Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt...
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Truppausbildung Teil 1Grundausbildungslehrgang
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt
Unfallversicherung
2Stand: Juni 2009
Ausbildungsorganisation
Thema: Unfallversicherung
Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
Grundlagen des Unfallversicherungsschutzes
Voraussetzungen für den Unfallversicherungsschutz
Umfang des Versicherungsschutzes
Verhalten im Schadenfall
3Stand: Juni 2009
Der für die Feuerwehren zuständige Versicherungsträger ist die Hanseatische - Feuerwehr - Unfallkasse Nord
HFUK - Nord
Unfallversicherungsschutz
Mecklenburg - VorpommernHamburgSchleswig - Holstein
4Stand: Juni 2009
Unfallversicherungsschutz
Ein Unfallversicherungsschutz besteht bei den versicherten Personen für ihre Tätigkeit in der
JugendabteilungEinsatzabteilungReserveabteilungEhrenabteilung
alsGastreferentEinsatzkraftLöschhelferin oder -helferFamilienangehörige
5Stand: Juni 2009
Unfallversicherungsschutz
BrandbekämpfungRettungs- und BergungsmaßnahmenTechnische HilfeBeseitigung von NotständenÜbungsdienstAusbildungs- und SchulungsveranstaltungenFeuerwehrwettkämpfeSport zur körperlichen ErtüchtigungFeuerwehrveranstaltungen (offizieller Charakter)Wegeunfälle zum und vom DienstInformationsveranstaltungenDienstfahrten
Versicherte Tätigkeiten sind
6Stand: Juni 2009
Unfallversicherungsschutz
Unfallverletzte haben sich unverzüglich in ärztliche Behandlung zu begeben.
Der Ärztin oder dem Arzt ist die Feuerwehrunfallkasse als Kostenträger anzugeben.
Bei Unfällen ist unbedingt zu beachten
7Stand: Juni 2009
Unfallversicherungsschutz
Bei Augen- und Ohrenverletzungen ist sofort eine Fachärztin oder ein Facharzt aufzusuchen.
Ein Feuerwehrunfall ist der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und der gesetzlichen Krankenkasse unverzüglich anzuzeigen.
Ein Feuerwehrunfall ist der Wehrführung unverzüglich zu melden.
Auch kleine Verletzungen sind im Verbandbuch einzutragen.
8Stand: Juni 2009
die Feuerwehrangehörigen
Verantwortung für die Sicherheit im Feuerwehrdienst
Der Träger der Feuerwehr (Gemeinde)
Die Leitung der Feuerwehrwird beraten durch den Sicherheitsbeauftragten
Die Vorgesetzten (Gruppenführung / Zugführung)
9Stand: Juni 2009
Der Träger der Feuerwehr stellt der Feuerwehr sichere Einrichtungen zur Verfügung
Feuerwehrhaus
Einsatzmittel
Persönliche Schutzausrüstung
Der Träger der Feuerwehr (Gemeinde)
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sorgt dafür, dass Einrichtungen, Einsatzmittel und Ausrüstung durch regelmäßige Prüfungen und Instandhaltungen in einem sicheren Zustand erhalten bleiben.
Sie wird beraten durch den Sicherheitsbeauftragten und die Gerätewartung.
Die Leitung der Feuerwehr
Die Leitung der Feuerwehr (der Beauftragte des Trägers)
11Stand: Juni 2009
die Feuerwehrangehörigen bei Ausbildung, Übung und Einsatz keinen vermeidbaren Gefahren ausgesetzt sind
den Feuerwehrangehörigen im Unterricht und bei Übungen die notwendigen Kenntnisse vermittelt werden, Gefahren zu erkennen, um diesen richtig begegnen zu können
der Feuerwehrangehörige, insbesondere im Einsatz, nur solchen Situationen ausgesetzt wird, in denen er sich aufgrund seiner Ausbildung, seiner körperlichen Fähigkeiten, seiner Ausrüstung und seiner Erfahrung sicher verhalten kann
Die Vorgesetzten (Gruppen- / Zugführung)
Die Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, dass
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in Einsatz und Übungen Anweisungen zum sicheren Verhalten befolgen
in Einsatz und Übungen vermeidbare Gefahren nicht entstehen lassen
sich bemühen, Gefahren zu erkennen, um sicherheitsgerecht darauf zu reagieren
ihre persönliche Schutzausrüstung tragen
Die Feuerwehrangehörigen
Die Feuerwehrangehörigen sind dafür verantwortlich, dass sie
13Stand: Juni 2009
• den Umfang des Unfallversicherungsschutzes für den Umfang des Unfallversicherungsschutzes für Feuerwehrangehörige und die Voraussetzungen Feuerwehrangehörige und die Voraussetzungen hierfür wiedergeben können und erklären können, hierfür wiedergeben können und erklären können, wie Sie sich bei einem Schadeneintritt verhalten wie Sie sich bei einem Schadeneintritt verhalten müssen. müssen.
Was müssen Sie wissen ?
Aus dem Ausbildungsabschnitt „Unfallversicherung“ sollen SieAus dem Ausbildungsabschnitt „Unfallversicherung“ sollen Sie
14Stand: Juni 2009