Thomas Stengel 1 Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in Nordfriesland.

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Thomas Stengel 1 Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in Nordfriesland

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in Nordfriesland

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in Nordfriesland

Thomas Stengel 49 Jahre Dipl. Verwaltungswirt (FH) Prokurist der Mürwiker Werkstätten GmbH, Flensburg Kaufmännische Leitung (Geschäftsbereiche Personal und

Finanzen) Seit 14 Jahren bei den Mürwikern Geschäftsführer des Kooperationsverbundes Nordfriesland Mitglied der Modellprojekt AG, Kreiskonferenz Die Mürwiker betreiben in der Stadt Flensburg, den Kreisen

Schleswig-Flensburg und Nordfriesland Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wie Werkstätten (830 Beschäftigte in 22 Betriebsstätten, Wohnstätten (220 Plätze in 12 Wohnstätten und Wohngemeinschaften) und Ambulant Betreutes Wohnen (für 100 Menschen)

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in Nordfriesland

1. Einleitung2. Klärung der Finanzierungsfrage3. Grundsätze für Einrichtungsbudgets4. Grundsätze für Einrichtungsbudget (bis 31.12.2104)5. Grundsätze für Einrichtungsbudgets (ab 1.1.2015)6. Neue Leistungs-und Vergütungsvereinbarungen7. Problem Anpassung von Budgets8. Warum keine Teilnahme der WfbM?9. Warum machen wir mit?10. Zusammenfassung11. Wie sieht eine Budgetabrechnung aus?

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandEinleitung

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Ausgangssituation:

„Wir saßen mit geschärften Messern und herunter geklappten Visieren an den Verhandlungstischen!“

„Einrichtungen bzw. deren Träger begreifen sich als freie Unternehmer, die am Markt agieren.“

„Solidarität der Einrichtungen im Sozialraum ist strukturell nicht vorgesehen und wird im Prinzip auch nicht praktiziert.“

„Die Entwicklung einer neuen Unternehmens- und Kooperationskultur wird nicht ohne Konflikte verlaufen.“

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Mitstreiter wurden zu Kooperationspartner, Gründung eines KVN neben dem bestehenden GPV.

aus Misstrauen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern wurde Vertrauen:Die Idee : ein gemeinsames Projekt in kurzer Projekt zur Umsetzung zu bringenDie Bedingung: Vertrauen für die jeweils andere Verhandlungsseite aufzubauen, zu erhalten und weiter auszubauen.

„Vertrauen“ nicht nur für das Kernstück der kooperativen Hilfeplanung, sondern insbesondere für die finanzielle Komponente.

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandKlärung der Finanzierungsfrage

Klärung der zukünftigen Finanzierungsfrage:

Bisher galt:Leistungsvereinbarung und Vergütungsvereinbarung innerhalb eines Landesrahmenvertrages mit

Einrichtungstypen als Festlegung mit Gruppen vergleichbaren Hilfebedarfs.

Abgerechnet wurde nach Tagessätzen oder nach Fachleistungsstunden (ABW)

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandKlärung der Finanzierungsfrage

Sondersituation S-H:

Vergütungsvereinbarungen und Leistungs-vereinbarungen werden nicht mit dem Kreis direkt, sondern mit der KOSOZ (Koordinierungsstelle für Soziale Hilfen) verhandelt, die alle Landkreise vertritt (nicht aber die kreisfreien Städte)

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandKlärung der Finanzierungsfrage

Auszug aus dem LRV-SH gültig ab 1.1.2013: § 11 Experimentierklausel

Zur Erprobung neuer Formen der Leistungserbringung und ihrer Finanzierung können der Leistungserbringer und der zuständige Träger der Sozialhilfe einvernehmlich Vereinbarungen treffen, die von den Regelungen dieses Vertrages abweichen.

Also etwas anderes als Fachleistungsstunden oder Tagespauschalen

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandGrundsätze für Einrichtungsbudgets

Budget heißt…..

„Budget“ heißt, dass eine bestimmte Summe Geld an eine Einrichtung ausgezahlt wird, ohne dass dieser Summe eine bestimmte Anzahl von Fällen/eine bestimmte Menge von Hilfebedarfen zugrunde liegt. Damit soll die Einrichtung in die Lage versetzt werden, flexibel und ressourcenorientiert an den individuellen Bedarfen der Betroffenen orientiert zu arbeiten. Budget heißt weder, dass individuelle Rechtsansprüche versagt werden noch, dass freie Träger Eigenmittel einsetzen müssen, wenn das Geld alle ist.

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandGrundsätze für Einrichtungsbudgets

Einrichtungsbudget auf freiwilliger Basis Grundsätze:1. Planungssicherheit für die freien Träger geben.2. flexible Verwendung des Geldes ist möglich.3. Anreize für die Schaffung neuer sozialraumorientierter(er)

Angebote.4. Finanzierungsstruktur soll die Kooperation der freien Träger fördern

(und nicht die Konkurrenz)5. Keine Einzelfallfinanzierung mehr6. Kein Feilschen um Fälle bzw. (Fachleistungs-) Stunden7. kein Kontrollverhältnis zwischen LT und LE 8. gemeinsame Verantwortung der LE und des LT

in einer Region (innerhalb eines Sozialraumes) für eine bestimmte Summe Geld (Sozialraumbudget)

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandGrundsätze für Einrichtungsbudgets

Vorteile für alle Beteiligten:

Planungssicherheit

Wirtschaftliches Handeln soll noch stärker gefördert.(?)

Strukturqualitätsanpassungen können einfacher und schneller umgesetzt werden

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandGrundsätze für Einrichtungsbudgets

Quartalsweise Auswertung (Budgetauswertung) sichert den Blick auf die Einhaltung der finanziellen Zahlen und das transparent für alle Beteiligten.

Zusammenarbeit bindet alle gleichermaßen in einer gemeinsamen fachlichen und finanziellen Verantwortung

zum Wohle der Betroffenen.

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandGrundsätze für Einrichtungsbudgets

Wie sind wir an die Einrichtungen gekommen, die sich beteiligen?

Interessierte Einrichtungen führen ein bilaterales Gespräch mit dem Kreis NF

Klärung der Frage: „Was würde es für die Arbeit in meiner Einrichtung heißen, wenn ich ein Einrichtungsbudget hätte?“

TN an der Sozialraumkonferenz (und der gemeinsamen Hilfeplanung) nur für die Einrichtungen, die auch ein Einrichtungsbudget vereinbaren.

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandGrundsätze für Einrichtungsbudgets (bis 31.12.2014)

Grundsätze für Einrichtungsbudgets in der EGH in Nordfriesland (gültig bis 31.12.2014):

 1. Einrichtungsbudgets werden auf der Grundlage der im

Jahr 2011 an die Einrichtungen gezahlten Beträge plus der für 2012 vereinbarten Steigerungsrate berechnet.

Nachzahlungen für 2011 erhöhen das Budget entsprechend.

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandGrundsätze für Einrichtungsbudgets (bis 31.12.2014)

2. Mehrkosten, die das Budget übersteigen werden auf der Grundlage einer Ist-Kosten-Abrechnung erstattet.

3. Die Ist-Kosten-Abrechnung erfolgt nach einem einfachen Verfahren.

4. Das Budget wird in monatlichen Abschlägen ausgezahlt

5. Die LE legen quartalsweise eine vereinfachte Ist-Kosten-Abrechnung vor.

6. Vorhersehbare Defizite werden in der SRK abgestimmt.

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandGrundsätze für Einrichtungsbudgets (bis 31.12.2014)

Defizitausgleich:Sollte es bei einem Leistungserbringer zu einem durch die Ist-Kosten-Abrechnung nachgewiesenen Defizit kommen, so wird dieses aus dem Sozialraumbudget ausgeglichen.

Verwendung erzielter Einsparungen:Sollte es beim Leistungserbringer bei der

Jahresendabrechnung zu Einsparungen gekommen sein, so werden diese wie folgt verwendet:

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandGrundsätze für Einrichtungsbudgets (bis 31.12.2014)

Verwendung erzielter Einsparungen:

a) 30% der Einsparungen fließen in das Sozialraumbudget an den LT zurück

o Defizitausgleich bei anderen Leistungserbringern odero für die Gestaltung und Finanzierung von sozialräumlichen Projekten

b) 30% der Einsparungen verbleiben beim Leistungserbringer, o er kann diese nach eigenem Ermessen zur Erledigung von

Aufgaben im Sinne des SGB XII verwenden.

c) 40 % der Einsparungen werden vom Leistungserbringer in die sozialräumliche Arbeit seiner Einrichtung

investiert.

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandGrundsätze für Einrichtungsbudgets (bis 31.12.2014)

Abstimmung von weiteren Kosten:

Vorhersehbare Defizite (z.B. durch zusätzlich eingestelltes Personal oder Investitionen) werden in der Sozialraumkonferenz abgestimmt.

Neue Investitionen und Projekte, die über 5.000 € Kosten p. a. verursachen, werden in der Sozialraumkonferenz abgesprochen.

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandGrundsätze für Einrichtungsbudgets (ab 1.1.2015)

Im 2. Jahr des Modellprojektes (2014):

Das Land S-H beschließt ein neues AG-SGB XII -> Kreis erhält weniger Mittel, pauschale Steigerung von 2,5%

Budgetabrechnungen sind vermehrt defizitär

Der Kreis NF muss für das Modellprojekt eine Belastungsgrenze vereinbaren, da die nicht budgetierten Ausgaben ebenfalls weiter ansteigen

Die Finanzierungsregularien müssen neu verhandelt werden, damit das Modellprojekt finanziell abgesichert wird

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandGrundsätze für Einrichtungsbudgets (ab 1.1.2015)

Das neue Budget für 2015 wird auf Basis der Abrechnung 2014 vereinbart.

Jährliche Steigerung um 2%, beginnend 2015 bis zum Ende der Projektlaufzeit (2017).

Der Kreis stellt 0,5% des Budgets der in der EGH Erwachsenen budgetierten Einrichtungen für FuA/FüA zur Verfügung.

Ab 2015 werden Defizite nicht mehr ausgeglichen. 90% der Überschüsse verbleiben zur Rücklagenbildung eines

Defizitausgleiches in den Einrichtungen. 10% der Überschüsse werden für sozialräumliche Arbeit verwendet. Über die Verwendung entscheidet die jeweilige SRK. 0,5% der nicht-budgetierten Transfersaufwendungen des Vorjahres

für die EGH Erwachsene werden max. den Sozialräumen für FuA/FüA zusätzlich zur Verfügung gestellt.

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandNeue Leistungs-und Vergütungsvereinbarungen

Die Abschaffung des Defizitausgleichs ist an die Bedingung einer noch zu vereinbarenden projektkonformen Leistungs- und Vergütungsvereinbarung geknüpft worden.

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandNeue Leistungs-und Vergütungsvereinbarungen

Problem Sondersituation S-H:

Vergütungsvereinbarungen und Leistungs-vereinbarungen werden nicht mit dem Kreis direkt, sondern mit der KOSOZ (Koordinierungsstelle für Soziale Hilfen) verhandelt, die alle Landkreise vertritt. (nicht aber die kreisfreien Städte)

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandNeue Leistungs-und Vergütungsvereinbarungen

Neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen ab 2015?

Entwicklung einer Budget- und Leistungsvereinbarung für alle teilnehmenden Einrichtungen

Die gültige LV und VV wird für die Dauer außer Kraft gesetzt

Ziel: einheitliche budgetbasierte Vergütung

Warum braucht man die Vereinbarung?

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandNeue Leistungs-und Vergütungsvereinbarungen

Warum braucht man die Vereinbarung?

Budgetierte Einrichtungen sind nur in Bezug auf die Menschen im Zuständigkeitsbereich des Kreises NF budgetiert.Alle anderen werden regulär abgerechnet nach Tagessatz und Fachleistungsstunde auf Basis der gültigen LVMan hat 2 Leistungs- und Vergütungssysteme in einer Einrichtung mit unterschiedlichen Leistungen und VergütungenSehr aufwändig und es entstehen finanzielle Verschiebungen

Vereinheitlichung der Leistung und der Preise!

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandProblem Anpassung von Budgets

Anpassungen des Budgets nach oben oder nach unten müssen geklärt sein:

keine fallbezogene Berechnung -> Erhebung der Falltage (extern/intern), um ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit zu habenAb 2015: Entwicklung einer neuen Betrachtung hinzu einer Binnendifferenzierung, also beschreibende „Assistenzstufen“ in allen Bereichen (insbesondere Wohnen)Steuerung der nicht belegten Plätze erfolgt über die jeweilige SRK, d. h. Wartelisten werden in Zukunft sozialraumbezogen geführt (keine einrichtungsbezogene Warteliste)

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandProblem Anpassung von Budgets

Bisheriges Ergebnis:

Sinken oder steigen die Falltage im Durchschnitt aller Falltage (jeweils intern, extern oder gesamt) im Vergleich zum Vorjahresquartal um mind. 5% haben der Leistungsträger und der betroffene Leistungserbringer das Recht bilaterale Gespräche aufzunehmen.

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandWarum keine Teilnahme der WfbM?

Warum nehmen Werkstätten nicht teil am Einrichtungsbudget?

Im Rahmen der Einrichtungsbudgetvereinbarung gab es bis 31.12.2014 Ergebnisverwendungsregeln, die dem § 12 WVO zu wider laufen.§12 Absatz 5 WVO:

Das Arbeitsergebnis darf nur für Zwecke der Werkstatt verwendet werden, und zwar für

1. die Zahlung der Arbeitsentgelte2. die Bildung einer zum Ausgleich von Ertragsschwankungen notwendigen Rücklage, 3. Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen

Kein Raum für Budgets

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in NordfrieslandWarum keine Teilnahme der WfbM?

Was ist ab 2015?

Durch Wegfall der Defizitausgleichsregelung und insbesondere zur Verwendung der Überschüsse, wird für die Werkstätten hier ein weiteres Tor geöffnet

Gespräche hierüber finden statt in 2015

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in Nordfriesland

Warum machen wir mit im Sozialraumprojekt?

Verbesserte Teilhabeplanung (konstruktiv und kooperativ mit Schwerpunkt auf den Wohnbereich)

aktives Arbeiten für eine bessere, fachlichere Teilhabeplanung, die den Klienten und seine Wünsche, Ziele und Bedarfe in den Mittelpunkt stellt.

Kooperative Teilhabeplanung unter stärkerer Beteiligung der Leistungsberechtigten (ihr Wille und Wunsch bestimmen maßgeblich das Angebot der Unterstützungsleistung)

Zielgerichtete Bedarfsdeckung der Leistungsberechtigten durch individuelle und personenzentrierte Unterstützungs-leistungen

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in Nordfriesland

Warum machen wir mit im Sozialraumprojekt?

Die Leistungserbringung wird mit einer höheren Flexibilität den individuellen Bedarfen angepasst;  

administrativem Aufwand abbauen und gemeinsame Ressourcen im Sozialraum erheben, erweitern, verbessern und vernetzen;

Bürokratieaufwand durch standardisierte, weniger komplexe Abläufe reduzieren

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in Nordfriesland

Warum machen wir mit im Sozialraumprojekt?

Im ambulanten Bereich nicht mehr am Zwang der Fachleistungsstunde hängen

die Arbeit mit den Leistungsberechtigten verändert sich, die Vernetzungsarbeit steht stärker im Vordergrund

durch Vernetzung der Leistungserbringer entstehen neue und angepasste Angebote

die Leistungen werden anders organisiert

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in Nordfriesland

Zusammenfassung:

Form der Finanzierung ist kein SozialraumbudgetEs gibt keinen SozialraumträgerVereinbarung eines Einrichtungsbudgets, die LE werden nicht über Einzelfälle finanziert

Prinzip der Freiwilligkeit – Ausstieg jährlichFinanzierungsstruktur schafft Anreize für neue sozialraum- orientierte Angebote

Finanzierungsstruktur fördert die Kooperation der freien Träger kein Kontrollverhältnis zwischen LT und LE gemeinsame Verantwortung der LE und des LT in einer Region für eine bestimmte Summe Geld

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in Nordfriesland

Wie sieht jetzt eine Budgetabrechnung konkret aus?

Budgetabrechnung ABW 2014Budgetabrechnung WH NF.XLS

Übersicht der Einrichtungsbudget-Abrechnungen.pdf

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in Nordfriesland

Wie sehen die Verträge genau aus?

5.1-O26 Vertrag über Einrichtungsbudget.pdf

5.1-O25 Modellprojekt zur sozialraumorientierten Eingliederungshilfe in NF.pdf

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Modellprojekt: Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in Nordfriesland

Vielen Dank für Ihr Zuhören….