Übersicht über die Sonderpädagogik
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Internationaler Tag der Logopädie, 6. März 2009
Übersicht über die Sonderpädagogik
SonderpädagogikVolksschule
SonderpädagogikRegelschule
SonderpädagogikSonderschule
BMV
BMDV
Leitfaden IBEM
SSV
Wegleitung integrative Schulung
Konzeptder Sonderpädagogik
„eine Schule für alle?“
Internationaler Tag der Logopädie, 6. März 2009
Sonderstellung Bereich Sonderpädagogik(Sonderschulung)
Ist: Bis 31.12.2007 ist der Bereich Sonderschulung Teil der Eidgenössischen Invalidenversicherungsgesetzgebung (IVG)
Mechanik einer Versicherung: Schaden → Prüfung des Anspruchs → Massnahme → Finanzierung durch Versicherung
„Absolutheit der Behinderung“
Soll I:
Ab 1.1.2008: Beginn einer mindestens 3-jährigen Übergangszeit. Die Versicherungsleistung wird zu einer Leistung des Kantons.
Mechanik der Versicherung bleibt, weil während der Übergangszeit mindestens die bisherigen Leistungen der IVG gewährt werden müssen. Der Bedarf wird allerdings vermehrt gewichtet.
Internationaler Tag der Logopädie, 6. März 2009
Sonderstellung Bereich Sonderpädagogik(Sonderschulung)
Soll II: Integration des Bereichs Sonderpädagogik ins Bildungssystem (2012) → Anspruch auf Leistungen der Sonderschulung (verstärkte Massnahmen) aufgrund eines interkantonal erarbeiteten Abklärungsverfahrens → Feststellung des besonderen Entwicklungs- und Bildungsbedarfs basierend auf einer pädagogischen Begründung („Teilhabe am Bildungsprozess“, ICF-CY und ICD -10)
„Relativität der Behinderung“
Internationaler Tag der Logopädie, 6. März 2009
Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMV)
Sonderpädagogik
Ausgangslage und Entwicklung der Sonderpädagogik zu einer gemeinsamen Aufgabe von ERZ und GEF
Volksschulgesetz (VSG) 1992 Sozialhilfegesetz (SHG) 2001
Erziehungsdirektion Gesundheits- und Fürsorgedirektion
IVG
Verortung der verstärkten Massnahmen im Volksschulgesetz bzw. Sozialhilfegesetz
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ats31.12.07
- 2012
danach
ab 1.1.08
Verordnung über die Sonderschulung von invaliden Kindern und Jugendlichen (SSV)
Internationaler Tag der Logopädie, 6. März 2009
Angebote der Sonderpädagogik
Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat)
• Sonderpädagogik ist Teil des öffentlichen Bildungsauftrages
• integrative Lösungen sind separierenden Lösungen vorzuziehen
Beratung Unterstützung
Heilpädagogische Früherziehung
Logopädie Psychomotorik
Sonderpädagogi-sche Massnahmen in einer Regelschule oder Sonderschule
Betreuung in Tagesstrukturen
Stationäre Unterbringung in einer sonderpäda-gogischen Einrichtung
Internationaler Tag der Logopädie, 6. März 2009
Zugang zum sonderpädagogischen Angebot(BMV)
Einfache Lernstörungen
Regelschule
Schulinterne Zuweisung
Fachspezifische Beurteilung
Durchführung (sonder)päd. Massnahmen
period. Evaluation
Internationaler Tag der Logopädie, 6. März 2009
Zugang zum sonderpädagogischen Angebot(BMV)
Komplexe LernstörungenLernbehinderungen
Einfache Lernstörungen
Regelschule
Schulinterne Zuweisung
Fachspezifische Beurteilung
Durchführung (sonder)päd. Massnahmen
period. Evaluation
ZuweisungEbene Schule
Abklärung durch Fachstelle
Internationaler Tag der Logopädie, 6. März 2009
Zugang zum sonderpädagogischen Angebot(künftig)
Komplexe LernstörungenLernbehinderungen
Einfache Lernstörungen
Regelschule
Schulinterne Zuweisung
Fachspezifische Beurteilung
Durchführung (sonder)päd. Massnahmen
period. Evaluation
ZuweisungEbene Schule Ebene Kanton
Abklärung durch Fachstelle
Behinderungen
Sonderschule
Durchführung sonderpäd.
Massnahmen
period. Eval.Familienunterstützende Massnahmen
Internationaler Tag der Logopädie, 6. März 2009
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Hoch- Niederschwelligkeit im Bereich Sonderpädagogik
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Im Konzept der Sonderpädagogik bezogen auf die einzelnen Angebote zu klären: Grenze zwischen Nieder- und Hochschwelligkeit (verstärkte Massnahmen)