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Seite 1 | 1. EINLEITUNG In einer Zeit, in der Europa neue Quellen für Wachstum und Beschäftigung sucht, bietet gerade der digitale Binnenmarkt ein enormes Potenzial. Der Einsatz der digitalen Technik hat sich auf die gesamte Wirtschaft ausgebreitet. Auch in den meisten Geschäftsprozessen, von der Produktion bis zu Marketing und Verkauf, spielen digitale Abläufe eine zentrale Rolle. Der digitale Binnenmarkt kann kleine und mittlere Unternehmen, auch Start-ups, in die Lage versetzen, einen Markt mit mehr als 500 Millionen Menschen zu erschließen und herkömmliche Wirtschaftszweige umzuwälzen. Zur Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts ist ein umfassendes Herangehen an mehrere miteinander zusammenhängende Faktoren nötig: 1. ein besserer Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa, 2. die Schaffung der richtigen Bedingungen für florierende digitale Netze und Dienste und 3. die bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft. Seit Mitte der neunziger Jahre hat der Rückgang der IKT-Preise zu erheblichen Investitionen in IKT-Ausrüstungen und zu einem Anstieg des Wirtschaftswachstums in der gesamten Volkswirtschaft geführt. Zwischen 2001 und 2011 bewirkte der verstärkte Einsatz der IKT (Digitalisierung) etwa 30 % des BIP- Wachstums in der EU 1 und trug zu höheren Effizienzgewinnen (totale Faktorproduktivität) bei, wenngleich diese Steigerung in den USA deutlicher ausfiel als in der EU. Nach wie vor besteht ein großer Bedarf an Investitionen, vor allem im Bereich der Breitbandinfrastrukturen. Es hat sich gezeigt, dass ein Anstieg der Breitbandversorgung um 10 Prozent- punkte ein jährliches Pro-Kopf-BIP- Wachstum von etwa 1 bis 1,5 Prozentpunkten nach sich zieht 2 . Breitbandinfrastrukturen fördern organi- satorische Innovationen, verbessern die Geschäftsabläufe und senken die Kosten. Sie fördern die Entwicklung neuer Märkte, schaffen neue Arbeitsplätze und verringern das Missverhältnis zwischen Kompetenzangebot und -nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Ein dynamischer und vom Wettbewerb geprägter Markt der elektronischen Kommunikation ist in dieser Hinsicht von entscheidender Bedeutung. Der Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (Digital Economy and Society Index DESI) von 2017 fasst die einschlägigen Indikatoren für die digitale Leistungsfähigkeit Europas zusammen und ermöglicht die Verfolgung der Fortschritte, die der digitale Binnenmarkt in den EU- 1 B. van Ark u. a., Unlocking the ICT growth potential in Europe: Enabling people and businesses (Freisetzung des IKT- Wachstumspotenzials in Europa: Befähigung der Menschen und Unternehmen), 2013. 2 Czernich u. a., Broadband Infrastructure and Economic Growth (Breitbandinfra- strukturen und Wirtschaftswachstum), 2009. THEMENBLATT ZUM EUROPÄISCHEN SEMESTER DIGITALER BINNENMARKT: BREITBANDAUSBAU UND ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION

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1. EINLEITUNG

In einer Zeit, in der Europa neue Quellen

für Wachstum und Beschäftigung sucht, bietet gerade der digitale Binnenmarkt ein

enormes Potenzial. Der Einsatz der digitalen Technik hat sich auf die gesamte

Wirtschaft ausgebreitet. Auch in den

meisten Geschäftsprozessen, von der Produktion bis zu Marketing und Verkauf,

spielen digitale Abläufe eine zentrale Rolle. Der digitale Binnenmarkt kann

kleine und mittlere Unternehmen, auch Start-ups, in die Lage versetzen, einen

Markt mit mehr als 500 Millionen Menschen zu erschließen und

herkömmliche Wirtschaftszweige

umzuwälzen.

Zur Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts ist ein umfassendes

Herangehen an mehrere miteinander zusammenhängende Faktoren nötig: 1.

ein besserer Zugang für Verbraucher und

Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa, 2. die

Schaffung der richtigen Bedingungen für florierende digitale Netze und Dienste und

3. die bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen

Wirtschaft.

Seit Mitte der neunziger Jahre hat der

Rückgang der IKT-Preise zu erheblichen Investitionen in IKT-Ausrüstungen und zu

einem Anstieg des Wirtschaftswachstums in der gesamten Volkswirtschaft geführt.

Zwischen 2001 und 2011 bewirkte der verstärkte Einsatz der IKT

(Digitalisierung) etwa 30 % des BIP-

Wachstums in der EU1 und trug zu

höheren Effizienzgewinnen (totale Faktorproduktivität) bei, wenngleich diese

Steigerung in den USA deutlicher ausfiel als in der EU. Nach wie vor besteht ein

großer Bedarf an Investitionen, vor allem im Bereich der Breitbandinfrastrukturen.

Es hat sich gezeigt, dass ein Anstieg der Breitbandversorgung um 10 Prozent-

punkte ein jährliches Pro-Kopf-BIP-

Wachstum von etwa 1 bis 1,5 Prozentpunkten nach sich zieht2.

Breitbandinfrastrukturen fördern organi-satorische Innovationen, verbessern die

Geschäftsabläufe und senken die Kosten. Sie fördern die Entwicklung neuer Märkte,

schaffen neue Arbeitsplätze und verringern das Missverhältnis zwischen

Kompetenzangebot und -nachfrage auf

dem Arbeitsmarkt. Ein dynamischer und vom Wettbewerb geprägter Markt der

elektronischen Kommunikation ist in dieser Hinsicht von entscheidender

Bedeutung.

Der Index für die digitale Wirtschaft und

Gesellschaft (Digital Economy and Society Index – DESI) von 2017 fasst die

einschlägigen Indikatoren für die digitale Leistungsfähigkeit Europas zusammen und

ermöglicht die Verfolgung der Fortschritte, die der digitale Binnenmarkt in den EU-

1 B. van Ark u. a., Unlocking the ICT growth

potential in Europe: Enabling people and businesses (Freisetzung des IKT-Wachstumspotenzials in Europa: Befähigung der Menschen und Unternehmen), 2013. 2 Czernich u. a., Broadband Infrastructure and Economic Growth (Breitbandinfra-strukturen und Wirtschaftswachstum), 2009.

THEMENBLATT ZUM EUROPÄISCHEN SEMESTER

DIGITALER BINNENMARKT:

BREITBANDAUSBAU UND ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION

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Mitgliedstaaten gemacht hat3. Dieses Themenblatt betrifft den Bereich

Konnektivität, d. h. den Ausbau der

Breitbandinfrastrukturen und deren Qualität.

Das Themenblatt ist wie folgt gegliedert:

In Abschnitt 2 wird auf die Ergebnisse der EU-Länder bei der Verbreitung und

Nutzung von Breitbandnetzen eingegangen. In Abschnitt 3 werden die

vorliegenden Erkenntnisse zu möglichen

Strategien für eine wirksame Bewältigung der Probleme bei der Breitbandversorgung

und -nutzung dargelegt und der auf EU-Ebene verfolgte Ansatz erörtert. In

Abschnitt 4 werden bewährte Verfahrensweisen erläutert, mit denen

diese Herausforderungen in den EU-Ländern angegangen werden können.

Dabei wird insbesondere auf die in den

Niederlanden und in Luxemburg verfolgten Konzepte für den

Breitbandausbau eingegangen.

2. POLITISCHE HERAUSFORDERUNGEN

Eine notwendige Voraussetzung für die

Entwicklung einer digitalen Gesellschaft ist der Zugang ihrer Mitglieder zum Internet.

Eine einfache Internetverbindung reicht dafür heute nicht mehr aus. Um das

gesamte Spektrum der durch das Internet ermöglichten Entwicklungen nutzen zu

können, sind schnelle Internet-

verbindungen unverzichtbar. Konnektivität ist ein entscheidender Baustein für die

digitale Wirtschaft und Gesellschaft.

Im Bereich Konnektivität des DESI 2017 wird die Verbreitung und Qualität der

Breitbandinfrastrukturen erfasst. Der

Zugang zu schnellen, breitbandgestützten Diensten ist eine notwendige

Voraussetzung für die Wettbewerbs-fähigkeit. Die Bewertung erfolgt in diesem

Bereich als gewichteter Durchschnitt der vier Teilbereiche: Festnetz-Breitband

(33 %), Mobilfunk-Breitband (23 %), Geschwindigkeit (33 %) und

Erschwinglichkeit (11 %). Die Werte für

die einzelnen Länder liegen zwischen 0

3 Der Index hat fünf Hauptbereiche: Konnektivität, Humanressourcen, Internetnutzung, Integration der Digitaltechnik

und digitale öffentliche Dienste.

und 1 (Tabelle 1). Laut DESI 2017 haben der Ausbau der Breitbandinfrastrukturen,

ihre Qualität und ihre Erschwinglichkeit

(„digitale Konnektivität“) in der Europäischen Union unterschiedliche

Entwicklungsstände erreicht (Abbildung 1).

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Abbildung 1 – Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft – Bereich Konnektivität

Quelle: Europäische Kommission, 2017.

2.1. Breitbandversorgung

In der Digitalen Agenda für Europa

wurden zwei Zielvorgaben für die Breitbandversorgung festgelegt: 1. eine

Breitbandanbindung für alle Europäer bis 2013 und 2. eine schnelle

Breitbandversorgung mit mindestens 30 Mbit/s für alle Europäer bis 2020.

Die erste Zielvorgabe wurde erreicht, denn grundlegende Breitbanddienste

stehen für alle Bewohner der EU zur Verfügung, wenn man alle wichtigen

Technikvarianten einbezieht (xDSL, Kabel, FTTP, WiMax, HSPA, LTE und

Satellit).

Berücksichtigt man jedoch nur Festnetz-

und ortsfeste Drahtlostechnik, so beläuft

sich die Versorgungsrate auf 97,5 % der

EU-Haushalte, was einen leichten Anstieg

gegenüber dem Vorjahr darstellt (Abbildung 2).

In etwa der Hälfte der Mitgliedstaaten

werden mehr als 99 % der Haushalte versorgt. In den Mitgliedstaaten, die

über gut entwickelte DSL-Infrastrukturen

verfügen, ist die Festnetzversorgung am höchsten. In allen bis auf drei

Mitgliedstaaten liegt sie bei über 90 %. Polen, die Slowakei und Rumänien liegen

mit weniger als 90 % hinter den anderen Mitgliedstaaten zurück. Was die

ländlichen Gebiete betrifft, ist die Festnetz-Breitbandversorgung in Estland,

Bulgarien und Polen am niedrigsten.

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Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) 2017 - Bereich Konnektivität

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Abbildung 2 — Festnetz-Breitbandversorgung auf nationaler Ebene und in ländlichen Gebieten

Quelle: IHS und Point Topic, Breitbandversorgung in Europa 2016. Diese Zahlen beziehen sich auf die

Breitbandversorgung über Festnetz- und ortsfeste Drahtlosanschlüsse. Mobilfunk-Drahtlosverbindungen und satellitengestützte Lösungen sind nicht berücksichtigt.

Bei der zweiten Zielvorgabe, einer

schnellen Breitbandversorgung mit mindestens 30 Mbit/s (sogenannte

Zugangsnetze der nächsten Generation oder NGA) für alle Europäer bis zum Jahr

2020, stieg der Versorgungsgrad weiter

an und liegt nun bei 76 % der EU-Haushalte. Für die Zwecke dieses Berichts

werden VDSL, Docsis-3.0-Kabel und FTTP der NGA-Technik zugerechnet. Mitte 2016

hatte VDSL den größten NGA-Versorgungsanteil von 48 %, gefolgt von

Kabel (44 %) und FTTP (24 %). Der Großteil des Ausbaus der europäischen

Kabelnetze fand bis 2011 statt. Dagegen

ist die VDSL-Versorgung nun 2,5-mal höher als noch vor vier Jahren. Die

stärkste VDSL-Zunahme gab es in Italien

– von 41 % auf 72 %. Auch bei FTTP

wurden bemerkenswerte Fortschritte erzielt (von 10 % im Jahr 2011 auf 24 %

im Jahr 2016), aber die Versorgung mit FTTP-Anschlüssen ist weiterhin gering.

Ausbauschwerpunkt sind nach wie vor städtische Ballungsgebiete, aber auch in

ländlichen Gebieten sind NGA-Netze nun weiter verbreitet und decken 40 % der

Haushalte ab (Abbildung 3).

Das bedeutet, dass die Qualität der

Breitbandversorgung zwischen städtischen und ländlichen Gebieten nach wie vor

unterschiedlich ist und weiterhin die Gefahr der wirtschaftlichen und sozialen

Ausgrenzung besteht.

Abbildung 3 – Schnelle Breitbandversorgung (NGA) auf nationaler Ebene und in ländlichen Gebieten

Quelle: IHS und Point Topic, Breitbandversorgung in Europa 2016. Diese Zahlen beziehen sich auf die

Breitbandversorgung über Festnetz- und ortsfeste Drahtlosanschlüsse. Mobilfunk-Drahtlosverbindungen und satellitengestützte Lösungen sind nicht berücksichtigt.

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Gesamt Ländliche GebieteFestnetz-Breitbandversorgung, Juni 2016

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Gesamt Ländliche Gebiete

Versorgung mit Netzen der nächsten Generation (FTTP, VDSL und Docsis-3.0-Kabel), Juni 2016

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Was den Mobilfunk anbelangt, wurde in allen Mitgliedstaaten mit dem Aufbau

von 4G-Netzen begonnen. Die

breitbandige 4G-Mobilfunkversorgung lag im Juni 2016 bei 96 %

(Abbildung 4) gegenüber 86 % im Jahr 2015.

Die LTE-Technik ist in Dänemark, Schweden und Finnland am weitesten

verbreitet.

Die Abdeckung der ländlichen Gebiete

stieg von 36 % im Jahr 2015 auf 80 % im Jahr 2016.

Die durchschnittliche Verfügbarkeit der 4G-Netze4 (berechnet als Durchschnitt

der Verbreitung der einzelnen Betreiber)

liegt leicht unter dem Gesamt-versorgungsgrad und beläuft sich auf

84 %.

In etwa der Hälfte der Mitgliedstaaten

liegt die durchschnittliche 4G-Abdeckung über 90 %, am niedrigsten ist sie mit

45 % in Rumänien.

Abbildung 4 – 4G-Versorgung (LTE)

Quelle: IHS und Point Topic

4 Dieser Indikator ist neu und erfasst die durchschnittliche Netzabdeckung der Mobilfunkbetreiber

in den einzelnen Ländern. In früheren Ausgaben des Fortschrittsanzeigers für die Digitale Agenda war ein anderer Indikator für die Erfassung der 4G-Abdeckung verwendet worden. Der alte 4G-Indikator erfasste die Gesamtabdeckung aller Betreiber und ergab höhere Werte als der neue

Indikator.

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Gesamt Durchschnitt4G-Netzabdeckung (LTE), Juni 2016

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2.2. Breitbandnutzung (Kunden mit Breitbandanschlüssen)

27 % der europäischen Haushalte

verfügen über einen schnellen Breitbandanschluss mit mindestens

30 Mbit/s. In Belgien und den Niederlanden haben schon zwei Drittel der

Haushalte einen schnellen Breitband-anschluss, während in Kroatien,

Griechenland, Italien und Zypern kaum schnelle Internetdienste angeboten

werden.

Nach den Zielvorgaben der Digitalen

Agenda für Europa sollen jedoch 50 % der europäischen Haushalte bis 2020 über

einen Anschluss mit mehr als 100 Mbit/s (ultraschnelle Breitbanddienste) verfügen.

Obwohl 49 % der Haushalte über Netze

versorgt werden, die 100 Mbit/s erreichen können, hatten nur 11 % der Haushalte

im Juni 2016 auch einen Vertrag über

ultraschnelle Breitbanddienste abgeschlossen. Die schleppende

Einführung schneller und ultraschneller Breitbandanschlüsse beeinträchtigt das

Innovationspotenzial Europas und seine Fähigkeit, Wissen, Waren und

Dienstleistungen zu verbreiten. Außerdem hat sie eine Isolierung der ländlichen

Regionen zur Folge.

In Italien, Bulgarien und Polen liegt die

Nutzung von Festnetz-Breitband-anschlüssen in Privathaushalten deutlich

unter dem europäischen Durchschnitt von 72 %. Luxemburg und die Niederlande

weisen mit mehr als 90 % die höchsten Werte auf (Abbildung 5).

Abbildung 5 – Festnetz-Breitbandnutzung – Basisanschlüsse und schnelle

Breitbandanschlüsse (NGA) in Privathaushalten

Quelle: Kommissionsdienststellen nach Angaben aus dem Kommunikationsausschuss und von Eurostat.

Mobilfunk-Breitbanddienste bilden ein schnell wachsendes Segment des

Breitbandmarktes. Was die Verbreitung der Mobilfunk-Breitbandanschlüsse

angeht, kommen in der EU auf 100 Einwohner 84 aktive Breitband-SIM-

Karten, gegenüber 34 vor vier Jahren. Diese Zunahme verlief in den letzten vier

Jahren linear, wobei jedes Jahr mehr als

40 Millionen neue Vertragskunden hinzukamen.

In den nordischen Ländern sowie in Estland, Luxemburg und Polen gibt es

bereits mehr als 100 Anschlüsse pro 100 Einwohner, in Ungarn und

Griechenland liegt die Nutzungsrate immer noch unter 50 %. Die meisten

Mobilfunk-Breitbandanschlüsse werden mit Smartphones und nicht mit Tablets

oder Notebooks genutzt (Abbildung 6).

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Schnelles Breitband Basis-Breitband

Festnetz-Breitbandnutzung in Privathaushalten – Basis- und schnelle Breitbandanschlüsse (min. 30 Mbit/s), Juli 2016

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Abbildung 6 – Mobilfunk-Breitbandnutzung

Quelle: Kommissionsdienststellen nach Angaben aus dem Kommunikationsausschuss und von Eurostat.

3. ERMITTLUNG GEEIGNETER POLITISCHER HEBEL

Die Telekommunikationsmärkte sind nach

wie vor vorwiegend national, regional oder lokal ausgerichtet und weisen

unterschiedliche Angebots- und

Nachfragebedingungen auf. Telekommunikationsbetreiber verfolgen

nationale Strategien, selbst wenn sie zu größeren multinationalen Konzernen

gehören. Bei der Regulierung der Telekommunikation und in der

Frequenzpolitik gibt es in der EU große Unterschiede, die nicht durch nationale

Gegebenheiten zu begründen sind und die

weitere Investitionen und das Entstehen innovativer Unternehmen auf EU-Ebene

behindern. Deshalb kann die EU das Potenzial eines EU-weiten

Telekommunikationsmarktes nicht voll ausschöpfen.

Durch den derzeit geltenden Rechtsrahmen für die elektronische

Kommunikation (der seit 2002 in Kraft ist und 2009 neugefasst wurde) wurden die

zuvor durch Monopole geprägten nationalen Märkte erfolgreich liberalisiert.

Darüber hinaus wurden die Marktzutrittsschranken durch die

Förderung eines wirksamen Wettbewerbs

und die Einführung gemeinsamer Grundsätze für die Märkte der

elektronischen Kommunikation in der EU gesenkt. Die wirtschaftlichen Regelungen

des Rechtsrahmens stellen im Wesentlichen darauf ab, dass nationale

Regulierungsbehörden (NRB) eine

Marktanalyse durchführen und daraufhin einem oder mehreren Unternehmen, die

eine beträchtliche Marktmacht ausüben (oder eine marktbeherrschende Stellung

einnehmen), im Voraus bestimmte Verpflichtungen auferlegen, um einen

wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten. Der derzeitige Rechtsrahmen beruht somit

darauf, dass die geltenden Vorschriften

von nationalen Regulierungsbehörden in 28 Mitgliedstaaten durchgesetzt werden.

Der derzeitige Rechtsrahmen hat sich bei

der Schaffung der Voraussetzungen für einen wirksamen Wettbewerb auf den

verschiedenen nationalen Märkten

weitgehend bewährt. Herkömmliche Anbieter vertikal integrierter

Telekommunikationsdienste („etablierte Betreiber“) stehen im Wettbewerb mit

Zugangsnachfragern („Markteinsteiger“) und Kabelnetzbetreibern (die früher nur

Fernsehdienste anboten). Infolge der Innovation in den Mobilfunk-

Breitbandnetzen ist eine neue

Diensteplattform entstanden.

Obwohl unter bestimmten Umständen Einigkeit darüber besteht, dass der

Zugang zu Breitbandnetzen reguliert werden muss, weichen die tatsächlich

auferlegten Verpflichtungen nach wie vor

erheblich voneinander ab.

Dadurch erhöht sich der Aufwand für Betreiber, die grenzüberschreitend in

Netze und zugehörige Dienste investieren oder mit ihren bestehenden

Geschäftsmodellen und Technikkonzepten

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Mobilfunk-Breitbandversorgung nach Ländern, Juli 2016

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auf neue Märkte vorstoßen wollen. Dies führt dazu, dass Verbraucher und

Unternehmen in allen Sektoren je nach

Land in unterschiedlicher Qualität Zugang zu elektronischen Kommunikations-

diensten erhalten. Zugangsnetze mit niedriger Qualität behindern aber die

Leistungsfähigkeit bestimmter Wirtschaftszweige und verringern das

Interesse der Bürger an Online-Aktivitäten.

Im Rahmen ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt nahm die

Kommission am 14. September 2016 eine Reihe von Initiativen und

Legislativvorschlägen an, die der EU einen Spitzenplatz bei der Internetanbindung

sichern sollen5:

1) neue, unverbindliche

Konnektivitätsziele für einen vom Wettbewerb geprägten digitalen

Binnenmarkt bis 20256, 2) einen neuen europäischen Kodex für

die elektronische Kommunikation7, der die bisherigen vier Richtlinien im

Bereich der Telekommunikation

(Rahmen-, Genehmigungs-, Zugangs- und Universaldienstrichtlinie)

zusammenführt, und eine überarbeitete Verordnung zur

Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für

elektronische Kommunikation (GEREK)8,

3) eine Verordnung zur Unterstützung

der Kommunen bei der Bereitstellung eines kostenfreien öffentlichen Wi-Fi-

Zugangs für ihre Bürgerinnen und Bürger9 (WiFi4EU),

4) einen Aktionsplan für den 5G-Ausbau in der EU10.

5 http://europa.eu/rapid/press-release_IP-

16-3008_de.htm 6 https://ec.europa.eu/digital-single-market/news-redirect/34110 7 https://ec.europa.eu/digital-single-

market/news-redirect/34112 8 https://ec.europa.eu/digital-single-market/news-redirect/34114 9 https://ec.europa.eu/digital-single-market/news-redirect/34228 10 https://ec.europa.eu/digital-single-

market/news-redirect/34115

3.1. Konnektivitätsziele für einen vom Wettbewerb geprägten digitalen

Binnenmarkt bis 2025

Ausgehend von den für 2020 bereits festgesetzten Breitbandzielen der EU hat

die Kommission ihre Vision von einer europäischen Gigabit-Gesellschaft

vorgestellt. Die Verwirklichung dieser Zielvorstellungen, in der Netze mit sehr

hoher Kapazität zur Verfügung stehen und genutzt werden, würde dazu führen, dass

Produkte, Dienstleistungen und Anwendungen im digitalen Binnenmarkt

weite Verbreitung finden.

Die neuen Ziele für 2025 lauten wie folgt:

1) Alle Bereiche mit besonderer

sozioökonomischer Bedeutung wie

Schulen, Hochschulen, Forschungs-zentren, Verkehrsknotenpunkte, alle

Anbieter öffentlicher Dienste (etwa Krankenhäuser und Verwaltungen)

sowie Unternehmen, die sich in hohem Maße auf Digitaltechnik stützen,

sollten eine äußerst leistungsstarke Gigabit-Internetanbindung haben (mit

Sende- und Empfangsgeschwindig-

keiten von 1 Gigabit pro Sekunde). 2) Alle europäischen Privathaushalte

sollten, unabhängig davon, ob sie sich auf dem Land oder in der Stadt

befinden, einen Internetanschluss mit einer Empfangsgeschwindigkeit von

mindestens 100 Mbit/s und einer Aufrüstmöglichkeit auf 1 Gbit/s

(1000 Mbit/s) haben.

3) Alle Stadtgebiete sowie alle wichtigen Straßen- und Bahnverbindungen

sollten durchgängig mit einer 5G-Anbindung, d. h. mit drahtlosen

Kommunikationssystemen der 5. Generation, versorgt werden. Als

Zwischenziel soll bis 2020 mindestens eine Großstadt in jedem Mitgliedstaat

auf gewerblicher Grundlage mit 5G-

Technik ausgerüstet werden.

Schätzungen zufolge werden im kommenden Jahrzehnt Investitionen in

Höhe von 500 Mrd. EUR nötig sein, um die Konnektivitätsziele zu erreichen. Dieser

Betrag muss vor allem von privater Seite

aufgebracht werden. Gemessen an der aktuellen Entwicklung ist jedoch mit einer

Investitionslücke von 155 Mrd. EUR zu rechnen.

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3.2. Der neue Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation

Um die Investitionslücke zu schließen, hat

die Kommission eine Modernisierung der zuletzt 2009 geänderten EU-Vorschriften

für die Telekommunikation vorgeschlagen. Der neue Europäische Kodex für die

elektronische Kommunikation wird gegenwärtig von den beiden

Gesetzgebern erörtert.

Er sieht Folgendes vor:

– Verstärkter Wettbewerb und

bessere Planbarkeit für Investitionen: Unabhängig davon, in welchem Sektor sie

tätig sind, benötigen Investoren langfristige Sicherheit. Dies erfordert

einen stabilen Rechtsrahmen, der die

unionsweiten Unterschiede in der Regulierungspraxis verringert. Der

vorgeschlagene Kodex sieht vor, den Markt nur dort zu regulieren, wo die

Interessen der Endnutzer dies erfordern und wo gewerbliche Vereinbarungen

zwischen Betreibern keine wettbewerblichen Ergebnisse

hervorbringen. Mit dem neuen Kodex soll

die Regulierung überall dort erheblich verringert werden, wo konkurrierende

Betreiber gemeinsam in Netze mit sehr hoher Kapazität investieren, und es soll

kleineren Akteuren erleichtert werden, sich an Investitionsprojekten zu

beteiligen, indem beispielsweise Kosten gebündelt und größenbedingte Schranken

überwunden werden. Die vorgeschlagenen

neuen Vorschriften sollen die Planbarkeit für diejenigen verbessern, die als Erste

das Risiko eingehen, Netzinvestitionen in weniger rentablen (beispielsweise

ländlichen) Gebieten zu tätigen. Bei dem neuen Kodex geht es nicht mehr nur um

den Wettbewerb beim Netzzugang, sondern auch um den Wettbewerb bei

Investitionen in diese Netze.

– Bessere Funkfrequenznutzung: Der

Abbau der unionsweiten Unterschiede in der Regulierungspraxis ist besonders im

Bereich der Funkfrequenzen wichtig, die das Rückgrat der drahtlosen

Kommunikation bilden. Der Kodex sieht

lange Lizenzlaufzeiten vor, verbunden mit strengeren Auflagen für die tatsächliche

und effiziente Nutzung der Frequenzen. Zudem wird eine Koordinierung

grundlegender Parameter vorgeschlagen – wie Zuteilungsfristen für eine zügige

Freigabe von Frequenzen für den EU-

Markt sowie eine bessere Abstimmung der Frequenzpolitik mit dem Ziel einer

flächendeckenden Drahtlos-Netzversorgung in der EU.

– Stärkung des Verbraucherschutzes

in den Bereichen, in denen die allgemeinen

Verbraucherschutzbestimmungen den

besonderen Anforderungen des Sektors nicht genügen. Mit den neuen Vorschriften

soll es leichter werden, den Anbieter zu wechseln, wenn Verbraucher

Bündelverträge unterschrieben haben (Pakete, in denen Internet, Telefon,

Fernsehen, Mobilfunk usw. zusammengefasst sind). Schutzbedürftige

Gruppen (wie ältere oder behinderte

Menschen oder Sozialhilfeempfänger) sollen einen Anspruch auf erschwingliche

Internetanschlüsse erhalten.

– Ein sichereres Online-Umfeld für alle Nutzer und gerechtere Regeln für

alle Marktteilnehmer: Bestimmte

Vorschriften sollen auf neue Online-Akteure ausgeweitet werden, die Dienste

anbieten, die denen herkömmlicher Betreiber gleichwertig sind, um

insbesondere den Sicherheits-anforderungen auch hier Geltung zu

verschaffen (Sicherheit der Netze und Server). Die Vorschläge sehen darüber

hinaus vor, dass Nutzer die EU-

Notrufnummer 112 in Zukunft auch über diese Online-Dienste erreichen können.

Hiermit sind keine Zusatzkosten für die Nutzer verbunden.

Die Kommission hat ferner vorgeschlagen,

die Rolle der nationalen

Regulierungsbehörden und des GEREK zu stärken, um eine größere

Kohärenz und Berechenbarkeit der bislang fragmentierten und uneinheitlichen

Anwendung der Vorschriften im digitalen Binnenmarkt zu erreichen. Der Vorschlag

zur Umwandlung des GEREK in eine eigenständige Agentur geht Hand in Hand

mit dem vorgeschlagenen neuen

europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, in dem Bereiche (z. B.

grenzübergreifende Fragen, Orientierungshilfen für nationale

Regulierer usw.) benannt werden, die

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dazu beitragen sollen, die Konnektivitätsziele und die angestrebte

Kohärenz bei der Regulierung zu

erreichen.

Die besonders für Breitbanddienste wichtige Regulierung des Zugangs zu

Netzen, die Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht gehören, bleibt ein wichtiger

Teil des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation. Das

bedeutet, dass diese Betreiber auch in

Zukunft anderen Betreibern gegen Entgelt Zugang zu ihren Netzen gewähren

müssen und dass die Regulierer andernfalls einschreiten können.

Allerdings wird vorgeschlagen, die Bedingungen dieser Zugangsgewährung

zu vereinfachen und anzupassen, um den Auf- und Ausbau neuer Netze mit sehr

hoher Kapazität zu fördern. Darüber

hinaus schlägt die Kommission vor, ausgehend von der derzeit bewährten

Praxis in der EU die Regulierungs-verfahren stärker darauf auszurichten,

dass Zugangsverpflichtungen nur dann auferlegt werden, wenn sie tatsächlich

notwendig sind, um einem Marktversagen entgegenzutreten. Überdies schlägt sie

vor, den Abstand zwischen zwei

Marktüberprüfungen von derzeit höchstens drei Jahren auf fünf Jahre zu

verlängern, um den Marktteilnehmern ein stabileres Regulierungsumfeld zu bieten.

Für eine gezieltere Regulierung und zur

Anregung von Investitionen in

unterversorgten Gebieten wird der vorgeschlagene Kodex vorsehen, dass die

nationalen Regulierer einen Plan der beabsichtigten Netzinvestitionen

aufstellen und Aufforderungen zur Interessenbekundung für den Netzausbau

in jenen Gebieten durchführen, in denen kein Netz mit sehr hoher Kapazität

geplant ist. Zur Erhöhung der

Rechtssicherheit für Investitionen geben die vorgeschlagenen Vorschriften den

Regulierungsbehörden die Möglichkeit, gegen Betreiber vorzugehen, die von ihrer

erklärten Absicht in diesen Gebieten abweichen. Auf diese Weise soll der Kodex

alternative Netzbetreiber fördern, die sich auf kleinere geografische Gebiete

konzentrieren und so dazu beitragen,

auch den Bürgern außerhalb der Städte

eine hochwertige Netzanbindung zu verschaffen.

Ferner werden zwei Modelle vorgeschlagen, mit denen die Betreiber

ihre Regulierungslasten verringern können:

1) Mitinvestitionen: Wettbewerb fördert Investitionen, insbesondere wenn ein

Infrastrukturwettbewerb möglich ist (z. B. in dicht besiedelten Gebieten).

In anderen Gebieten können Mitinvestitionen helfen, Ressourcen zu

bündeln und die Auf- und Ausbaukosten zu senken. Interessierte

alternative Betreiber erhalten dadurch realistischere

Investitionsmöglichkeiten, während

marktbeherrschende Betreiber ihre Netze aufrüsten können, um sich von

anderen Betreibern abzusetzen, die sich mit Investitionen zurückhalten.

Ein solcher Ansatz ermuntert viele verschiedene Marktteilnehmer dazu,

von Anfang an ihre Kräfte beim Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität

zu bündeln und sich die Vorteile dieser

Netze umfassend zunutze zu machen. Zudem wird mit steigenden

Netzkapazitäten auch der Abschluss neuer gewerblicher Zugangsver-

einbarungen immer interessanter. Gerade die Bewohner dünn besiedelter

Gebiete werden vom schnelleren Aufbau von Netzen mit sehr hoher

Kapazität, der durch dieses Modell

gefördert wird, profitieren.

2) Nur auf der Vorleistungsebene: Marktteilnehmer, die privat finanzierte

Netzinvestitionen tätigen und sich dann nur auf Verkauf oder Vermietung

von Zugangsleistungen auf der Vorleistungsebene beschränken, ohne

Dienste für Endnutzer anzubieten,

werden ebenfalls von den geringeren Zugangsverpflichtungen profitieren,

wenn sie noch immer als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht gelten.

Indem er mehreren Diensteanbietern Zugangsleistungen anbietet, kann der

Investor so seine Erlöse bündeln und eine bessere Rendite auf das für den

Infrastrukturaufbau benötigte Kapital

erzielen.

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Durch Vorschriften für eine besser koordinierte Zuteilung von

Funkfrequenzen wird es für Investoren

außerdem leichter, insbesondere ihre grenzübergreifenden Tätigkeiten

auszuweiten. Zur Förderung von Investitionen sieht der Kodex lange

Lizenzlaufzeiten in Verbindung mit strengeren Auflagen für eine tatsächliche

und effiziente Nutzung der Frequenzen vor. Ferner sollen insbesondere die Fristen

für die Frequenzzuteilung und jene Lizenzbedingungen koordiniert werden,

die sich am stärksten auf die

Marktstruktur und die Unternehmens-strategien auswirken, damit

Funkfrequenzen im Binnenmarkt zügig zur Verfügung gestellt werden. Die neuen

Vorschriften werden die Kosten der in mehreren Ländern tätigen

Telekommunikationsunternehmen senken und dadurch zur Schaffung des

Binnenmarkts beitragen.

Drahtlose Breitbanddienste tragen

erheblich dazu bei, schnelle Breitbandanschlüsse für Menschen in

abgelegenen Gebieten bereitzustellen und innovative Dienste auf mobilen Geräten

(z. B. Smartphones, Tablets und Laptops)

überall in Europa anzubieten. Dank einer effizienten Funkfrequenznutzung,

begünstigt durch harmonisierte Frequenzzugangsbedingungen, die

Interoperabilität und Größenvorteile bei drahtlosen Geräten ermöglichen, haben

digitale Produkte und Dienstleistungen das Potenzial, die Bürger in allen

Lebensaspekten zu unterstützen und die

wirtschaftliche Erholung Europas anzukurbeln.

3.3. WiFi4EU

Lokale Funknetze (Wi-Fi) werden zunehmend von Erbringern öffentlicher

Dienste wie Verwaltungen, Bibliotheken,

Universitäten und Krankenhäusern eingerichtet – nicht nur für interne

Zwecke, sondern oftmals auch für ihre Besucher. Aufbauend auf dieser Praxis hat

die Kommission vorgeschlagen, ein Gutscheinsystem mit einem Budget von

120 Mio. EUR einzuführen, um interessierten lokalen Behörden die

Bereitstellung kostenloser Wi-Fi-Zugänge

zu erleichtern‚ z. B. in öffentlichen Gebäuden und deren Umgebung, in

Gesundheitszentren sowie in Parks oder auf Plätzen. Bis 2020 sollen

schätzungsweise 6000 bis

8000 Kommunen von diesem neuen Programm profitieren.

Im Mai 2017 erzielten das Europäische

Parlament, der Rat und die Kommission eine politische Einigung über die WiFi4EU-

Initiative und ihre Finanzierung.

3.4. Der 5G-Aktionsplan

Der 5G-Aktionsplan ist eine wichtige Initiative, mit der Marktprobleme und

Investitionslücken im Zusammenhang mit der europaweiten Einführung gewerblicher

5G-Dienste bis 2020 bewältigt werden sollen. Insbesondere wird die Kommission

gemeinsam mit der Branche die

politischen und regulatorischen Hindernisse für den 5G-Aufbau

ausräumen, indem sie beispielsweise die rechtzeitige Verfügbarkeit der

Funkfrequenzen und günstigere Bedingungen für den Aufbau kleiner

Funkzellen fördert und die Lösung sektorspezifischer Probleme vorantreibt,

die die Einführung bestimmter Dienste

verhindern. Diese Maßnahmen werden die positive Gesamtwirkung der

Überarbeitung des Rechtsrahmens ergänzen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt

dabei in der freiwilligen und für beide Seiten vorteilhaften Koordinierung aller

Beteiligten.

Im Plan ist ferner vorgesehen, die

Entwicklung neuer konnektivitäts-gestützter Ökosysteme zu beschleunigen,

indem über einen gemeinsamen 5G-Plan alle europäischen Partner sowie öffentliche

und private Akteure aus allen einschlägigen Wirtschaftszweigen von

Telekommunikation und Logistik bis

Verkehr, Gesundheit und Industrie an einem Strang ziehen.

Des Weiteren wird mit dem Plan eine

Brücke zwischen den laufenden Anstrengungen bei der Forschung und

Entwicklung rund um die 5G-Technik und

deren künftiger Markteinführung geschlagen. Geplant sind fortgeschrittene

5G-Modellversuche und umfangreiche vorkommerzielle Erprobungen sowie eine

einheitliche EU-Strategie für die 5G-Normung. Schließlich soll ein klarer

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Fahrplan für öffentliche und private Investitionen in 5G-Infrastrukturen in der

EU im Einklang mit der strategischen

Bedeutung der 5G-Konnektivität für Wirtschaft und Gesellschaft aufgestellt

werden.

Der Aktionsplan baut auf einer Vielzahl von Maßnahmen auf, die die Kommission

bisher ergriffen hat, damit die EU bei der 5G-Entwicklung weltweit in Führung

gehen kann. Bereits im Jahr 2013 rief die

Kommission eine öffentlich-private Partnerschaft zu 5G-Netzen ins Leben, die

im Rahmen des Programms Horizont 2020 für den Zeitraum bis 2020 mit EU-Mitteln

in Höhe von 700 Mio. EUR ausgestattet wurde. Damit sollen mindestens

3,5 Mrd. EUR aus dem Privatsektor mobilisiert werden. Außerdem arbeitet die

Kommission auf bilateraler Grundlage mit

ihren Kollegen in mehreren strategischen Handelspartnerländern, vor allem

Südkorea, Japan, China und Brasilien, zusammen, um die gemeinsame

Entwicklung der 5G-Technik zu fördern. Die EU steht auch in engem Kontakt mit

wichtigen Organisationen in den USA.

3.5. Frequenzzuteilung für die

Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste

einschließlich drahtloser Breitbanddienste

Eines der Hauptziele des im Jahr 2012 angenommenen Programms für die

Funkfrequenzpolitik bestand darin, bis

2015 mindestens 1200 MHz an für drahtlose Breitbanddienste geeigneten

Funkfrequenzen zu ermitteln. Für die Zuteilung der entsprechenden

Frequenznutzungsrechte sind die einzelnen Mitgliedstaaten verantwortlich.

Einige Mitgliedstaaten müssen das Genehmigungsverfahren in den bereits

harmonisierten Frequenzbändern noch abschließen, wie es im Programm für die

Funkfrequenzpolitik (RSPP) vorgesehen ist. Im Mai 2017 fassten das Europäische

Parlament und der Rat den Beschluss (EU) 2017/899, mit dem sie den 30. Juni

2020 als maßgeblichen Termin

festsetzten, bis zu dem die Mitgliedstaaten die Nutzung des 700-MHz-Bands für

terrestrische Systeme, die drahtlose breitbandige elektronische

Kommunikationsdienste erbringen können, genehmigen müssen, und zwar

ausschließlich unter den harmonisierten

technischen Bedingungen, die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/687

der Kommission festgelegt wurden. In der Zwischenzeit arbeiten die Kommission und

die Mitgliedstaaten an der möglichen Erweiterung des 1,5-GHz-Bands und an

der Änderung der technischen Bedingungen für die Frequenzbänder

900 MHz und 1800 MHz, um deren Nutzung für das Internet der Dinge (IoT)

zu erleichtern.

Die EU kommt zwar ihrem 1200-MHz-Ziel

näher, einige Mitgliedstaaten müssen aber noch immer mehr als 30 % der

harmonisierten Frequenzen zuweisen. Einerseits haben bislang nur Finnland,

Frankreich und Deutschland das 700-MHz-

Band (ein 5G-Pionierband) zugewiesen, wogegen der Umwidmungsprozess in

einigen anderen Mitgliedstaaten noch mehrere Jahre dauern kann. Andererseits

wird über eine fehlende Marktnachfrage nach Frequenzen über 1 GHz berichtet.

Die Situation ändert sich jedoch, auch aufgrund des zunehmenden Interesses an

Hochfrequenzbändern im Hinblick auf den

5G-Ausbau, vor allem im Frequenzband 3,4–3,8 GHz, das als 5G-Pionierband

ausgewiesen worden ist. Tabelle 2 gibt einen Überblick über den Stand der

Genehmigungsverfahren in den Mitgliedstaaten für die Frequenzbänder,

die im Programm für die Funkfrequenzpolitik zur Bereitstellung

drahtloser breitbandiger elektronischer

Kommunikationsdienste benannt wurden.

4. GEGENSEITIGE PRÜFUNG DES ERREICHTEN STANDS

4.1. Bewährte Verfahren

Breitbandausbau in den Niederlanden

Die Niederlande liegen weiterhin über dem

Durchschnitt und behaupten ihren ersten Platz im Bereich Konnektivität. Sowohl bei

der Breitbandversorgung als auch den

schnellen Breitbandanschlüssen sind die Niederlande unter den drei führenden EU-

Mitgliedstaaten. Breitbanddienste sind landesweit verfügbar (über Fest-,

Mobilfunk- und Satellitennetze). Breitband- und NGA-Anschlüsse werden

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auch in hohem Maße genutzt. Etwas weniger gut schneiden die Niederlande

aber im Bereich der 4G-Abdeckung, der

mobilen Breitbandnutzung und der Frequenzharmonisierung ab.

Im Juli 2016 veröffentlichte das

Wirtschaftsministerium eine neue Digitale Agenda mit Maßnahmen zur weiteren

Digitalisierung der niederländischen Wirtschaft im Zeitraum 2016/2017. Im

Allgemeinen setzt die niederländische

Breitbandstrategie auf einen marktgestützten Infrastrukturausbau. Die

Hauptaufgabe der örtlichen Behörden besteht dabei darin, die richtigen

Bedingungen zu schaffen, z. B. durch die Planung und Koordinierung von

Erdarbeiten, die Verkürzung und Senkung der Kosten der Genehmigungsverfahren

oder die Förderung der Entwicklung und

Nutzung von Anwendungen und Diensten. Wenn ein marktgestützter

Infrastrukturausbau fehlschlägt, können örtliche und regionale Stellen eingreifen

und Finanzmittel und Finanzierungsinstrumente bereitstellen.

Darüber hinaus unterstützt die Regierung Bürgerinitiativen für selbstfinanzierte

Breitbandnetze wie samensnelinternet.nl –

eine Wissensplattform, die Informationen über verschiedene Aspekte laufender

Breitbandprojekte gibt.

Die Niederlande behalten im Laufe der Zeit ihr relativ gutes Fortschrittstempo bei

und gewährleisten einen tragfähigen

Wettbewerb in dem Sektor. Die Umsetzung der Richtlinie über die

Senkung der Breitbandkosten muss noch abgeschlossen werden, um

Infrastrukturinvestitionen weiter zu erleichtern.

Die Niederlande wollen bei der Verwirklichung der europäischen Strategie

für die Einführung von 5G-Diensten eine wichtige Rolle spielen. Um Innovationen

auf dem Gebiet der 5G-Technik zu beschleunigen, haben Behörden und

Branche die Initiative „Fieldlab 5G“ ins Leben gerufen, mit deren Hilfe

verschiedene Unternehmen Erfahrungen

mit innovativen Anwendungen in den Bereichen Landwirtschaft, Fürsorge,

Energie, Lebensumfeld, Verkehr und Logistik sammeln können. Außerdem

haben die Vorbereitungen für eine

(5G-)Multiband-Auktion im Jahr 2019 begonnen.

Breitbandausbau in Belgien

Bei der Konnektivität ist Belgien einer der Spitzenreiter in Europa. Belgien hat eine

vollständige Netzabdeckung erreicht. In

99 % des Landes stehen schnelle Breitbandnetze (mit mindestens

30 Mbit/s) zur Verfügung. 80 % der Haushalte haben einen Festnetz-

Breitbandanschluss, 81 % davon mit schneller Breitbandanbindung.

Um seine Führungsposition zu halten,

muss Belgien bei der schnellen

Internetanbindung zwei Herausforderungen bewältigen: Erstens

muss die Nutzung von Mobilfunk-Breitbanddiensten weiter gesteigert

werden. Zweitens muss das Land die Einführung ultraschneller

Breitbandanschlüsse (über 100 Mbit/s) fördern. Im Vergleich zu seiner

Gesamtleistung ist Belgien bei der

mobilen Internetnutzung leicht im Rückstand, da die Mobilfunk-

Breitbandverbreitung unter dem EU-Durchschnitt liegt. Die belgische

Regierung verfolgt eine ehrgeizige digitale Agenda, der zufolge die Nutzer bis 2020

eine Netzanbindung mit 1 Gbit/s erhalten sollen, wodurch das Land seinen Platz im

DESI noch verbessern will. Um diese Ziele

zu erreichen, setzt das Land auf marktgestützte Investitionen, die durch

ein günstiges Regulierungsumfeld unterstützt werden. Derzeit ist in enger

Zusammenarbeit der föderalen, regionalen und kommunalen Ebene ein

Plan zur Abdeckung „weißer Flecken“, die derzeit eine unzureichende Festnetz- und

Mobilfunkanbindung haben, in

Vorbereitung. Zudem gibt es zwischen der wallonischen Regierung und der Branche

eine Vereinbarung von 2016, nach der der Ausbau der Drahtlos-Infrastrukturen

gefördert werden soll und die als Gegenleistung dafür

Steuererleichterungen vorsieht. Sie verdeutlicht, wie die Einführung digitaler

Kommunikationsnetze vorangetrieben

werden könnte.

Um die Netzanbindung weiter zu verbessern und bis 2020 eine Gigabit-

Gesellschaft zu verwirklichen, muss

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Belgien sowohl die Breitbandnutzung als auch den Aufbau einer Mobilfunk-

Infrastruktur von Weltrang weiter fördern.

Ein Beitrag in diese Richtung wäre die gezielte Erleichterung der

Infrastrukturentwicklung in Verbindung mit der Förderung von mobilen

Konnektivitätslösungen, die einen Mehrwert bieten. Die rasche Umsetzung

der Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten wird ein wichtiger Schritt

zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Betreiber

sein, ebenso wie die bessere

Koordinierung zwischen den Kommunen bezüglich der Ausbaubedingungen,

woraus regionale Leitlinien abgeleitet werden könnten.

4.2. Verbraucheraspekte

Die Preise sind seit 2002 für alle Arten der

Nutzung von Mobilfunkdiensten in der EU

erheblich gesunken. Zwischen 2006 und 2010 gingen sie um mindestens 30 %

zurück (Abbildung 7).

Auch die Preise für Festnetz-Breitbandanschlüsse sind seit 2012

deutlich gesunken, wenngleich sich der Trend seit 2015 etwas verlangsamt hat

(Abbildung 7).

Abbildung 7 – Breitband-Endkundenpreise (kaufkraftbereinigt)

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2013 2014 2015 2016

12Mbit/s-30Mbit/s 30Mbit/s-100Mbit/s

Breitband-Endkundenpreise (in EUR, kaufkraftbereinigt)*– eigenständige Angebote, 2013-2016

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2013 2014 2015 2016

12Mbit/s-30Mbit/s 30Mbit/s-100Mbit/s

Breitband-Endkundenpreise (in EUR, kaufkraftbereinigt)* – Produktbündel mit Breitbandinternet, Festnetztelefonie und Fernsehen, 2013-2016

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Quelle: Empirica, Festnetz-Breitbandpreise in Europa 2016.

Quelle: Empirica, Festnetz-Breitbandpreise in Europa 2016 (SMART 2016/0044).

Anmerkung: Für Finnland und Dänemark lagen keine Daten vor.

5. NÜTZLICHE INFORMATIONSQUELLEN

Digitaler Binnenmarkt https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/digital-single-market-strategy-

europe-com2015-192-final

Fortschrittsanzeiger für die Digitale Agenda (Digital Scoreboard)

https://ec.europa.eu/digital-single-market/digital-scoreboard

Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI)

https://ec.europa.eu/digital-single-market/desi

Mitteilung und Arbeitsunterlage

Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt – Hin zu einer

europäischen Gigabit-Gesellschaft

Mitteilung zum Aktionsplan und zur Arbeitsunterlage – 5G für Europa

Vorschlag für einen Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Gremiums europäischer

Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/proposed-regulation-

establishing-body-european-regulators-electronic-communications-berec

Vorschlag für eine Verordnung zur Förderung der Internetanbindung in Kommunen

und öffentlichen Räumen (WiFi4EU)

https://ec.europa.eu/digital-single-market/news-redirect/34228

Datum: 22.11.2017

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BE BG CZ DK DE EE EL ES FR HR IE IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL PT RO SI SK FI SE UK EU

12Mbit/s-30Mbit/s 30Mbit/s-100Mbit/s

Festnetz-Breitband-Endkundenpreise (in EUR, kaufkraftbereinigt) - eigenständige Angebote, Herbst 2016

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BE BG CZ DE EE EL ES FR HR IE IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL PT RO SI SK SE UK EU

12Mbit/s-30Mbit/s 30Mbit/s-100Mbit/s

Festnetz-Breitband-Endkundenpreise (in EUR, kaufkraftbereinigt) - Produktbündel mit Breitbandinternet, Festnetztelefonie und Fernsehen,

Herbst 2016

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ANHANG

Tabelle 1 – Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) 2016 – Konnektivität

Land Ländercode Werte (0–1)11

Niederlande NL 0,81

Luxemburg LU 0,78

Belgien BE 0,77

Dänemark DK 0,76

Schweden SE 0,75

Vereinigtes Königreich UK 0,74

Deutschland DE 0,71

Litauen LT 0,70

Malta MT 0,67

Portugal PT 0,67

Irland IE 0,64

Finnland FI 0,64

Lettland LV 0,63

Ungarn HU 0,63

Österreich AT 0,63

Europäische Union 28 EU 0,63

Tschechische Republik CZ 0,62

Estland EE 0,62

Spanien ES 0,59

Slowenien SI 0,57

Frankreich FR 0,55

Zypern CY 0,54

Rumänien RO 0,54

Slowakei SK 0,54

Italien IT 0,53

Polen PL 0,52

Bulgarien BG 0,52

Griechenland EL 0,48

Kroatien HR 0,45

11 Zur Aggregierung der in verschiedenen Einheiten ausgedrückten Indikatoren in die Teilbereiche und Bereiche des DESI werden diese Indikatoren normalisiert. Die Normalisierung erfolgt im DESI

nach der Min-Max-Methode, bei der die einzelnen Indikatoren linear auf einer Skala von 0 bis 1 abgebildet werden. Bei Indikatoren mit positiver Richtung (d. h. höher ist besser) wird der Original-Mindestwert des Indikators auf den Wert 0 der normalisierten Skala und der Original-Höchstwert

des Indikators auf den Wert 1 der normalisierten Skala gesetzt. Bei Indikatoren mit negativer Richtung erfolgt die umgekehrte Zuordnung. Um zeitliche Vergleiche zwischen Indexwerten zu ermöglichen, werden die Mindest- und Höchstwerte für die Normalisierung jedes Indikators

festgelegt und für die Normalisierung in den künftigen Fassungen des DESI weiterverwendet.

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Tabelle 2 – Stand der Genehmigungsverfahren in den Mitgliedstaaten für die Frequenzbänder, die im Programm für die Funkfrequenzpolitik zur Bereitstellung drahtloser breitbandiger elektronischer Kommunikationsdienste benannt wurden

Band

Teilband

700 MHz 800 MHz 900 MHz 1500 MHz 1800 MHz 2,5–2,69

GHz

3,4–3,8 GHz

3,4–3,6 GHz 3,6–3,8 GHz

Verfügbare

Frequenzen

(MHz)

60 70 150 190 200 200

AT √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest

teilweise)

O

BE √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ O

BG O √√√ √√√ M √√√

(zumindest teilweise)

O

CY √√√ √√√ √√√ √√√ M M

CZ √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest

teilweise)

DE

DK √√√ (zumindest teilweise)/M

√√√ (zumindest teilweise)/M

EE √√√ (zumindest

teilweise)

√√√ √√√

EL √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest teilweise)

M

ES √√√ √√√ √√√ √√√ O

FI √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ √√√

(zumindest teilweise)

M

FR √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest teilweise)

M

HR √√√ √√√ √√√ M √√√

(zumindest teilweise)/M

M

HU √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest

teilweise)

√√√ (zumindest

teilweise)

M

IE √√√ √√√ √√√ O √√√

(zumindest teilweise)

√√√

IT √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest

teilweise)

√√

LT √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest teilweise)

√√√ (zumindest teilweise)

LU √√√ √√√ √√√ √√√ M M

LV √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest

teilweise)

√√√

MT √√ √√√ √√√ (zumindest teilweise)

M √√√ (zumindest teilweise)

M

NL √√√ √√√ √√√ √√√ √√√

(zumindest teilweise)

M

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PL √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ √√√

PT √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ √√√

(zumindest teilweise)

RO √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest

teilweise)

√√√ (zumindest

teilweise)

SE √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest teilweise)

√√√

SI √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest

teilweise)/M

√√√ (zumindest

teilweise)/M

SK √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (teilweise)/√√

UK √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ √√√ (zumindest

teilweise)

√√√ (teilweise)/√√

√√√ — fertig; √√ – Genehmigung anhängig; M — Mangelnde Nachfrage in mehr als der Hälfte des Bands; O — Keine Pläne/Keine Informationen