Umgang mit dem tertiären Bildungssektor Strukturen Entscheidungsgrundlagen Die Psychologische...
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Umgang mit dem tertiären
Bildungssektor
StrukturenEntscheidungsgrundlagen
Die Psychologische Studentenberatung
HR Dr. Michael KatzensteinerGesundheitspsychologe, Klinischer Psychologe, Psychotherapeut, Supervisor (BÖP)
Leiter der Psychologischen Studentenberatung Linz
4040 LINZ, Altenbergerstraße 81/ITelefon: 0732/2468 5310
e-mail:[email protected]://www.studentenberatung.at
26.04.23 Michael Katzensteiner Tertiärer Bildungssektor
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Übersicht Die Psychologische Studentenberatung Der tertiäre Bildungssektor Zielorientierte Studienwahlberatung
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Die Psychologische Studentenberatung
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Der tertiäre Bildungsbereich
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Umbruch in der Bildungslandschaft
Notwendigkeit zu lebenslangem Lernen Statt geradliniger Karriereweg Schritt
weises Herantasten an den Beruf Forderung nach Effektivität, Effizienz
von Bildungsinstitutionen und Verwertbarkeit der Bildungsinhalte
Internationalisierung
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Bolognadeklaration
Bedeutung Ziele zur Förderung der „europäischen
Dimension“ der Bildung Mittel zur Erreichung der Ziele Berichte über die Umsetzung von Bologna:
http://www.bmbwk.gv.at/europa/bp/index.xmlhttp://www.eua.be/eua/jsp/en/upload/TrendsIV_FINAL.1117012084971.pdf
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Was bedeutet die Bolognadeklaration
1999 beschlossen die VertreterInnen von 31 europäischen Ländern grundlegende Reformen des tertiären Bildungssystems. Es handelt sich um eine freiwillige Annäherung der Hochschulsysteme Europas. Die Umsetzung entlang eines Zielrahmens wird Bolognaprozess genannt.
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Ziele der Bolognadeklarationzur Förderung der „europäischen Dimension“ der
Bildung:
Erhöhung der Qualität des akademischen Unterrichts
Abstimmung der Studiengänge auf die Bedürfnisse der Studierenden
Förderung der Mobilität von Studierenden und Dozierenden
Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung der Universitäten durch mehr Selbstständigkeit (Autonomie).
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Mittel zu Erreichung der Ziele:
Zweizyklensystem mit Bachelor- und Masterabschluss (drei Zyklen mit Doktoratstudium), dadurch europaweite Vergleichbarkeit der Abschlüsse (ebenso mit dem angloamerikanischen Raum)
Berechnung der Studienleistungen nach einem europaweit einheitlichen Kreditpunktsystem (ECTS)
Strukturierung des Lern- und Lehrangebot in Modulen unter Berücksichtigung der europäischen Vereinheitlichung
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Umsetzung in Österreich (Novelle 1999 zum Universitäts-Studiengesetz, Universitätsgesetz
2002, Fachhochschul-Studiengesetz 2002)
Einführung von Bakkalaureatsstudien und Magisterstudien (für Univ. und FH)
Anwendung des ECTS Diplomzusatz (Diploma Supplement) Einrichtung gemeinsamer Studienprogramme
verschiedener Universitäten Doppeldiplom-Programme aufgewertete PhD-ähnlichen Doktorats-
Programme
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Baccalaureatsstudien
B. „sind die ordentlichen Studien, die der wissenschaftlichen und künstlerischen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten dienen, welche die Anwendung wissenschaftlicher und künstlerischer Erkenntnisse und Methoden erfordern.“ Universitätsgesetz 2002
180 ECTS
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Magisterstudien
Magisterstudien sind die ordentlichen Studien, die der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen und künstlerischen Berufsvorbildung auf der Grundlage von Bakkalaureatstudien dienen. Universitätsgesetz 2002
Mindestens 120 ECTS
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Doktoratsstudien
In Berlin wurde 2003 beschlossen, dass das Doktorat als 3. Stufe europaweit strukturiert und aufgewertet wird.
Ziel ist, dass Doktoratsstudien eine noch bessere Grundlage für wissenschaftliche Karrieren bilden. Das bedeutet (nach Gehrer), dass sie entweder ein Stipendium erhalten oder an der Universität angestellt werden sollen.
Dauer: mindestens 3 Jahre
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ECTS (European Credit Transfer System)
Die Zuteilung der ECTS-Anrechnungspunkte hat nach der workload der Studierenden zu erfolgen. Das ist die Arbeitszeit der Studierenden, die nichts mit der Semestereinteilung zu tun hat. Die Anrechnungspunkte spiegeln den quantitativen Arbeitsanteil wider, der für jede Einheit im Verhältnis zum geforderten Studienpensum für den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung an der Bildungseinrichtung aufgewendet werden muss (d.h. Vorlesungen, praktische Arbeiten, Seminare, Tutorien, Exkursionen, Eigenstudium in der Bibliothek und zu Hause, Prüfungsvorbereitungen, Prüfungen...). Universitätsgesetz 2002
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Universitätsstudien Kennzeichen
Orientierung an Wissenschaft und Forschung
Bewusstsein der Zusammengehörigkeit der Disziplinen
Studium ist im Idealfall Teilhabe am Erkenntnisgewinn unabhängig von kurzfristigen Interessen
Berufsvorbildung statt Ausbildung
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Universitätsstudien Studienrichtungsgruppen
Geistes- und kulturwissenschaftliche St. Ingenieurwissenschaftliche Studien Künstlerische Studienrichtungen Lehramtsstudien Medizinische und Naturwissenschaftliche
Studienrichtungen Rechtswissenschaftliche Studienrichtungen Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche St. Theologische Studienrichtungen
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Fachhochschulstudien (Derzeit 150 Studiengänge)
Wirtschaftswissenschaften Tourismus technische Wissenschaften Informationswesen und -technologien Medien und Design interdisziplinäre Studiengänge Gesundheit und Soziales (hierzu zählen auch
Sozialakademien, die in Fachhochschul-Studiengänge umgewandelt wurden)
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Fachhochschulstudium Kennzeichen
Praxisorientierter Schwerpunkt Orientierung am Qualifikationsbedarf des
Beschäftigungssystems In die Studiendauer einzurechnendes verpflichtendes
Berufspraktikum Beschränkte Anzahl der Studierenden pro Jahr daher Aufnahmeverfahren Anwesenheitspflicht
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Lifelong Learning
EU CommissionMAKING A EUROPEAN AREA OF LIFELONG LEARNING A REALITY
"When planning for a year, plant corn.When planning for a decade, plant trees.When planning for life, train and educate
people."Chinese proverb: Guanzi (c. 645BC)
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Folgerungen aus dem Umbruch in der Bildungslandschaft für die Studienwahl
(für BeraterInnen und SchülerInnen)
Notwendigkeit des Lernens von Zielorientierung in einem Prozess
Lernen einer geeigneten Informationsrecherche im Bewusstsein des ständigen Wandels der Inhalte
Lernen der Überprüfung des eigenen Wertesystems und eigener (Vor-) urteile
Lernen sich sowohl mit heterogenen Erwartungen von außen als auch unklaren eigenen Bedürfnissen auseinanderzusetzen
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Zulassung: Änderung des Universitätsgesetzes 2002
§ 124b. (1) Im Zeitraum Wintersemester 2005/2006 bis einschließlich Wintersemester 2007/2008 kann das Rektorat in den Bakkalaureats-, Magister-, Diplom-, und Doktoratsstudien, die von den deutschen bundesweiten Numerus- Clausus-Studien Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin, Zahnmedizin und dem bisherigen deutschen NC-Studium Betriebswirtschaft sowie Kommunikationswissenschaften und Publizistik betroffen sind, den Zugang entweder durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder durch die Auswahl der Studierenden bis längstens zwei Semester nach der Zulassung beschränken…
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Hotline für Erstsemestrige, FAQ und Dokumente zum
EuGH-Urteil Das Bildungsministerium und die
Studierendenanwaltschaft schalten ab sofort eine kostenfreie Hotlinenummer für mögliche Fragen zum heutigen EuGH-Urteil.
Die Hotlinenummer 0800 311650 ist kostenfrei und täglich (Montag bis Freitag) von 09.00 - 16.00 Uhr erreichbar.
FAQ zum EuGH-Urteil [Download: PDF (240 KB)]
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Mein Zielrahmen4 Fragen führen zum Ziel
Was will ich? Was kann ich? Was weiß ich? Was bringt es vermutlich?
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MotivationInteressenNeigung
Was will ich?
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Was kann ich? Begabung Erlernte Fertigkeiten Materielle Ressourcen Örtliche und zeitliche Möglichkeiten Mängelanalyse: Was fehlt und wie
könnte es kompensiert werden?
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Was weiß ich?Ausbildung Erfahrung Expertenwissen
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Was bringt es vermutlich?
Kostenanalyse: Was bin ich bereit einzusetzen?
Zukunfts-Check: Was wird sich durch die Erreichung des Zieles ändern?
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Nächste Schritte Welche Schritte werde ich
setzen? In welcher Abfolge? Wann? Wo? Wie? Mit wem? Welcher ist der erste
Schritt?
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Blue bookAnlegen eines „Tagebuchs“Schriftliches Festhalten von
Einfällen, Infos, Reflexionen Systematische AuswertungZusammenfassung
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THE END THE END IS ALWAYS A IS ALWAYS A BEGINNINGBEGINNING