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Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH ABE RAD-GUTACHTEN NR. TREY8__38 KBA 47783 STAND NG9 11/2012 DESIGN RE RE dark GRÖSSE 7J x 17H2 LK 5x112 ET 38 ZU RAD-ARTIKEL-NR. TREY8SA38 TREY8KA38 BITTE BEACHTEN Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde, säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 11/2012

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Rad-GutachtenALCAR DEUTSCHLAND GMBH

ABE RAD-GUTACHTEN NR. TREY8__38KBA 47783

STAND NG9 11/2012

DESIGN RERE dark

GRÖSSE 7J x 17H2 LK 5x112 ET 38

ZU RAD-ARTIKEL-NR. TREY8SA38TREY8KA38

BITTE BEACHTENZur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde,säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder

am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge.

ALCAR DEUTSCHLAND GMBHStand: 11/2012

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WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN!

1. VOR MONTAGE DER REIFEN

1.1 Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild

Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen. 1.2 Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile

nach DIN freigegeben. 1.3 Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher

sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe). 1.4 Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen

beachten.

2. NACH MONTAGE DER REIFEN

2.1 Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen.

2.2 Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten beschriebenen Stellen verwenden.

2.3 Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !!

3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN

3.1 Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform?

3.2 Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ?

3.3 Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im Fahrzeug empfohlen).

3.4 Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren durchdrehen lassen!

4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER

4.1 Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel

entfernen. 4.2 Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen.

4.3 Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung).

5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER

5.1 Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden.

5.2 Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden.

Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der

Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als

Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können.

ALCAR DEUTSCHLAND GMBHStand: 11/2012

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Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 Flensburg

ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)

nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)

Nummer der ABE: 47783*08

Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 17 H2

Typ: TREY

Inhaber der ABEund Hersteller:

Alu-Design GmbH & Co. KG DE-58809 Neuenrade-Küntrop

Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein.

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Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 Flensburg

2Nummer der ABE: 47783*08

Die ABE-Nr. 47783 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ TREY, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0227-09-WIRD/N8 vom 19.06.2012 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 87 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 19.06.2012 festgehaltenen Angaben.

Flensburg, 16.08.2012 Im Auftrag

Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0227-09-WIRD/N8, zur Genehmigung vorgelegt am: 30.07.2012

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Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 Flensburg

Nummer der ABE: 47783*08

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

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TÜV AUSTRIA

AUTOMOTIVE GMBH

Räder- und Reifenprüfung

Deutschstraße 10

A-1230 Wien

12-TAAP-1817

Seite: 1 von 1

Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

TE IL E GU TAC H TE N

366-0227-09-WIRD/N9

Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG

58809 Neuenrade-Küntrop

Art: Sonderrad

Typ: TREY

Felgengröße: 7 J X 17 H2

Dieses Gutachten dient in Verbindung mit dem anhängenden, Informationsgutachten einschließlich der jeweils zutreffenden Anlagen als Arbeitsunterlage bei der Abnahme nach § 19 Abs. 3 oder Begutachtung nach § 21 StVZO.

Für die beschriebenen Sonderräder wurde ein Nachtrag zur ABE beantragt.

Die Leichtmetall-Sonderräder Typ TREY genügen den in den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998 gestellten Anforderungen. Unter Berücksichtigung der Auflagen und Hinweise der jeweils zutreffenden Anlagen bestehen keine technischen Bedenken gegen die Abnahme des Umbaus nach § 19 Abs. 3 StVZO oder Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO.

Dieses Gutachten gilt bis zur Erteilung der ABE.

Sachverständiger Wien, 29.11.2012

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TÜV AUSTRIA

AUTOMOTIVE GMBH

Räder- und Reifenprüfung

Deutschstraße 10

A-1230 Wien

12-TAAP-1817

Seite: 1 von 11

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

G U TAC H TE N ZU R ER TE IL UN G EI NE S N AC HTR AG S ZU R AB E 47 783

366-0227-09-WIRD/N9

Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG

58809 Neuenrade-Küntrop

Art: Sonderrad 7 J X 17 H2

Typ: TREY

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

0. Hinweise

Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.

Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.

TREY8SA45666 TREYHSA48634 TREY9SA41726

TREY3SA40634 TREYASA41566 TREY2SA38601

TREY6SA38561 TREY8SA45571 TREY6SA38541

TREY2SA38541 TREY9SA41671 TREY0SA48661

TREY7SA35651 TREY3SA25651 TREY2SA38566

TREY8SA38571 TREY0SA48671 TREYUSA43702

TREY8SA38651 TREY2SA38571 TREY8SA38666

I. Übersicht

Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- kreis

Mittenloch

Ein- preß-

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum

TREY2SA38O581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 100/4 58,1 38 615 2007 04/12

TREY2SA38581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 100/4 58,1 38 615 2007 07/09

TREY2SA38O541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 615 2007 04/12

TREY2SA38541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 615 2007 07/09

TREY2SA38O561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/4 56,1 38 615 2007 04/12

TREY2SA38561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/4 56,1 38 615 2007 07/09

TREY2SA38O566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 100/4 56,6 38 615 2007 04/12

TREY2SA38566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 100/4 56,6 38 615 2007 07/09

TREY2SA38O571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/4 57,1 38 615 2007 04/12

TREY2SA38571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/4 57,1 38 615 2007 07/09

TREY2SA38O591 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø59.1 100/4 59,1 38 615 2007 04/12

TREY2SA38591 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø59.1 100/4 59,1 38 615 2007 07/09

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9

zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: TREY Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 2 von 11

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

TREY2SA38O601 PCD100 ET38 ohne 100/4 60,1 38 615 2007 04/12

TREY2SA38601 PCD100 ET38 ohne 100/4 60,1 38 615 2007 07/09

TREY3SA40O634 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø63.4 108/4 63,4 40 615 2007 04/12

TREY3SA40634 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø63.4 108/4 63,4 40 615 2007 07/09

TREY3SA25O651 PCD108 ET25 ohne 108/4 65,1 25 615 2007 04/12

TREY3SA25651 PCD108 ET25 ohne 108/4 65,1 25 605 2037 07/09

TREY3SA25651 PCD108 ET25 ohne 108/4 65,1 25 615 2007 07/09

TREY3SA25651 PCD108 ET25 ohne 108/4 65,1 25 623 1976 07/09

TREY6SA38O581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 100/5 58,1 38 715 2105 04/12

TREY6SA38581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 100/5 58,1 38 715 2105 07/09

TREY6SA38O541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/5 54,1 38 715 2105 04/12

TREY6SA38541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/5 54,1 38 715 2105 07/09

TREY6SA38O561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 715 2105 04/12

TREY6SA38561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 715 2105 07/09

TREY6SA38O571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 715 2105 04/12

TREY6SA38571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 715 2105 07/09

TREYASA41O566 PCD105 ET41 ohne 105/5 56,6 41 715 2105 04/12

TREYASA41566 PCD105 ET41 ohne 105/5 56,6 41 715 2105 07/09

TREYHSA48O601 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø60.1 108/5 60,1 48 715 2105 04/12

TREYHSA48601 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø60.1 108/5 60,1 48 715 2105 07/09

TREYHSA48O634 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 48 703 2141 04/12

TREYHSA48634 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 48 703 2141 07/09

TREYHSA48O651 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 48 715 2105 04/12

TREYHSA48651 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 48 715 2105 07/09

TREY7SA35O651 PCD110 ET35 ohne 110/5 65,1 35 715 2105 04/12

TREY7SA35651 PCD110 ET35 ohne 110/5 65,1 35 715 2105 07/09

TREY8KA38O651 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 112/5 65,1 38 715 2105 04/12

TREY8KA38651 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 112/5 65,1 38 715 2105 07/09

TREY8SA38O651 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 112/5 65,1 38 715 2105 04/12

TREY8SA38651 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 112/5 65,1 38 715 2105 07/09

TREY8KA38O571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 38 715 2105 04/12

TREY8KA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 38 715 2105 07/09

TREY8KA45O571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 715 2105 04/12

TREY8KA45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 715 2105 07/09

TREY8SA38AO571

PCD112 ET38 ohne 112/5 57,1 38 715 2105 04/12

TREY8SA38A571 PCD112 ET38 ohne 112/5 57,1 38 715 2105 07/09

TREY8SA38O571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 38 715 2105 04/12

TREY8SA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 38 700 2141 07/09

TREY8SA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 38 715 2105 07/09

TREY8SA45O571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 715 2105 04/12

TREY8SA45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 715 2105 07/09

TREY8KA38O666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 38 715 2105 04/12

TREY8KA38666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 38 715 2105 07/09

TREY8KA45O666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 715 2105 04/12

TREY8KA45666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 715 2105 07/09

TREY8SA38O666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 38 715 2105 04/12

TREY8SA38666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 38 670 2251 07/09

TREY8SA38666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 38 715 2105 07/09

TREY8SA45O666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 715 2105 04/12

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9

zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: TREY Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 3 von 11

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

TREY8SA45666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 715 2105 07/09

TREY0KA48O601 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 48 715 2105 04/12

TREY0KA48601 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 48 715 2105 07/09

TREY0SA48O601 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 48 715 2105 04/12

TREY0SA48601 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 48 715 2105 07/09

TREY0KA48O641 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 48 685 2208 04/12

TREY0KA48641 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 48 685 2208 07/09

TREY0SA48O641 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 48 685 2208 04/12

TREY0SA48641 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 48 685 2208 07/09

TREY0KA48O661 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 48 715 2105 04/12

TREY0KA48661 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 48 715 2105 07/09

TREY0SA48O661 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 48 715 2105 04/12

TREY0SA48661 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 48 715 2105 07/09

TREY0KA48O666 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø66.6 114,3/5 66,6 48 715 2105 04/12

TREY0KA48666 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø66.6 114,3/5 66,6 48 715 2105 07/09

TREY0SA48O666 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø66.6 114,3/5 66,6 48 715 2105 04/12

TREY0SA48666 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø66.6 114,3/5 66,6 48 715 2105 07/09

TREY0KA48O671 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 48 670 2251 04/12

TREY0KA48671 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 48 670 2251 07/09

TREY0SA48O671 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 48 670 2251 04/12

TREY0SA48671 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 48 670 2251 07/09

TREYUSA43O702 PCD115 ET43 ohne 115/5 70,2 43 690 2178 04/12

TREYUSA43702 PCD115 ET43 ohne 115/5 70,2 43 690 2178 07/09

TREY9KA41BO671

PCD120 ET41 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 41 715 2105 04/12

TREY9KA41B671 PCD120 ET41 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 41 715 2105 07/09

TREY9SA41BO671

PCD120 ET41 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 41 715 2105 04/12

TREY9SA41B671 PCD120 ET41 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 41 715 2105 07/09

TREY9SA41671 PCD120 ET41 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 41 715 2105 07/09

TREY9KA41BO726

PCD120 ET41 ohne 120/5 72,6 41 715 2105 04/12

TREY9KA41B726 PCD120 ET41 ohne 120/5 72,6 41 715 2105 07/09

TREY9SA41BO726

PCD120 ET41 ohne 120/5 72,6 41 715 2105 04/12

TREY9SA41B726 PCD120 ET41 ohne 120/5 72,6 41 715 2105 07/09

TREY9SA41726 PCD120 ET41 ohne 120/5 72,6 41 715 2105 07/09

I.1. Beschreibung der Sonderräder

Antragsteller : Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop

Hersteller : Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop

Handelsmarke : Dezent RE

Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt

Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9

zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: TREY Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 4 von 11

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Masse des Rades : ca. 10,3 kg

I.2. Radanschluß

siehe Anlage

I.3. Kennzeichnung der Sonderräder

An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TREY2SA38O571:

: Außenseite : Innenseite

Radtyp : -- : TREY

Radausführung : -- : PCD100 ET38

Radgröße : -- : 7 J X 17 H2

Typzeichen : KBA 47783 : --

Einpreßtiefe : -- : ET38

Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 04.12

Herkunftsmerkmal : -- : made in Germany ww. MII

Gießereikennzeichnung : -- : HS ww. CO

Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL

Weitere Kennzeichnung : -- : DEZENT

Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.

I.4. Verwendungsbereich

Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.

II. Sonderradprüfung

Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.

II.1. Felge

Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.

Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein.

II.2. Werkstoff der Sonderräder:

Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.

II.3. Festigkeitsprüfung:

Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:

Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst

Technischer Bericht RP-003901-C0-144 15.01.2010 TÜV NORD

Technischer Bericht RP-004344-B0-144 30.04.2012 TÜV NORD

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9

zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: TREY Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 5 von 11

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

III. Anbau- und Verwendungsprüfung:

III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:

Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.

III.2. Fahrversuche:

Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor.

Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.

III.3. Fahrwerksfestigkeit:

Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.

IV. Zusammenfassung:

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken.

Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.

Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn

- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.

- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.

- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.

V. Unterlagen und Anlagen:

V.1. Verwendungsbereichsanlagen:

Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt:

Anlage

Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. Hinweise

2 CITROEN TREY2SA38O581; TREY2SA38581

38 29.11.2012 liegt bei

1 FIAT TREY2SA38O581; TREY2SA38581

38 29.11.2012 liegt bei

3 FORD TREY2SA38O581; TREY2SA38581

38 29.11.2012 liegt bei

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

4 PEUGEOT TREY2SA38O581; TREY2SA38581

38 29.11.2012 liegt bei

7 DAIHATSU TREY2SA38O541; TREY2SA38541

38 29.11.2012 liegt bei

5 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)

TREY2SA38O541; TREY2SA38541

38 29.11.2012 liegt bei

9 KIA TREY2SA38O541; TREY2SA38541

38 29.11.2012 liegt bei

6 MAZDA TREY2SA38O541; TREY2SA38541

38 29.11.2012 liegt bei

10 OPEL / VAUXHALL TREY2SA38O541; TREY2SA38541

38 29.11.2012 liegt bei

11 SUZUKI TREY2SA38O541; TREY2SA38541

38 29.11.2012 liegt bei

8 TOYOTA TREY2SA38O541; TREY2SA38541

38 29.11.2012 liegt bei

15 BMW AG TREY2SA38O561; TREY2SA38561

38 29.11.2012 liegt bei

13 HONDA TREY2SA38O561; TREY2SA38561

38 29.11.2012 liegt bei

12 KIA TREY2SA38O561; TREY2SA38561

38 29.11.2012 liegt bei

14 MITSUBISHI TREY2SA38O561; TREY2SA38561

38 29.11.2012 liegt bei

16 ROVER TREY2SA38O561; TREY2SA38561

38 29.11.2012 liegt bei

17 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)

TREY2SA38O566; TREY2SA38566

38 29.11.2012 liegt bei

19 FIAT TREY2SA38O566; TREY2SA38566

38 29.11.2012 liegt bei

18 OPEL, OPEL / VAUXHALL TREY2SA38O566; TREY2SA38566

38 29.11.2012 liegt bei

85 SEAT TREY2SA38O571; TREY2SA38571

38 29.11.2012 liegt bei

86 SKODA TREY2SA38O571; TREY2SA38571

38 29.11.2012 liegt bei

20 VOLKSWAGEN TREY2SA38O571; TREY2SA38571

38 29.11.2012 liegt bei

21 NISSAN TREY2SA38O591; TREY2SA38591

38 29.11.2012 liegt bei

23 AUTOMOBILES DACIA S.A. TREY2SA38O601; TREY2SA38601

38 29.11.2012 liegt bei

22 NISSAN, NISSAN EUROPE (F) TREY2SA38O601; TREY2SA38601

38 29.11.2012 liegt bei

24 RENAULT TREY2SA38O601; TREY2SA38601

38 29.11.2012 liegt bei

26 FORD TREY3SA40O634; TREY3SA40634

40 29.11.2012 liegt bei

25 MAZDA TREY3SA40O634; TREY3SA40634

40 29.11.2012 liegt bei

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9

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Seite: 7 von 11

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

27 CITROEN TREY3SA25O651; TREY3SA25651; TREY3SA25651; TREY3SA25651

25 29.11.2012 liegt bei

28 PEUGEOT TREY3SA25O651; TREY3SA25651; TREY3SA25651; TREY3SA25651

25 29.11.2012 liegt bei

29 FIAT TREY6SA38O581; TREY6SA38581

38 29.11.2012 liegt bei

31 FUJI HEAVY IND.(J) TREY6SA38O541; TREY6SA38541

38 29.11.2012 liegt bei

30 TOYOTA TREY6SA38O541; TREY6SA38541

38 29.11.2012 liegt bei

32 FUJI HEAVY IND.(J) TREY6SA38O561; TREY6SA38561

38 29.11.2012 liegt bei

33 ROVER TREY6SA38O561; TREY6SA38561

38 29.11.2012 liegt bei

88 TOYOTA TREY6SA38O561; TREY6SA38561

38 29.11.2012 liegt bei

38 AUDI TREY6SA38O571; TREY6SA38571

38 29.11.2012 liegt bei

34 CHRYSLER (USA) TREY6SA38O571; TREY6SA38571

38 29.11.2012 liegt bei

37 SEAT TREY6SA38O571; TREY6SA38571

38 29.11.2012 liegt bei

35 SKODA TREY6SA38O571; TREY6SA38571

38 29.11.2012 liegt bei

36 VOLKSWAGEN TREY6SA38O571; TREY6SA38571

38 29.11.2012 liegt bei

40 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK) TREYASA41O566; TREYASA41566

41 29.11.2012 liegt bei

39 OPEL, OPEL / VAUXHALL TREYASA41O566; TREYASA41566

41 29.11.2012 liegt bei

41 RENAULT TREYHSA48O601; TREYHSA48601

48 29.11.2012 liegt bei

44 FORD TREYHSA48O634; TREYHSA48634

48 29.11.2012 liegt bei

43 JAGUAR TREYHSA48O634; TREYHSA48634

48 29.11.2012 liegt bei

42 VOLVO TREYHSA48O634; TREYHSA48634

48 29.11.2012 liegt bei

45 PEUGEOT TREYHSA48O651; TREYHSA48651

48 29.11.2012 liegt bei

46 VOLVO TREYHSA48O651; TREYHSA48651

48 29.11.2012 liegt bei

48 FIAT TREY7SA35O651; TREY7SA35651

35 29.11.2012 liegt bei

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

50 FIAT TREY8KA38O651; TREY8KA38651; TREY8SA38O651; TREY8SA38651

38 29.11.2012 liegt bei

49 OPEL, OPEL / VAUXHALL TREY7SA35O651; TREY7SA35651

35 29.11.2012 liegt bei

51 OPEL, OPEL / VAUXHALL TREY8KA38O651; TREY8KA38651; TREY8SA38O651; TREY8SA38651

38 29.11.2012 liegt bei

47 SAAB TREY7SA35O651; TREY7SA35651

35 29.11.2012 liegt bei

52 SAAB TREY8KA38O651; TREY8KA38651; TREY8SA38O651; TREY8SA38651

38 29.11.2012 liegt bei

87 AUDI TREY8SA38AO571; TREY8SA38A571

38 29.11.2012 liegt bei

58 AUDI TREY8KA38O571; TREY8KA38571; TREY8SA38O571; TREY8SA38571; TREY8SA38571

38 29.11.2012 liegt bei

59 AUDI TREY8KA45O571; TREY8KA45571; TREY8SA45O571; TREY8SA45571

45 29.11.2012 liegt bei

54 QUATTRO GmbH TREY8KA38O571; TREY8KA38571; TREY8SA38O571; TREY8SA38571; TREY8SA38571

38 29.11.2012 liegt bei

57 FORD TREY8KA38O571; TREY8KA38571; TREY8SA38O571; TREY8SA38571; TREY8SA38571

38 29.11.2012 liegt bei

60 FORD TREY8KA45O571; TREY8KA45571; TREY8SA45O571; TREY8SA45571

45 29.11.2012 liegt bei

56 SEAT TREY8KA38O571; TREY8KA38571; TREY8SA38O571; TREY8SA38571; TREY8SA38571

38 29.11.2012 liegt bei

63 SEAT TREY8KA45O571; TREY8KA45571; TREY8SA45O571; TREY8SA45571

45 29.11.2012 liegt bei

Page 15: TREY8 38 - oberst.net · rad-gutachten alcar deutschland gmbh abe rad-gutachten nr. trey8__38 kba 47783 stand ng9 11/2012 design re re dark grÖsse 7j x 17h2 lk 5x112 et 38 zu rad-artikel-nr.

Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9

zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: TREY Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 9 von 11

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

55 SKODA TREY8KA38O571; TREY8KA38571; TREY8SA38O571; TREY8SA38571; TREY8SA38571

38 29.11.2012 liegt bei

62 SKODA TREY8KA45O571; TREY8KA45571; TREY8SA45O571; TREY8SA45571

45 29.11.2012 liegt bei

53 VOLKSWAGEN TREY8KA38O571; TREY8KA38571; TREY8SA38O571; TREY8SA38571; TREY8SA38571

38 29.11.2012 liegt bei

61 VOLKSWAGEN TREY8KA45O571; TREY8KA45571; TREY8SA45O571; TREY8SA45571

45 29.11.2012 liegt bei

64 AUDI TREY8KA38O666; TREY8KA38666; TREY8SA38O666; TREY8SA38666; TREY8SA38666

38 29.11.2012 liegt bei

67 AUDI TREY8KA45O666; TREY8KA45666; TREY8SA45O666; TREY8SA45666

45 29.11.2012 liegt bei

65 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ

TREY8KA38O666; TREY8KA38666; TREY8SA38O666; TREY8SA38666; TREY8SA38666

38 29.11.2012 liegt bei

66 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ

TREY8KA45O666; TREY8KA45666; TREY8SA45O666; TREY8SA45666

45 29.11.2012 liegt bei

68 SUZUKI TREY0KA48O601; TREY0KA48601; TREY0SA48O601; TREY0SA48601

48 29.11.2012 liegt bei

69 TOYOTA TREY0KA48O601; TREY0KA48601; TREY0SA48O601; TREY0SA48601

48 29.11.2012 liegt bei

70 HONDA TREY0KA48O641; TREY0KA48641; TREY0SA48O641; TREY0SA48641

48 29.11.2012 liegt bei

73 AUTOMOBILES DACIA S.A. TREY0KA48O661; TREY0KA48661; TREY0SA48O661; TREY0SA48661

48 29.11.2012 liegt bei

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9

zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: TREY Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 10 von 11

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

71 Nissan International S. A. TREY0KA48O661; TREY0KA48661; TREY0SA48O661; TREY0SA48661

48 29.11.2012 liegt bei

72 RENAULT TREY0KA48O661; TREY0KA48661; TREY0SA48O661; TREY0SA48661

48 29.11.2012 liegt bei

89 CITROEN TREY0KA48O671; TREY0KA48671; TREY0SA48O671; TREY0SA48671

48 29.11.2012 liegt bei

75 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) TREY0KA48O671; TREY0KA48671; TREY0SA48O671; TREY0SA48671

48 29.11.2012 liegt bei

77 KIA TREY0KA48O671; TREY0KA48671; TREY0SA48O671; TREY0SA48671

48 29.11.2012 liegt bei

78 KIA MOTORS (SK) TREY0KA48O671; TREY0KA48671; TREY0SA48O671; TREY0SA48671

48 29.11.2012 liegt bei

76 MAZDA TREY0KA48O671; TREY0KA48671; TREY0SA48O671; TREY0SA48671

48 29.11.2012 liegt bei

79 MITSUBISHI TREY0KA48O671; TREY0KA48671; TREY0SA48O671; TREY0SA48671

48 29.11.2012 liegt bei

90 PEUGEOT TREY0KA48O671; TREY0KA48671; TREY0SA48O671; TREY0SA48671

48 29.11.2012 liegt bei

74 DAIHATSU TREY0KA48O666; TREY0KA48666; TREY0SA48O666; TREY0SA48666

48 29.11.2012 liegt bei

81 GM DAEWOO (ROK) TREYUSA43O702; TREYUSA43702

43 29.11.2012 liegt bei

80 OPEL, OPEL / VAUXHALL TREYUSA43O702; TREYUSA43702

43 29.11.2012 liegt bei

91 GM KOREA (ROK) TREY9KA41BO671; TREY9KA41B671; TREY9SA41BO671; TREY9SA41B671; TREY9SA41671

41 29.11.2012 liegt bei

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9

zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: TREY Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 11 von 11

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

82 OPEL TREY9KA41BO671; TREY9KA41B671; TREY9SA41BO671; TREY9SA41B671; TREY9SA41671

41 29.11.2012 liegt bei

83 SAAB TREY9KA41BO671; TREY9KA41B671; TREY9SA41BO671; TREY9SA41B671; TREY9SA41671

41 29.11.2012 liegt bei

84 BMW, BMW AG TREY9KA41BO726; TREY9KA41B726; TREY9SA41BO726; TREY9SA41B726; TREY9SA41726

41 29.11.2012 liegt bei

V.2. Allgemeine Hinweise:

siehe Anlage: Allgemeine Hinweise

V.3. Technische Unterlagen:

siehe Anlage: Technische Unterlagen

Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 29.11.2012 KUB

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 1

TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN

Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:

Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum

Kappe ZT2220 10.12.2004

Kappe ZT2000 15.08.2000

Radbeschreibung 8. Ausfertigung 01.08.2012

Radmutter AEZ MO1 22.11.1994 2/12.04.2002

Radschraube AEZ SO1-01 31.10.1999 1/01.09.2002

Radzeichnung AEZP Bl.1-5 TREY 04.06.2009 19.01.2012

Radzeichnung CO Bl.1-5 TREY 09.08.2011 01.08.2012

Tabelle AEZ Ring System -- 28.08.2006

Technischer Bericht RP-004344-B0-144 30.04.2012

Technischer Bericht RP-003901-C0-144 15.01.2010

Zentrierring 72,6 J02-325-1186-1 23.03.2006

Zentrierringe Ringe 60 09.08.2002 28.08.2006

Zentrierringe Ringe 70 09.08.2002 28.08.2006

Zentrierringe Ringe 71,6 und diverse 09.08.2002 28.08.2006

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN

Wuchtgewichte

Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

Allgemeine Reifenhinweise

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten.

Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist.

Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt.

Ersatzrad

Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.

Allgemeine Radhinweise

Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.

26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 1

TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.

Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.

Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245

Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246

Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J

Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247

Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248

Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M

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TÜV AUSTRIA

AUTOMOTIVE GMBH

RÄDER- UND

REIFENPRÜFUNG

Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO

Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO

Für: Leichtmetallrad Typ: TREY

des Herstellers / Importeurs: Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop Datum:

29.11.2012

Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO

Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am

Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.:

ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein /Anbaubestätigung /Teile-ABE *) wurden berücksichtigt.

Bemerkungen/Hinweise /Auflagen:

Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.

Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name

Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.

Fahrzeugbeschreibung

B - 2.1 2.2 L - 9 - P.2

P.4 /- T -

J 4 18 - 19 -

E 3 20 - G -

D.1 - 12 - 13 - Q -

D.2

V.7 - F.1 - F.2 -

- 7.1 - 7.2 - 7.3 -

- 8.1 - 8.2 - 8.3 -

- U.1 - U.2 - U.3 -

D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -

2 - 15.1 -

5 15.2 -

15.3 -

V.9 - R - 11 -

14 K -

P.3 - 6 - 17 - 16 -

10 - 14.1 P.1 - 21 -

22

-

-

-

-

-

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Zusatzinformation Radtyp :TREY Hersteller :Alu-Design GmbH & Co. KG Stand :29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Zu Auflage 21B:

Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

Zu Auflage 21P:

Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

Zu Auflage 22B:

Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

Zu Auflage 22I:

Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

Zu Auflage 26B:

Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

Zu Auflage 26N:

Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

Zu Auflage 26P:

Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

Zu Auflage 27B:

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Zusatzinformation Radtyp :TREY Hersteller :Alu-Design GmbH & Co. KG Stand :29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

Zu Auflage 27F:

Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

Zu Auflage 27H:

Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

Zu Auflage 27I:

Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

Zu Auflage 681:

Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Hersteller: Typ: BRIDGESTONE S-01, S-03 CONTINENTAL ContiSportContact 2 FULDA Carat Extremo GOODYEAR Eagle F1 MICHELIN MXX3, Pilot Sport PIRELLI P ZERO SEMPERIT Direction Sport TOYO Proxes T1-S UNIROYAL Rainsport 1 TOYO Proxes T1-S YOKOHAMA AVS Sport Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.

Zu Auflage 684:

Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße:

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Zusatzinformation Radtyp :TREY Hersteller :Alu-Design GmbH & Co. KG Stand :29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Hersteller: Typ: BRIDGESTONE S-01, S-02, S-03 S-03 CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact 2 DUNLOP SP Sport 8000 FULDA Y3000, Carat Extremo GOODYEAR EAGLE F1 FULDA Carat Extremo MICHELIN MXX 3, Pilot Sport PIRELLI P7000 SEMPERIT Direction-sport TOYO Proxes T1, Proxes T1-S UNIROYAL RainSport 1 YOKOHAMA AVS S1-Z, AVS Sport, A539 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.

Zu Auflage 687:

Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Hersteller: Typ: BRIDGESTONE S-01, S-02, S-03 CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact 2 DUNLOP SP SPORT 8000, SP Sport 8080, SP Sport 9000 FULDA Carat Extremo GOODYEAR Eagle F1 MICHELIN MXX3, Pilot Sport TOYO ProxesT1-S nicht an Fz. mit Antriebsschlupregelung UNIROYAL RainSport 1 YOKOHAMA AVS Sport Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.

Zu Auflage 68E:

Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Hersteller: Typ: BRIDGESTONE S-01, S-02 DUNLOP Sp Sport 8000, SP Sport 9000, SP Sport 2000E CONTINENTAL ContiSportContact 2 GOODYEAR EAGLE F1 MICHELIN MXX 3, Pilot Sport PIRELLI PZERO YOKOHAMA AVS Sport, AVS-S1-z Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.

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Zusatzinformation Radtyp :TREY Hersteller :Alu-Design GmbH & Co. KG Stand :29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 4 von 4

Zu Auflage AEU:

Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Hersteller: Typ: Bridgestone RE040 MICHELIN MXX 3, PILOT SPORT,Pilot Alpin

Zu Auflage FFT:

Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: Dunlop SP Sport 8000 GOOGYEAR EAGLE GSC, EAGLE GSA UNIROYAL RTT1 Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit erforderlich; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.

Zu Auflage SC6:

Die Verwendung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft, die Freigängigkeit und Radabdeckung sind hierbei ausreichend: Hersteller: Typ: B. F. GOODRICH Profiler G BRIDGESTONE RE040 MICHELIN PILOT SPORT, Pilot Alpin DUNLOP SP Sport 8080E Bei Verwendung der o.g. Reifenfabrikate ist die Radabdeckung der Rad/Reifen-Kombination ausreichend.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 50 FIAT Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 3

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : FIAT

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

TREY8KA38O651 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8KA38651 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 715 2105 07/09

TREY8SA38O651 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8SA38651 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 715 2105 07/09

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT

Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 940

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFB

Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 194

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm

Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W 51J Schrägheck 4-türig;

215/45R17 91 51J Frontantrieb;

225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S; 76T

Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;

85 - 147 215/50R17 51G 12A; 51A; 71C; 71K;

225/45R17 90W 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FGC

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 50 FIAT Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.

5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 50 FIAT Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.

FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

TREY8KA38O651 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8KA38651 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 715 2105 07/09

TREY8SA38O651 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8SA38651 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 715 2105 07/09

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL

Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm

Verkaufsbezeichnung: ASTRA

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

A-H e1*2001/116*0261*.., e1*2007/46*0344*..

55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;

55 - 147 215/45R17 51G 12K; 51A; 71C; 71K;

225/45R17 90 11A; 367 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH

A-H/NB e1*2001/116*0454*.. 85 - 103 215/45R17 51G Limousine; Stufenheck; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;

55 - 147 215/45R17 51G 12K; 51A; 71C; 71K;

225/45R17 90 11A; 367 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 215/45R17 87 QFA Cabrio; Coupe;

55 - 147 215/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;

225/45R17 91 11A; 367 12K; 51A; 71C; 71K;

55 - 177 225/45R17 51G 721; 725; 73C; 74A;

177 205/50R17 51G; 52J 74P; 4GH

215/45R17 87H M+S

52J

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 205/50R17 12T; 51G; 52J Nur Astra OPC;

215/45R17 87H M+S

12N; 52J Coupe;

225/45R17 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

A-H/SW e1*2001/116*0293*.., e1*2007/46*0341*..

55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;

55 - 147 215/45R17 51G 12K; 51A; 71C; 71K;

225/45R17 90 11A; 367 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

T98 e1*97/27*0086*.., e1*98/14*0086*..

60 - 108 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24M

Limousine; Stufenheck;

T98/NB e1*97/27*0101*.., e1*98/14*0101*..

62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 5EA

Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H;

215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24M; 5DW

12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A;

141 - 147 215/40R17 10N; 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24M; 51G

74P; 915

T98/CNG T98/KOMBI

e1*2001/116*0216*.. e1*97/27*0087*..,

55 - 147 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G

Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H;

e1*98/14*0087*.. 60 - 108 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;

62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 24J; 5EA 721; 725; 73C; 74A;

215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 5DW

74P; 915; 4QO

141 - 147 215/40R17 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 5EA Cabrio; Coupe;

205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;

215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 5DW 12A; 51A; 71C; 71K;

215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L 721; 725; 73C; 74A;

140 - 147 215/40R17 11A; 21B; 22B; 22L; 51G 74P

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: COMBO-C

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 74 205/45R17 88 11A; 21P; 21S; 22P 5-Loch Radanschluss; COMBO-C e1*98/14*0179*.. 10B; 11B; 11G; 11H; Combo-C- e1*2001/116*0327*.. 12A; 51A; 71C; 71K; CN 721; 725; 73C; 74A; Combo-C- e1*2007/46*0293*.. 74P; 4PZ CNG Combo-C- DE*2007/46*0129*..,

e1*2007/46*0129*..

Van COMBO-C- K886 VAN Combo-C- DE*2007/46*0131*.. Van-CNG COMBO-C- L620 VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung: CORSA

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

S-D e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 205/45R17 84 51J 2-türig; 4-türig;

88 - 110 215/45R17 11A; 22M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;

225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24M; 362

12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A;

74P; 4GH

S-D e1*2001/116*0379*.. 141 215/45R17 11A; 22M; 51G Nur Opel Corsa OPC;

225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung: CORSA-C

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

CORSA-C e1*98/14*0148*.. 74 205/40R17 80 11A; 21B; 22F; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;

215/35R17 83 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 915

Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

CORSA-C- L659 74 205/40R17 80 11A; 21B; 22F; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;

VAN 215/35R17 83 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 915

Verkaufsbezeichnung: MERIVA

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 205/50R17 89 10B; 11G; 11H; 12K;

D/MONOCAB B

215/45R17 87 5ET 51A; 71C; 71K; 721;

215/45R17 91 725; 73C; 74A; 74P;

225/45R17 91 4GH

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 4 von 10

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: MERIVA VAN

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

S-D e4*2007/46*0271*.. 55 - 103 205/50R17 89 10B; 11G; 11H; 12K;

MONOCAB 215/45R17 87 5ET 51A; 71C; 71K; 721;

B/ V 215/45R17 91 725; 73C; 74A; 74P;

225/45R17 91 4GH

Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 205/45R17 11A; 22Q; 24M; 51G Nur Meriva OPC;

215/40R17 87W 11A; 21M; 22Q; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH

X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 205/45R17 11A; 22Q; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;

215/40R17 87 11A; 21M; 22Q; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

OMEGA-B G684 74 - 100 225/45R17-90 nur bis

V94 e1*96/79*0077*.., 74 - 125 225/45R17-90W e1*98/14*0077*04;

e1*98/14*0077*.. 74 - 155 225/45R17-90Y 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

OMEGA-B- G685 85 - 100 225/45R17-90 bis 1200kg zul.Achslast 10B; 11B; 11G; 11H; CARAVAN 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 106 225/45R17 91 ab e1*98/14*0077*05;

74 - 160 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung: SIGNUM

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

VECTRA/CAR, VECTRA

e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;

225/45R17 91W 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH

Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;

74 - 184 215/50R17 51G 12A; 51A; 71C; 71K;

169 - 184 225/45R17 51G 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 5 von 10

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

J96 e1*93/81*0030*.., e1*95/54*0030*..,

55 - 100 215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M; 681; 684

10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K;

J96/Kombi

e1*98/14*0030*.. e1*95/54*0044*..,

55 - 125 215/45R17 11A; 22B; 24J; 24M; 631; 681; 684

721; 725; 73C; 74A; 74P

e1*98/14*0044*.. 225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 90 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;

Z02 / e11*2001/116*0214*.., e11*2001/116*0235*..

74 - 155 215/50R17 91W 11A; 22L 12A; 51A; 71C; 71K;

Z18XE 225/45R17 91W 11A; 22L 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4PW

Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 90 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;

74 - 184 215/50R17 91W 11A; 22L 12A; 51A; 71C; 71K;

74 - 206 225/45R17 11A; 22L; 51G 721; 725; 73C; 74A;

225/45R17 91W 11A; 22L 74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;

215/50R17 91 M+S

12A; 51A; 71C; 71K;

225/45R17 91W 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH

Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 155 225/45R17 91W 10B; 10S; 11B; 11G;

74 - 184 215/50R17 51G 11H; 12A; 51A; 71C;

74 - 206 225/45R17 51G 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4GH

Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

A- e1*2001/116*0325*.., e1*2007/46*0497*..

74 - 147 205/50R17 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;

H/Monocab 205/50R17 93 QF1 12A; 51A; 71C; 71K;

215/45R17 91W QF1; 5GG 721; 725; 73C; 74A;

225/45R17 91 QF1; 5FI 74P; 4GH

225/45R17 94 QF1

A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H;

H/Monocab-CNG

225/45R17 94 12A; 51A; 71C; 71K;

721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/50R17 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;

H/Monocab/V 205/50R17 93 QF1 12A; 51A; 71C; 71K;

215/45R17 91W QF1; 5GG 721; 725; 73C; 74A;

225/45R17 91 QF1; 5FI 74P; 4GH

225/45R17 94 QF1

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 6 von 10

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

T98MONOCAB

e1*98/14*0110*.. 60 - 108 205/50R17-89 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 24D

10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K;

215/45R17 87 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 24D

721; 725; 73C; 74A; 74P

225/45R17-90 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 24D

T98MONOCAB

e1*98/14*0110*.. 63 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22B; 22N Nur Zafira A OPC

215/45R17 87W 11A; 22B; 22N und Edition;

225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 22N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden.

10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 7 von 10

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 8 von 10

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

4GH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 709 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

4PW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 709 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

4PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 709 ( nur DE*2007/46*0129*..,DE*2007/46*0131*..,e1*2001/116*0327*..,e1*2007/46*0129*..,e1*2007/46*0291*..,e1*2007/46*0293*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

4QO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 709 ( nur e1*2001/116*0216*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.

52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.

5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg.

5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg.

5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg.

5FI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1140kg.

5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg.

5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg.

631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig.

QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder 225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.

QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße 225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 52 SAAB Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : SAAB

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

TREY8KA38O651 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8KA38651 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 715 2105 07/09

TREY8SA38O651 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8SA38651 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 715 2105 07/09

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB

Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm

Verkaufsbezeichnung: SAAB 900

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

YS3D e4*95/54*0012*.. 96 - 136 205/45R17 88 11A; 22B nur bis

900/II G511 215/40R17 11A; 22B; 24J; 24M e4*95/54*0012*03; 900/II G783 10B; 11B; 11G; 11H; CABRIO 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

YS3D e4*95/54*0012*.., e4*98/14*0012*..

85 - 113 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M

ab e4*95/54*0012*04; 10B; 11B; 11G; 11H;

215/45R17 87 11A; 21B; 21M; 22B; 22L; 24J; 24M

12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A;

85 - 136 205/45R17 88 11A; 21B; 22B; 22L 74P

85 - 169 225/45R17 91 11A; 21B; 21M; 22B; 22L; 24J; 24M; 367; 54A

136 - 151 215/40R17 87W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M

215/45R17 87W 11A; 21B; 21M; 22B; 22L; 24J; 24M

165 - 169 215/45R17 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 51G

YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 154 215/50R17 51G Kombi; Limousine;

YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/50R17 51G Frontantrieb;

225/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 12A;

88 - 206 205/50R17 51G; 52J 51A; 71C; 71K; 721;

215/50R17 51G; 52J 725; 73C; 74A; 74P; 4FW

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 52 SAAB Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO)

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W Saab 9-3; Saab 9-3

110 - 184 205/50R17 51G Aero;

225/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4FM

Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17 11A; 21P; 22I; 22M; 24M; 51G

Kombi; Limousine; 10B; 10S; 11B; 11G;

11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4FN

YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B Kombi; Limousine;

88 - 184 225/45R17 11A; 22B; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 52 SAAB Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

4FM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 131 72 5 67 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

4FN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 133 48 3 93 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

4FW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 128 25 0 85 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 52 SAAB Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.

54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

TREY8KA38O571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8KA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 07/09

TREY8SA38O571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8SA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 700 2141 07/09

TREY8SA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 07/09

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3c; 16; 1KP; 7N; 3BG; 13; 1t; 3BS; 3CC; AU; 1KM; 1F; 5N; 2KN; 3B; 1K; 2K; 3C; 1T

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7M

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 13; 16; 2K; 2KN; 3B; 3BG; 3BS; 3c; 3C; 3CC; 5N 140 Nm für Typ : 7N 170 Nm für Typ : 7M

Verkaufsbezeichnung: CADDY

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 205/50R17 93 11A; 24J; 24M; 5HA Nur Caddy Maxi;

2KN e1*2007/46*0217*.., L320

215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG langer Radstand;

225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG Frontantrieb;

225/45R17 94 11A; 24J; 24M; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/50R17 93 11A; 22I; 24J; 24M Nicht Caddy Maxi;

2KN e1*2007/46*0217*.., L320

215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG nur bis

225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M; 5GA WV2ZZZ2K?8?052800;

225/45R17 94 11A; 22I; 24J; 24M kurzer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

Page 45: TREY8 38 - oberst.net · rad-gutachten alcar deutschland gmbh abe rad-gutachten nr. trey8__38 kba 47783 stand ng9 11/2012 design re re dark grÖsse 7j x 17h2 lk 5x112 et 38 zu rad-artikel-nr.

Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 2 von 17

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: EOS

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 147 215/45R17 87W Cabrio;

215/45R17 91 Frontantrieb;

225/45R17 91 11A; 22M; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;

85 - 184 205/50R17 11A; 22M; 51G; 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung: GOLF

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 205/45R17 88 nur Golf 7; ab

205/50R17 89 11A; 245; 248; 26P; 27H e1*2007/46*0623*01;

215/45R17 87 11A; 245; 248; 26P; 27H Schrägheck;

225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; 27H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S

1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/50R17 89 11A; 22H; 22Q; 24J; 24M; 51J

Nur Golf 6; Ab e1*2001/116*0242*25;

215/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J; 24M; 51J

Schrägheck; Allradantrieb;

225/45R17 91 11A; 22H; 22Q; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S

1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 205/50R17 11A; 22H; 22Q; 24J; 24M; 51G

Nur Golf R (6er); Ab

215/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J; 24M; 51J

e1*2001/116*0242*25; Schrägheck;

225/45R17 91 11A; 22H; 22Q; 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T

1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; 51J Nur Golf 5; Nur bis

55 - 147 215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET; 51J

e1*2001/116*0242*24; Allradantrieb;

55 - 169 205/50R17 89W 11A; 22P; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;

55 - 184 205/50R17 93 M+S

11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;

225/45R17 90 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

1K e1*2001/116*0242*.., e1*2007/46*0490*..

59 - 125 215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET Nur Golf 6; Ab

59 - 173 205/50R17 11A; 22H; 22P; 24J; 24M; 51G

e1*2001/116*0242*25; Schrägheck;

215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M Frontantrieb;

225/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 3 von 17

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: GOLF

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 215/45R17 87W 11A; 21S; 24J; 26P; 27H; 5ET

Cabrio; Frontantrieb;

77 - 155 205/50R17 93 11A; 21T; 24J; 248; 26P; 27H

10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K;

215/45R17 91 11A; 21S; 24J; 26P; 27H 721; 725; 73C; 74A;

225/45R17 91 11A; 21T; 241; 246; 248; 26P; 27H

74P; 76S

Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M

Nur CrossGolf; Nur bis

215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; 24M; 5ET

e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb;

215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;

225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M

12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C;

74A; 74P

1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87 11A; 22P; 24J; 5ET; 51J Nicht CrossGolf;

55 - 125 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; 51J Nur Golf Plus; Nur

215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 51J bis

225/45R17 90 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

1KP e1*2001/116*0304*.., e1*2007/46*0491*..

59 - 118 205/50R17 89 11A; 21P; 22M; 24J; 248; 51J

Nur Golf Plus 6; Ab e1*2001/116*0304*14;

205/50R17 93 11A; 21P; 22M; 24J; 248; 52J

Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H;

215/45R17 91 11A; 21P; 22M; 24J; 248; 51J

12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C;

225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22L; 24J; 244

74A; 74P; 76S

1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M Nur CrossGolf 6; Ab

215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; 5ET e1*2001/116*0304*21;

215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M Frontantrieb;

225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 248; 270 Nur Jetta

215/45R17 91 11A; 21P; 245; 248; 270 (Stufenheck);

215/50R17 91 11A; 21B; 24J; 248; 260; 271

Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H;

225/45R17 91 11A; 21P; 24J; 248; 270 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 215/50R17 91 Nur Beetle

215/55R17 94 (Schrägheck);

225/50R17 94 11A; 26P; 27I Frontantrieb;

235/50R17 96 11A; 24J; 248; 26N; 26P; 27I

10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K;

721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 51J

GOLF (Variant); nur bis

75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M

e1*2001/116*0328*14; Frontantrieb;

215/45R17 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 51J

10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K;

225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M

721; 725; 73C; 74A; 74P

1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M; 51J

GOLF 6 (Variant); ab

215/45R17 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 5ET; 51J

e1*2001/116*0328*15; Allradantrieb;

215/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 51J

10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C;

225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M

71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

1KM e1*2001/116*0328*.., e1*2007/46*0492*..

59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M; 51J

GOLF 6 (Variant); ab

215/45R17 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 5ET; 51J

e1*2001/116*0328*15; Frontantrieb;

215/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 51J

10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K;

225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M

721; 725; 73C; 74A; 74P

1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M

JETTA (Limousine); Frontantrieb;

215/45R17 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 51J

10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K;

225/45R17 90 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M

721; 725; 73C; 74A; 74P

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 5 von 17

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: PASSAT

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

3c DE*2007/46*0547*.., e1*2007/46*0547*..

77 - 100 205/50R17 89 11A; 22P Nicht Passat

3C e1*2001/116*0307*.., e1*2007/46*0502*..

77 - 155 215/45R17 91 11A; 22P Alltrack (Cross);

225/45R17 91 11A; 22P ab

77 - 220 205/50R17 11A; 22P; 51G e1*2001/116*0307*24;

205/50R17 93 11A; 22P Kombi; Limousine;

225/45R17 91Y 11A; 22P Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4KS; 4QY

3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 205/50R17 89 11A; 22P nur bis

75 - 147 205/50R17 93 11A; 22P e1*2001/116*0307*23;

215/45R17 91 11A; 22P Kombi; Limousine;

225/45R17 91 11A; 22P Allradantrieb;

75 - 220 205/50R17 11A; 22P; 51G Frontantrieb;

225/45R17 91 M+S

11A; 22P 10B; 11B; 11G; 11H;

12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GB

3c e1*2007/46*0547*.. 103 - 155 205/50R17 93 12T Nur Passat Alltrack

3C e1*2001/116*0307*.., e1*2007/46*0502*..

205/55R17 91W 12A (Cross);

215/45R17 91W 12O 10B; 11B; 11G; 11H;

215/50R17 91W 12O 51A; 573; 71C; 71K;

225/45R17 91W 12O 721; 725; 73C; 74A;

225/50R17 94 11A; 12A; 22M 74P; 76S; 4KJ; 4QY

Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 225/45R17 91W 12A Limousine;

100 - 220 205/50R17 12R; 51G Allradantrieb;

225/45R17 91Y 12A Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4CA

Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 118 205/50R17 89 51J Coupe; Frontantrieb;

215/45R17 87 57E; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H;

215/45R17 87 51J 12A; 51A; 71C; 71K;

90 - 147 205/50R17 51G; 52J 721; 725; 73C; 74A;

225/45R17 51G 74P; 76S

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 6 von 17

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: TIGUAN

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

5N e1*2001/116*0450*.., e1*2007/46*0487*..

81 - 155 215/60R17 96 51J Allradantrieb;

225/55R17 97 11A; 24M; 51J Frontantrieb;

225/60R17 99 11A; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;

235/55R17 99 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4CA

Verkaufsbezeichnung: TOURAN

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

1t DE*2007/46*0506*.., e1*2007/46*0506*..

66 - 103 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 5FM nicht CrossTouran;

1T e1*2001/116*0211*.., e1*2007/46*0357*..

215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;

225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG 12A; 51A; 71C; 71K;

66 - 125 205/50R17 93 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;

215/45R17 91W 11A; 24J; 24M; 5GG 74P

225/45R17 11A; 24J; 24M; 51G

225/45R17 94 11A; 24J; 24M

1t DE*2007/46*0506*.., e1*2007/46*0506*..

75 - 125 205/50R17 91 11A; 24J; 52J nur CrossTouran;

1T e1*2001/116*0211*.., e1*2007/46*0357*..

225/45R17 91 11A; 24J; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;

12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 76Z

Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

3B e1*95/54*0043*.., 81 - 92 225/45R17-90 11A; 22B; 24J Kombi; Limousine;

e1*98/14D0043*.., 110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 24J Allradantrieb; e1*98/14*0043*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

3B e1*95/54*0043*.., 66 - 92 215/45R17 87 11A; 22B; 24J Kombi; Limousine;

e1*98/14D0043*.., 225/45R17-90 11A; 22B; 24C; 24M Frontantrieb;

e1*98/14*0043*.. 66 - 142 215/45R17 91 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;

110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

3BG e1*2001/116*0157*.., e1*98/14*0157*..

74 - 132 205/50R17 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;

74 - 142 205/50R17 89Y 5FM 12K; 51A; 573; 71C;

205/50R17 93 71K; 721; 725; 73C;

225/45R17 91 74A; 74P; 4QF

3BS e1*2001/116*0173*.., e1*98/14*0173*..

202 205/50R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;

12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Z; 4RU

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

7M e1*2001/116*0023*.., e1*98/14*0023*..

66 - 150 225/45R17 94 11A; 22B; 22L; 24J; 24M; 5HI

ab e1*98/14*0023*12; 10B; 11B; 11G; 11H;

12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 225/45R17 94 11A; 22B; 24D; 24J; 5HI nur bis e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*11; e1*98/14*0023*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

7N e1*2007/46*0401*.., e1*2007/46*0434*..

85 - 125 225/45R17 94 Allradantrieb;

85 - 147 225/45R17 94W Frontantrieb;

225/50R17 51G; 67F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die

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gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der

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Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 3AA 907 275 B ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

4GB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1K0 907 253 C ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

4KJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 3AA 907 275 B ( nur e1*2007/46*0502*..,e1*2007/46*0547*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

4KS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 3AA 907 275 B ( nur DE*2007/46*0547*..,e1*2007/46*0502*..,e1*2007/46*0547*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

4QF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0157*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

4QY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0307*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

4RU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0173*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.

52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.

573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.

5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg.

5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg.

5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg.

5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg.

5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg.

5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig.

67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R17 Hinterachse: 225/50R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.

681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.

76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.

76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

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Nacharbeitsprofile Fahrzeug

Fahrzeug:

Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AU Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*.. Handelsbez.: GOLF Variante(n):

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 15 von 17

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug:

Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 16 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*.. Handelsbez.: JETTA, BEETLE Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 16 von 17

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug:

Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AU Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*.. Handelsbez.: GOLF Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 5-türig

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 53 VW Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 17 von 17

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug:

Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*.. Handelsbez.: GOLF Variante(n): Cabrio, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm]

26B x = 300 y = 350 VA

26P x = 250 y = 300 VA

27B x = 350 y = 300 HA

27I x = 300 y = 250 HA

26B x = 300 y = 300 VA

26B x = 300 y = 300 VA

26P x = 250 y = 250 VA

26P x = 250 y = 250 VA

26B x = 280 y = 380 VA

26P x = 230 y = 330 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm]

26J x = 300 y = 350 18,5 VA

26N x = 300 y = 350 8 VA

27F x = 350 y = 300 26,5 HA

27H x = 350 y = 300 8 HA

26J x = 300 y = 300 25 VA

26J x = 300 y = 300 25 VA

26N x = 300 y = 300 8 VA

26N x = 300 y = 300 8 VA

27F x = 400 y = 310 25 HA

27F x = 400 y = 310 25 HA

27H x = 400 y = 310 8 HA

26J x = 280 y = 380 16 VA

27H x = 400 y = 310 8 HA

26N x = 280 y = 380 8 VA

27F x = 260 y = 310 36 HA

27H x = 260 y = 310 8 HA

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 54 QUATTRO Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 2

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : QUATTRO GmbH

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

TREY8KA38O571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8KA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 07/09

TREY8SA38O571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8SA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 700 2141 07/09

TREY8SA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 07/09

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm

Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4,RS4

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

QB6 e1*2001/116*0243*.. 253 215/50R17 12T; 51G; 52J Cabrio;

225/45R17 91 M+S

12M; 51J 10B; 11G; 11H; 51A;

71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4BD

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 54 QUATTRO Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 2 von 2

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

4BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 601 361 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.

52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 55 SKODA Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 4

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : SKODA

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

TREY8KA38O571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8KA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 07/09

TREY8SA38O571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8SA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 700 2141 07/09

TREY8SA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 07/09

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm

Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

1Z e11*2001/116*0230*.., e11*2007/46*0012*..

55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22M; 22P; 24J; 5FM; 51J

Nicht Octavia Scout; Kombi;

215/45R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; 51J Allradantrieb;

55 - 147 205/50R17 93 M+S

11A; 22M; 22P; 24J; 5FM; 51J; 52J

Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H;

225/45R17 91 11A; 22M; 22P; 24J 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

1Z e11*2001/116*0230*.., e11*2007/46*0012*..

55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22P; 24J; 5FM; 51J Limousine;

215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 51J Frontantrieb;

55 - 147 225/45R17 91 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

1Z e11*2001/116*0230*.., e11*2007/46*0012*..

103 - 118 205/50R17 91 11A; 24J; 52J Nur Octavia Scout;

205/55R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;

215/50R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; 24M; 52J

12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A;

225/45R17 91 11A; 24J; 52J 74P

225/50R17 94 11A; 22M; 22P; 24J; 24M

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 55 SKODA Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 2 von 4

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: SKODA SUPERB

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

3U e11*98/14*0187*.. 74 - 110 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;

74 - 142 205/50R17 93 12K; 51A; 71C; 71K;

225/45R17 51G 721; 725; 73C; 74A;

142 205/50R17 89Y 5FM 74P

Verkaufsbezeichnung: SUPERB

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

3T e11*2001/116*0326*.., e11*2007/46*0014*..

77 - 191 205/50R17 93Y 11A; 245; 51J Kombi;

225/45R17 94 11A; 245 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S

3T e11*2001/116*0326*.., e11*2007/46*0014*..

77 - 191 225/45R17 94 11A; 24J; 24M Stufenheck;

Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung: YETI

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

5L e11*2007/46*0010*.., e11*2007/46*0034*..

77 - 125 205/50R17 51G; 52J Allradantrieb;

215/50R17 95 11A; 246; 248; 51J Frontantrieb;

215/55R17 94 11A; 246; 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;

225/45R17 94 12A; 51A; 573; 71C;

225/50R17 94 11A; 24J; 248 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 55 SKODA Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 55 SKODA Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.

52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.

573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 56 SEAT Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : SEAT

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

TREY8KA38O571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8KA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 07/09

TREY8SA38O571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8SA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 700 2141 07/09

TREY8SA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 07/09

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 5PN; 1P; 7N; 3RN; 3R; 5F; 5P

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7MS

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN 140 Nm für Typ : 7N 170 Nm für Typ : 7MS

Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 24J; 5ET; 51J Nicht Altea

63 - 125 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 51J Freetrack;

63 - 147 225/45R17 91 11A; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S

5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 52J Altea Freetrack;

225/45R17 91 Frontantrieb;

225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 52J Altea 4 Freetrack;

225/45R17 91 Allradantrieb;

225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 56 SEAT Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 24J; 5ET; 51J Nicht Altea

63 - 125 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 51J Freetrack;

63 - 147 225/45R17 91 11A; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S

5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 52J Altea Freetrack;

225/45R17 91 Frontantrieb;

225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 52J Altea 4 Freetrack;

225/45R17 91 Allradantrieb;

225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/50R17 93 51J Kombi; Frontantrieb;

3RN e9*2007/46*0011*.. 215/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;

225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T

3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/50R17 93 51J Stufenheck;

3RN e9*2007/46*0011*.. 215/45R17 91 51J Frontantrieb;

225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T

Verkaufsbezeichnung: LEON

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; 51J Schrägheck;

215/45R17 87Y 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET; 51J

Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G;

215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 51J 11H; 12A; 51A; 71C;

225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

7MS e1*2001/116*0036*.., e1*98/14*0036*..

66 - 150 225/45R17 94 11A; 22B; 22L; 24J; 24M; 5HI

ab e1*98/14*0036*08; 10B; 11B; 11G; 11H;

12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 56 SEAT Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

7MS e1*95/54*0036*.., 66 - 110 225/45R17 94 11A; 22B; 24D; 24J; 5HI nur bis e1*98/14*0036*.. e1*98/14*0036*07; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

7N e1*2007/46*0402*.., e1*2007/46*0435*..

85 - 125 225/45R17 94 Allradantrieb;

85 - 147 225/45R17 94W Frontantrieb;

225/50R17 51G; 67F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S

Verkaufsbezeichnung: SEAT LEON

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

5F e9*2007/46*0094*.. 66 - 110 205/45R17 88 ab

205/50R17 89 11A; 245; 248; 26P; 27H e9*2007/46*0094*01;

215/45R17 87 11A; 245; 248; 26P nicht Leon ST;

225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; 27H Kombi; 5-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 56 SEAT Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 56 SEAT Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.

52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.

573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg.

5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig.

67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R17 Hinterachse: 225/50R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 56 SEAT Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.

76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 56 SEAT Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 7 von 7

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Nacharbeitsprofile Fahrzeug

Fahrzeug:

Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: 5F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*.. Handelsbez.: SEAT LEON Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm]

26B x = 300 y = 300 VA

26P x = 250 y = 250 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm]

26J x = 300 y = 300 25 VA

26N x = 300 y = 300 8 VA

27F x = 400 y = 310 25 HA

27H x = 400 y = 310 8 HA

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 57 FORD Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : FORD

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

TREY8KA38O571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8KA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 07/09

TREY8SA38O571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8SA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 700 2141 07/09

TREY8SA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 07/09

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm

Verkaufsbezeichnung: FORD GALAXY

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

WGR e1*2001/116*0024*.., e1*95/54*0024*..

66 - 150 225/45R17 94 11A; 22B; 22L; 24J; 24M; 5HI

ab e1*95/54*0024*12; Frontantrieb;

10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 4KQ

WGR e1*93/81*0024*.., 66 - 128 225/45R17 94 11A; 22B; 24D; 24J; 5HI nur bis e1*95/54*0024*.. e1*95/54*0024*11; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 57 FORD Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

4KQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 8G92 1A159-AC ( nur e1*2001/116*0024*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 57 FORD Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 3 von 3

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 13

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : AUDI

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

TREY8KA38O571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8KA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 07/09

TREY8SA38O571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8SA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 700 2141 07/09

TREY8SA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 07/09

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5 120 Nm für Typ : D2; 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V 200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment

Verkaufsbezeichnung: AUDI A3

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

8V e1*2007/46*0607*.. 90 - 132 205/50R17 93 11A; 245; 248; 26B 2-türig;

215/45R17 91 11A; 26P Frontantrieb;

225/45R17 91 11A; 245; 248; 26B Mehrlenker- Hinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M; 51J

Cabrio; Frontantrieb;

75 - 147 205/50R17 89Y 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M; 51J

10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K;

215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M; 51J

721; 725; 73C; 74A; 74P

225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M

Page 78: TREY8 38 - oberst.net · rad-gutachten alcar deutschland gmbh abe rad-gutachten nr. trey8__38 kba 47783 stand ng9 11/2012 design re re dark grÖsse 7j x 17h2 lk 5x112 et 38 zu rad-artikel-nr.

Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 2 von 13

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

8P 8PA

e1*2001/116*0217*.. e1*2001/116*0418*..

66 - 110 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M

Sportback (4-türig); Schrägheck 2-türig;

8PB e13*2007/46*1082*.. 215/45R17 87W 11A; 22L; 24J; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;

66 - 147 205/50R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M

12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C;

215/45R17 91 11A; 22L; 24J; 24M 74A; 74P

66 - 184 225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M

66 - 195 205/50R17 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 51G; 52J

225/45R17 91 M+S

11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 52J

Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 22B Kombi; Limousine;

e1*98/14*0013*.. 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J Frontantrieb;

110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 21B; 22B; 5ET; 631

10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K;

110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 631 721; 725; 73C; 74A; 74P

B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 5ET Kombi; Limousine;

e1*98/14*0013*.. 225/45R17-90 11A; 21B; 24J Allradantrieb;

110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 21B; 5ET; 631

10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K;

110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 24J; 631 721; 725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

8H e1*2001/116*0177*.., e1*98/14*0177*..

96 - 188 225/45R17 12T; 51G; 51J Reifen mit

Schneeketten; Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4MN

8H e1*2001/116*0177*.., e1*98/14*0177*..

96 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J Cabrio;

96 - 162 225/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4MN

8H e1*2001/116*0177*.. 253 215/50R17 12T; 51G; 52J Cabrio;

225/45R17 91 M+S

12M; 51J 10B; 11G; 11H; 51A;

71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4BD

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 3 von 13

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

8E e1*2001/116*0151*.., e1*98/14*0151*..

74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J nur bis

74 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*09;

74 - 162 225/45R17 91 AFI; 51J Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4ML

8E e1*2001/116*0151*.., e1*98/14*0151*..

253 225/45R17 51G; 52J AUDI S4; nur bis

e1*2001/116*0151*09; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 76Z; 4ML

8E e1*2001/116*0151*.. 253 225/45R17 51G; 52J AUDI S4; ab e1*2001/116*0151*10; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 76Z; 4BD

8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J ab

75 - 120 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*10;

75 - 188 225/45R17 91 AFI; 51J Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4BD

Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

4B e1*2001/116*0051*.., e1*98/14*0051*..

110 - 184 225/45R17 91 nicht Allroad;

nicht für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung mit 215/55R16; schmale Achsen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; AF6; 4KN

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 4 von 13

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

4B e1*2001/116*0051*.., e1*98/14*0051*..

85 - 162 225/45R17 91 ab e1*98/14*0051*17;

Serienbereifung mit 215/55R16; schmale Achsen; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; AF6; 4KN

4B e1*2001/116*0051*.., e1*98/14*0051*..

110 - 184 225/45R17 91 nicht Allroad;

nicht für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung ohne 215/55R16; breite Achsen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; AF5; 4KN

4B e1*2001/116*0051*.., e1*98/14*0051*..

85 - 162 225/45R17 91 5GG ab e1*98/14*0051*17;

Serienbereifung ohne 215/55R16; breite Achsen; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; AF5; 4KN

4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/45R17 91 11A; 22F; 24J; 24M nicht Allroad; e1*98/14*0051*.. nicht für gepanzerte Fz; nur bis e1*98/14*0051*16; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/45R17 91 11A; 22F; 24J; 24M nur bis e1*98/14*0051*.. e1*98/14*0051*16; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nur bis e1*98/14*0051*.. e1*98/14*0051*16; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

4B e1*96/27*0051*.., 169 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad; e1*98/14*0051*.. nicht für gepanzerte Fz; nur bis e1*98/14*0051*16; AUDI A6 2.7 Biturbo; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad; e1*98/14*0051*.. nicht für gepanzerte Fz; nur bis e1*98/14*0051*16; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

4B e1*96/27*0051*.., 169 225/45R17 91 11A; 22F; 24J; 24M nur bis e1*98/14*0051*.. e1*98/14*0051*16; Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

4F e1*2001/116*0254*.., e13*2007/46*1080*..

120 - 257 215/55R17 51G; 52J Nur Allroad Quattro;

4F1 e13*2007/46*1080*.. 225/55R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z; 4BD

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

4F e1*2001/116*0254*.., e13*2007/46*1080*..

89 - 188 225/50R17 12A; 51G Limousine u. Kombi;

4F1 e13*2007/46*1080*.. Front- u. Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4BD

Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 250 225/55R17-97 11A; 22B nicht für

e1*98/14*0005*.. 110 - 265 225/55R17 11A; 22B; 51G gepanzerte Fz; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

8U e1*2007/46*0591*.. 100 - 155 215/60R17 12R; 51G erhöhtes

8U1 e13*2007/46*1163*.. 225/55R17 97 12A; 51J Anzugsmoment 200 Nm;

235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 27I Kombilimousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76S

Verkaufsbezeichnung: AUDI TT

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

8J e1*2001/116*0369*.. 200 225/50R17 51G; 52J Cabrio; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Z

8J e1*2001/116*0369*.., e1*2001/116*0374*..

118 - 184 225/50R17 51G; 52J Cabrio; Coupe;

10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Z

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

4BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 601 361 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

4KN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 907 275 C ( nur e1*2001/116*0051*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

4ML) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*2001/116*0151*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

4MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*2001/116*0177*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.

52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.

573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg.

5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg.

5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg.

631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.

76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.

AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.

AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.

AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil zulässig.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

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Nacharbeitsprofile Fahrzeug

Fahrzeug:

Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8U Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*.. Handelsbez.: AUDI Q3 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm]

26B x = 290 y = 390 VA

26P x = 240 y = 340 VA

27B x = 335 y = 400 HA

27I x = 285 y = 355 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm]

26J x = 290 y = 390 30 VA

26N x = 290 y = 390 10 VA

27F x = 335 y = 400 30 HA

27H x = 335 y = 400 10 HA

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeug:

Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8U1 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1163*.. Handelsbez.: AUDI Q3 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm]

26B x = 290 y = 390 VA

26P x = 240 y = 340 VA

27B x = 335 y = 400 HA

27I x = 285 y = 355 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm]

26J x = 290 y = 390 30 VA

26N x = 290 y = 390 10 VA

27F x = 335 y = 400 30 HA

27H x = 335 y = 400 10 HA

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 13 von 13

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeug:

Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: AUDI A3 Variante(n): Frontantrieb, 2-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm]

26P x = 400 y = 400 VA

26B x = 400 y = 400 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm]

26N x = 400 y = 400 8 VA

26J x = 400 y = 400 24 VA

27H x = 400 y = 400 8 HA

27F x = 400 y = 400 30 HA

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 64 AUDI Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 4

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : AUDI

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

TREY8KA38O666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8KA38666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2105 07/09

TREY8SA38O666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8SA38666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 670 2251 07/09

TREY8SA38666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2105 07/09

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8A

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment

Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 51G AUDI A4; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z

B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 51G AUDI A4; Nicht A4 B81 e13*2007/46*1084*.. Allroad Quattro; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z

B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 51G AUDI A4; Kombi; B81 e13*2007/46*1084*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z

B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 51G AUDI A4; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 64 AUDI Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 2 von 4

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

8R e1*2001/116*0473*.., e13*2007/46*1083*..

100 - 200 235/65R17 12T; 51G; 52J erhöhtes

Anzugsmoment 200 Nm;

10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 75I; 76S; 76Z; 4KX

Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17 12T; 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment 200

Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 75I; 76S; 76Z; 4KX

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 64 AUDI Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 3 von 4

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

4KX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 601 361 ( nur e13*2007/46*1083*..,e13*2007/46*1179*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.

573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

Page 93: TREY8 38 - oberst.net · rad-gutachten alcar deutschland gmbh abe rad-gutachten nr. trey8__38 kba 47783 stand ng9 11/2012 design re re dark grÖsse 7j x 17h2 lk 5x112 et 38 zu rad-artikel-nr.

Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 64 AUDI Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 4 von 4

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.

76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 12

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

TREY8KA38O666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8KA38666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2105 07/09

TREY8SA38O666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2105 04/12

TREY8SA38666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 670 2251 07/09

TREY8SA38666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 715 2105 07/09

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 203 CL; 208; 414; 210; 203 K; 171; 170; 203; 168; 210 K; H0

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212; 169; 204; 176; 246; 172; 207; 204 K; 245

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 211

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM9

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 168; 170; 171; 203; 203 CL; 203 K; 208; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 212; 245; 246; 414

Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

168 e1*96/79*0073*.. 44 - 103 205/40R17-80 MA0; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D

kurzer Radstand; langer Radstand;

10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76C; 915

169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;

60 - 142 205/45R17 84W 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;

205/45R17 88 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;

215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 74P

225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D

176 e1*2007/46*0928*.. 80 - 125 205/50R17 93 11A; 248; 26P Frontantrieb;

80 - 155 205/50R17 11A; 248; 26P; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;

215/45R17 91 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;

225/45R17 91 11A; 248; 26P 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 2 von 12

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: B-Klasse

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

246 e1*2007/46*0751*.. 80 - 115 205/50R17 93 11A; 26P Kombi; Frontantrieb;

215/45R17 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;

225/45R17 91 11A; 248; 26N; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H;

205/50R17 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;

215/45R17 87 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;

225/45R17 90 11A; 24J; 24M 74P

Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

H0 e1*92/53*0001*.., G363

55 - 145 225/45R17 Nacharbeit VA ab Werk; 10N; 51G

10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K;

225/45R17-90 ohne Nacharbeit ab Werk; 11A; 21B; 21J

721; 725; 73C; 74A; 74P

203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Heckantrieb;

75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H;

75 - 170 225/45R17 91 10N; 68E; 687 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76R

203 e1*98/14*0139*.. 125 - 170 225/45R17 91 Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76R

203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Nur bis

75 - 160 225/45R17 91 10N; 68E; 687 e1*98/14*0159*18; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76R

203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 57E; 681; 684 Heckantrieb;

75 - 170 225/45R17 91 10N; 68E; 687 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76R

204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 225/45R17 91 Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4GR

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 3 von 12

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 170 225/45R17 91 Nur 4-MATIC; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T; 76U; 4GR

204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 225/45R17 91 11A; 26P Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4GR

204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 170 205/50R17 91 51J Kombi; Heckantrieb;

225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4GR

Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 150 215/45R17 87W 51J Ab e1*98/14*0159*19;

225/45R17 51G Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T

Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für

215/45R17 87 57E; 681; 684 gepanzerte Fz;

55 - 125 225/45R17 91 Heckantrieb;

130 - 165 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AR

210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 225/45R17-93W Heckantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AR

211 e1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..

75 - 170 225/50R17 94 Heckantrieb;

10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T; 4ME; 4MT

212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4GR

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 4 von 12

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 205/50R17 93 51J Coupe; Heckantrieb;

215/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;

225/45R17 91 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4GR

Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 631 Cabrio; Coupe;

100 - 160 225/45R17 11A; 21B; 367; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung: SLK

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;

225/45R17-90 11A; 21B; 367 12A; 51A; 71C; 71K;

100 - 160 225/45R17 10N; 51G 721; 725; 73C; 74A; 74P

171 e1*2001/116*0262*.. 120 215/45R17 87 10B; 11G; 11H; 12K;

225/45R17 90 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GR

171 e1*2001/116*0262*.. 120 215/45R17 87 12G Reifen mit

225/45R17 12T; 51G Schneeketten; 10B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GR

172 e1*2007/46*0548*.. 135 - 225 205/50R17 89 Cabrio; Heckantrieb;

215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;

225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4GR

Verkaufsbezeichnung: VANEO

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

414 e1*2001/116*0185*.., e1*98/14*0185*..

55 - 92 205/40R17 84W 11A; 22D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;

215/40R17 85 11A; 22D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 5 von 12

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

4AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 002 540 6717 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

4GR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 000 905 4100 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

4ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

4MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0183*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.

52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.

57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.

5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg.

631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen.

76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird.

76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.

76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

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Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig.

MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

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Nacharbeitsprofile Fahrzeug

Fahrzeug:

Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm]

26B x = 245 y = 350 VA

26P x = 195 y = 300 VA

27B x = 340 y = 260 HA

27I x = 290 y = 210 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm]

26N x = 245 y = 350 8 VA

26J x = 245 y = 350 17 VA

27H x = 340 y = 260 8 HA

27F x = 340 y = 260 28 HA

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Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783

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Fahrzeug:

Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm]

26P x = 200 y = 310 VA

26B x = 250 y = 350 VA

27I x = 240 y = 315 HA

27B x = 290 y = 350 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm]

26N x = 250 y = 350 8 VA

26J x = 250 y = 350 20 VA

27H x = 290 y = 350 8 HA

27F x = 290 y = 350 22,5 HA

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Fahrzeug:

Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm]

26P x = 305 y = 335 VA

26B x = 355 y = 385 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm]

26N x = 355 y = 385 8 VA

26J x = 355 y = 385 18 VA

27H x = 310 y = 295 8 HA

27F x = 310 y = 295 13 HA