Träger der Behindertenhilfe Diagramm/Karte Träger Definition Träger Definition Träger.
-
Upload
ivonne-dylla -
Category
Documents
-
view
114 -
download
3
Embed Size (px)
Transcript of Träger der Behindertenhilfe Diagramm/Karte Träger Definition Träger Definition Träger.

Träger der Behindertenhilfe
Diagramm/KarteTräger
Definition Träger

Definition TrägerEin Träger ist die finanzielle Stütze verschiedener Einrichtungen.Die Träger der sozialen Hilfe werden in öffentliche, freie und private Träger unterschieden.Laut dem Sozialgesetzbuch (SGB) sind Leistungsträger zuständig für die Sozialleistungen.Leistungsträger sind z. B. Krankenkassen und Pflegekassen.Über den Kostenträger, werden alle für den Betrieb anfallenden Kosten und Einnahmen verwaltet, kalkuliert und ggf. reinvestiert.
ZURÜCK

Träger
Öffentliche Träger
Freie Träger
Private TrägerZURÜCK

Öffentliche TrägerÖffentliche Träger sind Einrichtungen der Kommunen und Kreise, die unabhängig von ihrer Betriebsart unterhalten werden.Sie werden nach örtlichen und überörtlichen Trägern unterschieden.Örtliche Träger sind die Kreisfreienstädte und Landkreis.Nach landesrechtlichen Bestimmungen können daran auch die kreisfreien Kommunen beteiligt werde.Durch das Landesrecht wird ebenfalls festgelegt, wer zu den überörtlichen Trägern gehört.Das Verhältnis der öffentlichen Träger zu den Kirchen und Religionsgesellschaften wird nach dem Subsidiaritätsprinzip geregelt.20-25% aller Träger sind öffentliche Träger.
ZURÜCKBEISPIELE

Beispiele zu öffentlichen Trägern - Bundesanstalt für Arbeit - LVR - Pflegeämter - uvm.
ZURÜCK

Der LVR
ZURÜCK

Das Subsidiaritätsprinzip
subsidiare =>unterstützenDas Subsidiaritätsprinzip ist ein Grundgedanke des Helfens und räumt den freien Trägern einen bedingten Vorrang vor dem Staat ein.
Es fördert die Entwicklungen im sozialen Bereich durch die Initiative freier Träger.
Einer der Grundsätze des Subsidiaritätsprinzip ist, dass dasKleine Vorrang vor dem Großen hat.Zum Beispiel hat die Klasse (das Kleine) Vorrang vor der Schule (das Große).
ZURÜCK

Freie Träger
Hingegen der öffentlichen Träger, sind die freien Träger nicht verpflichtetein ausreichendes Angebot an sozialen Diensten bereitzustellen.Des weiteren lassen sie sich unterteilen in gewerbliche Träger und FreieWohlfahrtspflege. Während die gewerblichen Träger gewinnorientiertsind, müssen die Träger der freien Wohlfahrtspflege jeglichen Überschussin die Einrichtungen reinvestieren, d. h. sie sind nicht gewinnorientiert.Zudem helfen die Träger der Freien Wohlfahrtspflege auf eigener Basis deschristlichen und humanitären Selbstverständnisses.
ZURÜCKBEISPIELE

Beispiele zu Freien Trägern
- Lebenshilfe - Diakonie - Deutsches Rotes Kreuz (DRK) - Caritas - Arbeiter Samariter Bund (ASB) - Malteser - Arbeiterwohlfahrt (AWO) - Johanniter
ZURÜCK

Private TrägerPrivate Träger sind Freie Träger, die von Privatpersonen getragen und finanziert werden.Sie werden in gemeinnützige und kommerzielle Träger unterschieden.
Gemeinnützige Träger: - Einnahmen müssen in die Einrichtungen investiert werden - es darf kein Profit daraus hervorgehen
Kommerzielle Träger: - sind auf Profit ausgerichtet
ZURÜCKBEISPIELE

Beispiele für Private Träger
GmbHPrivatpersonenJuristische PersonenVereineStiftungen
ZURÜCK

Diagramm und Karte von NRW mit Kreisen und kreisfreien Städten
Diagramm
Karte
ZURÜCK

Karte von NRW mit den Kreisen und kreisfreien Städten
ZURÜCK

Diagramm
ZURÜCK
23%
12%65%
Aufteilungen der Träger
Öffentliche TrägerPrivate TrägerFreie Träger