NIEDERSCHRIFTarchiv.fieberbrunner.at/assets/gemeinderat-12-08-2015-sitzung40.pdf · Umwidmung von...
Transcript of NIEDERSCHRIFTarchiv.fieberbrunner.at/assets/gemeinderat-12-08-2015-sitzung40.pdf · Umwidmung von...
Marktgemeinde Fieberbrunn . Dorfplatz 1 . 6391 Fieberbrunn . www.fieberbrunn.tirol.gv.at RRB Kto. 2.020.600, BLZ 36.254, Spk. Kto. 0400-000055, BLZ 20.505 PSK Kto. 7413.463, BLZ 60.000
NIEDERSCHRIFT
zur 40. Öffentlichen Gemeinderatssitzung Datum: Mittwoch, 12.08. 2015
Beginn: 19.30 Uhr Ende: 22.35 Uhr
Ort: Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes Fieberbrunn
Anwesend: Bgm. Walter Astner, GR. Josef Trixl statt Bgm.-stv. Christina Brunner, GV.
Marianne Werlberger, GR. Hans Aigner statt GV. Michael Eppensteiner, GV.
Thomas Wörgetter, GV. Manfred Fuschlberger, GR. Josef Edenhauser, GR.
Franz Lukschander, GR. Markus Geisl, GR. Bernhard Pletzenauer, GR.
Wolfgang Schwaiger, GR. Marianne Friedrich statt GR. Günter Treffer, GR.
Stefan Valenta, GR. Verena Sprenger, GR. Michael Wörgetter, GR. Erich
Schwaiger, GR. Herbert Ponimayer
Schriftführer: Kaspar Danzl
TAGESORDNUNG
1. Genehmigung der Niederschrift der 39. Öffentlichen Gemeinderatssitzung
2. Präsentation der Kanalkatastererhebung 2014
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussobmänner sowie damit verbundene
Beschlüsse
4. Raumordnung
a) Änderung örtliches Raumordnungskonzept
Auflage über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gemäß § 70 TROG
2011 hinsichtlich folgender Grundstücke:
Ausweisung eines neuen Entwicklungsbereiches für vorwiegend Sondernutzung
Hotelanlage, Brunnau, Raumstempel S 15, Zeitzone z1 und Dichte D2 im Bereich des
Grundstückes Nr. 350/1. Kenntlichmachung eines bestehenden örtlichen Straßen- und
Wegenetzes im Bereich des Grundstückes Nr. 350/1.
b) Änderung Flächenwidmungsplan
Auflage über die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß § 70 TROG 2011
hinsichtlich folgender Grundstücke:
Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 350/1 von derzeit Freiland FL in
Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb mit einer höchstzulässigen Anzahl von 450
Gästebetten von 175 Räumen zur Beherbergung von Gästen SB-5 gemäß § 48 TROG
2011. Kenntlichmachung eines bestehenden örtlichen Verkehrsweges VO gemäß § 53
Abs. 3 TROG 2011 im Bereich des Grundstückes Nr. 350/1.
c) Änderung Flächenwidmungsplan
Auflage und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß
§ 70 TROG 2011 hinsichtlich folgender Grundstücke:
Eder Michael – Unterasinger Barbara und Walter:
Umwidmung von Teilflächen des Grundstückes Nr. 4209/1 gemäß Servitutslageplan
der Vermessung AVT ZT GmbH, Geschäftszahl 92777/15/A:
Teilfläche 1 (87 m²) von derzeit Freiland FL in Wohngebiet W gemäß § 38 Abs. 1
TROG 2011,
Teilfläche 2 (64 m² „Wegverlängerung“) von derzeit Freiland FL in Sonderfläche
„Sommerparkplatz“ SSPp gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2011.
Teilfläche 3 (28 m²) von derzeit Freiland FL in Sonderfläche „Schneeablagerungsplatz“
SSa gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2011.
5. Beschlussfassung verschiedener Verträge
a) Dienstbarkeitsvertrag Unterasinger Walter, Eder Michael – Marktgemeinde
Fieberbrunn
b) Dienstbarkeitszusicherungsvertrag Marktgemeinde Fieberbrunn (öffentliches Gut) –
Tiwag – Tiroler Wasserkraft AG hinsichtlich Grundstück 4136/2 – Lauchseeweg
c) Kaufvertrag hinsichtlich Grundstück 643, KG Fieberbrunn
6. Beschlussfassung Verlängerung Kontokorrentkredit über 1 Mio € - Grundstück Tragstätt
7. Beschlussfassung Ankauf Kommunalfahrzeug
8. Beschlussfassung Vorschreibung Schneeräumung 2015
9. Anträge, Anfragen und Allfälliges
10.Personalangelegenheiten
Der Bürgermeister
Dr. Walter Astner
1. Genehmigung der Niederschrift der 39. Öffentlichen Gemeinderatssitzung
Einstimmige Genehmigung
2. Präsentation der Kanalkatastererhebung 2014
Dietmar Schnaitl präsentiert die erfolgten Arbeiten und Ergebnisse der
Kanalkatastererhebung 2014 im Baulos Fieberbrunn Ost.
Die digitale Bestandsaufnahme der Kanäle ist insgesamt in zwei Baulose in
Fieberbrunn und zwei Baulose in St. Jakob und Hochfilzen eingeteilt, sodass die
gesamte Bestandsaufnahme voraussichtlich 4 Jahre in Anspruch nehmen wird.
Es erfolgt zunächst eine Vermessung der Kanäle und Kanalschächte (Eigenregie
mittels GPS-Gerät), anschließend eine Kanalspülung und dann eine Kanalinspektion
mittels Kamerabefahrung. Die Zustandsbewertung der Kanäle und Kanalschächte
erfolgt durch Unterteilung in verschiedene Schadensklassen. Zusammenfassend kann
festgestellt werden, dass 19% der Kanäle und 26% der Schächte solche Schwächen
aufweisen, dass sie der Schadensklasse 4 und 5 zugeordnet und daher in den nächsten
10 Jahren saniert werden müssen. Bei den Schächten handelt es sich dabei des Öfteren
nur um einfache Mängel, die ohne größeren Kostenaufwand beseitigt werden können.
Es werden dem Gemeinderat noch Schadensbeispiele und die verschiedenen
Schadensursachen für beschädigte Kanäle erklärt.
Der Gemeinderat bedankt sich bei Dietmar Schnaitl für die aufschlussreiche
Präsentation.
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussobmänner sowie damit
verbundene Beschlüsse
Bericht des Bürgermeisters:
Bauhofarbeiten:
Sozialzentrum – Schwesternruf, Steckdosenversetzung in den Zimmern (für
Notstrombeleuchtung)
Straßenbeleuchtung: Ritschkurve, oberer Teil Friedenau
Wasserhausanschlüsse Friedenau teilweise erneuert, Wasserleitungsverlegung
Weißach im Zuge des Wegbaus, Wasseranschluß neu - GEBRO
Spielplatz Lauchsee
Sportplatzsanierung Lehmgrube - Pfingstturnierschäden
Schulen, Kindergarten, Kinderkrippe: jede Menge Kästen, Stellagen etc.
Gewitterschäden:
Stallhausbach, Neumoosbach, Pletzergraben, Lehmgrube,
Metzgergasse, Rundweg, Roanagasse, Schönau-Walchau .
Straßensanierungen:
Fertiggestellt sind mittlerweile die geplanten Teilstücke Koglehen, Schulweg, Grasl-
Fliri, Niederfilzen, Feuerwehrparkplatz;
demnächst fertiggestellt wird das Teilstück Bärfeld und Grasl (Güterweg), sowie
Friedenau;
Wohnanlage Lehmgrube:
Baubeginn ist voraussichtlich September 2015
Siedlungsprojekt Neuhausen:
Der Siedlungs- und Raumordnungsausschuss wird sich im September mit der Vergabe
der Grundstücke befassen (es liegen 20 Ansuchen vor).
Mittlerweile wurde ein Planentwurf über eine sinnvolle Straßenverbesserung Zufahrt
von Pillerseestraße in Auftrage gegeben (Fa. Baucon). Fa. Baucon wird sich mit dem
Geologen DI Jaritz kurschließen, um eine gemeinsame Planung zu entwerfen, mit DI
Jaritz hat ein Lokalaugenschein stattgefunden, bei dem er nochmals die gute Eignung
des Feldes für eine Bebauung bzw. auch die Möglichkeit einer Straßenverbesserung
festgestellt hat. Für mich eine wichtige Stellungnahme, um auch die Befürchtungen
einiger Nachbarn zu entkräften. Es wird seiner Meinung nach sogar eine Verbesserung
des derzeitigen Zustandes der Oberflächenentwässerung stattfinden, weil wir dieses ja
in einem Retentionsbecken sammeln und das Wasser nicht mehr in den Boden bis zum
Fels durchsickert und dann im Hang austreten kann (was bisher zu kleinflächigen
Verrutschungen geführt hat). Anschließend an die Straßenplanentwürfe werden wir
Verhandlungen mit den Grundeigentümern im Bereich der Auffahrt weiterführen, um
auch hier zu einem guten Ergebnis zu kommen.
Verträge mit ÖBB, Grander Hedwig und Nothegger Stefan:
sind wegen einer beabsichtigten Errichtung eines Geschieberückhaltebeckens beim
Kapellenbach in Vorbereitung.
Verpachtung von 2 Parkplätzen für die neuen Eigentümer Spielbergstraße 18:
wurde im Gemeindevorstand genehmigt
Anfrage - Betriebsansiedlung Lebensmittelmarkt Hofer:
gewünscht ist eine Betriebsfläche von 3.000 – 5.000 m2. Der Gemeindevorstand ist
der Ansicht, dass eine Sonderflächenwidmung vom gewünschten Standort abhängig
gemacht wird.
Totenbeschau:
Ärzte wollen Bereitschaftsdienstabgeltung für 365 Tage und sind mit einer
Entlohnung je Totenbeschau (derzeit 306 € je Totenbeschau) nicht mehr
einverstanden. In Kirchberg und St. Johann gibt es bereits eine
Bereitschaftsdienstentschädigung, für Kirchdorf und Waidring gibt es noch dieselbe
Lösung wie bei uns; dort sind noch einige Ärzte bereit die Totenbeschau über
Anforderung des Bestattungsunternehmens ohne Bereitschaftsdienstentgelt zu
übernehmen. Franz Lukschander regt an sich zu erkundigen, ob verstorbene Personen
nicht zunächst ins Krankenhaus transportiert werden können, wo die Totenbeschau
stattfinden könnte oder ob nicht der Amtsarzt herangezogen werden kann, wenn kein
sonstiger Arzt zur Verfügung steht. Walter Astner teilt mit, dass die Zuständigkeit der
Gemeinde zur Organisation der Totenbeschau im Gemeindesanitätsdienstgesetz genau
geregelt ist und die Gemeinde darauf angewiesen ist, dass Ärzte entweder
Bereitschaftsdienst leisten oder ausreichend Ärzte zur Verfügung stehen, sodass zu
annähernd 100% ein Arzt über Rufbereitschaft in angemessener Zeit zur Verfügung
steht. Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass eine Totenbeschau nicht sofort nach dem
Eintritt des Todes durchgeführt werden muss, sondern diese in der Regel frühestens 3
Stunden nach dem Tod oder auch später erfolgen kann.
Baumbestand: Mit zwei Baumfachleuten wurde eine mehrstündige Begehung im Ortsgebiet
(Dorfzentrum etc.) durchgeführt; Hintergrund ist eine aktuelle Bestandsaufnahme des
Zustandes der Bäume auf Gemeindegrund. Dabei wurde in einigen Fällen
Handlungsbedarf festgestellt, der dann in weiterer Folge auch mit dem
Ortsbildausschuss besprochen wird.
Bericht des Überprüfungsausschusses – Franz Lukschander:
Kassaprüfungen: Keine Beanstandungen
Kontokorrentkredit oder Tilgungskredit Tragstätt:
Zur Vorbereitung der Beschlussfassung gemäß Punkt 6 hat sich der
Überprüfungsausschuss Gedanken gemacht und beschlossen einen Kontokorrentkredit
mit einer Laufzeit von 3 Jahren auszuschreiben, weil sich die Gemeinde das Ziel
gesetzt hat bis 2017 eine Hotelansiedlung zu verwirklichen. Sollte dies nicht gelingen,
so wird der Gemeinderat über ein Alternativkonzept (Wohngebiet) beraten und
beschließen, sodass in absehbarer Zeit bzw. in 3 Jahren mit einer Kreditrückzahlung
gerechnet werden kann.
Die Rücklagenbildung für die Tilgung des 1,3 Mio. – Kredites Tragstätt wird
planmäßig durchgeführt und ist in Ordnung; je nach Finanzlage am Ende des Jahres
sollte sich der Gemeinderat Gedanken über eine allfällige Sondertilgung eines anderen
Kredits machen.
Bericht des Jugendreferenten – Thomas Wörgetter:
Jungbürgerfeier: 23.10.2015, Organisationsteam steht; Plan: Heilige Messe,
anschließend Feier im Gasthof Winklmoos; Geschenk der Gemeinde: Voraussichtlich
Jungbürgerbuch und Verpflegung
Bericht des Kulturausschusses – Wolfgang Schwaiger:
Fotoausstellung Dorfplatz: Die Nachnutzung der Fotoausstellung konnte mit den ÖBB
geregelt werden (Dauerausstellung Bahnsteig und Warteraum), es gibt auch Anfragen
über Bildreproduktionen und Bilderverkauf.
Fotowettbewerb: Die Bilder wurden am Stiegenaufgang des Festsaals aufgehängt.
Theateraufführung „Stille Zeit“ ist auch für 2015 geplant (Neuaufführung)
Bourbon Street Festival ist heuer wieder 3-tägig: Musikkapelle – Donnerstag, Schloss
Taverna – Freitag, Dorfstraße – Samstag mit einem sehr guten Musikprogramm.
Bericht des Raumordnungsausschusses Erich Schwaiger:
Vorstellung Raumordnungskonzept: Die Veranstaltung ist relativ ruhig abgelaufen. Es
waren ca. 60-70 Personen anwesend, darunter auch einige Gemeinderäte.
Projektvorstellung Neuhausen:
Bei dieser Projektvorstellung gab es einiges an Kritik, die nur teilweise objektiv und
positiv war. Es wäre von einigen Leuten ehrlicher gewesen klar zu sagen, dass sie
gegen das Projekt sind und die Siedlung nicht wollen als Gutachten anzuzweifeln, die
Vorbereitungsarbeit schlecht zu machen und auf sonstige Weise verschiedenste
Argumente zu suchen, und das Projekt zu verhindern.
Raumordnungskonzept:
Am 18.08. findet mit den Vertretern der Landesregierung ein Sprechtag für jene
Widmungswerber statt, die bei der Erstauflage wegen vorliegender negativer
Stellungnahmen nicht berücksichtigt wurden und die innerhalb der Auflagefrist eine
entsprechende Stellungnahme abgegeben haben.
Bericht des Siedlungsausschusses – Marianne Werlberger:
Wohnungsvergaben Lehmgrube: Hierzu gab es ein Gespräch mit Dr. Heiss von der
GHS, es wurde folgendes vereinbart:
Interessenten sollen sich bei der Gemeinde melden, die Gemeinde leitet die
Interessenten an die GHS weiter und macht dazu eine Reihung bzw. Empfehlung, die
GHS prüft und schließt die entsprechenden Verträge ab. Dieselbe Vorgangsweise soll
bei Kündigung und Nachmiete erfolgen.
Bericht des Ortsbildausschusses – Manfred Fuschlberger:
Spielplatz Lauchsee: Für die Fertigstellung dieser Investition hat man sich einen guten
Sommer ausgesucht, der Bauhof hat dankenswerterweise viel mitgearbeitet. Eine
zweite Ausbaustufe in den nächsten Jahren wäre natürlich wünschenswert.
4. Raumordnung
a) Änderung örtliches Raumordnungskonzept
Auflage über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gemäß § 70 TROG
2011 hinsichtlich folgender Grundstücke:
Ausweisung eines neuen Entwicklungsbereiches für vorwiegend Sondernutzung
Hotelanlage, Brunnau, Raumstempel S 15, Zeitzone z1 und Dichte D2 im Bereich des
Grundstückes Nr. 350/1. Kenntlichmachung eines bestehenden örtlichen Straßen- und
Wegenetzes im Bereich des Grundstückes Nr. 350/1.
Planungsgebiet: Das Planungsgebiet umfasst eine ca. 1,86 ha große Teilfläche des gegenständlichen
Grundstückes, welches am östlichen Rand der Brunnau liegt. Westlich des
Planungsgebietes soll eine größere Fläche im Freiland verbleiben.
Der Nutzungsbereich ist im örtlichen Raumordnungskonzept als Landwirtschaftliche
Freihaltefläche ausgewiesen. Am südöstlichen und östlichen Rand greift eine
Ökologisch wertvolle Fläche FÖ in das Grundstück herein. Weiters ist teilweise Wald
nach Forstgesetz kenntlich gemacht.
Folgende Stellungnahmen wurden angefordert bzw. liegen vor:
Raumordnungsfachliche Stellungnahme der Filzer.Freudenschuß ZT OG, zum
Projekt „Alp Resort + Spa“ vom 02.10.2014.
Raumordnungsfachliche Stellungnahme von Dipl.-Ing. Martin Joas, Sachgebiet
Raumordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 12.11.2014, GZl.:
RO-Bau-2-403/1/217-2014.
Stellungnahme des Amtssachverständigen für Naturkunde, Dr. Wolfgang
Österreicher
Stellungnahme der Bezirksforstinspektion Kitzbühel
Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung auf Grund der in der
Nähe kenntlich gemachten Wildbachgefährdungen
Stellungnahme der TINETZ
Geologisches Gutachten - Bauplatzeignung
Aufschließungs- und Kooperationsvereinbarung:
Zur Absicherung der geplanten Hotelansiedlung liegt dem Gemeinderat eine
Aufschließungs- und Kooperationsvereinbarung mit der Grundeigentümerin vor,
die spätestens bei Beschlussfassung der Änderung des Raumordnungskonzeptes
und des Flächenwidmungsplanes unterfertigt sein muss. Darin sind die
Grundabtretungen von Weganlagen und Gehsteigen, die Absicherung des
Kaufpreises des Grund und Bodens, die Erschließungskosten, die Instandhaltung
der Zufahrtsstraße und die Schneeablagerung ebenso geregelt wie die gemeinsame
Kooperation im Zusammenhang mit der Investorenauswahl.
Einstimmiger Beschluss: Genehmigung der Auflage der Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und
Genehmigung der vorliegenden Aufschließungs- und Kooperationsvereinbarung.
Ergänzend dazu soll noch eine Sicherung eines Gehweges ins Dorf über 1
Baugrundstück der Frau Lechner sichergestellt werden; diese Absicherung hat aber nur
dann einen Sinn, wenn auch der Grundstücksnachbar Eder dem zustimmt, daher soll
dieser Teil der Vereinbarung in einer Zusatzvereinbarung festgehalten und im
Gemeindevorstand genehmigt werden.
b) Änderung Flächenwidmungsplan
Auflage über die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß § 70 TROG 2011
hinsichtlich folgender Grundstücke:
Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 350/1 von derzeit Freiland FL in
Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb mit einer höchstzulässigen Anzahl von 450
Gästebetten von 175 Räumen zur Beherbergung von Gästen SB-5 gemäß § 48 TROG
2011. Kenntlichmachung eines bestehenden örtlichen Verkehrsweges VO gemäß § 53
Abs. 3 TROG 2011 im Bereich des Grundstückes Nr. 350/1.
Die betroffenen Teilflächen sind zur Gänze als Freiland gemäß § 41 TROG 2011
gewidmet.
Stellungnahmen siehe P- 4.a)
Auszug aus den Erläuterungen des örtlichen Raumplaners, Herrn Arch. DI Stephan
Filzer:
„Bei Vorliegen positiver Stellungnahmen und schlüssiger Finanzierungs- und
Betreiberkonzepte besteht aus Sicht der örtlichen Raumplanung gegen diese Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes kein
Einwand. Ein öffentliches Interesse an der Errichtung qualitätsvoller
Tourismusbetriebe wird im neuen Raumordnungskonzept bestätigt. Die Schaffung von
Freizeitwohnsitzen ist nicht gestattet.“
Einstimmiger Beschluss: Genehmigung der Auflage der Änderung des Flächenwidmungsplanes.
Investoren und Bebauungsplan:
Es ist geplant, eine 4-Sterne Superior Hotelanlage zu errichten, die sich im
Wesentlichen aus drei erscheinenden Gebäuden zusammensetzt. Das „Haus1“ am
östlichen Rand weist insgesamt 7 Geschoße auf, wobei das Untergeschoß ca. das
bestehende Straßenniveau erreicht (814 m. ü.A.), das Dach über dem letzten
Geschoß bei ca. 835,20 m ü.A. (relative Höhe ca. 23 m) liegt und somit den
obersten Geländepunkt im südöstlichen Bereich um 2,70m überragt. Die beiden
Häuser Nr. 2 und 3 weisen insgesamt fünf Geschoße auf und erreichen eine Höhe
von ca. 828 m (ca. 17 m) bzw. 829 m ü.A. (ca. 13 m). Zwischen den drei
Gebäuden, welche einen deutlichen Abstand zueinander aufweisen, befinden sich
großzügige Gartenanlagen auf unterschiedlichen Niveaus. Es ist im Lageplan zu
erkennen, dass auf die bestehende, bzw. noch folgende Bebauung (Reserveflächen)
Rücksicht genommen wurde. Die Zufahrtsituation zu der südlichen Wohnhausreihe
oberhalb des Grundstückes der Hotelanlage wurde in diesen Änderungsverfahren
mitbehandelt. Die neue Zufahrt soll ins Öffentliche Gut übernommen werden. Dies
wurde in den Plänen entsprechend berücksichtigt.
Bei Widmungen dieser Art ist ein Bebauungsplan gemäß TROG verpflichtend. Bevor
dieser beschlossen wird, müssen noch folgende weitere Unterlagen vorliegen:
- Stellungnahme der Landesregierung zur beabsichtigten Finanzierungsstruktur
- Privatrechtliche Vereinbarung mit den Investoren zur Absicherung der
Finanzierung des Projektes, des Hotelbetriebs und des Verbots von
Freizeitwohnsitzen.
In der privatrechtlichen Vereinbarung mit den Investoren wird insbesondere
berücksichtigt, dass die Investoren entlang des neuen Hotels im Zuge des Hotelbaus
einen Gehsteig errichten müssen und diesen über Anforderung des Gemeinderates in
das Gemeindeeigentum oder in das Öffentliche Gut gegen Bezahlung des von ihnen
bezahlten Grundpreises übertragen. Franz Lukschander regt an in diesem Vertrag auch
zu berücksichtigen, dass die Investoren vom Kaufgrundstück im Bereich der oberen
Kurve einen Grundstücksteil abtreten, wenn eine Straßenverbreiterung vorgenommen
wird.
c) Änderung Flächenwidmungsplan
Auflage und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß
§ 70 TROG 2011 hinsichtlich folgender Grundstücke:
Eder Michael – Unterasinger Barbara und Walter:
Umwidmung von Teilflächen des Grundstückes Nr. 4209/1 gemäß Servitutslageplan
der Vermessung AVT ZT GmbH, Geschäftszahl 92777/15/A:
Teilfläche 1 (87 m²) von derzeit Freiland FL in Wohngebiet W gemäß § 38 Abs. 1
TROG 2011,
Teilfläche 2 (64 m² „Wegverlängerung“) von derzeit Freiland FL in Sonderfläche
„Sommerparkplatz“ SSPp gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2011.
Teilfläche 3 (28 m²) von derzeit Freiland FL in Sonderfläche „Schneeablagerungsplatz“
SSa gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2011.
Entsprechend Punkt 5. der heutigen Sitzung und der Vermessungsurkunde AVT GZ
92777/15 erwirbt die Familie Unterasinger vom Herrn Eder Michael die Teilflächen
„1“ und „2“ von Grundstück 4209/1, wobei die Teilfläche 1 mit Grundstück 2110/26
vereinigt wird und die Teilfläche 2 eine eigene Parzelle wird.
Auf dieser Teilfläche 2 (und auf der Teilfläche 3, die im Eigentum von Eder Michael
bleibt), wird der Gemeinde das immerwährende Recht der Schneeräumung und
Schneeablagerung in der Zeit vom 01.11. bis 15.04. eines jeden Jahres eingeräumt.
Mit Widmung der Teilfläche 1 in Wohngebiet wird der Familie Unterasinger bzw.
Herrn Eder Michael die Abwicklung des Kaufvertrages grundverkehrsrechtlich
erleichtert; dies gilt auch für die Teilfläche 2 durch die vorgeschlagene
Sonderflächenwidmung.
Im Raumordnungskonzept der Marktgemeinde Fieberbrunn ist diese Teilfläche 3 bzw.
die GP 4209/1 mit einem Raumstempel VK2, Wall ausgewiesen, dies bedeutet, dass
von Seiten des Raumplaners ein Ausbau des Verkehrsweges künftig sinnvoll erscheint.
Für diesen Ausbau wird immer die Zustimmung des Grundstückeigentümers
erforderlich sein, unabhängig davon ob dies die Familie Unterasinger oder Eder ist. Da
die Verkehrserschließung über den Schradlbühelweg aber verkehrstechnisch
mittlerweile an eine Grenze gestoßen ist, scheint eine größere Baulanderschließung
über den Schradlbühelweg und daran anschließend über die Alte Straße ohnehin kaum
mehr möglich zu sein. Daher wird wohl eine großflächigere Neuerschließung immer
über Gruberau – Enterpfarr notwendig werden, ein Ausbau dieser Straße bzw. an einen
Rundweg innerhalb der Siedlung Alte Straße ist derzeit jedenfalls nicht beabsichtigt
und auch nicht notwendig, weshalb der Widmung und damit dem Kauf mit Abschluss
des Dienstbarkeitsvertrages gemäß Punkt 5 zugestimmt werden kann. Im
Raumordnungskonzept soll die Ausweisung VK2, Wall aber über Vorschlag des
Raumplaners bestehen bleiben.
Einstimmiger Beschluss:
Genehmigung der Auflage und Beschlussfassung des Flächenwidmungsplanes unter
der Voraussetzung, dass innerhalb der Auflagefrist die in Punkt 5.a zu beschließenden
Verträge abgeschlossen und unterzeichnet sind.
5. Beschlussfassung verschiedener Verträge
a) Dienstbarkeitsvertrag Unterasinger Walter, Eder Michael – Marktgemeinde
Fieberbrunn
Begründung: Siehe Punkt 4. c)
Einstimmiger Beschluss: Genehmigung der vorliegenden Dienstbarkeitsverträge
zwischen Walter und Barbara Unterasinger sowie Michael Eder mit der
Marktgemeinde Fieberbrunn mit dem Zusatz, dass auf den Grundstücken Teilfläche
„3“ gem. Dienstbarkeitsplan und Gp. 4209/1 ein allgemeines Gehrecht eingetragen
wird.
b) Dienstbarkeitszusicherungsvertrag Marktgemeinde Fieberbrunn (öffentliches
Gut) – Tiwag – Tiroler Wasserkraft AG hinsichtlich Grundstück 4136/2 –
Lauchseeweg
Die Tiwag muss beim Lauchseeweg im Bereich des Objektes Lauchseeweg 19b eine
Straßenquerung und eine Neuverkabelung vornehmen, weil im Zuge der Übernahme
der Dandler-Leitungen festgestellt wurde, dass die alte Leitung zu wenig tief im
Boden vergraben ist, weshalb ein Teilstück neu verlegt werden muss. Dies war leider
im Zuge der Asphaltierungsarbeiten noch nicht bekannt. Die Tiwag hat nach
Fertigstellung der neuen Leitung die aufgegrabene Fahrbahn wieder neu zu
asphaltieren und in den ursprünglichen Zustand zurückzustellen.
Einstimmiger Beschluss:
Genehmigung des vorliegenden Dienstbarkeitszusicherungsvertrages; mit der Tiwag
muss vereinbart bzw. sichergestellt werden, dass der jetzige Zustand der Straße (neu
asphaltiert) durch die Grabarbeiten nicht verschlechtert wird.
c) Kaufvertrag hinsichtlich Grundstück 643, KG Fieberbrunn
Rieder Franz Josef ist Eigentümer des Grundstücks 643 im Ausmaß 1.730 m2. Es
handelt sich teilweise um eine Waldfläche und teilweise um die öffentliche
Interessentenstraße Pletzergrabenweg einschließlich des Parkplatzes bei der
Winkelmoos-Auffahrt. Da dieser Parkplatz im öffentlichen Interesse ist und der
Eigentümer diese Parzelle sonst anderweitig verkauft hätte, schlägt der
Gemeindevorstand den Ankauf zum ausverhandelten Preis von 4.000 € vor.
Einstimmiger Beschluss: Genehmigung des vorliegenden Kaufvertrages
6. Beschlussfassung Verlängerung Kontokorrentkredit über 1 Mio € - Grundstück
Tragstätt
Zur Angebotslegung wurden 4 Banken eingeladen, die Konditionen können wie folgt
bekannt gegeben werden.
Hypo 3 Monats EURIBOR + 0,64% Spesen: 11,91 € VJ
Sparkasse 3 Monats EURIBOR + 0,63% Spesen: 12,00 € VJ
Raiffeisen 3 Monats EURIBOR + 0,90% Spesen: 5,58 € VJ
BTV 3 Monats EURIBOR + 1,50% Spesen: keine
Laufzeit des Kontokorrentkredites bzw. des Darlehens nach Umschuldung:
30.09.2015 – 30.09.2018
Zuzählung: 1.000.000,-- €
Beschlussfassung mit 16 Ja Stimmen und 1 Stimmenthaltung (Sprenger Verena als
Angestellte der Sparkasse):
Vergabe an die Sparkasse der Stadt Kitzbühel
7. Beschlussfassung Ankauf Kommunalfahrzeug
Das Alter des Traktors macht einen Austausch demnächst unumgänglich; vergleichbare
Gemeinden haben längst auf ein Kommunalfahrzeug umgestellt.
Die Anschaffungskosten eines Vorführgerätes – Kommunalfahrzeug Multicar mit
Mähwerk, 2 Kammerstreuer, Palettenaufnahme und Kippmulde liegen nach einigen
Nachverhandlungen bei 120.000 € netto – die Finanzierung erfolgt über Leasing, Laufzeit
7 Jahre.
Eine Nachfrage bei der GemNova hat ergeben, dass dies ein gutes und faires Angebot ist;
weil es kein Neuwagen ist, kann eine Ausschreibung unterbleiben.
Bei Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges könnte der Traktor parallel dazu noch
behalten werden; eine effizientere Arbeitsaufteilung wäre dadurch möglich.
Vorteile Kommunalfahrzeug:
2-Mann Führerhaus
40 km/h statt 25 km/h
Beförderung von Blumentrögen
Kippvorrichtung für Materialtransport
Problemloses Mähen bei nassem Gras, viel bessere Absaugung
Großbehälter für Bewässerung
Winterstreuung wesentlich effizienter (ein Behälter Salz, ein Behälter Streugut, größeres
Streubehältervolumen) – Mischverhältnis individuell einstellbar
Fahrkomfort für das bedienende Personal, insb. für die Streudienste
Bewässerung Sprühaufsatz – Aufrüstung möglich
Schneepflug (schwenkbarer Seitenpflug) – Aufrüstung möglich
Einstimmiger Beschluss:
Ankauf des Kommunalfahrzeuges Multicar von der Firma Stangl
Schneepflug und Sprühaufsatz sollen mitbestellt werden – diese Positionen und deren
praktischer Einsatz werden aber mit der Lieferfirma vorher nochmals besprochen.
Finanzierung über Leasing, Laufzeit 7 Jahre.
8. Beschlussfassung Vorschreibung Schneeräumung 2015
Die Kosten des letzten Winters liegen bei knapp über 350.000 €. Die Einnahmen aus 3
Quartalen liegen bei knapp 130.000 €. Der Gemeindevorstand hat die Kosten der
letzten 6 Jahre überprüft und ist zur Ansicht gelangt, dass die Marktgemeinde im
heurigen Jahr aufgrund der nicht allzu hohen Kosten des letzten Winters nur 3 Quartale
vorschreiben soll.
Auf Anfrage von Gemeinderäten, was dann ist, wenn es im kommenden Jahr extrem
hohe Winterdienstkosten gibt, wird mitgeteilt, dass dies dann für die Gemeinde auch zu
verkraften sein wird, weil die Winterdienstkosten im Vorjahr so niedrig waren wie
noch nie.
Einstimmiger Beschluss:
Verzicht auf die Winterdienstvorschreibung für das 3. Quartal 2015.
9. Anträge, Anfragen und Allfälliges
Radweg Verbindung St. Johann – Michael Wörgetter:
Auf seine Anfrage über den Verhandlungstand teilt Walter Astner mit, dass die
notwendigen Gespräche mit dem Grundeigentümer im Herbst stattfinden sollen.
Gebra – Lanern – Wolfgang Schwaiger:
Auf seine Anfrage, was mit dem Grundbesitz der Gemeinde auf Auracher Boden
künftig geschieht, teilt Walter Astner mit, dass er vor kurzem ein Gespräch mit Herrn
Pleschberger von der Bergwacht geführt hat. Die Gebrakapelle wurde heuer ein wenig
saniert. Hinsichtlich allfälliger zukünftiger Lösungen scheint es sinnvoll, wenn es
irgendwann ein gemeinsames Gespräch zwischen Heimatverein und Bergwacht geben
könnte. Wolfgang Schwaiger ergänzt, dass die wertvolle Knappenfahne vom
Heimatverein vor ein paar Jahren aufwändig restauriert wurde und sich in der Kapelle
deshalb nur noch eine Fotografische befindet.
Walter Astner teilt noch mit, dass von der Bergwacht für das kommende Jahr ein
Ansuchen um einen höheren Vereinszuschuss kommen wird.
Ortsbild, Banner Dorfzentrum – Bernhard Pletzenauer:
Der Banner des TVB ist kein Schmuckstück und sollte zumindest schöner aufgehängt
werden. Manfred Fuschlberger stören in diesem Zusammenhang auch sonstige (meist
kurzfristige) Werbe- und Vereanstaltungskampagnen entlang des Ortes.
Funcars – Rosenegg – Überprüfungsausschuss:
Der Überprüfungsausschuss hat angeregt die Funcars beim Grundstück Pletzer Stefan
am Bürglkopf zwischenzulagern; mittlerweile hat man aber Kontakt zur Eigentümerin
aufnehmen können und eine letzte Frist zur Beseitigung mit Androhung der
Verschrottung gesetzt. Josef Trixl glaubt, dass die Feuerwehr diesfalls auch Bedarf an
einer Übung mit der Bergeschere hätte.
Diskussion bzw. Meinung jedes Gemeinderates zur Silvesterveranstaltung:
Walter Astner teilt mit, dass die Firma Dödlinger die Pyrotechnikkonzession zurücklegen
wird und dass auch der Standort von Streuböden Richtung Doischberg verlegt werden sollte
(Lärm, Probleme mit Viehhaltung). Diese Rahmenbedingungen werden die ohnehin schon
teure Veranstaltung (für 1 Stunde) nicht billiger machen, weshalb die Grundhaltung jedes
Gemeinderates interessant wäre, um die richtige Entscheidung treffen zu können;
insbesonders wird folgende Entscheidung anstehen:
Budget wie bisher (7.000 € der Gemeinde)
Budget etwas aufstocken
Budget ordentlich aufstocken und eine größere Veranstaltung daraus machen
Einstellen der Veranstaltung, wenn das bisherige Budget (und eine geringe
Aufstockung) nicht mehr ausreichen
Franz Lukschander:
Budget allzu sehr erhöhen ist nicht sinnvoll, wünschenswert wäre es einen Veranstalter zu
finden, der genauso engagiert und mit Herzblut arbeitet wie dies bei den Rosenegg
Abschleppern der Fall war.
Hans Aigner:
Silvesterveranstaltung gehört zu Mitternacht ins Dorf, wie dies in den Städten der Fall ist. Das
Dorfzentrum ist ohnehin schon fast beim Aussterben.
Thomas Wörgetter:
Eine angemessene Budgeterhöhung passt, mehr nicht. Die Veranstaltungszeit kann ohne
weiteres reduziert werden (sowohl das Feuerwerk als auch das Rahmenprogramm). Er hält die
Veranstaltung für touristisch nicht sehr wichtig.
Markus Geisl:
Veranstaltung soll durchgeführt werden, Tourismusverband und Gemeinde sollen etwas mehr
dazu beisteuern.
Berhard Pletzenauer:
Letztes Jahr hat man versucht zusätzlich zum Fackellauf und Feuerwerk die Skishow zu
integrieren, weshalb die Veranstaltung für manche auch etwas zu lang geworden ist. Bereits
im Vorhinein wurde letztes Jahr kommuniziert, dass die Veranstaltung mit dem vorhandenen
Budget nur eine grenzwertige Beschallung haben wird; dies war dann auch so. Der
Gemeinderat (und TVB, eventuell Bergbahn) muss sich daher klar darüber sein, dass eine
ordentliche Veranstaltung auch entsprechende Geldmittel verschlingen wird. Alternativ kann
man natürlich nur ein Feuerwerk alleine planen und die Veranstaltung dann so günstig wie
möglich durchführen.
Josef Trixl:
Etwas Kleines interessiert die Besucher nicht; das heißt - entweder die Veranstaltung
einstellen oder ordentlich machen.
Wolfgang Schwaiger:
Die Bergbahn hat 2 Wochen vorher eine riesige Eröffnungsfeierlichkeit für den
Skigebietszusammenschluss geplant. Silvester könnte vielleicht ein krönender Abschluss und
die Bergbahn bereit sein, finanzielle Mittel beizusteuern. Aufgrund des Zusammenschlusses
hat man für heuer ein gutes Motto, das Jahr 2015 gehört seiner Ansicht nach fulminant
beendet.
Michael Wörgetter:
Wenn die Gemeinde mehr Geld zur Verfügung stellt, dann müssen auch alle anderen Partner
und Profiteure mitfinanzieren (TVB, Bergbahn, Wirte).
Bernhard Pletzenauer:
Mit einem entsprechenden Rahmenprogramm schätzt er die Kosten einer guten Veranstaltung
zwischen 30.000 – 35.000 €; zur Veranstaltung gehören nicht nur die Kosten des Feuerwerks,
sondern auch eine bestmögliche Beschallung, Beleuchtung, Moderator, Musik und DJ,
Vorprogramm bzw. Rahmenprogramm, Shuttledienste, Werbung etc.
Franz Lukschander:
Für eine Großveranstaltung muss das Ambiente passen, das hat Kitzbühel aber nicht
Fieberbrunn.
Thomas Wörgetter:
Inklusive Bergbahn wird eine annehmbare Größenordnung finanzierbar sein.
Hans Aigner:
Drängt nochmals auf die Veranstaltungsverlegung ins Dorfzentrum.
Bernhard Pletzenauer:
Das Castello hat einige Jahre versucht eine Silvesterveranstaltung auf die Beine zu stellen, das
hat jedoch mehr schlecht als recht funktioniert. Letzten Endes wird die Finanzierung
größtenteils die Gemeinde mit Beteiligung ihrer Partner TVB und Bergbahn (TVB-Erhöhung
wegen Regions-TVB schwierig) finanzieren müssen.
Erich Schwaiger:
Auf seine Anfrage, was mit der Idee einer pillerseetalweiten, regionalen Großveranstaltung
geworden ist, teilt Walter Astner mit, dass sich der Planungsverband davon verabschiedet hat,
weil das Gesamtbudget im Vergleich zur Fieberbrunner Veranstaltung nur unwesentlich
erhöht worden wäre, weil in den anderen Orten nur sehr kleine Silvesterveranstaltungen
stattfinden. Auch die Verkehrsproblematik und die Dauer der Veranstaltung sprechen eher
dagegen.
Walter Astner fasst zusammen, dass sich der Großteil des Gemeinderates für die Beibehaltung
der Silvesterveranstaltung und eine angemessene, aber nicht allzu große Erhöhung des
Gemeindezuschusses ausspricht. Walter Astner schlägt eine Erhöhung auf ca. 10.000 € vor,
die wird vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Es folgen weitere
Gespräche mit dem Tourismusverband und den Bergbahnen über Gesamtbudget und
Veranstaltungsort. Dann folgen die Gespräche mit den Grundeigentümern.
Geschlossen und gefertigt