Thomas Jäger (Hrsg.) Die Welt nach 9/11 · Inhaltsverzeichnis 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort 11 Teil...

30
SONDERHEFT 2 | 2011 Die Welt nach 9/11 Thomas Jäger (Hrsg.) Auswirkungen des Terrorismus auf Staatenwelt und Gesellschaft

Transcript of Thomas Jäger (Hrsg.) Die Welt nach 9/11 · Inhaltsverzeichnis 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort 11 Teil...

S O N D E R H E F T 2 | 2 0 1 1

Die Welt nach 9/11

Thomas Jäger (Hrsg.)

Auswirkungen des Terrorismus auf Staatenwelt und Gesellschaft

Thomas Jäger (Hrsg.)

Die Welt nach 9/11

Sonderheft der Zeitschriftfür Außen- und Sicherheitspolitik

Sonderheft 2 | 2011

Herausgegeben vonThomas Jäger

Thomas Jäger (Hrsg.)

Die Welt nach 9/11Auswirkungen des Terrorismus auf Staatenwelt und Gesellschaft

Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik (ZfAS) www.zfas.deGegründet von Thomas Jäger Herausgeber: Thomas Jäger (Universität zu Köln)Beirat: Heiko Borchert (Luzern), Wilfried von Bredow (Philipps-Universität Marburg), Jürgen Chrobog (BMW Stiftung Herbert Quandt, Mün-chen), Peter Croll (Internationales Konversionszentrum Bonn – BICC), Michael Dauderstädt (Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn), Beatrice de Graaf(Campus The Hague, Universität Leiden), Tobias Debiel (Institut für Entwicklung und Frieden, Universität Duisburg-Essen), Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (Guttenberg), Hans J. Gießmann (Berghof Research Center for Constructive Conflict Management, Berlin), ChristianHacke (Universität Bonn), Beatrice Heuser (University of Reading), Werner Hoyer (MdB, Berlin), Hartwig Hummel (Universität Düsseldorf),Jackson Janes (American Institute for Contemporary German Studies, Washington), Josef Janning (Bertelsmann Stiftung, Gütersloh), MathiasJopp (Institut für Europäische Politik, Berlin und Universität Tübingen), Karl-Heinz Kamp (NATO Defense College, Rom), Roland Kaestner(Institut für strategische Zukunftsanalyse, Hamburg), Martin Kobler (Auswärtiges Amt, Berlin), Friedrich Wilhelm Kriesel (Deutsches Zentrumfür Luft- und Raumfahrt, Köln), Gerhard Kümmel (Sozialwissenschaftliches Institut der Bundeswehr, Strausberg), Hans-Jürgen Lange (Priva-te Universität Witten/Herdecke), Marika Lerch (Europäisches Parlament, Ausschuss für Entwicklungspolitik, Brüssel), Peter Lock (EuropeanAssociation for Research on Transformation, Hamburg), Reinhard C. Meier-Walser (Hanns-Seidel-Stiftung, München), Dirk Messner (Deut-sches Institut für Entwicklungspolitik, Bonn), Holger Mey (EADS Deutschland, München), Rolf Mützenich (MdB, Berlin), Melanie Piepenschnei-der (Konrad-Adenauer-Stiftung, Wesseling b. Köln), Hans-Joachim Preuß (Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, Eschborn),Karl Rose (Shell International, Den Haag), Lothar Rühl (Universität zu Köln), Peter Runge (CARE Deutschland-Luxemburg, Bonn), Thomas Saalfeld(University of Kent, Canterbury), Eberhard Sandschneider (Deutsche Gesell-schaft für Auswärtige Politik, Berlin), Hans-Peter Schwarz (Universi-tät Bonn/München), Horst Teltschik (Rottach-Egern), Ralph Thiele (Luftwaffenamt Köln-Wahn), Claudia Wörmann (Bundesverband der DeutschenIndustrie, Berlin).Redaktion: Kai Oppermann (Leitender Redakteur), Rasmus Beckmann, Anna Daun, Mischa Hansel, Alexander Höse, Henrike Viehrig (alle Universität zu Köln).Redaktionsassistenz: Julian König, Friederike Sawatzki, Yvonne van DiepenAnschrift der Redaktion: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik, Lehrstuhl für Internationale Politik und Außenpolitik, Universität zu Köln,Gottfried-Keller-Straße 6, 50931 Köln. E-Mail: [email protected].: (02 21) 4 70-583, Fax: (02 21) 4 70-6732.Facebook: Danae Ankel, Simon RuhnkeVS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbHAbraham-Lincoln-Straße 46 | 65189 WiesbadenAmtsgericht Wiesbaden, HRB 9754USt-IdNr. DE 811148419Geschäftsführer: Dr. Ralf Birkelbach (Vors.) | Armin Gross | Albrecht F. SchirmacherVerlagsleitung: Dr. Reinald KlockenbuschGesamtleitung Marketing: Rolf-Günther HobbelingGesamtleitung Produktion: Christian StaralGesamtleitung Vertrieb: Gabriel GöttlingerGesamtleitung Anzeigen und Märkte: Armin GrossAnzeigenverkauf: Tanja Pfisterer, Stellv. Gesamtanzeigenleitung / Ltg. Key Account ManagementGesamtverkaufsleitung Fachmedien: Britta DolchLeserservice: Springer Customer Service Center GmbH, Service VS Verlag, Haberstr. 7, D-69126 HeidelbergTelefon (0 62 21) 345-43 03; Telefax (0 62 21) 345-42 29, Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 18.00 UhrE-mail: [email protected]: Ronald Schmidt-Serrière M.A., Telefon (06 11) 78 78-280; Telefax (06 11) 78 78-440;E-mail: [email protected]: Yvonne Guderjahn, Telefon (06 11) 78 78-155; Telefax (06 11) 78 78 78155; E-mail: [email protected]: Monika Dannenberger, Telefon (06 11) 78 78-148; Telefax (06 11) 78 78-443; E-mail: [email protected]: Es gelten die Mediadaten vom 1.11.2010Produktion: Eva-Maria Krämer, Telefon (0 62 21) 48 78-982;E-Mail: [email protected]öglichkeiten 2011: Jährlich erscheinen 4 Hefte. Jahresabonnement/privat (print+online) Euro 178,–; Jahresabonnement/privat (nuronline) Euro 98,–; Mitglieder der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft (DVPW) erhalten 25% Rabatt auf den Abonnement-Preisprivat; Jahresabonnement/Bibliotheken Euro 348,–; Jahresabonnement Institutionen/Unternehmen (nur print) Euro 268,–; JahresabonnementStudenten/Emeritus (print+online) – bei Vorlage einer Studienbescheinigung Euro 79,–. Alle Print-Preise zuzüglich Versandkosten.Alle Preise und Versandkosten unterliegen der Preisbindung. Die Bezugspreise enthalten die gültige Mehrwertsteuer. Kündigungen des Abonnements müssen spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Bezugszeitraumes schriftlich mit Nennung der Kundennummer erfolgen. Jährlich können Sonderhefte erscheinen, die nach Umfang berechnet und den Abonnenten des laufenden Jahrgangs mit einem Nachlass von 25%des jeweiligen Ladenpreises geliefert werden. Bei Nichtgefallen können die Sonderhefte innerhalb einer Frist von 3 Wochen zurückgegeben werden.© VS Verlag fu r Sozialwissenschaften ist eine Marke von Springer Fachmedien.Springer Fachmedien ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media.Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden.Unter dieses Verbot fällt insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-ROM und alle anderen elektronischen Datenträgern.Druck und buchbinderische Verarbeitung: Ten Brink, MeppelGedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem PapierPrinted in the Netherlands ISBN 978-3-531-18420-3

Inhaltsverzeichnis 5

Inhaltsverzeichnis Vorwort 11

Teil I: Akteure Die USA nach 9/11

Checks and Imbalances – Machtverschiebungen im institutionellen Gefüge der USA 17

Josef Braml Trauma 9/11 und die normative Ordnung der amerikanischen Sicherheitspolitik 32

Marco Fey

Ideologie und Außenpolitik: Die Neokonservativen und der 11. September 53

Alexander Reichwein

Innere Sicherheit in den USA nach 9/11 80

Stephan Büsching

Die Grenze zwischen den USA und Mexiko 93

Thomas Cieslik

Al-Qaida nach 9/11

Die Mobilisierungsstrategie Al-Qaidas vor und nach 9/11 111

Christoph Schwarz

Die Transformation der Al-Qaida zu einer globalen Bewegung und die strategische Bedeutung ihrer drei konzentrischen Kreise 130

Peter Wichmann

Der Nahe und Mittlere Osten nach 9/11

Der 11. September 2001 aus Sicht der öffentlichen und veröffentlichten Meinung in der arabischen Welt 153

Lars Berger

Von Ground Zero bis Abbottabad: Der Frontstaat Pakistan seit 9/11 173

Malte Gaier

6 Inhaltsverzeichnis

Die EU-Mitgliedstaaten nach 9/11

Die Europäische Union nach dem 9/11 – Vom strikten Intergouvernementalismus hin zu einem supranationalen Ansatz – Eine Frage von Subsidiarität oder staatlicher Souveränität oder lediglich von Effizienz? 191

Klemens H. Fischer

Same same but different: Deutsche, britische und spanische Reaktionen auf den internationalen islamistischen Terrorismus seit dem 11. September 2001 212

Britta Walthelm

Von „uneingeschränkter Solidarität“ zur Partnerschaft auf „gleicher Augenhöhe“. Die Wahrnehmung der transatlantischen Beziehungen in der sicherheitspolitischen Debatte der deutschen Parteien seit 2001 232

Ulrich Schuster

„Keine besondere Bedrohungslage“: Die Einstellungen der deutschen Bevölkerung zu Maßnahmen der Terrorabwehr 261

Carsten Pietsch und Rüdiger Fiebig

Between Iraq and a Hard Place – 9/11 und die Staaten Mittelost- und Osteuropas 285

Fabian Pfeiffer

Lateinamerika nach 9/11

Lateinamerika, die USA und der 11. September 2001: interamerikanische Beziehungen und nationale Entwicklungen im Zeichen des „Krieges gegen den Terror“ 305

Marcus Klein

Drogenkrieg, Terrorkrieg und die Achse Caracas-Havanna-La Paz: Die US-Außenpolitik gegenüber der Andenregion und Kuba nach 9/11 325

Bettina Schorr

„Terrorismus“ in Kolumbien vor und nach 9/11. Transformationen und Kontinuitäten im Regierungsdiskurs 348

Johannes von Dungen

Inhaltsverzeichnis 7

Teil II: Internationale Beziehungen nach 9/11

Internationale Politik

Das Ende der amerikanischen Vorherrschaft 369

Frank Stadelmaier

Die Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Volksrepublik China seit dem 11. September 2001 385

Jörg Vogelmann

Koalitionen, Konzerte und die Flexibilisierung internationaler Sicherheitskooperation nach 9/11 408

Karsten Jung

Von Manhattan nach Bagdad: Die Legitimation des Irakkrieges im Licht des 11. Septembers 432

Andreas Werner

Der 11. September 2001 und Afghanistan – Ein strategisches Dilemma 451

Dorte Hühnert Internationale Institutionen

Die UN und der 11. September 2001 475

Katharina Götsch

Die NATO nach dem 11. September: Aufgaben, Strategien und institutionelles Design 489

Sebastian Mayer Die Europäische Union und der 11. September 2001 508

Wilhelm Knelangen

Die externe Dimension der EU-Antiterrorismuspolitik 529

Raphael Bossong

Stolperstein Terrorismusbekämpfung. Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vor einem unlösbaren Zielkonflikt? 548

Jens Wetzel Terrorismusprävention in der Außenwirtschaft: Die Reaktion der Weltzollorganisation auf den 11. September 2001 567

Charles A. von Denkowski

8 Inhaltsverzeichnis

Teil III: Transformationen

Anatomie eines Innovationsprozesses – Die US Army als lernende Organisation im 3. Golfkrieg 589

Sebastian K. Buciak

Die Expansion privater Militärfirmen: Phänomen sich wandelnder Konflikte, Herausforderung bestehender Staatsgewalt 617

Matthias Döring und Oliver Monsees

Der Schutz der Grundrechte in Deutschland nach 9/11 635

Hartmut Rensen

Die Nachrichtendienste 10 Jahre nach 9/11 655

Anna Daun

Die Versicherheitlichung des Finanzmarkts nach den Anschlägen vom 9/11. Wie erfolgreich ist das Regime zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung? 686

Markus Lederer

Bevölkerungsschutz in Deutschland – Der 11. September 2001 als Trigger für die Transformation der deutschen Sicherheitsarchitektur 702

Dirk Freudenberg

Kommunikationsmanagement und Kriegsführung im 21. Jahrhundert: Die neue Art des Feindkontakts zwischen psychologischer Kampfführung und PR-Schlachten nach 9/11 717

Elmar Janssen

Teil IV: Imaginationen

Zur Vorstellung der Gefahr. Terrorismus und Terrorismusspielfilme als Risikokommunikation 741

Bernd Zywietz

Der 11. September und der „Krieg gegen den Terror“ im Film 771

Samuel Rothenpieler

Solange gesendet wird, ist die Welt noch in Ordnung. Das Fernsehen in Krisenzeiten am Beispiel des 11. Septembers 791

Stephan Weichert Demolition Performance 9/11: Die ästhetisierte Inszenierung der Anschläge des 11. Septembers 2001 und Parallelphänomene in Kunst und Popularkultur 807

Roman Meinhold

Inhaltsverzeichnis 9

„Alles wird anders“ – Der 11. September in deutscher Literatur 819

Michael König

Fata Morgana. Formen der Erfahrung und Wahrnehmung von 9/11 in deutschsprachigen literarischen Texten 842

Jennifer Clare

Teil V: Spannungen

Freiheits- und Bürgerrechte nach 9/11 861

Andreas Busch

9/11, Terrorismus und die Legalisierung der Folter 882

Andreas M. Bock

Die Verhältnisbestimmung von Religion und Politik nach 9/11. Entwicklungen und Perspektiven unter besonderer Berücksichtigung des Islamismus 902

Lazaros Miliopoulos

Von „Petronazis“ und der „Kosher Nostra“. Verschwörungstheorien zum 11. September 927

Tobias Jaecker

Terrorismus 2.0. Über die Propaganda der Tat im digitalen Zeitalter 946

Andreas Elter und Stephan Weichert Krieg mit Metaphern: Über die symbolische Deutung der Terroranschläge im Mediendiskurs 968

Susanne Kirchhoff „Stellen Sie sich tot, falls Sie verwundet werden“. Wie Krisenjournalisten über die Welt im Ausnahmezustand berichten 989

Stephan Weichert, Leif Kramp und Alexander Matschke

Vorwort 11

Vorwort

Die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben weltweit auf sehr viele Bereiche des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens eine enorme Wirkung entfaltet. Es hatte den Anschein, dass die Welt am 12. September nicht mehr die gleiche war, wie am Tag zuvor. Alles schien sich geändert zu haben: das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der Gesellschaften, die nun völlig neue Bedrohungen erkannten; die politischen Organisationen der Staaten, die sich neu aufstellen und organisieren mussten; und die Beziehungen zwischen den Staaten, die vom unberechenbaren Terrorismus bedroht, scheinbar vor neuen strukturprägenden Konflikten standen.

Das alles ging weit über die Anschlagsziele in New York und Washington D.C. so-wie die amerikanische Gesellschaft hinaus. Die Anschläge vom 11. September waren ein globales Ereignis von umfassender Bedeutung. Sie zeitigten nicht nur politische, sicherheitspolitische, soziale, ökonomische, weltanschauliche und geheimdienstliche Folgen, sondern wirkten gleichzeitig auf die medialen Vermittlungen und sozialen Re-präsentationen in und zwischen den Gesellschaften ein. Sie hatten intensive partikulare und identitätspolitische Wirkungen. Sie veränderten in gewisser Weise die Welt und wie sie dargestellt und wahrgenommen wurde.

Doch blieben die gesellschaftlichen und staatlichen Verhältnisse sowie die internati-onalen und transnationalen Beziehungen auch irgendwie gleich. Es entstand an diesem Tag keine neue Welt. Viele zentrale und verhaltensprägende Konflikte blieben bestehen. Jedoch wirkten die Terroranschläge mehrfach als Verstärker von zeitlich schon früher zu beobachtenden Entwicklungen. In vielen anderen Fällen legitimierten sie hingegen ein neues Verhalten der staatlichen Führungen.

Zu vielfältig und unterschiedlich waren die Folgen dieses Tages für die unterschied-lichen Bereiche der Gesellschaften und Staaten, als dass sie auf einen eindeutigen Be-griff gebracht werden könnten. Am 12. September 2001 war die Welt eine völlig andere und doch die gleiche: sie war andersgleich.

Die Anschläge waren beispielsweise der Ausgangspunkt für tiefreichende Maßnah-men sowohl in als auch zwischen Staaten, die anderenfalls nicht oder nicht auf diese Weise durchgeführt worden wären. Die Bedrohung durch islamistische Terroristen oder pakistanische Nuklearwaffen etwa wurde in den USA und anderen Staaten auch zuvor deutlich gesehen. Man fürchtete, dass die Nuklearwaffen entweder außer Kontrolle der pakistanischen Regierung und in die Kontrolle Dritter geraten könnten oder dass eine radikale Gruppierung gar die Regierung des Landes übernehmen könnte. Die Anschläge vom 11. September 2001 waren dann der Ausgangspunkt des Krieges gegen – später in – Afghanistan, dessen Herausforderungen sich nach und nach wandelten, dessen Zwe-

VORWORT

12 Vorwort

cke sich änderten und der nach zehn Jahren nichts mehr mit seinem Ausgangspunkt zu tun hatte und erneut das Nachbarland Pakistan fokussierte.

Die Überwachung vieler Bürgerinnen und Bürger, um ein zweites Beispiel anzufüh-ren, wurde nach den Anschlägen erheblich intensiviert; insbesondere wurden aufgrund der angeblichen dienstlichen Versäumnisse nun vermehrt, teilweise auch außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen, Daten gesammelt und ausgewertet. Besonders durch den intensivierten Datenaustausch zwischen den Staaten erhielt die Kenntnis der staatlichen Organe zudem eine neue Qualität.

Wirkungen entfalteten die Terroranschläge jedoch auch auf die wirtschaftlichen Be-ziehungen, die politischen Kulturen sehr vieler Staaten, auf die Medien und öffentliche Kommunikation, die Rechtssicherheit der Personen, auf Kultur, Kunst und Literatur sowie ausgesprochen intensiv auf die Religionen und ihr Verhältnis zur Politik. Und auch das sind nur einige von vielzähligen Entwicklungen, die in diesem Band darge-stellt und analysiert werden.

Dieses zweite Sonderheft der Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik (ZfAS) steht in engem thematischen Zusammenhang mit dem ersten und dritten Heft, in denen die Terrorismusforschung analysiert und der deutsche Einsatz in Afghanistan bilanziert wird. In diesem Sonderheft werden die Folgen des 11. Septembers 2001 breit angelegt und in sehr unterschiedlichen Bereichen analysiert, um ein möglichst weites Themen-feld abzuschreiten und einen Blick in die Tiefe der Wirkungen dieses Tages zu werfen. Nicht alle Themen konnten berücksichtigt werden, doch ist es auch so schon ein um-fangreicher Band geworden.

Dessen zeitgerechte Fertigstellung hat von allen Beteiligten viel verlangt. An erster Stelle danke ich besonders herzlich den Autorinnen und Autoren, die ihre ausgezeichne-te Fachkenntnis und ihre Analysen zu den verschiedenen Fragestellungen beigetragen haben und auf diese Weise einen umfassenden und tiefen Blick auf die Wirkungen des 11. September überhaupt erst ermöglicht haben. Ich danke ihnen für die stets kooperati-ve, professionelle und angenehme Zusammenarbeit.

Den Gutachterinnen und Gutachtern, die Zeit und Mühe auf sich genommen haben, die Texte zu kommentieren, möchte ich ebenfalls sehr herzlich danken. Die hilfreichen Hinweise haben zum Gelingen des Sammelbandes beigetragen.

Ohne die Unterstützung meiner Kolleginnen und Kollegen am Lehrstuhl für Interna-tionale Politik und Außenpolitik der Universität zu Köln wäre es unmöglich gewesen, dieses Sonderheft fristgerecht erscheinen zu lassen. Herzlichen Dank an Kevin Alexan-der, Rasmus Beckmann, Anna Daun, Mara Funda, Mischa Hansel, Joy Heitlinger, Ale-xander Höse, Simon Ruhnke, Laura Rupp, Simon Schäfer und Henrike Viehrig. Ein besonders herzlicher Dank gebührt Danae Ankel für ihr großes Engagement und ihre unschätzbare Hilfe.

Dafür, dass sie tief in die Details der Redaktionsarbeit verstrickt auch noch den ge-samten Prozess intern und nach außen koordiniert hat, gebührt Daniela Kress ein ganz besonders herzlicher und ausgesprochen großer Dank. Ohne ihre unersetzliche, stets um-sichtige und professionelle Unterstützung wäre diese Arbeit nicht zu schaffen gewesen.

Vorwort 13

Dafür, dass diese Zusammenarbeit – ebenso wie die vielfältigen Aufgaben der Zeit-schrift für Außen- und Sicherheitspolitik (ZfAS) – immer in so produktiver und wun-derbarer Atmosphäre erfolgte, danke ich allen Kolleginnen und Kollegen am Lehrstuhl.

Schließlich haben Herr Frank Schindler und Frau Verena Metzger vom VS-Verlag das Entstehen dieses Sonderhefts der ZfAS unterstützend und wohlwollend begleitet, wofür ich ihnen sehr dankbar bin. Köln, im Juli 2011 Thomas Jäger

Vorwort 15

Teil I: Akteure

Die USA nach 9/11

Checks and Imbalances – Machtverschiebungen im institutionellen Gefüge der USA 17

Checks and Imbalances – Machtverschiebungen im institutionellen Gefüge der USA Josef Braml Zusammenfassung: George W. Bushs „Globaler Krieg gegen den Terror“ hat auch innenpoliti-sche Kollateralschäden bewirkt. Die Prävention künftiger Terroranschläge ging oft auf Kosten individueller Freiheit. Mehr noch: Die so genannte „Ashcroft-Doktrin“ der Prävention drohte die grundlegende Sicherung persönlicher Freiheitsrechte durch das System sich gegenseitig kontrol-lierender Gewalten (checks and balances) auszuhebeln. Einmal mehr in der amerikanischen Ge-schichte hat sich aufgrund äußerer Bedrohung die Machtbalance dieser konkurrierenden branches of government zugunsten der Exekutivgewalt verschoben.

Schlüsselwörter: „Globaler Krieg gegen den Terror“; Prävention; „Ashcroft-Doktrin“; persönli-che Freiheitsrechte; checks and balances

© VS Verlag für Sozialwissenschaften 2011

Dr. J. Braml

Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP),

Rauchstr. 17-18, 10787 Berlin

E-Mail: [email protected]

ARTIKEL

T. Jäger (Hrsg.), Die Welt nach 9/11, DOI 10.1007/978-3-531-94173-8_1,© VS Verlag fur Sozialwissenschaften ist eine Marke von Springer Fachmedien.

18 Josef Braml

1 Einleitung In der Amtszeit von Präsident George W. Bush sind im Zuge des so genannten Globa-len Krieges gegen den Terror auch im Innern illiberale Tendenzen der einstigen Vor-bild-Demokratie deutlich geworden. Im Folgenden wird ein Referenzrahmen – das Konzept der embedded democracy – eingeführt, um insbesondere die Auswirkungen der Terroranschläge des 11. Septembers 2001 auf die Gesellschaft und das politische Sys-tem der Vereinigten Staaten zu bewerten. Damit können die derzeitigen und spezifi-schen Defekte der amerikanischen Demokratie sichtbar gemacht werden, nämlich die Einschränkung persönlicher Freiheitsrechte – vor allem jene von Ausländern – und die eingeschränkte Funktion des Systemprinzips sich gegenseitig kontrollierender Gewalten (checks and balances).

Ob es Bushs Nachfolger Präsident Barack Obama gelingen wird, die inneren Kollate-ralschäden des Globalen Krieges gegen den Terror und den internationalen Ansehens-verlust der einstigen Vorbild-Demokratie zu reparieren, bleibt weiterhin abzuwarten. Obamas Versprechen, unter seiner Amtsführung werde Amerika der von seinen Grün-dervätern verfassten Charta zur Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit und Menschen-rechten wieder neuen Glanz verleihen, ist umso wichtiger, zumal der Qualitätszustand der amerikanischen, freiheitlich verfassten offenen Gesellschaft aufgrund ihres Vorbild-charakters die weltweite Wahrnehmung demokratischer Rechtsstaatlichkeit und interna-tionale Rechts- und Ordnungsvorstellungen beeinflusst. 2 Bewertungsrahmen: illiberale Demokratie Der Begriff illiberale Demokratie wird hier verwendet, um einen spezifischen Defekt der rechtsstaatlichen Demokratie Amerikas zu beschreiben, der partiell und vermutlich tem-porär ihre Funktionsfähigkeit einschränkt. Um dieses Konzept zu operationalisieren, kann davon ausgegangen werden, „dass ein demokratisches Herrschaftssystem eine mehrdimensionale politische Ordnung ist und aus unterscheidbaren Komplexen von Funktionsregeln (Teilregimen) besteht“ (Merkel et al. 2003: 48-50). Dieses Gefüge von Teilregimen ist als interne Einbettung der Demokratie zu verstehen (siehe Abbildung 1).1

Zwei der insgesamt fünf interdependenten Teilregime werden besonders beleuchtet, um konkrete Defekte der beiden zentralen Dimensionen eines liberalen Rechts- und Verfassungsstaats sichtbar zu machen: Neben dem Teilregime bürgerliche Freiheits-rechte wird in diesem Beitrag dem Teilregime horizontale Gewaltenkontrolle besondere Aufmerksamkeit gewidmet, denn das Grundprinzip der konkurrierenden, sich gegensei-tig kontrollierenden Staatsgewalten hat – neben zahlreichen spezifischen Verfassungs-prinzipien – eine besondere Bedeutung für die Sicherung individueller Freiheitsrechte, der so genannten civil liberties.2

1 Merkel et al. entlehnten das Konzept der „Teilregime“ von Schmitter (1997: 243). 2 Die wichtigsten, im Weiteren synonym als individuelle oder persönliche Freiheitsrechte bezeichneten civil liberties werden durch die ersten zehn Verfassungszusätze garantiert. Diese auch unter den Begriff der Bill of Rights subsumierten Grundsätze wurden am 15. Dezember 1791 als Ganzes in die US-Verfassung aufge-

Checks and Imbalances – Machtverschiebungen im institutionellen Gefüge der USA 19

Quelle: Merkel et al. (2003: 50).

Abbildung 1: Das Konzept der embedded democracy 3 9/11 und die Verschiebung der inneren Machtbalance Das US-System der checks and balances ist gekennzeichnet durch konkurrierende, sich gegenseitig kontrollierende politische Gewalten.3 Der amerikanische Kongress über-nimmt nicht automatisch die politische Agenda der Exekutive, namentlich des Präsiden-ten, selbst wenn im Fall des united government das Weiße Haus und Capitol Hill von der gleichen Partei regiert werden, insbesondere dann nicht, wenn Präsident und Kon-gress von unterschiedlichen Parteien kontrolliert werden, also in Zeiten des divided government (Sundquist 1988: 613-635). Dieser „Regimetyp“ (Weaver und Rockman

nommen. Nach dem Bürgerkrieg kamen weitere Verfassungszusätze dazu, wobei der vierzehnte wegen seiner due process- bzw. equal protection-Bestimmungen besonders bedeutsam für den Schutz der individuellen Freiheitsrechte jeder Person – ungeachtet der Staatsbürgerschaft – ist. 3 Neustadt (1990: 29) beschreibt das amerikanische System treffend als „government of separated institutions sharing powers“. Jones (2005: 24) präzisierte Neustadts Idiom folgendermaßen: „separated institutions shar-ing and competing for powers“.

20 Josef Braml

1993: 1-41) wurde mit den Zwischenwahlen 2006 (bis zu den Kongress- und Präsident-schaftswahlen 2008) sowie nach den Zwischenwahlen 2010 reetabliert.

Während Opposition im deutschen parlamentarischen System auf die Minderheit im Parlament beschränkt bleibt, die nicht die Regierung trägt, konkurriert im US-System die Legislative als Ganzes mit der Exekutive um Machtbefugnisse.4 Die Sorge um die institutionelle Machtbalance tritt jedoch in den Hintergrund, wenn Gefahr in Verzug ist und auch die Bevölkerung vom Präsidenten politische Führung erwartet, um das Land zu schützen.

In Zeiten existenzieller Bedrohung kommt dem Präsidenten die Rolle des Schutzpat-rons der Nation zu. Das Präsidentenamt symbolisiert die nationale Einheit, das Weiße Haus gilt als Ort der Orientierung, an dem in Krisenzeiten die Standarte hochgehalten wird. Auch 15 Monate nach den Anschlägen des 11. Septembers 2001 sahen drei von vier Amerikanern in ihrem Präsidenten einen „starken Führer“ (Milbank und Deane 2002: A04)5 – eine Charakterisierung, auf die sich George W. Bush auch bei seiner Wiederwahl 2004 stützen konnte.6

Mit den Anschlägen des 11. Septembers 2001 wurde der bereits vorher artikulierte Wille der Exekutive katalysiert und legitimiert, die in den vergangenen drei Jahrzehnten entstandene Machtfülle des Kongresses wieder zu beschneiden.7 Schon unmittelbar nach Amtsantritt ließen Präsident George W. Bush und seine Gefolgsleute keinen Zwei-fel darüber aufkommen, dass sie die Position der Exekutive auf Kosten der Machtbe-fugnisse der Legislative zu stärken beabsichtigten. Diese offensive Strategie des Weißen Hauses, den vor allem in der Amtszeit des Vorgängers Präsident Bill Clinton erstarkten Kongress wieder in eine untergeordnete Rolle zu drängen, erhielt mit den Terroran-schlägen von New York und Washington ihre Legitimation – die in der amerikanischen Bevölkerung gemeinhin gehegte Überzeugung, dass dies angesichts der nationalen Be-drohung rechtens, ja notwendig sei. Im Globalen Krieg gegen den Terror konnte der Präsident nunmehr die dominante Rolle des Oberbefehlshabers der Streitkräfte spielen. Aber auch in der nationalen Diskussion gelang es George W. Bush, seine Machtposition zu etablieren und sich als Schutzpatron zu gerieren, der die traumatisierte Nation vor weiteren Angriffen bewahrt (Braml 2003a: 35-39).

In der amerikanischen Geschichte gab es immer wieder Phasen äußerer Bedrohung, in denen sich die Machtbalance zu Gunsten der Exekutivgewalt verschoben hat. In einer eingehenden Analyse dieses Phänomens warnte William Rehnquist (1998: 224), bis zu seinem Tode Anfang September 2005 Vorsitzender Richter am Obersten Gericht der USA, vor der Gefahr, dass der Oberste Befehlshaber in Kriegszeiten durch zusätzliche Machtbefugnisse dazu verleitet ist, den konstitutionellen Rahmen auf Kosten der beiden anderen politischen Gewalten, der Legislative und Judikative, zu überdehnen.

4 Die unterschiedlichen föderalen Strukturen und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bundesländer bzw. Machtbefugnisse der Einzelstaaten in den USA werden hier nicht ausgeführt. 5 So das Ergebnis einer Umfrage der Washington Post und von ABC News, welches Milbank und Deane zitieren. 6 In einer CNN/USA Today/Gallup-Umfrage vom 3.-5.9.2004 bekundeten 60 % der Amerikaner, dass George W. Bush ein „starker und entschlossener Führer“ sei, während nur 30 % seinem demokratischen Herausforde-rer, Senator John Kerry, diese Charaktereigenschaft zuschrieben; vgl. Saad 2004. 7 Ausführlicher zum „Triumph der Legislative“ siehe Wilzewski (1999).

Checks and Imbalances – Machtverschiebungen im institutionellen Gefüge der USA 21

4 Der Kongress am kürzeren Machthebel In Kriegszeiten ist jeder einzelne Abgeordnete und Senator angehalten, Partei für die nationale Sicherheit zu ergreifen. Obschon Kongressmitglieder grundsätzlich keine Parteisoldaten, sondern unabhängige politische Unternehmer sind, stehen sie in solchen Zeiten an der Seite des Obersten Befehlshabers, wenn es darum geht, ihm so genannte patriotische Handlungsbefugnisse zu geben und ihn bei der Verteidigung des Heimat-landes zu unterstützen.

Es überrascht daher nicht, dass der USA Patriot Act vom 26. Oktober 2001, der eine Reihe gravierender Einschränkungen der civil liberties zur Folge hat, mit administrati-vem Hochdruck und ohne großen Widerstand der Abgeordneten durch die legislativen Kanäle auf dem Capitol Hill geschleust werden konnte.

Das heißt nicht, dass es keine Versuche gegeben hat, politische Kontrolle auszuüben. Zwischenzeitlich regte sich auch öffentlichkeitswirksamer Widerstand einer Gruppe, die sich als Patrioten zur Wiederherstellung der politischen Gewaltenkontrolle (Patriots to Restore Checks and Balances) bezeichnen. Dem früheren Republikanischen Kongress-abgeordneten und Wortführer dieser Vereinigung, Bob Barr, ist es gelungen, eine par-teiübergreifende Koalition zum Schutz der persönlichen Freiheitsrechte zu schmieden. Er hoffte, dass es Abgeordneten und Senatoren damit leichter fallen würde, den Zielen der parteiübergreifenden Koalition zu entsprechen, da die Parlamentarier auf diese Wei-se mehr politische Rückendeckung erhalten, als wenn nur die American Civil Liberties Union diesen Standpunkt vertreten würde (vgl. Eggen 2005: A21). Damit sollte Gegen-druck auf die einzelnen Abgeordneten und Senatoren ausgeübt werden, damit der Kon-gress dem Ansinnen der Bush-Administration (unter Federführung des Justizministers Alberto Gonzales und des FBI-Direktors Robert Mueller III) standhalten könne, die Ende 2005 auslaufenden Teile des Patriot Act zu verlängern.

Doch die Anschläge vom 7. Juli 2005 auf die Londoner U-Bahn erneuerten auch in den USA Befürchtungen vor weiteren Anschlägen, die seit dem 11. September 2001 – selbst nach dem merklichen Wiederansteigen des Unsicherheitsgefühls im Zuge des Irakkrieges – auf ein relativ niedriges Maß zurückgegangen waren. Präsident Bush nahm dieses Ereignis zum Anlass, seine Landsleute an die Terrorgefahr zu erinnern. Damit setzte der Präsident auch die Abgeordneten und Senatoren im Kongress unter (Zeit-)Druck, der von ihm geforderten Verlängerung auslaufender Bestandteile des Patriot Act zuzustimmen (vgl. White House 2005a).

Vizepräsident Richard (Dick) Cheney und Karl Rove (zit. nach VandeHei 2006: A07), Bushs Wahlkampfstratege und von ihm so genannter „Architekt“ der zurücklie-genden Wahlsiege der Republikaner, griffen ebenso in die Debatte ein und erklärten, dass bei den anstehenden Zwischenwahlen im November 2006 das Thema nationale Sicherheit erneut ins Zentrum der politischen Aufmerksamkeit gebracht werden würde. Auf demoktratischer Seite machte der ehemalige Wahlkampfstratege Präsident Clin-tons, Dick Morris (2006), seine Parteifreunde darauf aufmerksam, dass Wechselwähler sich bei ihrer Wahlentscheidung am Sicherheitsthema orientierten.

Mitte Februar 2006 konnte schließlich ein Kompromiss zwischen den beiden Kam-mern im Kongress erzielt werden, der vom Weißen Haus gutgeheißen wurde. Präsident

22 Josef Braml

Bush unterzeichnete am 9. März 2006 die Neubevollmächtigung des Patriot Act, mit dem nunmehr, bis auf zwei,8 alle Maßnahmen dauerhaft festgeschrieben wurden. Die Bush-Administration konnte damit bis auf wenige Änderungen ihre Forderungen durch-setzen. Zudem beanspruchte der Präsident bei der Unterzeichung des Gesetzes seine Interpretationshoheit. Mit einem signing statement verdeutlichte Präsident Bush, dass er der im Gesetz auferlegten Berichterstattungspflicht9 gegenüber dem Kongress nicht nachkommen werde, wenn die Informationen die außenpolitischen Beziehungen, die nationale Sicherheit, den Informationsaustausch innerhalb der Exekutive oder die Leis-tungsfähigkeit der Exekutive, ihre konstitutionelle Pflicht zu erfüllen, beeinträchtige (White House 2006a). Die New York Times resümierte, dass der Kongress zwar gegen-gehalten, aber schließlich doch „klein beigegeben“ habe (2006b).

Im Kongress gab es auch Bemühungen, der Exekutive die „grausame, unmenschliche oder herabwürdigende“ Behandlung von so genannten enemy combatants in amerikani-schem Gewahrsam zu verbieten. Insbesondere der republikanische Senator John McCain, der während seiner Kriegsgefangenschaft in Vietnam gefoltert wurde, sorgte dafür, dass im Dezember 2005 das Folterverbot mit in die Gesetzgebung zur Bewilli-gung eines zusätzlichen Verteidigungsetats aufgenommen wurde. Nach längerem Wi-derstand des Weißen Hauses unterzeichnete Präsident Bush zwar das Gesetz.10 Er ver-deutlichte dabei aber seine Lesart des so genannten McCain-Zusatzes: Gehe es um den Schutz der Vereinigten Staaten von Amerika erfordere die Amtsgewalt des Präsidenten als Oberster Befehlshaber eine untergeordnete und dienende Rolle des Kongresses und der Gerichte (White House 2005b). Die New York Times verurteilte den Kern des sig-ning statement von George W. Bush und kritisierte, dass „Herr Bush“ keine Grenzen seiner „imperialen Macht“ anzuerkennen scheine (2006a, eigene Übersetzung). Ebenso bemängelte die Washington Post den „ungehinderten Missbrauch“ und mahnte, dass ohne energische Kontrolle – und unter Umständen weiteres Handeln – seitens des Kon-gresses die „unzulässige Misshandlung ausländischer Gefangener im Gewahrsam der Vereinigten Staaten“ wahrscheinlich fortgeführt werde (2006a, eigene Übersetzung).

Neben dem Folterverbot beinhaltet der Detainee Treatment Act aber auch einen Zu-satz der Senatoren Lindsey Graham (Republikaner aus South Carolina) und Carl Levin (Demokrat aus Michigan). Damit sollten die Möglichkeiten der auf dem US-Marine-stützpunkt in Guantánamo Bay Inhaftierten eingeschränkt werden, ihre Rechtsansprüche vor amerikanischen Gerichten geltend zu machen. Die Bush-Administration interpre-tierte das Gesetz zudem als nachträgliche Legitimation für den Einsatz von Militärtribu-nalen, die der Präsident bereits im November 2001 per Exekutivorder autorisiert hatte. Zudem beanspruchte die Exekutive, dass sie ohnehin, auch ohne Rückendeckung des Kongresses, bevollmächtigt sei, Militärtribunale einzusetzen (Lane 2006: A01).

8 Die Ermächtigung für das FBI, so genannte roving wirtetaps (breit gefächerte und unspezifizierte Abhörak-tionen von Telefon- und Email-Anschlüssen) durchzuführen sowie die Ermächtigung, Geschäftsunterlagen zu beschlagnahmen, wurden vorläufig nur auf vier weitere Jahre erteilt. 9 Nach der Intention der Gesetzgeber hätte der Präsident dem Kongress regelmäßig über den tatsächlichen Einsatz der erweiterten FBI-Befugnisse unterrichten sollen, um Machtmissbrauch zu verhindern. 10 Es handelt sich um den Detainee Treatment Act of 2005 als Teil des Department of Defense Appropria-tions Act of 2006 (Title X, H.R. 2863).

Checks and Imbalances – Machtverschiebungen im institutionellen Gefüge der USA 23

5 Kontrollinstanz Judikative Der Detainee Treatment Act diente der Exekutive demnach als Instrument, um ihre Machtbefugnisse auch gegenüber der Judikative zu beanspruchen. Nach der Lesart der Bush-Administration habe der Supreme Court im Fall des im Gefangenenlager auf Gu-antánamo inhaftierten Salim Ahmed Hamdan11 (Hamdan vs. Rumsfeld) keine Jurisdikti-on, weil der vom Kongress gebilligte Detainee Treatment Act (auch für laufende Fälle) vorsehe, dass Inhaftierte auf Guantánamo keine Habeas-Corpus-Petitionsrechte12 vor Bundesgerichten geltend machen können, sondern ihre Fälle zunächst in Militärtribuna-len (mit Revisionsmöglichkeit vor dem Berufungsgericht des District of Columbia) entschieden werden müssen und dabei auch nicht grundsätzlich die Legalität von Mili-tärtribunalen angezweifelt werden kann.

Doch mit der Entscheidung Hamdan vs. Rumsfeld – wies das Oberste Gericht den Präsidenten einmal mehr in die Schranken.13 Mit dem Urteil vom 29. Juni 2006 behaup-tete die Richtermehrheit am Obersten Gerichtshof wiederholt die eigene Zuständigkeit und erklärte die Militärtribunale für unrechtmäßig, da sie zum einen gegen internationa-les Recht, namentlich gegen die Regeln der Genfer Konvention, verstoßen, zum anderen auch nicht explizit vom Kongress autorisiert worden waren. Damit widersprach das Gericht zwar dem unilateralen Vorgehen des Präsidenten, aber nicht der Möglichkeit, Militärtribunale einzusetzen.14 Der Supreme Court forderte die Exekutive vielmehr auf, in Zusammenarbeit mit dem Kongress einen praktikablen Weg zur Handhabung von Militärtribunalen zu finden (vgl. Sunstein 2006).

Mit dem am 17. Oktober 2006 unterzeichneten Military Commissions Act legalisierte der Kongress die vom Präsidenten unilateral autorisierten Militärtribunale. Die Legisla-tive hebelte damit bis auf weiteres das Recht von Angeklagten aus, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung von einem Bundesgericht überprüfen zu lassen (Habeas Corpus). Ferner erwirkte der Präsident legislative Rückendeckung, um das lange Zeit geheim gehaltene Verhörprogramm der CIA fortzusetzen. Zudem wurde der Präsident legiti-miert, die Genfer Abkommen im Umgang mit Kombattanten und Kriegsgefangenen nach seinem Ermessen auszulegen. Kritische Medien, allen voran die Washington Post (2006b) appellierten daraufhin eindringlich an den – nach den Kongresswahlen vom November 2006 nunmehr von einer Mehrheit der Demokraten geführten – Kongress, dass die Wiederinkraftsetzung des Habeas-Corpus-Prinzips unerlässlich sei, um die USA wieder in Einklang mit internationalen Rechtsnormen und Menschenrechtsstan-dards zu bringen.

11 Osama Bin Ladens Chauffeur, der in Afghanistan aufgegriffen und auf Guantánamo inhaftiert wurde. 12 Es geht um das elementare Recht jedes Häftlings in demokratisch verfassten Staaten, die Verfassungs- oder Gesetzmäßigkeit seiner Festnahme vor Gericht anzufechten. 13 Der Oberste Gerichtshof hatte bereits vorher mit seinen Urteilen vom 28.6.2004 ein Machtwort gespro-chen: zum rechtlichen Status des in Afghanistan festgenommenen amerikanischen Staatsbürgers Yaser Esam Hamdi (Hamdi et al. vs. Rumsfeld) und zu den Rechtsansprüchen von Nicht-Amerikanern auf dem US-Marinestützpunkt in Guantánamo Bay (Rasul et al. vs. Bush). 14 Ebenso wenig wurde in diesem Fall die Frage geprüft, ob die Inhaftierung des Klägers im Gefangenenlager auf Guantánamo rechtmäßig ist.

24 Josef Braml

Im Urteilsspruch vom 12. Juni 2008 erklärte das Oberste Gericht denn auch wesent-liche Bestimmungen des Military Commissions Act von 2006 für verfassungswidrig und die ein Jahr zuvor ebenso von der Exekutive und dem Kongress im Detainee Treatment Act of 2005 etablierten Verfahrensweisen für rechtlich unzulänglich. Die denkbar knap-pe Richtermehrheit (fünf gegen vier Stimmen – unter den Gegenstimmen waren auch die beiden von Präsident Bush ernannten Richter Samuel A. Alito und Chief Justice John G. Roberts, Jr.) entschied im Fall des auf Guantánamo inhaftierten Lakhdar Bo-umediene (Boumediene et al v. Bush et al), dass insbesondere Paragraph 7 des vom Präsidenten im Oktober 2006 unterzeichneten Gesetztes nicht mit dem verfassungsmä-ßig garantieren Habeas-Corpus-Privileg vereinbar sei, da die vom Kongress und Präsi-denten vorgesehene Bestimmungen es so genannten enemy combatants verwehrt haben, ihre Inhaftierung vor einem Bundesgericht überprüfen zu lassen. Nach Auffassung der Richtermehrheit ist der writ of habeas corpus unabdingbar für den Schutz der individu-ellen Freiheit, ja ein unentbehrlicher Mechanismus zur Überwachung der Gewaltentei-lung. Damit behauptete der Supreme Court seinen eigenen Machtanspruch bei der Ge-waltenkontrolle im US-System der konkurrierenden, sich gegenseitig kontrollierenden Gewalten.

Die Richter nahmen auch in diesem Fall nur zur Frage der grundlegenden Zuständig-keiten Stellung, nicht aber zu den weiteren Verfahrensweisen. Sie behaupteten damit zwar zum wiederholten Male die eigene Raison d’Être und ihre Machtbefugnisse. Doch sie gingen nicht soweit, der Exekutive oder dem Kongress vorzuschreiben, wie diese rechtsstaatlichen Prinzipien auf die aktuellen Fälle angewendet werden sollen. Das Augenmerk bleibt demnach auf den Kongress gerichtet, die von der Washington Post und anderen kritischen Medien schon seit längerem geforderte – und auch in mehreren Urteilen des Supreme Court bestätigte – Kontrollfunktion wahrzunehmen.15 Doch der demokratische Vorsitzende des Justizausschusses im Senat, Patrick J. Leahy (zit. nach CQ Weekly 2008b), erwiderte auch dem Drängen von Justizminister Michael Mukasey – der vom Kongress neue Richtlinien für den rechtlichen Umgang mit Inhaftierten auf Guantánamo forderte –, dass dieses Thema erst in der nächsten Legislaturperiode nach den Kongress- und Präsidentschaftswahlen verantwortungsvoller als bisher behandelt werden sollte. 6 Keine effektivere Kontrolle durch divided government Bereits die Kongresswahlen vom November 2006 nährten die Hoffnung, dass nunmehr eine demokratische Mehrheit der republikanischen Exekutive mehr Widerstand leisten und demokratische Kontrolle – im doppelten Wortsinn – ausüben würde. Das mit der Mehrheit der Demokraten im Kongress einmal mehr etablierte divided government diente als Experiment, um die politikwissenschaftlich umstrittene Frage zu klären, ob die bisherige Zurückhaltung des Kongresses gegenüber der Dominanz des Präsidenten mit einer – der bisherigen republikanischen Kongressmehrheit eigenen – „Kultur der

15 So auch die Einschätzung des Brookings-Experten Benjamin Wittes (2008).

Checks and Imbalances – Machtverschiebungen im institutionellen Gefüge der USA 25

Unterordnung“ erklärt werden kann (Hils und Wilzewski 2006: III),16 oder ob es sich doch eher um ein grundsätzlicheres Problem des amerikanischen Systems der checks and balances handelt, wonach in Zeiten nationaler Unsicherheit der Präsident größere Machtfülle auf Kosten der Befugnisse der Mitglieder des Kongresses beanspruchen kann.

Es galt demnach genau zu beobachten, ob demokratische Abgeordnete und Senatoren ihr Machtpotential wirksamer (nicht nur rhetorisch bzw. symbolisch) für die Verteidi-gung persönlicher Freiheitsrechte einsetzten oder aber – wie viele ihrer republikani-schen Kollegen – doch eher Partei für die nationale Sicherheit ergriffen und mit Blick auf die Kongress- und Präsidentschaftswahlen 2008 nur vorsichtig die Amtsgewalt des Präsidenten beim Schutz der Nation herausfordern würden.

Umfrageergebnisse vor den Zwischenwahlen 2006 verdeutlichten bereits, dass eine überwältigende Mehrheit der Wähler vom neu gewählten Kongress erwartete, den Min-destlohn zu erhöhen (86 % Zustimmung), mehr Menschen in die Krankenversicherung einzubeziehen (79 %) und einen Zeitplan für den Abzug der US-Truppen aus dem Irak (63 %) zu erstellen. Hingegen befürworteten weit weniger Amerikaner, dass der Patriot Act aufgehoben werden sollte (43 % waren dafür, 47 % dagegen), und sie lehnten es auch mehrheitlich (zu 75 %) ab, Abstriche bei den Maßnahmen zum Kampf gegen den Terror zu machen (Newport und Carroll 2006).17

In der Folgezeit haben sich die Demokraten denn auch nicht nachhaltiger für persönli-che Freiheitsrechte eingesetzt, zumal nicht für jene von Ausländern oder gar mutmaßli-chen Terroristen. Mit Blick auf die anstehenden Kongress- und Präsidentschaftswahlen im November 2008 war auch kein stärkeres Engagement zu erwarten. Demokratische Abgeordnete und Senatoren wollten nicht das Risiko eingehen, vom politischen Gegner bei der Gewährleistung der nationalen Sicherheit als schwach gebrandmarkt zu werden. So stimmte auch der designierte Präsidentschaftskandidat der Demokraten, Senator Ba-rack Obama, für die Neufassung des 1978 etablierten Foreign Intelligence Surveillance Act,18 obwohl er sich zuvor noch, im demokratischen Vorwahlkampf, mit kräftiger, an die liberale Basis gerichteten, Rhetorik dagegen ausgesprochen hatte. Ebenso relativierte sein republikanischer Herausforderer John McCain seine prinzipientreue Haltung gegen Folter,19 um seine Chancen im Präsidentschaftswahlkampf zu wahren. 16 Die Politikwissenschaftler Jochen Hils und Jürgen Wilzewski (2006: III) argumentierten„dass eine separa-te, besonders stark ausgeprägte Teilkultur der Unterordnung auf Seiten der Republikaner existiert, die ceteris paribus dazu führt, dass sich eine von der Grand Old Party kontrollierte Legislative in Fragen, die Krieg und Frieden betreffen, institutionell grundsätzlich weniger stark behaupten kann als ein demokratisch dominierter Kongress“ (Hervorhebungen im Original). 17 Die Autoren bedienen sich der Zahlen einer Gallup-Umfrage vom 20.-22.10.2006. 18 Auf der Grundlage des FISA Amendments Act von 2008 können nunmehr Telefonate, E-Mails und der Internetverkehr von Ausländern, unter anderem auch ihre Kommunikation mit amerikanischen Staatbürgern, ohne vorherige richterliche Genehmigung abgehört bzw. überwacht werden. Zudem wurde amerikanischen Telekommunikationsfirmen, die mit US-Sicherheitsdiensten kooperieren, – auch rückwirkend – Rechtssicher-heit gewährt. 19 Indem er die Verhörmethode des waterboarding billigte und des Weiteren auch das Urteil des Obersten Gerichts vom Juni 2008 verurteilte, weil es damit den Verantwortlichen erschwert würde, die Sicherheit und den Schutz der Nation zu gewährleisten.

26 Josef Braml

7 Change durch die Obama-Regierung? Mit der kritischen Wirtschaftslage rückten die Kriegsschauplätze im Globalen Krieg gegen den Terror, insbesondere im Irak und in Afghanistan, in der Wahrnehmung der meisten Amerikaner in weite Ferne. Anders als noch bei der vom Sicherheitsthema dominierten Wiederwahl George W. Bushs trieben im Wahlkampf 2008 nunmehr die Sorgen um die hohen Energiepreise und die prekäre wirtschaftliche Situation die ameri-kanischen Wähler um. Weitaus häufiger als außenpolitische Themen wie Irak oder Ter-rorismus wurden in Meinungsumfragen innenpolitische Belange wie Wirtschaft, Aus-bildung, Arbeitsplätze, Gesundheitsfürsorge, Energie und soziale Sicherung als aus-schlaggebend für das Abstimmungsverhalten im November 2008 genannt.20 Differen-zierte Analysen im Vorfeld der Wahlen zeigten, dass jene Wähler, denen Wirtschafts-themen am wichtigsten waren, den designierten Präsidentschaftskandidaten der Demo-kraten, Senator Barack Obama, klar dem Bewerber der Republikaner, Senator John McCain, vorzogen (vgl. Umfragen zit. nach Friedl und Gilbert 2008).

Die sich zuspitzende Banken-, Finanz- und Wirtschaftskrise verschaffte dem Demo-kraten Obama denn auch einen großen Vorteil bei den Präsidentschaftswahlen – aber auch ein umso größeres Problem als Präsident: Einem demokratischen Präsidenten wird es in der Auseinandersetzung – selbst mit einem ebenso demokratisch kontrollierten Kongress – um einiges schwerer fallen, die eigene Wählerbasis und seine Landsleute vom nachhaltigen außenpolitischen Engagement Amerikas zu überzeugen.

Im Zuge zunehmender Probleme nach dem Waffengang im Irak war bereits Obamas republikanischer Vorgänger Bush gezwungen, auf die abnehmende Unterstützung an der politischen Heimatfront zu reagieren. Nach seiner Überzeugung bildeten jedoch Rückzug und Passivität für Amerika keine Option (White House 2006b). Denn für George W. Bush war der Waffengang im Irak eine entscheidende Schlacht im langfris-tigen Globalen Krieg gegen den Terror.

Präsident Obama, der dieser Interpretation widersprach und schon im Wahlkampf gegen Senatorin Hillary Clinton und später gegen seinen republikanischen Herausforde-rer und uneingeschränkten Irak-Krieg-Befürworter John McCain mit der Forderung punktete, amerikanische Soldaten aus dem Irak abzuziehen, steht nunmehr vor der dop-pelten Herausforderung: Er muss zum einen die durch die Truppenaufstockung seines Vorgängers erreichte Stabilität im Irak aufrechterhalten.21 Zum anderen muss Obama der Verschlechterung der Lage in Afghanistan und im Grenzgebiet zu Pakistan begeg-nen – zumal diese Region nach seiner oftmals öffentlich bekundeten Einschätzung den Hauptgefahrenherd für weitere Terroranschläge bilde. Bruce Riedel, der von Obamas Berater für Nationale Sicherheit James Jones mit der Ausarbeitung einer umfassenden Strategie für Afghanistan und Pakistan beauftragte ehemalige Sicherheitsberater des CIA, verdeutlichte bereits im Oktober 2008 sein größtes Schreckensszenario, nämlich

20 Laut Umfragen des Pew Research Center for the People and the Press vom 21.-25.5.2008 (zit. nach CQ Weekly 2008a: 1512). 21 Am 27. Feburar 2009 kündigte Präsident Obama das Ende des Krieges im Irak an. Er machte aber auch deutlich, dass nach dem Rückzug der Kampfeinheiten (bis zum 31. August 2010) noch bis Ende 2011 etwa 50.000 Soldaten im Land bleiben sollen, um irakische Militäreinheiten für die Aufstandsbekämpfung zu trainieren.

Checks and Imbalances – Machtverschiebungen im institutionellen Gefüge der USA 27

die Möglichkeit, dass islamische Radikale nach Afghanistan zum Verfall eines weiteren Staates beitragen, der Terroristen Zuflucht und Operationsbasis bietet: „Ein gescheiter-ter Staat in Pakistan ist der schlimmste Alptraum, den sich Amerika im 21. Jahrhundert vorstellen kann“ (zit. nach Kitfield 2009).

Doch Sicherheitsexperten wie Michael O’Hanlon (zit. nach Page und Vanden Brook 2009) von der renommierten Brookings Institution warnten bereits im Zusammenhang mit der ersten von Präsident Obama im Februar 2009 befohlenen Truppenaufstockung um 17.000 Soldaten, dass die Amerikaner eines Tages die Lage anders bewerten und sich fragen könnten, ob der Krieg in Afghanistan wirklich die Kosten rechtfertige und im vitalen Sicherheitsinteresse der Nation liege.22 Mittlerweile, nach der in den USA parteiübergreifend gefeierten Tötung Osama Bin Ladens und trotz der allgemeinen Einschätzung, dass damit die Terrorgefahr keineswegs beseitigt worden sei, erklärte die Hälfte der US-Bevölkerung, Amerika solle seine Truppen „so schnell wie möglich“ aus Afghanistan zurückziehen (laut Umfrage der Washington Post und des Pew Research Center vom 2.5.2011, zit. nach Cohen und Craighill 2011).

Der innenpolitische und fiskalpolitische Druck in den USA im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise wird den Obersten Befehlshaber weiterhin nötigen, sein internationales Engagement zu begrenzen. An beiden Rändern des politischen Spektrums argumentie-ren einerseits libertäre Republikaner und andererseits gewerkschaftsnahe Demokraten aus unterschiedlichen Gründen gegen das internationale Engagement der USA: Die einen, libertär gesinnten Republikaner, sind besorgt um die innere kapitalistische Ord-nung und das wachsende Haushaltsdefizit und stellen sich gegen kostspieliges militäri-sches Engagement. Die anderen, traditionellen, den Gewerkschaften nahen Demokraten, verteidigen die sozialen Interessen Amerikas und befürchten, dass Mittel für internatio-nale bzw. militärische Zwecke verbraucht werden und somit für innere soziale Belange fehlen. Letztere Gruppe ist für Obama – im Hinblick auf die mögliche Wiederwahl im November 2012 – besonders wichtig, denn sie bildet den Kern seiner Wählerbasis: darunter vor allem afroamerikanische und hispanische Wähler, für die Wirtschaftsthe-men wahlentscheidend sind.

Sollte Präsident Obama künftig umfangreichere Truppenkontingente aus internatio-nalen Einsatzgebieten heimholen, muss er sich in der innenpolitischen Auseinanderset-zung um so mehr davor hüten, dass die Demokraten in Fragen der nationalen, insbeson-dere inneren Sicherheit nicht wieder als unsichere Kantonisten stigmatisiert werden.

Im Wahlkampf insistierte Obama, dass Amerika den Krieg gegen Terroristen gewin-nen müsse. Dabei versprach er aber auch, dass er als Präsident das Gefangenenlager auf Guantánamo schließen, den Military Commissions Act, der elementare Grundrechte wie Habeas Corpus beschneidet, aufheben und internationale Rechtsgrundsätze respektieren würde (Obama 2007). Vertreter der Obama-Regierung wie Justizminister Eric Holder tadelten unter anderem auch die von der Bush-Regierung autorisierte Foltertechnik des waterboarding. Dennoch widersetzte sich Obama gegen Forderungen von Menschen-rechtsorganisationen, Mitarbeiter des Geheimdienstes CIA wegen Misshandlung und Folter juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Präsident Obama, Justizminister Holder

22 Gegen den aus ihrer Sicht „minimalistischen Ansatz“ argumentieren die Senatoren John McCain und Joseph Lieberman (2009: A15).

28 Josef Braml

und CIA-Direktor Leon Panetta versicherten den CIA-Mitarbeitern Schutz vor Strafver-folgung, da sie nach Anweisungen ihrer Regierung gehandelt hätten. Vielmehr sollte Amerika dieses „dunkle und schmerzhafte Kapitel seiner Geschichte“ vergessen und nach vorne blicken (zit. nach Johnsonf und Tate 2009, eigene Übersetzung). Im Sprach-gebrauch der Obama-Administration werden nunmehr auch die von der Bush-Regierung geprägten Begriffe wie Globaler Krieg gegen den Terror und enemy combatants gemie-den (vgl. Baldor 2009; Wilber und Finn 2009: A06). Dennoch bleibt abzuwarten, ob den rhetorischen, entsprechende inhaltliche Politikkorrekturen folgen werden, die das Span-nungsverhältnis zwischen Sicherheit und persönlichen Freiheitsrechten neu austarieren. 8 Fazit und Ausblick Der Referenzrahmen der embedded democracy verdeutlicht die spezifischen Defekte der amerikanischen Demokratie, die im Zuge des Globalen Krieges gegen den Terror einmal mehr Gefahr gelaufen ist, ihren liberalen Charakter preiszugeben. So wurde unter dem Vorzeichen der nationalen Bedrohungswahrnehmung die effektive Regie-rungsgewalt, insbesondere die des Präsidenten, erheblich erweitert. Solange der Kon-gress am kürzeren Hebel sitzt, funktioniert die horizontale Gewaltenkontrolle nur unzu-reichend. Auch das Verhalten der 2006 gewählten demokratischen Kongressmehrheit widerlegte die These, wonach die Dominanz des Präsidenten nur der republikanischen Kongressmehrheit eigenen Kultur der Unterordnung geschuldet war. Vielmehr erhärtete sich die Annahme, dass in Zeiten nationaler Unsicherheit wiederholt strukturelle Schwächen der amerikanischen Verfassungskonstruktion deutlich werden, insbesondere auch in Form massiver Einschränkungen persönlicher Freiheitsrechte.

Barack Obamas Wahl zum 44. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika gab Anlass zur Hoffnung, zumal der Jurist Obama bereits in seiner Amtsantrittsrede der Sicherheitspolitik seines Vorgänger Bush ein vernichtendes Urteil attestierte: „Wir lehnen die falsche Entscheidung zwischen unserer Sicherheit und unseren Idealen ab“ (2009, eigene Übersetzung). Unter seiner Führung wolle Amerika der von seinen Grün-dervätern verfassten Charta zur Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit und Menschen-rechten wieder neuen Glanz verleihen. „Diese Ideale erhellen die Welt noch immer, und wir werden sie nicht aufgeben, weil es zweckdienlich erscheint“, kritisierte Obama die Politik seines Vorgängers (2009, eigene Überstzung). Ob es Präsident Obama gelingen wird, sein Versprechen einzulösen, Amerika wieder auf den Pfad der rechtsstaatlichen Tugend zurückzuführen, wird aber wesentlich von der in den USA empfundenen Be-drohungslage abhängen.

Solange Gefahr in Verzug ist oder eine solche unmittelbare Gefahr angenommen wird, sind die amerikanische Bevölkerung und ihre Regierungsvertreter offenkundig bereit, persönliche Freiheit (vor allem die von Nicht-Amerikanern) zu opfern, um Si-cherheit zu erlangen. Im Falle weiterer Terroranschläge besteht bis auf weiteres die Gefahr, dass sich illiberale Tendenzen in der amerikanischen Demokratie verhärten. Insofern hätte George W. Bushs Bemühen, die Welt mit militärischen Mitteln zu demo-kratisieren und sicherer zu machen, unbeabsichtigte Rückwirkungen auf die eigene

Checks and Imbalances – Machtverschiebungen im institutionellen Gefüge der USA 29

Demokratie – nämlich innere Unsicherheit und gravierende Einschränkungen persönli-cher Freiheitsrechte.

Eine Untersuchung der veränderten internen Rahmenbedingungen liefert entspre-chend Indizien dafür, dass sich auf amerikanischer Seite ein für liberale Demokratien problematisches nationales wie internationales Rechtsverständnis artikuliert hat. Diese Entwicklung ist umso prekärer, als der Zustand der amerikanischen, freiheitlich verfass-ten offenen Gesellschaft aufgrund ihres Vorbildcharakters die weltweite Wahrnehmung demokratischer Rechtsstaatlichkeit und internationale Rechts- und Ordnungsvorstellun-gen beeinflusst (ausführlicher: Braml 2003b: 115-140; Lauth 2006: 77-108).

Ihrerseits sind internationale Normen und Institutionen wiederum ein erforderliches Regulativ – selbst für die Vorbild-Demokratie Amerika. Denn politisches Handeln und juristische Interpretationen von Verfassungsprinzipien sind in erster Linie an das natio-nale öffentliche Bewusstsein und gesellschaftliche Wertepräferenzen gebunden, die sich überwiegend auf die Freiheitsrechte amerikanischer Staatsbürger konzentrieren. Inso-fern gehen externe Kosten der amerikanischen Sicherheitsvorkehrungen nicht in dem erforderlichen Maße in die politische Kosten-Nutzen-Rechnung der USA ein.

Demnach wäre es erforderlich, dass – wie bereits Ende Juni 2006 (im Fall Hamdan vs. Rumsfeld) im Ansatz zu erkennen war – die nationale Gerichtsbarkeit in den USA internationalem Recht zu mehr Verbindlichkeit verhilft. Wirksame internationale Nor-men und Institutionen sind nötig, um diese externen Effekte zu internalisieren – um so das gesamtgesellschaftliche und (außen-)politische Gleichgewicht der USA wieder zu finden, das für die Wiederherstellung der inneren Ordnung Amerikas aber auch der äußeren Ordnung der internationalen Beziehungen unverzichtbar bleibt. Literatur Baldor, L.C. (2009, 2. Feb.). Obama administration drops ‚War on Terror‘ phrase. Associated

Press. Braml, J. (2003a). Machtpolitische Stellung des Präsidenten als Schutzpatron in Zeiten nationaler

Unsicherheit. In: SWP (Hrsg.), Zwei Jahre Präsident Bush. Beiträge zum Kolloquium der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin am 13. Februar 2003 (SWP-Studie S 09, S. 35-39). Berlin: Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP).

Braml, J. (2003b). Rule of Law or Dictates by Fear. A German Perspective on American Civil Liberties in the War against Terrorism. Fletcher Forum of World Affairs, 27 (2), 115-140.

Cohen, J. & Craighill, P.M. (2011, 3. Mai). More See Success in Afghanistan; Half Still Want U.S. Troops Home. Washington Post.

CQ Weekly (2008a, 9. Juni). Congressional Quarterly Weekly, 1512. CQ Today Midday Update (2008b, 21. Juli). Mukasey Asks Congress to Clarify Detainee Rights.

Congressional Quarterly Today Midday Update. Eggen, D. (2005, 5. Apr.). Patriot Act Changes to Be Proposed. Gonzales Will Seek to Respond

to Critics, Get Law Renewed. Washington Post, A21. Friedl, K. & Gilbert, M. (2008, 15. Juli). To Withdraw, Or Not To Withdraw? National Journal.

http://nationaljournal.com/njonline/to-withdraw-or-not-to-withdraw--20080715?mrefid= site_search. Zugriff: 25. Mai 2011.

30 Josef Braml

Hils, J. & Wilzewski, J. (2006). Second Image Reconsidered. Die parlamentarische Kontrolle von Militärinterventionen der USA in den 1990er Jahren. Kaiserslautern Occasional Papers in Political Science, 1.

Johnson, C. & Tate, J. (2009, 17. Apr.). New Interrogation Details Emerge. As It Releases Justice Dept. Memos, Administration Reassures CIA Questioners. Washington Post.

Jones, C.O. (2005). The Presidency in a Separated System, 2. Aufl. Washington (DC): Brookings Institution Press.

Kitfield‚ J. (2009, 21. Feb.). ‚Af-Pak’ Presents a Daunting Challenge. National Journal. Lane, C. (2006, 26. März). Court Case Challenges Power of President. Military Tribunals’ Legit-

imacy at Issue. Washington Post, A01. Lauth, H.-J. (2006). Deficient Democracies: Qualität und außenpolitische Relevanz der Demokra-

tie aus der Sicht der empirischen Demokratietheorie. In J. Hils & J. Wilzewski (Hrsg.), De-fekte Demokratie – Crusader State? Die Weltpolitik der USA in der Ära Bush (S. 77-108). Trier: Wissenschaftlicher Verlag.

McCain, J. & Lieberman, J. (2009, 19. März). Our Must-Win War. The ‚Minimalist’ Path Is Wrong for Afghanistan. Washington Post, A15.

Merkel, W., Puhle, H.-J., Croissant, A., Eicher, C. & Thiery, P. (2003). Defekte Demokratie. Band 1: Theorie. Opladen: Leske + Budrich.

Milbank, D. & Deane, C. (2002, 22. Dez.). President’s Ratings Still High, Poll Shows: 75 Percent View Bush As ‚Strong Leader’; 66 Percent Approve His Work Performance. Washington Post, A04.

Morris, D. (2006, 4. Jan.). How the Left Saved Bush. FrontPageMag.com. http://www.frontpage mag.com/Articles/ReadArticle.asp?ID=20769. Zugriff: 4. Mai 2011.

Neustadt, R.E. (1991). Presidential Power and the Modern Presidents. The Politics of Leadership from Roosevelt to Reagan. New York, Toronto: Free Press.

Newport, F. & Carroll, J. (2006, 26. Okt.). What Democrats Would Do If They Win Control of Congress. Gallup News Service. http://www.gallup.com/poll/25147/what-democrats-would-they-win-control-congress.aspx. Zugriff: 4. Mai 2011.

New York Times. (2006a, 15. Jan.). The Imperial Presidency at Work. New York Times. (2006b, 11. Feb.). Another Cave-In on the Patriot Act. Obama, B.H. (2007, 1. Aug.). The War We Need to Win. http://www.barackobama.com/2007/

08/01/the_war_we_need_to_win.php. Zugriff: 16. Apr. 2009. Obama, B.H. (2009, 20. Jan.). Inaugural Address. http://www.whitehouse.gov/ blog/inaugural-

address/. Zugriff: 16. Apr. 2009. Page, S. & Vanden Brook, T. (2009, 17. Feb.). Obama’s War. Deploying 17,000 Raises Stakes in

Afghanistan. USA Today. Rehnquist, W.H. (1998). All the Laws but One. Civil Liberties in Wartime. New York, Toronto:

Vintage. Saad, L. (2004). Bush Exceeds or Ties with Kerry on Most Ratings of Presidential Characteristics.

Leadership and Honesty are Bush’s Strong Points. Gallup News Service. http://www. gallup.com/poll/12985/bush-exceeds-ties-kerry-most-ratings-presidential-characteristics.aspx. Zugriff: 4. Mai 2011.

Schmitter, P. (1997). Civil Society East and West. In L. Diamond, M. Plattner, Y.-han Chu & H.-mao Tien (Hrsg.), Consolidating the Third Wave Democracies (S. 239-263). Baltimore, London: Johns Hopkins University Press.

Sundquist, J.L. (1988). Needed: A Political Theory for the New Era of Coalition Government in the United States. Political Science Quarterly, 103 (4), 613-635.

Checks and Imbalances – Machtverschiebungen im institutionellen Gefüge der USA 31

Sunstein, C.R. (2006, 30. Juni). The Court’s Stunning Hamdan Decision. The New Republic Online. http://www.tnr.com/doc.mhtml?i=w060626&s=sunstein063006. Zugriff: 23. Nov. 2006.

VandeHei, J. (2006, 10. Feb.). Cheney Says NSA Spying Should Be an Election Issue. Washing-ton Post, A07.

Washington Post. (2006a, 11. Jan.). Unchecked Abuse. Washington Post, A20. Washington Post. (2006b, 19. Nov.). Democrats Will Now Have the Chance to Curtail the Bush

Administration’s Human Rights Abuses.Washington Post, B06. Weaver, R.K. & Rockman, B.A. (1993). Assessing the Effects of Institutions. In R.K. Weaver &

B.A. Rockman (Hrsg.), Do Institutions Matter? Government Capabilities in the United States and Abroad (S. 1-41). Washington (DC): Brookings Institution Press.

White House. (2005a, 20. Juli). Remarks by the President on the Patriot Act, Port of Baltimore, Maryland.

White House. (2005b, 30. Dez.). President’s Statement on Signing of H.R. 2863, the Department of Defense, Emergency Supplemental Appropriations to Address Hurricanes in the Gulf of Mexico, and Pandemic Influenza Act, 2006. Washington (DC).

White House. (2006a, 9. März). The President’s Statement on H.R. 199, USA PATRIOT Im-provement and Reauthorization Act of 2005. Washington (DC).

White House. (2006b). National Security Strategy of the United States of America. Washington (DC).

Wilber, Del Q. & Finn, P. (2009, 14. März). U.S. Retires ‚Enemy Combatant,’ Keeps Broad Right to Detain. Washington Post, A06.

Wilzewski, J. (1999). Triumph der Legislative. Zum Wandel der amerikanischen Sicherheitspoli-tik 1981-1991. Frankfurt a. M., New York: Campus.

Wittes, B. (2008, 16. Juni). Congress’s Guantanamo Burden. Washington Post.

32 Marco Fey

Trauma 9/11 und die normative Ordnung der amerikanischen Sicherheitspolitik1 Marco Fey Zusammenfassung: US-Regierung und Kongress haben auf die traumatischen Ereignisse des 11. Septembers 2001 (9/11) mit Strategien der Rückversicherung reagiert, die eine Reihe von Paradigmenwechseln in der Innen- und Außenpolitik bewirkten. Anhand der Beispiele veränder-ter Praktiken und Diskurse in der innerstaatlichen Sicherheits- und der nuklearen Rüstungskon-trollpolitik nach 9/11 lässt sich zeigen, dass der Administration von Präsident George W. Bush insbesondere eine Erweiterung der eigenen Handlungsspielräume gelang. Das alles überlagernde neue Paradigma des Counterterrorism führte zu einer Neujustierung der normativen Ordnung der amerikanischen Sicherheitspolitik.

Schlüsselwörter: Trauma, Identität, Sicherheitspolitik, Counterterrorism, nukleare Rüstungskon-trolle

© VS Verlag für Sozialwissenschaften 2011

Dipl.-Pol. M. Fey

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK)

Baseler Str. 27-31, 60329 Frankfurt am Main

E-Mail: [email protected]

1 Ich danke Annika E. Poppe und Carsten Rauch für viele hilfreiche Kommentare.

ARTIKEL

T. Jäger (Hrsg.), Die Welt nach 9/11, DOI 10.1007/978-3-531-94173-8_2,© VS Verlag fur Sozialwissenschaften ist eine Marke von Springer Fachmedien.