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Vorlesung Umwelt- und Naturschutz - Thema: Einführung in die Landschaftsplanung
Einführung in die Landschaftsplanung
15. April 2003
Dipl. Ing. Mathias Scholz, PD Dr. Klaus Henle
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Vorlesung Umwelt- und Naturschutz - Thema: Einführung in die Landschaftsplanung
Gliederung
1. Einführung
2. Ziel und Zweck der Landschaftsplanung
3. Planwerke und Planungsebenen
4. Träger und Adressaten
5. Nutzen des Landschaftsplanes für die Gemeinde
6. Inhalte der Landschaftsplanung
7. Erarbeitung und Umsetzung
8. Hilfen für die Planungspraxis
9. Andere Instrumente der Landschaftsplanung- Umweltverträglichkeitsprüfung- Eingriffsregelung
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1. Einführung
Begriffsdefinition
Gesellschaftspolitische Einordnung
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) von 2002
§§ 1 und 2: Ziele und Grundsätze des Naturschutz und Landschaftspflege
§§ 13 bis 17 Aufgaben, Inhalte und das Zusammenwirken der Landschaftsplanung
sowie die einzelnen Ladensnaturschutzgesetzte
weitere Richtlinien und Gesetzte sind
beispielsweise FFH-Richtlinie auf EU-Ebene
das Baugesetzbuch und das Raumplanungsgesetz auf Bundesebene
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Natur im Städtebau?
Und wo bleiben wir?
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Landschaft ist
• „Totalcharakter einer Erdgegend“ (HUMBOLDT)
• Als Arbeitsfeld der Landespflege eine Erdgegend im Spiegel der menschlichen Wahrnehmung und Erkenntnis. Damit betrachtet die Landespflege Landschaft in räumlicher und zeitlicher Dimension als ästhetisches, ökologisches und kulturelles-ökonomisches Gefüge (ILN 1998).
Planung ist
• „die gedankliche Vorwegnahme künftigen Handelns“ (STOCHOWIAK 1970)
• „die systematische Vorbereitung eines vernunftgemäßen Handelns von Einzelnen oder von Gemeinschaften, um ein Ziel unter den gegebenen Verhältnissen auf die beste Weise zu erreichen (MEYER 1969)
Landschaftsplanung
• „als Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landespflege zielt als räumliche Umweltplanung auf die Multifunktionalität der Landschaft ab. Dazu überprüft sie im räumlichen Zusammenhang bestehende und/oder beabsichtigte Raumnutzungen/Raumnutzungsmuster auf ihre Verträglichkeit mit der nachhaltigen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Eigenart und entwickelt dazu Voreinstellungen zum Schutz, zur Sanierung und Gestaltung sowie zur Umsetzung.“ (ILN 1998).
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keine Landnutzung
Strenger Gebietsschutz (Totalreservate)
Ge
bie
tss
ch
utz
La
nd
sc
ha
ftsp
lan
un
g
eingeschränkte Landnutzung
Vorrangfunktionen für Naturschutz (eingeschränkter Naturschutz)
extensive Landnutzung
Nutzungsbe-schränkungen (und -auflagen)
Ein
griffs
reg
elu
ng
intensive Landnutzung
Begleitende Naturschutzmaß-nahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)Ausdehnung der Fläche
Schematische Darstellung des differenzierten Flächenanspruchs von Naturschutz und Landschaftspflege auf der Gesamtfläche sowie der Aufgabenschwerpunkte Gebietsschutz, Landschaftsplanung und Eingriffsregelung
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Aufgaben der Landschaftsplanung
1. Ermittlung und Darstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes anhand einzelner Schutzgüter (vgl. Boden, Wasser, Luft, Klima, Flora, Fauna, Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen).
2. Aufzeigen der Auswirkungen existierender und absehbarer Planungen und Nutzungen auf Natur und Landschaft sowie die Rückwirkungen auf die Nutzungen. schutzübergreifender und querschnittsorientierter Charakter➫
3. Definition und Erarbeitung von Vorschlägen zur nachhaltigen Sicherung von Natur und Landschaft anhand von Leitbildern und Entwicklungskonzeptionen.
beinhaltet konkrete Maßnahmen zur Umsetzung (Naturschutzverwaltung) ➫sowie
➫ erforderliche Beiträge anderer Fachplanungen und Landnutzungen
4. Landschaftspläne liefern Umweltqualitätsziele und damit Maßstäbe für die Beurteilung der Umweltfolgen (Bauleitplanung, Eingriffsregelung, UVP).
5. Zusammenführung und Einbringung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in Planungsentscheidungen und Vorhabengenehmigungen.
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2. Ziele und Zwecke
Beiträge der Landschaftsplanung zum Schutz
von Natur und Umweltschutz
Umfassende Information über Natur und Landschaft
Planungs- und Endscheidungskoordination
Konfliktvermeidung und Verfahrenbeschleunigung
Planungsgrundlage für Naturschutz und Erholungsvorsorge für Boden- und Klimaschutz
Stärkung des Umweltbewusstseins in der Bevölkerung und Verwaltung
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3. Planwerke und Planungsebenen
Aufbau der Landschaftsplanung
a) Ökologischer Beitrag zur räumlichen Gesamtplanung
b) Ökologischer Beitrag zu (Eingriffs -) Fachplanungen
c) Sektorale Fachplanung Naturschutz
Rechtsverbindlichkeit der Landschaftsplanung
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Flächige Übernahme von landschaftsplanerischen Inhalten in die Raumplanung
Vorbehaltsgebiete/ Vorsorgegebiete:
Flächen, die für bestimmte Nutzungen vorbehalten werden sollen. Sie können mit anderen Planungsinhalten überlagert werden.
Vorranggebiete:
Flächen, auf denen einen bestimmte Nutzung Vorrang vor anderen Nutzungen hat. Können eigentlich nicht mit anderen Nutzungen überlagert werden. In der Praxis geschieht dies allerdings gelegentlich (z.B. Erholung und Wassergewinnung).
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Planungs-
raum
Landschafts-
planung
Gesamt-
planung
Fach-
planungen
Planungs-
Maßstab
Landschafts-
planung
Land Landschafts-
programm
Landesraum-
ordnungs-
programm
Fachprogramm /
Fachplan auf
Landesebene
1 : 500 000
bis
1 : 200 000
Region Landschafts-
rahmenplan
Regionalplan fachlicher Rahmenplan
1 : 50 000
bis
1 : 25 000
Gemeinde Landschafts-
plan
Flächen-
nutzungsplan
Objektplan auf
der
Genehmigungs-
bzw.
Planfeststellungs-
ebene und/oder
Ausführungsplan
1 : 10 000
bis
1 : 5 000
Teil des Gemeinde-
gebietesGrünland-
ordnungBebauungsplan
1 : 2 500
bis
1 : 1 000
Abb.: Landschaftsplanung im Verhältnis zur räumlichen Gesamtplanung und anderen Fachplanungen
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Arten- und BiotopschutzBiotop- und ArtenschutzprogrammeSchutzgebietsplanungPflege- und Entwicklungspläne
Landschaftsplanung
Landschaftsprogramm
Landschaftsrahmenplan
Landschaftsplan
Grünordnungsplan
Eingriffsregelung
UVP
Landschaftspflege-rischer BegleitplanBauleitplanVerkehrswegebauBerg-/BodenabbauTouristische ProjekteFlurbereinigungGewässerbau
Erholungsvorsorge-planungNaturparkplanungPflege- und Entwicklungspläne
FachplanungVerkehrsplanungBodenabbauplanungTourismusplanungAgrarplanungForstplanungWasserwirtschaftliche Planung
Landesplanung
BauleitplanungLandesraumordnungs- programmRegionalplanFlächennutzungsplanBebauungsplanStädtebaulicher Rahmenplan
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4. Träger und Adressaten
Wer ist zuständig für die Landschaftsplanung?
1. die Träger der räumlichen Gesamtplanung
2. die Naturschutzverwaltungen
3. sonstige Fachverwaltungen und Fachplanungsbehörden
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1. Ökologischer Beitrag zur räumlichen Gesamtplanung
Verwaltungs-ebenen (Bund) Land Region
Gemeinde
flächen-deckend
partiell
Maßstabsebene1 : 200 000
(1 : 100 000)
1 : 50 000
(1 : 25 000)
1 : 10 000
bis
1 : 5 000
1 : 2 000
bis
1 : 500
Planungsebene der
Raumordnung */ Bauleitplanung
(gesetzl. Vorgaben/
programmat. Aussagen)
Landes-entwicklungs- programm
(-plan)
Regionalplan
Flächen-nutzungs-
plan
Bebauungs-plan
Beitrag der Landschaftsplanung (Plantyp *)
(gesetzl. Vorgaben/
programmat. Aussagen)
Landschafts- (rahmen)
programm
Landschafts-rahmenplan
Landschafs-plan
Grün-ordnungs-
plan
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Ökologischer Beitrag zu (Eingriffs-) / Fachplanungen
Maßnahmeträger
Maßstabsebene
1:500 000
bis
1:200 000
1:50 000
(1:25 000)
1:10 000
bis
1:2 000
1:1 000
und größer
Bsp.: Straßenplanun
gBedarfsplan
Vorunter-
suchung /
Linienentwurf /
Linien-
Bestimmungs-
verfahren
Vorentwurf /
Planfestellungs-
verfahren
Bauentwurf
Beitrag der
Landschafts-
planung
(Plantyp *)
Umweltrisiko-
einschätzung **
Umweltverträglich-
keitsstudie
Landschafts-
pflegerischer
Begleitplan
Landschafts-
pflegerischer
Ausführungs-
plan
* Die Beiträge anderer Fachplanungen sind nicht immer an die im Beispiel aufgeführten Ebenen gebunden** Begriffe noch nicht abgeklärt / abhängig von Länderregelungen
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Raumplanung
Ökologische Grundlagen0
Ökologische
Fachplanungen
Ökologische Fachplanungen
Ökologische Fachplanungen
Landschafts-
rahmenplan
Landschafts-
rahmenplan
Landschafts-
plan
Vorgaben Bund,
EU, Nato etc.
Abstimmung der Fachplanung
Landes-
Entwicklungsplan
(LEP)
Regionalplan
Flächen-
nutzungsplan
ökonomische und soziale
Fachplanungen
ökonomische und soziale
Fachplanungen
ökonomische und soziale
Fachplanungen
Ökonomische und soziale Grundlagen
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Sektorale Fachplanung Naturschutz
Verwaltungs-
ebenen
(Bund) Land Region Gemeinde
Maßstabs-
ebene
1:200 000
(1:100 000)
1:50 000
(1:25 000)
1:10 000
bis
1:1 000
Beitrag der
Landschafts-
planung *
bundesweit ** landesweit regional lokal
▼ ▼ Pflege- und Entwicklungsplan
▼ ▼ Ausführungsplan zum Pflege- und Entwicklungsplan
* in den einzelnen Planwerken integriert / integrierbar
** mit europäischer / internationaler Verknüpfung; für Gebiete gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung
Abb. nach Riedl, U. (1996): Landschaftsplanung – ihre Stellung im Planungssystem. Einführung in die Landschaftsplanung und Naturschutz I. Uni Hannover Materialien Nr.1: 7-10.
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2. Organisation des Naturschutzes
Bund
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege beim BMU
LänderLandesanstalt
Ministerium – oberste Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege
Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege
Bü
rge
rbeteilig
un
g (V
erbän
de)
Bezirksregierung – höhere Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege
Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege
Kreis- bzw. Stadtverwaltung – untere Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege
Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege
Abb. nach ERZ (1978), Organisationsschema des Naturschutzes in der BRD
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Formen der Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung
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5. Nutzen des Landschaftsplanes für die Gemeinde
Landschaftsplan als Grundlage und Entscheidungshilfe für die Bauleitplanung
Landschaftsplan als Hilfe für die Stadt - / Dorferneuerung Landschaftsplan als Grundlage für eine umweltverträgliche
Land -, Forst - und Wasserwirtschaft Landschaftsplan als Entscheidungshilfe für kommunale
Einzelvorhaben und die Nutzung kommunaler Grundstücke Landschaftsplan als Grundlage für Stellungnahmen zu
Planungen anderer Träger Landschaftsplanung zur Bündelung örtlicher
Naturschutzaktivitäten
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6. Inhalte der Landschaftsplanung
Was steht drin?
1) Was ist vorhanden, schutzwürdig und entwicklungsfähig?
2) Welche Beeinträchtigungen bestehen oder zeichnen sich ab?
3) Was wird geschehen, wenn geplante Vorhaben oder Nutzungen realisiert würden?
4) Welche langfristigen Leitbilder werden angestrebt?
5) Welche Entwicklungsziele sollen verfolgt werden?
6) Welche Maßnahmen sind dazu notwendig?
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Problembestimmung, Bestimmung der•planerischen Rahmenbedingungen•zu lösenden Probleme•Zielvorgaben
Plan•Landschaftsprogramm•Landschaftsrahmenprogramm•Landschaftsplan•Grünordnungsplan
Bestandsaufnahme und Bewertung•Erfassung der Schutzgüter•Beurteilung der ökologischen und ästhetischen Verträglichkeit vorh. und geplanter Nutzungen
Umsetzung
Träger•Naturschutzbeh.•Fachbehörden•Kommunen•öffentl. Institutionen•Verbände, Private …
WegeAufnahme in BauleitplanungFachplanungenAktivitäten Verbände, Private1
Zielkonzeption•Erarbeitung von Zielen und ggf. Zielalternativen für die Entwicklung von Natur und Landschaft
Erfolgsbilanz, Fortschreibung•Dokumentation von Erfahrungen, Maßnahmen, Ergebnissen, Veränderungen•Beurteilung des Erfolges•ggf. Korrektur von Zielen und Maßnahmen
Handlungsprogramm•Ableiten erforderlicher Maßnahmen•Alternativen zur Konfliktlösung•Hinweise zur Umsetzung
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7. Erarbeitung und Umsetzung der Landschaftsplanung
Wie läuft die Landschaftsplanung ab?
Erarbeitung Umsetzung
• Rechtsverbindliche Planungen, Genehmigungen und Regelungen nach dem Naturschutzgesetz oder Integration in andere Fachplanungen
• Grunderwerb und vertragliche Vereinbarungen• Sonstige Initiativen von Privatpersonen und
Institutionen Erfolgsbilanz, Fortschreibung Informieren, Beteiligen, Mitwirken und Zusammenarbeiten
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Ausschnitt Planungsraum
Naturraumpotentiale –
Bedeutung für Arten- und Lebensgemeinschaften
Natur- und Landschaftserleben
Luft und Klima
Wasser
Boden
Nutzungskonflikte
Entwicklungsziele
Maßnahmen
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Schutzgüter
Landschaftsplanerische Aussagen basieren auf Potentialerfassungen der einzelnen Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Lebensgemeinschaften sowie des Landschaftsbildes im Plangebiet.
1. Arten und Lebensgemeinschaften
• Darstellung von schutzwürdigen Lebensräumen mit örtlich, regional und landesweit bedeutsamen Arten und Lebensgemeinschaften anhand einer flächendeckend dargestellten Biotop-/Nutzungstypenkartierung
• Kartierschlüssel (auf Länderebene) für Biotoptypen unter besonderer Berücksichtigung der nach § 28a BNatSchG geschützten Biotope, Stand Oktober 1992; darzustellen sind die Typen als Haupteinheiten.
• Darstellung der nach Naturschutzrecht besonders geschützten Lebensräume, einschließlich der nach § 20 c BNatSchG geschützten Biotope.
• Darstellung von sonstigen Flächen mit besonderer Bedeutung für gefährdete Arten anhand der Standorteigenschaften und ggf. weiterer vorliegender Daten über Artenvorkommen.
• Darstellung von belasteten oder entwicklungsbedürftigen Lebensräumen anhand der Biotop-/Nutzungstypenkartierung sowie vorhandener Unterlagen der landesweiten Biotopkartierung und vorhandener Unterlagen zu Artenvorkommen.
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Bsp. für Planungsinhalte zum Biotopschutz (Kartenausschnitt aus dem digitalen Landschaftsplan Königslutter)
Biotoptypen-Flaeche Acker Fels-, Gesteins- und Offenbodenbiotope Fließgewässer Gartenbau-Biotope Gebüsche und Kleingehölze Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore und Ufer Grünanlagen der Siedlungsbereiche Grünland Heiden-/ Magerrasen Ruderalfluren Siedlung Stillgewässer Verkehrsflächen Wald
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3. Boden
• Darstellung von Bereichen, die einen schutzwürdigen natürlichen oder naturnahen Bodenaufbau oder kulturhistorisch bedeutsame Böden aufweisen, anhand von Bodentypenkarten, hilfsweise mindestens anhand der Reichsbodenschätzung, forstlichen Standortkartierung, Weinbergsbodenkartierung, Verzeichnissen geowissenschaftlich bedeutsamer Bereiche,
• Darstellung von gestörten Bereichen, in denen Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu beachten, zurückzuführen oder zu beheben sind, anhand von vorliegenden Altlastenkatastern und sonstigen Hinweisen, Luftbildern, Waldschadenskartierungen, Immissionskatastern sowie örtlich bedingter stofflicher Einträge aufgrund allgemeiner Annahmen.
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Bsp. einer Bodenkarte im Rahmen der Erstellung eines LSP
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Bsp. für Bestanddarstellung Boden (Kartenausschnitt aus dem digitalen Landschaftsplan Königslutter)
Legende: Bodentyp
Braunerde-Pelosol Braunerde-Ranker Braunerde-Regosol Gley Gley-Braunauenboden Gley-Braunerde Kolluvium Niedermoor Parabraunerde Pararendzina Pelosol Pelosol-Pseudogley Podsol Podsol-Braunerde Podsol-Regosol Pseudogley Pseudogley-Braunerde Pseudogley-Parabraunerde Pseudogley-Pelosol Pseudogley-Podsol Ranker Regosol Rendzina
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Bsp. für Planungsinhalte zum Bodenschutz (Kartenausschnitt aus einem Landschaftsrahmenplan)
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Bsp. für Planungsinhalte zum Bodenschutz (Kartenausschnitt aus dem digitalen Landschaftsplan Königslutter)
Legende: Wassererosion
keine sehr gering gering mittel hoch sehr hoch
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4. Wasser
a) Grundwasser• Darstellung der für die Grundwasserbildung besonders
bedeutsamen Bereiche und der Gebiete mit hohem natürlichen Grundwasserstand anhand der wasserwirtschaftlichen Rahmenplanungen und Grundwasserflurabstandskarten oder hilfsweise Rückschlüsse aus Karten der potentiell natürlichen Vegetation, BK 25, orohydrologischer, hydrogeologischer und topographischer Karten,
• Darstellung der Gebiete mit Beeinträchtigungen und Gefährdungen des Wasserhaushalts durch Verschmutzungen, Versiegelung, Grundwasserfreilegung und Grundwasserentnahme anhand Altlastenkataster und Nutzungstypenkartierung.
b) Oberflächenwasser• Darstellung naturnaher Fließgewässer einschließlich Auenbereiche
und naturnaher stehender Gewässer anhand der Biotop-/Nutzungstypenkartierung und vorliegender Gewässergütedaten,
• Darstellung beeinträchtigter Gewässer- und Uferbereiche einschließlich verrohrter Abschnitte und beeinträchtigter Abflussverhältnisse anhand der Biotop-/Nutzungstypenkartierung und vorliegender Gewässergütedaten der Wasserwirtschaft.
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5. Klima
• Darstellung der für den Luftaustausch und die Kaltluftentstehung bedeutsamen Flächen anhand allgemeiner klimatologischer Grundregeln (z. B. Talraum, innerstädtische Grünflächen).
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2. Landschaftsbild und Landschaftserleben
• Darstellung der Landschaftsteile im besiedelten und unbesiedelten Bereich mit hoher Vielfalt, Eigenart und Schönheit, insbesondere aufgrund landschaftsprägender oder kulturhistorisch bedeutsamer Nutzungen, Strukturen und Elemente, anhand der Biotop-/Nutzungstypenkartierung, der topographischen Karte, historischer Karten und Denkmalverzeichnissen,
• Darstellung der Landschaftsteile im besiedelten und unbesiedelten Bereich, in denen Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie das Landschaftserleben in besonderem Maße beeinträchtigt sind, anhand der o.g. Unterlagen,
• Darstellung von Flächen im besiedelten und unbesiedelten Bereich, die aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit und Lage für naturbezogene Erholung von Bedeutung sind oder sein können, anhand vorliegender Daten und Unterlagen.
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Beispiele für Maßnahmen im besiedelten Bereich
Flächen entsiegeln •B-Plan, Festsetzung als Ausgleichsmaßnahme•Öffentlichkeitsarbeit
Kommune, Private
Ortsbildprägenden Baumbestand erhalten
•Baumschutzsatzung•Öffentlichkeitsarbeit•Nutzung der Festsetzungsmöglichkeiten im B-Plan
Kommune, Private
Ortsränder gestalten •Anreize und Überzeugung (z.B. Schaffung von Obstbaumwiesen über kommunale Förderprogramme, Hochzeitshaine, Baumpatenschaften, Förderung der Vermarktung/Verarbeitung von Obst)•Festsetzung im B-Plan
KommunePrivate, UmweltverbändeFremdenverkehrs-organisationen
Siedlungsentwicklung steuern und begrenzen
•Bauleitplanung Kommune
Flächensicherung für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen
•Bauleitplanung Kommune
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Beispiele für Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen
Pflanzung und Pflege von Kopfbäumen und Hecken
•Information der Öffentlichkeit, kommunale Förderprogramme
Schaffung von Gewässerrandzonen •Anwendung des Wassergesetzes, Entschädigung über Wasserpfennig•Anwendung von Landesförderprogrammen
Naturschutzverbände, Jäger, Kommune,Kommune in Zusammenarbeit mit Wasserwirtschafts- und/oder Landwirtschaftsverwaltung Wasser- und Bodenverbände
Vermeidung/Steuerung der Klärschlammausbringung
•Aufklärung der Landwirte•Bindung von Zahlungen der Wasserversorger an entsprechende Auflagen
KommuneWasserversorgungs-unternehmen
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Weitere Beispiele für Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen
Verminderung von Bodenerosion (z.B. durch Windschutzpflanzung, standortgemäße Bewirtschaftung und Zwischenkulturen
•Förderprogramme•Anpflanzungen, gemeinsam mit Jägern•Nutzung von Flurbereinigungsverfahren•Beratung der Landwirte
LandwirteLandwirtschaftsverwaltungLandwirtschafter Berater
Extensivierung der GründlandnutzungSchaffung von AckerrandstreifenAufgabe landwirtschaftlicher Nutzung (Brache, Sukzession, Aufforstung)
•Förderprogramme der Länder•Information der Landwirte, Unterstützung der Vermarktung•Förderprogramme (20 jährige Flächenstilllegung)•Ankauf von Flächen z.B. im Rahmen eines Flächenpools für Ersatzmaßnahmen
LandwirteNaturschutzverwaltungKommuneLandwirtschaftsverwaltung
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Beispiele für Maßnahmen im Wald
Umwandlung von Nadelwäldern zu MischwaldWahl standortgerechter Waldbaumarten
•Standortgerechte Neuaufforstung•Überzeugen von Forstverwaltung und Waldbesitzern•Landesförderprogramme
ForstämterWaldbesitzer
Förderung / Entwicklung mehrstufiger Waldränder
•Flächenankauf im Rahmen der Flurbereinigung oder für Ersatzmaßnahmen•Maßnahmen der Forstwirtschaft
FlurbereinigungsbehördenKommuneForstwirtschaft
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Modell für die Beziehung Landschaftsplanung, Fachplanungen, Gesamtplanungen
FACHPLANUNGEN
Öffentlichkeit, Nutzer, Interessengruppen
LANDSCHAFTSPLANUNG
GESAMTPLANUNGEN
I. Phase
•Darstellung Potentiale, vorh. gepl. Inanspruch-nahme Naturhaushalt, Landschaftsbild
•Situation
•Nutzungen
II. Phase
•Mindestziele
•Zielalternativen (verschiedene Entwicklungs-niveaus einzelner Landschafts-fraktionen)
Dissens
Übernahme entsprechender Inhalte z. T. Neuinterpretation
Zielkonzept
Indifferenz
Dissens
ggf. gem
einsam
e Lösungen
Kooperatio
n
Diskussion umweltrelevanter Vorhaben
Diskussion
Kooperation
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Vorlesung Umwelt- und Naturschutz - Thema: Einführung in die Landschaftsplanung
Flächennutzungsplan Landschaftsplan
Ermittlung der erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen
Bebauungsplan Grünordnungen
Vorgezogene Ausgleichszahlungen
Baugenehmigung
Durchführung des VorhabensDurchführung der Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen
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8. Hilfen für die Planungspraxis
Wann soll die Landschaftsplanung erstellt werden?
Wie sind Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne zu
erstellen?
Wer sollte die Planwerke erarbeiten?
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Interaktiver Landschaftsplan Königslutter am Elm
http://www.koenigslutter.de/landschaftsplan.htm
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9. Andere Instrumente der Landschaftsplanung
Eingriffsregelung
Umweltverträglichkeitsprüfung
Landespflegerischer Begleitplan
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Eingriffsregelung
Der Sinn der Eingriffsregelung liegt darin, erhebliche oder nachhaltige Schäden oder Beeinträchtigungen der "Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes" möglichst zu verhindern und, soweit das nicht möglich ist, die entstandenen Schäden zu "reparieren". Vereinfacht ausgedrückt muss z.B. eine 100 m lange Hecke, die einer Baumaßnahme zum Opfer fällt, möglichst nahe an dieser Stelle wieder neu gepflanzt werden, wenn sie nicht durch Planungsänderungen (z.B. Verschieben der Baugrenze) ganz oder teilweise erhalten werden kann. Diese "Schadensreparatur" nennt man Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme, während die Erhaltung von vorhandenen Biotopstrukturen, die immer zuerst angestrebt werden muss, als Vermeidungsmaßnahme bezeichnet wird. Weiterhin besteht die Verpflichtung, die Schäden wie z.B. die Flächenversiegelung so weit wie möglich zu minimieren.In der Praxis ist es jedoch nicht immer möglich, adäquate Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. So müsste konsequenterweise eine wegen eines Neubaus (z.B. für eine Überfahrt) durchzuführende Bachverrohrung durch eine Renaturierung ("Entrohrung") in unmittelbarer Nähe ausgeglichen werden, für einen Parkplatz müsste ein gleich großes Stück versiegelten Bodens, wie z.B. eine nicht mehr genutzte Straße oder Lagerfläche entsiegelt und rekultiviert werden. Aus diesem Grund behilft man sich oft damit, daß für eine ökologische Wertminderung an einer Stelle eine ökologische Wertsteigerung an einer anderen Stelle durchgeführt wird wie z. B. die Bepflanzung einer geringer wertigen Fläche mit einem Wald.
Entsprechend dem Verursacherprinzip wird dem Urheber des Eingriffs auferlegt, Ersatzmaßnahmen durchzuführen.
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Die länderspezifische Anwendung der Eingriffsregelung gibt das Naturschutzgesetz vor.
Wie sieht das Verfahren in der Praxis aus?
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beteiligt das Bauordnungsamt die Untere Landschaftsbehörde beim Fachbereich Grünflächen, die für den Vollzug der Eingriffsregelung zuständig ist. Das Ergebnis ihrer Prüfung wird der für die Genehmigung zuständigen Behörde mitgeteilt, so dass diese die vereinbarten Maßnahmen als Auflage des Genehmigungsbescheides formulieren kann.
Drei Fälle denkbar:
1. Vorhaben auf der Grundlage eines (rechtskräftigen) Bebauungsplanes (§§ 30 - 33 BauGB), 2. Vorhaben im innerstädtischen Bereich, d. h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB), 3. Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).
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Zusammenspiel der Akteure bei der Eingriffsregelung
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Umweltverträglichkeitsprüfung
Die UVP soll
• der Umweltvorsorge und
• der Entscheidungsvorbereitung dienen. In der UVP sollen nicht Entscheidungen getroffen, sondern Entscheidungshilfen gegeben werden.
• UVP = Instrument der Umweltpolitik und nicht Methode
UVP-Arten
• Freiwillige vs. gesetzliche UVP
• Projekt-, Plan-, Programm- UVP
• Produkt- UVP
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Begriffsdefinitionen zum Verständnis
• Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): die rechtlich normierte Bezeichnung für das gesamte unselbständige Verfahren, das Instrument der Umweltpolitik
• Umweltverträglichkeitsstudie (UVS): die nach § 6 UVPG beizubringenden Unterlagen
• Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU): die hierfür durchzuführenden Einzel-Erhebungen
• Vorhaben: Projekt, für das die UVP durchgeführt werden soll (Bundesstraße X von A nach B, Kläranlage Y, Kohlekraftwerk Z usw.)
• Vorhabenträger: Antragsteller, Projektbauherr
• Vorhabentyp: Klasse von Projekten, für die eine UVP gemacht werden muss (z. B. Industrieanlagen, Kläranlagen, Schnellstraßen), sind in der Anlage zu § 3 UVPG aufgelistet
• Screening: Umwelterheblichkeitsprüfung, vereinfachte Vorprüfung, bei der festgestellt werden soll, ob eine UVP nötig ist
• Scoping: Verfahrensschritt, bei dem das Relevante vom Irrelevanten getrennt und der voraussichtliche Untersuchungsrahmen festgelegt wird
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Verhältnis von UVP zur Fachplanung Verhältnis von UVP zur Bauleitplanung
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Gestuftes Vorgehen bei der Projekt-UVP
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Tabelle 2.2.1: Verfahrensschritte der UVP, Durchführende und zu Beteiligende (aus: Scholles 1997, 39, verändert)
UVPG § 3a (vorgesehen) § 5 § 6 § 11 § 12 § 12
Verfahrensschritt
Umwelterheblich-
keitsprüfung (Screening)
Unterrichtung (Scoping)
Ermittlung und Beschreibung
Zusammenfassende Darstellung
Bewertung Berücksichtigung
DurchführenderZuständige
Behörde
Vorhabenträger, zuständige Behörde
(Gutachter)
Vorhabenträger (Gutachter)
zuständige Behörde
(Gutachter)
zuständige Behörde
(Gutachter)
zuständige Behörde
Beteiligung Behörden
noch offenNaturschutzbehö.
obligatorisch, andere fakultativ
vorliegende Informationen zur Verfügung
stellen
Zulassungs- und Naturschutzbehö.
obligatorisch, andere fakultativ
Zulassungsbehö. obligatorisch
abhängig vom Fachrecht
Beteiligung Öffentlichkeit
noch offen fakultativja (Auslegung +
Erörterung)nein
(behördenintern)nein
(behördenintern)
Benachrichtigung der Betroffenen und Einwender
Nach UVPG ist festgelegt, dass folgende Schritte bei einer UVP auszuführen sind:•Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmens (§ 5) •Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen (§ 6) •Beteiligung von Behörden, anderen Staaten und Öffentlichkeit (§§ 7-9) •Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen (§ 11) •Bewertung der Umweltauswirkungen (§ 12 erster Halbsatz).
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Das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von Bauleitplänen ist oftmals freiwillig, das Baugesetzbuch erfordert jedoch eine fundierte Darstellung der Umweltbelange, um sie mit anderen Belangen gerecht abwägen zu können.
Beispielhaft einige Fragen, die in der UVP angesprochen werden:
1. Liegt das Baugebiet in einer Frischluftschneise oder in einem klimatischen Ausgleichsraum und ist es bei Optimierung dennoch verträglich?
2. Welche Vorkehrungen sind gegen Verkehrslärm, Gewerbelärm oder Lärm von Sport- und Freizeitanlagen zu treffen?
3. Können versiegelte Straßenflächen reduziert werden; sind zu viele Stellplätze (trotz guter ÖPNV-Erreichbarkeit) vorgesehen?
4. Liegt das Plangebiet in einer Wasserschutzzone und sind deshalb Vorkehrungen geboten?
5. Ist eine Regenwasserversickerung sinnvoll und notwendig? 6. Sind Altlasten zu untersuchen und zu sanieren? 7. Wie stark ist der Eingriff in Natur und Landschaft und inwieweit soll er
ausgeglichen werden? 8. Welche Begrünungsmaßnahmen sind auf dem Grundstück erforderlich und
möglich?
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Umweltverträglichkeitsprüfungen bei anderen Planungen und Maßnahmenähnlich wie bei Bebauungsplänen erfolgt eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei:
1. Änderungen des Flächennutzungsplanes
2. Städtebaulichen Rahmenplänen
3. Städtebaulichen Wettbewerben.
Daneben gibt es Vorhaben, die nach dem Gesetz über die UVPG rechtlich zwingend einer
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Dies betrifft z.B.:
1. Straßenbaumaßnahmen
2. U-Bahn-Baumaßnahmen
3. Deponie- und Kläranlagenerweiterungen
4. großflächige Einzelhandelsbetriebe.
Das in diesem Gesetz geregelte Verfahren wird in diesen Fällen ebenfalls vom Umweltamt betreut,
teilweise werden Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) von dort selbst erarbeitet.
Umweltverträglichkeitsprüfungen, bei denen andere Behörden federführend sind:1. wasserbauliche Maßnahmen nach dem Wasserhaushaltsgesetz
2. Genehmigung von gewerblichen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
3. verkehrliche Planfeststellungsverfahren.
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Umweltverträglichkeitsprüfungen bei anderen Planungen und Maßnahmenähnlich wie bei Bebauungsplänen erfolgt eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei:
1. Änderungen des Flächennutzungsplanes
2. Städtebaulichen Rahmenplänen
3. Städtebaulichen Wettbewerben.
Daneben gibt es Vorhaben, die nach dem Gesetz über die UVPG rechtlich zwingend einer
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Dies betrifft z.B.:
1. Straßenbaumaßnahmen
2. U-Bahn-Baumaßnahmen
3. Deponie- und Kläranlagenerweiterungen
4. großflächige Einzelhandelsbetriebe.
Das in diesem Gesetz geregelte Verfahren wird in diesen Fällen ebenfalls vom Umweltamt betreut,
teilweise werden Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) von dort selbst erarbeitet.
Umweltverträglichkeitsprüfungen, bei denen andere Behörden federführend sind:1. wasserbauliche Maßnahmen nach dem Wasserhaushaltsgesetz
2. Genehmigung von gewerblichen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
3. verkehrliche Planfeststellungsverfahren.
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Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie nach § 48a (2) 1. Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfanges, Abgrenzen des Untersuchungsbereichs Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbesondere: - örtliche und überörtliche Planungen und Untersuchungen - thematische Karten, Luftbilder und sonstige Daten Ermitteln des Leistungsumfanges und ergänzender Fachleistungen 2. Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen a/ Bestandsaufnahme Erfassen auf der Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen: - des Naturhaushalts in seinen Wirkungszusammenhängen - der Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile und schützenswerten Lebensräumen - der vorhandenen Nutzungen, Beeinträchtigungen und Vorhaben - des Landschaftsbildes und der -struktur - der Sachgüter und des kulturellen Erbes b/ Bestandsbewertung Bewerten der Leistungsfähigkeit und der Empfindlichkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes, der vorhandenen und vorhersehbaren Umweltbelastungen der Bevölkerung sowie der Vorbelastungen c/ Zusammenfassende Darstellung zu a und b
3. Konfliktanalyse und Alternativen - Verknüpfen der ökologischen und nutzungsbezogenen Empfindlichkeit des Untersuchungsgebiets mit den projektbedingten umwelterheblichen Wirkungen und Beschreiben der Wechselwirkungen zwischen den betroffenen Faktoren - Ermitteln konfliktarmer Bereiche und Abgrenzen der vertieft zu untersuchenden Alternativen - Überprüfen der Abgrenzung des Untersuchungsbereichs 4. Vorläufige Fassung der Studie Erarbeiten der grundsätzlichen Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in Text und Karte mit Alternativen a) Ermitteln, Bewerten und Darstellen für jede sich wesentlich unterscheidende Lösung unter Berücksichtigung des Vermeidungs- und/ oder Ausgleichsgebots - des ökologischen Risikos für den Naturhaushalt - der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes - der Auswirkungen auf den Menschen, die Nutzungsstruktur, die Sachgüter und das kulturelle Erbe Aufzeigen von Entwicklungstendenzen des Untersuchungsbereichs ohne das geplante Vorhaben (Status-quo-Prognose) b) Ermitteln und Darstellen voraussichtlich nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen c) Vergleichende Bewertung der sich wesentlich unterscheidenden Alternativen 5. Endgültige Fassung der Studie Darstellen der Umweltverträglichkeitsstudie in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte (in der Regel im Maßstab 1:5.000) einschließlich einer nichttechnischen Zusammenfassung
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DER LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE BEGLEITPLAN Definition / rechtliche Einbindung Der LBP ist das Planungsinstrument der Eingriffsregelung. Gemäß der Grundidee soll das, was an der einen Stelle der Natur infolge einer Baumaßnahme verloren geht, möglichst ähnlich und in der Nähe wieder entstehen können. Der LBP ist Bestandteil des Antrags auf Zulassung. Im BNatSchG wird der LBP in § 20 Abs. 4 geregelt Aufgaben Die Erstellung eines LBP ist Aufgabe des Maßnahmenträgers. Er hat sich unter Zuhilfenahme von Fachleuten mit den durch den Eingriff zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes nachvollziehbar auseinander zu setzen und Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen sowie erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen darzustellen. Dabei ist die Naturschutzbehörde zu beteiligen. Anwendung der Eingriffsregelung Die Eingriffsregelung wird auf der Stufe der Planfeststellung/-genehmigung behandelt. Die planungsrechtliche Zulassung eines Vorhabens erfolgt nach dem jeweiligen Fachplanungsrecht (z.B. Wasserhaushaltsgesetz). Bei Eingriffen in Natur und Landschaft, die durch die Bauleitplanung vorbereitet werden (§ 21 BNatSchG), gelten grundsätzlich die gleichen fachlichen Anforderungen an den Vollzug der Eingriffsregelung.
Maßstab und Aufbau Der LBP stellt in Text und Karten (in der Regel im Maßstab 1:5.000) die erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Verfahrensablauf Für den Verfahrensablauf der Eingriffsregelung gilt die sog. Entscheidungskaskade. Im Zuge des Leistungsspektrums eines LBP erfolgt zunächst die Bestandsaufnahme. Mit der anschließenden Bewertung ist die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Qualität des Landschaftsbildes zu beurteilen. Anschließend sind die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen mit der zu bewertenden Bestandssituation in Überlagerung zu bringen und die sich so abzeichnenden Beeinträchtigungen in der sog. Konfliktanalyse zu prognostizieren. Es sind Lösungen zu entwickeln, die die Beeinträchtigungen vermeiden und vermindern. Für die unvermeidbaren, verbleibenden Beeinträchtigungen sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorzusehen. Rechtliche Verbindlichkeit Die im LBP getroffenen Aussagen werden mit der Plangenehmigung rechtswirksam und sind damit auch einklagbar.
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Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan nach HOAI 1. Zusammenstellen der Ausgangsbedingungen Abgrenzen des Planungsbereichs Zusammenstellen der planungsrelevanten Unterlagen, insbesondere zur/zum: - ökologischen und wissenschaftlichen Bedeutung des Planungsbereichs - Schutzzweck - Schutzverordnungen - Eigentümer 2. Ermitteln der Planungsgrundlagen Erfassen und Beschreiben der natürlichen Grundlagen Ermitteln von Beeinträchtigungen des Planungsbereichs 3. Konzept der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Erfassen und Darstellen von - Flächen, auf denen eine Nutzung weiter betrieben werden soll
- Flächen, auf denen regelmäßig Pflegemaßnahmen durchzuführen sind - Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Standortverhältnisse - Maßnahmen zur Änderung der Biotopstruktur Vorschläge für gezielte Maßnahmen zur Förderung bestimmter Tier- und Pflanzenarten - Maßnahmen zur Lenkung des Besucherverkehrs - Maßnahmen zur Änderung der rechtlichen Vorschriften - die Durchführung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen - Hinweise für weitere wissenschaftliche Untersuchungen Kostenschätzung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Abstimmen der Konzepte mit dem Auftraggeber 4. Endgültige Planfassung Darstellen des Pflege- und Entwicklungsplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte
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Landschaftsplanung
Nicht selten gründet sich die Motivation zur Erstellung eines Landschaftsplans auf das Bedürfnis von Gemeindeverwaltung aber auch von interessierten Bürgern, zu erfahren, welche Werte des Naturhaushaltes im Gemeindegebiet existieren, wie diese geschützt und entwickelt werden
können. Die Erfassung des Status Quo von Naturhaushalt und Landschaftsbild stellt den ersten Schritt bei der Planerarbeitung dar. Der Einsatz moderner GIS-Technologie (digitale Kartengrundlagen, digitale Luftbilder) ermöglicht eine effiziente Durchführung bei gleichzeitig hohem Genauigkeitsgrad.
Wenn es im Anschluß an die Bestandsaufnahme um die Festlegung der naturschutzfachlichen Leitbilder und um Vorschläge konkreter Maßnahmen geht, ist die Mitarbeit vieler gefragt. Eine frühzeitige und intensive Bürgerbeteiligung
(Agenda-Arbeitskreise, Verbände, Hinweise von "Ortskennern") dient der Qualitätssicherung des Planwerkes und fördert zugleich dessen Akzeptanz. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund knapper werdender Finanzen sind bei der Formulierung von Maßnahmenvorschlägen neben Fördermöglichkeiten auch Kombinationsmöglichkeiten mit einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung aufzuzeigen.
Als dem Flächennutzungsplan zur Seite gestellter Fachplan des Naturschutzes kann ein Landschaftsplan die Standortfindung für Baugebiete oder andere Vorhaben im Sinne des Gedankens der Nachhaltigkeit unterstützen. Dass durch einen schonenden Umgang mit der Ressource Natur und Landschaft auch der Bedarf an Ausgleichsflächen (Eingriffsregelung / UVP) niedrig gehalten wird, ist ein Effekt, der Naturschutz und Bauherren gleichermaßen willkommen ist.
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Literatur
• Riedel, Wolfgang; Lange, Horst 2001: Landschaftsplanung. Spektrum Akademischer Verlag Gustav Fischer, Heidelberg Berlin. 264 S.
• Köppel, Johann; Feickert, Uwe; Spandau, Lutz; Straßer, Helmut 1998: Praxis der Eingriffsregelung. Schadensersatz an Natur und Landschaft? Ulmer-Verlag, Stuttgart. 297 S.
• Plachter, H., Bernotat, D., Müssner, R. und Riecken, U. 2002: Entwicklung und Festlegung von Methodenstandards im Naturschutz. Ergebnisse einer Pilotstudie. Heft 70, 566 Seiten, ISBN 3-7843-3608-6
• Horlitz, Th. 2001: Methoden in Leitbild und Zielentwicklung. In: NNA (Koordination): Leitbilder des Naturschutzes und deren Umsetzung mit der Landwirtschaft - Ziele Instrumente und Kosten einer umweltschonenden und nachhaltigen Landwirtschaft im niedersächsischen Elbetal. Forschungsvorhaben im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunktes Elbeökologie. Synthesebericht. (http://elise.bafg.de/?3733).
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Vorlesung Umwelt- und Naturschutz - Thema: Einführung in die Landschaftsplanung
Interessante Internetadressen:
• Bundesamt für Naturschutz
http://www.bfn.de/01/index.htm
• Umweltbundesamt
http://www.umweltbundesamt.de/
• Landschaftsplanungspublikationen im Internet:
http://www.lapla-net.de/