Traumhochzeit - Nikolaushof...Currywurst NIKOLAUSHOF € 6,50. Chili con Carne € 6,50....

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Traumhochzeit

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Traumhochzeit

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Mit viel Liebe zum Detail …

Dann ist der Nikolaushof der perfekte Ort für Ihre Traumhochzeit! Hier feiern Sie zu jeder Jahreszeit mit bis zu 120 Gästen

Ihren schönsten Tag im Leben. Sie träumen von einer freien Trauung mit Blick auf die Stadt

oder der Festung Marienberg, einer romantischen Winterhochzeit oder einem Fest im Vintage-Stil?

Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei Ihren Wünschen und

Sie möchten heiraten und suchen eine urige, romantische

Liebes Brautpaar, herzlichen Dank für Ihr Interesse

an unserem wunderschönen Nikolaushof!

und einzigartige Hochzeitslocation nur 5 Min von der Innenstadt Würzburgs entfernt?

Vorstellungen.

Legen Sie die Organisation in die Hände unserer Profis und lassen Sie uns gemeinsam Ihren schönsten Tag im Leben gestalten!

Ihr Nikolaushof Team

Johannes Zopfi (Geschäftsführer) Jessica Respondek (Veranstaltungen & Events)

Nico Neeb (Küchenchef)

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Unsere Räumlichkeiten

Seehaus

Bis zu 16 Personen

Miete halber Tag 200 € Miete ganzer Tag 350 € Mindestumsatz 850 €

Ab 24:00 Uhr fällt ein Nachtzuschlag von 85 €

pro Stunde an.

Pavillon

Bis zu 33 Personen

Miete halber Tag 250 € Miete ganzer Tag 350 € Mindestumsatz 1.500 €

Ab 24:00 Uhr fällt ein Nachtzuschlag von 85 €

pro Stunde an.

Restaurant mit Terrasse

Bis zu 60 Personen

Miete Samstag 1.000 €(April - Okt.)

Miete Freitag 800 €(April - Okt.)

Miete Nov. - März 800 €Mindestumsatz 3.500 €

inkl. Bestuhlung und Gebrauchsmaterial

(Teller, Besteck, Gläser, Reinigung etc.)

Scheune

Bis zu 80 Personen

Miete Samstag 1.000 €(April - Okt.)

Miete Freitag 800 €(April - Okt.)

Miete Nov. - März 800 €Mindestumsatz 4.500 €

inkl. Bestuhlung und Gebrauchsmaterial

(Teller, Besteck, Gläser, Reinigung etc.)

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Ein möglicher Ablauf13:30 Uhr ‚‚Treff” der Gäste am Trauplatz 14:00 Uhr Freie Trauung 14:45 Uhr Empfang mit Aperitif 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen 18:00 Uhr Abenlocation 18:30 Uhr Abendessen 22:00 Uhr Eröffnung der Tanzfläche und Bar 02:30 Uhr Letzter Tanz und Ende 03:00 Uhr Sperrstunde

Gerne können unsere Gäste, die ein Hochzeitspaket gebucht haben; für Ihre Trauung unseren Traubereich mit dazu Mieten:

Freie Trauung inklusive Bänke, weiße Hussen

€ 450,00 Setup-Gebühr

Alle angemieteten Räumlichkeiten können Sie ca.5 Stunden vor Beginn selbst dekorieren. Falls Sie dies am Vortag machen möchten, fragen Sie nach unseren Sonderkonditionen.

Trauplatz

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Aperitif 1 Glas Fränkischer Secco und Orangensaft

Menü oder Buffet Vorschläge anbei Unlimitierte Getränke

Pils vom Fass, Hauswein, Wasser, Softgetränke 1 Kaffeespezialität nach dem Abendessen

1 Digestif nach dem Essen Tischdecken und Servietten

Weiße Stuhlhussen Servicepersonal

€ 98,00 pro Person

Die Pauschale beinhaltet die oben genannten Leistungen in der Zeit von 17:30 - 2:30 Uhr. Sperrzeit ist um 3:00 Uhr.

Hochzeitspaket 1

Hochzeitspaket 2 Aperitif

1 Glas Fränkischer Secco und Orangensaft Menü oder Buffet Vorschläge anbei

Unlimitierte Getränke Pils vom Fass, Hausweine, Wasser, Softgetränke

1 Kaffeespezialität nach dem Abendessen 1 Digestif nach dem Essen

Tischdecken und Servietten Servicepersonal

€ 95,00 pro Person

Die Pauschale beinhaltet die oben genannten Leistungen in der Zeit von 17:30 - 2:30 Uhr. Sperrzeit ist um 3:00 Uhr.

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Empfang Canapés:Canapé mit Emmentaler und Kirschtomaten Canapé mit würziger Salami und EssiggürkchenCanapé mit Lachs und MeerrettichcremeCanapé mit Camembert und Trauben

Bayerische Brotzeit: BrezelUnser Blumenbeet: Kräuterfrischkäse im Blumentopfmit Pumpernickel-Erde und BabygemüseSemmelhälfte mit Käse und Paprika Semmelhälfte mit Schinken und Meerettich Semmelhälfte mit würziger Salami und Essiggürkchen Semmelhälfte mit Lachs und Dill-Senf-Sauce Semmelhälfte mit Obazda und Zwiebeln Brotzeit-Spieß - Cabanossi, Silberzwiebeln, Emmentaler und Gewürzgurke

Flammkuchen: Gemüse Flammkuchen Auberginen, Oliven, Rosmarin und Schmand Hirten Flammkuchen Schafskäse, Lauch und Schmand Flammkuchen Elsässer Art geräucherter Speck, Zwiebeln und Schmand Flammkuchen Französische Art Ziegenkäse, Birnen, Honig und Schmand

Alle Gerichte auf dieser Seite sind nicht im Hochzeitspaket inkludiert. Canapé und die Bayerische Brotzeit ab 10 Stück pro Sorte

€ 2,50€ 2,50€ 3,50€ 3,50

€ 1,80

€ 3,50€ 4,00€ 4,00 € 4,00€ 4,00€ 4,00

€ 4,50

€ 9,80

€ 9,80

€ 11,00

€ 11,00

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Kaffeezeit Für Ihre Kaffeetafel bereiten wir Ihnen am Nachmittag

eine liebevoll gedeckte Kaffeetafel vor. Bei schönem Wetter und je nach Verfügbarkeit können wir Ihnen die

Kaffeetafel bis 17:00 Uhr im Seegarten eindecken. Die Set up Gebühr für den Seegarten beträgt

€ 450,00.

Die Hochzeitstorte und weitere Kuchen dürfen selbst mitgebracht werden.

Das Tellergeld beträgt € 3,00 pro Person.

Kaffeepauschale 1 € 12,00 pro Person für 2 Stunden

inklusive Filterkaffee Tee, Wasser und Tellergeld

Kaffeepauschale 2 € 18,50 pro Person für 2 Stunden

inklusive Filterkaffee Bier, Hauswein, Wasser, Softgetränke,Tee und Tellergeld

Die „Kaffeezeit“ ist im Hochzeitspaket nicht inkludiert.

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Liebe geht durch den Magen Neben den emotionalen Momenten ist das Hochzeitsessen ein

wichtiger Punkt,wenn es um eine gelungene Feier geht.

Ein Buffet mit einer großen und vielfältigen Auswahl oder ein liebvoll ausgewähltes Menü?

Sie haben die Wahl!

In den folgenden Vorschlägen finden Sie viele Anregungen. Fast alle Buffet- und Menüvorschläge sind in unserem

Hochzeitspackage inkludiert.

Sie haben schon genaue Vorstellungen? Küchenchef Nico Neeb steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur

Verfügung.

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Sommernachts Grill

An der Grillstation Steaks vom Schwein und Hähnchen

Bestes vom Rind Am Stück gegrillter Lachs

Rostbratwürste

Beilagen Gebackene Kartoffel mit Sour Cream Maiskolben mit Limette und Basilikum

Kreolischer Reis Vegetarisches Hirse Chili Ofenfrisches Baguette

Am Salatbuffet Bayerischer Kartoffelsalat mit Speck

Couscous-Salat mit Kürbiskernen, Feta und frischer Minze Mediterraner Nudelsalat mit Oliven und Mozzarella

Caeser Salad - Romanasalat mit Tomaten und Parmesan Klassischer Gurkensalat mit Dill und Rahm

Desserts

Joghurtcreme mit Crunch Schokoladenkuchen

Fruchtsalat

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Italienische Rundreise Antipasti

Mariniertes mediterranes Gemüse „Vitello Tonnato“

Feine Scheiben vom Kalb mit Thunfischsauce, Kapern und Salat „Caprese“

Tomaten Mozzarella mit Olivenöl und BasilikumMeeresfrüchtesalat mit weißen Bohnen Oliven

und getrockneten Tomaten Carpaccio vom Rind mit Parmesan und Oliven

Zuppa

Tomatensuppe zum Selberschöpfen

Hauptgerichte „Saltimbocca“

vom Hähnchen mit italienischem Landschinken und Salbei

„Porchetta“ Spanferkelrollbraten mit mediterranem Ofengemüse

und Rosmarinkartoffeln

Gegrilltes Wolfsbarschfilet mit Carbonata und italienischem Reis

Sautierte Gnocchi mit gebratenen Pilzen und Parmesan

Dolci Sauerrahm Panna Cotta mit Heidelbeerkompott

Tiramisu Ricottacréme und Löffelbiskuit

Verschiedene Eissorten

Aufpreis € 10,00 pro Person zum Hochzeitspaket

Hauptgäng Gebratene Forelle mit Mandelbutter

Wurzelgemüse und Kartoffeln

Fränkisches Hochzeitsessen Gesottener Tafelspitz vom Rind

mit Meerrettichsoße, Preiselbeeren und Rahmwirsing serviert mit Bandnudeln

Gebratenes Filet vom Landschwein mit Waldpilzrahm

sautierten Speckbohnen und Kartoffelgratin

Spinatknödel mit Käsesauce und geschmelzten Tomaten

Desserts Karamellisierter Kaiserschmarrn

Bayerisch Créme mit Himbeermark Eis, Obst und Früchten

Fränkisches Buffet Vorspeisen

Fränkischer Gerupfter Angemachter Camenbert mit Salzgebäck

Geräucherte Forelle mit Kren Gemischter Schinken und kalter Braten

mit sauer eingelegtem Gemüse Bunte Rohkost Salate der Saison Leberknödel und allerlei Einlage

zum Selberschöpfen

Aufpreis € 10,00 pro Person zum Hochzeitspaket

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Fränkisches Menü 1 Am Tisch eingesetzt: Brot, Butter und Aufstrich

Fränkische Festagssuppe

Leberknödel und allerlei Einlage ***

Fränkisches Hochzeitsessen Gesottener Tafelspitz vom Rind mit Meerrettichsoße

Preiselbeeren und Rahmwirsing serviert mit Bandnudeln ***

Gebackener Kartäuser Kloß mit Vanilleschaumsoße Verfügung.

Würzburger Menü 2 Am Tisch eingesetzt: Brot, Butter und Aufstrich

Silvanercremesuppe mit Croutons

***Gebratenes Filet vom Landschwein mit Waldpilzrahm

sautierten Speckbohnen und Kartoffelgratin ***

Lauwarmer Schokoladenkuchen mit Himbeercoulis und Vanilleeis

Nikolaushof Menü 3

Am Tisch eingesetzt: Brot, Butter und Aufstrich

Cremige Burrata an Tomatenmarmelade bunten Tomaten und mariniertem Wildkräutersalat

***Roastbeef am Stück gebraten

an Thymianjus, Ofengemüse mit Kartoffeln ***

Der Klassiker - Creme Brüleé mit Mango Sorbet

Aufpreis € 10,00 pro Person zum Hochzeitspaket

Italienisches Menü 4

Am Tisch eingesetzt: Brot, Butter und Aufstrich

„Vitello Tonnato“ Feine Scheiben vom Kalb

mit Thunfischsauce, Kapern und Salat ***

Gefüllte Maishähnchenbrust mit Zitronenconfit an mediterranem Gemüse, gebackene Polenta

***Sauerrahm Panna Cotta

mit Wallnussstreuseln und Heidelbeerkompott

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Bayerisches Menü 6

Käppele Menü 5 Am Tisch eingesetzt: Brot, Butter und Aufstrich

Saisonaler Blattsalat an Himbeerdressing

mit Wildkräutern Radieschen, Tomaten und Gurken ***

Geschmorte Rinderschulter in Burgundersauce mit saisonalem Gemüse und Haselnussspätzle

*** Dessertvariation Nikolaushof

Dreierlei aus unserer Patisserie

Am Tisch eingesetzt: Brot, Butter und Aufstrich

Bayerische Tapas Tatar vom Rind, Obatzter, Griebenschmalz roher Schinken mit Kren

*** Ofenfrischer Spanferkelrollbraten

an Landbiersauce mit geschmortem Wurzelgemüse und Serviettenknödeln

*** Bayrische Creme

mit Holunder- Zwetschgen

Menü-Erweiterungen Gerne können Sie Ihr Menü um eine Suppe erweitern

bzw. einen alternativen Hauptgang hinzufügen: Folgende Gerichte sind als zweiter Hauptgang im Hochzeitspaket

inkludiert:

Fisch: Gebratenes Filet vom Zander

auf fruchtigem Linsencurry mit Ananas

Vegetarisch und Vegan:

Veganes Gemüsecurry mit saisonalem Gemüse, Kichererbsen Kokos und Zitronengras

Bitte suchen Sie sich vorab einen weiteren Hauptgang aus

und lassen Sie uns dann die Wahl Ihrer Gäste bis 14 Tage vor der Hochzeit zukommen.

Möchten Sie Ihr Menü/ Buffet um eine Vorspeise/ Suppe erweitern?

Klassische Hochzeitssuppe SilvanersuppeKarottensuppe mit IngwerTomatenessenzGulaschsuppeSteinpilzessenz

€ 6,50 € 6,50€ 6,50€ 6,50€ 6,50€ 6,50

Saisonaler Blattsalat an Himbeerdressingmit Wildkräutern Radieschen, Tomaten und Gurken

"Vitello Tonnato" Feine Scheiben vom Kalbmit Thunfischsauce, Kapern und Salat

Cremige Burrata an Tomatenmarmelade bunten Tomaten und mariniertem Wildkärutersalat

€ 10,50

€ 11,00

€ 10,50

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Mitternachtsimbiss

Currywurst NIKOLAUSHOFChili con Carne Cili Sin CarneInternationale Käseauswahl vom Brett

€ 6,50€ 6,50€ 6,50€ 9,50

Unser Mitternachtssimbiss ist nicht im Hochzeitspaket inkludiert.

Mitternachtssnack möglich ab 15 Stück pro Sorte

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Übernachtung

Im Anschluss an die Hochzeitsfeier gibt es mehrere Übernachtsmöglichkeiten in nahegelegenden

Hotels und Ferienwohnungen. In 5 Minuten erreichen Sie mehrere Hotels

direkt in der Würzburger Innenstadt.

Unser Tipp: Fragen Sie in den Hotels nach einem

Zimmer-Abrufkontingent zu Sonderkonditionen für Ihre Gäste!

Unsere Übernachtungs-Empfehlungen

www.hotel-wuerzburgerhof.de www.mainviertelhof.de

www.ghotel-group.de https://bit.ly/3aFJazf

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Teilen Sie uns Ihre Wünsche, Ideen sowie

Ihre Terminwünsche mit!

Nikolaushof Würzburg Johannisweg 1 | beim Käppele

für NAVI: Albert-Günther-Weg 1 D- 97082 Würzburg

Tel.: +49 (0) 931 7975 00 [email protected]

Folgen Sie uns auch auf Facebook und Instagram!

Unser Team vom Nikolaushof freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihre Ansprechpartnerin: Jessica Respondek

Stand März 2021 ältere Preise verlieren damit ihre Gültigkeit.

Für Ihre Notizen:

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AGB 1.Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen die das Restaurant zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Hochzeiten, Tagungen etc. zur Verfügung stellt sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der 1974 m.ü.M. GmbH – Nikolaushof (im Weiteren einheitlich „Restaurant“ genannt). 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Restaurants. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Restaurant zustande; diese sind die Vertragspartner. 2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Restaurant eine entsprechende Erklärung des Kunden vorliegt. 3. Das Restaurant haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Restaurant die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen. Einer Pflichtverletzung des Restaurants steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 4. Alle Ansprüche gegen das Restaurant verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 1. Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Restaurant zugesagten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preisen des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. 3. Der Veranstalter/Besteller haftet dem Restaurant für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke und sonstiger Leistungen. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Leistungsnehmer

rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die unmittelbare Zahlung von Abgaben, Vergnügungssteuer, GEMA-Gebühr usw. an den jeweiligen Gläubiger. 4. Falls nicht anders vermerkt, beinhalten die vereinbarten Preise die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung fünf Monate und erhöht sich der vom Restaurant allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis erhöht werden. 5. Rechnungen des Restaurants ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Restaurant ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Restaurant berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Restaurant der eines höheren Schadens vorbehalten. 6. Das Restaurant rechnet mit Auftragsbestätigung eine Reservierungsgebühr in Höhe der veranschlagten Raummiete (brutto) ab. Der genannte Betrag ist innerhalb von zwei Wochen zu überweisen. Eine verbindliche Buchung liegt erst nach dem Geldeingang vor. Die Reservierungsgebühr wird auf die veranschlagte Raummiete angerechnet. 7. Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Restaurants aufrechnen oder mindern. 9. Kreditkarten werden nur zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen noch verbilligte Sonderpreise sind.

4. Rücktritt des Kunden (d. h. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Restaurants (No Show) 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Restaurant geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Restaurants zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. 2. Sofern zwischen dem Restaurant und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Restaurants auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Restaurant ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß oben IV Ziffer 1 Satz 3 vorliegt.

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AGB 3. Bei einem Rücktritt vom Vertrag wird die bei Vertragsabschluss bezahlte Reservierungsgebühr als Bearbeitungsgebühr betrachtet und vom Restaurant einbehalten. 4. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Restaurant berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 %des Speisenumsatzes. 5. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis- Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 6. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Restaurant berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. 7. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch obige Ziffern 3. bis 5. berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 8. Sofern der Kunde ein Bankett (= Hochzeit, Geburtstag oder ähnliche Festlichkeiten) storniert, wird zusätzlich das preiswerteste 3-Gang Menü aus der aktuellen Menümappe des Restaurants und eine Getränkepauschale in Höhe von € 30,00 als Grundlage oder der bereits vereinbarte Speise- und Getränkeumsatz (falls bereits ein Angebot vorliegt), bei Stornierung der Veranstaltung, wie folgt in Rechnung gestellt: - Rücktritt später als 181 Tage vor Beginn: 50% - Rücktritt später als 60 Tage vor Beginn: 60% - Rücktritt später als 30 Tage vor Beginn: 80% - Rücktritt später als 7 Tage vor Beginn: 100% Sollte der Termin erneut mit einer gleichwertigen Veranstaltung verkauft werden, entfällt die Stornogebühr aus den Punkten 4.4 - 4.8. 5. Rücktritt des Restaurants 1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Restaurant in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Restaurants auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Restaurant ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls 1. höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; 3. das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist;

4. ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt. 5. Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz

6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Restaurant mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. 2. Verringert sich die tatsächliche Zahl der Teilnehmer gegenüber der ursprünglichen Bestellung um höchstens 5 %, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Bei darüberhinausgehenden Reduzierungen werden folgende Anteile eines vereinbarten Speisen- und Getränkeumsatzes der 5 % überschreitenden Ausfälle wie folgt in Rechnung gestellt: - Bei Mitteilung später als 8 Tage vor Beginn: 50% - Bei Mitteilung am Veranstaltungstag: 100% 3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Restaurant berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Restaurant diesen Abweichungen zu, so kann das Restaurant die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Restaurant trifft ein Verschulden

7. Mitbringen von Speisen und Getränken / Getränkepauschalen 1. Speisen und Getränke zu Veranstaltungen stellt ausschließlich das Restaurant. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten („Korkgeld“ und/oder „Tellergeld“) berechnet. Der Veranstalter trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt das Restaurant insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei. 2. Getränkepauschalen beinhalten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Getränke. Über- / unterschreitet der reale Verbrauch die Getränkepauschale um 10%, wird der tatsächliche Verbrauch berechnet.

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AGB

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse 1. Soweit das Restaurant für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Restaurants bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Restaurants gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Restaurant diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Restaurant pauschal erfassen und berechnen. 3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Restaurants berechtigt, eigene Telefon -, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Restaurant eine Anschlussgebühr verlangen. 4. Störungen an vom Restaurant zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Restaurant diese Störungen nicht zu vertreten hat.

9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurant. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten durch Dritte wird keine Haftung übernommen. Das Restaurant haftet für Schäden an eingebrachten Gegenständen oder Exponaten nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist – abgesehen von § 701 ff BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises bzw. auf die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeträge beschränkt. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Leistungsnehmers/Geschädigten beträgt 6 Monate ab Beendigung des Vertrages. 2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür kann das Restaurant einen behördlichen Nachweis verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Restaurant berechtigt bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Restaurant abzustimmen. 3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Restaurant die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Restaurant für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4. Für die Veranstaltung bestimmte Gegenstände sind, sofern möglich, nicht früher als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn in das Restaurant zu bringen. Auch hierbei besteht keine Haftung seitens des Restaurants bezüglich Verlustes, Untergang und Beschädigung lediglich bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung der Vertragspflichten Restaurants. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Veranstalter.

10. Haftung des Kunden für Schäden 1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, etwa solche am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 2. Das Restaurant kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften etc.) verlangen.

11. Verschiedenes 1. Fotografische Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch das Restaurant durchgeführt werden. 2. Zeitungsanzeigen mit Hinweis auf die Veranstaltung sind durch das Restaurant genehmigungspflichtig.

12. Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Restaurants. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Würzburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Restaurants. 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.