Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt...

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Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Unfallversicherung

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Truppausbildung Teil 1Grundausbildungslehrgang

Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt

Unfallversicherung

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2Stand: Juni 2009

Ausbildungsorganisation

Thema: Unfallversicherung

Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung

Grundlagen des Unfallversicherungsschutzes

Voraussetzungen für den Unfallversicherungsschutz

Umfang des Versicherungsschutzes

Verhalten im Schadenfall

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3Stand: Juni 2009

Der für die Feuerwehren zuständige Versicherungsträger ist die Hanseatische - Feuerwehr - Unfallkasse Nord

HFUK - Nord

Unfallversicherungsschutz

Mecklenburg - VorpommernHamburgSchleswig - Holstein

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4Stand: Juni 2009

Unfallversicherungsschutz

Ein Unfallversicherungsschutz besteht bei den versicherten Personen für ihre Tätigkeit in der

JugendabteilungEinsatzabteilungReserveabteilungEhrenabteilung

alsGastreferentEinsatzkraftLöschhelferin oder -helferFamilienangehörige

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Unfallversicherungsschutz

BrandbekämpfungRettungs- und BergungsmaßnahmenTechnische HilfeBeseitigung von NotständenÜbungsdienstAusbildungs- und SchulungsveranstaltungenFeuerwehrwettkämpfeSport zur körperlichen ErtüchtigungFeuerwehrveranstaltungen (offizieller Charakter)Wegeunfälle zum und vom DienstInformationsveranstaltungenDienstfahrten

Versicherte Tätigkeiten sind

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Unfallversicherungsschutz

Unfallverletzte haben sich unverzüglich in ärztliche Behandlung zu begeben.

Der Ärztin oder dem Arzt ist die Feuerwehrunfallkasse als Kostenträger anzugeben.

Bei Unfällen ist unbedingt zu beachten

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Unfallversicherungsschutz

Bei Augen- und Ohrenverletzungen ist sofort eine Fachärztin oder ein Facharzt aufzusuchen.

Ein Feuerwehrunfall ist der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und der gesetzlichen Krankenkasse unverzüglich anzuzeigen.

Ein Feuerwehrunfall ist der Wehrführung unverzüglich zu melden.

Auch kleine Verletzungen sind im Verbandbuch einzutragen.

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die Feuerwehrangehörigen

Verantwortung für die Sicherheit im Feuerwehrdienst

Der Träger der Feuerwehr (Gemeinde)

Die Leitung der Feuerwehrwird beraten durch den Sicherheitsbeauftragten

Die Vorgesetzten (Gruppenführung / Zugführung)

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Der Träger der Feuerwehr stellt der Feuerwehr sichere Einrichtungen zur Verfügung

Feuerwehrhaus

Einsatzmittel

Persönliche Schutzausrüstung

Der Träger der Feuerwehr (Gemeinde)

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sorgt dafür, dass Einrichtungen, Einsatzmittel und Ausrüstung durch regelmäßige Prüfungen und Instandhaltungen in einem sicheren Zustand erhalten bleiben.

Sie wird beraten durch den Sicherheitsbeauftragten und die Gerätewartung.

Die Leitung der Feuerwehr

Die Leitung der Feuerwehr (der Beauftragte des Trägers)

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die Feuerwehrangehörigen bei Ausbildung, Übung und Einsatz keinen vermeidbaren Gefahren ausgesetzt sind

den Feuerwehrangehörigen im Unterricht und bei Übungen die notwendigen Kenntnisse vermittelt werden, Gefahren zu erkennen, um diesen richtig begegnen zu können

der Feuerwehrangehörige, insbesondere im Einsatz, nur solchen Situationen ausgesetzt wird, in denen er sich aufgrund seiner Ausbildung, seiner körperlichen Fähigkeiten, seiner Ausrüstung und seiner Erfahrung sicher verhalten kann

Die Vorgesetzten (Gruppen- / Zugführung)

Die Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, dass

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in Einsatz und Übungen Anweisungen zum sicheren Verhalten befolgen

in Einsatz und Übungen vermeidbare Gefahren nicht entstehen lassen

sich bemühen, Gefahren zu erkennen, um sicherheitsgerecht darauf zu reagieren

ihre persönliche Schutzausrüstung tragen

Die Feuerwehrangehörigen

Die Feuerwehrangehörigen sind dafür verantwortlich, dass sie

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• den Umfang des Unfallversicherungsschutzes für den Umfang des Unfallversicherungsschutzes für Feuerwehrangehörige und die Voraussetzungen Feuerwehrangehörige und die Voraussetzungen hierfür wiedergeben können und erklären können, hierfür wiedergeben können und erklären können, wie Sie sich bei einem Schadeneintritt verhalten wie Sie sich bei einem Schadeneintritt verhalten müssen. müssen.

Was müssen Sie wissen ?

Aus dem Ausbildungsabschnitt „Unfallversicherung“ sollen SieAus dem Ausbildungsabschnitt „Unfallversicherung“ sollen Sie

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