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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Umweltschutz in Behörden Ratgeber zur Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten in Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen Ein Projekt im Rahmen des Umweltpakts Bayern

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Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Umweltschutz in Behörden

Ratgeber zur Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten in Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen

Ein Projekt im Rahmen des Umweltpakts Bayern

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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und VerbraucherschutzRosenkavalierplatz 2, 81925 München (StMUGV)[email protected]

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B.A.U.M. Consult GmbHGotzinger Str. 48/5081371 Mü[email protected]

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ulenspiegel druck & verlag GmbH, AndechsGedruckt auf Papier aus 100 % Altpapier

© StMUGV, 2005, alle Rechte vorbehalten

ISBN: 3-910088-73-2

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Umweltschutz in Behörden

Der Schutz der Umwelt und die Schonung der natür-lichen Lebensgrundlagen ist eine der wichtigsten Auf-gaben der Gegenwart. Erfolgreicher Umwelt- und Res-sourcenschutz ist darauf angewiesen, dass alle gesell-schaftlichen Gruppen freiwillig und eigenverantwortlichBeiträge zu einer Verringerung der Umweltbelastungenleisten. Die öffentliche Hand ist dabei – nicht zuletztaufgrund des Verfassungsranges des Umweltschutzesund ihrer Verpflichtung zum Allgemeinwohl – besondersgefordert. Dabei bedeutet Umweltschutz in Behördenvor allem die verbindliche Einbeziehung des Ziels einernachhaltigen Sicherung unserer Lebensgrundlagen beiallen Investitionsentscheidungen, die von der Verwal-tung bei der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgabengetroffen werden. Das Tätigkeitsfeld reicht dabei vonder Büro- und der sonstigen Ausstattung für die Ver-waltung selbst, der Sicherung des öffentlichen Nahver-kehrs, den Hoch- und Tiefbau, die Gewährleistung derWasserversorgung bis hin zur sicherzustellenden Ab-fallentsorgung für die Bevölkerung. Die Investitionender öffentlichen Beschaffung innerhalb der EuropäischenUnion belaufen sich jedes Jahr auf rd. 1.000 Mrd. €.Neben dem spürbaren Nachfrageeffekt muss sich dieöffentliche Verwaltung auch der Vorbildfunktion be-wusst sein, die ihr innerhalb der Gesellschaft in dieserFrage zukommt.

Der vorliegende Leitfaden ist Ausdruck dieser Ver-pflichtung. Er soll für alle Mitarbeiter der öffentlichenVerwaltung ein Ratgeber sein, um die Anforderungeneines modernen Umweltschutzes bei Investitions- undBeschaffungsmaßnahmen berücksichtigen zu können.Er gibt einen Überblick über die Möglichkeiten, die deröffentlichen Verwaltung für eine nachhaltige underfolgreiche Umweltpolitik allein durch vorbildlichesVerhalten zur Verfügung stehen. Der Leitfaden solldazu beitragen, möglichst viele Behörden zu einernachhaltigen Investitions- und Beschaffungspolitik zumotivieren. Der Leitfaden richtet sich an staatlicheStellen, Gemeinden, Landkreise und Bezirke sowie andie sonstigen juristischen Personen des öffentlichenRechts in Bayern. Dabei ist er bewusst kein Lehrbuchmit Handlungsanweisungen und Kaufempfehlungen,sondern er ist ein Ratgeber, der das Ziel hat, die Sen-sibilität für das Thema Umweltschutz zu erhöhen. Vor allem wenn es gelingt, den Umweltschutz bei denöffentlichen Beschaffungsentscheidungen weitestmöglich zu berücksichtigen, kann ein spürbarer Impulsfür das Umweltbewusstsein und damit ein wesent-licher Schritt in Richtung nachhaltiges Bayern getanwerden. In diesem Sinne appellieren wir an die Behör-den in Bayern, ihren Teil zu einem zukunftsfähigen Bay-ern zu leisten.

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Dr. Werner Schnappauf

Staatsminister

Emilia Müller

Staatssekretärin

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Einführung und Hinweise zurNutzung des Ratgebers● Der vorliegende Ratgeber soll eine praktische Hilfe

für umweltorientiertes Handeln in Behörden sein. Erenthält Hinweise zum ressourcenschonendenBetrieb von öffentlichen Einrichtungen sowie Emp-fehlungen zur Berücksichtigung von Umweltaspek-ten bei der Beschaffung von Gütern, Dienst- undBauleistungen.

● Zur Vertiefung der Informationen finden sich amEnde jedes Kapitels Angaben über weiterführendeLiteratur sowie nützliche Hinweise.

● Die Anhänge I und II dienen der Information überrechtliche Grundlagen des umweltorientierten Auf-trags- und Beschaffungswesens: Anhang I enthältdie wichtigsten Umweltgesetze, Richtlinien, Verord-nungen, Anweisungen und Bekanntmachungen mitUmweltbezug. Anhang II informiert über entspre-chende Regelungen der Europäischen Union.

● Anhang III gibt einen Überblick über die wichtigstennationalen und internationalen Umweltzeichen, dieeine wichtige Orientierungshilfe bei der Beschaffungumweltfreundlicher Produkte darstellen.

● Um die Aktualität zu gewährleisten, enthält der Leit-faden in Anhang IV eine Fülle von Adressen undInternet-Hinweisen. Die Auflistung erhebt jedochkeinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die mit einem

Sternchen (*) gekennzeichneten Institutionen fin-

den sich in Anhang IV mit vollständiger Adresse."

● Dieser Ratgeber ist auf Fortschreibung angelegt.Leser und Anwender sind daher aufgefordert, mitihren Erfahrungen, ihrer Kritik und ihren Anregungendazu beizutragen, den Leitfaden stetig zu verbes-sern (Ansprechpartner: Rainer Guse, GeschäftsstelleUmweltpakt, E-Mail: [email protected])

● Den vorliegenden Ratgeber gibt es auch im Internet(pdf-Format) unter www.stmugv.bayern.de.

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1 Büro und allgemeine Ausstattung . . . . . . . . . . 7

1.1 Möbel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71.2 Papierwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71.3 Büromaterialien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81.4 Bürogeräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81.5 Audiovisuelle Medien . . . . . . . . . . . . . . . . 91.6 Batterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91.7 Druckereieinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . 101.8 Bekleidungstextilien und Bettwäsche . . . . 101.9 Lederwaren/Schuhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111.10 Matratzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

2 Fahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

2.1 Mobilitätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . 132.2 Wartung und Fahrweise . . . . . . . . . . . . . . 142.3 Alternative Antriebsstoffe . . . . . . . . . . . . . 142.4 Personenkraftwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . 142.5 Omnibusse und Lastkraftwagen . . . . . . . . 162.6 Kommunalfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . 172.7 Motoröle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172.8 Hydraulikflüssigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . 182.9 Krafträder (Motorräder u. a.) . . . . . . . . . . . 182.10 Schienenfahrzeuge des ÖPNV . . . . . . . . . 192.11 Reifen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202.12 Autowäsche und Teilereinigung . . . . . . . . . 212.13 Motorboote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212.14 Antifouling-Mittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

3 Hochbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

3.1 Wärme- und Schalldämmstoffe . . . . . . . . . 233.2 Fenster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243.3 PVC im Bauwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243.4 Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft . . . . 253.5 Recyclingbaustoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253.6 Spanplatten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263.7 Asbest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263.8 Lacke und Lasuren . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263.9 Dispersionsfarbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273.10 Raufaser und Tapeten . . . . . . . . . . . . . . . . 273.11 Klebstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283.12 Wischbare Bodenbeläge . . . . . . . . . . . . . . 293.13 Textile Bodenbeläge . . . . . . . . . . . . . . . . . 293.14 Gebäude- und Fassadenreinigung . . . . . . . 303.15 Holzschutzmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313.16 Sonstige bauchemische Produkte . . . . . . . 333.17 Ökologisch orientiertes Bauen . . . . . . . . . 33

4 Tiefbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

4.1 Straßenbaustoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354.2 Bauprodukte aus Recyclingkunststoffen . . 35

und Altgummi4.3 Straßenmarkierungsstoffe . . . . . . . . . . . . . 354.4 Korrosionsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364.5 Lärmschutz auf Baustellen . . . . . . . . . . . . 364.6 Sportschießanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

5 Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

5.1 Raumwärme und Warmwasser . . . . . . . . . 385.2 Einsatz erneuerbarer Energien . . . . . . . . . 405.3 Elektrogeräte und Beleuchtung . . . . . . . . . 405.4 Beratung und Finanzierung . . . . . . . . . . . . 41

6 Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

6.1 Grund- und Regenwassernutzung . . . . . . . 436.2 Wasserversorgungseinrichtungen . . . . . . . 436.3 Schwimm- und Badebeckenwasser . . . . . 456.4 Abwasserentsorgung . . . . . . . . . . . . . . . . 46

7 Reinigung und Hygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

7.1 Waschmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487.2 Waschmaschinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487.3 Textilreinigungsanlagen/Wäschereien . . . . 497.4 Händetrocknung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497.5 Hygienepapier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497.6 Gebäudereinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 507.7 Desinfektionsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517.8 Schädlingsbekämpfungsmittel für . . . . . . 52

Innenräume

8 Garten- und Landschaftsbau . . . . . . . . . . . . . . 54

8.1 Garten- und Landschaftsbau . . . . . . . . . . . 548.2 Öffentliche Grünanlagen . . . . . . . . . . . . . . 548.3 Dach-, Fassaden- und . . . . . . . . . . . . . . . . 55

Innenhofbegrünung8.4 Ver- und Entsiegelungsmaßnahmen . . . . . 568.5 Regenwasserversickerung . . . . . . . . . . . . 568.6 Kompostierung und Kompostprodukte . . . 578.7 Produkte aus Recyclingmaterialien für . . . 58

den Gartenbau8.8 Pflanzenschutzmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . 588.9 Gartenbaugeräte und –maschinen . . . . . . 598.10 Streumittel für den Winterdienst . . . . . . . . 608.11 Sand und Boden auf Kinderspielplätzen . . 60

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9 Kantine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

9.1 Kantinenbewirtschaftung . . . . . . . . . . . . . . 639.2 Kühlschränke und Gefriergeräte . . . . . . . . 649.3 Herde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 649.4 Geschirrspülmaschinen . . . . . . . . . . . . . . . 649.5 Geschirrmobile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 659.6 Lebensmittel aus ökologischem Landbau . . 659.7 Regionale Produkte und Dienstleistungen . . 669.8 Produkte aus sogenannten . . . . . . . . . . . . 66

Entwicklungsländern

10 Entsorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6810.1 Organisation und Durchführung von . . . . . 68

Großveranstaltungen10.2 Verpackungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7010.3 Wertstoff- und Abfallsammlung in . . . . . . 70

öffentlichen Einrichtungen10.4 Spezielle Abfälle und Problemstoffabfälle . . 7010.5 Kläranlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7110.6 Chemietoiletten und Fäkalienentsorgung . . 7110.7 Abfallvermeidung und –entsorgung im . . . 72

Krankenhaus10.8 Abfallvermeidung und –verwertung auf . . 72

Baustellen10.9 Sammelbehälter für Altstoffe und Abfälle . . 73

11 Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75

11.1 Feuerlöschmittel und –geräte . . . . . . . . . . 7511.2 Flammschutzmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7511.3 Ölbinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7611.4 Chemikalienbinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76

Anhang I: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77

Rechtsgrundlagen für umweltbewusste

Behörden- und Verwaltungsführung

● Artikel 141 der Bayerischen Verfassung ● Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG ● Bundes-Bodenschutzgesetz – BbodSchG / Gesetz

zur Umsetzung des Gesetzes zum Schutz desBodens in Bayern

● Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG ● Bekanntmachung: Verwendung von Recyclingpapier ● Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen ● Prüfaufträge der Jury Umweltzeichen ● Haushaltsvollzugsrichtlinie Erwerb schadstoffarmer

Dienstfahrzeuge ● Bekanntmachung: Vergabe von Aufträgen im kom-

munalen Bereich ● Vergaberechtliche Grundlagen● Beispiel: Verfahrensanweisung – Umweltfreundliche

Beschaffung des Bezirks Oberbayern

Anhang II: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87

Regelungen der Europäischen Union zum

Vergabe- und Beschaffungswesen

Anhang III: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88

Ausgewählte Umweltzeichen

Anhang IV: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95

Adressen und Internet-Hinweise

Inhaltsverzeichnis

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1.1 Möbel

a) Bei der Beschaffung von Möbeln, die überwiegendaus Holz bestehen, sollten die Anforderungen zurVergabe der Umweltzeichen RAL-UZ 38 (emissions-arme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen) undRAL-UZ 76 (emissionsarme Holzwerkstoffplatten)zugrunde gelegt werden [3]. Seit dem Jahr 2001gibt es Produkte im Handel, die den Anforderungendieser neu überarbeiteten Vergabegrundlage ent-sprechen.

b) Eine Empfehlung zur kontroversen Diskussion, obSpanplattenmöbel oder Vollholzmöbel angeschafftwerden sollten, kann nicht gegeben werden. Möbelaus Holzwerkstoffen tragen zur Nutzung vonSchwach- und Abfallholz bei. Bei Vollholzmöbelnkann von einer längeren Lebensdauer, geringerenSchadstoffemissionen und einer besseren Recy-clingfähigkeit ausgegangen werden. Für Möbel ausHolzwerkstoffen gibt die Chemikalien-Verbotsverord-nung vor, dass die Konzentration von Formaldehydin der Luft nicht über 0,1 ppm liegen darf [4].

c) Bei der Beschaffung von Möbeln, die überwiegendaus anderen Werkstoffen als Holz bestehen, wirdempfohlen, solche Produkte zu berücksichtigen, dieinsbesondere hinsichtlich Gebrauchstauglichkeit undLanglebigkeit die Anforderungen der DeutschenGütegemeinschaft Möbel* (RAL-RG 430) erfüllen [5].

d) Es sollte geprüft werden,

● ob Umweltkriterien, wie z. B. die Verwendung vonMöbeln aus einheimischen Hölzern (Beschluss desBayerischen Landtags vom 26.10.88) oder aus nach-haltiger Forstwirtschaft - ggf. in Form eines Neben-angebotes - in die Ausschreibung einbezogen wer-den können [6].

● ob Recyclingprodukte aus Gebrauchtholz (entspre-chend den Anforderungen des RAL-GütezeichensRAL-UZ 38) beschafft werden können.

● ob bei der Beschaffung der Möbel den Lieferantenzugleich Rücknahmeverpflichtungen mit dem Zieleiner stofflichen Wiederverwertung auferlegt wer-den können.

● ob zu entsorgende Möbel gezielt dem stofflichenoder thermischen Recycling zugeführt werden kön-nen oder ob eine Übergabe an unterstützungswürdi-ge Einrichtungen oder sozial bedürftige Personenmöglich ist.

Werden größere Mengen an Büromöbeln beschafft,sollte mit den Anbietern auch über die Durchsetzungvon Umweltschutzzielen bei der Möbelherstellunggesprochen werden.

1.2 Papierwaren

Rund 70 Prozent der Büroabfälle in öffentlichenVerwaltungen bestehen aus Papier. Durch einensparsamen Umgang und die richtige Papierwahlkann im Bereich der öffentlichen Hand ein wichti-ger Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden.Im Jahr 2002 verwendeten rund 63 Prozent derBundesbehörden und 69 Prozent der Landesbe-hörden Recyclingpapier [7].

Möbel müssen sicher, stabil, haltbar und gut verar-beitet sein. Sie dürfen keine krank machendenStoffe enthalten.

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1 Büro und allgemeine Ausstattung In einer Verwaltung fallen pro Mitarbeiter jährlich zwischen 40 und 70 kg Büroabfälle an.Einkäufer von Büroartikeln und -geräten können durch eine gezielte Produktauswahlzum Umweltschutz beitragen [1]. Orientierungshilfe bietet dabei vor allem das Umwelt-zeichen "Blauer Engel" (siehe Anhang III "Ausgewählte Umweltzeichen"). Neue innovative Ansätze zu einer effizienteren, nutzerorientierteren und produktiverenGestaltung von Büroarbeit und Bürobetrieb sind derzeit Gegenstand praxisnaher For-schungsvorhaben [2].

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a) Empfohlen wird die Verwendung von Recyclingpapieroder Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft für [8]:

● Schreib-, Kopier- und Druckerpapier

● EDV-Endlos-Papier

● Briefumschläge und Versandtaschen

● sonstige Papierwaren, wie z. B. Umlaufmappen,Aktendeckel, Karteikarten und Schreibblöcke

● Schulhefte, Ringbucheinlagen, Malbücher o. ä.Papierwaren, soweit diese Materialien in Schulen,Kindergärten usw. zur Verfügung gestellt werden.

b) Büromaterial aus Recyclingpapier sollte den Anfor-derungen des Umweltzeichens "Blauer Engel" ent-sprechen (RAL-UZ 14 Recyclingpapier, RAL-UZ 56Recyclingkarton) [9]. Dabei sollten vorrangig Papieremit einem Weißegrad von unter 70 Prozent (nachISO 2469) eingesetzt werden. Kopierpapier solltedie DIN 19309 erfüllen [10].

c) Ungebleichte oder chlorfrei gebleichte Papiere soll-ten nur dort eingesetzt werden, wo aufgrund recht-licher Vorschriften oder aus technischen Gründenkein oder nur begrenzt Recyclingpapier eingesetztwerden kann [11].

d) Bei der Beschaffung von chlorfrei gebleichten Papie-ren sollten nur solche berücksichtigt werden, beidenen auf chlorhaltige Chemikalien in der Bleich-substanz verzichtet wurde. Gegebenenfalls sindentsprechende Herstellerangaben anzufordern.

e) Recyclingpapier sollte nicht nur intern, sondern auchfür den externen Schriftverkehr verwendet werden.

f) Bei der Vergabe von Druckaufträgen für Bücher, Bro-schüren, Prospekte, Formulare, Vordrucke u. ä. kannder Druck auf Papier aus nachhaltiger Forstwirt-schaft oder auf Recyclingpapier vertraglich vorgege-ben werden.

g) Zur Reduzierung des Papierverbrauchs sollten Brie-fe, Kopien und Veröffentlichungen doppelseitigbedruckt werden.

1.3 Büromaterialien

a) Für Schreibutensilien (Stifte, Textmarker) und Büro-chemikalien (Kleber und Korrekturflüssigkeiten) soll-ten Nachfüllsysteme eingesetzt werden.

b) Ordnungsmittel wie Umlaufmappen, Versandmateri-alien, Aktenordner und Registraturhilfen sollten ausPapier aus nachhaltig produziertem Holz oder aus100 Prozent Recyclingpapier bestehen (Umweltzei-chen RAL-UZ 14 und Umweltzeichen RAL-UZ 56).

c) Tonerkartuschen (Umweltzeichen RAL-UZ 55a) undTintenpatronen sollten einer Wiederbefüllung zuge-führt werden [13]. Der Service des Wiederbefüllenssollte durch professionelle Refill-Unternehmen erfol-gen, die eine Funktionsgarantie geben und für Schä-den haften, die durch das wieder befüllte Produktbeim bestimmungsgemäßen Gebrauch auftretenkönnen (z. B. durch Auslaufen der Tintentanks).

d) Gebrauchte Datenspeichermedien wie z. B. Disket-ten, CD´s und Data-Cartridges (Umweltzeichen RAL-UZ 86) sollten getrennt gesammelt und einemRecycling zugeführt werden. Entsprechende Dienst-leistungsunternehmen sind beim Bayerischen Lan-desamt für Umweltschutz* zu erfragen [14].

1.4 Bürogeräte

a) Beim Kauf von elektrischen Bürogeräten sollten dieAnforderungen des Umweltzeichens "Blauer Engel"zugrunde gelegt werden (RAL-UZ 78 Arbeitsplatz-computer, RAL-UZ 85 Drucker, RAL-UZ 95 Faxgeräte,Fernkopierer und Faxkombinationsgeräte, RAL-UZ62 Kopiergeräte, RAL-UZ 93 tragbare Computer).

Bei der Beschaffung von Kopiergeräten, Druckern,Computern, Schreibmaschinen, Telefax- und Tele-fongeräten gibt es zwei wichtige umweltrelevanteKriterien: Energieverbrauch und Entsorgung.

Im Bereich der Büromaterialien stehen die Verrin-gerung des Abfallaufkommens und die Beschaf-fung von Produkten aus Recyclingmaterialien imVordergrund. Beschaffungsstellen sollten ihreBüromateriallisten dahingehend prüfen, welchekonventionellen Produkte durch umweltverträgli-che Alternativen ersetzt werden können [12].

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b) Nach Möglichkeit sollten nur Geräte beschafft wer-den, die einen niedrigen Energieverbrauch aufwei-sen. Eine Orientierung, wie hoch der Energiever-brauch bei einem verbrauchsarmen Gerät sein darf,gibt beispielsweise die Gemeinschaft EnergielabelDeutschland (GED)* [15].

c) Bei Anschaffung, Inbetriebnahme und Nutzung vonKopiergeräten sollte beachtet werden, dass

● Tonerbehälter gemäß der Umweltzeichen-Vergabe-grundlage RAL-UZ 55a wieder befüllbar sind.

● beidseitiges Kopieren möglich ist, um den Papier-verbrauch zu verringern.

● eine von Fachpersonal durchgeführte, regelmäßigeGerätewartung durchgeführt wird.

● Tonerwechsel und Beseitigung kleinerer Störungennur von ausreichend unterwiesenem Personal vor-genommen werden (Verwendung von Einmalhand-schuhen beim Tonerwechsel).

● bei Dauerbetrieb des Kopiergerätes für einen ausrei-chenden Luftwechsel (Abluftabsaugung und Frisch-luftzufuhr) gesorgt ist [16].

d) Für Laser-, Tintenstrahl- und Matrixdrucker solltegeprüft werden,

● welche Geräte sich für die Verwendung von Recyc-lingpapier eignen. Beim Kauf neuer Geräte sollteder Hersteller diese Möglichkeit garantieren.

● ob mehrfach verwendbare Farbbandkassetten fürNadeldrucker sowie wieder befüllbare Toner-Kartu-schen (RAL-UZ 55a) und aufgearbeitete Fotoleiter-trommeln (RAL-UZ 55b) für Laserdrucker verwendetwerden können.

e) Vor dem Kauf neuer Steuereinheiten/Rechner solltegeprüft werden, ob bereits vorhandene Geräte auf-gerüstet werden können.

f) Bildschirme sollten die MPR-II-Norm für elektrischeund magnetische Felder bzw. die strengere TCO-Norm einhalten (gemäß Mess- und Emissionsrichtli-nie) [17].

1.5 Audiovisuelle Medien

a) Bei der Beschaffung von Fernsehgeräten sollten dieAnforderungen zur Vergabe des UmweltzeichensRAL-UZ 91 zugrunde gelegt werden.

b) Bei der Beschaffung von Videorecordern und Satelli-tenreceivern sollte auf möglichst energiesparendeGeräte geachtet werden.

c) In Zeiten, in denen Geräte nicht gebraucht werden,sollten sie konsequent abgeschaltet werden. Diesvermindert unnötigen Energieverbrauch im "Stand-by"-Betrieb.

1.6 Batterien

a) Der Einsatz von Batterien sollte weitestgehend ver-mieden werden. Bevor Batterien zum Einsatz kom-men, sollte geprüft werden, ob ein netzunabhängi-ger Gerätebetrieb wirklich notwendig ist [20]. Ist derNetzanschluss eines Gerätes nicht möglich, sollteder Einsatz von Photozellen oder solarbetriebenerGeräte geprüft werden.

Batterien enthalten Schadstoffe, die nicht in dieUmwelt gelangen dürfen. Sie müssen dahergetrennt gesammelt und entsorgt werden [18].Orientierungshilfe bei der Auswahl umweltverträg-licher Produktalternativen geben die Umweltzei-chen RAL-UZ 16 Zink-Luft-Batterien, RAL-UZ 50quecksilber- und cadmiumfreie Lithium-Batterien,RAL-UZ 92 wieder aufladbare Alkali-Mangan-Batte-rien und RAL-UZ 47 solarbetriebene Produkte undmechanische Uhren [19].

Fernsehgeräte, Videorecorder und Satellitenrecei-ver sollten schadstoff- und strahlungsarm sein so-wie einen niedrigen Energieverbrauch aufweisen.

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Kapitel 1: Büro und allgemeine Ausstattung

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b) Als Alternative zu Einmalbatterien sollten schadstoff-arme wieder aufladbare Batterien eingesetzt wer-den (z. B. wieder aufladbare Alkali-Mangan-Batte-rien, Nickel-Metall-Hydrid- oder Lithium-Akkumu-latoren). Informationen zum Einsatz dieser Systemekönnen bei Verbraucherberatungsstellen oder beiHerstellern eingeholt werden.

c) Beim Einsatz von wieder aufladbaren Batterien undAkkus muss sichergestellt werden, dass die Anwen-der sachgerecht damit umgehen, d. h. die geeigne-ten Ladegeräte müssen vorhanden und die Ladebe-dingungen bekannt sein. Bei unsachgemäßemGebrauch erreichen wieder aufladbare Batterien undAkkus meist nur wenige Lebenszyklen und sinddann kaum noch umweltverträglicher als Einmalbat-terien.

d) In Spezialbereichen (z. B. im Außenbereich, Baustel-lenbeleuchtung, Messgeräte) sollte beim Herstellergezielt nach umweltverträglichen Batteriesystemenfür den jeweiligen Einsatz nachgefragt werden.

1.7 Druckereieinrichtungen

a) Steht ein Neukauf von Maschinen mit niedrigemWasserverbrauch nicht an, kann eine Verringerungdes Wasserverbrauchs beispielsweise in der Druk-kvorstufe durch Reduzierung der Verschleppungsratean Entwicklungsmaschinen mittels Abstreifer erzieltwerden. In Film- und Druckplattenentwicklermaschi-nen integrierte Kaskadenspülungen oder Kreislauf-führungen dienen ebenfalls dem geringeren Was-serverbrauch. Durch Installation zusätzlicherWasserzähler können deutliche Abweichungengenauer lokalisiert und Abhilfemaßnahmen effekti-ver eingeleitet werden. Abzuleitendes Abwassersollte außerdem frei von Wertstoffen oder wiederverwendbaren Stoffen sein [22].

b) Durch den Gebrauch von lösemittelarmen oder -freien Stoffen lässt sich der Einsatz luftverunreini-gender Stoffe vermindern. Unnötige diffuse Emis-sionen lassen sich durch Umstellung aufSpargefäße, wie z. B. bei der Dosierung von Reini-gungsmitteln, ebenso reduzieren wie durch dasGeschlossenhalten von entsprechenden Behältnis-

sen oder das Lagern von verunreinigten Putzlappenin Metallbehältern. Bei Verwendung neuer Messge-räte bzw. einer Umrechnungstabelle der For-schungsgesellschaft Druck e. V. (FOGRA)* kann derIsopropanolgehalt in Lösungsmitteln exakterbestimmt und somit der Einsatz reduziert werden.Eine punktuelle Luftabsaugung ermöglicht die Erfas-sung von Schadstoffen am Entstehungsort underzeugt einen geringeren Volumenstrom. Weiteretechnische Lösungsvorschläge können o. g. Leitfa-den entnommen werden.

c) Mit Lieferanten sollte vereinbart werden, bei ihrerWare auf unnötige Verpackung zu verzichten. BeimEinkauf sollte darauf geachtet werden, dass durchBestellung optimaler Größen Abfälle, wie z. B. beimBeschnitt von Papier, reduziert werden. Ein Umstiegauf Mehrwegsysteme bei Druckfarben reduziert dieAbfallmenge ebenso. Dasselbe gilt für eine techni-sche Aufrüstung, z. B. durch eine automatischeRegenerationsanlage, die die Standzeit von Fixierbä-dern verlängert, oder durch Farbmischsysteme beiBogenoffset und Siebdruck, wodurch Fehlmischun-gen vermieden werden.

d) Ein durch ein schalltechnisches Beratungsbüroerstelltes Lärmkataster gibt genaue Auskunft überQuelle und Stärke von Lärmemissionen. Durchregelmäßige Wartung lässt sich oft bereits eineGeräuschminderung erzielen, ebenso wie durchÄnderung physikalischer Daten einer Maschine, wiez. B. der Drehzahl. Durch Zusammenlegunggeräuschintensiver Maschinen werden Lärmberei-che geschaffen, die durch entsprechende baulicheMaßnahmen, wie Schallschutzwände, -fenster oderSchallschluckstoffe für Verkleidungen, abgetrenntwerden. Diese Bereiche sollten deutlich gekenn-zeichnet sein, das Tragen von Gehörschutz sollte zurVorschrift werden.

1.8 Bekleidungstextilien und Bettwäsche

a) Es empfiehlt sich, nur langlebige Textilien in guterQualität zu kaufen. Einweg-Wäsche, z. B. im Hygie-nebereich in Krankenhäusern, sollte nach Möglich-keit vermieden werden.

b) Die Textilien sollten waschbar sein; die Wasch- undPflegeanweisung sollte in der Bekleidung angege-

Bei Textilien zählen v. a. gute Qualität und Langle-bigkeit sowie eine umweltverträgliche Herstellung.

In Druckereien entstehen Umweltbelastungenhauptsächlich durch Abwasser, Lösemittelemissio-nen und Lärm. Empfehlungen zum Umweltschutzin Druckereien hat das Bayerische Staatsministe-rium für Landesentwicklung und Umweltfragen alsLeitfaden herausgegeben [21].

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ben sein. Bei Einhaltung der richtigen Waschtempe-ratur kann auch hier sparsam mit Energie und Was-ser umgegangen werden. 90°C-Wäsche ist heutenur noch selten für Bekleidung erforderlich.

c) Bei Beschaffung großer Mengen an Bekleidung istes empfehlenswert, sich Nachweise über die einzel-nen Produktionsstufen einzuholen. Hier könnte mansich an Verfahren der großen Versandhäuser anleh-nen, die z. B. Materialbeschaffungslisten mit Um-weltanforderungen von ihren Lieferanten einfordern.Außerdem sollte geprüft werden, ob vom Herstellernicht Testnachweise entsprechend der oben be-schriebenen Umweltzeichen angefordert werdenkönnen oder ob für ein bestimmtes Produkt selbsteine Prüfung in Auftrag gegeben werden kann [23].

d) Das Angebot an umweltbezogenen Kennzeichnun-gen nimmt zu: Es gibt z. B. bereits T-Shirts und Bett-wäsche mit dem Europäischen Umweltzeichen oderHygienewäsche mit dem Zeichen "Naturtextil" (sieheAnhang III "Ausgewählte Umweltzeichen") [24]. Beinicht nachvollziehbaren Umweltaussagen solltennähere Informationen eingeholt werden.

e) Bei größeren Beschaffungen sollten mit den Liefe-ranten bzw. der herstellenden Industrie Rücknahme-regelungen für verbrauchte Textilien vereinbart wer-den. Eine Verwertung sollte angestrebt und vorabgeklärt werden.

1.9 Lederwaren/Schuhe

a) Bei Großbeschaffungen, z. B. bei Bundeswehr, Poli-zei und Bundesgrenzschutz, sollten Prüfzertifikatezur Einhaltung der Anforderungen an den Gehalt anPCP, gemessen nach DIN 53313, gefordert werden.Ebenso sollte bei Händlern und Herstellern nachge-fragt werden, ob Umweltschutzgesichtspunkte beider Produktion berücksichtigt werden. Dies ist z. B.

ein Bestandteil des Prüfzeichens der GerberschuleReutlingen (siehe Anhang III "Ausgewählte Umwelt-zeichen") [25].

b) Altschuhe sollten der Weiterverwendung zugeführtwerden. Schuh-Rücknahmesysteme gibt es mittler-weile fast flächendeckend.

1.10 Matratzen

a) Bei der Beschaffung von Matratzen sollten die imRahmen von Umweltzeichen festgelegten Anforde-rungen zugrunde gelegt werden. Verwiesen wirdauf das Europäische Umweltzeichen "Euroblume",das TOX-PROOF-Zeichen des TÜV Rheinland undden Öko-Tex Standard 100 (siehe Anhang III "Ausge-wählte Umweltzeichen").

b) Um die Haltbarkeit von Matratzen zu erhöhen, soll-ten diese regelmäßig gewendet werden.

c) Angebote der Hersteller zur Rücknahme und um-weltgerechten Entsorgung alter Matratzen solltennachgefragt und unbedingt berücksichtigt werden.

d) Die Trennbarkeit der einzelnen Matratzenlagen sollteberücksichtigt werden, da sie ein späteres Recyclingerleichtert.

Literatur und Hinweise[1] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Fachin-

formation "Umwelt und Gesundheit", Literaturliste"Umwelt und Gesundheit im Büro". Augsburg1997: www.bayern.de/lfu/umwberat/ubblit6.htm

[2] Nachhaltiges Büro – Systeminnovationen für dasBüro der Zukunft: www.nachhaltigesbuero.de

[3] RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung undKennzeichnung e. V.: Grundlage für Umweltzei-chenvergabe www.blauer-engel.de

[4] Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeits-medizin und Sicherheitstechnik: Verordnung überVerbote und Beschränkungen des Inverkehrbrin-gens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen undErzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemi-kalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV). Mün-chen 2003: www.lfas.bayern.de/vorschriften/verordnungen/a_z/chemverbotsv.htm

Gute Matratzen zeichnen sich durch ökologisch ein-wandfreie Materialien und ergonomische Beschaf-fenheit aus.

Lederwaren sollten umweltschonend hergestellt,gesundheitlich unbedenklich und haltbar sein.

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Kapitel 1: Büro und allgemeine Ausstattung

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[5] DGM - Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V.:Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430. Nürn-berg 2004: www.dgm-moebel.de/?content=guete-pruef&topic=service&sub=guetepruef#nr1

[6] Vgl. Bayerischer Landtag: www.bayern.landtag.de

[7] Bundesverband für Umweltberatung e. V. - BfUB:Verwendung von Recyclingpapier in der öffent-lichen Verwaltung - Ergebnisse einer schriftlichenBefragung von Bundes- und Landesbehörden.Bremen 2002: www.beschaffung-info.de

[8] Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerver-bände e. V. - AGDW: Papierholz aus nachhaltigerForstwirtschaft. Berlin 2004: www.waldbesitzer-verbaende.de/w-a-3.htm

[9] RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung undKennzeichnung e. V.: Grundlage für Umweltzei-chenvergabe: www.blauer-engel.de

[10] Initiative Pro Recyclingpapier: Recyclingpapier imBüroeinsatz - Fragen und Antworten. Berlin 2004:www.initiative-papier.de/t_initiative_clever_faq.html

[11] Bundesverband für Umweltberatung e. V. - BfUB:Einsatz von Recyclingpapier: FinanzverwaltungNRW. Berlin 2004: www.beschaffung-info.de/web/doks/fall_finanzverwaltung_nrw.rtf

[12] Gilch, H.: Ökologie im Büro, Leitfaden für dieumweltorientierte Beschaffung (mit zahlreichenChecklisten und Lieferantenfragebögen). EichbornVerlag, Frankfurt am Main, 1999

[13] RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung undKennzeichnung e. V.: Grundlage für Umweltzei-chenvergabe - Mehrfach verwendbare Farbkasset-ten und Tonerkartuschen, RAL-UZ 55a. St. Augu-stin 2001: www.blauer-engel.de

[14] www.bayern.de/lfu

[15] Gemeinschaft Energielabel Deutschland: Prämier-te Geräte. Berlin 2003: www.energielabel.de

[16] siehe VDE-Bestimmung für Büromaschinen (VDE0730 Teil 2 P/6.76 § 7)

[17] Bundesamt für Strahlenschutz: Häufig gestellteFragen zum Thema "Bildschirmgeräte". Salzgitter2003: www.bfs.de/elektro/faq/faq_bildschirm.html

[18] Verordnung über die Rücknahme und Entsorgunggebrauchter Batterien und Akkumulatoren (Batte-rieverordnung-BattV) vom 27.03.1998, Bundesge-setzblatt Teil 1, Nr.20 (BGBL I) vom 02.04.1998

[19] RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung undKennzeichnung e. V.: Grundlage für Umweltzei-chenvergabe: www.blauer-engel.de

[20] Umweltbundesamt: "Wiederaufladbar oder Ex undHopp? - mobile Stromversorgung in Kleingeräten".Berlin 2004: www.umweltdaten.de/down-d/blatt2.pdf

[21] Bayerisches Staatsministerium für Landesentwik-klung und Umweltfragen: Die umweltbewussteDruckerei. München 2001

[22] Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft:Merkblatt Nr.: 4.5/-56, Hinweise zu Anhang 56Abwasserverordnung. München 2000: www.bay-ern.de/lfw/service/produkte/veroeffentlichungen/merkblaetter/teil_4/4_5/4_5_2/56.pdf

[23] Bayerisches Staatsministerium für Landesentwik-klung und Umweltfragen: Der umweltbewussteTextilverarbeitungsbetrieb. München 2000

[24] Internationaler Verband der Naturtextilwirtschaft e. V.- IVN: Das Ökozeichen Naturtextil im Überblick.Stuttgart 2004

[25] Lederinstitut Gerberschule Reutlingen: Prüfzeichen"Leder - umweltgerecht hergestellt - schadstoffge-prüft". Reutlingen 2004: www.lgr-reutlingen.de/dt/materialpruefung/pruefzeugnis.html

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2.1 Mobilitätsmanagement

a) Es sollte geprüft werden, ob einer lokalen Car-Sha-ring-Initiative Stellplätze auf öffentlichem Grundüberlassen werden können und ob die öffentlichenVerwaltungen einzelne Dienst-Pkws durch eine Mit-gliedschaft in einer Car-Sharing-Initiative einsparenkönnen.

b) Für Dienstgänge im innerstädtischen Verkehr durchMitarbeiter der öffentlichen Verwaltung sollten vor-rangig ÖPNV oder Fahrrad genutzt werden. Hierfürsollten Umweltkarten angeboten und Dienstfahrrä-der beschafft werden.

c) Öffentliche Verwaltungen können zur Steigerung derAttraktivität von Bussen und Bahnen (ÖPNV) beiden Mitarbeitern für den Berufsverkehr u. a. folgen-de Maßnahmen anbieten:

● Die Benutzung von Job- oder Firmentickets, die vonVerkehrsunternehmen sowie Verkehrs- und Tarifver-bänden angeboten werden.

● Für Dienstgänge innerhalb des Verkehrsverbundeskönnen den Mitarbeitern Umweltfahrkarten zur Aus-leihe zur Verfügung gestellt werden.

● Durch eine Zusammenarbeit mit den öffentlichenVerkehrsbetrieben können die vorhandenen Ange-bote transparenter gemacht und gegebenenfallsRabatte erwogen werden.

● Aufzeigen von Möglichkeiten für Mitarbeiter, ihrenArbeitsplatz durch Benutzung des ÖPNV zu errei-chen.

● Es sollte geprüft werden, ob Anreize zum Umstei-gen auf den ÖPNV oder das Fahrrad auch durchParkplatzgebühren auf öffentlichen Liegenschaftengeschaffen werden können. Die so eingenomme-nen Gelder könnten zur finanziellen Unterstützungfür Zeitkarten mit dem ÖPNV genutzt werden.

d) Zur Steigerung der Attraktivität von Fahrrädern könn-te die Einrichtung überdachter, bedienungsfreund-licher Fahrradständer oder -boxen an öffentlichenGebäuden und ÖPNV-Haltestellen beitragen.

e) Es gilt zu prüfen, ob für außerstädtische größereDienstreisen grundsätzlich die Benutzung des Schie-nenverkehrs veranlasst werden kann, z. B. durchBereitstellung einer Bahncard.

f) Für Behörden mit einem hohen Anteil von Dienstrei-sen bietet sich die Nutzung von komplexen Soft-ware-Programmen zur optimalen Organisation derDienstreisen unter ökonomischen und ökologischenAspekten an.

Durch Mobilitätsmanagement kann die öffentlicheHand zur Verkehrsvermeidung beitragen. Ziel istes, durch verstärkte Nutzung des öffentlichen Per-sonennahverkehrs und des Fahrrads sowie durchbessere Auslastungen der Fahrten mit Autos denmotorisierten Individualverkehr zum Arbeitsplatzund bei Dienstgängen zu vermindern.

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2 FahrzeugeEin modernes Mobilitäts- und Fuhrparkmanagement setzt auf Verkehrsvermeidung, Ver-kehrsverlagerung durch alternative Verkehrsträger, verbesserte Verkehrslenkung sowieauf technischen Fortschritt im Fahrzeugbestand. Wichtig hierbei ist der gezielte undrationelle Einsatz von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, die neben einfacher Bedien-barkeit und Kosteneffizienz auch umweltfreundliche Aspekte erfüllen. Dazu gehört z. B.der bevorzugte Einsatz von schadstoff- und lärmarmen Kraftfahrzeugen, umweltverträg-lichen Motorölen und Hydraulikflüssigkeiten sowie von alternativen Antriebsstoffen.Auch bei Wartung, Fahrverhalten, Reifenwechsel, Autowäsche und Teilereinigung gilt es,Umweltschutzaspekte zu berücksichtigen [1].

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2.2 Wartung und Fahrweise

a) Fahrer im Dienst der öffentlichen Hand sollten überumweltschonende Fahrweisen (Stadtverkehr, Auto-bahnverkehr) informiert und ggf. durch ein Fahrer-training geschult werden [2].

b) Die Fahrzeuge sollten im Hinblick auf Verbrauch undAbgasverhalten sowie auf Pflege der emissionsrele-vanten Bauteile regelmäßig gewartet werden.

c) Tankstellen im Besitz der öffentlichen Hand sind mitAbgasrückführung entsprechend der 21. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) nachzurü-sten. Darüber hinaus sollten auch kleine Tankstellen,die nicht unter die Regelung der 21. BImSchV fallen,nachgerüstet werden.

d) Es sollte überprüft werden, ob im Besitz öffentlicherDienststellen befindliche Fahrzeuge noch FCKW-hal-tige Kältemittel enthalten. Diese sollten umgehenddurch Fachfirmen ausgetauscht werden.

e) Durch Verwendung von Leichtlaufölen kann derKraftstoffverbrauch um drei bis sechs Prozent redu-ziert werden.

2.3 Alternative Antriebsstoffe

a) Bei der Beschaffung von Fahrzeugen sollten nachMöglichkeit biodieseltaugliche Modelle ausgewähltwerden. Rapsöl-Methylester sind ausgezeichneteKraftstoffe aus der heimischen Landwirtschaft miteiner eindeutig positiven Umweltbilanz. HinsichtlichKohlendioxid-, Ruß- und Kohlenwasserstoffemissio-nen lassen sich im Vergleich zu mineralölbasiertenKraftstoffen damit deutliche Reduktionen erzielen.Der Einsatz von naturbelassenen Pflanzenölen inspeziell umgerüsteten Fahrzeugen ist v. a. dort zuempfehlen, wo sehr hohe Anforderungen an denWasserschutz gestellt werden.

b) Um Belastungen durch Rußpartikel und Stickoxide inden Innenstädten zu mindern, sollten Nutzfahrzeugeim Stadtverkehr vornehmlich mit Gasmotoren aus-gerüstet sein. Es empfiehlt sich, vorhandene Infra-strukturen von Gastankstellen zu nutzen und durchgezielten Aufbau von Fahrzeugflotten zu unterstüt-zen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.Hierfür bieten sich v. a. die Busflotten des öffent-lichen Personennahverkehrs an.

c) Elektrofahrzeuge sind nur in lufthygienisch beson-ders sensiblen Bereichen, wie Kurgebieten, Sportstätten und Krankenhausnahbereichen, sowiein geschlossenen Räumen zu empfehlen.

d) Wasserstoff, Brennstoffzellen und Alkohole könnenderzeit nicht sinnvoll in Initiativen zur umweltfreund-lichen Beschaffung einbezogen werden.

2.4 Personenkraftwagena) Bei der Beschaffung von Pkws sollte - sofern dies

bei der notwendigen Größenklasse möglich ist -grundsätzlich Fahrzeugen der Vorzug gegeben wer-den, die bezüglich des Energieverbrauchs, derSchadstoff- und Geräuschemissionen bestimmteStandards einhalten (siehe Tabelle 2-1). Bei der Beschaffung von Diesekraftfahrzeugen sollteFahrzeugen mit eingebauten Dieselrußfiltern derneuesten Generation Vorrang gegeben werden.Soweit wirtschaftlich vertretbar, sollte eine Nachrüs-tung der genutzten Diesel-Pkw mit Dieselrusfilternvorgenommen werden.

b) Die Anforderungen an die CO2-Emissionen und denVerbrauch sind eng mit dem Fahrzeuggewicht undder Motorleistung verbunden. 120 g/km entspre-chen der Forderung der Europäischen Union für denMittelwert aller Neuzulassungen im Jahr 2005. Dieeuropäischen Hersteller haben dagegen lediglich140 g/km bis 2008 zugesagt [3]. In jedem Fall mussein erheblicher Anteil der Neuzulassungen deutlichunter dem Zielwert liegen. Die angegebenen Werte

Alternative Antriebsstoffe, wie Erdgas, Biodiesel,Wasserstoff oder Speiseöl, reduzieren bzw. neutra-lisieren den CO2-Ausstoß der Fahrzeuge im Ver-gleich zu Benzin oder Diesel beträchtlich.

Durch optimale Wartung der Fahrzeuge und eineumweltschonende Fahrweise können bis zu 20Prozent des Treibstoffverbrauchs eingespart werden.

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sollten deshalb unbedingt eingehalten bzw. mög-lichst unterschritten werden. Muss ein großer Pkwoder ein Pkw-Kombi beschafft werden, sollte dasFahrzeug mit den im Vergleich niedrigsten CO2-Emissionen bevorzugt werden [4].

c) Die in der Tabelle 2-1 festgelegten Anforderungenan die Lärmemissionen sollten bei der Beschaffungunbedingt berücksichtigt werden [5]. Die Einhaltungder Standards für Geräuschemissionen und Ver-brauch wird durch Reifen unterstützt, die die Anfor-derungen des Umweltzeichens an lärmarme undkraftstoffsparende Kraftfahrzeugreifen (RAL-UZ 89)einhalten [6]. Die Einhaltung der Abgasstandardsüber die Lebensdauer des Fahrzeugs sollte aufjeden Fall gewährleistet sein [7].

d) Wenn verfügbar, sollten Pkws mit On-Board-Diagno-se (OBD) ausgerüstet sein, sofern nicht aus ande-ren Erwägungen die Beschaffung von Pkws ohneOBD als sinnvoll erachtet wurde (Dieselmotoren)[8]. Neu angeschaffte Pkws sollten mit Verbrauchs-anzeigen ausgestattet sein.

e) Die Notwendigkeit des Einsatzes von Klimaanlagenist kritisch zu hinterfragen, da mitunter ein erheb-

licher Mehrverbrauch und höhere Abgasemissionenwährend des Betriebes zu verzeichnen sind.

f) Bei der Anschaffung von Pkws mit Standheizung istauf eine gewichtssparende Ausführung zu achten.

g) Die in Tabelle 2-1 festgehaltenen Recyclingquotensollten von den Herstellern garantiert werden. DieAnbieter sollten aufgefordert werden, ein Recycling-konzept vorzulegen. Für eine sortenreine Sortierungund Wiederverwertung sollten die eingesetztenKunststoffe entsprechend gekennzeichnet sein.

h) Die Teilnahme am Öko-Audit nach EMAS ist freiwil-lig. Die Veröffentlichung der Umwelterklärungerlaubt dem Hersteller jedoch, sie als Nachweis fürdie in der Produktion geltenden Umweltziele und -kriterien zu nutzen. Insofern könnte auch die Teilnah-me am Öko-Audit ein interessanter Aspekt bei derBewertung der Angebote verschiedener Automobil-hersteller sein.

i) Kraftstoffe sollten bestimmte Anforderungen anSchwefel-, Benzol- und Sauerstoffgehalt sowie RVP(Dampfdruck) erfüllen. Bei der Beschaffung von Die-selkraftstoff gilt dies für Schwefelgehalt, Cetanzahl,Dichte bei 15°C und Polyaromatengehalt [9].

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Tabelle 2-1: Anforderungen an ökologisch vertretbare Automobile (Quelle: Umweltbundesamt: Handbuch "Umwelt-freundliche Beschaffung". Berlin, 1999)

Kriterien Einheit 1999-2004 ab 2005

CO2-Emissionen

nach RL 93/116g/km 120 g CO2/km 90 g CO2/km

Verbrauch:

(Benzin/Diesel)l/100km 5,1 / 4,5 3,8 / 3,4

Abgasstandards

modifizierter NEFZ

Stufe

COHCNOxPM5)

-

g/kmg/kmg/kmg/km

EURO IV1)

98/69/EG1,00,10,080,025

EURO IV1)

98/69/EG1,00,10,080,025

Abgasstandards bei tiefen

Temperaturen

- ja2) ja2)

Lärmemissionen

(Fahrgeräusch)4)

dB(A) 693) 683)

Ölwechselintervall km 30.000 30.000

Recyclingkonzept (Quote) (Quote) ja (90 %) ja (95 %)

1) Die Abgaswerte entsprechen den EURO VI-Grenzwerten für Otto-Pkw und dem EURO IV-Partikelgrenzwert für Diesel-Pkw

2) 15 g/km für CO und 1,8 g/km HC bei -7°C im ECE-Stadtzyklus3) Nach Revision des Geräuschmessverfahrens durch die EU sind die Werte erneut festzulegen.4) Im Fahrbetrieb ist ausschließlich die Befreiung der Typprüfung oder eine entsprechend dem Umweltzeichen

Lärmarme und kraftstoffsparende Kraftfahrzeugreifen (RAL-UZ 89, August 1997) zu verwenden.5) Dieselpartikel

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2.5 Omnibusse und Lastkraftwagen

a) Für den Schadstoffausstoß von Omnibussen undLkws gelten folgende Anforderungen:

● Die Abgasstandards für leichte Nutzfahrzeuge müs-sen eingehalten werden (siehe Tabelle 2-2).

● Bei leichten Nutzfahrzeugen, die überwiegend vonPkw-Motoren abgeleitete Antriebseinheiten aufwei-sen, sollte die Anwendung der bei Pkws eingesetz-ten Minderungstechniken und die Einhaltung derentsprechenden Pkw-Grenzwerte gefordert werden(vgl. Kapitel 2.4 Personenkraftwagen).

● Bei der Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit Diesel-motoren sollte Fahrzeugen mit der fortschrittlichstenAbgastechnik der Vorrang gegeben werden. Soweitwirtschaftlich vertretbar, sollte eine Nachrüstung dergenutzten Dieselfahrzeuge mit Dieselrussfiltern vor-genommen werden.

b) Schwere Nutzfahrzeuge sollten die in Tabelle 2-3aufgeführten Richtwerte einhalten. Nutzfahrzeuge,die mit Dieselmotoren ausgerüstet sind und vorwie-gend im Stadtverkehr eingesetzt werden (z. B.Busse, Müllfahrzeuge, Fahrzeuge zur Straßenreini-gung), sollten im Interesse des Gesundheitsschut-zes mit Partikelfiltern ausgerüstet sein.

c) Bei der Nachrüstung sind die in Tabelle 2-4 genann-ten Partikel-Additiv-Kombinationen zu empfehlen.

d) Bei neu beschafften Omnibussen und Lkws solltendie Geräuschemissionen deutlich unter den EU-Grenzwerten (EU-Richtlinie 92/97/EWG) liegen [10].Die Anbieter sollten aufgefordert werden, diewesentlichen Geräuschemissionsdaten der angebo-tenen Fahrzeuge zu nennen. Die Fahrzeuge mit dengeringsten Geräuschemissionen sollten bevorzugtwerden.

Omnibusse, Lastkraftwagen und leichte Nutzfahr-zeuge tragen in hohem Maße zu den Lärm- undSchadstoffbelastungen des Straßenverkehrs bei.Durch den Einsatz von Fahrzeugen mit hohenAbgasstandards und reduzierten Lärmemissionenkann die öffentliche Hand wesentlich zu einer Ent-lastung der Umwelt beitragen.

Kategorie Klasse Referenz-

Masse (RM)

in t

COg/km HCg/km NOxg/km PMg/km

M2) - alle 1,0 0,1 0,08 0,025

N3) I ≤ 1305 1,0 0,1 0,08 0,025

II ≤ 1305 1,81 0,13 0,10 0,04

III ≤ 1760 2,27 0,16 0,11 0,06

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LeichteNutzfahrzeugemodifizierter NEFZ1)

Abgasstandard1999-20051)

EURO IV

Tabelle 2-2: Abgasstandards für leichte Nutzfahrzeuge (Quelle: Umweltbundesamt: Handbuch "UmweltfreundlicheBeschaffung". Berlin, 1999)

Schad-stoffe

EURO IIIab 2000

BesondersschadstoffarmeFahrzeuge, optimal ab 2000

Stickoxide1) 5,0 g/kWh 2,0 g/kWh

Partikel1) 0,10 g/kWh 0,02 g/kWh

Tabelle 2-3: Richtwerte für mit Diesel betriebenschwere Nutzfahrzeuge (Quelle: Umweltbundesamt:Handbuch "Umweltfreundliche Beschaffung". Berlin,1999)

1) im European Stationary Cycle

1) Werte gelten für den modifizierten Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ)2) M: Fahrzeuge zur Personenbeförderung3) N: Fahrzeuge zur Güterbeförderung

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e) Auch für Omnibusse und Lkws sollten die in Kapitel2.4 (Personenkraftwagen) genannten Anforderungenan Fahrzeuge gelten (Emissionen bei tiefen Tempe-raturen, umweltverträglicher Stoffeinsatz, Ölwech-selintervalle, Recyclingquote, Öko-Audit des Her-stellers, Gewährleistung der Abgasstandards überdie Lebensdauer, On-Board-Diagnose und Zusatzein-richtungen im Fahrzeug).

f) Lärmrelevante Fahrzeugaufbauten und Zusatzaggre-gate sollten dem Stand moderner Lärmminderungs-technik entsprechen. Hier sind Fahrzeuge, die dieLärmanforderungen des Umweltzeichens LärmarmeNutzfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge und Omnibus-se mit Dieselantrieb (RAL-UZ 59a) einhalten, bevor-zugt einzusetzen.

g) Um Bodenbelastungen durch überschüssigeSchmiermittel oder Schmierfette bei der Wartungvon Schmierstellen zu vermeiden, hat die Zulieferin-dustrie neue Techniken entwickelt, die möglichsteingesetzt werden sollten. Verwiesen werden kannz. B. auf beschichtete, wartungsfreie Sattelkupplun-gen ohne Reibeffekte und auf automatisch dosieren-de Zentralschmieranlagen.

2.6 Kommunalfahrzeuge

a) Es sollten lärmarme Kommunalfahrzeuge beschafftwerden, die den Anforderungen des Umweltzei-chens RAL-UZ 59a (Lärmarme Nutzfahrzeuge, Kom-munalfahrzeuge und Omnibusse mit Dieselantrieb)entsprechen. Müllfahrzeuge sollten eine lärmarmeSchüttung aufweisen.

b) Die Beschaffung von lärmarmen Kommunalfahrzeu-gen ist i. d. R. mit Mehraufwendungen verbunden.Dies sollte bei der Ausgabenplanung für die beab-sichtigten Beschaffungsmaßnahmen berücksichtigtwerden.

c) Es sollte geprüft werden, ob privaten Stadtreini-gungsbetrieben der Einsatz lärmarmer Kommunal-fahrzeuge vertraglich auferlegt werden kann.

d) Kommunalfahrzeuge sollten mit schwefelarmemDieselkraftstoff betrieben werden.

2.7 Motoröle

a) Vollständige Ausnutzung der vom Motorenherstellervorgegebenen Ölwechselintervalle unter Berücksich-tigung der Möglichkeiten zur Verlängerung derWechselintervalle.

b) Es sollte geprüft werden, ob die Menge der insge-samt zu verbrauchenden Motoröle durch technischeMaßnahmen verringert werden kann, z. B.

● durch Einbau einer Ölzustandskontrolle im Ölumlaufvon Kraftfahrzeugen,

● durch Überwachung der Ölqualität (Viskosität,Basenzahl), wenn geeignete, labortechnischeVoraussetzungen vorhanden sind.

Ein geringer Verbrauch und eine umweltgerechteEntsorgung von Altölen sind im Fuhrpark zentraleMaßnahmen zum Schutz der Umwelt.

Bei Beschaffung von Kommunalfahrzeugen, bei-spielsweise für die Müllabfuhr, die Feuerwehroder die Wasserwirtschaft, sind insbesondereAspekte der Lärmvermeidung und der Einhaltungvon Abgasstandards zu betrachten.

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Kapitel 2: Fahrzeuge

Partikelfilter Regenera-tions-additive

● SHW Metallsinterfilter (Fa.Schwäbische Hüttenwerke, Aalen)

● 3 M Wickelfilter Nextel 312 – Keramik-Faser

● Oberland Mangold PF 19 S – Fasergestrickfilter, (Oberland Mangold, Garmisch-Partenkirchen)

● SATACEN auf Eisenbasis (Fa.Pluto-Chemie)

oder

● EOLYS (DPX9)auf Cer-Basis(Fa. Rhône-Poulenc)

Tabelle 2-4: Empfehlungen für Filter-Additiv-Kombinatio-nen (Quelle: Umweltbundesamt: Handbuch "Umwelt-freundliche Beschaffung". Berlin, 1999)

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c) Vom Einbau bzw. der Ausrüstung mit Nebenstrom-Ölfiltern sollte abgesehen werden.

d) Die Entsorgung von Motorölen sollte entsprechendgeregelter Verfahrensweisen erfolgen.

e) Mit Altölrückständen behaftete austauschbare Ölfil-ter, gebrauchte Öldosen und ölgetränkte Lappensind als Sondermüll zu beseitigen. Ölfilter und Öldo-sen sollten nach Möglichkeit einem Verwerter über-geben werden.

f) Vorrangig sollten Mehrwegsysteme für Motorölge-binde (z. B. nach RAL-UZ 27 Mehrweg-Transportver-packungen) verwendet werden.

2.8 Hydraulikflüssigkeiten

a) Grundsätzlich sollte angestrebt werden, die Mengeder insgesamt verbrauchten Schmierstoffe zu verrin-gern. Durch eine sachgemäße Wartung und Instand-haltung der Geräte und Anlagen können unnötigeSchmierstoffverluste vermieden werden.

b) Es sollten gut abbaubare und ökologisch verträgli-che Produkte auf der Basis nachwachsender Roh-stoffe oder synthetischer Ester und Polyole in ersterLinie in den Bereichen beschafft werden, in denenUmwelteinträge durch Schmierstoffe (z. B. durch dif-fuse Einträge) zu erwarten sind.

c) Bei der Beschaffung und Anwendung von Hydraulik-flüssigkeiten sollten in den Leistungsbeschreibun-gen die Anforderungen der Umweltzeichenvergabe-grundlagen RAL-UZ 79 (Biologisch schnellabbaubare Hydraulikflüssigkeiten) zugrunde gelegtwerden.

d) Bei Hydraulikflüssigkeiten ist auf die Einhaltung derEntsorgungsvorschriften zu achten. Bei der Umstel-lung vorhandener Systeme auf neue Hydraulikflüs-sigkeiten sind die Systeme vollständig zu leeren.Eine Vermischung der Flüssigkeiten ist zu vermei-den. Es sollte nach Möglichkeit auf biologischschnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten umgestelltwerden.

2.9 Krafträder (Motorräder u. a.)

a) Bei der Beschaffung von Krafträdern sollten die inTabelle 2-5 genannten Empfehlungen des Umwelt-bundesamtes für lärmarme Krafträder als Anforde-rung in die Leistungsbeschreibung einbezogen wer-den.

b) Krafträder mit möglichst geringen Schadstoffemis-sionen sollten bevorzugt angeschafft werden. Essind nur solche motorisierten Zwei- und Dreirädereinzusetzen, die mindestens EURO-I-Schadstoff-emissionsgrenzwerte der EU-Richtlinie einhalten [11].

c) Bei der Beschaffung von Krafträdern mit Katalysatorsind solche zu bevorzugen, die mit einem geregel-ten Katalysator ausgerüstet sind, da nur diese Tech-nik eine optimale Schadstoffreduzierung gewährlei-stet. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass derHersteller die angegebene Emissionsminderungbescheinigt und eine Dauerhaltbarkeit von minde-stens 50.000 km garantiert.

d) Bei der Beschaffung konventioneller Krafträder(ohne Katalysator) sind Zweiräder mit Viertaktmoto-ren Zweirädern mit Zweitaktmotoren vorzuziehen,da sie geringere Kohlenwasserstoffemissionen undein subjektiv weniger lästiges Geräusch bei gleichhohem dB(A)-Pegel aufweisen. Diese sind gegen-wärtig jedoch nur mit einem Hubraum von über 80 cm3 erhältlich.

Für die Krafträder gilt ebenso wie für Pkws undLkws: Schadstoffausstoß und Lärmemissionenbelasten die Umwelt.

In Deutschland werden jährlich rund 65.000 tHydraulikflüssigkeit in Land-, Bau- und Forstgerä-ten sowie in stationären Hydraulikanlagen, wieSchleusen und Wasserkraftwerken, verbraucht.Eine Reduzierung der Schmierstoffe und der Ein-satz von biologisch abbaubaren Produkten entla-sten die Umwelt.

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e) Bei der Beschaffung von Zweirädern mit Zweitakt-motoren sollten nur Fahrzeuge eingesetzt werden,die mit einem ungeregelten Katalysator ausgerüstetsind. Ferner ist darauf zu achten, dass diese Fahr-zeuge möglichst mit Getrenntschmierung arbeiten.Bei Mischungsschmierung sollte ein geringerSchmierölanteil im Kraftstoff in Richtung 1:100angestrebt werden.

2.10 Schienenfahrzeuge des ÖPNV

a) Bei der Neubeschaffung von Schienenfahrzeugensollten die Grenzwerte der Tabelle 2-7 für Schadstof-femissionen beachtet werden.

b) Altfahrzeuge und modernisierte Fahrzeuge solltengründlich gewartet werden (Flachstellen an Rädernabschleifen, lose Teile festziehen, Ölverluste vermei-den). Evtl. ist eine Modernisierung von Altfahrzeu-gen in angemessenem Rahmen vorzusehen.

Tabelle 2-6: Empfehlungen zu Geräuschgrenzwertenbei der Neubeschaffung von Schienenfahrzeugen (Quelle: Umweltbundesamt: Handbuch "Umwelt-freundliche Beschaffung". Berlin, 1999)

Tabelle 2-7: Grenzwerte für Schadstoffemissionen (Quelle: Umweltbundesamt: Handbuch "Umwelt-freundliche Beschaffung". Berlin, 1999)

c) Im Falle der Modernisierung von Straßenbahnenhaben sich folgende Maßnahmen als geräuschmin-dernd herausgestellt:

● Einbau eines statischen Umformers (statt Motorge-nerator)

● Einbau einer Spurkranzschmieranlage

● Anbringen von Schallschutzschürzen an den Wagen-kasten oder Drehgestellverkleidung

● Polstersitze (günstig für das Innengeräusch)

● Einbau lärmarmer Lüfter

● Schallisolierung des Wagenkastens

● Einbau einer Choppersteuerung

Ein Problem der Schienenfahrzeuge kann die auf-tretende Lärmbelastung für die Anwohner darstel-len. Andererseits belasten elektrisch betriebeneSchienenfahrzeuge die Innenstädte nicht zusätzlichmit direkten Schadstoffemissionen.Im Falle der Neubeschaffung von Schienenfahrzeu-gen wird empfohlen, künftig die Geräuschgrenz-werte der Tabelle 2-6 vorzugeben.

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Kapitel 2: Fahrzeuge

Fahr-zeugtyp

Schall-druck-pegel1)

Motorrad > 175 cm³

> 80 cm³ ≤ 175 cm³

≤ 77

≤ 75

Leichtkraft-

rad und

Motorrad

≤ 80 cm³ ≤ 73

Moped ≤ 68

Mofa ≤ 62

Tabelle 2-5: Empfehlungen des Umweltbundesamtesfür lärmarme Krafträder (Quelle: Umweltbundesamt:Handbuch "Umweltfreundliche Beschaffung". Berlin,1999)

1) Schalldruckpegel für beschleunigte Vorbeifahrt nach § 49 StVZO

Außenfahrgeräusch in 7,5 m Entfernung

LAFmax ≤ 80 + 30 log v/80

d.h. für v = 60 km/h sei LAFmax ≤ 75 dB(A)für v = 120 km/h sei LAFmax ≤ 84 dB(A)

LAFmax: maximaler Pegel der Vorbeifahrt bei optimalem Schienenzustand

v: Vorbeifahrtgeschwindigkeit

Innenfahrgeräusch(Fahrer- und Fahrgastraum):

LAm = 62 + 16,6 log v / 80 ≤ 65 dB(A)

d.h. für v = 60 km/h sei LAm ≤ 60 dB(A)für v = 120 km/h und mehr sei LAm ≤ 65 dB(A)

LAm: A-bewerteter Mittelungspegel

EU 91/542,13-Pht-Test

CO HC NOx PM

Grenzwert ing/kWh1)

4,0 1,1 7,0 0,15

1) Die in der Tabelle genannten Grenzwerte entspre-chen den Grenzwerten von Nutzfahrzeugen des Jahres 1996

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● Gummigefederte Räder und/oder Radabsorber

● Schalldämmende Auskleidung der Radkästen

● Primärfederung

● Neue dichtschließende Türen und/oder Fenster

Im Allgemeinen sind diese Maßnahmen auch fürandere Fahrzeugtypen anwendbar. Messungen imRegelverkehr ergaben, dass modernisierte Fahrzeu-ge durchschnittlich 2 dB(A) leiser sind als Altfahrzeu-ge, obwohl bei keinem der gemessenen Fahrzeugealle Minderungsmaßnahmen ausgeschöpft wurden.Als zusätzlich geräuschmindernd können auch Dreh-gestellverkleidungen angebracht werden.

d) Altfahrzeuge mit einer geringen Restnutzungsdauerkönnen mit geringem Aufwand so nachgerüstetwerden, dass sie geringere Geräuschemissionenverursachen (z. B. leicht demontierbare Drehgestell-verkleidungen). Drehgestellverkleidungen können zuGeräuschminderungen von ca. 3 dB(A) führen.

e) Nahverkehrszüge sollten mit Scheibenbremsen aus-gerüstet sein, da sie um 7 bis 10 dB(A) leiser alsKlotzbremsen sind und auch Wartungsvorteile auf-weisen.

f) Schienenfahrzeuge sollten mit schwefelarmemKraftstoff betrieben und Altfahrzeuge mit Russfilternnachgerüstet werden.

g) Altfahrzeuge können unter bestimmten Randbedin-gungen durch eine Remotorisierung auf ein merklichgeringeres Schadstoffemissionsniveau gebrachtwerden.

h) Bei den unterschiedlichen Betreibern sollte geprüftwerden, ob der Einsatz von Gasmotoren mit gere-geltem Katalysator möglich ist.

2.11 Reifen

a) Beschaffung von lärmarmen und kraftstoffsparen-den Reifen für die Erstausstattung und den Nach-kauf bei Pkws, die den Anforderungen des Umwelt-zeichens RAL-UZ 89 Kraftfahrzeugreifen (sieheTabelle 2-8) entsprechen bzw. der Bewertung vonRollgeräuschen und Rollwiderstand in den jeweili-gen Vergleichstests.

b) Neubereifung von Pkws und Nutzfahrzeugen mitrunderneuerten Reifen, die mit dem Umweltzeichenbzw. dem TÜV-Qualitäts-Signet des AIR gekenn-zeichnet sind [12]. Ist dies nicht möglich, weil bei-spielsweise in der benötigten Qualität keine

Reifengeräusche sind neben Wind- und Motoren-geräuschen eine weitere Lärmquelle des Straßen-verkehrs. So übertrifft das Reifengeräusch ab einerFahrgeschwindigkeit von ca. 40 - 60 km/h dasMotorengeräusch. Lärmarme Reifen tragen dem-nach ganz erheblich zur Reduzierung des Verkehrs-lärms bei.

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Reifen-größe

Rollge-räuschin dB(A)

Meßver-fahrenRollge-räusch

Roll-wider-stands-beiwert

Messverfah-ren Roll-widerstandund Gewicht

Gewichtin kg

Sommer-

reifen

175/70R13 ≤ 72 92/23/EEC ≤ 1,10 ISO DIN 8767 ≤ 7,0

Sommer-

reifen

195/65R15 ≤ 72 92/23/EEC ≤ 1,10 ISO DIN 8767 ≤ 9,0

Winter-

reifen

175/70R13 ≤ 72 92/23/EEC ≤ 1,10 ISO DIN 8767 ≤ 7,0

Winter-

reifen

195/70R15 ≤ 72 92/23/EEC ≤ 1,10 ISO DIN 8767 ≤ 9,2

Tabelle 2-8: Anforderungen an das Rollgeräusch, den Rollwiderstand und das Gewicht der jeweiligen Reifengrößennach RAL-UZ 89 (Quelle: Umweltbundesamt: Handbuch „Umweltfreundliche Beschaffung“. Berlin, 1999)

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runderneuerten Reifen angeboten werden, solltenauch bei der Neubereifung lärmarme Reifen ent-sprechend den Umweltzeichenanforderungen ver-wendet werden.

c) Nicht mehr fahrtüchtige Reifen sollten über eineRücknahme in der Werkstatt oder beim Händler derReifenrunderneuerung zugeführt werden.

d) Auf eine Sonderausstattung mit Breitreifen sollteaus Kosten- und Umweltgründen verzichtet werden.

2.12 Autowäsche undTeilereinigung

a) Es sollte geprüft werden, ob die im Besitz deröffentlichen Hand befindlichen Autowaschanlagenmit Wasserrecyclinganlagen (RAL-UZ 23 Autowasch-anlagen mit Wasserrecycling) nachgerüstet werdenkönnen. Bei Neuvorhaben sollten diese bevorzugtwerden. Ansonsten sollte auf die Erreichung hoherRecyclingquoten (> 70 Prozent) geachtet werden.Dienstleistungen für die Autowäsche könnten auchan Dienstleister vergeben werden, deren Anlagendie Anforderungen des Umweltzeichens RAL-UZ 23einhalten.

b) Reinigungsmittel für Autowaschanlagen solltenkeine organischen Halogenverbindungen, keineanionischen Tenside des Typs DSDMAC/DTDMACsowie keine nichtionischen Tenside des Typs Alkyl-phenolethoxylate enthalten. Der Reinigungsmittel-einsatz sollte durch Nutzung von Konzentraten undDosierhilfen sowie durch Anlagen, die Reinigungs-mittel zurückgewinnen und wieder verwenden kön-nen, reduziert werden.

c) Motorwäschen sollten durch Hochdruckreinigungmit Leitungswasser erfolgen. Werden tensidhaltige

Kaltreiniger bei der Hochdruckreinigung eingesetzt,ist zu beachten, dass hierdurch die Abscheideleis-tung eines Leichtflüssigkeitsabscheiders erheblichgemindert werden kann. Es muss darauf geachtetwerden, dass Abwässer aus der Motorwäsche nichtzusammen mit emulgierend wirkenden tensidhalti-gen Abwässern aus der Autowäsche in den Ab-scheider gelangen.

e) Abwasser aus Kfz-Werkstätten sollte durch Koales-zenzabscheider behandelt werden.

f) Öl- und Benzinabscheiderrückstände müssen alsSondermüll beseitigt werden.

Weitere Informationen können beim zuständigen Was-serwirtschaftsamt eingeholt werden.

2.13 Motorboote

a) Motorboote mit Außenbordmotoren sollten einenSchallleistungspegel LWA von 90 dB(A) für Motorlei-stungen ≤ 10 kW und von 95 dB(A) für Motorlei-stungen > 10 kW nach dem Messverfahren DIN45635 Teil 57 unterschreiten. Boote sollten einenVorbeifahrtspegel nach ISO 2922 von < 65 dB(A)einhalten.

b) Bei der Beschaffung von Motorbooten mit Innen-bordmotoren sind nur solche Motoren vorzusehen,die die Anforderungen an die Schadstoffemissionennach der Stufe 2 der BodenseeSchO erfüllen [13].Als Außenbordmotoren sollten nur Viertaktmotorenmit der BSO-Stufe 1 verwendet werden, da fürAußenborder derzeit keine Motoren mit Stufe 2 ver-fügbar sind. Für noch im Betrieb befindliche Zwei-takt-Außenbordmotoren müssen biologisch leichtabbaubare Schmierstoffe verwendet werden.

Umweltrelevant beim Kauf von Motorbooten istdie Einhaltung bestimmter Schallleistungspegelsowie ein möglichst niedriger Schadstoffausstoß.

Die Autowäsche sollte grundsätzlich in einer was-sersparenden Waschanlage erfolgen, die sowohleine Mehrfachverwendung des Wassers als aucheine Vorreinigung der Abwässer vorsieht.

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Kapitel 2: Fahrzeuge

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2.14 Antifouling-Mittel

a) Biozidhaltige Antifouling-Mittel sollten nur dann ein-gesetzt werden, wenn der Bewuchs nicht auf ande-re Weise zu verhindern ist. Mechanische Reinigungund harte, glatte Beschichtungen oder eine biozid-freie Silikonbeschichtung (für Gebrauch in Süßwas-ser) stellen Alternativen dar, die geprüft werden soll-ten.

b) In Gewässern mit mäßigem Bewuchsdruck sollten,wenn man sich für biozidhaltige Antifouling-Mittelentscheidet, kupferhaltige Antifouling-Mittel verwen-det werden, die zusätzlich keine organischen Biozi-de (wie z. B. Triazine oder Harnstoffderivate) enthal-ten. Hinweise über toxikologische Eigenschafteneinzelner Antifouling-Mittel geben die Gefahrensym-bole der Gefahrstoffverordnung [14]. Da die Inhalts-stoffe nicht deklariert werden, sollte beim Herstellernachgefragt werden.

c) Generell sollten die selbstpolierenden zinnfreienAntifouling-Mittel den Weich-, Hart- und ablativenHartantifouling-Mitteln wegen ihrer geringen undkontrollierbaren Abgaberate vorgezogen werden.Derzeit werden biozidhaltige SPCs (self-polishingcopolymer) nicht für den Sportbootbereich angebo-ten.

d) Beim Auftragen des Antifouling-Mittels ist die Um-gebung gründlich abzudecken, um Boden, Gewäs-ser oder Pflanzen vor dem Kontakt mit dem Mittelzu schützen. Sowohl beim Reinigen der mit biozid-haltigen Antifouling-Mitteln behandelten Boote alsauch beim Entfernen alter Farbanstriche muss dar-auf geachtet werden, dass Boden und Gewässernicht verunreinigt werden, das Waschwasser aufge-fangen und nach Rücksprache mit dem zuständigenKläranlagenbetreiber entweder unmittelbar oder erstnach einer spezifischen Vorreinigung der Kläranlagezugeführt wird.

e) Antifouling-Reste und Schleifstäube sind Sonderab-fall im Sinne des Abfallgesetzes. Die Entsorgung istals Auflage bei der Auftragserteilung zu regeln. Pin-sel und Rollen sollten gesammelt und getrennt vomHausmüll entsorgt werden.

Hinweise und Literatur[1] Bayerisches Staatsministerium für Landesentwik-

klung und Umweltfragen: Der umweltgerechteFuhrparkbetrieb. München 1994, Der umweltbe-wußte Kfz-Betrieb. München 1996

[2] Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft:Spritsparen durch Eco-Fahrtraining, Sprit-Spar-Regeln. München 2003: www.bayern.de/lfw/aktuelles/neues_aus_dem_lfw/oekoaudit/spritspa-ren.pdf

[3] Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württem-berg: Umweltdaten 2003 – Verkehr, Karlsruhe2003: www.lfu.baden-wuerttemberg.de/lfu/abt2/umweltdaten2003/kap_c/kap_c.html

[4] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Infor-mation über Abgase des Kraftfahrzeugverkehrs,Augsburg 04/2003: www.bayern.de/lfu/luft/kurzin-fo/abgase.pdf

[5] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Rundums Auto (Lärmemissionen), Augsburg 2004:www.bayern.de/lfu/laerm/l-ausst/laerm13.htm

[6] RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung undKennzeichnung e. V.: Grundlage für Umweltzei-chenvergabe. www.blauer-engel.de

[7] Umweltbundesamt: Umwelt und Verkehr - Kraft-und Betriebsstoffe (Abgasstandards). Berlin 2004:www.umweltbundesamt.de/verkehr/kraftubst/kon-ventkraft/erdgas/lpg2.htm

[8] Umweltbundesamt: Umwelt und Verkehr – Emis-sionen, On-Board-Diagnose/On-Board-Messung.Berlin 2004: www.umweltbundesamt.de/verkehr/emissionen/schadstoffe/obd/obd.htm

[9] Umweltbundesamt: Umwelt und Verkehr - Kraft-und Betriebsstoffe, Ottokraftstoff: Zusammenset-zung und Anforderungen. Berlin 2004: www.umweltbundesamt.de/verkehr/kraftubst/konvent-kraft/otto/otto.htm

[10] Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO:www.stvzo.de/

[11] Umweltbundesamt: Umwelt und Verkehr - rechtli-che Rahmenbedingungen. Berlin 1998: www.umweltbundesamt.de/verkehr/rechtrahm/schad-stoffemiss/motorzweirad/gzmotorrad.htm

[12] Arbeitsgemeinschaft industrieller Runderneuerer-AIR: PKW-Reifen. Bonn 2004: www.bundesver-band-reifenhandel.de/air/pkw-reifen

[13] Bodensee-Schifffahrts-Ordnung 03/2002:www.admin.ch/ch/d/sr/7/747.223.1.de.pdf

[14] Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen(Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) vom26.10.1993 (BGBl I 1993, 1783), Stand: Neuge-fasst durch Bek. v. 15.11.1999 I 2233; 2000 I 739;zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 25.02.2004 I 328

Das Anwachsen von Organismen, wie Algen undMuscheln, an Schiffen und Booten erzeugt Wider-stand und führt zu erhöhten Reibungsverlusten.Antifouling-Anstriche wirken bewuchshemmend,sind jedoch umweltbelastend.

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3.1 Wärme- und Schalldämmstoffe

a) Bei vorhandenen Gebäuden sollten als Beitrag zumKlimaschutz Maßnahmen zur nachträglichen Wärme-dämmung ergriffen werden [2]. Zur Identifizierungvon Wärmebrücken sind Infrarotanlagen hilfreich.

b) Es sollte geprüft werden, welche öffentlichenGebäude im Rahmen von Sanierungsvorhabenzusätzlich schallgedämmt werden können. Bei derMaterialauswahl für die Dämmstoffe sind schall-und wärmedämmende Eigenschaften gemeinsamzu betrachten und entsprechend Verwendungsortund -art zu bewerten.

c) Empfehlungen für eine bestimmte Dämmstoffart kön-nen aus der Sicht des Umweltschutzes derzeit nichtgegeben werden [3]. Diese Situation ändert sichmöglicherweise auf der Basis neuer Ökobilanzen.Bei der Verwendung der einzelnen Dämmstoffartensind jedoch folgende Anforderungen zu beachten:

● Seit dem 01.07.2000 dürfen in Deutschland nur nochMineralwolledämmstoffe (Stein- und Glaswolle) her-gestellt, in Verkehr gebracht und verwendet wer-den, die als gesundheitlich unbedenklich gelten [4].Dies bedeutet, dass die Faserstäube der betreffen-

den Produkte einen Kanzerogenitätsindex von 40 auf-weisen oder die Halbwertzeit der Biobeständigkeitnicht mehr als 40 Tage beträgt. Die Produkte müs-sen zudem eindeutig gekennzeichnet sein. Fernermuss sichergestellt sein, dass die Einhaltung dieserProdukteigenschaft beispielsweise im Rahmen einerGüteüberwachung überprüft bzw. überwacht wird [5].

● Hartschäume sollten als Dämmstoffe nur dann ein-gesetzt werden, wenn sie mit halogenfreien Treib-mitteln wie Pentan oder CO2 aufgeschäumt wurden.

● Holzfaserdämmstoffe sollten unter Verwendung vonHolz aus nachhaltiger Forstwirtschaft produziertwerden.

● UF-Ortschäume sollten nur dann verwendet wer-den, wenn sichergestellt ist, dass die Gesamtfor-maldehydbelastung im Innenraum die Konzentrationvon 0,1 ppm nicht überschreitet.

d) Dämmstoffe dürfen keine Flammschutzmittel ent-halten, die zur Bildung und Freisetzung von polyha-logenierten Dioxinen und Furanen beitragen können.Die verwendeten Flammschutzmittel müssen nachISO 1043-4 gekennzeichnet sein.

e) Bei der Verwendung von Dämmstoffen aus Glaswol-le sollten die Anforderungen des Umweltzeichens“Blauer Engel” (RAL-UZ 49 Baustoffe überwiegendaus Altglas) zugrunde gelegt werden (siehe AnhangIII „Ausgewählte Umweltzeichen“) [6].

f) Es sollte geprüft werden, ob in bestimmten Einsatz-bereichen auch eine Verwendung von Dämmstoffenaus nachwachsenden Rohstoffen möglich ist. Hier-für kommen beispielsweise Schafwolle, Flachs oderHobelspäne und Zellulosedämmstoffe aus Altpapierin Frage (RAL-UZ 36 Baustoffe überwiegend aus Alt-papier) [7].

Bei der Verwendung von Dämmstoffen musssichergestellt werden, dass ein ausreichender Luft-wechsel erhalten bleibt, um Schimmelbildung undAnreicherung flüchtiger Schadstoffe im Innenraumvorzubeugen. Ebenso sollten sogenannte Kälte-brücken vermieden werden. Auch sie begünstigenSchimmelbildung in Innenräumen.

3 HochbauDie öffentliche Hand kann als Betreiberin von Bauhöfen sowie als Auftraggeberin für dieBauwirtschaft wichtige Impulse für den Umweltschutz im Hochbau setzen. Zentrale Her-ausforderungen aus ökologischer Sicht sind ein ressourcenschonender Einsatz undUmgang mit Baumaterialien und sonstigen Hilfsmitteln sowie deren fachgerechte undumweltverträgliche Entsorgung. Baumaterialien sollten rohstoffschonend hergestellt,wieder verwendbar und während ihrer Gebrauchsphase gesundheitlich unbedenklichsein [1]. Für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge sind neben den Grundsätzen der Ver-dingungsverordnung für Bauleistungen (VOB) die „Umweltrichtlinien im öffentlichenAuftragswesen“ der Bayerischen Staatsregierung zu beachten. Diese gelten ausdrük-klich auch für Bauleistungen und beziehen sich sowohl auf die Auswahl der Baustoffeals auch auf die Baudurchführung (siehe Anhang I „Rechtsgrundlagen für umweltbe-wusste Behörden- und Verwaltungsführung“).

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g) Bei der Schalldämmung von Neubauten solltenWerte angestrebt werden, die die bauaufsichtlichgeforderten Mindestwerte der Norm DIN 4109erheblich unterschreiten. Bei der nachträglichenWärme- und Schalldämmung von Altbauten sollteentsprechend verfahren werden.

h) Für Schallschutzanforderungen im Bereich der Was-serinstallation sollte der Immissionswert von 30dB(A) in benachbarten Räumen als Minimalforde-rung, d. h. als maximal zulässiger Geräuschpegel,angesehen werden.

3.2 Fenster

a) Bei Auswahl und Wartung von Fenstern gilt zubeachten:

● Einbau hochwärmedämmender Fenster mit mög-lichst niedrigem U-Wert

● Verwendung von Mehrscheiben-Isolierverglasungen(RAL-UZ 52 Hochwärmedämmendes Mehrscheiben-Isolierglas)

● Prüfung der Schallschutzbedürftigkeit und Auswahlder Schallschutzeigenschaften von Fenstern ent-sprechend VDI 2719 (Richtlinie zur Schalldämmungvon Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen) [8]

● Auswahl der Rahmenwerkstoffe auf der Basis allerverfügbaren umweltrelevanten Verwendungsanfor-derungen unter besonderer Berücksichtigung derNutzungsphase

● Jährliche Untersuchung der Fenster auf Funktions-tüchtigkeit und Dichtheit (im Hinblick auf Wärme-dämmung) [9]

b) Bei Fensterrahmen aus heimischen Holzarten soll-ten beim Hersteller Informationen über verwendeteHolzschutzmittel und Lackierung eingeholt werden(siehe Kapitel 3.8 Lacke und Lasuren sowie Kapitel3.15 Holzschutzmittel).

c) Bei Verwendung tropischer Hölzer sollten Informa-tionen über deren Herkunft eingeholt werden. Essollten möglichst nur Hölzer aus nachhaltiger Wald-

wirtschaft zum Einsatz kommen (siehe Kapitel 3.4Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft). Aufgrundihrer besseren Resistenz sollten diese Produktenicht mit Holzschutzmitteln behandelt werden.

d) Bei PVC-Fensterrahmen ist auf cadmium- und blei-freie Stabilisatoren zu achten sowie darauf, dassentsprechend der Zusage einzelner PVC-Produzen-ten Alt-PVC zurückgenommen und stofflich wiederverwertet wird (siehe Kapitel 3.3 PVC im Bauwesen).

3.3 PVC im Bauwesen

a) Ein Großteil der Probleme, die sich mit diesemMassenkunststoff verbinden, ist durch kritisch zubeurteilende Zusatzstoffe, wie schwermetallhaltigeStabilisatoren, Chlorparaffine und Weichmacher,bedingt. Deshalb sollten in den Leistungsbeschrei-bungen der öffentlichen Hand nur PVC-Produkteakzeptiert werden, die mit Calcium-Zink-Stabilisato-ren stabilisiert sind und keine Chlorparaffine enthal-ten.

b) Auf Weich-PVC sollte aufgrund der von DEHP undanderen Phthalaten ausgehenden Risiken möglichstverzichtet werden. Produktalternativen sind immerin Erwägung zu ziehen.

c) PVC-Kabel sollten durch PVC-freie Kabel bei minde-stens Beibehaltung der Brandschutzeigenschaftenersetzt werden, wobei allerdings darauf hingewie-sen werden muss, dass die Verwendung von PVC-freien Kabeln Mehrkosten bedingt.

d) Bei nicht wieder verwertbaren PVC-Produkten, ins-besondere Verbundwerkstoffen, ist immer derErsatz durch Produktalternativen zu prüfen.

Etwa 60 Prozent der deutschen PVC-Produktionfinden sich in Bauprodukten wieder: in Rohren,Dachrinnen, Dachbahnen, Fensterrahmen, Kabeln,Bodenbelägen und Tapeten.

Bei der Auswahl von Fenstern sollte die Verwen-dung von Hölzern aus nachhaltiger Waldwirtschaftund von gesundheitsverträglichen Holzschutzmit-teln sowie eine Prüfung der Schallschutzbedürftig-keit besondere Beachtung finden.

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e) Bei Renovierungs-, Sanierungs- und Abbruchmaß-nahmen sollten PVC-Erzeugnisse getrennt gesam-melt und dem PVC-Recycling zugänglich gemachtwerden, ggf. durch vertragliche Regelungen mit denBauunternehmen. Ein Recycling der alten Produktezum gleichen Produkt ist zu bevorzugen.

3.4 Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft

a) Bei der öffentlichen Auftragsvergabe sollte im Rah-men der Leistungsbeschreibung erfragt werden, obder Markt Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft an-bietet. Das PEFC- und das FSC-Siegel* bieten hier-für eine gute Grundlage – auch wenn unberechtigteZertifizierungen im Einzelfall durch mangelnde Kon-trolle nie ganz ausgeschlossen werden können [10].

b) Die ökologisch nachhaltige, naturnahe Bewirtschaf-tung von Staats- und Kommunalwäldern sollte vor-angetrieben werden. Wenn die öffentliche Hand ein-schließlich der Kommunen bevorzugt Holz ausnachhaltiger Waldwirtschaft beschafft, ist es nur fol-gerichtig, die eigenen Wälder ebenfalls nachhaltig zubewirtschaften und dieses auch für die Öffentlich-keit zu kommunizieren.

c) Sowohl die unkritische Bevorzugung als auch dieundifferenzierte Ablehnung der Verwendung von tro-pischen Hölzern ist nicht anzuraten. Die verantwor-tungsvolle Beschaffung von Tropenhölzern für öffent-liche Bauvorhaben sollte sich an anerkannten Richt-linien und Zertifikaten orientieren. Mit dem Siegeldes FSC (Forest Stewardship Council) ausgezeich-

netes Holz liefert beispielsweise den Nachweiseiner sozial gerechten und umweltverträglichenForstwirtschaft [11].

3.5 Recyclingbaustoffe

a) Bei Ausschreibung bzw. Zulassung von Nebenange-boten sollten nach Möglichkeit Baustoffe aus Recy-clingmaterialien – bei gleicher Funktionalität undGebrauchstauglichkeit – einbezogen werden. Es istallerdings darauf zu achten, dass die technischenEigenschaften neutral geprüft und überwacht wur-den. Diese Prüfung wird erleichtert durch die hoheRegelungsdichte im Bauwesen, z. B. durch DIN-Nor-men, RAL-Gütezeichen, allgemeine bauaufsichtlicheZulassungen des Deutschen Instituts für Bautech-nik* oder allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnissebaurechtlich anerkannter Prüfstellen [12].

b) Bei der Ausschreibung von Gipsprodukten solltenREA-Gips-haltige Produkte berücksichtigt werden.Liegt die Baustoffbeschaffung in der Zuständigkeitder Baufirmen, sollten diese aufgefordert werden,möglichst REA-Gips-haltige Produkte zu verwenden.

c) Mittlerweile sind alle in Europa hergestellten Span-platten schadstoffarm. Alternativ zu Spanplatten gibtes Plattenbaustoffe aus Holz, die im Baubereich Ver-wendung finden, wie z. B. OSB-Platten, MDF-Plat-ten, aber auch Vollholzprodukte. Diese sollten mög-lichst aus Holz aus nachhaltiger Forstwirtschafthergestellt sein. Als weitere Alternative bietet sichfür den Innenausbau die Verwendung von anorga-nisch REA-Gips-gebundenen Span- oder Faserplat-ten an.

d) Es sollte geprüft werden, ob beispielsweise für denWärme- und Schallschutz im Hochbau Umweltzei-chenprodukte aus Altglas (RAL-UZ 49) oder Altpapier(RAL-UZ 36) angeboten werden, die sich für eineVerwendung beim jeweiligen Hochbauvorhaben eig-nen (siehe Kapitel 3.1 Wärme- und Schalldämmstoffe).

e) Bei der Ausschreibung von Zement und Beton soll-ten Produkte mit Flugaschenanteilen Berücksichti-gung finden.

In der Wiederverwertung von Bauabfällen stecktein enormes Potenzial zur Schonung von Primär-rohstoffen und Deponien.

Die Verwendung von Holz aus nachhaltiger Wald-wirtschaft ist sowohl aus ökologischer als auch aussozialverträglicher Sicht zu empfehlen.

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3.6 Spanplatten

a) Es wird vorgeschlagen, für den großflächigen Ein-satz (0,5 m2 Spanplatte / m3 Rauminhalt und mehr)Spanplatten zu verwenden, die formaldehydfrei sindbzw. die Anforderungen zur Vergabe des Umweltzei-chens einhalten können (RAL-UZ 76 EmissionsarmeHolzwerkstoffplatten).

b) Es sollte geprüft werden, ob formaldehydfreie, gips-gebundene Platten verwendet werden können.

c) Türen sollten die Anforderungen der Umweltzei-chenvergabegrundlage RAL-UZ 38 (EmissionsarmeProdukte aus Holz und Holzwerkstoffen) einhalten.

d) In besonders kritischen Bereichen, z. B. Schulräu-men oder Kindertagesstätten, sollten beim Auftre-ten etwaiger Verdachtsmerkmale die Formaldehyd-konzentrationen überprüft werden. Eine sachgerech-te Beurteilung der Formaldehydbelastungen erfor-dert die Berücksichtigung der raumklimatischen undlüftungstechnischen Verhältnisse. EntsprechendeMessungen führen die örtlichen Gesundheitsämterund auch technische Überwachungsvereine durch.

e) Bei der Nachbeschichtung von Spanplatten ist aufdie formaldehydmindernde Wirksamkeit der diver-sen in Frage kommenden Beschichtungen zu ach-ten. Eine Liste geeigneter Beschichtungsmaterialienfindet sich im “Verzeichnis von Beschichtungen undBekleidungen” des Fraunhofer-Instituts für Holzfor-schung* [13].

f) Gebrauchte Spanplatten sollten einer Wiederverwer-tung zugeführt werden. Gegebenenfalls könntenmit den Lieferanten entsprechende Vereinbarungengetroffen werden.

3.7 Asbest

a) Bei Gebäuden, in denen Asbestprodukte verbautwurden, sollte eine mögliche Sanierung schwachgebundener Asbestprodukte entsprechend der As-best-Richtlinie geprüft und überwacht werden [14].

b) Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeitenan Asbestprodukten dürfen nur von Fachfirmendurchgeführt werden, die eine entsprechende Sach-kunde nach TRGS 519 vorweisen können [15].

c) Die Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe ist entspre-chend TRGS 519 und LAGA-Merkblatt “Entsorgungasbesthaltiger Abfälle” durchzuführen.

d) Asbestzementdächer dürfen ohne lastverteilendeMaßnahmen nicht begangen werden. Dies ist ins-besondere auch bei einfachen Kontrollen zu beach-ten.

3.8 Lacke und Lasuren

a) Vor der Ausschreibung von Malerarbeiten solltegeprüft werden, ob die Arbeiten die Verwendungvon Lacken erforderlich machen oder ob stattdessenauch der Einsatz von Dispersionsfarben möglichwäre.

b) Bei der Ausschreibung von Lackierarbeiten solltenLacke gefordert werden, die die Anforderungennach RAL-UZ 12a (Schadstoffarme Lacke) einhaltenkönnen. Sollten beauftragte Firmen hiervon abwei-chen, weil der besondere Einsatzzweck nur durcheinen anderen Lack erreicht wird, sollte hierfür eineBegründung verlangt werden.

c) Für den Oberflächenschutz von nicht tragenden Höl-zern im Innenbereich sind schadstoffarme Holzlasu-ren oder entsprechende Klarlacke geeignet. Bei Aus-

Kriterien beim Einkauf von Lacken und Lasurensind neben der Funktionalität insbesondereGesundheits- und Umweltaspekte.

Asbest, das heute am Bau nicht mehr eingesetztwerden darf, kann in bestehenden Gebäuden infest und schwach gebundener Form vorliegen.Daraus resultiert ein unterschiedliches Gefähr-dungspotenzial für Betrieb und Sanierung derasbesthaltigen Gebäude.

Der Auswahl von Spanplatten sollten nebenUmweltschutzaspekten auch gesundheitsrelevanteKriterien zugrunde liegen.

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schreibungen sollten ebenfalls die Anforderungennach RAL-UZ 12a berücksichtigt werden. Schadstoff-arme Lacke können auch für den Oberflächenschutzvon Holzbauteilen oder Holzgegenständen, die derWitterung ausgesetzt sind, verwendet werden, dafür den Außenbereich witterungsbeständige Lackeangeboten werden. Bei ausreichendem konstrukti-vem Holzschutz ist ein zusätzlicher chemischer Holz-schutz häufig vermeidbar.

d) Bei der Parkettlackierung sollte auf stark lösemittel-haltige Oberflächenbehandlungsmittel verzichtetwerden. Stattdessen sollten wasserverdünnbareOberflächenbehandlungsmittel (Wassersiegel) aufder Basis von Acrylat- oder Polyurethanharzbasiseingesetzt werden. In Einzelfällen kann die Verwen-dung stark lösemittelhaltiger Oberflächenbehand-lungsmittel erforderlich sein. Bei der Verarbeitungsind die Empfehlungen der TRGS 617 zu berücksich-tigen [16].

e) Bei der Verwendung von schadstoffarmen Lackensind die ausführenden Firmen auf zu beachtendeBesonderheiten bei der Verarbeitung hinzuweisen (z. B. Verwendung von Pinseln mit langen Kunst-stoffborsten). Die Verarbeitungsanleitungen der Her-steller sollten genau beachtet werden.Es ist ferner darauf hinzuwirken, dass auch bei derVerwendung von schadstoffarmen Lacken Vorsichts-maßnahmen eingehalten werden (z. B. gute Durch-lüftung, Rauchverbot). Beim Spritzen von Lacken istgrundsätzlich für Atemschutz zu sorgen, da auch beider Verarbeitung von schadstoffarmen Lacken Spritz-nebel entstehen können.

f) Die Reste von schadstoffarmen Lacken dürfen nichtins Abwasser gelangen. Pinsel und andere Verarbei-tungsgegenstände sollten zunächst auf Zeitungspa-pier ausgestrichen und mit einem Lappen “trocken”gereinigt werden, bevor sie ausgewaschen werden.Eingetrocknete Lackreste können mit dem Haus-oder Gewerbemüll beseitigt werden.

g) Flüssige Lackreste und sonstige Lackverarbeitungs-chemikalien, z. B. Verdünner, Abbeizer und Pinselrei-niger – sollte ihre Anwendung erforderlich sein –sind als Sonderabfall zu beseitigen.

3.9 Dispersionsfarben

a) Für die großflächige Beschichtung von Wänden,Decken und Fassaden sind Dispersionsfarben dergeeignete Anstrichstoff. Die Verwendung von Lak-ken ist hier i. d. R. nicht erforderlich.

b) Bei der Auswahl der Anstrichstoffe sind die techni-schen Eignungsanforderungen, wie Beanspruchungder Oberflächen und Untergründe, zugrunde zulegen.

c) In Innenräumen sollten aus der Sicht des Gesund-heits- und Umweltschutzes nur emissionsfreie bzw.emissionsarme Wandfarben verwendet werden. Essollten die Anforderungen zur Vergabe des Europäi-schen Umweltzeichens und der Umweltzeichenver-gabegrundlage des “Blauen Engels” zugrundegelegt werden [17].

d) Dispersions-Silikatfarben können für Decken undWandflächen bei mineralischen Untergründen emp-fohlen werden.

e) Die Entsorgung von eingetrockneten Farbresten mitdem Haus- und Gewerbemüll kann verantwortetwerden. Restentsorgung im Abwasser ist zu unter-binden, z. B. durch vollständiges Ausstreichen derGeräte. Auf eine Anwendung von Pinselreinigernkann bei Dispersionsfarben verzichtet werden.

3.10 Raufaser und Tapeten

a) Bei Beschaffung von Raufaser- und Papiertapetensollten die Umweltzeichenvergabegrundlagen RAL-UZ 35a (Tapeten und Raufaser überwiegend ausPapierrecycling) und RAL-UZ 35b (Tapeten mit ande-rem Werkstoff) beachtet werden. Bei der Beschaf-fung von kunststoffbeschichteten Tapeten sollte aufPVC-freie Ware geachtet werden, die die Anforde-rungen nach RAL-UZ 35b erfüllt.

Raufaser- und Papiertapeten mit dem „BlauenEngel“ sind Altpapierprodukte und deshalb zuempfehlen. Zudem geben sie kaum Schadstoffewie z. B. Formaldehyd ab. Kunststofftapeten mitdem „Blauen Engel“ kommen ohne PVC aus.

Als Schutz vor gesundheitlichen Schäden sindemissionsarme Wandfarben besonders empfeh-lenswert.

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b) Beim Streichen von Raufasertapeten sollte auf diegeeignete Auswahl von Dispersionsfarben geachtetwerden (siehe Kapitel 3.9 Dispersionsfarben).

3.11 Klebstoffe

a) Bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand sollten diebauausführenden Unternehmen aufgefordert wer-den, schadstoffarme und lösemittelarme bzw. -freieDispersionsklebstoffe und -vorstriche zu verwen-den. Dies gilt auch für Instandsetzungsarbeiten ineigener Regie. Bewertungsgrundlagen liegen mitGISCODE [18] und EMICODE [19] vor. Dies sindSysteme zur Kennzeichnung von Produktgruppen fürden Bereich Raumluftqualität und Verbraucherschutzbezüglich Emissionen und Lösemittelgehalt. FürWohn- und Büroräume sowie vergleichbare andere

Räume sollten Produkte mit dem EMICODE EC 1oder ähnlich emissionsarme Produkte beschafft wer-den. Kann auf eine Verwendung lösemittelhaltigerProdukte im Einzelfall nicht verzichtet werden, sosollte dies jeweils begründet und überprüft werden.

b) Noch günstiger zu beurteilende Fixierungen oderlösemittelfreie klebstoffbeschichtete Verlegeunterla-gen sind allerdings nur für geringe Beanspruchung,z. B. im Wohnbereich, geeignet.

Klebstoffe im Bausektor belasten die Umweltdurch ihren Gehalt an organischen Lösungsmitteln.Auf ihre Verwendung sollte nach Möglichkeit ver-zichtet werden.

I. Dispersions-Klebstoffe /

-Vorstriche

II. Stark lösemittelhaltige Klebstoffe /

Vorstriche

D 1 lösemittelfrei

D 2 lösemittelarm, aromatenfrei

D 3 lösemittelarm, toluolfrei

D 4 lösemittelarm, toluolhaltig

D 5 lösemittelhaltig, aromatenfrei

D 6 lösemittelhaltig, toluolfrei

D 7 lösemittelhaltig, toluolhaltig

S 1 aromaten- und methanolfrei

S 2 toluol- und methanolfrei

S 3 aromatenfrei

S 4 methanolfrei

S 5 toluolfrei und methanolhaltig

S 6 toluolhaltig

II. Epoxidharz-Klebstoffe /

-Vorstriche

IV. Polyurethan-Klebstoffe /

-Vorstriche

RE 1 lösemittelfrei

RE 2 lösemittelarm

RE 3 lösemittelhaltig

RU 1 lösemittelfrei

RU 2 lösemittelarm

RU 3 lösemittelhaltig

RU 4 stark lösemittelhaltig

V. Zementhaltige Produkte

ZP 1 chromatarm

ZP 2 nicht chromatarm

Tabelle 3-1: GISCODE für Vorstriche und Klebstoffe (Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Bau-Berufsgenossenschaft.Frankfurt a. Main. In: UBA-Handbuch “Umweltfreundliche Beschaffung”. Berlin, 1999)

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c) Sofern im begründeten Einzelfall auf den Einsatzlösemittelhaltiger Klebstoffe nicht verzichtet werdenkann, ist darauf zu achten, dass die einschlägigenArbeitsschutzvorschriften eingehalten werden, ins-besondere hinsichtlich einer intensiven Lüftung undgegebenenfalls einer gezielten Absaugung lösemit-telhaltiger Dämpfe.

d) Lösemittelhaltige Klebstoffreste sind als Sonderab-fall zu entsorgen.

3.12 Wischbare Bodenbeläge

a) Bei wischbaren Bodenbelägen gibt es nicht „den“ökologischen Bodenbelag. Eine Auswahl aus dendrei unterschiedlichen Produktgruppen Holz/Holz-werkstoffe, Kunststoffbeläge, keramische Fliesensollte in Abhängigkeit des vorgesehenen Einsatzbe-reichs und dem dort notwendigen Anforderungsni-veau so ausgewählt werden, dass eine möglichstlange Nutzungsdauer realisiert werden kann. BeimPflegeaufwand (Fegen, Wischen) sind keine deut-lichen Unterschiede zwischen diesen Gruppen zuerwarten.

b) Bodenbeläge aus Holz und Holzwerkstoffen, einge-schränkt auch Linoleum, werden aus nachwachsen-den Rohstoffen hergestellt. Sie weisen deshalb ins-besondere Vorteile beim Primärenergieaufwand auf.

c) Bei Kunststoffbodenbelägen zeigen - bei Abwägungaller Aspekte im Hinblick auf den Weichmacherein-satz und den Brandfall - Bodenbeläge auf Basis vonPolyolefinen gewisse Vorteile.

d) Keramische Fliesen sollten überall dort eingesetztwerden, wo eine lange Nutzungsdauer bei hoherBelastung realisiert werden soll.

e) Hinsichtlich der Emissionen im Innenraum sind beiKunststoffbelägen keine gruppenspezifischen Unter-schiede zu erkennen. Entscheidungen sind deshalbnur bei konkreten Produkten möglich. Entsprechen-de Informationen sollten deshalb von den Herstel-lern abgefragt werden.

f) Bei Holz und Holzwerkstoffen sind die eingesetztenPflegemittel emissionsrelevant.

g) Da auch die verwendeten Bodenbelagskleber emis-sionsrelevant sind, sollten lösemittelfreie oder -armeProdukte verwendet werden.

3.13 Textile Bodenbeläge

a) Es sollten bevorzugt schadstoffgeprüfte textileBodenbeläge ohne biozide Ausrüstung und Motten-schutzmittel beschafft werden. Hinweise hierzugeben die schadstoffbezogenen Produktkennzeich-nungen.

Die Entscheidung für oder gegen textile Boden-beläge hängt im Wesentlichen von der Raumnut-zung ab.

Wischbare Bodenbeläge können aus Holz oderHolzwerkstoffen, Kunststoff oder Keramik beste-hen. Die Materialwahl sollte den gesamtenLebenszyklus beachten und an die spezifischenAnforderungen angepasst sein.

EMICODE Emissionsklasse Emissionswert1)

EC 1 sehr emissionsarm Klebstoffe 500 µg/m²

Vorstriche 100 µg/m²

Spachtelmassen 200 µg/m²

EC 2 emissionsarm Klebstoffe 1500 µg/m²

Vorstriche 300 µg/m²

Spachtelmassen 600 µg/m²

EC 3 nicht emissionsarm größere Emissionen

Tabelle 3-2: EMICODE (Quelle: Gemeinschaft emissionskontrollierter Verlegewerkstoffe, Düsseldorf. In: UBA-Handbuch “Umweltfreundliche Beschaffung”. Berlin, 1999)

1) für Emissionen nach 10 Tagen unter festgelegten Prüfbedingungen

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Tabelle 3-3: Umweltbezogene Produktkennzeichnun-gen für Teppichböden

b) In Schulen und Kindergärten sollte aus hygienischenGründen auf textile Bodenbeläge verzichtet werden,da Teppichböden bei der routinemäßigen Raumpfle-ge nicht immer mit einfachen Mitteln zu reinigensind. Bei Verschmutzungen, wie z. B. durch Farben,Tinte, Getränke, Speisen und Öl, sind besondereReinigungsmaßnahmen erforderlich, die häufig ausKostengründen unterbleiben. Auch das Verstau-bungsverhalten dieser Beläge ist ungünstiger als beiwischbaren Bodenbelägen.

c) Beim Verlegen der Bodenbeläge sind lose Verle-gung/Verspannung sowie lösemittelfreie Verlegeun-terlagen (Klebebänder) zu bevorzugen. Sollte infolgeder hohen Beanspruchung eine Verklebung erforder-lich sein, sind lösemittelfreie Dispersionskleber zuverwenden.

d) Gebrauchte Bodenbeläge sind nach Möglichkeit derstofflichen Verwertung zuzuführen. Dies gilt imbesonderen Maße für gebrauchte Bodenbeläge vonAusstellungen und Messen. Mit den Lieferantensind entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

3.14 Gebäude- undFassadenreinigung

a) Zur Entfernung von Beschichtungsstoffen kannkeine universell anwendbare Methode empfohlenwerden, da die Eignung der verschiedenen Verfah-ren sehr von Art und Beschaffenheit des Beschich-tungsstoffes wie auch des Untergrundes abhängt.Es sollten jedoch möglichst mechanische vor ther-mischen Verfahren und thermische vor chemischenVerfahren angewandt werden. Empfohlen wird einefachliche Beratung, um den Erfolg der Reinigungsicherzustellen.

b) Produkte, die Chlorkohlenwasserstoffe enthalten,sind zu vermeiden. Dichlormethanhaltige Produktesollten entsprechend den Vorschlägen der TRGS 612gegen andere Produkte ausgetauscht werden oderes sollten Ersatzverfahren angewendet werden [20].

c) Abbeiz- und Reinigungsarbeiten an harten Unter-gründen sollten mit Strahlverfahren (Niederdruck-/Hochdruckreinigungsverfahren/Nass- und Nebel-strahlverfahren etc.) ohne Anwendung von Chemi-kalien durchgeführt werden. Dies gilt in vielen Fällenauch für Putzfassaden. Eine Beseitigung der anfal-lenden festen Rückstände mit dem Haus-, Gewer-be- oder Bauschuttmüll ist i. d. R. zu verantworten.

d) Auch für die Entfernung von Dispersionsfarben undKunstharzputzen an verputzten Fassaden setzt sichzunehmend der Einsatz von Hochdruckstrahlgerätendurch, da das Abbeizen ganzer Fassaden zu erheb-lichen Belastungen der Umwelt und der Bewohnerführen kann. Kann auf die Anwendung lösemittelhal-tiger Abbeizmittel nicht verzichtet werden, solltenden beauftragten Firmen folgende Umweltschutz-auflagen erteilt werden:

● Es ist zu prüfen, ob “vor Ort” die Kanalisation ineine biologische Kläranlage führt oder ob es sich umeine Regenwasserkanalisation handelt. Im letztenFall ist das Spritzwasser aufzufangen und gesondertabzufahren. Dafür muss das angrenzende Straßen-pflaster bzw. Erdreich mit stabilen Plastikfolienabgedeckt und eine Rinne angelegt werden. DieRinne ist mit Sägespänen zu belegen, um das Spül-

Umweltrelevant bei Gebäude- und Fassadenreini-gungen sind im Wesentlichen die verwendetenReinigungsmittel. Gibt es keine umwelt- undgesundheitsschonenden Alternativen, gilt es, dieeingesetzten Stoffe sorgfältig auszuwählen undrichtig zu dosieren.

Produkt-

kennzeich-

nung

Träger des Zeichens

(siehe Anhang III „Ausge-

wählte Umweltzeichen“)

„Teppichboden

schadstoffgeprüft“

Gemeinschaft umweltfreund-

licher Teppichboden e. V. (GuT)*

Umweltstandard

UT 21 „Textile

Bodenbeläge“

TÜV Süddeutschland*

IBR-Prüfsiegel Institut für Baubiologie

Rosenheim GmbH*

Öko-Tex-Standard

100 und 107

Internationales Öko-Tex-Kon-

sortium für Produktionsökolo-

gie in Deutschland: Öko-Tex-

Zertifizierungsstelle und

Hohensteiner Institute*

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wasser zu absorbieren. Die Entsorgung musszusammen mit den Farbschlämmen als Sondermüllerfolgen.

● Die bei Abbeizarbeiten anfallenden abbeizmittelhalti-gen Farbschlämme sind ebenfalls gesondert aufzu-fangen und als Sondermüll zu entsorgen.

a) Bei der Entlackung kleinerer Holzflächen, wie z. B.Fenstern, sollte den ausführenden Firmen die Ver-wendung von Heißluftpistolen empfohlen werden.Geprüft werden könnte ferner, ob der Lack auchdurch mechanische Verfahren entfernt werden kann.

e) Bei der Überprüfung der Eignung eines Bieters soll-ten auch Angaben darüber verlangt werden, ob erüber Techniken und Einrichtungen zu Erfassung,Trennung und Behandlung sowie Beseitigung derRückstände verfügt.

f) Bei der Auftragsvergabe an private Firmen solltenAuflagen für die Begrenzung von Chemikalien aufein unabdingbares Maß sowie für eine sachgerech-te Entsorgung erteilt werden. Bei der Ausschrei-bung ist eine eigene Position für die Entsorgungdes Abfalls bzw. die Beseitigung in jedem Fall dannsinnvoll, wenn eine erhebliche Bedeutung für diePreisbildung vorliegt.

g) Es ist zu prüfen, ob umweltverträgliche Arbeitsme-thoden bei der Entfernung von Graffiti entsprechendden hier beschriebenen Vorschlägen eingesetzt wer-den können. An häufig betroffenen Wänden ist einevorbeugende Behandlung des Untergrundes, dieeine schadstoffarme und einfache Entfernungerlaubt, in Betracht zu ziehen.

3.15 Holzschutzmittel

a) Bei der Materialauswahl sollte geprüft werden, obbei Fassadenbekleidungen schädlingsresistentesHolz oder andere Materialien, wie z. B. Mineralputzoder Naturstein, verwendet werden können und soder Einsatz von Holzschutzmitteln überflüssig wird.Insbesondere sollte eine erd- oder wassereingebun-dene Verwendung von Holz vermieden werden, z. B.durch Betonfundamente für Masten oder Flachufer-befestigungen mit Kies. Auf Holzpflaster im Freien

sollte verzichtet werden. Es sollten einheimischeHölzer gewählt werden, die fäulnisresistenter sindals z. B. Fichtenholz (Kernholz von Kiefer, Eiche undRobinie).

b) Holzschutzmittel sollten in trockenen Innenräumennicht verwendet werden (vgl. hierzu DIN 68805).Chemischer Holzschutz erübrigt sich überall dort,wo das Holz nicht tragend ist (z. B. Täfelungen, Fas-sadenbekleidung, Fenster, Türen) und nicht dauer-haft feucht wird (z. B. dort, wo es vor Witterungdurch Dachüberstände und/oder geeignete Lackie-rung geschützt ist) oder keine lange Standzeit beab-sichtigt ist. Auch bei tragendem Holz braucht einvorbeugender chemischer Schutz nicht angewandtzu werden, wenn das Holz nur durch Insektengefährdet ist (mittlere relative Luftfeuchte höchstens70 Prozent bzw. Räume mit üblichem Wohnklima)und zusätzlich eine der folgenden Bedingungenzutrifft:

● Die Hölzer sind gegen Insektenbefall allseitig durcheine geeignete Bekleidung abgedeckt. Hierfür ge-eignet sind z. B. Putz, Gipskarton und Holzspanplat-ten.

● Die Hölzer sind zum Raum hin offen angeordnet, sodass sie kontrollierbar bleiben.

c) Ist tragendes oder aussteifendes Holz bereits durchPilze befallen, kann es im Rahmen einer Bekämp-fung nur durch hohe Mengen von hierfür bauauf-sichtlich zugelassenen Holzschutzmitteln erhaltenwerden. Dies ist auf seltene Ausnahmefälle zubeschränken. In der Regel muss das Holz ausge-tauscht werden.

d) Bei Pilzbefall, z. B. durch Hausschwamm, sollten dieVoraussetzungen dafür unbedingt behoben werden(z. B. durch bauliche Maßnahmen, die Feuchtigkeitdauerhaft vom Holz fernhalten).

e) Aus Gründen des Umweltschutzes sollte auf dieVerwendung von Hölzern verzichtet werden, die mitchrom- oder kupferhaltigen Holzschutzmittelnbehandelt wurden. Diese werden wie Steinkohlen-teerimprägnieröle (= Teeröle, Carbolineum) nur inTränkanlagen von gewerblichen Anwendern einge-setzt. Teerölimprägniertes Holz darf nur im Freienund dort nur an Stellen verbaut werden, wo einregelmäßiger Hautkontakt (z. B. durch spielendeKinder) ausgeschlossen ist. Auch eine möglicheGeruchsbelästigung auf Nachbargrundstücken solltevermieden werden. Darüber hinaus ist der Boden-und Grundwasserschutz zu beachten. Die Behand-lung sollte von qualifiziertem Fachpersonal vorge-nommen werden.

Um unnötige Belastungen der Umwelt zu vermei-den, sollte der Einsatz von Holzschutzmitteln stetskritisch hinterfragt werden. Holzschutzmittel soll-ten nicht zur rein dekorativen Behandlung von Holzin Innenräumen eingesetzt werden.

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f) Es sollten nur Holzschutzmittel zum Einsatz kom-men, die über eine allgemeine bauaufsichtlicheZulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik(DIBt) verfügen. Eine Liste der gesicherten Holz-schutzmittel ist dem Holzschutzmittelverzeichnisdes DIBt zu entnehmen [21].

g) Sofern bei nicht tragenden Holzteilen eine vorbeu-gende chemische Holzschutzbehandlung für erfor-derlich gehalten wird, sollte Holzschutzmittel mitRAL-Gütezeichen (RAL-GZ 830) verwendet werden.Holzschutzmittel ohne ein neutrales Prüfzeichensollten grundsätzlich nicht verwendet werden.

h) Holzschutzmittel auf der Basis von Borverbindungen(mit Zulassung bzw. Gütezeichen) sind bei bestim-mungsgemäßem Gebrauch aus gesundheitlicherSicht zu empfehlen. Sie sind jedoch nur bei Holzeinzusetzen, das ständig vor Regen und Spritzwas-ser geschützt ist. Ansonsten können diese Wirkstof-fe, die gut wasserlöslich sind und im Holz nichtfixiert werden, ausgewaschen werden und dieUmwelt erheblich belasten. Zudem würde die vor-beugende Schutzwirkung dadurch beeinträchtigtwerden oder gar verloren gehen.

i) Zur Bekämpfung holzzerstörender Insekten (Haus-bock, Anobienarten oder Splintholzkäfer) in Innen-räumen (Dachstühlen), sollten Heißluftverfahrenangewendet werden (Umweltzeichen RAL-UZ 57Thermische Verfahren zur Bekämpfung holzzerstö-render Insekten) [22]. Nach einer Heißluftbehand-lung sollte geprüft werden, ob das Holz vorbeugendmit einem chemischen Holzschutzmittel, z. B. einemzugelassenen Holzschutzmittel auf der Basis anorga-nischer Borverbindungen, behandelt werden muss.

j) Für die Verarbeitung von Holzschutzmitteln gilt ausSicht des Umweltschutzes insbesondere:

● Außerhalb stationärer Anlagen sollte Spritzen unter-lassen werden, bei allen anderen Anwendungsfor-men sollte darauf geachtet werden, dass bei der

Verarbeitung Boden, Gewässer und Pflanzen nichtmit Holzschutzmitteln in Kontakt kommen.

● Bei der Verarbeitung lösemittelhaltiger Holzschutz-mittel ist für eine gründliche, intensive Durchlüftungzu sorgen, bis der Lösemittelgeruch weitgehendverschwunden ist (etwa 1 bis 2 Wochen).

k) Bei Abbrucharbeiten sollte mit Holzschutzmittelbehandeltes Bauholz (Altholz) nach der TA Abfall ent-sorgt werden. Die Verbrennung von mit Holzschutz-mittel behandeltem Holz ist nur in genehmigungs-bedürftigen Anlagen zulässig. Bei einer Weiter-verwendung ist darauf zu achten, dass die Hölzernur zu einem dem ursprünglichen Einsatzgebiet ver-gleichbaren Zweck eingesetzt werden. Eine Abgabevon imprägniertem Altholz an private Verbrauchersollte grundsätzlich unterbleiben. Fallen in einemBetrieb mehr als 500 kg/a Altholz an, ist dieses nachden Vorgaben der TA Abfall in Rücksprache mit denzuständigen Entsorgungsunternehmen als Sonder-abfall zu entsorgen.

l) Für Holzschutzmaßnahmen im Garten-, Landschafts-und Spielplatzbau ist zu empfehlen: Auf einenerdeingebundenen Verbau von Holz sollte grundsätz-lich verzichtet werden. Hölzer, die von Natur ausnicht resistent gegen Fäulnis sind, wie z. B. Fichte,können im Erdkontakt nur durch hohe Mengen vonbioziden, schwermetallhaltigen Holzschutzmittelnlängere Zeit geschützt werden. Resistentere Hölzer,wie z. B. das Kernholz von Eiche und Robinie, wei-sen im Erdkontakt jedoch auch eine kürzere Nut-zungsdauer auf als ohne Erdkontakt. Sie stehengegenwärtig auch nicht in ausreichendem Umfangzur Verfügung und erscheinen für den erdeingebun-denen Verbau als zu kostbar.

m) Hölzer, mit denen Menschen in häufigen Hautkon-takt gelangen, sollten ebenfalls unbehandelt blei-ben. Dies betrifft z. B. Handläufe, Klettersprossen,Sitzflächen und Lehnen.

n) Holzkonstruktionen, die von Kleinkindern genutztund mit hoher Wahrscheinlichkeit angeleckt werden,oder bei denen benachbarter Sand in den Mundgenommen und verschluckt wird, sollten aus Vorsor-gegründen nicht mit Holzschutzmitteln behandeltwerden. Dies gilt z. B. für Sandkisten.

o) Bei Kinderspielplätzen unterliegen viele Teile einemhohen Verschleiß, so dass sie relativ häufig ausge-tauscht werden müssen. Bei verschleißträchtigenBauteilen sollte geprüft werden, welcher Werkstoffsich am besten dafür eignet. Wenn Holz verwendetwird, sollte geprüft werden, ob bei der zu erwarten-den Nutzungsdauer eine Imprägnierung ab Werksinnvoll ist.

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p) Nach vorbeugenden oder bekämpfenden Holz-schutzmaßnahmen sind die behandelten Hölzer ent-sprechend den Vorschriften der DIN 68 800, Teil 3bzw. Teil 4, dauerhaft zu kennzeichnen. Trotz der ein-deutigen Normvorschriften wird diese Kennzeich-nungspflicht in der Praxis nur in äußerst unbefriedi-gendem Maß umgesetzt. Sie ist aber eine wichtigeVoraussetzung für eine spätere umweltgerechte Ver-wertung oder Entsorgung des Holzes nach seinerNutzungsphase.

3.16 Sonstige bauchemischeProdukte

a) Es wird empfohlen, wässrige lösemittelarme Tief-gründe zu verwenden, die über ein den lösemittel-haltigen Grundiermitteln vergleichbares Penetra-tionsvermögen verfügen.

b) Bei Imprägniermitteln sollte geprüft werden, ob denbauausführenden Firmen eine Verwendung wässri-ger lösemittelarmer Imprägniermittel, die gleichwer-tige Gebrauchswerteigenschaften nachweisen kön-nen, auferlegt werden sollte.

c) Es sollte geprüft werden, ob wässrige Beschich-tungsmassen zur Bauwerksabdichtung angebotenwerden und auch eingesetzt werden können. Wäss-rige Massen auf Kunststoffbasis verfügen darüberhinaus im Vergleich zu bituminösen Massen überUmweltschutzvorteile. Auf den neutralen Nachweisder Gebrauchswerteigenschaften ist zu achten.

d) Bei Verwendung wässriger Dachdichtungsstoffeoder vorgeformter Bahnen ist auf die Einhaltung vonQualitätsanforderungen, z. B. des Zentralverbandesdes Deutschen Dachdeckerhandwerks*, zu achten.

e) Entsprechend ist bei der Verwendung ähnlicher, hin-sichtlich des Lösemittelgehaltes bedeutsamer Pro-dukte zu verfahren, z. B. bei Betonschutzanstrichenund Absperrmitteln sowie Spachtel- und Fugenmas-sen. Zugleich ist zu prüfen, ob Gefahren- und Ent-sorgungshinweise auf den Gebinden für den Endan-wender deutlich sichtbar angebracht sind.

f) Produkte, die Chlorkohlenwasserstoffe enthalten,sind zu vermeiden. Dichlormethanhaltige Produktesollten entsprechend den Vorschlägen der TRGS 612

gegen andere Produkte ausgetauscht oder es soll-ten Ersatzverfahren angewendet werden [23].

g) Für die Baustoffformung sind bevorzugt biologischschnell abbaubare Schalöle zu verwenden, die dieAnforderungen der Umweltzeichenvergabegrundla-ge nach RAL-UZ 64 (Biologisch schnell abbaubareSchmierstoffe und Schalöle) erfüllen.

h) Die umweltgerechte Entsorgung der Produktresteund Verpackungen sollte mit den Auftragnehmernvertraglich vereinbart werden.

3.17 Ökologisch orientiertesBauen

a) Bereits in der ersten Phase öffentlicher Bauvorha-ben – der Gestaltung von Auslobungsverfahren –sollten die Zielsetzungen des ökologischen Bauenseinbezogen werden.

b) Ausschreibungen von Bauleistungen für öffentlicheGebäude oder für den öffentlich geförderten Woh-nungsbau sollten – unter Wahrung wettbewerbs-rechtlicher Anforderungen – ökologische Kriterienenthalten.

c) Der Entwicklung im Bestand sowie Stadterneue-rungsmaßnahmen sollte der Vorrang vor der Aus-weisung neuer Baugebiete gegeben werden.

d) In Bebauungsplänen sollte im Rahmen der Abwä-gung die Lage bzw. Ausrichtung der zu errichtendenGebäude hinsichtlich eines wirtschaftlichen Energie-haushaltes berücksichtigt werden.

e) Auf der Grundlage des jeweiligen kommunalen Sat-zungsrechtes sollten Festlegungen zur Bodenentsie-gelung, für Wasserversickerungsanlagen, zur Nut-zung von Regenwasser oder für Begrünungsmaß-nahmen getroffen werden.

f) Teilweise höhere Investitionskosten (z. B. fürWärme- und Schallschutzmaßnahmen) werden im

Ökologisch orientiertes Bauen hat zum Ziel, denallgemeinen Standard des Bauens und Wohnensumweltgerechter zu gestalten. Es wird auchzukünftig wichtig sein, an einzelnen Beispieleninnovative Experimente durchzuführen. Siedlungs-und Bauprojekte, auch der öffentlichen Hand, wer-den dann zu Lehr- und Lernbereichen, die über daseigentliche Vorhaben hinaus wirken.

Bei der Verwendung bauchemischer Produkte istbesonders auf eine ökologisch unbedenkliche Ent-sorgung zu achten.

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Vergleich zu herkömmlichen Bauten häufig durchgeringere Betriebskosten ausgeglichen.

g) Es sollten umweltfreundliche, gesundheitlich unbe-denkliche Bauprodukte eingesetzt werden, z. B. Pro-dukte, die die Anforderungen an die Vergabe desUmweltzeichens “Blauer Engel” erfüllen. Vorrangigsollten Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffenverwendet werden. Sind diese ungeeignet, solltensich die zu nutzenden Baustoffe durch einen mög-lichst geringen Energieaufwand bei der Herstellungund Langlebigkeit sowie eine leichte Entsorgungauszeichnen.

Literatur und Hinweise:[1] Bayerisches Staatsministerium für Landesentwik-

klung und Umweltfragen: Die umweltbewussteGemeinde. Band II, Siedlungsökologie, Umwelt-check für kommunale Bauvorhaben. München1996

[2] vgl. Energieeinsparverordnung vom 16. November2001. Bundesgesetzblatt (BGBl) Teil I Nr. 59 vom21. November 2001, Seiten 3085 ff

[3] Deutscher Bundestag: Monitoring „Nachwachsen-de Rohstoffe“ – Einsatz nachwachsender Rohstof-fe im Baubereich, Drs: 14/2949. Berlin 03/2000:www.bundestag.de/gremien15/a17/ber_tech/1402949.pdf

[4] Bundesgesetzblatt vom 31.05.2000, S. 747 ff

[5] Bundesverband für Umweltberatung e. V.: Produk-te und Tipps zum ökologischen Bauen und Sanie-ren, Dämm- und Isolierstoffe. Bremen 2004:www.umweltberatung.org/infobaumarkt/mab/mab.php?Action=infos&mid=1

[6] RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung undKennzeichnung e. V.: www.blauer-engel.de

[7] RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung undKennzeichnung e. V.: Grundlage für Umweltzei-chenvergabe – Baustoffe überwiegend aus Altpa-pier, RAL-UZ 36. St. Augustin 01/2000: www.blau-er-engel.de/deutsch/vergabe/download_uz_de/UZ-036.PDF

[8] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Vergla-sungen und Fenster. In: BayLfU 154, Gewerbe-lärm – Kenndaten und Kosten für Schutzmaßnah-men. Augsburg 2000: www.bayern.de/lfu/laerm/studie/verglasungen.pdf

[9] Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-nungswesen: Verordnung über energieeinsparen-den Wärmeschutz und energiesparende Anlagen-technik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung– EnEV). Berlin. In: BayStMI: Planen und Bauen inBayern – EnEV. München 2001: www.stmi.bay-ern.de/bauen/baurecht

[10] PEFC – Pan-European-Forest-Certificate:www.pefc.de

[11] FSC – Forest-Stewardship Council: www.fsc-deutschland.de

[12] Deutsches Institut für Bautechnik: www.dibt.de

[13] Fraunhofer-Institut für Holzforschung:www.wki.fhg.de

[14] Aser-Institut: Richtlinie für die Bewertung undSanierung schwach gebundener Asbestproduktein Gebäuden (Asbest-Richtlinie). Wuppertal 1997:www.aser.uni-wuppertal.de/prg/asbestrichtlinie/richtlinie.htm

[15] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedi-zin: TRGS 519. Dortmund 09/2001: www.baua.de/prax/ags/trgs_519d.pdf

[16] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedi-zin: TRGS 617. Dortmund 09/1993: www.baua.de/prax/ags/trgs617.pdf

[17] Umweltbundesamt / RAL- Deutsches Institut fürGütesicherung und Kennzeichnung e. V., BlauerEngel: www.blauer-engel.de bzw. www.ral.de

[18] GISBAU – Gefahrstoff-Informations-System derBerufsgenossenschaften der Bauwirtschaft:www.gisbau.de/giscodes/Liste/GRUPPE_1.htm

[19] Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerk-stoffe e. V.: www.emicode.com/GEV-Dateien/Fr_Informationen.htm

[20] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedi-zin: TRGS 612. Dortmund 03/2002:www.baua.de/prax/ags/trgs_612.pdf

[21] Deutsches Institut für Bautechnik: www.dibt.de

[22] RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung undKennzeichnung e. V.: Grundlage für Umweltzei-chenvergabe: www.blauer-engel.de

[23] www.baua.de/prax/ags/trgs_612.pdf

Weitere Literatur:

Deutsche Bundesstiftung Umwelt (Hrsg.): Ökologi-sches Bauen. Broschüre, 1998

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4.1 Straßenbaustoffe

a) Bei Straßenbauvorhaben der öffentlichen Hand soll-ten verstärkt mineralische Abfälle zur Verwertungeingesetzt werden (z. B. Schlacken aus der Müllver-brennung oder Bauabfälle). Es ist darauf hinzuwir-ken, dass die Regelungen, Anforderungen und Emp-fehlungen gemäß der ausgeführten TechnischenRegeln der LAGA* und der jeweiligen zitiertenMerkblätter eingehalten werden.

b) Das beim Fräsen und Aufnehmen von Asphaltober-bau anfallende Material (Ausbauasphalt) sollte beider Herstellung von Asphaltmischgut im Straßenbaueingesetzt werden [1].

c) Es wird empfohlen, zu prüfen, ob lärmminderndeStraßendecken vorgesehen werden können und obeine Begrünung von Lärmschutzwänden möglich ist.

4.2 Bauprodukte aus Recycling-kunststoffen und Altgummi

Es sollte geprüft werden, ob

● bei Tiefbauarbeiten (z. B. Straßenbau, Straßen- undPlatzgestaltung, Wasserbau, etc.) Produkte ausRecyclingkunststoffen und Altgummi verwendetwerden können (vgl. RAL-RG 501/1 Recyclingbau-stoffe für den Straßenbau).

● verbrauchte Straßenbauausrüstungen, z. B. Leitpfos-ten, Verkehrsschilder, Leitplanken, dem Recyclingzugeführt werden können.

4.3 Straßenmarkierungsstoffe

a) Den Straßenbaufirmen sollte vorgegeben werden,nur Markierungsstoffe zu verwenden, die nicht alssehr giftig (T+), giftig (T) sowie gesundheitsschäd-lich (Xn) oder reizend (Xi) gekennzeichnet sind.

Allein das überörtliche Straßennetz in Bayern hateine Länge von fast 42.000 km (Stand 1999). Davon Straßenmarkierungsstoffen giftige Emissionenausgehen können, ist es sinnvoll, auch hier aufUmweltverträglichkeit zu achten.

Produkte aus Kunststoffabfällen haben aus Um-weltschutzsicht zwei Vorteile: Sie tragen dazu bei,das Abfallaufkommen zu vermindern und benöti-gen in der Herstellung weniger Energie als neuproduzierte Kunststoffe. Ähnlich vorteilhaft ist dasRecycling von Altgummi.

Für die Durchführung von Straßenbauarbeiten istein hoher Materialbedarf erforderlich. Die verstärk-te Nutzung von Recyclingmaterialien leistet in die-sem Bereich einen wichtigen Beitrag zum Umwelt-schutz.

4 TiefbauBei Arbeiten im Tiefbau, insbesondere im Straßenbau, fallen große Mengen an Bauab-fällen, Markierungsstoffen und Lösungsmitteln an. Es gilt, deren Produktion, Verwen-dung und Entsorgung so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten. Vielfach bietet derEinsatz von Materialien aus recycelten Stoffen im Tiefbau eine adäquate Alternative zuProdukten aus Primärrohstoffen. Die Nutzung von Recyclingkunststoffen bzw. von Alt-gummi etwa leistet einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Im Bereich des Tief-baus kann auch viel für den Gesundheitsschutz getan werden, beispielsweise durch denEinsatz von lärmarmen Arbeitsgeräten auf Baustellen.

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b) Bei der Auswahl der Markierungsstoffe solltenbevorzugt lösemittelarme Produkte berücksichtigtwerden.

c) Es ist darauf zu achten, dass Markierungsfarbennicht mit mehr Lösemitteln (Verdünner), als für dieVerarbeitung unbedingt notwendig ist, verdünntwerden.

d) Bei der Beseitigung von Markierungen (Demarkie-rung) sollte auf die Verwendung FCKW-haltigerAbbeizmittel verzichtet werden. Es sollte geprüftwerden, ob den Baufirmen die Anwendung chemi-kalienfreier Hochdruckreinigungsverfahren aufzuerle-gen ist. Die bei der Verwendung von Abbeizmittelnund bei der Hochdruckreinigung anfallenden Schläm-me sind als Sonderabfälle zu entsorgen.

e) Soll die Demarkierung durch Abfräsen oder auchAbstrahlen vorgenommen werden, ist unbedingt zuprüfen, ob die zu bearbeitende Bitumendeckeasbesthaltig ist. Beim Ab- oder Ausfräsen oder auchbeim Abstrahlen von asbesthaltigen Bitumenbelä-gen können gesundheitsschädliche Feinstäube ent-stehen. Die Anwendung staubarmer Bearbeitungs-geräte und geeigneter Atemschutzmaßnahmen istobligatorisch.

4.4 Korrosionsschutz

Es empfiehlt sich,

● wässrige blei- und chromatfreie Rostschutzmittel zuverwenden.

● die DIN-ISO Normenreihe 12944 zu beachten.

● Korrosionsschutzmittel mit folgenden Pigmenten,Bindemitteln und Füllstoffen möglichst nicht mehrzu verwenden: Bleimennige, Zinkchromat und Teer-pech.

● zu prüfen, ob wasserverdünnbare und lösemittelre-duzierte Korrosionsschutzmittel eingesetzt werdenkönnen, die keine chlorhaltigen Bindemittel enthalten.

● zu prüfen, ob alte Anstriche vollständig entfernt wer-den müssen.

● das Feucht- oder Nassstrahlsystem anzuwendenund die anfallenden Strahlmittelrückstände und Kor-rosionsschutzmittelreste gemäß den Regelungendes Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes und derTA Abfall zu entsorgen.

● staubbindende Feuchtstrahlverfahren anzuwenden.

4.5 Lärmschutz auf Baustellen

a) Öffentlich ausgeschriebene Bauvorhaben solltenLärmschutzanforderungen bereits in den Ausschrei-bungen unter dem Stichwort “lärmarme Baustelle”einbeziehen. Die hierfür angebotenen Informationen(etwa RAL-UZ 53 Lärmarme Baumaschinen) sindheranzuziehen [2]. Zugleich sollte geprüft werden,ob über geltende Rechtsvorschriften hinausgehendeAnforderungen an die Geräuschemissionen der Bau-maschinen, z. B. in Anlehnung an die Umweltzei-chen-Anforderungen, gestellt werden können (sieheAnhang III „Ausgewählte Umweltzeichen“).

b) Weiterhin sollte bei der Vergabe von Bauaufträgengeprüft werden, ob der Baumaschinenbestand deranbietenden privaten Baufirmen die Einhaltung derImmissionsrichtwerte in benachbarten Bereichenerfüllen kann. Der Nachweis der Einhaltung derzulässigen Geräuschricht- bzw. Grenzwerte nachden Verwaltungsvorschriften für Baumaschinen bzw.der 15. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutz-gesetz ist obligatorisch [3].

c) Im Einzelnen könnten die Baufirmen bei Bauvorha-ben in lärmempfindlichen Bereichen und zu lär-mempfindlichen Zeiten bei der Ausschreibung gebe-ten werden, anzugeben, welche ihrer Baumaschi-nen den Bedingungen zur Vergabe des Umweltzei-chens (RAL-UZ 53) entsprechen bzw. die zulässigenEmissionswerte um mindestens 10 dB(A) unter-schreiten.

d) Es sollte geprüft werden, ob im Rahmen der Aus-schreibung von Bauarbeiten in besonders lärmem-pfindlichen Bereichen und zu besonders lärmem-pfindlichen Zeiten die Verwendung lärmarmer Bau-maschinen (Umweltzeichen) gefordert werden

Baumaschinen verursachen Lärm und emittierenLuftschadstoffe. Die öffentliche Hand kann durchPrüfung der nach Ausschreibung eingereichtenAngebote privater Baufirmen dazu beitragen, dassbei der Durchführung von Bauvorhaben öffentlicheInteressen, insbesondere hinsichtlich der Vermei-dung von Baulärm, gewahrt bleiben.

Die öffentliche Hand kann im Rahmen der Auf-tragsvergabe an Fachfirmen sowie bei der Beschaf-fung für den eigenen Bedarf für eine umweltscho-nende Produktwahl und Durchführung von Korros-ionsschutz- und Rostschutzarbeiten sorgen.

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soll bzw. als Benutzervorteil ausdrücklich einge-räumt werden kann.

e) Baumaschinen mit Dieselmotor im Leistungsbereichab 18 kW sollten die Anforderungen auf Basis derEU-Grenzwerte einhalten [4].

4.6 Sportschießanlagen

a) Schießanlagen, von denen eine Umweltgefährdungausgehen könnte, sind zu überprüfen, gegebenen-falls stillzulegen und zu sanieren. Als Ausschlussflä-chen für den Betrieb von Schießständen gelten sen-sible Standorte, wie Feuchtgebiete, Überschwem-mungsgebiete, an Oberflächengewässer angrenzen-de Bereiche, Biosphärenreservate, Landschafts-,Natur-, Heilquellen- und Trinkwasserschutzgebiete,Moore, Flächen mit seltenen oder wertvollen Bödenund Bereiche, deren Böden pH-Werte kleiner 4 odergrößer 9 aufweisen.

b) Es sollte eine Konzentration des Schießbetriebesauf möglichst wenige Anlagen angestrebt werden.

c) Eine landwirtschaftliche Nutzung des Bereiches, dervon Schrotimmission betroffen ist, sollte unterblei-ben.

d) Bei der Genehmigung von Neuanlagen müssen ent-sprechende Schutzmaßnahmen (Auffangnetze,bodennahe Auffangfolien, Sandschichten mit Geo-textilien als Unterbau oder sog. Wallanlagen) ergrif-fen werden. Die Belange des Lärmschutzes sindbereits bei der Standortwahl zu berücksichtigen.

e) Die verschossene Munition sollte wieder eingesam-melt oder, z. B. aus einer Sandschicht, ausgesiebtwerden. Die regelmäßige Entsorgung nach denzuvor genannten Wegen und entsprechend derzuvor genannten Rechtsgrundlagen ist in die Geneh-migung aufzunehmen.

f) Bleischrote sollten durch Eisenschrote ersetzt wer-den.

g) Schadstoffarme Wurfscheiben (PAK-Gehalte < 50mg/kg) sollten gegenüber herkömmlichen Wurf-scheiben bevorzugt werden.

Literatur und Hinweise:[1] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Verwer-

tung von mineralischen Abfällen in Asphaltmischan-lagen. Augsburg 09/2001: www.bayern.de/lfu/luft/veroeffentlich/arbeitsblaetter/asphaltmischanlagen.pdf

[2] RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung undKennzeichnung e. V.: www.blauer-engel.de

[3] Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeits-medizin und Sicherheitstechnik: Gesetz zum Schutzvor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luft-verunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen undähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzge-setz- BImSchG). München 2004: www.lfas.bay-ern.de/vorschriften/gesetze/A-Z/bimschg.htm

[4] Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Anglei-chung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaatenüber Maßnahmen zur Bekämpfung der Emissionenvon gasförmigen Schadstoffen und luftverunreini-genden Partikeln aus Verbrennungsmotoren fürmobile Maschinen und Geräte

[5] Umweltministerkonferenz-AG: Bodenbelastung aufSchießplätzen. Informationen dazu beim Umwelt-bundesamt, Fachgebiet II 3.1

Weitere Literatur:

Beckert, C.; Chotjewitz, I.: TA Lärm. Technische Anlei-tung zum Schutz gegen Lärm mit Erläuterungen, ErichSchmidt Verlag, 2000

Deutsches Institut für Normung e. V. (Hrsg.): DIN ENISO 12944 (Teil 1 bis 8), Beschichtungsstoffe – Korro-sionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssy-steme. Beuth Verlag, Berlin 1998

Kohler, G.: Recyclingpraxis Baustoffe, TÜV Rheinland.Köln 1997

Schießanlagen werden von Polizei und Bundes-wehr sowie von Schützenvereinen und Jagdver-bänden betrieben. Umweltrelevant beim Betriebsolcher Anlagen ist die Lärmbelastung sowie einemögliche Verunreinigung des Bodens, z. B. mitBleischrot [5].

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5.1 Raumwärme und Warmwasser

Für einen rationellen Umgang mit Wärmeenergie inöffentlichen Einrichtungen empfiehlt sich folgende Vor-gehensweise [3]:

a) Umsetzung einfacher Einsparmaßnahmen

Nutzerverhalten und Betrieb der Heizungsanlage, z. B.:

● 5-10 Minuten Stoßlüften zweimal am Tag durch Öff-nen aller Fenster und Türen

● Räume nicht überheizen und Nachtabsenkung derRaumtemperatur

● Regelmäßige Wartung der Heizungsanlage

● Einbau zeitprogrammierbarer Thermostatventile anden Heizkörpern (Einsparung bis zu 15 Prozent)

● Außentemperaturabhängige Regelung der Vorlauf-temperatur am Wärmeerzeuger

● Umschalten der Heizungsanlage am Ende der Heiz-periode auf reine Warmwasserbereitung, Abschaltender Heizungsumwälzpumpe

Dichtungs- und Dämmmaßnahmen, z. B.:

● Abdichten von Fenstern und Türen mit selbstkleben-den Profilbändern aus Moosgummi oder Schaum-stoff und mit Dichtungsleisten aus Kunststoff sowiemit speziellen Türbodendichtungen

● Wärmedämmung durch Rollläden, Klappläden undVorhänge (auf gute Dämmung der Rollladenkästenachten)

● Dämmung von Heizkörpernischen sowie von Heiz-und Warmwasserrohren (Dicke des Dämmmaterialssollte in etwa dem Rohrdurchmesser entsprechen)

b) Baulicher Wärmeschutz

Bauliche Wärmeschutzmaßnahmen sind am bestenim Zuge ohnehin anfallender Renovierungen durch-zuführen. Soll auch das Heizungssystem erneuertwerden, so empfiehlt es sich, zuerst die Wärme-dämmmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Erst dannkann die neue Heizung richtig dimensioniert wer-den. Über Finanzierung und Förderung von Maßnah-men an Gebäuden zur CO2-Minderung bzw. Energie-einsparung informieren die zuständigen Beratungs-stellen (siehe Kapitel 5.4 Beratung und Finanzierung).

Heizung und Warmwasser haben einen Anteil vonrund 40 Prozent am gesamten Energieverbrauch inDeutschland. Dies zeigt, welches Gewicht die Ein-sparung von Wärmeenergie in Gebäuden hat [1]. Wichtigste Energiesparvorschrift für Gebäude undHeizung ist die Energieeinsparverordnung. Sie ent-hält neben baulichen Mindeststandards für Neu-bauten auch Vorschriften zur Nachrüstung im Bau-bestand [2].

5 EnergieRationelle Energieverwendung ist ein wichtiges Thema in Einrichtungen der öffentlichenHand, denn etwa 90 Prozent der Gebäude bestehen aus alter Bausubstanz. Die meisteEnergie verbrauchen hier veraltete Heizungs-, Klima- und Beleuchtungsanlagen. Daherbieten Altbauten das mit Abstand größte wirtschaftlich nutzbare Potenzial zur Einspa-rung von Energie. Bei Gebäuden beispielsweise, die älter als 20 Jahre sind, lassen sichdurch energiesparende Modernisierungsmaßnahmen bzw. Anpassung an den heutigenStandard bis zu zwei Drittel des Heizenergieverbrauchs einsparen.

Für Maßnahmen zur Einsparung von Energie gelten folgende Grundregeln:● Zunächst sollten Maßnahmen umgesetzt werden, die kostenlos oder kostengünstig

mit einfachen technischen Mitteln zu erreichen sind.● Bauliche Maßnahmen sollten im Zuge ohnehin anstehender Renovierungsarbeiten

durchgeführt werden. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, z. B. Wärmedämmung derGebäudehülle, Heizungsmodernisierung, Wärmerückgewinnung oder Nutzung vonerneuerbarer Energie, gilt es dann im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden.

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Kapitel 5: Energie

Wärmeschutzmaßnahmen:

● Ersatz der Einfachverglasung durch Isolier- oder Wär-meschutzverglasung oder Austausch des gesamtenFensters

● Verbesserung des Wärmeschutzes an Innen- undAußenwänden, von Dach, Dachgeschoss, Flachdachund Keller (siehe Kapitel 2.1 Wärme- und Schall-dämmstoffe).

c) Heizungsmodernisierung

Der Einbau eines modernen Heizkessels bei gleich-zeitiger Neuanpassung der Kesselleistung kann eineVerringerung des jährlichen Heizenergieverbrauchsum 30 Prozent erbringen. Eine Entscheidung, diesich rechnet.

Zu modernen und energiesparenden Heizungssyste-men zählen u. a.:

● Öl- oder Gas-Niedertemperaturkessel

● Öl- oder Gas-Brennwertkessel

● Wärmepumpe

● Holzpellet-Feuerungsanlage

Der Einsatz von Blockheizkraftwerken ist dort sinnvoll,wo die entstehende Abwärme genutzt werden kann,z. B. in Hallenbädern und Krankenhäusern.

Bei Neuanschaffung von Heizungsanlagen sollten dieAnforderungen der Vergabegrundlagen zum Umwelt-zeichen nach RAL-UZ beachtet werden.

● RAL-UZ 9 emissionsarme Ölzerstäubungsbrenner● RAL-UZ 39 emissionsarme Gas-Spezialheizkessel● RAL-UZ 40 emissionsarme Kombi-Wasserheizer

und Umlauflauferhitzer● RAL-UZ 41 emissionsarme Brenner-Kessel-Kombi-

nationen mit Gasbrenner (Gebläse)● RAL-UZ 46 emissionsarme und energiesparende

Ölbrenner-Kessel-Einheiten● RAL-UZ 61 emissionsarme Gas-Brennwertkessel● RAL-UZ 71 emissionsarme Gasheizeinsätze /

Gasraumheizer● RAL-UZ 80 emissionsarme Gasbrenner und

Gebläse● RAL-UZ 108 Klein-BHKW-Module für gasförmige

Brennstoffe● RAL-UZ 109 Klein-BHKW-Module für flüssige

Brennstoffe● RAL-UZ 111 Holzpelletöfen

d) Warmwasser

Bei der Warmwasserbereitung liegen Ökologie undÖkonomie nahe beieinander: Wassersparen heißtEnergie und Kosten sparen. Durch einen sparsamenUmgang lassen sich der Warmwasserverbrauch –und damit auch die Energiekosten - um etwa 30Prozent reduzieren.

Tipps zur Warmwasserbereitung und -nutzung:

● Verwendung von Einhebel- oder thermostatgesteu-erten Mischarmaturen, um Anmischzeiten zu verkür-zen

● Einbau bzw. Nachrüstung von Zirkulationspumpenmit Zeitschaltuhr zur Verringerung von Verteilungs-verlusten

● Isolierung der Warmwasserrohrleitungen

● Einsatz elektrisch beheizter Kleinspeicher für seltengenutzte, entfernt liegende Zapfstellen

● Bei zentraler Warmwasserbereitung Einbau bzw.Nachrüstung einer Warmwasser-Wärmepumpe

e) Lüftungs- und Klimaanlagen

Lüftungsanlagen ermöglichen einen Luftwechsel ingut abgedichteten und wärmegedämmten Gebäu-den ohne großen Wärme- und Energieverlust.Zusätzlich installierte Wärmerückgewinnungsanla-gen, die die Abwärme der Raumluft nutzen, erhö-hen den Energieeinspareffekt. Diese Lösungen so-wie die Nutzung von natürlichen Luft- und Wärme-strömen gewinnen aufgrund der Anforderungen anenergiesparendes Bauen zunehmend an Bedeutung.

Der Einsatzbereich von Wärmerückgewinnungsanla-gen ist sowohl bei Neubauten (speziell Niedrigener-giehäuser) als auch bei der Sanierung von Altbautensinnvoll. Wärmerückgewinnungsanlagen werdenparallel zu Klimaanlagen installiert, sowohl bei derErstinstallation als auch bei der Erneuerung vonalten Klimaanlagen.

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Die Umweltrelevanz von Klimaanlagen liegt imhohen Energieverbrauch, der Lärmbelastung und -speziell bei alten Anlagen - in den FCKW-haltigen

Kältemitteln. Klimaanlagen sollten den Erfordernis-sen der VDI 6022 "Hygiene-Anforderungen an raum-lufttechnische Anlagen" bzw. der DIN 1946 „Lüf-tungstechnische Anlagen“ (VDI-Lüftungsregeln)entsprechen. FCKW-haltige Kältemittel sind gemäßder FCKW-Verbotsverordnung bei bestehenden Kli-maanlagen unverzüglich auszutauschen.

5.2 Einsatz erneuerbarer Energien

● Thermische Solaranlagen

Mit Sonnenkollektoren wird Sonnenlicht in Wärmeumgewandelt. In Kombination mit einem Pufferspei-cher kann diese Wärme z. B. für die Aufbereitungvon Duschwasser oder zur Unterstützung derRaumheizung genutzt werden [4]. Für Sonnenkollek-toren gibt es das Umweltzeichen RAL-UZ 73.

● Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen werden in der Regel auf Dach-oder Freiflächen installiert und dienen der Stromer-zeugung (Umweltzeichen RAL-UZ 116). Der Anlagen-betreiber hat im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Anspruch auf eine erhöhte Vergütung desins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solar-stroms. Netzunabhängige Photovoltaikanlagen eig-nen sich überall dort, wo kein Anschluss ans öffent-liche Stromnetz vorhanden ist:Parkscheinautomaten, Notrufsäulen, Baustellenbe-leuchtungen, Stauwarnanlagen sowie Notfunkgeräteund Richtfunkanlagen, Beleuchtung von abgelege-nen Wartehallen, Fahrplan- und Hausnummernbe-leuchtung, Betreiben von Parkuhren (UmweltzeichenRAL-UZ 116 Photovoltaische Produkte).

● Biomasseanlagen

Biomassefeuerungen mit Waldhackgut, Sägerest-holz und Pelletfeuerungen sind eine weitgehendkohlendioxidneutrale Alternative zu klassischen, auffossilen Brennstoffen basierenden Wärmeversor-gungssystemen. Biomasse eignet sich auch für dieWärmeversorgung größerer Wohnareale oder gan-zer Ortsteile [5].

● Geothermie

Modellprojekte zur energetischen Nutzung von Tie-fengrundwässern gibt es in Bayern u. a. in Erding,Straubing, Simbach-Braunau und Unterschleißheim[6] [7] [8].

● Wärmepumpen

Eine Wärmepumpe ist eine Möglichkeit zur Raum-wärme- und Brauchwassererzeugung, bei der Ener-gie aus der Umgebung bezogen wird (Erdreich,Grundwasser oder Umgebungsluft) [9]. Diese Tech-nik bietet eine wirtschaftlich interessante Alternativezu traditionellen Brennstoffheizungen und eignetsich z. B. auch für Hallen- und Freibäder [10].

Erneuerbare Energien werden staatlich gefördert. Aus-künfte über Finanzhilfen und Förderprogramme gebendie entsprechenden Beratungsstellen (siehe hierzuKapitel 5.4 Beratung und Finanzierung)

5.3 Elektrogeräte und Beleuchtung

a) Neue Elektrogeräte sind meist stromsparender alsältere Geräte. Ein Vergleich der Verbrauchsdaten vonalten und neuen Geräten hilft bei der Entscheidungüber den Neukauf (siehe dazu auch Kapitel 1.4 Büro-geräte, Kapitel 1.5 Fernseher und Videorecorder,Kapitel 6.2 Kühlschränke und Gefriergeräte, Kapitel7.2 Waschmaschinen, Kapitel 9.3 Herde, Kapitel 9.4Geschirrspülmaschinen) [12].

b) Energiesparende, wirtschaftliche und umweltver-trägliche Lösungen für Beleuchtungsanlagen imInnen- und Außenbereich [13]:

● Austausch herkömmlicher durch energiesparendeLeuchtmittel im Zuge von Wartungsarbeiten.

● Installation selbständig wirkender Steuer- undRegelanlagen, wie z. B. Bewegungsmelder, Tages-lichtsensoren und Dimmer, Einsatz elektronischgesteuerter Bussysteme (Umweltzeichen RAL-UZ94).

Der Stromverbrauch in öffentlichen Einrichtungenlässt sich durch Energiesparmaßnahmen sowiedurch den Einsatz energiesparender Geräte undBeleuchtungssysteme um etwa ein Viertel reduzie-ren [11].

Erneuerbare Energien leisten einen wichtigen Bei-trag zu einer umweltverträglichen Energieerzeu-gung. Für Einrichtungen der öffentlichen Handkommen z. B. in Frage:

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Kapitel 5: Energie

● Verwendung elektronischer Vorschaltgeräte fürLeuchtstofflampen (Umweltzeichen RAL-UZ 81).

● Einsatz von Entladungslampen (z. B. Leuchtstofflam-pen oder Kompakt-Leuchtstofflampen, Natrium-dampflampen). Die höheren Beschaffungskostenamortisieren sich nach relativ kurzer Zeit.

● Verwendung insektenfreundlicher Lampentypen fürdie Außenbeleuchtung, z. B. Natriumdampflampen,Lampen mit UV-Filter bzw. Leuchten mit insekten-freundlicher Konstruktion (z. B. Straßenlaternen mitPrismatechnik).

5.4 Beratung und Finanzierung

Möglichkeiten der Finanzierung [14]:

● Zinsgünstige Darlehen

● Staatliche Zuschüsse

● Energieeinspar-Contracting [15]

Da sich Förderprogramme und Konditionen von Finan-zierungshilfen ändern können, empfiehlt es sich,Detailauskünfte bei den jeweils zuständigen Informa-tions- bzw. Antragsstellen einzuholen. In Tabelle 5-1sind die wichtigsten Förderprogramme für Kommunenund Behörden im Bereich Energie zusammengestellt.Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen zu Umbau und Sanierung, zum Ein-satz Erneuerbarer Energien sowie zur Finanzierungvon Vorhaben können sich Kommunen bei einerReihe von Beratungsstellen beschaffen (sieheAdressen in Anhang IV). Für Erst- und Einstiegsbe-ratungen steht u. a. das Bayerische Energie-Forum* zur Verfügung (Telefon: 01805 / 35 70 35).

Programme/Zuschüsse Gegenstand der

Förderung

Information /

Antragstellung

Bayerisches Modernisierungspro-gramm / Bayerisches Wohnungsbau-programm

Bauliche Maßnahmen zur Einspa-rung von Heizenergie oder Wasser;Modernisierungsmaßnahmen zurCO2-Minderung

Oberste Baubehörde im BayerischenStaatsministerium des Innern(StMI)*

CO2- Minderungsprogramm für kom-munale Liegenschaften

Maßnahmen an bestehenden Wohn-gebäuden zur CO2-Minderung

Bayerisches Institut für angewandteUmweltforschung und -technikGmbH (BIfA)*

KfW-Programm zur CO2-Minderung Maßnahmen an bestehenden Wohn-gebäuden zur CO2-Minderung undEnergieeinsparung

Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW)*

KfW-Wohnraum-Modernisierungs-Programm

Finanzierung von Maßnahmen imWohnungsbestand und zur Wohn-umfeldverbesserung

Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW)*

Bayerisches Programm zur verstärk-ten Nutzung Erneuerbarer Energien

Anschaffung, Errichtung und Inbe-triebnahme von Solarkollektoranla-gen zur Brauchwassererwärmungund/oder Raumheizungsunterstüt-zung

Bezirksregierungen*

Bayerisches Programm "RationellereEnergiegewinnung und -verwen-dung"

Einzelprojektförderung für Entwik-klungs-, Pilot- und InnovativeDemonstrationsvorhaben

Innovationsberatungsstelle Südbayern*

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Programme/Zuschüsse Gegenstand der

Förderung

Information /

Antragstellung

Förderung von Kleinwasserkraftanla-gen in Bayern

Wiederinbetriebnahme, Erhaltungund Ausbau von Kleinwasserkraftan-lagen (Neubau nur soweit ökologischvertretbar)

Bezirksregierungen*

Förderung Erneuerbarer Energien(Marktanreizprogramm)

Solarkollektoranlagen; Biomasseanla-gen; Photovoltaikanlagen

Bundesamt für Wirtschaft und Aus-fuhrkontrolle (BAFA)*

Programm zur Förderung Erneuerba-rer Energien

Wärmeerzeugung / Kraft-Wärme-Kopplung mittels Biomasse;Gewinnung von Biogas aus Biomas-se; Tiefengeothermie; Wasserkraftan-lagen

Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW)*

Förderung der energetischen Nut-zung von Biomasse / von nachwach-senden Rohstoffen

Biomasseheizwerke mit einem Min-dest-Jahres-Energiebedarf von 500MWh

Technologie- und Förderzentrum*(TFZ)

Tabelle 5-1: Förderprogramme sowie Informations- und Antragsstellen im Bereich Energie für Kommunen (Stand:August 2004)

Literatur und Hinweise:[1] Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,

Infrastruktur, Verkehr und Technologie, BayerischesStaatsministerium des Innern (Oberste Baubehör-de): Energieeinsparung bei Gebäude und Heizung.5/2004

[2] Verordnung über energiesparenden Wärmeschutzund energiesparende Anlagentechnik bei Gebäu-den (Energieeinsparverordnung – EnEV) vom 16.November 2001. BGBl Teil I Nr. 59 vom 21.November 2001, S. 3085 ff

[3] Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,Infrastruktur, Verkehr und Technologie: Energie-spartipps. 10/2003

[4] Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,Infrastruktur, Verkehr und Technologie: MerkblattNr. 50 „Aktive Sonnenenergienutzung“

[5] Nähere Informationen gibt das Kompetenzzen-trum „Nachwachsende Rohstoffe“ in Straubing*

[6] Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,Infrastruktur, Verkehr und Technologie: Oberflä-chennahe Geothermie – Heizen und Kühlen mitEnergie aus dem Untergrund. http://www.stmwivt.bayern.de/publikationen/bestellen.html#Energie

[7] Oberflächennahe Geothermie: www.umweltmini-sterium.bayern.de/bereiche/klima/geotherm.pdf

[8] Bayerisches Geologisches Landesamt: Geother-mie-Atlas Bayern. 2005: www.stmwivt.bayern.de

[9] Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,Infrastruktur, Verkehr und Technologie: MerkblattNr. 49 „Wärmepumpen“

[10] Bundesverband WärmePumpe (BWP) e. V. (inZusammenarbeit mit StMLU / StMWVT): Leitfa-den für die Erstellung von Erdwärmesonden fürWärmepumpenanlagen: www.waermepumpe-bwp.de

[11] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Büro-gebäude – Klima schützen – viel sparen mit weni-ger Strom. 2004

[12] Unterstützung für Kaufentscheidungen bieten u. a. das deutsche Umweltzeichen „Blauer Engel“,das „Europäische Umweltzeichen“, die Arbeitsge-meinschaft für sparsamen und umweltfreund-lichen Energieverbrauch e. V.* oder Produkttestsder Stiftung Warentest*

[13] Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staat-licher und kommunaler Verwaltungen: Beleuch-tung 2000. Hinweise zur Sicherstellung einer wirt-schaftlichen, umweltverträglichen und sparsamenVerwendung von Energie und Wasser, insbeson-dere bei Betrieb und Nutzung öffentlicher Gebäu-de. www.amev-online.de

[14] Ein Überblick über bayerische und bundesweiteFörderprogramme findet sich z. B. auf den Inter-netseiten des Bayerischen Staatsministeriums fürWirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie:www.stmwivt.bayern.de/energie/foerderprograk-me.html

[15] Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V. : Ener-gieeinspar-Contracting: www.ffe.de/contracting

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6.1 Grund- und Regenwassernutzung

a) Die kommunalen Satzungsbestimmungen zu Trink-wasserver- und Abwasserentsorgung zum An-schluss- und Benutzungszwang sind zu beachten,gegebenenfalls sind Ausnahmegenehmigungen zubeantragen.

b) Im Rahmen einer fachkundigen Beratung (z. B. Was-serwirtschaftsamt) sollte geprüft werden, ob undunter welchen Bedingungen Trinkwasser durchGrund- oder Regenwasser ersetzt werden kann.

c) Die Nutzung von Wasser aus eigenem Brunnenstellt eine Gewässernutzung dar und bedarf grund-sätzlich einer Erlaubnis bzw. einer Genehmigung.Geeignete Einsatzbereiche für Brunnenwasser sindz. B.:

● Bewässerung von Grünanlagen (z. B. Sportplätze)

● Fahrzeugwäsche

● Kühlung

● sanitäre Anlagen

● Reinigungstätigkeiten (z. B. Hofreinigung)

Mit der Brunnenbohrung sollten Fachfirmen beauftragtwerden, die im Besitz der DVGW-Bescheinigung W 120 sind bzw. eine entsprechende Qualifizierungnachweisen können [1].

d) Der Einsatz von Regenwasser eignet sich z. B. fürdie Bewässerung von Grünanlagen und Gemüsekul-turen sowie zur Fuhrparkwäsche und Maschinenrei-nigung. Auch für die Toilettenspülung in öffentlichenEinrichtungen ist Regenwasser problemlos einsetz-bar. Der Einbau einer Regenwassernutzungsanlage(DIN 19650) ist beim zuständigen Gesundheitsamtanzuzeigen. Die Anzeigepflicht gilt auch für wesent-liche Änderungen und Stilllegungen (nach TrinkwV).Zapfstellen und Anschlüsse sind mit dem Hinweis-schild „kein Trinkwasser“ zu kennzeichnen und miteinem abnehmbaren Drehgriff (Kindersicherung) zuversehen (nach TrinkwV) [2].

6.2 Wasserversorgungs-einrichtungen

In Einrichtungen mit erhöhtem Wasserbedarf (wiez. B. Hallenbäder und Krankenhäuser) empfiehlt essich, alle Bezugsquellen, Wasserverbraucher sowieEinleitungsstellen (Stoffströme) zu erfassen und ineinem Fließbild grafisch darzustellen. Dabei sollteninsbesondere die Hauptverbraucher ermittelt undkontinuierlich kontrolliert werden.

Das durch die kommunale Wasserversorgung zurVerfügung stehende Wasser hat Trinkwasserqua-lität und ist damit ein hochwertiges Lebensmittel.Für zahlreiche Nutzungen im Bereich der öffent-lichen Hand bieten sich Alternativen der Wasserge-winnung an, z. B. durch Grundwasser aus eigenemBrunnen oder durch Verwendung von Regenwas-ser.

6 Wasser Die öffentliche Hand verwendet Trinkwasser in Schulen, Krankenhäusern, Bauhöfen,Sportstätten und Verwaltungsgebäuden. Nach den Grundsätzen der nachhaltigen Was-serwirtschaft gilt es, bei Wassergewinnung, -nutzung und -entsorgung Sorgfalt waltenzu lassen. Oberstes Ziel ist der sparsame Umgang mit dem Trinkwasser. Darüber hinausist eine weitgehende Reduzierung der Abwasserbelastung bei gleichzeitiger Gewährlei-stung eines hygienisch einwandfreien und damit gesundheitlich unbedenklichen Betrie-bes von öffentlichen Einrichtungen anzustreben.

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a) Bei der Wassernutzung in Einrichtungen der öffent-lichen Hand lassen sich die größten Einsparerfolgedurch Verhaltensänderungen erzielen. Es empfiehltsich, Mitarbeiter sowie Nutzer und Besucher zumsparsamen Umgang mit Wasser anzuregen bzw. zuinformieren und Anreize zur Änderung alter Ge-wohnheiten zu schaffen. Damit kann gleichzeitig einBeitrag zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit gelei-stet werden [3].

b) Rund 10 Prozent des abgegebenen Trinkwasserswerden in öffentlichen Gebäuden verbraucht, davonwiederum fließen 90 Prozent allein durch die WC-Spülung. In bestehenden Einrichtungen lassen sichdurch regelmäßige Wartungsarbeiten und kleinereUmrüstung der Sanitärausstattung beträchtlicheMengen Wasser sparen. Für Neubauten und Sanie-rungen ist der Einbau moderner wassersparenderSanitärtechnik von Vorteil.

Dabei empfiehlt sich z. B. der Einsatz von

● Dusch- und Wasserhahnarmaturen mit Wassermen-genregler bzw. Durchflusskonstanthalter oderDurchflussbegrenzer.

● wassersparenden Toiletten-Spülkästen entsprechendden Anforderungen der Umweltzeichen-Vergabe-

grundlage RAL-UZ 32 (siehe Anhang III „Ausgewähl-te Umweltzeichen“) und wassersparenden Klosett-becken, die für eine Spülwassermenge von 6 bzw.4,5 Litern mit normgerechten Spülkästen oderDruckspülern zugelassen sind.

● wassersparenden und lärmarmen Druckspülern(Umweltzeichen RAL-UZ 44).

● elektronisch gesteuerten Duscharmaturen (Umwelt-zeichen RAL-UZ 33).

● Thermostat-Einhand-Mischarmaturen bei kleinerenDuschanlagen.

c) Wassersparen bedeutet auch Energiesparen. Mitwelchen Maßnahmen sich bei der WassernutzungEnergie einsparen lässt, sollte Gegenstand einersystematischen Untersuchung der Hausinstallationsein. Empfehlungen zum sparsamen und rationellenEnergieeinsatz in der Wasserversorgung geben dieKapitel 5.1 Raumwärme und Warmwasser und 5.2Einsatz Erneuerbarer Energien sowie z. B. ein Merk-blatt des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotech-nik staatlicher und kommunaler Verwaltungen [4].

Werkstoff Übliche Verbin-

dungstechniken

Technische Regel

für Rohre

Feuerverzinkter StahlGewindeverbindungKlemmverbindung

DIN 2440DIN 2441DIN 2444

Nichtrostender Stahl Preßverbindung DVGW-W 541

Kupfer

LötverbindungPreßverbindungKlemmverbindung

DVGW-GW 392

PE-X

(vernetztes Polyethylen)PreßverbindungKlemmverbindung

DVGW-W 531

PB

(Polybuten)SchweißverbindungKlemmverbindung

DIN 16 968DIN 16 969

PP-R

(Polypropylen)Schweißverbindung DIN E 8077 A1

DIN E 8078 A1

PVC-C

(chloriertes Polyvinylchlorid)KlebverbindungKlemmverbindung

DIN 8079DIN 8080

PE-X PE-X

PB AI PB (Verbundrohr)PP PP

PreßverbindungKlemmverbindung

DVGW-W 542(Entwurf)

Abb. 6-1: Werkstoffe für Rohre in der Trinkwasserinstallation (Quelle: Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft)

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d) Bei veralteten Leitungssystemen für die Trinkwas-serversorgung und Entwässerung kann es zurBeeinträchtigung des Trinkwassers durch Schwer-metalle aus der Auflösung von Korrosionsproduktensowie zum Schwermetalleintrag aus Rohren insAbwasser kommen (z. B. Blei, Kupfer). Daher solltegeprüft werden, ob alte Rohre im Altbaubestand deröffentlichen Hand ausgetauscht und durch Rohrlei-tungen aus anderen Werkstoffen ersetzt werdenkönnen, die den Anforderungen der Trinkwasserver-ordnung (TrinkwV) in Verbindung mit dem techni-schen Regelwerk entsprechen (DIN 50930 und DIN1988) [5].

e) Bei Neuinstallation von Wasserversorgungsanlagensind die Technischen Regeln zur Trinkwasserinstalla-tion (TRWI, DIN 1988, Teile 1-8) zu beachten [6]. DieErrichtung oder wesentliche Veränderung von Haus-installationen darf gemäß AVB Wasser nur durchdas Wasserversorgungsunternehmen oder durchein Installationsunternehmen, das im Installations-verzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmeneingetragen ist, durchgeführt werden. Das Installa-tionsunternehmen muss vor Beginn der Arbeitenaufgrund von Wasseranalysen der Gesundheitsäm-ter oder Wasserversorgungsunternehmen die Eig-nung des vorgesehenen Installationsmaterials fürdie anstehende Wasserqualität prüfen [7].

f) Das Problem der Verkalkung stellt sich nur in Warm-wasserleitungen. Hier ist die Installation von Enthär-tungsanlagen sinnvoll. Das gilt für sehr hartes Was-ser (Härtebereich 4), das in Warmwasserbereiternauf über 60° C erhitzt werden muss. Im Wasserhär-tebereich 3 empfiehlt sich nach DIN 1988 bei Was-ser über 60° C allenfalls der Einsatz von sogenann-ten Dosieranlagen, die durch Zugabe von Poly-phosphaten Kalkablagerungen hemmen sollen. Esdürfen nach der Verordnung über allgemeine Bedin-gungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWas-serV) nur Geräte verwendet werden, die das Prüf-zeichen der Deutschen Vereinigung des Gas- undWasserfaches e. V. (DVGW) aufweisen und über

eine “Sparbesalzung” verfügen und damit der DIN19636 entsprechen. Der Einbau sollte nur durch einInstallateurunternehmen erfolgen, das in einem In-stallateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunter-nehmens eingetragen ist und somit wasserchemi-sche Kapazitätsberechnungen durchführen kann.Die Anlage muss regelmäßig gewartet werden.Für die Warmwasserbereitung sind folgende DIN-Normen und Richtlinien der ArbeitsgemeinschaftFernwärme e. V. (AGFW)* zu beachten: DIN 1988,Teil 2 und Teil 4, DIN 4753 sowie AGFW-Arbeitsblatt510: Richtlinien für das Kreislaufwasser in Heißwas-ser- und Warmwasserheizungsanlagen.

g) Es sollte auch geprüft werden, ob kostengünstigeAlternativen zur Wasserenthärtung genutzt werdenkönnen, da diese vorbeugend wirken:

● Bei der zentralen Warmwasserbereitung, den Heiß-wasserboilern und den Durchlauferhitzern kann aufWassertemperaturen über 60° C verzichtet werden.

● In Geschirrspülmaschinen kann ein kleiner Ionen-austauscher der Verkalkung vorbeugen.

● Bei Waschmaschinen sollte auf die richtige Dosie-rung von Waschmitteln geachtet werden. Der 90° C-Waschgang ist auch bei “Kochwäsche” kaum mehrnotwendig.

● Kaffeemaschinen und andere Kleingeräte könnenmit Essig- oder Zitronensäure entkalkt werden.

h) Betreiber von Anlagen, in denen mit wassergefähr-denden Stoffen umgegangen wird, müssen dieDichtigkeit und die Funktionsfähigkeit der Sicher-heitseinrichtungen ständig überwachen. Bei fachbe-triebspflichtigen Anlagen (z. B. Heizölverbraucheran-lagen) hat der Betreiber für die Errichtung, Durch-führung von Unterhaltungsmaßnahmen und Reini-gung der Anlage und Anlagenteile einen Fachbetriebnach § 19 i WHG zu beauftragen [8].

6.3 Schwimm- und Badebeckenwasser

a) Die Aufbereitung von Schwimm- und Badebecken-wasser sollte nach den anerkannten Regeln derTechnik (DIN 19643) erfolgen.

Durch die Nutzung von Schwimm- und Badebek-kenwasser darf keine Schädigung der mensch-lichen Gesundheit und der Umwelt eintreten.

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b) Für den Einsatz im Bad sollten nur Aufbereitungs-und Desinfektionsmittel eingesetzt werden, die denFestlegungen in der DIN 19643 entsprechen.

c) Bei vorgesehenen Modernisierungen oder Neubau-ten von Beckenbädern sollten in der Vorbereitungs-phase sachkundige Hygienefachleute, z. B. Vertreteraus dem Koordinierungskreis Bäder, in die Planungeinbezogen werden [9].

d) Als Füllwasser für Schwimm- und Badebecken sollteTrinkwasser oder Wasser mit Trinkwasserqualitätverwendet werden. Die eine Badewasseraufberei-tung störenden Wasserinhaltsstoffe sollten in einerVoraufbereitung aus dem Wasser entfernt werden.Das trifft auch bei Verwendung von Heil- oder Mine-ralwässern als Füllwasser von Badebecken zu.

e) Der Eintrag von Belastungsstoffen ins Beckenwas-ser ist möglichst gering zu halten (Aufklärung derBadegäste über die notwendige Körperhygienedurch Duschen).

f) In Schwimm- und Badebeckenwasser muss jeder-zeit eine ausreichende Desinfektionswirkunggewährleistet sein. Bedingung für eine gute Desin-fektionswirkung ist, dass reduzierende Stoffe undTrübstoffe durch Optimierung des Filterbetriebesund der Flockung aus dem Wasser entfernt werden.

g) Die Bildung von Desinfektionsnebenprodukten istunvermeidlich. Aufbereitungsverfahren unter Einbe-ziehung von Pulveraktivkohledosierung, Aktivkohle-filtration und Ozonung sind in der Lage, die Neben-produkte der Chlorung auf ein gesundheitlich unbe-denkliches und technisch unvermeidbares Maß zuminimieren.

h) Bei der Sanierung von Freibädern sollte darauf ge-achtet werden, dass pro Badebesucher und Tag min-destens 30 Liter Frischwasser zugeleitet werdenmüssen. In alten Bädern, in denen oft eine höhereFrischwasserzugabe erforderlich ist, lohnt sich eineSanierung der Filteranlage, die erhebliche Einsparun-gen an Wasser- und Energiekosten mit sich bringt[10].

i) In Biobadeteichen sollte das Teichwasser durch bio-logisch unbedenkliche Verfahren, wie z. B. die Bioin-filtration, aufbereitet werden. Bei der Bioinfiltrationwird das Wasser kontrolliert durch einen mit Schilfoder Binsen bewachsenen Bodenfilter geleitet. Ein-fache, horizontal durchströmte Feuchtbiotope habendagegen eine vernachlässigbar geringe Reinigungs-leistung und dienen deshalb ausschließlich der Zier-de und Verschönerung. Auf eine Desinfektion mitoxidierend wirkenden Mitteln (Chlor, Ozon) odereine UV-Bestrahlung sollte verzichtet werden, dadiese Verfahren nur in Verbindung mit geeignetenWasseraufbereitungstechniken sinnvoll sind [11].

Über weitere Bestimmungen zur Beckenwasserqua-lität öffentlicher Bäder sowie zur Einleitung vonAbwässern aus Badebetrieben informieren das Bayeri-sche Landesamt für Wasserwirtschaft sowie dieGesundheitsämter [12]. Empfehlungen zu Biobadetei-chen gibt z. B. die Gesellschaft für naturnahe Badege-wässer e. V.* [13].

6.4 Abwasserentsorgung

a) Es wird empfohlen, sich bei den Wasserwirtschafts-ämtern nach den geltenden Bestimmungen zur Ein-leitung von Abwässern (Direkt- und Indirekteinleiter)zu informieren und die technischen Anlagen zurWassernutzung darauf auszurichten.

b) Zur Reduzierung der Abwasserbelastung empfiehltsich in bestimmten Einrichtungen der öffentlichenHand (z. B. Waschplätze) eine Wasseraufbereitungnach dem Stand der Technik und eine damit mögli-che Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser.Es sollte geprüft werden, welche Abwasserbehand-lungsanlagen und -verfahren sich nach DIN 1999 fürden jeweiligen Einsatzbereich am besten eignen (z. B. Leichtflüssigkeitsabscheider, Koaleszenzab-scheider oder Emulsionsspaltanlagen).

c) Findet eine Abwasservorbehandlung statt, sobesteht nach der Eigenüberwachungsverordnung(EÜV) die Verpflichtung, Eigenkontrollmaßnahmendurchzuführen, wenn die Indirekteinleitung geneh-migungsbedürftig gem. Art. 41c BayWG ist. Wird z. B. in einem Krankenhaus eine Vorbehandlung von

Durch einen sparsamen Umgang mit Frischwasserlässt sich auch das Abwasseraufkommen verrin-gern. Ein bewusster Umgang mit Trinkwasserdurch Ausnutzung aller technischer Möglichkeitenhilft doppelt sparen: bei den Frischwasserkostenund den Abwassergebühren.

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Abwässern durchgeführt, so muss auch geprüftwerden, ob für den Betrieb der Abwasserbehand-lungsanlagen eine wasserrechtliche Genehmigungeinzuholen ist.

d) Zur Reduzierung des Abwasseraufkommens wirdempfohlen, überall dort, wo es sinnvoll ist, dasNiederschlagswasser zu versickern (siehe dazu Kapi-tel 8.4 Regenwasserversickerung).

e) Bei der Reinigung von Kraftfahrzeugen sollte diemaschinelle Reinigung bevorzugt werden und zwarin Anlagen, die den Anforderungen der Umweltzei-chen „Abwasserarme Autowaschanlagen – RAL-UZ23a“ und „Autowaschanlagen mit Wasserrecycling –RAL-UZ 23b“ entsprechen. Diese Anlagen verfügenüber ein Wasserrückgewinnungsverfahren, das denFrischwasserverbrauch um bis zu 75 Prozent redu-ziert [14].

f) Bei Ausschreibungen von Reinigungsleistungen anprivate Firmen sollte auch der Entsorgungsweg ent-stehender Abwässer berücksichtigt werden (sieheauch Kapitel 7 Reinigung und Hygiene) [15].

j) Hinweise zur Beschaffung von Chemikalien zumEinsatz in Kläranlagen gibt das Kapitel 10.5 Kläranla-gen.

Ansprechpartner für Wasserfragen sind das BayerischeStaatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Ver-braucherschutz (insbes. rechtliche Fragen), das Bayeri-sche Landesamt für Wasserwirtschaft sowie die Was-serwirtschafts- und Gesundheitsämter [16] [17].

Literatur und Hinweise[1] Wasserwirtschaftsamt Amberg: Bohrungen.

www.bayern.de/wwa-am/service/grundwasser/bohrungen.htm

[2] Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft:„Entscheidungshilfen zum Thema Regenwasser-nutzung”: www.bayern.de/lfw/technik/nutzung_einfluesse/infoblaetter/wv/twverbrauch/twum-gang/regen_grau.htm

[3] Bayerisches Staatsministerium für Landesentwik-klung und Umweltfragen: Die umweltbewußteGemeinde, Band II - Maßnahmenbeschreibung„Wassersparen in gemeindlichen Einrichtungen“.München 1996

[4] Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staat-licher und kommunaler Verwaltungen: Hinweise

zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen, umwelt-verträglichen und sparsamen Verwendung vonEnergie und Wasser, insbesondere bei Betriebund Nutzung öffentlicher Gebäude: www.amev-online.de

[5] Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachese. V.: DVGW-Regelwerksverzeichnis 2003Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Was-ser mbH (wvgw): Josef-Wirmer-Str.3, 53123 Bonn(www.wvgw.de)

[6] Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachese. V.: Praxis der Trinkwasserinstallation. AktuelleErläuterungen zur DIN 1988 und den dazugehöri-gen Arbeitsblättern. 2002

[7] Landesamt für Wasserwirtschaft: Hausinstallationnach DIN 1988: www.bayern.de/lfw/technik/nut-zung_einfluesse/infoblaetter/wv/twtechnik/hausin-stallation/wer.htm

[8] Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft:Merkblatt „Erstellen und Warten der Anlagendurch Fachbetriebe (§19i WHG)“

[9] Koordinierungskreis Bäder (Deutsche Gesellschaftfür Badewesen, Deutscher Sportbund, DeutscherSchwimmbadverband): KOK-Richtlinie für denBäderbau

[10] Bayerisches Staatsministerium für Landesentwik-klung und Umweltfragen: Der umweltbewußteSportverein. München 1996

[11] Forschungsgesellschaft LandschaftsentwicklungLandschaftsbau e. V.: Empfehlungen für Planung,Bau, Instandhaltung und Betrieb von öffentlichenSchwimm- und Badeteichanlagen. 2003: www.fll.de/vertriebsmodul.html

[12] Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft:Abwasser aus Schwimm- und Heilbädern.Merkblatt 4.5/8 (Stand 01.08.2000)

[13] Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e. V .:www.kleinbadeteiche.de

[14] Abwassertechnische Vereinigung: Merkblatt ATV -M 771 „Abwasser aus der Fahrzeuginstandhal-tung und –pflege“

[15] Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft:Empfehlungen zur Verwendung von Reinigungs-mitteln in Dienstgebäuden sowie zur Fahrzeugrei-nigung. Materialien Nr. 101 (2001)

[16] Wasserrechtliche Verfahren im Überblick: www.stmugv.bayern.de/de/wasser/recht/recht3.htm

[17] Ansprechpartner für Wasserfragen:www.stmugv.bayern.de/de/wir/ansprech/was-spart.htm

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7.1 Waschmittel

a) Grundsätzlich sollte eine Verringerung des Wasch-mittelverbrauchs durch konsequente Umsetzung derallgemein bekannten Empfehlungen zum umweltge-rechten Waschen angestrebt werden, z. B. durchVerzicht auf Vorwäsche und Dosierung entspre-chend des örtlichen Wasserhärtegrads und der Ver-schmutzung. Die Maschine sollte so weit wie mög-lich beladen werden, um Waschvorgänge insgesamtzu reduzieren. Moderne Waschmittel sind auch beiniedrigen Temperaturen leistungsfähig; i. d. R. sindTemperaturen um 40° C ausreichend. Bei Weißwä-sche kann zusätzlich Bleichsalz zugegeben werden.

b) Es sollten Kompaktwaschmittel verwendet werden,die den Anforderungen der Umweltzeichen-Vergabe-grundlage RAL-UZ 70 (Waschmittel) entsprechen [3].

c) Mitarbeiter sind eingehend über die Praxis desumweltgerechten Waschens zu informieren.

d) Flüssigwaschmittel sollten allenfalls zur Reinigungfett- und ölverschmutzter Textilien verwendet wer-den. Auf Weichspüler sollte verzichtet werden.

7.2 Waschmaschinen

a) Für die Beschaffung von Waschmaschinen miteinem geringen Wasser- und Energieverbrauch gibtes folgende Informationsangebote zur Orientierung:

● Warentests der Stiftung Warentest [4]

● Liste “Besonders sparsame Haushaltsgeräte” [5]

● EU-Energielabel für Haushaltsgeräte [6]

● Europäisches Umweltzeichen.

b) Es sollte geprüft werden, ob Geräte beschafft wer-den können

Die wesentlichen Umweltaspekte einer Waschma-schine zeigen sich in einem geringen Wasser- undEnergieverbrauch, in der Waschwirkung und Spül-leistung sowie in der Wiederverwendbarkeit derBauteile.

Bestimmte Inhaltsstoffe von Waschmitteln gelan-gen trotz Abwasserklärung in die Oberflächenge-wässer und führen dort zu Umweltbelastungen. InEinrichtungen der öffentlichen Hand (Krankenhäu-ser, Kinder- und Altenheime, Kasernen u. a.) gilt esdaher, den Waschmittelverbrauch durch sachge-rechte Handhabung auf ein notwendiges Maß zubeschränken.

7 Reinigung und HygieneJeder Reinigungsvorgang belastet die Umwelt. Jährlich gelangen rund 800.000 t Wasch-mittel und rund 100.000 t Reinigungsmittel ins Abwasser [1]. Zu einem umweltverträg-lichen Wasch-, Reinigungs- und Hygienewesen gehört es, den Eintrag von Stoffen undSubstanzen in die Umwelt so weit wie möglich zu reduzieren durch einen zentral orga-nisierten Einkauf, eine konsequente Umstellung der verwendeten Mittel, Vorgaben inden Verträgen mit privaten Fremdfirmen sowie durch Schulung des Reinigungsperso-nals. Es stehen darüber hinaus heute moderne Verfahren zur Verfügung, die mit weni-ger Mitteleinsatz eine hohe Leistung erzielen. Dies hat auch finanzielle Vorteile: Umwelt-schonende Reinigungsverfahren, energie- und wassersparende Gerätschaften, derVerzicht auf Spezialmittel sowie der Einsatz von Dosierhilfen tragen erheblich dazu bei,Kosten zu sparen. Hier gilt: Weniger ist mehr [2].

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Kapitel 7: Reinigung

● mit energiesparendem Kalt-/ Warmwasseranschluss

● mit recyclinggerechter Konstruktion, sofern nochkeine spezifischen Anforderungen in einer Umwelt-zeichenvergabegrundlage zur Verfügung stehen.

c) Beim Betrieb von Waschmaschinen sollte folgendesbeachtet werden:

● Bei normal verschmutzten Textilien sollte auf eineVorwäsche verzichtet werden. Die Waschmaschi-nenhersteller haben durch die Gestaltung der Waschprogramme diesem Vorschlag bereits Rech-nung getragen.

● Die Füllmenge der Waschmaschine sollte nach Be-triebsanleitung voll ausgenutzt werden. In der Regelkönnen 4 bis 5 kg Wäsche gewaschen werden.

● Auch Kochwäsche kann im 60°C - Waschprogrammgewaschen werden. Im Vergleich zum 95°C -Waschprogramm werden 40 Prozent der Energieeingespart. Hygienisch sauberes Waschen istgewährleistet. Lediglich in Sonderfällen, z. B. beiKranken- oder Säuglingswäsche, ist ein 95°C -Waschprogramm sinnvoll.

7.3 Textilreinigungsanlagen / Wäschereien

a) In Wäschereien sollten Ionenaustauscher zur Was-serenthärtung installiert werden, damit die verwen-deten Waschmittel nach dem niedrigsten Wasser-härtebereich (I) dosiert werden können. Zu beachtensind der Salzbedarf pro Liter Wasser zu enthärten-dem Wasser, der Wasserbedarf für die Regenerie-rung und der Energieverbrauch.

b) Neu beschaffte Waschmaschinen sollten verbrauchs-arm bezüglich Wasser, Strom und insbesondereWaschmittelverbrauch sein (siehe Kapitel 7.2 Wasch-maschinen).

c) Bereits bei der Beschaffung von Textilien und Klei-dungsstücken sollte überprüft werden, ob eine Che-mische Reinigung notwendig ist oder eine Nassrei-nigung als Alternative in Frage kommt.

d) Wird die Reinigung von Textilien notwendig, sollte –wenn möglich – die Reinigung in einer Nassreini-gungsanlage ausdrücklich gefordert werden. InAbhängigkeit von der Warenzusammensetzung istdie Nassreinigung in vielen Fällen durchführbar.

e) Bei Aufträgen an Chemiereinigungsanlagen solltegeprüft werden, ob sich der Betrieb einer der Über-wachungsvereinigungen angeschlossen hat.

7.4 Händetrocknung

Zur Händetrocknung in öffentlichen Einrichtungen soll-te eines der insgesamt drei als ökologisch vorteilhaftbewerteten Systeme zur Anwendung kommen.

Auf dieser Basis sind gezielte umweltorientierteBeschaffungen möglich:

● Handtuchspender mit Papierhandtüchern aus Altpa-pier (RAL-UZ 5 Hygienepapiere aus Altpapier) [8].

● Stoffhandtuchrollen (RAL-UZ 77 System Stoffhand-tuchrollen im Stoffhandtuchspender).

● Warmlufthändetrockner (RAL-UZ 87 Energiesparen-de Warmlufthändetrockner).

7.5 Hygienepapiere

Hygieneprodukte aus Altpapier gibt es mittlerweile fürdie unterschiedlichsten Anwendungsbereiche:

● Sanitärbereich (z. B. Papierhandtücher, Papierta-schentücher, Toilettenpapier),

● Küchen- und Kantinenbereich (z. B. Küchentücher,Servietten),

Überall dort, wo Papierprodukte beschafft werden,sollten Recyclingpapierprodukte bevorzugt ver-wendet werden.

Zur Händetrocknung gibt es vier Systeme, vondenen drei als ökologisch gleichwertig bewertetwerden: Warmlufthändetrockner, Recyclingpapier-handtücher und Baumwollhandtuchrollen. Nur diePapierhandtücher aus Zellstoff erweisen sich lautÖkobilanz des Umweltbundesamtes als ökologischnachteiliger [7].

Bereits bei der Beschaffung von Textilien solltedarauf geachtet werden, dass sie möglichstumweltverträglich gereinigt werden können.

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● Reinigungsbereich (z. B. Putztücher, Abdeckpapiere),

● medizinischer Bereich (z. B. Schutztücher als Lie-genabdeckungen).

7.6 Gebäudereinigung

a) Es wird empfohlen, in allen Einrichtungen deröffentlichen Hand eine Konzeption zur umwelt-freundlichen Gebäudereinigung zu erarbeiten [10].Ausgehend von einer Ist-Analyse (u. a. Größe undBelegung der Räume, Materialien und Zustand derOberflächen, Verschmutzungsgrad, Laufstraßen undSchmutzzonen, Abfallaufkommen) sollten die spezi-fischen Reinigungsziele, Schmutzvermeidungsstra-tegien, Reinigungsmethoden und -intervalle festge-legt werden. Diese Konzeption sollte die Grundlagefür Ausschreibungen und die Vergabe von Reini-gungsleistungen bilden [11].

b) Verschmutzungen sollten von vornherein soweit wiemöglich vermieden werden, z. B. durch Schmutz-fangmatten im Eingangsbereich.

c) In den vertraglichen Regelungen mit den Reini-gungsfachfirmen sollten folgende umweltrelevantenGesichtspunkte Beachtung finden:

● Den Gebäudereinigungsfirmen sollte u. a. zur Aufla-ge gemacht werden, Reinigungsmittel zu verwen-den, deren Rezepturen auf der Basis von FIGR-Formblättern bzw. -Berichten eingeholt und geprüftwurden [12]. Bei den Angaben über die Mengenbe-

reiche der Inhaltsstoffe ist zu beachten, dass in Kon-zentratprodukten prozentual höhere Anteile an akti-ven Wirkstoffen vorliegen.

● Da die Dosierung von Reinigungsmitteln keinen ein-deutigen Einfluss auf den Reinigungs- und Pflegezu-stand von Oberflächen hat, können Reinigungsmit-tel in der Regel in der niedrigsten angegebenenDosierung angewandt werden. Teilweise kann dieDosierung auch durch verstärkten mechanischenEinsatz und entsprechende Einwirkzeiten weiter ver-ringert werden. Grundsätzlich sollten geeigneteDosierhilfen eingesetzt werden; das Reinigungsper-sonal sollte in deren Benutzung sorgfältig unterwie-sen und kontrolliert werden.

● Für die Beschaffung von enzymhaltigen Produktensollte die Registriernummer für Zusatzinformationenentsprechend der freiwilligen Zusage verfügbar sein(Registriernummer: xx/x.x.x.x/xx, wobei der mittlereTeil den Enzymcode repräsentiert und aus 4 bis 6Ziffern bestehen kann).

● Aus Gründen der Abfallverminderung und der Wirt-schaftlichkeit empfiehlt es sich, Konzentrate anstellevon Verdünnungen zu beschaffen, soweit die erfor-derliche Dosierung sichergestellt werden kann.

● Es sollte geprüft werden, ob in sanitären Anlagendie Reinigung mit Scheuermitteln, Allzweckreinigernoder Alkoholreinigern anstelle von WC-Reinigerndurchgeführt werden kann. Mit Bioziden ausgerüs-tete Allzweckreiniger sind – wenn überhaupt – nurin Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimenund Kindergärten erforderlich.

● Es sollte geprüft werden, ob Fenster anstelle vonlösemittelhaltigen Fensterreinigungsmitteln mitAlkoholreinigern gereinigt werden können.

● Die Verwendung lösemittelarmer Fußbodenreini-gungsmittel ist zu bevorzugen. Bei der Verwendunglösemittelhaltiger Reiniger ist während und nach derReinigung für eine gute Durchlüftung zu sorgen.

● Beschichtete Fußböden sollten nicht turnusgemäß,sondern je nach Bedarf grundgereinigt werden. Zuprüfen ist, ob das jährliche Wachsen der Kunststoff-böden und damit die jährliche Sondermüllentsor-gung der abgelösten Wachsschichten entfallenkann. Beschichtungen der Oberfläche schützen vorerhöhtem Schmutzeintrag in die Oberschicht undbegünstigen die Aufnahme der Verunreinigungenbei der Reinigung.

● Es sollten Fleckentfernungsmittel beschafft werden,die keine chlorierten Kohlenwasserstoffe enthalten.

Mit Reinigungsarbeiten in öffentlichen Einrichtun-gen sind zunehmend private Reinigungsfirmenbeauftragt. Daher geht es im Bereich der Gebäu-dereinigung im Wesentlichen um die Berücksichti-gung von Umweltschutzkriterien in den Ausschrei-bungen und in der Vertragsgestaltung selbst [9].

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Kapitel 7: Reinigung

Die meisten Flecken lassen sich durch Essig, Seife,Salz, Scheuerpulver oder Alkohol sofort nach demEntstehen entfernen.

● Auf die Verwendung von p-DCB-haltigen Beckenstei-nen für Standurinale sollte verzichtet werden. EinerStellungnahme des Umweltbundesamtes und desBundesgesundheitsamtes zufolge kann ein hygie-nisch einwandfreier Zustand der sanitären Anlagenauch ohne Geruchsübertöner erreicht werden.

● Bei der Vertragsgestaltung sollte auch darauf geach-tet werden, den Turnus für die Grundreinigung nichtfestzuschreiben und so die Arbeitsorganisation flexi-bel zu halten.

d) Das Reinigungspersonal sollte hinsichtlich des spar-samen und bestimmungsgemäßen Einsatzes vonReinigungsmittel, der Beachtung von Einwirkzeitenund der ordnungsgemäßen Abwasserentsorgunggeschult und auch kontrolliert werden. Dabei solltedem subjektiven, häufig überdimensionierten Ein-satz von Reinigungsmitteln bei der Sanitärreinigungbesondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Essollte auch klar dargestellt werden, dass eine vor-beugende Anwendung chemischer Rohrreinigernicht erforderlich ist. Rohrverstopfungen sindmechanisch (Saugglocken, Rohrreinigungsspiralen) –sobald ein verlangsamter Abfluss erkennbar ist –oder durch Ausbauen des Rohrteils zu beseitigen.

7.7 Desinfektionsmittel

a) Es gilt, die Desinfektionsmittelanwendung kritischzu hinterfragen. Daher wird vorgeschlagen, in denvon der öffentlichen Hand bewirtschafteten Gebäu-

den die Praxis im Umgang mit Desinfektionsmittelnzu überprüfen mit dem Ziel,

● festzustellen, ob und wenn ja, wo eine Desinfek-tionserfordernis besteht,

● Desinfektionsmittel mit unter Umweltgesichtspunk-ten günstiger zu beurteilenden Wirkstoffen anzu-wenden (bei gleicher mikrobieller Wirksamkeit),

● richtig zu desinfizieren hinsichtlich der Dosierungund der Einwirkzeit.

Empfehlungen für Desinfektionsmaßnahmen in Kran-kenhäusern geben u. a. die Kommission für Kranken-haushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (RKI) Berlin* sowie die Desinfektions-kommission der Deutschen Gesellschaft für Hygieneund Mikrobiologie (DGHM)*, die fortlaufend, z. B. imBundesgesundheitsblatt, abgedruckt werden.

b) Einsatz thermischer Desinfektionsverfahren: Soweites die Art des zu desinfizierenden Objektes zulässt,ist thermischen Desinfektionsverfahren (Behandelnmit heißem Wasser: Erhitzen in Wasser bzw. Spülenmit heißem Wasser) grundsätzlich der Vorzug vorchemischen Desinfektionsmitteln und -verfahren zugeben.

c) Dosiergerechte Desinfektionsmittel sollten nachihrer “dosiergerechten” Ausrüstung ausgewähltwerden, d. h. die Verdünnung, die erforderlicheMenge und die Einwirkzeit sind exakt anzugeben.Dosierhilfsmittel wie Becher oder Automaten sindanzugeben bzw. mitzuliefern.

d) Verwendung von Dosiergeräten im Bereich mithohem Infektionsrisiko: Für Bereiche mit hohemInfektionsrisiko werden gemäß einer Richtlinie derBundesanstalt für Materialforschung und –prüfung*Desinfektionsdosiergeräte geprüft und anerkannt[13]. Es liegen Erfahrungsberichte vor, dass mit demEinsatz anerkannter Dosiergeräte die Verbrauchs-menge an Desinfektionsmitteln in diesem Bereichgesenkt werden kann. Dies setzt allerdings eineregelmäßige Überprüfung der Dosiergenauigkeit derAutomaten durch den Hersteller oder Anwendervoraus.

e) Desinfektion in Großküchen: Untersuchungen habengezeigt, dass Schwerpunkte zu bilden sind. Arbeits-flächen, wie Tische, Schneidbretter etc., aber auchMaschinen sind nach der Reinigung unbedingt zudesinfizieren, wofür sich alkoholische Sprays anbie-ten, zum einen, weil nach deren Anwendung nichtnachgespült werden muss, zum anderen aufgrundder dargelegten stofflichen Beurteilungen. Allesübrige, wie Kochkessel, Herde, Schöpflöffel u. a.,

Bei der Desinfektion müssen individuelle Lösun-gen gefunden werden, die zwischen der geforder-ten desinfizierenden Wirkung und der damit ver-bundenen Umweltbelastung abwägen.

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sollte mit einem Desinfektionsreiniger behandeltwerden. Hinsichtlich der Auswahl wird auf die in derDGHM-Liste aufgeführten Desinfektionsreiniger unddie dargelegten stofflichen Beurteilungen verwiesen[14].

Das Personal muss sich die Hände zumindest vorder Arbeitsaufnahme, nach längeren Pausen, v. a.aber nach jedem Toilettenbesuch erst waschen undanschließend mit Alkohol desinfizieren.

Zur Erleichterung der Händedesinfektion in Küchenstehen sog. HD-Präparate (Händedekontaminations-präparate) zur Verfügung, d. h. Waschpräparate mitkeimtötenden Eigenschaften. Fußböden sind ledig-lich einwandfrei zu reinigen.

f) Verwendung von Desinfektionsreinigern: Die Ver-wendung eines Desinfektionsreinigers wird in Kran-kenhäusern, bei erhöhter Infektionsgefahr auch inTeilbereichen von Altenheimen, z. B. in sanitärenAnlagen, empfohlen. In allen anderen öffentlichenGebäuden, insbesondere auch in Schulen und Kin-dergärten, ist eine Desinfektion oder auch eine des-infizierende Reinigung im Normalfall nicht erforder-lich. Das Reinigungspersonal sollte eine Hände-desinfektion mit alkoholhaltigen Präparaten durch-führen.

g) Umgang mit Formaldehyd: Im “Formaldehydbe-richt” wird empfohlen, die Praxis der Verwendungformaldehydhaltiger Desinfektionsmittel in Kranken-häusern und sonstigen öffentlich verwaltetenGebäuden zu überprüfen mit dem Ziel, ihre Verwen-dung auf das notwendige Maß einzuschränken. ImEinzelnen wird für den medizinischen Bereich u. a.vorgeschlagen:

● Bereits bei der Beschaffung von Gegenständen, diedesinfiziert werden müssen, ist solchen der Vorzugzu geben, die sich thermisch desinfizieren lassen.Der Hersteller ist um entsprechende Auskünfte zubitten.

● Raumdesinfektionen durch Vernebelung oder Ver-dampfung sind nur in Ausnahmefällen bei hochan-steckenden Erkrankungen erforderlich, wobei hierauf formaldehydhaltige Lösungen, auf die Flächeaufgebracht als Wisch- oder Scheuerdesinfektion,meist nicht verzichtet werden kann.

7.8 Schädlingsbekämpfungs-mittel für Innenräume

a) Bei Neubau und Ausstattung von potenziell durchSchädlingsbefall gefährdeten Bereichen undBetriebsteilen (z. B. Küchen- und Nassbereiche,Lebens- und Futtermittellager, Ställe, OP-, Intensiv-und Entbindungsstationen in Kliniken und Kranken-häusern, Gemeinschaftsunterkünfte, Lebens- undFuttermittelhandel- sowie -gewerbe) sollte ein sach-kundiger Schädlingsbekämpfer einbezogen werden.

b) Maßnahmen zur Verhinderung eines Befalls oderNeubefalls sollten Vorrang vor direkten chemischenBekämpfungsmaßnahmen haben. Dazu zählenMaßnahmen wie Ordnung, Sauberkeit, Einhaltunghygienischer Normative, rasche Beseitigung vonbaulichen und technischen Schäden und Mängelnsowie die Aufklärung von Infektionsketten und dieentsprechenden Schlussfolgerungen.

c) Träger öffentlicher Einrichtungen sollten eine Fachfir-ma mit dem Monitoring (Überwachung auf Schäd-lingsbefall) und der Durchführung von Bekämp-fungsmaßnahmen beauftragen.

d) Nicht angewandt werden sollten Verdampfungsgerä-te und -mittel, diverse Spraydosen, Streuköder infreier und ungeschützter Ausbringung sowie Licht-fallen außerhalb geschlossener Räume.

Die umweltschonende Bekämpfung von Gesund-heits- und Hygieneschädlingen in Innenräumenerfordert einen gezielten und fachkundigen Einsatzvon risikoarmen Mitteln und Verfahren nach demjeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik.Daher sollte die Schädlingsbekämpfung grundsätz-lich Fachfirmen überlassen werden.

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Literatur und Hinweise[1] Umweltbundesamt: Informationen rund um

Wasch- und Reinigungsmittel. Berlin 2003:www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/wasch/trends.htm

[2] Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft:Empfehlungen zur Verwendung von Reinigungs-mitteln in Dienstgebäuden sowie zur Fahrzeugrei-nigung. Materialien Nr. 101. München 2001

[3] RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung undKennzeichnung e. V.: Grundlage für Umweltzei-chenvergabe: www.blauer-engel.de

[4] Stiftung Warentest: www.stiftung-warentest.de

[5] Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umwelt-freundlichen Energieverbrauch e. V.: Besonderssparsame Haushaltsgeräte 2003. Essen 2003:www.asue.de/online_praesentation/Sparsame_haushalt_ger.pdf

[6] Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- undWasserverwendung: Das EU-Energielabel:www.asew.de/asew/static/312.htm bzw. Gemein-schaft Energielabel Deutschland: www.energiela-bel.de

[7] Umweltbundesamt: Händetrocknungsysteme –Vergleichende ökologische Betrachtungen unter-schiedlicher Systeme zum Abtrocknen der Hände.Informationspapier. Berlin 1993 (UBA-Texte 26/93)

[8] RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung undKennzeichnung e. V.: www.blauer-engel.de

[9] Bayerisches Staatsministerium für Landesentwik-klung und Umweltfragen: Der umweltbewussteGebäudereiniger. München 2000

[10] Bayerisches Staatsministerium für Landesentwik-klung und Umweltfragen: Die umweltbewußteGemeinde, Band II Kommunale Beschaffung:Maßnahmenbeschreibung „UmweltverträglicheReinigung in gemeindlichen Einrichtungen“. Mün-chen 1996

[11] Landesamt für Wasserwirtschaft: Empfehlungenzur Verwendung von Reinigungsmitteln in Dienst-gebäuden sowie zur Fahrzeugreinigung, Materia-lien Nr. 101. München 2001: www.bayern.de/lfw/service/download/Materialien101.pdf

[12] Forschungs- und Prüfungsinstitut für FacilityManagement GmbH bzw. Lutz Fachbücher für Rei-nigungs- und Hygienetechnik: www.figr.de

[13] Bundesanstalt für Materialprüfung und –for-schung: www.bam.de/index4.htm

[14] Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobio-logie e. V.: Desinfektionsmittelliste. Wiesbaden2003: www.dghm.org/red/komissionen/desinfekt/index.html?TextID=242

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Kapitel 7: Reinigung

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8.1 Garten- und Landschaftsbau

● Das ökologische Potenzial - wie Boden, Relief, Was-ser, Stadt- und Kleinklima, Besonnung, Arten, Bioto-pe und Kleinstrukturen – sollte in die Planung undGestaltung einbezogen werden.

● Die Ziele des Biotop- und Artenschutzes solltenangemessen berücksichtigt werden.

● Die Erschließung sollte möglichst flächensparenderfolgen.

● Es sollte geprüft werden, ob Materialien beschafftwerden können, die wieder verwendbar, kompos-tierbar oder stofflich verwertbar sind.

● Die Materialverwendung sollte entsprechend derstandörtlichen Gegebenheiten im Naturraum erfol-gen.

Beratungsstellen zur Planung und Gestaltung öffent-licher Flächen im Rahmen des Garten- und Land-schaftsbaus sind im Anhang IV aufgeführt.

8.2 Öffentliche Grünanlagen

a) Bei der Planung und Anlage öffentlicher Grün- undSportanlagen sollte auf artenreiche, mit unterschied-lichen Biotopen gestaltete Freiflächen unter weitge-hender Berücksichtigung der Nutzerinteressengeachtet werden [2].

b) Pflanzenarten und Samen für die öffentlichen Grün-anlagen sollten möglichst vielfältig sein und von hei-mischen Standorten stammen (autochthon). DenGartenbauämtern oder den mit Gartenbauarbeiten

Bei der Planung, Anlage und Pflege öffentlicherGrünflächen und Sportanlagen muss der Natur-schutz mit den berechtigten Nutzungsansprüchender Bürger in Einklang gebracht werden. Schon mitkleinen, nicht sehr aufwendigen Maßnahmen kanndem Grundsatz der naturnahen Pflege in vielen Fäl-len entsprochen werden.

Im kommunalen Garten- und Landschaftsbau stehteine umwelt- und ressourcenschonende Planung,Gestaltung und Pflege im Vordergrund. FolgendeGrundsätze sind hierbei zu beachten [1]:

8 Garten- und LandschaftsbauIm kommunalen Garten- und Landschaftsbau steht eine umwelt- und ressourcenscho-nende Planung, Gestaltung und Pflege im Vordergrund. Folgende Grundsätze sind hier-bei zu beachten: ● Das ökologische Potenzial - wie Boden, Relief, Wasser, Stadt- und Kleinklima, Beson-

nung, Arten, Biotope und Kleinstrukturen – sollte in die Planung und Gestaltung ein-bezogen werden.

● Die Ziele des Biotop- und Artenschutzes sollten angemessen berücksichtigt werden.● Die Erschließung sollte möglichst flächensparend erfolgen.● Es sollte geprüft werden, ob Materialien beschafft werden können, die wieder ver-

wendbar, kompostierbar oder stofflich verwertbar sind.● Die Materialverwendung sollte entsprechend der standörtlichen Gegebenheiten im

Naturraum erfolgen.

Beratungsstellen zur Planung und Gestaltung öffentlicher Flächen im Rahmen des Gar-ten- und Landschaftsbaus sind im Anhang IV aufgeführt.

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Kapitel 8: Garten- und Landschaftsbau

beauftragten Firmen sollten Vorgaben gemacht wer-den, standort- und nutzungsgeeignete Pflanzenunter Berücksichtigung des Artenschutzes auszu-säen bzw. anzupflanzen, z. B. Wildkräuter (Bienen-weide) und Beerengehölze (Vogelschutz) [3].

c) Nebenflächen an Straßenrändern, bei denen keineErosionsgefahr besteht, wie Randflächen, Böschun-gen und Hänge von Autobahnen, sollten nichtbegrünt werden, um diese Flächen der Besiedlungdurch regionale Wildpflanzen zu überlassen.

d) Soweit geeignet, sollten Teile der öffentlichen Grün-und Sportanlagen im Interesse des Artenschutzesnaturnah umgewandelt werden, z. B. durch dieAnsiedlung von Wildpflanzen oder die Anlage vonHecken, Blumenwiesen oder Tümpeln.

e) Auf Sportplätzen können geeignete Maßnahmenumweltschädigende Auswirkungen reduzieren undden Pflegeaufwand minimieren [4].

● Nebenflächen sollten naturnahe Gestaltungselemen-te enthalten, die mit geringem Aufwand gepflegtwerden können und höchstens minimalen Pestizid-einsatz erfordern, z. B. Wildkräuterwiesen, Heckenaus heimischen Wildgehölzen oder mit Büschenbepflanzte Sichtschutzwälle (siehe Kapitel 8.7 Pflan-zenschutzmittel).

● Eine wenig krankheitsanfällige Grasnarbe lässt sichdurch geeignete Düngergaben und die Auswahl sta-biler Grassorten erreichen.

● Die Düngung sollte in Häufigkeit, Art und Umfangsachgerecht je nach Nutzung der Rasenflächen inAbhängigkeit von Boden, Witterung und Jahreszeiterfolgen, möglichst mit organischem Dünger.

● Der Wasserverbrauch sollte unter Berücksichtigungder jeweiligen Platzverhältnisse durch geeignetePflege wie optimal angepasste Stickstoffdüngungdes Scherrasens, richtige Schnitthäufigkeit zum rich-tigen Zeitpunkt, Schnitthöhe, regelmäßiges Entfilzenund Belüften sowie gedrosseltes Wasserangebotreduziert werden.

● Bei hoher Schnitthäufigkeit kann das feine Schnitt-gut bei gleichmäßiger Verteilung auf der Rasenflä-che verbleiben, wodurch sich Kompostierung oderEntsorgung erübrigen. Im Frühling und Herbst soll-ten jedoch Überreste abgekehrt werden.

● Bei der Neuanlage eines Rasenplatzes sollte einDrainagesystem zur Mehrfachverwendung vonBeregnungswasser eingeplant werden.

● Es sollte geprüft werden, ob ein Flachbrunnen fürdie Bewässerung oder ein Tümpel zur Sammlungvon Beregnungswasser angelegt werden kann.

f) Generell sollten im Gartenbau kompostierbarePflanzentöpfe (z. B. aus Flachs, Kokosfaser, Papier-schaum oder Altpapier) und Formteile (z. B. Grabge-stecke aus Kork oder Stroh) verwendet werden.Derartige Produkte können mit dem Umweltzeichen(RAL-UZ 17) gekennzeichnet sein (siehe Anhang III„Ausgewählte Umweltzeichen“).

g) Beim Winterdienst ist aus Baumschutzgründen aufStreusalzeinsatz weitgehend zu verzichten, stattdessen ist Splitt zu bevorzugen (siehe Kapitel 8.9Streumittel für den Winterdienst).

8.3 Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung

a) Bei von der öffentlichen Hand bewirtschafteten Ge-bäuden sollte geprüft werden, ob Fassaden oder Dä-cher begrünt und Höfe oder andere Freiflächen (z. B.Vorgärten / Abstandsflächen) zur Schaffung vonnatürlichen Erlebnisräumen mit Grün gestaltet wer-den können. Für eine Dach-, Fassaden- oder Innen-hofbegrünung öffentlicher Gebäude sollten geeigne-te, standortgerechte Pflanzen gewählt werden [6].

Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden schaffenzusätzliches Grün in bebauten Gebieten. Sie wir-ken u. a. temperaturausgleichend, filtern Schad-stoffe aus der Luft, isolieren gegen Lärm und Wär-meverlust, beleben und verschönern das Stadtbild.Dachbegrünungen sind in gewissem Sinn ein Aus-gleich für Versiegelung. Richtig angelegt, könnensie bis zu 70 Prozent der Niederschlagsmengezurückhalten und langsam verdunsten lassen [5].

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b) Öffentliche Gebäude sollten daraufhin überprüftwerden, ob z. B. Mauernischen, Löcher in den Wän-den, zugängliche Dachböden oder Keller vorhandensind, die sich als Ersatzlebensraum und Rückzugs-gebiet für Tierarten wie Fledermäuse, Schleiereulenoder Turmfalken eignen [7].

c) Die für Pflege und Unterhaltung zuständigen Fach-leute (z. B. Hausmeister, Stadtgärtner) sollten ent-sprechend informiert und geschult werden.

8.4 Ver- und Entsiegelungs-maßnahmen

Das Ausmaß der Versiegelung von Böden sollte durchBeachtung folgender Grundsätze vermindert werden:

a) Die versiegelte Fläche sollte auf das unbedingterforderliche Maß begrenzt werden. Bei der Ent-scheidung für Versiegelungsart und Mächtigkeit desVersiegelungsprofils sind sowohl der Boden- undGrundwasserschutz als auch nutzungsspezifischeAnforderungen zu beachten.

b) Die zur Versiegelung verwendeten Materialien soll-ten schadstofffrei oder möglichst schadstoffarmsein. Bei der Verwertung mineralischer Abfälle soll-ten die Vorsorgeanforderungen beachtet werden.Belagsart, Profilaufbau, Flächenneigung und Ent-wässerungsart sollten optimiert werden.

c) Zur Aufnahme und Versickerung von Niederschlags-wasser, das von versiegelten Flächen oberflächlichabfließt, sollten Versickerungsflächen angelegt wer-den.

d) Zur Bewertung und Abwägung von Versiegelungs-maßnahmen empfiehlt es sich, das “Untersu-chungsprogramm Ver- und Entsiegelung von Böden”heranzuziehen [8].

Entsiegelungs- und Belagsänderungspotenziale solltensoweit wie möglich genutzt werden. Insbesondere beianstehenden baulichen Maßnahmen sollte die Mög-lichkeit der Entsiegelung und Belagsänderung geprüftwerden. Für die Entsiegelung von Verkehrsflächen gel-ten folgende Empfehlungen:

a) Die Breite von Straßen und Wegen sollte sich amMindestmaß, das entsprechend der Nutzung erfor-derlich ist, orientieren.

b) Die Anzahl der Stellplätze sollte sich am tatsäch-lichen Bedarf orientieren. Bestehende Richtlinien zurBerechnung des Stellplatzes sollten auf Plausibilitätüberprüft werden.

c) Das Wurzelraumvolumen sollte nach DIN 18916bemessen sein. Auf Parkplätzen sollte für vier bissechs Stellplätze ein Baumstandort eingeplant wer-den.

d) Entlang von Grundstücksgrenzen sollten minde-stens 2 m breite unversiegelte, begrünte Aus-gleichsflächen offen gelassen werden.

8.5 Regenwasserversickerung

a) Sofern eine Regenwasserversickerung aufgrund derBodenbeschaffenheit und der Grundwasserverhält-nisse möglich ist, ist es nach heutigen Erkenntnis-sen sinnvoll, Niederschlagswasser dort versickernzu lassen, wo es anfällt [9]. Grundsätzlich sindimmer hydraulisch gering belastete dezentrale Ver-sickerungsanlagen mit Oberflächenpassage (z. B.Mulden) allen anderen (z. B. Rigolen, Schächte) vor-zuziehen [10].

Zu den Maßnahmen, die zur Grundwasseranrei-cherung beitragen und so eine Versiegelung aus-gleichen können, zählt der Bau von Versickerungs-anlagen.

Bodenversiegelungen beeinträchtigen oder zerstö-ren die Leistungsfähigkeit der Böden hinsichtlichihrer Funktionen im Naturhaushalt. Dies hat Aus-wirkungen auf den Wasserhaushalt, wie z. B.Abnahme der Verdunstungsleistung, Verminderungder Grundwasserneubildung oder Erhöhung desOberflächenwasserabflusses.

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Kapitel 8: Garten- und Landschaftsbau

b) Mit Hilfe des Softwareprogramms TREN des Bayeri-schen Landesamtes für Wasserwirtschaft [11] solltegeprüft werden, ob eine Regenwasserversickerungerlaubnisfrei möglich ist oder ob eine Genehmigungzur Gewässerbenutzung eingeholt werden muss.Seit In-Kraft-Treten der Niederschlagswasserfreistel-lungsverordnung (NWFreiV) am 01.02.2000 ist esAufgabe von Bauherren und Planern, die Vorausset-zungen für ein erlaubnisfreies Versickern des Nie-derschlagswassers zu prüfen und zu verantworten.

8.6 Kompostierung und Kompostprodukte

a) Es sollte geprüft werden, ob als vollständiger oderteilweiser Ersatz von Torfprodukten und Düngemit-teln komposthaltige Produkte im Garten- und Land-schaftsbau bzw. in öffentlichen Grünanlagen ver-wendet werden können, z. B. bei der Anlage undErhaltung von Grünflächen und Außenanlagen imSportstättenbau, auf Friedhöfen oder im Zierpflan-zenbau.

b) Zur Minimierung des Transportaufwandes sollte vor-zugsweise die Nutzung regional erzeugter Kompost-produkte und anderer Bodenhilfsstoffe erfolgen.

c) Bei der Verwendung von Kompostprodukten undkomposthaltigen Substraten sollte eine Überwa-chung des Schwermetallgehaltes erfolgen. DieseProdukte sollten nach Möglichkeit das GütezeichenRAL-GZ 251 tragen bzw. die Angaben des Herstel-lers zur Kompostqualität gemäß Bioabfallverordnungerkennen lassen.

d) Auf Böden, die bereits stärker mit Schadstoffenbelastet sind, dürfen Bioabfälle nicht ausgebrachtwerden. Daher sollten im Vorfeld Bodenproben ent-nommen und auf ihren Schadstoffgehalt untersuchtwerden. Zugleich ist die Verwertung von Bioabfällenund Klärschlamm auf denselben Flächen innerhalbeines Dreijahreszeitraumes untersagt.

e) Als Abdeckungsmaterial für Gehwege, Blumenbee-te oder Baumstandorte bietet sich Rindenmulch an.Er verbessert u. a. die Wasserdurchlässigkeit derFlächen und hemmt den Unkrautbewuchs.

f) Bei der Verwendung von Rindenhumus und Rinden-kultursubstraten ist eine Kontrolle des Lindangehal-tes sinnvoll. Dies ist bei Produkten mit dem Güte-zeichen RAL-GZ 250 sichergestellt.

g) Bei der Prüfung, wie die Kompostierung der im Jah-resverlauf anfallenden kommunalen Bio- und Grün-abfälle organisiert werden kann, sollte eine Mi-schung aus zentralen und dezentralen Kompostie-rungsstätten angestrebt werden. Denkbar sind auchein regionales Verbundsystem sowie die Einrichtungdezentraler Sammelstellen für private Gartenabfälle.

h) Es sollte eine getrennte Bioabfallsammlung mit indi-viduellen Lösungen für verschiedene Siedlungs-strukturen und flexiblen Entleerungsintervallen inden warmen Monaten aufgebaut werden.

i) Für die getrennte Erfassung von Bioabfällen ausHaushalten und zum Aufbau eines positiven Imagesfür die Vermarktung von Kompost sollten gezielteÖffentlichkeitsarbeit und Aufklärung erfolgen.

j) Kompostieranlagen sollten zur Gütesicherung unddamit erfolgreicheren Vermarktung ihres Kompostseine Zertifizierung mit dem Gütezeichen RAL-GZ 251anstreben. Für schadstoffarme Kompostproduktekann auch das Europäische Umweltzeichen fürBodenverbesserungsmittel (98/488/EG) beantragtwerden (siehe Anhang III „Ausgewählte Umweltzei-chen“).

Die Kompostierung entspricht dem Grundgedankender Kreislaufwirtschaft: knappe Deponieräumewerden geschont und Abfälle stattdessen einerVerwertung zugeführt. Kommunale Grün- und Bio-abfälle entstehen u. a. in öffentlichen Grün- undSportanlagen, auf Friedhöfen, in Gartenbauämtern,Landschaftsgärtnereien und Baumschulen sowie inder Kantinenbewirtschaftung. Der Erfolg der Kom-postierung von Bioabfällen hängt weitgehenddavon ab, ob es gelingt, produzierte Komposterdeauf den eigenen Grünflächen weiter zu verwendenbzw. zu vermarkten [12].

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8.7 Produkte aus Recyclingma-terialien für den Gartenbau

a) Bei der Beschaffung von Produkten im Gartenbausollten nach Möglichkeit generell nur Erzeugnisse(auch Verbrauchsmaterialien) beschafft werden, diewieder verwendbar, kompostierbar oder stofflichverwertbar sind (siehe Kapitel 8.1 Öffentliche Grün-anlagen, Kapitel 8.5 Kompostierung und Kompost-produkte).

b) Es sollten auch Produkte aus Kunststoffabfällen undAltreifen beschafft werden, die den Anforderungender Umweltzeichen-Vergabegrundlagen nach RAL-UZ30a und 30b entsprechen.

c) Noch vorhandene asbesthaltige Produkte, wie Blu-menkästen und Pflanzgefäße, sind auszutauschenund schadlos zu entsorgen.

Weitergehende Informationen zu den UmweltzeichenRAL-UZ können der Homepage des Umweltzeichenswww.blauer-engel.de entnommen werden.

8.8 Pflanzenschutzmittel

a) Es sollte geprüft werden, inwieweit auf Herbizide inöffentlichen Grün- und Parkanlagen verzichtet wer-den kann. Als Alternativen sollten mechanische, bio-logische, biotechnische, pflanzenzüchterische sowieanbau- und kulturtechnische Maßnahmen in Be-tracht gezogen werden, wie z. B.:

● Anlage artenreicher Bestände, z. B. Wildblumenwie-sen anstelle von Mährasen; artenreiche Gehölzeund Ufersäume, Tümpel, Weiher, Gebüsche undHecken.

● Beseitigung von Unkräutern durch mechanischeoder evtl. thermische Geräte, wenn aus ästheti-schen und praktischen Gründen Flächen wie Blu-menbeete, Straßenränder, Sportplätze, Gehwegeund Parkplätze von Wildpflanzen freigehalten wer-den sollen.

b) Der Herbizideinsatz in Wäldern und Forsten solltedurch geeignete Maßnahmen, z. B. artenreicheBaumbepflanzung, reduziert werden.

c) Auf Sportplätzen, Schulhöfen und gepflasterten Flä-chen sollte eine mechanische Entfernung desBewuchses vorgenommen werden. Gegebenenfallskann auch eine thermische Behandlung durch Infra-rotstrahlen bzw. Abflammgeräte in Betracht gezo-gen werden. Die Bedienung dieser Geräte erfordertentsprechend geschultes Personal. Für den Erfolgdes Abflammens ist der Zeitpunkt der Behandlungausschlaggebend.

d) Es dürfen nur die im Pflanzenschutzgesetz zugelas-senen Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen[14].

e) Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln be-schränkt sich auf zugelassene Freiflächen, soweitsie nach dem Pflanzenschutzgesetz (§6) „landwirt-

Zu den am häufigsten verwendeten Pflanzen-schutzmitteln zählen Unkrautvernichter und Schäd-lingsbekämpfungsmittel. Pflanzenschutzmittelbelasten Boden, Grundwasser, Oberflächengewäs-ser und Luft. Sie reichern sich in der Nahrungsket-te in Lebensmitteln und im menschlichen Körperan und beeinträchtigen die Artenvielfalt. Durcheine fachgerechte Ausbringung, die Verwendungumweltschonender Präparate sowie durch Anwen-dung alternativer Methoden lassen sich die mitdem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbunde-nen Umweltprobleme jedoch vermindern.

Auch die öffentliche Hand kann einen Beitrag zurFörderung des Kunststoff- und Gummirecyclingsleisten. Recycelte Kunststoffe eignen sich bei-spielsweise für den Einsatz als Blumen- bzw.Pflanzenbehälter, Wasserbehälter, Abfallsäcke,Komposter und Rasengitterplatten [13].

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Kapitel 8: Garten- und Landschaftsbau

schaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerischgenutzt werden“. Auf Flächen, die keiner dieserKategorien zugeordnet werden können, z. B. Gleis-anlagen, Straßenränder, Wege und Plätze, ist dieVerwendung nicht zulässig. In bestimmten Fällenkönnen Sondergenehmigungen der zuständigenPflanzenschutzämter eingeholt werden, wobeijedoch wirkstoffspezifische Anwendungsverboteeinzuhalten sind [15].

f) Die bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittelneingesetzten Pflanzenschutzgeräte sollten von derBiologischen Bundesanstalt* geprüft sein. Zu ach-ten ist auf eine periodische Überprüfung der Funk-tionsfähigkeit durch technische Prüfstellen [16].

g) Entleerte Kanister und Verpackungsmittel für Pflan-zenschutzmittel sind schadlos zu entsorgen (Annah-mestellen in Industrie und Handel).

h) Es sollte geprüft werden, inwieweit durch eine Neu-bewertung des Begriffs „Unkraut“ die innerhalb derSiedlungen und öffentlich bewirtschafteten Flächengegebenen Möglichkeiten für den Arten- und Bio-topschutz genutzt werden können.

Weiterführende Informationen geben das Institut fürbiologischen Pflanzenschutz* sowie das Bundesamtfür Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit(BVL)*.

8.9 Gartenbaugeräte und -maschinen

a) Bei der Beschaffung von Gartenbaugeräten und -maschinen sollte neben Lärmkriterien vor allem aufAbgasemissionen der Geräte geachtet werden.Elektrogeräten sollte der Vorrang gegenüber Gerä-ten mit Verbrennungsmotoren gegeben werden. Istdie Beschaffung von Verbrennungsmotoren notwen-dig, sollten Viertaktmotoren bevorzugt werden.Dabei bietet es sich an, schadstoffbezogene Emis-sionsgrenzwerte in die Leistungsbeschreibung ein-zubeziehen.

b) Ist die Beschaffung von Zweitaktmotoren unum-gänglich, sollten solche mit möglichst geringemSchmierölanteil im Kraftstoffgemisch ausgewähltwerden. Sofern Zweitaktmotoren mit Getrennt-schmierung angeboten werden, sollten diese bevor-zugt werden. Als Schmieröle sollten biologischabbaubare Öle zur Anwendung kommen.

c) Die verwendeten Kettenschmierstoffe für Motorket-tensägen sollten biologisch schnell abbaubar seinund der Umweltzeichen-Vergabegrundlage RAL-UZ48 entsprechen.

d) Es sollten lärmarme Elektrokettensägen bzw. lärm-geminderte und abgasarme Benzinsägen entspre-chend der Umweltzeichen-Vergabegrundlage RAL-UZ 83 beschafft werden. Benutzer sollten zumSchutz vor Geräuschimmissionen bei einer Über-schreitung der täglichen Arbeitszeit von 2,5 Stundenzudem vorbeugend Gehörschutz tragen.

e) Auf die Verwendung von Laubblas- und Sauggerätensollte aufgrund des ökologisch nachteiligen Eingriffsin den Naturhaushalt möglichst verzichtet werden(Vernichtung von Kleinlebewesen, Verlust natürlicherStrukturen für Igel, Spitzmäuse u. a.). Ist der Einsatzunumgänglich, sollten lärmarme Geräte gewähltwerden.

f) Komposthäcksler sollten entsprechend der Umwelt-zeichen-Vergabegrundlage RAL-UZ 54 lärmarm sein.

g) Bei der Beschaffung von Rasenmähern sollten lärm-arme bzw. lärmgeminderte und abgasarme Geräteausgewählt werden, entsprechend der Umweltzei-chen-Vergabegrundlage RAL-UZ 6.

h) Beim Einsatz von Heckenscheren sollte auf elek-trisch betriebene, lärmarme Geräte zurückgegriffenwerden.

Aus wirtschaftlichen Gründen und zur Arbeitser-leichterung wurden viele mechanische Gartenbau-geräte durch motorbetriebene ersetzt. DerenEnergieverbrauch, Lärm- und Schadstoffemissio-nen gilt es durch einen adäquaten Einsatz und dieNutzung moderner Techniken so gering wie mög-lich zu halten [17].

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i) Bei der Beschaffung von Freischneidern sollte ausLärmgründen elektrisch betriebenen Geräten(Rasentrimmer) der Vorzug vor solchen mit Verbren-nungsmotoren gegeben werden.

j) Um möglichst „emissionsneutral“ arbeiten zu kön-nen, wäre bei der Verwendung von Elektroarbeits-geräten der Einsatz von Sonnenstrom von Bedeu-tung.

Das Europäische-Umweltzeichen und der Blaue Engelsind noch nicht vergeben für: Freischneider, Grastrim-mer/Graskantenschneider, Laubblas- und -sauggeräte.

8.10 Streumittel für denWinterdienst

a) Für den Winterdienst auf Straßen mit geringer Ver-kehrsbedeutung, Gehwegen, in Parkanlagen undInnenhöfen sollten abstumpfende Streumittel (Splitt,Sand) entsprechend den Anforderungen der Um-weltzeichen-Vergabegrundlage RAL-UZ 13 beschafftwerden.

b) Auf Außerortsstraßen ist aus Gründen der Verkehrs-sicherheit grundsätzlich Salz als Streustoff zu ver-wenden.

c) Um Schäden in der Umwelt zu begrenzen, ist hier-bei Feuchtsalz (F30) dem Trockensalz vorzuziehen.Die Streusalze müssen den Anforderungen der Tech-nischen Lieferbedingungen und Richtlinien für Streu-stoffe des Straßenwinterdienstes TL-Streu entspre-chen [19]. Die Streumenge ist abhängig von derLuft- und Fahrbahntemperatur, den Ausbringverlu-sten beim Streuen, dem Streubild, der vorherr-schenden Verkehrsstärke und der Restsalzmengeauf der Fahrbahn. Bei Glätte reichen in der Regel10g/m2 aus. Bei Schneefall ist es besser, zu räumenund erst nach Ende des Schneefalls Salz zu streuen,da sonst bei mehrmaligem Räumen Salz undSchnee zur Seite geräumt werden. Die Streumengemuss jeweils nach den örtlichen Bedingungen fest

gelegt werden. Wegabhängige, gut justierte Streuerminimieren die Verluste [20].

d) Auf Gehwegen genügen meist Schneeräumen unddie Ausbringung von Sand oder Splitt gegen dieGlätte.

e) Bei der ausnahmsweisen Verwendung von Schlak-ke-Granulaten sollte deren Schwermetallgehaltüberprüft werden. Im Übrigen sollte die mit Schlak-ke in der Regel verbundene höhere Umweltbela-stung in die Überlegungen mit einbezogen werden.

f) Zur Glättebekämpfung eingesetzte abstumpfendeStreumittel sollten so früh wie möglich aus demStraßenraum entfernt, gereinigt und wiederverwen-det werden, damit sie nicht zur Umweltbelastungdurch Staubentwicklung beitragen. Auch können sieauf trockener Fahrbahn die Griffigkeit herabsetzen(„Rollsplitt“).

g) Es sollte geprüft werden, ob den nach kommunalerSatzung streupflichtigen Anliegern die Verwendungvon abstumpfenden Streumitteln empfohlen odervorgeschrieben werden soll. Zugleich sollte geprüftwerden, ob für diese Anwender abstumpfendeStreumittel (Splitt, Sand) entsprechend der Umwelt-zeichen-Vergabegrundlage RAL-UZ 13 kostenlosabgegeben werden können.

8.11 Sand und Boden auf Kinderspielplätzen

Die öffentliche Hand ist in der Regel Auftraggeberfür die Anlage neuer Kinderspielplätze und fürMaßnahmen zur Pflege, Unterhaltung und Sanie-rung bestehender Spielplätze. Da von Kinderspiel-plätzen keine gesundheitlichen Gefährdungen aus-gehen dürfen, ist der gesundheitlichen VorsorgeRechnung zu tragen. Aus Umweltsicht stehenhierbei die Verwendung und Kontrolle von Sandbzw. Boden im Vordergrund [21].

Gegen Glätte sollten, je nach Verkehrsbedeutungder Straßen oder Wege, abtauende oder abstump-fende Streumittel eingesetzt werden. Die Ver-kehrssicherheit steht hierbei im Vordergrund.Beide Streustoffarten bringen in gewissemUmfang nachteilige Umweltauswirkungen mitsich. Die Ökobilanz sollte in jedem Fall immerberücksichtigt werden [18].

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Kapitel 8: Garten- und Landschaftsbau

a) Zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Elternist das Bodenmaterial von Spielplätzen anhandbesonderer Qualitätskriterien zu prüfen.

b) Der Spielsand sollte regelmäßig, d. h. mindestenseinmal jährlich, ausgetauscht und der Spielplatzregelmäßig gereinigt werden.

c) Die Anforderungen nach dem Bundes-Bodenschutz-gesetz sind zu beachten. Bei der Ein- oder Aufbrin-gung von Bodenmaterialien sind die Vorsorgewertedes E-BodSchV [22] sowie ggf. Maßstäbe desöffentlichen Gesundheitswesens einzuhalten. Diesist durch neutrale Prüfergebnisse nachzuweisen.

d) Bei Verdacht auf schädliche Bodenveränderungenoder Altlasten ist der Boden in Hinblick auf einemögliche Gefährdung zu untersuchen oder sogleichauszutauschen. Die Bewertung der Stoffgehalteerfolgt anhand der Prüf- und Maßnahmewerte fürKinderspielflächen.

e) Der für die Einbringung auf Spielplätzen vorgesehe-ne Sand sollte zuvor hinsichtlich seiner Stoffgehalteuntersucht werden. Bei natürlichem, unbelastetemSand kann die Feststellung der Konzentrationen derMetalle als ausreichend zur Bewertung seinesZustandes angesehen werden.

f) Das freie Herumlaufen von Hunden auf Spielplätzensollte unterbunden werden, um das Gesundheitsri-siko für spielende Kinder zu vermindern. Dafür bie-ten sich Zäune als effektivste Maßnahme an.

g) Weder von den aufgestellten Geräten (keine schädi-genden Bestandteile, vgl. auch Kapitel 3.15 Holz-schutzmittel), noch von den verwendeten Bepflan-zungen (keine Giftpflanzen, keine stacheligen oderdornigen Pflanzen) dürfen Gefahren für die Kinderausgehen.

Literatur und Hinweise[1] Literaturhinweise zu Planung und Gestaltung

öffentlicher Flächen:

● Informationen / Publikationen zu Naturschutz undLandschaftspflege: www.bayern.de/lfu/natur/index.html

● Bayerisches Staatsministerium für Landesentwik-klung und Umweltfragen* (Hrsg.): Broschüre„Freiflächen an öffentlichen Gebäuden naturnahgestalten und pflegen“.

● Bayerisches Staatsministerium für Landesentwik-klung und Umweltfragen (Hrsg.): Studie – Kom-munales Flächenressourcenmanagement,

Datenerhebung, GIS-Erstellung und Beratungstä-tigkeit in 4 Modellkommunen. 2003

● Bayerisches Staatsministerium für Landesentwik-klung um Umweltfragen, (Hrsg.): Arten- und Bio-topschutzprogramm Bayern – Stadt Fürth. 2001

● Bayerisches Landesamt für Umweltschutz*: Frei-flächen an öffentlichen Gebäuden, Text- und Kar-tenteil, Schriftenreihe des LfU, Heft 119. München1993

● Bund Deutscher Landschaftsarchitekten BDLA *:verschiedene Veröffentlichungen, z. B. Planbeispie-le, Dokumentationen

● Auswertungs- und Informationsdienst für Ernäh-rung, Landwirtschaft und Forsten AID (Hrsg.): ver-schiedene Veröffentlichungen im Bereich Land-schaftsgestaltung (z. B. „Dorfgestaltung undÖkologie“, „Gewässerrenaturierung“, „Wegränder“u. a.)

● Deutsches Institut für Urbanistik im Auftrag desUmweltbundesamtes: Arbeitshilfe „Grün- undFreiflächen. Rechtliche und praktische Möglichkei-ten zur Sicherung und Gestaltung von Grün- undFreiflächen nach ökologischen Gesichtspunkten.1997

● Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V.DVL*: Schriftenreihe „Hinweise zur Biotop- undLandschaftspflege“.

[2] Boecker, R.; Reidl, K.: Flora und Vegetation städti-scher Grünflächen in Abhängigkeit von Standort-und Nutzungsfaktoren. 1994

[3] Bayerisches Staatsministerium für Landesentwik-klung und Umweltfragen*, Bayerisches Landes-amt für Umweltschutz*: Leitfaden AutochthoneGehölze. 2001

[4] Bayerisches Staatsministerium für Landesentwik-klung und Umweltfragen: Der umweltbewussteSportverein. 1996

[5] Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sport-platzbau e. V. (BGL)*: Regenwassermanagement –natürlich mit Dachbegrünung. Bad Honnef 1998

[6] Forschungsgesellschaft – Landschaftsentwicklung– Landschaftsbau e. V. (FLL)*: Richtlinie für diePlanung, Ausführung und Pflege von Dachbegrü-nungen. Bonn 2002

[7] Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sport-platzbau e. V. (BGL)*:Umweltsammelblätter zumArtenschutz, regelmäßige Aktualisierung

[8] Mohs, B.; Meiners, H.-G.: Kriterien des Boden-schutzes bei der Ver- und Entsiegelung von Böden– Untersuchungsprogramm Bodenver-/-entsiege-lung, UBA-Texte 50/94. Erich Schmidt Verlag, Ber-lin 1993

[9] Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsmini-sterium des Innern*: Arbeitsblätter für die Bauleit-planung Nr. 15: Naturnaher Umgang mit Regen-

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wasser (Bestellung unter: [email protected])

[10] Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 138 (Januar 2002): Pla-nung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versicke-rung von Niederschlagswasser

[11] Anwendungssoftware TREN – Anleitung zumerlaubnisfreien Versickern und Einleiten vonNiederschlagswasser: www.bayern.de/lfw/tech-nik/gewaesserschutz/welcome.htm

[12] Leifeld, J.: Kommunale Kompostierung. Anwen-dungsorientierte, verfahrenstechnische und kreis-laufwirtschaftliche Aspekte. Tectum Verlag, Mar-burg 1997

[13] BMU-Umwelt Nr. 1/1998: Recycling von Kunst-stoffabfällen, umfassende Übersicht

[14] Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirt-schaft (BBA)*: Pflanzenschutzmittelverzeichnis,Saphir Verlag, jährlich erscheinend

[15] Gesetz zum Schutz der Kulturpflanze (Pflanzen-schutzgesetz – PflSchG) vom 15.09.1986, in derNeufassung vom 14.05.1998 (BGBI. I S. 971, ber.S. 1572), zuletzt geändert durch Artikel 4 desGesetzes zur Neuorganisation des gesundheit-lichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittel-sicherheit vom 6.8.2002 (BGBI. I S. 3082, 3087)Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom10.11.1992 (BGBI. I S. 1887), zuletzt geändertdurch die Dritte Verordnung zur Änderung derPflanzenschutzanwendungsverordnung vom23.7.2003 (BGBI. I S. 1533)

[16] Verordnung über Pflanzenschutzmittel und Pflan-zenschutzgeräte (Pflanzenschutzmittelverordnung)vom 17.8.1998 (BGBI. I S. 2161), zuletzt geändertdurch Artikel 2 der Verordnung vom 26.11.2002(BGBI. I S. 2483)

[17] Auflistung der Umweltzeichen RAL-UZ unterwww.blauer-engel.deRichtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 22.6.1998 zur Angleichung derRechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitglied-staaten für MaschinenRichtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 8.5.2000, zur Anglei-chung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaatenüber umweltbelastende Geräuschemissionen vonzur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräteund MaschinenVorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Par-laments und des Rates zur Änderung der Richtli-nie 97/68/EG, zur Angleichung der Rechtsvorschrif-ten der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zurBekämpfung der Emissionen von gasförmigenSchadstoffen und luftverunreinigenden Partikelnaus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinenund Geräte

[18] Umweltbundesamt (Hrsg.): Ökologische Auswir-kungen eines tausalzfreien innerstädtischen Win-terdienstes, UBA-Texte 3/88. Berlin 1988

[19] Technische Lieferbedingungen und Richtlinien fürStreustoffe des Straßenwinterdienstes TL-Streu,Ausgabe 2003: www.vks-service.com

[20] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs-wesen: Merkblatt für den Winterdienst

[21] Informationen zu Rechtsquellen und sicheren Kin-derspielplätzen unter www.sidiblume.de/info-lex/kinderspielplatz.html

[22] Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BodSchV)vom November 1998

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9.1 Kantinenbewirtschaftung

a) Privaten Kantinenpächtern und Großküchen solltenim Rahmen der Pachtverträge Umweltschutzaufla-gen gemacht werden. Hierbei sollte stufenweisevorgegangen werden. Der erste Schritt könnte z. B.den Verzicht auf Einwegverpackungen und die Ver-wendung von Papierwaren aus Recyclingpapierbeinhalten. Die Richtlinien für die Auftragsvergabefür die Gemeinschaftsverpflegung sollten entspre-chende Empfehlungen enthalten.

b) Es sollten gängige Mehrwegflaschen verwendetwerden, vorzugsweise mit Getränken aus der nähe-ren Region. Des Weiteren sollte geprüft werden, obbestimmte Getränke auch in Zapfanlagen oderGetränkespendern angeboten werden können.

c) Alle Speisen und Getränke sollten mit Mehrwegbe-steck und –geschirr angeboten werden. Auf Por-tionspackungen, z. B. bei Kondensmilch, Zucker,Salz, Senf, Ketchup, Butter, Honig, Konfitüre, Käse,Wurst, Cornflakes und Brot, sollte weitestgehendverzichtet werden.

d) Bei der Lieferung von Waren sollten Mehrwegtran-sportverpackungen (Umweltzeichen RAL-UZ 27,siehe Anhang III „Ausgewählte Umweltzeichen“),wie z. B. Mehrwegwarmhalteverpackungen bei dermobilen Essenversorgung und Mehrwegsteigen fürLebensmittel, bevorzugt werden [2].

e) Papierwaren wie z. B. Servietten und andere Hygie-nepapiere sollten aus 100 Prozent Recyclingpapier(Umweltzeichen RAL-UZ 5), Koch- und Heißfilterpa-piere für Kaffee und Tee aus ungebleichtem Zellstoffbestehen (Umweltzeichen RAL-UZ 65).

f) Lebensmittel aus ökologischem Landbau sowie Pro-dukte aus fairem Handel mit Entwicklungsländern(z. B. Kaffee) sollten Berücksichtigung finden.

g) Es sollte geprüft werden, ob getrennt gesammelteorganische Küchen- und Speiseabfälle verwertetwerden können (z. B. in der Schweine- oder Geflü-gelmast). Obst- und Gemüseputzreste sind kompo-stierbar und können z. B. über die “Biotonne” ent-sorgt werden.

h) In Großküchen und Kantinen sollten Fett- und Stär-keabscheider installiert sein. Gebrauchte Frittierfet-te, Altfette, Pflanzenöle und die Inhalte von Fettab-scheidern müssen über besondere Verwertungs-firmen entsorgt werden. Die Adressen können beiden zuständigen Abfallbehörden erfragt werden.

i) Aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschut-zes sollte das Rauchen in den Kantinenbereichengrundsätzlich verboten sein, zumindest aber müs-sen ausreichend große, abgetrennte Bereiche fürNichtraucher zur Verfügung stehen. Kantinen, die indiesem Sinne Nichtraucherschutz verwirklichen,können sich an der Aktion „Rauchfreie Gaststätte“beteiligen und eine nach außen sichtbare Kennzeich-nung erhalten (nähere Informationen unterwww.gesundheit.bayern.de).

Aktion "Rauchfreie Gaststätte”

Im Bereich der Kantinenbewirtschaftung ergebensich umfangreiche Möglichkeiten, durch umwelt-bewussten Einkauf die anfallenden Abfall- undAbwassermengen zu reduzieren [1].

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9 KantineDem Kantinenwesen kommt nicht nur eine hohe Bedeutung für eine gesunde Ernäh-rung, sondern auch für den Umwelt- und Ressourcenschutz zu. Die umweltorientierteFührung einer Kantine umfasst u. a. Maßnahmen zur Abfallvermeidung, zum richtigenUmgang mit Abfällen und Abwässern, zu Beschaffung und Betrieb energie- und wasser-sparender elektrischer Geräte sowie zur Auswahl nachhaltig produzierter Lebensmittel.Kantinen werden entweder von öffentlichen Dienststellen selbst oder von privatenPächtern betrieben. Bei der Gestaltung von Pachtverträgen mit Kantinenbetreibern soll-ten Umweltschutzaspekte Berücksichtigung finden.

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9.2 Kühlschränke und Gefriergeräte

a) Die Beschaffung von Kühl- und Gefriergeräten sollteentsprechend den Anforderungen des Deutschen(RAL-UZ 75 Energiesparende Kühl- und Gefriergerä-te) oder Europäischen Umweltzeichens erfolgen [3].Die Energieetikettierung der EU-Kennzeichnungs-richtlinie enthält auch Hinweise auf die Geräusch-emission eines Gerätes.

b) Eine Orientierung für die Beschaffung von Kühl- undGefriergeräten mit niedrigem Energieverbrauchkann z. B. anhand

● der Klassen A der Energieetikettierung nach der EU-Richtlinie 94/2/EG [4]

● von Testergebnissen der Stiftung Warentest [5] oder

● der Broschüre “Besonders sparsame Haushaltsge-räte” [6]

erfolgen.

c) Es sollten Kühl- und Gefriergeräte beschafft werden,die ohne halogenorganische Verbindungen als Kälte-mittel oder in der Wärmedämmung des Gerätesauskommen.

d) Kühl- oder Gefriergeräte sollten nicht in unmittelba-rer Nähe von Heizkörpern und Kochherden aufge-stellt werden; direkte Sonneneinstrahlung sollteebenfalls vermieden werden. Optimale Standortesind i. d. R. kühlere Kellerräume. Eine ausreichendeLuftzirkulation an der Geräterückseite sollte gewähr-leistet sein. Bei Transporten oder Reparaturen istdarauf achten, dass der Kältemittelkreislauf nichtbeschädigt wird.

e) Kühl- oder Gefriergeräte dürfen auf keinen Fall inden Haus- oder Sperrmüll gegeben werden, son-dern müssen separat entsorgt werden. Hinweisezur Entsorgung sind bei den Umweltämtern oderbei den kommunalen Entsorgungsbetrieben zuerhalten.

9.3 Herde

a) Kantinen sollten nach Möglichkeit mit Gasleitungenausgestattet werden, um Gasherde betreiben zukönnen. Es sollte geprüft werden, ob vorhandeneKantinenausstattungen mit Gasleitungen umgerü-stet werden können.

b) Zur Vermeidung von Innenraumbelastungen mitKohlenmonoxid, Kohlendioxid und Stickoxiden solltebeim Betrieb von Gasherden bzw. Gaskochstellenauf ausreichende Belüftung geachtet werden.

c) Bei der Neuanschaffung von Herden und Backöfensollten Geräte bevorzugt werden, die eine geringeFormaldehydemission aufweisen (siehe Umweltzei-chen RAL-UZ 101 Gas- und Elektroherde).

d) Bei der Beschaffung von Backöfen sollten Gerätemit Umluft gewählt werden, da hier die Möglichkeitbesteht, mehrere Backbleche gleichzeitig zu erwär-men. Bei Herden sollte darauf geachtet werden,dass geeignetes Kochgeschirr für den Betrieb desHerdes zur Verfügung steht.

9.4 Geschirrspülmaschinen

Die gängigen Geschirrspülmaschinen weisen oftgroße Unterschiede hinsichtlich Wasser- und Ener-gieverbrauch auf. Sparsame und auch lärmarmeGeräte lassen sich anhand der Produktkennzeich-nung ermitteln.

Erdgasherde sind energiesparender als Elektroher-de und sollten daher unter Umweltgesichtspunk-ten vorrangig eingesetzt werden.Kühl- und Gefriergeräte tragen erheblich zum

Gesamtstromverbrauch einer Kantine bei.

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a) Eine Orientierung für die Beschaffung lärmarmerGeschirrspülmaschinen mit geringem Wasser- undEnergieverbrauch kann anhand

● des Umweltzeichens RAL-UZ 97 Geschirrspülma-schinen,

● der Energieverbrauchskennzeichnung nach der Ener-giekennzeichnungsrichtlinie der Europäischen Union,Klasse A und B [7],

● von Testergebnissen der Stiftung Warentest [8] oder

● der Broschüre “Besonders sparsame Haushaltsge-räte” [9]

erfolgen.

b) Bei Neuanschaffung oder Umzug sollte die Geschirr-spülmaschine auf die örtliche Wasserhärte einge-stellt werden.

c) Wird die Maschine nach dem Beladen bis zur Inbe-triebnahme geschlossen gehalten, trocknen dieEssensreste kaum an, so dass sich ein gesonderterVorspülgang oft erübrigt.

d) Es sollten kompakte Maschinengeschirrspülmittelbenutzt werden, die frei von Phosphat und chlorab-spaltenden Verbindungen sind. Hinweise hierfür bie-ten die nach dem Wasch- und Reinigungsmittelge-setz geforderten Angaben zu den Inhaltsstoffen aufden Verpackungen. Dosierungshinweise solltengenau beachtet werden. “Tabs” sind naturgemäßam besten zu dosieren.

9.5 Geschirrmobile

a) Es sollte geprüft werden, ob in öffentlichen Dienst-stellen, z. B. in Stadt- und Gemeindeverwaltungen,ein Geschirrmobil angeschafft und an private Veran-stalter ausgeliehen werden kann [10].

b) Verpflegungsstände in der Nähe des Spülmobileserleichtern den Transport von Geschirr, Besteck undTrinkgefäßen. Es sollten Behältnisse für Speiseresteam Geschirrmobil aufgestellt werden.

c) Technische Voraussetzungen, wie Frischwasser-,Schmutzwasser- und Stromanschluss am Veranstal-tungsort, sind zu gewährleisten. Geschirrmobilesind auch in der freien Natur einsetzbar, wenn aufeinem zweiten Anhänger Frisch- und Abwassergesammelt wird.

d) Aus hygienischer Sicht ist zu beachten, dass

● ausreichend Spülwasser mit Trinkwasserqualität ein-gesetzt wird,

● eine qualifizierte Bedienung und funktionsgerechteNutzung sichergestellt ist,

● eine Kontrollreinigung und eine hygienisch einwand-freie Aufbewahrung zwischen den Einsätzengewährleistet sind,

● umweltverträgliche Spülmittel sparsam verwendetwerden und

● die Abwässer der Kläranlage zugeführt werden.

9.6 Lebensmittel aus ökologischem Landbau

a) Es wird empfohlen, ein Konzept zu erarbeiten, umdie Möglichkeiten einer Beschaffung ökologischerProdukte zu prüfen und gegebenenfalls die schritt-weise Einführung dieser Produkte in den Speiseplandurchzuführen. Die schrittweise Vorgehensweise ist

Produkte aus ökologischem Landbau sind anstrenge Richtlinien gebunden und garantieren einehohe Qualität der Lebensmittel, die Schonung vonBoden und Grundwasser sowie die Einhaltungeiner artgerechten Tierhaltung.

Viele Kommunen bieten ihren Bürgern Geschirr-mobile zur Ausrichtung von beispielsweise Stra-ßenfesten an. Diese Angebote tragen durch dieNutzung von Mehrweggeschirr zur Müllvermei-dung bei.

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wichtig, damit die Neuerungen für die Küche ar-beits- und betriebswirtschaftlich verkraftbar bleiben.

b) Die Verwendung von Produkten aus ökologischemLandbau könnte ein Bestandteil einer Leistungsbe-schreibung bei Ausschreibungen für private Kanti-nenpächter und bei der Vertragsgestaltung sein.

9.7 Regionale Produkte und Dienstleistungen

Kantinen der öffentlichen Hand haben häufig ein fest-gelegtes Budget, das einen Bezug regionaler Produkte(mit meist geringfügig höherem Preis) erschwert. Den-noch sprechen eine Reihe von Argumenten für eineVerwendung von regionalen Produkten:

● Bei der Verarbeitung von hochwertigen Produktenist häufig der „Schwund“ geringer. Damit mussweniger Rohmaterial eingekauft werden - bei glei-chem Ergebnis auf dem Teller.

● Innerhalb von Gesamtbudgets können „Umschich-tungen “ vorgenommen werden. So könnten z. B.finanzielle Einsparungen aus Umweltschutzmaßnah-men (z. B. Wasser-, Energieeinsparungen, sieheKapitel 5 Energie, Kapitel 6 Wasser, Kapitel 7 Reini-gung und Hygiene, Kapitel 10 Entsorgung) für dieBeschaffung nachhaltiger Regionalprodukte verwen-det werden.

● Die „Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen“[13] sind in Bayern Vorgabe. Sie verpflichten zurBeachtung von Umweltschutzaspekten und zurInkaufnahme entsprechender Preise. Zudem kön-nen öffentliche Einrichtungen so auch ihre Vorbild-funktion wahrnehmen.

9.8 Produkte aus sogenanntenEntwicklungsländern

Der Kauf von „fair“ gehandelten Produkten ist ein Bei-trag zur globalen Verantwortung. Die Einhaltung vonsozialen und ökologischen Mindeststandards bei derProduktion wird durch eine besondere Kennzeichnungder Produkte gewährleistet. Besonders viele Möglich-keiten werden im Bereich des Kantinenwesens gese-hen, z. B. die Beschaffung von Lebensmitteln mitNaturland- und/oder TransFair-Zeichen, z. B. bei Kaffee,Tee, Kakao, Gewürzen und tropischen Früchten, wieBananen und Ananas [14].

Literatur und Hinweise[1] Landeshauptstadt München, Referat für Gesund-

heit und Umwelt: Agenda 21-Projekt „Zukunftsfä-hige Kantine“. München 1999

[2] Verordnung über die Vermeidung und Verwertungvon Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung– VerpackV) vom 21. August 1998, BGBl. I S. 1194,zuletzt geändert am 17.08.1998, BGBL.I S. 2170

[3] RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung undKennzeichnung e. V.: www.blauer-engel.de bzw.Verbraucher Initiative e. V.: Europäisches Umwelt-zeichen (Kühlschränke). Berlin 2003: www.label-online.de/index.php/cat/3/lid/388

[4] Deutsche Energie-Agentur GmbH: Das Etikett fürKühl- und Gefriergeräte. Berlin 2001: www.eu-label.deDeutsche Energie-Agentur GmbH: Richtlinie2003/66/EG der Kommission zur Änderung derRichtlinie 94/2/EG betreffend die Energieetikettie-rung für Kühl- und Gefriergeräte. Berlin 2003:www.eu-label.de/page/fileadmin/EU_label/Doku-mente/2003_66_EG_K_hlgeraete.pdf

Lebensmittel aus regionaler Produktion stärken dieregionale Wirtschaft und tragen durch kurze Trans-portwege zum Umweltschutz und zum Erhalt dervielfältigen Kulturlandschaft Bayerns bei. Mit derInitiative „Aus der Region – für die Region“ unter-stützt das Bayerische Landwirtschaftsministeriumdie regionale Vermarktung heimischer Produkte[11]. In fast jeder Region Bayerns gibt es mittler-weile einen Ansprechpartner für den Bezug regio-nal erzeugter Lebensmittel [12].

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[5] Stiftung Warentest: www.stiftung-warentest.de

[6] Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umwelt-freundlichen Energieverbrauch e. V.: Besonderssparsame Haushaltsgeräte 2003. Essen 2003:www.asue.de/online_praesentation/Sparsame_haushalt_ger.pdf

[7] Verbraucherinitiative e. V.: Europäisches Umwelt-zeichen (Geschirrspülmaschinen). Berlin 2003:www.label-online.de/index.php/cat/3/lid/386

[8] Stiftung Warentest: www.stiftung-warentest.de

[9] Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umwelt-freundlichen Energieverbrauch e. V.: Besonderssparsame Haushaltsgeräte 2003. Essen 2003:www.asue.de/online_praesentation/Sparsame_haushalt_ger.pdf

[10] Bundesverband für Umweltberatung e. V.:“Ge-schirrmobile in der Praxis”: www.umweltbera-tung.org/php

[11] www.stmlf-neu.bayern.de/markt/regionale_direkt_vermarktung

[12] Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaftund Forsten: Bestandsaufnahme mit Projektbe-schreibungen zur regionalen Vermarktung. Ergeb-nisbericht 2003: www.landwirtschaft.bayern.de

[13] StMWIVT: Richtlinie über die Berücksichtigung vonUmweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffent-licher Aufträge. München 1991, zuletzt geändert

2001: www.stmwivt.bayern.de/wirtschaft/auftragk-wesen/pdf/Umweltrichtlinien_Oeffentliches_Auf-tragswesen_2004.pdf

[14] TransFair – Verein zur Förderung des Fairen Han-dels mit der "Dritten Welt" e. V.: www.transfair.org

Weitere Literatur:

Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklungund Umweltfragen (Hrsg.): Das umweltbewußteAlten- und Pflegeheim, Leitfaden. München 1994

Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklungund Umweltfragen (Hrsg.): Die umweltbewußte Bil-dungs- und Begegnungsstätte, Leitfaden. München1996

Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklungund Umweltfragen (Hrsg.): Die umweltbewußte Brau-erei, Leitfaden. München 1995

Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklungund Umweltfragen (Hrsg.): Die umweltbewußte Mol-kerei, Leitfaden. München 2001

Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklungund Umweltfragen (Hrsg.): Der umweltbewußte Hotel-u. Gaststättenbetrieb, Leitfaden. München 1993

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA):So führen Sie einen umweltfreundlichen Betrieb –Kosten senken durch Umweltschutz, Bonn 1997

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10.1 Organisation und Durchführung von Großveranstaltungen

a) Der Veranstalter sollte die ihm zur Verfügung ste-henden Steuerungselemente (Verträge mit Lieferan-ten, ökonomische Anreize zur Abfallsammlung etc.)nutzen, um die Auswirkungen der Veranstaltung aufdie Umwelt zu vermindern.

b) Umweltfreundliche Produkte und Maßnahmen soll-ten bei der Veranstaltungsplanung bevorzugt wer-den (siehe Tabelle 10-1).

c) Vor dem Hintergrund möglicher Belastungen vonNaturräumen – insbesondere durch Veranstaltungenim Freien – sind bei der Genehmigung von Großver-anstaltungen die bestehenden rechtlichen Regelun-gen zu berücksichtigen.

Großveranstaltungen sind häufig mit großenAbfallmengen, hohem Ressourcenverbrauch undLärmbelastung verbunden. Um diese Umweltwir-kungen so gering wie möglich zu halten, sind dieOrganisatoren und der Veranstalter gefordert,Umweltaspekte in der Planung frühzeitig zu berük-ksichtigen.

10 EntsorgungMit dem „Integrierten Abfallwirtschaftskonzept“ verfolgt die Bayerische Staatsregierungdas Ziel der Reduzierung des Abfallaufkommens sowie der Schaffung effektiver Entsor-gungs- und Logistiksysteme [1]. In Bayern stieg das durchschnittliche Jahresabfallauf-kommen pro Einwohner 2002 gegenüber 2001 um 4,1 kg, von 507,4 auf 511,5 kg. Imgleichen Zeitraum stieg jedoch auch die Wertstoffquote um rund 2,6 Prozent und dieRestmüllmenge ging entsprechend zurück. Die Zahlen verdeutlichen, dass zwar dieWiederverwertung der Abfallstoffe voranschreitet, in der Müllvermeidung jedoch nochPotenziale zu erschließen sind. Die öffentliche Hand kann eine positive Entwicklungunterstützen, indem sie z. B. in Krankenhäusern, auf Baustellen und bei Großveranstal-tungen verstärkt Mehrwegprodukte nutzt sowie die Voraussetzungen für die Sammlungund die Trennung der anfallenden Stoffe kontinuierlich verbessert und durch Öffentlich-keitsarbeit unterstützt [2].

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Kapitel 10: Entsorgung

d) Der Veranstaltungsort sollte im Bereich üblicherÖPNV-Linien liegen. Dadurch kann ein zu großerIndividualverkehr vermieden werden.

e) Auf Großveranstaltungen sollte der Vermeidung vonAbfällen der Vorrang gegenüber der Getrenntsamm-lung gegeben werden.

f) Bei der Getrenntsammlung von Abfällen ist auf eineübersichtliche Auslegung zu achten, d. h. mehr alsdrei verschiedene Müllfraktionen plus Sondermüllsollten in der Regel nicht gesammelt werden. Dar-über hinaus ist auf eine gut sichtbare Kennzeich-nung der Müllgefäße/-tonnen zu achten. Ferner sinddie Mülltonnen ausreichend oft zu entleeren. Vorbe-reitend und begleitend sollte Öffentlichkeitsarbeitbetrieben werden, die über die auf der Großveran-staltung vorzunehmende Getrenntsammlung infor-miert.

g) Bei Veranstaltungen mit Lautsprecherbetrieb oderanderen weitreichenden Geräuschquellen solltebereits im Planungsstadium eine Beratung durchdas umweltschutztechnische Personal der Kreisver-waltungsbehörde eingeholt werden.

h) Auf Messen und Ausstellungen sollte den Ausstel-lern/Anbietern seitens des Veranstalters die Mög-lichkeit einer getrennten Müllsammlung von Aus-stattungs- und Dekorationsmaterialien – z. B. nachden Bereichen “Papier”, “Glas”, “Kunststoffe” –angeboten werden, um so die Abfallweiterverwen-dung zu verbessern und zu erleichtern [3].

i) Der Einsatz umweltschonender Materialien für dieÖffentlichkeitsarbeit sowie für Publikationen ist beiGroßveranstaltungen aufgrund der großen Stückzahlund des Vorbildcharakters besonders sinnvoll.

Lärm ● Information der Anwohner● Information der Veranstaltungsbesucher über lärmarmes Verhalten

Ausstattung ● Einsatz wiederverwendbarer Materialien (z. B. bei Bodenbelägen und Mobiliar)● Verzicht auf Einwegpräsente, Ersatz durch umweltschonende Produkte

(aus Recyclingmaterial, zum Nachfüllen etc.)● getrennte Abfallsammlung, die auch eine separate Sondermüllerfassung ermöglicht● umweltgerechte Entsorgung● Verwendung von Recyclingpapier● Appell zur Reduzierung des Papiereinsatzes

Umweltpro-

blembereich

Umweltentlastende Produkte, Verfahren (Maßnahmen)

Verkehrsverhalten/

Belastung von Natur-

räumen

Entwicklung von Alternativen zum motorisierten Individualverkehr:● Verbesserung des ÖPNV-Angebots, z. B. durch Sondertarife und –tickets,

Kombitickets, Sonderfahrten, Sonderlinien, Sonderfahrzeuge● Förderung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs, z. B. durch Einrichtung naher und

bewachter Fahrradparkplätze, ggf. einer „Fahrrad-Service-Station“ (Verleih, Pannen-dienst) - kurze und sichere Verkehrswege für Radfahrer/Fußgänger - gute Wegkenn-zeichnung

● ausführliche Öffentlichkeitsarbeit

Verpflegung/Abfall ● Lebensmittelprodukte aus dem ökologischen Landbau● Einsatz von Mehrwegflaschen bzw. Pfandsystemen● Großpackungen mit Entnahmemöglichkeit● Geschirrmobile● Sammlung von Küchen- und Essensresten zur weiteren Verwendung sowie

Anwendung von Fett- und Stärkeabscheidern● Aufstellen von Getrenntsammelbehältern

Tabelle 10-1: Beispiele umweltentlastender Produkte und Maßnahmen für Großveranstaltungen (Quelle: Umwelt-bundesamt: Handbuch „Umweltfreundliche Beschaffung“. Berlin, 1999)

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10.2 Verpackungen

a) Getränke sollten in Mehrwegverpackungen be-schafft werden. In Verträgen mit Kantinenpächternund Automatenbetreibern sollte diesen die Verwen-dung von Mehrwegverpackungen auferlegt werden.Zugleich sollten regional erzeugte Produkte Verwen-dung finden.

b) Es wird empfohlen, darauf zu achten, dass beiWarenbestellungen von den Lieferanten Mehrweg-verpackungen verwendet werden.

c) Wenn eine Nutzung von Mehrwegverpackungennicht möglich ist, sollte geprüft werden, ob altstoff-haltige Packmittel, wie z. B. altpapierhaltige Karton-verpackungen, verwendet werden können. Im Übri-gen ist den Lieferanten die Rücknahme von Einweg-transportverpackungen entsprechend den Anforde-rungen der Verpackungsverordnung aufzuerlegen[4]. Es sollte geprüft werden, ob die VerwendungPVC-freier Verpackungsmaterialien auferlegt werdenkann; Kunststoffverpackungen sollten grundsätzlichmit der Kunststoffsorte gekennzeichnet sein.

d) Es sollte geprüft werden, ob privaten Gewerbetrei-benden und Veranstaltern Auflagen zur Vermeidungund Verringerung von Verpackungsabfällen im Rah-men von Genehmigungen und Erlaubnissen zurNutzung öffentlicher Flächen, wie Straßen, Wegenund Parkflächen, gemacht werden können. Denkbarist auch, bei bestimmten Einwegverpackungen Auf-lagen zur Sammlung und zum Recycling zu erteilen.

10.3 Wertstoff- und Abfall-sammlung in öffentlichenEinrichtungen

a) Es sollten Systeme realisiert werden, mit denenPapier/Karton, Glas (weiß und grün), organischeAbfälle und Restabfall getrennt gesammelt werdenkönnen. Zur Sammlung und Verwertung der Verpak-kungsabfälle (gelber Sack) sollte eine Beteiligung aneinem dualen System erfolgen.

b) Am Arbeitsplatz sollten den Mitarbeitern geeigneteBehälter zur Trennung von Papier und Restabfallbereitgestellt werden. Dezentral, z. B. in den Teekü-chen, sollten weitere Abfallbehälter für organischeAbfälle und Verpackungen aufgestellt werden. Mitder Entsorgung der Abfallbehälter in die zentralenAbfallcontainer am Gebäude sollte eine Reinigungs-firma beauftragt werden.

c) Problemstoffabfälle bzw. Sonderabfallkleinmengen,wie z. B. Batterien, Leuchtstofflampen, Tonerkartu-schen, Druckerpatronen und Farbbänder, solltenzentral vom “Inneren Dienst” getrennt gesammeltwerden.

10.4 Spezielle Abfälle und Problemstoffabfälle

a) In allen öffentlichen Einrichtungen sollte ein Konzeptzur Erfassung der vorhandenen Problemstoffabfälleund der anzustrebenden Entsorgungswege erarbei-tet werden.

Farbreste, verschmutzte Laborchemikalien undangetrocknete Klebemittel zählen zu Problemstoff-abfällen, die i. d. R. nicht über den Hausmüll ent-sorgt werden können.

Die Einrichtung bzw. Optimierung von Sammelsy-stemen und eine begleitende Öffentlichkeitsarbeitkönnen dazu beitragen, das Restmüllaufkommenin öffentlichen Einrichtungen erheblich zu verrin-gern [5].

Der Schlüssel zur Verringerung von Verpackungs-müll liegt in der konsequenten Nutzung von Mehr-wegverpackungen.

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Kapitel 10: Entsorgung

b) Bei allen Beschaffungen und Auftragsvergaben soll-te geprüft werden, inwieweit vertragliche Vereinba-rungen für die Rücknahme verbrauchter Produktesowie für bestimmte, zur Entsorgung anstehendeAbfälle getroffen werden können.

c) Insbesondere bei der Vergabe von Aufträgen wieBauarbeiten, sollte die Entsorgung von Problem-stoffabfällen, wie z. B. Baustoffrückstände, alsBestandteil der Leistung einbezogen werden.

10.5 Kläranlagen

Chemikalienfreie Verfahren sollten aufgrund derbeschriebenen ökologischen Vorteile in der Abwasser-und Schlammbehandlung bevorzugt eingesetzt wer-den. Die Einsatzmöglichkeiten in vorhandenen Kläran-lagen bzw. deren veränderte technische Ausrichtungsollten geprüft werden. Grundlage für die Auswahlumweltverträglicher Produkte ist die Deklaration derInhaltsstoffe. Hierdurch wird der Käufer oder Anwen-der in die Lage versetzt, die Qualität der Produkte zuunterscheiden. Beschaffer sollten daher auf die Kenn-zeichnung von Inhaltsstoffen achten und gezielt nachGutachten, zumindest zu den Parametern Schwerme-talle, AOX und Dioxine, fragen.

a) Die Beendigung des Einsatzes von ethoxyliertenAlkylphenolen (APEO) als Emulgatoren in Polyacryl-amiden und deren Substitution durch nicht umwelt-gefährdende und biologisch abbaubare Stoffe istüber die freiwillige Verzichtserklärung der TEGEWA*erfolgt, die zehn in Europa ansässige Mitgliedsfir-men vertritt. Beschaffer sollten durch ihre Entschei-dung für APEO-freie Produkte diesen Prozess unter-stützen.

b) Bei eisen- und aluminiumhaltigen Salzen sollten dieRichtwerte der Tabelle 10-2 nicht überschritten wer-

den. Die Lieferanten sollten über neutrale Gutach-ten über den Gehalt an Schwermetallen und AOXverfügen.

c) Der Zinkgehalt von Natriumdithionit sollte 300mg/kg Produkt nicht überschreiten.

d) Die aquatische Toxizität des Gesamtabwassers soll-te durch die Anwendung von Abwasserbehand-lungschemikalien nicht erhöht werden (GF GA GD,GL, = 1; GEU = 1,5 im Klarwasser des Zahl-Wel-lens-Tests in Gegenwart der Abwasserbehandlungs-chemikalie im Anwendungskonzentrationsbereich).

Tabelle 10-2: Richtwerte für eisen- bzw. aluminiumhal-tige Fällungs- und Flockungsmittel (Quelle: Umwelt-bundesamt: Handbuch „Umweltfreundliche Beschaf-fung“. Berlin, 1999)

10.6 Chemietoiletten und Fäkalienentsorgung

In Chemietoiletten werden in Deutschland jährlichca. 20.000 t Sanitärzusätze zur Verringerung derGeruchsbelästigung eingesetzt. Die Entsorgungder Fäkalien mit diesen Zusätzen kann in Abwas-serbehandlungsanlagen zu Umweltproblemen füh-ren [8].

Schad-

stoff

[mg/kg

Schlamm-

trocken-

masse]

[mg/

kg Fe]

[mg/

kg Al]

Cd 1 2,9 4,7

Cr 90 260 427

Cu 80 230 380

Hg 0,8 2,3 3,8

Ni 20 58 95

Pb 90 260 427

Zn 250 720 1.190

AOX 100 100

Um bestimmte Inhaltsstoffe aus dem Abwasseröffentlicher Kläranlagen zu entfernen oder zurOptimierung von Betriebsprozessen, werden unterUmständen auch Chemikalien eingesetzt. Sieunterstützen den Reinigungsprozess durch Fäl-lung, Flockung und Neutralisation. Art, Menge undVerwendung dieser Chemikalien können entschei-dend zur Umweltentlastung unserer Gewässerbeitragen. Detaillierte Informationen über den Ein-satz von Chemikalien zur Abwasserbehandlunggeben die zuständigen Abwasserfachleute, z. B.im Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft*.Fachliche Beurteilungskriterien liegen von der ATV-DVWK [6] und vom Umweltbundesamt [7] vor.

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a) Es sollten kläranlagenverträgliche Sanitärzusätzeverwendet werden, die die Anforderungen desUmweltzeichens “Blauer Engel” (RAL-UZ 84a Klär-anlagenverträgliche Sanitärzusätze) einhalten (sieheAnhang III „Ausgewählte Umweltzeichen“) [9].

b) Die kommunalen Kläranlagen sollten die Mitbehand-lung von Chemietoiletteninhalten unter Beachtungdes Merkblattes der Abwassertechnischen Vereini-gung ATV-M 270 anbieten.

c) An Autobahnen, auf Campingplätzen, in Sportboot-häfen und an anderen touristisch frequentiertenPlätzen sollten Entsorgungsstationen für die in denChemietoiletten gesammelten Fäkalien eingerichtetwerden.

d) Die Serviceangebote des Bundesverbandes derDeutschen Entsorgungswirtschaft e. V. (BDE) fürden Einsatz von Toilettenkabinen im gewerblichenBereich (Baustellen, Veranstaltungen etc.) solltengenutzt werden [10].

e) In Regionen ohne Abwasseranschluss sollte der Ein-bau von Trockentoiletten in Erwägung gezogen wer-den (mit Kompost oder Rindenschrot).

10.7 Abfallvermeidung und -ent-sorgung im Krankenhaus

a) Die Maßnahmenvorschläge des Merkblatts zur “Ver-meidung und Entsorgung von Abfällen aus öffent-lichen und privaten Einrichtungen des Gesundheits-dienstes” der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall(LAGA) hinsichtlich der Vermeidung, Verwertung undEntsorgung der Krankenhausabfälle sollten umge-setzt werden [12].

b) Bei der Auswahl der Produkte sollten ökologischeProduktbewertungen im Sinne vergleichender Öko-bilanzen einbezogen werden.

c) Einweg- sollten durch Mehrwegmaterialien ersetztwerden. Beispiele für Alternativen sind:

● Verwendung langlebiger oder mehrfach nutzbarerProdukte, wie z. B. aufladbare Akkumulatorenanstelle von Einwegbatterien

● Verwendung von stofflich verwertbaren Materialien

● Weitestgehender Verzicht auf sondermüllpflichtigeProdukte, z. B. chlorierte Kohlenwasserstoffe imLaborbereich oder quecksilberhaltige Thermometer

d) Es sollten Beteiligungen an Kooperationen zur öko-logischen Produktbewertung angestrebt werden.

e) Die Mitarbeiter sollten einbezogen werden: So kanndie Bereitschaft einzelner gefördert werden, z. B.durch ein Vorschlagwesen zum Umweltschutz.

Umweltschutz im Krankenhaus sollte als eine dauer-hafte und dynamische Aufgabe betrachtet werden.Wie bei medizinischen Fragen, ist auch hier kontinuier-lich zu beobachten, ob aufgrund neuer Erkenntnisseder Toxikologie und der Ökotoxikologie bisherige Hand-lungsweisen aufrecht erhalten werden können.

10.8 Abfallvermeidung und -verwertung auf Baustellen

a) Grundlage der Entsorgung von Baustellenabfällensollte ein Entsorgungskonzept sein. Verantwortlichfür die Umsetzung des Entsorgungskonzeptes vorOrt sollte die örtliche Bauleitung sein.

b) Der Ausschreibungstext für Aufträge an öffentlichenBaustellen sollte die Ausnutzung von Abfallvermei-dungspotenzialen verlangen. Zugleich sollte eine

Im Jahr 2000 fielen in Bayern 42,1 Mio. t Baurest-stoffe an [13]. Diese wurden zu 86,4 Prozentwiederverwertet, der Rest wurde deponiert. Auchauf Baustellen der öffentlichen Hand fallen erhebli-che Mengen an Bauabfällen an. Seit die Baustel-lenentsorgung in die nach VOB auszuschreibendenBauleistungen einbezogen wurde, sind die Voraus-setzungen geschaffen, Umweltschutzmaßnahmenmit den Baufirmen zu vereinbaren und sicherzu-stellen.

In Krankenhäusern und Kliniken hat die Abfallwirt-schaft aus ökonomischer und ökologischer Sichtein sehr hohes Verbesserungspotenzial. Abfallver-meidung und Abfallentsorgung gehören nicht nurzu einem umfassenden Umweltmanagement, sietragen auch zu erheblichen Kostenreduktionen bei.Ziel sollte der Aufbau eines funktionierenden Ver-meidungs- und Entsorgungssystems auf allenEbenen des Krankenhausbetriebes sein [11].Das Beschaffungswesen kann v. a. durch einenumweltverträglichen und abfallarmen Einkauf zudiesem Ziel beitragen.

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getrennte Sammlung von Baustellenabfällen allenAuftragnehmern zur Pflicht gemacht werden.

c) Die öffentlichen Auftraggeber sollten prüfen, inwie-weit durch die geeignete Gestaltung von Baumaß-nahmen die Wiederverwendung von Bauschutt,Baustellenabfällen, Bodenaushub und Straßenauf-bruch bereits auf der Baustelle möglich ist und ver-traglich vereinbart werden kann.

d) Statt die Gesamtentsorgung aller Abfälle dem Gene-ralunternehmer allein zu übertragen, sollte daraufgeachtet werden, dass alle Verträge mit Unterauf-tragnehmern die Verpflichtung zur getrenntenSammlung und Entsorgung der jeweils eigenenAbfälle enthalten. So sind z. B. die Handwerksbe-triebe für ihre eigenen Abfälle zuständig und wer-den sich daher darum bemühen, die Mengen zuverringern.

e) Die Beteiligung der beauftragten Bauunternehmenan der Arbeitsgemeinschaft Kreislaufwirtschaftsträ-ger Bau (KTWB)* sollte nachgefragt werden.

f) Die Verträge sollten ein Verwertungsgebot fürBodenaushub enthalten.

g) Wo dies möglich und zur getrennten Erfassung derAbfälle sinnvoll ist, sollte statt des Abbruchs eingeordneter Rückbau erfolgen.

h) Container auf Baustellen sollten deutlich beschriftetwerden, um Fehleinwürfe zu vermeiden.

10.9 Sammelbehälter für Alt-stoffe und Abfälle

a) Bei der Auswahl der Abfallbehälter für Reststoffesind die abfallmindernden Wirkungen von kleinerenAbfallgefäßen im Vergleich zu Abfallgroßbehälternzu berücksichtigen. Das Mindestgefäßvolumen istjedoch bereitzustellen.

b) Aufgrund ihrer Vorteile beim Lärmschutz solltenAbfallbehälter aus Kunststoff statt aus Stahlblechverwendet werden.

c) Bei Standortgenehmigungen für Altglassammlungensollten in lärmempfindlichen Bereichen Altglascon-tainer gefordert werden, die den Anforderungen des

Umweltzeichens RAL-UZ 21 (Lärmarme Altglascon-tainer für lärmempfindliche Bereiche) entsprechen.Kunststoff-Abfallbehälter und -säcke sollten ausRecyclingkunststoffen hergestellt sein, entspre-chend den Anforderungen des UmweltzeichensRAL-UZ 30a (Produkte aus Recycling-Kunststoffen)[14].

d) Bei Biotonnen sollte darauf geachtet werden, dassdiese dicht schließen und keine Zwangsluftöffnun-gen aufweisen.

e) Biologisch abbaubare Kunststoffe (Verpackungen,Tüten) sollten nicht in der Biotonne eingesetzt undder Kompostierung zugeführt werden.

Literatur und Hinweise[1] Bayerisches Staatsministerium für Umwelt,

Gesundheit und Verbraucherschutz: IntegriertesAbfallwirtschaftskonzept. München 2004:www.stmugv.bayern.de/de/abfall/allg2.htm

[2] Bayerisches Staatsministerium für Umwelt,Gesundheit und Verbraucherschutz / BayerischesLandesamt für Umweltschutz: Abfallratgeber Bay-ern (Rechtsvorschriften). München, Augsburg:www.abfallratgeber-bayern.de/index.htm

[3] AUMA – Ausstellungs- und Messeausschuss derDeutschen Wirtschaft e. V.: „Der umweltverträgli-che Messeauftritt“ und „Umweltorientierte Aus-stellungsbedingungen auf dem MesseplatzDeutschland“: www.auma.de/content.aspx?spra-che=d&cnt=300000&spdata=d

[4] Bundesministerium der Justiz: Verordnung überdie Vermeidung und Verwertung von Verpackungs-abfällen. Berlin 1998, zuletzt geändert 2002:bundesrecht.juris.de/bundesrecht/verpackv_1998/gesamt.pdf

Bei der Beschaffung und Genehmigung von Sam-melbehältern sind unter Umweltgesichtspunktenv. a. Lärmschutz- und Logistikfragen zu beachten.

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Kapitel 10: Entsorgung

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[5] Bayerisches Staatsministerium für Landesentwik-klung und Umweltfragen: Die umweltbewußteGemeinde, Band II Abfall: Abfallkonzepte fürgemeindliche Einrichtungen. München 1996

[6] Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 202 (April 2004): Che-misch-physikalische Verfahren zur Elimination vonPhosphor aus Abwasser

[7] Umweltbundesamt: Umweltverträglichkeit vonChemikalien zur Abwasserbehandlung. UBA-Texte39/97, Berlin 1997, ISSN 0722-186X

[8] Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft: Ent-sorgung von Inhalten mobiler Toiletten mit Sanitär-zusätzen. In: Sammlung von Schriftstücken desLfW, Teil 4.5: Schutz der oberirdischen Gewässerund Abwasserentsorgung: www.bayern.de/lfw/service/produkte/veroeffentlichungen/merkblaet-ter/teil_4/4_5/nr_454.pdf

[9] RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung undKennzeichnung e. V.: Grundlage für Umwelt-zeichenvergabe – Kläranlagenverträgliche Sanitär-zusätze, RAL-UZ 84a. St. Augustin 2003:www.blauer-engel.de

[10] Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirt-schaft e. V.: www.bde.org

[11] Bayerisches Staatsministerium für Landesentwik-klung und Umweltfragen: Umweltschutz undUmweltmanagement im Krankenhaus. München2002

[12] Länderarbeitsgemeinschaft Abfall: Richtlinie überdie ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen ausEinrichtungen des Gesundheitsdienstes. Mainz2002: www.laga-online.de/mitteilungen/docs/RL_Gesundheitsdienst_09_02.pdf

[13] Bayerischer Industrieverband Steine und Erden e. V.,Fachabteilung Baustoff-Recycling: Entsorgung vonBaureststoffen in Bayern 2000. München 2004:www.baustoffrecycling-bayern.de/sta_by.html

[14] RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung undKennzeichnung e. V.: Grundlage für Umweltzei-chenvergabe. St. Augustin 2003: www.blauer-engel.de

Weitere Literatur:

Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklungund Umweltfragen (Hrsg.): Abfallbilanz Bayern. Mün-chen 2002

Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklungund Umweltfragen: Der zukunftsbewußte Landkreis –Öko-Audit für kreiseigene Einrichtungen – Wertstoff-zentrum Warngau. München 1998

Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklungund Umweltfragen: Die umweltbewußte Gemeinde,Band II Abfall: Maßnahmenbeschreibungen „Abfall-wirtschaft auf dem Friedhof“, „Kreativität und Innova-tion auf dem Wertstoffhof“, „Einrichtung einer Wert-stoffbörse“. München 1996

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11.1 Feuerlöschmittel und -geräte

a) Bis zur Markteinführung umweltverträglicherSchaumlöschmittel [2] sollte soweit wie möglich aufdie Verwendung von Mehrbereichsschaumlöschmit-tel verzichtet werden. Stattdessen sollten filmbil-dende Schaumlöschmittel mit entsprechenden phy-sikalischen Schaumbildungseigenschaften verwen-det werden.

b) Bei der Beschaffung tragbarer Feuerlöscher solltendie Vergabekriterien des Umweltzeichens (RAL-UZ66 Schadstoffarme Feuerlöscher) für diese Produkt-gruppe zugrunde gelegt werden (siehe Anhang III„Ausgewählte Umweltzeichen“) [3].

c) Bei der Beschaffung neuer Geräte und Anlagen istfür die ordnungsgemäße Entsorgung der Löschgerä-te sowie der verbliebenen Löschmittel zu sorgen.

11.2 Flammschutzmittel

a) Bei Produkten, die üblicherweise mit Flammschutz-mitteln behandelt werden, sollten Anforderungenauf der Grundlage der Umweltzeichen für Kopierge-räte und Computer (RAL-UZ 62, 78 und 85) oderFernsehgeräte (RAL-UZ 91) zugrunde gelegt werden(vgl. Kapitel 10 Entsorgung).

b) Bei flammschutzbehandelten Produkten, bei denenkeine Umweltzeichen-Vergabegrundlage verfügbarist, sollte der Lieferant bzw. Hersteller um Auskunftzum Flammschutz gebeten werden. Zumindest soll-te auf halogenorganische Verbindungen wie PBDEoder Chlorparaffine verzichtet werden.

c) Es sollte geprüft werden, ob durch geeignete Kon-struktionen oder Materialauswahl ein Verzicht aufFlammschutzmittel möglich ist.

d) Es sollten nur solche flammgeschützten Kunststoff-materialien eingesetzt werden, die nach der interna-tionalen Norm ISO 1043-4: 1998 “Plastics-Symbolsand abbreviated terms – Part 4: Flame retardants”gekennzeichnet sind.

Um die Entzündbarkeit brennbarer Materialienmöglichst gering zu halten, werden Flammschutz-mittel eingesetzt. Einige dieser Mittel könnenjedoch erhebliche Auswirkungen auf die menschli-che Gesundheit haben. Dies sollte bei der Beschaf-fung berücksichtigt werden.

Schwermetalle aus Pulverlöschern sowie wasser-gefährdende oder biologisch schwer abbaubareorganische Stoffe aus Schaumlöschern können inden Boden, in Oberflächengewässer oder ins Ab-wasser gelangen und so die Umwelt belasten [1].

11 SicherheitZum Schutz der Umwelt bei Bränden und Unfällen hat der Gesetzgeber Vorschriftenerarbeitet, die sowohl Maßnahmen im inneren Gebäudebereich als auch außerhalb derGebäude betreffen. Im Bereich der öffentlichen Hand müssen beispielsweise Feuer-löschgeräte sowie Öl- und Chemikalienbinder für bestimmte Notfälle vorgehalten wer-den. Die Beschaffung, Aufbewahrung und Erneuerung dieser Produkte ist mit Umwelt-fragen verbunden, denn die angebotenen Mittel unterscheiden sich z. T. erheblich inihren toxikologischen Wirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit.

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11.3 Ölbinder

11.4 Chemikalienbinder

Es wird empfohlen, sich bei der Beschaffung von Che-mikalienbindern über die möglichen Einsatzbereiche,über mögliche auftretende Reaktivität mit den aufzu-nehmenden Chemikalien und über Gesundheits- undUmweltrisiken zu informieren. Fragen zu diesen The-men können an das Umweltbundesamt, die LTwS-Geschäftsstelle [5] sowie an das MaterialprüfungsamtNordrhein-Westfalen, Dortmund [6], gerichtet werden.

Literatur und Hinweise[1] Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasser-

haushaltsgesetz über die Einstufung wasserge-fährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen(Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe(VwVwS)) vom 18. April 1996: GMBl 1996, S. 328

[2] DIN EN 1568 Teil 1 bis 4: Ausgabe 2001-03, Feuer-löschmittel – Schaummittel; Teil 1-3: Anforderun-gen an Schaummittel zur Erzeugung von Mittel-schaum zum Aufgeben auf nicht-polare Flüssig-keiten bzw. Teil 4: Anforderungen an Schaummittelzur Erzeugung von Schwerschaum zum Aufgebenauf polare Flüssigkeiten

[3] RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung undKennzeichnung e. V.: Grundlage für Umweltzei-chenvergabe. St. Augustin 2001: www.blauer-engel.de

[4] Umweltbundesamt: Sofortmaßnahmen bei Mine-ralölunfällen, Liste der geprüften Ölbinder. Berlin2003: www.umweltbundesamt.de/anlagen/Ltws15.pdf

[5] LTwS (Beirat des BMU – Bundesministerium fürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) –Lagerung und Transport wassergefährdeter Stoffe:www.ltws.de

[6] Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen:http://mpanrw.de/start.html

Die fachgerechte Anwendung und Auswahl vonBindemitteln auf Verkehrsflächen, offenen Bödenund Gewässern ist unter Umwelt- und Gesund-heitsaspekten besonders wichtig, da diese Mittelteilweise erhebliche gesundheitsgefährdendeReaktionen auslösen können.

Ölbinder werden insbesondere von Feuerwehrenzum Aufsaugen von Kraftstoffen und Ölen von derFahrbahn nach Unfällen benutzt. Im Bereich deröffentlichen Hand sollten nur Ölbinder verwendetwerden, die in der “Liste geprüfter Ölbinder”(LTwS-Schrift Nr. 15) enthalten sind. Die “Listegeprüfter Ölbinder” wird mehrmals im Jahr aktua-lisiert und vom Umweltbundesamt auf Anfragekostenlos zur Verfügung gestellt [4].

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Anhang I Rechtsgrundlagen für umweltbe-wusste Behörden- und Verwal-tungsführungEine in sich geschlossene Umweltgesetzgebung istunerlässliche Voraussetzung für eine erfolgreicheUmweltsicherung. Das in Deutschland geschaffeneUmweltrecht umfasst alle Rechtsebenen und –berei-che, es regelt Maßnahmen der direkten und indirektenVerhaltenssteuerung, beinhaltet aber auch die Berei-che Umweltinformation und Umweltberatung.

Die Grundlage des Umweltrechts bilden drei zentraleGrundsätze: Das Vorsorge-, das Verursacher- und dasKooperationsprinzip. Dabei regelt das Vorsorgeprinzipden vorbeugenden und frühzeitigen Einsatz von Maß-nahmen zur Minimierung von Umweltrisiken an des-sen Ursprüngen. Umweltrisiken sollen schon in derEntstehung auf ein Minimum reduziert werden. Dasdie ökologische und ökonomische Effizienz verbinden-de Verursacherprinzip basiert auf einer möglichst exak-ten Zuordnung der Umweltschutzkosten zu den Pro-dukten und Leistungen, die diese Kosten verursachen.Somit sollen Anreize für ein umweltverträgliches Wirt-schaften geschaffen und volkwirtschaftliche Kosten inmarktkonformer Weise vermindert werden. DasKooperationsprinzip sieht den Erhalt der Umwelt alsGemeinschaftsaufgabe von Staat und Bürgern, esbasiert auf den Grundsätzen von Freiwilligkeit undSelbstverpflichtung. Darüber hinaus soll die Beteili-gung von Betroffenen umweltwirksame Entscheidun-gen verbessern und ihre Akzeptanz in der Gesellschafterhöhen.

Der Umweltschutz ist sowohl im Grundgesetz derBundesrepublik als auch in der Verfassung des Frei-staates Bayern sowie in über 30 Bundes- und Landes-gesetzen verankert. Der überwiegende Teil desUmweltrechts ist Bundesrecht, d. h., nicht der bayeri-sche, sondern der Bundesgesetzgeber erlässt dieGesetze und Verordnungen. Zum großen Teil handeltes sich dabei um die Umsetzung von europäischenRichtlinien, die einen bindenden Rahmen vorgeben.Für den Vollzug zuständig sind immer die Länder, auchdort, wo sie keine eigenen Gesetze und Verordnungenerlassen können. Das Bayerische Staatsministeriumfür Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist inBayern oberste Vollzugsbehörde.

Im folgenden werden die wichtigsten Umweltgesetze,Richtlinien, Verordnungen, Anweisungen und Bekannt-machungen mit Umweltbezug sowie Beispiele undInformationssysteme aufgeführt:

1. Artikel 141 der Bayerischen Verfassung 2. Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG 3. Bundes-Bodenschutzgesetz – BbodSchG / Gesetz

zur Umsetzung des Gesetzes zum Schutz desBodens in Bayern

4. Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG 5. Bekanntmachung: Verwendung von Recyclingpapier6. Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen 7. Prüfaufträge der Jury Umweltzeichen 8. Haushaltsvollzugsrichtlinie Erwerb schadstoffarmer

Dienstfahrzeuge 9. Bekanntmachung: Vergabe von Aufträgen im kom-

munalen Bereich 10. Vergaberechtliche Grundlagen

Beispiel: Verfahrensanweisung – UmweltfreundlicheBeschaffung des Bezirks Oberbayern

1. Verfassung des Freistaates Bayern

(Auszug)

Artikel 141(1) 1Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist,auch eingedenk der Verantwortung für die kommen-den Generationen, der besonderen Fürsorge jedes ein-zelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut.2Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfegeachtet und geschützt. 3Mit Naturgütern ist schonendund sparsam umzugehen. 4Es gehört auch zu den vor-rangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körper-schaften des öffentlichen Rechts,

● Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrund-lagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichstzu beheben oder auszugleichen und auf möglichstsparsamen Umgang mit Energie zu achten,

● die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhal-ten und dauerhaft zu verbessern,

● den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung fürden Naturhaushalt zu schützen und eingetreteneSchäden möglichst zu beheben oder auszugleichen,

● die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre not-wendigen Lebensräume sowie kennzeichnendeOrts- und Landschaftsbilder zu schonen und zuerhalten.

(2) ...

2. Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonsti-

gen Entsorgung von Abfällen in Bayern (Bayeri-

sches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)

Fassung vom 9. August 1996 (GVBl. 1996 S. 396;1999 S. 36, 521) - Auszug

77

Anhang I

A I

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Ziele der Abfallwirtschaft, Pflichten der öffentlichenHand

Art. 1Ziele der Abfallwirtschaft(1) Ziele der Abfallwirtschaft sind,

1. den Anfall von Abfällen so gering wie möglich zu halten (Abfallvermeidung),

2. Schadstoffe in Abfällen soweit wie möglich zu meiden oder zu verringern (Schadstoffminimie-rung),

3. angefallene Abfälle, insbesondere Glas, Papier, Metall, Kunststoff, Bauschutt und kompostierba-re Stoffe, weitestgehend in den Stoffkreislauf zurückzuführen (stoffliche Abfallverwertung),

4. nicht verwertbare Abfälle so zu behandeln, dass sie umweltverträglich verwertet oder abgelagertwerden können (Abfallbehandlung); die thermische Behandlung ist nur für solche Abfälle zulässig, für die die Maßnahmen nach Nummern 1 bis 3 ausgeschöpft werden,

5. nicht verwertbare oder nicht weiter zu behan-delnde Abfälle umweltverträglich abzulagern (Abfallablagerung).

Die Ziele sind nach Maßgabe des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) so zu verwirklichen,dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigtwird, insbesondere nicht durch eine Gefährdung dermenschlichen Gesundheit und der Umwelt.

(2) Jede einzelne Person soll durch ihr Verhalten dazubeitragen, dass die Ziele der Abfallwirtschafterreicht werden.

(3) Zur Erreichung der Ziele der Abfallwirtschaft wirktder Freistaat Bayern im Rahmen seiner Zuständig-keit insbesondere hin auf

1. das abfallarme und die Verwertung begünsti-gende Herstellen, Be- und Verarbeiten und in Verkehr bringen von Erzeugnissen,

2. die Erhöhung der Gebrauchsdauer und Haltbar-keit von Erzeugnissen,

3. die Steigerung der Wiederverwendung von Erzeugnissen,

4. die Entwicklung und Anwendung von Verfahren zur Verwertung von Abfällen,

5. die Verminderung des Schadstoffgehalts von Abfällen

Art. 2Pflichten der öffentlichen Hand(1) Staat, Gemeinden, Landkreise, Bezirke und die

sonstigen juristischen Personen des öffentlichenRechts haben vorbildhaft dazu beizutragen, dassdie Ziele des Art. 1 Abs. 1 erreicht werden. Dazu

sind finanzielle Mehrbelastungen und Minderungender Gebrauchstauglichkeit in angemessenem Um-fang hinzunehmen.

(2) Die in Absatz 1 genannten juristischen Personensind insbesondere verpflichtet,

1. bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen und bei ihrem sonstigen Handeln, vor allem im Beschaf-ben, möglichst Erzeugnisse zu berücksichtigen,die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreund-lichkeit und Wiederverwendbarkeit oder Ver-wertbarkeit auszeichnen, im Vergleich zu ande-ren Erzeugnissen zu weniger oder zu entsor-gungsfreundlicheren Abfällen führen und aus Abfällen hergestellt worden sind,

2. Dritte zu einer Handlung entsprechend Nummer1 zu verpflichten, wenn sie diesen ihre Einrich-tungen oder Grundstücke zur Verfügung stellenoder Zuwendungen bewilligen.

(3) Die in Absatz 1 genannten juristischen Personenwirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hin,dass Gesellschaften des privaten Rechts, an denensie beteiligt sind, die Verpflichtungen des Absatz 2beachten.

(....)

Art. 35Inkrafttreten, AußerkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. März 1991 in Kraft. Gleichzei-tig tritt das Gesetz zur Vermeidung, Verwertung undsonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern (Bayeri-sches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG) vom 28. Juni1990 (GVBl. S. 213, BayRS 2129-2-1-U), ausgenommenArt. 27, außer Kraft.

3. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenver-

änderungen und zur Sanierung von Altlasten

(Bundes-Bodenschutzgesetz – BbodSchG)

vom 17.03.1998 (BGBl I S. 502) – Auszug

§ 1Zweck und Grundsätze des GesetzesZweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktio-nen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen.Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuweh-ren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verur-sachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren undVorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf denBoden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sol-len Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionensowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kultur-geschichte so weit wie möglich vermieden werden.

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A I

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Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Schutz des Bodens in Bayern vom 23.02.1999 (GVBl. S. 36) – Auszug

Art. 12Pflichten der Behörden und sonstiger öffentlicher Stel-len

(1) Staat, Gemeinden, Landkreise, Bezirke und sonsti-ge juristische Personen des öffentlichen Rechtshaben vorbildhaft dazu beizutragen, dass die Ziel-setzungen und Grundsätze des § 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes erreicht werden.

Die in Absatz 1 genannten öffentlichen Stellen teilenihre Erkenntnisse über die Besorgnis einer schädlichenBodenveränderung sowie Anhaltspunkte dafür, dasseine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vor-liegt, unverzüglich der zuständigen Behörde mit.

4. Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege

der Landschaft und die Erholung in der freien

Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – Bay-

NatSchG) (BayRS 791-1-U)

Fassung der Bekanntmachung vom 18. August1998 (GVBl. S. 593), geändert durch Gesetz vom27. Dezember 1999 (GVBl S. 532) – Auszug

Art. 2(1) 1Naturschutz ist verpflichtende Aufgabe für Staat

und Gesellschaft sowie für jeden einzelnen Bürger.2Staat, Gemeinden, Landkreise, Bezirke und sonsti-ge juristische Personen des öffentlichen Rechtssind verpflichtet, ihre Grundstücke im Sinn derZiele und Grundsätze des Naturschutzes und derLandschaftspflege zu bewirtschaften. 3Die jeweiligeZweckbestimmung eines Grundstücks bleibt unbe-rührt. 4Ökologisch besonders wertvolle Grundstü-cke im Eigentum von Staat, Gemeinden, Landkrei-sen, Bezirken und sonstigen juristischen Personendes öffentlichen Rechts dienen vorrangig Natur-schutzzwecken. 5Bei Überlassung von ökologischbesonders wertvollen Grundstücken an Dritte istdie Beachtung der Verpflichtung nach Satz 4 sicher-zustellen; dies gilt nicht für den Tausch von Wald-grundstücken.

(2) ...

5. Verwendung von Recyclingpapier (Umwelt-

schutzpapier) in der Schule

Gemeinsame Bekanntmachung der BayerischenStaatministerien für Landesentwicklung undUmweltfragen, für Wirtschaft und Verkehr, desInnern und für Unterricht und Kultus vom 1. April1987

Nr. 8812-653-10912, Nr. 5806-V/2a-8674Nr. 1 E 3-5310/13.1-1/85, Nr. A/1-04 181-8/362(LUMBI Nr. 2/1987)

1. Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umweltist als eines der obersten Bildungsziele der Schu-len in der Verfassung des Freistaates Bayern und –durch Gesetz vom 16. Juli 1986 (GVBl S. 135) – imBayerischen Gesetz über das Erziehungs- undUnterrichtswesen (BayEUG) verankert. Damit hatder Gesetzgeber auch im Schulbereich den Um-weltschutz ausdrücklich zu einer wichtigen Aufgabeunserer Zeit erklärt. Ihre Bewältigung setzt die akti-ve Mitwirkung aller voraus. Jeder muss bereit sein,in seinem eigenen Bereich praktischen Umwelt-schutz zu üben. Eine Möglichkeit hierfür im Schul-bereich ist u. a. die Verwendung von Recyclingpa-pier (Umweltschutzpapier) in geeigneten Fällen.Sie dient nach Aussagen von Fachleuten der Scho-nung der Rohstoffreserven, der Energieeinsparung,der geringeren Frischwasserbelastung und der Ent-lastung der Abfallbeseitigung. Das Recyclingpapier(Umweltschutzpapier) ist ein gutes Beispiel dafür,dass überhöhte Qualitätsansprüche an vorwiegendkurzlebige Konsumgüter im Interesse unsererUmwelt und der knappen Energie- und Rohstoffre-serven auf ein vernünftiges Maß herabgesetzt wer-den können. Die noch vor einigen Jahren zu Recht bestehendenVorbehalte gegen die Qualität des Recyclingpapiers(Umweltschutzpapiers) sind heute weitgehend aus-geräumt. Seine Verwendung ist auch gesundheit-lich unschädlich. Es empfiehlt sich daher, beim Einkauf von Fotoko-pierpapier, Schulheften und sonstigem in der Schu-le benötigten Papiermaterial auch Recyclingpapier(Umweltschutzpapier) zu beschaffen, soweit dieswirtschaftlich vertretbar und nach den erforder-lichen Qualitätsmerkmalen möglich ist.

2. Die Schulen haben dabei, soweit sie Mittel desFreistaates Bayern bewirtschaften, die Verdin-gungsordnung für Leistungen (vgl. Bek. der Bayeri-schen Staatsregierung vom 6. November 1984,StAnz Nr. 45) und die Richtlinien über die Beschaf-fung umweltfreundlicher Güter (vgl. Bek. vom 6.November 1984, StAnz Nr. 45) sowie die haus-haltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeitund Sparsamkeit zu beachten.

3. Den kommunalen Aufwandsträgern und den priva-ten Schulen wird empfohlen, in gleicher Weise zuverfahren.

4. Die Bekanntmachung vom 17. März 1986 (KMBl S.182) tritt außer Kraft.

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6. Richtlinien über die Berücksichtigung von

Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffent-

licher Aufträge (Umweltrichtlinien Öffentliches

Auftragswesen - öAUmwR)

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierungvom 4. Juni 1991 (AIIMBI. S. 423, ber. 447; StAnz.Nr.23), zuletzt geänd. durch Bek. vom 6. November2001 (AIIMBI. S. 666; StAnz. Nr. 46)

Nach Art. 141 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung istder Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen derbesonderen Fürsorge jedes Einzelnen und der staat-lichen Gemeinschaft anvertraut. Mit Naturgütern istschonend und sparsam umzugehen. Zu den vorrangi-gen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaf-ten des öffentlichen Rechts gehört es, Boden, Wasserund Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützensowie die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zuerhalten. Nach Art. 2 Abs. 1 des Bayerischen Abfall-wirtschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntma-chung vom 9. August 1996 (GVBl S. 396, BayRS21290-2-1-U), zuletzt geändert durch § 23 des Geset-zes vom 24. April 2001 (GVBI S. 140), haben Staat,Gemeinden, Landkreise, Bezirke und die sonstigenjuristischen Personen des öffentlichen Rechts vorbild-haft dazu beizutragen, dass die Ziele Abfallvermei-dung, Schadstoffminimierung im Abfall und stofflicheVerwertung unvermeidbarer Abfälle erreicht werden.Diese Grundsätze sind – ebenso wie die Grundsätzevon Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – auch bei derVergabe öffentlicher Aufträge von Bedeutung. Diestaatlichen Vergabestellen haben dabei folgendes zubeachten:

1. Bei umweltbedeutsamen öffentlichen Aufträgenzur Beschaffung von Gütern, über Dienstleistungen(z. B. Gebäudereinigung, Winterdienst) sowie überBauleistungen hat die Vergabestelle zu ermitteln,welche umweltfreundlichen Lösungen angebotenwerden. Bei Dienstleistungen beziehen sich dieErmittlungen auf die Art der Durchführung und aufdie zu verwendenden Stoffe, bei Bauaufträgen aufdie Baustoffe; dabei ist der Baustoff Holz – seinentechnischen und ökologischen Eigenschaften ent-sprechend – gleichberechtigt in die Planungsüber-legungen einzubeziehen. Dabei ist auch auf die imBayerischen Abfallwirtschaftsgesetz enthaltene Ver-pflichtung zu achten, möglichst Erzeugnisse zuberücksichtigen, die sich durch Langlebigkeit,Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeitoder Verwertbarkeit auszeichnen, im Vergleich zuanderen Erzeugnissen zu weniger oder zu entsor-gungsfreundlicheren Abfällen führen und aus Rest-stoffen oder Abfällen hergestellt worden sind;finanzielle Mehrbelastungen und Minderungen derGebrauchstauglichkeit sind dabei in angemesse-nem Umfang hinzunehmen.

2. In der Leistungsbeschreibung (§ 8 VOL/A bzw. § 9VOB/A) sind etwaige Gesichtspunkte des Umwelt-schutzes einschließlich der Abfallvermeidung undAbfallverwertung (umweltfreundliche, langlebige,reparaturfreundliche, wiederverwendbare oder ver-wertbare im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zuweniger oder zu entsorgungsfreundlicheren Abfäl-len führende und aus Reststoffen oder Abfällenhergestellte Güter und Baustoffe, bei Dienstlei-stungen Verwendung solcher Güter und Art derDurchführung) vorzugeben, soweit dies wirtschaft-lich vertretbar ist. Dabei sind finanzielle Mehrbela-stungen und Minderungen der Gebrauchstauglich-keit in angemessenem Umfang hinzunehmen.

3. Von der Möglichkeit, Nebenangebote oder Ände-rungsvorschläge (§ 17 Nr. 3 Abs. 5 VOL/A, § 17 Nr.4 Abs. 3 VOB/A) ausdrücklich zuzulassen, ist beiumweltbedeutsamen Vergaben i. d. R. Gebrauchzu machen.

4. Bei Aufnahme umweltschutzbedingter Merkmalein die Leistungsbeschreibung ist bei der Wertung(§ 25 Nr. 3 VOL/A, § 35 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A) daraufzu achten, ob und inwieweit diese Anforderungenvon den einzelnen Angeboten erfüllt werden.

5. Zur Kennzeichnung besonders umweltfreundlicherProdukte gibt es ein Umweltzeichen sowohl derBundesrepublik Deutschland als auch der Europäi-schen Gemeinschaft. Beide Umweltzeichen wer-den für Produkte vergeben, die im Vergleich zukonkurrierenden Erzeugnissen der gleichen Pro-duktgruppe eine geringe Umweltbelastung aufwei-sen. Soweit für ein Produkt mit dem Umweltzei-chen der Bundesrepublik Deutschland („BlauerEngel“) oder der EG geworben werden darf, ist fürdie Vergabestelle eine erneute Überprüfung seinerUmwelteigenschaften nur veranlasst, wenn beson-dere Umstände vorliegen (z. B. Fahrräder, Ziegel-steine, Papier, das unter Einsatz von Holz ausnachhaltiger Waldpflege hergestellt wird, könnenumweltfreundlich sein.). Gleiches gilt für Produkte,die den Kriterien eines der beiden Umweltzeichenentsprechen, ohne ein Umweltzeichen zu führen.Diejenigen Bereiche, in denen bisher Umweltzei-chen an verschiedene Firmen verliehen wurden,sind aus Anlage 1 („Blauer Engel“) und Anlage 2(EG-Umweltzeichen) ersichtlich. Das Staatsministe-rium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie wirdermächtigt, im Benehmen mit dem Staatsministe-rium für Landesentwicklung und Umweltfragendiese Anlagen jeweils zum Jahresbeginn fortzu-schreiben. Informationsmaterialien zu den Umwelt-zeichen können beim Umweltbundesamt, Bis-marckplatz 1, 14193 Berlin, auf Anforderungbezogen werden.

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6. Geeignete Unternehmen benennt für Lieferungen undLeistungen auf schriftliche Anfragen das Auftragsbera-tungszentrum Bayern e.V., Orleansstr. 10 - 12, 81669 München, Telefon 089/5116-172, Fax 089/5116-663, E-Mail: [email protected], Internet: www.abz-bayern.de. Die Auskünfte sind unentgeltlich.

7. Die Bekanntmachung ist bei der Gewährung vonZuwendungen zur Beachtung vorzuschreiben.

8. Diese Bekanntmachung gilt für den kommunalenBereich in ihrer jeweils geltenden Fassung auf-grund der Bekanntmachung des Staatministeriumsdes Innern zur Vergabe von Aufträgen im kommu-nalen Bereich. Für die sonstigen juristischen Perso-nen des öffentlichen Rechts gilt diese Bekanntma-chung unmittelbar; soweit die VOL/A keineAnwendung findet, sind die vorstehenden Rege-lungen sinngemäß anzuwenden.

Anlage 1:Das in Deutschland geltende Umweltzeichen („BlauerEngel“) ist für folgende Produktgruppen eingerichtet:

Kraftfahrzeuge und Zubehör:● Abwasserfreie Autowaschanlagen● Autowaschanlagen mit Wasserrecycling● Lärmarme Baumaschinen● Lärmarme Nutzfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge und

Omnibusse mit Dieselantrieb● Lärmarme und schadstoffarme Nutzfahrzeuge, Kom-

munalfahrzeuge und Omnibusse mit Gasantrieb

Haus- und Gartengeräte:● Brenner-Kessel-Kombination (units) mit Gasbrenner

und Gebläse● Elektronische Einzelsteuerungen für Duschanlagen

und Waschbeckenarmaturen● Emissionsarme Ölzerstäubungsbrenner● Emissionsarme und energiesparende Gas-Brenn-

wertgeräte● Emissionsarme Gasbrenner mit Gebläse● Energiesparende Wärmepumpen nach dem Absorp-

tionsprinzip oder mit verbrennungsmotorisch ange-triebenen Verdichtern

● Gasraumheizer und Gasheizeinsätze● Gas-Spezialheizkessel● Holzpelletsheizkessel● klein BHKW Module für flüssige Brennstoffe● klein BHKW Module für gasförmige Brennstoffe● Kombiwasserheizer und Umlaufwasserheizer für

Erdgas● Lärmarme Komposthäcksler● Ölbrenner-Kessel-Kombinationen (units)● Sonnenkollektoren● Wassersparende Druckspüler● Wassersparende Spülkästen

Haushalts- und Bedarfsartikel:● Abfallarme Wechselkopf-Zahnbürsten● Abwehr und Bekämpfung von Schädlingen in Innen-

räumen ohne giftige Wirkstoffe● Elektronische Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen● Energiesparende Warmluft-Händetrockner● Emissionsarme Polstermöbel● Heizungsumwälzpumpen● Kläranlagenverträgliche Sanitärzusätze● Kläranlagenverträgliche Spülwasserzusätze● Mehrwegflaschen und Mehrweggläser● Mehrwegtransportverpackungen● Salzfreie, abstumpfende Streumittel● Schlauchbeutel für Frischmilch● Solarbetriebene Produkte und mechanische Uhren● System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender● Trinkwassersprudler● Umweltfreundliche Rohrreiniger● Ungebleichte Koch- und Heißfilterpapiere● Wieder aufladbare Alkali/Mangan-Batterien

Heimwerker-, Handwerkerartikel:● Cadmiumfreie Hartlote● Emissionsarme Bodenbelagsklebestoffe und andere

Verlegewerkstoffe● Emissionsarme Holzwerkstoffplatten● Emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerk-

stoffen● Emissionsarme Wandfarben● Hochwärmedämmendes Mehrscheiben-Isolierglas● Kettensägen● Schadstoffarme Lacke

Recycling-Produkte:● Baustoffe, überwiegend aus Altglas● Baustoffe, überwiegend aus Altpapier● Durck- und Pressepapiere überwiegend aus Altpapier● Hygienepapiere aus Altpapier● Kompostierbare Pflanzentöpfe und andere Formteile● Produkte aus Altgummi● Produkte aus Recyclingkunststoffen● Recyclinggipsprodukte● Recyclingkarton● Recyclingpapier● Tapeten und Raufaser überwiegend aus Papierre-

cycling● Tapeten mit anderen Werkstoffen

Sonstiges:● Arbeitsplatz-Computer● Bewegungsflächenenteiser für Flugplätze● Biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten● Biologisch schnell abbaubare Kettenschmierstoffe

für Motorsägen● Biologisch schnell abbaubare Schmierstoffe und

Schalöle● Bleifreie Produkte● Busgesteuerte Geräte der Gebäudesystemtechnik

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● Car-Sharing● Drucker● Kopiergeräte● Lärmarme Altglas-Container für lärmempfindliche

Bereiche● Mobiltelefone● Multifunktionsgeräte● Thermische Verfahren (Heißluftverfahren) zur

Bekämpfung holzzerstörender Insekten● Tragbare Computer● Umweltfahrkarte● Umweltschonender Schiffsbetrieb

Anlage 2:Das EG-Umweltzeichen ist für folgende Produktgrup-pen eingerichtet:

● Allzweckreiniger● Beherbungsbetriebe● Bekleidung, Bettwäsche und Heimtextilien● Bodebverbesserer● Geschirrspülmaschinen● Handgeschirrspülmittel● Harte Bodenbeläge● Hygienepapier● Innenfarben und –lacke● Kopierpapier● Kühlgeräte● Lampen ● Maschinengeschirrspülmittel● Schuhe● Textilerzeugnisse● Tischcomputer● Tragbare Computer● Waschmaschinen● Waschmittel

7. Prüfaufträge der Jury Umweltzeichen

(Stand Mai 2001)

Für zahlreiche andere Produktgruppen hat die JuryUmweltzeichen dem Umweltbundesamt Prüfaufträgeerteilt. Der Lebenszyklus eines Produkts (Herstellung,Ge- und Verbrauch, Entsorgung) berührt meist mehre-re umweltrelevante Aspekte. Derzeit werden Vergabe-grundlagen für die nachfolgend aufgeführten Produkt-gruppen vorbereitet:

1. Elektrische Geräte und Produkte● Halogenfreie Elektrokabel und –leitungen● Geräte der Bürokommunikation● Elektrische Installationsgeräte und –systeme● Photovoltaische Produkte und Anlagen

2. Heim- und Handwerkerprodukte, Baustoffe● Bodenbelagsklebstoffe● Silicondichtstoffe auf Wasserbasis

3. Heiztechnik● Elektronisch gesteuerte Umwälzpumpen● Blockheizkraftwerke● Holzfeuerungsanlagen

4. Sonstige Produkte● Enteisungsmittel für Straßen und Wege● Pulverinhalatoren● Getränkekartonverpackungen

Darüber hinaus bestehen Prüfaufträge für ökologischeBauprodukte – Recyclingbaustoffe für den Hochbau,Grüner Strom, Ölbrennwertgeräte u. a.

8. Erwerb schadstoffarmer Dienstfahrzeuge

Haushaltsvollzugsrichtlinie (HvR)

6.17.1 (2001)

Entsprechend dem Beschluss der Staatsregierungvom 22. Januar 1985 dürfen grundsätzlich nur schad-stoffarme Kraftfahrzeuge beschafft werden. Die inBetracht kommenden Fahrzeugtypen und Richtpreisewurden den Geschäftsbereichen mitgeteilt.

Im Rahmen der Höchstgrenzen (kW-Werte und Prei-se), die der Veranschlagung im Staatshaushalt2001/2002 zu Grunde liegen, können demgemäss nurschadstoffarme Fahrzeuge als Dienst-Pkw beschafftwerden.

Weitere Regelungen zur Beschaffung und Haltung vonDienstfahrzeugen finden sich in den Haushaltsvoll-zugsrichtlinien (HvR) und den Haushaltsaufstellungs-richtlinien (HaR)

1. Gemäß Nr. 6.5.2 HvR sind die Dienststellen ange-halten, wegen der Einsparung von Kraftstoffen beider Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen die Nr. 3der FMBek vom 24.10.1980 (StAnz Nr. 44) zubeachten. Danach ist die Fahrweise – auch ausGründen des Umweltschutzes – grundsätzlich aufeinen niedrigen Kraftstoffverbrauch auszurichten.

2. Bei der Beschaffung von Dieselfahrzeugen solltendabei im Rahmen einer sparsamen Haushalts- undWirtschaftsführung möglichst nur Fahrzeuge ange-

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schafft werden, die auch für den Betrieb von bioge-nen Treibstoffen geeignet sind (Nr. 16.1.2 HaR).Darüber hinaus hat der Ministerrat in seiner Sit-zung am 19. Mai 1998 beschlossen, den Einsatzbiogener Treibstoffe unter Einbeziehung der Gasöl-verbilligung verstärkt zu fördern. Hierzu sollten u. a.die staatlichen Dienststellen im Hinblick auf ihreVorbildfunktion im Rahmen der verfügbaren Haus-haltsmittel und einer sparsamen und wirtschaft-lichen Haushaltsführung die Anzahl biodieseltaug-licher Fahrzeuge in ihrem Zuständigkeitsbereichinnerhalb der nächsten zwei Jahre nach Möglich-keit wesentlich aufstocken und die Fahrzeuge mög-lichst ganzjährig mit biogenen Treibstoffen betanken.

9. Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeri-ums des Innern vom 24. Mai 1995 Nr. I B 4 –1512.4 – 39 (AIIMBI 1995 S. 506), zuletzt geändertam 29.01.1996 (AIIMBl 1996 S. 90) – Auszug

An die Gemeinden● die Verwaltungsgemeinschaften● die Landkreise● die Bezirke● die kommunalen Verbände● die kommunalen und kommunalverwalteten

Stiftungen● die Regierungen● die Landratsämter

1. Verbindliche Vergabegrundsätze1.1 Im kommunalen Bereich sind bei der Vergabe

von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgenfolgende Vergabegrundsätze anzuwenden (§ 31 Abs. 2 KommHV):

1.1.1 Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)● Teil A:

Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

● Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Aus-führung von Bauleistungen

● Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Die Teile A und B der VOB sind veröffentlicht mitBekanntmachung vom 3. Dezember 1992 (AIIMBl S.997), der Teil C der VOB mit der Anlage der Bekannt-machung vom 24. Februar 1993 (AIIMBl S. 507).

1.1.2 Die Richtlinien der Bayerischen Staatsregierung über die Berücksichtigung von Umweltgesichts-punkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen),

veröffentlicht mit Bekanntmachung vom 4. Juni 1991 (AIIMBl S. 423, berichtigt S. 447), geändertdurch Bekanntmachung vom 17. Mai 1994 (AIIMBl S. 495).

1.1.3 Die Richtlinien für die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen und freier Berufe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Mittelstandrichtli-nien Öffentliches Auftragswesen), veröffentlicht mit Bekanntmachung vom 4. Dezember 1984 (StAnz. Nr. 49), geändert durch Bekanntmachungvom 19. April 1994 (AIIMBl S. 331).

1.1.4 Die Richtlinien für die Berücksichtigung bevor-zugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – Spätaussiedler, Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten, Verfolgte – (Bevorzugten-Richtlinien), veröffentlicht mit Bekanntmachung vom 30. November 1993 (AIIMBl S. 1308), geändert durch Bekanntma-chung vom 13. September 1994 (AIIMBl S. 767).

Diese Regelungen sind in der jeweils für die Behördendes Freistaates Bayern geltenden Fassung anzuwenden.

(...)

3. InkrafttretenDiese Bekanntmachung tritt eine Woche nach Veröf-fentlichung im Allgemeinen Ministerialblatt in Kraft.Gleichzeitig wird die Bekanntmachung vom 25. Sep-tember 1990 (AI- IMBl S. 751, berichtigt S. 840),zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 17. März1993 (AIIMBl S. 554), aufgehoben.

4. Diese Bekanntmachung ergeht im Einvernehmenmit dem Staatsministerium der Finanzen.

(...)

10. Vergaberechtliche Grundlagen

● Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB) Teil 4

(nicht abgedruckt)

● Verordnung über die Vergabe öffentlicher Auf-

träge (Vergabeverordnung – VgV)

(nicht abgedruckt)

● Verdingungsordnung für Bauleistungen,Teil A –

VOB/A

(nicht abgedruckt)

● Verdingungsordnung für Leistungen – ausge-

nommen Bauleistungen,Teil A – VOL/A

(nicht abgedruckt)

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Beispiel: Verfahrensanweisung Umweltfreundliche

Beschaffung des Bezirks Oberbayern

1. ZweckUmweltfreundliche Beschaffung ist in Bayern Verfas-sungsauftrag. Nach Art. 141 Abs. 1 der bayerischenVerfassung ist mit Naturgütern schonend und sparsamumzugehen. Nach Art. 2 Abs.1 des Bayerischen Abfall-wirtschafts- und Altlastengesetzes in der Fassung derBekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBL S. 396,BayRS 2129-2-1-U) haben Staat, Gemeinden, Landkrei-se, Bezirke und die sonstigen Personen des öffent-lichen Rechts vorbildhaft dazu beizutragen, dass dieZiele Abfallvermeidung, Schadstoffminimierung imAbfall und stoffliche Verwertung unvermeidbarer Abfäl-le erreicht werden. Zur Beachtung dieser Grundsätze hat die BayerischeStaatsregierung das Vergabe- und Haushaltsrecht umdie „Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen“(Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung inder Fassung vom 7. Juli 1998 Nr. B III 3 – 5152 –2)erweitert.Diese Verfahrensanweisung dient dazu, der für denEinkauf zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbei-ter eine klare Vorgehensweise zur Umsetzung der o. g. Richtlinien an die Hand zu geben. Sie ist zusätz-lich zu den Regelungen im öffentlichen Auftragswesenzu berücksichtigen.Diese VA ist anzuwenden bei der Beschaffung vonGefahrstoffen, bei der Beschaffung von Produkten allerArt sowie bei der Vergabe von Dienstleistungen.

2. Verantwortlichkeiten2.1. ProzessverantwortungVerantwortlich für die Einhaltung ist die jeweils für denEinkauf zuständige Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter.Verantwortlich für die Aktualisierung der Richtlinien fürdie umweltfreundliche Beschaffung ist der Umweltbe-auftragte. Die Freigabe dieser Richtlinien erfolgt durchdie Verwaltungsleitung.

2.2. MitwirkungDer Umweltbeauftragte bzw. die Fachkraft für Arbeits-sicherheit wird von der für den Einkauf zuständigenMitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter eingebunden,soweit erforderlich.Die Richtlinien für die umweltfreundliche Beschaffungund ggf. auch diese Verfahrensanweisung bedürfeneiner ständigen Aktualisierung. Der Umweltbeauftrag-te bespricht deshalb mindestens einmal jährlich mitden für den Einkauf zuständigen Mitarbeiterinnen undMitarbeitern notwendige Änderungen der o.g. Doku-mente und veranlasst diese bei Bedarf.

3. Beschreibung des Ablaufs(siehe Grafik)Die zuständige Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter hatdie Ergebnisse der Prüfungsschritte dieser Verfahrens-

anweisung zu dokumentieren. Bei Unsicherheiten undzusätzlichem Informationsbedarf kann der Umweltbe-auftragte bzw. die Fachkraft für Arbeitssicherheit zuallen Schritten dieser VA hinzugezogen werden.

3.1. BedarfsanmeldungDie Referate bzw. Mitarbeiter melden bei der für denEinkauf zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbei-ter den Bedarf an.

3.2. GefahrstoffprüfungDie für den Einkauf zuständige Mitarbeiterin bzw. derMitarbeiter überprüft, ob das gewünschte Produkt alsGefahrstoff einzuordnen ist.Ein Gefahrstoff liegt im Sinne dieser VA vor, wenn die-ser- nach der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet ist, - nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als wasser-

gefährdend oder - nach der Verordnung für brennbare Flüssigkeiten

(VbF) als brennbar eingestuft ist.Ist laut Bedarfsanmeldung der Einsatz von Gefahrstof-fen vorgesehen, prüft die für den Einkauf zuständigeMitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter, ob der vorgeseheneGefahrstoff durch ein umweltfreundlicheres Produktersetzt werden kann. Dabei soll insbesondere auchgeprüft werden, ob auf den Gefahrstoff bei Verände-rung des Arbeitsverfahrens verzichtet werden kann.Die Ersatzstoffprüfung ist grundsätzlich bei jederBestellung vorzunehmen.Kann kein Ersatzstoff ermittelt werden, prüft die fürden Einkauf zuständige Mitarbeiterin bzw. der Mitar-beiter, ob der Gefahrstoff bereits im Gefahrstoffver-zeichnis der Bezirksverwaltung aufgeführt ist. Ist diesder Fall, können die weiteren Schritte dieser Verfahrens-anweisung durchgeführt werden. Bei einer Bestellungsind jeweils die aktuellen Sicherheitsdatenblätter mitanzufordern.Ist der Gefahrstoff noch nicht im Gefahrstoffverzeich-nis der Bezirksverwaltung aufgeführt, sind die Fach-kraft für Arbeitssicherheit sowie der Umweltbeauftrag-te vor der Bestellung hinzuzuziehen.

3.3. Prüfung der UmweltrelevanzDie zuständige Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter hatzu ermitteln, welche umweltfreundlichen Lösungenangeboten werden. Die Prüfung der Umweltverträg-lichkeit eines Produktes oder einer Dienstleistungerfolgt anhand der Kriterien der Richtlinien für dieumweltfreundliche Beschaffung.

3.4. Ausschreibungen und Einholung von AngebotenIn der Leistungsbeschreibung (§ 8 VOL/A bzw. § 9VOB/A) sind Gesichtspunkte des Umweltschutzes vor-zugeben. Diese Kriterien sind in den Richtlinien für dieumweltfreundliche Beschaffung näher beschrieben.Für den Einsatz von Gefahrstoffen ist der Nachweis zufordern, dass geeignete Ersatzstoffe nicht zur Verfü-

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Grafik: Umweltfreundliche Beschaffung des Bezirks Oberbayern – Beschreibung des Ablaufs

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gung stehen (s. Punkt Gefahrstoffprüfung dieser VA).Von der Möglichkeit, Nebenangebote oder Änderungs-vorschläge (§ 17 Nr. 3 Abs. 5 VOL/A, § 17 Nr. 4 Abs. 3VOB/A) ausdrücklich zuzulassen, ist bei umweltbedeut-samen Vergaben i. d. R. Gebrauch zu machen.Bei der Auswertung der Angebote ist darauf zu ach-ten, ob und inwieweit umweltschutzbedingte Merkma-le von den einzelnen Anbietern erfüllt werden.

3.5. Prüfung, ob die Berücksichtigung von Umweltaspekten wirtschaftlich vertretbar ist:

Nach den „Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswe-sen“ der Bayerischen Staatsregierung sind bei der Be-rücksichtigung von Umweltgesichtspunkten finanzielleMehrbelastungen und Minderungen der Gebrauchstaug-lichkeit in angemessenem Umfang hinzunehmen.

Für die Bezirksverwaltung wird dazu folgendes geregelt:a) Bei der Bewertung eines Produktes bzw. einer

Dienstleistung hinsichtlich der Umweltrelevanz sindein verringerter Energie- und Materialverbrauchwährend der Lebensdauer und ggf. eine günstigereEntsorgungsmöglichkeit zu berücksichtigen.

b) Bei gleicher Eignung und Preisgleichheit ist dasumweltfreundlichere Produkt zu wählen.

c) Darüber hinaus kann die für den Einkauf zuständi-ge Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter unter Abwä-gung der Grundsätze zur Berücksichtigung desUmweltschutzes und den Grundsätzen von Wirt-schaftlichkeit und Sparsamkeit in eigener Verant-wortung Umweltschutzaspekte bis zu einem Mehr-preis von 10 Prozent berücksichtigen.

d) Werden verschiedene Investitionsalternativen mitHilfe einer Nutzwertanalyse verglichen, so sollenumweltrelevante Aspekte mit bis zu 10 Prozentgewichtet werden.

e) Bei besonders umweltbedeutsamen Beschaffungs-maßnahmen (z. B. Ersatz von Gefahrstoffen, Ver-

wendung von Recyclingpapier) können im Einzelfallhöhere Mehrkosten gerechtfertigt sein.

f) Minderungen der Gebrauchstauglichkeit sind inangemessenem Umfang hinzunehmen.

3.6. Bestellung / VergabeSobald sichergestellt ist, dass die Aspekte desUmweltschutzes soweit als möglich berücksichtigtwurden, erfolgt die Bestellung bzw. die Vergabe einerDienstleistung.Sofern erforderlich, ist der Lieferant auf die Rücknah-me von Transportverpackungen hinzuweisen. Hierzu stehen das Merkblatt Transportverpackungen,sowie der Musterbrief Transportverpackungen zur Ver-fügung.Bei Dienstleistungen sind die ökologischen Kriterien inden Vertrag aufzunehmen.

4. Zu beachtende Unterlagen- Merkblatt Transportverpackungen (GR-30-3.07 Merkbl

TransportV)- Musterbrief Transportverpackungen (GR-30-3.08 Brief

TransportV)- Richtlinien für die umweltfreundliche Beschaffung

(GR-30-3.09 RiLi Beschaffung)- Mustervertragsanhang (GR-30-3.10 Mustervertrags-

anhang)- Fragebogen Lieferantenbewertung (GR-30-3.11)- Liste bewerteter Lieferanten (GR-30-3.12)- Gefahrstoffverzeichnis (GR-30-4.05 Umweltdaten)- Richtlinien der Bayerischen Staatsregierung über die

Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten beider Vergabe öffentlicher Aufträge (UmweltrichtlinienÖffentliches Auftragswesen) plus Anlagen

- Interpretierende Mitteilung der KOMMISSION DEREUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT zur Berücksichti-gung von Umweltaspekten bei der Vergabe öffentli-cher Aufträge

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Anhang II:Regelungen der EuropäischenUnion zum Vergabe- und Be-schaffungswesenVerordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29.

Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerb-

licher Unternehmen an einem Gemeinschaftssys-

tem für das Umweltmanagement und die Um-

weltbetriebsprüfung (EMAS) und Novelle der Ver-

ordnung: Verordnung (EG) Nr. 761/2001

vom 19. März 2001 (in Kraft getreten am 27. April 2001)

Das Qualitätssiegel „EMAS“ bürgt für die verlässlicheEinhaltung der Umweltrechtsvorschriften und für einekontinuierliche Verbesserung der Umweltleistungen.Es ist daher als positive Berücksichtigung im öffent-lichen Auftrags- und Beschaffungswesen grundsätzlichgeeignet. Die Bundesministerien für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheit* sowie für Wirtschaftund Arbeit* haben im August 2004 gemeinsam Hin-weise (Schreiben vom 30.08.2004) zu den rechtlichenMöglichkeiten der Berücksichtigung von EMAS zertifi-zierten Unternehmen bei der öffentlichen Vergabe erar-beitet. Damit wird zugleich einem Auftrag aus derEMAS-Verordnung der EU nachgekommen.1

Das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit undVerbraucherschutz sowie das Staatsministerium fürWirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie erar-beiten ein gemeinsames Rundschreiben mit Hinwei-sen zur Umsetzung und Anwendung im Bereich desöffentlichen Vergabewesens für alle Ebenen der Ver-waltung in Bayern. Es ist vorgesehen, das Rundschrei-ben u. a. im Rahmen der Internetpräsentation der bei-den Ministerien an geeigneter Stelle zu veröffentlichen.

Richtlinie 2004/17/EG zur Koordinierung der Zu-

schlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der

Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie

der Postdienste vom 31.03.2004

Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der

Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Liefer-

aufträge und Dienstleistungsaufträge vom 31.03.2004

Die Richtlinien geben Hinweise, wie Umweltbelangein die verschiedenen Stadien des Beschaffungswe-sens aufgenommen werden können. Die öffentlicheHand kann mit einem europaweiten Beschaffungsvolu-men von jährlich rund 1,5 Billionen € (ca. 16 % desBruttoinlandproduktes der Europäischen Union) einenwesentlichen Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten.

Die Europäische Kommission hat im August 2004ergänzend ein Handbuch für ein umweltorientiertesöffentliches Beschaffungswesen („Buying green“; nurin engl.) veröffentlicht. Die dort niedergelegten Krite-rien bieten öffentlichen Einrichtungen und lokalen Ver-waltungen die Möglichkeit, das Prinzip der Nachhaltig-keit durch die Anwendung umweltrelevanter Kriterienim Beschaffungswesen zu unterstützen. So könnenunter festgelegten Bedingungen die verschiedenennationalen und internationalen Umweltlabels (z. B.EMAS der EU, „Blauer Engel“ aus Deutschland) in dasVergabeverfahren einbezogen werden.2

1) Gemeinsames Schreiben vom 30.08.2004 der Bundesministerienfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Wirt-schaft und Arbeit. www.bmu.de/files/emas_auftrage_rundschrei-ben.pdf

2) Handbuch der Europäischen Kommission: „Buying green! A hand-book on environmental public procurement“. www.europa.eu.int/comm/internal_market/publicprocurement/key-docs_de.htm

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Anhang II

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Anhang IIIAusgewählte Umweltzeichen

Blauer Engel

Produkte: Mehrere tausend Produkte aus rund 70 Produktgruppen

Vergabe:RAL-Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.● www.blauer-engel.de● www.ral.de

Vergabekriterien: Mit dem „Blauen Engel“ (RAL-UZ ...) versehene Pro-dukte und Dienstleistungen zeichnen sich im Vergleichzu anderen, dem gleichen Gebrauchszweck dienendenProdukten und Dienstleistungen durch besondereUmweltfreundlichkeit in Herstellung, Gebrauch undEntsorgung aus.

Bemerkung: Die Anzahl der Produktgruppen und die Vergabekrite-rien werden kontinuierlich erweitert und verbessert.

Euroblume

Produkte: Zur Zeit 16 Produktgruppen des täglichen Bedarfs wiebeispielsweise Waschmittel, Matratzen, Farben undLacke. Ausgenommen sind Lebensmittel, Getränkeund Arzneimittel.

Vergabe: EU-Kommission DG XI Umwelt; Europäische Umwelt-agentur● europa.eu.int/comm/environment/ecolabel

Vergabekriterien: Die Kriterien beziehen sich auf den gesamten Produkt-lebenszyklus und umfassen Boden-, Wasser- und Luft-verschmutzung, Abfallaufkommen sowie den Umgangmit Energie und Ressourcen.

Bemerkung: Für das EU-Umweltzeichen gibt es in jedem Mitglieds-staat zuständige Stellen. In Deutschland übernehmendiese Aufgabe das Umweltbundesamt und das Deut-sche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.(RAL).

natureplus e.V. –

Internationaler Verein für zukunftsfähi-

ges Bauen und Wohnen

Produkte:natureplus ist ein Qualitätszeichen für qualitativ hoch-wertige Baustoffe, Bauprodukte und Einrichtungs-gegenstände. Das Umweltsiegel „UT 21“ des TÜVSüddeutschland für ökologische Baustoffe und Baupro-dukte ist in diesem Qualitätszeichen aufgegangen.

Vergabe:natureplus e.V. ● www.natureplus.org

Vergabekriterien:Das Qualitätssiegel „natureplus“ wird an Produkte ver-geben, die bestimmte Vergabekriterien erfüllen. Zuden Kriterien gehören z. B. Verbot von umwelt- undgesundheitsbelastenden Einsatzstoffen, geringe Emis-sionen in der Herstellungs- und Nutzungsphase, Voll-deklaration der Inhaltsstoffe, mindestens zu 85 Pro-zent aus nachwachsenden und/oder mineralischenRohstoffen bestehend sowie eine ökologisch optimier-te Verpackung.

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Holz und Holzprodukte

Waldbesitzer, die sich ihre umweltgerechte und nach-haltige Waldbewirtschaftung durch die Teilnahme aneinem Forstzertifizierungssystem bestätigen lassen,können das Rohholz mit einem entsprechenden Labelversehen und mit dem Hinweis „Holz aus umweltge-rechter und nachhaltiger Waldbewirtschaftung“ in denHandel bringen. Die weiterverarbeitenden Betriebe(„chain of custody“) geben unter Einhaltung bestimm-ter Regularien (z. B. Mindestanteil an zertifiziertemHolz) diese Information an den Endverbraucher weiter.In Deutschland vergeben zur Zeit zwei Zertifizierungs-systeme Zertifikate an Waldbesitzer und Betriebe derProduktkette mit dem Recht zur Logonutzung (PEFCund FSC).

PEFC Pan - Europäische

Forst-Zertifizierung

Produkte: Rohholz, Holzprodukte, Verbundprodukte mit Holzan-teil

Vergabe der Logonutzung: PEFC Deutschland e. V.● www.pefc.de

Kriterien:Einhaltung ökologischer, ökonomischer und sozialerStandards gemäß der Helsinki-Kriterien der Europäi-schen Agrarministerkonferenzen bei der Waldbewirt-schaftung; Mindestanteil von 70 Prozent zertifiziertenHolzes bei Holzprodukten in der Weiterverarbeitungs-kette.

Bemerkung: Als gemeinnützige Organisation seit 1999 in Europa ein-geführt, in Bayern seit April 2000 aktiv. Mit Stand Som-mer 2002 sind bayernweit über 75 Prozent der Wäldernach PEFC zertifiziert, daher großes Holzangebot.

FSC Forest Stewardship Council

Produkte: Holz, Holzprodukte, Verbundprodukte mit Holzanteil

Vergabe der Logonutzung: FSC Arbeitsgruppe Deutschland e. V.● www.fsc-deutschland.de

Kriterien:Zertifizierung von Wäldern, die nach den 10 Prinzipienvon FSC International und den Standards der FSCArbeitsgruppe Deutschland bewirtschaftet werden(Einhaltung ökologischer, ökonomischer und sozialerMindeststandards). In Deutschland wurde FSC 1999offiziell eingeführt.

Bemerkung: FSC beschäftigt sich international insbesondere mitdem Schutz der Tropenwälder. Auf dem Markt werdenv. a. FSC-zertifizierte Tropenholzprodukte angeboten. InDeutschland sind FSC-zertifizierte Wälder noch unter-repräsentiert; das Angebot an zertifiziertem einheimi-schen Holz ist daher noch gering. Das Label „ecotim-ber“ kennzeichnet kein eigenes Zertifizierungssystem.Unter diesem Zeichen wird FSC-Ware angeboten.

Naturland e. V.

Produkte: Holz, Holzprodukte, Verbundprodukte mit Holzanteil

Vergabe: Naturlandverband e. V.● www.naturland.de

Kriterien:Naturland e. V. ist Mitglied in der FSC–ArbeitsgruppeDeutschland und vergibt das Label nach den FSC–Kri-terien und eigenen Zusatzregelungen.

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Energieeffiziente Geräte

Energielabel Deutschland

Produkte: Elektronikgeräte

Vergabe: Gemeinschaft Energielabel Deutschland (GED)● www.energielabel.de

Vergabekriterien: Die Grenzwerte für das Auszeichnungssystem werdenso festgelegt, dass jeweils 20-30 Prozent der besten amMarkt befindlichen Geräte prämiert werden.Bemerkung: Die GED hat sich zum Ziel gesetzt, Informa-tionen über den Energiebedarf verschiedener Geräte zuveröffentlichen, die Marktchancen von energiesparendenGeräten zu verbessern und den Stromverbrauch vonStandby-Funktionen in Deutschland zu senken.

Europäisches Energieetikett

Produkte: Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäsche-trockner, Geschirrspüler, Backöfen, Warmwasserberei-ter, Lichtquellen, Klimageräte

Vergabe: EU-Kommission● europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l32004.htm

Vergabekriterien: Hauptkriterium ist der Stromverbrauch im Vergleich zummarktüblichen Durchschnitt baugleicher Geräte. So dürfen z.B. Kühl- und Gefriergeräte der besonders sparsamen A-Klassehöchstens 55 Prozent des marktüblichen durchschnittlichenStromverbrauchs aufweisen.

Bemerkung: Gemeinsames Merkmal des EU-Energieetiketts für dieverschiedenen Geräte ist die Einteilung in sieben Ener-

gieeffizienzklassen, von A (besonders niedriger Ver-brauch) über D (Durchschnitt) bis F (sehr hoher Ver-brauch). Bei Wasch- und Spülgeräten wird auch derWasserverbrauch angegeben.

Textilien und Teppichböden

Prüfzeichen Lederinstitut Gerber-

schule Reutlingen

Produkte: Leder und Lederprodukte

Vergabe: Lederinstitut Gerberschule Reutlingen● www.lgr-reutlingen.de

Vergabekriterien: Prüfung des Materials auf Formaldehyd, krebserzeu-gende Azofarbstoffe, Pentachlorphenol, Chrom-VI-Ver-bindungen, Schwefelausdünstungen sowie sonstigerEinsatzstoffe bei der Herstellung, wie Gerbstoffe, Fett-stoffe, Bakterizide und Fungizide.

Bemerkung: Das Prüfzeichen für „umweltgerecht hergestellte undschadstoffgeprüfte Leder“ kann von Seiten der Leder-hersteller, des Lederhandels und der Lederverarbeiterbeantragt werden. Gemäß einer Prüfung der „umwelt-gerechten Herstellung“ wird das Recht des jeweiligenUrsprungslandes berücksichtigt.

Öko-Tex

Produkte: Textilien aller Art

Vergabe: Internationale Gemeinschaft Öko-Tex● www.oeko-tex.com

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Vergabekriterien: Prüfung des fertigen Textils auf pH-Wert, Formaldehyd,Pestizide, Herbizide, Schwermetalle, chlororganische Car-rier, Konservierungsstoffe, allergisierende Farbstoffe etc.

Bemerkung: Die Textilien werden entsprechend der Zugehörigkeit zueiner der vier Öko-Tex Produktklassen (I= Babyartikel, II=Artikel mit langandauerndem oder großflächigem Haut-kontakt, III= Oberbekleidung, IV= Ausstattungsmateria-lien) verschieden streng auf Schadstoffe geprüft. Der Öko-Tex Standard 100 ist Voraussetzung und Bestandteil desÖko-Tex Standard 1000, der eine standortbezogene Zertifi-zierung für Betriebe innerhalb der textilen Kette ermöglicht.

TOXPROOF

Produkte: Bekleidung, Heimtextilien, Teppiche, Fahrzeugsitzbezü-ge, Kinderwägen, Matratzen, Bodenbeläge, Fertighäuser

Vergabe: TÜV Rheinland, Sicherheit und Umweltschutz GmbH● www.tuev-rheinland.de

Vergabekriterien: Prüfung der Textilien auf pH-Wert, verbotene oder aller-gisierende Farbstoffe, Formaldehyd, chlororganischeCarrier, Weichmacher, Schwermetalle, Pestizide etc.

Bemerkung: Maßgebend für die Auswahl der Prüfbedingungen istder vorhersehbare Gebrauch des Produktes, aus demsich ergibt, auf welche Weise eine Schadstoffexposi-tion möglich ist. Zudem werden das Einatmen, dasVerschlucken und der Hautkontakt als die wichtigstenAufnahmepfade von Schadstoffen berücksichtigt.

Naturtextil

Produkte: Textilien

Vergabe: eco Umweltinstitut GmbH● www.naturtextil.com● www.eco-umweltinstitut.com

Vergabekriterien: Gefordert werden ökologische Fasererzeugung undschadstoffarme bzw. -freie Verarbeitung der Textilien,sowie bei der weiteren Ausrüstung von Kleidungsstük-ken möglichst ökologische und naturbelassene Produk-te. Lagerung und Transport unterliegen ähnlichen Krite-rien. Die sozialen Standards orientieren sich an der„Charta für Fairen Handel mit Kleidung“.

Bemerkung: Ein zweistufiges Labelsystem zeichnet Textilien ent-sprechend der ökologischen und sozialen Kriterien desVerbandes aus. Die Auszeichnungsstufen „BETTER“und „BEST“ stehen für abgestufte Niveaus der ökolo-gischen, gesundheitlichen und sozialen Anforderungenan die Textilien über den gesamten Lebensweg.

Rugmark

Produkte: Teppichböden

Vergabe: Rugmark – Initiative gegen Kinderarbeit● www.rugmark.de

Vergabekriterien: Sozial verträgliche Produktionsbedingungen und Maß-nahmen gegen illegale Kinderarbeit

Bemerkung: Eine Vielzahl von Teppichen, die nach Deutschlandexportiert wurden, tragen das Rugmark-Zeichen.

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Teppichboden schadstoffgeprüft

Produkte: Teppichböden

Vergabe: Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichböden e. V.● www.gut-ev.de

Vergabekriterien: Gesundheitsgefährdende Substanzen, wie Pestizide,Krebs erregende oder im Verdacht stehende, Krebs zuerregen, dürfen nicht verwendet bzw. emittiert wer-den. Die getestete Ware soll nur einen warentypi-schen Neugeruch geringer Intensität zeigen.

Bemerkung: 80 Prozent der in Deutschland verkauften Teppichbö-den tragen das Siegel.

Bauprodukte

ArGe umweltverträgliches

Bauprodukt e. V.

Produkte: Bauprodukte

Vergabe: Arbeitsgemeinschaft umweltverträgliches Bauprodukt(AUB) e. V. ● www.baunetz.de/arch/aub/

Vergabekriterien: In einem Art Beipackzettel werden die umwelt- undgesundheitsrelevanten Eigenschaften des Produktesbeschrieben.

Bemerkung: AUB ist eine freiwillige Vereinigung von Herstellernvon Bauprodukten. Das Zeichen zeigt die Vereinszuge-hörigkeit des betreffenden Herstellers.

Lebensmittel und Güter des täg-

lichen Bedarfs

TransFair

Produkte:Kaffee, Honig, Kakao, Schokolade, Tee, Bananen, Oran-gensaft, Bonbons

Vergabe: TransFair e. V.● www.transfair.org

Vergabekriterien: Gezielte Förderung von kleinbäuerlichen Familien undderen Selbsthilfe-Initiativen, Verbot von Zwangs- undillegaler Kinderarbeit, Einhaltung international gelten-der Arbeitsschutz-Richtlinien, Zahlung von Preisendeutlich über dem Weltmarktniveau, direkter Einkaufbei den Erzeugergemeinschaften.

Bemerkung: Für einen langfristig nachhaltigen Entwicklungsprozesswerden umweltfreundliche Anbau- und Verarbeitungs-methoden gefördert. Im Gegenzug erhalten die Produ-zenten einen stabilen, kostendeckenden Preis und eswerden langfristige Handelsbeziehungen angestrebt.

UNSER LAND

Produkte: Güter des täglichen Bedarfs

Vergabe: UNSER LAND● www.bruckerland.ffb.org/ULand.html

Vergabekriterien: Einheitliche Mindeststandards als Erzeugungs- und Ver-gaberichtlinien: U. a. 100 Prozent einheimische Futtermit-tel, ohne Tier- und Fischmehl, ohne gentechnisch verän-

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derte Rohstoffe, ohne Leistungsförderer während derMastperiode, ohne Milchtauscher, geringe Transportwege.

Bemerkung: UNSER LAND ist eine Stadt-Land-Partnerschaft rundum München.

Öko-Qualität garantiert - Bayern

Produkte:Ökologische Erzeugnisse der Land- und Ernährungs-wirtschaft

Vergabe:Freistaat Bayernwww.oeko-qualitaet.bayern.de

Vergabekriterien:EG-Öko-Verordnung plus höherwertige Qualitätskrite-rien sowie regionale Herkunft, z.B. Gesamtbetriebs-umstellung, niedrige Tierbesatzobergrenzen, in Qua-litäts- und Prüfbestimmungen geregelt.

Bemerkung: Das Siegel wurde mit dem Ziel eingeführt, für den Ver-braucher mehr Transparenz und Sicherheit bzgl. ökolo-gisch erzeugter Nahrungsmittel zu erreichen. Diehöherwertigen Qualitätsvorgaben unterstreichen denQualitätsanspruch. Zusätzlich wird die regionale Her-kunft Bayern garantiert.

Bio-Siegel

Produkte: Landwirtschaftliche Produkte

Vergabe: Europäische Union / Bundesministerium für Verbrau-cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft● www.bio-siegel.de

Vergabekriterien: Die Vergabekriterien für das Bio-Siegel richten sichnach der EG-Öko-Verordnung vom 24. Juni 1991 undknüpfen an den Basisrichtlinien der Internationalen Ver-einigung der ökologischen Landbaubewegungen(IFOAM) an. U. a. gilt: Biobauern wirtschaften in einemweitgehend geschlossenen Betriebskreislauf, der dienatürlichen Lebensprozesse fördert. Futtermittel wer-den überwiegend selbst erzeugt. Tiere haben Auslauf.Auf chemischen Pflanzenschutz und Mineraldüngerwird verzichtet.

Bemerkung: Das Bio-Siegel wurde mit dem Ziel eingeführt, für denVerbraucher mehr Transparenz und Sicherheit bzgl.ökologisch erzeugter Nahrungsmittel zu erreichen.

Unternehmen

EMAS (Environmental Management

and Audit Scheme)

Produkte: Umweltmanagementsysteme

Vergabe: Europäische Union● www.umweltministerium.bayern.de/agenda/

wirtsch/manage.htm

Vergabekriterien: Freiwillige Selbstverpflichtung zur kontinuierlichen Ver-besserung des betrieblichen Umweltschutzes; Bedin-gungen sind u. a. umfassende Prüfungen der umwelt-relevanten Tätigkeiten der betreffenden Organisation,Einführung eines Umweltmanagementsystems,Umsetzung eines Umweltprogramms und Veröffentli-chung einer Umwelterklärung durch die Organisation.

Bemerkung: Die Gültigkeit des Umweltmanagementsystems nachder EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS) wird von einemunabhängigen Umweltgutachter regelmäßig überprüft.

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Umweltpakt Bayern

Produkte: Betriebliche Umweltschutzleistungen

Vergabe: Bayerische Staatsregierung● www.umweltpakt.bayern.de

Vergabekriterien: Am Umweltpakt Bayern kann jedes Einzelunterneh-men mit Sitz und Standort in Bayern teilnehmen, daseine freiwillige Umweltschutzleistung erbringt, die denInhalten und Zielsetzungen des Umweltpaktes ent-spricht.

Bemerkung: Ziel ist es, möglichst viele Betriebe und Unternehmender bayerischen Wirtschaft zu freiwilligen Umwelt-schutzleistungen zu bewegen.

Qualitätsverbund umweltbewusster

Handwerksbetriebe (QuH)

Produkte: Umweltmanagement in kleinen und mittleren Betrie-ben des Handwerks

Vergabe: Bayerische Handwerkskammern● www.quh.de

Vergabekriterien: Voraussetzung für die Teilnahme am QuH ist die Ein-haltung der gesetzlichen Umweltvorschriften. Um dasQualitäts-Zeichen zu erhalten, müssen Betriebe u.a.eine Schwachstellenanalyse vornehmen, Umweltzieleerfüllen, Mitarbeiter schulen sowie regelmäßige Über-wachungen durchführen lassen.

Bemerkung: Der QuH eröffnet für kleine und mittlere Betriebe desHandwerks einen ersten geeigneten Einstieg in dieSystematisierung des betrieblichen Umweltschutzes.

Bayerisches Umweltsiegel für das

Gastgewerbe

Produkte: Umweltschutzmaßnahmen im Hotel- und Gaststätten-gewerbe

Vergabe: Bayerische Staatsregierung● www.umweltsiegel.de

Vergabekriterien: Das Umweltsiegel basiert auf einem Katalog von über100 festgelegten Kriterien und ist als steter Verbesse-rungsprozess angelegt. Das Umweltsiegel wird nacheiner umfassenden Prüfung vor Ort vergeben, der sichjeder Teilnehmerbetrieb unterziehen muss. Die Teilnah-meunterlagen können online unter www.umwelt-pakt.bayern.de angefordert werden.

Bemerkung: Das Umweltsiegel gibt dem Verbraucher eine über denUmweltschutz hinausgehende Qualitätssicherheit. Diemögliche Werbung mit dem Umweltsiegel sorgt fürein positives Image der Unternehmen in der Öffent-lichkeit.

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Anhang IV:Ausgewählte Adressen undInternet-Hinweise

Landesbehörden

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und VerbraucherschutzRosenkavalierplatz 281925 MünchenTel.: 089/92 14-0Fax: 089/92 14-22 66 oder –36 22www.stmugv.bayern.de

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und TechnologiePrinzregentenstr. 2880525 MünchenTel.: 089/21 62-01Fax: 089/21 62-27 60www.stmwivt.bayern.de

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des InnernFranz-Josef-Strauß-Ring 480539 MünchenTel.: 089/21 92-02Fax: 089/21 92-1 33 50www.stmi.bayern.de

Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und ForstenLudwigstr. 280535 MünchenTel.: 089/21 82–0Fax: 089/21 82-26 77www.stmelf.bayern.de

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und LebensmittelsicherheitEggenreuther Weg 4391058 ErlangenTel.: 09131/7 64–0Fax: 09131/7 64–102www.lgl.bayern.de

Bayerisches Landesamt für UmweltschutzBürgermeister-Ulrich-Str. 16086179 AugsburgTel.: 0821/90 71-0Fax: 0821/90 71-55 56www.bayern.de/lfu

Bayerisches Landesamt für WasserwirtschaftLazarettstr. 6780636 MünchenTel.: 089/9214-01Fax: 089/9214-1676www.bayern.de/lfw

Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und SicherheitstechnikPfarrstr. 380538 MünchenTel.: 089/21 84-0Fax: 089/21 84-297www.lfas.bayern.de

Bayerische Landesanstalt für Wald und ForstwirtschaftAm Hochanger 1185354 FreisingTel.: 08161/7 14-881Fax: 08161/7 14-971www.lwf.bayern.de

Weitere Adressen im bayerischen Behördenwegwei-ser unter: www.baynet.de

Bundesbehörden

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und ReaktorsicherheitReferat WA II 3, Produktverantwortung, Vermeidungund Verwertung von Produktabfällen11055 BerlinTel.: 01888/3 05-0Fax: 01888/3 05-20 44www.bmu.de

Bundesministerium für Wirtschaft und ArbeitScharnhorststr. 34-3710115 BerlinTel.: 01888/615-9Fax: 01888/615-4436www.bmwa.de

UmweltbundesamtFG III 1.3, Methoden der Produktbewertung, UmweltzeichenPostfach 33 00 2214191 BerlinTel.: 030/89 03-0Fax: 030/89 03-22 85www.umweltbundesamt.de

(Mit Genehmigung des Umweltbundesamtes wurdenim vorliegenden Ratgeber Ausschnitte des UBA-Stan-dardwerks „Handbuch Umweltfreundliche Beschaffung- Empfehlungen zur Berücksichtigung des Umwelt-

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schutzes in der öffentlichen Verwaltung und im Ein-kauf“ verwendet.)

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern St. Augustiner Str. 86Postfach 30 01 5553181 BonnTel.: 0228/6 10-0Fax: 0228/6 10-16 10www.bescha.bund.de (Beratung für Behörden und öffentliche Einrichtungenin allen Fragen des Einkaufs von Gütern und Dienstlei-stungen)

Europäische Union

European CommissionDG – EnvironmentRue de la Loi 200B-1049 Brusselswww.europa.eu.int/comm/dgs/environment/index_de.htm

Vertretung der Europäischen Kommission in derBundesrepublik Deutschland Unter den Linden 7810117 BerlinTel.: 030/89 60 09 30www.eu-kommission.de

1 Büro und allgemeine Ausstattung

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e. V.Reinhardtstr. 18 10117 Berlin Tel.: 030/31 80 79 23 Fax: 030/31 80 79 24www.waldbesitzerverbaende.de

Bundesamt für StrahlenschutzWilly-Brandt-Str. 538226 SalzgitterTel.: 01888/3 33-0 Fax: 01888/3 33-18 85www.bfs.de

B.A.U.M. e.V. – Ökologie im BüroOsterstr. 5820259 HamburgTel. 040/49 07-11 00Fax: 040/49 07-11 99www.baumev.de

Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V. (DGM)Tillystr. 290431 NürnbergTel.: 0911/6 59 99 78Fax: 0911/61 92 73www.dgm-moebel.de

FOGRA Forschungsgesellschaft Druck e. V.Streitfeldstr. 1981673 MünchenTel.: 089/4 31 82-0Fax: 089/4 31 82-100www.fogra.org

Gemeinschaft Energielabel Deutschland (GED)Berliner EnergieagenturRudolfstr. 910245 BerlinTel.: 030/29 33 30-11Fax: 030/29 33 30-99www.energielabel.de

Initiative Pro Recyclingpapier c/o Burson-Marsteller GmbHSchützenstr. 510117 BerlinTel.: 0 30/24 07 93-96Fax: 0 30/24 07 93-99www.initiative-papier.de

Internationaler Verband der Naturtextilwirtschaft e. V.Haußmannstr. 170188 StuttgartFax: 0711/23 27 55www.naturtextil.com

Lederinstitut Gerberschule Reutlingen e. V.Erwin-Seiz-Str. 972764 ReutlingenTel.: 07121/16 23-0Fax: 07121/16 23-11www.lgr-reutlingen.de

MAK-Kommission: Senatskommission zur Prüfunggesundheitlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)Kennedyallee 4053175 BonnTel.: 0228/8 85-0Fax: 0228/8 85-27 77

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2 Fahrzeuge

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und TechnologiePrinzregentenstr. 2880538 MünchenTel.: 089/21 62-01Fax: 089/21 62-27 60www.stmwivt.bayern.de

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und WohnungswesenReferat ÖffentlichkeitsarbeitInvalidenstr. 4410115 Berlin Tel.: 030/20 08-0www.bmvbw.de

Kraftfahrt-BundesamtFördestr. 1624944 FlensburgTel.: 0461/3 16-0Fax: 0461/3 16-14 95/-16 50www.kba.de

ADAC e. V. Am Westpark 881373 MünchenTel.: 089/76 76-0Fax: 089/76 76-25 00 www.adac.de

Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe- Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern e. V. -Goethestr. 1780336 MünchenTel.: 089/51 26 77-0Fax: 089/51 26 77–77www.kfz-bayern.de

Verkehrsclub Deutschland (VCD)Eifelstr. 253119 BonnTel.: 0228/9 85 85-0Fax: 0228/9 85 85-10www.verkehrsclub-deutschland.de

3 Hochbau

Bayerisches Landesamt für UmweltschutzAbteilung Lärm- und Erschütterungsschutz, Schutz vor nichtionisierenden StrahlenBürgermeister-Ulrich-Str. 16086179 AugsburgTel.: 0821/90 71-52 02www.bayern.de/lfu/laerm

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des InnernFranz-Josef-Strauß-Ring 480539 MünchenTel.: 089/21 92-02Fax: 089/21 92-1 33 50www.stmi.bayern.de/bauen/obb/

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)Friedrich-Henkel-Weg 1-2544149 DortmundTel.: 0231/90 71-0Fax: 0231/90 71-24 54www.baua.de

Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM)12200 BerlinTel.: 030/81 04-0Fax: 030/8 11 20 29www.bam.de

Arbeitsgemeinschaft PVC und Umwelt e. V.Am Hofgarten 1-2 53113 BonnTel.: 0228/9 17 83-0Fax: 0228/5 38 95 94www.agpu.de

Deutsche Gesellschaft für Holzforschung e. V. (DGfH)Bayerstr. 57–5980335 MünchenTel.: 089/51 61 70-0Fax: 089/53 16 57www.dgfh.de

Deutsche Öko-Tex ZertifizierungsstellePostfach 53 4065728 EschbornTel.: 061/96 96 62-30Fax 061/96 96 62-26www.oeko-tex.com

Deutsches Institut für BautechnikKolonnenstr. 30 L10829 BerlinTel.: 030/7 87 30-0Fax: 030/7 87 30-320www.dibt.de

Forschungsinstitut Hohenstein Schloss Hohenstein74357 BönnigheimTel.: 07143/2 71-0Fax: 07143/2 71-87 41www.hohenstein.de

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Anhang IV

A IV

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Fraunhofer-Institut für Holzforschung WKIBienroder Weg 54 E38108 BraunschweigTel.: 0531/21 55-0Fax: 0531/35 15 87www.wki.fhg.de

Forest Stewardship Council (FSC)Guntramstr. 4879106 FreiburgTel.: 0761/3 86 53-50Fax: 0761/3 86 53-79

Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden e. V. (GuT)Schönebergstr. 252068 AachenTel.: 0241/96 84 34-1Fax: 0241/96 84 34-00www.gut-ev.de, www.gut-ev.org

GISBAU - Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaften der BauwirtschaftHungener Str. 660389 Frankfurt am MainTel.: 069/47 05-278/279Fax: 069/47 05-288www.gisbau.de

Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH Heilig-Geist-Str. 54 83022 Rosenheim Tel.: 08031/36 75-0 Fax: 08031/36 75-30www.baubiologie.org

Institut für Fenstertechnik e. V.Theodor-Gietl-Str. 7-983026 RosenheimTel.: 08031/2 61-0Fax: 08031/2 61-290www.ift-rosenheim.de

PEFC Deutschland e. V. – GeschäftsstelleDanneckerstr. 3770182 StuttgartTel.: 0711/2 48 40 06Fax: 0711/2 48 40 31www.pefc.de

TÜV Süddeutschland Holding AGWestendstr. 19980686 MünchenTel.: 089/57 91-0Fax: 089/57 91-15 51www.tuev-sued.de

Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)Fritz-Reuter-Str. 150968 KölnTel.. 0221/398038-0Fax: 0221/398038-99www.dachdecker.de

4 Tiefbau

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des InnernFranz-Josef-Strauß-Ring 480539 MünchenTel.: 089/21 92-02Fax: 089/21 92-1 33 50www.stmi.bayern.de/infothek/baueninb.htm

Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)Brüderstr. 5351427 Bergisch GladbachTel.: 02204/43-0Fax: 02204/43-673www.bast.de

Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) – Geschäftsstelle (für 2003/2004)Ministerium für Umwelt und Forsten des Landes Rheinland-PfalzKaiser-Friedrich-Str. 155116 MainzTel.: 06131/16-46 35Fax: 06131/16-46 50www.laga-online.de

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.Konrad-Adenauer-Str. 1350996 KölnTel.: 0221/9 35 83-0Fax: 0221/9 35 83 73www.fgsv.de

5 Energie

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des InnernFranz-Joseph-Strauß-Ring 480539 MünchenTel.: 089/2192-02Fax: 089/2192-13350www.stmi.bayern.de/bauen/obb/

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A VV

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Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und TechnologiePrinzregentenstr. 2880525 MünchenTel.: 089/21 62-01Fax: 089/21 62-27 60www.stmwivt.bayern.de

Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und ForstenLudwigstr. 280535 MünchenTel.: 089/21 82–0Fax: 089/21 82-26 77www.stmelf.bayern.de

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Marktanreizprogramm Förderung für erneuerbare Energien)Frankfurter Str. 29-3565760 EschbornTel.: 06196/9 08-0Fax: 06196/9 08-800www.bafa.de

Regierung der OberpfalzAbteilung 393039 RegensburgTel.: 0941/56 80-0Fax: 0941/56 80-199www.regierung.oberpfalz.bayern.de/index.htm

Regierung von MittelfrankenAbteilung 3Postfach 60691511 AnsbachTel.: 0981/53-0Fax: 0981/53-12 06 oder 14 56www.regierung.mittelfranken.bayern.de/index.htm

Regierung von NiederbayernAbteilung 384023 LandshutTel.: 0871/8 08-01Fax: 0871/8 08-10 02www.regierung.niederbayern.bayern.de

Regierung von OberbayernAbteilung 380534 München Tel.: 089/21 76-0Fax: 089/21 76-2914www.regierung.oberbayern.bayern.de

Regierung von OberfrankenAbteilung 3Postfach 11 01 6595420 BayreuthTel.: 0921/6 04-0Fax: 0921/6 04-12 58www.regierung.oberfranken.bayern.de

Regierung von SchwabenAbteilung 386145 AugsburgTel.: 0821/3 27-01Fax: 0821/3 27-22 89www.regierung.schwaben.bayern.de

Regierung von UnterfrankenAbteilung 3Peterplatz 997070 WürzburgTel.: 0931/3 80-00Fax: 0931/3 80-22 22www.regierung.unterfranken.bayern.de/index.html

Arbeitsgemeinschaft Bayerischer SolarinitativenMajor-Braun-Weg 1285354 FreisingTel.: 08161/8 13 54www.solarinitiativen.de

Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e. V. (ASUE)Bismarckstr. 1667655 KaiserslauternTel.: 0631/3 60 90-70Fax: 0631/3 60 90-71www.asue.de

Bayerisches Energie-Forumc/o Bayern InnovativGesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbHGewerbemuseumsplatz 290403 NürnbergTel.: 0911/2 06 71-0Fax: 0911/2 06 71-766www.bayern-innovativ.de

BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBereich Erneuerbare EnergienFrankfurter Straße 29 - 35 65760 Eschborn Tel.: 06196 908-625 Fax.: 06196 908-800 www.bafa.de

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Anhang I

A IV

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BifA – Bayerisches Institut für Angewandte Umweltforschung und –technikAm Mittleren Moos 4686167 AugsburgTel.: 0821/7000-122Fax: 0821/7000-100www.bifa.de

BSi – Bundesverband SolarindustrieStralauer Platz 3410243 BerlinTel.: 030/2 97 77 88-0Fax: 030/2 97 77 88-99www.bsi-solar.de

C.A.R.M.E.N. e. V.Koordinierungsstelle für Nachwachsende Rohstoffe in BayernSchulgasse 1894315 StraubingTel.: 09421/9 60-300Fax: 09421/9 60-333www.carmen-ev.de

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)Chausseestr. 128 A10115 BerlinTel.: 030/7 26 16 56-0Fax: 030/7 26 16 56-99www.deutsche-energie-agentur.de

Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS)Augustenstr. 7980333 MünchenTel.: 089/52 40 71Fax: 089/52 16 68www.dgs.de

Energieagentur Mittelfranken e. V.Landgrabenstr. 9490443 NürnbergTel.: 0911/8 01 17-0Fax: 0911/8 01 17-11www.energieagentur-mittelfranken.de

Energieagentur Oberfranken e. V.Kressenstein 1995326 KulmbachTel.: 09221/82 39–0Fax: 09221/82 39–29www.energieagentur-oberfranken.de

Eza – Energie- und Umweltzentrum AllgäuBurgstr. 2687435 KemptenTel.: 0831/960286-0Fax: 0831/960286-90www.eza-allgaeu.de

Solid - Gemeinnütziges Solarenergie Informations- und DemonstrationszentrumHeinrich-Stranka-Str. 3-590765 FürthTel.: 0911/8 10 27-0Fax: 0911/8 10 27-11www.solid.de

Kompetenzzentrum für Nachwachsende RohstoffeSchulgasse 1894315 StraubingTel.: 09421/3 00-001www.konaro.bayern.de

Kreditanstalt für WiederaufbauPalmengartenstr. 5-960325 Frankfurt/MainTel.: 069/7431-0 oder 0180/1335577Fax: 069-7431-2944www.kfw-foerderbank.de

„Solar – na klar!“ - Die SolarkampagneOsterstr. 5820259 HamburgTel.: 040/49 07-14 90Fax: 040/49 07-14 99www.solar-na-klar.de

Technologie- und Förderzentrum (TFZ)Schulgasse 1894315 StraubingTel.: 09421/3 00-210Fax: 09421/3 00-211www.tfz.bayern.de

6 Wasser

Bayerisches Landesamt für WasserwirtschaftLazarettstr. 6780636 MünchenTel.: 089/92 14-01Fax: 089/92 14-16 76www.bayern.de/lfw

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ATV-DVWK Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.Landesverband BayernFriedenstr. 4081671 MünchenTel.: 089/2 33-6 25 99Fax: 089/2 33-6 25 95www.atv-dvwk-bayern.de

Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnikstaatlicher und kommunaler VerwaltungenAMEV im BMVBW11030 BerlinTel.: 030/20 08-0-77 22Fax: 030/20 08-0-19 73www.amev-online.de

Bundesverband der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e. V. (BGW)Reinhardtstr. 1410117 BerlinTel.: 030/2 80 41-0Fax: 030/2 80 41-520www.bgw.de

Verband Bayerischer Gas- und Wasserwerke e. V.Akademiestr. 780799 MünchenTel.: 089/38 15 87-0Fax: 089/38 15 87-11

Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH Josef-Wirmer-Str. 353123 BonnTel.: 0228/91 91-40Fax: 0228/91 91-499www.wvgw.de

7 Reinigung und Hygiene

Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW)Eupener Str. 148 50933 Köln Tel.: 0221/93 18 19-0 Fax: 0221/93 18 19-9 www.asew.de

Bundesamt für Materialforschung und –prüfung (BAM)Unter den Eichen 8712205 BerlinTel.: 030/8104-0Fax: 030/8112029www.bam.de

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-HandwerksDottendorfer Str. 8653129 BonnTel.: 0228/9 17 75-0Fax: 0228/9 17 75-11www.gebaeudereiniger.de

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)Chausseestr. 128 A10115 BerlinTel.: 030/7 26 16 56-0Fax: 030/7 26 16 56-99www.deutsche-energie-agentur.de

Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e. V. - Geschäftsstelle c/o Institut für Hygiene und MikrobiologieUniversität Würzburg Josef-Schneider-Str. 2 97080 WürzburgTel.: 0931/2 01 46-165Fax: 0931/2 01 46-445www.dghm.org

Deutscher TextilreinigungsverbandIn der Raste 1253129 BonnTel.: 0228/9 17 31-0Fax: 0228/9 17 31-20www.dtv-bonn.de

Forschungs- und Prüfinstitut für Facility Management GmbH (FIGR)Lise-Meitner-Str. 3 72555 Metzingen Tel.: 07123/97 50-0 Fax: 07123/97 50-10www.figr.de

Gebäudereiniger-InnungSüdbayern und Stadtkreis RegensburgDessauerstr. 780992 MünchenTel.: 089/54 88 19 03Fax: 089/59 77 44www.gebaeudereiniger-innung-bayern.de

Robert-Koch-InstitutNordufer 2013353 BerlinTel.: 01888/7 54-0Fax: 01888/7 54-23 28www.rki.de

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Anhang IV

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Page 102: Umweltschutz in Behörden - Bayern...Umweltschutz in Behörden Der Schutz der Umwelt und die Schonung der natür-lichen Lebensgrundlagen ist eine der wichtigsten Auf-gaben der Gegenwart.

Stiftung WarentestLützowplatz 11-1310785 BerlinTel: 030/26 31-0Fax: 030/26 31-27 27www.warentest.de

8 Garten- und Landschaftsbau

Bayerisches Landesamt für UmweltschutzAbteilung Naturschutz und LandschaftspflegeBürgermeister-Ulrich-Str. 16086179 AugsburgTel.: 0821/90 71-51 01Fax: 0821/90 71-56 21www.bayern.de/lfu/natur

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Abteilung LandespflegeAn der Steige 1597209 VeitshöchheimTel.: 0931/98 01–402Fax: 0931/98 01–400www.lwg.bayern.de

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)Dienstsitz BraunschweigMesseweg 11/1238104 BraunschweigTel.: 0531/2 99-5www.bvl.bund.de/index.htm

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des InnernFranz-Josef-Strauß-Ring 480539 MünchenTel.: 089/21 92-02Fax: 089/21 92-1 33 50www.stmi.bayern.de/infothek/baueninb.htm

Bayerische Akademie für Naturschutz und LandschaftspflegeSeethalerstr. 683410 LaufenTel.: 08682/89 63-0Fax: 08682/89 63-17www.anl.de

Biologische Bundesanstalt für Land- und ForstwirtschaftBerlin und BraunschweigMesseweg 11-1238104 BraunschweigTel.: 0531/2 99-32 04 Fax: 0531/2 99-30 00www.bba.de

Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)Köpenicker Str. 48/4910179 BerlinTel: 030/27 87 15-0Fax: 030/27 87 15-55www.bdla.de

Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.Alexander-von-Humboldt-Str. 453604 Bad HonnefTel.: 02224/77 07-0Fax: 02224/77 07-77www.galabau.de

Deutscher Verband für Landschaftspflege Feuchtwangerstr. 3891522 AnsbachTel.: 0981/4653-3540Fax: 0981/4653-3550www.lpv.de

FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.Colmantstr. 3253115 BonnTel.: 0228/69 00 28Fax: 0228/69 00 29www.fll.de

Institut für biologischen PflanzenschutzHeinrichstr. 24364287 Darmstadt Tel.: 06151/4 07-230Fax: 06151/4 07-290www.bba.de/inst/bi/i_bi.htm

9 Kantine

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)Rochusstr. 153123 BonnTel.: 0228/5 29-0 oder 01888/5 29-0Fax: 0228/5 29-42 62 oder 01888/5 29-42 62www.verbraucherministerium.de

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Page 103: Umweltschutz in Behörden - Bayern...Umweltschutz in Behörden Der Schutz der Umwelt und die Schonung der natür-lichen Lebensgrundlagen ist eine der wichtigsten Auf-gaben der Gegenwart.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)Adickesallee 4060322 Frankfurt/MainTel.: 069/15 64-0Fax: 069/15 64-444 bis 446www.ble.de

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA)Am Weidendamm 1 A10117 BerlinTel.: 030/72 62 52-0Fax: 030/72 62 52-42www.dehoga.de

Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V.Elsenstraße 10612435 BerlinTel.: 030/53 60 73-3Fax: 030/53 60 73-45www.label-online.de

TransFair -Verein zur Förderung des Fairen Handels mit der "Dritten Welt" e. V. Remigiusstr. 21 50937 Köln Tel.: 0221/94 20 40-0 Fax: 0221/94 20 40-40www.transfair.org

UNSER LAND GmbHBismarckstr. 282256 FürstenfeldbruckTel.: 08141/1 72 24Fax: 08141/1 72 44www.unserland.info

10 Entsorgung

Bayerisches Landesamt für UmweltschutzAbteilung Abfallwirtschaft, Altlasten und BodenschutzBürgermeister-Ulrich-Str. 16086179 AugsburgTel.: 0821/90 71-54 01Fax: 0821/90 71-55 53www.bayern.de/lfu/abfall

Bayerisches Landesamt für WasserwirtschaftLazarettstr. 6780636 MünchenTel.: 089/9214-01Fax: 089/9214-1435www.bayern.de/lfw/

Abfallberatungsstellen der Landkreise und kreisfreien StädteÜberblick im Internet: www forumz.de im Bereich>Service<

Abfallratgeber Bayernwww.abfallratgeber-bayern.de

ARGE Kreislaufwirtschaftsträger Bau (KTWB)Haus des Deutschen BaugewerbesKronenstr. 55-5810117 BerlinTel.: 030/2 03 14-554Fax: 030/2 03 14-565

Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. Littenstr. 910179 BerlinTel.: 030/2 40 00-0Fax: 030/2 40 00-263www.auma.de

Bayerischer Industrieverband Steine und Erden e. V.Fachabteilung Baustoff-RecyclingBeethovenstr. 8 80336 MünchenTel.: 0 89/51 40 31-47Fax: 0 89/51 40 31-46www.baustoffrecycling-bayern.de

Bayerisches Institut für Abfall GmbH (BIFA)Am Mittleren Moos 4686176 AugsburgTel.: 0821/70 00-0Fax: 0821/70 00-100www.bifa.de

Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V. (BDE)Tempelhofer Ufer 3710963 BerlinTel.: 030/5 90 03 35-0Fax: 030/5 90 03 35-99www.bde-berlin.de

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Stichwortverzeichnis

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Page 104: Umweltschutz in Behörden - Bayern...Umweltschutz in Behörden Der Schutz der Umwelt und die Schonung der natür-lichen Lebensgrundlagen ist eine der wichtigsten Auf-gaben der Gegenwart.

Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V.Bolongarostr. 8265929 Frankfurt/MainTel.: 069/3 08 38-120Fax: 069/3 08 38-199www.bme.de

Geschäftsstelle des Verbandes TEGEWA e.V.Karlstr. 2160329 FrankfurtTel.: 069/2556-1339Fax: 069/2556-1342www.tegewa.de

11 Sicherheit

Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und SicherheitstechnikPfarrstr. 380538 MünchenTel.: 089/21 84-0Fax: 089/21 84-297www.lfas.bayern.de

Bayerischer Verband für Sicherheit in der Wirtschaft e. V.Elisabethstr. 3080796 MünchenTel.: 089/35 74 83-0Fax: 089/35 74 83-35www.bvsw.de

Beirat des BMU „Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe“UmweltbundesamtPostfach 33 00 2214191 Berlinwww.ltws.de

Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnungen e. V. - RALSiegburger Str. 3953757 Sankt AugustinTel.: 02241/16 05-0Fax: 02241/16 05-11www.ral.de

Materialprüfungsamt Nordrhein-WestfalenMarsbruchstr. 18644287 DortmundTel.: 0231/45 02-0Fax: 0231/45 85 49www.materialpruefungsamt.de

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A IV

Internetadresse Erläuterung

www.beschaffung-info.de/web/php/index.php4

Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung

www.abz-bayern.de Auftragsberatungszentrum Bayern e. V.: Informationen, Bera-tung, Schulung zum öffentlichen Auftragswesen

www.stmugv.bayern.de/de/verbraucher-schutz/index.htm

Informationen u. a. über Produktkennzeichnung und Produkt-sicherheit

www.vis-technik.bayern.de Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit - Technik & Chemie

www.lfas.bayern.de Gesetze, Vorschriften, technische Regeln und Richtlinien zumArbeitsschutz

www.izu.bayern.de Infozentrum Umweltwirtschaft: Umweltrecht, Umweltbezoge-ne Förderprogramme, Ansprechpartner, Hinweise für dieUmsetzung von praktischen Umweltmaßnahmen

Empfehlenswerte Internetadressen zum Thema:

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Stichwortverzeichnis

A IV

Internetadresse Erläuterung

www.bayern.de/lfu/umwberat Fachinformationen Umweltschutz

www.umweltministerium.bayern.de/service/lexikon

Umweltlexikon - Erklärung wichtiger Fachbegriffe ausdem Bereich Umweltschutz

www.abfallratgeber-bayern.de Abfallratgeber Bayern

www.umweltpakt.bayern.de Initiativen und Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklungin der bayerischen Wirtschaft

www.umweltzeichen.de Übersicht über Umweltzeichen in Deutschland

www.label-online.de Labeldatenbank

www.blauer-engel.de Homepage des Umweltzeichens „Blauer Engel“ – u. a.Informationen und Produktübersicht

www.europa.eu.int/ecolabel Informationen über das Europäische Umweltzeichen

www.ral.de Informationen über das RAL-Gütezeichen und den „Blau-en Engel“

www.europa.eu.int/comm/environment/ecola-bel/pdf/public_procurement/pubprocguide_de.

Leitfaden zur umweltgerechteren öffentlichen Beschaf-fung unter Verwendung der Kriterien für die Vergabe desEuropäischen Umweltzeichens

www.iclei.org/europe/ecoprocura/network/big-net.htm

Buy-it-Green-Network for Sustainable Procurement Pro-fessionals in Europe

www.kommunal-web.de Portal für kommunale Forschung und Praxis

www.verbraucherzentrale-bayern.de Verbraucherzentrale Bayern: Produkt- und Umweltbera-tung

www.eco-world.de Branchenverzeichnis für umweltverträgliche Produktan-bieter

www.stiftung-warentest.de Produktinformationen und -tests

www.gein.de Umweltinformationsnetz Deutschland: GEIN (GermanEnvironmental Information Network, Portal für Umwelt-fragen)

Einsparungen und Beispiele

www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/dateien/2616.htm

Strategien und Beispiele für ökonomische Anreize:„Umweltschutz lohnt sich für öffentliche Verwaltungen“(Download)

Allgemeines zu Öffentlichen Ausschreibungen

www.bmwi.de/Navigation/Wirtschaft/Wirt-schaftspolitik/oeffentliche-auftraege.html

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaftund Arbeit zu öffentlichen Aufträgen

www.umweltbundesamt.de Informationen zu Förderungen und Ausschreibungen

www.vergabewelt.de Grundlagen des Vergaberechts

www.vergabe.de Vergaberecht

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A IVV

Internetadresse Erläuterung

Auftragswesen und Recht der Europäischen

Union

www.simap.eu.int/DE/pub/src/welcome.htm Auftragswesen in der Europäischen Union

www.ted.eur-op.eu.int Europäische Ausschreibungen

www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/publproc/index.htm

Informationen über den europäischen Rechtsrahmen fürdas öffentliche Vergabewesen

www.europa.eu.int/eur-lex/de/index.html EU-Recht

www.publications.eu.int/index_en.html EU-Informationen

Förderprogramme und Finanzen

www.stmwivt.de/Förderprogramme Überblick über nationale und EU-weite Förderprogramme

www.izu.bayern.de/foerder/index_foerder.php Förderfibel Umweltschutz: Überblick über die aktuellenFörderprogramme im Umweltschutz

www.bmwi.de Umfassende Förderdatenbank des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Arbeit

www.umweltministerium.bayern.de/agenda/wirtsch/fibeleu.htm

Förderprogramme der Europäischen Union

www.bafa.de/1/de/aufgaben/energie.htm Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Förde-rung für erneuerbare Energien (Marktanreizprogramm)

www.kfw-foerderbank.de Kreditanstalt für Wiederaufbau: FörderprogrammeUmweltschutz (u. a. KfW-Umweltprogramm)

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StichwortverzeichnisAbbeizmittel 3.14, 4.3Abwasser 1.7; 2.12; 3.8; 3.9; 6; 6.1; 6.2; 6.4; 7.1; 7.6;9.1; 9.5; 10.5; 10.6; 11.1;Abwasserbehandlung 6.4; 10.3Akkumulatoren 1.6; 1.7; 10.7Aktenordner 1.3Aktivkohle 6.3; 10.5Alkylphenolethoxylate (APEO) 10.5Altgummi 4; 4.2

Altöl 2.7Altpapier 3.1; 3.5; 3.10; 7.4; 7.5; 8.1; 10.2;Aluminium 10.5Antifouling-Mittel 2.14

Asbest 3.7; 4.3; 8.6Asbestzementdächer 3.7Ausbauasphalt 4.1Auslobungsverfahren 3.17Außenbordmotoren 2.13Ausstellungen 3.13; 10.1Autos 2.1; 2.12Autowaschanlagen 2.12, 6.4

Backöfen 9.3Badebeckenwasser 6.3

Batterien 1.6; 10.3; 10.7Bauabfälle 3.5; 4; 4.1; 10.8Baulärm 4.5Bauleistungen 3; 3.17; 10.8Baumaschinen 4.5Bauschutt 3.14; 10.8Baustellen 10; 10.8Baustellenabfälle 10.8Baustoffe 3; 3.1; 3.5; 3.7; 3.17; 4.1; 4.2Bauteile 2.2Bebauungsplan 3.17Begrünung 3.17; 4.1; 8.2

Bekleidungstextilien 1.8

Beleuchtung 5; 5.2; 5.3

Bettwäsche 1.8

Bewirtschaftung 3.4; 8.5; 9.1Bioabfälle 8.5Biogas 5.3Biomasseanlagen 5.2; 5.4Biozide 2.14; 3.13; 3.15; 7.6Bleischrot 4.6Blockheizkraftwerke 5.1Boden 2.5; 2.14; 3.15; 4.6; 8; 8.1; 8.3; 8.4; 8.5; 8.7;8.10; 9.6; 10.8; 11.1Bodenaushub 10.8Bodenbeläge 3.3; 3.12; 3.13; 10.1Brenner 5.1Brennstoffe 5.1; 5.2Brennstoffzellen 2.3Bücher 1.2Bürochemikalien 1.3Büromaterialien 1.3

Car-Sharing 2.1Chemietoiletten 10.6

Chemikalien zur Abwasserbehandlung 10.5Chemikalienbinder 11; 11.4

Chlorung 6.3Computer 1.4; 10.2Contracting 5.4

Dachbegrünung 8.2

Data-Cartridges 1.3Desinfektionsmittel 6.3; 7.7Dieselantrieb 2.5; 2.6Dioxine 3.1; 10.5Disketten 1.3Dispersionsfarben 3.8; 3.9; 3.10; 3.14Dispersions-Silikatfarben 3.9Drucker 1.2; 1.4Druckereien 1.7

Druckfarben 1.7Druckspüler 6.2Duscharmaturen 6.2

Eisenschrot 4.6Elektrofahrzeuge 2.3Elektrogeräte 5.3; 8.8Elektroherde 9.3Energieeinsparung 5.1; 5.4Entladungslampen 5.3Entsiegelung 3.17; 8.3

Erdgas 2.3Erneuerbare Energien 5.2

Fahrweise 2.2

Farbbänder 10.3Fassadenreinigung 3.14FCKW 2.2; 4.3; 5.1Fenster 1.7; 2.10; 3.2; 3.3; 3.14; 3.15; 5.1; 7.6Fernsehgeräte 11.2Fettabscheider 9.1Feuerlöschgeräte 11; 11.1

Feuerlöschmittel 11.1Flammschutzmittel 3.1; 11.2

Flockungsmittel 10.5Flugasche 3.5Förderung 5.1; 5.4

Formaldehyd 1.1; 3.1; 3.6; 3.10; 7.7; 9.3Fotoleitertrommeln 1.4Freibäder 5.2; 6.3Freischneider 8.8Gartenbaugeräte 8.8Gas 2.3; 2.10; 5.1; 5.4; 9.3Gasbrenner 5.1Gasherde 9.3Gebäudereinigung 3.14; 7.6

Gefriergeräte 9.2

Geräuschemissionen 2.4; 2.5; 2.10; 4.5Geschirr 9.1; 9.3; 9.5Geschirrmobile 9.5; 10.1

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Anhang I

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Geschirrspülmaschine 6.2; 9.4

Gewürze 9.8Gipskarton 3.15Glaswolle 3.1Granulate 8.9Großküchen 7.7; 9.1Großveranstaltungen 10.1

Grünanlagen 6.1; 8.1

Grundwasser 3.15; 5.2; 6.1; 8.3; 8.4; 8.7; 9.6

Hallenbäder 5.1; 6.2Haltestellen 2.1Heckenscheren 8.8Heißluftverfahren 3.15Heizungsanlagen 5.1; 6.2Heizungsmodernisierung 5; 5.1Herde 7.7; 9.2; 9.3

Hochdruckreinigungsverfahren 3.14; 4.3HolzHolz aus nachhaltiger Waldwirtschaft 3.2; 3.4

Holzschutzmittel 3.2; 3.15

Holzwirtschaft 3.2Honig 9.1Hydraulikflüssigkeiten 2; 2.8

Hygienepapiere 7.4; 7.5; 9.1

Imprägniermittel 3.16Innenausbau 3.5Innenhofbegrünung 8.2

Kabel 3.3Kaffee 9.1; 9.8Kakao 9.8Kalkprodukte 10.5Kältemittel 2.2; 5.1; 9.2Kaltreiniger 2.12Kantinen 7.5; 8.5; 9; 9.1; 9.3; 9.6; 9.7; 9.8; 10.2Kettenschmierstoffe 8.8Kinderspielplätze 3.15; 8.10

Kläranlagen 2.14; 3.15; 6.4; 10.5; 10.6Klärlacke 3.8Klärschlamm 8.5; 10.5Klebstoffe 3.11

Klimaanlagen 2.4; 5.1

Klimaschutz 3.1Kommunalfahrzeuge 2.5; 2.6

Kompaktwaschmittel 7.1Komposthäcksler 8.8Kompostierung 8.1; 8.5; 10.9Kopiergeräte 1.4; 11.2Korrekturflüssigkeiten 1.3Korrosionsschutz 4.4

Kraftfahrzeuge 2; 2.7; 6.4Krafträder 2.9

Krankenhausabfälle 10.7Krankenhäuser 1.8; 5.1; 6; 6.2; 7.1; 7.6; 7.7; 7.8; 10; 10.7Küchen 7.5; 7.7; 7.8; 9.1; 10.1; 10.3Küchentücher 7.5

Kühlschränke 9.2

Kunststoffabfälle 4.2; 8.6

Lacke 3.8; 3.9Lampen 5.3; 10.3Lärmmindernde Straßendecken 4.1Lärmschutzwände 4.1Laserdrucker 1.4Lastkraftwagen 2.5

Lasuren 3.2; 3.8

Lebensmittel 6.1; 8.7; 9; 9.6; 9.7; 9.8; 10.1Lederwaren 1.9

Leichte Nutzfahrzeuge 2.5Leistungsbeschreibung 2.8; 2.9; 3.3; 3.4; 8.8; 9.6Leuchten 5.3Leuchtstofflampen 5.3; 10.3Logistik 10; 10.9Lösemittel 1.7; 3.8; 3.11; 3.12; 3.13; 3.14; 3.15; 3.15;3.16; 4.3; 4.4; 7.6Lüftungsanlagen 5.1

Markierungsstoffe 4; 4.3Maschinengeschirrspülmittel 9.4Matratzen 1.10

Mehrscheiben-Isolierglas 3.2Mehrweg-Transportverpackungen 2.7; 9.1Mehrwegverpackungen 10.2Mehrweggeschirr 9.5Messen 3.13; 10.1Methanol 3.11Mineralöl 2.3Mineralwolle 3.1Möbel 1.1

Motorboote 2.13

Motorkettensägen 8.8Motoröle 2.7

Motorräder 2.9

Müllfahrzeuge 2.5; 2.6

Nachwachsende Rohstoffe 3.1Nahverkehrszüge 2.10Nebenstrom-Ölfilter 2.7Notrufsäulen 5.2Nutzfahrzeuge 2.3; 2.5; 2.6; 2.10; 2.11

Ökobilanz 3.1; 7.4; 8.9; 10.7Öko-Tex Standard 1.10Ölbinder 11.3

Ölwechselintervall 2.4; 2.5; 2.7Omnibusse 2.5; 2.6On-Board-Diagnose 2.4; 2.5Ordnungsmittel 1.3Organische Abfälle 10.3Ozonung 6.3

Papierhandtücher 7.4; 7.5Papierwaren 1.2; 9.1Parkettlackierung 3.8

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Parkscheinautomaten 5.2Personenkraftwagen 2.4

Pflanzenöle 2.3; 9.1Pflanzenschutzmittel 8.7

Photovoltaik 5.2; 5.4; Pkw 2.1; 2.4; 2.5; 2.9; 2.11Polyurethan 3.8; 3.11Problemstoffabfälle 10.3; 10.4

Putztücher 7.5PVC 3.2; 3.3; 3.10; 10.2

Rahmenwerkstoffe 3.2RAL-Gütezeichen 1.1; 3.5; 3.15Rapsöl 2.3Rationelle Energieverwendung 5Raumheizung 5.2; 5.4REA-Gips 3.5Recyclingbaustoffe 3.5

Recycling-Kunststoffe 4.2; 10.9Recyclingpapier 1.2; 1.3; 1.4; 7.5; 9.1; 10.1Regenwasserversickerung 6.4; 8.4

Regionale Produkte 9.7

Reifen 2.4; 2.11; 8.6Reinigungsmittel 1.7; 2.12; 3.14; 7; 7.6; 9.4Reinigungsmittel für Autowaschanlagen 2.12Rohre 3.3; 5.1; 6.2Rollgeräusch 2.11Rollwiderstand 2.11Rostschutz 4.4

Sammelbehälter für Altstoffe und Abfälle 10.9

Sand 3.15; 4.6; 8.9; 8.10

Sanitäre Anlagen 6.1Sanitärzusätze 10.6Satellitenreceiver 1.5Schädlingsbekämpfungsmittel 7.8; 8.7Schadstoffarme Lacke 3.8Schadstoffemissionen 1.1; 2.9; 2.10; 2.13; 8.8Schallschutz 1.7; 2.10; 3.1; 3.2; 3.5; 3.17Schaumlöschmittel 11.1Schienenfahrzeuge 2.10

Schießstände 4.6Schuhe 1.9

Schwermetalle 6.2; 10.5; 11.1Servietten 7.5; 9.1Solaranlagen 5.2

Solarbetriebene Produkte 1.6Sonderabfall 2.14; 3.18; 3.11; 3.15; 10.3Sonnenkollektoren 5.2Spachtelmassen 3.11Spanplattenmöbel 1.1; 3.6

Speisereste 9.5Spülkästen 6.2Steuereinheiten/Rechner 1.4Straßenaufbruch 10.8Straßenbahn 2.10Straßenränder 8.1; 8.7Streumittel 8.9

Stromerzeugung 5.2

Tapeten 3.3; 3.10

Tee 9.1; 9.8Tenside 2.12Teppichboden schadstoffgeprüft 3.13Textile Bodenbeläge 3.13

Textilien 1.8; 4.6; 7.1; 7.2; 7.3Textilreinigung 7.3Textmarker 1.3Tintenpatronen 1.3Toner 1.3; 1.4; 10.3Tonerkartuschen 1.3; 10.3TransFair 9.8; 10Transport 9.2; 9.5; 9.7Transportverpackungen 2.7; 9.1; 10.2Treibmittel 3.1Trinkwasser 4.6; 6; 6.1; 6.2; 6.3; 6.4; 9.5Trinkwasserversorgung 6.2T-Shirts 1.8Türen 2.10; 3.6; 3.15; 5.1

Umweltfahrkarten 2.1Unterhaltung 6.2; 8.2; 8.10

Veranstaltungen 10; 10.1; 10.6Verbrauchsanzeige 2.4Verbrauchsmaterialien 8.6Vergabe 1.1; 1.2; 3; 3.4; 3.14; 4.4; 4.5; 7.2; 7.6; 9.1; 10.4; 11.2Verpackungsabfälle 10.2; 10.3Versandmaterialien 1.3Versandtaschen 1.2Versiegelung 8.2; 8.3; 8.4Videorecorder 1.5; 5.3Vollholzmöbel 1.1

Vorschaltgeräte 5.3Vorstriche 3.11

Wandfarben 3.9Wärme 3.1; 3.2; 3.5; 3.17; 5.1; 5.2; 6.2; 8.2; 9.2Wärmepumpen 5.2

Wärmerückgewinnungsanlagen 5.1Wärmeschutz 5.1; 5.2

Warmhalteverpackungen 9.1Warmwasserbereitung 5.1; 6.2Wartehallen 5.2Wäschereien 7.3Waschmaschinen 6.2; 7.2; 7.3Waschmittel 6.2; 7; 7.1; 7.3Wasserrecycling 2.12Wasserstoff 2.3WC-Reiniger 7.6Weichspüler 7.1Winterdienst 8.1; 8.9

Wohnungsbau 3.17; 5.4

Zellstoff 7.4; 9.1Zink-Luft-Batterien 1.6

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