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ÜBERNAHMERECHT aktuelle Situation in Deutschland 14. September 2002 RA E. zur Megede, Frankfurt am Main

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ÜBERNAHMERECHT

aktuelle Situation in Deutschland

14. September 2002

RA E. zur Megede, Frankfurt am Main

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internationale Juristenkommission 10.01.2002

Parlamentssitzung 04.07.2001

Kompromissvorschlag 06.06.2001

Gemeinsamer Standpunkt 19.06.2000

Europäische Union

273 : 273 : 22

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WpÜG und WpÜG-Angebotsverordnungseit 01.01.2002

• faires und geordnetes Angebotsverfahren

Ziele

• verbesserte Transparenz und Informationen für Aktionäre und Arbeitnehmer

• Stärkung der Minderheitsaktionäre

• Orientierung an internationalen Standards

Kapitalmarktrecht

FairnessBeschleunigungTransparenzInformationenAnlegerschutz

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Systematik WpÜG

Verfahrensgesetz

„Neutralitätsprinzip“

faire und gleiche Behandlung

Überwachung BAFin

Sanktionen

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Anwendungsbereich des WpÜG

Angebote zum Erwerb von Wertpapieren § 1 WpÜG Tausch- oder Kaufangebote § 2 WpÜG

Öffentliche Angebote- nicht Erwerb über Börse- nicht bei persönlichem Kennen aller Aktionäre

Erwerbsangebote § 10 ff. WpÜG

Pflichtangebote§ 35 WpÜG

Übernahmeangebote§ 29 WpÜG

gerichtet auf mindestens 30% der Anteile

mehr als 30% der Anteile außerhalb Übernahme-angebot

MedienAdressatenkreis

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weiter Anwendungsbereich

- Aktien und solche Papiere,- die den Erwerb von Aktien zum Gegenstand haben- Optionsanleihen, Wandelschuldverschreibungen

§ 2 Abs. 2 WpÜG

zugelassen zum Handel an einem organisierten Markt- in BRD amtlicher Handel, geregelter Markt- in EWR geregelter Markt i.S.d. Wertpapierdienstleistungsrichtlinie

§ 2 Abs. 7 WpÜG

- inländisch- AG oder KGaA § 2 Abs. 3 WpÜG

Wertpapiere

Zielgesellschaft

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weiter Anwendungsbereich

- natürliche oder juristische Personen- Personengesellschaften- der allein oder mit anderen ein Angebot abgeben will, wird oder muss § 2 Abs. 4 WpÜG

Bieter

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Pflichten des Bieters

Veröffentlichung der Erwerbsabsicht § 10 WpÜGbei Börsen § 10 Abs. 2 Nr. 1 WpÜGbei BAFin § 10 Abs. 2 Nr. 3 WpÜGelektronisches Infosystem oder Börsenpflichtblatt § 10 Abs. 3 WpÜG

mit Veröffentlichung läuft4-Wochen-Frist zum Einreichen des Angebots bei BAFin § 14 WpÜGbei Nichteinhaltung Untersagung § 15 Abs. 1 Nr. 3 WpÜGSperrfrist von 1 Jahr § 26 WpÜG

Vorstand Zielgesellschaft § 10 Abs. 5 WpÜG Betriebsrat / Arbeitnehmer

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Wann steht die Erwerbsabsicht fest?

Zustimmung der Gesellschaftsversammlung nicht abzuwarten § 10 Abs. 1 WpÜG

noch nicht Vorbereitungsphase

PrüfungGespräche mit Zielgesellschaft / due dilligence

Erwerbsabsicht = Entscheidung, ein Angebot abzugeben

Einbindung Aufsichtsrat zweistufiger Entscheidungsprozeß

Beschluss der Geschäftsführung

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Angebotsunterlage

4-Wochenfrist nach Veröffentlichung der Absicht für Übergabe an BAFin § 14 WpÜG

Veröffentlichung- Internet und überregionales Börsen- pflichtblatt (dort Mitteilung ausreichend, wo Druckexemplare erhältlich sind) § 14 Abs. 3 WpÜG

• wenn innerhalb der 4 Wochen kein Angebot eingereicht wird

• es nicht die erforderlichen Angaben enthält oder gegen WpÜG verstößt

• es nicht veröffentlicht wird

untersagt Angebot§ 15 WpÜG

läßt ohne Reaktion 10 Werktage verstreichen § 14 Abs. 2 WpÜG

gestattet Veröffentlichung§ 14 Abs. 2 WpÜG

BAFin

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Inhalt der Angebotsunterlage§ 11 WpÜG, 2 WpÜG - Angebotsverordnung

Sie muss in deutsch und so abgefaßt sein, daß ihr Verständnis und Ihre Aus- wertung erleichtert ist.

Kriterien bekannt von Börsenprospekten

• Bankbestätigung, daß Bieter bei Fälligkeit über die notwendigen Mittel verfügt § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 4 WpÜG

Einzelheiten• Bedingungen für Wirksamkeit § 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 WpÜG

• Beginn / Ende der Annahmefrist § 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 WpÜG

• Maßnahmen der Adressaten zur Annahme § 2 Nr. 4 WpÜG-AngebotsVO

• Angaben über Absichten des Bieters mit Blick auf Zielgesellschaft § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 WpÜG

• Angaben zu Vorteilen für VS / AR der Zielgesellschaft § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 WpÜG

• Angaben über gehaltene Wertpapiere § 2 Nr. 5 WpÜG-AngebotsVO• Gegenleistung § 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 WpÜG

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Gegenleistung

Gleichbehandlung von Wertpapieren gleicher Art

Erwerbsangebotekeine Regelung

Übernahme- oder Pflichtangebote angemessene Gegenleistung (§§ 31, 39 WpÜG)

Euroliquide börsennotierte AktienErmittlung nach § 2 Nr. 3 WpÜG-AngebotsVO

Verpflichtung

aber: bei Erwerb von 5% der Aktien vor Veröffentlichung Übernahmeabsicht oder 1% vor Ablauf der Annahmefrist gegen Geld

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Höhe der Gegenleistung

§ 2 Nr. 3 WpÜG-AngebotsVO Bewertungsmethoden Umtauschverhältnis Unternehmensbewertung Börsenkurs alternative Festlegung

• mindestens der höchste Preis, den der Bieter innerhalb von 3 Monaten vor Bekanntgabe des Angebots gezahlt hat

§ 4 WpÜG-AngebotsVO

• odermindestens der gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs während 3 Monaten vor Veröffentlichung der Übernahmeabsicht bzw. Kontrollerlangung

§ 5 WpÜG-AngebotsVO

freie Gegenleistung ?

Erhöhung um Differenz, wenn Bieter während Angebotsfrist oder sogar noch 1 Jahr nach Abschluß einen Preis über dem im Angebot zahlt

§§ 31 Abs. 4,5 WpÜG

Übernahme-/Pflichtangebote§§ 3 ff. WpÜG-AngebotsVO

angemessene Gegenleistung

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Börsenkurs

im Inland Feststellung ausschließlich durch BAFin aus gemeldeten Geschäften gemäß § 9 WpHG § 5 Abs. 3 WpÜG-AngebotsVO

werden Kurse an weniger als einem Drittel der Börsentage festgestellt und weichen sie mehr als 5 % voneinander ab, ist Gegenleistung aus dem Unternehmenswert zu ermitteln § 5 Abs. 4 WpÜG-AngebotsVO

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weitere Angaben im Angebot

Erläuterung der Sicherstellung der Erfüllung§ 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 WpÜG

und der zu erwartenden Auswirkungen der Annahme auf die Lage des Bieters

Darstellung der Absichten für die Zielgesellschaft§ 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 WpÜG

Bankbestätigung / Testat bei Gegenleistung in Geld§ 13 Abs. 1 S. 2 WpÜG

- Wissenserklärung - bekannte Tatsachen

- Schadensersatz Differenz Angebotspreis - aktueller Börsenkurs

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Prüfung durch BAFin

Zeitdauer 10 Werktage § 14 Abs. 2 WpÜG

bei Beanstandungen, die zu einer Untersagung führen können, - Fristverlängerung um weitere 5 Werktage § 14 Abs. 2 Satz 3 WpÜG- Erörterung mit Bieter

Prüfungsschwerpunkte- Gegenleistung- detaillierte Angaben- verständliche Sprache

anschließend Veröffentlichung durch Bieter

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Haftung/Verantwortung für Angebotsunterlage

Verantwortlicher gemäß § 11 Abs. 3 WpÜG haftet§ 12 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG

daneben derjenige, von dem der Erlaß der Unterlage ausgeht § 12 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG

keine Haftung Unkenntnis ohne grobe Fahrlässigkeit Unrichtigkeit bekannt keine Kausalität für Annahme

Höhe des Schadens

Bieter/ Bieterkonsortium Mitunterzeichner Hintermänner / Urheber - wirtschaftliches Interesse - Einfluss auf Gestaltung

bei Erhalt der Gegenleistung? Verhältnis zu § 13 WpÜG Tauschangebote

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weiteres Verfahren

Annahmefrist zwischen 4 und 10 Wochen § 16 Abs. 1 WpÜG

bei Einberufung einer HV der Zielgesellschaft 10 Wochen § 16 Abs. 3 WpÜG

Nachannahmefrist von 2 Wochen bei Übernahmeangebot (Zaunkönigregel) § 16 Abs. 2 WpÜG

Verlängerung der Annahmefrist um 2 Wochen, wenn Angebot innerhalb der letzten 2 Wochen vor Fristablauf geändert wird § 21 Abs. 5 WpÜG

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weitere Veröffentlichungspflichten des Bieters

Wasserstandsmeldungen

Mitteilung des aktuellen Bestands und der angebotenen Wertpapiere sowie der zuzurechnenden Stimmrechte

- nach Veröffentlichung Angebotsunterlage wöchentlich und in der letzten Annahmewoche täglich § 23 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG- nach Ablauf der Annahmefrist § 23 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG- nach Ablauf der weiteren Annahmefrist § 23 Abs. 1 Nr. 3 WpÜG

bei Übernahme- und Pflichtangeboten ferner- jeder Erwerb von Aktien bzw. Stimmrechtsan- teilen inklusive Gegenleistung innerhalb eines Jahres ab Veröffentlichung der Angebotsunterlage § 23 Abs. 2 WpÜG

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Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft

Abgabe einer begründeten Stellungnahme zum Angebot § 27 WpÜG

dabei insbesondere Aussagen zu- Gegenleistung § 27 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG- Folgen für Zielgesellschaft, Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen, Standorte § 27 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG- die vom Bieter verfolgten Ziele § 27 Abs. 1 Nr. 3 WpÜG- Absichten der Mitglieder, wenn sie Wertpapier- Inhaber sind, das Angebot anzunehmen § 27 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG

beizufügen ist etwaige Stellungnahme des Betriebsrats

Veröffentlichung im Internet und Börsenpflichtblatt

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Befugnisse des Vorstands der Zielgesellschaft

Übernahmerichtlinie

WpÜG enthält Regelung bei Übernahmeangebot- Verbot von Handlungen, die den Erfolg des Angebots verhindern könnten § 33 Abs. 1 S. 1 WpÜG

Neutralitätspflicht

Verbot für Bieter, ungerechtfertigte Vorteile zu gewähren § 33 Abs. 3 WpÜG

aber zulässig: - Handlungen eines gewissenhaften Geschäfts- leiters, wenn es ein Angebot nicht gäbe § 33 Abs. 1 S. 2 WpÜG- Suche nach white knight § 33 Abs. 1 S. 2 WpÜG- Handlungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats § 33 Abs. 1 S. 2 WpÜG- Ausnutzen von Ermächtigungen oder Beschlüssen der HV

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klassische Abwehrmaßnahmen

• Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

daneben generelle Vorratsbeschlüsse der HV § 33 Abs. 2 WpÜG- unabhängig von aktueller Situation auf 18 Monate befristet- Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital denkbar aber mit Begründung Abwehr feindlicher Übernahmeangebote?

• Erwerb eigener Aktien

• Veräußerung von Unternehmensteilen

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Pflichtangebot nach § 35 WpÜG

Voraussetzungen:

• Kontrollerlangung = 30 % der Anteile § 29 Abs. 2 WpÜG• Zurechnung der Anteile im Herrschaftskreis § 30 WpÜG• nicht durch Übernahmeangebot erlangt § 35 Abs. 3 WpÜG

Pflichten:

• Veröffentlichung der Tatsache innerhalb von7 Kalendertagen wie Erwerbsabsicht § 35 Abs. 1 WpÜG

Mitteilung Börsen, BAFin elektronisches Informationssystem

oder Börsenpflichtblatt• Angebotsunterlage innerhalb von 4 Wochen

an BAFin § 35 Abs. 2 WpÜG

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Verhältnis Umwandlungsgesetz und WpÜG

WpÜGAngebotsunterlageBAFinvorhandene Aktien

UmwGVerschmelzungsberichtVerschmelzungsprüferSpruchverfahrenneue Aktien

WpÜG weitergehend bei Transparenz und Schutz- Haftung des Bieters- Einbeziehung des Börsenkurses

A1 A2

T1 100 T2 100

1:170 % 70 % T2 200A1 35 %

A2 35 %Rest 30 %

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Befreiungen vom Pflichtangebot

unter Berücksichtigung der Interessen der Antragsteller und der Aktionäre der Zielgesellschaft möglich

Ermessensentscheidungen

WpÜG-AngebotsVO§ 37 WpÜG

Erhalt der Kontrolle Erbschaft § 9 Nr. 1Schenkung § 9 Nr. 2

Zielsetzung Sanierung § 9 Nr. 3

vorübergehend Forderungssicherung § 9 Nr. 4

Beteiligungsverhältnis bei Zielgesellschaft

Verringerung der Anteile § 9 Nr. 5ein Dritter hat höhere Anteile § 9 S. 2 Nr. 1

tatsächliche Möglichkeit der Kontrollausübung

aufgrund der Präsenz in den letzten HVs nicht zu erwarten, daß Bieter mehr als 50 % hat § 9 S. 2 Nr. 2

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Zuordnung des WpÜG

Kapitalmarktrecht

Verwaltungsrecht Ordnungswidrigkeiten Zivilrecht

Anordnungen gegen Mißstände

§ 4 WpÜG

Untersagung§ 15 WpÜG

Verbot von Werbung§ 28 WpÜG

bestimmte VerstößeGeldbuße

§ 60 WpÜG

Rechtsverlust aus Aktien bei Pflichtangeboten

§ 59 WpÜG

Verzinsungspflicht§ 38 WpÜG

Schadensersatzansprüche Bieter, Verantwortlicher

§ 12 WpÜG

Bankbestätigung/Haftung § 13 WpÜG

Nichtigkeit nach Untersagung § 15 WpÜG

Sperrfrist § 26 WpÜG

Entscheidungen der BAFin

Verwaltungsakt

Verwaltungszwang§ 46 WpÜG

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Squeeze-out

reines Gesellschaftsrecht §§ 327a ff AktG

alle Aktiengesellschaften und KGaA erfaßt

Hauptaktionär (95 % der Aktien) § 327a AktG

Verlangen an HV, restliche Aktien auf ihn zu übertragen gegen Barabfindung

Zum Verfahren berechtigt ist

Festlegung gegen Barabfindung durch Hauptaktionär § 327b AktG- Unternehmensbewertung- Börsenkurs- Bankgarantie für Erfüllung § 327b Abs. 3 AktG

schriftlicher Bericht des Hauptaktionärs an HV § 327c Abs. 2 AktG

Bericht eines vom Gericht bestellten Prüfers § 327c Abs. 2 AktG

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weiter zum Verfahren

nach HV Anmeldung des Beschlusses § 327e Abs. 1 AktG mit Eintragung hält Hauptaktionär alle Aktien § 327e Abs. 2 AktG

Spruchverfahren gegen Barabfindung § 327f AktG

Anfechtung des HV-Beschlusses § 243 AktG- Freigabeverfahren §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 5 und 6 AktG

- offensichtlich unbegründet- Interessenabwägung Nachteile Gesellschaft/Aktionär

Rechte der Minderheitsaktionäre

Vorstand erläutert in HVkeine Sonderrechte für Hauptaktionär § 327d AktG

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Zusammenfassung

Erfahrungen ganz am Anfang

Harmonisierung in EU steht noch aus

Attraktivität Finanzplatz Deutschland

Stärkung der Rechte von Minderheitsaktionären

Angebote an alle Aktionäre

Erwerbsangebot Erhöhung der Anteile

Übernahmeangebot Kontrollerlangung 30 %

alternativ Pflichtangebot nach Kontrollerlangung

Squeeze-out ab 95 % Einzelaktionär