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Stadt Frankfurt am Main Revisionsamt Schlussberichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2015

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Stadt Frankfurt am Main Revisionsamt Schlussberichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2015

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Der Magistrat Revisionsamt Gutleutstraße 26 60329 Frankfurt am Main E-Mail: [email protected] www.revisionsamt.stadt-frankfurt.de

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Schlussberichte 2015 – Vorbemerkungen

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Vorbemerkungen

In Frankfurt am Main werden für drei Sondervermögen im Sinne des § 115 Hes-sische Gemeindeordnung (HGO) gesonderte Haushaltspläne aufgestellt und Sonderrechnungen geführt, für die die Vorschriften der HGO zur Haushaltswirt-schaft sinngemäß anzuwenden sind. Demzufolge haben wir insgesamt vier Jah-resabschlüsse im Haushaltsjahr 2015 zu prüfen und darüber Schlussberichte zu erstatten:

I Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Frankfurt am Main

II Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Zusatz-versorgungskasse (Pflichtversicherung)

III Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Zusatz-versorgungskasse (Freiwillige Versicherung)

IV Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeind-lichen Bestattungshilfe Bergen-Enkheim

Darüber hinaus werden in einem besonderen Teil

V Bemerkungen zu Eigenbetrieben, Stiftungen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Gesellschaften, Verbände, Verei-ne), an denen die Stadt Frankfurt am Main beteiligt ist oder die Zuwen-dungen aus städtischen Mitteln erhalten,

Anmerkungen und Prüfungserkenntnisse zu diesen Bereichen dargestellt, soweit diese aus unserer Sicht geboten sind. Die Rechnungen dieser Einrichtungen sind allerdings weder Bestandteil der Beschlussfassung noch der Entlastungsertei-lung nach § 114 HGO.

Über die Ergebnisse der Prüfung des Konsolidierten Gesamtabschlusses 2015 wird in Teil

VI Schlussbericht über die Prüfung des Konsolidierten Gesamtabschlus-ses der Stadt Frankfurt am Main

Bericht erstattet.

Der Jahresabschluss ist gemäß § 112 Abs. 3 HGO durch einen Rechenschafts-bericht zu erläutern. Umfang und Inhalt dieses Rechenschaftsberichtes werden durch § 51 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) bestimmt. Der Rechen-schaftsbericht wird in Frankfurt am Main als „Lage- und Rechenschaftsbericht“ im Jahresabschluss 2015 vorgelegt.

Zu den Jahresabschlüssen der Sonderhaushalten werden im Jahresabschluss 2015 separate Lage- und Rechenschaftsbericht vorgelegt.

Gleiches gilt für den Konsolidierten Gesamtabschluss gemäß § 112 Abs. 5 HGO. Der Konsolidierte Lage- und Rechenschaftsbericht wird in Frankfurt am Main

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Schlussberichte 2015 – Vorbemerkungen

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gemäß § 55 GemHVO als „Konsolidierungsbericht“ im Konsolidierten Gesamtab-schluss 2015 vorgelegt.

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Aussagen zum Jahresabschluss (§ 128 HGO) werden in den Schlussbericht üblicherweise auch Prüfungserkenntnisse aus unterjährigen Prüfungen und aus Prüfungen von Bauvorhaben vor ihrer Ge-nehmigung durch die städtischen Körperschaften und aus der Prüfung von Bau-abrechnungen aufgenommen, die in der Regel bereits unmittelbar nach ihrer Feststellung Gegenstand von Einzelprüfungsberichten oder -mitteilungen gegen-über den zuständigen Ämtern oder von Stellungnahmen zu Beschlussvorlagen waren.

Mit der Erwähnung im Schlussbericht folgt das Revisionsamt seiner Berichts-pflicht, wobei die Prüfungsergebnisse nur bei Fällen von wesentlicher oder grundsätzlicher Bedeutung oder mit Beispielcharakter für die gesamte Stadtver-waltung dargestellt werden.

Politische Bewertungen und entsprechende Entscheidungen unterliegen nicht der Beurteilung durch das Revisionsamt, wohl aber deren Umsetzungen bzw. Auswirkungen.

In Stellungnahmen zum Schlussbericht kann der Magistrat als oberstes Verwal-tungsorgan ggf. auch entsprechende Konsequenzen für die gesamte Stadtver-waltung ziehen. Jahresabschluss, Anlagen, Lage- und Rechenschaftsbericht, Schlussbericht und zugehörige Stellungnahmen des Magistrats geben der Stadt-verordnetenversammlung die Möglichkeit, sich umfassend über den Verwal-tungsablauf in einer konkreten Zeitspanne zu informieren (§ 50 Abs. 2 HGO). Der Schlussbericht enthält im Übrigen nicht nur Beiträge mit Beanstandungscharak-ter, sondern auch Empfehlungen, allgemeine Hinweise und Vorschläge zu Ände-rungen im Verwaltungsablauf.

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Schlussberichte 2015 – Inhaltsverzeichnis

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Inhaltsverzeichnis

Seite

Abkürzungsverzeichnis ....................................................................................... 7

I Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Frankfurt am Main ..................................................................... 17

II Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Zusatzversorgungskasse (ZVK) Pflichtversicherung ................................................................................. 279

III Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Zusatzversorgungskasse (ZVK) Freiwillige Versicherung ......................................................................... 301

IV Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Gemeindlichen Bestattungshilfe Bergen-Enkheim ............................. 319

V Bemerkungen zu Eigenbetrieben, Stiftungen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Gesellschaften, Verbände, Vereine), an denen die Stadt beteiligt ist oder die Zuwendungen aus städtischen Mitteln erhalten ....................................... 327

VI Schlussbericht über die Prüfung des Konsolidierten Gesamtabschlusses 2015 der Stadt Frankfurt am Main ......................... 357

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Schlussberichte 2015 – Abkürzungsverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

Die juristischen Personen haben, sofern nicht anders angegeben, ihren Sitz in Frankfurt am Main.

ABewGr Grundsätze für die Verwendung der Zuwendungen so-wie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung (Allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze)

ABG ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteili-gungsgesellschaft mbH

AGA Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung Frankfurt am Main

Alte Oper Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH

AMI Anteilsbesitz-, Management- und Informationssystem

ARAP Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz

ASE Amt für Straßenbau und Erschließung

AVA AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt GmbH

BauGB Baugesetzbuch

BBF BäderBetriebe Frankfurt GmbH

BeamtVG Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes

BG Bedarfsgemeinschaften

BGBl. Bundesgesetzblatt

BGM Budgetierungsmerkmal

BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

BKI Baukosteninformationssystem deutscher Architekten-kammern

BKRZ GmbH BKRZ Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Ret-tungsdienstzentrum Grundstücksverwaltungsgesell-schaft mbH

BKRZ KG Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienst-zentrum-Grundstücksgesellschaft mbH und Co. KG

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Schlussberichte 2015 – Abkürzungsverzeichnis

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BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn

CO SAP-Modul Controlling (Kostenrechnung)

DAWI Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Inte-resse

DIN DIN-Normen des Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin

DomRömer DomRömer GmbH

DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard

DV Datenverarbeitung

EC-PCA SAP-Modul Enterprise Controlling - Profit Center Ac-counting (Profit-Center-Rechnung)

ECC SAP ERP Central Component

EigBGes Eigenbetriebsgesetz

EKP Einkaufsplattform

EnEV Energieeinsparverordnung

EÖB Eröffnungsbilanz

ERP Enterprise-Resource-Planning (Unternehmens-Informationssystem)

EStG Einkommensteuergesetz

e. V. eingetragener Verein

FAG Finanzausgleichsgesetz

FAAG Frankfurter Aufbau AG

FAAG Technik FAAG Technik GmbH

FAIT Fachausschuss für Informationstechnologie des IDW

FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH

ff. fortfolgende

FHG Frankfurter Hippodrom Gesellschaft mbH

FI SAP-Modul Financial Accounting (Finanzwesen)

FI-AA SAP-Modul Asset Accounting (Anlagenbuchhaltung)

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Schlussberichte 2015 – Abkürzungsverzeichnis

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FI-GL SAP-Modul General Ledger Accounting (Hauptbuchhal-tung)

FiBu Finanzbuchhaltung

Frankfurt Ticket Frankfurt Ticket RheinMain GmbH

Fraport Fraport AG

Frischezentrum Frischezentrum Frankfurt am Main - Großmarkt GmbH

FRL Frankfurter Richtlinien

Gateway Gardens Gateway-Gardens Projektentwicklungs GmbH

gE gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II

GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung

GemHVOH Hinweise zur GemHVO

GemKVO Gemeindekassenverordnung

GIS Geografisches Informationssystem der Stadt Frankfurt am Main

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

GMVK Geschäftsstelle der Magistratsvergabekommission

GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbe-wahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (BMF-Schreiben vom 14.11.2014)

GoBS Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchfüh-rungssysteme (BMF-Schreiben vom 7.11.1995)

GVFG Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetz)

GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter

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Schlussberichte 2015 – Abkürzungsverzeichnis

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Hafenbetriebe Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main (Eigenbe-trieb)

ha Hektar

HBO Hessische Bauordnung

Hessenwasser Hessenwasser GmbH & Co. KG, Groß-Gerau

HFA Hauptfachausschuss des IDW

HFM HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH

HGB Handelsgesetzbuch

HGO Hessische Gemeindeordnung

HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz

HKJGB Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch

HLM Hochbau- und Liegenschaftsmanagement (Reformpro-jekt)

HMdIS Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

HVTG Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz

HVersRücklG Hessisches Versorgungsrücklagengesetz

ICB In-der-City-Bus GmbH

IDR Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e. V., Köln

IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf

IFRS International Financial Reporting Standards

IKS Internes Kontrollsystem

IKT/IT Informations- und Kommunikationstechnik/ Informationstechnik

IM SAP-Modul Investment Management (Investitionsma-nagement)

ivm GmbH ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsma-nagement Region Frankfurt RheinMain)

KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

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Schlussberichte 2015 – Abkürzungsverzeichnis

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KG Kostengruppe

KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien

KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsma-nagement e.V., Köln

Kita Frankfurt Kita Frankfurt (Eigenbetrieb)

KJVVG Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe

KJW Kinder- und Jugendhilfe Wirtschaftsdienst

KKJFH Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main (Eigenbetrieb)

Klinikum Frankfurt Höchst Klinikum Frankfurt Höchst GmbH

Kraftwerk Irsching Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH, Vohburg

KT Kindertagesstätte

Kulturregion Kulturregion Frankfurt RheinMain-gemeinnützige GmbH

KVKR Kommunaler Verwaltungskontenrahmen

LBBW Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart

LOGA Integriertes Personalabrechnungs- und Personalverwal-tungssystem

LWV Landeswohlfahrtsverband Hessen

M Vortrag des Magistrats

Mainova Mainova Aktiengesellschaft

Marktbetriebe Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main (Eigenbe-trieb)

MB Magistrats-Beschluss

Messe Messe Frankfurt GmbH

MHKW MHKW Müllheizkraftwerk Frankfurt am Main GmbH

Mio. Millionen

MM SAP-Modul Materials Management (Materialwirtschaft)

MMF Main Mobil Frankfurt GmbH

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Schlussberichte 2015 – Abkürzungsverzeichnis

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Mousonturm Künstlerhaus Mousonturm Frankfurt am Main GmbH

Mrd. Milliarden

MuseumsBausteine MuseumsBausteine Frankfurt GmbH

MVK Magistratsvergabekommission

MVZ Medizinisches Versorgungszentrum an den Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst GmbH

Nassauische Heimstätte Nassauische Heimstätte, Wohnungs- und Entwicklungs- gesellschaft mbH

NF1 pädagogische Nutzflächen

NF2 ergänzende Nutzflächen

NIG Nahverkehrsinfrastrukturgesellschaft Frankfurt am Main mbH

NSK New System Kommunal

OB Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin

OFD Oberfinanzdirektion

PB Produktbereich

PG Produktgruppe

PM SAP-Modul Plant Maintenance (Instandhaltung)

PPP Public Private Partnership

PRAP Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Praunheimer Werkstätten Praunheimer Werkstätten gemeinnützige GmbH

PS SAP-Modul Project System (Projektsystem)

PSCD SAP Modul Public Sector Collections and Disburse-ments (Kassen- und Einnahmemanagement)

PSM SAP-Modul Public Sector Management (Haushaltsma-nagement)

Rebstock Rebstock Projektgesellschaft mbH

Regionalpark Taunushang Regionalpark Rhein-Main Taunushang GmbH, Bad Homburg

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Schlussberichte 2015 – Abkürzungsverzeichnis

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RMA Rhein-Main Abfall GmbH

RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Hofheim a. Ts.

RP Regierungspräsidium

RTW Planungs- gesellschaft RTW Planungsgesellschaft mbH

RZ Rechenzentrum

Saalbau Saalbau Betriebsgesellschaft mbH

SAP Anwendungssoftware der SAP SE, Walldorf

SAP-BEx-Analyser SAP Business Explorer Analyser

SAP ECC SAP Enterprise-Resource-Planning Central Component

SBEV SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH

SBF Städtische Bühnen Frankfurt a. M. GmbH

Schirn Schirn Kunsthalle Frankfurt am Main GmbH

SD SAP-Modul Sales and Distribution (Vertrieb)

SE Societas Europaea

SEF Stadtentwässerung Frankfurt (Eigenbetrieb)

SEM Stadtentwicklungsmaßnahme

SEM-BCS SAP-Modul Strategic Enterprise Management - Busi-ness Consolidation System (Anwendungskomponente für die Konsolidierung)

SEPA Single Euro Payment Area

SGB Sozialgesetzbuch

SK Sachkonten

Sportpark Stadion Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH

SRH Sozialrathaus

Stadtwerke Hanau Stadtwerke Hanau GmbH, Hanau

Stadtwerke Strom/Wärme Stadtwerke Strom-/Wärmegesellschaft mbH

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Schlussberichte 2015 – Abkürzungsverzeichnis

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Städtische Bühnen Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH

Städtische Kliniken Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst (Eigenbetrieb)

StVV Stadtverordnetenversammlung

Süwag Süwag Energie AG

SWFH Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH

T Tausend

TCF Tourismus und Congress GmbH Frankfurt am Main

TFA SAP-Modul Tax & Fee Assessment (Gewerbesteuerver-anlagung)

TGA technische Gebäudeausrüstung

Thüga KG Thüga Holding GmbH & Co. KGaA, München, (Alleinge-sellschafterin der Thüga Aktiengesellschaft, München)

Tourismus und Congress Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main

TR Technisches Rathaus

traffiQ traffiQ Lokale Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH

Tz. Textziffer

UHVorschG Unterhaltsvorschussgesetz

UV-Stelle Unterhaltsvorschuss-Stelle

UV-Zahlungen Zahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

VGF Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH

VOB A/B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teile A und B

VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen

VOL A/B Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teile A und B

VHS Volkshochschule Frankfurt am Main (Eigenbetrieb)

VN Verwendungsnachweis

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Schlussberichte 2015 – Abkürzungsverzeichnis

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VV Verwaltungsvorschriften

Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung Frankfurt – Frankfurt Economic Development – GmbH

ZEG Zentrale Errichtungsgesellschaft mbH

ZVK Zusatzversorgungskasse

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Schlussberichte 2015

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Teil I Schlussbericht des Revisionsamts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Frankfurt am Main

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Schlussberichte 2015 – Teil I

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Inhaltsverzeichnis Seite

1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse ................................................................ 31

1.1 Zu Tz. 4 „Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung“ und Tz. 5 „Stand der Entlastungsverfahren“ ............................................................................................ 31

1.2 Zu Tz. 6 „Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO“ .... 31

1.3 Zu Tz. 7 „Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss 2015“ ............................... 33

1.4 Zu Tz. 8 „Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen“ .......................................... 36

1.5 Zu Tz. 9 “Prüfungsbestätigung“ .............................................................................. 41

2 Anmerkung zu Inhalt und Umfang dieses Schlussberichts .............................. 42

3 Prüfungsgrundlage .............................................................................................. 43

4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ......................................................... 44

4.1 Prüfungsgegenstände ............................................................................................ 44

4.2 Art und Umfang der Prüfung................................................................................... 44

4.2.1 Prüfung der Einhaltung des Haushaltsplans (§ 128 Abs. 1 Nr. 1 HGO) .................. 45

4.2.2 Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit von Belegen (§ 128 Abs. 1 Nr. 2 HGO) ............................................................................................................. 46

4.2.3 Prüfung, ob bei den Erträgen und Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist (§ 128 Abs. 1 Nr. 3 HGO) und weitere Prüfungen nach der Revisionsordnung ...................................................... 46

4.2.4 Prüfung der Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch den Jahresabschluss sowie der Vollständigkeit der Anlagen (§ 128 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGO) ................. 46

4.2.4.1 Ausgangspunkt der Prüfung, Prüfungszeitraum und Prüfungsstandards ................ 46

4.2.4.2 Prüfungsansatz ...................................................................................................... 47

4.2.4.3 Prüfungsfelder und -schwerpunkte ......................................................................... 47

4.2.4.4 Prüfungsumfang ..................................................................................................... 48

4.2.4.5 Prüfungsnachweise, Vollständigkeitserklärung ....................................................... 49

4.2.4.6 Prüfungsfeststellungen ........................................................................................... 49

4.2.5 Prüfung der Berichterstattung im Lage- und Rechenschaftsbericht (§ 128 Abs. 1 Nr. 6 HGO) ............................................................................................................. 49

4.3 Wesentliche Prüfungshemmnisse .......................................................................... 50

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Schlussberichte 2015 – Teil I

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4.4 Dokumentation der Prüfungen (Prüfungsberichte) .................................................. 51

5 Stand der Entlastungsverfahren ......................................................................... 52

6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO .............. 53

6.1 Einhaltung des Haushaltsplans .............................................................................. 53

6.1.1 Beschluss über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 ......................... 53

6.1.2 Haushaltssicherungskonzept .................................................................................. 54

6.1.3 System der Budgetierung ....................................................................................... 54

6.1.4 Vorläufige Haushaltsführung .................................................................................. 55

6.1.5 Genehmigung von Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen ............................ 55

6.1.6 Budgetüberträge .................................................................................................... 58

6.1.6.1 Budgetüberträge im Ergebnishaushalt ................................................................... 58

6.1.6.2 Budgetüberträge im Finanzhaushalt ....................................................................... 59

6.1.6.3 Ordnungsmäßigkeit der Bildung der Budgetüberträge ............................................ 61

6.1.7 Einhaltung des Stellenplans ................................................................................... 61

6.2 Aufstellung des Jahresabschlusses ........................................................................ 62

6.3 Stellungnahme zum Lage- und Rechenschaftsbericht (Kapitel 2. des Jahresabschlusses) ............................................................................................... 64

6.3.1 Zusammenfassende Darstellung der Haushaltslage .............................................. 64

6.3.2 Stand der Aufgabenerfüllung mit den Zielsetzungen und Strategien ...................... 64

6.3.3 Bericht zu den Umsetzungen der Empfehlungen der Aufsichtsbehörde ................. 66

6.3.4 Ertrags- und Aufwandslage (Entwicklung des Ergebnishaushalts) ......................... 67

6.3.4.1 Allgemeine Feststellungen ..................................................................................... 67

6.3.4.2 Erträge des Ergebnishaushalts .............................................................................. 69

6.3.4.3 Aufwendungen des Ergebnishaushalts .................................................................. 71

6.3.4.4 Zusammenfassende Feststellung zur Entwicklung des Ergebnishaushalts ............ 73

6.3.5 Finanzlage (Entwicklung des Finanzhaushalts) ...................................................... 74

6.3.5.1 Entwicklung der Finanzmittelströme ....................................................................... 74

6.3.5.2 Entwicklung der Schulden ...................................................................................... 76

6.3.5.3 Kreditermächtigungen ............................................................................................ 79

6.3.5.4 Kassenkredite ........................................................................................................ 80

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Schlussberichte 2015 – Teil I

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6.3.6 Investitionen ........................................................................................................... 80

6.3.7 Vermögenslage (Entwicklung der Vermögensrechnung) ........................................ 80

6.3.8 Entwicklung in den Produktbereichen ..................................................................... 81

6.3.9 Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind ........................................................................... 82

6.3.10 Voraussichtliche Entwicklung mit Chancen und Risiken ......................................... 82

6.3.11 Zusammenfassende Beurteilung des Lage- und Rechenschaftsberichts ................ 84

6.4 Dauernde Überwachung der Kassen/Kassensicherheit .......................................... 84

6.5 Hinterlegungswesen ............................................................................................... 85

6.6 Bemerkungen zu den rechtlich unselbstständigen Stiftungen ................................. 86

7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss 2015 .......................................... 87

7.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................................ 87

7.1.1 Buchführung, Inventar und Forderungsmanagement ............................................. 87

7.1.1.1 IT-gestütztes Buchführungssystem ........................................................................ 87

7.1.1.2 Belegerfassung – Verwendung von Buchungstexten oder -schlüsseln ................... 87

7.1.1.3 Inventur und Inventar ............................................................................................. 88

7.1.1.4 Forderungsmanagement ........................................................................................ 88

7.1.2 Jahresabschluss .................................................................................................... 92

7.1.3 Anlagen zum Jahresabschluss ............................................................................... 92

7.2 Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bestandteilen des Jahresabschlusses 2015 ........................................................................................ 93

7.2.1 Vermögensrechnung (Ziffer 3.1. des Jahresabschlusses) ...................................... 93

7.2.1.1 Entwicklung der Vermögensrechnung .................................................................... 93

7.2.1.2 Erläuterungen und Feststellungen zur Vermögensrechnung .................................. 94

Aktiva ..................................................................................................................... 94

1 Anlagevermögen ........................................................................................... 94

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ........................................................... 96

1.1.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte .............................................. 96

1.1.2 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse ..................................... 96

1.2 Sachanlagevermögen ................................................................................... 97

1.2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................... 97

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Schlussberichte 2015 – Teil I

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1.2.2 Bauten, einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken ............................ 99

1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen .......................... 101

1.2.4 Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung ........................................ 102

1.2.5 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ................................ 103

1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ............................................. 103

1.3 Finanzanlagevermögen ............................................................................... 106

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen ........................................................ 106

1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen ............................................... 108

1.3.3 Beteiligungen .............................................................................................. 109

1.3.4 Ausleihungen an Beteiligungen ................................................................... 110

1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens ............................................................ 111

1.3.6 Sonstige Ausleihungen ............................................................................... 112

1.4 Sparkassenrechtliche Sonderbeziehungen ................................................. 113

2 Umlaufvermögen ......................................................................................... 113

2.1 Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe .................................. 113

2.2 Fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren ......................... 113

2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ................................... 114

2.3.1 Forderungen aus Zuwendungen, Zuschüssen etc. ...................................... 114

2.3.2 Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben ........................... 116

2.3.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ............................................ 117

2.3.4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen ................. 118

2.3.5 Sonstige Vermögensgegenstände .............................................................. 119

2.4 Flüssige Mittel ............................................................................................. 119

3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ........................................................ 120

Passiva ................................................................................................................ 121

1 Eigenkapital ................................................................................................ 121

1.1 Netto-Position ............................................................................................. 121

1.2 Rücklagen und Sonderrücklagen ................................................................ 122

1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des Ordentlichen Ergebnisses ..................... 122

1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses ............ 122

1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen ...................................................................... 123

1.2.4 Sonderrücklagen ......................................................................................... 124

1.3 Ergebnisverwendung .................................................................................. 124

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Schlussberichte 2015 – Teil I

23

1.3.1 Ergebnisvortrag ........................................................................................... 124

1.3.2 Jahresergebnis ........................................................................................... 125

2 Sonderposten .............................................................................................. 126

2.1 Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge ..................................................................................... 126

2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich ....................................................... 126

2.1.2 Zuweisungen vom nicht öffentlichen Bereich............................................... 126

2.1.3 Investitionsbeiträge ..................................................................................... 126

2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich .................................................. 128

2.3 Sonderposten für Umlagen nach § 37 Abs. 3 FAG ...................................... 129

2.4 Sonstige Sonderposten ............................................................................... 130

3 Rückstellungen ........................................................................................... 132

3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ...................... 132

3.2 Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse ............. 133

3.3 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien . 134

3.4 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten .......................................... 135

3.5 Sonstige Rückstellungen ............................................................................. 136

4 Verbindlichkeiten ......................................................................................... 137

4.1 Anleihen ...................................................................................................... 137

4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen ...................................................... 137

4.3 Verbindlichkeiten aus der Kreditaufnahme für die Liquiditätssicherung ....... 138

4.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften ............................ 139

4.5 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie Investitionsbeiträgen ...... 141

4.6 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ..................................... 141

4.7 Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben ..................... 142

4.8 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen .................................................................................. 143

4.9 Sonstige Verbindlichkeiten .......................................................................... 144

5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten ..................................................... 145

7.2.1.3 Feststellungen und Erläuterungen zu den Übersichten der Vermögensrechnung (Ziffern 3.2. bis 3.5. des Jahresabschlusses) ....................................................... 147

7.2.2 Ergebnisrechnung (Ziffer 3.1. des Jahresabschlusses) ........................................ 148

7.2.2.1 Entwicklung der Ergebnisrechnung ...................................................................... 148

7.2.2.2 Erläuterungen und Feststellungen zur Ergebnisrechnung .................................... 148

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Schlussberichte 2015 – Teil I

24

1 Privatrechtliche Leistungsentgelte ............................................................... 148

2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ........................................................ 149

3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen .................................................. 149

4 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen ............................. 150

5 Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen ................................................................................. 150

6 Erträge aus Transferleistungen ................................................................... 151

7 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen ................................................................................... 152

8 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen ............... 152

9 Sonstige ordentliche Erträge ....................................................................... 153

10 Summe der ordentlichen Erträge ................................................................. 154

11 Personalaufwendungen .............................................................................. 154

12 Versorgungsaufwendungen ........................................................................ 155

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ........................................... 155

14 Abschreibungen .......................................................................................... 157

15 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie für besondere Finanzaufwendungen .................................................................................. 158

16 Steueraufwendungen inkl. Umlagen ............................................................ 159

17 Transferaufwendungen ............................................................................... 160

18 Sonstige ordentliche Aufwendungen ........................................................... 160

19 Summe der ordentlichen Aufwendungen ..................................................... 161

20 Verwaltungsergebnis ................................................................................... 161

21 Finanzerträge .............................................................................................. 161

22 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen ................................................. 162

23 Finanzergebnis ........................................................................................... 162

24 Ordentliches Ergebnis ................................................................................. 162

25 Außerordentliche Erträge ............................................................................ 163

26 Außerordentliche Aufwendungen ................................................................ 165

27 Außerordentliches Ergebnis ........................................................................ 166

28 Jahresergebnis ........................................................................................... 166

7.2.3 Finanzrechnung (Kapitel 6. des Jahresabschlusses) ............................................ 168

7.2.4 Anhang (Kapitel 4. des Jahresabschlusses) ......................................................... 169

7.2.4.1 Vorbemerkungen .................................................................................................. 169

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Schlussberichte 2015 – Teil I

25

7.2.4.2 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss (Ziffer 4.1. des Jahresabschlusses) . 170

7.2.4.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Ziffer 4.4. des Jahresabschlusses) .... 170

7.2.4.4 Erläuterungen zur Vermögensrechnung (Ziffer 4.5. des Jahresabschlusses) ....... 171

7.2.4.5 Organe der Stadt Frankfurt am Main (Ziffer 4.6.1. des Jahresabschlusses) ......... 171

7.2.4.6 Anzahl der Beamten und Arbeitnehmer (Ziffer 4.6.2. des Jahresabschlusses) ..... 171

7.2.4.7 Haftungsverhältnisse (Ziffer 4.6.3. des Jahresabschlusses) ................................. 171

7.2.4.8 Anlagenportfolio zur Finanzierung von Personalrückstellungen und im Bereich der unselbstständigen Stiftungen (Ziffer 4.6.4. des Jahresabschlusses) .............. 172

7.2.4.9 Sonstige Sachverhalte von vermögensrechtlicher Bedeutung (Ziffer 4.6.5. des Jahresabschlusses) ............................................................................................. 172

7.2.4.10 Übersicht über die fremden Finanzmittel (Ziffer 4.6.6. des Jahresabschlusses) ... 173

7.2.4.11 Beteiligungsübersicht (Ziffer 4.6.7. des Jahresabschlusses) ................................ 173

7.2.4.12 Verbindlichkeiten der Beteiligungen und Eigenbetriebe (Ziffer 4.6.8. des Jahresabschlusses) ............................................................................................. 173

7.2.4.13 Übersicht über rechtlich unselbstständige Stiftungen (Ziffer 4.6.9. des Jahresabschlusses) ............................................................................................. 173

7.2.4.14 Kennzahlen der Vermögens-, der Ergebnis- und der Finanzrechnung (Ziffern 4.6.10. bis 4.6.12. des Jahresabschlusses) .......................................................... 173

7.2.4.15 Übersicht über Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden (Ziffer 4.6.13. des Jahresabschlusses) ............................................................................................. 174

8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen ................................................... 179

8.1 Feststellungen dem Bereich der Haushalts- und Verwaltungsprüfungen .............. 179

8.1.1 Feststellungen aus dem Bereich der Haushalts- und Verwaltungsprüfungen, die das Haushaltsjahr 2015 betreffen oder im Kalenderjahr 2015 durchgeführt wurden ................................................................................................................. 179

8.1.1.1 Produktgruppe: 16.01 Erschließung (Amt für Straßenbau- und Erschließung) – beauftragte Stundenlohnarbeiten ......................................................................... 179

8.1.1.2 Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr (Amt für Straßenbau- und Erschließung) – vom Land geförderte Baumaßnahmen ............ 180

8.1.1.3 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamts (Jugend- und Sozialamt) – Rückforderung gewährter Darlehen ................................................. 182

8.1.1.4 Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas, 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege (Stadtschulamt) – Kostenvergleich Kitaplätze .......... 184

8.1.1.5 Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte (Kulturamt Frankfurt am Main) – Kassensicherheit ................................................................ 185

8.1.1.6 Produktgruppe: 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling (Stadtkämmerei u. a.) – Prozess der Haushaltsplanaufstellung ..................................................... 186

8.1.1.7 Produktgruppe: 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften (Liegenschaftsamt) – Vorkaufsrechtverzichtserklärungen .................................... 188

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Schlussberichte 2015 – Teil I

26

8.1.1.8 Produktgruppe: 32.01 Personalservice und -controlling (Personal- und Organisationsamt) – IKS bei der Personalabrechnung ......................................... 188

8.1.1.9 Produktgruppe: 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung (Hochbauamt) – Firmenauswahl und Auftragsvergabe ......................................... 190

8.1.2 Rückschau auf Feststellungen im Bereich der Haushalts- und Verwaltungsprüfungen, über die im Schlussbericht 2014 berichtet wurde ............ 192

8.1.2.1 Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen (Amt für Straßenbau und Erschließung) – Abrechnung des Straßenbeleuchtungsvertrags ................................................. 192

8.1.2.2 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) – Hilfen für Asylbewerber/innen .......................................................... 193

8.1.2.3 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) – Bewilligung von Leistungen nach dem sechsten und siebten Kapitel SGB XII .................................................................................................... 193

8.1.2.4 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) – Berücksichtigung von vorrangigen Leistungen bei Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ..................................................................... 194

8.1.2.5 Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben (Stadtschulamt) – Beteiligung am Mittagessen an Schulen .................................. 195

8.1.2.6 Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben (Stadtschulamt) – Schulgirokonten ....................................................................... 195

8.1.2.7 Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege (Stadtschulamt) – Forderungsmanagement Elternentgelte ................................... 196

8.1.2.8 Produktgruppen: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte (Kulturamt) und 21.16 Sportförderung (Sportamt) – Zuschüsse ..................................................... 197

8.1.2.9 Produktgruppe: 32.01 Personalservice und -controlling (Personal- und Organisationsamt) – Analyse der personalwirtschaftlichen Ordnungsgrundlagen . 198

8.1.2.10 Produktgruppe: 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung (Hochbauamt) – Europäische Schule ................................................................... 198

8.1.3 Rückschau auf Feststellungen im Bereich der Haushalts- und Verwaltungsprüfungen, über die im Schlussbericht 2013 berichtet wurde ............ 199

8.1.3.1 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) – Ehrenbeamte ................................................................................... 199

8.1.3.2 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) – Leistungen für Bildung und Teilhabe ................................................ 199

8.1.4 Rückschau auf Feststellungen im Bereich der Haushalts- und Verwaltungsprüfungen, über die im Schlussbericht 2012 berichtet wurde ............ 200

8.1.4.1 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) – Hilfen zur Gesundheit ...................................................................... 200

8.1.4.2 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) – Leistungen für Unterkunft und Heizung ............................................ 200

8.1.4.3 Produktgruppe: 31.05 Steuern und sonstige Abgaben (Stadtkämmerei) – Sponsoring ........................................................................................................... 200

8.2 Feststellungen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik.. 201

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Schlussberichte 2015 – Teil I

27

8.2.1 Zentrale IT-Angelegenheiten ................................................................................ 201

8.2.2 Zentraler IT-Einkauf ............................................................................................. 201

8.2.3 Finanzverwaltung ................................................................................................. 201

8.2.3.1 IT-Verfahren „SAP“: Berechtigungswesen ............................................................ 201

8.2.3.2 IT-Verfahren „SAP“: elektronische Rechnungsbearbeitung .................................. 202

8.2.4 Sozialverwaltung - IT-Verfahren „PROSOZ14plus“ .............................................. 202

8.3 Feststellungen aus dem Bereich der Technischen Prüfungen .............................. 203

8.3.1 Allgemeines ......................................................................................................... 203

8.3.2 Prüfung der Bauvorlagen (Vorprüfung) ................................................................. 203

8.3.2.1 Allgemeines ......................................................................................................... 203

8.3.2.2 Dienstgebäude Straßenverkehrsamt, Kurt-Schumacher-Straße 45, Sanierung der Sanitäranlagen ............................................................................................... 204

8.3.2.3 Riedhofschule, Riedhofweg 15-17, Sanierung Turnhalle ...................................... 205

8.3.2.4 Römerberg Ostzeile, Römerberg 6, 8- 10, 16-28 und Schwarzer Stern, Saalgas-se 30, brandschutztechnische Gesamtsanierung mit technischer Neuordnung .... 206

8.3.2.5 Palmengarten, Siesmayerstraße 61, Sanierung der Gärtnerei und Bau eines Blüten- und Schmetterlingshauses ....................................................................... 208

8.3.2.6 Ebelfeldschule, Praunheimer Hohl 4, Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen, Sonderbaukontrolle ..................................................... 209

8.3.2.7 Taktisches Feuerwehrkonzept 2020, Bereichswache 21, Tituscorso 7, Neubau... 210

8.3.2.8 Kinderzentrum (KT 54), Schneidhainer Straße 54, Gallus, Abriss und Neubau .... 211

8.3.2.9 Klingerschule, Mauerweg 1, Sanierung und Dachausbau .................................... 212

8.3.2.10 Stadtbahnlinie U5, Bestandsstation Preungesheim, Barrierefreier Umbau ........... 213

8.3.2.11 Grunderneuerung der Straßen Am Dornbusch und Hansaallee, inkl. Errichtung der Radverkehrsanlagen ...................................................................................... 214

8.3.3 Prüfung der Mehrkostenvorlagen ......................................................................... 215

8.3.3.1 Allgemeines ......................................................................................................... 215

8.3.3.2 Ankauf Kindertagesstätte Wittelsbacher Allee 29-31, Ergänzungsfinanzierung .... 216

8.3.3.3 Liegenschaften Braubachstraße 30-32 und 34, Sanierung ................................... 217

8.3.4 Prüfung der Bauabrechnungen ............................................................................ 218

8.3.4.1 Allgemeines ......................................................................................................... 218

8.3.4.2 Abrechnung von Projekten im Hochbau (MB Nr. 449 vom 20.04.2012) ................ 218

8.3.4.3 Bauabrechnungen von Projekten anderer Ämter und Eigenbetriebe .................... 219

8.3.4.4 KT Am Eulenberg (New Atterberry), Valentin-Senger-Straße 61, Neubau ............ 219

8.3.4.5 Museum für Angewandte Kunst (MAK), Schaumainkai 17, Energieeinsparung .... 220

8.3.5 Baubegleitende Prüfungen ................................................................................... 221

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Schlussberichte 2015 – Teil I

28

8.3.5.1 Allgemeines ......................................................................................................... 221

8.3.5.2 Kindertagesstätte (KT) Krambambuli, Kalbacher Stadtpfad 8, Monitoring und Betriebsführung .................................................................................................... 222

8.3.6 Sonstige Prüfungen .............................................................................................. 223

8.3.6.1 Allgemeines ......................................................................................................... 223

8.3.6.2 Ludwig-Weber-Schule, Paul-Kirchhof-Platz 13, Architekturwettbewerb ................ 224

8.3.6.3 Deutsches Filminstitut – DIF e. V., Investitionsförderung, Verwendungsnachweis ........................................................................................ 225

8.3.6.4 Friedhof Zeilsheim, Welschgrabenstraße 20, Trauerhalle und Nebengebäude, Raumprogramm ................................................................................................... 225

8.3.6.5 Planung und Bau von Passivhaus-Einfeldturnhallen im Rhein-Main-Gebiet, Vergleich von Standards und Kosten ................................................................... 226

8.3.6.6 Zoologischer Garten Frankfurt, Pinguinanlage, Neubau ....................................... 230

8.3.6.7 Externes Coaching zur Unterstützung bei der Abwicklung von Baumaßnahmen im Amt für Straßenbau und Erschließung ............................................................. 231

8.3.6.8 Frankfurter Brücken, Einsparungen realisieren im Rahmen einer konventionellen Sanierungsmaßnahme ............................................................... 232

9 Prüfungsbestätigung ......................................................................................... 234

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Schlussberichte 2015 – Teil I

29

Anlagen Seite Anlage 1 Genehmigungserlass des Hessischen Ministeriums des

Innern und für Sport vom 01.06.2015 für den Haushalt 2015 der Stadt Frankfurt am Main ................................................................................. 235

Anlage 2 Umbuchungsliste zum Jahresabschluss 2015 ...................................................... 244 Anlage 3 Korrigierter Jahresabschluss 2015 ....................................................................... 246 Anlage 4 Revisionsberichte (RB) und Prüfungsmitteilungen (PM) aus dem Bereich der

Haushalts und Verwaltungsprüfungen .................................................................. 249 Anlage 5 Revisionsberichte (RB) und Prüfungsmitteilungen (PM) aus dem Bereich der

Informations- und Kommunikationstechnik mit direktem Bezug zum Haus-haltsjahr 2015 ...................................................................................................... 251

Anlage 6 Verzeichnis der geprüften Bauvorlagen ................................................................ 253 Anlage 7 Verzeichnis der geprüften Bauabrechnungen ....................................................... 261 Anlage 8 Verzeichnis der baubegleitenden Prüfungen ........................................................ 263 Anlage 9 Verzeichnis der Prüfungen zum Investitionsprogramm ......................................... 264 Anlage 10 Verzeichnis der sonstigen technischen Prüfungen ............................................... 265 Anlage 11 Verzeichnis der Stellungnahmen zu Mehrkostenvorlagen .................................... 277

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Schlussberichte 2015 – Teil I 1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse

31

1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse

Nachfolgend geben wir die wesentlichen Prüfungsergebnisse dieses Schlussbe-richts in zusammengefasster Form wieder:

1.1 Zu Tz. 4 „Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung“ und Tz. 5 „Stand der Ent-lastungsverfahren“

• Entgegen der zeitlichen Vorgabe des § 112 Abs. 9 HGO (vier Monate nach dem Bilanzstichtag) hat der Magistrat den Jahresabschluss 2015 erst am 17.05.2016 aufgestellt, und die gesetzliche Frist damit unwesentlich bzw. rein formell über-schritten. Der Antrag des (damaligen) Dezernats III „Finanzen, Beteiligungen und Kirchen“ datiert auf den 29.04.2016. (Tz. 4.1).

• Entgegen der zeitlichen Vorgabe des § 114 Abs. 1 HGO (zwei Jahre nach dem Bilanzstichtag) hat die Stadtverordnetenversammlung den Jahresabschluss 2013 erst am 26.01.2016 beschlossen und dem Magistrat für 2013 Entlastung erteilt. Den Jahresabschluss 2014 hat die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016 – und damit erstmals fristgemäß – beschlossen und dem Magis-trat für 2014 Entlastung erteilt (Tz. 5).

1.2 Zu Tz. 6 „Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO“

• Wir haben keine Erkenntnisse darüber, dass die der Finanzverwaltung seitens der Stadtverordnetenversammlung über die Allgemeinen Bewirtschaftungs-vorschriften auch für das Haushaltsjahr 2015 eingeräumten umfänglichen Ge-staltungsmöglichkeiten sachfremd genutzt wurden (Tz. 6.1.1).

• Für das Haushaltsjahr 2015 war die Vorlage eines Haushaltssicherungskon-zepts nicht erforderlich (Tz. 6.1.2).

• Das ab dem Haushaltsjahr 2002 gültige System der Budgetierung fand auch im Haushaltsjahr 2015 Anwendung (Tz. 6.1.3).

• Uns liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nicht angewandt wurden (Tz. 6.1.4)

• Die genehmigten Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen beliefen sich auf rund 11,56 Mio. €. Mit Vortrag M 96 zum Jahresabschluss 2015 vom 17.05.2016 ist der Magistrat seiner diesbezüglichen Berichtpflicht gemäß § 100 HGO gegenüber der Stadtverordnetenversammlung nachgekommen (Tz. 6.1.5).

• Die jährlichen Budgetüberträge im Ergebnishaushalt haben sich nach einer erstmaligen Verringerung im Vorjahr nun in 2015 im Vergleich zum Vorjahr wie-der deutlich um rund 41 Mio. € bzw. um 29 % erhöht. (Tz. 6.1.6.1). Die Budgetüberträge von 2015 auf 2016 wurden prinzipiell angemessen und be-stimmungskonform gebildet (Tz. 6.1.6.3).

• Wir haben festgestellt, dass der Stellenplan eingehalten wurde (Tz. 6.1.7).

• Die Ausführungen zur zusammengefassten Darstellung der Haushaltslage im Jahresabschluss 2015 vermitteln – gemessen am Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses – eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadt Frankfurt am Main (Tz. 6.3.1).

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Schlussberichte 2015 – Teil I 1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse

32

• Die Ausführungen zum Stand der Aufgabenerfüllung im vorgelegten Lage- und Rechenschaftsbericht 2015 sind wie im Vorjahr zum Teil aber noch unprä-zise. Da nur für wenige Produkte Ziele und Kennzahlen definiert werden, wird der Anspruch des Gesetz- und Verordnungsgebers noch nicht erfüllt. Wir erin-nern, dass neben der Einbettung der Produktbereiche mit ihren Produkt-gruppen und Produkten in den Planungsprozess auch die Darstellung an-visierter Ziele nach § 4 Abs. 2 Satz 5 und § 10 Abs. 3 HGO Kernbestandteil des kommunalen Haushaltsrechts ist (Tz. 6.3.2).

• Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2015 durch die Aufsichtsbehörde erfolgte ohne Auflagen, jedoch mit Empfehlungen. Die Ausführungen im Jah-resabschluss zur Entwicklung des Haushalts entsprechen aus Sicht des Revisi-onsamtes den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. (Tz. 6.3.3).

• Die Angaben zur Entwicklung des Ergebnishaushalts sind nach unseren Feststellungen zutreffend und decken sich mit den Angaben in der Zusammen-fassung der Ergebnisse der Teilhaushalte in Ziffer 5.1. des Jahresabschlusses. Erhebliche Abweichungen der Erträge und Aufwendungen von den Haushalts-ansätzen wurden im Lage- und Rechenschaftsbericht 2015 korrekt dargestellt und erläutert (Tz. 6.3.4).

• Im Rahmen unserer Prüfung der Entwicklung der Finanzmittelströme stellten wir fest, dass der Finanzmittelabfluss aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 228 Mio. € (Vorjahr 246 Mio. €) um 739 Mio. € (Vorjahr 676 Mio. €) geringer ausgefallen ist, als in der Planung mit 967 Mio. € (Vorjahr 922 Mio. €) vorgese-hen. Die Abweichung hat gegenüber dem Vorjahr um 63 Mio. € zugenommen. Die Planung von Baumaßnahmen bzw. ihre Anmeldung zum Haushalts-plan sollte sich angesichts dieses weiterhin großen Wertes künftig stärker hinsichtlich des umsetzbaren Volumens an den vorhandenen Personalka-pazitäten orientieren (Tz. 6.3.5.1).

• Der Schuldenstand (Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten und kreditähnli-chen Rechtsgeschäften) zum 31.12.2015 nahm gegenüber dem Vorjahr um 40 Mio. € zu und erreichte mit 1.850 Mio. € den höchsten Wert seit dem Jahr 2001. Die im Zeitraum bis 2008 zu sehenden positiven Effekte des Schul-denabbaus wurden weiterhin durch das niedrige Zinsniveau begünstigt. Dies trägt naturgemäß dazu bei, dass die Zinsbelastungen für Kredite in akzeptab-lem Rahmen gehalten wurden. Der Schuldendienst muss auch in künftigen Jah-ren finanzierbar sein, zumal nicht auszuschließen ist, dass dann die Belastun-gen selbst bei weiter niedrigem Zinsniveau ungleich höher ausfallen könnten und dennoch getragen werden müssten (Tz. 6.3.5.2).

• Die aus 2014 übertragene Kreditermächtigung und die Ermächtigungen für 2015 mussten im Haushaltsjahr 2015 nur in geringem Umfang in Anspruch ge-nommen werden, so dass die verbliebenen Kreditermächtigungen von 368,05 Mio. € in das Haushaltsjahr 2016 übertragen werden konnten (Tz. 6.3.5.3).

• Die Liquidität der Kasse war im Haushaltsjahr 2015 dauerhaft vorhanden und ermöglichte die fristgemäße Leistung der Ausgaben (Tz. 6.3.5.4).

• Die Darstellung auf der Ebene der Produktbereiche hinsichtlich der Einhaltung der Investitionsbudgets ist korrekt. Die Entwicklung vom Soll über den fortge-schriebenen Plan zum Ergebnis und der daraus resultierenden Höhe der neu gebildeten Budgetüberträge wurde detailliert aufgezeigt (Tz. 6.3.6).

• Die Vermögenslage zum 31.12.2015 ist geordnet (Tz. 6.3.7).

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Schlussberichte 2015 – Teil I 1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse

33

• Die Berichterstattung über die Entwicklung in den Produktbereichen trägt trotz der aufgezeigten Feststellungen dazu bei, dass der Lage- und Rechen-schaftsbericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Stadt Frankfurt am Main vermittelt (Tz. 6.3.8).

• Unseres Erachtens hätte im Nachtragsbericht innerhalb des Lage- und Re-chenschaftsberichts auf den Umstand der Verabschiedung eines Nachtrags-haushalts für das Haushaltsjahr 2016 aus qualitativen Gründen hingewiesen werden sollen; dies geschieht jedoch an anderer Stelle im Lage- und Rechen-schaftsbericht. Aus unseren Prüfungshandlungen sind uns darüber hinaus kei-ne weiteren Ereignisse bekannt, über die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 im Lage- und Rechenschaftsbericht hätten berichtet werden müssen (Tz. 6.3.9).

• Unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der Berichterstattung und den Er-kenntnissen aus den Prüfungen des Revisionsamts werden grundsätzlich die wesentlichen Aspekte der voraussichtlichen Entwicklung der Stadt Frank-furt am Main mit Chancen und Risiken beschrieben (Tz. 6.3.10).

• Der Lage- und Rechenschaftsbericht vermittelt insgesamt ein den tatsäch-lichen Verhältnissen entsprechendes Bild vom Verlauf der Haushaltswirt-schaft in 2015 und der Lage unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der steti-gen Erfüllung der Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main. Er entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen insgesamt den gesetzlichen Vorschriften des § 51 GemHVO (Tz. 6.3.11).

• Unsere Prüfungshandlungen zur dauernden Überwachung der Kassen erga-ben keine wesentlichen Beanstandungen. (Tz. 6.4).

• Unsere Prüfungen zum Hinterlegungswesen ergaben keine Beanstandung (Tz. 6.5).

• Insgesamt kann eine ordnungsgemäße Abwicklung der Stiftungsgeschäfte der 21 rechtlich unselbständigen Stiftungen bestätigt werden (Tz. 6.6).

1.3 Zu Tz. 7 „Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss 2015“

• Wir haben keine Sachverhalte festgestellt, die uns zu der Annahme veranlas-sen, dass im Rahmen der SAP-gestützten Rechnungslegung die Richtigkeit der für die Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten nicht ge-währleistet ist. Unbeschadet dessen haben wir insbesondere wegen der nicht vollständigen Verfahrensdokumentation, der noch ausstehenden Umsetzung der Feststellungen zum Berechtigungswesen und zur Systemsicherheit noch keine Freigabeempfehlung für SAP aussprechen können. Die Prüfungshand-lungen konnten insofern noch nicht abgeschlossen werden (Tz. 7.1.1.1).

• Im Rahmen der Prüfung stellten wir fest, dass sich die Situation hinsichtlich der Belegerfassung in SAP im Haushaltsjahr 2015 in Teilbereichen der Stadtver-waltung verbessert hat, in anderen Teilbereichen müssen wir jedoch erneut bemängeln, dass bei der Belegerfassung nicht darauf geachtet wurde, in den in SAP dafür vorgesehenen Feldern aussagefähige Angaben einzutragen. Da das im Schlussbericht 2014 an dieser Stelle genannte Schreiben der Stadtkämme-rei an alle Rechnungsführungen der Ämter, mit Aufforderung zur „Mitgabe sachverhaltsbezogener und aussagekräftiger Positions- und Verwen-dungszwecktexte im SAP-Buchungsgeschäft“ erst am Ende des Haushalts-jahres 2015 (08.12.2015) versandt worden war, können wir abschließend erst

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Schlussberichte 2015 – Teil I 1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse

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im Schlussbericht 2016 über die Wirkung des Schreibens berichten. Die Buch-führung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen jedoch insgesamt als ordnungsgemäß zu beurteilen (Tz. 7.1.1.2).

• Das Inventar entspricht mit Ausnahme der unter Tz. 7.2 dokumentierten Be-anstandungen insgesamt den Grundsätzen ordnungsmäßiger Inventarisie-rung (Tz. 7.1.1.3).

• Die dezentrale Bearbeitung des Forderungsmanagements birgt grundsätzlich das Risiko einer ungleichmäßigen und ggf. nicht in allen Ausprägungen fachge-rechten Handhabung. Eine zentrale Steuerung und Einflussnahme, z. B. auf Basis verlässlicher und aktueller Kennzahlen auch mit Blick auf mögliche Auffäl-ligkeiten bzw. Unzulänglichkeiten wird erschwert. Als hilfreich könnte sich die Erarbeitung von stadtweit gültigen verbindlichen Rahmenbedingungen erweisen bis hin zu entsprechenden Nachweispflichten (Tz. 7.1.1.4).

• Aus der Prüfung der im Jahresabschluss 2015 abgebildeten Geschäftsvorfälle ergeben sich jedoch wie schon in den Vorjahren grundsätzliche Bemerkungen im Bereich der Bilanzierung des Sachanlagevermögens, denen künftig durch entsprechende (geänderte) organisatorische Maßnahmen – insbesondere in den betroffenen Fachämtern – Rechnung getragen werden sollte. Die genann-ten Aspekte sind im Rahmen des Umsetzungsprojektes zum „Hochbau- und Liegenschaftsmanagement“ über die Ausgestaltung der Arbeitspro-zesse des künftigen Amtes für Bau und Immobilienmanagement zu be-rücksichtigen (Tz. 7.2.1.2).

• In der Vermögensrechnung haben wir im wesentlichen fehlende Umbuchun-gen vom Posten „Anlagen im Bau“ auf die „Zielposten“ der fertiggestellten An-lagen sowie daraus fehlerhafte Abschreibungen bei einigen Posten des Sachanlagevermögens festgestellt (Tz. 7.2.1.2, Posten Aktiva 1.2).

• Im Hinblick auf die am 31.12.2014 ausgelaufene Ausnahmegenehmigung des HMdIS nach § 133 HGO hätte das Treugut der städtebaulichen Entwick-lungsmaßnahme „Am Riedberg“ im Jahresabschluss 2015 in vollem Umfang als fiduziarische Treuhandschaft in der Bilanz der Stadt als Treugeber ausge-wiesen und die diesbezüglichen Anhangsangaben angepasst werden müssen. Es wäre somit zweckmäßig gewesen, mit Hinblick auf die Beendigung der Durchführungsphase der Entwicklungsmaßnahme im Haushaltsjahr 2016, beim HMdIS eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung zu beantragen (Tz. 7.2.1.2, Posten Passiva 4.4).

• Basierend auf dem Beschluss § 6048 der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2009 (M 99 vom 30.04.2009) soll der Ersatzneubau für das Klinikum Frankfurt Höchst durch die Zentrale Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG) erfol-gen. Gem. dem Beschluss § 5379 zum Haushalt 2015/2016 vom 18.12.2014 (M 158 vom 19.09.2014) wurde hierzu im Haushaltsplan 2015/2016 ein „Investi-tionskostenzuschuss für den Ersatzneubau Klinikum Frankfurt Höchst“ in Höhe von inzwischen insgesamt 182,3 Mio. € eingestellt. In den Haushaltsjahren 2010 bis 2015 wurden bisher insgesamt Zahlungen in Höhe von 19,5 Mio. € an die ZEG verausgabt und in der Buchhaltung im Posten Aktiva 1.2.6 aktiviert. In seiner Stellungnahme zum Schlussbericht 2014 (M 197 vom 24.10.2016) merk-te der Magistrat diesbezüglich an, dass eine Prüfung zur Erstellung eines for-mellen Zuwendungsbescheides durch die zuständigen Dezernate erfolgen sol-le. Nach den uns erteilten Auskünften ist bis zum Abschluss der Erstellung die-ses Schlussberichtes 2015 kein Zuwendungsbescheid seitens eines Amtes, des

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Schlussberichte 2015 – Teil I 1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse

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damaligen Dezernates X „Umwelt und Gesundheit“ oder des derzeitigen Dezer-nats III „Personal und Gesundheit„ erlassen worden (Tz. 7.2.1.2, Posten Aktiva 1.2.6 „Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“).

• Im Zusammenhang mit dem Neubau des Klinikums hatten wir im Schlussbericht 2014 ferner berichtet, dass noch kein Erbbaurecht zu Gunsten der ZEG auch an dem im städtischen Eigentum stehenden Grundstück eingeräumt worden war, so dass eine spätere Bilanzierung der geleisteten Zahlungen als Investiti-onskostenzuschuss nicht möglich ist. Daran hat sich bis zum Schluss der Er-stellung dieses Schlussberichts 2015 nichts geändert. Wir erhalten unsere Empfehlung daher aufrecht, die aktuelle Beordnung bzw. Bilanzierung zu über-prüfen und ggf. anzupassen (Tz. 7.2.1.2, Posten Aktiva 1.2.6 „Geleistete An-zahlungen und Anlagen im Bau“).

• Wenn gleich eine ertragswirksame Aktivierung von Forderungen aus Transfer-leistungen i. d. R. zeitgleich aufwandswirksam im Wert zu berichtigen ist, so er-achten wir es weiterhin als erforderlich, die Buchungspraxis so weit wie möglich anzupassen, und von einer phasenverschobenen Aktivierung abzusehen (Tz. 7.2.1.2, Posten Aktiva 2.3.1 „Forderungen aus Zuwendungen, Zuschüssen etc.“).

• Die Wirklichkeit zeigt, dass trotz der vorgenommenen Erhöhung der Friedhofs-gebühren ein Ausgleich des Gebührenhaushaltes nicht möglich sein wird. Inso-weit ist eine strategische Neuausrichtung des „Gebührenhaushaltes Fried-hof“ dringend angezeigt. Um das derzeit bestehende, strukturelle Defizit lang-fristig zu senken, sollen die Ergebnisse der "Organisationsuntersuchung der städtischen Friedhöfe unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit“ (kurz "Friedhof 2020") ausgewertet, bewertet und nach Festlegung einzelner Maßnahmen priorisiert in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Die Ergeb-nisse dieser Untersuchung sind nach unserer Auffassung mit größtmöglicher Priorität zu realisieren (Tz. 7.2.1.2 Posten Passiva 2.2 „Sonderposten für den Gebührenausgleich“).

• Die Anhangsangaben bezüglich der Mietkaufpreisraten für die Betriebsvorrich-tungen des ÖPP-Projektes Adam-Riese-Straße sind ungenau und müssen in künftigen Jahresabschlüssen präzisiert werden (Tz. 7.2.1.2, Posten Passi-va 4.4).

• Hierbei haben unsere Prüfungsfeststellungen zu einem um 3,4 Mio. € höheren Jahresergebnis geführt:

Jahresergebnis 2015 Veränderung vor Prüfung nach Prüfung Wert in € Wert in € Wert in € ordentliches Er-gebnis

182.852.960,08 181.915.627,36 -937.332,72

außerordentliches Ergebnis

-7.013.587,11 -2.679.897,06 4.333.690,05

175.839.372,97 179.235.730,30 3.396.357,33

• Die aus unseren Feststellungen resultierenden Auswirkungen auf den Jah-resabschluss 2015 sind aus den Anlagen 2 und 3 ersichtlich und in den Tz. 7.2.1.2 für die Vermögensrechnung und Tz. 7.2.2 für die Ergebnisrechnung im Einzelnen erläutert.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse

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• Da die Stadt nach wie vor über kein (zentrales / IT-gestütztes) Vertragsma-nagementsystem verfügt, das eine systematische Vorgehensweise sicherstellt, kann die Vollständigkeit der Angaben im Rahmen der Berichterstattung im Anhang über Sachverhalte aus denen sich finanzielle Verpflichtungen sowie Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften (§ 50 Abs. 2 Nr. 5 und 8 GemHVO) ergeben, von uns nicht bestätigt werden. Hierunter fallen insbe-sondere die Übersichten bzw. die Berichterstattung im Anhang zu den Ziffern 4.6.3 – „Haftungsverhältnisse“ und 4.6.5 – „Sonstige Sachverhalte von vermö-gensrechtlicher Bedeutung“. Hierzu hat der Magistrat in seinen Stellung-nahmen zu unseren Schlussberichten der Jahre 2011 bis 2014 jeweils kei-ne Aussagen getroffen. Auf Grund der Vielzahl der, mit Dritten abge-schlossenen, zum Teil hoch komplexen Verträgen, ergeben sich mangels stark eingeschränkter Möglichkeiten für ein angemessenes Vertragscon-trolling erhöhte finanzielle Risiken für die Stadt Frankfurt am Main. Diese können sich z. B. im Versäumen von Kündigungsmöglichkeiten oder -fristen (z. B. Werbeverträge oder Galopprennbahn) oder nicht in den Finanzplanungen berücksichtigter finanzieller Belastungen widerspiegeln. Aber auch die Reakti-onsmöglichkeiten auf gesetzliche Änderungen, wie der Einführung des neuen § 2b UStG, könnten durch die Installation eines solchen Systems deutlich verbes-sert werden. Wir empfehlen, die Einrichtung eines Vertragsmanagement-systems in die Projekte eAkte und Dokumentenmanagementsystem zu in-tegrieren oder als eigenständiges Projekt umzusetzen (Tz. 7.2.4.1, Tz. 7.2.4.7 und Tz. 7.2.4.9).

• Die Übersichten der Verbindlichkeiten der Beteiligungen und Eigenbetrie-be wurden zutreffend ermittelt. Für die Eigenbetriebe werden – unsere Empfeh-lung aus dem Vorjahr aufgreifend – nun analog zu den Beteiligungen die Ge-samtverbindlichkeiten angegeben (Tz. 7.2.4.12).

1.4 Zu Tz. 8 „Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen“

• Im Bereich der Haushalts- und Verwaltungsprüfungen, das Haushaltsjahr 2015 betreffend, haben sich vereinzelt Feststellungen ergeben, über die wir in Tz. 8.1.1 berichten. Danach sind folgende Feststellungen hervorzuheben:

• Nachvollziehbare Kontrollen der Stundenlohnarbeiten finden in den Bau-bezirken des ASE nicht statt. Auch die Beauftragung und Rechnungsprüfung wird unterschiedlich durchgeführt (Tz. 8.1.1.1).

• Es besteht beim ASE keine interne Gesamtübersicht über bewilligte, vom Land geförderte Baumaßnahmen. Eine systematische und maßnahmenbe-zogene finanzielle Projektsteuerung findet nicht statt (Tz. 8.1.1.2).

• Im Rahmen der Prüfung des Verfahrens zur Rückforderung von nach dem SGB II gewährten Darlehen für Mietkautionen und Mietrückstände wur-den folgende Schwachstellen in der Ablauforganisation des Jugend- und So-zialamts identifiziert: Die Zugriffsmöglichkeiten des Jugend- und Sozialamts auf Leistungsfalldaten des Jobcenters zur Beschaffung notwendiger Daten für die Rückforderung von Darlehen für Mietkautionen und Mietrückstände entsprechen noch nicht den Erfordernissen. Das Jugend- und Sozialamt prüft die Abrechnungslisten des Jobcenters nur stichprobenhaft, wodurch sich ein jährliches Einnahmeausfallrisiko aus nicht realisierten Ansprüchen aus Miet-kautionsdarlehen von hochgerechnet 432 T€ ergibt. Nachgelagerte Stichpro-benkontrollen, durch die die Mängelfrüherkennung verbessert und das Ein-

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Schlussberichte 2015 – Teil I 1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse

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nahmeausfallrisiko minimiert werden könnte, finden derzeit nicht statt (Tz. 8.1.1.3).

• Im Kostenvergleich entstanden der Stadt Frankfurt am Main für einen Be-treuungsplatz bei den freien Trägern geringere Aufwendungen als beim Ei-genbetrieb Kita Frankfurt, wobei die Bereitstellungskosten für Kitaplätze des Eigenbetriebes vertretbar und angemessen waren (Tz. 8.1.1.4).

• Die Kassensicherheit bei den im Verantwortungsbereich des Kulturam-tes Frankfurt am Main liegenden städtischen Museen und dem Institut für Stadtgeschichte ist durch die konsequente Einhaltung der Dienstanweisun-gen für die Führung der Verkaufskassen zu verbessern. Insbesondere ist die sichere Aufbewahrung des Bargeldbestandes im Tresor und die rechtzeitige Ablieferung des Bargeldes zu gewährleisten (Tz. 8.1.1.5).

• Das stadtweit praktizierte Verfahren zur Haushaltsplanaufstellung ist ein sinnvolles Konzept für die Gesamtsteuerung der städtischen Finanzen. Gleichwohl bestehen aus Revisionssicht verschiedene Anmerkungen. Durch den Einsatz von drei IT-Systemen bestehen bei der Stadtkämmerei ein er-höhter Arbeitsaufwand und ein deutliches Fehlerrisiko. Die Höhe der Über-tragungen von Haushaltsresten ist sowohl im konsumtiven als auch insbe-sondere im investiven Bereich bedenklich. Vom ASE wurden im Rahmen der Anmeldungen zum Investitionsprogramm nur sehr wenige Einzelmaßnahmen dem Revisionsamt zur Prüfung vorgelegt. Beim ASE wurden im Durchschnitt nur rund 27,6 % der bereitgestellten investiven Haushaltsmittel verausgabt. Die Prüfung beim Jugend- und Sozialamt führte zu keinen Beanstandungen (Tz. 8.1.1.6).

• Das Liegenschaftsamt erhebt derzeit keine Gebühren für die Erteilung der jährlich ca. 2.000 Vorkaufsrechtverzichtserklärungen. Hierfür könnten jährlich Einnahmen in Höhe von ca. 90.000 € generiert werden (Tz. 8.1.1.7).

• Das eingerichtete IKS bei der Personalabrechnung ist für sich genommen geeignet, die Ziele Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit zu erreichen. Die in der Personalabrechnung vorhandenen Schwachstellen sind bekannt und können im Rahmen des zentral gesteuerten IKS nicht vollständig behoben werden. Daher empfiehlt es sich, in den dezentralen Buchhaltungen organi-satorisch, soweit noch nicht vorhanden, ein Vier-Augen-Prinzip einzurichten (Tz. 8.1.1.8).

• Die Firmenauswahl und Auftragsvergabe im Hochbauamt entsprechen nicht vollständig den gesetzlichen, stadt- bzw. amtsinternen Regelungen. Amtsin-tern zur Qualitätskontrolle und zur Korruptionsvorsorge festgelegte Ziele konnten bisher nicht vollständig erfüllt werden (Tz. 8.1.1.9).

• Über die Ergebnisse aus Nachschauprüfungen hinsichtlich der Beseiti-gung von festgestellten Mängeln, über die wir bereits im Schlussbericht 2014 und früher informiert hatten, berichten wir in Tz. 8.1.2 ff.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse

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• Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik ergeben sich Prü-fungsfeststellungen, über die wir in Tz. 8.2 berichten. Danach sind folgende Feststellungen hervorzuheben:

• Eine Neufassung der DV-Leitsätze für finanzrelevante DV-Verfahren und der Richtlinien zum Systementstehungsgang von DV-Verfahren der erlas-senden Stellen lag bis April 2017 noch immer nicht vor (Tz. 8.2.1).

• Wegen der nicht vollständigen Verfahrensdokumentation, der noch aus-stehenden Umsetzung der Feststellungen zum Berechtigungswesen und zur Systemsicherheit beim SAP ERP-System konnten wir noch keine Frei-gabeempfehlung für SAP aussprechen (Tz. 7.1.1.1 und 8.2.3.1).

• Das im Haushaltsjahr 2014 geprüfte IT-Verfahren PROSOZ14plus Version 2013.1.0.2 konnte aufgrund von drei bedeutenden Prüfungsfeststellungen (Revisionsbericht 28/2013 vom 11.02.2014) keine Freigabeempfehlung erhal-ten (Tz. 8.2.4).

• Bei den Technischen Prüfungen ergaben sich folgende hervorzuhebenden Feststellungen:

• Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von Bauvorhaben hatten wir festgestellt, dass bei geplanten Bauvorhaben häufig Wirtschaftlichkeitsvergleiche feh-len bzw. diese nicht ausreichend sind (z. B. Tz. 8.3.2.5, Tz. 8.3.2.6, Tz. 8.3.5.2). In diesem Zusammenhang begrüßen wir den MB Nr. 113 vom 05.02.2016 “Richtlinie zu Wirtschaftlichkeitsvergleichen gemäß § 92 Abs. 2 HGO und § 12 Gemeindehaushaltsverordnungen“, der bestehende Regelun-gen des Gesetz- und Verordnungsgebers nun für die Stadt Frankfurt am Main nochmals präzisiert.

• Bei verschiedenen Vergleichen der Baukosten mit den Kostenkennwerten des Baukosteninformationssystems deutscher Architektenkammern (BKI-Datenbank) fällt weiterhin auf, dass diese bei der Stadt Frankfurt am Main häufig überdurchschnittlich hoch sind bzw. in der höchsten Kostenkategorie liegen (Tz. 8.3.3.2, Tz. 8.3.6.2).

• Die Vorgabe hoher Kostenkennwerte in Architekturwettbewerben steht dem Ziel wirtschaftlicher Planungen und kostengünstiger Baudurchführungen entgegen (Tz. 8.3.6.2).

• Im Rahmen einer Vergleichsuntersuchung von Einfeldturnhallen in Pas-sivhausbauweise in der Stadt Frankfurt am Main und im Frankfurter Umland stellten wir fest, dass die Kostenansätze für die Baukonstruktionen (KG 300) für die Frankfurter Einfeldturnhalle gegenüber dem Umland etwa 50 % höher liegen. Wir haben daher unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Weiter-entwicklung des zwischenzeitlich über 10 Jahre alten Bauentwurfs des Serientyps empfohlen, mit dem Ziel, Einfeldturnhallen für deutlich unter 3 Mio. € zu bauen (Tz. 8.3.6.5). Wir empfehlen ferner, eine Energie- und Wasserverbrauchsauswertung für die Einfeldturnhallen in Passivhaus-bauweise und entsprechende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durch-zuführen. Der Vergleich der Energieverbräuche mit dem Frankfurter Umland gibt Hinweise darauf, dass der hohe finanzielle und technische Aufwand bei den Frankfurter Einfeldturnhallen nicht zu günstigeren Energieverbräuchen führt (Tz. 8.3.6.5).

• Eine sog. “eingeschobene“ Kita kostet deutlich mehr als ein Eigenbau als Solitär. Wir haben unter Berücksichtigung einer “Ergänzungsfinanzierung“

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Schlussberichte 2015 – Teil I 1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse

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Mehrkosten von 40 % festgestellt. Die wirtschaftliche und vertragstechni-sche Unvorteilhaftigkeit von eingeschobenen Kitas hatten wir bereits mehrfach kritisiert (Tz. 8.3.3.2).

• Bei der Planung eines Kinderzentrums haben wir die Überschreitung der zulässigen Gesamtgröße je Gruppenraum (70 m²) um 10 m², entspre-chende 14 % kritisiert. Gleichzeitig fallen die geplanten Technik- und Ver-kehrsflächen deutlich kleiner aus als gemäß genehmigtem Standardraum-programm zulässig. Wir haben die Frage gestellt, ob die Technikflächen für die vorgesehenen Funktionen ausreichend groß dimensioniert sind (Tz. 8.3.2.8). Überschreitungen des genehmigten Raumprogramms hatten wir ebenfalls bei Turnhallengebäuden kritisiert (Tz. 8.3.6.2, Tz. 8.3.6.5).

• Im Rahmen der Prüfung Technischer Anlagen hatten wir die Qualität der Elektrofachplanungen wiederholt als unzureichend und nicht den beauf-tragten Planungsstufen entsprechend bemängelt. Das Hochbauamt hat-ten wir aufgefordert, die Planungen der Fachingenieure detailliert zu prüfen, bevor diese uns zur Prüfung vorgelegt werden (Tz. 8.3.2.3, Tz. 8.3.2.4). In diesem Zusammenhang hatten wir darauf hingewiesen, dass kosten-pflichtige Sachverständigenabnahmen von technischen Gewerken bzw. Einrichtungen nur dann zu beauftragen sind, wenn gemäß der Techni-schen Prüfverordnung eine Abnahmepflicht durch einen Technischen Sachverständigen besteht (Tz. 8.3.2.4, Tz. 8.3.2.5). Beleuchtungsplanungen von Turnhallen sind sowohl mit dem Bauherrn als auch auf die spätere Turnhallennutzung abzustimmen. Turnhallen, in denen keine Wettkämpfe stattfinden, benötigen eine geringere Nennbeleuch-tungsstärke (Tz. 8.3.2.3). Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sollten nur dann geplant und einge-baut werden, wenn entsprechende bauordnungsrechtliche Forderungen bestehen. Gleiches gilt für flächendeckende Brandmeldeanlagen (Tz. 8.3.2.5, Tz. 8.3.2.6). Der Wartungsaufwand für Pellet-Heizungsanlagen ist sehr hoch im Ver-gleich zu konventionellen Anlagen. Gleichzeitig sind grundsätzliche Fragen zur Beheizung mit Pellets ungeklärt (Tz. 8.3.2.7). Wir haben besonders darauf hingewiesen, dass die zunehmende Automati-sierung der technischen Anlagen bei Sanierungs- und Neubauvorhaben einen entsprechenden fachtechnischen Betreuungsaufwand erfordert. Dies ist eine wichtige Aufgabe der Bauherrenämter, da ein Kita-Betreiber mit dem Betrieb hochkomplexer technischer Anlagen erwartungsgemäß überfor-dert ist. (Tz. 8.3.5.2).

• Bei Baugrundgutachten ist darauf zu achten, dass darin präzise Hinwei-se und keine widersprüchlichen Angaben enthalten sind, damit wirt-schaftliche Planungen und Leistungsbeschreibungen erstellt werden können. Die Inhalte der Gutachten sind von der Stadt Frankfurt am Main als Bauherrenseite sorgfältig zu prüfen, bevor auf deren Basis weiter Planungen erfolgen (Tz. 8.3.2.11).

• In Gesamtkostenberechnungen sind häufig fehlerhafte oder wider-sprüchliche Angaben enthalten. Wir empfehlen, die Dienst- und Fachauf-sicht zu verbessern, damit die Fehler zukünftig vermieden werden können (Tz. 8.3.2.9).

• Bei Straßenbaumaßnahmen sind die Inhalte verkehrsrechtlicher Anord-nungen frühzeitig mit dem Straßenverkehrsamt abzustimmen und die Be-

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Schlussberichte 2015 – Teil I 1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse

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sprechungsergebnisse zu dokumentieren. Davon abweichende Anordnungen können den Bauablauf empfindlich stören und Mehrkosten verursachen (Tz. 8.3.2.11).

• Mehrkostenvorlagen werden weiterhin i. d. R. mit unvollständig und zum Teil falschen oder sehr pauschalen Begründungen eingereicht. Über den geforderten Inhalt von Mehrkostenvorlagen hatten wir bereits wiederholt be-richtet. Eine spürbare Qualitätsverbesserung haben wir bisher nicht feststellen können. Dies ist u. E. auf eine unzureichende oder fehlende Dienst- und Fachaufsicht zurückzuführen (Tz. 8.3.3.1 bis Tz. 8.3.3.3). Die Verbesserung der Dienst- und Fachaufsicht hatten wir auch im Zusammen-hang mit der Erstellung von Gesamtkostenberechnungen angeregt (Tz. 8.3.2.9).

• Im Zusammenhang mit der Prüfung von Bauabrechnungen hatten wir da-rauf hingewiesen, dass die Inhalte des MB Nr. 449 “Abrechnung von Pro-jekten im Hochbau“ vom 20.04.2012 bisher nicht umgesetzt wurden. Be-reits in den Schlussberichten 2011 bis 2014 hatte das Revisionsamt eine Vereinheitlichung der Handlungsweisen bei allen Bauabrechnungen, nicht nur bei denen des Hochbaus und damit ein stadtweit einheitliches Verfahren für alle Baumaßnahmen empfohlen. Dieser Empfehlung wurde bisher nicht gefolgt (Tz. 8.3.4.2). Bei fast allen von uns geprüften Bauabrechnungen hat-ten wir bemängelt, dass die auf dem Abrechnungsnachweis geforderte rech-nerische Übereinstimmung der Abrechnungssumme laut Bauausgabebuch des Hochbauamtes mit dem Anweisungsbuch nicht von der Rechnungsfüh-rung des Bauherrenamtes durch Unterschrift bestätigt wurde. Im Zuge der notwendigen Dienst- und Fachaufsicht ist dieses zukünftig sicherzustellen (Tz. 8.3.4.4). Das Sportamt, das Grünflächenamt, das Amt für Straßenbau und Erschließung und die Branddirektion haben dem Revisionsamt im Jahr 2015 keine Bauabrechnungsunterlagen zur Prüfung vorgelegt (Tz. 8.3.4.3).

• Wir stellen eine fehlende Bereitschaft fest, die als Pilotprojekte realisierten Bauvorhaben in der Planungsphase bzw. den ersten Betriebsjahren so zu betreuen, dass sowohl die notwendigen Daten erfasst als auch ausge-wertet werden können. Ohne die konsequente Auswertung und Dokumen-tation der Ergebnisse können nicht die notwendigen Rückschlüsse aus den Investitionen gezogen und Weiterentwicklungen betrieben werden. Auf feh-lende Auswertungen hatten wir in jüngster Vergangenheit u. a. bei Geother-mieanlagen und Heizungsanlagen mit Pellets hingewiesen. Auf die fehlen-den Auswertungen zum Thema Energieverbräuche von Passivhäusern und deren Wirtschaftlichkeit weist das Revisionsamt seit Jahren wie-derholt hin (Tz. 8.3.5.2, Tz. 8.3.4.5).

• Aufgrund des bekannten mangelhaften Zustands vieler Brücken- und Ingenieurbauwerke wird die konsequente und zügige Bearbeitung des Sanierungsstaus empfohlen sowie die Baumaßnahmen im Rahmen der weiteren Bearbeitung und Baudurchführung einem konsequenten Kostencon-trolling zu unterziehen (Tz. 8.3.6.8).

• Häufiger werden dem Revisionsamt trotz entsprechender Anforderung nicht die zur Prüfung notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt, worin wir ein Prüfungshemmnis sehen. In diesem Zusammenhang haben wir auf die Mitwirkungspflicht der geprüften Stellen gemäß Revisions-ordnung hingewiesen (Tz. 8.3.2.8, Tz. 8.3.3.2).

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Schlussberichte 2015 – Teil I 1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse

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• Dem Revisionsamt steht gem. der AGA II Abschnitt 2.5 „Besondere Bestimmungen für Beschlussvorlagen“ eine vierwöchige Prüffrist zur Verfügung. Wir kritisieren, dass diese nicht immer berücksichtigt wird, ent-sprechende Begründungen fehlen oder die uns zur Prüfung eingereichten Unterlagen nicht prüffähig sind (Tz. 8.3.2.10).

1.5 Zu Tz. 9 “Prüfungsbestätigung“

• Mit der Prüfungsbestätigung zum Jahresabschluss 2015 ist erneut die Er-wartung verbunden, dass die notwendigen Korrekturen und Ergänzungen im Rahmen des Haushaltsvollzugs und der Aufstellung künftiger Jahresabschlüsse vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere das weiterhin fehlende (zent-rale / IT-gestützte) Vertragsmanagementsystem.

• Ferner erwarten wir, dass im Rahmen der Umsetzung des Reformprojektes zum „Hochbau- und Liegenschaftsmanagement“ die angemahnten Punkte zur Verbesserung der Prozesse für die Finanzberichterstattung aufgegriffen werden.

• Es bestehen unter diesen Prämissen keine Bedenken, den Jahresabschluss 2015 festzustellen und dem Magistrat die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 114 HGO auszusprechen (Tz. 9).

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Schlussberichte 2015 – Teil I 2 Anmerkung zu Inhalt und Umfang dieses Schlussberichts

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2 Anmerkung zu Inhalt und Umfang dieses Schlussberichts

Inhalt und Umfang dieses Schlussberichts (Teil I) spiegeln den umfassenden Prü-fungsauftrag des Revisionsamts wider (§ 128 Abs. 2 HGO). Wir berichten zunächst in den Tz. 3 bis 7 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 sowie der Haushaltsführung in diesem Haushaltsjahr.

Unbeschadet dessen berichten wir im Rahmen dieses Schlussberichts in Tz. 8 auch über unsere unterjährige Prüfungstätigkeit. Wir haben im Interesse einer verbes-serten Übersicht und zur besseren Umsetzung der Prüfungsbemerkungen die Dar-stellung von Einzelfeststellungen zu den Ergebnissen der Produktgruppenebene sowie zu den Prüfungen im technischen Bereich – soweit dies sinnvoll und möglich erscheint – nach Sachthemen gegliedert und zusammengefasst.

Die Prüfungsbestätigung für den Jahresabschluss 2015 der Kernverwaltung be-findet sich in Tz. 9.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 3 Prüfungsgrundlage

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3 Prüfungsgrundlage

Zu den Pflichtaufgaben des Revisionsamts gehören nach § 131 Abs. 1 HGO

1. die Prüfung des Jahresabschlusses,

2. die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege zur Vorbereitung der Prü-fung des Jahresabschlusses,

3. die dauernde Überwachung der Kassen der Gemeinde und der Eigenbetriebe einschließlich der Sonderkassen sowie die Vornahme der regelmäßigen und un-vermuteten Kassenprüfungen mit der Maßgabe, dass mit den Kassenprüfungen der Zahlstellen mit geringem Umsatz auch andere dafür geeignete Stellen der Gemeindeverwaltung beauftragt werden dürfen,

4. bei Einsatz automatischer Datenverarbeitungsanlagen im Finanzwesen die Prü-fung der Verfahren vor ihrer Anwendung, soweit nicht der Minister des Innern Ausnahmen zulässt,

5. im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben der Nr. 1 bis 4 zu prüfen, ob zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wird.

Nach § 128 Abs. 1 der HGO hat das Revisionsamt den Jahresabschluss mit allen Unterlagen daraufhin zu prüfen, ob

1. der Haushaltsplan eingehalten ist,

2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig be-gründet und belegt sind,

3. bei den Erträgen und Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften ver-fahren worden ist,

4. die Anlagen zum Jahresabschluss vollständig und richtig sind,

5. die Jahresabschlüsse nach § 112 HGO ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Gemeinde dar-stellen und

6. die Berichte nach § 112 Abs. 3 und 8 HGO eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde vermitteln.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

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4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

4.1 Prüfungsgegenstände

Der Magistrat hat am 17.05.2016 mit MB Nr. 400 (M 96) den Jahresabschluss 2015 aufgestellt und beschlossen, diesen nebst Lage- und Rechenschaftsbericht sowie Anlagen dem Revisionsamt zur Prüfung zuzuleiten.

Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von

• Buchführung,

• die Aufstellung von Jahresabschluss und Lage- und Rechenschaftsbericht und

• die uns erteilten Aufklärungen und Nachweise

trägt der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main als Verwaltungsbehörde gemäß § 66 Abs. 1 i.V.m. § 112 HGO.

Nach § 112 Abs. 9 HGO soll der Gemeindevorstand den Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufstellen.

Der Magistrat hat mit dem zuvor genannten Beschluss die gesetzliche Frist für den Zeitrahmen zur Vorlage des Jahresabschlusses 2015 nur unwesentlich bzw. rein formell überschritten. Der Antrag des (damaligen) Dezernats III „Finan-zen, Beteiligungen und Kirchen“ datiert auf den 29.04.2016.

Im Einzelnen wurden uns für das Haushaltsjahr 2015 folgende Unterlagen ausge-händigt:

• Jahresabschluss 2015 (Berichtsform)

• Auswertungen des Ergebnishaushalts 2015 auf Ebene der Produktgruppen

• Listen über Niederschlagungen und Erlasse

• Kopien der Bestätigungsvermerke der Ämter an die Stadtkämmerei

• Kopien der Vollständigkeitserklärungen der Ämter an die Stadtkämmerei

Darüber hinaus besteht für die Prüferinnen und Prüfer des Revisionsamts die Zu-griffsmöglichkeit auf die Anwendungssoftware SAP, so dass eigenständig Abfragen bzw. Auswertungen aus der Buchhaltung erzeugt werden können.

4.2 Art und Umfang der Prüfung

Ausgehend von den Prüfungsaufgaben nach § 128 Abs. 1 HGO ergaben sich nach-folgend aufgeführte Konkretisierungen des Prüfungsstoffes und der Prüfungshand-lungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

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4.2.1 Prüfung der Einhaltung des Haushaltsplans (§ 128 Abs. 1 Nr. 1 HGO)

Der Haushalt für das Jahr 2015 wurde als Produktgruppenhaushalt (§ 4 GemHVO) aufgestellt.1 Die Haushaltsmittel wurden grundsätzlich den Dezernaten und Fachbe-reichen zur Bewirtschaftung im Sinne einer vollbudgetierten, dezentralen Ressour-cenverwaltung zugewiesen.

Die für die Ausführung des Produktgruppenhaushalts geltenden Budgetierungsre-geln für Erträge/Aufwendungen und Einzahlungen/Auszahlungen sind in den Allge-meinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt 2015 abgefasst. Der Haushalts-plan für den Doppelhaushalt 2015/2016 ist in zwei Bänden zusammengeführt.

Für das Haushaltsjahr 2015 wurde kein Nachtragshaushalt verabschiedet.

Die Abschlussdaten der Teilergebnisrechnung sind im Jahresabschluss 2015 nach Produktbereichen und Produktgruppen sowie nach Ertrags- und Aufwandsar-ten dargestellt (siehe hierzu Tabellenteil in Ziffer 5.2. im Jahresabschluss; Seiten 193 bis 317). Die Haushaltsdaten für die Teilfinanzrechnung finden sich ebenfalls im Tabellenteil, und zwar in Ziffer 6.3. im Jahresabschluss 2015 auf den Seiten 319 bis 430.

Wir haben die Haushaltsdaten nach Produktgruppen und ggf. Profitcentern auf der Ebene der jeweiligen Budgetbereiche (Dezernatsbudgets) betrachtet. Hierbei waren vor allem Haushaltsüberschreitungen auf der Ebene der Deckungskreise und deren Beordnung zu prüfen. Darüber hinaus wurde die Bildung von Budgetüberträgen (Resten) geprüft. Bei der Bildung neuer Reste wurde darauf geachtet, dass die zu-gehörigen Sachkonten ein entsprechend berechtigendes Budgetierungsmerkmal aufwiesen und die Restebildung den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Produkthaushalt 2015 sowie den Bedingungen der Übertragbarkeit nach § 21 GemHVO entsprach.

Bei der Prüfung der Haushaltssollveränderungen wurde insbesondere darauf ge-achtet, inwieweit Sollveränderungen auf Reste entsprechend gekennzeichnet wa-ren, da nur bei einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung dieser Sollveränderungen sichergestellt werden kann, dass die Abwicklung alter Reste durch das automatisier-te Buchungsverfahren in seiner Darstellung fehlerfrei erfolgt. Ziel und Zweck der Prüfungen war auch, im Ergebnis die Richtigkeit und haushaltsrechtliche Zulässig-keit aller Sollveränderungen festzustellen.

1 Im Jahr 2016 haben wir eine Prüfung des Prozesses der Aufstellung des Haushalts-planes

am Beispiel des Haushaltsjahres 2014 unter Berücksichtigung des vollzogenen Haushalts vorgenommen; wir verweisen insoweit auf unsere Erläuterungen in Tz. 8.1.1.6 „Produktgruppe: 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling (Stadtkämmerei u. a.) – Prozess der Haushaltsplanaufstellung“.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

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4.2.2 Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit von Belegen (§ 128 Abs. 1 Nr. 2 HGO)

Für das Haushaltsjahr 2015 erfolgte die Prüfung von Belegen in Stichproben, und zwar im Rahmen

• von unterjährigen Tagesstichproben der Innenprüfung,

• der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung (Tz. 7) sowie

• von belegorientierten Einzelprüfungen aus der Jahresprüfplanung für die Prüf-jahre 2015 und 2016 (Tz. 8).

4.2.3 Prüfung, ob bei den Erträgen und Einzahlungen, Aufwendungen und Auszah-lungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den gelten-den Vorschriften verfahren worden ist (§ 128 Abs. 1 Nr. 3 HGO) und weitere Prüfungen nach der Revisionsordnung

Der Auswahl adäquater Prüfbereiche bezüglich der Prüfung des Haushaltsjahres liegt im Rahmen der Jahresprüfplanung 2015 eine Risikoanalyse zugrunde.

Bei den Prüfungen standen Fragen der Prozessqualität, der Ordnungsmäßigkeit – wie der Aufbau und das Funktionieren interner Kontrollsysteme – sowie der Wirt-schaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Vordergrund.

4.2.4 Prüfung der Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-den Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch den Jahresab-schluss sowie der Vollständigkeit der Anlagen (§ 128 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGO)

4.2.4.1 Ausgangspunkt der Prüfung, Prüfungszeitraum und Prüfungsstandards

Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und unter dem Datum vom 09.05.2016 mit einer Prüfungsbestätigung versehene Vorjahresabschluss.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung haben wir, mit Unterbre-chungen, in den Monaten Mai bis Dezember 2016 durchgeführt.

Sinngemäße Anwendung fanden die §§ 317, 320 und 321 HGB sowie die vom Insti-tut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e. V. (IDR) und die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deut-schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

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4.2.4.2 Prüfungsansatz

Wir haben die Prüfung risikoorientiert so angelegt, dass wesentliche Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften, die sich auf die Darstellung ei-nes den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage der Stadt Frankfurt am Main wesentlich auswirken, mit hin-reichender Sicherheit erkannt werden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Angaben im Jahresabschluss, im Anhang sowie im Lage- und Rechenschaftsbericht auf der Basis von Plausibilitätsprüfungen bzw. von Stichproben auch in Einzelfällen beur-teilt.

Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze gemäß GemHVO und der wesentlichen Einschätzun-gen des Magistrats sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresab-schlusses und des Lage- und Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet.

Auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes sind zur Festlegung von Prüfungsschwerpunkten kritische Prüfungsziele identifiziert und eine Prüfpla-nung entwickelt worden, in der Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie der Mitarbeitereinsatz festgelegt wurden.

4.2.4.3 Prüfungsfelder und -schwerpunkte

Unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse aus der Prüfung vorhergehender Jah-resabschlüsse und der Bewertung des gesamtstädtischen Kontrollumfeldes kon-zentrierte sich die Prüfung des Jahresabschlusses auf die wesentlichen Bestandtei-le und Posten des Jahresabschlusses. Vor diesem Hintergrund haben wir folgende sechs Prüffelder definiert und innerhalb derer die folgenden Prüfungsschwer-punkte festgelegt:

• Prüffeld 1: Nachweis, Ausweis und Bewertung geleisteter Investitionszuschüs-se, der Grundstücke und Gebäude, des Infrastrukturvermögens, der Betriebs- und Geschäftsausstattung und der Anlagen im Bau, insbesondere korrekte Ab-grenzung von aktivierungspflichtigen Herstellungskosten und Erhaltungsauf-wand; Vollständigkeit, Erfassung und Bewertung der Sonderposten; prüferische Begleitung der Inventur zum 31.05.2015

• Prüffeld 2: Nachweis, Ausweis und Bewertung der Beteiligungen, der verbun-denen Unternehmen sowie der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen und verbundenen Unternehmen, Finanzaufwendungen und -erträge

• Prüffeld 3: Nachweis, Ausweis und Bewertung der Wertpapiere, der Forderun-gen aus Steuern, der Flüssigen Mittel und der Kreditverbindlichkeiten sowie der damit zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge, Finanzrechnung

• Prüffeld 4: Nachweis, Ausweis und Bewertung der Personalrückstellungen; Nachweis der personalbezogenen Aufwendungen und Erträge

• Prüffeld 5: Nachweis und Vollständigkeit der Erträge und Aufwendungen aus Transferleistungen; Nachweis, Ausweis und Bewertung der damit zusammen-hängenden Forderungen und Verbindlichkeiten

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Schlussberichte 2015 – Teil I 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

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• Prüffeld 6: Nachweis und Vollständigkeit der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und für Zuweisungen und Zuschüsse; Nachweis, Ausweis und Bewertung der nicht personalbezogenen Rückstellungen und der übrigen Ver-bindlichkeiten

4.2.4.4 Prüfungsumfang

Prüfung von Vermögens- und Ergebnisrechnung sowie Anhang

Im Rahmen der Prüfung der Posten der Vermögens- und der Ergebnisrechnung ha-ben wir uns eingehend mit den Inhärenten Risiken der Prozesse zur Bearbeitung der Geschäftsvorfälle sowie der Berücksichtigung in Buchhaltung und Jahresab-schluss, sowie mit dem Kontrollumfeld und dem geschäftsprozessbezogenen internen Kontrollsystem innerhalb der Fachämter der Stadtverwaltung beschäf-tigt und haben darüber ein postenbezogenes Risikoprofil für den Jahresabschluss erstellt. Außerdem haben wir, soweit wir es für erforderlich hielten, das System der internen Kontrollen geprüft und beurteilt, insbesondere soweit es der Sicherung ei-ner ordnungsgemäßen Rechnungslegung dient.

Unter Berücksichtigung des Risikoprofils und der Ergebnisse der Prüfung des inter-nen Kontrollsystems haben wir, soweit wir es für erforderlich hielten, aussagebezo-gene analytische Prüfungshandlungen und / oder Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise, des Ausweises und der Bewertung im Jahresabschluss vorgenommen.

Die Inventur zum 31.05.2015 wurde durch uns zudem prüferisch begleitet (siehe Tz. 7.1.1.3 „Inventur und Inventar“).

In den Jahre 2015 und 2016 haben wir als weiteren Schwerpunkt die Prüfung des Forderungsmanagements in den verschiedenen Geschäftsbereichen der Kern-verwaltung vorgenommen (siehe Tz. 7.1.1.4 „Forderungsmanagement“).

Prüfung der Finanzrechnung

Wir haben die indirekte Finanzrechnung („Teil A“) mit den Veränderungen der Pos-ten der Vermögensrechnung, sowie den Angaben in der Ergebnisrechnung und im Anhang abgeglichen.

In Bezug auf die direkte Finanzrechnung („Teil B“) haben wir geprüft, ob die Zah-lungsmittelflüsse aus Investitionstätigkeit, aus Finanzierungstätigkeit und aus haus-haltsunwirksamen Zahlungsvorgängen denen der indirekten Finanzrechnung ent-sprechen und ob die einzelnen Zahlungsmittelflüsse der Summe der unter Ziffer 6.3. des Jahresabschlusses 2015 dargestellten Zahlungsmittelflüsse in den Teilfinanz-rechnungen entsprechen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

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4.2.4.5 Prüfungsnachweise, Vollständigkeitserklärung

Als Prüfungsunterlagen dienten uns Bücher, Inventare, Verträge, Konto- und De-potauszüge, Belege und sonstige Aufzeichnungen der Stadt Frankfurt am Main.

Gewünschte Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise haben wir zum einen bei den Bediensteten der Stadtkämmerei und zum anderen bei den Bediensteten der die jeweiligen Sachverhalte betreffenden städtischen Dienststellen eingeholt. Bis auf die in diesem Bericht in Tz. 4.3 erwähnten Fälle sind uns alle erbetenen Auskünfte, Auf-klärungen und Nachweise bereitwillig und unverzüglich erteilt worden.

Zur Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung wurde von den Ämtern bzw. Betrieben als „Anlage zum Jahresabschluss“ ein „Bestätigungsvermerk“ erstellt und an die Stadtkämmerei und das Revisionsamt gesendet. Entsprechend dem Rundschreiben der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2015 hatten die Ämter ferner die Vollständigkeit der Anhangsangaben gegenüber der Stadtkämmerei zu bestätigen.

Der Stadtkämmerer hat uns die Vollständigkeit von Buchführung, Jahresab-schluss sowie Lage- und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015 am 09.04.2017 schriftlich bestätigt.

Hinsichtlich der im Rahmen unserer Prüfungen aufgetretenen wesentlichen Prüf-hemmnisse verweisen wir auf Tz. 4.3.

4.2.4.6 Prüfungsfeststellungen

Unsere Feststellungen, die sich auf fehlerhafte Angaben in Vermögens- und Ergeb-nisrechnung beziehen, haben wir zum einen bei den Erläuterungen zu den geprüf-ten Posten in Tz. 7.2 dargestellt und diese zudem in Anlage 2 in einer Umbu-chungsliste zusammengefasst.

Anlage 3 zeigt die Auswirkungen auf die einzelnen Jahresabschlussposten. Gemäß dem Hinweis Nr. 3 zu § 114 HGO sind die in den Schlussbericht aufgenommenen Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes, die nach dem Beschluss der Ge-meindevertretung als Korrekturen des Jahresabschlusses notwendig und umzuset-zen sind, erst mit dem nächsten aufzustellenden Jahresabschluss vorzunehmen.

4.2.5 Prüfung der Berichterstattung im Lage- und Rechenschaftsbericht (§ 128 Abs. 1 Nr. 6 HGO)

Weiterhin haben wir die Ausführungen im Lage- und Rechenschaftsbericht über die Entwicklung in den Produktbereichen analysiert. Hierbei wurde vor allem geprüft, ob die Darstellung für den jeweiligen Produktbereich ein den tatsächlichen Verhält-nissen entsprechendes Bild vermittelt und ob weitere Vorgänge bekannt waren, die im Lage- und Rechenschaftsbericht für den jeweiligen Produktbereich hätten er-wähnt werden müssen. Wie bislang auch verbinden wir diese Prüfung mit unseren Feststellungen zur Entwicklung der Haushaltslage der Stadt und den dabei gewon-nenen Erkenntnissen sowie ggf. aus unserer Sicht gebotenen Steuerungsmaßnah-men.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

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4.3 Wesentliche Prüfungshemmnisse

Im Rahmen der Prüfung des Posten Aktiva 1.2.6 „Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“ konnte uns weder seitens des ASE noch seitens des Grünflä-chenamtes mitgeteilt werden, ob die Grünanlagen der Erschließungsmaßnahme Frankfurter Bogen, 2. und 3. Bauabschnitt, zum Bilanzstichtag 31.12.2015 bereits fertiggestellt wurden. Die Richtigkeit des Ausweises von 2,1 Mio. € im vorgenannten Posten im Jahresabschluss 2015 konnten wir daher nicht prüfen (Tz. 7.2).

Unter der Projektdefinition 5.001121 für den Stadtbahnbau Anschlussstrecke B, TA 3 (Europaviertel) wurde am 09.12.2015 eine Einzahlung in Höhe von 1,8 Mio. € von einem Dritten im Posten Passiva 2.4 „Sonstige Sonderposten“ verbucht. Trotz umfangreicher revisionsseitiger Bemühungen gelang es nicht, den dieser Bu-chung zugrunde liegenden Geschäftsvorfall zu eruieren. Wir erhielten aus Gesprä-chen mit Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes sowie des ASE lediglich die vage Auskunft, dass möglicherweise ein Zusammenhang mit der im Magistratsvortrag M 87 vom 22.05.2015 getroffenen Aussage, es seien „Einnahmen aus einem Sponsorenvertrag in Höhe von voraussichtlich 1,8 Mio. € zu erwarten“, bestehen könnte.

Da die Stadt nach wie vor über kein (zentrales / IT-gestütztes) Vertragsmanage-mentsystem verfügt, das eine systematische Vorgehensweise sicherstellt, kann die Vollständigkeit der Angaben im Rahmen der Berichterstattung im Anhang über Sachverhalte aus denen sich finanzielle Verpflichtungen sowie Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften (§ 50 Abs. 2 Nr. 5 und 8 GemHVO) ergeben, von uns nicht bestätigt werden. Hierunter fallen insbesondere die Übersichten bzw. die Berichterstattung im Anhang zu den Ziffern 4.6.3. „Haftungsverhältnisse“ und 4.6.5. „Sonstige Sachverhalte von vermögensrechtlicher Bedeutung“ (vgl. Tz. 7.2.4.1, Tz. 7.2.4.7 und Tz. 7.2.4.9).

Insoweit lagen hier jeweils erhebliche Prüfungshemmnisse vor.

Hinsichtlich weiterer Prüfhemmnisse im Bereich der unterjährigen technischen Prüfungen verweisen wir auf Tz. 8.3.2.8 und Tz. 8.3.3.2.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

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4.4 Dokumentation der Prüfungen (Prüfungsberichte)

Einzelheiten der Prüfung wurden in Form von Arbeitspapieren in unseren Prüfungs-akten dokumentiert.

Über die unterjährigen Prüfungen (Tz. 8) wurden – soweit notwendig – Einzelprü-fungsberichte gegenüber den geprüften Ämtern (über die Dezernate) abgegeben. Ein Verzeichnis der Prüfungsberichte, aus dem Bereich der Haushalts und Verwaltungsprüfungen, ist als

Anlage 4

beigefügt. In diesem Verzeichnis nicht enthalten sind die grundsätzlich formblattmä-ßig erstellten Prüfungsberichte über Kassenprüfungen gemäß § 29 Gemeindekas-senverordnung (GemKVO) bei Zahlstellen (Nebenkassen, Gebührenkassen) und Handvorschüssen (Handkassen).

Die Darstellungen in der

Anlage 5

betreffen die Prüfungen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikati-onstechnik mit direktem Bezug zum Haushaltsjahr 2015.

Die von uns im Kalenderjahr 2015 gemäß § 8 der Revisionsordnung vor Genehmi-gung durch die städtischen Gremien geprüften Bauvorlagen sind in

Anlage 6,

die im Kalenderjahr 2015 geprüften Bauabrechnungen in

Anlage 7

und die im Haushaltsjahr 2015 durchgeführten baubegleitenden Prüfungen in

Anlage 8

aufgeführt.

Das Verzeichnis der Prüfungen von Anmeldungen zum Investitionsprogramm ist in der

Anlage 9

und das Verzeichnis der sonstigen technischen Prüfungen enthält

Anlage 10.

Die geprüften Mehrkostenvorlagen sind in der

Anlage 11

enthalten.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 5 Stand der Entlastungsverfahren

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5 Stand der Entlastungsverfahren

Die Schlussberichte 2013 wurden vom Magistrat mit Vortrag M 105 vom 19.06.2015 sowie die Stellungnahme mit Vortrag M 183 vom 06.11.2015 der Stadt-verordnetenversammlung zur Kenntnis vorgelegt. Die Vorlage wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 15.12.2015 vorberaten und bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28.01.2016 (§ 6754) den Jahresabschluss 2013 beschlossen und dem Ma-gistrat Entlastung erteilt.

Die öffentliche Bekanntmachung nach § 114 Abs. 2 HGO über die Auslegung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2013 erfolgte im Amtsblatt Nr. 14 vom 05.04.2016 auf Seite 478 f. unter Hinweis auf die Auslagestellen.

Der Schlussbericht 2014 wurde vom Magistrat mit Vortrag M 142 vom 11.07.2016 sowie die Stellungnahme mit Vortrag M 197 vom 24.10.2016 der Stadtverordneten-versammlung zur Kenntnis vorgelegt. Die Vorlage wurde vom Haupt- und Finanz-ausschuss in seiner Sitzung am 17.11.2015 vorberaten und bis zur nächsten tur-nusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.12.2016 (§ 842) den Jahresabschluss 2014 beschlossen und dem Magistrat Ent-lastung erteilt.

Die öffentliche Bekanntmachung nach § 114 Abs. 2 HGO über die Auslegung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2014 erfolgte im Amtsblatt Nr. 10 vom 07.03.2017 auf Seite 342 f. unter Hinweis auf die Auslagestellen.

Die zeitliche Vorgabe des § 114 Abs. 1 HGO, wonach Feststellung und Entlas-tung innerhalb von zwei Jahren nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen haben, wurde damit für den Jahresabschluss 2014 erstmals eingehalten.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

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6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

6.1 Einhaltung des Haushaltsplans

6.1.1 Beschluss über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015

Mit Beschluss § 5379 vom 18.12.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung ent-sprechend den §§ 94 ff HGO in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung die Haushaltssatzung zum Haushalt 2015 (M 158 vom 19.09.2014) beschlossen.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 weist damit

im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis einen Gesamtbetrag der Erträge von 3.351,84 Mio. € einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 3.365,14 Mio. €

im außerordentlichen Ergebnis einen Gesamtbetrag der Erträge von 0,00 Mio. € einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 0,00 Mio. € ein Jahresergebnis (vor Rücklagen) von -13,30 Mio. € und Entnahmen aus Rücklagen mit 0,00 Mio. € Einstellungen in Rücklagen mit 0,15 Mio. € somit ein Jahresergebnis nach Rücklagen von -13,45 Mio. € im Finanzhaushalt einen Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 139,84 Mio. € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 58,01 Mio. € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 442,50 Mio. € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 384,00 Mio. € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 108,00 Mio. € einen Zahlungsmittelbedarf von 31,35 Mio. € aus.

Mit dem vorgenannten Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung wurden gemäß § 7 der Haushaltssatzung die „Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschrif-ten“ in Kraft gesetzt.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

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Nach diesen kann die Anwendung der Verwaltungsvorschriften zur HGO bzw. der Hinweise zur GemHVO durch die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie Rundschreiben des (damaligen) Dezernats III „Finanzen, Beteiligungen und Kir-chen“ und der Stadtkämmerei oder durch Anweisungen des Stadtkämmerers den jeweiligen städtischen Aufgaben und Bedürfnissen angepasst werden.

Der Finanzverwaltung wurden somit auch für das Haushaltsjahr 2015 umfängliche Gestaltungsmöglichkeiten seitens der Stadtverordnetenversammlung eingeräumt.

Wir haben keine Erkenntnisse, dass diese sachfremd genutzt wurden.

Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung der Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 mit ihren Anlagen er-folgte im Amtsblatt Nr. 27 vom 30.06.2015 auf Seite 721 unter Hinweis auf die Aus-lagestellen.

6.1.2 Haushaltssicherungskonzept

Für das Haushaltsjahr 2015 war die Vorlage eines Haushaltssicherungskonzepts (§ 92 Abs. 5 HGO) nicht erforderlich.

6.1.3 System der Budgetierung

Das seit der Einführung der neuen Steuerungsmodelle ab dem Haushaltsjahr 2002 gültige System der Budgetierung fand auch im Haushaltsjahr 2015 Anwen-dung. In den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften finden sich die Regelungen über die Budgetierung mittels Budgetierungsmerkmalen (BGM), welche auch die Grundlagen zur Bildung von Budgetüberträgen sind. Diese Merkmale entsprechen Haushaltsvermerken und sind als Teil der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften Bestandteil der Haushaltsatzung.

Jedem Konto des Ergebnishaushalts ist jeweils ein BGM zugeordnet. Eine Zusam-menfassung des Sachkontenplans mit den entsprechenden Budgetierungs- und Übertragbarkeitsregeln ist im Haushaltsplan 2015/2016 von Seite 22 bis Seite 31 abgedruckt. Diese Festlegungen gelten allgemein als verbindlich, sofern im Einzel-fall keine abweichende Regelung getroffen wurde.

Bei den Konten wird zwischen den einzelnen Kennzeichnungen mit der folgenden Bedeutung unterschieden:

• 10 = Übertragung nicht verbrauchter Budgetmittel erfolgt ohne gesonderten Antrag

• 2x = Übertragung unterliegt deckungskreisspezifischen Regeln

• 30 = Keine Übertragbarkeit

• 40 = Keine Übertragbarkeit

In den Festlegungen wird auch die Budgetierung der Haushaltsmittel von bewegli-chem Vermögen und geringwertigen Wirtschaftsgütern sowie von sonstigen Investi-tionen geregelt.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

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6.1.4 Vorläufige Haushaltsführung

Erst nach Genehmigung der genehmigungsbedürftigen Teile der Haushaltssatzung (§§ 102 bis 105 HGO) durch die Aufsichtsbehörde und anschließender Bekanntma-chung tritt der Haushalt in Kraft. Bis zu dem Termin sind die Bestimmungen der vor-läufigen Haushaltsführung gemäß § 99 HGO zu beachten und anzuwenden.

Der Haushaltsplan 2015/2016 wurde am 18.12.2014 durch die Stadtverordneten-versammlung beschlossen (siehe Tz. 6.1.1). Aus diesem Grund erinnerte die Stadt-kämmerei bereits per Rundschreiben vom 19.12.2014 (NaSt. 01/2015) an die ent-sprechenden Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung.

Insbesondere wies die Stadtkämmerei darauf hin, dass Ausgaben innerhalb eines Quartals nur mit einem Viertel des Gesamtbetrages ausgezahlt und insgesamt nur bis zu einer Höhe von 75 % der Ansätze des Haushaltsjahres 2014 Verpflichtungen eingegangen werden dürfen.

Ausnahmen hiervon sind nur aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtun-gen oder durch Genehmigung des Magistrats möglich. Ferner wies die Stadtkäm-merei auf das zwingende Gebot einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsfüh-rung hin.

Uns liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nicht angewandt wurden.

6.1.5 Genehmigung von Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen

In Ziffer IX. des MB Nr. 400 vom 17.05.2016 (M 96) zum Jahresabschluss 2015 ist mittels einer Aufstellung dokumentiert, dass im Ergebnishaushalt Mehraufwendun-gen in folgenden Bereichen zu Lasten zentral veranschlagter Personalaufwendun-gen oder zu Lasten der Gesamtdeckung zugelassen und in nachstehender Höhe tatsächlich in Anspruch genommen wurden:

Dezernat Anlass Grundlage Genehmigter Betrag in €

In Anspruch genommener Betrag in €

V Wahlen § 5672 vom 26.02.2015 (M 31 / 2015)

1.000.000,00 997.306,17

VII Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-tungen

§ 2681 vom 31.01.2013 (M 290 / 2012)

3.400.000,00 228.581,83

X Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-tungen

Verfügung der Stadtkämmerei vom 10.09.2015

50.000,00 50.000,00

X Aufwendungen für Zuweisungen und Zu-schüsse

§ 385 vom 14.07.2016 (M 96 / 2016)

248.591,34 248.591,34

Summe Ergebnishaushalt: 4.698.591,34 1.524.479,34

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

56

Darüber hinaus wurden im Ergebnishaushalt unterjährig Mehraufwendungen in Höhe von rund 77 T€ zugelassen und in nachstehender Höhe verausgabt, die zu Lasten anderer Deckungsvorschläge außerhalb des Budgetbereichs gedeckt waren:

Dezernat Anlass Grundlage Genehmigter Betrag in €

In Anspruch genommener Betrag in €

I Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-tungen

Verfügung der Stadtkämmerei vom 07.03.2016

36.813,83 36.813,83

IX Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-tungen

§ 49 vom 12.05.2016 M 31 / 2016

30.000,00 29.865,50

IX Aufwendungen für Zuweisungen und Zu-schüsse

Verfügung der Stadtkämmerei vom 17.11.2015

10.000,00 10.000,00

Summe Ergebnishaushalt: 76.813,83 76.679,33

Darüber hinaus wurden im Ergebnishaushalt unterjährig Mehraufwendungen zuge-lassen und in nachstehender Höhe verausgabt, die innerhalb der Budgets durch Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge gedeckt waren:

Dezernat Anlass Grundlage Genehmigter Betrag in €

In Anspruch genommener Betrag in €

IV Personalaufwendungen Verfügung der Stadtkämmerei vom 09.03.2016

438.319,31 438.319,31

Summe Ergebnishaushalt: 438.319,31 438.319,31

Insgesamt stellen sich die Mehraufwendungen gem. Ziffer VIII bis X des MB Nr. 400 vom 17.05.2016, die innerhalb des Budgets gedeckt werden konnten, wie folgt dar:

Dezernat Anlass Genehmigter Betrag in €

In Anspruch genommener Betrag in €

IV Vollbudgetierter Bereich Stadtschulamt 1.321.635,78 1.321.635,78 IV Vollbudgetierter Bereich Stadtschulamt 122.875,65 122.875,65 VIII Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-

gen 46.914,11 46.914,11

VIII Aufwendungen für Zuweisungen und Zu-schüsse

804.154,98 804.154,98

Summe Ergebnishaushalt: 2.295.580,52 2.295.580,52 Gesamtsumme Ergebnishaushalt: 7.509.305,00 4.335.058,40

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

57

Im Finanzhaushalt wurden unter Berücksichtigung der Ziffer VII des MB Nr. 400 vom 17.05.2016 unterjährige Mehrausgaben zu Lasten anderer Deckungsvorschlä-ge außerhalb des Budgetbereichs wie folgt zugelassen und in Anspruch genommen:

Dezernat Maßnahme Genehmigter Betrag in €

In Anspruch genommener Betrag in €

VI Tiefbaumaßnahmen im Stadtgebiet 1.802.000,00 0,00 Summe Finanzhaushalt: 1.802.000,00 0,00

Darüber hinaus wurden im Finanzhaushalt unterjährig Mehrauszahlungen zugelas-sen und in nachstehender Höhe verausgabt, die innerhalb der Budgets gedeckt wa-ren:

Dezernat Anlass Genehmigter Betrag in €

In Anspruch genommener Betrag in €

IV Bewegliches Vermögen Stadtbücherei 2.249.649,01 2.249.649,01 Summe Finanzhaushalt: 2.249.649,01 2.249.649,01 Gesamtsumme Finanzhaushalt: 4.051.649,01 2.249.649,01

Mit der Aufnahme dieser Ausführungen in den Vortrag M 96 zum Jahresab-schluss 2015 vom 17.05.2016 ist der Magistrat seiner Berichtpflicht gemäß § 100 HGO gegenüber der Stadtverordnetenversammlung nachgekommen.

In ihrer Gesamtsumme beliefen sich die genehmigten Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen auf rund 11,56 Mio. €.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

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6.1.6 Budgetüberträge

Die Grundlagen zur Bildung von Budgetüberträgen sind in den Allgemeinen Bewirt-schaftungsvorschriften zum Haushalt 2015 in Form der in Tz. 6.1.3 dargestellten BGM festgehalten.

6.1.6.1 Budgetüberträge im Ergebnishaushalt

Die folgende tabellarische Auflistung zeigt die Verteilung der mit Ablauf des Haus-haltsjahres 2015 für das Jahr 2016 neu gebildeten Budgetüberträge im Ergebnis-haushalt nach Produktbereichen auf:

Produkt- Bezeichnung

neu gebildete Bereich Budgetüberträge

in € 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten 3.194.992,85 11 Ordnung und Sicherheit 15.791.258,91 12 Brandschutz und Rettungsdienst 2.921.335,04 13 Stadtplanung 1.589.338,48 14 Geoinformation und Grundstücksordnung 4.097.607,29 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz 234.188,22 16 Nahverkehr und ÖPNV 18.331.643,87 17 Wohnen 990.878,66 18 Soziales 2.374.088,18 19 Gesundheit 3.249.634,74 20 Bildung 48.261.695,64 21 Kultur, Freizeit und Sport 10.849.881,89 22 Umwelt 4.892.294,69 30 Büro OB / Betreuung der Gremien 3.229.711,33 31 Finanzen 11.449.090,00 32 Personal und Organisation 10.793.842,45 33 Revision und Recht 591.716,56 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement 14.779.417,00 35 Zentrale Dienste 16.465.499,77 36 Wirtschaftsförderung 332.141,56 98 Zentrale Finanzwirtschaft 7.831.964,40

Gesamt 182.252.221,53

Die Gesamtsumme der im Ergebnishaushalt 2015 gebildeten Budgetüberträge (182.252.221,53 €) hat sich gegenüber dem Vorjahr (140.911.222,44 €), sehr deut-lich erhöht (+41.340.999,09 € oder +29 %).

Durch die entsprechend den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften vorgenom-mene Übertragung der nicht verbrauchten Mittel des Ergebnishaushalts wurde der dezentralen Ressourcenverantwortung Rechnung getragen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

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Die jährlichen Budgetüberträge im Ergebnishaushalt haben sich im Vergleich zum Vorjahr im Volumen sehr deutlich um 29 % erhöht. Dies entspricht zwar der Umsetzung des geltenden Budgetmodells, stellt aber in seiner Höhe eine massive Ausweitung der Budgets dar. Aus Revisionssicht ist die Höhe der gebildeten Reste bedenklich. Hier sollten Lösungsansätze, wie beispielsweise eine anteilige und damit nicht über einen Sockelbetrag hinausgehende Haus-haltsrestebildung, entwickelt werden.

Nach den Allgemeinen Planungsgrundsätzen sind nach § 10 Abs. 3 GemHVO die Erträge und Aufwendungen in ihrer voraussichtlichen Höhe in dem Haushaltsjahr zu veranschlagen, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.

6.1.6.2 Budgetüberträge im Finanzhaushalt

Die nachfolgende Tabelle beinhaltet im Einzelnen die nach Produktbereichen für das Jahr 2016 neu gebildeten Budgetüberträge im investiven Bereich (Saldo der in-vestiven Einnahmen und Ausgaben).

Die Einhaltung der Budgets des investiven Bereichs und damit auch die Bildung der Budgetüberträge wurden anhand der Daten des Investitionscontrollings festgestellt. Bei dieser Betrachtung ist es möglich, zusätzlich zu den Zahlungsströmen – ent-sprechend der Vorgehensweise beim Ergebnishaushalt – auch bereits eingebuchte Forderungen und Verbindlichkeiten zu berücksichtigen.

92 Mio. €

132 Mio. €

153 Mio. €

161 Mio. €

172 Mio. € 174 Mio. €

140 Mio. € 141 Mio. €

182 Mio. €

60 Mio. €

80 Mio. €

100 Mio. €

120 Mio. €

140 Mio. €

160 Mio. €

180 Mio. €

200 Mio. €

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Entwicklung der Budgetüberträge im Ergebnishaushalt seit 2007

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60

Wir nehmen zur Kenntnis, dass hierdurch von der Darstellung des Gesamtfi-nanzhaushalts und der Teilfinanzhaushalte abgewichen wurde.

Produkt- bereich

Bezeichnung

Saldo der neu gebildeten

Budgetüberträge im investiven Bereich in €

10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten 161.119,45 11 Ordnung und Sicherheit 2.494.929,00 12 Brandschutz und Rettungsdienst 7.697.438,68 13 Stadtplanung 192.653.223,89 14 Geoinformation und Grundstücksordnung 1.138.501,90 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz 381.671,09 16 Nahverkehr und ÖPNV 159.603.837,46 17 Wohnen 0,00 18 Soziales 4.022.199,46 19 Gesundheit 23.029.261,82 20 Bildung 143.770.538,85 21 Kultur, Freizeit und Sport 53.404.480,57 22 Umwelt 44.074.019,63 30 Büro OB / Betreuung der Gremien 7.527.689,57 31 Finanzen 6.125.800,11 32 Personal und Organisation 4.205.658,09 33 Revision und Recht 212.839,66 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement 3.713.742,46 35 Zentrale Dienste 9.241.946,39 36 Wirtschaftsförderung 0,00 98 Zentrale Finanzwirtschaft 38.750,00

Gesamt 663.497.648,08

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6.1.6.3 Ordnungsmäßigkeit der Bildung der Budgetüberträge

Im Rahmen der Prüfung der Einhaltung des Haushalts 2015 haben wir auch die Ordnungsmäßigkeit der Bildung der Budgetüberträge betrachtet.

Die Budgetüberträge wurden grundsätzlich angemessen und bestimmungs-konform gebildet.

Die Deckung der finanziellen Belastung aus den Budgetüberträgen des Ergebnis- und des Finanzhaushalts muss im Folgejahr durch ausreichende Liquidität sicher-gestellt sein. Hierzu können – soweit verfügbar – Kassenmittel sowie für den inves-tiven Bereich nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen herangezogen werden.

6.1.7 Einhaltung des Stellenplans

Der Stellenplan (§ 5 GemHVO) ist Teil des Haushaltsplans (§ 95 Abs. 3 Satz 2 HGO), weswegen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 HGO durch uns zu prüfen ist, ob dieser eingehalten wurde.

Über die Einhaltung des Stellenplans wird im Jahresabschluss 2015 in Ziffer 2.4.2.1. im Zusammenhang mit der Erläuterung der Personalaufwendungen berichtet. Dort werden tabellarisch seit dem Stichtag 31.12.2000 die tatsächlich besetzten Planstel-len den Planstellen gemäß dem Haushaltsplan gegenübergestellt. Diese geben wir nachfolgend auszugsweise wieder:

Stichtag Planstellen gemäß Stellenplan

Tatsächlich besetzte Planstellen absolut %

31.12.2013 8.904,41 7.835,05 87,99

31.12.2014 8.904,31 7.946,11 89,24

31.12.2015 8.902,31 8.037,02 90,28

Gemäß dem Genehmigungserlass der Aufsichtsbehörde zum Haushalt 2012 wur-den seither keine neuen Stellen geschaffen. Damit wurde auch für das Haushalts-jahr 2015 dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1720 vom 31.05.2012 (E1 zum Haushalt 2012) entsprochen, wonach Stellenneuschaffungen zu vermeiden sind. Der Zielvorgabe der grundsätzlichen Fortsetzung der Stabilisie-rung des Stellen- und Personalbestandes auf gleichbleibendem Niveau wurde damit Rechnung getragen. Der Besetzungsgrad hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht um 90,91 Stellen (+ 1,04 %-Punkte) erhöht.

Wir haben die Zahl der Planstellen gemäß Stellenplan 2015 mit den im Jahresab-schluss 2015 ausgewiesenen Werten verglichen und keine Abweichungen festge-stellt. Weiterhin haben wir die Zahl der Planstellen gemäß Stellenplan 2015 mit ei-ner Auswertung aus dem Stellenverwaltungssystem (SVS) zum Stichtag 31.12.2015 nachvollzogen und festgestellt, dass der Stellenplan eingehalten wurde.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

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6.2 Aufstellung des Jahresabschlusses

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat den Jahresabschluss 2015 gemäß MB Nr. 400 vom 17.05.2016 wie folgt aufgestellt:

Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 16.503.570.058,58 € Das Jahresergebnis vor Rücklagen mit einer Summe von 175.839.372,97 € Die Finanzrechnung mit einem Saldo aus Verwaltungstätigkeit von 296.154.388,69 € einem Saldo aus Investitionstätigkeit von -228.340.199,74 € einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit von -50.791.881,42 € einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (einschl. Kassenkredite) von -11.824.851,55 € und einem Finanzmittelüberschuss von 5.197.455,98 € und mit einem Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 291.773.427,57 €

Unter Ziffer IV. wird im MB ausgeführt, dass in den vorgenannten Ergebnissen die vorgeschriebenen Zuführungen und Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen (rechtlich unselbständige Stiftungen) nicht enthalten sind.

Für 2015 ergibt sich:

Jahresergebnis vor Rücklagen 158.734.973,18 € + Entnahmen aus Rücklagen 84.259,13 € - Einstellungen in Rücklagen 149.449,07 € = Jahresergebnis nach Rücklagen 158.669.783,24 € davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 209.494.250,66 € Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen -50.824.467,42 €

Die Veränderungen des Ergebnisses durch die Zuführungen zu und Entnahmen aus Rücklagen sind im doppischen Rechnungswesen als Gewinnverwendungs-buchungen zu betrachten, die erst nach Erstellung des Jahresabschlusses im da-rauf folgenden Haushaltsjahr auf Basis des Beschlusses durch die Stadtverordne-tenversammlung gebucht werden. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Buchungen im Vorgriff auf die nach Prüfung des Revisionsamts er-wartete Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bereits auf Grundlage dieses MB vorzunehmen. Die Buchungen sind, sofern sich aus der Prüfung des Re-

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

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visionsamts eine abweichende Beschlussfassung der Stadtverordnetenversamm-lung ergibt, entsprechend zu korrigieren.

Als Ergebnisverwendung werden im Einzelnen folgende Zuführungen und Entnah-men in zweckgebundene Rücklagen beschlossen:

Unselbstständige Stiftungen: Zuführung zu den Stiftungsrücklagen (ordentliches Ergebnis)

in Höhe von 118.492,67 €

Entnahme aus den Stiftungsrücklagen (ordentliches Ergebnis)

in Höhe von 206.307,70 €

Zuführung zu den Stiftungsrücklagen (außerordentliches Ergebnis)

in Höhe von 85.000,00 €

Entnahme aus den Stiftungsrücklagen (außerordentliches Ergebnis)

in Höhe von 0,00 €

Der Überschuss des Jahresergebnisses (nach Rücklagendotierungen der rechtlich unselbständigen Stiftungen), der aus dem Saldo der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen (inkl. Finanzergebnis) resultiert, wird mit 182.940.775,11 € der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ zugeführt. Der Stand der Rücklagen inklusive des Überschusses 2015 beträgt damit 731.425.771,92 €

Der Fehlbetrag des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen resultiert wird mit 7.098.587,11 € als Verlust vorgetragen. Der kumulierte Fehlbetrag beläuft sich damit inklusive des Defizits 2015 auf 211.503.475,55 €.

Unter Ziffer V. wird im Beschluss ausgeführt, dass der Fehlbetrag aus dem außer-ordentlichen Ergebnis 2010 in Höhe von 71.493.492,48 € gemäß § 25 Abs. 4 GemHVO mit dem Eigenkapital verrechnet wird, da bis 2015 kein Verlustausgleich aus den außerordentlichen Ergebnissen der Folgejahre möglich war. Die Netto-Position beläuft sich zum 31.12.2015 auf 7.773.205.059,77 €.

Der kumulierte Fehlbetrag beläuft sich damit nach dem Verlustausgleich 2010 auf 140.009.983,07 €.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

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6.3 Stellungnahme zum Lage- und Rechenschaftsbericht (Kapitel 2. des Jahres-abschlusses)

6.3.1 Zusammenfassende Darstellung der Haushaltslage

Die Ergebnisrechnung 2015 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 176 Mio. € ab. Dies entspricht im Vergleich zur Planung einer Ergebnisverbesse-rung von 189 Mio. € und im Vergleich zum Vorjahr einer Verbesserung von 17 Mio. €. Die Ursachen für dieses positive Ergebnis sieht der Magistrat neben der überplanmäßigen Entwicklung der Steuererträge in den seit dem Jahr 2012 eingelei-teten Konsolidierungsmaßnahmen.

In der Finanzrechnung war ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwal-tungstätigkeit in Höhe von 296 Mio. € zu verzeichnen. Aus Investitionstätigkeiten ergab sich per Saldo ein Finanzmittelbedarf in Höhe von 228 Mio. €. Insgesamt be-trachtet musste der Finanzmittelbedarf nur zum Teil aus investiver Kreditaufnahmen gedeckt werden; es konnten auch weitere verfügbare Mittel aus den Überschüssen der laufenden Verwaltungstätigkeit herangezogen werden. Der investive Schulden-stand erhöhte sich daher auf 1,49 Mrd. €, der Stand der Kassenkredite zum Jahres-ende erhöhte sich auf 83 Mio. €.

Die Ausführungen vermitteln – gemessen am Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses – eine zutreffende Vorstellung von der Haushaltslage der Stadt Frankfurt am Main zum 31.12.2015.

6.3.2 Stand der Aufgabenerfüllung mit den Zielsetzungen und Strategien

Gemäß § 51 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO soll der Rechenschaftsbericht auch Angaben über den Stand der Aufgabenerfüllung mit den Zielsetzungen und Strategien enthal-ten.

In den Teilhaushalten sollen produktorientierte Leistungsziele unter Berücksichti-gung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Res-sourcenverbrauchs sowie Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung angege-ben werden (§ 4 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 GemHVO). Sinn und Zweck dieser Rege-lung ist die Idee der Steuerung des Verwaltungshandels über Ziele und Zielver-einbarungen und die Möglichkeit, die Umsetzung der Ziele mit Hilfe von messba-ren Kennzahlen besser nachprüfen zu können (Hinweis Nr. 2 zu § 4 GemHVO).

Unsere Prüfung der in Ziffer 2.2. des Jahresabschlusses tabellarisch dargestellten ausgewählten Kennzahlen zum Stand der Aufgabenerfüllung führte zu folgenden Beanstandungen:

• Produktbereich 20 Bildung: Alle Kennzahlen der Produktgruppe 20.01 „Schulbetriebsmanagement/pädagogische Aufgaben“

Wir haben Zweifel, ob die Kennzahlen „Schülerzahlen“ bzw. „Gewichtete Schü-lerplätze in allen Schulformen“ geeignet sind, um den Stand der Aufgabenerfül-lung zu beurteilen. Unseres Erachtens sind stattdessen den gewichteten Schülerzahlen die verfügbaren Plätze gegenüberzustellen. Die Betrachtung des Versorgungsgrades ist aus Revisionssicht im Hinblick auf künftige Pla-nungsentscheidungen sinnvoll.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

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Die vom Fachamt vorgelegte Aufstellung über die Schülerzahlen ergibt nach Berücksichtigung der gewichteten Schülerplätze eine Summe vom 76.709. Im Jahresabschluss wird ein Ist von 76.069 genannt. Aus Revisionssicht erklärt sich die Abweichung dadurch, dass zunächst vorläufige Schülerzahlen verwen-det wurden und die endgültigen Werte erst nach der Aufstellung des Jahresab-schlusses vorlagen.

• Produktbereich 20 Bildung: Alle Kennzahlen der Produktgruppe 20.03 „Trä-gerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege“

Im Jahresabschluss werden die Planzahlen der Träger, die in den Anträgen auf Gewährung städtischer Zuwendungen angegeben wurden als Ist-Werte berück-sichtigt. Die tatsächliche Belegung ist im Rahmen einer Endabrechnung durch die Träger mitzuteilen. Grundsätzlich werden nur tatsächlich belegte Plätze ge-fördert.

Gemäß der Endabrechnung 2015 zeigen sich Abweichungen zu den Angaben im Jahresabschluss:

Geförderte Plätze (Kin-dertageseinrichtungen

freier Träger)

Haushalts-plan 2015

Jahresab-schluss 2015

Endabrech-nung 2015

Kinder unter 3 Jahre 7.691 7.918 7.122

Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

17.060 16.931 16.271

Im Hort 4.593 4.493 4.511

Summe 29.344 29.342 27.904

Die „Anzahl belegter Plätze in Kindertagespflege“ konnte uns nicht nachgewie-sen werden.

• Produktbereich 20 Bildung: Produktgruppe 20.07 „Angebote der Stadtbüche-rei“

Im Haushaltsplan findet sich als weitere Kennzahl die Anzahl der entliehenen Medien pro Jahr. Diese Kennzahl („Entliehene Medien pro Jahr“) fehlt im Jah-resabschluss und sollte mit aufgenommen werde. Gegebenenfalls sollte die Anzahl der Nutzer mit Bibliotheksausweis nach Benutzergruppen (Vollzah-ler/Kostenbefreite) als weitere Kennzahl Berücksichtigung finden.

• Produktbereich 21 Kultur, Freizeit und Sport: Produktgruppen 21.18 bis 21.26 „Anzahl der Besucher/innen in den Museen“

Eine Leistungsmenge ist zwar angegeben, die Festlegung zur strategischen Ausrichtung nach Wirkungsdimensionen entsprechend den Ausführungen des § 4 Abs. 2 GemHVO unterbleibt jedoch. Hier wäre eine Zielfestlegung (z. B. „Kostendeckungsgrad stabilisieren“) hilfreich.

Die Ausführungen zum Stand der Aufgabenerfüllung im vorgelegten Lage- und Rechenschaftsbericht 2015 sind wie im Vorjahr zum Teil aber noch un-präzise. Da nur für wenige Produkte Ziele und Kennzahlen definiert werden, wird der Anspruch des Gesetz- und Verordnungsgebers noch nicht erfüllt.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

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Insbesondere beim Produktbereich 20 – Bildung – sehen wir Ergänzungsbe-darf. Zudem finden sich weitere Ungenauigkeiten im Produktbereich 21 – Kul-tur, Freizeit und Sport.

Wir erinnern, dass neben der Einbettung der Produktbereiche mit ihren Pro-duktgruppen und Produkten in den Planungsprozess auch die Darstellung an-visierter Ziele nach § 4 Abs. 2 Satz 5 und § 10 Abs. 3 GemHVO Kernbestandteil des kommunalen Haushaltsrechts ist.

6.3.3 Bericht zu den Umsetzungen der Empfehlungen der Aufsichtsbehörde

Die nach § 102 Abs. 4, § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmi-gung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haus-haltssatzung (Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite) für das Haushaltsjahr 2015 wurde am 01.06.2015 erteilt (siehe Anlage 1). Die Ge-nehmigung des Innenministers des Landes Hessen als Aufsichtsbehörde für die Stadt Frankfurt am Main erfolgte ohne Auflagen, sie wurde jedoch mit Hinweisen hinsichtlich der künftigen Haushaltswirtschaft verbunden.

Die entsprechenden Genehmigungserlasse für die in den Wirtschaftsplänen vor-gesehenen Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite von vier Eigenbetrieben

• Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main

• Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main

• Stadtentwässerung Frankfurt am Main

• Kita Frankfurt

enthalten wie im Vorjahr ebenfalls keine Auflagen; die Wirtschaftspläne der übrigen Eigenbetriebe haben keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

In den Haushaltsfeststellungen zum Genehmigungserlass der Stadt Frankfurt am Main führt die Aufsichtsbehörde u. a. aus, dass es neben einem dauerhaften Haus-haltsausgleich Ziel der Stadt sein sollte, den Bestand an Rücklagen nicht weiter aufzuzehren, sondern diesen zur Sicherung für die Zukunft möglichst wieder zu erhöhen. Um Investitionskredite auch künftig voll umfänglich zu genehmigen, müssen Defizite durch Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden können. Die positiven Ergebnisse basierten im Wesentlichen auf die Entwicklung der Steuererträge, es sei dennoch notwendig den Konsolidierungskurs fortzusetzen. Die bereits eingeschlagenen Maßnahmen der Stadt werden seitens der Aufsichts-behörde unterstützt.

Eine Orientierung an den in den Vorjahren verfügten Auflagen und Empfehlungen wird als zielführend bewertet.

Der genaue Wortlaut des Genehmigungserlasses mit sämtlichen Empfehlungen wird in der Anlage 1 dieses Schlussberichts (Teil I) wiedergegeben.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

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Der Magistrat hat die Stadtverordnetenversammlung mit Bericht (B 260) vom 10.07.2015 über den Genehmigungserlass zur Haushaltssatzung der Stadt Frank-furt am Main einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für die Haus-halts- und Wirtschaftsjahre 2015 und 2016 unterrichtet.

Die verwaltungsseitige Bekanntgabe des Genehmigungserlasses vom 01.06.2015 erfolgte mit MB Nr. 640 vom 10.07.2015 unter gleichzeitiger Fixierung der einzelnen numerisch aufgeführten Umsetzungsschritte.

Im Jahresabschluss 2015 wird unter Ziffer 2.3. des Lage- und Rechenschaftsbe-richts berichtet, inwieweit den Empfehlungen der Aufsichtsbehörde nachgekommen wurde.

Diese Ausführungen entsprechen aus Sicht des Revisionsamts den bei unse-ren Prüfungen zum Haushaltsjahr 2015 gewonnenen Erkenntnissen.

6.3.4 Ertrags- und Aufwandslage (Entwicklung des Ergebnishaushalts)

6.3.4.1 Allgemeine Feststellungen

Für das Haushaltsjahr 2015 wurde im Ergebnishaushalt ein Defizit in Höhe von 13 Mio. € veranschlagt. Unter Berücksichtigung von Resten aus dem Vorjahr und Sollveränderungen sieht der fortgeschriebene Plan ein Defizit von 156 Mio. € vor. Im Ergebnis war eine deutliche Verbesserung gegenüber der Planung zu verzeichnen. Das Haushaltsjahr 2015 schloss mit einem Über-schuss von 176 Mio. € ab. Die Abweichung von der Planung findet sich an ver-schiedenen Stellen der Ertrags- und der Aufwandsseite. Die ordentlichen Erträge lagen im Ergebnis um 244 Mio. € über den Planwerten und die ordentlichen Auf-wendungen um 6 Mio. € unter dem fortgeschriebenen Planwert. Auch konnte ein gegenüber der Haushaltsplanung um 89 Mio. € besseres Finanzergebnis realisiert werden. Aus dem außerordentlichen Ergebnis ergaben sich Mehrbelastungen in Höhe von 7 Mio. €.

In der folgenden Darstellung zeigen wir die Ergebnisse wichtiger Haushaltspositio-nen gem. der Zusammenfassung der Teilergebnishaushalte in Ziffer 5.1. des Jah-resabschlusses und ihren prozentualen Anteil am Gesamtergebnis auf. Zudem sind die Vorjahreswerte mit ihren Anteilen dargestellt. Die entsprechenden Veränderun-gen sind den letzten Spalten zu entnehmen:

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

68

Der Überschuss des ordentlichen Jahresergebnisses nach Rücklagendotierung der rechtlich unselbständigen Stiftungen in Höhe von 183 Mio. € wird – wie in Tz. 6.2 dargestellt – gemäß § 24 Abs. 1 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des or-dentlichen Ergebnisses zugeführt.

Da die außergewöhnliche Erlössituation mit einem hohen Anteil aus Steuern und steuerähnlichen Erträgen die Bildung von Rücklagen ermöglichte, kann künftig da-rauf zurückgegriffen werden. Zum 31.12.2015 beträgt die „Rücklage aus Über-schüssen des ordentlichen Ergebnisses“ nach Vornahme der Ergebnisverwen-dungsbuchung nun 731 Mio. €.

Mio. € % Mio. € % Mio. € %Ordentliche Erträge der Ergebnisrechung 3.547,03 100,0 3.471,39 100,0 75,64 2,1

Steuern und steuerähnliche Erträge insgesamtdavon:

2.495,51 70,4 2.451,19 69,1 44,32 1,8

Gewerbesteuer(netto)

1.477,92 41,7 1.469,65 41,4 8,27 0,6

Gewerbesteuerumlage 265,09 7,5 257,38 7,3 7,71 2,9

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 393,94 11,1 365,00 10,3 28,94 7,3

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 135,41 3,8 128,20 3,6 7,21 5,3

Zuweisungen und Zuschüsse 237,88 6,7 288,54 8,1 -50,66 -21,3

öffentlich-rechtliche Leistungsentgeltedavon:

266,96 7,5 266,81 7,5 0,15 0,1

Verwaltungsgebühren 52,23 1,5 56,73 1,6 -4,50 -8,6

Bußgelder 23,16 0,7 20,93 0,6 2,23 9,6

Ordentliche Aufwendungen der Ergebnisrechnung 3.431,24 100,0 3.271,18 100,0 160,06 4,7

Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Transferaufwendungen der Produktgruppe 18.01)

784,78 22,9 698,55 20,4 86,23 11,0

Zuweisungen / Zuschüsse 703,33 20,5 671,66 19,6 31,67 4,5

Personal- und Versorgungsaufwendungen 595,26 17,3 622,17 18,1 -26,91 -4,5

Sach- und Dienstleistungen 617,84 18,0 603,09 17,6 14,75 2,4

Verwaltungsergebnis 115,78 200,21 -84,43 -72,9

Finanzerträge 122,58 66,80 55,78 45,5

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 55,51 57,44 -1,93 -3,5

Außerordentliche Erträge 99,07 21,71 77,36 78,1

Außerordentliche Aufwendungen 106,08 72,54 33,54 31,6

Jahresergebnis 175,84 158,73 17,11 9,7

Ausgewählte Haushaltsdaten der Ergebnisrechnung der Haushaltsjahre 2015 und 2014 der Stadt Frankfurt a. M.

2015 2014 Veränderung2015/2014

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

69

Das regelmäßige Erreichen des Haushaltsausgleichs in (ordentlichen) Erträ-gen und (ordentlichen) Aufwendungen, und damit der Erhalt des Eigenkapi-tals, ist die Grundlage für die Fähigkeit zur steten Aufgabenerledigung. Eigen-verantwortlich erwirtschaftete finanzielle Gestaltungsspielräume sind eine Grund-voraussetzung für den Erhalt der kommunalen Selbstverantwortung.

Da nach der derzeitigen Finanzplanung jedoch künftig ein Haushaltsausgleich ggf. nicht möglich sein wird, ist nach § 92 Abs. 5 HGO die Aufstellung eines Haushalts-sicherungskonzepts (siehe Tz. 6.1.2) erforderlich. Dieses ist von der Stadtverordne-tenversammlung zu beschließen und der Aufsichtsbehörde mit der Haushaltssat-zung vorzulegen. Ein nicht ausgeglichener Haushalt kann nicht genehmigt werden, solange das Haushaltssicherungskonzept nicht vorliegt.

6.3.4.2 Erträge des Ergebnishaushalts

Die Aufkommen aus spezifischen und prägnanten Ertragsquellen des Ergebnis-haushalts der Stadt Frankfurt am Main gem. der Zusammenfassung der Teilergeb-nishaushalte in Ziffer 5.1. des Jahresabschlusses werden durch das nachfolgende Diagramm vermittelt:

Der Anteil an Steuern und steuerähnlichen Erträgen einschl. Erträgen aus gesetzli-chen Umlagen dominiert deutlich. Das Aufkommen der Gewerbesteuer (inkl. Umla-ge) ist im Vergleich zum Vorjahr um 16 Mio. € gestiegen, und zeigt mit einem Ge-samtanteil an den ordentlichen Erträgen von 46 % (Vorjahr: 50 %) die grundsätzlich hohe Abhängigkeit der Stadt von diesem Steueraufkommen und damit die Abhän-gigkeit von den im Stadtgebiet ansässigen Gewerbebetrieben.

Privatrechtliche Leistungsentgelte;

103 Mio. €;3 %

Öffentlich-rechtlicheLeistungsentgelte;

267 Mio. €;7 %

Kostenersatzleistungen und -erstattungen;

64 Mio. €;2 %

Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen;

1 Mio. €<1%

Steuern und steuerliche Erträge einschl. Erträgen aus gesetzlichen Umlagen (ohne

Gewerbesteuer);752 Mio. €,

20 %

Gewerbesteuer;1.743 Mio. €;

46 %

Erträge aus Transferleistungen;

238 Mio. €;6 %

Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und allgemeine

Umlagen;238 Mio. €;

6 %

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus

Investitionszuweisungen, -zuschüssen und

Investitionsbeiträgen; 47 Mio. €;

1 %

Sonstige ordentliche Erträge; 94 Mio. €;

2 %

Finanzerträge;123 Mio. €;

3 %

Außerordentliche Erträge; 99 Mio. €;

3 %

Erträge des Ergebnishaushalts im Haushaltsjahr 2015(3.769 Mio. €)

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

70

Das folgende Diagramm verdeutlicht das markante Auf und Ab der Gewerbesteu-ererträge im Zeitverlauf:

Mit der Prognose einer weiter positiven wirtschaftlichen Entwicklung wurde das Plansoll der Gewerbesteuererträge für 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 110 Mio. € erhöht. Das Ergebnis 2015 übertraf sogar diese Einschätzung. Die Brut-to-Erträge lagen um 93 Mio. € über dem Planansatz. Gegenüber dem Ergebnis des Vorjahres sind die Gewerbesteuererträge um rund 16 Mio. € gestiegen und übertra-fen damit zum zweiten Mal sogar das außergewöhnlich hohen Niveau der Jahre 2006 bis 2008.

Bei der Betrachtung der Entwicklung ist zu berücksichtigen, dass im Jahr 2007 der Hebesatz der Gewerbesteuer durch einen Beschluss der Stadtverordnetenver-sammlung um 30 Prozentpunkte auf 460 % reduziert wurde und bislang unverändert blieb.

Die Aufsichtsbehörde stellt in ihrem Genehmigungserlass zum Haushalt 2015/2016 fest, dass die positive Finanzsituation durch höhere Steuereinnahmen, insbesonde-re bei der Gewerbesteuer zu erklären ist.

Die Beständigkeit der Steuereinnahmen, insbesondere der Gewerbesteuern, ist auf einem solch hohen Niveau zudem nicht gesichert. Dies stellt auch für den Ausgleich künftiger Haushalte ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar.

950,

000

1.14

0,00

0

1.30

0,00

0

1.39

0,00

0

1.09

0,00

0

1.19

0,00

0

1.39

0,00

0

1.49

0,00

0

1.54

0,00

0

1.65

0,00

0

1.53

3,38

6

1.70

5,66

6

1.66

9,30

7

1.15

1,66

0

1.28

2,17

0

1.11

8,92

6

1.51

2,55

6

1.44

3,66

2

1.72

6,94

8

1.74

3,01

2

0 Mio €

200 Mio €

400 Mio €

600 Mio €

800 Mio €

1.000 Mio €

1.200 Mio €

1.400 Mio €

1.600 Mio €

1.800 Mio €

2.000 Mio €

2006(490%)

2007(460%)

2008(460%)

2009(460%)

2010(460%)

2011(460%)

2012(460%)

2013(460%)

2014(460%)

2015(460%)

Gegenüberstellung der Gewerbesteuererträge nach Plansoll und Ergebnis der Jahre 2006 bis 2015 (einschl. Gewerbesteuerhebesatz)

Plansoll

Ergebnis

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71

6.3.4.3 Aufwendungen des Ergebnishaushalts

Über die Schwerpunkte der Aufwandspositionen gem. der Zusammenfassung der Teilergebnishaushalte in Ziffer 5.1. des Jahresabschlusses gibt das nachfolgende Diagramm Auskunft:

Die gewichtigsten Aufwandsgruppen bilden wie im Vorjahr die Transferaufwendun-gen, die Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Die Transferaufwendungen entsprechen den Aufwendungen für Soziale Leistun-gen und fallen nahezu ausschließlich im Produktbereich 18 (Soziales) an. Hier liegt der IST-Wert für 2015 um rund 83 Mio. € über dem fortgeschriebenen Plan (= Haushaltssoll + Budgetüberträge + Sollveränderungen). Im Vergleich zum Vor-jahreswert mussten bei dieser Aufwandsgruppe rund 86 Mio. € mehr geleistet wer-den.

Den Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 703 Mio. € stand stadtweit ein fortgeschriebener Planwert von insgesamt 740 Mio. € gegen-über, wobei der ursprüngliche Haushaltsplanansatz 714 Mio. € betrug. Der größte Teil dieser Aufwendungen wurde im Produktbereich 20 (Bildung) mit einem Volu-men von rund 409 Mio. € (Vorjahr: 380 Mio. €) geleistet.

Bei den Sach- und Dienstleistungen erhöhte sich der Haushaltsplanansatz durch Budgetüberträge aus Vorjahren und Sollveränderungen auf 702 Mio. €, denen im Ergebnis tatsächliche Aufwendungen von 618 Mio. € (Vorjahr: 603 Mio. €) gegen-überstehen.

Prsonalaufwendungen502 Mio. €;

14%

Versorgungsaufwendungen;93 Mio. €;

3%

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen;

618 Mio. €;17%

Abschreibungen;205 Mio. €;

6%

Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse

sowie besondere Finanzaufwendungen;

703 Mio. €;20%

Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus

gesetzlichen Umlageverpflichtungen;

507 Mio. €;14%

Transferaufwendungen;795 Mio. €;

22%

Sonstige ordentliche Aufwendungen;

8 Mio. €;<1%

Zinsen und sonst.Finanzaufwendungen;

56 Mio. €;2%

Außerordentliche Aufwendungen;

106 Mio. €;3%

Aufwendungen des Ergebnishaushalts im Haushaltsjahr 2015(3.593 Mio. €)

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

72

Bei den Steueraufwendungen einschließlich Umlagen aus gesetzlichen Umlage-verpflichtungen stehen dem fortgeschriebenen Planansatz von 473 Mio. € tatsächli-che Aufwendungen in Höhe von 507 Mio. € gegenüber. Dieser Posten beinhaltet un-ter anderem die Gewerbesteuerumlage an Bund und Land in Höhe von 265 Mio. € (Vorjahr: 257 Mio. €) sowie die Umlage an den Landeswohlfahrtsverband (Ergebnis: 212 Mio. €).

Der Haushaltsplanansatz für Personalaufwendungen betrug 518 Mio. €. Dem fort-geschriebenen Planwert (520 Mio. €) standen tatsächliche Aufwendungen in Höhe von 502 Mio. € (Vorjahr: 491 Mio. €) gegenüber.

Dem Haushaltsplanansatz für Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von 180 Mio. € stand ein Ergebnis von 205 Mio. € gegenüber. Zusätzlich zu den Ab-schreibungen auf das Anlagevermögen sind in diesem Posten auch Wertberichti-gungen auf Forderungen des Umlaufvermögens in Höhe von 25 Mio. € enthalten (Vorjahr: 188 Mio. €).

Der Haushaltsplanansatz für Versorgungsaufwendungen betrug 105 Mio. €. Dem standen tatsächliche Aufwendungen in Höhe von 93 Mio. € gegenüber.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

73

Die nächste Tabelle zeigt die Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushalts mit den finanziellen und prozentualen Aufteilungen nach Produktbereichen auf:

6.3.4.4 Zusammenfassende Feststellung zur Entwicklung des Ergebnishaushalts

Die Angaben zur Entwicklung des Ergebnishaushalts in Ziffer 2.4. des Jahresab-schlusses stellen zugleich die nach § 112 Abs. 4 Nr. 1 HGO vorgeschriebenen An-hangserläuterungen der Posten der Ergebnisrechnung dar.

Die Angaben sind nach unseren Feststellungen zutreffend und decken sich mit den Angaben in der Zusammenfassung der Ergebnisse der Teilhaushalte in Ziffer 5.1. des Jahresabschlusses.

Erhebliche Abweichungen der Erträge und Aufwendungen von den Haus-haltsansätzen wurden im Lage- und Rechenschaftsbericht 2015 korrekt dar-gestellt und erläutert.

Produkt- bereich Bezeichung Betrag

in Mio. € Anteil Betrag in Mio. € Anteil

10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten 10,0 0,3% 9,0 0,3%

11 Ordnung und Sicherheit 95,3 2,7% 93,5 2,7%

12 Brandschutz und Rettungsdienst 88,8 2,5% 82,7 2,4%

13 Stadtplanung 26,1 0,7% 30,3 0,9%

14 Geoinformation und Grundstücksordnung 13,1 0,4% 13,1 0,4%

15 Bauaufsicht und Denkmalschutz 19,2 0,5% 25,4 0,7%

16 Nahverkehr und ÖPNV 225,4 6,3% 220,7 6,5%

17 Wohnen 14,9 0,4% 14,0 0,4%

18 Soziales 983,2 27,4% 896,9 26,4%

19 Gesundheit 39,7 1,1% 49,1 1,4%

20 Bildung 629,3 17,5% 593,9 17,5%

21 Kultur, Freizeit und Sport 264,2 7,4% 248,2 7,3%

22 Umwelt 261,1 7,3% 255,4 7,5%

30 Amt OB / Betreuung der Gremien 19,0 0,5% 17,6 0,5%

31 Finanzen 102,8 2,9% 42,3 1,2%

32 Personal und Organisation 100,8 2,8% 137,7 4,0%

33 Revision und Recht 12,4 0,3% 15,0 0,4%

34 Grundstücks- und Gebäudemanagement 52,0 1,4% 46,0 1,4%

35 Zentrale Dienste 35,6 1,0% 36,5 1,1%

36 Wirtschaftsförderung 11,3 0,3% 11,7 0,3%

98 Zentrale Finanzwirtschaft 588,5 16,4% 562,1 16,5%

Anteil der Aufwendungen nach Produktbereichen im Haushaltsjahr 2015

(Gesamtbetrag: 3.592.836.918,90 €) im Vergleich zu den Anteilen im Haushaltsjahr 2014

2015 2014

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74

6.3.5 Finanzlage (Entwicklung des Finanzhaushalts)

6.3.5.1 Entwicklung der Finanzmittelströme

Die Finanzmittelströme stellen sich gegenüber der Planung wie folgt dar:

Fortgeschr. Plan 2015 Ist 2015 Abweichung

Mio. € Mio. € Mio. €

Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit -3 296 299

aus Investitionstätigkeit -967 -228 739 aus Finanzierungstätigkeit 524 -51 -575 aus haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen 0 -12 -12

des Haushaltsjahres -446 5 451

Finanzmittelbestand am 01.01.2015 -80 287 367 Finanzmittelbestand am 31.12.2015 -526 292 818

Der fortgeschriebene Plan sah nach Resteübertragung Mittelabflüsse aus laufen-der Verwaltungsstätigkeit von 3 Mio. € und aus Investitionstätigkeit von 967 Mio. € sowie aus Finanzierungstätigkeit einen Mittelzufluss von 524 Mio. € vor. Per Saldo wurde somit von einem netto Mittelabfluss von 446 Mio. € ausgegangen.

Tatsächlich war jedoch eine wesentlich geringere Aufnahme von Darlehen notwen-dig, so dass der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit um 575 Mio. € unter der Planung liegt. Diese Abweichung ist vor allem durch einen um 739 Mio. € geringe-ren Finanzmittelabfluss aus Investitionstätigkeiten begründet.

Der Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeiten zeigt auf, dass im Haushalsjahr 2015 nur 24 % der geplanten Investitionsmittel verausgabt wurden. (Im Haushalts-jahr 2014 betrug die Abweichung 676 Mio. € und im Haushaltsjahr 2013 685 Mio. €. Dort wurden somit nur 27 % bzw. 16 % der geplanten Investitionsmittel verausgabt.)

Die Planung von Baumaßnahmen bzw. ihre Anmeldung zum Haushaltsplan sollte sich angesichts dieser weiterhin großen Abweichung künftig stärker hinsichtlich des umsetzbaren Volumens an den vorhandenen Personalkapazi-täten orientieren, um entsprechende Abweichungen zu vermeiden.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse einer vom Revisions-amt durchgeführten Prüfung in der Produktgruppe: 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling (Stadtkämmerei u. a.) – Prozess der Haushaltsplanaufstellung in Tz. 8.1.1.6 dieses Schlussberichtes.

Beim Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeiten betreffen 165 Mio. € Auszahlun-gen für Baumaßnahmen. Dies entspricht 27 % der für Baumaßnahmen im fortge-schriebenen Plan bereitgestellten Mittel.

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Die folgende Tabelle zeigt die tatsächlichen Auszahlungen für Baumaßnahmen mit einer prozentualen Aufteilung nach den Produktbereichen und die Abweichungen gegenüber dem fortgeschriebenen Plan:

Hier fallen insbesondere die Produktbereiche 16 „Nahverkehr und ÖPNV“ sowie 20 „Bildung“ auf; von den zur Verfügung stehenden Mitteln für Baumaßnahmen kamen hier lediglich 31 % bzw. 30 % zur Auszahlung.

Abweichung Ist/Plan

Produkt- bereich Bezeichung Mio. € Anteil Mio. € Anteil Mio. €

13 Stadtplanung 7,3 4,4% 84,4 13,9% -77,1

14 Geoinformation und Grundstücksordnung 0,0 0,0% 0,8 <1% -0,8

16 Nahverkehr und ÖPNV 66,1 40,0% 212,6 35,0% -146,5

18 Soziales 0,0 <1% 2,2 <1% -2,2

19 Gesundheit 0,0 0,0 0,0

20 Bildung 51,7 31,3% 173,6 28,5% -121,9

21 Kultur, Freizeit und Sport 23,4 14,2% 72,3 11,9% -48,9

22 Umwelt 9,0 5,4% 48,8 8,0% -39,8

30 Amt OB / Betreuung der Gremien 0,3 <1% 6,5 1,1% -6,2

31 Finanzen 6,4 3,9% 3,4 0,6% 3,0

34 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung 0,9 0,5% 3,5 0,6% -2,6

35 Zentrale Dienste 0,0 <1% 0,0 <1% 0,0

Summe 165,1 608,1 -443,0

Anteil der Auszahlungen für Baumaßnahmen nach Produktbereichen im Haushaltsjahr 2015

Ist2015

fortgeschriebener Plan 2015

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6.3.5.2 Entwicklung der Schulden

Eine Übersicht über die Entwicklung des Schuldenstands aus investiver Kredit-aufnahme seit dem Jahr 2007 ist im Lage- und Rechenschaftsbericht 2015 auf Sei-te 38 abgedruckt.

Davon abweichend stellt das folgende Diagramm die Entwicklung des Schulden-stands aus investiver Kreditaufnahme einschließlich der kreditähnlichen Rechtsge-schäfte im Zeitraum von 2000 bis 2015 dar:

Der Ausweis der Schulden erfolgt bis einschließlich 2006 auf der Grundlage kameraler Rechnungslegung.

Der Schuldenstand (Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten und kreditähn-lichen Rechtsgeschäften) zum 31.12.2015 nahm gegenüber dem Vorjahr um 40 Mio. € zu und erreichte mit 1.8502 Mio. € den höchsten Wert seit dem Jahr 2001. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen (Passiva 4.2) und Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsge-schäften (Passiva 4.4) ergeben summiert 1.822 Mio. €. Die Abweichung der Ausfüh-rungen im Lage- und Rechenschaftsbericht zu den Angaben der Bilanz werden in erläuternden Fußnoten dargestellt.

Geplant war für das Haushaltsjahr 2014 eine Kreditneuaufnahme in Höhe von 384 Mio. €, tatsächlich wurden jedoch nur 64 Mio. € neu aufgenommen.

2 Davon 1.488 Mio. € aus den Posten 4.2 und 4.8 zuzüglich des Posten 4.4 in Höhe von

212 Mio. €.

2.01

2 M

io. €

1.88

3 M

io. €

1.79

3 M

io. €

1.70

9 M

io. €

1.66

0 M

io. €

1.48

5 M

io. €

1.40

2 M

io. €

1.30

9 M

io. €

1.18

5 M

io. €

1.29

8 M

io. €

1.35

0 M

io. €

1.29

4 M

io. €

1.63

4 M

io. €

1.80

8 M

io. €

1.81

0 M

io. €

1.85

0 M

io. €

0 Mio. €

250 Mio. €

500 Mio. €

750 Mio. €

1.000 Mio. €

1.250 Mio. €

1.500 Mio. €

1.750 Mio. €

2.000 Mio. €

2.250 Mio. €

2.500 Mio. €

2.750 Mio. €

3.000 Mio. €

3.250 Mio. €

3.500 Mio. €

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Entwicklung der Schulden (Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten und aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften)

von 2000 - 2015

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

77

Im Lage- und Rechenschaftsbericht ist auf Seite 40 ferner die Entwicklung der Ef-fektivschulden als Summe aus Verbindlichkeiten und Rückstellungen, abzüglich li-quider Mittel und kurzfristiger Forderungen, dargestellt. Betrugen diese zu Beginn des Jahres 2009 noch 1,4 Mrd. € und haben sich bis 2013 auf 3,4 Mrd. € erhöht, so betragen diese, nach einer Reduzierung in 2014 und 2015, zum 31.12.2015 noch 3,2 Mrd. €. Ursächlich ist der Anstieg der Verbindlichkeiten und Rückstellungen.

Das folgende Diagramm stellt die Entwicklung der Effektivschulden im Zeitraum von 2007 bis 2015 grafisch dar:

Die im Zeitraum bis 2008 zu sehenden positiven Effekte des Schuldenabbaus wurden weiterhin durch das niedrige Zinsniveau begünstigt. Dies trägt natur-gemäß dazu bei, dass die Zinsbelastungen für Kredite in akzeptablem Rahmen gehalten wurden. Der Schuldendienst muss auch in künftigen Jahren finan-zierbar sein, zumal nicht auszuschließen ist, dass dann die Belastungen selbst bei weiter niedrigem Zinsniveau ungleich höher ausfallen könnten und dennoch getragen werden müssten.

2.00

2 M

io. €

1.42

3 M

io. € 2.

095

Mio

. €

2.33

0 M

io. €

2.84

2 M

io. €

3.34

1 M

io. €

3.39

0 M

io. €

3.24

6 M

io. €

3.23

5 M

io. €

0 Mio. €

250 Mio. €

500 Mio. €

750 Mio. €

1.000 Mio. €

1.250 Mio. €

1.500 Mio. €

1.750 Mio. €

2.000 Mio. €

2.250 Mio. €

2.500 Mio. €

2.750 Mio. €

3.000 Mio. €

3.250 Mio. €

3.500 Mio. €

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Entwicklung der Effektivschulden der Jahre 2007 bis 2015

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

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Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht die Tilgungsleistungen einschließlich der Zinsausgaben bzw. Zinsaufwendungen der Haushaltsjahre 2001 bis 2015. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausgaben für Zinsen bis einschließlich 2006 jeweils nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip gebucht wurden. Seit dem Jahr 2007 werden die Zinsaufwendungen unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlun-gen im Jahresabschluss periodengerecht berücksichtigt:

Trotz der im Vergleich zum Jahr 2008 ansteigenden Effektivverschuldung ist die Zinslast auf Grund der geringeren Zinssätze am Kapitalmarkt tendenziell weiter rückläufig.

Eine höhere Kreditfinanzierung mit einem Anstieg des Schuldenstands würde per-spektivisch auch mit einem deutlichen Anstieg der Zinslast einhergehen.

Bedenklich ist, dass kumulierte Geldschulden der Vergangenheit dann über den steigenden Zinsaufwand zu einer Reduzierung des finanziellen Spiel-raums im Haushalt führen würden.

Die Gegenüberstellung der Kreditaufnahme und der Tilgung in den letzten neun Jahren zeigt, dass es im Jahr 2015 zu einer Abnahme des Schuldenstands um 50.792 T€ kam:

Mio. € 50 Mio. € 100 Mio. € 150 Mio. € 200 Mio. € 250 Mio. € 300 Mio. €

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Zinsausgaben bzw. Zinsaufwendungen und Tilgungen einschließlich Sondertilgung

in den Haushaltsjahren 2000 - 2015 in Mio. €

Tilgungen Zinsen

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

79

Der fortgeschriebene Haushaltsplan 2015 sah im Ansatz Aufwendungen für Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen in Höhe von 71 Mio. € und ein Finanzergebnis in Höhe von -22 Mio. € vor. Tatsächlich mussten jedoch nur 56 Mio. € aufgewendet werden. Hinzu kommen Finanzerträge in Höhe von 123 Mio. €, hier insbesondere Zinsen aus Gewerbesteuernachforderungen (61 Mio. €), so dass ein gegenüber dem Plan um 89 Mio. € verbessertes Finanzergebnis von 67 Mio. € eintrat. Gegen-über dem Vorjahr verbesserte sich das Finanzergebnis um 58 Mio. €.

6.3.5.3 Kreditermächtigungen

Gemäß § 2 der Haushaltssatzung war der Gesamtbetrag der Kredite, deren Auf-nahme im Haushaltsjahr 2015 zur Finanzierung von Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen hätte erforderlich werden können, auf 384 Mio. € festge-setzt. Davon waren 108 Mio. € für Tilgungsansätze vorgesehen, woraus sich eine planerische Neuverschuldung von 276 Mio. € ergibt.

Aus Vorjahren wurden insgesamt nicht in Anspruch genommene Kreditermächti-gungen in Höhe von 248,5 Mio. € übertragen, so dass insgesamt Kreditermächti-gungen in Höhe von 632,5 Mio. € zur Verfügung standen. Gemäß den Ausführun-gen auf den Seiten 36 ff. des Lage- und Rechenschaftsberichts betrug die tatsächli-che Kreditaufnahme im Haushaltsjahr demgegenüber nur 64 Mio. €.

Die aus 2013 und 2014 übertragenen Kreditermächtigungen (2013: 45,2 Mio. €, 2014: 203,3 Mio. €) und die Ermächtigungen für 2015 mussten im Haushalts-jahr 2015 nur in geringem Umfang in Anspruch genommen werden, so dass die verbliebene Kreditermächtigung von 368,05 Mio. € aus dem Jahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 übertragen werden konnten.

-109.162 T €

-144.427 T €

-70.024 T €

50.988 T €

-50.305 T €

333.805 T €

111.985 T €

60.513 T €

-50.792 T €

-150.000 T €

-50.000 T €

50.000 T €

150.000 T €

250.000 T €

350.000 T €

450.000 T €

550.000 T €

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Entwicklung der Netto-Neuverschuldung in den Jahren 2007 bis 2015

Kreditaufnahme

Tilgung

Netto-Neuverschuldung

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

80

6.3.5.4 Kassenkredite

Die Stadt Frankfurt am Main bedient sich auch der Aufnahme von kurzfristigen Kre-diten (Kassenkrediten) nach § 105 HGO, um mögliche Liquiditätsengpässe flexibel überbrücken zu können. Sie konnte im Haushaltsjahr 2015 Kassenkredite bis zu dem in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag von 750 Mio. € auf-nehmen.

Gemäß § 105 HGO Abs. 2 unterliegen auch Kassenkredite der Genehmigungs-pflicht durch die Aufsichtsbehörde.

Gemäß den Ausführungen auf den Seiten 39 f. des Lage- und Rechenschaftsbe-richts musste dieser Höchstbetrag im abgelaufenen Haushaltsjahr zu keiner Zeit in Anspruch genommen werden. Die Liquidität der Kasse war dauerhaft vorhanden und ermöglichte die fristgemäße Leistung der Ausgaben. Im gesamten Jahr 2015 wurden Kassenkredite mit einem Gesamtvolumen in Höhe von tatsächlich rund 582 Mio. € (Vorjahr: 783 Mio. €) aufgenommen. Die Auszahlungen für die Til-gung von Kassenkrediten beliefen sich auf ca. 556 Mio. € (Vorjahr: 857 Mio. €).

Es liegen uns aus unseren Prüfungen keine gegenteiligen Erkenntnisse ge-genüber den Ausführungen im Lage- und Rechenschaftsbericht vor.

6.3.6 Investitionen

Die Berichterstattung zum Jahresabschluss 2015 erläutert ab der Seite 42, dass in den Fachbereichen die Einhaltung der Investitionsbudgets anhand der Daten des Investitionscontrollings festgestellt wurde. Hinsichtlich der dort zudem dargestellten Budgetüberträge verweisen wir auf die Tz. 6.1.6 dieses Schlussberichts.

Die Darstellung auf der Ebene der Produktbereiche ist korrekt. Die Entwick-lung vom Soll über den fortgeschriebenen Plan zum Ergebnis und der daraus resultierenden Höhe der neu gebildeten Budgetüberträge wurde detailliert aufgezeigt.

6.3.7 Vermögenslage (Entwicklung der Vermögensrechnung)

Die Bilanzsumme belief sich zum 31.12.2015 auf 16.503.570.058,58 € und hat sich damit gegenüber der Bilanzsumme des Vorjahres um 308.113.225,86 € erhöht.

Die markantesten Veränderungen auf der Aktivseite sind die Anstiege bei den Bau-ten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken um 152.402.077,47 € und bei den geleisteten Investitionszuweisungen und -zuschüssen um 42.592.348,10 €. Die Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen sind in Folge von Ab-schreibungen um 35.293.075,99 € zurückgegangen.

Auf der Passivseite sind im Wesentlichen die Rücklagen aus Überschüssen des or-dentlichen Ergebnisses um 209.494.250,66 € sowie die Verbindlichkeiten aus kre-ditähnlichen Rechtsgeschäften um 90.277.987,31 € angestiegen.

Auf das Anlagevermögen entfallen zum Bilanzstichtag 15.703.444.066,12 €, was ei-ner Anlagenquote (Anlagenintensität) von 95,2 % entspricht.

Die Vermögenslage zum 31.12.2015 ist geordnet.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

81

6.3.8 Entwicklung in den Produktbereichen

Der Lage- und Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2015 beschreibt auf den Seiten 54 bis 129 gemäß § 51 Abs. 1 GemHVO die Entwicklung in den jeweiligen Produktbereichen im abgeschlossenen Haushaltsjahr. Wir haben diese Berichter-stattungen dahingehend geprüft, ob sie dazu beitragen, dass der Lage- und Re-chenschaftsbericht insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Stadt Frankfurt am Main vermittelt und vor allem, ob hierbei die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses sowie erhebliche Abweichungen der Jahreser-gebnisse von den Haushaltsplanansätzen in den Produktbereichen erläutert sind.

Unsere Prüfung dieser Ausführungen führt bei einzelnen Produktbereichen zu Fest-stellungen bezüglich fehlerhafter oder fehlender Erläuterungen bei Abweichungen zwischen dem fortgeschriebenen Plan und dem tatsächlichen Ergebnis.

In den Fällen fehlender Erläuterungen handelt es sich um Abweichungen, die jeweils sowohl absolut 1 Mio. € als auch relativ 20 % übersteigen und somit aus Revisionssicht hätten erläutert werden müssen:

• Produktbereich 12: Brandschutz und Rettungsdienst

Bei der BKRZ GmbH & Co. KG erfolgte aufgrund eines geänderten Jahresab-schlusses 2014 eine Nachtragsprüfung. Die ursprüngliche Gewinn- und Verlust-rechnung schloss mit einem Fehlbetrag ab, wogegen nach der Korrektur des Jahresabschlusses 2014 ein Jahresüberschuss von 483.008,93 € ausgewiesen wird. Dies löst seitens der Stadt ebenfalls Anpassungen in der Bewertung der Beteiligung aus, die im Lage- und Rechenschaftsbericht nicht dargestellt wur-den.

• Produktbereich 21: Kultur, Freizeit Sport

Im Bereich Kultur und Freizeit wurden bei einem Bewirtschaftungssoll von 6.142 T€ und einem Ist von nur 559 T€ neue Reste in Höhe von 3.995 € gebil-det. Die Höhe der Abweichungen bzw. die Ursachen dafür werden nicht erläu-tert.

Auch im investiven Bereich werden erheblich geringere Auszahlungen bei fol-genden Projekten zwar aufgeführt, jedoch nicht erläutert: Umbau Historisches Museum (Soll 1.647 T€, Ist 183 T€) und Werkstattsanierung bei den Städti-schen Bühnen (Soll 1.889 T€, Ist 26 T€).

• Produktbereich 32: Personal- und Organisation

Bei den Abweichungen für Sach- und Dienstleistungen ergibt sich eine Abwei-chung von 3.531 T€, mithin also von 49 % gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz. Diese Abweichung wird nicht erläutert.

• Produktbereich 34: Grundstücks- und Gebäudemanagement

Die Abweichung bei den Sach- und Dienstleistungen beträgt 9.575 T€ (= 28 % vom fortgeschriebenen Planansatz). Hierzu werden Minderaufwendungen bei der Bauunterhaltung angeführt, ohne dass diese erhebliche Abweichung damit genauer erläutert wird.

Beim außerordentlichen Ergebnis werden 726 T€ ausgewiesen, ohne dass hierzu eine Erläuterung angeführt wird.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

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Bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen wird eine Abweichung von 2.589 T€ (= 74 % des fortgeschriebenen Planansatzes) ausgewiesen; die Ursache für diese Abweichung wird nicht genannt.

Bei den Auszahlungen für Investitionen sonst. Sachanlagevermögen wird eine Abweichung von 3.274 T€ (= 86 % des fortgeschriebenen Planansatzes). Auch hier wird die Ursache für die Planabweichung nicht genannt.

• Produktbereich 35: Zentrale Dienste

Die ordentlichen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen betragen 16.124 T€. Der im Lagebericht genannte Betrag von 17.687 T€ stellt die Abwei-chung dar.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Berichterstattung über die Ent-wicklung in den Produktbereichen im Lage- und Rechenschaftsbericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Stadt Frankfurt am Main vermittelt.

Hinsichtlich der nach § 48 Abs. 2 GemHVO erforderlichen Ergänzung der Teil-ergebnisrechnungen um Leistungsmengen und steuerungsrelevanten Kenn-zahlen wird – wie im Vorjahr – auf die Ausführungen zum Stand der Aufga-benerfüllung in Ziffer 2.2. des Jahresabschlusse sowie auf unsere diesbezüg-lichen Feststellungen in Tz. 6.3.2 verwiesen.

6.3.9 Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushalts-jahres eingetreten sind

Im Jahresabschluss 2015 wird hierüber entsprechend der Vorgaben des § 51 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO auf Seite 130 berichtet. Danach sind nach dem Schluss des Haus-haltsjahres 2015 Angabe gemäß keine Vorgänge von besonderer Bedeutung einge-treten.

Unseres Erachtens hätte jedoch auf den Umstand der Verabschiedung eines Nach-tragshaushalts für das Haushaltsjahr 2016 aus qualitativen Gründen auch an dieser Stelle hingewiesen werden sollen. Eine Nennung erfolgt aber u.a. in Ziffer 2.10. „Vo-raussichtliche Entwicklung mit Chancen und Risiken“.

Darüber hinaus sind aus den Prüfungen des Revisionsamts keine Ereignisse bekannt, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 im Lage- und Rechenschaftsbericht hätten erwähnt werden müssen.

6.3.10 Voraussichtliche Entwicklung mit Chancen und Risiken

Auf den Seiten 130 bis 133 des Lage- und Rechenschaftsberichts finden sich ge-mäß § 51 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO Ausführungen zur voraussichtlichen Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken.

Die mittelfristige Finanzplanung gemäß § 101 HGO sieht für die Jahre 2016 bis 2019 im Ergebnishaushalt kumulierte Defizite in Höhe von 696 Mio. € für das or-dentliche Ergebnis vor. Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnis-ses beträgt nach dem Überschuss des Jahres 2015 731 Mio. € (siehe Tz. 6.2). Dadurch bedingt könnten die geplanten Defizite vollständig ausgeglichen werden.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

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Es wird auch erwähnt, dass mit dem Jahresabschluss 2015 Budgetreste im Ergeb-nishaushalt in Höhe von 182 Mio. € in das Haushaltsjahr 2016 übertragen wurden, die nach den Ausführungen im Jahresabschluss vermutlich verstärkt in Anspruch genommen werden.

Das steigende Defizit resultiert aus der Erwartung steigender Zinsaufwendungen auf bis zu 99 Mio. € im Jahr 2019 für Darlehen zur Finanzierung der im Investitionspro-gramm geplanten Baumaßnahmen. In diesem Zusammenhang wird auch auf das Risiko ansteigender Zinssätze hingewiesen.

Bezüglich der aktuell angestiegenen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 731 Mio. € wird mit einer Reduzierung aufgrund erwarteter Jahresfehlbeträge auf 58 Mio. € bis zum Jahr 2019 gerechnet. Bei einem konjunktu-rellen Abschwung und dem damit einhergehenden Rückgang der Gewerbesteuerer-träge sei sogar mit einem schnelleren Abbau der Rücklagen zu rechnen.

In der mittelfristigen Finanzplanung erfolgen für das außerordentliche Ergebnis sachlogisch keine Angaben von Planwerten; das durchschnittliche außerordentliche Ergebnis lag im Zeitraum 2012 bis 2015 zwischen 25 Mio. € und 73 Mio. € pro Jahr.

Für den Finanzhaushalt wird für den Planungszeitraum bis 2019 ein Finanzmittel-bedarf für die Ausführung des Investitionsprogramms von 1,35 Mrd. € erwartet, der überwiegend durch Kreditneuaufnahmen zu finanzieren ist. Dies wird beim Schul-denstand aus investiver Kreditaufnahme zu einem planerischen Anstieg auf 2,66 Mrd. € im Jahr 2019 führen. Bedingt durch den hohen Zahlungsmittelfluss aus Ver-waltungstätigkeit fiel der Finanzmittelfluss insgesamt positiv aus, so dass der Fi-nanzmittelbestand im Jahr 2015 von 287 Mio. € auf 292 Mio. € anwuchs.

Im Rundschreiben des Stadtkämmerers zum Haushalt 2018 und zur Finanzplanung 2018 bis 2021 vom 05.12.2016 werden die Angaben für den Finanzplanungszeit-raum aktualisiert. Demnach wird für die Jahre bis 2020 ebenfalls mit steigenden De-fiziten und in der Konsequenz mit einer Schuldenzunahme auf 2,9 Mrd. € ausge-gangen. Zur Vermeidung dieser Entwicklung wird durch den Stadtkämmerer ange-mahnt, dass alle Bedarfe innerhalb der Budgetvorgaben beispielsweise durch eine Veränderung in der bisherigen Prioritätensetzung finanziert werden müssen. Dar-über hinaus wird die Vermeidung einer Netto-Neuverschuldung als elementar be-wertet. Hierzu wird angemahnt, das Investitionsprogramm im Finanzplanungszeit-raum auf das unabdingbare Maß zu beschränken.

Ein nicht angegebenes, aber auch hier zu nennendes Risiko stellt nach wie vor das Fehlen eines (zentralen / IT-gestützten) Vertragsmanagementsystems dar. Auf Grund der Vielzahl an, seitens der Stadt Frankfurt am Main über die Jahre mit Dritten abgeschlossenen Verträgen, ergeben sich Mangels der stark eingeschränkten Möglichkeiten für ein angemessenes Vertragscontrolling er-höhte Risiken. Diese können sich z. B. im Versäumen von Kündigungsmög-lichkeiten und -fristen (z. B. Werbeverträge oder Galopprennbahn) oder nicht in den Finanzplanungen berücksichtigten finanziellen Belastungen widerspie-geln (Tz. 7.2.4.1).

Unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der Berichterstattung und den Er-kenntnissen aus den Prüfungen des Revisionsamts werden ansonsten grund-sätzlich die wesentlichen Aspekte der voraussichtlichen Entwicklung be-schrieben.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

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6.3.11 Zusammenfassende Beurteilung des Lage- und Rechenschaftsberichts

Unbeschadet der vorgenannten Feststellungen ist der Bericht insgesamt über-schaubar gegliedert und gibt übersichtlich Auskunft über die städtische Haushalts-und Finanzwirtschaft.

Der Lage- und Rechenschaftsbericht geht angemessen auf die in den Teilhaushal-ten und Teilrechnungen dargestellten Entwicklungen ein.

Eine zahlenmäßige/tabellarische Darstellung über die Entwicklung in den Budgetbe-reichen (Dezernatsbudgets) ist haushaltsrechtlich nicht vorgeschrieben und in der Berichterstattung auch nicht enthalten.

Die Informationen zum Haushalt 2015 wurden mit übersichtlichen grafischen und tabellarischen Darstellungen wiedergegeben. Sie zeigen den Verlauf der Haushalts-lage auf.

Des Weiteren wurden in der Berichterstattung die Auflagen und Empfehlungen der Aufsichtsbehörde zum Haushalt 2015 mit entsprechenden stadtseitigen Erläuterun-gen dargestellt.

Form und Chronologie der Berichterstattung über den Jahresabschluss 2015 ent-sprechen grundsätzlich den haushaltsrechtlichen Vorgaben für die Gliederung des Jahresabschlusses nach § 44 ff. GemHVO.

Aufgrund dieses insgesamt sehr umfangreichen und informativen Inhalts kommt der Magistrat zugleich seiner Pflicht zur Darstellung des Stands der Ausführung des Haushaltsplans (Finanzcontrolling-Bericht September bis Dezember 2015) auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1472 vom 01.03.2007 nach.

Erhebliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen wurden im Lage- und Re-chenschaftsbericht 2015 grundsätzlich korrekt dargestellt und erläutert.

Der Lage- und Rechenschaftsbericht vermittelt insgesamt ein den tatsächli-chen Verhältnissen entsprechendes Bild vom Verlauf der Haushaltswirtschaft in 2015 und der Lage unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Er-füllung der Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main. Er entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen insgesamt den gesetzlichen Vor-schriften des § 51 GemHVO.

6.4 Dauernde Überwachung der Kassen/Kassensicherheit

Gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 HGO in Verbindung mit §§ 27 bis 29 GemKVO obliegt dem Revisionsamt die dauernde Überwachung der Kassen einschließlich der min-destens einmal in jedem Jahr durchzuführenden unvermuteten Kassenprüfungen.

Ziel der unvermuteten Prüfung war die Feststellung, ob das Kassen-Soll mit dem Kassen-Ist übereinstimmt, alle Bestände ordnungsgemäß nachgewiesen sind und die Scheckvordrucke vorschriftsmäßig verwaltet werden.

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Entsprechend den Vorgaben des § 28 GemKVO haben wir beim Kassen- und Steu-eramt zum Prüfungsstichtag 20.01.2015 die vollständige Prüfung des Tagesab-schlusses vorgenommen.

Dabei wurden – jeweils bezogen auf den Prüfungsstichtag –

• Buchungsnachweise und Kontoauszüge der Kreditinstitute über die Konto-bewegungen,

• Tagesabschluss (SAP) der Kasse des Prüfungsstichtags,

• Verwahrgeldabwicklung des Prüfungsstichtags,

• Quartalsabrechnungen IV/2014 über Gebühren und Zinsen der Kreditinstitute,

• bare und unbare Hinterlegungen,

• ungültige Verrechnungsschecks der Frankfurter Sparkasse und

• ungedeckte Schecks

geprüft.

Der Kassenbestand des Tagesabschlusses stimmte per Prüfungsstichtag 20.01.2015 in Soll und Ist überein. Beanstandungen haben sich hierbei nicht ergeben. Die Unterlagen über die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Ver-wahrgelder und Hinterlegungen waren vollständig und nachvollziehbar. Die entsprechenden Bücher wurden ordnungsgemäß geführt, die erforderlichen Belege waren vorhanden.

Kassenprüfungen von Kasseneinrichtungen mit geringem Umsatz wurden in einem abgestimmten und aus Revisionssicht ausreichenden Umfang von der Innenprüfung durchgeführt (§ 131 Abs. 1 HGO). Eine ausreichende Prüfdichte war durch systema-tische und wiederkehrende Prüfungen gewährleistet. Bei den Prüfungen des Re-visionsamts und der Innenprüfung beim Kassen- und Steueramt haben sich keinerlei Hinweise ergeben, dass die Kassensicherheit eingeschränkt war. Außerhalb geringfügiger Beanstandungen formaler Art waren keine Feststel-lungen zu treffen.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Rückschau bezüglich Feststellungen im Be-reich der Haushalts- und Verwaltungsprüfungen, über die im Schlussbericht 2014 berichtet wurde über die Prüfungen in der Produktgruppe: 20.01 „Schulbetriebsma-nagement/pädagogische Aufgaben“ zur Führung der Schulgirokonten durch das Stadtschulamt in Tz. 8.1.2.6.

6.5 Hinterlegungswesen

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GemKVO obliegt der Gemeindekasse die Verwahrung von Wertgegenständen. Bei der Stadt Frankfurt nimmt diese Funktion die Hinterle-gungsstelle im Kassen- und Steueramt wahr. Durch Kassenprüfungen ist stichpro-benhaft festzustellen, ob die verwahrten Wert- und anderen Gegenstände vorhan-den sind (§ 28 Abs. 2 Nr. 5 GemKVO).

Das Revisionsamt hat die Verwahrung von Wert- und anderen Gegenständen im Zuständigkeitsbereich des Kassen- und Steueramtes stichprobenhaft geprüft. Hier-bei ergaben sich keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

86

Die Verfahrensabläufe in der Hinterlegungsstelle sind transparent und nach-vollziehbar. Sie gaben keinen Anlass für Beanstandungen.

6.6 Bemerkungen zu den rechtlich unselbstständigen Stiftungen

Die Stadt Frankfurt am Main verwaltet insgesamt 21 rechtlich unselbständige Stif-tungen mit verschiedenartigen Stiftungszwecken als Sondervermögen i. S. d. § 115 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 HGO, die im Haushalt gesondert und zentral in der Produkt-gruppe 98.09 nachgewiesen werden. Sie unterliegen den Vorschriften über die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Ihr Vermögen ist nach den seit 01.10.2013 gel-tenden „Hinweisen zur Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften der HGO (sechster Teil)“ je nach Stiftungszweck dem jeweiligen Produktbereich zuzuordnen, dem dieser entspricht; eine Stiftung mit dem Zweck „Förderung der sportlichen Be-tätigung von Kindern und Jugendlichen“ wäre z. B. dem Produktbereich 21.16 „Sportförderung“ zuzuordnen. Hat eine Stiftung mehrere Zwecke, kann sie nach dem Schwerpunkt oder zentral einem Produktbereich zugeordnet werden. Für die Stadt Frankfurt wäre eine Umverteilung in die verschiedenen Produktbereiche Sozi-ales, Kultur bzw. Bildung mit einem erheblichen Aufwand und entsprechenden Nachteilen bezüglich der Vermögensverwaltung und Übersichtlichkeit verbunden. Der Formvorschrift der zitierten „Hinweise“ wird seitens der Stadt Frankfurt sinnge-mäß dadurch Rechnung getragen, dass ab dem Produkthaushalt 2015/2016 in den verschiedenen Produktbereichen auf eine neu in den Anhang des Produkthaushalts eingefügte Tabelle (Seite 541) verwiesen wird, in der die thematische Zuordnung der unselbständigen Stiftungen zu den einzelnen Produktbereichen erfolgt.

Seit dem Jahresabschluss 2013 wird jährlich über die Veränderung des Anlageport-folios der Stadt Frankfurt am Main berichtet. Es werden in zusammengefasster Form die getätigten Geschäfte und die Portfolioallokationen dargestellt (Seite 169 im Jahresabschluss 2015). Hierdurch wird die Transparenz in der Stiftungsvermögens-verwaltung erhöht (vgl. auch Tz. 7.2.4.8).

Die Stadtkämmerei hat zudem eigene städtische Anlagerichtlinien entwickelt, die auch für die unselbständigen Stiftungen gelten. Diesen Richtlinien hat die Stadtver-ordnetenversammlung am 16.07.2015 mit Beschluss § 6160 zugestimmt. Speziell für die Verwaltung der Gelder der rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Frankfurt am Main wird festgelegt, dass die i. d. R. mit dem Stiftungsvermögen ein-gebrachten Aktienbestände unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegeben-heiten Interesse wahrend zu behandeln sind. Ein Neuerwerb von Aktien ist nach Landeserlass nicht zulässig (dies gilt z. B. auch für die Ausübung von Bezugsrech-ten, welche somit zu veräußern sind).

Insgesamt kann eine ordnungsgemäße Abwicklung der Stiftungsgeschäfte der 21 rechtlich unselbständigen Stiftungen bestätigt werden.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

87

7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss 2015

Nachfolgend geben wir Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss 2015 nach § 128 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i. V. m. § 112 Abs. 2 und 4 HGO.

7.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

7.1.1 Buchführung, Inventar und Forderungsmanagement

7.1.1.1 IT-gestütztes Buchführungssystem

Für die kaufmännische Buchführung setzt die Stadt Frankfurt am Main seit dem Haushaltsjahr 2007 die Anwendungssoftware SAP ECC ein. Folgende Module kamen im Haushaltsjahr 2015 zum Einsatz: Finanzbuchhaltung (FI), Haushaltsma-nagement (PSM), Projektsystem (PS), Investitionsmanagement (IM), Vertrieb (SD), Materialwirtschaft (MM), Instandhaltung (PM), Anlagenbuchhaltung (FI-AA), Kassen- und Einnahmemanagement (PSCD), Controlling (CO), Profit-Center-Rechnung (EC-PCA) und Anwendungskomponente für die Konsolidierung (SEM-BCS) basierend auf SAP Business Intelligence (BI).

Wir haben keine Sachverhalte festgestellt, die uns zu der Annahme veranlassen, dass im Rahmen der SAP-gestützten Rechnungslegung die Richtigkeit der für die Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten nicht gewährleistet ist.

Unbeschadet dessen haben wir insbesondere wegen der nicht vollständigen Verfahrensdokumentation, der noch ausstehenden Umsetzung der Feststel-lungen zum Berechtigungswesen und zur Systemsicherheit noch keine Frei-gabeempfehlung aussprechen können.

Bezüglich der noch fehlenden SAP-Freigabeempfehlung durch das Revisionsamt verweisen wir auf Tz. 8.2.3.1.

Die Prüfungshandlungen konnten insofern noch nicht abgeschlossen werden.

7.1.1.2 Belegerfassung – Verwendung von Buchungstexten oder -schlüsseln

Zur Realisierung der Belegfunktion verlangen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), dass bei der Erfassung von Geschäftsvorfällen neben Bu-chungsbetrag, Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls und der Bestätigung (Autorisierung) durch den Buchführungspflichtigen auch eine hinreichende Erläuterung des Vor-gangs (z. B. über einen Buchungstext oder -schlüssel) zu erfolgen hat3.

Im Rahmen unserer Prüfungen stellten wir in der Vergangenheit fest, dass in einzelnen Bereichen bei der Belegerfassung nicht darauf geachtet wird, in den in SAP dafür vorgesehenen Feldern aussagefähige Angaben einzutragen.

In seiner Stellungnahme zu den Schlussberichten des Revisionsamtes über die Prü-fung der Jahresabschlüsse 2013 teilte der Magistrat diesbezüglich mit, dass die Stadtkämmerei dem Problem der mangelnden aussagefähigen Angaben in den Bu-chungstextfeldern der Rechnungsbelege weiterhin nachgehen wird. Ferner hat die

3 Vgl. IDW RS FAIT 1, Tz. 36; Hinweise zu § 33 GemHVO, Tz. 2; BMF-Schreiben vom

14.11.2014 – GoBD, Tz. 64.

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Stadtkämmerei alle Rechnungsführungen der Ämter mit Schreiben vom 08.12.2015 (NaSt 10/2015 vom 16.12.2015) zur Mitgabe sachverhaltsbezogener und aussage-kräftiger Positions- und Verwendungszwecktexte im SAP-Buchungsgeschäft aufge-fordert.

Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 stellten wir in Teilberei-chen der Stadtverwaltung fest, dass sich die Situation verbessert hat, in ande-ren Teilbereichen jedoch erneut, dass bei der Belegerfassung nicht darauf ge-achtet wird, in den in SAP dafür vorgesehenen Feldern aussagefähige Anga-ben einzutragen. Da das vorgenannte Schreiben der Stadtkämmerei erst am Ende des Haushaltsjahres 2015 versandt worden war, können wir abschließend erst im Schlussbericht 2016 über die Wirkung des Schreibens berichten.

Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen je-doch insgesamt als ordnungsgemäß zu beurteilen.

7.1.1.3 Inventur und Inventar

Das Inventar als Ergebnis der Inventur wurde ordnungsgemäß in die Buchhaltung übernommen. Die Bestände des Anlagevermögens wurden dabei durch Fort-schreibung, das heißt durch die Erfassung sämtlicher Zu- und Abgänge nach Art, Menge und Wert, nachgewiesen. Auf eine jährliche körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) wurde verzichtet. Gem. den Hinweisen zu § 36 GemHVO sind die Buch-bestände der Anlagenbuchhaltung regelmäßig, z. B. in einem drei- bis fünfjährigen Rhythmus, mit den tatsächlich vorhandenen Vermögensgegenständen des Anlage-vermögens abzustimmen. Eine Abstimmung der Buchbestände mit den tatsächlich vorhandenen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (Inventur) erfolgte zum 31.05.2015 (Folgeinventur zur Inventur zum 31.05.2011) auf der Grundlage ei-ner mit uns abgestimmten „Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Anlageninven-tur 2015“. Eine nach den Hinweisen zu § 35 GemHVO erforderliche Inventuranwei-sung lag dabei vor. Die ordnungsgemäße und vollständige Aufnahme des Vermö-gens, der Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten mittels Buchinventur ist Be-standteil der Prüfung der einzelnen Posten der Vermögens- und der Ergebnisrech-nung.

Das Inventar entspricht mit Ausnahme der unter Tz. 7.2 dokumentierten Bean-standungen insgesamt den Grundsätzen ordnungsmäßiger Inventarisierung.

7.1.1.4 Forderungsmanagement

Nach § 26 GemHVO hat die Gemeinde sicherzustellen, dass die ihr zustehenden Erträge vollständig erfasst und die Forderungen rechtzeitig eingezogen werden. Die rechtzeitige Geltendmachung der Forderungen setzt voraus, dass die Ansprüche (z. B. Steuern, Beiträge, Investitionszuweisungen, Nutzungsentgelte) vollständig er-fasst, rechtzeitig in das System der Buchhaltung eingegeben und rechtzeitig vor der Fälligkeit bei den Zahlungspflichtigen angefordert werden. Dazu gehören z. B. eine zeitnahe Buchung der Forderungen in der Finanzbuchhaltung und die Einrichtung eines wirkungsvollen Mahnwesens.

Diese gesetzliche Vorgabe bildet die Grundlage für die Notwendigkeit zur Einrich-tung eines Forderungsmanagements, dessen Ziele der Erhalt des Vermögens und die Verbesserung der Liquidität der Stadt Frankfurt am Main sind. Forderungen sind deshalb vom Zeitpunkt der Entstehung bis zum Zeitpunkt der Realisierung bzw.

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Niederschlagung/Erlass in ihrem prozessualen Verlauf zu betrachten; dabei sind durch die Geschäftsbereiche der Stadt Frankfurt am Main permanent Optimie-rungsmöglichkeiten zu ermitteln und umzusetzen. Prozessual betrachtet, beginnt das Forderungsmanagement in den Geschäftsbereichen (i. d. R. den städtischen Ämtern), in denen die Forderungen entstehen, begründet und/oder festgesetzt wer-den. Es durchläuft die (dezentrale) Debitorenbuchhaltung und endet in den für die Mahnung und Vollstreckung zuständigen Organisationseinheiten.

Zu den unterschiedlichen Facetten bis hin zur Aufnahme und Betrachtung von Pro-zessabläufen des Forderungsmanagements innerhalb der Produktbereiche bzw. Geschäftsbereichen der Stadt Frankfurt am Main hat das Revisionsamt in den Jah-ren 2015 bis 2016 die folgenden 13 Prüfungen vorgenommen:

Produkt-bereich

Bezeichnung Geschäfts-bereich

Bezeichnung Prüfungstitel

11 Ordnung und Sicherheit

0320 Ordnungsamt Umfeldanalyse Forderungs-management

11 Ordnung und Sicherheit

0340 Standesamt Prozessanalyse – Nieder-schlagung und Erlass von Forderungen

11 Ordnung und Sicherheit

0360 Straßenver-kehrsamt

Prozessanalyse zur Festset-zung und Erhebung von Geld-bußen aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs

15 Bauaufsicht und Denkmal-schutz

0630 Bauaufsicht Prozessanalyse Forderungs-management

16 Nahverkehr und ÖPNV

0660 Amt für Stra-ßenbau und Erschließung

Prozessanalyse Forderungs-management

18 Soziales 0510 Jugend- und Sozialamt

Geltendmachung von Kosten-erstattungsansprüchen nach § 89d SGB VIII bei vorläufigen Inobhutnahmen von ausländi-schen Kindern und Jugendli-chen

18 Soziales 0510 Jugend- und Sozialamt

Niederschlagung und Erlass von Forderungen im Bereich Jugend- und Sozialhilfe

20 Bildung 0400 Stadtschulamt Forderungsmanagement in der Kindertagespflege

20 Bildung 0400 Stadtschulamt Vertragsmanagement der Vermietung von Gebäuden und Räumen

21 Kultur, Freizeit und Sport

0520 Sportamt Forderungsmanagement im Sportamt

22 Umwelt 0670 Grünflächen-amt

Prozessanalyse Forderungs-management

22 Umwelt 1031 Städtische Pietät

Prozessanalyse zur Verfah-renssicherheit bei Abschluss und Abwicklung von Bestat-tungsvorsorgeverträgen

31 Finanzen, Beteiligungen

0210 Kassen- und Steueramt

Forderungsmanagement – Umfeldanalyse im Bereich des Kassen- und Steueramtes

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Bereits in Vorjahren haben wir im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse über die Prüfung der Forderungen aus Transferleistungen auch das Forderungsma-nagement im Produktbereich 18 Soziales bzw. im Geschäftsbereich 0510 „Ju-gend- und Sozialamt“ untersucht.

Auf Basis der dabei gewonnenen Erfahrungen und getroffenen Feststellungen las-sen sich die wesentlichen Erkenntnisse aus diesen Prüfungen zusammenfas-send wie folgt darstellen:

• Die breitgefächerte Aufgabenwahrnehmung der Stadt Frankfurt am Main spiegelt sich in einer verzweigten Organisationsstruktur (Dezernate und Ge-schäftsbereiche/Ämter) wider, in deren unterschiedlichen Bereichen die jeweili-gen Forderungsfestsetzungen erfolgen.

• So zahlreich und vielfältig die kommunale Aufgabenpalette ist, so zahlreich und vielfältig ist die Art und Weise der Forderungsfestsetzung und -überwachung und damit auch die Anzahl der dafür eingesetzten Vor-verfahren. Hierbei lassen sich folgende Vorgehensweisen unterscheiden:

• Forderungen werden weder in einem Vorverfahren noch in der Hauptbuch-haltung erfasst; die Vermögenslage ist dadurch grundsätzlich unvollständig.

• Forderungen werden zum Zeitpunkt der Leistungserbringung etc. zwar in ei-nem Vorverfahren (Nebenbuch) erfasst, jedoch zum Bilanzstichtag nicht in die Hauptbuchhaltung in SAP FI-GL „überführt“; die Vermögenslage ist dadurch ebenfalls unvollständig.

• Es erfolgt eine Erfassung in einem Vorverfahren (Nebenbuch) sowie zum Bi-lanzstichtag eine manuelle Nacherfassung in SAP FI-GL (Hauptbuch) sowie im Jahresabschluss in der Vermögens- und der Ergebnisrechnung. Die Ver-mögenslage ist vollständig und zutreffend dargestellt, sofern zudem eine ent-sprechende Forderungsbewertung mittels Wertberichtigungen vorgenommen wird. Eine automatisierte, zentrale Übersicht über die einzelnen Schuldner ist so nicht möglich.

• Sofern die Vorverfahren über eine Schnittstelle an das SAP-Modul für das Massenkontokorrent PSCD angeschlossen sind, ist zudem eine zentrale Übersicht über die einzelnen Schuldner möglich.

• Über Teilaspekte, wie dem Verfahren zu Stundungen, Niederschlagung und Er-lass und zur Erhebung von Verzugszinsen bei privatrechtlichen Forderungen bestehen grundsätzliche stadtweite zentrale Vorgaben in der AGA II Ab-schnitt 4.1 und 4.2. Darüber hinaus gehende verbindliche zentrale Vorgaben für ein transparentes und effektives Forderungsmanagement bestehen derzeit nicht.

• Die Ordnungs-, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Forderungsmana-gements muss derzeit in den einzelnen Geschäftsbereichen durch ein indivi-duelles Forderungscontrolling sichergestellt werden.

• Mit rund 200 Mio. € (rd. 45% der ausgewiesenen Gesamtforderungen) nimmt die Gewerbesteuer den wesentlichen Anteil bei den Forderungen ein. Im Rahmen unserer Prüfung beim Kassen- und Steueramt konnten wir feststellen, dass sich keine Hinweise auf unzweckmäßige Prozessschritte beim Forde-rungsmanagement ergaben.

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• Auch wenn eine ertragswirksame Aktivierung von Forderungen aus Transfer-leistungen i. d. R. zeitgleich aufwandswirksam im Wert zu berichtigen ist, so se-hen wir es bereits seit dem Schlussbericht 2013 dennoch als erforderlich an, die Buchungspraxis dahingehend anzupassen. In seiner Stellungnahme zum Schlussbericht 2013 merkte der Magistrat diesbezüglich an, dass eine Anpas-sung der Buchungspraxis angesichts der Art der Forderungen und der Struktur der Schuldner nicht oder nur mit sehr hohem Arbeitsaufwand verbunden mög-lich sei. In vielen Fällen sei lange unklar (wie z. B. bei der Weiterleitungen von Kindergeld), ob überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe und für welchen Zeit-raum Forderungen bestehen. Bei Eingabe einer Dauerannahmeanordnung sei die Gefahr groß, dass in SAP Sollstellungen erzeugt werden, die einerseits ein falsches Ertragsbild ergeben und anderseits zu einer Reihe von Stornobuchun-gen, auch über das Haushaltsjahr hinweg, führen können. Daher wird das Ju-gend- und Sozialamt in diesen bestimmten Fallkonstellationen zunächst bei der bisherigen Buchungspraxis bleiben; es werden aber mit der Stadt-kämmerei Lösungen zu dieser Frage zum Jahresabschluss 2015 erörtert. Im Dezember 2015 hat eine entsprechende Besprechung zwischen Vertretern der Stadtkämmerei und des Jugend- und Sozialamtes stattgefunden, wonach man die verschiedenen praktischen Problemstellungen vertieft und Lösungsmöglich-keiten überlegt hat. Bereits im Schlussbericht 2014 begrüßten wir die gemein-samen Bemühungen die Buchungspraxis so weit wie möglich anzupassen und von einer phasenverschobenen Aktivierung abzusehen.

• Die anderen Prüfungen zum Thema Forderungsmanagement ließen in den je-weiligen Bereichen zum Teil Verbesserungspotenzial hinsichtlich des Ma-nagements bzw. der Betreuung der erkennbaren Risiken erkennen.

• Ohne an dieser Stelle auf die detaillierte Prüfungsfeststellungen einzugehen, haben wir in einigen Bereichen festgestellt, dass bei der Implementierung bzw. Umsetzung eines internen Kontrollsystems (IKS) Optimierungen er-forderlich sind.

• Dies beinhaltet unter anderem die Einrichtung eines wirkungsvollen IKS, dessen Dokumentation und Auswertung bis hin zu daraus resultierenden steuernden Maßnahmen.

• Ebenso haben wir festgestellt, dass nicht in allen Organisationseinheiten verbindliche Vorgaben zum Forderungsmanagement bestehen, die Rah-menbedingungen, wie z. B. Arbeitsprozesse, Bewertungsmaßstäbe, Doku-mentationen und Fristsetzungen als wertvolle Unterstützung für eine ord-nungsgemäße Bearbeitung, festlegen.

• Weiterhin trafen wir Feststellungen zur Handhabung des Mahnwesens, der Niederschlagungen und Erlasse, von Wertberichtigungen und der Bear-beitung von offenen Posten. Unsere Feststellungen und Empfehlungen ha-ben wir mit den jeweils zuständigen Organisationseinheiten erörtert.

Die dezentrale Bearbeitung des Forderungsmanagements birgt grundsätzlich das Risiko einer ungleichmäßigen und ggf. nicht in allen Ausprägungen fach-gerechten Handhabung. Eine zentrale Steuerung und Einflussnahme, z. B. auf Basis verlässlicher und aktueller Kennzahlen auch mit Blick auf mögliche Auf-fälligkeiten bzw. Unzulänglichkeiten wird erschwert. Als hilfreich könnte sich die Erarbeitung von stadtweit gültigen verbindlichen Rahmenbedingungen erweisen bis hin zu entsprechenden Nachweispflichten.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Das Thema Forderungsmanagement in all seinen Facetten wird daher auch weiterhin im Fokus der Prüftätigkeit des Revisionsamtes stehen.

7.1.2 Jahresabschluss

Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde ordnungs-gemäß aus den Büchern und den sonst erforderlichen Aufzeichnungen abgeleitet. Die Verstöße gegen Vorschriften der HGO und GemHVO (einschließlich Hinweise zur GemHVO) zu Ansatz, Ausweis und Bewertung sowie gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind unter Tz. 7.2 dargestellt.

7.1.3 Anlagen zum Jahresabschluss

Der Anhang enthält im Wesentlichen die nach § 112 Abs. 4 Nr. 1 HGO und § 50 GemHVO vorgeschriebenen Erläuterungen; die geforderten Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen, Rückstellungen und die Verbindlichkeiten. Abweichende Feststellungen oder Empfehlungen haben wir unter den Tz. 7.2.1.3 „Feststellungen und Erläuterungen zu den Übersichten der Vermögensrechnung (Ziffern 3.2. bis 3.5. des Jahresabschlusses)“ und Tz. 7.2.4 „Anhang (Kapitel 4. des Jahresabschlusses)“ dargestellt.

Die nach § 112 Abs. 4 Nr. 2 HGO beizufügende Übersicht über die in das Folge-jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen ist im Jahresabschluss an ver-schiedenen Stellen abgebildet.

Für die Ergebnisrechnung erfolgt eine zusammengefasste Darstellung in Ziffer 5.1.; ebenso wird auf die gebildeten Haushaltsermächtigungen auf der Ebene der Teilergebnisrechnungen nach Produktbereichen und Produktgruppen in Ziffer 5.2. eingegangen.

Eine zusammengefasste Darstellung der Haushaltsermächtigungen des investi-ven Bereichs erfolgt im Lage- und Rechenschaftsbericht in Ziffer 2.6. des Jahres-abschlusses.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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7.2 Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bestandteilen des Jah-resabschlusses 20154

7.2.1 Vermögensrechnung (Ziffer 3.1. des Jahresabschlusses)

7.2.1.1 Entwicklung der Vermögensrechnung

Nachfolgend stellen wir zunächst zusammengefasst die Vermögensrechnung (Bi-lanz) zum 31.12.2015 im Vergleich zum Vorjahr dar: 31.12.2015 31.12.2014 Verände-

rung Anteil an der Bilanzsumme

31.12.2015 Werte in

Mio. € Werte in Mio. €

Werte in Mio. €

Werte in %

Aktiva 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögens-

gegenstände 352,5 309,4 43,0 2,1

1.2 Sachanlagevermögen 13.183,9 13.020,1 163,8 79,9 1.3 Finanzanlagevermögen 2.120,8 2.148,7 -27,9 12,9 1.4 Sparkassenrechtliche

Sonderbeziehungen 46,3 46,3 0,0 0,3

Summe Anlagevermögen 15.703,4 15.524,5 178,9 95,2 2. Umlaufvermögen 2.3 Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände 448,1 339,8 108,3 2,7

2.4 Flüssige Mittel 291,8 286,6 5,2 1,8 Summe Umlaufvermögen 739,9 626,4 113,5 4,5 3. Aktive Rechnungsabgren-

zungsposten 60,2 44,6 15,6 0,3

Summe der Aktiva 16.503,6 16.195,5 308,1 100,0 Passiva 1. Eigenkapital 1.1 Netto-Position 7.773,2 7.830,2 -57 47,1 1.2 Rücklagen und Sonder-

rücklagen 575,9 366,3 209,6 3,5

1.3 Ergebnisverwendung -28,6 -11,2 -17,4 -0,2 Summe Eigenkapital 8.320,5 8.185,3 135,2 50,4 2. Sonderposten 4.236,6 4.211,3 25,3 25,7 3. Rückstellungen 1.505,3 1.489,4 15,9 9,1 4. Verbindlichkeiten 2.387,5 2.297,4 90,1 14,5 5. Passive Rechnungsab-

grenzungsposten 53,7 12,1 41,6 0,3

Summe der Passiva 16.503,6 16.195,5 308,1 100,0

Wir verweisen auf unsere weiteren Erläuterungen in Tz. 6.3.7.

4 Die Gliederung dieses Unterabschnitts folgt der Nummerierung in der Vermögensrechnung

bzw. im Muster 15 zu § 46 GemHVO (Ergebnisrechnung).

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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7.2.1.2 Erläuterungen und Feststellungen zur Vermögensrechnung

Im Folgenden geben wir zu den einzelnen Posten der Vermögensrechnung zum 31.12.2015 weitere Erläuterungen – insbesondere zum wesentlichen Inhalt des jeweiligen Postens – und stellen unsere Prüfungsergebnisse dar.

Auf einer Darstellung der speziellen (gesetzlichen) Vorschriften zu Ansatz, Aus-weis und Bewertung haben wir erneut verzichtet, da sie seit der Eröffnungsbilanz jährlich umfänglich im Schlussbericht dargestellt sind und sich speziell bei GemHVO und den dazu erlassenen Hinweisen keine materiellen Änderungen für den Jahres-abschluss 2015 ergeben haben. Hinsichtlich der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Anhang (Ziffer 4.4. des Jahresab-schlusses).

Zu unserem Prüfungsvorgehen und unseren allgemeinen Prüfungshandlungen verweisen wir auf Tz. 4.2.4.

Aktiva 1 Anlagevermögen

31.12.2015 € 15.703.444.066,12 31.12.2014 € 15.524.517.698,61

Allgemeine Feststellungen

Seit der Umstellung auf die doppische Buchführung hat sich die Arbeitsqualität der Ämter in diesem Bereich und damit der Vermögensausweis in den städtischen Jah-resabschlüssen verbessert, jedoch erhält die zentrale Anlagenbuchhaltung der Stadtkämmerei die für die Buchungen erforderlichen Informationen weiterhin nicht immer zeitnah, so dass es z. B. zu verspäteten Aktivierungen und folglich zu zeit-verzogenen Abschreibungen kommt.

Aus der Prüfung der im Jahresabschluss 2015 abgebildeten Geschäftsvorfälle ergeben sich wie schon im Vorjahr daher grundsätzliche Bemerkungen im Be-reich der Bilanzierung des Sachanlagevermögens, denen künftig durch ent-sprechende (geänderte) organisatorische Maßnahmen – insbesondere in den betroffenen Fachämtern – Rechnung getragen werden sollte:

• Zur Sicherstellung einer zutreffenden bilanziellen Behandlung von Baumaß-nahmen ist bereits bei der Anmeldung von Projekten zum Investitionshaushalt eine gewissenhafte Überprüfung der Aktivierbarkeit von Investitionskosten bzw. der konsumtiven Behandlung von Erhaltungsmaßnahmen anhand der städtischen Abgrenzungsrichtlinie vorzunehmen. Eine fehlerhafte Behandlung im Rahmen der Aufstellung des Finanzhaushalts wirkt sich auf Grund der engen Kopplung von Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug in SAP unmittelbar auf die Aufstellung des Jahresabschlusses aus.

• In einzelnen Fällen der geprüften geleisteten Investitionszuschüsse wurden keine Zuwendungsbescheide erlassen. Wir empfehlen den Erlass von schriftli-chen Zuwendungsbescheiden, in denen auch festzuschreiben ist, über welchen Zeitraum die geförderten Vermögensgegenstände für den Zuwendungszweck

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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erhalten bleiben müssen. Aus diesem Grund sollten die Zuwendungsbescheide jeweils auch mit einem Widerrufsvorbehalt versehen werden für den Fall, dass der jeweilige Zuwendungszweck nicht verwirklicht oder vor Ablauf des Zweck-bindungszeitraums aufgegeben wird. Dies betrifft auch Zuwendungen an städti-sche Beteiligungen, unabhängig davon, ob diese beihilferechtlich mit der Er-bringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betraut sind.

• Bei Fertigstellung, d. h. spätestens bei der Inbetriebnahme von neu herge-stellten Vermögensgegenständen (z. B. Eröffnung einer Kindertagesstätte, Inbetriebnahme einer Straße) hat eine Meldung der Fachämter an die zentrale Anlagenbuchhaltung zu erfolgen, damit eine Umbuchung vom Posten Aktiva 1.2.6 „Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“ auf das endgültige Konto im „Zielposten“ vorgenommen und mit der planmäßigen Abschreibung begon-nen werden kann.

• Bei Korrekturbuchungen oder verspäteter Abrechnung von Baumaßnah-men ist darauf zu achten, dass die nachträglichen Anschaffungskosten nur über die Restnutzungsdauer des Vermögensgegenstandes abgeschrieben werden können.

• Im Fall des Verkaufs oder des Ersatzes von Vermögensgegenständen ist sicherzustellen, dass die nicht mehr vorhandenen Anlagenteile in Abgang ge-stellt werden; dazu bedarf es ebenfalls der Erstellung von entsprechenden Mel-dungen an die zentrale Anlagenbuchhaltung.

• Soweit Vermögensgegenstände aus erhaltenen Investitionszuschüssen fi-nanziert sind und auf der Passivseite ein Sonderposten gebildet wurde, besteht überwiegend eine (technisch unterstützte) Zuordnung des Sonderpostens zum entsprechenden Anlagegut. Bei den verbleibenden Sonderposten ohne Zuord-nung (6,9 %) ist der Nachvollzug erschwert, ob Abschreibungen und Abgängen entsprechende Auflösungen des Sonderpostens gegenüberstehen.

Die genannten Aspekte sind im Rahmen des Umsetzungsprojektes zum „Hochbau- und Liegenschaftsmanagement“ über die Ausgestaltung der Ar-beitsprozesse des künftigen Amtes für Bau und Immobilienmanagement zu berücksichtigen.

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1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.1.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte

31.12.2015 € 3.169.826,00 31.12.2014 € 2.673.538,00

Der Buchwert des Postens hat sich wie folgt entwickelt:

01.01.2015 2.673.538,00 Zugänge 1.362.002,05 Abgänge -875.521,61 Umbuchungen 817.991,52 Zuschreibungen 862.011,29 Abschreibungen -1.670.195,25 EÖB-Korrektur 0,00 31.12.2015 3.169.826,00

Zu Einzelheiten hinsichtlich des Bestands und der wesentlichen Veränderungen verweisen wir auf den Anhang (Ziffer 4.5.1.1. des Jahresabschlusses).

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

1.1.2 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse

31.12.2015 € 349.306.779,71 31.12.2014 € 306.714.431,61

Die geleisteten Investitionszuweisungen und -zuschüsse haben sich zu Buchwerten wie folgt entwickelt:

01.01.2015 306.714.431,61 Zugänge 16.766.093,40 Abgänge -28.777.307,69 Umbuchungen 49.004.798,65 Zuschreibungen 28.777.968,30 Abschreibungen -23.179.204,56 EÖB-Korrektur 0,00 31.12.2015 349.306.779,71

Zu Einzelheiten hinsichtlich des Bestands und der wesentlichen Veränderungen verweisen wir auf den Anhang (Ziffer 4.5.1.1. des Jahresabschlusses).

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

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1.2 Sachanlagevermögen 1.2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

31.12.2015 € 6.778.364.665,78 31.12.2014 € 6.734.111.309,92

Die Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte haben sich zu Buchwerten wie folgt entwickelt:

01.01.2015 6.734.111.309,92 Zugänge 107.610.585,13 Abgänge -19.007.337,08 Umbuchungen 3.126.218,03 Zuschreibungen 12.517.553,67 Abschreibungen -58.898.185,89 EÖB-Korrekturen-Zugänge 189.442,00 EÖB-Korrekturen-Abgänge -1.284.920,00 31.12.2015 6.778.364.665,78

Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014

Wert in € Wert in € Unbebaute Grundstücke 1.170.171.350,02 1.169.368.751,47 Bebaute Grundstücke 5.227.738.552,67 5.210.277.665,89 Erbbaugeber 365.159.212,56 339.169.342,03 Grundstücksgleiche Rechte 15.295.550,53 15.295.550,53 Summe 6.778.364.665,78 6.734.111.309,92

Zu Einzelheiten hinsichtlich des Bestands und der wesentlichen Veränderungen verweisen wir auf den Anhang (Ziffer 4.5.1.2. des Jahresabschlusses).

Prüfungsfeststellungen

Bereits im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung 2013 untersuchten wir die Übertragung von Grundstücken im ehemaligen Entwicklungsgebiet „Am Martins-zehnten“ vom ehemaligen Treuhänder und Entwicklungsträger an die Stadt. Ein Grundstück im Wert von ca. 3,6 Mio. € wurde dabei unzutreffend als Ackerland aus-gewiesen, obwohl es sich hier um eine Erholungsfläche handelt. Ferner fehlt die ge-botene Abwertung um ca. 2,5 Mio. € für die Nutzung als Infrastruktur. In den Jah-resabschlüssen 2014 und 2015 wurde die Umbuchungsempfehlung bisher nicht umgesetzt; die getroffene Prüfungsfeststellung wird jedoch aufrechterhalten (Um-buchung Nr. 1/1).

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Im Zusammenhang mit der Erbbaurechtsbestellung für die Errichtung der IGS West ist zu beanstanden, dass im Begründungsteil der Magistratsvorlage M 181 vom 17.08.2012, die sich mit dem Abschluss eines Mietvertrages mit Bauerrichtungs- und Betriebsverpflichtung für die IGS West befasst, zwar die Erbbaurechtsbestel-lung beschrieben wurde, jedoch der Beschlussteil dieses Magistratsvortrags die Be-stellung des Erbbaurechts nicht beinhaltet und somit diesbezüglich keine Beschluss-fassung durch die STVV vorliegt.

Im Rahmen der Begleitung der auf den Stichtag 31.05.2015 erfolgten Inventur des Sachanlagevermögens (vergleiche auch Tz. 7.1.1.3) wurden stichprobenartig ein-zelne Sachverhalte auf eine angemessene Behandlung im Rahmen der Inventur hin überprüft. Dabei stellten wir hins. der Bewertung des Grundstücks der Karmeliter-schule fest, dass eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizule-genden Wert (Bodenrichtwert 2014) in Höhe von 1,6 Mio. € im Jahresabschluss 2015 nicht erfolgt ist (Umbuchung 1/19).

Ebenfalls im Rahmen der vorgenannten Inventurbegleitung stellten wir fest, dass das Grundstück der Franklinstraße (Teilstrecke) einer außerplanmäßigen Ab-schreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert (Bodenrichtwert 2014) in Höhe von 0,4 Mio. € bedarf (Umbuchung Nr. 1/20).

Die Überprüfung des Wertansatzes des städtischen Grundstücks, auf dem sich im Rahmen eines Mietvertrags mit der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesell-schaft für Projektentwicklungen mbH der „Sportpark Stadion“ befindet, und auf dem u. a. die COMMERZBANK ARENA errichtet wurde, ergab, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 kein Bodenrichtwert vorhanden gewesen war und ein Wert von 220 € pro m2 angesetzt worden ist. Da seit 2012 ein Bodenrichtwert von € 20 pro m2 vorliegt, ergibt sich hieraus ein bisher nicht erfasster Wertminderungsbedarf in Höhe von 69,6 Mio. €. Weil vor dem Jahr 2012 bzw. zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz kein Bodenrichtwert vorlag, haben wir keine Bedenken, wenn diese Wertberichtigung durch eine erfolgsneutrale Reduzie-rung der Nettoposition gegengebucht wird (Umbuchung Nr. 1/21).

Aus der Prüfung des Wertansatzes des Grundstückes des Lindberghplatzes und eines Teilstücks der Felix-Kracht-Straße im Bereich „Am Römerhof“, welche zum Bilanzstichtag in Summe mit 5,0 Mio. € in den Büchern steht ergab sich, dass für die Flächen zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 kein Bodenrichtwert vorhanden gewesen war und ein Wert von rechnerisch 1.266,29 € pro m2 angesetzt worden ist. Da seit 2012 ein Bodenrichtwert von 1,00 € pro m2 vor-liegt, ergibt sich hieraus und unter Berücksichtigung des Abschlags für Infrastruktur-flächen ein bisher nicht erfasster, nahezu vollständiger Wertminderungsbedarf. Weil vor dem Jahr 2012 bzw. zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz kein Bo-denrichtwert vorlag, haben wir keine Bedenken, wenn diese Wertberichtigung durch eine erfolgsneutrale Reduzierung der Nettoposition gebucht wird (Umbuchung Nr. 1/22).

Aus den weiteren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

99

1.2.2 Bauten, einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken

31.12.2015 € 1.595.100.490,45 31.12.2014 € 1.442.698.412,98

Die Bauten haben sich zu Buchwerten wie folgt entwickelt:

01.01.2015 1.442.698.412,98 Zugänge 127.216.464,98 Abgänge -564.551,72 Umbuchungen 73.232.565,55 Abschreibungen -47.482.401,34 EÖB-Korrekturen 0,00 31.12.2015 1.595.100.490,45

Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Betriebsgebäude 1.228.664.605,18 1.140.815.521,94 Verwaltungsgebäude 136.098.419,00 71.585.111,00 andere Bauten 125.413.105,27 126.932.987,00 Grundstückseinrichtungen 33.318.243,00 32.787.747,04 Außenanlagen 37.838.379,00 35.039.363,00 Wohngebäude 21.734.839,00 22.528.743,00 Gebäudeeinrichtungen 12.032.900,00 13.008.940,00

1.595.100.490,45 1.442.698.412,98

Die Zugänge zu den Bauten (127.216 T€) sowie Umbuchungen aus Anlagen im Bau (73.233 T€) betreffen insbesondere beendete Baumaßnahmen an diversen Einrich-tungen, darunter die Kosten für diverse Kita-Gebäude (38.412 T€) sowie für das Schulgebäude der IGS-West (31.657 T€), die Wallschule inkl. Cafeteria (12.455 T€), für die zweite Grundschule am Riedberg inkl. Sporthalle (2.410 T€) sowie Kosten für die Cafeterien in Schulgebäuden. Darüber hinaus wurden u. a. folgende Objekte fer-tig gestellt bzw. aktiviert: Das Verwaltungsgebäude in der Adam-Riese-Straße (67.220 T€), der Erweiterungsbau (nicht der Neubau!) des Historischen Museums (20.564 T€), die Sporthalle am Brentanobad inkl. Außenanlage (5.718 T€) sowie der Umbau im Amerikahaus (4.217 T€).

Zu Einzelheiten hinsichtlich der wesentlichen Veränderungen verweisen wir auch auf den Anhang (Ziffer 4.5.1.2. des Jahresabschlusses).

Die Prüfungsfeststellungen des Vorjahres (Umbuchung Nr. 1/8 und Umbuchung Nr. 1/10) wurden im Haushaltsjahr 2015 zutreffend korrigiert.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Prüfungsfeststellungen

Im Zusammenhang mit der Errichtung der IGS West (siehe auch Feststellung bei Posten 1.2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) ist ferner zu beanstan-den, dass gegen den Grundsatz der Einzelbewertung verstoßen wurde. Es wurden die drei Anlagen Schulgebäude, Turnhalle und Außenanlagen unter einer Anlagen-nummer und damit auf demselben Sachkonto erfasst. Dies führt für die mit 1.530 T€ aktivierten Außenanlagen zu einer fehlerhaften, weil zu geringe, Abschreibung, da diese nun nicht über eine Dauer von 15 sondern über 50 Jahre abgeschrieben wer-den (Umbuchung Nr. 1/2).

Bezüglich der fertiggestellten Grundschule am Rebstock erfolgten im Jahr weitge-hend die entsprechenden Umbuchungen vom Aktivposten 1.2.6 „Geleistete Anzah-lungen und Anlagen im Bau“ auf die entsprechenden Bilanzposten für die fertigge-stellten Vermögensgegenstände. Versäumt wurde jedoch, die erforderlichen Umbu-chungen von 365 T€ von dem Bilanzposten „Anlagen im Bau“ auf den Aktivposten 1.2.2 “Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken“ vorzunehmen. (Umbuchung Nr. 1/5).

Die betriebsbereite Fertigstellung der Gesamtsanierung der Bergiusschule erfolg-te zu den Herbstferien 2015. Zu diesem Zeitpunkt hätte bereits die nicht erfolgte Umbuchung mit 22,6 Mio. € von dem Aktivposten 1.2.6 „Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“ auf die Aktivposten 1.2.2 “Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken“ (22,2 Mio. € für Betriebsgebäude und Außenanlagen) und 1.2.5 „Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ (0,4 Mio. € für Sonsti-ge Betriebs- und Geschäftsausstattung) erfolgen müssen. Ferner unterblieb unzu-treffend die Ingangsetzung der Abschreibung, was im Jahresabschluss zu Minder-abschreibungen in Höhe von 125 T€ führte (Umbuchung Nr. 1/6).

Ebenfalls im Rahmen der Begleitung der auf den Stichtag 31.05.2015 erfolgten In-ventur des Sachanlagevermögens (vergleiche auch Tz. 7.1.1.3) stellten wir fest, dass infolge der Korrektur der Nutzungsdauer des Schulgebäudes der Europäi-schen Schule im Praunheimer Weg 126 von 80 auf 50 Jahre die Nachholung einer Abschreibungsbuchung in Höhe von 1,6 Mio. € im Jahresabschluss 2015 unterblie-ben ist (Umbuchung 1/23).

Aus den weiteren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen

31.12.2015 € 4.152.547.888,44 31.12.2014 € 4.187.840.964,43

Der Bilanzposten hat sich zu Buchwerten wie folgt entwickelt:

01.01.2015 4.187.840.964,43 Zugänge 5.507.318,56 Abgänge -365.072,59 Umbuchungen 46.535.797,55 Abschreibungen -87.374.675,23 Abschreibungs- umbuchungen

403.555,72

31.12.2015 4.152.547.888,44

Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.521.139.673,10 2.519.759.839,82 Tunnel, Brücken, Sonderbauwerke 1.010.731.197,96 1.026.117.914,85 Straßen, Wege, Plätze 580.690.518,90 594.920.751,06 Aufwuchs 19.154.947,48 19.040.553,46 Öffentliche Grünflächen 16.646.989,00 18.548.735,35 Spielplätze 4.094.299,00 3.902.972,00 Sonstige 90.263,00 5.550.197,89 4.152.547.888,44 4.187.840.964,43

Zu Einzelheiten hinsichtlich der wesentlichen Veränderungen verweisen wir auf den Anhang (Ziffer 4.5.1.2. des Jahresabschlusses).

Prüfungsfeststellungen

Der Umbau und die Neugestaltung des „Atzelbergplatzes“ wurden im Jahr 2015 fertiggestellt. Unzutreffend unterblieben die Umbuchung der Herstellungskosten von ca. 3.7 Mio. € vom Bilanzkonto für Anlagen im Bau auf das Bilanzkonto für die fer-tiggestellte Maßnahme und weiterhin der Beginn der Abschreibungen (Umbuchung Nr. 1/3).

Die „Honsellbrücke“ und die „Honsellrampe Massivgewölbe“ wurden bereits am Jahresende 2013 fertiggestellt. Für ca. 5,0 Mio. € wurden ordnungsgemäß die Um-buchungen vom Bilanzkonto für Anlagen im Bau auf die einschlägigen Bilanzkonten für die fertiggestellten Maßnahmen nachgeholt und die Abschreibungen abgesetzt. Es wurde jedoch versäumt weitere ca. 359 T€ in gleicher Weise umzubuchen und hierfür die Abschreibungsbuchungen vorzunehmen (Umbuchung Nr. 1/4).

Irrtümlich wurde mit der Abschreibung der fertiggestellten Erschließungsmaßnahme „Frankfurter Bogen, 2. und 3. Bauabschnitt“, im Jahr 2004 und nicht – wie zutref-

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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fend gewesen wäre – im Jahr 2014 begonnen. Hierdurch wurden 1,6 Mio. € zu viel außerplanmäßig abgeschrieben (Umbuchung Nr. 1/7).

Der Straßenbau, der im Zuge des Baus der Straßenbahntrasse Mörfelder Land-straße erfolgte, wurde im November 2015 fertiggestellt. Es unterblieben unzutref-fend die Umbuchung der hierfür investierten 5,8 Mio. € von dem Aktivposten 1.2.6 „Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“ auf den Aktivposten 1.2.3 „Sachan-lagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen“ und die Aufnahme der Abschrei-bungsbuchungen (Umbuchung Nr. 1/9).

Aus den weiteren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Beanstandungen.

1.2.4 Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung

31.12.2015 € 37.590.262,00 31.12.2014 € 30.254.266,94

Der Bilanzposten hat sich zu Buchwerten wie folgt entwickelt:

01.01.2015 30.254.266,94 Zugänge 3.954.619,09 Abgänge -523.455,50 Umbuchungen 5.615.182,42 Abschreibungen -1.710.350,95 EÖB-Korrekturen 0,00 31.12.2015 37.590.262,00

Prüfungsfeststellungen

Der Anhang (Ziffer 4.5.1.2. des Jahresabschlusses) enthält keine Ausführungen zu Bestand und Veränderungen dieses Postens.

Die im Anhang erfolgte Angabe, dass seit dem 01.01.2004 Investitionen in die Stra-ßenbeleuchtung in der städtischen Vermögensrechnung abgebildet werden, konn-ten wir nicht nachvollziehen. Zum EÖB-Stichtag 01.01.2007 war nur ein Anlagegut für die „Illumination Main“ vorhanden. Ein weiteres kam 2007 hinzu. Alle anderen Vermögensgegenstände betreffen die Rechnungsperioden ab 2008.

Darüber hinaus ergaben sich keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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1.2.5 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

31.12.2015 € 95.075.348,73 31.12.2014 € 95.069.653,27

Der Bilanzposten hat sich zu Buchwerten wie folgt entwickelt:

01.01.2015 95.069.653,27 Zugänge 21.778.759,45 Abgänge -1046175,06 Umbuchungen 3.814.332,67 Abschreibungen -24.541.221,60 EÖB-Korrekturen 0,00 31.12.2015 95.075.348,73

Prüfungsfeststellungen

Der Anhang (Ziffer 4.5.1.2. des Jahresabschlusses) enthält keine Ausführungen zu Bestand und Veränderungen.

Die betriebsbereite Fertigstellung der Gesamtsanierung der Bergiusschule erfolg-te zu den Herbstferien 2015. Zu diesem Zeitpunkt hätte bereits die nicht erfolgte Umbuchung mit 22,6 Mio. € von dem Aktivposten 1.2.6 „Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“ auf die Aktivposten 1.2.2 “Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken“ (22,2 Mio. € für Betriebsgebäude und Außenanlagen) und 1.2.5 „Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ (0,4 Mio. € für Sonsti-ge Betriebs- und Geschäftsausstattung) erfolgen müssen. Ferner unterblieb unzu-treffend die Ingangsetzung der Abschreibung, was im Jahresabschluss zu Minder-abschreibungen in Höhe von 125 T€ führt (Umbuchung Nr. 1/6).

Darüber hinaus ergaben sich keine Beanstandungen.

1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

31.12.2015 € 525.190.488,58 31.12.2014 € 530.146.653,15

Der Bilanzposten hat sich wie folgt entwickelt:

01.01.2015 530.146.653,15 Zugänge 185.903.688,65 Abgänge -8.714.212,04 Umbuchungen -182.145.641,18 31.12.2015 525.190.488,58

Zu Einzelheiten hinsichtlich der wesentlichen Veränderungen verweisen wir auf den Anhang (Ziffer 4.5.1.2. des Jahresabschlusses).

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Prüfungsfeststellungen

Die Ausführungen im Anhang (Ziffer 4.5.1.2. des Jahresabschlusses), wonach die Abgänge zu Restbuchwerten in Höhe von 8.714 T€ mit 4.745 T€ nicht aktivierungs-fähige Aufwendungen betreffen, belegen, dass hier unterjährig oder in vorherge-henden Haushaltsjahren nicht aktivierungsfähige Erhaltungsmaßnahmen entge-gen der Regelungen der Abgrenzungsrichtlinie aktiviert worden sind.

Basierend auf dem Beschluss § 6048 der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2009 (M 99 vom 30.04.2009) soll der Ersatzneubau für das Klinikum Frankfurt Höchst durch die Zentrale Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG) erfolgen. Gem. dem Beschluss § 5379 zum Haushalt 2015/2016 vom 18.12.2014 (M 158 vom 19.09.2014) wurde hierzu im Haushaltsplan 2015/2016 ein „Investitionskostenzu-schuss für den Ersatzneubau Klinikum Frankfurt Höchst“ in Höhe von insgesamt 182,3 Mio. € eingestellt. In den Haushaltsjahren 2010 bis 2015 wurden bisher ins-gesamt Zahlungen in Höhe von 19,5 Mio. € an die ZEG verausgabt und in der Buchhaltung im Posten Aktiva 1.2.6 aktiviert. Nach den uns erteilten Auskünften ist jedoch bisher kein Zuwendungsbescheid seitens eines Amtes, des damali-gen Dezernates X „Umwelt und Gesundheit“ oder des derzeitigen Dezernats III „Personal und Gesundheit„ erlassen worden.

Gemäß der Begründung zur Beschlussvorlage M 188 vom 13.11.2015 (Beschluss § 6612 der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015) sowie wiederholt in der Beschlussvorlage M 19 vom 20.01.2017 (Beschluss § 1092 der Stadtverordneten-versammlung vom 23.02.2017) ist vorgesehen, dass der ZEG Erbbaurechte an den im städtischen Eigentum stehenden Grundstücken eingeräumt werden sollen. So lange kein Erbbaurecht besteht, ist eine spätere Bilanzierung der geleisteten Zahlungen als Investitionskostenzuschuss nicht möglich. Gem. Hinweis Nr. 2 zu § 38 GemHVO sind von der Gemeinde geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen zu aktivieren, wenn sie an einen bestimmten Zweck gebunden und unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet werden. Wir empfehlen die aktuel-le Beordnung bzw. Bilanzierung zu überprüfen und ggf. anzupassen. Wir regen fer-ner an, im Fall einer vorgesehenen Finanzierung mittels Investitionskostenzuschuss – auch mit Hinblick auf die „Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen“, welche über die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften Teil der Haushaltssatzung sind – einen entsprechenden Zuschussbescheid zu erlassen.

Der Umbau und die Neugestaltung des Atzelbergplatzes wurden im Jahr 2015 fertiggestellt. Unzutreffend unterblieb die Umbuchung der Herstellungskosten von ca. 3.7 Mio. € vom Bilanzkonto für Anlagen im Bau auf das Bilanzkonto für die fer-tiggestellte Maßnahme und weiterhin der Beginn der Abschreibungen (Umbuchung Nr. 1/3).

Die „Honsellbrücke“ und die „Honsellrampe Massivgewölbe“ wurden bereits am Jahresende 2013 fertiggestellt. Für ca. 5,0 Mio. € wurden ordnungsgemäß die Um-buchungen vom Bilanzkonto für Anlagen im Bau auf die einschlägigen Bilanzkonten für die fertiggestellten Maßnahmen nachgeholt und die Abschreibungen abgesetzt. Es wurde jedoch versäumt weitere ca. 359 T€ in gleicher Weise umzubuchen und hierfür die Abschreibungsbuchungen vorzunehmen (Umbuchung Nr. 1/4).

Die betriebsbereite Fertigstellung der Gesamtsanierung der Bergiusschule erfolg-te zu den Herbstferien 2015. Zu diesem Zeitpunkt hätte bereits die nicht erfolgte Umbuchung mit 22,6 Mio. € von dem Aktivposten 1.2.6 „Geleistete Anzahlungen

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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und Anlagen im Bau“ auf die Aktivposten 1.2.2 “Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken“ (22,2 Mio. € für Betriebsgebäude und Außenanlagen) und 1.2.5 „Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ (0,4 Mio. € für Sonsti-ge Betriebs- und Geschäftsausstattung) erfolgen müssen. Ferner unterblieb unzu-treffend die Ingangsetzung der Abschreibung, was im Jahresabschluss zu Minder-abschreibungen in Höhe von 125 T€ führt (Umbuchung Nr. 1/6).

Die ursprüngliche Absicht, die Gesamtkosten des Bauprojektes „Stadtbahnbau An-schlussstrecke B, TA 3 – Europaviertel – vom Anschluss an das Überwer-fungsbauwerk unter dem "Platz der Republik" bis zu der Endstation "Wohn-park"“ auf die Stadt und die VGF aufzuteilen und nur für den von der Stadt zu tra-genden Anteil Haushaltsmittel bereitzustellen, wurde verworfen. Auf der Basis des Beschlusses § 6158 der StVV vom 16.07.2015, der nunmehr die Verwirklichung der Maßnahme durch die VGF in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vorsieht, wurde der VGF konform mit diesem Beschluss ein Investitionszuschuss über den städtischen Finanzierungsanteil bewilligt. Die bereits von der Stadt geleisteten 44,9 Mio. € hätten infolgedessen vom Bilanzkonto „Anlagen im Bau Investitions-maßnahme“ auf das Bilanzkonto „Anlagen im Bau Investitionszuschuss an Dritte“ umgebucht werden müssen (Umbuchung Nr. 1/8).

Der Straßenbau, der im Zuge des Baus der Straßenbahntrasse Mörfelder Land-straße erfolgte, wurde im November 2015 fertiggestellt. Es unterblieben unzutref-fend die Umbuchung der hierfür investierten 5,8 Mio. € von dem Aktivposten 1.2.6 „Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“ auf den Aktivposten 1.2.3 „Sachan-lagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen“ und die Aufnahme der Abschrei-bungsbuchungen (Umbuchung Nr. 1/9).

Aus den weiteren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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1.3 Finanzanlagevermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen

31.12.2015 € 1.185.998.937,13 31.12.2014 € 1.186.119.613,44

Die Anteile an verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Eigenbetriebe Stadtentwässerung (SEF) 150.126.370,37 150.126.370,37 Kita Frankfurt 54.706.804,64 54.706.804,64 Hafenbetriebe 19.393.121,56 19.393.121,56 Marktbetriebe 2.108.660,27 2.108.660,27 Städtische Klinken 1,00 1,00 Volkshochschule 0,00 0,00 Kommunale Kinder-, Jugend- und Famili-enhilfe Frankfurt am Main

0,00 0,00

226.334.957,84 226.334.957,84 Kapitalgesellschaften SWFH 315.960.629,13 315.960.629,13 ABG 269.480.033,96 269.480.033,96 Messe 195.532.276,24 195.532.276,24 BKRZ KG 96.463.063,54 93.514.174,45 Sportpark Stadion 61.771.848,18 61.771.848,18 FES 13.480.523,38 13.480.523,38 FAAG 2.257.451,32 2.257.451,32 Klinikum Frankfurt Höchst 2.027.554,96 2.027.554,96 HFM 1.591.878,28 1.591.878,28 Wohnheim 918.658,50 918.658,50 traffiQ 66.862,13 66.862,13 Wirtschaftsförderung 36.848,50 36.848,50 ZEG 25.000,00 25.000,00 MuseumsBausteine 25.000,00 25.000,00 BKRZ GmbH 13.839,92 13.839,92 SBEV 12.250,00 0,00 Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim 261,25 261,25 FHG 0,00 2.980.000,00 TCF 0,00 101.815,40 Dom-Römer 0,00 0,00 Alte Oper, Mousonturm, Städt. Bühnen, Schirn

0,00 0,00

959.663.979,29 959.784.655,60 1.185.998.937,13 1.186.119.613,44

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Zu Einzelheiten hinsichtlich der wesentlichen Veränderungen verweisen wir auch auf den Anhang (Ziffer 4.5.1.3. des Jahresabschlusses).

Die Erhöhung des Wertansatzes der BKRZ GmbH & Co. KG in Höhe von 2.948.889,09 € resultiert aus einer Kapitaleinlage seitens der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von 5,0 Mio. € abzüglich einer zum Jahresabschluss 2015 vorge-nommenen außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 2.051.110,91 €, auf wel-che wir bereits im Schlussbericht des Vorjahres (Umbuchung Nr. 2/1 im Schlussbe-richt 2014) hingewiesen hatten.

Mit Beschluss § 5166 der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014 zur Ma-gistratsvorlage M 151 vom 12.09.2014 hat die Stadt Frankfurt am Main dem „Kauf- und Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile“ und eine „Vereinbarung über die Auf-hebung eines Mietvertrages“ mit dem alleinigen Gesellschafter der Frankfurter Hippodrom Gesellschaft mbH (FHG) vom 05.08.2014 zugestimmt. Gemäß dem Vertrag verkauft und überträgt der alleinige Gesellschafter der FHG im Wege der Abtretung die vollständigen Geschäftsanteile der FHG im Nennbetrag von insge-samt 2.000.000,00 € an bzw. auf die Stadt Frankfurt am Main. Die Stadt zahlte an den bisherigen Gesellschafter der FHG zur Abgeltung der Gesellschaftsanteile an der FHG und zum Ausgleich aller in das Rennbahngelände getätigten Investitionen und zugleich zur Verlustabdeckung aller für den Rennbetrieb seit 2009 aufgetrete-nen Defizite einmalig als Verhandlungsergebnis einen Betrag von 2.980.000,00 €, soweit die Stadt nicht bisher schon Zuschüsse hierfür geleistet hat. Im Jahresab-schluss 2014 wurde seitens der Stadt der gesamte gezahlte Betrag in Höhe von 2.980.000,00 € als Anschaffungskosten der Beteiligung aktiviert. Gemäß unseren weiteren Ausführungen unter den Prüfungsfeststellungen hierzu im Schlussbericht des Jahres 2014 äußerten wir unsere Auffassung, dass spätestens zum Stichtag 31.12.2014 eine außerplanmäßige Abschreibung um 2.980.000,00 € hätte erfolgen müssen (Umbuchung Nr. 2/2). Im Jahresabschluss 2015 wurde der Beteiligungs-buchwert in Höhe von 2.980.000,00 € vollständig abgeschrieben. Dadurch wurde unsere Feststellung (Umbuchung Nr. 2/2 im Schlussbericht 2014) behoben.

Prüfungsfeststellungen

Der Beteiligungsbuchwert des BKRZ GmbH & Co. KG zum 31.12.2014 in Höhe von 93.514.174,45 € überstieg das Eigenkapital zum Bilanzstichtag 31.12.2014 trotz der im Haushaltsjahr 2014 erfolgten Kapitaleinlage um 2.051.110,91 €. Der Wertansatz wurde daher im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschluss 2015 um diesen Be-trag auf den Eigenkapitalwert der Gesellschaft in Höhe von 91.463.063,54 € außer-planmäßig abgeschrieben (Umbuchung Nr. 2/1 im Schlussbericht 2014). Nach Ab-schluss der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Frankfurt wurde je-doch der Jahresabschluss 2014 der BKRZ GmbH & Co. KG geändert und einer Nachtragsprüfung unterzogen, was zu einer Verbesserung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Jahresabschluss 2014 führte. Der inzwischen vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2015 der BKRZ GmbH & Co. KG zeigt ebenfalls eine positive Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Dadurch ist der Grund der außerplanmäßigen Abschreibung der Gesellschaft im Jahresabschluss 2015 der Stadt Frankfurt am Main – bei Anwendung der Eigenkapitalspiegelbildmethode –entfallen.

Aus den weiteren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen

31.12.2015 € 266.876.995,13 31.12.2014 € 277.063.825,44

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € ABG Konzern (Wohnungsbaudarlehen) 266.876.995,13 266.063.825,44 SBF 0,00 11.000.000,00 266.876.995,13 277.063.825,44

Zu Einzelheiten hinsichtlich der wesentlichen Veränderungen verweisen wir auf den Anhang (Ziffer 4.5.1.3. des Jahresabschlusses).

Das Gesellschafterdarlehen an die SBF in Höhe von 11 Mio. € wurde im Rahmen des „Übertragungsvertrags“ vom 1. April 2003 mit der SBF an diese ausgereicht und dient neben einer erfolgten Zuzahlung in die Kapitalrücklage der Finanzierung der von dem Regiebetrieb der Städtischen Bühnen zum 1.09.2004 an die SBF übertra-genen Vermögensgegenständen. Im Jahresabschluss 2015 wurde das Gesellschaf-terdarlehen vollständig wertberichtigt, da sich eine Rückzahlung aus Sicht der Stadt Frankfurt am Main mit Hinblick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SBF als zweifelhaft darstellt.

Prüfungsfeststellungen

Grundlage der Bilanzierung der Wohnungsbaudarlehen ist derzeit das IT-Verfahren Wohnungsbauförderung („Wobau“) des Stadtplanungsamtes. Es dient der Erfas-sung von geplanten und geförderten Wohnungsbauprojekten sowie der Berechnung der von den Darlehensnehmern zu leistenden Annuitäten und Verwaltungskosten-beiträgen auf der Basis der jeweiligen Darlehenskonditionen. Die finanziellen Rück-läufe (Tilgungsleistungen, Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge) werden über SAP durch das Kassen- und Steueramt bearbeitet. Aufgrund unserer Beanstandun-gen in den Vorjahren (siehe auch Tz. 8.1.2.1 des Schlussberichts 2012) hat die Stadtkämmerei für die Erstellung des Jahresabschlusses 2015 erneut eine umfang-reiche Auswertung aus der Datenbank vornehmen lassen, um so doppelte Daten-sätze erkennen und die Darlehen den richtigen Bilanzposten zuordnen zu können. Die restlichen Ausleihungen werden von der Stadtkämmerei verwaltet.

Gemäß der Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten über die Prü-fung der Jahresabschlüsse 2012 des Revisionsamtes (M 214 vom 28.11.2014) wur-de eine DV-gestützte Lösung für die Darlehens- und Hypothekenverwaltung ausge-schrieben, die sich in die von der Stadt genutzte SAP-Version integrieren lassen und im Idealfall im 1. Quartal 2015 eingesetzt werden sollte. Die Stadtkämmerei hat jedoch das Projekt im Frühjahr 2015 auf Grund technischer Problemstellungen im Zusammenhang mit Integration des neuen Moduls in das bestehende SAP-System abgebrochen. Der mit der Datenzentrale Baden-Württemberg (DZBW) zwischenzeit-lich geschlossene EVB-IT-Systemlieferungsvertrag wurde einvernehmlich gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die DZBW rückabgewickelt. Zwischen-

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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zeitlich wurde ein Lastenheft erstellt und eine Neuausschreibung vorgenommen, welche jedoch Ende 2016 aufgehoben wurde. Derzeit werden andere Produkte eva-luiert. Daher besteht der seinerzeit im Revisionsbericht RB 26/2012 und in den fol-genden Jahresabschlussprüfungen bemängelte Zustand in der Verwaltung der Wohnbaudarlehen fort. Ein genauer Zeitplan für die weitere Umsetzung ist uns der-zeit nicht bekannt, wir werden den Prozess jedoch weiter verfolgen.

Aus den weiteren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Beanstandungen.

1.3.3 Beteiligungen

31.12.2015 € 97.911.094,53 31.12.2014 € 98.396.524,55

Die Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Assoziierte Unternehmen Nassauische Heimstätte 78.959.459,16 78.959.459,16 Praunheimer Werkstätten 6.784.426,88 6.784.426,88 Rebstock Projektentwicklung 3.148.694,17 3.149.528,30 KEG 175.220,50 175.220,50 Intern. Marketing of the Region 165.511,40 165.511,40 Frankfurt Ticket 116.734,87 152.723,10 Gateway Gardens 99.267,59 99.267,59 ivm 58.608,50 58.608,50 Kulturregion 31.405,74 31.405,74 Gemeinnützige Kulturfonds 30.000,00 30.000,00 RTW Planungsgesellschaft 7.480,53 7.480,53 89.576.809,34 89.613.631,70 Verbände sonstige Verbände 11,00 11,00 Sonstige DRK-Blutspendedienst 7.954.647,59 7.954.647,59 Regionalpark Taunushang 130.326,74 130.326,74 RMA 84.631,49 84.631,49 RMV 80.350,30 80.350,30 Regionalpark Ballungsraum 66.381,39 71.897,20 Regionalpark Süd-West 17.936,68 461.028,53 HOLM 0,00 0,00 8.334.274,19 8.782.881,85 97.911.094,53 98.396.524,55

Zu Einzelheiten hinsichtlich der wesentlichen Veränderungen verweisen wir auch auf den Anhang (Ziffer 4.5.1.3. des Jahresabschlusses).

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Die Minderung des Wertansatzes der Regionalpark Ballungsraum RheinMain gGmbH (5.515,81 €) resultiert aus Abschreibungen wegen dauerhafter Wertminde-rung.

Die Reduzierung des Wertansatzes der Regionalpark RheinMain Südwest GmbH um 443.091,85 € resultiert auf Änderung der Bilanzierung bei der Gesellschaft selbst: Die Gesellschaft hat in der Vergangenheit erhaltene Zuschüsse ertragswirk-sam erfasst – und damit ihr Eigenkapital erhöht. Diese Zahlungszuflüsse werden bei der Beteiligung nun erfolgsneutral in einem Sonderposten gezeigt; das Eigenkapital der Gesellschaft wurde entsprechend korrigiert. Bei Anwendung der Eigenkapital-spiegelbildmethode bei der Stadt Frankfurt am Main ergibt sich nun ein Beteili-gungsbuchwert, der auch den historischen Anschaffungskosten der Beteiligung ent-spricht und welcher bereits im Rahmen der Eröffnungsbilanz hätte angesetzt wer-den müssen. Eine erfolgsneutrale Anpassung des Beteiligungsbuchwertes gegen die Netto-Position i. S. d. § 108 Abs. 5 HGO war hier nicht mehr möglich, da die dort genannte Frist von vier Jahren bereits abgelaufen ist.

Prüfungsfeststellungen

Aus den weiteren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Beanstandungen.

1.3.4 Ausleihungen an Beteiligungen

31.12.2015 € 53.308.000,04 31.12.2014 € 48.572.384,72

Die Ausleihungen an Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Nassauische Heimstätte 34.644.520,58 32.498.889,70 KEG 17.250.367,85 14.649.138,81 Praunheimer Werkstätten 1.413.111,61 1.424.356,21 53.308.000,04 48.572.384,72

Zu Einzelheiten hinsichtlich der wesentlichen Veränderungen verweisen wir auf den Anhang (Ziffer 4.5.1.3. des Jahresabschlusses).

Prüfungsfeststellungen

Wir verweisen auf unsere entsprechenden zum Posten Aktiva 1.3.2 „Ausleihungen an verbundene Unternehmen“ gemachten Ausführungen zur Bilanzierung und Prü-fung der Wohnungsbaudarlehen, sowie zum Sachstand hinsichtlich der Implemen-tierung einer DV-gestützten Lösung für die Darlehens- und Hypothekenverwaltung.

Aus den weiteren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens

31.12.2015 € 8.665.822,74 31.12.2014 € 8.665.822,74

Die Wertpapiere setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Kapitalmarktpapiere des Bundes (Bundesanleihen)

4.738.347,82 4.738.347,82

Kapitalmarktpapiere vom Kreditinstituten (Pfandbriefe)

2.950.553,00 2.950.553,00

Kapitalmarktpapiere des Landes Hessen (Schatzanweisungen)

625.792,50 625.792,50

Sonstige Wertpapiere (in- und ausländische Aktien)

351.129,42 351.129,42

8.665.822,74 8.665.822,74

Veränderungen haben sich nicht ergeben (siehe auch Anhang, Ziffer 4.5.1.3. des Jahresabschlusses).

Nach § 13 Hessisches Versorgungsrücklagengesetz (HVersRücklG) ist die Ge-meinde verpflichtet, zur Sicherung ihrer Versorgungsaufwendungen (künftige Pensi-onszahlungen) Vorsorge zu treffen. Diese Mittel sind dazu bestimmt, ab dem Jahr 2018 Zahlungen zur Erfüllung von Pensionsverpflichtungen zu finanzieren. Sie stel-len deshalb kein Eigenkapital, sondern Fremdkapital dar und sind nach den Hinwei-sen zu § 23 GemHVO Tz. 5 in der Bilanz unter dem Posten Passiva 3.1 Rückstel-lungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen als „davon-Vermerk“ anzuge-ben. In Höhe des sich nach dem HVersRücklG ergebenden Betrages müssen flüs-sige Mittel (Aktiva 2.4) oder Finanzanlagen (Aktiva 1.3) vorhanden sein. Sie können vorübergehend zur Verbesserung der Liquidität eingesetzt werden.

Von den für die unter den Rückstellungen für Pensionen gebildete Versorgungsrück-lage in Höhe von 47.958.652,65 € (Vorjahr: 43.671.248,58 €) vorzuhaltenden Aktiva betreffen 47.767.869,33 € (Vorjahr: 43.717.869,33 €) Wertpapiere des Anlagever-mögens (Posten Aktiva 1.3.5) und Sonstige Ausleihungen (Posten Aktiva 1.3.6). Die übrigen vorzuhaltenden Aktiva sind flüssige Mittel (Aktiva 2.4) in Höhe von 190.783,32 € (Vorjahr: 46.620,75 €). Zu weiteren Einzelheiten hinsichtlich der Ent-wicklung des Anlagenportfolios der Versorgungsrücklage, der Rückstellung Neuver-beamtung und der 21 rechtlich unselbstständigen Stiftungen verweisen wir auf den Anhang (Ziffer 4.6.4. des Jahresabschlusses) sowie unsere diesbezüglichen Prü-fungsfeststellungen in Tz. 7.2.4.8.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Zum Bilanzstichtag betrug der Börsenwert der Bundesanleihen 5.218.253,13 € (Vorjahr 5.294.220,34 €).

Der Kurswert der Pfandbriefe (ohne Stückzinsen) betrug zum Bilanzstichtag insge-samt 3.091.940,19 € (Vorjahr 3.208.543,80 €).

Der Kurswert der Schatzanweisungen des Landes Hessen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,3 % auf 735.412,95 € (Vorjahr 745.366,50 €) weiter reduziert.

Die Wertentwicklung der Kapitalmarktpapiere von Kreditinstituten war insgesamt um 3,6 % (von 3.208.543,80 € auf jetzt 3.091.940,19 €) rückläufig.

Die den 21 rechtlich unselbständigen Stiftungen gehörenden sonstigen Wertpapie-re (in- und ausländische Aktien) haben zum Bilanzstichtag einen Kurswert in Höhe von 3.619.977,48 € (Vorjahr 3.575.636,340 €).

Eine Zuschreibung war jeweils nicht geboten, da diese Wertpapiere mit ihren Anschaffungskosten bewertet sind.

Der Kurswert der Wertpapiere des Anlagevermögens beläuft sich zum Bilanz-stichtag auf 12.665.583,75 € und liegt insgesamt um 3.999.761,01 € über dem Buchwert.

Prüfungsfeststellungen

Aus den Prüfungshandlungen ergaben sich keine Beanstandungen.

1.3.6 Sonstige Ausleihungen

31.12.2015 € 508.033.466,86 31.12.2014 € 529.886.297,42

Die sonstigen Ausleihungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Wohnungsbaudarlehen 382.175.727,57 415.144.952,51 Darlehen an Kreditinstitute 96.285.800,00 83.165.000,00 Darlehen aus den Hessischen Investitions-fonds A und B

28.429.013,41 30.380.200,29

Sonstige ungesicherte Darlehen (einschl. Konjunkturprogramm im Jahr 2011)

1.118.770,88 1.171.989,62

Genossenschaftsanteile 24.155,00 24.155,00 508.033.466,86 529.886.297,42

Der Rückgang der Wohnungsbaudarlehen ist im Wesentlichen auf Tilgungen zu-rückzuführen. Der Anstieg der Darlehen an Kreditinstitute steht im Zusammenhang mit zusätzlich zu bildenden Rücklagen nach dem HVersRücklG.

Zu weiteren Einzelheiten hinsichtlich der Entwicklung des Anlagenportfolios der Versorgungsrücklage, der Rückstellung Neuverbeamtung und der 21 rechtlich un-

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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selbstständigen Stiftungen verweisen wir auf den Anhang (Ziffer 4.6.4. des Jahres-abschlusses).

Prüfungsfeststellungen

Wir verweisen auf unsere entsprechenden zum Posten Aktiva 1.3.2 „Ausleihungen an verbundene Unternehmen“ gemachten Ausführungen zur Bilanzierung und Prü-fung der Wohnungsbaudarlehen sowie zum Sachstand hinsichtlich der Implementie-rung einer DV-gestützten Lösung für die Darlehens- und Hypothekenverwaltung.

Aus den weiteren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Beanstandungen.

1.4 Sparkassenrechtliche Sonderbeziehungen

31.12.2015 € 46.304.000,00 31.12.2014 € 46.304.000,00

Die Sparkassenrechtliche Sonderbeziehung besteht in einer Mitgliedschaft am Sparkassenzweckverband Nassau, welcher der Träger der Nassauischen Sparkas-se ist.

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

2 Umlaufvermögen 2.1 Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

31.12.2015 € 0,00 31.12.2014 € 0,00

Vorräte (z. B. Heizöl, Futtermittel im Zoo, Schüttgüter des Grünflächenamtes, Bau-materialien der drei Baubezirke des ASE) wurden nicht erfasst. Wir teilen die Auf-fassung der Stadtkämmerei, dass es sich hierbei um unwesentliche Bestände han-delt.

2.2 Fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren

31.12.2015 € 0,00 31.12.2014 € 0,00

Fertige und unfertige Erzeugnisse (z. B. im Rahmen von Genehmigungsverfahren an Dritte erbrachte Leistungen) wurden ebenfalls nicht erfasst. Es handelt sich ebenfalls um unwesentliche Bestände.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Zu Einzelheiten hinsichtlich der wesentlichen Veränderungen bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen verweisen wir auch auf den Anhang (Ziffer 4.5.2.1. des Jahresabschlusses). Die Fristengliederung ist in Ziffer 3.3. des Jahres-abschlusses ersichtlich.

2.3.1 Forderungen aus Zuwendungen, Zuschüssen etc.

31.12.2015 € 118.192.670,15 31.12.2014 € 94.453.680,46

Die Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferaufwendungen, Investiti-onszuweisungen und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Forderungen aus Investitionszuweisungen (inklusive Konjunkturprogramm)

77.009.223,59 80.396.890,96

Forderungen aus Transferaufwendungen 49.339.957,09 20.335.851,92 Sonstige Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüssen

1.177.537,22 1.114.739,98

Wertberichtigungen -9.334.047,75 -7.393.802,40 118.192.670,15 94.453.680,46

Gem. § 3 des Hessischen Sonderinvestitionsprogrammgesetzes (SoInvPrgG HE) wurde im Jahr 2009 für Schulen ein Darlehensprogramm ausgestaltet, welches über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (bzw. bis 30.09.2009 LTH-Bank für Infrastruktur) abgewickelt wird. Die Darlehenstilgung erfolgt zu fünf Sechsteln aus dem Landeshaushalt und zu einem Sechstel durch die Schulträger. Entsprechend der Förderrichtlinie erfolgte bei Zahlungseingang des Darlehensbetrags als Gegen-buchung die Passivierung einer Verbindlichkeit aus Kreditaufnahmen für Investitio-nen bei Kreditinstituten in Höhe des vollen Darlehensbetrags (6/6). Die Verpflichtung des Landes, die Tilgung des Darlehens zu fünf Sechsteln zu finanzieren, wird nach den Förderrichtlinien in der Vermögensrechnung durch Aktivierung einer Forderung gegenüber dem Land Hessen in Höhe von fünf Sechsteln des Darlehensbetrags und zugleich durch Passivierung eines „Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuweisungen für Investitionen vom Land“ in gleicher Höhe abgebildet.

Nach § 3 des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG) gewährte der Bund ebenfalls seit dem Jahr 2009 Finanzhilfen in den Bereichen Bildungsinfrastruktur und Infrastruktur. Die Bundesbeteiligung belief sich auf einen Zuschuss von 75 % der förderfähigen Kosten, der als Sonderposten ausgewiesen wurde. Der 25%ige Kofinanzierungsan-teil des Landes wurde als Darlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gewährt, wodurch eine entsprechende Verbindlichkeit begründet wurde. Die Darle-henstilgung erfolgt zu gleichen Teilen durch Stadt und Land. Die Verpflichtung des Landes zur hälftigen Tilgung wird nach den Förderrichtlinien in der Vermögensrech-nung der Stadt ebenfalls durch die Aktivierung einer Forderung gegenüber dem

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Land Hessen in Höhe von ein Halb des Darlehensbetrags und zugleich durch Pas-sivierung eines Sonderposten in gleicher Höhe abgebildet.

Bei den Forderungen aus Transferaufwendungen handelt es sich um Ansprüche auf Kostenerstattungen, Kostenbeiträge, Rückforderungen u. ä. gegenüber Sozial-leistungs-, Sozial- und Jugendhilfeträgern sowie Privatpersonen. Der Anstieg der Bruttoforderungen um 29.004.105,17 € auf 49.339.957,09 € resultiert vornehmlich aus Ansprüchen auf Kostenerstattungen, Kostenbeiträge, Rückforderungen u. ä. gegenüber Sozialleistungs-, Sozial- und Jugendhilfeträgern im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern.

Prüfungsfeststellungen

Die Forderungen aus Transferleistungen entstehen im Wesentlichen aus (Rück-) Ansprüchen gegenüber (ursprünglichen) Leistungsbeziehern durch das Jugend- und Sozialamt. Die Generierung der (Rück-)Forderungen erfolgt in erster Linie mittels der Vorverfahren Care4 (Sozialbereich, SGB XII) und PROSOZ14plus (Jugendbe-reich, SGB VIII) sowie der Leistungsakten. Die Einbuchung der Forderung (Sollstel-lung) erfolgt in der Praxis mangels SAP-Einnahme-Schnittstellen manuell. Auf Grund der hohen Anzahl und der Schuldnerstruktur erfolgt dies jedoch oftmals erst nach dem Zahlungseingang mit einer entsprechenden Gegenbuchung im Posten GuV 6 „Erträge aus Transferleistungen“. Mithin erfolgt die Aktivierung der Forde-rung sowie die ertragswirksame Vereinnahmung phasenverschoben.

Wir verweisen insoweit auf unsere allgemeinen Ausführungen zum städtischen Forderungsmanagement in Tz. 7.1.1.4.

Aus den weiteren Prüfungshandlungen ergaben sich bereits im Rahmen der Jah-resabschlussprüfungen 2013 und 2014 Beanstandungen hinsichtlich der Führung und Archivierung von Akten. In seiner Stellungnahme zu Schlussbericht 2014 (M 197 vom 24.10.2016) merkte der Magistrat diesbezüglich an, dass die Schluss- und Abgabeverfügungen die Prüfung auf offene Forderungen vorsehen. Unser Hinweis, dass Akten nur weggelegt werden dürfen, wenn die offenen Forderungen ausgegli-chen bzw. niedergeschlagen wurden, sei bereits im Arbeitskreis Soziale Hilfen erör-tert worden bzw. werde noch im Arbeitskreis Kinder- und Jugendhilfe Wirtschafts-dienst erneut thematisiert und entsprechend protokolliert. Die Protokolle seien allen Mitarbeitern zugänglich, ferner würden alle Teamleitungen zusätzlich zum Thema in einer gesonderten Zuschrift informiert werden, um auf die Einhaltung der bestehen-den Regeln hinzuweisen.

Darüber hinaus merkte der Magistrat in seiner Stellungnahme zum Schlussbericht 2014 an, dass das Projekt “Zentrale Darlehensrückforderung“ anzuführen sei, wo mit merklichem Erfolg die Rückforderung von Darlehen für Mietrückstände be-trieben wird. Hier erfolgten die Buchungen umgehend in SAP. Genauso würde beim Kindergeld sofort mit der Familienkasse Kontakt aufgenommen (Erstattungsan-spruch bzw. Überleitungsersuchen mit SAP-Konto), um so den tatsächlichen Forde-rungsbetrag ins Soll zu stellen. SAP-Schulungen würden durchgeführt, sodass eine weitere Verbesserung in der Belegerfassung zu erwarten sei. Überdies sei ein Fachportal “Einnahmemanagement“ eingerichtet worden, worüber die Mitarbeiter Grundlagen, Informationen und Arbeitshilfen einsehen können.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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2.3.2 Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben

31.12.2015 € 207.614.760,17 31.12.2014 € 151.963.614,11

Die Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Wert in € Wert in € - Brutto - - Netto - - Brutto - - Netto - Gewerbesteuer 199.931.130,49 143.665.707,77 177.036.901,97 122.095.625,85 Gewerbesteuer-umlage

28.428.672,24 28.428.672,24 2.234.629,02 2.234.629,02

Gemeindeanteil Ein-kommen/Umsatzst.

22.525.699,42 22.525.699,42 13.400.893,22 13.400.893,22

Ordnungswidrigkeiten 7.899.065,81 7.324.139,46 7.702.543,54 7.702.543,54 Grundsteuer A und B 2.984.469,65 2.984.469,65 2.244.124,33 2.244.124,33 Spielapparatesteuer 2.090.031,38 1.168.153,81 1.968.086,93 1.296.486,96 Abfallbeseitigung 763.636,69 743.312,64 1.484.351,24 1.462.834,53 Hundesteuer 701.820,81 140.364,16 718.434,35 143.686,87 Straßenreinigung 449.976,52 434.276,83 1.170.580,12 1.155.032,85 Getränkesteuer bis 2000

106.781,70 104.878,75 131.488,54 127.585,69

Gaststättenerlaub-nissteuer

59.981,66 59.981,66 59.983,23 59.983,23

Vergnügungssteuer 36.896,28 35.103,78 39.489,97 18.846,47 Sonstiges (Wertaus-gleich Umlegungen, Rückläufer)

12.884,70 0,00 23.364,11 21.341,55

Bruttoforderungen 265.991.047,35 208.214.870,57 Wertberichtigungen -58.376.287,18 -56.251.256,46

Nettoforderungen 207.614.760,17 207.614.760,17 151.963.614,11 151.963.614,11

Mit dem Jahresabschluss 2014 wurden erstmals offene Forderungen (brutto) im Be-reich der Ordnungswidrigkeiten in Höhe von 7,7 Mio. € auf Basis des IT-Verfahrens „OWi21“ bilanziell abgebildet, welche zum Bilanzstichtag auf 7,9 Mio. € gestiegen sind. Seit dem Jahresabschluss 2015 werden auch Einzelwertberichtigungen auf diese Forderungen vorgenommen.

Die Forderungen aus Gewerbesteuer, Gaststättenerlaubnissteuer, Spielapparate-steuer, Getränkesteuer und Vergnügungssteuer werden vom Kassen- und Steuer-amt einer Einzelfallbetrachtung unterzogen und im Insolvenzfall der Schuldner zu 100 % wertberichtigt. Bei den Straßenreinigungs- und Abfallgebühren sind lediglich die Altforderungen aus der Zeit vor 2003 zu 100 % wertberichtigt.

Die Forderungen aus der Hundesteuer wurden pauschal auf 20 % wertberichtigt. Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Grundsteuer und den Gemeindeantei-len aus Einkommen- und Umsatzsteuer wurden nicht vorgenommen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

117

Prüfungsfeststellungen

Im Rahmen einer unterjährigen Geschäftsprozessprüfung „Umfeldanalyse Forde-rungsmanagement“ in der Produktgruppe 11.04 – Ordnung und Sicherheit, welche vom Geschäftsbereich 0320 „Ordnungsamt“ verantwortet wird (siehe auch Tz. 7.1.1.4) stellten wir fest, dass zum 31.12.2015 Forderungen aus öffentlich-rechtlichen Entgelten in Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahr 1,4 Mio. €) auf einem Sach-konto aktiviert werden, welches unter dem Posten Aktiva 2.3.3 „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ (mithin bei privatrechtlichen Leistungen) ausgewiesen wird.

Es ergaben sich aus den weiteren Prüfungshandlungen keine Beanstandungen.

2.3.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2015 € 26.101.249,06 31.12.2014 € 18.529.371,36

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Bruttoforderungen 31.054.141,10 24.951.697,20 Wertberichtigungen -4.952.892,04 -6.422.325,84 26.101.249,06 18.529.371,36

Der Anstieg der Bruttoforderungen resultiert im Wesentlichen auf dem Zugang von zwei Forderungen zur Kostenerstattung im Zusammenhang mit Ratenzahlungen für Notunterkünfte in Höhe von insgesamt 4,9 Mio. €.

Die Forderungen wurden zu 100 % pauschal einzelwertberichtigt, sofern sie älter als zwei Jahre sind. Die restlichen Forderungen werden mit 2 % pauschal wertberich-tigt.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

118

Prüfungsfeststellungen

Hinsichtlich des festgestellten fehlerhaften Ausweises von Forderungen aus öffent-lich-rechtlichen Entgelten, die derzeit hier unter den Forderungen aus privatrechtli-chen Leistungen ausgewiesen werden, verweisen wir auf die Prüfungsfeststellungen beim Posten Aktiva 2.3.2 Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben.

Es ergaben sich aus den weiteren Prüfungshandlungen keine Beanstandungen.

2.3.4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen

31.12.2015 € 44.474.275,66 31.12.2014 € 32.269.401,15

Die Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € SEF 19.290.978,21 10.018.758,95 SWFH 5.342.407,69 5.336.790,99 Mainova 4.037.728,40 4.111.138,12 Marktbetriebe 2.729.480,00 0,00 Klinikum Frankfurt Höchst 1.944.166,49 1.656.248,84 ABG 1.773.853,45 952.304,86 FIZ 1.661.978,49 2.310.084,59 VGF 1.583.244,31 1.453.570,90 Saalbau 1.071.006,92 874.412,08 HOLM 771.858,90 755.665,44 Künstlerhaus Mousonturm 0,00 648.106,81 Sonstige 4.267.572,80 4.152.319,57 44.474.275,66 32.269.401,15

Prüfungsfeststellungen

Aus den weiteren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

119

2.3.5 Sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2015 € 51.763.583,58 31.12.2014 € 42.609.410,21

Die Sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Nebenforderungen aus Steuern und Ab-gaben

62.116.666,63 52.058.495,54

Altforderungen aus der Migration 2.324.942,15 2.902.966,90 Abgegrenzte Zinsen, Derivate 1.080.894,93 1.100.684,28

debitorische Kreditoren 1.820.263,77 706.569,56 Umsatzsteuerforderung 869.519,70 1.189.276,98

Durchlaufende Gelder 239.463,05 98.081,48

Forderungen aus Versicherungsschäden 138.475,13 29.322,45 Sonstige 700.695,48 1.416.819,52 Wertberichtigungen -17.527.337,26 -16.892.806,50 51.763.583,58 42.609.410,21

Die Sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu 100 % pauschal einzelwertbe-richtigt, sofern sie älter als zwei Jahre waren. Die restlichen Sonstigen Vermögens-gegenstände wurden mit 2 % pauschal wertberichtigt.

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

2.4 Flüssige Mittel

31.12.2015 € 291.773.427,57 31.12.2014 € 286.575.971,59

Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Girokonten 291.112.662,26 286.066.123,71 Kassenbestände (inkl. Zahlstellen, Handkassen, Kassenautomaten ein-schließlich Wechselgeldbeständen)

660.765,31 509.847,88

291.773.427,57 286.575.971,59

Der starke Anstieg der Flüssigen Mittel auf den Girokonten der Stadt ist insbesonde-re auf die abermals hohen Steuereinnahmen zurückzuführen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

120

Prüfungsfeststellungen

Wir verweisen auch auf unsere Feststellungen zur dauernden Überwachung der Kassen und zur Kassensicherheit in Tz. 6.4.

Aus den weiteren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Beanstandungen.

3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

31.12.2015 € 60.206.026,27 31.12.2014 € 44.537.685,23

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Transferleistungen (Sozial- und Jugendhilfe)

27.894.523,82 11.720.321,21

Beamtenbesoldung und -versorgung für den Januar des Folgejahres

14.306.589,39 14.234.414,08

Kreditbeschaffungskosten (Ansparraten Hessischer Investitionsfonds – Abteilung B)

11.499.514,56 11.588.050,40

Stadtbeleuchtung bis 2035 4.122.098,29 4.958.177,22 Lieferungen, Leistungen 2.286.931,59 1.931.949,41 Legatgräber 96.368,62 104.772,91 60.206.026,27 44.537.685,23

Die Ämter sind aufgefordert, abzugrenzende Tatbestände ab einer Grenze von 2.000,00 € zu melden bzw. selbst vorzunehmen. Die Stadtkämmerei hat alle Zah-lungen zwischen dem Kassenschluss und dem Jahresabschlussstichtag analysiert und abgegrenzt (Bankverrechnung).

Der starke Anstieg der Abgrenzung bei den Transferleistungen resultiert aus einer Zahlung zum Jahresende, welche erst Anfang des Folgejahres aufwandswirksam wird. Zum Jahresabschluss des Vorjahres war dies anders. Dort erfolgte eine größe-re Zahlung erst zum Jahresbeginn des neuen Haushaltsjahres 2015; mithin war dort keine aktive Rechnungsabgrenzung zum Jahresabschluss vorzunehmen.

Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auch auf den Anhang (Ziffer 4.5.3. des Jah-resabschlusses).

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

121

Passiva 1 Eigenkapital

Zu Einzelheiten hinsichtlich der Bestände und wesentlichen Veränderungen der Posten des Eigenkapitals verweisen wir auch auf den Anhang (Ziffer 4.5.4. des Jah-resabschlusses).

1.1 Netto-Position

31.12.2015 € 7.773.205.059,77 31.12.2014 € 7.830.194.151,98

Die Netto-Position als Basiskapital der Gemeinde ist grundsätzlich vergleichbar dem „Gezeichneten Kapital“ einer Kapitalgesellschaft gemäß § 266 Abs. 3 HGB und wurde einmalig mit Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 ermittelt.

Die Netto-Position konnte gem. § 108 Abs. 5 HGO und Hinweis Nr. 13.2 zu § 59 GemHVO noch vier Jahre nach Erstellung der Eröffnungsbilanz in den Schlussbi-lanzen der entsprechenden Jahre ergebnisneutral berichtigt werden, falls im Rah-men der Aufstellung von Bilanzen für ein späteres Haushaltsjahr festgestellt wird, dass vorhandene Vermögensgegenstände und Schulden nicht oder fehlerhaft ange-setzt wurden.

Gemäß Schreiben vom 02.05.2011 IV 4 – 15 i 01.01 wird das Hessische Ministeri-um des Innern und für Sport es bei der Stadt Frankfurt mit Blick auf die große An-zahl an Vermögensgegenständen und Schuldpositionen jedoch nicht beanstanden, wenn notwendige Korrekturen von Posten der Eröffnungsbilanz nach Aufstellung der vierten Schlussbilanz vorgenommen werden.

Zu den Veränderungen der Netto-Position verweisen wir auf die Darstellung im An-hang in Ziffer 4.5.4. des Jahresabschlusses.

Wir haben in Stichproben geprüft, ob die Korrekturen der Eröffnungsbilanz, die sich aus unseren Feststellungen im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 ergeben haben, sowie gegebenenfalls weitere von der Stadtkämmerei identifizierte und korrigierte Sachverhalte, vollständig und richtig im Jahresabschluss 2015 vor-genommen wurden. Dabei prüften wir auch, ob tatsächlich fehlerhafte Ansätze in der Eröffnungsbilanz zugrunde lagen.

Bis zum Jahresabschluss zum 31.12.2014 fehlten seit der Eröffnungsbilanz passive Rechnungsabgrenzungsposten für bereits vereinnahmte Grabnutzungsgebühren in Höhe von geschätzt 40,0 Mio. € (vgl. Tz. 7.2.1.2, Posten Passiva 5). Nach erfolg-ter Abstimmung zwischen Grünflächenamt und Stadtkämmerei wurde im Benehmen mit dem Revisionsamt zum 01.01.2015 der Fehler auf Basis einer pauschalierten Vorgehensweise behoben und ein entsprechender Posten in Höhe von 39.529.085,01 € gegen die Netto-Position passiviert.

Prüfungsfeststellungen

Aus der Prüfung der in der Netto-Position im Haushaltsjahr 2015 vorgenommenen Korrekturen ergaben sich keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

122

1.2 Rücklagen und Sonderrücklagen

Rücklagen werden jeweils aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und des außerordentlichen Ergebnisses gebildet. Sie sind nicht auf die Verwendung für be-stimmte Zwecke beschränkt.

1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des Ordentlichen Ergebnisses

31.12.2015 € 548.484.996,81 31.12.2014 € 338.990.746,15

Die Rücklagen aus Überschüssen des Ordentlichen Ergebnisses haben sich wie folgt entwickelt:

2015 2014 Wert in € Wert in € Bestand zum 01.01. 338.990.746,15 374.427.168,25 Entnahmen zum Ausgleich des Ordentli-chen Ergebnisses des Vorjahres (Jahresfehlbetrag)

0,00 -35.436.422,10

Zuführung des Ordentlichen Ergebnisses des Vorjahres (Jahresüberschuss)

209.494.250,66 0,00

Bestand zum 31.12. 548.484.996,81 338.990.746,15

Das im Haushaltsjahr 2014 entstandene Ordentliche Ergebnis nach Zuführungen in bzw. Entnahmen aus den zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von 209.494.250,66 € wurde im Haushaltsjahr 2015 gemäß Beschluss der Stadtverord-netenversammlung (§ 6150 vom 16.07.2015; M 73 vom 11.05.2015 „Jahresab-schluss 2014 inklusive Finanzcontrollingbericht 2014“) der „Rücklage aus Über-schüssen des Ordentlichen Ergebnisses" zugeführt.

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen (steti-gen) Verbuchung der vorgenannten Sachverhalte im Haushaltsjahr bzw. im Jahres-abschluss 2015.

1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses

31.12.2015 € 0,00 31.12.2014 € 0,00

In den Haushaltsjahren ab 2008 sind jährlich außerordentliche Fehlbeträge nach Sonderrücklagen entstanden, die in Ermangelung vorhandener Rücklagen als Ver-lust auf das jeweils folgende Haushaltsjahr vorgetragen wurden.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

123

Prüfungsfeststellungen

Angesichts der Entwicklung der außerordentlichen Ergebnisse ergaben sich hier keine Prüfungshandlungen. Der im Haushaltsjahr 2015 entstandene außerordentli-che Fehlbetrag nach Sonderrücklagen (siehe auch Tz. 6.2) in Höhe von 7.098.587,11 € wird ebenfalls als Verlust auf das Haushaltsjahr 2016 vorgetragen. Zur Entwicklung der Verlustvorträge verweisen wir auf den Posten Passiva 1.3.1 „Ergebnisvortrag“.

Wir verweisen ergänzend auf unsere in Tz. 7.2.2 beim Posten GuV 28 „Jahreser-gebnis“ gemachten Ausführungen.

1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen

31.12.2015 € 22.844.977,96 31.12.2014 € 22.779.788,02

Die zweckgebundenen Rücklagen betreffen nur die 21 rechtlich unselbstständigen Stiftungen und haben sich wie folgt entwickelt:

2015 2014 Wert in € Wert in € Bestand zum 01.01. 22.779.788,02 22.061.190,07 Zuführung zu den Stiftungsrücklagen (ordentliches Ergebnis)

149.449,07 443.018,82

Entnahme aus den Stiftungsrücklagen (ordentliches Ergebnis)

-81.259,13 -32.781,68

Zuführung zu den Stiftungsrücklagen (außerordentliches Ergebnis)

0,00 247.005,78

Entnahme aus den Stiftungsrücklagen (außerordentliches Ergebnis)

-3.000,00 0,00

Veränderung der Sonderrücklagen (Stiftungskapital)

0,00 61.355,03

Bestand zum 31.12. 22.844.977,96 22.779.788,02

Die Zuführungen in bzw. die Entnahmen aus den zweckgebundenen Rücklagen im Haushaltsjahr 2015 resultieren aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversamm-lung (§ 6150 vom 16.07.2015; M 73 vom 11.05.2015 „Jahresabschluss 2014 inklusi-ve Finanzcontrollingbericht 2014“).

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen (steti-gen) Verbuchung der vorgenannten Sachverhalte im Haushaltsjahr bzw. im Jahres-abschluss 2015.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

124

1.2.4 Sonderrücklagen

31.12.2015 € 4.559.659,52 31.12.2014 € 4.559.659,52

Das Stiftungskapital der 21 rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen, die von der Stadt Frankfurt am Main verwaltet werden, wird ebenfalls in einer Sonderrückla-ge nachgewiesen (Hinweis Nr. 13.4 zu § 59 GemHVO).

Im Haushaltsjahr 2015 ergaben sich beim Stiftungskapital der rechtlich unselbst-ständigen örtlichen Stiftungen keine Veränderungen.

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

1.3 Ergebnisverwendung

31.12.2015 € -28.565.515,47 31.12.2014 € -11.209.977,04

1.3.1 Ergebnisvortrag

31.12.2015 € -204.404.888,44 31.12.2014 € -169.944.950,22

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses konnten bisher durch Entnahmen aus vorhandenen Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden. Der Ergebnisvortrag betrifft daher nur das außerordentliche Ergebnis und hat sich wie folgt entwickelt:

31.12. 2015 Wert in € Teil des außerordentlichen Fehlbetrages 2008, der nicht aus der Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses entnommen wer-den konnte

-7.412.233,27

Außerordentlicher Fehlbetrag nach Rücklagen 2009 -16.364.529,20 Außerordentlicher Fehlbetrag nach Rücklagen 2010 -71.493.492,48 Außerordentlicher Fehlbetrag nach Rücklagen 2011 -30.857.908,48 Außerordentlicher Fehlbetrag nach Rücklagen 2012 -25.301.441,38 Außerordentlicher Fehlbetrag nach Rücklagen 2013 -25.927.578,68 Ausbuchung des Teil des außerordentlichen Fehlbetrages 2008 gegen die Netto-Position

7.412.233,27

Außerordentlicher Fehlbetrag nach Rücklagen 2014 -50.824.467,42 Ausbuchung des Teil des außerordentlichen Fehlbetrages 2009 gegen die Netto-Position

16.364.529,20

Kumulierter Ergebnisvortrag -204.404.888,44

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

125

Prüfungsfeststellungen

Die Verbuchung des außerordentlichen Ergebnisses 2014 nach Zuführungen in bzw. Entnahmen aus den zweckgebundenen Rücklagen ist im Haushaltsjahr 2015 gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 6150 vom 16.07.2015; M 73 vom 11.05.2015 „Jahresabschluss 2014 inklusive Finanzcontrollingbericht 2014“) ordnungsgemäß vorgenommen worden.

Wir verweisen ergänzend auf unsere in Tz. 7.2.2 beim Posten GuV 28 „Jahreser-gebnis“ gemachten Feststellungen.

1.3.2 Jahresergebnis

2015 € 175.839.372,97 2014 € 158.734.973,18

Das unverwendete Jahresergebnis ergibt sich aus der Summe des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses:

2015 2014 Wert in € Wert in € ordentliches Ergebnis 182.852.960,08 209.562.440,60 außerordentliches Ergebnis -7.013.587,11 -50.827.467,42 175.839.372,97 158.734.973,18

Prüfungsfeststellungen

Unter Berücksichtigung aller unserer Prüfungsfeststellungen hätte sich folgendes Jahresergebnis ergeben:

2015 2014 Wert in € Wert in € ordentliches Ergebnis 181.915.627,36 204.101.893,43 außerordentliches Ergebnis -2.679.897,06 -61.386.681,02 179.235.730,30 142.715.212,41

Hierbei haben unsere Prüfungsfeststellungen zu einem um 3,4 Mio. € höheren Jah-resergebnis geführt:

Jahresergebnis 2015 Veränderung vor Prüfung nach Prüfung Wert in € Wert in € Wert in € ordentliches Ergebnis 182.852.960,08 181.915.627,36 -937.332,72 außerordentliches Ergeb-nis

-7.013.587,11 -2.679.897,06 4.333.690,05

175.839.372,97 179.235.730,30 3.396.357,33

Wir verweisen insoweit auch auf unsere Umbuchungsliste in Anlage 2 sowie An-lage 3, die die Auswirkungen auf die einzelnen Jahresabschlussposten zeigt.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

126

2 Sonderposten 2.1 Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Inves-

titionsbeiträge5

31.12.2015 € 1.407.088.292,68 31.12.2014 € 1.399.341.825,15

2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich

31.12.2015 € 1.132.540.797,78 31.12.2014 € 1.148.038.159,55

2.1.2 Zuweisungen vom nicht öffentlichen Bereich

31.12.2015 € 26.798.825,71 31.12.2014 € 25.002.721,35

2.1.3 Investitionsbeiträge

31.12.2015 € 247.748.669,19 31.12.2014 € 226.300.944,25

Die Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investiti-onsbeiträge haben sich wie folgt entwickelt:

2015 2014 Wert in € Wert in € Bestand zum 01.01. 1.399.341.825,15 1.533.986.548,20 Zugänge 115.931.520,89 55.080.168,10 Abgänge -1.610.670,71 -137.263.373,10 Umbuchung aus dem sonstigen Sonderposten (2.4)

0,00 -510.499,35

Auflösungen -106.579.717,31 -51.953.173,63 Abgänge Auflösungen 5.334,66 2.154,93 Bestand zum 31.12. 1.407.088.292,68 1.399.341.825,15

5 Um Wiederholungen zu vermeiden haben wir die Darstellung der Unterposten 2.1.1 bis

2.1.3 zusammengefasst bei Posten 2.1.3 vorgenommen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Entsprechend der nach GemHVO vorgesehenen Systematik werden erhaltene In-vestitionszuweisungen und -zuschüsse zunächst als Sonderposten passiviert. Mit Verwendung der Finanzierungsmittel erfolgt dann eine Umgliederung innerhalb der Sonderposten auf spezielle „Verwendungskonten“ und ab diesem Zeitpunkt – kor-respondierend mit der planmäßigen Abschreibung der finanzierten Investition – die planmäßige ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens.

Zu Einzelheiten hinsichtlich der Bestände und wesentlichen Veränderungen der Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitions-beiträge verweisen wir auch auf den Anhang (Ziffer 4.5.5. des Jahresabschlusses).

Prüfungsfeststellungen

Wir verweisen auch auf unsere unter dieser Tz. zum Posten Aktiva 1 „Anlagever-mögen“ gemachten allgemeinen Hinweise: Soweit Vermögensgegenstände aus er-haltenen Investitionszuschüssen finanziert sind und auf der Passivseite ein Sonder-posten gebildet wurde, besteht überwiegend keine (technisch unterstützte) Zuord-nung des Sonderpostens zum entsprechenden Anlagegut. Dies erschwert den Nachvollzug, ob Abschreibungen und Abgängen entsprechende Auflösungen des Sonderpostens gegenüberstehen.

Im Zuge der Herstellung der Straßenbahnverbindung durch die Stresemannallee von der Paul-Ehrlich-Straße bis zur Mörfelder Landstraße erfolgten durch die Stadt Straßenbauarbeiten, die im November 2015 fertiggestellt wurden. Aus diesem Grund hätten erhaltene Zuwendungsmittel nach dem GVFG von 2,9 Mio. € und aus FAG-Mitteln von 0,2 Mio. € noch im Haushaltsjahr 2015 auf das Sonderposten-Konto für verwendete öffentliche Zuweisungen umgebucht werden müssen. Ferner fehlt die anschließende Auflösungsbuchung in Höhe von 16.917,22 € (Umbu-chung 1/10).

Im Hinblick auf die im Dezember 2013 erfolgte Inbetriebnahme der Osthafenbrücke fehlt eine Umbuchung von erhaltenen Fördermitteln in Höhe von 1,2 Mio. € vom Bi-lanzkonto für nicht verwendete Sonderposten auf das Bilanzkonto für verwendete Sonderposten. Außerdem hätten im Haushaltsjahr 2015 bereits ertragswirksame Auflösungsbuchungen über 30 T€ erfolgen müssen (Umbuchung 1/11).

Auch für die Honsellbrücke und die Honsellrampe-Massivgewölbe fehlt im Jah-resabschluss 2015 (sowie in den beiden Abschlüssen der Vorjahre) wegen der gleichfalls im Dezember 2013 erfolgten Inbetriebnahme die Umbuchung von För-dermitteln von 3,2 Mio. € vom Bilanzkonto für nicht verwendete Sonderposten auf das Bilanzkonto für verwendete Sonderposten. In Konsequenz fehlt eine Auflö-sungsbuchung über 79 T€, welche die Haushaltsjahre 2014 und 2015 betrifft (Um-buchung 1/12).

Bezüglich der in Betrieb genommenen Erschließungsmaßnahme Frankfurter Bo-gen, 2. und 3. Bauabschnitt, fehlt die Umbuchung von im Sonderposten abge-grenzten erhaltenen (pauschalen) Erschließungsbeiträgen in Höhe von 1,8 Mio € vom Bilanzkonto für nicht verwendete Sonderposten auf das Bilanzkonto für ver-wendete Sonderposten. Zudem hätten im Haushaltsjahr 2015 bereits 68 T€ aufge-löst und im Haushaltsjahr 2014 161 T€ aufgelöst werden müssen, welche nun als außerplanmäßige Auflösungen nachzuholen sind (Umbuchung 1/13).

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Auch bezüglich der in Betrieb genommenen Rampen der Fußgängerunterführung des Bahnhofs Rödelheim fehlt die Umbuchung von erhaltenen Zuwendungen nach dem GVFG und dem FAG in Höhe von 1.495.400,00 € vom Bilanzkonto für nicht verwendete Sonderposten auf das Bilanzkonto für verwendete Sonderposten. Ferner hätten bereits 18.695,00 € für das Haushaltsjahr 2015 aufgelöst und 48.295,42 € für die Haushaltsjahre 2012 bis 2014 außerordentlich aufgelöst werden müssen (Umbuchung 1/14).

Die Rampen der Fußgängerunterführung des Bahnhofs Rödelheim wurden au-ßerdem aus Mitteln der Stellplatzablöse finanziert. Hier fehlen im Jahresabschluss 2015 eine Umbuchung vom Sonderpostenkonto für die Abrechnung der Stellplatz-ablöse auf das Sonderpostenkonto für den ÖPNV verwendete Stellplatzablösemittel in Höhe von 2,2 Mio. € sowie die außerordentliche Auflösung für die Haushaltsjahre 2012 bis 2014 mit 70 T€ und die reguläre Auflösung für das Haushaltsjahr 2015 mit 27 T€ (Umbuchung 1/15).

2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich

31.12.2015 € 53.749.125,17 31.12.2014 € 45.710.120,73

Die Sonderposten für den Gebührenausgleich setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Kommunale Abfallentsorgung 35.068.480,09 27.381.383,62 Bauaufsicht 18.125.141,29 15.606.331,55 Straßenreinigung 555.503,79 2.722.405,56 Friedhofs- und Bestattungswesen 0,00 0,00 53.749.125,17 45.710.120,73

Die Sonderposten für den Gebührenausgleich haben sich wie folgt entwickelt:

2015 2014 Wert in € Wert in € Bestand zum 01.01. 45.710.120,73 33.275.740,60 Zuführung 10.252.166,87 16.813.689,73 Ordentliche Auflösung -2.166.716,77 -4.379.309,60 Außerordentliche Auflösung -46.445,66 0,00 Bestand zum 31.12. 53.749.125,17 45.710.120,73

Prüfungsfeststellungen

Dem Sonderposten Kommunale Abfallentsorgung sind 7.687.096,47 € gem. § 41 Abs. 7 GemHVO zugeführt worden.

Das Ergebnis des Gebührenhaushalts Bauaufsicht führte zu einer Zuführung zum Sonderposten in Höhe von 2.518.809,74 €.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

129

Das Ergebnis des Gebührenhaushalts Straßenreinigung führte zu einer Entnah-me aus dem Sonderposten in Höhe von 2.166.901,77 €.

Im Gebührenhaushalt Friedhof bestand ein strukturelles Defizit, welches zum wie-derholten Mal in Folge zu einem Fehlbetrag führte. Unter Einbeziehung der Vorjah-resergebnisse beläuft sich dieser Fehlbetrag im zweijährigen Kalkulationszeitraum 2014/2015 auf insgesamt 1.628.055,45 €. Für das Jahr 2016 wird mit einer Unter-deckung von 1,2 Mio. € gerechnet. Bereits für die Jahre 2011 bis 2013 entstand ein kumuliertes Defizit in Höhe von 4.353.077,60 €, das aus allgemeinen Deckungsmit-teln finanziert wurde. Eine Anpassung der Friedhofsgebührensatzung war insoweit geboten, welche letztlich mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 (§ 4007) zum 01.01.2014 vorgenommen wurde.

Die Wirklichkeit zeigt, dass trotz der vorgenommenen Erhöhung der Fried-hofsgebühren ein Ausgleich des Gebührenhaushaltes nicht möglich sein wird. Insoweit ist eine strategische Neuausrichtung des „Gebührenhaushaltes Friedhof“ dringend angezeigt. Um das derzeit bestehende, strukturelle Defizit langfristig zu senken, sollen die Ergebnisse der "Organisationsuntersuchung der städtischen Friedhöfe unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaft-lichkeit“ (kurz "Friedhof 2020") ausgewertet, bewertet und nach Festlegung einzelner Maßnahmen priorisiert in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind nach unserer Auffassung mit größtmöglicher Priorität zu realisieren.

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

2.3 Sonderposten für Umlagen nach § 37 Abs. 3 FAG

31.12.2015 € 0,00 31.12.2014 € 0,00

Der Sonderposten für die Umlagen nach § 37 Abs. 3 des Hessischen Finanzaus-gleichsgesetz (FAG) ist zu bilden, wenn die Erträge aus der Schulumlage die Kos-ten der Schulträgerschaft übersteigen (§ 41 Abs. 8 GemHVO). Diese Umlage betrifft jedoch lediglich Landkreise, nicht aber die Stadt Frankfurt am Main.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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2.4 Sonstige Sonderposten

31.12.2015 € 2.775.748.689,89 31.12.2014 € 2.766.203.883,54

Die sonstigen Sonderposten haben sich wie folgt entwickelt:

01.01.2015 2.766.203.883,54 Zugänge 15.130.156,22 Abgänge -2.414.873,77 Umbuchung 0,00 Auflösung -3.192.830,93 Abgang Auflösung 22.354,83 31.12.2015 2.775.748.689,89

Die sonstigen Sonderposten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Sonderposten Kunstgegenstände / Medi-enetat

2.504.370.424,53 2.504.424.849,25

Sonderposten Riedberg 84.141.464,09 83.215.217,08 Sonderposten Fehlbelegung 70.005.586,38 68.062.999,10 Sonderposten Investorenbaugebiete 8.691.252,00 9.178.439,79 Sonderposten Sozialbindung 7.084.146,92 7.127.668,29 Weitere Sonderposten 101.455.815,97 94.194.710,03

2.775.748.689,89 2.766.203.883,54

Prüfungsfeststellungen

Das Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (HessAF-WoG) ist mit Ablauf des 30.06.2011 außer Kraft getreten. Zum 01.07.2016 wurde die Fehlbelegungsabgabe durch das Land Hessen wieder eingeführt. Aufgrund des zwischenzeitlichen Aussetzens der gesetzlichen Fehlbelegungsabgabe durch das Land Hessen fielen in der Zeit von Juli 2011 bis Juni 2016 keine neuen Einnahmen an, die im Bilanzposten Passiva 2.4 „Sonstige Sonderposten“ zu buchen gewesen wären.

Vereinnahmte Fehlbelegungsabgaben wurden bisher von der Stadt Frankfurt am Main als Wohnungsbaudarlehen im Rahmen der Wohnungsbauförderung ausge-reicht. Im Fall der nachfolgenden Rückzahlungen dieser Darlehen durch die Darle-hensnehmer erfolgen parallel zu den Tilgungsbuchungen entsprechende Umbu-chungen der verwendeten Sonderposten auf nichtverwendete Sonderposten, sowie weitere aufwandswirksame Zuführungen des nichtverwendete Sonderposten in Hö-he der erhaltenen, ertragswirksam gebuchten Verwaltungskostenbeiträge und Zins-erträge aus der Wohnbaudarlehensgewährung.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Mit Außerkrafttreten des HessAFWoG war die Grundlage für den Ansatz eines Son-derpostens entfallen und es hätte bereits im Jahresabschluss 2011 eine ertrags-wirksame Auflösung des Sonderpostens aus der Fehlbelegungsabgabe erfolgen müssen. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 wurde eine ent-sprechende Nachholung der Auflösung zwischen Stadtkämmerei und Revisionsamt vorabgestimmt. Letztlich ist die Stadtkämmerei dieser Auffassung im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 jedoch nicht gefolgt.

Mithin ist die im Posten GuV 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ gegengebuchten Zuführung zum Sonderposten (für Verwaltungskostenbeiträge und Zinserträge für Wohnungsbaudarlehen) in Höhe von 1,9 Mio. € zu stornieren (Um-buchung 1/16). Ferner ist der nicht verwendete Sonderposten, soweit er auf die im Haushaltsjahr 2015 erfolgten Rückzahlungen von gewährten Darlehen entfällt, in Höhe von 1,5 Mio. € in Abgang zu stellen und als außerordentlicher Ertrag aus der Herabsetzung von sonstigen Sonderposten im Posten GuV 25 zu buchen (Umbu-chung 1/17).

Bei den zum Bilanzstichtag 31.12.2015 als nicht verwendete Fehlbelegungsabgabe bestehenden Beträgen handelt es sich gänzlich um Rückflüsse aus bereits gewähr-ten Darlehen. Der Sonderposten für die nicht verwendeten Mittel aus der Fehlbele-gungsabgabe, aus dessen Aufkommen Darlehen vergeben worden waren, die zwi-schenzeitlich zurückgezahlt wurden und nicht erneut als Darlehen ausgereicht wur-den, ist in Höhe von 7,0 Mio. € in Abgang zu stellen und als Ertrag aus der Herab-setzung von sonstigen Sonderposten gegenzubuchen (Umbuchung 1/18). Weitere, als verwendete Sonderposten aus der Fehlbelegungsabgabe bestehende Beträge, können u. E. parallel zur Tilgung der ausgereichten Wohnungsbaudarlehen ertrags-wirksam aufgelöst werden.

Es ergaben sich darüber hinaus keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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3 Rückstellungen 3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

31.12.2015 € 1.389.652.667,10 31.12.2014 € 1.383.154.442,37

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen haben sich wie folgt entwickelt:

Stand 01.01.2015

Inanspruch-nahme 2015

Auflösung 2015

Zuführung 2015

Stand 31.12.2015

Wert in € Wert in € Wert in € Wert in € Wert in € Beamten-pensionen

1.052.416.619,42 61.978.821,96 3.294.191,84 70.792.672,98 1.057.936.278,6

Beihilfe-verpflichtun-gen

251.170.680,00 10.384.793,28 0,00 19.493.180,28 260.279.067,00

Altersteilzeit-verpflichtun-gen

35.895.894,37 15.304.924,94 0,00 2.887.699,42 23.478.668,85

Versorgungs-rücklage

43.671.248,58 0,00 0,00 4.287.404,07 47.958.652,65

Summe 1.383.154.442,37 87.668.540,18 3.294.191,84 97.460.956,75 1.389.652.667,10

Die Ermittlung der Beamtenpensions-, Beihilfe- und Altersteilzeit-Rückstellungen er-folgte personenbezogen mit Hilfe des DV-Verfahrens „HAESSLER Pensionsrück-stellung HPR 5.5“ (HPR) der Firma HAESSLER Information GmbH, Schömberg. Im Programm sind die Richttafeln von Professor Dr. Klaus Heubeck integriert. Die Be-rechnung erfolgt gemäß dem IDW-Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 3.

Die Parameter wurden wie folgt festgelegt:

• Die Rückstellungen für Beamtenpensionen wurden gem. § 41 Abs. 6 GemH-VO mit 6 % abgezinst.

• Das Eintrittsdatum mit 21 Jahren (Feuerwehr 17 Jahre) und der Ruhestands-beginn mit 67 Jahren bzw. bei Feuerwehrbeamtinnen und -beamten mit 62 Jahren wurden so festgelegt, dass sich der maximale Ruhegehaltssatz ergibt. Die Einflussfaktoren, die zu einem niedrigeren Ruhegehaltssatz führen, insbe-sondere Teilzeitphasen und Beurlaubungen, wurden über einen pauschalen Kürzungsfaktor in Höhe von 0 % für Feuerwehrbeamtinnen und -beamten und 5,02 % (Vorjahr: 4,88 %) für alle übrigen Beamtinnen und Beamte berücksich-tigt.

• Der Rückstellung für Beihilfeleistungen wurden die durchschnittlichen monatli-chen Beihilfekosten pro Versorgungsempfänger der letzten sieben Jahre in Hö-he von 393,00 € (Vorjahr: 384,00 €) zugrunde gelegt. Die Beihilferückstellungen werden gemäß § 6 Absatz 1 Ziffer 3 a. e) EStG mit 5,5 % abgezinst.

• Altersteilzeitrückstellungen werden ebenfalls gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a. e) EStG mit 5,5 % abgezinst.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

133

Zu Einzelheiten hinsichtlich des Bestands und der wesentlichen Veränderungen verweisen wir auch auf den Anhang (Ziffer 4.5.6. des Jahresabschlusses).

Die Anwendung des nach der GemHVO vorgegebenen Abzinsungsfaktors von 6 % für die Pensionsrückstellungen und 5,5 % für die Beihilferückstellungen führt zu niedrigeren Rückstellungsbeträgen, als die Anwendung des zum Stichtag 31.12.2015 vorherrschenden handelsrechtlichen Diskontierungszinssatzes von 3,89 % (Vorjahr 4,53 %). Daraus ergibt sich für Pensions- und Beihilferückstellun-gen einen Erfüllungsrückstand in Höhe von 414.578.764,91 € (Vorjahr 261.092.083,00 €). Hierauf wird gem. Hinweis Nr. 4 zu § 39 GemHVO im Jahresab-schluss 2015 im Anhang unter Ziffer 4.6.5. bei den Sonstigen Sachverhalten von vermögensrechtlicher Bedeutung (Unterpunkt e) Pensionsverpflichtungen)) hinge-wiesen.

Prüfungsfeststellungen

Vor dem Hintergrund der Darlegung im Anhang ergaben sich keine Beanstandun-gen.

3.2 Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse

31.12.2015 € 1.860.000,00 31.12.2014 € 0,00

Die bislang unter dem Posten Passiva 3.5 Sonstige Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für mögliche Nachzahlungen aufgrund steuerlicher Betriebsprüfun-gen sowie im Rahmen eines Einspruchsverfahrens wurden im Jahresabschluss zum 31.12.2015 umgegliedert und werden nunmehr zutreffend als Rückstellungen für Steuerschuldverhältnisse ausgewiesen.

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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3.3 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien

31.12.2015 € 61.601.238,72 31.12.2014 € 63.612.174,69

Der Bilanzposten hat sich wie folgt entwickelt:

Das Umweltamt hat im Rahmen der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zunächst die künftigen Aufwendungen für Sanierungs- und Rekultivierungsmaßnahmen ge-schätzt, indem ausgehend von der Nutzungsdauer ein Faktor bestimmt wurde, der angibt, wie oft die einzelnen Bestandteile der bestehenden Anlage ersetzt werden müssen. Dieser Faktor wurde dann mit den Kosten dieser Anlagenbestandteile mul-tipliziert. Die Restlaufzeit der Verpflichtung wurde auf 30 Jahre ab Stilllegung der Deponien geschätzt. Sodann wurden die Nachsorgekosten geschätzt, indem die laufenden Betriebskosten eines Jahres auf 30 Jahre hochgerechnet wurden.

Es erfolgte keine Abzinsung der Rückstellung, künftige Kostensteigerungen sind unberücksichtigt geblieben.

Prüfungsfeststellungen

Das Umweltamt hat die in 2015 erfolgte Inanspruchnahme anhand einer Auswer-tung der entsprechenden PSP-Elemente ermittelt. Eine Anpassung der Schätzung des Gesamtaufwandes ist auch im Jahresabschluss 2015 nicht erfolgt, jedoch ha-ben auf Initiative des Revisionsamtes im Haushaltsjahr 2015 Gespräche zwischen dem Umweltamt und der Stadtkämmerei stattgefunden, welche im Haushaltsjahr 2016 fortgesetzt wurden, mit dem Ziel, eine Überprüfung des gegenwärtigen Wert-ansatzes vorzunehmen. Dabei werden zwischenzeitlich insbesondere der Nachsor-gezeitraum und die in dieser Zeit zu erwartenden Kosten neu bestimmt. Eine um-fassende Neubewertung des Gesamtaufwandes der drei Abfalldeponien erfolgte vereinbarungsgemäß zum 31.12.2016.

Es ergaben sich insoweit keine Beanstandungen.

Stand 01.01.2015

Verbrauch 2015

Auflösung 2015

Zuführung 2015

Stand 31.12.2015

Wert in € Wert in € Wert in € Wert in € Wert in € Dreieich-Buchschlag

37.390.922,82 822.066,16 0,00 0,00 36.568.856,66

Monte Scherbelino

24.935.372,29 1.148.119,86 0,00 0,00 23.787.252,43

Neugrube Kramer

1.285.879,58 40.749,95 0,00 0,00 1.245.129,63

Summe 63.612.174,69 2.010.935,97 0,00 0,00 61.601.238,72

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3.4 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten

31.12.2015 € 1.000.000,00 31.12.2014 € 3.294.036,80

Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten haben sich wie folgt entwickelt:

Stand 01.01.2015

Ver-brauch 2015

Auflösung 2015

Umbu-chung 2015

Zufüh-rung 2015

Stand 31.12.2015

Wert in € Wert in € Wert in € Wert in € Wert in € Wert in € Sanierung Gas-werk Heddern-heim

2.300.000,00 0,00 1.300.000,00 0,00 0,00 1.000.000,00

Rückbau For-schungsreaktor Rebstock

994.036,80 0,00 0,00 994.036,80 0,00 0,00

Summe 3.294.036,80 0,00 1.300.000,00 994.036,80 0,00 1.000.000,00

Die Rückstellungen wurden zum einen aufgrund der Verpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz zur Sanierung des – mit Bescheid des RP Darmstadt vom 26.05.1992 – als Altlast festgestellten ehemaligen Gaswerkes in Frankfurt Heddernheim „An der Sandelmühle 13“ gebildet. Die Höhe der Sanierungskosten basierte auf einer vorläufigen Kostenschätzung eines beauftragten Ingenieurbüros. Das Sanierungskonzept wurde durch die Altlastenbehörde am 19.05.2011 geneh-migt, so dass das Sanierungsprojekt durch die Grundstückseigentümerin unter Mit-wirkung der Stadt vorgenommen und zwischenzeitlich beendet werden konnte. Zum 31.12.2015 wurde von einem noch abzurechnenden Sanierungsaufwand von maxi-mal 1 Mio. € ausgegangen, so dass im Rahmen der Aufstellung des Jahresab-schluss 2015 bereits ein Betrag von 1,3 Mio. € ertragswirksam aufgelöst wurde. Die endgültige Kostenregulierung zwischen den Beteiligten erfolgte in 2016, so dass zum 31.12.2016 mit einer weiteren ertragswirksamen Auflösung von rund 990 T€ gerechnet wird.

Da es sich bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle aus dem Rückbau des For-schungsreaktors auf dem Rebstockgelände nicht um eine Altlastensanierung im bodenschutzrechtlichen Sinn handelt, wurde die Rückstellung (vorerst in unverän-derter Höhe) den sonstigen Rückstellungen aus rechtlicher Verpflichtung (Passiva 3.5) zugeordnet. Das Hessische Ministerium der Finanzen wurde von der Stadt Frankfurt am Main gebeten, über den aktuellen Sachstand der Entsorgung bzw. Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle zu berichten. Auf der Grundlage dieser zu erhaltenen Informationen wird eine Überprüfung des gegenwärtigen Wertansatzes erfolgen.

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich insoweit keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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3.5 Sonstige Rückstellungen

31.12.2015 € 51.205.470,03 31.12.2014 € 39.322.619,90

Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

Stand 01.01.2015

Verbrauch 2015

Auflösung 2015

Zuführung 2015

Stand 31.12.2015

Wert in € Wert in € Wert in € Wert in € Wert in € Gerichtsverfahren und Prozesskosten

22.866.145,96 490.402,12 1.755.140,27 2.507.937,39 23.128.540,96

Ausstehende Rech-nungen

12.142.555,98 8.955.133,82 1.980.746,22 23.996.863,80 25.203.539,74

Gateway Garden Verlagerung US- Air-Base

1.539.823,86 0,00 0,00 0,00 1.539.823,86

Sonstige Risiken und Abfindungen

1.507.894,10 1.292.261,24 0,00 5.619,61 221.252,47

Unterlassene Instandhaltung

1.266.200,00 1.266.200,00 0,00 1.112.313,00 1.112.313,00

Summe 39.322.619,90 12.003.997,18 3.735.886,49 27.622.733,8 51.205.470,03

Neben den verpflichtend als Rückstellung auszuweisenden Sachverhalten (insbe-sondere Gerichtsverfahren und Prozesskosten) werden weitere Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und sonstige Risiken gebildet. Die Stadtkämmerei hat die Ämter aufgefordert, folgende Sachverhalte im Sinne einer Wahlrückstellung stadtintern verpflichtend zu berücksichtigen, sofern die Wertgrenze von 50.000,00 € überschritten ist:

• Ausstehende Rechnungen,

• Abfindungen,

• Wiederherstellungspflichten und sonstige Baulasten,

• Entsorgungs- und Umweltlasten, Rekultivierung Schadstoff- und Gefahrgutent-sorgung ohne rechtliche Verpflichtung,

• Verlustabdeckung bei kommunalen Eigengesellschaften und Eigenbetrieben sowie

für die weiteren in § 39 Abs. 2 GemHVO genannten rückstellungsfähigen Sachver-halte wie Urlaubsansprüche und geleistete Überstunden, die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sowie die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses wer-den keine Rückstellungen gebildet.

Mit gleichem Schreiben wurden die Ämter auch aufgefordert, die Rückstellungen neu zu bewerten.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich insgesamt keine nennenswerten Beanstandungen zu den von den Ämtern gemeldeten und von der Stadtkämmerei passivierten Sachverhalten.

Aufgrund eines bisher in der Stadtverwaltung nicht existierenden (zentralen / IT-gestützten) Vertragsmanagementsystems (siehe auch Tz. 7.2.4.1, 7.2.4.7 und 7.2.4.9) sowie der fehlenden Meldung von Rechtsstreitigkeiten (Zuständigkeiten Rechtsamt und Liegenschaftsamt) bzw. der verspätet gemeldeten Inanspruchnah-men von Rückstellungen ist davon auszugehen, dass der Bilanzposten insgesamt zu niedrig ausgewiesen wird.

4 Verbindlichkeiten

Zu Einzelheiten hinsichtlich der Bestände und wesentlichen Veränderungen der Verbindlichkeiten verweisen wir auch auf den Anhang (Ziffer 4.5.7. des Jahresab-schlusses).

4.1 Anleihen

31.12.2015 € 0,00 31.12.2014 € 0,00

Die Stadt Frankfurt am Main hat keine Anleihen zur Refinanzierung von Investiti-onsmaßnahmen begeben.

4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen

31.12.2015 € 1.461.367.727,04 31.12.2014 € 1.511.875.372,03

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bestehen gegenüber folgenden Gläubi-gern:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Kreditinstitute 1.336.781.412,56 1.429.457.058,87 Öffentliche Kreditgeber 69.184.879,42 71.165.755,61 Sonstige Kreditgeber 55.401.435,06 11.252.557,55 1.461.367.727,04 1.511.875.372,03

Der leichte Rückgang der Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen um insgesamt 50.507.644,99 € liegt in dem geringeren Finanzierungsbedarf der Investitionstätig-keit begründet. Wir verweisen auch auf die weiteren Erläuterungen zur Finanzlage in Tz. 6.3.5 sowie den damit im Zusammenhang stehenden Investitionen in Tz. 6.3.6.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

138

Die Restlaufzeiten haben sich dabei wie folgt entwickelt:

bis zu

einem Jahr zwischen einem und fünf Jahren

über fünf Jahre

31.12.2015

(31.12.2014) 31.12.2015

(31.12.2014) 31.12.2015

(31.12.2014) Wert in € Wert in € Wert in € Kreditinstitute 129.092.680,99

(96.672.033,62) 253.125.969,59

(268.455.851,92) 954.562.761,98

(1.064.329.173,33) Öffentliche Kreditgeber

7.379.912,84 (7.365.876,19)

24.634.447,07 (25.461.172,35)

37.170.519,51 (38.338.707,07)

Sonstige Kreditgeber

8.541.886,53 (8.163.569,80)

9.708.102,33 (1.353.583,53)

37.151.446,20 (1.735.404,22)

Summe 145.014.480,36 (112.201.479,61)

287.468.518,99 (295.270.607,80)

1.028.884.727,69 (1.104.403.284,62)

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

4.3 Verbindlichkeiten aus der Kreditaufnahme für die Liquiditätssicherung

31.12.2015 € 50.000.000,00 31.12.2014 € 1.772.340,00

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für die Liquiditätssicherung bestehen gegenüber folgenden Gläubigern:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € öffentliche Sonderrechnungen 0,00 1.772.340,00 Kreditinstitute 50.000.000,00 0,00 50.000.000,00 1.772.340,00

Die Aufnahme von Kassenkrediten nach § 105 Abs. 1 HGO erfolgt grundsätzlich zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen vorrangig vor der Aufnahme von langfristi-gen Investitionskrediten. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf Tz. 6.3.5.4 „Kassenkredite“. Die Verbindlichkeiten sind alle innerhalb eines Jahres fällig.

Der Posten Passiva 4.3 „Verbindlichkeiten aus der Kreditaufnahme für die Liquidi-tätssicherung“ beinhalten keine Kredite zur Liquiditätssicherung gegenüber ver-bundenen Unternehmen, Beteiligungen oder Sondervermögen. Im Posten Pas-siva 4.8 „Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen“ sind weitere Kredite für die Liquiditätssicherung in Höhe von 32,6 Mio. € (Vorjahr: 55,6 Mio. €) enthalten.

Die Liquiditätsbedarfsermittlung wird anhand der Liquiditätsplanung mit Bezug auf eine täglich aktualisierte Liquiditätsentwicklung vorgenommen. In Absprache zwischen dem Kassen- und Steueramt und der Stadtkämmerei erfolgt die Entschei-dung, ob ein Kassenkredit aufgenommen, verlängert oder durch ein Darlehen er-

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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setzt wird. Kassenkredite werden vom Kassen- und Steueramt, Investitionskredite von der Stadtkämmerei aufgenommen.

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

4.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften

31.12.2015 € 360.970.554,21 31.12.2014 € 270.692.566,90

Die Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € PPP-Projekt, 4 Schulen: (Heinrich-Kleyer-Schule, Friedrich-Dessauer-Gymnasium, Carl-von-Weinberg-Schule, Freiherr-vom-Stein-Schule)

85.065.501,58 89.317.226,75

Adam-Riese-Straße (Verwaltungsgebäude inkl. Mobiliar für ASE und Grünflächenamt

76.154.887,58 0,00

Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ 68.517.299,47 72.880.193,19 Bildungszentrum Ostend 36.966.687,73 39.360.244,33 IGS West 27.068.903,38 0,00 Breite Gasse 28 (Amt für Gesundheit) 26.734.554,91 27.206.586,99 Hasengasse 4 (Stadtbücherei inkl. Café) 23.031.339,54 23.449.692,83 Borgori-Wald (Menschenaffenhaus / Zoo) 11.258.286,82 11.892.121,16 Große Rittergasse 103 (Bürgeramt) 5.704.243,20 6.021.651,65 Leibrentenverpflichtungen für Ankauf von Kunst (Caricatura / Neue Frankfurter Schule)

468.850,00 564.850,00

360.970.554,21 270.692.566,90

Für die fertiggestellten ÖPP-Projekte Verwaltungsgebäude Adam-Riese-Straße 25 einschließl. Grundstück und Betriebsvorrichtungen und IGS West wurden 2015 erstmals Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften angesetzt. Zudem wurden für die Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ im Haushaltsjahr 2015 zu-sätzliche Verbindlichkeiten für durch den Entwicklungsträger bereits übergebene Vermögensgegenstände (Straßen und weiteres Infrastrukturvermögen) passiviert. Zugleich wurde die Verbindlichkeit für die Entwicklungsmaßnahem auf die zu erwar-tende Mittelunterdeckung bei Beendigung der Entwicklungsmaßnahme reduziert. Die darüber hinaus bestehenden Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsge-schäften wurden durch Tilgungsleistungen zurückgeführt. Hinsichtlich der Restlauf-zeitengliederung verweisen wir auf die Verbindlichkeitenübersicht in Ziffer 3.5. des Jahresabschlusses 2015.

Das Anlagevermögen, das im Rahmen von kreditähnlichen Rechtsgeschäften zu ak-tivieren ist, wird grundsätzlich mit der vertraglich vereinbarten Verbindlichkeit bewer-tet.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Die im Laufe der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ vom Treuhänder HA Hessenagentur GmbH bereits unentgeltlich übernommenen Vermö-gensgegenstände wurden in Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten des Entwicklungsträgers aktiviert und auf der Passivseite in die Posten „Verbindlichkei-ten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften“ und „Sonstige Sonderposten“ eingestellt. Grundlage hierfür ist eine bis zum 31.12.2014 befristete Ausnahmegenehmigung gemäß § 133 HGO des HMdIS vom 17. August 2010, wonach nur das bereits vom Entwicklungsträger fertiggestellte und übergebene Vermögen bilanziert und der Stand der Entwicklungsmaßnahme im Anhang erläutert wird.

Prüfungsfeststellungen

Zu dem unter den Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften ausge-wiesenen Posten für die unentgeltlich übernommenen Vermögensgegenstände der Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ ist Folgendes zu bemerken:

Nach § 171 Abs. 1 BauGB sind die Einnahmen aus Entwicklungsmaßnahmen für die Finanzierung dieser Maßnahmen zu verwenden. Dieser Zweckbindung wird am besten durch Ausweis eines Sonderposten Rechnung getragen (§ 38 Abs. 4 GemHVO).

Zusätzlich zum Sonderposten wurde eine Verbindlichkeit aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften angesetzt, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar ist, dass am Ende der Maßnahme eine Unterdeckung in Höhe von 68,5 Mio. € (Vorjahr: 72,9 Mio. €) verbleiben wird und somit die Treuhandverbindlichkeiten mit einer gegen-wärtigen Höhe von 109,8 Mio. € (Vorjahr: 130,8 Mio. €) bis zum Ende der Maßnah-me nicht komplett durch Einnahmen der Entwicklungsmaßnahme getilgt sein wer-den.

Es wurde zutreffend darauf geachtet, dass für die übertragenen Vermögensgegen-stände keine höhere Verbindlichkeit aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften ausge-wiesen ist, als die bei Beendigung der Entwicklungsmaßnahme zu erwartende Treuhandverbindlichkeit ausmacht.

Die in Stichproben erfolgte Prüfung von Zugängen und des Abganges des Infra-strukturvermögens „Am Riedberg“ führte zu keinen Prüfungsfeststellungen. Jedoch hätte im Hinblick auf die am 31.12.2014 ausgelaufene Ausnahmegenehmigung des HMdIS nach § 133 HGO das Treugut der Entwicklungsmaßnahme in vol-lem Umfang als fiduziarische Treuhandschaft in der Bilanz der Stadt als Treu-geber ausgewiesen und die diesbezüglichen Anhangsangaben angepasst werden müssen.

Die Anhangsangaben bezüglich der Mietkaufpreisraten für die Betriebsvor-richtungen des ÖPP-Projektes Adam-Riese-Straße sind ungenau und müssen präzisiert werden.

Ansonsten ergaben sich keine Prüfungsfeststellungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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4.5 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie Investitionsbeiträgen

31.12.2015 € 45.638.521,60 31.12.2014 € 40.865.652,07

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Transferleistungen 33.538.902,45 28.859.905,14 Verpflichtungen, anderen Empfängern Zuwen-dungen und Zuschüsse zu erteilen

8.161.688,40 6.686.222,27

Rückzahlungsverpflichtungen aus empfange-nen Investitionszuweisungen und -zuschüssen

3.937.930,75 5.319.524,66

45.638.521,60 40.865.652,07

Die Stadtkämmerei weist alle erhaltenen Zuwendungen (empfangene Investitions-zuweisungen, -zuschüsse und -beiträge gem. Hinweis Nr. 3 zu § 38 GemHVO) als Sonderposten aus und bilanziert eine Verbindlichkeit erst dann, wenn ein konkreter Rückforderungsanspruch seitens eines Zuwendungsgebers gestellt wurde.

Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ist abermals auf stich-tagsbezogene Leistungen im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe (rd. 4,3 Mio. €) zu-rückzuführen.

Hinsichtlich der Restlaufzeitengliederung verweisen wir auf die Verbindlichkeiten-übersicht in Ziffer 3.5. des Jahresabschlusses 2015.

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

4.6 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2015 € 30.112.429,67 31.12.2014 € 26.361.434,16

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Lieferungen und Leistungen 28.918.248,93 24.999.639,85 Sicherheitseinbehalte 1.183.019,84 1.359.594,31 Kostenersatzleistungen und Kostenerstattun-gen

11.160,90 2.200,00

30.112.429,67 26.361.434,16

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultiert aus stichtagsbedingten Faktoren (Abschlagszahlungen bzw. Zahlbarmachung im nächs-ten Jahr).

Hinsichtlich der Restlaufzeitengliederung verweisen wir auf die Verbindlichkeiten-übersicht in Ziffer 3.5. des Jahresabschlusses 2015.

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

4.7 Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben

31.12.2015 € 0,00 31.12.2014 € 0,00

Zum Bilanzstichtag bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben, da die Spitzabrechnung der Gewerbesteuerumlage für das vierte Quartal 2015 erneut eine Forderung ergibt.

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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4.8 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen

31.12.2015 € 211.748.972,79 31.12.2014 € 249.530.306,24

Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen gegenüber:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € ZVK – Pflichtversicherung 42.790.032,27 45.111.033,55 ABG 33.563.693,08 56.195.575,11 SBF 14.912.299,80 12.517.837,71 VHS 12.377.350,89 11.997.091,44 traffiQ 12.050.212,82 10.959.063,15 Kita Frankfurt 11.218.765,82 17.677.582,81 Klinikum Frankfurt Höchst 10.289.176,85 6.371.486,42 Hafenbetriebe 9.838.375,74 5.293.480,98 Marktbetriebe 8.612.431,74 8.559.752,40 DomRömer 7.573.023,16 22.603.422,31 BKRZ KG 6.825.300,27 3.245.332,11 Mainova 6.749.543,11 6.867.388,61 Kommunale Kinder-, Jugend- und Famili-enhilfe

5.865.429,52 6.118.035,59

SWFH 5.458.852,23 7.982.500,24 HFM 5.009.767,38 5.370.272,97 RMA 3.475.246,19 3.445.792,60 Rebstock Projektgesellschaft 1.917.334,55 1.917.334,55 Saalbau 1.551.514,35 1.715.219,49 Schirn 1.512.976,53 1.918.742,45 Wirtschaftsförderung 1.186.707,51 1.299.325,91 VGF 1.100.079,16 1.162.890,40 TCF 1.046.529,43 966.526,42 Sonstige 6.824.330,39 10.234.619,02 211.748.972,79 249.530.306,24

Der Rückgang der Verbindlichkeiten begründet sich insbesondere in der Rückfüh-rung von bei verbundenen Unternehmen aufgenommenen Liquiditätskrediten sowie der Verringerung von sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter-nehmen und Sondervermögen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

144

Prüfungsfeststellungen

Der Abgleich der bilanzierten Verbindlichkeiten der Stadt mit den entsprechenden Forderungen bei den Beteiligungen ergab, dass die Verbindlichkeiten der Stadt hin-sichtlich der BKRZ KG (unter Berücksichtigung von gebildeten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen) um 913 T€ (Umbuchung Nr. 2/1) und hinsichtlich der ABG um 1.882 T€ (Umbuchung Nr. 2/2) geringer bilanziert sind, als im Jahresab-schluss der kommunalen Beteiligungen. Im Jahresabschluss 2015 fehlen somit Ver-bindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sonder-vermögen sowie entsprechende Aufwendungen für Mieten und Pachten im Posten GuV 13 „Aufwand für Sach- und Dienstleistungen“ in Höhe von insgesamt 2.794 T€.

Darüber hinaus ergaben sich keine Beanstandungen.

4.9 Sonstige Verbindlichkeiten

31.12.2015 € 227.645.345,95 31.12.2014 € 196.333.394,85

Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € freiwillige Gewerbesteuer-Akonto-Zahlungen

110.985.042,07 116.419.300,37

kreditorische Debitoren 60.831.646,91 11.945.278,78

Hinterlegungen 20.388.507,48 19.749.204,74 Verbindlichkeiten gegenüber der Stiftung Almosenkasten

11.950.584,27 13.164.046,94

Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag

7.094.347,01 7.358.822,55

weitere personalbezogene sonstige Ver-bindlichkeiten

4.903.330,03 4.509.972,43

Verbindlichkeiten gegenüber den ehema-ligen Treuhandvermögen „Am Martins-zehnten“ und „Sanierung Ostend“

1.591.292,21 12.928.274,86

Durchlaufende Gelder 1.580.068,10 1.055.535,26 Kapitalstock Legatgräber 601.238,33 654.123,52 Verbindlichkeiten unselbstständiger Stif-tungen gegenüber Stadt (Ausgleichspo-sition zu Forderungen aus Wohnungs-baudarlehen)

14.573,51 1.124.086,38

Weitere sonstige Verbindlichkeiten 7.704.716,03 7.424.749,02 227.645.345,95 196.333.394,85

Der Anstieg des Postens resultiert maßgeblich aus einer Ausweitung der kreditori-schen Debitoren in Folge größerer Gewerbesteuerrückerstattungen aus zurücklie-genden Veranlagungsjahren.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Die weiteren personalbezogenen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten die „Ver-bindlichkeiten Leistungsentgelte Arbeitnehmer TVöD“ in Höhe von 4.807.045,89 € sowie weitere personalbezogenen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 96.284,14 €.

Im Zusammenhang mit der Beendigung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnah-me „Am Martinszehnten“ wurde im Haushaltsjahr 2012 eine sonstige Verbindlichkeit im Kontext mit der Übernahme der liquiden Mittel des damit in Verbindung stehen-den Treuhandvermögens passiviert. Der Rückgang der Verbindlichkeiten im Haus-haltsjahr 2015 resultiert aus Mittelanforderungen des mit der Abwicklung der ehe-maligen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme beauftragten Dienstleistungsun-ternehmens (FAAG) für die Durchführung von Restarbeiten der Entwicklungsmaß-nahme und für die Endausschüttung des Überschusses aus der Schlussrechnung an die Alteigentümer und sonstigen Berechtigten.

Hinsichtlich der Restlaufzeitengliederung verweisen wir auf die Verbindlichkeiten-übersicht in Ziffer 3.5. des Jahresabschlusses 2015.

Prüfungsfeststellungen

Die unter Ziffer 4.5.7. des Anhangs genannten Beträge (12.057 T€ und 872 T€) be-ziehen sich nicht auf die Entwicklung und den Bestand des Treuhandvermögens, sondern auf die an die Stadt Frankfurt abgeführten und bei dem Verbindlichkeiten-Konto gegengebuchten liquiden Mittel. Laut Vermögensaufstellung Treuhandvermö-gen „Am Martinszehnten“ zum 31.12.2015 wurde der Vermögensbestand um 13.865.869,69 € auf 1.547.518,84 € abgebaut.

Es ergaben sich keine weiteren Beanstandungen.

5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

31.12.2015 € 53.651.845,14 31.12.2014 € 12.072.294,66

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Grabnutzungsentgelte 39.390.464,53 0,00 Lieferungen und Leistungen 14.082.604,34 10.867.154,88 Zuweisungen und Zuschüsse 173.589,27 232.765,00 Transferleistungen 5.187,00 972.374,78 53.651.845,14 12.072.294,66

Zum 01.01.2015 wurde der passive Rechnungsabgrenzungsposten für Grabnut-zungsentgelte, nach dem sein Fehlen seit der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 jährlich beanstandet worden war, erstmalig ermittelt und gegen die Netto-Position passiviert. Bei der Ermittlung wurde auf das jährliche Gebührenaufkommen der letzten 20 Jahre (1995 – 2014) abgestellt und die Einnahmen der einzelnen Haushaltsjahre pauschal über 20 Jahre ertragswirksam verteilt. Das Gebührenauf-kommen des Haushaltsjahres 2015 wird mit 19/20 abgegrenzt. Mit der Abgrenzung

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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hat sich unsere Prüfungsfeststellung der Vorjahre (Umbuchung Nr. 6/1 im Jahres-abschluss 2014) erledigt.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten für Lieferungen und Leistungen beinhaltet im Wesentlichen vorfällig gezahlte Erbbauzinsen.

Die Vorauszahlungen an Abgaben werden dem Abgabevorverfahren NSK entnom-men. Die Ämter sind aufgefordert, abzugrenzende Tatbestände ab einer Grenze von 2.000,00 € zu melden bzw. selbst vorzunehmen und darüber hinaus auch alle Sachverhalte unterhalb dieser Grenze zu melden. Die Stadtkämmerei hat alle Zah-lungen zwischen dem Kassenschluss und dem Jahresabschlussstichtag analysiert und abgegrenzt (Bankverrechnung).

Prüfungsfeststellungen

Ab dem Haushaltsjahr 2016 soll das Grünflächenamt die Zahlen für neue Grabnut-zungsfälle dann direkt aus der DV-Anwendung Winfried erhalten, für das der Her-steller inzwischen ein neues Release bereitgestellt hat. Für einen Übergangszeit-raum wird es dann ein Nebeneinander von pauschal aus dem Gebührenvolumen ermittelten Abgrenzungsposten und solchen geben, die auf Einzelgrabnutzungsba-sis ermittelt wurden.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

147

7.2.1.3 Feststellungen und Erläuterungen zu den Übersichten der Vermögensrech-nung (Ziffern 3.2. bis 3.5. des Jahresabschlusses)

Anlagenübersicht (Ziffer 3.2. des Jahresabschlusses)

Die Anlagenübersicht entspricht dem Muster 21 zu § 52 Abs. 1 GemHVO.

Die Werte in der Anlagenübersicht sind für den Posten Aktiva 1.2.1 „Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ abgesehen von zwei Werten korrekt. Anstelle der angegebenen „Gesamten AK/HK am Beginn des Haushaltsjahres“ von 8.499.248.998,12 € muss es korrekt 8.500.155.034,12 € heißen. Ferner muss es anstelle der angegebenen „Abgänge im Haushaltsjahr“ in Höhe von -19.007.337,08 € korrekt -20.292.257,08 € heißen.

Forderungsübersicht (Ziffer 3.3. des Jahresabschlusses)

Die Forderungsübersicht (§ 112 Abs. 4 HGO) entspricht den rechtlichen Vorschrif-ten.

Rückstellungsübersicht (Ziffer 3.4. des Jahresabschlusses)

Die Rückstellungsübersicht entspricht den Anforderungen des § 52 Abs. 3 GemHVO, insbesondere ist die Übersicht nach § 49 Abs. 4 Nr. 3 GemHVO geglie-dert und enthält korrekte zahlenmäßige Angaben.

Verbindlichkeitenübersicht (Ziffer 3.5. des Jahresabschlusses)

Die Gliederung der Verbindlichkeitenübersicht entspricht den gesetzlichen Vorschrif-ten (§ 52 Abs. 2 i. V. m. § 49 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO).

Die Zuordnung der Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen auf die einzelnen Rest-laufzeiten erfolgt anhand der vereinbarten Tilgungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

148

7.2.2 Ergebnisrechnung (Ziffer 3.1. des Jahresabschlusses)

7.2.2.1 Entwicklung der Ergebnisrechnung

Wir verweisen auf unsere Darstellungen in Tz. 6.3.4 „Ertrags- und Aufwandslage (Entwicklung des Ergebnishaushalts)“.

7.2.2.2 Erläuterungen und Feststellungen zur Ergebnisrechnung

Im Folgenden geben wir zu den einzelnen Posten der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015 weitere Erläuterungen – insbesondere zum wesentlichen In-halt des jeweiligen Postens – und stellen unsere Prüfungsergebnisse dar.

Eine Darstellung der speziellen (gesetzlichen) Vorschriften zur Bilanzierung ha-ben wir soweit erforderlich vorgenommen, als dass sie dem Verständnis der Posten dienen. Hinsichtlich der die Posten der Vermögensrechnung betreffenden Bilanzie-rungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Anhang (Ziffer 4.4. des Jahresabschlusses).

Zu unserem Prüfungsvorgehen und unseren allgemeinen Prüfungshandlungen verweisen wir auf Tz. 4.2.4.

1 Privatrechtliche Leistungsentgelte

2015 € 79.622.375,03 2014 € 79.019.012,06

Die privatrechtlichen Leistungsentgelte setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014 Wert in € Wert in € Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 46.204.168,75 45.154.402,66 Teilnehmerentgelte und Eintrittsgelder 12.955.632,72 12.295.070,40 Dienstleistungen und Überlassung von Rechten

7.482.416,24 7.859.609,03

Leistungsabrechnungen mit Eigenbetrieben 3.416.354,35 3.628.120,65 Sonstige Erträge 9.563.802,97 10.081.809,32 79.622.375,03 79.019.012,06

Zu Einzelheiten hinsichtlich der Zusammensetzung und der Entwicklung der privat-rechtlichen Leistungsentgelte verweisen wir auf die Erläuterungen zur Entwicklung des Haushalts im Lage- und Rechenschaftsbericht (Ziffer 2.4.1.1. des Jahresab-schlusses).

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

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2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

2015 € 266.959.547,50 2014 € 266.805.724,17

Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014 Wert in € Wert in € Grundstücksbezogene Gebühren (Straßenreinigung, Abfall)

153.866.889,36 153.347.970,51

Verwaltungsgebühren 49.395.839,99 53.857.763,45 Sonstige Benutzungsgebühren 36.978.903,29 34.977.573,37 Bußgelder 23.163.329,00 20.928.379,29 Sonstige Entgelte 3.554.585,86 3.694.037,55 266.959.547,50 266.805.724,17

Zu Einzelheiten hinsichtlich der Zusammensetzung und der Entwicklung der öffent-lich-rechtlichen Leistungsentgelte verweisen wir auf die Erläuterungen zur Entwick-lung des Haushalts im Lage- und Rechenschaftsbericht (Ziffer 2.4.1.2. des Jahres-abschlusses).

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen

2015 € 64.216.090,81 2014 € 59.234.840,46

Die Kostenersatzleistungen und -erstattungen setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014 Wert in € Wert in € Personalkostenerstattungen 51.376.913,29 51.488.093,05 Sonstiges 12.839.177,52 7.746.747,41 64.216.090,81 59.234.840,46

Die Personalkostenerstattungen betreffen im Wesentlichen die Städtische Bühnen Frankfurt am Main in Höhe von 22,6 Mio. € (im Vorjahr 23,0 Mio. €) und die gemein-same Einrichtung (gE) Jobcenter Frankfurt am Main in Höhe von 19,8 Mio. € (im Vorjahr 19,8 Mio. €). Der Anstieg unter „Sonstiges“ ist auf Kostenerstattungen für das Rettungswesen durch das Land Hessen zurückzuführen. Zu weiteren Einzelhei-ten verweisen wir auf die Erläuterungen zur Entwicklung des Haushalts im Lage- und Rechenschaftsbericht (Ziffer 2.4.3.1. des Jahresabschlusses).

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

4 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen

2015 € 663.405,02 2014 € 559.423,62

Vorräte und Erzeugnisse wurden bisher und werden weiterhin nicht erfasst. Aus diesem Grunde sind auch keine Bestandsveränderungen aufgetreten. Wir teilen die Auffassung der Stadtkämmerei, dass es sich hierbei um unwesentliche Bestände handelt.

Seit dem Haushaltsjahr 2013 werden jährlich in geringem Umfang Eigenleistungen der Bauaufsicht (Baugenehmigungen), der Branddirektion (Installation von Brand-meldeanlagen), des Stadtvermessungsamtes (Vermessungen) und des Hochbau-amtes (Submissionen) aktiviert.

Prüfungsfeststellungen

Die Grundsätze zur Bilanzierung bei der Aktivierung von Eigenleistungen werden seit dem Jahresabschluss 2015 im Anhang unter Ziffer 4.4. Bilanzierungs- und Be-wertungsmethoden angegeben.

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

5 Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen

2015 € 2.495.506.108,33 2014 € 2.451.186.035,26

Die Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Um-lagen setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014 Wert in € Wert in € Gewerbesteuer 1.743.011.873,61 1.726.947.512,84 Gemeindeanteil an der Einkommens-teuer

393.941.776,66 364.996.534,70

Grundsteuer B 204.652.554,52 212.685.093,90 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 135.411.927,91 128.197.197,19 Sonstiges 18.487.975,63 18.359.696,63 2.495.506.108,33 2.451.186.035,26

Zu weiteren Einzelheiten hinsichtlich der Zusammensetzung und der Entwicklung des Postens verweisen wir auf die Erläuterungen zur Entwicklung des Haushalts im Lage- und Rechenschaftsbericht (Ziffer 2.4.1.4. des Jahresabschlusses).

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

6 Erträge aus Transferleistungen

2015 € 238.294.420,96 2014 € 167.876.900,18

Transfererträge liegen vor, wenn die Stadt Frankfurt aufgrund rechtlicher Regelun-gen im sozialen Bereich Zahlungen mit einer bestimmten sachlichen oder perso-nenbezogenen Zweckbestimmung, z. B. Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, übergeleitete Ansprüche gegen Unterhaltsverpflichtete sowie Kostenerstattungen durch Träger von sozialen Leistungen, erhält. Dabei wird von Kostenersatzleistun-gen ausgegangen, wenn für bereits erfolgte eigene Leistungen entsprechende Ge-genleistungen erbracht werden.

Die Erträge aus Transferleistungen setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014 Wert in € Wert in € Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung des Bundes für Unterkunft/Heizung an Arbeitsu-chende

80.465.906,93 66.781.351,53

Erstattung von sozialen Leistungen des Bun-des, des Landes und sonstiger Träger

77.755.078,86 22.547.182,77

Familienlastenausgleich des Landes 28.782.425,28 26.113.938,28 Erstattungen des Landes für die Grundsiche-rung Arbeitsuchender (§ 23a FAG)

21.923.572,00 21.591.888,00

Kosten- und Unterhaltsbeiträge außerhalb Einrichtungen

18.689.255,25 19.110.901,96

Kosten- und Unterhaltsbeiträge innerhalb Einrichtungen

10.065.865,68 11.185.185,33

Sonstige Erstattungen (z. B. Altenerholung, Tageserholung, Frankfurt-Pass)

612.316,96 546.452,31

238.294.420,96 167.876.900,18

Zu weiteren Einzelheiten hinsichtlich der Zusammensetzung und der Entwicklung der Erträge aus Transferleistungen verweisen wir auf die Erläuterungen zur Entwick-lung des Haushalts im Lage- und Rechenschaftsbericht (Ziffer 2.4.1.5. des Jahres-abschlusses).

Prüfungsfeststellungen

Hinsichtlich unserer an dieser Stelle im Vorjahr dargestellten Prüfungsfeststellung zur Mitgabe aussagefähige Eintragungen in den in SAP dafür vorgesehenen Fel-dern verweisen wir auf unsere diesbezüglichen einleitenden Aussagen in Tz. 7.1.1.2.

Darüber hinaus ergaben sich keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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7 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allge-meine Umlagen

2015 € 237.879.615,22 2014 € 288.535.520,63

Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014 Wert in € Wert in € Schlüsselzuweisungen (Finanzausgleich) 72.678.001,00 120.283.375,00 Zuweisungen für Ausgaben der Grundsiche-rung Alter / Erwerbsminderung

106.758.914,19 100.684.594,21

Allgemeine Finanzzuweisungen 18.303.178,63 25.073.867,67 Zuweisungen für Ausgaben der Sozial- und Jugendhilfe (§ 23 FAG)

16.195.172,13 19.057.898,30

Ausgaben für Schulen (Finanzausgleich) 11.208.000,00 11.106.600,00 Sonstige Zuweisungen 12.736.349,27 12.329.185,45 237.879.615,22 288.535.520,63

Zu weiteren Einzelheiten hinsichtlich der Zusammensetzung und der Entwicklung der Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen verweisen wir auf die Erläuterungen zur Entwicklung des Haushalts im Lage- und Rechenschaftsbericht (Ziffer 2.4.1.6. des Jahresabschlusses).

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

8 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisun-gen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen

2015 € 46.558.989,58 2014 € 45.348.888,10

Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden im Rahmen der Prüfung der Sonderposten geprüft (siehe Tz. 7.2.1.2, Posten Passiva 2).

Prüfungsfeststellungen

Im Rahmen der Prüfung der Sonderposten haben wir vereinzelt festgestellt, dass die Umbuchung von nicht verwendeten auf verwendete Sonderposten im Haushalts-jahr 2015 versäumt worden ist, in Folge dessen ist auch die anteilige Auflösung un-terblieben. Sofern die Umbuchung in Vorjahren unterblieben ist, fehlen im Jahres-abschluss 2015 im Posten GuV 25 entsprechende außerordentliche Erträge.

Darüber hinaus ergaben sich keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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9 Sonstige ordentliche Erträge

2015 € 93.685.772,53 2014 € 88.298.249,22

Die Sonstigen ordentlichen Erträge sind alle anderen betrieblichen Erträge, die nicht den vorherigen Ertragsarten zuzuordnen sind. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014 Wert in € Wert in € Konzessionsabgaben 50.893.706,22 49.223.616,99 Nebenerlöse 18.373.261,65 21.981.084,86 Erträge aus der Auflösung von Rückstellun-gen

4.665.030,49 2.336.888,63

Erträge aus der Auflösung von Wertberich-tigungen auf Forderungen

2.927.786,77 0,00

DSM-Pachterträge 2.642.695,70 2.623.116,98 Erträge aus der Auflösung des Sonderpos-ten (Gebührenhaushalte)

2.166.716,77 4.372.969,60

Sonstige 12.016.574,93 7.760.572,16 93.685.772,53 88.298.249,22

Die Erträge aus Konzessionsabgaben betreffen im Wesentlichen die Mainova, fer-ner die Süwag und die VGF.

Die Nebenerlöse resultieren im Wesentlichen aus der Vermietung von Gebäuden und Räumen.

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten und die sonstigen Rückstellungen (siehe Tz. 7.2.1.2, Posten Passiva 3.4 und 3.5).

Die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigung betreffen die Forderungen und sonstige Vermögensgestände (siehe Tz. 7.2.1.2, Posten Aktiva 2.3).

Die DSM-Pachterträge resultieren aus dem mit der Deutsche Städte-Medien GmbH sowie der Wirtschaftsförderung Frankfurt am Main GmbH geschlossenen Vertrag über die Vermarktung von Werbeflächen im Stadtgebiet.

Die Erträge des Sonderpostens der Gebührenhaushalte sind bei Tz. 7.2.1.2, Pos-ten Passiva 2.2 näher erläutert.

Zu weiteren Einzelheiten hinsichtlich der Zusammensetzung und der Entwicklung der „Sonstigen ordentlichen Erträge“ verweisen wir auf die Erläuterungen zur Ent-wicklung des Haushalts im Lage- und Rechenschaftsbericht (Ziffer 2.4.1.8. des Jah-resabschlusses).

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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10 Summe der ordentlichen Erträge

2015 € 3.523.386.324,98 2014 € 3.446.864.593,70

11 Personalaufwendungen

2015 € 501.954.831,26 2014 € 491.089.629,18

Die Personalaufwendungen umfassen alle Haupt- und Nebenleistungen, die als Entgelt für die aktive Arbeitsleistung unmittelbar an die Arbeitnehmer für persönlich-individuelle Leistungen bezahlt werden, was Beamtenbezüge, Arbeitgeberanteile gesetzlicher Pflichtabgaben und Personalnebenkosten einschließt.

Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014 Wert in € Wert in € Entgelte Beschäftigte 276.997.124,43 270.010.543,68 Bezüge Beamte 131.558.292,33 129.954.839,14 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 65.838.508,25

64.339.924,68

Zusatzversorgung 25.293.726,30 24.495.902,48 Sonstige Personalaufwendungen 2.267.179,95 2.288.419,20 501.954.831,26 491.089.629,18

Der Anstieg der Personalaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus Tarifsteige-rungen und Besoldungsanpassungen.

Die sonstigen Personalaufwendungen beinhalten Aufwand für übernommene Fahrt-kosten (Job Ticket) in Höhe von rund 1,6 Mio. €, Aufwendungen für Dienstjubiläen und Verabschiedungen (Ehrengaben) in Höhe von rund 0,2 Mio. € sowie übrige sonstige Personalaufwendungen von rund 0,2 Mio. €, wozu z. B. Aufwendungen für Impfstoffe, Führungszeugnisse und Trauerflor sowie Essensgeldzuschüsse gehö-ren.

Zu weiteren Einzelheiten hinsichtlich der Zusammensetzung und der Entwicklung der Personalaufwendungen verweisen wir auf die Erläuterungen zur Entwicklung des Haushalts im Lage- und Rechenschaftsbericht (Ziffer 2.4.2.1. des Jahresab-schlusses).

Prüfungsfeststellungen

Hinsichtlich unserer Prüfungsfeststellungen zur Einhaltung des Stellenplans verwei-sen wir auf Tz. 6.1.7.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung hinsichtlich der Bestände der einzelnen Le-bensarbeitszeitkonten sowie der künftig zu erwartenden weiteren Reduzierung die-

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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ser (geplante Abschaffung der Zuführung in Folge der anstehenden Änderung der Hessischen Arbeitszeitverordnung), ist es unseres Erachtens für den Jahresab-schluss 2015 ausreichend – wie bereits unter Ziffer 4.6.5. f) erfolgt – im Anhang über die Anzahl der zum Stichtag 31.12. jeweils aktuell angesparten Stunden und der sich daraus rechnerisch ergebenden Verpflichtung zu berichten.

Darüber hinaus ergaben sich keine Beanstandungen.

12 Versorgungsaufwendungen

2015 € 93.306.106,01 2014 € 131.077.023,44

Versorgungsaufwendungen sind Aufwendungen für aktive und nicht mehr aktive Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene, die nicht für eine Leistung des Unterstüt-zungsempfängers gezahlt werden.

Die Versorgungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014 Wert in € Wert in € Zuführung zu Rückstellungen für Pensio-nen

93.306.106,01 131.077.023,44

Laufende Versorgung und sonstige Ver-sorgungsbezüge

61.788.192,96 61.169.811,54

Beihilfen 10.342.860,28 10.265.020,91 Inanspruchnahme von Rückstellungen -72.131.053,24 -71.434.832,45 93.306.106,01 131.077.023,44

Der starke Rückgang der Versorgungsaufwendungen resultiert im Kern auf einem außerordentlichen Einmaleffekt im Haushaltsjahr 2014, in dem Tarifsteigerungen und Besoldungsanpassungen zu höheren Zuführungen zu den Pensionsrückstel-lungen und den Beihilferückstellungen geführt hatten.

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

2015 € 594.203.153,13 2014 € 578.562.922,48

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen die Aufwendungen für Bauunterhaltung, Material, Energie, Aufwendungen für sonstige verwaltungswirt-schaftliche Tätigkeit, Aufwendungen für bezogene Leistungen, Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, Aufwendungen für Kommunikati-on, Dokumentation, Information, Reisen und Werbung sowie Aufwendungen für Bei-träge.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014 Wert in € Wert in € Bauunterhaltung 124.679.387,67 119.630.821,11 Abfallbeseitigung 108.310.011,58 107.213.906,29 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Mietneben-kosten

76.177.009,24 74.763.811,76

Straßenreinigung 50.597.745,20 49.376.479,90 Materialaufwand und Energie 55.960.393,62 49.161.816,01 Kommunikation, Dokumentation, Information, Reisen, Werbung

23.381.701,78 22.496.906,40

Fremdreinigung 21.319.451,97 19.134.607,02 Fremdleistungen 16.160.851,99 17.906.224,67 Schülerbeförderung 12.297.475,41 12.453.709,55 Zuführung zu Sonderposten (Gebührenhau-halte)

10.252.166,87 16.813.689,73

Kommunaler Finanzanteil Jobcenter 9.325.737,63 9.092.765,24 öffentlich-rechtliche Gebühren 6.534.325,38 6.324.330,11 Beiträge für Versicherungen und Verbände 6.147.207,80 6.702.639,42 Lehr- und Unterrichtsmittel 5.690.437,00 6.779.638,20 Zuführung zu Sonderposten (Fehlbelegung) 1.951.285,08 1.122.561,87 Sonstiges 65.417.964,91 59.589.015,20 594.203.153,13 578.562.922,48

Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Erläuterungen zur Entwicklung des Ergebnishaushalts sowie der Gebührenhaushalte im Lage- und Rechenschaftsbe-richt (Ziffern 2.4.2.3. bzw. 2.4.5. des Jahresabschlusses).

Prüfungsfeststellungen

Bei der Prüfung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen stellten wir fest, dass im Haushaltsjahr 2015 eine aufwandswirksame Buchung mit Zuführung zum Posten Passiva 2.4 „Sonstigen Sonderposten“ im Zusammenhang mit Fehlbele-gungsabgaben in Höhe von 1,9 Mio. € vorgenommen wurde. Es handelt sich hierbei um ertragswirksam gebuchte Zinserträge sowie erhaltene Verwaltungskostenbeiträ-ge aus ausgereichten Wohnungsbaudarlehen, welche durch die erhobenen Fehlbe-legungsabgaben finanziert sind. Diese Buchung war aufgrund des mit Ablauf des 30.06.2011 außer Kraft getreten HessAFWoG unzulässig. Zu weiteren Hintergrün-den verweisen wir auf die Prüfungsfeststellungen zum Posten Passiva 2.4 „Sonsti-gen Sonderposten“ (Umbuchung 1/16).

Im Rahmen eines Abgleichs der bilanzierten Verbindlichkeiten der Stadt mit den entsprechenden Forderungen bei den Beteiligungen ergab sich, dass im Jahresab-schluss 2015 der Stadt Frankfurt am Main Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-tungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber diesen Beteiligungen in Höhe von insge-samt 2.794 T€ fehlen (Umbuchung Nr. 2/1 und 2/2).

Darüber hinaus ergaben sich keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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14 Abschreibungen

2015 € 205.089.075,98 2014 € 187.662.952,36

Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014 Wert in € Wert in € Abschreibungen auf das Sachanlagever-mögen und immaterielle Vermögensgegen-stände

180.527.588,42 167.773.975,23

Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögens-gegenstände

24.561.487,56 19.888.977,13

205.089.075,98 187.662.952,36

Zu Einzelheiten hinsichtlich der Zusammensetzung und der Entwicklung der (or-dentlichen) Abschreibungen verweisen wir auf die Erläuterungen zur Entwicklung des Haushalts im Lage und Rechenschaftsbericht (Ziffer 2.4.2.4. des Jahresab-schlusses). Weitere Abschreibungen sind im Posten GuV 26 „Außerordentliche Aufwendungen“ abgebildet.

Prüfungsfeststellungen

Nachfolgende Übersicht zeigt, um Wiederholungen zu vermeiden, bei welchen Pos-ten des Anlagevermögens wir zu niedrige Abschreibungen festgestellt haben:

Umbuch-ung

Gegenposten Fehlende Ab-schreibung

Nr. Posten Bezeichnung Wert in € 1/2 A 1.2.2 Bauten, einschließlich Bauten auf frem-

den Grundstücken 34.003,68

1/2 A 1.2.2 Bauten, einschließlich Bauten auf frem-den Grundstücken

-10.201,10

1/3 A 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infra-strukturvermögen

30.569,52

1/4 A 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infra-strukturvermögen

4.202,38

1/4 A 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infra-strukturvermögen

1.774,94

1/6 A 1.2.2 Bauten, einschließlich Bauten auf frem-den Grundstücken

107.121,36

1/6 A 1.2.2 Bauten, einschließlich Bauten auf frem-den Grundstücken

12.522,58

1/6 A 1.2.5 Andere Anlagen, Betriebs- und Ge-schäftsausstattung

5.807,08

1/9 A 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infra-strukturvermögen

32.435,81

218.236,25

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

158

Zu Einzelheiten verweisen wir auf unsere Ausführungen bei den entsprechenden Gegenposten in der Vermögensrechnung in Tz. 7.2.1.2 sowie die Umbuchungsliste (Anlage 2).

15 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie für besondere Fi-nanzaufwendungen

2015 € 703.332.775,39 2014 € 671.658.781,45

Zuweisungen und Zuschüsse sind Finanzhilfen (Geldleistungen) zur eigenständigen Erfüllung von originären Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main. Der Posten beinhal-tet auch Kostenerstattungen. Dazu gehören Ausgleichsaufwendungen für sach- und personenbezogene Leistungen zwischen der Ebene der öffentlichen Hand und/oder den Leistungsträgern, bei Vorliegen entsprechender gesetzlicher oder vertraglicher Leistungsverpflichtungen.

Es muss differenziert werden zwischen dem direkten, unmittelbaren Zuschuss an den Zuschussempfänger und dem mittelbaren Aufwand, der von den jeweiligen Äm-tern an Andere zum Zwecke der Förderung eines bestimmten Ziels geleistet wird (z. B. Mieten, Dienstleistungen). Ein mittelbarer Aufwand, der ohne gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Kostenerstattung geleistet wurde, ist unter den Auf-wendungen für Sach- und Dienstleistungen auszuweisen.

Die Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse setzen sich wie folgt zusam-men:

2015 2014 Wert in € Wert in € Zuschüsse an städtische Beteiligungen an Kita Frankfurt (Eigenbetrieb) 105.100.000,00 107.000.000,00 an Städtische Bühnen 68.178.000,00 66.388.440,00 an traffiQ 34.789.322,06 31.147.210,29 an KKJFH (Eigenbetrieb) 12.923.000,00 12.771.358,95 an Klinikum Frankfurt Höchst 11.086.206,26 11.244.000,00 an sonstige Beteiligungen 38.051.589,36 39.707.626,01 270.128.117,68 268.258.635,25 Zuschüsse an andere Empfänger des Stadtschulamts 288.279.095,85 256.579.622,74 des Jugend- und Sozialamts 69.021.257,87 70.652.726,44 des Kulturamts 32.824.355,21 29.605.179,60 des Sportamts 14.483.045,08 16.949.557,41 des Drogenreferats 8.614.408,05 8.986.479,14 des Gesundheitsamtes 2.413.385,88 2.467.372,66 Sonstige Zuschüsse (öffentlicher Bereich, Zweckverbände)

17.569.109,77 18.159.208,21

433.204.657,71 403.400.146,20 703.332.775,39 671.658.781,45

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Die Steigerung der an städtische Beteiligungen geleisteten Zuschüsse ist insbeson-dere auf höhere Zuschüsse an die traffiQ GmbH (+3,6 Mio. €) zurückzuführen.

Die Zuschüsse des Stadtschulamts sind um 31,7 Mio. € gestiegen. Ursächlich wa-ren vor allen höhere Leistungen an gemeinnützige und kirchliche Träger für deren Betreuungsangebot in Folge gestiegener Platzzahlen bei der Kinderbetreuung.

Die Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse des Jugend- und Sozialamts sind gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mio. € oder 2,3 % zurückgegangen. Der erneu-te Rückgang ist durch die Neuausrichtung der Beschäftigungsförderung und die ge-ringeren Aufwendungen im Bereich der Alten-/Behindertenhilfe bedingt.

Die Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse des Kulturamts sind nach ei-nem Rückgang im Vorjahr wieder angestiegen (+3,2 Mio. €), was vor allem auf hö-here Leistung bei der institutionellen Förderung des Kulturbereiches zurückzuführen ist.

Zu weiteren Einzelheiten hinsichtlich der Zusammensetzung und der Entwicklung der Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie für besondere Finanz-aufwendungen verweisen wir auf die Erläuterungen zur Entwicklung des Haushalts im Lage- und Rechenschaftsbericht (Ziffer 2.4.2.5. des Jahresabschlusses).

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

16 Steueraufwendungen inkl. Umlagen

2015 € 506.966.883,35 2014 € 470.455.805,30

Die Steueraufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014 Wert in € Wert in € Gewerbesteuerumlage 265.093.735,35 257.382.749,00 Umlage an den Landeswohlfahrtsverband 212.421.176,00 184.711.432,00 Krankenhausumlage 19.662.658,00 18.186.545,00 Vorteilsausgleich Kelsterbach 4.745.635,29 5.337.894,06 Sonstige Umlagen 5.043.678,71 4.837.185,24 506.966.883,35 470.455.805,30

Zu weiteren Einzelheiten hinsichtlich der Zusammensetzung und der Entwicklung der Steueraufwendungen inkl. Umlagen verweisen wir auf die Erläuterungen zur Entwicklung des Haushalts im Lage- und Rechenschaftsbericht (Ziffer 2.4.3.6 des Jahresabschlusses).

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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17 Transferaufwendungen

2015 € 795.107.843,84 2014 € 709.021.725,08

Die Transferaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014 Wert in € Wert in € Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Arbeitsgemeinschaften nach SGB II (Unterkunft, Heizung, Ausstattung)

236.646.248,99 227.108.876,14

Jugendhilfeleistungen (SGB VIII) 198.311.551,42 178.323.029,15 Sozialhilfeleistungen (SGB XII) 191.722.659,83 123.366.795,24

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-minderung (SGB XII)

110.863.809,77 139.469.087,14

Leistungen nach AsylbLG 31.711.662,94 15.361.848,71 Sonstige Leistungen (Frankfurt-Pass, Un-terhaltsvorschuss, Stiftungsmittel)

18.212.816,16 17.504.913,60

Sonstige Erstattungen an Gemeinden und das Land, Aufwendungen für Bildungs- und Teilhabeleistungen, Kriegsopferfürsorge

7.639.094,73 7.887.175,10

795.107.843,84 709.021.725,08

Transferleistungen liegen vor, wenn aufgrund rechtlicher Regelungen im sozialen Bereich Zahlungen mit einer bestimmten sachlichen oder personenbezogenen Zweckbestimmung geleistet werden, die der Zahlende festzusetzen hat.

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

18 Sonstige ordentliche Aufwendungen

2015 € 7.643.718,75 2014 € 7.126.776,58

Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014 Wert in € Wert in € Kapitalertragsteuer auf Beteiligungserträge 5.369.730,74 4.930.107,27 Grundsteuer 2.193.527,10 2.109.946,61 Sonstige 80.460,91 86.722,70 7.643.718,75 7.126.776,58

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

161

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

19 Summe der ordentlichen Aufwendungen

2015 € 3.407.604.387,71 2014 € 3.246.655.615,87

20 Verwaltungsergebnis

2015 € 115.781.937,27 2014 € 200.208.977,83

21 Finanzerträge

2015 € 122.582.066,50 2014 € 66.794.035,12

Die Finanzerträge umfassen die Erträge aus Beteiligungen und aus anderen Wert-papieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (z. B. Gewinnanteile und Dividenden), Zinserträge (z. B. Zinsen aus Darlehen, Giro- und Kontokorrentkonten) und ähnliche Erträge (z. B. Kreditprovisionen, Bürgschaftsprovisionen).

Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014 Wert in € Wert in € Zinsen aus Steuer- und Abgabenveranlagun-gen, sowie Mahngebühren und Säumniszu-schlägen

70.765.857,42 17.794.253,63

Ausschüttungen von Beteiligungen 36.043.237,43 33.263.497,90 Zinsen aus Wertpapieren Ausleihungen und sonstige Finanzanlagen

6.984.692,00 6.641.862,67

Bürgschaftsprovisionen 6.046.151,97 6.410.111,31 Zinsen aus Festgeldern und Girokonten 2.742.127,68 2.684.309,61 122.582.066,50 66.794.035,12

Der deutliche Anstieg der Finanzerträge ist vor allem auf die gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegenen „Zinserträge aus Steuer- und Abgabenveranlagungen, sowie Mahngebühren und Säumniszuschlägen“ zurückzuführen (52.971.603,79 €). Dies wird so auch im Lage- und Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2015 (Ziffer 2.4.3.) zutreffend ausgeführt.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

22 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

2015 € 55.511.043,69 2014 € 57.440.572,35

Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014 Wert in € Wert in € Zinsen für Kreditverbindlichkeiten 33.855.892,97 36.459.479,15 Zinsen für Verbindlichkeiten aus kreditähnli-chen Rechtsgeschäften

11.106.459,57 9.558.973,55

Zinsdienstumlage Konjunkturprogramm 3.517.704,30 3.663.906,10 Zinsen an verbundene Unternehmen, Beteili-gungen und Sondervermögen

1.756.819,53 1.596.944,87

Sonderbeiträge und Ansparraten Hessischer Investitionsfonds

1.423.544,32 1.395.212,78

Sonstiger Zinsaufwand 3.850.623,00 4.766.055,90 55.511.043,69 57.440.572,35

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Darstellungen zu den Kreditverbindlichkeiten in Tz. 7.2.1.2 Posten Passiva 4. Verbindlichkeiten und Tz. 6.3.5.2 Entwicklung der Schulden.

Prüfungsfeststellungen

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

23 Finanzergebnis

2015 € 67.071.022,81 2014 € 9.353.462,77

24 Ordentliches Ergebnis

2015 € 182.852.960,08 2014 € 209.562.440,60

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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25 Außerordentliche Erträge

2015 € 99.069.125,18 2014 € 21.714.369,64

Die außerordentlichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014 Wert in € Wert in € Auflösung Sonderposten (Anlagevermö-gen)

63.295.979,45 9.280.759,76

Veräußerung von Sachanlagevermögen 14.534.922,17 3.921.869,12 Zuschreibung Anlagevermögen 12.517.553,67 45.026,14 Dienstherrenwechsel 4.398.742,16 2.707.924,15 Grundstückszugang Bodenordnung 2.984.015,72 4.051.140,09 Auflösung Sonderposten (Gebührenhaus-halt)

46.445,66 6.340,00

Nachaktivierung (Anlagevermögen) 0,00 912.330,00 Auflösung Rückstellungen Instandhaltung 0,00 96.168,60 Veräußerung von Finanzanlagevermögen 0,00 0,00 Sonstiges 1.291.466,35 692.811,78 99.069.125,18 21.714.369,64

Die Auflösungen von Sonderposten stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Veräußerung von Sachanlagevermögen.

Zu weiteren Einzelheiten hinsichtlich der Zusammensetzung und der Entwicklung verweisen wir auf die Erläuterungen zur Entwicklung des Haushalts im Lage- und Rechenschaftsbericht (Ziffer 2.4.5. des Jahresabschlusses).

Prüfungsfeststellungen

Im Rahmen der Prüfung der Posten Passiva 2.1.1 bis 2.1.3 „Sonderposten für erhal-tene Investitionszuweisungen, Investitionszuschüsse und Investitionsbeiträge“ ha-ben erneut festgestellt, das für einzelne Baumaßnahmen nach deren Fertigstellung auch die Umbuchungen vom Konto für nicht verwendete Sonderposten auf verwen-dete Sonderposten unterblieben sind und in Folge dessen die planmäßigen Auflö-sungen versäumt wurden.

Ferner stellten wir bei der Prüfung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-gen fest, dass im Haushaltsjahr 2015 eine aufwandswirksame Buchung mit Zufüh-rung zum Posten Passiva 2.4 „Sonstigen Sonderposten“ im Zusammenhang mit Fehlbelegungsabgaben in Höhe von 1,9 Mio. € vorgenommen wurde. Es handelt sich hierbei um ertragswirksam gebuchte Zinserträge sowie erhaltene Verwaltungs-kostenbeiträge aus ausgereichten Wohnungsbaudarlehen, welche durch die erho-benen Fehlbelegungsabgaben finanziert sind. Diese Buchung war aufgrund des mit Ablauf des 30.06.2011 außer Kraft getreten HessAFWoG unzulässig. (Umbu-chung 1/16).

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

164

Ferner stellten wir in diesem Zusammenhang fest, dass für weitere zum 31.12.2015 im Posten Passiva 2.4 abgegrenzte nicht verwendete Fehlbelegungsabgaben aus getilgten Wohnungsbaudarlehen der Passivierungsgrund mit dem vorgenannten Außerkrafttreten des HessAFWoG weggefallen und eine ertragswirksame Auflösung geboten ist. Zu weiteren Hintergründen verweisen wir auch auf die Prüfungsfeststel-lungen zum Posten Passiva 2.4 „Sonstigen Sonderposten“ (Umbuchung 1/17 und Umbuchung 1/18).

Nachfolgende Übersicht zeigt, bei welchen Sonderposten wir im Jahresabschluss 2015 zu geringe außerordentliche Erträge festgestellt haben:

Umbuch-ung

Gegenposten Zu gering er-folgte Ab-

schreibung Nr. Posten Bezeichnung Wert in € 1/11 P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 30.065,00 1/12 P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 78.997,50 1/13 P 2.1.3 Investitionsbeiträge 59.461,50 1/13 P 2.1.3 Investitionsbeiträge 101.782,88 1/14 P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 48.295,42 1/15 P 2.1.3 Investitionsbeiträge 69.532,01 1/17 P 2.4 sonstige Sonderposten 1.526.354,88 1/18 P 2.4 sonstige Sonderposten 7.044.083,85 8.958.573,04

Es ergaben sich darüber hinaus keine Beanstandungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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26 Außerordentliche Aufwendungen

2015 € 106.082.712,29 2014 € 72.541.837,06

Die außerordentlichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014 Wert in € Wert in € Abschreibungen von Sachanlagevermögen und Veräußerungsverluste

76.758.829,27 16.351.039,96

Abschreibungen von Finanzanlagevermö-gen

24.118.356,33 35.405.556,81

Dienstherrenwechsel 4.398.742,16 2.707.924,15 Sonstiges 806.784,53 18.077.316,14 106.082.712,29 72.541.837,06

Die Abschreibungen von Sach- und Finanzanlagen resultieren im Wesentlichen aus der Nachbuchung unserer Prüfungsfeststellungen, die wir im Rahmen unserer Prü-fung des Jahresabschlusses 2014 gemacht haben; die Aufwendungen wurden von uns nachvollzogen.

Prüfungsfeststellungen

Nachfolgende Übersicht zeigt, bei welchen Posten des Sachanlagevermögens wir im Jahresabschluss 2015 zu geringe außerordentliche Aufwendungen festge-stellt haben:

Umbuch-ung

Gegenposten Zu gering er-folgte Ab-

schreibung Nr. Posten Bezeichnung Wert in € 1/1 A 1.2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche

Rechte 2.531.046,00

1/19 A 1.2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

1.594.980,00

1/20 A 1.2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

439.341,81

1/21 A 1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf frem-den Grundstücken

1.638.770,08

6.204.137,89

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

166

Nachfolgende Übersicht zeigt, bei welchen Posten des Sachanlagevermögens wir im Jahresabschluss 2015 zu hohe außerordentliche Aufwendungen festgestellt haben:

Umbuch-ung

Gegenposten Zu gering er-folgte Ab-

schreibung Nr. Posten Bezeichnung Wert in € 1/7 A 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infra-

strukturvermögen 1.579.254,90

1.579.254,90 27 Außerordentliches Ergebnis

2015 € -7.013.587,11 2014 € -50.827.467,42

28 Jahresergebnis

2015 € 175.839.372,97 2014 € 158.734.973,18

Das Jahresergebnis ergibt sich aus der Summe des ordentlichen und des außeror-dentlichen Ergebnisses:

2015 2014 Wert in € Wert in € ordentliches Ergebnis 182.852.960,08 209.562.440,60 außerordentliches Ergebnis -7.013.587,11 -50.827.467,42 175.839.372,97 158.734.973,18

Das ordentliche sowie das außerordentliche Ergebnis 2014 wurden im Haushalts-jahr 2015 auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 6150 vom 16.07.2015 (M 73 vom 11.05.2015) und die Ergebnisse 2015 im Haushaltsjahr 2016 auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 385 vom 14.07.2016 (M 96 vom 17.05.2016) wie folgt verwendet:

2015 2014 Wert in € Wert in € ordentliches Ergebnis vor Zuführungen in bzw. Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen

182.852.960,08 209.562.440,60

Zuführung zu den Stiftungsrücklagen (ordentliches Ergebnis)

-118.492,67 -149.449,07

Entnahme aus den Stiftungsrücklagen (ordentliches Ergebnis)

206.307,70 81.259,13

ordentliches Ergebnis nach Zuführungen in bzw. Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen

182.940.775,11 209.494.250,66

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Die ordentlichen Ergebnisse nach Zuführungen in bzw. Entnahmen aus den zweck-gebundenen Rücklagen der beiden Haushaltsjahre wurden gemäß der vorgenann-ten Beschlüsse in die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt (2014 und 2015). Wir verweisen insoweit auch auf Tz. 7.2.1.2 (Feststel-lungen und Erläuterungen zur Bilanz – Posten Passiva 1.2.1).

2015 2014 Wert in € Wert in € außerordentliches Ergebnis vor Zuführungen in bzw. Entnahmen aus zweckgebundenen Rück-lagen

-7.013.587,11 -50.827.467,42

Zuführung zu den Stiftungsrücklagen (außerordentliches Ergebnis)

-85.000,00 0,00

Entnahme aus den Stiftungsrücklagen (außerordentliches Ergebnis)

0,00 3.000,00

außerordentliches Ergebnis nach Zufüh-rungen in bzw. Entnahmen aus zweckge-bundenen Rücklagen

-7.098.587,11 -50.824.467,42

Die außerordentlichen Ergebnisse nach Zuführungen in bzw. Entnahmen aus den zweckgebundenen Rücklagen der beiden Haushaltsjahre wurden gemäß der vorge-nannten Beschlüsse jeweils als Verlust vorgetragen.

Prüfungsfeststellungen

Die in den vorgenannten Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung enthalte-nen Angaben zu den Zuführungen in bzw. Entnahmen aus den zweckgebundenen Stiftungsrücklagen wurden ordnungsgemäß aus den Ergebnissen der 21 rechtlich unselbständigen Stiftungen abgeleitet und zutreffend in den zweckgebundenen Rücklagen verbucht.

Es ergaben sich hinsichtlich der ordnungsgemäßen (stetigen) Verbuchung der vor-genannten Sachverhalte im Haushaltsjahr bzw. im Jahresabschluss 2015 keine Be-anstandungen.

Wir verweisen insoweit auch auf Tz. 7.2.1.2 (Feststellungen und Erläuterungen zur Bilanz – Posten Passiva 1.3 „Ergebnisverwendung“).

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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7.2.3 Finanzrechnung (Kapitel 6. des Jahresabschlusses)

In der Finanzrechnung wird die Veränderung des Finanzmittelbestandes vom Be-ginn zum Schluss des Haushaltsjahres über die Finanzmittelflüsse aus 1. laufender Verwaltungstätigkeit, aus 2. Investitionstätigkeit, aus 3. Finanzierungstätigkeit und aus 4. haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen nachgewiesen.

Sie weist für das Haushaltsjahr und das Vorjahr hinsichtlich der o. g. vier Finanzmit-telflussarten die folgenden Werte auf:

2015 2014 Wert in € Wert in € Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit

296.154.388,69 441.456.531,22

Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit

-228.340.199,74 -245.733.566,88

Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit

-50.791.881,42 60.513.093,55

Zahlungsmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen

-11.824.851,55 6.733.604,43

Zahlungsmittelfluss des Haushaltsjahres

5.197.455,98 262.969.662,32

Zahlungsmittelbestand am 01.01. 286.575.971,59 23.606.309,27 Zahlungsmittelbestand am 31.12. 291.773.427,57 286.575.971,59

Die Stadtkämmerei hat auch im Jahresabschluss 2015 die Finanzrechnung sowohl nach der direkten (Ziffer 6.1.) wie auch der indirekten Methode (Ziffer 6.2.) erstellt.

Bei der indirekten Methode (in Ziffer 6.1. im Jahresabschluss - Seite 316/317 – als „Finanzrechnung – indirekte Methode (§ 47 Abs. 2 GemHVO)“ bezeichnet) werden die Zahlungsmittelflüsse aus der Verwaltungstätigkeit dabei indirekt aus der Vermö-gens- und Ergebnisrechnung manuell ermittelt. Die Zahlungsmittelflüsse aus Investi-tionstätigkeit, aus Finanzierungstätigkeit und aus haushaltsunwirksamen Zahlungs-vorgängen werden jedoch aus der Finanzrechnung nach der direkten Methode (im Jahresabschluss - Seite 318 – als „Finanzrechnung – direkte Methode (§ 47 Abs. 3 GemHVO)“ bezeichnet) übernommen. Die indirekte Finanzrechnung beinhaltet eine Darstellung der Planabweichungen, indem der fortgeschriebene Ansatz mit dem Er-gebnis des Haushaltsjahres verglichen wird.

Die direkte Finanzrechnung wird direkt aus SAP erzeugt. Grundsätzlich sind in SAP den Sachkonten Finanzpositionen zugeordnet, so dass die Finanzpositionen auto-matisch mitgebucht werden. Die direkte Finanzrechnung in Ziffer 6.2. stellt das Er-gebnis des Vorjahres, die Werte des fortgeschriebenen Planes 2015, das Ergebnis des Jahres 2015 und die Abweichungen zwischen dem fortgeschriebenen Plan 2015 und dem Ergebnis 2015 dar.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Prüfungsfeststellungen

In der indirekten Finanzrechnung sind, wie in Vorjahren bereits dargestellt, die Zu-nahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva/Passiva, die nicht der Investitions- und Finan-zierungstätigkeit zuzuordnen sind, nicht getrennt ausgewiesen, wie es das Muster 17 zu § 47 Abs. 3 GemHVO vorsieht. Nach Aussage der Stadtkämmerei ist dies je-doch technisch nicht möglich bzw. mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Auswirkungen auf den Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätig-keit ergeben sich hieraus allerdings nicht.

7.2.4 Anhang (Kapitel 4. des Jahresabschlusses)

7.2.4.1 Vorbemerkungen

Dem Jahresabschluss 2015 ist gemäß § 112 Abs. 4 HGO und § 50 Abs. 1 GemHVO ordnungsgemäß ein Anhang beigefügt worden.

Die Hinweise Nr. 2 und 3 zu § 50 GemHVO empfehlen, sich für die Gestaltung und den Aufbau des Anhangs an einer vorgegebenen Struktur (Allgemeine Angaben, Bi-lanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung, Sonstige Angaben) auszurichten. Diese Empfehlungen sind beachtet worden.

Der Anhang enthält im Wesentlichen die nach § 50 GemHVO vorgeschriebenen Er-läuterungen. Abweichende Feststellungen oder Empfehlungen haben wir in den fol-genden Textziffern dargestellt.

Vertragsmanagement

Im Rahmen einer gesonderten Geschäftsprüfung (Revisionsbericht 23/2011 vom 22.08.2012) war es bereits das Ziel gewesen festzustellen, ob alle gesetzlich vor-geschriebenen Angaben abgefragt, erfasst und im Anhang dargestellt wurden. Hier-zu hatten wir in ausgewählten Bereichen insbesondere geprüft, ob und wie Sach-verhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben könnten, ermittelt und verwaltet werden. Wir kamen zu dem Schluss, dass entsprechend der unterschiedli-chen Vertragsinhalte und deren Komplexität von den Fachbereichen während der teilweise sehr langen Vertragslaufzeiten unterschiedliche termingebundene Über-wachungs- und Gestaltungsfunktionen wahrzunehmen sind und in keinem der ge-prüften Bereiche es hierzu ein geeignetes Überwachungssystem gab bzw. es dies bis heute nicht gibt.

Unter anderem in Folge dessen wurden in vorhergehenden Jahresabschlüssen kei-ne Angaben nach § 50 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO über Sachverhalte, aus denen sich fi-nanzielle Verpflichtungen ergeben können, gemacht, was wir entsprechend bemän-gelt haben.

Seit dem Jahresabschluss 2012 wurden nun jährlich die nach § 50 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO vorgeschriebenen Anhangsangaben im Rahmen der „Vollständigkeitser-klärung“ von den Stadtkämmerei bei den Ämtern erhoben, und im Anhang zum Jah-resabschluss genannt bzw. erläutert (siehe im Einzelnen Tz. 7.2.4.9 – sonstige Sachverhalte von vermögensrechtlicher Bedeutung).

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Da die Stadt nach wie vor nicht über ein (zentrales / IT-gestütztes) Vertrags-managementsystem verfügt, das eine systematische Vorgehensweise sicher-stellt, kann die Vollständigkeit der Angaben im Rahmen der Berichterstattung im Anhang über Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen so-wie Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften (§ 50 Abs. 2 Nr. 5 und 8 GemHVO) ergeben, von uns nicht bestätigt werden. Hierunter fallen ins-besondere die Übersichten bzw. die Berichterstattung im Anhang zu den Zif-fern 4.6.3. – „Haftungsverhältnisse“ und 4.6.5. – „Sonstige Sachverhalte von vermögensrechtlicher Bedeutung“.

Unsere Prüfungsfeststellungen fanden im Schlussgespräch zum o. a. Revisionsbe-richt auch durch die Vertreter der Stadtkämmerei Zustimmung. Zu unseren Prü-fungsfeststellungen hat der Magistrat in seinen Stellungnahmen zu unseren Schlussberichten der Jahre 2011 bis 2014 jeweils keine Aussagen getroffen.

Auf Grund der Vielzahl an, seitens der Stadt Frankfurt am Main über die Jahre mit Dritten abgeschlossenen Verträgen, ergeben sich mangels der stark ein-geschränkten Möglichkeiten für ein angemessenes Vertragscontrolling erhöh-te finanzielle Risiken. Diese können sich z. B. im Versäumen von Kündi-gungsmöglichkeiten oder -fristen (z. B. Werbeverträge oder Galopprennbahn) oder nicht in den Finanzplanungen berücksichtigten finanziellen Belastungen widerspiegeln. Aber auch die Reaktionsmöglichkeiten auf gesetzliche Ände-rungen, wie der Einführung des neuen § 2b UStG, könnten durch ein solches System deutlich verbessert werden.

Wir heben daher erneut die Wichtigkeit dieses Themas hervor und empfehlen eindringlich die Ergreifung entsprechender Maßnahmen.

7.2.4.2 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss (Ziffer 4.1. des Jahresabschlus-ses)

Dokumentation der Einhaltung von Rechtsgrundlagen

Wir würden an dieser Stelle zur allgemeinen Klarstellung weiterhin Informationen im Anhang über die Einhaltung der gemäß § 44 GemHVO vorgegebenen Grundsätze für die Gliederung – ggf. im Sinne einer Fehlanzeige – begrüßen.

Die GemHVO sieht die Möglichkeit vor, dass flüssige Mittel (Bilanzposten Aktiva 2.4) aus angesammelten zweckgebundenen Rücklagen, Sonderrücklagen und Rückstellungen für andere Zwecke vorübergehende Verwendung finden können. Die Inanspruchnahme ist zu erläutern (§ 22 Abs. 2 GemHVO). Auch wenn von der Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wird, empfehlen wir dies zur Klarstellung zu do-kumentieren.

Gliederungssystematik der Vermögensrechnung

Die Gliederung der Vermögensrechnung (Bilanz) entspricht der Gliederungssyste-matik nach § 49 GemHVO.

7.2.4.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Ziffer 4.4. des Jahresabschlusses)

Gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO sind die angewandten Bilanzierungs- und Be-wertungsmethoden im Anhang anzugeben.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Es ergaben sich keine Beanstandungen.

7.2.4.4 Erläuterungen zur Vermögensrechnung (Ziffer 4.5. des Jahresabschlusses)

Unsere Feststellungen zu den einzelnen Posten im Jahresabschluss 2015, die unter den Tz. 7.2.1 und Tz. 7.2.2 dieses Schlussberichts dargestellt werden, bewirken auch entsprechende Änderungen in den Anhangsangaben.

Darüber hinaus ergaben sich keine Beanstandungen.

7.2.4.5 Organe der Stadt Frankfurt am Main (Ziffer 4.6.1. des Jahresabschlusses)

Gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 11 GemHVO sind die Mitglieder der Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) und des Gemeindevorstands (Magistrat), auch wenn sie im Haushaltsjahr den Gemeindeorganen nur zeitweise angehört haben, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen anzu-geben.

Die Namen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Mitglieder des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2015 werden vollständig und richtig im Jahresabschluss 2015 aufgelistet.

7.2.4.6 Anzahl der Beamten und Arbeitnehmer (Ziffer 4.6.2. des Jahresabschlusses)

Im Anhang ist gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 10 GemHVO die durchschnittliche Zahl der Beamten und Arbeitnehmer anzugeben, die während des Haushaltsjahres zur Ge-meinde in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis standen.

Die Gemeindehaushaltsverordnung enthält zur Ermittlung des Durchschnitts keine Vorgabe. Dies gilt auch für die entsprechende Regelung im HGB (§ 285 Nr. 7). Hierzu wird in den Kommentierungen die Übernahme der zur Umschreibung der Größenklasse in § 267 Abs. 5 HGB anzuwendenden quartalsweisen Berechnung empfohlen. Im vorliegenden Anhang wurden wie in den Vorjahren für das Jahr 2015 andere als die Quartalswerte aufgeführt, sondern es wurden die Zahlen aus dem Berichtszyklus für die Stadtverordnetenversammlung (31.12.2014, 30.04.2015, 31.08.2015 und 31.12.2015) entsprechen, verwendet.

Dies erachten wir als akzeptabel.

7.2.4.7 Haftungsverhältnisse (Ziffer 4.6.3. des Jahresabschlusses)

Nach § 50 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO sind im Anhang solche Haftungsverhältnisse an-zugeben, die nicht in der Vermögensrechnung enthalten sind.

Die gemachten Angaben erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.

Die Stadt verfügt nach wie vor nicht über ein (zentrales / IT-gestütztes) Vertrags-managementsystem, so dass Restunsicherheiten auch hinsichtlich der vollständi-gen Ermittlung der Angaben der durch die Stadt Frankfurt am Main eingegangenen Haftungsverhältnisse (Ziffer 4.6.3.) bestehen. Daher kann die Vollständigkeit die-ser Angaben von uns nicht bestätigt werden (siehe hierzu auch Tz. 7.2.4.1 – Ver-tragsmanagement).

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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7.2.4.8 Anlagenportfolio zur Finanzierung von Personalrückstellungen und im Be-reich der unselbstständigen Stiftungen (Ziffer 4.6.4. des Jahresabschlusses)

Mit dem Jahresabschluss 2015 berichtet die Stadt Frankfurt am Main zum dritten Mal zusammengefasst über die Struktur des Anlagenportfolios zur Finanzierung von Personalrückstellungen (für Neuverbeamtungen und gem. dem HVersRücklG) und im Bereich der 21 rechtlich unselbstständigen Stiftungen.

Die gemachten Angaben erfüllen ihren Zweck.

Hinsichtlich unserer Berichterstattung zu den 21 rechtlich unselbstständigen Stiftun-gen verweisen wir auf Tz. 6.6 in diesem Schlussberichtsteil.

7.2.4.9 Sonstige Sachverhalte von vermögensrechtlicher Bedeutung (Ziffer 4.6.5. des Jahresabschlusses)

Die für das Entwicklungsgebiet „Am Riedberg“ (Ziffer 4.6.5. a)) erfolgten Anga-ben stimmen mit dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ im Zeitraum vom 01.01.-31.12.2015 überein.

Die für das Entwicklungsgebiet „Am Martinszehnten“ (Ziffer 4.6.5. b)) erfolgten Angaben sind zutreffend und stimmen mit den Zahlen in der städtischen Buchhal-tung zum 31.12. 2015 überein.

Unter Ziffer 4.6.5. c) wird zum Mietvertrag Stadt Frankfurt am Main mit der Wai-senhausstiftung angegeben, dass die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet ist, bei Mietvertragsbeendigung der Praunheimer Werkstätten (Alt Praunheim 2), einen Nachmieter zu suchen bzw. die Liegenschaft von der Waisenhausstiftung anzukau-fen. Hier stellten wir im Rahmen unserer Prüfung fest, dass bereits vor dem Bilanz-stichtag 31.12.2015 die Verpflichtung zur Nachmietersuche bzw. die Ankaufsver-pflichtung durch die Stadt obsolet geworden war und es der Anhangangabe nicht mehr bedurft hätte. Im Jahresabschluss zum 31.12.2016 erfolgt die Angabe zutref-fend nicht mehr.

Die Stadt verfügt nach wie vor nicht über ein (zentrales / IT-gestütztes) Vertrags-managementsystem, so dass eine systematische Vorgehensweise zur Ermittlung der Angaben der Sonstige finanzielle Verpflichtungen (Ziffer 4.6.5. g)) nicht si-chergestellt ist. Daher kann die Vollständigkeit dieser Angaben von uns weiterhin nicht bestätigt werden (siehe hierzu auch Tz. 7.2.4.1 – Vertragsmanagement).

Wir konnten jedoch feststellen, dass die im Anhang dokumentierten Sachverhalte von vermögensrechtlicher Bedeutung in der Anzahl gegenüber dem Vorjahr weiter zugenommen haben, wertmäßig jedoch erneut rückläufig waren. Der im Vorjahr ausgewiesene Wert von 3,1 Milliarden € reduzierte sich zum 31.12.2015 auf rund 2,9 Milliarden € (rd. 6 %).

Ferner sind nun fünf (Vorjahr: drei) drei Sachverhalte lediglich als Text benannt worden, die auf unbestimmte Zeit vereinbart sind. Eine wertmäßige Angabe (unter Berücksichtigung eines vertraglich festgelegten Enddatums) ist hierbei nicht mög-lich.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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7.2.4.10 Übersicht über die fremden Finanzmittel (Ziffer 4.6.6. des Jahresabschlusses)

Gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 9 GemHVO ist dem Anhang eine Übersicht über fremde Zahlungsmittel (§ 15 GemHVO) beizufügen.

Die Erläuterungen unter Ziffer 4.6.6. in Verbindung mit der „Übersicht Kontokorrent-konten der Gesellschaften, Eigenbetriebe und Sondervermögen“ in Ziffer 3.6. des Jahresabschlusses 2015 erfüllen diese Vorgabe.

7.2.4.11 Beteiligungsübersicht (Ziffer 4.6.7. des Jahresabschlusses)

Die Übersichten entsprechen grundsätzlich den Anforderungen, die das HGB vorgibt, da wegen fehlender Vorgaben in der GemHVO bzw. den Verwaltungsvor-schriften hierauf hilfsweise zurückgegriffen wird.

Das Eigenkapital der BKRZ GmbH & Co. KG zum 31.12.2014 ist in der Tabelle auf Seite 176 nicht korrekt dargestellt. Laut Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 beträgt es 95.249 T€ und nicht wie dargestellt 91.463 T€. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Ausführungen in Tz. 6.3.8 „Entwicklung in den Produktbereichen“.

7.2.4.12 Verbindlichkeiten der Beteiligungen und Eigenbetriebe (Ziffer 4.6.8. des Jah-resabschlusses)

Die Darstellung der Verbindlichkeiten beruht auf vorläufigen Zahlen, da zum Zeit-punkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 noch keine testierten Jahresab-schlüsse zum 31.12.2015 vorlagen.

Wir haben diese Angaben mit den testierten Werten aus den Prüfungsberichten der Abschlussprüfer zu den Jahresabschlüssen 2015 in Stichproben verglichen. Im Er-gebnis unserer Prüfung ist festzustellen, dass sich durch die Verwendung von vor-läufigen Zahlen kein unzutreffendes Bild der gesamten Verbindlichkeitensituation der Beteiligungen und Eigenbetriebe ergibt. Für die Eigenbetriebe werden – unse-re Empfehlung aus dem Vorjahr aufgreifend – nun analog zu den Beteiligun-gen die Gesamtverbindlichkeiten angegeben.

7.2.4.13 Übersicht über rechtlich unselbstständige Stiftungen (Ziffer 4.6.9. des Jahres-abschlusses)

Die Übersicht der rechtlich unselbstständigen Stiftungen ist vollständig. Es werden 21 Stiftungen hinsichtlich ihres Stiftungszwecks dargestellt.

Hinsichtlich unserer Berichterstattung zu den 21 rechtlich unselbstständigen Stiftun-gen verweisen wir auf Tz. 6.6 in diesem Schlussberichtsteil.

7.2.4.14 Kennzahlen der Vermögens-, der Ergebnis- und der Finanzrechnung (Ziffern 4.6.10. bis 4.6.12. des Jahresabschlusses)

In den Ziffern 4.6.10. bis 4.6.12. werden die Vermögens- Ertrags- und Finanzlage der Stadt Frankfurt am Main anhand der gezeigten Kennzahlen analysiert.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Eine Erläuterung der Kennzahlen der Ergebnis- und Finanzrechnung wird auch im Lage- und Rechenschaftsbericht (Ziffer 2.4.3. und Ziffer 2.5.3. im Jahresabschluss 2015) vorgenommen.

Für die Vermögensrechnung werden folgende Kernaussagen getroffen:

• Die Eigenkapitalquote liegt mit 50,4 % geringfügig unter Vorjahresniveau (Vor-jahr 50,5 %).

• Der Anlagendeckungsgrad 2 liegt bei genau 100 % (Vorjahr: 100,3 %). Das langfristige Vermögen ist somit vollständig durch langfristiges Kapital (Eigenka-pital, Sonderposten und Fremdkapital) finanziert. Berücksichtigt man nur das Eigenkapital und die Sonderposten (sog. nicht rückzahlungspflichtiges Kapital) so liegt der Anlagendeckungsgrad 1 bei 80,0 % (Vorjahr: 79,9 %).

• Die kurzfristige Finanzierungssituation zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr wei-ter verbessert. Die Liquidität 2. Grades stieg auf 88,7 % (Vorjahr: 87,9 %). Dies ist in erster Linie dem Anstieg der kurzfristigen Forderungen geschuldet. Berücksichtigt man neben den kurzfristigen Verbindlichkeiten auch die noch nicht für Investitionen verwendeten Sonderposten (z. B. noch nicht verwendete Stellplatzablösemittel), so beträgt der Liquiditätsgrad 80,9 % (Vorjahr: 78,1 %). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sind somit weiterhin nicht durch kurzfristig li-quidierbares Vermögen (Forderungen und liquide Mittel) gedeckt.

• Die Fremdkapitalquote liegt mit 23,6 % über Vorjahresniveau (2014 = 23,4 %; 2013 = 23,5 %; 2012 = 22,9 %; 2011 = 20,1 %).

• Die Wachstumsquote beträgt zum Stichtag 161,2 % (Vorjahr: 187,2 %). Sie ist ein Indikator dafür, inwieweit der Werteverzehr des Anlagevermögens in Form von Abschreibungen durch Neuinvestitionen kompensiert wird und damit die Substanz des Anlagevermögens nominal erhalten bleibt. Bei einem durch-schnittlichem Alter des planmäßig abzuschreibenden Anlagevermögens von ca. 14 Jahren und einer Preissteigerungsrate für gewerbliche Betriebsgebäude in diesem Zeitraum von ca. 30,3% ergibt sich eine reale Werterhaltung bereits ab einer durchschnittlichen Wachstumsquote von 130,3 % über den Zeitraum von 14 Jahren.

Für die Ergebnisrechnung werden folgende Kennzahlen dargestellt:

• Die Steuerertragsquote ist mit 68,0 % gegenüber dem Vorjahr (69,28 %) wie-der gesunken.

• Die Zinslastquote ist von 1,73 % auf 1,59 % weiter gesunken.

7.2.4.15 Übersicht über Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden (Ziffer 4.6.13. des Jahresabschlusses)

Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden werden, da sie nicht als „Finanzanlage“ in der Vermögensrechnung auszuweisen sind, lediglich im Anhang aufgezählt.

Die Übersicht über die Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden im Anhang zum Jahresabschluss 2015 (Ziffer 4.6.13., Seiten 185 bis 191) weist unter Nennung des jeweiligen Jahresbeitrages die Mitgliedschaften der einzelnen Ämter aus. Zusätzlich werden – neben der Gesamtsumme der Beiträge – auch die Summen der Mitglieds-beiträge der einzelnen Ämter dargestellt.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Vor dem Hintergrund, dass auch eine Mitgliedschaft verschiedener Ämter im glei-chen Verein oder Verband in bestimmten Fällen vertretbar erscheint (insbesondere wenn die Mitgliedschaft z. B. mit dem Bezug spezifischer Fachzeitschriften und Pub-likationen verbunden ist), verzichteten wir im Vorjahr auf weitergehende Feststellun-gen zu Doppel- bzw. Mehrfach-Mitgliedschaften.

Wir wiesen jedoch darauf hin, dass zur Vermeidung mehrmaliger Beitragszahlungen grundsätzlich darauf geachtet werden sollte, dass – sofern keine besonderen Grün-de für eine Mitgliedschaft verschiedener städtischer Ämter vorliegen – Doppelmit-gliedschaften nicht eingegangen werden.

Auch für 2015 haben wir – wie in Vorjahren – wieder einen Vergleich der Übersicht über die Mitgliedschaften im Anhang zum Jahresabschluss mit uns von der Stadt-kämmerei zur Verfügung gestellten Unterlagen durchgeführt.

Zum 31.12.2015 bestehen nunmehr noch Doppel- bzw. Mehrfachmitgliedschaf-ten für die folgenden Vereine und Verbände:

Arbeitsgemeinschaft der Kunst- und Museumsbibliotheken (AKMB)

• Museum für Angewandte Kunst

• Museum der Weltkulturen

Bundesverband deutscher Pressesprecher e. V.

• Presse- und Informationsamt

• Historisches Museum

• Branddirektion

Deutscher Museumsbund e. V.

• Archäologisches Museum

• Historisches Museum

• Museum für Angewandte Kunst

• Museum der Weltkulturen

• Deutsches Architekturmuseum

• Museum für Moderne Kunst

• Jüdisches Museum

Deutscher Verein für Kunstwissenschaften e. V.

• Historisches Museum

• Museum für Angewandte Kunst

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Freunde der Universitätsbibliothek Frankfurt e. V.

• Kulturamt

• Büro der Stadtverordnetenversammlung

Gesellschaft für Frankfurter Geschichte e. V.

• Büro der Stadtverordnetenversammlung

• Stadtbücherei

Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt am Main e. V.

• Büro der Stadtverordnetenversammlung

• Kulturamt

Das Institut für Stadtgeschichte ist gegenüber dem Vorjahr als Beitrag zahlendes Mitglied entfallen.

ICOM Deutschland

• Kulturamt

• Historisches Museum

• Museum für Angewandte Kunst

• Museum der Weltkulturen

• Deutsches Architekturmuseum

• Museum für Moderne Kunst

KGSt IKO-Netz

• Branddirektion

• Kassen- und Steueramt

Kulturinitiative Rhein-Main e. V.

• Stadtbücherei

• Historisches Museum

• Museum für Angewandte Kunst

• Museum der Weltkulturen

• Museum für Moderne Kunst

• Kulturamt Frankfurt am Main

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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Tel Aviv Foundation e. V.

• Büro der Stadtverordnetenversammlung

• Büro des Oberbürgermeisters

• Stadtkämmerei

Verband der Restauratoren e. V.

• Archäologisches Museum

• Museum für Angewandte Kunst

• Museum der Weltkulturen

Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung e. V.

• Archäologisches Museum

• Institut für Stadtgeschichte

Walter-Kolb-Stiftung e. V.

• Büro der Stadtverordnetenversammlung

• Amt des Oberbürgermeisters

• Kulturamt Frankfurt am Main

West- und Süddeutscher Verband für Altertumsforschung e. V.

• Archäologisches Museum

• Denkmalamt

Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt

• Archäologisches Museum

• Institut für Stadtgeschichte.

Nicht mehr existierende Mehrfachmitgliedschaften im Vergleich zu 2014:

Bundesverband Deutscher Stiftungen e. V.

• Rechtsamt (wird 2015 nicht mehr als Mitglied über die Beitragszahlungen identifi-ziert)

• Museum für Moderne Kunst

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Schlussberichte 2015 – Teil I 7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss

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DGGL Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V.

Im Vorjahr waren hier das Grünflächenamt und der Palmengarten (ohne Beitrag) als Mitglieder erfasst. Für das Haushaltsjahr 2015 lassen sich (gemäß uns von der Stadtkämmerei zur Verfügung gestellten Auswertung keine Beitragszahlungen und damit mutmaßlich auch keine Mitgliedschaften seitens der Stadt Frankfurt am Main mehr identifizieren.

Der Regionalverband Frankfurt RheinMain ist – wie im Vorjahresabschluss – mit einem Verbandsbeitrag von 20.000,00 € berücksichtigt, nicht jedoch mit der Umlage in Höhe von rund 4,5 Mio. € p. a. Für den Landeswohlfahrtsverband hingegen ist die Umlage berücksichtigt (212,4 Mio. €). Ebenso werden die Aufwendungen für die Umlage an den Hessischen Verwaltungsschulverband (160 T€) in der Übersicht aufgeführt, sodass es zu einer verzerrten Darstellung kommt. Im Sinne einer einheit-lichen Handhabe bitten wir darum, zukünftig auch die Umlage des Regionalver-bands Frankfurt RheinMain mit in die Übersicht aufzunehmen.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

Wie in den Vorbemerkungen bereits ausgeführt, enthält der Schlussbericht neben den gesetzlich vorgeschriebenen Aussagen zum Jahresabschluss (§ 128 HGO) im Folgenden auch ausgewählte Prüfungserkenntnisse, soweit diese von wesentlicher oder grundsätzlicher Bedeutung sind oder Beispielcharakter haben. Diese waren in der Regel bereits Gegenstand von Einzelprüfungsberichten oder Prüfungsmitteilun-gen gegenüber den zuständigen Ämtern bzw. im technischen Bereich von Stellung-nahmen zu Beschlussvorlagen oder von Prüfungsberichten zu Bauabrechnungen. Mit der Erwähnung im Schlussbericht folgt das Revisionsamt seiner Berichtspflicht. Einzelfeststellungen können allerdings durchaus auch auf allgemeine, übergreifende Probleme und Lösungen hinweisen und insoweit darüber hinaus für nicht geprüfte Bereiche Handlungsmaßstäbe setzen.

8.1 Feststellungen dem Bereich der Haushalts- und Verwaltungsprüfungen

8.1.1 Feststellungen aus dem Bereich der Haushalts- und Verwaltungsprüfungen, die das Haushaltsjahr 2015 betreffen oder im Kalenderjahr 2015 durchgeführt wurden

Ein Verzeichnis aller Prüfungsberichte, die den städtischen Haushalt betreffen ist als Anlage 4 beigefügt.

8.1.1.1 Produktgruppe: 16.01 Erschließung (Amt für Straßenbau- und Erschließung) – beauftragte Stundenlohnarbeiten

Nachvollziehbare Kontrollen der Stundenlohnarbeiten finden in den Baubezir-ken nicht statt. Auch die Beauftragung und Rechnungsprüfung wird unter-schiedlich durchgeführt.

Prüfungsgegenstand waren die Arbeitsabläufe zur Beauftragung, Prüfung und Aner-kennung der im Rahmen von Bauunterhaltungsmaßnahmen des ASE beauftragten Stundenlohnarbeiten.

Prüfungsziele waren:

• Erfassung der jeweiligen Geschäftsprozesse zu den Stundenlohnarbeiten in den drei Baubezirken,

• Visualisierung des Prozesses (Ablaufdarstellung),

• Bewertung der einzelnen Prozessschritte,

• Identifikation und Beschreibung bestehender Schwachstellen,

• Erarbeitung von Empfehlungen zur Prozessoptimierung.

Im Rahmen der Prüfung wurden folgende Teil-Prozesse dargestellt und bewertet:

• Selbstständige Stundenlohnarbeiten,

• Zusätzliche Stundenlohnarbeiten.

Auskunftsgemäß werden Kontrollen durch Vorgesetzte in den Baubezirken im selbstbestimmten Umfang vorgenommen. Ein systematisiertes internes Kontrollsys-

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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tem, welches turnusmäßig die Anzahl und den Umfang der zu prüfenden Ge-schäftsvorfälle vorgibt, besteht nicht.

Zukünftig sollen stichprobenartige Kontrollen durch Vorgesetzte (insbesondere bei Stundenlohnarbeiten) mittels Vordruck dokumentiert werden. Eine Kontrollquote (z. B. 5 % der Baumaßnahmen) könnte dazu selbstständig vom ASE festgesetzt werden.

Laufende Kontrollen aller der auf Grundlage der Rahmenvereinbarungen beauftrag-ten Stundenlohnarbeiten können u. E. aus personalkapazitären Gründen nicht statt-finden. Aus Revisionssicht lassen sich daher die der Stadt in Rechnung gestellten Stundenlohnarbeiten nicht sicher beurteilen.

Da durchgeführte Kontrollen nicht dokumentiert werden, konnten wir sie nicht nach-vollziehen und auch die Kontrollergebnisse nicht mit den in Rechnung gestellten Stundenlohnarbeiten abgleichen.

Ein eigenständiger Nachweis für Stundenlohnarbeiten wird nicht durchgängig ver-langt.

Bei der Verwendung von Bauberichten als Nachweis der geleisteten Stunden findet keine zeitnahe Prüfung der Stundenlohnarbeiten am nächsten Regelarbeitstag statt.

Das ASE sicherte künftig eine entsprechende Prüfung zu.

Die Beauftragung von selbstständigen Stundenlohnarbeiten erfolgt in den drei Bau-bezirken in unterschiedlicher Weise. Die Chance zur einheitlichen Anwendung der Variante mit dem geringsten Aufwand ist nicht wahrgenommen worden.

Die Beauftragung und die Mittelanforderung für selbstständige Stundenlohnarbeiten soll künftig einheitlich erfolgen. Auch die Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Rechnungen wird vereinheitlicht.

8.1.1.2 Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr (Amt für Straßenbau- und Erschließung) – vom Land geförderte Baumaßnahmen

Es besteht keine interne Gesamtübersicht über bewilligte Fördermaßnahmen. Eine systematische und maßnahmenbezogene finanzielle Projektsteuerung findet nicht statt.

Prüfungsgegenstand war der Arbeitsablauf (Geschäftsprozess) von der Zuschuss-gewährung durch das Land bis zur Erstellung von Verwendungsnachweisen (VN) für geförderte Baumaßnahmen im ASE. Zum Stand 15.01.2015 gab es 53 geförder-te Projekte mit bereits gezahlten Zuwendungen von rund 355 Mio. € und noch aus-stehenden Zuwendungen von rund 63 Mio. €.

Die anteilige Finanzierung aus Mitteln der Stellplatzablöse wurde ebenfalls betrach-tet.

Prüfungsziele waren:

• Erfassung des gesamten Geschäftsprozesses,

• Visualisierung des Prozesses (Ablaufdarstellung),

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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• Bewertung der einzelnen Prozessschritte,

• Identifikation und Beschreibung bestehender Schwachstellen.

Unsere Prüfung ergab folgende Feststellungen:

Zuschussgewährung, Bauabwicklung, Mittelabruf und Verwendungsnachweis

Das für die Bearbeitung von Landeszuschüssen zuständige Sachgebiet verfügt über keine interne Gesamtübersicht der bewilligten Fördermaßnahmen.

Es besteht auch keine interne Projektliste, aus der unter der jeweiligen SAP-Projektdefinition und der Projekt-ID des Landes der Stand der Förderung mit Mitte-labruf einschließlich der Stellplatzablöse, die beteiligten Ämter, die Einhaltung der Bauzeitenplanungen, die Meldungen der Bauleitungen und eine fortgeschriebene Budgetkontrolle ersichtlich ist.

Das Sachgebiet führt keine projektbezogene Sammlung von Unterlagen (Projekt-ordner), die projektbegleitend aktualisiert werden.

Die Voraussetzungen für eine systematische und maßnahmenbezogene finanzielle Projektsteuerung sind somit bisher nicht geschaffen worden.

Es fand keine konsequente Abstimmung des als förderfähig anerkannten Umfanges einer Baumaßnahme mit der Bauleitung und auch keine maßnahmenbezogene Aus-richtung der Buchhaltung statt.

Eine nachvollziehbare stadtinterne Terminkontrolle sowie eine aussagefähige Kos-tenermittlung zum Mittelabruf konnte uns nicht belegt werden.

Der Mittelabruf erfolgt auf der Grundlage tatsächlicher Ausgaben. Die vom Land eingeräumte Zuschussanforderung vor der Rechnungsanweisung wurde nicht ge-nutzt.

Die fehlende verbindliche Terminvorgabe zur Vorlage der von den Bauleitungen zu erstellenden Teilabrechnungsnachweise einschließlich der dazu benötigten Unterla-gen haben zu einer verzögerten Erstellung des VN beigetragen.

Obwohl die Übereinstimmung mit der Buchhaltung bestätigt wurde, fand grundsätz-lich kein Abgleich der im VN aufgeführten Kosten mit den Buchungen in SAP statt. Differenzen zwischen den aus den Bauausgabenachweisen verwendeten Daten und den Buchungen in SAP führten im Revisionsamt zu einem erhöhten Prüfungsauf-wand. Weitere Verzögerungen sind im ASE durch den daraus resultierenden Aufklä-rungsaufwand entstanden.

Die Chance, den VN nur auf Basis der SAP-Buchungen zu erstellen und ggf. Un-stimmigkeiten mit Bauausgabenachweisen der Bauleitung zeitnah aufzuklären, ist bisher nicht umfassend genutzt worden. Durch den künftig vorgesehenen Abgleich vermindert sich das Risiko einer unvollständigen Kostenaufstellung.

Ankauf von Grundstücken

Infolge der Vorfinanzierung von Grundstückskosten durch das Liegenschaftsamt wurde das für die Fördermaßnahme bestehende Projektkonto zum Zeitpunkt der

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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Entstehung nicht mit diesen Ausgaben belastet. Die unvollständige Kostenzuord-nung kann zu einem geringeren Mittelabruf führen.

Durch die künftig beabsichtigte direkte Kostenübernahme aus der SAP-Projektdefinition werden diese Nachteile vermieden.

Stellplatzablöse

Die Abwicklung der Finanzierung über Stellplatzablösemittel ohne Einbindung des zuständigen Sachgebietes erschwert eine zeitnahe Abrechnung sowie den Gesamt-überblick über die Refinanzierung.

Das ASE sagte zu eine Optimierung der Arbeitsabläufe anzustreben.

8.1.1.3 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamts (Jugend- und Sozialamt) – Rückforderung gewährter Darlehen

Im Rahmen der Prüfung des Verfahrens zur Rückforderung von nach dem SGB II gewährten Darlehen für Mietkautionen und Mietrückstände wurden fol-gende Schwachstellen in der Ablauforganisation des Jugend- und Sozialamts identifiziert:

Die Zugriffsmöglichkeiten des Jugend- und Sozialamts auf Leistungsfalldaten des Jobcenters zur Beschaffung notwendiger Daten für die Rückforderung von Darlehen für Mietkautionen und Mietrückstände entsprechen noch nicht den Erfordernissen.

Das Jugend- und Sozialamt prüft die Abrechnungslisten des Jobcenters nur stichprobenhaft, wodurch sich ein jährliches Einnahmeausfallrisiko aus nicht realisierten Ansprüchen aus Mietkautionsdarlehen von hochgerechnet 432 T€ ergibt.

Nachgelagerte Stichprobenkontrollen, durch die die Mängelfrüherkennung verbessert und das Einnahmeausfallrisiko minimiert werden könnte, finden derzeit nicht statt.

Prüfungsgegenstand war das zwischen dem Jobcenter und dem Jugend- und So-zialamt – durch Nebenabreden zum Kooperationsvertrag – vereinbarte Controlling zur Rückforderung der Darlehen aus Wohnungsmietkautionen und Wohnungsmiet-rückständen sowie die Realisierung dieser Ansprüche durch das Jugend- und Sozi-alamt. Die Prüfung bezog sich auf die Haushaltsjahre 2015 und früher und erstreck-te sich auf die zum Zwecke der Steuerung der Darlehensrückführung vereinbarten Abläufe sowie auf Vorgänge und Leistungsakten des Jobcenters und des Jugend- und Sozialamtes.

Im Oktober 2015 hat der Gesamtstand der vom Jobcenter mit dem Jugend- und So-zialamt abgerechneten rund 20.000 Darlehen für Mietwohnungskautionen nach dem SGB II rund 22,5 Mio. € betragen. Im Zeitpunkt unserer Prüfung wurden für rund 5.000 bzw. 24 % dieser Darlehensfälle mit einem Gesamtsaldo von 4.016.310 € Til-gungsleistungen erbracht.

Die Prüfung ergab, dass bedingt durch die Umstellung des für die Leistungsgewäh-rung nach dem SGB II maßgeblichen DV-Verfahrens beim Jobcenter für das Ju-

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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gend- und Sozialamt nur noch zwei Datenzugriffe auf die seinen Bereich betreffen-den Daten des Jobcenters bestehen. Dies verzögert die Darlehensrückforderung und erfordert zusätzliche Korrespondenz. Im Rahmen der Einzelfallprüfung wurden bei neun von 15 geprüften Darlehensfällen zum Teil erhebliche Bearbeitungsmängel bei der Überwachung der Wiedervorlage festgestellt.

Das Jugend- und Sozialamt prüft die Abrechnungen des Jobcenters bislang nur stichprobenhaft darauf, ob bezüglich der abgerechneten Mietkautionen auch die für die Darlehensrückforderung erforderlichen Unterlagen übermittelt wurden. Zwar ist das Jobcenter gehalten, das Jugend- und Sozialamt über jede Mietkautionsgewäh-rung durch Übersendung bestimmter Unterlagen zu informieren. Dennoch werden im Rahmen der Stichprobenprüfungen, die nur rund 8 % der insgesamt abgerechne-ten Fälle erfassen, regelmäßig Versäumnisse des Jobcenters festgestellt. Bei einer Hochrechnung der durchschnittlich aufgedeckten Fälle, in denen das Jugend- und Sozialamt nicht über die Kautionsgewährung durch das Jobcenter informiert worden war, ergeben sich 360 nicht gemeldete Fälle jährlich. Bei einer mittleren Mietkaution von 1.200 € je Fall beträgt das jährliche Einnahmeausfallrisiko somit 432.000 €.

Im Rahmen unserer Prüfung zur Rückforderung von Darlehen aus der Übernahme von Wohnungsmietrückständen ermittelten wir in der Datenbank des Sozialrathau-ses Gallus im Dezember 2015 einen Bestand von rund 2.700 Darlehensfällen mit einem Gesamtrestsaldo von rund 6,4 Mio. € bzw. einem Restsaldo von rund 2.400 € je Einzelfall. Bei der Überprüfung von 20 Darlehensfällen wurden in sieben Fällen Bearbeitungsmängel bei der Klärung der Einkommensverhältnisse der zahlungs-pflichtigen Personen festgestellt.

Im internen Kontrollsystem des Jugend- und Sozialamts ist eine dem Geschäftspro-zess zur Rückforderung von Darlehen aus Mietkautionen sowie Mietrückständen nachgelagerte Überwachung nicht vorgesehen.

Das Prüfungsergebnis macht deutlich, dass in Bezug auf die Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Einnahmeeinziehung nach § 26 GemHVO in den betrachteten Bereichen noch deutliche Ergebnisverbesserungspotenziale bestehen. Nach Auf-fassung des Revisionsamtes ist eine stärkere Fokussierung der Ablauforganisation auf die Ausschöpfung der Refinanzierungsmöglichkeiten nur erreichbar, wenn auch die Effektivität des internen Kontrollsystems zur Identifikation von Fehlerrisiken und deren nachhaltiger Minimierung gesteigert wird. Hierzu soll die Frankfurter Richtlinie zur Implementierung einer systematischen und regelmäßigen Vorgangskontrolle beitragen, deren Inkraftsetzung im Zeitpunkt unserer Prüfung allerdings immer noch ausstand.

In der Schlussbesprechung erklärten die Vertreter des Jugend- und Sozialamts und des Jobcenters, dass an einem uneingeschränkten gemeinsamen Datenzugriff für das Jugend- und Sozialamt und dem Jobcenter auf die das Jugend- und Sozialamt betreffenden Sozialleistungsdaten aus dem Rechtskreis SGB II bereits gearbeitet werde. Hierbei werde auch geklärt, ob die Überprüfung der Abrechnungen über die-sen Datenzugriff erfolgen könne. Sofern dies nicht möglich sein sollte, werde die Beschaffung eines Programmes angestrebt, mithilfe dessen die Datenbanken des Jobcenters und des Jugend- und Sozialamts künftig gegeneinander abgeglichen werden könnten. Die vom Revisionsamt vorgeschlagene Interimslösung einer voll-ständigen manuellen Auswertung der Abrechnungslisten des Jobcenters hält das Jugend- und Sozialamt aus arbeitskapazitären Gründen nicht für umsetzbar.

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In Bezug auf die vom Revisionsamt angemahnte Optimierung der Risikoprävention durch nachgelagerte Stichprobenkontrollen wurde vom Jugend- und Sozialamt zu-gesagt, dass diese Kontrollen nach Inkraftsetzung der Frankfurter Richtlinie zum Vorgangskontrollsystem erfolgen.

Zu den in den Einzelfällen getroffenen Feststellungen wurde vom Jugend- und So-zialamt darauf hingewiesen, dass in allen Fällen bereits eine Mängelbereinigung er-folgt sei.

8.1.1.4 Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas, 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege (Stadtschulamt) – Kostenvergleich Kitaplätze

Im Kostenvergleich entstanden der Stadt Frankfurt am Main für einen Platz bei den freien Trägern geringere Aufwendungen als beim Eigenbetrieb Kita Frank-furt, wobei die Bereitstellungskosten für Kitaplätze des Eigenbetriebes ver-tretbar und angemessen waren.

Prüfungsgegenstand war der Vergleich der Kosten der Kitaplätze freier Träger mit den Kosten des Eigenbetriebs Kita Frankfurt. Hierzu wurden für die Jahre 2013 und 2014 die Kosten pro Kitaplatz ermittelt, indem die gezahlten Zuschüsse an freie Träger und der jeweilige Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebs zu den jeweiligen Platzzahlen zueinander in Bezug gesetzt wurden:

Vergleich der Kosten pro Kitaplatz im Jahr

Der Rückgang der Aufwendungen der Stadt für Kitaplätze bei den freien Trägern lässt sich durch das Inkrafttreten des Hessischen Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2014 erklären. Die gesetzliche Neuerung hat zu einer Erhöhung der Förder-mittel des Landes Hessen und damit zu einer Erhöhung der Drittmittel der freien Träger geführt. Dadurch sanken die entsprechenden Aufwendungen der Stadt.

Beim Eigenbetrieb wurde die Erhöhung der Fördermittel des Landes Hessen um 3,6 Mio. € durch Tarifsteigerungen im Jahr 2014 sowie der Erhöhung der Stellenbe-setzungsquote überkompensiert, so dass die Kosten pro Kitaplatz gestiegen sind.

Das Ergebnis zeigt, dass die Höhe der Betriebskostenzuschüsse für die freien Trä-ger angemessen ist. Die festgestellten geringfügig höheren Aufwendungen der Stadt für Kitaplätze des Eigenbetriebs sind unseres Erachtens angesichts der ge-setzlichen Verpflichtung der Stadt, ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen, vertretbar.

0 € 2.000 € 4.000 € 6.000 € 8.000 € 10.000 €

2013

2014

Eigenbetrieb KitaFrankfurt

Freie Träger

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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Zudem erscheint es aufgrund dieser Verpflichtung sinnvoll, eine eigene Infrastruktur bereitzuhalten, die es ermöglicht, ansteigende Bedarfe – die nicht anderweitig ge-deckt werden können – durch Ausbau des eigenen Angebotes aufzufangen.

In der Gesamtbetrachtung bleibt festzuhalten, dass kostenmäßig keine wesentlichen Unterschiede zu verzeichnen sind. Ebenso ist die Belegung der Kitaplätze (halb-tags, teilzeit/Zwei-Drittel, ganztags) annähernd gleich.

Daher erscheint es angemessen und vertretbar, dass die Stadt weiterhin selbst Be-treuungsplätze zur Verfügung stellt und somit auch zu einer Erweiterung der Ange-botsvielfalt in der Kitabetreuung beiträgt.

8.1.1.5 Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte (Kulturamt Frankfurt am Main) – Kassensicherheit

Die Kassensicherheit bei den im Verantwortungsbereich des Kulturamtes Frankfurt am Main liegenden städtischen Museen und dem Institut für Stadt-geschichte ist durch die konsequente Einhaltung der Dienstanweisungen für die Führung der Verkaufskassen zu verbessern. Insbesondere ist die sichere Aufbewahrung des Bargeldbestandes im Tresor und die rechtzeitige Abliefe-rung des Bargeldes zu gewährleisten.

Prüfungsgegenstand waren die 13 Verkaufskassen bei den städtischen Museen und dem Institut für Stadtgeschichte.

Prüfungsziele waren:

• Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung,

• innere und äußere Kassensicherheit.

Bei 20 von 24 Kassenprüfungen ergaben sich Beanstandungen zum festgelegten Bargeldhöchstbestand. So wurden Überschreitungen von 3,95 € bis 9.258,70 € festgestellt. Das Kulturamt sicherte zu, die Mitarbeiter/innen der Museen auf die zwingende Aufbewahrung des Bargeldbestandes im Tresor und auf das Erfordernis der rechtzeitigen Ablieferung hinzuweisen.

Für das Museum für Moderne Kunst als umsatzstärkstes Museum soll die Wirt-schaftlichkeit der Beauftragung eines Geldtransportunternehmens geprüft werden.

In acht von 13 Museen ist keine vollständige Bestandsführung zu den Verkaufs-artikeln vorhanden. Nach Auskunft des Kulturamtes Frankfurt am Main umfasst das zunächst für das Historische Museum geplante neue Kassensystem ein Modul zur Bestandsführung sowie eine Schnittstelle zum EC-Cash Kartenterminal. Dies soll zukünftig die Bestandsführung erleichtern und Falschbuchungen verhindern.

Bei acht von zwölf im Jahr 2015 geprüften Verkaufskassen wurden die Kassen-übergaben nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Im diesem Zusammenhang wurde im Schlussgespräch geklärt, dass das aktuelle Kassensystem sowohl die Bediener-kennung als auch die Nutzung personengebundener Kassenladen ermöglicht. Da dadurch Kassenübergaben entbehrlich werden, wird das Kulturamt Frankfurt am Main auf die entsprechende Nutzung durch die Museen und dem Institut für Stadt-geschichte hinwirken.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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Im Jahr 2015 wurde die vorgegebene Kassenprüfung durch die Museumsleitung bei acht von zwölf geprüften Verkaufskassen nicht vorschriftmäßig durchgeführt.

Bei fünf von zwölf Kassenprüfungen im Jahr 2015 gab es Beanstandungen hinsicht-lich der Funktion der Geräte zur Echtheitsprüfung von Geldscheinen. Die bean-standeten Geräte sind auskunftsgemäß bereits ausgetauscht worden.

Bei sieben von 24 durchgeführten Kassenprüfungen in den Jahren 2014 und 2015 wurden Differenzen zwischen Soll- und Ist-Bestand festgestellt.

Das Kulturamt Frankfurt am Main beabsichtigt die Prüfungsfeststellungen muse-umsbezogen zusammenzustellen und den einzelnen Museumsleitungen mit ent-sprechenden Handlungsempfehlungen zu übermitteln.

8.1.1.6 Produktgruppe: 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling (Stadtkäm-merei u. a.) – Prozess der Haushaltsplanaufstellung

Das stadtweit praktizierte Verfahren zur Haushaltsplanaufstellung ist ein sinn-volles Konzept für die Gesamtsteuerung der städtischen Finanzen. Gleichwohl bestehen aus Revisionssicht verschiedene Anmerkungen.

Durch den Einsatz von drei IT-Systemen bestehen bei der Stadtkämmerei ein erhöhter Arbeitsaufwand und ein deutliches Fehlerrisiko.

Die Höhe der Übertragungen von Haushaltsresten ist sowohl im konsumtiven als auch insbesondere im investiven Bereich bedenklich.

Vom Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) wurden im Rahmen der An-meldungen zum Investitionsprogramm nur sehr wenige Einzelmaßnahmen dem Revisionsamt zur Prüfung vorgelegt. Beim ASE wurden im Durchschnitt nur rund 27,6 % der bereitgestellten investiven Haushaltsmittel verausgabt.

Die Prüfung beim Jugend- und Sozialamt führte zu keinen Beanstandungen.

Prüfungsgegenstand war der Prozess zur Haushaltsplanaufstellung am Beispiel des Haushaltsjahres 2014. Wir haben untersucht, wie sich das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplanes der Stadt darstellt und ob dabei den rechtlichen sowie den stadteigenen Anweisungen entsprochen wird.

Prüfungsziel war es insbesondere Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob das Vor-gehen zu realistischen Haushaltsansätzen führte. Hierbei wurden die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einbezogen.

Die Prozesse bei den drei geprüften Fachbereichen wurden von uns IT-gestützt nach den stadtweit geltenden Standards visualisiert.

Allgemeine Feststellungen/Stadtkämmerei

Das praktizierte Verfahren zur Haushaltsplanaufstellung ist ein sinnvolles Konzept für die Gesamtsteuerung der städtischen Finanzen, indem unter Einbeziehung der erwarteten Entwicklung der künftigen finanziellen Rahmenbedingungen bereits zu Beginn des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens Budgetvorgaben erfolgen, inner-

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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halb derer die Fachämter die Finanzierung der einzelnen Aufgabenbereiche und städtischen Leistungen planen.

Die Gliederung der städtischen Produktbereiche entspricht nicht den verbindlichen Vorgaben der GemHVO. Diese trat erst nach der Konzeption des Produkthaushalts (erstmals 2002) in Kraft.

Auch wenn das Volumen der 2014 notwendig gewordenen Umbuchungen von nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen aus der Vermögens- in die Ergebnisrechnung deutlich rückläufig ist, sollten die Bemühungen, bereits im Rahmen der Haushalts-planaufstellung eine korrekte Zuordnung zur investiven bzw. konsumtiven Veran-schlagung zu bewerkstelligen, durch interne Kontrollen verstärkt werden, da die Fehler in der Buchhaltung das Ergebnis einer fehlerhaften Planung sind.

Für die Haushaltsplanaufstellung werden drei IT-Systeme im gesamten Aufstel-lungsverfahren für Ergebnishaushalt und Investitionsprogramm eingesetzt. Hier-durch bestehen ein erhöhter Arbeitsaufwand und ein deutliches Fehlerrisiko bei der Wahrung der Datenkonsistenz. Seitens der Stadtkämmerei gibt es derzeit Überle-gungen, die Verfahren zu vereinheitlichen.

Die investiven Ist-Auszahlungen für Baumaßnahmen blieben weit hinter den Jah-resansätzen einschließlich Vorjahresresten zurück.

Die Übertragungen von Haushaltsresten sind im investiven Bereich mit dem rund eineinhalbfachen des Haushaltsvolumens eindeutig zu hoch. Auch die Höhe der Übertragungen im konsumtiven Bereich ist bedenklich.

Die mit Nachtragshaushaltsplan eingestellten Investitionsmaßnahmen des „Aktions-plan Schule“ konnten im Jahr 2014 nur zu einem sehr geringen Teil (16,5 %) umge-setzt werden, im Ergebnishaushalt waren dies immerhin 77,2 %.

Amt für Straßenbau und Erschließung

Von den vom Amt für Straßenbau und Erschließung angemeldeten Investitions-maßnahmen wurden entgegen dem implementierten Geschäftsprozess nur sehr wenige Einzelmaßnahmen dem Revisionsamt zur Prüfung vorgelegt.

Von den Haushaltsansätzen und/oder Vorjahresresten, die für 146 Investitionsmaß-nahmen der Produktgruppen für „Erschließung“, „Verkehrsanlagen“ und „Förderung Öffentlicher Personennahverkehr“ dem Amt für Straßenbau und Erschließung zur Verfügung standen, wurden nur 27,6 % der veranschlagten Mittel verausgabt.

Für die Produktgruppen „Erschließung“, „Verkehrsanlagen“ und „Förderung Öffentli-cher Personennahverkehr“ macht das Volumen der Übertragungen unverbrauchter Haushaltsmittel im investiven Bereich rund das Doppelte der Planung aus und sollte aus Revisionssicht perspektivisch auf rund die Hälfte der Planung reduziert werden.

Jugend- und Sozialamt

Da die Empfänger von Sozialleistungen überwiegend einen gesetzlichen Anspruch auf die Leistungen haben, wurde in diesem Bereich auf Budgetvorgaben verzichtet. Das stattdessen praktizierte Vorgehen bewerten wir als zielführend. Positiv haben wir festgestellt, dass die Jahresergebnisse für die Aufwendungen im Sozialbereich

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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nur geringfügig von der Planung abwichen. Unsere Prüfung im diesem Bereich führ-te insoweit zu keinen Beanstandungen.

8.1.1.7 Produktgruppe: 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften (Liegen-schaftsamt) – Vorkaufsrechtverzichtserklärungen

Das Liegenschaftsamt erhebt derzeit keine Gebühren für die Erteilung der jährlich ca. 2.000 Vorkaufsrechtverzichtserklärungen. Hierfür könnten jährlich Einnahmen in Höhe von ca. 90.000 € generiert werden.

Prüfungsgegenstand sind Vorkaufsrechtverzichtserklärungen nach § 24 ff. BauGB im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 23.2 - Grundstücksverkehr.

Prüfungsziel war die Feststellung, ob in diesem Bereich eine Generierung neuer Einnahmen möglich ist.

Der Vollzug aller Grundstückkäufe bedarf des Eintrags im Grundbuch. Hierzu ist un-ter anderem die Vorlage einer Vorkaufsrechtverzichtserklärung der Gemeinde erfor-derlich, in der sie die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts bescheinigt.

Der Grundstückskäufer hat einen Anspruch auf die Ausstellung dieser Bescheini-gung, der umfangreiche Prüfungen seitens des Liegenschaftsamtes und ggf. ande-rer Fachämter zugrunde liegen. Dieser Prüfaufwand wird sich künftig durch die Ein-führung und Umsetzung von Milieuschutzsatzungen erwartungsgemäß noch erhö-hen und zu einem höheren Aufwand führen.

In einem Verwaltungsgerichtsurteil wurde die Erhebung einer Gebühr für Vorkaufs-rechtverzichtserklärungen für rechtmäßig befunden, da das Ausstellen der Beschei-nigung im erheblichen Interesse des Käufers ist. Nach § 1 der Verwaltungskosten-satzung der Stadt werden für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse Einzelner vorgenommen werden, Verwaltungskosten erhoben, die nach den dort festgelegten Bemessungsgrundsätzen kostendeckend sein sollen.

Andere Kommunen erheben bereits seit Jahren eine Verwaltungsgebühr für Vor-kaufsrechtverzichtserklärungen.

Wir haben daher empfohlen, eine kostendeckende Gebühr auf Grundlage einer Kostenkalkulation nach den Grundsätzen der Verwaltungskostensatzung einzufüh-ren und diese als eigenen Gebührentatbestand in das Kostenverzeichnis aufzu-nehmen. Im Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten der Stadt Frankfurt am Main (Verwaltungskostensatzung) wurde diese Empfehlung mit der Ziffer 10 „Gebühren aus dem Bereich der Liegenschaften“ aufgegriffen. Eine Beschlussfassung dieser Satzung steht derzeit noch aus.

8.1.1.8 Produktgruppe: 32.01 Personalservice und -controlling (Personal- und Orga-nisationsamt) – IKS bei der Personalabrechnung

Das eingerichtete IKS bei der Personalabrechnung ist für sich genommen ge-eignet, die Ziele Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit zu erreichen. Die in der Personalabrechnung vorhandenen Schwachstellen sind bekannt und können im Rahmen des zentral gesteuerten IKS nicht vollständig behoben werden.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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Daher empfiehlt es sich, in den dezentralen Buchhaltungen organisatorisch, soweit noch nicht vorhanden, ein Vier-Augen-Prinzip einzurichten.

Prüfungsgegenstand war das IKS im Bereich der Personalabrechnung der Stadt Frankfurt am Main.

Prüfungsziel war es, festzustellen, ob das vorhandene IKS geeignet ist, die Ziele Si-cherheit und Ordnungsmäßigkeit zu erreichen und ob das IKS laufend überprüft und angepasst wird.

Das bestehende IKS beruht auf einer schriftlich fixierten Ordnung, ist einheitlich für alle Ämter und Betriebe aufgebaut und wird zentral durch das POA konzipiert und gesteuert. Die Zuständigkeiten und die Verantwortungen sind eindeutig geregelt. Das IKS bezieht sich auf den Funktionsbereich Personalabrechnung, unabhängig von der jeweiligen hierarchischen Aufbauorganisation. Die Kontrollaktivitäten sind aufeinander abgestimmt und werden regelmäßig nach klar definierten Kriterien durchgeführt sowie nachvollziehbar und lückenlos dokumentiert. Auch geht von dem IKS eine Signalwirkung aus. Das Risikobewusstsein der Bediensteten wird gestärkt, indem ihnen die Notwendigkeit von Kontrollen bewusst gemacht wird. Es erfüllt den Zweck, Risiken zu ermitteln und, durch die Implementierung von Sicherheitsmecha-nismen, die Wahrscheinlichkeit eines Vermögensschadens zu minimieren. Die Si-cherheit der Daten, d. h. deren Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität, wird softwareseitig sowie durch weitere organisatorische Sicherungsmaßnahmen ge-währleistet.

Das IKS in dieser Form bietet ein hohes Maß an Sicherheit, dass die vorliegenden Aufgaben formal und inhaltlich korrekt, somit ordnungsgemäß, erledigt werden. Das Fehlerrisiko wird durch das ständige kritische Auseinandersetzen mit der Fragestel-lung, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichend sind, und einer evtl. daraus fol-gende Anpassung, bestmöglich minimiert.

Ein Bestandteil des IKS ist die neu konzipierte Identitätskontrolle, d. h. die Kontrolle, ob Bedienstete tatsächlich existieren. Diese wurde in dieser Form erstmals für das Jahr 2014 durchgeführt und erfolgt künftig jährlich.

Die selbst gesteckten Ziele,

• eine höhere Qualität im Prozess der Bezüge/Entgeltabrechnung zu erreichen,

• eine vollständige Dokumentation zu gewährleisten,

• evtl. vorhandenen Schulungsbedarf aufzudecken und

• dem Wunsch nach Hilfestellung und Handlungsvorgaben nachzukommen,

werden durch das vorhandene IKS erreicht.

Die Wirksamkeit des IKS wurde auf der Grundlage der Echtdaten im Produktivsys-tem nachgewiesen.

Die Belange des Datenschutzes wurden gewahrt.

Die vorhandenen Schwachstellen sind bekannt und können aufgrund der Gegeben-heiten im Rahmen eines zentral gesteuerten IKS nicht vollständig behoben werden,

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d. h. ein Restrisiko bleibt. Um dieses Restrisiko weiter zu minimieren, wird das IKS laufend überprüft und weiter entwickelt.

Unsere Anregung, weitere Eingabemasken in die Auswertungen mit einzubeziehen, wurde umgehend umgesetzt.

Darüber hinaus regen wir an, Kennzahlen zu erheben, da mit deren Hilfe Probleme ermittelt und im Bedarfsfall notwendige Maßnahmen eingeleitet werden können, um wichtige Sachverhalte und Zusammenhänge optimal zu koordinieren.

Wir empfehlen, in den dezentralen Buchhaltungen, soweit nicht bereits vorhanden, organisatorisch ein Vier-Augen-Prinzip einzurichten. Wünschenswert ist, dieses IT-seitig zu gewährleisten. Dadurch könnten auch Unsicherheiten der Bediensteten in der Personalsachbearbeitung positiv beeinflusst oder sogar ausgeräumt werden.

8.1.1.9 Produktgruppe: 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung (Hochbau-amt) – Firmenauswahl und Auftragsvergabe

Die Firmenauswahl und Auftragsvergabe im Hochbauamt entsprechen nicht vollständig den gesetzlichen, stadt- bzw. amtsinternen Regelungen.

Amtsintern zur Qualitätskontrolle und zur Korruptionsvorsorge festgelegte Ziele konnten bisher nicht vollständig erfüllt werden.

Prüfungsgegenstand waren die kompletten Arbeitsabläufe (Geschäftsprozesse) zur Firmenauswahl von Bauunterhaltungsmaßnahmen durch das Hochbauamt. Unter-sucht wurde der Prozess von der Auswahl der Firmen durch die Sachbearbeitung (einschließlich der Festlegung der Wettbewerbsform) bis zur Unterzeichnung des Bestellscheins. Die Dienstaufsichtspflicht der Vorgesetzten zur Firmenauswahl wur-de mitbetrachtet.

Prüfungsziele waren:

• Erfassung der Geschäftsprozesse zur Firmenauswahl und Auftragsvergabe,

• Visualisierung der Prozesse (Ablaufdarstellung),

• Bewertung der einzelnen Prozessschritte sowie

• Identifikation und Beschreibung bestehender Schwachstellen.

Unsere Prüfung ergab folgende Feststellungen:

Es findet kein systematischer Wechsel bei der Firmenauswahl durch die jeweilige Sachbearbeitung statt. Eine Konzeption, die dies sicherstellt, existiert nicht. Als Er-gebnis ist festzustellen, dass weiterhin Manipulationsrisiken bei der Firmenauswahl bestehen.

Die Firmenauswahl erfüllt bisher nicht die Vorgaben des § 11 (3) HVTG und stellt die vorgegebene Beteiligung von nicht ortsansässigen Firmen nicht sicher.

Im Schlussgespräch wurde zugesagt, dass die Mitarbeiter/innen auf die Regelung hingewiesen werden und die Vorgesetzten bei der Zustimmung zum Bieterkreis de-ren Umsetzung beachten.

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Änderungen an der von der Sachbearbeitung vorgeschlagenen Firmenliste durch die Vorgesetztenebene finden nur in Ausnahmefällen statt. Städtische und amtsin-terne Vorgaben zur Korruptionsvermeidung bei der Firmenauswahl sind somit nicht umfassend umgesetzt worden.

Nach der Zusage im Schlussgespräch sollen die Abteilungsleitungen des Hochbau-amtes künftig die jeweils in ihrer Abteilung aufgeforderten Firmen – zunächst begin-nend mit einigen Schlüsselgewerken – untereinander austauschen und diesen er-weiterten Firmenpool zur Änderung der Bieterliste in der eigenen Abteilung verwen-den.

Die Verfahrensweise im Hochbauamt in Bezug auf den Vergabemanager (elektroni-sches Vergabesystem zur Abwicklung von Ausschreibungen) entspricht nicht der städtischen Regelung, die eine Nutzung verpflichtend vorschreibt.

Es ist bisher nicht gelungen, eine einheitliche und den städtischen Regelungen ent-sprechende Verfahrensweise sicherzustellen.

Durch den fehlenden Workflow zur Festlegung des Bieterkreises in IPASS (hoch-bauamtsinternes DV-Verfahren „Integrales Projekt- und Auftragssteuerungssystem“) und durch die dadurch erforderlichen manuellen Arbeitsabläufe ist ein Fehler- und Manipulationsrisiko gegeben.

Eine verbindliche Nutzung der Funktion „Verfahren im Fremdsystem (eVergabe etc.)“ in IPASS bei Nacherfassung der im Vergabemanager durchgeführten Verfah-ren ist nicht geregelt. Somit können bei Auswertungen zu den Vergabearten die tat-sächlichen Ergebnisse weiterhin verfälscht sein. Das Teilziel von IPASS, Bieterkrei-se zur Korruptionsprävention korrekt und umfassend darstellen und auswerten zu können, ist bisher nicht vollständig erreicht worden.

Hierzu wurde im Schlussgespräch auf die angestrebte ausschließliche Nutzung des Vergabemanagers verwiesen, wodurch diese Risiken nicht mehr bestehen.

Eine Kontrolle der ordnungsgemäßen Abzeichnungen der Firmenauswahl im Vergabemanager besteht beim Hochbauamt nicht. Die Chance, sich von der ord-nungsgemäßen Einhaltung des Workflows zu überzeugen, ist bisher nicht ergriffen worden.

Nach dem Schlussgespräch wurde zugesagt, zeitnah mit der Stadtkämmerei eine Lösung zu erreichen.

Der Versand des Bestellscheins an die ausgewählte Firma ohne vorherige Bestäti-gung der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit durch das Bauherrenamt und vor einer Erfassung in der Einkaufsplattform (EKP) birgt das Risiko einer Beauftragung ohne ausreichend verfügbare Mittel.

Gemäß Aussage im Schlussgespräch besteht dieses Risiko mit Einführung der ge-planten digitalen Rechnungsbearbeitung nicht mehr.

Die Chance, für abgrenzbare Bauunterhaltungsarbeiten und bestimmte Gewerke die Firmenauswahl durch Rahmenvereinbarungen zu vereinfachen und zu beschleuni-gen, wurde bisher nicht genutzt.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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Nach den Ausführungen im Schlussgespräch kann das Vorhaben aus personellen Gründen nicht zeitnah umgesetzt werden. Außerdem könne der Vergabemanager für die dazu notwendigen Ausschreibungen im Auf- und Abgebotsverfahren wegen eines fehlenden Moduls nicht genutzt werden.

Wir halten es aus Revisionssicht für angebracht, die Ausschreibung für Rahmenver-einbarungen zu forcieren.

Zur amtsintern praktizierten Firmenbewertung besteht kein stadtweit abgestimmtes Konzept und damit kein einheitlicher Maßstab. Darüber hinaus liegt die Vermutung nahe, dass für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen bevorzugt Firmen mit guter Bewertung ausgewählt werden, statt unbekannte oder neue Firmen auf die Bieterliste zu setzen. Dies erschwert die vorgeschriebene Streuung.

Im Schlussgespräch wurde dargelegt, dass diese Bewertungen nur als ein rein amtsinternes Arbeitsmittel eingesetzt werden.

Aus den Bereichen Qualitätsmanagement und Korruptionsvorsorge konnten uns keine Auswertungen zu Firmenauswahl sowie Controlling von Abläufen und Prozes-sen vorgelegt werden. Das amtsinterne Korruptionshandbuch aus 2014 sieht für den als besonders gefährdet definierten Bereich des Vergabewesens die Prüfung DV-gestützter Auswertungen durch die Abteilungsleitungen vor. Dies wurde bisher nicht umgesetzt.

8.1.2 Rückschau auf Feststellungen im Bereich der Haushalts- und Verwaltungsprü-fungen, über die im Schlussbericht 2014 berichtet wurde

Wir fassen die Feststellungen im Bereich der Haushalts- und Verwaltungsprüfungen aus dem Schlussbericht 2014 kurz zusammen und ergänzen diese um Aussagen aus der Stellungnahme des Magistrats mit einer aus der Sicht des Revisionsamtes aktualisierten Einschätzung des Sachverhalts.

8.1.2.1 Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen (Amt für Straßenbau und Erschlie-ßung) – Abrechnung des Straßenbeleuchtungsvertrags

Prüfungsziel war festzustellen, ob die Abrechnung des Vertragspartners der Stadt Frankfurt am Main für

• den Betrieb der Straßenbeleuchtung einschließlich Objektbeleuchtung im Stadtgebiet Frankfurt am Main und

• die Bereitstellung der dafür erforderlichen Energie (Strom und Gas)

im Abrechnungszeitraum 2012 ordnungsgemäß durch das ASE kontrolliert wurde.

Obwohl der Strompreis im Rahmen einer risikogestreuten Beschaffung entspre-chend der Entwicklung an der Strombörse EEX (European Energy Exchange) gebil-det wurde, war der von einem Drittlieferanten für verschiedene Stadtteile berechnete Preis für eine vergleichsweise geringfügige Strommenge günstiger.

Dass die Abrechnung des bezogenen Gases anhand eines regulären Tarifes des Lieferanten im Abrechnungszeitraum 2012 wirtschaftlicher war, wirft die Frage auf, ob die vertraglichen Preisbildungsregelungen hinreichend scharf kalkuliert wurden.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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Eine stichprobenartige Prüfung der durch die Mainova AG erbrachten Betriebsfüh-rungsleistungen erfolgte seitens des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) nur in wenigen Fällen.

Der Magistrat teilte in seiner Stellungnahme M 197 vom 24.10.2016 mit, dass durch das Revisionsamt benannte Unsicherheiten bezüglich der jeweiligen Zuständigkeit der beteiligten Stellen inzwischen ausgeräumt sind.

Weiterhin gibt der Magistrat zu bedenken, dass Regelungen zum Energiebezug ver-traglich vereinbart und damit nur bedingt flexibel gestaltbar sind. Dennoch finden wettbewerbliche Überprüfungen mit dem Ziel eines wirtschaftlichen Energiebezugs statt. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die stichprobenartige Prüfung der er-brachten Leistungen nur im Rahmen bestehender Personalkapazitäten möglich ist.

Wir behalten uns eine erneute Überprüfung des Sachverhalts im Rahmen einer Nachschauprüfung vor.

8.1.2.2 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) – Hilfen für Asylbewerber/innen

Bei der Prüfung handelte es sich um das Follow-up zu der im Jahr 2013 durchge-führten Prüfung „Hilfen für Asylbewerber/innen“.

Ziel der Prüfung war es, festzustellen, ob

• die Abwicklung der abrechenbaren Kosten für gesundheitliche Versorgungen für den Zeitraum 2009 bis 2013 ordnungsgemäß, zeitnah und vollständig erfolg-te bzw. aus welchen Gründen ggf. Abrechnungsrückstände entstanden sind,

• auf Anforderung vom Jugend- und Sozialamt die Datenübermittlung durch die Oberräder Werkstätten reibungslos und vollständig erfolgt.

Wir stellen fest, dass die Abrechnung der Kosten für die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen nach dem Hessischen Landesaufnahmegesetz in den Jahren 2009 bis 2013 wegen Schwachstellen in der Ablauforganisation unvollständig bzw. mit er-heblicher zeitlicher Verzögerung erfolgte.

Der Magistrat teilte in seiner Stellungnahme M 197 vom 24.10.2016 mit, dass der beanstandete Geschäftsablauf geändert wurde. Ein interner Probelauf hat eine feh-lerfreie Abwicklung ergeben. Die Umsetzung weiterer Empfehlungen (ggfs. Neukon-zeption, Zentralisierung der Abrechnungszuständigkeit) war aufgrund der enormen Fallzahlsteigerungen im Asylbereich nicht möglich.

Das Revisionsamt wird zu gegebener Zeit prüfen, ob diese Maßnahmen ausreichen, um die ordnungsgemäße und zeitnahe Abrechnung der erstattungsfähigen Kosten mit dem Land Hessen sicherzustellen.

8.1.2.3 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) – Bewilligung von Leistungen nach dem sechsten und siebten Ka-pitel SGB XII

Prüfungsziel war die Feststellung, ob das Antrags- und Bewilligungsverfahren ord-nungsgemäß erfolgte. Die Prüfung erstreckte sich auf einzelne Sozialrathäuser. Wir konzentrierten uns bei der Prüfung der 81 ausgewählten Einzelfallakten darauf, ob

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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• die Zuständigkeit des Jugend- und Sozialamtes gegeben war,

• die Anspruchsvoraussetzungen für die nachgefragten Hilfen erfüllt waren und dabei auch der Grundsatz „ambulant“ vor „stationär“ beachtet wurde,

• einzusetzendes Einkommen und Vermögen richtig ermittelt und angerechnet wurde,

• Ansprüche auf vorrangige Leistungen sowie Kostenerstattungsansprüche ge-prüft und realisiert wurden.

Neben verschiedenen Einzelfallbeanstandungen stellten wir fest, dass das Verfah-ren zur Anspruchsprüfung, Bedarfsermittlung und Bewilligung von Integrationsplät-zen nach § 54 SGB XII i. V. m. § 55 SGB IX in den Frankfurter Richtlinien (FRL) nicht abschließend geregelt ist. In Fällen mit höherem Betreuungsbedarf kann dies zur Folge haben, dass mangels Verfahrensvorschriften der Hilfebedarf durch die zu-ständigen Stellen nicht hinreichend geprüft wird.

Aufgrund der getroffenen Feststellungen hat das Revisionsamt verschiedene Maß-nahmen empfohlen.

Zwischenzeitlich hatte das Fachamt mitgeteilt, dass die Bearbeitungsmängel durch die betreffenden Sozialrathäuser weitestgehend beordnet wurden.

In seiner Stellungnahme M 197 vom 24.10.2016 teilte der Magistrat mit, dass eine besondere Arbeitseinheit unter der Beteiligung verschiedener Sozialrathäuser ge-schaffen wurde, die Anträge mit besonderem Betreuungsbedarf unter der Anwen-dung eines Hilfeplanverfahrens bearbeitet. Nach Ablauf dieses befristeten Arbeits-auftrags ist ein flächendeckendes Verfahren vorgesehen, in das die zuvor gesam-melten Erfahrungen einfließen.

Hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie zum Vorgangskontrollsystem im IT-Verfahren Care4 erfolgt derzeit eine Umsetzung.

Wir behalten uns eine erneute Überprüfung des Sachverhalts, insbesondere der Richtlinie zum Vorgangskontrollsystem im Rahmen einer Nachschauprüfung vor.

8.1.2.4 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) – Berücksichtigung von vorrangigen Leistungen bei Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Prüfungsziel war die Feststellung, ob bestehende Refinanzierungsmöglichkeiten durch die Realisierung von Rentenansprüchen erkannt und ausgeschöpft wurden. Die Prüfung erstreckte sich auf Leistungsfälle nach dem SGB XII, bei denen dem Grunde nach vorrangiges Einkommen aus Altersrente, Witwen-/Witwerrente, Erzie-hungsrente oder Auslandsrente erzielt hätte werden müssen.

Bei der Prüfung der 70 Leistungsfälle ergaben sich in 36 Fällen Bearbeitungsmän-gel.

Bestehende Refinanzierungsmöglichkeiten aus der Hilfe zum Lebensunterhalt ge-genüber vorrangigen Rentenansprüchen wurden vom Jugend- und Sozialamt nicht immer rechtzeitig erkannt und ausgeschöpft.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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Eine systematischere und regelmäßigere Überprüfung der Geschäftsvorfälle, die ei-ne bessere Früherkennung von Mängeln und deren Ursachen ermöglichen könnte, findet immer noch nicht statt.

Zur effektiveren Einnahmeausschöpfung hat das Revisionsamt verschiedene Em-pfehlungen ausgesprochen.

Der Magistrat teilte in seiner Stellungnahme M 197 vom 24.10.2016 die Auffassung des Revisionsamtes zur Minimierung des Einnahmeausfallrisiko und beschrieb die bisher ergriffenen Maßnahmen, beispielweise die Anpassung der Frankfurter Richt-linien. Innerhalb des Fachamtes wird ein Verfahren zur Realisierung erstmaliger oder erhöhter Rentenansprüche entwickelt.

Wir behalten uns eine erneute Überprüfung des Sachverhalts im Rahmen einer Nachschauprüfung vor.

8.1.2.5 Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben (Stadt-schulamt) – Beteiligung am Mittagessen an Schulen

Prüfungsgegenstand waren die bei den allgemeinbildenden städtischen Schulen al-ler Schulformen bestehenden Schulkantinen, die in den Jahren 2008 bis 2012 in Be-trieb genommen wurden (33 Schulkantinen). Prüfungsziel war die Gewinnung eines Überblicks zu Anzahl, Art, Größe und Auslastung der Schulkantinen sowie zur Höhe der mit dem Betrieb der Schulkantinen verbundenen Aufwendungen. Als Indikator für die Auslastung der Schulkantinen haben wir die Zahl der vom Stadtschulamt be-zuschussten Mittagessen im Jahr 2013 herangezogen.

Die Beteiligung am Mittagessen belief sich im Haushaltsjahr 2013 auf lediglich ca. 16 %. Die Nachfrage nach Mittagessen bleibt insbesondere bei den weiterführenden Schulen deutlich hinter den Erwartungen (50 %) zurück. Folglich betrug die Kapazi-tätsauslastung der Schulkantinen lediglich 33 %. In den Grundschulen betrug die Kapazitätsauslastung durchschnittlich 54 % (Median 46 %), in den Gymnasien 29 % (Median 32 %).

In seiner Stellungnahme M 197 vom 24.10.2016 teilte der Magistrat mit, dass durch das beschlossene Modellraumprogramm für Grundschulen, Gymnasien und inte-grierte Gesamtschulen die Raumgrößen vorgegeben seien und lediglich beim Bau-en im Bestand diese Vorgaben nicht immer umsetzbar seien. Es wurden keine wei-teren Schritte unternommen, um das Raumprogramm zu verändern.

8.1.2.6 Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben (Stadt-schulamt) – Schulgirokonten

Prüfungsgegenstand war die Überwachung der Bewirtschaftung der Schulgirokon-ten durch das Stadtschulamt.

Prüfungsziele waren Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Hierzu sollte festgestellt werden, ob die Bewirtschaftung der Schulgirokonten außerhalb des einheitlichen städtischen Rechnungswesens zu-lässig und zweckmäßig ist, die erforderlichen Regelungen getroffen wurden und ei-ne effektive Kontrolle der Bewirtschaftung durch das Stadtschulamt erfolgt.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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Der Umfang der Kassengeschäfte, die über die Schulgirokonten abgewickelt wer-den, geht über die haushaltsrechtlich zulässige Bereitstellung von Handvorschüssen hinaus. Auch nach einer Prüfung im Jahr 2014 mit entsprechenden Empfehlungen durch das Revisionsamt wurde der Umfang der Kassengeschäfte auch im Jahr 2015 nicht reduziert. Die Verantwortlichkeiten in den Schulen sind nicht hinreichend gere-gelt.

Die Dienstanweisungen waren nicht aktuell und enthielten keine ausreichenden Ver-fahrensregelungen.

Eine hinreichende Kontrolle der Bewirtschaftung der Handkassen, auch um einem möglichen Fehlverhalten der Handkassenverwalter/innen weitestgehend entgegen-zuwirken, war zum Zeitpunkt der Prüfung nicht gegeben.

Der Magistrat teilte in seiner Stellungnahme M 197 vom 24.10.2016 mit, dass beab-sichtigt ist, vorbehaltlich der Prüfung der Umsetzbarkeit, den Aufforderungen des Revisionsamtes nachzukommen. Mangels entsprechender dienstlicher Vorschriften konnte bislang der Umfang der Kassengeschäfte noch nicht auf das notwendige Maß reduziert werden. Daher wurde eine bestehende Dienstanweisung überarbei-tet. Weitere Aspekte hinsichtlich der Zuständigkeitsfrage bei Zahlungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets befinden sich noch in der Bearbeitung. Ausste-hende Verfügungen hinsichtlich zu regelnder Zuständigkeiten werden noch nachge-holt.

Wir behalten uns eine erneute Überprüfung des Sachverhalts im Rahmen einer Nachschauprüfung vor.

8.1.2.7 Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege (Stadtschulamt) – Forderungsmanagement Elternentgelte

Prüfungsgegenstand war das Forderungsmanagement bezogen auf die Kostenbei-träge gemäß § 90 SGB VIII (Elternentgelte) und das Vorgangskontrollsystem in der Kindertagespflege.

Prüfungsziel war es, den Geschäftsablauf im Stadtschulamt zur Erhebung und Ver-einnahmung der Elternentgelte zu ermitteln, darzustellen und zu bewerten (Ist-Analyse). Schwachstellen sollten erkannt und beschrieben werden. Das Vorgangs-kontrollsystem zur Bewilligung der Geldleistungen an Tagespflegepersonen war auf seine Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen.

Der EDV-gestützte Prozess ermöglicht es dem Stadtschulamt, die festgesetzten El-ternentgelte zur Kindertagespflege vollständig in der Debitorenbuchhaltung zu er-fassen und rechtzeitig einzuziehen.

Positiv hervorzuheben sind insbesondere:

• die automatisierte Unterstützung des Prozesses mit SAP,

• die Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips,

• die Vorauszahlung der Elternentgelte zum 1. des Monats.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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Zur Vergütung der Tagespflegepersonen bestand zum Zeitpunkt der Prüfung kein verbindliches Konzept zur Umsetzung systematisierter Vorgangskontrollen und Do-kumentation der bislang im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht geprüften Fälle.

In seiner Stellungnahme M 197 vom 24.10.2016 teilte der Magistrat mit, dass eine stichprobenartige Vorgangskontrolle der Berechnungen inzwischen erfolgt.

Die vom Revisionsamt empfohlene IT-gestützte Verzahnung der Berechnung der El-ternentgelte mit der Vergütung der Tagespflegepersonen soll umgesetzt werden.

Wir behalten uns eine erneute Überprüfung des Sachverhalts im Rahmen einer Nachschauprüfung vor.

8.1.2.8 Produktgruppen: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte (Kulturamt) und 21.16 Sportförderung (Sportamt) – Zuschüsse

Prüfungsgegenstand waren die Zuschüsse an Vereine und Organisationen für die Inanspruchnahme von Einrichtungen der Saalbau im Haushaltsjahr 2013 in den Be-reichen Kulturelle Dienstleistungen (PG 21.01) und Sportförderung (PG 21.16).

Prüfungsziel war es festzustellen,

• ob die rechtlichen und vertraglichen Vorgaben eingehalten werden,

• ob die Zuschussberechnung korrekt erfolgen,

• wie Art und Umfang der Fördermittelvergabe geartet sind,

• wie die Geschäftsprozesse hinsichtlich Schwachstellen bzw. Risiken ausgestal-tet sind.

Die nicht ordnungsgemäße Anwendung der städtischen Richtlinien führte im Jahr 2013 im Förderbereich Kultur zu unzulässigen Zuschusszahlungen von rund 465 T€ und im Bereich Sport von rund 378 T€. Die Budgetüberschreitungen hätten dem-nach bei einer ordnungsgemäßen Abrechnung um rund 843 T€ reduziert werden können.

Die Förderpraxis im Kultur- und Sportbereich weicht zum Teil deutlich von der städ-tischen Beschlusslage ab.

Der Magistrat teilte in seiner Stellungnahme M 197 vom 24.10.2016 mit, dass für den Bereich Kultur die Abrechnungsunterlagen der Saalbau ab dem Jahr 2016 einer genaueren Prüfung unterzogen werden. Eine mögliche Umstellung der Bezuschus-sung der Dauermietverhältnisse wird geprüft.

Hinsichtlich des Bereiches Sport teilt der Magistrat mit, dass die Empfehlungen des Revisionsamtes umgesetzt werden.

Wir behalten uns eine erneute Überprüfung des Sachverhalts im Rahmen einer Nachschauprüfung vor.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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8.1.2.9 Produktgruppe: 32.01 Personalservice und -controlling (Personal- und Orga-nisationsamt) – Analyse der personalwirtschaftlichen Ordnungsgrundlagen

Prüfungsgegenstand der Prüfung war die Analyse der personalwirtschaftlichen Ord-nungsgrundlagen gemäß AGA I Abschnitt 3.4 (Stand: 01.01.2015) und AGA II Ab-schnitt 3.1 (Stand: 10.01.2012).

Prüfungsziel war es festzustellen,

• ob die Ordnungsgrundlagen vorhanden sind,

• ob die vorhandenen Ordnungsgrundlagen gemäß den Regelungen der AGA II ordnungsgemäß erstellt wurden,

• ob die Ordnungsgrundlagen aktuell sind,

• inwieweit die im Personalportal zur Verfügung gestellten Applikationen Organi-sationsplan und Stellenbeschreibung zur Erstellung der Ordnungsgrundlagen seitens der Ämter genutzt werden.

Prüfungsumfang waren die gemäß AGA II Abschnitt 3.1 durch die Ämter zu erstel-lenden Ordnungsgrundlagen zur Arbeitsverteilung. Die Prüfung fand bei sechs Äm-tern statt.

Die personalwirtschaftlichen Ordnungsgrundlagen können nur dann ihren Zweck er-füllen, wenn sie ständig aktualisiert werden. Hinsichtlich dem Vorhandensein und der Aktualität der personalwirtschaftlichen Ordnungsgrundlagen bestanden auffal-lende Schwächen.

In seiner Stellungnahme M 197 vom 24.10.2016 schließt sich der Magistrat den Ausführungen des Revisionsamtes hinsichtlich der Überprüfung der organisatori-schen Ordnungsgrundlagen grundsätzlich an. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass eine laufende Überprüfung der Ordnungsgrundlagen in der Praxis kaum zu re-alisieren sei. Auch eine jährliche Überprüfung sei angesichts von ca. 70 Organisati-onseinheiten nicht zu leisten. Es wird erläutert, dass die Ämter und Betriebe regel-mäßig auf die Anpassung der Ordnungsgrundlagen hingewiesen werden.

8.1.2.10 Produktgruppe: 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung (Hochbau-amt) – Europäische Schule

Prüfungsgegenstand war die Erweiterung der Europäischen Schule und die damit zusammenhängende Beauftragung des Hochbauamtes sowie die dort vorgenom-menen Auftragsvergaben.

Die Tätigkeit des Hochbauamts zur Erweiterung der Europäischen Schule erfolgte zu einem Zeitpunkt, zu dem die Finanzierung der Maßnahme noch unklar war und noch keine entsprechenden Beschlüsse vorlagen. Das Hochbauamt wurde ohne schriftlichen Auftrag tätig. Daher ist die Beauftragung im Einzelnen nicht nachvoll-ziehbar.

Der Magistrat erläutert in seiner Stellungnahme M 197 vom 24.10.2016 die komple-xen Finanzierungsvereinbarungen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass durch die Verlagerung der Bankenaufsicht zur Europäischen Zentralbank eine um-

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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fangreiche Kinderbetreuung sichergestellt werden musste und zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Zeitdruck bestand.

8.1.3 Rückschau auf Feststellungen im Bereich der Haushalts- und Verwaltungsprü-fungen, über die im Schlussbericht 2013 berichtet wurde

Wir schildern in kurzer Zusammenfassung die Feststellungen im Bereich der Haus-halts- und Verwaltungsprüfungen aus dem Schlussbericht 2013, die Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes hierzu (M 183 vom 06.11.2015) und ergänzen diese um eine aus Revisionssicht aktualisierte Einschät-zung des beschriebenen Sachverhalts.

8.1.3.1 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) – Ehrenbeamte

Bei einer Prüfung im Bereich des ehrenamtlichen Dienstes des Jugend- und Sozial-amtes empfahlen wir u. a. zu prüfen, ob die hohe Anzahl der Sozialbezirke erforder-lich ist.

Der Magistrat teilte in seiner Stellungnahme M 183 vom 06.11.2015 mit, dass an-lässlich der Empfehlungen des Revisionsamtes Vorschläge für einen möglichen Neuzuschnitt von Sozialbezirken und Kriterien zur Benennung der Anzahl von Sozi-albezirksvorsteherinnen und -vorstehern und Sozialpflegerinnen und -pflegern erar-beitet wurden. Die Entscheidung zur Umsetzung dieser Vorschläge steht noch aus.

Zwischenzeitzeitlich hat die Stadtverordnetenversammlung eine neue „Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherin-nen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern“ mit § 967 vom 26.01.2017 (M 210 vom 04.11.2016) beschlossen. Im Ergebnis wurde die Anzahl der Sozialbezirke von 67 auf 73 erhöht.

8.1.3.2 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Anlässlich einer Prüfung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) empfahlen wir, die beim Jugend- und Sozialamt bestehenden Arbeitsanweisungen in eine „Frankfurter Richtlinie“ (FRL) umzuwandeln.

In seiner Stellungnahme M 183 vom 06.11.2015 teilte der Magistrat hierzu u. a. mit, dass die Erstellung einer leistungsartbezogenen FRL noch in Arbeit sei und die Fer-tigstellung dieser FRL voraussichtlich im Herbst 2015 erfolge.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Schlussberichts war die angekündigte FRL noch nicht in Kraft gesetzt.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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8.1.4 Rückschau auf Feststellungen im Bereich der Haushalts- und Verwaltungsprü-fungen, über die im Schlussbericht 2012 berichtet wurde

8.1.4.1 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) – Hilfen zur Gesundheit

Bereits im Schlussbericht 2012 berichteten wir u. a. von einer früheren Prüfung der Gewährung der Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII oder dem AsylbLG, die nicht nach § 264 SGB V abgerechnet werden können. Wir empfahlen eine Ergän-zung der Frankfurter Richtlinie (FRL) SGB XII-47-A-04.01.2008 oder alternativ eine vollständig neu zu erstellende Richtlinie.

In seiner Stellungnahme zum Schlussbericht 2014 (M 197 vom 24.10.2016) teilte der Magistrat mit, dass die angekündigte Überarbeitung der Frankfurter Richtlinie aus arbeitskapazitären Gründen noch immer nicht umgesetzt werden konnte. Über-dies zeichnen sich im Rechtskreis Asylbewerberleistungsgesetz aktuell verschiede-ne gesetzliche Änderungen ab, die direkt mit eingearbeitet werden sollen

8.1.4.2 Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Jugend- und Sozialamt) – Leistungen für Unterkunft und Heizung

Im Schlussbericht 2012 berichteten wir bereits u. a. von einer früheren Prüfung der Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB XII. Die sei-tens des Fachamtes avisierte „Richtlinie zum Vorgangskontrollsystem“ war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Schlussberichts noch nicht in Kraft gesetzt.

Der Magistrat teilte bereits in seiner Stellungnahme zum Schlussbericht 2013 M 183 vom 06.11.2015 mit, dass die Überarbeitung der Frankfurter Richtlinien zu Unter-kunfts- und Heizkosten sich noch im laufenden Prozess befindet. Auch das Vor-gangskontrollsystem soll zeitnah in Kraft treten. In der Stellungnahme zum Schluss-bericht 2014 (M 197 vom 24.10.2016) wurde mitgeteilt, dass es bezüglich der M 183 keinen Ergänzungsbedarf gibt.

8.1.4.3 Produktgruppe: 31.05 Steuern und sonstige Abgaben (Stadtkämmerei) – Sponsoring

Bereits im Schlussbericht 2012 berichteten wir von der Prüfung „Sponsoring“. Ne-ben der notwendigen Beachtung der einschlägigen Regelungen empfahlen wir, eine Sponsoringrichtlinie zu erlassen.

Der Magistrat teilte in seiner Stellungnahme M 197 vom 24.10.2016 mit, dass soweit von den zuständigen Stellen das Erstellen einer Sponsoring-Richtlinie beabsichtigt wird, sich der Magistrat – Stadtkämmerei – beteiligen wird. Auch zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Schlussberichts lag noch keine Sponsoring-Richtlinie vor.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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8.2 Feststellungen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstech-nik

8.2.1 Zentrale IT-Angelegenheiten

Wie bereits im Schlussbericht 2013 und 2014 an dieser Stelle dargelegt, wurden die DV-Leitsätze für finanzrelevante DV-Verfahren bei der Stadt Frankfurt am Main vom 22.06.1986 und die Richtlinien zum Systementstehungsgang von DV-Verfahren bei der Stadt Frankfurt am Main vom 07.09.1987 von uns über Herrn Oberbürgermeis-ter Feldmann an das Personal- und Organisationsamt und an Herrn Stadtkämmerer Becker übersandt. Wir baten um die Überarbeitung bzw. Neufassung der DV-Leitsätze und Richtlinien, welche ihre Gültigkeit besitzen und im Sinn und Zweck richtig und erforderlich sind. Auch wiesen wir darauf hin, dass diese aufgrund von Gesetzes- und Vorschriftenänderungen, der Euroeinführung sowie stadtinternen Veränderungen wie z. B. dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 3348) vom 04.07.2013 über die „E-Government-Strategie der Stadt Frankfurt am Main“ (M 81 vom 17.05.2013), nur schwer anwendbar sind. Ferner empfahlen wir an dieser Stelle, einen geordneten Prozess zur Einführung von IT-Verfahren (Hard- und Software) innerhalb der Stadtverwaltung zu implementieren.

Eine Überarbeitung bzw. Neufassung der DV-Leitsätze für finanzrelevante DV-Verfahren und der Richtlinien zum Systementstehungsgang von DV-Verfahren der erlassenden Stellen lag bis April 2017 noch immer nicht vor.

8.2.2 Zentraler IT-Einkauf

Der mit MB Nr. 874 vom 08.09.2014 eingerichtete zentrale IT-Einkauf hat am 01.07.2015 seine Tätigkeit aufgenommen. Ob insbesondere das geplante Einspa-rungspotential von wenigstens 1,3 Mio. € p. a. sowie sonstige Vorteile für die Stadt Frankfurt am Main tatsächlich realisiert werden, wollen wir in den kommenden Jah-ren überprüfen und werden hierzu an dieser Stelle in nachfolgenden Schlussberich-ten berichten.

8.2.3 Finanzverwaltung

8.2.3.1 IT-Verfahren „SAP“: Berechtigungswesen

Seit dem Jahr 2012 wird auf Arbeitsebene, zwischen dem Kassen- und Steueramt, der Stadtkämmerei und dem Revisionsamt, die Feststellungen vorangegangener Prüfungen im Bereich des Berechtigungswesens im SAP ERP-System mit Hilfe des Prüfprogrammes „CheckAud for SAP Systems“ umgesetzt. Die Berechtigungen der Basisadministration wurden bereits im Jahr 2012 erfolgreich und gesetzeskon-form angepasst, diese kritischen Berechtigungen werden monatlich auf sachgerech-te Vergabe überprüft.

Die festgestellten Risiken im Bereich Finanz- / Rechnungswesen (FI) wurden zu-sammen mit der Stadtkämmerei und dem Kassen- und Steueramt bearbeitet und soweit möglich konkrete Maßnahmen zur Beseitigung vereinbart. Erste Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, die weitere Umsetzung der noch offenen Maßnahmen im Bereich Finanz- / Rechnungswesen (FI) werden im Jahr 2017 fortgeführt. Über die Ergebnisse werden wir in unserem Schlussbericht für das Jahr 2016 berichten.

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8.2.3.2 IT-Verfahren „SAP“: elektronische Rechnungsbearbeitung

Das Ausschreibungsverfahren zur Einführung einer elektronischen Rechnungsbear-beitung wurde abgeschlossen. Das Revisionsamt prüft begleitend die Einführung in den beiden Pilotbereichen „Dezernat Finanzen“ und „Hochbauamt“. Das Projekt zur Einführung einer elektronischen Rechnungsbearbeitung ist noch nicht abgeschlos-sen. Über das Ergebnis werden wir in unserem Schlussbericht für das Jahr 2016 be-richten.

8.2.4 Sozialverwaltung - IT-Verfahren „PROSOZ14plus“

Das im Haushaltsjahr 2014 geprüfte IT-Verfahren PROSOZ14plus Version 2013.1.0.2 konnte aufgrund von drei bedeutenden Prüfungsfeststellungen (Revisionsbericht 28/2013 vom 11.02.2014) keine Freigabeempfehlung erhal-ten.

Nachdem unsere Anforderungen nach Aufnahme von zahlungsrelevanten Stamm-datenänderungen im IKS sowie Ergänzung der Erfassungsregeln um nicht zu lö-schende Chronikeinträge umgesetzt wurden, ist zur Erteilung einer Freigabeemp-fehlung noch zwingend nachfolgende Anforderung aus GemKVO, GemHVO und GoBD an ein ordnungsgemäßes IT-Verfahren aufzugreifen:

• Erstellung der Verfahrensdokumentation.

Im Rahmen einer Nachschau werden wir dieses Thema einer erneuten Prüfung un-terziehen und über das Ergebnis in unserem Schlussbericht für das Jahr 2016 be-richten.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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8.3 Feststellungen aus dem Bereich der Technischen Prüfungen

8.3.1 Allgemeines

Der Bereich der technischen Prüfungen umfasst u. a. die Prüfung von Vorlagen für die Anmeldung zum Investitionsprogramm (Investitionsvorlagen), Bauvorlagen (Vor-prüfung), Mehrkostenvorlagen, Baubegleitende Prüfungen und Bauabrechnungen. Prüfungsschwerpunkte sind dabei

• die ordnungsgemäße Anwendung der HOAI, VOF, VOB und VOL unter Berück-sichtigung der stadtspezifischen Regularien (u. a. Vergabe- und Beschaffungs-vorschrift),

• die Anwendung bautechnischer Vorschriften und Regelungen (z. B. allgemein anerkannte Regeln der Technik) unter Beachtung der Grundsätze der Wirt-schaftlichkeit, Sparsamkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit,

• die Einhaltung der einschlägigen Haushalts- und Verwaltungsvorschriften sowie

• Prozessprüfungen.

Gemäß MB Nr. 713 vom 22.06.2012 (Revisionsordnung) sind Entwürfe, Kostener-mittlungen und Abrechnungen von Baumaßnahmen und technischen Anlagen, die Kosten in Höhe von netto 500 T€ überschreiten, dem Revisionsamt zur Prüfung vor-zulegen.

Vor der Aufnahme von Bauvorhaben in das Investitionsprogramm sind Investitions-maßnahmen über 500 T€ (brutto), entsprechend den Angaben in den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (Anlage zur Haushaltssatzung), ebenfalls vom Revisi-onsamt zu prüfen.

An dieser Stelle im Schlussbericht beschränken wir uns auch in diesem Jahr in den nachfolgenden Kapiteln auf eine Auswahl markanter Prüfergebnisse aus einer Viel-zahl von Prüfungen im Berichtsjahr. Dabei werden Auszüge aus unseren Stellung-nahmen zu Beschlussvorlagen an den Magistrat und Revisionsberichten sowie Prü-fungsmitteilungen wiedergegeben, in denen die konkrete Sachaussage im Vorder-grund steht. Wenn dazu einzelne Stellungnahmen der beteiligten Dezernate und Ämter zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Schlussberichts vorlagen, sind deren Ar-gumente, soweit sie zur Klarstellung des Sachverhalts beitragen, in die Ausführun-gen eingearbeitet.

8.3.2 Prüfung der Bauvorlagen (Vorprüfung)

8.3.2.1 Allgemeines

Die Vorprüfung hat für eine Projektrealisierung grundlegende Bedeutung, da we-sentliche Einsparpotentiale am wirkungsvollsten in der Anfangsphase einer Planung realisiert werden können. Deshalb sollen die Vorlagen dem Revisionsamt rechtzeitig zur Prüfung zugeleitet werden. Gleiches gilt auch für die Maßnahmen zur Aufnahme in das Investitionsprogramm.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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Die Prüfung der Bauvorlagen hat u. a. folgende inhaltliche Schwerpunkte:

• Angabe und Einhaltung der in den Haushaltsplänen ausgewiesenen Gesamt-kosten der Investitionsmaßnahme sowie Angabe und Angemessenheit der Fol-gekosten,

• Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme; insbesondere, ob die Funktionalität und die geplante Durchführung den gesetzten Zielen entsprechen und die wirt-schaftlichste Lösung, auch unter Einbeziehung der Folgekosten, erarbeitet wur-de,

• Vorhandensein und Plausibilität der Bedarfsanalyse und Grundlagenermittlung,

• Übereinstimmung der Planung mit dem Raumprogramm bei Hochbaumaßnah-men,

• technische Ausführung unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik,

• Einhaltung der in der HOAI festgeschriebenen Regelungen bei den Honorarbe-rechnungen der beauftragten Architekten und Fachingenieure,

• realistische und marktkonforme Veranschlagung der Kosten und ggf. deren Kor-rektur,

• Plausibilität der Massenansätze und ggf. deren Richtigstellung.

Die Durchführung von Baumaßnahmen soll sparsam und wirtschaftlich erfolgen (§ 92 HGO). Es ist Aufgabe der Bauherren und Planer, diese Ziele einzuhalten und entsprechend zu planen. Für eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist es wesent-lich, dass die jeweilige Baumaßnahme mit allen Randbedingungen ausreichend be-schrieben und dargestellt wird.

Dazu ist bei Baumaßnahmen i. d. R. die Erstellung von Wirtschaftlichkeitsverglei-chen gemäß § 12 GemHVO erforderlich. Der Magistrat hat hierzu mit MB Nr. 113 vom 05.02.2016 die „Richtlinie zu Wirtschaftlichkeitsvergleichen gemäß § 92 Abs. 2 HGO und § 12 GemHVO“ beschlossen, welche in der NaSt Nr. 02/2016 veröffent-licht wurde.

8.3.2.2 Dienstgebäude Straßenverkehrsamt, Kurt-Schumacher-Straße 45, Sanierung der Sanitäranlagen

Für die Sanierung der Sanitäranlagen im Straßenverkehrsamt (Amt 36) erhielten wir im Februar 2015 die Kostenberechnung als Bauunterhaltungsmaßnahme zur Prü-fung vorgelegt. Das gesamte Dienstgebäude wurde zuletzt 1993 saniert. Gemäß den Wünschen des Bauherrenamts sollten die gefliesten Wände, WC-Trennwände, abgehängten Decken, Beleuchtung sowie sämtliche Heizungs- und Sanitärobjekte für einen Kostenansatz von brutto 700 T€ erneuert werden. Bei der daraufhin durchgeführten örtlichen Begehung konnten wir keinen unmittelbaren Handlungsbe-darf für die umfängliche Umsetzung der geplanten Gesamtmaßnahme feststellen. Die mehr als zwanzig Jahre alten Dusch- und Umkleidebereiche in den verschiede-nen Stockwerken wiesen keine wesentlichen Defizite auf, auch wenn vereinzelt Fliesen gerissen oder gebrochen sowie einige Sanitärobjekte und die Duschtrenn-wände abgenutzt waren. Im Wesentlichen waren die Sanitärbereiche jedoch augen-scheinlich noch in einem altersgemäß guten und gepflegten Zustand. Das Hoch-bauamt konnte den intakten Zustand der Rohrleitungssysteme im Gebäude auf-

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grund der von uns als begrüßenswert bezeichneten eigenen Untersuchungen bestä-tigen.

Bei einer üblicherweise zu erwartenden Gebrauchsdauer bzw. rechnerischen Nut-zung der Rohrleitungssysteme, Sanitärobjekte und Heizkörper von 25 bis 40 Jahren (VDI-Richtlinien bzw. Empfehlungen Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung), hatten wir ausgeführt, dass eine umfassende Sanierung “rechnerisch“ erst in den nächsten 5 bis 15 Jahren zu erwarten ist. Diese wird wiederum erhebliche Schäden an gefliesten Wänden und Sanitärobjekten verursachen. Vor dem Hintergrund der zukünftig sowieso anstehenden Sanierung der Rohrleitungssysteme hatten wir die aktuell geplante Sanierungsmaßnahme für insgesamt verfrüht und derzeit weder wirtschaftlich noch zweckmäßig eingestuft. Die Sanierung würde überwiegend ledig-lich der Verbesserung der optischen Beschaffenheit dienen.

Als ein Ergebnis unserer Prüfung hatten wir empfohlen, die tatsächlich vorhandenen Schäden, mangelhafte Einbauteile etc. zeitnah zu reparieren. Dazu gehörten auch die Ausbesserungsarbeiten, erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen und der not-wendige Austausch einzelner Objekte.

Darüber hinausgehend hatten wir vorgeschlagen, den Mietvertrag dahingehend zu prüfen, ob die langfristig anstehende Gesamtsanierung der Sanitäreinrichtungen, in-klusive der Versorgungsstränge, in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fällt.

Das Bauherrenamt hat Abstand von den ursprünglich geplanten Sanierungsarbeiten genommen und ist den Empfehlungen des Revisionsamts gefolgt.

8.3.2.3 Riedhofschule, Riedhofweg 15-17, Sanierung Turnhalle

Im März 2015 erhielten wir die Kostenberechnung für die Bauunterhaltungsmaß-nahme Sanierung Turnhalle Riedhofschule zur Prüfung.

Die Riedhofschule besteht aus einem denkmalgeschützten Ensemble von Schulge-bäuden aus den frühen 1950er Jahren. In der weitläufigen Anlage wurden in den letzten Jahren verschiedene Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Bei dem Turn-hallengebäude wurden bereits das Dach, die Fenster und die Außentüren erneuert. Dagegen sind Fußböden, Sanitäranlagen, Wand- und Deckenoberflächen weitge-hend original erhalten und in einem überwiegend unansehnlichen Zustand. Viele Leitungen sind auf Putz verlegt.

Mit der geplanten Baumaßnahme, deren Gesamtkosten mit brutto 1,428 Mio. € be-ziffert wurden, sollte die Beheizung der Halle auf eine effektivere Deckenstrahlplat-tenheizung umgestellt werden und das Dach eine zeitgemäße oberseitige Wärme-dämmung erhalten. Außerdem sollten die Trink-, Abwasser- und Elektroanlagen grundlegend erneuert werden. Es war vorgesehen, den ehemaligen Raum der Lüf-tungsanlage für ein zusätzliches Treppenhaus zu nutzen, das die Fluchtwegesituati-on im Obergeschoss verbessert.

Aus Sicht des Revisionsamts befürworteten wir die geplanten Baumaßnahmen. Es fehlte jedoch ein priorisiertes Gesamtkonzept, das alle erforderlichen Maßnahmen für die nächsten 10 bis 15 Jahre beinhaltet. Insbesondere fehlte ein Energiekonzept für die Turnhalle, damit die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Wärmedämmmaß-nahmen beurteilt werden kann.

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Die uns zur Prüfung vorgelegten Kostenberechnungen für die Kostengruppen (KG) 300 – Baukonstruktionen –, 400 – Technische Anlagen – und 700 – Baunebenkos-ten – waren überwiegend detailliert aufgestellt. Wir hatten jedoch den Umfang und die Qualität der Fachplanung Elektro (KG 440 und 450) bemängelt, die nicht den Anforderungen an eine Entwurfsplanung und dem jeweiligen Honorar entsprachen. Die Planungsqualität für das Gewerk Elektro hatten wir bereits bei anderen Bauvor-haben des gleichen Planers bemängelt, da die Anforderungen an die jeweiligen Planungsstufen nicht erfüllt wurden.

Auch bei diesem Projekt hatten wir empfohlen, die Anforderungen an die Beleuch-tungsplanung mit dem Bauherren und auf die Turnhallennutzung abzustimmen. Da in der Turnhalle keine Wettkämpfe vorgesehen sind, ist eine Nennbeleuchtungsstär-ke von 300 Lux (lx) ausreichend. Die Leuchtenanzahl kann entsprechend reduziert werden.

Weiterhin hatten wir festgestellt, dass die Massenansätze in den KG 400 und 500 – Außenanlagen – deutlich zu hoch eingestuft wurden. Beispielsweise erfordert der Zugang zur neuen Fluchttreppe nur zwei Treppenstufen und für eine notwendige Aluminiumrampe am Haupteingang wurden zusammen insgesamt 9 T€ veran-schlagt. Dies führte zu einer Kostenreduzierung von 38 T€, insgesamt in der KG 500 von etwa 81 T€.

Als Ergebnis unserer Prüfungen hatten wir Einsparungen in Höhe von etwa 186 T€ vorgeschlagen. Zusätzlich wurde empfohlen, den finanziellen Aufwand für die Aus-lagerung von Umkleiden und Geräteräumen in Container, Kostenansatz ca. 80 T€, zu vermeiden und Ersatzräume in der Schule für die relativ kurze fünfmonatige Bau-zeit zu suchen. Dazu sollte auch die Möglichkeit, Durchführung der Maßnahme in einem, statt in zwei Bauabschnitten, als eine Variante untersucht werden.

8.3.2.4 Römerberg Ostzeile, Römerberg 6, 8- 10, 16-28 und Schwarzer Stern, Saalgas-se 30, brandschutztechnische Gesamtsanierung mit technischer Neuordnung

Die Kostenberechnung für die brandschutztechnische Gesamtsanierung Ostzeile Römerberg und Schwarzer Stern wurde uns im September 2015 mit einem Kosten-ansatz von 15,78 Mio. € zur Prüfung vorgelegt. Insgesamt sind in den Gebäuden 13 Gewerbeeinheiten und 18 Wohnungen von den geplanten Baumaßnahmen betrof-fen. Sämtliche Einheiten werden von der Stadt Frankfurt am Main vermietet bzw. verpachtet.

Aufgrund brandschutztechnischer Untersuchungen aus den Jahren 2012 und 2013, die auch im Zusammenhang mit der bevorstehenden Dom-Römer-Bebauung und der Schnittstelle zur Tiefgarage „Dom Römer“ standen, wurden damals bereits ab September 2013 Mängelbeseitigungsanordnungen im Rahmen von Sofortmaßnah-men umgesetzt. Dabei ging es im Wesentlichen um Ertüchtigungen und Neuinstalla-tionen der Anlagentechnik und des Hochbaus, um die Betriebssicherheit und den Weiterbetrieb der Gebäude aufrechtzuerhalten. Der Kostenrahmen für die Sofort-maßnahmen wurde damals auf etwa brutto 1,365 Mio. € beziffert und ist nicht Teil der nun zur Prüfung vorgelegten Kostenberechnung für die brandschutztechnische Gesamtsanierung. In der Addition beträgt die Gesamtsumme der Aufwendungen aus Sofortmaßnahmen und vorgelegter Kostenberechnung für die brandschutztech-nische Gesamtsanierung etwa brutto 17,5 Mio. €.

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Parallel zu den damaligen Sofortmaßnahmen wurden die Gebäude weiter unter-sucht. Dabei wurde u. a. festgestellt, dass brandschutztechnische Auflagen gemäß der Ursprungsbaugenehmigung nicht oder nicht zulassungskonform hergestellt wur-den bzw. nicht hergestellt werden konnten. Darüber hinaus waren große Teile der Abschottungen von Leitungsanlagen der technischen Gebäudeausrüstung durch “Nachbelegungen“ beschädigt und damit nicht mehr zulassungskonform. Insgesamt kam das damalige Planungsteam in Abstimmung mit der Bauaufsicht zu dem Er-gebnis, dass in einem zweiten Schritt eine umfangreiche Neuordnung sämtlicher technischer Ausbaugewerke sowie die brandschutztechnische Ertüchtigung des Bauwerks notwendig sind. Davon war die gesamte Haustechnik betroffen, u. a. die Lüftungsanlagen, Sprinklertechnik, Sanitärleitungen, inkl. Steigleitungen und Steig-schächte, Elektroversorgung etc. Neben der reinen Mängelbeseitigung sollten auch Arbeiten zur Aufwertung der Wohnqualität durchgeführt werden, die wir als Kom-pensationsmaßnahmen eingestuft haben.

Die Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen sollten demzufolge in sechs Bauab-schnitten in einem Zeitraum von knapp drei Jahren durchgeführt werden. Teilweise sind parallel durchzuführende Arbeiten in verschiedenen Abschnitten möglich. Für die Sanierungsarbeiten müssen die Wohnungen und Gewerbebereiche jedoch frei-geräumt sein, wodurch ein Auszug der Wohnungsmieter und der Pächter der Ge-werbebereiche während der Sanierungszeiten notwendig wird. Lediglich das Res-taurant Schwarzer Stern wird während der kompletten Bauzeit nicht ausgelagert. Dort sind allerdings Betriebsunterbrechungen für Umschließungsarbeiten von Lei-tungen notwendig.

Als Ergebnis unserer Prüfungen hatten wir die Aufteilung der Baumaßnahme in sechs eigenständige Bauabschnitte als risikoreich bezeichnet, insbesondere, wenn eine abschnittsweise Überarbeitung technischer Gewerke erst nach Baubeginn not-wendig werden sollte.

Bereits im Mai 2015 hatten wir das Liegenschaftsamt darauf hingewiesen, dass für einen störungsfreien Baubetrieb verbindliche Übereinkünfte mit den Mietern und Pächtern bezüglich der temporären Wohnungsauszüge zu vereinbaren sind. Mit Ab-schluss der Bauverträge und vertraglich vereinbarten Bauausführungsfristen führt die Nichteinhaltung der Zeitvorgabe auf der Mieter- und Pächterseite zwangsläufig zu Bauzeitverzügen und entsprechenden Mehrkosten. Das Liegenschaftsamt hatte im September 2015 grob geschätzte Kosten für die notwendigen Mieterauslagerun-gen / Umzugs- und Einlagerungskosten und für Aufwandsentschädigungen / Miet-minderungen in Höhe von netto rund 300 T€ benannt.

Die zur Prüfung vorgelegte Planung der Starkstromanlagen und fernmeldetechni-schen Anlagen entsprachen zunächst lediglich dem Stand einer Entwurfsplanung und damit nicht den Anforderungen. Wir hatten das Hochbauamt gebeten, die über-arbeiteten Planungsunterlagen des Fachingenieurs zwingend detailliert zu prüfen, bevor diese zu Prüfungszwecken vorgelegt werden.

Unabhängig davon hatten wir auch bei anderen Projekten festgestellt, dass die Un-terlagen der Fachplaner vor der Weitergabe an das Revisionsamt nicht immer in dem notwendigen Umfang geprüft werden. Auch wenn dies häufig unterschiedliche Gründe hat, so sind die Ergebnisse der Fachplaner als klassische Bauherrenaufga-be in jedem Fall von der beauftragenden Stelle zu prüfen, zumal häufig auch andere Planungsleistungen darauf aufbauen.

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Weiterhin wurde vom Revisionsamt darauf hingewiesen, dass kostenpflichtige Sachverständigenabnahmen von technischen Gewerken nur dann zu beauftragen sind, wenn diese gemäß Technischer Prüfverordnung auch abnahmepflichtig sind. Ansonsten fallen diese Arbeiten in die Überwachungspflichten des Fachingenieurs, der im Zuge der Bauherrenfunktion entsprechend zu überwachen ist. Die Kosten für die Sachverständigenabnahmen konnten daher einvernehmlich um zwei Drittel (12 T€) reduziert werden.

Bei der Erstellung von Dokumentationsunterlagen und Bestandsplänen hatten wir eine einvernehmliche Kürzung des Kostenansatzes um knapp die Hälfte (13 T€) bewirkt, mit dem Hinweis auf den entsprechenden VOB-Teil und die vom Auftrag-nehmer zu erbringenden Grundleistungen. Darüber hinaus hatten wir auch die Not-wendigkeit der Erstellung von Grundrissplänen für die Wohnbereiche in Frage ge-stellt, auch vor dem Hintergrund, dass ungeklärt ist, wo diese zukünftig hinterlegt sind und wer diese im Bedarfsfall nutzen wird.

8.3.2.5 Palmengarten, Siesmayerstraße 61, Sanierung der Gärtnerei und Bau eines Blüten- und Schmetterlingshauses

Für die vorgenannten Baumaßnahmen wurde uns im November 2015 die Bau- und Finanzierungsvorlage mit veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von brutto etwa 8,18 Mio. € zur Prüfung vorgelegt. Abzüglich der Fremdmittel der „Stiftung Palmen-garten und Botanischer Garten“ sollte der städtische Anteil 5,68 Mio. € betragen. Nach Abriss der veralteten Produktionsgewächshäuser und des angrenzenden Blü-ten- und Schmetterlingshauses ist deren Neuerstellung am gleichen Standort ge-plant. Für die Bewässerung der Gewächshäuser ist der Neubau einer Regenwass-erzisterne vorgesehen.

Im Zuge unserer Prüfung hatten wir unter Beachtung der Vorschriften und Beibehal-tung der Nutzeranforderungen in Abstimmung mit dem Hochbauamt eine Optimie-rung der Starkstromanlagen vorgeschlagen. Diese führte zu einer Kostenreduktion von brutto rund 95 T€. Insgesamt beliefen sich die Kostenkorrekturen auf einen Be-trag von 185 T€ bezogen auf die Gesamtkosten.

Darüber hinaus hatten wir als Ergebnis unserer Prüfung festgestellt, dass weitere Optimierungspotentiale in der vorgelegten Planung bestehen, um die Gesamtkos-ten, sowohl die Investitions- als auch die Folgekosten des Bauunterhalts, zu redu-zieren. Unsere Optimierungsvorschläge sollten als Empfehlungen für den Bauherren und die Planer betrachtet werden und wurden deshalb von uns nicht in der Kosten-berechnung berücksichtigt. Die Umsetzung hatten wir unter den Vorbehalt der Wirt-schaftlichkeit des derzeit fortgeschrittenen Planungsstadiums gestellt. Gleichwohl zeigen die Empfehlungen das mögliche Einsparpotential auf, das bei wirtschaftlicher Planung regelmäßig zum Vorteil des Bauherren genutzt werden kann. Auszugswei-se hatten wir auf folgende Sachverhalte hingewiesen:

Gemäß Kostenberechnung war eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage in Höhe von rund 43 T€ vorgesehen. Da die Rechtsgrundlage für den Einsatz einer Sicherheits-beleuchtungsanlage für die Baumaßnahme von Seiten des Fachamtes und des Fachingenieurs nicht benannt werden konnte, hatten wir dringend empfohlen, im Zuge der weiteren Planung die Rechtsgrundlage und damit die Notwendigkeit für diese Forderung zu klären. Wir hatten das Einsparpotential mit etwa 36 T€ beziffert und darauf hingewiesen, dass auch die in der Ausschreibung vorgesehenen und nicht benötigten Sachverständigenabnahmen / Inbetriebnahmen entfallen können.

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Die Planung sieht ein “verfahrbares“ Traversensystem gemäß Nutzervorgaben vor (77 T€). Durch das Zusammenfassen von Traversen und Hebeeinrichtungen ergibt sich ein erhebliches Einsparpotential unter Beibehaltung der Nutzeranforderungen. Folglich lautete unsere Empfehlung, die Anlage auf das notwendige Maß zu redu-zieren.

Weiterhin hatten wir empfohlen, die thermische Solaranlage einer erneuten Wirt-schaftlichkeitsbetrachtung zu unterziehen. Das Revisionsamt vertritt die Auffassung, dass die Einbindung einer thermischen Solaranlage in das ohnehin kostspielige Gießwassererwärmungskonzept wenig ertragreich ist. Unabhängig stufen wir die Verlegung von Glykolleitungen (ca. 80 m Vor- und Rücklaufleitungen) im Erdreich hinsichtlich der Umweltrisiken als äußerst problematisch ein. Ebenso verhält es sich mit der komplizierten regelungstechnischen Einbindung der Solaranlage in die Gießwassererwärmung und dem Erreichen eines stabilen Betriebszustands. Den Verzicht auf eine solarthermische Vorerwärmung des Gießwassers hatten wir mit der Einsparung von Investitions- und Planungskosten in Höhe von rund 30 T€ bezif-fert.

Die Honorierung der Freianlagenplanung wurde bisher mit der Honorarzone IV (HOAI) kalkuliert. Die Planungsanforderungen der Freianlagen weisen jedoch keine überdurchschnittlich schwierigen Merkmale auf und rechtfertigen bei durchschnittli-chen Planungsleistungen nur die Einstufung in die Honorarzone III.

Unabhängig von den vorgenannten Optimierungspotentialen hatten wir dem Magist-rat für die reduzierte Kostenberechnung den Mittelbedarf in Höhe von 7,995 Mio. € und den von der Stadt zu tragende Anteil von 5,495 Mio. € benannt und eine ent-sprechende Beschlussempfehlung ausgesprochen.

Der Magistrat hat der Vorlage unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Revi-sionsamts zugestimmt.

8.3.2.6 Ebelfeldschule, Praunheimer Hohl 4, Sanierungs- und Brandschutzmaßnah-men, Sonderbaukontrolle

An der Ebelfeldschule waren umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an Dächern und Decken, die Erneuerung von Fassade und Fenstern sowie Brandschutzmaß-nahmen als Ergebnis der Sonderbaukontrolle vorgesehen. Als Gesamtbaukosten für die an der Grundschule durchzuführenden Arbeiten wurden brutto 4,186 Mio. € ver-anschlagt. Die Kostenberechnung wurde im Oktober 2015 zur Prüfung vorgelegt.

Nachfolgend wird auszugsweise über das Ergebnis der Prüfung der KG 400 (Tech-nische Anlagen) berichtet:

Die Planungsunterlagen sahen ein “vandalensicheres“ Lichtschalterprogramm in Höhe von netto rund 3 T€ vor. Als wirtschaftliche Alternative hatten wir empfohlen, ein sogenanntes “schlagzähes“ Lichtschalterprogramm zur Ausführung zu bringen, welches wir als ausreichend für eine Grundschule einstufen.

Bezüglich der Sicherheitsbeleuchtung und den flächendeckenden Rauchmeldern hatten wir Art und Umfang der vorgesehenen Installationen als unangemessen hoch kritisiert. In den Klassenräumen war eine Sicherheitsbeleuchtung in Form einer hin-terleuchteten Rettungszeichenleuchte und einer Sicherheitsleuchte geplant. Diese Festlegung basiert nicht auf geltenden Richtlinien bzw. der aktuellen Rechtslage,

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sondern übersteigt diese erheblich. Wir hatten daher empfohlen, auf die Sicher-heitsbeleuchtung in den Klassenräumen zu verzichten und sich auf den Umfang der geltenden Richtlinien bzw. der aktuellen Rechtslage zu beschränken. Weiterhin sprachen wir uns dafür aus, nur ein Notlichtversorgungsgerät anstelle der geplanten fünf Geräte zu montieren. Eine Kosteneinsparung von ca. 10 T€ sowie eine Redu-zierung der künftigen Wartungskosten sind dadurch möglich.

Grundsätzlich müssen Schulen nach der Muster-Schulbau-Richtlinie eine Alarmie-rungsanlage (Hausalarmierung) besitzen. Den vorgelegten Unterlagen war zu ent-nehmen, dass das Gebäude „flächendeckend“ mit automatischen Rauchmeldern überwacht werden sollte. Der Kostenansatz für die Gesamtanlage betrug netto ca. 63 T€, zuzüglich der jährlich anfallenden Wartungskosten. Im Zuge der weiteren Planung hatten wir eine erneute Detailabstimmung mit dem Brandschutzgutachter als sinnvoll erachtet. Für das nach Baurecht nicht mit einer automatischen Brand-meldeanlage auszustattende Gebäude hatten wir empfohlen, die Pauschalaussage “flächendeckende Brandmeldeanlage“ als Planungsziel aufzugeben und einen an-gemessenen Umfang der für das Schutzziel notwendigen Leistungen zu definieren und nachfolgend zu planen.

8.3.2.7 Taktisches Feuerwehrkonzept 2020, Bereichswache 21, Tituscorso 7, Neubau

Im März 2015 legte die Branddirektion über das Dezernat IX „Wirtschaft, Sport, Si-cherheit und Feuerwehr“ die Bau- und Finanzierungsvorlage für den Neubau der Bereichswache 21 der Berufsfeuerwehr vor. Diese soll mit veranschlagten Kosten von brutto 10 Mio. € auf einem bisher unbebauten Grundstück errichtet werden, das sich in unmittelbarer Nähe zum Nordwestzentrum, dem bisherigen Standort, befin-det. Die Vorgaben für das Bauvorhaben entsprechen dem taktischen Feuerwehr-konzept 2020 und dem aktuellen gültigen Raumprogramm für Standardstaffelfeuer-wachen und Rettungsdienstmodulen.

Die vergleichsweise sehr hohen Kosten für den Neubau hatten wir vor dem Hinter-grund der besonderen örtlichen Randbedingungen (übergroßes Grundstück, schwierige Erschließung mit Hanglage, archäologische Funde etc.) als angemessen bezeichnet, zumal aus feuerwehrspezifischen Gründen kein wirtschaftlich günstige-rer Alternativstandort zur Verfügung stand.

Aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen hatten wir dem Bauherren empfoh-len, die Gebäudeheizung nicht als Pellet-Heizungsanlage auszuführen, sondern da-für den Anschluss an das benachbarte Fernwärmenetz zu nutzen. Die Fernwärme-leitung verläuft in unmittelbarer Grundstücksnähe.

Die höheren Investitionskosten für den Fernwärmeanschluss werden durch die ge-ringeren Betriebskosten bereits nach wenigen Jahren ausgeglichen. Zudem kann der zusätzliche Raum für das Pelletlager entfallen. Der Wartungsaufwand speziell von Pellet-Heizungsanlagen ist im Vergleich zu konventionellen Anlagen sehr hoch. Die Wirtschaftlichkeit eines Fernwärmeanschlusses ist auch unabhängig davon ge-geben. Der Bauherr ist den Empfehlungen des Revisionsamts gefolgt.

Zum Thema Pellet-Heizungsanlage wurde im Juli 2014 bei der Auswertung der Energieverbräuche der Grundschule Riedberg Folgendes festgestellt (Quelle: B 290 vom 18.07.2014: Passivhausstandard bei städtischen Gebäuden: Auswertung der bisherigen Erfahrungen):

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Die Erzeugungsverluste (also Abgasverluste und die Betriebsverluste des Holzpel-letkessels und die Verteilverluste) sind mit 12,1 kWh/(m² a) deutlich zu hoch. Dies ist jedoch nicht dem Passivhaus-Standard anzulasten, sondern der Entscheidung für eine Pelletheizung. Hinsichtlich des Jahresnutzungsgrades, also des Verhältnis-ses zwischen Wärmeerzeugung und Endenergieverbrauch, haben andere Energie-träger deutliche Vorteile.

Vor diesem Hintergrund lässt sich die Entscheidung des Bauherren der Bereichs-wache 21 – Anschluss an die Fernwärmeversorgung – als richtig einstufen. Gleich-wohl erscheinen die grundsätzlichen Aussagen im Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B 290 vom 18.07.2014 zu der Beheizung mit Pellets nicht abschließend untersucht und anschließend konsequent in der Bauverwaltung umgesetzt.

Der Magistrat ist unserer Beschlussempfehlung gefolgt.

8.3.2.8 Kinderzentrum (KT 54), Schneidhainer Straße 54, Gallus, Abriss und Neubau

Gemäß der ursprünglichen Planung aus dem Jahr 2014, die noch den Abriss des 2,5-zügigen Bestandsgebäudes und den Neubau einer 5-zügigen Kindertagesstätte (KT) vorsah, sollte an dem Standort nun der Neubau einer 6-zügigen KT entstehen. Die entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlage wurde uns im Juni 2015 zur Prü-fung vorgelegt. Die Baumaßnahme ist, einschließlich der Kosten für die 16-monatige Auslagerung, mit einer Gesamtsumme von brutto 4,818 Mio. € veranschlagt. Mit Hinweis auf den Arbeitskreis Kita Baumanagement war die Herstellung in Modul-bauweise und die Vergabe an einen Generalunternehmer vorgesehen.

Der Entwurf basiert auf einer Eigenplanung des Hochbauamtes, dessen Ursprung eine fünfgruppige Einrichtung im Rebstockviertel ist. Der Grundriss wurde optimiert und auf die örtlichen Gegebenheiten in der Schneidhainer Straße angepasst. Der Entwurf verzichtet auf Fluchtbalkone, wobei nachträglich eine Außentreppe bauher-renseitig eingeplant wurde, für einen direkten Zugang vom Obergeschoss ins Freie.

Als Ergebnis unserer Prüfung hatten wir u. a. einvernehmlich festgestellt, dass die vorgelegten Pläne nur in Teilen nachvollziehbar waren und nicht dem aktuellen Pla-nungsstand entsprachen. Ebenso entsprachen Teile der Kostenberechnung nicht dem gemäß Bauwerksrichtlinien geforderten Detaillierungsgrad.

Die Gruppenraumgrößen überschreiten mit einer Gesamtfläche von jeweils 80 m² die zulässige Gesamtgröße je Gruppenraum von 70 m² (genehmigtes Standard-raumprogramm der Stadt Frankfurt am Main) um 10 m²/Gruppe, entsprechend ca. 14 %. Insgesamt ist die vorhandene Nutzfläche gegenüber der maximal zulässigen Raumprogrammfläche um 49 m² größer. Die geplanten Technik- und Verkehrsflä-chen fallen im Gegensatz dazu relativ klein aus. Die Technikflächen sollten 33,15 m² groß sein, obwohl gemäß Standardraumprogramm 54,54 m² vorgesehen sind. Vor diesem Hintergrund und den bekannten Problemen bei der Montage und Wartung technischer Anlagen hatten wir die Frage gestellt, ob diese für die vorgesehenen Funktionen ausreichend groß dimensioniert sind, da die Verkehrsflächen mit einer Fläche von 156 m² um 162 m² kleiner sind, als die im Standardraumprogramm vor-gesehenen Flächen. Aufgrund der Unterschreitungen bei den Technik- und Ver-kehrsflächen ist die Gesamtfläche der Kindertagesstätte um ca. 10 % kleiner als gemäß Standardraumprogramm zulässig.

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Wir hatten im vorliegenden Fall den Planer, das Hochbauamt, darum gebeten, die Überschreitung der Gruppenraumgrößen um 10 m² zu begründen und die Begrün-dung nachzureichen. Ebenso hatten wir um die Vorlage des Brandschutzkonzeptes im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit und um die Aufschlüsselung der Kosten für die KG 600 (Ausstattung und Kunstwerke) gebeten. Weder das bauende Amt noch das Bauherrenamt stellten die geforderten Unterlagen bereit, noch reichten sie die-se nach.

Es kommt häufiger vor, dass, trotz Anforderung, die zur Prüfung benötigten Unterla-gen nicht vorgelegt werden bzw. keine Reaktionen auf zum Teil wiederholte Auffor-derungen erfolgen. Aus diesem Grund wird auf § 10 der Revisionsordnung, “Mitwir-kung der geprüften Stellen“ hingewiesen. Darin heißt es in Absatz 2: „Sie sind ferner verpflichtet, auf Verlangen dem Revisionsamt alle für die Prüfung notwendigen Aus-künfte zu erteilen, Akten, Schriftstücke, Belege, Bücher und dergleichen vorzulegen, auszuhändigen oder zuzusenden …“

8.3.2.9 Klingerschule, Mauerweg 1, Sanierung und Dachausbau

Im Juni 2015 erhielten wir vom Stadtschulamt die Unterlagen für die vorgesehenen Sanierungsarbeiten und den Dachausbau der Klingerschule zur Prüfung. Der für die Bau- und Finanzierungsvorlage benötigte Antrag des Dezernats an den Magistrat erreichte uns etwa einen Monat später, dann jedoch als Dringlichkeitsantrag. Darin wurden Baukosten von brutto etwa 24,017 Mio. € ausgewiesen. Dem Revisionsamt wurden Unterlagen zu dieser Maßnahme bereits schon einmal im Jahr 2012 vorge-legt. Wir hatten diese Unterlagen damals jedoch nicht abschließend geprüft, da sei-nerzeit der angekündigte Antrag zur Bau- und Finanzierungsvorlage an den Magist-rat nicht gestellt wurde.

Die Gesamtsanierung der Klingerschule wurde mit dem Ziel der Anpassung des Flächenbedarfs an die heutigen Bedürfnisse des beruflichen Gymnasiums geplant. Auch sollte der energetische Standard verbessert werden. Für die unter Denkmal-schutz stehenden Gebäudeteile wird der Passivhausstandard nach der Sanierung nicht erreicht. Die reduzierten Anforderungen für die energetische Sanierung wur-den auskunftsgemäß über Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen ermittelt. Die Erweite-rung im Dachgeschoss erfolgte in Anlehnung an den Passivhausstandard.

Die geplanten Flächen überschreiten zwar das gültige Standardraumprogramm um etwa 350 m², entsprechend 8 %, was jedoch mit den vorhandenen Gebäudeabmes-sungen plausibel begründet werden kann.

Die Containeranlage für die Auslagerung hatten wir bereits vorab geprüft und einige Hinweise zur Ausführung gegeben. Dadurch konnten die prognostizierten Auslage-rungskosten einvernehmlich um ca. 120 T€ reduziert werden.

Für die Sanierung des denkmalgeschützten Teils des Gebäudes wurden Varianten hinsichtlich des energetischen Standards im Zuge der Planung untersucht, um die “wirtschaftlich günstigste“ Lösung zu finden. Zum Vergleich wurde der unsanierte Ist-Zustand in dieser Berechnung als Variante aufgenommen, um die künftigen Energie- sowie Kosteneinsparungen abschätzen zu können.

Wir hatten nach Durchsicht der tabellarischen Berechnungen zu den energetischen Standards festgestellt, dass an verschiedenen Stellen die Eingabewerte nicht mit den getroffenen Annahmen bzw. dem Ist-Zustand übereinstimmten. So wurden bei-

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spielsweise u. a. differierende Wärmedurchgangskoeffizienten bei den verschiede-nen Varianten bei sonst gleichen Bauteilen verwendet; Kostenansätze verwendet, die u. a. bei der gewählten Variante nicht mit der Kostenberechnung zur Bau- und Finanzierungsvorlage übereinstimmten; Einzelmaßnahmen ohne Einfluss anderer Sanierungsfaktoren betrachtet; Betrachtungszeiträume für die Nutzungsdauer ver-kürzt etc. All dies führte dazu, dass die Ergebnisse der Gesamtkosten bei den jewei-ligen Sanierungsvarianten verfälscht wurden.

Wir hatten daraufhin versucht, die fehlerhaften Eingaben in der Gesamtkostenbe-rechnung zu korrigieren und festgestellt, dass Einsparpotentiale an verschiedenen Stellen vorhanden sind. Diese hätten entsprechende Umplanungen notwendig ge-macht, die uns zum damaligen Zeitpunkt wirtschaftlich nicht mehr vertretbar er-schienen, so dass wir empfohlen hatten, die Maßnahme auf Basis der bisherigen Planung fortzuführen.

Grundsätzlich zeigt sich dabei, dass die Gesamtkostenberechnung zwar eine Mög-lichkeit eines systematischen Wegs zur Bestimmung der wirtschaftlichsten Ausfüh-rungsvariante darstellt, anderseits deren Qualität jedoch stark davon abhängig ist, dass zutreffendes Zahlenmaterial sowie Kostenansätze verwendet werden. Sehr häufig werden auch in anderen Gesamtkostenberechnungen fehlerhafte und wider-sprüchliche Angaben festgestellt. Dieser Sachverhalt ist uns auch aus Gesprächen mit dem Hochbauamt bekannt.

Im Schlussbericht 2014 hatten wir im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch des Kinder- und Familienzentrums Griesheim ebenfalls darüber berichtet, das Aus-wertungen bzw. Zahlenangaben teilweise ergebnisorientiert und nicht korrekt durch-geführt werden. Wir hatten in diesem Zusammenhang empfohlen, die Dienst- und Fachaufsicht entsprechend zu verbessern, damit diese Fehler zukünftig vermieden werden können.

Als Ergebnis unserer Prüfung der Klingerschule hatten wir außerdem empfohlen, in der KG 700 die sogenannten Overheadkosten in Höhe von netto 519 T€ zu strei-chen und diesen Betrag dem Unvorhergesehenen zuzuordnen. Diese Kosten für die Projektassistenzen betrugen im Antrag aus dem Jahr 2012 netto 104 T€ und wur-den damit aktuell deutlich höher angesetzt. Mit Hinweis auf die bereits erfolgte Um-setzung des “Aktionsplans Schule“ und insgesamt 16 zusätzliche Personalstellen im Hochbauamt bzw. die Verlängerung bisher zeitlich befristete Stellen erschien uns die vorgetragene Argumentation wenig plausibel.

Der Magistrat hat die Baumaßnahme unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Revisionsamts beschlossen.

8.3.2.10 Stadtbahnlinie U5, Bestandsstation Preungesheim, Barrierefreier Umbau

In der zweiten Dezemberhälfte 2014 erhielten wir die Bau- und Finanzierungsvorla-ge für die Baumaßnahme “Barrierefreier Umbau der Bestandsstation Preunges-heim“ der Stadtbahnlinie U5. Als städtischer Anteil an der Baumaßnahme wurden brutto 621 T€ beantragt. Die Gesamtkosten des Bauprojekts belaufen sich auf 5,299 Mio. € und sollten zum überwiegenden Teil von der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) finanziert werden.

Die Maßnahme wurde als Eilantrag vorgelegt, so dass nur wenige Arbeitstage, auch mit Hinweis auf die Feiertage zum Jahresende, zur Verfügung standen. Dem Antrag

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waren lediglich ein Lageplan und eine grobe Kostenübersicht beigefügt, so dass selbst in den wenigen zur Verfügung stehenden Prüftagen keine sinnvolle Prüfung möglich war.

Wir haben die Maßnahme daher lediglich zur Kenntnis genommen. Der Magistrat hat die Baumaßnahme antragsgemäß beschlossen.

Dem Revisionsamt steht gemäß der AGA II Abschnitt 2.5 „Besondere Bestimmun-gen für Beschlussvorlagen“ eine vierwöchige Prüffrist zur Verfügung. Auch in ande-ren Fällen hatten wir bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass Prüffris-ten in dem einen oder anderen Fall nicht eingehalten wurden, entsprechende Be-gründungen fehlten oder die geringe Anzahl an Unterlagen nicht prüffähig waren.

Bei besonders großen Investitionen, wie z. B. dem Klinikum Höchst oder der Ver-längerung der Stadtbahnlinie U5 in das Europaviertel, ist diese Vorgehensweise mit unverhältnismäßigen Risiken behaftet.

8.3.2.11 Grunderneuerung der Straßen Am Dornbusch und Hansaallee, inkl. Errichtung der Radverkehrsanlagen

Die Bau- und Finanzierungsvorlage zur Grunderneuerung der Straßen Am Dorn-busch und Hansaallee, einschließlich Errichtung der Radverkehrsanlagen, wurde im März 2015 vom Revisionsamt geprüft. Gemäß Stadtverordnetenbeschluss aus dem Jahr 2012 zur Vorplanung, waren Mittel in Höhe von 2,96 Mio. € für diese Maßnah-me bereitgestellt. Die Bau- und Finanzierungsvorlage des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) sah einen Investitionsbedarf von brutto etwas 3,721 Mio. € vor.

Ziel der baulichen Maßnahmen war die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und die gestalterische Neuordnung des Straßenquerschnitts mit beidseitiger Herstellung von Rad- und Gehwegen im Bereich der Straße Am Dornbusch. Auf Anregung des Ortsbeirates wurde die Hansaallee im Abschnitt zwischen Platenstraße und der Straße Am Dornbusch in die Umbaumaßnahme integriert. Die als Einbahnstraße geführte Straße sollte für Fahrradfahrende nach dem Umbau in beide Richtungen befahrbar sein. Gemäß dem Antrag wurde die Herstellung barrierefreier Räume be-rücksichtigt.

Den zur Prüfung vorgelegten Unterlagen lag das Baugrundgutachten bei, das ins-besondere für die Mengenansätze der Kostenberechnung kaum verwertbar war. Dieses Gutachten, welches auf zahlreichen Baugrunderkundungen basiert, wurde mit rund 14 T€ vergütet. Dennoch enthält das Gutachten eine Ansammlung von Ein-schränkungen und Hinweisen, die eine Einschätzung der Ergebnisse erschweren und teilweise einer wirtschaftlichen Baudurchführung entgegenstehen. Die aus dem Baugrundgutachten abgeleiteten Mengenansätze für die Entsorgung von teerhalti-gem Asphalt und für einen Bodenaustausch stufen wir deshalb als risikobehaftet ein. Eine Bewertung dieser Kostenansätze auf Grundlage des Gutachtens ist nicht möglich.

Wir hatten außerdem als kritisch beurteilt, dass die Planung der eigentlichen Bau-durchführung zum Zeitpunkt der Vorlage der Bau- und Finanzierungsvorlage noch nicht abgeschlossen war. Insbesondere verkehrsrechtliche Anforderungen der ver-hältnismäßig stark befahrenen Straße Am Dornbusch enthielten Durchführungsrisi-ken. Für die Erneuerung der Lichtsignalanlagen wurden Bau- und Planungskosten-

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kosten in Höhe von rund 838 T€ veranschlagt, entsprechend rund 22,5 % der bean-tragten Gesamtkosten. Der Kostenansatz für die Lichtsignalanlagen, inklusive der darin enthaltenen Kostenanteile für Planung und Honorare von 178 T€, war damit sehr hoch und sollte als Ergebnis der durchgeführten Prüfungen reduziert werden, auch durch die Anpassung der Honorarzone.

Den zu prüfenden Unterlagen lag auch ein Kostenanschlag in Höhe von rund 31,5 T€ des Amtes für Informations- und Kommunikationstechnik für den notwendi-gen Ersatz technischer Anlagen bei. Da dieser nicht prüffähig war, nahmen wir die-se Kosten lediglich zur Kenntnis.

Dem ASE hatten wir empfohlen, zukünftig verstärkt darauf zu achten, dass die Er-gebnisse und Hinweise aus den Baugrundgutachten präzise Hinweise enthalten, damit eine wirtschaftliche Planung und Leistungsbeschreibung erstellt werden kann. Zukünftig sollten die Bauablaufplanung und die gewählten Bauabschnitte detailliert mit dem Straßenverkehrsamt abgestimmt und das Ergebnis schriftlich dokumentiert werden. Wir hatten darauf hingewiesen, dass ein Restrisiko verbleibt, da in den ver-kehrsrechtlichen Genehmigungen des Straßenverkehrsamtes in der Vergangenheit wiederholt anderslautende Anordnungen mit den Baufirmen festgelegt wurden. Dies kann den Bauablauf empfindlich stören und erhebliche Mehrkosten bei der Bauaus-führung verursachen.

Abschließend hatten wir die Empfehlung ausgesprochen, die Baumaßnahme im Rahmen der weiteren Bearbeitung und Baudurchführung einem konsequenten Kos-tencontrolling zu unterziehen. Diese wichtige Bauherrenaufgabe sollte notwendi-gerweise von den Projektverantwortlichen der Fachämter selbst erbracht werden, da eine Fremdvergabe wiederum einen entsprechend hohen amtsinternen Betreu-ungsaufwand erfordert.

8.3.3 Prüfung der Mehrkostenvorlagen

8.3.3.1 Allgemeines

Die Regularien hinsichtlich Mehrkosten sind in den Allgemeinen Bewirtschaftungs-vorschriften als Anlage zur Haushaltssatzung enthalten. Darin heißt es: Werden nach Beschlussfassung über die Bau- und Finanzierungsvorlage vor oder während der Ausführung einer Maßnahme die in der Bau- und Finanzierungsvorlage be-schlossenen Gesamtausgaben um 10 % überschritten, so ist bei Mehrausgaben über brutto 500 T€ rechtzeitig, das heißt vor Beginn der Maßnahme bzw. bei bereits begonnenen Projekten unverzüglich nach Vorliegen entsprechender Erkenntnisse, ein Deckungsvorschlag zu unterbreiten und eine erneute Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen.

Die Mehrkostenvorlagen ab einem Wert von 500 T€ werden dem Revisionsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung erfolgt im Wesentlichen analog den Prüfungen der Bauvorlagen. Bei Mehrkostenvorlagen ist jedoch besondere Sorgfalt bei der Ursa-chenanalyse und den Begründungen für Art und Umfang der Mehrkosten sowie eine klare Aufgliederung und Zuordnung zu den Gewerken erforderlich. Da trotz Mehr-kosten häufig an anderer Stelle auch Minderkosten im Projekt vorhanden sind, sind die jeweiligen Kosten sehr genau aufzuschlüsseln und zu dokumentieren, damit die notwendige Transparenz im Gesamtprojekt erhalten bleibt. Es reicht also keines-wegs die Aussage “Marktsituation etc.“.

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Wir hatten bereits wiederholt auf die Verbesserungspotentiale bei der Dokumentati-on von Mehrkosten hingewiesen, so auch im Schlussbericht 2013. Das damalige Dezernat II “Planen und Bauen“ hatte die unterschiedlichen Sichtweisen bestätigt und darauf hingewiesen, dass diese alsbald geklärt werden müssten. Wir empfehlen nach wie vor, diese Klärung zeitnah durchzuführen.

8.3.3.2 Ankauf Kindertagesstätte Wittelsbacher Allee 29-31, Ergänzungsfinanzierung

Der Magistrat hatte im März 2012 den Beschluss über den Ankauf einer noch zu er-richtenden Kindertagesstätte in der Wittelsbacher Allee, ehemaliges Naxosgelände, gefasst. Der Kaufpreis sollte zum damaligen Zeitpunkt brutto 3,579 Mio. € betragen. Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um eine sog. “eingeschobene“ Kita – ent-sprechen dem Magistratsvortrag M 9 vom 17.01.2014 und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4542 vom 22.05.2014 – , da sich diese nicht frei als Solitärbau auf einem Grundstück, sondern “eingeschoben“ im Erdgeschoss ei-nes mehrstöckigen Gebäudes befindet. Die Verkäuferin wollte die Kindertagesstätte gemäß den vorgelegten Vortragsunterlagen als Teileigentum am Teilerbbaurecht an die Stadt Frankfurt am Main verkaufen.

Das Revisionsamt hatte bereits frühzeitig vorab im Januar 2012 auf den noch be-stehenden erheblichen Klärungsbedarf, u. a. zu den Punkten Vergaberecht, Erb-bauzins, energetischer Standard, Kaufpreis und Raumgröße hingewiesen. Trotz kurzfristiger Erwiderung des Liegenschaftsamts blieben diese Punkte weitgehend ungeklärt, so dass wir unsere Bedenken zum Vortrag des Magistrats im März 2012 wiederholten. Bereits damals stuften wir das Kaufobjekt als 20 % teurer ein gegen-über den Kostenansätzen gemäß Baukosteninformationssystem deutscher Architek-tenkammern (BKI) für einen freistehenden Eigenbau. Und das, obwohl die dem Kin-dergarten zuzuordnenden spezifischen Baukosten für Erschließung, Fundamentplat-te, Dach, Heizung, Aufzug etc. auch anteilig den Wohnungen zuzuordnen und durch Einbindung in einen Gebäudekomplex mit Wohnungsbau in jedem Fall niedriger als bei einem freistehenden Kita-Gebäude sind.

Im Juli 2015 wurde uns eine sog. Ergänzungsfinanzierung für den im März 2012 an-tragsgemäß beschlossenen Ankauf der Kindertagesstätte Wittelsbacher Allee zur Prüfung vorgelegt. Die Ergänzungsfinanzierung für die fünfgruppige eingeschobene Kita sah eine Kostensteigerung von knapp 40 % vor, entsprechen rund 1,4 Mio. €, auf Gesamtinvestitionskosten nunmehr in Höhe von brutto 4,987 Mio. €.

Hierbei handelt es sich daher faktisch um eine Mehrkostenvorlage. Der Vorlage mangelte es erneut an dem erforderlichen Detaillierungsgrad. Es fehlte eine detail-lierte Aufgliederung der Mehrkosten. Die pauschal aufgeführten sechsstelligen Sammelkosten erschienen bereits augenscheinlich zu hoch und wurden nicht be-gründet.

Insgesamt stufen wir den Ankauf der eingeschobenen Kita mit Gesamtinvestitions-kosten von 4,987 Mio. € um etwa 42,5 % teurer ein, als den Eigenbau als Solitär.

Die Ergänzungsfinanzierung wurde in Höhe von rund 1,4 Mio. € vom Magistrat be-schlossen.

Wir hatten bereits im Schlussbericht 2013 über die Prüfung eines Kaufangebots für die “eingeschobene“ Kindertagesstätte Rebstock II berichtet. Auch damals kamen wir zu dem Ergebnis, dass ein Vertragsabschluss auf Basis der vorhandenen Daten-

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lage mit erheblichen Risiken verbunden war. Zusätzlich war der Kaufpreis der ohne-hin nur unzureichend beschriebenen KT zu hoch, so dass wir eindeutig von dem Kaufangebot abgeraten hatten.

8.3.3.3 Liegenschaften Braubachstraße 30-32 und 34, Sanierung

An den vorgenannten Liegenschaften wurden umfassende Sanierungsarbeiten durchgeführt, die zu umfangreichen Mehrkosten in Höhe von etwa brutto 2,159 Mio. € geführt hatten. Die Gesamtkosten erhöhten sich somit auf einen Betrag von brutto 6,808 Mio. €.

Der Entwurf der Mehrkostenvorlage wurde uns nach etwa einem halben Jahr nach Inbetriebnahme der Liegenschaften zur Prüfung vorgelegt.

In der Braubachstraße 34 wurden die vorhandenen Büroräume des ersten bis vier-ten Obergeschosses in Wohnungen umgewandelt. In der Brauchbachstraße 30-32 wurden die bestehenden Büroräume des zweiten bis vierten Obergeschosses neu aufgeteilt und neu vermietet. Der Keller wurde entsprechend umstrukturiert. Die vor-handene Galeriebelegung im Erdgeschoss blieb in beiden Liegenschaften bestehen. In beiden Gebäuden wurden aufgrund der Nutzungsänderung umfangreiche Brand-schutzertüchtigungen notwendig. Die Sanitärkerne und die haustechnischen Anla-gen wurden komplett erneuert. Die Fassaden der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude wurden unter denkmalpflegerischen Belangen und Brandschutzgesichts-punkten instandgesetzt.

Als Ergebnis unserer Prüfungen haben wir festgestellt, dass trotz mehrfacher Nach-forderungen von Unterlagen weiterhin kostenrelevante Lücken in der Nachweisfüh-rung der Mehrkosten bestehen. Wir haben sowohl die zum Teil fehlenden als auch die vom Bauherrenamt nicht freigegebenen Kostenänderungsanträge beanstandet. Daher hat sich uns der Eindruck vermittelt, dass dem Bauherren etwa die Hälfte der Mehrkosten zum Zeitpunkt der Entstehung inhaltlich unbekannt gewesen sein muss-te. Die überwiegend pauschal gehaltenen Begründungen sind für eine transparente, nachvollziehbare Prüfung der Mehrkosten nicht ausreichend.

Die Qualität der Mehrkostenvorlagen, mit unzureichenden und zum Teil falschen Begründungen, werden regelmäßig vom Revisionsamt kritisiert. Wir hatten daher erneut darauf hingewiesen, dass es außerordentlich wichtig ist, die Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen von Mehrkostenvorlagen im Zuge der Dienst- und Fach-aufsicht vor der Weitergabe sorgfältig zu prüfen. Dies war, wie in anderen Fäl-len auch, im vorliegenden Fall nicht erfolgt.

Wir hatten die verspätete Vorlage der Mehrkosten bemängelt und darauf hingewie-sen, dass nach Verausgabung aller Finanzmittel den städtischen Beschlussorganen die Entscheidungsmöglichkeit genommen ist. Das Ziel einer Mehrkostenvorlage, Mehrkosten möglicherweise durch Leistungsanpassungen zu steuern und gegebe-nenfalls zu minimieren, wird dadurch verfehlt.

Dem Magistrat hatten wir empfohlen, die Mehrkosten nachträglich zur Kenntnis zur nehmen und zu genehmigen. Zukünftige Mehrkostenvorlagen sollten rechtzeitig, mindestens jedoch noch während der Bauphase, zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden.

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8.3.4 Prüfung der Bauabrechnungen

8.3.4.1 Allgemeines

Das Revisionsamt prüft neben der Abrechnung von Projekten, die in städtischer Re-gie durchgeführt wurden, auch Projekte von externen Trägern, wenn die Stadt (In-vestitions-)Zuschüsse oder andere Mittel (Stichwort: städtische Zuwendungen) ge-währt. Die Prüfung von Bauabrechnungen ist eine Rückschau auf das jeweilige Pro-jekt. Insbesondere die Zusammenstellung der Standardunterlagen bildet die Beurtei-lungsbasis dafür, ob eine Baumaßnahme ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Die vorlagepflichtige Summe für Abrechnungen baulicher Arbeiten und technischer Anlagen, sog. Bauabrechnungen, beim Revisionsamt beträgt netto 500 T€.

Bereits im Schlussbericht 2010 hatten wir über den hohen Gesamtrückstand der of-fenen Bauabrechnungen und die entsprechende Abrechnungssumme nicht schlussgerechneter Bauvorhaben berichtet. Dabei hatten wir empfohlen, einheitliche Abrechnungsmodalitäten für alle Bauprojekte der Stadt Frankfurt am Main einzufüh-ren, die eine zeitnahe und insbesondere fristgerechte Abrechnung sicherstellen, sowie deren Anwendung regelmäßig zu kontrollieren. Mit Stand der Berichterstat-tung für 2014 haben wir noch keine angemessene Verhaltensänderung, ebenso wie für das Folgejahr, feststellen können.

Die Erfahrungen aus der Prüfung einzelner Bauabrechnungen belegen, dass eine Häufung von Ungereimtheiten, wie auch fehlende und widersprüchliche Unterlagen, durchaus zuverlässige Indizien für Unregelmäßigkeiten bis hin zu sog. dolosen Handlungen liefern können. Es ist deshalb umso wichtiger, dass die Rechnungsle-gung nicht in dem bereits geschilderten Ausmaß vernachlässigt wird, zumal die Ab-rechnung der Bauprojekte als eine bereits mit den Honoraren abgegoltene wesentli-che Pflichtaufgabe der beauftragten Architekten und Fachplaner anzusehen ist. Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Leistung nicht regelmäßig zeitnah mit dem Pro-jektende von der Stadt Frankfurt am Main und damit von Bauherrenseite von den Auftragnehmern eingefordert wird.

In diesem Zusammenhang hatten wir die beim Hochbauamt eingeführte Praxis be-anstandet, projektfremde externe Büros, denen das jeweilige erforderliche Projekt-wissen fehlt, mit zusätzlichen Leistungen für die sog. Abrechnungslegung zu beauf-tragen.

Aktuell haben wir bei vereinzelten Bauabrechnungen festgestellt, dass von dieser bisherigen Verhaltensweise abgewichen wurde und die Projekte richtigerweise von den mit der Planung und Fachplanung beauftragten Büros durchgeführt wurden. Wir begrüßen dies ausdrücklich und empfehlen, diese neue Verfahrensweise zukünftig bei allen Projekten anzuwenden.

8.3.4.2 Abrechnung von Projekten im Hochbau (MB Nr. 449 vom 20.04.2012)

Im Schlussbericht 2011 hatten wir bereits in Anbetracht der Vielzahl von offenen Bauabrechnungen im Hochbaubereich über die Inhalte des MB Nr. 449 “Abrech-nung von Projekten im Hochbau“ vom 20.04.2012 berichtet.

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Die Inhalte dieses Magistratsbeschlusses wurden bisher jedoch nicht umgesetzt. Gegenüber dem Magistrat hatten wir bereits am 20.01.2016 mitgeteilt, dass sich auch im Jahr 2015 an dieser Feststellung nichts Wesentliches geändert hat.

Für das Berichtsjahr 2015 wurden uns insgesamt lediglich 23 Bauvorhaben zur Ab-rechnungsprüfung vom Hochbauamt vorgelegt.

Bereits im Schlussbericht 2011 hatten wir kritisiert, dass Abrechnungsunterlagen von einzelnen Bauvorhaben dem Baukosteninformationssystem deutscher Architek-tenkammern (BKI) zur Verfügung gestellt wurden, ohne dass vorher die Daten dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main zur Prüfung vorgelegt wurden.

Weiterhin hatten wir in diesem Zusammenhang eine Vereinheitlichung der Hand-lungsweisen bei allen Bauabrechnungen, nicht nur bei denen des Hochbaus, und damit ein stadtweit einheitliches Verfahren für alle Baumaßnahmen empfohlen.

Auch in diesen Angelegenheiten liegt dem Revisionsamt bisher kein neuer Informa-tionsstand vor. Unsere vorgenannte Empfehlung halten wir daher weiterhin aufrecht.

8.3.4.3 Bauabrechnungen von Projekten anderer Ämter und Eigenbetriebe

Unabhängig von den vom Hochbauamt vorgelegten Bauabrechnungen wurden uns von den anderen sog. bauenden Ämtern im Berichtszeitraum insgesamt 7 Projekte zur Abrechnungsprüfung vorgelegt. Diese Anzahl ist deutlich zu gering. Wir werten dieses als Beleg dafür, dass das Thema Bauabrechnung, entgegen den geltenden Vorschriften, über die Jahre an Bedeutung stetig verloren hat und nicht mit der ge-botenen und notwendigen Sorgfalt bearbeitet wird. Diese Verhaltensweise ist unver-ständlich und kritikwürdig.

Das Sportamt, das Grünflächenamt, das Amt für Straßenbau und Erschließung und die Branddirektion haben dem Revisionsamt im Jahr 2015 keine Bauabrechnungs-unterlagen zur Prüfung vorgelegt.

8.3.4.4 KT Am Eulenberg (New Atterberry), Valentin-Senger-Straße 61, Neubau

Im September 2014 wurden uns die Bauabrechnungsunterlagen für den sechsgrup-pigen Neubau der Kindertageseinrichtung (KT) Am Eulenberg in Passivhausbau-weise im Neubaugebiet New Atterberry in Frankfurt-Bornheim zur Prüfung vorge-legt. Die antragsgemäße Bauabrechnungssumme beträgt 4,309 Mio. €. Die Planung der Baumaßnahme wurde noch vom Bauträger des Neubaugebietes begonnen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes durfte der Bauträger aus verga-berechtlichen Gründen nicht mit der Planung der KT als Folgeauftrag zum städte-baulichen Vertrag beauftragt werden.

Mit der Baumaßnahme entstanden 33 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und 60 Kin-dergartenplätze für Kinder über 3 Jahre. Die KT wird von einem freien Träger be-trieben, der erst im Juni 2010, also nach Abschluss der Planungsphase, das Projekt kennenlernte. Die aufwändig geplante und hochpreisige Kochküche wird heute vor allem zum Verteilen der angelieferten Mahlzeiten und zum Plätzchenbacken ge-nutzt.

Die Abrechnungsunterlagen wurden in Stichproben und bezogen auf wichtige und aussagekräftige Gewerke geprüft. Die ursprünglich geplante Baufertigstellung hat

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sich um ein halbes Jahr verzögert. Die Verzögerungen wurden nachvollziehbar und plausibel begründet.

Das Bautagebuch lag lediglich für die Rohbauarbeiten vor, für alle anderen Gewerke nicht, obwohl es sich hierbei um eine vereinbarte Leistung aus dem Architektenver-trag handelt. Wir hatten das Hochbauamt gebeten, bei zukünftigen Bauvorhaben auch diesbezüglich auf die Vertragserfüllung zu achten.

Ebenso hatten wir erneut die Rechnungsführung des Stadtschulamtes als Bauher-ren darum gebeten, die Richtigkeit des Abrechnungsnachweises zu bestätigen, wie das in den entsprechenden städtischen Richtlinien aus dem Jahr 1989 gefordert wird. Diese Bestätigung fehlt noch. Dem Hochbauamt haben wir empfohlen, den Ab-rechnungsnachweis weiterhin durch die Rechnungsführung des Bauherrenamtes abzeichnen zu lassen, da diese Bestätigung sowohl haushalterisch als auch gemäß Richtlinien notwendig ist.

Die Gerüstbauarbeiten wurden ursprünglich für etwa brutto 40,2 T€ beauftragt. Nach dem Abschluss der Arbeiten wurde im Mai 2011 ein Nachtrag in Höhe von 33,5 T€ gestellt, der im April 2013 beauftragt wurde. Das Hochbauamt begründete die Mehr-kosten damit, dass die Verankerung des Gerüstes am Rohbau nicht möglich gewe-sen sei, wegen der nachfolgend aufzubringenden 33 cm dicken Wärmedämmung. Zur Aussteifung des eigentlichen Arbeitsgerüstes wurde zusätzlich ein umlaufendes zweites Gerüst in voller Höhe aufgebaut. Wir hatten bereits damals Zweifel an die-ser Argumentation geäußert und vermutet, dass wahrscheinlich die üblicherweise sichtbaren Abdeckungen der Gerüstankerlöcher in der Fassade vermieden werden sollten. Erschwerend kam hinzu, dass aufgrund des Einbaus großformatiger Fest-verglasungen mit einem Autokran das Gerüst mehrfach Zug um Zug im Stunden-lohn ab- und wieder aufgebaut werden musste.

Das Revisionsamt hat wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass bei dieser Bau-maßnahme die Bauabrechnungsunterlagen ohne Zuhilfenahme eines externen Dienstleisters (geschätzte Kostenersparnis etwa 5 T€) erstellt wurden. Wir haben empfohlen, dieses zukünftig bei anderen Baumaßnahmen zu wiederholen.

8.3.4.5 Museum für Angewandte Kunst (MAK), Schaumainkai 17, Energieeinsparung

Bei der im August 2015 vorgelegten Bauabrechnung handelt es sich um die Sanie-rung der raumlufttechnischen Anlagen (RLT) sowie um die Modernisierung der da-zugehörigen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), einschließlich der Auf-schaltung dieser Anlagen auf die stadtinterne Gebäudeleittechnik (GLT) im Römer. Die zur Prüfung vorgelegte Bauabrechnungssumme beträgt rund brutto 654 T€. Ge-genüber der geprüften Kostenberechnungssumme von rund 533 T€ sind Mehrkos-ten von rund 122 T€ aufgetreten, die u. a. auf Massenmehrungen, zusätzlichen Sonnenschutz und Steuerungselemente zurückzuführen sind.

Ein im Jahr 2003 vom Energiemanagement des Hochbauamtes für das MAK erstell-tes Energiekonzept hatte damals nennenswerte Einsparpotentiale an den vorhan-denen Lüftungs- und Teilklimaanlagen des MAK aufgezeigt. Zwischen dem damali-gen Amt für Wissenschaft und Kunst und dem Hochbauamt wurde ein Vertrag (in-ternes contracting) bezüglich der Finanzierung der geplanten Energieeinsparungs-maßnahme geschlossen. Der Vertrag bezieht sich auf den MB Nr. 920 aus dem Jahr 1996, wonach über ein Finanzierungskonto beim Hochbauamt Energiespar-maßnahmen finanziert werden können. Dieses Konto finanziert sich aus Mitteln der

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Vertragsoptimierung von Energielieferverträgen und der Erfolgsbeteiligung für nut-zerbedingte Energie- und Wassereinsparung.

Bei dem Energiekonzept und den vorgeschlagenen Maßnahmen wurde eine theore-tische Amortisationszeit der Investitionskosten von etwa sechs Jahren bei einer An-nuitätsrate von 98.961,80 €/a berechnet. Nach der Umsetzung der Maßnahme sollte das MAK die Raten, entsprechend der vertraglichen Regelung, an das Hochbauamt überweisen, insgesamt 593.770,80 €. Tatsächlich hat das MAK bis 2014 den nahe-zu vollen Betrag der Abrechnungssumme in Höhe von 653.268,75 € mit nur fünf Ra-ten an das Hochbauamt überwiesen.

Der Magistrat hatte im Jahr 2006 beschlossen, dass die Wirtschaftlichkeit der Maß-nahme gegenüber dem Revisionsamt anhand der Betriebsergebnisse nach dreijäh-riger Laufzeit (2010) in Form eines Zwischenberichts und nach sechsjähriger Lauf-zeit (2013) als Abschlussbericht durch das Hochbauamt nachzuweisen sei. Der Er-folgsbilanz waren die Energieverbräuche der Jahre 2001 bis 2003 als Vergleichs-werte zugrunde zu legen. Die Berichterstattung sollte parallel an das MAK erfolgen.

Das Hochbauamt kam der per MB geforderten Berichtspflicht nicht nach und be-gründete dies mit einem mehrfachen Wechsel in der Projektbetreuung. Aufgrund unserer Stellungnahme an den Magistrat über das Ergebnis der Prüfung der Bauab-rechnung wurde der Abschlussbericht im Dezember 2015 nachgeholt.

In dem Abschlussbericht wird erläutert, dass trotz zahlreicher entgegenwirkender Faktoren eine erhebliche Einsparung erzielt werden konnte. Diese ließe sich aber aufgrund einer Vielzahl der Ereignisse (bauliche und betriebstechnische Einflüsse) nicht eindeutig der Maßnahme RLT- und GLT-Sanierung aus den Jahren 2008 bis 2009 zuweisen.

Die Bauabrechnung betreffend, hatten wir dem Magistrat empfohlen, diese unter Berücksichtigung unserer Prüfungsfeststellungen zu beschließen. Der Magistrat ist unserer Empfehlung gefolgt.

8.3.5 Baubegleitende Prüfungen

8.3.5.1 Allgemeines

Mit der Baubegleitenden Prüfung beabsichtigen wir, schon früh Informationen zur Ausführung von Baumaßnahmen und ggf. weiteren Planungen (planungsbegleitend und -beratend) zu erhalten. In einigen Fällen lassen sich dadurch Empfehlungen aussprechen, die noch bei der Bauausführung umgesetzt werden können und die zum Zeitpunkt der Abrechnungsprüfung nach Abschluss der Baumaßnahme i. d. R. zu spät sind. Eine Baubegleitende Prüfung kann jedoch weder eine Vorprüfung noch eine Abrechnungsprüfung ersetzen.

Die finanziellen Auswirkungen der Baubegleitenden Prüfungen lassen sich aufgrund der komplexen Wechselwirkungen nur schwer darstellen. Die späteren Abrech-nungsprüfungen werden durch vorausgegangene Baubegleitende Prüfungen i. d. R. dadurch erleichtert, dass

• Entscheidungsgründe für Handlungsweisen nicht mehr zeitaufwendig aus den Unterlagen hergeleitet werden müssen und

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• die Örtlichkeit, die Beteiligten sowie die ausgeführten Leistungen bereits be-kannt sind.

8.3.5.2 Kindertagesstätte (KT) Krambambuli, Kalbacher Stadtpfad 8, Monitoring und Betriebsführung

Im Schlussbericht 2012 berichteten wir über die Ergebnisse der Prüfung der Kos-tenberechnung für die Totalsanierung der KT Krambambuli. Das damals einge-schossige Bestandsgebäude aus den 1970er Jahren sollte bis auf einzelne Wand-scheiben im Erdgeschoss zurückgebaut und anschließend um ein Stockwerk aufge-stockt werden. Die Planung für die fünfgruppige Kindertagesstätte sah weiterhin vor, die komplette Außenhülle des Gebäudes, entsprechend die Wand- und Dachflä-chen, mit transluzenten (lichtdurchlässigen) Polycarbonatplatten einzufassen, die in diesem Fall als flächiger und umlaufender Luftkollektor konzipiert sind und sowohl energetische als auch architektonische Funktionen erfüllen. In dem Hohlraum zwi-schen Außenwänden bzw. Dachflächen und der Polycarbonathülle soll vortempe-rierte Luft zu Heizzwecken angesaugt werden. Die Polycarbonatplatten dienen als Puffer und Isolierschicht. Diese von uns als “Polycarbonatbauweise“ bezeichnete energetische Sanierung ist für die Stadt Frankfurt am Main ein Pilotprojekt.

Diese Bauweise wurde damals gewählt, um alternative Lösungen zur bisherigen Passivhausbauweise testen zu können. Das Revisionsamt hatte in diesem Zusam-menhang ein effektives Monitoring empfohlen, damit die für eine Bewertung erfor-derlichen Energieverbrauchswerte aus der Betriebsphase zur Verfügung stehen. Dabei hatten wir erläutert, dass u. a. die Verbräuche von Strom, Heizung und Warmwasser getrennt zu erfassen sind.

Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung haben ein effektives Monito-ring des Energieverbrauchs mit Hinweis auf die Stellungnahme des Revisionsamts beschlossen.

In enger Zusammenarbeit zwischen der Fachprojektleitung Technische Anlagen des Hochbauamtes und dem Revisionsamt ist es gelungen, die ursprünglich geplanten verschiedenen Automatisierungssysteme in einem gemeinsamen System zusam-menzufassen. Dadurch war auch eine sorgfältige Inbetriebnahme der Anlage mög-lich.

Bei einem Ortstermin im Mai 2015 stellte sich dann heraus, dass seitens des Ener-giemanagements des Hochbauamtes zwar das Monitoring (systematische elektroni-sche Erfassung und Beobachtung der Energieverbrauchskennwerte und der physi-kalischen Raumkonditionen) zukünftig durchgeführt werden sollte, nicht jedoch die notwendige Betriebsführung der betriebstechnischen Anlagen (Heizung, Lüftung, Gebäudeautomation) vor Ort. Wir hatten auf den bekannten Sachverhalt hingewie-sen, dass der Betreiber einer Kindertagesstätte, in diesem Fall die evangelische Miriamgemeinde Kalbach, mit dem Betrieb einer solchen Anlage erwartungsgemäß überfordert ist. Ein effektives Monitoring ist nur mit einer entsprechend qualifizierten Betriebsführung und entsprechendem Überwachungspersonal möglich. Beides be-dingt einander.

Vor diesem Hintergrund hatten wir um die Benennung einer zuständigen Person gebeten, die zukünftig die Betriebsführung der KT Krambambuli verantwortlich be-gleitet und betreut.

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Wir hatten diesen Sachverhalt auch zum Anlass genommen, darauf hinzuweisen, dass in den letzten Jahren eine zunehmende Automatisierung der technischen An-lagen bei Sanierungs- und Neubauvorhaben festzustellen ist, die eine entsprechen-de fachtechnische Betreuung zwingend erfordert. Nach Auffassung des Revisions-amtes handelt es sich dabei um eine wichtige Aufgabe der Stadt Frankfurt am Main, die dem technischen Ausstattungszustand und dem Stand der Technik geschuldet ist und dem sich ein “Bauherr“ nicht entziehen kann.

Außerdem stellen wir darüber hinaus eine fehlende Bereitschaft fest, die als Pilot-projekte realisierten Bauvorhaben in der Planungsphase bzw. den ersten Betriebs-jahren so zu betreuen, dass sowohl die notwendigen Daten erfasst als auch ausge-wertet werden können. Ohne die konsequente Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse können nicht die notwendigen Rückschlüsse aus den Investitionen ge-zogen und Weiterentwicklungen betrieben werden. Auf fehlende Auswertungen hat-ten wir in jüngster Vergangenheit u. a. bei Geothermieanlagen und Heizungsanla-gen mit Pellets hingewiesen. Auf die fehlenden Auswertungen zum Thema Energie-verbräuche von Passivhäusern und zu deren Wirtschaftlichkeit weist das Revisions-amt seit Jahren wiederholt hin.

8.3.6 Sonstige Prüfungen

8.3.6.1 Allgemeines

Neben den bereits genannten Prüfungen führen wir nach Bedarf sog. “Sonstige Prü-fungen“ durch. Diese sind von speziellem Interesse und decken i. d. R. Prüfungsfel-der ab, die mit den in den Tz. 8.3.2 bis 8.3.5 genannten Standardprüfungen nicht er-fasst werden können.

Zu den Sonstigen Prüfungen zählen auch die Prüfungen der Anträge auf die Ge-nehmigung von Raumprogrammen, die den Umfang jeder Hochbaumaßnahme defi-nieren und die Grundlage für die weitere Planung bilden. Dieser elementare Pla-nungsschritt „Genehmigung des Raumprogramms“ wird von einzelnen Bauherren-ämtern häufig vernachlässigt und anschließend zu einem zu späten Zeitpunkt zu-sammen mit der Bau- und Finanzierungsvorlage zur Genehmigung beantragt.

Es kann der Eindruck entstehen, dass die frühe Festlegung auf einen verbindlichen Umfang aus verschiedenen Gründen vermieden wird. Mit einer verspäteten Vorlage des Raumprogramms gehen häufig Planungsänderungen einher, die nicht nur den Bauablauf verzögern, sondern auch erhebliche zusätzliche Planungs- und unnötige Baukosten verursachen können.

Ein Verzicht auf die frühzeitige Genehmigung des Raumprogramms ist lediglich für Maßnahmen zulässig, für die die Stadtverordnetenversammlung ein sogenanntes Modellraumprogramm beschlossen hat. Nur in diesen Fällen kann das Raumpro-gramm zu einem späteren Zeitpunkt in Verbindung mit einer Bau- und Finanzie-rungsvorlage beschlossen werden. Dies trifft überwiegend auf bestimmte Schulfor-men zu, wie z. B. Grundschulen, Gymnasien, integrierte Gesamtschulen, aber auch auf Kindertagesstätten, Jugendhäuser und Einfeldturnhallen.

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8.3.6.2 Ludwig-Weber-Schule, Paul-Kirchhof-Platz 13, Architekturwettbewerb

Für die Planung des Neubaus der Ludwig-Weber-Schule, einer Grundschule mit Mensa, Turnhalle und Erweiterungsoption, wurde ein Architekturwettbewerb durch-geführt. Der Neubau ist Teil des “Aktionsplan Schule“. Das Revisionsamt erhielt den Auslobungstext vom Hochbauamt im Februar 2015, mit der Bitte, die Auslobung fachlich und informativ zu begleiten. Am gleichen Tag erfolgte auch der Versand der Unterlagen an einen beschränkten Kreis von Wettbewerbsteilnehmern.

Das Revisionsamt hatte – vor dem Hintergrund des bereits erfolgten Versands der Unterlagen – darauf hingewiesen, dass Änderungsvorschläge somit nur noch im laufenden Verfahren realisiert werden können und dazu erfahrungsgemäß kaum Be-reitschaft besteht.

In dem Auslobungstext wurde ein Kostenrahmen für die KG 300 (Bau-konstruktionen) und 400 (Technische Anlagen) in Höhe von brutto 10,8 Mio. € und eine Bruttogeschossfläche (BGF) von rund 5.000 m² benannt. Das entspricht einem Kostenkennwert von 2.160 €/m² BGF, der damit etwa ein Drittel höher liegt als der vergleichbare BKI-Kostenkennwerte für allgemeinbildende Schulen des Baukosten-informationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI). Dieser Vergleichswert von 1.470 €/m² wurde von uns auf 1.580 €/m² BGF erhöht. Wir hatten dazu außer-dem angemerkt, dass die angenommenen 5.000 m² BGF für den neuen Entwurf deutlich über den Flächen bisher realisierter Projekte liegt.

Der Ansatz hoher Kostenkennwerte trägt auf der einen Seite dazu bei, dass sich diese Werte im Zuge der Planung wunschgemäß nicht noch weiter erhöhen. Sie setzen jedoch keinerlei Anreize für eine wirtschaftlichen Planung und kostengünsti-ge Baudurchführung.

Die Planungsaufgabe war mit der Umschreibung “2+X-zügige Grundschule im Ganztagsbetrieb…“ weitgehend unbestimmt, obwohl das den Auslobungsunterlagen beigefügte Raumprogramm in etwa einer dreizügigen Schule entsprach. Mit Hinweis auf geltende Magistratsbeschlüsse hatten wir empfohlen, das Wettbewerbsverfah-ren bis zur Genehmigung des gewünschten Raumprogramms durch den Magistrat der Stadt Frankfurt zurückzustellen.

Ferner hatten wir auf den Sachverhalt hingewiesen, dass das der Auslobung beige-fügte Raumprogramm für die Einfeldturnhalle knapp 30 m² größer ist als das ge-nehmigte Raumprogramm der Stadt Frankfurt am Main.

Unsere Prüfungsfeststellungen führten zu einer umfangreichen Stellungnahme und einem Sachvortrag des Hochbauamtes. Dieses legte mit den Unterlagen eine quali-fizierte Kostenschätzung eines Darmstädter Architekturbüros und eine Expertise ei-nes in Winterthur, Schweiz, ansässigen Professors und Bauökonomen vor. Diese Rechtfertigung der hohen Vorgaben von Kostenkennwerten für die Planung machte sich das Hochbauamt zu Eigen. Die Expertise des Bauökonoms bestätigt, dass sei-ne Vorgaben sich immer an den Höchstwerten orientieren.

Das Hochbauamt führt in seiner Stellungnahme aus, dass die Wirtschaftlichkeit ein wesentliches Wertungskriterium im Wettbewerbsverfahren sei und dieses durch die Nennung von Kosten- und Flächenkennwerten in der Auslobung besonders betont worden sei. Die genannten Werte seien Obergrenzen, die nicht überschritten, aber unterschritten werden sollen. Das Raumprogramm der Einfeldturnhalle könne in der

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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Leistungsphase 2, Entwurfsplanung, um die vom Revisionsamt benannten 30 m² reduziert werden, um das genehmigte Raumprogramm zu erfüllen.

8.3.6.3 Deutsches Filminstitut – DIF e. V., Investitionsförderung, Verwendungsnach-weis

Mit Schreiben vom Juli 2015 des Deutschen Filminstituts – DIF e. V. wurde uns ge-mäß Ziffer 8 der “Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendun-gen“ der Abschluss der Baumaßnahme “Bauliche Erneuerung des Deutschen Fil-minstituts/Filmmuseums“ mitgeteilt und der dazugehörige Verwendungsnachweis zur Prüfung vorgelegt.

Gemäß dem Verwendungsnachweis wurden brutto etwa 12,77 Mio. € für die Bau-maßnahme verausgabt. Dem gegenüber standen Einnahmen aufgrund von bewillig-ten Zuschüssen der Stadt Frankfurt am Main, des Landes Hessen und des Bundes in Höhe von rund 10,635 Mio. €. Der Eigenanteil des DIF hat sich aufgrund der ge-stiegenen Baukosten und der damit verbundenen Mehrkosten erhöht.

Das Revisionsamt hat die vorgelegten Angaben und Bauabrechnungsunterlagen in Stichproben vor Ort geprüft, darunter auch das Rohbaugewerk und die Architekten-beauftragung und konnte deren Korrektheit und die Übereinstimmung mit den An-gaben im Verwendungsnachweis bestätigen. Insbesondere wurden die Vergabebe-stimmungen der VOB eingehalten. Die Ausführung und Abrechnung der Bauleistun-gen erfolgte angemessen, die Mittel der Investitionskostenzuschüsse wurden zweckgebunden für die bauliche Erneuerung des Deutschen Filminstituts/Film-museums eingesetzt.

Der Bauablauf war von diversen Schwierigkeiten gekennzeichnet, die jedoch für Bauarbeiten im Bestand mit hohen Anforderungen nicht ungewöhnlich und aufgrund komplexer Umstände nicht immer vermeidbar sind. So wurden z. B. die Auseinan-dersetzungen um die Honorierung der Leistungen des beauftragen Architekten und des Rohbauunternehmers nach langen juristischen Auseinandersetzungen jeweils mit einem Vergleich abgeschlossen. Aufgrund der gut nachvollziehbaren Darstel-lung der Sachverhalte in den Unterlagen des Verwendungsnachweises und der Bauakten sowie der Begründungen waren die Vergleichsergebnisse auch aus Sicht des Revisionsamtes in Ordnung.

Das komplexe Erneuerungsprojekt wurde seitens der Bauherrenschaft im erforderli-chen Umfang betreut, den Schwierigkeiten im Bauablauf wurde mit geeigneten Maßnahmen begegnet (z. B. juristische Begleitung). Die städtische Bauverwaltung hat das Projekt nur in der Anfangsphase betreut. Die Projektleitung wurde anschlie-ßend von einem externen Büro übernommen.

8.3.6.4 Friedhof Zeilsheim, Welschgrabenstraße 20, Trauerhalle und Nebengebäude, Raumprogramm

Im September 2015 erhielten wir die Beschlussvorlage zur Genehmigung des Raumprogramms der Trauerhalle des Friedhofs Zeilsheim mit Nebengebäuden zur Prüfung. Die Trauerhalle auf dem Friedhof Zeilsheim bildet mit den Nebengebäuden Totenhaus, Toilettenanlage und Betriebsbereich eine L-förmige Gesamtanlage. Alle Gebäude stammen aus dem Jahr 1959, sind in einem schlechten baulichen Zustand und deutlich sanierungsbedürftig.

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Das vorgelegte Raumprogramm des Friedhofs Zeilsheim ist Teil des Friedhofkon-zeptes 2020, das die Wirtschaftlichkeit der Friedhöfe verbessern soll, auch vor dem Hintergrund der veränderten Bestattungskultur und der sinkenden Anzahl von Be-stattungen.

Mit den geplanten Baumaßnahmen sollten die Räumlichkeiten auch an die geänder-te Bewirtschaftung des Friedhofs angepasst werden. Bereits zum damaligen Zeit-punkt wurden die Kühlzellen und das Personal mit den zugehörigen Maschinen und Geräten auf den Stützpunkten des Friedhofbezirks, den Friedhöfen in Sindlingen und Höchst, stationiert. Durch die Zentralisierung konnten der komplette Betriebsbe-reich (Lager-, Sozial- und Büroräume), die Toilettenanlage und das Totenhaus (Kühlzellen, Angehörigenraum, Toilette, Pfarrerbüro) in Zeilsheim weitgehend entfal-len. Diese Räumlichkeiten mit insgesamt über 500 m² Nutzfläche sollten abgerissen werden. Die veränderten Arbeitsabläufe haben dazu geführt, dass üblicherweise nur noch zwei Mitarbeiter/innen an zwei bis drei Tagen pro Woche auf dem Friedhof tä-tig sind. Abhängig von der Bestattungsart kommt zusätzlich erforderliches Personal stundenweise hinzu.

Als Ersatz für die abzureißenden Gebäudeteile auf dem Zeilsheimer Friedhof waren der Neubau einer öffentlichen, behindertengerechten WC-Anlage, ein flexibel nutz-barer Raum für Mitarbeiter/innen und Pfarrer und ein kleiner Lagerraum in Fertig-bauweise mit einer Gesamtgröße von ca. 40 m² vorgesehen. Die bestehende Trau-erhalle sollte grundhaft saniert werden. Darüber hinaus war angekündigt, dass die Trauerhalle unter Denkmalschutz gestellt werden sollte.

Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir das vorgelegte Raumprogramm für gut be-funden. Damit wird das Bewirtschaftungskonzept der Friedhöfe in den Friedhofsbe-zirken räumlich umgesetzt.

Durch das an die veränderte Bestattungskultur angepasste, verkleinerte Raumpro-gramm können Synergieeffekte sinnvoll genutzt werden. Gebäude, die nicht mehr benötigt werden, sollen abgerissen werden. Aufwändige Sanierungsarbeiten be-schränken sich auf die noch verbleibenden Bestandsgebäude. Bei dem Betrieb des verbleibenden und der neu zu errichtenden Gebäude können Einsparpotentiale beim Betrieb und beim Unterhalt der Friedhofsgebäude genutzt werden.

Wir haben dem Magistrat empfohlen, dass neue Raumprogramm antragsgemäß zu beschließen.

Im Berichtszeitraum 2015 wurde uns ebenfalls ein Raumprogramm für den Neubau einer Unterkunft für das Friedhofspersonal auf dem Hauptfriedhof zur Prüfung vor-gelegt. Das Raumprogramm war übersichtlich tabellarisch dargestellt und basiert auf den Flächenangaben der “Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ehemals Ar-beitsstättenrichtlinien), die die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung konkre-tisieren. Auch der Flächenbedarf für die Fahrzeuge und die Lagerung von Geräten wurde nachvollziehbar begründet.

8.3.6.5 Planung und Bau von Passivhaus-Einfeldturnhallen im Rhein-Main-Gebiet, Vergleich von Standards und Kosten

Die Stadt Frankfurt am Main hat 2006 einen Architekturwettbewerb durchgeführt, um einen Entwurf für einen Serientyp für Einfeldturnhallen in Passivhausbauweise zu erhalten. Dieser Serientyp sollte an ca. 25 Standorten erneuerungsbedürftige

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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Einfeldturnhallen ersetzen. Die ersten Planungen 2008 konnten mit Gesamtkosten von 2,6 Mio. € bzw. 2,8 Mio. € Baukosten pro Einfeldturnhalle realisiert werden.

Mittlerweile sind acht Einfeldturnhallen fertiggestellt (Stand: März 2015). Für die zehnte Halle des Serientyps an der Karl-Oppermann-Schule wurden im Jahr 2014 Baukosten in Höhe von 3,7 Mio. € (ohne Vandalismusschutzpaket) veranschlagt. Dies bedeutet Kostensteigerungen von über 30 % innerhalb von sieben Jahren, wo-von nur ca. die Hälfte auf Preissteigerungen zurückzuführen sind.

Ziel der Prüfung des Revisionsamtes war es, durch den Vergleich von vier Passiv-haus-Einfeldturnhallen aus dem Frankfurter Umland (Wiesbaden, Reichelsheim / Wetterau, Neu-Isenburg und Gernsheim) und drei gleichartigen Passivhaus-Einfeldturnhallen des städtischen Serientyps Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufzuzeigen sowie Standards, Baukosten und Erfahrungen miteinander zu verglei-chen. Darüber hinaus sollten Möglichkeiten zur Optimierung erläutert werden. Nach-folgend wird auszugsweise und zusammenfassend über die Prüfungsergebnisse aus unserer Prüfungsmitteilung S 2014/0020 vom 17.03.2015 berichtet:

Aus Gründen der Vergleichbarkeit haben wir ausschließlich die reinen Baukosten, d.h. die Werte der Kostengruppe (KG) 300 (Baukonstruktionen) und der KG 400 (Technische Anlagen) miteinander verglichen (Abbildung). Dabei wurden alle Kos-ten mit einem Preisindex auf das Jahr 2015 hochgerechnet und normiert, d.h. auf den jeweiligen Einheitswert in Quadratmeter (m²) bezogen, damit echte Vergleichs-daten für diesen Betrachtungszeitpunkt zur Verfügung stehen. Entwurfselemente, die nicht bei allen Bauwerken vorhanden sind und die sich kostenmäßig beziffern lassen, hatten wir herausgerechnet, z. B. Photovoltaikanlagen oder Rückbau- und Abrisskosten, um die Vergleichswerte nicht zu verfälschen.

Einfeldturnhallen Passivhausbauweise, Kostenvergleich (brutto) KG 300 und 400, Frankfurter Umland und Stadt Frankfurt am Main

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Der Vergleich der vier Passivhaus-Einfeldturnhallen aus dem Frankfurter Umland mit den drei Projekten der Stadt Frankfurt am Main zeigt in der KG 300 (Baukon-struktionen) deutliche Unterschiede. Im Umland liegen die Kosten pro Quadratmeter Bruttogrundfläche (m² BGF) zwischen 1.331 € und 1.491 € (Abbildung). Bei den städtischen Einfeldturnhallen variieren diese Kosten zwischen 1.931 €/m² BGF und 2.141 €/m² BGF und sind damit um ca. 50 % teurer. Es sei darauf hingewiesen, dass dies auch höhere Honorar- bzw. Baunebenkosten (KG 700) zur Folge hat, die in diesem Fall nicht Gegenstand der Vergleichsbetrachtung sind.

Die vier Turnhallen aus dem Frankfurter Umland wurden alle in Massivbauweise, die der Stadt Frankfurt am Main hingegen in Holzrahmenbauweise hergestellt. Die lichte Raumhöhe beträgt nur ca. 5,60 m (Frankfurter Umland) gegenüber 7,00 m in Frank-furt. Einen zweigeschossigen Nebenraumtrakt, wie in Frankfurt üblich, gibt es nur bei einer der vier Vergleichshallen.

Auch das Raumprogramm ist in Frankfurt mit jeweils zwei Behinderten-WCs und zwei Lehrerumkleiden mit WCs, wobei alle diese Räume mit einer Dusche ausge-stattet sind, umfangreicher. Im Umland sind überwiegend ein Behinderten-WC und eine Lehrerumkleide vorhanden.

Die Bauherren im Umland haben nach unserer Einschätzung pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen gewählt. Beispielsweise wurden in einzelnen De-tails die Anforderungen für die Passivhauszertifizierung nicht ganz erfüllt, wenn die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen standen. Darüber hinaus wurden einfache-re und damit wirtschaftlichere Tragwerke gewählt, dies ebenso bei Dachkonstrukti-on, Wandaufbauten, Fassaden und Innenausbau.

Der Vergleich der Energieverbräuche, der für zwei Turnhallen aus dem Umland und eine Turnhalle im Stadtgebiet durchgeführt wurde, zeigt sehr deutlich, dass der ho-he Aufwand der Frankfurter Einfeldturnhallen nicht zu günstigeren Verbrauchswer-ten führt.

Bei den städtischen Einfeldturnhallen (Frankfurter Serientyp) wird der Entwurf je-weils mit geringen Änderungen an verschiedene städtebauliche Situationen und vorgegebene Grundstücke angepasst. Die Lage und Ausrichtung ergeben sich im-mer aus dem räumlich begrenzten Schulgrundstück. Die Grundstücke in Frankfurt sind häufig kleiner und beengter als im Umland. So sind solare Wärmegewinne für die städtischen Gebäude grundstücksbedingt nicht immer realisierbar. Damit kann einer der Eckpfeiler der Passivhausbauweise, die „passive“ Energiequelle Sonnen-einstrahlung, nicht immer genutzt werden.

Wir empfehlen nach wie vor, eine Auswertung und Untersuchung der Energiever-bräuche der städtischen Einfeldturnhallen durchzuführen. Für die Einfeldturnhallen in Passivhausbauweise liegen bisher, wie für alle anderen Passivhausgebäude der Stadt, keine Energieverbrauchsauswertungen und Bewertungen seitens des Hoch-bauamtes vor. Insbesondere ist bisher kein Nachweis darüber geführt, ob ein Pas-sivhausgebäude die sog. Passivhauskriterien erfüllt. Gemäß den Leitlinien für wirt-schaftliches Bauen sind diese und andere Nachweise nach zweijähriger Betriebszeit zu führen. Diese Nachweise sind ebenfalls offen.

Im Gegensatz zu den sog. Kosten der Baukonstruktionen (KG 300) haben wir bei den Kosten für die Technischen Anlagen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro), KG 400, keine signifikanten Unterschiede zwischen den Frankfurter Einfeldturnhallen

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und denen des Umlands feststellen können (Abbildung). Im Fall der Frankfurter Käthe-Kollwitz-Schule liegen die technikspezifischen Kosten mit 290 €/m² BGF so-gar deutlich unterhalb der Einfeldturnhallen aus dem Umland.

Als Fazit unserer Vergleichsuntersuchungen kamen wir zu der Feststellung, dass es mit Hinweis auf die hohen Herstellkosten der Einfeldturnhallen unausweichlich ist, sich im Sinne der Wirtschaftlichkeit der Gebäude mit den konstruktiven Optimie-rungsmöglichkeiten sach- und fachgerecht auseinanderzusetzen. Die Optimierun-gen betreffen überwiegend die KG 300 (Baukonstruktionen). In dem Zusammen-hang hatten wir bereits eingeräumt, dass man Kritik an der Auswahl der Vergleichs-objekte und den unterschiedlichen architektonischen Konzepten üben könnte. Gleichwohl erfüllen alle Gebäude dieselbe Funktion als Turnhalle für den Schul-sport.

Für die KG 400 (Technische Anlagen) gab es die erfreuliche Feststellung, dass die-se im Vergleich zu den Einfeldturnhallen im Frankfurter Umland qualitativ hoch-wertig sind und gut abschneiden. Darüber hinaus besteht die Bereitschaft, die Pla-nungen in einzelnen Punkten weiter zu optimieren.

Große Spielräume gibt es bei der architektonischen Konzeption der Gebäude. Wenn die Investitionskosten für die KG 300 der Einfeldturnhallen der Stadt Frankfurt am Main ca. 50 % höher sind als im Frankfurter Umland, bedeutet dies, dass die Ein-feldturnhallen speziell in der KG 300 etwa 700 T€ teurer sind. Hinzu kommen höhe-re Honorare in der KG 700 (Baunebenkosten). Einen Kostenvorteil durch die Nut-zung dieses Serientyps in Frankfurt am Main konnten wir nicht erkennen. Der Ver-gleich der Energieverbräuche gibt Hinweise darauf, dass der hohe finanzielle und technische Aufwand bei den Frankfurter Einfeldturnhallen nicht zu günstigeren Energieverbräuchen führt.

Wir halten es für erforderlich, diese vorgenannten Optimierungsmöglichkeiten und Einsparpotenziale zu realisieren, da sie sich bei den Wiederholungsplanungen zu hohen Millionenbeträgen als unnötige Zusatzkosten addieren. Bereits damals hatten wir es als nicht zielführend bezeichnet, diese Bemühungen mit pauschalen und nicht belegten Aussagen auf “höhere architektonische Qualität“ oder auf nicht näher auf-geführte “höhere Folgekosten“ abzuwehren. Dafür sind die Unterschiede in den Baukosten der untersuchten Einfeldturnhallen in Passivhausbauweise zu groß (mi-nimale Herstellkosten im Vergleich 1,8 Mio. € (Umland) bis 3,7 Mio. € (Stadt Frank-furt am Main). Es ist aus Revisionssicht keineswegs das Ziel, den niedrigsten Wert anzustreben. Wir sind aber der Überzeugung, dass die Erstellung einer Einfeldturn-halle mit einem ansprechenden architektonischen Standard für deutlich unter 3 Mio. € auch in der Stadt Frankfurt am Main möglich sein muss.

Für das Ergebnis unserer Prüfung erhielten wir erwartungsgemäß umfangreiche Kri-tik vom Hochbauamt. Dabei wurde ausgeführt, dass aufgrund des innerstädtischen Kontextes architektonisch anspruchsvoll und hochwertig und aufgrund der Ei-genverpflichtung der Stadt hochwertig und nachhaltig gebaut werden müsse und dieses bei den Vergleichsfällen aus dem Frankfurter Umland nicht zutreffen würde. Wir hatten darauf entgegnet, dass auch die Gebäude der Stadt Frankfurt am Main wirtschaftlich zu planen und zu bauen seien und sich die Mehrkosten von über 700 T€ auch nicht in einem Zeitraum von über 50 Jahren an behaupteten Einsparungen für geringere Bauunterhaltungskosten rechtfertigen ließen.

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Im Rahmen dieser Kritik hatten wir eingeräumt, dass ein zweigeschossiger Neben-raumtrakt in Frankfurt oft erforderlich ist und dass das Stadtschulamt das Raumpro-gramm, die Gebäudehöhe, die Beleuchtungsstärke und die Beschallungsanlage als Bauherrenamt vorgibt. Wir hatten aber auch darauf hingewiesen, dass die wieder-holte Überschreitung der vom Magistrat genehmigten Raumprogrammgrößen nicht dem Bauherrenamt zuzurechnen ist.

Darüber hinaus wurden zahlreiche Argumente angeführt, die nachweislich falsch sind oder deren Vorteilhaftigkeit nicht belegt ist. Diese stehen stellvertretend für die unterschiedlichen Sichtweisen des bauenden Amtes und des Revisionsamtes.

Wir hatten in unserer Erwiderung nochmals darauf hingewiesen, dass unterschiedli-che Bauweisen ihre jeweiligen Vor- und Nachteile haben. Ziel der Vergleichsunter-suchung war es nicht, eine bestimmte Bauweise zu propagieren. Das Ziel des Revi-sionsamtes ist es, eine kostengünstige und gleichzeitig solide und nachhaltige Ein-feldturnhalle sicherzustellen, die sich gut in das städtische Umfeld einpasst.

Die Vergleichsuntersuchung hat unseres Erachtens gezeigt, dass auch mit deutlich geringeren Baukosten (KG 300) gute Ergebnisse erzielt werden können und es viele “Stellschrauben“ für eine kostengünstige Lösung gibt. Für einige Lösungsansätze sehen wir das Bauherrenamt als zuständig an. Mittlerweile liegt der Architektenwett-bewerb etwa zehn Jahre zurück, in denen Weiterentwicklungen stattgefunden ha-ben, z. B. bei Baustoffen. Auch das könnte Anlass sein, über neue kostengünstige Lösungen nachzudenken. Bei den Technischen Anlagen (KG 400) hat das Hoch-bauamt bereits gezeigt, dass in Frankfurt am Main kostengünstig, solide und wirt-schaftlich gebaut werden kann.

8.3.6.6 Zoologischer Garten Frankfurt, Pinguinanlage, Neubau

Im Juli 2015 hatte uns das Hochbauamt den Vorentwurf für den Neubau einer Pin-guinanlage im Zoologischen Garten der Stadt Frankfurt am Main vorgestellt. Die Kostenschätzung wurde vom Revisionsamt geprüft, da zwischenzeitlich ein neuer Projektstand erreicht wurde.

Die ursprünglich zum Investitionsprogramm vorgelegte Vorplanung aus dem Jahre 2009 wurde aus Kostengründen nicht weiter verfolgt. Stattdessen erfolgte im Jahr 2013 eine vollständige Neuplanung mit einem angepassten Tierbesatz. Die im Jahr 2015 vorgelegte neue Planung schließt mit 7 Mio. € ab und überschreitet die im Jahr 2009 angemeldeten Investitionskosten in Höhe von 6,45 Mio. € um die inflationäre Preissteigerungsrate und steht damit in einem angemessenen Verhältnis.

Wir haben die Entscheidung des Bauherrenamtes positiv bewertet, die ursprüngli-che Planung aus dem Jahr 2009 aufzugeben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich daraus zukünftig Gesamtkosten von bis zu 11,7 Mio. € ergeben hätten.

Weiterhin hatten wir als Prüfungsergebnis der aktuell vorliegenden Planung darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung des Raumprogramms aufgrund der neuen und abweichenden Planungsstände unter Hinweis auf den entsprechenden Magist-ratsbeschluss notwendig ist. Es wurde empfohlen, dieses im Zuge der Vorlage der Bau- und Finanzierungsvorlage nachzuholen. Mit Hinweis auf die Einhaltung der bisher prognostizierten Kosten in Höhe von rund 7 Mio. € hatten wir keine Einwände gegen die Fortführung der zur Prüfung vorgelegten Planung.

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8.3.6.7 Externes Coaching zur Unterstützung bei der Abwicklung von Baumaßnah-men im Amt für Straßenbau und Erschließung

Ende 2014 hatte das Revisionsamt Kenntnis davon erlangt, dass Projektleitungen des ASE, die mit der Durchführung von städtischen Straßenbaumaßnahmen betraut sind, von einem externen Dienstleister beraten werden. Nach Auskunft des ASE sollte die mit dem Dezernat VI „Verkehr“ abgestimmte Zielsetzung der Beratungs-leistung (Coaching) sein, die bekanntermaßen vorhandenen Defizite in der Projek-tabwicklung von Baumaßnahmen zu reduzieren, wobei besonderes Augenmerk auf die “Problemfelder“ Bauzeit, Baukosten sowie Nachtragsmanagement gelegt wer-den sollte.

Da nicht nur bei Straßenbauprojekten in der Vergangenheit häufiger die geplante Bauzeit und die veranschlagten Gesamtkosten bei städtischen Bauprojekten über-schritten wurden, hat das Revisionsamt die Bekanntgabe der Unterstützungsleis-tung mit Interesse aufgenommen, zumal der Erkenntnisgewinn bezüglich der wirt-schaftlicheren Durchführung von Baumaßnahmen ggf. auch für andere bauende Ämter von hohem Interesse sein könnten. Diesen Sachverhalt haben wir zum An-lass genommen, die Unterstützungsleistungen, das Beratungskonzept und deren Auswirkungen auf die Abwicklung von Baumaßnahmen im ASE zu prüfen.

Der Gegenstand des Vertrages zwischen dem ASE und einem stadtnahen Consul-tingunternehmen war die Erbringung von Beratungs- und Projektsteuerungsarbeiten für die Vorbereitung und Abwicklung einzelner Bauprojekte. Die Beratungsleistun-gen, die in dem Vertragswerk nicht näher beschrieben waren, sollten laut Vertrag für die einzelnen Projekte abgestimmt werden. Mit der Amtsleitung sollten demzufolge auch die jeweiligen Projektziele vorab festgelegt werden. Bezüglich der vom Auf-tragnehmer zu erbringenden Leistungen war dem Vertrag zu entnehmen, dass die im Einzelnen für jedes Projekt festzulegenden Beratungsleistungen mit keinem werkvertraglichen Erfolg verbunden waren. Eine Vertragskündigung war jederzeit möglich. Dem Auftragnehmer stand bis zur Vertragskündigung die Vergütung seiner bis dahin mangelfrei erbrachten Leistungen zu.

Als Ergebnis der Prüfung des Beratungsvertrags mussten wir feststellen, dass der Vertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen keine bewertbaren Kriterien über Art und Umfang der Leistungserbringung enthielt. Nach Ansicht des Revisions-amtes entzieht sich die laut Vertrag zu erbringende Beratungsleistung jeglicher Be-wertung und Kontrollmöglichkeit. Der Auftragnehmer erhält im Zweifelsfall die Ver-gütung für seine Anwesenheit auf Stundenbasis.

Die Höhe der vom Beratungsunternehmen mit dem ASE vertraglich vereinbarten Stundensätze von brutto 209,44 €/h für den Bereichsleiter und 135,66 € für den Teamleiter stuften wir als unverhältnismäßig hoch und nicht nachvollziehbar ein.

Weiterhin kritisierten wir bei der Beauftragung des Consultingunternehmens die Nichteinhaltung des Vergaberechts sowie Verstöße gegen die städtische Vergabe- und Beschaffungsordnung.

Zusammenfassend kamen wir zu der Einschätzung, dass die beauftragte Bera-tungsleistung in dieser Form nicht erforderlich und insbesondere nicht zielführend war. Unsere Einschätzung fanden wir in einem Gesprächsvermerk zwischen den beiden Vertragsparteien bestätigt.

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Wir empfahlen dem Amt für Straßenbau und Erschließung deshalb, den Vertrag un-verzüglich zu beenden bzw. zu kündigen. Nach unserem Kenntnisstand ist das ASE der Empfehlung gefolgt. Darüber hinaus hat man zur Untersuchung und Verbesse-rung der Arbeitsabläufe eine Arbeitsgruppe gegründet. Darin soll insbesondere eine Schnittstellenbetrachtung von Planung und Baudurchführung erfolgen. Diese Auf-gaben sind auf zwei Sachgebiete aufgeteilt. Die notwendigen Abstimmungsprozes-se zwischen der Planung und der Baudurchführung sind deshalb von besonderer Bedeutung für einen reibungslosen Bauablauf. Das Revisionsamt begleitet diese Arbeitsgruppe aus Gründen des Informationserhalts.

8.3.6.8 Frankfurter Brücken, Einsparungen realisieren im Rahmen einer konventionel-len Sanierungsmaßnahme

Im März 2015 wurde dem Revisionsamt die Bau- und Finanzierungsvorlage für das Projekt Frankfurter Brücken “Einsparungen realisieren im Rahmen einer konventio-nellen Sanierungsmaßnahme“ zur Prüfung vorgelegt. Mit Stadtverordnetenbe-schluss aus dem Juni 2012 wurde zuvor das Vergabeverfahren „Öffentlich-Private-Partnerschaft-Ingenieurbauwerke“ der Stadt Frankfurt am Main (ÖPP) aufgehoben und das Projekt für beendet erklärt. Der Magistrat wurde in der Folge beauftragt, schnellstmöglich ein Konzept zur Sanierung der Ingenieurbauwerke vorzulegen. In den beiden zurückliegenden Jahren erfolgte eine Bestandsaufnahme und Neube-wertung des Sanierungsbedarfs von 482 Brücken und Ingenieurbauwerken in Frankfurt am Main. Auf dieser Grundlage wurde ein Grundsatzkonzept über die notwendige Sanierung, unter Berücksichtigung der baulichen und verkehrstechni-schen Anforderungen, erarbeitet.

Die zur Prüfung eingereichten Unterlagen beinhalteten das Grundsatzkonzept sowie 43 Baumaßnahmen zur Sanierung bzw. Erneuerung, die für das erste Fünf-Jahres-Bauprogramm vorrangig ausgewählt wurden und für die ein vordringlicher Sanie-rungsbedarf besteht. Die aufgelisteten Baumaßnahmen sind für den Zeitraum von 2015 bis 2019 geplant. Nach Darstellung des ASE ist beabsichtigt, im vorgenannten Zeitraum 18 Sanierungsmaßnahmen aus dem Finanzhaushalt und 25 Sanierungs-maßnahmen aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren.

Die Auflistung der Einzelmaßnahmen mit den veranschlagten pauschalen Kosten-ansätzen basierte auf groben Kostenschätzungen. Im Rahmen der Durchführung des Bau- und Sanierungsprogrammes sollen weitere Untersuchungen erfolgen, um die jeweils durchzuführenden Baumaßnahmen auf Basis fundierter Kenntnisse kon-kret festlegen zu können.

Der den eingereichten Unterlagen beigefügte Regelablaufplan stellte lediglich einen groben Anhalt der zu berücksichtigenden Faktoren dar. Eine systematische Bewer-tung mit rationalen Entscheidungsregeln war nicht ausgearbeitet.

Für das erste Fünf-Jahre-Bauprogramm in Höhe von 55 Mio. € wurde ein Gesamtin-vestitionsbedarf, abzüglich Zuwendungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzie-rungsgesetz (GVFG) und Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG), von insgesamt 52 Mio. € prognostiziert. Darüber hinaus beantragte das Dezernat weitere 13 Mio. € für bereits begonnene Bauwerksunterhaltungsmaßnahmen und Notmaßnahmen.

Aufgrund des bekannten mangelhaften Zustands vieler Brücken- und Ingenieurbau-werke hatten wir die konsequente und zügige Umsetzung des Bauprogramms emp-fohlen sowie die Baumaßnahmen im Rahmen der weiteren Bearbeitung und Bau-

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Schlussberichte 2015 – Teil I 8 Feststellungen aus unterjährigen Prüfungen

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durchführung einem konsequenten Kostencontrolling zu unterziehen. Diese wichtige Bauherrenaufgabe sollte nach Auffassung des Revisionsamtes in Eigenregie von den Projektverantwortlichen der Fachämter erbracht und nicht als separate Leistung an Dritte beauftragt werden, die wiederum im Zuge der Dienst- und Fachaufsicht entsprechend fachlich zu begleiten und zu kontrollieren wären.

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Schlussberichte 2015 – Teil I 9 Prüfungsbestätigung

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9 Prüfungsbestätigung

Die nach den §§ 44 bis 52 GemHVO i. V. m. § 112 HGO vorgeschriebenen Unterla-gen des Jahresabschlusses 2015 waren vorhanden. Sie konnten im Sinne des § 128 HGO durch das Revisionsamt geprüft werden.

Die Prüfungsfeststellungen haben keinen Anhalt dafür ergeben, dass die Haushalts-führung 2015 insgesamt nicht geordnet war.

Der Jahresabschluss und der Lage- und Rechenschaftsbericht entsprechen den tat-sächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Frank-furt am Main.

Die Vollständigkeit des Anhangs können wir mit Hinweis auf das weiterhin fehlende (zentrale / IT-gestützte) Vertragsmanagementsystem nicht bestätigen.

Darüber hinaus sind erneut für den Einzelfall bedeutsame Prüfungsfeststellungen hervorzuheben. Sie sollen zum Anlass genommen werden, Beanstandungen auszu-räumen bzw. Vorkehr gegen Wiederholungen von fehlerhaftem Verwaltungshandeln zu treffen.

Mit dieser Prüfungsbestätigung ist die Erwartung verbunden, dass die notwendigen Korrekturen und Ergänzungen im Rahmen des Haushaltsvollzugs und der Aufstel-lung künftiger Jahresabschlüsse vorgenommen werden.

Es bestehen unter diesen Prämissen keine Bedenken, über den von uns ge-prüften Jahresabschluss 2015 zu beschließen und damit zugleich dem Magis-trat die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 114 HGO auszuspre-chen.

Eine Zusammenfassung unserer Prüfungsergebnisse ist in Tz. 1 dargestellt.

Frankfurt am Main, den 28.04.2017

Der Leiter des Revisionsamtes

Wieden (Wieden)

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 1

Genehmigungserlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 01.06.2015 für den Haushalt 2015/2016 der Stadt Frankfurt am Main

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Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat die Haushaltspläne 2015 und 2016 der Stadt Frankfurt am Main am 01.06.2015 im Rahmen der Genehmi-gung mit Hinweisen verbunden: I. Haushaltsfeststellungen 1. Vorlageverfahren Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssatzung ist mit ih-ren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Vorlage soll gemäß § 97 Abs. 4 HGO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen. Die Verab-schiedung des Doppelhaushaltes 2015/2016 erfolgte zeitnah im Dezember des Vorjah-res. Die Vorlage zur Genehmigung in meinem Hause ist unter dem Datum 02. Februar 2015 zu verzeichnen. Die Gemeinde unterliegt somit in der Interimszeit - seit Beginn des Haushaltsjahres bis zum Tag des lnkrafttretens der Haushaltssatzung - den Rege-lungen des § 99 HGO über die vorläufige Haushaltsführung. Hierauf hat die Stadt-kämmerei mitteilungsgemäß alle Dezernate, Ämter und Betriebe explizit hingewiesen. Im Begleiterlass zur Haushaltsgenehmigung des Vorjahres wurde gebeten, über den Fortgang der Identifikation von Konsolidierungspotenzial, der Maßnahmen hinsichtlich der Verringerung der Zuschüsse an städtische Eigenbetriebe und Gesellschaften und der Prüfung der freiwilligen Leistungen zu berichten. Dem wurde im Laufe des Vorla-geverfahrens des Doppelhaushaltes gefolgt. Den seitens des Magistrats aufgestellten Jahresabschluss 2014 gaben Sie uns am 13. Mai 2015 zur Kenntnis. Dieser enthält unter Ziffer 2.3 Ihren Bericht zu den Empfeh-lungen der Aufsichtsbehörde. 2. Ergebnishaushalte Die Planung 2014 sah ordentliche Erträge von 3.125,6 Millionen € und ordentliche Aufwendungen von 3.136,9 Millionen €, damit ein negatives Verwaltungsergebnis in Höhe des Differenzbetrages von 11,4 Millionen €, vor. Als Finanzergebnis war ein ne-gativer Saldo von 41 ,9 Millionen € erwartet worden. In Summe resultierte aus der Pla-nung ein erwartetes negatives ordentliches Ergebnis (vor Rücklagen) in Höhe von 53,3 Millionen €. Der Jahresabschluss 2014 weist hingegen bei ordentlichen Erträgen von 3.471,3 Mil-lionen € und ordentlichen Aufwendungen von 3.271,1 Millionen € ein positives Verwal-tungsergebnis in Höhe des Differenzbetrages von rund 200,2 Millionen € aus. Die höheren Erträge sind mit höheren Steuereinnahmen, insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer, aber auch bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, zu er-klären. Im Aufwandsbereich ergaben sich größere Abweichungen bei den Aufwendun-gen für Sach- und Dienstleistungen, den Transferaufwendungen sowie dem Personal- und Versorgungsaufwand.

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 1

Genehmigungserlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 01.06.2015 für den Haushalt 2015/2016 der Stadt Frankfurt am Main

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Das Finanzergebnis, welches mit einer Summe von - 41,9 Millionen€ beplant war, wird positiv abschließen; ein Saldo in Höhe von 9,4 Millionen € als ausgewiesener Überschuss der Erträge über die Aufwendungen wird erwartet. Somit ergibt sich in Summe ein positives ordentliches Ergebnis in Höhe von 209,5 Millionen €. Die Stadt beabsichtigt diesen Betrag in die Rücklagen einzustellen, sodass der Bestand der ordentlichen Rücklage auf rund 548,5 Millionen steigt. Im Vergleich zur Planung 2014 ist damit eine deutliche Verbesserung ersichtlich. Auf-fällig ist, dass die Summe der ordentlichen Erträge auch absolut stärker gestiegen ist als die der ordentlichen Aufwendungen und von daher das erwartete ordentliche Er-gebnis um 262,8 Millionen € vom ursprünglichen Plansoll abweicht. Im außerordentlichen Haushalt wurden keine Erträge oder Aufwendungen beplant. Im Ergebnis sind jedoch außerordentliche Erträge in Höhe von 21,7 Millionen € - die zur Hälfte aus Grundstücksverkäufen vereinnahmt wurden - und außerordentliche Auf-wendungen in Höhe von 72,5 Millionen € - die zur Hälfte aus außerplanmäßigen Ab-schreibungen aus Finanzanlangen bestehen - zu verzeichnen. Ein Fehlbetrag von 50,8 Millionen € wird daher ausgewiesen. Nach der Verrechnung von ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis verbleibt so ein positives Jahresergebnis von 158,7 Millionen €. Damit verbessert sich das Jah-resergebnis von geplanten minus 53,3 Millionen € um 212,0 Millionen €. Diese Ent-wicklung ist für die Stadt Frankfurt am Main als äußerst erfreulich zu bewerten. Im Jahr 2014 erhöhte sich der Bestand an Krediten für Investitionen um netto 60,5 Mil-lionen €. Es wurden Kredite in Höhe von 129,7 Millionen € getilgt und Kredite in Höhe von 190,2 Millionen € aufgenommen. Die Stadt bleibt damit deutlich unter der plane-risch erwarteten Nettoneuverschuldung von 109 Millionen €. Kassenkreditverbindlichkeiten bestanden Ende 2014 in Höhe von 57,4 Millionen€. Nachfolgende Tabelle illustriert die beschriebenen Entwicklungen der aggregierten Er-gebnisbereiche:

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Schlussberichte 2015 – Teil I

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Die verabschiedete Haushaltsplanung der Stadt Frankfurt am Main antizipiert das Er-gebnis des Jahresabschlusses 2014 noch nicht vollständig. Sie weist daher für das Jahr 2015 satzungsgemäß bei ordentlichen Erträgen von 3.351 ,84 Millionen € und or-dentlichen Aufwendungen von 3.365, 14 Millionen € ein negatives ordentliches Jah-resergebnis (vor Rücklagen) in Höhe des Differenzbetrages von 13,3 Millionen € aus. Nach Rücklagen wird mit einem Fehlbedarf in Höhe von rund 13,45 Millionen € kalkuliert, welcher satzungsgemäß ausgewiesen ist. Für das Jahr 2016 wird bei ordentlichen Erträgen von 3.414,85 Millionen € und or-dentlichen Aufwendungen von 3.453, 11 Millionen € mit einem negativen ordentlichen Jahresergebnis (vor Rücklagen) in Höhe des Differenzbetrags von 38,26 Millionen € geplant. Nach Rücklagen wird mit einem Fehlbedarf von rund 38,41 Millionen € ge-rechnet, der satzungsgemäß ausgewiesen ist. Die Stadt legt damit zwei defizitäre Ergebnishaushalte vor. Es bedurfte planerisch wiederholt des Rückgriffes auf den vorhandenen Bestand an Rücklagen, um die Haus-haltsausgleiche im ordentlichen Ergebnis herbeizuführen. Das vorhandene Rücklagen-polster unterliegt, nach seiner Aufstockung gemäß positivem Jahresabschluss 2014, somit erneuten Minderungen. Die negative Planung der Folgejahre führt dazu, dass die Ergebnisrücklage über den aktuellen Finanzplanungszeitraum permanent weiter gemindert wird. Dies verdeutlicht nachfolgendes Schaubild über den Stand der Ent-wicklung der ordentlichen Rücklage unter aktueller Annahme der Ergebnisentwicklun-gen (nach Rücklagen) bis einschließlich 2018:

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Schlussberichte 2015 – Teil I

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Auf Grund des positiven Jahresabschlusses 2014 und der damit verbundenen Aufsto-ckung der ordentlichen Rücklage hat sich die Situation dahingehend entspannt, dass die Plandefizite über den gesamten Finanzplanungszeitraum hinaus gedeckt werden können. Die Stadt ist somit in der Lage die Fehlbedarfe im ordentlichen Ergebnis durch die Inanspruchnahme der Rücklage auszugleichen (vgl. § 92 Abs. 3 Nr. 2 HGO). 3. Finanzhaushalt Für das Jahr 2014 schließt der Finanzhaushalt positiv ab. Im Bereich der laufenden Verwaltung beträgt der Finanzmittelfluss 441,4 Millionen €, im Bereich der Investitions-tätigkeit - 245,7Millionen € und im Bereich der Finanzierungstätigkeit 60,5 Millionen € (Nettoneuverschuldung). Der Überschuss im Bereich der laufenden Verwaltung erklärt sich mit den hohen zahlungswirksamen Steuererträgen, die den Haushalt entlasten. Von den für das Jahr 2014 planerisch veranlagten Auszahlungen für Investitionen wur-den 93,4% in Anspruch genommen, von den fortgeschriebenen Planansätzen lediglich 37,2%. Die durchgeführten Investitionen fanden schwerpunktmäßig in den Bereichen Bildung (142,2 Millionen€), Nahverkehr und ÖPNV (78 Millionen€) sowie Stadtplanung (67,9 Millionen€) statt. Der hinter den Planwerten zurückbleibende Finanzmittelbedarf ist das Resultat gerin-gerer, als vorgesehener Mittelabflüsse. Für das Haushaltsjahr 2014 wurde mit einer Nettoneuverschuldung in Höhe von 109 Millionen € geplant. Der Finanzmittelüberschuss aus dem Bereich der laufenden Ver-waltung wurde, neben einer zusätzlichen Schuldentilgung, auch für Investitionen ver-wendet, sodass die verfügbaren Kreditermächtigungen nur zu etwa 22% in Anspruch genommen werden mussten.

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Über die Jahre des Finanzplanungszeitraums zeigt die aktuell vorgelegte Grafik hin-sichtlich der prognostizierten Entwicklung der Schulden folgendes Bild:

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Es ist ersichtlich, dass die Kreditverbindlichkeiten planerisch kontinuierlich ansteigen. Im Finanzhaushalt 2015 stehen Einzahlungen aus Finanzierungsstätigkeit in Höhe von 384,0 Millionen € entsprechenden Auszahlungen von insgesamt 108,0 Millionen € gegenüber. Per Saldo beläuft sich die Nettokreditaufnahme und damit gleich die Net-toneuverschuldung der Stadt auf 276,0 Millionen €. In Summe steigt die Verschuldung von rund 1,540 Milliarden € auf rund 1,816 Milliarden €. Die Höhe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 384,0 Millionen € stimmt mit der Höhe der geplanten Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 384,0 Millio-nen € überein. Im Finanzhaushalt 2016 stehen Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 433,0 Millionen € entsprechenden Auszahlungen von insgesamt 88,0 Millionen € ge-genüber. Per Saldo beläuft sich die Nettokreditaufnahme und damit gleich die Net-toneuverschuldung der Stadt auf 345,0 Millionen €. Zusätzlich übernimmt die Stadt Kreditverbindlichkeiten aus der Entwicklungsmaßnahme Riedberg in Höhe von rund 148,0 Millionen €. Die Verschuldung steigt entsprechend von rund 1 ,816 Milliarden € auf 2,309 Milliarden €. Die Höhe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 433,0 Millionen € stimmt mit der Höhe der geplanten Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 433,0 Millio-nen € überein. Satzungsmäßig ausgewiesen wird ein Kreditbetrag von 581 ,2 Millionen €, der neben den Investitionskrediten die übernommenen Kreditverbindlichkeiten aus der Entwicklungsmaßnahme Riedberg beinhaltet.

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Den Großteil der Investitionen stellen Maßnahmen in den Pflichtbereichen soziale und verkehrstechnische Infrastruktur dar. Für den Produktbereich Bildung wurde mit dem "Aktionsplan Schulbau" die entspre-chende Planung beschlossen. Für 2015 sind hier 36,7%, für 2016 30,7% der geplanten Investitionen vorgesehen. Im Produktbereich Nahverkehr und ÖPNV sind für 2015 14, 7% und für 2016 21 ,6% der avisierten lnvestitionsvolumina vorgesehen. Im Ergebnis wird bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2018 der prognosti-zierte Schuldenstand den Betrag von rund 2,8 Milliarden € erreichen. Dieser Wert entspricht, bezogen auf die Haushaltsjahre 2013 und 2014, fast einer Verdoppelung des Schuldenstandes im Kernhaushalt der Stadt Frankfurt. Der Finanzhaushalt 2015 wird mit einem Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 31 ,35 Millionen €, der Finanzhaushalt 2016 mit einem Überschuss von 42,01 Millionen € ge-plant; der entsprechende satzungsgemäße Ausweis ist erfolgt. II. Haushaltsgenehmigung Die Haushaltsgenehmigung für die Jahre 2015 und 2016 erteile ich ohne Aufla-gen, da die jeweiligen planerischen Fehlbedarfe im ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes durch die Inanspruchnahme der verfügbaren, in 2014 um 209 Millionen€ aufgestockten, Rücklagemittel über den gesamten Finanzpla-nungszeitraum hinweg ausgeglichen werden können und die Stadt insoweit die gesetzliche Verpflichtung des § 92 Abs. 3 HGO erfüllt. III. Hinweise Die Stadt unterliegt der permanenten Verpflichtung ihre Haushaltswirtschaft so zu pla-nen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Insofern soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein. Die Genehmigung der pflichtigen Teile der Haushaltssatzung des Vorjahres war daher mit der Erwartung verbunden worden, dass im Haushaltsvollzug 2014 alles unternom-men wird, um zu einem weitest gehenden Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses - auch ohne Rückgriff auf den Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentli-chen Ergebnisses - zu kommen. Ebenso war erwartet worden, dass für das Haushaltsjahr 2014 ein Haushalt zur Ge-nehmigung vorgelegt wird der, neben deutlichen Verbesserungen gegenüber der mit dem Haushalt 2013 vorgelegten Finanzplanung, auch anstrebt, ohne Berücksichtigung einer eventuell noch verbleibenden Rücklage, ebenfalls zu einem Ausgleich im or-dentlichen Ergebnis zu kommen. Weiter war hinsichtlich des Nachtragshaushaltes 2014, insbesondere aber auch in Hinblick auf den Doppelhaushalt 2015/2016 darauf hingewiesen worden, dass neben einem dauerhaften Ausgleich es Ziel der Stadt darüber hinaus sein sollte, den verblie-

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Schlussberichte 2015 – Teil I

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benen Bestand an Rücklagen nicht weiter aufzuzehren, sondern diesen zur Sicherung für die Zukunft möglichst wieder zu erhöhen. Eine voll umfängliche Genehmigung von Investitionskrediten könne dann nicht mehr erteilt werden, wenn Defizite nicht mehr durch Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden könnten. Der Stadt ist es 2014 gelungen einen Überschuss auszuweisen und die angesproche-ne Rücklage entsprechend zu erhöhen. Meinen Erwartungen wurde damit erfreulicher Weise entsprochen. Es darf in diesem Zusammenhang jedoch nicht verkannt werden, dass das Ergebnis 2014 im Wesentlichen auf der Entwicklung der Steuererträge ba-siert und es in Anbetracht deren Unbeständigkeit notwendig ist den „parallel" einge-schlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortzusetzen. Der vorgelegte Doppelhaushalt weist für jedes Planungsjahr ein Defizit aus. Ich bin der Überzeugung, dass aus künftigen Entwicklungen Chancen und Risiken für die hessischen Kommunen resultieren. Neben verwaltungsinternen Veränderungen, insbesondere bei der Personalstruktur und des damit verbundenen Aufwandes, sehen sich die Kommunen auch weiteren verwaltungsexternen Entwicklungen gegenüber, die sie nicht beeinflussen können. Hier ist beispielsweise an die Risiken in Bezug auf die Zins- als auch hoch aktuell an die Personalkostenentwicklung durch tarifliche Vereinba-rungen zu denken. Chancen und Risiken bestehen ebenfalls im Kontext der Verände-rung des kommunalen Finanzausgleichs. Dies vorausgeschickt, halte ich stichtagsbe-zogen die Planung der Stadt Frankfurt am Main für auch „ökonomisch" gut nachvoll-ziehbar. Dem Grundsatz einer vorsichtigen Vorgehensweise wird entsprochen. Ich er-kenne, dass die Stadt Frankfurt um die angesprochenen externen Risiken weiß und deshalb weiterhin von der Notwendigkeit den eingeleiteten Reformprozess zur Hebung interner Konsolidierungspotenziale fortzusetzen überzeugt ist. Ihrem Bericht hierzu vom 27. April 2015 konnte ich folgendes entnehmen: - Es fand eine Überprüfung der Dienstleistungsstandards und der Finanzierung der

Dienstleistungen statt. Die Ergebnisse flossen in die Produkthaushalte ein und würden im Haushaltsjahr umgesetzt.

- Die Reformkommission strebe eine verstärkte regionale Zusammenarbeit an. - Durch die Umsetzung der Haushaltssicherungskonzepte 2012 und 2013 seien die

Haushalte der beiden Jahre um etwa 90 Millionen € entlastet worden. Mit anderen Maßnahmen seien knapp 200 Millionen € eingespart worden und die Arbeit der Re-formkommission habe so zu einer Stabilisierung der Finanzsituation beigetragen.

- Die Überprüfung der Personalstruktur habe zu einer gestrafften Organisationsform und einheitlichen Ansprechpartnern geführt.

- Im Bereich Einkauf und Vergabe würden Potenziale gesehen, insbesondere durch den Abschluss von Rahmenverträgen und eine einheitliche E-Vergabe. Im Bereich Fahrzeugmanagement seien erste Maßnahmen zur Bestandsverringerung bereits umgesetzt, z.B. durch Car-Sharing. Weitere Maßnahmen würden geprüft und ggf. umgesetzt.

- Im Bereich Hochbau- und Liegenschaftsmanagement würde ein Organisationsmo-dell zum wirtschaftlichen Gebäudemanagement und Werterhalt mit externer Bera-tung entwickelt.

Diese Ansichten und Vorgehensweise werden von mir ausdrücklich unterstützt. Die be-schriebenen Maßnahmen erscheinen geeignet die Aufwendungen zu reduzieren und sollten, sofern noch nicht geschehen, umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 1

Genehmigungserlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 01.06.2015 für den Haushalt 2015/2016 der Stadt Frankfurt am Main

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halte ich die Orientierung an den in den Vorjahren verfügten Auflagen und an den Emp-fehlungen der Vorjahre, welche ich an dieser Stelle nicht wiederholend aufführen möchte, weiterhin für zielführend. Die Überprüfung weiterer Bereiche der Verwaltung wird angeregt. Zur Vermeidung von Kreditaufnahmen halte ich die Überprüfung der ge-planten Investitionen auf ihre Rentierlichkeit hin für notwendig und rege an diese ggf. zu unterlassen. Auf Grund der sich zusätzlich abzeichnenden Verstetigung der steuerlichen Ertragssi-tuation der Stadt gehe ich jedoch davon aus, dass ein Haushaltsausgleich 2015 bzw. 2016 auch ohne Rückgriff auf die ordentliche Rücklage gelingt. Eine entsprechende Zielsetzung Ihrerseits bitte ich weiterhin zu priorisieren. Ich bitte zum gegebenen Zeitpunkt um Einreichung eines weiteren Berichtes der Re-formkommission zum Sachstand und werde hinsichtlich des Zahlenmaterials zum Haushaltsvollzug 2015 Anfang des nächsten Jahres auf Sie zukommen, um mich zu unterrichten. Dieser Erlass ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 3 HGO bekannt zu geben. Peter Beuth (Staatsminister)

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Schlussberichte 2015 – Teil IUmbuchungsliste zum Jahresabschluss 2015

Anlage 2

244

Betrag Betrag

Nr. Bezeichnung in € Soll Nr. Bezeichnung in € Haben

1 1 1 Fehlende Abwertung von Infrastrukturvermögen (Parkanlage) im Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Am Martinszehnten“

G+V26 Außerordentliche Aufwendungen 2.531.046,00 A 1.2.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 2.531.046,00

2 1 2 Fehlerhafter Ausweis der Außenanlagen (falsches Konto) einschließl. Stellplätze der IGS West

A 1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 1.530.165,50 A 1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 1.530.165,50

3 1 2 Stornierung Abschreibung für Außenanlagen einschließl. Stellplätze der IGS West bei Bilanzkonto "Betriebsgebäude"

A 1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 10.201,10 G+V14 Abschreibungen 10.201,10

4 1 2 Buchung Abschreibung für Außenanlagen einschließl. Stellplätze der IGS West bei Bilanzkonto "Außenanlagen"

G+V14 Abschreibungen 34.003,68 A 1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 34.003,68

5 1 3 Fertiggstellung Umbau und Neugestaltung des Atzelbergplatzes A 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 3.668.342,14 A 1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.668.342,14

6 1 3 Abschreibung Umbau und Neugestaltung des Atzelbergplatzes G+V14 Abschreibungen 30.569,52 A 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 30.569,52

7 1 4 Fertigstellung Honsellbrücke und Honsellrampe Massivgewölbe A 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 252.143,05 A 1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 252.143,05

8 1 4 Fertigstellung Honsellbrücke und Honsellrampe Massivgewölbe A 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 106.496,30 A 1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 106.496,30

9 1 4 Abschreibung Honsellbrücke und Honsellrampe Massivgewölbe G+V14 Abschreibungen 4.202,38 A 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 4.202,38

10 1 4 Abschreibung Honsellbrücke und Honsellrampe Massivgewölbe G+V14 Abschreibungen 1.774,94 A 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 1.774,94

11 1 5 Fertigstellung Neubau Grundschule Rebstock A 1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 365.619,78 A 1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 365.619,78

12 1 6 Fertigstellung Bergiusschule Betriebsgebäude A 1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 21.424.271,54 A 1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 21.424.271,54

13 1 6 Fertigstellung Bergiusschule Außenanlagen A 1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 751.355,08 A 1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 751.355,08

14 1 6 Fertigstellung Bergiusschule Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung

A 1.2.5 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 464.566,69 A 1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 464.566,69

15 1 6 Abschreibung Bergiusschule Betriebsgebäude G+V14 Abschreibungen 107.121,36 A 1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 107.121,36

16 1 6 Abschreibung Bergiusschule Außenanlagen G+V14 Abschreibungen 12.522,58 A 1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 12.522,58

17 1 6 Abschreibung Bergiusschule Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung

G+V14 Abschreibungen 5.807,08 A 1.2.5 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.807,08

18 1 7 Korrektur außerplanmäßige Abschreibung Erschließungsmaßnahme Frankfurter Bogen

A 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 1.579.254,90 G+V26 Außerordentliche Aufwendungen 1.579.254,90

19 1 8 Zuwendung an VGF für Stadtbahnbau Anschlussstrecke B, TA 3 A 1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 44.919.469,52 A 1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 44.919.469,52

20 1 9 Straßenbau im Zuge des Baus der Straßenbahntrasse Mörfelder Landstraße

A 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 5.838.445,16 A 1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.838.445,16

21 1 9 Abschreibung Straßenbau im Zuge des Baus der Straßenbahntrasse Mörfelder Landstraße

G+V14 Abschreibungen 32.435,81 A 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 32.435,81

22 1 10 Erhaltene Zuwendung GVFG für Straßenbau im Zuge des Baus der Straßenbahntrasse Mörfelder Landstraße

P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 2.873.600,00 P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 2.873.600,00

23 1 10 Erhaltene Zuwendung FAG für Straßenbau im Zuge des Baus der Straßenbahntrasse Mörfelder Landstraße

P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 171.500,00 P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 171.500,00

24 1 10 Auflösung Zuwendungen für Straßenbau im Zuge des Baus der Straßenbahntrasse Mörfelder Landstraße

P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 16.917,22 G+V8 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, zuschüssen und Investitionsbeiträgen

16.917,22

25 1 11 Erhaltene Zuwendung Osthafenbrücke P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 1.202.600,00 P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 1.202.600,00

26 1 11 Auflösung Zuwendung Osthafenbrücke P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 30.065,00 G+V25 Außerordentliche Erträge 30.065,00

27 1 12 Erhaltene Zuwendung Honsellbrücke und Honsellrampe Massivgewölbe

P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 3.159.900,00 P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 3.159.900,00

28 1 12 Auflösung Zuwendung Honsellbrücke und Honsellrampe Massivgewölbe

P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 78.997,50 G+V25 Außerordentliche Erträge 78.997,50

29 1 13 Erschließungsbeiträge Erschließungsmaßnahme Frankfurter Bogen P 2.1.3 Investitionsbeiträge 1.783.844,87 P 2.1.3 Investitionsbeiträge 1.783.844,87

30 1 13 Auflösung Erschließungsbeiträge Erschließungsmaßnahme Frankfurter Bogen für 2015

P 2.1.3 Investitionsbeiträge 59.461,50 G+V8 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, zuschüssen und Investitionsbeiträgen

59.461,50

31 1 13 Außerordentlicher Ertrag Auflösung Erschließungsbeiträge Erschließungsmaßnahme Frankfurter Bogen für 2014

P 2.1.3 Investitionsbeiträge 59.461,50 G+V25 Außerordentliche Erträge 59.461,50

32 1 13 Außerordentlicher Ertrag Auflösung pauschale Erschließungsbeiträge Erschließungsmaßnahme Frankfurter Bogen für 2014

P 2.1.3 Investitionsbeiträge 101.782,88 G+V25 Außerordentliche Erträge 101.782,88

33 1 13 Auflösung pauschale Erschließungsbeiträge Erschließungsmaßnahme Frankfurter Bogen für Januar 2015

P 2.1.3 Investitionsbeiträge 8.481,91 G+V8 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, zuschüssen und Investitionsbeiträgen

8.481,91

Dokumentation

Lfd. Nr.

Prüffeld-nummer Nr.

SOLL

Bilanz-/G+V-Posten Bilanz-/G+V-Posten

HABEN

Feststellung

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Schlussberichte 2015 – Teil IUmbuchungsliste zum Jahresabschluss 2015

Anlage 2

245

Betrag Betrag

Nr. Bezeichnung in € Soll Nr. Bezeichnung in € Haben

Dokumentation

Lfd. Nr.

Prüffeld-nummer Nr.

SOLL

Bilanz-/G+V-Posten Bilanz-/G+V-Posten

HABEN

Feststellung

34 1 14 Zuwendung GVFG/FAG für Bahnhof Rödelheim-Rampen der Fußgängerunterführung

P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 1.426.000,00 P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 1.426.000,00

35 1 14 Zuwendung GVFG/FAG für Bahnhof Rödelheim-Rampen der Fußgängerunterführung

P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 69.400,00 P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 69.400,00

36 1 14 Außerordentlicher Ertrag Auflösung Zuwendung GVFG/FAG für Bahnhof Rödelheim-Rampen der Fußgängerunterführung

P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 48.295,42 G+V25 Außerordentliche Erträge 48.295,42

37 1 14 Auflösung Zuwendung GVFG/FAG für Bahnhof Rödelheim-Rampen der Fußgängerunterführung

P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 18.695,00 G+V8 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, zuschüssen und Investitionsbeiträgen

18.695,00

38 1 15 Stellplatzablöse für Bahnhof Rödelheim-Rampen der Fußgängerunterführung

P 2.1.3 Investitionsbeiträge 2.153.249,28 P 2.1.3 Investitionsbeiträge 2.153.249,28

39 1 15 Außerordentlicher Ertrag Auflösung Stellplatzablöse für Bahnhof Rödelheim-Rampen der Fußgängerunterführung

P 2.1.3 Investitionsbeiträge 69.532,01 G+V25 Außerordentliche Erträge 69.532,01

40 1 15 Auflösung Stellplatzablöse für Bahnhof Rödelheim-Rampen der Fußgängerunterführung

P 2.1.3 Investitionsbeiträge 26.915,62 G+V8 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, zuschüssen und Investitionsbeiträgen

26.915,62

41 1 16 Stornierung Zuführung Verwaltungskostenbeiträge und Zinserträge für Wohnungsbaudarlehen an Sonderposten für nicht verwendete Fehlbelegungsabgabe

P 2.4 sonstige Sonderposten 1.944.884,79 G+V13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.944.884,79

42 1 17 Stornierung Zuführung Sonderposten für verwendete Fehlbelegungsabgabe an Sonderposten für nicht verwendete Fehlbelegungsabgabe

P 2.4 sonstige Sonderposten 1.526.354,88 P 2.4 sonstige Sonderposten 1.526.354,88

43 1 17 Herabsetzung Sonderposten für verwendete Fehlbelegungsabgabe wegen Rückzahlung von gewährten Wohungsbaudarlehen

P 2.4 sonstige Sonderposten 1.526.354,88 G+V25 Außerordentliche Erträge 1.526.354,88

44 1 18 Abgang Sonderposten für nicht verwendete Fehlbelegungsabgabe P 2.4 sonstige Sonderposten 7.044.083,85 G+V25 Außerordentliche Erträge 7.044.083,85

45 1 19 Außerplanmäßige Abschreibung des Grundstücks der Karmeliterschule (Moselstr. 9-13, Wiesenhüttenstraße 34) auf den niedrigeren beizulegenden Wert (Bodenrichtwert 2014)

G+V26 Außerordentliche Aufwendungen 1.594.980,00 A 1.2.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 1.594.980,00

46 1 20 Außerplanmäßige Abschreibung des Grundstücks der Franklinstraße (Teilstrecke) auf den niedrigeren beizulegenden Wert (Bodenrichtwert 2014)

G+V26 Außerordentliche Aufwendungen 439.341,81 A 1.2.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 439.341,81

47 1 21 Wertberichtigung des gesamten an die Sportpark Stadion GmbH verpachteten Grundstückes (Commerzbank-Arena) (Bodenrichtwert 2014)

P 1.1 Nettoposition 69.640.200,00 A 1.2.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 69.640.200,00

48 1 22 Wertberichtigung des Grundstückes des Lindberghplatzes und eines Teilstücks der Felix-Kracht-Straße

P 1.1 Nettoposition 4.991.807,03 A 1.2.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 4.991.807,03

49 23 Anlage 3002550 Praunheimer Weg 126; Nachholung einer Abschreibungsbuchung für die Europäische Schule infolge der Korrektur der Nutzungsdauer

G+V26 Außerordentliche Aufwendungen 1.638.770,08 A 1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 1.638.770,08

50 2 1 Im Jahresabschluss 2015 fehlen Verbindlichkeiten gegenüber der BKRZ KG i. H. v. 912.575,17 €.

G+V13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 912.575,17 P 4.8 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen

912.575,17

51 2 2 Im Jahresabschluss 2015 fehlen Verbindlichkeiten gegenüber der ABG GmbH i. H. v. 1.881.877,34 €.

G+V13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.881.877,34 P 4.8 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen

1.881.877,34

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Schlussberichte 2015 – Teil I Anlage 3

246

Stadt Frankfurt am MainJahresabschluss zum 31.12.2015Korrigierte Vermögensrechnung

Aktiva Alt: 31.12.2015 Soll Haben Neu: 31.12.2015in € in € in € in €

1 Anlagevermögen 15.703.444.066,12 80.910.330,76 160.385.457,03 15.623.968.939,85A 1.1 immaterielle Vermögensgegenstände 352.476.605,71 0,00 0,00 352.476.605,71A 1.1.1 Konzessionen, Lizenzen, ähnliche Rechte 3.169.826,00 0,00 0,00 3.169.826,00A 1.1.2 geleistete Investionszuweisungen

und -zuschüsse 349.306.779,71 0,00 0,00 349.306.779,71A 1.2 Sachanlagevermögen 13.183.869.143,98 80.910.330,76 160.385.457,03 13.104.394.017,71A 1.2.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 6.778.364.665,78 0,00 79.197.374,84 6.699.167.290,94A 1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden

Grundstücken 1.595.100.490,45 24.081.613,00 3.322.583,20 1.615.859.520,25A 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch,

Infrastrukturvermögen 4.152.547.888,44 11.444.681,55 68.982,65 4.163.923.587,34A 1.2.4 Anlagen und Maschinen zur

Leistungserstellung 37.590.262,00 0,00 0,00 37.590.262,00A 1.2.5 andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung 95.075.348,73 464.566,69 5.807,08 95.534.108,34A 1.2.6 geleistete Anzahlungen und

Anlagen im Bau 525.190.488,58 44.919.469,52 77.790.709,26 492.319.248,84A 1.3 Finanzanlagevermögen 2.120.794.316,43 0,00 0,00 2.120.794.316,43A 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.185.998.937,13 0,00 0,00 1.185.998.937,13A 1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 266.876.995,13 0,00 0,00 266.876.995,13A 1.3.3 Beteiligungen 97.911.094,53 0,00 0,00 97.911.094,53A 1.3.4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein

Beteiligungsverhältnis besteht 53.308.000,04 0,00 0,00 53.308.000,04A 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 8.665.822,74 0,00 0,00 8.665.822,74A 1.3.6 sonstige Ausleihungen

(sonstige Finanzanlagen) 508.033.466,86 0,00 0,00 508.033.466,86A 1.4 sparkassenrechtl. Sonderbeziehungen 46.304.000,00 0,00 0,00 46.304.000,00A 2 Umlaufvermögen 739.919.966,19 0,00 0,00 739.919.966,19A 2.1 Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und

Betriebsstoffe 0,00 0,00 0,00 0,00A 2.2 fertige und unfertige Erzeugnisse,

Leistungen und Waren 0,00 0,00 0,00 0,00A 2.3 Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände 448.146.538,62 0,00 0,00 448.146.538,62A 2.3.1 Forderungen aus Zuweisungen,

Zuschüssen, Transferleistungen,Investitionszuweisungen und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen 118.192.670,15 0,00 0,00 118.192.670,15

A 2.3.2 Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 207.614.760,17 0,00 0,00 207.614.760,17

A 2.3.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen26.101.249,06 0,00 0,00 26.101.249,06

A 2.3.4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen 44.474.275,66 0,00 0,00 44.474.275,66

A 2.3.5 sonstige Vermögensgegenstände 51.763.583,58 0,00 0,00 51.763.583,58A 2.4 flüssige Mittel 291.773.427,57 0,00 0,00 291.773.427,57A 3 Rechnungsabgrenzungsposten 60.206.026,27 0,00 0,00 60.206.026,27

Summe Aktiva 16.503.570.058,58 80.910.330,76 160.385.457,03 16.424.094.932,31

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Schlussberichte 2015 – Teil I Anlage 3

247

Passiva Alt: 31.12.2015 Soll Haben Neu: 31.12.2015in € in € in € in €

P 1 Eigenkapital 8.320.529.178,59 83.859.034,78 12.623.385,08 8.249.293.528,89P 1.1 Netto-Position 7.773.205.059,77 74.632.007,03 0,00 7.698.573.052,74P 1.2 Rücklagen, Sonderrücklagen 575.889.634,29 0,00 0,00 575.889.634,29P 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des

ordentlichen Ergebnisses 548.484.996,81 0,00 0,00 548.484.996,81P 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des

außerordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 0,00P 1.2.3 zweckgebundene Rücklagen 22.844.977,96 0,00 0,00 22.844.977,96P 1.2.4 Sonderrücklagen 4.559.659,52 0,00 0,00 4.559.659,52P 1.2.4.1 Stiftungskapital 4.559.659,52 0,00 0,00 4.559.659,52P 1.2.4.2 sonstige Sonderrücklagen 0,00 0,00 0,00 0,00P 1.3 Ergebnisverwendung -28.565.515,47 9.227.027,75 12.623.385,08 -25.169.158,14P 1.3.1 Ergebnisvortrag -204.404.888,44 0,00 0,00 -204.404.888,44P 1.3.1.1 ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 0,00P 1.3.1.2 außerordentliche Ergebnisse aus Vorjahren -204.404.888,44 0,00 0,00 -204.404.888,44P 1.3.2 Jahresergebnis

(aus Ergebnisrechnung) 175.839.372,97 9.227.027,75 12.623.385,08 179.235.730,30P 1.3.2.1 ordentliches Ergebnis

(aus Ergebnisrechnung) 182.852.960,08 3.022.889,86 2.085.557,14 181.915.627,36P 1.3.2.2 außerordentliches Ergebnis

(aus Ergebnisrechnung) -7.013.587,11 6.204.137,89 10.537.827,94 -2.679.897,06P 2 Sonderposten 4.236.586.107,74 25.400.378,11 14.366.449,03 4.225.552.178,66P 2.1 Sonderposten für erhaltene

Investitionszuweisungen, zuschüsse und Investitionsbeiträge 1.407.088.292,68 13.358.699,71 12.840.094,15 1.406.569.687,12

P 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 1.132.540.797,78 9.095.970,14 8.903.000,00 1.132.347.827,64P 2.1.2 Zuweisungen vom nicht öffentl. Bereich 26.798.825,71 0,00 0,00 26.798.825,71P 2.1.3 Investitionsbeiträge 247.748.669,19 4.262.729,57 3.937.094,15 247.423.033,77P 2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich

53.749.125,17 0,00 0,00 53.749.125,17P 2.3 Sonderposten für Umlagen nach

§ 37 Abs. 3 FAG 0,00 0,00 0,00 0,00P 2.4 sonstige Sonderposten 2.775.748.689,89 12.041.678,40 1.526.354,88 2.765.233.366,37P 3 Rückstellungen 1.505.319.375,85 0,00 0,00 1.505.319.375,85P 3.1 Rückstellungen für Pensionen und

ähnliche Verpflichtungen 1.389.652.667,10 0,00 0,00 1.389.652.667,10P 3.2 Rückstellungen für Finanzausgleich

und Steuerschuldverhältnisse 1.860.000,00 0,00 0,00 1.860.000,00P 3.3 Rückstellungen für die Rekultivierung und

Nachsorge von Abfalldeponien 61.601.238,72 0,00 0,00 61.601.238,72P 3.4 Rückstellungen für die Sanierung von

Altlasten 1.000.000,00 0,00 0,00 1.000.000,00P 3.5 sonstige Rückstellungen 51.205.470,03 0,00 0,00 51.205.470,03P 4 Verbindlichkeiten 2.387.483.551,26 0,00 2.794.452,51 2.390.278.003,77P 4.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00P 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 1.461.367.727,04 0,00 0,00 1.461.367.727,04P 4.2.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.336.781.412,56 0,00 0,00 1.336.781.412,56P 4.2.2 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen

Kreditgebern 69.184.879,42 0,00 0,00 69.184.879,42P 4.2.3 sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten 55.401.435,06 0,00 0,00 55.401.435,06P 4.3 Verbindlichkeiten aus der Kreditaufnahme

für die Liquiditätssicherung50.000.000,00 0,00 0,00 50.000.000,00

P 4.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 360.970.554,21 0,00 0,00 360.970.554,21

P 4.5 Verbindlichkeiten aus Zuweisungenund Zuschüssen, Transferleistungen,Investitionszuweisungen und -zuschüssen, Investitionsbeiträgen 45.638.521,60 0,00 0,00 45.638.521,60

P 4.6 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30.112.429,67 0,00 0,00 30.112.429,67

P 4.7 Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00

P 4.8 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen

211.748.972,79 0,00 2.794.452,51 214.543.425,30P 4.9 sonstige Verbindlichkeiten 227.645.345,95 0,00 0,00 227.645.345,95P 5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 53.651.845,14 0,00 0,00 53.651.845,14

Summe Passiva 16.503.570.058,58 109.259.412,89 29.784.286,62 16.424.094.932,31

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Schlussberichte 2015 – Teil I Anlage 3

248

Stadt Frankfurt am MainJahresabschluss zum 31.12.2015Korrigierte Ergebnisrechnung

Alt: 2015 Soll Haben Neu: 2015in € in € in € in €

Nr. BezeichnungG+V1 Privatrechtliche Leistungsentgelte 79.622.375,03 0,00 0,00 79.622.375,03G+V2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

266.959.547,50 0,00 0,00 266.959.547,50G+V3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 64.216.090,81 0,00 0,00 64.216.090,81G+V4 Bestandsveränderungen und aktivierte

Eigenleistungen 663.405,02 0,00 0,00 663.405,02G+V5 Steuern und steuerähnliche Erträge

einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen 2.495.506.108,33 0,00 0,00 2.495.506.108,33

G+V6 Erträge aus Transferleistungen 238.294.420,96 0,00 0,00 238.294.420,96G+V7 Erträge aus Zuweisungen und

Zuschüssen für laufende Zweckeund allgemeine Umlagen 237.879.615,22 0,00 0,00 237.879.615,22

G+V8 Erträge aus der Auflösung vonSonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen 46.558.989,58 0,00 130.471,25 46.689.460,83

G+V9 Sonstige ordentliche Erträge 93.685.772,53 0,00 0,00 93.685.772,53G+V10 Summe der ordentlichen Erträge (Posten

1 bis 9) 3.523.386.324,98 0,00 130.471,25 3.523.516.796,23G+V11 Personalaufwendungen (501.954.831,26) 0,00 0,00 -501.954.831,26G+V12 Versorgungsaufwendungen (93.306.106,01) 0,00 0,00 -93.306.106,01G+V13 Aufwendungen für Sach- und

Dienstleistungen (594.203.153,13) 2.794.452,51 1.944.884,79 -595.052.720,85G+V14 Abschreibungen (205.089.075,98) 228.437,35 10.201,10 -205.307.312,23G+V15 Aufwendungen für Zuweisungen und

Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen (703.332.775,39) 0,00 0,00 -703.332.775,39

G+V16 Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen (506.966.883,35) 0,00 0,00 -506.966.883,35

G+V17 Transferaufwendungen (795.107.843,84) 0,00 0,00 -795.107.843,84G+V18 Sonstige ordentliche Aufwendungen (7.643.718,75) 0,00 0,00 -7.643.718,75G+V19 Summe der ordentlichen Aufwendungen

(Posten 11 bis 18)(3.407.604.387,71) 3.022.889,86 1.955.085,89 -3.408.672.191,68

G+V20 Verwaltungsergebnis(Posten 10 ./. Posten 19) 115.781.937,27 3.022.889,86 2.085.557,14 114.844.604,55

G+V21 Finanzerträge 122.582.066,50 0,00 0,00 122.582.066,50G+V22 Zinsen und ähnliche Aufwendungen (55.511.043,69) 0,00 0,00 -55.511.043,69G+V23 Finanzergebnis

(Posten 21 ./. Posten 22) 67.071.022,81 0,00 0,00 67.071.022,81G+V24 Ordentliches Ergebnis

(Posten 20 und Posten 23) 182.852.960,08 3.022.889,86 2.085.557,14 181.915.627,36G+V25 Außerordentliche Erträge 99.069.125,18 0,00 8.958.573,04 108.027.698,22G+V26 Außerordentliche Aufwendungen (106.082.712,29) 6.204.137,89 1.579.254,90 -110.707.595,28G+V27 Außerordentliches Ergebnis

(Posten 25 ./. Posten 26) (7.013.587,11) 6.204.137,89 10.537.827,94 -2.679.897,06G+V28 Jahresergebnis

(Posten 24 und Posten 27) 175.839.372,97 9.227.027,75 12.623.385,08 179.235.730,30

Erträge und Aufwendungen

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 4 Revisionsberichte (RB) und Prüfungsmitteilungen (PM) aus dem Bereich der Haushalts- und Verwaltungsprüfungen

RB/PM-Nummer Geprüfter Geschäftsbereich Produkt- Datum Gegenstand der Prüfung gruppe

249

RB 01/2015 Jugend- und Sozialamt 18.01 08.05.2015 Verfahrensablauf und Dokumentation im Bereich Adoption RB 03/2015 Jugend- und Sozialamt 18.01 19.05.2015 Bewilligung von Leistungen nach dem sechsten und siebten Kapitel SGB XII RB 04/2015 Kassen- und Steueramt 31.03 07.04.2015 Kassenprüfung gem. § 27 Abs. 1 GemKVO RB 05/2015 Amt für Straßenbau und Erschließung 16.03 21.03.2016 Prozessanalyse zur Abwicklung von geförderten Baumaßnahmen RB 13/2015 Amt für Straßenbau und Erschließung 16.03 19.11.2015 Prozessanalyse zur Abwicklung der bei Bauunterhaltungsmaßnahmen anfallenden Stundenlohnarbeiten RB 14/2015 Sportamt 21.14 – 06.08.2015 Forderungsmanagement 21.16 RB 15/2015 Palmengarten 22.11 19.08.2015 Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns RB 17/2015 Stadtschulamt 20.03 06.07.2015 Forderungsmanagement in der Kindertagespflege einschließlich Nachschau einer vorangegangenen Prüfung (R 41/2011) RB 18/2015 Bauaufsicht 15.01 07.12.2015 Querschnittsprüfung Prozessanalyse zum Forderungsmanagement RB 19/2015 Amt für Straßenbau und Erschließung 16.03 10.10.2016 Querschnittsprüfung Prozessanalyse zum Forderungsmanagement RB 20/2015 Grünflächenamt 22.09 21.12.2016 Querschnittsprüfung Prozessanalyse zum Forderungsmanagement RB 25/2015 Jugend- und Sozialamt 18.01 15.09.2016 Analytische Auswertung von Zahlungsdaten aus dem Vorverfahren Care4

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 4 Revisionsberichte (RB) und Prüfungsmitteilungen (PM) aus dem Bereich der Haushalts- und Verwaltungsprüfungen

RB/PM-Nummer Geprüfter Geschäftsbereich Produkt- Datum Gegenstand der Prüfung gruppe

250

RB 26/2015 Stadtschulamt 20.02 – 26.01.2016 Vergleich der Kosten für Kita-Plätze freier 20.03 Träger mit den Kosten des Eigenbetriebs Kita RB 27/2015 Sportamt 21.14 19.11.2015 Festsetzung der Nutzungsentgelte und Richtpreise für die Hallen des Sportamtes sowie Erteilung und Kontrolle der Nutzungsberechtigung RB 28/2014 Jugend- und Sozialamt 18.01 06.10.2015 Prozessanalyse – Niederschlagung und Erlass von Forderungen im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe RB 34/2015 Liegenschaftsamt 34.04 15.03.2016 Vorverkaufsverzicht bei Grundstückskauf, Gebührenerhebungen RB 35/2015 Kulturamt Frankfurt am Main 21.01 13.07.2016 Gesamtbetrachtung der Kassensicherheit bei den städtischen Museen inkl. Institut für Stadtgeschichte RB 39/2015 Hochbauamt 34.01 17.08.2016 Prozessanalyse zur Firmenauswahl und zur Auftragsvergabe RB 40/2015 Personal- und Organisationsamt 32.01 03.02.2016 Internes Kontrollsystem in Personalstellen

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 5 Revisionsberichte (RB) und Prüfungsmitteilungen (PM) aus dem Bereich der Informa-tions- und Kommunikationstechnik mit direktem Bezug zum Haushaltsjahr 2015 RB/PM-Nummer Geprüfter Geschäftsbereich Produkt- Datum Gegenstand der Prüfung gruppe

251

RB 10/2015 Personal- und Organisationsamt 32.01 20.05.2015 IT-Prüfung „PePo“, Modul Leistungsorientierte Bezahlung (LE221) RB 37/2015 Grünflächenamt 22.07 05.02.2016 IT-Prüfung „ABIES-FIS“ PM 06/2015 Personal- und Organisationsamt, ekom21 GmbH 32.01 18.05.2015 Einsatz des Verfahrens P&I LOGA für die Berechnung und Zahlbarmachung von Personalbezügen im Rel. 15.3 – Programmeinsatz bei der ekom21 GmbH PM 07/2015 Personal- und Organisationsamt, ekom21 GmbH 32.01 18.08.2015 Einsatz des Verfahrens P&I LOGA für die Berechnung und Zahlbarmachung von Personalbezügen im Rel. 15.6 – Programmeinsatz bei der ekom21 GmbH PM 08/2015 Personal- und Organisationsamt, ekom21 GmbH 32.01 18.11.2015 Einsatz des Verfahrens P&I LOGA für die Berechnung und Zahlbarmachung von Personalbezügen im Rel. 15.9 – Programmeinsatz bei der ekom21 GmbH PM 09/2015 Personal- und Organisationsamt, ekom21 GmbH 32.01 15.02.2016 Einsatz des Verfahrens P&I LOGA für die Berechnung und Zahlbarmachung von Personalbezügen im Rel. 16.0 – Programmeinsatz bei der ekom21 GmbH PM 13/2015 Straßenverkehrsamt 11.05 12.11.2015 (Erweiterte) Nachschau des Kassenautomaten- systems im Amt 36 PM 14/2015 Zusatzversorgungskasse 99.01 09.10.2015 IT-Prüfung „ZMV“ PM 15/2015 Straßenverkehrsamt 11.05 08.12.2015 IT-Prüfung „iTWO“

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 5 Revisionsberichte (RB) und Prüfungsmitteilungen (PM) aus dem Bereich der Informa-tions- und Kommunikationstechnik mit direktem Bezug zum Haushaltsjahr 2015 RB/PM-Nummer Geprüfter Geschäftsbereich Produkt- Datum Gegenstand der Prüfung gruppe

252

PM 16/2015 Ordnungsamt 11.04 11.09.2015 IT-Prüfung „kfz21“ Nachschau und Portallösung iKFZ zur Online-Außerbetriebsetzung PM 19/2015 Ordnungsamt 11.04 10.12.2015 Kassenautomaten im Ordnungsamt und der Zulassungsstelle (Follow-up zu R 13/2010)

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 6 Verzeichnis der geprüften Bauvorlagen Baumaßnahme Projekt-Nr. festgestellte Mittel Datum Stellungnahme €

253

Stadtbahnlinie U5 Barrierefreier Umbau der Bestandsstation Preun-gesheim Bau-/Finanzierungsvorlage 06.01.2015

V 2014/055 621.000,00

BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH Co.KG Errichtung der Bereichswache (BW) 21, Erich-Ollenhauer-Ring 2, Nähe Nordwestzentrum 09.01.2015

V 2014/048 . / .

Grundhafte Sanierung der Verkehrsanlagen im Bereich der U5 Stationen Hauptfriedhof und Deutsche Nationalbibliothek Bau- und Finanzierungsvorlage 09.01.2015

V 2014/054 1.208.000,00

Fried-Lübbecke-Schule Im Uhrig 17 Kauf der Containeranlage für die Betreuung der F.-L.-Schule 26.01.2015

V 2015/003 178.500,00

Berkersheimer Schule Berkersheimer Untergasse 18 Kauf von zwei Klassenraum-Containern 04.02.2015

V 2015/004 402.000,00

Neugestaltung Frankenallee 2. BA B+F-Vorlage 09.02.2015

V 2015/001 4.117.000,00

BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH Co. KG Errichtung eines Katastrophenschutzlagers für die Stadt Frankfurt am Main 18.02.2015

V 2014/047 4.098.115,00

Grunderneuerung der Straßen Am Dornbusch Hansaallee einschließlich Einrichtung der Radverkehrsanla-gen B+F-Vorlage 11.03.2015

V 2015/009 3.721.294,43

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 6 Verzeichnis der geprüften Bauvorlagen Baumaßnahme Projekt-Nr. festgestellte Mittel Datum Stellungnahme €

254

Ausführung des Investitionsprogramms, Barrierefreier Ausbau von 40 Bushaltestellen im Stadtgebiet Frankfurt 11.03.2015

V 2015/012 1.645.110,16

Riedhofschule, Riedhofweg 15 - 17, Sanierung Turnhalle Kostenberechnung 30.03.2015

V 2015/007 1.162.508,00

Straßenverkehrsamt Sanierung der Sanitäranlagen Kurt-Schumacher-Straße 45 30.03.2015

V 2015/011 . / .

Erneuerung von zwei Personen- / Lastenaufzüge Alte Oper Opernplatz 1 30.03.2015

V 2015/015 910.519,75

Comeniusschule Burgstraße 59 Aktionsplan Schule ´Dachsanierung, Akkustikde-cken 31.03.2015

V 2015/013 959.100,00

Aktionsplan Schule Schule am Ried Barbarossastraße 65 Behebung von Brandschutzmängeln im Hauptge-bäude und im Gebäude der Oberstufe 13.04.2015

V 2015/005 . / .

Perspektive für die Siedlung ´Im Mainfeld´ Konzept für eine sozialverträgliche Quartiersent-wicklung 14.04.2015

V 2015/016 . / .

Neubau Kinder- und Familienzentrum Griesheim (2. Bauabschnitt) Platanenstr. 9 Bau- und Finanzierungsvorlage 20.04.2015

V 2015/018 819.140,00

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 6 Verzeichnis der geprüften Bauvorlagen Baumaßnahme Projekt-Nr. festgestellte Mittel Datum Stellungnahme €

255

Umfeldplanung Quartiersgarage Nordend Lenaustraße zwischen Glauburgstr./Neuhofstr. Lortzingstraße zwischen Glauburgstr./Neuhofstr. Kreuzung Lortzingstr./Neuhofstr. 29.04.2015

V 2015/021 348.422,93

BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH Co.KG Errichtung der Bereichswache (BW) 21, Erich-Ollenhauer-Ring 2, Nähe Nordwestzentrum Bau - und Finanzierungsvorlage - Neueinreichung 04.05.2015

V 2015/014 10.006.389,46

Grunderneuerung der Silostraße 2. BA Bau-/Finanzierungsvorlage 18.05.2015

V 2015/024 1.718.854,00

U5 - Europaviertel, Stadtbahn Europaviertel Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 Modifizierte Bau-/Finanzierungsvorlage 18.05.2015

V 2015/025 . / .

Klingerschule, Mauerweg 1, Gesamtsanierung mit Dachausbau und Cafeteria, hier: nur Container-auslagerung vorgezogener Teil der Bau- und Finanzierungs-vorlage 19.05.2015

V 2015/008 1.728.000,00

Sanierung und Erweiterung des Jüdisches Muse-ums Bau- und Finanzierungsvorlage. Baubeginn nach Neukonzeption Museum Judengasse geplant. 20.05.2015

V 2015/020 44.059.332,00

Günderrodeschule Hufnagelstraße 25 Kauf von zwei Klassenraum-Containern 27.05.2015

V 2015/022 . / .

Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Hamburger Allee 23 Einbau eines behindertengerechten Aufzuges und WCs Umbau der Fachräume im 3. OG 15.06.2015

V 2015/017 911.035,49

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 6 Verzeichnis der geprüften Bauvorlagen Baumaßnahme Projekt-Nr. festgestellte Mittel Datum Stellungnahme €

256

Radroute Mörfelder Landstraße zwischen Otto-Fleck-Schneise und Flughafen-straße Bau- und Finanzierungsvorlage 02.07.2015

V 2015/026 928.000,00

Endgültiger Standort für die neue gymnasiale Oberstufe - Außenstelle der Max-Beckmann-Schule Arbeitstitel: NGO Bildungscampus Gallus Freigabe von Planungsmitteln 06.07.2015

V 2015/030 3.250.000,00

Sportanlage Bornheimer Hang Am Erlenbruch 1 Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität Zusätzliche Investitionen in Sicherheit und Um-weltschutz 08.07.2015

V 2014/012 . / .

Ankauf einer zu errichtenden Kindertagesstätte in der Wittelsbacherallee 29-31 (ehemaliges Naxos-gelände); Ergänzungsfinanzierung 10.07.2015

V 2015/029 1.407.945,29

Stadtbahnbau Grundstrecke A Station Eschenheimer Tor Nachrüstung Aufzüge 20.07.2015

V 2015/032 1.880.200,00

Neubau einer Grundschule mit 5. Kindertagesein-richtung im Europaviertel Planungsmittelfreigabe 20.07.2015

V 2015/036 1.500.000,00

Klingerschule, Mauerweg 1, Gesamtsanierung mit Dachausbau und Cafeteria, hier: Bau- und Finan-zierungsvorlage 22.07.2015

V 2015/034 24.017.175,00

Neubau von zwei Gymnasien in Nied und im Nor-den von Frankfurt Planungsmittelfreigabe 28.07.2015

V 2015/037 6.765.000,00

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 6 Verzeichnis der geprüften Bauvorlagen Baumaßnahme Projekt-Nr. festgestellte Mittel Datum Stellungnahme €

257

Henri-Dunant-Schule, Errichtung eines Neubaus als Ersatz für die beiden Bestandsgebäude Planungsmittelfreigabe 30.07.2015

V 2015/039 834.000,00

Konrad-Haenisch-Schule, Errichtung eines Neubaus als Erweiterungsbau für die Betreuung sowie Herstellung einer barrie-refreien Erschließung des Obergeschosses Planungsmittelfreigabe 03.08.2015

V 2015/038 200.000,00

Robert-Blum-Schule, Errichtung eines Erweite-rungsbaus für die Betreuung sowie einer Cafete-ria Planungsmittelfreigabe 04.08.2015

V 2015/040 319.000,00

Erneuerung der Steuerung der Obermaschinerie Alte Oper Opernplatz 1 08.09.2015

V 2015/041 1.950.000,00

Boehleschule Jungmannstraße 3 Pavillonanlage - Austausch und Erweiterung Aktionsplan Schule 10.09.2015

V 2015/027 797.038,00

Schule am Hang Blauländchenstraße Gesamtsanierung und Erweiterung Freigabe von Planungsmitteln 16.09.2015

V 2015/042 975.000,00

Hostatoschule, Grundschule Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Be-treuung und Caféteria Freigabe von Planungsmitteln 16.09.2015

V 2015/043 260.000,00

Ebelfeldschule Errichtung eines Neubaus als Erweiterungsbau für die Umsetzung der Ganztagsbetreuung Freigabe von Planungsmitteln 17.09.2015

V 2015/047 347.000,00

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 6 Verzeichnis der geprüften Bauvorlagen Baumaßnahme Projekt-Nr. festgestellte Mittel Datum Stellungnahme €

258

Schwarzburgschule Lenaustraße 81 Innensanierung Freigabe von Planungsmitteln 17.09.2015

V 2015/048 577.000,00

Robert-Koch-Schule Luciusstraße 2 Errichtung eines Erweiterungsbaus Freigabe von Planungsmitteln 17.09.2015

V 2015/049 131.000,00

Boehleschule Jungmannstraße 3 Pavillonanlage - Austausch und Erweiterung Aktionsplan Schule 21.09.2015

V 2015/044 797.038,00

BW 14 Brücke über die Nidda in Rödelheim - Er-satzneubau - Ergänzung zur Bau-/Finanzierungsvorlage wegen geänderter Bauaus-führung 21.09.2015

V 2015/050 3.197.478,46

Boehleschule Erweiterungsbau Jungmannstraße 3 Freigabe von Planungsmitteln 05.10.2015

V 2015/052 487.000,00

Friedrich-List-Schule, Erweiterungsbau Freigabe von Planungsmitteln 05.10.2015

V 2015/053 296.000,00

Ernst-Reuter-Schulen Gesamtkonzept Freigabe von Planungsmitteln 14.10.2015

V 2015/046 2.300.000,00

Städtische Liegenschaft Römerberg 6 - 28 / Saal-gasse 30 Technische Neuordnung Ostzeile und Schwarzer Stern Erweiterte Kostenberechnung 16.10.2015

V 2015/051 16.132.611,00

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 6 Verzeichnis der geprüften Bauvorlagen Baumaßnahme Projekt-Nr. festgestellte Mittel Datum Stellungnahme €

259

Sophienschule, Falkstraße 60 Neubau TH und Erweiterung Freigabe von Planungsmitteln 23.10.2015

V 2015/054 762.000,00

Rathaus Römer Römerberg 19 - 27 Sanierung der Schieferdächer 5. Bauabschnitt 27.10.2015

V 2015/055 2.132.700,00

Schulentwicklungsplan - Errichtung eines Proviso-riums für eine kooperative Gesamtschule in Niederrad zum Schuljahr 2016/17 03.11.2015

V 2015/058 7.678.000,00

Eschersheimer Landstraße Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße Abschnitt 1: Am Weißen Stein - (nördlich) Hügel-straße Bau- und Finanzierungsvorlage 06.11.2015

V 2015/057 4.450.000,00

Sozialrathaus Höchst Kurmainzer Straße 1 Revitalisierung Bürogebäude 06.11.2015

V 2015/063 765.645,92

Schulentwicklungsplan - Errichtung eines Proviso-riums für das Gymnasium Frankurter Norden zum Schuljahr 2016/17 09.11.2015

V 2015/061 11.851.318,00

Bau- und Finanzierungsvorlage für die Sanierung der Gärtnerei im Palmengarten und den Bau- eines Blüten- und Schmetterlingshauses 07.12.2015

V 2015/045 7.994.633,92

Ebelfeldschule Sonderbaukontrolle - Sanierung von Dächern, Decken, Erneuerung Fassade und Fenster Brandschutzmaßnahmen 09.12.2015

V 2015/060 4.186.000,01

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 6 Verzeichnis der geprüften Bauvorlagen Baumaßnahme Projekt-Nr. festgestellte Mittel Datum Stellungnahme €

260

Integriertes Verkehrsleitsystem (IVLS) Frankfurt West 16.12.2015

V 2015/065 8.110.000,00

Gymnasium Nied, Provisorium Erweiterung der Pavillonanlage (Mietanlage) Kostenschätzung 16.12.2015

V 2015/069 4.369.751,67

Grunderneuerung Ostpark Bau- und Finanzierungsvorlage 17.12.2015

V 2015/064 3.780.000,00

Neubau einer Kindertageseinrichtung in Frankfurt Höchst, Königsteiner Straße 58 21.12.2015

V 2015/066 5.904.665,00

Römerstadtschule / Erweiterung, Austausch Pavillonanlage, Grund-stückserwerb Aktionsplan Schule Planungsmittelfreigabe 22.12.2015

V 2015/059 330.000,00

Neubau Berkersheimer Schule Berkersheimer Untergasse 18 Bau- und Finanzierungsvorlage 23.12.2015

V 2015/068 19.817.442,00

Summe: 230.094.963,49

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 7 Verzeichnis der geprüften Bauabrechnungen Baumaßnahme Projekt-Nr. Abrechnungssumme Datum Revisionsbericht €

261

Austausch von Heizkesselanlagen in Schulen und städtischen Liegenschaften Sozialstation Gallus Krifteler Straße 80 23.02.2015

A 2014/026 654.391,52

Frankfurter Schule für Bekleidung Varrentrappstraße 38 Sanierung und Umbau ehem. Jugendzentrum 11.03.2015

A 2014/010 2.157.322,27

KT Griesheim 2 Platanenstraße 11 (ehem. Adresse: Lärchenstra-ße) Neubau der Kindertagesstätte 11.03.2015

A 2014/027 4.843.915,00

Qualitätssicherung und Vernetzung an Lichtsig-nalanlagen im Rahmen des Programms „Stau-freies Hessen 2015“ 1. Teilbauabschnitt 18.05.2015

A 2014/025 1.423.370,36

Stadtbahnbau Grundstrecke C Station Kirchplatz Nachrüstung Aufzüge 03.11.2015

A 2014/017 704.278,81

Erneuerung und Optimierung der Zentralgeräte für die Ausstellungsbereiche und deren Aufschal-tung auf die GLT Museum für Angewandte Kunst Schaumainkai 17 04.11.2015

A 2015/024 654.705,00

Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesein-richtung im Neubaugebiet Friedberger Warte (New Atterberry) in Bornheim Valentin-Senger-Straße 61 13.11.2015

A 2014/024 4.309.654,00

Stadtbahnbau Strecke A Station Grüneburgweg Nachrüstung Aufzüge 23.11.2015

A 2014/023 1.723.259,00

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 7 Verzeichnis der geprüften Bauabrechnungen Baumaßnahme Projekt-Nr. Abrechnungssumme Datum Revisionsbericht €

262

Anbindung der Querspange an die A 661 Anschlussstelle Heddernheim (A661) Teilabrechnung Brückenbau 07.12.2015

A 2015/003 1.949.117,75

Summe:

18.420.0013,71

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 8 Verzeichnis der baubegleitenden Prüfungen Baumaßnahme Projekt-Nr. Investitionen €

263

Neubau des Historischen Museums Projektbegleitung

B 2011/009 . / .

Umrüstung gasbetriebener Straßenleuchten auf strombetriebene Straßenleuchten.

B 2014/001 3.626.698,46

Martin Buber-Schule Sachsenhäuser Landwehrweg 301 Einbau einer Pellet-Feuerungsanlage

B 2014/002 . / .

Grundschule Rebstock Leonardo-da-Vinci-Allee Neubau mit Cafeteria und Turnhalle bauabnahmebegleitende Prüfung

B 2014/003 . / .

Sportanlage Frankfurter Bogen Kunstrasenspielfeld mit Laufbahn, Naturrasenspielfeld, Kunststoffkleinspielfeld sowie zwei Minikunstrasenspielfeldern Neubau

B 2014/005 3.100.000,00

Jüdisches Museum - Erweiterung und Sanierung

B 2015/001 . / .

Bw 21 c Sanierung Omegabrücke 1. Bauabschnitt (1. BA), Brückenlager 2. Bauabschnitt (2. BA), Brückenüberbau und Fahrbahnbeläge Frankfurt Griesheim, Bahnhof Griesheim

B 2015/002 2.438.374,00

Deutschherrnufer zwischen Alte Brücke und Flößerbrücke Grunderneuerung Bau Zweirichtungsradweg

B 2015/003 . / .

Grunderneuerung Cheruskerweg Bund-Länderprogramm ´Soziale Stadt´ Unterliederbach-Ot ´Engelsruhe´

B 2015/004 . / .

Altes Rathaus - Heimatmuseum Bergen Enkheim Berger Rathausplatz 1 Sanierung

B 2015/005 3.000.000,00

Summe:

12.165.072,46

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 9 Verzeichnis der Prüfungen zum Investitionsprogramm Baumaßnahme Projekt-Nr. Investitionen €

264

Investitionsproramm 2017-2020 Umgestaltung der Hedderichstraße zwischen Diesterwegplatz und Bruckstraße 15.12.2015

I 2015/001 1.005.000,00

Investitionsprogramm für Haushalt 2017 Umgestaltung des Knotenpunktes Kurmainzer Str. / Dunantring / Sossenheimer Weg in einen Kreisverkehrsplatz (KVP) 22.12.2015

I 2015/002 1.700.000,00

Summe:

2.705.000,00

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 10 Verzeichnis der sonstigen technischen Prüfungen Baumaßnahme Projekt-Nr. Investitionen €

265

Bonifatiusschule: Auswertung von Energiekenn-daten bei Einfeldturnhallen

S 2011/071 . / .

Kostenvergleich öffentliche Plätze Realisierung, Merkmale und Baukosten in den letzten 10 Jahren unter Berücksichtigung Maß-nahmen Schöneres Frankfurt und ASE Folgekostenbetrachung

S 2013/017 . / .

Kaufmännische-geschäftliche Betreuung Beauftragung von Projektsteuerungsleistungen Vertragliche Beziehungen zwischen der Stadt Frankfurt a. M. und der FAAG sowie Dritten M-Beschluss Nr. 833 vom 09.05.1994

S 2013/019 . / .

Rahmenvereinbarungen der Baubezirke des ASE Aufarbeitung der Arten von Rahmenvereinbarun-gen Bauunterhaltung Jahresausschreibungen

S 2013/049 . / .

Leunastraße div. Baumaßnahmen Schlussabwicklung

S 2013/059 . / .

KT-Rebstock II Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Kauf- oder Miet-modell

S 2013/068 3.200.000,00

Investitionsförderung für Bauvorhaben kirchlicher und gemeinnütziger Träger von Kindertagesstät-ten Katholische Kindertagesstätte St. Matthias Thomas-Mann-Str. 2-4 Aufstockung und Sanierung Prüfung des Verwendungsnachweises

S 2014/007 1.188.659,00

Prüfung von Nachträgen durch Ämter und Betrie-be Auswertung der Vorgehensweise bei den Brü-ckenbaumaßnahmen Ostend, Kosten/Nutzen Beauftragung LHR Vergleich mit Vergabevorschriften Stadt Frankfurt am Main Erarbeitung eines Konzepts für die Nachtragsprü-fung

S 2014/012 . / .

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 10 Verzeichnis der sonstigen technischen Prüfungen Baumaßnahme Projekt-Nr. Investitionen €

266

Beauftragung von Trassenplanungen Auswertung der Vorgehensweise bei der Beauf-tragung und Honorierung Tabellarische Auswer-tung der Beauftragungen (Daten aus Vorprüfun-gen) Benchmark mit anderen Kommunen Erarbeitung einer sachgerechten Honorierungs-grundlage

S 2014/013 . / .

Baugrundgutachten bei Tiefbaumaßnahmen Untersuchung und Darstellung der Beauftragung Möglichkeit der Überführung Ergebnisse in Stadt-grundkarte Bohrarchiv (65); Altlasten (79), Grundwasser-stände Empfehlungen zur Beauftragung und Kostenmi-nimierung

S 2014/015 . / .

Umsetzung der Barrierefreiheit Ermittlung der städtischen Vorgehensweise, (Fo-todokumentation) Aktuelle Beschlusslage Geltende Richtlinien, Gesetze, Vorschriften, Emp-fehlungen Erarbeitung von alternativen Ausführungsvarian-ten unter wirtschaftlichen Aspekten Benchmark mit anderen Kommunen

S 2014/016 . / .

Technische und rechtliche Grundlagen Angewandte Verfahren Erfahrungen im Betrieb, Investitions-/ Betriebskosten

S 2014/017 . / .

Planung und Bau von Kindertagesstätten im Stadtgebiet Frankfurt Vergleich der Anforderungen und Ergebnisse

S 2014/019 . / .

Planung und Bau von Einfeldturnhallen Vergleich der Standards und Kosten

S 2014/020 . / .

IKT / ARRIBA / BKI Anwendung und Prüfung Submissionen im Hochbauamt

S 2014/023 . / .

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 10 Verzeichnis der sonstigen technischen Prüfungen Baumaßnahme Projekt-Nr. Investitionen €

267

Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland - Vergleich der Standards der Leitlinie mit dem Standard für das Riedberggymnasium

S 2014/041 . / .

Investitionsförderung für Bauvorhaben kirchlicher und gemeinnütziger Träger von Kindertagesstät-ten Neu- und Umbau der Kindertageseinrichtung St. Dionysius-St. Kilian in Frankfurt-Sindlingen Albert-Blank-Str. 2-4 Prüfung des Verwendungsnachweises

S 2014/044 607.765,00

Staufreies Hessen Teilprojekt Qualitätssicherung und Vernetzung an Lichtsignalanlagen

S 2014/051 20.450.000,00

Abbruch Naxoshalle Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Vergabe und Abrechnung

S 2014/053 . / .

Einsatz von Flächenheizungen in öffentlichen Gebäuden Gegenüberstellung verschiedener Heizungssys-teme mit energetischer Beurteilung und Wirt-schaftlichkeitsbetrachtung

S 2014/067 . / .

Investitionsförderung für Bauvorhaben kirchlicher und gemeinnütziger Träger Neubau der Kindertagesstätte der katholischen Kirchengemeinde St. Albert, Marbachweg 308; Mehrkosten Photovoltaikanlage

S 2014/068 25.005,01

Jahresabschluss 2013: Prüffeld 1 - AV, SOPO

S 2014/069 . / .

Vergleich der Jahreskosten für die Wasserversor-gung und Abwasserbeseitigung städtischer Fried-höfe

S 2014/071 . / .

Aktionsplan Schule Uhlandschule Ostendstraße 35 Dach- und Fassadensanierung

S 2014/077 1.074.000,00

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 10 Verzeichnis der sonstigen technischen Prüfungen Baumaßnahme Projekt-Nr. Investitionen €

268

Bw14 Brücke über die Nidda Ersatzneubau Unterstützung des Amtes beim Vergabevorgang

S 2014/080 . / .

3. Gesamtantrag 2014 - Investitionsförderung Bauvorhaben kirchlicher und freigemeinnütziger Träger von Kindertageseinrichtungen Renovierung der evangelischen Dietrich-Bonhöffer-Gemeinde, Thomas-Mann-Straße 10b in Frankfurt-Niederursel, Umbau der Kindertages-stätte der evangelischen Kirchengemeinde Gries-heim, Am Gemeindegarten 6a

S 2014/084 970.500,00

Investitionsförderung für Bauvorhaben kirchlicher und gemeinnütziger Träger von Kindertagesstät-ten Schülertreff der Inneren Mission Neue Schlesingergasse 22-24 Städtische Zuwendung aktualisierte Neueinrei-chung

S 2014/087 512.487,00

Investitionsförderung für Bauvorhaben kirchlicher und gemeinnütziger Träger von Kindertagesstät-ten Neubau Natur-Kindergarten der Lebenshilfe Frankfurt e.V. Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Str. 2 60487 Frankfurt am Main

S 2014/088 832.788,00

Menschenaffenhaus „Borgori-Wald“ Bivalente Wärmeerzeugeranlage (mit Geother-mie) Zoologischer Garten Bernhard-Grzimek-Allee 1

S 2015/001 . / .

Ausführung des Investitionsprogramms Vermeidung der planerischen Netto-Neuverschuldung Sanierung von Gemeinde-, Landes- und Bundes-straßen Sammelbeschluss

S 2015/003 4.200.000,00

Stadtbahnlinie U5 - Barrierefreier Umbau von acht Bestandsstationen Unterstützung bei der Bauabrechnung

S 2015/004 . / .

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 10 Verzeichnis der sonstigen technischen Prüfungen Baumaßnahme Projekt-Nr. Investitionen €

269

Bauvorhaben kirchlicher und freigemeinnütziger Träger von Kindertageseinrichtungen Kath. KT Maria Rosenkranz, Wilhelmshöher Str. 67 Investitionsförderung Prüfung des Verwendungsnachweises

S 2015/005 2.456.787,54

Neubau des Kindergartens St. Bernhard Eiserne Hand 2 - 6 Investitionsförderung für Bauvorhaben kirchlicher und gemeinnütziger Träger von Kindertagesstät-ten Verwendungsnachweis

S 2015/006 2.695.705,00

Jahresabschluss 2014: Prüffeld 1 - AV, SOPO

S 2015/007 . / .

Prüfung der Unterstützungsleistungen der FAAG (Coaching) bei Bauausführungen des Amts 66. Vertrag, Wirtschaftlichkeit, Inhalt

S 2015/008 . / .

Darstellung Prozess Vorlage Bauabrechnung. Rechtsgrundlagen Vorgehensweise

S 2015/009 . / .

U5 ins Europaviertel - Neufassung B+F Prüfungsvorbereitung

S 2015/010 . / .

Investitionsförderung für Bauvorhaben kirchlicher und gemeinnütziger Träger von Kindertagesstät-ten Neubau einer Krabbelstube der Kindertagesstätte der evangelischen Kirchengemeinde Fechenheim Fuldaer Straße 18-20 Prüfung des Verwendungsnachweises

S 2015/011 2.208.085,00

Ludwig-Weber-Schule Paul-Kirchhof-Platz 13 Auslobung eines Wettbewerbs

S 2015/012 . / .

Europäische Schule Beauftragung und Abwicklung der Erweiterung der Europäischen Schule

S 2015/013 . / .

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 10 Verzeichnis der sonstigen technischen Prüfungen Baumaßnahme Projekt-Nr. Investitionen €

270

Freigabe von Planungsmitteln zur Durchführung eines Realisierungswettbewerbs für eine denk-malgerechte Instandsetzung und Teilneugestal-tung der Schwedlerbrücke Bauwerk 025

S 2015/014 120.000,00

Neubau des Sozialrathauses in Bockenheim Rohmerplatz 15 Betrauungsvertrag mit KEG

S 2015/015 . / .

Investitionsförderung für Bauvorhaben kirchlicher und gemeinnütziger Träger von Kindertagesstät-ten Umbau der Kindertagesstätte Eichwaldstr. 84 Verwendungsnachweis

S 2015/016 649.315,00

Investitionsförderung für Bauvorhaben kirchlicher und freigemeinnütziger Träger von Kindertages-einrichtungen Neubau der Kindertagesstätte des ERV/Diakonischen Werkes Dürkheimer Straße 35 Verwendungsnachweis

S 2015/017 1.463.417,00

Investitionsförderung für Bauvorhaben kirchlicher und freigemeinnütziger Träger von Kindertages-stätten Neubau der Kindertagesstätte des ERV/Diakonischen Werkes An der Wolfsweide 48 Verwendungsnachweis

S 2015/018 1.084.000,00

Investitionsförderung für Bauvorhaben kirchlicher und freigemeinnütziger Träger von Kindertages-stätten Neubau der Kindertagesstätte des ERV/Diakonischen Werkes Starkenburger Straße 36 Verwendungsnachweis

S 2015/019 1.350.800,00

Bw 021 a - Brücke über die Hafenbahn im Zuge der Hanauer Landstraße Plangenehmigung für das Bauvorhaben Herstellung des Benehmens

S 2015/020 . / .

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 10 Verzeichnis der sonstigen technischen Prüfungen Baumaßnahme Projekt-Nr. Investitionen €

271

Investitionsförderung für Bauvorhaben kirchlicher und gemeinnütziger Träger von Kindertagesstät-ten Neubau der Kindertagesstätte St. Thomasge-meinde Heddernheimer Kirchstraße 5, Verwendungs-nachweis

S 2015/021 2.188.933,00

Frankfurter Brücken - Einsparungen realisieren im Rahmen einer konventionellen Sanierungsmaß-nahme Grundsatzkonzept und Brückenprogramm 2015 – 2019

S 2015/022 52.075.100,00

Investitionsförderung Bauvorhaben kirchlicher und freigemeinnütziger Träger von Kindertages-einrichtungen Ersatzneubau der Kindertagesstätte der Ev. Dan-keskirchengemeinde, Am Goldsteinpark 1c Verwendungsnachweis

S 2015/026 2.316.880,00

Prüfung der Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2014 Vorbereitung der Leitlinien 2016

S 2015/027 . / .

Weiterentwicklung der Platzfolge Rathenauplatz, Goetheplatz, Roßmarkt

S 2015/028 705.000,00

Bw 010 d (B 007) Niddabrücke zum Strandbad Eschersheim Ersatzneubau

S 2015/029 830.620,00

Investitionsförderung für Bauvorhaben kirchlicher und gemeinnütziger Träger von Kindertagesstät-ten Neubau der Kindertagesstätte der Katholischen Kirchengemeinde St. Albert, Marbachweg 308a Prüfung des Verwendungsnachweises

S 2015/030 1.879.317,00

Denkmalschutz bei städtischen Baumaßnahmen Zuständigkeiten und Aufgaben der unteren und oberen Denkmalbehörde Erarbeitung eines Konzepts zur Einbindung des Denkmalamtes

S 2015/031 . / .

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 10 Verzeichnis der sonstigen technischen Prüfungen Baumaßnahme Projekt-Nr. Investitionen €

272

Abrechnung von Baumaßnahmen im Tiefbau Abstimmung einer Magistratsvorlage und Maßnahmenliste mit ASE und SEF

S 2015/032 . / .

1. Gesamtantrag 2015 - Investitionsförderung Bauvorhaben kirchlicher und freigemeinnütziger Träger von Kindertageseinrichtungen 1. Lebenshilfe: Friedrich-Wilh.-von-Steuben-Str. 2, Hausen 2. Kath. Kirche Sancta Familia, Pflugstr. 2

S 2015/033 797.625,00

Radroute Mörfelder Landstraße zwischen Otto-Fleck-Schneise und Flughafenstraße

S 2015/034 928.000,00

BW 38 b Straßenbrücke über den Luderbach (Humper-dinckstraße) Erneuerung

S 2015/035 364.000,00

Investitionsförderung für Bauvorhaben kirchlicher und gemeinnütziger Träger von Kindertagesstät-ten An- und Umbau der Kindertagesstätte St. Hedwig, Elsterstr. 16

S 2015/036 343.222,00

Verbesserung der Unterkunft auf dem Hauptfried-hof Genehmigung des Raumprogramms für den Neubau der Unterkunft für Friedhofsmitarbeiteter

S 2015/037 . / .

Bw 14 Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Nidda in Frankfurt-Rödelheim Los 2

S 2015/038 2.306.000,00

Neubau Grundschule am Frankfurter Berg /Schwarzer Platz hier: Vorstellung des Vorentwurfs

S 2015/039 18.785.000,00

Neubau Gehweg und Parkplatz Zum Bergwerk/ Am Hopfenbrunnen in Frankfurt am Main-Kalbach

S 2015/041 170.500,00

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 10 Verzeichnis der sonstigen technischen Prüfungen Baumaßnahme Projekt-Nr. Investitionen €

273

Investitionsförderung für Bauvorhaben kirchlicher und gemeinnütziger Träger von Kindertagesstät-ten Neubau und Umbau der Kindertagesstätte der katholischen Kirchengemeinde Herz Jesu, Barch-feldstr. 14

S 2015/042 904.363,00

Friedhof Zeilsheim - Trauerhalle Grunderneuerung, Abriss bestehender Gebäude hier: Raumprogramm

S 2015/043 . / .

KT Hospitalstraße und Marschnerstraße Vergabeverfahren ERV

S 2015/044 . / .

Richtlinien für das Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Frankfurt am Main (Aufbruchrichtlinie) hier: Änderung der Ziffer 13.3 sowie Aktualisie-rung der Begrifflichkeiten

S 2015/045 . / .

Zukunftswerkstatt Mühlbergschule Planungsphase 0

S 2015/046 . / .

Straßenbeleuchtungsvertrag Prüfung der Abrechnung der Stromversorgung für die Straßenbeleuchtung

S 2015/047 15.199.793,73

Merianschule, Burgstraße 21-23 Sanierung, Umbau, Erweiterung Schule Neubau Mensa, Auslagerung Prüfung der Vorplanung

S 2015/048 23.534.000,00

Zoologischer Garten Frankfurt Bernhardt-Grzimek-Allee 1 Neubau einer Pinguinanlage Prüfung der Kostenschätzung / Vorplanung

S 2015/050 7.000.000,00

Wege in öffentlichen Grünflächen Vergleichsbetrachtung zwischen wassergebun-dener Oberfläche und Asphaltbefestigung Herstellkosten und Unterhaltskosten

S 2015/051 . / .

Deutsches Filminstitut (DIF) Schaumainkai Sanierung Prüfung des Verwendungsnachweises

S 2015/052 5.863.430,00

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 10 Verzeichnis der sonstigen technischen Prüfungen Baumaßnahme Projekt-Nr. Investitionen €

274

Ersatzneubau der Stützwand ST 071 an der Straße "Am Herrenhof" in Frankfurt Berkersheim Einzelbewilligung

S 2015/054 135.000,00

Herstellung eines Altarms am Fechenheimer Mainufer

S 2015/055 3.012.670,40

Dieselstraße Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle

S 2015/056 357.000,00

Daimlerstraße Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle

S 2015/057 623.000,00

Hugo-Junkers-Straße Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle

S 2015/058 588.000,00

Stroofstraße 49 Oberflächenabdichtung und Dichtungsriegel Einbau von Sicherungseinrichtungen Prüfung Verwendungsnachweis Abschlusspro-gramm kommunale Altlastenbeseitigung (RP Darmstadt)

S 2015/059 641.206,12

Prozesspüfung zur Abwicklung der bei Bauunter-haltungsmaßnahmen anfallenden Stundenlohnar-beiten

S 2015/060 . / .

Grünzug Fechenheim als multifunktionalen Stadt-teilpark für Fechenheim entwickeln

S 2015/063 6.040.000,00

Friedhof Zeilsheim - Trauerhalle mit Nebenge-bäuden Genehmigung des Raumprogramms

S 2015/064 . / .

Zentraldepot für die städtischen Museen Vorstellung und Vorabstimmung Raumprogramm

S 2015/066 . / .

Raumprogramm gemäß Fraktionsantrag Nr. 1251 für die Provisorien der vier neuen Schulen (Gym-nasium Nied, Gymnasium Norden, Grundschule Europaviertel, kooperative Gesamtschule Nieder-rad)

S 2015/067 . / .

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 10 Verzeichnis der sonstigen technischen Prüfungen Baumaßnahme Projekt-Nr. Investitionen €

275

Vorplanung Umgestaltung des Karlsplatzes, der Karlstraße und der Niddastraße

S 2015/068 1.700.000,00

Bw 021 a Brücke über die Hafenbahn im Zuge der Hanauer Landstraße Entwurfsunterlagen

S 2015/069 9.678.399,48

Abrechnung von Maßnahmen der DB AG Prüfungsersuchen des Amtes 66 Nachgang zu 2014

S 2015/070 . / .

Berkersheimer Weg von Azaleenweg bis Hom-burger Landstraße Grundsanierung; Vorplanung

S 2015/072 3.297.000,00

Lärmmindernde Asphaltdeckschicht Bewertung der Untersuchungsergebnisse der ersten drei Versuchsstrecken in Frankfurt in wirt-schaftlicher und funktionaler Hinsicht

S 2015/074 . / .

AG Bauvorbereitung Schnittstellen Planung/Bau

S 2015/075 . / .

Vorplanung Regionaltangente West (RTW)

S 2015/076 376.200.000,00

Bau einer Ersatztrasse in der Adickesallee - Tief-bauarbeiten

S 2015/078 . / .

2. Einzelantrag 2015 - Investitionsförderung Bau-vorhaben kirchlicher und freigemein-nütziger Trä-ger von Kindertageseinrichtungen Energetische Sanierung der Betreuungsein-richtung der katholischen Kirchengemeinde Maria Hilf, Rebstöcker Str. 70,

S 2015/080 141.000,00

St. Leonhardskirche Alte Mainzer Gasse 23 Vorgezogene Mehrkostenprüfung der Orgel

S 2015/081 208.000,00

Henry und Emma Budge-Stiftung Sanierung Freianlagen und Fassade Gewährung eines Investitionskostenzuschusses

S 2015/082 . / .

Eschenheimer Tor - Anpassung der Bodenindika-toren

S 2015/084 120.000,00

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 10 Verzeichnis der sonstigen technischen Prüfungen Baumaßnahme Projekt-Nr. Investitionen €

276

Analyse der Mehrkosten bei städtischen Bau-maßnahmen

S 2015/085 . / .

Grundlagenermittlung Gebäudeentwürfe Kita-Baumanagement Ermittlung von Ursachen von Verzögerungen und Mehrkosten

S 2015/086 . / .

Summe:

584.022.373,28

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Schlussberichte 2015 – Teil I

Anlage 11 Verzeichnis der Stellungnahmen zu Mehrkostenvorlagen Baumaßnahme Projekt-Nr. Investitionen Datum der Stellungnahme €

277

Neubau der Grundschule einschließlich Betreu-ung und Cafeteria sowie Turnhalle im Neubauge-biet Rebstock Leonardo-da-Vinci-Allee Mehrkostenvorlage 11.03.2015

M 2015/004 2.897.035,00

Neue Wallschule Oppenheimer Landstraße Gesamtsanierung Mehrkosten - Quartalsberichte 30.04.2015

M 2014/002 754.119,00

Braubachstraße 30 - 32 und 34 Sanierung der Liegenschaften Kostenüberschreitung 10.09.2015

M 2015/001 2.381.530,23

Summe:

6.032.684,23

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Schlussberichte 2015 – Teil I

278

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279

Teil II Schlussbericht des Revisionsamts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Zusatzversorgungskasse (ZVK) – Pflichtversicherung –

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Schlussberichte 2015 – Teil II

280

Page 281: über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2015... · SEM Stadtentwicklungsmaßnahme . SEM-BCS SAP-Modul Strategic Enterprise Management -Busi-ness Consolidation System (Anwendungskomponente

Schlussberichte 2015 – Teil II

281

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse .............................................................. 283

2 Vorbemerkung .................................................................................................... 283

3 Prüfungsgrundlage und Prüfauftrag ................................................................. 283

4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ....................................................... 284

4.1 Prüfungsgegenstand ............................................................................................ 284

4.2 Art und Umfang der Prüfung................................................................................. 284

4.2.1 Ausgangspunkt und Prüfungszeitraum ................................................................. 284

4.2.2 Prüfungsansatz .................................................................................................... 284

4.3 Prüfungsnachweise, Vollständigkeitserklärung ..................................................... 284

5 Stand des Entlastungsverfahrens ..................................................................... 284

6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO ........ 285

6.1 Einhaltung des Haushaltsplans (Ziffer 7.4. des Jahresabschlusses) .................... 285

6.2 Stellungnahme zum Lage- und Rechenschaftsbericht (Ziffer 7.1. des Jahresabschlusses) ............................................................................................. 285

7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss nach § 128 Absatz 1 Nr. 4 und 5 i. V. m. § 112 Absatz 2 und 4 HGO .......................................................... 285

7.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung .......................................................... 285

7.2 Feststellungen zur Vermögens- und Ergebnisrechnung (Ziffer 7.2.1. des Jahresabschlusses) ............................................................................................. 286

7.2.1 Anlagevermögen .................................................................................................. 286

7.2.1.1 Sachanlagevermögen .......................................................................................... 286

7.2.1.2 Finanzanlagevermögen ........................................................................................ 287

7.2.2 Umlaufvermögen .................................................................................................. 288

7.2.2.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen .................................................... 289

7.2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände........................................................................ 289

7.2.2.3 Flüssige Mittel ...................................................................................................... 289

7.2.3 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ................................................................ 290

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Schlussberichte 2015 – Teil II

282

7.2.4 Eigenkapital ......................................................................................................... 290

7.2.5 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ............................... 291

7.2.6 Verbindlichkeiten .................................................................................................. 293

7.2.7 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten ............................................................. 294

7.2.8 Ergebnisrechnung ................................................................................................ 294

7.3 Anlagen zum Jahresabschluss (Ziffer 7.2.2. bis 7.2.5. des Jahresabschlusses) ... 297

7.4 Anhang (Ziffer 7.3. des Jahresabschlusses) ......................................................... 297

7.5 Feststellungen zur Finanzrechnung (Ziffer 7.5. des Jahresabschlusses) .............. 298

8 Prüfungsbestätigung ......................................................................................... 299

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Schlussberichte 2015 – Teil II

283

1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse

Die Prüfung des Jahresabschlusses der ZVK – Pflichtversicherung – gemäß den Vorgaben des § 128 HGO ergab folgendes Prüfungsergebnis:

• Der Haushaltsplan 2015 wurde eingehalten (Tz. 6.1). • Der Lage- und Rechenschaftsbericht stellt die voraussichtliche Entwicklung

mit ihren Chancen und Risiken im Wesentlichen dar (Tz. 6.2). • Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen

ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (Tz. 7.1).

• Der Jahresabschluss stellt ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Sondervermö-gens ZVK – Pflichtversicherung – dar (Tz. 7.2.8).

• Die Anlagen zum Jahresabschluss sind vollständig und richtig (Tz. 7.3).

2 Vorbemerkung

Der ZVK – Pflichtversicherung – obliegt im Rahmen der zusätzlichen Alters-, Er-werbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung die Aufgabe, Rentenleistungen an Arbeitnehmer/innen zu erbringen, soweit diese bei der Stadt Frankfurt am Main oder bei sonstigen der Kasse angeschlossenen Mitgliedern beschäftigt sind. Die ZVK – Pflichtversicherung – gewährt den bei ihr Versicherten über deren Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung hinaus im Rahmen eines als Punktemodell konzipierten Betriebsrentensystems zusätzliche Renten. Die Mittel für die Ausgaben der ZVK – Pflichtversicherung – werden neben den Vermögenserträgen durch mo-natliche Umlagen von den Mitgliedern aufgebracht. Die Höhe des Umlagesatzes ist durch Vereinbarung der Tarifvertragsparteien auf dem Stand von November 2001 festgeschrieben worden. Hinzu kommt ein Sanierungsgeld, das vom Arbeitgeber zu tragen ist. Dieses Betriebsrentensystem wird in einem gesonderten Buchungskreis 1100 abgebildet und die Vermögenslage in einer eigenständigen Vermögensrech-nung (Bilanz) erfasst.

Die ZVK – Pflichtversicherung – bildet gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 4 HGO als recht-lich unselbstständige Versorgungseinrichtung ein Sondervermögen der Stadt Frank-furt am Main und unterliegt somit für das jeweilige Haushaltsjahr den für die Aufstel-lung und Ausführung des Haushaltsplans maßgeblichen Vorschriften der GemHVO.

3 Prüfungsgrundlage und Prüfauftrag

Das Revisionsamt prüft den Jahresabschluss, den zusammengefassten Jahresab-schluss und den Gesamtabschluss mit allen Unterlagen und fasst das Ergebnis sei-ner Prüfung in einem Schlussbericht zusammen (§ 128 HGO).

Der Jahresabschluss 2015 wurde dahingehend geprüft, ob der Haushaltsplan ein-gehalten wurde, die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vor-schriftsmäßig begründet und belegt sind, bei den Einnahmen und Ausgaben, den Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei der Vermö-gens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde und die Anlagen zum Jahresabschluss vollständig und richtig sind und der Jahres-abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-gens-, Finanz- und Ertragslage der ZVK – Pflichtversicherung – darstellt.

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Schlussberichte 2015 – Teil II

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4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

4.1 Prüfungsgegenstand

Gegenstand unserer Prüfung waren der Jahresabschluss 2015 sowie der Lage- und Rechenschaftsbericht der ZVK – Pflichtversicherung – wie unter Kapitel 7. (Seiten 432 ff.) des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Frankfurt am Main abgebildet und die Buchführung inklusive des Inventars.

4.2 Art und Umfang der Prüfung

4.2.1 Ausgangspunkt und Prüfungszeitraum

Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und unter dem Datum vom 09.05.2016 mit einer Prüfungsbestätigung versehene Jahresabschluss zum 31.12.2014.

Unsere Prüfung haben wir unter Beachtung der Aufstellungsvorschriften der HGO, der GemHVO und der Hinweise zur GemHVO in den Monaten Juni bis Oktober 2016 mit Unterbrechungen durchgeführt.

4.2.2 Prüfungsansatz

Wir haben die Prüfung risikoorientiert, jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung, so angelegt, dass wesentliche Unrichtigkeiten und Ver-stöße gegen Rechnungslegungsvorschriften, die sich auf die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 128 Absatz 1 Nr. 5 HGO) der ZVK – Pflichtversicherung – der Stadt Frankfurt am Main wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt wer-den. Im Rahmen der Prüfung wurden Nachweise für die Angaben des Jahresab-schlusses 2015 und im Anhang auf der Basis von Plausibilitätsprüfungen bzw. von Stichproben auch in Einzelfällen beurteilt.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet.

4.3 Prüfungsnachweise, Vollständigkeitserklärung

Als Prüfungsunterlagen dienten uns Bücher, Inventare, Konto- und Depotauszüge, Belege und sonstige Aufzeichnungen der ZVK – Pflichtversicherung – und der Stadtkämmerei. Gewünschte Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise haben wir zum einen bei der ZVK und zum anderen bei der Stadtkämmerei eingeholt.

Der Stadtkämmerer hat uns die Vollständigkeit von Buchführung, Jahresabschluss sowie Lage- und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015 am 07.04.2017 schriftlich bestätigt.

5 Stand des Entlastungsverfahrens

Die Ausführungen zum Stand der Entlastungserteilung über den Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main treffen in gleicher Weise auf die Jahresabschlüsse des Sonderhaushaltes ZVK – Pflichtversicherung – zu; auf die entsprechenden Bemer-kungen in Teil I, Tz. 5 wird verwiesen.

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Schlussberichte 2015 – Teil II

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6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

6.1 Einhaltung des Haushaltsplans (Ziffer 7.4. des Jahresabschlusses)

Die Einhaltung des Haushaltsplans 2015 kann bestätigt werden. Wesentliche Ab-weichungen zwischen Sollvorgaben und Jahresergebnis sind unter Ziffer 7.4. „Er-gebnisrechnung (Soll-Ist-Vergleich)“ dargestellt. Das ausgewiesene Jahresergebnis in Höhe von 0,00 € wurde rechnerisch ermittelt. Reste aus Vorjahren bestanden nicht. Neue Haushaltsreste wurden in Höhe von 56.949,41 € für den Erwerb von beweglichem Vermögen gebildet.

6.2 Stellungnahme zum Lage- und Rechenschaftsbericht (Ziffer 7.1. des Jahres-abschlusses)

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 51 Absatz 2 Nr. 3 GemHVO wer-den im Lage- und Rechenschaftsbericht (Ziffer 7.1. des Jahresabschlusses) die vo-raussichtliche Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken im Wesentlichen darge-stellt. Die Ergebnisse des Aktuarberichts für das Haushaltsjahr 2014 wurden ent-sprechend berücksichtigt. Die Ergebnisse des Aktuarberichts für das Haushaltsjahr 2015 werden im folgenden Jahresabschluss beachtet.

7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss nach § 128 Absatz 1 Nr. 4 und 5 i. V. m. § 112 Absatz 2 und 4 HGO

7.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Das IT-gestützte Buchführungssystem wurde im Rahmen der Prüfung des Jahres-abschlusses 2015 der Stadt Frankfurt am Main – Kernverwaltung – geprüft. Die ZVK – Pflichtversicherung – ist Teil der Rechnungslegung der Stadt Frankfurt am Main, insoweit gelten die in Teil I, Tz. 7.1, gemachten Feststellungen grundsätzlich auch für diese. Sie werden hier, soweit sie auf die ZVK – Pflichtversicherung – zutreffen, wiedergegeben.

Für die kaufmännische Buchführung setzt die Stadt Frankfurt am Main seit dem Haushaltsjahr 2007 die Anwendungssoftware SAP ECC ein. Folgende, die ZVK – Pflichtversicherung – betreffende Module kamen im Haushaltsjahr 2015 zum Ein-satz: Finanzbuchhaltung (FI), Anlagenbuchhaltung (FI-AA), Controlling (CO). Wir haben keine Sachverhalte festgestellt, die uns zu der Annahme veranlassen, dass im Rahmen der SAP-gestützten Rechnungslegung die Richtigkeit der für die Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten nicht gewährleistet ist.

Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ord-nungsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

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Schlussberichte 2015 – Teil II

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7.2 Feststellungen zur Vermögens- und Ergebnisrechnung (Ziffer 7.2.1. des Jah-resabschlusses)

Die Darstellung der Vermögensrechnung erfolgt gemäß § 49 GemHVO.

7.2.1 Anlagevermögen

31.12.2015 € 684.789.296,56 31.12.2014 € 651.044.381,59

Das Anlagevermögen setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Sachanlagevermögen 8.044.168,25 8.203.520,25 Finanzanlagevermögen 676.745.128,31 642.840.861,34 Summe 684.789.296,56 651.044.381,59

7.2.1.1 Sachanlagevermögen

31.12.2015 € 8.044.168,25 31.12.2014 € 8.203.520,25

Das Sachanlagevermögen setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Grundstücke 3.510.192,25 3.510.192,25 Bauten 4.524.924,00 4.679.834,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.052,00 13.494,00 Summe 8.044.168,25 8.203.520,25

Beim Sachanlagevermögen handelt es sich um einen Lebensmittelmarkt in Groß-Krotzenburg und eine Wohnanlage mit fünf Gebäuden in der Louis-Pasteur-Straße in Frankfurt am Main sowie um Möbel- und Computerausstattung der Büroräume.

Das Sachanlagevermögen hat sich gegenüber dem Jahresabschluss 2014 von zu-vor 8.203.520,25 € um insgesamt 159.352,00 € auf 8.044.168,25 € verringert. Diese Veränderung resultiert im Wesentlichen aus den planmäßigen Abschreibungen auf die unterschiedlichen Objekte, insbesondere der Immobilien. Die Abschreibungen wurden korrekt ermittelt und gebucht.

Erkenntnisse zu einem konkreten Sanierungs- bzw. Renovierungsbedarf der Objek-te, die eine entsprechende Rücklagenbildung zur Folge hätten, lagen nicht vor.

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Schlussberichte 2015 – Teil II

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7.2.1.2 Finanzanlagevermögen

31.12.2015 € 676.745.128,31 31.12.2014 € 642.840.861,34

Das Finanzanlagevermögen stellt sich insgesamt wie folgt dar:

Anlageform 31.12.2015 31.12.2014 Anteil zum

31.12.2015

Differenz

Wert in € Wert in € Wert in % Wert in € Ausleihungen an verbundene Unternehmen

181.230.729,65 184.321.823,90 26,78 -3.091.094,25

Sonstige Ausleihungen 402.091.852,15 366.336.565,74 59,42 35.755.286,41

Wertpapiere 93.422.546,51 92.182.471,70 13,80 1.240.074,81 Summe 676.745.128,31 642.840.861,34 100,00 33.904.266,97

Gemäß § 54 ZVK-Satzung ist das Kassenvermögen nach den Vorschriften des Ver-sicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) anzulegen.

Grundsätzlich unterliegt ein kommunales Sondervermögen wie die ZVK den rechtli-chen Vorschriften der HGO und der GemHVO. Mit der Versicherungsaufsicht (Hes-sisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung - HMWVL) wurde einvernehmlich festgelegt, dass die ZVK Frankfurt am Main den Jahresabschluss 2015 nach den Grundsätzen der GemHVO aufstellt. Dieser Ab-schluss muss jedoch für Zwecke der Versicherungsaufsicht um weitere Angaben ergänzt werden, die die im Vergleich zur GemHVO erhöhten Transparenzanforde-rungen der HGB-Vorschriften berücksichtigen. Im Zuge dieser erhöhten Transpa-renzanforderungen nach HGB hat sich die ZVK im Einvernehmen mit dem HMWVL entschieden, den Ausweis des Finanzanlagevermögens entsprechend anzupassen. Diese Anpassungen berücksichtigen sowohl die Anforderungen des HGB als auch die Vorgaben der GemHVO und geben insofern ein vollständiges und korrektes Bild des Finanzanlagevermögens wieder.

Das Finanzanlagevermögen hat sich gegenüber dem Anfangsbestand um per Saldo 33.904.266,97 € (Vorjahr: 14.486.066,65 €) erhöht. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Position Sonstige Ausleihungen. Diese enthält u. a. neu aus-gegebene Schuldscheine in Höhe von 26.700.000,00 €. Insgesamt erhöhten sich die sonstigen Ausleihungen um 35.755.286,41 € auf 402.091.852,15 €. Die Auslei-hungen an verbundene Unternehmen reduzierten sich um insgesamt 3.091.094,25 €.

Aus dem durchschnittlichen Finanzanlagebestand von 659.792.994,83 € (Vorjahr: 635.597.828,02 €) resultieren Finanzerträge (siehe Tz. 7.2.8) in Höhe von insge-samt 23.608.125,35 € (Vorjahr: 25.084.408,22 €). Dies entspricht einem durch-schnittlichen Finanzertrag von 3,58 % (Vorjahr: 3,95 %). Die Reduzierung des durchschnittlichen Finanzertrages bei gleichzeitig gestiegenem Finanzbestand ist

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Schlussberichte 2015 – Teil II

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Ausdruck der im Vergleich zum Vorjahr ungünstigeren Zinssituation auf dem Kapi-talmarkt.

Die vom Kassenausschuss der ZVK gemeinsam mit der Stadtkämmerei erarbeiteten und mit dem Revisionsamt abgestimmten „Richtlinien für die Anlage des Vermögens der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main (Anlagerichtlinien)“ sind seit dem 01.01.2013 in Kraft. Diese Anlagerichtlinien definieren auf Basis der ge-setzlichen Vorgaben (HGO, GemHVO, ZVK-Satzung, VAG, Verordnung über die Anlagen des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen) die Anlage-ziele, die Risiken und die Anlagepolitik sowie einen Produktkatalog.

Die Prüfung der Einhaltung der Anlagerichtlinien erfolgt durch die Stadtkämmerei im Rahmen des Internen Kontrollsystems (IKS). Das Sachgebiet 20.FC (Finanzcontrol-ling) erstellt quartalsweise einen „Risikocontrolling-Bericht“ auf Basis der Anlage-richtlinien. In diesem Bericht erfolgen u. a. die Bewertung der Einhaltung der Anla-gerichtlinien, die Zusammenfassung der im Quartal wichtigsten Änderungen im An-lagevermögen zum Vorquartal und eine Beschreibung von Risikokennzahlen. Dieser Risikocontrolling-Bericht wird an die ZVK, die Stadtkämmerei und das Revisionsamt übermittelt.

Da das operative Geschäft der Finanzanlagen durch das Sachgebiet 20.23 (Schul-denmanagement und Vermögensverwaltung) der Stadtkämmerei erfolgt, das Con-trolling jedoch durch 20.FC wahrgenommen wird, sind aus unserer Sicht die Erfor-dernisse eines Vier-Augen-Prinzips gewahrt. Die regelmäßigen Berichte geben den Entscheidungsträgern der ZVK und der Stadtkämmerei die Möglichkeit auf Entwick-lungen entsprechend reagieren zu können. Diese Handhabung des IKS hat sich bisher bewährt, sodass auch seitens des Revisionsamts keine grundsätzlichen Ein-wendungen bestehen.

Die Erstellung eines Risikohandbuchs, das neben finanziellen auch operative Risi-ken erfasst, ist in Vorbereitung.

7.2.2 Umlaufvermögen

31.12.2015 € 17.490.643,50 31.12.2014 € 27.925.945,42

Das Umlaufvermögen setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Forderungen gegen verbundene Unter-nehmen 6.675.627,66 4.874.842,00

Sonstige Vermögensgegenstände 6.350.037,67 6.024.739,94 Flüssige Mittel 4.464.978,17 17.026.363,48 Summe 17.490.643,50 27.925.945,42

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Schlussberichte 2015 – Teil II

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7.2.2.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen

31.12.2015 € 6.675.627,66 31.12.2014 € 4.874.842,00

Die Zinsforderungen für Darlehen an die Stadt Frankfurt am Main, die Eigenbetriebe und städtische Gesellschaften bilden mit insgesamt 2.582.707,25 € (Vorjahr: 2.607.828,86 €) einen wesentlichen Anteil an diesem Bilanzposten. Deren Ermitt-lung ist nachvollziehbar und ordnungsgemäß ausgewiesen.

Weiterhin sind in dieser Position Forderungen aus Sanierungsgeldern gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt 1.739.741,89 € enthalten.

Aufgrund der Beendigung einer Mitgliedschaft zum 31.03.2010 hatte die ZVK ge-mäß § 15 ZVK-Satzung einen durch den Aktuar ermittelten Ausgleichsbetrag in Hö-he von 6.171.517,00 € geltend gemacht. In späteren Verhandlungen wurde Einver-nehmen über eine Abschlagszahlung von 4.163.000,00 € erzielt. Der verbleibende Teilbetrag von 2.008.517,00 € wird mit einen Zinssatz von 4,29 % p. a. gestundet. Die Forderung betrug zum 31.12.2015 (inklusive Zinsen) somit insgesamt 2.353.178,52 € (siehe Tz. 7.2.7).

7.2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2015 € 6.350.037,67 31.12.2014 € 6.024.739,94

Die Forderungen aus Zinsen sind mit insgesamt 6.135.525,86 € (Vorjahr: 5.889.338,22 €) wesentlicher Bestandteil dieses Bilanzpostens. Deren Ermittlung ist nachvollziehbar, die Beträge sind ordnungsgemäß ausgewiesen.

Als einen weiteren Anteil an der Gesamtsumme werden darüber hinaus 207.107,54 € (Vorjahr: 135.401,72 €) aus anderen sonstigen Forderungen ausge-wiesen sowie 6.679,60 € aus Forderungen gegenüber Leistungsempfänger/innen, 422,27 € gegenüber der Sozialversicherung und 302,40 € gegenüber Bediensteten.

7.2.2.3 Flüssige Mittel

31.12.2015 € 4.464.978,17 31.12.2014 € 17.026.363,48

Dieser Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Bestand Kasse 4.464.927,04 5.826.312,35 Festgelder 0,00 11.200.000,00 Handkassenvorschuss 51,13 51,13 Summe 4.464.978,17 17.026.363,48

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Festgeldanlagen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr werden bei den Flüssigen Mitteln ausgewiesen. Im Jahr 2015 bestanden keine Festgeldanlagen, sodass sich der Bestand an Flüssigen Mitteln zum 31.12.2015 vermindert.

7.2.3 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

31.12.2015 € 8.566.497,16 31.12.2014 € 8.494.951,06

Einen wesentlichen Bestandteil dieses Bilanzpostens bilden mit 8.471.153,19 € (Vorjahr: 8.396.312,78 €) die Rentenleistungen. Unter anderem sind Bezüge von Beamten/-innen und Versorgungsbezüge für den Monat Januar 2016 in Höhe von 47.503,97 € (Vorjahr: 45.118,28 €) enthalten, die bereits im Dezember 2015 gezahlt wurden.

7.2.4 Eigenkapital

31.12.2015 € 0,00 31.12.2014 € 0,00

Für die umlagefinanzierte Pflichtversicherung ist zur Deckung der bereits bestehen-den und der sich künftig ergebenden Leistungsverpflichtungen aus Versicherungs-verhältnissen sowie den damit verbundenen Verwaltungskosten eine „Rückstellung für Leistungen aus der Pflichtversicherung“ (siehe Tz. 7.2.5) zu bilden. Diese Rück-stellung entspricht dem Differenzbetrag zwischen den vorhandenen Vermögensge-genständen der Aktivseite und den nicht auf künftigen Pflichtleistungen beruhenden übrigen Verbindlichkeiten der Passivseite. Der in der Ergebnisrechnung (siehe Tz. 7.2.8) festgestellte Überschuss oder Fehlbetrag führt dementsprechend zu einer entsprechenden Zuführung oder Auflösung dieses Bilanzpostens. Die umlagefinan-zierte Pflichtversicherung kennt insofern kein Eigenkapital.

Im Eigenkapital wird daher lediglich der Saldo des ordentlichen und des außeror-dentlichen Ergebnisses dargestellt, welche somit jährlich betragsgleich sind und sich einander ausgleichen, sodass das Jahresergebnis stets 0,00 € beträgt.

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Schlussberichte 2015 – Teil II

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7.2.5 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

31.12.2015 € 706.166.330,31 31.12.2014 € 682.324.988,78

Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in €

Pensionen 3.947.509,02 3.821.115,14 Beihilfeverpflichtungen 936.716,00 878.596,00 Altersteilzeitverpflichtungen 212.481,00 301.072,00 Versorgungsrücklage 97.514,98 87.519,86

Satzungsgemäße Rückstellung 700.934.241,81 677.236.685,78

Zwischensumme 706.128.462,81 682.324.988,78 Sonstige Rückstellungen 37.867,50 0,00 Summe 706.166.330,31 682.324.988,78

Zur Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde das IT-Verfahren „HAESSLER Pensionsrückstellung HPR 5.5“ (Version 5.5.1.128) eingesetzt. Mit Schreiben des Herrn Stadtkämmerers vom 11.01.2010 erfolgte gemäß § 5 Absatz 5 Nr. 1 GemK-VO die grundlegende Freigabe des IT-Verfahrens. In 2015 wurden die entsprechen-den Berechnungen durch das Personal- und Organisationsamt der Stadt Frankfurt am Main vorgenommen und zum Stichtag 31.12.2015 ordnungsgemäß ermittelt.

Im Benehmen mit der Stadtkämmerei und dem Revisionsamt hat das Personal- und Organisationsamt eigene Berechnungen für einen Beihilfetarif vorgenommen. Dem-nach wurden, beginnend ab 1998, die jährlichen Beihilfekosten und aufgrund der Anzahl der Versorgungsempfänger die monatlichen Kosten pro Kopf ermittelt. Um größere Schwankungen zwischen den einzelnen Jahresabschlüssen zu nivellieren, wurde ein monatlicher Durchschnittskostenbetrag pro Kopf für die letzten fünf Jahre (2011-2015) in Höhe von 393,00 € (Vorjahr: 384,00 €) ermittelt.

Gemäß § 13 Absatz 1 HessVersRücklG (Hessisches Versorgungsrücklagengesetz) sind die Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, zur Sicherung ihrer Ver-sorgungsaufwendungen eine Versorgungsrücklage (Sonderrücklage) zu bilden. Die gesetzlich vorgeschriebene Zuführung wurde unter Beachtung der linearen Besol-dungserhöhung richtig ermittelt und ergibt sich aus der plausiblen Fortführung der in den Vorjahren gebildeten Zuführungsbeträge.

Nach § 55 ZVK-Satzung werden für die ZVK – Pflichtversicherung – ein Abrech-nungsverband I und ein Abrechnungsverband II geführt. Der Abrechnungsverband I wird im Umlageverfahren und der Abrechnungsverband II im Kapitaldeckungsver-fahren geführt. Für jeden Abrechnungsverband wird eine eigene versicherungstech-nische Bilanz erstellt, die vom verantwortlichen Aktuar zu testieren ist. Für die Ab-rechnungsverbände wird nach § 56 Absatz 1 ZVK-Satzung jeweils eine eigene Rückstellung gebildet.

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Schlussberichte 2015 – Teil II

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Die ZVK – Pflichtversicherung – beschränkt sich auf den Abrechnungsverband I.

Für den Abrechnungsverband I ist nach § 56 Absatz 2 eine Rückstellung in Höhe des Teilvermögens im Sinne von § 60 Absatz 1 Satz 2 ZVK-Satzung zu bilden. Da-nach ist der Finanzbedarf nach versicherungsmathematischen Grundsätzen so zu bemessen, dass die für den Deckungsabschnitt zu entrichtenden Umlagen zusam-men mit den sonstigen zu erwartenden Einnahmen aus der Pflichtversicherung und dem zu Beginn des Deckungsabschnitts insoweit vorhandenen Teilvermögen vo-raussichtlich ausreichen, um die Ausgaben für den Deckungsabschnitt und ein wei-teres Jahr zu bestreiten. Der Deckungsabschnitt soll so bemessen werden, dass die voraussichtlichen Verpflichtungen der Kasse aus den Anwartschaften und Leistun-gen aus der Pflichtversicherung dauerhaft erfüllt werden können; er darf jedoch zehn Jahre nicht unterschreiten.

Nach dem uns vorliegenden Gutachten des Aktuars vom 22.07.2016 ergibt die „Fik-tive versicherungstechnische Voll-Bilanz & GuV gemäß Technischem Geschäfts-plan“ zum 31.12.2014 unter Berücksichtigung der Vermögenslage für die im Ab-rechnungsverband I geführte Pflichtversicherung einen nicht durch Eigenkapital ge-deckten Fehlbetrag von 73.017.840,65 € (Vorjahr: 63.920.773,00 €). Das Sanie-rungsgeld soll langfristig die Finanzierbarkeit der Versicherungsverpflichtungen si-cherstellen. Dieses beträgt seit 01.01.2012 unverändert 3,50 %.

Darüber hinaus ergibt die fiktive Berechnung der Deckungsrückstellung für die ZVK – Pflichtversicherung –, dass bei einer kapitalgedeckten Versicherungsform (analog der Freiwilligen Versicherung) für die Pflichtversicherung zum 31.12.2014 eine De-ckungsrückstellung in Höhe von 1.699.132.331,00 € (Vorjahr: 1.692.331.617,94 €) gebildet werden müsste. Da die ZVK – Pflichtversicherung – allerdings weiterhin und auf absehbare Zeit durch Umlagen finanziert wird, ist dieser ermittelte Betrag zunächst nur zur Kenntnis zu nehmen.

1.623,80 1.636,14 1.665,68 1.677,91 1.692,33 1.699,13

575,81 585,94 604,92 651,95 677,24 700,93

500

700

900

1.100

1.300

1.500

1.700

2010 2011 2012 2013 2014 2015

Mio. €

fiktive Deckungsrückstellung satzungsgemäße Rückstellung

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Schlussberichte 2015 – Teil II

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Die Grafik stellt die Entwicklung der fiktiven, durch das Aktuariat ermittelten, De-ckungsrückstellung und der in der Bilanz ausgewiesenen satzungsgemäßen Rück-stellung (§ 56 ZVK-Satzung) dar.

Die Differenz zwischen der fiktiven Deckungsrückstellung und der tatsächlich in der Bilanz ausgewiesenen satzungsgemäße Rückstellung belegt, dass eine Überleitung der ZVK – Pflichtversicherung – in eine kapitalgedeckte Versicherungsform nur un-ter erheblichen Anstrengungen möglich erscheint.

Unter den sonstigen Rückstellungen wurden erstmals drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren für zu erwartende Auszahlungen an Beamte/-innen in Höhe von 37.867,50 € (Vorjahr: 0,00 €) im Zusammenhang mit der Altersdiskrimi-nierung bei der Besoldung gebildet.

Das rechnerische Jahresergebnis vor Rückstellungsdotierung von insgesamt 23.697.556,03 € (Vorjahr: 25.288.231,12 €) wurde anschließend ordnungsgemäß der satzungsgemäße Rückstellung zugeführt (Tz. 7.2.8) und das Jahresergebnis so auf 0,00 € reduziert.

7.2.6 Verbindlichkeiten

31.12.2015 € 49.849,16 31.12.2014 € 200.915,69

Der Bilanzposten setzt sich folgendermaßen zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14.280,67 155.599,28 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter-nehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 12.314,82 11.193,81 Sonstige Verbindlichkeiten 23.253,67 34.122,60 Summe 49.849,16 200.915,69

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um noch nicht bezahlte Rechnungen für z. B. Bewachung, Reinigung, Kopierer, Fachliteratur sowie versicherungsmathematische Berechnungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen betreffen beispielsweise Kosten der Ver- und Entsorgung.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten noch auszuzahlende Rentenleistungen, noch abzuführendes Leistungsentgelt nach TVöD und noch abzuführende Steuern für Bedienstete der ZVK.

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Schlussberichte 2015 – Teil II

294

7.2.7 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

31.12.2015 € 4.630.257,75 31.12.2014 € 4.939.373,60

Aus Anlass der Beendigung einer Mitgliedschaft zum 31.03.2010 hatte die ZVK ge-mäß § 15 ZVK-Satzung einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 6.171.517,00 € gegen-über dem ausgeschiedenen Mitglied geltend gemacht. Aufgrund bundesweit anhän-giger Rechtsstreite zu gleichgelagerten Sachverhalten hatte das ehemalige Mitglied Einwendungen vorgebracht. Nach intensiven Verhandlungen wurde Einvernehmen über eine Abschlagszahlung von 4.163.000,00 € erzielt. Der verbleibende Teilbetrag von 2.008.517,00 € wurde mit einen Zinssatz von 4,29 % p. a. gestundet (siehe Tz. 7.2.2.1). Gemäß § 15 Absatz 2 ZVK-Satzung ist der Ausgleichbetrags von 6.171.517,00 € um jeweils 1/20 pro Jahr und somit um 308.575,85 € aufzulösen. Dies entspricht der durchschnittlichen statistischen Rentenlaufzeit. In Abstimmung mit dem Revisionsamt und der Stadtkämmerei ist der Gesamtbetrag, vermindert um die jeweilige Auflösung, als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Unter Berücksichtigung einer weiteren abzugrenzenden Forderung gegenüber ei-nem Kreditinstitut ist die Passive Rechnungsabgrenzung in der Bilanz zum 31.12.2015 in Höhe von 4.630.257,75 € korrekt ausgewiesen.

7.2.8 Ergebnisrechnung

Die Darstellung der Ergebnisrechnung erfolgt gemäß Muster 15 zu § 46 GemHVO und weist folgende Summen aus:

2015 2014 Wert in € Wert in € Summe ordentliche Erträge 107.203.558,85 105.472.414,70 Summe ordentliche Aufwendungen 129.203.704,51 130.705.028,44 Verwaltungsergebnis -22.000.145,66 -25.232.613,74 Finanzergebnis 23.608.125,35 25.084.408,22 Ordentliches Ergebnis 1.607.979,69 -148.205,52 Außerordentliches Ergebnis -1.607.979,69 148.205,52 Jahresergebnis 0,00 0,00

Den wesentlichen Anteil mit 94,93 % (Vorjahr: 94,82 %) an den ordentlichen Er-trägen bilden die Erlöse aus der ZVK-Umlage und dem Sanierungsgeld mit insge-samt 101.772.688,07 € (Vorjahr: 100.012.943,26 €).

Die Finanzierung der Rentenleistungen erfolgt mittels der Mitgliederumlagen, des Sanierungsgeldes und der Vermögenserträge. Langfristig soll die Reform der Zu-satzversorgung zu einer Ablösung der Umlagefinanzierung führen und durch eine kapitalgedeckte Finanzierung ersetzt werden.

Die Festsetzung der Umlage und des Sanierungsgeldes richtet sich nach den §§ 62 f. ZVK-Satzung. Seit dem Haushaltsjahr 2000 beträgt der Umlagesatz 6,00 % bezogen auf das zusatzversorgungspflichtige Entgelt der einzelnen Versicherten (Bemessungsgrundlage). Aufgrund des anhaltend negativen Verwaltungsergebnis-ses, das auch aufgrund der Diskrepanz zwischen der Umlage bzw. dem Sanie-rungsgeld auf der Ertragsseite und den Rentenleistungen auf der Aufwandsseite zu Stande gekommen war, hatte der Kassenausschuss eine schrittweise Erhöhung des

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Schlussberichte 2015 – Teil II

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Sanierungsgeldes von einst 2,50 % auf 3,00 % im Haushaltsjahr 2011 und eine wei-tere Erhöhung ab dem 01.01.2012 von 3,00 % auf seither 3,50 % beschlossen.

Die Reform des Zusatzversorgungsrechts zum 01.01.2002 erforderte eine umfas-sende Neuregelung der Überleitung bei Versicherten zwischen den Zusatzversor-gungskassen und mündete in ein entsprechendes Überleitungsstatut. Im Haushalts-jahr 2008 erfolgte schließlich die DV-gestützte Umsetzung der Überleitungen rück-wirkend ab dem Jahre 2002. Hieraus resultieren im Haushaltsjahr 2015 Erträge aus Überleitungen mit Barwertausgleich in Höhe von 1.545.916,80 € (Vorjahr: 1.634.066,72 €), die mit den entsprechenden, unter den ordentliche Aufwendungen erfassten Zahlungen in Höhe von 2.001.401,44 € (Vorjahr: 2.736.830,31 €) korres-pondieren.

Den wesentlichen Anteil mit 77,71 % (Vorjahr: 76,19 %) an den ordentlichen Auf-wendungen haben die Betriebsrenten mit insgesamt 100.407.850,96 € (Vorjahr: 99.579.284,82 €). Den zweitgrößten Anteil bildet mit 18,34 % (Vorjahr: 19,35 %) die Zuführung zur satzungsgemäßen Rückstellung (Tz. 7.2.4 und Tz. 7.2.5) in Höhe von 23.697.556,03 € (Vorjahr: 25.288.231,12 €).

Die Rentenleistung der ZVK – Pflichtversicherung – richtet sich nach dem zusatz-versorgungspflichtigen Entgelt und einem Altersfaktor, die als sogenannte Versor-gungspunkte mit einem versicherungsmathematisch ermittelten Messbetrag multi-pliziert werden.

Der Leistungskatalog umfasst Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenren-ten. In bestimmten Fällen können diese abgefunden werden. Im Haushaltsjahr 2015 wurden für Abfindungen Ausgaben in Höhe von 107.600,60 € (Vorjahr: 78.407,70 €) geleistet.

88

90

92

94

96

98

100

102

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

93,72 94,97

96,43 97,20

98,42 98,77 99,50

100,41

Mio. € Entwicklung der Rentenleistungen

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Schlussberichte 2015 – Teil II

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Gegenüber dem Jahr 2008 haben sich die Ausgaben für Rentenleistungen um 6.684.069,85 € erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von 7,13 %.

Die Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten verteilen sich im Jahr 2015 und dem Vorjahr folgendermaßen:

2015 2014

Anzahl % Wert in € Anzahl Wert in € Rentner/innen1 17.331 77,96% 85.075.510,25 17.134 84.408.857,91 Witwer/Witwen 4.776 21,48% 15.156.733,72 4.803 15.026.339,64 Waisen 125 0,56% 66.877,62 126 65.679,57 Summe 22.232 100% 100.299.121,59 22.063 99.500.877,12

Gegenüber dem Vorjahr betrug der Ausgabenanstieg für Alters-, Erwerbsminde-rungs- und Hinterbliebenenrenten insgesamt 798.244,47 € (Vorjahr 730.331,18 €), dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 0,80 % (Vorjahr: 0,74 %).

Die Anzahl der Pflichtversicherten der ZVK erhöhte sich im Laufe des Haushalts-jahres 2015 um 79 und betrug somit 27.438 (Vorjahr: 27.359) zum Stichtag 31.12.2015. Dieser Zunahme bei den Pflichtversicherten steht ebenfalls eine Zu-nahme der Leistungsempfänger/innen um 169 auf insgesamt 22.232 (Vorjahr: 22.063) gegenüber. Der überwiegende Anteil der Leistungsempfänger/innen entfällt mit 17.331 (77,96 %) auf die Rentner/innen (Vorjahr: 17.134, 77,66 %). Auf die Gruppe der Witwer/Witwen entfallen 4.776 Leistungsempfänger/innen (21,48 %; Vorjahr: 4.803, 21,77 %) und auf die Waisen 125 (0,56 %; Vorjahr: 126, 0,57 %). Die Differenz zwischen den Pflichtversicherten und Leistungsempfängern/-innen hat sich insgesamt um 90 auf 5.206 (Vorjahr: 5.296) reduziert.

In nachfolgender Grafik ist die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfän-ger/innen zu den Pflichtversicherten dargestellt:

1 Alters- und Erwerbsminderungsrente

21.176 21.395 21.612 21.758 21.779 21.931 22.063 22.232

26.255 26.302 26.622 27.058 27.475 27.255 27.359 27.438

19.00020.00021.00022.00023.00024.00025.00026.00027.00028.000

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Verhältnis Leistungsempfänger/innen zu Pflichtversicherten

Leistungsempfänger/innen Pflichtversicherte

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Schlussberichte 2015 – Teil II

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Im Monatsdurchschnitt betrug die Betriebsrente im Haushaltsjahr 2015 für Rent-ner/innen (Alters- und Erwerbsminderungsrente) 409,07 € und verminderte sich so-mit gegenüber dem Vorjahr (410,53 €). Eine ansteigende Tendenz ist bei den Be-triebsrenten für Witwer/Witwen mit 264,46 € (Vorjahr: 260,71 €) als auch bei den Leistungen für Waisen mit 44,59 € (Vorjahr: 43,44 €) zu verzeichnen.

Jahr 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008

Betriebsrente Rentner/innen 409,07 € 410,53 € 410,94 € 414,44 € 410,54 € 412,05 € 411,64 € 411,69 €

Über den Betrachtungszeitraum von 2008 bis 2015 ist insgesamt eine Reduzierung der durchschnittlichen Betriebsrente für Rentner/innen zu verzeichnen. Ursächlich hierfür ist die Schließung des Gesamtversorgungssystems und der Umstellung auf das Punktemodell ab dem 01.01.2002.

Aus dem Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen ergibt sich das Verwal-tungsergebnis in Höhe von -22.000.145,66 € (Vorjahr: -25.232.613,74 €).

Der Differenzbetrag aus den Erträgen aus Finanzanlagen und den Finanzaufwen-dungen in Höhe von 23.608.125,35 € (Vorjahr: 25.084.408,22 €) bildet das Finan-zergebnis.

Im Haushaltsjahr 2015 ergibt somit das ordentliche Ergebnis 1.607.979,69 € (Vor-jahr: -148.205,52 €).

Das außerordentliche Ergebnis beträgt insgesamt -1.607.979,69 € (Vorjahr: 148.205,52 €) und setzt sich zusammen aus Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 1.570.112,19 € (Vorjahr: 79.830,08 €) und Zuführungen zu Rückstellun-gen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren für zu erwar-tende Auszahlungen an Beamte/-innen im Zusammenhang mit der Altersdiskriminie-rung in Höhe von 37.867,50 € (Vorjahr: 0,00 €).

In der Ergebnisrechnung schließt somit das Haushaltsjahr 2015 mit einem ausge-wiesenen Jahresergebnis von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) ab. Dieses wurde aus den Erträgen und Aufwendungen summarisch ordnungsgemäß entwickelt.

7.3 Anlagen zum Jahresabschluss (Ziffer 7.2.2. bis 7.2.5. des Jahresabschlusses)

Die Anlagen zur Vermögensrechnung entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die darin enthaltenen Werte waren nachvollziehbar. Als Anlagen sind beigefügt:

Ziffer 7.2.2. Anlagenübersicht Ziffer 7.2.3. Forderungsübersicht Ziffer 7.2.4. Rückstellungsübersicht Ziffer 7.2.5. Verbindlichkeitenübersicht

7.4 Anhang (Ziffer 7.3. des Jahresabschlusses)

Die Angaben im Anhang sind zutreffend und entsprechen den Vorgaben nach § 50 GemHVO.

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Schlussberichte 2015 – Teil II

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7.5 Feststellungen zur Finanzrechnung (Ziffer 7.5. des Jahresabschlusses)

In der Finanzrechnung sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen vollständig und getrennt voneinander nachzuweisen. Ein-zahlungen dürfen nicht mit Auszahlungen verrechnet werden, soweit durch Gesetz oder Verordnung nichts anderes zugelassen ist.

Die Finanzrechnung wurde gemäß § 47 GemHVO i. V. m. § 60 GemHVO und dem Muster 16 nach der direkten Methode und dem Muster 17 nach der indirekten Me-thode vorgelegt. Die darin enthaltenen Angaben sind plausibel. Es ergibt sich ein Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres 2015 von 4.464.978,17 € (Vor-jahr: 17.026.363,48 €). Damit wird ein Finanzmittelbedarf von -12.531.053 € (Vor-jahr: 10.687.170,80 €) ausgewiesen.

2015 2014 Wert in € Wert in €

Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit 22.944.376,63 24.903.967,15

Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit -35.475.429,75 -14.216.833,65

Finanzmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen -30.332,19 37,30

Finanzmittelfluss des Haushaltsjahres 4.464.978,17 10.687.170,80

Finanzmittelbestand am 01.01. 17.026.363,48 6.339.192,68 Finanzmittelbestand am 31.12. 4.464.978,17 17.026.363,48

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Schlussberichte 2015 – Teil II

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8 Prüfungsbestätigung

Die nach § 115 i. V. m. § 112 HGO sowie den §§ 44 bis 52 GemHVO vorgeschrie-benen Unterlagen für den Jahresabschluss 2015 waren – soweit erforderlich – vor-handen und konnten im Sinne des § 128 HGO durch das Revisionsamt geprüft wer-den.

Das angegebene Vermögen und die Bestände der Kasse waren vorhanden, die Verbindlichkeiten waren in voller Höhe ausgewiesen.

Die Prüfungsfeststellungen haben keinen Anhalt dafür ergeben, dass die Haushalts-führung 2015 der ZVK – Pflichtversicherung – insgesamt nicht geordnet war.

Es bestehen keine Bedenken über den von uns geprüften Jahresabschluss 2015 zu beschließen und damit zugleich dem Magistrat die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 114 HGO auszusprechen.

Frankfurt am Main, 28.04.2017

Der Leiter des Revisionsamts

Wieden (Wieden)

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Schlussberichte 2015 – Teil II

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Teil III Schlussbericht des Revisionsamts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Zusatzversorgungskasse (ZVK) – Freiwillige Versicherung –

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Schlussberichte 2015 – Teil III

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Schlussberichte 2015 – Teil III

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Inhaltsverzeichnis Seite

1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse .............................................................. 305

2 Vorbemerkung .................................................................................................... 305

3 Prüfungsgrundlage und Prüfauftrag ................................................................. 305

4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ....................................................... 306

4.1 Prüfungsgegenstand ............................................................................................ 306

4.2 Art und Umfang der Prüfung................................................................................. 306

4.2.1 Ausgangspunkt und Prüfungszeitraum ................................................................. 306

4.2.2 Prüfungsansatz .................................................................................................... 306

4.3 Prüfungsnachweise, Vollständigkeitserklärung ..................................................... 306

5 Stand der Entlastungsverfahren ....................................................................... 306

6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO ........ 307

6.1 Einhaltung des Haushaltsplans (Ziffer 8.4. des Jahresabschlusses) .................... 307

6.2 Stellungnahme zum Lage- und Rechenschaftsbericht (Ziffer 8.1. des Jahresabschlusses) ............................................................................................. 307

7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss nach § 128 Absatz 1 Nr. 4 und 5 i. V. m. § 112 Absatz 2 und 4 HGO .......................................................... 307

7.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung .......................................................... 307

7.2 Feststellungen zur Vermögens- und Ergebnisrechnung (Ziffer 8.2.1. des Jahresabschlusses) ............................................................................................. 308

7.2.1 Anlagevermögen .................................................................................................. 308

7.2.2 Umlaufvermögen .................................................................................................. 309

7.2.2.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen .................................................... 310

7.2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände........................................................................ 310

7.2.2.3 Flüssige Mittel ...................................................................................................... 310

7.2.3 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ................................................................ 310

7.2.4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag .................................................... 311

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Schlussberichte 2015 – Teil III

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7.2.5 Eigenkapital ......................................................................................................... 312

7.2.5.1 Rücklagen ............................................................................................................ 312

7.2.5.2 Jahresergebnis..................................................................................................... 312

7.2.6 Rückstellungen..................................................................................................... 312

7.2.7 Verbindlichkeiten .................................................................................................. 313

7.2.8 Passive Rechnungsabgrenzungsposten .............................................................. 313

7.2.9 Ergebnisrechnung ................................................................................................ 313

7.3 Anlagen zum Jahresabschluss (Ziffer 8.2.2. bis 8.2.5. des Jahresabschlusses) ... 316

7.4 Anhang (Ziffer 8.3. des Jahresabschlusses) ......................................................... 317

7.5 Feststellungen zur Finanzrechnung (Ziffer 8.5. des Jahresabschlusses) .............. 317

8 Prüfungsbestätigung ......................................................................................... 318

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Schlussberichte 2015 – Teil III

305

1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse

Die Prüfung des Jahresabschlusses der ZVK – Freiwillige Versicherung – gemäß den Vorgaben des § 128 HGO ergab folgendes Prüfungsergebnis:

• Der Haushaltsplan 2015 wurde eingehalten (Tz. 6.1). • Der Lage- und Rechenschaftsbericht stellt die voraussichtliche Entwicklung

mit ihren Chancen und Risiken im Wesentlichen dar (Tz. 6.1). • Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen

ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (Tz. 7.1).

• Der Jahresabschluss stellt ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Sondervermö-gens ZVK – Freiwillige Versicherung – dar (Tz. 7.2).

• Die Anlagen zum Jahresabschluss sind vollständig und richtig (Tz. 7.3).

2 Vorbemerkung

Mit der Neuregelung der Zusatzversorgung wurden die Voraussetzungen geschaf-fen, dass die ZVK neben der Pflichtversicherung eine zusätzliche freiwillige Versi-cherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge anbietet. Ziel dieser Neuerung war, den Aufbau einer steuerlich förderfähigen, kapitalgedeckten, freiwilligen Alters-vorsorge möglich zu machen. Diese freiwillige Versicherung wird unabhängig von der weiteren Entwicklung der Pflichtversicherung in einem eigenständigen Versiche-rungsverband abgewickelt und im Gegensatz zur Pflichtversicherung ausschließlich im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Die ZVK – Freiwillige Versicherung – wird im gesonderten Buchungskreis 1110 abgebildet und die Vermögenslage in einer ei-genständigen Vermögensrechnung (Bilanz) erfasst.

Die ZVK – Freiwillige Versicherung – bildet gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 4 HGO als rechtlich unselbstständige Versorgungseinrichtung ein Sondervermögen der Stadt Frankfurt am Main und unterliegt somit für das jeweilige Haushaltsjahr den für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans maßgeblichen Vorschriften der GemHVO.

3 Prüfungsgrundlage und Prüfauftrag

Das Revisionsamt prüft den Jahresabschluss, den zusammengefassten Jahresab-schluss und den Gesamtabschluss mit allen Unterlagen und fasst das Ergebnis sei-ner Prüfung in einem Schlussbericht zusammen (§ 128 HGO).

Der Jahresabschluss 2015 wurde dahingehend geprüft, ob der Haushaltsplan ein-gehalten wurde, die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vor-schriftsmäßig begründet und belegt sind, bei den Einnahmen und Ausgaben, den Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei der Vermö-gens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde, die Anlagen zum Jahresabschluss vollständig und richtig sind und der Jahresab-schluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ZVK – Freiwillige Versicherung – darstellt.

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Schlussberichte 2015 – Teil III

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4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

4.1 Prüfungsgegenstand

Gegenstand unserer Prüfung waren der Jahresabschluss 2015 sowie der Lage- und Rechenschaftsbericht der ZVK – Freiwillige Versicherung – wie unter Kapitel 8. (Sei-te 457 ff.) des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Frankfurt am Main abgebildet und die Buchführung inklusive des Inventars.

4.2 Art und Umfang der Prüfung

4.2.1 Ausgangspunkt und Prüfungszeitraum

Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und unter dem Datum vom 09.05.2016 mit einer Prüfungsbestätigung versehene Jahresabschluss zum 31.12.2014.

Unsere Prüfung haben wir unter Beachtung der Aufstellungsvorschriften der HGO, der GemHVO, und der Hinweise zur GemHVO in den Monaten Juni bis Oktober 2016 mit Unterbrechungen durchgeführt.

4.2.2 Prüfungsansatz

Wir haben die Prüfung risikoorientiert, jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung, so angelegt, dass wesentliche Unrichtigkeiten und Ver-stöße gegen Rechnungslegungsvorschriften, die sich auf die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 128 Absatz 1 Nr. 5 HGO) der ZVK – Freiwillige Versicherung – der Stadt Frankfurt am Main wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Im Rahmen der Prüfung wurden Nachweise für die Angaben des Jahresab-schlusses 2015 und im Anhang auf der Basis von Plausibilitätsprüfungen bzw. von Stichproben auch in Einzelfällen beurteilt.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet.

4.3 Prüfungsnachweise, Vollständigkeitserklärung

Als Prüfungsunterlagen dienten uns Bücher, Inventare, Konto- und Depotauszüge, Belege und sonstige Aufzeichnungen der ZVK – Freiwillige Versicherung – und der Stadtkämmerei. Gewünschte Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise haben wir zum einen bei der ZVK und zum anderen bei der Stadtkämmerei eingeholt.

Der Stadtkämmerer hat uns die Vollständigkeit von Buchführung, Jahresabschluss sowie Lage- und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015 am 07.04.2017 schriftlich bestätigt.

5 Stand der Entlastungsverfahren

Die Ausführungen zum Stand der Entlastungserteilung über den Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main treffen in gleicher Weise auf die Jahresabschlüsse des Sonderhaushaltes ZVK – Freiwillige Versicherung – zu; auf die entsprechenden Bemerkungen in Teil I, Tz. 5 wird verwiesen.

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Schlussberichte 2015 – Teil III

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6 Prüfungsbemerkungen nach § 128 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 6 HGO

6.1 Einhaltung des Haushaltsplans (Ziffer 8.4. des Jahresabschlusses)

Die Einhaltung des Haushaltsplans 2015 kann bestätigt werden. Wesentliche Ab-weichungen zwischen Sollvorgaben und Jahresergebnis sind unter Ziffer 8.4. “Er-gebnisrechnung (Soll-Ist-Vergleich)“ dargestellt. Das ausgewiesene Jahresergebnis in Höhe von -77.658,95 € wurde rechnerisch ermittelt. Reste aus Vorjahren bestan-den nicht und neue Haushaltsreste wurden nicht gebildet.

6.2 Stellungnahme zum Lage- und Rechenschaftsbericht (Ziffer 8.1. des Jahres-abschlusses)

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 51 Absatz 2 Nr. 3 GemHVO wer-den im Lage- und Rechenschaftsbericht (Kapitel 8.1. des Jahresabschlusses) die voraussichtliche Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken im Wesentlichen dar-gestellt. Die Ergebnisse des Aktuarberichts für das Haushaltsjahr 2014 wurden ent-sprechend berücksichtigt. Die Ergebnisse des Aktuarberichts für das Haushaltsjahr 2015 sind für den folgenden Jahresabschluss maßgeblich.

7 Prüfungsbemerkungen zum Jahresabschluss nach § 128 Absatz 1 Nr. 4 und 5 i. V. m. § 112 Absatz 2 und 4 HGO

7.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Das IT-gestützte Buchführungssystem wurde im Rahmen der Prüfung des Jahres-abschlusses 2015 der Stadt Frankfurt am Main – Kernverwaltung – geprüft. Die ZVK – Freiwillige Versicherung – ist Teil der Rechnungslegung der Stadt Frankfurt am Main, insoweit gelten die in Teil I, Tz. 7.1 gemachten Feststellungen grundsätzlich auch für diese. Sie werden hier, soweit sie auf die ZVK – Freiwillige Versicherung – zutreffen, wiedergegeben.

Für die kaufmännische Buchführung setzt die Stadt Frankfurt am Main seit dem Haushaltsjahr 2007 die Anwendungssoftware SAP ECC ein. Folgende, die ZVK – Freiwillige Versicherung – betreffende Module kamen im Haushaltsjahr 2015 zum Einsatz: Finanzbuchhaltung (FI), Anlagenbuchhaltung (FI-AA) und Controlling (CO). Wir haben keine Sachverhalte festgestellt, die uns zu der Annahme veranlas-sen, dass im Rahmen der SAP-gestützten Rechnungslegung die Richtigkeit der für die Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten nicht gewähr-leistet ist.

Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ord-nungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

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Schlussberichte 2015 – Teil III

308

7.2 Feststellungen zur Vermögens- und Ergebnisrechnung (Ziffer 8.2.1. des Jah-resabschlusses)

Die Darstellung der Vermögensrechnung erfolgt gemäß § 49 GemHVO.

7.2.1 Anlagevermögen 31.12.2015 € 26.871.514,49 31.12.2014 € 24.119.604,17

Das Anlagevermögen der ZVK – Freiwillige Versicherung – setzt sich ausschließlich aus Finanzanlagen zusammen.

Das Finanzanlagevermögen der ZVK – Freiwillige Versicherung – stellt sich insge-samt wie folgt dar:

Anlageform Endbestand 31.12.2015

Anfangsbestand 01.01.2015

Anteil Bestand

zum 31.12.2015

Differenz Anfangs-

und Endbestand

Ausleihungen an verbun-dene Unternehmen 7.212.881,35 € 6.608.186,00 € 26,84 % 604.695,35 €

Wertpapiere 7.337.512,21 € 6.243.784,42 € 27,31 % 1.093.727,79 € Sonstige Ausleihungen 12.321.120,93 € 11.267.633,75 € 45,85 % 1.053.487,18 € Summe 26.871.514,49 € 24.119.604,17 € 100,00 % 2.751.910,32 €

Gemäß § 54 ZVK-Satzung ist das Kassenvermögen nach den Vorschriften des Ver-sicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) anzulegen.

Grundsätzlich unterliegt ein kommunales Sondervermögen wie die ZVK den rechtli-chen Vorschriften der HGO und der GemHVO. Mit der Versicherungsaufsicht (Hes-sisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwick- lung – HMWVL) wurde einvernehmlich festgelegt, dass die ZVK Frankfurt am Main den Jahresabschluss 2015 nach den Grundsätzen der GemHVO aufstellt. Dieser Abschluss muss jedoch für Zwecke der Versicherungsaufsicht um weitere Angaben ergänzt werden, die die im Vergleich zur GemHVO erhöhten Transparenzanforde-rungen der HGB-Vorschriften berücksichtigen. Im Zuge dieser erhöhten Transpa-renzanforderungen nach HGB hat sich die ZVK im Einvernehmen mit dem HMWVL entschieden, den Ausweis des Finanzanlagevermögens entsprechend anzupassen. Diese Anpassungen berücksichtigen sowohl die Anforderungen des HGB als auch die Vorgaben der GemHVO und geben insofern ein vollständiges und korrektes Bild des Finanzanlagevermögens wieder.

Das Finanzanlagevermögen hat sich gegenüber dem Anfangsbestand um insge-samt 2.751.910,32 € (Vorjahr: 2.526.369,75 €) erhöht. Insgesamt wurden Neuanla-gen in Höhe von 4.053.727,79 € u. a. in Darlehen, Sparkassenkapitalbriefe, Fest-gelder und Inflationsindexierte Bundesanleihen getätigt. Dem stehen Abgänge aus Darlehenstilgungen und einer fälligen Kapitalanlage in Höhe von 1.301.817,47 € ge-genüber.

Dem durchschnittlichen Finanzanlagebestand von 25.495.559,33 € (Vorjahr: 22.856.419,29 €) stehen Finanzerträge (siehe Tz. 7.2) in Höhe von insgesamt 916.118,12 € (Vorjahr: 863.938,68 €) gegenüber. Dies entspricht einem durch-schnittlichen Finanzertrag von 3,59 % (Vorjahr: 3,76 %). Die Reduzierung des

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Schlussberichte 2015 – Teil III

309

durchschnittlichen Finanzertrages bei gleichzeitig gestiegenem Finanzbestand ist Ausdruck der im Vergleich zum Vorjahr ungünstigeren Zinssituation auf dem Kapi-talmarkt.

Die vom Kassenausschuss der ZVK gemeinsam mit der Stadtkämmerei erarbeiteten und mit dem Revisionsamt abgestimmten „Richtlinien für die Anlage des Vermögens der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main (Anlagerichtlinien)“ sind seit dem 01.01.2013 in Kraft. Diese Anlagerichtlinien definieren auf Basis der ge-setzlichen Vorgaben (HGO, GemHVO, ZVK-Satzung, VAG, Verordnung über die Anlagen des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen) die Anlage-ziele, die Risiken und die Anlagepolitik sowie einen Produktkatalog.

Die Prüfung der Einhaltung der Anlagerichtlinien erfolgt durch die Stadtkämmerei im Rahmen des Internen Kontrollsystems (IKS). Das Sachgebiet 20.FC (Finanzcontrol-ling) erstellt quartalsweise einen „Risikocontrolling-Bericht“ auf Basis der Anlage-richtlinien. In diesem Bericht erfolgen u. a. die Bewertung der Einhaltung der Anla-gerichtlinien, die Zusammenfassung der im Quartal wichtigsten Änderungen im An-lagevermögen zum Vorquartal und eine Beschreibung von Risikokennzahlen. Dieser Risikocontrolling-Bericht wird an die ZVK, die Stadtkämmerei und das Revisionsamt übermittelt.

Da das operative Geschäft der Finanzanlagen durch das Sachgebiet 20.23 (Schul-denmanagement und Vermögensverwaltung) der Stadtkämmerei erfolgt, das Con-trolling jedoch durch 20.FC wahrgenommen wird, sind aus unserer Sicht die Erfor-dernisse eines Vier-Augen-Prinzips gewahrt. Die regelmäßigen Berichte geben den Entscheidungsträgern der ZVK und der Stadtkämmerei die Möglichkeit auf Entwick-lungen entsprechend reagieren zu können. Diese Handhabung des IKS hat sich bisher bewährt, sodass auch seitens des Revisionsamts keine grundsätzlichen Ein-wendungen bestehen.

Die Erstellung eines Risikohandbuchs, das neben finanziellen auch operative Risi-ken erfasst, ist in Vorbereitung.

7.2.2 Umlaufvermögen 31.12.2015 € 518.397,17 31.12.2014 € 613.337,97

Das Umlaufvermögen setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in €

Forderungen gegen verbundene Unter-nehmen 149.085,07 122.918,87

Sonstige Vermögensgegenstände 369.312,10 350.444,76 Flüssige Mittel 0,00 139.974,34 Summe 518.397,17 613.337,97

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Schlussberichte 2015 – Teil III

310

7.2.2.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen

31.12.2015 € 149.085,07 31.12.2014 € 122.918,87

Mit insgesamt 135.998,02 € bilden die Zinsabgrenzungen für Darlehen der Stadt Frankfurt am Main, Eigenbetriebe und städtische Gesellschaften den wesentlichen Anteil an diesem Bilanzposten. Die Ermittlung der Zinsabgrenzungen ist nachvoll-ziehbar und ordnungsgemäß ausgewiesen.

Weiterhin beinhaltet diese Position Forderungen aus einer Rechnungsabgrenzung gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt 13.087,05 €.

7.2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2015 € 369.312,10 31.12.2014 € 350.444,76

Mit insgesamt 368.941,93 € sind die Zinsabgrenzungen gegenüber Dritten wesentli-cher Bestandteil dieses Bilanzpostens. Die Ermittlung der Zinsabgrenzung ist nach-vollziehbar, die Beträge sind ordnungsgemäß ausgewiesen.

7.2.2.3 Flüssige Mittel

31.12.2015 € 0,00 31.12.2014 € 139.974,34

Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in €

Festgelder 0,00 0,00 Bestand Stadtkasse 0,00 139.974,34 Summe 0,00 139.974,34

Wie bereits unter 7.2.1 dargestellt werden langfristige Festgeldanlagen im Finanzan-lagevermögen ausgewiesen.

Buchungsbedingt zeigt das Kontokorrentkonto „Bestand Stadtkasse“ einen Negativ-betrag, der ordnungsgemäß unter „Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Un-ternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen“( vergl. Tz. 7.2.7) ausgewiesen wird.

Beanstandungen haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.

7.2.3 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2015 € 3.782,83 31.12.2014 € 4.000,00

Der Bilanzposten betrifft einen nachrangigen Schuldschein eines Kreditinstitutes mit einer Laufzeit über fünf Jahre, der zu einem Kaufkurs in Höhe von 102 % erworben wurde. Dieser Rechnungsabgrenzungsposten wird über die Restlaufzeit gegen die

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Schlussberichte 2015 – Teil III

311

Zinserträge ertragsmindernd aufgelöst. Beanstandungen haben sich im Rahmen unser Prüfungshandlungen nicht ergeben.

7.2.4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 31.12.2015 € 318.067,81 31.12.2014 € 240.408,86

Mit dem im Jahresabschluss 2012 entstandenen ordentlichen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.884.558,38 € wurden die bis dahin bestehenden Rücklagen aus Über-schüssen des ordentlichen Ergebnisses im Rahmen der Ergebnisverwendung voll-ständig aufgebraucht. Seither besteht ein Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehl-betrag, welcher auf der Aktivseite der Vermögensrechnung ausgewiesen wird.

Unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2013 sowie 2014 hat sich der Posten wie folgt entwickelt:

Wert in € Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2012 1.392.955,89

Jahresüberschuss 2013 1.212.504,60 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2013 180.451,29

Jahresfehlbetrag 2014 59.957,57 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2014 240.408,86

Jahresfehlbetrag 2015 77.658,95 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2015 318.067,81

Der Aktuar empfahl bereits in seinem Bericht vom 26.10.2012 zum Jahresabschluss 31.12.2011 für die ZVK – Freiwillige Versicherung – Konsolidierungsmaßnahmen zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit von eingegangenen Verpflichtungen einzuleiten und umzusetzen.

§ 59 Absatz 2 ZVK-Satzung führt dazu aus: „Ergibt sich ein Fehlbetrag, der durch die Inanspruchnahme der Verlustrücklage und die Rückstellung für künftige Leis-tungsverbesserungen nicht gedeckt werden kann, so können die Anwartschaften und Ansprüche um bis zu 25 % ihres ursprünglichen Betrages herabgesetzt wer-den.“

Der Kassenausschuss ist den Konsolidierungsempfehlungen des Aktuars vollum-fänglich gefolgt und hat im Jahr 2013 umfangreiche satzungsgemäße Konsolidie-rungsmaßnahmen beschlossen.

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Schlussberichte 2015 – Teil III

312

7.2.5 Eigenkapital 31.12.2015 € 0,00 31.12.2014 € 0,00

Das Eigenkapital der ZVK – Freiwillige Versicherung – setzt sich aus folgenden Po-sitionen zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in €

Rücklagen 0,00 0,00 Ordentliches Ergebnis aus Vorjahr 240.408,86 180.451,29 Jahresfehlbetrag 77.658,95 59.957,57 Jahresüberschuss 0,00 0,00 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehl-betrag

318.067,81 240.408,86

Summe 0,00 0,00

Der sich hieraus ergebende Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist auf der Aktivseite unter Posten 4 ausgewiesen (siehe hierzu auch Tz. 7.2.4).

7.2.5.1 Rücklagen

31.12.2015 € 0,00 31.12.2014 € 0,00

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurde zum teilweisen Ausgleich des Jah-resfehlbetrages 2012 in Höhe von 2.884.558,38 € die bis dahin entstandene Rück-lage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.491.602,49 € verwendet. Damit wurde die Rücklage vollständig verbraucht, sodass seither keine Rücklage mehr zur Verfügung steht.

7.2.5.2 Jahresergebnis

31.12.2015 € -77.658,95 31.12.2014 € -59.957,57

Die Ergebnisrechnung weist einen Jahresfehlbetrag von 77.658,95 € aus (siehe hierzu Tz. 7.2.9). Unter Verweis auf die Ausführungen bei Tz. 7.2.4 erfolgt dieser Ausweis korrekt.

7.2.6 Rückstellungen 31.12.2015 € 27.682.257,00 31.12.2014 € 24.975.078,00

Nach § 55 ZVK-Satzung wird für die ZVK – Freiwillige Versicherung – ein eigen-ständiger Abrechnungsverband geführt. Für diesen wird eine eigene versicherungs-technische Bilanz erstellt, die vom verantwortlichen Aktuar zu testieren ist. Für den Abrechnungsverband wird nach § 56 Absatz 1 ZVK-Satzung eine eigene Rückstel-lung gebildet. Nach § 56 Absatz 3 ZVK-Satzung ist für die Freiwillige Versicherung eine Rückstellung in Höhe des versicherungsmathematischen Barwerts aller am Bi-lanzstichtag bestehenden Anwartschaften und Ansprüche in die Bilanz einzustellen.

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Schlussberichte 2015 – Teil III

313

Der verantwortliche Aktuar legt in seinem Schreiben vom 18.03.2016 fest, dass zum Bilanzstichtag 31.12.2015 eine notwendige Deckungsrückstellung in Höhe von 27.682.257,00 € zu bilden ist. Damit ergab sich für das Haushaltsjahr 2015 ein Zu-führungsbetrag in Höhe von 2.707.179,00 €. Dieser wurde ordnungsgemäß in der Ergebnisrechnung (siehe Tz. 7.2.9) gebucht. Die Deckungsrückstellung wird in der Bilanz korrekt ausgewiesen.

7.2.7 Verbindlichkeiten 31.12.2015 € 29.285,30 31.12.2014 € 400,00

Der Bilanzposten setzt sich folgendermaßen zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter-nehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 28.575,80 400,00 Sonstige Verbindlichkeiten 709,50 0,00 Summe 29.285,30 400,00

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen handelt es sich um kassenrelevante Buchungen zum Buchungs-kreis 1000 (Stadt Frankfurt am Main) mit einem Saldo in Höhe von -28.575,80 € zum Stichtag 31.12.2015 (siehe Tz. 7.2.2.3).

Die im Rahmen unserer Stichprobe nachvollzogenen Buchungen haben allesamt keinen Anlass zu Beanstandungen geboten.

7.2.8 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2015 € 220,00 31.12.2014 € 1.873,00

Hierbei handelt es sich um Beiträge des Haushaltsjahres 2016, die bereits im Haus-haltsjahr 2015 eingegangen sind.

7.2.9 Ergebnisrechnung

Die Darstellung der Ergebnisrechnung erfolgt gemäß Muster 15 zu § 46 GemHVO und weist folgende Summen aus:

2015 2014 Wert in € Wert in €

Summe ordentliche Erträge 2.046.178,53 2.075.248,48 Summe ordentliche Aufwendungen -3.038.691,22 -2.999.144,73 Verwaltungsergebnis -992.512,69 -923.896,25 Finanzergebnis 914.853,74 863.938,68 Ordentliches Ergebnis -77.658,95 -59.957,57 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 Jahresergebnis -77.658,95 -59.957,57

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Schlussberichte 2015 – Teil III

314

Die Beiträge zur ZVK – Freiwillige Versicherung – in Höhe von insgesamt 1.899.190,62 € (Vorjahr: 1.964.841,53 €) bilden mit 92,82 % den größten Anteil (Vorjahr: 94,67 %) an der Gesamtsumme der ordentlichen Erträge. Die Beiträge der 1.466 Versicherten (Vorjahr: 1.468) werden entsprechend den Vertragsab-schlüssen erhoben. Daneben bestehen ordentliche Erträge nach dem Altersvermö-gensgesetz in Höhe von 110.430,12 € (Vorjahr: 107.997,49 €) und Erträge aus Überleitungen von 36.557,79 € (Vorjahr: 2.409,46 €).

Den höchsten Anteil von 89,09 % (Vorjahr: 90,19 %) an den ordentlichen Aufwen-dungen bildet mit insgesamt 2.707.179,00 € (Vorjahr: 2.705.176,00 €) die Zuführung zur Deckungsrückstellung. Zum Stichtag 31.12.2013 wurde durch den Kassenausschuss der ZVK erstmals die Bewertung der Verpflichtungen unter Be-rücksichtigung der Konsolidierungsmaßnahmen vollzogen (siehe hierzu auch Tz. 7.2.4).

Weiterhin betragen die ordnungsgemäß angegebenen Rentenleistungen 226.464,22 € (Vorjahr: 168.677,89 €). Bei der ZVK – Freiwillige Versicherung – wer-den keine Personal- und Sachaufwendungen ausgewiesen. Vielmehr zahlt diese der ZVK – Pflichtversicherung – eine prozentual festgelegte Verwaltungskostenpau-schale, um die entstandenen Aufwendungen für in Anspruch genommene Sach- und Dienstleistungen abzudecken. Die Kosten für diese Interne Leistungsverrech-nung betragen 40.248,45 € (Vorjahr: 40.983,61 €). Darüber hinaus sind insgesamt 53.381,57 € (Vorjahr: 58.556,02 €) an Beitragsrückerstattungen und Abfindungen für aufgelöste Versicherungsverträge durch die ZVK – Freiwillige Versicherung – zu verzeichnen. Der Aufwand für Rückzahlungen von Zulagen betrug 11.242,98 € (Vor-jahr: 22.971,05 €) und der Anteil für Steuerberatung 175,00 € (Vorjahr: 176,00 €). Es entstand kein Aufwand für Überleitungen (Vorjahr: 2.604,16 €).

Die insgesamt 1.466 Versicherungsverhältnisse stellen gegenüber dem Vorjahr eine minimale Reduzierung um 2 Versicherte (Vorjahr: 1.468) dar. In den Jahren von 2008 bis 2011 verminderte sich die Anzahl der Versicherten stetig. Nach einem geringen Anstieg im Jahr 2012 verringerte sich die Anzahl im Jahr 2013 wieder auf das Niveau des Jahres 2011. Im Jahr 2014 war ein stärkerer Rückgang zu ver-zeichnen. Die Entwicklung ist in nachfolgender Grafik dargestellt:

1.629

1.591

1.563

1.541 1.547 1.541

1.468 1.466

1.450

1.470

1.490

1.510

1.530

1.550

1.570

1.590

1.610

1.630

1.650

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Entwicklung der Anzahl der Versicherten

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Schlussberichte 2015 – Teil III

315

Die Rentenleistungen verteilen sich auf folgende Personengruppen:

2015 2014 Anzahl Wert in € Anzahl Wert in €

Rentner/innen 224 223.671,36 181 166.607,94 Witwer/Witwen 6 2.342,35 5 1.734,79 Waisen 7 450,51 8 335,16 Summe 237 226.464,22 194 168.677,89

Die Anzahl der Leistungsempfänger/innen ist im Jahr 2015 um 43 auf insgesamt 237 angestiegen:

Entsprechend dem Anstieg der Leistungsempfänger/innen haben sich die Renten-leistungen, wie nachfolgend grafisch dargestellt, entwickelt:

0

50

100

150

200

250

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

18 40

68

96 115

141

194

237

Entwicklung der Leistungsempfänger/innen

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Schlussberichte 2015 – Teil III

316

Aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt sich das Verwaltungser-gebnis in Höhe von -992.512,69 € (Vorjahr: -923.896,25 €).

Die Erträge aus Wertpapieren und die Zinsen für Kreditvergaben sowie die Zinsen und anderen Finanzaufwendungen bilden das Finanzergebnis in Höhe von 914.853,74 € (Vorjahr: 863.938,68 €).

Ein außerordentlicher Ertrag oder Aufwand lag für das Haushaltsjahr 2015 nicht vor.

In der Ergebnisrechnung schließt das Haushaltsjahr 2015 danach mit einem Verlust von -77.658,95 € (Vorjahr: -59.957,57 €) ab. Das Jahresergebnis wurde aus den Erträgen und Aufwendungen summarisch ordnungsgemäß entwickelt.

7.3 Anlagen zum Jahresabschluss (Ziffer 8.2.2. bis 8.2.5. des Jahresabschlusses)

Die Anlagen zum Jahresabschluss entsprechen den Vorschriften des § 112 Abs. 4 HGO. Die darin enthaltenen Werte sind nachvollziehbar. Als Anlagen sind beigefügt:

Ziffer 8.2.2. Anlagenübersicht Ziffer 8.2.3. Forderungsübersicht Ziffer 8.2.4. Rückstellungsübersicht Ziffer 8.2.5. Verbindlichkeitenübersicht

0

50

100

150

200

250

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

6,89 15,54

40,69

59,06 79,42

115,99

168,68

226,46

in T Euro Entwicklung der Rentenleistungen

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Schlussberichte 2015 – Teil III

317

7.4 Anhang (Ziffer 8.3. des Jahresabschlusses)

Die Angaben im Anhang sind zutreffend und entsprechen den Vorgaben nach § 50 GemHVO.

7.5 Feststellungen zur Finanzrechnung (Ziffer 8.5. des Jahresabschlusses)

In der Finanzrechnung sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen vollständig und getrennt voneinander nachzuweisen. Ein-zahlungen dürfen nicht mit Auszahlungen verrechnet werden, soweit durch Gesetz oder Verordnung nichts anderes zugelassen ist.

Die Gesamtfinanzrechnung wurde gemäß § 47 GemHVO i. V. m. den Mustern 16 und 17 nach § 60 GemHVO unter Kapitel 8.5.1. des Jahresabschlusses (indirekte Methode) und Kapitel 8.5.2. des Jahresabschlusses (direkte Methode) vorgelegt. Die darin enthaltenen Angaben sind plausibel. Es ergibt sich ein Finanzmittelbe-stand am Ende des Haushaltsjahres 2015 in Höhe von -28.575,80 € (Vorjahr: 139.974,34 €). Damit wird ein Finanzmittelbedarf von -168.550,14 € ausgewiesen.

2015 2014 Wert in € Wert in €

Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.583.360,18 2.620.098,03

Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit -2.751.910,32 -2.530.369,75

Finanzmittelfluss des Haushaltsjahres -168.550,14 89.728,28 Finanzmittelbestand am 01.01. 139.974,34 50.246,06 Finanzmittelbestand am 31.12. -28.575,80 139.974,34

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Schlussberichte 2015 – Teil III

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8 Prüfungsbestätigung

Die nach § 115 i. V. m. § 112 HGO sowie den §§ 44 bis 52 GemHVO vorgeschrie-benen Unterlagen für den Jahresabschluss 2015 waren – soweit erforderlich – vor-handen und konnten im Sinne des § 128 HGO durch das Revisionsamt geprüft wer-den.

Das angegebene Vermögen und die Bestände der Kasse waren vorhanden, die Verbindlichkeiten waren in voller Höhe ausgewiesen.

Die Prüfungsfeststellungen haben keinen Anhalt dafür ergeben, dass die Haushalts-führung 2015 der ZVK – Freiwillige Versicherung – insgesamt nicht geordnet war.

Es bestehen keine Bedenken über den von uns geprüften Jahresabschluss 2015 zu beschließen und damit zugleich dem Magistrat die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 114 HGO auszusprechen.

Frankfurt am Main, den 28.04.2017

Der Leiter des Revisionsamts

Wieden (Wieden)

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Teil IV Schlussbericht des Revisionsamts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen-Enkheim

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Schlussberichte 2015 – Teil IV

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Schlussberichte 2015 – Teil IV

321

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Vorbemerkung .................................................................................................... 323

2 Prüfungsauftrag ................................................................................................. 323

3 Prüfungsdurchführung ...................................................................................... 323

3.1 Prüfungsunterlagen, Vollständigkeitserklärung ..................................................... 323

3.2 Prüfungsumfang ................................................................................................... 323

4 Stand der Entlastungsverfahren ....................................................................... 324

5 Prüfungsbemerkungen ...................................................................................... 324

5.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2015 ........................................................... 324

5.2 Lage- und Rechenschaftsbericht .......................................................................... 324

5.3 Bestandteile und Anlagen des Jahresabschlusses 2015 ...................................... 324

5.3.1 Vermögensrechnung ............................................................................................ 324

5.3.2 Ergebnisrechnung ................................................................................................ 324

5.3.3 Anhang ................................................................................................................ 324

5.3.4 Finanzrechnung ................................................................................................... 325

5.4 Beachtung haushaltsrechtlicher Verfahrensvorschriften ....................................... 325

5.5 Abwicklung durch die Sterbekasse ....................................................................... 325

6 Prüfungsbestätigung ......................................................................................... 326

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Schlussberichte 2015 – Teil IV

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Schlussberichte 2015 – Teil IV

323

1 Vorbemerkung

Die „Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen-Enkheim“ ist eine von der ehemaligen Stadt Bergen-Enkheim getragene Einrichtung, die durch Beiträge Leistungen bei Sterbefällen gewährt. Seit der Eingliederung der Stadt Bergen-Enkheim in die Stadt Frankfurt am Main zum 01.01.1977 wird die Bestattungshilfe als Sondervermögen gemäß § 115 Abs. 1 Nr. 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) geführt. Nach § 115 Abs. 4 HGO sind für dieses Sondervermögen besondere Haushaltspläne aufzustel-len sowie Sonderrechnungen zu führen, auf die die Vorschriften des Sechsten Teils „Haushaltswirtschaft“ der HGO sinngemäß anzuwenden sind.

2 Prüfungsauftrag

Das Revisionsamt prüft den Jahresabschluss und fasst das Ergebnis seiner Prüfung in einem Schlussbericht zusammen (§ 128 Abs. 1 und 2 HGO). Mit der Vorlage des Schlussberichts ist die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 abgeschlossen.

3 Prüfungsdurchführung

3.1 Prüfungsunterlagen, Vollständigkeitserklärung

Die Abwicklung der Kassengeschäfte des Sonderhaushalts wird durch das Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main vorgenommen, wobei die Buchführung unter dem besonderen Buchungskreis innerhalb der Finanzbuchhaltungssoftware SAP ECC erfolgt. Der Jahresabschluss wird im Rahmen des städtischen Abrech-nungsverfahrens erstellt bzw. im Bericht über den Jahresabschluss 2015 der Stadt Frankfurt am Main in Kapitel 9 dargestellt. Wegen der Prüfungsunterlagen wird in-soweit auf die Ausführungen im Schlussbericht Teil I über den städtischen Jahres-abschluss 2015 verwiesen.

Ab dem Haushaltsjahr 1980 trat entsprechend dem Beschluss der Stadtverordne-tenversammlung vom 15.11.1979 (§ 3964) ein Gruppenversicherungsvertrag mit ei-nem Versicherungsunternehmen in Kraft. Die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten – insbesondere zum Beitragseinzug sowie Prüfung der An-sprüche und Zahlungsverpflichtungen – werden mit Ausnahme der Beitragsgarantie seitdem von der „Sterbekasse der städtischen Bediensteten“ wahrgenommen.

Der Stadtkämmerer hat uns die Vollständigkeit von Buchführung, Jahresabschluss sowie Lage- und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015 am 07.04.2017 schriftlich bestätigt.

3.2 Prüfungsumfang

Bestandteile und Anlagen des Jahresabschlusses 2015 (§ 112 HGO) wurden voll-ständig geprüft, ebenso die bei der Sterbekasse für das Jahr 2015 abgewickelten Vorgänge.

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Schlussberichte 2015 – Teil IV

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4 Stand der Entlastungsverfahren

Die Ausführungen zum Stand der Entlastungserteilung über den Jahresabschluss der Stadt treffen in gleicher Weise auf den Jahresabschluss des Sonderhaushalts „Gemeindliche Bestattungshilfe“ zu; auf die entsprechenden Bemerkungen im Schlussbericht über die städtische Rechnung (Teil I, Tz. 5) wird verwiesen.

5 Prüfungsbemerkungen

5.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2015

Den Jahresabschluss 2015 hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main gemäß Beschluss Nr. 400 vom 17.05.2016 wie folgt aufgestellt:

Vermögensrechnung mit einer Summe von 196,49 €

Ergebnisrechnung mit einem Gesamtbetrag der Erträge von 1.986,01 €

und einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.986,01 €

somit mit einem Jahresergebnis von 0,00 €.

5.2 Lage- und Rechenschaftsbericht

Laut Lage- und Rechenschaftsbericht schließt der Sonderhaushalt ausgeglichen mit Erträgen und Aufwendungen von jeweils 1.986,01 € ab.

5.3 Bestandteile und Anlagen des Jahresabschlusses 2015

5.3.1 Vermögensrechnung

Die im Jahresabschluss 2015 auf Seite 474 dargestellte Vermögensrechnung der Bestattungshilfe wurde geprüft. Den flüssigen Mitteln i. H. v. 196,49 € stehen Ver-bindlichkeiten in gleicher Höhe gegenüber. Die Zahlenangaben werden bestätigt.

5.3.2 Ergebnisrechnung

Die in der Ergebnisrechnung der „Gemeindlichen Bestattungshilfe Bergen-Enkheim“ ausgewiesenen Zahlen wurden geprüft. Die Gesamtzusammenstellung wurde dar-aus richtig entwickelt. Die im Jahresabschluss 2015 auf Seite 475 dargestellte Er-gebnisrechnung wird bestätigt. Die Erträge resultieren aus den Beiträgen der Versi-cherten (privatrechtliche Leistungsentgelte) in Höhe von 998,56 €. Die Aufwendun-gen für Sach- und Dienstleistungen i. H. v. 1.986,01 € entfallen auf die Weiterleitung der Versicherungsprämie an die Allianz (196,49 €) und auf die Verwaltungskosten-pauschale der Sterbekasse.

5.3.3 Anhang

Der Anhang (Ziffer 9.3 des Jahresabschlusses) enthält die Beschreibung der beiden bilanzierten Posten. Die Vermögensrechnung weist auf der Aktivseite Flüssige Mittel in Höhe von 196,49 € aus. Betragsgleich wird auf der Passivseite eine Verbindlich-keit aus Lieferungen und Leistungen (die von der Allianz angeforderte Versiche-rungsprämie) ausgewiesen.

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Schlussberichte 2015 – Teil IV

325

Weitere Pflichtangaben nach § 50 GemHVO waren nicht zu machen.

Der Verbindlichkeitsspiegel war zu Recht wegen Geringfügigkeit nicht erstellt wor-den.

5.3.4 Finanzrechnung

Mangels investiver Vorgänge war eine Finanzrechnung nicht zu erstellen.

5.4 Beachtung haushaltsrechtlicher Verfahrensvorschriften

Die Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts zur Festsetzung des Haushalts-plans (§ 95 HGO) und Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 112 HGO) wurden be-achtet.

5.5 Abwicklung durch die Sterbekasse

Die Prüfung der durch die Sterbekasse abgewickelten Vorgänge ergab keine Bean-standungen.

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Schlussberichte 2015 – Teil IV

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6 Prüfungsbestätigung

Die nach § 115 i. V. m. § 112 HGO sowie den §§ 44 bis 52 GemHVO vorgeschrie-benen Unterlagen für den Jahresabschusses 2015 waren – soweit erforderlich – vorhanden und konnten im Sinne des § 128 HGO durch das Revisionsamt geprüft werden.

Die Prüfungsfeststellungen haben keinen Anhalt dafür ergeben, dass die Haushalts-führung 2015 insgesamt nicht geordnet war.

Es bestehen keine Bedenken über den von uns geprüften Jahresabschluss 2015 zu beschließen und damit zugleich dem Magistrat die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 114 HGO auszusprechen.

Frankfurt am Main, den 28.04.2017

Der Leiter des Revisionsamtes

Wieden (Wieden)

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Teil V Bemerkungen zu Eigenbetrieben, Stiftungen und juris-tischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Gesellschaften, Ver-bände, Vereine), an denen die Stadt Frankfurt am Main beteiligt ist oder die Zuwendungen aus städtischen Mitteln erhalten

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Schlussberichte 2015 – Teil V

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Inhaltsverzeichnis Seite

1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse .............................................................. 331

2 Vorbemerkung .................................................................................................... 332

3 Bemerkungen zu den Eigenbetrieben............................................................... 333

3.1 Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main .......................................................... 334

3.1.1 Jahresabschluss 2015 .......................................................................................... 334

3.1.2 Prüfungen des Revisionsamtes ............................................................................ 334

3.1.3 Prüfungen der Innenprüfung................................................................................. 335

3.2 Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main .......................................................... 335

3.2.1 Jahresabschluss 2015 .......................................................................................... 335

3.2.2 Prüfungen des Revisionsamtes ............................................................................ 335

3.2.3 Prüfungen der Innenprüfung................................................................................. 336

3.3 Stadtentwässerung Frankfurt am Main ................................................................. 336

3.3.1 Jahresabschluss 2015 .......................................................................................... 336

3.3.2 Prüfungen des Revisionsamtes ............................................................................ 336

3.3.3 Prüfungen der Innenprüfung................................................................................. 337

3.4 Volkshochschule Frankfurt am Main ..................................................................... 337

3.4.1 Jahresabschluss 2015 .......................................................................................... 337

3.4.2 Prüfungen des Revisionsamtes ............................................................................ 338

3.4.3 Prüfungen der Innenprüfung................................................................................. 338

3.5 Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main ...................... 338

3.5.1 Jahresabschluss 2015 .......................................................................................... 338

3.5.2 Prüfungen des Revisionsamtes ............................................................................ 339

3.5.3 Prüfungen der Innenprüfung................................................................................. 339

3.6 Kita Frankfurt ....................................................................................................... 339

3.6.1 Jahresabschluss 2015 .......................................................................................... 339

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Schlussberichte 2015 – Teil V

330

3.6.2 Prüfungen des Revisionsamtes ............................................................................ 340

3.6.3 Prüfungen der Innenprüfung................................................................................. 340

3.7 Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst ..................................................... 340

3.7.1 Jahresabschluss 2012 .......................................................................................... 340

3.7.2 Jahresabschluss 2013 .......................................................................................... 341

3.7.3 Jahresabschlüsse 2014 und 2015 ........................................................................ 342

3.7.4 Prüfungen des Revisionsamtes ............................................................................ 342

3.7.5 Prüfungen der Innenprüfung................................................................................. 342

4 Bemerkungen zu städtischen Gesellschaften .................................................. 343

5 Bemerkungen zu den öffentlichen milden Stiftungen ..................................... 344

5.1 Prüfung und Entlastung ........................................................................................ 344

5.2 Allgemeine Stiftungsordnung ................................................................................ 347

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Schlussberichte 2015 – Teil V 1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse

331

1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse

Nachfolgend geben wir die wesentlichen Prüfungsergebnisse dieses Schlussbe-richts in zusammengefasster Form wieder:

• Die Jahresabschlüsse 2015 der Eigenbetriebe Hafenbetriebe, Marktbetriebe, Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) und Volkshochschule Frankfurt am Main (VHS) wurden fristgemäß (bis Ende 2016) festgestellt (Tz. 3.1 bis 3.4).

• Die Jahresabschlüsse 2015 der Eigenbetriebe Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main (KKJFH) und Kita Frankfurt wurden leicht verspä-tet Anfang 2017 festgestellt (Tz. 3.5 und 3.6).

• Beim Eigenbetrieb Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst wurde bisher lediglich für die Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 der Abschlussprüfer durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt. Für die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 ist lediglich die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ausstehend; Vorträge des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung wurden durch den Magistrat am 13.03.2017 beschlossen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Schlussberichts lagen noch keine geprüften Jahresabschlüsse 2014 und 2015 vor (Tz. 3.7).

• Hinsichtlich der Beteiligungen, bei denen der Anteil der Stadt 50 % und mehr be-trägt ergeben sich für das Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr 2014 keine hervorzuheben-den Bemerkungen; wir verweisen auf Anlage 1 mit dem Verzeichnis der Prüfungsbe-richte (Tz. 4).

• Die Prüfung und Entlastung der öffentlichen milden Stiftungen erfolgte ordnungs-gemäß (Tz. 5.1).

• Die seit dem Jahr 1999 empfohlene Novellierung der „Allgemeine Stiftungsord-nung“ ist bis zum Abschluss der Erstellung des Schlussberichts noch nicht erfolgt. Die Änderung der Ortssatzung sollte nunmehr konsequent in Angriff genommen werden, um einerseits die notwendigen Harmonisierungen mit dem Landesstiftungs-recht sowie dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht herzustellen und andererseits die nicht mehr zeitgemäße Freistellung der öffentlichen milden Stiftungen von den Prüfungsgebühren abzuschaffen (Tz. 5.2).

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Schlussberichte 2015 – Teil V 2 Vorbemerkung

332

2 Vorbemerkung

Im Teil V werden Anmerkungen und Prüfungserkenntnisse zu Eigenbetrieben, Stif-tungen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Gesell-schaften, Verbände, Vereine), an denen die Stadt Frankfurt am Main beteiligt ist oder die aus städtischen Mitteln Zuwendungen erhalten, dargestellt, soweit dies aus unserer Sicht geboten ist.

Die Rechnungen dieser Einrichtungen sind nicht Bestandteil der Beschlussfassung und Entlastungserteilung nach § 114 HGO.

Ein Verzeichnis der Prüfungsberichte zu diesem Bereich ist als

Anlage 1

beigefügt.

Soweit von uns im Haushaltsjahr 2015 gemäß § 8 der Revisionsordnung vor Ge-nehmigung durch die städtischen Gremien Bauvorlagen geprüft wurden, bei denen diese Rechtsträger als Bauherr fungieren, sind diese in

Anlage 2,

im Haushaltsjahr 2015 geprüfte Bauabrechnungen sind in

Anlage 3,

die im Haushaltsjahr 2015 durchgeführten baubegleitenden Prüfungen sind in

Anlage 4,

die im Haushaltsjahr 2015 durchgeführten sonstigen Prüfungen sind in

Anlage 5

aufgeführt.

Die im Haushaltsjahr 2015 geprüften Mehrkostenvorlagen sind in der

Anlage 6

enthalten.

Auch in diesem Schlussbericht haben wir Fälle mit wesentlicher oder grundsätzli-cher Bedeutung oder mit Beispielcharakter nach Sachthemen gegliedert und darge-stellt. Wir gehen dabei davon aus, dass auf diese Weise nicht nur unsere Berichts-pflicht erfüllt, sondern vor allem auf übergreifende Probleme aufmerksam gemacht wird und damit Handlungsmaßstäbe auch für nicht geprüfte Bereiche gesetzt wer-den.

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Schlussberichte 2015 – Teil V 3 Bemerkungen zu den Eigenbetrieben

333

3 Bemerkungen zu den Eigenbetrieben

Die Hafenbetriebe, die Marktbetriebe, die Stadtentwässerung Frankfurt am Main, die Volkshochschule Frankfurt am Main, die Kommunale Kinder-, Jugend- und Famili-enhilfe Frankfurt am Main, die Kita Frankfurt und die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst sind wirtschaftliche Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit, die von der Stadt Frankfurt am Main als Eigenbetriebe nach dem Hessischen Eigenbe-triebsgesetz (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I Seite 154) geführt werden; sie sind Sondervermögen der Gemeinde im Sinne des § 115 Abs. 1 Nr. 3 HGO.

Wirtschaftsführung, Vermögensverwaltung und Rechnungslegung der Eigenbetriebe sind so eingerichtet, dass eine vom übrigen Gemeindevermögen gesonderte Be-trachtung der Verwaltung und des Ergebnisses möglich ist. Die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe sollen innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres von der Stadtverordnetenversammlung festgestellt werden. Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Be-handlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen.

Die Wirtschaftspläne 2014, 2015 und 2016 sowie der jeweils bei der Aufstellung vor-liegenden neueste Jahresabschluss (2013) der Eigenbetriebe waren dem Haus-haltsplan 2015/2016 (Band 1) als Anlagen beigefügt (§ 1 Abs. 4 Nr. 10 GemHVO).

In § 27 Abs. 2 EigBGes ist die Prüfung der Abschlüsse der Eigenbetriebe durch ei-nen von der Gemeindevertretung bestimmten Abschlussprüfer vorgeschrieben. Der Abschlussprüfer führt seine Prüfungen in dem Umfang durch, der ihm die Feststel-lung ermöglicht, dass die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht, soweit er den Abschluss erläutert, den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und dass die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Eigenbetriebs geordnet sind. Außerdem erstreckt sich die Prüfung auf die Ordnungsmäßigkeit der Ge-schäftsführung.

Die dauernde Überwachung der Kassen einschließlich der unvermuteten Kassen-prüfungen und die Prüfung, ob Sondervorschriften (städtische Verwaltungsvorschrif-ten, Steuerrecht usw.) beachtet wurden oder Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, liegt nach den zur Zeit geltenden Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirt-schaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften außerhalb der Tätigkeit des Abschlussprüfers. Diese Prüfungen werden im Rahmen der laufenden Prüfung der Verwaltung und Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 HGO in Verbindung mit § 8 Nr. 4 der Revisionsordnung der Stadt Frankfurt am Main vom Revisionsamt durchgeführt, sofern bei den Eigenbetrieben keine eigene Innen-prüfung eingerichtet bzw. personell besetzt ist.

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Schlussberichte 2015 – Teil V 3 Bemerkungen zu den Eigenbetrieben

334

3.1 Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main

3.1.1 Jahresabschluss 2015

Der Jahresabschluss 2015 der Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 22 bis 27 EigBGes aufgestellt.

Der Abschlussprüfer hat nach Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und des Lage-berichtes am 19.05.2016 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, d. h. der Jahresabschluss 2015 der Hafenbetriebe entspricht den gesetzlichen Vorschrif-ten und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ver-mittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Der zum 31.12.2015 aufgestellte Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von

33.710.626,35 €

(Vorjahr: 30.262.440,98 €) aus.

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von

4.908.248,93 €

(Vorjahr: 1.452.898,27 €) ab.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 04.07.2016 den Jahresabschluss 2015 und den Bericht des Abschlussprüfers angenommen und vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2015 in Höhe von 4.908.248,93 € an den städtischen Haushalt abzu-führen.

Entsprechend dem Vorschlag der Betriebskommission hat die Stadtverordnetenver-sammlung am 17.11.2016 (§ 753; M 179 vom 23.09.2016) den Jahresabschluss 2015 und den Lagebericht festgestellt und der vorgeschlagenen Behandlung des Gewinns zugestimmt.

3.1.2 Prüfungen des Revisionsamtes

Das Revisionsamt führte im Berichtsjahr keine Prüfungen beim Eigenbetrieb Hafen-betriebe durch.

Durch die Übertragung der Geschäftsbetriebe von Hafenbetrieben und Marktbetrie-ben an die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM) beste-hen in den Eigenbetrieben keine prüfungsrelevanten Kassen/Zahlstellen. Sie unter-fallen damit nicht mehr der Prüfungspflicht des Revisionsamtes, d. h. der Vornahme regelmäßiger und unvermuteter Kassenprüfungen nach § 131 Abs. 1 Nr. 3 HGO.

Hiervon unbenommen besteht für das Revisionsamt ein umfassendes Prüfungsrecht bei der HFM.

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Schlussberichte 2015 – Teil V 3 Bemerkungen zu den Eigenbetrieben

335

3.1.3 Prüfungen der Innenprüfung

Eine Innenprüfung ist bei den Hafenbetrieben aufgrund der vorgenannten Übertra-gung des Geschäftsbetriebs auf die HFM nicht vorhanden.

3.2 Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main

3.2.1 Jahresabschluss 2015

Der Jahresabschluss 2015 der Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 22 bis 27 EigBGes aufgestellt.

Der Abschlussprüfer hat nach Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und des Lage-berichtes am 19.05.2016 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, d. h. der Jahresabschluss 2015 der Marktbetriebe entspricht den gesetzlichen Vorschrif-ten und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ver-mittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Der zum 31.12.2015 aufgestellte Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von

34.450.740,18 €

(Vorjahr: 34.299.510,11 €) aus.

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von

176.049,30 €

(Vorjahr: 89.195,26 €) ab.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 04.07.2016 den Jahresabschluss 2015 und den Bericht des Abschlussprüfers angenommen und vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2015 in Höhe von 176.049,30 € an den städtischen Haushalt abzu-führen.

Entsprechend dem Vorschlag der Betriebskommission hat die Stadtverordnetenver-sammlung am 17.11.2016 (§ 750; M 194 vom 19.09.2016) den Jahresabschluss 2015 und den Lagebericht festgestellt und der vorgeschlagenen Behandlung des Gewinns zugestimmt.

3.2.2 Prüfungen des Revisionsamtes

Das Revisionsamt führte im Berichtsjahr keine Prüfungen beim Eigenbetrieb Markt-betriebe durch.

Durch Übertragung der Geschäftsbetriebe von Marktbetrieben und Hafenbetrieben an die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM) bestehen in den Eigenbetrieben keine prüfungsrelevanten Kassen/Zahlstellen. Sie unterfallen damit nicht mehr der Prüfungspflicht des Revisionsamtes, d. h. der Vornahme re-gelmäßiger und unvermuteter Kassenprüfungen nach § 131 Abs. 1 Nr. 3 HGO.

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Schlussberichte 2015 – Teil V 3 Bemerkungen zu den Eigenbetrieben

336

Hiervon unbenommen besteht für das Revisionsamt ein umfassendes Prüfungsrecht bei der HFM.

3.2.3 Prüfungen der Innenprüfung

Eine Innenprüfung ist bei den Marktbetrieben aufgrund der vorgenannten Übertra-gung des Geschäftsbetriebs auf die HFM nicht vorhanden.

3.3 Stadtentwässerung Frankfurt am Main

3.3.1 Jahresabschluss 2015

Der Jahresabschluss 2015 der SEF wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 22 bis 27 EigBGes aufgestellt.

Der Abschlussprüfer hat nach Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und des Lage-berichtes am 29.06.2016 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, d. h. der Jahresabschluss 2015 der SEF entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-tragslage. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt Chan-cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Der zum 31.12.2015 aufgestellte Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von

674.022.926,62 €

(Vorjahr: 671.812.793,03 €) aus.

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Bilanzgewinn von

2.112.444,17 €

(Vorjahr: 2.112.444,17 €) ab.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 11. Juli 2016 den Jahresabschluss 2015 und den Bericht des Abschlussprüfers angenommen und vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn 2015 in Höhe von 2.112.444,17 € ein Teilbetrag in Höhe von 2.112.000,00 € als Eigenkapitalverzinsung an den städtischen Haushalt abzuführen.

Entsprechend dem Vorschlag der Betriebskommission hat die Stadtverordnetenver-sammlung am 17.11.2016 (§ 747; M 173 vom 09.09.2016) den Jahresabschluss 2015 und den Lagebericht festgestellt und der vorgeschlagenen Behandlung des Gewinns zugestimmt.

3.3.2 Prüfungen des Revisionsamtes

Das Revisionsamt führte im Berichtsjahr technische Prüfungen beim Eigenbetrieb SEF (siehe Anlagen 2 bis 5) durch.

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Schlussberichte 2015 – Teil V 3 Bemerkungen zu den Eigenbetrieben

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3.3.3 Prüfungen der Innenprüfung

Seit dem Haushaltsjahr 2015 hat der Eigenbetrieb SEF die Wahrnehmung der Auf-gaben der Innenprüfung auf das Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main per Ver-einbarung übertragen.

Im Rahmen des Prüfplanes erfolgten im Jahr 2015 u. a. folgende Prüfungen:

• Bearbeitung von Geschäftsvorgängen (ordnungsgemäße Sachbearbeitung, Ein-haltung einschlägiger Rechtsvorschriften),

• Buchungs- und Belegprüfung, • Kassenprüfung (Handvorschuss), • Dienstsiegel (Prüfung auf Vollständigkeit und ordnungsgemäße Verwahrung), • Firmenauswahl und Auftragsvergabe (Einhaltung der vergabe- und beschaf-

fungsrechtlichen Vorschriften), • Festsetzung und Einziehung (Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften,

ordnungsgemäße Sachbearbeitung, Festsetzung, Veranlagung, Erhebung, Ein-ziehung, ggf. Niederschlagung/Erlass),

• Dienstreisen und Dienstfahrten mit privaten Kfz (Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften).

3.4 Volkshochschule Frankfurt am Main

3.4.1 Jahresabschluss 2015

Der Jahresabschluss 2015 der VHS wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 22 bis 27 EigBGes aufgestellt.

Der Abschlussprüfer hat nach Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und des Lage-berichtes am 16.04.2016 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, d. h. der Jahresabschluss 2015 der VHS entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-tragslage. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt Chan-cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Der zum 31.12.2015 aufgestellte Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von

13.823.548,99 €

(Vorjahr: 13.600.286,40 €) aus.

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von

7.938.769,10 €

(Vorjahr: 8.136.742,39 €) ab.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 20.06.2016 den Jahresabschluss 2015 und den Bericht des Abschlussprüfers angenommen und vorgeschlagen, den Jahresverlust 2015 in Höhe von 7.938.769,10 € durch die Teilauflösung der Kapital-rücklage in entsprechender Höhe zu decken.

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Schlussberichte 2015 – Teil V 3 Bemerkungen zu den Eigenbetrieben

338

Entsprechend dem Vorschlag der Betriebskommission hat die Stadtverordnetenver-sammlung am 15.12.2016 (§ 846; M 202 vom 04.11.2016) den Jahresabschluss 2016 und den Lagebericht festgestellt und der vorgeschlagenen Behandlung des Verlusts zugestimmt.

3.4.2 Prüfungen des Revisionsamtes

Das Revisionsamt führte im Berichtsjahr folgende Prüfungen durch:

• Kassenprüfungen bei der Zahlstelle und den Entgeltkassen

Wesentliche Feststellungen ergaben sich hierbei nicht.

3.4.3 Prüfungen der Innenprüfung

Im Rahmen des Prüfplanes erfolgten im Jahr 2015 u. a. folgende Prüfungen:

• Kassenprüfungen (Betriebskasse, Handkasse und Entgeltkassen), • Sonderprüfauftrag der Betriebsleitung zur Zahlung von Bezügen, • Festsetzung und Auszahlung – Zahlbarmachung der Honorare für Kurslei-

ter/innen, • Bearbeitung von Geschäftsvorgängen – Durch das Bundesamt für Migration und

Flüchtlinge (BAMF) geförderte Kurse, hier: Zulassungsbescheide, Meldefristen, Förderungsvoraussetzungen und Förderungswahrnehmung (ordnungsgemäße Sachbearbeitung, Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften),

• Bearbeitung von Geschäftsvorgängen: Prüfung der Kursabrechnung und Kurs-durchführung, hier: externe Liegenschaften,

• Firmenauswahl und Auftragsvergabe, • Buchungs- und Belegprüfung.

Wesentliche Feststellungen ergaben sich hierbei nicht.

3.5 Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main

3.5.1 Jahresabschluss 2015

Der Jahresabschluss 2015 der KKJFH wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 22 bis 27 EigBGes aufgestellt.

Der Abschlussprüfer hat nach Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und des Lage-berichtes am 09.06.2016 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, d. h. der Jahresabschluss 2015 der KKJFH entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-tragslage. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt Chan-cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Der zum 31.12.2015 aufgestellte Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von

10.198.546,13 €

(Vorjahr: 9.825.243,49 €) aus.

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Schlussberichte 2015 – Teil V 3 Bemerkungen zu den Eigenbetrieben

339

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von

13.109.512,32 €

(Vorjahr: 12.992.549,49 €) ab.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 10.10.2016 den Jahresabschluss 2015 und den Bericht des Abschlussprüfers angenommen und vorgeschlagen, den Jahresverlust 2015 durch eine Teilauflösung der Kapitalrücklage in Höhe von 12.923.000,00 € auszugleichen. Die Differenz zum Fehlbetrag in Höhe von 186.512,32 € wird als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

Entsprechend dem Vorschlag der Betriebskommission hat die Stadtverordnetenver-sammlung am 23.01.2017 (§ 1080; M 7 vom 09.01.2017) den Jahresabschluss 2015 und den Lagebericht festgestellt und der vorgeschlagenen Behandlung des Verlusts zugestimmt. Den Anforderungen des § 27 Abs. 3 Satz 2 und 3 sowie Abs. 4 EigBGes hinsichtlich der Feststellung innerhalb eines Jahres nach Ab-lauf des Wirtschaftsjahres und der Offenlegung ist die Stadt Frankfurt am Main somit bisher nicht nachgekommen.

3.5.2 Prüfungen des Revisionsamtes

Das Revisionsamt führte im Berichtsjahr keine Prüfungen durch.

3.5.3 Prüfungen der Innenprüfung Seit Juli 2015 hat der Eigenbetrieb KKJFH die Wahrnehmung der Aufgaben der In-nenprüfung auf das Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main per Vereinbarung übertragen.

3.6 Kita Frankfurt

3.6.1 Jahresabschluss 2015

Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 22 bis 27 EigBGes aufgestellt.

Der Abschlussprüfer hat nach Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und des Lage-berichtes am 17.06.2016 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, d. h. der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt entspricht den gesetzli-chen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-gens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahres-abschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetrie-bes und stellt Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Der zum 31.12.2015 aufgestellte Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von

146.285.108,77 €

(Vorjahr: 147.221.827,37 €) aus.

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresverlust von

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Schlussberichte 2015 – Teil V 3 Bemerkungen zu den Eigenbetrieben

340

112.618.276,12 €

(Vorjahr: 105.544.103,26 €) ab.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 01.11.2016 den Jahresabschluss 2015 und den Bericht des Abschlussprüfers angenommen und vorgeschlagen, den Jahresverlust 2015 durch eine Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt auszugleichen.

Entsprechend dem Vorschlag der Betriebskommission hat die Stadtverordnetenver-sammlung am 23.02.2017 (§ 1086; M 13 vom 13.01.2017) den Jahresabschluss 2015 und den Lagebericht festgestellt und der vorgeschlagenen Behandlung des Verlusts zugestimmt. Den Anforderungen des § 27 Abs. 3 Satz 2 und 3 sowie Abs. 4 EigBGes hinsichtlich der Feststellung innerhalb eines Jahres nach Ab-lauf des Wirtschaftsjahres und der Offenlegung ist die Stadt Frankfurt am Main somit bisher nicht nachgekommen.

3.6.2 Prüfungen des Revisionsamtes

Das Revisionsamt führte im Berichtsjahr technische Prüfungen beim Eigenbetrieb Kita Frankfurt (siehe Anlagen 2 bis 5) durch.

3.6.3 Prüfungen der Innenprüfung Im Rahmen des Prüfplanes erfolgten im Jahr 2015 u. a. folgende Prüfungen:

• Kassenprüfungen in den Kinderzentren

Die Ergebnisse der Kassenprüfungen führten u. a. zu einer Überarbeitung der Dienstanweisung für die Führung der Handkassen in den Kinderzentren.

3.7 Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst

3.7.1 Jahresabschluss 2012

Der Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 22 bis 27 EigBGes auf-gestellt.

Der Abschlussprüfer hat nach Prüfung des Jahresabschlusses 2012 und des Lage-berichtes am 12.10.2015 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, d. h. der Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beach-tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält-nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebe-richt steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffen-des Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt Chancen und Risiken der zu-künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Der zum 31.12.2012 aufgestellte Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von

1,00 €

(Vorjahr: 1,00 €) aus.

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Schlussberichte 2015 – Teil V 3 Bemerkungen zu den Eigenbetrieben

341

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit

0,00 €

(Vorjahr: 0,00 €) ab.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 18.04.2016 den Jahresabschluss 2012 und den Bericht des Abschlussprüfers angenommen und vorgeschlagen, den Jahresverlust 2012 wie oben angegeben festzustellen.

Entsprechend dem Vorschlag der Betriebskommission hat der Magistrat einen M-Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung zur Feststellung des Jahresabschlus-ses 2012 und des Lageberichts beschlossen (M 56 vom 13.03.2017). Die Be-schlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses durch die Stadtverordne-tenversammlung war zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Berichts noch nicht er-folgt. Den Anforderungen des § 27 Abs. 3 Satz 2 und 3 sowie Abs. 4 EigBGes hinsichtlich der Feststellung innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirt-schaftsjahres und der Offenlegung ist die Stadt Frankfurt am Main somit bis-her nicht nachgekommen.

Mithin liegt hier ein Verstoß gegen § 27 Abs. 3 und 4 EigBGes vor.

3.7.2 Jahresabschluss 2013

Der Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 22 bis 27 EigBGes auf-gestellt.

Der Abschlussprüfer hat nach Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und des Lage-berichtes am 19.10.2015 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, d. h. der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beach-tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält-nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebe-richt steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffen-des Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt Chancen und Risiken der zu-künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Der zum 31.12.2013 aufgestellte Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von

1,00 €

(Vorjahr: 1,00 €) aus.

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit

0,00 €

(Vorjahr: 0,00 €) ab.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 18.04.2016 den Jahresabschluss 2013 und den Bericht des Abschlussprüfers angenommen und vorgeschlagen, den Jahresverlust 2013 wie oben angegeben festzustellen.

Page 342: über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2015... · SEM Stadtentwicklungsmaßnahme . SEM-BCS SAP-Modul Strategic Enterprise Management -Busi-ness Consolidation System (Anwendungskomponente

Schlussberichte 2015 – Teil V 3 Bemerkungen zu den Eigenbetrieben

342

Entsprechend dem Vorschlag der Betriebskommission hat der Magistrat einen M-Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung zur Feststellung des Jahresabschlus-ses 2013 und des Lageberichts beschlossen (M 57 vom 13.03.2017). Die Be-schlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses durch die Stadtverordne-tenversammlung war zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Berichts noch nicht er-folgt. Den Anforderungen des § 27 Abs. 3 Satz 2 und 3 sowie Abs. 4 EigBGes hinsichtlich der Feststellung innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirt-schaftsjahres und der Offenlegung ist die Stadt Frankfurt am Main somit bis-her nicht nachgekommen.

Mithin liegt hier ebenfalls ein Verstoß gegen § 27 Abs. 3 und 4 EigBGes vor.

3.7.3 Jahresabschlüsse 2014 und 2015

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Schlussberichts lagen noch keine geprüften Jahresabschlüsse 2014 und 2015 vor.

Der Abschlussprüfer für das Jahr 2014 wurde mit Beschluss durch die StVV am 26.03.2015 (§ 5784; M 29 vom 02.02.2015) gewählt.

Für das Jahr 2015 lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Schlussberichts noch kein Beschluss durch die StVV zur Wahl des Abschlussprüfers vor.

Mithin liegt auch hier jeweils ein Verstoß gegen § 27 Abs. 3 und 4 EigBGes vor. Wir weisen darauf hin, dass die Feststellungsbeschlüsse innerhalb der gesetzlich vorgegeben Frist zu fassen sind.

3.7.4 Prüfungen des Revisionsamtes

Das Revisionsamt führte im Berichtsjahr keine Prüfungen durch.

Durch Übertragung des Krankenhausbetriebes des Eigenbetriebs an die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH bestehen in dem Eigenbetrieb keine prüfungsrelevanten Kassen/Zahlstellen. Er unterfällt damit nicht mehr der Prüfungspflicht des Revisi-onsamtes, d. h. der Vornahme regelmäßiger und unvermuteter Kassenprüfungen nach § 131 Abs. 1 Nr. 3 HGO; ein Prüfungsrecht besteht jedoch unverändert.

Hiervon unbenommen besteht für das Revisionsamt zudem ein umfassendes Prü-fungsrecht bei der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH sowie seit Anfang 2016 bei der strategischen Dachgesellschaft Kliniken Frankfurt Main-Taunus GmbH.

3.7.5 Prüfungen der Innenprüfung

Eine Innenprüfung ist beim Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst aufgrund der vorgenannten Übertragung des Krankenhausbetriebs auf die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH nicht vorhanden.

Die Funktion der Innenrevision bei der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH wird seit 2012 durch die Konzernrevision der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH wahrgenommen.

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Schlussberichte 2015 – Teil V 4 Bemerkungen zu städtischen Gesellschaften

343

4 Bemerkungen zu städtischen Gesellschaften

Bei den Beteiligungen, bei denen der Anteil der Stadt 50 % und mehr beträgt, ste-hen dem Revisionsamt die Rechte nach § 54 HGrG und noch weitergehende Prü-fungsrechte zu. Soweit auf Grund solcher Prüfungsaufträge im Kalenderjahr 2015 oder mit Bezug auf das Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr 2015 Prüfungsberichte erstellt wurden, sind diese im Verzeichnis Prüfungsberichte dieses Teils V (Anlage 1) auf-geführt.

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Schlussberichte 2015 – Teil V 5 Bemerkungen zu den öffentlichen milden Stiftungen

344

5 Bemerkungen zu den öffentlichen milden Stiftungen

5.1 Prüfung und Entlastung

Die öffentlichen milden Stiftungen, die ihren Sitz in Frankfurt am Main haben, unter-stehen gemäß dem Hessischen Stiftungsgesetz (StiftG) grundsätzlich der staatli-chen Aufsicht des Landes Hessen, welche durch das Regierungspräsidium Darm-stadt wahrgenommen wird. Gemäß § 28 StiftG hat das Regierungspräsidium Darm-stadt mit Erlass vom 16.09.1966 die Befugnisse nach § 12 StiftG (Unterrichtung und Prüfung) für diese Stiftungen auf den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main über-tragen.

Auf Grund der §§ 5 und 97 HGO und auf Grund des Preußischen Gesetzes betref-fend die Aufhebung verschiedener Gesetze und Verordnungen der ehemaligen Freien Stadt Frankfurt am Main vom 09.04.1873 wurde gemäß Beschluss der Stadt-verordnetenversammlung vom 18.12.1947 (§ 948) die „Ortssatzung für die Verwal-tung der öffentlichen milden Stiftungen in Frankfurt a. M. (Allgemeine Stiftungsord-nung)“ erlassen und zuletzt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.1954 (§ 720) geändert.

Entsprechend den Regelungen in § 9 Abs. 2 der Allgemeinen Stiftungsordnung sind „die Prüfung der Jahresrechnung, allgemeine Geschäftsprüfungen und unvermutete Kassen- und Vorratsprüfungen unter Zugrundelegung der für die Stadt Frankfurt am Main geltenden Bestimmungen für folgende öffentliche milde Stiftungen vom städti-schen Rechnungsprüfungsamt“ vorzunehmen:

• Hospital zum Heiligen Geist

• St. Katharinen- und Weißfrauenstift

• Versorgungshaus und Wiesenhüttenstift

• Waisenhaus

• Allgemeiner Almosenkasten und

• Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige (vorm. Stiftung Taubstummenanstalt).

Es besteht Einvernehmen, dass die Prüfung der Jahresabschlüsse auch durch Wirt-schaftsprüfer durchgeführt werden kann, wobei dies in der überfälligen Überarbei-tung der Allgemeinen Stiftungsordnung noch seinen Niederschlag finden muss (sie-he Anmerkung zu Tz. 5.2).

Prüfungsberichte, die im Berichtszeitraum bei öffentlichen milden Stiftungen erstellt wurden, sind in Anlage 1 aufgeführt.

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Schlussberichte 2015 – Teil V 5 Bemerkungen zu den öffentlichen milden Stiftungen

345

Prüfungsberichte über die Jahresabschlüsse der öffentlichen milden Stiftungen lie-gen wie folgt vor (Haushaltsjahr):

• Hospital zum Heiligen Geist bis einschließlich 2015 1)

• St. Katharinen- und Weißfrauenstift bis einschließlich 2015 1)

• Versorgungshaus und Wiesenhüttenstift bis einschließlich 2015 1)

• Waisenhaus bis einschließlich 2015 2)

• Allgemeiner Almosenkasten und bis einschließlich 2014 2)

• Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige (vorm. Stiftung Taubstummenanstalt) bis einschließlich 2015 2)

1) Prüfung durch Wirtschaftsprüfer 2) Prüfung durch Revisionsamt

Im Hinblick darauf, dass die Jahresabschlüsse der Stiftungen Hospital zum Heiligen Geist, St. Katharinen- und Weißfrauenstift sowie Versorgungshaus und Wiesenhüt-tenstift bereits durch Wirtschaftsprüfer nach Maßgabe der für Wirtschaftsprüfer gel-tenden berufsständischen Richtlinien geprüft wurden, haben wir eine Entlastungs-empfehlung unserseits für entbehrlich gehalten, wenn der Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

Unseren Empfehlungen folgend beschlossen die Vereinigten Pflegämter der öffent-lichen milden Stiftungen am 27.10.1999, dass die mit der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer darüber hinaus folgende Prüfaufträge zu überneh-men haben:

• Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie Prüfung auf wirt-schaftlich bedeutsame Sachverhalte analog § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG ent-sprechend den Regelungen bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften.

• Prüfung der ungeschmälerten Erhaltung des Stiftungsvermögens im Berichtszeit-raum und der Verwendung der Erträge aus dem Stiftungsvermögen entspre-chend dem Stiftungszweck (§§ 6, 12 Abs. 2 Hessisches Stiftungsgesetz).

Wir gehen davon aus, dass eine diesbezügliche Regelung für alle öffentlichen mil-den Stiftungen auch Eingang in die Überarbeitung der Allgemeinen Stiftungsord-nung findet.

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Schlussberichte 2015 – Teil V 5 Bemerkungen zu den öffentlichen milden Stiftungen

346

Den öffentlichen milden Stiftungen ist wie folgt Entlastung durch den Magistrat erteilt worden:

• Hospital zum Heiligen Geist bis einschließlich 2015

• St. Katharinen- und Weißfrauenstift bis einschließlich 2014

• Versorgungshaus und Wiesenhüttenstift bis einschließlich 2014

• Waisenhaus bis einschließlich 2015

• Allgemeiner Almosenkasten und bis einschließlich 2014

• Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige (vorm. Stiftung Taubstummenanstalt) bis einschließlich 2014

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Schlussberichte 2015 – Teil V 5 Bemerkungen zu den öffentlichen milden Stiftungen

347

5.2 Allgemeine Stiftungsordnung

Seit dem Jahr 1999 fordert das Revisionsamt die Novellierung der für die öffentli-chen milden Stiftungen in Frankfurt am Main geltenden „Ortssatzung für die Verwal-tung der öffentlichen milden Stiftungen in Frankfurt am Main (Allgemeine Stiftungs-ordnung)“ vom 21.05.1948 in der Fassung vom 06.09.1954. Die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Ortssatzung ergibt sich insbesondere aus der Tatsache, dass für die Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse öffentlicher milder Stiftungen seit Jahren auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beauftragt werden, was durch das Hessische Stiftungsgesetz ausdrücklich zugelassen wird. Dagegen sind Jahresab-schlussprüfungen durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach der Ortssatzung nicht möglich. Auch ist die Regelung zur Gemeinnützigkeit des Stiftungszwecks ver-altet und bezieht sich nicht auf das aktuelle steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht der Abgabenordnung.

Im Jahr 2013 forderte der Hessische Rechnungshof im Rahmen der 163. Verglei-chenden Prüfung „Rechnungsprüfungsämter Städte und LWV“, dass das Revisions-amt für die Prüfung nichtstädtischer Einrichtungen aufwandsdeckende Prüfungsge-bühren nach § 14 Abs. 2 Revisionsordnung erhebt. Demgegenüber bestimmt jedoch die Ortssatzung, dass das Revisionsamt für die Prüfung der Jahresrechnung der öf-fentlichen milden Stiftungen keine Vergütung erhält.

Die letzte Initiative des Magistrats zur Novellierung der Ortssatzung erfolgte im Jahr 2011. Die Verhandlungen kamen jedoch zum Stillstand, ohne dass greifbare Ergeb-nisse erzielt worden wären. Aus Sicht des Revisionsamtes sollte die Änderung der Ortssatzung nunmehr konsequent in Angriff genommen werden, um einerseits die notwendigen Harmonisierungen mit dem Landesstiftungsrecht sowie dem steuerli-chen Gemeinnützigkeitsrecht herzustellen und andererseits – im Falle der Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt – die nicht mehr zeitgemäße Frei-stellung der öffentlichen milden Stiftungen von den Prüfungsgebühren abzuschaf-fen.

Frankfurt am Main, den 28.04.2017

Der Leiter des Revisionsamtes

Wieden (Wieden)

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Schlussberichte 2015 – Teil V 5 Bemerkungen zu den öffentlichen milden Stiftungen

348

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Schlussberichte 2015 – Teil V

Anlage 1 Prüfungsberichte, die nicht den städtischen Haushalt oder die Sonderhaushalte betreffen

Datum Geprüfte Institution Berichts- Bericht Prüfungsgegenstand Nummer

349

08.05.2015 Regionalverband FrankfurtRheinMain 01/2015 Prüfung des Jahresabschlusses 2013 21.03.2016 KEG Konversions-Grundstücks- 06/2015 entwicklungsgesellschaft mbH Honorarbemessung und -abrechnung der nach dem geschäftsbesorgungs- und dem Verwaltungsvertrag vom Gesellschafter BSMF erbrachten Leistungen 30.03.2015 Allgemeiner Almosenkasten 07/2015 Prüfung des Jahresabschlusses 2013 11.03.2015 Hessischer Verwaltungsschulverband 08/2015 Prüfung des Jahresabschlusses 2011 13.04.2015 Haus der Jugend e. V. 09/2015 Prüfung des Jahresabschlusses 2013 20.10.2015 Frankfurter Stiftung für Gehörlose und 11/2015 Schwerhörige Prüfung des Jahresabschlusses 2013 29.10.2015 Stiftung Frankfurter Schullandheim Wegscheide 12/2015 Prüfung des Jahresabschlusses 2013 21.06.2015 Staatliche Hochschule für Bildende Künste 16/2015 Prüfung des Jahresabschlusses 2014 10.09.2015 Musikschule Frankfurt am Main e. V. 21/2015 Prüfung des Jahresabschlusses 2014 06.08.2015 Walter-Kolb-Stiftung e. V. 22/2015 Prüfung des Jahresabschlusses 2014 03.11.2015 Heinrich-Kraft-Stiftung 23/2015 Prüfung des Jahresabschlusses 2014 03.11.2015 Förderverein Heinrich-Kraft-Stiftung e. V. 24/2015 Prüfung des Jahresabschlusses 2014 28.10.2015 Stiftung Waisenhaus 29/2015 Prüfung des Jahresabschlusses 2014 10.09.2015 Hessischer Verwaltungsschulverband 30/2015 Prüfung des Jahresabschlusses 2012

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Schlussberichte 2015 – Teil V

Anlage 1 Prüfungsberichte, die nicht den städtischen Haushalt oder die Sonderhaushalte betreffen

Datum Geprüfte Institution Berichts- Bericht Prüfungsgegenstand Nummer

350

20.01.2016 Institut für Sozialforschung 31/2015 Prüfung des Jahresabschlusses 2014 30.11.2015 Haus der Jugend e. V. 32/2015 Prüfung des Jahresabschlusses 2014 12.10.2015 Wasserverband Kinzig 33/2015 Unvermutete Verbandskassenprüfung 2015 12.02.2016 Dr. Hoch`s Konservatorium 36/2015 Prüfung des Jahresabschlusses 2014 29.02.2016 Frankfurter Stiftung für Gehörlose und 37/2015 Schwerhörige Prüfung des Jahresabschlusses 2014 09.05.2016 Stiftung Frankfurter Schullandheim Wegscheide 41/2015 Prüfung des Jahresabschlusses 2014

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Schlussberichte 2015 – Teil V

Anlage 2 Verzeichnis der geprüften Bauvorlagen Baumaßnahme Projekt-Nr. festgestellte Mittel Datum Stellungnahme €

351

SEF Bleiweißstraße Kanalerneuerung 17.03.2015

V 2015/006 982.348,84

SEF Eschersheim Kanalerneuerung gemäß Schadensbehebungskonzeption in diversen Straßen 25.03.2015

V 2015/010 2.260.000,00

SEF Westrand Nieder-Erlenbach Äußere Erschließung Kanalerneuerung 06.05.2015

V 2015/019 2.055.000,00

Kita Frankfurt Abriss und Neubau inkl. Auslagerung und Erweiterung Kinderzentrum Schneidhainer-straße 41 (KT 54) in 60326 Frankfurt am Main-Gallus, Schneidhainerstraße 41 hier: 2. Planungsmittelfreigabe 26.06.2015

V 2015/031 . / .

Kita Frankfurt Abriss und Neubau inkl. Auslagerung und Erweiterung Kinderzentrum Schneidhainer-straße 41 (KT 54) in 60326 Frankfurt am Main-Gallus hier: Bau- und Finanzierungsvorlage 22.07.2015

V 2015/028 4.784.000,00

SEF Sanierung des Neu-Isenburger Sammlers II 30.07.2015

V 2015/035 8.860.000,00

SEF Kanalerneuerung Heimatsiedlung Sachsenhausen 27.10.2015

V 2015/056 2.000.000,00

Summe: 20.941.348,84

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Schlussberichte 2015 – Teil V

Anlage 3 Verzeichnis der geprüften Bauabrechnungen Baumaßnahme Projekt-Nr. Abrechnungssumme Datum Revisionsbericht €

352

SEF Schlauchlining 2006 Sammelausschreibung Bauabrechnung 14.01.2015

A 2014/019 1.489.445,75

SEF KERN Am Ginnheimer Wäldchen Stadtteil Hausen Bauabrechnung 02.02.2015

A 2015/012 598.895,58

SEF Schadensbehebung Kanalisation Stadtteil Niederursel, 1. und 2. BA Bauabrechnung 24.02.2015

A 2014/013 1.502.032,37

SEF Weilburger Straße / Kleyerstraße Kanalumlegung Bauabrechnung 01.04.2015

A 2014/020 2.692.548,54

SEF Günderrodestraße Stadtteil Gallusviertel Kanalerneuerung Bauabrechnung 30.06.2015

A 2015/002 3.586.849,17

SEF KERN Burgstraße von Bornheimer Ldstr. bis Leibnitzstraße Bauabrechnung 16.07.2015

A 2014/018 880.264,60

SEF Hauptfriedhof Bau Regenrückhaltebecken (RRB) Bauabrechnung 27.07.2015

A 2015/005 1.095.040,73

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Schlussberichte 2015 – Teil V

Anlage 3 Verzeichnis der geprüften Bauabrechnungen Baumaßnahme Projekt-Nr. Abrechnungssumme Datum Revisionsbericht €

353

SEF Abrechnung von Bauvorhaben der Stadtent-wässerung gemäß Sammelaufstellung 30.07.2015

A 2015/026 16.494.723,09

SEF ARA-Niederrad,4. Pumpe im Hochwasser-pumpwerk 18.09.2015

A 2015/014 2.046.751,83

SEF KERN An der Herrenwiese Stadtteil Schwanheim Bauabrechnung 06.10.2015

A 2015/010 879.113,72

Summe:

31.265.665,38

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Schlussberichte 2015 – Teil V

Anlage 4 Verzeichnis der baubegleitenden Prüfungen Baumaßnahme Projekt-Nr. Investitionen €

354

Kita Frankfurt KT Ostend Oskar-von-Miller-Straße 34 Neubau

B 2011/014 . / .

Kita Frankfurt Kindertagesstätte Kalbach Krambambuli Kalbacher Stadtpfad 8

B 2013/003 . / .

SEF SEVA Sindlingen Kühlung von technischen Betriebsräumen

B 2014/006 2.786.900,00

Summe:

2.786.900,00

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Schlussberichte 2015 – Teil V

Anlage 5 Verzeichnis der sonstigen Prüfungen Maßnahme Projekt-Nr. Investitionen €

355

SEF ARA Frankfurt-Niederrad Abdeckung der Vorklärung Probleme mit der bauausführenden Firma Technische Begleitung

S 2013/042 . / .

SEF Naturnaher Umbau des Hausener Niddaweh-res und Anschluss der Altarme 7-9 an die Nidda Mittelfreigabe gem. Ziffer 3.7 der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften Planungs- und Baunebenkosten

S 2015/040 776.000,00

BKRZ KG Neubau der Bereichsleitungswache 2, Raumprogramm

S 2015/053 . / .

Summe:

776.000,00

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Schlussberichte 2015 – Teil V

Anlage 6 Verzeichnis der geprüften Mehrkostenvorlagen Maßnahme Projekt-Nr. Investitionen €

356

Kita Frankfurt Kindertageseinrichtung am Westhafen Neubau Baufeld 15.1 Mehrkostenvorlage 16.03.2015

M 2015/003 1.726.032,00

Kita Frankfurt KT Ostend Oskar-von-Miller-Straße 34 2. Gesamtkostenüberschreitung 21.04.2015

M 2015/002 944.734,00

SEF Kanalsanierung Alter Bergsammler Mehrkosten 26.05.2015

M 2015/005 901.378,46

SEF ARA/SEVA Sindlingen Zusammenlegung der Warten 01.06.2015

M 2015/006 612.043,38

SEF Comeniusstraße Kanalerneuerung im Stadtteil Bornheim Mehrkostenvorlage 17.09.2015

M 2015/008 598.500,00

Summe:

4.782.687,84

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357

Teil VI Schlussbericht des Revisionsamts über die Prüfung des Konsolidierten Gesamtab-schlusses 2015 der Stadt Frankfurt am Main

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

358

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

359

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse .............................................................. 361

2 Prüfungsgrundlage ............................................................................................ 363

3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ....................................................... 363

3.1 Prüfungsgegenstände .......................................................................................... 363

3.2 Art und Umfang der Prüfung................................................................................. 364

3.2.1 Ausgangspunkt der Prüfung, Prüfungszeitraum und Prüfungsstandards .............. 364

3.2.2 Prüfungsansatz .................................................................................................... 365

3.2.3 Prüfungsschwerpunkte ......................................................................................... 366

3.2.4 Prüfungsnachweise, Vollständigkeitserklärung ..................................................... 367

3.3 Dokumentation der Prüfung.................................................................................. 367

4 Stand der Entlastungsverfahren ....................................................................... 367

5 Prüfungsbemerkungen zum Konsolidierten Gesamtabschluss 2015 nach § 128 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 i. V. m. § 112 Abs. 5 bis 8 HGO ................................... 368

5.1 Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung ............................................... 368

5.2 Konsolidierungskreis ............................................................................................ 369

5.3 Vereinheitlichung von Ansatz, Bewertung und Ausweis ....................................... 373

5.4 Erstkonsolidierungsstichtag .................................................................................. 373

5.5 Ordnungsmäßigkeit der in den Konsolidierten Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse ........................................................................................................... 374

5.5.1 Prüfung der Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen Aufgabenträger .................................................................................................... 374

5.5.2 Prüfung der Meldedaten ....................................................................................... 375

5.6 Einbeziehung der Aufgabenträger ........................................................................ 376

5.6.1 Vollkonsolidierung der verbundenen Aufgabenträger ........................................... 376

5.6.2 at-Equity-Bewertung der assoziierten Unternehmen ............................................ 376

5.6.3 at-Cost-Bewertung der übrigen Beteiligungen ...................................................... 377

5.7 Kapitalkonsolidierung ........................................................................................... 377

5.7.1 Geschäfts- oder Firmenwert ................................................................................. 377

5.7.2 Beteiligungen ....................................................................................................... 378

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

360

5.7.3 Eigenkapital ......................................................................................................... 379

5.7.4 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ............................................... 381

5.7.5 Ergebniswirksame Effekte aus der Kapitalkonsolidierung ..................................... 382

5.8 Schuldenkonsolidierung ....................................................................................... 382

5.9 Aufwands- und Ertragskonsolidierung .................................................................. 383

5.10 Zwischenergebniseliminierung ............................................................................. 386

5.11 Konsolidierte Gesamtfinanzrechnung ................................................................... 387

5.11.1 Allgemeine Anmerkungen .................................................................................... 387

5.11.2 Ermittlung der Werte ............................................................................................ 387

5.11.3 Wertmäßige Richtigkeit ........................................................................................ 388

5.12 Anhang und Übersichten zum Konsolidierten Gesamtabschluss .......................... 388

5.12.1 Allgemeine Anmerkungen .................................................................................... 388

5.12.2 Abgrenzung des Konsolidierungskreises und Konsolidierungsgrundsätze ........... 388

5.12.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................ 389

5.12.4 Erläuterungen der Posten der Konsolidierten Gesamtvermögens- und der Konsolidierten Gesamtergebnisrechnung ............................................................. 389

5.12.5 Eliminierung der Konzernverrechnungen und Entwicklung der Unterschiedsbeträge ............................................................................................ 389

5.12.6 Sonstige Angaben ................................................................................................ 389

5.13 Konsolidierter Lage- und Rechenschaftsbericht (Konsolidierungsbericht) ............ 390

5.13.1 Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des „Konzerns Stadt Frankfurt am Main“ ............................................................................................... 390

5.13.2 Stand der Aufgabenerfüllung und der Erfüllung des öffentlichen Zwecks ............. 390

5.13.3 Bewertung des Konsolidierten Gesamtabschlusses im Hinblick auf die dauernde Leistungsfähigkeit................................................................................. 391

5.13.4 Ausblick auf die zukünftige Entwicklung ............................................................... 391

6 Prüfungsbestätigung ......................................................................................... 392

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

361

1 Kurzfassung der Prüfungsergebnisse

Nachfolgend geben wir die wesentlichen Prüfungsergebnisse dieses Schlussbe-richts in zusammengefasster Form wieder:

• Entgegen der zeitlichen Vorgabe des § 112 Abs. 9 HGO (Aufstellung innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres) hat der Magistrat den Konsolidierten Gesamtabschluss 2015 erst am 11.11.2016 aufgestellt (Tz. 3.1).

• Der Aufstellungsprozess für den Konsolidierten Gesamtabschluss sowie das konzernweite rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sind nach un-serer Feststellung grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Er-fassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffes (Konzernbuchführung) zu gewährleisten. Wegen der nicht vollständigen Verfah-rensdokumentation, der noch ausstehenden Umsetzung der Feststellungen zum Berechtigungswesen und zur Systemsicherheit haben wir noch keine Freigabeempfehlung für SAP aussprechen können. Die Prüfungshandlun-gen konnten insofern noch nicht abgeschlossen werden (Tz. 5.1).

• Die „Richtlinie für den Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main“ liegt nach wie vor nur in einer Entwurfsfassung aus dem Jahre 2010 vor. Wir wiederholen unsere Empfehlung, diese nunmehr zu aktualisieren, vor dem Hin-tergrund der in den Gesamtabschlüssen 2009 bis 2015 gesammelten Erfahrun-gen zu vervollständigen und nach erfolgter Abstimmung mit dem Revisionsamt zeitnah durch den Stadtkämmerer in Kraft zu setzen (Tz. 5.1).

• Die Prüfung des Konsolidierten Gesamtabschlusses 2015 hat insgesamt zu keinen wesentlichen Einwänden geführt: Nach unserer Beurteilung stellt der Konsolidierte Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des „Konzerns Stadt Frankfurt am Main“ dar (Tz. 5.1).

• Unsere Überprüfung der Beschreibung der Veränderungen im Konsolidie-rungskreis im Anhang (Ziffer 2.5.2 des Konsolidierten Gesamtabschlusses 2015) führt zu keinen Beanstandungen (Tz. 5.2).

• Der Konsolidierte Gesamtabschluss 2015 enthält nach § 112 Abs. 8 HGO eine Konsolidierte Gesamtfinanzrechnung.

• Der Bestand der liquiden Mittel (Finanzmittelbestand) am Ende der Periode wird rechnerisch richtig über die Zahlungsströme aus dem Anfangsbestand hergeleitet.

• Nach § 54 GemHVO war erstmalig für alle nach dem 31.12.2014 begin-nenden Geschäftsjahre der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 21 „Kapitalflussrechnung“ (DRS 21) für anzuwenden, welcher den DRS 2 „Ka-pitalflussrechnung“ vom 29. Oktober 1999 hat. Es besteht nach § 54 Abs. 2 GemHVO für Gemeinden, die am 1. Januar 2016 die organisatorischen Vo-raussetzungen für die Aufstellung des Gesamtabschlusses auf den 31. De-zember 2015 getroffen hatten, ein Wahlrecht die Kapitalflussrechnungen der Gesamtabschlüsse auf den 31. Dezember 2015 und 31. Dezember 2016 weiter nach dem alten DRS 2 aufstellen. Dieses Wahlrecht wurde zu-lässigerweise ausgeübt.

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

362

• Der Anhang enthält die nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO vorgeschriebenen Er-läuterungen. Die Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und das Eigenkapital erfüllen die gesetz-lichen Vorgaben (vergleiche auch Tz. 5.12.1). Aufgrund eines Übertragungsfeh-lers ist jedoch die im Anhang dargestellte Summe der Eliminierungen im Be-reich der ordentlichen Aufwendungen und Erträge nicht zutreffend. Statt der in der Tabelle unter Ziffer 2.5.8 auf Seite 56 dargestellten 963,4 Mio. € wurden tatsächlich 968,4 Mio. € ordentliche Erträge / Aufwendungen eliminiert. Der Fehler erstreckt sich auch auf die Summe am Ende der Tabelle.

• Gemäß Ziffer 12.4 der Hinweise zur GemHVO soll der Anhang auch Angaben zu den Haftungsverhältnissen, die nicht in der Vermögensrechnung (Bilanz) auszuweisen sind, zu Sachverhalten aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können, enthalten. Da die Stadt Frankfurt am Main (Kernverwaltung) nach wie vor über kein (zentrales / IT-gestütztes) Vertragsmanagementsys-tem verfügt, kann die Vollständigkeit der Angaben im Rahmen der Bericht-erstattung über Sachverhalte aus denen sich finanzielle Verpflichtungen sowie Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften (§ 50 Abs. 2 Nr. 5 und 8 GemHVO) ergeben, von uns auch für den Anhang zum Konsolidierten Ge-samtabschluss nicht bestätigt werden. Hierzu hat der Magistrat in seinen Stellungnahmen zu unseren Schlussberichten der Jahre 2011 bis 2014 je-weils keine Aussagen getroffen. Wir heben erneut die Wichtigkeit, insbe-sondere die finanziellen Risiken, die sich aus der großen Anzahl sowie der teilweise hohen Komplexität der Vertragswerke ergeben, hervor und emp-fehlen eindringlich die Ergreifung entsprechender Maßnahmen (vergleiche auch Schlussberichte 2015 – Teil I, Tz. 7.2.4.1, Tz. 7.2.4.7 und Tz. 7.2.4.9.)

• Der Konsolidierte Lage- und Rechenschaftsbericht (Konsolidierungsbericht) vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des „Konzerns Stadt Frank-furt am Main“ (Tz. 5.13.1).

• Neben dem Bericht über den Stand der Aufgabenerfüllung der Kernverwal-tung werden auch Informationen über die Aufgabenerfüllung der neun bedeu-tendsten Aufgabenträger bereitgestellt. Wie bereits im Schlussbericht 2014 for-muliert, beschränkt sich die Übersicht allerdings nur auf die Angabe von IST-Werten von verschiedenen „Basiskennzahlen“. Nach unserer Auffassung ist das derzeitige Kennzahlen-Set der übrigen Aufgabenträger in sich nicht abgestimmt und im Hinblick auf seine Steuerungsrelevanz ungeeignet. Auch wenn es punk-tuell auf der Ebene einzelner Aufgabenträger sinnvolle Kennzahlensysteme gibt (bspw. BKRZ, FES, Messe), so fehlt ein für den „Konzern Stadt Frankfurt am Main“ konzernweit einheitlicher Ansatz. Grundlage hierfür wären durch den Ge-sellschafter (Stadtverordnetenversammlung) zu beschließende Ziele für den „Konzern Stadt Frankfurt am Main“ und daraus abgeleitete Vorgaben für ein „konzernweites“ Kennzahlensystem (Tz. 5.13.2).

• Die Ausführungen und Einschätzungen der Bewertung des Konzerns Stadt Frankfurt am Main im Hinblick auf die dauernde Leistungsfähigkeit sind unseres Erachtens nachvollziehbar (Tz. 5.13.3).

• Unsere Prüfung hat insgesamt zu keinen Einwänden geführt. Die Prüfungsbe-stätigung zum Konsolidierten Gesamtabschluss 2015 ist unter Tz. 6 darge-stellt.

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

363

2 Prüfungsgrundlage

Zu den Pflichtaufgaben des Revisionsamts gehören nach § 131 Abs. 1 HGO

1. die Prüfung des Jahresabschlusses,

2. die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege zur Vorbereitung der Prü-fung des Jahresabschlusses,

3. die dauernde Überwachung der Kassen der Gemeinde und der Eigenbetriebe einschließlich der Sonderkassen sowie die Vornahme der regelmäßigen und un-vermuteten Kassenprüfungen mit der Maßgabe, dass mit den Kassenprüfungen der Zahlstellen mit geringem Umsatz auch andere dafür geeignete Stellen der Gemeindeverwaltung beauftragt werden dürfen,

4. bei Einsatz automatischer Datenverarbeitungsanlagen im Finanzwesen die Prü-fung der Verfahren vor ihrer Anwendung, soweit nicht der Minister des Innern Ausnahmen zulässt,

5. im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben der Nr. 1 bis 4 zu prüfen, ob zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wird.

Nach § 128 Abs. 1 Nr. 5 HGO hat das Revisionsamt den Konsolidierten Gesamt-abschluss mit allen Unterlagen daraufhin zu prüfen, ob dieser ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde darstellt, die Anlagen vollständig und richtig sind.

Gemäß § 128 Abs. 1 Nr. 6 HGO prüft das Revisionsamt, ob der Konsolidierte La-ge- und Rechenschaftsbericht gemäß § 112 Abs. 8 HGO i. V. m. § 55 GemHVO eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde vermittelt (§ 128 Abs. 1 Nr. 6 HGO).

3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

3.1 Prüfungsgegenstände

Der Magistrat hat am 11.11.2016 mit MB Nr. 982 (M 213) den Konsolidierten Ge-samtabschluss 2015 aufgestellt und beschlossen, diesen dem Revisionsamt zur Prüfung zuzuleiten. Gegenstand der Prüfung ist nach § 128 Abs. 1 HGO der Kon-solidierte Gesamtabschluss mit seinen Bestandteilen und Anlagen unter Einbezie-hung der Konzernbuchführung sowie der Konsolidierte Lage- und Rechenschaftsbe-richt (Konsolidierungsbericht).

Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von

• Konzernbuchführung,

• die Aufstellung von Konsolidiertem Gesamtabschluss und Konsolidiertem Lage- und Rechenschaftsbericht und

• die uns erteilten Aufklärungen und Nachweise

trägt der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main als Verwaltungsbehörde gemäß § 66 Abs. 1 i. V. m. § 112 HGO.

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

364

Nach § 112 Abs. 5 HGO in Verbindung mit dem Erlass des HMdIS zur Gestaltung der kommunalen Gesamtabschlüsse vom 22.08.2016 ist ein Konsolidierter Gesamt-abschluss erstmals zum 31.12.2015 zu erstellen. Insofern handelt es sich bei der diesjährigen Vorlage erstmals um einen pflichtgemäß erstellten Abschluss; in den Vorjahren war die Vorlage formell freiwillig, die zusätzlich zu dem für die Entlastung des Magistrats relevanten Einzelabschluss (siehe Schlussberichte 2015 – Teil I) er-stellt wurde. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main erstellt einen Konsolidierten Gesamtabschluss, wie ursprünglich geplant, bereits seit dem Stichtag 31.12.2009.

Damit ist der Konsolidierte Gesamtabschluss 2015 der erste von uns geprüfte Ge-samtabschluss, der entlastungsrelevant und somit auch Pflichtbestandteil der Schlussberichte 2015 ist. § 128 Abs. 2 HGO sieht vor, das Ergebnis der Prüfungen von Jahresabschluss und Gesamtabschluss in einem Schlussbericht zusammenzu-fassen.

Nach § 112 Abs. 9 HGO soll der Gemeindevorstand den Konsolidierten Gesamtab-schluss innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufstellen.

Entgegen dieser zeitlichen Vorgabe hat der Magistrat den Konsolidierten Ge-samtabschluss 2015 erst am 11.11.2016 aufgestellt und damit die Frist über-schritten.

Der Konsolidierte Gesamtabschluss 2015 ging uns am 03.11.2016 gemeinsam mit den Unterlagen zur Magistratssitzung am 11.11.2016 in Form einer gebundenen Publikation zu. Er beinhaltet:

• die Konsolidierte Gesamtvermögensrechnung (Ziffer 2.1)

• die Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung (Ziffer 2.2)

• die Konsolidierte Gesamtfinanzrechnung (Ziffer 2.3)

• die folgenden Übersichten (Ziffer 2.4)

• Konzern-Anlagenspiegel

• Konzern-Forderungsspiegel

• Konzern-Eigenkapitalspiegel

• Konzern-Rückstellungsspiegel

• Konzern-Verbindlichkeitenspiegel

• den Anhang (Ziffer 2.5) und

• den Konsolidierten Lage- und Rechenschaftsbericht, entsprechend § 55 GemHVO bezeichnet als Konsolidierungsbericht (Ziffer 2.6)

3.2 Art und Umfang der Prüfung

3.2.1 Ausgangspunkt der Prüfung, Prüfungszeitraum und Prüfungsstandards

Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und unter dem Datum vom 09.05.2016 mit einer Prüfungsbestätigung versehene Vorjahresabschluss.

Die Prüfung haben wir von Ende Dezember 2016 bis Mitte Februar 2017 durchge-führt.

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

365

Wir haben unsere Prüfung des Konsolidierten Gesamtabschlusses ausgehend von den Prüfungsaufgaben nach § 128 Abs. 1 HGO sowie unter sinngemäßer Anwen-dung des § 317 HGB und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf (IDW), festgestellten deutschen Grundsätze ord-nungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Ergänzend beachteten wir die vom Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e. V., Köln (IDR), veröffentlichten IDR-Prüfungsleitlinien.

3.2.2 Prüfungsansatz

Wir haben die Prüfung risikoorientiert so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstö-ße, die sich auf die Darstellung des durch den Konsolidierten Gesamtabschluss un-ter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernbuchführung und durch den Konsolidierten Lage- und Rechenschaftsbericht vermittelten Bildes der Vermö-gens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Grundlage unseres risikoorientierten Prüfungsvorgehens ist die Erarbeitung ei-ner Prüfungsstrategie. Die hierzu notwendige Risikobeurteilung basiert auf der Einschätzung der Lage, der Geschäftsrisiken und des Umfeldes, des rechnungsle-gungsbezogenen internen Kontrollsystems des „Konzerns Stadt Frankfurt am Main“ sowie unserem Verständnis vom Prozess zur Aufstellung des Konsolidierten Ge-samtabschlusses.

Wir haben die Prüfung auf der Grundlage unserer Risikobeurteilung so angelegt, dass wesentliche Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvor-schriften, die sich auf die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen ent-sprechenden Bildes der konsolidierten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des „Konzerns Stadt Frankfurt am Main“ wesentlich auswirken, mit hinreichender Si-cherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen haben wir unsere Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der einbe-zogenen Aufgabenträger berücksichtigt sowie eine Beurteilung der Abschlussprüfer der kommunalen Beteiligungsgesellschaften vorgenommen.

Auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes sind zur Festlegung von Prüfungsschwerpunkten kritische Prüfungsziele identifiziert und eine Prüfpla-nung entwickelt worden, in der Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie der Prüfereinsatz festgelegt wurden.

Im Rahmen der Prüfung wurde durch uns ferner die Wirksamkeit des konzern-rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems beurteilt. Unsere Prü-fung umfasste daher eine Verifizierung des Prozesses der Konzernabschlusserstel-lung, einschließlich der Beurteilung der Abgrenzung des Konsolidierungskreises und der getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen sowie die konzernweiten rechnungsle-gungsbezogenen Kontrollen und die Rechnungslegungsinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilbereiche.

Die Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten Kon-trolltests, aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen und sonstige aussa-gebezogene Prüfungshandlungen (Einzelfallprüfungen).

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

366

3.2.3 Prüfungsschwerpunkte

Unsere Prüfungsstrategie hat zu folgenden Prüfungsschwerpunkten geführt:

• Überprüfung des Gesamtprozess zur Erstellung des Konsolidierten Gesamt-abschlusses vor dem Hintergrund unseres Prozessverständnisses; hierbei rich-teten wir besonderes Augenmerk auf die Teilprozesse der Eigenkapitalkonsoli-dierung und der at-Equity-Bewertung sowie auf den Prozess der vereinfachten Aufwands- und Ertragskonsolidierung,

• Abgrenzung des Konsolidierungskreises,

• Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der verschiedenen Aufgabenträger,

• Korrekte Übernahme der einzelnen Abschlussposten in den Summenab-schluss,

• Ordnungsmäßigkeit der angewandten Konsolidierungsgrundsätze,

• Kapitalkonsolidierung der einbezogenen Aufgabenträger,

• Eliminierung von konzerninternen Vorgängen (Forderungen und Verbind-lichkeiten, Erträge und Aufwendungen sowie Zwischengewinne),

• Korrekte Zusammenfassung der Konsolidierten Gesamtfinanzrechnung (Ka-pitalflussrechnung),

• Plausibilität und Vollständigkeit der Angaben im Anhang zum Konsolidierten Gesamtabschluss und im Konsolidierten Lage- und Rechenschaftsbericht (Konsolidierungsbericht).

Sofern einzelne Abschlüsse von in den Konsolidierten Gesamtabschluss einbezo-genen Aufgabenträgern durch andere Abschlussprüfer geprüft wurden, haben wir die Verwertbarkeit dieser Abschlussprüfungen für Zwecke der Prüfung des Konsoli-dierten Gesamtabschlusses der Stadt Frankfurt am Main insbesondere im Rahmen unserer Teilnahme an den Bilanzgesprächen beurteilt und, sofern relevant, die Ar-beit dieser Prüfer nach Maßgabe der IDR-Prüfungsleitlinie „Leitlinien zur Durchfüh-rung Kommunaler Gesamtabschlussprüfungen“ (IDR-L-300) verwertet. Zuvor haben wir uns für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Verwertung der Ergeb-nisse anderer Abschlussprüfer vorliegen, von deren Unabhängigkeit überzeugt und deren fachliche Kompetenz und berufliche Qualifikation beurteilt.

Bei der Prüfung des konzernrechnungslegungsbezogenen internen Kontroll-systems haben wir im Rahmen der Aufbauprüfung die angemessene Ausgestaltung und die Implementierung der diesbezüglichen internen Kontrollen beurteilt.

Die Erkenntnisse aus der Prüfung des konzernrechnungslegungsbezogenen inter-nen Kontrollsystems wurden für die Beurteilung der Risiken wesentlicher fal-scher Angaben im Konsolidierten Gesamtabschluss und im Konsolidierten Lage- und Rechenschaftsbericht sowie für die Auswahl von Art, Umfang und zeitlicher Einteilung der für die einzelnen Prüfungsziele durchzuführenden analytischen Prü-fungshandlungen und der Einzelfallprüfungen herangezogen.

Die Durchführung von Einzelfallprüfungen erfolgte in Stichproben. Die Bestim-mung der Stichproben erfolgte in Abhängigkeit von unseren Erkenntnissen über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sowie von Art und Umfang der

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

367

Geschäftsvorfälle und deren Vorkenntnis u. a. aus der Prüfung des städtischen Jah-resabschlusses 2015.

Im Rahmen unserer Prüfung des Konsolidierten Lage- und Rechenschaftsbe-richts haben wir geprüft, ob dieser mit dem Konsolidierten Gesamtabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insge-samt ein zutreffendes Bild von der Lage des „Konzerns Stadt Frankfurt am Main“ vermittelt. Weiterhin haben wir geprüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung des „Konzerns Stadt Frankfurt am Main“ zutreffend dargestellt sind.

3.2.4 Prüfungsnachweise, Vollständigkeitserklärung

Als Prüfungsunterlagen dienten uns Bücher, Inventare, Verträge, Belege, Jahres- und Teilkonzernabschlüsse sowie zugehörige Prüfungsberichte der in den Gesamt-abschluss einbezogenen Aufgabenträger und sonstige Aufzeichnungen der Stadt Frankfurt am Main.

Für die Prüferinnen und Prüfer des Revisionsamtes besteht ein Leserecht für die verwendete Konzernbuchführungssoftware SAP, so dass eigenständig Abfragen bzw. Auswertungen aus der Konzernbuchhaltung erzeugt werden konnten.

Gewünschte Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise haben wir zum einen bei den Bediensteten der Stadtkämmerei und zum anderen bei den Bediensteten der städti-schen Beteiligungen eingeholt. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nach-weise sind uns bereitwillig und unverzüglich erteilt worden.

Der Stadtkämmerer hat uns die Vollständigkeit von Konzernbuchführung, Konsoli-diertem Gesamtabschluss und Konsolidiertem Lage- und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015 am 07.04.2017 schriftlich bestätigt.

3.3 Dokumentation der Prüfung

Einzelheiten der Prüfung wurden in Form von Arbeitspapieren in unseren Prüfungs-akten sowie in Dateiform dokumentiert.

4 Stand der Entlastungsverfahren

Wir verweisen auf unsere Ausführungen zum Stand der Entlastungserteilung über den Jahresabschluss im Schlussbericht Teil I, Tz. 5.

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

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5 Prüfungsbemerkungen zum Konsolidierten Gesamtabschluss 2015 nach § 128 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 i. V. m. § 112 Abs. 5 bis 8 HGO

5.1 Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung

Für die kaufmännische Buchführung setzt die Stadt Frankfurt am Main seit dem Haushaltsjahr 2007 die Anwendungssoftware SAP ECC ein. Für die Erstellung des Konsolidierten Gesamtabschlusses wird die Anwendungskomponente für die Konsolidierung (SEM-BCS) basierend auf SAP Business Intelligence (BI) einge-setzt.

Der Aufstellungsprozess für den Konsolidierten Gesamtabschluss sowie das kon-zernweite rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sind nach unserer Feststellung grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffes (Konzernbuch-führung) zu gewährleisten.

Unbeschadet dessen haben wir insbesondere wegen der nicht vollständigen Verfah-rensdokumentation sowie der noch ausstehenden Umsetzung der Feststellungen zum Berechtigungswesen und zur Systemsicherheit noch keine Freigabeempfeh-lung für SAP aussprechen können. Die Prüfungshandlungen sind insofern noch nicht abgeschlossen.

Nach den Hinweisen zu § 53 GemHVO Tz. 11.41 wird den Gemeinden empfohlen, eine Gesamtabschlussrichtlinie zu erstellen, und damit Grundsätze für die Zu-sammenfassung der Posten der Vermögens- und der Ergebnisrechnungen aufzu-stellen. Die im Entwurf vorliegende Gesamtabschlussrichtlinie stammt aus dem Jah-re 2010. Entgegen unseren Hinweisen aus den Vorjahren erfolgte bislang keine Ak-tualisierung. Sie sollte nunmehr unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und vor dem Hintergrund der in den Gesamtabschlüssen 2009 bis 2015 gesammel-ten Erfahrungen überarbeitet, und nach erfolgter Abstimmung mit uns, zeitnah durch den Stadtkämmerer in Kraft gesetzt werden.

Der uns zur Prüfung vorgelegte Konsolidierte Gesamtabschluss zum 31.12.2015 wurde ordnungsgemäß aus den Abschlüssen der einbezogenen Aufgabenträger entwickelt. Die angewandten Konsolidierungsmethoden ent-sprechen den gesetzlichen Vorschriften; die Konsolidierungsmaßnahmen wurden sachgerecht vorgenommen. Die Konsolidierungsbuchungen wurden zutreffend fortgeführt. Der Konzernanhang enthält die vorgeschriebenen An-gaben zu den einzelnen Posten der Konsolidierten Gesamtvermögensrech-nung bzw. Konsolidierten Gesamtergebnisrechnung und gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. Die Konsolidierte Gesamtfi-nanzrechnung ist nach unserer Auffassung ordnungsgemäß aufgestellt wor-den.

1 Alle nachfolgend genannten Tz. der Hinweise zur GemHVO beziehen sich, soweit nicht

abweichend angegeben, auf die Vorschriften zu § 53 GemHVO.

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

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5.2 Konsolidierungskreis

Zum Konsolidierungskreis gehören – neben der „Kernverwaltung“ – grundsätzlich alle Aufgabenträger gemäß § 112 Abs. 5 HGO unter maßgeblichem Einfluss der Stadt Frankfurt am Main, die über eine kaufmännische Rechnungslegung verfügen, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind (Tz. 2.1 bis 2.3 und 2.11 der Hinweise zur GemHVO), d.h.:

• Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden,

• Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, ausgenom-men die Sparkassen und Sparkassenzweckverbände, an denen die Gemeinde beteiligt ist,

• Zweckverbände und Arbeitsgemeinschaften nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit mit kaufmännischer Rechnungslegung, bei denen die Gemeinde Mitglied ist,

• Wasser- und Bodenverbände nach dem Wasserverbandsgesetz vom 12. Feb-ruar 1991 (BGBl. I Seite 405), geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I Seite 1578), bei denen die Gemeinde Mitglied ist,

• rechtlich-selbstständige örtliche Stiftungen mit kaufmännischer Rechnungsle-gung, die von der Gemeinde errichtet worden sind, von ihr verwaltet werden und in die sie Vermögen eingebracht hat,

• Aufgabenträger mit kaufmännischer Rechnungslegung, deren finanzielle Grund-lage wegen rechtlicher Verpflichtung wesentlich durch die Gemeinde gesichert wird.

Eine untergeordnete Bedeutung ist im Zweifel anzunehmen, wenn die ordentli-chen Erträge und die Bilanzsumme dauerhaft maximal 5 % der (nicht konsolidierten) Bilanzsumme und maximal 5 % der Summe aller (nicht konsolidierten) ordentlichen Erträge der Aufgabenträger und der Gemeinde ausmachen (Tz. 2.11 der Hinweise zur GemHVO).

Dem Vollkonsolidierungskreis zugeordnet wurden diejenigen Gesellschaften, an denen die Stadt Frankfurt am Main die Mehrheit der Stimmrechte besitzt (gemäß Tz. 2.2 der Hinweise zur GemHVO), die sieben städtischen Eigenbetriebe (gemäß Tz. 2.6 der Hinweise zur GemHVO) und die beiden Sondervermögen der Zusatz-versorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main (ZVK) – Pflichtversicherung und freiwillige Versicherung.

Gesellschaften, bei denen die Stadt Frankfurt am Main nicht Mehrheitsgesellschaf-terin ist, aber über einen maßgeblichen Einfluss verfügt (dieser wird allgemein bei einer Beteiligungsquote zwischen 20 und 50 % angenommen), wurden nach der at-Equity-Methode in den Konsolidierten Gesamtabschluss einbezogen.

Für Sparkassen und Sparkassenzweckverbände regelt Tz. 2.14 der Hinweise zur GemHVO, dass sie „[…] nach § 112 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 HGO nicht in den Gesamt-abschluss einzubeziehen (sind). Dies gilt auch für die von den Sparkassen und Sparkassenzweckverbänden gehaltenen Beteiligungen […].“ Der Anteil der Stadt Frankfurt am Main am Sparkassenzweckverband Nassau, der seinerseits Träger der Nassauischen Sparkasse ist, ist demnach richtigerweise nicht im städtischen Konsolidierungskreis enthalten.

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Stiftungen, die in den Konsolidierungskreis der Stadt Frankfurt am Main aufzuneh-men wären, bestehen in Übereinstimmung mit den Hinweisen zur GemHVO und den Vorgaben des HMdIuS (Schreiben vom 11.09.2008) nicht.

Bei Aufgabenträgern mit kaufmännischer Rechnungslegung, die nicht Kapi-talgesellschaften sind, z. B. Stiftungen, Zweckverbände, Wasser- und Bodenver-bände, Personengesellschaften, können zur Bestimmung ihrer eindeutigen Zuord-nung zum Konsolidierungskreis ergänzend zu Nr. 2.2 der Hinweise zu § 53 weitere Kriterien herangezogen werden. Dazu gehört die Frage, ob die Gemeinde mit der Mehrheit ihrer Mitglieder im Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan ihre Inte-ressen bei dem Aufgabenträger durchsetzen kann oder gemeinsam mit dem Aufga-benträger abgestimmte Planungen und einheitliche Grundsätze verfolgt. Soweit die Gemeinde nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die tatsächliche Kontrolle über den Aufgabenträger ausübt, ist er nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen.

Die zum 31.12.2015 vorhandenen 11 Verbände wurden wegen ihrer untergeordne-ten Bedeutung richtigerweise nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen.

Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Aufgabenträger sind in der Anlage „Konzernunternehmen der Stadt Frankfurt am Main zum 31.12.2015“ zum Kon-solidierten Gesamtabschluss dargestellt.

Unsere Überprüfung der Beschreibung der Veränderungen im Konsolidierungskreis im Anhang (Ziffer 2.5.2 des Konsolidierten Gesamtabschlusses 2015) führte zu kei-nen Beanstandungen.

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Die nachfolgende Übersicht zeigt – untergliedert nach der Klassifikation sowie der Teilkonzernzugehörigkeit – die Anzahl der neben der Kernverwaltung in den Konso-lidierten Gesamtabschluss einbezogenen Aufgabenträger bzw. Unternehmen:

31.12.2015 31.12.2014 Verände-rung

Anzahl Anzahl Anzahl Vollkonsolidierte Aufgabenträger direkte städtische Beteiligungen2 (inkl. Sondervermögen sowie TK-Mutterunternehmen SWFH, FES, Messe, ABG, Klinikum)

27 27 0

SWFH TK direkte Tochtergesellschaften

(inkl. Mainova und VGF, jedoch ohne Enkelgesellschaften) 8 8 0

Mainova TK 18 19 -1 VGF TK 1 0 +1

FES TK 4 4 0 Messe TK 30 29 +1 ABG TK 14 14 0 Klinikum TK 1 1 0 MHKW3 1 1 0 104 103 +1 Assoziierte Unternehmen direkte städtische Beteiligungen 7 7 0 SWFH TK

direkte Beteiligungen (ohne Beteiligungen der Tochtergesellschaften)

1 1 0

Mainova TK 23 24 -1 FES TK 2 2 0 ABG TK 4 4 0 37 38 -1 Sonstige Beteiligungen direkte städtische Beteiligungen 16 16 0 Wirtschaftsförderung 1 2 -1 traffiQ 1 1 0 SWFH TK

direkte Beteiligungen (ohne Beteiligungen der Tochtergesellschaften)

1 1 0

Mainova TK 11 14 -3 FES TK 0 1 -1 Messe TK 1 1 0 ABG TK 6 5 +1 ABG nova4 1 1 0 38 42 -4 179 183 -4

2 Die Zusatzversorgungskasse (ZVK) wird mit ihren Aufgabenstellungen „Pflichtversiche-

rung“ und „freiwillige Versicherung“ als ein Aufgabenträger betrachtet. 3 Gemeinschaftsunternehmen der Teilkonzerne Mainova und FES zu je 50%. 4 Gemeinschaftsunternehmen der Teilkonzerne Mainova und ABG zu je 50%.

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

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Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich im Haushaltsjahr 2015 folgende wesentliche Änderungen im Konzernkreis:

• Teilkonzern SWFH:

• Der Anteilsbesitz an der Erdgas Westthüringen Beteiligungsgesellschaft mbH, Bad Salzungen wurde im Geschäftsjahr um 6,22 % auf 62,22 % auf-gestockt.

• Die bisher von der Mainova EnergieDienste GmbH gehaltenen Anteile an der Hotmobil Deutschland GmbH, Gottmadingen i.H.v. 100,0 % wurden an die Mainova AG übertragen.

• Die Mainova EnergieDienste GmbH, bislang zu 100,0 % Tochter der Mainova AG, wurde zum 01.01.2015 auf die Mainova AG verschmolzen.

• Neu zugegangen ist die 2015 gegründete SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH, an der die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH 51,0 % und die Stadt Frankfurt am Main 49,0 % halten.

• Die bisher von der Mainova EnergieDienste GmbH gehaltenen Anteile an der Infranova Bioerdgas GmbH i.H.v. 49,9 % wurden an die Mainova AG übertragen.

• Die von der Mainova ServiceDienste GmbH gehaltenen Anteile an der Me-tegra GmbH i.H.v. 25,0 % wurden im Geschäftsjahr 2015 veräußert.

• Durch Aufnahme weiterer Gesellschafter sank der Anteilsbesitz an der im Vorjahr neu gegründeten Netzeigentumsgesellschaft Mörfelden-Walldorf GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main von 57,98 % auf 28,93 %.

• Die Anteile an der Netzeigentumsgesellschaft Mörfelden-Walldorf Verwal-tungs GmbH, Frankfurt am Main i.H.v. 100,0 % wurden an die Netzeigen-tumsgesellschaft Mörfelden-Walldorf GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main übertragen.

• Endgültig liquidiert wurden die Netzwerk Offshore Wind GmbH & Co. KG i.L., Frankfurt am Main, an der die Mainova AG zu 100,0 % beteiligt war sowie die Offshore Wind für Hessen GmbH & Co. KG, an der die Mainova AG 60,0 % der Unternehmensanteile hielt.

• Teilkonzern FES:

• Zum 01.10.2015 hat die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH ihre Geschäftsanteile i.H.v. 33,3 % an der FSG Flughafen-Service GmbH, Frankfurt am Main veräußert.

• Teilkonzern Messe:

• Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden durch die O.O.O. Messe Frankfurt RUS, Moskau/ Russland 50,0 % der Anteile an der ITEMF Expo A.O., Moskau/Russland erworben und quotal konsolidiert (mit 50,0 %) in den Teilkonzernabschluss der Messe einbezogen.

• Zum 09.09.2015 wurden durch die Messe Frankfurt (H.K.) Ltd., Hong-kong/China weitere 30,0 % der Anteile an der Messe Frankfurt New Era Business Media Ltd. erworben. Der Anteilsbesitz wurde damit auf 100,0 % aufgestockt.

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

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• Teilkonzern ABG:

• Die ABG Erste Kulturcampus Frankfurt GmbH & Co. KG und die ABG Zweite Kulturcampus Frankfurt GmbH & Co. KG, bislang zu 100,0 % Töch-ter der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH, sind zum 31.12.2015 auf die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH angewachsen.

• Zum 01.01.2015 hat die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteili-gungsgesellschaft mbH 94,9 % der Kommanditanteile an der ABG Post-straße GmbH & Co. KG erworben.

• Zum 01.01.2015 hat die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteili-gungsgesellschaft mbH 94,0 % der Kommanditanteile an der Projektent-wicklungsgesellschaft Niederrad mbH & Co. KG erworben.

• Neu zugegangen ist die 2015 gegründete ABG Güterplatz GmbH & Co. KG, an der die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsge-sellschaft mbH 100,0 % hält. Die Gesellschaft wird auf Grund ihrer unter-geordneten Bedeutung gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Teilkonzern-abschluss der ABG einbezogen.

• Teilkonzern Wirtschaftsförderung Frankfurt:

• Die von der Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Develop-ment - GmbH gehaltenen Anteile an der ISF Geschäftsführungs GmbH i.H.v. 10,0 % wurden bereits im Haushaltsjahr 2013 veräußert.

Zu den Änderungen im Konsolidierungskreis verweisen wir zudem auf die Angaben im Anhang (Ziffer 2.5.2).

5.3 Vereinheitlichung von Ansatz, Bewertung und Ausweis

Der Ansatz und die Bewertung der in den Konsolidierten Gesamtabschluss aufzu-nehmenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten der Aufgabenträger erfolgen grundsätzlich nach den für die Gemeinde geltenden Vorschriften für das Haushalts- und Rechnungswesen. Bestehen für die Jahres- bzw. Zwischenabschlüsse der einbezogenen Aufgabenträger und der Gemeinde abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften, so ist keine Anpassung der Posten vorzunehmen, weil nach § 112 Abs. 7 HGO die jeweiligen Buchwerte der Abschlüsse zusammengefasst werden (Tz. 3.2 der Hinweise zur GemHVO).

Eine Vereinheitlichung von Ansatz- und Bewertungsvorschriften für alle Auf-gabenträger ist somit zulässigerweise unterblieben.

5.4 Erstkonsolidierungsstichtag

Als Stichtag der Erstkapitalkonsolidierung wurde der 01.01.2009 gewählt. Damit entspricht der Stichtag der Erstkonsolidierung gemäß Tz. 1.9 der Hinweise zur GemHVO dem Zeitpunkt, zu dem die Stadt Frankfurt am Main zum ersten Mal eine Eröffnungsbilanz für Zwecke des Konsolidierten Gesamtabschlusses erstellt hat.

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

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Als Erstkonsolidierungsstichtag der danach neu errichteten Gesellschaften wurde zulässigerweise der 31.12. des jeweiligen Jahres gewählt (§ 301 Abs. 2 bzw. § 312 Abs. 3 HGB a. F.5).

5.5 Ordnungsmäßigkeit der in den Konsolidierten Gesamtabschluss einbezoge-nen Abschlüsse

5.5.1 Prüfung der Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen Aufgaben-träger

Nach § 317 Abs. 3 HGB hat der Abschlussprüfer des Konzernabschlusses auch die im Konzernabschluss zusammengefassten Jahresabschlüsse und insbesondere die konsolidierungsbedingten Anpassungen in entsprechender Anwendung des § 317 Abs. 1 HGB zu prüfen. Nach IDR-L-300 entscheidet das Revisionsamt nach pflicht-gemäßem Ermessen, ob und wie die Arbeitsergebnisse der Prüfer der Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse berücksichtigt werden. In diesem Fall sind die Qualifikatio-nen der Prüfer der Einzelabschlüsse zu beurteilen und diese Beurteilung zu do-kumentieren.

Dieser Verpflichtung wird im Rahmen unserer Betätigungsprüfung gemäß § 131 Abs. 2 Nr. 4 bis 6 HGO in Verbindung mit der Revisionsordnung der Stadt Frankfurt am Main Rechnung getragen, welche auch die Einhaltung von Abschnitt 2.2. „Ab-schlussprüfung“ der Richtlinie guter Unternehmensführung für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main – Public Corporate Governance Kodex – berücksichtigt.

Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2015 der Stadt Frankfurt am Main, der beiden Sondervermögen der ZVK und der Gemeindlichen Bestattungshilfe Bergen-Enkheim sind durch uns geprüft worden. Die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Frankfurt am Main führte zu Feststellungen, die im Einzelnen in Teil I, Tz. 7 der Schlussberichte 2015 erläutert sind. Die Schlussberichte zur ZVK Pflichtversiche-rung und ZVK Freiwillige Versicherung finden sich in den Teilen II und III der Schlussberichte 2015 wieder, der Schlussbericht der Gemeindlichen Bestattungshil-fe Bergen-Enkheim in Teil IV.

Folgende Aufgabenträger wurden zusammen mit ihren Tochtergesellschaften auf der Basis ihrer Teilkonzernabschlüsse in den Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main einbezogen:

• ABG,

• FES,

• Messe,

• Mainova.

Um sich die Möglichkeit einer zukünftigen Segmentberichterstattung im Rahmen des Konsolidierten Gesamtabschlusses offen zu halten, hat sich die Stadtkämmerei dazu entschlossen, die übrigen Gesellschaften des SWFH-Teilkonzerns (ohne

5 Die aktuelle Fassung der HGO verweist in § 112 Abs. 7 (statisch) auf das HGB in der

Fassung vom 06.12.2011.

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Mainova) einzeln zu konsolidieren und nicht, wie eigentlich gesetzlich vorgesehen bzw. zulässig, auf den Teilkonzernabschluss der SWFH zurückzugreifen.

Sofern sich die Anforderung einer Segmentberichterstattung nicht gesetzlich mani-festiert, sollte geprüft werden, ob sich der Prozess der Erstellung des Konsolidierten Gesamtabschlusses durch eine unmittelbare Einbeziehung des Teilkonzernab-schlusses der SWFH wirtschaftlicher gestalten lässt.

Die gewählten Konsolidierungsmethoden geben keinen Anlass zu Beanstan-dungen.

Die Teilkonzernabschlüsse der ABG, der FES und der Messe sind nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 290 bis 314 HGB erstellt, von Abschlussprü-fern nach § 317 HGB geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestäti-gungsvermerk versehen worden.

Die Mainova hat zum Zweck der Einbeziehung in den Teilkonzernabschluss der SWFH (neben ihrem eigenen Teilkonzernabschluss nach IFRS) ein Teilkonzernbe-richtspaket nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 290 bis 314 HGB er-stellt, welches im Rahmen der Prüfung des Teilkonzernabschlusses der SWFH ebenfalls vom Teilkonzernabschlussprüfer der SWFH nach § 317 HGB geprüft wur-de. Uns wurde von diesem Abschlussprüfer mit Schreiben vom 28.06.2016 be-scheinigt, dass der in den Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt einbezogene Teilkonzernabschluss der Mainova mit dem in den Teilkonzernabschluss der SWFH einbezogenen Teilkonzernabschluss der Mainova identisch ist.

Der Aufgabenträger Städtische Bühnen wird auf der Basis seines Jahresabschlus-ses zum 31.08.2015 einbezogen. Da der Abschlussstichtag nicht mehr als 5 Monate vor dem Stichtag des Konsolidierten Gesamtabschlusses liegt, ist zulässigerweise auf die Erstellung eines Zwischenabschlusses verzichtet worden (Tz. 1.6 der Hin-weise zur GemHVO).

Alle übrigen Aufgabenträger wurden auf der Basis von Jahresabschlüssen zum 31.12.2015 einbezogen. Diese Einzelabschlüsse sind gemäß § 122 Abs. 1 Nr. 4 HGO bzw. §§ 22 und 27 EigBGes nach den für große Kapitalgesellschaften gelten-den Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt, von Abschlussprüfern geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Sämtliche Berichte über die durchgeführten Jahresabschlussprü-fungen der in den Gesamtabschluss einbezogenen Aufgabenträger haben uns vor-gelegen. Auf der Grundlage unserer unterjährigen Betätigungsprüfungen und der Teilnahme an den Bilanzgesprächen sind wir von der Unabhängigkeit der Ab-schlussprüfer und der Ordnungsmäßigkeit deren Prüfungsdurchführung überzeugt.

5.5.2 Prüfung der Meldedaten

Basis des Gesamtabschlusses ist ein Summenabschluss über alle einbezogenen Aufgabenträger. Für die Gliederung der Konsolidierten Gesamtergebnisrechnung und der Konsolidierten Gesamtvermögensrechnung (Bilanz) sind grundsätzlich die §§ 46 und 49 GemHVO entsprechend anzuwenden. Für die Gliederung der Kapital-flussrechnung ist der Deutsche Rechnungslegungsstandard (DRS) Nr. 21 in der je-weils geltenden Fassung maßgeblich (§ 54 GemHVO). Die Gemeinde kann die vor-geschriebenen Gliederungen erweitern, wenn dies erforderlich ist (Tz. 11.5 der Hin-weise zur GemHVO).

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Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses sind die Anlagen 4 bis 7 zu den Hin-weisen zur GemHVO zu verwenden. Außerdem ist die als Anlage 8 beigefügte Er-weiterung des Kommunalen Verwaltungskontenrahmens (KVKR) zu beachten.

Zu diesem Zweck wurde ein stadtweiter, konzerneinheitlicher Positionsplan erstellt. Die Aufgabenträger wurden gebeten, ihre Jahres- bzw. Teilkonzernabschlussdaten in dieser angepassten Struktur an die Stadtkämmerei zu melden (Meldedaten) bzw. direkt in das Konsolidierungsverfahren SEM-BCS einzugeben. Die Stadtkämmerei überprüft die Meldedaten mit Hilfe der geprüften Jahres- bzw. Teilkonzernabschlüs-se.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Funktionsfähigkeit der im Prozess zur Überprüfung der Meldedaten implementierten Kontrollen validiert. Beanstandungen haben sich nicht ergeben.

5.6 Einbeziehung der Aufgabenträger

5.6.1 Vollkonsolidierung der verbundenen Aufgabenträger

Die Kapitalkonsolidierung für vollkonsolidierte Unternehmen wird auf Basis der Buchwertmethode gemäß § 112 Abs. 7 HGO i. V. m. § 301 Abs. 1 HGB durchge-führt.

Entstehende Unterschiedsbeträge wurden in der Gesamtbilanz unverrechnet aus-gewiesen. Aktivische Unterschiedsbeträge (Geschäfts- oder Firmenwert) entstehen dabei immer dann, wenn das Eigenkapital der zu konsolidierenden Gesellschaft ge-ringer ist als der Wertansatz der Beteiligung in der städtischen Bilanz, im umgekehr-ten Fall entsteht ein passivischer Unterschiedsbetrag.

Die im Rahmen der Erstkonsolidierung ermittelten Unterschiedsbeträge sind in den Folgejahren fortzuschreiben, Veränderungen des Buchwerts vollkonsolidierter Auf-gabenträger und Kapitalveränderungen bei den vollkonsolidierten Aufgabenträgern sind zu analysieren und ggfs. zu neutralisieren.

Wir haben mit unserer prozessorientiert angelegten Überprüfung die Vollständigkeit und Richtigkeit der originären Konzernverrechnungen festgestellt.

5.6.2 at-Equity-Bewertung der assoziierten Unternehmen

Assoziierte Unternehmen sind gemäß § 312 Abs. 1 HGB mit dem Buchwert anzu-setzen. Nach Tz. 10.1 der Hinweise zur GemHVO ist die Beteiligung an einem as-soziierten Aufgabenträger mit dem anteiligen Eigenkapital dieses Aufgabenträgers im Konsolidierten Gesamtabschluss anzusetzen. Bei der at-Equity-Bewertung von Aufgabenträgern soll die Buchwertmethode angewendet werden. Dabei ist jeweils der letzte Jahresabschluss des assoziierten Aufgabenträgers zugrunde zu legen. Stellt dieser Aufgabenträger einen (Teil-)Konzernabschluss auf, so ist von diesem und nicht vom Jahresabschluss des Aufgabenträgers auszugehen.

Passivische Unterschiedsbeträge werden, sofern sie auf Gewinnthesaurierungen seit der erstmaligen Bilanzierung der Beteiligung (Stichtag 01.01.2007) zurückzufüh-ren sind, den Gewinnrücklagen zugeordnet; der Beteiligungswert erhöht sich in der Konzernbilanz entsprechend. Für den Fall eines aktivischen Unterschiedsbetrages muss entweder ein „davon“-Ausweis vom jeweiligen Firmenwert oder eine entspre-

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

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chende Erläuterung im Konzernanhang erfolgen. Die Equity-Werte sind in den Folgejahren um die anteiligen Eigenkapitaländerungen zu erhöhen oder zu vermin-dern. Anteilige Gewinnausschüttungen sind abzusetzen (§ 112 Abs. 7 HGO i. V. m. § 312 Abs. 4 HGB).

Wir haben die Fortschreibung der at-Equity-Buchwerte prozessbasiert anhand der jeweiligen anteiligen Jahresüberschüsse der jüngsten Jahresabschlüsse überprüft.

5.6.3 at-Cost-Bewertung der übrigen Beteiligungen

Alle übrigen Beteiligungen werden entsprechend Tz. 2.4 der Hinweise zur GemHVO mit den Anschaffungskosten (at-Cost), ggf. vermindert um außerplanmäßige Ab-schreibungen, aus dem Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main in den Konso-lidierten Gesamtabschluss übernommen; Konsolidierungen erfolgen hier nicht.

5.7 Kapitalkonsolidierung

5.7.1 Geschäfts- oder Firmenwert 31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € aus Kapitalkonsolidierung 968.206,92 1.087.149,45 aus Teilkonzernen 20.770.061,10 21.090.235,15 21.738.268,02 22.177.384,60

Ein immaterieller Geschäfts- oder Firmenwert ist in den Wertansätzen in der Bilanz der Kernverwaltung nicht enthalten, da sämtliche Beteiligungen nach der Eigenkapi-talspiegelbildmethode bewertet wurden. Aktivische Unterschiedsbeträge (Geschäfts- oder Firmenwert aus Kapitalkonsolidierung) können also im Konzern der Stadt Frankfurt am Main nur entstehen, wenn sie aus Teilkonzernabschlüssen städtischer Gesellschaften übernommen werden oder das Eigenkapital einer Gesellschaft vo-rübergehend niedriger ist als deren Buchwert.

Der Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung ist über die betriebs-gewöhnliche Nutzungsdauer, höchstens über 15 Jahre, linear abzuschreiben oder ergebnisneutral mit den Rücklagen zu verrechnen (Tz. 5.3 der Hinweise zur GemH-VO).

Der Geschäfts- oder Firmenwert aus Kapitalkonsolidierung setzt sich wie folgt zu-sammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in € AVA 483.002,15 543.377,41 ICB 360.365,44 403.327,79 MVZ 119.581,91 134.529,65 MHKW 4.013,74 4.515,46 Städtische Kliniken 753,45 847,63 BKRZ GmbH 374,44 421,24 NIG 115,79 130,27 968.206,92 1.087.149,45

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Die Verringerung des Geschäfts- oder Firmenwertes gegenüber dem Vorjahr um gesamt 118.942,53 € (Vj.: 118.942,53 €) resultiert aus planmäßigen Abschreibun-gen.

Die nicht vollkonsolidierten Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 88.631,72 € (im Vorjahr 88.621,72 €) wurden aus dem Teilkonzernabschluss der ABG übernommen und sind in der Konsolidierten Gesamtvermögensrechnung unter Posten 1.3.1 ausgewiesen.

5.7.2 Beteiligungen

Der Posten Beteiligungen setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in €

at-Equity bilanzierte Aufgabenträger Fraport 556.237.980,00 538.578.040,00 Thüga 478.498.688,56 487.648.857,89 Nassauische Heimstätte 148.920.251,68 142.824.295,62 Gas-Union 45.758.873,68 58.372.192,85 Stadtwerke Hanau 42.899.348,83 46.868.714,02 Gemeinschaftskraftwerk Irsching 21.324.761,42 23.742.895,52 Hessenwasser 17.107.727,27 16.744.090,91 Ohra Energie 15.648.416,52 15.653.411,82 Werraenergie 13.727.843,41 12.552.956,38 Gasversorgung Main-Kinzig 12.408.630,61 11.613.933,27 Sonstige Beteiligungen der Mainova 27.099.260,85 43.327.406,01 Sonstige direkte städtische Beteiligungen 13.719.483,20 14.269.369,91 Sonstige Beteiligungen anderer Aufga-benträger

7.662.101,53 7.168.785,84

1.401.013.367,56 1.419.364.950,04

Verbände, sonstige Beteiligungen (mit Anschaffungskosten bewertet) Verbände Stadt 8,00 8,00 Süwag 13.212.878,38 13.190.891,05 Sonstige Beteiligungen der Mainova 19.708.790,89 19.687.098,59 Sonstige direkte städtische Beteiligungen 8.652.544,61 12.081.152,27 Sonstige Beteiligungen anderer Aufga-benträger

9.511.994,80 9.511.994,80

51.086.216,68 54.471.144,71 1.452.099.584,24 1.474.098.524,75

Die at-Equity bilanzierten Aufgabenträger sind mit dem anteiligen, auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden Eigenkapital einbezogen worden.

Der Zuschreibungsbetrag der Fraport, einer Beteiligung der SWFH, in 2015 mit ei-ner Anteilsquote von 20,01 % (Vj.: 20,02 %), beträgt 17.659.940,00 €. Er setzt sich zusammen aus dem anteiligen Jahresergebnis in Höhe von 42.961.170,00 € abzüg-lich der in 2015 gezahlten Dividende von 24.960.960,00 € sowie zuzüglich einer er-folgsneutralen Anpassung in Höhe von 259.730,00 €.

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

379

Die at-Equity-Beteiligung der Mainova an der Thüga reduziert sich in 2015 um 9.150.169,33 €.

Für die Nassauische Heimstätte ergibt sich im Jahr 2015 eine Zuschreibung in Höhe von 6.095.956,06 €.

5.7.3 Eigenkapital

Die Nettoposition im Konsolidierten Gesamtabschluss beträgt zum Bilanzstichtag 7.773.225.460,37 €. Demgegenüber betrug der Wert der Nettoposition laut Jahres-abschluss zum 31.12.2015 der Stadt Frankfurt am Main 7.773.205.059,77 €. Die Differenz in Höhe von gesamt 20.400,60 € beruht auf dem Buchwert der MHKW, die als mittelbare städtische Beteiligung im Einzelabschluss der Stadt Frankfurt am Main nicht enthalten ist, aufgrund des indirekten Beteiligungsanteils (städtischer An-teil 63,11 %) aber vollkonsolidiert wurde.

Die Kapitalrücklagen in Höhe von 2.159.060,97 € setzen sich zusammen aus Kapi-talrücklagen (ohne Zuschuss) des Eigenbetriebs KKJFH (109.787,00 €), des Messe-Konzerns (16.157.778,39 €) und der BKRZ GmbH & Co. KG (-80.595,60 €), einer Kapitalrücklage aus ergebnisneutraler Eigenkapitaländerung at-Equity bei der Stadt Frankfurt am Main (34.956,01 €), einer allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs Marktbetriebe (754.135,17 €) sowie des Eigenbetriebs SEF (-14.817.000,00 €).

Die Rücklage aus Überschüssen des Ergebnisses setzt sich wie folgt zusam-men:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in €

Gewinnrücklagen 862.039.102,73 596.317.599,47 passivische Unterschiedsbeträge 279.040.967,85 279.040.967,85 Verrechnungsdifferenzen -6.884.844,12 -7.830.003,52

1.134.195.226,46 867.528.563,80

Der Posten Gewinnrücklagen beträgt zum Bilanzstichtag 862.039.102,73 € (im Vorjahr: 596.317.599,47 €). Er setzt sich im Wesentlichen aus den Gewinnrücklagen der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von 548.930.966,85 € (im Vorjahr: 339.436.716,19 €), den Gewinnrücklagen der ABG von 312.877.420,76 € (im Vor-jahr: 256.878.484,76 €) sowie den Gewinnrücklagen der SWFH in Höhe von 13.692.630,00 € (im Vorjahr: 13.695.330,00 €) zusammen. Die Gewinnrücklagen beinhalten Anpassungen aus erfolgsneutralen Eigenkapital-Änderungen aus der at-Equity-Bewertung.

Der Ausweis der passivischen Unterschiedsbeträge als Gewinnrücklage im Eigen-kapital ist bei profitablen Gesellschaften zulässig, da er Eigenkapitalcharakter be-sitzt und auf thesaurierte Gewinne vor dem Erstkonsolidierungszeitpunkt zurückzu-führen ist6. Dies gilt ebenso für passivische Unterschiedsbeträge von profitabel wirt-schaftenden Gesellschaften, die „at-Equity“ zu konsolidieren sind7. Die Gewinn-rücklagen aus passivischen Unterschiedsbeträgen in Höhe von – gegenüber

6 Vgl. Anlage 4 zu den Hinweisen zur GemHVO und Beck’scher Bilanzkommentar, 10.

Aufl., München 2016, § 301 HGB, Rz. 157. 7 Vgl. Anlage 4 zu den Hinweisen zur GemHVO und Beck’scher Bilanzkommentar, 10.

Aufl., München 2006, § 312 HGB, Rz. 12.

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

380

dem Vorjahr unverändert – 279.040.967,85 € entfallen in erster Linie auf die ABG (204.814.114,25 €), die Messe (29.963.513,01 €), die Fraport (16.509.483,88 €) und die Nassauische Heimstätte (13.783.091,70 €).

Die Gewinnrücklagen aus Verrechnungsdifferenzen betragen zum 31.12.2015 6.884.844,12 € (im Vorjahr: 7.830.003,52 €) und beinhalten ein von der Mainova ak-tiviertes Wegerecht. Die Gewinnrücklage reduziert sich jährlich im Umfang der bei der Mainova vorgenommenen Abschreibungen des Wegerechts.

Die zweckgebundenen Rücklagen von 27.341.479,05 € (im Vorjahr: 27.276.289,11 €) enthalten die zweckgebundenen Rücklagen aus dem Jahresab-schluss der Stadt Frankfurt am Main zum 31.12.2015 in Höhe von 22.844.977,96 €, der Marktbetriebe für Modernisierungen/Erneuerungen in Höhe von 3.496.501,09 € sowie der Hafenbetriebe von 1.000.000,00 € ebenfalls für Modernisierungen.

Die Sonderrücklagen in Höhe von 4.559.659,52 € (im Vorjahr: 4.559.659,52 €) entsprechen den Sonderrücklagen aus dem Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main zum 31.12.2015 und beinhalten das Stiftungskapital der rechtlich unselb-ständigen Stiftungen.

Das Konzernbilanzergebnis hat sich wie folgt entwickelt:

2015 2014 Wert in € Wert in €

Konzernbilanzergebnis zum 01.01. 609.187.313,28 259.642.910,00 + Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter

309.350.818,27 325.741.948,80

- Einstellungen in die / + Entnahmen aus den Rücklagen Stadt Frankfurt am Main

-209.559.440,60

34.779.179,18

- Einstellungen in die / + Entnahmen aus den Gewinnrücklagen übriger Aufgabenträ-ger

-55.415.731,21 -18.419.722,58

- Einstellungen in die / + Entnahmen aus den zweckgebundenen Rücklagen übriger Aufgabenträger

0,00 0,00

-/+ Währungsdifferenzen und sonstige Ei-genkapitaländerungen übriger Aufgabenträ-ger

16.382.372,58 7.442.997,88

Konzernbilanzergebnis zum 31.12. 669.945.332,32 609.187.313,28

In der Konsolidierten Gesamtvermögensrechnung ist für nicht der Stadt Frankfurt am Main gehörende Anteile an in den Konsolidierten Gesamtabschluss einbezoge-nen Aufgabenträgern ein Ausgleichsposten für die Eigenkapitalanteile der anderen Gesellschafter (Anteile Dritter) unter entsprechender Bezeichnung innerhalb des Eigenkapitals gesondert auszuweisen (§ 112 Abs. 7 HGO i. V. m. § 307 Abs. 1 HGB).

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

381

Die Anteile Dritter setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015 31.12.2014 Wert in € Wert in €

Messe 195.848.509,30 187.386.860,34 Mainova 106.330.092,10 108.936.256,48 FES 27.933.614,16 27.311.447,41 ABG 5.344.400,76 5.305.721,06 MHKW 7.525,78 7.525,78

335.464.142,10 328.947.811,07

Die Anteile Dritter bei der Messe betreffen zum einen die Anteile verschiedener Mit-gesellschafter an Tochterunternehmen der Messe in Höhe von 9,0 Mio. € und zum anderen die Anteile des Landes Hessen an der Messe Frankfurt GmbH selbst mit 186,7 Mio. €. In Höhe von 0,2 Mio. € werden in 2015 Anteile Dritter an den Gewinn-rücklagen aus ergebnisneutralen Eigenkapital-Änderungen aus der at-Equity-Bewertung ausgewiesen.

Die Anteile Dritter bei der Mainova betreffen zum einen die Anteile verschiedener Mitgesellschafter an Tochterunternehmen der Mainova in Höhe von 19,7 Mio. € und zum anderen die Anteile des Mitgesellschafters Thüga an der Mainova selbst in Hö-he von 86,6 Mio. €. Dies ist sachgerecht, da die Mainova an der Thüga lediglich be-teiligt ist, sie aber nicht beherrscht.

5.7.4 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung

Die passivischen Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung von Verlustge-sellschaften werden angesetzt, da sie nicht auf einbehaltene Gewinne, sondern er-haltene städtische Zuschussleistungen zurückgehen. Somit ist für diese Konsolidie-rungsdifferenzen der Ausweis als Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidie-rung angezeigt (§ 112 Abs. 7 HGO i. V. m. § 301 Abs. 3 HGB). Diese Unterschieds-beträge werden in den Folgejahren in Höhe der realisierten Verluste aufgelöst (§ 112 Abs. 7 HGO i. V. m. § 301 Abs. 3 HGB und § 309 Abs. 2 HGB). Der Unter-schiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung war zum 31.12.2010 vollständig aufge-löst. In 2013 ist durch den Neuzugang der EuropaQuartett GmbH & Co. KG beim Teilkonzern ABG und die erstmalige Einbeziehung in den Konsolidierten Gesamtab-schluss ein neuer passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,2 Mio. € entstanden. Dieser hat sich in 2014 durch die erstmalige Einbeziehung der ABG BelVivo GmbH & Co. KG um fast den gleichen Betrag wieder verringert, so dass zum 31.12.2014 lediglich ein Rest von rund 12 T€ verbleibt. In 2015 entstand im Teilkonzern Messe ein passivischer Unterschiedsbetrag aus dem Erwerb der restlichen Anteile an der Messe Frankfurt New Era Business Media Ltd., Hongkong/China, in Höhe von 1.505.726,45 €. Zudem erhöhte sich der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsoli-dierung in 2015 um weitere 1.250,00 € durch den Neuzugang der in 2015 gegründe-ten SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH, an der die Stadt-werke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH 51 % und die Stadt Frankfurt am Main 49 % halten. Insgesamt beträgt der passivische Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung zum 31.12.2015 damit 1.519.293,31 €.

Hinsichtlich des fehlerhaften Ausweises des passivischen Unterschiedsbe-trags aus der Kapitalkonsolidierung verweisen wir auf unsere Ausführungen in Tz. 5.1.

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

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5.7.5 Ergebniswirksame Effekte aus der Kapitalkonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung und die at-Equity-Bewertung führten zu folgenden ergeb-niswirksamen Effekten in der Konsolidierten Gesamtergebnisrechnung:

2015 2014 Pos.8 Wert in € Wert in €

Auflösung des passivischen Unter-schiedsbetrages

9 0,00 -24.275,75

Planmäßige Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert (vollkon-solidierte Unternehmen)

14 -118.942,53 -118.942,53

Planmäßige Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert (aus der at-Equity-Bewertung)

14 -42.169,53 -42.169,53

Zuschreibungen aus der at-Equity-Bilanzierung

21 23.509.544,82 22.694.476,37

Apl. Abschreibungen aus der at-Equity-Bilanzierung9

22 -545.691,05 -180.203,25

Korrektur Außerordentliche Erträge aus dem Abgang von Finanzanlage-vermögen

25 0,00 -732.709,02

Korrektur Außerordentliche Abschrei-bungen auf das Finanzanlagevermö-gen10

26 14.021.888,37 35.296.180,04

36.824.630,08 56.892.356,33

5.8 Schuldenkonsolidierung

In der Konsolidierten Gesamtvermögensrechnung sind die Forderungen, Rückstel-lungen und Verbindlichkeiten sowie die entsprechenden Rechnungsabgrenzungs-posten zwischen den in den Konsolidierten Gesamtabschluss einbezogenen Aufga-benträgern wegzulassen, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind (§ 112 Abs. 7 HGO i. V. m. § 303 HGB und Tz. 6 der Hinweise zur GemHVO). Auf-rechnungsdifferenzen, die nicht mit vertretbarem Aufwand zu klären sind, können grundsätzlich erfolgswirksam verrechnet werden (Tz. 6.4 der Hinweise zur GemH-VO).

Im Rahmen der Meldedatenerfassung wurden für jeden Aufgabenträger (Konsolidie-rungseinheit) alle internen Forderungen und Schulden über 0,5 Mio. € differenziert nach Aufgabenträgern (Partnereinheiten) erfasst. Die eigentliche Konsolidierung er-folgte automatisiert nach Partnereinheiten, wobei die Differenzen auf separaten Dif-ferenzenkonten erfasst wurden und so jederzeit nachzuvollziehen sind.

Für die größten einbezogenen Aufgabenträger (Kernverwaltung, SWFH, ABG, Mes-se, FES, SEF und Klinikum Höchst) erfolgte eine Abstimmung sämtlicher gegensei-

8 Posten in der Konsolidierten Gesamtergebnisrechnung. 9 In 2015 betreffen die Abschreibungen die Praunheimer Werkstätten, Frankfurt Ticket,

Rebstock Projektgesellschaft und KEG. 10 In 2015 betreffen die Abschreibungen die Stadt [Korrektur Außerordentliche Abschrei-

bungen auf das Finanzanlagevermögen (verbundene und assoziierte Unternehmen – oh-ne Hippodrom GmbH) im Einzelabschluss der Stadt] und die SWFH (ICB).

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

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tiger Forderungen und Schulden nebst Klärung der Differenzen ohne Berücksichti-gung der vorgenannten Wesentlichkeitsgrenze. Diese Abstimmungen wurden je-weils schriftlich dokumentiert.

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung ergaben sich in 2015 aktivische Differen-zen in Höhe von rd. 74,4 Mio. € und passivische Differenzen von rd. 71,5 Mio. € (66,3 Mio. € aus Differenzenkonto sowie manuelle Eliminierung der Rückstellungen gegenüber verbundene Unternehmen in Höhe von 5,2 Mio. €).

Von den aktivischen Differenzen wurden rd. 6,9 Mio. € ergebnisneutral mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Sie betreffen ein von der Mainova aktiviertes Wege-recht. 1,7 Mio. €, die sich auf sonstige Forderungen der ZVK gegenüber Gesell-schaften des Stadtwerke-Konzerns beziehen, wurden mit den flüssigen Mitteln („Cash in Transit“) verrechnet. Die verbleibenden rd. 65,8 Mio. € aktivische Differen-zen waren ergebniswirksam.

Im Rahmen der (Folge-)Schuldenkonsolidierung sind nur die jeweiligen Änderungen von Aufrechnungsdifferenzen erfolgswirksam zu behandeln. Gegenüber dem Vor-jahr, in dem rd. 53,9 Mio. € ergebniswirksam zu verbuchen waren, haben sich die aktivischen Differenzen um rd. 11,9 Mio. € erhöht.

Die passivischen Differenzen betrugen in 2015 rd. 66,3 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahr, in dem die passivischen Differenzen rd. 64,2 Mio. € betrugen, ergibt sich eine Veränderung von ca. rd. 2,1 Mio. €, die ergebniswirksam berücksichtigt wurde.

Aus der Verrechnung der aktivischen und passivischen Differenzen resultiert dem-zufolge insgesamt ein Aufwand in Höhe von rd. 9,8 Mio. €.

Daneben wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung sonstige Rückstellungen in Höhe von rd. 1,6 Mio. € mit den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und Steuerrückstellungen in Höhe rd.1,4 Mio. € mit den sonstigen ordentlichen Auf-wendungen aufwandserhöhend verrechnet. Zudem wurden sonstige Rückstellungen in Höhe von rd. 0,6 Mio. € mit den sonstigen ordentlichen Erträgen ertragsreduzie-rend verrechnet.

Im Ergebnis führte die Schuldenkonsolidierung in 2015 damit insgesamt zu einem Aufwand in Höhe von ca. 13,3 Mio. €.

5.9 Aufwands- und Ertragskonsolidierung

In der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung sind die Erträge aus internen Bezie-hungen zwischen den in den Konsolidierten Gesamtabschluss einbezogenen Auf-gabenträgern mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind (§ 112 Abs. 7 HGO i. V. m. § 305 HGB und Tz. 8 der Hinweise zur GemHVO).

Die bedeutendsten Leistungsbeziehungen zwischen den einbezogenen Aufga-benträgern sind im wesentlichen Finanzbeziehungen (Darlehen, Zuschüsse, Ver-lustübernahmen) und Dienstleistungen (Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Perso-nenbeförderung) beschränken. Die wesentlichen Lieferbeziehungen betreffen Was-ser und Energie (Gas, Strom, Wärme).

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

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Auf Ebene der Meldedaten werden für jeden Aufgabenträger (Konsolidierungsein-heit) alle jeweiligen Aufwands- und Ertragspositionen differenziert nach Außen- und Innenumsätzen dargestellt. Dabei sind alle Innenumsätze nach Aufgabenträgern (Partnereinheiten) differenziert erfasst worden. Die eigentliche Konsolidierung er-folgte automatisiert in SEM-BCS nach Partnereinheiten, wobei die Differenzen auf separaten Konten gesammelt werden und so jederzeit nachzuvollziehen sind.

Für die größten einbezogenen Aufgabenträger (Kernverwaltung, SWFH, ABG, Mes-se, FES, SEF und Klinikum Höchst) erfolgt eine Abstimmung der Innenumsätze nebst Klärung der Differenzen. Diese Abstimmungen sind jeweils schriftlich doku-mentiert.

Zur Optimierung der Verfahrensabläufe greift ab dem Konsolidierten Gesamtab-schluss 2014 eine Vereinfachungsregelung. Im Rahmen der Saldenabstimmung sind bei ausgewählten Erträgen keine Aufwendungen mehr im Saldenabstim-mungsblatt gegenüberzustellen. Eine differenzierte Auswertung der korrespondie-renden Aufwendungen kann daher unterbleiben. Die gemeldeten Ertragspositionen sind mit Unterschrift auf dem Saldenabstimmungsblatt zu plausibilisieren.

Aufgrund eines Übertragungsfehlers ist die Summe der Eliminierungen im Be-reich der ordentlichen Aufwendungen und Erträge in Ziffer 2.5.8 (Seite 56 im Konsolidierten Gesamtabschluss 2015) nicht zutreffend dargestellt. Statt der in der Tabelle im Konsolidierten Gesamtabschluss 2015 dargestellten 963,4 Mio. € wurden tatsächlich 968,4 Mio. € eliminiert.

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

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Die insgesamt eliminierten Innenumsätze belaufen sich gegenüber dem Vj. mit 1.022 Mio. € für 2015 nun auf 1.018 Mio. € und sind somit von der Größenordnung her plausibel. Die größten eliminierten Innenumsätze stellen sich wie folgt dar:

Umsatz vor Konsolidie-

rung

Anteil kon-zerninterne

Umsätze

2015 2014 2015 2015Wert in Mio. €

Wert in Mio. €

Wert in Mio. € in %

Stadt Frankfurt 191,2 181,7 3.646,0 5,2 Mainova TEILKONZERN 138,8 145,0 2.092,1 6,6 FES TEILKONZERN 115,6 112,5 237,4 48,7 Kita Frankfurt 112,8 113,1 146,0 77,2 ZVK Pflicht 89,1 87,6 130,8 68,1 Städtische Bühnen 70,3 65,6 88,4 79,5 MHKW 56,7 58,6 56,9 99,6 AVA 32,6 28,3 32,7 99,9 ABG TEILKONZERN 31,3 31,9 498,8 6,3 traffiQ 30,6 32,8 117,4 26,0 SEF 20,6 19,4 118,1 17,5 KKJFH 19,6 19,0 21,5 90,9 VGF 19,3 27,3 247,4 7,8 SWFH 15,0 15,4 44,9 33,5 Klinikum Frankfurt Höchst 11,6 11,8 192,8 6,0 BKRZ KG 9,9 7,3 10,9 90,1 VHS 8,1 8,2 17,9 45,3 Alte Oper 6,5 7,5 19,3 33,7 Schirn 5,4 5,4 9,2 58,5 Wirtschaftsförderung 4,4 5,0 8,9 49,1 Hafenbetriebe 4,3 4,6 7,5 57,3 MMF 4,2 3,4 4,2 99,8 ICB 4,1 1,1 28,5 14,2 Mousonturm 3,9 3,9 5,9 66,1 Tourismus und Congress 2,8 2,5 8,3 34,2 BBF 2,7 2,5 12,8 20,9 Messe TEILKONZERN 2,4 2,4 678,9 0,4 Sportpark Stadion 1,5 1,7 12,0 12,7 ZEG 0,8 - 0,8 95,8 Marktbetriebe 0,8 0,8 1,7 44,8 DomRömer 0,7 15,6 9,1 7,7 HFM 0,5 - 21,1 2,5 ZVK freiwillig 0,3 0,2 3,0 8,8 NIG 0,1 0,1 0,1 100,0 MVZ - - 0,7 -

1.018,0 1.022,4 8.531,5 11,9

Aufgabenträgervorgenommene

Konsolidierungen auf Ertragsbasis

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Schlussberichte 2015 – Teil VI

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In der Spalte „Anteil konzerninterne Umsätze“ ist der Prozentsatz der Leistungs-erbringung an Aufgabenträger innerhalb des Konzerns „Stadt Frankfurt am Main“ dargestellt. Je größer dieser Prozentsatz, desto geringer der Anteil der Umsätze von Dritten bzw. von nicht konsolidierten Aufgabenträgern.

5.10 Zwischenergebniseliminierung

Wenn in den Konsolidierten Gesamtabschluss zu übernehmende Vermögensge-genstände ganz oder teilweise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen den ein-bezogenen Aufgabenträgern beruhen, sind sie in der Konsolidierten Gesamtvermö-gensrechnung (Bilanz) mit einem Betrag auszuweisen, zu dem sie in der auf den Stichtag des Gesamtabschlusses aufgestellten Jahresbilanz dieses Aufgabenträ-gers angesetzt werden könnten, wenn die in den Gesamtabschluss einbezogenen Aufgabenträger auch rechtlich eine einzige Einheit bilden würden. Mithin sind Wert-steigerungen bei solchen Vermögensgegenständen aufgrund von konzerninternen Transaktionen die beim abgebenden Aufgabenträger zu einem (konzerninternen) Zwischengewinn geführt haben, im Konsolidierten Gesamtabschluss zu eliminieren.

Auf die Zwischenergebniseliminierung kann verzichtet werden, wenn die Zwischen-ergebnisse nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden können o-der wenn diese Ergebnisse für die Darstellung der tatsächlichen Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage im Konsolidierten Gesamtabschluss von nachrangiger Be-deutung sind (§ 112 Abs. 7 HGO i. V. m. § 53 Tz. 7.2 der Hinweise zur GemHVO).

Die Analyse der bedeutenden Leistungsbeziehungen zwischen den einbezoge-nen Aufgabenträgern zeigt, dass sich diese im Wesentlichen auf Finanzbeziehun-gen (Darlehen, Zuschüsse, Verlustübernahmen) und Dienstleistungen (Abfallbesei-tigung, Straßenreinigung, Personenbeförderung) beschränken. Die wesentlichen Lieferbeziehungen betreffen Wasser und Energie (Gas, Strom, Wärme), die im All-gemeinen sofort verbraucht werden.

In den unfertigen Leistungen des Konzerns ABG mit insgesamt 36,9 Mio. € wa-ren – bezogen auf das Jahr 2015 – noch nicht abgerechnete Betriebskosten enthal-ten. Ein Großteil dieser Betriebskosten beinhaltet erfahrungsgemäß Lieferungen und Leistungen zwischen in den Gesamtabschluss einbezogenen Aufgabenträgern (Energie, Wasser, Entwässerung, Straßenreinigung, Abfallbeseitigung). Allerdings dürften sich die darin enthaltenen Gewinnaufschläge bei einer Umsatzrendite der FES und der Mainova von weit unter 10 % auf deutlich unter 10 Mio. € belaufen. Die Auswirkungen auf die Vermögenslage sind also unwesentlich (< 1 % des Eigenkapi-tals). Aufgrund der geringen Schwankungen der noch nicht abgerechneten Be-triebskosten im Zeitablauf sind auch die Auswirkungen auf die Ertragslage vernach-lässigbar.

Im Sachanlagevermögen der Stadt Frankfurt am Main, insbesondere in den An-lagen im Bau, könnten Ingenieurdienstleistungen der FAAG enthalten sein. Aller-dings beliefen sich die insgesamt erbrachten Planungsleistungen der FAAG im Haushaltsjahr 2015 auf lediglich 0,3 Mio. €. Hiervon betrifft zudem nur ein Teil akti-vierungspflichtige Leistungen. Im Haushaltsjahr 2015 betrug das Verhältnis von Aufwand für Bauunterhaltung (56,95 Mio. €) und aktivierungspflichtigen Zugängen des Sachanlagevermögens (449,2 Mio. €)11 ca. 1 zu 8. Im ABG-Teilkonzern beläuft sich die Umsatzrendite auf deutlich unter 10 %, so dass die in den Planungsleistun-

11 Vgl. Seite 138 des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Frankfurt am Main.

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gen enthaltenen Gewinnaufschläge im Haushaltsjahr 2015 für die Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind.

Allerdings werden außerordentliche Geschäftsvorfälle mit Bezug zum Anlagevermö-gen hinsichtlich der durch die Veräußerung von Vermögensgegenständen des An-lagevermögens entstehenden Gewinne oder Verluste manuell bereinigt. Hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich um Vorgänge im Anlagevermögen, die nicht der ordentlichen Geschäftstätigkeit der Konzerngesellschaften zuzuordnen sind. Die Behandlung der derartigen Sachverhalte (Grundstücksgeschäfte) im Gesamtab-schluss 2015 ist nicht zu beanstanden; weitere derartige Geschäftsvorfälle, bei de-nen die Zwischenergebniseliminierung unterblieben wäre, sind uns nicht bekannt.

Der Hinweis im Anhang (Seite 18), dass auf die Zwischenergebniseliminierung grundsätzlich verzichtet wird, wurde in 2015 – unserer Anregung aus der Ge-samtabschlussprüfung 2014 entsprechend – um einen Hinweis bzgl. der da-von abweichenden Behandlung von konzerninternen Vermögensveräußerun-gen aus dem Anlagevermögen erweitert.

5.11 Konsolidierte Gesamtfinanzrechnung

5.11.1 Allgemeine Anmerkungen

Der Konsolidierte Gesamtabschluss 2015 enthält nach § 112 Abs. 8 HGO eine Kon-solidierte Gesamtfinanzrechnung. Auf diese ist gemäß § 54 Abs. 1 GemHVO n.F. erstmalig für alle nach dem 31.12.2014 beginnenden Geschäftsjahre der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 21 „Kapitalflussrechnung“ (DRS 21) anzuwenden. Mit den geänderten Hinweisen zu § 54 GemHVO wurde auch Anlage „6 Kapital-flussrechnung (zusammengefasste Finanzrechnung)“ an DRS 21 angepasst.

Es besteht nach § 54 Abs. 2 GemHVO für Gemeinden, die am 1.01.2016 die orga-nisatorischen Voraussetzungen für die Aufstellung des Gesamtabschlusses auf den 31.12.2015 getroffen hatten, ein Wahlrecht die Kapitalflussrechnungen der Gesamt-abschlüsse auf den 31.12.2015 und 31.12.2016 weiter nach dem alten DRS 2 auf-stellen. Dieses Wahlrecht wurde zulässigerweise ausgeübt.

5.11.2 Ermittlung der Werte

Die systemseitige Ermittlung der Werte ist seitens der Stadtkämmerei in einer Auf-stellung dokumentiert. Die Richtigkeit der Ableitung der Finanzrechnung können wir bestätigen. Dem Risiko einer fehlerhaften Aussage der Konsolidierten Gesamtfi-nanzrechnung aufgrund falscher Eingabe der Meldedaten wird durch manuelle Kon-trollen und systemseitige Datenvalidierungen angemessen und ausreichend begeg-net.

Allerdings kann die Konsolidierungssoftware SEM-BCS systembedingt nicht alle Buchungsvorgänge (vor allem erfolgsneutrale Korrekturen und Anpassungen) erfas-sen. Insbesondere in den Daten der Kernverwaltung gibt es Vorgänge, die das hin-terlegte Rechenschema nicht korrekt erfassen kann (z. B. erfolgsneutrale Anpas-sung der Rückstellungen, erfolgsneutrale Eröffnungsbilanz-Korrekturen oder bereits in vorkonsolidierten Teilkonzernen erfolgte erfolgsneutrale at-Equity-Anpassungen) und einer manuellen Anpassung bedürfen. Mit den uns vorgelegten Daten und er-teilten Auskünften konnten wir sämtliche manuellen Anpassungen nachvollziehen.

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5.11.3 Wertmäßige Richtigkeit

Aufbauend auf unseren Kenntnissen über die systemseitig hinterlegten Algorithmen zur Ableitung der Konsolidierten Gesamtfinanzrechnung nach der indirekten Metho-de und über den gesamten Erstellungsprozess, sehen wir keine Anhaltspunkte für eine mögliche Falschdarstellung im Rahmen der Cash-Flow-Betrachtung. Der Be-stand der liquiden Mittel (Finanzmittelfonds) am Ende der Periode wird rechnerisch richtig über die Zahlungsströme aus dem Anfangsbestand hergeleitet. Allerdings werden Differenzen, die nach Ableitung der Konsolidierten Gesamtfinanzrechnung unter Berücksichtigung der manuellen Anpassungen zum bilanziellen Finanzmittel-bestand am Ende der Periode noch bestehen, pauschal über die Positionen „Zu-nahme/Abnahme der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten“ verrechnet. Wir erachten dieses Vorgehen mit Hinblick auf ein angemessenes Kosten- / Nutzen-Verhältnis für vertretbar.

5.12 Anhang und Übersichten zum Konsolidierten Gesamtabschluss

5.12.1 Allgemeine Anmerkungen

Dem Konsolidierten Gesamtabschluss ist gemäß § 112 Abs. 4 HGO und Tz. 12 der Hinweise zur GemHVO ordnungsgemäß ein Anhang (Ziffer 2.4 und 2.5 des „Konso-lidierten Gesamtabschlusses 2015“) nebst Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten beigefügt worden. Des Weiteren ist eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen enthalten.

Es wurde von der in Tz. 12.2 der Hinweise zur GemHVO dargestellten Möglichkeit, die nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO geforderten Angaben anstatt im Konsolidierten Lage- und Rechenschaftsbericht im Anhang vorzunehmen, Gebrauch gemacht.

Der Anhang enthält die nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO vorgeschriebenen Er-läuterungen. Die Übersichten erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.

5.12.2 Abgrenzung des Konsolidierungskreises und Konsolidierungsgrundsätze

Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 a) GemHVO sowie Tz. 12.3 der Hinweise zur GemHVO sind im Anhang oder Konsolidierten Lage- und Rechenschaftsbericht Informationen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises und zu den angewandten Konsolidie-rungsmethoden, insbesondere der Zeitpunkt der Verrechnung der Anteile und die verrechneten Unterschiedsbeträge der Kapitalkonsolidierung und der at-Equity-Bewertung darzustellen. Dies ist in Ziffer 2.5.2 unter Verweis auf die Anlage „Kon-zernunternehmen der Stadt Frankfurt am Main zum 31.12.2015“ zum Konsoli-dierten Gesamtabschluss sowie in Ziffer 2.5.3 und 2.5.8 erfolgt. In Ziffer 2.5.3 „Kon-solidierungsgrundsätze“ wird darauf verwiesen, dass bei konzerninternen Veräuße-rungen von Anlagevermögen eine Zwischenergebniseliminierung durchgeführt wird. In den übrigen Fällen wird auf die aus Wesentlichkeitsgründen berechtigterweise unterbliebene Zwischenergebniseliminierung verzichtet.

Die Veränderungen des Konsolidierungskreises werden in Ziffer 2.5.2 zutreffend dargestellt.

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5.12.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gemäß Tz. 12.4 (erster Spiegelstrich) der Hinweise zur GemHVO soll der Anhang Angaben über die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthal-ten, bei Verzicht auf eine einheitliche Bilanzierung und Bewertung sind die unter-schiedlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Zusammensetzung der wesentlichen Posten darzustellen.

Die Darstellung erfolgt in Ziffer 2.5.4. Zudem werden die Bilanzierungs- und Bewer-tungsmethoden für das die Konsolidierte Gesamtvermögensrechnung dominierende Sachanlagevermögen der Kernverwaltung und der Teilkonzerne Mainova, VGF, Stadtentwässerung und ABG gesondert erläutert.

5.12.4 Erläuterungen der Posten der Konsolidierten Gesamtvermögens- und der Konsolidierten Gesamtergebnisrechnung

Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 b) und c) GemHVO sowie Tz. 12.2 und 12.3 der Hinweise zur GemHVO sind im Anhang oder im Konsolidierten Lage- und Rechenschaftsbe-richt Erläuterungen zu den wesentlichen Posten der zusammengefassten Vermö-gensrechnung sowie der zusammengefassten Gesamtergebnisrechnung, der zu-sammengefassten Finanzrechnung und die Zusammensetzung wesentlicher Jah-resabschlussposten darzustellen.

Die Darstellungen in den Ziffern 2.5.5, 2.5.6 und 2.5.7 erfüllen unseres Erachtens diese Vorgaben.

5.12.5 Eliminierung der Konzernverrechnungen und Entwicklung der Unterschieds-beträge

Gemäß Tz. 12.3 der Hinweise zur GemHVO sind im Anhang zum Konsolidierten Gesamtabschluss des Weiteren der Zeitpunkt der Verrechnung der Anteile und die verrechneten Unterschiedsbeträge der Kapitalkonsolidierung und der at-Equity-Bewertung zu erläutern.

Diese Angaben sind in Ziffer 2.5.3 und 2.5.8 dargestellt. Die Darstellung entspricht unseres Erachtens den rechtlichen Vorgaben. Bezüglich des festgestellten Über-tragungsfehlers verweisen wir auf Tz. 5.9.

5.12.6 Sonstige Angaben

Gemäß Tz. 12.4 der Hinweise zur GemHVO soll der Anhang auch Angaben zu den Haftungsverhältnissen, die nicht in der Vermögensrechnung (Bilanz) auszuweisen sind, zu Sachverhalten aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können, zu der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und den Mitgliedern der Gemein-devertretung enthalten.

Da die Stadt Frankfurt am Main (Kernverwaltung) nach wie vor über kein (zentrales / IT-gestütztes) Vertragsmanagementsystem verfügt, kann die Vollständigkeit der Angaben im Rahmen der Berichterstattung über Sachverhalte aus denen sich finanzielle Verpflichtungen sowie Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechts-geschäften (§ 50 Abs. 2 Nr. 5 und 8 GemHVO) ergeben (Ziffer 2.5.9.1 im Konsoli-dierten Gesamtabschluss 2015), von uns auch für den Anhang zum Konsolidier-ten Gesamtabschluss nicht bestätigt werden.

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Hierzu hat der Magistrat in seinen Stellungnahmen zu unseren Schlussberich-ten der Jahre 2011 bis 2014 jeweils keine Aussagen getroffen. Wir heben er-neut die Wichtigkeit, insbesondere die finanziellen Risiken, die sich aus der großen Anzahl sowie der teilweise hohen Komplexität der Vertragswerke er-geben, hervor und empfehlen eindringlich die Ergreifung entsprechender Maßnahmen (vergleiche auch Schlussberichte 2015 – Teil I, Tz. 7.2.4.1, Tz. 7.2.4.7 und Tz. 7.2.4.9.)

Diese Angaben zu der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und den Mitglie-dern der Gemeindevertretung sind verordnungskonform in Ziffer 2.5.9.2 und 2.5.9.3 im Konsolidierten Gesamtabschluss 2015 dargestellt.

5.13 Konsolidierter Lage- und Rechenschaftsbericht (Konsolidierungsbericht)

5.13.1 Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des „Konzerns Stadt Frankfurt am Main“

Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 a) GemHVO ist im Konsolidierten Lage- und Rechen-schaftsbericht die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gemeinde darzustellen, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Gesamtbild unter dem Gesichtspunkt der stetigen Erfüllung der Aufgaben vermittelt wird.

Diese Darstellung erfolgt in Ziffer 2.6.1 und beinhaltet Ausführungen zur Ertrags-lage (Ergebnislage), zur Vermögenslage und zur Finanzlage, wobei hinsichtlich der Finanzlage auch auf die Konsolidierte Gesamtfinanzrechnung (Kapitalflussrech-nung) in Ziffer 2.3 verwiesen wird.

5.13.2 Stand der Aufgabenerfüllung und der Erfüllung des öffentlichen Zwecks

Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 b) GemHVO hat der Konsolidierte Lage- und Rechen-schaftsbericht Angaben über den Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung und der Erfüllung des öffentlichen Zwecks zu enthalten.

Im Konsolidierten Gesamtabschluss 2015 werden diese Angaben in Ziffer 2.6.2 ge-macht. Die tabellarische Darstellung des Stands der Aufgabenerfüllung der Kern-verwaltung entspricht der Übersicht im Jahresabschluss 2015 der Stadt Frankfurt am Main (Seiten 6 und 7). Auf unsere diesbezüglichen Prüffeststellungen zur Jah-resabschlussprüfung 2015 wird insoweit auf Teil I, Tz. 6.3.2 der Schlussberichte 2015 verwiesen.

Neben dem Bericht über den Stand der Aufgabenerfüllung der Kernverwaltung wer-den auch Informationen über die Aufgabenerfüllung der neun bedeutendsten Aufgabenträger bereitgestellt.

Wie bereits im Schlussbericht 2014 formuliert, beschränkt sich die Übersicht aller-dings nur auf die Angabe von IST-Werten von verschiedenen „Basiskennzah-len“. Darunter fallen erbrachte Leistungen im Haushalts- bzw. Geschäftsjahr 2015 mit Vorjahresvergleichswert wie z. B. Anzahlen von Ausstellungen, Besuchern oder beförderten Personen bzw. von Volumina an abgesetzten Mengen wie z. B. kWh, m2 oder m3, aber auch Bestände zum Bilanzstichtag, wie vorhandene km an Lei-tungsnetzen, Anzahl von Wohnungen und Wohnflächen im Bestand, Anzahl von Be-treuungsgruppen und -plätze, Einrichtungen oder Beschäftigten. Nur für zwei Auf-

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gabenträger (Kita Frankfurt und Städtische Bühnen) werden Auslastungs- o-der Kostendeckungsgrade in % genannt.

Nach unserer Auffassung ist das derzeitige Kennzahlen-Set der übrigen Auf-gabenträger in sich nicht abgestimmt und im Hinblick auf seine Steuerungsre-levanz ungeeignet. Auch wenn es punktuell auf der Ebene einzelner Aufgabenträ-ger sinnvolle Kennzahlensysteme gibt (bspw. BKRZ, FES, Messe), so fehlt ein kon-zernweit einheitlicher Ansatz. Grundlage hierfür wären durch den Gesellschafter (Stadtverordnetenversammlung) zu beschließende Ziele für den „Konzern Stadt Frankfurt am Main“ und daraus abgeleitete Vorgaben für ein konzern-weites Kennzahlensystem.

5.13.3 Bewertung des Konsolidierten Gesamtabschlusses im Hinblick auf die dau-ernde Leistungsfähigkeit

Im Konsolidierten Lage- und Rechenschaftsbericht ist nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 c) GemHVO der Konsolidierte Gesamtabschluss unter dem Gesichtspunkt der dau-ernden Leistungsfähigkeit zu bewerten. Diese Bewertung wird in Ziffer 2.6.3 vorge-nommen. Die dauernde Leistungsfähigkeit des Konzerns Stadt Frankfurt am Main wird seitens des Magistrats derzeit als gesichert angesehen.

Die Ausführungen und Einschätzungen sind unseres Erachtens nachvollziehbar.

5.13.4 Ausblick auf die zukünftige Entwicklung

Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO soll der Konsolidierte Lage- und Rechen-schaftsbericht auch einen Ausblick auf die künftige Entwicklung der Gemeinde ge-ben. Dabei sind Angaben über

a) Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss der Rechnungspe-riode eingetreten sind,

b) die erwartete Entwicklung wesentlicher Rahmenbedingungen, insbesondere über die finanziellen und wirtschaftlichen Perspektiven und Risiken und

c) die wesentlichen Ziele und Strategien,

zu machen. Diese Angaben werden in Ziffer 2.6.4 nachvollziehbar dargestellt.

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6 Prüfungsbestätigung

Unsere Prüfung hat insgesamt zu keinen Einwänden geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konsolidierte Gesamtabschluss 2015 der Stadt Frankfurt am Main den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ord-nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des „Konzerns Stadt Frankfurt am Main“.

Der Konsolidierte Lage- und Rechenschaftsbericht (Konsolidierungsbericht) steht in Einklang mit dem Konsolidierten Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutref-fendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünfti-gen Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main zutreffend dar.

Frankfurt am Main, den 28.04.2017 Der Leiter des Revisionsamtes

Wieden (Wieden)