Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH,...

27
Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb des APS „REX-System“ Oktober 2017 / Mag. Manfred Mehringer 1

Transcript of Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH,...

Page 1: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

Thema: Registrierter Ausführer

im und außerhalb des APS„REX-System“

Oktober 2017 / Mag. Manfred Mehringer 1

Page 2: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

REX-System

Rechtsgrundlagen UZK Art. 64 bis 68

UZK-DA Art. 37 bis 58

UZK-IA Art. 68 bis 112

Anhänge

22-06 – Antrag auf Registrierung

22-07 – Erklärung zum Ursprung

22-20 – Anforderungen für Ersatzerklärung zum Ursprung

2

Page 3: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

REX-System

Gründe für Registrierung der Ausführer

in den APS-Ländern Zollschuld Form A behördlich bestätigt –> daher Vertrauensschutz nach

Art 119 (3) UZK gegeben

Registrierung –> keine Beteiligung einer Behörde –>

Aushebelung dieses Vertrauensschutzes

Ausführer kennen den Ursprung ihrer Waren am besten

Risiko der Präferenznutzung wird auf Importeur abgewälzt

Kontrollen nach der Ausfuhr Registrierte Ausführer können leichter kontrolliert werden

Einführer muss prüfen ob es sich um Registrierten Ausführer

handelt (im APS)

3

Page 4: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

REX-System

Eckpunkte EU-Kommission Richtet REX-System ein (zentrale Datenbank)

Form A / Ersatz-Form A wird durch „Erklärung zum Ursprung“ (EzU) ersetzt

Begünstigte Länder (REX-BC) Ausführer sind bis spätestens 30. Juni 2020 zu registrieren

NO, CH + (TR) - (REX-PC) Wiederversender von APS-Waren in die EU

Mitgliedstaaten der EU (REX-MS) Ausführer (Kumulierung) + Wiederversender im APS

sind bis spätestens 31. 12. 2017 zu registrieren

Ausführer außerhalb des APS (wenn EA nicht mehr vorgesehen - CETA)

4

Page 5: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

REX – BC - für APS

Registrierung der Ausführer

in den APS-Ländern

Beginnend mit 1.1.2017

spätestens ab 1.1.2019

Abschluss der Registrierung innerhalb eines Jahres

Ursprungswaren bis 6.000,- Euro

nur mehr Erklärung zum Ursprung (ab Registrierungsstart im Land)

Ursprungswaren über 6.000,- Euro

bis zur Registrierung: Form A

ab Registrierung: Erklärung zum Ursprung (EzU)

5

Page 6: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

REX – MS - für APS

Registrierung der Ausführer

in den Mitgliedstaaten nur für Zwecke der Kumulierung

beginnend mit 1.1.2017

Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Ursprungswaren bis 6.000,- Euro

nur mehr Erklärung zum Ursprung (EzU) – ab 1.1.2017

Ursprungswaren über 6.000,- Euro

bis zur Registrierung: EUR. 1 / UE des Ermächtigen Ausführers

ab Registrierung: Erklärung zum Ursprung (EzU)

ab 1.1.2018 EUR.1 / UE bei Export in APS-Länder nicht mehr zulässig

6

Page 7: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

REX – MS - für APS

Registrierung der Wiederversender

in den Mitgliedstaaten für Weiterversand EU, CH, NO + (TR)

beginnend mit 1. 1. 2017

Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand in EU

Erklärung zum Ursprung unbegrenzt möglich Kopie der ursprünglichen Erklärung muss dabei sein – sonst Registrierung

Weiterversand von/nach CH, NO (TR)

Registrierung immer erforderlich bis zur Registrierung Ersatz-Form A möglich

ab 1.1.2018 Ersatz-Form A nicht mehr zulässig

7

Page 8: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

REX – MS - außerhalb APS

Registrierung der Ausführer in den Mitgliedstaaten

außerhalb des APS Art. 68 UZK-IA

Für zukünftige Freihandels-Abkommen in denen der Ermächtigte

Ausführer nicht vorgesehen ist

CETA – Abkommen mit Kanada

Trat mit 21.09.2017 (vorläufig) in Kraft

EU-Ausführer müssen REX-Nummer haben wenn sie EU-

Ursprungswaren über 6.000,- € mit Ursprungsnachweis nach CA

senden

Hinweis: bis Ende 2017 kann auch EA-Nummer verwendet werden

Ursprungsnachweis = Ursprungserklärung

Alle REX-Bestimmungen zum APS sind entsprechend und

sinngemäß anzuwenden!!8

Page 9: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

REX-MS - Registrierung

Antrag des Ausführers/Wiederversenders BMF-Hompage > Formulare > Suche nach „REX“ papiermäßig

Zollbehörde Vergabe einer Registrierungsnummer Format: Land + REX + max. 30 Zeichen

in Österreich: ATREXD12A347 (analog CDA)

Erfassung der Registrierungsdaten + REX-Nr im REX-System der EU

Mitteilung der REX-Nummer + Gültigkeitsdatum an Ausführer

Art. 80 ZK-IA

Entzug der Registrierung (Art. 89 Abs 3 ZK-IA)

EzU mit sachlich falschen Angaben ausgestellt

(auch bei Fahrlässigkeit)

9

Page 10: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

REX-MS - Registrierung

Mengengerüst für AT

Ausführer für Kumulierungszwecke im APS

max. 100 Firmen

Wiederversender im APS

ca. 20 Firmen

Art 68 ZK-IA - Registrierung außerhalb des APS

CETA-Kanada – ca. 800 Ausführer betroffen (Exporte 2016)

10

Page 11: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

11

EU/CH/NO usersvalidate REX data in their National

systems

REX for BC exporters

REX management

Reporting

REX for EU traders

User identification/Authentication

(REX IAM)

User identification/Authentication

(CCN)

ECAS CCN

Customer Reference Services (CRS)

User Roles

User Interface for pre-application

REX management Reporting

User Interface EOS

GSP SchemeConfiguration

CS/RD2

DDS

EU MS CDPS

CH CDPS

NO CDPS

CH REX module

NO REX module

Beneficiary Countries Administrators & Users EU MS

usersCOM users

internet/https

Public REX info on Europa.eu website

DMZ

Replicate REX data to

EU MS/CH/NO National systems

COM, CH, NO Users

User Roles

Central Repository of Data

CH/NO uploadREX traders data

User Interface for application

COM, CH, NO Users

Consultrelevant REX

authorisations

CCN CCN

Hybrid REX

CCN

Page 12: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

Registrierter Ausführer

Aktuelle Informationen

Page 13: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

13

REX-aktuelle Informationen

• Themen – Übersicht

- REX-FAQs

- REX + EA

- Angleichung der Prozesse

Page 14: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

14

REX-Antrag – Feld 2

• Ist zumindest eine Kontaktperson verpflichtend anzugeben?

- Angabe ist grundsätzlich freigestellt

- Person(en) die im Unternehmen für die Ausstellung von Ursprungsnachweisen verantwortlich ist (sind)-> analog zur EA-Bewilligung

Page 15: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

15

REX-Antrag – Feld 4

Ist die Anführung einer Warenbeschreibung erforderlich?

- zu jeder HS-Position oder zu jedem HS-Kapitel die entsprechende Warenbeschreibung bzw. HS-Kapitelüberschrift anzuführen (Wortlaut lt. HS)

Angabe der 4-stelligen HS-Position oder 2-stelligen HS-Kapitelnummer?

- generell die 2-stellige HS-Kapitelnummer sowie die dazugehörige HS-Kapitelüberschrift wird empfohlen

Ist Angabe „HS-Kapitel 25 – 97“ ausreichend?- Nein

Page 16: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

16

REX-Antrag – Feld 6

Ist die Zustimmung zur Veröffentlichung der Daten verpflichtend?

- Nein

Welche Daten werden bei Zustimmung veröffentlicht?- alle Daten der REX-Registrierung

(Firmenname und -adresse, Kontaktdaten , Angaben zu den Waren , überwiegende Tätigkeit des Unternehmens)

Page 17: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

17

REX und Spediteur

Kann sich eine Spedition als REX registrieren lassen?- Nein – außer sie versendet ihre eigenen Waren nach Kanada

(auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung)

Kann sich der REX bei der Ausstellung des

Ursprungsachweises vertreten lassen?- Keine Vertretung möglich!

„Erklärung zum Ursprung“(EzU) oder „Ursprungserklärung auf der Rechnung“ (UE) sind immer vom Ausführer selbst auszustellen

Kann eine Registrierung geändert werden?- vollständig ausgefüllter (neuer) Antrag, der auch die Änderungen

enthält, ist zu verwenden

Page 18: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

18

Überprüfung der REX-Nummernur im APS!!

Kann Gültigkeit einer REX-Nummer überprüft werden?

- seit 1.1.2017 möglich; und zwar unter folgendem Link

http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/rex_home.jsp?Lang=en

Muss Anmelder beim Import Gültigkeit der

REX-Nummer überprüfen?- Anmelder muss vor Abgabe der Importanmeldung prüfen, ob REX-

Nummer zum Ausstellungdatum der EzU gültig ist/war

- auch formale Prüfung - ob Erklärung zum Ursprung demAnhang 22-07 UZK-IA entspricht

Page 19: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

19

Ursprungsnachweise/Codierung in Zollanmeldung – Ausfuhr in APS oder Kanada

Exporteur ist "nur" ermächtigter Ausführer (EA)Indien (oder anderes APS-Land zum Zweck der Kumulierung im APS)

Wert über 6.000,-

UE lt. Anhang 22-09 UZK-IA mit Anführung EA-Kenn-NummerAusfuhranmeldung: N864 und 2PAE + Bewilligungs-Nr. zum EA

Indien (oder anderes APS-Land zum Zweck der Kumulierung im APS)Wert bis 6.000,-

EzU lt. Anhang 22-07 UZK-IA mit Angabe des UrsprungskriteriumsAusfuhranmeldung: U166 + Ausstellungsdatum

Kanada (FHA mit REX)

UE nach Anhang 2 des CETA-Abkommens mit Anführung der EA-Kenn-Nummer - nur bis Ende 2017 möglich! (und etwaiger Angabe des Gültigkeitszeitraumes)

Ausfuhranmeldung: N864 und 2PAE + Bewilligungs-Nr. zum EA

Page 20: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

20

Ursprungsnachweise/Codierung in Zollanmeldung – Ausfuhr in APS oder Kanada

Exporteur ist (EA) und Reg. Ausführer (REX)Indien (oder anderes APS-Land zum Zweck der Kumulierung im APS

EzU lt. Anhang 22-07 UZK-IA mit Anführung der REX-Nummer und Angabe des Ursprungskriteriums

Ausfuhranmeldung:Wert über 6.000,- Euro

U165 + Ausstellungsdatum und C100 + REX-NummerWert bis 6.000,- Euro

U164 + Ausstellungsdatum und C100 + REX-Nummer

Kanada (neues FHA mit REX)

Ausstellung einer UE nach Anhang 2 des CETA-Abkommens mit Anführung der REX-Nummer (und etwaiger Angabe des Gültigkeitszeitraums)

Ausfuhranmeldung: N864 und C100 + REX-Nummer

Hinweis für Exporte in APS-Länder und nach Kanada:Ab 1.1.2018 können EzU bzw. UE für Sendungen über 6.000 Euro bei der Ausfuhr im APS-Land bzw. nach Kanada nur mehr von REX ausgestellt werden!! Nicht-REX können dann nur mehr für Sendungen bis 6.000 Euro eine EzU oder UE ausstellen!

Page 21: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

21

Ursprungsnachweise/Codierung in Zollanmeldung – Ausfuhr in APS oder Kanada

Exporteur ist weder EA noch REX

Indien (oder anderes APS-Land zum Zweck der Kumulierung im APS)Wert über 6.000,-

Ausstellung einer EUR.1 mit Bestätigung durch ZollamtAusfuhranmeldung: N954 + Nr. der EUR.1

Hinweis:Die Ausstellung einer EUR.1. im Rahmen von APS ist nur mehr bis 31.12.2017 zulässig!

Indien (oder anderes APS-Land zum Zweck der Kumulierung im APS)Wert bis 6.000,-

Ausstellung einer EzU lt. Anhang 22-07 UZK-IA mit Angabe des Ursprungskriteriums

Ausfuhranmeldung: U166 + Ausstellungsdatum

Kanada (FHA mit REX) – nur bis zu einem Wert von 6.000,- Euro möglich!!

Ausstellung einer UE nach Anhang 2 des CETA-Abkommens (und etwaiger Angabe des Gültigkeitszeitraumes

Ausfuhranmeldung: N864 oder U162

Page 22: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

22

Page 23: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

23

REX

undErmächtigter Ausführer (EA)

Page 24: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

24

REX + EA - Angleichung

• Umsetzung- Voraussetzungen für REX + EA sind grundsätzlich gleich

- „Ausführer darf / muss Präferenznachweise selber ausstellen“

- Daher sind beide Varianten gleich abzuwickeln

- Vereinheitlichung der Prozessabläufe

- Auskunftsbogen

- Überarbeitet

- Ist in beiden Fällen zu erstellen

- Wenn Exporteuer REX + EA dann genügt ein Auskunftsbogen

Page 25: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

25

REX + EA - Angleichung

• Kriterien für REX und EA1. Wurde frühere Bewilligung/Registrierung widerrufen?

- Umstände behoben

- Nein – Keine Zulassung / Bewilligung

- JA – Prüfung der weiteren Kriterien

2. REX

- Ist Ausführer bereits EA

- JA – REX-Zulassung ohne weitere Prüfungen

- Nein – Prüfung der weiteren Kriterien

2. EA

2. Ist Ausführer bereits REX und EA-Kriterien wurden überprüft

2. JA – EA-Bewilligung ohne weitere Prüfungen

3. Nein – Prüfung der weiteren Kriterien

Page 26: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

26

REX + EA - Angleichung

• Kriterien für REX und EA3. Ist der Antragsteller AEOC?

- JA

- Kennt und versteht die für die Ausfertigung von Präferenzursprungs-Nachweisen zuständige Person die Ursprungsregeln?

- JA – REX-Zulassung bzw. EA-Bewilligung kann erteilt werden

- Nein – Kein REX und/oder EA

- Nein

- Prüfung weiterer Kriterien

Page 27: Thema: Registrierter Ausführer im und außerhalb …...2017/10/18  · für Weiterversand EU, CH, NO + (TR) beginnend mit 1. 1. 2017 Abschluss der Registrierung bis 31.12.2017 Weiterversand

27

REX + EA - Angleichung

• Kriterien für REX und EA4. Weitere Kriterien

- Bietet der Antragsteller ausreichende Gewähr für die Kontrolle der Ursprungseigenschaft der Waren und ist er in der Lage den sich daraus ergebenden Verpflichtungen nachzukommen?

- Ist der Antragsteller in der Lage, die Ursprungseigenschaft der ausgeführten Waren nachzuweisen?

- Ist der Antragsteller „nur“ Hersteller von Ursprungswaren?

- Ist die Behörde davon überzeugt, dass der Ursprung der Waren anhand der Lagerbuchhaltung bestimmt werden kann?

- Ist der Antragsteller „nur“ Händler von Ursprungswaren?

- Rechtfertigen die üblichen Handelsströme die Zulassung als REX bzw. Bewilligung als EA?

- Ist der Antragsteller Produzent UND Händler von Ursprungswaren?

- Beide o.a. Voraussetzungen müssen erfüllt sein