Umsetzung des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes im Saarland Abfallforum am 03.11.05 in...

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Umsetzung des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes im Saarland Abfallforum am 03.11.05 in Otzenhausen Referent: Dipl.-Soz. Ralph Kien, Entsorgungsverband Saar

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Umsetzung des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes im Saarland

Abfallforum am 03.11.05 in Otzenhausen

Referent: Dipl.-Soz. Ralph Kien, Entsorgungsverband

Saar

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• Wertstoffhöfe• Entsorgungsanlagen

Modellprojekt

„Recycling Elektro- und

Elektronik-Altgeräte"

• 2003: 326 Mg• 2004: 458 Mg• 2005: rd. 500 Mg (hochgerechnet)

• Bringsystem nur für Privathaushalte• kein Ausschluss von Großgeräten bei der Sperrmüllabfuhr• gemischte Sammlung in einem Container

• 2003: pauschal 54.000 €• 2004: 112.000 €• 2005: 120.000 €(incl. Containermiete, Transport, Sortierung und Verwertung)

Annahmestellen

Mengen

Randbedingungen

Kosten

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Die Regelungen des ElektroG betreffen

• Hersteller und Vertreiber

• private und gewerbliche Nutzer und

• die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (EVS, ZKE, EZV Völklingen, WND, LAZ, AFZE Eppelborn)

und treten am 24. März 2006 in Kraft!

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Zentrales Element ...

ist die geteilte Produktverantwortung, nach der

• die örE für die Erfassung der Altgeräte und

• die Hersteller für die Verwertung und Entsorgung

verantwortlich sind.

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die örE ...

• organisieren und finanzieren die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten.

• Hierzu richten Sie Sammelstellen ein, an denen

- Privathaushalte (sowie der Handel) Altgeräte unentgeltlich abgeben können und

- die Altgeräte den Herstellern ebenfalls kostenlos zur weiteren Entsorgung bereitgestellt werden.

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Aufgaben der EVS ab 24.11.05

1. Anzeige der Übergabestellen

2. Anzeige zur Selbstvermarktung von Altgeräten

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Perl Mettlach

Merzig

Rehlingen-Siersburg

Losheim

Schmelz

Wadern

Weiskirchen

Nalbach

Dillingen

Saarlouis

Völklingen

Nonnweiler

Tholey

Nohfelden

Lebach

Oberthal Namborn

Freisen

St. Wendel

Illingen

Eppelborn

Heusweiler

Pütt-

Lingen

Riegels-

berg

St. Ingbert

Sulzbach

Homburg

Neunkirchen

Schiff-weiler

Ottweiler

Spiesen-.

Bexbach

Kirkel

Blieskastel

Kleinblitters-dorf

Mandel-bachtal

Gersheim

Wallerfangen

Saarwellingen

Bous

SchwalbachEns-dorf

Überherrn

Wadgassen

Großrosseln

Marpingen

Beckingen

Saarbrücken

Fried.thal

Merch-weiler

Quier-Schied

Vorgesehene Übergabestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Saarland

Wertstoffhöfe:

1. Umweltbahnhof Wadgassen

2. Recyclingcenter Dillingen

3. Wertstoffhof Saarlouis

4. Wertstoffhof Ensdorf/Schwalbach/Bous

5. Wertstoffhof Sulzbach

6. Wertstoffhof St. Ingbert

7. Wertstoffhof Losheim

Entsorgungsanlagen:

1. AVA Velsen

2. AHKW Neunkirchen

3. Deponie Merzig-Fitten

4. Deponie Illingen

5. Deponie Ormesheim

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Aufgaben der EVS ab 24.03.06

1. Informationspflicht gegenüber privaten Haushalten (§9 Abs. 2 ElektroG)

2. Einrichtung der Sammelsysteme und Sammelstellen (§ 9 Abs. 3 ElektroG)

3. Unentgeltliche Bereitstellung der gesammelten Elektroaltgeräte in 5 Gruppen (§ 9 Abs. 4 ElektroG)

4. Vollmeldung an „Gemeinsame Stelle“

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Informationspflicht gegenüber privaten Haushalten ...

der EVS hat die privaten Haushalte über deren Pflicht, die Altgeräte einer getrennten Erfassung zuzuführen, zu informieren.

Darüber hinaus hat er die privaten Haushalte über• die Möglichkeiten der Rückgabe oder der Sammlung der Altgeräte • deren Beitrag zur Wiederverwendung, zur stofflichen Verwertung und zu anderen Formen der Verwertung von Altgeräten• die möglichen Auswirkungen bei der Entsorgung der in den Geräten enthaltenen gefährlichen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit und schließlich• die Bedeutung des Symbols (durchgestrichene Mülltonne)

zu unterrichten.

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Einrichtung der Sammelsysteme und Sammelstellen ...

• im Saarland wird ein Bringsystem für Elektroaltgeräte installiert werden

• bis 24. März 2006 müssen Sammelstellen eingerichtet sein

• der Flächenbedarf pro Sammelstelle wird auf ca. 500 qm beziffert

• für die Sammelstellen wird aller Voraussicht nach eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sein.

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Unentgeltliche Bereitstellung der gesammelten Elektroaltgeräte in 5 Gruppen ...

Die Gerätegruppen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Haushaltsgroßgeräte

2. Kühlgeräte

3. Informations- und Unterhaltenselektronik

4. Haushaltskleingeräte

5. Gas- und Entladungslampen

Die dazu erforderlichen Behältnisse werden von den Herstellern den ÖRE

kostenlos zur Verfügung gestellt.

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Vollmeldung an „Gemeinsame Stelle“...

• wenn bei den Gerätegruppen 1 – 4 eine Abholmenge von 30 cbm, bei Gas- und Entladungslampen 3 cbm

erreicht sind

• Abholung der Behälter innerhalb von 2 – 3 Werktagen

• keine Übernahme von Behältnissen der ÖRE

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Vorschau 2006 Altgerätesammlung aus privaten Haushalten

Einzugsgebiet: EVS-Entsorgungsanlagen

Deponien:Merzig-FittenOrmesheimIllingen

MVA´n:AVA Velsen

AHKW Neunkirchen

Anzahl

Anlieferung

ca.

70/tägl.

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Flächenbedarf für die Gerätegruppen 1- 5

Haushalts-

groß-

geräte

30 m³

Kühlgeräte

30 m³

Haushalts-

klein-

geräte

30 m³

IT- und

HiFi-

geräte

30 m³

Beleuch-tungskörper

3 m³

Rangierfläche LKW

Gesamtflächenbedarf: ca. 500 m²

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FAZIT:

WIR SCHAFFEN DAS!!!