THE HELPING EXPERTS 2 Ryefield Court - Joel Street ... · 4. überarbeitete Auflage 2018 THE...

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4. überarbeitete Auflage 2018 THE HELPING EXPERTS 2 Ryefield Court - Joel Street Northwood - Greater London HA6 1LP - United Kingdom Email: [email protected] | www.FinaGator.com

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4.überarbeiteteAuflage2018

THEHELPINGEXPERTS2RyefieldCourt-JoelStreet

Northwood-GreaterLondonHA61LP-UnitedKingdom

Email:[email protected]|www.FinaGator.com

HandhabungdiesesE-BooksDieseselektronischeBuch(Ebook)bietetIhneneinigeFunktionen,dieSieeventuellsonochnichtkennen.DeshalbmöchtenwirIhnendiesehierkurzerklären.Blättern|DurchKlickmitderMausindierechteSeite,blätternSievor.DurchKlickindielinkeSeite,blätternSiezurück.DiegleicheFunktionfindenSieinderunterenNavigation.Kapitelauswahl | Mit Ihrer Maus können Sie das von Ihnen gewünschte Kapitel imInhaltsverzeichnis auswählen und direkt anklicken. Es wird dann direkt dieses Kapitelaufgeschlagen.Die Kapitel sind untereinander verknüpft, so dass Themen, die sowohl daseinealsauchdasandereKapitalbetreffen,andengekennzeichnetenStellendirektaufrufbarsind.Content|DurchKlickauf"Content"inderunterenNavigationsleiste,kommenSiezurückindasInhaltsverzeichnisundkönnensojederzeiteinneuesKapitelbzw.Themaauswählen.Paragrafen|ImTextwirdaufParagrafenverwiesen.Diese sind in Blau dargestellt. Durch Anklicken wird ein Popup-Bild mit dem jeweilsgenannten Paragrafen angezeigt. Sie benötigen daher keinen Gesetzestext oder anderesNachschlagewerk.Vergrößerung|BilderdievergrößertwerdenkönnensindmiteinerHandmarkiert.KlickenSiedirektindasBild,eswirddannvergrößertangezeigt.Internetlinks | Die in diesem Ebook verlinkten Internetadressen (Domains) sind direktanklickbarbzw.aufrufbar.THEHELPINGEXPERTS

Inhalt

1. Vorwort..............................................................................................................................5

2. SindIhreSchuldenvielleichtverjährt?.............................................................................11

3. Pleiteundwasnun?.........................................................................................................12

4. Angriffauf…......................................................................................................................18

4.1 Behörden...............................................................................................................18

4.2 dasFinanzamt.......................................................................................................18

4.3 dieBank.................................................................................................................19

4.4 Bürgschaften.........................................................................................................21

4.5 Forderungen..........................................................................................................23

5. Werschreibtderbleibt:undüberrumpeltseineGläubigermiteinem"20igerScheck"!24

6. ImNamendesVolkes.......................................................................................................25

7. RechnenSienach!............................................................................................................26

8. Warten.............................................................................................................................32

8.1 Ungläubige............................................................................................................33

8.2 Wissende...............................................................................................................34

9. WannsicheineInsolvenzinEnglandlohnt......................................................................35

10. Urteile...............................................................................................................................37

11. Tipps&Tricks...................................................................................................................55

12. WieSieeinenSchufaEintragvorzeitiglöschenkönnen...................................................57

FolgenSieunsaufFacebook,Twitter&Co.

1. VorwortSchuldenfreiin6Wochen,oderwieSiemitdem"20igerScheck"Schuldenfreiwerdenkönnen.MitHilfedeshiervorliegendenPraxisreportessindSiemitetwasGeschick-selbstständig-inder Lage, ohne professionelle Hilfe eines Schuldnerberaters oder eines Rechtsanwalts,innerhalbkürzesterZeit-ca.6Wochen-Schuldenfreizuwerdenundzubleiben.DiehiervorgestelltenTipps&TrickserfahrenSieinderRegelvonkeinemRechtsanwaltoderSchuldenhilfevereinundtrotzdemsinddieseWegevölliglegal,dennSiekönnenmitdiesenTricksdiedeutscheRechtsprechung–vollkommenlegal-zuIhremVorteilnutzen.GestattenSieunsandieserStelle,abernocheinenwichtigenHINWEIS:Die hier dargestellten Lösungen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des deutschenRechtsberatungsgesetzes dar. Dazu sind ausschließlich zugelassene Rechtsanwälte o.ä.ermächtigt!DieindiesemPraxisreportdargestelltenTipps&TrickssollendeminteressiertenLeser–kurz–odermittelfristig-helfen,sichausseinemeventuellvorhandenenderzeitigenfinanziellenDesasterselbstherauszunavigieren.IhrFINANCIALNAVIGATOR

DieZeitarbeitetfürSie!Bevorman in Sachen Schulden eine teure Gegenklage oder ein Insolvenzverfahren in dieWege leiten will, sollte zu allererst geprüft werden, ob die Forderung nicht evtl. bereitsverjährtist,weilder/dieGläubigerkeinvollstreckbaresUrteilvorliegenhaben.Wer unsicher bei der Prüfung ist, sollte dies von einem gescheiten Anwalt prüfen lassen(regelmäßige Verjährungsfrist = 3 Jahre, kürzere Fristen gelten fürGewährleistungsansprüche bei einem Kauf = 2 Jahre, bei Ansprüchenwg. Verletzung vonLeben,GesundheitoderFreiheitsowiebeitituliertenForderungen=30Jahre).Ist tatsächlich Verjährung eingetreten, kann bei Forderungen die Einrede der Verjährungangezeigtwerden.Wersichbereitsmitten ineinemlaufendenGerichtsverfahrenbefindet,solltedenHinweisderVerjährungspätestensimmündlichenVerhandlungsterminvortragen!TIPP-PrüfenSieVollstreckungsbescheide!Ein vollstreckbarer Titel kann unterUmständennichtig und damit verjährt sein,wennderursprünglicheVollstreckungsauftragnichtschriftlich,sondernnurperFaxbeauftragtwurde.EinFaxstempelgenügtnicht.EinsolcherAntragisteinsogenannterBestimmenderSchriftsatz.BestimmendeSchriftsätzesind solche, durch die eine für das Verfahren wesentliche Prozesshandlung etwa dieEröffnungoderBeendigungdesVerfahrenvollzogenwird(Baumbach/LZPO58Aufl.2000§129Rn5)DabeihältdergemeinsameSenatderoberstenGerichtshöfedesBundesandemErfordernisder gesetzlich erforderlichen eigenhändigen Unterschrift ausdrücklich fest(Dr.Römermann/v.d.MooleninBB55JgHeft3317.8.2000S,.1640ff;LGMüncheninDGVZ4/83S:57;AGAacheninDGVZ4/84S.61;LGCoburginDGVZ4/94S.62;LGIngolstadt inDGVZ6/94S.92;PfälzOLGZweibrückeninInVo2001S.259FehlenderUnterschriftneuerlichBFHJurBüro2001Heft7(VIIB13.00v.19.5.00)NJW1994,2097; NJW 1996, 3164, NJW 1997, 1254 und NJW 1995, 2121 (entnommen auswww.GV2000.de,Paschold29.9.01Unterschriftistzwingend).DemnachistdemBeitraginVollstreckungeffektivNr.10/2.10.00S.128ffinsofernnurdannBedeutung zuzuordnen,wenndieUnterschrift eingescanntund zertifiziert sind (nachdemneuenSignaturgesetz).Undzwarnurdann.

Hier finden Sie zwei aktuelle Entscheidungen, die den zuvor vertretenen Standpunktuntermauern:AG INGOLSTADT 1 M 10179/01 v. 22.März 2001 in Fortsetzung der dortigenRechtssprechung des LG Ingolstadt: Ein schriftlicher Vollstreckungsantrag MUSS vomAntragstellereigenhändigunterschriebensein.Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass die im Beschluss der gemeinsamen SenateenthalteneAusnahmeregelungfürdenVerzichtoderdieErsetzungdurchSignaturhiernichtgegebenist.DemAntragstelleristzuzumuten,eineeigeneUnterschriftzusetzen,damitsichergestelltist,dassderAntragdieKanzleinichtnuralsEntwurfoderohneBilligungdesRAverlassenhat.Das Weglassen der Unterschrift entspricht bei Vollstreckungsanträgen lediglich demBedürfnis des Anwalts, die Bearbeitung allein dem Büropersonal zu überlassen undhierdurchdessenGeschäftsbetriebzuvereinfachen.Dieses "Bedürfnis" gibt jedoch KEINEN Anlass, von der Regel abzuweichen, dass zurSchriftlichkeit grundsätzlich auch das ERFORDERNIS einer EIGENHÄNDIGEN Unterschriftgehört.Eine Gebühr, so stellt das Gericht ausdrücklich fest, nach § 57 BRAGO ist mangelsunterschriebenenVollstreckungsantragesnichtentstanden.Das LG Ingolstadt vertritt in seiner Entscheidung vom 03.05.2001 in DGVZ 03/2003 S.39ebensodieAuffassung,dasseinVollstreckungsantrageineOriginalunterschriftbenötigt. ImvorliegendenFallwurdedieUnterschriftnureingescannt.

DasAGMünchen1536M646102vom14.2.02hatdenErlasseinesHaftbefehlsabgelehnt,weildienotwendigeUnterschriftaufdemHaftbefehlsantragfehlt.EineFaksimileunterzeichnunggenügtnicht.

„Der schriftlich erteilte Vollstreckungsantrag bedarf der eigenhändigen Unterschrift desAuftraggebersoderseinesVertreters,eineeingescannteUnterschriftgenügthierbeinicht"LGWeiden 2 T 169.85, 3 T 681.84, AGWeiden 1M 1808.03 v. 23.7.03; AGWeiden 1M1809.03 v. 23.7.03 (RB Giebel AZ 15501346) Vollstreckungsanträge bedürfen derOriginalunterschrift8.7.04ErneutZWVAntragistbestimmenderSchriftsatzderOriginalzuunterschreibenistAGWeiden1M174204vom6.7.04erneut:Erinnerungwirdabgewiesen,derZWVAntragisteinbestimmenderAntrag,derimOriginalzuunterschreibenist.Die Entscheidung des GemSenats der ob Bundesgerichte stellt dies ausdrücklich klar undbetrifft sich, soweit die fehlende Unterschrift toleriert wird, lediglich die zulässigeelektronischeÜbermittlungvonSchriftstücken.Die vorgenannte Praxis sollte im eigenen Interesse (Schuldner), im Besonderen beiVollstreckungstiteln,welchevonGroßkanzleienbeauftragtwurden,überprüftwerden,denndortwirdoftauchausreinökonomischenGründenaufdieOriginalunterschriftverzichtet.

Leider handeln immer mehr Gerichtsvollzieher - ebenso pflichtwidrig, denn auch beieinemHaftbefehlistdieUnterschriftzwingenderforderlich.

2. SindIhreSchuldenvielleichtverjährt?BevorSiesichandieRegulierungIhrerSchuldenmachen,IhreGläubigeranschreiben,odersogar eine Gegenklage anstrengen, sollten Sie als Erstes prüfen, ob die Forderung nichtvielleichtschonverjährtist,alsopraktischüberhauptnichtmehrbesteht!WennIhreGläubigeresz.B.versäumthaben,einenMahn-bzw.Vollstreckungsbescheidzubeantragen, oder ihre Forderung - innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von(regelmäßig) 3 Jahren - gerichtlich geltend zu machen, ist die Forderung wahrscheinlichverjährt.IsttatsächlichdieVerjährungeingetreten,kanndemGläubigerdiesogenannte"EinredederVerjährung"entgegengehaltenwerden.ErhatdannkeineChancemehrseineForderungzurealisieren.BeiAnsprüchenwegenVerletzungvonLeben,GesundheitoderFreiheitsowiebeitituliertenForderungenbeträgtdiegesetzlicheVerjährungsfrist30Jahre.PrüfenSiedasalsErstes,daserspartIhnenunterUmständeneineMengeArbeit.

3. Pleiteundwasnun?Wenn Sie feststellen, dass Ihnen Ihre Schulden über den Kopf gewachsen sind, unzähligeVollstreckungsbescheide,PfändungenvorliegenundIhreGläubigersichnichtmehrmiteinerTeilzahlung zufriedengeben und den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme einereidesstattlichen Versicherung beauftragen.Wenn Ihnen buchstäblich dasWasser bis zumHals steht und Sie nicht mehr weiterwissen, dann sind Sie schlichtweg pleite bzw.Zahlungsunfähig.Zahlungsunfähig?Wannjemand-auchUnternehmen-ZahlungsunfähigistwirdinderInsolvenzordnung(InsO)geregelt.§17Zahlungsunfähigkeit(2) Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligenZahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen,wennderSchuldnerseineZahlungeneingestellthat.§18DrohendeZahlungsunfähigkeit(2) Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in derLageseinwird,dieZahlungspflichtenimZeitpunktderFälligkeitzuerfüllen.NachdieserDefinition,sosindsichRechtsanwälteundInsolvenz-Verwaltereinig,müssten2/3allerdeutschenUnternehmensofortInsolvenzanmelden!HINWEIS:LeiderhandelnimmermehrGerichtsvollzieher-ebensopflichtwidrig,dennauchbeieinemHaftbefehlistdieUnterschriftzwingenderforderlich.AusnahmenbestätigendieRegel!Miete,Strom,HeizungundWassermüssenSienatürlichweiterbezahlen,sonstsitzenSieirgendwannaufderStraße.WennArbeitslosengeld,oderHarz IV IhrederzeiteinzigeEinnahmequelle istundSiedamitgerade über die Runden kommen, sollten Sie dringend Ihre finanziellen Gewohnheitenändernunddafürsorgen,dassder(Glaubens-)Satz„WarumistamEndedesGeldes,nochsovielMonatübrig"überkurzoderlangausIhremWortschatzverschwindet!

UnsereEmpfehlungenLesenSie jetzteinesbzw.ambestengleichalledernachfolgendenBücher. Ichkann Ihnendiesewärmstensempfehlen.BestellenSiediesejetztsofort!KlickenSieaufdenBestelllinkunterbzw.nebendenBüchernundkaufenSiedieseBüchernochheute!VerschiebenSiedasnichtaufirgendwann,denn„diereinsteFormdesWahnsinnsistes,allesbeimAltenzulassenundgleichzeitigzuhoffen,dasssichetwasändert."(AlbertEinstein)LesenSiedieBücher-ambesten-inderReihenfolgewieichSieIhnenhiervorstelle:Glauben Sie mir, wenn Sie diese Bücher gelesen haben, wird sich Ihr finanziellesVerhaltensmustersofort-RADIKAL-verändernundmitetwasGeschicksindSieinkürzesterZeitwiederaufderSonnenseitedesLebens.HierfindenSienochweitere-aufregende-Bücher,dieIhnendieAugenöffnen,klickenSiehieroderaufdasBild!

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4. Angriffauf…

4.1 Behörden-SchreibenSiealleBehördenan,beidenenSieSchuldenhabenundschildernSieIhreLage!Beschönigenbzw.übertreibenSienicht!AuchwennSieglauben,dassIhnendieEmpfängerihrerBriefenichtglaubenundallesagenbzw.denken,dass„sieselberschuldsind",müssenSiedasinAngriffnehmen.Bitten Sie am Schluss Ihrer Briefe immer umeineAntwort! Verwenden Sie den Satz „Wirbitten um eine kurzfristige Stellungnahme". In der Regel bekommen Sie ein FormularzugesandtmitderBittediesesauszufüllenundzurückzusenden.Darin müssen Sie ihre finanziellen Verhältnisse wie z.B. ihr Einkommen, Ausgaben,Unterhaltszahlungenetc.offenlegen.MeistenshabenSiedanachRuhe.

4.2 dasFinanzamt-SchildernSieauchdemFinanzamt-eindringlich-ihreLage.VerwendenSieamSchlussdenSatz:„WirbeantragenAussetzungundNiederschlagmeiner/unsererSteuerschuld".

UndnunAngriffauf...

4.3 dieBank-JederHandwerkerderseinGeldnichtbekommtistinderRegelsehrsauer.Bankenkönnen- das haben wir während der Finanzkrise 2008 gesehen - auf Milliarden verzichten. SiesolltendaherauchkeineRücksichtnehmen!Bankensindjedochsehrmächtigundohnesieläuftnichts.Für IhrVorhabenbenötigenSieneben IhremP-KontoeineBankbeiderSieeinBankkontoauf Guthabenbasis eröffnen können. Auf dieses neue Konto leiten Sie sodann allezusätzlichenEinnahmenum.SobalddaraufeinerstesGuthabenbesteht,beantragtenSiefürdiesesneueKonto-normale-Bankschecks.SparenSiesichdieMüheIhraltesKontozukündigen.DaserledigtIhre-alte-Bankvonganzallein.Warum lesen Sieweiter unten.Wenn Sie selbstständig (Einzelunternehmer) solltenSie über die Gründung einer Kapitalgesellschaft (Limited, Mini-GmbH, GmbH mit einemGeschäftskonto)nachdenken.EinGeschäftskontoeignet sichhervorragend fürdennachfolgendbeschriebenenWeg. SiemüssenmitIhrerCompanylediglicheinenDarlehensvertragabschließen.

TIPP-WusstenSieschon,dassBankenfürdieBearbeitungvonPfändungen,nicht ausgeführte Überweisungen und mangels Deckung zurückgegebeneLastschriften keine Gebühren berechnen dürfen. Sogar 30 JahrezurückliegendeGebührenmüssenBankenerstatten!

Aufgeht's! FordernSie Ihre - alte -BankdazuaufundbittenSieumGutschriftdieser zuUnrechterhobenenGebühren, inklusiveZinsundZinseszins (30 Jahre sindeineverdammtlange Zeit). Sie können sich vorstellen was dann passiert. Ihre Bank wird ihnen mitfadenscheinigeAusredenkommenunderläuternwarumsienichtzahlenmuss,dasseseineInformationsgebühr ist/war, oder sonst etwas und überhaupt würde es Geld und Zeitkosten,dieKontounterlagenzusuchenundzusichten.SchreibenSieIhrerBanknocheinmalundteilenSieihrmit,dassdieentstehendenGebührenmit dem zu erstattenden Guthaben verrechnet werden können und die Differenz auf IhrneuesKontoüberwiesenwerdensoll.BittenSieumeinedetaillierteAbrechnungundsetzenSieeineFrist von14Tagenund teilenSiegleichzeitigmit,dassSienachdiesemZeitpunktden bisher geführten Schriftwechsel, betreffend der Rückerstattung der unberechtigterhobenenGebühren,demfürihreBankzuständigenOmbudsmann-mitderBitteumHilfe-übersenden.SiewerdensichwundernwelchenichtunerheblichenBeträgeIhremneuenKontokurzfristiggutgeschrieben werden. Gleichzeitig erhalten Sie eine Mitteilung, dass dieGeschäftsverbindung leider nicht aufrechterhaltenwerden kann und das Konto gekündigtwird. Sehen Sie eine umständliche schriftliche Kündigung nimmt Ihnen Ihre - alte - Banklogischerweise ab, denn ein Kunde der sich auskennt und sogar noch sein Geldzurückverlangt,istunbequemundteuer!

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4.4 Bürgschaften-wenn Sie in jungen Jahren - als Bürge - Kreditverträge unterschrieben haben und dieseAngelegenheitwomöglichfüreinenEhe-oderGeschäftspartner,Freundoderähnliches,dieEhe geschieden, das Geschäft geschlossen oder pleite und der Freund längst nicht mehrauffindbarist,liegendieseBürgschaftsverträgejedochimmernochvorundSiemüssenunterUmständendafürnochzahlen.Zumindesttheoretisch.

TIPP - Der Gesetzgeber (BGH) hat das Bürgschaftsrecht zu Gunsten der BürgenrevolutioniertundvieleBürgschaftenfürungültigerklärt.

Suchen bzw. studieren Sie Ihre Verträge. Wenn Sie diese nicht mehr vorliegen haben,fordernSiebei IhrerBankeineKopieanoderholenSiediesedirekt ab.NachdemSie alleVerträge vorliegen haben, schreiben Sie Ihre Bank an. Fordern Sie diese auf, sie aus derBürgschaftzuentlassenunddiesegutzuschreiben.KönnenSiesichdieReaktionvorstellen?DieBankenwerdenSiefürverrückterklären,aberdieseReaktionbenötigenSiefürIhrVorhabenausderBürgschaftentlassenzuwerden.

HINWEIS:BeieinemBürgschaftsbetragvon5000.-EURistdasLandgerichtzuständig.UmeineKlagevordemLandgerichteinzureichenbenötigenSieeinen-inderRegelrechtteuren-Rechtsanwalt.

Probieren Sie das: Schreiben Sie an das zuständige Amtsgericht und erheben Sie eineVollstreckungsabwehrklage.„Gegen den Bürgschaftsvertrag, Kredit-Nr. ________, bei der Bank __________, über dieSumme __________ für die ich als Bürge haften soll, erhebe ich eineVollstreckungsabwehrklage."In Ihrer Begründung schildern Sie imDetail,wie es zu der Bürgerschaft kamundwie ihremomentaneLageist.BeschönigenSienichtsundbeantragenSieProzesskostenhilfe(PKH).FügenSiefolgendenSatzhinzu:„SolltenSienichtzuständigsein,bitteichmeinemAntragandaszuständigeGerichtweiterzuleiten".MeisterhaltenSiedannvomLandgerichtdieAntwort,dasesjetztzuständigistundSieeinenAnwaltbenötigen,dersodannunterdemangegebenenAktenzeichentätigwerdensollte.

TIPP -SuchenSiesicheinenAnwaltdersich imBürgschaftsrechtauskenntundmitdem Sie einen Deal auf Erfolgsbasis ausmachen können.

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4.5 Forderungen-DasBGBsagt,dassGläubigerimmerdenkostengünstigstenWegfürdenSchuldnerwählenmüssen um eine Forderung einzutreiben. Laut Gesetz ist der kostengünstige Weg einMahnbescheidfürwenigeEURO.Inkassokostenkönnendahergetrostvergessenwerden.WenneinMahnbescheidvoneinemInkassobürokommt,solltenSieambestenohneAngabevonGründensofortwidersprechen.OfthörenSiedannniewiederetwasvondemGläubiger.Wenn doch, dann können Sie entscheiden, ob Sie einfach VollstreckungsabwehrklageeinreichenoderdieSchuldenmitdem„20iger-Scheck"bezahlen.WiedasfunktioniertzeigeichIhnenspäter.Stellen Sie zunächst sämtliche Zahlungen ein und sparen Sie dieses Geld auf IhremGuthabenkonto.

Ausnahmen bestätigen die Regel! Miete, Strom, Heizung und Wasser müssen Sienatürlichweiterbezahlen,sonstsitzenSieirgendwannaufderStraße.

5. WerschreibtderbleibtundüberrumpeltseineGläubigermiteinem"20igerScheck"!

SchreibenSieIhreGläubigeranundschildernSieIhrefinanzielleSituation.Erster Schritt - Schreiben Sie als erstes die Gläubiger an, die in der Vergangenheit amenergischsten(Pfändungenetc.)ihreForderungeneingetriebenhaben.ZweiterSchritt-JetztsinddieGläubigermitVollstreckungstitelanderReihe.DritterSchritt-zuguterLetztsindalleanderendran.Schreiben Sie niemals an Gläubigerbeauftragte wie z.B.: Rechtsanwälte oderInkassounternehmen!AchtenSiedarauf,beiGeldinstitutenandieallgemeineHausadressezuschreiben.Warum?Weil, Sie nicht verpflichtet sind mit einem Vertreter des Gläubiger zu sprechen bzw. zukommunizieren und weil Sie Ihrem Gläubiger ein Angebot machen wollen. Warum abersollte dieser also ein Angebot inkl. Scheck, von Ihnen ablehnen und vor allem welchesAngebotsollenSieIhremGläubigermachen?Verfassen Sie einen Brief und schildern Sie möglichst eindrucksvoll, Ihre persönliche -ausweglose - finanzielle Situation. Betonen Sie ausdrücklich Ihre bankrotte Lage,beschreiben Sie Ihr weiteres hoffnungsloses Leben, erklären Sie Ihre Zahlungsunfähigkeitundschreiben/bietenIhremGläubigereinletztesAbfindungs-undVergleichsangebotinkl.beigefügtemSchecküberdieSummevon20%deroffenenForderungan!Der „20iger-Scheck" ist Ihre Chance, dass der Gläubiger auf die Restforderung verzichtetbzw.verzichtenmuss.WiedasfunktionierterkläreichIhnenjetzt.

6. ImNamendesVolkes...hatderBundesgerichtshof(BGH)imJahr1985entschieden,dass:„wenn die den Abschluss eines Abfindungsvertrages anbietende Partei zum Zwecke derVertragserfüllung einen Scheck mit der Bestimmung übergeben kann, dieser nur beiAnnahmedesVertragsangeboteseingelöstwerdendarf,unddieGegenseitegleichzeitigaufeineAnnahmeerklärung verzichtet, so ist inderwiderspruchslos erfolgendenEinlösungdesSchecks,regelmäßigdieAnnahmedesVertragsantrageszusehen"AufDeutsch-heißtdasnichtsanderesalsfolgendes:WennSieIhremGläubigereinenBriefschreibenundeineabschließende(Vergleichs-)Zahlunganbieten,überdieseSummeeinenScheckbeifügenunddemGläubigermitteilen,dasserdenSchecknurdanneinlösendarf,wenn er mit der vorgeschlagenen Regelung einverstanden ist, Sie ausdrücklich auf eineVergleichsannahme verzichten und er mit Einreichung des Schecks diesemAbfindungsvergleich zustimmt und damit automatisch auf weitere Restforderungenverzichtet, einVergleichauchdann zuStandekommt,wenn zumBeispiel seineSekretärinden Scheck einreicht ohne zu wissen das Sie damit automatisch in seinem Namen denvergleichannimmtohneeszuwissen!!!SchwererSatzoder?LesenSiesichdenSatznochmalsdurchundnochmalsundüberlegenSie mal welche Chancen Ihnen mit diesem Urteil „Im Namen des deutschen Volkes" zurVerfügungstehen.

7. RechnenSienach!Wenn Sie Schulden in Höhe von 1.000,- EUR haben und diese nicht auf einmal bezahlenkönnen.Aber200EURkönnenSiegeradesoaufbringen.Also schreiben Sie Ihrem Gläubiger direkt - nicht dem Rechtsanwalt und/oder demInkassounternehmen(diekennendieRechtsprechung)dienachfolgendenZeilenundfügeneinenScheckinHöhevon200EURbei.„SehrgeehrterHerrGläubiger,bezugnehmendaufdiverseSchreibenhinsichtlichmeinerVerbindlichkeiten,möchteichIhneneineVergleichszahlungmiteinereinmaligenAbfindunginHöhevon200,-EURanbieten.Ich gehe davon aus, dass Sie mit dieser Regelung einverstanden sind, wenn Sie denbeiliegendenVerrechnungsscheck inHöhe von 200 EUR zumendgültigenAusgleichmeinerVerbindlichkeitenbzw.IhrerForderungverwendenundaufweitereForderungenverzichten.AufeinezusätzlicheBestätigungodersonstigeStellungnahmeverzichte ich.DerSchecksollnichtzurTeilzahlungverwendetwerden.MitfreundlichenGrüßenIhrSchuldner"SoleichthabenSienochnie800,-EURgespartoder?

AberVorsicht.GehenSieeinenKaufvertragmitdemVorsatzein,aufdieseArtundWeisenur 20 % des Kaufpreises bezahlen zu müssen, kann das ganz schnell strafrechtlicheKonsequenzen haben, und Sie müssen sich unter Umständen mit einem Betrugsvorwurfauseinandersetzen.TeilenSiealsoIhremGläubigermit,dassdieserdenbeiliegendenSchecknureinlösendarf,wenn er mit dem Abfindungsgebot einverstanden ist und dass Sie die Sache als erledigtbetrachtenundkeineweitereBestätigunghabenmöchten.GenauwieimUrteil,solltenSieaufdemScheckfolgendesvermerken:sieheSchreibenvom_________anHerrnoderFrauGläubiger.

TIPP-MachenSiesichvonBriefundScheckjeeineKopie.DiesebenötigenSiespäterevtl.alsBeweisstücke,fallseineVollstreckungsabwehrklagenotwendigseinsollte.

Vorderseite20igerScheck...(DieVergleichssummemussmindestens20%derUrsprungsummebetragen.)

Rückseite20igerScheck...VermerkenSieaufderRückseite:z.B.sieheVergleichsschreibenvom08.05.2005

8. Warten...SorgenSiefürausreichendDeckungaufIhremGuthabenkonto!GlaubenSiemir,Siehabennochniesosehrdaraufgewartet,dasseinerIhrerScheckseingelöstwird.>90%derGläubigerlösendenScheckein.DiemeistenohneweitereRückfragen.HierwartenSiemeistewigauf irgendeineReaktion.SolltedieForderungweitergeltendgemachtwerden,könnenSieIhreRechtssofortmiteinerVollstreckungsabwehrklagedurchsetzen.

8.1 Ungläubige-schreibenmeistzurückundteilenmit,dassSiedasSchreibengelesen,esalsWitz,nettenVersuch oder einfach als Unverschämtheit betrachtet, den Betrag eingelöst und mit denvorhandenenSchuldenverrechnenwürden.Diesen Gläubigern kann man - bei einem späteren Vollstreckungsversuch - mit einerVollstreckungsabwehrklage (Begründung: Abfindungsvergleich), mit Hilfe des Gerichts, dieSchuldenfreiheitmitteilen.HierkanndanngetrosteinPKH-Antrag(Prozesskostenhilfe)gestelltwerden,dennmitHilfedesUrteilskanndieErfolgsaussichtunmissverständlichdargelegtwerden.

8.2 Wissende-oderUnbelehrbarelehnenauchschonmalabundschickendenScheckzurück.HiergibtesfolgendeMöglichkeiten:

Schritt 1: Versuchen Sie es nach ca. 3Wochen -mit einemetwashöherenVergleichsbetrag-nocheinmal.BeierneuterNichteinlösungversuchenSie:

Schritt2:BietenSieeinenoffiziellenVergleichan:

Beispiel:Erlassvonca. 60-70%derSchulden,fürdenResteine24MonateTilgungs-undZinsaussetzungundnach24MonatenZahlungmit50EuroproMonatmitgleichzeitigemVerzichtaufweitereVollstreckungsmaßnahmen.

WennSieaufdieseArtundWeise IhreSchuldenabarbeitensindSie inwenigenWochen-ohneteureAnwälte-Schuldenfrei!MusstatsächlichVollstreckungsabwehrklageerhobenwerdenistesbeieinemStreitwertvonüber5.000EURschlauerdieKlagebeimAmtsgerichteinzureichenunddaraufhinzuweisen,dassdieKlagegegebenenfallsandasfüreinesolcheKlagezuständigeGerichtweitergeleitetwerdensolle.SowirddieKlageangenommenundmanerhälteinenPKH-Antrag.EinebensoguterWegeineKlageannahmezuerreichen ist es,dieangestrebteKlagebeimSozial-undFamiliengerichteinzureichen.NatürlichmitdemAnfangshinweis:„IchhoffebeiIhremGerichtanderrichtigenStellezusein,wennnichtreichenSiedieKlagebitteweiterandaszuständigeGericht".AufdiesemWegekannmansichdieKlageerhebungskostensparen.Schwieriger ist es einen geeignetenAnwalt zu finden. Es ist vorteilhaft einen vomGerichterhaltenenbereitsausgefülltenPKH-AntragzumAnwaltmitzubringen,zeigtesdemAnwaltdochdieAussichtaufErfolg.

TIPP -BeimAnwaltnaivauftreten,dennkeinAnwalt liebtMandantendie sichmitderMateriebefassthaben.

Ein vorsichtiger Hinweis auf Bekannte die Aktenzeichen wissen, das Wissen überKlageeinreichung, BGB, BGH-Urteile, Bürgschaften usw. übermittelt von einem weitentferntenVerwandtenusw.DamitfährtmanambestenbeiAnwälten.

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10. UrteileBGH,Urteil18.12.1985AZ.:VIIIZR297/84

Bundesgerichtshof(BGH)EinlösungeinesSchecksalsAnnahmeeinesAbfindungsangebotsHatdiedenAbschlusseinesAbfindungsvertragesanbietendeParteizumZweckederVertragserfüllungeinenScheckmitder Bestimmung übergeben, dass er nur bei Annahme des Vertragsangebotes eingelöstwerdendarf,undhatsiegleichzeitigaufeineAnnahmeerklärungderGegenseiteverzichtet,so ist in derwiderspruchslos erfolgenden Einlösung des Schecks regelmäßig die AnnahmedesVertragsantrageszusehen(BGB§151).Annahmenach§151S.1BGB:Erkennbarkeit des Annahmewillens (Unmaßgeblichkeit des Empfängerhorizonts),ErfordernisdesErklärungsbewusstseinsBGH,Urteilv.18.12.1985-VIIIZR297/84(Celle)Fundstelle:NJW-RR1986,415

Urteil:SchlusszahlungundVergleichdurchÜbersendungeinesSchecksAmtl.Leitsatz:Hat die den Abschluss eines Abfindungsvertrages anbietende Partei zum Zwecke derVertragserfüllung einen Scheckmit der Bestimmungübergeben, dass er nur beiAnnahmedes Vertragsangebotes eingelöst werden darf, und hat sie gleichzeitig auf eineAnnahmeerklärung der Gegenseite verzichtet, so ist in der widerspruchslos erfolgendenEinlösungdesSchecksregelmäßigdieAnnahmedesVertragsantrageszusehen.ZumSachverhalt:Der Kl. war Geschäftsführer einer inzwischen wegen Vermögenslosigkeit gelöschtenSteuerberatungsgesellschaft. Zwischen dieser und der Bekl., einem Leasing-Unternehmen,bestandendreiLeasingverträge,fürderenErfüllungsichderKl.selbstschuldnerischverbürgthatte.WegenrückständigerLeasingratenausdiesenVerträgenundeinemmitdemKl.persönlichabgeschlossenen Leasingvertrag erwirkte die Bekl. gegen den Kl., der am 2. 8. 1982 dieOffenbarungsversicherung abgegeben hatte, am13. 8. 1982 zwei Vollstreckungsbescheideüber38752,70DMund2892,20DM.MitSchreibenvom23.9.1982kündigtesiediemitderSteuerberatungsgesellschaft geschlossenen Verträge fristlos wegen Zahlungsverzuges undnahmdieLeasinggegenständezurück.

Urteil:SchlusszahlungundVergleichdurchÜbersendungeinesSchecksAus diesen Verträgen stehen ihr nach ihrer Darstellung Schadensersatzansprüche in Höhevon 157560,58DMgegen den Kl. zu. Für die Bekl. besteht eine Kreditausfallversicherung,wonach der Versicherer den Ausgleich von Forderungen der Bekl. in Höhe von 60 %übernimmt,wennsämtlicheVollstreckungsmaßnahmenerfolglosgebliebensind.Die Bekl. betreibt aus den beiden Vollstreckungsbescheiden die Zwangsvollstreckung. AufihrenAntraghinwurdeam5.10.1982dieZwangsversteigerungdesHälfteanteilsdesKl.aneinemErbbaurechtangeordnet.NachderZahlungvon750DMundderVereinbarungmonatlicherRatenzahlungenvon1500DM wurde das Versteigerungsverfahren einstweilen eingestellt, am 7. 4. 1983 jedochfortgesetzt,weilderKl.keineweiterenZahlungenleistete.NachweiteremanwaltlichemSchriftwechsel richtetederKl.persönlicham31.5.1983einSchreiben an die Bekl., dass dieser am 3. 6. 1983 zuging. Darin bot er eine einmaligeAbfindungszahlung inHöhe von 10000DMan. Er setze voraus, dass die Bekl.mit seinemVorschlageinverstandenseiundüberreicheeinenVerrechnungsschecküber10000DM.Er verzichte ausdrücklich auf jede Gegenbestätigung oder sonstige Stellungnahme sowieinsbesondere auch auf die Abrechnung über die Verwertung der abgeholtenLeasinggegenstände.Dem Schreiben war der darin erwähnte - von Rechtsanwalt Dr. W am 27. 5. 1983ausgestellte - Verrechnungsscheck beigefügt. Er trug den handschriftlichen Hinweis:"Verwendungszweck:"SchreibenG(Kl.)vom31.5.1983".Der Scheck wurde von der Bekl. eingelöst. Das Schreiben des Kl. vom 31. 5. 1983beantwortetedieBekl.zunächstnicht.ErstalssichderKl.mitSchreibenvom29.6.1983fürdie "Annahme" seines "Vergleichsangebotes" bedankt und darauf aufmerksam gemachthatte,dassderVersteigerungsantragnochnicht zurückgenommensei, ließdieBekl.durchAnwaltsschreibenvom7.7.1983erklären,siehabedasAngebotdesKl.nichtangenommenundhalteihrenVersteigerungsantragaufrecht.DaraufhinhatderKl.mitdervorliegendenVollstreckungsabwehrklagedieUnzulässigkeitderZwangsvollstreckungausdenbeidenVollstreckungsbescheidengeltendgemacht.ErhatdieAuffassungvertreten,dieBekl.habedurchdieEinlösungdesVerrechnungsscheckssein imSchreibenvom31.5.1983gemachtesVergleichsangebotangenommen.DasLGhatderKlagestattgegeben,dasOLGhatsieabgewiesen.DieRevisiondesKl.führtezurWiederherstellungdeslandgerichtlichenUrteils.

Urteil:SchlusszahlungundVergleichdurchÜbersendungeinesSchecksAusdenGründen:...II.1.DasBerGer.istdavonausgegangen,derKl.habederBekl.mitdemSchreibenvom31.5. 1983 ein Abfindungsangebot gemacht,welches sich auf dieGesamtforderung der Bekl.bezogenhabe.Dieser Ausgangspunkt ist zutreffend. Er steht im Einklangmit dem eindeutigen Inhalt desSchreibens. Nicht zu beanstanden ist auch, dass das BerGer. offengelassen hat, ob dasAbfindungsangebot rechtlich als Vergleichsangebot oder als Angebot auf Abschluss einesErlassvertrages zuwerten ist. In beiden Fällenwäremit der Annahme des Angebotes dieRestforderung der Bekl. einschließlich des titulierten Teils erloschen und demgemäß dieVollstreckungsabwehrklagebegründet.2. Von Rechtsirrtumbeeinflusst ist jedoch die Auffassung des BerGer., die Bekl. habe dasAbfindungsangebotnichtangenommen.a)WennderAntragende,wieeshiernachderrechtsirrtumsfreigetroffenenFeststellungdesBerGer.auchderKl.getanhat,daraufverzichtet,dassdieAnnahmeihmgegenübererklärtwird, bedarf es gem. § 151 BGB einer derartigen Erklärung für das Zustandekommen desVertragesnicht.AusreichendistdieAnnahmealssolche,d.h.einalsWillensbetätigungzuwertendes,nachaußen hervortretendes Verhalten des Angebotsadressaten, aus dem sich dessenAnnahmewille unzweideutig ergibt (BGHZ 74, 352 (356) = NJW 1980, 1100; RGZ 84, 320(323)).aa) InwelchenHandlungeneinegenügendeBetätigungdesAnnahmewillens zu finden ist,lässtsichnurinWürdigungdeskonkretenEinzelfallesentscheiden.Dabei ist - wovon auch das BerGer. ausgeht - mangels Erklärungsbedürftigkeit derWillensbetätigung nicht auf den Empfängerhorizont (§ 157 BGB) abzustellen. Vielmehrkommt es darauf an, ob vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aus dasVerhalten des Angebotsempfängers aufgrund aller äußeren Indizien auf einen "wirklichenAnnahmewillen" (§133BGB) schließen lässt (vgl.Kramer, in:MünchKomm,2.Aufl.,§151Rdnr.50m.w.Nachw.;Palandt-Heinrichs,BGB,44.Aufl.,§151Anm.2;Larenz,BGBAT,6.Aufl.,S.521).Ein solcher Schluss ist regelmäßig gerechtfertigt, wenn der Anbietende demAngebotsempfängereinemitderErfüllungdesangestrebtenVertrageszusammenhängende,denAnbietendenbeeinträchtigendeHandlungnurfürdenFallderAnnahmedesAngebotes,alsodesVertragsschlusses,gestattetundderAngebotsempfängerdieseHandlungvornimmt.

Urteil:SchlusszahlungundVergleichdurchÜbersendungeinesSchecksDenngrundsätzlichistdavonauszugehen,dassderAngebotsempfängersichrechtmäßigundredlichverhältunddemgemäßdieHandlungnurausführt,wennerauchdieVoraussetzungakzeptiert,andiederAnbietendesiegeknüpfthat(vgl.Larenz,S.519,521).bb) Erforderlich ist aber weiterhin, dass der Angebotsempfänger bei Vornahme der nachobjektiven Gesichtspunkten als Annahme anzusehenden Handlung das sogenannteErklärungsbewußtseinhatte, ihmalsobewusstwar,dassseinVerhaltenalsAusdruckeinesAnnahmewillensgedeutetwerdenkönnte (allg. M.;vgl.u.a.Piper, in:RGRK,12. Aufl.,§151Rdnr. 5; Kramer, in:MünchKomm,§151Rdnr. 50; Erman-Hefermehl, BGB, 7.Aufl., §151Rdnr.8;Larenz,S.521).Allerdingsistdann,wennnachobjektivenGesichtspunkteneineAnnahmehandlungvorliegt,vom Angebotsempfänger das Fehlen des Erklärungsbewußtseins darzulegen und zubeweisen(Baumgärtel-Laumen,Hdb.d.Beweislast imZivilR,§151;Rdnr.1;Larenz,S.522;Kramer, in:MünchKomm, § 151Rdnr. 57; Soergel-Lange-Hefermehl, BGB, 11. Aufl., § 151Rdnr.26).b)UnterBerücksichtigungdieserGrundsätzeerweist sichdievomBerGer.vorgenommeneBeurteilungdesSachverhaltesalsrechtsfehlerhaft.aa) Zurecht rügt die Revision als Verletzung des § 286 ZPO, das BerGer. habe nichthinreichend die Erklärung des Kl. im Schreiben vom 31. 5. 1983 gewürdigt, dass er denVerrechnungsscheck,überdenernurverfügendürfe,umdiebestehendenVerbindlichkeitenein für alle Mal abzuwenden, zur Erfüllung des Abfindungsangebotes überreiche undvoraussetze,dassdieBekl.seinAngebotannehme.Hierausergibtsich-wasauchdasBerGer.nichtinZweifelzieht-eindeutig,dassderBekl.dieEinlösungdesSchecksnurgestattetwar,wennsiedasAbfindungsangebotdesKl.annahm.Reichte sie -wie geschehen - den Scheck zur Einlösung ein, ohne das AbfindungsangebotdurcheinenachaußenerkennbareWillensäußerungabzulehnen,sozeigtesiedamitausdermaßgeblichenSicht einesunbeteiligtenDritten,der vonderRedlichkeit derBekl. ausgeht,ein Verhalten, das objektiv und unzweideutig die Betätigung ihres Annahmewillensdokumentierte.bb) Das sie sich hierbei dieser Deutungsmöglichkeit nicht bewusst gewesen war, sie sichetwa über die Zweckbestimmung des übersandten Schecks im Irrtum befand, ist nichtersichtlich.Angesichts des klaren Inhalts des Schreibens vom 31. 5. 1983 erscheint dies sogarausgeschlossen.Eskannnichtangenommenwerden,dassdieBekl.entgegengeschäftlicher

GepflogenheitdenInhaltdesSchreibenszunächstnichtzurKenntnisnahmunddenSchecktrotzdesdortangebrachtenHinweisesaufdasSchreibenunbesehenzurEinlösunggab.

Urteil:SchlusszahlungundVergleichdurchÜbersendungeinesSchecksDas BerGer. hat zwar angenommen, dadurch, dass sich der Kl. mit seinem Schreibenunmittelbar an die Bekl. gewandt habe, habe die Möglichkeit nahegelegen, dass derVerrechnungsscheck ohne vorherige Prüfung des Schreibens durch handlungsbefugteMitarbeiterderBekl.inderenGeschäftsgangvorabeingelöstwerde.Dass sich diese - wie das BerGer. meint, vom Kl. und seinem Rechtsanwalt kalkulierte -Möglichkeittatsächlichverwirklichthat,istindessennichtfestgestelltworden.cc) Eine andere Beurteilung der Frage, ob in der Scheckeinreichung die Betätigung einesAnnahmewillens zuerblicken ist,wäreauchnicht gerechtfertigt,wennmandieUmständeberücksichtigt,aufdiedasBerGer.beiderVerneinungeinesAnnahmewillensabgestellthat.ZwarkönntendasMissverhältniszwischenderGesamtforderungderBekl.undderHöhedesAbfindungsangebotesdesKl. sowiedasBestehenderKreditausfallversicherungundder imFalle einer Annahme des Abfindungsangebotes zu erwartende Verlust derVersicherungsansprüche die Annahme des Abfindungsangebotes als wirtschaftlichunvernünftig erscheinen lassen und ein Indiz gegen eine bewusste Betätigung desAnnahmewillensdurchdieScheckeinreichungdarstellen.Diese Gesichtspunkte treten aber bei der Bewertung der Umstände durch einenunbeteiligten Dritten (s. o. II 2 a aa) hinter das tatsächliche äußere Verhalten der Bekl.zurück.AusschlaggebendesBeurteilungskriterium istnämlich,dassvonderRedlichkeitdesAngebotsempfängersauszugehenist.Da der Bekl. die Scheckeinlösung lediglich für den Fall der Annahme desAbfindungsangebotes gestattet war, kann daher die Scheckeinreichung trotz der vomBerGer. indenVordergrundgerücktenGesichtspunkteobjektivnuralsangebotskonformesVerhaltenunddemzufolgealsBetätigungdesAnnahmewillensderBekl.gewertetwerden.Unerheblich ist auch, ob - wie das BerGer. annimmt - mit Rücksicht auf dievorausgegangenenTelefongesprächederAnwältederParteienundderenSchriftwechselmitder Annahme des Angebots des Kl. nicht zu rechnen und der Vorschlag einerGesamtabfindungfürdieBekl.überraschendwarunddeshalbmöglicherweiseeinElementderÜberrumpelungenthielt.DasSchreibendesKl.vom31.5.1983,dassallefürdieEntscheidungsfindungderBeklagtenmaßgeblichenUmständeaufführte,istderBekl.zugegangen.AußerdementhieltderScheckden eindeutigen Vermerk: "Verwendungszweck: Schreiben G (Kl.) vom 31. 5. 1983".Entscheidend ist daher auch insoweit allein,wie sich die Bekl. nach Erhalt des SchreibensunddesSchecksinKenntnisderenInhaltsverhaltenhat.

dd)SolltedieBekl.-wovondasBerGer.ausgegangenistundwofürmanchessprechenmag-beiVeranlassungderScheckeinlösung tatsächlich insgeheimdenWillengehabthaben,dasAbfindungsangebot des Kl. - dem Verwendungszweck des Schecks widersprechend -gleichwohlnichtanzunehmen,sowäredieseunbeachtlich.

Urteil:SchlusszahlungundVergleichdurchÜbersendungeinesSchecksIst-wiehierderBekl.-demEmpfängereinesVertragsangeboteseinebestimmteHandlungvomAnbietendennurfürdenFallgestattet,dasserdasVertragsangebotannimmtundführter in Kenntnis der Sachlage diese Handlung aus, hat dabei aber denWillen, das Angebotnichtanzunehmen,sogleichterdemjenigen,dereineWillenserklärungunterdemgeheimenVorbehaltabgibt,siesollenichtgelten.DeshalbistinsolchenFällennachallgemeinerAuffassungdasFehleneinesAnnahmewillensentsprechend § 116 BGB rechtlich ohne Bedeutung (vgl. Larenz, S. 521; Kramer, in:MünchKomm,§151Rdnr.50;Palandt-Heinrichs,§151Anm.2;Piper,in:RGRK,§151Rdnr.5).MitdervomBerGer.gegebenenBegründunglässtsichsomitdasangefochteneUrteilnichthalten.III.EsstelltsichauchnichtausanderenGründenimErgebnisalsrichtigdar.1.DieBekl.hatallerdingsbestritten,dassihrSachbearbeiter,derdieEinlösungdesSchecksveranlassthat,eineVollmachtzurAnnahmedesAbfindungsangebotesbesessenhabe.FehltedieVollmacht,dannwäreesnichtzueinemdieBekl.bindendenAbschlussdesvomKl.angebotenenAbfindungsvertragesgekommen.Auch auf die Annahme i. S. des § 151 BGB sind die Vorschriften über dierechtsgeschäftlicheVertretung(§§164ff.BGB)anwendbar(vgl. Erman-Hefermehl, § 151Rdnr. 8; Staudinger-Dilcher, BGB, 12.Aufl., § 151Rdnr. 14).Hätteder SachbearbeiterohneVertretungsmachtgehandelt, sowäredieWirksamkeitdesAbfindungsvertragesdahervonderGenehmigungderBekl.abhängiggewesen(§177IBGB).DiesehateineGenehmigungabernichterteilt.Das BerGer. hat - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - die Vollmacht desSachbearbeitersnichterörtert.DerSenatkannindessendieFrageabschließendbeurteilen,weiles insoweitkeinertatsächlichenFeststellungenmehrbedarf.Es istdavonauszugehen,dass der die Scheckeinlösung veranlassende Sachbearbeiter Vollmacht zum Abschluss desAbfindungsvertrages hatte. Das Bestreiten der Bekl. ist nämlich unbeachtlich, weil es dererforderlichenSubstantiierungermangelt.Da es dem an sich darlegungs- und beweispflichtigen Kl. mangels Kenntnis derentscheidenden Tatumstände, insbesondere des organisatorischen Aufbaus des beklagtenUnternehmens nichtmöglich war, den die Vertretung der Bekl. betreffenden Sachverhaltdarzulegen,dieBekl. ihrerseitsdazuaberunschwer inderLagewarundzudembeieinem

kaufmännischeingerichtetenUnternehmeneineVermutungdafürspricht,dassderfürdasUnternehmen handelnde Sachbearbeiter auch eine entsprechende Handlungsvollmachtbesitzt, hätte es der Bekl. oblegen, ihr Bestreiten mit Tatsachen zu untermauern, dieschlüssig die mangelnde Vertretungsmacht ihres Sachbearbeiters ergaben, der dieScheckeinreichungveranlasste.

Urteil:SchlusszahlungundVergleichdurchÜbersendungeinesSchecksHieran hat es die Bekl. fehlen lassen. In der Berufungsbegründung hat sie lediglich dieVermutung geäußert, dass der - namentlich nicht genannte - Sachbearbeiter, dem dasSchreiben vom 31. 5. 1983 nebst Scheck vorgelegen habe, nicht zur Annahme desAbfindungsangebotesbevollmächtigtgewesensei.In einem späteren Schriftsatz hat sie sich auf die Schilderung beschränkt,wie eingehendeSchreiben und Schecks normalerweise in ihremUnternehmen vorsortiert und die Schecksvon einer mit keinerlei Entscheidungsbefugnis ausgestatteten Bürokraft zur Einreichungweitergeleitet werden, ohne aber darzulegen, dass auch im konkreten Falle so verfahrenwurde, obwohl dem Scheck angesichts des auf ihm befindlichen Vermerks und desbeiliegenden,aufdemScheckerwähntenSchreibenseine-auchfüreineeinfacheBürokraftersichtliche - besondere Bedeutung zukam. Zudem ergibt sich aus dem Tatbestand desangefochtenenUrteils,dassnichteineBürokraft,sondernein"Sachbearbeiter"denScheckeinlösenließ.2.DievonderBekl.vorsorglichwegenIrrtumsundarglistigerTäuschungerklärteAnfechtungdesAbfindungsvertrages vermagdas angefochteneUrteil gleichfalls nicht zu tragen.Denndie Anfechtung greift, was das LG zutreffend angenommen und das BerGer. von seinemStandpunktausnichtzuerörternbrauchte,nichtdurch.a)Abgesehendavon,dassdieBekl.einenIrrtumi.S.des§119BGBnichtdargetanhat,undungeachtetderstrittigenFrage,inwieweiteineIrrtumsanfechtungimRahmendes§151BGBüberhaupt inBetracht kommt, scheitertedieAnfechtung jedenfalls deshalb,weil sie nichtunverzüglicherklärtwurde.DieBekl.hatvoneinemeventuellenIrrtumspätestensdurchdasSchreibendesKl.vom29.6.1983Kenntniserlangt,mitdemsichderKl.fürdieAnnahmeseinesAbfindungsangebotesbedankte.Die Anfechtung hat sie indessen erst mit Schriftsatz vom 27. 9. 1983 und damit nichtunverzüglich (§ 121 BGB) erklärt. Das Schreiben ihrer Anwälte vom 7. 7. 1983 enthältentgegenderAuffassungderBekl.keineAnfechtungserklärung.Aus ihm ergeben sich keinerlei Hinweise auf einen Willensmangel. Dies wäre abererforderlichgewesen,umdemSchreibendenWillenderBekl.entnehmenzukönnen,denAbfindungsvertragwegeneinesWillensmangelsnichtbestehen lassenzuwollen (vgl.BGH,NJW1984,2279=WM1984,1018(1020unterII)m.w.Nachw.).

b) Für eine arglistige Täuschung fehlt jeglicherAnhaltspunkt.DieBekl. hatnichtdargetan,worübersietrotzdesklarenInhaltsdesSchreibensvom31.5.1983getäuschtwordenseinsoll.

§151BGB-HatdiedenAbschlusseinesAbfindungsvertragesanbietendeParteizumZweckeder Vertragserfüllung einen Scheck mit der Bestimmung übergeben, dass er nur beiAnnahme des Vertragsangebotes eingelöst werden darf, und gleichzeitig auf eineAnnahmeerklärung der Gegenseite verzichtet, so ist in der widerspruchslos erfolgendenEinlösungdesSchecksregelmäßigdieAnnahmedesVertragsantrageszusehen.BGH,Urt.v.18.Dezember1985-VIIIZR297/84-OLGCelleLGLüneburgBGHEntscheidungv.18.5.1999-XIZR219/98FORDERUNGANDENKunden,daKontooderDepotvomGläubigergepfändetwurde:EineGebührvonDM30.-proPfändungundDM20.-monatlichfüranschließendeÜberwachung.DasBGHsagt:unzulässig,weildieskeineDienstleistungfürdieKundendarstellt.Bankensindgesetzlich dazu verpflichtet, das aber geschehe weder im Auftrag des Kunden, noch inseinemInteresse.

BGH14.05.2002Az.:XIZR81/01WirdeineruinöseBürgschaftalleineausemotionalerVerbundenheitmitdemKreditnehmerübernommen und hat dies der Kreditgeber in sittlich anstößigerWeise ausgenutzt, dannkann der Bürge nicht haftbar gemacht werden. In der Regel ist davon auszugehen, dassAngehörigenbürgschaftenausemotionalenGründenübernommenwerden.SoferndieBankdasGegenteilbehauptet,mussSiediesbeweisen.BGHvom27.01.2000Az.:IXZR198/98DieseBürgschaftistnichtig,weilbeiderBürgschaftsübernahmeklarwar,dassdieverbürgteSummeniemalshättezurückgezahltwerdenkönnen.SittenwidrigkeitWird ein Bürge aus der übernommenen Garantie krass überfordert, dann steht derSittenwidrigkeitwederentgegen,dasserdieKreditverhandlungführte,noch,dassderKreditzurFinanzierungeinesgemeinsamzubewohnendenAnwesensdiente.Anderessiehtesaus,wennderBürgeMiteigentümerdesAnwesensist.

Bundesgerichtshof(BGH)BGHvom27.01.200Az.:IXZR198/98DieseBürgschaftistnichtig,weilbeiderBürgschaftsübernahmeklarwar,dassdieverbürgteSummeniemalshättezurückgezahltwerdenkönnen.Leistungsfähigkeit:Ob ein Bürge leistungsfähig ist, richtet sich allein nach seinen eigenenVermögensverhältnissen.Bedeutet:Über90ProzentallerBankenhabenBürgen fürdenKreditbetrag,undnichtnur fürdenTeildesDarlehensbürgenlassen,dermöglicherweiseungesichertist.AndereSicherheitenkönnen bei der Frage, ob die Höhe der Garantie den Bürgen überfordert, nur dannberücksichtigtwerden,wennerkeinenZugriffaufdieSicherheitenhat.

BGHvom18.07.2002Az.:IXZR294/00Eine Höchstbetragsbürgschaft soll das Haftungsrisiko eines Bürgen Summenmäßigbegrenzen. Eine Formularklausel, wonach die Bürgschaft zusätzlich Zinsen, Provision undKostenumfasst,istunwirksam.VordiesemUrteilkonntendieKreditinstitutenebendemverbürgtenBetragauchZinsenundKostengegenüberdemBürgengeltendmachen.DadurchkonntesicheineGarantieüber100000EuroschnellaufeinenBetragvon150000Euroundmehrsummieren.Das,soderBGH,ist „einnichtmehrkalkuliertesHaftungsrisiko,das ineinenunvereinbarenWiderspruchzuInhaltundSinneinerHöchstbetragsbürgschaft"steht.Bedeutet:DerBürgehaftetimschlechtestenFallfürdenBetrag,überdendieBürgschaftlautet.ErstabdemZeitpunkt,zudemdieBankdieBürgschaftsansprüchegeltendgemachthat,zudemsiedenBürgeninVerzuggesetzthat,kannsieZinsenberechnen.BGH08.10.1998Az.:IXZR257/97SelbstwennderBürgeeineErbschaftzuerwartenhat, istderVertrag inderRegelnichtig,wenneinkrassesMissverhältniszwischendemErbeunddemBürgschaftsbetragbesteht.Wenn das Einkommen, das Vermögen und eine zu erwartende Erbschaft in keinervernünftigenRelationzurHöhederBürgschaftstehen,istdieseinsgesamtnichtig.

BGHvom13.02.2001Az.:XIZR197/00Gebühren für dieBenachrichtigungüberdieNichteinlösung von Schecksund Lastschriftensindzulässig.Der BGH spricht in seinem Urteil von Privatkunden. Diese Hintertür nutzen Banken umsolche Gebühren Geschäftskunden zu berechnen.Machen Sie dieses Spiel nichtmit. ZumeinensinddiemeistenKontenvonHandwerkernPrivatkonten,zumanderendürftederBGHbeiGeschäftskontenkeineandereRechtsauffassungvertreten.BGHvom02.03.2000Az.:IXZR328/98EingenerellerVerzichtaufdieRechteausParagraph776BGH(AufgabeeinerSicherheit)istunwirksam.WervoneinerBankauseineBürgschaftinAnspruchgenommenwird,sollteprüfen,obdasKreditinstitut alle aus der Verwertung von Sicherheiten erzielten Beträge dem Konto desSchuldnersgutgeschriebenhat.IstdiesnichtderFall,sollteZahlungausderBürgschaftunterHinweisauf§776BGHunddasvorgenannteUrteilverweigertwerden.DenninvielenFällenmauschelndieKreditinstitute,umGeschäftsfreundenzuLastenderSicherungsgeberVorteilezuverschaffen.

AmtsgerichtImZivilprozesshatderBeklagtedasRecht,AufklärungüberalleEinzelheitenseinesFalleszubekommen. Ohne ausreichende Antwort kann man beim Gericht „Beweisantrag" aufEinzelheitenstellenundBeschwerdegegendasGerichterheben,fallsesdenBeweisantragverwirft.Wer Zeit fordert, seine Verteidigung auszuarbeiten, nachdem die Einzelheiten geliefertwordensind,handeltvernünftig.SolltendennochGläubigerodergegnerischeAnwälteanrufen,soantwortetman:„AufAnratenmeinesRechtanwaltesäußereichmichnichtzurSache".

11. Tipps&Tricks

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