme. Wiederherstellung der Bodenfunktion durch regionalplanerische Folgefunktion.

+

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Luft/Klima Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme. Wiederherstellung der klimatischen Ausgleichsfunktion der Wälder durch Umsetzung der regionalplanerischen Folgefunktion.

+

Landschaft Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

o

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Beeinträchtigung des Bodendenkmals.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu positiven Umweltauswirkungen.

+

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet enthalten, bereits abgebaute Bereiche werden zurückgenommen.

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KS 48 „nördlich Geibenstetten“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 29 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Neustadt a.d.Donau Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: nördlich Geibenstetten Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Tertiärhügelland mit verbreitetem Hopfenanbau, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Forstwirtschaft Umfeld: B 16, Gewerbegebiet, Gaspipeline (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Bannwald Wasserwirtschaft: wassersensibler Bereich, im

Randbereich Anmoorfläche Regionalplan: Randbereich landschaftliches

Vorbehaltsgebiet Nr. 16 „Dürnbucher Forst und Abensberger Dünen“

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Bannwald

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Bannwald

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch B 299 und Gewerbegebiete.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Siedlungsbereich mind. 1.000 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 16 auf kurzem Weg zu erreichen.

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Standortbögen LK Kelheim

Seite | 48

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet soll als Vorbehaltsgebiet neu ausgewiesen werden. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

KS 49 „südöstlich Schwaig“ (ehemals KS 10)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 10 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenveränderung

Folgefunktion: Erholung, Biotopentwicklung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Neustadt a.d.Donau Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: südöstlich Schwaig Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Tertiärhügelland mit verbreitetem Hopfenanbau, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Abbau, stationäre Aufbereitung, Forstwirtschaft

Umfeld: B 16, Gewerbegebiete, Gaspipeline, Siedlungsbereich Schwaig

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Randbereich landschaftliches

Vorbehaltsgebiet Nr. 16 „Dürnbucher Forst und Abensberger Dünen“

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope:

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Standortbögen LK Kelheim

Seite | 49

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme. Erhalt der Standortvielfalt durch regionalplanerische Folgefunktion.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen. Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung. Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch vorhandenen Abbau, Aufbereitung und benachbarte Gewerbegebiete.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze. Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Abbaus.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Siedlungsgebiet mind. 700 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 16 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, es wird um die bereits abgebauten Bereiche reduziert und in nordwestliche Richtung erweitert. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorranggebiet geeignet.

KS 50 „nordöstlich Umbertshausen“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 26 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): gemeindefreies Gebiet Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: nordöstlich Umbertshausen Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Tertiärhügelland mit verbreitetem Hopfenanbau, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Forstwirtschaft Umfeld: Siedlungsbereich Umbertshausen,

Gaspieplines, B 16

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Standortbögen LK Kelheim

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(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: Nähe zu Brunnen der

Wasserversorgung Biburger/Siegenburger Gruppe

Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet Nr. 16 „Dürnbucher Forst und Abensberger Dünen“

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet, Bannwald

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope:

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Erhebliche Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau.

--

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

--

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen. Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeit der Wasserversorgung.

-

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Siedlungsgebiet mind. 450 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 16 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet wird als Vorbehaltsgebiet neu ausgewiesen, es ist für die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

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Standortbögen LK Kelheim

Seite | 51

KS 51 „nördlich Umbertshausen“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 24 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): gemeindefreies Gebiet Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: nördlich Umbertshausen Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Tertiärhügelland mit verbreitetem Hopfenanbau, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Forstwirtschaft Umfeld: B 16, Gaspipelines, Gewerbegebiete (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: Nähe zu Brunnen der

Wasserversorgung Biburger/Siegenburger Gruppe

Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet Nr. 16 „Dürnbucher Forst und Abensberger Dünen“

Sonstige: Bodendenkmäler

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet, Bannwald

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope:

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Erhebliche Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau.

--

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

--

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen. Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeit der Wasserversorgung.

-

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch benachbarte Gewerbegebiete.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung der Bodendenkmäler.

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Siedlungsgebiet nur rund 100 m, daher ist mit Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 16 angrenzend.

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Standortbögen LK Kelheim

Seite | 52

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet wird als Vorbehaltsgebiet neu ausgewiesen, es ist für die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

KS 52 „südöstlich Kirchdorf“ (ehemals KS 16)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 13 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächen-rücknahme und Aufstufung

Folgefunktion: Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Kirchdorf Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: südöstlich Kirchdorf Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Tertiärhügellang mit verbreitetem Hopfenanbau, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft, aktiver Abbau Umfeld: Land- und Forstwirtschaft,

Siedlungsbereich Allhofen und Högetsing, KS 53 (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

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Standortbögen LK Kelheim

Seite | 53

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung ungünstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Beibehaltung der Standortvielfalt nach Rohstoffabbau durch regionalplanerische Folgefunktion.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Verlust der Bodenfunktion. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau möglich.

o

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Umsetzung der regionalplanerischen Folgefunktion bringt erhebliche Reduzierung der Landschaftsschäden mit sich.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze. Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Abbaus.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Siedlungsgebiet mind. 300 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist ungünstig, da St 2333 nicht gut zu erreichen, Ortschaften werden durchfahren.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, es wird um die bereits abgebauten Bereiche reduziert (dadurch Trennung in nördlichen und südlichen Bereich) und zu einem Vorranggebiet aufgestuft. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorranggebiet geeignet.

KS 53 „südöstlich Kirchdorf“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 12 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenveränderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Kirchdorf Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: nördlich Mintraching Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Tertiärhügellang mit verbreitetem Hopfenanbau, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft, aktiver Abbau Umfeld: KS 52, Siedlungsbereich Allhofen

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Standortbögen LK Kelheim

Seite | 54

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung ungünstig. Reduzierte Beeinträchtigung durch Verringerung der Siedlungsnähe durch Rücknahme.

-

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau. Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Verlust der Bodenfunktion, Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau möglich. Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Keine Beeinträchtigung durch Abbau.

o

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu keinen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Siedlungsgebiet mind. 300 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist ungünstig, da St 2333 nicht gut zu erreichen, Ortschaften werden durchfahren.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, es wird um die bereits abgebauten Bereiche reduziert und in Richtung Osten geringfügig erweitert. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

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Standortbögen LK Kelheim

Seite | 55

KS 54 „östlich Rohr“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 14 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenveränderung

Folgefunktion: Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Rohr i.NB. Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: östlich Rohr Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donau-Isar-Hügelland, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: aktiver Abbau, Landwirtschaft Umfeld: Siedlungsbereich Rohr i. NB, St 2230,

landwirtschaftliche Flächen (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: Randbereich im

wassersensiblen Bereich Regionalplan:- Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung durchschnittlich.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Beibehaltung der Standortvielfalt nach Rohstoffabbau durch regionalplanerische Folgefunktion.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Umsetzung der regionalplanerischen Folgefunktion bringt erhebliche Reduzierung der Landschaftsschäden mit sich.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung des Bodendenkmals.

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze. Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Abbaus.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

Page 75: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Kelheim

Seite | 56

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Siedlungsgebiet mind. 400 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist durchschnittlich, St 2230 ist auf kurzem Weg zu erreichen, aber Ortschaften werden durchfahren.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, es wird um bereits abgebaute Bereiche und in Talbereichen zurückgenommen und in nördliche und westliche Richtung erweitert.

KS 55 „südwestlich Obereulenbach“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 17 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: Landwirtschaft

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Rohr i.NB. Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: südwestlich Obereulenbach Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donau-Isar-Hügellang, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: Siedlungsbereiche See, Gressau,

Oberbuch (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

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Standortbögen LK Kelheim

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(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung ungünstig.

-

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung des Bodendenkmals.

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Siedlungsgebiet mind. 200 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist ungünstig, da St 2333 nicht gut zu erreichen ist, zudem werden Ortschaften durchfahren.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet wird als Vorranggebiet im Regionalplan neu ausgewiesen, es ist zur Darstellung als Vorranggebiet geeignet.

KS 56 „südwestlich Herrngiersdorf“

(ehemals KS 16)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 30 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenrücknahme

Folgefunktion: Land- und Forstwirtschaft

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Herrngiersdorf Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: südwestlich Herrngiersdorf Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donau-Isar-Hügelland, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: aktiver Abbau, Landwirtschaft Umfeld: landwirtschaftliche Flächen,

Siedlungsbereich Altbach, Kreisstraße KEH 28 (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: Teilbereiche im

wassersensiblen Bereich Regionalplan: Sonstige: -

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Standortbögen LK Kelheim

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(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau möglich.

o

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Luft/Klima Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Landschaft Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Umsetzung der regionalplanerischen Folgefunktion bringt erhebliche Reduzierung der Landschaftsschäden mit sich.

o

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu keinen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, es wird um bereits abgebaute Flächen und Überlagerungen mit dem Ort Altbach reduziert.

KS 57 „südöstlich Herrngiersdorf“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 11 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenrücknahme

Folgefunktion: Land- und Forstwirtschaft

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Herrngiersdorf Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: südöstlich Herrngiersdorf Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donau-Isar-Hügelland, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: Siedlungsbereich Herrngiersdorf, land-

und forstwirtschaftliche Flächen (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: Teilbereiche im

wassersensiblen Bereich Regionalplan: Sonstige: -

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Standortbögen LK Kelheim

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(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau möglich.

o

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Luft/Klima Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Landschaft Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Umsetzung der regionalplanerischen Folgefunktion bringt erhebliche Reduzierung der Landschaftsschäden mit sich.

o

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu keinen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, es wird um bereits abgebaute Bereiche und den Ortsbereich von Voggersberg reduziert.

KS 59 „westlich Siegenburg“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 72 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Biburg, Siegenburg Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: westlich Siegenburg Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Tertiärhügelland mit verbreitetem Hopfenanbau, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Forstwirtschaft Umfeld: B 299, Siedlungsbereich Siegenburg

Dürnbucher Forst (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 16 „Dürnbucher Forst und Abensberger Dünen“

Sonstige: -

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(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet, Biotope aus Biotopkartierung, Bannwald

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung, Naturschutzgebiet

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig. Beeinträchtigung der Erholungsnutzung.

-

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau und Rekultivierung möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Siedlungsgebiet mind. 200 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 299 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet wird im Regionalplan neu als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, es ist für die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

Ehemals KS 8 „südwestlich Mauern“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 10 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Streichung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Neustadt a.d.Donau Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: südwestlich Mauern Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donauniederung zwischen Neuburg und Neustadt, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft, Gewerbegebiet

Umfeld: Ölpipelines, Raffinerie, Bahnstrecke Regensburg-Ingolstadt, Siedlungsbereich Mauern, St 2233, Überschwemmungsgebiet

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(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigung durch weiteren Abbau auf Gesundheit und Erholung.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Landwirtschaftliche Nutzung möglich.

o

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigung.

o

Luft/Klima Keine Beeinträchtigung durch Abbau.

o

Landschaft Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

o

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu keinen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Vorbehaltsgebiet wird aus dem Regionalplan gestrichen, da es weitgehend abgebaut ist.

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Ehemals KS 9 „nordöstlich Schwaig“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 2s ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Streichung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Neustadt a.d.Donau Landkreis(e): Kelheim Mikrostandort: nordöstlich Schwaig Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donauniederung zwischen Neuburg und Neustadt, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Wasserfläche, Bad Umfeld: Ölpipelines, Audi Testgelände,

Bahnstrecke Regensburg-Ingolstadt, Siedlungsbereich Mauern, St 2233, Überschwemmungsgebiet

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigung durch weiteren Abbau auf Gesundheit und Erholung. Gebiet für Erholung nutzbar.

+

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Landwirtschaftliche Nutzung möglich.

o

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigung.

o

Luft/Klima Keine Beeinträchtigung durch Abbau.

o

Landschaft Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

o

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu keinen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Vorbehaltsgebiet wird aus dem Regionalplan gestrichen, da es weitgehend abgebaut ist.

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KS 5 „südlich Weihersdorf“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 19 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Abstufung zu Vorbehaltsgebiet

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Mühlhausen Landkreis(e): Neumarkt i.d.OPf. Mikrostandort: südlich Weihersdorf Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Neumarkter Becken, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: landwirtschaftliche Nutzfläche

Umfeld: Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche, KS 6, QS 11, QS 12

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 6 „Westlicher Albtrauf“ Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) (Nicht abschätzbare) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Durch Rückstufung positive Wirkung für den Belang des Landschaftsbildes, da in Vorbehaltsgebieten den Belangen von Natur und Landschaft besonderes Gewicht beigemessen wird.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmalen. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

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(7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 450 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 299 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, wird aufgrund unsicherer geologischer Datenlage nun zum Vorbehaltsgebiet abgestuft.

KS 6 „östlich Mühlhausen“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 62 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenrücknahme

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Mühlhausen, Berching Landkreis(e): Neumarkt i.d.OPf. Mikrostandort: östlich Mühlhausen Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Neumarkter Becken, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Wald, landwirtschaftliche Nutztfläche

Umfeld: Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche, KS 5, QS 11, QS 12, Vorranggebiet Hochwasserabfluss Sulz, Ortsumgehung Mühlhausen (in Bau)

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Funktion

Landschaftsbild und Biotopvernetzung lt. Waldfunktionsplan im Nordwesten

Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 6 „Westlicher Albtrauf“ Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

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Standortbögen LK NM

Seite | 65

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Gebiet für Erholung nutzbar.

+

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und überlagerte Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

+

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Geringerer Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung möglich.

+

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

+

Luft/Klima Keine Beeinträchtigung des Mikroklimas.

+

Landschaft Vorbelastung durch benachbarte Abbauvorhaben. Rücknahme mit positivem Einfluss auf Belange der Landschaft.

+

Kulturelles Erbe Keine Bodendenkmäler und historische Kulturlandschaften betroffen.

+

Sachwerte Keine Sachwerte betroffen.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu positiven Umweltauswirkungen.

+

(7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist bereits als Vorbehaltsgebiet im Regionalplan enthalten, es wird am südwestlichen Rand (Verlauf Ortsumgehung Mühlhausen) reduziert.

KS 9 „südlich Dietfurt“ (ehemals KS 6)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 7 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenrücknahme

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Dietfurt a.d.Altmühl Landkreis(e): Neumarkt i.d.OPf. Mikrostandort: südlich Dietfurt Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Südliche Frankenalb, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: landwirtschaftliche Nutzfläche

Umfeld: (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: Überschwemmungsgebiet

Weiße Laaber Regionalplan: Regionaler Grünzug Altmühltal,

landschaftliches Vorbehaltsgebiet Nr. 9 „Altmühltal und Weltenburger Enge“

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet, Naturpark Altmühltal, Naturschutzgebiet, Biotopfläche gem. Art 13d BayNatSchG

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: östlich angrenzend FFH-und SPA-Gebiet

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(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigungen für Gesundheit und Erholung mehr zu erwarten.

+

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine weitere Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau. Evtl. Erhöhung der Standortvielfalt durch Rekultivierung.

+

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Kein weiterer Verlust der Bodenfunktion.

+

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigungen mehr zu erwarten.

+

Luft/Klima Keine Beeinträchtigungen des Mikroklimas.

+

Landschaft Vorbelastung durch benachbarten Abbau. Rücknahme mit positivem Einfluss auf Belange der Landschaft.

+

Kulturelles Erbe Keine Bodendenkmäler und historischen Kulturlandschaften betroffen.

o

Sachwerte Keine Erweiterungsmöglichkeiten für vorhanden Abbau.

-

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

(7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, es wird um bereits abgebaute Bereiche reduziert.

SD 1 „östlich Reichertshofen“ (ehemals KS 1)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 11 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenveränderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Sand Gemeinde(n): Sengenthal Landkreis(e): Neumarkt i.d.OPf. Mikrostandort: östlich Reichertshofen Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Neumarkter Becken, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Forstwirtschaft Umfeld: Wald, südlich Betriebsgelände Bögl,

B299, Ortsverbindungsstraße Sengenthal-Reichertshofen

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Waldfunktion

Lebensraum, Landschaftsbild und Immissionsschutz lt. Waldfunktionsplan

Wasserwirtschaft: Überschwemmungsgebiet Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 4 „Sandföhrenwälder südlich Neumarkt i.d.OPf.“

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: nördlich z.T. Biotope nach Biotopkartierung Wald 2006

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Standortbögen LK NM

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(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope entlang LMD-Kanal

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt (angrenzende und überlagerte Biotopflächen) durch Rohstoffabbau.

--

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen. Beeinträchtigung des Überschwemmungsgebiet mit bereits jetzt hohen Grundwasserständen

--

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung. Geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Keine Beeinträchtigung historischer Kulturlandschaften, Kulturdenkmäler und Bodendenkmäler.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Wohngebiet mind. 500 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 299 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Vorbehaltsgebiet war auch bislang im Regionalplan ausgewiesen, nun wird im Süden der Bereich des Betriebsgeländes der Firmengruppe Bögl herausgenommen und das Gebiet in Richtung nördliche Richtung erweitert.

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SD 2 „nördlich Schlierfermühle“ (ehemals KS 2)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 13 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Sand Gemeinde(n): Sengenthal Landkreis(e): Neumarkt i.d.OPf. Mikrostandort: nördlich Schlierfermühle Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Neumarkter Becken, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Forstwirtschaft Umfeld: Bögl Betriebsgelände, Forstwirtschaft,

westlich Weiler Kastenmühle, nordwestlich Weiler Gollermühle, SD 1, SD 3, QS 10, QS 9

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Waldfunktion

Lebensraum, Landschaftsbild und Immissionsschutz lt. Waldfunktionsplan

Wasserwirtschaft: Überschwemmungsgebiet Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 4 „Sandföhrenwälder südlich Neumarkt i.d.OPf.“

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Biotope (Magerrasen) aus Biotopkartierung Wald

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope (Magerrasen) aus Biotopkartierung Wald

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt (überlagerte und benachbarte Biotopflächen, Waldfunktion Lebensraum) durch Rohstoffabbau.

--

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen. Auswirkungen durch bereits hohe Grundwasserstände und Überschwemmungsgebiet.

-

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung. Geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, da Vorbelastung durch Betriebsgelände.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmalen. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

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Standortbögen LK NM

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) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Wohngebiet mind. 1.000 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 299 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Vorbehaltsgebiet war auch bislang im Regionalplan ausgewiesen, nun wird im Westen der Bereich des Betriebsgeländes der Firmengruppe Bögl herausgenommen und das Gebiet in Richtung nordwestliche Richtung erweitert.

SD 3 „nördlich Birkenmühle“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 22 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Sand Gemeinde(n): Sengenthal Landkreis(e): Neumarkt i.d.OPf. Mikrostandort: nördlich Birkenmühle Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Neumarkter Becken, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Forstwirtschaft Umfeld: Forstwirtschaft, Bögl Betriebsgelände,

SD 1, SD 2, QS 10, QS 9, St2220 (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: Überschwemmungsgebiet Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 4 „Sandföhrenwälder südlich Neumarkt i.d.OPf.“

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Biotope (u.a. Heidekrautreiche Mooskiefernwälder) aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope (u.a. Heidekrautreiche Mooskiefernwälder) aus Biotopkartierung

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Standortbögen LK NM

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(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt (überlagerte und benachbarte Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen und das Grundwasser abgesenkt. Auswirkungen durch bereits hohe Grundwasserstände und Überschwemmungsgebiet.

-

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung. Geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, aber Vorbelastung durch Betriebsgelände vorhanden.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmalen. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze. Mögliche Beeinträchtigung der St2220.

-

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 1.000 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 299 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Vorbehaltsgebiet soll zur Sicherung des vorhandenen Rohstoffvorkommens neu ausgewiesen werden, es ist zur Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

QS 1 „westlich Pyrbaum“ (ehemals KS 65)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 32 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenrücknahme

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Quarzsand Gemeinde(n): Pyrbaum Landkreis(e): Neumarkt i.d.OPf. Mikrostandort: westlich Pyrbaum Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Reichswald um Pyrbaum, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit, überwiegend mittlere landschaftliche Eigenart

Derzeitige Nutzung: aktives Abbauvorhaben in nordöstli

Umfeld: Wald

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Standortbögen LK NM

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(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: im südlichen Bereich

Erholungswald Stufe 2 angrenzend; östlich Waldfunktion Immissionsschutz entlang A 9

Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet,

gem. B III 4.3a soll das Waldgebiet Herzogschlag zu Bannwald ausgewiesen werden.

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: SPA-Gebiet „Nürnberger Reichswald“

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope:

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigungen mehr zu erwarten. Gebiet für Erholung, insb. im Erholungswald, nutzbar.

+

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt (SPA-Gebiet) durch Rohstoffabbau zu erwarten.

+

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Kein Verlust der Bodenfunktion zu erwarten. Bisherige Nutzung weiterhin möglich.

+

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

+

Luft/Klima Keine Beeinträchtigungen des Mikroklimas und keine Staubbelastungen durch Abbaubetrieb mehr zu erwarten.

+

Landschaft Vorbelastung durch benachbarte Abbautätigkeit. Rücknahme mit positivem Einfluss auf Belange der Landschaft

+

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmalen. Keine Bodendenkmäler betroffen.

+

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Keine Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu positiven Umweltauswirkungen.

+

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, es wird am südlichen und westlichen Rand entsprechend der aktuellen Abbaugenehmigung reduziert.

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QS 3 „westlich Oberhembach“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 16 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Quarzsand Gemeinde(n): Pyrbaum Landkreis(e): Neumarkt i.d.OPf. Mikrostandort: westlich Oberhembach Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Reichswald um Pyrbaum, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit, überwiegend mittlere landschaftliche Eigenart

Derzeitige Nutzung: Wald Umfeld: Wald, nördlich anschließend in R 7

Vorranggebiet QS 12a und Vorbehaltsgebiet QS 12b mit aktivem Abbau

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet,

nördlich anschließend in R 7 Vorranggebiet QS 12a und Vorbehaltsgebiet QS 12b

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: SPA-Gebiet „Nürnberger Reichswald“

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Erhebliche Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt (SPA-Gebiet) durch Rohstoffabbau.

--

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima, geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Rodung von Waldflächen. Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch benachbarten Abbau in Region Nürnberg.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmalen. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze. Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Abbaus in der Region 7.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 600 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da Abfuhr ortsdurchfahrtsfrei möglich.

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(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist derzeit nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet im Regionalplan ausgewiesen. Nördlich der QS 3 in der Region Nürnberg (7) finden aber bereits Abbautätigkeiten statt, dort ist ein Vorrang- und ein Vorbehaltsgebiet ausgewiesen. Auf Grund der geologischen Eignung wird das Gebiet als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, es ist hierfür geeignet.

QS 6 „südlich Lähr“ (ehemals qu 3(T))

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 16 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenrücknahme

Folgefunktion: Forstwirtschaft, Biotopentwicklung, besondere Berücksichtigung des Grund- und Trinkwasserschutzes

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Quarzsand Gemeinde(n): Neumarkt i.d.OPf. Landkreis(e): Neumarkt i.d.OPf. Mikrostandort: südlich Lähr Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Neumarkter Becken, Gebiet geringer Erholungswirksamkeit, überwiegend sehr geringe landschaftliche Eigenart

Derzeitige Nutzung: aktiver Abbau Umfeld: Industriegebiet, Wald, Ortsteil Lähr im

Norden, QS 7, QS 8 (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Waldfunktion

Wasserschutz außerhalb Wasserschutzgebiet Wasserwirtschaft: Wasserschutzgebiet Miss der

Stadt Neumarkt i.d.OPf. Regionalplan: - Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Biotope nach Biotopkartierung (Heidekrautreicher Mooskiefernwald)

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope nach Biotopkartierung (Heidekrautreicher Mooskiefernwald)

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Standortbögen LK NM

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(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigung zu erwarten.

+

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzende Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Erhöhung der Standortvielfalt durch regionalplanerische Folgefunktion.

+

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Kein weiterer Verlust der Bodenfunktion. Nutzung nach Abbau möglich.

+

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Besondere Berücksichtigung des Grund- und Trinkwasserschutzes durch regionalplanerische Folgefunktion.

+

Luft/Klima Keine Beeinträchtigungen des Mikroklimas.

+

Landschaft Vorbelastung durch benachbarten Abbau. Rücknahme mit positivem Einfluss auf Belange der Landschaft.

+

Kulturelles Erbe Keine Bodendenkmäler und historische Kulturlandschaften betroffen.

+

Sachwerte Keine Sachwerte betroffen.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu positiven Umweltauswirkungen.

+

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, es wird nun um bereits abgebaute Flächen reduziert und somit an die aktuellen Abbauplanungen angepasst.

QS 7 „nordöstlich Sengenthal“ (ehemals qu 4/1 (T))

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 23 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenrücknahme

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Quarzsand Gemeinde(n): Neumarkt i.d.OPf. Landkreis(e): Neumarkt i.d.OPf. Mikrostandort: nordöstlich Sengenthal Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Neumarkter Becken, Gebiet geringer Erholungswirksamkeit, überwiegend sehr geringe landschaftliche Eigenart

Derzeitige Nutzung: aktiver Abbau Umfeld: GI, QS 8, QS 6, Forstwirtschaft (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Waldfunktion

Wasserschutz außerhalb Wasserschutzgebiet, z.T. Waldfunktion Immissionsschutz

Wasserwirtschaft: Trinkwasserschutzgebiet Miss der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Wasserschutzgebiet

Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet Nr. 6 „Westlicher Albtrauf“

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Biotope (Heidekrautreicher Mooskiefernwald) nach Biotopkartierung

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Standortbögen LK NM

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(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope (Heidekrautreicher Mooskiefernwald) nach Biotopkartierung, FFH-Gebiet „Binnendünen und Albtrauf bei Neumarkt“

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigung zu erwarten.

+

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzende Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

+

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Kein weiterer Verlust der Bodenfunktion. Nutzung nach Abbau möglich.

+

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

+

Luft/Klima Keine Beeinträchtigungen des Mikroklimas und keine Staubbelastungen durch Abbaubetrieb mehr zu erwarten.

+

Landschaft Vorbelastung durch benachbarten Abbau. Rücknahme mit positivem Einfluss auf Belange des „Landschaftsbildes“, da in landschaftlichen Vorbehaltsgebieten den Belangen von Natur und Landschaft besonderes Gewicht beigemessen wird.

+

Kulturelles Erbe Keine Bodendenkmäler und historische Kulturlandschaften betroffen.

+

Sachwerte Keine Sachwerte betroffen.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu positiven Umweltauswirkungen.

+

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, es wird um bereits abgebaute Flächen reduziert.

QS 8 „nordöstlich Sengenthal“ (ehemals qu 4 (T))

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 20 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenrücknahme

Folgefunktion: Forstwirtschaft, Biotopentwicklung, besondere Berücksichtigung des Grund- und Trinkwasserschutzes

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Quarzsand Gemeinde(n): Sengenthal Landkreis(e): Neumarkt i.d.OPf. Mikrostandort: nordöstlich Sengenthal Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Neumarkter Becken, Gebiet geringer Erholungswirksamkeit, überwiegend sehr geringe landschaftliche Eigenart

Derzeitige Nutzung: aktiver Abbau Umfeld: GI, QS 8, QS 6, Forstwirtschaft (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Waldfunktion

Wasserschutz außerhalb Wasserschutzgebiet Wasserwirtschaft: Trinkwasserschutzgebiet Miss

der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Wasserschutzgebiet Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 6 „Westlicher Albtrauf“ Sonstige: -

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Standortbögen LK NM

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(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Biotope (Heidekrautreicher Mooskiefernwald) nach Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope (Heidekrautreicher Mooskiefernwald) nach Biotopkartierung, FFH-Gebiet „Binnendünen und Albtrauf bei Neumarkt“

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigung zu erwarten.

+

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzende Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Erhöhung der Standortvielfalt durch regionalplanerische Folgefunktion.

+

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Kein weiterer Verlust der Bodenfunktion. Nutzung nach Abbau möglich.

+

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Besondere Berücksichtigung des Grund- und Trinkwasserschutzes durch regionalplanerische Folgefunktion.

+

Luft/Klima Keine Beeinträchtigungen des Mikroklimas und keine Staubbelastungen durch Abbaubetrieb mehr zu erwarten.

+

Landschaft Vorbelastung durch benachbarten Abbau. Rücknahme mit positivem Einfluss auf Belange der Landschaft.

+

Kulturelles Erbe Keine Bodendenkmäler und historische Kulturlandschaften betroffen.

+

Sachwerte Keine Sachwerte betroffen.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu positiven Umweltauswirkungen.

+

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, es wird um bereits abgebaute Flächen reduziert.

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Standortbögen LK NM

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QS 9 „südlich Sengenthal“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 30 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Quarzsand Gemeinde(n): Sengenthal Landkreis(e): Neumarkt i.d.OPf. Mikrostandort: südlich Sengenthal Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Neumarkter Becken, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Wald Umfeld: QS 10, genehmigter Abbau bei

Böglweiher (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Wald mit Waldfunktion

Immissionsschutz gem. Waldfunktionsplan Wasserwirtschaft: laufendes Verfahren zur

Erweiterung des Wasserschutzgebiets Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr.4 „Sandföhrenwälder südlich Neumarkt i.d.OPf.“

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: FFH-Gebiet „Binnendünen und Albtrauf bei Neumarkt“, Biotope nach Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: FFH-Gebiet „Binnendünen und Albtrauf bei Neumarkt“, Biotope nach Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt (angrenzend FFH- Gebiet) und überlagerte Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

--

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung. Geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch benachbarten Abbau.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmalen. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

Page 97: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK NM

Seite | 78

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Wohngebiet mind. 600 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 299 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Vorbehaltsgebiet wird neu im Regionalplan ausgewiesen, es ist zur Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

QS 10 „südlich Sengenthal“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 53 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: Erholung, Biotopentwicklung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Quarzsand Gemeinde(n): Sengenthal Landkreis(e): Neumarkt i.d.OPf. Mikrostandort: südlich Sengenthal Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Neumarkter Becken, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Quarzsandabbau, Forstwirtschaft

Umfeld: Wald, B299 und Betriebsgelände Bögl im Westen, Ortsteil Greißelbach im Süden, QS 9, SD 3, SD 2, SD 1

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Wald mit Waldfunktion

Immissionsschutz gem. Waldfunktionsplan Wasserwirtschaft: - Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr.4 „Sandföhrenwälder südlich Neumarkt i.d.OPf.“

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: großflächige Biotopflächen gem. Art 6d BayNatSchG

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: östlich angrenzend FFH-Gebiet (Binnendünen und Albtrauf bei Neumarkt), Wasserschutzgebiet Schlierferhaide und Biotopflächen gem. Art 6d BayNatSchG

Page 98: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK NM

Seite | 79

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung sehr günstig. Rücknahme in Richtung Greißelbach mit positiven Auswirkungen auf Belange von Gesundheit und Erholung.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt (angrenzend FFH--Gebiet) und überlagerte Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Rücknahme und Umsetzung der regionalplanerischen Folgefunktion stellt Ausgleich zu Eingriffen dar.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen. Keine Auswirkungen auf Grundwasserstand und –qualität.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung. Geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen mit Funktion Immissionsschutz.

--

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch bestehenden Abbaubetrieb. Reduzierung mit positivem Einfluss auf Belang des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmalen. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 120 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist sehr günstig, da B 299 direkt angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, es wird nun aufgrund des Abbaufortschritts im Norden und aus Gründen des Immissionsschutzes im Süden reduziert und im Westen in Richtung B299 geringfügig erweitert.

Page 99: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK NM

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QS 11 „südöstlich Weihersdorf“ (ehemals KS 4/2 und KS 4/3)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 90 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: Erholung, Biotopentwicklung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Quarzsand Gemeinde(n): Berching Landkreis(e): Neumarkt i.d.OPf. Mikrostandort: südöstlich Weihersdorf Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Neumarkter Becken, Gebiet überwiegend mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Forstwirtschaft Umfeld: landwirtschaftliche Nutzflächen, Wald, KS

5, KS 6, QS 12, Landschaftsschutzgebiet (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Waldfunktionen

Biotopvernetzung und Wasserschutz außerhalb WSG lt. Waldfunktionsplan

Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 6 „Westlicher Albtrauf“ Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: nordöstlich Biotop gem. Art. 6d BayNatSchG

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: östlich Biotope gem. Art. 6d BayNatSchG

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig. Gebiet ist nach Rohstoffabbau und Umsetzung der regionalplanerischen Folgefunktion für die Erholung geeignet.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und überlagerter Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Beibehaltung der Standortvielfalt nach dem Rohstoffabbau durch regionalplanerische Folgefunktion.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung. Geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Umsetzung der regionalplanerischen Folgefunktion bringt Reduzierung der Landschaftsschäden mit sich. Vorbelastung durch benachbarten Abbau.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmalen. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

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) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 750 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 299 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet enthalten (KS 4/2 und KS 4/3), nun wird die Fläche zwischen den beiden Gebieten ebenfalls als Vorranggebiet ausgewiesen. Im südlichen Bereich der ehemaligen KS 4/3 (angrenzend an Landschaftsschutzzgebiet) erfolgt eine geringfügige Zurücknahme.

QS 12 „nördlich Pollanten“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 40 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Quarzsand Gemeinde(n): Berching Landkreis(e): Neumarkt i.d.OPf. Mikrostandort: nördlich Pollanten Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Neumarkter Becken, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Forstwirtschaft, verschiedene Abbauvorhaben

Umfeld: KS 6, KS 5, QS 11, Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche, Landschaftsschutzgebiet

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Waldfunktion

Wasserschutz außerhalb WSG lt. Waldfunktionsplan

Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 6 „Westlicher Albtrauf“ Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: großflächige Biotope

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: großflächige Biotope gem. Art. 6d BayNatSchG angrenzend

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Standortbögen LK NM

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(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und überlagerte Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung. Geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmalen. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 900 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 299 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist derzeit nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet im Regionalplan ausgewiesen. Es finden aber bereits verschiedene Abbautätigkeiten statt. Auf Grund der erwiesenen geologischen Eignung wird das Gebiet als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen.

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QS 13 „östlich Burggriesbach“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 32 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Quarzsand Gemeinde(n): Freystadt Landkreis(e): Neumarkt i.d.OPf. Mikrostandort: östlich Burggriesbach Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Vorland der südlichen Frankenalb/Südliche Frankenalb, Gebiet mittlerer und hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Forstwirtschaft, im Westen bereits kleine Abbaufläche

Umfeld: Wald, Ortsteil Burggriesbach im Westen (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Waldfunktion

Bodenschutz und Landschaftsbild gem. Waldfunktionsplan

Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 3 „Zeugenberge im Albvorland“ Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet, Naturpark Altmühltal

Biotope gem. Art 13d BayNatSchG im westlichen Bereich

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope gem. Art 13d BayNatSchG westlich angrenzend

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und überlagerter Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

--

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau und Rekultivierung möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Auswirkungen auf Grundwasserstand und –qualität unklar.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch), geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen. Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmalen. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

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) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Wohngebiet mind. 700 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da St 2388 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist derzeit nicht im Regionalplan ausgewiesen, wird nun als Vorbehaltsgebiet dargestellt. Gebiet stellt den Ersatz für nun zurückgenommene KS 45 dar, die Lageveränderung erfolgt aufgrund neuer geologischer Erkenntnisse.

Ehemals KS 45 „östlich Burggriesbach“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 21 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Streichung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Quarzsand Gemeinde(n): Freystadt Landkreis(e): Neumarkt i.d.OPf. Mikrostandort: östlich Burggriesbach Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Vorland der südlichen Frankenalb/Südliche Frankenalb, Gebiet mittlerer und hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend geringer, mittlerer und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Forstwirtschaft Umfeld: Forstwirtschaft, Ortsteil Burggriesbach im

W (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 3 „Zeugenberge im Albvorland“ Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet, Naturpark Altmühltal

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: südlich angrenzend FFH-Gebiet (Trauf der mittleren Frankenalb im Sulztal)

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Standortbögen LK NM

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(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigung mehr zu erwarten. Gebiet uneingeschränkt für Erholung nutzbar.

+

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt insb. des südlich angrenzenden FFH-Gebietes durch Rohstoffabbau.

+

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Kein Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung möglich.

+

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

+

Luft/Klima Keine Beeinträchtigungen des Mikroklimas. Keine Staubbelastungen durch Abbaubetrieb zu befürchten.

+

Landschaft Rücknahme mit positivem Einfluss insb. auf Belange des Landschaftsschutzgebietes

+

Kulturelles Erbe Keine Bodendenkmäler und historische Kulturlandschaften betroffen.

o

Sachwerte Keine Sachwerte betroffen.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu positiven Umweltauswirkungen.

+

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Gebiet wird aufgrund neuer geologischer Erkenntnisse aus Regionalplan herausgenommen.

QS 14 „nördlich Simbach“ (ehemals KS 5)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 10 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: Biotop, Naturnaher Wald

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Quarzsand Gemeinde(n): Berching Landkreis(e): Neumarkt i.d.OPf. Mikrostandort: nördlich Simbach Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Oberpfälzer Alb, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Quarzsandabbau, Forstwirtschaft

Umfeld: Forstwirtschaft, NM 13 östlich angrenzend

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 6 „Westlicher Albtrauf“ Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Biotope gem. Art 6d und 13d BayNatSchG im südlichen Bereich

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: FFH-Gebiet „Weiße, Wissinger und Breitenbrunner Laaber“ nordöstlich angrenzend, Biotope gem. 13d BayNatSchG im südlichen Bereich angrenzend.

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Standortbögen LK NM

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(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt (angrenzend FFH-Gebiet) und überlagerte Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Beibehaltung der Standortvielfalt nach dem Rohstoffabbau durch regionalplanerische Folgefunktion. Sicherung der südlich angrenzenden Biotopflächen durch Herausnahme.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Auswirkungen auf Grundwasserstand und –qualität unklar.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen. Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Umsetzung der regionalplanerischen Folgefunktion bringt Reduzierung der Landschaftsschäden mit sich. Flächenrücknahme im Süden mit positivem Einfluss auf Landschaftsbild.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmalen. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze. Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Abbaus.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 400 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da NM 13 direkt angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, es wird aufgrund des Abbaufortschritts im Süden reduziert und in nordwestliche Richtung erweitert.

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KS 7 „nördlich Wöhrhof“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 25 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung:

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Regenstauf Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: nördlich Wöhrhof Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Oberpfälzer Alb, Gebiet geringer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: landwirtschaftliche Nutzung Umfeld: St 2149, Siedlungsbereich Wöhrhof,

Regen (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: Überschwemmungsgebiet Regionalplan: im O landschaftliches

Vorbehaltsgebiet Nr. 20 „Unteres Regental“ und regionaler Grünzug unterhalb Marienthal

Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: im O Landschaftsschutzgebiet

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: im O angrenzend FFH-Gebiet (Chamb, Regentalaue und Regen zwischen Roding und Donaumündung)

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung durchschnittlich.

-

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen. Mögliche Auswirkungen auf bereits hohe Grundwasserstände, Lage im Überschwemmungsgebiet

-

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch vorhandene Weiher, hier aber landschaftsfremde Elemente.

--

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung des Bodendenkmals.

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

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(7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 100 m, daher ist mit Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist durchschnittlich, B15 nicht ortsdurchfahrtsfrei zu erreichen.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet im Umfeld verschiedener Altabbaue wird aufgrund der geologischen Eignung als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

KS 10 „östlich Thanhausen“ (ehemals KS 39)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 15 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Abstufung, Flächenveränderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Wenzenbach Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: östlich Thanhausen Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Falkensteiner Vorwald, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: SD 9, KS 11, OT Thanhausen (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: landwirtschaftlich

günstiger Boden Wasserwirtschaft: - Regionalplan:- Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: im O angrenzend Landschaftsschutzgebiet

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Standortbögen LK Regensburg

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(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Stärkere Berücksichtigung des Belangs durch Abstufung und Rücknahme im Bereich der Bebauung. Verkehrliche Erschließung günstig.

-

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Schutzgebiete durch Rohstoffabbau.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau und Rekultivierung möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Durch Abstufung positive Wirkung für den Belang des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

(7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet knapp 100 m, daher ist mit Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da St 2150 direkt angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet war bisher als Vorranggebiet ausgewiesen, wird aufgrund geologischer Erkenntnisse im Westen reduziert (Freistellung von Bebauung) und in östliche und nördliche Richtung erweitert und zu einem Vorbehaltsgebiet abgestuft. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

KS 11 „westlich Wenzenbach“ (ehemals KS 38)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 8 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenveränderung

Folgefunktion: Land- und Forstwirtschaft, Biotopentwicklung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Wenzenbach Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: westlich Wenzenbach Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Falkensteiner Vorwald, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: Siedlungsbereich Wenzenbach und

Roith, genehmigter Sandabbau, KS 10, SD 9

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Standortbögen LK Regensburg

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(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan:- Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: im SO angrenzend Biotope (Feuchtgebietskomplex)

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau, jedoch Verringerung der Auswirkungen durch Rücknahmen. Verkehrliche Erschließung durchschnittlich.

--

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Aufwertung nach Rohstoffabbau durch regionalplanerische Folgefunktion.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau und Rekultivierung möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch benachbarten Abbau. Wiederherstellung des Landschaftsbildes nach Abbau durch Rekultivierung.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung eines Bodendenkmals.

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

(7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet unter 100 m, daher ist mit Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist durchschnittlich, Kreisstraße nicht ortsdurchfahrtsfrei zu erreichen.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, es wird aufgrund geologischer Erkenntnisse im Westen reduziert (Freistellung von Bebauung) und in östliche und südöstliche Richtung erweitert.

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KS 12 „südwestlich Friesheim“ (ehemals KS 44)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 20 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenveränderung

Folgefunktion: Biotop Gewässer

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Barbing Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: südwestlich Friesheim Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donautal, Gebiet geringer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft, Abbau Umfeld: landwirtschaftliche Flächen, Naturbad

Sarchinger Baggersee (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

und regionaler Grünzug im N Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Aufwertung der Standortvielfalt nach Rohstoffabbau durch regionalplanerische Folgefunktion.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung des Bodendenkmals.

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 450 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da Kreisstraße R 23 direkt nördlich angrenzend.

Page 111: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Regensburg

Seite | 92

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, die bereits abgebauten Bereiche werden herausgenommen, das Gebiet leicht in südliche Richtung erweitert.

KS 13 „südwestlich Illkofen“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 21 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung:

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Barbing Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: südwestlich Illkofen Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donautal, Gebiet geringer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: KS 14, KS 19, Siedlungsbereich

Friesheim (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: landwirtschaftlich

günstiger Boden Wasserwirtschaft: - Regionalplan:- Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

--

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen. Mögliche Auswirkungen auf bereits hohe Grundwasserstände.

?

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch benachbarten Abbau.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung des Bodendenkmals.

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

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Standortbögen LK Regensburg

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) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 550 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da Kreisstraße R 23 und Autobahn A3 ortsdurchfahrtsfrei erreichbar.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Vorbehaltsgebiet wird aufgrund geologischer Eignung als Ergänzungsfläche zur KS 14 neu ausgewiesen. Es ist zur Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

KS 14 „südwestlich Illkofen“ (ehemals KS 34)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 42 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenveränderung

Folgefunktion: Biotop Gewässer

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Barbing Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: südwestlich Illkofen Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donautal, Gebiet geringer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft, z.T. Abbautätigkeit

Umfeld: Landwirtschaft, Gewässer, KS 13, KS 19 (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: landwirtschaftlich

günstiger Boden Wasserwirtschaft: - Regionalplan: regionaler Grünzug Donautal im

NO Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

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Standortbögen LK Regensburg

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(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau. Erhöhung der Standortvielfalt durch regionalplanerische Folgenutzung.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

--

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch vorhandenen Abbau.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung eines Bodendenkmals

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze. Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Abbaus.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 400 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da Kreisstraße R 23 und Autobahn A3 ortsdurchfahrtsfrei erreichbar.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, es wird um bereits abgebaute Bereiche reduziert und entsprechend aktueller Abbauplanungen in nordöstliche, südliche und südwestliche Richtung erweitert.

KS 19 „südlich Friesheim“ (ehemals KS 33)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 94 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenveränderung

Folgefunktion: Biotop Gewässer

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Barbing Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: südlich Friesheim Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donautal und Dungau, im W Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart, im O geringe Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlere landschaftliche Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: KS 13, KS 14, Autobahn A 3, Gaspipeline

Ingolstadt-Waidhaus, 110 kV Doppelleitung Plattling-Regensburg

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(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: im W Bannwald

angrenzend Wasserwirtschaft: - Regionalplan: im O regionaler Grünzug Donautal Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: im NO Biotop (Verlandungsvegetation an ehemaligen Kiesweihern)

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: im W Bannwald und Biotope angrenzend

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Aufwertung der Standortvielfalt nach Rohstoffabbau durch regionalplanerische Folgefunktion. Keine Beeinträchtigung von Bannwald und Biotopen im W durch Rücknahme des VB an dieser Stelle.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch benachbarten Abbau.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung des Bodendenkmals.

-

Sachwerte 110 kV Doppelleitung verläuft über Gebiet. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 900 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da Kreisstraße R 23 und Autobahn A3 direkt angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, wird aufgrund geologischer Erkenntnisse im Südwesten zurückgenommen (dort ist kein geeigneter Rohstoff vorhanden) und leicht in östliche Richtung erweitert.

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KS 20 „nördlich Mintraching“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 21 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Mintraching Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: nördlich Mintraching Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Dungau, Gebiet geringer Erholungswirksamkeit und überwiegend geringer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: KS 21, Naherholungsgebiet

Guggenberger See (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig. Beeinträchtigung des benachbarten Erholungsgebietes.

-

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch benachbarte Abbautätigkeiten.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung des Bodendenkmals.

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

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) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 1.000 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da Kreisstraße R 5 und Autobahn A3 in max. 2 km Entfernung.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet soll als Ersatz für die ehemalige KS 31 aufgrund der geologischen Eignung als Vorbehaltsgebiet neu in den Regionalplan aufgenommen werden. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

Ehemals KS 31 „nördlich Mintraching“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 44 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Streichung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Mintraching Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: nördlich Mintraching Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Dungau, Gebiet geringer Erholungswirksamkeit und überwiegend geringer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Abbaustelle, Gewässer Umfeld: Guggenberger See, KS 21, KS 20, OT

Rosenhof, nördlich angrenzend GI (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan:- Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

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(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine weiteren Beeinträchtigung durch Abbau auf Gesundheit und Erholung.

+

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt. Aufwertung im Zuge der Renaturierung.

+

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Keine weitere Beeinträchtigung, ggf. Aufwertung im Zuge der Renaturierung

o

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigungen durch Abbau.

+

Luft/Klima Keine weitere Beeinträchtigung durch Abbau.

+

Landschaft Keine weitere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Vorbelastung durch benachbarten Abbau.

o

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu positiven Umweltauswirkungen.

+

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet war im Regionalplan als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, es wird aufgrund des Abbaufortschritts nun zurückgenommen.

KS 21 „südöstlich Neutraubling“ (ehemals KS 31/1)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 65 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächen-veränderung u. südlicher Teil der ehemaligen KS31 wird aufgestuft

Folgefunktion: Biotop Gewässer

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Mintraching Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: südöstlich Neutraubling Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Dungau, Gebiet geringer Erholungswirksamkeit und überwiegend geringer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: KS 20, Naherholungsgebiet

„Guggenberger See“, östlich verläuft Trassenkorridorsegment des Süd-Ost-Link, Kreisstraße R 5, Gasleitung Ingolstadt-Waidhaus

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: landwirtschaftlich sehr

günstiger Boden Wasserwirtschaft: - Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 19 „Donauaue und Niederterrasse östlich von Regensburg einschließlich Pfattertal“

Sonstige: Bodendenkmal

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(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope (Laubmischwaldbestände, Feldgehölze) aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Aufwertung der Standortvielfalt nach Rohstoffabbau durch regionalplanerische Folgefunktion.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch benachbarten Abbau.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung des Bodendenkmals.

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 500 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da Kreisstraße R 5 direkt angrenzend und Autobahn A3 in knapp 2 km Entfernung.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, es wird entsprechend aktueller Abbaugenehmigungen in östliche und südliche Richtung ausgeweitet. Zudem wird der südliche Bereich der ehemaligen KS 31 zum Vorranggebiet aufgestuft. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorranggebiet geeignet.

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KS 22 „westlich Roith“

(ehemals KS 30)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 17 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Aufstufung, Flächenveränderung

Folgefunktion: Biotopentwicklung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Mintraching Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: westlich Roith Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Dungau,Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft, Umfeld: Siedlungsbereiche Roith, Wolfskofen,

B 8, KS 23 (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: landwirtschaftlich sehr

günstiger Boden Wasserwirtschaft: - Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 19 „Donauaue und Niederterasse östlich von Regensburg einschließlich Pfattertal“

Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet und Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erhebliche Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Beibehaltung der Standortvielfalt nach Rohstoffabbau durch regionalplanerische Folgefunktion.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung von Bodendenkmälern.

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

Page 120: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Regensburg

Seite | 101

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 200 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 8 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet enthalten, aufgrund der geologischen Eignung soll es in westliche Richtung erweitert und zu einem Vorranggebiet aufgestuft werden. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorranggebiet geeignet.

KS 23 „südlich Roith“ (ehemals KS 29)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 24 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenveränderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Mintraching Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: südlich Roith Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Dungau,Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft, Umfeld: Siedlungsbereiche Roith, Wolfskofen,

B 8, KS 22 (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: landwirtschaftlich sehr

günstiger Boden Wasserwirtschaft: - Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 19 „Donauaue und Niederterasse östlich von Regensburg einschließlich Pfattertal“

Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet und Biotope aus Biotopkartierung

Page 121: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Regensburg

Seite | 102

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig. Verringerung der Beeinträchtigungen durch Freistellung der Bebauung bei Roith.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt (Laubwaldkomplex, Moosgraben) und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch benachbarte Abbauflächen.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung von Bodendenkmälern.

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet unter 100 m, daher ist Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 8 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, es wird nun im Bereich Roith etwas zurückgenommen (Freistellung der Bebauung) und in westliche Richtung erweitert.

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Standortbögen LK Regensburg

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KS 24 „westlich Eltheim“ (ehemals KS 32)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 40 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenrücknahme

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Barbing Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: westlich Eltheim Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Dungau, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: Landwirtschaft, Wald (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Waldfunktion

Immissionsschutzwald, Erholung lt. Waldfunktionsplan

Wasserwirtschaft: - Regionalplan: randlich landschaftliches

Vorbehaltsgebiet Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet, Biotope aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Kein Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung möglich.

+

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Auswirkungen.

o

Luft/Klima Keine Beeinträchtigung durch Abbau. Erhalt der Waldfunktionen.

+

Landschaft Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

o

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Beeinträchtigung des Bodendenkmals.

+

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu keinen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, es wird nun im Norden (dort ist kein geeigneter Rohstoff vorhanden) und im Süden im Bereich des ehemaligen Abbaus zurückgenommen.

Page 123: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Regensburg

Seite | 104

KS 25 „westlich Geisling“ (ehemals KS 27)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 55 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenveränderung

Folgefunktion: Erholung, Biotopentwicklung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Pfatter Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: westlich Geisling Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Dungau, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: aktiver Abbau, stationäre Aufbereitung

Umfeld: Trassenkorridorsegment des Süd-Ost-Link, B 8, Siedlungsbereich Geisling, KS 26

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: im S landschaftliches

Vorbehaltsgebiet Nr. 19 „Donauaue und Niederterrasse östlich von Regensburg einschließlich Pfattertal“

Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig. Keine weiteren Beeinträchtigungen infolge Rücknahmen. Gebiet nach Rohstoffabbau und Umsetzung der regionalplanerischen Folgefunktion für die Erholung geeignet.

-

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Beibehaltung der Standortvielfalt nach Rohstoffabbau durch regionalplanerische Folgefunktion.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Durch Rücknahmen keine weitere Beeinträchtigung. Vorbelastung durch bestehenden Abbau.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler im Bereich der Neuausweisung betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

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) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet unter 100 m, ist mit Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 8 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, es wird nun geteilt (siehe auch KS 26). Bereits abgebaute Bereiche und der Ortsbereich von Leiterkofen werden herausgenommen, westlich Leiterkofen erfolgt eine kleine Erweiterung.

KS 26 „südlich Geisling“ (ehemals KS 27)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 101 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenveränderung

Folgefunktion: Erholung, Biotopentwicklung, Angelnutzung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Pfatter Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: südlich Geisling Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donautal, Gebiet geringer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft, z.T. aktiver Abbau

Umfeld: B 8,KS 25, (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: landwirtschaftlich sehr

günstiger Boden Wasserwirtschaft: - Regionalplan: im S landschaftliches

Vorbehaltsgebiet Nr. 19 „Donauaue und Niederterrasse östlich von Regensburg einschließlich Pfattertal“

Sonstige: Trassenkorridorsegment des Süd-Ost-Link, Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet

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(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig. Keine weiteren Beeinträchtigungen infolge Rücknahmen. Gebiet nach Rohstoffabbau und Umsetzung der regionalplanerischen Folgefunktion für die Erholung geeignet.

-

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Beibehaltung der Standortvielfalt nach Rohstoffabbau durch regionalplanerische Folgefunktion.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Durch Rücknahmen keine weitere Beeinträchtigung. Vorbelastung durch bestehenden Abbau.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung der Bodendenkmäler.

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet rund. 150 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 8 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, es wird nun geteilt (siehe auch KS 25). Bereits abgebaute Bereiche werden herausgenommen, in Richtung Osten erfolgt eine Erweiterung.

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KS 28 „südwestlich Pfatter“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 44 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung:

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Pfatter Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: südwestlich Pfatter Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donautal, Gebiet geringer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: VR Hochwsser, Siedlungsbereich Pfatter,

B 8, KS 26 (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: landwirtschaftlich sehr

günstiger Boden Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Sonstige: Bodendenkmal,

Trassenkorridorsegment des Süd-Ost-Link

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

--

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen. Mögliche Beeinträchtigung auf bereits hohe Grundwasserstände.

-

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch benachbarte Abbauflächen.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung des Bodendenkmals.

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 200 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 8 angrenzend.

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(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Vorbehaltsgebiet im Bereich einer ehemaligen Abbaustelle soll neu ausgewiesen werden. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

KS 29 „südöstlich Pfatter“ (ehemals KS 26)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 109 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenrücknahme

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Pfatter Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: südöstlich Pfatter Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donautal, Gebiet geringer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft, kleiner Abbau Umfeld: B 8, KS 30, KS 31, Siedlungsbereich

Griesau (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan:- Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Reduzierte Beeinträchtigung insb. für OT Griesau durch Rücknahme.

+

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigung durch Rücknahme.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Kein Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung möglich.

+

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Auswirkungen.

o

Luft/Klima Keine Beeinträchtigung durch Abbau.

+

Landschaft Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

o

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Beeinträchtigung des Bodendenkmals.

+

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu keinen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, Altabbauflächen werden nun herausgenommen, zudem wird der östliche Bereich gestrichen.

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KS 31 „südöstlich Pfatter“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 12 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Pfatter Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: südöstlich Pfatter Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donautal, Gebiet geringer Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: KS 30, VR Hochwasserschutz, KS 47

(Region 12) (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: landwirtschaftlich sehr

günstiger Boden Wasserwirtschaft: - Regionalplan: regionaler Grünzug Donautal Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: FFH-Gebiet Donau und Altwässer, Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung durchschnittlich.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen. Mögliche Auswirkungen auf bereits hohe Grundwasserstände.

-

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

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) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 900 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist durchschnittlich, B 8 in rund 2 km Entfernung, nicht ortsdurchfahrtsfrei zu erreichen.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet wird im Regionalplan als Vorbehaltsgebiet neu ausgewiesen. Es dient als Ergänzung zu KS 30 und stößt auf niederbayerischer Seite (Region 12) an das Vorbehaltsgebiet KS 47 an. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

KS 32 N „nordöstlich Schönach“ (ehemals KS 24)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 15 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenveränderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Mötzing Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: nordöstlich Schönach Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Dungau, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: KS 33, KS 32 S, B 8, im O

Trassenkorridorsegment des Süd-Ost-Link (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 17 „Talräume der Großen Laber und der Abens mit Seitentälern“

Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Bannwald, Biotope aus Biotopkartierung

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(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch benachbarten Abbau.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung von Bodendenkmälern.

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 1.000 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 8 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, der räumliche Umgriff wird leicht verändert (Rücknahme im nördlichen und östlichen Teilbereich, dafür Erweiterung im Westen).

KS 32 S „südlich Weihersdorf“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 9 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung:

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Mötzing Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: südlich Weihersdorf Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Dungau, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: KS 33, KS 32 N, B 8, im O

Trassenkorridorsegment des Süd-Ost-Link

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(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: landwirtschaftlich

günstiger Boden Wasserwirtschaft: - Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 17 „Talräume der Großen Laber und der Abens mit Seitentälern“

Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet, Biotope aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope aus Biotopkartierung, Bannwald

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erhebliche Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch benachbarten Abbau.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung von Bodendenkmälern.

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 900 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 8 angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet soll als Vorbehaltsgebiet, direkt angrenzend an KS 33 und als Ergänzung für dieses, neu ausgewiesen werden. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

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KS 33 „nördlich Schönach“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 43 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenveränderung

Folgefunktion: Erholung inkl. Angelnutzung, Biotopentwicklung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Mötzing Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: nördlich Schönach Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Dungau, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: aktiver Abbau, Landwirtschaft Umfeld: B 8 KS 32 S, KS 32 N, im O

Trassenkorridorsegment des Süd-Ost-Link (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: landwirtschaftlich

günstiger Boden Wasserwirtschaft: im O Überschwemmungsgebiet Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 17 „Talräume der Großen Laber und der Abens mit Seitentälern“

Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet, im N Biotope aus Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Gebiet ist nach Abbau und Umsetzung der regionalplanerischen Folgefunktion für die Erholung geeignet. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erhebliche Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch bestehenden Abbau.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung des Bodendenkmals.

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

Page 133: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Regensburg

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) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 400 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da B 8 direkt angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, es wird in östliche Richtung etwas erweitert, dafür im südlichen Bereich bei der Kapelle etwas zurückgenommen.

KS 41 „südöstlich Buchhausen“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 14 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung:

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Schierling Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: südöstlich Buchhausen Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donau-Isar-Hügelland, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Umfeld: (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Waldfunktion

Immissionsschutz lt. Waldfunktionsplan, z.T. auch Waldfunktion Landschaftsbild

Wasserwirtschaft: - Regionalplan:- Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

Page 134: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Regensburg

Seite | 115

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erhebliche Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau und Rekultivierung möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch benachbarten Abbau.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze. Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Abbaus.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 600 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da Kreisstraße R 45 direkt angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet im Anschluss an einen aktiven Abbau soll als Vorbehaltsgebiet neu ausgewiesen werden. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

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Standortbögen LK Regensburg

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KS 42 „südöstlich Mötzing“ (ehemals KS 21)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 91 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenveränderung, z.T. Aufstufung

Folgefunktion: Biotopentwicklung

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Mötzing Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: südöstlich Mötzing Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Dungau, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend geringer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: KS 43, KS 44, KS 45,

LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET, Bahnstrecke Regensburg-Straubing

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Biotope (Windschutzheckenstreifen) aus Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope:

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung durchschnittlich.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Kompensation der Beeinträchtigungen durch regionalplanerische Folgefunktion.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau nicht möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Durch Abbau wird voraussichtlich Gewässer entstehen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Während und nach Beendigung des Abbaus erheblich erhöhte Verdunstung.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch benachbarte Abbauten vorhanden.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung des Bodendenkmals

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

Page 136: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Regensburg

Seite | 117

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 900 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist durchschnittlich, Kreisstraße (nicht ortsdurchfahrtsfrei in rund 1 km) zu erreichen.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, bereits abgebaute Bereiche werden herausgenommen, ein Teil der ehemaligen Vorbehaltsfläche KS 70 wird Teil des Vorranggebietes. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorranggebiet geeignet.

KS 43 „östlich Sünching“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 40 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenrücknahme

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Mötzing Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: östlich Sünching Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Dungau, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend geringer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft Umfeld: KS 42, KS 44, KS 45, im O

Trassenkorridorsegment des Süd-Ost-Link, Bahnstrecke Regensburg-Straubing

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan:- Sonstige: Bodendenkmal

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

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Standortbögen LK Regensburg

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(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) -

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) -

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) -

o

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) -

o

Luft/Klima -

o

Landschaft -

o

Kulturelles Erbe -

o

Sachwerte -

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Die Auswirkungen der Aufstufung der westlichen Teilfläche zu einem Vorranggebiet (Integration in KS 42) wird im Standortbogen zu KS 42 behandelt.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, es wird um den Teilbereich reduziert, der als Vorrangfläche in die KS 42 übergeht.

KS 44 „östlich Mötzing“ (ehemals KS 22)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 26 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Abstufung, Flächenrücknahme

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Mötzing Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: östlich Mötzing Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Dungau, Gebiet mittlerer Erholungswirksamkeit und überwiegend geringer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Landwirtschaft, aktiver Abbau Umfeld: KS 45, KS 42, KS 43 (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan:- Sonstige: im NW Trassenkorridorsegment des

Süd-Ost-Link

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

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Standortbögen LK Regensburg

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(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Rücknahme stärkt betroffene Belange. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Verlust der Bodenfunktion. Landwirtschaftliche Nutzung nach Abbau und Rekultivierung möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Durch Rückstufung positive Wirkung für den Belang des Landschaftsbildes.

o

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, es wird um die bereits abgebauten Bereiche reduziert und aufgrund geologischer Erkenntnisse zu einem Vorbehaltsgebiet abgestuft.

KS 45 „südöstlich Schafhöfen“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 47 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung:

Folgefunktion: standortgerechter Laubwald

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Mötzing Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: südöstlich Schafhöfen Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donau-Isar-Hügelland, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: aktiver Abbau (Kiesgrube Schafhöfen), Land- und Forstwirtschaft

Umfeld: KS 42, KS 43, KS 44, Wald, KS 70 (Region 12)

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Waldfunktion

Landschaftsbild lt. Waldfunktionsplan Wasserwirtschaft: - Regionalplan: - Sonstige: Bodendenkmal

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(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erhebliche Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und Biotopflächen durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau und Rekultivierung möglich.

o

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Umsetzung der regionalplanerischen Folgefunktion bringt Widerherstellung der klimatischen Ausgleichsfunktion mit sich.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Umsetzung der regionalplanerischen Folgefunktion bringt erhebliche Reduzierung der Landschaftsschäden mit sich.

o

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Beeinträchtigung des Bodendenkmals

-

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze. Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Abbaus.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 1.000 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da Kreisstraße direkt angrenzend.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet wird als Vorranggebiet neu in den Regionalplan aufgenommen. Es grenzt in Niederbayern (Region 12) an das Vorranggebiet KS 70 an. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorranggebiet geeignet.

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KS 58 „südlich Allersdorf“ (ehemals KS 19)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 26 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenveränderung

Folgefunktion: standortgerechter Laubwald

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Schierling Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: südlich Allersdorf Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Donau-Isar-Hügelland, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend mittlerer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Forstwirtschaft, Landwirtschaft

Umfeld: OT Winkl, Allersdorf, B 15 n, kleiner Abbau im Norden

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: im N Waldfunktion

Imissionsschutz lt. Waldfunktionsplan Wasserwirtschaft: östlich angrenzend

Wasserschutzgebiet und Trinkwasserschutzgebiet

Regionalplan:- Sonstige: z.T. überlagert mit

Trassenkorridorsegment von Süd-Ost-Link

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: kleine Biotopflächen nach Biotopkartierung

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Stärkung des Belangs durch Herausnahme best. Bereiche. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erhebliche Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und Biotopflächen durch Rohstoffabbau. Kompensation durch regionalplanerische Folgefunktion.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau und Rekultivierung möglich.

o

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Wiederherstellung der klimatischen Ausgleichsfunktion durch regionalplanerische Folgenutzung.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Umsetzung der regionalplanerischen Folgefunktion bringt erhebliche Reduzierung der Landschaftsschäden mit sich. Vorbelastung durch kleinen Abbau.

o

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

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) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 700 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist gut, Kreisstraße R 35 in 700 m Entfernung, B 15n nicht ortsduchfahrtsfrei zu erreichen.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorranggebiet ausgewiesen, bereits abgebaute Bereiche, Flächen einer Deponie sowie Flächen im Bereich der Siedlung Winkl werden zurückgenommen, und ein kleiner Teilbereich in nordöstliche Richtung erweitert.

Ehemals KS 53 „südwestlich Altenthann“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 16 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Streichung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): Altenthann Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: südwestlich Altenthann Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Falkensteiner Vorwald, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend sehr hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Forstwirtschaft Umfeld: (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET, Naturpark

Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 22 „Kuppenlandschaft des Falkensteiner Vorwaldes“

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet (Bachtäler im Falkensteiner Vorwald)

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: verschiedene Biotope nach Biotopkartierung (Flachland)

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(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Keine Beeinträchtigung durch Abbau auf Gesundheit und Erholung, Gebiet für Erholung nutzbar.

+

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt und angrenzender Biotopflächen.

+

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Kein Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich.

+

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Keine Beeinträchtigungen durch Abbau.

+

Luft/Klima Keine Beeinträchtigung durch Abbau.

+

Landschaft Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

+

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Keine Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich zu positiven Umweltauswirkungen.

+

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: -

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Vorbehaltsgebiet wird aufgrund der Lage in einem sensiblen Naherholungsgebiet aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes gestrichen.

SD 7 „nördlich Trischlberg“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 32 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Sand Gemeinde(n): Holzheim a. Forst, Regenstauf Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: nördlich Schönach Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Oberpfälzer Alb, Gebiet geringer Erholungswirksamkeit und überwiegend geringer landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Land- und Forstwirtschaft, im S aktiver Abbau

Umfeld: t 28, t 26, Trinkwasserschutzgebiet WV Regenstauf, festgesetztes Wasserschutzgebiet, R 22 und St 2149, OT Trischlberg

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(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: landwirtschaftlich

günstiger Boden; Waldfunktion Wasserschutz außerhalb Wasserschutzgebiet

Wasserwirtschaft: benachbart Wasserschutzgebiete s.o.

Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet Nr. 13 „östlicher Albtrauf und Schwaighauser Forst“

Sonstige: Trassenkorridorsegment Süd-Ost-Link, Erdaushubdeponie auf Abbaugelände

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: -

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Biotope (Hecken und Gehölze) nach Biotopkartierung

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige bis mittlere Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

-

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Keine erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau.

o

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Land- und Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Mögliche Beeinträchtigung durch Nähe zum Einzugsbereich der Trinkwassergewinnung und zu Wasserschutzgebiet.

--

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen.

-

Landschaft Geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch bestehenden Abbau.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze. Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Abbaus.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet beträgt im S knapp 130 m, dort ist ein Abbau auch bereits durch nachfolgende Verfahren genehmigt. Bei künftigem Abbau in Richtung Norden und Osten ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da Staats- und Kreisstraße direkt vorbeiführen.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Vorbehaltsgebiet im Bereich eines aktiven Abbaus wird aufgrund der geologischen Eignung und der vorhandenen Abbautätigkeit neu ausgewiesen. Das Gebiet ist zur Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.

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GR 5 „südöstlich Regenstauf“ (ehemals KS 54)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 24 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenveränderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Granit Gemeinde(n): Bernhardswald Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: südöstlich Regenstauf Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Falkensteiner Vorwald, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: aktiver Abbau, Umfeld: Forstwirtschaft (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Wasserwirtschaft: - Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 21 „Süd-und Westabfall des Falkensteiner Vorwaldes und Durchbruchstäler des Regen“

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: Bannwald im W angrenzend

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig.

o

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau und Rekultivierung möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Keine Auswirkungen auf Grundwasserstand und –qualität und bestehende Oberflächengewässer zu erwarten.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima. Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Vorbelastung durch bestehenden Abbau.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Steinbruchs, Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

+

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 1.000 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da Kreisstraße R 21 ortsdurchfahrtsfrei erreichbar.

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(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen. Abgebaute und verfüllte Bereiche werden herausgenommen, das Gebiet aufgrund der geologischen Eignung nach Norden erweitert.

GR 14 „südlich Bernhardswald“ (ehemals KS 52)

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 31 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung: Flächenveränderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Kies Gemeinde(n): gemeindefreies Gebiet Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: nördlich Schönach Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Falkensteiner Vorwald, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend sehr hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Forstwirtschaft Umfeld: Forstwirtschaft, Trassenkorridorsegment

des Süd-Ost-Link (3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: Erholungswald St.2 im

östlichen Drittel betroffen Wasserwirtschaft: - Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 21 „Süd- und Westabfall des Falkensteiner Vorwaldes und Durchbruchstäler des Regen“, B III 4.2 Schutz größerer Waldkomplexe, B VII 2.1 Erholungsgebiet

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope: -

Page 146: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Regensburg

Seite | 127

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig. Beeinträchtigung der Erholungsnutzung.

-

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau und Rekultivierung möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Einzugsbereich von Trinkwassergewinnung nicht betroffen. Keine Auswirkungen auf Grundwasserstand und –qualität und bestehende Oberflächengewässer zu erwarten.

o

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen.

-

Landschaft Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

-

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 2.000 m, daher ist mit keinen unzumutbaren Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da St 2145 und B 16 gut erreichbar.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Gebiet ist im Regionalplan bereits als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, es wird aufgrund der geologischen Verhältnisse im Norden, Osten und Westen stark verkleinert, dafür in Richtung Süden etwas erweitert.

GR 15 „nordwestlich Wiesent“

Vorranggebiet

Vorbehaltsgebiet

Größe: ca. 18 ha

Neuaufnahme

Bestand

Änderung

Folgefunktion: -

(1) Gebietstypisierung:

Rohstofftyp: Granit Gemeinde(n): Wiesent Landkreis(e): Regensburg Mikrostandort: nordwestlich Wiesent Abbau vorhanden: ja nein voraussichtliche Abbauart: trocken nass

(2) Planrelevante Umweltmerkmale und Umweltzustand:

Naturraum: Falkensteiner Vorwald, Gebiet hoher Erholungswirksamkeit und überwiegend sehr hoher landschaftlicher Eigenart

Derzeitige Nutzung: Forstwirtschaft, kleine Abbaustelle

Umfeld: Forstwirtschaft

Page 147: Teilfortschreibung B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von ... · PDF fileRegionaler Planungsverband Regensburg Regionalplan Region Regensburg (11) 13. Änderung des Regionalplans Teilfortschreibung

Standortbögen LK Regensburg

Seite | 128

(3) Andere Konzepte / Planungen:

Naturschutz: - Forst- und Landwirtschaft: - Wasserwirtschaft: - Regionalplan: landschaftliches Vorbehaltsgebiet

Nr. 21 „Süd- und Westabfall des Falkensteiner Vorwaldes“; B III 4.2 Schutz größerer Waldkomplexe; B VII 2.1 Erholungsgebiet

Sonstige: -

(4) Überlagerte Schutzgebiete / Biotope: Landschaftsschutzgebiet

(5) Benachbarte Schutzgebiete / Biotope:

(6) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: (++) sehr positiv, (+) positiv, (o) neutral, (-) negativ, (--) sehr negativ, (?) auf dieser Planungsebene nicht abschätzbar

Mensch (Gesundheit, Erholung) Geringfügige Beeinträchtigung durch Emissionen bei geregeltem Abbau. Verkehrliche Erschließung günstig. Beeinträchtigung der Erholungsnutzung.

-

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora) Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt durch Rohstoffabbau.

-

Boden (Bodenfunktion, Erosion) Erheblicher Verlust der Bodenfunktion. Forstwirtschaftliche Nutzung nach Abbau z.T. möglich.

-

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) Geringfügige Auswirkungen auf Grundwasser zu erwarten.

-

Luft/Klima Geringfügige Beeinträchtigung auf Mikroklima (Kaltluftbildung/-austausch). Geringfügige Staubbelastung durch Abbau- und Fahrbetrieb. Geringere klimatische Ausgleichsfunktion durch Beseitigung von Waldflächen.

-

Landschaft Erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Durch Abbau in Richtung S erhöhte Einsehbarkeit.

--

Kulturelles Erbe Historische Kulturlandschaft nicht betroffen, keine Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern. Keine Bodendenkmäler betroffen.

o

Sachwerte Keine Beeinträchtigungen bekannt. Mögliche Inwertsetzung vorhandener Bodenschätze.

o

Wechselbeziehungen der Umweltauswirkungen Die Wechselbeziehungen führen voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen.

o

) (7) Sonstige fachliche Hinweise: Entfernung zu nächstem Mischgebiet mind. 800 m, daher ist mit Lärm- oder Staubemissionen zu rechnen. Soweit durch Abbauvorhaben Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sind diese durch Auflagen in den Genehmigungsverfahren auszuschließen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erschließung ist günstig, da Kreisstraße R 42 und Autobahn A 3 ortsdurchfahrtsfrei erreichbar.

(8) Zusammenfassende Bewertung: Das Vorbehaltsgebiet wird im Regionalplan aufgrund guter geologischer Verhältnisse und einer aktuellen Abbauplanung neu ausgewiesen. Das Gebiet ist für die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet geeignet.