Umstellung auf SEPA JETZT!

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1 Umstellung auf SEPA JETZT! Informationsveranstaltung der WKÖ Wien, 24. März 2014

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Umstellung auf SEPA JETZT!. Informationsveranstaltung der WKÖ Wien, 24. März 2014. Agenda. Informationen zu SEPA Gesetzliche Rahmenbedingungen Migration Österreich Umstellung der Kontodaten Überweisungen Lastschriften Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s). Agenda. - PowerPoint PPT Presentation

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Umstellung auf SEPAJETZT!

Informationsveranstaltung der WKÖ

Wien, 24. März 2014

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Agenda

• Informationen zu SEPA– Gesetzliche Rahmenbedingungen

• Migration Österreich– Umstellung der Kontodaten– Überweisungen– Lastschriften

• Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)

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Agenda

• Informationen zu SEPA– Gesetzliche Rahmenbedingungen

• Migration Österreich– Umstellung der Kontodaten– Überweisungen– Lastschriften

• Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)

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SEPA ist live!

- oder doch nicht..?

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Für die Migration wurde eine Nachfrist bis 1. August 2014 gewährt.

Aber Achtung!Der 1.8.2014 ist nicht das Migrationsdatum sondern das späteste Ende der Migration

Änderung VO 260/2012

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Inhalt der Änderung

Banken ist es erlaubt bis 1. August 2014 neben SEPA Zahlungen auch

Zahlungen im nationalen Format

von den Kunden entgegen zu nehmen und

zu verarbeiten

Gewährung einer Nachfrist, in der die Entgegennahme und Verarbeitung von alten Formaten straffrei ist!

Andere Bestimmungen der VO 260/2012 bleiben davon unberührt!

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Alte Belege werden von Banken bis 1. August 2014 angenommen.

Achtung in der Parallelphase! Alte Belege nur mit Kontonummer/BLZ Zahlungsanweisung nur mit IBAN/(BIC)

Daueraufträge und Vorlagen können im online-Banking seit 1. Februar 2014 nur

noch mit IBAN/(BIC) angelegt werden.

Was bedeutet die Nachfrist für österreichische Konsumenten? /1

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Online-Überweisungen grenzüberschreitend nur mit IBAN/BIC

Inlandsüberweisungen

• Beauftragung mit IBAN/(BIC) ist flächendeckend im Einsatz IBAN/BIC muss auf jeder Rechnung sein

• Beauftragung mit Kontonummer/BLZ seit1. Februar 2014 ist mit der Hausbank zu klären

Was bedeutet die Nachfrist für österreichische Konsumenten? /2

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IBAN/BIC Seit 1. Februar 2014 verpflichtend auf der Rechnung

anzugeben.

Der IBAN-Service der STUZZA bleibt jedenfalls bis Ende Juli 2014 in Betrieb.

Belege Banken geben keine alten Belege mehr aus Banken nehmen alte Belege noch bis 1. August 2014

an

Empfehlung an Unternehmen: nur mehr Zahlungsanweisung verwenden!

Was bedeutet die Nachfrist für österreichische Unternehmen? /1

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Electronic Banking

MBSSeit 1. Februar 2014 werden von Banken 2 Versionen unterstützt: Version 5.1: Alt- und SEPA Formate (aber nicht

SDD Cor1) Version 6.0: nur SEPA Formate

Direkteinlieferung der DatenträgerAnnahme der Formate ist direkt mit der Hausbank zu vereinbaren.

Was bedeutet die Nachfrist für österreichische Unternehmen? /2

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Begonnene Projekte nicht unterbrechen, sondern zügig zu Ende führen (Kosten)

Auch die letzten 15% der alten Belege rasch migrieren (schwierige Parallelphase für Konsumenten)

Migrationsprojekte keinesfalls bis in den Sommer hineinziehen (weniger Testkapazitäten in der Urlaubszeit)

Empfehlung an Kunden

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Agenda

• Informationen zu SEPA– Gesetzliche Rahmenbedingungen

• Migration Österreich– Umstellung der Kontodaten– Überweisungen– Lastschriften

• Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)

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Alles dreht sich um die IBAN

• Kontonummer wird durch IBAN ersetzt auf Kontoauszug auf Bankkarte im Online-Banking

• Alle österreichischen Konten, auf die ZV-Transaktionen getätigt werden, bekommen IBAN

IBAN ist Pflicht

• Anpassung der Datenbanken notwendig

Die Berechnung der IBAN ist nicht möglich!

Umstellung der Kontodaten (1)

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IBAN - Konvertierungsservice• Nur der Kontoinhaber oder die kontoführende Bank

kennen die korrekte IBAN• Einmeldungen erfolgen ausschließlich über Banken

NachfolgeproduktIBAN-Überprüfungsservice

- Soll im 2. Quartal 2014 in Betrieb gehen- Liefert als Ergebnis: 1. IBAN korrekt2. IBAN nicht korrekt3. Neue IBAN (bei Fusion)

Umstellung der Kontodaten (2)

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IBAN-Konvertierungsservice /1

Start4. Juli 2008

Mengen per 1.März 2014

53.600 Anfragen

516.000 Weiterleitungen

2.400.000 eMails

14.100.000 verschiedene Konten

249.000.000 angefragte Konten

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IBAN-Konvertierungsservice /2

249.000.000 Konten

davon

188.000.000 mit IBAN/BIC beantwortet (84%)

2.600.000 nicht routbar (1,2%)

1.300.000 BLZ aufgelassen (0,6%)

14.000.000 geschlossen (6,5%)

17.500.000 nicht existent (8%)

600.000 anderes

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IBAN-Konvertierungsservice /3

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DefinitionVereinbarung mit Kunden bei Kontoschließung, dass Überweisungen und Lastschriften an neue Bankverbindung weitergeleitet werden.

Auswirkungen IBAN-Service liefert negatives Ergebnis (Konto geschlossen) –

bei großen Kunden mehrere Tausend Konten Überschreitung der max. Überweisungsdauer für SCT

verspätete Vorlage bei Debtorbank für SDD keine vollautomatische Abwicklung end-to-end

Daher wird mit SEPA Migration beendet

Sonderservice Weiterleitungen

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IBAN – only Auftrag

• IBAN-only Beauftragung nach VO2016 - grenzüberschreitende Zahlungen2014 - nationale Zahlungen

• Umsetzung in ÖsterreichZahlungsanweisung - bereits heute

WahlmöglichkeitOnline-Banking/MBS - 2014/2016

Auftrag mit IBAN-only ist für Kunden möglich, aber nicht verpflichtend!

Zahlungen können auch nach dem Migrationsenddatummit IBAN und BIC beauftragt werden.

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Agenda

• Informationen zu SEPA– Gesetzliche Rahmenbedingungen

• Migration Österreich– Umstellung der Kontodaten– Überweisungen– Lastschriften

• Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)

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Migration Überweisungen /1

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Ca. 75% der Überweisungen wurden im Februar 2014 als SCT durchgeführt

Die Migration der grenzüberschreitenden Überweisungen ist bereits erfolgreich abgeschlossen

85% der im Umlauf befindlichen Zahlungsbelege sind Zahlungsanweisungen

Besonders Klein- und Mittelbetriebe nutzen die Nachfrist für die Migration auf die SEPA-Produkte

Migration Überweisungen /2

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Österreichische Besonderheiten und die SEPA-Überweisung

• Herausforderungen

IZV bisher SEPA

Verwendungszweck 980 Zeichen

Verwendungszweck 140 Zeichen

Referenz und Verwendungszweck

Referenz oder Verwendungszweck

Imageweiterleitung möglich ab 2016 keine Imageweiterleitung

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vorbedruckte Zahlungsanweisung

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QR-Code - vorbedruckte Zahlungsanweisung

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Agenda

• Informationen zu SEPA– Gesetzliche Rahmenbedingungen

• Migration Österreich– Umstellung der Kontodaten– Überweisungen– Lastschriften

• Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)

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Migration Lastschriften /1

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Ca. 88% der Lastschriften wurden im Februar 2014 als SDD durchgeführt

Die großen Creditoren haben die Migration bereits erfolgreich abgeschlossen.

Die bisherige Option zur Verkürzung der Einreichfrist auf 1 Tag (Cor1) wird vielfach als Standard gewünscht.

Migration Lastschriften /2

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• Beantragung einer Creditor-Identifikationsnummer Nur eine CID für alle SEPA Länder nötig!

• Vergabe und Verwaltung von Mandatsreferenz• Max. 35 Stellen, Aufbau frei festlegbar• Fortlaufende Nummerierung vs.

„Referenz mit Bedeutung“

• Beachten von EinreichfristenDie zeitgerechte Vorlage bei der Debtorbank gewährleistet die Durchführung bzw. Buchung am Fälligkeitstag.

Anpassung der Arbeitsprozesse und Vordrucke (1)

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• Kennzeichnung von Lastschriften• First/Recurrent/Last

• One-off

• Versand der Prenotification• Vorankündigung der Lastschrift (Betrag, Fälligkeitstag,

Mandatsnummer, CID)

• IdR 14 Tage vor Lastschrift, wenn nicht anders vereinbart

• Mandatsmigration• Weiterverwendung derzeitiger Mandate für

SDD Core möglich

• Neue Mandate bei SDD B2B

Anpassung der Arbeitsprozesse und Vordrucke (2)

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Verkürzte Einreichfrist COR1

Vorlagefrist D-1

Seit November 2012 gibt es bei der SEPA Lastschrift (SDD Core RB 6.0) die Option, eine verkürzte Vorlagefrist von D-1 einzuführen

Die verkürzte Vorlagefrist ist seit April 2013 österreichweit im Einsatz!

COR1 wird auch von der EBA unterstützt

Flächendeckende Erreichbarkeit Österreich und Deutschland seit 6. Dezember 2013

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SEPA B2B – die Firmenlastschrift

Kennzeichen Verfahren ohne Rückerstattung Nur für Unternehmen, keine Konsumenten Einreichfrist: 1 Tag vor Fälligkeit (D-1)

AchtungProzessabwicklung verschieden zu SDD Core! Debtor unterzeichnet Mandat Mandat ist Debtorbank vorzulegen Debtorbank nimmt Mandat in Datenbanken auf

Verpflichtung der Debtorbank zur Prüfung gegen Mandat bei jeder Lastschrift!

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Agenda

• Informationen zu SEPA– Gesetzliche Rahmenbedingungen

• Migration Österreich– Umstellung der Kontodaten– Überweisungen– Lastschriften

• Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)

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1.8.2014 Aufträge zur sofortigen Durchführung (Belege, Online-

Banking) im alten Format bis cut-off möglich Aufträge mit Durchführung nach 1.8.2014 nur noch mit SEPA

Formaten

Ab 2.8.2014 Es kann nur noch mit SEPA Formaten beauftragt werden Online-Banking Systeme nur noch mit IBAN/BIC Nur noch Zahlungsanweisung verwenden - alte Belege

können nicht mehr angenommen werden XML Formate verwenden Nur noch MBS Version 5.1 oder 6.0 verwenden

Das Ende der ZV-Altwelt

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Stolperfallen in der Migration /1

Prozesse und Abläufe Formulare/Vordrucke anpassen

(Zahlungsanweisung, Mandate, Rechnungen, etc.) Koordinierung Rechnungslegungsprozess Für Kundenstruktur passende SEPA Produkte

auswählen

Technische Umsetzung Anpassung der Datenbanken (IBAN, BIC) und

Umsetzung XML (Referenzen, Zeichensätze, etc.) Tests einplanen! Cor1 nur ab RB 6.0 möglich Achtung bei Kontoauszügen

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Stolperfallen in der Migration /2

Grenzüberschreitende Transaktionen Unterschied SEPA-EU beachten Umsetzung der Optionen von VO 260/2012 im

jeweiligen Land beachten Mandatserfordernisse im Land des Debtors beachten Unterschiedliche Migrationsenddaten beachten

nicht jedes Land gewährt Nachfrist! „Migrationslücke“ EURO-Länder und Nicht-EURO-

Länder

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Migrationsplan

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Mag. Katharina Quehenberger Telefon: +43/1/505 32 80-0Fax: +43/1/505 32 80-77

Stiftgasse 15-17 e-Mail: [email protected] Wien