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Ausbildung neuer Funktionsträgerinnen

29. Mai 2010, Budapest

Sylvia Ledwinka

Leiterin der ÖGB-Bundesfrauenabteilung

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Die Frauen im ÖGB

GPA-DJP 117.255 43,8 %

GÖD 121.904 52,7 %

GdG-KmfsB 76.638 49,1 %

GBH 3.449 2,9 %

VIDA 51.064 32,9 %

GPF 13.281 24,1 %

PRO-GE 36.464 15,3 %

GESAMT 420.055 34,4 %ÖGB-insgesamt 1.222.190

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Aus dem „Leitbild des ÖGB“

…..

10. Der ÖGB will eine pluralistische Gesellschaft, in der die ArbeitnehmerInnen einen besonderen Stellenwert haben, in der Friede, soziale Gerechtigkeit sowie Chancengleichheit und Gleichbehandlung der Geschlechter herrschen und in der der Sorge um eine gesunde Umwelt großes Augenmerk geschenkt wird.

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Aus den fünf „Leitsätzen des ÖGB“

1. Wir GewerkschafterInnen sind politisch denkende und überparteilich handelnde Menschen. Wir sind beispielgebend und zeigen auch durch Aktionismus eine soziale, die Gleichstellung der Frauen fördernde sowie multikulturelle Haltung. Wir vertreten in Wort und Tat konsequent die Mitgliederinteressen.

….

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Statut des ÖGB - § 3 Aufgaben

(1) Der ÖGB ist in Verfolgung seines Zwecks zu einem kraftvollen Mitwirken an der steten sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Weiterentwicklung Österreichs, ……sowie zum unentwegten Kampf zur Hebung des Lebensstandards der ArbeitnehmerInnen Österreichs und zum Einsatz für Gleichstellung von Frauen und Männern berufen und verpflichtet.

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Statut des ÖGB - § 5 Abteilungen

(1) Zur Besorgung gemeinsamer Angelegenheit und Aufgaben kann der ÖGB für Gruppen von Mitgliedern, die sich auf mehrere Gewerkschaften verteilen, Abteilungen errichten; solche Abteilungen sind insbesondere für die Frauen, für Lehrlinge und Jugendliche und die PensionistInnen zu bilden.

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Statut des ÖGB - § 7 „Die Quote“

(3) Der Frauenanteil in den Organen des ÖGB, wie auch der Anteil der Frauen bei Delegierungen durch Gewerkschaften in Organe des ÖGB muss verpflichtend aliquot mindestens der weiblichen Mitgliederzahl entsprechen, wobei mindestens eine Vertreterin vom jeweils zuständigen Gremium der Frauenabteilung zu nominieren ist.

Sofern aufgrund der Delegierungen der Gewerkschaften der Frauenanteil in einem Organ des ÖGB … nicht erfüllt wird, entscheidet die betroffene Frauenabteilung der delegierenden Gewerkschaft über diese Plätze, sonst bleiben diese Plätze frei.

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Die Geschäftsordnung der ÖGB-Bundesfrauenabteilung (1)

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Die ÖGB-Bundesfrauenabteilung ist ein Teil des ÖGB. Die Statuten, die Geschäftsordnung des ÖGB und die Beschlüsse seiner Organe sind für sie bindend, sofern dies die Statuten und die Geschäftsordnung des ÖGB vorsehen.

(2) Die ÖGB-Bundesfrauenabteilung hat ihren Sitz in Wien.

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Die Geschäftsordnung der ÖGB-Bundesfrauenabteilung (2)

§ 2. Aufgaben• Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter• Förderung der Chancengleichheit • Vorsorge für eine der Zahl der weiblichen Mitglieder

entsprechende Vertretung in allen Organen• Mitwirkung an der Umsetzung von GeM• Initiierung und Gestaltung von Gesetzen• Vernetzung mit gesetzlichen und freiwilligen

Interessensvertretungen• Zusammenarbeit mit der europäischen und internationalen

Gewerkschaftsbewegung

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Die Geschäftsordnung der ÖGB-Bundesfrauenabteilung (3)

• Durchführung gewerkschaftlicher Aktionen• Aktive Arbeitsmarktpolitik• Aufbereitung von Daten, mit dem Schwerpunkt „Arbeitswelt von

Frauen“• Verfassung von Anträgen, Resolutionen• Verbesserung des gesamten Arbeitnehmerinnenschutzes• Nominierung von Vertreterinnen in die Organe des ÖGB• Herausgabe von Rechtsinfos, Positionspapieren etc.• Unterstützung bei Frauenförderplänen• Bildungsarbeit für Frauen• Mitgliedswerbung• Förderung von mehr Betriebsrätinnen

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Die Geschäftsordnung der ÖGB-Bundesfrauenabteilung (4)

§ 3. Aufbau

Die ÖGB-Bundesfrauenabteilung setzt sich aus Vertreterinnen der dem ÖGB zugehörigen Gewerkschaften zusammen.

§ 4. Organe• ÖGB-Bundesfrauenkongress• Die Frauenstrukturen der Gewerkschaften auf Bundesebene• ÖGB-Bundesfrauenvorstand• ÖGB-Bundesfrauenpräsidium• Ebenso auf Landes- und Regionalebene

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Der ÖGB-Bundesfrauenkongress

Zusammensetzung:• ca. 140 stimmberechtigte Delegierte – entsprechend

der weiblichen Mitglieder(stärke) ihrer Gewerkschaft• ca. 60 stimmberechtigte Mitglieder des ÖGB-

Bundesfrauenvorstandes• je drei Vertreterinnen des Jugend- und

Pensionistinnen• ca. 20 beratende Mitglieder• max. 70 Gastdelegierte

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Der ÖGB-Bundesfrauenvorstand

Zusammensetzung:• Die stimmberechtigten Mitglieder (MG) des

Bundesfrauenpräsidiums• Vertreterinnen der Gewerkschaften – entsprechend

ihrer MG-Stärke (mind. eine, max. 4 Vertreterinnnen)• Die ÖGB-Landesfrauenvorsitzenden• Vier Beisitzerinnen• Je eine Vertreterin der Jugend und Pensionistinnen• ca. 20 beratende MG

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Das ÖGB-Bundesfrauenpräsidium

Zusammensetzung:• Die Bundesfrauenvorsitzende• Max. sieben Stellvertreterinnen• Max. vier weitere Mitglieder

Als beratendes MG: Die ÖGB-Bundesfrauensekretärin

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Die Organe auf Länder- und Regionalebene

In allen neun Bundesländern:• Landesfrauenkonferenz• Landesfrauenvorstand• Landesfrauenpräsidium

In max. 54 Regionen möglich:• Regionalfrauenkonferenz• Regionalfrauenvonstand• Regionalfrauenpräsidium

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Die Organe der Frauen in den Gewerkschaften

• In allen sieben Gewerkschaften gibt es analog Frauenstrukturen auf Bundes- und Landesebene wie im ÖGB.

• Regionalstrukturen gibt es allerdings nur im ÖGB.

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Die aktuellen Aufgabengebiete der ÖGB-Frauenabteilung

• Frauen in der Gewerkschaftsbewegung • Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern und deren

Auswirkungen • Frauen in Führungspositionen • Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf Frauen • Gender Mainstreaming als Strategie • Vereinbarkeit von Beruf und Familie • Soziale Absicherung von Frauen • Frauen und Armut • Frauen und Steuern

Unsere Politikfelder basieren auf dem aktuellen Arbeitsprogramm der ÖGB-Frauen, das als wichtiges Instrument bei der Ausführung und Umsetzung unserer politischen Arbeit dient. Das sind derzeit folgende Themen:

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Eigenständigkeit und Unabhängigkeit sind zentrale Werte der ÖGB-Frauen (1)

Wir haben dazu konkrete Forderung, die zu einem eigenständigen und finanziell unabhängigem Leben gehören, wie zB

• 1.300 Euro Mindestlohn in den Kollektivverträgen,• Beseitigung der geschlechtsspezifischen

Einkommensunterschiede - gleiches Geld für gleichwertige Arbeit,

• Vereinbarkeit von Beruf und Familie - optimale Rahmenbedingungen, damit Frauen beides haben können: Kind UND Karriere,

• die volle Einbeziehung der a-typisch Beschäftigten in den sozial- und arbeitsrechtlichen Schutz,

• eine aktive Förderung des Wiedereinstiegs,

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Eigenständigkeit und Unabhängigkeit sind zentrale Werte der ÖGB-Frauen (2)

• fairen Zugang für Frauen zu betrieblicher Weiterbildung und faire Aufstiegschancen im Unternehmen

• mehr Frauen in Führungspositionen und eine verpflichtende Quote in Vorstandsgremien und Aufsichtsräten - analog dem norwegischen Modell,

• GeM als Strategie in allen Lebensbereichen, um eine nachhaltige Veränderung von Rollenbildern und Lebensmodellen zu bewirken,

• die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft,

• eine gerechte Umverteilung der Steuereinnahmen,  • und eine eigenständige Alterssicherung für Frauen

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Unser Schwerpunkt 2010

Ich will´s FAIR!• Einführung eines Mindestlohnes-/gehaltes von 1.300

Euro brutto bei Vollzeitbeschäftigung im Kollektivvertrag,

• Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe

• Sowie die volle Pflichtversicherung für alle Beschäftigungsverhältnisse.

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Unsere Leitfigur – Marie Los

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Danke für eure Aufmerksamkeit!