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forschungszentrum Leipzig-Halle, Projektbereich Naturnahe Landschaften & Län forschungszentrum Leipzig-Halle, Projektbereich Naturnahe Landschaften & Län Vorlesung Umwelt- und Naturschutz - Thema: Einführung in die Landschaftsplanun Einführung in die Landschaftsplanung 15. April 2003 Dipl. Ing. Mathias Scholz, PD Dr. Klaus Henle

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Vorlesung Umwelt- und Naturschutz - Thema: Einführung in die Landschaftsplanung

Einführung in die Landschaftsplanung

15. April 2003

Dipl. Ing. Mathias Scholz, PD Dr. Klaus Henle

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Gliederung

1. Einführung

2. Ziel und Zweck der Landschaftsplanung

3. Planwerke und Planungsebenen

4. Träger und Adressaten

5. Nutzen des Landschaftsplanes für die Gemeinde

6. Inhalte der Landschaftsplanung

7. Erarbeitung und Umsetzung

8. Hilfen für die Planungspraxis

9. Andere Instrumente der Landschaftsplanung- Umweltverträglichkeitsprüfung- Eingriffsregelung

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1. Einführung

Begriffsdefinition

Gesellschaftspolitische Einordnung

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) von 2002

§§ 1 und 2: Ziele und Grundsätze des Naturschutz und Landschaftspflege

§§ 13 bis 17 Aufgaben, Inhalte und das Zusammenwirken der Landschaftsplanung

sowie die einzelnen Ladensnaturschutzgesetzte

weitere Richtlinien und Gesetzte sind

beispielsweise FFH-Richtlinie auf EU-Ebene

das Baugesetzbuch und das Raumplanungsgesetz auf Bundesebene

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Natur im Städtebau?

Und wo bleiben wir?

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Landschaft ist

• „Totalcharakter einer Erdgegend“ (HUMBOLDT)

• Als Arbeitsfeld der Landespflege eine Erdgegend im Spiegel der menschlichen Wahrnehmung und Erkenntnis. Damit betrachtet die Landespflege Landschaft in räumlicher und zeitlicher Dimension als ästhetisches, ökologisches und kulturelles-ökonomisches Gefüge (ILN 1998).

Planung ist

• „die gedankliche Vorwegnahme künftigen Handelns“ (STOCHOWIAK 1970)

• „die systematische Vorbereitung eines vernunftgemäßen Handelns von Einzelnen oder von Gemeinschaften, um ein Ziel unter den gegebenen Verhältnissen auf die beste Weise zu erreichen (MEYER 1969)

Landschaftsplanung

• „als Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landespflege zielt als räumliche Umweltplanung auf die Multifunktionalität der Landschaft ab. Dazu überprüft sie im räumlichen Zusammenhang bestehende und/oder beabsichtigte Raumnutzungen/Raumnutzungsmuster auf ihre Verträglichkeit mit der nachhaltigen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Eigenart und entwickelt dazu Voreinstellungen zum Schutz, zur Sanierung und Gestaltung sowie zur Umsetzung.“ (ILN 1998).

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keine Landnutzung

Strenger Gebietsschutz (Totalreservate)

Ge

bie

tss

ch

utz

La

nd

sc

ha

ftsp

lan

un

g

eingeschränkte Landnutzung

Vorrangfunktionen für Naturschutz (eingeschränkter Naturschutz)

extensive Landnutzung

Nutzungsbe-schränkungen (und -auflagen)

Ein

griffs

reg

elu

ng

intensive Landnutzung

Begleitende Naturschutzmaß-nahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)Ausdehnung der Fläche

Schematische Darstellung des differenzierten Flächenanspruchs von Naturschutz und Landschaftspflege auf der Gesamtfläche sowie der Aufgabenschwerpunkte Gebietsschutz, Landschaftsplanung und Eingriffsregelung

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Vorlesung Umwelt- und Naturschutz - Thema: Einführung in die Landschaftsplanung

Aufgaben der Landschaftsplanung

1. Ermittlung und Darstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes anhand einzelner Schutzgüter (vgl. Boden, Wasser, Luft, Klima, Flora, Fauna, Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen).

2. Aufzeigen der Auswirkungen existierender und absehbarer Planungen und Nutzungen auf Natur und Landschaft sowie die Rückwirkungen auf die Nutzungen. schutzübergreifender und querschnittsorientierter Charakter➫

3. Definition und Erarbeitung von Vorschlägen zur nachhaltigen Sicherung von Natur und Landschaft anhand von Leitbildern und Entwicklungskonzeptionen.

beinhaltet konkrete Maßnahmen zur Umsetzung (Naturschutzverwaltung) ➫sowie

➫ erforderliche Beiträge anderer Fachplanungen und Landnutzungen

4. Landschaftspläne liefern Umweltqualitätsziele und damit Maßstäbe für die Beurteilung der Umweltfolgen (Bauleitplanung, Eingriffsregelung, UVP).

5. Zusammenführung und Einbringung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in Planungsentscheidungen und Vorhabengenehmigungen.

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2. Ziele und Zwecke

Beiträge der Landschaftsplanung zum Schutz

von Natur und Umweltschutz

Umfassende Information über Natur und Landschaft

Planungs- und Endscheidungskoordination

Konfliktvermeidung und Verfahrenbeschleunigung

Planungsgrundlage für Naturschutz und Erholungsvorsorge für Boden- und Klimaschutz

Stärkung des Umweltbewusstseins in der Bevölkerung und Verwaltung

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3. Planwerke und Planungsebenen

Aufbau der Landschaftsplanung

a) Ökologischer Beitrag zur räumlichen Gesamtplanung

b) Ökologischer Beitrag zu (Eingriffs -) Fachplanungen

c) Sektorale Fachplanung Naturschutz

Rechtsverbindlichkeit der Landschaftsplanung

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Flächige Übernahme von landschaftsplanerischen Inhalten in die Raumplanung

Vorbehaltsgebiete/ Vorsorgegebiete:

Flächen, die für bestimmte Nutzungen vorbehalten werden sollen. Sie können mit anderen Planungsinhalten überlagert werden.

Vorranggebiete:

Flächen, auf denen einen bestimmte Nutzung Vorrang vor anderen Nutzungen hat. Können eigentlich nicht mit anderen Nutzungen überlagert werden. In der Praxis geschieht dies allerdings gelegentlich (z.B. Erholung und Wassergewinnung).

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Planungs-

raum

Landschafts-

planung

Gesamt-

planung

Fach-

planungen

Planungs-

Maßstab

Landschafts-

planung

Land Landschafts-

programm

Landesraum-

ordnungs-

programm

Fachprogramm /

Fachplan auf

Landesebene

1 : 500 000

bis

1 : 200 000

Region Landschafts-

rahmenplan

Regionalplan fachlicher Rahmenplan

1 : 50 000

bis

1 : 25 000

Gemeinde Landschafts-

plan

Flächen-

nutzungsplan

Objektplan auf

der

Genehmigungs-

bzw.

Planfeststellungs-

ebene und/oder

Ausführungsplan

1 : 10 000

bis

1 : 5 000

Teil des Gemeinde-

gebietesGrünland-

ordnungBebauungsplan

1 : 2 500

bis

1 : 1 000

Abb.: Landschaftsplanung im Verhältnis zur räumlichen Gesamtplanung und anderen Fachplanungen

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Arten- und BiotopschutzBiotop- und ArtenschutzprogrammeSchutzgebietsplanungPflege- und Entwicklungspläne

Landschaftsplanung

Landschaftsprogramm

Landschaftsrahmenplan

Landschaftsplan

Grünordnungsplan

Eingriffsregelung

UVP

Landschaftspflege-rischer BegleitplanBauleitplanVerkehrswegebauBerg-/BodenabbauTouristische ProjekteFlurbereinigungGewässerbau

Erholungsvorsorge-planungNaturparkplanungPflege- und Entwicklungspläne

FachplanungVerkehrsplanungBodenabbauplanungTourismusplanungAgrarplanungForstplanungWasserwirtschaftliche Planung

Landesplanung

BauleitplanungLandesraumordnungs- programmRegionalplanFlächennutzungsplanBebauungsplanStädtebaulicher Rahmenplan

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4. Träger und Adressaten

Wer ist zuständig für die Landschaftsplanung?

1. die Träger der räumlichen Gesamtplanung

2. die Naturschutzverwaltungen

3. sonstige Fachverwaltungen und Fachplanungsbehörden

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1. Ökologischer Beitrag zur räumlichen Gesamtplanung

Verwaltungs-ebenen (Bund) Land Region

Gemeinde

flächen-deckend

partiell

Maßstabsebene1 : 200 000

(1 : 100 000)

1 : 50 000

(1 : 25 000)

1 : 10 000

bis

1 : 5 000

1 : 2 000

bis

1 : 500

Planungsebene der

Raumordnung */ Bauleitplanung

(gesetzl. Vorgaben/

programmat. Aussagen)

Landes-entwicklungs- programm

(-plan)

Regionalplan

Flächen-nutzungs-

plan

Bebauungs-plan

Beitrag der Landschaftsplanung (Plantyp *)

(gesetzl. Vorgaben/

programmat. Aussagen)

Landschafts- (rahmen)

programm

Landschafts-rahmenplan

Landschafs-plan

Grün-ordnungs-

plan

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Ökologischer Beitrag zu (Eingriffs-) / Fachplanungen

Maßnahmeträger

Maßstabsebene

1:500 000

bis

1:200 000

1:50 000

(1:25 000)

1:10 000

bis

1:2 000

1:1 000

und größer

Bsp.: Straßenplanun

gBedarfsplan

Vorunter-

suchung /

Linienentwurf /

Linien-

Bestimmungs-

verfahren

Vorentwurf /

Planfestellungs-

verfahren

Bauentwurf

Beitrag der

Landschafts-

planung

(Plantyp *)

Umweltrisiko-

einschätzung **

Umweltverträglich-

keitsstudie

Landschafts-

pflegerischer

Begleitplan

Landschafts-

pflegerischer

Ausführungs-

plan

* Die Beiträge anderer Fachplanungen sind nicht immer an die im Beispiel aufgeführten Ebenen gebunden** Begriffe noch nicht abgeklärt / abhängig von Länderregelungen

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Raumplanung

Ökologische Grundlagen0

Ökologische

Fachplanungen

Ökologische Fachplanungen

Ökologische Fachplanungen

Landschafts-

rahmenplan

Landschafts-

rahmenplan

Landschafts-

plan

Vorgaben Bund,

EU, Nato etc.

Abstimmung der Fachplanung

Landes-

Entwicklungsplan

(LEP)

Regionalplan

Flächen-

nutzungsplan

ökonomische und soziale

Fachplanungen

ökonomische und soziale

Fachplanungen

ökonomische und soziale

Fachplanungen

Ökonomische und soziale Grundlagen

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Sektorale Fachplanung Naturschutz

Verwaltungs-

ebenen

(Bund) Land Region Gemeinde

Maßstabs-

ebene

1:200 000

(1:100 000)

1:50 000

(1:25 000)

1:10 000

bis

1:1 000

Beitrag der

Landschafts-

planung *

bundesweit ** landesweit regional lokal

▼ ▼ Pflege- und Entwicklungsplan

▼ ▼ Ausführungsplan zum Pflege- und Entwicklungsplan

* in den einzelnen Planwerken integriert / integrierbar

** mit europäischer / internationaler Verknüpfung; für Gebiete gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung

Abb. nach Riedl, U. (1996): Landschaftsplanung – ihre Stellung im Planungssystem. Einführung in die Landschaftsplanung und Naturschutz I. Uni Hannover Materialien Nr.1: 7-10.

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2. Organisation des Naturschutzes

Bund

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege beim BMU

LänderLandesanstalt

Ministerium – oberste Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege

Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege

rge

rbeteilig

un

g (V

erbän

de)

Bezirksregierung – höhere Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege

Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege

Kreis- bzw. Stadtverwaltung – untere Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege

Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege

Abb. nach ERZ (1978), Organisationsschema des Naturschutzes in der BRD

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Formen der Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung

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5. Nutzen des Landschaftsplanes für die Gemeinde

Landschaftsplan als Grundlage und Entscheidungshilfe für die Bauleitplanung

Landschaftsplan als Hilfe für die Stadt - / Dorferneuerung Landschaftsplan als Grundlage für eine umweltverträgliche

Land -, Forst - und Wasserwirtschaft Landschaftsplan als Entscheidungshilfe für kommunale

Einzelvorhaben und die Nutzung kommunaler Grundstücke Landschaftsplan als Grundlage für Stellungnahmen zu

Planungen anderer Träger Landschaftsplanung zur Bündelung örtlicher

Naturschutzaktivitäten

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6. Inhalte der Landschaftsplanung

Was steht drin?

1) Was ist vorhanden, schutzwürdig und entwicklungsfähig?

2) Welche Beeinträchtigungen bestehen oder zeichnen sich ab?

3) Was wird geschehen, wenn geplante Vorhaben oder Nutzungen realisiert würden?

4) Welche langfristigen Leitbilder werden angestrebt?

5) Welche Entwicklungsziele sollen verfolgt werden?

6) Welche Maßnahmen sind dazu notwendig?

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Problembestimmung, Bestimmung der•planerischen Rahmenbedingungen•zu lösenden Probleme•Zielvorgaben

Plan•Landschaftsprogramm•Landschaftsrahmenprogramm•Landschaftsplan•Grünordnungsplan

Bestandsaufnahme und Bewertung•Erfassung der Schutzgüter•Beurteilung der ökologischen und ästhetischen Verträglichkeit vorh. und geplanter Nutzungen

Umsetzung

Träger•Naturschutzbeh.•Fachbehörden•Kommunen•öffentl. Institutionen•Verbände, Private …

WegeAufnahme in BauleitplanungFachplanungenAktivitäten Verbände, Private1

Zielkonzeption•Erarbeitung von Zielen und ggf. Zielalternativen für die Entwicklung von Natur und Landschaft

Erfolgsbilanz, Fortschreibung•Dokumentation von Erfahrungen, Maßnahmen, Ergebnissen, Veränderungen•Beurteilung des Erfolges•ggf. Korrektur von Zielen und Maßnahmen

Handlungsprogramm•Ableiten erforderlicher Maßnahmen•Alternativen zur Konfliktlösung•Hinweise zur Umsetzung

Arb

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7. Erarbeitung und Umsetzung der Landschaftsplanung

Wie läuft die Landschaftsplanung ab?

Erarbeitung Umsetzung

• Rechtsverbindliche Planungen, Genehmigungen und Regelungen nach dem Naturschutzgesetz oder Integration in andere Fachplanungen

• Grunderwerb und vertragliche Vereinbarungen• Sonstige Initiativen von Privatpersonen und

Institutionen Erfolgsbilanz, Fortschreibung Informieren, Beteiligen, Mitwirken und Zusammenarbeiten

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Ausschnitt Planungsraum

Naturraumpotentiale –

Bedeutung für Arten- und Lebensgemeinschaften

Natur- und Landschaftserleben

Luft und Klima

Wasser

Boden

Nutzungskonflikte

Entwicklungsziele

Maßnahmen

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Schutzgüter

Landschaftsplanerische Aussagen basieren auf Potentialerfassungen der einzelnen Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Lebensgemeinschaften sowie des Landschaftsbildes im Plangebiet.

1. Arten und Lebensgemeinschaften

• Darstellung von schutzwürdigen Lebensräumen mit örtlich, regional und landesweit bedeutsamen Arten und Lebensgemeinschaften anhand einer flächendeckend dargestellten Biotop-/Nutzungstypenkartierung

• Kartierschlüssel (auf Länderebene) für Biotoptypen unter besonderer Berücksichtigung der nach § 28a BNatSchG geschützten Biotope, Stand Oktober 1992; darzustellen sind die Typen als Haupteinheiten.

• Darstellung der nach Naturschutzrecht besonders geschützten Lebensräume, einschließlich der nach § 20 c BNatSchG geschützten Biotope.

• Darstellung von sonstigen Flächen mit besonderer Bedeutung für gefährdete Arten anhand der Standorteigenschaften und ggf. weiterer vorliegender Daten über Artenvorkommen.

• Darstellung von belasteten oder entwicklungsbedürftigen Lebensräumen anhand der Biotop-/Nutzungstypenkartierung sowie vorhandener Unterlagen der landesweiten Biotopkartierung und vorhandener Unterlagen zu Artenvorkommen.

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Bsp. für Planungsinhalte zum Biotopschutz (Kartenausschnitt aus dem digitalen Landschaftsplan Königslutter)

Biotoptypen-Flaeche Acker Fels-, Gesteins- und Offenbodenbiotope Fließgewässer Gartenbau-Biotope Gebüsche und Kleingehölze Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore und Ufer Grünanlagen der Siedlungsbereiche Grünland Heiden-/ Magerrasen Ruderalfluren Siedlung Stillgewässer Verkehrsflächen Wald

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3. Boden

• Darstellung von Bereichen, die einen schutzwürdigen natürlichen oder naturnahen Bodenaufbau oder kulturhistorisch bedeutsame Böden aufweisen, anhand von Bodentypenkarten, hilfsweise mindestens anhand der Reichsbodenschätzung, forstlichen Standortkartierung, Weinbergsbodenkartierung, Verzeichnissen geowissenschaftlich bedeutsamer Bereiche,

• Darstellung von gestörten Bereichen, in denen Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu beachten, zurückzuführen oder zu beheben sind, anhand von vorliegenden Altlastenkatastern und sonstigen Hinweisen, Luftbildern, Waldschadenskartierungen, Immissionskatastern sowie örtlich bedingter stofflicher Einträge aufgrund allgemeiner Annahmen.

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Bsp. einer Bodenkarte im Rahmen der Erstellung eines LSP

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Bsp. für Bestanddarstellung Boden (Kartenausschnitt aus dem digitalen Landschaftsplan Königslutter)

Legende: Bodentyp

Braunerde-Pelosol Braunerde-Ranker Braunerde-Regosol Gley Gley-Braunauenboden Gley-Braunerde Kolluvium Niedermoor Parabraunerde Pararendzina Pelosol Pelosol-Pseudogley Podsol Podsol-Braunerde Podsol-Regosol Pseudogley Pseudogley-Braunerde Pseudogley-Parabraunerde Pseudogley-Pelosol Pseudogley-Podsol Ranker Regosol Rendzina

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Bsp. für Planungsinhalte zum Bodenschutz (Kartenausschnitt aus einem Landschaftsrahmenplan)

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Bsp. für Planungsinhalte zum Bodenschutz (Kartenausschnitt aus dem digitalen Landschaftsplan Königslutter)

Legende: Wassererosion

keine sehr gering gering mittel hoch sehr hoch

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4. Wasser

a) Grundwasser• Darstellung der für die Grundwasserbildung besonders

bedeutsamen Bereiche und der Gebiete mit hohem natürlichen Grundwasserstand anhand der wasserwirtschaftlichen Rahmenplanungen und Grundwasserflurabstandskarten oder hilfsweise Rückschlüsse aus Karten der potentiell natürlichen Vegetation, BK 25, orohydrologischer, hydrogeologischer und topographischer Karten,

• Darstellung der Gebiete mit Beeinträchtigungen und Gefährdungen des Wasserhaushalts durch Verschmutzungen, Versiegelung, Grundwasserfreilegung und Grundwasserentnahme anhand Altlastenkataster und Nutzungstypenkartierung.

b) Oberflächenwasser• Darstellung naturnaher Fließgewässer einschließlich Auenbereiche

und naturnaher stehender Gewässer anhand der Biotop-/Nutzungstypenkartierung und vorliegender Gewässergütedaten,

• Darstellung beeinträchtigter Gewässer- und Uferbereiche einschließlich verrohrter Abschnitte und beeinträchtigter Abflussverhältnisse anhand der Biotop-/Nutzungstypenkartierung und vorliegender Gewässergütedaten der Wasserwirtschaft.

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5. Klima

• Darstellung der für den Luftaustausch und die Kaltluftentstehung bedeutsamen Flächen anhand allgemeiner klimatologischer Grundregeln (z. B. Talraum, innerstädtische Grünflächen).

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2. Landschaftsbild und Landschaftserleben

• Darstellung der Landschaftsteile im besiedelten und unbesiedelten Bereich mit hoher Vielfalt, Eigenart und Schönheit, insbesondere aufgrund landschaftsprägender oder kulturhistorisch bedeutsamer Nutzungen, Strukturen und Elemente, anhand der Biotop-/Nutzungstypenkartierung, der topographischen Karte, historischer Karten und Denkmalverzeichnissen,

• Darstellung der Landschaftsteile im besiedelten und unbesiedelten Bereich, in denen Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie das Landschaftserleben in besonderem Maße beeinträchtigt sind, anhand der o.g. Unterlagen,

• Darstellung von Flächen im besiedelten und unbesiedelten Bereich, die aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit und Lage für naturbezogene Erholung von Bedeutung sind oder sein können, anhand vorliegender Daten und Unterlagen.

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Beispiele für Maßnahmen im besiedelten Bereich

Flächen entsiegeln •B-Plan, Festsetzung als Ausgleichsmaßnahme•Öffentlichkeitsarbeit

Kommune, Private

Ortsbildprägenden Baumbestand erhalten

•Baumschutzsatzung•Öffentlichkeitsarbeit•Nutzung der Festsetzungsmöglichkeiten im B-Plan

Kommune, Private

Ortsränder gestalten •Anreize und Überzeugung (z.B. Schaffung von Obstbaumwiesen über kommunale Förderprogramme, Hochzeitshaine, Baumpatenschaften, Förderung der Vermarktung/Verarbeitung von Obst)•Festsetzung im B-Plan

KommunePrivate, UmweltverbändeFremdenverkehrs-organisationen

Siedlungsentwicklung steuern und begrenzen

•Bauleitplanung Kommune

Flächensicherung für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen

•Bauleitplanung Kommune

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Beispiele für Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen

Pflanzung und Pflege von Kopfbäumen und Hecken

•Information der Öffentlichkeit, kommunale Förderprogramme

Schaffung von Gewässerrandzonen •Anwendung des Wassergesetzes, Entschädigung über Wasserpfennig•Anwendung von Landesförderprogrammen

Naturschutzverbände, Jäger, Kommune,Kommune in Zusammenarbeit mit Wasserwirtschafts- und/oder Landwirtschaftsverwaltung Wasser- und Bodenverbände

Vermeidung/Steuerung der Klärschlammausbringung

•Aufklärung der Landwirte•Bindung von Zahlungen der Wasserversorger an entsprechende Auflagen

KommuneWasserversorgungs-unternehmen

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Weitere Beispiele für Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen

Verminderung von Bodenerosion (z.B. durch Windschutzpflanzung, standortgemäße Bewirtschaftung und Zwischenkulturen

•Förderprogramme•Anpflanzungen, gemeinsam mit Jägern•Nutzung von Flurbereinigungsverfahren•Beratung der Landwirte

LandwirteLandwirtschaftsverwaltungLandwirtschafter Berater

Extensivierung der GründlandnutzungSchaffung von AckerrandstreifenAufgabe landwirtschaftlicher Nutzung (Brache, Sukzession, Aufforstung)

•Förderprogramme der Länder•Information der Landwirte, Unterstützung der Vermarktung•Förderprogramme (20 jährige Flächenstilllegung)•Ankauf von Flächen z.B. im Rahmen eines Flächenpools für Ersatzmaßnahmen

LandwirteNaturschutzverwaltungKommuneLandwirtschaftsverwaltung

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Beispiele für Maßnahmen im Wald

Umwandlung von Nadelwäldern zu MischwaldWahl standortgerechter Waldbaumarten

•Standortgerechte Neuaufforstung•Überzeugen von Forstverwaltung und Waldbesitzern•Landesförderprogramme

ForstämterWaldbesitzer

Förderung / Entwicklung mehrstufiger Waldränder

•Flächenankauf im Rahmen der Flurbereinigung oder für Ersatzmaßnahmen•Maßnahmen der Forstwirtschaft

FlurbereinigungsbehördenKommuneForstwirtschaft

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Modell für die Beziehung Landschaftsplanung, Fachplanungen, Gesamtplanungen

FACHPLANUNGEN

Öffentlichkeit, Nutzer, Interessengruppen

LANDSCHAFTSPLANUNG

GESAMTPLANUNGEN

I. Phase

•Darstellung Potentiale, vorh. gepl. Inanspruch-nahme Naturhaushalt, Landschaftsbild

•Situation

•Nutzungen

II. Phase

•Mindestziele

•Zielalternativen (verschiedene Entwicklungs-niveaus einzelner Landschafts-fraktionen)

Dissens

Übernahme entsprechender Inhalte z. T. Neuinterpretation

Zielkonzept

Indifferenz

Dissens

ggf. gem

einsam

e Lösungen

Kooperatio

n

Diskussion umweltrelevanter Vorhaben

Diskussion

Kooperation

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Flächennutzungsplan Landschaftsplan

Ermittlung der erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen

Bebauungsplan Grünordnungen

Vorgezogene Ausgleichszahlungen

Baugenehmigung

Durchführung des VorhabensDurchführung der Ausgleichs-

und Ersatzmaßnahmen

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8. Hilfen für die Planungspraxis

Wann soll die Landschaftsplanung erstellt werden?

Wie sind Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne zu

erstellen?

Wer sollte die Planwerke erarbeiten?

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Interaktiver Landschaftsplan Königslutter am Elm

http://www.koenigslutter.de/landschaftsplan.htm

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9. Andere Instrumente der Landschaftsplanung

Eingriffsregelung

Umweltverträglichkeitsprüfung

Landespflegerischer Begleitplan

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Eingriffsregelung

Der Sinn der Eingriffsregelung liegt darin, erhebliche oder nachhaltige Schäden oder Beeinträchtigungen der "Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes" möglichst zu verhindern und, soweit das nicht möglich ist, die entstandenen Schäden zu "reparieren". Vereinfacht ausgedrückt muss z.B. eine 100 m lange Hecke, die einer Baumaßnahme zum Opfer fällt, möglichst nahe an dieser Stelle wieder neu gepflanzt werden, wenn sie nicht durch Planungsänderungen (z.B. Verschieben der Baugrenze) ganz oder teilweise erhalten werden kann. Diese "Schadensreparatur" nennt man Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme, während die Erhaltung von vorhandenen Biotopstrukturen, die immer zuerst angestrebt werden muss, als Vermeidungsmaßnahme bezeichnet wird. Weiterhin besteht die Verpflichtung, die Schäden wie z.B. die Flächenversiegelung so weit wie möglich zu minimieren.In der Praxis ist es jedoch nicht immer möglich, adäquate Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. So müsste konsequenterweise eine wegen eines Neubaus (z.B. für eine Überfahrt) durchzuführende Bachverrohrung durch eine Renaturierung ("Entrohrung") in unmittelbarer Nähe ausgeglichen werden, für einen Parkplatz müsste ein gleich großes Stück versiegelten Bodens, wie z.B. eine nicht mehr genutzte Straße oder Lagerfläche entsiegelt und rekultiviert werden. Aus diesem Grund behilft man sich oft damit, daß für eine ökologische Wertminderung an einer Stelle eine ökologische Wertsteigerung an einer anderen Stelle durchgeführt wird wie z. B. die Bepflanzung einer geringer wertigen Fläche mit einem Wald.

Entsprechend dem Verursacherprinzip wird dem Urheber des Eingriffs auferlegt, Ersatzmaßnahmen durchzuführen.

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Die länderspezifische Anwendung der Eingriffsregelung gibt das Naturschutzgesetz vor.

Wie sieht das Verfahren in der Praxis aus?

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beteiligt das Bauordnungsamt die Untere Landschaftsbehörde beim Fachbereich Grünflächen, die für den Vollzug der Eingriffsregelung zuständig ist. Das Ergebnis ihrer Prüfung wird der für die Genehmigung zuständigen Behörde mitgeteilt, so dass diese die vereinbarten Maßnahmen als Auflage des Genehmigungsbescheides formulieren kann.

Drei Fälle denkbar:

1. Vorhaben auf der Grundlage eines (rechtskräftigen) Bebauungsplanes (§§ 30 - 33 BauGB), 2. Vorhaben im innerstädtischen Bereich, d. h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB), 3. Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).

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Zusammenspiel der Akteure bei der Eingriffsregelung

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Umweltverträglichkeitsprüfung

Die UVP soll

• der Umweltvorsorge und

• der Entscheidungsvorbereitung dienen. In der UVP sollen nicht Entscheidungen getroffen, sondern Entscheidungshilfen gegeben werden.

• UVP = Instrument der Umweltpolitik und nicht Methode

UVP-Arten

• Freiwillige vs. gesetzliche UVP

• Projekt-, Plan-, Programm- UVP

• Produkt- UVP

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Begriffsdefinitionen zum Verständnis

• Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): die rechtlich normierte Bezeichnung für das gesamte unselbständige Verfahren, das Instrument der Umweltpolitik

• Umweltverträglichkeitsstudie (UVS): die nach § 6 UVPG beizubringenden Unterlagen

• Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU): die hierfür durchzuführenden Einzel-Erhebungen

• Vorhaben: Projekt, für das die UVP durchgeführt werden soll (Bundesstraße X von A nach B, Kläranlage Y, Kohlekraftwerk Z usw.)

• Vorhabenträger: Antragsteller, Projektbauherr

• Vorhabentyp: Klasse von Projekten, für die eine UVP gemacht werden muss (z. B. Industrieanlagen, Kläranlagen, Schnellstraßen), sind in der Anlage zu § 3 UVPG aufgelistet

• Screening: Umwelterheblichkeitsprüfung, vereinfachte Vorprüfung, bei der festgestellt werden soll, ob eine UVP nötig ist

• Scoping: Verfahrensschritt, bei dem das Relevante vom Irrelevanten getrennt und der voraussichtliche Untersuchungsrahmen festgelegt wird

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Verhältnis von UVP zur Fachplanung Verhältnis von UVP zur Bauleitplanung

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Gestuftes Vorgehen bei der Projekt-UVP

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Tabelle 2.2.1: Verfahrensschritte der UVP, Durchführende und zu Beteiligende (aus: Scholles 1997, 39, verändert)

UVPG § 3a (vorgesehen) § 5 § 6 § 11 § 12 § 12

Verfahrensschritt

Umwelterheblich-

keitsprüfung (Screening)

Unterrichtung (Scoping)

Ermittlung und Beschreibung

Zusammenfassende Darstellung

Bewertung Berücksichtigung

DurchführenderZuständige

Behörde

Vorhabenträger, zuständige Behörde

(Gutachter)

Vorhabenträger (Gutachter)

zuständige Behörde

(Gutachter)

zuständige Behörde

(Gutachter)

zuständige Behörde

Beteiligung Behörden

noch offenNaturschutzbehö.

obligatorisch, andere fakultativ

vorliegende Informationen zur Verfügung

stellen

Zulassungs- und Naturschutzbehö.

obligatorisch, andere fakultativ

Zulassungsbehö. obligatorisch

abhängig vom Fachrecht

Beteiligung Öffentlichkeit

noch offen fakultativja (Auslegung +

Erörterung)nein

(behördenintern)nein

(behördenintern)

Benachrichtigung der Betroffenen und Einwender

Nach UVPG ist festgelegt, dass folgende Schritte bei einer UVP auszuführen sind:•Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmens (§ 5) •Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen (§ 6) •Beteiligung von Behörden, anderen Staaten und Öffentlichkeit (§§ 7-9) •Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen (§ 11) •Bewertung der Umweltauswirkungen (§ 12 erster Halbsatz).

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Das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von Bauleitplänen ist oftmals freiwillig, das Baugesetzbuch erfordert jedoch eine fundierte Darstellung der Umweltbelange, um sie mit anderen Belangen gerecht abwägen zu können.

Beispielhaft einige Fragen, die in der UVP angesprochen werden:

1. Liegt das Baugebiet in einer Frischluftschneise oder in einem klimatischen Ausgleichsraum und ist es bei Optimierung dennoch verträglich?

2. Welche Vorkehrungen sind gegen Verkehrslärm, Gewerbelärm oder Lärm von Sport- und Freizeitanlagen zu treffen?

3. Können versiegelte Straßenflächen reduziert werden; sind zu viele Stellplätze (trotz guter ÖPNV-Erreichbarkeit) vorgesehen?

4. Liegt das Plangebiet in einer Wasserschutzzone und sind deshalb Vorkehrungen geboten?

5. Ist eine Regenwasserversickerung sinnvoll und notwendig? 6. Sind Altlasten zu untersuchen und zu sanieren? 7. Wie stark ist der Eingriff in Natur und Landschaft und inwieweit soll er

ausgeglichen werden? 8. Welche Begrünungsmaßnahmen sind auf dem Grundstück erforderlich und

möglich?

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Vorlesung Umwelt- und Naturschutz - Thema: Einführung in die Landschaftsplanung

Umweltverträglichkeitsprüfungen bei anderen Planungen und Maßnahmenähnlich wie bei Bebauungsplänen erfolgt eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei:

1. Änderungen des Flächennutzungsplanes

2. Städtebaulichen Rahmenplänen

3. Städtebaulichen Wettbewerben.

Daneben gibt es Vorhaben, die nach dem Gesetz über die UVPG rechtlich zwingend einer

Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Dies betrifft z.B.:

1. Straßenbaumaßnahmen

2. U-Bahn-Baumaßnahmen

3. Deponie- und Kläranlagenerweiterungen

4. großflächige Einzelhandelsbetriebe.

Das in diesem Gesetz geregelte Verfahren wird in diesen Fällen ebenfalls vom Umweltamt betreut,

teilweise werden Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) von dort selbst erarbeitet.

Umweltverträglichkeitsprüfungen, bei denen andere Behörden federführend sind:1. wasserbauliche Maßnahmen nach dem Wasserhaushaltsgesetz

2. Genehmigung von gewerblichen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

3. verkehrliche Planfeststellungsverfahren.

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Umweltverträglichkeitsprüfungen bei anderen Planungen und Maßnahmenähnlich wie bei Bebauungsplänen erfolgt eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei:

1. Änderungen des Flächennutzungsplanes

2. Städtebaulichen Rahmenplänen

3. Städtebaulichen Wettbewerben.

Daneben gibt es Vorhaben, die nach dem Gesetz über die UVPG rechtlich zwingend einer

Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Dies betrifft z.B.:

1. Straßenbaumaßnahmen

2. U-Bahn-Baumaßnahmen

3. Deponie- und Kläranlagenerweiterungen

4. großflächige Einzelhandelsbetriebe.

Das in diesem Gesetz geregelte Verfahren wird in diesen Fällen ebenfalls vom Umweltamt betreut,

teilweise werden Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) von dort selbst erarbeitet.

Umweltverträglichkeitsprüfungen, bei denen andere Behörden federführend sind:1. wasserbauliche Maßnahmen nach dem Wasserhaushaltsgesetz

2. Genehmigung von gewerblichen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

3. verkehrliche Planfeststellungsverfahren.

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Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie nach § 48a (2) 1. Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfanges, Abgrenzen des Untersuchungsbereichs Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbesondere: - örtliche und überörtliche Planungen und Untersuchungen - thematische Karten, Luftbilder und sonstige Daten Ermitteln des Leistungsumfanges und ergänzender Fachleistungen 2. Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen a/ Bestandsaufnahme Erfassen auf der Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen: - des Naturhaushalts in seinen Wirkungszusammenhängen - der Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile und schützenswerten Lebensräumen - der vorhandenen Nutzungen, Beeinträchtigungen und Vorhaben - des Landschaftsbildes und der -struktur - der Sachgüter und des kulturellen Erbes b/ Bestandsbewertung Bewerten der Leistungsfähigkeit und der Empfindlichkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes, der vorhandenen und vorhersehbaren Umweltbelastungen der Bevölkerung sowie der Vorbelastungen c/ Zusammenfassende Darstellung zu a und b

3. Konfliktanalyse und Alternativen - Verknüpfen der ökologischen und nutzungsbezogenen Empfindlichkeit des Untersuchungsgebiets mit den projektbedingten umwelterheblichen Wirkungen und Beschreiben der Wechselwirkungen zwischen den betroffenen Faktoren - Ermitteln konfliktarmer Bereiche und Abgrenzen der vertieft zu untersuchenden Alternativen - Überprüfen der Abgrenzung des Untersuchungsbereichs 4. Vorläufige Fassung der Studie Erarbeiten der grundsätzlichen Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in Text und Karte mit Alternativen a) Ermitteln, Bewerten und Darstellen für jede sich wesentlich unterscheidende Lösung unter Berücksichtigung des Vermeidungs- und/ oder Ausgleichsgebots - des ökologischen Risikos für den Naturhaushalt - der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes - der Auswirkungen auf den Menschen, die Nutzungsstruktur, die Sachgüter und das kulturelle Erbe Aufzeigen von Entwicklungstendenzen des Untersuchungsbereichs ohne das geplante Vorhaben (Status-quo-Prognose) b) Ermitteln und Darstellen voraussichtlich nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen c) Vergleichende Bewertung der sich wesentlich unterscheidenden Alternativen 5. Endgültige Fassung der Studie Darstellen der Umweltverträglichkeitsstudie in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte (in der Regel im Maßstab 1:5.000) einschließlich einer nichttechnischen Zusammenfassung

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DER LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE BEGLEITPLAN Definition / rechtliche Einbindung Der LBP ist das Planungsinstrument der Eingriffsregelung. Gemäß der Grundidee soll das, was an der einen Stelle der Natur infolge einer Baumaßnahme verloren geht, möglichst ähnlich und in der Nähe wieder entstehen können. Der LBP ist Bestandteil des Antrags auf Zulassung. Im BNatSchG wird der LBP in § 20 Abs. 4 geregelt Aufgaben Die Erstellung eines LBP ist Aufgabe des Maßnahmenträgers. Er hat sich unter Zuhilfenahme von Fachleuten mit den durch den Eingriff zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes nachvollziehbar auseinander zu setzen und Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen sowie erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen darzustellen. Dabei ist die Naturschutzbehörde zu beteiligen. Anwendung der Eingriffsregelung Die Eingriffsregelung wird auf der Stufe der Planfeststellung/-genehmigung behandelt. Die planungsrechtliche Zulassung eines Vorhabens erfolgt nach dem jeweiligen Fachplanungsrecht (z.B. Wasserhaushaltsgesetz). Bei Eingriffen in Natur und Landschaft, die durch die Bauleitplanung vorbereitet werden (§ 21 BNatSchG), gelten grundsätzlich die gleichen fachlichen Anforderungen an den Vollzug der Eingriffsregelung.

Maßstab und Aufbau Der LBP stellt in Text und Karten (in der Regel im Maßstab 1:5.000) die erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Verfahrensablauf Für den Verfahrensablauf der Eingriffsregelung gilt die sog. Entscheidungskaskade. Im Zuge des Leistungsspektrums eines LBP erfolgt zunächst die Bestandsaufnahme. Mit der anschließenden Bewertung ist die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Qualität des Landschaftsbildes zu beurteilen. Anschließend sind die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen mit der zu bewertenden Bestandssituation in Überlagerung zu bringen und die sich so abzeichnenden Beeinträchtigungen in der sog. Konfliktanalyse zu prognostizieren. Es sind Lösungen zu entwickeln, die die Beeinträchtigungen vermeiden und vermindern. Für die unvermeidbaren, verbleibenden Beeinträchtigungen sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorzusehen. Rechtliche Verbindlichkeit Die im LBP getroffenen Aussagen werden mit der Plangenehmigung rechtswirksam und sind damit auch einklagbar.

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Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan nach HOAI 1. Zusammenstellen der Ausgangsbedingungen Abgrenzen des Planungsbereichs Zusammenstellen der planungsrelevanten Unterlagen, insbesondere zur/zum: - ökologischen und wissenschaftlichen Bedeutung des Planungsbereichs - Schutzzweck - Schutzverordnungen - Eigentümer 2. Ermitteln der Planungsgrundlagen Erfassen und Beschreiben der natürlichen Grundlagen Ermitteln von Beeinträchtigungen des Planungsbereichs 3. Konzept der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Erfassen und Darstellen von - Flächen, auf denen eine Nutzung weiter betrieben werden soll

- Flächen, auf denen regelmäßig Pflegemaßnahmen durchzuführen sind - Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Standortverhältnisse - Maßnahmen zur Änderung der Biotopstruktur Vorschläge für gezielte Maßnahmen zur Förderung bestimmter Tier- und Pflanzenarten - Maßnahmen zur Lenkung des Besucherverkehrs - Maßnahmen zur Änderung der rechtlichen Vorschriften - die Durchführung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen - Hinweise für weitere wissenschaftliche Untersuchungen Kostenschätzung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Abstimmen der Konzepte mit dem Auftraggeber 4. Endgültige Planfassung Darstellen des Pflege- und Entwicklungsplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte

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Landschaftsplanung

Nicht selten gründet sich die Motivation zur Erstellung eines Landschaftsplans auf das Bedürfnis von Gemeindeverwaltung aber auch von interessierten Bürgern, zu erfahren, welche Werte des Naturhaushaltes im Gemeindegebiet existieren, wie diese geschützt und entwickelt werden

können. Die Erfassung des Status Quo von Naturhaushalt und Landschaftsbild stellt den ersten Schritt bei der Planerarbeitung dar. Der Einsatz moderner GIS-Technologie (digitale Kartengrundlagen, digitale Luftbilder) ermöglicht eine effiziente Durchführung bei gleichzeitig hohem Genauigkeitsgrad.

Wenn es im Anschluß an die Bestandsaufnahme um die Festlegung der naturschutzfachlichen Leitbilder und um Vorschläge konkreter Maßnahmen geht, ist die Mitarbeit vieler gefragt. Eine frühzeitige und intensive Bürgerbeteiligung

(Agenda-Arbeitskreise, Verbände, Hinweise von "Ortskennern") dient der Qualitätssicherung des Planwerkes und fördert zugleich dessen Akzeptanz. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund knapper werdender Finanzen sind bei der Formulierung von Maßnahmenvorschlägen neben Fördermöglichkeiten auch Kombinationsmöglichkeiten mit einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung aufzuzeigen.

Als dem Flächennutzungsplan zur Seite gestellter Fachplan des Naturschutzes kann ein Landschaftsplan die Standortfindung für Baugebiete oder andere Vorhaben im Sinne des Gedankens der Nachhaltigkeit unterstützen. Dass durch einen schonenden Umgang mit der Ressource Natur und Landschaft auch der Bedarf an Ausgleichsflächen (Eingriffsregelung / UVP) niedrig gehalten wird, ist ein Effekt, der Naturschutz und Bauherren gleichermaßen willkommen ist.

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Literatur

• Riedel, Wolfgang; Lange, Horst 2001: Landschaftsplanung. Spektrum Akademischer Verlag Gustav Fischer, Heidelberg Berlin. 264 S.

• Köppel, Johann; Feickert, Uwe; Spandau, Lutz; Straßer, Helmut 1998: Praxis der Eingriffsregelung. Schadensersatz an Natur und Landschaft? Ulmer-Verlag, Stuttgart. 297 S.

• Plachter, H., Bernotat, D., Müssner, R. und Riecken, U. 2002: Entwicklung und Festlegung von Methodenstandards im Naturschutz. Ergebnisse einer Pilotstudie. Heft 70, 566 Seiten, ISBN 3-7843-3608-6

• Horlitz, Th. 2001: Methoden in Leitbild und Zielentwicklung. In: NNA (Koordination): Leitbilder des Naturschutzes und deren Umsetzung mit der Landwirtschaft - Ziele Instrumente und Kosten einer umweltschonenden und nachhaltigen Landwirtschaft im niedersächsischen Elbetal. Forschungsvorhaben im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunktes Elbeökologie. Synthesebericht. (http://elise.bafg.de/?3733).

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Interessante Internetadressen:

• Bundesamt für Naturschutz

http://www.bfn.de/01/index.htm

• Umweltbundesamt

http://www.umweltbundesamt.de/

• Landschaftsplanungspublikationen im Internet:

http://www.lapla-net.de/