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Tierschutzfälle vor Gericht Alsfeld 25.06.2015 Vollzug des Tierschutzgesetzes und gerichtsnahe MediationDr. Britt Friebertshäuser FB Gesundheitsdienste, Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landrat des Hochtaunuskreises Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg

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Tierschutzfälle vor Gericht

Alsfeld 25.06.2015

„Vollzug des Tierschutzgesetzes

und gerichtsnahe Mediation“

Dr. Britt Friebertshäuser

FB Gesundheitsdienste, Veterinärwesen

und Verbraucherschutz

beim Landrat des Hochtaunuskreises

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg

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Vollzug des Tierschutzgesetzes und

gerichtsnahe Mediation

• Landwirtschaftlicher Betrieb im Ortskern

ländlich geprägte Gemeinde < 10.000

Einwohner – 13 Rinderhalter

• Milchviehhaltung in Anbindung

• „Herdbuchzucht“

• „Vorzeigebetrieb“

• Jungtiere auf Gemeinschaftsweide in

Ortsrandlage

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Vollzug des Tierschutzgesetzes

gerichtsnahe Mediation

Landwirtin, geb. 1957, ledig, keine

Kinder

Betriebsübernahme vor ca. 15 Jahren

Weitere Mitarbeiter im Betrieb:

keine

90 Rinder im Bestandsregister, davon

30 melkende Kühe + 8 Trockensteher

+ 52 Jungvieh

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Vorgeschichte

2012/2013 • Schleichender Beginn

• Hoftierärztin bestätigt auf Nachfragen Situation nicht

• Tierhalterin versorgt alleine 90 Rinder und

pflegebedürftigen Vater (Pflegestufe III)

• Insgesamt 6 Kontrollen

• Gespräche schwierig, wenig Einsicht, einfache

Argumentationsketten

• Mitarbeiter werden vergrault

• Arbeitszeiten im Stall beginnen sich zu verschieben

• Ende 2013 rechtskräftige Verfügung (Fütterung)

• Zustand der Tiere bessert sich sichtlich

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Zustand untragbar!?

• Telefonische Anzeige einer

niedergelassenen Tierärztin, die zur

Labmagen-OP vor Ort war:

• Zustände seien untragbar, erbittet

Kontrolle vor Ort und entsprechende

Maßnahmen

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Vorbereitungen in der Behörde

vor der Vor-Ort-Begehung

Vorbereitung von Dokumentationsbögen für

Einzeltierdokumentation einschließlich der

Erfassung von Body Condition Scoring für jedes

Tier

Erfahrungen aus vergangenen Fällen

berücksichtigen!!!

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Vorbereitungen in der

Behörde

Checkliste erstellen

Datenbanken abfragen

Viehhändler anrufen

SPDI informieren

Laufende Nr:______________________

Fotos:___________________________

LOM:____________________________

Standort Anbindung/Laufstall:___________________________________________

Signalement__________________________________________________________

_____________________________________________________________________

_____________________________________________________________________

_____________________________________________________________________

Verletzungen / Auffälligkeiten____________________________________________

_____________________________________________________________________

_____________________________________________________________________

_____________________________________________________________________

BCS-Konditionsbewertung

Dornfortsatz __________________

Dorn/Querfortsatz __________________

Querfortsatz __________________

Übergang Hungergrube __________________

Hüft- u. Sitzbeinhöcker __________________

Bereich zw. Hüfthöcker __________________

Beckenausgangsgrube __________________

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Body condition scoring

Body Condition Scoring stellt eine subjektive

Methode dar (EDMONSON et al., 1989), den

Ernährungszustand mittels adspektorisch und

teils auch palpatorisch erfasster

Exterieurmerkmale zu beurteilen. Durch den

Vergleich mit einem Schema werden die

Beobachtungen bestimmten Noten zugeordnet.

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Vor Ort

Vor-Ort-Kontrolle, 12 Uhr

Alle Futterrinnen und Futtertröge leer

Frau H beim Melken

Tiere haben das letzte Mal Futter am Vortag um 12 Uhr gehabt

Neugeborene Kälber ohne erkennbare Milchfütterung,

Milcheimer dreckig, mit Spinnweben besetzt

Vielzahl erheblich abgemagerter Milchkühe

Vielzahl von Klauenverbänden

Verletzungen im Bereich der Wirbelsäule

Frau H weist auf ihre Arbeitsbelastung hin (die ganze Nacht

durch)

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Vor Ort

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Vor Ort

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Vor Ort

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Vor Ort

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Vor Ort

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Vor Ort

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Vor Ort

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Vor Ort

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Vor Ort

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Maßnahmen vor Ort

Ausführliche Fotodokumentation

aller Tiere

Stallanlagen

Melkkammer

Nebenräume etc

Erstellung von Einzeltierprotokollen

Beurteilung von 38 Milchkühen gemäß BCS und

Dokumentation

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Maßnahmen vor Ort

Mündliche Anhörung und Erteilung einer

Verfügung nach §16a TSchG:

Haltungs- und Betreuungsverbot von Rindern

im Sofortvollzug

Frau H hat Ihren Bestand aufzulösen und Tiere

aus dem Betrieb zu entfernen bis zum

18.07.2014 um 12:00 Uhr

Androhung der Durchführung in

Ersatzvornahme

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Verfügung

nach mündlicher Anhörung

• Hiermit untersage ich Ihnen das Halten und die Betreuung von Rindern auf unbefristete

Dauer.

• Sie haben zu dulden, dass Herr T A die selbstständige und sachgerechte Fütterung Ihrer

sämtlichen Rinder uneingeschränkt bis zur Bestandsauflösung durchführt. Die

entstehenden Kosten von ca. 250.- Euro pro Tag werden Ihnen in Rechnung gestellt.

• Sie haben Ihren Bestand aufzulösen und die in Ihrem Besitz befindlichen 88 Rinder

innerhalb von einer Woche, spätestens jedoch bis zum 18. Juli 2014 um 12 Uhr, zu

verkaufen und aus Ihrem Betrieb zu entfernen.

• Für den Fall der nicht fristgerechten Ausführung der unter Ziffer III. getroffenen Anordnung

wird die Durchführung dieser Anordnung im Wege der Ersatzvornahme angedroht. Die

Kosten der Ersatzvornahme werden auf 2000.- Euro veranschlagt und sind von Ihnen zu

tragen. Das Recht auf Nachforderung bleibt unberührt, wenn die Ersatzvornahme einen

höheren Kostenaufwand verursacht. Überzahlte Beträge werden erstattet.

• Die sofortige Vollziehung der Ziffern I. und II. und III. des Bescheides werden angeordnet.

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Der Tag danach

Persönliche Übergabe der Verfügung nach

§16a Nr. 2 Tierschutzgesetz

Weitere Fotodokumentation

Beauftragung eines sachkundigen LW mit

der bedarfsgerechten Fütterung der Tiere

(ZBH war noch am selben Tag ebenfalls im

Bestand)

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Der Tag danach

behördenintern

• Auswertung und Zuordnung

Fotodokumentationen

• Auswertungen der BCS-Beurteilungen

• Abfrage und Auswertung bei der

Tierkörperbeseitigungsanstalt nach

Abgängen im vergangenen Jahr

• Auswertung der Schlachtdaten aus

dem HIT-Informationssystem

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Auswertungen

Body Condition Scoring

38 Milchkühe wurden beurteilt, davon

18 Beurteilungen zwischen 1 und < 2

5 Beurteilungen 2

> Mehr als die Hälfte der beurteilten Tiere

waren hochgradig abgemagert, weitere Tiere

waren „nur“ mager

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Auswertungen

Tierkörperbeseitigung

Zeitraum Sommer 2013 – Sommer 2014

• Vier Totgeburten von Kälbern

• Zwei Kälber bis zu drei Monate

• Zwei Rinder zwischen 12-24 Monate

• Acht Rinder > 24 Monate

• Gewicht der Rinder > 24 Monate zwischen

402 und 540 kg

• Insgesamt Verlust ca. 13% des Bestandes

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Auswertungen

Schlachtdaten HIT

Zeitraum Sommer 2013 – Sommer 2014

Schlachtquote ca. 50% des Lebendgewichts

(600-650kg)

Abgabe von insgesamt 10 Tieren zur

Schlachtung

Überwiegend Altkühe; Schlachtgewichte

zwischen 200kg und 370 kg

Sechs Tiere mit Schlachtgewicht < 270 kg,

davon 2 x 200 kg

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Auswertung

MLP vom Juli 2014

Ø 11kg/Tag

Ø ZZ 287000/ml bei

Ø Herdenleistung 5.000 L Milch pro Tier

Ø Zwischenkalbezeiten statt angestrebter

330 Tage bei z. T bis zu 600 Tagen

Ø Leistung war von Januar bis Juli von

15kg auf 11kg abgesunken

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Nebenkriegsschauplatz

Zwei Tage nach Übergabe der Verfügung -

Hoftierärztin spricht im Veterinäramt vor:

Maßnahmen seien überzogen

Frau H könne sich danach im Ort nicht mehr

sehen lassen

Vorwurf an Amtstierärzte, diese seien durch

andere LW und „Stellen“ geschmiert, um an

Flächen von Frau H zu gelangen

Frau H habe Suizid-Absichten geäußert (keine

Bereitschaft, dies zu bezeugen)

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Der Anwalt I

Widerspruch – Begründung

Sondersituation wegen Versorgung des

Vaters mit Pflegestufe III

Ermessensfehlerhaft mangels der Wahl

milderer Mittel und dadurch Verstoß

gegen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

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Der Anwalt II

Tierhaltungsverbot sei Berufsverbot und

damit Eingriff in Artikel 12 GG

…“geschütztes Grundrecht auf

Berufsfreiheit“

Frau H sei Landwirtin im Haupterwerb

Auflösung des Tierbestands nicht

notwendig, weil fraglich sei, ob Zustand

der Tiere Tatbestand des

Instrumentariums des §16a eröffnen

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Der Anwalt III

• Nur erheblich vernachlässigte Tiere oder

Tiere mit schweren Verhaltensstörungen

dürften fortgenommen werden

• Frau H sei zeitlich überfordert, daher sei

eine Bestandsreduzierung als milderes

Mittel anzuwenden gewesen

• Frau H sei einsichtig und habe nun einen

Betriebshelfer

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Der Anwalt IV

Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

Wirkung des Widerspruchs vom 15.07.2014

beim zuständigen Verwaltungsgericht

Begründung: Siehe Widerspruch

Schwere des Eingriffs, Androhung

Ersatzvornahme, Schaffen nicht

umkehrbarer Fakten

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Das Verwaltungsgericht

Anruf des zuständigen Richters beim Justitiar

des Hochtaunuskreises

Anfrage, ob Bereitschaft zum

Güterichterverfahren besteht

Güterichterverfahren wird auf den 24.07.2014

terminiert

Frau H wird krank geschrieben

Tiere sind in der Zwischenzeit durch

Betriebshelfer der landwirtschaftlichen

Alterskasse versorgt (21.07. – 29.08.2014)

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Konfliktlösungen

bei Gericht

1. Prozess vor Gericht und Entscheidung

2. Vergleich vor Gericht (Streitschlichtung

durch gegenseitiges Nachgeben)

3. Gerichtsnahe Mediation (2004 VGe Hessen)

Suche nach der verborgenen Lösung

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Gerichtsnahe Mediation

In einem Verwaltungsstreitverfahren kann

das Gericht die Durchführung eines Güte-

versuchs (Mediation) für eine geeignete

Möglichkeit zur Beilegung des

Rechtsstreits halten und daher die

Verweisung der Beteiligten vor den

Güterichter nach § 278 Abs. 5 ZPO

erwägen.

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Gerichtsnahe Mediation

• Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten

herausarbeiten und berücksichtigen

• Keine Beschränkung auf den Streitgegenstand des

Verwaltungsstreitverfahrens

• Dritte, die am Konflikt, jedoch nicht am gerichtlichen Streitverfahren

beteiligt sind, können an der Mediation beteiligt werden.

• Die Beteiligten selbst erarbeiten die Lösung des Konflikts

eigenverantwortlich. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft

erhalten bzw. geschaffen werden.

• Die Mediation ist nicht öffentlich; alles, was während der Mediation

besprochen wird, kann der Vertraulichkeit unterworfen werden – eine

Protokollierung der Mediationsgespräche findet nur auf Wunsch und nach

Maßgabe des Wunsches der Beteiligten (auf deren übereinstimmende

Anträge hin) statt.

• Ein Termin bei der Güterichterin/ dem Güterichter steht zeitnah zur

Verfügung, so dass schnell eine Lösung gefunden werden kann.

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Was kostet Mediation?

Was ist mit dem Verfahren?

Keine zusätzlichen Kosten

– bei erfolgreicher Mediation entsteht

Einigung; diese kann, wenn gewünscht

schriftlich und vollstreckbar vereinbart

werden (Vergleich) (geringer Kosten?)

– Klage kann zurück genommen werden

Wenn keine Einigung erfolgt, kann das

Gerichtsverfahren wieder aufgenommen

werden

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Termin beim richterlichen

Mediator - 24.07.2014

Frau H erscheint in Begleitung ihres RA und dem

Geschäftsführer des Kreisbauernverbandes

HTK wird vertreten durch die beteiligten TÄe, TGA

und stellvertretenden Justitiarin

Vereinbarung:

Vorlage eines Betriebssanierungskonzept (Frist:

13.08.2014)

Veterinäramt wird Konzept prüfen

Vom Vet.-Amt eingesetzter LW zur Tierversorgung

wird durch Betriebshelfer ersetzt (Kosten!)

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Wie es weiter ging

30.07.2014 – Rechtsanwalt legt Mandat

nieder wegen „geringer konstruktiver

Mitarbeit der Mandantin“

31.07.2014 - Kreisbauernverband

engagiert sich weiter

Konzept wird derzeit noch erarbeitet,

aber für die nächsten Tage avisiert

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Wie es weiter ging II

13.08.2014 – Schreiben des

Kreisbauernverbandes:

• Betriebsanalyse wurde durchgeführt

• Suche nach weiterer Arbeitskraft läuft

• Abschluss Arbeitsvertrag steht unmittelbar

bevor

• Bitte um Fristverlängerung

• Betriebshelfer anwesend bis 29.08.2014

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Wie es weiter ging III

28.08.2014 - Anruf Geschäftsführer KBV

• die vor dem VG getroffenen Vereinbarung ist

gescheitert

• Betriebshelfer hat am 29.08.2014 letzten

Arbeitstag

• Es fehlen ca. 1200 Arbeitsstunden pro Jahr

• Konzept kann wegen fehlender Mitwirkung von

Frau H nicht erstellt werden

• Vorstand des Kreisbauernverbandes entzieht

Unterstützung wegen Beratungsresistenz

• Frau H hat Suizid-Absichten erklärt

• Erneutes Füttern der Tiere in „Ersatzvornahme“

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Verwaltungsgericht

12.09.2014 • Antrag vom 16.07.2014 auf aufschiebende

Wirkung des Widerspruchs wird abgelehnt

• Anordnung Sofortvollzug formell und materiell

rechtmäßig

• Sachverhalt zweifelsfrei

• Rechtsfehlerhaft: Auflösung der Haltung durch

Tierhalterin (pragmatisch, rechtlich aber andere

Lösungen besser, z.B. Halterübertragung )

• Auflösung an sich jedoch rechtmäßig

• Anordnungen sind verhältnismäßig

• Vollzug ist eilbedürftig

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Neuer Rechtsanwalt

Neues Glück beim VGH?

Beschwerde stützt sich allein darauf, dass Gründe

für Sofortvollzug entfallen seien und die

Tierhaltung sich verbessert habe

Gegenargumentation HTK: Betriebshelfer

Verfügung hält!

12. November 2014 - Beschwerde gegen

Beschluss des VG wird zurückgewiesen

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Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit !!!