Umsetzung der Beschlüsse des FA „Steine und Erden “ … · Beschlüsse des AGS zum Thema Quarz...
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Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Umsetzung der Beschlüsse des FA „Steine und Erden “ und des AGS
durch die neue Gefahrstoffverordnung
H. Reimann
FA StE
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
1
Inhalt
Das erweiterte Quarz-Präventionskonzept des Fachausschusses Steine und Erden
Beschlüsse des AGS zum Thema Quarz
Die neue Gefahrstoffverordnung
Anhang III Nr. 2 Partikelförmige Gefahrstoffe
Grenzwerte: Allgemeiner Staubgrenzwert, Quarz, Mineralische Stäube
BG-Regel Umgang mit mineralischem Staub
(BGR 217)
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
2
Grenzwerte: Allgemeiner Staubgrenzwert
QuarzMineralische Stäube
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
3
Grenzwerte in Deutschland: Allgemeiner Staubgrenzwert
n Allgemeiner Staubgrenzwert:
3 mg/m3 Alveolengängige (A-) Fraktion (6 mg/m3 (A-Fraktion für Ausnahmebereiche
und -tätigkeiten) entfällt zukünftig)
10 mg/m3 Einatembare (E-) Fraktion
n Festgelegt als Schichtmittelwert
n Spitzenbegrenzung (A/E): 4
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
4
Grenzwerte in Deutschland: Quarz, mineralische Stäube
n Quarz:0,15 mg/m3 A-Fraktion, Jahresmittelwert
MAK (entfällt zukünftig? neuer AGW?)
n Portlandzement:5 mg/m3 Einatembare (E-) Fraktion
n Calciumoxid, -hydroxid:5 mg/m3 E-Fraktion
n Calciumsulfat (Gips):6 mg/m3 A-Fraktion
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
5
BG-Regel „Umgang mit mineralischem Staub“ (BGR 217)
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
6
Historie
Erste Unfallverhütungsvorschrift zum Thema Staub:
UVV “Gesundheitsgefährlicher Mineralischer Staub” (VBG 119)
vom 01. Oktober 1979
Zurückgezogen zum 01. April 1999 im Zuge der Inkraftsetzung der
UVV “Umgang mit Gefahrstoffen” (BGV B1)
(mittlerweile ebenfalls zurückgezogen)
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Seit 01.01.2002:BG-Regel “Umgang mit mineralischem Staub”(BGR 217)
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Inhalt der BGR 217
Vorbemerkungen
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren beim Umgang mit mineralischem Staub
4 Zeitpunkt der Anwendung
Anhang 1: Auswahl der Atemschutzgeräte
Anhang 2: Musterbetriebsanweisung
Anhang 3: Beispiel einer Unterweisung für einen Natursteinbetrieb
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren beim Umgang mit mineralischem Staub
Ermittlung und Beurteilung der Staubverhältnisse
Staubschutzmaßnahmen
Überwachung der Einhaltung der Luftgrenzwerte
Atemschutz
Betriebsanweisung und Unterweisung
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Beschäftigungsbeschränkungen
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Ermittlung und Beurteilung der Staubverhältnisse
Ermittlung Art und Umfang der Exposition
Staubungsverhalten von Materialien
Ersatzstoffe
Herstellungs- und Verwendungsverfahren
Gefährdungsbeurteilung
Durchführung der Messungen
Gefahrstoffverzeichnis
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Staubschutzmaßnahmen
Allgemeine Anforderungen
Arbeitsräume
Arbeitsverfahren
Maschinen und Geräte
Lufttechnische Maßnahmen Stauberfassung und Arbeitsplatzlüftung
Reinluftrückführung
Instandhaltung und Prüfung
Reinigung der Betriebseinrichtungen
Reinigung und Aufbewahrung der Arbeitskleidung
Staubintensive Arbeiten
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Einige Eckdaten der BGR 217 (I)
2 Die BG-Regel erläutert und konkretisiert die Regelungen des 5. Abschnitts der alten, bis 31.12.2004 aktuellen Gefahrstoffverordnung für den Umgang mit Staub.
1 Anwendbar bei Tätigkeiten mit Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, wenn hierbei mineralischer Staubauftreten kann.
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Einige Eckdaten der BGR 217 (II)
5 Die Regelungen gelten weiterhin, soweit sie nicht im Widerspruch zur neuen Gefahrstoffverordnung stehen.
3 Diese BG-Regel findet keine Anwendung
auf den Umgang mit Asbest oder anderen mineralischen Faserstäuben,
auf den Umgang mit Stäuben, die ionisierende Strahlung freisetzen können,
auf Betriebe des untertägigen Bergwesens, soweit sie dem Bergrecht unterliegen.
4 BGR 217 gilt auch für Quarz und quarzhaltige Stäube, denn dabei handelt es sich auch um mineralische Stäube.
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Beschlüsse des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) zum Thema Quarz
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Beschlüsse des AGS zum Thema Quarz I
Beschluss II. 32/3b1:
Der AGS beschließt ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung,
• dass kristallines Siliziumoxid in Form von Quarz und Cristobalit (alveolengängiger Staubanteil) krebserzeugende Wirkung am Menschen hat,
• dass weiterer Forschungsbedarf bezüglich der Speziation und der Wirkung in Nieder-Dosis Bereich besteht,
• dass diese Informationen weiter gegeben werden sollen, z.B. über das Sicherheitsdatenblatt und das Begründungspapier.
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Beschlüsse des AGS zum Thema Quarz II
Beschluss III. 32/3b2:
Der AGS lehnt bei 2 Pro-Stimmen und 8 Enthaltungen eine Aufnahme und Bewertung von SiO2-Feinstaub in der TRGS 905 ab.
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Beschlüsse des AGS zum Thema Quarz III
Beschluss II. 32/3b2:Der AGS bittet ohne Gegenstimme und Enthaltung den BMA, die krebserzeugende Wirkung am Menschen von kristallinem Siliziumdioxid in Form von Quarz und Cristo-balit(alveolengängiger Staubanteil) und die Weitergabe dieser Information über das Sicherheitsdatenblatt in ge-eigneterWeise in der Gefahrstoffverordnung aufzuneh-men, so dass erforderliche Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern getroffen und nicht beab-sichtigte Folgerungen wie z. B. uneingeschränkte Substi-tutionspflicht vermieden werden. Zur weiteren Beratung wird Unterstützung durch Experten aus dem AGS angeboten.
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Beschlüsse des AGS zum Thema Quarz IV
Beschluss III. 32/3b3:
Der AGS beschließt ohne Gegenstimme und bei einer Enthaltung, das vorgetragene Präventionskonzept der BGen zur Verringerung der Exposition gegenüber alveolengängigemQuarzstaub am Arbeitsplatz nach Weiterentwicklung in Abstimmung mit dem AGS auf Übernahme als Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) im Rahmen des Kooperationsmodells zu überprüfen.
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Das erweiterte Quarz-Präventionskonzept des Fachausschusses „Steine und Erden“
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Das Präventionskonzept des Fachausschusses Steine und Erden
n Überarbeitung der BG-Regel „Umgang mit mineralischem Staub“ (BGR 217)
n Erarbeitung branchenspezifischer Umsetzungen der BGR 217
n Expositionsbereichs-Konzept(Schutzstufen-Konzept)
n Vorschläge zur Ergänzung der neuen GefStoffV
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Das Expositionsbereichs-Konzept (Schutzstufen-Konzept)
n Einheitlicher Rahmen und Maßstab
n Praxisorientiert
n Berücksichtigung der Besonderheiten von stationären und instationären Arbeitsplätzen
n Branchenspezifische Konkretisierung
n Erläuterung und Ergänzung staatlicher Vorgaben
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Erweiterter Ansatz (Eckpunktepapier) I
n Identifizierung staubintensiver Arbeitsverfahren
n Einführung, Entwicklung oder Adaption von Entstaubungsmaßnahmen, soweit erforderlich, innerhalb eines Investitions-zyklus
n Herstellung staubarmer Anwendungs-formen von Produkten, aus denen alveolengängiger Quarzstaub freigesetzt werden kann
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Erweiterter Ansatz (Eckpunktepapier) II
n Überprüfung von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten mit Grenzwertüberschreitung
n Verpflichtung zu organisatorischen Maßnahmen oder zur Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung
n Untersuchungsprogramme zum Stand der Technik und zur Wirkung von quarzhaltigen Stäuben
n Einrichtung eines Gesprächskreises „Quarz“
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Erweiterte Schutzmaßnahmen für Quarz I
n Lagerung und Transport stark staubender Rohstoffe, Produkte und Abfälle in geschlossenen Systemen
n Änderung von Herstellungs- und Verwendungs-verfahren stark staubender Produkte
n Nachweis der Wirksamkeit von Entstaubungsanlagen bei der erstmaligen Inbetriebnahme
n Reinluftrückführung nur unter definierten Bedingungen
n Maschinelle Trockenschneid- und Schleifarbeiten nur mit abgesaugten Geräten oder unter Anwendung gleichwertiger Entstaubungsmaßnahmen
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Erweiterte Schutzmaßnahmen für Quarz II
n Erhöhte Anforderungen bei staubbeseitigenden Maschinen (z. B. Staubsauger) hinsichtlich eines ausreichenden Abscheidegrades
n Verbot des Trockenkehrens mit dem Besen
n Verbot des Abblasens von Staub mit Druckluft
n Nachweis organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen, wenn der Luftgrenzwert technisch nicht eingehalten werden kann
n Bereitstellung und Benutzung von Atemschutz mindestens der Kategorie P2
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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n Regelmäßige Wartung und Pflege sowie Instandhaltung der Atemschutzgeräte
n Bereitstellung von Atemschutz und Benutzung im Fall einer Betriebsstörung bei Ab-/Umfüllarbeiten stark staubender Produkte
Erweiterte Schutzmaßnahmen für Quarz III
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Was ist ein Expositionsbereichs-Konzept (Schutzstufen-Konzept) ?
5 Wird ohne Ermittlung gearbeitet, ist vom höchsten Expositionsbereich auszugehen
1 Definition von Expositionsbereichen (Risikoklassen)
2 Den Expositionsbereichen werden konkrete Präventionsmaßnahmen (Schutzstufen) zugeordnet
3 Einzelne Tätigkeiten oder Arbeitsbereiche werden aufgrund von systematischen Ermittlungen, auf der Basis vorliegender Messdaten oder im Einzelfall einem Expositionsbereich und damit einer Schutzstufe zugeordnet
4 Die Präventionsmaßnahmen sind dann direkt ablesbar
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Maßnahme Expos.Bereich E 1 Expos.Bereich E 2 Expos.Bereich E
3
A Q A Q A Q
Ermittlung von Art und Umfang der Exposition X X X X X X
Ersatzstoffprüfung — — — X — X
Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren, Maschinen und Geräte — — X X X X
Gefährdungsbeurteilung X X X X X X
Gefahrstoffverzeichnis — — — X — X
Staubschutzmaßnahmen, allg. Anforderungen — — X X X X
Gestaltung der Arbeitsräume4 — — X X X X
Stauberfassung und Arbeitsplatzlüftung — — X X X X Reinluftrückführung — — — X X X
Instandhaltung und Prüfung X X X X X X
Reinigung der Betriebseinrichtungen X1 X1 X X X X
Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und
Arbeitskleidung, Reinigung der Arbeitskleidung
— — — X1 X3 X
Staubschutz bei staubintensiven Arbeiten — — — — X X
Atemschutz — — — X1 X X
Betriebsanweisung — — — X X1 X
Unterweisung X X X X X X
Arbeitsmedizinische Vorsorge (G 1.1) — — — — — X
Arbeitsmedizinische Vorsorge (G 26) — — — X1 X X
Beschäftigungsbeschränkungen — — — — — X2
Maßnahme Exp. B
E 1
Exp. B
E 2
Exp. B
E 3
Entwicklung des Expositionsbereichs-Konzepts
Definition der Expositions-bereiche (Risikoklassen)
Zuordnung von Präventionsmaßnahmen (Schutzstufen)
Tätigkeiten / Arbeitsbereiche dem entsprechenden Bereich zuordnen
Granitbearbeitung trocken: E 3
Granitbearbeitung nass: E 2
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Maßnahmen Expositions-bereich E 1
Expositions-bereich E 2
Expositions- bereich E 3
A Q A Q A Q
Ermittlung von Art und Umfang der Exposition X X X X X X
Ersatzstoffprüfung — — — X — X
Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren, Maschinen und Geräte — — X X X X
Gefährdungsbeurteilung X X X X X X
Gefahrstoffverzeichnis — — — X — X
Staubschutzmaßnahmen, allg. Anforderungen — — X X X X
Gestaltung der Arbeitsräume4 — — X X X X
Stauberfassung und Arbeitsplatzlüftung — — X X X X Reinluftrückführung — — X X X X
Instandhaltung und Prüfung X X X X X X
Reinigung der Betriebseinrichtungen X1 X1 X X X X
Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und
Arbeitskleidung, Reinigung der Arbeitskleidung
— — — X1 X3 X
Staubschutz bei staubintensiven Arbeiten — — — — X X
Atemschutz — — — X1 X X
Betriebsanweisung — — — X X1 X
Unterweisung X X X X X X
Arbeitsmedizinische Vorsorge (G 1.1) — — — — — X
Arbeitsmedizinische Vorsorge (G 26) — — — X1 X X
Beschäftigungsbeschränkungen — — — — — X2
Beispiel für ein Expositionsbereichs-Konzept
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Beispiel für Expositionsbereiche für Quarzstaub
n Expositionsbereich 1: Ubiquitäre Belastung
n Expositionsbereich 2a: Die Quarzstaubexposition am Arbeitsplatz liegt unterhalb ½ Grenzwert
n Expositionsbereich 2b: Die Quarzstaubexposition am Arbeitsplatz liegt zwischen ½ Grenzwert und Grenzwert
n Expositionsbereich 3: Die Quarzstaubexposition am Arbeitsplatz liegt oberhalb Grenzwert
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
31
5
4
3
2
1
Expositions-bereich E 3
Expositions-bereich E 2 b
Expositions-bereich E 2 a
Expositions-bereich E 1
MaßnahmeNr.
Beispiel für Expositionsbereiche und Schutzmaßnahmen für alveolengängigen Quarzstaub
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Die neue Gefahrstoffverordnung
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
33
Die neue Gefahrstoffverordnung
Quelle:
www.bmwa.bund.de
=> Service => Gesetze => Gesetze zum Arbeitsschutz => Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Die neue GefStoffV: Wesentliche Änderungen
n Schutzstufenkonzeptn Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
statt MAK und TRKn Anhänge mit Vorgaben u.a. zu- Partikelförmigen Gefahrstoffen (Stäuben)
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
35
Die neue GefStoffV: Schutzstufenkonzept I
n Schutzstufe 1:
Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen; Tätigkeiten mit geringer Gefährdung
n Schutzstufe 2:
Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Die neue GefStoffV: Schutzstufenkonzept II
n Schutzstufe 3:
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung
n Schutzstufe 4:
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Die neue GefStoffV: Schutzstufenkonzept III
n § 10 (Schutzstufe 3):
(...) geschlossenes System (...) Exposition nach dem Stand der Technik verringert (...)
n § 11 (Schutzstufe 4):
(...) Einhaltung AGW (...) oder (...) verfahrens- und stoffspezifischen Kriterium (...) (VSK oder spezielle, genannte Maßnahmen)
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Die neue GefStoffV: Arbeitsplatzgrenzwerte I
n Definition Arbeitsplatzgrenzwert (AGW):
Der Arbeitsplatzgrenzwert ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
39
Die neue GefStoffV: Arbeitsplatzgrenzwerte II
n Definition Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) („alte“ GefStoffV):
Maximale Arbeitsplatzkonzentration ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
40
Die neue GefStoffV: Arbeitsplatzgrenzwerte III
n Definition Technische Richtkonzentration (TRK) („alte“GefStoffV):
Technische Richtkonzentration ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Die neue Gefahrstoffverordnung:
Anhang III Nr. 2
Partikelförmige Gefahrstoffe
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Neue Gefahrstoffverordnung, Anhang III Nr. 2
2.1 Anwendungsbereich
2.2 Begriffsbestimmungen
2.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben
2.4 (...) Asbest
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Anhang III Nr. 2.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen ... I
n Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung des Staubungsverhaltens (BGR 217)
n Einhaltung Grenzwert A- und E-Staub (NEU)n Staubabsaugung obligatorisch, besonders für
schnelllaufende Geräte (BGR, Präventions-konzeptPK)
n Verhinderung der Staubausbreitung auf unbelastete Arbeitsbereiche (NEU)
n Stauberfassung an Entstehungsstelle (BGR)
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Anhang III Nr. 2.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen ... II
n Definierte Luftführung (BGR)n Reinluftrückführung nur nach ausreichender
Reinigung (BGR)n Nasse oder saugende Abreinigung von Ablagerungen
(BGR)n Verbot des Abblasens mit Druckluft (BGR, PK)n Verbot des Kehrens mit dem Besen (BGR, PK)
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Anhang III Nr. 2.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen ... III
n Mindestanforderungen an Abscheider (BGR, PK)n Nachweis der Wirksamkeit von Abscheidern bei
Inbetriebnahme (PK)n Jährliche, dokumentierte Überprüfung, Wartung und
Reparatur von Abscheidern (BGR)
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Anhang III Nr. 2.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen ... IV
n Expositionszeitbegrenzung bei staubintensiven Tätigkeiten (BGR)
n Bereitstellung und Benutzung von PSA bei Nicht-Einhaltung der Grenzwerte (BGR)
n Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Arbeits-und Straßenkleidung bei staubintensiven Tätigkeiten (BGR)
n Waschmöglichkeiten bei staubintensiven Tätigkeiten (NEU)
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
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Ausblick
n Technische Richtkonzentrationen (TRK) werden zurückgezogen
n BGR 217 „Mineralischer Staub“ muss an GefStoffVangepasst werden / wird TRGS
n MAK für Quarz wird zurückgezogen (?)
n AGW für Quarz wird aufgestellt (?)
Statusbericht BGR 217Stand: Mai 2005
48
Vielen Dankfür
Ihre Aufmerksamkeit
H. Reimann
Fachausschuss Steine und Erden