Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge

14
Sachgebiet Hütten-, Walzwerksanlagen, Gießereien und Hebetechnik (SG HWGH) 1 / 14 Rückblick 2019_19.06.2019.docx Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge Leitung: Herr Dr. Matthias Eisenbrand Jahresrückblick 2019 Coilbox Bild: Stahl-Zentrum/ThyssenKrupp Steel Europe AG Sehr geehrte Damen und Herren, das Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge möchte sich auf diesem Weg nochmals für die gute Zusammenarbeit mit Ihnen in den vergangenen Jahren bedanken. Der beiliegende Rückblick auf das Jahr 2019 soll Ihnen hilfreiche und wichtige Informationen für Ihre Tätigkeit als von der Berufsgenossenschaft ermächtigte Sachverständige / als von der Berufsgenossenschaft ermächtigter Sachverständiger für die Prüfung von Kranen geben. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Gesundheit, Glück und Erfolg. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes Krane, Winden, Elektrozüge

Transcript of Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge

Page 1: Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

1 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Themenfeld

Krane Winden Elektrozuumlge

Leitung Herr Dr Matthias Eisenbrand

Jahresruumlckblick 2019

Coilbox Bild Stahl-ZentrumThyssenKrupp Steel Europe AG

Sehr geehrte Damen und Herren

das Themenfeld Krane Winden Elektrozuumlge moumlchte sich auf diesem Weg nochmals fuumlr die gute Zusammenarbeit mit Ihnen in den vergangenen Jahren bedanken Der beiliegende Ruumlckblick auf das Jahr 2019 soll Ihnen hilfreiche und wichtige Informationen fuumlr Ihre Taumltigkeit als von der Berufsgenossenschaft ermaumlchtigte Sachverstaumlndige als von der Berufsgenossenschaft ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger fuumlr die Pruumlfung von Kranen geben Wir wuumlnschen Ihnen weiterhin viel Gesundheit Gluumlck und Erfolg Mit freundlichen Gruumlszligen Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

2 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Inhaltsverzeichnis

+ 1 Normen zu Kranen 3

2 Listung von harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 200642EG im EU-Amtsblatt nach uumlber einem Jahr Wartezeit 3

3 Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zur Maschinenrichtlinie 200642EG und Amtsblatt der EU5

4 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit ndash Zustaumlndigkeiten) 5

5 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit ndash Arbeitsprogramm 6

6 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit (veroumlffentlichte Normen) 7

7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen 9

8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400) 10

9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411) 10

10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspekten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungssystemen 11

11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit 12

12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen 13

13 Unfallgeschehen 13

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

3 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

1 Normen zu Kranen

Zum Thema bdquoNormung CENTC 147 ndash Krane ndash Sicherheit aktueller Stand der Normung im CENTC 147 bdquoKrane - Sicherheitldquo moumlchten wir Sie informieren

Detaillierter Bericht von Herrn Klaus Pokorny - 2019

Die Fachabteilung Krane und Hebezeuge (Normung) des VDMA erstellt jedes Jahr einen Be-richt zum aktuellen Normungsstand Dies ist mit viel Aufwand verbunden das Sachgebiet Huumlt-ten- und Walzwerksanlagen dankt Herrn Pokorny (E-Mail klauspokornyvdmaorg Tel 069 6603-1500) ausdruumlcklich fuumlr die Zurverfuumlgungstellung

Internet Internet wwwvdmaorg - Normung Krane und Hebezeuge

2 Listung von harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 200642EG im EU-Amtsblatt nach uumlber einem Jahr Wartezeit

Eine Erlaumluterung zum Thema bdquoListung von harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 200642EG im EU-Amtsblatt nach uumlber einem Jahr Wartezeitldquo wurde am 17042019 vom VDMA (Lyoner Str 18 60528 Frankfurt) im Internet veroumlffentlicht Erlaumluterung von Herrn Dr Gerhard Steiger vom 17042019 Auszug bdquohellip

Uumlber viele Jahre hinweg erfolgte die Listung von harmonisierten Normen aufgrund

der guten Zusammenarbeit zwischen Normung und Industrie einerseits und der fuumlr

die Maschinenrichtlinie zustaumlndigen Stelle bei der Europaumlischen Kommission an-

dererseits weitestgehend reibungslos Letztmalig wurde auf dieser Basis eine kon-

solidierte Liste aller mehr als 770 harmonisierten Normen zur 200642EG mit ak-

tuellen Anpassungen am 9 Maumlrz 2018 im Journal C (Mitteilungen) des EU-Amts-

blatt veroumlffentlicht Diese Art der Veroumlffentlichungsform enthielt in transparenter

und verstaumlndlicher Form alle fuumlr die potenziellen Anwender von harmonisierten

Normen erforderlichen Informationen

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

4 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Ausgeloumlst durch die Rechtsprechung des Europaumlischen Gerichtshofs (EuGH) zu

zwei Faumlllen bei denen ein Zusammenhang mit harmonisierten Normen bestand

hat die Europaumlische Kommission den rechtlichen Status von harmonisierten Nor-

men einer grundsaumltzlichen Bewertung unterzogen Im Ergebnis ist die Europaumlische

Kommission dabei bedauerlicherweise zu einer rechtlichen Auslegung gekommen

die sich vorrangig an Aspekten orientiert die sie zur Gewaumlhrleistung ihrer eigenen

Rechtssicherheit fuumlr erforderlich haumllt Aufgrund dieser internen Findungsphase

wurden anstehende Listungen im EU-Amtsblatt durch die Europaumlischen Kommis-

sion uumlber mehr als ein Jahr ausgesetzt

Am 19 Maumlrz 2019 erfolgte nun uumlber den Durchfuumlhrungsbeschluss (EU)

2019436 die lange uumlberfaumlllige Listung von neuen harmonisierten Normen zur

200642EG Die Veroumlffentlichungsform dieses Durchfuumlhrungsbeschlusses ist als

generelle Blaupause fuumlr alle weiteren Listungen von harmonisierten Normen auch

fuumlr andere Binnenmarktrechtsakte nach dem New Approach (NLF) anzusehen Die

Bekanntgabe erfolgt danach ab jetzt im Journal L (Rechtsakte) und nicht mehr wie

bisher im Journal C (Mitteilungen) des EU-Amtsblattes Damit verbunden ist auch

eine neue - uumlber Anhaumlnge segmentierte - Form der Bekanntgabe von neuen bzw

zuruumlckgezogenen harmonisierten Normen Das hat den Nachteil dass die Ver-

staumlndlichkeit und Eindeutigkeit fuumlr die potenziellen Nutzer von harmonisierten Nor-

men nicht mehr gewaumlhrleistet ist Daher hat der VDMA darauf gedraumlngt dass kurz-

fristig eine aktualisierte konsolidierte Liste der harmonisierten Normen zur

200642EG in der bisher praktizierten Form von der Europaumlischen Kommission

zur Verfuumlgung gestellt wird Die Europaumlische Kommission hat eine solche Liste

zwar bereits zugesagt ohne bisher einen festen Termin fuumlr deren Bereitstellung

zu nennen

Ein weiteres Manko des Durchfuumlhrungsbeschlusses betrifft den unmittelbaren Er-

satz von bisher existierenden harmonisierten Normen durch neue Ausgaben die-

ser Normen ohne jegliche Uumlbergangsfrist (betrifft alle Normen bei denen in An-

hang III des Durchfuumlhrungsbeschlusses in der Spalte bdquoDatum der Streichungldquo der

1932019 eingetragen ist) Damit besteht fuumlr Anwender von harmonisierten Nor-

men keinerlei Zeitpuffer ihre Produkte an die mit den aktualisierten Normen ver-

aumlnderte Sachlage anzupassen Hierzu hat die Europaumlische Kommission mitgeteilt

dass dieser Aspekt bei ihrer naumlchsten Veroumlffentlichung im Amtsblatt beruumlcksichtigt

werden soll

Ein weiteres Detail hat zu weitreichenden Verunsicherungen bei den betroffenen

Kreisen im Maschinenbau gesorgt Es handelt sich dabei um die Nennung von EN

ISO 12100 im Erwaumlgungsgrund (14) des Durchfuumlhrungsbeschlusses Nach Bestauml-

tigung der Europaumlischen Kommission handelt es sich dabei um einen redaktionel-

len Fehler Dementsprechend wird dieser Norm nicht der Status als harmonisierte

Norm entzogen was nach Aussage der Europaumlischen Kommission auch dadurch

belegt wird dass die EN ISO 12100 nicht im Anhang III bdquoNormen die aus dem

Amtsblatt entfernt werdenldquo aufgefuumlhrt ist

hellipldquo

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

5 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

3 Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zur Maschinenrichtlinie 200642EG und Amtsblatt der EU

In der Folge haben wir Ihnen die wichtigsten Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zum Downloaden aufgefuumlhrt

bull Amtsblatt der EU C 921

bull Durchfuumlhrungsbeschluss (EU) 2020480

bull Durchfuumlhrungsbeschluss (EU) 20191863

bull Durchfuumlhrungsbeschluss (EU) 2019436

4 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit ndash Zustaumlndigkeiten)

Entwicklung und Pflege von Sicherheitsnormen fuumlr die Konstruktion Herstellung sowie die erforderlichen Informationen fuumlr die folgenden Produkte

1 Krane (wie in Resolution 99 von CENTC 147 definiert)

2 Ausruumlstungen fuumlr das Heben von Personen aufmit bestimmten Kranen

3 Kraftbetriebene Winden und Hubwerke und ihre Tragwerke

4 Handbetriebene Hebezeuge

5 Lose Lastaufnahmemittel

6 Manipulatoren mit handgefuumlhrter Last Ausgenommen sind

― Hebevorrichtungen fuumlr Gymnastik- und Spielfeldgeraumlte

― Hebezeuge fuumlr Robotik

― Lastaufnahmemittel fuumlr die Glasindustrie

― Hebezeuge und Zubehoumlr fuumlr medizinische Zwecke

― Bagger die als Krane verwendet werden

― Kabel-Krane

Internet CEN TC 147 CENTC 147 Unterkomitees und Arbeitsgruppen

CENTC 147WG 11 Fahrzeugkrane

CENTC 147WG 12 Turmdrehkrane

CENTC 147WG 14 Bruumlcken- und Portalkrane

CENTC 147WG 15 Off-Shore Krane

CENTC 147WG 17 Kraftbetriebene Winden und Hubgeraumlte

CENTC 147WG 18 Ladekrane

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

6 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

CENTC 147WG 2 Konstruktion allgemein

CENTC 147WG 20 Handbetriebene Krane

CENTC 147WG 21 Lose Lastaufnahmemittel

CENTC 147WG 3 Gestaltung und Auswahl von Ausruumlstungen

5 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit ndash Arbeitsprogramm

Internet Arbeitsprogramm Projekte lt Veroumlffentlichung

EN 13001-3-22014+A1 (WI=00147168)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Draht-seilen in Seiltrieben

EN 13001-3-12012+A22018prA3 (WI=00147170)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Stahl-tragwerken

EN 13001-3-22014FprA1 (WI=00147151)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Draht-seilen in Seiltrieben

EN 13001-3-52016+A1 (WI=00147171)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweise von ge-schmiedeten und gegossenen Haken

EN 13001-3-52016FprA1 (WI=00147152)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweise von ge-schmiedeten und gegossenen Haken

EN 13001-3-62018prA1 (WI=00147169)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Ma-schinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder

EN 131552020 (WI=00147154)

Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel

EN 168512017FprA1 (WI=00147166)

Krane ndash Leichtkransysteme

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

7 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

FprCENTS 17471 (WI=00147163)

Krane - Interface zwischen Ladekran und Arbeitsbuumlhne

FprEN 12999 (WI=00147159)

Krane ndash Ladekrane

FprEN 13001-2 (WI=00147167)

Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen (Detaillierte Liste dazu siehe Anlage 50)

6 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit (veroumlffentlichte Normen)

Internet Veroumlffentlichte Normen

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 12077-21998+A12008 (WI=00147092) Sicherheit von Kranen - Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen - Teil 2 Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen

2008-04-16

EN 12644-12001+A12008 (WI=00147094) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 1 Betriebs-anleitungen

2008-07-23

EN 12644-22000+A12008 (WI=00147095) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 2 Kenn-zeichnung

2008-07-23

EN 129992011+A22018 (WI=00147153) Krane ndash Ladekrane

2018-02-28

EN 130002010+A12014 (WI=00147140) Krane ndash Fahrzeugkrane

2014-05-14

EN 13001-12015 (WI=00147137) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 1 Allgemeine Prinzipien und An-forderungen

2015-04-08

EN 13001-22014 (WI=00147119) Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen

2014-08-06

EN 13001-3-12012+A22018 (WI=00147160) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Stahltragwerken

2018-01-17

EN 13001-3-22014 (WI=00147125) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Drahtseilen in Seiltrieben

2014-08-06

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

8 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 13001-3-32014 (WI=00147126) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-3 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von LaufradSchiene-Kontakten

2014-10-08

EN 13001-3-42018 (WI=00147127) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-4 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweise fuumlr Maschinenbauteile ndash Lager

2018-12-05

EN 13001-3-52016 (WI=00147132) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitshinweise von geschmiedeten Haken

2016-08-10

EN 13001-3-62018 (WI=00147142) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Maschinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder

2018-02-28

EN 131352013+A12018 (WI=00147149) Krane - Sicherheit - Konstruktion - Anforderungen an die Ausruumlstun-gen

2018-04-11

EN 131552003+A22009 (WI=00147099) Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel

2009-03-25

EN 131572004+A12009 (WI=00147108) Krane - Sicherheit - Handbetriebene Krane

2009-08-12

EN 135572003+A22008 (WI=00147093) Krane - Stellteile und Steuerstaumlnde

2008-04-16

EN 135862004+A12008 (WI=00147090) Krane ndash Zugang

2008-04-16

EN 13852-12013 (WI=00147115) Krane - Offshore-Krane - Teil 1 Offshore-Krane fuumlr allgemeine Ver-wendung

2013-09-25

EN 13852-22004 (WI=00147044) Krane - Offshore-Krane - Teil 2 Schwimmende Krane

2004-10-27

EN 142382004+A12009 (WI=00147109) Krane - Handgefuumlhrte Manipulatoren

2009-08-12

EN 144392006+A22009 (WI=00147101) Krane - Sicherheit ndash Turmdrehkrane

2009-05-13

EN 14492-12006+A12009 (WI=00147110) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden

2009-10-21

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

9 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 14492-12006+A12009AC2010 (WI=00147C15) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden

2010-03-24

EN 14492-22019 (WI=00147146) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2 Kraftgetrie-bene Hubwerke

2019-06-12

EN 14502-12010 (WI=00147089) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1 Haumlngende Personenaufnahmemittel

2010-05-26

EN 14502-22005+A12008 (WI=00147091) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 2 Houmlhenver-stellbare Steuerstaumlnde

2008-04-16

EN 149852012 (WI=00147106) Krane - Ausleger-Drehkrane

2012-02-15

EN 150112011+A12014 (WI=00147138) Krane - Bruumlcken- und Portalkrane

2014-02-19

EN 150562006+A12009 (WI=00147102) Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern

2009-05-20

EN 168512017 (WI=00147139) Krane - Leichtkransysteme

2017-01-25

7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen

Werden Krane (Turmdrehkrane Fahrzeugkrane) in der Naumlhe von Bahnanlagen eingesetzt kommt es unter Umstaumlnden neben den Gefaumlhrdungen beim Kranbetrieb an sich auch zu Ge-faumlhrdungen fuumlr den Bahnverkehr durch den Kran Verletzt ein Kran mit seiner Ausruumlstung oder mit der angehaumlngten Last das Lichtraumprofil (LRP) der Bahn kann bei gleichzeitig stattfin-dender Fahrt einer Bahn diese beruumlhrt werden Dies ist ein gefaumlhrlicher Eingriff in den Bahn-verkehr der gravierende und sogar toumldliche Folgen fuumlr Beschaumlftigte Bahnbedienstete und Fahrgaumlste nach sich ziehen kann Unterschreitet ein Kran den Schutzabstand einer vorhande-nen unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage oder einer Bahnenergieleitung (Speise- Umgehungs- oder Verstaumlrkungsleitung) selbst durch die Ausruumlstung oder Last besteht die Gefahr eines Stromschlages der ebenfalls gravierende bis toumldliche Folgen nach sich ziehen kann Zusaumltzlich wird der Bahnbetrieb massiv gestoumlrt mit nicht absehbaren Folgen unter Um-staumlnden entsteht hoher Material- und Sachschaden Eine Anzahl von Unfaumlllen mit entsprechenden Folgen und eine noch groumlszligere Anzahl von Bei-naheunfaumlllen zeugen von der Brisanz des Themas Die Gruumlnde hierfuumlr liegen oft in mangelhafter Planung und in daraus resultierenden falschen oder unzureichenden Schutzmaszlignahmen

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

10 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen

Internet DGUV - FB Bau

8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)

Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

11 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)

10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen

Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

12 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit

Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen

Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

13 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen

An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung

Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich

13 Unfallgeschehen

Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde

Page 2: Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

2 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Inhaltsverzeichnis

+ 1 Normen zu Kranen 3

2 Listung von harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 200642EG im EU-Amtsblatt nach uumlber einem Jahr Wartezeit 3

3 Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zur Maschinenrichtlinie 200642EG und Amtsblatt der EU5

4 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit ndash Zustaumlndigkeiten) 5

5 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit ndash Arbeitsprogramm 6

6 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit (veroumlffentlichte Normen) 7

7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen 9

8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400) 10

9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411) 10

10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspekten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungssystemen 11

11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit 12

12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen 13

13 Unfallgeschehen 13

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

3 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

1 Normen zu Kranen

Zum Thema bdquoNormung CENTC 147 ndash Krane ndash Sicherheit aktueller Stand der Normung im CENTC 147 bdquoKrane - Sicherheitldquo moumlchten wir Sie informieren

Detaillierter Bericht von Herrn Klaus Pokorny - 2019

Die Fachabteilung Krane und Hebezeuge (Normung) des VDMA erstellt jedes Jahr einen Be-richt zum aktuellen Normungsstand Dies ist mit viel Aufwand verbunden das Sachgebiet Huumlt-ten- und Walzwerksanlagen dankt Herrn Pokorny (E-Mail klauspokornyvdmaorg Tel 069 6603-1500) ausdruumlcklich fuumlr die Zurverfuumlgungstellung

Internet Internet wwwvdmaorg - Normung Krane und Hebezeuge

2 Listung von harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 200642EG im EU-Amtsblatt nach uumlber einem Jahr Wartezeit

Eine Erlaumluterung zum Thema bdquoListung von harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 200642EG im EU-Amtsblatt nach uumlber einem Jahr Wartezeitldquo wurde am 17042019 vom VDMA (Lyoner Str 18 60528 Frankfurt) im Internet veroumlffentlicht Erlaumluterung von Herrn Dr Gerhard Steiger vom 17042019 Auszug bdquohellip

Uumlber viele Jahre hinweg erfolgte die Listung von harmonisierten Normen aufgrund

der guten Zusammenarbeit zwischen Normung und Industrie einerseits und der fuumlr

die Maschinenrichtlinie zustaumlndigen Stelle bei der Europaumlischen Kommission an-

dererseits weitestgehend reibungslos Letztmalig wurde auf dieser Basis eine kon-

solidierte Liste aller mehr als 770 harmonisierten Normen zur 200642EG mit ak-

tuellen Anpassungen am 9 Maumlrz 2018 im Journal C (Mitteilungen) des EU-Amts-

blatt veroumlffentlicht Diese Art der Veroumlffentlichungsform enthielt in transparenter

und verstaumlndlicher Form alle fuumlr die potenziellen Anwender von harmonisierten

Normen erforderlichen Informationen

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

4 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Ausgeloumlst durch die Rechtsprechung des Europaumlischen Gerichtshofs (EuGH) zu

zwei Faumlllen bei denen ein Zusammenhang mit harmonisierten Normen bestand

hat die Europaumlische Kommission den rechtlichen Status von harmonisierten Nor-

men einer grundsaumltzlichen Bewertung unterzogen Im Ergebnis ist die Europaumlische

Kommission dabei bedauerlicherweise zu einer rechtlichen Auslegung gekommen

die sich vorrangig an Aspekten orientiert die sie zur Gewaumlhrleistung ihrer eigenen

Rechtssicherheit fuumlr erforderlich haumllt Aufgrund dieser internen Findungsphase

wurden anstehende Listungen im EU-Amtsblatt durch die Europaumlischen Kommis-

sion uumlber mehr als ein Jahr ausgesetzt

Am 19 Maumlrz 2019 erfolgte nun uumlber den Durchfuumlhrungsbeschluss (EU)

2019436 die lange uumlberfaumlllige Listung von neuen harmonisierten Normen zur

200642EG Die Veroumlffentlichungsform dieses Durchfuumlhrungsbeschlusses ist als

generelle Blaupause fuumlr alle weiteren Listungen von harmonisierten Normen auch

fuumlr andere Binnenmarktrechtsakte nach dem New Approach (NLF) anzusehen Die

Bekanntgabe erfolgt danach ab jetzt im Journal L (Rechtsakte) und nicht mehr wie

bisher im Journal C (Mitteilungen) des EU-Amtsblattes Damit verbunden ist auch

eine neue - uumlber Anhaumlnge segmentierte - Form der Bekanntgabe von neuen bzw

zuruumlckgezogenen harmonisierten Normen Das hat den Nachteil dass die Ver-

staumlndlichkeit und Eindeutigkeit fuumlr die potenziellen Nutzer von harmonisierten Nor-

men nicht mehr gewaumlhrleistet ist Daher hat der VDMA darauf gedraumlngt dass kurz-

fristig eine aktualisierte konsolidierte Liste der harmonisierten Normen zur

200642EG in der bisher praktizierten Form von der Europaumlischen Kommission

zur Verfuumlgung gestellt wird Die Europaumlische Kommission hat eine solche Liste

zwar bereits zugesagt ohne bisher einen festen Termin fuumlr deren Bereitstellung

zu nennen

Ein weiteres Manko des Durchfuumlhrungsbeschlusses betrifft den unmittelbaren Er-

satz von bisher existierenden harmonisierten Normen durch neue Ausgaben die-

ser Normen ohne jegliche Uumlbergangsfrist (betrifft alle Normen bei denen in An-

hang III des Durchfuumlhrungsbeschlusses in der Spalte bdquoDatum der Streichungldquo der

1932019 eingetragen ist) Damit besteht fuumlr Anwender von harmonisierten Nor-

men keinerlei Zeitpuffer ihre Produkte an die mit den aktualisierten Normen ver-

aumlnderte Sachlage anzupassen Hierzu hat die Europaumlische Kommission mitgeteilt

dass dieser Aspekt bei ihrer naumlchsten Veroumlffentlichung im Amtsblatt beruumlcksichtigt

werden soll

Ein weiteres Detail hat zu weitreichenden Verunsicherungen bei den betroffenen

Kreisen im Maschinenbau gesorgt Es handelt sich dabei um die Nennung von EN

ISO 12100 im Erwaumlgungsgrund (14) des Durchfuumlhrungsbeschlusses Nach Bestauml-

tigung der Europaumlischen Kommission handelt es sich dabei um einen redaktionel-

len Fehler Dementsprechend wird dieser Norm nicht der Status als harmonisierte

Norm entzogen was nach Aussage der Europaumlischen Kommission auch dadurch

belegt wird dass die EN ISO 12100 nicht im Anhang III bdquoNormen die aus dem

Amtsblatt entfernt werdenldquo aufgefuumlhrt ist

hellipldquo

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

5 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

3 Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zur Maschinenrichtlinie 200642EG und Amtsblatt der EU

In der Folge haben wir Ihnen die wichtigsten Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zum Downloaden aufgefuumlhrt

bull Amtsblatt der EU C 921

bull Durchfuumlhrungsbeschluss (EU) 2020480

bull Durchfuumlhrungsbeschluss (EU) 20191863

bull Durchfuumlhrungsbeschluss (EU) 2019436

4 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit ndash Zustaumlndigkeiten)

Entwicklung und Pflege von Sicherheitsnormen fuumlr die Konstruktion Herstellung sowie die erforderlichen Informationen fuumlr die folgenden Produkte

1 Krane (wie in Resolution 99 von CENTC 147 definiert)

2 Ausruumlstungen fuumlr das Heben von Personen aufmit bestimmten Kranen

3 Kraftbetriebene Winden und Hubwerke und ihre Tragwerke

4 Handbetriebene Hebezeuge

5 Lose Lastaufnahmemittel

6 Manipulatoren mit handgefuumlhrter Last Ausgenommen sind

― Hebevorrichtungen fuumlr Gymnastik- und Spielfeldgeraumlte

― Hebezeuge fuumlr Robotik

― Lastaufnahmemittel fuumlr die Glasindustrie

― Hebezeuge und Zubehoumlr fuumlr medizinische Zwecke

― Bagger die als Krane verwendet werden

― Kabel-Krane

Internet CEN TC 147 CENTC 147 Unterkomitees und Arbeitsgruppen

CENTC 147WG 11 Fahrzeugkrane

CENTC 147WG 12 Turmdrehkrane

CENTC 147WG 14 Bruumlcken- und Portalkrane

CENTC 147WG 15 Off-Shore Krane

CENTC 147WG 17 Kraftbetriebene Winden und Hubgeraumlte

CENTC 147WG 18 Ladekrane

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

6 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

CENTC 147WG 2 Konstruktion allgemein

CENTC 147WG 20 Handbetriebene Krane

CENTC 147WG 21 Lose Lastaufnahmemittel

CENTC 147WG 3 Gestaltung und Auswahl von Ausruumlstungen

5 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit ndash Arbeitsprogramm

Internet Arbeitsprogramm Projekte lt Veroumlffentlichung

EN 13001-3-22014+A1 (WI=00147168)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Draht-seilen in Seiltrieben

EN 13001-3-12012+A22018prA3 (WI=00147170)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Stahl-tragwerken

EN 13001-3-22014FprA1 (WI=00147151)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Draht-seilen in Seiltrieben

EN 13001-3-52016+A1 (WI=00147171)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweise von ge-schmiedeten und gegossenen Haken

EN 13001-3-52016FprA1 (WI=00147152)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweise von ge-schmiedeten und gegossenen Haken

EN 13001-3-62018prA1 (WI=00147169)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Ma-schinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder

EN 131552020 (WI=00147154)

Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel

EN 168512017FprA1 (WI=00147166)

Krane ndash Leichtkransysteme

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

7 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

FprCENTS 17471 (WI=00147163)

Krane - Interface zwischen Ladekran und Arbeitsbuumlhne

FprEN 12999 (WI=00147159)

Krane ndash Ladekrane

FprEN 13001-2 (WI=00147167)

Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen (Detaillierte Liste dazu siehe Anlage 50)

6 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit (veroumlffentlichte Normen)

Internet Veroumlffentlichte Normen

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 12077-21998+A12008 (WI=00147092) Sicherheit von Kranen - Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen - Teil 2 Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen

2008-04-16

EN 12644-12001+A12008 (WI=00147094) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 1 Betriebs-anleitungen

2008-07-23

EN 12644-22000+A12008 (WI=00147095) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 2 Kenn-zeichnung

2008-07-23

EN 129992011+A22018 (WI=00147153) Krane ndash Ladekrane

2018-02-28

EN 130002010+A12014 (WI=00147140) Krane ndash Fahrzeugkrane

2014-05-14

EN 13001-12015 (WI=00147137) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 1 Allgemeine Prinzipien und An-forderungen

2015-04-08

EN 13001-22014 (WI=00147119) Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen

2014-08-06

EN 13001-3-12012+A22018 (WI=00147160) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Stahltragwerken

2018-01-17

EN 13001-3-22014 (WI=00147125) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Drahtseilen in Seiltrieben

2014-08-06

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

8 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 13001-3-32014 (WI=00147126) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-3 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von LaufradSchiene-Kontakten

2014-10-08

EN 13001-3-42018 (WI=00147127) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-4 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweise fuumlr Maschinenbauteile ndash Lager

2018-12-05

EN 13001-3-52016 (WI=00147132) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitshinweise von geschmiedeten Haken

2016-08-10

EN 13001-3-62018 (WI=00147142) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Maschinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder

2018-02-28

EN 131352013+A12018 (WI=00147149) Krane - Sicherheit - Konstruktion - Anforderungen an die Ausruumlstun-gen

2018-04-11

EN 131552003+A22009 (WI=00147099) Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel

2009-03-25

EN 131572004+A12009 (WI=00147108) Krane - Sicherheit - Handbetriebene Krane

2009-08-12

EN 135572003+A22008 (WI=00147093) Krane - Stellteile und Steuerstaumlnde

2008-04-16

EN 135862004+A12008 (WI=00147090) Krane ndash Zugang

2008-04-16

EN 13852-12013 (WI=00147115) Krane - Offshore-Krane - Teil 1 Offshore-Krane fuumlr allgemeine Ver-wendung

2013-09-25

EN 13852-22004 (WI=00147044) Krane - Offshore-Krane - Teil 2 Schwimmende Krane

2004-10-27

EN 142382004+A12009 (WI=00147109) Krane - Handgefuumlhrte Manipulatoren

2009-08-12

EN 144392006+A22009 (WI=00147101) Krane - Sicherheit ndash Turmdrehkrane

2009-05-13

EN 14492-12006+A12009 (WI=00147110) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden

2009-10-21

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

9 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 14492-12006+A12009AC2010 (WI=00147C15) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden

2010-03-24

EN 14492-22019 (WI=00147146) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2 Kraftgetrie-bene Hubwerke

2019-06-12

EN 14502-12010 (WI=00147089) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1 Haumlngende Personenaufnahmemittel

2010-05-26

EN 14502-22005+A12008 (WI=00147091) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 2 Houmlhenver-stellbare Steuerstaumlnde

2008-04-16

EN 149852012 (WI=00147106) Krane - Ausleger-Drehkrane

2012-02-15

EN 150112011+A12014 (WI=00147138) Krane - Bruumlcken- und Portalkrane

2014-02-19

EN 150562006+A12009 (WI=00147102) Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern

2009-05-20

EN 168512017 (WI=00147139) Krane - Leichtkransysteme

2017-01-25

7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen

Werden Krane (Turmdrehkrane Fahrzeugkrane) in der Naumlhe von Bahnanlagen eingesetzt kommt es unter Umstaumlnden neben den Gefaumlhrdungen beim Kranbetrieb an sich auch zu Ge-faumlhrdungen fuumlr den Bahnverkehr durch den Kran Verletzt ein Kran mit seiner Ausruumlstung oder mit der angehaumlngten Last das Lichtraumprofil (LRP) der Bahn kann bei gleichzeitig stattfin-dender Fahrt einer Bahn diese beruumlhrt werden Dies ist ein gefaumlhrlicher Eingriff in den Bahn-verkehr der gravierende und sogar toumldliche Folgen fuumlr Beschaumlftigte Bahnbedienstete und Fahrgaumlste nach sich ziehen kann Unterschreitet ein Kran den Schutzabstand einer vorhande-nen unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage oder einer Bahnenergieleitung (Speise- Umgehungs- oder Verstaumlrkungsleitung) selbst durch die Ausruumlstung oder Last besteht die Gefahr eines Stromschlages der ebenfalls gravierende bis toumldliche Folgen nach sich ziehen kann Zusaumltzlich wird der Bahnbetrieb massiv gestoumlrt mit nicht absehbaren Folgen unter Um-staumlnden entsteht hoher Material- und Sachschaden Eine Anzahl von Unfaumlllen mit entsprechenden Folgen und eine noch groumlszligere Anzahl von Bei-naheunfaumlllen zeugen von der Brisanz des Themas Die Gruumlnde hierfuumlr liegen oft in mangelhafter Planung und in daraus resultierenden falschen oder unzureichenden Schutzmaszlignahmen

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

10 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen

Internet DGUV - FB Bau

8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)

Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

11 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)

10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen

Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

12 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit

Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen

Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

13 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen

An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung

Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich

13 Unfallgeschehen

Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde

Page 3: Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

3 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

1 Normen zu Kranen

Zum Thema bdquoNormung CENTC 147 ndash Krane ndash Sicherheit aktueller Stand der Normung im CENTC 147 bdquoKrane - Sicherheitldquo moumlchten wir Sie informieren

Detaillierter Bericht von Herrn Klaus Pokorny - 2019

Die Fachabteilung Krane und Hebezeuge (Normung) des VDMA erstellt jedes Jahr einen Be-richt zum aktuellen Normungsstand Dies ist mit viel Aufwand verbunden das Sachgebiet Huumlt-ten- und Walzwerksanlagen dankt Herrn Pokorny (E-Mail klauspokornyvdmaorg Tel 069 6603-1500) ausdruumlcklich fuumlr die Zurverfuumlgungstellung

Internet Internet wwwvdmaorg - Normung Krane und Hebezeuge

2 Listung von harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 200642EG im EU-Amtsblatt nach uumlber einem Jahr Wartezeit

Eine Erlaumluterung zum Thema bdquoListung von harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 200642EG im EU-Amtsblatt nach uumlber einem Jahr Wartezeitldquo wurde am 17042019 vom VDMA (Lyoner Str 18 60528 Frankfurt) im Internet veroumlffentlicht Erlaumluterung von Herrn Dr Gerhard Steiger vom 17042019 Auszug bdquohellip

Uumlber viele Jahre hinweg erfolgte die Listung von harmonisierten Normen aufgrund

der guten Zusammenarbeit zwischen Normung und Industrie einerseits und der fuumlr

die Maschinenrichtlinie zustaumlndigen Stelle bei der Europaumlischen Kommission an-

dererseits weitestgehend reibungslos Letztmalig wurde auf dieser Basis eine kon-

solidierte Liste aller mehr als 770 harmonisierten Normen zur 200642EG mit ak-

tuellen Anpassungen am 9 Maumlrz 2018 im Journal C (Mitteilungen) des EU-Amts-

blatt veroumlffentlicht Diese Art der Veroumlffentlichungsform enthielt in transparenter

und verstaumlndlicher Form alle fuumlr die potenziellen Anwender von harmonisierten

Normen erforderlichen Informationen

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

4 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Ausgeloumlst durch die Rechtsprechung des Europaumlischen Gerichtshofs (EuGH) zu

zwei Faumlllen bei denen ein Zusammenhang mit harmonisierten Normen bestand

hat die Europaumlische Kommission den rechtlichen Status von harmonisierten Nor-

men einer grundsaumltzlichen Bewertung unterzogen Im Ergebnis ist die Europaumlische

Kommission dabei bedauerlicherweise zu einer rechtlichen Auslegung gekommen

die sich vorrangig an Aspekten orientiert die sie zur Gewaumlhrleistung ihrer eigenen

Rechtssicherheit fuumlr erforderlich haumllt Aufgrund dieser internen Findungsphase

wurden anstehende Listungen im EU-Amtsblatt durch die Europaumlischen Kommis-

sion uumlber mehr als ein Jahr ausgesetzt

Am 19 Maumlrz 2019 erfolgte nun uumlber den Durchfuumlhrungsbeschluss (EU)

2019436 die lange uumlberfaumlllige Listung von neuen harmonisierten Normen zur

200642EG Die Veroumlffentlichungsform dieses Durchfuumlhrungsbeschlusses ist als

generelle Blaupause fuumlr alle weiteren Listungen von harmonisierten Normen auch

fuumlr andere Binnenmarktrechtsakte nach dem New Approach (NLF) anzusehen Die

Bekanntgabe erfolgt danach ab jetzt im Journal L (Rechtsakte) und nicht mehr wie

bisher im Journal C (Mitteilungen) des EU-Amtsblattes Damit verbunden ist auch

eine neue - uumlber Anhaumlnge segmentierte - Form der Bekanntgabe von neuen bzw

zuruumlckgezogenen harmonisierten Normen Das hat den Nachteil dass die Ver-

staumlndlichkeit und Eindeutigkeit fuumlr die potenziellen Nutzer von harmonisierten Nor-

men nicht mehr gewaumlhrleistet ist Daher hat der VDMA darauf gedraumlngt dass kurz-

fristig eine aktualisierte konsolidierte Liste der harmonisierten Normen zur

200642EG in der bisher praktizierten Form von der Europaumlischen Kommission

zur Verfuumlgung gestellt wird Die Europaumlische Kommission hat eine solche Liste

zwar bereits zugesagt ohne bisher einen festen Termin fuumlr deren Bereitstellung

zu nennen

Ein weiteres Manko des Durchfuumlhrungsbeschlusses betrifft den unmittelbaren Er-

satz von bisher existierenden harmonisierten Normen durch neue Ausgaben die-

ser Normen ohne jegliche Uumlbergangsfrist (betrifft alle Normen bei denen in An-

hang III des Durchfuumlhrungsbeschlusses in der Spalte bdquoDatum der Streichungldquo der

1932019 eingetragen ist) Damit besteht fuumlr Anwender von harmonisierten Nor-

men keinerlei Zeitpuffer ihre Produkte an die mit den aktualisierten Normen ver-

aumlnderte Sachlage anzupassen Hierzu hat die Europaumlische Kommission mitgeteilt

dass dieser Aspekt bei ihrer naumlchsten Veroumlffentlichung im Amtsblatt beruumlcksichtigt

werden soll

Ein weiteres Detail hat zu weitreichenden Verunsicherungen bei den betroffenen

Kreisen im Maschinenbau gesorgt Es handelt sich dabei um die Nennung von EN

ISO 12100 im Erwaumlgungsgrund (14) des Durchfuumlhrungsbeschlusses Nach Bestauml-

tigung der Europaumlischen Kommission handelt es sich dabei um einen redaktionel-

len Fehler Dementsprechend wird dieser Norm nicht der Status als harmonisierte

Norm entzogen was nach Aussage der Europaumlischen Kommission auch dadurch

belegt wird dass die EN ISO 12100 nicht im Anhang III bdquoNormen die aus dem

Amtsblatt entfernt werdenldquo aufgefuumlhrt ist

hellipldquo

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

5 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

3 Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zur Maschinenrichtlinie 200642EG und Amtsblatt der EU

In der Folge haben wir Ihnen die wichtigsten Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zum Downloaden aufgefuumlhrt

bull Amtsblatt der EU C 921

bull Durchfuumlhrungsbeschluss (EU) 2020480

bull Durchfuumlhrungsbeschluss (EU) 20191863

bull Durchfuumlhrungsbeschluss (EU) 2019436

4 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit ndash Zustaumlndigkeiten)

Entwicklung und Pflege von Sicherheitsnormen fuumlr die Konstruktion Herstellung sowie die erforderlichen Informationen fuumlr die folgenden Produkte

1 Krane (wie in Resolution 99 von CENTC 147 definiert)

2 Ausruumlstungen fuumlr das Heben von Personen aufmit bestimmten Kranen

3 Kraftbetriebene Winden und Hubwerke und ihre Tragwerke

4 Handbetriebene Hebezeuge

5 Lose Lastaufnahmemittel

6 Manipulatoren mit handgefuumlhrter Last Ausgenommen sind

― Hebevorrichtungen fuumlr Gymnastik- und Spielfeldgeraumlte

― Hebezeuge fuumlr Robotik

― Lastaufnahmemittel fuumlr die Glasindustrie

― Hebezeuge und Zubehoumlr fuumlr medizinische Zwecke

― Bagger die als Krane verwendet werden

― Kabel-Krane

Internet CEN TC 147 CENTC 147 Unterkomitees und Arbeitsgruppen

CENTC 147WG 11 Fahrzeugkrane

CENTC 147WG 12 Turmdrehkrane

CENTC 147WG 14 Bruumlcken- und Portalkrane

CENTC 147WG 15 Off-Shore Krane

CENTC 147WG 17 Kraftbetriebene Winden und Hubgeraumlte

CENTC 147WG 18 Ladekrane

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

6 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

CENTC 147WG 2 Konstruktion allgemein

CENTC 147WG 20 Handbetriebene Krane

CENTC 147WG 21 Lose Lastaufnahmemittel

CENTC 147WG 3 Gestaltung und Auswahl von Ausruumlstungen

5 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit ndash Arbeitsprogramm

Internet Arbeitsprogramm Projekte lt Veroumlffentlichung

EN 13001-3-22014+A1 (WI=00147168)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Draht-seilen in Seiltrieben

EN 13001-3-12012+A22018prA3 (WI=00147170)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Stahl-tragwerken

EN 13001-3-22014FprA1 (WI=00147151)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Draht-seilen in Seiltrieben

EN 13001-3-52016+A1 (WI=00147171)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweise von ge-schmiedeten und gegossenen Haken

EN 13001-3-52016FprA1 (WI=00147152)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweise von ge-schmiedeten und gegossenen Haken

EN 13001-3-62018prA1 (WI=00147169)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Ma-schinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder

EN 131552020 (WI=00147154)

Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel

EN 168512017FprA1 (WI=00147166)

Krane ndash Leichtkransysteme

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

7 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

FprCENTS 17471 (WI=00147163)

Krane - Interface zwischen Ladekran und Arbeitsbuumlhne

FprEN 12999 (WI=00147159)

Krane ndash Ladekrane

FprEN 13001-2 (WI=00147167)

Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen (Detaillierte Liste dazu siehe Anlage 50)

6 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit (veroumlffentlichte Normen)

Internet Veroumlffentlichte Normen

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 12077-21998+A12008 (WI=00147092) Sicherheit von Kranen - Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen - Teil 2 Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen

2008-04-16

EN 12644-12001+A12008 (WI=00147094) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 1 Betriebs-anleitungen

2008-07-23

EN 12644-22000+A12008 (WI=00147095) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 2 Kenn-zeichnung

2008-07-23

EN 129992011+A22018 (WI=00147153) Krane ndash Ladekrane

2018-02-28

EN 130002010+A12014 (WI=00147140) Krane ndash Fahrzeugkrane

2014-05-14

EN 13001-12015 (WI=00147137) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 1 Allgemeine Prinzipien und An-forderungen

2015-04-08

EN 13001-22014 (WI=00147119) Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen

2014-08-06

EN 13001-3-12012+A22018 (WI=00147160) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Stahltragwerken

2018-01-17

EN 13001-3-22014 (WI=00147125) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Drahtseilen in Seiltrieben

2014-08-06

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

8 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 13001-3-32014 (WI=00147126) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-3 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von LaufradSchiene-Kontakten

2014-10-08

EN 13001-3-42018 (WI=00147127) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-4 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweise fuumlr Maschinenbauteile ndash Lager

2018-12-05

EN 13001-3-52016 (WI=00147132) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitshinweise von geschmiedeten Haken

2016-08-10

EN 13001-3-62018 (WI=00147142) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Maschinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder

2018-02-28

EN 131352013+A12018 (WI=00147149) Krane - Sicherheit - Konstruktion - Anforderungen an die Ausruumlstun-gen

2018-04-11

EN 131552003+A22009 (WI=00147099) Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel

2009-03-25

EN 131572004+A12009 (WI=00147108) Krane - Sicherheit - Handbetriebene Krane

2009-08-12

EN 135572003+A22008 (WI=00147093) Krane - Stellteile und Steuerstaumlnde

2008-04-16

EN 135862004+A12008 (WI=00147090) Krane ndash Zugang

2008-04-16

EN 13852-12013 (WI=00147115) Krane - Offshore-Krane - Teil 1 Offshore-Krane fuumlr allgemeine Ver-wendung

2013-09-25

EN 13852-22004 (WI=00147044) Krane - Offshore-Krane - Teil 2 Schwimmende Krane

2004-10-27

EN 142382004+A12009 (WI=00147109) Krane - Handgefuumlhrte Manipulatoren

2009-08-12

EN 144392006+A22009 (WI=00147101) Krane - Sicherheit ndash Turmdrehkrane

2009-05-13

EN 14492-12006+A12009 (WI=00147110) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden

2009-10-21

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

9 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 14492-12006+A12009AC2010 (WI=00147C15) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden

2010-03-24

EN 14492-22019 (WI=00147146) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2 Kraftgetrie-bene Hubwerke

2019-06-12

EN 14502-12010 (WI=00147089) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1 Haumlngende Personenaufnahmemittel

2010-05-26

EN 14502-22005+A12008 (WI=00147091) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 2 Houmlhenver-stellbare Steuerstaumlnde

2008-04-16

EN 149852012 (WI=00147106) Krane - Ausleger-Drehkrane

2012-02-15

EN 150112011+A12014 (WI=00147138) Krane - Bruumlcken- und Portalkrane

2014-02-19

EN 150562006+A12009 (WI=00147102) Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern

2009-05-20

EN 168512017 (WI=00147139) Krane - Leichtkransysteme

2017-01-25

7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen

Werden Krane (Turmdrehkrane Fahrzeugkrane) in der Naumlhe von Bahnanlagen eingesetzt kommt es unter Umstaumlnden neben den Gefaumlhrdungen beim Kranbetrieb an sich auch zu Ge-faumlhrdungen fuumlr den Bahnverkehr durch den Kran Verletzt ein Kran mit seiner Ausruumlstung oder mit der angehaumlngten Last das Lichtraumprofil (LRP) der Bahn kann bei gleichzeitig stattfin-dender Fahrt einer Bahn diese beruumlhrt werden Dies ist ein gefaumlhrlicher Eingriff in den Bahn-verkehr der gravierende und sogar toumldliche Folgen fuumlr Beschaumlftigte Bahnbedienstete und Fahrgaumlste nach sich ziehen kann Unterschreitet ein Kran den Schutzabstand einer vorhande-nen unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage oder einer Bahnenergieleitung (Speise- Umgehungs- oder Verstaumlrkungsleitung) selbst durch die Ausruumlstung oder Last besteht die Gefahr eines Stromschlages der ebenfalls gravierende bis toumldliche Folgen nach sich ziehen kann Zusaumltzlich wird der Bahnbetrieb massiv gestoumlrt mit nicht absehbaren Folgen unter Um-staumlnden entsteht hoher Material- und Sachschaden Eine Anzahl von Unfaumlllen mit entsprechenden Folgen und eine noch groumlszligere Anzahl von Bei-naheunfaumlllen zeugen von der Brisanz des Themas Die Gruumlnde hierfuumlr liegen oft in mangelhafter Planung und in daraus resultierenden falschen oder unzureichenden Schutzmaszlignahmen

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

10 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen

Internet DGUV - FB Bau

8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)

Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

11 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)

10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen

Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

12 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit

Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen

Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

13 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen

An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung

Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich

13 Unfallgeschehen

Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde

Page 4: Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

4 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Ausgeloumlst durch die Rechtsprechung des Europaumlischen Gerichtshofs (EuGH) zu

zwei Faumlllen bei denen ein Zusammenhang mit harmonisierten Normen bestand

hat die Europaumlische Kommission den rechtlichen Status von harmonisierten Nor-

men einer grundsaumltzlichen Bewertung unterzogen Im Ergebnis ist die Europaumlische

Kommission dabei bedauerlicherweise zu einer rechtlichen Auslegung gekommen

die sich vorrangig an Aspekten orientiert die sie zur Gewaumlhrleistung ihrer eigenen

Rechtssicherheit fuumlr erforderlich haumllt Aufgrund dieser internen Findungsphase

wurden anstehende Listungen im EU-Amtsblatt durch die Europaumlischen Kommis-

sion uumlber mehr als ein Jahr ausgesetzt

Am 19 Maumlrz 2019 erfolgte nun uumlber den Durchfuumlhrungsbeschluss (EU)

2019436 die lange uumlberfaumlllige Listung von neuen harmonisierten Normen zur

200642EG Die Veroumlffentlichungsform dieses Durchfuumlhrungsbeschlusses ist als

generelle Blaupause fuumlr alle weiteren Listungen von harmonisierten Normen auch

fuumlr andere Binnenmarktrechtsakte nach dem New Approach (NLF) anzusehen Die

Bekanntgabe erfolgt danach ab jetzt im Journal L (Rechtsakte) und nicht mehr wie

bisher im Journal C (Mitteilungen) des EU-Amtsblattes Damit verbunden ist auch

eine neue - uumlber Anhaumlnge segmentierte - Form der Bekanntgabe von neuen bzw

zuruumlckgezogenen harmonisierten Normen Das hat den Nachteil dass die Ver-

staumlndlichkeit und Eindeutigkeit fuumlr die potenziellen Nutzer von harmonisierten Nor-

men nicht mehr gewaumlhrleistet ist Daher hat der VDMA darauf gedraumlngt dass kurz-

fristig eine aktualisierte konsolidierte Liste der harmonisierten Normen zur

200642EG in der bisher praktizierten Form von der Europaumlischen Kommission

zur Verfuumlgung gestellt wird Die Europaumlische Kommission hat eine solche Liste

zwar bereits zugesagt ohne bisher einen festen Termin fuumlr deren Bereitstellung

zu nennen

Ein weiteres Manko des Durchfuumlhrungsbeschlusses betrifft den unmittelbaren Er-

satz von bisher existierenden harmonisierten Normen durch neue Ausgaben die-

ser Normen ohne jegliche Uumlbergangsfrist (betrifft alle Normen bei denen in An-

hang III des Durchfuumlhrungsbeschlusses in der Spalte bdquoDatum der Streichungldquo der

1932019 eingetragen ist) Damit besteht fuumlr Anwender von harmonisierten Nor-

men keinerlei Zeitpuffer ihre Produkte an die mit den aktualisierten Normen ver-

aumlnderte Sachlage anzupassen Hierzu hat die Europaumlische Kommission mitgeteilt

dass dieser Aspekt bei ihrer naumlchsten Veroumlffentlichung im Amtsblatt beruumlcksichtigt

werden soll

Ein weiteres Detail hat zu weitreichenden Verunsicherungen bei den betroffenen

Kreisen im Maschinenbau gesorgt Es handelt sich dabei um die Nennung von EN

ISO 12100 im Erwaumlgungsgrund (14) des Durchfuumlhrungsbeschlusses Nach Bestauml-

tigung der Europaumlischen Kommission handelt es sich dabei um einen redaktionel-

len Fehler Dementsprechend wird dieser Norm nicht der Status als harmonisierte

Norm entzogen was nach Aussage der Europaumlischen Kommission auch dadurch

belegt wird dass die EN ISO 12100 nicht im Anhang III bdquoNormen die aus dem

Amtsblatt entfernt werdenldquo aufgefuumlhrt ist

hellipldquo

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

5 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

3 Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zur Maschinenrichtlinie 200642EG und Amtsblatt der EU

In der Folge haben wir Ihnen die wichtigsten Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zum Downloaden aufgefuumlhrt

bull Amtsblatt der EU C 921

bull Durchfuumlhrungsbeschluss (EU) 2020480

bull Durchfuumlhrungsbeschluss (EU) 20191863

bull Durchfuumlhrungsbeschluss (EU) 2019436

4 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit ndash Zustaumlndigkeiten)

Entwicklung und Pflege von Sicherheitsnormen fuumlr die Konstruktion Herstellung sowie die erforderlichen Informationen fuumlr die folgenden Produkte

1 Krane (wie in Resolution 99 von CENTC 147 definiert)

2 Ausruumlstungen fuumlr das Heben von Personen aufmit bestimmten Kranen

3 Kraftbetriebene Winden und Hubwerke und ihre Tragwerke

4 Handbetriebene Hebezeuge

5 Lose Lastaufnahmemittel

6 Manipulatoren mit handgefuumlhrter Last Ausgenommen sind

― Hebevorrichtungen fuumlr Gymnastik- und Spielfeldgeraumlte

― Hebezeuge fuumlr Robotik

― Lastaufnahmemittel fuumlr die Glasindustrie

― Hebezeuge und Zubehoumlr fuumlr medizinische Zwecke

― Bagger die als Krane verwendet werden

― Kabel-Krane

Internet CEN TC 147 CENTC 147 Unterkomitees und Arbeitsgruppen

CENTC 147WG 11 Fahrzeugkrane

CENTC 147WG 12 Turmdrehkrane

CENTC 147WG 14 Bruumlcken- und Portalkrane

CENTC 147WG 15 Off-Shore Krane

CENTC 147WG 17 Kraftbetriebene Winden und Hubgeraumlte

CENTC 147WG 18 Ladekrane

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

6 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

CENTC 147WG 2 Konstruktion allgemein

CENTC 147WG 20 Handbetriebene Krane

CENTC 147WG 21 Lose Lastaufnahmemittel

CENTC 147WG 3 Gestaltung und Auswahl von Ausruumlstungen

5 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit ndash Arbeitsprogramm

Internet Arbeitsprogramm Projekte lt Veroumlffentlichung

EN 13001-3-22014+A1 (WI=00147168)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Draht-seilen in Seiltrieben

EN 13001-3-12012+A22018prA3 (WI=00147170)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Stahl-tragwerken

EN 13001-3-22014FprA1 (WI=00147151)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Draht-seilen in Seiltrieben

EN 13001-3-52016+A1 (WI=00147171)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweise von ge-schmiedeten und gegossenen Haken

EN 13001-3-52016FprA1 (WI=00147152)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweise von ge-schmiedeten und gegossenen Haken

EN 13001-3-62018prA1 (WI=00147169)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Ma-schinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder

EN 131552020 (WI=00147154)

Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel

EN 168512017FprA1 (WI=00147166)

Krane ndash Leichtkransysteme

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

7 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

FprCENTS 17471 (WI=00147163)

Krane - Interface zwischen Ladekran und Arbeitsbuumlhne

FprEN 12999 (WI=00147159)

Krane ndash Ladekrane

FprEN 13001-2 (WI=00147167)

Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen (Detaillierte Liste dazu siehe Anlage 50)

6 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit (veroumlffentlichte Normen)

Internet Veroumlffentlichte Normen

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 12077-21998+A12008 (WI=00147092) Sicherheit von Kranen - Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen - Teil 2 Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen

2008-04-16

EN 12644-12001+A12008 (WI=00147094) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 1 Betriebs-anleitungen

2008-07-23

EN 12644-22000+A12008 (WI=00147095) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 2 Kenn-zeichnung

2008-07-23

EN 129992011+A22018 (WI=00147153) Krane ndash Ladekrane

2018-02-28

EN 130002010+A12014 (WI=00147140) Krane ndash Fahrzeugkrane

2014-05-14

EN 13001-12015 (WI=00147137) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 1 Allgemeine Prinzipien und An-forderungen

2015-04-08

EN 13001-22014 (WI=00147119) Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen

2014-08-06

EN 13001-3-12012+A22018 (WI=00147160) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Stahltragwerken

2018-01-17

EN 13001-3-22014 (WI=00147125) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Drahtseilen in Seiltrieben

2014-08-06

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

8 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 13001-3-32014 (WI=00147126) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-3 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von LaufradSchiene-Kontakten

2014-10-08

EN 13001-3-42018 (WI=00147127) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-4 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweise fuumlr Maschinenbauteile ndash Lager

2018-12-05

EN 13001-3-52016 (WI=00147132) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitshinweise von geschmiedeten Haken

2016-08-10

EN 13001-3-62018 (WI=00147142) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Maschinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder

2018-02-28

EN 131352013+A12018 (WI=00147149) Krane - Sicherheit - Konstruktion - Anforderungen an die Ausruumlstun-gen

2018-04-11

EN 131552003+A22009 (WI=00147099) Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel

2009-03-25

EN 131572004+A12009 (WI=00147108) Krane - Sicherheit - Handbetriebene Krane

2009-08-12

EN 135572003+A22008 (WI=00147093) Krane - Stellteile und Steuerstaumlnde

2008-04-16

EN 135862004+A12008 (WI=00147090) Krane ndash Zugang

2008-04-16

EN 13852-12013 (WI=00147115) Krane - Offshore-Krane - Teil 1 Offshore-Krane fuumlr allgemeine Ver-wendung

2013-09-25

EN 13852-22004 (WI=00147044) Krane - Offshore-Krane - Teil 2 Schwimmende Krane

2004-10-27

EN 142382004+A12009 (WI=00147109) Krane - Handgefuumlhrte Manipulatoren

2009-08-12

EN 144392006+A22009 (WI=00147101) Krane - Sicherheit ndash Turmdrehkrane

2009-05-13

EN 14492-12006+A12009 (WI=00147110) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden

2009-10-21

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

9 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 14492-12006+A12009AC2010 (WI=00147C15) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden

2010-03-24

EN 14492-22019 (WI=00147146) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2 Kraftgetrie-bene Hubwerke

2019-06-12

EN 14502-12010 (WI=00147089) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1 Haumlngende Personenaufnahmemittel

2010-05-26

EN 14502-22005+A12008 (WI=00147091) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 2 Houmlhenver-stellbare Steuerstaumlnde

2008-04-16

EN 149852012 (WI=00147106) Krane - Ausleger-Drehkrane

2012-02-15

EN 150112011+A12014 (WI=00147138) Krane - Bruumlcken- und Portalkrane

2014-02-19

EN 150562006+A12009 (WI=00147102) Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern

2009-05-20

EN 168512017 (WI=00147139) Krane - Leichtkransysteme

2017-01-25

7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen

Werden Krane (Turmdrehkrane Fahrzeugkrane) in der Naumlhe von Bahnanlagen eingesetzt kommt es unter Umstaumlnden neben den Gefaumlhrdungen beim Kranbetrieb an sich auch zu Ge-faumlhrdungen fuumlr den Bahnverkehr durch den Kran Verletzt ein Kran mit seiner Ausruumlstung oder mit der angehaumlngten Last das Lichtraumprofil (LRP) der Bahn kann bei gleichzeitig stattfin-dender Fahrt einer Bahn diese beruumlhrt werden Dies ist ein gefaumlhrlicher Eingriff in den Bahn-verkehr der gravierende und sogar toumldliche Folgen fuumlr Beschaumlftigte Bahnbedienstete und Fahrgaumlste nach sich ziehen kann Unterschreitet ein Kran den Schutzabstand einer vorhande-nen unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage oder einer Bahnenergieleitung (Speise- Umgehungs- oder Verstaumlrkungsleitung) selbst durch die Ausruumlstung oder Last besteht die Gefahr eines Stromschlages der ebenfalls gravierende bis toumldliche Folgen nach sich ziehen kann Zusaumltzlich wird der Bahnbetrieb massiv gestoumlrt mit nicht absehbaren Folgen unter Um-staumlnden entsteht hoher Material- und Sachschaden Eine Anzahl von Unfaumlllen mit entsprechenden Folgen und eine noch groumlszligere Anzahl von Bei-naheunfaumlllen zeugen von der Brisanz des Themas Die Gruumlnde hierfuumlr liegen oft in mangelhafter Planung und in daraus resultierenden falschen oder unzureichenden Schutzmaszlignahmen

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

10 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen

Internet DGUV - FB Bau

8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)

Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

11 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)

10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen

Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

12 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit

Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen

Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

13 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen

An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung

Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich

13 Unfallgeschehen

Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde

Page 5: Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

5 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

3 Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zur Maschinenrichtlinie 200642EG und Amtsblatt der EU

In der Folge haben wir Ihnen die wichtigsten Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zum Downloaden aufgefuumlhrt

bull Amtsblatt der EU C 921

bull Durchfuumlhrungsbeschluss (EU) 2020480

bull Durchfuumlhrungsbeschluss (EU) 20191863

bull Durchfuumlhrungsbeschluss (EU) 2019436

4 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit ndash Zustaumlndigkeiten)

Entwicklung und Pflege von Sicherheitsnormen fuumlr die Konstruktion Herstellung sowie die erforderlichen Informationen fuumlr die folgenden Produkte

1 Krane (wie in Resolution 99 von CENTC 147 definiert)

2 Ausruumlstungen fuumlr das Heben von Personen aufmit bestimmten Kranen

3 Kraftbetriebene Winden und Hubwerke und ihre Tragwerke

4 Handbetriebene Hebezeuge

5 Lose Lastaufnahmemittel

6 Manipulatoren mit handgefuumlhrter Last Ausgenommen sind

― Hebevorrichtungen fuumlr Gymnastik- und Spielfeldgeraumlte

― Hebezeuge fuumlr Robotik

― Lastaufnahmemittel fuumlr die Glasindustrie

― Hebezeuge und Zubehoumlr fuumlr medizinische Zwecke

― Bagger die als Krane verwendet werden

― Kabel-Krane

Internet CEN TC 147 CENTC 147 Unterkomitees und Arbeitsgruppen

CENTC 147WG 11 Fahrzeugkrane

CENTC 147WG 12 Turmdrehkrane

CENTC 147WG 14 Bruumlcken- und Portalkrane

CENTC 147WG 15 Off-Shore Krane

CENTC 147WG 17 Kraftbetriebene Winden und Hubgeraumlte

CENTC 147WG 18 Ladekrane

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

6 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

CENTC 147WG 2 Konstruktion allgemein

CENTC 147WG 20 Handbetriebene Krane

CENTC 147WG 21 Lose Lastaufnahmemittel

CENTC 147WG 3 Gestaltung und Auswahl von Ausruumlstungen

5 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit ndash Arbeitsprogramm

Internet Arbeitsprogramm Projekte lt Veroumlffentlichung

EN 13001-3-22014+A1 (WI=00147168)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Draht-seilen in Seiltrieben

EN 13001-3-12012+A22018prA3 (WI=00147170)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Stahl-tragwerken

EN 13001-3-22014FprA1 (WI=00147151)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Draht-seilen in Seiltrieben

EN 13001-3-52016+A1 (WI=00147171)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweise von ge-schmiedeten und gegossenen Haken

EN 13001-3-52016FprA1 (WI=00147152)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweise von ge-schmiedeten und gegossenen Haken

EN 13001-3-62018prA1 (WI=00147169)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Ma-schinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder

EN 131552020 (WI=00147154)

Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel

EN 168512017FprA1 (WI=00147166)

Krane ndash Leichtkransysteme

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

7 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

FprCENTS 17471 (WI=00147163)

Krane - Interface zwischen Ladekran und Arbeitsbuumlhne

FprEN 12999 (WI=00147159)

Krane ndash Ladekrane

FprEN 13001-2 (WI=00147167)

Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen (Detaillierte Liste dazu siehe Anlage 50)

6 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit (veroumlffentlichte Normen)

Internet Veroumlffentlichte Normen

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 12077-21998+A12008 (WI=00147092) Sicherheit von Kranen - Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen - Teil 2 Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen

2008-04-16

EN 12644-12001+A12008 (WI=00147094) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 1 Betriebs-anleitungen

2008-07-23

EN 12644-22000+A12008 (WI=00147095) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 2 Kenn-zeichnung

2008-07-23

EN 129992011+A22018 (WI=00147153) Krane ndash Ladekrane

2018-02-28

EN 130002010+A12014 (WI=00147140) Krane ndash Fahrzeugkrane

2014-05-14

EN 13001-12015 (WI=00147137) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 1 Allgemeine Prinzipien und An-forderungen

2015-04-08

EN 13001-22014 (WI=00147119) Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen

2014-08-06

EN 13001-3-12012+A22018 (WI=00147160) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Stahltragwerken

2018-01-17

EN 13001-3-22014 (WI=00147125) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Drahtseilen in Seiltrieben

2014-08-06

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

8 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 13001-3-32014 (WI=00147126) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-3 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von LaufradSchiene-Kontakten

2014-10-08

EN 13001-3-42018 (WI=00147127) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-4 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweise fuumlr Maschinenbauteile ndash Lager

2018-12-05

EN 13001-3-52016 (WI=00147132) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitshinweise von geschmiedeten Haken

2016-08-10

EN 13001-3-62018 (WI=00147142) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Maschinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder

2018-02-28

EN 131352013+A12018 (WI=00147149) Krane - Sicherheit - Konstruktion - Anforderungen an die Ausruumlstun-gen

2018-04-11

EN 131552003+A22009 (WI=00147099) Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel

2009-03-25

EN 131572004+A12009 (WI=00147108) Krane - Sicherheit - Handbetriebene Krane

2009-08-12

EN 135572003+A22008 (WI=00147093) Krane - Stellteile und Steuerstaumlnde

2008-04-16

EN 135862004+A12008 (WI=00147090) Krane ndash Zugang

2008-04-16

EN 13852-12013 (WI=00147115) Krane - Offshore-Krane - Teil 1 Offshore-Krane fuumlr allgemeine Ver-wendung

2013-09-25

EN 13852-22004 (WI=00147044) Krane - Offshore-Krane - Teil 2 Schwimmende Krane

2004-10-27

EN 142382004+A12009 (WI=00147109) Krane - Handgefuumlhrte Manipulatoren

2009-08-12

EN 144392006+A22009 (WI=00147101) Krane - Sicherheit ndash Turmdrehkrane

2009-05-13

EN 14492-12006+A12009 (WI=00147110) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden

2009-10-21

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

9 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 14492-12006+A12009AC2010 (WI=00147C15) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden

2010-03-24

EN 14492-22019 (WI=00147146) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2 Kraftgetrie-bene Hubwerke

2019-06-12

EN 14502-12010 (WI=00147089) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1 Haumlngende Personenaufnahmemittel

2010-05-26

EN 14502-22005+A12008 (WI=00147091) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 2 Houmlhenver-stellbare Steuerstaumlnde

2008-04-16

EN 149852012 (WI=00147106) Krane - Ausleger-Drehkrane

2012-02-15

EN 150112011+A12014 (WI=00147138) Krane - Bruumlcken- und Portalkrane

2014-02-19

EN 150562006+A12009 (WI=00147102) Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern

2009-05-20

EN 168512017 (WI=00147139) Krane - Leichtkransysteme

2017-01-25

7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen

Werden Krane (Turmdrehkrane Fahrzeugkrane) in der Naumlhe von Bahnanlagen eingesetzt kommt es unter Umstaumlnden neben den Gefaumlhrdungen beim Kranbetrieb an sich auch zu Ge-faumlhrdungen fuumlr den Bahnverkehr durch den Kran Verletzt ein Kran mit seiner Ausruumlstung oder mit der angehaumlngten Last das Lichtraumprofil (LRP) der Bahn kann bei gleichzeitig stattfin-dender Fahrt einer Bahn diese beruumlhrt werden Dies ist ein gefaumlhrlicher Eingriff in den Bahn-verkehr der gravierende und sogar toumldliche Folgen fuumlr Beschaumlftigte Bahnbedienstete und Fahrgaumlste nach sich ziehen kann Unterschreitet ein Kran den Schutzabstand einer vorhande-nen unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage oder einer Bahnenergieleitung (Speise- Umgehungs- oder Verstaumlrkungsleitung) selbst durch die Ausruumlstung oder Last besteht die Gefahr eines Stromschlages der ebenfalls gravierende bis toumldliche Folgen nach sich ziehen kann Zusaumltzlich wird der Bahnbetrieb massiv gestoumlrt mit nicht absehbaren Folgen unter Um-staumlnden entsteht hoher Material- und Sachschaden Eine Anzahl von Unfaumlllen mit entsprechenden Folgen und eine noch groumlszligere Anzahl von Bei-naheunfaumlllen zeugen von der Brisanz des Themas Die Gruumlnde hierfuumlr liegen oft in mangelhafter Planung und in daraus resultierenden falschen oder unzureichenden Schutzmaszlignahmen

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

10 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen

Internet DGUV - FB Bau

8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)

Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

11 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)

10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen

Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

12 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit

Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen

Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

13 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen

An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung

Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich

13 Unfallgeschehen

Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde

Page 6: Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

6 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

CENTC 147WG 2 Konstruktion allgemein

CENTC 147WG 20 Handbetriebene Krane

CENTC 147WG 21 Lose Lastaufnahmemittel

CENTC 147WG 3 Gestaltung und Auswahl von Ausruumlstungen

5 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit ndash Arbeitsprogramm

Internet Arbeitsprogramm Projekte lt Veroumlffentlichung

EN 13001-3-22014+A1 (WI=00147168)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Draht-seilen in Seiltrieben

EN 13001-3-12012+A22018prA3 (WI=00147170)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Stahl-tragwerken

EN 13001-3-22014FprA1 (WI=00147151)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Draht-seilen in Seiltrieben

EN 13001-3-52016+A1 (WI=00147171)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweise von ge-schmiedeten und gegossenen Haken

EN 13001-3-52016FprA1 (WI=00147152)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweise von ge-schmiedeten und gegossenen Haken

EN 13001-3-62018prA1 (WI=00147169)

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicherheitsnachweis von Ma-schinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder

EN 131552020 (WI=00147154)

Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel

EN 168512017FprA1 (WI=00147166)

Krane ndash Leichtkransysteme

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

7 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

FprCENTS 17471 (WI=00147163)

Krane - Interface zwischen Ladekran und Arbeitsbuumlhne

FprEN 12999 (WI=00147159)

Krane ndash Ladekrane

FprEN 13001-2 (WI=00147167)

Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen (Detaillierte Liste dazu siehe Anlage 50)

6 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit (veroumlffentlichte Normen)

Internet Veroumlffentlichte Normen

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 12077-21998+A12008 (WI=00147092) Sicherheit von Kranen - Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen - Teil 2 Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen

2008-04-16

EN 12644-12001+A12008 (WI=00147094) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 1 Betriebs-anleitungen

2008-07-23

EN 12644-22000+A12008 (WI=00147095) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 2 Kenn-zeichnung

2008-07-23

EN 129992011+A22018 (WI=00147153) Krane ndash Ladekrane

2018-02-28

EN 130002010+A12014 (WI=00147140) Krane ndash Fahrzeugkrane

2014-05-14

EN 13001-12015 (WI=00147137) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 1 Allgemeine Prinzipien und An-forderungen

2015-04-08

EN 13001-22014 (WI=00147119) Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen

2014-08-06

EN 13001-3-12012+A22018 (WI=00147160) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Stahltragwerken

2018-01-17

EN 13001-3-22014 (WI=00147125) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Drahtseilen in Seiltrieben

2014-08-06

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

8 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 13001-3-32014 (WI=00147126) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-3 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von LaufradSchiene-Kontakten

2014-10-08

EN 13001-3-42018 (WI=00147127) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-4 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweise fuumlr Maschinenbauteile ndash Lager

2018-12-05

EN 13001-3-52016 (WI=00147132) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitshinweise von geschmiedeten Haken

2016-08-10

EN 13001-3-62018 (WI=00147142) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Maschinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder

2018-02-28

EN 131352013+A12018 (WI=00147149) Krane - Sicherheit - Konstruktion - Anforderungen an die Ausruumlstun-gen

2018-04-11

EN 131552003+A22009 (WI=00147099) Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel

2009-03-25

EN 131572004+A12009 (WI=00147108) Krane - Sicherheit - Handbetriebene Krane

2009-08-12

EN 135572003+A22008 (WI=00147093) Krane - Stellteile und Steuerstaumlnde

2008-04-16

EN 135862004+A12008 (WI=00147090) Krane ndash Zugang

2008-04-16

EN 13852-12013 (WI=00147115) Krane - Offshore-Krane - Teil 1 Offshore-Krane fuumlr allgemeine Ver-wendung

2013-09-25

EN 13852-22004 (WI=00147044) Krane - Offshore-Krane - Teil 2 Schwimmende Krane

2004-10-27

EN 142382004+A12009 (WI=00147109) Krane - Handgefuumlhrte Manipulatoren

2009-08-12

EN 144392006+A22009 (WI=00147101) Krane - Sicherheit ndash Turmdrehkrane

2009-05-13

EN 14492-12006+A12009 (WI=00147110) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden

2009-10-21

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

9 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 14492-12006+A12009AC2010 (WI=00147C15) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden

2010-03-24

EN 14492-22019 (WI=00147146) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2 Kraftgetrie-bene Hubwerke

2019-06-12

EN 14502-12010 (WI=00147089) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1 Haumlngende Personenaufnahmemittel

2010-05-26

EN 14502-22005+A12008 (WI=00147091) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 2 Houmlhenver-stellbare Steuerstaumlnde

2008-04-16

EN 149852012 (WI=00147106) Krane - Ausleger-Drehkrane

2012-02-15

EN 150112011+A12014 (WI=00147138) Krane - Bruumlcken- und Portalkrane

2014-02-19

EN 150562006+A12009 (WI=00147102) Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern

2009-05-20

EN 168512017 (WI=00147139) Krane - Leichtkransysteme

2017-01-25

7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen

Werden Krane (Turmdrehkrane Fahrzeugkrane) in der Naumlhe von Bahnanlagen eingesetzt kommt es unter Umstaumlnden neben den Gefaumlhrdungen beim Kranbetrieb an sich auch zu Ge-faumlhrdungen fuumlr den Bahnverkehr durch den Kran Verletzt ein Kran mit seiner Ausruumlstung oder mit der angehaumlngten Last das Lichtraumprofil (LRP) der Bahn kann bei gleichzeitig stattfin-dender Fahrt einer Bahn diese beruumlhrt werden Dies ist ein gefaumlhrlicher Eingriff in den Bahn-verkehr der gravierende und sogar toumldliche Folgen fuumlr Beschaumlftigte Bahnbedienstete und Fahrgaumlste nach sich ziehen kann Unterschreitet ein Kran den Schutzabstand einer vorhande-nen unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage oder einer Bahnenergieleitung (Speise- Umgehungs- oder Verstaumlrkungsleitung) selbst durch die Ausruumlstung oder Last besteht die Gefahr eines Stromschlages der ebenfalls gravierende bis toumldliche Folgen nach sich ziehen kann Zusaumltzlich wird der Bahnbetrieb massiv gestoumlrt mit nicht absehbaren Folgen unter Um-staumlnden entsteht hoher Material- und Sachschaden Eine Anzahl von Unfaumlllen mit entsprechenden Folgen und eine noch groumlszligere Anzahl von Bei-naheunfaumlllen zeugen von der Brisanz des Themas Die Gruumlnde hierfuumlr liegen oft in mangelhafter Planung und in daraus resultierenden falschen oder unzureichenden Schutzmaszlignahmen

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

10 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen

Internet DGUV - FB Bau

8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)

Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

11 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)

10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen

Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

12 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit

Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen

Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

13 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen

An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung

Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich

13 Unfallgeschehen

Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde

Page 7: Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

7 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

FprCENTS 17471 (WI=00147163)

Krane - Interface zwischen Ladekran und Arbeitsbuumlhne

FprEN 12999 (WI=00147159)

Krane ndash Ladekrane

FprEN 13001-2 (WI=00147167)

Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen (Detaillierte Liste dazu siehe Anlage 50)

6 CEN TC 147 Krane ndash Sicherheit (veroumlffentlichte Normen)

Internet Veroumlffentlichte Normen

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 12077-21998+A12008 (WI=00147092) Sicherheit von Kranen - Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen - Teil 2 Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen

2008-04-16

EN 12644-12001+A12008 (WI=00147094) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 1 Betriebs-anleitungen

2008-07-23

EN 12644-22000+A12008 (WI=00147095) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 2 Kenn-zeichnung

2008-07-23

EN 129992011+A22018 (WI=00147153) Krane ndash Ladekrane

2018-02-28

EN 130002010+A12014 (WI=00147140) Krane ndash Fahrzeugkrane

2014-05-14

EN 13001-12015 (WI=00147137) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 1 Allgemeine Prinzipien und An-forderungen

2015-04-08

EN 13001-22014 (WI=00147119) Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen

2014-08-06

EN 13001-3-12012+A22018 (WI=00147160) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Stahltragwerken

2018-01-17

EN 13001-3-22014 (WI=00147125) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Drahtseilen in Seiltrieben

2014-08-06

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

8 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 13001-3-32014 (WI=00147126) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-3 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von LaufradSchiene-Kontakten

2014-10-08

EN 13001-3-42018 (WI=00147127) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-4 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweise fuumlr Maschinenbauteile ndash Lager

2018-12-05

EN 13001-3-52016 (WI=00147132) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitshinweise von geschmiedeten Haken

2016-08-10

EN 13001-3-62018 (WI=00147142) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Maschinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder

2018-02-28

EN 131352013+A12018 (WI=00147149) Krane - Sicherheit - Konstruktion - Anforderungen an die Ausruumlstun-gen

2018-04-11

EN 131552003+A22009 (WI=00147099) Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel

2009-03-25

EN 131572004+A12009 (WI=00147108) Krane - Sicherheit - Handbetriebene Krane

2009-08-12

EN 135572003+A22008 (WI=00147093) Krane - Stellteile und Steuerstaumlnde

2008-04-16

EN 135862004+A12008 (WI=00147090) Krane ndash Zugang

2008-04-16

EN 13852-12013 (WI=00147115) Krane - Offshore-Krane - Teil 1 Offshore-Krane fuumlr allgemeine Ver-wendung

2013-09-25

EN 13852-22004 (WI=00147044) Krane - Offshore-Krane - Teil 2 Schwimmende Krane

2004-10-27

EN 142382004+A12009 (WI=00147109) Krane - Handgefuumlhrte Manipulatoren

2009-08-12

EN 144392006+A22009 (WI=00147101) Krane - Sicherheit ndash Turmdrehkrane

2009-05-13

EN 14492-12006+A12009 (WI=00147110) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden

2009-10-21

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

9 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 14492-12006+A12009AC2010 (WI=00147C15) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden

2010-03-24

EN 14492-22019 (WI=00147146) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2 Kraftgetrie-bene Hubwerke

2019-06-12

EN 14502-12010 (WI=00147089) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1 Haumlngende Personenaufnahmemittel

2010-05-26

EN 14502-22005+A12008 (WI=00147091) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 2 Houmlhenver-stellbare Steuerstaumlnde

2008-04-16

EN 149852012 (WI=00147106) Krane - Ausleger-Drehkrane

2012-02-15

EN 150112011+A12014 (WI=00147138) Krane - Bruumlcken- und Portalkrane

2014-02-19

EN 150562006+A12009 (WI=00147102) Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern

2009-05-20

EN 168512017 (WI=00147139) Krane - Leichtkransysteme

2017-01-25

7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen

Werden Krane (Turmdrehkrane Fahrzeugkrane) in der Naumlhe von Bahnanlagen eingesetzt kommt es unter Umstaumlnden neben den Gefaumlhrdungen beim Kranbetrieb an sich auch zu Ge-faumlhrdungen fuumlr den Bahnverkehr durch den Kran Verletzt ein Kran mit seiner Ausruumlstung oder mit der angehaumlngten Last das Lichtraumprofil (LRP) der Bahn kann bei gleichzeitig stattfin-dender Fahrt einer Bahn diese beruumlhrt werden Dies ist ein gefaumlhrlicher Eingriff in den Bahn-verkehr der gravierende und sogar toumldliche Folgen fuumlr Beschaumlftigte Bahnbedienstete und Fahrgaumlste nach sich ziehen kann Unterschreitet ein Kran den Schutzabstand einer vorhande-nen unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage oder einer Bahnenergieleitung (Speise- Umgehungs- oder Verstaumlrkungsleitung) selbst durch die Ausruumlstung oder Last besteht die Gefahr eines Stromschlages der ebenfalls gravierende bis toumldliche Folgen nach sich ziehen kann Zusaumltzlich wird der Bahnbetrieb massiv gestoumlrt mit nicht absehbaren Folgen unter Um-staumlnden entsteht hoher Material- und Sachschaden Eine Anzahl von Unfaumlllen mit entsprechenden Folgen und eine noch groumlszligere Anzahl von Bei-naheunfaumlllen zeugen von der Brisanz des Themas Die Gruumlnde hierfuumlr liegen oft in mangelhafter Planung und in daraus resultierenden falschen oder unzureichenden Schutzmaszlignahmen

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

10 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen

Internet DGUV - FB Bau

8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)

Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

11 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)

10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen

Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

12 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit

Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen

Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

13 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen

An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung

Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich

13 Unfallgeschehen

Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde

Page 8: Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

8 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 13001-3-32014 (WI=00147126) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-3 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von LaufradSchiene-Kontakten

2014-10-08

EN 13001-3-42018 (WI=00147127) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-4 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweise fuumlr Maschinenbauteile ndash Lager

2018-12-05

EN 13001-3-52016 (WI=00147132) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitshinweise von geschmiedeten Haken

2016-08-10

EN 13001-3-62018 (WI=00147142) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Maschinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder

2018-02-28

EN 131352013+A12018 (WI=00147149) Krane - Sicherheit - Konstruktion - Anforderungen an die Ausruumlstun-gen

2018-04-11

EN 131552003+A22009 (WI=00147099) Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel

2009-03-25

EN 131572004+A12009 (WI=00147108) Krane - Sicherheit - Handbetriebene Krane

2009-08-12

EN 135572003+A22008 (WI=00147093) Krane - Stellteile und Steuerstaumlnde

2008-04-16

EN 135862004+A12008 (WI=00147090) Krane ndash Zugang

2008-04-16

EN 13852-12013 (WI=00147115) Krane - Offshore-Krane - Teil 1 Offshore-Krane fuumlr allgemeine Ver-wendung

2013-09-25

EN 13852-22004 (WI=00147044) Krane - Offshore-Krane - Teil 2 Schwimmende Krane

2004-10-27

EN 142382004+A12009 (WI=00147109) Krane - Handgefuumlhrte Manipulatoren

2009-08-12

EN 144392006+A22009 (WI=00147101) Krane - Sicherheit ndash Turmdrehkrane

2009-05-13

EN 14492-12006+A12009 (WI=00147110) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden

2009-10-21

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

9 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 14492-12006+A12009AC2010 (WI=00147C15) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden

2010-03-24

EN 14492-22019 (WI=00147146) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2 Kraftgetrie-bene Hubwerke

2019-06-12

EN 14502-12010 (WI=00147089) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1 Haumlngende Personenaufnahmemittel

2010-05-26

EN 14502-22005+A12008 (WI=00147091) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 2 Houmlhenver-stellbare Steuerstaumlnde

2008-04-16

EN 149852012 (WI=00147106) Krane - Ausleger-Drehkrane

2012-02-15

EN 150112011+A12014 (WI=00147138) Krane - Bruumlcken- und Portalkrane

2014-02-19

EN 150562006+A12009 (WI=00147102) Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern

2009-05-20

EN 168512017 (WI=00147139) Krane - Leichtkransysteme

2017-01-25

7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen

Werden Krane (Turmdrehkrane Fahrzeugkrane) in der Naumlhe von Bahnanlagen eingesetzt kommt es unter Umstaumlnden neben den Gefaumlhrdungen beim Kranbetrieb an sich auch zu Ge-faumlhrdungen fuumlr den Bahnverkehr durch den Kran Verletzt ein Kran mit seiner Ausruumlstung oder mit der angehaumlngten Last das Lichtraumprofil (LRP) der Bahn kann bei gleichzeitig stattfin-dender Fahrt einer Bahn diese beruumlhrt werden Dies ist ein gefaumlhrlicher Eingriff in den Bahn-verkehr der gravierende und sogar toumldliche Folgen fuumlr Beschaumlftigte Bahnbedienstete und Fahrgaumlste nach sich ziehen kann Unterschreitet ein Kran den Schutzabstand einer vorhande-nen unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage oder einer Bahnenergieleitung (Speise- Umgehungs- oder Verstaumlrkungsleitung) selbst durch die Ausruumlstung oder Last besteht die Gefahr eines Stromschlages der ebenfalls gravierende bis toumldliche Folgen nach sich ziehen kann Zusaumltzlich wird der Bahnbetrieb massiv gestoumlrt mit nicht absehbaren Folgen unter Um-staumlnden entsteht hoher Material- und Sachschaden Eine Anzahl von Unfaumlllen mit entsprechenden Folgen und eine noch groumlszligere Anzahl von Bei-naheunfaumlllen zeugen von der Brisanz des Themas Die Gruumlnde hierfuumlr liegen oft in mangelhafter Planung und in daraus resultierenden falschen oder unzureichenden Schutzmaszlignahmen

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

10 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen

Internet DGUV - FB Bau

8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)

Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

11 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)

10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen

Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

12 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit

Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen

Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

13 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen

An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung

Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich

13 Unfallgeschehen

Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde

Page 9: Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

9 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Verweis Titel

Veroumlffentlichungs-datum

EN 14492-12006+A12009AC2010 (WI=00147C15) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden

2010-03-24

EN 14492-22019 (WI=00147146) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2 Kraftgetrie-bene Hubwerke

2019-06-12

EN 14502-12010 (WI=00147089) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1 Haumlngende Personenaufnahmemittel

2010-05-26

EN 14502-22005+A12008 (WI=00147091) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 2 Houmlhenver-stellbare Steuerstaumlnde

2008-04-16

EN 149852012 (WI=00147106) Krane - Ausleger-Drehkrane

2012-02-15

EN 150112011+A12014 (WI=00147138) Krane - Bruumlcken- und Portalkrane

2014-02-19

EN 150562006+A12009 (WI=00147102) Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern

2009-05-20

EN 168512017 (WI=00147139) Krane - Leichtkransysteme

2017-01-25

7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen

Werden Krane (Turmdrehkrane Fahrzeugkrane) in der Naumlhe von Bahnanlagen eingesetzt kommt es unter Umstaumlnden neben den Gefaumlhrdungen beim Kranbetrieb an sich auch zu Ge-faumlhrdungen fuumlr den Bahnverkehr durch den Kran Verletzt ein Kran mit seiner Ausruumlstung oder mit der angehaumlngten Last das Lichtraumprofil (LRP) der Bahn kann bei gleichzeitig stattfin-dender Fahrt einer Bahn diese beruumlhrt werden Dies ist ein gefaumlhrlicher Eingriff in den Bahn-verkehr der gravierende und sogar toumldliche Folgen fuumlr Beschaumlftigte Bahnbedienstete und Fahrgaumlste nach sich ziehen kann Unterschreitet ein Kran den Schutzabstand einer vorhande-nen unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage oder einer Bahnenergieleitung (Speise- Umgehungs- oder Verstaumlrkungsleitung) selbst durch die Ausruumlstung oder Last besteht die Gefahr eines Stromschlages der ebenfalls gravierende bis toumldliche Folgen nach sich ziehen kann Zusaumltzlich wird der Bahnbetrieb massiv gestoumlrt mit nicht absehbaren Folgen unter Um-staumlnden entsteht hoher Material- und Sachschaden Eine Anzahl von Unfaumlllen mit entsprechenden Folgen und eine noch groumlszligere Anzahl von Bei-naheunfaumlllen zeugen von der Brisanz des Themas Die Gruumlnde hierfuumlr liegen oft in mangelhafter Planung und in daraus resultierenden falschen oder unzureichenden Schutzmaszlignahmen

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

10 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen

Internet DGUV - FB Bau

8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)

Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

11 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)

10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen

Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

12 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit

Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen

Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

13 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen

An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung

Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich

13 Unfallgeschehen

Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde

Page 10: Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

10 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen

Internet DGUV - FB Bau

8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)

9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)

Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

11 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)

10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen

Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

12 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit

Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen

Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

13 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen

An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung

Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich

13 Unfallgeschehen

Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde

Page 11: Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

11 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)

10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen

Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

12 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit

Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen

Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

13 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen

An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung

Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich

13 Unfallgeschehen

Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde

Page 12: Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

12 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit

Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen

Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

13 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen

An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung

Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich

13 Unfallgeschehen

Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde

Page 13: Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

13 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen

An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung

Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich

13 Unfallgeschehen

Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde

Page 14: Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge

Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)

14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx

Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde