THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES...

18
THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter. Vorsitzender des Zentraldienstes des Hauptsekretariats des Generaljustizrates. Doktortitel in Jura.

Transcript of THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES...

Page 1: THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

THEMA 1 UND 2:EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU

DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS

Joaquín Delgado Martín Richter. Vorsitzender des Zentraldienstes des

Hauptsekretariats des Generaljustizrates. Doktortitel in Jura.

Page 2: THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

1. TEIL

DER EUROPÄISCHE RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN

Page 3: THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

Der Europäische Rechtsraum: Bürgerinnen und Bürgern Europas einen gleichgestellten

Zugang zum Recht zu garantieren, so dass die Grenzen der EU-Länder kein Hindernis mehr für die Problemlösungen im

Zivilrecht oder im Bezug auf Klageschriften und die Urteilsvollstreckung in Zivilsachen darstellen

VERTRAG VON LISSABON:•Die gegenseitige Anerkennung, zwischen den Mitgliedstaaten, der gerichtlichen und außergerichtlichen Entscheidungen, sowie der Vollstreckung;• Die grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke;•Die Vereinbarkeit der in den Mitgliedstaaten geltenden Kollisionsnormen und Vorschriften zur Vermeidung von Kompetenzkonflikten;•Die Zusammenarbeit bei der Erhebung von Beweismitteln;•Einen effektiven Zugang zum Recht;•Die Beseitigung von Hindernissen für die reibungslose Abwicklung von Zivilverfahren, erforderlichenfalls durch Förderung der Vereinbarkeit der in den Mitgliedstaaten geltenden zivilrechtlichen Verfahrensvorschriften;•Die Entwicklung von alternativen Methoden für die Beilegung von Streitigkeiten;•Die Förderung der Weiterbildung von Richtern und Justizbediensteten.

Page 4: THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

PHASENPHASEN• VERTRAGSABSCHLÜSSE DES VERTRAGSABSCHLÜSSE DES

EUROPÄISCHEN RATES VON TAMPEREEUROPÄISCHEN RATES VON TAMPERE• 1999 verabschiedet1999 verabschiedet• War Ausschlag gebend für die ersten Handlungen im War Ausschlag gebend für die ersten Handlungen im

Bezug auf den Aufbau des Europäischen RechtsraumsBezug auf den Aufbau des Europäischen Rechtsraums• Nach 5 Jahren überarbeitet wordenNach 5 Jahren überarbeitet worden

• DAS HAAGER PRGROGRAMMDAS HAAGER PRGROGRAMM• 2005-20102005-2010

• DAS STOCKHOLMER PROGRAMM (rechtskräftig)DAS STOCKHOLMER PROGRAMM (rechtskräftig)• 2010-20142010-2014• Ergänzt durch den Aktionsplan durch den das Ergänzt durch den Aktionsplan durch den das

Stockholmer Programm angewendet wirdStockholmer Programm angewendet wird

Page 5: THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

WESENTLICHE PUNKTE DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS

PUNKT 1.- GEGENSEITIGE ANERKENNUNG DER GERICHTSENTSCHEIDUNGEN

PUNKT 2.- MAßNAHMEN ZUR VEREINFACHUNG DER ABWICKLUNG VON PROZESSEN MIT EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN KOMPONENTE

Page 6: THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

2. TEIL

DER GRUNDSATZ DER GEGENSEITIGEN

ANERKENNUNG: DIE ACHSE DES

EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS

Page 7: THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

FORMEL DER GEGENSEITIGEN ANERKENNUNGZahl der Punkte, die der Kontrolle durch das Gericht des auszuführenden Staates unterliegen

=Intensität des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

1. IDEE: DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG IST DYNAMISCH – Die volle gegenseitige Anerkennung liegt dann vor, wenn der

Rechtstitel Wirkungen im Hoheitsgebiet aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union entfaltet, ohne der Unterstützung jeglicher Art von Kontrollen seitens des Richters des ersuchten Staates, somit erhält der Rechtstitel die gleiche Beachtung, wie eine in diesem Staat ergangene Entscheidung.

– wenn eine große Anzahl von Punkten kontrolliert werden muss, hat das eine weniger intensive Anwendung der gegenseitigen Anerkennung zur Folge, und daher eine längere Dilation. Alles in allem, kann man von der Intensität der Anwendung der gegenseitigen Anerkennung sprechen.

Page 8: THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

2. IDEE: SCHLÜSSEL ZUR WIRKSAMKEIT DER GEGENSEITIGEN ANERKENNUNG

Respekt gegenüber

der Vielfältigkeit

der nationalen Systeme

ZUSATZMAßNAHMEN (Rechtsangleichung)

Zwischen Justizsystemen

Zwischen den eigenen Justizbehörden

GEGEN-SEITIGES

VERTRAUEN

Gerechter und fairer Prozess (Verfahrensgarantien)

Unabhängigkeitsstatus des Richters

Beiträge zur Weiterbildung, Sensibilisierung und

Austausch

GROßES PROBLEM: Zunahme der

Vielfältigkeit der Rechtssysteme anlässlich der Erweiterung der EU

Page 9: THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

GEGENSEITIGE ANERKENNUNG

Annäherung relevanter Aspekte

des Verfahrensrechts

Annäherung der Regelungen des

anzuwendenden Rechts (Kollisionsnormen)

Verbesserung der Instrumente der Zusammenarbeit

zwischen den Justizbehörden

Vereinfachung des Zugangs zum Recht in grenzüberschreitenden

Streitfällen

ZUSÄTZLICHE MAßNAHMEN ZUR GEGENSEITIGEN ANERKENNUNG

Page 10: THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

3. TEIL

MAßNAHMEN ZUR VEREINFACHUNG DER

ABWICKLUNG VON PROZESSEN MIT EINER

GRENZÜBERSCHREITENDEN KOMPONENTE

Page 11: THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

INTERNATIONALE PRIVATRECHTS-

SITUATION (transnationales Element)

VIER GRUNDLEGENDE

FRAGEN

1.- Welches Gericht entscheidet über die Klage?

Internationale gerichtliche Zuständigkeit (Rechtsprechungskonflikte)

2.- Welche materielle Rechtslage kann vom Gericht angewandt werden?

Richtlinie über Gesetzeskonflikte

3.- Welches Verfahrensrecht kann vom Gericht angewandt werden?

Internes Prozessrecht Richtlinien des gemeinschaftlichen

Zivilprozessrechts

4.- Welche Wirkung entfaltet der Rechtsspruch bei einem Gericht außerhalb des Landes bei dem es schwebt?

Extraterritoriale Wirkung der Gerichtsentscheidungen

o Anerkennung o Vollstreckung

3.1.- PERFEKTIONIERUNG DES INTERNATIONALEN PRIVATRECHTS

Page 12: THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

Welches Gericht entscheidet über die Klage?

Angenäherte Normen über die gerichtliche Zuständigkeit in neuen Bereichen In den neuen Regelungsinstrumenten (in gespaltener Form)

Welche materielle Rechtslage kann vom Gericht angewandt werden?

Bestimmungen über Kollisionsnormen o Ausarbeitung der Instrumente in vielen

Bereichen (Pflichten, Scheidung, Ehesachen, Erbschaften)

Welches Verfahrensrecht kann vom Gericht angewandt werden?

Annäherung bestimmter Bereiche des Verfahrensrechts o Standardisierung der Verfahren und Schriftstücke

Ausarbeitung von Mindeststandards (Zustellung, Beginn von Prozessakten, Vollstreckung und Kostentransparenz)

Verbesserung des Zugangs zum Recht in grenzüberschreitenden Streitigkeiten

o Europäisches Mahnverfahren und Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Streitigkeiten in Verfahren über geringfügige Forderungen

o Alternative Methoden zur Konfliktlösung Regeln des Internationalen Zivilverfahrensrechts

o Überprüfung der existierenden Instrumente (Zustellung, Probe)

o Potenzierung der Verbesserungsmechanismen der Zusammenarbeit (institutionelle und technische)

Welche Wirkung entfaltet der Rechtsspruch bei einem Gericht außerhalb des Landes bei dem es schwebt?

Extraterritoriale Wirksamkeit der Gerichtsenscheidungen (Anerkennung und Vollstreckung):

o Möglicher Fortschritt bei der Aufhebung der Kontrollen: Abschaffung des Exequaturverfahrens?

o In neuen Bereichen in Familien- und Erbsachen

Page 13: THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

3.2.- VERBESSERUNG DER ZUGANGSKONDITIONEN ZUM RECHT

• 3.2.1.- Prozesskostenhilfe– Richtlinie vom 27-1-2003 über den Zugang zum Recht in

grenzüberschreitenden Streitigkeiten

• 3.2.2.- Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren– Europäisches Mahnverfahren (Verordnung 1896/2006)

– Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen (Verodnung 861/2007)

• 3.2.3.- Alternative Methoden zur Konfliktlösung– Richtlinie vom 21-5-2008 über Meditation in Zivil- und

Handelssachen

Page 14: THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

3.3.- INSTRUMENTE ZUR VERBESSERUNG DER ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN JUSTIZBEHÖRDEN DER

VERSCHIEDENEN LÄNDER

• RECHTSETZUNGS-INTRUMENTE

– Zustellung von Schriftstücken: Verordnung 2393/2007

– Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen: Verordnung 1206/2001

• INSTITUTIONELLE INSTRUMENTE

– Netze der Behörden

• Verbindungsrichter (Gemeinschaftsaktion 22-4-1996)

• Europäisches Netz in Zivil- und Handelssachen (Entscheidung 28-5-2011, 2009 überarbeitet)

• Interne Netze

– Technologische Instrumente

• Aktualisierung und Verbesserung des Europäischen Gerichtsatlas

• Website des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen

• Handbuch über die internationale Rechtshilfe (Spanien)

Page 15: THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

4. TEIL

DER RICHTER BEIM AUFBAU DES

EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS. HIN ZU

EINER NEUEN RECHTSKULTUR

Page 16: THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

Respekt gegenüber der Vielfältigkeit der nationalen GesetzgebungenDie Arbeitsweise des europäischen Rechtsraums basiert hauptsächlich auf den jeweiligen Rechtssystemen der Mitgliedstaaten

Gegenseitiges VertrauenZwischen abstrakten JustizsystemenUnd zwischen den konkreten Justizbehörden

Dynamik: Notwendigkeit von zusätzlichen Maßnahmen um in der Entwicklung weiter voran zu kommen Diese Maßnahmen müssen auch der Stärkung des Vertrauens zwischen den Justizbehörden dienen: Sensibilisierung im Hinblick auf dieses ProblemBessere gegenseitige KenntnisWeiterbildung

GRUNDSATZ DER GEGENSEITIGEN ANERKENNUNG DER

GERICHTSENTSCHEIDUNGEN

VERBESSERUNG DER INTERNATIONALEN

RECHTSHILFE

Relevanz der Mechanismen zur Verbesserung der Rechtshilfea) Institutionelle b) Informationsverarbeitung

Direkte Übertragung zwischen Justizbehörden

ENTSTEHUNG EINER NEUEN RECHTSKULTUR: Relevanz der Justizbehörden

Page 17: THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

DAS STOCKHOLMER PROGRAMM: MADAS STOCKHOLMER PROGRAMM: MAßßNAHMEN NAHMEN ZUR FÖRDERUNG DES VERTRAUENS ZWISCHEN ZUR FÖRDERUNG DES VERTRAUENS ZWISCHEN

JUSTIZBEHÖRDENJUSTIZBEHÖRDEN• Aus- und Fortbildung von JustizbehördenAus- und Fortbildung von Justizbehörden

• Verantwortung der StaatenVerantwortung der Staaten• Unterstützung der EU, vorallem in der Anwendung des Unterstützung der EU, vorallem in der Anwendung des

Gemeinschaftsrechts und in der Entwicklung des Gemeinschaftsrechts und in der Entwicklung des Grundsatzes der gegenseitigen AnerkennungGrundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

• Entwicklung von Netzen der JustizbehördenEntwicklung von Netzen der Justizbehörden• Europäisches Justizielles Netz in Zivil- und Europäisches Justizielles Netz in Zivil- und

HandelssachenHandelssachen• Europäisches Netz der Räte für Justizwesen (EJCN)Europäisches Netz der Räte für Justizwesen (EJCN)• Europäisches Netz für justizielle Ausbildung (EJTN)Europäisches Netz für justizielle Ausbildung (EJTN)

Page 18: THEMA 1 UND 2: EUROPÄISCHER RECHTSRAUM IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN. DER RICHTER IM AUFBAU DES EUROPÄISCHEN RECHTSRAUMS Joaquín Delgado Martín Richter.

SCHLUSSFOLGERUNGEN• Das Stockholmer Programm 2010 bestätigt die Rolle der gegenseitigen Anerkennung

als Eckstein des Konstruktionsprozesses des Europäischen Rechtsraums. • Dieser Grundsatz ist nicht statisch, sondern befindet sich in seinem vollem

Konstruktionsprozess innerhalb der EU, ohne dass man jetzt schon seine Endstruktur vorraussagen könnte. – Seit Tampere 1999 ist man beachtlich in der Umsetzung des Anfangsniveaus der

gegenseitigen Anerkennung vorangekommen, einen wichtigen Teil der Zivil- und Handelssachen einschließend.

– Das Haager und das Stockholmer Programm versuchen noch mehr in Richtung eines höhreren Niveaus dieses Grundsatzes vorzudringen , indem man sich vorallem auf das Ergreifen von zusätzlichen Maßnahmen konzentriert, die zur Verstärkung des gegenseitigen Vertrauens dienen;

– Wird es die EU schaffen die volle gegenseitige Anerkennung zu erreichen (Abschaffung des Exequaturverfahrens)?

• Die EU verzeichnet Fortschritte im Aufbau der Rechtsgebungs- und institutionellen Instrumente zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten der EU

• Wir, die Richter der Mitgliedstaaten, sind dazu aufgerufen eine wichtige Rolle in der Wirksamkeit der Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und in der Verbesserung der internationelen Rechtshilfe zu übernehmen– Neue Kultur– Nötige Unterstützung von Seiten der öffentlichen Institutionen