Umstrukturierung in Thailand - von Rechtsanwalt und Steuerberater in Bangkok, Thailand

2

Click here to load reader

Transcript of Umstrukturierung in Thailand - von Rechtsanwalt und Steuerberater in Bangkok, Thailand

Page 1: Umstrukturierung in Thailand - von Rechtsanwalt und Steuerberater in Bangkok, Thailand

40 thai fokus * april 2009

von Dr. Ulrich Eder

Recht

Welche Unternehmens-

umstrukturierung

ist steuerlich sinnvoll?

Die gegenwärtige wirtschaftliche

Situation bringt es mit sich, Kon-

zernstrukturen auf ihre Vorteil-

haftigkeit zu überprüfen. Dies gilt

auch im Hinblick auf die steuer-

liche Optimierung im Hochsteu-

erland Thailand. Der Beitrag be-

schreibt Erfahrungen bei der

steuerorientierten Umstrukturie-

rung.

In einem internationalen Konzern besteht der verständliche Wunsch, Gewinne in die Standorte mit dem geringsten Steuersatz zu verlagern. Auch für ein thailändisches Unter-nehmen kann es sinnvoll sein, die Gründung von ausländischen Ge-sellschaften, und die Einbeziehung von Standorten mit einer geringeren Steuerbelastung, zu prüfen.

Der formalen Verlagerung von Ge-winnen durch entsprechende Ver-rechnungspreise sind allerdings zunehmend Grenzen gesetzt. Die Fi-nanzverwaltungen akzeptieren keine substanzlosen Umstrukturierungen „auf dem Papier“. Eine nachhaltige Steuergestaltung ist nur möglich, so-weit die Unternehmensstrukturen tatsächlich substantiell angepasst werden.

Ausgangspunkt der Überlegung ist der Umstand, dass der Produktions-prozess nicht in vollem Umfang in !ailand erfolgen muss. Der produ-

zierende Betrieb kann vielmehr „tran-chiert“, also in verschiedene Elemente aufgeteilt werden. Einzelne Bausteine der Wertschöpfungskette lassen sich hierbei in das steuergünstigere Aus-land übertragen.

!ailand lässt sich das Angebot an gut ausgebildeten Arbeitskräften, eine komfortable Infrastruktur und ein bewährtes Rechtssystem, durch einen hohen Steuersatz bezahlen. Auf diese Vorzüge muss auch nach der Umstrukturierung nicht verzich-tet werden.

Ein vollwertiger Produktionsprozess umfasst die Funktionen Forschung, Produktdesign, Materialbescha"ung, Herstellung, Marketing und Vertrieb. Das Unternehmen verfügt selber über die Fabrikanlagen, erwirbt Roh-sto"e, und wird Eigentümer der zum Verkauf bestimmten Endprodukte. Konsequenterweise trägt das Unter-

nehmen hierbei auch sämtliche Ri-siken (Verlust- und Marktrisiko, Pro-dukthaftung, Wechselkurs, etc.).

Ein Investor wird die Vermögens-werte, Funktionen und Risiken nur dann vorhalten bzw. übernehmen, wenn er hierbei eine akzeptable Ge-winnmarge erzielt. Tritt diese Erwar-tung nicht ein, so ist dies aus Sicht der Finanzverwaltung Anlass für eine Überprüfung, die nicht selten mit ei-ner Steuernachforderung endet. Die gegenwärtige Wirtschaftskrise wird dabei nur mit Mühe als Entlastung herangezogen werden können.

Eine steuerlich günstigere Ausgangs-position besteht dagegen, wenn sich das Unternehmen in !ailand auf eine Auftragsfertigung beschränkt. Hierbei wird nur der Herstellungs-prozess, nicht die anderen Unterneh-mensfunktionen innerhalb !ailands durchgeführt. Forschung, Marketing,

Welche Gestaltungen im

Produktionsbereich

möglich sind

Warum Handlungsbedarf

besteht

Verfasser: Dr. Ulrich Eder

www.recht-in-thailand.com

Alle Rechte vorbehalten.

Page 2: Umstrukturierung in Thailand - von Rechtsanwalt und Steuerberater in Bangkok, Thailand

thai fokus * april 2009 41

Recht

aber auch der Vertrieb, erfolgen dage-gen „o"shore“, d.h. durch ein eigenes oder fremdes Unternehmen, z.B. in Singapur oder Hongkong.

Der Auftragsfertiger übernimmt ty-pischerweise nur das Risiko des Un-tergangs der Rohsto"e sowie die Pro-dukthaftung. Einen Schritt weiter geht man bei der sogenannten Lohn-fertigung, bei der selbst das Unter-gangsrisiko entfällt, da der Auftrag-geber Eigentümer der Rohsto"e und Endprodukte ist.

Die Konsequenz dieser einge-schränkten Funktionen ist, dass die Gewinne niedrig, aber gleichbleibend ausfallen. Dies wird auch steuerlich akzeptiert. Grundsätzlich ist es dann nicht zu beanstanden, wenn dem Hersteller nur eine kleine Marge über den eigenen Kosten verbleibt und zur Versteuerung herangezogen wird.

Dasselbe Prinzip lässt sich auch auf Vertriebsgesellschaften in !ailand anwenden. Durch Niedrig-Risiko-Vereinbarungen werden die typischen Risiken der Vertriebstätigkeit auf eine O"shoregesellschaft verlagert.

Im Ergebnis unterscheidet sich die Situation von der des Kommissio-närs (Abschnitt 833 ". !ai CCC) nur noch dadurch, dass die Vertriebs-gesellschaft Eigentümerin der Güter wird.

Auch hier gilt somit: Mit minimalem Finanzaufwand, minimalen Restri-

siken und eingeschränkten Funkti-onen, sind die Erwartungen der Fi-nanzverwaltung an die Gewinnmarge ebenso gering. Die Gewinne können daher im Wesentlichen im steuergün-stigeren Ausland erzielt und versteu-ert werden, obwohl die attraktiven Standortvorteile !ailands weiterhin genutzt werden.

Im Ergebnis führt die Aufteilung des Einheitsunternehmens in drei Be-reiche zu erheblichen Steuervortei-len: Bei sachgerechter Gestaltung ist für die Auftragsfertigung in !ailand nur ein geringer Kostenaufschlag zu versteuern. Als Besteuerungsgrundlage für den

risikolosen Vertrieb in !ailand kann der Wiederverkaufspreis angesetzt werden. Alle anderen Betriebsfunk-tionen, die zu einer höheren Steuer-last führen würden, können dagegen in das Ausland verlagert werden. Es entstehen somit legitime O"shore-Gewinne.

In Deutschland sind aufgrund einer Gesetzesänderung in 2008, erstmals Funktionsverlagerungen ins Ausland Gegenstand der Besteuerung. Dies zeigt einerseits die E#zienz dieser Steuergestaltung, andererseits aber auch, dass man ihre Nutzung für thai-ländische Unternehmen nicht auf die lange Bank schieben sollte.

Dr. Ulrich EderRechtsanwalt und Steuerberater,

!

Warum dies auch für den

Vertrieb gilt

Warum sich schnelles

Handeln lohnt

Verfasser: Dr. Ulrich Eder

www.recht-in-thailand.com

Alle Rechte vorbehalten.