Tätigkeitsbericht 2018 - Bayern · 2020. 7. 6. · Fhrungspositionen. Das ZBFS hatte zum Stand 1....

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/ Bayern sozial (er) leben # Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales ZBFS Tätigkeitsbericht 2018 mit Ausblick auf 2019 #Bayernsozial(er)leben

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    Bayern

    sozial

    (er) leb

    en #

    Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und SozialesZBFS

    Tätigkeitsbericht 2018

    mit Ausblick auf 2019

    #Bayernsozial(er)leben

  • ZBFSZentrum Bayern Familie und Soziales

    Landesbehörde

    Tätigkeitsbericht 2018 mit Ausblick auf 2019

    www.zbfs.bayern.de

    http://www.zbfs.bayern.de

  • Auf ein Wort

    „Es ist nicht unsere Aufgabe, die Zukunft vorauszusagen, sondern gut

    auf sie vorbereitet zu sein.“

    Perikles (um 500–429 v. Chr.) Athenischer Staatsmann

    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

    sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

    digital – gleichwohl nah am Menschen? Übernimmt nicht Kollege Roboter nach und

    nach die Rolle, die dem öffentlichen Dienst zugedacht ist?

    Diese Fragen stellen Sie sich, diese Fragen stellen auch wir uns – als Bayerns große

    Landesbehörde für Familie, Soziales und Inklusion.

    Das eine schließt, so meine ich, das andere nicht aus: Unbeschadet der Digitalisie-

    rung von Leistungen erreichen uns mehr Telefonate als vor zehn oder fünfzehn Jah-

    ren, unsere Service-Zentren in allen sieben Regionalstellen haben mehr Zuspruch

    denn je, und: Auch den klassischen Brief sowie den Papierantrag gibt es noch.

    Wir sehen die Digitalisierung vor allem als Chance. So werden bereits rund 60 Pro-

    zent aller Anträge auf Elterngeld bei uns online gestellt, hier sind wir im bundeswei-

    ten Vergleich weit vorn. Der Onlineantrag hat zahlreiche Vorteile: Er ist zeitsparend,

    weniger fehleranfällig als das geschriebene Wort, nutzergeführt mit zahlreichen Kom-

    fortfunktionen. Darauf sind wir stolz!

    Stolz sind wir auch auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die täglich ihr Bes-

    tes geben. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns – telefonisch oder persön-

    lich. Neu: Seit März dieses Jahres können Sie mit unserem Terminfndungstool Ihren

    Termin online reservieren.

    Ihr

    Dr. Norbert Kollmer Präsident

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  • Liebe Bürgerinnen und Bürger,

    als Staatsministerin bin ich für viele Themen zuständig. Ich darf mich für Familie,

    Arbeit und Soziales einsetzen. Ich darf das Ehrenamt unterstützen und darf dafür

    sorgen, dass Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen die glei-

    chen Chancen haben. All das sind Themen, die in der Zeitung vielleicht nicht immer

    auf der ersten Seite stehen.

    Das Entscheidende für mich ist aber, dass wir in all diesen Bereichen Impulse setzen.

    Denn genau das macht gesellschaftlichen Zusammenhalt aus! Unsere Gesellschaft

    muss sich schließlich nicht zuletzt daran messen lassen, wie sie mit ihren Schwächs-

    ten umgeht und mit denen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen.

    Gerade im Sozialbereich geht es darum, das Herz sprechen zu lassen und für die

    Menschen, denen es nicht gut geht, Partner zu sein.

    Das ZBFS ist die erste Anlaufstelle für Themen, die Menschen ganz besonders am

    Herzen liegen, weil sie ihre Lebensqualität maßgeblich mitbestimmen. Die Mitarbei-

    terinnen und Mitarbeiter des ZBFS leisten einen wertvollen Beitrag für unsere Gesell-

    schaft. Dafür bedanke ich mich recht herzlich! Es ist mir wichtig zu wissen, dass Sie

    als Bürgerinnen und Bürger mit Ihren Anliegen einen Ansprechpartner haben und

    auch künftig durch die Arbeit der „Generationenbehörde ZBFS“ tatkräftig unterstützt

    werden.

    Ihre

    Kerstin Schreyer, MdL Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales

    Auf ein Wort 5

  • Inhaltsübersicht © Adobe

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  • 7Inhalt

    Inhaltsübersicht Seite

    Leitartikel Bayernsozial(er)leben 8

    Informationen Wichtige Ereignisse 12

    ZBFS – wer wir sind Fakten zum ZBFS 13Amt für öffentlich-rechtliche Unterbringung Besuch Staatsministerin Schreyer Infotage ZBFS

    Familie, Kinder, Jugend Familienleistungen 18Landesstiftung Mutter und Kind Bündnis für Kinder Bayerisches Landesjugendamt

    Menschen mit Behinderung Ausbau des Online-Antrags 24Entwicklung Schwerbehinderten-antrag Inklusion ins Arbeitsleben JobErfolg 2018 Integrationsfachdienste

    Soziale Entschädigung Kriegsopferversorgung 30Opferentschädigung Bayerisches Blindengeld

    Sozialwirtschaftliche Förderleistungen Europäischer SozialfondsFörderung von Selbsthilfegruppen 33Bayerische Stiftung Hospiz

    Maßregelvollzug Amt für Maßregelvollzug 37Neue Broschüre ErfahrungsaustauschArbeitsgemeinschaften

    ZBFS vor Ort – Regionalstellen MittelfrankenNiederbayern

    41

    Oberbayern OberfrankenOberpfalz Schwaben Unterfranken

  • #flexibel

    Leitartikel

    # Bayernsozial(er)leben

    Die Anforderungen an uns selbst sowie seitens der Politik und den Bürgerinnen und Bür-gern sind dabei enorm: Nah am Menschen – an der Schnittstelle zwischen den Wünschen der Bevölkerung und den Vorgaben aus der Po-litik – digital und vor Ort – bei beidem aber auf jeden Fall barrierefrei: Simple Anträge für alle und für alles sollen es sein, aber trotzdem individuelle Entscheidungen.

    In der heutigen Zeit wird das Wort „sozial” gerne und vor allem häufg verwendet. Aber was genau steckt eigentlich dahinter? Was macht „sozial” aus? Und wofür genau steht in unserer Behördenbezeichnung ei-gentlich das „S”?

    Der Duden liefert eine ziemlich simple Er-klärung für den doch so wichtigen Begriff: Sozial ist unter anderem „das (geregelte) Zusammenleben der Menschen in Staat und Gesellschaft betreffend” oder „dem Gemeinwohl, der Allgemeinheit dienend”.

    Wir – das Zentrum Bayern Familie und Soziales – versuchen diesen Begriff durch unsere tägliche Arbeit mit Leben zu füllen.

    #keinaltesEisen

    Josef Greger, 61 Jahre Leiter Europäischer Sozialfonds und Soziale Hilfen

    „Ich schätze an unserer Behörde, dass sie sehr reale Chancen für einen Karriereaufstieg eröffnet. Als Aufstiegsbeamter wurde mir für meine letzten Berufsjahre die Leitung einer Produktgruppe übertra-gen – ein Beweis dafür, dass man im ZBFS selbst als 60-Jähriger noch nicht zum alten Eisen zählt.”

    Das sind für Bayerns soziale Landesbehör-de gewaltige Herausforderungen! Neben den Bürgerinnen und Bürgern steht das ZBFS auch mit Betrieben, Behörden und an-deren Institutionen im intensiven, täglichen Kontakt.

    Jessica Voit, 24 Jahre Sachbearbeiterin Schwerbehindertenrecht

    „Als ich vor rund fünf Jahren mitten in der Ausbildung schwanger wurde, war eine Unterbrechung ohne Probleme möglich, auch die Teilzeittätigkeit im Anschluss wurde individuell für mich gestaltet.

    Besonders freut mich, dass ich im Jahr 2019 nun auch noch heimat-nah nach Kemnath versetzt werde.”

    Dies gilt im Inklusionsamt bei der Unter-stützung von Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Arbeitsleben ebenso wie in der Sozialen Entschädigung, wenn es um Fragen der Heil- und Krankenbehandlung von Gewaltopfern geht.

    Aber auch unsere rund 1.900 Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter möchten wir als Arbeit-geber Bayern sozial erleben lassen – und das nicht nur auf dem Papier.

    In unserer Fotostrecke lassen wir neun völlig verschiedene Beschäftigte unserer Behörde selbst erzählen, was das Zentrum Bayern Familie und Soziales oder ihr Aufga-

    benbereich für sie persönlich als sozial empfndbar und er-lebbar macht. Lesen Sie selbst!

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  • #vorOrt

    Peter Focke, 51 Jahre Technischer Berater Inklusionsamt

    „Fast die Hälfte meiner Arbeitszeit bin ich als Techni-scher Berater vor Ort in den Betrieben Ansprechpartner für die Arbeitgeber und die schwerbehinderten Mitar-beiter. Gemeinsam entwickeln wir konkrete, maßge-schneiderte Lösungsvorschläge für nachhaltige Beschäf-tigungsverhältnisse. Meine fachtechnischen Gutachten liefern eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Kollegen des Inklusionsamtes bei der Gewährung finan-zieller Zuschüsse.”

    Das ZBFS, wie wir es heute kennen, mit seinen sieben Regionalstellen, dem Bay-erischen Landesjugendamt, dem Amt für Maßregelvollzug und dem Amt für öffent-lich-rechtliche Unterbringung in den jewei-ligen Bezirkshauptstädten sowie weiteren Dienststellen in Kemnath, Selb, Nördlingen und bald in Schwandorf, ist im Jahr 2005 im Rahmen der „Verwaltungsreform 21“ ent-standen.

    Seinen Ursprung hat es schon viel früher, in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, genau-er: ab 1920, damals noch unter dem Namen „Reichsversorgungsamt”. Die Aufgabe war klar: Kriegsopferversorgung und Fürsorge für die Hinterbliebenen. Daran änderte sich auch nach dem Zweiten Weltkrieg nichts, als im Jahr 1950 die „Versorgungsämter“ ihre Arbeit aufnahmen.

    Ein Amt im Wandel der Zeit – mit neuen Aufgaben und neuen Herausforderungen: Zahlreiche Gesetze, beispielsweise das Schwerbehindertengesetz im Jahr 1974, heute das Neunte Buch des Sozialgesetzbu-ches, Förderungen aus dem Europäischen Sozialfonds oder das Eltern- und Famili-engeld sind heute wichtige Aufgaben für das ZBFS.

    Neue Aufgaben ändern auch die Bearbeitung und die Verfahren selbst; die Anforderungen sind völlig unterschied-lich. Die Beschäftigten müssen sich aber ebenso verändern, sie müssen „mitgehen” und auch Schritt halten (können).

    Über 45 Prozent der Belegschaft arbeiten in Teilzeit – und das in über 200 verschiedenen Arbeitszeitmodellen innerhalb einer großzü-gig gestalteten Rahmenzeit. So geht „famili-enfreundliche Behörde“!

    Unsere Mitarbeitenden zu fördern, ist uns gerade deshalb ein wichtiges Anliegen.

    Im Bereich Familie geschieht dies etwa durch die konsequente und zielgerichtete Förderung von Frauen, insbesondere in Führungspositionen. Das ZBFS hatte zum Stand 1. März 2019 rund 41 Prozent weibli-che Topführungskräfte. Drei der sieben Re-gionalstellen (Schwaben, Unterfranken und Mittelfranken) werden von Frauen geleitet.

    Wie sieht es beim Thema Arbeitszeit aus? Im vergangenen Jahr hatte knapp jeder fünfte Mitarbeitende Homeoffce.

    #miteinander

    Bettina Sänftl, 44 Jahre Sachbearbeiterin Elterngeld und Ausbilderin

    „Mir als Ausbilderin beim ZBFS gefällt besonders die praxisnahe Ausbil-dung. Die Anwärterinnen und Anwärter durchlaufen alle Abteilungen, sind

    dabei immer persönlich betreut und von Anfang an Teil des Teams. Ich habe so die Möglichkeit, mein Wissen weiterzugeben.”

    Leitartikel 9

  • #vernetzt

    „Ich habe es selbst erlebt, beim ZBFS ist alles möglich. Im Jahr 2017 habe ich als Aushilfe mit einem befristeten Vertrag im Bereich des Schwerbehindertenrechts begonnen und bin mittlerweile fest ange-stellt. Durch mein eigenes Handicap beherrsche ich die deutsche und internationale Gebärdensprache fließend und kann die Arbeit meiner Kollegen oft erleichtern und Barrieren abbauen.”

    was unserem größten Kundenkreis, also Familien mit Kindern und Menschen mit Behinderung, besonders wichtig ist: zeitge-mäße Online-Anträge, möglichst wohnort-

    Die Herausforderungen unserer Zeit sind groß, das Anliegen, mit der Zeit zu gehen,

    Leitartikel

    Das sah die berufundfamilie gGmbH auch so und verlieh der Landesbehörde im ver-gangenen Jahr erneut das Zertifkat audit berufundfamilie. Dieses Qualitätssiegel zeichnet Arbeitgeber für besonderes En-gagement für Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus.

    Nicht nur im Bereich der Frauen- und Fa-milienförderung geht die Landesbehörde voran: Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben ist ein wei-teres zentrales Element der Personalpolitik des ZBFS. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen mindestens fünf Prozent der Beschäftigten Menschen mit Handicap, Menschen mit einer Schwerbehinderung sein. Im Jahr 2018 lagen wir hier bei einer Quote von 12,5 Prozent.

    Durch die hohe Repräsentanz der beiden vorgestellten Personengruppen – Frauen/ Familien und Menschen mit Behinderung – in der Behörde wissen wir aus erster Hand,

    #allesistmöglich

    Daniel Wilke, 28 Jahre Teamassistent Schwerbehindertenrecht

    nahe Beratung, telefonische Erreichbarkeit und gerne auch neue Möglichkeiten der Interaktion zwischen Bürgerinnen/Bürger und Behörde.

    Melanie Kurzendorfer, 27 Jahre Sachbearbeiterin Bayerisches Landesjugendamt

    „Bei meiner Arbeit in der Bundesstiftung ‚Frühe Hilfen‘ ist ein enges Zusammenarbeiten mit allen Jugendämtern in Bayern notwendig. Durch unsere Arbeit ermöglichen wir Kindern ein

    gesundes und sicheres Aufwachsen.”

    Die technischen und personellen Ressour-cen sind zwar begrenzt, die Anstrengungen seitens der Behörde allerdings dafür umso größer:

    So bieten wir barrierefreie Online-Anträ-ge mit Checklisten, die Unklarheiten und Fehler bei der Antragstellung minimieren, regelmäßige Außensprechtage in 22 ver-schiedenen Städten, Vortragstätigkeiten bei verschiedenen Institutionen und Betrieben, persönliche Unterstützung durch Sonder-betreuerinnen und -betreuer für die Opfer von Gewalttaten, verschiedene Bürger- und

    Service-Telefone, zum Beispiel das in der Regio-nalstelle Würzburg angesie-delte, für alle bayerischen Familien zuständige „Famili-engeld-Telefon“ mit beson-deren Anrufzeiten, und: Wir testen auch die Beratung per Videochat, zunächst in

    ausgewählten Fachbereichen.

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  • #nahdran

    Aspekte von völlig unterschiedlichen Sichtweisen zu betrachten sind, weitere Aufgaben kommen werden und dennoch weiterhin personelle Herausforderungen anstehen.

    Dabei bleiben wir unserem Leitbild treu, das uns hier den richtigen Weg weist:

    Robert Denk, 27 Jahre Sachbearbeiter Blindengeld

    „Da ich selbst von einer Sehbehinderung betroffen bin, kann ich die Fragen und Probleme der Antragstellenden gut nachvollziehen und arbeite gerne im Bereich des Blindengeldes. Eine spezielle Software erleichtert mir dabei die tägliche Arbeit am Computer, aber auch auf die Hilfe meiner Kollegen kann ich immer zählen.”

    und so einen echten Mehrwert für die Antragstellerinnen und Antragsteller zu generieren, aber auch.

    Deshalb bleiben wir nicht stehen und entwi-ckeln uns kontinuierlich weiter. Digitalisie-rung wird dabei auch in den kommenden Jahren eine zentrale Rolle spielen. Wichtig dabei ist aber auch, am Menschen „dranzu-bleiben”, sowohl bei den Bürgerin-nen und Bürgern als auch bei unse-ren Beschäftigten.

    Rosario Passarello, 50 Jahre Teamassistent Schweb-Service

    „Zum ZBFS bin ich im Jahr 2018 gekommen und bin beeindruckt von den vielfältigen Aufgaben, die diese Behörde wahrnimmt. In meiner

    aktuellen Stelle bearbeite ich täglich zahlreiche Posteingänge, Akten-anforderungen anderer Behörden und sorge auch im Team für gute Laune. Ich mach das gerne, weil ich so den Menschen auch direkt

    helfen kann, egal ob Antragsteller oder Kollege.”

    Ein Blick in die Zukunft zeigt, dass dieser Weg auch nach wie vor nicht einfach zu beschreiten ist, viele

    „Auch in Zukunft werden wir uns neuen Aufgaben und Herausforderungen stellen, denn wir können und dürfen nicht stehen bleiben: Stillstand bedeutet Rückschritt. Was derzeit noch die Dienstleistungsverwal-tung ist, wird morgen bereits die vernetzte Verwaltung sein – vernetzt mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und anderen Organisationen der öffentlichen Dienste“.

    #familiär

    So steht es im Leitbild unserer Landesbe-hörde, daran darf, soll und muss sie ge-messen werden. Und auch nur so gelingt es uns, Bayern so mitzugestalten, dass es zum einen sozial erlebbar wird und zum anderen ein sozialeres Leben ermöglicht werden kann – #bayernsozialerleben.

    Nadine Kumpies, 31 Jahre Sachbearbeiterin Familiengeld

    „Als alleinerziehende Mutter ist es heutzutage nicht einfach, Familie und Job unter einen Hut

    zu bringen. Durch die vielen Teilzeitmodelle, die beim ZBFS angeboten werden, kann ich beides

    für mich passend gestalten.”

    #vielfältig

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    Wichtige Ereignisse

    17. Januar 2018Aus dem Integrationsamt wird das Inklusionsamt.

    7. Februar 2018 Besuch von Amtschef MD Michael Höhenberger in Bayreuth 8. Februar 2018 10 Jahre Übergang-Schule-Beruf, Feier im Schloss Nymphenburg

    8. März 2018Richtfest Nürnberg

    18.–21. April 2018 Werkstätten:Messe in Nürnberg mit Messestand des ZBFS 23.–25. April 2018 24. Gesamtbayerische Jugendamtsleitungstagung in Coburg

    8. Mai 2018Staatsministerin Kerstin Schreyer, MdL, kündigt das BayerischeFamiliengeld an.

    13. Juni 201820 Jahre LAG IFD in Bayern 27. Juni 2018 audit berufundfamilie – Verleihung des Zertifkats in Berlin

    11. Juli 2018Bayerisches Familiengeld wird im Landtag beschlossen.19. Juli 2018Besuch des Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung Klaus Holetschek, MdL

    1. August 2018Das Bayerische Familiengeldgesetz (BayFamGG) tritt in Kraft.30. August 2018Erste Bescheide zum Familiengeld – Übergabe durch MinisterpräsidentDr. Markus Söder im Deutschen Museum

    11. September 2018 Berufsorientierung in Bayern – neues Portal BOBY geht online.

    7. Oktober 2018 Benefzkonzert des Bayerischen Polizeiorchesters für die Bayerische Stiftung Hospiz

    7.–8. November 2018 Messe ConSozial in Nürnberg mit Messestand des ZBFS 28.–29. November 2018 Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder inBayern – Abschlussveranstaltung in Tutzing

    3. Dezember 2018Preisverleihung JobErfolg in Dachau 10.–13. Dezember 2018 Messe Berufsbildung 2018 in Nürnberg

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    igZentrum Bayern Familie und Soziales

    Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist die soziale Landesbehörde in Bayern. Jeder siebte Bürger hat Kontakt mit uns – mit einer unserer neun Dienststellen im

    Freistaat. Sitz der Zentrale ist Bayreuth.

  • Wer wir sind

    ®

    Rückblick auf 2018, ein Jahr der Rekorde

    Finanzstark und wichtig, aber wer kennt das ZBFS, das Zentrum Bayern Familie und Soziales? „Wir stehen mit jedem siebten Bürger Bayerns in Kontakt“, erklärt Dr. Nor-bert Kollmer, Präsident des ZBFS. „Als Bay-erns soziale Landesbehörde haben wir im vergangenen Jahr bei zahlreichen unserer Leistungen neue Höchstwerte erreicht – für die Menschen in Bayern.“

    Der Tätigkeitsbericht gibt einen guten Überblick über die Vielfalt der Aufgaben des ZBFS – und zu den Ergebnissen. Das Jahr 2018 war ein Jahr, in dem wir viel für die Bürgerinnen und Bürger getan haben:

    • Beim Elterngeld hat das ZBFS mehr als eine Milliarde Euro geleistet. Das ist der höchste Betrag an Elterngeld, mit dem das ZBFS die Familien bisher binnen eines Haushaltsjahres unterstützt hat.

    • Das Inklusionsamt im ZBFS hat Leistun-gen in Höhe von 60,8 Millionen Euro an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Bayern ausbezahlt, die Menschen mit Behinderung beschäftigen. Das sind rund 10,4 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

    • Opfer von Gewalttaten haben über 28 Millionen Euro an Entschädigung erhalten. Das ist ein sehr hoher Be-trag, mit dem das ZBFS Gewaltopfer in Bayern unterstützt. Das ZBFS hilft aber betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht nur fnanziell, sondern auch per-sönlich durch Beratung.

    Was macht das ZBFS?

    Das ZBFS ist der Ansprechpartner der El-tern für Familienleistungen wie das Eltern-geld, das Landeserziehungs- und Betreu-ungsgeld sowie – neu seit September 2018 – auch für das Bayerische Familien-geld.

    Von der Integration zur Inklusion – in Bay-ern wurde aus dem Integrationsamt jetzt das Inklusionsamt. Mit dem Inkrafttreten des Bayerischen Teilhabegesetzes I änder-te sich der bisherige Name; am 17. Januar

    2018 wurde das Integra-tionsamt in Inklusions-amt umbenannt. Bayern war damit den anderen Ländern einen Schritt voraus und in Deutsch-land zunächst einmalig. Im Juli des vergange-nen Jahres sind auch in Nordrhein-Westfalen ein neuer Name, weg von der „Integration“, und der Wandel hin zum Inklusionsamt beschlos-sen worden.

    Die Teilhabe von Men-schen mit Behinderung am Arbeits- und Berufs-leben zu fördern, ist eine Aufgabe des ZBFS. Aber wann ist man schwerbe-hindert? Auch das stellt das ZBFS für die Men-schen in Bayern fest. Ei-ne Schwerbehinderung liegt ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr vor. Der Antrag kann online oder klassisch gestellt werden, direkt vor Ort in Bayern können sich Bürgerinnen und Bür-ger auch informieren: in den Servicezentren der Dienststellen oder bei Außensprechtagen in der Region.

    Mit seinem Bayerischen Landesjugendamt (BLJA), einer weiteren Dienststelle der Lan-desbehörde, ist das ZBFS für die Kinder- und Jugendhilfe verantwort-lich. Wichtige Aufgaben des BLJA sind u. a. die Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und die fachliche Zusam-menarbeit mit den 96 bayerischen Jugendäm-

    Das ZBFS beschäftigte im Jahr 2018 rund 1.900 Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter,

    ganze 67,5 Prozent davon sind weiblich.

    Wohnraum-/Tele-arbeit wurde

    17,9 Prozent der Beschäftigten ermöglicht.

    44,6 Prozent der Belegschaft arbei-

    ten in Teilzeit.

    Der Anteil der behinderten Ar-

    beitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim ZBFS betrug

    14,82 Prozent.

    Quelle: faticon.de/freepik

    14

  • 15 Wer wir sind

    tern in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaats.

    Die Versorgungsverwaltung startete im Jahr 1920. Vom 100-jährigen Jubiläum des „sozialen Bayern“ sind wir nur noch ein Jahr entfernt. Eine Reichsbehörde für Kriegsopferversorgung in Bayern wurde über das Gesetz über die Versorgungsbe-hörden und das Reichsversorgungsgesetz aufgebaut. Nach dem Zweiten Weltkrieg folgten mit dem Bundesversorgungsgesetz im Jahr 1950 die Neuordnung der Kriegs-opferversorgung und die Einführung eines einheitlichen Rechtsrahmens. Das Versor-gungsamt kümmerte sich um die Kriegsop-fer und seit Einführung des Opferentschädi-gungsgesetzes im Jahr 1976 um die Opfer von Gewalttaten. Das ZBFS leistete für sie im vergangenen Jahr eine fnanzielle Rekordunterstützung – neben persönlichen Angeboten für die betroffenen Menschen.

    Das ZBFS fördert zahlreiche soziale Zwecke, Angebote von Organisationen, Einrichtun-gen und Stiftungen für Familien, aber auch Selbsthilfegruppen und Einrichtungen, die sich um die Belange von Seniorinnen und Senioren und um deren Pfege kümmern. Mit dem Europäischen Sozialfonds ist auch ein Förderinstrument der Europäischen Union beim ZBFS angesiedelt.

    Das Amt für Maßregelvollzug ist seit dem 1. August 2015 Teil und zugleich wichtige Abteilung innerhalb des ZBFS. Das Amt für Maßregelvollzug, angesiedelt in Nördlin-gen, übt die Fachaufsicht über den Maß-regelvollzug, das heißt die Unterbringung von Straftätern in psychiatrischen Kran-kenhäusern bzw. Entziehungsanstalten, in Bayern aus.

    Neu: Amt für öffentlich-rechtliche Unterbringung

    Das ZBFS nimmt seit 1. Januar 2019 die Fachaufsicht über die öffentlich-rechtliche Unterbringung in Bayern wahr. Das Amt für öffentlich-rechtliche Unterbringung, eine neue Abteilung, die „Produktgruppe XI” des ZBFS, ist ebenfalls in Nördlingen eingerichtet. Die Abteilung ist mit eigenem Personal ausgestattet und arbeitet orga-

    nisatorisch und fachlich unabhängig vom Amt für Maßregelvollzug.

    Rechtsgrundlage für die neue Aufgabe ist das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe- Gesetz, BayPsychKHG. Zum Jahreswechsel sind wesentliche Teile dieses Gesetzes in Kraft getreten.

    Das Amt für öffentlich-rechtliche Unterbringung Quelle: ZBFS

    Unter einer öffentlich-rechtlichen Unterbrin-gung versteht man die Anordnung einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach dem BayPsychKHG. Die öffentlich-rechtli-che Unterbringung dient dazu, die unter-gebrachte Person zu heilen. Gleichzeitig sollen durch die Unterbringung des psy-chisch erkrankten Menschen so mögliche Gefahren vermieden werden. Eine öffent-lich-rechtliche Unterbringung kann dann in Betracht kommen, wenn die betroffene Person sich selbst, Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl aufgrund einer psychischen Störung erheblich gefährdet.

    Der Artikel 10 des BayPsychKHG regelt, dass das ZBFS die Fachaufsicht über die Unterbringung nach diesem Gesetz führt. Die Fachaufsichtsbehörde prüft die psychi- atrischen Einrichtungen wiederkehrend und anlassbezogen. Die Fachaufsicht kann dabei auch Einsicht in die Patientenakten nehmen, um Einzelfälle zu untersuchen und zu prüfen.

    Ein wesentlicher und wichtiger Faktor ist aber auch die Zusammenarbeit mit den Trä-gern der Einrichtungen, den Regierungen, der Polizei, den Kreisverwaltungsbehörden, der Justiz und Vertretern der Selbsthilfe.

  • Wer wir sind

    Zehn Jahre ausgezeichnet familien-freundlich – audit berufundfamilie

    Die soziale Landesbehörde hat am 27. Juni 2018 erneut das Zertifkat zum audit beru-fundfamilie erhalten. Dieses Qualitätssiegel von der berufundfamilie gGmbh zeichnet Arbeitgeber für besonderes Engagement für Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus.

    Der Präsident des ZBFS, Dr. Norbert Koll-mer, betont: „Die erneute Auditierung ist in diesem Jahr ein Meilenstein. Seit zehn Jah-ren legen wir großen Wert auf das Zusam-menspiel von Familie und Karriere. Auf die individuellen Bedürfnisse unserer Beschäf-tigten gehen wir mit über 200 verschiede-nen Arbeitszeitmodellen ein. Diese Vielfalt führt zum Erfolg – für die Beschäftigten und für die Behörde.“

    Urkundenübergabe des auditberufundFamilie Quelle: © berufundfamilie, Thomas Ruddies/Christoph Petras

    Die Audit-Beauftragte des ZBFS, Dr. Doro-thea Gaudernack, hat das Zertifkat am 27. Juni in Berlin entgegengenommen: „Im Wettbewerb um die besten Köpfe ist diese Auszeichnung ein wesentlicher Faktor. Sie garantiert Flexibilität und Verständnis. Als leitende Führungskraft weiß ich aus erster Hand, wie hoch ihr Stellenwert für Bewer-berinnen und Bewerber ist – und wie froh alle bereits hier Beschäftigten darüber sind. Das Audit steht bei uns besonders für ein kollegiales Miteinander und eine gelebte Work-Life-Balance.”

    Wir bilden aus!

    Die Aufgaben der Landesbehörde ZBFS sind vielfältig und entwickeln sich konti-nuierlich weiter – neue Gesetze bedeuten auch neue Herausforderungen.

    Das ZBFS bietet an seinen Dienstorten eine duale Ausbildung und ein duales Studium im Beamtenverhältnis an. Im Bereich der allgemeinen Verwaltungstätigkeit (Fach-bereich Sozialverwaltung) können Inter-essierte die zweijährige Ausbildung zur/ zum Verwaltungswirt/-in oder das dreijäh-rige Fachhochschulstudium zur/zum Dip-lom-Verwaltungswirt/-in absolvieren. Die Fachtheorie vermitteln die Akademie der Sozialverwaltung (zweite Qualifkations-ebene – QE) und die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Sozialverwaltung (dritte QE) – zentral für alle Auszubildenden und Studierenden.

    Fortbildung und lebenslanges Lernen sind essenzielle Bausteine der Personalentwick-lung und besonders wichtig für die beruf-liche und persönliche Weiterentwicklung. Denn die Qualität der Arbeit des ZBFS steht und fällt mit der Qualifkation und Motivati-on der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    Auch in Zeiten der Digitalisierung ist eines klar: Unsere Beschäftigten sind unser größ-tes Kapital – gestern, heute und morgen.

    Stabsstelle Digitalisierung

    Digitalisierung ist als übergreifendes The-ma für alle Behördenteile hochaktuell, zu-mal Gesetze wie das Onlinezugangsgesetz und die Roadmap der bayerischen Staats-regierung diese Entwicklungen forcieren und befördern.

    Wir haben die Koordinierung der Digita-lisierung neu organisiert und lassen die Fäden seit Oktober 2018 bei einer neuen Stabsstelle Digitalisierung zusammenlau-fen, die direkt dem Präsidenten unterstellt ist. Sie ist der Knotenpunkt für die Ge-samtstrategie, führt verschiedene Blickwin-kel aller Prozesse zusammen und behandelt die Themen, die für alle Digitalisierungs- projekte wichtig sind.

    Ihre Aufgabenschwerpunkte sind: • Entwicklung einer Gesamtstrategie Digi-

    talisierung • Multiprojektmanagement (Konzepte,

    Steuerung Überwachung)

    16

  • 17 Wer wir sind

    • Changemanagement (Unterstützung der Fachbereiche bei der Informations-politik)

    Im Fokus stehen dabei die Bedürfnisse der Anwender, das sind die Bürgerinnen und Bürger einerseits, aber genauso diejenigen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier gute Lösungen zu fnden, ist eine un-serer zentralen Herausforderungen in den kommenden Jahren.

    Besuch Ministerin Schreyer

    Um sich bei den Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern persönlich für ihren Einsatz bei der Auszahlung des Familiengeldes zu be-danken, besuchte Staatsministerin Kerstin Schreyer alle ZBFS-Regionalstellen. „Wir freuen uns sehr über die Wertschätzung, die Sie mit Ihrem Besuch bei den Regio-nalstellen des ZBFS gegenüber der guten Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter zum Ausdruck bringen,“ so Präsident Dr. Kollmer.

    V. l.: Marie Klebau (Leiterin der Regionalstelle Schwaben ZBFS), Dr. Norbert Kollmer (ZBFS), Staatsministerin Kerstin Schreyer Quelle: ZBFS

    Frau Schreyer lobte die sehr gute Arbeit der Beschäftigten des ZBFS. Es galt, die Auszahlung des Familiengeldes neben dem „alten“ und für alle Eltern wichtigen Eltern-geld und ElterngeldPlus zu bewältigen. Sie dankte insbesondere den Kolleginnen und Kollegen der Produktgruppe Familie, aber auch denen aller anderen Abteilungen, die mit Personalverstärkungen in dieser Abtei-lung die Last der Mehrarbeit mitgetragen haben.

    Im Anschluss an den offziellen Teil nahm sich Frau Schreyer in allen Regionalstellen

    noch viel Zeit für Gespräche mit den Be-schäftigten.

    Im direkten Gespräch mit der Belegschaft und Regionalstellenlei-terin Karin Wirsching in Mittelfranken Quelle: ZBFS

    Infotage des ZBFS

    Die Information der Bürgerinnen und Bür-ger stand im Fokus dieser Veranstaltungen. Bayernweit fanden in den Regionalstellen Infotage zu den breit gefächerten Aufgaben des ZBFS statt.

    Das Konzept dieser Veranstaltungen stand unter dem Motto, das Wissen über die Leistungen Bayerns größter Sozialbehörde breit zu vermitteln. Oft kennen Menschen in Bayern das ZBFS zunächst über das Elterngeld, die erste Station, in der Kinder und Eltern mit dem ZBFS im Leben Kontakt haben. Später kann das Anerkennungsver-fahren im Schwerbehindertenrecht folgen. Die Infotage im ZBFS waren ein neuer Weg, um dem Informationsbedürfnis aller Bür-gerinnen und Bürger auf breiterer Basis zu begegnen. Die Fachveranstaltungen in den Regionen wurden ganz bewusst so gewählt, dass sie wichtige Zielgruppen des ZBFS „gebündelt“ erreichen konnten. Denn nur mit einem funktionierenden Netzwerk und wichtigen Kooperationspartnern lassen sich die herausfordernden Aufgaben ge-meinsam gut bewältigen.

    Vertreter zahlreicher Institutionen und Verbände, von Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, Sozialverbänden wie auch von Inklusionsbetrieben nutzten die Gelegenheit, auch ihre Einrichtungen vorzustellen und so auch aus erster Hand über die vielfältigen Aufgaben des ZBFS zu informieren. Die Fachveranstaltungen waren sowohl Forum für Vorträge als auch für Fragen und Diskussionen.

  • 18

    Familie, Kinder und Jugend

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    Neu im Jahr 2018: Das Bayerische Familiengeld. Daneben gibt es beim ZBFS Elterngeld, noch bis Septem-

    ber auch Landeserziehungs- und Betreuungsgeld.

    Zu unserer Landesbehörde gehört auch das Bayerische Landesjugendamt. Es ist ein Partner für Jugendämter und

    Familien – gerade auch in schwierigen Situationen.

  • 19 Familie, Kinder und Jugend

    Familienleistungen

    2018 – ein Jahr des Umbruchs bei den bayerischen Familienleistungen

    Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsge-setz 2018 – 2. NHG 2018 – vom 24. Juli 2018 hat der Freistaat Bayern seine familien-politischen Geldleistungen neu geregelt. In Weiterentwicklung des Bayerischen Landeserziehungsgeldes hat der Freistaat Bayern das Bayerische Familiengeld einge-führt. Das Bayerische Familiengeldgesetz (BayFamGG) ist am 1. August 2018 in Kraft getreten; das Familiengeld hat das ZBFS direkt im Anschluss ab dem 1. September 2018 gezahlt.

    Eine Leistung im Rahmen des Familiengel-des ist nach dem BayFamGG für Geburten ab dem 1. Oktober 2015 möglich. Zugleich gilt der Antrag auf Elterngeld bei dessen Bewilligung auch als Antrag auf Familien-geld. Diese unbürokratische Verfahrenswei-se führte dazu, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes ein Berg von Anträgen abzuarbei-ten war.

    Ab dem 6. August 2018 wurden bis zum Jahresende 263.201 Entscheidungen getrof-fen. Gelungen ist diese hervorzuhebende Leistung durch zahlreiche Überstunden, Unterstützung aus anderen Bereichen des ZBFS und Arbeiten an Samstagen, Sonnta-gen und Feiertagen. Ausgezahlt wurden bis dahin rund 210 Millionen Euro.

    Das Familiengeld kann während des zwei-ten und dritten Lebensjahres des Kindes, also zwischen dem 13. und dem 36. Le-bensmonat (Art. 3 Abs. 3 BayFamGG), gewährt werden und beträgt 250 Euro pro Monat für erste und zweite Kinder und 300 Euro pro Monat ab dem dritten Kind (Art. 3 Abs. 1 S. 1 BayFamGG).

    Da das Familiengeld die beiden anderen Landesleistungen, das Bayerische Landes-erziehungsgeld und das Bayerische Betreu-ungsgeld, ablöst, reduzieren sich hier die Verfahren kontinuierlich. Immerhin wurden im Jahr 2018 noch rund 35.000 Landeser-ziehungsgeld-Verfahren und etwa 80.000 Betreuungsgeld-Verfahren bearbeitet.

    2018 war ein Rekordjahr für das Elterngeld. Über 186.000 Anträge war zu entscheiden, und die ausgezahlten Elterngeldleistungen erreichten mit rund 1,18 Milliarden Euro eine neue Höchstmarke. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Plus von knapp 50 Mil-lionen Euro – und ein Mehr von über 450 Millionen Euro im „Zehn-Jahres-Vergleich” zu 2008. Die Antragszahlen sind innerhalb dieser zehn Jahre um etwa 40 Prozent ge-stiegen.

    Neue Leistung für Familien in Bayern

    Der Familienbehörde ZBFS steht eine neue, zusätzliche bayerische Familienleistung ins Haus. Im Koalitionsvertrag wurde verein-bart: „Ab dem zweiten Lebensjahr wollen wir ab dem Jahr 2020 ebenfalls monatlich 100 Euro pro Kind zweckgebunden an Eltern gewähren, die tatsächlich Kinder-betreuungsbeiträge mindestens in dieser Höhe (etwa für Krippe und Tagesbetreu-ung) zahlen. Die Auszahlung erfolgt zentral durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales bei Vorlage eines Nachweises der Einrichtung über die Inanspruchnahme der Krippen- oder Tagesbetreuung.“

    V. l.: Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Familie Herzog, Staatsministerin Kerstin Schreyer Quelle: StMAS

    Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder übergibt Familiengeldbescheide

    Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Sö-der hat am 30. August 2018 persönlich die ersten Bescheide über den Bezug des neu-en Bayerischen Familiengeldes an sieben Familien aus den sieben Regierungsbe-zirken in Bayern übergeben. Auch Familie Herzog aus Pegnitz mit Tochter war dabei.

  • 20

    Familie, Kinder und Jugend

    tung Hilfe für Mutter und Kind «

    Söder: „Wir kümmern uns um Bayerns Familien. Dank des neuen Familiengeldes können Eltern selbst entscheiden, wie sie ihre Kinder betreuen und fördern wollen. Mit der jetzt beginnenden Auszahlung in allen Regierungsbezirken setzen wir ein kla-res Zeichen, wie wichtig uns Familien und eine bestmögliche Betreuung der Kinder in Bayern sind. Echte Wahlfreiheit für alle Eltern, unabhängig vom Einkommen – das gibt es nur in Bayern.“

    Im Jahr 2018 unterstützte die „Landes-stiftung Hilfe für Mutter und Kind“:

    • 13.839 schwangere Frauen mit rund 14,3 Millionen Euro

    • 130 Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Familien, die sich in einer offensichtlich schweren Not-lage befanden, mit Leistungen in Höhe von rund 221.201 Euro

    Fragen zum Familiengeld beantwortet die Würzburger Servicehotline des Zentrum Bayern Familie und Soziales unter der Nummer 0931-32 0909 29. Das Servicete-lefon ist von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag zwi-schen 08:00 und 12:00 Uhr besetzt.

    • 9 Mehrlingsfamilien mit rund 47.428 Euro

    Das ZBFS kooperiert zu diesem Zweck mit über 150 staatlich anerkannten und kirch-lichen Beratungsstellen für Schwanger-schaftsfragen in Bayern. Eine qualifzierte Beratung Not leidender Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Bayern ist so fächende-ckend sichergestellt.

    Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

    Alleinerziehende, schwangere Frauen oder kinderreiche Familien geraten oft unver-schuldet in eine Notlage – alleingelassen werden sie dabei aber nicht. Betroffene fnden seit 40 Jahren Hilfe bei der „Landes-stiftung Hilfe für Mutter und Kind” des Zen-trum Bayern Familie und Soziales. Vor rund 40 Jahren, am 27. September 1978, fand die erste Sitzung des Stiftungsrates der Lan-desstiftung statt.

    Mit dem Stiftungszweck „Familien in Not“ können Familien Hilfe erhalten, die sich in einer unverschuldeten Notlage befnden und nicht in der Lage sind, diese aus eige-nen Kräften zu meistern.

    Die Stiftung kann insbesondere notwen-dige Anschaffungen wie Möbel, Kleidung, Schulmaterial fnanzieren. In gravierenden Notfällen kann sie den Lebensunterhalt sicherstellen, Schuldverpfichtungen min-dern, etwa wenn eine Stromsperre droht oder die Kündigung des Mietverhältnisses, oder sie kann Beihilfen zur Erhaltung und Beschaffung von Wohnraum, zum Beispiel Mietkaution, gewähren.

    „Gerade in kritischen Si-tuationen ist es für Famili-en sehr wich-tig, schnell und unbürokratisch Hilfe zu bekommen“, betont der Leiter des Bereichs Stiftungen, Thomas Kerner, und ergänzt: „Das Hilfsan-gebot ist vielfältig und orientiert sich dabei stark an den Bedürfnissen der einzelnen Familie.“

    Wenn gesetzliche Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld oder Arbeitslosengeld nicht ausreichen, kann die Stiftung mit er-gänzenden Leistungen helfen.

    Wie fnanzieren sich diese Leistungen? Der Stiftung stehen Erträge aus dem Grundstockvermögen sowie fnanzielle Leistungen von Zuwendungsgebern wie dem Freistaat Bayern und der Bundesstif-tung „Mutter und Kind – Schutz des un-geborenen Lebens”, der katholischen und evangelischen Kirche, der Städte Nürnberg und Ansbach zur Verfügung.

  • 21 Familie, Kinder und Jugend

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    Weitere Informationen sowie Flyer fnden Sie unter:

    www.landesstiftung-mutter-kind.de

    Bündnis für Kinder

    Die Stiftung „Bündnis für Kinder“ setzt klare Zeichen gegen Ge-walt. Sie unterstützt und fördert Projekte zu Gewaltprävention und Kinderschutz. Gleichzeitig versteht sie sich als Vermitt-lerin zwischen anderen Stiftungen, Orga-nisationen, Institutionen, Privatpersonen, um Kinderschutz zu vernetzen, zu fördern und einem breiteren Forum zugänglich zu machen.

    Ihr Ziel: Kinder und Jugendliche sollen in einer kinderfreundlichen Gesellschaft gewaltfrei aufwachsen können. Gefördert werden diese Bündnisprojekte durch die Stiftung selbst, mit Hilfe von Spenden und in Zusammenarbeit mit anderen Stiftun-gen, Unternehmen sowie anderen gemein-nützigen Organisationen.

    Die feste Zusammenarbeit mit Projektpart-nern und die Förderung über Patenschaften haben sich bewährt. Verschiedene Paten-modelle ermöglichen es Institutionen und Privatpersonen, Angebote und Programme zur Gewaltprävention zu unterstützen.

    Ein Beispiel ist das Projekt „Faustlos”, das für Kindergarten, Grundschule und Sekun-darstufe angeboten wird. Es stärkt Kinder in ihrer Persönlichkeit und fördert ihre sozial-emotionalen Kompetenzen, insbe-sondere diejenigen, die Gewaltbereitschaft eindämmen, wie Empathiefähigkeit, Im-pulskontrolle und Umgang mit heftigen Gefühlen wie Ärger und Wut. Zielgruppen der Projekte sind Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern sowie ehrenamtliche und hauptamtliche Multiplikatoren. Paten kön-nen mit einer Spende Schulen und Kinder-gärten mit „Faustlos”-Materialien

    ausstatten und zwei Fachkräfte in einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung fort-bilden lassen.

    Zusammen statt allein ist im Projekt „Faustlos” eine der wichtigsten Regeln Quelle: Adobe Stock – Robert Kneschke

    Insgesamt hat die Stiftung im Jahr 2018 rund 83.000 Euro für die Förderung von Projekten zum Gewaltschutz ausgegeben.

    www.buendnis-fuer-kinder.de

    Bayerisches Landesjugendamt

    Entwicklung digitaler Fortbildungsfor-mate – ein strategisches Großprojekt

    Ausgangssituation Spätestens mit der Verabschiedung des Bayerischen E-Government-Gesetzes hat die Staatsregierung in Bayern der gesell-schaftlichen Entwicklung im Bereich der Digitalisierung der Lebenswelt Rechnung getragen und formalen Rahmen sowie grundsätzliche Zielrichtung vorgegeben. Sämtliche Verwaltungsleistungen sollen von Bürgerinnen und Bürgern perspekti-visch online in Anspruch genommen wer-den können.

    Das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) entwickelt aufgrund dieser Vorgabe sowie auf Grundlage der veränderten Bedarfe seiner Zielgruppen die eigenen Angebote sukzessive weiter in Richtung Onlinenut-zung.

  • 22

    Familie, Kinder und Jugend

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    Basisinfo Einführung T1+T2

    Online 3h

    Online Online 1h 1h

    Übung Einführung T3+4 Übung T1 + T2 T3+T4

    Online 3h

    Präsenz phase

    2 Tage

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    Online 1h

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    Präsenz phase

    2 Tage Online

    3h

    Präsenz phase

    2 Tage

    Mentoring 6h

    6 Wochen

    Insbesondere die Anforderungen an Fort- bildungsformate haben sich in den letzten Jahren drastisch gewandelt.

    Klassische Präsenzformate werden auch in Zukunft ein wesentlicher Bestandteil des Fortbildungsportfolios des Bayerischen Landesjugendamts sein. Allerdings müssen diese Angebote um digitale Formate er-gänzt und mit diesen verknüpft werden.

    Die Analyse des Bedarfs der Zielgruppen des Landesjugendamts zum Thema Fortbil-dungsgestaltung hat folgende Schwerpunkte ergeben, die den Denkrahmen setzen:

    • Möglichstkurze Abwe-senheit der Teilnehmerin-nen und Teil-nehmer vom Arbeitsplatz,

    • Präzise Auswahlmöglichkeit konkreterThemen (kein thematisches Gießkan-nenprinzip),

    • Aktualität der Inhalte,• Intuitiv bedienbare Technik beim digita-

    len Lernen,• Möglichkeit zum Austausch mit Kolle-

    ginnen und Kollegen anderer Bereiche.

    Die Vision Ausgehend von diesen Rahmenbedingun-gen ist die Zielsetzung, ein Portfolio digita-ler Lernangebote zu erstellen, die ähnlich einer Mediathek von den Zielgruppen des ZBFS-BLJA nach Stichworten durchsucht werden und selbst gesteuert – wann und von wo aus auch immer – durchgearbeitet werden können.

    Dabei wird ein besonderes Augenmerk darauf liegen, die zu transportierenden Inhalte in möglichst kleinteilige Module zu zerlegen, sodass idealerweise pro Modul nur ein einziger Grundgedanke bzw. Zu-sammenhang dargestellt wird. Auf diese Weise wird eine (lerntechnische) Überfrach-tung der einzelnen Angebote vermieden,

    und die Lernenden können sich in der Summe der wahrgenommenen Angebote maßgeschneidert nach dem individuellen Lernwunsch bedienen.

    In der Verknüpfung digitaler Lernangebote mit der klassischen Präsenzschulung wer-den aktuell Angebote entwickelt, die die Stärken beider Formen im sog. Blended Learning ideal miteinander kombinieren. In Abbildung 1 sehen Sie beispielhaft die Konzeption des Pilotprojekts „Neu im ASD (Allgemeiner Sozialdienst)“.

    Abb. 1: Konzeption „Neu im ASD” im Blended-Learning-Format Quelle: Roger Leidemann, ZBFS

    Herausforderungen Dass Fortbildungsangebote inhaltlich auf aktuellem Stand sind und hinsichtlich Themenauswahl, Methodik sowie Didaktik konsequent vom Blickwinkel des Transferer-folgs konzipiert werden müssen, ist selbst-verständlich.

    Digitale Fortbildungsangebote im Zusam-menwirken mit herkömmlichen Formaten zu implementieren, ist dabei jedoch weit mehr, als bloß weitere Angebote in anderer Darreichungsform zu entwickeln.

    Die Lernenden sind bei der Wahrnehmung digitaler Lerninhalte im Regelfall auf sich selbst gestellt. Die Toleranz gegenüber nicht hochgradig lernförderlichen Angeboten oder gar schlecht funktionierender Technik ist dabei denkbar gering. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Erstel-lung von Angeboten, die einen tatsächli-chen Mehrwert liefern sollen.

    Online-

    Schu

    lung

  • 23 Familie, Kinder und Jugend

    Implementierung Blended Learning – BLJA

    E-LEARNING- WERKZEUGE

    VERTRETUNG BLENDED LEARNING

    MANAGEMENT CYCLE

    (Verknüfung von Digitalen

    Formaten mit BLJA-

    Fobi-Formaten)

    VERWALTUNG VERNETZUNG UND AKQUISE

    QUALIFIZIERUNG IT-SUPPORT

    Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, hat das Bayerische Landesju-gendamt zunächst intern die verschiedenen Ebenen identifziert, die als maßgebliche Erfolgsfaktoren unabdingbar für die Pro-duktion hochwertiger digitaler Inhalte er-scheinen (siehe Abbildung 2). Dabei wurde deutlich, dass die notwendigen Anpassun-gen auch nachhaltige Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahmen erfor-derlich machen und eine enge Abstimmung insbesondere mit den Kolleginnen und Kol-legen der Produktgruppen VIII und IX sowie der Stabstelle Digitalisierung Grundlage für den Erfolg in diesem Vorhaben sind.

    Aktueller Stand Da inzwischen eine solide Grundausstat-tung an Produktionsmitteln verfügbar ist und die ersten Pilotprojekte konzipiert sind, ist der nächste Schritt aktuell, die zuständigen Kolleginnen und Kollegen mit der Handhabung von Soft- und Hardware vertraut zu machen und gleichsam als Organisation Erfahrungen mit den zunächst theoretisch entwickelten Prozessen zu sammeln. Priorität wird deshalb zunächst die Produktion von Kleinstformaten ha-ben; erste Angebote wurden bereits intern getestet und das Feedback von Nutzerinnen und Nutzern erfasst.

    Fragestellungen, die in diesem Zuge be-leuchtet werden sollen, sind insbesondere:

    • Welche Leistungsfähigkeit bieten die verfügbaren Produktionsmittel?

    • Welcher zeitliche und personelle Auf-wand erweist sich als realistisch?

    • Wo liegen Grenzen der Machbarkeit? • Welche technischen Hürden müssen

    bedacht werden?

    Schwerpunkt noch vor der Implementie-rungsphase wird es zudem sein, in engem Austausch mit zunächst ausgewählten Test-teilnehmenden zu bewerten, welche Art der Aufbereitung und Darbietung funktioniert und welche nicht.

    Eine erste Erkenntnis ist bereits deutlich geworden: Um ein akzeptables Tempo bei der Produktion digitaler Lerninhalte zu ermöglichen, benötigt eine Organisation konkret dafür ausgewiesene personelle Kapazitäten.

    Ausblick und Chancen Nachdem die grundlegenden Entscheidun-gen für die Entwicklung digitaler Lernfor-mate erarbeitet worden sind, hat nun die Produktion begonnen. Erste Ergebnisse sind vielversprechend, und es ist davon auszugehen, dass mit steigendem Erfah-rungsgrad der Organisation das Portfolio rasch an Umfang gewinnen wird und den Zielgruppen des Bayerischen Landesju-gendamts damit eine weitere Dienstleis-tung zur Verfügung gestellt werden kann.

    Erste Abstimmungen mit der Stabstelle Di-gitalisierung, wie auch Synergien innerhalb des ZBFS nutzbar gemacht werden könn-ten, haben ebenfalls bereits begonnen.

    Abb. 2: Zu verknüpfende Ebenen als Voraussetzung für die Produktion hochwertiger digitaler Lerninhalte Quelle: Andrea Becker, ZBFS

  • 24

    Menschen mit Behinderung © Adob

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    Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft stärken – das ist eine wichtige Aufgabe

    unserer Landesbehörde. Sie ist zuständig dafür, eine Behinderung festzustellen.

    Das Inklusionsamt im ZBFS unterstützt durch seine Leistungen die Beschäftigung von Menschen mit

    Behinderung und die Inklusion im Arbeitsleben.

  • 25 Menschen mit Behinderung

    Z8FS Zenuum Bovorn ,=om,1,0 und Soziales.

    Ausbau des Online-Antrags

    diese Erklärung mit Unterschrift als Anla-ge zum Online-Antrag zukommen lassen, das heißt ausdrucken, unterschreiben oder hochladen. Damit kann der Antrag rein elektronisch gestellt werden.

    Über 1,2 Millionen Menschen in Bayern sind schwerbehindert. Schwerbehindert sind Personen ab einem Grad der Behin-derung von 50 oder mehr. Knapp 250.000 Bürgerinnen und Bürger haben in Bayern im Jahr 2018 einen Antrag auf erstmalige Feststellung der Behinderung oder Aner-kennung einer Verschlimmerung, gestellt. Ein erheblicher Teil davon, nämlich fast 20 Prozent aller Anträge, wurde nicht mehr klassisch auf Papier, sondern online ge-stellt.

    Dieser Online-Antrag ist seit 2018 um eine wichtige Funktion erweitert: Die Antragstel-lenden können jetzt auch wichtige Anla-gen zu ihrem Antrag hochladen. Kaum ein Antrag kommt ohne mehr oder weniger umfangreiche Anlagen aus. Das können sein: medizinische Unterlagen, ein Lichtbild für den Schwerbehindertenausweis, Be-treuerausweis usw. Diese Anlagen mussten bisher ergänzend zu dem eigentlichen – online gestellten – Antrag mit der Post übersandt werden. Das ist nun nicht mehr erforderlich.

    Der „Wegweiser für Menschen mit Behinderung” soll als zentrale Informationsquelle dienen, Rechte und

    Möglichkeiten für schwerbehinderte Menschen aufzeigen und Barrieren abbauen.

    Überarbeitung der Broschüre „Wegweiser für Menschen mit Behinderung”

    Schon seit 2017 muss aufgrund einer Gesetzesänderung die Unterschrift zum Antrag nicht mehr nachgereicht werden. Eine Unterschrift ist jetzt nur noch für die Einwilligungserklärung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers notwendig. Mit ihr kann das ZBFS Befundberichte von behan-delnden Ärztinnen/Ärzten einholen (sog. „Schweigepfichtentbindung”). Wer einen Antrag stellt, kann dem ZBFS aber auch

    Bürgerpostfach

    Viele behinderte Menschen stellen beim ZBFS ihren Antrag. Aber unabhängig von einem Antrag möchten viele Menschen mit Handicap mit dem ZBFS Kontakt aufneh-men. Dabei geht es häufg darum, Unterla-gen zu einem Antrag nachzureichen, oder es treten Fragen auf – zu einem laufenden Verfahren oder auch allgemeine Fragen ohne Bezug zu einem bestimmten Antrag. Dazu wird heute von allen gerne ein elek- tronisches Medium genutzt: die E-Mail. Die-ses Medium ist allerdings für das Schwer-behindertenrecht, bei dem es in der Regel um sensible Gesundheitsdaten geht, nicht gut geeignet, da viele Bürgerinnen und Bürger verschlüsselte E-Mails nicht senden bzw. nicht empfangen können.

    Das ZBFS nimmt seine datenschutzrecht-liche Verantwortung als Sozialbehörde sehr ernst und plant daher zukünftig, ein verschlüsseltes Portal zur Kommunikation im Internet zur Verfügung zu stellen („Bür-gerpostfach“). Das hat für die Bürgerinnen und Bürger den Vorteil, dass sie auf siche-rem Wege Nachrichten ans ZBFS schicken und direkt die Antwort empfangen können. Auch hier können die „User” Unterlagen hochladen. Die eingehenden Nachrichten sollen so weit wie möglich automatisiert klassifziert werden und dann unmittelbar

    Im Broschürenbestellportal der Bayerischen Staatsregierung kann die Broschüre bestellt oder direkt als PDF heruntergela-den werden: www.bayern.bestellen.de.

    Neu ab 2019

    www.bayern.bestellen.de

  • 26

    Menschen mit Behinderung

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    125.000

    120.000

    115.000

    110.000

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    100.000

    95.000 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

    beim zuständigen Bearbeiter im Fachver-fahren ankommen. Dies erspart das interne Weiterleiten von E-Mails.

    Entwicklung bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises

    Von 2010 bis 2015 sind die Antragszahlen stetig gefallen, um rund 11,5 Prozent. In den Jahren 2016 und 2018 kam es jeweils zu einem Anstieg. Bei den Zahlen für 2017 und 2018 ist zu berücksichtigen, dass es infolge der Mitte 2017 eingesetzten neuen Software im ZBFS zu einer Verzögerung bei der Erfassung der Anträge kam, die bis An-fang 2018 anhielt. Es wurden daher Anfang 2018 noch zahlreiche Anträge erfasst und in der Statistik dem Jahr 2018 zugerechnet, die bereits 2017 eingegangen waren. Die tatsächliche Säule für 2017 würde daher etwas höher ausfallen als in der unten stehenden Grafk, die Säule für 2018 etwas niedriger.

    Gestellte Erstanträge auf Feststellung einer Behinderung in Bayern

    Inklusion ins Arbeitsleben

    Das Inklusionsamt beim ZBFS

    Im Januar 2018 wurde in Bayern aus dem Integrations- das Inklusionsamt. Damit wird der Paradigmenwechsel von der Integration zur Inklusion bereits im Namen erkennbar. Mittlerweile folgen auch andere Bundeslän-der diesem Beispiel.

    2018 war auch das Jahr, in dem die Daten-schutz-Grundverordnung in Kraft trat, das „Budget für Arbeit” anlief und die Schwer-behindertenvertretungen neu gewählt

    wurden. Diese Herausforderungen waren neben dem „Regel-Geschäft“ zu stemmen. Im Bereich Fortbildung wechselte die Orga-nisation, Durchführung und Begleitung der Seminare des Inklusionsamtes zu einem neuen Anbieter, der GRUNDIG AKADEMIE, Akademie für Wirtschaft und Technik ge-meinnützige Stiftung e. V., aus Nürnberg.

    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Im Vordergrund stand vor allem die Um-setzung der Informationspfichten über die Verarbeitung der erhobenen Daten im In-klusionsamt. Erheblichen Aufwand verursa-chen im Bereich der Abteilung die zahlrei-chen verschiedenen Antragsverfahren, die Unterscheidung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerleistungen, die Einbeziehung der Integrationsfachdienste (IFD) und die Besonderheiten beim Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung.

    Budget für Arbeit

    Dieses neue Instrument, das den Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt fördern soll, fällt im Regelfall in die Zuständigkeit des Trägers der Eingliederungshilfe. Das sind in Bayern die Bezirke. Das Inklusionsamt leis-tet hier Amtshilfe bei der Sachverhaltser-mittlung, insbesondere dabei, einen mögli-chen Lohnkostenzuschuss festzustellen und eine notwendige Anleitung und Begleitung für betroffene Beschäftigte zu gewährleis-ten. Beteiligt werden hier meist die bay-erischen IFD, die „vor Ort“ viel Erfahrung haben, die unterschiedlichen Arbeitsplätze „passend zu gestalten” und so die Arbeits-verhältnisse dauerhaft zu sichern.

    Die Kosten für die Anleitung und Beglei-tung werden in Bayern aus der Ausgleichs- abgabe bezahlt.

    Als Basis der Zusammenarbeit wurde zwi-schen dem Bayerischen Sozialministerium, den Bezirken und dem Inklusionsamt zum 1. Oktober 2018 eine Rahmenvereinbarung geschlossen.

  • 27 Menschen mit Behinderung

    Schulung, Forschung, Sonstiges: 0,9 Mio. €

    Leistungen an Arbeitgeberinnen

    und -geber: 45,5 Mio. €

    Institutionelle Förderung: 17,3 Mio. €

    Leistungen an Integrationsfach- dienste (IFD): 10,1 Mio. €

    Leistungen an schwerbehinderte Menschen: 5,2 Mio. €

    Arbeitsmarktpro- grammme: 4,0 Mio. € Leistungen

    an Inklusionsprojekte: 14,4 Mio. €

    Gesamtausgaben: 97,3 Mio. €

    Wahl der Schwerbehindertenvertre-tung

    triebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten – arbeitet das Inklusionsamt seit 2018 mit einem neuen Partner zusammen. Mit der Übernahme durch die GRUNDIG AKADEMIE kamen nicht nur jahrelange Routinen auf den Prüf-stand, es wurden auch Verfahrensschritte, die durch rechtliche Änderungen erforder-lich wurden, angepasst.

    Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) fördert im Betrieb oder in der Dienststelle die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. 2018 wurden viele SBV neu gewählt. Damit die „Neuen“ sich über Aufgaben, Rechte und Pfichten informieren können, wird das Inklusionsamt mit sei-ner Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie seinem umfangreichen Schulungsan-gebot aktiv. Insbesondere das Schulungs-angebot ist neu an die Bedürfnisse der jetzt gewählten SBV angepasst.

    Die BIH und das Inklusionsamt veröffentli-chen in ihren Publikationen speziell für die SBV aufgearbeitete Themen. Die Zeitschrif-ten „ZB” und „ZB Bayern” werden viertel-jährlich herausgegeben und berichten über Aktuelles zur Teilhabe am Arbeitsleben.

    In einem der Kerngeschäfte des Inklusions-amtes – den Fortbildungen für SBV, Be-

    Die Aufgaben des Inklusionsamtes

    Hauptaufgabe des Inklusionsamtes ist die Förderung der berufichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Finanzielle Grundlage der Förderung ist die von Ar-beitgebern zu zahlende Ausgleichsabgabe. Arbeitgeberinnen und -geber mit min-destens 20 Arbeitsplätzen, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl schwer-behinderter Menschen beschäftigen, müs-sen eine Ausgleichsabgabe leisten – Geld, das vom Inklusionsamt für die Teilhabe am Arbeitsleben eingesetzt wird.

    Ausgaben des Inklusionsamtes 2018

  • 28

    Menschen mit Behinderung

    Inklusion unterstützen

    Bestehende Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu sichern, ist ein weiterer zentraler Bestandteil der berufichen Inklusion und damit ebenso wichtig wie die Vermittlung in den Arbeits-markt.

    Hier setzt auch die „begleitende Hilfe“ des Inklusionsamtes an. Sie ist ein Leistungs-angebot für schwerbehinderte Berufstätige sowie deren Arbeitgeberinnen und -geber und umfasst alle Maßnahmen und Leistun-gen, mit denen Arbeits- und Ausbildungs-plätze für schwerbehinderte Menschen eingerichtet und bereits vorhandene Stel-len gesichert werden können.

    Leistungen an schwerbehinderte Men-schen

    Menschen mit Behinderung sollen im Ar-beitsleben die gleichen Chancen wie nicht behinderte Menschen haben. Um dieses Ziel zu erreichen und die Wettbewerbs-fähigkeit zu verbessern, unterstützte das ZBFS im Jahr 2018 über 1.000 Leistungs-empfängerinnen und Leistungsempfänger mit insgesamt 5,2 Millionen Euro.

    Ein Beispiel für eine Leistung an schwerbe-hinderte Menschen ist die Kostenerstattung für eine Arbeitsassistenz. Der schwerbehin-derte Mensch leistet in diesen Fällen die ar-beitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit selbst, die Assistenzkraft hilft und unterstützt ihn aber dabei. Klassische Beispiele für Arbeits- assistenz sind das Vorlesen von Akten für Menschen mit Sehbehinderung, das Rei-chen von Ordnern für Menschen mit star-ken Körper- und Mehrfachbehinderungen oder Kommunikationsassistenz (wie Gebär-densprachdolmetschen, Unterstützung bei Telefonaten) für Hörbehinderte und gehör-lose Menschen am Arbeitsplatz. Für Ar- beitsassistenzleistungen hat das Inklusions-amt 2018 rund 3,4 Millionen Euro gezahlt.

    Leistungen an Arbeitgeberinnern und -geber

    Zum Ausgleich außergewöhnlicher Belas-tungen, die mit der Beschäftigung schwer-

    behinderter Menschen verbunden sein können, erhielten Arbeitgeberinnen und -geber (inklusive der Inklusionsbetriebe) im Jahr 2018 Lohnkostenzuschüsse in Höhe von rund 51,5 Millionen Euro.

    Mit den Zuschüssen sorgen wir für einen Ausgleich, wenn schwerbehinderte Ar-beitnehmerinnen und -nehmer infolge der Behinderung quantitativ weniger leisten können oder am Arbeitsplatz eine besonde-re personelle Unterstützung benötigen. Die Leistung hat sich zum häufgsten und wir-kungsvollsten Förderinstrument entwickelt. Sie hilft, bestehende Arbeitsverhältnisse zu sichern, stellt daneben aber auch einen wichtigen Anreiz für die Neueinstellung schwerbehinderter Menschen dar.

    Das Bayerische Sozialministerium hat zusammen mit dem ZBFS-Inklusionsamt den für die Zahlung vorgegebenen Rahmen verbessert. Im Jahr 2018 haben Arbeitgebe-rinnen und -geber hier etwa 7,8 Millionen Euro mehr an Zuschüssen als im Vorjahr bekommen.

    Sonderprogramme

    Neben den oben dargestellten „Regel-Leis-tungen“ gibt es in Bayern zur Thematik „Teilhabe am Arbeitsleben“ die bewährten Sonderprogramme

    • „Werkstatt inklusiv“ (Förderung soge-nannter Werkstatt-Außenarbeitsplätze),

    • „LASSE“ (Heranführung an und Ver-mittlung in den Arbeitsmarkt von lang-zeitarbeitslosen schwerbehinderten Menschen),

    • „BÜWA“ (Qualifzierung und Vermitt-lung in den Arbeitsmarkt von Werkstatt-gängerinnen und Werkstattgängern) und

    • „Initiative Inklusion” (Schaffung von Ausbildungsplätzen für schwerber-hinderte junge Erwachsene bzw. für schwerbehinderte ältere arbeitslose Menschen).

    Bis Ende 2018 sind hier in Bayern 822 Außenarbeitsplätze, 476 Ausbildungs- und 1.176 Arbeitsplätze neu entstanden.

  • 29 Menschen mit Behinderung

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    Die Versorgungsverwaltung ist der historische Ursprung des ZBFS. Neben der Kriegsopferversorgung gehört

    heute auch die Entschädigung von Gewaltopfern zum vielfältigen Aufgabenspektrum unserer Behörde.

  • 31 Soziale Entschädigung

    Kriegsopferversorgung

    Ende 2018 gab es in Bayern noch rund 11.000 Personen, die durch kriegerische Einwirkungen des Zweiten Weltkriegs ge-sundheitliche Schädigungen erlitten haben oder die einen Leistungsanspruch als Hin-terbliebene (Witwen und Witwer, Waisen und Eltern) haben und deswegen Leistun-gen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) bezogen.

    Das ZBFS ist für den Vollzug der Sozialen Entschädigung zuständig. Die Fallzahlen im Bereich der Kriegsopferversorgung sinken, gleichzeitig gilt es aber, das für den Vollzug einer äußerst komplexen und umfangreichen Rechtsmaterie notwendige Fachwissen aufrechtzuerhalten. Verschiede-ne Aufgaben wurden neu strukturiert, das Fachwissen wurde zentralisiert und gebün-delt, um so den sach- und fachgerechten Aufgabenvollzug für die nächsten Jahre zu sichern.

    Wie sind die Aufgaben verteilt? Welche Dienststelle bearbeitet welche Aufgaben? Werfen Sie doch einen Blick auf die Bayern-karte. Sie zeigt die neue Struktur.

    Die nach wie vor große Bedeutung der Kriegsopferversorgung zeigt sich daran, dass im Jahr 2018 die Ausgaben für Ren-tenzahlung an Kriegsopfer 79,74 Millionen Euro betragen haben.

    • Blindengeld

    Opferentschädigung

    Seit dem Jahr 2012 verbindet das ZBFS und den WEISSEN RING eine Kooperationsver-einbarung. Mit Leben erfüllt wurde diese im vergangenen Jahr unter anderem durch eine gemeinsame Fachveranstaltung zum Thema „Opferhilfe in der Praxis“, die am 19. September 2018 in Ingolstadt stattfand. Die beiden Landesvorsitzenden des WEIS-SEN RINGS, Josef Wittmann (Bayern-Nord) und Franz J. Papst (Bayern-Süd), betonten die gemeinsame Fürsorge um die Opfer von Gewalttaten.

    Auf dem Programm des Fachtages standen Vorträge von Polizeibeamten zu den unter-schiedlichen Möglichkeiten der Unterstüt-zung durch die Polizei. Ein Opferanwalt aus München stellte aus anwaltlicher Sicht vor, wie Gewaltopfer auf das gerichtliche Ver-fahren vorbereitet und wie ihre Ansprüche juristisch geltend gemacht werden können. Der WEISSE RING gab eine Übersicht über seine umfangreichen Assistenzangebote, das ZBFS informierte über die Feststellung von Schädigungsfolgen aus verwaltungs-rechtlicher und aus ärztlicher Sicht.

    Mit weit über 100 Teilnehmenden von Poli-zei, Justiz, ZBFS und Weissem Ring war die Fachtagung ein voller Erfolg, mit der insbe-sondere das Vertrauen und die Zusammen-arbeit der verschiedenen Akteurinnen und Akteure gestärkt wurden.

    • Blindengeld • Forderungen • OEG für Oberfranken, Mittelfranken

    und Unterfranken

    Unterfranken Oberfranken

    Mittelfranken Oberpfalz

    Niederbayern

    Schwaben

    Oberbayern

    • Blindengeld

    • Orthopädische Versorgung

    • Blindengeld • OEG für Oberbayern

    und Oberpfalz

    • Blindengeld • Kriegsopferfürsorge für Franken,

    Niederbayern und Oberpfalz • Heil- und Krankenbehandlung • OEG für Niederbayern

    und Schwaben

    • Blindengeld • Kriegsopferfürsorge

    für Schwaben und Oberbayern

    • Blindengeld • Kriegsopferversorgung • Sonstige Nebengesetze

  • 32

    Soziale Entschädigung

    50 Jahre Sonderbetreuer

    Einen runden Geburtstag durften die Son-derbetreuerinnen und Sonderbetreuer im Jahr 2018 feiern – diese besondere Aufgabe im ZBFS wurde ein halbes Jahrhundert alt.

    Im Jahr 1968 haben die bayerischen Ver-sorgungsämter erstmals Sonderbetreuer eingesetzt. Ihre Aufgabe war es, ältere und schwer betroffene Kriegsbeschädigte zu betreuen – unkompliziert und bürgernah. Die Sonderbetreuerinnen und Sonder-betreuer spielen auch heute noch eine Schlüsselrolle im ZBFS. Die Qualität ihrer Arbeit ist jetzt eine völlig andere. Aktuell kümmern sich 14 Mitarbeitende in Bayern um die Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz.

    Vor 50 Jahren hatten die Sonderbetreuer blinde, hirnbeschädigte, amputierte oder vergleichbar schwerstbehinderte Men-schen intensiv zu beraten und für sie zu sorgen. Ziel war es, die Leistungen des Versorgungsrechts oder orthopädischer Möglichkeiten für die Kriegsbeschädigten optimal auszuschöpfen. Heute sind sie überwiegend Ansprechpartnerin und -part-ner für die Opfer von Gewalttaten wie des sexuellen Missbrauchs, schwerer Körper-verletzung oder der Ermordung naher Angehöriger.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind besonders geschult. Sie sprechen mit den Opfern und helfen unmittelbar, auch bei ihnen zu Hause. Sie unterstützen die oft traumatisierten Menschen dabei, über-haupt einen Antrag zu stellen, und füllen notwendige Formulare auch mit aus. Sie beraten und zeigen Wege zu anderen An-geboten der Opferhilfe – und sie hören den Menschen zu.

    Die Leistungen nach dem BayBlindG betragen monatlich:

    • Für blinde Menschen 610 Euro • Für taubblinde Menschen 1.220 Euro • Für hochgradig sehbehinderte Menschen 183 Euro • Für taub-sehbehinderte Menschen 366 Euro

    Im Jahr 2018 haben in Bayern insgesamt rund 3.000 Personen Versorgungsleistun-gen nach dem OEG erhalten, die Geldleis-tungen an die Versorgungsberechtigten betrugen 17,25 Millionen Euro.

    Bayerisches Blindengeld

    Blinde und hochgradig sehbehinderte Men-schen erhalten einen fnanziellen Ausgleich für die mit der Behinderung verbundenen Mehraufwendungen. Der Ausgleich erfolgt pauschal, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand und ohne jegliche Einkom-mensanrechnung.

    Ende 2018 bezogen rund 14.600 Menschen Leistungen nach dem Bayerischen Blinden-geldgesetz (BayBlindG). Davon bezogen 371 Menschen von Taubblindengeld. Bei dieser Personengruppe handelt es sich um Menschen, die vom Schicksal besonders hart getroffen sind, da sie gleichzeitig blind und taub sind und damit in besonderem Maß und Umfang Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft benötigen.

    Seit dem 1. Januar 2018 können auch Menschen mit einer hochgradigen Seh-behinderung Leistungen nach dem Bay-BlindG erhalten. Hochgradig sehbehindert sind Menschen, die nicht blind sind, deren Sehfähigkeit aber sehr stark herabgesetzt ist. Die Leistung wird gewährt, wenn die Sehschärfe auf keinem Auge und auch beidäugig nicht mehr als 1/20 beträgt oder so schwere Störungen des Sehvermögens vorhanden sind, dass sie einen Grad der Behinderung von 100 nach dem Schwerbe-hindertenrecht bedingen. Die monatliche Leistung für hochgradig sehbehinderte Menschen beträgt 30 Prozent des vollen Blindengeldes.

    Personen, die dem Blindengeld ent-sprechende Leistungen, zum Beispiel nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfall-versicherung, beziehen, erhalten kein Blindengeld. Das Blindengeld wird gekürzt bei Leistungen aus der Pfegeversicherung oder bei einem Heimaufenthalt, der von Trägern der Sozialversicherung gefördert wird.

  • 33

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    Sozialwirtschaftliche Förderleistungen

    Unsere Landesbehörde fördert Projekte aus dem Europäischen Sozialfonds. Ziel ist es, Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Aus bayerischen

    Landesmitteln unterstützt das ZBFS viele weitere Maßnahmen – von der offenen Behindertenarbeit

    über die Familienerholung bis zu niedrigschwelligen Betreuungsangeboten in der Pfege.

  • 34

    Förderleistungen

    Europäischer Sozialfonds (ESF)

    Der ESF ist das bedeutendste arbeitsmarkt-politische Förderinstrument der Europäi-schen Union. Für den Zeitraum 2014–2020 stehen Bayern knapp 300 Millionen Euro an ESF-Mitteln zur Verfügung, die noch zusätzlich durch eigene Haushaltsmittel des Freistaats Bayern ergänzt werden. Die Förderung verteilt sich insgesamt auf 15 „Aktionen”, die sich in ihrer inhaltlichen Ausrichtung unterscheiden. Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Fami-lie, Arbeit und Soziales verwaltet das ZBFS rund 139 Millionen Euro und fördert sieben Einzelaktionen:

    • Betriebliche Ausbildungsverhältnisse benachteiligter junger Menschen;

    • Vorbereitung besonders benachteiligter junger Menschen auf eine Ausbildung;

    • Maßnahmen der berufichen Fortbil-dung für Erwerbstätige;

    • Zukunftscoaches, die die Humanres-sourcen in den vom demografschen Wandel betroffenen bayerischen Regio-nen stärken;

    • Servicestellen zur Beratung und Qualif-zierung für Frauen im Arbeitsleben;

    • Berufiche Qualifzierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose;

    • Bedarfsgemeinschaftscoaching zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und deren Familien in den Arbeitsmarkt.

    Im Jahr 2018 genehmigte die Europäische Kommission die Änderung des Operatio-nellen Programmes ESF Bayern 2014–2020 und hat so der sozioökonomischen Ent-wicklung Rechnung getragen. Die Konzent-ration richtet sich noch stärker auf Jugend-liche als bisher. Im Gegenzug sah man sich im Bereich der Langzeitarbeitslosen wie auch der Qualifzierung von Frauen veran-lasst, die Mittel zu reduzieren. Die Förde-rung der sogenannten Zukunftscoaches endete zum 31. August 2018.

    Förderung von Selbsthilfegruppen

    Zweck und Ziel dieser Förderung ist es, die Initiative der Betroffenen durch den Erhalt und Aufbau von Selbsthilfegruppen zu un-terstützen. Im Jahr 2018 hat das ZBFS dafür

    an 617 Selbsthilfegruppen bayernweit ins-gesamt 246.800 Euro ausgereicht. Die von den Selbsthilfegruppen angebotenen Hilfen umfassen den regelmäßigen Austausch von Informationen, Erfahrungen und Stra-tegien zur Lebensbewältigung sowie Teilha-be am Leben der Gemeinschaft. Mitglieder der Selbsthilfegruppen können außer den behinderten oder chronisch kranken Men-schen und deren Familienangehörigen auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sein, die die Betroffenen in den Gruppen unterstützen.

    Im Austausch mit den Selbsthilfegruppen und Gudrun Brendel-Fischer, MdL Quelle: Michael Neuner, ZBFS

    Am 26. November 2018 fand auf Initiative der damaligen Ehrenamtsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Gudrun Bren-del-Fischer, MdL, und Präsident Dr. Nor-bert Kollmer ein Informationsgespräch für Gruppenleiterinnen und -leiter von Selbst-hilfegruppen statt. Die Verantwortlichen für Selbsthilfe haben den Termin sehr gut an-genommen und intensiv genutzt, ihre An-liegen und Fragen zur Förderrichtlinie und zum Verfahren einzubringen. Auch Themen zum Ehrenamt und zum Schwerbehinder-tenrecht konnten behandelt werden.

    2018 – ein Jahr des Aufgabenzuwach-ses

    Im vergangenen Jahr haben das Bayeri-sche Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie das Bayerische Staats-ministerium für Gesundheit und Pfege den haushaltsrechtlichen Vollzug umfangreicher neuer Förderprogramme an das ZBFS dele-giert:

    Modellprogramm „Aktive generationen-freundliche Gemeinde“ Ziel dieses Programms ist es, sowohl

  • 35 Förderleistungen

    Gemeinden bei der Umsetzung der Senio-renpolitischen Gesamtkonzepte zu unter-stützen als auch die Teilhabe älterer Men-schen zu stärken. In einem ersten Schritt soll das Modellprogramm in kreisangehöri-gen Gemeinden bis ca. 10.000 Einwohner-innen und Einwohner im Regierungsbezirk Oberpfalz erprobt werden.

    Förderung von Schulungsangeboten für ältere Menschen im Umgang mit digitalen Medien Das Programm „Bayern Digital II“ enthält u. a. Schulungsprogramme für ältere Men-schen im – für ältere Menschen oft unge-wohnten – Umgang mit digitalen Medien. Diese Schulungen sollen in allen 91 Mehr-generationenhäusern in Bayern angeboten und staatlich gefördert werden.

    Förderung der Umsetzung von Weiterbil-dungsinitiatoren als digitale Bildungsbera-ter Ziel der Partner des „Pakts für berufiche Weiterbildung 4.0“ ist es, das gemeinsame Engagement für die berufiche Weiterbil-dung zu intensivieren. Konkrete Maßnah-men und Projekte sollen die Bereitschaft der erwerbsfähigen Bürgerinnen und Bür-ger Bayerns, sich weiterzubilden, nachhal-tig steigen – das insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt. Eine der Maßnahmen ist die Förderung sogenann-ter Weiterbildungsinitiatoren als digitale Bildungsberater und deren koordinierende Stelle. Diese koordinierenden Stellen sollen Betriebe und Beschäftigte in der Weiterbil-dung beraten und ihnen zur Seite stehen, wenn es darum geht, passende Weiterbil-dungen zu fnden und zu starten.

    Neuer Förderbaustein in der Förderrichtli-nie „Pfege und Behinderung“ zur Schaf-fung von Kurzzeitpfegeplätzen in vollstati-onären Einrichtungen der Pfege Das neu entwickelte Förderprogramm ver-folgt das Ziel, auf Landesebene den beson-deren Belastungen der stationären Pfege-einrichtungen, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Kurzzeitpfegeplät-zen entstehen, monetär entgegenzuwirken. Ziel ist es, Mindererträge, die in dieser Ver-sorgungsform durch naturgemäß auftre-tende Schwankungen in der Nachfrage und

    damit verbundene Zeiten des Leerstandes entstehen können, fnanziell abzuschwä-chen. Betreiber stationärer Einrichtungen der Pfege sollen durch eine fnanzielle Hilfe für die Zeiten, in denen die Plätze nicht belegt sind, dazu ermuntert werden, wieder vermehrt dauerhafte Kurzzeitpfegeplätze anzubieten.

    Da bereits seit einigen Jahren die Zahl der Förderverfahren und auch die fachli-chen Anforderungen an den Vollzug dieser Verfahren stetig ansteigen und auch in den kommenden Jahren mit einer konti-nuierlich hohen Zahl an Förderverfahren zu rechnen ist, galt es im letzten Jahr eine stabile und leistungsfähige Teamstruktur zu schaffen, die zudem den Ansprüchen an die personelle und fachliche Leitungsspanne genügt. Mit Wirkung vom 1. Mai 2018 hat die Zentrale des ZBFS deshalb im Aufga-benbereich der Landesmittelförderung ein zusätzliches Team eingerichtet.

    Erstattungsleistungen

    Die Landesbehörde ZBFS erstattet in einer Reihe von Sozialbereichen Leistungen, die andere Träger erbracht haben.

    So erhalten die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch Zweites Buch – SGB II) aus Bundesmitteln eine anteilige Erstattung für die von ihnen aufgewendeten Kosten für Unterkunft und Heizung. Im Jahr 2018 waren das rund 538 Millionen Euro.

    Ebenfalls aus Bundesmitteln erstattet das ZBFS den Trägern der Sozialhilfe (Sozialge-setzbuch Zwölftes Buch – SGB XII) die Kos-ten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im letzten Jahr waren das rund 586 Millionen Euro.

    Die Träger von Werkstätten für behinderte Menschen sowie von Inklusionsbetrieben erhielten im Jahr 2018 eine Erstattung für den Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Rentenversicherung der dort beschäftigten Menschen mit Handicap in Höhe von rund 160 Millionen Euro.

  • 36

    Förderleistungen

    Bayerische Stiftung Hospiz

    Gegründet wurde die Stiftung im Jahr 1999. In den Anfangsjahren stand die f-nanzielle Förderung des Aufbaus der Hos-piz- und Palliativarbeit in Bayern im Vorder-grund. In den vergangenen Jahren geschaf-fene gesetzliche Grundlagen, insbesondere durch das Hospizgesetz, sichern nun eine fnanzielle Ausstattung der Hospizvereine vor Ort, zumindest für die tägliche Arbeit.

    Die Bayerische Stiftung Hospiz hat ihren Aufgabenschwerpunkt auf die Öffentlich-keitsarbeit, die Erweiterung des Netzwerks der Hospiz- und Palliativbewegung sowie die weitere Stärkung des Ehrenamtes verla-gert.

    Die Vernetzung verschiedener Akteurinnen und Akteure in der Hospizarbeit wird durch zwei Fachtagungen gefördert, die von der Bayerischen Stiftung Hospiz (mit-)veran-staltet werden. Am 26. April 2018 fanden sich in der Evangelischen Akademie Tutzing rund 90 Gäste ein, um zum Thema „Über-nahme von Verantwortung in der Hospizar-beit“ zu diskutieren. Das Thema wurde in Vorträgen aus philosophischer und theolo-gischer Sicht beleuchtet und in fünf Work-shops anhand klassischer Handlungsfelder der praktischen Hospizarbeit konkretisiert.

    Die Fachtagung der Bayerischen Stiftung Hospiz in Schney am 12. und 13. November 2018 widmete sich dem Thema „Bewährtes erhalten – Neues Gestalten – Hospizarbeit im Wandel“. Rund 150 Teilnehmende konn-ten sich zu folgendenThemen austauschen:

    • Hospiz und Bildung; • Rituale am Ende einer Begleitung; • Was Hospizbegleiterinnen und -beglei-

    ter motiviert; • Verlust und Trauer bei Jugendlichen und

    jungen Erwachsenen; • Fallsupervision; • Hospiz im Wandel; • Das Ehrenamt im Wandel.

    Am 7. Oktober 2018 begeisterte bereits zum zweiten Mal das Benefzkonzert der Baye-rischen Stiftung Hospiz mit dem Polizeior-chester Bayern das Publikum im

    Prinzregententheater München.

    Unter dem Motto „Sagenhafter Klangzau-ber“ spannte das Orchester unter Leitung von Prof. Johann Mösenbichler einen mu-sikalischen Bogen von der Ouvertüre der „Zauberföte” über den „Zauberlehrling” von Paul Dukas bis hin zu „Harry Potter” und „König der Löwen”.

    Applaus für das Polizeiorchester Bayern Quelle: Thomas Kerner, ZBFS

    Hospizpreis 2018

    Ein weiterer Höhepunkt war die Verleihung der Hospizpreise am 26. November 2018 im Gartenpavillon des Juliusspitals Würzburg. Im Jahr 2018 ging die Auszeichnung an Rosemarie Wechsler vom Elisabeth-Hos-pizverein Dachau und an die Kirchenband „Variabel“ der Pfarrei Litzendorf im Erzbis-tum Bamberg. Staatsministerin Melanie Huml, MdL, die Schirmherrin der Stiftung, betonte anlässlich der Verleihung: „Alle, die sich in der Hospiz- und Palliativversorgung engagieren, machen unsere Gesellschaft menschlicher. Dafür verdienen sie unseren Respekt und unsere Hochachtung.“

    Mit einem Ehrenpreis wurde der ehemali-ge Vorsitzende des Stiftungsrates, Herr Dr. Thomas Binsack, ausgezeichnet. Die Mi-nisterin würdigte ihn als einen „der Väter der Bayerischen Stiftung Hospiz“, der mit Beharrlichkeit, Tatkraft und unermüdlichem Wirken die Hospiz- und Palliativbewegung in Bayern vorangetrieben habe.

    Staatsministerin Melanie Huml bei der Begrüßung Quelle: Thomas Kerner, ZBFS

  • 37

    Maßregelvollzug © ZBFS

    Das ZBFS führt die Fachaufsicht über die Maßregelvoll-zugseinrichtungen in Bayern. Im Maßregelvollzug sind

    psychisch oder suchtkranke Täter untergebracht. Zuständig für Fachaufsicht und Qualitätssicherung ist das

    Amt für Maßregelvollzug in Nördlingen.

  • 38

    Maßregelvollzug

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    Amt für Maßregelvollzug

    Das ZBFS – Amt für Maßregelvollzug ist Fachaufsichtsbehörde für den Maßregel-vollzug in Bayern. Maßregeln der Bes-serung und Sicherung gehören zu den Rechtsfolgen, die eine Straftat nach sich ziehen kann. Anders als die Anordnung einer Strafe setzen Maßregeln aber keine Schuld voraus. Auch gegenüber Rechtsbre-chern, die nicht oder nur erheblich vermin-dert in der Lage sind, das Unrecht der Tat einzusehen bzw. nach dieser Einsicht zu handeln, können vom Gericht Maßregeln der Besserung und Sicherung angeordnet werden. Spricht man von Maßregelvollzug, bezieht sich dies nur auf die Unterbringung von Straftätern in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 Strafgesetzbuch – StGB) und einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB).

    Als Fachaufsichtsbehörde über den bayeri-schen Maßregelvollzug hat das ZBFS unter anderem folgende Aufgaben: • Beratung der Maßregelvollzugseinrich-

    tungen und ihrer Träger in juristischen,betrieblichen, organisatorischen undbetriebswirtschaftlichen Fragen;

    • Regelmäßige Überprüfung der Einrich-tungen;

    • Bewirtschaftung und Prüfung der Ver-wendung der vom Freistaat Bayernbereitgestellten Haushaltsmittel;

    • Ansprechpartner für untergebrachtePersonen, deren Angehörige, für dieTräger der Einrichtungen und die in denEinrichtungen beschäftigten Personensämtlicher Berufsgruppen;

    • Fortführung und Begleitung der Quali-tätssicherung in den bayerischen foren-sischen Kliniken

    Hier ein kleiner Einblick in die Umsetzung der eben aufgelisteten Tätigkeitsbereiche:

    Neue Broschüre: Hinweise für unterge-brachte Personen im Maßregelvollzug

    Die Aufnahme in eine Maßregelvollzugs- einrichtung ist für die untergebrachten Per-sonen ein einschneidendes Erlebnis, das mit einer Vielzahl von Änderungen ihres täglichen Lebens verbunden ist. Daraus entstehen bei den Betroffenen, aber auch

    bei deren Angehörigen viele Fragen. Das Amt für Maßregelvollzug hat deshalb die Infobroschüre „Hinweise für untergebrach-te Personen im Maßregelvollzug“ erstellt, die allen Patientinnen und Patienten bei Aufnahme ausgehändigt wird. Die Bro-schüre vermittelt zum einen allgemeine Informationen zum Maßregelvollzug in Bayern. Sie fasst aber auch in vereinfachter und verständlicher Form die wesentlichen Rechte und Pfichten während der Unter-bringung im Maßregelvollzug zusammen. „Die Hinweise sollen einen Beitrag zu mehr Transparenz leisten. Ich verbinde damit die Erwartung, dass mit einer umfassenden Information der untergebrachten Personen das Miteinander und die Kommunikation im therapeutischen Prozess gestärkt und die Therapie im Maßregelvollzug gefördert wird“, so Dr. Dorothea Gaudernack, Leiterin des Amts für Maßregelvollzug.

    Übergabe der neuen Broschüre Quelle: ZBFS

    Die Broschüre entstand in Zusammenarbeit mit im Maßregelvollzug Beschäftigten, und auch einige Patienten konnten ihre Wün-sche und Anregungen einbringen.

    Download der Broschüre unter:

    www.zbfs.bayern.de/massregel-vollzug/service/

    Blick auf den Maßregelvollzug vor Ort

    Das Selbstverständnis des Amts für Maß-regelvollzug als praxisnahe Fachaufsichts-behörde gebietet es, auf verschiedensten Wegen Kontakt zur unmittelbaren Praxis in den Einrichtungen aufzubauen und zu unterhalten:

    www.zbfs.bayern.de/massregel

  • 39 Maßregelvollzug

    Obwohl vie-le Fragen und Probleme sowie deren Lösungen im Bereich des Maßregelvollzugs aufgrund der dahinterstehen-den menschlichen Schicksale schwer in Zahlen gefasst werden können, so sprechen doch ein paar Daten zu den 31 Prüfbesuchen aus dem Jahr

    So ist es ureigene Aufgabe des Amtes, zum einen Ansprechpartner für untergebrachte Personen und deren Angehörige zu sein und zum anderen auch die Einrichtungen zu beraten und regelmäßig zu überprüfen. Ein wichtiges Instrumentarium sind unter anderem die von der Fachaufsicht durchge-führten Prüfbesuche.

    Wie im vergangenen Jahr führte das Amt für Maßregelvollzug in allen 14 bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen Prüfbesu-che durch. Die Fachaufsicht erhält dabei wertvolle Rückmeldungen aus der Praxis – seitens der Patientinnen und Patienten als auch seitens der Träger, Maßregelvoll-zugsleitungen sowie des Personals. Neu in diesem Jahr war eine Zweiteilung der Prüfbesuche in einen • Angekündigten Prüfbesuch mit dem

    Schwerpunkt Patientengespräche und • Einen unangekündigten Prüfbesuch.

    Unangekündigte Prüfbesuche: Die Beteiligten tauschen sich in einem Eröffnungsgespräch über aktuelle Themen wie beispiels-weise den Stand der Belegung aus. Im anschließenden Rund-gang über die Stationen und durch die Ergo- und Arbeits-therapie folgt eine Kontrolle der aktuellen Situation vor Ort. Abschließend prüft die Fach-aufsicht die Dokumentation der vollzuglichen Maßnahmen und Entscheidungen in den Kranken- und Vollzugsakten der Patientin-nen und Patienten.

    2018 für sich: Insgesamt wurden 52 Sta-tionen besichtigt. Bei den angekündigten Prüfbesuchen führten die Beschäftigten der Fachaufsichtsbehörde insgesamt 363 Patientengespräche, was knapp 13 Prozent der insgesamt rund 2.700 Patientinnen und Patienten entspricht, und nahmen neben Kritik und Beschwerden auch Lob für die Mitarbeitenden der Maßregelvollzugsein-richtungen entgegen.

    Daneben wandten sich zahlreiche Patientin-nen und Patienten bzw. deren Angehörige, Betreuer oder rechtliche Vertreter schriftlich

    oder telefonisch an die Fachaufsicht. Die Anliegen beziehen sich dabei unter ande-rem auf die Unterbringungsbedingungen, Lockerungsentscheidungen oder Anträge auf Verlegungen innerhalb Bayerns oder in ein anderes Bundesland.

    Fachtagungen/Schulungsveranstaltun-gen/länderübergreifender Erfahrungs-austausch

    Ein weiterer, auch länderübergreifender, Erfahrungs- und Wissensaustausch erfolgt bei zahlreichen Fachtagungen und Schu-lungsveranstaltungen, an denen das Amt für Maßregelvollzug inhaltlich beteiligt war. So leistete die Behörde bei diversen Ver-anstaltungen und Symposien, etwa bei der Forensischen Herbsttagung in München, bei Treffen der verschiedenen im Maßregel-vollzug tätigen Berufsgruppen sowie bei Fortbildungen von Mitarbeitenden im Maß-regelvollzug als Dozenten aktiv Beiträge.

    Multiprofessioneller Austausch in Ar-beitsgemeinschaften

    Vielfältig sind auch die Themen, die auf Initiative des Amtes für Maßregelvollzug in einigen Arbeitsgemeinschaften diskutiert und bearbeitet wurden. In den vergange-nen Monaten fand ein reger und intensiver Wissens- und Erfahrungsaustausch mit den verschiedensten Beteiligten und Stellen statt.

    AG Ambulanzen Die Nachsorge durch die forensisch-psych-iatrischen Ambulanzen leistet einen wichti-gen Beitrag zur Rückfallrisikominimierung. Hier werden Patientinnen und Patienten nach deren Entlassung im Rahmen füh-rungsaufsichtlicher Weisungen betreut und begleitet. Nachdem der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) die Finanzierung der forensisch-psychiatrischen Ambulanzen in seinem Prüfbericht 2015 kritisiert hatte, erarbeitete das Amt für Maßregelvollzug in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Be-zirketag und Vertretern der Träger der Maß-regelvollzugseinrichtungen sowie der Klini-ken eine neue Vereinbarung zur Abgeltung der laufenden Kosten der Ambulanzen, die ihre Finanzierung nunmehr auf neue Beine