Tierversicherungen – Sinn oder Unsinn?...eines Beinbruchs bei einer Katze: um die 1200 Franken....

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© Schweizer Hunde Magazin 5/10 32 Von Andreas Krebs Vor nicht allzu langer Zeit war es Usus, seinen schwer kranken Hund zum Einschläfern in die Tierarztpraxis zu tragen. Heute gehört es scheinbar zum guten Ton, tief ins Portemonnaie zu greifen, um den Abschied möglichst lange hinauszuzögern. In der Veterinärmedizin ist mittlerweile fast alles machbar, was auch in der Humanmedizin möglich ist. Strahlen- und Chemotherapien sowie bildgebende Diagnoseverfahren wie Magnetresonanz- oder Computertomografie gehö- ren zum Standard einer Universitätsklinik. Karin Hurter, Oberassistentin an der Kleintierklinik der Vetsuisse-Fakul- tät der Universität Zürich, sagt: «Wir wollen hier nach un- seren Möglichkeiten die beste Medizin, die beste Arbeit, das Beste für das Tier.» Und das kostet eben. Die Operation eines Beinbruchs bei einer Katze: um die 1200 Franken. Ein Kreuzbandriss bei einem Hund: rund 2500 Franken. In der Regel sind solche Eingriffe nicht nötig in einem Hunde- respektive Katzenleben. Und wenn doch, ist froh, wer eine Versicherung abgeschlossen hat. Millionen-Business «Das Geschäft mit der Angst vor hohen Tierarztrechnun- gen» («saldo») machen in der Schweiz rund ein halbes Dutzend Anbieter – Tendenz steigend. Neben den reinen Tierversicherungen haben auch grosse Versicherungen das Millionen-Business entdeckt. Als erste grosse Ver- sicherung in der Schweiz ist die Mobiliar vor gut zwei Jahren mit einer Unfall- und Krankenversicherung für Hunde und Katzen auf den Markt gekommen. Ab 90 Franken jährlich können Katzen, ab 191 Franken Hun- de versichert werden – als Zusatzbaustein der Haushalt- und Gebäudeversicherung. Tierversicherungen – Sinn oder Unsinn ? Viele Schweizerinnen und Schweizer sind überversichert. Und immer mehr können ihre Prämien nicht bezahlen. Das ist die eine Seite. Die andere: Kranken-, Unfall- und Todesfallversicherung für Haustiere. Ist das sinnvoll? Foto: animals-digital.de

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© Schweizer Hunde Magazin 5/1032

Von Andreas Krebs

Vor nicht allzu langer Zeit war es Usus, seinen schwer kranken Hund zum Einschläfern in die Tierarztpraxis zu tragen. Heute gehört es scheinbar zum guten Ton, tief ins Portemonnaie zu greifen, um den Abschied möglichst lange hinauszuzögern. In der Veterinärmedizin ist mittlerweile fast alles machbar, was auch in der Humanmedizin möglich ist. Strahlen- und Chemotherapien sowie bildgebende Diagnoseverfahren wie Magnetresonanz- oder Computertomografie gehö-ren zum Standard einer Universitätsklinik. Karin Hurter, Oberassistentin an der Kleintierklinik der Vetsuisse-Fakul-tät der Universität Zürich, sagt: «Wir wollen hier nach un-seren Möglichkeiten die beste Medizin, die beste Arbeit, das Beste für das Tier.» Und das kostet eben. Die Operation eines Beinbruchs bei einer Katze: um die 1200 Franken. Ein Kreuzbandriss bei einem Hund: rund 2500 Franken.

In der Regel sind solche Eingriffe nicht nötig in einem Hunde- respektive Katzenleben. Und wenn doch, ist froh, wer eine Versicherung abgeschlossen hat.

Millionen-Business

«Das Geschäft mit der Angst vor hohen Tierarztrechnun-gen» («saldo») machen in der Schweiz rund ein halbes Dutzend Anbieter – Tendenz steigend. Neben den reinen Tierversicherungen haben auch grosse Versicherungen das Millionen-Business entdeckt. Als erste grosse Ver-sicherung in der Schweiz ist die Mobiliar vor gut zwei Jahren mit einer Unfall- und Krankenversicherung für Hunde und Katzen auf den Markt gekommen. Ab 90 Franken jährlich können Katzen, ab 191 Franken Hun-de versichert werden – als Zusatzbaustein der Haushalt- und Gebäudeversicherung.

Tierversicherungen –

Sinn oder Unsinn?

Viele Schweizerinnen und Schweizer sind überversichert. Und immer mehr können ihre Prämien nicht bezahlen. Das ist die eine Seite. Die andere: Kranken-, Unfall- und Todesfallversicherung für Haustiere. Ist das sinnvoll?

Foto: animals-digital.de

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Tierversicherungen

Der «Tages-Anzeiger» rechnet aus, dass die Mobiliar jährlich gegen 70 Millionen Franken zusätzliche Prämi-en einheimsen würde, sollten alle Mobiliar-Tierbesitzer ihren Hund oder ihre Katze gegen Unfall und Krankheit versichern. Die Mobiliar wolle aber mehr: «Der Konkur-renz mit dem neuen Produkt Kunden abjagen.»Kurz nachdem die Mobiliar ins Geschäft mit Tierversi-cherungen eingestiegen ist, hat Coop nachgezogen. Es ist abzusehen, dass im Kampf um die Gunst der Kunden weitere Versicherungsgesellschaften folgen werden.Je nach Versicherungsmodell übernimmt der Versiche-rer die Folgekosten eines Unfalls oder einer Krankheit ganz oder anteilmässig. Gemäss dem Internetvergleichs-dienst bonus.ch kostet die Jahresprämie für eine Kat-ze ohne Selbstbehalt und mit unbegrenzter Leistung beim auf Tierversicherungen spezialisierten Anbieter Epona knapp 400 Franken. Dasselbe beim Hund kostet 900 Franken. Wählt man einen Selbstbehalt von 500 Franken, verringern sich die Prämien beträchtlich auf 132 für die Katze respektive 300 Franken für den Hund. – Lohnt sich das Geschäft? Für die Versicherungen schon. Aber für den Tierbesitzer? Und das Tier?

Ärger mit der Versicherung

Maya Schmid lehnt Tierversicherungen heute «katego-risch ab». Im Sommer 2003 hatte sie ihren damals drei Monate alten, gesunden Terry, einen West Highland White Terrier, bei Epona gegen Unfall und Krankheit versichern lassen. Dabei wählte sie die Variante «Super» mit «unbegrenzter Leistung pro Fall» gewählt. Kosten: 195 Franken Prämie bei 500 Franken Selbstbehalt. Vier Jahre später entwickelt sich bei Terry Pyodermie, eine brennende, eitrige Entzündung der Haut. Diese wird mit Cortison behandelt. «Weil das Tier zuviel kos-tet», erhöht Epona im März 2008 die Prämie auf 300 und den Selbstbehalt auf 700 Franken. Schmid stimmt der Vertragsänderung zu.

Im Verlauf des Jahres bekommt Terry Diabetes, eventu-ell eine Folge der Cortisonbehandlung. Wieder will die Epona mehr Geld von Schmid: Der Selbstbehalt müs-se auf 1000 Franken erhöht werden. Dieser Vorschlag müsse innert 14 Tagen angenommen werden, ansons-ten werde die Police aufgelöst. «Dicke Post», ärgert sich Schmid noch heute. Sie macht nicht mehr mit; die Poli-ce wird auf den 23. Mai 2009 gekündigt. Seither bezahlt Schmid Insulin und Spritzen selber: keine 200 Franken pro Jahr. «Wir haben die Diabetes ziemlich gut im Griff. Terry ist quietschvergnügt.» Das ist die Hauptsache.Zur Epona meint Schmid: «Im Prospekt sieht alles sehr gut aus. Wir waren überzeugt, gut versichert zu sein, zu-mal wir die Variante Super gewählt haben. Aber das ist eine riesige Vortäuschung falscher Tatsachen.»

Aus rechtlicher Sicht lief alles korrekt, heisst es bei Epo-na. Dem ist wohl so. Andreas Rüttimann von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR): «Grundsätzlich ist es so, dass die bei Vertragsschluss vereinbarte Prämie während der ganzen Vertragslaufzeit gilt, die Parteien aber sogenannte Prämienanpassungsklauseln vereinbaren können, die die Versicherung bei einer Veränderung der Risikosituation zu einer Prämienerhöhung auch während der Vertrags-laufzeit ermächtigen.»Epona hat diese Klausel in ihren Allgemeinen Versiche-rungsbedingungen eingebaut. Diese sind für die meisten Laien jedoch so was wie ein Buch mit sieben Siegeln: Sie verstehen Bahnhof. Selber schuld? Vielleicht. Aber solche Praktiken werfen kein gutes Licht auf die Versicherer.

Kässeli für Notfälle

Und so wird auch in Internetforen fleissig über Tierversi-cherungen gewerweisst und gestritten. Soll ich für Bello und Mietze eine Kranken- und Unfallversicherung ab-schliessen? User «Lasha»: «Wenn es sich nicht um Unfälle, sondern um immer wiederkehrende Krankheiten han-delt, würde ich das Geld lieber in die Gesundheit (sprich: gutes Futter, allenfalls Zusatzstoffe, viel Auslauf und so weiter) investieren anstatt in eine Versicherung!» Unfällen hingegen kann man nur in beschränktem Mass vorbeugen. «Lasha» rät: «Folgekosten mit dem Geld be-zahlen, das man eigens dafür beim Kauf des Tieres auf die Seite gelegt hat.» «Granat» empfiehlt im selben Fo-rum: «Lege ein Kässeli an, in dem du wöchentlich oder monatlich einen ‹Batzen› für solche Notfälle sparst.»Zum gleichen Schluss kommt das Schweizer Konsu-mentenmagazin «saldo». «Die Versicherungen sind teuer. Wer das Geld für Tierarztkosten selber auf die Seite legt, fährt wohl meist besser.» («Das Geschäft mit der Tierlie-be», Ausgabe 2/2007).

AGBs studieren

Tierversicherungen haben durchaus ihre Berechtigung, meint indes Michelle Richner. Die juristische Mitarbeite-rin der Stiftung «Für das Tier im Recht» rät jenen, die sich für eine Versicherung entscheiden, dringend, Offerten bei verschiedenen Anbietern einzuholen. Und diese ge-nau zu vergleichen: «Unbedingt die AGBs studieren. Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich sehr.» Bei allen ähnlich ist die Alterseinschränkung. Bei der Epona kann eine Katze ab dem dritten Altersmonat und bis zum vollendeten 4. Altersjahr in die Versicherung auf-genommen werden. Tiere, die bei Aufnahme fünf oder mehr Jahre alt sind, können nur gegen das Unfallrisiko versichert werden. Von der Versicherungsleistung ausgeschlossen sind bei

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den meisten Anbietern unter anderem Erbkrankheiten, Kosten für Impfungen, Kastration oder Sterilisierung, Diätfutter und Genesungskosten. Für manche Rassen gelten Spezialtarife und Spezialbedingungen. Bei TIR rufen immer wieder Leuten an, die sich von der Tierversicherung im Stich gelassen fühlen. Dann näm-lich, wenn der Versicherer aufgrund einer Klausel für den Schaden nicht haftet. Also gerade das nicht versi-chert ist, das man bräuchte …

«Wir federn das Risiko ab»

Die Haustierversicherungen unterstehen dem Versiche-rungsvertragsgesetz (VVG). Das bedeutet: Sowohl der Versicherer wie auch der Versicherte kann die Versiche-rung im Schadenfall einseitig kündigen. Hieraus entsteht für den Versicherten die Gefahr, dass der Versicherungs-vertrag eines Tieres nach einer Leistung und dem daraus

bereits absehbaren Schadenverlauf (oder einfach aufgrund des Alters) vom Versicherer gekündigt wird. Da sämtliche Haustierversicherer eine Altersbegrenzung für den Eintritt haben, kann das Haustier unter Um-ständen bei keinem anderen Anbie-ter mehr versichert werden. Das Geschäft mit der Tierversiche-rung wirft auch eine philosophisch-ethische Frage auf: Ist es angebracht, Haustiere zu versichern in einer Zeit, in der immer mehr Menschen ihre Krankenkassenprämien nicht mehr bezahlen können (alleine im Kanton Aargau haben über 152 000 Men-schen Anspruch auf eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien)?«Grundsätzlich haben Sie recht», sagt Thomas Geitlinger, Mitglied der

Geschäftsleitung der Coop Rechtsschutz, die seit gut zwei Jahren in Kooperation mit der Europäischen Rei-seversicherung die Tierschutzversicherung Wau-Miau anbietet. «Macht es Sinn für jemanden, der kein Geld hat, etwas zu kaufen? Das ist aber nicht auf Versicherun-gen beschränkt.» Versicherer federn das Risiko ab, sagt Gellinger. «Mit Versicherung sind die Kosten gewiss und tief. Ohne ungewiss und womöglich sehr hoch.» – Maya Schmid würde dem widersprechen …

Haftpflicht gedeckt?!

Bei Wau-Miau ist neben den Heilungskosten bei Krank-heit und Unfall ein Rechtsschutz enthalten. Sie greift zum Beispiel beim Geltendmachen eines Schadener-satzes, wenn das Tier durch Dritte zu Schaden kommt. «Etwa wenn der Nachbar die Katze vergiftet. So was kommt vor», so Gellinger. Im Rechtsschutz enthalten ist auch der Rechtsbeistand, etwa wenn ein Hund ein Reh oder Schaf reisst oder einen Menschen verletzt und es infolgedessen zu einem Strafverfahren kommt. Michelle Richner, Co-Autorin des Praxis-Ratgebers «Tier im Recht transparent», gibt zu bedenken: «Als Tierhalter kann man in kostspielige Streitigkeiten verschiedenster Art ver-wickelt werden.» Im Buch heisst es: «Auseinandersetzun-gen, die sich nicht mehr durch ein klärendes Gespräch beilegen lassen, kommen immer wieder vor. Wer seine Po-sition rechtlich durchsetzen möchte, aber nicht über das notwendige Budget und Fachwissen verfügt, sollte hierfür eine Rechtsschutzversicherung abschliessen.»Wichtig ist aber vor allem, dass der Haftpflichtfall geregelt ist. «Bei den meisten Versicherern gilt die Haftpflicht auch für Tiere. Falls nicht, ist dringend eine zusätzliche Tierver-sicherung abzuschliessen, vor allem bei Hunden.»

Bis zum «Gehtnichtmehr»

Viele kantonale Hundegesetze sehen eine obligatorische Haftpflicht für Hundeversicherungen vor. Manche nur für «gefährliche Rassen». Die Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer könnte demnächst schweizweit obligato-risch werden. Entsprechende politische Vorstösse wer-den derzeit im Parlament beraten.Ob sich der Abschluss einer Kranken- und Unfallver-sicherung für sein Haustier lohnt, muss letztlich jeder selber entscheiden. Der Tierhalter muss sich Gedanken darüber machen, wie gross seine finanziellen Reserven für einen Notfall sind, und ob er jede machbare medizi-nische Behandlung für sein Tier beanspruchen möchte. Die Entfernung eines Gehirntumors bei einer Katze zum Beispiel: rund 3000 Franken. Ein künstliches Hüftgelenk für den Hund: bis zu 10 000 Franken. Und schliesslich stellt sich die Frage, wohin das alles führen soll.

Anbieter von Tierver-sicherungen in der Schweiz Animalia SA: www.animaliasa.ch (Tochtergesellschaft der Kranken-kasse AssuraEpona: www.epona.chEuropäische Tierversicherung: www.wau-miau.comMobiliar: www.mobi.ch

Allgemeine Informationen: Schweizerischer Versicherungs-verband, www.svv.ch

Literatur:Tier im Recht transparent; Bolli-ger, Gieri, Schulthess (siehe Seite 74)

Foto: Jeanette Stüssi

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Tierversicherungen

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Versicherungsbazar

Für Heimtiere können auch Todesfallversicherungen ab-geschlossen werden, was vor allem bei wertvollen Sport- oder Zuchttieren zunehmend gemacht wird. Je nach Versicherung werden auch die Kremations- und Bestat-tungskosten, der Kaufpreis eines neuen vergleichbaren Tieres und alle weiteren Umtriebskosten übernommen. Im Zusammenhang mit Tieren ist eine Vielzahl weiterer Risiken versicherbar. Beispielsweise übernimmt eine Reiseversicherung die Kosten, wenn man wegen einer Erkrankung des Tieres eine Ferienreise nicht antreten kann oder abbrechen muss. Für Tiere, die häufig an Aus-stellungen und Tierschauen teilnehmen, gibt es ebenfalls spezielle Versicherungen. Vor dem Abschluss weiterer Versicherungen sollte ein Heimtierhalter jedoch erst einmal seine Hausratver-sicherung prüfen. In der Regel zählen Heimtiere zum Hausrat und sind damit gegen Feuer, Diebstahl, Wasser und Blitzschlag sowie teilweise sogar gegen Unfallfol-gen und andere Gefahren abgesichert. Ob das eigene Tier vom Versicherungsschutz erfasst wird und welche Risiken genau gedeckt sind, muss im Einzelfall abgeklärt werden. Vor allem Aquarienbesitzer sollten prüfen, ob Glasbruch und Wasserschäden eingeschlossen sind oder eine Deckungserweiterung notwendig ist. Der Schaden an Gebäude und Mobiliar kann schnell einmal erheblich werden. (Quelle: Tier im Recht transparent)

Haftpflichversicherung quasi notwendig

Eine Privathaftpflichtversicherung ist sehr wichtig und kostet im Vergleich zu den möglichen Schadenssummen wenig. Jederman – also nicht nur der Tierhalter – soll-te daher unbedingt eine solche abschliessen. Die von Tieren angerichteten Schäden können im Extremfall Millionenhöhe erreichen; man denke beispielsweise an Verkehrsunfall mit schweren Verletzungen, Arbeitsunfä-higkeit oder sogar Todesfolge von Menschen, verursacht durch einen in Panik geratenen Hund. Wenn der Tierhal-ter nicht nachweisen kann, alle Sorgfalt in der Verwah-rung und Beaufsichtigung seines Tieres aufgewendet zu haben, haftet er in unbegrenzter Höhe für den Schaden und dies sowohl mit seinem Privatvermögen als auch

mit seinem aktuellen und künftigen Einkommen. Mit ei-ner Privathaftpflichtversicherung kann er sein finanziel-les Risiko aber beschränken.

Allerdings bestehen in den Detailregelungen Unterschie-de. Es lohnt sich deshalb, die entsprechenden Vertragsab-schnitte genau anzusehen, insbesondere folgende Punkte:

-bergehend betreuen?

(empfehlenswert sind drei oder fünf Millionen Franken)?

wenn keine Haftpflicht besteht? Bis zu welchem Betrag?

Zu beachten ist, dass durch den Hund verursachte Schäden im eigenen Haushalt damit nicht gedeckt sind. Bei Schäden in der Mietwohnung, die man in Kauf ge-nommen oder gegen die man nichts unternommen hat (zerkratzte Türen, Urinflecken auf Teppichen), kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Und sie kann empfindliche Leistungskürzungen vornehmen, wenn sie ein (grob)fahrlässiges Verhalten feststellt, etwa wenn man einen Hund frei herumlaufen lässt, von dem man weiss, dass er aggressiv reagiert. Die Differenz muss man in solchen Fällen selber bezahlen. Wichtig ist deshalb auch, dass sich Hundehalter genau über das in ihrem Kanton geltende Hundegesetz informieren.

Übrigens: Auch wer regelmässig einen fremden Hund be-treut, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen. Und wer mit Tieren sein Geld verdient, braucht eine Betriebshaft-pflicht-Versicherung.

www.aufrad.ch

Sichern Sie sich abWer unsicher ist, ob durch sein Tier verursachte Schäden von der Versicherungsdeckung erfasst sind, sollte sich bei seinem Privathaftpflichtversicherer entsprechend erkundigen. Aus Beweisgründen wird empfohlen, sich die Auskunft für allfällige Streitigkei-ten schriftlich bestätigen zu lassen. Allenfalls muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Foto: Sabine Stuewer