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Tätigkeitsbericht 2019 Schwerbehindertenvertretung der Leibniz Universität Hannover Tätigkeitsbericht Nr. 1

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Tätigkeitsbericht 2019

Schwerbehindertenvertretung der Leibniz Universität Hannover Tätigkeitsbericht Nr. 1

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Tätigkeitsbericht 2019

Tätigkeitsbericht Nr. 1 Berichtszeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31.Dezember 2019

Schwerbehindertenvertretung der Leibniz Universität Hannover Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Welfengarten 3 30167 Hannover www.uni-hannover.de/schwerbehindert

Zusammengestellt durch Dipl.-Sozialwiss. Ulrike Hepperle - [email protected] Titelbild: Natasha G., Pixabay

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Inhalt Einleitung .............................................................................................................................................................................................. 5

1. Aufgaben .................................................................................................................................................................................. 5

2. Antragstellung ....................................................................................................................................................................... 6

3. Bauen und Barrierefreiheit .............................................................................................................................................. 6

3.1. Neubauplanungen ................................................................................................................................................... 6

3.2. Umbaumaßnahmen ................................................................................................................................................ 6

3.3. Sanierungen ................................................................................................................................................................ 7

3.4. AG Barrierefreie Universität ................................................................................................................................ 7

4. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ................................................................................................. 7

5. Beratung und Begleitung ................................................................................................................................................. 8

6. Beteiligungsrecht ................................................................................................................................................................. 8

6.1. Arbeitsgemeinschaften der Dienststelle ........................................................................................................ 9

6.2. Personalrat .................................................................................................................................................................. 9

6.3. Veranstaltung/Vortrag ........................................................................................................................................... 9

6.4. Einstellungsverfahren ......................................................................................................................................... 10

6.5. Kündigungen ........................................................................................................................................................... 11

7. Datenschutzgrundverordnung .................................................................................................................................... 11

8. Fortbildungen ...................................................................................................................................................................... 12

9. Gesetzliche Grundlagen ................................................................................................................................................. 12

10. Hauptvertrauensperson............................................................................................................................................ 12

10.1. Vertretungen ........................................................................................................................................................... 13

10.2. Sitzungen .................................................................................................................................................................. 13

11. Interviews ....................................................................................................................................................................... 13

12. Öffentlichkeitsarbeit .................................................................................................................................................. 13

13. Personelles ...................................................................................................................................................................... 14

13.1. Ausscheiden ............................................................................................................................................................. 14

13.2. Freistellungen.......................................................................................................................................................... 14

13.3. Stellvertretungen................................................................................................................................................... 14

14. Politik ................................................................................................................................................................................ 14

14.1. Versorgungsmedizin-Verordnung ................................................................................................................. 14

14.2. Gründungsaufruf zum Bundesnetzwerk Schwerbehindertenvertretung (BNW SBV) ........... 15

15. Publikationen ................................................................................................................................................................ 16

16. Zahlen und Fakten ...................................................................................................................................................... 16

16.1. LUH-spezifische Daten über schwerbehinderte Beschäftigte .......................................................... 16

17. Anhang ............................................................................................................................................................................. 17

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17.1. Kooperationspartner ............................................................................................................................................ 17

17.2. Kontakt ....................................................................................................................................................................... 18

17.3. Impressum ................................................................................................................................................................ 18

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Was wir zu lernen haben, ist so schwer und doch so einfach und klar: Es ist normal, verschieden zu sein.

— Richard von Weizsäcker

Einleitung Die neue Schwerbehindertenvertretung ist seit November 2018 im Amt. Mit der neuen Wahlperiode (November 2018 bis November 2022) soll es einen Tätigkeitsbericht geben, in dem wir Ihnen einen Überblick darüber geben, in welcher Weise wir unseren gesetzlichen Auftrag und die damit verbundenen Aufgaben im Berichtsjahr in die Praxis umgesetzt haben. Der Tätigkeitsbericht erfasst den Berichtszeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 und erscheint immer im Folgejahr des Berichtsjahres. Gleichzeitig informieren wir Sie neben unseren Kernaufgaben, über die wichtigsten Punkte, die im Berichtsjahr besonders prägend waren.

Die Schwerbehindertenvertretung ist Ansprechpartner für alle Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen, für Menschen, die von Behinderung bedroht sind, für gleichgestellte Personen mit einem Bescheid über einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 bis 40 und der Anerkennung durch die Agentur für Arbeit und für schwerbehinderte Menschen mit einem Ausweis (ab einem GdB von 50).

Die Schwerbehindertenvertretung ist selbstverständlich auch für die betrieblichen Arbeitnehmervertretungen (Personalrat) und für den Arbeitgeber Ansprechpartner.

1. Aufgaben Die Aufgaben für die Schwerbehindertenvertretung ergeben sich infolge der gesetzlichen Grundlage, die § 178 SGB IX regelt. Im Zentrum des betrieblichen Alltags der Schwerbehindertenvertretung stehen alle Anliegen und Belange den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffend. So fördert die Schwerbehindertenvertretung die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Weiterhin wacht sie darüber, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt und erfüllt werden.

„Die SBV 2020: Ihre wachsende Bedeutung ist unumstritten, ihre Aufgaben und Pflichten haben zugenommen. Aber sie hat auch immer noch zu kämpfen. (…) Trotz allem ist die SBV in unserer modernen Gesellschaft, in der Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Ziel ist, nicht mehr wegzudenken: Sie trägt einen wesentlichen Teil zur Inklusion bei. Auch wenn vor 100 Jahren noch niemand von Inklusion sprach, wurden der Schwerbehindertenvertretung die damit verbundenen Aufgaben gewissermaßen bereits in die Wiege gelegt”.1

1 Zitatauszug aus: Ein Erfolgsmodell – 100 Jahre Schwerbehindertenvertretung, BIH Integrationsämter, ZB 4-2019

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2. Antragstellung Eine wesentliche Kernaufgabe in unserem Aufgabenspektrum ist die Beratung und Hilfestellung der Beschäftigten (Angestellte und Beamte) bei ihrer Erst-Antragstellung an die zuständigen Behörden zur Feststellung der Behinderung und des Grads der Behinderung (GdB) sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit (nach § 152 Absatz 1). Selbstverständlich helfen wir auch bei einem Änderungsantrag (Verschlimmerungsantrag) und/oder bei einem Widerspruch.

Die Antragsvordrucke können beim niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie heruntergeladen werden. Beim Ausfüllen und bei auftretenden Fragestellungen unterstützen und beraten wir gemäß SGB IX gerne.

Eine häufig gestellte Fragestellung im Zusammenhang mit der Beantragung eines GdB bezieht sich auf die Bildung des Grads der Behinderung. Generell ist es so, dass die Versorgungsämter auf der Basis der Versorgungsmedizin-Verordnung (VmVO) entscheiden. Dabei bildet die gesundheitliche Einschränkung mit der stärksten Funktionseinschränkung und deren Teilhabebeeinträchtigung die Grundlage für die Höhe des Grads der Behinderung. Der GdB erhöht sich dann, wenn weitere Erkrankungen die zugrunde gelegte Teilhabebeeinträchtigung verstärken. Ein bloßes Aufsummieren einzelner Erkrankungen, wie häufig vermutet, erfolgt nicht.

3. Bauen und Barrierefreiheit Die Leibniz Universität hat seit 2019 die Bauherreneigenschaft erhalten. Wir begleiten Baumaßnahmen beratend und zwar bei Neubauplanungen, Umbauten und Sanierungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 als Teil der Technischen Baubestimmungen zur NBauO2. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick, welche Baumaßnahmen bei welchen Gebäuden wir in 2019 begleitet haben:

3.1. Neubauplanungen

• Geb. 1135 „LSoE“ • Geb. 1150 „Forschungsbau Wissenschaftsreflexion“ • Geb. 1806 • Geb. 3402 „HiTec“ • Geb. 4112 T. B. • Geb. 4137 • Geb. 4150 • Geb. 4151 • Geb. 4160 „Containeranlage“ • Geb. 8115 „Containeranlage“ • Geb. 8123 • 81ff „CMG“

3.2. Umbaumaßnahmen

• Geb. 1104/05 für PhoenixD

2 Niedersächsische Bauordnung

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• Geb. 1138 „OK-Haus“ • 3440 „Königl. Pferdestall“ • Geb. 4105 für Pflanzenbiotechnologie • Geb. 4105 für Inst. f. Zellbiologie • Geb. 4105 „Seminarräume und WC-Anlage“ • Geb. 4201 „Außenanlage“

3.3. Sanierungen

• Geb. 1111 „Außensanierung Gebäude“ • Geb. 1501 • Beratung bei Anmietungen • Geb. 1920/21 „Lange Laube“ • Geb. 6122 „Feodor-Lynen-Str.“

Die Begleitung bei Baumaßnahmen ist ein fortwährender Prozess, der im Allgemeinen in regelmäßigen Bau(planungs)besprechungen wahrgenommen oder nach Aktenlage anhand der Bauprotokolle begleitet wird. Hinzukommen auch Stellungnahmen zu Anfragen über die individuelle Umsetzung der Barrierefreiheit in Bestandsanlagen und -gebäuden.

Insgesamt betreuten wir 34 Baumaßnahmen.

3.4. AG Barrierefreie Universität

Weiterhin sind wir in der AG “Barrierefreie Leibniz Universität” vertreten und bringen hier unsere Expertise ein. „Barrierefreie Leibniz Universität“ umfasst mehr, als nur Baumaßnahmen. Die Hochschul-leitung hat der AG Barrierefreie Universität den Auftrag erteilt, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Barrierefreiheit an der LUH zu erarbeiten. Die AG hat einen solchen Aktionsplan erarbeitet und hier 6 zentrale Handlungsfelder mit konkreten Maßnahmen definiert:

• Barrierefreies Leitsystem • Barrierefreiheit in Gebäuden und Räumen • Digitale Barrierefreiheit (Websites, Intranet, mobile Anwendungen etc.) • Barrierefreie Lehr-Lernmaterialien • Beratung • Barrierefreie Hochschulkultur leben und gestalten

Nach Abschluss des Abstimmungsprozesses mit allen relevanten Gremien und nach Genehmigung durch die Hochschulleitung soll der Aktionsplan hochschulweit veröffentlicht werden.

4. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Der § 167 SGB IX besagt, dass Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein persönliches Angebot zu unterbreiten und entsprechende Hilfen anzubieten sind, damit eine bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden und einer Zukünftigen vorgebeugt werden kann. Im Sinne des § 176 SGB IX ist bei schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung hinzuzuziehen (betriebliches Eingliederungsmanagement).

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Das BEM hat die Zielstellung trotz gesundheitlicher Schwierigkeiten, den Arbeitsplatz für den Beschäftigten zu erhalten, die gesundheitlichen Schwierigkeiten zu überwinden helfen, sofern diese arbeitsplatzbedingt sind und die Gesundheit der gesamten Belegschaft zu schützen und zu erhalten (also einen vorbeugenden Charakter).

An der Leibniz Universität ist die Schwerbehindertenvertretung ein fester Bestandteil im Eingliederungsteam und übernimmt die Begleitung von Fällen.

• Fallbegleitung BEM-Fälle: 10 • regelmäßige Teilnahme an den E-Team-Sitzungen

5. Beratung und Begleitung Eine wichtige Bedeutung unserer Arbeit besteht in der fundierten Beratung und Begleitung unserer Ratsuchenden und den sich daraus ergebenden Aufgaben. So haben wir zahlreiche Beschäftigte, aber auch Einrichtungen und Vorgesetzte beraten, Gespräche geführt, Prozesse begleitet, Stellungnahmen erstellt, den Integrationsfachdienst hinzugezogen und an vor Ort Begehungen teilgenommen. Weiterhin haben wir Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegengenommen und durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinwirkt. Folgende Themenfelder3 wurden bearbeitet:

• Leistungswandel / Beschäftigungszuschuss • Antragsstellung, Änderungsantrag • Arbeitsplatzbegehungen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzanpassung oder/ und

Tätigkeitsanpassung • Arbeitsplatzumrüstung/Anpassung der Arbeitsumgebung • Weiterbeschäftigung in Teilzeit nach Bewilligung einer dauerhaften

Teilerwerbsminderungsrente • Arbeitsplatzwechsel auf Probe • Anlassbeurteilung durch Stufenwechsel • Umgang mit „Disability-Status“ bei internationalen Bewerbungen • Abgeltungsregelung bei Beamten mit Schwerbehinderung bei Versetzung in den Ruhestand • Individuelle Maßnahmen zur Integration behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • individuelle Fragen und Probleme • Begleitung in schwierigen (Gesprächs-) Situationen • Benachteiligungen/Schwierigkeiten/Konflikte am Arbeitsplatz • Verlust des Schwerbehindertenausweises mit entsprechender Wertmarke • u.a.

6. Beteiligungsrecht Die Schwerbehindertenvertretung hat gemäß § 178 Absatz 4 SGB IX das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.

3 Aufgrund des Datenschutzes können wir keine detaillierten Angaben vornehmen.

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Im Berichtsjahr haben wir unser Beteiligungsrecht wie im Folgenden dargestellt wahrgenommen:

6.1. Arbeitsgemeinschaften der Dienststelle

• ASAG4: regelmäßige Teilnahme an den Quartalssitzungen • AG Barrierefreie Uni: Mitwirkung und regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen • Netzwerk Gesundheit: Mitwirkung und regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen • Projekt “Leistungsgewandelte Beschäftigte”: Mitarbeit und regelmäßige Teilnahme an den

Projekttreffen sowie stellvertretende Projektleitung • AG Sucht: regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen • Konfliktberatung

6.2. Personalrat

• Personalratssitzungen5: regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung • AG Gesundheitsmanagement: regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung • Teilnahme am Austauschtreffen der Beraterinnen und Berater „Hilfe bei Konflikten“ • regelmäßige Teilnahme am Dienststellengespräch6 • AG Öffentlichkeitsarbeit7: einmalige Teilnahme als SBV-Gast

6.3. Veranstaltung/Vortrag

Im Berichtsjahr habe ich an unterschiedlichen Veranstaltungen und Vorträgen teilgenommen, um die Interessen gleichgestellter und schwerbehinderter Menschen zu vertreten.

• Teilnahme Neujahrsempfang (11.01.19) • Teilnahme Sitzung „Runder Tisch“ im Buddy-Projekt, ZfH8 (30.01.19) • Teilnahme Eröffnung Königlicher Pferdestall (22.5.19) • Teilnahme „Fachgespräch zum inklusiven Studium“, HCV9 (05.06.19) • Teilnahme Workshop “Akteure in der wissenschaftlichen Weiterbildung”, (04.07.19) • Teilnahme SoVD-Fachtagung „Gleiches Recht auf Arbeit – wo stehen wir nach 10 Jahren UN-

BRK10?“, (08.08.19) • Teilnahme und Mitwirkung am Werkstatt-Gespräch zur Überarbeitung der Vers.med.-VO11,

BMAS12 Berlin (02.09.2019) • Teilnahme Eröffnung Campus Garbsen, (19.09.19) • Teilnahme und Mitwirkung Vernetzungsworkshop der Schwerbehindertenvertretungen, Berlin

(26.09.19)

4 Arbeitssicherheitsausschuss Gesundheit 5 Im Personalrat bin ich in einer Doppelfunktion: Die Beamtenvertreterin für die Beschäftigten und als Schwerbehindertenvertretung. 6 Als Beamtenvertreterin im Personalrat 7 In der AG habe ich als SBV-Gast zum Thema „Dienstvereinbarung Gleitzeit“ einmalig zur Abstimmung teilgenommen. 8 Zentrum für Hochschulsport 9 Hochschulbüro für Chancenvielfalt 10 UN-Behindertenrechtskonvention 11 Versorgungsmedizin-Verordnung. Sie dient als Grundlage zur Bestimmung eines Grads der Behinderung. 12 Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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• Teilnahme und Mitwirkung am Gesundheitstag „Reise ins Barriereland“, (14.11.19)

Auf dem diesjährigen Gesundheitstag hatten wir als Interessensvertretung erstmalig einen gemeinsamen Stand „die Reise ins Barriereland“ zusammen mit Einrichtungen der Dienststelle (Hochschulsport “Buddy-Projekt”, Hochschulbüro für Chancenvielfalt und der Beauftragten für Studierende mit Handicap). Wir hatten einen Parcours mit Hindernissen aufgebaut. Dieser sollte den Besucherinnen und Besucher erlebbar machen, wie sich Barrieren z.B. für Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer gestalten. Gleichzeitig konnten die interessierten Besucherinnen und Besucher erfahren, wie sich unterschiedliche Augenerkrankungen und Einschränkungen der Hände auswirken und welche Barrieren sie erzeugen. Es freut uns, dass unser Stand so gut frequentiert war und es uns gelungen ist, den Besucherinnen und Besuchern das Thema „spürbar“ näherzubringen und wir dadurch das Verständnis für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen verbessern konnten.

6.4. Einstellungsverfahren

Die Schwerbehindertenvertretung ist vom Arbeitgeber gemäß § 164 Abs. 1 und § 178 Abs. 2 SGB IX bei allen Einstellungen (Angestellte, Beamte und Berufungsverfahren) hinzuzuziehen, sobald erkennbar ist, dass sich unter den Bewerbenden eine Person mit Gleichstellung (GdB 30/40 und durch die Agentur für Arbeit anerkannt) oder Schwerbehinderung (GdB 50) befindet. Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung am Einstellungsverfahren beginnt bereits bei der Vorauswahl und betrifft auch die Auswahlgespräche. Eine Beteiligung entfällt nur, wenn der/die schwerbehinderte Bewerberin bzw. Bewerber dies ausdrücklich nicht wünscht.

Die Begleitung der Einstellungsverfahren gehört zu den Schwerpunktaufgaben innerhalb unserer Kernaufgaben. Dies ergibt sich durch die mehrtägig gestalteten Bewerbungs- und insbesondere der Berufungsverfahren und durch die befristeten Arbeitsverträge. Unser Anliegen ist es, Bedenken seitens der Einrichtungen zu minimieren oder ganz auszuräumen, damit Menschen mit Behinderung gemäß dem Bundesteilhabe Gesetz (BTHG) am Arbeitsleben teilhaben können.

Die Schwerbehindertenvertretung prüft, neben den Formalien, die Eignung der gleichgestellten und schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber. Sie nimmt an den Auswahlgesprächen entweder persönlich teil oder begleitet das Verfahren gemäß Aktenlage. Anschließend verfasst sie eine Stellungnahme, in der sie der getroffenen Auswahl der Einstellungskommission entweder zustimmt oder diese ablehnt.

Zur Vorbereitung bei einer persönlichen Teilnahme an den Auswahlgesprächen oder zur Begleitung nach Aktenlage benötigt die Schwerbehindertenvertretung folgende Unterlagen von den Einrichtungen:

• Stellenausschreibung • Formulareingabe • Bewerbungsunterlagen aller eingeladenen Kandidaten, inklusive der gleichgestellten oder

schwerbehinderten Bewerbungen • Abwägende Auswahlbegründung • Sachbearbeitung in der Personalverwaltung

Diese Angaben und Informationen sind für uns – neben der Teilnahme an den Auswahlgesprächen oder nach Rücksprache mit der Einrichtungsleitung bei der Begleitung nach Aktenlage – unabdingbar, um die Eignung gleichgestellter und schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber zu prüfen. Auf dieser Grundlage erstellen wir dann unsere Stellungnahme. Die Stellungnahmen leiten wir direkt der Sachbearbeitung in der Personalverwaltung zu.

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Wir begleiteten folgende Verfahren im Berichtsjahr:

• Einstellungen 189 • Berufungen 9 • Gesamt 198

6.5. Kündigungen

Der Arbeitgeber hat nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören, sobald er beabsichtigt, einen gleichgestellten oder schwerbehinderten Beschäftigten zu kündigen. Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (Dezember 2016) wurde der Satz 3 in § 178 Abs. 2 SGB IX ergänzt. Demnach ist die Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten, die der Arbeitgeber ohne eine Beteiligung nach Satz 1 ausspricht, unwirksam. Der Arbeitgeber reicht seinen Antrag auf Kündigung beim Integrationsamt ein. Dieses prüft den Vorgang und erbittet eine Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung.

Die Schwerbehindertenvertretung prüft sehr genau die aufgeführten Argumente und Gründe. Sie führt hierzu umfangreiche Gespräche mit dem Betroffenen und der Einrichtung, um sich ein umfassendes Bild zu verschaffen, bevor sie eine Stellungnahme verfasst und ans Integrationsamt sendet. In vielen Fällen ist es uns gelungen, durch einen hohen Einsatz, beabsichtigte Kündigungen abzuwenden und Lösungen für eine Weiterbeschäftigung zu finden. Doch trotz unseres hohen Engagements gelingt es nicht immer, eine Kündigung abzuwenden, insbesondere dann nicht, wenn sie während der Probezeit ausgesprochen wird. Denn der erweiterte Kündigungsschutz für gleichgestellte und schwerbehinderte Menschen greift erst nach der Probezeit.

• Kündigungen während der Probezeit 2

7. Datenschutzgrundverordnung Seit 25.05.2018 gilt die EU Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Mit ihr wurde ein einheitliches Datenschutzrecht für die EU erlassen. Zu diesem umfangreichen Themenkomplex haben wir uns im Juli des Jahres durch einen renommierten Datenschutzbeauftragten und Jurist, Herrn Matthias Gillmann unterstützen und uns von ihm schulen lassen (vgl. hierzu Abschnitt „Fortbildungen“). Mit den dort gewonnenen Erkenntnissen und Dank der Bereitschaft des Datenschutzbeauftragten der Leibniz Universität Hannover, Herrn Simon Graupe, uns zukünftig zu unterstützen sind wir sukzessive dabei, unsere Prozesse dementsprechend abzustimmen und anzupassen. Dies wird uns noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Den Anfang machten wir im August mit der Umstellung unseres Verfahrens bei der Begleitung der Einstellungsverfahren. Auf Anraten und in Absprache mit Herrn Graupe, erstellten wir für die Schwerbehindertenvertretung einen Seafile-Account beim LUIS. Auf den Seafile-Account hat ausschließlich die Schwerbehindertenvertretung Zugriff. Dies ermöglicht uns, gemäß den Datenschutzrichtlinien die vertraulichen, aber für unsere Arbeit unabdingbaren, Informationen entsprechend sicher zu erhalten und aufzubewahren. Wir versenden hierfür einen für jedes Verfahren gesondert erstellten Uploadlink, so dass uns dort von den Einrichtungen die Unterlagen digital hochgeladen werden können. Somit sind wir nicht nur modern, sondern auch Datenschutzkonform. Dieses Verfahren wird überwiegend von den Einrichtungen begrüßt und genutzt. Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, uns die Unterlagen auch per Hauspost in Papierform zuzuleiten.

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8. Fortbildungen Im vergangenen Jahr haben wir folgende Fortbildungen besucht:

• „Informationen zu den Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes“ Schwerpunkte: Präventionsleistungen, med. Reha, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, BTHG13 (im BEM, 29.01.2019)

• „Arbeitsrecht und Datenschutz in der SBV-Arbeit“ (in der SBV14, 01.07. und 02.07.2019) • „Unconscious Bias“ (im HCV, 11.07.2019) • 5. Mittwoch des Personalrats • „Rehabilitation und Teilhabe als Chance zur Rückkehr in den Beruf?“ (Hauptvertrauensperson

im Geschäftsbereich des MWK15 in Kooperation mit MEDIAN Ambulantes Gesundheitszentrum Hannover, 22.10.2019)

9. Gesetzliche Grundlagen Unsere Arbeit basiert auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Gleichzeitig wachen wir darüber, dass diese von der Dienstelle eingehalten werden und schreiten im Bedarfsfall ein.

• SGB IX – Sozialgesetzbuch 9 • Bundesteilhabegesetz – BTHG • BGG – Behindertengleichstellungsgesetz • NBGG – Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz • UN BRK – UN Behindertenrechtskonvention • SchwbRL – Niedersächsische Schwerbehindertenrichtline • Niedersächsischer Aktionsplan 2017/2018 und dessen Fortschreibung • TzBfG - Teilzeit und Befristungsgesetz • AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz • Vers.med.-VO - Versorgungsmedizin-Verordnung

10. Hauptvertrauensperson Am 5. Februar 2019 haben die Schwerbehindertenvertretungen (Vertrauensleute) im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) Christian Stichternath als ihre Hauptvertrauensperson (HSBV) gewählt. An der Wahl habe ich teilgenommen und wurde gleichzeitig zur 3. Stellvertreterin der Hauptvertrauensperson aus dem MWK gewählt. Insgesamt wurden acht Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt. Somit ist die Leibniz Universität Hannover in dieser Wahlperiode wieder unter den Stellvertretenden innerhalb des Geschäftsbereichs des MWK vertreten. Meine Aufgaben in der Hauptschwerbehindertenvertretung umfassen schwerpunktmäßig:

13 Bundesteilhabegesetz 14 Schwerbehindertenvertretung 15 Ministerium für Wissenschaft und Kultur

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10.1. Vertretungen

Ich vertrete die Hauptvertrauensperson, in der Reihenfolge als dritte Vertreterin, bei all den Terminen, die sie wegen Terminüberschneidungen nicht selbst wahrnehmen kann, sowie bei deren Abwesenheit. Seit September engagiere ich mich auf Arbeitsebene auch für den übergeordneten Bereich der Novellierung der Versorgungsmedizin-Verordnung. Gleichzeitig war ich bei der konkreten Ausgestaltung einer Vernetzung der Schwerbehindertenvertretungen auf Bundesebene beteiligt.

10.2. Sitzungen

Ich nehme sowohl an den turnusmäßigen Sitzungen der Hauptschwerbehindertenvertretung als auch an deren Schulungsmaßnahmen teil.

Im Dezember habe ich als 3. Stellvertreterin der Hauptschwerbehindertenvertretung am Dienststellengespräch zwischen dem MWK und der Hauptschwerbehindertenvertretung teilgenommen. Folgende Themen wurden thematisiert und sollen im nächsten Jahr weiter erörtert werden:

• Teilhabe schwerbehinderter Personen in der Arbeit und die Verbesserung von Inklusion • Verbesserung der Beschäftigtenquote im Geschäftsbereich MWK • Teilhabe und Unterstützung der Vertrauenspersonen und Schwerbehindertenvertretungen in

den Dienststellen des Geschäftsbereichs MWK • Vorhandensein von Inklusionsbeauftragten und deren Engagement • Ausreichende Information der Schwerbehindertenvertretungen

11. Interviews Im Berichtsjahr wurde ich von einem Promovierenden des LCSS16 angesprochen, ob ich mich im Rahmen seiner Dissertation für ein Interview zur Verfügung stelle. Sein Promotionsvorhaben beschäftigt sich mit dem Thema „die Erfahrungen von Postdocs mit nicht-sichtbaren Behinderungen an deutschen Universitäten“. Auch wenn unter den wissenschaftlich Beschäftigten an der Leibniz Universität nur wenige Schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen zu finden sind, so hoffe ich, mit meiner Unterstützung dazu beitragen zu können, die Akzeptanz und die Berücksichtigung von Schwerbehinderung in der Wissenschaft zu erhöhen.

12. Öffentlichkeitsarbeit Um in der Öffentlichkeit präsenter zu sein, haben wir unseren ersten Flyer aus der Taufe gehoben. Gestalterisch wurden wir dabei durch das Referat für Kommunikation und Marketing der Leibniz Universität unterstützt. Der Flyer gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Ansprechpersonen und über unsere Aufgaben, Angebote und internen wie externen Kooperationspartner. Unser Flyer kann jederzeit bei uns angefordert werden, wir senden Ihnen gerne welche zu.

16 Leibniz Center of Science and Society

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13. Personelles

13.1. Ausscheiden

Im August hat Herr Tobias Cramm, mein vierter Stellvertreter, die Leibniz Universität verlassen. Wir danken ihm für sein Engagement in der Schwerbehindertenvertretung und wünschen ihm beruflich wie privat alles Gute.

13.2. Freistellungen

Die Schwerbehindertenvertretung verfügt derzeit über ein Volumen von 1,25 Stellen.

Frau Hepperle ist als Vertrauensperson zu 100 % freigestellt.

Zur Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben im Betrieblichen Eingliederungsmanagement erhält die Schwerbehindertenvertretung weitere 0,25 % Stellenanteile. Frau Poslednik nimmt die verbleibenden 0,25% des SBV-Stellenanteils und die 0,25% BEM-Anteil wahr.

13.3. Stellvertretungen

Name Funktion Durchwahl

Karsten Urbaniak 1. Stellvertreter 4268

Frank Dielitzsch 2. Stellvertreter 17249

Sabine Poslednik 3. Stellvertreterin 2167

Norbert Pyttlik 4. Stellvertreter 19129

Julien Krüger 5. Stellvertreter 19882

Petra Wichert 6. Stellvertreterin 3372

Oliver Gorden 7. Stellvertreter 799028

14. Politik

14.1. Versorgungsmedizin-Verordnung

Zum Ende des Jahres 2018 wurde in den Fachkreisen bekannt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Schwerbehindertenvertretungen seinen Entwurf zur 6. Änderung der Versorgungsmedizinischen-Verordnung (VmVO) im Bundesrat vorlegen wollte. Zusammen mit zwei Kolleginnen (Frau Claudia Osswald-Timmler aus Göppingen und Frau Silke Buchborn aus Hildesheim) habe ich eine Petition „Teilhabeabbau durch Verschlechterung der Versorgungsmedizin-Verordnung stoppen“ ins Leben gerufen. Als engagierte Schwerbehinderten-vertretungen waren die geplanten Veränderungen, die im Kern zu Verschlechterungen führen, für uns nicht hinnehmbar. Dies war Motor, uns auch auf Bundesebene „sozialpolitisch“ für Sie stark zu machen.

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Die Petition hatte überwältigende Unterstützung aus Sozialverbänden, Gewerkschaften, Behindertenverbänden, aus Juristischen Kreisen, aus dem MWK Niedersachsen und von Privatpersonen erfahren. Insgesamt unterzeichneten 29.027 Menschen die Petition. An dieser Stelle möchte ich allen internen und externen Unterstützern herzlich danken. Dies alles führte dazu, dass das BMAS uns drei Petentinnen und fünf weitere Begleiterinnen und Begleiter am 21.6.19 einen „Anhörungstermin“ in Berlin gewährte. Vergleichen Sie hierzu den mit dem BMAS abgestimmten Presse-Bericht.

29.027 Unterschriften stoppen den 6. Referentenentwurf des BMAS zur Versorgungsmedizin-Verordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im vergangenen Jahr einen Referentenentwurf für eine Neufassung der Versorgungsmedizin-Verordnung verfasst. Am Prozess wurden die Schwerbehindertenvertretungen erst spät im November 2018 beteiligt.

Im Januar 2019 ergriffen drei Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten selbst die Initiative und erstellten eine Online-Petition mit dem Titel „Teilhabeabbau durch Verschlechterung der Versorgungsmedizin-Verordnung stoppen“. Die drei Initiatorinnen haben ihre gute Vernetzung genutzt und die Petition ausgezeichnet beworben. Das Thema wurde somit in der Öffentlichkeit deutlich sichtbar. Die Petition erfuhr eine überwältigende Unterstützung! Insgesamt unterzeichneten bis heute 29.027 Menschen diese Petition.

Die Initiatorinnen baten um einen Termin zur Übergabe der Unterschriften. Am 21.06.2019 überreichten die drei Initiatorinnen Herrn Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg in Berlin die gesammelten Unterschriftenlisten. Er hatte kurzfristig ein „schweres Päckchen“ zu tragen.

Der Staatssekretär nahm sich eine Stunde Zeit, in der die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten und ihre fünf Unterstützerinnen und Unterstützer aus Gewerkschaften und Hauptschwerbehindertenvertretungen ihre Bedenken und Einwände ausführlich darstellten. In dem konstruktiven Gespräch wurde deutlich, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Kern dasselbe Ziel wie die Schwerbehindertenvertretungen verfolgt: Es ist keine Verschlechterung oder Benachteiligung für Schwerbehinderte Personen in Deutschland beabsichtigt oder geplant! Die „tolle Aktion“, so Staatssekretär Dr. Schmachtenberg verstärkt die Zweifel, ob das jetzige Antrags- und Feststellungsverfahren den teilhabeorientierten, politischen, juristischen, medizinischen und sozialen Realitäten noch gerecht werden kann. Zeit, das Vorhaben grundsätzlich zu überdenken! Und diesmal werden die Schwerbehindertenvertretungen beteiligt. Gute Voraussetzungen, ein gemeinsames Ziel kooperativ zu erreichen.

14.2. Gründungsaufruf zum Bundesnetzwerk Schwerbehindertenvertretung (BNW SBV)

Inspiriert durch das Gespräch mit dem Staatssekretär Herrn Dr. Schmachtenberg haben sich am 26. September 2019 in Berlin 30 Vertreterinnen und Vertreter verschiedenster

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Schwerbehindertenvertretungen aus Wirtschaft und öffentlichem Dienst, Organisationen, Gewerkschaften, Verbände, Arbeitskreise auf Landes- und Bundesebene und weitere Akteure getroffen, um den Auftakt für ein Netzwerk der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland zu schaffen.

Die Idee dahinter ist, eine möglichst große Anzahl von Schwerbehindertenvertreterinnen und Schwerbehindertenvertreter zu vernetzen, um die Interessen und die vielfältigen Kompetenzen zu bündeln und besser zu nutzen. Durch eine Internetplattform soll die Kommunikation und die Vernetzung zwischen den Schwerbehindertenvertretungen gewährleistet werden. Das Netzwerk soll gleichzeitig als „eine Stimme“ gegenüber Politik, Verbänden und Wissenschaft auftreten. Hier zählten Herr Stichternath und ich zu den Mitbegründern.

15. Publikationen Im Berichtsjahr erstellten wir einen Gastbeitrag in der Jubiläumsausgabe des Personalratsinfo Ausgabe 25 mit dem Titel „Aktive Unterstützung für Schwerbehinderte Beschäftigte“.

Erstmalig erstellt die Schwerbehindertenvertretung einen Tätigkeitsbericht der Vertrauensperson und ihrer Stellvertretungen. Dieser erscheint zukünftig immer im Folgejahr des Berichtsjahrs.

16. Zahlen und Fakten

16.1. LUH-spezifische Daten über schwerbehinderte Beschäftigte

16.1.1. Ausgleichsabgabe und Beschäftigtenquote

Die Beschäftigtenquote gibt an, wieviel der gesetzlich vorgeschriebenen 5 % an schwerbehinderten und gleichgestellten Personen in einem Betrieb oder einer Dienststelle beschäftigt sind (wird auch als Beschäftigungspflicht bezeichnet; vgl. hierzu §§ 154 und 163 Abs. 2 SGB IX).

Für jeden nicht besetzten, aber gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplatz wird eine Ausgleichsabgabe von den Versorgungsämtern erhoben. Aus diesem Fond werden die finanziellen Förderungen durch die Versorgungsämter (Integrationsämter) bezahlt.

Hier die prozentualen Angaben zu den schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten und die damit verbundene jeweilige Ausgleichsabgabe der LUH:

• 2018 2,88% 242.593,12€ • 2017 2,83% 247.030,13€ • 2016 3,06% 121.445,81€

Der starke Abfall zwischen 2016 und 2017 ist damit zu erklären, dass die Technische Universitätsbibliothek (TIB UB) zu diesem Zeitpunkt zu einer Stiftung und damit eigenständig wurde.

Im Geschäftsbereich des MWK mit insgesamt 28 Dienststellen, haben 23 Dienststellen einen höheren Anteil scherbehinderter Beschäftigter als die LUH.

Zu den Quoten und der Ausgleichsabgabe ist anzumerken, dass für die amtliche Statistik eine Gesamtbeschäftigungsquote für alle Dienststellen im Geschäftsbereich des MWK als oberste Landesbehörde gebildet wird. Die vorläufige durchschnittliche Beschäftigungsquote beträgt für das Jahr

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2018 gemäß der Drucksache (18/1535) des Nds. Landtages 4,70 % zum Stichtag 31.03.2019. Auch die Ausgleichsabgabe wird zentral für die niedersächsischen Landesbehörden vom Landesamt für Soziales und nicht von den einzelnen Dienststellen an die Agentur für Arbeit geleistet. Daher handelt es sich bei den Zahlen oben um statistische Angaben.

16.1.2. Allgemeine Daten über Schwerbehinderte aus dem Jahr 2017

Beschreibung Anzahl/Prozent

Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber 164.631

Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen 22.413

Arbeitgeber, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen 42.218

Arbeitgeber, die keine Ausgleichsabgabe zahlten 65.172

Arbeitgeber, die die Ausgleichsabgabe zahlten 99.459

Pflichtarbeitsplätze waren mit schwerbehinderten Menschen besetzt

1.101.131

Pflichtarbeitsplätze waren unbesetzt 285.754

Beschäftigungsquote (Gesamt) lag bei 4,6 %

private Arbeitgeber 4,1 %

> die öffentlichen Arbeitgeber hatten 6,5 %

17. Anhang

17.1. Kooperationspartner

17.1.1. Intern

Die Schwerbehindertenvertretung kooperiert und arbeitet im Innenverhältnis zusammen mit:

• Personalrat • Dezernate 1 bis 3 • Beauftragte (Datenschutz, Inklusion, Studierende mit Handicap, Sucht) • Gesundheit (Arbeitssicherheit, Betriebsärztin, BEM, Betriebliches Gesundheitsmanagement,

psychologisch therapeutische Beratungsstelle, Zentrum für Hochschulsport) • Fakultäten und Institute • Hochschulbüro für Chancenvielfalt

17.1.2. Extern

Die Schwerbehindertenvertretung kooperiert und arbeitet im Außenverhältnis zusammen mit:

• Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Integrationsamt, Integrationsdienst, Versorgungsamt)

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• Agentur für Arbeit • Interessensverbände (Gewerkschaften, Behindertenverbände, Behindertenvereine) • Rentenversicherung • Krankenkassen • Berufsgenossenschaften • Gesetzliche Unfallversicherung • Landesebene (MWK, Beauftragte für Menschen mit Behinderung) • Technik für Behinderte • Deutsche Tinnitusliga e.V. • Sozialverbände (VdK, SoVD)

17.2. Kontakt

Die Schwerbehindertenvertretung verfügt derzeit über zwei Büroräume im

Welfengarten 3 30167 Hannover E-Mail: [email protected]

17.2.1. Gebäude 1111

Das Gebäude ist über eine behindertengerechte Rampe erreichbar. Büroraum 013 im Erdgeschoss (rechter Flurtrakt) Telefon: 0511 762 – 2720

17.2.2. Gebäude 1112

Das Gebäude ist über die behindertengerechte Rampe erreichbar Büroraum B026 im Erdgeschoss (linker Flurtrakt) Telefon: 0511 762 – 2167

17.3. Impressum

Für den Inhalt und die Gestaltung verantwortlich: Dipl.-Sozialwiss. Ulrike Hepperle